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ID1408803000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/88 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 88. Sitzung Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuer- senkungsgesetz) (Drucksache 14/2683) ...................... 8137 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Fraktion CDU/CSU: Eine Steuerreform für mehr Wachstum und Beschäftigung (Drucksache 14/2688) ...... 8137 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Hildebrecht Braun (Augs- burg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Unternehmensteuerre- form – Liberale Positionen gegen die Steuervorschläge der Koalition (Drucksache 14/2706) ............................... 8137 B Joachim Poß SPD ........................................... 8137 D Friedrich Merz CDU/CSU .............................. 8140 D Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 8145 C Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ..................... 8148 C Dr. Gregor Gysi PDS ...................................... 8151 B Hans Eichel, Bundesminister BMF ................. 8154 C Friedrich Merz CDU/CSU .......................... 8158 C Dr. Barbara Höll PDS ..................................... 8160 C Ernst Hinsken CDU/CSU ................................ 8161 A Hans Eichel, Bundesminister BMF ................. 8161 C Gerda Hasselfeldt CDU/CSU .......................... 8162 A Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU ....................................................... 8165 C Hans Eichel, Bundesminister BMF ................. 8166 A Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 8166 C Carl-Ludwig Thiele F.D.P. .............................. 8169 B Dr. Uwe-Jens Rössel PDS ............................... 8171 C Jörg-Otto Spiller SPD ..................................... 8171 D Walter Hirche F.D.P. ................................... 8172 B Peter Rauen CDU/CSU ................................... 8173 D Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD .................. 8176 B Elke Wülfing CDU/CSU ................................. 8177 D Detlev von Larcher SPD ................................. 8179 D Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion CDU/CSU: Afrika darf nicht zu einem vergessenen Konti- nent werden (Drucksache 14/2571) .......... 8182 A Rudolf Kraus CDU/CSU ................................. 8182 B Dr. R. Werner Schuster SPD ........................... 8183 D Dr. Klaus Kinkel F.D.P. .................................. 8185 B Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN... 8186 D II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 Carsten Hübner PDS ....................................... 8188 C Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU .............. 8189 C Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministe- rin BMZ .......................................................... 8191 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Erweiterung des Untersuchungsauftra- ges des 1. Untersuchungsausschusses der 14. Wahlperiode (Drucksache 14/2527) ............................... 8193 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Ergänzung des Untersuchungsauftrages des 1. Untersu- chungsausschusses (Drucksache 14/2686) ............................... 8193 B Christine Lambrecht SPD ............................... 8193 C Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU ........ 8195 A Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 8197 C Dr. Max Stadler F.D.P. ................................... 8198 D Dr. Evelyn Kenzler PDS ................................. 8199 D Frank Hofmann (Volkach) SPD ...................... 8200 C Dr. Max Stadler F.D.P. (zur GO) .................... 8201 C Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Rolf Kutzmutz, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion PDS einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung (Drucksache 14/2496) ............................... 8202 A Dr. Evelyn Kenzler PDS ........................... 8202 B Zusatztagesordnungspunkt 11: Aktuelle Stunde betr. Aus für den Transrapid Hamburg – Berlin; Auswir- kungen für den Wirtschafts- und Tech- nologiestandort Deutschland ................... 8203 B Bärbel Sothmann CDU/CSU ........................... 8203 B Angelika Mertens SPD .................................... 8204 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................ 8205 C Rolf Kutzmutz PDS ......................................... 8206 D Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU ...... 8207 D Reinhold Hiller (Lübeck) SPD ........................ 8209 A Hans-Michael Goldmann F.D.P. ..................... 8210 A Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8211 C Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU ..................... 8213 A Dr. Christine Lucyga SPD ............................... 8214 A Renate Blank CDU/CSU ................................. 8215 B Konrad Kunick SPD ........................................ 8216 B Siegfried Scheffler, Parl. Staatssekretär BMVBW ......................................................... 8217 C Nächste Sitzung ............................................... 8219 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 8221 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung (Tagesordnungspunkt 13) Alfred Hartenbach SPD .................................. 8222 A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 8223 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 8223 D Rainer Funke F.D.P. ....................................... 8224 C Anlage 3 Amtliche Mitteilungen .................................... 8225 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8137 (B) (D) 88. Sitzung Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 Beginn: 9.00 Uhr
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    Parl. Staatssekretär Siegfried Scheffler Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8221 (A) (B) (C) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bachmaier, Hermann SPD 18.02.2000 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Blank, Joseph-Theodor CDU/CSU 18.02.2000 Bohl, Friedrich CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Brecht, Eberhard SPD 18.02.2000 Bruckmann Hans-Günter SPD 18.02.2000 Bulmahn, Edelgard SPD 18.02.2000 Carstensen (Nordstrand), Peter Harry CDU/CSU 18.02.2000 Falk, Ilse CDU/CSU 18.02.2000 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.02.2000 Forster, Hans SPD 18.02.2000 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 18.02.2000 Frick, Gisela F.D.P. 18.02.2000 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 18.02.2000 Fuchs (Köln), Anke SPD 18.02.2000 Gebhardt, Fred PDS 18.02.2000 Gehrcke, Wolfgang PDS 18.02.2000 Dr. Geißler Heiner, CDU/CSU 18.02.2000 Günther (Plauen), Joachim F.D.P. 18.02.2000 Henke, Hans Jochen CDU/CSU 18.02.2000 Homburger, Birgit F.D.P. 18.02.2000 Ibrügger, Lothar SPD 18.02.2000 Klose, Hans-Ulrich SPD 18.02.2000 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 18.02.2000 Koppelin, Jürgen F.D.P. 18.02.2000 Leidinger, Robert SPD 18.02.2000 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine F.D.P. 18.02.2000 Lüth, Heidemarie PDS 18.02.2000 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Meyer (Ulm), Jürgen SPD 18.02.2000 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 18.02.2000 Moosbauer, Christoph SPD 18.02.2000 Mosdorf, Siegmar SPD 18.02.2000 Nahles, Andrea SPD 18.02.2000 Ohl, Eckhard SPD 18.02.2000 Otto (Frankfurt), Hans-Joachim F.D.P. 18.02.2000 Dr. Pick, Eckhart SPD 18.02.2000 Robbe, Reinhold SPD 18.02.2000 Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 18.02.2000 Rühe, Volker CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 18.02.2000 Schily, Otto SPD 18.02.2000 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 18.02.2000 Schmidt (Aachen), Ulla SPD 18.02.2000 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 18.02.2000 Schöler, Walter SPD 18.02.2000 Schröder, Gerhard SPD 18.02.2000 Schur, Gustav-Adolf PDS 18.02.2000 Schütze (Berlin), Diethard CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Schwarz-Schilling, Christian CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Thalheim, Gerald SPD 18.02.2000 Uldall, Gunnar CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.02.2000 Dr. Wend, Rainer SPD 18.02.2000 Wieczorek (Duisburg), Helmut SPD 18.02.2000 Wiesehügel, Klaus SPD 18.02.2000 Willner, Gert CDU/ CSU 18.02.2000 Zierer, Benno CDU/CSU 18.02.2000 8222 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung (InsOÄnd.G) (Tagesordnungspunkt 13) Alfred Hartenbach (SPD): Als der 12. Deutsche Bundestag im Sommer 1994, gegen Ende der 12. Legis- laturperiode, die neue Insolvenzordnung verabschiedet hatte, da hatte der Rechtsausschuss parteiübergreifend den ursprünglichen Regierungsentwurf gehörig verän- dert und in wesentlichen Punkten ergänzt. Dazu gehört insbesondere das Verbraucherinsolvenzverfahren, das mit dem Konzept der Restschuldbefreiung dem so ge- nannten Normalschuldner Wege eröffnet, nach einer be- stimmten Zeit des Wohlverhaltens und der Befriedigung seiner Gläubiger wieder einen unbelasteten Start ins Wirtschaftsleben zu unternehmen. Er ist dann frei von Belastungen, frei von Schulden, weil er eben sieben Jah- re lang alles nach besten Kräften unternommen hat, um seine Gläubiger zu befriedigen. Die Mitglieder des Rechtsausschusses haben damals gemeinsam diesen Weg gefunden und erfreuten sich der beispiellosen Unterstützung ihrer Arbeit durch das Jus- tizministerium und des damaligen Parlamentarischen Staatssekretärs, unseres Kollegen Rainer Funke. Wie schwierig die Umsetzung des neuen Insolvenz- rechts in die Praxis war, zeigt die Tatsache, dass auf Wunsch der Bundesländer das In-Kraft-Treten zweimal hinausgeschoben wurde. So kam es, dass das neue In- solvenzrecht erst am 1. Januar 1999 in Kraft treten konnte, mehr als vier Jahre nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Natürlich war die spannende Frage bei Befürwortern und Kritikern des neuen Insolvenzrechts, wie es sich in der Praxis bewähren würde. Die SPD-Bundestags- fraktion, die Arbeitsgruppe Rechtspolitik, hat im Herbst 1999 eine umfassende Befragung der Praxis durchge- führt. Als Ergebnis dieser Befragung – diese Aussagen der Richter, Rechtspfleger, Anwälte, die als Insolvenzverwalter und als Treuhänder tätig werden, sowie der Schuldnerberatungsstellen – kann man festhalten, dass das neue Insolvenzrecht genau die richtige Grundlage ist, um zwei Ziele, die die Insolvenzordnung vorsah, auch zu erreichen. Das erste Ziel ist die Umkehr der bisherigen Konkursidee von der Verwertung des Vermögens eines Schuldners in den Erhalt des Unternehmens des Schuldners und damit auch den Erhalt der Arbeitsplätze. Das zweite Ziel ist die Entschuldung der natürlichen Personen und der privaten Schuldner nach einer gewissen Zeit des Wohlverhaltens gegenüber den Gläubigern. Die Praxis ist überzeugt, dass diese Ziele mit der neuen Insolvenzordnung gut erreicht werden. Damit allein schon hat sich das neue Gesetz gerechtfertigt und kann weiteren Bewährungsproben gelassen entgegensehen. Selbstverständlich sind bei einem so neuen Gesetz auch Stolpersteine festzustellen, an denen die Praxis ha- kelt und Fragen, die noch keine befriedigende Antwort gefunden haben. Als ein besonderes Problem sieht es die Praxis an, dass die geeigneten Stellen, die § 305 der Insolvenzord- nung fordert, um zum Beispiel Insolvenzpläne oder Schuldenbereinigungspläne aufzustellen, noch nicht flä- chendeckend vorhanden sind und auch Schuldnerbera- tungsstellen keineswegs die Ausstattung haben, die sie haben sollten. Es ist Ländersache, diese Probleme zu ändern, und wir wissen, dass die Bundesländer dabei sind, hier für Abhilfe zu sorgen. Dafür danken wir den Bundesländern und hoffen auf einen gemeinsamen guten Weg. Die derzeitige Diskussion über die Frage, ob den Schuldnern in der Verbraucherinsolvenz Prozesskosten- hilfe gewährt werden soll, stellt für uns ein Ärgernis dar. Die damaligen Gesetzgeber in der 12. Legislaturperiode sind, wie sich aus den Gründen der Ausschussdrucksa- che ergibt, sämtlich davon ausgegangen, dass auch in diesem Fall die Zivilprozessordnung Geltung hat. Ande- rerseits haben wir nunmehr festgestellt, dass durch eine sehr uneinheitliche Rechtsprechung, die teilweise sogar innerhalb einzelner Landgerichtsbezirke unterschiedlich ist, eine große Unsicherheit entstanden ist. Eine rechts- einheitliche Entscheidung innerhalb eines Oberlandesge- richtsbezirkes oder gar innerhalb der Bundesrepublik ist wegen des Rechtsmittelweges derzeit nicht möglich. Gleichwohl sollten wir die Frage, ob wir Prozesskos- tenhilfe gemäß Gesetz bewilligen, so wie dies die PDS nun will, sehr genau bedenken. Die PDS macht es sich sehr leicht, wenn sie in ihrem Gesetzentwurf schreibt, die Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten durch Gewährung von Prozesskostenhilfe stelle keinen zusätz- lichen Kostenfaktor dar, weil der Gesetzgeber dies ja vorher schon beabsichtigt habe. Dies ist eine echte Milchmädchenrechnung, denn tatsächlich werden die Justizhaushalte der Länder zunächst einmal mit der Pro- zesskostenhilfe belastet werden. Dabei wird sicherlich der Umfang nicht so sein, dass die Justizhaushalte der Länder darunter zusammenbrechen. Andererseits dürfen wir als Gesetzgeber natürlich auch die Finanzsituation der Länder nicht außer Acht lassen. Wir halten hier Ge- spräche zwischen Justizministerium und den Länderjus- tizministerien für dringend geboten, um einen Lösungs- weg zu finden. Die weitere Frage, ob man Null-Pläne, auch eine For- derung der PDS, im Gesetz festschreiben sollte, bedarf ebenfalls der sorgfältigen Prüfung. Das Gesetz wollte, dass der redliche Schuldner über das Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung wieder die Möglichkeit ei- nes unbelasteten Starts in das Wirtschaftsleben be- kommt. Man muss nun den Gerichten, die die Quoten für eine Tilgung der Restschuld festsetzen, überlassen, zu prüfen, ob hier tatsächlich ein redlicher Schuldner die Restschuldbefreiung beantragt oder ob es sich um einen Glücksritter handelt, der möglichst billig davonkommen will. Diese Ermessensentscheidung, die eines der Herz- stücke des Verfahrens ist, würde den Gerichten genom- men, wenn im Gesetz ein Null-Plan obligatorisch er- möglicht würde. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8223 (A) (B) (C) (D) Wir sind der Ansicht, dass es bei allen festgestellten kleineren Problemen noch viel zu früh ist, bereits mit Änderungen im Gesetz zu beginnen. Wir wünschen uns – und wir werden dies auch sicherlich erhalten – vom Justizministerium einen ersten Erfahrungsbericht, und wir wünschen uns auch – und wir werden auch dies sicherlich erhalten –, dass dieser Erfahrungsbericht Lö- sungsvorschläge aufzeigt. So ist es für uns durchaus vor- stellbar, dass gewisse überbürokratische Regelungen auf einfacherem Wege als durch Gesetzesänderung zu lösen sind und dass insbesondere eine Vereinheitlichung der Vordrucke und deren Entrümpelung ebenfalls auf unter- gesetzlichem Wege möglich ist. Danach wird auch zu prüfen sein, ob wir nicht diejenigen mit ins Boot neh- men bei der Finanzierung der Insolvenzverfahren, die vorher an den Schuldnern verdient haben. Vorstellbar wäre, dass möglicherweise bei jedem gewährten Kredit ein Teil, ein so genannter Insolvenzpfennig, einbehalten, einem Fonds zugeführt und dann für die Kostendeckung der Insolvenzverfahren verwendet wird. Das sind Überlegungen, die wir gerne anstellen wol- len, wenn wir eine sichere Basis haben, wo Änderungen erforderlich sind. Wenn wir wissen, ob diese richtige und vernünftige gesetzliche Regelung des Insolvenz- rechts geändert werden muss, dann wünschen wir uns auch, dass dies wie vor nunmehr sieben, acht Jahren wiederum im großen Einvernehmen aller im Bundestag vertretener Parteien geschieht. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Kein Gesetz kann so perfekt sein, dass es nicht auch Änderungen bedarf. Dennoch ist der Entwurf eines Ge- setzes zur Änderung der Insolvenzordnung, den die PDS vorgelegt hat, abzulehnen, weil ein so umfangreiches Gesetz wie die Insolvenzordnung seine Wirkungen nicht schon nach einem Jahr voll entfalten kann. Die Insol- venzordnung, die das alte Konkurs- und Vergleichsrecht abgelöst hat, wurde über Jahre sehr intensiv beraten und dabei wurden auch die jetzt von der PDS aufgeworfenen Fragen behandelt. Dabei spielte eine sehr ausführliche Rolle die Frage der Prozesskostenhilfe für ein beantragtes Insolvenzver- fahren, um dem Schuldner diesen Antrag zu erleichtern, gegebenenfalls auch schmackhaft zu machen. Die Be- richterstatter haben aber nach der Tradition des bisher geltenden Konkursrechtes sich dafür entschieden, dass in den Fällen, in denen keine Eigenmittel für die Durch- führung eines Insolvenzverfahren vorhanden sind, der Schuldner letztlich durch die Pfändungschutzbestim- mung der ZPO ausreichend geschützt ist und nur ein ge- ringes Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf Eröff- nung eines Insolvenzverfahrens mit dem Ziel der Rest- schuldbefreiung besteht. Es war nach Auffassung der Berichterstatter dem Schuldner zuzumuten, gegebenen- falls unpfändbares Vermögen einzusetzen zur Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders. Berücksichtigt wurde aber auch wesentlich, dass die Länder in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen ha- ben, dass bei Einführung von Prozesskostenhilfe für Kleininsolvenzen erheblich höhere Kosten entstünden, da jeder Schuldner ohne eigenes Risiko und eigene An- strengung ein solches Verfahren auf Kosten des Staates durchführen könne. Dies war und ist nicht der Sinn des Gesetzes gewesen. Dennoch muss – und dies hat das Justizministerium zugesagt – dieser Aspekt weiter deut- lich beobachtet werden, um auch dem Schuldner einen Anreiz zu geben, aus der Sozialhilfe herauszukommen oder mehr als das pfändungsfreie Einkommen zu erzie- len, wenn er denn von der Restschuld befreit ist. Nachdem der befürchtete Ansturm auf die Gerichte ausgeblieben ist, könnte nach einer Übergangszeit der Bewertungen der Verfahren erneut dieses Problem dis- kutiert werden. Die Frage des Vollstreckungsschutzes ab dem Zeit- punkt der Einleitung außergerichtlicher Einigung ist ein gefährliches Instrument gegen die Gläubigerinteressen. Damit könnten sich Schuldner willkürlich der Vollstre- ckung entziehen, wenn sie denn nur ein solches Verfah- ren einleiten und durch zögerliche Behandlung über Jah- re hinaus betreiben. Da der Schuldner durch Herbeibrin- gung von Angaben und Auskünften selbst die Dauer des Verfahrens in der Hand hat, muss ein gewisser Druck vorhanden sein, schnell das Restschuldbefreiungsverfah- ren durchzuziehen, wodurch er dann den Vollstre- ckungsschutz erhält. Schon jetzt haben Schuldner die Möglichkeiten bei Darlegung ernsthafter Bemühungen und Verhandlungen und aussichtsreichem Betreiben, von den Gerichten vor- läufigen Vollstreckungsschutz zu bekommen. Diese In- strumente sollten nicht durch eine pauschale Einstellung verallgemeinert werden. Ein genereller 6-monatiger Vollstreckungsschutz, der immer wieder verlängert werden kann, würde trotz Be- schleunigungsgebot nicht zu richtigen Ergebnissen füh- ren. Ein Jahr nach In-Kraft-Treten der Insolvenzordnung ist es unangebracht, die „Goodwillzeit“ von sieben auf fünf Jahre zu senken, da auch hier erst die Erfahrungen abgewartet werden müssen. Bei einer solchen Überle- gung sind auch die Gläubigerinteressen zu berücksichti- gen, die in einem solchen Verfahren auf erhebliche Teile ihrer Forderungen verzichten und sich mit geringen Quoten über sieben Jahre zufrieden geben müssen. Das Justizministerium wird aufgefordert, die Ent- wicklung der Anwendung der Insolvenzordnung unter allen Aspekten genauestens zu begleiten und dem Deut- schen Bundestag Bericht zu erstatten, damit wir dann gegebenenfalls mit Änderungen reagieren können. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die neue Insolvenzordnung leistet eine richtige und nachhaltige Hilfe für viele Schuldner, aus einer oft gna- denlosen Schuldenfalle wieder herauszukommen. Über- schuldung kann für die Betroffenen zu einer unerträgli- chen Belastung führen. Und nicht selten führt die mate- rielle Not zur sozialen Isolation und zur gesellschaftli- chen Ausgrenzung. Das neue Insolvenzrecht hat für erhebliche Verbesse- rungen gesorgt: Anders als nach früherem Konkursrecht 8224 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) sind heute Gläubiger und Schuldner bei der Sanierung eines Betriebes wesentlich flexibler. Die Zielrichtung des Gesetzes, nicht mehr die Verwertung des Restver- mögens und damit die Zerschlagung eines Betriebes im Vordergrund zu haben, sondern ausdrücklich auf die Fortführung des Unternehmens zu setzen, dient überdies dem Erhalt von Arbeitsplätzen. Im Rahmen des so genannten Verbraucherinsolvenzver- fahrens können heute darüber hinaus überschuldete Pri- vatpersonen eine Befreiung von ihren Restschulden er- langen und so einem manchmal „lebenslangen Schul- denturm“ entfliehen. Im Gegenzug muss sich der Schuldner bemühen, während einer siebenjährigen „Wohlverhaltensperiode“ den pfändbaren Teil seines Vermögens an einen Treuhänder abzutreten, der den Er- lös dann an die Gläubiger verteilt. Für viele Menschen bietet dieser Weg nunmehr eine wirkliche Chance zum Neuanfang: Er ermöglicht ihnen eine Rückkehr ins Wirtschafts- und Arbeitsleben. Das ist ein enormer gesellschaftlicher und sozialer Gewinn. Denn Überschuldung ist für Menschen nicht nur eine er- hebliche psychische Belastung. Sie verhindert auch die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben und zemen- tiert den Bezug von Sozialleistungen. Das komplexe Regelungswerk der Insolvenzordnung ist erst seit rund einem Jahr in Kraft. In der Praxis zeigt das Gesetz gute Wirkung, aber es sind auch Probleme aufge- treten, die der Gesetzgeber seinerzeit gar nicht beabsich- tigt hatte. Ich meine damit zum Beispiel das Problem der Gewährung von Prozesskostenhilfe: Selbstverständlich darf das Verbraucherinsolvenzverfahren, das ja gerade Menschen, die über wenig Mittel verfügen, helfen soll, diesen Menschen nicht deshalb versperrt bleiben, weil sie über keine Mittel verfügen. Das ist absurd. In diesem Punkte müssen wir angesichts der uneinheitlichen Rechtsprechung unbedingt bald zu einer Lösung kom- men. Eines darf dabei aber nicht vergessen werden: Eine Lösung dieses Problems kann es nur gemeinsam mit den Ländern geben. Denn – das, meine Damen und Herren von der PDS, haben Sie in ihrem Entwurf nicht be- dacht – die Justizhaushalte der Länder würden doch mit der Prozesskostenhilfe belastet. Bei einem noch jungen Gesetz, das überdies derart komplex ist, sollte man sich davor hüten, sogleich nach gesetzgeberischen Änderungen zu rufen, nur weil in der Praxis nicht alles so läuft, wie man sich das ursprünglich gewünscht hat. Populistische Schnellschüsse sind hier nicht gefragt. Vielmehr sollten wir gemeinsam die be- reits durchgeführten Expertenanhörung sowie die Erfah- rungen in den Ländern sorgfältig analysieren und erst dann angemessen reagieren. Und im Übrigen, meine Damen und Herren von der PDS: Nicht immer ist gleich der Gesetzgeber gefragt. Einige Probleme der praktischen Umsetzung des Geset- zes haben auch etwas mit der Situation vor Ort zu tun und lassen sich auch unterhalb der gesetzgeberischen Ebene angehen. Ich meine etwa die Einrichtung so ge- nannter geeigneter Stellen nach § 305 der Insolvenzord- nung sowie die Ausstattung von Schuldnerberatungsstel- len. Auch hier gilt es, gemeinsam mit den zuständigen Bundesländern die Probleme zu lösen. Ich weiß, dass es hier bereits Fortschritte gibt. Die Koalition wird sich gewiss keinen gesetzgeberi- schen Änderungen gegenüber verschließen, wenn sich herausstellen sollte, dass diese notwendig sein sollten. Nur: Nach erst knapp einem Jahr Erfahrung mit der In- solvenzordnung ist es heute für ein derartiges Urteil noch zu früh. Rainer Funke (F.D.P.): Die neue Insolvenzordnung, die am 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist, hat sich ins- gesamt bislang sehr bewährt. Dabei ist jedoch einzu- räumen, dass bei einem solch umfangreichen Gesetz, das die alte Konkursordnung und die Vergleichsordnung und die Gesamtvollstreckung ersetzt, einzelne Regelun- gen der Rechtsprechung und in der praktischen Umset- zung Schwierigkeiten bereiten. Dies hat die PDS zum Anlass genommen, einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung vorzulegen, über den im Einzelnen im Rechtsausschuss zu diskutieren sein wird. So war es durchaus vom Gesetzgeber gewollt, dass Prozesskostenhilfe für die Verfahren der Restschuldbe- freiung und der Verbraucherinsolvenz zu gewähren ist. Eine Reihe von Gerichten hat jedoch diesen gesetzgebe- rischen Willen nicht nachvollzogen und die Prozesskos- tenhilfe abgelehnt. Es wäre einerseits durchaus zweck- mäßig, die höchstrichterliche Rechtsprechung abzuwar- ten. Andererseits spricht aber auch nichts dagegen, eine Klarstellung im Gesetz vorzunehmen, da dies ohnehin dem gesetzgeberischen Willen entsprochen hat. Anders verhält es sich bei der so genannten Wohlver- haltensperiode, die vom Gesetzgeber bewusst auf sieben Jahre festgelegt worden war und die schon damals einen Kompromiss darstellte. Dabei hat sich der Gesetzgeber an ausländischen Beispielen orientiert. Wir sollten zu- nächst einmal die Erfahrungen mit dieser Wohlverhal- tensperiode abwarten, ehe eine Veränderung vorgesehen wird. Ohnehin sollten in der Verbraucherinsolvenz und bei der Restschuldbefreiung erst einmal die Erfahrungen in der Praxis beleuchtet werden. Ein Jahr nach In-Kraft- Treten der Insolvenzordnung bestehen für dieses Gebiet noch keine hinreichenden Erfahrungen, weil die Länder die Schuldnerberatungsstellen unzureichend ausgestattet haben und so die Stellung von Anträgen im Verbrau- cherinsolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung er- schwert haben. Ich sage offen, dass ich über dieses Verhalten der Länder zutiefst enttäuscht bin. Offensichtlich ist es leichter, in Sonntagsreden zu fordern, dass die Ärmsten der Armen entschuldet werden und dass ihnen ein Neu- beginn ihrer bürgerlichen Existenz ermöglicht werden muss, denn diese Forderung klingt gut. Wenn es aber darum geht, entsprechendes Personal für die Schuldner- beratungsstellen zur Verfügung zu stellen, wird schlicht gekniffen. Stattdessen hatten die Länder, obwohl die In- solvenzordnung im Jahre 1994 beschlossen worden war, das In-Kraft-Treten der Insolvenzordnung am 1. Januar 1999 noch weiter hinausschieben wollen, um eben nicht Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8225 (A) (B) (C) (D) in die eigene finanzielle Verantwortung zu kommen. Statt neuer gesetzlicher Regelungen müssen wir daher zunächst die Länder auffordern, unverzüglich genügend Beratungsstellen und Personalverstärkungsmittel zur Verfügung zu stellen. Wir werden in den Beratungen des Rechtsausschusses die angesprochenen Fragen auf ihre Praktikabilität genau abklopfen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 747. Sitzung am 4. Feb- ruar 2000 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: – Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ – Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Union zur Änderung der Bi- lanz- und der Konzernbilanzrichtlinie hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs (90/605/EWG), zur Verbesserung der Offenlegung von Jahresab- schlüssen und zur Änderung anderer handels- rechtlicher Bestimmungen (Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz – KapCoRiLiG) – Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Juni 1997 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über den Eisen- bahnverkehr, über die gemeinsame Staatsgrenze und über den erleichterten Eisenbahndurchgangs- verkehr Der Bundesrat hat in seiner 747. Sitzung am 4. Feb- ruar 2000 beschlossen, dem nachstehenden Gesetz ge- mäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht zuzu- stimmen. – Drittes Gesetz zur Änderung des Betäubungsmit- telgesetzes (Drittes BtMG-Änderungsgesetz – 3. BtMG-ÄndG) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Dritter Bericht des Arbeitsstabes Europäische Wirt- schafts- und Währungsunion des Bundesministeriums der Finanzen und der Bundesministerien (AS WWU) vom 21. April 1999 Einführung des Euro in Gesetzgebung und öffentliche Verwaltung – Drucksachen 14/882, 14/1187 Nr. 1.2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Entwicklung der Konvergenz in der Europäischen Union im Jahre 1998 – Drucksachen 14/1344, 14/1616 Nr. 1.2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zum „Grauen Kapital- markt“ – Drucksachen 14/1633, 14/1775 Nr. 1.2 – Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1999 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 12 22 – Eisen-bahnen des Bundes – Titel 639 01 – Erstattungen von Verwaltungsausgaben des Bundeseisenbahnvermögens – Drucksache 14/1858 – Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Unterrichtung durch die Bundesregierung Tierschutzbericht 1999 „Bericht über den Stand der Entwicklung des Tier-schutzes“ – Drucksachen 14/600, 14/829 Nr. 2 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 14/1276 Nr. 2.23 Innenausschuss Drucksache 14/1936 Nr. 1.28 Finanzausschuss Drucksache 14/272 Nr. 71 Drucksache 14/1617 Nr. 2.4 Drucksache 14/1936 Nr. 1.7 Drucksache 14/1936 Nr. 1.8 Drucksache 14/1936 Nr. 1.12 Drucksache 14/1936 Nr. 1.15 Drucksache 14/1936 Nr. 1.26 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/2104 Nr. 2.6 Drucksache 14/2104 Nr. 2.9 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/1936 Nr. 1.5 Drucksache 14/2104 Nr. 2.8 Drucksache 14/2104 Nr. 2.19 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/1579 Nr. 1.9 Drucksache 14/1617 Nr. 2.6 Drucksache 14/2104 Nr. 1.1 Amtliche Mitteilung (Nachtrag zum Plenarprotokoll 14/53 vom 9. September 1999) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäi- sche Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 14/431 Nr. 1.9 Drucksache 14/431 Nr. 1.10 Drucksache 14/431 Nr. 1.18 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/309 Nr. 2.50 8228 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 (A) (C) Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/74 Nr. 2.5 Drucksache 14/272 Nr. 207 Drucksache 14/431 Nr. 1.5 Drucksache 14/595 Nr. 3.1 Amtliche Mitteilung (Nachtrag zum Plenarprotokoll 14/55 vom 16. September 1999) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüs- se haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrich- tungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/342 Nr. 1.14 Drucksache 14/595 Nr. 2.3 Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gerda Hasselfeldt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident!
    Meine Damen und Herren! Wenn es nach den Verspre-
    chungen der Regierung gegangen wäre, dann würden
    wir heute nicht über einen Entwurf diskutieren, sondern
    dann hätten wir schon seit dem 1. Januar 2000 eine Un-
    ternehmensteuerreform,


    (Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.]: Sehr richtig!)

    und zwar mit Sätzen von 35 Prozent inklusive Gewerbe-
    steuer.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Ludwig Stiegler [SPD]: Wie lange haben Sie das versprochen? 16 Jahre versprochen – und nichts gehalten! – Gegenruf des Abg. HansPeter Repnik [CDU/CSU]: Ihr wart doch die Blockierer: Schröder, Lafontaine und andere!)


    Dass daraus nichts geworden ist und wir erst heute
    darüber diskutieren, ist nicht auf uns zurückzuführen,
    sondern liegt an Ihnen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Ludwig Stiegler [SPD]: Kompromissunfähig wart ihr! Die Arbeitnehmer wolltet ihr abzocken!)


    – Sie haben doch nicht einmal etwas vorgelegt, Herr
    Stiegler, da kann man doch gar nicht von Kompromiss-
    losigkeit sprechen!


    (Ludwig Stiegler [SPD]: Die Sonntagszuschläge wollt ihr abzocken!)


    Wenn es nach uns gegangen wäre – auch darauf muss
    noch hingewiesen werden –, dann hätten wir schon seit
    mehr als zwei Jahren eine deutliche Entlastung aller
    Steuerzahler, und zwar eine so große Entlastung, dass
    auch eine entsprechende Impulswirkung auf Wirtschaft
    und Arbeitsmarkt zu verzeichnen gewesen wäre.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Ludwig Stiegler [SPD]: Nichts habt ihr zustande gebracht! Zur Gerechtigkeit nicht fähig!)


    Dass daraus nichts geworden ist, haben wir ebenfalls
    nicht zu verantworten, sondern auch das liegt wiederum
    bei Ihnen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Ludwig Stiegler [SPD]: Immer nur die anderen!)


    Das, lieber Herr Finanzminister, gehört zur Vorge-
    schichte, genauso wie dazugehört, dass in den vergange-
    nen Jahren nicht eine Entlastung, sondern eine Belas-
    tung eingetreten ist,


    (Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.]: Sehr richtig!)

    nicht nur wegen der Ökosteuer, sondern auch wegen der
    Verbreiterung der Bemessungsgrundlage in weiten Be-
    reichen, weshalb Sie diese Unternehmensteuerreform
    versprochen haben, die Sie erst jetzt umzusetzen versu-
    chen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


    Nun sind wir ja froh, dass überhaupt ein Entwurf vor-
    liegt.


    (Ludwig Stiegler [SPD]: Sehr gnädig!)

    Richtig ist auch, dass wir uns jetzt intensiv über den
    richtigen Weg streiten sollten. Die größte Schwachstel-
    le – das ist in der heutigen Diskussion bereits zum Aus-
    druck gekommen – ist die Schieflastigkeit zugunsten
    der Großaktionäre und zulasten der Kleinaktionäre,


    (Detlev von Larcher [SPD]: Das stimmt ja nicht!)


    die Schieflastigkeit zugunsten der Großbetriebe, der
    großen Unternehmen, der Kapitalgesellschaften und zu-
    lasten der kleinen und mittelständischen Unternehmen,
    eine Schieflastigkeit aber auch in Bezug auf Sparer und
    Unternehmen. Denn das, was im Unternehmen gespart
    wird, wird bevorzugt, während das, was privat gespart
    wird, benachteiligt wird.


    (Ludwig Stiegler [SPD]: Ich glaube, Sie haben einen Knick in der Optik!)


    Herr Minister, wenn Sie vorhin gesagt haben, dass
    Handwerksvertreter etwa Herr Hinterdobler und andere,
    das grundsätzlich begrüßen, dann möchte ich schon da-
    rauf hinweisen, dass hier immer wieder ein enormer
    Verbesserungsbedarf angemahnt wird. Dabei geht es
    nicht nur um den Spitzensteuersatz, sondern um den ge-
    samten Tarifverlauf,


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    beispielsweise auch darum, wann der Spitzensteuersatz
    tatsächlich gezahlt werden muss. Sie bleiben ja nicht
    einmal beim jetzigen Stand, sondern gehen noch herun-
    ter. Das heißt, schon bei einem Einkommen von
    98 000 DM muss der Spitzensteuersatz, der im nächsten
    Jahr noch 48,5 Prozent beträgt und erst im Jahr 2005 auf
    45 Prozent abgesenkt wird, gezahlt werden. Dies führt
    dazu, dass die Kurve noch steiler wird


    (Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: So ist es!)

    und dass nicht nur diejenigen, deren Einkommen über
    dem Spitzensteuersatz liegt, sondern auch alle, die da-
    runter liegen, mehr belastet werden. Dies zu vermeiden
    ist ein wesentliches Anliegen des Mittelstandes.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ihr Vorschlag, meine Damen und Herren von den

    Regierungsfraktionen, wird der Unternehmensstruktur
    in unserem Lande auch nicht gerecht. 85 Prozent unserer
    Unternehmen sind als Personengesellschaften organi-
    siert, ein Großteil als Einzelunternehmen. Diese Unter-
    nehmen stellen den Großteil der Arbeits- und Ausbil-
    dungsplätze. Sie sind von der Einkommensteuer betrof-
    fen. Eine Unternehmensteuerreform, die diesen Namen
    wirklich verdient und eine Entlastung der Unternehmen
    mit sich bringen soll, kann an diesen 85 Prozent nicht
    vorbeigehen. Sie müssen vielmehr in den Mittelpunkt
    gestellt werden.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Detlev von Larcher [SPD]: Sie geht doch auch nicht vorbei!)







    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    Sie machen genau das Gegenteil: Sie lösen den Zu-
    sammenhang zwischen Einkommensteuer und Körper-
    schaftsteuer auf und begünstigen einseitig die großen
    Unternehmen und die Kapitalgesellschaften.


    (Christine Scheel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Quatsch!)


    – Natürlich, die kleinen und mittleren Unternehmen, die
    Landwirte, die Freiberufler werden bei Ihnen nur ganz
    geringfügig und sehr spät über den Einkommensteuerta-
    rif entlastet, während die Kapitalgesellschaften schon im
    ersten Jahr mit 25 Prozent einen deutlich niedrigeren
    Steuersatz für die einbehaltenen Gewinne haben.


    (Ludwig Stiegler [SPD]: Sie haben es immer noch nicht kapiert!] Alle anderen – die Landwirte, die Freiberufler, auch die kleinen Unternehmen, die nicht in diesem Maße entlastet werden – sind aber von den Gegenfinanzierungsmaßnahmen, von Abschreibungsverschlechterungen und allen anderen Maßnahmen aus dem Steuerentlastungsgesetz, mindestens genauso betroffen. Sie haben jedoch einen Anspruch darauf, gleichermaßen entlastet zu werden. Dass ein Unterschied im Tarif besteht, können Sie wirklich nicht leugnen. Bei den Kapitalgesellschaften, den Aktiengesellschaften und den GmbHs, also bei den überwiegend Großen, wird es künftig einen Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent geben. Für die Handwerker, Freiberufler und Mittelständler hingegen, also für die, die Einkommensteuer zahlen und persönlich mit all ihrem Hab und Gut für das ganze Unternehmen, für alle Arbeitsplätze in ihrem Unternehmen haften, wird im kommenden Jahr, in dem die Steuerreform in Kraft treten soll, noch ein Spitzensteuersatz von 48,5 Prozent und später immer noch ein Spitzensteuersatz von 45 Prozent gelten. Daran wird deutlich, dass das nicht zusammenpasst, dass eine große Spanne besteht, selbst wenn Sie als Vergleich nicht den Grenzsteuersatz, sondern die durchschnittliche Steuerbelastung heranziehen. Das passt nicht zusammen, es ist keine gleichmäßige Entlastung der Unternehmen. Eine zweite Ungleichbehandlung neben dem Tarif stellt die Besteuerung der Veräußerungsgewinne bei Kapitalgesellschaften dar. Daran wird die Schieflastigkeit besonders deutlich. (Ludwig Stiegler [SPD]: Da haben Sie wieder das System nicht kapiert!)


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Es leugnet niemand, dass ein Strukturwandel in der
    Wirtschaft notwendig ist und dass man über geeignete
    Maßnahmen nachdenken muss. Nach Ihrem Vorhaben
    aber sieht die Situation künftig folgendermaßen aus:
    Wenn eine Kapitalgesellschaft Anteile an einer Kapi-
    talgesellschaft verkauft, sind die Erlöse daraus steuer-
    frei. Wenn eine Personengesellschaft oder eine Privat-
    person Anteile an einer Kapitalgesellschaft verkauft,
    wird nach dem so genannten Halbeinkünfteverfahren die

    Hälfte der Einkünfte mit dem vollen Steuersatz belegt.
    Wenn ein Personenunternehmer, zum Beispiel ein
    Handwerker, sein Unternehmen verkauft bzw. abgibt
    oder wenn ein Gesellschafter Anteile einer Personenge-
    sellschaft verkauft, gilt weder die Steuerfreiheit noch die
    hälftige Besteuerung, sondern die volle Besteuerung.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. – Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: So ist es!)


    Da kann man doch nicht davon reden, dass vergleichba-
    re Sachverhalte steuerlich gleich behandelt werden.


    (Ludwig Stiegler [SPD]: Sie haben kein Systemverständnis!)


    – Genau, das liegt am System. Deshalb ist schon das
    System falsch.


    (Ludwig Stiegler [SPD]: Sie haben das System nicht begriffen!)


    Sie können vergleichbare Sachverhalte nicht unter-
    schiedlich besteuern.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Das ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich – Ludwig Stiegler [SPD]: Wer Kasse macht, muss Steuern zahlen! Das ist doch klar!)


    Ich möchte dazu den Präsidenten des Deutschen
    Steuerberaterverbandes, Herrn Pinne, zitieren:

    Pinne kritisierte, „der Mittelständler muss alles ver-
    steuern und die großen Kapitalgesellschaften kön-
    nen steuerfrei umstrukturieren, das ist eine eindeu-
    tige Begünstigung der Großindustrie“. Er habe oh-
    nehin „das Gefühl, dass hier mehr für die internati-
    onal tätigen Konzerne getan worden ist als für den
    Mittelstand, der ja eigentlich die Säule unserer
    Wirtschaft ist“ ...

    Meine Damen und Herren, wo er Recht hat, hat er
    Recht. Dies trifft den Kern der Sache.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf auch verankert,

    dass die Personenunternehmen optieren können. Sie
    können wählen, wie ein Personenunternehmen mit der
    Einkommensteuer belegt zu werden oder wie eine Kapi-
    talgesellschaft mit der niedrigeren Körperschaftsteuer.
    Allein die Tatsache, dass Sie diese Optionsmöglichkeit
    verankern, macht schon deutlich, dass Sie selbst zu-
    gestehen, dass hier eine Ungleichbehandlung besteht.
    Sähen Sie diese Ungleichbehandlung nicht, würden Sie
    diese „Krücke“ nicht einbauen.

    Nun sind die 25 Prozent Körperschaftsteuer ja sehr
    verlockend, aber das ist nur die halbe Wahrheit. Zur
    ganzen Wahrheit gehört, dass mit dieser Opti-
    onsmöglichkeit eine Fülle von zusätzlichen Komplizie-
    rungen verbunden ist. Das Steuerrecht wird also nicht
    einfacher, sondern weit komplizierter. Wir werden in die
    gleiche Situation kommen wie beim Steuerentlastungs-
    gesetz. Dieses Gesetz ist zwar bereits seit einem Jahr in
    Kraft, aber zu wichtigen Punkten sind noch immer

    Gerda Hasselfeldt






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    keine Durchführungsanweisungen vorhanden, weil diese
    schlicht nicht machbar sind. Es gibt also keine Vereinfa-
    chung, sondern zusätzliche Komplizierungen. Zudem ist
    eine Fülle von Fallen enthalten. Die Unternehmen gehen
    ein kostspieliges Risiko ein, letztlich die Gefahr einer
    wirtschaftlichen Geisterfahrt, wenn Sie so wollen.


    (Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.]: Ja!)

    Ich will einige Beispiele ansprechen: Es wird immer

    verschwiegen, dass, wenn es um eine Personengesell-
    schaft geht, alle Gesellschafter einstimmig entscheiden
    müssen, auch wenn die individuelle Situation der Ge-
    sellschafter sehr unterschiedlich ist, was in der Regel der
    Fall ist. Gelegentlich wird auch verschwiegen, dass für
    diejenigen, die optieren und zurzeit noch keine Gewer-
    besteuer zahlen, die Gewerbesteuerpflicht hinzukommt,
    beispielsweise bei den Landwirten und den Freiberuf-
    lern. Verschwiegen wird auch, dass zwei Bilanzen er-
    stellt werden müssen: eine Handels- und eine Steuerbi-
    lanz. Nun kann man sagen: Gut, das macht vielleicht ein
    bisschen mehr Arbeit. Dass dies aber für den Betrieb
    nicht nur mehr Arbeit, mehr Aufwand bedeutet, sondern
    auch mehr Kosten verursacht, muss bei dieser Gelegen-
    heit einmal erwähnt werden.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Sind in einer Personengesellschaft bzw. einem Perso-

    nenunternehmen Immobilien vorhanden, die betrieblich
    genutzt werden – das ist sehr häufig der Fall –, kommt
    hinzu, dass bei der Option das Sonderbetriebsvermögen
    als entnommen gilt und der daraus entstehende Gewinn
    versteuert werden muss. Das ist eine zusätzliche Besteu-
    erung, die bei vielen Betrieben einen sehr großen Betrag
    ausmacht, weil eben die betriebliche Nutzung von
    Grundstücken, gerade auch von Immobilien, bei Perso-
    nenunternehmen sehr häufig vorkommt.

    Wenn nun nach einigen Jahren wieder zurückoptiert
    wird, das heißt, wenn das Unternehmen ertragsschwä-
    cher wird – die Option zur Kapitalgesellschaft rentiert
    sich dann nicht mehr so stark –, dann muss der Gewinn,
    der bis dahin nur mit 25 Prozent versteuert wird, ausge-
    schüttet und im Halbeinkünfteverfahren nachversteuert
    werden. Wenn man berücksichtigt, dass dies gerade zu
    einer Zeit kommt, in der die Unternehmen ertrags-
    schwächer sind, eine Phase, in der sie in aller Regel
    eben nicht so liquide sind, und dass nun die zusätzliche
    Steuerlast hinzukommt, dann müssen Sie doch sehen,
    dass dies eine Falle ist, aus der viele gar nicht mehr he-
    rauskommen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Nun zur Erbschaftsteuer. Herr Minister, Sie haben,

    als Sie dies angesprochen haben, offensichtlich den Ein-
    druck erweckt, dass Sie dabei etwas geschwommen sind
    und sich auf Glatteis begeben haben.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Friedrich Merz [CDU/CSU]: Ohne Rettungsring!)


    Sie haben Recht, dass bei Kapitalgesellschaften die Ge-
    sellschaft als solche nicht vererbt wird, sondern die An-
    teile vererbt werden. Aber in diesem Fall der Option

    haben wir es nicht mit einer Kapitalgesellschaft per se
    zu tun, sondern wir haben es nach wie vor mit einem
    Personenunternehmen zu tun, das nur steuerrechtlich so
    wie eine Kapitalgesellschaft besteuert wird. Das ist ein
    völlig anderer Zusammenhang.

    Das heißt, die Konsequenz, die Sie ziehen, dass in
    diesen Fällen eine Personengesellschaft wie eine Kapi-
    talgesellschaft erbschaftsteuerlich zu behandeln ist, ist
    völlig falsch. Sie kann so nicht gezogen werden. Bei der
    Kapitalgesellschaft wird das Betriebsvermögen völlig
    anders bewertet als bei Personenunternehmen. Die führt
    dazu, dass die Erbschaftsteuer nicht von einer anonymen
    Gesellschaft, sondern von den verantwortlichen Perso-
    nen getragen wird. Es besteht nach wie vor die persönli-
    che Verantwortung in der Personengesellschaft, so dass
    die Erbschaftsteuerbelastung dabei nicht nur ein wenig
    höher wird, sondern etwa das Fünffache betragen wird.

    Gerade bei ertragstarken Unternehmen, bei denen
    sich die Option vom Steuersatz her lohnen würde, ist
    dies ganz besonders ausgeprägt, weil die Kapitalgesell-
    schaften im Erbschaftsteuerfall eben nach dem Ertrags-
    wert bewertet werden. Das heißt, Sie haben bei der Erb-
    schaftsteuer eine solche zusätzliche Erschwernis für die
    Option mit eingebaut, dass es wirklich unglaublich ist.

    Ich will nur darauf hinweisen, dass sich der Beirat,
    den Sie mehrfach zitiert haben, bei der Problematik der
    Erbschaftsteuer hinsichtlich der Option nicht umsonst
    einer Äußerung enthalten hat. Die Erbschaftsteuerrege-
    lung, so wie Sie sie jetzt im Gesetz vorsehen, war nicht
    enthalten.

    Diese Option ist so ausgestaltet, dass sie als Berater
    oder als Unternehmer wirklich ein Hellseher sein müs-
    sen, wenn Sie sich dafür entscheiden. Es ist ein Aben-
    teuer ohne Kenntnis des Ausgangs. Deshalb kann es
    nicht empfohlen werden.

    Daher überrascht es nicht, dass Sie, Frau Scheel, vor
    einigen Tagen gesagt haben: Es ist mir ziemlich egal -
    wenn ich es richtig in Erinnerung habe, haben Sie wört-
    lich „schnurz“ gesagt - wie viele optieren. Sie rechnen
    mit maximal etwa fünf Prozent. Wenn Sie schon mit so
    geringen Zahlen rechnen, wenn Sie selbst schon davon
    ausgehen, dass nur ganz wenige dies in Anspruch neh-
    men, dann ist doch deutlich, dass Sie das nur als Feigen-
    blatt und als Alibi haben. Sie haben es nur ins Gesetz
    aufgenommen, um davon abzulenken, dass Sie für die
    Personenunternehmen keine adäquate Regelung gefun-
    den haben.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Wenn Sie schon sagen, dass es nur ein paar Prozent

    sein werden, dann will ich nur darauf hinweisen, dass
    Sie eine Art symbolische Gesetzgebung machen. Was
    das für Konsequenzen hat, will ich hier nur am Rande
    erwähnt haben.


    (Detlev von Larcher [SPD]: Wie viele Unternehmen sind denn 5 Prozent?)


    Deshalb haben wir eine völlig andere Alternative.
    Wir setzen an der gleichmäßigen Besteuerung aller
    Steuerpflichtigen und an der gleichmäßigen Steuer-

    Gerda Hasselfeldt






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    entlastung aller an: der Kapitalgesellschaften genauso
    wie der Personenunternehmen, der kleinen und mittel-
    ständischen Unternehmen, der freien Berufe, der Land-
    wirte und der Arbeitnehmer. Auch diese darf man dabei
    nicht vergessen.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Wir setzen nicht mehr nur am Höchststeuersatz an,

    sondern am gesamten Tarifverlauf. Bei uns beginnt der
    Höchststeuersatz von 35 Prozent nicht wie bei Ihnen bei
    98 000, sondern weiter hinten, nämlich erst bei 110 000
    DM. Das sehen wir im Übrigen auch schon viel früher
    vor.

    Bei der Körperschaftsteuer wollen wir beim An-
    rechnungsverfahren bleiben, aber auch hier eine
    deutliche Senkung des Steuersatzes vornehmen, auf
    30 Prozent bzw. – bei den ausgeschütteten Gewinnen –
    auf 25 Prozent. Was uns aber ganz besonders wichtig ist,
    ist die Gleichbehandlung von Kapitalgesellschaften und
    Personenunternehmen. Deshalb haben wir den Vor-
    schlag gemacht – so wie es geschildert wurde –, bei der
    Besteuerung der Veräußerungsgewinne eine Reinvestiti-
    onsrücklage einzuführen. Es kann nicht dabei bleiben,
    dass die Veräußerungsgewinne bei Kapitalgesellschaften
    steuerfrei sind, die Personengesellschaften aber außen
    vor bleiben.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Mindestens genauso wichtig ist uns die Rücknahme

    der Beschlüsse im Steuerentlastungsgesetz, die belas-
    tend für den Mittelstand wirken. Besonders herausneh-
    men will ich die Besteuerung bei Veräußerungs- und
    Abgabegewinnen mit dem halben durchschnittlichen
    Steuersatz, die Sie abgeschafft haben. Wir wollen, dass
    dieser halbe durchschnittliche Steuersatz für Personen-
    unternehmen und Einzelkaufleute wie Handwerker wie-
    der eingeführt wird und zum Tragen kommt, wenn ein
    Betrieb aufgegeben oder veräußert wird.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.])


    Wir müssen uns am Schluss die Frage stellen: Was
    kommt nach den Monaten intensiver Diskussion heraus?
    Wir stehen jetzt am Anfang der parlamentarischen Bera-
    tungen. Wir haben deutlich gemacht: Wir werden nicht –
    so wie Sie das gemacht haben – blockieren,


    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    nicht weil der Entwurf so gut wäre, sondern deshalb,


    (Ludwig Stiegler [SPD]: Weil Sie nichts ändern können, weil Sie selber auseinanderfallen würden, wie wir im Vermittlungsverfahren gesehen haben, weil Sie keine Kraft haben!)


    weil wir unserer gesamtpolitischen Verantwortung be-
    wusst sind. Deshalb werden wir nicht blockieren.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf von der SPD: Sie sind sehr bescheiden geworden!)


    Wir wollen aber keine einseitige Entlastung, sondern ei-
    ne gleichmäßige Belastung. Wir wollen den zeitlichen
    Rahmen festschreiben und Änderungen in einem Um-

    fang vorsehen, die tatsächlich zu mehr Impulsen auf
    dem Arbeitsmarkt führen. Wir wollen weiter daran ar-
    beiten, dass das Steuerrecht nicht komplizierter, sondern
    einfacher wird.

    Meine Damen und Herren, lassen Sie uns in den
    nächsten Monaten diese schwierige Aufgabe gemeinsam
    angehen, in der Hoffnung, dass wir alle sachlich und
    konstruktiv, aber auch kritisch an die Arbeit gehen!


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)




Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Zu einer
Kurzintervention erteile ich das Wort dem Kollegen
Hansgeorg Hauser. Sie sollten sagen, auf welchen Bei-
trag die Kurzintervention erfolgt.


(Jörg-Otto Spiller [SPD]: Auf Frau Hasselfeldt! – Ludwig Stiegler [SPD]: Die hat wieder was Falsches gesagt!)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hansgeorg Hauser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Ich möchte eine kurze Anmerkung zu der Rede von
    Herrn Minister Eichel machen.

    Herr Minister, Sie haben gerade von „Halbwahrhei-
    ten“ gesprochen. In Bezug auf die Erbschaftsteuer ha-
    ben Sie richtig angemerkt, dass die Anteile an Kapital-
    gesellschaften die Objekte sind, die der Erbschaftsteuer
    unterliegen werden. Insofern habe ich zustimmend ge-
    nickt. Das ist absolut richtig. Diese Anteile werden, wie
    das Frau Hasselfeldt sehr deutlich zum Ausdruck ge-
    bracht hat, in einem Ertragswertverfahren bewertet. In
    dieses Ertragswertverfahren werden die zukünftigen Er-
    träge mit einbezogen. Bei einer ertragstarken GmbH
    wird so selbstverständlich ein hoher Wert entstehen. Im
    Gegensatz dazu werden für die Bemessung der Erb-
    schaftsteuer bei Personengesellschaften in der Regel nur
    die Buchwerte zugrunde gelegt. Dieser Wert ist natür-
    lich erheblich geringer als der im Ertragswertverfahren
    ermittelte.

    Das veranlasst uns zu der Bemerkung – auch die Ex-
    perten stellen das alle klipp und klar fest –: Die Option,
    wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden, führt
    im Falle der Erbschaftsteuer und – das ist für uns noch
    viel wichtiger, weil es für die vorgezogene Erbfolge, al-
    so den Generationenwechsel, von Belang ist – bei der
    Schenkungsteuer zwangsläufig zu erheblichen höheren
    Steuerwerten als das bei Personengesellschaften norma-
    lerweise der Fall wäre.

    Lassen Sie mich noch ganz kurz einen zweiten Punkt
    ansprechen, die Frage der Finanzierung. Sie haben ge-
    sagt, Sie wollten mit der von Ihnen vorgeschlagenen
    25-prozentigen Körperschaftsteuer, einer definitiven,
    end-gültigen Besteuerung.


    (Bundesminister Hans Eichel: Plus Gewerbesteuer!)


    – Plus Gewerbesteuer, das ist klar –, dazu beitragen,
    dass die Innenfinanzierung gestärkt wird. Ich glaube,
    dass Sie mit dieser Entscheidung gegen eine Reihe von
    Neutralitätsgeboten verstoßen. Sie verstoßen gegen die

    Gerda Hasselfeldt






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    Finanzierungsneutralität. Sonst sagen Sie überall, der
    Kapitalmarkt solle gestärkt werden; denn die Außenfi-
    nanzierung müsse gleichermaßen berücksichtigt werden.
    Hier schließen Sie den Kapitalmarkt aus, weil die Ge-
    winne eingesperrt bleiben, also nicht auf dem Kapital-
    markt bessere Verwendung finden. Sie verstoßen gegen
    die Rechtsformneutralität und Sie verstoßen gegen die
    Gewinnverwendungsneutralität. Das sind ganz typische
    Merkmale dieses Reformwerkes.
    Deswegen sollten Sie das noch einmal überdenken. In
    einigen Punkten sollten wir erheblich andere Ergebnisse
    erzielen.

    Positiv ist, dass Sie endlich einsehen, dass wir eine
    Unternehmensteuerreform mit niedrigeren Sätzen brau-
    chen. Das hat bei Ihnen im Sommer noch ganz anders
    geklungen, als Herr Poß uns die falschen Zahlen von der
    OECD um die Ohren gehauen hat. Er hat damals gesagt,
    die Unternehmen würden in Deutschland so günstig be-
    steuert, dass wir keine Veränderungen brauchten.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Zuruf von der SPD: Das ist nur die halbe Wahrheit!)