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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/88 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 88. Sitzung Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuer- senkungsgesetz) (Drucksache 14/2683) ...................... 8137 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Fraktion CDU/CSU: Eine Steuerreform für mehr Wachstum und Beschäftigung (Drucksache 14/2688) ...... 8137 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Hildebrecht Braun (Augs- burg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Unternehmensteuerre- form – Liberale Positionen gegen die Steuervorschläge der Koalition (Drucksache 14/2706) ............................... 8137 B Joachim Poß SPD ........................................... 8137 D Friedrich Merz CDU/CSU .............................. 8140 D Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 8145 C Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ..................... 8148 C Dr. Gregor Gysi PDS ...................................... 8151 B Hans Eichel, Bundesminister BMF ................. 8154 C Friedrich Merz CDU/CSU .......................... 8158 C Dr. Barbara Höll PDS ..................................... 8160 C Ernst Hinsken CDU/CSU ................................ 8161 A Hans Eichel, Bundesminister BMF ................. 8161 C Gerda Hasselfeldt CDU/CSU .......................... 8162 A Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU ....................................................... 8165 C Hans Eichel, Bundesminister BMF ................. 8166 A Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 8166 C Carl-Ludwig Thiele F.D.P. .............................. 8169 B Dr. Uwe-Jens Rössel PDS ............................... 8171 C Jörg-Otto Spiller SPD ..................................... 8171 D Walter Hirche F.D.P. ................................... 8172 B Peter Rauen CDU/CSU ................................... 8173 D Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD .................. 8176 B Elke Wülfing CDU/CSU ................................. 8177 D Detlev von Larcher SPD ................................. 8179 D Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion CDU/CSU: Afrika darf nicht zu einem vergessenen Konti- nent werden (Drucksache 14/2571) .......... 8182 A Rudolf Kraus CDU/CSU ................................. 8182 B Dr. R. Werner Schuster SPD ........................... 8183 D Dr. Klaus Kinkel F.D.P. .................................. 8185 B Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN... 8186 D II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 Carsten Hübner PDS ....................................... 8188 C Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU .............. 8189 C Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministe- rin BMZ .......................................................... 8191 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Erweiterung des Untersuchungsauftra- ges des 1. Untersuchungsausschusses der 14. Wahlperiode (Drucksache 14/2527) ............................... 8193 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Ergänzung des Untersuchungsauftrages des 1. Untersu- chungsausschusses (Drucksache 14/2686) ............................... 8193 B Christine Lambrecht SPD ............................... 8193 C Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU ........ 8195 A Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 8197 C Dr. Max Stadler F.D.P. ................................... 8198 D Dr. Evelyn Kenzler PDS ................................. 8199 D Frank Hofmann (Volkach) SPD ...................... 8200 C Dr. Max Stadler F.D.P. (zur GO) .................... 8201 C Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Rolf Kutzmutz, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion PDS einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung (Drucksache 14/2496) ............................... 8202 A Dr. Evelyn Kenzler PDS ........................... 8202 B Zusatztagesordnungspunkt 11: Aktuelle Stunde betr. Aus für den Transrapid Hamburg – Berlin; Auswir- kungen für den Wirtschafts- und Tech- nologiestandort Deutschland ................... 8203 B Bärbel Sothmann CDU/CSU ........................... 8203 B Angelika Mertens SPD .................................... 8204 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................ 8205 C Rolf Kutzmutz PDS ......................................... 8206 D Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU ...... 8207 D Reinhold Hiller (Lübeck) SPD ........................ 8209 A Hans-Michael Goldmann F.D.P. ..................... 8210 A Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8211 C Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU ..................... 8213 A Dr. Christine Lucyga SPD ............................... 8214 A Renate Blank CDU/CSU ................................. 8215 B Konrad Kunick SPD ........................................ 8216 B Siegfried Scheffler, Parl. Staatssekretär BMVBW ......................................................... 8217 C Nächste Sitzung ............................................... 8219 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 8221 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung (Tagesordnungspunkt 13) Alfred Hartenbach SPD .................................. 8222 A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 8223 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 8223 D Rainer Funke F.D.P. ....................................... 8224 C Anlage 3 Amtliche Mitteilungen .................................... 8225 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8137 (B) (D) 88. Sitzung Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 Beginn: 9.00 Uhr
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    Parl. Staatssekretär Siegfried Scheffler Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8221 (A) (B) (C) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bachmaier, Hermann SPD 18.02.2000 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Blank, Joseph-Theodor CDU/CSU 18.02.2000 Bohl, Friedrich CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Brecht, Eberhard SPD 18.02.2000 Bruckmann Hans-Günter SPD 18.02.2000 Bulmahn, Edelgard SPD 18.02.2000 Carstensen (Nordstrand), Peter Harry CDU/CSU 18.02.2000 Falk, Ilse CDU/CSU 18.02.2000 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.02.2000 Forster, Hans SPD 18.02.2000 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 18.02.2000 Frick, Gisela F.D.P. 18.02.2000 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 18.02.2000 Fuchs (Köln), Anke SPD 18.02.2000 Gebhardt, Fred PDS 18.02.2000 Gehrcke, Wolfgang PDS 18.02.2000 Dr. Geißler Heiner, CDU/CSU 18.02.2000 Günther (Plauen), Joachim F.D.P. 18.02.2000 Henke, Hans Jochen CDU/CSU 18.02.2000 Homburger, Birgit F.D.P. 18.02.2000 Ibrügger, Lothar SPD 18.02.2000 Klose, Hans-Ulrich SPD 18.02.2000 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 18.02.2000 Koppelin, Jürgen F.D.P. 18.02.2000 Leidinger, Robert SPD 18.02.2000 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine F.D.P. 18.02.2000 Lüth, Heidemarie PDS 18.02.2000 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Meyer (Ulm), Jürgen SPD 18.02.2000 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 18.02.2000 Moosbauer, Christoph SPD 18.02.2000 Mosdorf, Siegmar SPD 18.02.2000 Nahles, Andrea SPD 18.02.2000 Ohl, Eckhard SPD 18.02.2000 Otto (Frankfurt), Hans-Joachim F.D.P. 18.02.2000 Dr. Pick, Eckhart SPD 18.02.2000 Robbe, Reinhold SPD 18.02.2000 Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 18.02.2000 Rühe, Volker CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 18.02.2000 Schily, Otto SPD 18.02.2000 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 18.02.2000 Schmidt (Aachen), Ulla SPD 18.02.2000 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 18.02.2000 Schöler, Walter SPD 18.02.2000 Schröder, Gerhard SPD 18.02.2000 Schur, Gustav-Adolf PDS 18.02.2000 Schütze (Berlin), Diethard CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Schwarz-Schilling, Christian CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Thalheim, Gerald SPD 18.02.2000 Uldall, Gunnar CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.02.2000 Dr. Wend, Rainer SPD 18.02.2000 Wieczorek (Duisburg), Helmut SPD 18.02.2000 Wiesehügel, Klaus SPD 18.02.2000 Willner, Gert CDU/ CSU 18.02.2000 Zierer, Benno CDU/CSU 18.02.2000 8222 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung (InsOÄnd.G) (Tagesordnungspunkt 13) Alfred Hartenbach (SPD): Als der 12. Deutsche Bundestag im Sommer 1994, gegen Ende der 12. Legis- laturperiode, die neue Insolvenzordnung verabschiedet hatte, da hatte der Rechtsausschuss parteiübergreifend den ursprünglichen Regierungsentwurf gehörig verän- dert und in wesentlichen Punkten ergänzt. Dazu gehört insbesondere das Verbraucherinsolvenzverfahren, das mit dem Konzept der Restschuldbefreiung dem so ge- nannten Normalschuldner Wege eröffnet, nach einer be- stimmten Zeit des Wohlverhaltens und der Befriedigung seiner Gläubiger wieder einen unbelasteten Start ins Wirtschaftsleben zu unternehmen. Er ist dann frei von Belastungen, frei von Schulden, weil er eben sieben Jah- re lang alles nach besten Kräften unternommen hat, um seine Gläubiger zu befriedigen. Die Mitglieder des Rechtsausschusses haben damals gemeinsam diesen Weg gefunden und erfreuten sich der beispiellosen Unterstützung ihrer Arbeit durch das Jus- tizministerium und des damaligen Parlamentarischen Staatssekretärs, unseres Kollegen Rainer Funke. Wie schwierig die Umsetzung des neuen Insolvenz- rechts in die Praxis war, zeigt die Tatsache, dass auf Wunsch der Bundesländer das In-Kraft-Treten zweimal hinausgeschoben wurde. So kam es, dass das neue In- solvenzrecht erst am 1. Januar 1999 in Kraft treten konnte, mehr als vier Jahre nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Natürlich war die spannende Frage bei Befürwortern und Kritikern des neuen Insolvenzrechts, wie es sich in der Praxis bewähren würde. Die SPD-Bundestags- fraktion, die Arbeitsgruppe Rechtspolitik, hat im Herbst 1999 eine umfassende Befragung der Praxis durchge- führt. Als Ergebnis dieser Befragung – diese Aussagen der Richter, Rechtspfleger, Anwälte, die als Insolvenzverwalter und als Treuhänder tätig werden, sowie der Schuldnerberatungsstellen – kann man festhalten, dass das neue Insolvenzrecht genau die richtige Grundlage ist, um zwei Ziele, die die Insolvenzordnung vorsah, auch zu erreichen. Das erste Ziel ist die Umkehr der bisherigen Konkursidee von der Verwertung des Vermögens eines Schuldners in den Erhalt des Unternehmens des Schuldners und damit auch den Erhalt der Arbeitsplätze. Das zweite Ziel ist die Entschuldung der natürlichen Personen und der privaten Schuldner nach einer gewissen Zeit des Wohlverhaltens gegenüber den Gläubigern. Die Praxis ist überzeugt, dass diese Ziele mit der neuen Insolvenzordnung gut erreicht werden. Damit allein schon hat sich das neue Gesetz gerechtfertigt und kann weiteren Bewährungsproben gelassen entgegensehen. Selbstverständlich sind bei einem so neuen Gesetz auch Stolpersteine festzustellen, an denen die Praxis ha- kelt und Fragen, die noch keine befriedigende Antwort gefunden haben. Als ein besonderes Problem sieht es die Praxis an, dass die geeigneten Stellen, die § 305 der Insolvenzord- nung fordert, um zum Beispiel Insolvenzpläne oder Schuldenbereinigungspläne aufzustellen, noch nicht flä- chendeckend vorhanden sind und auch Schuldnerbera- tungsstellen keineswegs die Ausstattung haben, die sie haben sollten. Es ist Ländersache, diese Probleme zu ändern, und wir wissen, dass die Bundesländer dabei sind, hier für Abhilfe zu sorgen. Dafür danken wir den Bundesländern und hoffen auf einen gemeinsamen guten Weg. Die derzeitige Diskussion über die Frage, ob den Schuldnern in der Verbraucherinsolvenz Prozesskosten- hilfe gewährt werden soll, stellt für uns ein Ärgernis dar. Die damaligen Gesetzgeber in der 12. Legislaturperiode sind, wie sich aus den Gründen der Ausschussdrucksa- che ergibt, sämtlich davon ausgegangen, dass auch in diesem Fall die Zivilprozessordnung Geltung hat. Ande- rerseits haben wir nunmehr festgestellt, dass durch eine sehr uneinheitliche Rechtsprechung, die teilweise sogar innerhalb einzelner Landgerichtsbezirke unterschiedlich ist, eine große Unsicherheit entstanden ist. Eine rechts- einheitliche Entscheidung innerhalb eines Oberlandesge- richtsbezirkes oder gar innerhalb der Bundesrepublik ist wegen des Rechtsmittelweges derzeit nicht möglich. Gleichwohl sollten wir die Frage, ob wir Prozesskos- tenhilfe gemäß Gesetz bewilligen, so wie dies die PDS nun will, sehr genau bedenken. Die PDS macht es sich sehr leicht, wenn sie in ihrem Gesetzentwurf schreibt, die Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten durch Gewährung von Prozesskostenhilfe stelle keinen zusätz- lichen Kostenfaktor dar, weil der Gesetzgeber dies ja vorher schon beabsichtigt habe. Dies ist eine echte Milchmädchenrechnung, denn tatsächlich werden die Justizhaushalte der Länder zunächst einmal mit der Pro- zesskostenhilfe belastet werden. Dabei wird sicherlich der Umfang nicht so sein, dass die Justizhaushalte der Länder darunter zusammenbrechen. Andererseits dürfen wir als Gesetzgeber natürlich auch die Finanzsituation der Länder nicht außer Acht lassen. Wir halten hier Ge- spräche zwischen Justizministerium und den Länderjus- tizministerien für dringend geboten, um einen Lösungs- weg zu finden. Die weitere Frage, ob man Null-Pläne, auch eine For- derung der PDS, im Gesetz festschreiben sollte, bedarf ebenfalls der sorgfältigen Prüfung. Das Gesetz wollte, dass der redliche Schuldner über das Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung wieder die Möglichkeit ei- nes unbelasteten Starts in das Wirtschaftsleben be- kommt. Man muss nun den Gerichten, die die Quoten für eine Tilgung der Restschuld festsetzen, überlassen, zu prüfen, ob hier tatsächlich ein redlicher Schuldner die Restschuldbefreiung beantragt oder ob es sich um einen Glücksritter handelt, der möglichst billig davonkommen will. Diese Ermessensentscheidung, die eines der Herz- stücke des Verfahrens ist, würde den Gerichten genom- men, wenn im Gesetz ein Null-Plan obligatorisch er- möglicht würde. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8223 (A) (B) (C) (D) Wir sind der Ansicht, dass es bei allen festgestellten kleineren Problemen noch viel zu früh ist, bereits mit Änderungen im Gesetz zu beginnen. Wir wünschen uns – und wir werden dies auch sicherlich erhalten – vom Justizministerium einen ersten Erfahrungsbericht, und wir wünschen uns auch – und wir werden auch dies sicherlich erhalten –, dass dieser Erfahrungsbericht Lö- sungsvorschläge aufzeigt. So ist es für uns durchaus vor- stellbar, dass gewisse überbürokratische Regelungen auf einfacherem Wege als durch Gesetzesänderung zu lösen sind und dass insbesondere eine Vereinheitlichung der Vordrucke und deren Entrümpelung ebenfalls auf unter- gesetzlichem Wege möglich ist. Danach wird auch zu prüfen sein, ob wir nicht diejenigen mit ins Boot neh- men bei der Finanzierung der Insolvenzverfahren, die vorher an den Schuldnern verdient haben. Vorstellbar wäre, dass möglicherweise bei jedem gewährten Kredit ein Teil, ein so genannter Insolvenzpfennig, einbehalten, einem Fonds zugeführt und dann für die Kostendeckung der Insolvenzverfahren verwendet wird. Das sind Überlegungen, die wir gerne anstellen wol- len, wenn wir eine sichere Basis haben, wo Änderungen erforderlich sind. Wenn wir wissen, ob diese richtige und vernünftige gesetzliche Regelung des Insolvenz- rechts geändert werden muss, dann wünschen wir uns auch, dass dies wie vor nunmehr sieben, acht Jahren wiederum im großen Einvernehmen aller im Bundestag vertretener Parteien geschieht. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Kein Gesetz kann so perfekt sein, dass es nicht auch Änderungen bedarf. Dennoch ist der Entwurf eines Ge- setzes zur Änderung der Insolvenzordnung, den die PDS vorgelegt hat, abzulehnen, weil ein so umfangreiches Gesetz wie die Insolvenzordnung seine Wirkungen nicht schon nach einem Jahr voll entfalten kann. Die Insol- venzordnung, die das alte Konkurs- und Vergleichsrecht abgelöst hat, wurde über Jahre sehr intensiv beraten und dabei wurden auch die jetzt von der PDS aufgeworfenen Fragen behandelt. Dabei spielte eine sehr ausführliche Rolle die Frage der Prozesskostenhilfe für ein beantragtes Insolvenzver- fahren, um dem Schuldner diesen Antrag zu erleichtern, gegebenenfalls auch schmackhaft zu machen. Die Be- richterstatter haben aber nach der Tradition des bisher geltenden Konkursrechtes sich dafür entschieden, dass in den Fällen, in denen keine Eigenmittel für die Durch- führung eines Insolvenzverfahren vorhanden sind, der Schuldner letztlich durch die Pfändungschutzbestim- mung der ZPO ausreichend geschützt ist und nur ein ge- ringes Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf Eröff- nung eines Insolvenzverfahrens mit dem Ziel der Rest- schuldbefreiung besteht. Es war nach Auffassung der Berichterstatter dem Schuldner zuzumuten, gegebenen- falls unpfändbares Vermögen einzusetzen zur Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders. Berücksichtigt wurde aber auch wesentlich, dass die Länder in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen ha- ben, dass bei Einführung von Prozesskostenhilfe für Kleininsolvenzen erheblich höhere Kosten entstünden, da jeder Schuldner ohne eigenes Risiko und eigene An- strengung ein solches Verfahren auf Kosten des Staates durchführen könne. Dies war und ist nicht der Sinn des Gesetzes gewesen. Dennoch muss – und dies hat das Justizministerium zugesagt – dieser Aspekt weiter deut- lich beobachtet werden, um auch dem Schuldner einen Anreiz zu geben, aus der Sozialhilfe herauszukommen oder mehr als das pfändungsfreie Einkommen zu erzie- len, wenn er denn von der Restschuld befreit ist. Nachdem der befürchtete Ansturm auf die Gerichte ausgeblieben ist, könnte nach einer Übergangszeit der Bewertungen der Verfahren erneut dieses Problem dis- kutiert werden. Die Frage des Vollstreckungsschutzes ab dem Zeit- punkt der Einleitung außergerichtlicher Einigung ist ein gefährliches Instrument gegen die Gläubigerinteressen. Damit könnten sich Schuldner willkürlich der Vollstre- ckung entziehen, wenn sie denn nur ein solches Verfah- ren einleiten und durch zögerliche Behandlung über Jah- re hinaus betreiben. Da der Schuldner durch Herbeibrin- gung von Angaben und Auskünften selbst die Dauer des Verfahrens in der Hand hat, muss ein gewisser Druck vorhanden sein, schnell das Restschuldbefreiungsverfah- ren durchzuziehen, wodurch er dann den Vollstre- ckungsschutz erhält. Schon jetzt haben Schuldner die Möglichkeiten bei Darlegung ernsthafter Bemühungen und Verhandlungen und aussichtsreichem Betreiben, von den Gerichten vor- läufigen Vollstreckungsschutz zu bekommen. Diese In- strumente sollten nicht durch eine pauschale Einstellung verallgemeinert werden. Ein genereller 6-monatiger Vollstreckungsschutz, der immer wieder verlängert werden kann, würde trotz Be- schleunigungsgebot nicht zu richtigen Ergebnissen füh- ren. Ein Jahr nach In-Kraft-Treten der Insolvenzordnung ist es unangebracht, die „Goodwillzeit“ von sieben auf fünf Jahre zu senken, da auch hier erst die Erfahrungen abgewartet werden müssen. Bei einer solchen Überle- gung sind auch die Gläubigerinteressen zu berücksichti- gen, die in einem solchen Verfahren auf erhebliche Teile ihrer Forderungen verzichten und sich mit geringen Quoten über sieben Jahre zufrieden geben müssen. Das Justizministerium wird aufgefordert, die Ent- wicklung der Anwendung der Insolvenzordnung unter allen Aspekten genauestens zu begleiten und dem Deut- schen Bundestag Bericht zu erstatten, damit wir dann gegebenenfalls mit Änderungen reagieren können. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die neue Insolvenzordnung leistet eine richtige und nachhaltige Hilfe für viele Schuldner, aus einer oft gna- denlosen Schuldenfalle wieder herauszukommen. Über- schuldung kann für die Betroffenen zu einer unerträgli- chen Belastung führen. Und nicht selten führt die mate- rielle Not zur sozialen Isolation und zur gesellschaftli- chen Ausgrenzung. Das neue Insolvenzrecht hat für erhebliche Verbesse- rungen gesorgt: Anders als nach früherem Konkursrecht 8224 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) sind heute Gläubiger und Schuldner bei der Sanierung eines Betriebes wesentlich flexibler. Die Zielrichtung des Gesetzes, nicht mehr die Verwertung des Restver- mögens und damit die Zerschlagung eines Betriebes im Vordergrund zu haben, sondern ausdrücklich auf die Fortführung des Unternehmens zu setzen, dient überdies dem Erhalt von Arbeitsplätzen. Im Rahmen des so genannten Verbraucherinsolvenzver- fahrens können heute darüber hinaus überschuldete Pri- vatpersonen eine Befreiung von ihren Restschulden er- langen und so einem manchmal „lebenslangen Schul- denturm“ entfliehen. Im Gegenzug muss sich der Schuldner bemühen, während einer siebenjährigen „Wohlverhaltensperiode“ den pfändbaren Teil seines Vermögens an einen Treuhänder abzutreten, der den Er- lös dann an die Gläubiger verteilt. Für viele Menschen bietet dieser Weg nunmehr eine wirkliche Chance zum Neuanfang: Er ermöglicht ihnen eine Rückkehr ins Wirtschafts- und Arbeitsleben. Das ist ein enormer gesellschaftlicher und sozialer Gewinn. Denn Überschuldung ist für Menschen nicht nur eine er- hebliche psychische Belastung. Sie verhindert auch die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben und zemen- tiert den Bezug von Sozialleistungen. Das komplexe Regelungswerk der Insolvenzordnung ist erst seit rund einem Jahr in Kraft. In der Praxis zeigt das Gesetz gute Wirkung, aber es sind auch Probleme aufge- treten, die der Gesetzgeber seinerzeit gar nicht beabsich- tigt hatte. Ich meine damit zum Beispiel das Problem der Gewährung von Prozesskostenhilfe: Selbstverständlich darf das Verbraucherinsolvenzverfahren, das ja gerade Menschen, die über wenig Mittel verfügen, helfen soll, diesen Menschen nicht deshalb versperrt bleiben, weil sie über keine Mittel verfügen. Das ist absurd. In diesem Punkte müssen wir angesichts der uneinheitlichen Rechtsprechung unbedingt bald zu einer Lösung kom- men. Eines darf dabei aber nicht vergessen werden: Eine Lösung dieses Problems kann es nur gemeinsam mit den Ländern geben. Denn – das, meine Damen und Herren von der PDS, haben Sie in ihrem Entwurf nicht be- dacht – die Justizhaushalte der Länder würden doch mit der Prozesskostenhilfe belastet. Bei einem noch jungen Gesetz, das überdies derart komplex ist, sollte man sich davor hüten, sogleich nach gesetzgeberischen Änderungen zu rufen, nur weil in der Praxis nicht alles so läuft, wie man sich das ursprünglich gewünscht hat. Populistische Schnellschüsse sind hier nicht gefragt. Vielmehr sollten wir gemeinsam die be- reits durchgeführten Expertenanhörung sowie die Erfah- rungen in den Ländern sorgfältig analysieren und erst dann angemessen reagieren. Und im Übrigen, meine Damen und Herren von der PDS: Nicht immer ist gleich der Gesetzgeber gefragt. Einige Probleme der praktischen Umsetzung des Geset- zes haben auch etwas mit der Situation vor Ort zu tun und lassen sich auch unterhalb der gesetzgeberischen Ebene angehen. Ich meine etwa die Einrichtung so ge- nannter geeigneter Stellen nach § 305 der Insolvenzord- nung sowie die Ausstattung von Schuldnerberatungsstel- len. Auch hier gilt es, gemeinsam mit den zuständigen Bundesländern die Probleme zu lösen. Ich weiß, dass es hier bereits Fortschritte gibt. Die Koalition wird sich gewiss keinen gesetzgeberi- schen Änderungen gegenüber verschließen, wenn sich herausstellen sollte, dass diese notwendig sein sollten. Nur: Nach erst knapp einem Jahr Erfahrung mit der In- solvenzordnung ist es heute für ein derartiges Urteil noch zu früh. Rainer Funke (F.D.P.): Die neue Insolvenzordnung, die am 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist, hat sich ins- gesamt bislang sehr bewährt. Dabei ist jedoch einzu- räumen, dass bei einem solch umfangreichen Gesetz, das die alte Konkursordnung und die Vergleichsordnung und die Gesamtvollstreckung ersetzt, einzelne Regelun- gen der Rechtsprechung und in der praktischen Umset- zung Schwierigkeiten bereiten. Dies hat die PDS zum Anlass genommen, einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung vorzulegen, über den im Einzelnen im Rechtsausschuss zu diskutieren sein wird. So war es durchaus vom Gesetzgeber gewollt, dass Prozesskostenhilfe für die Verfahren der Restschuldbe- freiung und der Verbraucherinsolvenz zu gewähren ist. Eine Reihe von Gerichten hat jedoch diesen gesetzgebe- rischen Willen nicht nachvollzogen und die Prozesskos- tenhilfe abgelehnt. Es wäre einerseits durchaus zweck- mäßig, die höchstrichterliche Rechtsprechung abzuwar- ten. Andererseits spricht aber auch nichts dagegen, eine Klarstellung im Gesetz vorzunehmen, da dies ohnehin dem gesetzgeberischen Willen entsprochen hat. Anders verhält es sich bei der so genannten Wohlver- haltensperiode, die vom Gesetzgeber bewusst auf sieben Jahre festgelegt worden war und die schon damals einen Kompromiss darstellte. Dabei hat sich der Gesetzgeber an ausländischen Beispielen orientiert. Wir sollten zu- nächst einmal die Erfahrungen mit dieser Wohlverhal- tensperiode abwarten, ehe eine Veränderung vorgesehen wird. Ohnehin sollten in der Verbraucherinsolvenz und bei der Restschuldbefreiung erst einmal die Erfahrungen in der Praxis beleuchtet werden. Ein Jahr nach In-Kraft- Treten der Insolvenzordnung bestehen für dieses Gebiet noch keine hinreichenden Erfahrungen, weil die Länder die Schuldnerberatungsstellen unzureichend ausgestattet haben und so die Stellung von Anträgen im Verbrau- cherinsolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung er- schwert haben. Ich sage offen, dass ich über dieses Verhalten der Länder zutiefst enttäuscht bin. Offensichtlich ist es leichter, in Sonntagsreden zu fordern, dass die Ärmsten der Armen entschuldet werden und dass ihnen ein Neu- beginn ihrer bürgerlichen Existenz ermöglicht werden muss, denn diese Forderung klingt gut. Wenn es aber darum geht, entsprechendes Personal für die Schuldner- beratungsstellen zur Verfügung zu stellen, wird schlicht gekniffen. Stattdessen hatten die Länder, obwohl die In- solvenzordnung im Jahre 1994 beschlossen worden war, das In-Kraft-Treten der Insolvenzordnung am 1. Januar 1999 noch weiter hinausschieben wollen, um eben nicht Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8225 (A) (B) (C) (D) in die eigene finanzielle Verantwortung zu kommen. Statt neuer gesetzlicher Regelungen müssen wir daher zunächst die Länder auffordern, unverzüglich genügend Beratungsstellen und Personalverstärkungsmittel zur Verfügung zu stellen. Wir werden in den Beratungen des Rechtsausschusses die angesprochenen Fragen auf ihre Praktikabilität genau abklopfen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 747. Sitzung am 4. Feb- ruar 2000 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: – Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ – Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Union zur Änderung der Bi- lanz- und der Konzernbilanzrichtlinie hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs (90/605/EWG), zur Verbesserung der Offenlegung von Jahresab- schlüssen und zur Änderung anderer handels- rechtlicher Bestimmungen (Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz – KapCoRiLiG) – Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Juni 1997 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über den Eisen- bahnverkehr, über die gemeinsame Staatsgrenze und über den erleichterten Eisenbahndurchgangs- verkehr Der Bundesrat hat in seiner 747. Sitzung am 4. Feb- ruar 2000 beschlossen, dem nachstehenden Gesetz ge- mäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht zuzu- stimmen. – Drittes Gesetz zur Änderung des Betäubungsmit- telgesetzes (Drittes BtMG-Änderungsgesetz – 3. BtMG-ÄndG) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Dritter Bericht des Arbeitsstabes Europäische Wirt- schafts- und Währungsunion des Bundesministeriums der Finanzen und der Bundesministerien (AS WWU) vom 21. April 1999 Einführung des Euro in Gesetzgebung und öffentliche Verwaltung – Drucksachen 14/882, 14/1187 Nr. 1.2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Entwicklung der Konvergenz in der Europäischen Union im Jahre 1998 – Drucksachen 14/1344, 14/1616 Nr. 1.2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zum „Grauen Kapital- markt“ – Drucksachen 14/1633, 14/1775 Nr. 1.2 – Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1999 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 12 22 – Eisen-bahnen des Bundes – Titel 639 01 – Erstattungen von Verwaltungsausgaben des Bundeseisenbahnvermögens – Drucksache 14/1858 – Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Unterrichtung durch die Bundesregierung Tierschutzbericht 1999 „Bericht über den Stand der Entwicklung des Tier-schutzes“ – Drucksachen 14/600, 14/829 Nr. 2 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 14/1276 Nr. 2.23 Innenausschuss Drucksache 14/1936 Nr. 1.28 Finanzausschuss Drucksache 14/272 Nr. 71 Drucksache 14/1617 Nr. 2.4 Drucksache 14/1936 Nr. 1.7 Drucksache 14/1936 Nr. 1.8 Drucksache 14/1936 Nr. 1.12 Drucksache 14/1936 Nr. 1.15 Drucksache 14/1936 Nr. 1.26 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/2104 Nr. 2.6 Drucksache 14/2104 Nr. 2.9 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/1936 Nr. 1.5 Drucksache 14/2104 Nr. 2.8 Drucksache 14/2104 Nr. 2.19 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/1579 Nr. 1.9 Drucksache 14/1617 Nr. 2.6 Drucksache 14/2104 Nr. 1.1 Amtliche Mitteilung (Nachtrag zum Plenarprotokoll 14/53 vom 9. September 1999) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäi- sche Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 14/431 Nr. 1.9 Drucksache 14/431 Nr. 1.10 Drucksache 14/431 Nr. 1.18 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/309 Nr. 2.50 8228 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 (A) (C) Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/74 Nr. 2.5 Drucksache 14/272 Nr. 207 Drucksache 14/431 Nr. 1.5 Drucksache 14/595 Nr. 3.1 Amtliche Mitteilung (Nachtrag zum Plenarprotokoll 14/55 vom 16. September 1999) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüs- se haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrich- tungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/342 Nr. 1.14 Drucksache 14/595 Nr. 2.3 Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident!
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolle-
    ginnen und Kollegen! Der einzig spürbare Beitrag der
    Grünen zur Steuerpolitik war die Durchsetzung der so
    genannten Ökosteuer.


    (Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.]: Sehr wahr!)

    Das kostet die Bürger zunächst 35 Milliarden DM; wenn
    Sie weiter in der Regierung sind, wird sich dieser Betrag
    noch erhöhen. Für diese 35 Milliarden DM, die sie
    zusätzlich zahlen dürfen, sind die Bürger Ihnen Dank
    schuldig.


    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU – Ludwig Stiegler [SPD]: Von der Entlastung haben Sie nichts gehört? Mit Bilanzen haben Sie Probleme!)


    In der Debatte um diese Unternehmensteuerreform ist
    es vielleicht doch notwendig, kurz den Blick zurückzu-
    wenden.


    (Detlev von Larcher [SPD]: Die F.D.P. blickt immer zurück!)


    Herr Minister Eichel, auf der Basis dessen, was Sie hier
    vorlegen – ich beziehe mich auf die Steuersätze und das
    Entlastungsvolumen –, wäre 1997 ein Kompromiss
    möglich gewesen. Aber Sie haben damals jede Möglich-
    keit zum Kompromiss verhindert und blockiert. Wir ha-
    ben mindestens drei Jahre für eine Steuerentlastung ver-
    säumt.


    (Dietrich Austermann [CDU/CSU]: Ja!)

    In diesen drei Jahren hätten hunderttausend Menschen
    Arbeitsplätze finden können. Sie haben zu verantworten,
    dass das nicht gelungen ist.

    Rezzo Schlauch






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)



    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU – Joachim Poß [SPD]: Wir haben damit eine weitere Mehrwertsteuererhöhung verhindert!)


    Gerade der Kollege Poß und auch andere haben uns
    immer wieder entgegnet,


    (Joachim Poß [SPD]: Ja, sicher!)

    eine Gegenfinanzierung sei nicht zu machen. Sie haben
    doch noch in den Ohren, was damals abgelaufen ist.


    (Joachim Poß [SPD]: Ja, natürlich!)

    Aber jetzt kommen Sie zu dem Ergebnis: Das geht sehr
    wohl.


    (Joachim Poß [SPD]: Ja, weil wir konsolidieren, Herr Solms! – Ludwig Stiegler [SPD]: Inzwischen ist ein Jahr vergangen! Wir bringen euren versaubeutelten Haushalt in Ordnung!)


    Diese 50 Milliarden DM, die Sie nun dafür aufwenden
    wollen, übersteigen den Betrag, den wir damals vorge-
    sehen haben, um diese Steuerreform auf den Weg zu
    bringen. Sie beweisen damit, dass Sie dies damals ein-
    seitig nur aus politischen Gründen blockiert haben. Das
    muss heute noch einmal gesagt werden.


    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Jetzt hat Herr Eichel sehr geschickt Köder für die

    Wirtschaft ausgelegt – aber natürlich nicht für die Wirt-
    schaft insgesamt, sondern nur für die großen Kapitalge-
    sellschaften.


    (Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Quatsch!)


    Diese sollen nun entlastet werden.

    (Dietrich Austermann [CDU/CSU]: Die Ban ken und Versicherungen!)

    Man hätte es gar nicht anders erwarten können: Die
    stimmen natürlich öffentlich zu, während der Mit-
    telstand, der kein geschlossenes Sprachrohr hat, dabei
    auf der Strecke bleibt.

    Eine Steuerreform, die eine vernünftige Entlastung
    mit sich bringt, ist unterstützenswert. Ist aber die Gestal-
    tung der Entlastung so ungleichmäßig, dass sie einer
    Steuerreform, die dem Anspruch, Steuergerechtigkeit zu
    erzielen, nicht gerecht wird, dann müssen wir sie ableh-
    nen.


    (Ludwig Stiegler [SPD]: In Steuergerechtigkeit seid ihr ja Experten! – Joachim Poß [SPD]: Ihr steht für Gerechtigkeit, das ist bekannt! Herr Solms, der Streiter für Steuergerechtigkeit!)


    Wie sollte eine Steuerreform aussehen? Das Steuer-
    system soll einfach und gerecht sein und niedrige Steu-
    ersätze haben. Das heißt, die Steuerpflichtigen sollen
    gleich behandelt werden. Alle diese Ziele werden ver-
    letzt. Das will ich an einigen Punkten deutlich machen.

    Aber eines vorab: Warum müssen wir eine solche
    Steuerreform machen? Weil die Bürger das Steuerrecht
    nicht mehr akzeptieren.


    (Christine Scheel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer ist denn dafür verantwortlich?)


    Sie verstehen es nicht. Sie werden überfordert. Sie wei-
    chen aus, die einen in die Schwarzarbeit, die anderen in
    die Kapitalflucht. Deswegen muss ein Steuersystem so
    gestaltet werden, dass es jeder verstehen kann.

    Das Steuerrecht, was Sie vorschlagen mit Options-
    möglichkeiten,


    (Ludwig Stiegler [SPD]: Es gibt jetzt keine Fluchtmöglichkeit mehr!)


    bei denen keiner weiß, welche Risiken man dabei ein-
    geht, mit der Einführung einer Doppelbesteuerung durch
    das Halbeinkünfteverfahren und mit einer verfassungs-
    mäßig riskanten Anrechnung bei der Gewerbesteuer –
    der Bundesfinanzhof hat gesagt, dass das verfassungs-
    widrig ist –, führt zu viel mehr Unsicherheit. Der Pla-
    nungshorizont, gerade für die mittelständischen Unter-
    nehmen, die die Arbeitsplätze schaffen sollen, ist so un-
    sicher, dass sie gar nicht wissen, wie sie darauf reagieren
    sollen. Das führt dann zu dem, was man eben gerade
    nicht will, nämlich dass Investitionen zurückgestellt
    werden, dass Unsicherheit eintritt und dass nur diejeni-
    gen, die es sich leisten können, teure Anwälte und Bera-
    ter zu bezahlen, damit zurechtkommen. Das sind dann
    wieder die Großunternehmen.

    Einer der Päpste der Steuerpolitik in Deutschland,
    Professor Bareis, hat heute in der „Berliner Zeitung“
    kundgetan – ich zitiere –:

    Das Steuerrecht wird in Zukunft noch komplizierter
    und damit ungerechter. Wer Geld für clevere Steu-
    ergestaltung ausgibt, kommt besser weg. Das war
    nicht das Ziel der Reform.

    So Professor Bareis.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordne ten der CDU/CSU)

    Das entscheidende Missverständnis bei Ihren Ansät-

    zen liegt darin, dass Sie weiter dem Gedanken Ihres
    Bundeskanzlers Gerhard Schröder anhängen, dass die
    Unternehmen entlastet werden müssen, aber nicht die
    Unternehmer.


    (Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.]: Das ist der Fehler! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!)


    Das ist die wirtschaftspolitisch dümmste Aussage eines
    Bundeskanzlers seit der Existenz der Bundesrepublik
    Deutschland.


    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Sie zeigt ein absolutes Missverständnis um die Zu-
    sammenhänge der Wirkungsweise unserer sozialen
    Marktwirtschaft. Immer geht die Initiative von Men-
    schen aus, die sich einsetzen, die ein Risiko eingehen,
    die ihr Kapital zur Verfügung stellen, die zur Verant-
    wortung stehen und die auch das Risiko durch ihr Eigen-

    Dr. Hermann Otto Solms






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    tum und das ihrer Familien tragen. Daraus werden neue
    Arbeitsplätze und neue Unternehmen geschaffen, die
    dann wachsen.

    Die Großunternehmen kaufen die kleinen auf, fusio-
    nieren mit anderen Unternehmen im Ausland, verlagern
    ihre Produktionsstätten oder ihre Sitze ins Ausland. Sie
    sind nicht an das Inland gebunden. Deswegen muss der
    Schwerpunkt bei den natürlichen Personen ansetzen und
    nicht bei den anonymen Kapitalgesellschaften. Genau
    diesen strategischen Fehler machen Sie bei Ihrer Steuer-
    reform.


    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Die Kapitalgesellschaften werden im Übrigen bei der
    Körperschaftsteuer mit 25 Prozent jetzt deutlich stärker
    entlastet. Zusammen mit der Gewerbesteuer kommen sie
    dann auf 37 Prozent. Die Personengesellschaften blei-
    ben bei 45 Prozent ab 2005. Aber auch sie müssen Ge-
    werbesteuer bezahlen. Sie werden also deutlich höher
    besteuert. Das führt natürlich zu einer echten Benachtei-
    ligung. Das können wir in den Beratungen noch ändern.
    Wir sind dazu bereit. Dann kann es auch eine Zustim-
    mung geben. Wenn dieser fundamentale Fehler nicht
    ausgeglichen wird, wird es jedenfalls dort, wo die F.D.P.
    mitzureden hat, keine Zustimmung im Bundesrat geben.


    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Sie wissen selber – man hört das in den Diskus-
    sionen –, dass das Optionsmodell das nicht vollständig
    ausgleichen kann. Das Optionsmodell hat fundamentale
    Nachteile – nicht nur dadurch, dass die Bemes-
    sungsgrundlage für die Erbschaftsteuer steigt, vielleicht
    bis zum Fünffachen –, sondern auch dadurch, dass die
    Planbarkeit, die Nebenwirkungen des Optionsmodells
    nicht berechenbar sind, sodass die Unternehmer nicht
    wissen: Können wir es riskieren? Was passiert denn
    dann? Welche Risiken gehen wir ein? Das aber ist – das
    sagt der Steuerberaterverband schon heute – nicht hand-
    habbar. Damit kann man nicht umgehen und das wird zu
    mehr Verunsicherung führen.

    Die Gewerbesteueranrechnung ist verfassungsbe-
    denklich.


    (Dr. Uwe-Jens Rössel [PDS]: Mehr als bedenklich!)


    Das ist auch völlig klar: Es macht keinen Sinn, die
    Gewerbesteuer auf der einen Seite zu erheben und sie
    auf der anderen Seite, bei der Einkommensteuer, teil-
    weise abzugsfähig zu machen.

    In diesem Punkt, Herr Merz, bin ich enttäuscht von
    den Vorschlägen der CDU.


    (Beifall bei der F.D.P.)

    Wir waren in der Koalition viel weiter. Im Koalitions-
    vertrag 1994 hatten wir die Vereinbarung getroffen, dass
    die Gewerbesteuer abgeschafft wird und dass sich die
    Kommunen über andere Steuerarten finanzieren. Das
    wäre auch möglich.


    (Beifall bei der F.D.P.)

    Nur wenn Sie die Gewerbesteuer abschaffen, können Sie
    eine Gleichbehandlung der Besteuerung erreichen. So-
    lange die Gewerbesteuer existiert, wird dies immer zu
    einer Benachteiligung der Gewerbebetriebe führen.

    Wirklich entsetzt hat mich allerdings – das habe ich
    einem Zeitungsbericht entnommen –, dass Sie, Herr
    Merz, vorschlagen, die Gewerbesteuer solle den Charak-
    ter einer kommunalen Unternehmensteuer annehmen.
    Dabei müssten auch diejenigen, die bisher keine Gewer-
    besteuer zahlten – beispielsweise die Freiberufler – in
    die Gewerbesteuer einbezogen werden. Ich glaube, auf
    der Basis finden auch wir keine Vereinbarung. Die Ein-
    beziehung der freien Berufe – und dann vermutlich auch
    der Landwirte – in das System der Gewerbesteuer wird
    es mit der F.D.P. jedenfalls nicht geben. Das ist ein völ-
    lig falscher Vorschlag.


    (Beifall bei der F.D.P.)

    Der einzig richtige, systemkonforme Vorschlag ist die
    Abschaffung der Gewerbesteuer.


    (Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.]: Sehr richtig!)

    Noch ein Wort zur Besteuerung der Veräußerungs-

    gewinne. Herr Eichel hat – das war ja der größte Köder
    für die Unternehmen, insbesondere für die Banken und
    Versicherungen – angeboten, dass Beteiligungen steuer-
    frei veräußert werden könnten. Die Gewinne verbleiben
    dann ja erst einmal im Unternehmen. Das stärkt die
    Macht des Managements, schwächt den Einfluss der Ak-
    tionäre,


    (Zuruf von der SPD: Falsch!)

    aber führt zu einer einseitigen Begünstigung der Kapi-
    talgesellschaften gegenüber den Personengesellschaften
    und den Einzelkaufleuten. Dagegen haben Sie im letzten
    Jahr, mit dem so genannten Steuerentlastungsgesetz
    1999, den hälftigen Steuersatz für Personenunternehmen
    bei Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung abge-
    schafft; Sie verlangen jetzt den vollen Steuersatz. Diese
    beiden Entscheidungen stehen so krass im Widerspruch
    zueinander, dass wir darüber reden müssen. Das ist
    überhaupt nicht akzeptabel.


    (Dr. Gregor Gysi [PDS]: Sehr richtig! Das stimmt!)


    Wir machen den Vorschlag – aber der ist diskussions-
    fähig –, dass wir für alle Rechtsformen den halben
    Steuersatz einführen und dass wir die Grenze für die
    wesentliche Beteiligung bei 10 Prozent lassen. Bei klei-
    nen Unternehmen ist 1 Prozent absolut zu wenig; bei
    Großunternehmen kann 1 Prozent natürlich sehr viel
    sein. Aber die Masse sind eben kleine und mittlere Un-
    ternehmen.


    (Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.]: Richtig!)

    Deshalb müssen wir bei 10 Prozent bleiben.

    Ich halte auch den Vorschlag der CDU mit der Re-
    investitionsrücklage für keinen guten Vorschlag. Denn
    die Investitionen sind dann wieder an bestimmte Krite-
    rien gebunden; die Gewinnverwendungsfreiheit wird

    Dr. Hermann Otto Solms






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    dadurch ausgehöhlt. Besser wäre es, dies im Wege eines
    reduzierten Steuersatzes zu regeln. Das ist einfach zu
    handhaben und die Wirtschaftsobjekte können je nach
    ihren wirtschaftlichen Interessen damit umgehen.


    (Beifall bei der F.D.P.)

    Für mich ist entscheidend, dass in diesem Steuervor-

    schlag dem Gesichtspunkt der Vereinfachung und der
    Gleichbehandlung nicht Rechnung getragen wird. Das
    ist aber in Anbetracht unseres komplizierten Steuer-
    rechts das Wichtigste. Deswegen haben wir, die F.D.P.,
    vorgeschlagen – unser Vorschlag liegt ja seit einem Jahr
    auf dem Tisch; der Stufentarif schon seit Anfang
    1996 –, ein ganz einfaches Steuersystem einzuführen:
    15 Prozent für Bezieher kleiner Einkommen, 25 Prozent
    für Bezieher mittlerer und 35 Prozent für Bezieher grö-
    ßerer Einkommen, für alle Rechtsformen und für alle
    Einkunftsarten – und das ist es! Dann ist eine völlige
    Gleichbehandlung gewährleistet und die vielen kompli-
    zierten Vorschriften zur Abgrenzung können beseitigt
    werden. Das ergibt ein ganz einfaches Steuerrecht.

    Dann könnten wir das Ziel erreichen, dass jeder, der
    Einkünfte aus nur einer Quelle bezieht, seine Einkom-
    mensteuererklärung auf einer Postkarte abschicken kann
    und innerhalb von zehn Tagen die Reaktion des Finanz-
    amtes bekommt. Das wäre ein ideales Steuersystem. Die
    Steuerbürger könnten dann sagen: Okay, das ist einfach,
    ich verstehe, was jeder bezahlen muss, es ist nicht so
    viel und das akzeptiere ich.

    Mit einem solchen Steuerrecht wären wir allen ande-
    ren Ländern in der Europäischen Union voraus. Das wä-
    re der Idealfall, den man erreichen kann. Deshalb blei-
    ben wir dabei: Dieser Vorschlag eines radikal verein-
    fachten Steuersystems mit drei Steuerstufen für alle Ein-
    kunftsarten ist das, was wir anstreben sollten. Wir ver-
    folgen dieses Ziel auch weiterhin. Interessant ist, dass
    bei einer Umfrage unter tausend mittelständischen Un-
    ternehmern über die Hälfte gesagt hat: Dieser Dreistu-
    fentarif der F.D.P. wäre das Beste, was sie sich vorstel-
    len könnten. Das heißt, wir haben mit diesem Modell be-
    reits eine hohe Akzeptanz und Zustimmung erreicht und
    werden weiter dafür werben.

    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordne ten der CDU/CSU)




Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich erteile das Wort
dem Kollegen Gregor Gysi, PDS-Fraktion.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Da-
    men und Herren! Ich finde, Herr Solms, dass Sie Herrn
    Rezzo Schlauch insofern Unrecht getan haben, als der
    theoretische Ansatz seiner Rede einem Bewerbungs-
    schreiben an die F.D.P. glich. Ich habe sozusagen den
    gesamten Neoliberalismus herausgehört,


    (Beifall bei der PDS – Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die „struktu relle Revolution“ hätte Ihnen doch gefallen müssen!)


    wenn es auch in Details, insbesondere bei der Ökosteu-
    er, Differenzen geben mag.

    Im Kern geht es um die Frage der Verbindung von
    Steuern, Wirtschaft und Arbeitsplätzen. Ich habe in der
    gestrigen Debatte über den Jahreswirtschaftsbericht ge-
    hört, dass sich die Bundesregierung dafür lobt, dass die
    Arbeitslosenzahlen im Vergleich zum Vorjahr niedriger
    sind. Es ist wichtig, in solchen Punkten die Wahrheit zu
    sagen. Das Entscheidende ist nämlich, dass wir heute
    nicht mehr Arbeitsplätze haben als vor einem Jahr. Die
    Zahlen sind nur deshalb niedriger, weil die aus dem Ar-
    beitsleben ausscheidenden Jahrgänge stärker sind als die
    in den Arbeitsmarkt eintretenden geburtenschwachen
    Jahrgänge. Diese Wahrheit gehört einfach dazu, wenn
    man mit solchen Behauptungen operiert.


    (Beifall bei der PDS – Detlev von Larcher [SPD]: Schauen Sie sich einmal genau um!)


    – Sie sollten etwas mehr Respekt gegenüber dem dienst-
    ältesten Fraktionsvorsitzenden im Deutschen Bundestag
    haben.


    (Heiterkeit bei der PDS und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hans-Peter Repnik [CDU/CSU]: Das ist immer noch Wolfgang Schäuble!)


    – Nein, das stimmt nicht. Als ich hier anfing, war
    Herr Dregger Ihr Fraktionsvorsitzender. Da täuschen Sie
    sich.


    (Hans-Peter Repnik [CDU/CSU]: Damals waren Sie noch keine Fraktion! Da hatten Sie keinen Fraktionsstatus, da waren Sie eine Gruppe!)


    – Selbst das stimmt nicht, weil dieses Hohe Haus be-
    schlossen hat, dass der Gruppenvorsitzende die Rechte
    eines Fraktionsvorsitzenden hat.


    (Detlev von Larcher [SPD]: Wir sind großzügig mit Ihnen umgegangen!)


    Meine Aussage ist völlig zutreffend. Aber lassen wir
    das!


    (Heiterkeit und Beifall bei der PDS)

    Der Kollege Schwanhold hat für die SPD etwas ge-

    sagt, was ich sehr bedenkenswert finde. Er hat erklärt,
    soziale Gerechtigkeit stelle man nicht dadurch her, dass
    man umverteile, sondern dadurch, dass man den Zugang
    auf den ersten Arbeitsmarkt erleichtere. Das bekam auch
    viel Zustimmung aus den Reihen der CDU/CSU. Wenn
    die SPD wirklich die Position vertritt, an der Umvertei-
    lung, das heißt an der Art der Verteilung müsse sich in
    der Bundesrepublik nichts mehr ändern, kann ich nur
    sagen: Dann allerdings gute Nacht, SPD! Sie wollen
    doch nicht im Ernst behaupten, dass die Verteilung in
    dieser Gesellschaft gerecht ist.


    (Beifall bei der PDS)


    Dr. Hermann Otto Solms






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    Wir erleben fast täglich, dass ein unfähiger Vor-
    standsvorsitzender, der einen Konzern ruiniert hat, ent-
    lassen werden muss und noch 2 Millionen DM nachge-
    worfen bekommt, während auf der anderen Seite die
    Durchschnittsrente der Frauen in den alten Bundeslän-
    dern 860 DM beträgt. Da behaupten Sie im Ernst, es sei
    keine Umverteilung mehr erforderlich und der gegen-
    wärtige Zustand sei gerecht! Das halte ich für ein Ar-
    mutszeugnis für die Sozialdemokratie, weil es bedeutet,
    dass sowohl Armut als auch Reichtum festgeschrieben
    werden.


    (Beifall bei der PDS)

    Wenn sich sowohl SPD als auch Grüne ständig dafür lo-
    ben, dass sie von Herrn Henkel gelobt werden, sollten
    beide einmal darüber nachdenken, was dessen Zufrie-
    denheit mit Ihnen bedeutet. Ich glaube, dass hängt mit
    solchen Ansichten zusammen.

    Die Umverteilung von unten nach oben setzt sich
    fort. Ich will dafür ein Beispiel nennen: Herr Eichel er-
    klärt hier stolz, die Regierung werde bis zum Jahr 2005
    Steuerentlastungen von über 70 Milliarden DM realisie-
    ren. Erinnern Sie sich noch, was Sie im Herbst letzten
    Jahres erklärt haben, als es um die Frage der Nettolohn-
    anpassung bei Rente, Arbeitslosengeld und Sozialhilfe
    ging, als es darum ging, dass für Arbeitslose künftig
    niedrigere Beiträge in die gesetzliche Rentenversiche-
    rung gezahlt werden sollten, sodass viele in Altersarmut
    enden würden? Können Sie sich daran erinnern, dass Sie
    erklärt haben, diese Einsparung sei „alternativlos“?

    Ich sage Ihnen: Diese gesamte Einsparung bringt
    10 Milliarden DM. Dies bedeutet: Hätten wir auf diesem
    Gebiet mehr soziale Gerechtigkeit durch Nettolohnan-
    passung und höhere Beitragszahlungen für die Arbeits-
    losen in die Rentenversicherung gewährleistet, hätte Sie
    das in den Jahren 2000 und 2001 10 Milliarden DM ge-
    kostet. Wenn Sie wirklich in der Lage sind, Steuerge-
    schenke von 73 Milliarden DM zu machen, dann hätten
    Sie eben auf 10 Milliarden DM verzichtet und dafür
    nicht die Rentnerinnen und Rentner, die Arbeitslosen
    und die Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeemp-
    fänger geschröpft.


    (Beifall bei der PDS – Joachim Poß [SPD]: Die Rechnung stimmt nicht, Herr Gysi!)


    Denn hinzu kommt doch noch eines: Diese Steuerent-
    lastungen wirken sich genau für diese drei Gruppen
    nicht aus. Sie sind ja nicht steuerpflichtig. Das heißt,
    Rentner, Arbeitslose und Sozialhilfeempfängerinnen und
    Sozialhilfeempfänger zahlen nur zu – zum Ersten durch
    die geringe Anpassung, aber zum Zweiten auch durch
    die Ökosteuer und viele andere Momente. Das ist eben
    die Umverteilung von unten nach oben.

    Natürlich gibt es auch positive Momente bei der
    Steuerreform. Ich nenne einmal die Erhöhung des Exis-
    tenzminimums, obwohl weit unter dem, was SPD und
    Grüne hier beantragt haben, als sie noch in der Opposi-
    tion waren.


    (Joachim Poß [SPD]: Das stimmt nicht!)


    – Das ist wahr. Sehen Sie es sich einmal an: Sie haben
    das heutige Existenzminimum von 14 000 DM schon für
    1998 beantragt. Sie haben aber heute eine ganz andere
    Preisstruktur. Die Grünen wollten für 1999 schon ein
    Existenzminimum von 15 000 DM; da sind wir noch
    lange nicht.


    (Joachim Poß [SPD]: Wir haben nie mehr als 14 000 DM versprochen!)


    Es ist auch positiv, dass der Eingangssteuersatz ge-
    senkt werden soll.


    (Joachim Poß [SPD]: Lassen Sie den Demagogen nicht zu stark durchscheinen!)


    – Passen Sie auf. Ich sage ja, das geht in Ordnung. Aber
    Sie haben natürlich auch Probleme damit. Wissen Sie
    auch, weshalb? – Weil Sie immer so tun, als ob sich das
    nur für die Geringverdienenden auswirken würde. Sie
    wissen ganz genau, dass es sich, wenn Sie das Exis-
    tenzminimum erhöhen, wenn Sie den Eingangssteuer-
    satz senken, auch für die Besser- und Bestverdienenden
    auswirkt –


    (Joachim Poß [SPD]: Ja, klar, das hoffen wir alle! Na sicher! – Christine Scheel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na und?)


    auch für die Bundestagsabgeordneten.

    (Christine Scheel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wollen Sie deswegen den Eingangssteuersatz nicht senken, oder was?)


    – Nein. Dagegen ist deshalb nichts zu sagen, weil jeder,
    der die Verantwortung trüge, es nicht anders machen
    könnte. Wenn man das Existenzminimum erhöht und
    den Eingangssteuersatz senkt, dann gilt das für alle. Das
    werfe ich Ihnen deshalb überhaupt nicht vor.

    Ich werfe Ihnen nur vor, dass Sie gleichzeitig auch
    noch den Spitzensteuersatz der Einkommensteuer sen-
    ken, weil das nämlich bedeutet, dass die Besser- und
    Bestverdienenden gleich dreimal entlastet werden: durch
    die Erhöhung des Existenzminimums, durch die Sen-
    kung des Eingangssteuersatzes und durch die Senkung
    des Spitzensteuersatzes. Letzteres wirkt sich eben für die
    normalen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über-
    haupt nicht aus.


    (Ludwig Stiegler [SPD]: Aber dass sie nicht mehr flüchten können, haben sie schon gemerkt!)


    All das muss ja bezahlt werden. Ich sage Ihnen, das
    lassen Sie letztlich – das war die Auseinandersetzung
    des Herbstes – von Rentnern und auch von Arbeitneh-
    merinnen und Arbeitnehmern und von anderen bezahlen.


    (Ludwig Stiegler [SPD]: Dass sich die Bemessungsgrundlage geändert hat, haben Sie hoffentlich bemerkt!)


    Die Ökosteuer, die Sie völlig unsozial gestaltet haben,
    müssen ja all diese Leute bezahlen, und zwar direkt
    durch höhere Benzinpreise, höhere Energiepreise, hö-
    here Heizkosten

    Dr. Gregor Gysi






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)



    (Zuruf von der SPD: Und das ist im Inflationsausgleich nicht drin, oder was?)


    und indirekt, indem auch noch die Fahrpreise erhöht
    werden. Soweit Unternehmen herangezogen werden, le-
    gen sie natürlich diese höheren Steuern auf die Preise
    um. Insofern zahlen das dann auch wieder die Verbrau-
    cherinnen und Verbraucher. Netto wirklich entlastet
    werden nur die Besser- und Bestverdienenden.


    (Joachim Poß [SPD]: Das ist falsch! – Christine Scheel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch vollkommen falsch!)


    Nun zum Steuerrecht. Erstens machen Sie es durch
    Ihr Anrechnungsverfahren und Ihre Optionsmodelle
    wirklich komplizierter.


    (Joachim Poß [SPD]: Sie sind genauso unehrlich wie die andere Opposition!)


    Von einer Vereinfachung, die Sie einmal vorhatten,
    kann überhaupt keine Rede sein.

    Lassen Sie uns zweitens doch einmal über die Frage
    diskutieren, ob es richtig ist, einbehaltenen Gewinn
    viel weniger zu besteuern als ausgeschütteten Gewinn.
    Zum Ersten zu der Philosophie, die dahinter steckt. Da-
    hinter steckt doch die Annahme, ausgeschütteter Gewinn
    wird konsumiert, einbehaltener Gewinn wird investiert.
    Das ist deshalb bemerkenswert, weil die SPD ja bisher
    immer die Theorie vertreten hat, dass man die Kaufkraft
    stärken muss. Wenn Sie jetzt aber sagen, dass Sie den
    Konsum stärker bestrafen, als der Gewinn besteuert
    wird, der im Unternehmen bleibt, dann geben Sie erst
    einmal Ihre Kaufkrafttheorie auf. Von einem gleichwer-
    tigen Verhältnis von Angebot und Kaufkraft kann keine
    Rede mehr sein.

    Zum Zweiten unterstellen Sie einfach etwas. Sie un-
    terstellen nämlich, Herr Minister Eichel, dass im Unter-
    nehmen bleibende Gewinne investiert werden. Woher
    wissen Sie denn das? Das kann genauso gut ins Ausland
    gehen. Damit kann man spekulieren, damit kann man ra-
    tionalisieren, also auch Arbeitsplätze abschaffen. Damit
    kann man zum Beispiel Fusionen bezahlen. Insofern ist
    das eine sehr offene Rechnung, die Sie da machen.

    Wenn überhaupt, dann hätten Sie sagen müssen, dass
    Sie einbehaltene Gewinne, die tatsächlich für Investitio-
    nen eingesetzt werden, günstiger stellen, aber nicht pau-
    schal alle einbehaltenen Gewinne unabhängig von ihrer
    Verwendung.


    (Beifall bei der PDS)

    Weiterhin bekommen Sie damit ein verfassungs-

    rechtliches Problem, und zwar wiederum aus einem
    ganz einfachen Grunde. Wenn Sie sagen: Das, was man
    für sich behält, ist weniger zu besteuern als das, was
    man ausgibt, dann frage ich Sie: Wie kommen Sie da-
    rauf, das nur für Unternehmen zu regeln? Dann müssen
    Sie das auch bei den Einkommen und Löhnen so regeln.
    Dann müssen Sie unterscheiden, ob sich Arbeitnehme-
    rinnen und Arbeitnehmer etwas von ihrem Gehalt kau-
    fen oder ob sie es zur Sparkasse bringen. Dann müssen
    Sie je nachdem die Einkommen unterschiedlich be-

    steuern, sonst gibt es keine Steuergerechtigkeit mehr.
    Das wird die Gleichheit vor dem Gesetz verletzen. Da-
    mit müssen Sie sich auseinander setzen.


    (Beifall bei der PDS)

    Sie behaupten immer, die Betriebsteuer käme auch

    den kleinen und mittelständischen Unternehmen zugute.
    Ich kann das letztlich aufgrund der Komplexität der Ma-
    terie nicht erkennen. Ich sage Ihnen: Wenn Sie das errei-
    chen wollen, was Sie behaupten, dann hätten Sie eine
    progressive Betriebsteuer bzw. Körperschaftsteuer ein-
    führen müssen. Das heißt, Sie hätten durchsetzen müs-
    sen, dass für kleine Gewinne ein wesentlich geringerer
    Steuersatz und für größere Gewinne ein wesentlich hö-
    herer Steuersatz gilt. Wenn Sie das progressiv gestalten
    würden, dann würden Sie die kleinen und mittelständi-
    schen Unternehmen tatsächlich entlasten. Genau das ha-
    ben Sie nicht getan.


    (Beifall bei der PDS)

    Herr Schwanhold hat gestern gesagt, man solle nicht

    immer ein Feindbild von großen Konzernen, Versiche-
    rungen und Banken zeichnen. Darum geht es überhaupt
    nicht. Keiner möchte, dass sie weggehen. Aber wir wol-
    len, dass sie endlich entsprechend ihrer Leistungsfähig-
    keit herangezogen werden. Das ist das Entscheidende.
    Sie gewährleisten genau das nicht, weil Sie die großen
    Kapitalgesellschaften günstiger stellen im Vergleich zu
    den Bürgerinnen und Bürgern und im Vergleich zu den
    kleinen und mittelständischen Unternehmen.


    (Joachim Poß [SPD]: Da haben wir ja einiges gemacht! Deswegen klagen die ja auch!)


    – Hören Sie doch einmal zu. – Das sagen Ihnen doch al-
    le. Ich möchte einen Kommentar aus der „Süddeutschen
    Zeitung“ vom 12. Januar zitieren:

    Ergänzungsbedarf ergibt sich auch wegen der von
    Anfang an verfehlten Grundkonzeption der Reform
    von den (großen) Kapitalgesellschaften her. Diese
    vor allem sollen mit niedrigen Steuersätzen be-
    glückt werden und obendrein Steuerfreiheit für ihre
    Veräußerungsgewinne erhalten – während etwa die
    ermäßigten Steuersätze für Veräußerungen eines
    Gewerbebetriebs gerade erst abgeschafft worden
    sind.

    Dadurch bringen Sie Ihre Haltung zum Ausdruck, die
    kleinen Unternehmen deutlich stärker zu belasten und
    die großen zu entlasten.


    (Ludwig Stiegler [SPD]: Das ist doch inkommensurabel!)


    Sie behaupten immer: Das schafft Arbeitsplätze. Ich
    weise Sie darauf hin: Wir haben gemeinsam in der letz-
    ten Legislaturperiode die alte Regierung wegen ihres
    Festhaltens an dieser falschen Theorie kritisiert; denn
    der Anteil der Einnahmen aus den Unternehmensteuern
    an den Gesamteinnahmen betrug 1970 24 Prozent. Heu-
    te beträgt er nur noch 7 Prozent. Ich frage Sie: Wie viele
    Arbeitsplätze sind denn dadurch tatsächlich entstanden?
    In Wirklichkeit sind Arbeitsplätze immer nur abgebaut

    Dr. Gregor Gysi






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    worden. Sie haben nun den gleichen Weg wie die alte
    Bundesregierung eingeschlagen. Sie sind genauso zur
    Wirtschaftslobby geworden wie die alte Regierung,


    (Joachim Poß [SPD]: Na! Na!)

    ohne aber innerhalb der Wirtschaft die notwendige Dif-
    ferenzierung vorzunehmen, die erforderlich wäre, um
    wirklich Arbeitsplätze zu schaffen. Sie stärken einseitig
    die großen Unternehmen zulasten der Rentnerinnen und
    Rentner, der Arbeitslosen, auch der Arbeitnehmerinnen
    und Arbeitnehmer sowie der kleinen und mittelständi-
    schen Unternehmen; denn irgendeiner wird das Ganze
    bezahlen müssen.


    (Joachim Poß [SPD]: Das ist ausgemachtes dummes Zeug! Das widerspricht Ihrer Intelligenz!)


    Wenn Sie den kleinen und mittelständischen Unter-
    nehmen helfen wollen, dann machen Sie sich doch ein-
    mal Gedanken über unsere Vorschläge, zum Beispiel ei-
    nen niedrigeren Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für
    Reparaturleistungen, für verordnete Arzneien und für
    Kinderbekleidung.


    (Joachim Poß [SPD]: Finanzpolitik ist nicht Ihr Feld!)


    Das würde kleinen und mittelständischen Unternehmen
    helfen. Dann kann man 6 Prozent auf Luxusgüter drauf-
    schlagen. Das wäre ein bisschen Umverteilung und
    durchaus gerecht.


    (Beifall bei der PDS)

    Sie könnten kleine und mittelständische Unternehmen

    auch direkt fördern. Sie könnten eine progressive Ge-
    winnsteuer – für die kleinen und mittelständischen Un-
    ternehmen wäre das sehr wichtig – einführen. Sie könn-
    ten endlich dafür sorgen, dass sich der Arbeitgeberanteil
    an den Zahlungen in die Versicherungssysteme nicht
    länger nach der Bruttolohnsumme, sondern endlich nach
    der Wertschöpfung bemisst. Auch das würde die kleinen
    und mittelständischen Unternehmen entlasten und würde
    wesentlich mehr Gerechtigkeit zur Folge haben, weil
    nämlich die arbeitsintensiven Sektoren in der Wirtschaft
    entlastet würden und diejenigen, die mit wenigen Ar-
    beitskräften hohe Gewinne machen, stärker herangezo-
    gen würden. All das würde zur Schaffung von mehr Ge-
    rechtigkeit gehören.

    Wenn Sie ernsthaft Arbeitsmarktpolitik machen wol-
    len, dann kommen Sie um eine Verkürzung der Arbeits-
    zeit und um eine Wertschöpfungsabgabe nicht umhin.
    Sie müssen einen öffentlich geförderten Beschäftigungs-
    sektor für wichtige Tätigkeiten einführen, die sonst nicht
    erledigt werden und über die man sich Gedanken ma-
    chen muss, wie sie endlich bezahlt werden können. Sie
    müssen kleine und mittelständische Unternehmen för-
    dern und einen wirklichen ökologischen Umbau vor-
    nehmen und dürfen nicht eine Ökosteuer im Rahmen ei-
    ner Steuerreform einführen – das wollen wir nicht ver-
    gessen –, deren ökologische Wirkung Null ist, die sozial
    extrem ungerecht ist und mit der Sie den Leuten
    die Ökologie abgewöhnen, statt sie ihnen als Bereiche-
    rung der Lebensqualität näher zu bringen.

    Deswegen werden Sie zumindest von uns keine Zu-
    stimmung zu dieser Steuerreform bekommen.


    (Beifall bei der PDS)

    Aber darauf sind Sie auch nicht angewiesen. Sie befin-
    den sich ja schon in Kompromissverhandlungen mit der
    CDU/CSU. Jeder ahnt, was dabei herauskommen wird.


    (Beifall bei der PDS)