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ID1408807300

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 14088

  • date_rangeDatum: 18. Februar 2000

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    Plenarprotokoll 14/88 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 88. Sitzung Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuer- senkungsgesetz) (Drucksache 14/2683) ...................... 8137 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Fraktion CDU/CSU: Eine Steuerreform für mehr Wachstum und Beschäftigung (Drucksache 14/2688) ...... 8137 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Hildebrecht Braun (Augs- burg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Unternehmensteuerre- form – Liberale Positionen gegen die Steuervorschläge der Koalition (Drucksache 14/2706) ............................... 8137 B Joachim Poß SPD ........................................... 8137 D Friedrich Merz CDU/CSU .............................. 8140 D Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 8145 C Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ..................... 8148 C Dr. Gregor Gysi PDS ...................................... 8151 B Hans Eichel, Bundesminister BMF ................. 8154 C Friedrich Merz CDU/CSU .......................... 8158 C Dr. Barbara Höll PDS ..................................... 8160 C Ernst Hinsken CDU/CSU ................................ 8161 A Hans Eichel, Bundesminister BMF ................. 8161 C Gerda Hasselfeldt CDU/CSU .......................... 8162 A Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU ....................................................... 8165 C Hans Eichel, Bundesminister BMF ................. 8166 A Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 8166 C Carl-Ludwig Thiele F.D.P. .............................. 8169 B Dr. Uwe-Jens Rössel PDS ............................... 8171 C Jörg-Otto Spiller SPD ..................................... 8171 D Walter Hirche F.D.P. ................................... 8172 B Peter Rauen CDU/CSU ................................... 8173 D Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD .................. 8176 B Elke Wülfing CDU/CSU ................................. 8177 D Detlev von Larcher SPD ................................. 8179 D Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion CDU/CSU: Afrika darf nicht zu einem vergessenen Konti- nent werden (Drucksache 14/2571) .......... 8182 A Rudolf Kraus CDU/CSU ................................. 8182 B Dr. R. Werner Schuster SPD ........................... 8183 D Dr. Klaus Kinkel F.D.P. .................................. 8185 B Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN... 8186 D II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 Carsten Hübner PDS ....................................... 8188 C Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU .............. 8189 C Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministe- rin BMZ .......................................................... 8191 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Erweiterung des Untersuchungsauftra- ges des 1. Untersuchungsausschusses der 14. Wahlperiode (Drucksache 14/2527) ............................... 8193 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Ergänzung des Untersuchungsauftrages des 1. Untersu- chungsausschusses (Drucksache 14/2686) ............................... 8193 B Christine Lambrecht SPD ............................... 8193 C Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU ........ 8195 A Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 8197 C Dr. Max Stadler F.D.P. ................................... 8198 D Dr. Evelyn Kenzler PDS ................................. 8199 D Frank Hofmann (Volkach) SPD ...................... 8200 C Dr. Max Stadler F.D.P. (zur GO) .................... 8201 C Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Rolf Kutzmutz, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion PDS einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung (Drucksache 14/2496) ............................... 8202 A Dr. Evelyn Kenzler PDS ........................... 8202 B Zusatztagesordnungspunkt 11: Aktuelle Stunde betr. Aus für den Transrapid Hamburg – Berlin; Auswir- kungen für den Wirtschafts- und Tech- nologiestandort Deutschland ................... 8203 B Bärbel Sothmann CDU/CSU ........................... 8203 B Angelika Mertens SPD .................................... 8204 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................ 8205 C Rolf Kutzmutz PDS ......................................... 8206 D Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU ...... 8207 D Reinhold Hiller (Lübeck) SPD ........................ 8209 A Hans-Michael Goldmann F.D.P. ..................... 8210 A Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8211 C Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU ..................... 8213 A Dr. Christine Lucyga SPD ............................... 8214 A Renate Blank CDU/CSU ................................. 8215 B Konrad Kunick SPD ........................................ 8216 B Siegfried Scheffler, Parl. Staatssekretär BMVBW ......................................................... 8217 C Nächste Sitzung ............................................... 8219 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 8221 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung (Tagesordnungspunkt 13) Alfred Hartenbach SPD .................................. 8222 A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 8223 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 8223 D Rainer Funke F.D.P. ....................................... 8224 C Anlage 3 Amtliche Mitteilungen .................................... 8225 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8137 (B) (D) 88. Sitzung Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 Beginn: 9.00 Uhr
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    Parl. Staatssekretär Siegfried Scheffler Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8221 (A) (B) (C) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bachmaier, Hermann SPD 18.02.2000 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Blank, Joseph-Theodor CDU/CSU 18.02.2000 Bohl, Friedrich CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Brecht, Eberhard SPD 18.02.2000 Bruckmann Hans-Günter SPD 18.02.2000 Bulmahn, Edelgard SPD 18.02.2000 Carstensen (Nordstrand), Peter Harry CDU/CSU 18.02.2000 Falk, Ilse CDU/CSU 18.02.2000 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.02.2000 Forster, Hans SPD 18.02.2000 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 18.02.2000 Frick, Gisela F.D.P. 18.02.2000 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 18.02.2000 Fuchs (Köln), Anke SPD 18.02.2000 Gebhardt, Fred PDS 18.02.2000 Gehrcke, Wolfgang PDS 18.02.2000 Dr. Geißler Heiner, CDU/CSU 18.02.2000 Günther (Plauen), Joachim F.D.P. 18.02.2000 Henke, Hans Jochen CDU/CSU 18.02.2000 Homburger, Birgit F.D.P. 18.02.2000 Ibrügger, Lothar SPD 18.02.2000 Klose, Hans-Ulrich SPD 18.02.2000 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 18.02.2000 Koppelin, Jürgen F.D.P. 18.02.2000 Leidinger, Robert SPD 18.02.2000 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine F.D.P. 18.02.2000 Lüth, Heidemarie PDS 18.02.2000 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Meyer (Ulm), Jürgen SPD 18.02.2000 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 18.02.2000 Moosbauer, Christoph SPD 18.02.2000 Mosdorf, Siegmar SPD 18.02.2000 Nahles, Andrea SPD 18.02.2000 Ohl, Eckhard SPD 18.02.2000 Otto (Frankfurt), Hans-Joachim F.D.P. 18.02.2000 Dr. Pick, Eckhart SPD 18.02.2000 Robbe, Reinhold SPD 18.02.2000 Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 18.02.2000 Rühe, Volker CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 18.02.2000 Schily, Otto SPD 18.02.2000 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 18.02.2000 Schmidt (Aachen), Ulla SPD 18.02.2000 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 18.02.2000 Schöler, Walter SPD 18.02.2000 Schröder, Gerhard SPD 18.02.2000 Schur, Gustav-Adolf PDS 18.02.2000 Schütze (Berlin), Diethard CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Schwarz-Schilling, Christian CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Thalheim, Gerald SPD 18.02.2000 Uldall, Gunnar CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.02.2000 Dr. Wend, Rainer SPD 18.02.2000 Wieczorek (Duisburg), Helmut SPD 18.02.2000 Wiesehügel, Klaus SPD 18.02.2000 Willner, Gert CDU/ CSU 18.02.2000 Zierer, Benno CDU/CSU 18.02.2000 8222 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung (InsOÄnd.G) (Tagesordnungspunkt 13) Alfred Hartenbach (SPD): Als der 12. Deutsche Bundestag im Sommer 1994, gegen Ende der 12. Legis- laturperiode, die neue Insolvenzordnung verabschiedet hatte, da hatte der Rechtsausschuss parteiübergreifend den ursprünglichen Regierungsentwurf gehörig verän- dert und in wesentlichen Punkten ergänzt. Dazu gehört insbesondere das Verbraucherinsolvenzverfahren, das mit dem Konzept der Restschuldbefreiung dem so ge- nannten Normalschuldner Wege eröffnet, nach einer be- stimmten Zeit des Wohlverhaltens und der Befriedigung seiner Gläubiger wieder einen unbelasteten Start ins Wirtschaftsleben zu unternehmen. Er ist dann frei von Belastungen, frei von Schulden, weil er eben sieben Jah- re lang alles nach besten Kräften unternommen hat, um seine Gläubiger zu befriedigen. Die Mitglieder des Rechtsausschusses haben damals gemeinsam diesen Weg gefunden und erfreuten sich der beispiellosen Unterstützung ihrer Arbeit durch das Jus- tizministerium und des damaligen Parlamentarischen Staatssekretärs, unseres Kollegen Rainer Funke. Wie schwierig die Umsetzung des neuen Insolvenz- rechts in die Praxis war, zeigt die Tatsache, dass auf Wunsch der Bundesländer das In-Kraft-Treten zweimal hinausgeschoben wurde. So kam es, dass das neue In- solvenzrecht erst am 1. Januar 1999 in Kraft treten konnte, mehr als vier Jahre nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Natürlich war die spannende Frage bei Befürwortern und Kritikern des neuen Insolvenzrechts, wie es sich in der Praxis bewähren würde. Die SPD-Bundestags- fraktion, die Arbeitsgruppe Rechtspolitik, hat im Herbst 1999 eine umfassende Befragung der Praxis durchge- führt. Als Ergebnis dieser Befragung – diese Aussagen der Richter, Rechtspfleger, Anwälte, die als Insolvenzverwalter und als Treuhänder tätig werden, sowie der Schuldnerberatungsstellen – kann man festhalten, dass das neue Insolvenzrecht genau die richtige Grundlage ist, um zwei Ziele, die die Insolvenzordnung vorsah, auch zu erreichen. Das erste Ziel ist die Umkehr der bisherigen Konkursidee von der Verwertung des Vermögens eines Schuldners in den Erhalt des Unternehmens des Schuldners und damit auch den Erhalt der Arbeitsplätze. Das zweite Ziel ist die Entschuldung der natürlichen Personen und der privaten Schuldner nach einer gewissen Zeit des Wohlverhaltens gegenüber den Gläubigern. Die Praxis ist überzeugt, dass diese Ziele mit der neuen Insolvenzordnung gut erreicht werden. Damit allein schon hat sich das neue Gesetz gerechtfertigt und kann weiteren Bewährungsproben gelassen entgegensehen. Selbstverständlich sind bei einem so neuen Gesetz auch Stolpersteine festzustellen, an denen die Praxis ha- kelt und Fragen, die noch keine befriedigende Antwort gefunden haben. Als ein besonderes Problem sieht es die Praxis an, dass die geeigneten Stellen, die § 305 der Insolvenzord- nung fordert, um zum Beispiel Insolvenzpläne oder Schuldenbereinigungspläne aufzustellen, noch nicht flä- chendeckend vorhanden sind und auch Schuldnerbera- tungsstellen keineswegs die Ausstattung haben, die sie haben sollten. Es ist Ländersache, diese Probleme zu ändern, und wir wissen, dass die Bundesländer dabei sind, hier für Abhilfe zu sorgen. Dafür danken wir den Bundesländern und hoffen auf einen gemeinsamen guten Weg. Die derzeitige Diskussion über die Frage, ob den Schuldnern in der Verbraucherinsolvenz Prozesskosten- hilfe gewährt werden soll, stellt für uns ein Ärgernis dar. Die damaligen Gesetzgeber in der 12. Legislaturperiode sind, wie sich aus den Gründen der Ausschussdrucksa- che ergibt, sämtlich davon ausgegangen, dass auch in diesem Fall die Zivilprozessordnung Geltung hat. Ande- rerseits haben wir nunmehr festgestellt, dass durch eine sehr uneinheitliche Rechtsprechung, die teilweise sogar innerhalb einzelner Landgerichtsbezirke unterschiedlich ist, eine große Unsicherheit entstanden ist. Eine rechts- einheitliche Entscheidung innerhalb eines Oberlandesge- richtsbezirkes oder gar innerhalb der Bundesrepublik ist wegen des Rechtsmittelweges derzeit nicht möglich. Gleichwohl sollten wir die Frage, ob wir Prozesskos- tenhilfe gemäß Gesetz bewilligen, so wie dies die PDS nun will, sehr genau bedenken. Die PDS macht es sich sehr leicht, wenn sie in ihrem Gesetzentwurf schreibt, die Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten durch Gewährung von Prozesskostenhilfe stelle keinen zusätz- lichen Kostenfaktor dar, weil der Gesetzgeber dies ja vorher schon beabsichtigt habe. Dies ist eine echte Milchmädchenrechnung, denn tatsächlich werden die Justizhaushalte der Länder zunächst einmal mit der Pro- zesskostenhilfe belastet werden. Dabei wird sicherlich der Umfang nicht so sein, dass die Justizhaushalte der Länder darunter zusammenbrechen. Andererseits dürfen wir als Gesetzgeber natürlich auch die Finanzsituation der Länder nicht außer Acht lassen. Wir halten hier Ge- spräche zwischen Justizministerium und den Länderjus- tizministerien für dringend geboten, um einen Lösungs- weg zu finden. Die weitere Frage, ob man Null-Pläne, auch eine For- derung der PDS, im Gesetz festschreiben sollte, bedarf ebenfalls der sorgfältigen Prüfung. Das Gesetz wollte, dass der redliche Schuldner über das Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung wieder die Möglichkeit ei- nes unbelasteten Starts in das Wirtschaftsleben be- kommt. Man muss nun den Gerichten, die die Quoten für eine Tilgung der Restschuld festsetzen, überlassen, zu prüfen, ob hier tatsächlich ein redlicher Schuldner die Restschuldbefreiung beantragt oder ob es sich um einen Glücksritter handelt, der möglichst billig davonkommen will. Diese Ermessensentscheidung, die eines der Herz- stücke des Verfahrens ist, würde den Gerichten genom- men, wenn im Gesetz ein Null-Plan obligatorisch er- möglicht würde. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8223 (A) (B) (C) (D) Wir sind der Ansicht, dass es bei allen festgestellten kleineren Problemen noch viel zu früh ist, bereits mit Änderungen im Gesetz zu beginnen. Wir wünschen uns – und wir werden dies auch sicherlich erhalten – vom Justizministerium einen ersten Erfahrungsbericht, und wir wünschen uns auch – und wir werden auch dies sicherlich erhalten –, dass dieser Erfahrungsbericht Lö- sungsvorschläge aufzeigt. So ist es für uns durchaus vor- stellbar, dass gewisse überbürokratische Regelungen auf einfacherem Wege als durch Gesetzesänderung zu lösen sind und dass insbesondere eine Vereinheitlichung der Vordrucke und deren Entrümpelung ebenfalls auf unter- gesetzlichem Wege möglich ist. Danach wird auch zu prüfen sein, ob wir nicht diejenigen mit ins Boot neh- men bei der Finanzierung der Insolvenzverfahren, die vorher an den Schuldnern verdient haben. Vorstellbar wäre, dass möglicherweise bei jedem gewährten Kredit ein Teil, ein so genannter Insolvenzpfennig, einbehalten, einem Fonds zugeführt und dann für die Kostendeckung der Insolvenzverfahren verwendet wird. Das sind Überlegungen, die wir gerne anstellen wol- len, wenn wir eine sichere Basis haben, wo Änderungen erforderlich sind. Wenn wir wissen, ob diese richtige und vernünftige gesetzliche Regelung des Insolvenz- rechts geändert werden muss, dann wünschen wir uns auch, dass dies wie vor nunmehr sieben, acht Jahren wiederum im großen Einvernehmen aller im Bundestag vertretener Parteien geschieht. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Kein Gesetz kann so perfekt sein, dass es nicht auch Änderungen bedarf. Dennoch ist der Entwurf eines Ge- setzes zur Änderung der Insolvenzordnung, den die PDS vorgelegt hat, abzulehnen, weil ein so umfangreiches Gesetz wie die Insolvenzordnung seine Wirkungen nicht schon nach einem Jahr voll entfalten kann. Die Insol- venzordnung, die das alte Konkurs- und Vergleichsrecht abgelöst hat, wurde über Jahre sehr intensiv beraten und dabei wurden auch die jetzt von der PDS aufgeworfenen Fragen behandelt. Dabei spielte eine sehr ausführliche Rolle die Frage der Prozesskostenhilfe für ein beantragtes Insolvenzver- fahren, um dem Schuldner diesen Antrag zu erleichtern, gegebenenfalls auch schmackhaft zu machen. Die Be- richterstatter haben aber nach der Tradition des bisher geltenden Konkursrechtes sich dafür entschieden, dass in den Fällen, in denen keine Eigenmittel für die Durch- führung eines Insolvenzverfahren vorhanden sind, der Schuldner letztlich durch die Pfändungschutzbestim- mung der ZPO ausreichend geschützt ist und nur ein ge- ringes Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf Eröff- nung eines Insolvenzverfahrens mit dem Ziel der Rest- schuldbefreiung besteht. Es war nach Auffassung der Berichterstatter dem Schuldner zuzumuten, gegebenen- falls unpfändbares Vermögen einzusetzen zur Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders. Berücksichtigt wurde aber auch wesentlich, dass die Länder in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen ha- ben, dass bei Einführung von Prozesskostenhilfe für Kleininsolvenzen erheblich höhere Kosten entstünden, da jeder Schuldner ohne eigenes Risiko und eigene An- strengung ein solches Verfahren auf Kosten des Staates durchführen könne. Dies war und ist nicht der Sinn des Gesetzes gewesen. Dennoch muss – und dies hat das Justizministerium zugesagt – dieser Aspekt weiter deut- lich beobachtet werden, um auch dem Schuldner einen Anreiz zu geben, aus der Sozialhilfe herauszukommen oder mehr als das pfändungsfreie Einkommen zu erzie- len, wenn er denn von der Restschuld befreit ist. Nachdem der befürchtete Ansturm auf die Gerichte ausgeblieben ist, könnte nach einer Übergangszeit der Bewertungen der Verfahren erneut dieses Problem dis- kutiert werden. Die Frage des Vollstreckungsschutzes ab dem Zeit- punkt der Einleitung außergerichtlicher Einigung ist ein gefährliches Instrument gegen die Gläubigerinteressen. Damit könnten sich Schuldner willkürlich der Vollstre- ckung entziehen, wenn sie denn nur ein solches Verfah- ren einleiten und durch zögerliche Behandlung über Jah- re hinaus betreiben. Da der Schuldner durch Herbeibrin- gung von Angaben und Auskünften selbst die Dauer des Verfahrens in der Hand hat, muss ein gewisser Druck vorhanden sein, schnell das Restschuldbefreiungsverfah- ren durchzuziehen, wodurch er dann den Vollstre- ckungsschutz erhält. Schon jetzt haben Schuldner die Möglichkeiten bei Darlegung ernsthafter Bemühungen und Verhandlungen und aussichtsreichem Betreiben, von den Gerichten vor- läufigen Vollstreckungsschutz zu bekommen. Diese In- strumente sollten nicht durch eine pauschale Einstellung verallgemeinert werden. Ein genereller 6-monatiger Vollstreckungsschutz, der immer wieder verlängert werden kann, würde trotz Be- schleunigungsgebot nicht zu richtigen Ergebnissen füh- ren. Ein Jahr nach In-Kraft-Treten der Insolvenzordnung ist es unangebracht, die „Goodwillzeit“ von sieben auf fünf Jahre zu senken, da auch hier erst die Erfahrungen abgewartet werden müssen. Bei einer solchen Überle- gung sind auch die Gläubigerinteressen zu berücksichti- gen, die in einem solchen Verfahren auf erhebliche Teile ihrer Forderungen verzichten und sich mit geringen Quoten über sieben Jahre zufrieden geben müssen. Das Justizministerium wird aufgefordert, die Ent- wicklung der Anwendung der Insolvenzordnung unter allen Aspekten genauestens zu begleiten und dem Deut- schen Bundestag Bericht zu erstatten, damit wir dann gegebenenfalls mit Änderungen reagieren können. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die neue Insolvenzordnung leistet eine richtige und nachhaltige Hilfe für viele Schuldner, aus einer oft gna- denlosen Schuldenfalle wieder herauszukommen. Über- schuldung kann für die Betroffenen zu einer unerträgli- chen Belastung führen. Und nicht selten führt die mate- rielle Not zur sozialen Isolation und zur gesellschaftli- chen Ausgrenzung. Das neue Insolvenzrecht hat für erhebliche Verbesse- rungen gesorgt: Anders als nach früherem Konkursrecht 8224 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) sind heute Gläubiger und Schuldner bei der Sanierung eines Betriebes wesentlich flexibler. Die Zielrichtung des Gesetzes, nicht mehr die Verwertung des Restver- mögens und damit die Zerschlagung eines Betriebes im Vordergrund zu haben, sondern ausdrücklich auf die Fortführung des Unternehmens zu setzen, dient überdies dem Erhalt von Arbeitsplätzen. Im Rahmen des so genannten Verbraucherinsolvenzver- fahrens können heute darüber hinaus überschuldete Pri- vatpersonen eine Befreiung von ihren Restschulden er- langen und so einem manchmal „lebenslangen Schul- denturm“ entfliehen. Im Gegenzug muss sich der Schuldner bemühen, während einer siebenjährigen „Wohlverhaltensperiode“ den pfändbaren Teil seines Vermögens an einen Treuhänder abzutreten, der den Er- lös dann an die Gläubiger verteilt. Für viele Menschen bietet dieser Weg nunmehr eine wirkliche Chance zum Neuanfang: Er ermöglicht ihnen eine Rückkehr ins Wirtschafts- und Arbeitsleben. Das ist ein enormer gesellschaftlicher und sozialer Gewinn. Denn Überschuldung ist für Menschen nicht nur eine er- hebliche psychische Belastung. Sie verhindert auch die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben und zemen- tiert den Bezug von Sozialleistungen. Das komplexe Regelungswerk der Insolvenzordnung ist erst seit rund einem Jahr in Kraft. In der Praxis zeigt das Gesetz gute Wirkung, aber es sind auch Probleme aufge- treten, die der Gesetzgeber seinerzeit gar nicht beabsich- tigt hatte. Ich meine damit zum Beispiel das Problem der Gewährung von Prozesskostenhilfe: Selbstverständlich darf das Verbraucherinsolvenzverfahren, das ja gerade Menschen, die über wenig Mittel verfügen, helfen soll, diesen Menschen nicht deshalb versperrt bleiben, weil sie über keine Mittel verfügen. Das ist absurd. In diesem Punkte müssen wir angesichts der uneinheitlichen Rechtsprechung unbedingt bald zu einer Lösung kom- men. Eines darf dabei aber nicht vergessen werden: Eine Lösung dieses Problems kann es nur gemeinsam mit den Ländern geben. Denn – das, meine Damen und Herren von der PDS, haben Sie in ihrem Entwurf nicht be- dacht – die Justizhaushalte der Länder würden doch mit der Prozesskostenhilfe belastet. Bei einem noch jungen Gesetz, das überdies derart komplex ist, sollte man sich davor hüten, sogleich nach gesetzgeberischen Änderungen zu rufen, nur weil in der Praxis nicht alles so läuft, wie man sich das ursprünglich gewünscht hat. Populistische Schnellschüsse sind hier nicht gefragt. Vielmehr sollten wir gemeinsam die be- reits durchgeführten Expertenanhörung sowie die Erfah- rungen in den Ländern sorgfältig analysieren und erst dann angemessen reagieren. Und im Übrigen, meine Damen und Herren von der PDS: Nicht immer ist gleich der Gesetzgeber gefragt. Einige Probleme der praktischen Umsetzung des Geset- zes haben auch etwas mit der Situation vor Ort zu tun und lassen sich auch unterhalb der gesetzgeberischen Ebene angehen. Ich meine etwa die Einrichtung so ge- nannter geeigneter Stellen nach § 305 der Insolvenzord- nung sowie die Ausstattung von Schuldnerberatungsstel- len. Auch hier gilt es, gemeinsam mit den zuständigen Bundesländern die Probleme zu lösen. Ich weiß, dass es hier bereits Fortschritte gibt. Die Koalition wird sich gewiss keinen gesetzgeberi- schen Änderungen gegenüber verschließen, wenn sich herausstellen sollte, dass diese notwendig sein sollten. Nur: Nach erst knapp einem Jahr Erfahrung mit der In- solvenzordnung ist es heute für ein derartiges Urteil noch zu früh. Rainer Funke (F.D.P.): Die neue Insolvenzordnung, die am 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist, hat sich ins- gesamt bislang sehr bewährt. Dabei ist jedoch einzu- räumen, dass bei einem solch umfangreichen Gesetz, das die alte Konkursordnung und die Vergleichsordnung und die Gesamtvollstreckung ersetzt, einzelne Regelun- gen der Rechtsprechung und in der praktischen Umset- zung Schwierigkeiten bereiten. Dies hat die PDS zum Anlass genommen, einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung vorzulegen, über den im Einzelnen im Rechtsausschuss zu diskutieren sein wird. So war es durchaus vom Gesetzgeber gewollt, dass Prozesskostenhilfe für die Verfahren der Restschuldbe- freiung und der Verbraucherinsolvenz zu gewähren ist. Eine Reihe von Gerichten hat jedoch diesen gesetzgebe- rischen Willen nicht nachvollzogen und die Prozesskos- tenhilfe abgelehnt. Es wäre einerseits durchaus zweck- mäßig, die höchstrichterliche Rechtsprechung abzuwar- ten. Andererseits spricht aber auch nichts dagegen, eine Klarstellung im Gesetz vorzunehmen, da dies ohnehin dem gesetzgeberischen Willen entsprochen hat. Anders verhält es sich bei der so genannten Wohlver- haltensperiode, die vom Gesetzgeber bewusst auf sieben Jahre festgelegt worden war und die schon damals einen Kompromiss darstellte. Dabei hat sich der Gesetzgeber an ausländischen Beispielen orientiert. Wir sollten zu- nächst einmal die Erfahrungen mit dieser Wohlverhal- tensperiode abwarten, ehe eine Veränderung vorgesehen wird. Ohnehin sollten in der Verbraucherinsolvenz und bei der Restschuldbefreiung erst einmal die Erfahrungen in der Praxis beleuchtet werden. Ein Jahr nach In-Kraft- Treten der Insolvenzordnung bestehen für dieses Gebiet noch keine hinreichenden Erfahrungen, weil die Länder die Schuldnerberatungsstellen unzureichend ausgestattet haben und so die Stellung von Anträgen im Verbrau- cherinsolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung er- schwert haben. Ich sage offen, dass ich über dieses Verhalten der Länder zutiefst enttäuscht bin. Offensichtlich ist es leichter, in Sonntagsreden zu fordern, dass die Ärmsten der Armen entschuldet werden und dass ihnen ein Neu- beginn ihrer bürgerlichen Existenz ermöglicht werden muss, denn diese Forderung klingt gut. Wenn es aber darum geht, entsprechendes Personal für die Schuldner- beratungsstellen zur Verfügung zu stellen, wird schlicht gekniffen. Stattdessen hatten die Länder, obwohl die In- solvenzordnung im Jahre 1994 beschlossen worden war, das In-Kraft-Treten der Insolvenzordnung am 1. Januar 1999 noch weiter hinausschieben wollen, um eben nicht Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8225 (A) (B) (C) (D) in die eigene finanzielle Verantwortung zu kommen. Statt neuer gesetzlicher Regelungen müssen wir daher zunächst die Länder auffordern, unverzüglich genügend Beratungsstellen und Personalverstärkungsmittel zur Verfügung zu stellen. Wir werden in den Beratungen des Rechtsausschusses die angesprochenen Fragen auf ihre Praktikabilität genau abklopfen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 747. Sitzung am 4. Feb- ruar 2000 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: – Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ – Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Union zur Änderung der Bi- lanz- und der Konzernbilanzrichtlinie hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs (90/605/EWG), zur Verbesserung der Offenlegung von Jahresab- schlüssen und zur Änderung anderer handels- rechtlicher Bestimmungen (Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz – KapCoRiLiG) – Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Juni 1997 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über den Eisen- bahnverkehr, über die gemeinsame Staatsgrenze und über den erleichterten Eisenbahndurchgangs- verkehr Der Bundesrat hat in seiner 747. Sitzung am 4. Feb- ruar 2000 beschlossen, dem nachstehenden Gesetz ge- mäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht zuzu- stimmen. – Drittes Gesetz zur Änderung des Betäubungsmit- telgesetzes (Drittes BtMG-Änderungsgesetz – 3. BtMG-ÄndG) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Dritter Bericht des Arbeitsstabes Europäische Wirt- schafts- und Währungsunion des Bundesministeriums der Finanzen und der Bundesministerien (AS WWU) vom 21. April 1999 Einführung des Euro in Gesetzgebung und öffentliche Verwaltung – Drucksachen 14/882, 14/1187 Nr. 1.2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Entwicklung der Konvergenz in der Europäischen Union im Jahre 1998 – Drucksachen 14/1344, 14/1616 Nr. 1.2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zum „Grauen Kapital- markt“ – Drucksachen 14/1633, 14/1775 Nr. 1.2 – Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1999 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 12 22 – Eisen-bahnen des Bundes – Titel 639 01 – Erstattungen von Verwaltungsausgaben des Bundeseisenbahnvermögens – Drucksache 14/1858 – Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Unterrichtung durch die Bundesregierung Tierschutzbericht 1999 „Bericht über den Stand der Entwicklung des Tier-schutzes“ – Drucksachen 14/600, 14/829 Nr. 2 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 14/1276 Nr. 2.23 Innenausschuss Drucksache 14/1936 Nr. 1.28 Finanzausschuss Drucksache 14/272 Nr. 71 Drucksache 14/1617 Nr. 2.4 Drucksache 14/1936 Nr. 1.7 Drucksache 14/1936 Nr. 1.8 Drucksache 14/1936 Nr. 1.12 Drucksache 14/1936 Nr. 1.15 Drucksache 14/1936 Nr. 1.26 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/2104 Nr. 2.6 Drucksache 14/2104 Nr. 2.9 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/1936 Nr. 1.5 Drucksache 14/2104 Nr. 2.8 Drucksache 14/2104 Nr. 2.19 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/1579 Nr. 1.9 Drucksache 14/1617 Nr. 2.6 Drucksache 14/2104 Nr. 1.1 Amtliche Mitteilung (Nachtrag zum Plenarprotokoll 14/53 vom 9. September 1999) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäi- sche Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 14/431 Nr. 1.9 Drucksache 14/431 Nr. 1.10 Drucksache 14/431 Nr. 1.18 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/309 Nr. 2.50 8228 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 (A) (C) Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/74 Nr. 2.5 Drucksache 14/272 Nr. 207 Drucksache 14/431 Nr. 1.5 Drucksache 14/595 Nr. 3.1 Amtliche Mitteilung (Nachtrag zum Plenarprotokoll 14/55 vom 16. September 1999) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüs- se haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrich- tungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/342 Nr. 1.14 Drucksache 14/595 Nr. 2.3 Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Carsten Hübner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Frau Präsidentin! Liebe
    Kolleginnen und Kollegen! Einführend möchte auch ich
    sagen, dass ich das Bemühen der CDU/CSU-Fraktion
    durchaus schätze, sich derart umfassend mit der Ent-
    wicklung und mit den Problemen in Afrika auseinander
    zu setzen, wie es mit diesem Antrag geschehen ist. Und
    auch ich begrüße die teilweisen Demokratisierungs-
    erfolge, etwa in Südafrika, Namibia oder Nigeria, auch
    wenn ich Ihre Euphorie gerade im Fall Nigerias noch
    nicht teilen mag. Aber es ist richtig: Afrika muss als
    Thema auf die Tagesordnung – umfassend, konzeptio-
    nell und kontinuierlich. Seine Probleme sind so vielfäl-
    tig, so evident und geballt – das wurde bereits angespro-
    chen – wie gegenwärtig in keiner anderen Region der
    Welt.

    Gleichzeitig schaut die viel beschworene so genannte
    Weltgemeinschaft in der Regel weg – zumindest so lan-
    ge, wie nicht elementare Interessen der reichen Staaten
    des Nordens gefährdet erscheinen, wie etwa die Inter-
    vention in Somalia gezeigt hat, als Ölförderrechte ame-
    rikanischer Konzerne bedroht waren. Ansonsten domi-
    niert – von entwicklungspolitischen Maßnahmen einmal
    abgesehen – eher stille Interessenpolitik oder gar politi-
    sche Abstinenz.

    Doch diesem Defizit, dieser Abwesenheit einer an-
    gemessenen und nachhaltigen Afrikakonzeption kommt
    man, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU,
    leider auch mit diesem Antrag nicht hinreichend bei.
    Denn auch darin dominieren wieder die allgemeinen
    Appelle und Absichtserklärungen und überwiegt der
    Hang zu Lippenbekenntnissen; es fehlt die Forderung
    nach konkreten Taten – von aus meiner Sicht vielfach
    zweifelhaften Analysen der Ursachen einmal abgesehen.
    Wir sollten das in den Ausschussberatungen im Einzel-
    nen erörtern. An dieser Stelle nenne ich einige Stichwor-
    te.

    Wieder gilt das Bevölkerungswachstum als Ursache
    und nicht als Folge von Unterentwicklung;

    Dr. Uschi Eid






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)



    (Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. R. Werner Schuster [SPD]: So ist das!)


    wieder wird das westliche Entwicklungsmodell unkri-
    tisch als Lösung statt als Problem begriffen; wieder
    werden Marktwirtschaft und wirtschaftsliberale De-
    regulierung unkritisch zu Heilsbringern erklärt; wieder
    wird die Verschiedenheit von Ethnien als quasinatürli-
    cher Konfliktherd beschrieben, das Konfliktpotenzial
    aus kolonialer Grenzziehung und soziokultureller Zer-
    rüttung und Ausbeutung im Zuge kolonialer und neoko-
    lonialer Ausplünderung hingegen nicht erwähnt. Von
    der destruktiven Wirkung der drohenden WTO-
    Liberalisierungsrunden ist schon gar nicht die Rede.
    Immer wieder erkennt man den unreflektierten Zeige-
    finger „good governance“, obwohl doch gerade erst die
    Anti-Korruptions-Nichtregierungsorganisation Transpa-
    rency International im AWZ darüber berichtet hat, dass
    es gerade die Unternehmen aus den Industriestaaten
    sind, die mit Blick auf lukrative Großprojekte die politi-
    sche und gesellschaftliche Verfasstheit ganzer Regionen
    mittels Bestechung und Korruption unterminieren. Sie
    hinterlassen auch bei uns im Land entsprechende Spu-
    ren. Das haben Sie in Ihrer Partei selber erfahren müs-
    sen.

    Zur Wirkung von Waffenexporten brauche ich schon
    gar nichts zu sagen.

    Der Antrag ist zu umfassend, als dass ich in meinen
    vier Minuten detailliert dazu Stellung nehmen könnte.
    Ich beschränke mich deshalb auf ein Beispiel, wie eine
    konkrete und verantwortliche Politik im angesprochenen
    Kontext aussehen könnte, und zwar was die Schulden
    Südafrikas, eines Hoffnungsträgers, gegenüber der
    Bundesrepublik Deutschland anbetrifft.

    Im letzten Jahr der Apartheid betrugen die Schul-
    den Südafrikas gegenüber der deutschen Wirtschaft
    7,4 Milliarden DM, Schulden, die von einem verab-
    scheuungswürdigen Regime gemacht wurden und für
    die man das heutige, das demokratische Südafrika nicht
    in Haftung nehmen sollte.


    (Beifall bei der PDS)

    Es ist geradezu paradox, dass die befreiten Menschen
    nun auch noch die Schulden ihrer Unterdrücker, die
    Kosten ihrer Unterdrückung zahlen sollen.

    Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass
    deutsche Unternehmen zwischen 1986 und 1993 aus di-
    rekten und indirekten Investitionen im Südafrika der
    Apartheid Einnahmen in Höhe von 4,71 Milliarden DM
    erzielt haben. Darüber hinaus fanden Nettokapitalexpor-
    te von Deutschland nach Südafrika in Höhe von
    3,56 Milliarden DM allein in der Zeit von 1985 bis 1993
    statt. Ich möchte nur daran erinnern, dass dies die Zeit
    der internationalen Sanktionen gegen Südafrika war.
    Wie legitim kann da der Anspruch auf Rückzahlung
    sein, frage ich Sie.

    Die eben bereits erwähnte Gesamtschuld gegenüber
    der deutschen Wirtschaft von 7,4 Milliarden DM im Jahr

    1993 machte jedenfalls 27,3 Prozent aller Auslands-
    schulden des öffentlichen Sektors des Apartheidregimes
    aus und machte die deutsche Wirtschaft damit zum in-
    ternational wichtigsten Direktfinanzier der Apartheid.
    Diese Schulden umgehend zu erlassen wäre doch einmal
    eine konkrete Forderung für Ihren Antrag gewesen.
    Aber dazu gehört schlichtweg etwas mehr Mut, als Sie
    offenbar aufzubringen bereit sind.

    Was die Bundesregierung in dieser Frage unterneh-
    men will, wird sich allerdings auch erst noch erweisen
    müssen.

    Vielen Dank.

    (Beifall bei der PDS sowie des Abg. Dr. R. Werner Schuster [SPD])




Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der nächste Redner
ist für die Fraktion der CDU/CSU der Kollege
Karl-Heinz Hornhues.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl-Heinz Hornhues


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsi-
    dentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn
    man sich mit Afrika beschäftigt, gerät man, vor allem
    wenn man in einen solchen Kontinent verliebt ist – und
    das sind hier manche –, leicht in die Gefahr, das Maß zu
    verlieren. Ich glaube, dass der deutsche Bundeskanzler
    Gerhard Schröder vielleicht doch Recht hat, wenn er in
    seiner Grundsatzrede vor der Deutschen Gesellschaft für
    Auswärtige Politik, in der er den Fachleuten dieses Lan-
    des seine Außenpolitik, die Politik seiner Regierung und
    die von ihm bestimmten Richtlinien seiner Politik erläu-
    terte, in 17 Schreibmaschinenseiten Afrika nur am Ran-
    de erwähnt hat. Wir sollten uns gegenüber ehrlich genug
    sein, als Realität zur Kenntnis zu nehmen, dass diese
    Rede des Bundeskanzlers mit dem beiläufigen Erwäh-
    nen von Afrika – mit Afrika wolle man weitermachen
    wie bisher, so war der Zusammenhang – der Wirklich-
    keit vielleicht näher kommt als manches, was wir erklä-
    ren, wenn wir hier stehen und unser Herzblut vergießen.

    Mir scheint es von daher wichtig zu sein, zu überle-
    gen, was man denn tun kann, um unseren Regierungen –
    da möchte ich Ihnen gerne helfen, liebe Frau Kollegin
    Eid und liebe Frau Ministerin – klarer zu machen, dass
    dieser Kontinent für uns vielleicht wichtiger ist, als
    mancher, auch der heutige Kanzler, das wahrhaben will.
    Ich will hinzufügen: Ich habe vor vielen Jahren einmal
    einem Chef des Kanzleramtes, der meiner Partei ange-
    hörte, einen bitteren Brief geschrieben, in dem es kurz
    gefasst hieß, dass mir bewusst geworden sei, dass für
    das Kanzleramt südlich von Europa nur noch die Ant-
    arktis existiere. Ich will damit nur sagen: Das, was ich
    hier kritisiere, war auch damals schon problematisch –
    damit Sie mir nichts anderes unterstellen.

    Herrn Kinkel will ich zum Großteil ausnehmen, weil
    ich sein starkes Engagement in den vielfältigsten Funk-
    tionen kenne.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)


    Carsten Hübner






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    Ich kann Ihnen sogar die Schulen nennen, bei denen er
    mir geholfen hat, dass sie nicht geschlossen werden, und
    vieles andere mehr. Aber das will ich nicht vertiefen.

    Die Frage ist für mich: Was können wir tun, um die-
    sem Kontinent ein bisschen mehr den Platz zu geben,
    der ihm zusteht, da die meisten von uns ja meinen, dass
    er diesen Platz zurzeit nicht einnimmt? Ich glaube, es ist
    ganz wichtig, dass wir uns verschärft die Frage vor Au-
    gen führen, wie man es jenseits aller Blut-und-Tränen-
    Geschichten, aller grausamen Geschichten und auch al-
    ler herzerwärmenden Geschichten, die man über die
    Herzlichkeit und Freundschaft erzählen könnte, welche
    einem begegnen, wenn man mit den Menschen dort zu-
    sammentrifft – jeder, der dort war, kann stundenlang er-
    zählen, wie schön es da war –, schafft, unter den Kolle-
    gen, aber vor allen Dingen in unserem Land ein anderes
    Bewusstsein zu erreichen.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Dabei scheint mir wichtig zu sein, herauszuarbeiten, um
    welche Punkte es geht.

    Erster Punkt: Auf dem Gipfel in Essen ist erstmalig in
    einem EU-Papier in erheblichem Umfange auf die Be-
    deutung der Beziehung Europas zu Afrika eingegan-
    gen worden. Dies ist in der Folgezeit ein wenig in Ver-
    gessenheit geraten. Daher möchte ich dringend daran er-
    innern, diesen Aspekt zu sehen und nicht wieder Portu-
    gal, Spanien, Frankreich und Italien, also die Südländer,
    die Nachbarländer des Nordteils Afrikas, für die für Af-
    rika zuständigen zu erklären. Auch aus anderen Gründen
    ist es zutiefst unser Interesse, dass wir mit ihnen deren
    Probleme diskutieren.

    Wenn die Marokkaner ihre Probleme in Spanien ha-
    ben, wenn sich in den Exklaven Spaniens in Nordafrika
    die Lager mit Zehntausenden von Schwarzafrikanern
    füllen, die zu uns in die EU wollen, dann dürfen wir dies
    nicht aus unserer Distanz zu Südeuropa zu deren Pro-
    blem erklären; denn es ist auch unser Problem. Warum?
    Aus ganz egoistischen Gründen: Wenn wir ein wenig
    nach Osten schauen, sehen wir, woher unsere Probleme
    kommen, von denen Portugal und Frankreich weiter ent-
    fernt sind. Unser Interesse ist, dass sich die Südeuropäer
    für unsere prioritären Probleme engagieren. Dies können
    wir bei unseren Partnern in Europa aber nur erreichen,
    wenn wir bereit sind, ihre Probleme so ernst wie unsere
    eigenen zu nehmen. Anderenfalls klappt das Ganze
    nicht.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Zweiter Punkt: Wir alle, die wir uns engagiert mit

    Afrika beschäftigen – lieber Kollege Schuster, liebe
    Kollegin Eid, liebe andere Freunde –, müssen unseren
    Bürgern hier deutlicher als bisher die „good news“, die
    guten Nachrichten überbringen. In Afrika haben sich
    nicht nur Not, Elend und Aids ausgebreitet, sondern es
    gibt auch Fortschritte, die von Bedeutung sind und die
    wir nennen müssen. Die afrikanische Wirtschaft wächst
    prozentual erstmals stärker als die Bevölkerung, auch
    wenn dies hinterfragt werden muss. Die Zahl der demo-
    kratischen Länder steigt. Was sich in Simbabwe tut, ist

    prima. Die politischen Eliten in Afrika wachsen, die es
    als ihre Aufgabe ansehen, ihre Länder zu entwickeln,
    anstatt das einheimische Kapital zu exportieren. Dies
    sind wichtige neue Nachrichten.

    Des Weiteren sollten wir unseren Mitbürgern aber
    auch klarmachen: Afrika zu entwickeln bedeutet, dass
    wir uns selbst helfen. Wir können nämlich – Herr
    Schuster hat es angesprochen – nur dann mit Afrika
    Geld verdienen – um es drastisch zu formulieren – wenn
    die Afrikaner auch bezahlen können und wenn sie nicht
    erst einen Kredit von uns bekommen müssen, damit sie
    das bezahlen können, was wir ihnen verkaufen wollen.
    Dies macht auf Dauer keinen Sinn. Wohlfahrt für Afrika
    ist also in gleichem Maße Wohlfahrt für uns.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD sowie des Abg. Ulrich Irmer [F.D.P.])


    Diese Sätze sagen wir auch auf Russland und andere
    Länder bezogen; wir sollten sie auch auf Afrika bezogen
    publik machen.

    Ein weiterer Punkt: Wir werden die Welt nicht
    schnell verändern können und die Menschen in Afrika
    sind diejenigen, die sich zunächst einmal selbst aus dem
    Sumpf ziehen müssen, soweit sie in ihm stecken. Aber
    in einigen Bereichen müssen wir helfen, so gut wir kön-
    nen. Eines der wichtigen Stichworte der Außenpolitik
    heißt Krisenprävention. Ich erinnere mich daran, dass,
    als wir zum ersten Mal mit Truppen nach Sarajevo
    mussten, in Deutschland gesagt worden ist, wir sollten
    um Gottes willen keine Soldaten nach Sarajevo schi-
    cken, sondern lieber Krisenprävention bei der UNO und
    anderswo betreiben. Das Stichwort fällt uns meistens
    ein, wenn die nächste Krise so spät definiert und ent-
    deckt worden ist, dass sie mit Krisenprävention nicht
    mehr zu lösen ist.


    (Joachim Hörster [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    Deswegen müssen wir den Menschen bei uns klarma-
    chen, dass uns in Deutschland die Splitter der Krisen je
    weniger um die Ohren fliegen, desto mehr wir präventiv
    helfen.


    (Beifall im ganzen Hause)

    Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt komme

    ich zur Bewertung dessen, was diese Regierung vor dem
    Hintergrund unserer ureigensten Interessen, bezogen auf
    Afrika – das kann man den Menschen bei uns klarma-
    chen – macht. So Leid es mir tut, hier komme ich nicht
    zu einer guten Bilanz. Ich hätte lieber eine bessere, weil
    ich – das gebe ich ja zu – in diese Gegend auch ein biss-
    chen verliebt bin. Krisenprävention verlangt, dass ich
    weiß, wo die Krisen sind. Deshalb brauche ich Men-
    schen, die mich darüber informieren. Angesichts dessen
    Botschaften in Ländern zu schließen, deren Hauptstädte
    Bujumbura, Freetown und Djamena heißen – diese drei
    Länder stehen symbolhaft für dickste Krisen – und in
    die, nebenbei bemerkt, unsere Minister und Staatssekre-
    täre aus dem AA und BMZ – ich habe mir eine Liste ih-
    rer Reisen geben lassen – nicht gereist sind, ist das Ge-
    genteil von Krisenprävention und zutiefst bedauerlich,

    Dr. Karl-Heinz Hornhues






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    zumal unsere Entwicklungshelfer auch noch ein Stück
    weit schutzlos gelassen werden.


    (Beifall des Abg. Ulrich Irmer [F.D.P.])

    Meine sehr geehrten Damen und Herren aus der Koa-

    lition, ich weiß, Sie stimmen mir zu, auch wenn Sie das
    nicht öffentlich kritisieren dürfen – das haben wir ja frü-
    her auch nicht getan –, weil Sie Ihre Regierung unter-
    stützen müssen.


    (Dr. R. Werner Schuster [SPD]: Das haben wir öffentlich getan!)


    Die Förderung des Kulturaustausches zu Papier zu
    bringen ist prima, Goethe-Institute zu schließen und die
    Zahl der Austauschprogramme zu reduzieren dagegen
    nicht. Sie wollten doch alles besser machen. Sie machen
    weniger, und das noch nicht einmal, so fürchte ich, bes-
    ser.

    Am Schluss meiner Rede kann ich nur eines sagen:
    Afrikaner aller Fraktionen vereinigt euch, um diese Re-
    gierung daran zu hindern, diese reduzierte Politik bezo-
    gen auf Afrika fortzusetzen!

    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das war nun sehr unangemessen!)