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    Plenarprotokoll 14/86 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 86. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2000 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Drucksache 14/2664) ............................... 7913 A Personelle und inhaltliche Überschneidungen zwischen der am IFSH eingerichteten Kom- mission „Europäische Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr“ und der Kommission „Ge- meinsame Sicherheit und Zukunft der Bun- deswehr“ MdlAnfr 1 Günther Friedrich Nolting F.D.P. Antw PStSekr'in Brigitte Schulte BMVg ........ 7913 B ZusFr Günther Friedrich Nolting F.D.P. ......... 7913 D Finanzierung der Erstattung von 50 Prozent der Wohngeldkosten vom Bund an die Länder MdlAnfr 4 Christine Ostrowski PDS Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW ... 7914 B ZusFr Christine Ostrowski PDS ...................... 7914 C ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS .............................. 7915 A Sperrung der im Rahmen der EU-Natur- schutzrichtlinie (FFH) bereitgestellten Struk- turfördermittel bei verspäteter Meldung der Flächen MdlAnfr 5 Ulrich Heinrich F.D.P. Antw PStSekr'in Gila Altmann BMU ............. 7915 C ZusFr Ulrich Heinrich F.D.P. ......................... 7915 C ZusFr Christine Ostrowski PDS ...................... 7916 A Abführung von Fördermitteln aus dem Pro- gramm „Innovative Impulse für die Region“ an die beteiligten Universitäten; Finanzierung der Koordinierungsbüros MdlAnfr 6, 7 Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/CSU Antw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen BMBF ................................................. 7916 B, 7917 A ZusFr Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/CSU ......................................... 7916 C, 7917 B Mitgliedschaft eines Mitglieds der Bundesre- gierung im Aufsichtsrat der Thyssen AG vor Eintritt in die Bundesregierung MdlAnfr 8 Jürgen Koppelin F.D.P. Antw StMin Hans Martin Bury BK ................ 7917 D ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. ........................ 7917 D Staatliche Mittel für das Institut für Friedens- forschung und Sicherheitspolitik (IFSH) MdlAnfr 11 Günther Friedrich Nolting F.D.P. Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA ............. 7918 C ZusFr Günther Friedrich Nolting F.D.P. ......... 7918 C Aufklärung über Zwangsprostitution in Bos- nien und Rückführung von Zwangsprosti- tuierten MdlAnfr 12, 13 Ina Lenke F.D.P. Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA ... 7918 D, 7919 B II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2000 ZusFr Ina Lenke F.D.P. .............................. 7919 A, C Forderung des britischen Premierministers Tony Blair nach einer Reform der europäi- schen Sozialpolitik MdlAnfr 25, 26 Klaus Holetschek CDU/CSU Antw PStSekr'in Dr. Barbara Hendricks BMF ............................................................ 7920 A, B ZusFr Klaus Holetschek CDU/CSU ............... 7920 B ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU ........ 7920 C Entlastungen im Bereich der Arbeits- marktaufwendungen durch den Nichtverkauf der Eisenbahnerwohnungen MdlAnfr 29 Dirk Niebel F.D.P. Antw PStSekr'in Dr. Barbara Hendricks BMF ................................................................ 7921 A ZusFr Dirk Niebel F.D.P. ................................ 7921 B Vereinbarkeit der überproportionalen Mieter- höhung für bundeseigene Wohnungen mit der Wohnungsfürsorgepflicht von Bundesbehör- den MdlAnfr 32 Christine Ostrowski PDS Antw PStSekr'in Dr. Barbara Hendricks BMF ................................................................ 7921 C ZusFr Christine Ostrowski PDS ...................... 7922 A Ausbau der regenerativen Energien, insbeson- dere der Windenergie MdlAnfr 34, 35 Ulrike Flach F.D.P. Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi .................................................... 7922 C, 7923 C ZusFr Ulrike Flach F.D.P. .....................7922 D, 7923 D ZusFr Walter Hirche F.D.P. ...................7923 B, 7924 D ZusFr Ulrich Heinrich F.D.P. ......................... 7923 B ZusFr Jörg van Essen F.D.P. ........................... 7924 A ZusFr Heinz Wiese (Ehingen) CDU/CSU ...... 7924 B ZusFr Monika Ganseforth SPD ...................... 7925 A ZusFr Dirk Niebel F.D.P ................................. 7925 B ZusFr Christine Ostrowski PDS ...................... 7925 D Beibehaltung und Novellierung des Stromein- speisungsgesetzes MdlAnfr 38, 39 Rainer Funke F.D.P. Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi ......... 7926 B ZusFr Walter Hirche F.D.P. ............................ 7926 D Umsatz der deutschen Energieversorgungsun- ternehmen im Vergleich zu Wettbewerbern in anderen EU-Mitgliedstaaten MdlAnfr 42, 43 Walter Hirche F.D.P. Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi ......... 7927 A Monopolstellung der Deutschen Telekom im Ortsbereich des Telefonfestnetzes MdlAnfr 46, 47 Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi ......... 7927 C ZusFr Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU ....................................................... 7928 B Aussetzung „bestimmter Rechte“ nach Art. 7 des EG-Vertrages gegenüber einem Mitglied- staat der EU, insbesondere Österreich; Bewer- tung des Programms der österreichischen Re- gierungskoalition MdlAnfr 14, 15 Jörg van Essen F.D.P. Antw Bundesminister Joseph Fischer AA.......................................................... 7929 D, 7930 C ZusFr Jörg van Essen F.D.P. ........................... 7930 A Verletzung der in Art. 6 des Unionsvertrages genannten Grundsätze durch die österreichi- sche Regierungsbildung unter Beteiligung der FPÖ; Einholung einer Stellungnahme vor Verhängung von Sanktionen MdlAnfr 16, 17 Dr. Helmut Haussmann F.D.P. Antw Bundesminister Joseph Fischer AA ......................................................... 7930 D, 7934 D ZusFr Dr. Helmut Haussmann F.D.P. ............. 7930 D ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. .............. 7931 C, 7935 B ZusFr Walter Hirche F.D.P. ............................ 7932 A ZusFr Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU . 7932 C ZusFr Ulrich Irmer F.D.P. ..................... 7932 D, 7934 D ZusFr Dr. Gerd Müller CDU/CSU .................. 7933 B ZusFr Dirk Niebel F.D.P. ................................ 7933 C ZusFr Hartmut Schauerte CDU/CSU .............. 7934 A Etwaige Mitbestimmung der EU-Partner bei der Regierungsbildung in einem EU- Mitgliedstaat, hier Österreich; eventuelle Ein- flussnahme auf Maßnahmen nach Art. 7 des Unionsvertrages Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2000 III MdlAnfr 18, 19 Ulrich Irmer F.D.P. Antw Bundesminister Joseph Fischer AA ......................................................... 7935 C, 7936 B ZusFr Ulrich Irmer F.D.P. .....................7935 D, 7936 B Vorschläge der EU-Kommission für Richtli- nien zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf; eventueller Änderungsbedarf für das deutsche Recht MdlAnfr 52, 53 Johannes Singhammer CDU/CSU Antw PStSekr'in Ulrike Mascher BMA ......................................................7936 D, 7937 B ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU .... 7937 B, C Kompetenz der EU zur Aufstellung von Bil- dungsrichtlinien MdlAnfr 54 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr'in Ulrike Mascher BMA .......... 7937 D Vereinbarkeit von Richtlinienvorschlägen der EU zur Gleichbehandlung von nichtehelichen Partnerschaften mit dem Schutz der Familie gemäß Grundgesetz MdlAnfr 55 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr'in Ulrike Mascher BMA .......... 7938 A Haltung der Bundesregierung zum EU- Richtlinienvorschlag zur Familienzusammen- führung, insbesondere zugunsten von legal in der EU lebenden Drittstaatlern MdlAnfr 56 Aribert Wolf CDU/CSU Antw PStSekr'in Ulrike Mascher BMA........... 7938 B Tagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Eu- ropäischen Union zur neuen österreichi- schen Regierung ...................................... 7938 D Dr. Klaus Kinkel F.D.P. .................................. 7938 D Joseph Fischer, Bundesminister AA ............... 7940 C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU ............ 7942 B Aussprache über die Ausführungen von Bun- desminister Joseph Fischer ............................. 7943 D Dr. Edmund Stoiber, Ministerpräsident (Bay- ern) .................................................................. 7943 D Joseph Fischer, Bundesminister AA ............... 7947 D Ulrich Irmer F.D.P. ......................................... 7949 B Gernot Erler SPD ............................................ 7951 A Dr. Gregor Gysi PDS ...................................... 7953 B Peter Hintze CDU/CSU ................................... 7955 A Ludwig Stiegler SPD ....................................... 7956 A Johannes Singhammer CDU/CSU ............... 7957 B Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU ......... 7958 C Ulrich Irmer F.D.P. ..................................... 7959 A Dr. Gregor Gysi PDS .................................. 7959 B Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU ..................... 7959 D Gernot Erler SPD ........................................ 7960 C Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 7961 A Peter Hintze CDU/CSU ............................... 7961 D Ulrich Irmer F.D.P. ......................................... 7963 B Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 7963 D Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 7964 B Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU ..................... 7964 C Nächste Sitzung ............................................... 7964 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 7965 A Kosten der Informationsveranstaltungen zur Gesundheitsreform 2000 (zum Beispiel in Zirkus und Theater, Bahntour) im letzten Jahr MdlAnfr 2, 3 Dr. Dieter Thomae F.D.P. Antw PStSekr'in Christa Nickels BMG ........... 7965 C Völkerrechtliche Beurteilung der Vertreibung der Deutschen am Ende des Zweiten Welt- krieges; Einbindung der Heimatvertriebenen Sudetendeutschen sowie der in der Tschechi- schen Republik lebenden Angehörigen der deutschen Minderheit in die kulturelle Zu- sammenarbeit Sudetendeutscher MdlAnfr 9, 10 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Christoph Zöpel AA .......... 7965 D Zusammenlegung von Olympiastützpunkten, beispielsweise Heidelberg und Mannheim MdlAnfr 20 Dirk Niebel F.D.P. Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMi ......... 7966 C IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2000 Nichtteilnahme von Bundesminister Schily an einer zum 30. Januar 2000 mit Jörg Haider geplanten ARD-Fernsehdiskussion MdlAnfr 21, 22 Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMi ......... 7966 D Einbürgerung von EU-Staatsbürgern unter Beibehaltung der ursprünglichen Staatsange- hörigkeit MdlAnfr 23, 24 Olaf Scholz SPD Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMi ......... 7967 A Auswirkungen der durch die in der Unter- nehmensteuerreform vorgesehenen Steuer- freiheit bei Kapitalgesellschaften bei der Ver- äußerung von Anteilen an einer anderen Kapi- talgesellschaft auf Investitionen und Arbeits- plätze MdlAnfr 27, 28 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr'in Dr. Barbara Hendricks BMF ................................................................ 7967 C Bewertung des Dokuments der portugiesi- schen Ratspräsidentschaft zur Erreichung von Vollbeschäftigung MdlAnfr 30, 31 Wolfgang Zöller CDU/CSU Antw PStSekr'in Dr. Barbara Hendricks BMF ................................................................ 7967 D Einkaufen per Internet in Deutschland, euro- pa- und weltweit MdlAnfr 33 Gudrun Kopp F.D.P. Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi ......... 7968 A Zuwächse beim Bau von Windkraftanlagen in Norddeutschland; Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation norddeutscher Energie- versorgungsunternehmen MdlAnfr 36, 37 Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi ......... 7968 C Wert des eingespeisten Stroms aus Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien; Einspa- rung von CO2- und anderen Schadstoffemissi-onen MdlAnfr 40, 41 Birgit Homburger F.D.P. Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi ......... 7969 A Stromeinstandspreise und weitere Entwick- lung für die norddeutschen Energieversor- gungsunternehmen und die Verbraucher nach dem Stromeinspeisungsgesetz bis 2005 MdlAnfr 44, 45 Hans-Michael Goldmann F.D.P. Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi ......... 7969 D Auswirkungen der Neufassung der politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern auf die noch nicht entschiedenen Anträge MdlAnfr 48, 49 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi ......... 7970 B Erlass eines Arbeitnehmerdatenschutzgeset- zes; Pläne für eine Änderung des Arbeitneh- merüberlassungsgesetzes MdlAnfr 50, 51 Thomas Strobl CDU/CSU Antw PStSekr'in Ulrike Mascher BMA .......... 7970 C Haltung der Bundesregierung zum EU- Richtlinienvorschlag zur Familienzusammen- führung, insbesondere zugunsten von legal in der EU lebenden Drittstaatlern MdlAnfr 57 Aribert Wolf CDU/CSU Antw PStSekr'in Ulrike Mascher BMA .......... 7970 D Anwendung des Leitlinienprozesses der Euro- päischen Beschäftigungsstrategie auch auf den Sozialschutz; Kontrolle und Überwachung der Einhaltung der Ziele durch die Mitgliedstaaten MdlAnfr 58, 59 Matthäus Strebl CDU/CSU Antw PStSekr'in Ulrike Mascher BMA .......... 7971 A Einführung einer sozialen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit als „erster Schritt“ der Rentenstrukturreform; vorgesehe- ne weitere Schritte MdlAnfr 60, 61 Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU Antw PStSekr'in Ulrike Mascher BMA .......... 7971 C Änderungsbedarf hinsichtlich der zur Revisi- on anstehenden EU-Beschäftigungsstrategie (Luxemburg-Prozess) MdlAnfr 62, 63 Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU Antw PStSekr'in Ulrike Mascher BMA .......... 7971 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2000 7913 (B) (D) 86. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2000 Beginn: 13.00 Uhr
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    Kerstin Müller (Köln) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2000 7965 (A) (B) (C) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 16.02.2000 Börnsen (Bönstrup), Wolfgang CDU/CSU 16.02.2000 Dr. Brecht, Eberhard SPD 16.02.2000 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.02.2000 Falk, Ilse CDU/CSU 16.02.2000 Frick, Gisela F.D.P. 16.02.2000 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 16.02.2000 Fuchs (Köln), Anke SPD 16.02.2000 Günther (Plauen), Joachim F.D.P. 16.02.2000 Homburger, Birgit F.D.P. 16.02.2000 Ibrügger, Lothar SPD 16.02.2000 Klose, Hans-Ulrich SPD 16.02.2000 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 16.02.2000 Leidinger, Robert SPD 16.02.2000 Dr. Meyer (Ulm), Jürgen SPD 16.02.2000 Moosbauer, Christoph SPD 16.02.2000 Rühe, Volker CDU/CSU 16.02.2000 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 16.02.2000 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 16.02.2000 Dr. Schwarz-Schilling, Christian CDU/CSU 16.02.2000 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.02.2000 Welt, Jochen SPD 16.02.2000 Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Dieter Thomae (F.D.P) (Druck- sache 14/2664, Fragen 2 und 3): Auf welche Summe belaufen sich die Ausgaben, die durch die so genannten Informationsveranstaltungen in Zirkus und Theater im letzten Jahr sowie durch die so genannte Bahntour zur Gesundheitsreform 2000 entstanden sind, und aus welchem Topf werden sie finanziert? Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass durch solche punktuellen, sporadischen Maßnahmen eine flächendeckende Aufklärung der Bevölkerung über die Auswirkungen der Ge-sundheitsreform gelingt? Zu Frage 2: Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden aus dem hierfür im Haushalt vorgesehenen Titel (1501-54 201) des BMG-Haushalts finanziert. Für die Auftaktver- anstaltung im Circus Roncalli im letzten Jahr belaufen sich die Ausgaben auf DM 99 400,00. Für die „Dialog- Gesundheit“-Veranstaltung im Schmidt-Theater entstan- den Kosten von DM 21 300,00. Die ICE-Tour in diesem Jahr ist mit DM 345 000,00 kalkuliert. Zu Frage 3: Die o. a. Maßnahmen sind Teil des Kommunikations- konzeptes „Dialog-Gesundheit“. Dies meint ein Spek- trum von Aktionen, die begleitet werden von Prints (Broschüren, Anzeigen) sowie einer Präsentation im In- ternet. Hinzu kam ein für die Anrufenden kostenloses Informationstelefon unmittelbar nach Verabschiedung der Gesundheitsreform am 20./21. Dezember 1999. Die- se Öffentlichkeitsarbeit ist mit der Pressearbeit und den Terminen der Leitung des Hauses verzahnt. Das Bun- desministerium für Gesundheit ist der Auffassung, dass nur durch die Synergieeffekte der einzelnen unterschied- lichen Maßnahmen eine entsprechende Information möglichst breiter Kreise der Bevölkerung erreicht wer- den kann. Dies steht in Übereinstimmung mit den Er- kenntnissen der Kommunikationsforschung, die ebenso wie wir der Auffassung ist, dass durch einzelne isolierte Maßnahmen kein nennenswerter Erfolg erzielt werden kann. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Dr. Christoph Zöpel auf die Fragen des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Drucksache 14/2664, Fragen 9 und 10): Wie bewertet die Bundesregierung die Rechtsprechung des Nürnberger Militärtribunals, das u. a. die Vertreibung von Polen Anfang der 40er-Jahre als Verbrechen gegen die Menschlichkeit geahndet hat, vor dem Hintergrund der Auffassung der Bundes-regierung, dass die „Beurteilung der Vertreibung der Deutschen am Ende des Zweiten Weltkrieges und danach durch die Bun-desregierung als völkerrechtswidrig (...) nicht (bedeutet), dass derartige Vertreibungen schon zum damaligen Zeitpunkt als nach Völkergewohnheitsrecht strafbar anzusehen waren“ (Ant- 7966 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) wort des Staatsministers beim Auswärtigen Amt, Dr. Christoph Zöpel, auf meine Frage 10 für die Fragestunde am 19. Janu- ar 2000, Plenarprotokoll 14/80, S. 7419 D)? In welcher Weise sind die heimatvertriebenen Sudetendeut-schen und ihre Organisationen sowie die in der Tschechischen Republik lebenden Angehörigen der deutschen Minderheit in dem am 30. September 1999 in Prag unterzeichneten Abkom-men zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über kulturelle Zusammenarbeit berücksichtigt und wie ist die Bundesregierung als Vertragspartei bestrebt, die heimatvertriebenen Sudetendeut-schen und ihre Organisationen sowie die in der Tschechischen Republik lebenden Angehörigen der deutschen Minderheit bei den im Abkommen bezeichneten Maßnahmen in angemessener Weise einzubinden? Zu Frage 9: Die Verurteilungen des Nürnberger Militärgerichts- hofs in diesem Zusammenhang bezogen sich auf die Deportation von Zwangs- und Sklavenarbeitern aus dem besetzten Polen in das Reichsgebiet im Rahmen einer Besatzungspolitik mit dem Ziel der vollständigen Zer- störung Polens als nationale Einheit und einer rück- sichtslosen Ausbeutung seiner menschlichen und wirt- schaftlichen Hilfsquellen für den deutschen Kriegsein- satz. Dieser spezifische Sachverhalt ändert nichts an der Auffassung der Bundesregierung, dass die Vertreibung der Deutschen am Ende des Zweiten Weltkrieges und danach völkerrechtswidrig war, dass aber Vertreibungen generell zur damaligen Zeit nicht ohne weiteres als nach Völkergewohnheitsrecht strafbar anzusehen waren. Zu Frage 10: Zum ersten Teil der Frage stelle ich Folgendes fest: Das am 30. September 1999 unterzeichnete "Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung der Tschechischen Republik über kulturelle Zusammenarbeit" nimmt in seiner Prä- ambel Bezug auf den "Vertrag vom 27. Februar 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusam- menarbeit". In Art. 28 (2) dieses Vertrags verpflichten sich beide Seiten, "die enge Zusammenarbeit zwischen (...) gesellschaftlichen Organisationen und Verbänden" zu "unterstützen". In Art. 20 (2) und (5) sichert die Tschechische und Slowakische Republik u. a. zu, der Bundesrepublik Deutschland "Förderungsmaßnahmen zugunsten der deutschen Minderheit oder ihrer Organi- sationen" zu "ermöglichen" und zu "erleichtern". Beide Verpflichtungen sind sinngemäß in Art. 10 und 13 des Kulturabkommens ebenfalls enthalten. Die heimatver- triebenen Sudetendeutschen und ihre Organisationen sowie die in der Tschechischen Republik lebenden An- gehörigen der deutschen Minderheit sind daher nach Maßgabe dieser Bestimmungen im deutsch-tschechi- schen Kulturabkommen berücksichtigt. Zum zweiten Teil der Frage: Die heimatvertriebenen Sudetendeutschen und ihre Organisationen sind, wie an- dere an der Umsetzung der Aufgaben gemäß § 96 BVFG mitwirkenden Mittlerorganisationen, gleichberechtigt, sich um die Durchführung von Projekten in der Tsche- chischen Republik zu bewerben, die sich auf die im Kul- turabkommen bezeichneten Maßnahmen beziehen. Die zugunsten der deutschen Minderheit in der Tschechi- schen Republik durchgeführten Fördermaßnahmen der Bundesregierung werden insbesondere im Rahmen jähr- licher Planungsgespräche mit der gewählten Vertretung der Minderheit erörtert und abgesprochen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Dirk Niebel (F.D.P.) (Druck- sache 14/2664, Frage 20): Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es Pläne gibt, nach den Olympischen Spielen in Sydney die Olympiastütz-punkte neu zu bewerten und gegebenenfalls zusammenzulegen und inwieweit sind Olympiastützpunkte in Baden-Württemberg, z. B. in Heidelberg und Mannheim, davon betroffen? Die aktuelle Konzeption für die Olympiastützpunkte (OSP) und die Bundesleistungszentren (BLZ) unterliegt einer an den Olympiazyklen orientierten ständigen Überprüfung. Diese Überprüfung zielt darauf ab, ob und inwieweit die zurzeit bundesweit bestehenden 20 OSP bzw. 16 BLZ ihre Aufgaben – insbesondere auch auf kommende internationale Wettkämpfe bezogen – effi- zient wahrnehmen. Dabei wird u. a. auch die nach den Ergebnissen der Olympischen Spiele in Sydney gegebe- nenfalls veränderte Kadersituation bewertet werden. Von solchen Überprüfungen sind generell alle OSPs be- troffen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frank- furt) (F.D.P.) (Drucksache 14/ 2664, Fragen 21 und 22): Hält es die Bundesregierung für politisch weitsichtig, dass sich der Bundesminister des Innern, Otto Schily, einer argumen-tativen Auseinandersetzung mit dem österreichischen Politiker Jörg Haider in der ARD-Fernsehdiskussion „Sabine Christian-sen“ am 30. Januar 2000 durch kurzfristige Absage entzogen hat? Nach welchen Maßgaben nehmen Kabinettsmitglieder an Fernsehdiskussionen mit rechts- und linkspopulistischen Poli-kern teil? Zu Frage 21: Die Mitglieder der Bundesregierung entscheiden selbst über ihre Medienauftritte. Sie sind nicht Gegen- stand der Beschlussfassung oder Beratung durch die Bundesregierung. Zu Frage 22: Kabinettsmitglieder nehmen an Fernsehsendungen teil, wenn sie dies für angezeigt halten. Generelle Richt- linien für die Teilnahme aufzustellen wäre weder sach- gerecht noch praktikabel. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2000 7967 (A) (B) (C) (D) Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fragen des Abgeordneten Olaf Scholz (SPD) (Drucksa- che 14/2664, Fragen 23 und 24): Welche EU-Staatsbürger können nach dem neuen deutschen Staatsangehörigkeitsrecht unter der Hinnahme von Mehrstaatig-keit in der Bundesrepublik Deutschland eingebürgert werden, da deren Herkunftsländer bei einer Einbürgerung von Deutschen auch keine Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft verlan-gen? Gibt es eine Verwaltungsvorschrift, Richtlinie oder Ähnli-ches für die Einbürgerungsbehörden der Bundesrepublik Deutschland, um diese über diese Staaten zu informieren und hat die Bundesregierung die Botschaften und Konsulate dieser Staa-ten informiert? Durch das Gesetz zur Reform des Staatsangehörig- keitsrechts vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1618) wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2000 § 87 Abs. 2 des Aus- ländergesetzes (AuslG) neu gefasst. Wer die Staatsange- hörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäi- schen Union besitzt und die sonstigen Einbürgerungs- voraussetzungen erfüllt, wird danach unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert, wenn Gegenseitigkeit besteht. Das Auswärtige Amt hat sich an die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewandt, um die Frage der Gegenseitigkeit i. S. von § 87 Abs. 2 AuslG rechtsverbindlich auf amtlichem Wege zu klären. Sobald die Antworten der EU-Mitgliedstaaten vorliegen, werden die zuständigen Einbürgerungsbehörden der Länder umgehend unterrichtet, um die zweifelsfreie Anwendung der neuen Bestimmung zu ermöglichen. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind Staatsangehörige von Griechenland, Großbritannien, Irland und Portugal begünstigt. Hinsichtlich der Anwendung des § 87 Abs. 2 AuslG ist im Übrigen das Europaratsübereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehr- pflicht von Mehrstaatern vom 6. Mai 1963 zu beachten. Nach dessen Artikel 1 Abs. 1 verlieren volljährige Staatsangehörige einer Vertragspartei, die in Folge ei- ner ausdrücklichen Willenserklärung die Staatsangehö- rigkeit einer anderen Vertragspartei erwerben, ihre vor- herige Staatsangehörigkeit. Eine Anwendungsmöglich- keit für die Bestimmung des neuen § 87 Abs. 2 AuslG besteht daher auch bei bestehender Gegenseitigkeit grundsätzlich so lange nicht, wie das jeweilige Her- kunftsland und die Bundesrepublik Deutschland Ver- tragspartei des gesamten Europaratsübereinkommens vom 6. Mai 1963 sind. Dies betrifft zum Beispiel Staats- angehörige von Frankreich und Italien, die nach ihrem innerstaatlichen Recht Mehrstaatigkeit bei der Einbürge- rung hinnehmen. Das Bundesministerium des Innern hat mit den Vorarbeiten zur Kündigung des Übereinkom- mens vom 6. Mai 1963 und zur Zeichnung des neuen Europaratsübereinkommens über die Staatsangehörig- keit vom 6. November 1997 begonnen. Die Frist für die Kündigung des Übereinkommens vom 6. Mai 1963 be- trägt ein Jahr. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/ CSU) (Drucksache, 14/2664, Fragen 27 und 28): Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, dass die in der Unternehmensteuerreform vorgesehene Steuerfreiheit von Ge-winnen, die eine Kapitalgesellschaft bei der Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kapitalgesellschaft erzielt, zu steuerli-chen Gestaltungsmöglichkeiten in der Weise führt, dass vor der Veräußerung von Beteiligungen an Personengesellschaften, die von Kapitalgesellschaften gehalten werden, ein Formwechsel (der Personengesellschaft) in die Rechtsform der Kapitalgesell-schaft erfolgt? Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, dass die be-günstigten thesaurierten Gewinne (durch die Unternehmensteu-erreform) aufgrund der Möglichkeit der freien Verwendung des Gewinns durch die Kapitalgesellschaften nicht für Investitionen in Deutschland zur Schaffung neuer Arbeitsplätze verwendet werden, sondern im Ausland zum Beispiel zur Beteiligung an ausländischen Unternehmen, zur Errichtung ausländischer Be-triebsstätten oder zum Erwerb ausländischer festverzinslicher Wertpapiere verwendet werden mit der Folge, dass dort die Ar-beitsplätze entstehen? Zu Frage 27: Die Bundesregierung sieht in der Möglichkeit, dass eine Personengesellschaft, an der Kapitalgesellschaften beteiligt sind, vor einer Veräußerung formwechselnd in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt werden könnte, keine Gefahr. Insbesondere ergeben sich keine Besteue- rungslücken. Zu Frage 28: Es besteht weniger die Gefahr, dass inländische Ge- winne, die mit 25 Prozent Körperschaftssteuer belastet werden, im Ausland investiert werden. Vielmehr wird es durch die Reform für ausländische Investoren sehr viel attraktiver, in Deutschland zu investieren. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Zöller (CDU/CSU) (Drucksache 14/2664, Fragen 30 und 31): Wie bewertet die Bundesregierung das allgemeine Dokument der portugiesischen EU-Ratspräsidentschaft vom 12. Januar 2000 zur Vorbereitung des Lissabonner Sondergipfels zu Be-schäftigung, Wirtschaftsreformen, sozialem Zusammenhalt und insbesondere zum Wachstumsziel von 3% zur Erreichung von Vollbeschäftigung? Welche Erwartungen hat die Bundesregierung an den Son-dergipfel? Zu Frage 30: Die Bundesregierung begrüßt die portugiesische Ini- tiative zu der Sondertagung des Europäischen Rates am 23./24. März 2000 über „Beschäftigung, Wirtschaftsre- formen und sozialer Zusammenhalt – ein Europa der In- novation und des Wissens“. Die Bundesregierung unter- stützt das zentrale Anliegen des portugiesischen Vorsit- zes, den strukturellen Wandel der europäischen Volks- 7968 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) wirtschaften hin zur Innovations- und Wissensgesell- schaft als neuen Weg für die Zukunft zu gestalten. (Eine Stellungnahme der Bundesregierung zum entsprechen- den Präsidentschaftspapier wird dem Europa-Ausschuss zugeleitet.) Zu Frage 31: Die Bundesregierung sieht die Herausbildung einer europäischen Politik für die Innovations-, Informations- und Wissensgesellschaft als entscheidend für die Zu- kunftsfähigkeit der europäischen Wirtschaft an. Der Sondergipfel in Lissabon wird dazu den Auftakt bilden. Von Europa müssen Botschaften der Veränderung und Reform ausgehen, welche die Mitgliedstaaten in ihren eigenen Reformanstrengungen bestärken. Die Rolle Eu- ropas in der Weltwirtschaft und in der Triade EU/USA/Japan wird wesentlich davon abhängen, ob es gelingt, den Übergang zu einer Innovations- und Wis- sensgesellschaft und -wirtschaft erfolgreich zu meistern. Die Bundesregierung verspricht sich insbesondere we- sentliche Fortschritte im Bereich der Strukturreformen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Frage der Abgeordneten Gudrun Kopp (F.D.P.) (Drucksache 14/2664, Frage 33): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang das Medium internet (e-commerce) in Deutschland, europaweit und weltweit aktuell zum Einkaufen rund um die Uhr genutzt wird? Nach der Bundesregierung vorliegenden Daten lag Ende 1999 die Zahl der Internet-Nutzer weltweit schät- zungsweise bei über 200 Millionen. Davon entfielen rund 112 Millionen auf Nordamerika (USA/Kanada), 47 Millionen auf Europa. In Deutschland ist die Zahl der Internet-Nutzer bis Ende 1999 auf circa 12 Millionen gestiegen. Das bedeutet ein Wachstum von fast 50 Pro- zent. Bis Ende 2000 kann in Deutschland aufgrund des bisherigen Wachstums mit bis zu 20 Millionen Nutzern gerechnet werden. Die Europäische Kommission pro- gnostiziert die Nutzer in Deutschland für 2001 bereits mit 32 Millionen. Nach einer Prognose des Forschungsinstitutes für Ra- tionalisierung und des Lehrstuhls für Arbeitswissen- schaft an der RWTH Aachen wurden 1999 in Deutsch- land im Business-to-Consumer-Bereich rund 2,9 Milliar- den DM über das Internet umgesetzt. Bis zum Jahr 2001 wird eine Verzehnfachung des jährlichen Handelsvolu- mens prognostiziert. Diese Einschätzung ist konform mit einer Studie von Roland Berger, die von einem Wachs- tum der Online-Umsätze in diesem Bereich bis zum Jahr 2001 in Deutschland auf rund 28 Milliarden DM und rund 120 Milliarden DM in Europa ausgeht. Zu den am meisten georderten Konsumgütern gehören Bücher, CDs, Software und Kleidung. Es gibt keine systemati- schen quantitativen Erhebungen zur Nutzung des Inter- net. Die verfügbaren Daten aus Prognosen, Studien und Statistiken privater Forschungsinstitute lassen allerdings den Schluss zu, dass die Nutzung des Internet zum Ein- kaufen überall in der Welt mit enormen Steigerungsraten wächst. Hinsichtlich der zeitlichen Nutzung des Internet liegen keine exakten Daten vor. Es ist aber davon aus- zugehen, dass auch außerhalb der gesetzlichen Laden- öffnungszeiten das Internet zum Einkauf genutzt wird. Gerade darin ist ein entscheidender Vorteil für den Nut- zer zu sehen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (F.D.P.) (Drucksache 14/2664, Fragen 36 und 37): Welche Zuwächse werden für den Bau von Windkraftanla-gen in Norddeutschland erwartet? Welche Auswirkungen hat der Bau von Windkraftanlagen auf die Stellung norddeutscher Energieversorgungsunternehmen im europäischen sowie im innerdeutschen Wettbewerb? Zu Frage 36: Es ist damit zu rechnen, dass sich der kräftige Zubau bei Wind auch künftig fortsetzen wird. Dort, wo schon heute ein hoher Ausbaustand erreicht ist – etwa an der Küste –, trifft der Bau zusätzlicher Anlagen zum Teil je- doch auf Grenzen, weil kaum noch neue Standorte zur Verfügung stehen. Gleichwohl kann auch hier mit Blick auf den technologischen Fortschritt bei Windkraftanla- gen ein Zuwachs der Windstromerzeugung erwartet werden. So werden bei Ersatzinvestitionen in der Regel Altanlagen auf bestehenden Standorten durch neue, leis- tungsfähigere Anlagen mit einem höheren Stromertrag ausgetauscht. Mit den wesentlich leistungsfähigeren An- lagen, die heute am Markt verfügbar sind, lassen sich zudem auch Binnenstandorte besser einschließen. Dazu wird auch die neue differenzierte Vergütung im neuen „Erneuerbare-Energie-Gesetz“ beitragen. Darüber hi- naus gibt es noch große Potenziale im off shore-Wind- anlagenbau. Zu Frage 37: Die Auswirkungen des Baus von Windkraftanlagen auf die Stellung norddeutscher Energieversorgungsun- ternehmen im europäischen sowie im innerdeutschen Wettbewerb sind gegenwärtig nicht exakt abschätzbar. Es ist zum Beispiel noch völlig offen, welche Strategien die Energieversorgungsunternehmen bei der Vermark- tung des aus erneuerbaren Energien gewonnenen Stro- mes anwenden und welche Ergebnisse sie damit errei- chen werden. Derzeit bildet sich ein Markt für grünen Strom/Ökostrom heraus, der national wie EU-weit ein interessantes Segment darstellen könnte. Klar ist jedoch, dass diese norddeutschen Energieversorgungsunterneh- men aufgrund ihrer regionalen Lage bislang überpropor- tional durch das Stromeinspeisungsgesetz belastet wer- den. Dies soll allerdings zukünftig durch die Regelungen des zurzeit im Deutschen Bundestag beratenen Entwur- fes eines Gesetzes zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Ge- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2000 7969 (A) (B) (C) (D) setz – EEG) sowie zur Änderung des Mineralölsteuerge- setzes (Drucksache 14/2341) geändert werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra- gen der Abgeordneten Birgit Homburger (F.D.P.) (Drucksache 14/2664, Fragen 40 und 41): Wie ist der tatsächliche Wert der Einspeisung von Strom aus Anlagen erneuerbarer Energien zu beurteilen, auch unter dem Gesichtspunkt der sozialen bzw. externen Kosten? Wie hoch ist der durch die Einspeisung von erneuerbaren Energien verhinderte CO2-Ausstoß und Ausstoß weiterer Schad-stoffe und wie ist dieser bei Kohle (heimischer Braunkoh-le/Steinkohle), bei Kernenergie und Gas unter Berücksichtigung der jeweils effizientesten Kraftwerkstechnologie anzusetzen? Zu Frage 40: Die Stromerzeugung aus Anlagen erneuerbarer Ener- gien betrug 1998 rund 25,3 TWh (netto). Davon wurden rund zwei Drittel von den Elektrizitätsversorgungsunter- nehmen (überwiegend in Wasserkraftwerken) selbst er- zeugt. Rund ein Drittel wurde in die Netze der allgemei- nen Elektrizitätsversorgung eingespeist. Dafür wurden von den Energieversorgungsunternehmen 1998 rund 1,1 Milliarden DM vergütet. Das ist ein Anteil von circa 0,9 Prozent an den Gesamterlösen aus dem Stromabsatz der Unternehmen der allgemeinen Stromversorgung an Endverbraucher und Stromversorger in Deutschland. Die Energieversorgungsunternehmen haben hierbei auf- grund ihrer regionalen Lage unterschiedlich starke Be- lastungen zu tragen. Der tatsächliche Wert der einge- speisten Strommengen lässt sich nur auf der Basis der zum Zeitpunkt der Einspeisung jeweils verfügbaren al- ternativen Stromerzeugungs- bzw. -bezugsmöglich- keiten bestimmen. Diese sind sehr unterschiedlich. Pau- schale Angaben können hierzu nicht gemacht werden. In diesem Zusammenhang ist aber insbesondere auf die hohe Bedeutung des Stroms aus erneuerbaren Energien für Umweltschutz, Klimaschutz und nachhaltige Ent- wicklung hinzuweisen. Die Bewertung der externen Kosten bei der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien wirft erhebliche methodische und empirische Probleme auf. Grundsätzlich würde eine Internalisierung externer Kosten den heutigen Preisunterschied zwischen der Stromerzeugung auf Basis regenerativer Energieträ- ger und Stromerzeugung auf Basis konventioneller Energieträger verringern. Zur Zeit steht noch eine Viel- zahl empirischer und methodischer Probleme (Identifi- zierung und Monetarisierung) einer sachgerechten Inter- nalisierung externer Kosten entgegen. Mit der Öko- Steuer wird ein erster Schritt unternommen, externe und soziale Kosten bei der Energiepreisbildung zu berück- sichtigen. Zu Frage 41: Der durch die gesamte Elektrizitätserzeugung auf Ba- sis erneuerbarer Energien in Höhe von 27 TWh (brutto) verhinderte CO2- und Schadstoffausstoß (unter der An-nahme, dass die erneuerbaren Energien keinen Schad- stoffausstoß haben) beträgt nach einer Abschätzung ge- genüber einer gleich hohen Elektrizitätserzeugung in ei- nem modernen Kraftwerk auf Basis: bei CO2 NOX SO2 Mio t kt kt Rohbraunkohle 25,7 12,7 6,2 Steinkohle 20,1 13,5 3,5 Erdgas 3,8 2,4 – Ein Kernkraftwerk emittiert im Betrieb weder CO2 noch NOX oder SO2. Bezogen auf den Kraftwerksmix in Deutschland er- gibt sich für jede aus erneuerbaren Energien erzeugte Kilowattstunde Strom eine CO2-Minderung in einer Größenordnung von etwa 600 Gramm. Bezüglich der spezifischen Emissionen (Gramm pro Kilowattstunde) der Stromerzeugung in modernen Gas-, Steinkohle- und Braunkohle-Kraftwerken verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion "Energiepolitik für das 21. Jahr- hundert – Energiekonzept der Bundesregierung für den Ausstieg aus der Kernenergie" (Frage 3.1.4.). Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra- gen des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann (F.D.P.) (Drucksache 14/2664, Fragen 44 und 45): Wie hoch sind die Mehrbelastungen (1997 bis 1999) in Be-zug auf die Stromeinstandspreise bei den Vorlieferanten der norddeutschen Energieversorgungsunternehmen (EVU), und wie ist die voraussichtliche Entwicklung des Finanzvolumens einzu-schätzen für die Jahre 2000 bis 2005 bei gleichbleibender Geset-zesgrundlage? Welche Veränderungen des norddeutschen Wirtschaftsrau-mes sind aufgrund der Vergütungszahlungen nach dem Strom-einspeisungsgesetz hinsichtlich einzelner EVU und hinsichtlich der Stromverbraucher zu erwarten? Zu Frage 44: Die von den EVU nach dem Stromeinspeisungsgesetz zu zahlenden Einspeisevergütungen sind regional unein- heitlich verteilt. In den norddeutschen Küstenländern konzentriert sich vor allem die Stromerzeugung aus Windkraft. In den Jahren 1997 bis 1999 entfielen zwi- schen 72 Prozent und 75 Prozent der Windstromerzeu- gung in Deutschland auf die norddeutschen Küstenlän- der. Danach betrug die an norddeutsche Windstromer- zeuger gezahlte Einspeisevergütung in 1997 rund 380 Millionen DM, in 1998 rund 540 Millionen DM und in 1999 rund 750 Millionen DM. Wie sich die jährlich von den Netzbetreibern zu zah- lenden Einspeisevergütungen in einzelnen Regionen künftig entwickeln werden, kann nicht vorhergesagt werden. Dies hängt davon ab, in welcher Größenord- nung und mit welcher regionalen Verteilung die Strom- erzeugungskapazitäten auf Basis der erneuerbaren 7970 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) Energien ausgebaut werden. Wenn sich bei Wind der Ausbau bundesweit in dem gleichen Tempo fortsetzen sollte wie in den zurückliegenden Jahren, würde im Jah- re 2005 eine Verdreifachung der Einspeisemenge des Jahres 1998 erreicht. Welche Mehrkosten das Stromeinspeisungsgesetz verursacht, hängt von der wirtschaftlichen Bewertung des eingespeisten Stroms ab. Hier ist eine beträchtliche Bandbreite in den Angaben möglich. Insofern ist auf die Antwort zu Frage 40 zu verweisen, in der nach dem Wert von Strom aus erneuerbaren Energien gefragt wur- de. Zu Frage 45: Wegen der Konzentration der Windstromerzeugung in den norddeutschen Küstenländern ist es dort tenden- ziell zu einer einseitigen Belastung durch das Stromein- speisungsgesetz gekommen. Diese Belastung wird durch den sogenannten zweiten 5 Prozent-Deckel im geltenden Stromeinspeisungsgesetz begrenzt. Um den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien nicht zu behindern, soll dieser Deckel im neuen Erneuerbare-Energie- Gesetz abgeschafft werden. Da eine grob ungleiche Ver- teilung der sich aus der gesetzlichen Einspeiseregelung ergebenden Lasten nicht vertretbar ist, soll im neuen Ge- setz ein bundesweiter Belastungsausgleich eingeführt werden. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra- gen des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU) (Drucksache 14/2664, Fragen 48 und 49): Welche Auswirkungen hat die am 19. Januar 2000 beschlos-sene Neufassung der politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern auf diejenigen noch nicht entschiedenen Anträge auf Rüstungsexport, die vor der o. a. Verabschiedung durch das Bundeskabinett eingereicht wur-den, und wird darüber auf Grundlage der restriktiveren neuen oder der alten Regelung entschieden? Wie viele Anträge auf Rüstungsexport aus dem Ausland lie-gen der Bundesregierung derzeit vor, und aus welchen Ländern stammen diese? Zu Frage 48: Die vom Bundeskabinett am 19. Januar 2000 verab- schiedete Neufassung der Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungs- gütern ist mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten. Die Grundsätze stellen Ermessensrichtlinien für die Regie- rung und die betreffenden Genehmigungsbehörden dar. Nach diesen neugefassten Richtlinien werden die jewei- ligen Anträge beschieden. Es findet keine Unterschei- dung dahingehend statt, ob die Anträge vor oder nach dem 19. Januar 2000 gestellt wurden. Zu Frage 49: Anträge auf Rüstungsexporte aus dem Ausland liegen der Bundesregierung nicht vor. Üblicherweise werden Rüstungsexportanträge auch nur von im Inland ansässi- gen Personen oder Unternehmen gestellt. Derzeit befin- den sich 431 Anträge für die Ausfuhr von Waren des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial) in Bearbeitung. Die Anträge betreffen insgesamt 84 Empfängerländer. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fra gen des Abgeordneten Thomas Strobl (CDU/CSU) (Drucksache 14/2664, Fragen 50 und 51) Unterstützt die Bundesregierung die Forderung der Deut-schen Angestellten-Gewerkschaft (DAG) nach Schaffung eines eigenständigen Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes noch in dieser Legislaturperiode, und wenn ja, welche Regelungsinhalte soll ein solches Gesetz haben? Beabsichtigt die Bundesregierung, wie von einer Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung angekün-digt (Handelsblatt, Ausgabe vom 7. Januar 2000), eine Ände-rung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in dieser Legisla-turperiode herbeizuführen, und wenn ja, welche Änderungen be-absichtigt die Bundesregierung vorzunehmen? Zu Frage 50: Der Deutsche Bundestag hat einstimmig die frühere Bundesregierung aufgefordert, alsbald bereichsspezifi- sche Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz vorzu- legen (Plenarprotokoll 13/244 vom 24. Juni 1998). Die neue Bundesregierung hat dementsprechend in ihrem Aktionsprogramm „Innovation und Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts“ ange- kündigt, noch in dieser Legislaturperiode gesetzliche Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz vorzuberei- ten. Sie wird ein Konzept für ein Arbeitnehmerdaten- schutz vorlegen, das dem Schutz der Privatsphäre und dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der Arbeitnehmer in unserer modernen Informations- und Kommunikationsgesellschaft Rechnung trägt. Die ein- zelnen Regelungsinhalte müssen zunächst innerhalb der Ressorts abgestimmt weden. Zu Frage 51: Die von Ihnen erwähnte Meldung des Handelsblattes vom 7. Januar 2000 über einen Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Änderung des Ar beitnehmerüberlassungsgesetzes enthält wörtlich nur die Mitteilung: „Der Willensbildungsprozess ist noch nicht abgeschlossen.“ Dies gilt weiterhin. Das umfangreiche Protokoll der Stellungnahme von Institutionen und Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung des Deut- schen Bundestages am 26. Januar 2000 Berlin wird in die Überlegungen einbezogen. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Frage des Abgeordneten Aribert Wolf (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/2664, Frage 57): Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2000 7971 (A) (B) (C) (D) Welche Änderungen zu dem Kommissionsvorschlag beab-sichtigt die Bundesregierung in die Ratsverhandlungen einzu-bringen? Welche Änderungen die Bundesregierung in die Ratsverhandlungen zu dem Kommissionsvorschlag ein- zubringen beabsichtigt, kann beim gegenwärtigen Stand der Verhandlungen, die gerade erst begonnen haben und deren Abschluss noch nicht absehbar ist, noch nicht ge- sagt werden. Allgemein kann allerdings darauf verwie- sen werden, dass die Bundesregierung auf der Grundla- ge des gegenwärtigen deutschen Rechts und der Be- schlüsse des Europäischen Rates in Tampere die Ver- handlungen führt; dies schließt für die Drittstaatsange- hörigen – im Vergleich zum Kommissionsvorschlag – sowohl Verschlechterungen als auch Besserstellungen ein. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen des Abgeordneten Matthäus Strebl (CDU/CSU) (Drucksache 14/2664, Fragen 58 und 59): Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung des Euro-päischen Parlaments, den Leitlinienprozess der Europäischen Beschäftigungsstrategie auch auf den Sozialschutz anzuwenden? Mit welchen Gründen würde die Bundesregierung einem Be-richtsverfahren zur Kontrolle und Überwachung der Einhaltung der Ziele durch die Mitgliedstaaten – wie im so genannten Es-sen-Verfahren vom Europäischen Rat von Essen für die Be-schäftigungspolitik vorgesehen war – zustimmen, oder lehnt die Bundesregierung grundsätzlich jedes Verfahren zur Kontrolle und Überwachung der Einhaltung der Ziele im Bereich Moder-nisierung und Verbesserung des Sozialschutzes ab? Die Arbeits- und Sozialminister haben sich Ende 1999 darauf geeinigt, dass zur Modernisierung und Ver- besserung der Sozialschutzsysteme unter anderem eine stärkere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Rah- men eines strukturierten und kontinuierlichen Dialogs stattfinden soll. Die Bundesregierung hat diesen Schlussfolgerungen zugestimmt und arbeitet auch an der zu diesem Zweck eingerichteten Arbeitsgruppe aktiv mit. Die Bundesregierung ist dabei mit den anderen Mitgliedstaaten der Meinung, dass die Ausgestaltung der Sozialschutzsysteme in der nationalstaatlichen Verant- wortung der Mitgliedstaaten liegt. Auf Grund der Unter- schiedlichkeit der nationalen Sozialschutzsysteme lässt sich der Leitlinienprozess der Europäischen Beschäfti- gungsstrategie hierauf nicht unmittelbar übertragen. Die Bundesregierung tritt deshalb im Bereich des Sozial- schutzes für einen verstärkten Informations- und Erfah- rungsaustausch auf europäischer Ebene ein. Ein solcher Austausch trägt dazu bei, von den positiven Erfahrungen Anderer zu profitieren und Fehler zu vermeiden. Die Einrichtung eines europäischen Kontroll- und Überwa- chungssystems hält die Bundesregierung für kein geeig- netes Mittel, zumal es kaum möglich sein dürfte, hierfür im Bereich des Sozialschutzes geeignete Parameter auf- zustellen. Auch mittelbar sollte hier die Gestaltungsfrei- heit des nationalen Gesetzgebers nicht beeinträchtigt werden. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen des Abgeordneten Peter Weiß (Emmen- dingen) (CDU/ CSU) (Drucksache 14/2664, Fra- gen 60 und 61): Ist die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage zur „Haltung der Bundesregierung zur Einfüh-rung der bedarfsabhängigen Grundsicherung als Altersgeld“ (Antwort: Drucksache 14/2448) und hierin speziell die Erklä-rung, dass „die in den Eckpunkten der Bundesregierung für eine Rentenstrukturreform vorgesehene Einführung einer sozialen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit (...) einen ersten Schritt dar(stelle),“ sowie die Bemerkung, dass es sich bei Rentnern und dauerhaft Erwerbsunfähigen um einen „im ersten Schritt in die soziale Grundsicherung einzubeziehenden Perso-nenkreis“ handle, so zu verstehen, dass weitere Schritte bezüg-lich einer sozialen Grundsicherung folgen werden? Welche weiteren Gruppen oder Personenkreise beabsichtigt die Bundesregierung in weiteren Stufen einer sozialen Grundsi-cherung einzubeziehen, und für wann ist die entsprechende Ge-setzesinitiative geplant? In der zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen ab- geschlossenen Koalitionsvereinbarung ist die schrittwei- se Einführung einer bedarfsorientierten sozialen Grund- sicherung vorgesehen. Darauf aufbauend ist in den am 23. Juni 1999 von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkten für eine Rentenstrukturreform als erster Schritt die Einführung einer sozialen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit vorgesehen. Planun- gen zur näheren Ausgestaltung weiterer Schritte beste- hen derzeit nicht. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU) (Drucksache 14/2664, Fragen 62 und 63): Welchen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung hin-sichtlich der zur Revision anstehenden EU-Beschäftigungs-strategie (Luxemburg-Prozess)? Wie ist insbesondere die Haltung der Bundesregierung hin-sichtlich eines verstärkten Ansatzes von quantifizierten und konkret verpflichtenden beschäftigungspolitischen Leitlinien? Zu Frage 62: Die EU-Beschäftigungsstrategie und insbesondere der Luxemburg-Prozess bedürfen nach Auffassung der Bun- desregierung keiner grundlegenden Revision. Die drei- teilige prozessuale Anlage der Strategie, wie sie im Rahmen des vom Europäischen Rat in Köln (1999) be- schlossenen Europäischen Beschäftigungspakts festge- legt wurde, hat sich bewährt. Der von der deutschen Prä- sidentschaft auf den Weg gebrachte Köln-Prozess mit dem makroökonomischen Dialog wurde von den Teil- nehmern bereits als nutzbringend empfunden, obwohl der Dialog erst zweimal stattgefunden hat. Der Cardiff- Prozess beobachtet und unterstützt die wirtschaftlichen Reformen der Mitgliedstaaten. 7972 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) Der Luxemburg-Prozess hat seine Grundlage im Ar- tikel 128 EG-Vertrag. Ausgehend von den im Rat be- schlossenen beschäftigungspolitischen Leitlinien soll im Rahmen eines wettbewerbsorientierten Ansatzes der in nationaler Autonomie umzusetzende Nationale Aktions- plan (NAP) dem Rat zur Prüfung vorgelegt werden. Damit soll das Voneinander-Lernen in der EU gefördert und eine stärkere Orientierung an guten Vorbildern der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten ermöglicht werden. Das gute Beschäftigungswachstum in den letz- ten beiden Jahren wurde auch durch den Luxemburg- Prozess mitbegründet. Seit Einführung der beschäfti- gungspolitischen Leitlinien im Herbst 1997 konnte die Arbeitslosigkeit in der EU von 10,4 Prozent im Dezem- ber 1997 auf 8,8 Prozent im Dezember 1999 gesenkt werden. Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Bundesregierung kein wesentlicher Änderungsbedarf. Dennoch sollte der Versuch gemacht werden, einige Prozeduren zu entbürokratisieren. Auch sollte den Mit- gliedstaaten für die jährliche Bearbeitung des NAP mehr Zeit gegeben werden, nicht zuletzt um die geforderte Beteiligung der Sozialpartner angemessen gewährleisten zu können. Die portugiesische Präsidentschaft will die Sonderta- gung des Europäischen Rates in Lissabon nutzen, um vor allem die inhaltliche Ausrichtung der Beschäfti- gungspolitik auf ein Europa der Innovation und des Wissens zu stärken. Die Bundesregierung begrüßt diese Initiative des portugiesischen Vorsitzes nachdrücklich. Die Präsidentschaft hat ein Papier vorgelegt, das eine gute Zusammenfassung der wichtigsten Themen im Hinblick auf die politischen Zukunftsaufgaben für die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft liefert. Die Bun- desregierung unterstützt das zentrale Anliegen Portu- gals, den strukturellen Wandel hin zur Innovations- und Wissensgesellschaft zu gestalten. Sie sieht in dieser Ini- tiative eine wichtige Ergänzung des Luxemburg-Pro- zesses. Zu Frage 63: Die Bundesregierung hat den bisherigen Quantifizie- rungen in den beschäftigungspolitischen Leitlinien zuge- stimmt. Dies betrifft die vom Rat beschlossenen Leitli- nien 1 bis 3 (Leitlinie 1: „dass allen arbeitslosen Jugend- lichen innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Arbeitslosigkeit ein Arbeitsplatz vermittelt oder ein Neuanfang in Form einer Ausbildung, einer Umschu- lung, eines Praktikums oder einer anderen die Beschäf- tigungsfähigkeit fördernden Maßnahme ermöglicht wird, wobei eine effektivere Eingliederung in den Arbeits- markt anzustreben ist“; Leitlinie 2: „dass arbeitslosen Erwachsenen innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt der Arbeitslosigkeit ein Arbeitsplatz vermittelt, ein Neu- anfang in Form einer Ausbildung, einer Umschulung, eines Praktikums oder einer anderen die Beschäftigungs- fähigkeit fördernden Maßnahme ermöglicht oder eine individuelle Berufsberatung angeboten wird, wobei eine effektive Eingliederung in den Arbeitsmarkt anzustreben ist“; Leitlinie 3: „Die Mitgliedstaaten werden sich be- mühen, die Zahl der Personen, die in den Genuss aktiver Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit kommen, spürbar zu erhöhen .... In jedem Fall soll min- destens 20 Prozent der Arbeitslosen eine Teilnahme an entsprechendenden Maßnahmen ermöglicht werden.“). Diese Vorgaben wurden durch die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung erfüllt. In weiteren Bereichen sollte es nach Ansicht der Bundesregierung keine Quantifizie- rung geben. Dies könnte nationale und regionale Reakti- onsmöglichkeiten beschneiden. Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Eine
    weitere Zusatzfrage, Kollege Heinrich?



Rede von Ulrich Heinrich
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich nehme an, dass die
Fragestunde auch dazu da ist, um etwas tiefer in den
Sachverhalt einzusteigen, und nicht ausschließlich dazu
dient, dass die Bundesregierung Fragen mit Ja oder Nein
beantwortet.

Deshalb frage ich noch einmal: Wie kann man Sach-
verhalte, die nicht zusammengehören und erhebliche fi-
nanzielle Auswirkungen und Konsequenzen nach sich
ziehen, zusammenmischen, da dadurch die Länder ihre
Strukturmittel eventuell verzögert erhalten oder diese
ihnen gegebenenfalls sogar völlig gestrichen werden?

Gi
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gisela Altmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass Sie






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    hier ein Problem anschneiden, das von Brüssel aufge-
    worfen wurde. Das heißt, es handelt sich um eine EU-
    Angelegenheit. Das Bundesumweltministerium küm-
    mert sich im Benehmen mit den Ländern intensivst dar-
    um, die befürchteten Folgen, nämlich das Zurückhalten
    von Strukturmitteln, zu verhindern, und hat deshalb seit
    Mitte des Jahres 1999, unter anderem mit Schreiben
    vom 23. Juni von den zuständigen EU-Kommissaren, al-
    les unternommen, um die fehlenden Unterlagen und
    Meldungen aus den Ländern, zum Beispiel noch nicht
    ausgefüllte Standardbögen, beizubringen. Ich denke, es
    ist wichtig, dafür zu sorgen, dass die Länder dem
    schnellstens nachkommen. Es besteht ja großer Nach-
    holbedarf für Deutschland, denn alle anderen Länder
    haben ihre Gebiete für den Entwurf der Gemeinschafts-
    liste schon vorgelegt.