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ID1408804000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/88 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 88. Sitzung Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuer- senkungsgesetz) (Drucksache 14/2683) ...................... 8137 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Fraktion CDU/CSU: Eine Steuerreform für mehr Wachstum und Beschäftigung (Drucksache 14/2688) ...... 8137 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Hildebrecht Braun (Augs- burg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Unternehmensteuerre- form – Liberale Positionen gegen die Steuervorschläge der Koalition (Drucksache 14/2706) ............................... 8137 B Joachim Poß SPD ........................................... 8137 D Friedrich Merz CDU/CSU .............................. 8140 D Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 8145 C Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ..................... 8148 C Dr. Gregor Gysi PDS ...................................... 8151 B Hans Eichel, Bundesminister BMF ................. 8154 C Friedrich Merz CDU/CSU .......................... 8158 C Dr. Barbara Höll PDS ..................................... 8160 C Ernst Hinsken CDU/CSU ................................ 8161 A Hans Eichel, Bundesminister BMF ................. 8161 C Gerda Hasselfeldt CDU/CSU .......................... 8162 A Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU ....................................................... 8165 C Hans Eichel, Bundesminister BMF ................. 8166 A Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 8166 C Carl-Ludwig Thiele F.D.P. .............................. 8169 B Dr. Uwe-Jens Rössel PDS ............................... 8171 C Jörg-Otto Spiller SPD ..................................... 8171 D Walter Hirche F.D.P. ................................... 8172 B Peter Rauen CDU/CSU ................................... 8173 D Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD .................. 8176 B Elke Wülfing CDU/CSU ................................. 8177 D Detlev von Larcher SPD ................................. 8179 D Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion CDU/CSU: Afrika darf nicht zu einem vergessenen Konti- nent werden (Drucksache 14/2571) .......... 8182 A Rudolf Kraus CDU/CSU ................................. 8182 B Dr. R. Werner Schuster SPD ........................... 8183 D Dr. Klaus Kinkel F.D.P. .................................. 8185 B Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN... 8186 D II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 Carsten Hübner PDS ....................................... 8188 C Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU .............. 8189 C Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministe- rin BMZ .......................................................... 8191 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Erweiterung des Untersuchungsauftra- ges des 1. Untersuchungsausschusses der 14. Wahlperiode (Drucksache 14/2527) ............................... 8193 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Ergänzung des Untersuchungsauftrages des 1. Untersu- chungsausschusses (Drucksache 14/2686) ............................... 8193 B Christine Lambrecht SPD ............................... 8193 C Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU ........ 8195 A Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 8197 C Dr. Max Stadler F.D.P. ................................... 8198 D Dr. Evelyn Kenzler PDS ................................. 8199 D Frank Hofmann (Volkach) SPD ...................... 8200 C Dr. Max Stadler F.D.P. (zur GO) .................... 8201 C Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Rolf Kutzmutz, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion PDS einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung (Drucksache 14/2496) ............................... 8202 A Dr. Evelyn Kenzler PDS ........................... 8202 B Zusatztagesordnungspunkt 11: Aktuelle Stunde betr. Aus für den Transrapid Hamburg – Berlin; Auswir- kungen für den Wirtschafts- und Tech- nologiestandort Deutschland ................... 8203 B Bärbel Sothmann CDU/CSU ........................... 8203 B Angelika Mertens SPD .................................... 8204 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................ 8205 C Rolf Kutzmutz PDS ......................................... 8206 D Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU ...... 8207 D Reinhold Hiller (Lübeck) SPD ........................ 8209 A Hans-Michael Goldmann F.D.P. ..................... 8210 A Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8211 C Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU ..................... 8213 A Dr. Christine Lucyga SPD ............................... 8214 A Renate Blank CDU/CSU ................................. 8215 B Konrad Kunick SPD ........................................ 8216 B Siegfried Scheffler, Parl. Staatssekretär BMVBW ......................................................... 8217 C Nächste Sitzung ............................................... 8219 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 8221 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung (Tagesordnungspunkt 13) Alfred Hartenbach SPD .................................. 8222 A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 8223 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 8223 D Rainer Funke F.D.P. ....................................... 8224 C Anlage 3 Amtliche Mitteilungen .................................... 8225 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8137 (B) (D) 88. Sitzung Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 Beginn: 9.00 Uhr
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    Parl. Staatssekretär Siegfried Scheffler Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8221 (A) (B) (C) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bachmaier, Hermann SPD 18.02.2000 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Blank, Joseph-Theodor CDU/CSU 18.02.2000 Bohl, Friedrich CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Brecht, Eberhard SPD 18.02.2000 Bruckmann Hans-Günter SPD 18.02.2000 Bulmahn, Edelgard SPD 18.02.2000 Carstensen (Nordstrand), Peter Harry CDU/CSU 18.02.2000 Falk, Ilse CDU/CSU 18.02.2000 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.02.2000 Forster, Hans SPD 18.02.2000 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 18.02.2000 Frick, Gisela F.D.P. 18.02.2000 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 18.02.2000 Fuchs (Köln), Anke SPD 18.02.2000 Gebhardt, Fred PDS 18.02.2000 Gehrcke, Wolfgang PDS 18.02.2000 Dr. Geißler Heiner, CDU/CSU 18.02.2000 Günther (Plauen), Joachim F.D.P. 18.02.2000 Henke, Hans Jochen CDU/CSU 18.02.2000 Homburger, Birgit F.D.P. 18.02.2000 Ibrügger, Lothar SPD 18.02.2000 Klose, Hans-Ulrich SPD 18.02.2000 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 18.02.2000 Koppelin, Jürgen F.D.P. 18.02.2000 Leidinger, Robert SPD 18.02.2000 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine F.D.P. 18.02.2000 Lüth, Heidemarie PDS 18.02.2000 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Meyer (Ulm), Jürgen SPD 18.02.2000 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 18.02.2000 Moosbauer, Christoph SPD 18.02.2000 Mosdorf, Siegmar SPD 18.02.2000 Nahles, Andrea SPD 18.02.2000 Ohl, Eckhard SPD 18.02.2000 Otto (Frankfurt), Hans-Joachim F.D.P. 18.02.2000 Dr. Pick, Eckhart SPD 18.02.2000 Robbe, Reinhold SPD 18.02.2000 Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 18.02.2000 Rühe, Volker CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 18.02.2000 Schily, Otto SPD 18.02.2000 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 18.02.2000 Schmidt (Aachen), Ulla SPD 18.02.2000 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 18.02.2000 Schöler, Walter SPD 18.02.2000 Schröder, Gerhard SPD 18.02.2000 Schur, Gustav-Adolf PDS 18.02.2000 Schütze (Berlin), Diethard CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Schwarz-Schilling, Christian CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Thalheim, Gerald SPD 18.02.2000 Uldall, Gunnar CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.02.2000 Dr. Wend, Rainer SPD 18.02.2000 Wieczorek (Duisburg), Helmut SPD 18.02.2000 Wiesehügel, Klaus SPD 18.02.2000 Willner, Gert CDU/ CSU 18.02.2000 Zierer, Benno CDU/CSU 18.02.2000 8222 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung (InsOÄnd.G) (Tagesordnungspunkt 13) Alfred Hartenbach (SPD): Als der 12. Deutsche Bundestag im Sommer 1994, gegen Ende der 12. Legis- laturperiode, die neue Insolvenzordnung verabschiedet hatte, da hatte der Rechtsausschuss parteiübergreifend den ursprünglichen Regierungsentwurf gehörig verän- dert und in wesentlichen Punkten ergänzt. Dazu gehört insbesondere das Verbraucherinsolvenzverfahren, das mit dem Konzept der Restschuldbefreiung dem so ge- nannten Normalschuldner Wege eröffnet, nach einer be- stimmten Zeit des Wohlverhaltens und der Befriedigung seiner Gläubiger wieder einen unbelasteten Start ins Wirtschaftsleben zu unternehmen. Er ist dann frei von Belastungen, frei von Schulden, weil er eben sieben Jah- re lang alles nach besten Kräften unternommen hat, um seine Gläubiger zu befriedigen. Die Mitglieder des Rechtsausschusses haben damals gemeinsam diesen Weg gefunden und erfreuten sich der beispiellosen Unterstützung ihrer Arbeit durch das Jus- tizministerium und des damaligen Parlamentarischen Staatssekretärs, unseres Kollegen Rainer Funke. Wie schwierig die Umsetzung des neuen Insolvenz- rechts in die Praxis war, zeigt die Tatsache, dass auf Wunsch der Bundesländer das In-Kraft-Treten zweimal hinausgeschoben wurde. So kam es, dass das neue In- solvenzrecht erst am 1. Januar 1999 in Kraft treten konnte, mehr als vier Jahre nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Natürlich war die spannende Frage bei Befürwortern und Kritikern des neuen Insolvenzrechts, wie es sich in der Praxis bewähren würde. Die SPD-Bundestags- fraktion, die Arbeitsgruppe Rechtspolitik, hat im Herbst 1999 eine umfassende Befragung der Praxis durchge- führt. Als Ergebnis dieser Befragung – diese Aussagen der Richter, Rechtspfleger, Anwälte, die als Insolvenzverwalter und als Treuhänder tätig werden, sowie der Schuldnerberatungsstellen – kann man festhalten, dass das neue Insolvenzrecht genau die richtige Grundlage ist, um zwei Ziele, die die Insolvenzordnung vorsah, auch zu erreichen. Das erste Ziel ist die Umkehr der bisherigen Konkursidee von der Verwertung des Vermögens eines Schuldners in den Erhalt des Unternehmens des Schuldners und damit auch den Erhalt der Arbeitsplätze. Das zweite Ziel ist die Entschuldung der natürlichen Personen und der privaten Schuldner nach einer gewissen Zeit des Wohlverhaltens gegenüber den Gläubigern. Die Praxis ist überzeugt, dass diese Ziele mit der neuen Insolvenzordnung gut erreicht werden. Damit allein schon hat sich das neue Gesetz gerechtfertigt und kann weiteren Bewährungsproben gelassen entgegensehen. Selbstverständlich sind bei einem so neuen Gesetz auch Stolpersteine festzustellen, an denen die Praxis ha- kelt und Fragen, die noch keine befriedigende Antwort gefunden haben. Als ein besonderes Problem sieht es die Praxis an, dass die geeigneten Stellen, die § 305 der Insolvenzord- nung fordert, um zum Beispiel Insolvenzpläne oder Schuldenbereinigungspläne aufzustellen, noch nicht flä- chendeckend vorhanden sind und auch Schuldnerbera- tungsstellen keineswegs die Ausstattung haben, die sie haben sollten. Es ist Ländersache, diese Probleme zu ändern, und wir wissen, dass die Bundesländer dabei sind, hier für Abhilfe zu sorgen. Dafür danken wir den Bundesländern und hoffen auf einen gemeinsamen guten Weg. Die derzeitige Diskussion über die Frage, ob den Schuldnern in der Verbraucherinsolvenz Prozesskosten- hilfe gewährt werden soll, stellt für uns ein Ärgernis dar. Die damaligen Gesetzgeber in der 12. Legislaturperiode sind, wie sich aus den Gründen der Ausschussdrucksa- che ergibt, sämtlich davon ausgegangen, dass auch in diesem Fall die Zivilprozessordnung Geltung hat. Ande- rerseits haben wir nunmehr festgestellt, dass durch eine sehr uneinheitliche Rechtsprechung, die teilweise sogar innerhalb einzelner Landgerichtsbezirke unterschiedlich ist, eine große Unsicherheit entstanden ist. Eine rechts- einheitliche Entscheidung innerhalb eines Oberlandesge- richtsbezirkes oder gar innerhalb der Bundesrepublik ist wegen des Rechtsmittelweges derzeit nicht möglich. Gleichwohl sollten wir die Frage, ob wir Prozesskos- tenhilfe gemäß Gesetz bewilligen, so wie dies die PDS nun will, sehr genau bedenken. Die PDS macht es sich sehr leicht, wenn sie in ihrem Gesetzentwurf schreibt, die Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten durch Gewährung von Prozesskostenhilfe stelle keinen zusätz- lichen Kostenfaktor dar, weil der Gesetzgeber dies ja vorher schon beabsichtigt habe. Dies ist eine echte Milchmädchenrechnung, denn tatsächlich werden die Justizhaushalte der Länder zunächst einmal mit der Pro- zesskostenhilfe belastet werden. Dabei wird sicherlich der Umfang nicht so sein, dass die Justizhaushalte der Länder darunter zusammenbrechen. Andererseits dürfen wir als Gesetzgeber natürlich auch die Finanzsituation der Länder nicht außer Acht lassen. Wir halten hier Ge- spräche zwischen Justizministerium und den Länderjus- tizministerien für dringend geboten, um einen Lösungs- weg zu finden. Die weitere Frage, ob man Null-Pläne, auch eine For- derung der PDS, im Gesetz festschreiben sollte, bedarf ebenfalls der sorgfältigen Prüfung. Das Gesetz wollte, dass der redliche Schuldner über das Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung wieder die Möglichkeit ei- nes unbelasteten Starts in das Wirtschaftsleben be- kommt. Man muss nun den Gerichten, die die Quoten für eine Tilgung der Restschuld festsetzen, überlassen, zu prüfen, ob hier tatsächlich ein redlicher Schuldner die Restschuldbefreiung beantragt oder ob es sich um einen Glücksritter handelt, der möglichst billig davonkommen will. Diese Ermessensentscheidung, die eines der Herz- stücke des Verfahrens ist, würde den Gerichten genom- men, wenn im Gesetz ein Null-Plan obligatorisch er- möglicht würde. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8223 (A) (B) (C) (D) Wir sind der Ansicht, dass es bei allen festgestellten kleineren Problemen noch viel zu früh ist, bereits mit Änderungen im Gesetz zu beginnen. Wir wünschen uns – und wir werden dies auch sicherlich erhalten – vom Justizministerium einen ersten Erfahrungsbericht, und wir wünschen uns auch – und wir werden auch dies sicherlich erhalten –, dass dieser Erfahrungsbericht Lö- sungsvorschläge aufzeigt. So ist es für uns durchaus vor- stellbar, dass gewisse überbürokratische Regelungen auf einfacherem Wege als durch Gesetzesänderung zu lösen sind und dass insbesondere eine Vereinheitlichung der Vordrucke und deren Entrümpelung ebenfalls auf unter- gesetzlichem Wege möglich ist. Danach wird auch zu prüfen sein, ob wir nicht diejenigen mit ins Boot neh- men bei der Finanzierung der Insolvenzverfahren, die vorher an den Schuldnern verdient haben. Vorstellbar wäre, dass möglicherweise bei jedem gewährten Kredit ein Teil, ein so genannter Insolvenzpfennig, einbehalten, einem Fonds zugeführt und dann für die Kostendeckung der Insolvenzverfahren verwendet wird. Das sind Überlegungen, die wir gerne anstellen wol- len, wenn wir eine sichere Basis haben, wo Änderungen erforderlich sind. Wenn wir wissen, ob diese richtige und vernünftige gesetzliche Regelung des Insolvenz- rechts geändert werden muss, dann wünschen wir uns auch, dass dies wie vor nunmehr sieben, acht Jahren wiederum im großen Einvernehmen aller im Bundestag vertretener Parteien geschieht. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Kein Gesetz kann so perfekt sein, dass es nicht auch Änderungen bedarf. Dennoch ist der Entwurf eines Ge- setzes zur Änderung der Insolvenzordnung, den die PDS vorgelegt hat, abzulehnen, weil ein so umfangreiches Gesetz wie die Insolvenzordnung seine Wirkungen nicht schon nach einem Jahr voll entfalten kann. Die Insol- venzordnung, die das alte Konkurs- und Vergleichsrecht abgelöst hat, wurde über Jahre sehr intensiv beraten und dabei wurden auch die jetzt von der PDS aufgeworfenen Fragen behandelt. Dabei spielte eine sehr ausführliche Rolle die Frage der Prozesskostenhilfe für ein beantragtes Insolvenzver- fahren, um dem Schuldner diesen Antrag zu erleichtern, gegebenenfalls auch schmackhaft zu machen. Die Be- richterstatter haben aber nach der Tradition des bisher geltenden Konkursrechtes sich dafür entschieden, dass in den Fällen, in denen keine Eigenmittel für die Durch- führung eines Insolvenzverfahren vorhanden sind, der Schuldner letztlich durch die Pfändungschutzbestim- mung der ZPO ausreichend geschützt ist und nur ein ge- ringes Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf Eröff- nung eines Insolvenzverfahrens mit dem Ziel der Rest- schuldbefreiung besteht. Es war nach Auffassung der Berichterstatter dem Schuldner zuzumuten, gegebenen- falls unpfändbares Vermögen einzusetzen zur Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders. Berücksichtigt wurde aber auch wesentlich, dass die Länder in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen ha- ben, dass bei Einführung von Prozesskostenhilfe für Kleininsolvenzen erheblich höhere Kosten entstünden, da jeder Schuldner ohne eigenes Risiko und eigene An- strengung ein solches Verfahren auf Kosten des Staates durchführen könne. Dies war und ist nicht der Sinn des Gesetzes gewesen. Dennoch muss – und dies hat das Justizministerium zugesagt – dieser Aspekt weiter deut- lich beobachtet werden, um auch dem Schuldner einen Anreiz zu geben, aus der Sozialhilfe herauszukommen oder mehr als das pfändungsfreie Einkommen zu erzie- len, wenn er denn von der Restschuld befreit ist. Nachdem der befürchtete Ansturm auf die Gerichte ausgeblieben ist, könnte nach einer Übergangszeit der Bewertungen der Verfahren erneut dieses Problem dis- kutiert werden. Die Frage des Vollstreckungsschutzes ab dem Zeit- punkt der Einleitung außergerichtlicher Einigung ist ein gefährliches Instrument gegen die Gläubigerinteressen. Damit könnten sich Schuldner willkürlich der Vollstre- ckung entziehen, wenn sie denn nur ein solches Verfah- ren einleiten und durch zögerliche Behandlung über Jah- re hinaus betreiben. Da der Schuldner durch Herbeibrin- gung von Angaben und Auskünften selbst die Dauer des Verfahrens in der Hand hat, muss ein gewisser Druck vorhanden sein, schnell das Restschuldbefreiungsverfah- ren durchzuziehen, wodurch er dann den Vollstre- ckungsschutz erhält. Schon jetzt haben Schuldner die Möglichkeiten bei Darlegung ernsthafter Bemühungen und Verhandlungen und aussichtsreichem Betreiben, von den Gerichten vor- läufigen Vollstreckungsschutz zu bekommen. Diese In- strumente sollten nicht durch eine pauschale Einstellung verallgemeinert werden. Ein genereller 6-monatiger Vollstreckungsschutz, der immer wieder verlängert werden kann, würde trotz Be- schleunigungsgebot nicht zu richtigen Ergebnissen füh- ren. Ein Jahr nach In-Kraft-Treten der Insolvenzordnung ist es unangebracht, die „Goodwillzeit“ von sieben auf fünf Jahre zu senken, da auch hier erst die Erfahrungen abgewartet werden müssen. Bei einer solchen Überle- gung sind auch die Gläubigerinteressen zu berücksichti- gen, die in einem solchen Verfahren auf erhebliche Teile ihrer Forderungen verzichten und sich mit geringen Quoten über sieben Jahre zufrieden geben müssen. Das Justizministerium wird aufgefordert, die Ent- wicklung der Anwendung der Insolvenzordnung unter allen Aspekten genauestens zu begleiten und dem Deut- schen Bundestag Bericht zu erstatten, damit wir dann gegebenenfalls mit Änderungen reagieren können. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die neue Insolvenzordnung leistet eine richtige und nachhaltige Hilfe für viele Schuldner, aus einer oft gna- denlosen Schuldenfalle wieder herauszukommen. Über- schuldung kann für die Betroffenen zu einer unerträgli- chen Belastung führen. Und nicht selten führt die mate- rielle Not zur sozialen Isolation und zur gesellschaftli- chen Ausgrenzung. Das neue Insolvenzrecht hat für erhebliche Verbesse- rungen gesorgt: Anders als nach früherem Konkursrecht 8224 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) sind heute Gläubiger und Schuldner bei der Sanierung eines Betriebes wesentlich flexibler. Die Zielrichtung des Gesetzes, nicht mehr die Verwertung des Restver- mögens und damit die Zerschlagung eines Betriebes im Vordergrund zu haben, sondern ausdrücklich auf die Fortführung des Unternehmens zu setzen, dient überdies dem Erhalt von Arbeitsplätzen. Im Rahmen des so genannten Verbraucherinsolvenzver- fahrens können heute darüber hinaus überschuldete Pri- vatpersonen eine Befreiung von ihren Restschulden er- langen und so einem manchmal „lebenslangen Schul- denturm“ entfliehen. Im Gegenzug muss sich der Schuldner bemühen, während einer siebenjährigen „Wohlverhaltensperiode“ den pfändbaren Teil seines Vermögens an einen Treuhänder abzutreten, der den Er- lös dann an die Gläubiger verteilt. Für viele Menschen bietet dieser Weg nunmehr eine wirkliche Chance zum Neuanfang: Er ermöglicht ihnen eine Rückkehr ins Wirtschafts- und Arbeitsleben. Das ist ein enormer gesellschaftlicher und sozialer Gewinn. Denn Überschuldung ist für Menschen nicht nur eine er- hebliche psychische Belastung. Sie verhindert auch die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben und zemen- tiert den Bezug von Sozialleistungen. Das komplexe Regelungswerk der Insolvenzordnung ist erst seit rund einem Jahr in Kraft. In der Praxis zeigt das Gesetz gute Wirkung, aber es sind auch Probleme aufge- treten, die der Gesetzgeber seinerzeit gar nicht beabsich- tigt hatte. Ich meine damit zum Beispiel das Problem der Gewährung von Prozesskostenhilfe: Selbstverständlich darf das Verbraucherinsolvenzverfahren, das ja gerade Menschen, die über wenig Mittel verfügen, helfen soll, diesen Menschen nicht deshalb versperrt bleiben, weil sie über keine Mittel verfügen. Das ist absurd. In diesem Punkte müssen wir angesichts der uneinheitlichen Rechtsprechung unbedingt bald zu einer Lösung kom- men. Eines darf dabei aber nicht vergessen werden: Eine Lösung dieses Problems kann es nur gemeinsam mit den Ländern geben. Denn – das, meine Damen und Herren von der PDS, haben Sie in ihrem Entwurf nicht be- dacht – die Justizhaushalte der Länder würden doch mit der Prozesskostenhilfe belastet. Bei einem noch jungen Gesetz, das überdies derart komplex ist, sollte man sich davor hüten, sogleich nach gesetzgeberischen Änderungen zu rufen, nur weil in der Praxis nicht alles so läuft, wie man sich das ursprünglich gewünscht hat. Populistische Schnellschüsse sind hier nicht gefragt. Vielmehr sollten wir gemeinsam die be- reits durchgeführten Expertenanhörung sowie die Erfah- rungen in den Ländern sorgfältig analysieren und erst dann angemessen reagieren. Und im Übrigen, meine Damen und Herren von der PDS: Nicht immer ist gleich der Gesetzgeber gefragt. Einige Probleme der praktischen Umsetzung des Geset- zes haben auch etwas mit der Situation vor Ort zu tun und lassen sich auch unterhalb der gesetzgeberischen Ebene angehen. Ich meine etwa die Einrichtung so ge- nannter geeigneter Stellen nach § 305 der Insolvenzord- nung sowie die Ausstattung von Schuldnerberatungsstel- len. Auch hier gilt es, gemeinsam mit den zuständigen Bundesländern die Probleme zu lösen. Ich weiß, dass es hier bereits Fortschritte gibt. Die Koalition wird sich gewiss keinen gesetzgeberi- schen Änderungen gegenüber verschließen, wenn sich herausstellen sollte, dass diese notwendig sein sollten. Nur: Nach erst knapp einem Jahr Erfahrung mit der In- solvenzordnung ist es heute für ein derartiges Urteil noch zu früh. Rainer Funke (F.D.P.): Die neue Insolvenzordnung, die am 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist, hat sich ins- gesamt bislang sehr bewährt. Dabei ist jedoch einzu- räumen, dass bei einem solch umfangreichen Gesetz, das die alte Konkursordnung und die Vergleichsordnung und die Gesamtvollstreckung ersetzt, einzelne Regelun- gen der Rechtsprechung und in der praktischen Umset- zung Schwierigkeiten bereiten. Dies hat die PDS zum Anlass genommen, einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung vorzulegen, über den im Einzelnen im Rechtsausschuss zu diskutieren sein wird. So war es durchaus vom Gesetzgeber gewollt, dass Prozesskostenhilfe für die Verfahren der Restschuldbe- freiung und der Verbraucherinsolvenz zu gewähren ist. Eine Reihe von Gerichten hat jedoch diesen gesetzgebe- rischen Willen nicht nachvollzogen und die Prozesskos- tenhilfe abgelehnt. Es wäre einerseits durchaus zweck- mäßig, die höchstrichterliche Rechtsprechung abzuwar- ten. Andererseits spricht aber auch nichts dagegen, eine Klarstellung im Gesetz vorzunehmen, da dies ohnehin dem gesetzgeberischen Willen entsprochen hat. Anders verhält es sich bei der so genannten Wohlver- haltensperiode, die vom Gesetzgeber bewusst auf sieben Jahre festgelegt worden war und die schon damals einen Kompromiss darstellte. Dabei hat sich der Gesetzgeber an ausländischen Beispielen orientiert. Wir sollten zu- nächst einmal die Erfahrungen mit dieser Wohlverhal- tensperiode abwarten, ehe eine Veränderung vorgesehen wird. Ohnehin sollten in der Verbraucherinsolvenz und bei der Restschuldbefreiung erst einmal die Erfahrungen in der Praxis beleuchtet werden. Ein Jahr nach In-Kraft- Treten der Insolvenzordnung bestehen für dieses Gebiet noch keine hinreichenden Erfahrungen, weil die Länder die Schuldnerberatungsstellen unzureichend ausgestattet haben und so die Stellung von Anträgen im Verbrau- cherinsolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung er- schwert haben. Ich sage offen, dass ich über dieses Verhalten der Länder zutiefst enttäuscht bin. Offensichtlich ist es leichter, in Sonntagsreden zu fordern, dass die Ärmsten der Armen entschuldet werden und dass ihnen ein Neu- beginn ihrer bürgerlichen Existenz ermöglicht werden muss, denn diese Forderung klingt gut. Wenn es aber darum geht, entsprechendes Personal für die Schuldner- beratungsstellen zur Verfügung zu stellen, wird schlicht gekniffen. Stattdessen hatten die Länder, obwohl die In- solvenzordnung im Jahre 1994 beschlossen worden war, das In-Kraft-Treten der Insolvenzordnung am 1. Januar 1999 noch weiter hinausschieben wollen, um eben nicht Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8225 (A) (B) (C) (D) in die eigene finanzielle Verantwortung zu kommen. Statt neuer gesetzlicher Regelungen müssen wir daher zunächst die Länder auffordern, unverzüglich genügend Beratungsstellen und Personalverstärkungsmittel zur Verfügung zu stellen. Wir werden in den Beratungen des Rechtsausschusses die angesprochenen Fragen auf ihre Praktikabilität genau abklopfen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 747. Sitzung am 4. Feb- ruar 2000 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: – Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ – Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Union zur Änderung der Bi- lanz- und der Konzernbilanzrichtlinie hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs (90/605/EWG), zur Verbesserung der Offenlegung von Jahresab- schlüssen und zur Änderung anderer handels- rechtlicher Bestimmungen (Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz – KapCoRiLiG) – Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Juni 1997 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über den Eisen- bahnverkehr, über die gemeinsame Staatsgrenze und über den erleichterten Eisenbahndurchgangs- verkehr Der Bundesrat hat in seiner 747. Sitzung am 4. Feb- ruar 2000 beschlossen, dem nachstehenden Gesetz ge- mäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht zuzu- stimmen. – Drittes Gesetz zur Änderung des Betäubungsmit- telgesetzes (Drittes BtMG-Änderungsgesetz – 3. BtMG-ÄndG) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Dritter Bericht des Arbeitsstabes Europäische Wirt- schafts- und Währungsunion des Bundesministeriums der Finanzen und der Bundesministerien (AS WWU) vom 21. April 1999 Einführung des Euro in Gesetzgebung und öffentliche Verwaltung – Drucksachen 14/882, 14/1187 Nr. 1.2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Entwicklung der Konvergenz in der Europäischen Union im Jahre 1998 – Drucksachen 14/1344, 14/1616 Nr. 1.2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zum „Grauen Kapital- markt“ – Drucksachen 14/1633, 14/1775 Nr. 1.2 – Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1999 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 12 22 – Eisen-bahnen des Bundes – Titel 639 01 – Erstattungen von Verwaltungsausgaben des Bundeseisenbahnvermögens – Drucksache 14/1858 – Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Unterrichtung durch die Bundesregierung Tierschutzbericht 1999 „Bericht über den Stand der Entwicklung des Tier-schutzes“ – Drucksachen 14/600, 14/829 Nr. 2 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 14/1276 Nr. 2.23 Innenausschuss Drucksache 14/1936 Nr. 1.28 Finanzausschuss Drucksache 14/272 Nr. 71 Drucksache 14/1617 Nr. 2.4 Drucksache 14/1936 Nr. 1.7 Drucksache 14/1936 Nr. 1.8 Drucksache 14/1936 Nr. 1.12 Drucksache 14/1936 Nr. 1.15 Drucksache 14/1936 Nr. 1.26 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/2104 Nr. 2.6 Drucksache 14/2104 Nr. 2.9 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/1936 Nr. 1.5 Drucksache 14/2104 Nr. 2.8 Drucksache 14/2104 Nr. 2.19 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/1579 Nr. 1.9 Drucksache 14/1617 Nr. 2.6 Drucksache 14/2104 Nr. 1.1 Amtliche Mitteilung (Nachtrag zum Plenarprotokoll 14/53 vom 9. September 1999) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäi- sche Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 14/431 Nr. 1.9 Drucksache 14/431 Nr. 1.10 Drucksache 14/431 Nr. 1.18 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/309 Nr. 2.50 8228 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 (A) (C) Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/74 Nr. 2.5 Drucksache 14/272 Nr. 207 Drucksache 14/431 Nr. 1.5 Drucksache 14/595 Nr. 3.1 Amtliche Mitteilung (Nachtrag zum Plenarprotokoll 14/55 vom 16. September 1999) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüs- se haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrich- tungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/342 Nr. 1.14 Drucksache 14/595 Nr. 2.3 Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Carl-Ludwig Thiele


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Sehr geehrter Herr
    Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kolle-
    gen! Das Einzige, was die Grünen nachhaltig durchge-
    setzt haben, ist die Ökosteuer mit einer jährlichen Belas-
    tung von 35 Milliarden DM für die Bürger in unserem
    Lande.


    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU – Klaus Wolfgang Müller [Kiel] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist falsch!)


    Frau Kollegin Scheel, ich möchte noch einmal daran
    erinnern, dass Sie in der letzten Legislaturperiode ein ei-
    genes Steuermodell vorgelegt haben. Von der von Ihnen
    beabsichtigten Verbreiterung der Bemessungsgrundlage,
    die seinerzeit von Teilen der Öffentlichkeit sehr gelobt
    wurde, ist in diesem Steuerpaket nichts, aber auch gar
    nichts zu finden.


    (Klaus Wolfgang Müller [Kiel] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bringen Sie einen Antrag ein!)


    Sie haben gesagt: Beraten Sie ordentlich. Ich halte es
    schon für abenteuerlich, dass der Finanzausschuss
    gleich zusammentreten wird, um auf Vorschlag von Rot-
    Grün den Kreis der Anhörungsberechtigten auf 60 zu
    beschränken. Das macht die SPD, die unter Willy
    Brandt einmal „mehr Demokratie“ gefordert hat!


    (Lachen bei Abgeordneten der SPD)

    Denselben Vorschlag machen die Grünen, die ansonsten
    dafür sind, dass auch kritische Stellungnahmen einge-
    bracht werden können.

    Wenn wir nachher im Finanzausschuss erleben soll-
    ten, dass Sie dadurch Sachverstand aus dem politischen
    Geschäft heraushalten wollen, dass Sie nur noch Cla-
    queure bestellen, dann werden wir darüber weiterhin po-
    litisch diskutieren und dann wünsche ich Ihnen viel
    Freude.


    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU – Christine Scheel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man soll nicht von sich auf andere schließen! – Zuruf von der CDU/CSU: Das ist Angst vor Sachverstand!)


    Ich glaube, wir sind uns alle darüber einig, dass die
    Einkommensteuer einfacher, niedriger und gerechter
    ausgestaltet werden muss. Aus Sicht der F.D.P. erfüllt
    der Gesetzentwurf diese Voraussetzungen nicht. Das
    Steuerrecht wird nicht einfacher, sondern komplizierter.
    Das Steuerrecht wird nicht gerechter, wenn die Veräuße-
    rungsgewinne bei Betriebsaufgaben von Einzel-
    unternehmen und Mittelständlern voll, die von Kapital-
    gesellschaften aber überhaupt nicht besteuert werden.

    Auch die Steuerentlastung wird nicht niedriger. Bei
    der angeblichen Nettoentlastung von 44 Milliarden DM
    bis zum Jahr 2005 muss man nämlich berücksichtigen,
    dass alleine bis zum Jahre 2003 die Steuereinnahmen
    nach der Steuerschätzung der rot-grünen Koalition um
    100 Milliarden DM auf dann 1 000 Milliarden DM pro
    Jahr steigen. Das wird sich in den Jahren bis 2005 fort-
    setzen, sodass wir voraussichtlich eine Steuermehrbelas-
    tung von 150 Milliarden DM haben werden. Sie geben
    den Bürgern davon 44 Milliarden DM zurück und lassen
    sich als großer Entlaster feiern.


    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Das stimmt mit der Wirklichkeit nicht überein. Die
    Steuerbelastung wird steigen.


    (Detlev von Larcher [SPD]: Herr Thiele, wer soll Ihnen noch etwas glauben?)


    Mit dieser Unternehmensteuerreform setzen Sie die
    Finanzpolitik von Oskar Lafontaine fort. An den Vo-
    raussetzungen für die Brühler Beschlüsse hat sich nichts
    geändert. Gewinne der investierenden Unternehmen
    werden als gute eingestuft, Einkünfte der Arbeitnehmer
    bzw. derjenigen, die der Einkommensteuer unterliegen,
    werden dagegen von Ihnen diskriminiert.

    Als F.D.P. sind wir der Auffassung, dass das grund-
    sätzliche Problem in unserem Lande nicht darin besteht,
    dass wir zu geringe Staatseinnahmen haben, sondern wir
    haben zu hohe Staatsausgaben.


    (Beifall bei der F.D.P.)

    Da muss angesetzt werden. Es darf nicht bei den in-
    vestiven Bereichen angesetzt werden, Herr Bundesfi-
    nanzminister Eichel, wie Sie es getan haben, sondern es

    Christine Scheel






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    muss bei den konsumptiven Bereichen angesetzt wer-
    den,


    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    weil hier der Bund die höchsten Ausgaben hat. Dazu
    sind Sie bislang nicht in der Lage.

    Deshalb stellt sich nach Auffassung der F.D.P. bei je-
    der Steuerreform die Grundfrage, wie viel von dem Er-
    wirtschafteten, das die Bürger unseres Landes erarbei-
    ten, an den Staat abgegeben werden muss und wie viel
    den Bürgern verbleiben darf. Wir treten dabei für eine
    weitestgehende Nettoentlastung der Bürger in unserem
    Staat und für weniger Staat ein. Weil der Staat häufig
    vom Sparen redet, aber faktisch das Gegenteil macht,
    muss er zum Sparen gezwungen werden. Voraussetzung
    für eine gute Entwicklung unseres Landes ist, dass die
    Bürger und Unternehmen steuerlich netto entlastet wer-
    den.


    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Mit den bisherigen unter Ihrer Führung erstellten
    Steuergesetzen, Herr Finanzminister Eichel, haben Sie
    die Bürger und die Wirtschaft in unserem Lande massiv
    belastet.


    (Heinz Seiffert [CDU/CSU]: Das ist wohl wahr!)


    Das so genannte Steuerentlastungsgesetz war ein rei-
    nes Steuererhöhungsgesetz für den Mittelstand und war
    gegen die Arbeitsplätze in unserem Lande gerichtet.


    (Heinz Seiffert [CDU/CSU]: Etikettenschwindel war das!)


    Die so genannte ökologische Steuerreform ist eine wei-
    tere massive Steuererhöhung zulasten der Bürger und
    der Wirtschaft.


    (Walter Hirche [F.D.P.]: Abzockerei!)

    Trotz dieser angeblichen Steuersenkungsgesetze wer-

    den die Steuermehrbelastungen bis zum Jahre 2005
    150 Milliarden DM betragen. Das muss der Öffentlich-
    keit deutlich gemacht werden, damit die entsprechende
    Argumentation von Rot-Grün, die von guten Gesetzen
    spricht, entlarvt wird und deutlich wird, dass mehr Staat
    damit verbunden ist. Dahinter steckt nämlich das Ver-
    ständnis, über mehr Staat die Wirtschaft in unserem
    Lande lenken zu müssen. Wir sind da anderer Auffas-
    sung, kritisieren das und werden das auch weiter kritisie-
    ren.


    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Es ist noch auf einen weiteren Punkt in Ihrem Gesetz

    hinzuweisen: Die SPD hat ja schon, als Herr Lafontaine
    in der letzten Wahlperiode ihr Verhandlungsführer war,
    darauf gedrängt, die Abschreibungssätze nicht zu sen-
    ken, weil sie die Sorge hatte, dass sonst die Innovations-
    fähigkeit unseres Landes Schaden leidet. Mit den von
    Ihnen vorgesehenen Absenkungen der Abschreibungen
    von 30 auf 20 Prozent und der Abschreibungssätze ge-

    nerell führen Sie ein massives Desinvestitionsprogramm
    ein: Es wirkt wie eine Desinvestitionssteuer.


    (Christine Scheel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die CDU/CSU hat das auch vorgeschlagen! Da sind wir uns einig!)


    Ich bezweifle, ob das tatsächlich zu mehr Aufschwung
    führt. Ich habe Sorge, dass das im Gegenteil dazu führt,
    dass der Aufschwung Schaden nimmt. Bis heute fehlt
    jedes Wort von Ihnen dazu, ob diese Verschlechterun-
    gen der Abschreibungssätze möglicherweise rückwir-
    kend ab dem 1. Januar 2000 gelten. Ich fordere an dieser
    Stelle Klarheit und fordere Sie auf, zu erklären, dass
    dies, wenn Sie es beabsichtigen, erst ab nächstem Jahr
    gelten soll.


    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Ihre Reform hat zwei Grundfehler:
    Erstens. Sie ist auf der Entlastungsseite viel zu mut-

    los. Als F.D.P. fordern wir eine deutlich stärkere Netto-
    entlastung.

    Zweitens. Sie halten weiter an der Gewerbesteuer
    fest. Dabei ist die Gewerbesteuer im internationalen
    Vergleich eine Sonderbelastung der deutschen Arbeits-
    plätze. Sie ist wettbewerbsverzerrend. Es ist paradox,
    dass wir uns in Deutschland ausgerechnet mit einer
    Steuer auf Arbeitsplätze beschäftigen müssen, obwohl
    wir alle wissen, dass wir mehr Arbeitsplätze benötigen.


    (Beifall bei der F.D.P.)

    Wir als F.D.P. sind der Auffassung, dass die Gewer-

    besteuer abgeschafft gehört und dass zugleich ein ent-
    sprechender Ausgleich für die Kommunen gefunden
    werden muss. Wenn die F.D.P. nicht über Jahre ge-
    drängt hätte, dann würde es heute noch eine Gewerbe-
    kapitalsteuer geben. Wir werden bei diesem Thema wei-
    ter drängen, damit es eines Tages in Deutschland keine
    Gewerbesteuer als Sondersteuer für Arbeitsplätze mehr
    gibt.


    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Weil es diese Gewerbesteuerbelastung gibt, senken

    Sie die Körperschaftsteuer in der Hoffnung darauf, dass
    hierdurch in unserem Lande Arbeitsplätze geschaffen
    werden. Dadurch kommen Sie in die Problematik der
    Spreizung zwischen einem Körperschaftsteuersatz von
    25 Prozent und einem Einkommensteuersatz von
    45 Prozent. Das führt zu einer verfassungsrechtlichen
    Problematik; denn die Gleichmäßigkeit der Besteuerung
    ist nicht mehr gewährleistet. Art. 3 des Grundgesetzes
    steht dem entgegen.

    Weil dies so ist, greifen Sie zu einer verfassungs-
    rechtlichen Krücke, nämlich zu dem Optionsmodell.
    Danach soll der betroffene Steuerpflichtige selber ent-
    scheiden können, ob er nach der Körperschaft- oder der
    Einkommensteuer veranlagt wird. Frau Kollegin Scheel
    hat vorgestern erklärt, dass dies lediglich 5 Prozent der
    Betroffenen tun können. Ich sage Ihnen: Diese Ent-
    scheidung wird fast niemand treffen können, weil ein
    solches Modell nicht praktikabel ist. Dieses Modell steht

    Carl-Ludwig Thiele






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    nur auf dem Papier; damit wird eine Schimäre aufge-
    baut. Nachdem Frau Kollegin Scheel das Ganze vorges-
    tern in der Debatte dargelegt hatte, erklärte Professor
    Kirchhof: Angesichts dessen habe er die Bitte an den
    Gesetzgeber, dass man, wenn dies nur symbolisch ge-
    meint sei, folgende Fußnote anfügen solle: Dieser Teil
    des Gesetzes braucht den Studenten nicht gelehrt zu
    werden, weil er nicht ernst gemeint ist.


    (Heiterkeit und Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)


    Beseitigen Sie den Grundfehler Ihrer Reform: Senken
    Sie die Sätze bei den Einkommensteuertarifen. Denn
    wenn die Steuersätze gesenkt werden, dann brauchen
    Sie diese Krücke nicht mehr.

    Solange Sie glauben, eine Investitionslenkung da-
    durch betreiben zu können, dass Sie zwischen guten und
    schlechten Gewinnen unterscheiden,


    (Detlev von Larcher [SPD]: Ach, Herr Thiele!)


    so lange hängen Sie – Herr von Larcher, Sie sowieso –
    alten staatskapitalistischen Ideen an.


    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Solange Sie der ideologischen Auffassung sind, dass ein
    Unterschied zwischen Unternehmen und Unternehmern
    zu machen ist, verkennen Sie einen der zentralen Grund-
    sätze der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung in un-
    serem Lande. Aufgrund dieses falschen Grundverständ-
    nisses müssen unsere Gesetze zwangsläufig falsche Poli-
    tikansätze enthalten. Das liegt hier vor.

    Solange Sie der Auffassung sind, dass Steuersätze
    nicht gesenkt werden können, so lange werden wir keine
    gute Steuerreform in unserem Lande erleben. Wir brau-
    chen für alle Einkunftsarten, wie von der F.D.P. gefor-
    dert, eine Einkommensteuer mit einem Eingangssteuer-
    satz von 15 Prozent, einem mittleren Steuersatz von
    25 Prozent und einem Spitzensteuersatz von 35 Prozent.

    Dann wird in Deutschland ein Großteil der bestehen-
    den Steuerliteratur nicht mehr erforderlich sein. Dann
    werden wir international wettbewerbsfähig sein. Dann
    ist es für junge Menschen interessant, in unserem Land –
    und nicht in anderen Ländern – ihre Start-up-Firmen
    aufzubauen und ihre Existenz selbst in die Hand zu
    nehmen. Dann hat unser Land tatsächlich eine Chance.
    Auf der Verfolgung dieses Weges werden wir als F.D.P.
    weiter beharren und in den Beratungen des Finanzaus-
    schusses werden wir weiter darauf drängen, dass dies
    auch tatsächlich realisiert wird.

    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)




Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Zu ei-
nem einminütigen Beitrag hat jetzt das Wort der Kollege
Dr. Uwe-Jens Rössel von der PDS-Fraktion.


(Beifall bei der PDS – Peter Rauen [CDU/ CSU]: Da ist Herr Gysi aber sehr großzügig gewesen!)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Uwe-Jens Rössel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Herr Präsident! Liebe
    Kolleginnen und Kollegen! Mir verbleibt in der Tat nur
    noch eine Redezeit von einer Minute.


    (Peter Rauen [CDU/CSU]: Da ist Herr Gysi schuld!)


    Deshalb will ich ausschließlich die wichtigste Frage, die
    mich bewegt, an das Hohe Haus herantragen: Wie wol-
    len Sie als Bundesregierung, wie wollen Sie als Koaliti-
    on aus SPD und Grünen dafür sorgen, dass die Kommu-
    nen in der Bundesrepublik Deutschland infolge der be-
    absichtigten Unternehmensteuerreform und der Vorzie-
    hung der Senkung des Einkommensteuertarifs nicht wei-
    ter ausbluten angesichts der Tatsache, dass ab dem Jahre
    2001 für die Kommunen bundesweit Einkunftsverluste
    in einem Umfang von 6 Milliarden DM anstehen?
    Für die Stadt Halle an der Saale wären das etwa
    25 Millionen DM jährlich. Wie wollen Sie das verhin-
    dern? Wann endlich, Herr Bundesfinanzminister, neh-
    men Sie die dringend fällige Kommunalfinanzreform in
    Angriff,


    (Beifall bei der PDS)

    um die Kommunalfinanzen in Deutschland endlich vom
    Kopf auf die Füße zu stellen?