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ID1408801200

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    Plenarprotokoll 14/88 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 88. Sitzung Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuer- senkungsgesetz) (Drucksache 14/2683) ...................... 8137 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Fraktion CDU/CSU: Eine Steuerreform für mehr Wachstum und Beschäftigung (Drucksache 14/2688) ...... 8137 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Hildebrecht Braun (Augs- burg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Unternehmensteuerre- form – Liberale Positionen gegen die Steuervorschläge der Koalition (Drucksache 14/2706) ............................... 8137 B Joachim Poß SPD ........................................... 8137 D Friedrich Merz CDU/CSU .............................. 8140 D Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 8145 C Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ..................... 8148 C Dr. Gregor Gysi PDS ...................................... 8151 B Hans Eichel, Bundesminister BMF ................. 8154 C Friedrich Merz CDU/CSU .......................... 8158 C Dr. Barbara Höll PDS ..................................... 8160 C Ernst Hinsken CDU/CSU ................................ 8161 A Hans Eichel, Bundesminister BMF ................. 8161 C Gerda Hasselfeldt CDU/CSU .......................... 8162 A Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU ....................................................... 8165 C Hans Eichel, Bundesminister BMF ................. 8166 A Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 8166 C Carl-Ludwig Thiele F.D.P. .............................. 8169 B Dr. Uwe-Jens Rössel PDS ............................... 8171 C Jörg-Otto Spiller SPD ..................................... 8171 D Walter Hirche F.D.P. ................................... 8172 B Peter Rauen CDU/CSU ................................... 8173 D Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD .................. 8176 B Elke Wülfing CDU/CSU ................................. 8177 D Detlev von Larcher SPD ................................. 8179 D Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion CDU/CSU: Afrika darf nicht zu einem vergessenen Konti- nent werden (Drucksache 14/2571) .......... 8182 A Rudolf Kraus CDU/CSU ................................. 8182 B Dr. R. Werner Schuster SPD ........................... 8183 D Dr. Klaus Kinkel F.D.P. .................................. 8185 B Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN... 8186 D II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 Carsten Hübner PDS ....................................... 8188 C Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU .............. 8189 C Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministe- rin BMZ .......................................................... 8191 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Erweiterung des Untersuchungsauftra- ges des 1. Untersuchungsausschusses der 14. Wahlperiode (Drucksache 14/2527) ............................... 8193 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Ergänzung des Untersuchungsauftrages des 1. Untersu- chungsausschusses (Drucksache 14/2686) ............................... 8193 B Christine Lambrecht SPD ............................... 8193 C Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU ........ 8195 A Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 8197 C Dr. Max Stadler F.D.P. ................................... 8198 D Dr. Evelyn Kenzler PDS ................................. 8199 D Frank Hofmann (Volkach) SPD ...................... 8200 C Dr. Max Stadler F.D.P. (zur GO) .................... 8201 C Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Rolf Kutzmutz, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion PDS einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung (Drucksache 14/2496) ............................... 8202 A Dr. Evelyn Kenzler PDS ........................... 8202 B Zusatztagesordnungspunkt 11: Aktuelle Stunde betr. Aus für den Transrapid Hamburg – Berlin; Auswir- kungen für den Wirtschafts- und Tech- nologiestandort Deutschland ................... 8203 B Bärbel Sothmann CDU/CSU ........................... 8203 B Angelika Mertens SPD .................................... 8204 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................ 8205 C Rolf Kutzmutz PDS ......................................... 8206 D Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU ...... 8207 D Reinhold Hiller (Lübeck) SPD ........................ 8209 A Hans-Michael Goldmann F.D.P. ..................... 8210 A Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8211 C Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU ..................... 8213 A Dr. Christine Lucyga SPD ............................... 8214 A Renate Blank CDU/CSU ................................. 8215 B Konrad Kunick SPD ........................................ 8216 B Siegfried Scheffler, Parl. Staatssekretär BMVBW ......................................................... 8217 C Nächste Sitzung ............................................... 8219 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 8221 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung (Tagesordnungspunkt 13) Alfred Hartenbach SPD .................................. 8222 A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 8223 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 8223 D Rainer Funke F.D.P. ....................................... 8224 C Anlage 3 Amtliche Mitteilungen .................................... 8225 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8137 (B) (D) 88. Sitzung Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 Beginn: 9.00 Uhr
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    Parl. Staatssekretär Siegfried Scheffler Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8221 (A) (B) (C) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bachmaier, Hermann SPD 18.02.2000 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Blank, Joseph-Theodor CDU/CSU 18.02.2000 Bohl, Friedrich CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Brecht, Eberhard SPD 18.02.2000 Bruckmann Hans-Günter SPD 18.02.2000 Bulmahn, Edelgard SPD 18.02.2000 Carstensen (Nordstrand), Peter Harry CDU/CSU 18.02.2000 Falk, Ilse CDU/CSU 18.02.2000 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.02.2000 Forster, Hans SPD 18.02.2000 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 18.02.2000 Frick, Gisela F.D.P. 18.02.2000 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 18.02.2000 Fuchs (Köln), Anke SPD 18.02.2000 Gebhardt, Fred PDS 18.02.2000 Gehrcke, Wolfgang PDS 18.02.2000 Dr. Geißler Heiner, CDU/CSU 18.02.2000 Günther (Plauen), Joachim F.D.P. 18.02.2000 Henke, Hans Jochen CDU/CSU 18.02.2000 Homburger, Birgit F.D.P. 18.02.2000 Ibrügger, Lothar SPD 18.02.2000 Klose, Hans-Ulrich SPD 18.02.2000 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 18.02.2000 Koppelin, Jürgen F.D.P. 18.02.2000 Leidinger, Robert SPD 18.02.2000 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine F.D.P. 18.02.2000 Lüth, Heidemarie PDS 18.02.2000 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Meyer (Ulm), Jürgen SPD 18.02.2000 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 18.02.2000 Moosbauer, Christoph SPD 18.02.2000 Mosdorf, Siegmar SPD 18.02.2000 Nahles, Andrea SPD 18.02.2000 Ohl, Eckhard SPD 18.02.2000 Otto (Frankfurt), Hans-Joachim F.D.P. 18.02.2000 Dr. Pick, Eckhart SPD 18.02.2000 Robbe, Reinhold SPD 18.02.2000 Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 18.02.2000 Rühe, Volker CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 18.02.2000 Schily, Otto SPD 18.02.2000 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 18.02.2000 Schmidt (Aachen), Ulla SPD 18.02.2000 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 18.02.2000 Schöler, Walter SPD 18.02.2000 Schröder, Gerhard SPD 18.02.2000 Schur, Gustav-Adolf PDS 18.02.2000 Schütze (Berlin), Diethard CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Schwarz-Schilling, Christian CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Thalheim, Gerald SPD 18.02.2000 Uldall, Gunnar CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.02.2000 Dr. Wend, Rainer SPD 18.02.2000 Wieczorek (Duisburg), Helmut SPD 18.02.2000 Wiesehügel, Klaus SPD 18.02.2000 Willner, Gert CDU/ CSU 18.02.2000 Zierer, Benno CDU/CSU 18.02.2000 8222 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung (InsOÄnd.G) (Tagesordnungspunkt 13) Alfred Hartenbach (SPD): Als der 12. Deutsche Bundestag im Sommer 1994, gegen Ende der 12. Legis- laturperiode, die neue Insolvenzordnung verabschiedet hatte, da hatte der Rechtsausschuss parteiübergreifend den ursprünglichen Regierungsentwurf gehörig verän- dert und in wesentlichen Punkten ergänzt. Dazu gehört insbesondere das Verbraucherinsolvenzverfahren, das mit dem Konzept der Restschuldbefreiung dem so ge- nannten Normalschuldner Wege eröffnet, nach einer be- stimmten Zeit des Wohlverhaltens und der Befriedigung seiner Gläubiger wieder einen unbelasteten Start ins Wirtschaftsleben zu unternehmen. Er ist dann frei von Belastungen, frei von Schulden, weil er eben sieben Jah- re lang alles nach besten Kräften unternommen hat, um seine Gläubiger zu befriedigen. Die Mitglieder des Rechtsausschusses haben damals gemeinsam diesen Weg gefunden und erfreuten sich der beispiellosen Unterstützung ihrer Arbeit durch das Jus- tizministerium und des damaligen Parlamentarischen Staatssekretärs, unseres Kollegen Rainer Funke. Wie schwierig die Umsetzung des neuen Insolvenz- rechts in die Praxis war, zeigt die Tatsache, dass auf Wunsch der Bundesländer das In-Kraft-Treten zweimal hinausgeschoben wurde. So kam es, dass das neue In- solvenzrecht erst am 1. Januar 1999 in Kraft treten konnte, mehr als vier Jahre nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Natürlich war die spannende Frage bei Befürwortern und Kritikern des neuen Insolvenzrechts, wie es sich in der Praxis bewähren würde. Die SPD-Bundestags- fraktion, die Arbeitsgruppe Rechtspolitik, hat im Herbst 1999 eine umfassende Befragung der Praxis durchge- führt. Als Ergebnis dieser Befragung – diese Aussagen der Richter, Rechtspfleger, Anwälte, die als Insolvenzverwalter und als Treuhänder tätig werden, sowie der Schuldnerberatungsstellen – kann man festhalten, dass das neue Insolvenzrecht genau die richtige Grundlage ist, um zwei Ziele, die die Insolvenzordnung vorsah, auch zu erreichen. Das erste Ziel ist die Umkehr der bisherigen Konkursidee von der Verwertung des Vermögens eines Schuldners in den Erhalt des Unternehmens des Schuldners und damit auch den Erhalt der Arbeitsplätze. Das zweite Ziel ist die Entschuldung der natürlichen Personen und der privaten Schuldner nach einer gewissen Zeit des Wohlverhaltens gegenüber den Gläubigern. Die Praxis ist überzeugt, dass diese Ziele mit der neuen Insolvenzordnung gut erreicht werden. Damit allein schon hat sich das neue Gesetz gerechtfertigt und kann weiteren Bewährungsproben gelassen entgegensehen. Selbstverständlich sind bei einem so neuen Gesetz auch Stolpersteine festzustellen, an denen die Praxis ha- kelt und Fragen, die noch keine befriedigende Antwort gefunden haben. Als ein besonderes Problem sieht es die Praxis an, dass die geeigneten Stellen, die § 305 der Insolvenzord- nung fordert, um zum Beispiel Insolvenzpläne oder Schuldenbereinigungspläne aufzustellen, noch nicht flä- chendeckend vorhanden sind und auch Schuldnerbera- tungsstellen keineswegs die Ausstattung haben, die sie haben sollten. Es ist Ländersache, diese Probleme zu ändern, und wir wissen, dass die Bundesländer dabei sind, hier für Abhilfe zu sorgen. Dafür danken wir den Bundesländern und hoffen auf einen gemeinsamen guten Weg. Die derzeitige Diskussion über die Frage, ob den Schuldnern in der Verbraucherinsolvenz Prozesskosten- hilfe gewährt werden soll, stellt für uns ein Ärgernis dar. Die damaligen Gesetzgeber in der 12. Legislaturperiode sind, wie sich aus den Gründen der Ausschussdrucksa- che ergibt, sämtlich davon ausgegangen, dass auch in diesem Fall die Zivilprozessordnung Geltung hat. Ande- rerseits haben wir nunmehr festgestellt, dass durch eine sehr uneinheitliche Rechtsprechung, die teilweise sogar innerhalb einzelner Landgerichtsbezirke unterschiedlich ist, eine große Unsicherheit entstanden ist. Eine rechts- einheitliche Entscheidung innerhalb eines Oberlandesge- richtsbezirkes oder gar innerhalb der Bundesrepublik ist wegen des Rechtsmittelweges derzeit nicht möglich. Gleichwohl sollten wir die Frage, ob wir Prozesskos- tenhilfe gemäß Gesetz bewilligen, so wie dies die PDS nun will, sehr genau bedenken. Die PDS macht es sich sehr leicht, wenn sie in ihrem Gesetzentwurf schreibt, die Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten durch Gewährung von Prozesskostenhilfe stelle keinen zusätz- lichen Kostenfaktor dar, weil der Gesetzgeber dies ja vorher schon beabsichtigt habe. Dies ist eine echte Milchmädchenrechnung, denn tatsächlich werden die Justizhaushalte der Länder zunächst einmal mit der Pro- zesskostenhilfe belastet werden. Dabei wird sicherlich der Umfang nicht so sein, dass die Justizhaushalte der Länder darunter zusammenbrechen. Andererseits dürfen wir als Gesetzgeber natürlich auch die Finanzsituation der Länder nicht außer Acht lassen. Wir halten hier Ge- spräche zwischen Justizministerium und den Länderjus- tizministerien für dringend geboten, um einen Lösungs- weg zu finden. Die weitere Frage, ob man Null-Pläne, auch eine For- derung der PDS, im Gesetz festschreiben sollte, bedarf ebenfalls der sorgfältigen Prüfung. Das Gesetz wollte, dass der redliche Schuldner über das Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung wieder die Möglichkeit ei- nes unbelasteten Starts in das Wirtschaftsleben be- kommt. Man muss nun den Gerichten, die die Quoten für eine Tilgung der Restschuld festsetzen, überlassen, zu prüfen, ob hier tatsächlich ein redlicher Schuldner die Restschuldbefreiung beantragt oder ob es sich um einen Glücksritter handelt, der möglichst billig davonkommen will. Diese Ermessensentscheidung, die eines der Herz- stücke des Verfahrens ist, würde den Gerichten genom- men, wenn im Gesetz ein Null-Plan obligatorisch er- möglicht würde. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8223 (A) (B) (C) (D) Wir sind der Ansicht, dass es bei allen festgestellten kleineren Problemen noch viel zu früh ist, bereits mit Änderungen im Gesetz zu beginnen. Wir wünschen uns – und wir werden dies auch sicherlich erhalten – vom Justizministerium einen ersten Erfahrungsbericht, und wir wünschen uns auch – und wir werden auch dies sicherlich erhalten –, dass dieser Erfahrungsbericht Lö- sungsvorschläge aufzeigt. So ist es für uns durchaus vor- stellbar, dass gewisse überbürokratische Regelungen auf einfacherem Wege als durch Gesetzesänderung zu lösen sind und dass insbesondere eine Vereinheitlichung der Vordrucke und deren Entrümpelung ebenfalls auf unter- gesetzlichem Wege möglich ist. Danach wird auch zu prüfen sein, ob wir nicht diejenigen mit ins Boot neh- men bei der Finanzierung der Insolvenzverfahren, die vorher an den Schuldnern verdient haben. Vorstellbar wäre, dass möglicherweise bei jedem gewährten Kredit ein Teil, ein so genannter Insolvenzpfennig, einbehalten, einem Fonds zugeführt und dann für die Kostendeckung der Insolvenzverfahren verwendet wird. Das sind Überlegungen, die wir gerne anstellen wol- len, wenn wir eine sichere Basis haben, wo Änderungen erforderlich sind. Wenn wir wissen, ob diese richtige und vernünftige gesetzliche Regelung des Insolvenz- rechts geändert werden muss, dann wünschen wir uns auch, dass dies wie vor nunmehr sieben, acht Jahren wiederum im großen Einvernehmen aller im Bundestag vertretener Parteien geschieht. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Kein Gesetz kann so perfekt sein, dass es nicht auch Änderungen bedarf. Dennoch ist der Entwurf eines Ge- setzes zur Änderung der Insolvenzordnung, den die PDS vorgelegt hat, abzulehnen, weil ein so umfangreiches Gesetz wie die Insolvenzordnung seine Wirkungen nicht schon nach einem Jahr voll entfalten kann. Die Insol- venzordnung, die das alte Konkurs- und Vergleichsrecht abgelöst hat, wurde über Jahre sehr intensiv beraten und dabei wurden auch die jetzt von der PDS aufgeworfenen Fragen behandelt. Dabei spielte eine sehr ausführliche Rolle die Frage der Prozesskostenhilfe für ein beantragtes Insolvenzver- fahren, um dem Schuldner diesen Antrag zu erleichtern, gegebenenfalls auch schmackhaft zu machen. Die Be- richterstatter haben aber nach der Tradition des bisher geltenden Konkursrechtes sich dafür entschieden, dass in den Fällen, in denen keine Eigenmittel für die Durch- führung eines Insolvenzverfahren vorhanden sind, der Schuldner letztlich durch die Pfändungschutzbestim- mung der ZPO ausreichend geschützt ist und nur ein ge- ringes Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf Eröff- nung eines Insolvenzverfahrens mit dem Ziel der Rest- schuldbefreiung besteht. Es war nach Auffassung der Berichterstatter dem Schuldner zuzumuten, gegebenen- falls unpfändbares Vermögen einzusetzen zur Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders. Berücksichtigt wurde aber auch wesentlich, dass die Länder in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen ha- ben, dass bei Einführung von Prozesskostenhilfe für Kleininsolvenzen erheblich höhere Kosten entstünden, da jeder Schuldner ohne eigenes Risiko und eigene An- strengung ein solches Verfahren auf Kosten des Staates durchführen könne. Dies war und ist nicht der Sinn des Gesetzes gewesen. Dennoch muss – und dies hat das Justizministerium zugesagt – dieser Aspekt weiter deut- lich beobachtet werden, um auch dem Schuldner einen Anreiz zu geben, aus der Sozialhilfe herauszukommen oder mehr als das pfändungsfreie Einkommen zu erzie- len, wenn er denn von der Restschuld befreit ist. Nachdem der befürchtete Ansturm auf die Gerichte ausgeblieben ist, könnte nach einer Übergangszeit der Bewertungen der Verfahren erneut dieses Problem dis- kutiert werden. Die Frage des Vollstreckungsschutzes ab dem Zeit- punkt der Einleitung außergerichtlicher Einigung ist ein gefährliches Instrument gegen die Gläubigerinteressen. Damit könnten sich Schuldner willkürlich der Vollstre- ckung entziehen, wenn sie denn nur ein solches Verfah- ren einleiten und durch zögerliche Behandlung über Jah- re hinaus betreiben. Da der Schuldner durch Herbeibrin- gung von Angaben und Auskünften selbst die Dauer des Verfahrens in der Hand hat, muss ein gewisser Druck vorhanden sein, schnell das Restschuldbefreiungsverfah- ren durchzuziehen, wodurch er dann den Vollstre- ckungsschutz erhält. Schon jetzt haben Schuldner die Möglichkeiten bei Darlegung ernsthafter Bemühungen und Verhandlungen und aussichtsreichem Betreiben, von den Gerichten vor- läufigen Vollstreckungsschutz zu bekommen. Diese In- strumente sollten nicht durch eine pauschale Einstellung verallgemeinert werden. Ein genereller 6-monatiger Vollstreckungsschutz, der immer wieder verlängert werden kann, würde trotz Be- schleunigungsgebot nicht zu richtigen Ergebnissen füh- ren. Ein Jahr nach In-Kraft-Treten der Insolvenzordnung ist es unangebracht, die „Goodwillzeit“ von sieben auf fünf Jahre zu senken, da auch hier erst die Erfahrungen abgewartet werden müssen. Bei einer solchen Überle- gung sind auch die Gläubigerinteressen zu berücksichti- gen, die in einem solchen Verfahren auf erhebliche Teile ihrer Forderungen verzichten und sich mit geringen Quoten über sieben Jahre zufrieden geben müssen. Das Justizministerium wird aufgefordert, die Ent- wicklung der Anwendung der Insolvenzordnung unter allen Aspekten genauestens zu begleiten und dem Deut- schen Bundestag Bericht zu erstatten, damit wir dann gegebenenfalls mit Änderungen reagieren können. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die neue Insolvenzordnung leistet eine richtige und nachhaltige Hilfe für viele Schuldner, aus einer oft gna- denlosen Schuldenfalle wieder herauszukommen. Über- schuldung kann für die Betroffenen zu einer unerträgli- chen Belastung führen. Und nicht selten führt die mate- rielle Not zur sozialen Isolation und zur gesellschaftli- chen Ausgrenzung. Das neue Insolvenzrecht hat für erhebliche Verbesse- rungen gesorgt: Anders als nach früherem Konkursrecht 8224 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) sind heute Gläubiger und Schuldner bei der Sanierung eines Betriebes wesentlich flexibler. Die Zielrichtung des Gesetzes, nicht mehr die Verwertung des Restver- mögens und damit die Zerschlagung eines Betriebes im Vordergrund zu haben, sondern ausdrücklich auf die Fortführung des Unternehmens zu setzen, dient überdies dem Erhalt von Arbeitsplätzen. Im Rahmen des so genannten Verbraucherinsolvenzver- fahrens können heute darüber hinaus überschuldete Pri- vatpersonen eine Befreiung von ihren Restschulden er- langen und so einem manchmal „lebenslangen Schul- denturm“ entfliehen. Im Gegenzug muss sich der Schuldner bemühen, während einer siebenjährigen „Wohlverhaltensperiode“ den pfändbaren Teil seines Vermögens an einen Treuhänder abzutreten, der den Er- lös dann an die Gläubiger verteilt. Für viele Menschen bietet dieser Weg nunmehr eine wirkliche Chance zum Neuanfang: Er ermöglicht ihnen eine Rückkehr ins Wirtschafts- und Arbeitsleben. Das ist ein enormer gesellschaftlicher und sozialer Gewinn. Denn Überschuldung ist für Menschen nicht nur eine er- hebliche psychische Belastung. Sie verhindert auch die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben und zemen- tiert den Bezug von Sozialleistungen. Das komplexe Regelungswerk der Insolvenzordnung ist erst seit rund einem Jahr in Kraft. In der Praxis zeigt das Gesetz gute Wirkung, aber es sind auch Probleme aufge- treten, die der Gesetzgeber seinerzeit gar nicht beabsich- tigt hatte. Ich meine damit zum Beispiel das Problem der Gewährung von Prozesskostenhilfe: Selbstverständlich darf das Verbraucherinsolvenzverfahren, das ja gerade Menschen, die über wenig Mittel verfügen, helfen soll, diesen Menschen nicht deshalb versperrt bleiben, weil sie über keine Mittel verfügen. Das ist absurd. In diesem Punkte müssen wir angesichts der uneinheitlichen Rechtsprechung unbedingt bald zu einer Lösung kom- men. Eines darf dabei aber nicht vergessen werden: Eine Lösung dieses Problems kann es nur gemeinsam mit den Ländern geben. Denn – das, meine Damen und Herren von der PDS, haben Sie in ihrem Entwurf nicht be- dacht – die Justizhaushalte der Länder würden doch mit der Prozesskostenhilfe belastet. Bei einem noch jungen Gesetz, das überdies derart komplex ist, sollte man sich davor hüten, sogleich nach gesetzgeberischen Änderungen zu rufen, nur weil in der Praxis nicht alles so läuft, wie man sich das ursprünglich gewünscht hat. Populistische Schnellschüsse sind hier nicht gefragt. Vielmehr sollten wir gemeinsam die be- reits durchgeführten Expertenanhörung sowie die Erfah- rungen in den Ländern sorgfältig analysieren und erst dann angemessen reagieren. Und im Übrigen, meine Damen und Herren von der PDS: Nicht immer ist gleich der Gesetzgeber gefragt. Einige Probleme der praktischen Umsetzung des Geset- zes haben auch etwas mit der Situation vor Ort zu tun und lassen sich auch unterhalb der gesetzgeberischen Ebene angehen. Ich meine etwa die Einrichtung so ge- nannter geeigneter Stellen nach § 305 der Insolvenzord- nung sowie die Ausstattung von Schuldnerberatungsstel- len. Auch hier gilt es, gemeinsam mit den zuständigen Bundesländern die Probleme zu lösen. Ich weiß, dass es hier bereits Fortschritte gibt. Die Koalition wird sich gewiss keinen gesetzgeberi- schen Änderungen gegenüber verschließen, wenn sich herausstellen sollte, dass diese notwendig sein sollten. Nur: Nach erst knapp einem Jahr Erfahrung mit der In- solvenzordnung ist es heute für ein derartiges Urteil noch zu früh. Rainer Funke (F.D.P.): Die neue Insolvenzordnung, die am 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist, hat sich ins- gesamt bislang sehr bewährt. Dabei ist jedoch einzu- räumen, dass bei einem solch umfangreichen Gesetz, das die alte Konkursordnung und die Vergleichsordnung und die Gesamtvollstreckung ersetzt, einzelne Regelun- gen der Rechtsprechung und in der praktischen Umset- zung Schwierigkeiten bereiten. Dies hat die PDS zum Anlass genommen, einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung vorzulegen, über den im Einzelnen im Rechtsausschuss zu diskutieren sein wird. So war es durchaus vom Gesetzgeber gewollt, dass Prozesskostenhilfe für die Verfahren der Restschuldbe- freiung und der Verbraucherinsolvenz zu gewähren ist. Eine Reihe von Gerichten hat jedoch diesen gesetzgebe- rischen Willen nicht nachvollzogen und die Prozesskos- tenhilfe abgelehnt. Es wäre einerseits durchaus zweck- mäßig, die höchstrichterliche Rechtsprechung abzuwar- ten. Andererseits spricht aber auch nichts dagegen, eine Klarstellung im Gesetz vorzunehmen, da dies ohnehin dem gesetzgeberischen Willen entsprochen hat. Anders verhält es sich bei der so genannten Wohlver- haltensperiode, die vom Gesetzgeber bewusst auf sieben Jahre festgelegt worden war und die schon damals einen Kompromiss darstellte. Dabei hat sich der Gesetzgeber an ausländischen Beispielen orientiert. Wir sollten zu- nächst einmal die Erfahrungen mit dieser Wohlverhal- tensperiode abwarten, ehe eine Veränderung vorgesehen wird. Ohnehin sollten in der Verbraucherinsolvenz und bei der Restschuldbefreiung erst einmal die Erfahrungen in der Praxis beleuchtet werden. Ein Jahr nach In-Kraft- Treten der Insolvenzordnung bestehen für dieses Gebiet noch keine hinreichenden Erfahrungen, weil die Länder die Schuldnerberatungsstellen unzureichend ausgestattet haben und so die Stellung von Anträgen im Verbrau- cherinsolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung er- schwert haben. Ich sage offen, dass ich über dieses Verhalten der Länder zutiefst enttäuscht bin. Offensichtlich ist es leichter, in Sonntagsreden zu fordern, dass die Ärmsten der Armen entschuldet werden und dass ihnen ein Neu- beginn ihrer bürgerlichen Existenz ermöglicht werden muss, denn diese Forderung klingt gut. Wenn es aber darum geht, entsprechendes Personal für die Schuldner- beratungsstellen zur Verfügung zu stellen, wird schlicht gekniffen. Stattdessen hatten die Länder, obwohl die In- solvenzordnung im Jahre 1994 beschlossen worden war, das In-Kraft-Treten der Insolvenzordnung am 1. Januar 1999 noch weiter hinausschieben wollen, um eben nicht Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8225 (A) (B) (C) (D) in die eigene finanzielle Verantwortung zu kommen. Statt neuer gesetzlicher Regelungen müssen wir daher zunächst die Länder auffordern, unverzüglich genügend Beratungsstellen und Personalverstärkungsmittel zur Verfügung zu stellen. Wir werden in den Beratungen des Rechtsausschusses die angesprochenen Fragen auf ihre Praktikabilität genau abklopfen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 747. Sitzung am 4. Feb- ruar 2000 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: – Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ – Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Union zur Änderung der Bi- lanz- und der Konzernbilanzrichtlinie hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs (90/605/EWG), zur Verbesserung der Offenlegung von Jahresab- schlüssen und zur Änderung anderer handels- rechtlicher Bestimmungen (Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz – KapCoRiLiG) – Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Juni 1997 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über den Eisen- bahnverkehr, über die gemeinsame Staatsgrenze und über den erleichterten Eisenbahndurchgangs- verkehr Der Bundesrat hat in seiner 747. Sitzung am 4. Feb- ruar 2000 beschlossen, dem nachstehenden Gesetz ge- mäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht zuzu- stimmen. – Drittes Gesetz zur Änderung des Betäubungsmit- telgesetzes (Drittes BtMG-Änderungsgesetz – 3. BtMG-ÄndG) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Dritter Bericht des Arbeitsstabes Europäische Wirt- schafts- und Währungsunion des Bundesministeriums der Finanzen und der Bundesministerien (AS WWU) vom 21. April 1999 Einführung des Euro in Gesetzgebung und öffentliche Verwaltung – Drucksachen 14/882, 14/1187 Nr. 1.2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Entwicklung der Konvergenz in der Europäischen Union im Jahre 1998 – Drucksachen 14/1344, 14/1616 Nr. 1.2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zum „Grauen Kapital- markt“ – Drucksachen 14/1633, 14/1775 Nr. 1.2 – Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1999 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 12 22 – Eisen-bahnen des Bundes – Titel 639 01 – Erstattungen von Verwaltungsausgaben des Bundeseisenbahnvermögens – Drucksache 14/1858 – Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Unterrichtung durch die Bundesregierung Tierschutzbericht 1999 „Bericht über den Stand der Entwicklung des Tier-schutzes“ – Drucksachen 14/600, 14/829 Nr. 2 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 14/1276 Nr. 2.23 Innenausschuss Drucksache 14/1936 Nr. 1.28 Finanzausschuss Drucksache 14/272 Nr. 71 Drucksache 14/1617 Nr. 2.4 Drucksache 14/1936 Nr. 1.7 Drucksache 14/1936 Nr. 1.8 Drucksache 14/1936 Nr. 1.12 Drucksache 14/1936 Nr. 1.15 Drucksache 14/1936 Nr. 1.26 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/2104 Nr. 2.6 Drucksache 14/2104 Nr. 2.9 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/1936 Nr. 1.5 Drucksache 14/2104 Nr. 2.8 Drucksache 14/2104 Nr. 2.19 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/1579 Nr. 1.9 Drucksache 14/1617 Nr. 2.6 Drucksache 14/2104 Nr. 1.1 Amtliche Mitteilung (Nachtrag zum Plenarprotokoll 14/53 vom 9. September 1999) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäi- sche Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 14/431 Nr. 1.9 Drucksache 14/431 Nr. 1.10 Drucksache 14/431 Nr. 1.18 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/309 Nr. 2.50 8228 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 (A) (C) Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/74 Nr. 2.5 Drucksache 14/272 Nr. 207 Drucksache 14/431 Nr. 1.5 Drucksache 14/595 Nr. 3.1 Amtliche Mitteilung (Nachtrag zum Plenarprotokoll 14/55 vom 16. September 1999) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüs- se haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrich- tungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/342 Nr. 1.14 Drucksache 14/595 Nr. 2.3 Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
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    Herr
    Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
    Lassen Sie mich zunächst sagen: Die Töne, die in der
    heutigen Debatte angeschlagen werden, sind schon ganz
    andere als die, die wir noch im vergangenen Herbst im
    Deutschen Bundestag gehört haben. Dafür bin ich dank-
    bar; denn sie zeigen, dass wir die Chance haben, im
    Laufe der ersten Hälfte dieses Jahres zu einem gemein-
    sam getragenen Ergebnis, jedenfalls was den Deutschen
    Bundestag und den Bundesrat angeht, zu kommen.

    Noch im Herbst habe ich zu hören bekommen, ich
    solle das alles einpacken, ich solle ganz von vorne an-
    fangen usw. Lassen Sie uns das alles beiseite räumen
    und sagen: Ja, es hat sich in der Diskussion eine Menge
    bewegt und wir liegen offenkundig nicht so ganz falsch.
    Das ist jedenfalls die Überzeugung des ganzen Hauses.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Die heutige Debatte um die in der Tat größte Steuer-
    entlastung und um die ambitionierteste Steuerreform,
    die es in Deutschland nach dem Kriege gegeben hat, hat
    eine Vorgeschichte: die letzte Hälfte des vergangenen
    Jahres. Denn ohne einen Einstieg in konsequente Haus-
    haltsausgabendisziplin, in eine Politik der Konsolidie-
    rung des Haushaltes, in einen Weg heraus aus der
    Schuldenfalle auf der einen Seite, ist auf der anderen
    Seite eine Steuersenkung in großem Umfang, wie wir sie
    vorsehen, überhaupt nicht zu verantworten. Jeder andere
    Weg führt nur zu immer höheren Vorbelastungen späte-
    rer Generationen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Beide Flanken, die Einnahme- und die Ausgabenseite
    der Finanzpolitik, müssen wir im Blick behalten und wir
    müssen das eine immer mit dem anderen abstimmen. Je
    näher die Notwendigkeit rückt zu entscheiden, je mehr
    die Finanzminister der Länder, die Kämmerer der Kreise
    und Städte rechnen müssen, was das für sie bedeutet,
    umso klarer und realistischer wird, dass wir den Bürge-
    rinnen und Bürgern auf der einen Seite nur das in der
    Tasche lassen können, was wir auf der anderen Seite in
    der Perspektive nicht mehr ausgeben; sonst ist das alles
    eine unseriöse, nur auf Pump finanzierte Veranstaltung.
    Dies wollen wir nicht.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Dr. Gregor Gysi






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    Nicht weil ich Recht haben will, sondern weil wir ge-
    schaut haben, was möglich ist, bin ich ziemlich sicher:
    Die von uns vorgeschlagenen Steuerentlastungen sind in
    der Tat das, was der Gesamtstaat bei äußerster Anstren-
    gung wirklich schultern kann. Es ist ganz schön, wahr-
    zunehmen, dass inzwischen auch bei den Finanzminis-
    tern der CDU die Realität angekommen ist.

    Der Finanzsenator aus Berlin sagt, er könne das über-
    haupt nicht. Der Finanzstaatssekretär aus Hessen – dem
    wirtschaftsstärksten Land; davon verstehe ich etwas –
    sagt, damit sei aber die Grenze der Leistungsfähigkeit
    des Landes Hessen erreicht. Der saarländische Minister-
    präsident sagt mir in einer öffentlichen Debatte, das Ent-
    lastungsvolumen werde am Schluss wohl näher bei dem
    liegen, was die Bundesregierung vorgeschlagen habe,
    als bei dem, was CDU und CSU vorschlagen. Der Mann
    weiß, wovon er redet, seit er Verantwortung für einen
    Haushalt trägt.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Ich denke, wir kommen da ganz vernünftig zusammen.
    Ganz leise gesagt: Ich habe eine ziemlich genaue

    Vorstellung davon, wie das Vermittlungsverfahren im
    Sommer läuft und welche Länderfinanzminister unterm
    Tisch, wenn keine Kameras dabei sind, die Hand aufhal-
    ten.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – CarlLudwig Thiele [F.D.P.]: Sie haben ja auch Erfahrung!)


    – Natürlich; man muss deshalb aufpassen, dass man kei-
    ne vollmundigen Erklärungen in die Welt setzt, die mit
    einer verantwortlichen Politik nicht mehr zu vereinbaren
    sind. Das ist doch das Problem.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Unsere Politik ist sehr ambitioniert. Mit ihr beschrei-
    ten wir den Weg heraus aus der Schuldenfalle. Die Ziel-
    setzung lautet, mittelfristig, also jedenfalls bis zum Ende
    der nächsten Wahlperiode des Deutschen Bundestages,
    zu einem ausgeglichenen Haushalt zu kommen. Von
    diesem Weg wollen wir uns – das sollte für uns alle gel-
    ten – nicht abbringen lassen. Die Steuerreform muss so
    gestaltet werden, dass das mittelfristige Ziel, aus der
    Schuldenfalle herauszukommen, nicht gefährdet wird.
    Beides gilt: heraus aus der Schuldenfalle und Senkung
    der Steuern- und Abgabenlast insgesamt.

    Nun, meine Damen und Herren, noch einmal zu Ihren
    Legenden. Was wir, seitdem wir die Regierungsverant-
    wortung übernommen haben, hier vorgelegt haben, ist
    ganz einfach: Steuerentlastungsgesetz, Familienförde-
    rungsgesetz und nun das Steuersenkungsgesetz bedeuten
    zusammen eine Entlastung – es ist immer etwas schwie-
    rig, hier exakte wissenschaftliche Zahlen vorzulegen,
    weil ja auch die Wirtschaftssubjekte aufgrund der Steu-
    ergesetzgebung ihr Verhalten ändern – von rund
    75 Milliarden DM ab 2005. Das steigt stufenweise an.
    Zu dem Zeitpunkt entspricht das dann ungefähr

    1,8 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Von diesen
    75 Milliarden DM kommen rund 55 Milliarden DM vor-
    zugsweise bei privaten Haushalten mit niedrigen Ein-
    kommen – auf die anders lautende Legendenbildung von
    Herrn Gysi komme ich gleich noch zurück – und knapp
    20 Milliarden DM bei den Unternehmen an. Diese lan-
    den fast vollständig bei den kleinen und mittleren Un-
    ternehmen. In diesem Punkt sind Ihre Ausführungen
    schlicht unredlich.


    (Beifall bei der SPD)

    Herr Poß hat Sie zu Recht auf das hingewiesen, was

    Sie vor einem Jahr hier gesagt haben. Wahr ist – das ha-
    be ich übrigens mit aller Deutlichkeit immer gesagt und
    nirgendwo versteckt –, dass wir mit dem Steuerentlas-
    tungsgesetz die großen Unternehmen wie zum Beispiel
    die Versicherungen und die Energieversorger, in der Tat
    steuerlich zusätzlich belastet haben. Ich sage aber dazu
    mit Nachdruck: Wer Rückstellungen in Höhe von
    72 Milliarden DM für die Entsorgung von Kernkraft-
    werken gebildet hat, der kann auch 16,7 Milliarden DM
    an Steuern dafür zahlen. Dabei habe ich kein schlechtes
    Gewissen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Die ganze Legendenbildung hier ist hoch spannend:
    Plötzlich reichen sich im Rahmen dieser Legendenbil-
    dung nämlich CDU/CSU bzw. F.D.P. und PDS die Hän-
    de. Dabei spielt natürlich jeder sein eigenes Spielchen.
    Das ist interessant. Ihre Aussagen sind aber nicht wahr
    und das wird von uns aufgedeckt. Sie werden keine
    Chance haben, damit in der öffentlichen Kommunika-
    tion zu bestehen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Auch etwas anderes ist klar: Wir berücksichtigen bei-
    de Seiten. Was nämlich bei den Privathaushalten an-
    kommt, das dient in der Tat zunächst zur Stärkung der
    Nachfrageseite. Die einseitige Politik von früher, die
    immer sagte, unser wirtschaftliches Heil liege im Ex-
    port, ist im Zeichen des europäischen Binnenmarktes
    falsch. Mehr als 80 Prozent unserer wirtschaftlichen
    Leistung wird nämlich im Binnenmarkt erbracht. Europa
    befindet sich in keiner anderen Lage als die Vereinigten
    Staaten. Nur etwa 18 Prozent werden auf dem Welt-
    markt erbracht, bei den Amerikanern noch etwas weni-
    ger, nämlich etwa 12 bis 13 Prozent. Das heißt, dass wir
    zuallererst einen funktionierenden Binnenmarkt benö-
    tigen. Hierfür brauchen wir Nachfrage, und zwar einer
    großen Zahl von Menschen, sonst kann der Binnenmarkt
    nicht funktionieren. Das ist ein Argument dafür, warum
    wir den Schwerpunkt bei der Einkommensteuerentlas-
    tung auf das untere Ende legen. Das war nie Ihre Lei-
    denschaft.


    (Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.]: Doch! Das haben wir bewiesen!)


    Wir setzen das steuerfreie Existenzminimum hoch und
    den Eingangssteuersatz herunter,


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    Bundesminister Hans Eichel






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    und zwar um fast 11 Prozent in sechs Jahren, von
    25,9 Prozent auf 15 Prozent. Sie haben in all der Zeit
    vorher gerade mal eine Absenkung, mal eine Erhöhung
    um 3 Prozentpunkte zuwege gebracht.


    (Hans Michelbach [CDU/CSU]: Wer hat es denn vorher verhindert? Wer hat es blockiert?)


    Das war Ihr Ergebnis, mehr nicht. Wir schaffen
    11 Prozentpunkte in sechs Jahren.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    CSU]: Sie Blockierer! – Bartholomäus Kalb
    [CDU/CSU]: Sie haben die Bremsklötze noch
    an Ihren Schuhen!)

    Auch der berühmte Spitzensteuersatz ist von uns ge-
    senkt worden. Herr Gysi möchte das gerne verschwei-
    gen, aber wir haben die Besteuerung nach der Leistungs-
    fähigkeit wieder hergestellt.


    (Widerspruch bei der PDS)

    Das hat übrigens – ich will das fairerweise sagen –
    schon zu Ihrer Zeit begonnen. Wir haben uns ja gemein-
    sam darauf verständigt, die Sonderabschreibungen für
    den Aufbau Ost auslaufen zu lassen. Das ist doch in der
    vorigen Legislaturperiode gemeinsam beschlossen wor-
    den. Dagegen sage ich auch nichts. Ich sage nur, dass
    wir das systematisch mit dem Steuerentlastungsgesetz
    fortgesetzt haben. Sie sollten wirklich nicht mehr wie im
    vergangenen Herbst bei der Beratung des Steuerbereini-
    gungsgesetzes den Versuch machen, die Schlupflöcher
    wieder aufzumachen, die wir mühsam geschlossen ha-
    ben.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Bartholomäus Kalb [CDU/ CSU]: Paragraph 2 b!)


    Daran misst sich nämlich die Glaubwürdigkeit Ihrer
    These, dass Sie die Basis verbreitern und die Steuersätze
    senken wollen.

    Verehrter Herr Merz und Herr Solms, Sie sollten
    einmal konkretisieren, was mit einer einfachen Ein-
    kommensteuer gemeint ist. Sie sollten endlich einmal
    zugestehen, dass es die Sonntags-, Feiertags- und
    Nachtzuschläge betrifft und dass insbesondere die
    Krankenschwestern und die Busfahrer dafür zahlen,
    wenn wir den Einkommensteuerspitzensatz weiter sen-
    ken.


    (Widerspruch bei der CDU/CSU)

    Damit wäre der Redlichkeit der öffentlichen Debatte ge-
    dient. Ich glaube nicht, dass Ihre Planungen Sinn ma-
    chen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Alter Klassenkampf! Jetzt kommen Sie wieder auf Ihr Niveau!)


    Wir haben die Besteuerung nach der Leistungsfähig-
    keit wieder hergestellt und wir haben auch beim oberen

    Steuersatz ordentlich gesenkt. Verehrte Damen und Her-
    ren von der Opposition, die Heldentaten in den
    16 Jahren Ihrer Regierung sahen so aus: Der Spit-
    zensteuersatz wurde in 16 Jahren von 56 auf 53 Prozent,
    also um 3 Prozentpunkte, gesenkt.


    (Dietrich Austermann [CDU/CSU]: Wer hat es denn verhindert? – Friedrich Merz [CDU/ CSU]: Sie haben das doch verhindert!)


    Wir wollen ihn innerhalb von sechs Jahren von 53 auf
    45 Prozent – das sind 8 Prozentpunkte – absenken. An-
    gesichts dessen muss man sich von Ihnen keine Vorhal-
    tungen machen lassen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dietrich Austermann [CDU/CSU]: Er war nie im Bundesrat!)


    Ich komme gleich noch einmal auf das Thema Spit-
    zen- und Eingangssteuersatz bei den Personengesell-
    schaften zurück. Ich weise aber schon einmal darauf hin,
    dass Deutschland im Rahmen der Europäischen Union
    mit einem Spitzensteuersatz von 45 Prozent bei der Ein-
    kommensteuer fast am unteren Ende liegt. Es gibt noch
    zwei Länder, die einen niedrigeren Spitzensteuersatz ha-
    ben: Das sind Großbritannien und Portugal. In allen an-
    deren Ländern der EU liegt der Spitzensteuersatz bei
    45 Prozent und aufwärts. Angesichts dessen muss man
    sich wirklich fragen, ob die politische Leidenschaft, die
    Sie in dieses Thema stecken, noch in irgendeinem ver-
    nünftigen Verhältnis zu wirtschaftlichen Ergebnissen
    steht.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Wir haben also eine starke Entlastung bei den unteren
    Einkommensteuersätzen vorgenommen.

    Nun aber zur Angebotsseite, zu den Unternehmen. –
    All diese Vorhaben liegen übrigens im Rahmen dessen,
    was wir in unserer Koalitionsvereinbarung im Herbst
    1998 festgeschrieben haben. – Was ist in diesem Zu-
    sammenhang die erste Aufgabe? Die erste Aufgabe ist,
    dafür zu sorgen, dass der Investitionsstandort Deutsch-
    land keine Nachteile hat. Wir sind aus vielen Gründen –
    wir haben zum Beispiel hervorragend qualifizierte Ar-
    beitnehmer; wir liegen wissenschaftlich noch immer
    vorne und wir bauen das wieder aus; wir haben eine
    hervorragende Infrastruktur – ein guter Standort. Man
    muss darauf achten, dass das Steuersystem im Hinblick
    auf den Standortwettbewerb, den es natürlich gibt,
    nicht zu Nachteilen führt.

    Deswegen müssen wir zuallererst ein wettbewerbsfä-
    higes Steuerrecht und Steuersystem sowie wettbewerbs-
    fähige Steuersätze schaffen. Der Nachteil in Deutsch-
    land ist: eine schmale Bemessungsgrundlage, dort viele
    Ausnahmetatbestände und auf der schmalen Gewinn-
    ermittlungsbasis hohe nominale Steuersätze. Das ist Un-
    sinn. Damit räumen wir auf. Auch an dieser Stelle wird
    kritisiert, das sei ein Eingriff in die Abschreibungen.
    Wir meinen, Basis der Gewinnermittlung sollte sein, die
    Bemessungsgrundlage ordentlich zu verbreitern und die
    Steuersätze herunterzusetzen. Genau das tun wir.

    Bundesminister Hans Eichel






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    Im Hinblick auf die Körperschaften ist es wichtig,
    nicht nur im Vergleich zu Europa richtig vorzugehen,
    sondern auch im Vergleich zum transatlantischen
    Bereich. Denn wir haben sehr viele transatlantische
    Konzerne im Lande. Zudem ist spannend, wie sich deren
    Investitions- und Ausschüttungsverhalten entwickelt.
    Wenn wir so wie geplant vorgehen, stehen wir sowohl
    im transatlantischen als auch im europäischen Vergleich
    gut da. Dann haben wir keine Nachteile mehr aufgrund
    unseres Unternehmensteuerrechtes. – Das ist die erste
    Aufgabe.

    Zweite Aufgabe. Wir müssen alle Barrieren hinsicht-
    lich des europäischen Binnenmarktes abbauen. Ich bin
    froh, dass die dogmatische Auseinandersetzung über das
    Vollanrechnungs- oder das Halbeinkünfteverfahren
    weggefallen ist. Jetzt verrate ich Ihnen ein Geheimnis:
    Meine Mitarbeiter haben mir gesagt – das waren ja be-
    reits die Mitarbeiter von Theo Waigel –, dass die Frage,
    ob das Vollanrechnungsverfahren europatauglich ge-
    macht werden kann, schon vor Jahren unter einem ande-
    ren Bundesfinanzminister geprüft und mit negativem
    Ergebnis beantwortet worden ist.

    Deswegen gehen wir zum Halbeinkünfteverfahren
    über. Denn die bestehenden Barrieren müssen wegfal-
    len. Es muss immer wieder gefragt werden: Wie machen
    wir uns europatauglich und wie stärken wir unsere Posi-
    tion auf dem europäischen Binnenmarkt?

    Nun zu den Personengesellschaften. Ihr Vorwurf,
    dass unsere Reform den Kapitalgesellschaften zugute
    komme und gegen die Personengesellschaften gerichtet
    sei, ist grundfalsch.


    (Zurufe von der CDU/CSU und der F.D.P.: Nein!)


    Auch Sie wissen das. Sie brauchen nur einmal nachzule-
    sen, was Herr Hinterdobler, der Hauptgeschäftsführer
    der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, der
    sowohl in der Unternehmensteuerkommission als auch
    in unserem Beirat für das Handwerk mitgearbeitet hat,
    dazu gesagt hat. – Herr Merz, nebenbei gesagt, es ist
    vorgesehen, die Ergebnisse unserer Planspiele zu veröf-
    fentlichen; denn das ganze Verfahren ist transparent.


    (Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.]: Wann denn? Im Sommer?)


    – Die Ergebnisse sind gerade im Druck. Sie bekommen
    sie. Das ist gar kein Problem.

    Herr Hinterdobler, der an dieser Studie mitgearbeitet
    hat, hat im Einzelnen dargestellt, dass wir diese Reform
    für den Mittelstand und für die Personengesellschaften
    machen. Das kann ich Ihnen im Einzelnen belegen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Ich rate dazu, dass wir an dieser Stelle nachdenken,
    wie unsere Position in Europa ist.


    (Abg. Ernst Hinsken [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)




Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Minister, ge-
statten Sie eine Zwischenfrage?


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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Nein,
    ich möchte die Thematik im Zusammenhang darstellen.


    (Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Dann sagen Sie bitte die Wahrheit! So geht das nicht!)


    Richtig ist, dass wir in Deutschland ungefähr
    15 Prozent Kapitalgesellschaften und ungefähr
    85 Prozent Personengesellschaften haben. Dies ist – ich
    bitte alle, über diesen Punkt nachzudenken – eine Be-
    sonderheit in Europa. Diese Besonderheit ist in einigen
    Bereichen positiv, sie kann auf die Dauer aber auch
    problematisch werden. Ob wir uns auf Dauer mit dieser
    Besonderheit in Europa behaupten werden, kann man
    zumindest bezweifeln.

    Anders, als Sie es darstellen, beinhaltet das Opti-
    onsmodell – das ist übrigens auch keine deutsche Be-
    sonderheit; man findet es in Frankreich, in den Vereinig-
    ten Staaten, in Portugal, in Spanien, in den Niederlanden
    und in einer Reihe anderer Länder – das Angebot an die
    Personengesellschaften, sich wie die Körperschaften be-
    steuern zu lassen. In diesem Fall treffen auf die Unter-
    nehmen die Körperschaftsteuersätze zu. Dadurch wird
    für sie das Steuerrecht wesentlich einfacher. Das ist ein
    großer Schritt der Vereinfachung.

    Das Problem ist – das verstehe ich sehr wohl –, dass
    die Personengesellschaften zunächst einmal die Schwierig-
    keit haben, die Frage zu klären, ob sie sich für diese
    Optionen entscheiden wollen. Das kann ich verstehen.


    (Friedrich Merz [CDU/CSU]: Kriegen wir die Ergebnisse?)


    – Sie kriegen sie; das habe ich doch gerade gesagt. –
    Wenn sich die Unternehmen für diese Option entschei-
    den, dann trifft auf sie ein wesentlich einfacheres Steuer-
    recht zu.

    Sie müssen sich einmal in Europa – ich erwähne be-
    sonders die Niederlande – umschauen. Sie werden dann
    feststellen, dass sich selbst die Ein-Personen-Gesell-
    schaften als Kapitalgesellschaften organisieren. Man
    muss diese Tatsache einfach einmal zur Kenntnis neh-
    men.


    (Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.]: Das wollen Sie also!)


    – Nein, das will ich gerade nicht.

    (Elke Wülfing [CDU/CSU]: Das steckt dahin ter!)

    – Hören Sie einmal zu! Wir eröffnen durch diese Wahl-
    möglichkeit Chancen. Was ist denn Ihr Begriff von
    Freiheit in diesem Lande?


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Widerspruch bei der CDU/CSU – Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Fallensteller!)


    Bundesminister Hans Eichel






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    Es ist eine der großartigsten Regelungen, die ich ken-
    ne: Jetzt haben die Unternehmer die Wahl zwischen
    zwei Möglichkeiten, die sie vorher nie hatten. Sie kön-
    nen sich entweder nach dem Einkommensteuerrecht
    oder nach dem Körperschaftsteuerrecht besteuern lassen.


    (Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Sie stellen den Leuten Fallen und sagen, das sei die Freiheit!)


    Und das ist Ihnen, den Advokaten der Wahlfreiheit,
    wiederum nicht recht. Ich kann das nicht verstehen.


    (Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Fallenstellerparagraph! Sie lassen die Leute ins Messer laufen!)


    Nun kommen Sie mit Ihrer Rosinenpickerei. Dazu
    will ich Ihnen zwei Punkte sagen. Ich nenne in diesem
    Zusammenhang das Beispiel Erbschaftsteuer. Warum
    gibt es bei den Personengesellschaften das große erb-
    schaftsteuerliche Privileg? Das gibt es nur aus einem
    einzigen Grund. Dieses Privileg wird nämlich aus der
    Sozialpflichtigkeit des Eigentums nach Art. 14 des
    Grundgesetzes abgeleitet. Der Staat hat danach seine
    Steuergesetzgebung ausgerichtet. Wenn nämlich der Un-
    ternehmer als Eigentümer seinem Sohn oder seiner
    Tochter das Unternehmen vererbt, dann könnte ein
    Zugriff der Erbschaftsteuer nicht nur zu einem Problem
    für Sohn oder Tochter als neue Eigentümer werden,
    sondern auch zu einem Problem für den Betrieb werden
    und zu einer Gefährdung der Arbeitsplätze führen.


    (Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.]: Richtig!)

    Deshalb gibt es dieses erbschaftsteuerliche Privileg.


    (Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Das wollen Sie opfern!)


    Im Fall der Kapitalgesellschaft handelt es sich aber
    um zwei getrennte Vorgänge. Weil in diesem Fall der
    Unternehmer zu der einen und der Eigentümer zu der
    anderen Sphäre gehört, ist eine Vererbung innerhalb der
    Sphäre der Eigentümer ohne jeden Belang für die Sphä-
    re der Unternehmer.


    (Widerspruch bei der CDU/CSU)

    Es verändert sich vielleicht die Eigentümerstruktur.
    Wenn bei einem Aktionär der Erbschaftsfall eintritt,
    dann ist diese erbschaftsteuerliche Regelung ohne jeden
    Belang, weil bei den Kapitalgesellschaften eine Tren-
    nung zwischen Eigentümer und Unternehmer vorliegt.
    Bereden Sie einmal mit Ihren Finanzministern der Län-
    der, was passiert, wenn auch dieser Fall erbschaftsteuer-
    lich privilegiert würde! Dann gäbe es keine Basis für die
    Erbschaftsteuer mehr.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)