Plenarprotokoll 14/86
            Deutscher Bundestag
            Stenographischer Bericht
            86. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2000
            I n h a l t :
            Tagesordnungspunkt 1:
            Fragestunde
            (Drucksache 14/2664) ............................... 7913 A
            Personelle und inhaltliche Überschneidungen
            zwischen der am IFSH eingerichteten Kom-
            mission „Europäische Sicherheit und Zukunft
            der Bundeswehr“ und der Kommission „Ge-
            meinsame Sicherheit und Zukunft der Bun-
            deswehr“
            MdlAnfr 1
            Günther Friedrich Nolting F.D.P.
            Antw PStSekr'in Brigitte Schulte BMVg ........ 7913 B
            ZusFr Günther Friedrich Nolting F.D.P. ......... 7913 D
            Finanzierung der Erstattung von 50 Prozent
            der Wohngeldkosten vom Bund an die Länder
            MdlAnfr 4
            Christine Ostrowski PDS
            Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW ... 7914 B
            ZusFr Christine Ostrowski PDS ...................... 7914 C
            ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS .............................. 7915 A
            Sperrung der im Rahmen der EU-Natur-
            schutzrichtlinie (FFH) bereitgestellten Struk-
            turfördermittel bei verspäteter Meldung der
            Flächen
            MdlAnfr 5
            Ulrich Heinrich F.D.P.
            Antw PStSekr'in Gila Altmann BMU ............. 7915 C
            ZusFr Ulrich Heinrich F.D.P. ......................... 7915 C
            ZusFr Christine Ostrowski PDS ...................... 7916 A
            Abführung von Fördermitteln aus dem Pro-
            gramm „Innovative Impulse für die Region“
            an die beteiligten Universitäten; Finanzierung
            der Koordinierungsbüros
            MdlAnfr 6, 7
            Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke)
            CDU/CSU
            Antw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen
            BMBF ................................................. 7916 B, 7917 A
            ZusFr Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke)
            CDU/CSU ......................................... 7916 C, 7917 B
            Mitgliedschaft eines Mitglieds der Bundesre-
            gierung im Aufsichtsrat der Thyssen AG vor
            Eintritt in die Bundesregierung
            MdlAnfr 8
            Jürgen Koppelin F.D.P.
            Antw StMin Hans Martin Bury BK ................ 7917 D
            ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. ........................ 7917 D
            Staatliche Mittel für das Institut für Friedens-
            forschung und Sicherheitspolitik (IFSH)
            MdlAnfr 11
            Günther Friedrich Nolting F.D.P.
            Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA ............. 7918 C
            ZusFr Günther Friedrich Nolting F.D.P. ......... 7918 C
            Aufklärung über Zwangsprostitution in Bos-
            nien und Rückführung von Zwangsprosti-
            tuierten
            MdlAnfr 12, 13
            Ina Lenke F.D.P.
            Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA ... 7918 D, 7919 B
            II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2000
            ZusFr Ina Lenke F.D.P. .............................. 7919 A, C
            Forderung des britischen Premierministers
            Tony Blair nach einer Reform der europäi-
            schen Sozialpolitik
            MdlAnfr 25, 26
            Klaus Holetschek CDU/CSU
            Antw PStSekr'in Dr. Barbara Hendricks
            BMF ............................................................ 7920 A, B
            ZusFr Klaus Holetschek CDU/CSU ............... 7920 B
            ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU ........ 7920 C
            Entlastungen im Bereich der Arbeits-
            marktaufwendungen durch den Nichtverkauf
            der Eisenbahnerwohnungen
            MdlAnfr 29
            Dirk Niebel F.D.P.
            Antw PStSekr'in Dr. Barbara Hendricks
            BMF ................................................................ 7921 A
            ZusFr Dirk Niebel F.D.P. ................................ 7921 B
            Vereinbarkeit der überproportionalen Mieter-
            höhung für bundeseigene Wohnungen mit der
            Wohnungsfürsorgepflicht von Bundesbehör-
            den
            MdlAnfr 32
            Christine Ostrowski PDS
            Antw PStSekr'in Dr. Barbara Hendricks
            BMF ................................................................ 7921 C
            ZusFr Christine Ostrowski PDS ...................... 7922 A
            Ausbau der regenerativen Energien, insbeson-
            dere der Windenergie
            MdlAnfr 34, 35
            Ulrike Flach F.D.P.
            Antw PStSekr Siegmar Mosdorf
            BMWi .................................................... 7922 C, 7923 C
            ZusFr Ulrike Flach F.D.P. .....................7922 D, 7923 D
            ZusFr Walter Hirche F.D.P. ...................7923 B, 7924 D
            ZusFr Ulrich Heinrich F.D.P. ......................... 7923 B
            ZusFr Jörg van Essen F.D.P. ........................... 7924 A
            ZusFr Heinz Wiese (Ehingen) CDU/CSU ...... 7924 B
            ZusFr Monika Ganseforth SPD ...................... 7925 A
            ZusFr Dirk Niebel F.D.P ................................. 7925 B
            ZusFr Christine Ostrowski PDS ...................... 7925 D
            Beibehaltung und Novellierung des Stromein-
            speisungsgesetzes
            MdlAnfr 38, 39
            Rainer Funke F.D.P.
            Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi ......... 7926 B
            ZusFr Walter Hirche F.D.P. ............................ 7926 D
            Umsatz der deutschen Energieversorgungsun-
            ternehmen im Vergleich zu Wettbewerbern in
            anderen EU-Mitgliedstaaten
            MdlAnfr 42, 43
            Walter Hirche F.D.P.
            Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi ......... 7927 A
            Monopolstellung der Deutschen Telekom im
            Ortsbereich des Telefonfestnetzes
            MdlAnfr 46, 47
            Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn)
            CDU/CSU
            Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi ......... 7927 C
            ZusFr Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn)
            CDU/CSU ....................................................... 7928 B
            Aussetzung „bestimmter Rechte“ nach Art. 7
            des EG-Vertrages gegenüber einem Mitglied-
            staat der EU, insbesondere Österreich; Bewer-
            tung des Programms der österreichischen Re-
            gierungskoalition
            MdlAnfr 14, 15
            Jörg van Essen F.D.P.
            Antw Bundesminister Joseph Fischer
            AA.......................................................... 7929 D, 7930 C
            ZusFr Jörg van Essen F.D.P. ........................... 7930 A
            Verletzung der in Art. 6 des Unionsvertrages
            genannten Grundsätze durch die österreichi-
            sche Regierungsbildung unter Beteiligung der
            FPÖ; Einholung einer Stellungnahme vor
            Verhängung von Sanktionen
            MdlAnfr 16, 17
            Dr. Helmut Haussmann F.D.P.
            Antw Bundesminister Joseph Fischer
            AA ......................................................... 7930 D, 7934 D
            ZusFr Dr. Helmut Haussmann F.D.P. ............. 7930 D
            ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. .............. 7931 C, 7935 B
            ZusFr Walter Hirche F.D.P. ............................ 7932 A
            ZusFr Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU . 7932 C
            ZusFr Ulrich Irmer F.D.P. ..................... 7932 D, 7934 D
            ZusFr Dr. Gerd Müller CDU/CSU .................. 7933 B
            ZusFr Dirk Niebel F.D.P. ................................ 7933 C
            ZusFr Hartmut Schauerte CDU/CSU .............. 7934 A
            Etwaige Mitbestimmung der EU-Partner bei
            der Regierungsbildung in einem EU-
            Mitgliedstaat, hier Österreich; eventuelle Ein-
            flussnahme auf Maßnahmen nach Art. 7 des
            Unionsvertrages
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2000 III
            MdlAnfr 18, 19
            Ulrich Irmer F.D.P.
            Antw Bundesminister Joseph Fischer
            AA ......................................................... 7935 C, 7936 B
            ZusFr Ulrich Irmer F.D.P. .....................7935 D, 7936 B
            Vorschläge der EU-Kommission für Richtli-
            nien zur Gleichbehandlung in Beschäftigung
            und Beruf; eventueller Änderungsbedarf für
            das deutsche Recht
            MdlAnfr 52, 53
            Johannes Singhammer CDU/CSU
            Antw PStSekr'in Ulrike Mascher
            BMA ......................................................7936 D, 7937 B
            ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU .... 7937 B, C
            Kompetenz der EU zur Aufstellung von Bil-
            dungsrichtlinien
            MdlAnfr 54
            Klaus Hofbauer CDU/CSU
            Antw PStSekr'in Ulrike Mascher BMA .......... 7937 D
            Vereinbarkeit von Richtlinienvorschlägen der
            EU zur Gleichbehandlung von nichtehelichen
            Partnerschaften mit dem Schutz der Familie
            gemäß Grundgesetz
            MdlAnfr 55
            Klaus Hofbauer CDU/CSU
            Antw PStSekr'in Ulrike Mascher BMA .......... 7938 A
            Haltung der Bundesregierung zum EU-
            Richtlinienvorschlag zur Familienzusammen-
            führung, insbesondere zugunsten von legal in
            der EU lebenden Drittstaatlern
            MdlAnfr 56
            Aribert Wolf CDU/CSU
            Antw PStSekr'in Ulrike Mascher BMA........... 7938 B
            Tagesordnungspunkt 2:
            Aktuelle Stunde betr. Haltung der Eu-
            ropäischen Union zur neuen österreichi-
            schen Regierung ...................................... 7938 D
            Dr. Klaus Kinkel F.D.P. .................................. 7938 D
            Joseph Fischer, Bundesminister AA ............... 7940 C
            Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU ............ 7942 B
            Aussprache über die Ausführungen von Bun-
            desminister Joseph Fischer ............................. 7943 D
            Dr. Edmund Stoiber, Ministerpräsident (Bay-
            ern) .................................................................. 7943 D
            Joseph Fischer, Bundesminister AA ............... 7947 D
            Ulrich Irmer F.D.P. ......................................... 7949 B
            Gernot Erler SPD ............................................ 7951 A
            Dr. Gregor Gysi PDS ...................................... 7953 B
            Peter Hintze CDU/CSU ................................... 7955 A
            Ludwig Stiegler SPD ....................................... 7956 A
            Johannes Singhammer CDU/CSU ............... 7957 B
            Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU ......... 7958 C
            Ulrich Irmer F.D.P. ..................................... 7959 A
            Dr. Gregor Gysi PDS .................................. 7959 B
            Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU ..................... 7959 D
            Gernot Erler SPD ........................................ 7960 C
            Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN ........................................................ 7961 A
            Peter Hintze CDU/CSU ............................... 7961 D
            Ulrich Irmer F.D.P. ......................................... 7963 B
            Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN ........................................................ 7963 D
            Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
            NEN ................................................................ 7964 B
            Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU ..................... 7964 C
            Nächste Sitzung ............................................... 7964 D
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 7965 A
            Kosten der Informationsveranstaltungen zur
            Gesundheitsreform 2000 (zum Beispiel in
            Zirkus und Theater, Bahntour) im letzten Jahr
            MdlAnfr 2, 3
            Dr. Dieter Thomae F.D.P.
            Antw PStSekr'in Christa Nickels BMG ........... 7965 C
            Völkerrechtliche Beurteilung der Vertreibung
            der Deutschen am Ende des Zweiten Welt-
            krieges; Einbindung der Heimatvertriebenen
            Sudetendeutschen sowie der in der Tschechi-
            schen Republik lebenden Angehörigen der
            deutschen Minderheit in die kulturelle Zu-
            sammenarbeit Sudetendeutscher
            MdlAnfr 9, 10
            Hartmut Koschyk CDU/CSU
            Antw PStSekr Dr. Christoph Zöpel AA .......... 7965 D
            Zusammenlegung von Olympiastützpunkten,
            beispielsweise Heidelberg und Mannheim
            MdlAnfr 20
            Dirk Niebel F.D.P.
            Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMi ......... 7966 C
            IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2000
            Nichtteilnahme von Bundesminister Schily an
            einer zum 30. Januar 2000 mit Jörg Haider
            geplanten ARD-Fernsehdiskussion
            MdlAnfr 21, 22
            Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P.
            Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMi ......... 7966 D
            Einbürgerung von EU-Staatsbürgern unter
            Beibehaltung der ursprünglichen Staatsange-
            hörigkeit
            MdlAnfr 23, 24
            Olaf Scholz SPD
            Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMi ......... 7967 A
            Auswirkungen der durch die in der Unter-
            nehmensteuerreform vorgesehenen Steuer-
            freiheit bei Kapitalgesellschaften bei der Ver-
            äußerung von Anteilen an einer anderen Kapi-
            talgesellschaft auf Investitionen und Arbeits-
            plätze
            MdlAnfr 27, 28
            Hans Michelbach CDU/CSU
            Antw PStSekr'in Dr. Barbara Hendricks
            BMF ................................................................ 7967 C
            Bewertung des Dokuments der portugiesi-
            schen Ratspräsidentschaft zur Erreichung von
            Vollbeschäftigung
            MdlAnfr 30, 31
            Wolfgang Zöller CDU/CSU
            Antw PStSekr'in Dr. Barbara Hendricks
            BMF ................................................................ 7967 D
            Einkaufen per Internet in Deutschland, euro-
            pa- und weltweit
            MdlAnfr 33
            Gudrun Kopp F.D.P.
            Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi ......... 7968 A
            Zuwächse beim Bau von Windkraftanlagen in
            Norddeutschland; Auswirkungen auf die
            Wettbewerbssituation norddeutscher Energie-
            versorgungsunternehmen
            MdlAnfr 36, 37
            Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P.
            Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi ......... 7968 C
            Wert des eingespeisten Stroms aus Anlagen
            zur Erzeugung erneuerbarer Energien; Einspa-
            rung von CO2- und anderen Schadstoffemissi-onen
            MdlAnfr 40, 41
            Birgit Homburger F.D.P.
            Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi ......... 7969 A
            Stromeinstandspreise und weitere Entwick-
            lung für die norddeutschen Energieversor-
            gungsunternehmen und die Verbraucher nach
            dem Stromeinspeisungsgesetz bis 2005
            MdlAnfr 44, 45
            Hans-Michael Goldmann F.D.P.
            Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi ......... 7969 D
            Auswirkungen der Neufassung der politischen
            Grundsätze für den Export von Kriegswaffen
            und sonstigen Rüstungsgütern auf die noch
            nicht entschiedenen Anträge
            MdlAnfr 48, 49
            Werner Siemann CDU/CSU
            Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi ......... 7970 B
            Erlass eines Arbeitnehmerdatenschutzgeset-
            zes; Pläne für eine Änderung des Arbeitneh-
            merüberlassungsgesetzes
            MdlAnfr 50, 51
            Thomas Strobl CDU/CSU
            Antw PStSekr'in Ulrike Mascher BMA .......... 7970 C
            Haltung der Bundesregierung zum EU-
            Richtlinienvorschlag zur Familienzusammen-
            führung, insbesondere zugunsten von legal in
            der EU lebenden Drittstaatlern
            MdlAnfr 57
            Aribert Wolf CDU/CSU
            Antw PStSekr'in Ulrike Mascher BMA .......... 7970 D
            Anwendung des Leitlinienprozesses der Euro-
            päischen Beschäftigungsstrategie auch auf den
            Sozialschutz; Kontrolle und Überwachung der
            Einhaltung der Ziele durch die Mitgliedstaaten
            MdlAnfr 58, 59
            Matthäus Strebl CDU/CSU
            Antw PStSekr'in Ulrike Mascher BMA .......... 7971 A
            Einführung einer sozialen Grundsicherung im
            Alter und bei Erwerbsunfähigkeit als „erster
            Schritt“ der Rentenstrukturreform; vorgesehe-
            ne weitere Schritte
            MdlAnfr 60, 61
            Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU
            Antw PStSekr'in Ulrike Mascher BMA .......... 7971 C
            Änderungsbedarf hinsichtlich der zur Revisi-
            on anstehenden EU-Beschäftigungsstrategie
            (Luxemburg-Prozess)
            MdlAnfr 62, 63
            Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU
            Antw PStSekr'in Ulrike Mascher BMA .......... 7971 D
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2000 7913
            (B) (D)
            86. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2000
            Beginn: 13.00 Uhr
        
        
        
        
          
          
        Kerstin Müller (Köln)
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2000 7965
        (A)
        (B)
        (C)
        (D)
        Anlagen zum Stenographischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
        Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 16.02.2000
        Börnsen (Bönstrup),
        Wolfgang
        CDU/CSU 16.02.2000
        Dr. Brecht, Eberhard SPD 16.02.2000
        Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        16.02.2000
        Falk, Ilse CDU/CSU 16.02.2000
        Frick, Gisela F.D.P. 16.02.2000
        Friedrich (Altenburg),
        Peter
        SPD 16.02.2000
        Fuchs (Köln), Anke SPD 16.02.2000
        Günther (Plauen),
        Joachim
        F.D.P. 16.02.2000
        Homburger, Birgit F.D.P. 16.02.2000
        Ibrügger, Lothar SPD 16.02.2000
        Klose, Hans-Ulrich SPD 16.02.2000
        Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 16.02.2000
        Leidinger, Robert SPD 16.02.2000
        Dr. Meyer (Ulm),
        Jürgen
        SPD 16.02.2000
        Moosbauer, Christoph SPD 16.02.2000
        Rühe, Volker CDU/CSU 16.02.2000
        Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 16.02.2000
        Schmitz (Baesweiler),
        Hans Peter
        CDU/CSU 16.02.2000
        Dr. Schwarz-Schilling,
        Christian
        CDU/CSU 16.02.2000
        Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        16.02.2000
        Welt, Jochen SPD 16.02.2000
        Anlage 2
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Fragen
        des Abgeordneten Dr. Dieter Thomae (F.D.P) (Druck-
        sache 14/2664, Fragen 2 und 3):
        Auf welche Summe belaufen sich die Ausgaben, die durch die so genannten Informationsveranstaltungen in Zirkus und Theater im letzten Jahr sowie durch die so genannte Bahntour zur Gesundheitsreform 2000 entstanden sind, und aus welchem Topf werden sie finanziert?
        Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass durch solche punktuellen, sporadischen Maßnahmen eine flächendeckende Aufklärung der Bevölkerung über die Auswirkungen der Ge-sundheitsreform gelingt?
        Zu Frage 2:
        Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden aus
        dem hierfür im Haushalt vorgesehenen Titel (1501-54
        201) des BMG-Haushalts finanziert. Für die Auftaktver-
        anstaltung im Circus Roncalli im letzten Jahr belaufen
        sich die Ausgaben auf DM 99 400,00. Für die „Dialog-
        Gesundheit“-Veranstaltung im Schmidt-Theater entstan-
        den Kosten von DM 21 300,00. Die ICE-Tour in diesem
        Jahr ist mit DM 345 000,00 kalkuliert.
        Zu Frage 3:
        Die o. a. Maßnahmen sind Teil des Kommunikations-
        konzeptes „Dialog-Gesundheit“. Dies meint ein Spek-
        trum von Aktionen, die begleitet werden von Prints
        (Broschüren, Anzeigen) sowie einer Präsentation im In-
        ternet. Hinzu kam ein für die Anrufenden kostenloses
        Informationstelefon unmittelbar nach Verabschiedung
        der Gesundheitsreform am 20./21. Dezember 1999. Die-
        se Öffentlichkeitsarbeit ist mit der Pressearbeit und den
        Terminen der Leitung des Hauses verzahnt. Das Bun-
        desministerium für Gesundheit ist der Auffassung, dass
        nur durch die Synergieeffekte der einzelnen unterschied-
        lichen Maßnahmen eine entsprechende Information
        möglichst breiter Kreise der Bevölkerung erreicht wer-
        den kann. Dies steht in Übereinstimmung mit den Er-
        kenntnissen der Kommunikationsforschung, die ebenso
        wie wir der Auffassung ist, dass durch einzelne isolierte
        Maßnahmen kein nennenswerter Erfolg erzielt werden
        kann.
        Anlage 3
        Antwort
        des Staatsministers Dr. Christoph Zöpel auf die Fragen
        des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/2664, Fragen 9 und 10):
        Wie bewertet die Bundesregierung die Rechtsprechung des Nürnberger Militärtribunals, das u. a. die Vertreibung von Polen Anfang der 40er-Jahre als Verbrechen gegen die Menschlichkeit geahndet hat, vor dem Hintergrund der Auffassung der Bundes-regierung, dass die „Beurteilung der Vertreibung der Deutschen am Ende des Zweiten Weltkrieges und danach durch die Bun-desregierung als völkerrechtswidrig (...) nicht (bedeutet), dass derartige Vertreibungen schon zum damaligen Zeitpunkt als nach Völkergewohnheitsrecht strafbar anzusehen waren“ (Ant-
        7966 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2000
        (A)
        (B)
        (C)
        (D)
        wort des Staatsministers beim Auswärtigen Amt, Dr. Christoph Zöpel, auf meine Frage 10 für die Fragestunde am 19. Janu- ar 2000, Plenarprotokoll 14/80, S. 7419 D)?
        In welcher Weise sind die heimatvertriebenen Sudetendeut-schen und ihre Organisationen sowie die in der Tschechischen Republik lebenden Angehörigen der deutschen Minderheit in dem am 30. September 1999 in Prag unterzeichneten Abkom-men zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über kulturelle Zusammenarbeit berücksichtigt und wie ist die Bundesregierung als Vertragspartei bestrebt, die heimatvertriebenen Sudetendeut-schen und ihre Organisationen sowie die in der Tschechischen Republik lebenden Angehörigen der deutschen Minderheit bei den im Abkommen bezeichneten Maßnahmen in angemessener Weise einzubinden?
        Zu Frage 9:
        Die Verurteilungen des Nürnberger Militärgerichts-
        hofs in diesem Zusammenhang bezogen sich auf die
        Deportation von Zwangs- und Sklavenarbeitern aus dem
        besetzten Polen in das Reichsgebiet im Rahmen einer
        Besatzungspolitik mit dem Ziel der vollständigen Zer-
        störung Polens als nationale Einheit und einer rück-
        sichtslosen Ausbeutung seiner menschlichen und wirt-
        schaftlichen Hilfsquellen für den deutschen Kriegsein-
        satz. Dieser spezifische Sachverhalt ändert nichts an der
        Auffassung der Bundesregierung, dass die Vertreibung
        der Deutschen am Ende des Zweiten Weltkrieges und
        danach völkerrechtswidrig war, dass aber Vertreibungen
        generell zur damaligen Zeit nicht ohne weiteres als nach
        Völkergewohnheitsrecht strafbar anzusehen waren.
        Zu Frage 10:
        Zum ersten Teil der Frage stelle ich Folgendes fest:
        Das am 30. September 1999 unterzeichnete "Abkommen
        zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
        land und der Regierung der Tschechischen Republik
        über kulturelle Zusammenarbeit" nimmt in seiner Prä-
        ambel Bezug auf den "Vertrag vom 27. Februar 1992
        zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
        Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik
        über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusam-
        menarbeit". In Art. 28 (2) dieses Vertrags verpflichten
        sich beide Seiten, "die enge Zusammenarbeit zwischen
        (...) gesellschaftlichen Organisationen und Verbänden"
        zu "unterstützen". In Art. 20 (2) und (5) sichert die
        Tschechische und Slowakische Republik u. a. zu, der
        Bundesrepublik Deutschland "Förderungsmaßnahmen
        zugunsten der deutschen Minderheit oder ihrer Organi-
        sationen" zu "ermöglichen" und zu "erleichtern". Beide
        Verpflichtungen sind sinngemäß in Art. 10 und 13 des
        Kulturabkommens ebenfalls enthalten. Die heimatver-
        triebenen Sudetendeutschen und ihre Organisationen
        sowie die in der Tschechischen Republik lebenden An-
        gehörigen der deutschen Minderheit sind daher nach
        Maßgabe dieser Bestimmungen im deutsch-tschechi-
        schen Kulturabkommen berücksichtigt.
        Zum zweiten Teil der Frage: Die heimatvertriebenen
        Sudetendeutschen und ihre Organisationen sind, wie an-
        dere an der Umsetzung der Aufgaben gemäß § 96 BVFG
        mitwirkenden Mittlerorganisationen, gleichberechtigt,
        sich um die Durchführung von Projekten in der Tsche-
        chischen Republik zu bewerben, die sich auf die im Kul-
        turabkommen bezeichneten Maßnahmen beziehen. Die
        zugunsten der deutschen Minderheit in der Tschechi-
        schen Republik durchgeführten Fördermaßnahmen der
        Bundesregierung werden insbesondere im Rahmen jähr-
        licher Planungsgespräche mit der gewählten Vertretung
        der Minderheit erörtert und abgesprochen.
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
        Frage des Abgeordneten Dirk Niebel (F.D.P.) (Druck-
        sache 14/2664, Frage 20):
        Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es Pläne gibt, nach den Olympischen Spielen in Sydney die Olympiastütz-punkte neu zu bewerten und gegebenenfalls zusammenzulegen und inwieweit sind Olympiastützpunkte in Baden-Württemberg, z. B. in Heidelberg und Mannheim, davon betroffen?
        Die aktuelle Konzeption für die Olympiastützpunkte
        (OSP) und die Bundesleistungszentren (BLZ) unterliegt
        einer an den Olympiazyklen orientierten ständigen
        Überprüfung. Diese Überprüfung zielt darauf ab, ob und
        inwieweit die zurzeit bundesweit bestehenden 20 OSP
        bzw. 16 BLZ ihre Aufgaben – insbesondere auch auf
        kommende internationale Wettkämpfe bezogen – effi-
        zient wahrnehmen. Dabei wird u. a. auch die nach den
        Ergebnissen der Olympischen Spiele in Sydney gegebe-
        nenfalls veränderte Kadersituation bewertet werden.
        Von solchen Überprüfungen sind generell alle OSPs be-
        troffen.
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
        Fragen des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frank-
        furt) (F.D.P.) (Drucksache 14/ 2664, Fragen 21 und 22):
        Hält es die Bundesregierung für politisch weitsichtig, dass sich der Bundesminister des Innern, Otto Schily, einer argumen-tativen Auseinandersetzung mit dem österreichischen Politiker Jörg Haider in der ARD-Fernsehdiskussion „Sabine Christian-sen“ am 30. Januar 2000 durch kurzfristige Absage entzogen hat?
        Nach welchen Maßgaben nehmen Kabinettsmitglieder an Fernsehdiskussionen mit rechts- und linkspopulistischen Poli-kern teil?
        Zu Frage 21:
        Die Mitglieder der Bundesregierung entscheiden
        selbst über ihre Medienauftritte. Sie sind nicht Gegen-
        stand der Beschlussfassung oder Beratung durch die
        Bundesregierung.
        Zu Frage 22:
        Kabinettsmitglieder nehmen an Fernsehsendungen
        teil, wenn sie dies für angezeigt halten. Generelle Richt-
        linien für die Teilnahme aufzustellen wäre weder sach-
        gerecht noch praktikabel.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2000 7967
        (A)
        (B)
        (C)
        (D)
        Anlage 6
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
        Fragen des Abgeordneten Olaf Scholz (SPD) (Drucksa-
        che 14/2664, Fragen 23 und 24):
        Welche EU-Staatsbürger können nach dem neuen deutschen Staatsangehörigkeitsrecht unter der Hinnahme von Mehrstaatig-keit in der Bundesrepublik Deutschland eingebürgert werden, da deren Herkunftsländer bei einer Einbürgerung von Deutschen auch keine Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft verlan-gen?
        Gibt es eine Verwaltungsvorschrift, Richtlinie oder Ähnli-ches für die Einbürgerungsbehörden der Bundesrepublik Deutschland, um diese über diese Staaten zu informieren und hat die Bundesregierung die Botschaften und Konsulate dieser Staa-ten informiert?
        Durch das Gesetz zur Reform des Staatsangehörig-
        keitsrechts vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1618) wurde
        mit Wirkung vom 1. Januar 2000 § 87 Abs. 2 des Aus-
        ländergesetzes (AuslG) neu gefasst. Wer die Staatsange-
        hörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäi-
        schen Union besitzt und die sonstigen Einbürgerungs-
        voraussetzungen erfüllt, wird danach unter Hinnahme
        von Mehrstaatigkeit eingebürgert, wenn Gegenseitigkeit
        besteht. Das Auswärtige Amt hat sich an die anderen
        Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewandt, um
        die Frage der Gegenseitigkeit i. S. von § 87 Abs. 2
        AuslG rechtsverbindlich auf amtlichem Wege zu klären.
        Sobald die Antworten der EU-Mitgliedstaaten vorliegen,
        werden die zuständigen Einbürgerungsbehörden der
        Länder umgehend unterrichtet, um die zweifelsfreie
        Anwendung der neuen Bestimmung zu ermöglichen.
        Nach derzeitigem Kenntnisstand sind Staatsangehörige
        von Griechenland, Großbritannien, Irland und Portugal
        begünstigt.
        Hinsichtlich der Anwendung des § 87 Abs. 2 AuslG
        ist im Übrigen das Europaratsübereinkommen über die
        Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehr-
        pflicht von Mehrstaatern vom 6. Mai 1963 zu beachten.
        Nach dessen Artikel 1 Abs. 1 verlieren volljährige
        Staatsangehörige einer Vertragspartei, die in Folge ei-
        ner ausdrücklichen Willenserklärung die Staatsangehö-
        rigkeit einer anderen Vertragspartei erwerben, ihre vor-
        herige Staatsangehörigkeit. Eine Anwendungsmöglich-
        keit für die Bestimmung des neuen § 87 Abs. 2 AuslG
        besteht daher auch bei bestehender Gegenseitigkeit
        grundsätzlich so lange nicht, wie das jeweilige Her-
        kunftsland und die Bundesrepublik Deutschland Ver-
        tragspartei des gesamten Europaratsübereinkommens
        vom 6. Mai 1963 sind. Dies betrifft zum Beispiel Staats-
        angehörige von Frankreich und Italien, die nach ihrem
        innerstaatlichen Recht Mehrstaatigkeit bei der Einbürge-
        rung hinnehmen. Das Bundesministerium des Innern hat
        mit den Vorarbeiten zur Kündigung des Übereinkom-
        mens vom 6. Mai 1963 und zur Zeichnung des neuen
        Europaratsübereinkommens über die Staatsangehörig-
        keit vom 6. November 1997 begonnen. Die Frist für die
        Kündigung des Übereinkommens vom 6. Mai 1963 be-
        trägt ein Jahr.
        Anlage 7
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
        Fragen des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/
        CSU) (Drucksache, 14/2664, Fragen 27 und 28):
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, dass die in der Unternehmensteuerreform vorgesehene Steuerfreiheit von Ge-winnen, die eine Kapitalgesellschaft bei der Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kapitalgesellschaft erzielt, zu steuerli-chen Gestaltungsmöglichkeiten in der Weise führt, dass vor der Veräußerung von Beteiligungen an Personengesellschaften, die von Kapitalgesellschaften gehalten werden, ein Formwechsel (der Personengesellschaft) in die Rechtsform der Kapitalgesell-schaft erfolgt?
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, dass die be-günstigten thesaurierten Gewinne (durch die Unternehmensteu-erreform) aufgrund der Möglichkeit der freien Verwendung des Gewinns durch die Kapitalgesellschaften nicht für Investitionen in Deutschland zur Schaffung neuer Arbeitsplätze verwendet werden, sondern im Ausland zum Beispiel zur Beteiligung an ausländischen Unternehmen, zur Errichtung ausländischer Be-triebsstätten oder zum Erwerb ausländischer festverzinslicher Wertpapiere verwendet werden mit der Folge, dass dort die Ar-beitsplätze entstehen?
        Zu Frage 27:
        Die Bundesregierung sieht in der Möglichkeit, dass
        eine Personengesellschaft, an der Kapitalgesellschaften
        beteiligt sind, vor einer Veräußerung formwechselnd in
        eine Kapitalgesellschaft umgewandelt werden könnte,
        keine Gefahr. Insbesondere ergeben sich keine Besteue-
        rungslücken.
        Zu Frage 28:
        Es besteht weniger die Gefahr, dass inländische Ge-
        winne, die mit 25 Prozent Körperschaftssteuer belastet
        werden, im Ausland investiert werden. Vielmehr wird
        es durch die Reform für ausländische Investoren sehr
        viel attraktiver, in Deutschland zu investieren.
        Anlage 8
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
        Fragen des Abgeordneten Wolfgang Zöller (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/2664, Fragen 30 und 31):
        Wie bewertet die Bundesregierung das allgemeine Dokument der portugiesischen EU-Ratspräsidentschaft vom 12. Januar 2000 zur Vorbereitung des Lissabonner Sondergipfels zu Be-schäftigung, Wirtschaftsreformen, sozialem Zusammenhalt und insbesondere zum Wachstumsziel von 3% zur Erreichung von Vollbeschäftigung?
        Welche Erwartungen hat die Bundesregierung an den Son-dergipfel?
        Zu Frage 30:
        Die Bundesregierung begrüßt die portugiesische Ini-
        tiative zu der Sondertagung des Europäischen Rates am
        23./24. März 2000 über „Beschäftigung, Wirtschaftsre-
        formen und sozialer Zusammenhalt – ein Europa der In-
        novation und des Wissens“. Die Bundesregierung unter-
        stützt das zentrale Anliegen des portugiesischen Vorsit-
        zes, den strukturellen Wandel der europäischen Volks-
        7968 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2000
        (A)
        (B)
        (C)
        (D)
        wirtschaften hin zur Innovations- und Wissensgesell-
        schaft als neuen Weg für die Zukunft zu gestalten. (Eine
        Stellungnahme der Bundesregierung zum entsprechen-
        den Präsidentschaftspapier wird dem Europa-Ausschuss
        zugeleitet.)
        Zu Frage 31:
        Die Bundesregierung sieht die Herausbildung einer
        europäischen Politik für die Innovations-, Informations-
        und Wissensgesellschaft als entscheidend für die Zu-
        kunftsfähigkeit der europäischen Wirtschaft an. Der
        Sondergipfel in Lissabon wird dazu den Auftakt bilden.
        Von Europa müssen Botschaften der Veränderung und
        Reform ausgehen, welche die Mitgliedstaaten in ihren
        eigenen Reformanstrengungen bestärken. Die Rolle Eu-
        ropas in der Weltwirtschaft und in der Triade
        EU/USA/Japan wird wesentlich davon abhängen, ob es
        gelingt, den Übergang zu einer Innovations- und Wis-
        sensgesellschaft und -wirtschaft erfolgreich zu meistern.
        Die Bundesregierung verspricht sich insbesondere we-
        sentliche Fortschritte im Bereich der Strukturreformen.
        Anlage 9
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Frage
        der Abgeordneten Gudrun Kopp (F.D.P.) (Drucksache
        14/2664, Frage 33):
        Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang das Medium internet (e-commerce) in Deutschland, europaweit und weltweit aktuell zum Einkaufen rund um die Uhr genutzt wird?
        Nach der Bundesregierung vorliegenden Daten lag
        Ende 1999 die Zahl der Internet-Nutzer weltweit schät-
        zungsweise bei über 200 Millionen. Davon entfielen
        rund 112 Millionen auf Nordamerika (USA/Kanada),
        47 Millionen auf Europa. In Deutschland ist die Zahl der
        Internet-Nutzer bis Ende 1999 auf circa 12 Millionen
        gestiegen. Das bedeutet ein Wachstum von fast 50 Pro-
        zent. Bis Ende 2000 kann in Deutschland aufgrund des
        bisherigen Wachstums mit bis zu 20 Millionen Nutzern
        gerechnet werden. Die Europäische Kommission pro-
        gnostiziert die Nutzer in Deutschland für 2001 bereits
        mit 32 Millionen.
        Nach einer Prognose des Forschungsinstitutes für Ra-
        tionalisierung und des Lehrstuhls für Arbeitswissen-
        schaft an der RWTH Aachen wurden 1999 in Deutsch-
        land im Business-to-Consumer-Bereich rund 2,9 Milliar-
        den DM über das Internet umgesetzt. Bis zum Jahr 2001
        wird eine Verzehnfachung des jährlichen Handelsvolu-
        mens prognostiziert. Diese Einschätzung ist konform mit
        einer Studie von Roland Berger, die von einem Wachs-
        tum der Online-Umsätze in diesem Bereich bis zum Jahr
        2001 in Deutschland auf rund 28 Milliarden DM und
        rund 120 Milliarden DM in Europa ausgeht. Zu den am
        meisten georderten Konsumgütern gehören Bücher,
        CDs, Software und Kleidung. Es gibt keine systemati-
        schen quantitativen Erhebungen zur Nutzung des Inter-
        net. Die verfügbaren Daten aus Prognosen, Studien und
        Statistiken privater Forschungsinstitute lassen allerdings
        den Schluss zu, dass die Nutzung des Internet zum Ein-
        kaufen überall in der Welt mit enormen Steigerungsraten
        wächst. Hinsichtlich der zeitlichen Nutzung des Internet
        liegen keine exakten Daten vor. Es ist aber davon aus-
        zugehen, dass auch außerhalb der gesetzlichen Laden-
        öffnungszeiten das Internet zum Einkauf genutzt wird.
        Gerade darin ist ein entscheidender Vorteil für den Nut-
        zer zu sehen.
        Anlage 10
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
        (F.D.P.) (Drucksache 14/2664, Fragen 36 und 37):
        Welche Zuwächse werden für den Bau von Windkraftanla-gen in Norddeutschland erwartet?
        Welche Auswirkungen hat der Bau von Windkraftanlagen auf die Stellung norddeutscher Energieversorgungsunternehmen im europäischen sowie im innerdeutschen Wettbewerb?
        Zu Frage 36:
        Es ist damit zu rechnen, dass sich der kräftige Zubau
        bei Wind auch künftig fortsetzen wird. Dort, wo schon
        heute ein hoher Ausbaustand erreicht ist – etwa an der
        Küste –, trifft der Bau zusätzlicher Anlagen zum Teil je-
        doch auf Grenzen, weil kaum noch neue Standorte zur
        Verfügung stehen. Gleichwohl kann auch hier mit Blick
        auf den technologischen Fortschritt bei Windkraftanla-
        gen ein Zuwachs der Windstromerzeugung erwartet
        werden. So werden bei Ersatzinvestitionen in der Regel
        Altanlagen auf bestehenden Standorten durch neue, leis-
        tungsfähigere Anlagen mit einem höheren Stromertrag
        ausgetauscht. Mit den wesentlich leistungsfähigeren An-
        lagen, die heute am Markt verfügbar sind, lassen sich
        zudem auch Binnenstandorte besser einschließen. Dazu
        wird auch die neue differenzierte Vergütung im neuen
        „Erneuerbare-Energie-Gesetz“ beitragen. Darüber hi-
        naus gibt es noch große Potenziale im off shore-Wind-
        anlagenbau.
        Zu Frage 37:
        Die Auswirkungen des Baus von Windkraftanlagen
        auf die Stellung norddeutscher Energieversorgungsun-
        ternehmen im europäischen sowie im innerdeutschen
        Wettbewerb sind gegenwärtig nicht exakt abschätzbar.
        Es ist zum Beispiel noch völlig offen, welche Strategien
        die Energieversorgungsunternehmen bei der Vermark-
        tung des aus erneuerbaren Energien gewonnenen Stro-
        mes anwenden und welche Ergebnisse sie damit errei-
        chen werden. Derzeit bildet sich ein Markt für grünen
        Strom/Ökostrom heraus, der national wie EU-weit ein
        interessantes Segment darstellen könnte. Klar ist jedoch,
        dass diese norddeutschen Energieversorgungsunterneh-
        men aufgrund ihrer regionalen Lage bislang überpropor-
        tional durch das Stromeinspeisungsgesetz belastet wer-
        den. Dies soll allerdings zukünftig durch die Regelungen
        des zurzeit im Deutschen Bundestag beratenen Entwur-
        fes eines Gesetzes zur Förderung der Stromerzeugung
        aus erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Ge-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2000 7969
        (A)
        (B)
        (C)
        (D)
        setz – EEG) sowie zur Änderung des Mineralölsteuerge-
        setzes (Drucksache 14/2341) geändert werden.
        Anlage 11
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Birgit Homburger (F.D.P.)
        (Drucksache 14/2664, Fragen 40 und 41):
        Wie ist der tatsächliche Wert der Einspeisung von Strom aus Anlagen erneuerbarer Energien zu beurteilen, auch unter dem Gesichtspunkt der sozialen bzw. externen Kosten?
        Wie hoch ist der durch die Einspeisung von erneuerbaren Energien verhinderte CO2-Ausstoß und Ausstoß weiterer Schad-stoffe und wie ist dieser bei Kohle (heimischer Braunkoh-le/Steinkohle), bei Kernenergie und Gas unter Berücksichtigung der jeweils effizientesten Kraftwerkstechnologie anzusetzen?
        Zu Frage 40:
        Die Stromerzeugung aus Anlagen erneuerbarer Ener-
        gien betrug 1998 rund 25,3 TWh (netto). Davon wurden
        rund zwei Drittel von den Elektrizitätsversorgungsunter-
        nehmen (überwiegend in Wasserkraftwerken) selbst er-
        zeugt. Rund ein Drittel wurde in die Netze der allgemei-
        nen Elektrizitätsversorgung eingespeist. Dafür wurden
        von den Energieversorgungsunternehmen 1998 rund
        1,1 Milliarden DM vergütet. Das ist ein Anteil von circa
        0,9 Prozent an den Gesamterlösen aus dem Stromabsatz
        der Unternehmen der allgemeinen Stromversorgung an
        Endverbraucher und Stromversorger in Deutschland.
        Die Energieversorgungsunternehmen haben hierbei auf-
        grund ihrer regionalen Lage unterschiedlich starke Be-
        lastungen zu tragen. Der tatsächliche Wert der einge-
        speisten Strommengen lässt sich nur auf der Basis der
        zum Zeitpunkt der Einspeisung jeweils verfügbaren al-
        ternativen Stromerzeugungs- bzw. -bezugsmöglich-
        keiten bestimmen. Diese sind sehr unterschiedlich. Pau-
        schale Angaben können hierzu nicht gemacht werden. In
        diesem Zusammenhang ist aber insbesondere auf die
        hohe Bedeutung des Stroms aus erneuerbaren Energien
        für Umweltschutz, Klimaschutz und nachhaltige Ent-
        wicklung hinzuweisen. Die Bewertung der externen
        Kosten bei der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren
        Energien wirft erhebliche methodische und empirische
        Probleme auf. Grundsätzlich würde eine Internalisierung
        externer Kosten den heutigen Preisunterschied zwischen
        der Stromerzeugung auf Basis regenerativer Energieträ-
        ger und Stromerzeugung auf Basis konventioneller
        Energieträger verringern. Zur Zeit steht noch eine Viel-
        zahl empirischer und methodischer Probleme (Identifi-
        zierung und Monetarisierung) einer sachgerechten Inter-
        nalisierung externer Kosten entgegen. Mit der Öko-
        Steuer wird ein erster Schritt unternommen, externe und
        soziale Kosten bei der Energiepreisbildung zu berück-
        sichtigen.
        Zu Frage 41:
        Der durch die gesamte Elektrizitätserzeugung auf Ba-
        sis erneuerbarer Energien in Höhe von 27 TWh (brutto)
        verhinderte CO2- und Schadstoffausstoß (unter der An-nahme, dass die erneuerbaren Energien keinen Schad-
        stoffausstoß haben) beträgt nach einer Abschätzung ge-
        genüber einer gleich hohen Elektrizitätserzeugung in ei-
        nem modernen Kraftwerk auf Basis:
        bei CO2 NOX SO2 Mio t kt kt
        Rohbraunkohle 25,7 12,7 6,2
        Steinkohle 20,1 13,5 3,5
        Erdgas 3,8 2,4 –
        Ein Kernkraftwerk emittiert im Betrieb weder CO2 noch NOX oder SO2.
        Bezogen auf den Kraftwerksmix in Deutschland er-
        gibt sich für jede aus erneuerbaren Energien erzeugte
        Kilowattstunde Strom eine CO2-Minderung in einer Größenordnung von etwa 600 Gramm. Bezüglich der
        spezifischen Emissionen (Gramm pro Kilowattstunde)
        der Stromerzeugung in modernen Gas-, Steinkohle- und
        Braunkohle-Kraftwerken verweise ich auf die Antwort
        der Bundesregierung auf die Große Anfrage der
        CDU/CSU-Fraktion "Energiepolitik für das 21. Jahr-
        hundert – Energiekonzept der Bundesregierung für den
        Ausstieg aus der Kernenergie" (Frage 3.1.4.).
        Anlage 12
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann
        (F.D.P.) (Drucksache 14/2664, Fragen 44 und 45):
        Wie hoch sind die Mehrbelastungen (1997 bis 1999) in Be-zug auf die Stromeinstandspreise bei den Vorlieferanten der norddeutschen Energieversorgungsunternehmen (EVU), und wie ist die voraussichtliche Entwicklung des Finanzvolumens einzu-schätzen für die Jahre 2000 bis 2005 bei gleichbleibender Geset-zesgrundlage?
        Welche Veränderungen des norddeutschen Wirtschaftsrau-mes sind aufgrund der Vergütungszahlungen nach dem Strom-einspeisungsgesetz hinsichtlich einzelner EVU und hinsichtlich der Stromverbraucher zu erwarten?
        Zu Frage 44:
        Die von den EVU nach dem Stromeinspeisungsgesetz
        zu zahlenden Einspeisevergütungen sind regional unein-
        heitlich verteilt. In den norddeutschen Küstenländern
        konzentriert sich vor allem die Stromerzeugung aus
        Windkraft. In den Jahren 1997 bis 1999 entfielen zwi-
        schen 72 Prozent und 75 Prozent der Windstromerzeu-
        gung in Deutschland auf die norddeutschen Küstenlän-
        der. Danach betrug die an norddeutsche Windstromer-
        zeuger gezahlte Einspeisevergütung in 1997 rund 380
        Millionen DM, in 1998 rund 540 Millionen DM und in
        1999 rund 750 Millionen DM.
        Wie sich die jährlich von den Netzbetreibern zu zah-
        lenden Einspeisevergütungen in einzelnen Regionen
        künftig entwickeln werden, kann nicht vorhergesagt
        werden. Dies hängt davon ab, in welcher Größenord-
        nung und mit welcher regionalen Verteilung die Strom-
        erzeugungskapazitäten auf Basis der erneuerbaren
        7970 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2000
        (A)
        (B)
        (C)
        (D)
        Energien ausgebaut werden. Wenn sich bei Wind der
        Ausbau bundesweit in dem gleichen Tempo fortsetzen
        sollte wie in den zurückliegenden Jahren, würde im Jah-
        re 2005 eine Verdreifachung der Einspeisemenge des
        Jahres 1998 erreicht.
        Welche Mehrkosten das Stromeinspeisungsgesetz
        verursacht, hängt von der wirtschaftlichen Bewertung
        des eingespeisten Stroms ab. Hier ist eine beträchtliche
        Bandbreite in den Angaben möglich. Insofern ist auf die
        Antwort zu Frage 40 zu verweisen, in der nach dem
        Wert von Strom aus erneuerbaren Energien gefragt wur-
        de.
        Zu Frage 45:
        Wegen der Konzentration der Windstromerzeugung
        in den norddeutschen Küstenländern ist es dort tenden-
        ziell zu einer einseitigen Belastung durch das Stromein-
        speisungsgesetz gekommen. Diese Belastung wird durch
        den sogenannten zweiten 5 Prozent-Deckel im geltenden
        Stromeinspeisungsgesetz begrenzt. Um den weiteren
        Ausbau der erneuerbaren Energien nicht zu behindern,
        soll dieser Deckel im neuen Erneuerbare-Energie-
        Gesetz abgeschafft werden. Da eine grob ungleiche Ver-
        teilung der sich aus der gesetzlichen Einspeiseregelung
        ergebenden Lasten nicht vertretbar ist, soll im neuen Ge-
        setz ein bundesweiter Belastungsausgleich eingeführt
        werden.
        Anlage 13
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/2664, Fragen 48 und 49):
        Welche Auswirkungen hat die am 19. Januar 2000 beschlos-sene Neufassung der politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern auf diejenigen noch nicht entschiedenen Anträge auf Rüstungsexport, die vor der o. a. Verabschiedung durch das Bundeskabinett eingereicht wur-den, und wird darüber auf Grundlage der restriktiveren neuen oder der alten Regelung entschieden?
        Wie viele Anträge auf Rüstungsexport aus dem Ausland lie-gen der Bundesregierung derzeit vor, und aus welchen Ländern stammen diese?
        Zu Frage 48:
        Die vom Bundeskabinett am 19. Januar 2000 verab-
        schiedete Neufassung der Politischen Grundsätze für
        den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungs-
        gütern ist mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten. Die
        Grundsätze stellen Ermessensrichtlinien für die Regie-
        rung und die betreffenden Genehmigungsbehörden dar.
        Nach diesen neugefassten Richtlinien werden die jewei-
        ligen Anträge beschieden. Es findet keine Unterschei-
        dung dahingehend statt, ob die Anträge vor oder nach
        dem 19. Januar 2000 gestellt wurden.
        Zu Frage 49:
        Anträge auf Rüstungsexporte aus dem Ausland liegen
        der Bundesregierung nicht vor. Üblicherweise werden
        Rüstungsexportanträge auch nur von im Inland ansässi-
        gen Personen oder Unternehmen gestellt. Derzeit befin-
        den sich 431 Anträge für die Ausfuhr von Waren des
        Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Liste für Waffen,
        Munition und Rüstungsmaterial) in Bearbeitung. Die
        Anträge betreffen insgesamt 84 Empfängerländer.
        Anlage 14
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fra
        gen des Abgeordneten Thomas Strobl (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/2664, Fragen 50 und 51)
        Unterstützt die Bundesregierung die Forderung der Deut-schen Angestellten-Gewerkschaft (DAG) nach Schaffung eines eigenständigen Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes noch in dieser Legislaturperiode, und wenn ja, welche Regelungsinhalte soll ein solches Gesetz haben?
        Beabsichtigt die Bundesregierung, wie von einer Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung angekün-digt (Handelsblatt, Ausgabe vom 7. Januar 2000), eine Ände-rung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in dieser Legisla-turperiode herbeizuführen, und wenn ja, welche Änderungen be-absichtigt die Bundesregierung vorzunehmen?
        Zu Frage 50:
        Der Deutsche Bundestag hat einstimmig die frühere
        Bundesregierung aufgefordert, alsbald bereichsspezifi-
        sche Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz vorzu-
        legen (Plenarprotokoll 13/244 vom 24. Juni 1998). Die
        neue Bundesregierung hat dementsprechend in ihrem
        Aktionsprogramm „Innovation und Arbeitsplätze in der
        Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts“ ange-
        kündigt, noch in dieser Legislaturperiode gesetzliche
        Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz vorzuberei-
        ten. Sie wird ein Konzept für ein Arbeitnehmerdaten-
        schutz vorlegen, das dem Schutz der Privatsphäre und
        dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der
        Arbeitnehmer in unserer modernen Informations- und
        Kommunikationsgesellschaft Rechnung trägt. Die ein-
        zelnen Regelungsinhalte müssen zunächst innerhalb der
        Ressorts abgestimmt weden.
        Zu Frage 51:
        Die von Ihnen erwähnte Meldung des Handelsblattes
        vom 7. Januar 2000 über einen Gesetzentwurf der
        CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Änderung des Ar
        beitnehmerüberlassungsgesetzes enthält wörtlich nur die
        Mitteilung: „Der Willensbildungsprozess ist noch nicht
        abgeschlossen.“ Dies gilt weiterhin. Das umfangreiche
        Protokoll der Stellungnahme von Institutionen und
        Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung des
        Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung des Deut-
        schen Bundestages am 26. Januar 2000 Berlin wird in
        die Überlegungen einbezogen.
        Anlage 15
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Frage
        des Abgeordneten Aribert Wolf (CDU/CSU) (Drucksa-
        che 14/2664, Frage 57):
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2000 7971
        (A)
        (B)
        (C)
        (D)
        Welche Änderungen zu dem Kommissionsvorschlag beab-sichtigt die Bundesregierung in die Ratsverhandlungen einzu-bringen?
        Welche Änderungen die Bundesregierung in die
        Ratsverhandlungen zu dem Kommissionsvorschlag ein-
        zubringen beabsichtigt, kann beim gegenwärtigen Stand
        der Verhandlungen, die gerade erst begonnen haben und
        deren Abschluss noch nicht absehbar ist, noch nicht ge-
        sagt werden. Allgemein kann allerdings darauf verwie-
        sen werden, dass die Bundesregierung auf der Grundla-
        ge des gegenwärtigen deutschen Rechts und der Be-
        schlüsse des Europäischen Rates in Tampere die Ver-
        handlungen führt; dies schließt für die Drittstaatsange-
        hörigen – im Vergleich zum Kommissionsvorschlag –
        sowohl Verschlechterungen als auch Besserstellungen
        ein.
        Anlage 16
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen
        des Abgeordneten Matthäus Strebl (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/2664, Fragen 58 und 59):
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung des Euro-päischen Parlaments, den Leitlinienprozess der Europäischen Beschäftigungsstrategie auch auf den Sozialschutz anzuwenden?
        Mit welchen Gründen würde die Bundesregierung einem Be-richtsverfahren zur Kontrolle und Überwachung der Einhaltung der Ziele durch die Mitgliedstaaten – wie im so genannten Es-sen-Verfahren vom Europäischen Rat von Essen für die Be-schäftigungspolitik vorgesehen war – zustimmen, oder lehnt die Bundesregierung grundsätzlich jedes Verfahren zur Kontrolle und Überwachung der Einhaltung der Ziele im Bereich Moder-nisierung und Verbesserung des Sozialschutzes ab?
        Die Arbeits- und Sozialminister haben sich Ende
        1999 darauf geeinigt, dass zur Modernisierung und Ver-
        besserung der Sozialschutzsysteme unter anderem eine
        stärkere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Rah-
        men eines strukturierten und kontinuierlichen Dialogs
        stattfinden soll. Die Bundesregierung hat diesen
        Schlussfolgerungen zugestimmt und arbeitet auch an der
        zu diesem Zweck eingerichteten Arbeitsgruppe aktiv
        mit. Die Bundesregierung ist dabei mit den anderen
        Mitgliedstaaten der Meinung, dass die Ausgestaltung der
        Sozialschutzsysteme in der nationalstaatlichen Verant-
        wortung der Mitgliedstaaten liegt. Auf Grund der Unter-
        schiedlichkeit der nationalen Sozialschutzsysteme lässt
        sich der Leitlinienprozess der Europäischen Beschäfti-
        gungsstrategie hierauf nicht unmittelbar übertragen. Die
        Bundesregierung tritt deshalb im Bereich des Sozial-
        schutzes für einen verstärkten Informations- und Erfah-
        rungsaustausch auf europäischer Ebene ein. Ein solcher
        Austausch trägt dazu bei, von den positiven Erfahrungen
        Anderer zu profitieren und Fehler zu vermeiden. Die
        Einrichtung eines europäischen Kontroll- und Überwa-
        chungssystems hält die Bundesregierung für kein geeig-
        netes Mittel, zumal es kaum möglich sein dürfte, hierfür
        im Bereich des Sozialschutzes geeignete Parameter auf-
        zustellen. Auch mittelbar sollte hier die Gestaltungsfrei-
        heit des nationalen Gesetzgebers nicht beeinträchtigt
        werden.
        Anlage 17
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die
        Fragen des Abgeordneten Peter Weiß (Emmen-
        dingen) (CDU/ CSU) (Drucksache 14/2664, Fra-
        gen 60 und 61):
        Ist die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage zur „Haltung der Bundesregierung zur Einfüh-rung der bedarfsabhängigen Grundsicherung als Altersgeld“ (Antwort: Drucksache 14/2448) und hierin speziell die Erklä-rung, dass „die in den Eckpunkten der Bundesregierung für eine Rentenstrukturreform vorgesehene Einführung einer sozialen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit (...) einen ersten Schritt dar(stelle),“ sowie die Bemerkung, dass es sich bei Rentnern und dauerhaft Erwerbsunfähigen um einen „im ersten Schritt in die soziale Grundsicherung einzubeziehenden Perso-nenkreis“ handle, so zu verstehen, dass weitere Schritte bezüg-lich einer sozialen Grundsicherung folgen werden?
        Welche weiteren Gruppen oder Personenkreise beabsichtigt die Bundesregierung in weiteren Stufen einer sozialen Grundsi-cherung einzubeziehen, und für wann ist die entsprechende Ge-setzesinitiative geplant?
        In der zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen ab-
        geschlossenen Koalitionsvereinbarung ist die schrittwei-
        se Einführung einer bedarfsorientierten sozialen Grund-
        sicherung vorgesehen. Darauf aufbauend ist in den am
        23. Juni 1999 von der Bundesregierung beschlossenen
        Eckpunkten für eine Rentenstrukturreform als erster
        Schritt die Einführung einer sozialen Grundsicherung im
        Alter und bei Erwerbsunfähigkeit vorgesehen. Planun-
        gen zur näheren Ausgestaltung weiterer Schritte beste-
        hen derzeit nicht.
        Anlage 18
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen
        des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
        (CDU/CSU) (Drucksache 14/2664, Fragen 62 und 63):
        Welchen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung hin-sichtlich der zur Revision anstehenden EU-Beschäftigungs-strategie (Luxemburg-Prozess)?
        Wie ist insbesondere die Haltung der Bundesregierung hin-sichtlich eines verstärkten Ansatzes von quantifizierten und konkret verpflichtenden beschäftigungspolitischen Leitlinien?
        Zu Frage 62:
        Die EU-Beschäftigungsstrategie und insbesondere der
        Luxemburg-Prozess bedürfen nach Auffassung der Bun-
        desregierung keiner grundlegenden Revision. Die drei-
        teilige prozessuale Anlage der Strategie, wie sie im
        Rahmen des vom Europäischen Rat in Köln (1999) be-
        schlossenen Europäischen Beschäftigungspakts festge-
        legt wurde, hat sich bewährt. Der von der deutschen Prä-
        sidentschaft auf den Weg gebrachte Köln-Prozess mit
        dem makroökonomischen Dialog wurde von den Teil-
        nehmern bereits als nutzbringend empfunden, obwohl
        der Dialog erst zweimal stattgefunden hat. Der Cardiff-
        Prozess beobachtet und unterstützt die wirtschaftlichen
        Reformen der Mitgliedstaaten.
        7972 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2000
        (A)
        (B)
        (C)
        (D)
        Der Luxemburg-Prozess hat seine Grundlage im Ar-
        tikel 128 EG-Vertrag. Ausgehend von den im Rat be-
        schlossenen beschäftigungspolitischen Leitlinien soll im
        Rahmen eines wettbewerbsorientierten Ansatzes der in
        nationaler Autonomie umzusetzende Nationale Aktions-
        plan (NAP) dem Rat zur Prüfung vorgelegt werden.
        Damit soll das Voneinander-Lernen in der EU gefördert
        und eine stärkere Orientierung an guten Vorbildern der
        Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten ermöglicht
        werden. Das gute Beschäftigungswachstum in den letz-
        ten beiden Jahren wurde auch durch den Luxemburg-
        Prozess mitbegründet. Seit Einführung der beschäfti-
        gungspolitischen Leitlinien im Herbst 1997 konnte die
        Arbeitslosigkeit in der EU von 10,4 Prozent im Dezem-
        ber 1997 auf 8,8 Prozent im Dezember 1999 gesenkt
        werden. Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der
        Bundesregierung kein wesentlicher Änderungsbedarf.
        Dennoch sollte der Versuch gemacht werden, einige
        Prozeduren zu entbürokratisieren. Auch sollte den Mit-
        gliedstaaten für die jährliche Bearbeitung des NAP mehr
        Zeit gegeben werden, nicht zuletzt um die geforderte
        Beteiligung der Sozialpartner angemessen gewährleisten
        zu können.
        Die portugiesische Präsidentschaft will die Sonderta-
        gung des Europäischen Rates in Lissabon nutzen, um
        vor allem die inhaltliche Ausrichtung der Beschäfti-
        gungspolitik auf ein Europa der Innovation und des
        Wissens zu stärken. Die Bundesregierung begrüßt diese
        Initiative des portugiesischen Vorsitzes nachdrücklich.
        Die Präsidentschaft hat ein Papier vorgelegt, das eine
        gute Zusammenfassung der wichtigsten Themen im
        Hinblick auf die politischen Zukunftsaufgaben für die
        Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft liefert. Die Bun-
        desregierung unterstützt das zentrale Anliegen Portu-
        gals, den strukturellen Wandel hin zur Innovations- und
        Wissensgesellschaft zu gestalten. Sie sieht in dieser Ini-
        tiative eine wichtige Ergänzung des Luxemburg-Pro-
        zesses.
        Zu Frage 63:
        Die Bundesregierung hat den bisherigen Quantifizie-
        rungen in den beschäftigungspolitischen Leitlinien zuge-
        stimmt. Dies betrifft die vom Rat beschlossenen Leitli-
        nien 1 bis 3 (Leitlinie 1: „dass allen arbeitslosen Jugend-
        lichen innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der
        Arbeitslosigkeit ein Arbeitsplatz vermittelt oder ein
        Neuanfang in Form einer Ausbildung, einer Umschu-
        lung, eines Praktikums oder einer anderen die Beschäf-
        tigungsfähigkeit fördernden Maßnahme ermöglicht wird,
        wobei eine effektivere Eingliederung in den Arbeits-
        markt anzustreben ist“; Leitlinie 2: „dass arbeitslosen
        Erwachsenen innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt
        der Arbeitslosigkeit ein Arbeitsplatz vermittelt, ein Neu-
        anfang in Form einer Ausbildung, einer Umschulung,
        eines Praktikums oder einer anderen die Beschäftigungs-
        fähigkeit fördernden Maßnahme ermöglicht oder eine
        individuelle Berufsberatung angeboten wird, wobei eine
        effektive Eingliederung in den Arbeitsmarkt anzustreben
        ist“; Leitlinie 3: „Die Mitgliedstaaten werden sich be-
        mühen, die Zahl der Personen, die in den Genuss aktiver
        Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit
        kommen, spürbar zu erhöhen .... In jedem Fall soll min-
        destens 20 Prozent der Arbeitslosen eine Teilnahme an
        entsprechendenden Maßnahmen ermöglicht werden.“).
        Diese Vorgaben wurden durch die Arbeitsmarktpolitik
        der Bundesregierung erfüllt. In weiteren Bereichen sollte
        es nach Ansicht der Bundesregierung keine Quantifizie-
        rung geben. Dies könnte nationale und regionale Reakti-
        onsmöglichkeiten beschneiden.
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