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    Plenarprotokoll 14/88 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 88. Sitzung Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuer- senkungsgesetz) (Drucksache 14/2683) ...................... 8137 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Fraktion CDU/CSU: Eine Steuerreform für mehr Wachstum und Beschäftigung (Drucksache 14/2688) ...... 8137 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Hildebrecht Braun (Augs- burg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Unternehmensteuerre- form – Liberale Positionen gegen die Steuervorschläge der Koalition (Drucksache 14/2706) ............................... 8137 B Joachim Poß SPD ........................................... 8137 D Friedrich Merz CDU/CSU .............................. 8140 D Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 8145 C Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ..................... 8148 C Dr. Gregor Gysi PDS ...................................... 8151 B Hans Eichel, Bundesminister BMF ................. 8154 C Friedrich Merz CDU/CSU .......................... 8158 C Dr. Barbara Höll PDS ..................................... 8160 C Ernst Hinsken CDU/CSU ................................ 8161 A Hans Eichel, Bundesminister BMF ................. 8161 C Gerda Hasselfeldt CDU/CSU .......................... 8162 A Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU ....................................................... 8165 C Hans Eichel, Bundesminister BMF ................. 8166 A Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 8166 C Carl-Ludwig Thiele F.D.P. .............................. 8169 B Dr. Uwe-Jens Rössel PDS ............................... 8171 C Jörg-Otto Spiller SPD ..................................... 8171 D Walter Hirche F.D.P. ................................... 8172 B Peter Rauen CDU/CSU ................................... 8173 D Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD .................. 8176 B Elke Wülfing CDU/CSU ................................. 8177 D Detlev von Larcher SPD ................................. 8179 D Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion CDU/CSU: Afrika darf nicht zu einem vergessenen Konti- nent werden (Drucksache 14/2571) .......... 8182 A Rudolf Kraus CDU/CSU ................................. 8182 B Dr. R. Werner Schuster SPD ........................... 8183 D Dr. Klaus Kinkel F.D.P. .................................. 8185 B Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN... 8186 D II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 Carsten Hübner PDS ....................................... 8188 C Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU .............. 8189 C Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministe- rin BMZ .......................................................... 8191 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Erweiterung des Untersuchungsauftra- ges des 1. Untersuchungsausschusses der 14. Wahlperiode (Drucksache 14/2527) ............................... 8193 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Ergänzung des Untersuchungsauftrages des 1. Untersu- chungsausschusses (Drucksache 14/2686) ............................... 8193 B Christine Lambrecht SPD ............................... 8193 C Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU ........ 8195 A Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 8197 C Dr. Max Stadler F.D.P. ................................... 8198 D Dr. Evelyn Kenzler PDS ................................. 8199 D Frank Hofmann (Volkach) SPD ...................... 8200 C Dr. Max Stadler F.D.P. (zur GO) .................... 8201 C Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Rolf Kutzmutz, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion PDS einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung (Drucksache 14/2496) ............................... 8202 A Dr. Evelyn Kenzler PDS ........................... 8202 B Zusatztagesordnungspunkt 11: Aktuelle Stunde betr. Aus für den Transrapid Hamburg – Berlin; Auswir- kungen für den Wirtschafts- und Tech- nologiestandort Deutschland ................... 8203 B Bärbel Sothmann CDU/CSU ........................... 8203 B Angelika Mertens SPD .................................... 8204 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................ 8205 C Rolf Kutzmutz PDS ......................................... 8206 D Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU ...... 8207 D Reinhold Hiller (Lübeck) SPD ........................ 8209 A Hans-Michael Goldmann F.D.P. ..................... 8210 A Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8211 C Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU ..................... 8213 A Dr. Christine Lucyga SPD ............................... 8214 A Renate Blank CDU/CSU ................................. 8215 B Konrad Kunick SPD ........................................ 8216 B Siegfried Scheffler, Parl. Staatssekretär BMVBW ......................................................... 8217 C Nächste Sitzung ............................................... 8219 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 8221 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung (Tagesordnungspunkt 13) Alfred Hartenbach SPD .................................. 8222 A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 8223 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 8223 D Rainer Funke F.D.P. ....................................... 8224 C Anlage 3 Amtliche Mitteilungen .................................... 8225 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8137 (B) (D) 88. Sitzung Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 Beginn: 9.00 Uhr
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    Parl. Staatssekretär Siegfried Scheffler Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8221 (A) (B) (C) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bachmaier, Hermann SPD 18.02.2000 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Blank, Joseph-Theodor CDU/CSU 18.02.2000 Bohl, Friedrich CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Brecht, Eberhard SPD 18.02.2000 Bruckmann Hans-Günter SPD 18.02.2000 Bulmahn, Edelgard SPD 18.02.2000 Carstensen (Nordstrand), Peter Harry CDU/CSU 18.02.2000 Falk, Ilse CDU/CSU 18.02.2000 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.02.2000 Forster, Hans SPD 18.02.2000 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 18.02.2000 Frick, Gisela F.D.P. 18.02.2000 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 18.02.2000 Fuchs (Köln), Anke SPD 18.02.2000 Gebhardt, Fred PDS 18.02.2000 Gehrcke, Wolfgang PDS 18.02.2000 Dr. Geißler Heiner, CDU/CSU 18.02.2000 Günther (Plauen), Joachim F.D.P. 18.02.2000 Henke, Hans Jochen CDU/CSU 18.02.2000 Homburger, Birgit F.D.P. 18.02.2000 Ibrügger, Lothar SPD 18.02.2000 Klose, Hans-Ulrich SPD 18.02.2000 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 18.02.2000 Koppelin, Jürgen F.D.P. 18.02.2000 Leidinger, Robert SPD 18.02.2000 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine F.D.P. 18.02.2000 Lüth, Heidemarie PDS 18.02.2000 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Meyer (Ulm), Jürgen SPD 18.02.2000 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 18.02.2000 Moosbauer, Christoph SPD 18.02.2000 Mosdorf, Siegmar SPD 18.02.2000 Nahles, Andrea SPD 18.02.2000 Ohl, Eckhard SPD 18.02.2000 Otto (Frankfurt), Hans-Joachim F.D.P. 18.02.2000 Dr. Pick, Eckhart SPD 18.02.2000 Robbe, Reinhold SPD 18.02.2000 Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 18.02.2000 Rühe, Volker CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 18.02.2000 Schily, Otto SPD 18.02.2000 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 18.02.2000 Schmidt (Aachen), Ulla SPD 18.02.2000 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 18.02.2000 Schöler, Walter SPD 18.02.2000 Schröder, Gerhard SPD 18.02.2000 Schur, Gustav-Adolf PDS 18.02.2000 Schütze (Berlin), Diethard CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Schwarz-Schilling, Christian CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Thalheim, Gerald SPD 18.02.2000 Uldall, Gunnar CDU/CSU 18.02.2000 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.02.2000 Dr. Wend, Rainer SPD 18.02.2000 Wieczorek (Duisburg), Helmut SPD 18.02.2000 Wiesehügel, Klaus SPD 18.02.2000 Willner, Gert CDU/ CSU 18.02.2000 Zierer, Benno CDU/CSU 18.02.2000 8222 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung (InsOÄnd.G) (Tagesordnungspunkt 13) Alfred Hartenbach (SPD): Als der 12. Deutsche Bundestag im Sommer 1994, gegen Ende der 12. Legis- laturperiode, die neue Insolvenzordnung verabschiedet hatte, da hatte der Rechtsausschuss parteiübergreifend den ursprünglichen Regierungsentwurf gehörig verän- dert und in wesentlichen Punkten ergänzt. Dazu gehört insbesondere das Verbraucherinsolvenzverfahren, das mit dem Konzept der Restschuldbefreiung dem so ge- nannten Normalschuldner Wege eröffnet, nach einer be- stimmten Zeit des Wohlverhaltens und der Befriedigung seiner Gläubiger wieder einen unbelasteten Start ins Wirtschaftsleben zu unternehmen. Er ist dann frei von Belastungen, frei von Schulden, weil er eben sieben Jah- re lang alles nach besten Kräften unternommen hat, um seine Gläubiger zu befriedigen. Die Mitglieder des Rechtsausschusses haben damals gemeinsam diesen Weg gefunden und erfreuten sich der beispiellosen Unterstützung ihrer Arbeit durch das Jus- tizministerium und des damaligen Parlamentarischen Staatssekretärs, unseres Kollegen Rainer Funke. Wie schwierig die Umsetzung des neuen Insolvenz- rechts in die Praxis war, zeigt die Tatsache, dass auf Wunsch der Bundesländer das In-Kraft-Treten zweimal hinausgeschoben wurde. So kam es, dass das neue In- solvenzrecht erst am 1. Januar 1999 in Kraft treten konnte, mehr als vier Jahre nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Natürlich war die spannende Frage bei Befürwortern und Kritikern des neuen Insolvenzrechts, wie es sich in der Praxis bewähren würde. Die SPD-Bundestags- fraktion, die Arbeitsgruppe Rechtspolitik, hat im Herbst 1999 eine umfassende Befragung der Praxis durchge- führt. Als Ergebnis dieser Befragung – diese Aussagen der Richter, Rechtspfleger, Anwälte, die als Insolvenzverwalter und als Treuhänder tätig werden, sowie der Schuldnerberatungsstellen – kann man festhalten, dass das neue Insolvenzrecht genau die richtige Grundlage ist, um zwei Ziele, die die Insolvenzordnung vorsah, auch zu erreichen. Das erste Ziel ist die Umkehr der bisherigen Konkursidee von der Verwertung des Vermögens eines Schuldners in den Erhalt des Unternehmens des Schuldners und damit auch den Erhalt der Arbeitsplätze. Das zweite Ziel ist die Entschuldung der natürlichen Personen und der privaten Schuldner nach einer gewissen Zeit des Wohlverhaltens gegenüber den Gläubigern. Die Praxis ist überzeugt, dass diese Ziele mit der neuen Insolvenzordnung gut erreicht werden. Damit allein schon hat sich das neue Gesetz gerechtfertigt und kann weiteren Bewährungsproben gelassen entgegensehen. Selbstverständlich sind bei einem so neuen Gesetz auch Stolpersteine festzustellen, an denen die Praxis ha- kelt und Fragen, die noch keine befriedigende Antwort gefunden haben. Als ein besonderes Problem sieht es die Praxis an, dass die geeigneten Stellen, die § 305 der Insolvenzord- nung fordert, um zum Beispiel Insolvenzpläne oder Schuldenbereinigungspläne aufzustellen, noch nicht flä- chendeckend vorhanden sind und auch Schuldnerbera- tungsstellen keineswegs die Ausstattung haben, die sie haben sollten. Es ist Ländersache, diese Probleme zu ändern, und wir wissen, dass die Bundesländer dabei sind, hier für Abhilfe zu sorgen. Dafür danken wir den Bundesländern und hoffen auf einen gemeinsamen guten Weg. Die derzeitige Diskussion über die Frage, ob den Schuldnern in der Verbraucherinsolvenz Prozesskosten- hilfe gewährt werden soll, stellt für uns ein Ärgernis dar. Die damaligen Gesetzgeber in der 12. Legislaturperiode sind, wie sich aus den Gründen der Ausschussdrucksa- che ergibt, sämtlich davon ausgegangen, dass auch in diesem Fall die Zivilprozessordnung Geltung hat. Ande- rerseits haben wir nunmehr festgestellt, dass durch eine sehr uneinheitliche Rechtsprechung, die teilweise sogar innerhalb einzelner Landgerichtsbezirke unterschiedlich ist, eine große Unsicherheit entstanden ist. Eine rechts- einheitliche Entscheidung innerhalb eines Oberlandesge- richtsbezirkes oder gar innerhalb der Bundesrepublik ist wegen des Rechtsmittelweges derzeit nicht möglich. Gleichwohl sollten wir die Frage, ob wir Prozesskos- tenhilfe gemäß Gesetz bewilligen, so wie dies die PDS nun will, sehr genau bedenken. Die PDS macht es sich sehr leicht, wenn sie in ihrem Gesetzentwurf schreibt, die Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten durch Gewährung von Prozesskostenhilfe stelle keinen zusätz- lichen Kostenfaktor dar, weil der Gesetzgeber dies ja vorher schon beabsichtigt habe. Dies ist eine echte Milchmädchenrechnung, denn tatsächlich werden die Justizhaushalte der Länder zunächst einmal mit der Pro- zesskostenhilfe belastet werden. Dabei wird sicherlich der Umfang nicht so sein, dass die Justizhaushalte der Länder darunter zusammenbrechen. Andererseits dürfen wir als Gesetzgeber natürlich auch die Finanzsituation der Länder nicht außer Acht lassen. Wir halten hier Ge- spräche zwischen Justizministerium und den Länderjus- tizministerien für dringend geboten, um einen Lösungs- weg zu finden. Die weitere Frage, ob man Null-Pläne, auch eine For- derung der PDS, im Gesetz festschreiben sollte, bedarf ebenfalls der sorgfältigen Prüfung. Das Gesetz wollte, dass der redliche Schuldner über das Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung wieder die Möglichkeit ei- nes unbelasteten Starts in das Wirtschaftsleben be- kommt. Man muss nun den Gerichten, die die Quoten für eine Tilgung der Restschuld festsetzen, überlassen, zu prüfen, ob hier tatsächlich ein redlicher Schuldner die Restschuldbefreiung beantragt oder ob es sich um einen Glücksritter handelt, der möglichst billig davonkommen will. Diese Ermessensentscheidung, die eines der Herz- stücke des Verfahrens ist, würde den Gerichten genom- men, wenn im Gesetz ein Null-Plan obligatorisch er- möglicht würde. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8223 (A) (B) (C) (D) Wir sind der Ansicht, dass es bei allen festgestellten kleineren Problemen noch viel zu früh ist, bereits mit Änderungen im Gesetz zu beginnen. Wir wünschen uns – und wir werden dies auch sicherlich erhalten – vom Justizministerium einen ersten Erfahrungsbericht, und wir wünschen uns auch – und wir werden auch dies sicherlich erhalten –, dass dieser Erfahrungsbericht Lö- sungsvorschläge aufzeigt. So ist es für uns durchaus vor- stellbar, dass gewisse überbürokratische Regelungen auf einfacherem Wege als durch Gesetzesänderung zu lösen sind und dass insbesondere eine Vereinheitlichung der Vordrucke und deren Entrümpelung ebenfalls auf unter- gesetzlichem Wege möglich ist. Danach wird auch zu prüfen sein, ob wir nicht diejenigen mit ins Boot neh- men bei der Finanzierung der Insolvenzverfahren, die vorher an den Schuldnern verdient haben. Vorstellbar wäre, dass möglicherweise bei jedem gewährten Kredit ein Teil, ein so genannter Insolvenzpfennig, einbehalten, einem Fonds zugeführt und dann für die Kostendeckung der Insolvenzverfahren verwendet wird. Das sind Überlegungen, die wir gerne anstellen wol- len, wenn wir eine sichere Basis haben, wo Änderungen erforderlich sind. Wenn wir wissen, ob diese richtige und vernünftige gesetzliche Regelung des Insolvenz- rechts geändert werden muss, dann wünschen wir uns auch, dass dies wie vor nunmehr sieben, acht Jahren wiederum im großen Einvernehmen aller im Bundestag vertretener Parteien geschieht. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Kein Gesetz kann so perfekt sein, dass es nicht auch Änderungen bedarf. Dennoch ist der Entwurf eines Ge- setzes zur Änderung der Insolvenzordnung, den die PDS vorgelegt hat, abzulehnen, weil ein so umfangreiches Gesetz wie die Insolvenzordnung seine Wirkungen nicht schon nach einem Jahr voll entfalten kann. Die Insol- venzordnung, die das alte Konkurs- und Vergleichsrecht abgelöst hat, wurde über Jahre sehr intensiv beraten und dabei wurden auch die jetzt von der PDS aufgeworfenen Fragen behandelt. Dabei spielte eine sehr ausführliche Rolle die Frage der Prozesskostenhilfe für ein beantragtes Insolvenzver- fahren, um dem Schuldner diesen Antrag zu erleichtern, gegebenenfalls auch schmackhaft zu machen. Die Be- richterstatter haben aber nach der Tradition des bisher geltenden Konkursrechtes sich dafür entschieden, dass in den Fällen, in denen keine Eigenmittel für die Durch- führung eines Insolvenzverfahren vorhanden sind, der Schuldner letztlich durch die Pfändungschutzbestim- mung der ZPO ausreichend geschützt ist und nur ein ge- ringes Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf Eröff- nung eines Insolvenzverfahrens mit dem Ziel der Rest- schuldbefreiung besteht. Es war nach Auffassung der Berichterstatter dem Schuldner zuzumuten, gegebenen- falls unpfändbares Vermögen einzusetzen zur Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders. Berücksichtigt wurde aber auch wesentlich, dass die Länder in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen ha- ben, dass bei Einführung von Prozesskostenhilfe für Kleininsolvenzen erheblich höhere Kosten entstünden, da jeder Schuldner ohne eigenes Risiko und eigene An- strengung ein solches Verfahren auf Kosten des Staates durchführen könne. Dies war und ist nicht der Sinn des Gesetzes gewesen. Dennoch muss – und dies hat das Justizministerium zugesagt – dieser Aspekt weiter deut- lich beobachtet werden, um auch dem Schuldner einen Anreiz zu geben, aus der Sozialhilfe herauszukommen oder mehr als das pfändungsfreie Einkommen zu erzie- len, wenn er denn von der Restschuld befreit ist. Nachdem der befürchtete Ansturm auf die Gerichte ausgeblieben ist, könnte nach einer Übergangszeit der Bewertungen der Verfahren erneut dieses Problem dis- kutiert werden. Die Frage des Vollstreckungsschutzes ab dem Zeit- punkt der Einleitung außergerichtlicher Einigung ist ein gefährliches Instrument gegen die Gläubigerinteressen. Damit könnten sich Schuldner willkürlich der Vollstre- ckung entziehen, wenn sie denn nur ein solches Verfah- ren einleiten und durch zögerliche Behandlung über Jah- re hinaus betreiben. Da der Schuldner durch Herbeibrin- gung von Angaben und Auskünften selbst die Dauer des Verfahrens in der Hand hat, muss ein gewisser Druck vorhanden sein, schnell das Restschuldbefreiungsverfah- ren durchzuziehen, wodurch er dann den Vollstre- ckungsschutz erhält. Schon jetzt haben Schuldner die Möglichkeiten bei Darlegung ernsthafter Bemühungen und Verhandlungen und aussichtsreichem Betreiben, von den Gerichten vor- läufigen Vollstreckungsschutz zu bekommen. Diese In- strumente sollten nicht durch eine pauschale Einstellung verallgemeinert werden. Ein genereller 6-monatiger Vollstreckungsschutz, der immer wieder verlängert werden kann, würde trotz Be- schleunigungsgebot nicht zu richtigen Ergebnissen füh- ren. Ein Jahr nach In-Kraft-Treten der Insolvenzordnung ist es unangebracht, die „Goodwillzeit“ von sieben auf fünf Jahre zu senken, da auch hier erst die Erfahrungen abgewartet werden müssen. Bei einer solchen Überle- gung sind auch die Gläubigerinteressen zu berücksichti- gen, die in einem solchen Verfahren auf erhebliche Teile ihrer Forderungen verzichten und sich mit geringen Quoten über sieben Jahre zufrieden geben müssen. Das Justizministerium wird aufgefordert, die Ent- wicklung der Anwendung der Insolvenzordnung unter allen Aspekten genauestens zu begleiten und dem Deut- schen Bundestag Bericht zu erstatten, damit wir dann gegebenenfalls mit Änderungen reagieren können. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die neue Insolvenzordnung leistet eine richtige und nachhaltige Hilfe für viele Schuldner, aus einer oft gna- denlosen Schuldenfalle wieder herauszukommen. Über- schuldung kann für die Betroffenen zu einer unerträgli- chen Belastung führen. Und nicht selten führt die mate- rielle Not zur sozialen Isolation und zur gesellschaftli- chen Ausgrenzung. Das neue Insolvenzrecht hat für erhebliche Verbesse- rungen gesorgt: Anders als nach früherem Konkursrecht 8224 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) sind heute Gläubiger und Schuldner bei der Sanierung eines Betriebes wesentlich flexibler. Die Zielrichtung des Gesetzes, nicht mehr die Verwertung des Restver- mögens und damit die Zerschlagung eines Betriebes im Vordergrund zu haben, sondern ausdrücklich auf die Fortführung des Unternehmens zu setzen, dient überdies dem Erhalt von Arbeitsplätzen. Im Rahmen des so genannten Verbraucherinsolvenzver- fahrens können heute darüber hinaus überschuldete Pri- vatpersonen eine Befreiung von ihren Restschulden er- langen und so einem manchmal „lebenslangen Schul- denturm“ entfliehen. Im Gegenzug muss sich der Schuldner bemühen, während einer siebenjährigen „Wohlverhaltensperiode“ den pfändbaren Teil seines Vermögens an einen Treuhänder abzutreten, der den Er- lös dann an die Gläubiger verteilt. Für viele Menschen bietet dieser Weg nunmehr eine wirkliche Chance zum Neuanfang: Er ermöglicht ihnen eine Rückkehr ins Wirtschafts- und Arbeitsleben. Das ist ein enormer gesellschaftlicher und sozialer Gewinn. Denn Überschuldung ist für Menschen nicht nur eine er- hebliche psychische Belastung. Sie verhindert auch die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben und zemen- tiert den Bezug von Sozialleistungen. Das komplexe Regelungswerk der Insolvenzordnung ist erst seit rund einem Jahr in Kraft. In der Praxis zeigt das Gesetz gute Wirkung, aber es sind auch Probleme aufge- treten, die der Gesetzgeber seinerzeit gar nicht beabsich- tigt hatte. Ich meine damit zum Beispiel das Problem der Gewährung von Prozesskostenhilfe: Selbstverständlich darf das Verbraucherinsolvenzverfahren, das ja gerade Menschen, die über wenig Mittel verfügen, helfen soll, diesen Menschen nicht deshalb versperrt bleiben, weil sie über keine Mittel verfügen. Das ist absurd. In diesem Punkte müssen wir angesichts der uneinheitlichen Rechtsprechung unbedingt bald zu einer Lösung kom- men. Eines darf dabei aber nicht vergessen werden: Eine Lösung dieses Problems kann es nur gemeinsam mit den Ländern geben. Denn – das, meine Damen und Herren von der PDS, haben Sie in ihrem Entwurf nicht be- dacht – die Justizhaushalte der Länder würden doch mit der Prozesskostenhilfe belastet. Bei einem noch jungen Gesetz, das überdies derart komplex ist, sollte man sich davor hüten, sogleich nach gesetzgeberischen Änderungen zu rufen, nur weil in der Praxis nicht alles so läuft, wie man sich das ursprünglich gewünscht hat. Populistische Schnellschüsse sind hier nicht gefragt. Vielmehr sollten wir gemeinsam die be- reits durchgeführten Expertenanhörung sowie die Erfah- rungen in den Ländern sorgfältig analysieren und erst dann angemessen reagieren. Und im Übrigen, meine Damen und Herren von der PDS: Nicht immer ist gleich der Gesetzgeber gefragt. Einige Probleme der praktischen Umsetzung des Geset- zes haben auch etwas mit der Situation vor Ort zu tun und lassen sich auch unterhalb der gesetzgeberischen Ebene angehen. Ich meine etwa die Einrichtung so ge- nannter geeigneter Stellen nach § 305 der Insolvenzord- nung sowie die Ausstattung von Schuldnerberatungsstel- len. Auch hier gilt es, gemeinsam mit den zuständigen Bundesländern die Probleme zu lösen. Ich weiß, dass es hier bereits Fortschritte gibt. Die Koalition wird sich gewiss keinen gesetzgeberi- schen Änderungen gegenüber verschließen, wenn sich herausstellen sollte, dass diese notwendig sein sollten. Nur: Nach erst knapp einem Jahr Erfahrung mit der In- solvenzordnung ist es heute für ein derartiges Urteil noch zu früh. Rainer Funke (F.D.P.): Die neue Insolvenzordnung, die am 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist, hat sich ins- gesamt bislang sehr bewährt. Dabei ist jedoch einzu- räumen, dass bei einem solch umfangreichen Gesetz, das die alte Konkursordnung und die Vergleichsordnung und die Gesamtvollstreckung ersetzt, einzelne Regelun- gen der Rechtsprechung und in der praktischen Umset- zung Schwierigkeiten bereiten. Dies hat die PDS zum Anlass genommen, einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung vorzulegen, über den im Einzelnen im Rechtsausschuss zu diskutieren sein wird. So war es durchaus vom Gesetzgeber gewollt, dass Prozesskostenhilfe für die Verfahren der Restschuldbe- freiung und der Verbraucherinsolvenz zu gewähren ist. Eine Reihe von Gerichten hat jedoch diesen gesetzgebe- rischen Willen nicht nachvollzogen und die Prozesskos- tenhilfe abgelehnt. Es wäre einerseits durchaus zweck- mäßig, die höchstrichterliche Rechtsprechung abzuwar- ten. Andererseits spricht aber auch nichts dagegen, eine Klarstellung im Gesetz vorzunehmen, da dies ohnehin dem gesetzgeberischen Willen entsprochen hat. Anders verhält es sich bei der so genannten Wohlver- haltensperiode, die vom Gesetzgeber bewusst auf sieben Jahre festgelegt worden war und die schon damals einen Kompromiss darstellte. Dabei hat sich der Gesetzgeber an ausländischen Beispielen orientiert. Wir sollten zu- nächst einmal die Erfahrungen mit dieser Wohlverhal- tensperiode abwarten, ehe eine Veränderung vorgesehen wird. Ohnehin sollten in der Verbraucherinsolvenz und bei der Restschuldbefreiung erst einmal die Erfahrungen in der Praxis beleuchtet werden. Ein Jahr nach In-Kraft- Treten der Insolvenzordnung bestehen für dieses Gebiet noch keine hinreichenden Erfahrungen, weil die Länder die Schuldnerberatungsstellen unzureichend ausgestattet haben und so die Stellung von Anträgen im Verbrau- cherinsolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung er- schwert haben. Ich sage offen, dass ich über dieses Verhalten der Länder zutiefst enttäuscht bin. Offensichtlich ist es leichter, in Sonntagsreden zu fordern, dass die Ärmsten der Armen entschuldet werden und dass ihnen ein Neu- beginn ihrer bürgerlichen Existenz ermöglicht werden muss, denn diese Forderung klingt gut. Wenn es aber darum geht, entsprechendes Personal für die Schuldner- beratungsstellen zur Verfügung zu stellen, wird schlicht gekniffen. Stattdessen hatten die Länder, obwohl die In- solvenzordnung im Jahre 1994 beschlossen worden war, das In-Kraft-Treten der Insolvenzordnung am 1. Januar 1999 noch weiter hinausschieben wollen, um eben nicht Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 8225 (A) (B) (C) (D) in die eigene finanzielle Verantwortung zu kommen. Statt neuer gesetzlicher Regelungen müssen wir daher zunächst die Länder auffordern, unverzüglich genügend Beratungsstellen und Personalverstärkungsmittel zur Verfügung zu stellen. Wir werden in den Beratungen des Rechtsausschusses die angesprochenen Fragen auf ihre Praktikabilität genau abklopfen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 747. Sitzung am 4. Feb- ruar 2000 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: – Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ – Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Union zur Änderung der Bi- lanz- und der Konzernbilanzrichtlinie hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs (90/605/EWG), zur Verbesserung der Offenlegung von Jahresab- schlüssen und zur Änderung anderer handels- rechtlicher Bestimmungen (Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz – KapCoRiLiG) – Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Juni 1997 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über den Eisen- bahnverkehr, über die gemeinsame Staatsgrenze und über den erleichterten Eisenbahndurchgangs- verkehr Der Bundesrat hat in seiner 747. Sitzung am 4. Feb- ruar 2000 beschlossen, dem nachstehenden Gesetz ge- mäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht zuzu- stimmen. – Drittes Gesetz zur Änderung des Betäubungsmit- telgesetzes (Drittes BtMG-Änderungsgesetz – 3. BtMG-ÄndG) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Dritter Bericht des Arbeitsstabes Europäische Wirt- schafts- und Währungsunion des Bundesministeriums der Finanzen und der Bundesministerien (AS WWU) vom 21. April 1999 Einführung des Euro in Gesetzgebung und öffentliche Verwaltung – Drucksachen 14/882, 14/1187 Nr. 1.2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Entwicklung der Konvergenz in der Europäischen Union im Jahre 1998 – Drucksachen 14/1344, 14/1616 Nr. 1.2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zum „Grauen Kapital- markt“ – Drucksachen 14/1633, 14/1775 Nr. 1.2 – Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1999 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 12 22 – Eisen-bahnen des Bundes – Titel 639 01 – Erstattungen von Verwaltungsausgaben des Bundeseisenbahnvermögens – Drucksache 14/1858 – Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Unterrichtung durch die Bundesregierung Tierschutzbericht 1999 „Bericht über den Stand der Entwicklung des Tier-schutzes“ – Drucksachen 14/600, 14/829 Nr. 2 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 14/1276 Nr. 2.23 Innenausschuss Drucksache 14/1936 Nr. 1.28 Finanzausschuss Drucksache 14/272 Nr. 71 Drucksache 14/1617 Nr. 2.4 Drucksache 14/1936 Nr. 1.7 Drucksache 14/1936 Nr. 1.8 Drucksache 14/1936 Nr. 1.12 Drucksache 14/1936 Nr. 1.15 Drucksache 14/1936 Nr. 1.26 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/2104 Nr. 2.6 Drucksache 14/2104 Nr. 2.9 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/1936 Nr. 1.5 Drucksache 14/2104 Nr. 2.8 Drucksache 14/2104 Nr. 2.19 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/1579 Nr. 1.9 Drucksache 14/1617 Nr. 2.6 Drucksache 14/2104 Nr. 1.1 Amtliche Mitteilung (Nachtrag zum Plenarprotokoll 14/53 vom 9. September 1999) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäi- sche Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 14/431 Nr. 1.9 Drucksache 14/431 Nr. 1.10 Drucksache 14/431 Nr. 1.18 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/309 Nr. 2.50 8228 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Februar 2000 (A) (C) Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/74 Nr. 2.5 Drucksache 14/272 Nr. 207 Drucksache 14/431 Nr. 1.5 Drucksache 14/595 Nr. 3.1 Amtliche Mitteilung (Nachtrag zum Plenarprotokoll 14/55 vom 16. September 1999) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüs- se haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrich- tungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/342 Nr. 1.14 Drucksache 14/595 Nr. 2.3 Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Sitzung ist er-
öffnet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 sowie die Zu-
satzpunkte 8 und 9 auf:
10 Erste Beratung des von den Fraktionen SPD

und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zur Senkung
der Steuersätze und zur Reform der Unterneh-

(Steuersenkungsgesetz – StSenkG)


– Drucksache 14/2683 –
Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss (f)

Rechtsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO
ZP 8 Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/

CSU
Eine Steuerreform für mehr Wachstum und

Beschäftigung
– Drucksache 14/2688 –
Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss (f)

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Haushaltsausschuss
ZP 9 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr.

Hermann Otto Solms, Hildebrecht Braun

(Augsburg), Rainer Brüderle, weiterer Abge-

ordneter und der Fraktion der F.D.P.

Unternehmenssteuerreform – Liberale Posi-
tionen gegen die Steuervorschläge der Koali-
tion

– Drucksache 14/2706 –
Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss (f)

Innenausschuss
Rechtsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Haushaltsausschuss

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache drei Stunden vorgesehen. – Ich höre kei-
nen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen
Joachim Poß, SPD-Fraktion, das Wort.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Joachim Poß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen
    und Herren! Das Steuersenkungsgesetz, das wir heute
    beraten, ist eines der größten Steuerreformpakete, das
    der Bundestag jemals beraten hat.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Es ist ein Meilenstein in der deutschen Steuerpolitik,

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Lachen bei der CDU/CSU)


    und zwar nicht nur wegen seiner quantitativen Auswir-
    kungen, sondern auch wegen der überfälligen struktu-
    rellen Veränderungen des deutschen Steuersystems.

    Wir ziehen im Hinblick auf die Globalisierung kon-
    krete Konsequenzen aus dem Veränderungsprozess in
    Europa und in der Welt. CDU und CSU haben bisher
    darüber nur geredet. Aber wir ziehen die konkreten
    Konsequenzen.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Deshalb haben Bundeskabinett und SPD-Bundestags-
    fraktion diesen Entwurf einstimmig beschlossen, dessen
    Eckpunkte ich jetzt erläutere.

    Bei den Kapitalgesellschaften sollen einbehaltene und
    ausgeschüttete Gewinne ab dem 1. Januar 2001 mit
    einem einheitlichen und definitiven Körperschaft-
    steuersatz von 25 Prozent besteuert werden. Diese
    vorgesehene kräftige Senkung der Steuersätze wird die






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen
    am Standort Deutschland verbessern. Das wird sich vor
    allem auf den Arbeitsmarkt positiv auswirken und ein
    Signal für die internationalen Investoren setzen.

    Das zurzeit noch geltende komplizierte Vollanrech-
    nungsverfahren bei der Körperschaftsteuer ist miss-
    brauchsanfällig und soll durch das wesentlich einfachere
    EU-konforme Halbeinkünfteverfahren ersetzt werden.
    Das löst auch das Problem bei den grenzüberschreiten-
    den Kapitalanlagen.

    Kapitalgesellschaften sollen zukünftig einen definiti-
    ven Steuersatz von 25 Prozent bezahlen. Diese Belas-
    tung wird nicht mehr, wie beim geltenden Vollanrech-
    nungsverfahren, auf die Steuerschuld der Anteilseigner
    angerechnet. Der Anteilseigner muss die Ausschüttung
    künftig nicht mehr vollständig, sondern nur noch zur
    Hälfte mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz
    versteuern.

    Für die Besteuerung der Personengesellschaften
    werden wir eine systematische Verbesserung schaffen.
    Über 80 Prozent der Unternehmen in Deutschland sind
    Personengesellschaften oder Einzelunternehmen. Der
    Gesetzentwurf sieht Entlastungen für alle Personenun-
    ternehmen vor, unabhängig davon, ob es sich um Groß-,
    Mittel- oder Kleinunternehmen handelt.

    Deshalb haben all diejenigen Unrecht, die immer
    noch behaupten, wir würden nur etwas für die großen
    Unternehmen tun. Wir werden in den nächsten Wochen
    und Monaten in vielen Gesprächen mit Handwerkern,
    Kaufleuten und Existenzgründern beweisen, dass wir die
    steuerliche Situation der mittelständischen Wirtschaft
    verbessern.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Dies wird inzwischen selbst von Herrn Stihl vom DIHT
    anerkannt, der wohl nicht als Freund dieser Koalition
    gilt.


    (Christine Scheel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber zunehmend!)


    Die großen Personengesellschaften werden künftig
    die Möglichkeit haben, sich ohne Umwandlung ihrer
    Rechtsform in jeder Hinsicht wie eine Körperschaft be-
    steuern zu lassen. Auch Freiberufler und Landwirte
    können diese Möglichkeit nutzen. Sie unterliegen dann
    aber auch der Gewerbesteuer. Eine Rosinenpickerei gibt
    es in diesem Zusammenhang nämlich nicht.

    Personengesellschaften, für die sich eine Option nicht
    lohnt, dürfen wie bisher die Gewerbesteuer als Be-
    triebsausgabe abziehen und darüber hinaus zukünftig ei-
    nen Teil der Gewerbesteuer in pauschalierter Form di-
    rekt mit der Einkommensteuerschuld verrechnen. Damit
    wird bei einem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebe-
    satz die heutige Gewerbesteuerbelastung beseitigt.

    Die Kommunen behalten dadurch ihre finanzielle
    Basis, weil die Gewerbesteuer als ihre große eigene Fi-
    nanzierungsquelle erhalten bleibt. Wir wollen das auch
    so, während F.D.P. und Teile der CDU die Gewerbe-

    steuer so schnell wie möglich gänzlich abschaffen wol-
    len


    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    – das ist ein wesentlicher Unterschied –, ohne dass sie
    eine Lösung anbieten können, ohne dass sie einen adä-
    quaten Ersatz anbieten können.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Personenunternehmen, die wegen des Gewerbesteuer-
    freibetrages in Höhe von 48 000 DM keine Gewerbe-
    steuer zahlen, also weniger gewinnstark sind, profitieren
    von den zukünftigen steuerlichen Entlastungen bei der
    Einkommensteuer, die über die bereits beschlossenen
    Maßnahmen im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes
    hinausgehen. Das betrifft 1,8 Millionen Unternehmen.
    Die Nettoentlastung durch die Unternehmensteuerre-
    form beläuft sich auf gut 8 Milliarden DM. Das heißt,
    der Mittelstand wird seit 1998 bis zum Jahr 2005 durch
    das Steuerentlastungsgesetz und durch die Steuerreform
    2000 um rund 17 Milliarden DM entlastet.


    (Lachen bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Peter Rauen [CDU/CSU]: Ach, Herr Poß, Sie sind ein Witzbold!)


    Die von der Opposition vorgebrachte Argumentation
    von einer willkürlichen Begünstigung der großen und
    einer Benachteiligung der kleinen Unternehmen ist des-
    halb haltlos. Es ist ein untauglicher Versuch, das Re-
    formkonzept der Koalition schlechtzureden, obwohl es
    im In- und Ausland gelobt wird. Damit werden Sie,
    meine Damen und Herren von der Opposition, aber kei-
    nen Erfolg haben.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Im Übrigen argumentieren Sie sehr widersprüchlich.

    (Detlev von Larcher [SPD]: Wie immer!)


    Herr Glos hat gestern beklagt, dass wir nur etwas für die
    Großen täten. Die SPD ist jetzt sozusagen zur Partei des
    Großkapitals avanciert.


    (Ernst Hinsken [CDU/CSU]: So ist es!)

    Das war die Formulierung.

    Als wir das Steuerentlastungsgesetz hier diskutiert
    haben, wurde von Ihrer Seite beklagt, dass wir Versi-
    cherungskonzerne und andere gewinnstarke Konzerne
    stärker steuerlich belasten und damit stärker an der Fi-
    nanzierung des Gemeinwesens beteiligen würden. Wo
    bleibt die Logik in Ihrer Argumentation, meine Damen
    und Herren?


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – (Michael Glos [CDU/CSU]: Was haben sie Ihnen denn schon in aller Frühe in den Tee getan, Herr Poß?)


    Nun komme ich zur Reform der Einkommensbe-
    steuerung. Die dritte Stufe des Steuerentlastungsgeset-
    zes wird jetzt um ein Jahr vorgezogen und tritt damit

    Joachim Poß






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    zeitgleich mit der Reform der Unternehmensbesteuerung
    in Kraft. Dieses Vorziehen der Einkommensteuerentlas-
    tung bringt den Arbeitnehmern sowie den Personenun-
    ternehmen im Jahre 2001 über 27 Milliarden DM.

    Wir wollen auch danach die Steuersätze kräftig sen-
    ken. Über eine weitere Senkung der Steuerbelastung
    zum 1. Januar 2003 sollen bis zum 1. Januar 2005 der
    Eingangssteuersatz auf 15 Prozent und der Spitzensteu-
    ersatz auf 45 Prozent gesenkt werden. Der Grundfreibe-
    trag steigt dann auf rund 15 000 DM.

    Mit der Stufe 2003 wollen wir eine Nettoentlastung
    von rund 13 Milliarden DM herbeiführen, mit der Stufe
    2005 eine Nettoentlastung von zusätzlich 21 Milliarden
    DM. Damit beträgt die Gesamtentlastung im Zeitraum
    2001 bis 2005 rund 44 Milliarden DM. Von dieser Ent-
    lastung entfallen über die Hälfte, also 22 Milliarden
    DM, auf die privaten Haushalte, gut 14 Milliarden DM
    auf den Mittelstand und rund 7 Milliarden DM auf die
    großen Unternehmen. Man kann also von einer ausge-
    wogenen Mischung in der Entlastung sprechen.

    Zusammen mit den bereits seit 1998 realisierten
    Maßnahmen entlasten wir die Steuerzahler damit um
    rund 75 Milliarden DM. Das sind eindrucksvolle Zahlen,
    denen die Opposition nichts entgegenzusetzen hat,


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Peter Ramsauer [CDU/ CSU]: Warten Sie es ab!)


    jedenfalls nichts, was annähernd seriös wäre. Wir wollen
    nämlich in Verantwortung für die nachfolgenden Gene-
    rationen den erfolgreich eingeschlagenen Konsolidie-
    rungskurs beharrlich fortsetzen. Das ist nachhaltige Fi-
    nanzpolitik, die das Markenzeichen dieses Bundesfi-
    nanzministers und der Regierungskoalition ist. Damit
    haben Sie überhaupt nichts im Sinn. Sie setzen mit Ihren
    steuerpolitischen Versprechungen auf den Egoismus.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Wir machen eine Doppeloperation: Haushaltskonso-
    lidierung und Senkung von Steuern und Abgaben blei-
    ben die beiden Leitplanken einer zukunftsweisenden
    Strategie für eine nachhaltige Förderung von Wachstum
    und Beschäftigung. Keiner kann ernsthaft bestreiten,
    dass sich die Bundesregierung und die sie tragenden
    Fraktionen mit dieser Steuerreform sehen lassen können.
    Die Opposition hat das auch bemerkt; denn sie geht nach
    ihrer anfänglichen heftigen Ablehnung immer mehr auf
    unser Konzept ein und rückt von ihren eigenen, nicht
    bezahlbaren Vorschlägen ab. Herr Merz hat sogar signa-
    lisiert, dass die Reform nicht an der Unionsforderung
    nach Senkung des Spitzensteuersatzes auf 35 Prozent
    scheitern müsse. Er hat auch das zunächst von ihm abge-
    lehnte Optionsmodell nunmehr als Verhandlungsmasse
    bezeichnet. Das Gleiche gilt für die Anrechnung der
    Gewerbesteuer.


    (Dietrich Austermann [CDU/CSU]: Was?)

    Ich möchte Sie, meine Damen und Herren von der

    Opposition, allerdings fragen, warum Sie sich erst
    monatelang gestritten haben


    (Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.]: Wir?)

    – CDU und CSU; von der F.D.P. rede ich gar nicht –,
    um eine einheitliche Position zu finden, um schon kurze
    Zeit später diese für nicht wesentlich zu erklären. Das ist
    eine Zickzackpolitik, ein Umherirren, das man nieman-
    dem erklären kann. „Zick“ steht dabei vielleicht für
    Faltlhauser und „zack“ für Merz. Man kann es auch um-
    kehren.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU/CSU: Oh! Oh!)


    – Immer mit der Ruhe, ich weiß ja, was Sie bewegt.
    Es kann im Übrigen nicht schaden, Herr Merz, wenn

    ein Finanz- und Steuerpolitiker Vorsitzender der Frakti-
    on der CDU/CSU wird; denn eine solche Aufgabe in
    dieser Zeit und angesichts der in Ihren Reihen herr-
    schenden Zustände zu übernehmen ist ein Zeichen von
    Mut. Das will ich hier ganz deutlich sagen. Ich kann ihm
    dabei zwar nicht allzu viel Erfolg wünschen, aber ich
    kann ihm meinen Respekt davor ausdrücken, dass er die
    schwierige Aufgabe zu lösen versucht, eine große
    Volkspartei wieder zu integrieren.

    Wir werden aber jetzt beobachten können, ob und wie
    stark sich die Oppositionspolitik der CSU in der Steuer-
    und Finanzpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
    durchsetzen wird. Das war schon bisher der Fall: Herr
    Schäuble hat vor wenigen Monaten noch von einer Net-
    toentlastung in Höhe von 30 Milliarden DM gesprochen.
    Herr Stoiber hat am gleichen Tag von 50 Milliarden DM
    gesprochen. Die CSU hat sich mit ihrer Forderung nach
    einer Entlastung von 50 Milliarden DM durchgesetzt.
    Die CDU war sich über einen Spitzensteuersatz von
    35 Prozent noch nicht im Klaren. Die CSU hat sich mit
    ihrer Forderung nach einem Spitzensteuersatz von
    35 Prozent durchgesetzt. Wir werden erleben, in wel-
    chen anderen Punkten sich die CSU noch durchsetzen
    wird. Es ist – neben allen anderen Schwierigkeiten –
    schon ein Trauerspiel für die CDU, jetzt von ihrer baye-
    rischen Schwesterpartei so dominiert zu werden.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Klaus Lennartz [SPD]: Wer soll das bezahlen? – Michael Glos [CDU/ CSU]: Haben Sie keine anderen Sorgen? Sagen Sie doch einmal, welches Aufputschmittel Sie heute früh im Tee hatten!)


    – Ich habe heute Morgen Kaffee getrunken, aber sonst
    trinke ich Tee; da haben Sie Recht.

    Ich bin dem saarländischen Ministerpräsidenten für
    seine Deutlichkeit dankbar. Herr Müller hat zugegeben,
    dass eine höhere Entlastung der Steuerzahler, wie sie
    CDU und allen voran CSU bislang gefordert haben,
    nicht finanzierbar sei. Das hat Ministerpräsident Müller
    sicherlich nicht mit Blick auf den Bundesetat, sondern
    mit Blick auf die Auswirkungen auf die Länder- und
    Gemeindehaushalte gesagt. Dies belegt, dass das Gerede
    der Opposition von einer mutlosen und nicht schnell ge-
    nug wirkenden Steuerreform dummes Geschwätz ist.

    Joachim Poß






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)



    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Ebenso ist klar: Wenn Sie bei der Vorlage Ihres Kon-
    zepts den Eindruck erwecken, damit könne man
    3 Millionen Arbeitsplätze schaffen, dann hat das mit
    der ökonomischen Realität nichts zu tun. In diesem Fall
    ist das, was Sie betreiben, wirklich ökonomischer Voo-
    doo. Es gibt das Wundermittel, von dem Sie da reden,
    überhaupt nicht. Aber es zeigt sich, dass Sie konzeptio-
    nell verwirrt sind, weil Ihre konkrete Politik unter Kohl
    gescheitert ist. Jetzt suchen Sie einen konzeptionellen
    Ausweg, den Sie bisher – neben allen übrigen Proble-
    men, mit denen Sie es zu tun haben – noch nicht gefun-
    den haben.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Wir befinden uns mit dem Steuerentlastungsgesetz,
    mit der sozialökologischen Steuerreform und dem Fami-
    lienförderungsgesetz inmitten eines weitreichenden
    steuerpolitischen Reformprozesses. Wenn wir jetzt mit
    dem Steuersenkungsgesetz nahtlos fortfahren, so belegt
    das den zügigen Fortschritt unserer Reformpolitik und
    des von uns vor der Bundestagswahl versprochenen Po-
    litikwechsels.

    Auch der Bevölkerung wird immer klarer, was auf
    dem Gebiet der Steuerpolitik bereits geleistet worden
    ist – jeder hat es mittlerweile in seinem Geldbeutel ge-
    spürt. Die Konjunktur gewinnt an Fahrt, die Arbeitslo-
    sigkeit sinkt, Optimismus breitet sich aus. Dagegen wird
    Ihr Schlechtreden nichts nützen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Wir entlasten jetzt insbesondere diejenigen, die in der
    Kohl-Ära am stärksten belastet wurden. Arbeitnehmer,
    Familien mit Kindern und der Mittelstand mussten bei
    Ihnen doch bluten. Diese Gruppen werden unter unserer
    Verantwortung jetzt entlastet. Das ist eine Trendwende
    in der deutschen Politik.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Alle Steuerzahler, ob mit kleinem, mittlerem oder
    großem Einkommen, alle Unternehmen, ob kleine, mitt-
    lere oder große Personengesellschaften oder Kapitalge-
    sellschaften, werden steuerlich nicht unbeträchtlich ent-
    lastet. Der verheiratete Durchschnittsverdiener mit zwei
    Kindern wird im Jahre 2005 gegenüber 1998 um über
    4 000 DM entlastet. Diese Entlastungsbeispiele lassen
    sich auch für Unternehmer mit einem Gewinn von
    50 000 DM oder von 150 000 DM fortsetzen. Alle Bei-
    spiele machen deutlich: Endlich geht es auch für den
    Mittelstand unter der Verantwortung dieser Koalition
    steuerlich voran.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Ich bin fest davon überzeugt, dass sich unsere Zahlen
    und Fakten gegenüber Ihrer Propaganda auf Dauer
    durchsetzen werden. Wir werden Sie in jeder möglichen

    Diskussion stellen. Wir werden sozusagen um die Seele
    des Mittelstandes ringen. Wir werden die Tatsachen
    feststellen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Die Forderungen nach einer noch größeren Senkung
    des Spitzensteuersatzes als bisher vorgesehen ist daher
    eine einseitige Interessenpolitik für einige gut Besoldete
    mit Nebeneinkünften oder für andere Arbeitnehmer mit
    Spitzeneinkommen, zum Beispiel für Manager.

    Die von Ihnen geforderte Senkung des Spitzensteuer-
    satzes auf 35 Prozent hat eine deutliche soziale Schlag-
    seite. Sie wollen den Eingangssteuersatz um 7,9 Pro-
    zentpunkte und den Spitzensteuersatz um 16 Pro-
    zentpunkte senken. Das ist mehr als doppelt so viel. Es
    ist nicht zu finanzieren und es verdeutlicht einmal mehr,
    dass CDU und CSU mit sozialer Gerechtigkeit nichts im
    Sinn haben.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Das steuerpolitische Konzept der Bundesregierung
    und der Koalitionsfraktionen ist ein wichtiges Element
    unserer Strategie zur Erneuerung der wirtschaftlichen
    Grundlagen in Deutschland. Es stärkt den Standort und
    sichert uns eine gute Startposition in der immer globaler
    werdenden Weltwirtschaft. Ich bin zuversichtlich, dass
    dieses große und weitreichende Steuerreformpaket mit
    großer Unterstützung der Bevölkerung und der Wirt-
    schaft hier im Mai beschlossen werden wird.

    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)