Plenarprotokoll 14/89
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
89. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2000
I n h a l t :
Nachträgliche Ausschussüberweisung ............ 8229 A
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung (Ent-
wurf eines Gesetzes zur vergleichenden
Werbung und zur Änderung wettbewerbs-
rechtlicher Vorschriften und die Erteilung
eines europäischen Patents auf Manipula-
tion menschlicher Gene) ............................ 8229 A
Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin
BMJ ........................................................... ...... 8229 B
Hubert Hüppe CDU/CSU ............................... 8230 B
Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin
BMJ ................................................................ 8230 C
Christa Nickels, Parl. Staatssekretärin BMG .. 8231 B
Werner Lensing CDU/CSU ............................ 8231 D
Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin
BMJ ................................................................ 8231 D
Dr. Ilja Seifert PDS ......................................... 8232 B
Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin
BMJ ................................................................ 8232 B
Ulrich Heinrich F.D.P. .................................... 8232 D
Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin
BMJ ........................................................... ...... 8232 D
Hubert Hüppe CDU/CSU ............................... 8233 A
Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin
BMJ ........................................................... ...... 8233 A
Werner Lensing CDU/CSU ............................ 8233 B
Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin
BMJ ........................................................... ...... 8233 B
Rainer Funke F.D.P. ....................................... 8233 C
Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin
BMJ ........................................................... ...... 8233 D
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
(Drucksachen 14/2730, 14/2754) ............... 8234 A
Meldungen über gefälschte Prüfberichte aus
der britischen Wiederaufbereitungsanlage Sel-
lafield; Einsatz von Mischoxid-Brennstoffen
mit möglicherweise gefälschten Papieren im
Atomkraftwerk Unterweser
DringlAnfr 1, 2
Rolf Kutzmutz PDS
Antw PStSekr'in Gila Altmann BMU ......... 8234 A, D
ZusFr Rolf Kutzmutz PDS .............................. 8234 C
ZusFr Heidi Lippmann PDS .................. 8234 D, 8235 C
ZusFr Eva Bulling-Schröter PDS .................... 8235 B
Höhe der im Haushaltsjahr 2000 für die For-
schung an gentechnisch veränderten Organis-
men in der Pflanzenproduktion eingesetzten
Mittel; Gemeinschaftsprojekte mit der Indus-
trieforschung
MdlAnfr 1, 2
Eva Bulling-Schröter PDS
Antw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen
BMBF .....................................................8235 D, 8236 B
ZusFr Eva Bulling-Schröter PDS ................ 8236 A, C
Realisierung eines „Ortes der Information“
ergänzend zum Denkmal für die ermordeten
Juden Europas
II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2000
MdlAnfr 3
Dr. Norbert Lammert CDU/CSU
Antw StMin Dr. Michael Naumann BK ......... 8236 D
ZusFr Dr. Norbert Lammert CDU/CSU ......... 8236 D
ZusFr Annette Widmann-Mauz CDU/CSU .... 8237 B
ZusFr Heinz Schemken CDU/CSU ................ 8237 C
Wertung der Selbstbezeichnung von Bundes-
kanzler Schröder als „Automann“ angesichts
der Verteuerung des Autofahrens durch die
Ökosteuer
MdlAnfr 4
Gerald Weiß (Groß Gerau) CDU/CSU
Antw StMin Hans Martin Bury BK ................ 8238 A
ZusFr Gerald Weiß (Groß Gerau) CDU/CSU 8238 B
ZusFr Dirk Niebel F.D.P. ................................ 8238 D
Verbesserte Verbotsmöglichkeiten für politi-
sche Demonstrationen im Versammlungsrecht
MdlAnfr 5
Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI ........ 8239 A
ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU ............. 8239 B
Verwendung von Mitteln der Bundesanstalt
für Arbeit durch Arbeitsämter für „erlebnispä-
dagogische Maßnahmen im Ausland“
MdlAnfr 6
Dirk Niebel F.D.P.
Antw PStSekr Gerd Andres BMA .................. 8239 D
ZusFr Dirk Niebel F.D.P. ................................ 8240 A
Entschädigungsbemühungen von homosexuell
veranlagten Soldaten der Bundeswehr oder
MAD-Mitarbeitern aufgrund des Urteils des
Europäischen Gerichtshofs vom September
1999; Kennzeichnung der Personaldaten von
homosexuellen Soldaten
MdlAnfr 7, 8
Ina Lenke F.D.P.
Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg ............ 8240 C
ZusFr Ina Lenke F.D.P. .................................. 8240 D
ZusFr Dirk Niebel F.D.P. ................................ 8241 B
ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS .............................. 8241 C
ZusFr Christine Ostrowski PDS ...................... 8241 D
ZusFr Dr. Heinrich Fink PDS ......................... 8242 A
Kampfwert von Leopard-2-Kampfpanzern
beim Guerilla-Einsatz in Ostanatolien
MdlAnfr 9
Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU
Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg ............ 8242 C
ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU ............. 8242 D
Anteil der Soldaten aus KRK-Einheiten im
Verhältnis zu Soldaten aus HKV-Einheiten
beim SFOR- und KFOR-Kontingent; Ver-
weildauer zwischen den Einsätzen
MdlAnfr 13, 14
Werner Siemann CDU/CSU
Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg .. 8242 D, 8243 B
ZusFr Werner Siemann CDU/CSU ............. 8243 B, D
Verbesserung der Zulassung von Medikamen-
ten für Kinder
MdlAnfr 15
Annette Widmann-Mauz CDU/CSU
Antw PStSekr'in Christa Nickels BMG ........... 8244 A
ZusFr Annette Widmann-Mauz CDU/CSU .... 8244 B
Wirkungen des im Januar 2000 in Montreal
verabschiedeten Protokolls über biologische
Sicherheit (Biosafety Protocol); geplante Fol-
gemaßnahmen und Beteiligung des Deutschen
Bundestages
MdlAnfr 16, 17
Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn)
CDU/CSU
Antw PStSekr'in Christa Nickels
BMG ...................................................... 8245 B, 8246 A
ZusFr Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn)
CDU/CSU ............................................. 8245 B, 8246 A
Verbot der Verwendung von gentechnisch
verändertem Pflanzengut, insbesondere Bt-
Mais; eventuelle rechtliche Schritte der Her-
stellerfirma von Bt-176 gegen die Entschei-
dung des BMG
MdlAnfr 18, 19
Kersten Naumann PDS
Antw PStSekr'in Christa Nickels
BMG ...................................................... 8246 C, 8247 A
ZusFr Kersten Naumann PDS ............... 8246 D. 8247 B
Kriterien für das Anti-Stau-Programm bei Lü-
ckenschließung im Autobahn- und Bundes-
straßennetz
MdlAnfr 21
Heinz Schemken CDU/CSU
Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW 8247 C
ZusFr Renate Blank CDU/CSU ...................... 8247 C
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2000 III
ZusFr Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN .................................... 8247 D
ZusFr Christine Ostrowski PDS ...................... 8248 B
ZusFr Annette Faße SPD ................................ 8248 C
ZusFr Heinz Schemken CDU/CSU ................ 8249 A
ZusFr Karin Rehbock-Zureich SPD ................ 8249 B
Berücksichtigung des Lückenschlusses der
A 44 im Regierungsbezirk Düsseldorf in der
Liste der für das Anti-Stau-Programm vorge-
sehenen Projekte
MdlAnfr 22
Heinz Schemken CDU/CSU
Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW 8249 C
ZusFr Heinz Schemken CDU/CSU ................ 8249 D
ZusFr Klaus Hasenfratz SPD .......................... 8250 B
ZusFr Renate Blank CDU/CSU ...................... 8250 C
ZusFr Christine Ostrowski PDS ...................... 8251 A
ZusFr Dieter Maaß (Herne) SPD .................... 8251 B
Aufnahme der A 6 (Amberg–Lohma) in das
„Anti-Stau-Programm“ 2003 - 2007
MdlAnfr 23, 24
Georg Girisch CDU/CSU
Antw PStSekr Siegfried Scheffler
BMVBW ............................................... 8251 C, 8252 A
ZusFr Georg Girisch CDU/CSU ............8251 D, 8252 C
ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU .................. 8252 D
ZusFr Renate Blank CDU/CSU ...................... 8253 C
ZusFr Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN .................................... 8253 D
Termingerechte Erhebung von Straßenbenut-
zungsgebühren für schwere LKW im Zuge der
Verwirklichung des „Anti-Stau-Programms“
MdlAnfr 25, 26
Klaus Hofbauer CDU/CSU
Antw PStSekr Siegfried Scheffler
BMVBW ................................................8254 A, 8255 A
ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU .................. 8254 A
ZusFr Renate Blank CDU/CSU ...................... 8254 C
ZusFr Christine Ostrowski PDS ...................... 8254 D
ZusFr Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN .................................... 8255 A
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde betr. Energiekonsensgespräche
und Energiedialog vor dem Aus?
Dagmar Wöhrl CDU/CSU .............................. 8255 C
Horst Kubatschka SPD .................................... 8256 D
Jürgen W. Möllemann F.D.P. .......................... 8257 D
Jürgen Trittin, Bundesminister BMU .............. 8258 D
Eva Bulling-Schröter PDS .............................. 8260 B
Dr. Werner Müller, Bundesminister BMWi ... 8261 B
Kurt-Dieter Grill CDU/CSU ........................... 8262 D
Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN ................................................................ 8264 B
Ulrich Klinkert CDU/CSU .............................. 8265 B
Dr. Axel Berg SPD .......................................... 8266 B
Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN ................................................ 8267 A
Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU ............................ 8268 B
Monika Ganseforth SPD ................................. 8269 C
Dr. Peter Paziorek CDU/CSU ......................... 8270 D
Dr. Margrit Wetzel SPD .................................. 8272 A
Nächste Sitzung ............................................... 8273 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 8274 A
Anlage 2
Gefahr von Abstürzen bei Zielflugübungen
der Bundesluftwaffe zum Beispiel im ostbaye-
rischen Chemiedreieck
MdlAnfr 10
Josef Hollerith CDU/CSU
Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg ............ 8274 C
Anlage 3
Zugang zum Intranet für alle Dienststellen der
Bundeswehr; Informationsversorgung über
das „Business TV“ ab 2001
MdlAnfr 11, 12
Werner Lensing CDU/CSU
Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg ............ 8274 D
Anlage 4
Bereitstellung von Bundesmitteln für das an-
gekündigte Anti-Stau-Programm, Realisierung
des Entlastungskonzepts „Mittleres Ruhrge-
biet“
IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2000
MdlAnfr 20
Dr. Norbert Lammert CDU/CSU
Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW 8275 C
Anlage 5
Bau der A 94 mit Mitteln aus dem Programm
„Europäische Netze“ der EU-Kommission
MdlAnfr 27
Josef Hollerith CDU/CSU
Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW 8275 D
Anlage 6
Finanzielle Mehrbelastungen des Straßengü-
terverkehrsgewerbes durch höhere Straßenbe-
nutzungsgebühren im Zuge der Verwirkli-
chung des „Anti-Stau-Pogramms“; eventuelle
Kompensation
MdlAnfr 28, 29
Dagmar Wöhrl CDU/CSU
Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW 8275 D
Anlage 7
Entwurf einer „Richtlinie zum Schutz vor
Baumunfällen“; Schutz der Baum-Alleen in
Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg
MdlAnfr 30, 31
Christine Ostrowski PDS
Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW 8276 A
Anlage 8
Rückforderung von Finanzmitteln vom Land
Berlin im Falle eines Baustopps der Verlänge-
rung der U-Bahnlinie 5 in Berlin
MdlAnfr 32, 33
Dr. Heinrich Fink PDS
Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW 8276 C
Anlage 9
Verwendung der bisher nicht eingesetzten
Bundesmittel für die Verlängerung der U-
Bahnlinie 5 in Berlin zur Verbesserung der
ÖPNV-Anbindung im Parlaments- und Regie-
rungsviertel
MdlAnfr 34, 35
Petra Pau PDS
Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW 8276 D
Anlage 10
Sanktionen der EU gegen Österreich anläss-
lich der Bildung einer Mitte-Rechts-Koalition;
Beteiligung der Bundesregierung an deren Zu-
standekommen
MdlAnfr 36, 37
Benno Zierer CDU/CSU
Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA ............. 8277 A
Anlage 11
Klärung offener Vermögensfragen vor dem
Beitritt Polens zur EU; Anrechnung deutscher
Wehrdienstzeiten, Zeiten der Kriegsgefangen-
schaft und Zeiten in polnischen Lagern nach
1945 als rentensteigernde Zeiten für Angehö-
rige der deutschen Minderheit in Polen
MdlAnfr 38, 39
Hartmut Koschyk CDU/CSU
Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA ............. 8277 B
Anlage 12
Absage der Türkei-Reise des Bundeskanzlers
wegen der von der türkischen Regierung kurz
zuvor geforderten Liefer- bzw. Exportgarantie
für deutsche Kampfpanzer; Bewertung der
Menschenrechtslage in der Türkei durch die
Bundesregierung vor dem Hintergrund des
EU-Beitrittskandidatenstatus
MdlAnfr 40, 41
Ruprecht Polenz CDU/CSU
Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA ............. 8277 D
Anlage 13
Beschleunigung der Grenzabfertigung für die
Einfuhr von Frischware (wie zum Beispiel
Obst und Gemüse aus Polen und der Tsche-
chischen Republik)
MdlAnfr 42, 43
Dr. Ilja Seifert PDS
Antw PStSekr Karl Diller BMF ...................... 8278 B
Anlage 14
Zusätzlicher Mittelzufluss an den Bundes-
haushalt durch die hohen Kurssteigerungen
der an die Kreditanstalt für Wiederaufbau ver-
äußerten Telekom-Aktien
MdlAnfr 44, 45
Johannes Singhammer CDU/CSU
Antw PStSekr Karl Diller BMF ...................... 8278 D
Anlage 15
Überprüfung der Mittelverwendung durch die
„Claims Conference“ und zukünftig aus dem
Fonds für Zwangsarbeiterentschädigung
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2000 V
MdlAnfr 46, 47
Martin Hohmann CDU/CSU
Antw PStSekr Karl Diller BMF ...................... 8279 B
Anlage 16
Herausgabe einer Sonderbriefmarke aus An-
lass des 500. Todestages von Peter Schöffer
(Miterfinder und Vollender der Buchdrucker-
kunst)
MdlAnfr 48
Gerald Weiß (Groß Gerau) CDU/CSU
Antw PStSekr Karl Diller BMF ...................... 8279 D
Anlage 17
Zahlungen des Bundes an die Holzmann AG;
Chancen der beihilferechtlichen Genehmigung
durch die Europäische Kommission für Gas-
kraftwerke mit einem Wirkungsgrad von min-
destens 57, 5 Prozent
MdlAnfr 49, 50
Hans Michelbach CDU/CSU
Antw PStSekr Karl Diller BMF ...................... 8280 A
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2000 8227
(B) (D)
89. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2000
Beginn: 13.00 Uhr
Dr. Margrit Wetzel
8272 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2000
(A)
(B)
(C)
(D)
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Beer, Angelika BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23.02.2000
Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 23.02.2000
Dr. Blank,
Joseph-Theodor
CDU/CSU 23.02.2000
Dr. Brecht, Eberhard SPD 23.02.2000
Bury, Hans Martin SPD 23.02.2000
Claus, Roland PDS 23.02.2000
Eichstädt-Bohlig,
Franziska
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23.02.2000
Frick, Gisela F.D.P. 23.02.2000
Friedhoff, Paul K. F.D.P. 23.02.2000
Fuchs (Köln), Anke SPD 23.02.2000
Gebhardt, Fred PDS 23.02.2000
Gehrcke, Wolfgang PDS 23.02.2000
Haschke (Großhenners-
dorf), Gottfried
CDU/CSU 23.02.2000
Homburger, Birgit F.D.P. 23.02.2000
Ibrügger, Lothar SPD 23.02.2000
Irmer, Ulrich F.D.P. 23.02.2000*
Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 23.02.2000
Kramme, Anette SPD 23.02.2000
Kunick, Konrad SPD 23.02.2000
Leidinger, Robert SPD 23.02.2000
Dr. Meyer (Ulm),
Jürgen
SPD 23.02.2000
Moosbauer, Christoph SPD 23.02.2000
Neumann (Gotha),
Gerhard
SPD 23.02.2000*
Ohl, Eckhard SPD 23.02.2000
Pflug, Johannes SPD 23.02.2000
Probst, Simone BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23.02.2000
Rühe, Volker CDU/CSU 23.02.2000
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Schmidt (Aachen),
Ulla
SPD 23.02.2000
Schmitz (Baesweiler),
Hans Peter
CDU/CSU 23.02.2000
Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23.02.2000
Dr. Westerwelle,
Guido
F.D.P. 23.02.2000
Willner, Gert CDU/CSU 23.02.2000
__________
* für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäi-
schen Union
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretär Staatssekretärs Walter Kolbow
auf die Frage des Abgeordneten Josef Hollerith
(CDU/CSU) (Drucksache 14/2730, Frage 10):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefährdung durch mögliche Abstürze bei Zielflugübungen der Bundesluftwaffe zum Beispiel im ostbayerischen Chemiedreieck?
Die flugbetrieblichen Vorschriften der Bundeswehr
sehen analog zur Luftverkehrsordnung vor, dass jeder
Teilnehmer am Luftverkehr sich so zu verhalten hat,
dass Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewähr-
leistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder
mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert
oder belästigt wird. Chemieanlagen, die als solche er-
kennbar sind, werden im militärischen Flugbetrieb
grundsätzlich nicht als Übungsziele genutzt. Das Bun-
desministerium der Verteidigung sieht daher keine be-
sondere Gefährdung durch den militärischen Flugbetrieb
im Raum Ostbayern.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen
des Abgeordneten Werner Lensing (CDU/CSU)
(Drucksache 14/2730, Fragen 11 und 12):
Wann wird der Zugang zum Intranet für alle Dienststellen der Bundeswehr bis auf Einheitsebene abgeschlossen sein?
Welche Möglichkeiten zur Informationsversorgung eröffnet das „Business TV“, das ab dem Jahr 2001 in den Streitkräften eingeführt werden soll?
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2000 8273
(A)
(B)
(C)
(D)
Zu Frage 11:
Seit 1997 wird ein Prototyp IntraNet Bw aufgebaut.
An diesen sind bislang rund 10 000 Nutzer angeschlos-
sen. Diese befinden sich mit Schwerpunkt im Bereich
der oberen Kommandobehörden beziehungsweise Äm-
ter. Der Prototyp IntraNet Bw wird zur Zeit zielstrebig
ausgebaut. Bis zum 01. April 2000 werden mehr als
80 Prozent aller Dienststellen bis auf Kompanieebene
(beziehungsweise vergleichbare zivile Dienststellen) an
den Prototypen IntraNet Bw angeschlossen sein. Im
Laufe des Jahres 2000 werden alle Dienststellen bis auf
Kompanieebene bzw. vergleichbare zivile Dienststellen
mit einem IntraNet Bw-Zugang versorgt sein. Truppen-
teile im Einsatz, mobile Einheiten – zum Beispiel Schif-
fe in See- und Auslandsdienststellen werden gesondert
behandelt.
Zu Frage 12:
Bei „Business TV“ handelt es sich – vereinfacht aus-
gedrückt – um ein unternehmenseigenes Fernsehen. Ins-
besondere die Fortschritte in der Übertragungs- und Sa-
tellitentechnik haben es möglich gemacht, dass man
heute ganz gezielt ausgewählte Gruppen mit Hilfe des
Mediums Fernsehen erreichen kann. Dabei wird ein di-
gitales Fernsehsignal verschlüsselt und über einen her-
kömmlichen Satelliten verteilt; nur Personen bezie-
hungsweise Organisation mit einem entsprechenden De-
koder können dieses Programm entschlüsseln und nut-
zen. Gerade bei Großunternehmen mit einer Vielzahl
von Außenstellen erfreut sich „Business TV“ wachsen-
der Beliebtheit. Die Vorteile sind vor allem: Schnellig-
keit und Aktualität bei großer Reichweite; gleichzeitige
und hierarchieübergreifende Information; Eindruck der
Authentizität; Ausnutzung unserer „Seh“-Gewohn-
heiten. Insbesondere die beiden letztgenannten Vorteile
sind gegenüber anderen Medien hervorstechend.
Von den für die Truppeninformation typischen In-
haltskategorien sind für die Übertragung mit „Business-
TV“ insbesondere Berichte aus Politik im Allgemeinen
und Sicherheitspolitik im Besonderen, aus den Streit-
kräften und ihren Aktivitäten sowie aus Kultur, Sport
und Unterhaltung geeignet. So können die bereits beste-
henden audiovisuellen Medien der Truppeninformation
„info magazin“, „info forum“ und „info german“ Grund-
lage für die Inhalte künftiger Sendungen im „Business
TV“ sein. Jedoch würden sie die Adressaten wesentlich
schneller als bisher erreichen und könnten daher zusätz-
liche Beiträge unter dem Aspekt der Aktualität aufneh-
men.
Ob „Business TV“ tatsächlich ab 2001 in den Streit-
kräften eingeführt wird, ist noch nicht endgültig ent-
schieden. Jedoch bietet dieses Medium im Verbund mit
Printmedien und der Nutzung eines Intranets die zum
Erreichen der unterschiedlichen Zielgruppen in der
Bundeswehr geeignete Abrundung des Medienmixes der
Truppeninformation. „Business TV“ lässt darüber hin-
aus prinzipiell auch die Schaltung von Rückkanälen zum
Sendestudio zu, so dass ein interaktives Fernseherleben
möglich wird. Die Möglichkeiten des „Business TV“
werden daher in Großunternehmen häufig auch bei
Schulungen genutzt, da es möglich ist, viele Mitarbeiter
zeitnah und bei Wahrung der notwendigen Qualität zu
schulen. Längerfristig könnten damit auch neue Mög-
lichkeiten für bestimmte Bereiche der Ausbildung in den
Streitkräften durch „Business TV“ eröffnet werden.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegfried Scheffler auf die Fra-
ge des Abgeordneten Dr. Norbert Lammert (CDU/
CSU) (Drucksache 14/2730, Frage 20):
In welchem Zeitraum stehen für das angekündigte Anti-Stau-Programm der Bundesregierung die in Aussicht genommenen 3,7 Milliarden DM zur Verfügung, und ab wann ist konkret mit der Realisierung des zwischen der Bundesregierung und der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen vereinbarten Entlas-tungskonzepts „Mittleres Ruhrgebiet“ (A40/A44/A52) zu rech-nen?
Die Realisierung der im Anti-Stau-Programm vorge-
sehenen Maßnahmen ist für den Zeitraum von 2003 bis
2007 vorgesehen. In diesem Programm sind auch Teile
der BAB A 40 im Bereich AS Gelsenkirchen–Bochum–
Stahlhausen (Westring) sowie der BAB A 44 von Bo-
chum (L 705) bis zum AK Bochum/Witten (B 43) ent-
halten. Zur Realisierung weiterer Maßnahmen des Ent-
lastungskonzeptes „Mittleres Ruhrgebiet“ sind gegen-
wärtig keine Aussagen möglich.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretär Staatssekretärs Siegfried Scheff-
ler auf die Frage des Abgeordneten Josef Hollerith
(CDU/CSU) (Drucksache 14/2730, Frage 27):
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Mittel aus dem Pro-gramm europäische Netze der EU-Kommission für den Bau der A 94 bewilligt worden sind?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass in der Ent-
scheidung der Kommission der Europäischen Gemein-
schaften vom 2. Juli 1999 zur Gewährung von Gemein-
schaftszuschüssen für Vorhaben von gemeinsamem Inte-
resse im Bereich der Transeuropäischen Netze für die
Haushaltslinie 1999 der entsprechende Antrag der Bun-
desregierung unberücksichtigt geblieben ist und für den
Bau der A 94 keine Mittel berücksichtigt worden sind.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretär Staatssekretärs Siegfried Scheff-
ler auf die Fragen der Abgeordneten Dagmar Wöhrl
(CDU/CSU) (Drucksache 14/2730, Fragen 28 und 29):
Welche zusätzlichen Belastungen kommen auf das Straßen-güterverkehrsgewerbe und seine Arbeitsplätze zu, um das Pro-gramm zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur des Bundes mit einem Volumen von insgesamt 7,4 Mrd. DM durch stre-ckenbezogene und deutlich höhere Straßenbenutzungsgebühren finanzieren zu können?
8274 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2000
(A)
(B)
(C)
(D)
In welcher Weise ist eine Kompensation der dadurch entste-henden zusätzlichen Belastungen für das in seiner Wettbewerbs-position stark betroffene Straßengüterverkehrsgewerbe vorgese-hen?
Das Anti-Stau-Programm wird aus einem Teil des
Aufkommens aus der künftigen streckenbezogenen Au-
tobahngebühr für LKW finanziert werden. Über die Hö-
he der streckenbezogenen LKW-Gebühr, die maßgeb-
lich ist für das Gesamtaufkommen und für die künftige
Gebührenbelastung des Transportgewerbes, hat die
Bundesregierung noch keine endgültige Entscheidung
getroffen. Dies gilt entsprechend auch für eventuelle
Kompensationsüberlegungen.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegfried Scheffler auf die Fra-
gen der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS)
(Drucksache 14/2730, Fragen 30 und 31):
Treffen Pressemeldungen zu, dass die Bundesregierung an einer „Richtlinie zum Schutz vor Baumunfällen“ arbeitet, die vorsieht, dass zukünftig ein 10 m breiter Streifen links und rechts der Straßen frei von Bäumen sein soll?
Wenn ja, wie wird die Bundesregierung verfahren, um den Bestand an Alleen besonders in den Bundesländern Mecklen-burg-Vorpommern und Brandenburg zu schützen?
Zu Frage 30:
Nein. Die Pressedarstellung, wonach die Bundesre-
gierung derzeit an einer solchen Richtlinie arbeitet, ist
nicht richtig. Richtig ist vielmehr, dass die Forschungs-
gesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV),
die das technische Regelwerk für das Straßenwesen
maßgeblich aufstellt, einen Entwurf für „Richtlinien
zum Schutz vor Baumfällen“ erarbeitet hat. Dieser Ent-
wurf befindet sich in einem frühen Bearbeitungsstand,
der derzeit noch mit den betroffenen Fachdisziplinen in-
nerhalb der FGSV abgestimmt wird. Erst danach wird
der Entwurf an das Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen zur weiteren Behandlung
weitergeleitet. Angesichts von jährlich mehr als 1 800
Toten und circa 27 000 Verletzten bei Baumunfällen
müssen alle Bemühungen darauf gerichtet sein, Maß-
nahmen zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vor den
schweren Folgen umzusetzen. Bestehende Alleen wer-
den hierbei jedoch nicht in Frage gestellt. Vielmehr geht
es unter anderem darum: Verkehr in allen Alleen deut-
lich zu verlangsamen (Geschwindigkeitsbegrenzungen
und -kontrollen) und schwere Unfälle durch verkehrs-
technische Maßnahmen (zum Beispiel Schutzplanken)
zu vermeiden, wenn möglich den Kraftfahrzeugverkehr
aus den Alleen herauszunehmen und ihn umzuleiten
oder neben/abseits der Allee eine Kraftfahrstrasse zu
bauen, an bestehenden oder neuen Straßen keine Bäume
zu pflanzen, die dichter als in einem bestimmten, oder
näher zu bestimmenden Abstand stehen. Besonders zu
den Mindestmaßen für den Abstand von Bäumen bei
Neupflanzungen zur Straße besteht noch Abstimmungs-
bedarf. Maße von mindestens 4,5 m sind schon bisher
im technischen Regelwerk festgelegt.
Zu Frage 31
Die Bundesregierung wird die bestehenden Alleen,
die einem besonderen, z.T. gesetzlichen Schutz unterlie-
gen, ebensowenig in Frage stellen wie sinnvolle Nach-
pflanzungen abgängiger Alleebäume.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretär Staatssekretärs Siegfried Scheff-
ler auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Heinrich Fink
(PDS) (Drucksache 14/2730, Fragen 32 und 33):
Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass im Falle eines Baustopps bei der Verlängerung der U-Bahnlinie 5 in Ber-lin Rückforderungen von Finanzmitteln, die laut Hauptstadtver-trag in Höhe von 295 Mio. DM bereitgestellt worden sind, ge-genüber dem Land Berlin geltend gemacht werden?
Wie hoch werden gegebenenfalls die Rückforderungen des Bundes an das Land Berlin, und in welchem Zeitraum werden Rückflüsse erwartet?
Zu Frage 32:
Aus Sicht der Bundesregierung stellt sich diese Frage
nicht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die
verlängerte U-Bahnlinie U 5 zeitnah zur Fertigstellung
des neuen Lehrter Bahnhofs in Betrieb genommen wird.
Zu Frage 33:
Angesichts der Antwort auf Frage Nr. 32 stellt sich
die Frage nach Rückforderungen des Bundes an das
Land Berlin nicht.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegfried Scheffler auf die Fra-
gen der Abgeordneten Petra Pau (PDS) (Drucksache
14/2730, Fragen 34 und 35):
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die bisher nicht eingesetzten Mittel aus dem Bundeshaushalt, die für die Verlängerung der U-Bahnlinie 5 in Berlin vorgesehen sind, für andere Maßnahmen der ÖPNV-Anbindung im Parlaments- und Regierungsviertel zu verwenden?
Wie beurteilt die Bundesregierung konzeptionelle Überle-gungen, die öffentliche Verkehrsanbindung mittels zusätzlicher S-Bahn-Haltepunkte und neuer Straßenbahntrassen im zentralen Bereich zu verbessern?
Zu Frage 34:
Aus Sicht der Bundesregierung stellt sich die Frage
nicht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die
verlängerte U-Bahnlinie U 5 bei voller Inanspruchnah-
me der im Hauptstadtvertrag hierfür vorgesehenen pro-
jektgebundenen Bundeszuwendungen zeitnah zur Fer-
tigstellung des neuen Lehrter Bahnhofs in Betrieb ge-
nommen wird.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2000 8275
(A)
(B)
(C)
(D)
Zu Frage 35:
Für die verkehrliche Anbindung und Erschließung
des zentralen Bereichs durch den ÖPNV ist das Land
Berlin zuständig. Infolge des bestehenden und geplanten
ÖPNV-Konzeptes für diesen Bereich sieht die Bundes-
regierung keine Dringlichkeit für weitere S-Bahn-
Haltepunkte und Straßenbahntrassen.
Anlage 10
Antwort
des Staatsministers Dr. Christoph Zöpel auf die Fragen
des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksa-
che 14/2730, Fragen 36 und 37):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Sanktio-nen der EU gegen Österreich anlässlich der Bildung einer Mitte-Rechts-Koalition eine unzulässige Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Mitgliedstaates sind, durch die zudem die politische Rechte in Österreich eher noch Auftrieb erhält, und falls nicht, wie begründet sie diese Auffassung?
Trifft es zu, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder und die Bundesregierung am Zustandekommen dieser Sanktionen ur-sächlich beteiligt waren, und wenn ja, wie begründet sie dieses Vorgehen?
Zu Frage 36:
Ihre Frage beantworte ich mit Nein. Zur Begründung
verweise ich auf das von Bundesminister Fischer am
16. Februar im Plenum Gesagte.
Zu Frage 37:
Die Bundesregierung hat die Entscheidung der ande-
ren EU-Mitgliedstaaten von Anfang an voll mitgetragen.
Auch insoweit verweise ich auf das für die Bundesregie-
rung am 16. Februar im Plenum Gesagte.
Anlage 11
Antwort
des Staatsministers Dr. Christoph Zöpel auf die Fragen
des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
(Drucksache 14/2730, Fragen 38 und 39):
Ist der Bundesregierung die Auffassung eines britischen Mitgliedes des Europäischen Parlamentes bekannt, dass das Eu-ropäische Parlament den polnischen Beitritt zur Europäischen Union verzögern oder gar blockieren könne, sofern keine zufrie-denstellende Lösung offener Vermögensfragen gegenüber ehe-maligen jüdischen Alteigentümern erfolge, und welche Schritte muss die Republik Polen bei der Lösung offener Vermögensfra-gen unternehmen, um nach Auffassung der Bundesregierung zum Zeitpunkt des Beitritts zur Europäischen Union deren ge-meinschaftsrechtlichem Besitzstand zu genügen?
Ist die Bundesregierung bereit, sich zugunsten der Angehöri-gen der deutschen Minderheit in der Republik Polen gegenüber den zuständigen staatlichen Stellen der Republik Polen für eine Anrechnung deutscher Wehrdienstzeiten, Zeiten der Kriegsge-fangenschaft und Zeiten in polnischen Internierungs- und Ar-beitslagern nach 1945 als rentensteigernde Zeiten im Rahmen des deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommens vom 9. Oktober 1975 einzusetzen, und falls nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?
Zu Frage 38:
Der Bundesregierung ist die Meinung des britischen
Mitglieds des Europäischen Parlaments bekannt. Ihr ist
auch die Antwort der EU-Kommission auf seine Frage
zu dieser Problematik im Europäischen Parlament be-
kannt. Hiernach fällt die Aufstellung von Plänen zur
Rückgabe von Eigentum in den nationalen Zuständig-
keitsbereich und nicht in den der Europäischen Union,
wie grundsätzliche Fragen des „acquis“, zum Beispiel
freier Waren-, Personen-, Kapital- und Dienstleistungs-
verkehr. Die Europäische Kommission und die Bundes-
regierung beobachten aber sorgfältig die interne Diskus-
sion um Gesetzesentwürfe zu Restitutionsfragen in Po-
len. Im Übrigen verweise ich zum Thema Restitution auf
meine Antworten in der Fragestunde am 26. Januar.
Zu Frage 39:
Die Bundesregierung ist bereit, sich zugunsten der
Angehörigen der deutschen Minderheit in der Republik
Polen hinsichtlich der Anerkennung deutscher Wehr-
dienstzeiten, Zeiten der Kriegsgefangenschaft und Zei-
ten in polnischen Internierungs- und Arbeitslagern nach
1945 als rentensteigernde Zeiten im Rahmen des
deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommen vom
9. Oktober 1975 einzusetzen. Sie wird die Frage und die
Entwicklung in diesem Bereich zum Gegenstand der in
der Zeit vom 5. bis 9. Juni 2000 vorgesehenen deutsch-
polnischen Konsultationen zum Abkommen über Sozia-
le Sicherheit machen.
Anlage 12
Antwort
des Staatsministers Dr. Christoph Zöpel auf die Fragen
des Abgeordneten Ruprecht Polenz (CDU/CSU)
(Drucksache 14/2730, Fragen 40 und 41):
Inwieweit hängt die Absage der Türkei-Reise des Bundes-kanzlers mit der von der türkischen Regierung kurz zuvor gefor-derten Liefer- bzw. Exportgarantie für deutsche Kampfpanzer, für den Fall, dass sich die türkische Regierung für den Kauf die-ser entschließen sollte, zusammen, zumal das Datum für die Rei-se des Bundespräsidenten in die Türkei, der der Bundeskanzler nun angeblich nicht zuvorkommen möchte, schon länger be-kannt war, und muss die Bundesregierung nicht fürchten, dass diese Absage vonseiten der türkischen Regierung nicht nur als Affront, sondern als Beweis für die Widersprüchlichkeit der deutschen Türkeipolitik interpretiert wird, die zum einen bereit war, der Türkei den Status eines Beitrittskandidaten zu geben, aber gleichzeitig sie für nicht vertrauenswürdig genug erachtet, ihr als NATO-Partner entsprechende Waffen zu liefern?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage ihres Regie-rungssprechers vor dem Hintergrund des Beitrittskandidatensta-tus für die Türkei, dass es für die Bundesregierung zurzeit kei-nen Anlass gebe, zu überprüfen, ob sich die Menschenrechtslage in der Türkei schon verbessert hat, und dass die Bundesregie-rung das prüfen werde, wenn es an der Zeit sei, und muss eine solche Aussage gegenüber der Türkei nicht so wirken, wie wenn man das Thema Menschenrechte nicht kontinuierlich mit ihr be-handeln will, sondern nur temporär betrachten möchte?
Zu Frage 40:
Die Türkei hat keine Forderungen nach einer Liefer-
bzw. Exportgarantie für deutsche Kampfpanzer an die
Bundesregierung herangetragen. Der Bundesregierung
8276 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2000
(A)
(B)
(C)
(D)
sind allerdings Pressemeldungen über diese angebliche
Forderung bekannt. Der türkischen Regierung ist die
deutsche Verfahrensregelung für Rüstungsexportgeneh-
migungen ebenso bekannt wie die geltenden Export-
richtlinien, in denen die besondere Relevanz von Ent-
wicklungen im Menschenrechtsbereich festgeschrieben
ist. Die zeitweilig für März ins Auge gefasste Reise des
Bundeskanzlers in die Türkei ist nicht abgesagt, sondern
auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Bei den Über-
legungen hat der zeitliche Zusammenhang mit der be-
vorstehenden Reise des Bundespräsidenten eine maß-
gebliche Rolle gespielt. Dies wurde auch der türkischen
Regierung erläutert.
Zu Frage 41:
Die Fortschrittsberichte der Kommission untersuchen
jährlich die Einhaltung der Kopenhagener Kriterien, zu
denen auch die Menschenrechte gehören. Die Einbezie-
hung der Türkei in den Erweiterungsprozeß der EU um-
fasst auch einen verstärkten politischen Dialog über die
politischen Beitrittskriterien von Kopenhagen, ein-
schließlich der Menschenrechtslage. Diese laufende Er-
örterung wurde nach den Beschlüssen des ER Helsinki
wieder aufgenommen. Zusammen mit ihren Partnern in
der Europäischen Union beobachtet die Bundesregie-
rung die Situation in der Türkei in dieser Hinsicht, wo-
bei die Entwicklung der Menschenrechtslage im Rah-
men der Kopenhagener Kriterien eine zentrale Rolle
spielt. In diesem Kontext ist auch die Aussage des Re-
gierungssprechers zu verstehen.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (PDS) (Drucksache
14/2730, Fragen 42 und 43):
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine we-sentlich schnellere Grenzabfertigung für die Einfuhr solcher Frischware (wie zum Beispiel Obst und Gemüse aus Polen und der Tschechischen Republik) zu gewährleisten, die aus techno-logischen Gründen im Grenzverkehr als Industrieware deklariert werden muss, weil sie für die industrielle Weiterverarbeitung in Unternehmen grenznaher Regionen bestimmt ist, aufgrund der aus der Deklaration als Industrieware resultierenden zeitlich aufwendigen Abfertigung aber nur mit erheblichen Qualitätsein-bußen oder sogar unbrauchbar an ihren Bestimmungsort gelangt und somit erhebliche Kostenbelastungen für die betroffenen Un-ternehmen verursacht?
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um die Beschleunigung der Grenzabfertigung für die Einfuhr sol-cher Frischware (wie zum Beispiel Obst und Gemüse aus Polen und der Tschechischen Republik), die aus technologischen Gründen im Grenzverkehr als Industrieware deklariert werden muss, weil sie für die industrielle Weiterverarbeitung in Unter-nehmen grenznaher Regionen bestimmt ist, kurzfristig zu si-chern, und ab wann sollen diese Maßnahmen greifen?
Zu Frage 42:
Der in der gesamten EU geltende Zolltarif sieht u.a.
bei bestimmten Pflanzenprodukten eine Zollbegünsti-
gung vor, wenn der Importeur sich bei der Zollabferti-
gung verpflichtet, die betreffende Ware (zum Beispiel
Gurken) innerhalb einer Regelfrist industriell zu verar-
beiten (zum Beispiel zu Konserven) und nicht als
Frischware zu vermarkten. Für die Zollabfertigung sol-
cher Waren hat die EU spezielle Verfahrensvorschriften
erlassen, die unbedingt eingehalten werden müssen, da-
mit der Importeur die Begünstigung erhält. So bedarf es
für die zollamtliche Abfertigung von frischen Kartof-
feln, die unter Inanspruchnahme einer Begünstigung zu
Stärke verarbeitet werden sollen, einer entsprechenden
Bewilligung. Weitere besondere Voraussetzungen be-
stehen für diese Verfahren nicht. Im Übrigen ist das
Verfahren nicht aufwendiger gestaltet als die übliche
Abfertigung von Obst und Gemüse zum freien Verkehr
ohne Zweckbindung. Erfahrungsgemäß dauert die Ab-
fertigung derartiger zollbegünstigter Frischware an den
meisten Zollstellen zu Polen und Tschechien maximal
zwei und drei Stunden. Eine solche Abfertigungsdauer
führt nicht zu Qualitätseinbußen; sie unterscheidet sich
auch nicht von der Dauer einer normalen Abfertigung
zum freien Verkehr. Unabhängig von ihrem Verwen-
dungszweck unterliegen Obst und Gemüse besonderen
pflanzenschutzrechtlichen Kontrollen. Die Prüfungen
sind teilweise aufwendig, weil dies nur besonders ge-
schultes und autorisiertes Fachpersonal durchführen
kann, so zum Beispiel Gutachter von Pflanzenschutzäm-
tern oder der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Er-
nährung. Hier kann es mitunter zu gewissen Verzöge-
rungen kommen, weil dieses Fachpersonal nicht immer
sofort verfügbar ist. Alles in allem kann die Bundesre-
gierung die von Ihnen erwähnten beträchtlichen Verzö-
gerungen nicht bestätigen.
Zu Frage 43:
Da – wie ich in der Antwort auf Ihre vorherige Frage
ausgeführt habe – keine unzumutbaren Verzögerungen
bei der Abfertigung von zollbegünstigten Frischwaren
aus Polen oder Tschechien vorliegen, sind auch keine
kurzfristigen Verbesserungsmaßnahmen vorgesehen.
Generell lässt sich die Zollabfertigung dadurch verbes-
sern, dass die Zollanmeldungen zur Prüfung und Vorbe-
reitung der zollamtlichen Maßnahmen vor Ankunft der
Waren der Zollstelle vorgelegt werden, das Personal zur
Pflanzen- und Qualitätskontrolle verstärkt wird; die In-
frastruktur der auf polnischem Hoheitsgebiet liegenden
Zollstellen dahin gehend geändert wird, dass fehlende
Schnellspuren eingerichtet werden. Die Bundesregie-
rung wird sich weiter darum bemühen, dass die weitge-
hend fertiggestellten Zollanlagen Guben – Gubinek
(Gubinchen) und Forst – Autobahn – Olczyna (Erlen-
horst) möglichst kurzfristig in Betrieb genommen wer-
den.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/CSU)
(Drucksache 14/2730, Fragen 44 und 45):
Hat die Bundesregierung bei der bereits erfolgten Weiterga-be eines Aktienpaketes der Telekom-Aktien an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Regelungen etwa in Form von Besse-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2000 8277
(A)
(B)
(C)
(D)
rungsscheinen getroffen, die dazu führen, dass seit der Veräuße-rung des betreffenden Aktienpaketes zwischenzeitlich eingetre-tene Kurssteigerungen bis zur endgültigen Weiterveräußerung der Aktien durch die KfW dem Bundeshaushalt zugute kommen, und wenn ja, wie sehen diese Regelungen konkret aus?
Wenn solche Regelungen getroffen wurden, in welchem Um-fang rechnet die Bundesregierung mit einem zusätzlichen Mit-telzufluss, und inwiefern ist dieser Mittelzufluss aufgrund der unerwartet hohen Kurssteigerung der Telekom-Aktien unerwar-tet höher als dies bislang angenommen wurde?
Zu Frage 44:
In den Verträgen von 1997 und 1998 über den Ver-
kauf von Aktien der Deutschen Telekom AG an die
Kreditanstalt für Wiederaufbau sind im Falle der nach
dem Postreformgesetz erst ab dem 1. Januar 2000 mög-
lichen Weiterveräußerung dieser Aktien jeweils Besse-
rungsscheine vereinbart. Diese sehen vor, dass nach Ab-
zug der der Kreditanstalt für Wiederaufbau entstandenen
Kosten der Bund den Mehrerlös – reduziert um einen 1
v.H.-Anteil der Kreditanstalt für Wiederaufbau – aus der
Platzierung erhält. Damit ist sichergestellt, dass ein
Mehrerlös aus gestiegenen Börsenkursen grundsätzlich
dem Bund zusteht.
Zu Frage 45:
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Bund be-
reiten derzeit den dritten Telekom-Börsengang durch
Abverkauf von Aktien aus dem Bestand der Kreditan-
stalt für Wiederaufbau vor. Einzelheiten der Börsenplat-
zierung sind noch nicht festgelegt. Wesentliches Kriteri-
um der Weiterveräußerung auch bei künftigen Platzie-
rungen muss dabei ein kapitalmarktgerechtes Vorgehen
im Interesse aller Aktionäre sein. Der aus den Besse-
rungsscheinen des Bundes resultierende Mittelzufluss
kann deshalb noch nicht kalkuliert werden.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
Abgeordneten Martin Hohmann (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/2730, Fragen 46 und 47):
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die „Conference on Jewish Material Claims against Germany“ deutsche Entschädi-gungszahlungen in Milliardenhöhe für die „Wiederherstellung des jüdischen Gemeinwesens“ zweckentfremdet und einfachen amerikanischen Holocaustopfern (Rabbiner und so genannte Führungspersönlichkeiten erhielten Ausnahmeregelungen) vor-enthalten haben soll (Berliner Zeitung vom 29./30. Januar 2000), und hält sie das Verhalten der damaligen Bundesregierung, die Mittelverwendung nicht zu überprüfen, für korrekt und ange-messen?
Ist die Bundesregierung bereit, Konsequenzen zu ziehen und die Mittelverwendung bei dem gegenwärtig entstehenden Fonds für die Zwangsarbeiterentschädigung einer Überprüfung ent-sprechend den Regeln der Bundeshaushaltsordnung zu unterwer-fen, zumindest aber Verwendungsnachweise mit Empfängerna-men zu verlangen, um überprüfbar zu erreichen, dass die jetzt vorgesehenen Mittel tatsächlich individuellen ehemaligen Zwangsarbeitern zugute kommen?
Zu Frage 46
Im Rahmen des mit dem Staat Israel am 10. Septem-
ber 1952 in Luxemburg geschlossenen so genannten „Is-
rael-Abkommens“ (vielfach auch als „Luxemburger Ab-
kommen“ bezeichnet) verpflichtete sich die Bundesre-
publik Deutschland unter anderem, an Israel zu Gunsten
der Jewish Claims Conference einen Betrag in Höhe von
450 Mio. DM zu zahlen. Hierzu wurde in Artikel 2 des
so genannten Haager Protokolls Nr. 2 vom 10. Septem-
ber 1952 festgelegt, dass dieser Betrag für die Unterstüt-
zung, Eingliederung und Ansiedlung jüdischer Opfer der
NS-Verfolgung nach der Dringlichkeit ihrer Bedürfnisse
zu verwenden sei, wie sie von der Jewish Claims Confe-
rence festgestellt würden, und zwar grundsätzlich für
Verfolgte, die bei Abschluss der Vereinbarung außer-
halb Israels lebten. Weder der Israel-Vertrag noch das
Haager-Protokoll enthalten eine Verpflichtung der Je-
wish Claims Conference, den unter das Abkommen fal-
lenden Personen unmittelbar finanzielle Zuwendungen
zu gewähren, obwohl den Betroffenen – wenn auch in
geringem Umfang (ca. 20 Mio. US-Dollar) – auch auf
diesem Wege geholfen wurde. Der Vorwurf, die 450
Mio. DM seien „zweckentfremdet“ und den Holocaust-
Opfern „vorenthalten“ worden, trifft somit nicht zu. Der
in Artikel 2 des Haager Protokolls Nr. 2 festgelegten
Verpflichtung, der Bundesregierung jährlich über die
von Israel an die Jewish Claims Conference weitergelei-
teten Beträge sowie über Art und Höhe der Mittelver-
wendung zu berichten, ist die Jewish Claims Conference
nachgekommen. Diese Berichte sind von der Bundesre-
gierung eingehend geprüft worden.
Zu Frage 47:
Im Rahmen des Entwurfs eines Gesetzes zur Errich-
tung der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zu-
kunft“, den die Bundesregierung am 26. Januar 2000 be-
schlossen hat, sind angemessene Prüfungsrechte vorbe-
halten: Gemäß § 8 Abs. 1 unterliegt die Stiftung der
Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen,
das auch die jährlichen Haushaltspläne genehmigen
muss (§ 8 Abs. 2). Die Stiftung unterliegt der Prüfung
durch den Bundesrechnungshof (§ 8 Abs. 3). Alle Emp-
fänger haben den Erhalt der Leistung aus dem Stiftungs-
vermögen zu bestätigen und auf weitere Forderungen
gleicher Grundlage zu verzichten (§ 16 Abs. 3). Gemäß
§ 17 wird die Verwendung der Mittel durch die Partner-
organisationen von der Stiftung in angemessener Weise
überprüft. Dies soll durch international tätige Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaften geschehen.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des
Abgeordneten Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU)
(Drucksache 14/2730, Frage 48):
Sieht der Bundesminister der Finanzen eine Möglichkeit, entsprechend der Bitte der Stadt Gernsheim, anlässlich des 500. Todestages von Peter Schöffer, dem Miterfinder und Voll-ender der Buchdruckerkunst, im Frühjahr 2003 eine Sonder-briefmarke herauszugeben?
Der Vorschlag, anlässlich des 500. Todestages des
Buchdruckers Peter Schöffer im Frühjahr 2003 ihm zu
8278 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 89. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 23. Februar 2000
(A)
(B)
(C)
(D)
Ehren ein Sonderpostwertzeichen herauszugeben, ist in
die Programmplanung aufgenommen worden. Zusam-
men mit allen anderen für 2003 vorliegenden Anregun-
gen wird er Anfang 2002 vom Programmbeirat beraten,
der dann gegenüber dem Bundesminister der Finanzen
seine Empfehlung für das Jahr 2003 abgeben wird.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretär Staatssekretärs Karl Diller auf
die Fragen des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/
CSU) (Drucksache 14/2730, Fragen 49 und 50):
Sind im Fall Holzmann schon Zahlungen seitens des Staates an das Unternehmen geflossen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen der beihilfe-rechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission für Gas-kraftwerke mit einem Wirkungsgrad von mindestens 57,5 v. H., wie das Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform zum 1. Januar 2000 aussagt?
Zu Frage 49:
Die vom Bundeskanzler am 24. November 1999 zu-
gesagten „on top“-Hilfen sind bisher wie folgt umge-
setzt: Der Vertrag über das 150 Mio. DM nachrangige
KfW-Darlehen wurde am 21. Dezember 1999 unter-
zeichnet. Der Kredit valutiert mit „null“. Die Entschei-
dung über die Bedingungen für eine Bundesbürgschaft
in Höhe von 80 % für einen 125 Mio. Kredit wurde am
9. Dezember 1999 unterzeichnet. Die Banken haben bis-
her keinen Kreditvertrag abgeschlossen. Demnach sind
bisher keine Zahlungen des Staates an das Unternehmen
geflossen.
Zu Frage 50:
Die Europäische Kommission hat in ihrer Sitzung am
15. Februar 2000 die im Gesetz zur Fortführung der
ökologischen Steuerreform enthaltenen Steuervergünsti-
gungen als mit dem gemeinsamen Markt vereinbar beur-
teilt, soweit sie Ermäßigungen der Energiesteuersätze
für das produzierende Gewerbe, die Land- und Forst-
wirtschaft, den öffentlichen Personennahverkehr und für
Behindertenwerkstätten betreffen. Hinsichtlich der für
Gas- und Dampfturbinenkraftwerke (GuD-Anlagen)
vorgesehenen Mineralölsteuerbefreiung hat die Kom-
mission Ende Januar 2000 weitere Informationen erbe-
ten. Zurzeit ist offen, ob diese Befreiung beihilfenrecht-
lich als sogenannte „Betriebsbehilfe“ zu bewerten ist,
das heißt als Hilfe zur Senkung der laufenden Kosten
des betreffenden Unternehmens, oder als „Investitions-
beihilfe“. Unter anderem zur Beantwortung dieser Frage
sind Daten und Berechnungen zu den bei GuD-Anlagen
anfallenden Investitionsvolumina zu erstellen und der
Kommission zu übermitteln. Diese Unterlagen werden
zurzeit in enger Abstimmung zwischen den beteiligten
Ressorts erarbeitet. Ob und gegebenenfalls in welcher
Form Modifizierungen der im Gesetz zur Fortführung
der ökologischen Steuerreform enthaltenen Regelungen
für die beihilfenrechtliche Genehmigung der Kommissi-
on erforderlich werden, kann zurzeit noch nicht ab-
schließend beurteilt werden. Die Europäische Kommis-
sion steht Investitionen zugunsten von Energieeinspa-
rungen ebenso wie Investitionen zugunsten des Umwelt-
schutzes jedoch grundsätzlich positiv gegenüber. Die
Bundesregierung steht vor diesem Hintergrund in engem
Kontakt mit der Europäische Kommission und wird mit
ihr zu diesen Fragen in Kürze weitere Sondierungsge-
spräche führen.
XXXX
Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44
20