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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 18. Februar 2000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/88 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 88. Sitzung Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuer- senkungsgesetz) (Drucksache 14/2683) ...................... 8137 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Fraktion CDU/CSU: Eine Steuerreform für mehr Wachstum und Beschäftigung (Drucksache 14/2688) ...... 8137 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Hildebrecht Braun (Augs- burg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Unternehmensteuerre- form – Liberale Positionen gegen die Steuervorschläge der Koalition (Drucksache 14/2706) ............................... 8137 B Joachim Poß SPD ........................................... 8137 D Friedrich Merz CDU/CSU .............................. 8140 D Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 8145 C Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ..................... 8148 C Dr. Gregor Gysi PDS ...................................... 8151 B Hans Eichel, Bundesminister BMF ................. 8154 C Friedrich Merz CDU/CSU .......................... 8158 C Dr. Barbara Höll PDS ..................................... 8160 C Ernst Hinsken CDU/CSU ................................ 8161 A Hans Eichel, Bundesminister BMF ................. 8161 C Gerda Hasselfeldt CDU/CSU .......................... 8162 A Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU ....................................................... 8165 C Hans Eichel, Bundesminister BMF ................. 8166 A Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 8166 C Carl-Ludwig Thiele F.D.P. .............................. 8169 B Dr. Uwe-Jens Rössel PDS ............................... 8171 C Jörg-Otto Spiller SPD ..................................... 8171 D Walter Hirche F.D.P. ................................... 8172 B Peter Rauen CDU/CSU ................................... 8173 D Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD .................. 8176 B Elke Wülfing CDU/CSU ................................. 8177 D Detlev von Larcher SPD ................................. 8179 D Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion CDU/CSU: Afrika darf nicht zu einem vergessenen Konti- nent werden (Drucksache 14/2571) .......... 8182 A Rudolf Kraus CDU/CSU ................................. 8182 B Dr. R. Werner Schuster SPD ........................... 8183 D Dr. Klaus Kinkel F.D.P. .................................. 8185 B Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN... 8186 D II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 Carsten Hübner PDS ....................................... 8188 C Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU .............. 8189 C Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministe- rin BMZ .......................................................... 8191 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Erweiterung des Untersuchungsauftra- ges des 1. Untersuchungsausschusses der 14. Wahlperiode (Drucksache 14/2527) ............................... 8193 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Ergänzung des Untersuchungsauftrages des 1. Untersu- chungsausschusses (Drucksache 14/2686) ............................... 8193 B Christine Lambrecht SPD ............................... 8193 C Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU ........ 8195 A Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 8197 C Dr. Max Stadler F.D.P. ................................... 8198 D Dr. Evelyn Kenzler PDS ................................. 8199 D Frank Hofmann (Volkach) SPD ...................... 8200 C Dr. Max Stadler F.D.P. (zur GO) .................... 8201 C Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Rolf Kutzmutz, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion PDS einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung (Drucksache 14/2496) ............................... 8202 A Dr. Evelyn Kenzler PDS ........................... 8202 B Zusatztagesordnungspunkt 11: Aktuelle Stunde betr. Aus für den Transrapid Hamburg – Berlin; Auswir- kungen für den Wirtschafts- und Tech- nologiestandort Deutschland ................... 8203 B Bärbel Sothmann CDU/CSU ........................... 8203 B Angelika Mertens SPD .................................... 8204 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................ 8205 C Rolf Kutzmutz PDS ......................................... 8206 D Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU ...... 8207 D Reinhold Hiller (Lübeck) SPD ........................ 8209 A Hans-Michael Goldmann F.D.P. ..................... 8210 A Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8211 C Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU ..................... 8213 A Dr. Christine Lucyga SPD ............................... 8214 A Renate Blank CDU/CSU ................................. 8215 B Konrad Kunick SPD ........................................ 8216 B Siegfried Scheffler, Parl. Staatssekretär BMVBW ......................................................... 8217 C Nächste Sitzung ............................................... 8219 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 8221 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung (Tagesordnungspunkt 13) Alfred Hartenbach SPD .................................. 8222 A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 8223 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 8223 D Rainer Funke F.D.P. ....................................... 8224 C Anlage 3 Amtliche Mitteilungen .................................... 8225 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8137 (B) (D) 88. Sitzung Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Parl. Staatssekretär Siegfried Scheffler Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8221 (A) (B) (C) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bachmaier, Hermann SPD 18.02.2000 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Blank, Joseph-Theodor CDU/CSU 18.02.2000 Bohl, Friedrich CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Brecht, Eberhard SPD 18.02.2000 Bruckmann Hans-Günter SPD 18.02.2000 Bulmahn, Edelgard SPD 18.02.2000 Carstensen (Nordstrand), Peter Harry CDU/CSU 18.02.2000 Falk, Ilse CDU/CSU 18.02.2000 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.02.2000 Forster, Hans SPD 18.02.2000 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 18.02.2000 Frick, Gisela F.D.P. 18.02.2000 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 18.02.2000 Fuchs (Köln), Anke SPD 18.02.2000 Gebhardt, Fred PDS 18.02.2000 Gehrcke, Wolfgang PDS 18.02.2000 Dr. Geißler Heiner, CDU/CSU 18.02.2000 Günther (Plauen), Joachim F.D.P. 18.02.2000 Henke, Hans Jochen CDU/CSU 18.02.2000 Homburger, Birgit F.D.P. 18.02.2000 Ibrügger, Lothar SPD 18.02.2000 Klose, Hans-Ulrich SPD 18.02.2000 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 18.02.2000 Koppelin, Jürgen F.D.P. 18.02.2000 Leidinger, Robert SPD 18.02.2000 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine F.D.P. 18.02.2000 Lüth, Heidemarie PDS 18.02.2000 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Meyer (Ulm), Jürgen SPD 18.02.2000 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 18.02.2000 Moosbauer, Christoph SPD 18.02.2000 Mosdorf, Siegmar SPD 18.02.2000 Nahles, Andrea SPD 18.02.2000 Ohl, Eckhard SPD 18.02.2000 Otto (Frankfurt), Hans-Joachim F.D.P. 18.02.2000 Dr. Pick, Eckhart SPD 18.02.2000 Robbe, Reinhold SPD 18.02.2000 Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 18.02.2000 Rühe, Volker CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 18.02.2000 Schily, Otto SPD 18.02.2000 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 18.02.2000 Schmidt (Aachen), Ulla SPD 18.02.2000 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 18.02.2000 Schöler, Walter SPD 18.02.2000 Schröder, Gerhard SPD 18.02.2000 Schur, Gustav-Adolf PDS 18.02.2000 Schütze (Berlin), Diethard CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Schwarz-Schilling, Christian CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Thalheim, Gerald SPD 18.02.2000 Uldall, Gunnar CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.02.2000 Dr. Wend, Rainer SPD 18.02.2000 Wieczorek (Duisburg), Helmut SPD 18.02.2000 Wiesehügel, Klaus SPD 18.02.2000 Willner, Gert CDU/ CSU 18.02.2000 Zierer, Benno CDU/CSU 18.02.2000 8222 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung (InsOÄnd.G) (Tagesordnungspunkt 13) Alfred Hartenbach (SPD): Als der 12. Deutsche Bundestag im Sommer 1994, gegen Ende der 12. Legis- laturperiode, die neue Insolvenzordnung verabschiedet hatte, da hatte der Rechtsausschuss parteiübergreifend den ursprünglichen Regierungsentwurf gehörig verän- dert und in wesentlichen Punkten ergänzt. Dazu gehört insbesondere das Verbraucherinsolvenzverfahren, das mit dem Konzept der Restschuldbefreiung dem so ge- nannten Normalschuldner Wege eröffnet, nach einer be- stimmten Zeit des Wohlverhaltens und der Befriedigung seiner Gläubiger wieder einen unbelasteten Start ins Wirtschaftsleben zu unternehmen. Er ist dann frei von Belastungen, frei von Schulden, weil er eben sieben Jah- re lang alles nach besten Kräften unternommen hat, um seine Gläubiger zu befriedigen. Die Mitglieder des Rechtsausschusses haben damals gemeinsam diesen Weg gefunden und erfreuten sich der beispiellosen Unterstützung ihrer Arbeit durch das Jus- tizministerium und des damaligen Parlamentarischen Staatssekretärs, unseres Kollegen Rainer Funke. Wie schwierig die Umsetzung des neuen Insolvenz- rechts in die Praxis war, zeigt die Tatsache, dass auf Wunsch der Bundesländer das In-Kraft-Treten zweimal hinausgeschoben wurde. So kam es, dass das neue In- solvenzrecht erst am 1. Januar 1999 in Kraft treten konnte, mehr als vier Jahre nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Natürlich war die spannende Frage bei Befürwortern und Kritikern des neuen Insolvenzrechts, wie es sich in der Praxis bewähren würde. Die SPD-Bundestags- fraktion, die Arbeitsgruppe Rechtspolitik, hat im Herbst 1999 eine umfassende Befragung der Praxis durchge- führt. Als Ergebnis dieser Befragung – diese Aussagen der Richter, Rechtspfleger, Anwälte, die als Insolvenzverwalter und als Treuhänder tätig werden, sowie der Schuldnerberatungsstellen – kann man festhalten, dass das neue Insolvenzrecht genau die richtige Grundlage ist, um zwei Ziele, die die Insolvenzordnung vorsah, auch zu erreichen. Das erste Ziel ist die Umkehr der bisherigen Konkursidee von der Verwertung des Vermögens eines Schuldners in den Erhalt des Unternehmens des Schuldners und damit auch den Erhalt der Arbeitsplätze. Das zweite Ziel ist die Entschuldung der natürlichen Personen und der privaten Schuldner nach einer gewissen Zeit des Wohlverhaltens gegenüber den Gläubigern. Die Praxis ist überzeugt, dass diese Ziele mit der neuen Insolvenzordnung gut erreicht werden. Damit allein schon hat sich das neue Gesetz gerechtfertigt und kann weiteren Bewährungsproben gelassen entgegensehen. Selbstverständlich sind bei einem so neuen Gesetz auch Stolpersteine festzustellen, an denen die Praxis ha- kelt und Fragen, die noch keine befriedigende Antwort gefunden haben. Als ein besonderes Problem sieht es die Praxis an, dass die geeigneten Stellen, die § 305 der Insolvenzord- nung fordert, um zum Beispiel Insolvenzpläne oder Schuldenbereinigungspläne aufzustellen, noch nicht flä- chendeckend vorhanden sind und auch Schuldnerbera- tungsstellen keineswegs die Ausstattung haben, die sie haben sollten. Es ist Ländersache, diese Probleme zu ändern, und wir wissen, dass die Bundesländer dabei sind, hier für Abhilfe zu sorgen. Dafür danken wir den Bundesländern und hoffen auf einen gemeinsamen guten Weg. Die derzeitige Diskussion über die Frage, ob den Schuldnern in der Verbraucherinsolvenz Prozesskosten- hilfe gewährt werden soll, stellt für uns ein Ärgernis dar. Die damaligen Gesetzgeber in der 12. Legislaturperiode sind, wie sich aus den Gründen der Ausschussdrucksa- che ergibt, sämtlich davon ausgegangen, dass auch in diesem Fall die Zivilprozessordnung Geltung hat. Ande- rerseits haben wir nunmehr festgestellt, dass durch eine sehr uneinheitliche Rechtsprechung, die teilweise sogar innerhalb einzelner Landgerichtsbezirke unterschiedlich ist, eine große Unsicherheit entstanden ist. Eine rechts- einheitliche Entscheidung innerhalb eines Oberlandesge- richtsbezirkes oder gar innerhalb der Bundesrepublik ist wegen des Rechtsmittelweges derzeit nicht möglich. Gleichwohl sollten wir die Frage, ob wir Prozesskos- tenhilfe gemäß Gesetz bewilligen, so wie dies die PDS nun will, sehr genau bedenken. Die PDS macht es sich sehr leicht, wenn sie in ihrem Gesetzentwurf schreibt, die Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten durch Gewährung von Prozesskostenhilfe stelle keinen zusätz- lichen Kostenfaktor dar, weil der Gesetzgeber dies ja vorher schon beabsichtigt habe. Dies ist eine echte Milchmädchenrechnung, denn tatsächlich werden die Justizhaushalte der Länder zunächst einmal mit der Pro- zesskostenhilfe belastet werden. Dabei wird sicherlich der Umfang nicht so sein, dass die Justizhaushalte der Länder darunter zusammenbrechen. Andererseits dürfen wir als Gesetzgeber natürlich auch die Finanzsituation der Länder nicht außer Acht lassen. Wir halten hier Ge- spräche zwischen Justizministerium und den Länderjus- tizministerien für dringend geboten, um einen Lösungs- weg zu finden. Die weitere Frage, ob man Null-Pläne, auch eine For- derung der PDS, im Gesetz festschreiben sollte, bedarf ebenfalls der sorgfältigen Prüfung. Das Gesetz wollte, dass der redliche Schuldner über das Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung wieder die Möglichkeit ei- nes unbelasteten Starts in das Wirtschaftsleben be- kommt. Man muss nun den Gerichten, die die Quoten für eine Tilgung der Restschuld festsetzen, überlassen, zu prüfen, ob hier tatsächlich ein redlicher Schuldner die Restschuldbefreiung beantragt oder ob es sich um einen Glücksritter handelt, der möglichst billig davonkommen will. Diese Ermessensentscheidung, die eines der Herz- stücke des Verfahrens ist, würde den Gerichten genom- men, wenn im Gesetz ein Null-Plan obligatorisch er- möglicht würde. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8223 (A) (B) (C) (D) Wir sind der Ansicht, dass es bei allen festgestellten kleineren Problemen noch viel zu früh ist, bereits mit Änderungen im Gesetz zu beginnen. Wir wünschen uns – und wir werden dies auch sicherlich erhalten – vom Justizministerium einen ersten Erfahrungsbericht, und wir wünschen uns auch – und wir werden auch dies sicherlich erhalten –, dass dieser Erfahrungsbericht Lö- sungsvorschläge aufzeigt. So ist es für uns durchaus vor- stellbar, dass gewisse überbürokratische Regelungen auf einfacherem Wege als durch Gesetzesänderung zu lösen sind und dass insbesondere eine Vereinheitlichung der Vordrucke und deren Entrümpelung ebenfalls auf unter- gesetzlichem Wege möglich ist. Danach wird auch zu prüfen sein, ob wir nicht diejenigen mit ins Boot neh- men bei der Finanzierung der Insolvenzverfahren, die vorher an den Schuldnern verdient haben. Vorstellbar wäre, dass möglicherweise bei jedem gewährten Kredit ein Teil, ein so genannter Insolvenzpfennig, einbehalten, einem Fonds zugeführt und dann für die Kostendeckung der Insolvenzverfahren verwendet wird. Das sind Überlegungen, die wir gerne anstellen wol- len, wenn wir eine sichere Basis haben, wo Änderungen erforderlich sind. Wenn wir wissen, ob diese richtige und vernünftige gesetzliche Regelung des Insolvenz- rechts geändert werden muss, dann wünschen wir uns auch, dass dies wie vor nunmehr sieben, acht Jahren wiederum im großen Einvernehmen aller im Bundestag vertretener Parteien geschieht. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Kein Gesetz kann so perfekt sein, dass es nicht auch Änderungen bedarf. Dennoch ist der Entwurf eines Ge- setzes zur Änderung der Insolvenzordnung, den die PDS vorgelegt hat, abzulehnen, weil ein so umfangreiches Gesetz wie die Insolvenzordnung seine Wirkungen nicht schon nach einem Jahr voll entfalten kann. Die Insol- venzordnung, die das alte Konkurs- und Vergleichsrecht abgelöst hat, wurde über Jahre sehr intensiv beraten und dabei wurden auch die jetzt von der PDS aufgeworfenen Fragen behandelt. Dabei spielte eine sehr ausführliche Rolle die Frage der Prozesskostenhilfe für ein beantragtes Insolvenzver- fahren, um dem Schuldner diesen Antrag zu erleichtern, gegebenenfalls auch schmackhaft zu machen. Die Be- richterstatter haben aber nach der Tradition des bisher geltenden Konkursrechtes sich dafür entschieden, dass in den Fällen, in denen keine Eigenmittel für die Durch- führung eines Insolvenzverfahren vorhanden sind, der Schuldner letztlich durch die Pfändungschutzbestim- mung der ZPO ausreichend geschützt ist und nur ein ge- ringes Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf Eröff- nung eines Insolvenzverfahrens mit dem Ziel der Rest- schuldbefreiung besteht. Es war nach Auffassung der Berichterstatter dem Schuldner zuzumuten, gegebenen- falls unpfändbares Vermögen einzusetzen zur Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders. Berücksichtigt wurde aber auch wesentlich, dass die Länder in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen ha- ben, dass bei Einführung von Prozesskostenhilfe für Kleininsolvenzen erheblich höhere Kosten entstünden, da jeder Schuldner ohne eigenes Risiko und eigene An- strengung ein solches Verfahren auf Kosten des Staates durchführen könne. Dies war und ist nicht der Sinn des Gesetzes gewesen. Dennoch muss – und dies hat das Justizministerium zugesagt – dieser Aspekt weiter deut- lich beobachtet werden, um auch dem Schuldner einen Anreiz zu geben, aus der Sozialhilfe herauszukommen oder mehr als das pfändungsfreie Einkommen zu erzie- len, wenn er denn von der Restschuld befreit ist. Nachdem der befürchtete Ansturm auf die Gerichte ausgeblieben ist, könnte nach einer Übergangszeit der Bewertungen der Verfahren erneut dieses Problem dis- kutiert werden. Die Frage des Vollstreckungsschutzes ab dem Zeit- punkt der Einleitung außergerichtlicher Einigung ist ein gefährliches Instrument gegen die Gläubigerinteressen. Damit könnten sich Schuldner willkürlich der Vollstre- ckung entziehen, wenn sie denn nur ein solches Verfah- ren einleiten und durch zögerliche Behandlung über Jah- re hinaus betreiben. Da der Schuldner durch Herbeibrin- gung von Angaben und Auskünften selbst die Dauer des Verfahrens in der Hand hat, muss ein gewisser Druck vorhanden sein, schnell das Restschuldbefreiungsverfah- ren durchzuziehen, wodurch er dann den Vollstre- ckungsschutz erhält. Schon jetzt haben Schuldner die Möglichkeiten bei Darlegung ernsthafter Bemühungen und Verhandlungen und aussichtsreichem Betreiben, von den Gerichten vor- läufigen Vollstreckungsschutz zu bekommen. Diese In- strumente sollten nicht durch eine pauschale Einstellung verallgemeinert werden. Ein genereller 6-monatiger Vollstreckungsschutz, der immer wieder verlängert werden kann, würde trotz Be- schleunigungsgebot nicht zu richtigen Ergebnissen füh- ren. Ein Jahr nach In-Kraft-Treten der Insolvenzordnung ist es unangebracht, die „Goodwillzeit“ von sieben auf fünf Jahre zu senken, da auch hier erst die Erfahrungen abgewartet werden müssen. Bei einer solchen Überle- gung sind auch die Gläubigerinteressen zu berücksichti- gen, die in einem solchen Verfahren auf erhebliche Teile ihrer Forderungen verzichten und sich mit geringen Quoten über sieben Jahre zufrieden geben müssen. Das Justizministerium wird aufgefordert, die Ent- wicklung der Anwendung der Insolvenzordnung unter allen Aspekten genauestens zu begleiten und dem Deut- schen Bundestag Bericht zu erstatten, damit wir dann gegebenenfalls mit Änderungen reagieren können. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die neue Insolvenzordnung leistet eine richtige und nachhaltige Hilfe für viele Schuldner, aus einer oft gna- denlosen Schuldenfalle wieder herauszukommen. Über- schuldung kann für die Betroffenen zu einer unerträgli- chen Belastung führen. Und nicht selten führt die mate- rielle Not zur sozialen Isolation und zur gesellschaftli- chen Ausgrenzung. Das neue Insolvenzrecht hat für erhebliche Verbesse- rungen gesorgt: Anders als nach früherem Konkursrecht 8224 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) sind heute Gläubiger und Schuldner bei der Sanierung eines Betriebes wesentlich flexibler. Die Zielrichtung des Gesetzes, nicht mehr die Verwertung des Restver- mögens und damit die Zerschlagung eines Betriebes im Vordergrund zu haben, sondern ausdrücklich auf die Fortführung des Unternehmens zu setzen, dient überdies dem Erhalt von Arbeitsplätzen. Im Rahmen des so genannten Verbraucherinsolvenzver- fahrens können heute darüber hinaus überschuldete Pri- vatpersonen eine Befreiung von ihren Restschulden er- langen und so einem manchmal „lebenslangen Schul- denturm“ entfliehen. Im Gegenzug muss sich der Schuldner bemühen, während einer siebenjährigen „Wohlverhaltensperiode“ den pfändbaren Teil seines Vermögens an einen Treuhänder abzutreten, der den Er- lös dann an die Gläubiger verteilt. Für viele Menschen bietet dieser Weg nunmehr eine wirkliche Chance zum Neuanfang: Er ermöglicht ihnen eine Rückkehr ins Wirtschafts- und Arbeitsleben. Das ist ein enormer gesellschaftlicher und sozialer Gewinn. Denn Überschuldung ist für Menschen nicht nur eine er- hebliche psychische Belastung. Sie verhindert auch die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben und zemen- tiert den Bezug von Sozialleistungen. Das komplexe Regelungswerk der Insolvenzordnung ist erst seit rund einem Jahr in Kraft. In der Praxis zeigt das Gesetz gute Wirkung, aber es sind auch Probleme aufge- treten, die der Gesetzgeber seinerzeit gar nicht beabsich- tigt hatte. Ich meine damit zum Beispiel das Problem der Gewährung von Prozesskostenhilfe: Selbstverständlich darf das Verbraucherinsolvenzverfahren, das ja gerade Menschen, die über wenig Mittel verfügen, helfen soll, diesen Menschen nicht deshalb versperrt bleiben, weil sie über keine Mittel verfügen. Das ist absurd. In diesem Punkte müssen wir angesichts der uneinheitlichen Rechtsprechung unbedingt bald zu einer Lösung kom- men. Eines darf dabei aber nicht vergessen werden: Eine Lösung dieses Problems kann es nur gemeinsam mit den Ländern geben. Denn – das, meine Damen und Herren von der PDS, haben Sie in ihrem Entwurf nicht be- dacht – die Justizhaushalte der Länder würden doch mit der Prozesskostenhilfe belastet. Bei einem noch jungen Gesetz, das überdies derart komplex ist, sollte man sich davor hüten, sogleich nach gesetzgeberischen Änderungen zu rufen, nur weil in der Praxis nicht alles so läuft, wie man sich das ursprünglich gewünscht hat. Populistische Schnellschüsse sind hier nicht gefragt. Vielmehr sollten wir gemeinsam die be- reits durchgeführten Expertenanhörung sowie die Erfah- rungen in den Ländern sorgfältig analysieren und erst dann angemessen reagieren. Und im Übrigen, meine Damen und Herren von der PDS: Nicht immer ist gleich der Gesetzgeber gefragt. Einige Probleme der praktischen Umsetzung des Geset- zes haben auch etwas mit der Situation vor Ort zu tun und lassen sich auch unterhalb der gesetzgeberischen Ebene angehen. Ich meine etwa die Einrichtung so ge- nannter geeigneter Stellen nach § 305 der Insolvenzord- nung sowie die Ausstattung von Schuldnerberatungsstel- len. Auch hier gilt es, gemeinsam mit den zuständigen Bundesländern die Probleme zu lösen. Ich weiß, dass es hier bereits Fortschritte gibt. Die Koalition wird sich gewiss keinen gesetzgeberi- schen Änderungen gegenüber verschließen, wenn sich herausstellen sollte, dass diese notwendig sein sollten. Nur: Nach erst knapp einem Jahr Erfahrung mit der In- solvenzordnung ist es heute für ein derartiges Urteil noch zu früh. Rainer Funke (F.D.P.): Die neue Insolvenzordnung, die am 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist, hat sich ins- gesamt bislang sehr bewährt. Dabei ist jedoch einzu- räumen, dass bei einem solch umfangreichen Gesetz, das die alte Konkursordnung und die Vergleichsordnung und die Gesamtvollstreckung ersetzt, einzelne Regelun- gen der Rechtsprechung und in der praktischen Umset- zung Schwierigkeiten bereiten. Dies hat die PDS zum Anlass genommen, einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung vorzulegen, über den im Einzelnen im Rechtsausschuss zu diskutieren sein wird. So war es durchaus vom Gesetzgeber gewollt, dass Prozesskostenhilfe für die Verfahren der Restschuldbe- freiung und der Verbraucherinsolvenz zu gewähren ist. Eine Reihe von Gerichten hat jedoch diesen gesetzgebe- rischen Willen nicht nachvollzogen und die Prozesskos- tenhilfe abgelehnt. Es wäre einerseits durchaus zweck- mäßig, die höchstrichterliche Rechtsprechung abzuwar- ten. Andererseits spricht aber auch nichts dagegen, eine Klarstellung im Gesetz vorzunehmen, da dies ohnehin dem gesetzgeberischen Willen entsprochen hat. Anders verhält es sich bei der so genannten Wohlver- haltensperiode, die vom Gesetzgeber bewusst auf sieben Jahre festgelegt worden war und die schon damals einen Kompromiss darstellte. Dabei hat sich der Gesetzgeber an ausländischen Beispielen orientiert. Wir sollten zu- nächst einmal die Erfahrungen mit dieser Wohlverhal- tensperiode abwarten, ehe eine Veränderung vorgesehen wird. Ohnehin sollten in der Verbraucherinsolvenz und bei der Restschuldbefreiung erst einmal die Erfahrungen in der Praxis beleuchtet werden. Ein Jahr nach In-Kraft- Treten der Insolvenzordnung bestehen für dieses Gebiet noch keine hinreichenden Erfahrungen, weil die Länder die Schuldnerberatungsstellen unzureichend ausgestattet haben und so die Stellung von Anträgen im Verbrau- cherinsolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung er- schwert haben. Ich sage offen, dass ich über dieses Verhalten der Länder zutiefst enttäuscht bin. Offensichtlich ist es leichter, in Sonntagsreden zu fordern, dass die Ärmsten der Armen entschuldet werden und dass ihnen ein Neu- beginn ihrer bürgerlichen Existenz ermöglicht werden muss, denn diese Forderung klingt gut. Wenn es aber darum geht, entsprechendes Personal für die Schuldner- beratungsstellen zur Verfügung zu stellen, wird schlicht gekniffen. Stattdessen hatten die Länder, obwohl die In- solvenzordnung im Jahre 1994 beschlossen worden war, das In-Kraft-Treten der Insolvenzordnung am 1. Januar 1999 noch weiter hinausschieben wollen, um eben nicht Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8225 (A) (B) (C) (D) in die eigene finanzielle Verantwortung zu kommen. Statt neuer gesetzlicher Regelungen müssen wir daher zunächst die Länder auffordern, unverzüglich genügend Beratungsstellen und Personalverstärkungsmittel zur Verfügung zu stellen. Wir werden in den Beratungen des Rechtsausschusses die angesprochenen Fragen auf ihre Praktikabilität genau abklopfen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 747. Sitzung am 4. Feb- ruar 2000 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: – Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ – Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Union zur Änderung der Bi- lanz- und der Konzernbilanzrichtlinie hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs (90/605/EWG), zur Verbesserung der Offenlegung von Jahresab- schlüssen und zur Änderung anderer handels- rechtlicher Bestimmungen (Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz – KapCoRiLiG) – Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Juni 1997 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über den Eisen- bahnverkehr, über die gemeinsame Staatsgrenze und über den erleichterten Eisenbahndurchgangs- verkehr Der Bundesrat hat in seiner 747. Sitzung am 4. Feb- ruar 2000 beschlossen, dem nachstehenden Gesetz ge- mäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht zuzu- stimmen. – Drittes Gesetz zur Änderung des Betäubungsmit- telgesetzes (Drittes BtMG-Änderungsgesetz – 3. BtMG-ÄndG) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Dritter Bericht des Arbeitsstabes Europäische Wirt- schafts- und Währungsunion des Bundesministeriums der Finanzen und der Bundesministerien (AS WWU) vom 21. April 1999 Einführung des Euro in Gesetzgebung und öffentliche Verwaltung – Drucksachen 14/882, 14/1187 Nr. 1.2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Entwicklung der Konvergenz in der Europäischen Union im Jahre 1998 – Drucksachen 14/1344, 14/1616 Nr. 1.2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zum „Grauen Kapital- markt“ – Drucksachen 14/1633, 14/1775 Nr. 1.2 – Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1999 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 12 22 – Eisen-bahnen des Bundes – Titel 639 01 – Erstattungen von Verwaltungsausgaben des Bundeseisenbahnvermögens – Drucksache 14/1858 – Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Unterrichtung durch die Bundesregierung Tierschutzbericht 1999 „Bericht über den Stand der Entwicklung des Tier-schutzes“ – Drucksachen 14/600, 14/829 Nr. 2 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 14/1276 Nr. 2.23 Innenausschuss Drucksache 14/1936 Nr. 1.28 Finanzausschuss Drucksache 14/272 Nr. 71 Drucksache 14/1617 Nr. 2.4 Drucksache 14/1936 Nr. 1.7 Drucksache 14/1936 Nr. 1.8 Drucksache 14/1936 Nr. 1.12 Drucksache 14/1936 Nr. 1.15 Drucksache 14/1936 Nr. 1.26 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/2104 Nr. 2.6 Drucksache 14/2104 Nr. 2.9 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/1936 Nr. 1.5 Drucksache 14/2104 Nr. 2.8 Drucksache 14/2104 Nr. 2.19 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/1579 Nr. 1.9 Drucksache 14/1617 Nr. 2.6 Drucksache 14/2104 Nr. 1.1 Amtliche Mitteilung (Nachtrag zum Plenarprotokoll 14/53 vom 9. September 1999) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäi- sche Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 14/431 Nr. 1.9 Drucksache 14/431 Nr. 1.10 Drucksache 14/431 Nr. 1.18 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/309 Nr. 2.50 8228 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 (A) (C) Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/74 Nr. 2.5 Drucksache 14/272 Nr. 207 Drucksache 14/431 Nr. 1.5 Drucksache 14/595 Nr. 3.1 Amtliche Mitteilung (Nachtrag zum Plenarprotokoll 14/55 vom 16. September 1999) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüs- se haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrich- tungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/342 Nr. 1.14 Drucksache 14/595 Nr. 2.3 Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Letzte Rednerin in
    dieser Debatte ist die Bundesministerin für wirtschaftli-
    che Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie
    Wieczorek-Zeul.

    Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin für
    wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Frau
    Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin-
    nen und Kollegen! Von allen Rednern und Rednerinnen
    ist in dieser Diskussion mehrfach beklagt worden, dass
    in der Öffentlichkeit bezogen auf Afrika häufig Desinte-
    resse oder auch Pessimismus vorherrschen. Ich möchte
    die Reihe derjenigen ergänzen, die gesagt haben: Man
    muss diesen Kontinent sehr differenziert betrachten und
    auch manche Zahl zur Kenntnis nehmen. Die amerikani-
    sche Nichtregierungsorganisation „Freedom House“ hat
    Zahlen vorgelegt: Im letzten Jahrzehnt ist in Afrika die
    Zahl der autoritär regierten Staaten von 43 auf 21 ge-
    sunken. Es sind also deutliche Schritte in Richtung De-
    mokratie erkennbar, wenn auch nicht so ausgeprägt, wie
    wir sie uns in Westeuropa vorstellen. Ich begrüße des-
    halb ausdrücklich diese Debatte. Wir lassen Afrika nicht
    allein.

    Ich will an dieser Stelle darauf hinweisen – das wurde
    immer wieder angesprochen –, dass die Höhe der Mittel
    im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zwar
    wichtig ist, aber längst nicht alles aussagt.


    (Dr. Uschi Eid [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)


    So waren wir zum Beispiel gezwungen, unsere Finan-
    zielle Zusammenarbeit mit Äthiopien und Eritrea auszu-
    setzen. Wir wollen doch nicht mit unseren Finanzmitteln

    dazu beitragen, dass zwei Länder gegeneinander Krieg
    führen; denn sie würden doch auch unsere Mittel dafür
    einsetzen. Das muss in diesem Zusammenhang immer
    gesagt werden.


    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Ich begrüße, dass sich der UN-Sicherheitsrat in einer
    Diskussion im Januar dieses Jahres des Themas Afrika
    stärker angenommen hat. Wir müssen aber dazu beitra-
    gen – das habe ich in vielen Gesprächen bei Besuchen in
    afrikanischen Staaten immer wieder feststellen kön-
    nen –, dass die internationale Gemeinschaft bzw. der
    UN-Sicherheitsrat bezüglich der UN-Friedensmis-
    sionen in Afrika konsequent ist. Ich plädiere engagiert
    für eine UN-Friedensmission für die Konfliktregion der
    Großen Seen, um die sich dort abzeichnenden Friedens-
    möglichkeiten international zu stützen.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Das wäre ein notwendiger Akt der Prävention. Ansons-
    ten setzt sich der UN-Sicherheitsrat dem Vorwurf aus –
    der in Afrika immer erhoben wird – dass die Regionen
    mit zweierlei Maß gemessen werden.

    Meine Damen und Herren, ich habe es eben schon
    angesprochen: Obwohl viele Regierungen in Afrika
    nachweislich Reformanstrengungen unternehmen, leben
    dort noch immer Millionen von Menschen in unerträgli-
    cher Not. Die Weltbank hat es in einem ihrer letzten
    Texte so ausgedrückt: „Afrika geht es besser, den Afri-
    kanern aber nicht“. Bezogen auf das, was Werner
    Schuster vorhin zu den Afrikanerinnen gesagt hat,
    möchte ich hinzufügen: den Afrikanerinnen schon gar
    nicht.

    Entsprechend konzentrieren wir uns in der Entwick-
    lungszusammenarbeit auf die Armutsbekämpfung.
    Rund 40 Prozent der afrikanischen Bevölkerung leben in
    absoluter Armut. Wir nutzen all unsere Möglichkeiten,
    um hier zu helfen.

    Ich spreche alle Kollegen an, die sich zu diesem
    Thema geäußert haben: Wir können doch nicht von
    Globalisierung reden, aber dann, wenn es an die Be-
    trachtung geht, immer nur Ausschnitte, einzelne Ele-
    mente der Titel auf bilateraler Ebene heranziehen. Unser
    Schwerpunkt ist, dazu beizutragen, die regionalen Stabi-
    litätsinseln in Afrika zu stützen. Mit unserem Haushalt –
    wir haben die Mittel dafür auf 28,5 Millionen DM auf-
    gestockt – unterstützen wir die afrikanischen Regional-
    organisationen: die südafrikanische Entwicklungsge-
    meinschaft, die westafrikanische Wirtschaftsgemein-
    schaft und die Wirtschaftsgemeinschaft, die den Sudan,
    Somalia und Dschibuti umfasst. Wir wissen doch aus
    Europa: Diejenigen, die regional wirtschaftlich verfloch-
    ten sind, die kooperieren, die schießen nicht aufeinan-
    der. Deswegen sind die Mittel, die in diesem Bereich
    eingesetzt werden, so wichtig.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Dr. Karl-Heinz Hornhues






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    Herr Kollege Hornhues, Sie haben die Frage der Kri-
    senprävention angemahnt. Ich nenne hier noch andere
    Elemente, die der Bundesregierung und in diesem Fall
    vor allem meinem Ministerium besonders wichtig sind.
    Erstens. Wir haben während unserer Ratspräsidentschaft
    eine Initiative zur Bekämpfung der Verbreitung von
    Kleinwaffen in Gang gesetzt. Das ist die wichtigste
    Voraussetzung, damit Kinder nicht zu Soldaten gemacht
    und missbraucht werden. Die Vereinten Nationen wollen
    durch eine Initiative, die auch in diese Richtung geht,
    entsprechende Beschlüsse zur Unterstützung der europä-
    ischen Initiative fassen. Das ist ein wichtiges Instrument
    zur Krisenprävention.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Ein zweiter Punkt betrifft den zivilen Friedens-
    dienst. In Afrika wird es drei Einsatzorte geben: Ugan-
    da, Simbabwe und Sudan. Der zivile Friedensdienst ar-
    beitet mit Nichtregierungsorganisationen und mit der
    Bundesregierung zusammen.

    Drittens, – auch das zum Stichwort Krisenpräven-
    tion –: Wir stärken die Zivilgesellschaft und demokrati-
    sche Strukturen, indem wir – ich nehme als Beispiel Ma-
    li – die Dezentralisierung in Ländern fördern, unterstüt-
    zen und finanzieren. So kann sich bei den Regional- und
    Kommunalwahlen die Bevölkerung beteiligen. Damit
    wird Demokratisierung gefördert. Das ist ein echter Akt
    der Prävention, den wir durch unsere Entwicklungszu-
    sammenarbeit schwerpunktmäßig fördern.

    Viertens. Wir richten unsere gesamte Entwicklungs-
    zusammenarbeit auf Krisenprävention aus! Das heißt,
    bei jedem Projekt, bei jedem Konzept, das wir in den
    Entwicklungsländern in Afrika verwirklichen, haben wir
    Krisenindikatoren, die die Konflikte frühzeitig aufde-
    cken. Das setzt natürlich voraus, dass das Melden und
    das Erkennen dieser Konflikte – ich nenne nur das Bei-
    spiel Ruanda – zu konkretem politischen Handeln der
    internationalen Gemeinschaft führt.

    Im Folgenden möchte ich eine Reihe von Punkten
    nennen, die widerlegen, dass wir die Länder in Afrika
    finanziell nicht ausreichend unterstützen würden; wer
    das behauptet, der hat keinen genügenden Einblick in
    die Situation. Wir haben eine Entschuldungsinitiative
    gestartet. Das bedeutet, dass Unterstützung in einer Ge-
    samthöhe von 70 Milliarden US-Dollar auf den Weg ge-
    bracht worden ist. 36 Entwicklungsländer können davon
    profitieren; 30 davon sind afrikanische Staaten. Der
    größte Teil dieser Mittel wird also den afrikanischen
    Staaten zugute kommen. Dieser Teil wird für Gesund-
    heit und Bildung eingesetzt. Das ist ein sehr großer Fort-
    schritt, den es bisher nicht gegeben hat.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Dabei wird jedes Land verpflichtet, dazu beizutragen,
    dass über Armutsbekämpfung – das ist wichtig, denn
    auch in afrikanischen Ländern gibt es Arme und Rei-
    che – mit der eigenen Bevölkerung diskutiert und diese
    zum Schwerpunkt gemacht wird. Da kann man sehr un-
    terschiedliche Gewichtungen feststellen. Auch in diesem

    Bereich wird deutlich, dass wir unsere Verantwortung
    wahrnehmen.

    Zum Punkt Europäische Union und afrikanisch-
    karibisch-pazifische Länder. Es ist uns gelungen – unser
    Ministerium ist bei den Verhandlungen in diesem Be-
    reich federführend gewesen –, im Februar ein Nachfol-
    geabkommen abzuschließen. Es umfasst in der Phase bis
    2004 ein Finanzvolumen von 12,5 Milliarden Euro. Un-
    ter den 71 AKP-Staaten sind 47 afrikanische Länder,
    die von dieser Finanzierung profitieren. Es sage also bit-
    te niemand, wir würden diese nicht ausreichend einbe-
    ziehen.

    Im Mittelpunkt all unserer Bemühungen – das habe
    ich deutlich gemacht – stehen die Menschen in Afrika.
    Frau Kollegin Eid hat vorhin schon deutlich gemacht:
    was die bilaterale Zusammenarbeit angeht, so ist im
    Vergleich zu 1997 der Anteil der Zusagen am Gesamt-
    volumen von damals unter 25 Prozent auf fast 29 Pro-
    zent im Jahr 1999 gestiegen und wird in der Rahmen-
    planung 2000 bei rund 30 Prozent liegen,


    (Dr. Karl-Heinz Hornhues [CDU/CSU]: Aber absolut senken Sie doch die Beträge!)


    sodass nicht mehr Asien die Region in der Welt ist, die
    den Vorrang bei unserer Entwicklungszusammenarbeit
    hat, sondern Afrika.
    Ich bitte die Kollegen der Opposition, das zur Kenntnis
    zu nehmen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Ich schlage vor – unabhängig von all diesen Initiati-
    ven, die zeigen, dass wir das ernst nehmen und dass uns
    die Situation der Menschen am Herzen liegt –, innerhalb
    der Weltbank einen Afrikafonds aufzulegen, an dessen
    Finanzierung sich die Staaten, die Zivilgesellschaft, aber
    vor allen Dingen auch Wirtschaftsunternehmen beteili-
    gen können, um damit die Regierungen zu unterstützen,
    die auf verantwortliche Regierungsführung, auf Rechts-
    staatlichkeit und auf transparente Haushalte orientiert
    sind. Das hat einen ganz praktischen Hintergrund: Nur 3
    von 95 Milliarden Dollar, das heißt, etwa 3 Prozent der
    ausländischen Direktinvestitionen gehen in die Entwick-
    lungsländer südlich der Sahara. Das ist völlig unzurei-
    chend angesichts der großen Zahl von Direktinvesti-
    tionen in diesen Entwicklungsländern. Wir sollten also
    auch im Interesse dieses Aspektes dazu beitragen, alle
    Regierungen zu unterstützen, die eine verantwortliche
    Regierungsführung in Afrika praktizieren. Eine solche
    Entwicklung ist auch für ausländische Investoren eine
    wichtige Voraussetzung. Wir sollten und müssen dazu
    beitragen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Lassen Sie mich noch zwei Bemerkungen zum
    Schluss machen. Ich gehe davon aus, dass die Bundes-
    regierung den Vorschlag, den ich eben gemacht habe, in
    internationalen Organisationen aufgreifen wird. Wer
    auch immer das Engagement des Bundeskanzlers in
    diesem Bereich angemahnt hat, wird sich noch

    Heidemarie Wieczorek-Zeul






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    außerordentlich wundern, dass die Vorschläge der Bun-
    desregierung Gehör finden werden. Insbesondere bei der
    Millenniumsversammlung der UN im September dieses
    Jahres in New York werden sie deutlich werden.

    Das Problem Aids ist hier schon mehrfach angespro-
    chen worden. Deshalb muss ein Fonds – wie ich das
    eben angesprochen habe – aufgelegt werden, der über
    das Vorhandene hinausgeht. Aids hat in manchen Ent-
    wicklungsländern bereits jetzt die Entwicklungsfort-
    schritte der letzten 30 Jahre vernichtet. Allein in den
    letzten 15 Jahren sind an dieser Seuche 11 Millionen
    Menschen in Afrika gestorben. Es bleiben die Kinder
    und die Älteren. Die Menschen, die ein Land voranbrin-
    gen können – die Generation der Erwerbstätigen –, ster-
    ben. Die Staaten Afrikas selbst haben diese Bedrohung
    bisher häufig tabuisiert. Aber dort, wo nach einer langen
    Phase der Verdrängung das Thema offen angesprochen
    wird, zeigen sich entsprechende Fortschritte. Wir sollten
    alles dazu tun, dass dieses Thema in allen internationa-
    len Organisationen zu einem gemeinsamen Engagement
    gegenüber Afrika führt. Das gilt für die G-7-Gipfel, das
    gilt auch für die Aktionen der UN. Deshalb ist es gut,
    dass Aids eines der wichtigsten Themen auf der Tagung
    des Development Committee der Weltbank im April
    sein wird.

    Sie sehen: Die internationale Gemeinschaft nimmt ih-
    re Verantwortung durch wachsendes Engagement wahr,
    auch bezogen auf dieses Problem. Dies aber macht den
    gemeinsamen Einsatz finanzieller und politischer Mittel
    notwendig.

    Ich danke Ihnen sehr herzlich.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)




Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich schließe die Aus-
sprache. – Interfraktionell wird Überweisung der Vorla-
ge auf Drucksache 14/2571 an die in der Tagesordnung
aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit
einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überwei-
sung so beschlossen.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 12 sowie Zu-
satzpunkt 10 auf:
12 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr.

Max Stadler, Hildebrecht Braun (Augsburg),
Jörg van Essen, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der F.D.P.

Erweiterung des Untersuchungsauftrages
des 1. Untersuchungsausschusses der 14.
Wahlperiode.

– Drucksache 14/2527 –
ZP 10 Beratung des Antrags der Fraktionen SPD

und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ergänzung des Untersuchungsauftrages

des 1. Untersuchungsausschusses
– Drucksache 14/2686 –

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen, wobei die
F.D.P. fünf Minuten erhalten soll. – Ich höre keinen Wi-
derspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Erste Rednerin ist für die
Fraktion der SPD die Kollegin Christine Lambrecht.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Christine Lambrecht


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin!
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben
    hier am 2. Dezember 1999 die Einsetzung eines Unter-
    suchungsausschusses zur Aufklärung des Spendenskan-
    dals der CDU beschlossen. Damals wusste die Öffent-
    lichkeit lediglich von dubiosen Bargeldkoffern, einem
    möglichen Zusammenhang mit Panzergeschäften in
    Saudi-Arabien und von schwarzen Konten, über die
    Helmut Kohl nach Belieben verfügte. Allein die Tatsa-
    che, dass ein ehemaliger Kanzler gegen Recht, Verfas-
    sung und Amtseid verstoßen hat, hat schon gereicht, um
    die Republik zu erschüttern.

    Seitdem ist viel passiert. Als wir den Untersuchungs-
    auftrag formulierten, wussten zumindest die meisten von
    uns noch nichts von Bargeldübergaben an Herrn
    Schäuble oder Frau Baumeister – wie auch immer. Wir
    wussten noch nichts über illegale Konten der hessischen
    CDU in der Schweiz und in Liechtenstein. Wir wussten
    noch nichts über die Stiftung „Zaunkönig“, mit der das
    Geld der hessischen CDU gewaschen wurde und noch
    nichts über die Stiftung „Norfolk“, die das gleiche
    Prinzip mit ebenfalls illegalen Konten für die Bundes-
    CDU verfolgt hat. Wir wussten auch noch nichts über
    die Unwahrheiten des hessischen Noch-Minister-
    präsidenten Roland Koch – ist er es noch? Ich habe seit
    circa einer Stunde keine Nachrichten mehr gehört –


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    und noch nichts über viele andere Ungereimtheiten, de-
    ren Aufzählung zu lange dauern würde. All das erinnert
    an etwas, das die CDU angeblich immer erbittert be-
    kämpfen wollte, nämlich an organisierte Kriminalität.
    Ob die Vorwürfe wirklich zutreffen, muss von der
    Staatsanwaltschaft und vom Untersuchungsausschuss
    ermittelt werden.

    Zumindest verbal eint uns derzeit alle ein Ziel: eine
    rückhaltlose Aufklärung. Um diese zu ermöglichen,
    muss angesichts der Fülle neuer Fakten, die täglich, ja
    fast stündlich zutage treten, der Untersuchungsauftrag
    erweitert werden.


    (Frank Hofmann Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Leider ja!)


    Wenn es Ihnen von der CDU/CSU um wirkliche Aufklä-
    rung geht, wären Sie gut beraten, dem hier auch
    zuzustimmen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Stattdessen drängt sich der Eindruck auf, Sie versuch-
    ten die Aufklärung durch Taschenspielertricks zu behin-
    dern, wo Sie es nur können.

    Heidemarie Wieczorek-Zeul






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)



    (Andreas Schmidt [Mülheim] [CDU/CSU]: Wir haben doch gar keine Mehrheit!)


    Das zeigt, dass Sie immer noch nicht begriffen haben,
    worum es eigentlich geht. Es läuft hier keine Kampagne
    der Sozialdemokratie gegen die arme, unschuldige
    CDU. Sie haben den größten und schwerwiegendsten
    Skandal in der Bundesrepublik zu verantworten.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Hans-Peter Friedrich [Hof] [CDU/CSU]: WestLB, Frau Kollegin!)


    In Ihren Reihen sitzen nicht unschuldige Opfer, sondern
    die Täter dieses Skandals.


    (Dr. Hans-Peter Friedrich [Hof] [CDU/CSU]: Wir haben den Koffer und Sie die Bank!)


    Statt Konsequenzen zu ziehen, kommen Sie mit juristi-
    schen Spitzfindigkeiten.

    Unser Antrag folgt dem juristischen Bestimmt-
    heitsgebot, das besagt, dass konkrete und tatsächliche
    Anhaltspunkte für Rechtsverstöße zur Durchführung ei-
    ner Untersuchung erforderlich sind. Die hierzu gehörten
    Sachverständigen – auch der von der CDU/CSU benann-
    te – sehen das ebenso. Es ist selten genug, wenn zwei
    Rechtsprofessoren eine übereinstimmende Meinung ver-
    treten. Ich glaube, die ungeheuerlichen Vorgänge um
    das Verschieben von Geld ins Ausland, das Nichtange-
    ben von Vermögen in Rechenschaftsberichten, die
    wahrheitswidrige Angabe von angeblichen Vermächt-
    nissen sind wohl für jeden offensichtliche und konkrete
    Anhaltspunkte für Rechtsverstöße.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Was muss noch alles passieren, damit Sie mit einer
    Untersuchung einverstanden sind? Es kann keine Rede
    davon sein, dass durch die Erweiterung des Untersu-
    chungsauftrags Parteien ausgeforscht werden sollen. Es
    geht darum, Rechtsverstöße aufzuklären.

    Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch,
    dass solche skandalösen Vorgänge aufgeklärt werden,
    nicht nur wegen des Transparenzgebotes, das den Bür-
    gern die Offenlegung der Finanzierung garantiert, son-
    dern auch, weil die Vorlage von falschen Rechen-
    schaftsberichten dazu geführt hat, dass staatliche Zu-
    wendungen ohne Rechtsanspruch ausgezahlt wurden.

    Es kann wirklich niemand mehr verstehen, wenn
    Sie – um sich den Konsequenzen zu entziehen – jetzt
    behaupten, Ihr Rechenschaftsbericht sei im Sinne des
    Parteiengesetzes aufgestellt und die vom Bundestagsprä-
    sidenten Thierse geforderte Rückzahlung daher nicht
    rechtmäßig.


    (Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Das begreift nicht einmal die CDU!)


    Meine Damen und Herren von der CDU, wem wollen
    Sie denn weissmachen, dass ein Rechenschaftsbericht,
    der einen Vermögensbestand der hessischen CDU in
    Höhe von 18 Millionen DM nicht enthält, ein Rechen-
    schaftsbericht im Sinne des Parteiengesetzes sein soll?
    Man hört abstruse Einlassungen, es reiche aus, wenn

    überhaupt ein Rechenschaftsbericht vorgelegt sei, egal,
    was dieser beinhalte. Ich war selbst von meinen Studen-
    ten im ersten Semester bessere Stellungnahmen ge-
    wöhnt. Ich glaube, Sie brauchen eine juristische Nach-
    hilfestunde.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Das Parteiengesetz fordert, dass ein Rechenschaftsbe-
    richt nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buch-
    führung erstellt werden muss. Die Grundsätze dafür
    finden Sie, falls Sie es nicht wissen, im Handelsgesetz-
    buch. Danach ist ein solcher Bericht vollständig zu
    erstellen. Es ist keine Rede davon, dass es ausreicht, ir-
    gendeinen Bericht vorzulegen, wenn er auch noch so
    falsch ist.

    Was bei der Vorlage von Berichten für Kaufleute gilt,
    das muss wohl auch für politische Parteien gelten. Sie
    sollten es sich gut überlegen, bevor Sie dagegen etwas
    unternehmen wollen.

    Meine Damen und Herren, hier geht es nicht um die
    Rückforderung von Geld, das aus der Tasche des
    Bundestagspräsidenten gezahlt wurde, sondern es geht
    um Steuergelder. Diejenigen, die Steuern bezahlen,
    haben auch ein Recht darauf, dass solche Vorgänge dann
    aufgeklärt werden. Ich freue mich, dass die Kolleginnen
    und Kollegen von der F.D.P. dies nunmehr genauso se-
    hen,


    (Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Schon vor Ihnen! Wir waren Wegbereiter!)


    wahrscheinlich auch, um ihr etwas angekratztes Image
    in der Öffentlichkeit aufzupäppeln, was ja durch das
    Verhalten ihrer Kollegen im Hessischen Landtag,


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    insbesondere durch Frau Wagner, ziemlich angeschla-
    gen ist.

    Gestern hat sie übrigens zumindest einen zutreffen-
    den Halbsatz erwähnt. Sie hat nämlich gesagt, dass wir
    in einer Zeit des Verlustes der politischen Kultur leben.
    Schade, dass sie solche Sätze nur sagt und nicht danach
    lebt und an ihrem Kumpanen,


    (Dr. Max Stadler [F.D.P.]: Das ist aber nicht Gegenstand des Untersuchungsauftrages!)


    dem Noch-Ministerpräsidenten Herrn Koch, ohne Wenn
    und Aber festhält. Ich würde mir wünschen, dass sie im
    Sinne der Demokratie ihren Ministerposten frei machen
    und im Interesse der Demokratie an dieser Koalition
    nicht länger festhalten würde.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Ich bin aber auch froh, dass wir hier im Bundestag
    die Mehrheiten haben, eine sinnvolle Erweiterung des
    Untersuchungsauftrages zu beschließen. Den Bürgerin-
    nen und Bürgern in unserem Land muss deutlich gezeigt
    werden: In einer Demokratie gibt es Politiker, die Geset-
    ze brechen, aber nur in einer Demokratie ist es möglich,
    dieses auch öffentlich aufzuklären. Dies ist die Ver-

    Christine Lambrecht






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    antwortung des Parlaments und dieser Verantwortung
    stellen wir uns.

    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)