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    Plenarprotokoll 14/85 (neu) Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 85. Sitzung Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 I n h a l t : Eintritt des Abgeordneten Helmut Heiderich in den Deutschen Bundestag ........................... 7831 A Wahl des Abgeordneten Werner Schulz als stellvertretendes Mitglied in den Stiftungsrat der Stiftung zur Aufarbeitung der SED- Diktatur ........................................................... 7831 A Tagesordnungspunkt 10: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung – Berufsbildungsbericht 1999 – zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Ulrike Flach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung – Berufsbildungsbericht 1999 (Drucksachen 14/1056, 14/1225, 14/1934 (neu)) ....................................... 7831 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Abgeordneten Jürgen W. Möllemann, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: 9-Punkte- Konzept zur Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen (Drucksachen 14/335, 14/1294) ............... 7831 C Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF 7831 D Heinz Wiese (Ehingen) CDU/CSU ................. 7835 A Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ... 7837 A Cornelia Pieper F.D.P. .................................... 7839 A Maritta Böttcher PDS ...................................... 7840 D Willi Brase SPD .............................................. 7842 A Ilse Aigner CDU/CSU ................................. 7843 D Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU ...................... 7844 D Thomas Rachel CDU/CSU .......................... 7846 C Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Maria Eichhorn, Klaus Holetschek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Endbericht der Enquete-Kommission „So genannte Sekten und Psychogruppen“ (Drucksache 14/2361) ................................ 7848 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Fortführung der Beratungen zum Endbericht der Enque- te-Kommission „Sog. Sekten und Psy- chogruppen“ (Drucksache 14/2568) .......... 7848 C Klaus Holetschek CDU/CSU .......................... 7848 D Dr. Hans Peter Bartels SPD ............................. 7851 A Birgit Homburger F.D.P. ................................. 7852 C Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................ 7854 A II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 Ulla Jelpke PDS .............................................. 7855 C Renate Rennebach SPD .................................. 7856 B Ronald Pofalla CDU/CSU .............................. 7857 C Tagesordnungspunkt 12: Große Anfrage der Abgeordneten Ulrich Heinrich, Jürgen Koppelin, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion F.D.P.: Re- form der landwirtschaftlichen Sozial- versicherungsträger (Drucksachen 14/1557, 14/1759) .............. 7858 D Jürgen Koppelin F.D.P. ................................... 7859 A Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BML................................................................. 7860 C Jürgen Koppelin F.D.P. ............................... 7861 C Siegfried Hornung CDU/CSU ........................ 7862 B Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN .. 7863 D Kersten Naumann PDS ................................... 7865 B Christel Deichmann SPD ................................ 7866 A Albert Deß CDU/CSU .................................... 7867 A Waltraud Wolff (Zielitz) SPD ......................... 7868 D Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Hanna Wolf (München), Lilo Friedrich (Mettmann), weiteren Abgeordneten und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Marieluise Beck (Bremen), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ausländer- gesetzes (Drucksache 14/2368) ................. 7870 D Hanna Wolf (München) SPD .......................... 7871 A Ilse Falk CDU/CSU ........................................ 7872 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 7874 B Dr. Max Stadler F.D.P. ................................... 7876 A Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................ 7877 B Ulla Jelpke PDS .............................................. 7877 D Lilo Friedrich (Mettmann) SPD ...................... 7878 D Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU ....................... 7880 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Parl. Staats- sekretärin BMI ................................................. 7882 C Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Dr. Uwe-Jens Rössel, Heide- marie Ehlert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Einstieg in eine umfas- sende Reform der Finanzierung der Städte, Gemeinden und Landkreise (Re- form der Kommunalfinanzierung) (Drucksachen 14/1302, 14/2556) ............... 7883 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS ............................... 7884 A Bernd Scheelen SPD ....................................... 7885 A Dr. Ilja Seifert PDS ..................................... 7886 A Dr. Uwe-Jens Rössel PDS ........................... 7886 D Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU ................ 7888 A Dr. Uwe-Jens Rössel PDS ........................... 7889 B Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 7890 C Gerhard Schüßler F.D.P. ................................. 7891 C Zusatztagesordnungspunkt 12: Aktuelle Stunde betr. Die Ergebnisse des Russland-Besuches des deutschen Au- ßenministers Joseph Fischer am 20. Ja- nuar 2000 und die Haltung der Bundes- regierung zum Tschetschenienkrieg ....... 7892 B Wolfgang Gehrcke PDS .................................. 7892 B Kurt Palis SPD ................................................ 7893 C Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU ............ 7894 D Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 7895 D Ulrich Irmer F.D.P. ......................................... 7896 D Rudolf Bindig SPD ......................................... 7897 C Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) CDU/CSU .. 7898 B Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 7899 C Carsten Hübner PDS ....................................... 7900 B Joseph Fischer, Bundesminister AA ............... 7901 D Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU ............. 7904 A Gernot Erler SPD ............................................ 7905 A Nächste Sitzung ............................................... 7906 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 7907 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 III Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Strafverfahrens- rechts (84. Sitzung, Zusatztagsordnungs- punkt 10) Jörg van Essen F.D.P. .................................... 7908 B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Aktuellen Stunde: Die Ergebnisse des Russland-Besuchs des deutschen Außenministers Joseph Fischer am 20. Januar 2000 und die Haltung der Bun- desregierung zum Tschetschenienkrieg (Zu- satztagesordnungpunkt 12) Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD ................. 7909 D Anlage 4 Amtliche Mitteilungen .................................... 7910 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 7831 (B) (D) 85. Sitzung Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 Beginn: 9.00 Uhr
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    __________ *) Anlage 3 Gernot Erler Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 7907 (A) (B) (C) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 28.01.2000 * Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2000 Behrendt, Wolfgang SPD 28.01.2000 * Bernhardt, Otto CDU/CSU 28.01.2000 Bläss, Petra PDS 28.01.2000 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 28.01.2000 * Carstensen (Nordstrand), Peter H. CDU/CSU 28.01.2000 Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2000 Fischer (Homburg), Lothar SPD 28.01.2000 Fischer (Karlsruhe-Land), Axel CDU/CSU 28.01.2000 Fograscher, Gabriele SPD 28.01.2000 Formanski, Norbert SPD 28.01.2000 Frick, Gisela F.D.P. 28.01.2000 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 28.01.2000 Gebhardt, Fred PDS 28.01.2000 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Gerhardt, Wolfgang F.D.P. 28.01.2000 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2000 Gröhe, Hermann CDU/CSU 28.01.2000 Günther (Duisburg), Horst CDU/CSU 28.01.2000 Haack (Extertal), Karl-Hermann SPD 28.01.2000 Hanewinckel, Christel SPD 28.01.2000 Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 28.01.2000 Hofbauer, Klaus CDU/CSU 28.01.2000 Hollerith, Josef CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 28.01.2000 * Jaffke, Susanne CDU/CSU 28.01.2000 Jünger, Sabine PDS 28.01.2000 Kalb, Bartholomäus CDU/CSU 28.01.2000 Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 28.01.2000 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 28.01.2000 Lamers, Karl CDU/CSU 28.01.2000 Leidinger, Robert SPD 28.01.2000 Lietz, Ursula CDU/CSU 28.01.2000 Lippmann, Heidi PDS 28.01.2000 Dr. Lippold (Offenbach) Klaus W. CDU/CSU 28.01.2000 Lörcher, Christa SPD 28.01.2000 * Maaß (Wilhelmshaven), Erich CDU/CSU 28.01.2000 Mark, Lothar SPD 28.01.2000 Dr. Mayer (Siegertsbrunn) Martin CDU/CSU 28.01.2000 Michels, Meinolf CDU/CSU 28.01.2000 * Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 28.01.2000 Neuhäuser, Rosel PDS 28.01.2000 Neumann (Gotha), Gerhard SPD 28.01.2000 * Ostrowski, Christine PDS 28.01.2000 Poß, Joachim SPD 28.01.2000 Dr. Protzner, Bernd R. CDU/CSU 28.01.2000 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 28.01.2000 Rübenkönig, Gerhard SPD 28.01.2000 Rühe, Volker CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 28.01.2000 Schaich-Walch, Gudrun SPD 28.01.2000 Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 28.01.2000 Schlee, Dietmar CDU/CSU 28.01.2000 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 28.01.2000 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 28.01.2000 von Schmude, Michael CDU/CSU 28.01.2000 * Schur, Gustav-Adolf PDS 28.01.2000 Dr. Schwarz-Schilling, Christian CDU/CSU 28.01.2000 Siebert, Bernd CDU/CSU 28.01.2000 * 7908 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 (A) (B) (C) (D) Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Simm, Erika SPD 28.01.2000 Dr. Spielmann, Margrit SPD 28.01.2000 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Frhr. von Stetten, Wolfgang CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 28.01.2000 Veit, Rüdiger SPD 28.01.2000 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2000 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Wend, Rainer SPD 28.01.2000 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 28.01.2000 Wiefelspütz, Dieter SPD 28.01.2000 Willner, Gert CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 28.01.2000 * Wohlleben, Verena SPD 28.01.2000 Zapf, Uta SPD 28.01.2000 Zierer, Benno CDU/CSU 28.01.2000 * __________ * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Strafverfahrens- rechts (84. Sitzung, Zusatztagesordnungs- punkt 10) Jörg von Essen (F.D.P.): „Was lange währt, wird endlich gut“, so könnte man die heutige Beschlussfas- sung zum Strafverfahrensänderungsgesetz übertiteln. Zwar steht noch die Entscheidung des Bundesrates zum Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 aus, jedoch wird in weiten Teilen auch, wie die Abstimmung im Rechts- ausschuss gezeigt hat, mit Zustimmung der F.D.P end- lich eine verfassungsrechtliche Vorgabe umgesetzt, die uns im Rechtsausschuss lange und häufig beschäftigt hat. Aus Gründen, die ich Ihnen nachher noch im Einzel- nen darlegen werde, kann die F.D.P. dem Entwurf den- noch nicht zustimmen. Der Gesetzentwurf bewegt sich in dem sensiblen Dreieck zwischen effektiver Strafver- folgung, Schutz des Rechtes auf informationelle Selbst- bestimmung und dem Opferschutz. Die alte Koalition hat mit dem so genannten Frank- furter Flughafenkompromiss eine gute Vorarbeit geleis- tet. Auf diesem baut die heutige Regierung auf und fin- det deswegen auch in den Bereichen, in denen sie unsere Vorschläge übernimmt, unsere Unterstützung. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich anmerken, dass sich die bayerische Landesregierung, wenn sie nun sieht, welche Beschlussfassung heute durch die Mehr- heit gefasst worden ist, dringend fragen sollte, ob ihr Verhalten, das letztlich Mitte 1999 zum Scheitern des Strafverfahrensänderungsgesetzes geführt hat, vernünf- tig, sinnvoll und effektiv war. Es wäre besser gewesen, sie hätte den Spatzen in die Hand genommen, als sich nun möglicherweise mit der Taube auf dem Dach zu be- gnügen. Der Grund unserer Ablehnung ist, wie bereits ausge- führt, dass die Bundesregierung die ursprünglich verein- barte Linie, die zwischen Bund und Ländern, und zwar sowohl von CDU- als auch von SPD-geführten Ländern vereinbart worden war, nicht eingehalten worden ist. Die von Rot-Grün im Rechtsausschuss vorgelegten Änderungsanträge tragen deutlich grüne Handschrift. Es ist auch zu vermuten, dass es sich bei dem, was an Än- derungsanträgen bis heute zur Verabschiedung vorliegt, letztlich um ein Gegengeschäft zu Gesetzesvorhaben handelt, die entweder schon verabschiedet worden sind oder in Zukunft noch kommen werden. Jedenfalls ist es für mich nicht nachvollziehbar, wie sich die SPD auf diese Linie hat begeben können. Die Änderungsanträge haben die Gewichte im Be- reich des Strafverfahrensänderungsgesetzes erkennbar zum Nachteil einer effektiven Strafverfolgung und damit sehr häufig auch zum Nachteil der Opfer verschoben. Die in § 131 StPO des Entwurfes vorgesehene Allkom- petenz der Hilfsbeamten für die Veranlassung der Öf- fentlichkeitsfahndung zum Zwecke der Festnahme, die nun auf die Fälle beschränkt werden soll, in denen der Festgenommene entweicht oder sich sonst der Bewa- chung entzieht, ist hierfür ein Beispiel. Insbesondere der Ausschluss der Inanspruchnahme des Fernsehens in Eil- fällen durch die Polizei ist abzulehnen. Man stelle sich nur einmal den Fall vor, dass ein Sexualstraftäter flüch- tet. Mit jeder Minute, die verstreicht, ohne dass im Fern- sehen ein entsprechendes Bild von ihm veröffentlicht wird, besteht Gefahr, dass man seiner nicht habhaft wird, oder aber, dass man bei entsprechender Fernseh- ausstrahlung seiner hätte habhaft werden können. Wenn in diesen Fällen auch nur ein weiteres Sexualverbrechen durch diesen Täter begangen wird, dann möchte ich se- hen, wie die Verantwortlichen dann darauf hinweisen wollen, dass man ja erst einmal einen Staatsanwalt habe anrufen müssen, der diese Fernsehfahndung verlangt. Wir übersehen nicht, dass eine Fernsehfahndung ein er- heblicher Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist. Ich erinnere mich aber genau, dass die SPD immer wieder verlangt hat, dass den so genannten Hilfsbeamten, also der Polizei, mehr Kompe- tenzen und mehr Verantwortung übergeben werden soll- te. In diesem Punkte scheut man sich nun. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 7909 (A) (B) (C) (D) Schließlich sind mir keine Fälle bekannt, in denen ei- ne Fernsehfahndung bisher dazu geführt hat, dass es zu einer „Ächtung“ eines Verdächtigen oder Straftäters ge- kommen ist. Wir können und müssen hier den Verant- wortlichen mehr Vertrauen entgegenbringen. Eines darf ich aber auch von hier aus noch sagen: Wenn sich im Rahmen der Vorbereitung der Ausstrahlung die Mög- lichkeit ergibt, den Staatsanwalt einzubeziehen, so muss dies geschehen. Die beabsichtigte Beschränkung der Öffentlichkeits- fahndung nach Zeugen gemäß § 131 a StPO wird von uns ebenfalls abgelehnt. Mit § 131 a Abs. 4 werden die berechtigten Interessen der Zeugen hinreichend ge- schützt. Übrigens ist auch zu bedenken, dass die Nach- forschung nach einem Zeugen nicht nur im Hinblick auf belastende, sondern gerade auch durch die Staatsanwalt- schaft im Hinblick auf entlastende Momente erfolgen muss. Die Fahndung nach dem klassischem Hauptentlas- tungszeugen darf nach unserer Ansicht nicht so vorge- nommen werden, wie es nun der Änderungsvorschlag der Regierungskoalition vorsieht. Ähnlich verhält sich die Frage der Veröffentlichung von Lichtbildern zur Identitätsfeststellung von Zeugen. Bei dem in § 131 c StPO vorgesehenen richterlichen Bestätigungsverfahren prophezeie ich Ihnen schon heute eine erhebliche Mehrbelastung für die Gerichte. Im Üb- rigen ist dies einer der Gründe, die mich ahnen lassen, dass der Bundesrat von einer Anrufung des Vermitt- lungsausschusses nicht weit entfernt ist. Was die Versagung der Akteneinsicht nach § 147 der Strafprozessordnung anbetrifft, so frage ich mich, ob über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinaus noch eine verstärkte Akteneinsicht notwendig ist. In diesem Zusammenhang darf ich auch darauf hinwei- sen, dass viele Kollegen in letzter Zeit Briefe bekom- men, in denen sich Bürger darüber beschweren, dass Straftäter Einsicht in die Akten bekommen – ein im Üb- rigen der Verteidigung selbstverständlich zustehendes Recht –, in denen aber die Adressen der Zeugen aufge- führt sind. Sicher, das Akteneinsichtsrecht ist ein für ein rechtsstaatliches Strafverfahren unabdingbares Recht. Die Frage des Umfanges und die Frage des Zeitpunktes sind jedoch nach meiner Ansicht bisher durch Gesetz und Rechtsprechung in befriedigendem Maße gelöst. Einen weiteren Konflikt sehe ich bei der Regelung des § 163 f. Die Verpflichtung, die Anordnung der län- gerfristigen Observation innerhalb von 24 Stunden durch die Staatsanwaltschaft bestätigen zu lassen, hat auf den ersten Blick einiges für sich. Sie bedeutet im Er- gebnis, dass eine Observation eines Beschuldigten an mehr als zwei Tagen es notwendig macht, dass die Staatsanwaltschaft in das Verfahren mit einbezogen wird. Das betrifft aber letztlich fast jede Observation. Nicht umsonst hat der Bundesrat in seiner Stellung- nahme verlangt, dass eine Verlängerung der Anord- nungskompetenz auf sieben Tage erfolgen sollte. Per- sönlich halte ich diese Zeit für etwas zu lang, sie zeigt jedoch genau das Gefüge, in dem sich die Koalition mit ihren Vorstellungen einer 24-Stunden-Frist bewegt. Ich darf bei dieser Gelegenheit auch noch daran erinnern, dass die Zuständigkeitsverteilung des § 163 f StPO in ih- rer ursprünglichen Fassung das wesentliche Zugeständ- nis der Länder gegenüber der Bundesregierung war. Sie war der Ausgleich für andere Regelungen, die mit Mehrbelastungen der Justiz einhergehen. Auch hier pro- voziert die Regierungskoalition unnötig das Risiko einer Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Län- der. Schließlich möchte ich noch auf die Frage der Ge- währung von Akteneinsicht an Privatpersonen hinwei- sen. Trotz der nicht gerade kurzen Diskussion im Rechtsausschuss zu diesem Thema muss ich weiterhin festhalten, dass die Unterscheidung der beiden Begriffe rechtliches Interesse an der Gewährung der Einsicht ei- nerseits und berechtigtes Interesse an der Einsicht ande- rerseits äußerst diffizil ist. Besonders interessant ist die Tatsache, dass der Begriff des rechtlichen Interesses, wenn man einmal in den „Schönfelder“ schaut, zwar an 24 Stellen auftaucht , jedoch letztlich im Zivil- und Zi- vilprozessrecht angesiedelt ist. Der Begriff des berechtigten Interesses hingegen ist, wie ja auch die Beschlussempfehlung richtig erläutert, in der StPO in § 406 e vorhanden. Ich erachte es als ein hohes Risiko, auch gegenüber der Rechtsprechung, hier mit der Einführung eines neuen Begriffes in die StPO für alle am Strafverfahren Beteiligten Schwierigkeiten zu provozieren, ohne dass dazu Anlass besteht. Schließlich ist auch nicht davon auszugehen, dass der Begriff des berechtigten Interesses in § 115 Abs. 3 Strafvollzugsgesetz oder aber in § 80 des Jugendge- richtsgesetzes identisch ist mit der Regelung des § 406 e StPO. Abschließend darf ich daher festhalten, dass ich auf der einen Seite froh darüber bin, dass endlich eine ver- fassungsgerichtliche Vorgabe erfüllt wird, dass ich aber auf der anderen Seite aufgrund der vielen, letzlich zum Nachteil einer effektiven Strafverfolgung eingeführten Regelungen meiner Fraktion empfehlen musste, den Ge- setzentwurf abzulehnen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Aktuellen Stunde: Die Ergebnisse des Russ- land-Besuchs des deutschen Außenministers Joseph Fischer am 20. Januar 2000 und die Haltung der Bundesregierung zum Tschetsche- nienkrieg (Zusatztagesordnungspunkt 12) Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD): Niemand zweifelt an unserem festen Willen, die russische Regie- rung davon zu überzeugen: Der Krieg in Tschetschenien muss beendet werden. Hält Moskau fest an der militäri- schen Logik, wird es sich immer tiefer verstricken. Mili- tärisch kann der Konflikt nicht gelöst werden. Selbst wenn die 93 000 russischen Soldaten über die 11 000 tschetschenischen Rebellen siegen, Russland wäre dann 7910 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 (A) (B) (C) (D) in höchster Gefahr, das Vertrauen der tschetschenischen Bevölkerung vollends zu verlieren. Aus dieser Gefahr kann sich Russland nur selbst be- freien. Gerade wir, die wir mithelfen wollen, dass Russ- land eine neue Chance bekommt, gerade wir, die wir die strategische Partnerschaft zwischen der EU und Russ- land erarbeitet haben, müssen versuchen, dem amtieren- den Präsidenten Putin deutlich zu machen, was wir er- warten: Wir wollen, dass Russland seinen Platz in der Familie der europäischen Demokratien findet. Russland gefährdet diese Chance selbst, wenn es nicht loslässt von seiner Obsession, aus dem Süden des Kaukasus werde Russlands Integrität überrannt. Russland hat das Recht, sich gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität zu wehren. Daran zweifelt niemand. Unsere Kritik setzt allerdings an den Mitteln an, die Russland einsetzt in diesem Kampf. Das hat die OSZE festgehalten, das hat die Parlamentarische Ver- sammlung des Europarates gestern festgehalten und das schreiben die russischen Gesetze vor. Außenminister Joschka Fischer hat all dies dem amtierenden russischen Präsidenten deutlich gemacht. Naiv wäre es zu glauben, die Reise eines deutschen Außenministers würde den russischen Präsidenten zwingen, unmittelbar militärische Operationen fallen zu lassen. Aber beeindrucken wird es Moskau, wie klar und unmissverständlich die Außenwelt den Tschetschenienkrieg beurteilt. Jede Reise und je- des persönliche Gespräch kann dazu beitragen, die Selbstisolierung Russlands zu durchbrechen. Und in der Tat: erste, wenn auch erst zaghafte Zeichen der Koope- rationsbereitschaft sind zu erkennen: – Am 9. Januar schreibt Vladimir Putin an die EU: „Russland ist bereit, humanitäre Hilfe von internatio- nalen Organisationen anzunehmen, zum Beispiel von den VN, dem IRK und der EU“; – am 11. Januar entscheidet die zentrale russische Wahlkommission, dass eine Wahlkommission in Tschetschenien eingerichtet werden soll, zuständig für die Präsidentschaftswahlen und für die nachzuho- lenden Wahlen zur Staats-Duma; – „Russland“, schreibt Präsident Putin an BK Gerhard Schröder, „ist bereit, eine strategische Partnerschaft mit der EU zu entwickeln, und möchte, dass die EU die Probleme versteht, mit denen Russland es zu tun hat.“ Diese Zeichen sind zögerlich, gewiss. Sie reichen nicht aus. Und doch: Sie signalisieren etwas. Sie deuten hin auf die wachsende Erkenntnis, dass Russland uns braucht, wie wir Russland brauchen, wenn es eine fried- liche, gemeinsame Zukunft für Europa geben soll. Des- halb erwägt der russische Präsident, einer dauerhaften Präsenz des Europarates vor Ort zuzustimmen. Deshalb erwarten wir von ihm, dass er eine Mission der OSZE in der Region befürwortet. Boris Jelzin hatte im ersten Tschetschenienkrieg, prophetisch fast, beschrieben, was sich zwanghaft in diesem Krieg wiederholt: „In den jüngsten Ereignissen in Tschetschenien spiegelten sich alle Probleme des heu- tigen Russlands wider.“ Ja, alle Probleme des heutigen Russlands spiegeln sich wider in den Eruptionen der Gewalt in Grosny. Herr Außenminister, die SPD-Bundestagsfraktion dankt Ihnen dafür, dass Sie dem amtierenden Präsiden- ten immer wieder deutlich machen: Wir wollen Russ- land in Europa, ein Russland, das seine Konflikte mit zi- vilen Mitteln löst, damit alle Regionen Russlands in ei- nem Europa leben können in Frieden mit allen anderen Regionen unseres schwierigen Kontinents. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion der F.D.P. hat mit Schreiben vom 24. Januar 2000 ihren Antrag „Missbilligung des Verhal- tens des Bundesfinanzministers Oskar Lafontaine und Stopp der Steuergesetze und des 630-Mark- Gesetzes im Bundesrat“ – Drucksache 14/549 – zu- rückgezogen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1998 – Drucksachen 14/1130, 14/1187 Nr. 1.5 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unterzeichnung und Ratifizierung europäischer Ab- kommen und Konventionen durch die Bundesrepu- blik Deutschland – Drucksachen 14/740, 14/1012 Nr. 3 – Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1999 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 12 26 Titel 732 01 – Baumaßnahmen zur Unterbringung der Bundesregierung außerhalb des Parlamentsviertels in Berlin – in Höhe in 105 Mio. DM und bei Kapitel 12 26 Titel 526 45 – Planungskosten für Baumaß- nahmen außerhalb des Parlamentsviertels in Berlin – in Höhe von 15 Mio. DM – Drucksache 14/1809 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1999 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 13 Titel 656 26 – Beteiligung des Bundes in der knappschaft- lichen Rentenversicherung – – Drucksachen 14/2208, 14/2296 Nr. 2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1999 Überplanmäßige Ausgabe im Einzelplan 23; Kapitel 23 02 Titel 836 02 – Beteiligung der Bundesrepublik Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 7911 (A) (C) Deutschland an Einrichtungen der Weltbankgrup- pe – – Drucksachen 14/2216, 14/2296 Nr. 3 – Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-schätzung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Erster Bericht zur Umweltbildung – Drucksachen 13/8878, 14/272 Nr. 180 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuss Drucksache 14/2009 Nr. 1.2 Drucksache 14/2104 Nr. 2.1 Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Drucksache 14/2104 Nr. 2.24 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-heit Drucksache 14/1936 Nr. 1.22 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 14/1778 Nr. 1.2 Drucksache 14/1936 Nr. 1.11 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-schätzung Drucksache 14/2009 Nr. 2.4 Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Peter Uhl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident!
    Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der § 19
    des Ausländergesetzes regelt in der Tat einen schwieri-
    gen Lebenssachverhalt. Es gibt den Nachzug von Frauen
    und Männern nach Deutschland. Es gibt Gewaltbereit-
    schaft bei den Nachziehenden und bei den hier in
    Deutschland Lebenden. In all diesen Fällen kann es zu
    Scheidungen oder Trennungen kommen. Wir müssen
    dann klären, wer ein eigenständiges Aufenthaltsrecht
    bekommt und wer nicht.

    Im geltenden Recht gibt es eine Kombination zwi-
    schen einer Fristenregelung, bei der die Mindestzeit vier
    Jahre beträgt, und einer Härtefallregelung. Eine außer-
    gewöhnliche Härte muss vorliegen; dann wird ein eigen-
    ständiges Aufenthaltsrecht gewährt. Dem Grunde nach
    ist dies vernünftig geregelt, weil man die Vielgestaltig-
    keit der Lebenssachverhalte auf diese Weise am besten
    erfassen kann.

    Das Ziel ist – wenn Sie so wollen – ein zweifaches:
    Erstens. Es geht um das Ziel der Integration der hier

    lebenden Ausländer. Wenn sie vier Jahre hier waren,
    haben sie sich erfahrungsgemäß integriert und sollen bei
    einem Scheitern der Ehen nicht ausgewiesen werden.

    Zweitens. Es geht um das Ziel, den Nichteinwan-
    derungsgrundsatz aufrechtzuerhalten. Wir sind kein
    Einwanderungsland und man sollte nicht im großen Stil
    auf dem Wege der Deutschverheiratung – sei sie
    missbräuchlich oder nicht – eine Einwanderung ermög-
    lichen.

    Lassen Sie mich nun zu Ihren Vorschlägen zur Ände-
    rung des Ausländergesetzes kommen. Sie sagen, eine
    Fristverkürzung von vier auf zwei Jahre sei eine besse-
    re Lösung. Ihre Begründung lautet, dies sei angemessen.
    Mehr ist Ihnen dazu nicht eingefallen. Ich habe gesucht,
    ob noch weitere Begründungen geliefert werden, aber
    dies war nicht der Fall. Nun kann man sagen: Eine Frist-
    verkürzung auf zwei Jahre löst das Problem der Härte-
    fälle. Innerhalb von vier Jahren müsste die Frau zu viel
    ertragen. Aber ob sie zwei oder vier Jahre geschlagen
    wird und ein Martyrium durchleidet: Wo ist hier Ihre
    Lösung?


    (Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das ist wohl kein Unterschied! – Wolfgang Gehrcke [PDS]: Lassen Sie sich gern zwei Jahre weiter schlagen?)


    Ihre Vorschläge sind keine Lösung, sondern nach wie
    vor Willkür.

    Ich bin der Meinung, dass ein Mensch, der aus sei-
    nem Heimatland nach Deutschland kommt und zwei
    Jahre hier gelebt hat, sich noch gar nicht so sehr integ-
    riert haben kann und sich von seinem Heimatland noch
    gar nicht so weit entfernt haben kann, dass eine Rück-
    kehr in dieses Heimatland eine unzumutbare, außerge-
    wöhnliche Härte darstellen muss.


    (Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Nein, aber die Trennung hier!)


    Deswegen kommt es darauf an, diese Fälle einzeln zu
    klären. Es darf nicht pauschal und durch Automatismus
    im Wege der Zweijahresfristenregelung zu einem eigen-
    ständigen Aufenthaltsrecht kommen.

    Wenn Sie die Frist auf zwei Jahre verkürzen, lösen
    Sie damit eine Fülle von Missbrauchsmöglichkeiten aus.
    Wir wissen aufgrund der Erfahrung – ich jedenfalls weiß
    es aus meiner Erfahrung; ich hatte unter anderem elf
    Jahre die Ausländerbehörde in München zu leiten –,


    (Hanna Wolf [München] [SPD]: Zu lange!)

    dass es eine Vielzahl von Scheinehen gibt, die durch Ih-
    re Vorgehensweise noch viel mehr werden würden.
    Denn es wäre einfach, solche Scheinehen einzugehen.
    Menschenhandel würde erleichtert werden.


    (Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Die Statistik gibt das, was Sie sagen, aber nicht her!)


    – Frau Kollegin, in München gab es den Fall eines alba-
    nischen Drogendealers,


    (Zuruf von der SPD: Oh, jetzt kommen die Beispiele!)


    der natürlich hätte ausreisen müssen, es sei denn, er wä-
    re deutsch verheiratet worden. Daraufhin hat er sich eine
    deutsche Drogenabhängige zur Frau genommen. Diese
    musste natürlich, weil sie von ihm abhängig war, alles,
    was er sagte, zugeben und bestätigen. Das heißt: Auf-
    grund dieser Eheschließung konnte der Betreffende in
    Deutschland bleiben. Wollen Sie so etwas wirklich för-
    dern? Halten Sie es mit Ihren Vorstellungen von Frauen-
    rechten für vereinbar, wenn Sie so etwas fördern?


    (Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das ist doch nicht der Kern des Problems! – Zuruf von der SPD: Dann haben Sie die Intention nicht verstanden! Es geht um Schutz vor Kriminalität!)


    Wir hatten viele Fälle von Nigerianern, die in
    Deutschland Asylverfahren betrieben haben – teilweise
    mehrere unter Alias-Personalien – und deren Asylantrag
    abgelehnt wurde. Durch die Heirat mit einer Deutschen

    Lilo Friedrich (Mettmann)







    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    haben sie aber das Aufenthaltsrecht erhalten. Das wollen
    Sie alles fördern. Warum eigentlich?


    (Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Sie stellen immer die Männer in den Mittelpunkt! Es geht um Frauen!)


    Es gibt auch die Fälle von Schleusern, die Frauen aus
    Osteuropa nach Deutschland als Tänzerinnen und als
    Prostituierte – zu welchen Zwecken auch immer – ein-
    schleusen. Diese Fälle müssten Ihnen doch bekannt sein.
    Es müsste doch auch Ihre Absicht sein, dieses zu ver-
    hindern; es müsste doch auch Ihr gesetzgeberisches Ziel
    sein, das nicht zu befördern oder zu erleichtern.


    (Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Wir haben einen Menschenhandelsparagraphen im Strafgesetzbuch!)


    Mit dieser Änderung erleichtern Sie jedenfalls diesen
    Typen das Geschäft.


    (Zuruf von der PDS: Echt zynisch!)

    Der alte Gesetzestext regelt Härtefälle in der Weise,

    dass er vorschreibt, dass im Falle des Scheiterns der Ehe
    zunächst einmal der Härtefall im Heimatland gegeben
    sein muss. Das heißt, die Rückkehr in das Heimatland
    muss unzumutbar sein. Diese Regelung ist logisch und
    auch in Ordnung.

    Aber das geltende Recht ermöglicht auch – das ist be-
    reits vom Kollegen Stadler gesagt worden; es wurde sei-
    nerzeit im Vermittlungsausschuss so festgelegt – die Be-
    rücksichtigung eines Härtefalls im Inland, also in
    Deutschland. Das heißt, wenn die Fortsetzung der Ehe
    unzumutbar ist, dann kann die betreffende Person, Mann
    oder Frau, hier bleiben.

    Zugegeben: Der Gesetzeswortlaut könnte verbessert
    werden. Ich gehe aber im Gegensatz zu Ihnen, Frau
    Friedrich, davon aus, dass es sich um ein zustim-
    mungspflichtiges Gesetz handelt, das im Vermittlungs-
    ausschuss landen wird, und dass man da so etwas redak-
    tionell nachbessern kann.


    (Lilo Friedrich [Mettmann] [SPD]: Da muss ich Sie leider enttäuschen, Herr Uhl!)


    Es gibt keine Notwendigkeit für Ihre Forderungen, die
    lediglich zu einer Verschlechterung und nicht zu einer
    Verbesserung führen würden.

    Frau Kollegin Wolf, ich möchte Sie einmal mit fol-
    gendem Fall konfrontieren.


    (Hanna Wolf [München] [SPD]: Gehen Sie doch einmal von den vorhandenen Fällen aus! Das reicht doch!)


    – Ich rede nur aus Erfahrung. Ich werde gleich noch
    plastische Beispiele aus dem täglichen Leben bringen. –
    Eine junge, in Deutschland aufgewachsene und lebende
    Türkin – von ihnen gibt es ja sehr viele – hat unsere
    Wertvorstellung verinnerlicht. Sie wird von ihrer Fami-
    lie mit einem streng religiösen osttürkischen Mann vom
    Lande zwangsverheiratet; diesen Fall gab es auch in
    meiner Behörde.


    (Hanna Wolf [München] [SPD]: Das ist jetzt von Ihnen erfunden? Man nimmt an?)


    Der Türke reist nach Deutschland und beide leben zu-
    sammen in Deutschland.

    Er stört sich aber an dem westlich geprägten Lebens-
    wandel seiner jungen Ehefrau. Sie, emanzipiert, wie sie
    nun mal ist, verhöhnt ihn wegen seiner rückständigen
    Lebensauffassung. Das ist ganz normal, es treffen zwei
    Welten aufeinander. Er empfindet ihr Verhalten natür-
    lich als eine Belästigung – Sie würden darin eine schwe-
    re psychische Misshandlung durch diese emanzipierte
    Ehefrau sehen –, die er nicht hinnimmt. Ihm ist das Wei-
    terführen der Ehe nicht zumutbar. Daher verlässt er die
    eheliche Wohnung.


    (Hanna Wolf [München] [SPD]: Sie haben sich doch nicht verändert! Sie bleiben immer da stehen, wo Sie immer waren! Meine Güte! Man muss sich verändern können!)


    Schauen Sie sich den Fall in Kempten einmal genau
    an! Kurde heiratet Kurdin in Deutschland. Sie will und
    kann mit ihm nicht mehr zusammenleben. Die Ehe ist
    ein Martyrium für sie.


    (Hanna Wolf [München] [SPD]: Warum, müssen Sie einmal fragen!)


    Er zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus. Er kommt
    aber zurück und vergewaltigt sie. Daraufhin reicht sie
    die Scheidung ein. Aber in der Zwischenzeit bekommt
    sie noch ein Kind von ihm. Die Behörde glaubt ihr nicht.
    Das war ein schwerer Fehler und eine unsensible Ent-
    scheidung der Behörde in Kempten. Aber dafür gibt es
    ja Gott sei Dank Gerichte, die solche Entscheidungen
    korrigieren und in diesem Fall korrigiert haben.


    (Hanna Wolf [München] [SPD]: Der Staatssekretär hat genauso argumentiert!)


    An diesem Beispiel kann man aber auch einen ande-
    ren Punkt erkennen: Wir müssen Frauen, die hier leben,
    vor solchen gewalttätigen Männern schützen, die nach
    Deutschland ziehen und die sich niemals in unserem
    Land integrieren können.


    (Hanna Wolf [München] [SPD]: Herr Beckstein will sie doch ausweisen!)


    Den Kolleginnen und Kollegen – von den Grünen, von
    der PDS, von wo immer –, die diese Änderung wollen,
    sage ich: Sie meinen es gut; Sie wollen diesen Frauen
    helfen. Aber in Wahrheit helfen Sie je nachdem, wie der
    Fall liegt, auch den männlichen Peinigern. Lassen Sie
    mich zum Schluss noch ein paar ganz konkrete Fälle
    vortragen. Frau Kollegin Wolf, es gibt eben nicht nur
    den einen Fall, den Sie – warum auch immer – im Auge
    haben, nämlich den Fall einer nachziehenden Auslände-
    rin, die von brutaler deutscher Männerhand gepeinigt
    wird. Diesen Fall gibt es zwar; aber es gibt auch ganz
    andere Fälle.


    (Dr. Ruth Fuchs [PDS]: Wo die Frauen die deutschen Männer peinigen!)


    Dr. Hans-Peter Uhl






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    Beispiel: Der Ägypter Ahmed kommt nach München
    als Mathematikstudent. Das Studium nimmt er aber nie
    auf. Er weiß, er muss eines Tages ausreisen. Das will er
    aber nicht. Also sagt er seiner Vermieterin – er ist 25, sie
    ist 63 –: Ich heirate dich; als Gegenleistung darf ich in
    Deutschland bleiben. Er verspricht auch, die Vermiete-
    rin zu pflegen, für sie zu sorgen; denn sie ist schwer
    körperbehindert. Kurze Zeit nach der Eheschließung –
    ich berichte aus den Akten in München – pflegt er sie
    nicht, sondern schlägt er sie, von Woche zu Woche
    mehr. Er raubt ihr den Pass, er raubt ihr das Geld, den
    Schmuck und alles, schließt sie in der Wohnung ein, so-
    dass sie nicht mehr herauskommt. Nur einem glückli-
    chen Umstand war es zu verdanken, dass sie ins Frauen-
    haus flüchten konnte.

    Wollen Sie diesem Typen durch Ihre zweijährige
    Fristenregelung helfen? Er kann nach zwei Jahren hier
    bleiben, weil er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat,
    und kann weiter diese Frau peinigen.


    (Hanna Wolf [München] [SPD]: Der macht sich doch strafbar! – Dr. Ruth Fuchs [PDS]: Der wird verurteilt! Der hat eine strafbare Handlung begangen! Darüber gibt es Gerichtsurteile! Die heben das wieder auf!)


    Das wollen Sie nicht, aber Sie bewirken es, ohne es
    zu wollen.

    Herr Präsident, lassen Sie mich noch einen zweiten
    und dritten Fall kurz vortragen.



Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ihre Re-
dezeit verlängert sich nicht automatisch. Sie ist abgelau-
fen.


(Zuruf von der SPD: Jetzt ist aber genug!)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Peter Uhl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Dann gestatten Sie
    mir bitte, dass ich ganz kurz nur noch einen Fall vortra-
    ge. Es geht um einen Nigerianer, der seine Aufenthalts-
    erlaubnis dadurch erlangt hat, dass er eine deutsche Tou-
    ristin in Lagos geheiratet hat. Er ist dann mit ihr nach
    Deutschland eingereist und hat, weil er früher Asylbe-
    werber in Deutschland gewesen ist, sofort wieder Kon-
    takt zu seiner nigerianischen Freundin aufgenommen,
    die als Asylbewerberin noch hier war. Seine deutsche
    Frau hat er gezwungen zu gestatten, dass seine nigeria-
    nische Freundin in die eheliche Wohnung mit einzieht.
    Das hat sie freilich abgelehnt. Daraufhin hat er sie so
    sehr geschlagen, dass sie die Polizei rufen musste. Sie
    reichte die Scheidung ein.


    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Die Zeit ist nun wirklich abgelaufen! Nun ist aber genug!)


    Da aber die Dreijahresfrist für ein eigenständiges
    Aufenthaltsrecht noch nicht abgelaufen war – das galt
    damals –, hat er natürlich sofort eine neue deutsche Frau
    geheiratet und er lebt nach wie vor in Deutschland. Das
    ist das Produkt Ihres Gesetzesvorschlags mit der Fristen-
    regelung von zwei Jahren.


    (Hanna Wolf [München] [SPD]: Wir haben ja jetzt noch ein anderes Gesetz!)


    Das, meine Damen und Herren, lehnen wir aus guten
    Gründen ab: weil wir Frauen schützen wollen.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Zurufe von der SPD: Wer kann da noch klatschen? – Aus Bayern! – Frau Falk! – Gegenruf der Abg. Ilse Falk [CDU/CSU]: Das gibt es doch! – Gegenruf von der SPD: Ja, natürlich gibt es das! Es geht doch um den Schutz vor Kriminellen!)