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ID1408800600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/88 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 88. Sitzung Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuer- senkungsgesetz) (Drucksache 14/2683) ...................... 8137 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Fraktion CDU/CSU: Eine Steuerreform für mehr Wachstum und Beschäftigung (Drucksache 14/2688) ...... 8137 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Hildebrecht Braun (Augs- burg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Unternehmensteuerre- form – Liberale Positionen gegen die Steuervorschläge der Koalition (Drucksache 14/2706) ............................... 8137 B Joachim Poß SPD ........................................... 8137 D Friedrich Merz CDU/CSU .............................. 8140 D Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 8145 C Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ..................... 8148 C Dr. Gregor Gysi PDS ...................................... 8151 B Hans Eichel, Bundesminister BMF ................. 8154 C Friedrich Merz CDU/CSU .......................... 8158 C Dr. Barbara Höll PDS ..................................... 8160 C Ernst Hinsken CDU/CSU ................................ 8161 A Hans Eichel, Bundesminister BMF ................. 8161 C Gerda Hasselfeldt CDU/CSU .......................... 8162 A Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU ....................................................... 8165 C Hans Eichel, Bundesminister BMF ................. 8166 A Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 8166 C Carl-Ludwig Thiele F.D.P. .............................. 8169 B Dr. Uwe-Jens Rössel PDS ............................... 8171 C Jörg-Otto Spiller SPD ..................................... 8171 D Walter Hirche F.D.P. ................................... 8172 B Peter Rauen CDU/CSU ................................... 8173 D Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD .................. 8176 B Elke Wülfing CDU/CSU ................................. 8177 D Detlev von Larcher SPD ................................. 8179 D Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion CDU/CSU: Afrika darf nicht zu einem vergessenen Konti- nent werden (Drucksache 14/2571) .......... 8182 A Rudolf Kraus CDU/CSU ................................. 8182 B Dr. R. Werner Schuster SPD ........................... 8183 D Dr. Klaus Kinkel F.D.P. .................................. 8185 B Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN... 8186 D II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 Carsten Hübner PDS ....................................... 8188 C Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU .............. 8189 C Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministe- rin BMZ .......................................................... 8191 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Erweiterung des Untersuchungsauftra- ges des 1. Untersuchungsausschusses der 14. Wahlperiode (Drucksache 14/2527) ............................... 8193 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Ergänzung des Untersuchungsauftrages des 1. Untersu- chungsausschusses (Drucksache 14/2686) ............................... 8193 B Christine Lambrecht SPD ............................... 8193 C Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU ........ 8195 A Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 8197 C Dr. Max Stadler F.D.P. ................................... 8198 D Dr. Evelyn Kenzler PDS ................................. 8199 D Frank Hofmann (Volkach) SPD ...................... 8200 C Dr. Max Stadler F.D.P. (zur GO) .................... 8201 C Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Rolf Kutzmutz, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion PDS einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung (Drucksache 14/2496) ............................... 8202 A Dr. Evelyn Kenzler PDS ........................... 8202 B Zusatztagesordnungspunkt 11: Aktuelle Stunde betr. Aus für den Transrapid Hamburg – Berlin; Auswir- kungen für den Wirtschafts- und Tech- nologiestandort Deutschland ................... 8203 B Bärbel Sothmann CDU/CSU ........................... 8203 B Angelika Mertens SPD .................................... 8204 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................ 8205 C Rolf Kutzmutz PDS ......................................... 8206 D Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU ...... 8207 D Reinhold Hiller (Lübeck) SPD ........................ 8209 A Hans-Michael Goldmann F.D.P. ..................... 8210 A Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8211 C Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU ..................... 8213 A Dr. Christine Lucyga SPD ............................... 8214 A Renate Blank CDU/CSU ................................. 8215 B Konrad Kunick SPD ........................................ 8216 B Siegfried Scheffler, Parl. Staatssekretär BMVBW ......................................................... 8217 C Nächste Sitzung ............................................... 8219 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 8221 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung (Tagesordnungspunkt 13) Alfred Hartenbach SPD .................................. 8222 A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 8223 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 8223 D Rainer Funke F.D.P. ....................................... 8224 C Anlage 3 Amtliche Mitteilungen .................................... 8225 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8137 (B) (D) 88. Sitzung Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 Beginn: 9.00 Uhr
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    Parl. Staatssekretär Siegfried Scheffler Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8221 (A) (B) (C) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bachmaier, Hermann SPD 18.02.2000 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Blank, Joseph-Theodor CDU/CSU 18.02.2000 Bohl, Friedrich CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Brecht, Eberhard SPD 18.02.2000 Bruckmann Hans-Günter SPD 18.02.2000 Bulmahn, Edelgard SPD 18.02.2000 Carstensen (Nordstrand), Peter Harry CDU/CSU 18.02.2000 Falk, Ilse CDU/CSU 18.02.2000 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.02.2000 Forster, Hans SPD 18.02.2000 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 18.02.2000 Frick, Gisela F.D.P. 18.02.2000 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 18.02.2000 Fuchs (Köln), Anke SPD 18.02.2000 Gebhardt, Fred PDS 18.02.2000 Gehrcke, Wolfgang PDS 18.02.2000 Dr. Geißler Heiner, CDU/CSU 18.02.2000 Günther (Plauen), Joachim F.D.P. 18.02.2000 Henke, Hans Jochen CDU/CSU 18.02.2000 Homburger, Birgit F.D.P. 18.02.2000 Ibrügger, Lothar SPD 18.02.2000 Klose, Hans-Ulrich SPD 18.02.2000 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 18.02.2000 Koppelin, Jürgen F.D.P. 18.02.2000 Leidinger, Robert SPD 18.02.2000 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine F.D.P. 18.02.2000 Lüth, Heidemarie PDS 18.02.2000 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Meyer (Ulm), Jürgen SPD 18.02.2000 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 18.02.2000 Moosbauer, Christoph SPD 18.02.2000 Mosdorf, Siegmar SPD 18.02.2000 Nahles, Andrea SPD 18.02.2000 Ohl, Eckhard SPD 18.02.2000 Otto (Frankfurt), Hans-Joachim F.D.P. 18.02.2000 Dr. Pick, Eckhart SPD 18.02.2000 Robbe, Reinhold SPD 18.02.2000 Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 18.02.2000 Rühe, Volker CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 18.02.2000 Schily, Otto SPD 18.02.2000 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 18.02.2000 Schmidt (Aachen), Ulla SPD 18.02.2000 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 18.02.2000 Schöler, Walter SPD 18.02.2000 Schröder, Gerhard SPD 18.02.2000 Schur, Gustav-Adolf PDS 18.02.2000 Schütze (Berlin), Diethard CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Schwarz-Schilling, Christian CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Thalheim, Gerald SPD 18.02.2000 Uldall, Gunnar CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.02.2000 Dr. Wend, Rainer SPD 18.02.2000 Wieczorek (Duisburg), Helmut SPD 18.02.2000 Wiesehügel, Klaus SPD 18.02.2000 Willner, Gert CDU/ CSU 18.02.2000 Zierer, Benno CDU/CSU 18.02.2000 8222 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung (InsOÄnd.G) (Tagesordnungspunkt 13) Alfred Hartenbach (SPD): Als der 12. Deutsche Bundestag im Sommer 1994, gegen Ende der 12. Legis- laturperiode, die neue Insolvenzordnung verabschiedet hatte, da hatte der Rechtsausschuss parteiübergreifend den ursprünglichen Regierungsentwurf gehörig verän- dert und in wesentlichen Punkten ergänzt. Dazu gehört insbesondere das Verbraucherinsolvenzverfahren, das mit dem Konzept der Restschuldbefreiung dem so ge- nannten Normalschuldner Wege eröffnet, nach einer be- stimmten Zeit des Wohlverhaltens und der Befriedigung seiner Gläubiger wieder einen unbelasteten Start ins Wirtschaftsleben zu unternehmen. Er ist dann frei von Belastungen, frei von Schulden, weil er eben sieben Jah- re lang alles nach besten Kräften unternommen hat, um seine Gläubiger zu befriedigen. Die Mitglieder des Rechtsausschusses haben damals gemeinsam diesen Weg gefunden und erfreuten sich der beispiellosen Unterstützung ihrer Arbeit durch das Jus- tizministerium und des damaligen Parlamentarischen Staatssekretärs, unseres Kollegen Rainer Funke. Wie schwierig die Umsetzung des neuen Insolvenz- rechts in die Praxis war, zeigt die Tatsache, dass auf Wunsch der Bundesländer das In-Kraft-Treten zweimal hinausgeschoben wurde. So kam es, dass das neue In- solvenzrecht erst am 1. Januar 1999 in Kraft treten konnte, mehr als vier Jahre nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Natürlich war die spannende Frage bei Befürwortern und Kritikern des neuen Insolvenzrechts, wie es sich in der Praxis bewähren würde. Die SPD-Bundestags- fraktion, die Arbeitsgruppe Rechtspolitik, hat im Herbst 1999 eine umfassende Befragung der Praxis durchge- führt. Als Ergebnis dieser Befragung – diese Aussagen der Richter, Rechtspfleger, Anwälte, die als Insolvenzverwalter und als Treuhänder tätig werden, sowie der Schuldnerberatungsstellen – kann man festhalten, dass das neue Insolvenzrecht genau die richtige Grundlage ist, um zwei Ziele, die die Insolvenzordnung vorsah, auch zu erreichen. Das erste Ziel ist die Umkehr der bisherigen Konkursidee von der Verwertung des Vermögens eines Schuldners in den Erhalt des Unternehmens des Schuldners und damit auch den Erhalt der Arbeitsplätze. Das zweite Ziel ist die Entschuldung der natürlichen Personen und der privaten Schuldner nach einer gewissen Zeit des Wohlverhaltens gegenüber den Gläubigern. Die Praxis ist überzeugt, dass diese Ziele mit der neuen Insolvenzordnung gut erreicht werden. Damit allein schon hat sich das neue Gesetz gerechtfertigt und kann weiteren Bewährungsproben gelassen entgegensehen. Selbstverständlich sind bei einem so neuen Gesetz auch Stolpersteine festzustellen, an denen die Praxis ha- kelt und Fragen, die noch keine befriedigende Antwort gefunden haben. Als ein besonderes Problem sieht es die Praxis an, dass die geeigneten Stellen, die § 305 der Insolvenzord- nung fordert, um zum Beispiel Insolvenzpläne oder Schuldenbereinigungspläne aufzustellen, noch nicht flä- chendeckend vorhanden sind und auch Schuldnerbera- tungsstellen keineswegs die Ausstattung haben, die sie haben sollten. Es ist Ländersache, diese Probleme zu ändern, und wir wissen, dass die Bundesländer dabei sind, hier für Abhilfe zu sorgen. Dafür danken wir den Bundesländern und hoffen auf einen gemeinsamen guten Weg. Die derzeitige Diskussion über die Frage, ob den Schuldnern in der Verbraucherinsolvenz Prozesskosten- hilfe gewährt werden soll, stellt für uns ein Ärgernis dar. Die damaligen Gesetzgeber in der 12. Legislaturperiode sind, wie sich aus den Gründen der Ausschussdrucksa- che ergibt, sämtlich davon ausgegangen, dass auch in diesem Fall die Zivilprozessordnung Geltung hat. Ande- rerseits haben wir nunmehr festgestellt, dass durch eine sehr uneinheitliche Rechtsprechung, die teilweise sogar innerhalb einzelner Landgerichtsbezirke unterschiedlich ist, eine große Unsicherheit entstanden ist. Eine rechts- einheitliche Entscheidung innerhalb eines Oberlandesge- richtsbezirkes oder gar innerhalb der Bundesrepublik ist wegen des Rechtsmittelweges derzeit nicht möglich. Gleichwohl sollten wir die Frage, ob wir Prozesskos- tenhilfe gemäß Gesetz bewilligen, so wie dies die PDS nun will, sehr genau bedenken. Die PDS macht es sich sehr leicht, wenn sie in ihrem Gesetzentwurf schreibt, die Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten durch Gewährung von Prozesskostenhilfe stelle keinen zusätz- lichen Kostenfaktor dar, weil der Gesetzgeber dies ja vorher schon beabsichtigt habe. Dies ist eine echte Milchmädchenrechnung, denn tatsächlich werden die Justizhaushalte der Länder zunächst einmal mit der Pro- zesskostenhilfe belastet werden. Dabei wird sicherlich der Umfang nicht so sein, dass die Justizhaushalte der Länder darunter zusammenbrechen. Andererseits dürfen wir als Gesetzgeber natürlich auch die Finanzsituation der Länder nicht außer Acht lassen. Wir halten hier Ge- spräche zwischen Justizministerium und den Länderjus- tizministerien für dringend geboten, um einen Lösungs- weg zu finden. Die weitere Frage, ob man Null-Pläne, auch eine For- derung der PDS, im Gesetz festschreiben sollte, bedarf ebenfalls der sorgfältigen Prüfung. Das Gesetz wollte, dass der redliche Schuldner über das Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung wieder die Möglichkeit ei- nes unbelasteten Starts in das Wirtschaftsleben be- kommt. Man muss nun den Gerichten, die die Quoten für eine Tilgung der Restschuld festsetzen, überlassen, zu prüfen, ob hier tatsächlich ein redlicher Schuldner die Restschuldbefreiung beantragt oder ob es sich um einen Glücksritter handelt, der möglichst billig davonkommen will. Diese Ermessensentscheidung, die eines der Herz- stücke des Verfahrens ist, würde den Gerichten genom- men, wenn im Gesetz ein Null-Plan obligatorisch er- möglicht würde. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8223 (A) (B) (C) (D) Wir sind der Ansicht, dass es bei allen festgestellten kleineren Problemen noch viel zu früh ist, bereits mit Änderungen im Gesetz zu beginnen. Wir wünschen uns – und wir werden dies auch sicherlich erhalten – vom Justizministerium einen ersten Erfahrungsbericht, und wir wünschen uns auch – und wir werden auch dies sicherlich erhalten –, dass dieser Erfahrungsbericht Lö- sungsvorschläge aufzeigt. So ist es für uns durchaus vor- stellbar, dass gewisse überbürokratische Regelungen auf einfacherem Wege als durch Gesetzesänderung zu lösen sind und dass insbesondere eine Vereinheitlichung der Vordrucke und deren Entrümpelung ebenfalls auf unter- gesetzlichem Wege möglich ist. Danach wird auch zu prüfen sein, ob wir nicht diejenigen mit ins Boot neh- men bei der Finanzierung der Insolvenzverfahren, die vorher an den Schuldnern verdient haben. Vorstellbar wäre, dass möglicherweise bei jedem gewährten Kredit ein Teil, ein so genannter Insolvenzpfennig, einbehalten, einem Fonds zugeführt und dann für die Kostendeckung der Insolvenzverfahren verwendet wird. Das sind Überlegungen, die wir gerne anstellen wol- len, wenn wir eine sichere Basis haben, wo Änderungen erforderlich sind. Wenn wir wissen, ob diese richtige und vernünftige gesetzliche Regelung des Insolvenz- rechts geändert werden muss, dann wünschen wir uns auch, dass dies wie vor nunmehr sieben, acht Jahren wiederum im großen Einvernehmen aller im Bundestag vertretener Parteien geschieht. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Kein Gesetz kann so perfekt sein, dass es nicht auch Änderungen bedarf. Dennoch ist der Entwurf eines Ge- setzes zur Änderung der Insolvenzordnung, den die PDS vorgelegt hat, abzulehnen, weil ein so umfangreiches Gesetz wie die Insolvenzordnung seine Wirkungen nicht schon nach einem Jahr voll entfalten kann. Die Insol- venzordnung, die das alte Konkurs- und Vergleichsrecht abgelöst hat, wurde über Jahre sehr intensiv beraten und dabei wurden auch die jetzt von der PDS aufgeworfenen Fragen behandelt. Dabei spielte eine sehr ausführliche Rolle die Frage der Prozesskostenhilfe für ein beantragtes Insolvenzver- fahren, um dem Schuldner diesen Antrag zu erleichtern, gegebenenfalls auch schmackhaft zu machen. Die Be- richterstatter haben aber nach der Tradition des bisher geltenden Konkursrechtes sich dafür entschieden, dass in den Fällen, in denen keine Eigenmittel für die Durch- führung eines Insolvenzverfahren vorhanden sind, der Schuldner letztlich durch die Pfändungschutzbestim- mung der ZPO ausreichend geschützt ist und nur ein ge- ringes Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf Eröff- nung eines Insolvenzverfahrens mit dem Ziel der Rest- schuldbefreiung besteht. Es war nach Auffassung der Berichterstatter dem Schuldner zuzumuten, gegebenen- falls unpfändbares Vermögen einzusetzen zur Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders. Berücksichtigt wurde aber auch wesentlich, dass die Länder in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen ha- ben, dass bei Einführung von Prozesskostenhilfe für Kleininsolvenzen erheblich höhere Kosten entstünden, da jeder Schuldner ohne eigenes Risiko und eigene An- strengung ein solches Verfahren auf Kosten des Staates durchführen könne. Dies war und ist nicht der Sinn des Gesetzes gewesen. Dennoch muss – und dies hat das Justizministerium zugesagt – dieser Aspekt weiter deut- lich beobachtet werden, um auch dem Schuldner einen Anreiz zu geben, aus der Sozialhilfe herauszukommen oder mehr als das pfändungsfreie Einkommen zu erzie- len, wenn er denn von der Restschuld befreit ist. Nachdem der befürchtete Ansturm auf die Gerichte ausgeblieben ist, könnte nach einer Übergangszeit der Bewertungen der Verfahren erneut dieses Problem dis- kutiert werden. Die Frage des Vollstreckungsschutzes ab dem Zeit- punkt der Einleitung außergerichtlicher Einigung ist ein gefährliches Instrument gegen die Gläubigerinteressen. Damit könnten sich Schuldner willkürlich der Vollstre- ckung entziehen, wenn sie denn nur ein solches Verfah- ren einleiten und durch zögerliche Behandlung über Jah- re hinaus betreiben. Da der Schuldner durch Herbeibrin- gung von Angaben und Auskünften selbst die Dauer des Verfahrens in der Hand hat, muss ein gewisser Druck vorhanden sein, schnell das Restschuldbefreiungsverfah- ren durchzuziehen, wodurch er dann den Vollstre- ckungsschutz erhält. Schon jetzt haben Schuldner die Möglichkeiten bei Darlegung ernsthafter Bemühungen und Verhandlungen und aussichtsreichem Betreiben, von den Gerichten vor- läufigen Vollstreckungsschutz zu bekommen. Diese In- strumente sollten nicht durch eine pauschale Einstellung verallgemeinert werden. Ein genereller 6-monatiger Vollstreckungsschutz, der immer wieder verlängert werden kann, würde trotz Be- schleunigungsgebot nicht zu richtigen Ergebnissen füh- ren. Ein Jahr nach In-Kraft-Treten der Insolvenzordnung ist es unangebracht, die „Goodwillzeit“ von sieben auf fünf Jahre zu senken, da auch hier erst die Erfahrungen abgewartet werden müssen. Bei einer solchen Überle- gung sind auch die Gläubigerinteressen zu berücksichti- gen, die in einem solchen Verfahren auf erhebliche Teile ihrer Forderungen verzichten und sich mit geringen Quoten über sieben Jahre zufrieden geben müssen. Das Justizministerium wird aufgefordert, die Ent- wicklung der Anwendung der Insolvenzordnung unter allen Aspekten genauestens zu begleiten und dem Deut- schen Bundestag Bericht zu erstatten, damit wir dann gegebenenfalls mit Änderungen reagieren können. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die neue Insolvenzordnung leistet eine richtige und nachhaltige Hilfe für viele Schuldner, aus einer oft gna- denlosen Schuldenfalle wieder herauszukommen. Über- schuldung kann für die Betroffenen zu einer unerträgli- chen Belastung führen. Und nicht selten führt die mate- rielle Not zur sozialen Isolation und zur gesellschaftli- chen Ausgrenzung. Das neue Insolvenzrecht hat für erhebliche Verbesse- rungen gesorgt: Anders als nach früherem Konkursrecht 8224 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) sind heute Gläubiger und Schuldner bei der Sanierung eines Betriebes wesentlich flexibler. Die Zielrichtung des Gesetzes, nicht mehr die Verwertung des Restver- mögens und damit die Zerschlagung eines Betriebes im Vordergrund zu haben, sondern ausdrücklich auf die Fortführung des Unternehmens zu setzen, dient überdies dem Erhalt von Arbeitsplätzen. Im Rahmen des so genannten Verbraucherinsolvenzver- fahrens können heute darüber hinaus überschuldete Pri- vatpersonen eine Befreiung von ihren Restschulden er- langen und so einem manchmal „lebenslangen Schul- denturm“ entfliehen. Im Gegenzug muss sich der Schuldner bemühen, während einer siebenjährigen „Wohlverhaltensperiode“ den pfändbaren Teil seines Vermögens an einen Treuhänder abzutreten, der den Er- lös dann an die Gläubiger verteilt. Für viele Menschen bietet dieser Weg nunmehr eine wirkliche Chance zum Neuanfang: Er ermöglicht ihnen eine Rückkehr ins Wirtschafts- und Arbeitsleben. Das ist ein enormer gesellschaftlicher und sozialer Gewinn. Denn Überschuldung ist für Menschen nicht nur eine er- hebliche psychische Belastung. Sie verhindert auch die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben und zemen- tiert den Bezug von Sozialleistungen. Das komplexe Regelungswerk der Insolvenzordnung ist erst seit rund einem Jahr in Kraft. In der Praxis zeigt das Gesetz gute Wirkung, aber es sind auch Probleme aufge- treten, die der Gesetzgeber seinerzeit gar nicht beabsich- tigt hatte. Ich meine damit zum Beispiel das Problem der Gewährung von Prozesskostenhilfe: Selbstverständlich darf das Verbraucherinsolvenzverfahren, das ja gerade Menschen, die über wenig Mittel verfügen, helfen soll, diesen Menschen nicht deshalb versperrt bleiben, weil sie über keine Mittel verfügen. Das ist absurd. In diesem Punkte müssen wir angesichts der uneinheitlichen Rechtsprechung unbedingt bald zu einer Lösung kom- men. Eines darf dabei aber nicht vergessen werden: Eine Lösung dieses Problems kann es nur gemeinsam mit den Ländern geben. Denn – das, meine Damen und Herren von der PDS, haben Sie in ihrem Entwurf nicht be- dacht – die Justizhaushalte der Länder würden doch mit der Prozesskostenhilfe belastet. Bei einem noch jungen Gesetz, das überdies derart komplex ist, sollte man sich davor hüten, sogleich nach gesetzgeberischen Änderungen zu rufen, nur weil in der Praxis nicht alles so läuft, wie man sich das ursprünglich gewünscht hat. Populistische Schnellschüsse sind hier nicht gefragt. Vielmehr sollten wir gemeinsam die be- reits durchgeführten Expertenanhörung sowie die Erfah- rungen in den Ländern sorgfältig analysieren und erst dann angemessen reagieren. Und im Übrigen, meine Damen und Herren von der PDS: Nicht immer ist gleich der Gesetzgeber gefragt. Einige Probleme der praktischen Umsetzung des Geset- zes haben auch etwas mit der Situation vor Ort zu tun und lassen sich auch unterhalb der gesetzgeberischen Ebene angehen. Ich meine etwa die Einrichtung so ge- nannter geeigneter Stellen nach § 305 der Insolvenzord- nung sowie die Ausstattung von Schuldnerberatungsstel- len. Auch hier gilt es, gemeinsam mit den zuständigen Bundesländern die Probleme zu lösen. Ich weiß, dass es hier bereits Fortschritte gibt. Die Koalition wird sich gewiss keinen gesetzgeberi- schen Änderungen gegenüber verschließen, wenn sich herausstellen sollte, dass diese notwendig sein sollten. Nur: Nach erst knapp einem Jahr Erfahrung mit der In- solvenzordnung ist es heute für ein derartiges Urteil noch zu früh. Rainer Funke (F.D.P.): Die neue Insolvenzordnung, die am 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist, hat sich ins- gesamt bislang sehr bewährt. Dabei ist jedoch einzu- räumen, dass bei einem solch umfangreichen Gesetz, das die alte Konkursordnung und die Vergleichsordnung und die Gesamtvollstreckung ersetzt, einzelne Regelun- gen der Rechtsprechung und in der praktischen Umset- zung Schwierigkeiten bereiten. Dies hat die PDS zum Anlass genommen, einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung vorzulegen, über den im Einzelnen im Rechtsausschuss zu diskutieren sein wird. So war es durchaus vom Gesetzgeber gewollt, dass Prozesskostenhilfe für die Verfahren der Restschuldbe- freiung und der Verbraucherinsolvenz zu gewähren ist. Eine Reihe von Gerichten hat jedoch diesen gesetzgebe- rischen Willen nicht nachvollzogen und die Prozesskos- tenhilfe abgelehnt. Es wäre einerseits durchaus zweck- mäßig, die höchstrichterliche Rechtsprechung abzuwar- ten. Andererseits spricht aber auch nichts dagegen, eine Klarstellung im Gesetz vorzunehmen, da dies ohnehin dem gesetzgeberischen Willen entsprochen hat. Anders verhält es sich bei der so genannten Wohlver- haltensperiode, die vom Gesetzgeber bewusst auf sieben Jahre festgelegt worden war und die schon damals einen Kompromiss darstellte. Dabei hat sich der Gesetzgeber an ausländischen Beispielen orientiert. Wir sollten zu- nächst einmal die Erfahrungen mit dieser Wohlverhal- tensperiode abwarten, ehe eine Veränderung vorgesehen wird. Ohnehin sollten in der Verbraucherinsolvenz und bei der Restschuldbefreiung erst einmal die Erfahrungen in der Praxis beleuchtet werden. Ein Jahr nach In-Kraft- Treten der Insolvenzordnung bestehen für dieses Gebiet noch keine hinreichenden Erfahrungen, weil die Länder die Schuldnerberatungsstellen unzureichend ausgestattet haben und so die Stellung von Anträgen im Verbrau- cherinsolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung er- schwert haben. Ich sage offen, dass ich über dieses Verhalten der Länder zutiefst enttäuscht bin. Offensichtlich ist es leichter, in Sonntagsreden zu fordern, dass die Ärmsten der Armen entschuldet werden und dass ihnen ein Neu- beginn ihrer bürgerlichen Existenz ermöglicht werden muss, denn diese Forderung klingt gut. Wenn es aber darum geht, entsprechendes Personal für die Schuldner- beratungsstellen zur Verfügung zu stellen, wird schlicht gekniffen. Stattdessen hatten die Länder, obwohl die In- solvenzordnung im Jahre 1994 beschlossen worden war, das In-Kraft-Treten der Insolvenzordnung am 1. Januar 1999 noch weiter hinausschieben wollen, um eben nicht Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8225 (A) (B) (C) (D) in die eigene finanzielle Verantwortung zu kommen. Statt neuer gesetzlicher Regelungen müssen wir daher zunächst die Länder auffordern, unverzüglich genügend Beratungsstellen und Personalverstärkungsmittel zur Verfügung zu stellen. Wir werden in den Beratungen des Rechtsausschusses die angesprochenen Fragen auf ihre Praktikabilität genau abklopfen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 747. Sitzung am 4. Feb- ruar 2000 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: – Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ – Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Union zur Änderung der Bi- lanz- und der Konzernbilanzrichtlinie hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs (90/605/EWG), zur Verbesserung der Offenlegung von Jahresab- schlüssen und zur Änderung anderer handels- rechtlicher Bestimmungen (Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz – KapCoRiLiG) – Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Juni 1997 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über den Eisen- bahnverkehr, über die gemeinsame Staatsgrenze und über den erleichterten Eisenbahndurchgangs- verkehr Der Bundesrat hat in seiner 747. Sitzung am 4. Feb- ruar 2000 beschlossen, dem nachstehenden Gesetz ge- mäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht zuzu- stimmen. – Drittes Gesetz zur Änderung des Betäubungsmit- telgesetzes (Drittes BtMG-Änderungsgesetz – 3. BtMG-ÄndG) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Dritter Bericht des Arbeitsstabes Europäische Wirt- schafts- und Währungsunion des Bundesministeriums der Finanzen und der Bundesministerien (AS WWU) vom 21. April 1999 Einführung des Euro in Gesetzgebung und öffentliche Verwaltung – Drucksachen 14/882, 14/1187 Nr. 1.2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Entwicklung der Konvergenz in der Europäischen Union im Jahre 1998 – Drucksachen 14/1344, 14/1616 Nr. 1.2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zum „Grauen Kapital- markt“ – Drucksachen 14/1633, 14/1775 Nr. 1.2 – Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1999 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 12 22 – Eisen-bahnen des Bundes – Titel 639 01 – Erstattungen von Verwaltungsausgaben des Bundeseisenbahnvermögens – Drucksache 14/1858 – Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Unterrichtung durch die Bundesregierung Tierschutzbericht 1999 „Bericht über den Stand der Entwicklung des Tier-schutzes“ – Drucksachen 14/600, 14/829 Nr. 2 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 14/1276 Nr. 2.23 Innenausschuss Drucksache 14/1936 Nr. 1.28 Finanzausschuss Drucksache 14/272 Nr. 71 Drucksache 14/1617 Nr. 2.4 Drucksache 14/1936 Nr. 1.7 Drucksache 14/1936 Nr. 1.8 Drucksache 14/1936 Nr. 1.12 Drucksache 14/1936 Nr. 1.15 Drucksache 14/1936 Nr. 1.26 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/2104 Nr. 2.6 Drucksache 14/2104 Nr. 2.9 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/1936 Nr. 1.5 Drucksache 14/2104 Nr. 2.8 Drucksache 14/2104 Nr. 2.19 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/1579 Nr. 1.9 Drucksache 14/1617 Nr. 2.6 Drucksache 14/2104 Nr. 1.1 Amtliche Mitteilung (Nachtrag zum Plenarprotokoll 14/53 vom 9. September 1999) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäi- sche Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 14/431 Nr. 1.9 Drucksache 14/431 Nr. 1.10 Drucksache 14/431 Nr. 1.18 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/309 Nr. 2.50 8228 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 (A) (C) Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/74 Nr. 2.5 Drucksache 14/272 Nr. 207 Drucksache 14/431 Nr. 1.5 Drucksache 14/595 Nr. 3.1 Amtliche Mitteilung (Nachtrag zum Plenarprotokoll 14/55 vom 16. September 1999) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüs- se haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrich- tungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/342 Nr. 1.14 Drucksache 14/595 Nr. 2.3 Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Rezzo Schlauch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Gegen-
    satz zu meinem Vorredner möchte ich die Steuerreform
    2000 etwas politischer fassen und diskutieren


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Lachen bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


    und nicht so sehr in einem steuerpolitischen Fachsemi-
    nar abhandeln.

    Ich glaube, dass wir mit dieser Steuerreform den ein-
    geschlagenen Kurs in der Haushalts- und Finanzpoli-
    tik konsequent fortsetzen. Mit dem Haushaltssanie-
    rungsgesetz und mit dem Haushalt 2000 haben wir Ende
    letzten Jahres die ersten Schritte getan, um den Staats-
    haushalt wieder in Ordnung zu bringen – einen Staats-
    haushalt, Herr Merz, den die alte Regierung über Jahre
    hat verlottern und völlig aus dem Ruder laufen lassen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Dass Sie von der Opposition es mit dem Geld nicht so
    genau genommen haben, haben wir in den letzten Wo-
    chen und Monaten ja deutlich bemerkt und staunend zur
    Kenntnis genommen.


    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)


    Wir hingegen sind uns bewusst, dass der Staat kein
    Selbstbedienungsladen ist.


    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)


    Wir hingegen sind uns bewusst, das die Belastbarkeit
    mit Steuern und Abgaben endlich ist. Für uns ist – an-
    ders als für die Opposition – klar, dass wir nicht weiter
    auf Kosten der kommenden Generationen leben wollen
    und leben können, wie das in den letzten 16 Jahren ge-
    schehen ist.

    Friedrich Merz






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)



    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Wir gehen endlich wieder sparsamer mit dem Geld um,
    das die Bürgerinnen und Bürger am Ende eines Monats
    an Steuern und Abgaben in die Staatskasse zahlen.

    Mit dem Haushaltssanierungsgesetz und mit dem
    Haushalt 2000, mit dem wir im ersten Durchgang die
    Nettoneuverschuldung um knapp 30 Milliarden DM re-
    duziert haben, haben wir die Ausgabenseite wieder in
    Ordnung gebracht bzw. angefangen, sie in Ordnung zu
    bringen. Heute geht es mit der Steuerreform 2000 um
    die Einnahmenseite. Uns geht es nicht nur darum, die
    Steuergelder sparsamer und effektiver einzusetzen. Das
    ist der eine Weg, um zu einer gerechteren Verteilung der
    Chancen in unserer Gesellschaft zu kommen. Der andere
    Weg besteht darin, den Menschen wieder Luft zum At-
    men zu geben. Gerechtigkeit kann man nämlich nicht
    nur dadurch schaffen, dass man Geld einnimmt und es
    dann mithilfe der Bürokratie wieder verteilt. Gerechtig-
    keit kann auch heißen, den Menschen das Geld erst gar
    nicht zu nehmen, sondern es bei ihnen zu belassen. Die-
    sen Weg schlagen wir ein.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Deshalb bringt die Regierungskoalition die größte
    Steuerentlastung in der Geschichte unseres Landes auf
    den Weg. Wir entlasten die Steuerzahler alles im allem
    um mehr als 70 Milliarden DM. Was wir in diesem Land
    nach Jahren der schwarz-gelben Stagnation nun endlich
    auf den Weg bringen, ist ein Steuersystem, das jeden
    nach seiner Leistungsfähigkeit besteuert, ein Steuer-
    system, das den Beziehern von kleinen und mittleren
    Einkommen und Familien wieder spürbare finanzielle
    Freiräume eröffnet, aber auch ein Steuersystem, das An-
    reize für Investitionen und somit für mehr Beschäftigung
    in unserem Land schafft.

    Meine Damen und Herren von der Union, die Sie sich
    in der Opposition steuerpolitisch – das ist ja heute nicht
    der erste Vorschlag – mit einem unseriösen Vorschlag
    nach dem nächsten so richtig austoben, Ihnen sage ich:
    Das, was wir bisher gemacht haben und jetzt machen, ist
    schon nach 16 Monaten um vieles mehr als das, was Sie
    in langen 16 Jahren zuwege gebracht haben.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Ludwig Stiegler [SPD]: Eine impotente Bande! Nichts zustande gebracht!)


    Nicht Versprechungen, nicht Zahlen auf dem Papier
    zählen, sondern es zählt das, was die Menschen am Ende
    eines Monats real mehr in der Tasche haben. Sie hatten
    lange genug Zeit, etwas für die Familien und für kleine
    und mittlere Einkommen zu tun. Sie haben es nicht ge-
    tan, wir tun es.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Ludwig Stiegler [SPD]: Karlsruhe hat sie verurteilen müssen!)


    Deshalb halten die Menschen das, was Sie hier als „bes-
    sere“ Alternative vorlegen, für das, was es ist: leere Ver-
    sprechungen ohne Substanz, unseriös und nicht finan-
    ziert noch dazu.


    (Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Widerspruch bei der CDU/CSU)


    Weniger Steuern, geringere Abgaben, höhere Netto-
    löhne – das ist unser Reformdreiklang, der die Konjunk-
    tur wieder in Fahrt bringen wird. Insgesamt werden wir
    den Eingangssteuersatz um satte 10,9 Prozent und den
    Spitzensteuersatz um 8 Prozent senken. Herr Merz,
    sind Ihnen diese Zahlen entgangen, wenn Sie sagen, dies
    sei keine Senkung der Steuern? Ich weiß nicht, in wel-
    ches Konzept Sie geschaut haben. Diese Zahlen müssen
    Ihnen doch heute in den Ohren klingen! Sie waren doch
    sozusagen der Traum Ihrer Nächte, weil Sie sie mit der
    Steuerreform in der letzten Legislaturperiode eben nicht
    durchgebracht haben.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der CDU/CSU: Rezzo träumt von Steuersätzen!)


    Es ist kein Geheimnis, dass es bis zu diesem mutigen
    Schritt ein weiter Weg war, ein Weg, den insbesondere
    wir Grünen geebnet haben.


    (Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.]: Nein!)

    Was in den Koalitionsverhandlungen noch nicht mög-
    lich war, liegt heute in Gesetzesform vor. Das macht uns
    Grünen besondere Freude.

    Das zeigt aber auch, dass diese Regierung nicht nur
    die selbst gesteckten Ziele erreicht, sie übertrifft sie so-
    gar. 15 Prozent Eingangssteuersatz, 45 Prozent Spit-
    zensteuersatz und ein Grundfreibetrag von 15 000
    DM, das entspricht dem grünen Bundestagswahlpro-
    gramm. Ich kann für meine Fraktion an diesem Punkt
    mit voller Überzeugung sagen: Das haben wir verspro-
    chen und das haben wir gehalten.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Meine Damen und Herren von der Opposition, Herr
    Merz, wenn Sie einmal ganz ehrlich sind, einen Moment
    Ihre sonstigen Sorgen vergessen und sich nur diese Zah-
    len anschauen, müssen Sie doch frank und frei sagen:
    Das hat diese Koalition gut gemacht.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Ich weiß, Herr Merz, dass man das von Ihnen jetzt nicht
    verlangen kann, müssten Sie doch sonst eingestehen,
    dass Rot-Grün, nachdem der Haushalt 2000 und das
    Haushaltskonsolidierungsgesetz den Bundesrat passiert
    haben, Sie schon wieder auf Ihrem ureigensten Feld, der
    Haushalts- und Finanzpolitik, spürbar geschlagen hat.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Rezzo Schlauch






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    Herr Merz, ich kann Ihnen versprechen: Wir werden
    dies immer wieder tun.

    Meine Damen und Herren von Union und F.D.P., las-
    sen Sie mich noch einen weiteren Grund nennen, warum
    Sie nicht zugeben können, dass diese Regierung wieder
    etwas Gutes gemacht hat: Wir haben Sie auch gleich
    noch in der Wirtschaftspolitik überrundet. Die Steuer-
    reform 2000 entlastet nicht nur die Einkommen-
    steuerzahler, sondern bringt auch die längst überfällige
    Unternehmensteuerreform auf den Weg.

    Herr Merz, ich weiß nicht, welche Zeitungen Sie le-
    sen. In den Zeitungen, die ich lese, ist die Meinung,
    auch die Meinung der Wirtschaft, eindeutig. Alle sagen:
    Die Richtung stimmt. Hans-Olaf Henkel in der „Berliner
    Zeitung“ von gestern: „Alternative zu Rot-Grün nicht in
    Sicht“.


    (Klaus Wolfgang Müller [Kiel] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört! Hört!)


    Ich kann nur sagen: Blattschuss für die Konservativen.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Der Chefvolkswirt – Herr Merz, jetzt hören Sie gut

    zu – des weltweit agierenden Investmenthauses Morgan
    Stanley, Dean Witter, spricht sogar von einer „New
    Germany Story“. Deutschland stehe vor einer „struktu-
    rellen Revolution“. Und da kommen Sie und sagen, das,
    was wir machen, sei keine strukturelle Reform!


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Auch die „Financial Times“ nennt unsere Steuerreform
    eine „marktgesteuerte Revolution“.

    Die Opposition – wir haben es heute gehört – führt
    das gleiche schlechte Stück wie schon beim Haushalt
    2000 auf. Erster Akt: Das schaffen die nie. Zweiter Akt:
    So wie sie es machen, ist es falsch. Dritter und letzter
    Akt: Na ja, wenn es alle so positiv sehen, stimmen wir
    halt auch zu.


    (Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Der Sinneswandel der Union bleibt nicht unbemerkt.
    Die „FAZ“ vom letzten Dienstag schreibt:

    Hinter den überraschend frühzeitigen Kompromiss-
    signalen aus der Union steht offensichtlich die Ein-
    schätzung, dass die Union mit einer Blockade der
    Steuerreform über den Bundesrat nichts gewinnen
    könnte.

    So ist es! Sie können nichts gewinnen, weil Sie uns
    nichts Substanzielles entgegenzusetzen haben.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Lachen bei der CDU/CSU)


    Während Sie sich mit sich selbst beschäftigt haben,

    (Zuruf von der SPD: Was heißt „haben“? Be schäftigen!)


    hat diese rot-grüne Koalition eine blitzsaubere Unter-
    nehmensteuerreform


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    mit dem Ziel vorgelegt, mehr Arbeitsplätze in unserem
    Land durch ein Mehr an Dynamik und Wachstum in der
    Wirtschaft, durch ein Mehr an Kaufkraft für die Bürge-
    rinnen und Bürger und durch bessere Investitionsbedin-
    gungen für die Unternehmen zu schaffen. Wir setzen
    dabei entgegen dem, was Sie ausführen, vor allem auf
    den Mittelstand in unserem Lande. Insbesondere meine
    Fraktion hat sich neben der Steuerentlastung für die gro-
    ßen Unternehmen für eine deutliche Mittelstandskom-
    ponente eingesetzt.


    (Zustimmung beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Hans Michelbach [CDU/CSU]: Das sieht man!)


    Neben den privaten Haushalten ist der Mittelstand
    Hauptprofiteur unserer Reform. Von den noch vor uns
    liegenden Steuersenkungen in den Jahren 2001, 2003
    und 2005


    (Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.]: 2007 2009!)

    entfallen 52 Prozent auf die privaten Haushalte und
    26 Prozent auf den Mittelstand.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Wenn angesichts dessen die Union sagt, wir hätten
    nicht genügend getan, dann brauche ich nur auf Folgen-
    des hinzuweisen: Sie, die es in den langen Jahren Ihrer
    Regierungszeit nie geschafft haben, den Spitzensteuer-
    satz unter 50 Prozent zu senken, Sie, die den Eingangs-
    steuersatz erhöht statt gesenkt haben, Sie, die mit den
    großen Unternehmen die Koffer getauscht und die klei-
    nen im Regen stehengelassen haben,


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Sie haben an diesem Punkt überhaupt keine Rechtferti-
    gung und keinen Grund, uns vorzuwerfen, wir täten
    nichts für den Mittelstand.


    (Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Ganz schön heuchlerisch!)


    Sicherlich kann man nach dem, was Sie in der Mit-
    telstandspolitik an Wüste hinterlassen haben, nicht ge-
    nug für den Mittelstand tun. Aber wir müssen die Kirche
    auch im Dorf lassen. Die Senkung des gesamten Steuer-
    tarifs und die Anrechnung der Gewerbesteuer sind die
    größte Entlastung des Mittelstands seit langem.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker [SPD])


    Wir Grünen haben uns von Anfang an für diese Mit-
    telstandskomponente stark gemacht und wir lassen
    keinen Zweifel daran, dass wir auch im weiteren parla-
    mentarischen Gesetzgebungsverfahren jede seriöse

    Rezzo Schlauch






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    Möglichkeit – jede seriöse! – für eine weitere Entlastung
    des Mittelstandes nutzen wollen.

    Meine Damen und Herren, die Senkung des Körper-
    schaftsteuersatzes auf einheitlich 25 Prozent und die
    Förderung des Mittelstands sind die ersten beiden Säu-
    len der Unternehmensteuerreform. Die dritte Säule bil-
    det die von Ihnen ja auch angegriffene Steuerfreiheit
    von Beteiligungsveräußerungen. Hierbei geht es nicht
    darum, wie vereinzelt zu hören ist, die Reichen reicher
    zu machen.


    (Dr. Barbara Höll [PDS]: Vereinzelt?)

    Vielmehr geht es darum, das derzeit gebundene immobi-
    le Kapital zu aktivieren und für neue Investitionen und
    Arbeitsplätze nutzbar zu machen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Die Steuerfreiheit von Beteiligungsveräußerungen gibt
    dem Strukturwandel in unserem Land den entschei-
    denden Schub. Die Firmen werden ihre Beteiligungen
    auf den Prüfstand stellen und oftmals zu neuen Investiti-
    onsentscheidungen kommen.

    Lassen Sie mich mit einem Missverständnis aufräu-
    men:
    Die Steuerfreiheit führt eben nicht dazu, dass bei Betei-
    ligungsveräußerungen überhaupt keine Steuern mehr ge-
    zahlt werden. Im Gegenteil, sie führt dazu, dass die
    Buchwerte endlich den realen Werten angepasst werden.
    Das ist nicht nur gut für die Dividenden der Anleger,
    sondern auch für die Staatskasse. Aber das haben Sie of-
    fensichtlich nicht begriffen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Das Aufbrechen des Lock-in-Effekts setzt Kapital

    frei, das dringend für die aufstrebenden Internet-, Infor-
    mations- und Kommunikations- sowie Umwelt- und
    jungen Start-up-Firmen gebraucht wird. Dabei geht es
    um nichts Geringeres, als das kumulierte Kapital des In-
    dustriezeitalters für das kommende Informationszeitalter
    nutzbar zu machen. Das ist es, was mit struktureller Re-
    volution gemeint ist.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Andere Länder sind uns hier schon lange voraus. Dies
    haben Sie sträflich verschlafen.

    Die traditionellen Themen der Union, an die Sie jetzt
    anknüpfen wollen, haben Sie an uns verloren. Haus-
    halts-, Wirtschafts- und Finanzpolitik sind jetzt Marken-
    zeichen dieser Regierung.


    (Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.]: Öko!)

    Wir haben auf diesen Feldern unseren Job gemacht.
    Noch bevor sich Ihr Phönix – wie immer er auch heißen
    mag – aus der Asche erhebt, haben wir ihm hier die Flü-
    gel kräftig gestutzt.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Wir setzen mit unserer Politik eine wirtschaftliche
    Dynamik in Gang, wie wir sie in unserem Lande schon
    lange nicht mehr hatten. Schon jetzt scheint es, als wür-
    den die Wachstums- und Arbeitsmarktprognosen für
    dieses Jahr von der Realität positiv überholt werden.

    Auch das ist übrigens ein wesentlicher Unterschied
    zur alten Regierung: Bei Ihnen stand das Wachstum
    am Beginn eines jeden Jahres im Jahreswirtschafts-
    bericht, wurde aber bis zum Jahresende nicht erreicht;
    stattdessen mündete es in immer höhere Arbeitslosen-
    zahlen. Wir hingegen werden mit unserer Politik der
    finanziellen Seriosität, der sozialen Fairness und der
    ökologischen Erneuerung die Arbeitslosenzahlen in
    unserem Land weiterhin und endlich spürbar senken.
    Die Steuerreform 2000 ist hierfür ein entscheidender
    Schritt.

    Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)




Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich erteile dem Kol-
legen Hermann Otto Solms, F.D.P.-Fraktion, das Wort.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident!
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolle-
    ginnen und Kollegen! Der einzig spürbare Beitrag der
    Grünen zur Steuerpolitik war die Durchsetzung der so
    genannten Ökosteuer.


    (Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.]: Sehr wahr!)

    Das kostet die Bürger zunächst 35 Milliarden DM; wenn
    Sie weiter in der Regierung sind, wird sich dieser Betrag
    noch erhöhen. Für diese 35 Milliarden DM, die sie
    zusätzlich zahlen dürfen, sind die Bürger Ihnen Dank
    schuldig.


    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU – Ludwig Stiegler [SPD]: Von der Entlastung haben Sie nichts gehört? Mit Bilanzen haben Sie Probleme!)


    In der Debatte um diese Unternehmensteuerreform ist
    es vielleicht doch notwendig, kurz den Blick zurückzu-
    wenden.


    (Detlev von Larcher [SPD]: Die F.D.P. blickt immer zurück!)


    Herr Minister Eichel, auf der Basis dessen, was Sie hier
    vorlegen – ich beziehe mich auf die Steuersätze und das
    Entlastungsvolumen –, wäre 1997 ein Kompromiss
    möglich gewesen. Aber Sie haben damals jede Möglich-
    keit zum Kompromiss verhindert und blockiert. Wir ha-
    ben mindestens drei Jahre für eine Steuerentlastung ver-
    säumt.


    (Dietrich Austermann [CDU/CSU]: Ja!)

    In diesen drei Jahren hätten hunderttausend Menschen
    Arbeitsplätze finden können. Sie haben zu verantworten,
    dass das nicht gelungen ist.

    Rezzo Schlauch






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)



    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU – Joachim Poß [SPD]: Wir haben damit eine weitere Mehrwertsteuererhöhung verhindert!)


    Gerade der Kollege Poß und auch andere haben uns
    immer wieder entgegnet,


    (Joachim Poß [SPD]: Ja, sicher!)

    eine Gegenfinanzierung sei nicht zu machen. Sie haben
    doch noch in den Ohren, was damals abgelaufen ist.


    (Joachim Poß [SPD]: Ja, natürlich!)

    Aber jetzt kommen Sie zu dem Ergebnis: Das geht sehr
    wohl.


    (Joachim Poß [SPD]: Ja, weil wir konsolidieren, Herr Solms! – Ludwig Stiegler [SPD]: Inzwischen ist ein Jahr vergangen! Wir bringen euren versaubeutelten Haushalt in Ordnung!)


    Diese 50 Milliarden DM, die Sie nun dafür aufwenden
    wollen, übersteigen den Betrag, den wir damals vorge-
    sehen haben, um diese Steuerreform auf den Weg zu
    bringen. Sie beweisen damit, dass Sie dies damals ein-
    seitig nur aus politischen Gründen blockiert haben. Das
    muss heute noch einmal gesagt werden.


    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Jetzt hat Herr Eichel sehr geschickt Köder für die

    Wirtschaft ausgelegt – aber natürlich nicht für die Wirt-
    schaft insgesamt, sondern nur für die großen Kapitalge-
    sellschaften.


    (Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Quatsch!)


    Diese sollen nun entlastet werden.

    (Dietrich Austermann [CDU/CSU]: Die Ban ken und Versicherungen!)

    Man hätte es gar nicht anders erwarten können: Die
    stimmen natürlich öffentlich zu, während der Mit-
    telstand, der kein geschlossenes Sprachrohr hat, dabei
    auf der Strecke bleibt.

    Eine Steuerreform, die eine vernünftige Entlastung
    mit sich bringt, ist unterstützenswert. Ist aber die Gestal-
    tung der Entlastung so ungleichmäßig, dass sie einer
    Steuerreform, die dem Anspruch, Steuergerechtigkeit zu
    erzielen, nicht gerecht wird, dann müssen wir sie ableh-
    nen.


    (Ludwig Stiegler [SPD]: In Steuergerechtigkeit seid ihr ja Experten! – Joachim Poß [SPD]: Ihr steht für Gerechtigkeit, das ist bekannt! Herr Solms, der Streiter für Steuergerechtigkeit!)


    Wie sollte eine Steuerreform aussehen? Das Steuer-
    system soll einfach und gerecht sein und niedrige Steu-
    ersätze haben. Das heißt, die Steuerpflichtigen sollen
    gleich behandelt werden. Alle diese Ziele werden ver-
    letzt. Das will ich an einigen Punkten deutlich machen.

    Aber eines vorab: Warum müssen wir eine solche
    Steuerreform machen? Weil die Bürger das Steuerrecht
    nicht mehr akzeptieren.


    (Christine Scheel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer ist denn dafür verantwortlich?)


    Sie verstehen es nicht. Sie werden überfordert. Sie wei-
    chen aus, die einen in die Schwarzarbeit, die anderen in
    die Kapitalflucht. Deswegen muss ein Steuersystem so
    gestaltet werden, dass es jeder verstehen kann.

    Das Steuerrecht, was Sie vorschlagen mit Options-
    möglichkeiten,


    (Ludwig Stiegler [SPD]: Es gibt jetzt keine Fluchtmöglichkeit mehr!)


    bei denen keiner weiß, welche Risiken man dabei ein-
    geht, mit der Einführung einer Doppelbesteuerung durch
    das Halbeinkünfteverfahren und mit einer verfassungs-
    mäßig riskanten Anrechnung bei der Gewerbesteuer –
    der Bundesfinanzhof hat gesagt, dass das verfassungs-
    widrig ist –, führt zu viel mehr Unsicherheit. Der Pla-
    nungshorizont, gerade für die mittelständischen Unter-
    nehmen, die die Arbeitsplätze schaffen sollen, ist so un-
    sicher, dass sie gar nicht wissen, wie sie darauf reagieren
    sollen. Das führt dann zu dem, was man eben gerade
    nicht will, nämlich dass Investitionen zurückgestellt
    werden, dass Unsicherheit eintritt und dass nur diejeni-
    gen, die es sich leisten können, teure Anwälte und Bera-
    ter zu bezahlen, damit zurechtkommen. Das sind dann
    wieder die Großunternehmen.

    Einer der Päpste der Steuerpolitik in Deutschland,
    Professor Bareis, hat heute in der „Berliner Zeitung“
    kundgetan – ich zitiere –:

    Das Steuerrecht wird in Zukunft noch komplizierter
    und damit ungerechter. Wer Geld für clevere Steu-
    ergestaltung ausgibt, kommt besser weg. Das war
    nicht das Ziel der Reform.

    So Professor Bareis.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordne ten der CDU/CSU)

    Das entscheidende Missverständnis bei Ihren Ansät-

    zen liegt darin, dass Sie weiter dem Gedanken Ihres
    Bundeskanzlers Gerhard Schröder anhängen, dass die
    Unternehmen entlastet werden müssen, aber nicht die
    Unternehmer.


    (Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.]: Das ist der Fehler! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!)


    Das ist die wirtschaftspolitisch dümmste Aussage eines
    Bundeskanzlers seit der Existenz der Bundesrepublik
    Deutschland.


    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Sie zeigt ein absolutes Missverständnis um die Zu-
    sammenhänge der Wirkungsweise unserer sozialen
    Marktwirtschaft. Immer geht die Initiative von Men-
    schen aus, die sich einsetzen, die ein Risiko eingehen,
    die ihr Kapital zur Verfügung stellen, die zur Verant-
    wortung stehen und die auch das Risiko durch ihr Eigen-

    Dr. Hermann Otto Solms






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    tum und das ihrer Familien tragen. Daraus werden neue
    Arbeitsplätze und neue Unternehmen geschaffen, die
    dann wachsen.

    Die Großunternehmen kaufen die kleinen auf, fusio-
    nieren mit anderen Unternehmen im Ausland, verlagern
    ihre Produktionsstätten oder ihre Sitze ins Ausland. Sie
    sind nicht an das Inland gebunden. Deswegen muss der
    Schwerpunkt bei den natürlichen Personen ansetzen und
    nicht bei den anonymen Kapitalgesellschaften. Genau
    diesen strategischen Fehler machen Sie bei Ihrer Steuer-
    reform.


    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Die Kapitalgesellschaften werden im Übrigen bei der
    Körperschaftsteuer mit 25 Prozent jetzt deutlich stärker
    entlastet. Zusammen mit der Gewerbesteuer kommen sie
    dann auf 37 Prozent. Die Personengesellschaften blei-
    ben bei 45 Prozent ab 2005. Aber auch sie müssen Ge-
    werbesteuer bezahlen. Sie werden also deutlich höher
    besteuert. Das führt natürlich zu einer echten Benachtei-
    ligung. Das können wir in den Beratungen noch ändern.
    Wir sind dazu bereit. Dann kann es auch eine Zustim-
    mung geben. Wenn dieser fundamentale Fehler nicht
    ausgeglichen wird, wird es jedenfalls dort, wo die F.D.P.
    mitzureden hat, keine Zustimmung im Bundesrat geben.


    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Sie wissen selber – man hört das in den Diskus-
    sionen –, dass das Optionsmodell das nicht vollständig
    ausgleichen kann. Das Optionsmodell hat fundamentale
    Nachteile – nicht nur dadurch, dass die Bemes-
    sungsgrundlage für die Erbschaftsteuer steigt, vielleicht
    bis zum Fünffachen –, sondern auch dadurch, dass die
    Planbarkeit, die Nebenwirkungen des Optionsmodells
    nicht berechenbar sind, sodass die Unternehmer nicht
    wissen: Können wir es riskieren? Was passiert denn
    dann? Welche Risiken gehen wir ein? Das aber ist – das
    sagt der Steuerberaterverband schon heute – nicht hand-
    habbar. Damit kann man nicht umgehen und das wird zu
    mehr Verunsicherung führen.

    Die Gewerbesteueranrechnung ist verfassungsbe-
    denklich.


    (Dr. Uwe-Jens Rössel [PDS]: Mehr als bedenklich!)


    Das ist auch völlig klar: Es macht keinen Sinn, die
    Gewerbesteuer auf der einen Seite zu erheben und sie
    auf der anderen Seite, bei der Einkommensteuer, teil-
    weise abzugsfähig zu machen.

    In diesem Punkt, Herr Merz, bin ich enttäuscht von
    den Vorschlägen der CDU.


    (Beifall bei der F.D.P.)

    Wir waren in der Koalition viel weiter. Im Koalitions-
    vertrag 1994 hatten wir die Vereinbarung getroffen, dass
    die Gewerbesteuer abgeschafft wird und dass sich die
    Kommunen über andere Steuerarten finanzieren. Das
    wäre auch möglich.


    (Beifall bei der F.D.P.)

    Nur wenn Sie die Gewerbesteuer abschaffen, können Sie
    eine Gleichbehandlung der Besteuerung erreichen. So-
    lange die Gewerbesteuer existiert, wird dies immer zu
    einer Benachteiligung der Gewerbebetriebe führen.

    Wirklich entsetzt hat mich allerdings – das habe ich
    einem Zeitungsbericht entnommen –, dass Sie, Herr
    Merz, vorschlagen, die Gewerbesteuer solle den Charak-
    ter einer kommunalen Unternehmensteuer annehmen.
    Dabei müssten auch diejenigen, die bisher keine Gewer-
    besteuer zahlten – beispielsweise die Freiberufler – in
    die Gewerbesteuer einbezogen werden. Ich glaube, auf
    der Basis finden auch wir keine Vereinbarung. Die Ein-
    beziehung der freien Berufe – und dann vermutlich auch
    der Landwirte – in das System der Gewerbesteuer wird
    es mit der F.D.P. jedenfalls nicht geben. Das ist ein völ-
    lig falscher Vorschlag.


    (Beifall bei der F.D.P.)

    Der einzig richtige, systemkonforme Vorschlag ist die
    Abschaffung der Gewerbesteuer.


    (Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.]: Sehr richtig!)

    Noch ein Wort zur Besteuerung der Veräußerungs-

    gewinne. Herr Eichel hat – das war ja der größte Köder
    für die Unternehmen, insbesondere für die Banken und
    Versicherungen – angeboten, dass Beteiligungen steuer-
    frei veräußert werden könnten. Die Gewinne verbleiben
    dann ja erst einmal im Unternehmen. Das stärkt die
    Macht des Managements, schwächt den Einfluss der Ak-
    tionäre,


    (Zuruf von der SPD: Falsch!)

    aber führt zu einer einseitigen Begünstigung der Kapi-
    talgesellschaften gegenüber den Personengesellschaften
    und den Einzelkaufleuten. Dagegen haben Sie im letzten
    Jahr, mit dem so genannten Steuerentlastungsgesetz
    1999, den hälftigen Steuersatz für Personenunternehmen
    bei Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung abge-
    schafft; Sie verlangen jetzt den vollen Steuersatz. Diese
    beiden Entscheidungen stehen so krass im Widerspruch
    zueinander, dass wir darüber reden müssen. Das ist
    überhaupt nicht akzeptabel.


    (Dr. Gregor Gysi [PDS]: Sehr richtig! Das stimmt!)


    Wir machen den Vorschlag – aber der ist diskussions-
    fähig –, dass wir für alle Rechtsformen den halben
    Steuersatz einführen und dass wir die Grenze für die
    wesentliche Beteiligung bei 10 Prozent lassen. Bei klei-
    nen Unternehmen ist 1 Prozent absolut zu wenig; bei
    Großunternehmen kann 1 Prozent natürlich sehr viel
    sein. Aber die Masse sind eben kleine und mittlere Un-
    ternehmen.


    (Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.]: Richtig!)

    Deshalb müssen wir bei 10 Prozent bleiben.

    Ich halte auch den Vorschlag der CDU mit der Re-
    investitionsrücklage für keinen guten Vorschlag. Denn
    die Investitionen sind dann wieder an bestimmte Krite-
    rien gebunden; die Gewinnverwendungsfreiheit wird

    Dr. Hermann Otto Solms






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    dadurch ausgehöhlt. Besser wäre es, dies im Wege eines
    reduzierten Steuersatzes zu regeln. Das ist einfach zu
    handhaben und die Wirtschaftsobjekte können je nach
    ihren wirtschaftlichen Interessen damit umgehen.


    (Beifall bei der F.D.P.)

    Für mich ist entscheidend, dass in diesem Steuervor-

    schlag dem Gesichtspunkt der Vereinfachung und der
    Gleichbehandlung nicht Rechnung getragen wird. Das
    ist aber in Anbetracht unseres komplizierten Steuer-
    rechts das Wichtigste. Deswegen haben wir, die F.D.P.,
    vorgeschlagen – unser Vorschlag liegt ja seit einem Jahr
    auf dem Tisch; der Stufentarif schon seit Anfang
    1996 –, ein ganz einfaches Steuersystem einzuführen:
    15 Prozent für Bezieher kleiner Einkommen, 25 Prozent
    für Bezieher mittlerer und 35 Prozent für Bezieher grö-
    ßerer Einkommen, für alle Rechtsformen und für alle
    Einkunftsarten – und das ist es! Dann ist eine völlige
    Gleichbehandlung gewährleistet und die vielen kompli-
    zierten Vorschriften zur Abgrenzung können beseitigt
    werden. Das ergibt ein ganz einfaches Steuerrecht.

    Dann könnten wir das Ziel erreichen, dass jeder, der
    Einkünfte aus nur einer Quelle bezieht, seine Einkom-
    mensteuererklärung auf einer Postkarte abschicken kann
    und innerhalb von zehn Tagen die Reaktion des Finanz-
    amtes bekommt. Das wäre ein ideales Steuersystem. Die
    Steuerbürger könnten dann sagen: Okay, das ist einfach,
    ich verstehe, was jeder bezahlen muss, es ist nicht so
    viel und das akzeptiere ich.

    Mit einem solchen Steuerrecht wären wir allen ande-
    ren Ländern in der Europäischen Union voraus. Das wä-
    re der Idealfall, den man erreichen kann. Deshalb blei-
    ben wir dabei: Dieser Vorschlag eines radikal verein-
    fachten Steuersystems mit drei Steuerstufen für alle Ein-
    kunftsarten ist das, was wir anstreben sollten. Wir ver-
    folgen dieses Ziel auch weiterhin. Interessant ist, dass
    bei einer Umfrage unter tausend mittelständischen Un-
    ternehmern über die Hälfte gesagt hat: Dieser Dreistu-
    fentarif der F.D.P. wäre das Beste, was sie sich vorstel-
    len könnten. Das heißt, wir haben mit diesem Modell be-
    reits eine hohe Akzeptanz und Zustimmung erreicht und
    werden weiter dafür werben.

    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordne ten der CDU/CSU)