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    Plenarprotokoll 14/88 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 88. Sitzung Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuer- senkungsgesetz) (Drucksache 14/2683) ...................... 8137 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Fraktion CDU/CSU: Eine Steuerreform für mehr Wachstum und Beschäftigung (Drucksache 14/2688) ...... 8137 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Hildebrecht Braun (Augs- burg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Unternehmensteuerre- form – Liberale Positionen gegen die Steuervorschläge der Koalition (Drucksache 14/2706) ............................... 8137 B Joachim Poß SPD ........................................... 8137 D Friedrich Merz CDU/CSU .............................. 8140 D Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 8145 C Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ..................... 8148 C Dr. Gregor Gysi PDS ...................................... 8151 B Hans Eichel, Bundesminister BMF ................. 8154 C Friedrich Merz CDU/CSU .......................... 8158 C Dr. Barbara Höll PDS ..................................... 8160 C Ernst Hinsken CDU/CSU ................................ 8161 A Hans Eichel, Bundesminister BMF ................. 8161 C Gerda Hasselfeldt CDU/CSU .......................... 8162 A Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU ....................................................... 8165 C Hans Eichel, Bundesminister BMF ................. 8166 A Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 8166 C Carl-Ludwig Thiele F.D.P. .............................. 8169 B Dr. Uwe-Jens Rössel PDS ............................... 8171 C Jörg-Otto Spiller SPD ..................................... 8171 D Walter Hirche F.D.P. ................................... 8172 B Peter Rauen CDU/CSU ................................... 8173 D Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD .................. 8176 B Elke Wülfing CDU/CSU ................................. 8177 D Detlev von Larcher SPD ................................. 8179 D Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion CDU/CSU: Afrika darf nicht zu einem vergessenen Konti- nent werden (Drucksache 14/2571) .......... 8182 A Rudolf Kraus CDU/CSU ................................. 8182 B Dr. R. Werner Schuster SPD ........................... 8183 D Dr. Klaus Kinkel F.D.P. .................................. 8185 B Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN... 8186 D II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 Carsten Hübner PDS ....................................... 8188 C Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU .............. 8189 C Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministe- rin BMZ .......................................................... 8191 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Erweiterung des Untersuchungsauftra- ges des 1. Untersuchungsausschusses der 14. Wahlperiode (Drucksache 14/2527) ............................... 8193 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Ergänzung des Untersuchungsauftrages des 1. Untersu- chungsausschusses (Drucksache 14/2686) ............................... 8193 B Christine Lambrecht SPD ............................... 8193 C Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU ........ 8195 A Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 8197 C Dr. Max Stadler F.D.P. ................................... 8198 D Dr. Evelyn Kenzler PDS ................................. 8199 D Frank Hofmann (Volkach) SPD ...................... 8200 C Dr. Max Stadler F.D.P. (zur GO) .................... 8201 C Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Rolf Kutzmutz, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion PDS einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung (Drucksache 14/2496) ............................... 8202 A Dr. Evelyn Kenzler PDS ........................... 8202 B Zusatztagesordnungspunkt 11: Aktuelle Stunde betr. Aus für den Transrapid Hamburg – Berlin; Auswir- kungen für den Wirtschafts- und Tech- nologiestandort Deutschland ................... 8203 B Bärbel Sothmann CDU/CSU ........................... 8203 B Angelika Mertens SPD .................................... 8204 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................ 8205 C Rolf Kutzmutz PDS ......................................... 8206 D Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU ...... 8207 D Reinhold Hiller (Lübeck) SPD ........................ 8209 A Hans-Michael Goldmann F.D.P. ..................... 8210 A Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8211 C Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU ..................... 8213 A Dr. Christine Lucyga SPD ............................... 8214 A Renate Blank CDU/CSU ................................. 8215 B Konrad Kunick SPD ........................................ 8216 B Siegfried Scheffler, Parl. Staatssekretär BMVBW ......................................................... 8217 C Nächste Sitzung ............................................... 8219 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 8221 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung (Tagesordnungspunkt 13) Alfred Hartenbach SPD .................................. 8222 A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 8223 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 8223 D Rainer Funke F.D.P. ....................................... 8224 C Anlage 3 Amtliche Mitteilungen .................................... 8225 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8137 (B) (D) 88. Sitzung Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Parl. Staatssekretär Siegfried Scheffler Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8221 (A) (B) (C) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bachmaier, Hermann SPD 18.02.2000 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Blank, Joseph-Theodor CDU/CSU 18.02.2000 Bohl, Friedrich CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Brecht, Eberhard SPD 18.02.2000 Bruckmann Hans-Günter SPD 18.02.2000 Bulmahn, Edelgard SPD 18.02.2000 Carstensen (Nordstrand), Peter Harry CDU/CSU 18.02.2000 Falk, Ilse CDU/CSU 18.02.2000 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.02.2000 Forster, Hans SPD 18.02.2000 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 18.02.2000 Frick, Gisela F.D.P. 18.02.2000 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 18.02.2000 Fuchs (Köln), Anke SPD 18.02.2000 Gebhardt, Fred PDS 18.02.2000 Gehrcke, Wolfgang PDS 18.02.2000 Dr. Geißler Heiner, CDU/CSU 18.02.2000 Günther (Plauen), Joachim F.D.P. 18.02.2000 Henke, Hans Jochen CDU/CSU 18.02.2000 Homburger, Birgit F.D.P. 18.02.2000 Ibrügger, Lothar SPD 18.02.2000 Klose, Hans-Ulrich SPD 18.02.2000 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 18.02.2000 Koppelin, Jürgen F.D.P. 18.02.2000 Leidinger, Robert SPD 18.02.2000 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine F.D.P. 18.02.2000 Lüth, Heidemarie PDS 18.02.2000 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Meyer (Ulm), Jürgen SPD 18.02.2000 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 18.02.2000 Moosbauer, Christoph SPD 18.02.2000 Mosdorf, Siegmar SPD 18.02.2000 Nahles, Andrea SPD 18.02.2000 Ohl, Eckhard SPD 18.02.2000 Otto (Frankfurt), Hans-Joachim F.D.P. 18.02.2000 Dr. Pick, Eckhart SPD 18.02.2000 Robbe, Reinhold SPD 18.02.2000 Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 18.02.2000 Rühe, Volker CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 18.02.2000 Schily, Otto SPD 18.02.2000 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 18.02.2000 Schmidt (Aachen), Ulla SPD 18.02.2000 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 18.02.2000 Schöler, Walter SPD 18.02.2000 Schröder, Gerhard SPD 18.02.2000 Schur, Gustav-Adolf PDS 18.02.2000 Schütze (Berlin), Diethard CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Schwarz-Schilling, Christian CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Thalheim, Gerald SPD 18.02.2000 Uldall, Gunnar CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.02.2000 Dr. Wend, Rainer SPD 18.02.2000 Wieczorek (Duisburg), Helmut SPD 18.02.2000 Wiesehügel, Klaus SPD 18.02.2000 Willner, Gert CDU/ CSU 18.02.2000 Zierer, Benno CDU/CSU 18.02.2000 8222 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung (InsOÄnd.G) (Tagesordnungspunkt 13) Alfred Hartenbach (SPD): Als der 12. Deutsche Bundestag im Sommer 1994, gegen Ende der 12. Legis- laturperiode, die neue Insolvenzordnung verabschiedet hatte, da hatte der Rechtsausschuss parteiübergreifend den ursprünglichen Regierungsentwurf gehörig verän- dert und in wesentlichen Punkten ergänzt. Dazu gehört insbesondere das Verbraucherinsolvenzverfahren, das mit dem Konzept der Restschuldbefreiung dem so ge- nannten Normalschuldner Wege eröffnet, nach einer be- stimmten Zeit des Wohlverhaltens und der Befriedigung seiner Gläubiger wieder einen unbelasteten Start ins Wirtschaftsleben zu unternehmen. Er ist dann frei von Belastungen, frei von Schulden, weil er eben sieben Jah- re lang alles nach besten Kräften unternommen hat, um seine Gläubiger zu befriedigen. Die Mitglieder des Rechtsausschusses haben damals gemeinsam diesen Weg gefunden und erfreuten sich der beispiellosen Unterstützung ihrer Arbeit durch das Jus- tizministerium und des damaligen Parlamentarischen Staatssekretärs, unseres Kollegen Rainer Funke. Wie schwierig die Umsetzung des neuen Insolvenz- rechts in die Praxis war, zeigt die Tatsache, dass auf Wunsch der Bundesländer das In-Kraft-Treten zweimal hinausgeschoben wurde. So kam es, dass das neue In- solvenzrecht erst am 1. Januar 1999 in Kraft treten konnte, mehr als vier Jahre nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Natürlich war die spannende Frage bei Befürwortern und Kritikern des neuen Insolvenzrechts, wie es sich in der Praxis bewähren würde. Die SPD-Bundestags- fraktion, die Arbeitsgruppe Rechtspolitik, hat im Herbst 1999 eine umfassende Befragung der Praxis durchge- führt. Als Ergebnis dieser Befragung – diese Aussagen der Richter, Rechtspfleger, Anwälte, die als Insolvenzverwalter und als Treuhänder tätig werden, sowie der Schuldnerberatungsstellen – kann man festhalten, dass das neue Insolvenzrecht genau die richtige Grundlage ist, um zwei Ziele, die die Insolvenzordnung vorsah, auch zu erreichen. Das erste Ziel ist die Umkehr der bisherigen Konkursidee von der Verwertung des Vermögens eines Schuldners in den Erhalt des Unternehmens des Schuldners und damit auch den Erhalt der Arbeitsplätze. Das zweite Ziel ist die Entschuldung der natürlichen Personen und der privaten Schuldner nach einer gewissen Zeit des Wohlverhaltens gegenüber den Gläubigern. Die Praxis ist überzeugt, dass diese Ziele mit der neuen Insolvenzordnung gut erreicht werden. Damit allein schon hat sich das neue Gesetz gerechtfertigt und kann weiteren Bewährungsproben gelassen entgegensehen. Selbstverständlich sind bei einem so neuen Gesetz auch Stolpersteine festzustellen, an denen die Praxis ha- kelt und Fragen, die noch keine befriedigende Antwort gefunden haben. Als ein besonderes Problem sieht es die Praxis an, dass die geeigneten Stellen, die § 305 der Insolvenzord- nung fordert, um zum Beispiel Insolvenzpläne oder Schuldenbereinigungspläne aufzustellen, noch nicht flä- chendeckend vorhanden sind und auch Schuldnerbera- tungsstellen keineswegs die Ausstattung haben, die sie haben sollten. Es ist Ländersache, diese Probleme zu ändern, und wir wissen, dass die Bundesländer dabei sind, hier für Abhilfe zu sorgen. Dafür danken wir den Bundesländern und hoffen auf einen gemeinsamen guten Weg. Die derzeitige Diskussion über die Frage, ob den Schuldnern in der Verbraucherinsolvenz Prozesskosten- hilfe gewährt werden soll, stellt für uns ein Ärgernis dar. Die damaligen Gesetzgeber in der 12. Legislaturperiode sind, wie sich aus den Gründen der Ausschussdrucksa- che ergibt, sämtlich davon ausgegangen, dass auch in diesem Fall die Zivilprozessordnung Geltung hat. Ande- rerseits haben wir nunmehr festgestellt, dass durch eine sehr uneinheitliche Rechtsprechung, die teilweise sogar innerhalb einzelner Landgerichtsbezirke unterschiedlich ist, eine große Unsicherheit entstanden ist. Eine rechts- einheitliche Entscheidung innerhalb eines Oberlandesge- richtsbezirkes oder gar innerhalb der Bundesrepublik ist wegen des Rechtsmittelweges derzeit nicht möglich. Gleichwohl sollten wir die Frage, ob wir Prozesskos- tenhilfe gemäß Gesetz bewilligen, so wie dies die PDS nun will, sehr genau bedenken. Die PDS macht es sich sehr leicht, wenn sie in ihrem Gesetzentwurf schreibt, die Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten durch Gewährung von Prozesskostenhilfe stelle keinen zusätz- lichen Kostenfaktor dar, weil der Gesetzgeber dies ja vorher schon beabsichtigt habe. Dies ist eine echte Milchmädchenrechnung, denn tatsächlich werden die Justizhaushalte der Länder zunächst einmal mit der Pro- zesskostenhilfe belastet werden. Dabei wird sicherlich der Umfang nicht so sein, dass die Justizhaushalte der Länder darunter zusammenbrechen. Andererseits dürfen wir als Gesetzgeber natürlich auch die Finanzsituation der Länder nicht außer Acht lassen. Wir halten hier Ge- spräche zwischen Justizministerium und den Länderjus- tizministerien für dringend geboten, um einen Lösungs- weg zu finden. Die weitere Frage, ob man Null-Pläne, auch eine For- derung der PDS, im Gesetz festschreiben sollte, bedarf ebenfalls der sorgfältigen Prüfung. Das Gesetz wollte, dass der redliche Schuldner über das Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung wieder die Möglichkeit ei- nes unbelasteten Starts in das Wirtschaftsleben be- kommt. Man muss nun den Gerichten, die die Quoten für eine Tilgung der Restschuld festsetzen, überlassen, zu prüfen, ob hier tatsächlich ein redlicher Schuldner die Restschuldbefreiung beantragt oder ob es sich um einen Glücksritter handelt, der möglichst billig davonkommen will. Diese Ermessensentscheidung, die eines der Herz- stücke des Verfahrens ist, würde den Gerichten genom- men, wenn im Gesetz ein Null-Plan obligatorisch er- möglicht würde. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8223 (A) (B) (C) (D) Wir sind der Ansicht, dass es bei allen festgestellten kleineren Problemen noch viel zu früh ist, bereits mit Änderungen im Gesetz zu beginnen. Wir wünschen uns – und wir werden dies auch sicherlich erhalten – vom Justizministerium einen ersten Erfahrungsbericht, und wir wünschen uns auch – und wir werden auch dies sicherlich erhalten –, dass dieser Erfahrungsbericht Lö- sungsvorschläge aufzeigt. So ist es für uns durchaus vor- stellbar, dass gewisse überbürokratische Regelungen auf einfacherem Wege als durch Gesetzesänderung zu lösen sind und dass insbesondere eine Vereinheitlichung der Vordrucke und deren Entrümpelung ebenfalls auf unter- gesetzlichem Wege möglich ist. Danach wird auch zu prüfen sein, ob wir nicht diejenigen mit ins Boot neh- men bei der Finanzierung der Insolvenzverfahren, die vorher an den Schuldnern verdient haben. Vorstellbar wäre, dass möglicherweise bei jedem gewährten Kredit ein Teil, ein so genannter Insolvenzpfennig, einbehalten, einem Fonds zugeführt und dann für die Kostendeckung der Insolvenzverfahren verwendet wird. Das sind Überlegungen, die wir gerne anstellen wol- len, wenn wir eine sichere Basis haben, wo Änderungen erforderlich sind. Wenn wir wissen, ob diese richtige und vernünftige gesetzliche Regelung des Insolvenz- rechts geändert werden muss, dann wünschen wir uns auch, dass dies wie vor nunmehr sieben, acht Jahren wiederum im großen Einvernehmen aller im Bundestag vertretener Parteien geschieht. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Kein Gesetz kann so perfekt sein, dass es nicht auch Änderungen bedarf. Dennoch ist der Entwurf eines Ge- setzes zur Änderung der Insolvenzordnung, den die PDS vorgelegt hat, abzulehnen, weil ein so umfangreiches Gesetz wie die Insolvenzordnung seine Wirkungen nicht schon nach einem Jahr voll entfalten kann. Die Insol- venzordnung, die das alte Konkurs- und Vergleichsrecht abgelöst hat, wurde über Jahre sehr intensiv beraten und dabei wurden auch die jetzt von der PDS aufgeworfenen Fragen behandelt. Dabei spielte eine sehr ausführliche Rolle die Frage der Prozesskostenhilfe für ein beantragtes Insolvenzver- fahren, um dem Schuldner diesen Antrag zu erleichtern, gegebenenfalls auch schmackhaft zu machen. Die Be- richterstatter haben aber nach der Tradition des bisher geltenden Konkursrechtes sich dafür entschieden, dass in den Fällen, in denen keine Eigenmittel für die Durch- führung eines Insolvenzverfahren vorhanden sind, der Schuldner letztlich durch die Pfändungschutzbestim- mung der ZPO ausreichend geschützt ist und nur ein ge- ringes Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf Eröff- nung eines Insolvenzverfahrens mit dem Ziel der Rest- schuldbefreiung besteht. Es war nach Auffassung der Berichterstatter dem Schuldner zuzumuten, gegebenen- falls unpfändbares Vermögen einzusetzen zur Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders. Berücksichtigt wurde aber auch wesentlich, dass die Länder in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen ha- ben, dass bei Einführung von Prozesskostenhilfe für Kleininsolvenzen erheblich höhere Kosten entstünden, da jeder Schuldner ohne eigenes Risiko und eigene An- strengung ein solches Verfahren auf Kosten des Staates durchführen könne. Dies war und ist nicht der Sinn des Gesetzes gewesen. Dennoch muss – und dies hat das Justizministerium zugesagt – dieser Aspekt weiter deut- lich beobachtet werden, um auch dem Schuldner einen Anreiz zu geben, aus der Sozialhilfe herauszukommen oder mehr als das pfändungsfreie Einkommen zu erzie- len, wenn er denn von der Restschuld befreit ist. Nachdem der befürchtete Ansturm auf die Gerichte ausgeblieben ist, könnte nach einer Übergangszeit der Bewertungen der Verfahren erneut dieses Problem dis- kutiert werden. Die Frage des Vollstreckungsschutzes ab dem Zeit- punkt der Einleitung außergerichtlicher Einigung ist ein gefährliches Instrument gegen die Gläubigerinteressen. Damit könnten sich Schuldner willkürlich der Vollstre- ckung entziehen, wenn sie denn nur ein solches Verfah- ren einleiten und durch zögerliche Behandlung über Jah- re hinaus betreiben. Da der Schuldner durch Herbeibrin- gung von Angaben und Auskünften selbst die Dauer des Verfahrens in der Hand hat, muss ein gewisser Druck vorhanden sein, schnell das Restschuldbefreiungsverfah- ren durchzuziehen, wodurch er dann den Vollstre- ckungsschutz erhält. Schon jetzt haben Schuldner die Möglichkeiten bei Darlegung ernsthafter Bemühungen und Verhandlungen und aussichtsreichem Betreiben, von den Gerichten vor- läufigen Vollstreckungsschutz zu bekommen. Diese In- strumente sollten nicht durch eine pauschale Einstellung verallgemeinert werden. Ein genereller 6-monatiger Vollstreckungsschutz, der immer wieder verlängert werden kann, würde trotz Be- schleunigungsgebot nicht zu richtigen Ergebnissen füh- ren. Ein Jahr nach In-Kraft-Treten der Insolvenzordnung ist es unangebracht, die „Goodwillzeit“ von sieben auf fünf Jahre zu senken, da auch hier erst die Erfahrungen abgewartet werden müssen. Bei einer solchen Überle- gung sind auch die Gläubigerinteressen zu berücksichti- gen, die in einem solchen Verfahren auf erhebliche Teile ihrer Forderungen verzichten und sich mit geringen Quoten über sieben Jahre zufrieden geben müssen. Das Justizministerium wird aufgefordert, die Ent- wicklung der Anwendung der Insolvenzordnung unter allen Aspekten genauestens zu begleiten und dem Deut- schen Bundestag Bericht zu erstatten, damit wir dann gegebenenfalls mit Änderungen reagieren können. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die neue Insolvenzordnung leistet eine richtige und nachhaltige Hilfe für viele Schuldner, aus einer oft gna- denlosen Schuldenfalle wieder herauszukommen. Über- schuldung kann für die Betroffenen zu einer unerträgli- chen Belastung führen. Und nicht selten führt die mate- rielle Not zur sozialen Isolation und zur gesellschaftli- chen Ausgrenzung. Das neue Insolvenzrecht hat für erhebliche Verbesse- rungen gesorgt: Anders als nach früherem Konkursrecht 8224 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) sind heute Gläubiger und Schuldner bei der Sanierung eines Betriebes wesentlich flexibler. Die Zielrichtung des Gesetzes, nicht mehr die Verwertung des Restver- mögens und damit die Zerschlagung eines Betriebes im Vordergrund zu haben, sondern ausdrücklich auf die Fortführung des Unternehmens zu setzen, dient überdies dem Erhalt von Arbeitsplätzen. Im Rahmen des so genannten Verbraucherinsolvenzver- fahrens können heute darüber hinaus überschuldete Pri- vatpersonen eine Befreiung von ihren Restschulden er- langen und so einem manchmal „lebenslangen Schul- denturm“ entfliehen. Im Gegenzug muss sich der Schuldner bemühen, während einer siebenjährigen „Wohlverhaltensperiode“ den pfändbaren Teil seines Vermögens an einen Treuhänder abzutreten, der den Er- lös dann an die Gläubiger verteilt. Für viele Menschen bietet dieser Weg nunmehr eine wirkliche Chance zum Neuanfang: Er ermöglicht ihnen eine Rückkehr ins Wirtschafts- und Arbeitsleben. Das ist ein enormer gesellschaftlicher und sozialer Gewinn. Denn Überschuldung ist für Menschen nicht nur eine er- hebliche psychische Belastung. Sie verhindert auch die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben und zemen- tiert den Bezug von Sozialleistungen. Das komplexe Regelungswerk der Insolvenzordnung ist erst seit rund einem Jahr in Kraft. In der Praxis zeigt das Gesetz gute Wirkung, aber es sind auch Probleme aufge- treten, die der Gesetzgeber seinerzeit gar nicht beabsich- tigt hatte. Ich meine damit zum Beispiel das Problem der Gewährung von Prozesskostenhilfe: Selbstverständlich darf das Verbraucherinsolvenzverfahren, das ja gerade Menschen, die über wenig Mittel verfügen, helfen soll, diesen Menschen nicht deshalb versperrt bleiben, weil sie über keine Mittel verfügen. Das ist absurd. In diesem Punkte müssen wir angesichts der uneinheitlichen Rechtsprechung unbedingt bald zu einer Lösung kom- men. Eines darf dabei aber nicht vergessen werden: Eine Lösung dieses Problems kann es nur gemeinsam mit den Ländern geben. Denn – das, meine Damen und Herren von der PDS, haben Sie in ihrem Entwurf nicht be- dacht – die Justizhaushalte der Länder würden doch mit der Prozesskostenhilfe belastet. Bei einem noch jungen Gesetz, das überdies derart komplex ist, sollte man sich davor hüten, sogleich nach gesetzgeberischen Änderungen zu rufen, nur weil in der Praxis nicht alles so läuft, wie man sich das ursprünglich gewünscht hat. Populistische Schnellschüsse sind hier nicht gefragt. Vielmehr sollten wir gemeinsam die be- reits durchgeführten Expertenanhörung sowie die Erfah- rungen in den Ländern sorgfältig analysieren und erst dann angemessen reagieren. Und im Übrigen, meine Damen und Herren von der PDS: Nicht immer ist gleich der Gesetzgeber gefragt. Einige Probleme der praktischen Umsetzung des Geset- zes haben auch etwas mit der Situation vor Ort zu tun und lassen sich auch unterhalb der gesetzgeberischen Ebene angehen. Ich meine etwa die Einrichtung so ge- nannter geeigneter Stellen nach § 305 der Insolvenzord- nung sowie die Ausstattung von Schuldnerberatungsstel- len. Auch hier gilt es, gemeinsam mit den zuständigen Bundesländern die Probleme zu lösen. Ich weiß, dass es hier bereits Fortschritte gibt. Die Koalition wird sich gewiss keinen gesetzgeberi- schen Änderungen gegenüber verschließen, wenn sich herausstellen sollte, dass diese notwendig sein sollten. Nur: Nach erst knapp einem Jahr Erfahrung mit der In- solvenzordnung ist es heute für ein derartiges Urteil noch zu früh. Rainer Funke (F.D.P.): Die neue Insolvenzordnung, die am 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist, hat sich ins- gesamt bislang sehr bewährt. Dabei ist jedoch einzu- räumen, dass bei einem solch umfangreichen Gesetz, das die alte Konkursordnung und die Vergleichsordnung und die Gesamtvollstreckung ersetzt, einzelne Regelun- gen der Rechtsprechung und in der praktischen Umset- zung Schwierigkeiten bereiten. Dies hat die PDS zum Anlass genommen, einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung vorzulegen, über den im Einzelnen im Rechtsausschuss zu diskutieren sein wird. So war es durchaus vom Gesetzgeber gewollt, dass Prozesskostenhilfe für die Verfahren der Restschuldbe- freiung und der Verbraucherinsolvenz zu gewähren ist. Eine Reihe von Gerichten hat jedoch diesen gesetzgebe- rischen Willen nicht nachvollzogen und die Prozesskos- tenhilfe abgelehnt. Es wäre einerseits durchaus zweck- mäßig, die höchstrichterliche Rechtsprechung abzuwar- ten. Andererseits spricht aber auch nichts dagegen, eine Klarstellung im Gesetz vorzunehmen, da dies ohnehin dem gesetzgeberischen Willen entsprochen hat. Anders verhält es sich bei der so genannten Wohlver- haltensperiode, die vom Gesetzgeber bewusst auf sieben Jahre festgelegt worden war und die schon damals einen Kompromiss darstellte. Dabei hat sich der Gesetzgeber an ausländischen Beispielen orientiert. Wir sollten zu- nächst einmal die Erfahrungen mit dieser Wohlverhal- tensperiode abwarten, ehe eine Veränderung vorgesehen wird. Ohnehin sollten in der Verbraucherinsolvenz und bei der Restschuldbefreiung erst einmal die Erfahrungen in der Praxis beleuchtet werden. Ein Jahr nach In-Kraft- Treten der Insolvenzordnung bestehen für dieses Gebiet noch keine hinreichenden Erfahrungen, weil die Länder die Schuldnerberatungsstellen unzureichend ausgestattet haben und so die Stellung von Anträgen im Verbrau- cherinsolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung er- schwert haben. Ich sage offen, dass ich über dieses Verhalten der Länder zutiefst enttäuscht bin. Offensichtlich ist es leichter, in Sonntagsreden zu fordern, dass die Ärmsten der Armen entschuldet werden und dass ihnen ein Neu- beginn ihrer bürgerlichen Existenz ermöglicht werden muss, denn diese Forderung klingt gut. Wenn es aber darum geht, entsprechendes Personal für die Schuldner- beratungsstellen zur Verfügung zu stellen, wird schlicht gekniffen. Stattdessen hatten die Länder, obwohl die In- solvenzordnung im Jahre 1994 beschlossen worden war, das In-Kraft-Treten der Insolvenzordnung am 1. Januar 1999 noch weiter hinausschieben wollen, um eben nicht Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8225 (A) (B) (C) (D) in die eigene finanzielle Verantwortung zu kommen. Statt neuer gesetzlicher Regelungen müssen wir daher zunächst die Länder auffordern, unverzüglich genügend Beratungsstellen und Personalverstärkungsmittel zur Verfügung zu stellen. Wir werden in den Beratungen des Rechtsausschusses die angesprochenen Fragen auf ihre Praktikabilität genau abklopfen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 747. Sitzung am 4. Feb- ruar 2000 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: – Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ – Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Union zur Änderung der Bi- lanz- und der Konzernbilanzrichtlinie hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs (90/605/EWG), zur Verbesserung der Offenlegung von Jahresab- schlüssen und zur Änderung anderer handels- rechtlicher Bestimmungen (Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz – KapCoRiLiG) – Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Juni 1997 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über den Eisen- bahnverkehr, über die gemeinsame Staatsgrenze und über den erleichterten Eisenbahndurchgangs- verkehr Der Bundesrat hat in seiner 747. Sitzung am 4. Feb- ruar 2000 beschlossen, dem nachstehenden Gesetz ge- mäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht zuzu- stimmen. – Drittes Gesetz zur Änderung des Betäubungsmit- telgesetzes (Drittes BtMG-Änderungsgesetz – 3. BtMG-ÄndG) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Dritter Bericht des Arbeitsstabes Europäische Wirt- schafts- und Währungsunion des Bundesministeriums der Finanzen und der Bundesministerien (AS WWU) vom 21. April 1999 Einführung des Euro in Gesetzgebung und öffentliche Verwaltung – Drucksachen 14/882, 14/1187 Nr. 1.2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Entwicklung der Konvergenz in der Europäischen Union im Jahre 1998 – Drucksachen 14/1344, 14/1616 Nr. 1.2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zum „Grauen Kapital- markt“ – Drucksachen 14/1633, 14/1775 Nr. 1.2 – Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1999 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 12 22 – Eisen-bahnen des Bundes – Titel 639 01 – Erstattungen von Verwaltungsausgaben des Bundeseisenbahnvermögens – Drucksache 14/1858 – Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Unterrichtung durch die Bundesregierung Tierschutzbericht 1999 „Bericht über den Stand der Entwicklung des Tier-schutzes“ – Drucksachen 14/600, 14/829 Nr. 2 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 14/1276 Nr. 2.23 Innenausschuss Drucksache 14/1936 Nr. 1.28 Finanzausschuss Drucksache 14/272 Nr. 71 Drucksache 14/1617 Nr. 2.4 Drucksache 14/1936 Nr. 1.7 Drucksache 14/1936 Nr. 1.8 Drucksache 14/1936 Nr. 1.12 Drucksache 14/1936 Nr. 1.15 Drucksache 14/1936 Nr. 1.26 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/2104 Nr. 2.6 Drucksache 14/2104 Nr. 2.9 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/1936 Nr. 1.5 Drucksache 14/2104 Nr. 2.8 Drucksache 14/2104 Nr. 2.19 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/1579 Nr. 1.9 Drucksache 14/1617 Nr. 2.6 Drucksache 14/2104 Nr. 1.1 Amtliche Mitteilung (Nachtrag zum Plenarprotokoll 14/53 vom 9. September 1999) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäi- sche Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 14/431 Nr. 1.9 Drucksache 14/431 Nr. 1.10 Drucksache 14/431 Nr. 1.18 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/309 Nr. 2.50 8228 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 (A) (C) Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/74 Nr. 2.5 Drucksache 14/272 Nr. 207 Drucksache 14/431 Nr. 1.5 Drucksache 14/595 Nr. 3.1 Amtliche Mitteilung (Nachtrag zum Plenarprotokoll 14/55 vom 16. September 1999) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüs- se haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrich- tungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/342 Nr. 1.14 Drucksache 14/595 Nr. 2.3 Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich erteile dem Kol-
    legen Friedrich Merz, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.


    (Beifall bei der CDU/CSU)




Rede von Friedrich Merz
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Wir sind heute Morgen in der ersten
Lesung eines Unternehmensteuerreformgesetzes. Der
Kollege Poß hat die Einbringungsrede gehalten, eine
Aufgabe, die normalerweise von einem Vertreter der
Bundesregierung übernommen wird,


(Joachim Poß [SPD]: Das ist ein Koalitionsentwurf!)


aber sicherlich auch von Vertretern der Koalitionsfrakti-
onen übernommen werden kann.


(Zuruf von der SPD: Er muss noch etwas lernen! – Weitere Zurufe von der SPD)


Bemerkenswert an dieser Rede war, dass sich derjenige,
der das Konzept der rot-grünen Bundesregierung vor-
stellen sollte, zu zwei Dritteln seiner Redezeit mit dem
Konzept der Union beschäftigt hat.


(Beifall bei der CDU/CSU – Joachim Poß [SPD]: Zur Hälfte, Herr Merz!)


Joachim Poß






(A)



(B)



(C)



(D)


Damit wir uns nicht falsch verstehen, Herr Kollege Poß:
Ich kritisiere das nicht. Im Gegenteil, ich begrüße das
ausdrücklich, denn das zeigt auch: Die Opposition ist
politisch präsent und handlungsfähig.


(Lachen bei Abgeordneten der SPD – Christine Scheel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Steigbügelhalter für Herrn Faltlhauser!)


Wir haben in der Tat gerade in der Steuerpolitik das bes-
sere Konzept.Das will ich begründen.


(Beifall bei der CDU/CSU – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Mit Beschwörungsformeln kommen Sie auch nicht weiter!)


Es trifft sich gut, Herr Bundesfinanzminister und Herr
Bundeswirtschaftsminister, dass wir in dieser Woche
nicht nur über die Steuerreform diskutieren, sondern Sie
hier gestern auch den Jahreswirtschaftsbericht vorge-
stellt und begründet haben. Wir haben dabei einen Sach-
verhalt miteinander diskutiert, der im Zusammenhang
mit der Steuerpolitik eine Rolle spielt. Es gibt nämlich
eine Entwicklung, die uns alle mittlerweile mit nicht un-
erheblicher Sorge erfüllen muss: Ich meine die Entwick-
lung des Wechselkurses unserer gemeinsamen Währung,
des Euro. Wir haben gestern erneut feststellen müssen,
dass der Wert des Euro erheblich gegenüber dem des
Dollars, aber auch gegenüber dem anderer Währungen
dieser Welt verfallen ist.


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Was lehrt uns das?)


Wenn es richtig ist, dass der Wechselkurs einer Wäh-
rung praktisch der Aktienkurs einer Volkswirtschaft ist,
dann ist in der Zeit, in der diese Bundesregierung im
Amt ist, der Aktienkurs der Volkswirtschaft der Bundes-
republik Deutschland gegenüber anderen großen Wirt-
schafts- und Währungsräumen dieser Welt um 15 Pro-
zent, zum Teil um 20 Prozent gesunken. Darin kommt
die Politik der rot-grünen Bundesregierung zum Aus-
druck.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, der Euro-Verfall – so wird

es richtig bewertet – dokumentiert zweierlei. Er doku-
mentiert die anhaltende Stärke insbesondere der ameri-
kanischen Volkswirtschaft. Amerika geht in das neunte
Jahr eines ungebrochenen wirtschaftlichen Auf-
schwungs. In Amerika wurde mittlerweile Vollbeschäf-
tigung erreicht. Europa steht vor erheblichen strukturel-
len Problemen und die Bundesrepublik Deutschland
stellt mit etwa einem Drittel des Bruttoinlandsproduktes
der Euro-Teilnehmerstaaten die größte einzelne Volks-
wirtschaft. Die Lage in der Bundesrepublik Deutschland
ist deswegen bestimmend für die Entwicklung des Euro.
Die ausgebliebenen Reformen, auch und insbesondere
im Bereich der Steuerpolitik, dokumentieren sich eben
auch in der Schwäche des Euro.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Alfred Hartenbach [SPD]: Das wird durch Wiederholung nicht besser, Herr Merz!)


Wir werden in der Bundesrepublik Deutschland weit
über die Steuerpolitik hinaus in den nächsten Jahren
auch und besonders hier darüber zu debattieren haben,
welche Reformen dieses Land braucht. Es müssen Re-
formen sein, die den marktwirtschaftlichen Herausforde-
rungen und insbesondere den Herausforderungen eines
sich verschärfenden globalen und europäischen Wettbe-
werbs gerecht werden. Dazu brauchen die Bundesrepu-
blik Deutschland und insbesondere diese Bundesregie-
rung eine Besinnung auf einen klaren marktwirtschaft-
lichen Kurs.

Erlauben Sie mir, dass ich auch in diesem Zusam-
menhang an die Debatte des gestrigen Tages anknüpfe.
Herr Bundeswirtschaftsminister, aus Ihrem Hause, also
aus den eigenen Reihen, stammt ein Papier, das mittler-
weile die Öffentlichkeit erreicht hat und mit Ihnen, aber
auch mit der ganzen Bundesregierung durch eine nach
meinem Kenntnisstand jedenfalls bisher unbekannte Kri-
tik so hart ins Gericht geht, dass dies Ihnen, aber auch
Ihnen, Herr Bundesfinanzminister, doch zu denken ge-
ben muss. Ich zitiere wörtlich aus diesem Papier:

Man merkt es der Wirtschaftspolitik bereits an. Es
begann mit dem Zurückdrehen der ... markt-
wirtschaftlichen Reformen der alten Bundesregie-
rung und setzte sich fort: Holzmann, Mannesmann,
Gewinnverwendungssteuerung, verbunden mit ei-
ner Stigmatisierung der Gewinne im Rahmen der
Unternehmensteuerreform, Diskriminierung be-
stimmter aktiver und passiver Einkommen in der
Steuerpolitik, diskretionäre und diskriminierende so
genannte Ökosteuerreform.


(Michael Glos [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

Die BMWi-Philippika gipfelt dann in der Bemer-

kung, die Entwicklung – gemeint ist die Entwicklung
der Politik dieser Bundesregierung – gehe vom Konzept
der sozialen Marktwirtschaft zur instrumentalen Belie-
bigkeit, zum Punktualismus.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Das ist eine zutreffende Beschreibung des wirt-

schafts- und finanzpolitischen Kurses der Bundesregie-
rung.


(Joachim Poß [SPD]: Wer hat das geschrieben? Der Pförtner?)


Herr Bundesfinanzminister, dies kommt insbesondere
in der Steuerreform zum Ausdruck, die Sie heute dem
Deutschen Bundestag vorlegen.


(Joachim Poß [SPD]: Jetzt liest der Merz schon die Papiere des Pförtners vor!)


Sie führen keine Unternehmensteuerreform durch.
Vielmehr gehen Sie einseitig von einer Absenkung der
Körperschaftsteuersätze aus.


(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Dies ist keine Reform unseres Einkommensteuerrechtes,
sondern stellt eine Absenkung der Körperschaftsteuer-

Friedrich Merz






(A)



(B)



(C)



(D)


sätze für die großen Unternehmen in der Bundesrepublik
Deutschland dar.


(Christine Scheel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist ja lächerlich!)


Ausgehend von den Körperschaftsteuersätzen suchen
Sie nach Wegen, wie Sie die kleinen und mittleren Un-
ternehmen der Bundesrepublik Deutschland entlasten
können. Das ist keine Reform; das ist Punktualismus.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Dies ist eine Reform, die insbesondere dem großen

Teil der mittelständisch geprägten Unternehmen, die in
der Rechtsform von Personengesellschaften oder Ein-
zelkaufleuten geführt werden, nicht gerecht wird.


(Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.]: Richtig!)

Die Hilfskonstruktionen, die Sie wählen, um auch dieje-
nigen Unternehmen zu entlasten, die dem Einkommen-
steuergesetz unterliegen, werden der eigentlichen wirt-
schaftspolitischen Aufgabe, der wir uns gemeinsam ge-
stellt sehen, überhaupt nicht gerecht. Denn diese Hilfs-
konstruktionen – Herr Kollege Poß, das mussten Sie in
dem, was Sie hier gerade dargestellt haben, einräumen –
sind Konstruktionen, die auf halbem Wege stehen blei-
ben und die in der Tat völlig unzureichend sind. Ich will
das begründen.

Herr Bundesfinanzminister, im Bundesfinanzministe-
rium wurde eine Reihe von Planspielen durchgeführt,
wie diejenigen Unternehmen gestellt werden, die von
der so genannten Option des Körperschaftsteuergeset-
zes Gebrauch machen. Ich frage Sie – ich bitte Sie, dass
Sie, wenn Sie nachher sprechen werden, die Gelegenheit
nutzen, darüber Auskunft zu geben –: Warum veröffent-
lichen Sie bis zum heutigen Tage die Ergebnisse dieser
Planspiele nicht?


(Lachen bei der SPD)

Es scheint einen Grund dafür zu geben. Wenn es richtig
ist, was aus den von Ihnen mit externem Sachverstand
besetzten Arbeitsgruppen berichtet wird, dann kommen
alle diese Planspiele zu dem Ergebnis, dass jedes Unter-
nehmen – egal welcher Rechtsform und gleichgültig in
welcher Größe es geführt wird – durch die Option für
das Körperschaftsteuergesetz im Vergleich zum gegen-
wärtigen steuerpolitischen Stand massiv benachteiligt
wird.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Herr Eichel, ich fordere Sie deshalb noch einmal auf:
Geben Sie Auskunft darüber, wie das Ergebnis der Plan-
spiele ist, die Sie in Ihrem Hause haben durchführen las-
sen. Die Öffentlichkeit in Deutschland und insbesondere
die betroffenen Unternehmen haben einen Anspruch
darauf, dies zu wissen.


(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Der eigentliche Kern wird sich deswegen auf die An-

rechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer
derjenigen Unternehmen konzentrieren, die dem Ein-
kommensteuergesetz unterliegen. Hier muss uns klar
sein: Das Konzept der Anrechnung der Gewerbesteuer

auf die Einkommensteuerschuld der dem Einkommen-
steuergesetz unterliegenden Unternehmen – das betrifft
85 Prozent der Unternehmen in der Bundesrepublik
Deutschland – macht eine Steuer zum Mittelpunkt der
Reform, die ihrerseits in ihrer Erhebung und in ihrer
Ungleichmäßigkeit der Belastung in höchstem Maße
verfassungsrechtlich anfechtbar ist.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir und Sie müssen wissen, dass Sie damit eine Steuer
zum Mittelpunkt der Reform machen, die ihrerseits
zwangsläufig noch in dieser Legislaturperiode einer
grundlegenden Überprüfung bedarf.


(Lachen bei der SPD)

– Meine Damen und Herren, zu Ihrer Reaktion ist zu sa-
gen: Wir haben in der letzten Legislaturperiode mit Ihrer
Zustimmung eine Grundgesetzänderung vereinbart und
beschlossen, gemäß der die Kommunen Anspruch auf
eine wirtschaftskraftbezogene Steuer mit eigenem Hebe-
satzrecht haben. So steht es in Art. 28 unseres Grundge-
setzes. Das muss nicht die Gewerbesteuer sein. Aber das
muss eine unternehmens- und wirtschaftskraftbezogene
kommunale Steuer sein.

Die gegenwärtige Gewerbesteuer – ich wiederhole
es – wird aufgrund der Ungleichmäßigkeit ihrer Erhe-
bung den Ansprüchen an eine zukunftsweisende und zu-
kunftsfähige Unternehmensbesteuerung auf kommunaler
Ebene nicht gerecht.


(Klaus Lennartz [SPD]: Sie hatten 16 Jahre Zeit!)


Wir werden diese Steuer im Laufe dieser Legislaturpe-
riode grundlegend überarbeiten müssen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Joachim Poß [SPD]: Das ist nicht neu! Das Problem besteht seit Jahrzehnten!)


Meine Damen und Herren, wenn wir das tun, dann wird
die gesamte Unternehmensteuerreform, die Sie heute
vorschlagen, in ihrem Kern noch einmal infrage gestellt.
Denn Sie machen die Gewerbesteuer, so wie sie heute
ist, zum Ausgangspunkt für die Unternehmensteuerre-
form.

Sie werden auch mit Hilfskonstruktionen, insbeson-
dere mit der Anrechnung der Gewerbesteuer, den legi-
timen Ansprüchen der mittelständischen Unternehmen
in der Bundesrepublik Deutschland nicht gerecht.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Wir brauchen eine Unternehmensteuerreform, die glei-
chermaßen Einkommensteuergesetz und Körperschafts-
teuergesetz überarbeitet und reformiert. Wir sehen uns
daher nicht in der Lage, Ihnen auf diesem Weg zu fol-
gen.

Herr Kollege Poß, mein ausdrücklicher Kritikpunkt,
den ich aufrechterhalte, war: Mit Hilfskonstruktionen für
mittlere und kleine Unternehmen – das gilt auch
für Großunternehmen, die in der Rechtsform von Perso-
nengesellschaften geführt werden – können Sie eine

Friedrich Merz






(A)



(B)



(C)



(D)


Unternehmensteuerreform in der Bundesrepublik
Deutschland, die den wirtschaftspolitischen Anforde-
rungen der Zukunft gerecht werden soll, nicht durch-
führen. Das ist unsere entscheidende Kritik, die wir ohne
Ausnahme aufrechterhalten.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Wir haben deswegen über den Jahreswechsel
1999/2000 die steuerpolitischen Vorschläge, die wir
auch in der letzten Legislaturperiode eingebracht und
verabschiedet haben, die aber – dieser Punkt muss er-
wähnt werden – am parteipolitisch motivierten Wider-
stand der Sozialdemokraten im Bundesrat gescheitert
sind,


(Widerspruch bei der SPD – Dietrich Auster mann [CDU/CSU]: Genau so war es!)


im Lichte der neuen Entwicklung, im Lichte des sich
verschärfenden internationalen Wettbewerbs und natür-
lich auch im Lichte der Haushaltsnotwendigkeiten von
Bund, Ländern und Gemeinden noch einmal überarbei-
tet.

Wir kommen zu dem Ergebnis, dass wir unverändert
daran festhalten können, in der Bundesrepublik Deutsch-
land nicht nur die Körperschaftsteuersätze zu senken,
sondern auch den Einkommensteuertarif durchgehend
vom Eingangssteuersatz bis zum Spitzensteuersatz so zu
senken, dass nicht nur ein einheitlicher Einkommens-
begriff aufrechterhalten wird, sondern dass auch ohne
Hilfskonstruktionen die mittelständischen Unternehmen
in der Bundesrepublik Deutschland genauso entlastet
werden wie diejenigen Unternehmen, die, etwa als große
Aktiengesellschaften, dem Körperschaftsteuergesetz un-
terliegen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Am Anfang der Beratungen im Deutschen Bundestag

über die verschiedenen Konzepte der Steuerreform müs-
sen die Unterschiede deutlich werden. Diese Unter-
schiede sind nicht etwa nur in der Höhe der Steuersätze
zu finden. Sie reichen vielmehr tief in die steuerpoliti-
sche Systematik unseres gesamten Ertragsteuersystems
hinein. Wir müssen wissen, dass das Konzept der Bun-
desregierung – Absenkung der Körperschaftsteuer-
sätze, Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkom-
mensteuerschuld – nicht etwa nur eine technische Frage
berührt. Das Konzept bedeutet in Wahrheit die Auf-
lösung der einheitlichen Einkommensbesteuerung und
die Auflösung der in das System der Einkommensbe-
steuerung integrierten Unternehmensbesteuerung, die
durch die Körperschaftsteuerreform im Jahre 1977
erreicht wurde.


(Zuruf von der SPD: O wei! O wei! O wei!)

Wir lösen damit den einheitlichen Einkommensbegriff
und auch die einheitliche Unternehmensbesteuerung in
der Bundesrepublik Deutschland auf.

Diese Einheitlichkeit war eine der großen Errungen-
schaften der Körperschaftsteuerreform. Ich betone das
Jahr 1977 deshalb, um deutlich zu machen, dass das ent-

sprechende Gesetz in der Zeit der sozialliberalen Koali-
tion verabschiedet worden ist.

Klaus Lennartz [SPD]: Wir waren immer
schon gut! Das wissen wir!)

Dieses Gesetz der sozialliberalen Koalition wurde –
wenn ich mich recht erinnere – mit Zustimmung des
Bundesrates, in dem die Union damals eine Mehrheit
hatte, verabschiedet.


(Joachim Poß [SPD]: Ja!)

Diese Tatsache zeigt, dass es ein gutes Gesetz war. Die-
ses Gesetz hat weltweit Beachtung gefunden, weil es
steuerpolitisch von einer großen Stringenz und Systema-
tik geprägt gewesen ist. Diese Stringenz und Systematik
wird mit dem Reformvorhaben der Bundesregierung nun
vollständig aufgelöst.


(Klaus Lennartz [SPD]: Damals gab es noch Sachverstand in der Opposition! Dadurch ergeben sich eine Reihe von Konsequenzen. Auf die Konsequenzen für den Mittelstand habe ich bereits hingewiesen. Aber es gibt Konsequenzen nicht nur im Hinblick auf die Unternehmen, sondern auch im Hinblick auf die Anteilseigner. Diese Konsequenzen haben Sie, Herr Kollege Poß, verschwiegen. Dafür gibt es natürlich Gründe. Ich muss zunächst einmal feststellen, dass all diejenigen, die in Zukunft nach Ihrem Modell für die Körperschaftsteuer optieren, nicht nur alle Gewinnermittlungsvorschriften der großen Unternehmen anwenden müssen; dazu mögen sie in der Lage sein. Warum verschweigen Sie aber, dass die Personengesellschaften, die für das Körperschaftsteuergesetz optieren, in Zukunft eine Vervielfachung der Erbschaftsteuer – bis zu einer Verfünffachung – hinzunehmen haben? Warum verschweigen Sie, Herr Kollege Poß, diesen Punkt in Ihrer Einbringungsrede? (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Joachim Poß [SPD]: Weil es logisch ist! Alles andere wäre Rosinenpickerei!)


– Sie machen an dieser Stelle den Einwand: Weil es lo-
gisch ist. Ja, es ist in der Tat logisch und es ist unab-
weisbar. Aber, meine Damen und Herren, wir stehen in
der Bundesrepublik Deutschland in den nächsten fünf
Jahren in mindestens 500 000 Unternehmen vor der Ge-
nerationenfolge. Rund ein Drittel dieser Unternehmen
hat bis zum heutigen Tag keinen Nachfolger.


(Michael Glos [CDU/CSU]: Vorsicht Falle!)

Glauben Sie im Ernst, dass diese Generationennachfolge
mit der Verfünffachung der Erbschaftsteuer für die klei-
nen und mittleren Unternehmen des Mittelstandes noch
zu bewältigen ist?


(Michael Glos [CDU/CSU]: Sehr wahr! – Zurufe von der SPD)


Diese Unternehmen sind nach übereinstimmender Er-
kenntnis aller bisher von uns als das Rückgrat der deut-
schen Volkswirtschaft bewertet worden. Wenn Sie der
Meinung sind, dass diese Unternehmen in Zukunft in der

Friedrich Merz






(A)



(B)



(C)



(D)


Bundesrepublik Deutschland keinen Platz mehr haben,
dann müssen Sie es sagen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Ich weise auf die Konsequenzen hin, die das für die

Aktionäre von Aktiengesellschaften haben wird. Wa-
rum verschweigen Sie, meine Damen und Herren, dass
eine erheblich höhere Besteuerung insbesondere der
Kleinaktionäre die zwangsläufige Folge des von Ihnen
gewählten Besteuerungsverfahrens bei den Dividenden
sein wird? Warum verschweigen Sie das zu einem Zeit-
punkt, zu dem wir doch eigentlich über die Kultur der
Aktie in Deutschland miteinander reden?


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Im Übrigen ist Ihre Behauptung, meine Damen und
Herren, das Halbeinkünfteverfahren, das Sie jetzt
wählen, sei im Gegensatz zum bisherigen Besteuerungs-
verfahren, nämlich dem Anrechnungsverfahren, europa-
tauglich, schlicht falsch.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die grenzüberschreitende Anwendung des so genannten
Halbeinkünfteverfahrens ist genau so unmöglich wie die
grenzüberschreitende Anwendung des An-
rechnungsverfahrens. Ich will das deutlich machen, da-
mit diejenigen, die dieser Debatte an den Bildschirmen
folgen, auch verstehen, worüber wir sprechen.


(Klaus Lennartz [SPD]: Ja, eben! Sie verstehen es wirklich nicht!)


Meine Damen und Herren, ein Aktionär bekommt
heute eine Körperschaftsteuergutschrift. Diese kann er
auf die eigene Einkommensteuerschuld anrechnen. Er
unterliegt der Einkommensteuer mit seinem individuel-
len Steuersatz. Das hat zur Folge, dass alle Aktionäre
gleichbehandelt werden, je nach individuellem Steuer-
satz.


(Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.]: Und Leistungsfähigkeit!)


Dieses körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren
kann man über die Grenzen – innerhalb der Europäi-
schen Gemeinschaft, auch außerhalb der Europäischen
Gemeinschaft – nicht mitnehmen.


(Klaus Lennartz [SPD]: Richtig!)

Das macht dieses Anrechnungsverfahren in der Tat nicht
europatauglich.


(Zurufe von der SPD)

Aber, meine Damen und Herren, das Anrechnungsver-
fahren gilt, seitdem wir es in Deutschland eingeführt
haben, seit 1977, auch in einer Reihe anderer Mit-
gliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die es
ebenfalls eingeführt haben. Das Verfahren, das Sie jetzt
wählen, das so genannte Halbeinkünfteverfahren,
unterwirft den Steuerpflichtigen unabhängig von der
Vorbelastung in der Aktiengesellschaft einer Doppelbe-
steuerung zusätzlich zu seinem persönlichen Steuersatz.


(Lachen bei der SPD Zuruf von der CDU/CSU: Genau so ist es!)


Da Sie einen so genannten Progressionsvorbehalt aufge-
nommen haben, hat dies zur Folge, dass diejenigen mit
einem niedrigen Steuersatz, also mit niedrigem Gesamt-
einkommen, durch Ihr Verfahren wesentlich höher be-
steuert werden und diejenigen, die ein höheres Einkom-
men haben, wesentlich niedriger besteuert werden.


(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Meine Damen und Herren, wenn wir in der alten

Koalition vorgeschlagen hätten, das Besteuerungsver-
fahren für die Aktionäre so zu ändern und damit die
Steuerausfälle auszugleichen, die durch die Steuerfrei-
heit von Veräußerungsgewinnen zwischen Kapitalge-
sellschaften entstehen, hätten Sie in diesem Land eine
Diskussion über Turbokapitalismus, über Shareholder-
Value-Mentalität angefangen, deren wir uns hätten ü-
berhaupt nicht mehr erwehren können. Das wäre das Er-
gebnis gewesen.


(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Lachen bei Abgeordneten der SPD)


Ich stelle deshalb fest: Sie machen eine Unterneh-
mensteuerreform zulasten der Aktionäre und zugunsten
der großen Kapitalgesellschaften.


(Joachim Poß [SPD]: Sie haben schwere Tage hinter sich! Da muss man verstehen, was Sie erzählen!)


Damit kein Missverständnis entsteht: Auch wir sind der
Auffassung, dass wir eine erhebliche Erleichterung der
Umstrukturierungen in Unternehmen brauchen. Ge-
rade die Unternehmen, die sich von Anteilsbesitz tren-
nen wollen, die umstrukturieren wollen, brauchen dazu
auch eine steuerliche Erleichterung. Aber wenn dies
richtig ist und wenn dies die gemeinsame Erkenntnis ist,
meine Damen und Herren, dann darf diese steuerliche
Erleichterung nicht nur für Kapitalgesellschaften gelten,
dann muss sie auch für Personengesellschaften gelten.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Deswegen haben wir einen Vorschlag in Form einer

Ergänzung unseres steuerpolitischen Konzeptes, das wir
„Die bessere Alternative“ genannt haben, gemacht, wie
man Personengesellschaften bei den Umstrukturierun-
gen, die notwendig sind, steuerlich genauso entlasten
kann wie Kapitalgesellschaften.


(Joachim Poß [SPD]: Sie machen den alten Fehler! Wie bei Petersberg! Unrealisierbare Konzepte!)


Wir stellen diesen Vorschlag zur Diskussionen, mei-
ne Damen und Herren. Wir sind offen für Vorschläge, es
noch besser zu machen. Wir erwarten aber von der rot-
grünen Koalition, dass sie in den nächsten Wochen in
eine öffentliche Debatte geht in der Bereitschaft, auch
ihrerseits Verbesserungen an dem Konzept vorzuneh-
men, das sie vorgeschlagen hat. Nichts anderes habe ich
in dieser Woche gesagt, als ich darauf hingewiesen ha-
be, dass wir, die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion, genau-
so wie die von CDU und CSU geführten Länder bereit

Friedrich Merz






(A)



(B)



(C)



(D)


sind, auf dem Weg zu einer Steuerreform mit Ihnen ei-
nen Kompromiss zu finden. Wir machen keine Blockade
nach Oskar Lafontaine. Aber wir erwarten ein vernünf-
tiges Ergebnis im Sinne der Bundesrepublik Deutsch-
land.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Lassen Sie mich zum Schluss in vier Punkten zu-

sammenfassen, wo die Unterschiede liegen.
Erstens. Sie machen eine einseitige Reform für die

Kapitalgesellschaften und suchen Hilfskonstruktionen
für die Personengesellschaften. Wir wollen eine breit
angelegte Reform für kleine, mittlere und große Unter-
nehmen unabhängig von ihrer Rechtsform.

Zweitens. Sie senken die Körperschaftsteuersätze mit
Hilfskonstruktionen und verzichten auf die durchgrei-
fende Änderung des Einkommensteuergesetzes. Wir
wollen eine grundlegende Reform des Einkommensteu-
ergesetzes mit niedrigen Steuersätzen für alle auf breiter
steuerlicher Bemessungsgrundlage.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Drittens. Sie besteuern die Dividenden der Aktionäre
höher, um damit die Steuerfreiheit der Veräußerungser-
löse zwischen Kapitalgesellschaften zu finanzieren. Wir
wollen den reinvestierten Gewinn für alle Unternehmen
ermöglichen, unabhängig davon, ob es Kapitalgesell-
schaften oder Personengesellschaften sind.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Viertens. Sie, meine Damen und Herren von der Koa-
lition, lösen mit diesem Steuerkonzept eine dramatische
Verkomplizierung unseres gesamten Steuerrechts aus.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir, meine Damen und Herren, wollen mit unserer

besseren Alternative nicht nur eine Absenkung der Steu-
ersätze für alle.


(Ludwig Stiegler [SPD]: Sie haben immer gewollt und nichts zustande gebracht! Wollen, aber nichts können!)


Wir wollen – und wir können auch nachweisen, dass
dies erreichbar ist – eine grundlegende Vereinfachung
unseres Steuersystems, sodass die Bürgerinnen und Bür-
ger dieses Landes sich vom Staat mit einem überschau-
baren und gerechten Steuersystem, gerecht behandelt
fühlen, meine Damen und Herren.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Deshalb haben wir mit dem, was wir „Die bessere Al-

ternative“ genannt haben, das getan, was von einer Op-
position erwartet werden kann, nämlich ruhig und nüch-
tern zu prüfen, was die Koalitionsfraktionen der Bundes-
regierung vorlegen, es zu kritisieren, es an den Stellen,
wo es gut und richtig ist und auch in die richtige Rich-
tung zeigt, zu unterstützen und gleichzeitig eigene Vor-
schläge vorzulegen, die in den parlamentarischen Bera-

tungen der nächsten Wochen die Alternative der Opposi-
tion sein können.

Meine Damen und Herren, nehmen Sie zur Kenntnis:
Die Opposition, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
wird in diesen Bereichen der Steuerpolitik, aber auch
überall sonst ihren Auftrag als Opposition auf gleicher
Augenhöhe mit der Bundesregierung in den nächsten
zweieinhalb Jahren kraftvoll wahrnehmen.

Vielen Dank.

(Anhaltender Beifall bei der CDU/ CSU – Bei fall bei der F.D.P.)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich erteile dem Kol-
    legen Rezzo Schlauch, Bündnis 90/Die Grünen, das
    Wort.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)