__________
*) Anlage 3
Gernot Erler
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 7907
(A)
(B)
(C)
(D)
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Adam, Ulrich CDU/CSU 28.01.2000 *
Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
28.01.2000
Behrendt, Wolfgang SPD 28.01.2000 *
Bernhardt, Otto CDU/CSU 28.01.2000
Bläss, Petra PDS 28.01.2000
Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 28.01.2000 *
Carstensen (Nordstrand),
Peter H.
CDU/CSU 28.01.2000
Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
28.01.2000
Fischer (Homburg),
Lothar
SPD 28.01.2000
Fischer (Karlsruhe-Land),
Axel
CDU/CSU 28.01.2000
Fograscher, Gabriele SPD 28.01.2000
Formanski, Norbert SPD 28.01.2000
Frick, Gisela F.D.P. 28.01.2000
Friedrich (Altenburg),
Peter
SPD 28.01.2000
Gebhardt, Fred PDS 28.01.2000
Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 28.01.2000
Dr. Gerhardt, Wolfgang F.D.P. 28.01.2000
Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
28.01.2000
Gröhe, Hermann CDU/CSU 28.01.2000
Günther (Duisburg),
Horst
CDU/CSU 28.01.2000
Haack (Extertal),
Karl-Hermann
SPD 28.01.2000
Hanewinckel, Christel SPD 28.01.2000
Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 28.01.2000
Hofbauer, Klaus CDU/CSU 28.01.2000
Hollerith, Josef CDU/CSU 28.01.2000
Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 28.01.2000 *
Jaffke, Susanne CDU/CSU 28.01.2000
Jünger, Sabine PDS 28.01.2000
Kalb, Bartholomäus CDU/CSU 28.01.2000
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 28.01.2000
Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 28.01.2000
Lamers, Karl CDU/CSU 28.01.2000
Leidinger, Robert SPD 28.01.2000
Lietz, Ursula CDU/CSU 28.01.2000
Lippmann, Heidi PDS 28.01.2000
Dr. Lippold (Offenbach)
Klaus W.
CDU/CSU 28.01.2000
Lörcher, Christa SPD 28.01.2000 *
Maaß (Wilhelmshaven),
Erich
CDU/CSU 28.01.2000
Mark, Lothar SPD 28.01.2000
Dr. Mayer (Siegertsbrunn)
Martin
CDU/CSU 28.01.2000
Michels, Meinolf CDU/CSU 28.01.2000 *
Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 28.01.2000
Neuhäuser, Rosel PDS 28.01.2000
Neumann (Gotha),
Gerhard
SPD 28.01.2000 *
Ostrowski, Christine PDS 28.01.2000
Poß, Joachim SPD 28.01.2000
Dr. Protzner, Bernd R. CDU/CSU 28.01.2000
Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 28.01.2000
Dr. Riesenhuber,
Heinz
CDU/CSU 28.01.2000
Rübenkönig, Gerhard SPD 28.01.2000
Rühe, Volker CDU/CSU 28.01.2000
Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 28.01.2000
Schaich-Walch, Gudrun SPD 28.01.2000
Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 28.01.2000
Schlee, Dietmar CDU/CSU 28.01.2000
Schmidt (Eisleben),
Silvia
SPD 28.01.2000
Schmitz (Baesweiler),
Hans Peter
CDU/CSU 28.01.2000
von Schmude, Michael CDU/CSU 28.01.2000 *
Schur, Gustav-Adolf PDS 28.01.2000
Dr. Schwarz-Schilling,
Christian
CDU/CSU 28.01.2000
Siebert, Bernd CDU/CSU 28.01.2000 *
7908 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000
(A)
(B)
(C)
(D)
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Simm, Erika SPD 28.01.2000
Dr. Spielmann, Margrit SPD 28.01.2000
Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 28.01.2000
Dr. Frhr. von Stetten,
Wolfgang
CDU/CSU 28.01.2000
Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 28.01.2000
Veit, Rüdiger SPD 28.01.2000
Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
28.01.2000
Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 28.01.2000
Dr. Wend, Rainer SPD 28.01.2000
Wieczorek-Zeul,
Heidemarie
SPD 28.01.2000
Wiefelspütz, Dieter SPD 28.01.2000
Willner, Gert CDU/CSU 28.01.2000
Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 28.01.2000 *
Wohlleben, Verena SPD 28.01.2000
Zapf, Uta SPD 28.01.2000
Zierer, Benno CDU/CSU 28.01.2000 *
__________
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-
lung des Europarates
Anlage 2
Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung und Ergänzung des Strafverfahrens-
rechts (84. Sitzung, Zusatztagesordnungs-
punkt 10)
Jörg von Essen (F.D.P.): „Was lange währt, wird
endlich gut“, so könnte man die heutige Beschlussfas-
sung zum Strafverfahrensänderungsgesetz übertiteln.
Zwar steht noch die Entscheidung des Bundesrates zum
Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 aus, jedoch wird
in weiten Teilen auch, wie die Abstimmung im Rechts-
ausschuss gezeigt hat, mit Zustimmung der F.D.P end-
lich eine verfassungsrechtliche Vorgabe umgesetzt, die
uns im Rechtsausschuss lange und häufig beschäftigt
hat.
Aus Gründen, die ich Ihnen nachher noch im Einzel-
nen darlegen werde, kann die F.D.P. dem Entwurf den-
noch nicht zustimmen. Der Gesetzentwurf bewegt sich
in dem sensiblen Dreieck zwischen effektiver Strafver-
folgung, Schutz des Rechtes auf informationelle Selbst-
bestimmung und dem Opferschutz.
Die alte Koalition hat mit dem so genannten Frank-
furter Flughafenkompromiss eine gute Vorarbeit geleis-
tet. Auf diesem baut die heutige Regierung auf und fin-
det deswegen auch in den Bereichen, in denen sie unsere
Vorschläge übernimmt, unsere Unterstützung.
An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich anmerken,
dass sich die bayerische Landesregierung, wenn sie nun
sieht, welche Beschlussfassung heute durch die Mehr-
heit gefasst worden ist, dringend fragen sollte, ob ihr
Verhalten, das letztlich Mitte 1999 zum Scheitern des
Strafverfahrensänderungsgesetzes geführt hat, vernünf-
tig, sinnvoll und effektiv war. Es wäre besser gewesen,
sie hätte den Spatzen in die Hand genommen, als sich
nun möglicherweise mit der Taube auf dem Dach zu be-
gnügen.
Der Grund unserer Ablehnung ist, wie bereits ausge-
führt, dass die Bundesregierung die ursprünglich verein-
barte Linie, die zwischen Bund und Ländern, und zwar
sowohl von CDU- als auch von SPD-geführten Ländern
vereinbart worden war, nicht eingehalten worden ist.
Die von Rot-Grün im Rechtsausschuss vorgelegten
Änderungsanträge tragen deutlich grüne Handschrift. Es
ist auch zu vermuten, dass es sich bei dem, was an Än-
derungsanträgen bis heute zur Verabschiedung vorliegt,
letztlich um ein Gegengeschäft zu Gesetzesvorhaben
handelt, die entweder schon verabschiedet worden sind
oder in Zukunft noch kommen werden. Jedenfalls ist es
für mich nicht nachvollziehbar, wie sich die SPD auf
diese Linie hat begeben können.
Die Änderungsanträge haben die Gewichte im Be-
reich des Strafverfahrensänderungsgesetzes erkennbar
zum Nachteil einer effektiven Strafverfolgung und damit
sehr häufig auch zum Nachteil der Opfer verschoben.
Die in § 131 StPO des Entwurfes vorgesehene Allkom-
petenz der Hilfsbeamten für die Veranlassung der Öf-
fentlichkeitsfahndung zum Zwecke der Festnahme, die
nun auf die Fälle beschränkt werden soll, in denen der
Festgenommene entweicht oder sich sonst der Bewa-
chung entzieht, ist hierfür ein Beispiel. Insbesondere der
Ausschluss der Inanspruchnahme des Fernsehens in Eil-
fällen durch die Polizei ist abzulehnen. Man stelle sich
nur einmal den Fall vor, dass ein Sexualstraftäter flüch-
tet. Mit jeder Minute, die verstreicht, ohne dass im Fern-
sehen ein entsprechendes Bild von ihm veröffentlicht
wird, besteht Gefahr, dass man seiner nicht habhaft
wird, oder aber, dass man bei entsprechender Fernseh-
ausstrahlung seiner hätte habhaft werden können. Wenn
in diesen Fällen auch nur ein weiteres Sexualverbrechen
durch diesen Täter begangen wird, dann möchte ich se-
hen, wie die Verantwortlichen dann darauf hinweisen
wollen, dass man ja erst einmal einen Staatsanwalt habe
anrufen müssen, der diese Fernsehfahndung verlangt.
Wir übersehen nicht, dass eine Fernsehfahndung ein er-
heblicher Eingriff in das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung ist. Ich erinnere mich aber genau,
dass die SPD immer wieder verlangt hat, dass den so
genannten Hilfsbeamten, also der Polizei, mehr Kompe-
tenzen und mehr Verantwortung übergeben werden soll-
te. In diesem Punkte scheut man sich nun.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 7909
(A)
(B)
(C)
(D)
Schließlich sind mir keine Fälle bekannt, in denen ei-
ne Fernsehfahndung bisher dazu geführt hat, dass es zu
einer „Ächtung“ eines Verdächtigen oder Straftäters ge-
kommen ist. Wir können und müssen hier den Verant-
wortlichen mehr Vertrauen entgegenbringen. Eines darf
ich aber auch von hier aus noch sagen: Wenn sich im
Rahmen der Vorbereitung der Ausstrahlung die Mög-
lichkeit ergibt, den Staatsanwalt einzubeziehen, so muss
dies geschehen.
Die beabsichtigte Beschränkung der Öffentlichkeits-
fahndung nach Zeugen gemäß § 131 a StPO wird von
uns ebenfalls abgelehnt. Mit § 131 a Abs. 4 werden die
berechtigten Interessen der Zeugen hinreichend ge-
schützt. Übrigens ist auch zu bedenken, dass die Nach-
forschung nach einem Zeugen nicht nur im Hinblick auf
belastende, sondern gerade auch durch die Staatsanwalt-
schaft im Hinblick auf entlastende Momente erfolgen
muss. Die Fahndung nach dem klassischem Hauptentlas-
tungszeugen darf nach unserer Ansicht nicht so vorge-
nommen werden, wie es nun der Änderungsvorschlag
der Regierungskoalition vorsieht. Ähnlich verhält sich
die Frage der Veröffentlichung von Lichtbildern zur
Identitätsfeststellung von Zeugen.
Bei dem in § 131 c StPO vorgesehenen richterlichen
Bestätigungsverfahren prophezeie ich Ihnen schon heute
eine erhebliche Mehrbelastung für die Gerichte. Im Üb-
rigen ist dies einer der Gründe, die mich ahnen lassen,
dass der Bundesrat von einer Anrufung des Vermitt-
lungsausschusses nicht weit entfernt ist.
Was die Versagung der Akteneinsicht nach § 147 der
Strafprozessordnung anbetrifft, so frage ich mich, ob
über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
hinaus noch eine verstärkte Akteneinsicht notwendig ist.
In diesem Zusammenhang darf ich auch darauf hinwei-
sen, dass viele Kollegen in letzter Zeit Briefe bekom-
men, in denen sich Bürger darüber beschweren, dass
Straftäter Einsicht in die Akten bekommen – ein im Üb-
rigen der Verteidigung selbstverständlich zustehendes
Recht –, in denen aber die Adressen der Zeugen aufge-
führt sind. Sicher, das Akteneinsichtsrecht ist ein für ein
rechtsstaatliches Strafverfahren unabdingbares Recht.
Die Frage des Umfanges und die Frage des Zeitpunktes
sind jedoch nach meiner Ansicht bisher durch Gesetz
und Rechtsprechung in befriedigendem Maße gelöst.
Einen weiteren Konflikt sehe ich bei der Regelung
des § 163 f. Die Verpflichtung, die Anordnung der län-
gerfristigen Observation innerhalb von 24 Stunden
durch die Staatsanwaltschaft bestätigen zu lassen, hat
auf den ersten Blick einiges für sich. Sie bedeutet im Er-
gebnis, dass eine Observation eines Beschuldigten an
mehr als zwei Tagen es notwendig macht, dass die
Staatsanwaltschaft in das Verfahren mit einbezogen
wird. Das betrifft aber letztlich fast jede Observation.
Nicht umsonst hat der Bundesrat in seiner Stellung-
nahme verlangt, dass eine Verlängerung der Anord-
nungskompetenz auf sieben Tage erfolgen sollte. Per-
sönlich halte ich diese Zeit für etwas zu lang, sie zeigt
jedoch genau das Gefüge, in dem sich die Koalition mit
ihren Vorstellungen einer 24-Stunden-Frist bewegt. Ich
darf bei dieser Gelegenheit auch noch daran erinnern,
dass die Zuständigkeitsverteilung des § 163 f StPO in ih-
rer ursprünglichen Fassung das wesentliche Zugeständ-
nis der Länder gegenüber der Bundesregierung war. Sie
war der Ausgleich für andere Regelungen, die mit
Mehrbelastungen der Justiz einhergehen. Auch hier pro-
voziert die Regierungskoalition unnötig das Risiko einer
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Län-
der.
Schließlich möchte ich noch auf die Frage der Ge-
währung von Akteneinsicht an Privatpersonen hinwei-
sen. Trotz der nicht gerade kurzen Diskussion im
Rechtsausschuss zu diesem Thema muss ich weiterhin
festhalten, dass die Unterscheidung der beiden Begriffe
rechtliches Interesse an der Gewährung der Einsicht ei-
nerseits und berechtigtes Interesse an der Einsicht ande-
rerseits äußerst diffizil ist. Besonders interessant ist die
Tatsache, dass der Begriff des rechtlichen Interesses,
wenn man einmal in den „Schönfelder“ schaut, zwar an
24 Stellen auftaucht , jedoch letztlich im Zivil- und Zi-
vilprozessrecht angesiedelt ist.
Der Begriff des berechtigten Interesses hingegen ist,
wie ja auch die Beschlussempfehlung richtig erläutert, in
der StPO in § 406 e vorhanden. Ich erachte es als ein
hohes Risiko, auch gegenüber der Rechtsprechung, hier
mit der Einführung eines neuen Begriffes in die StPO
für alle am Strafverfahren Beteiligten Schwierigkeiten
zu provozieren, ohne dass dazu Anlass besteht.
Schließlich ist auch nicht davon auszugehen, dass der
Begriff des berechtigten Interesses in § 115 Abs. 3
Strafvollzugsgesetz oder aber in § 80 des Jugendge-
richtsgesetzes identisch ist mit der Regelung des § 406 e
StPO.
Abschließend darf ich daher festhalten, dass ich auf
der einen Seite froh darüber bin, dass endlich eine ver-
fassungsgerichtliche Vorgabe erfüllt wird, dass ich aber
auf der anderen Seite aufgrund der vielen, letzlich zum
Nachteil einer effektiven Strafverfolgung eingeführten
Regelungen meiner Fraktion empfehlen musste, den Ge-
setzentwurf abzulehnen.
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Aktuellen Stunde: Die Ergebnisse des Russ-
land-Besuchs des deutschen Außenministers
Joseph Fischer am 20. Januar 2000 und die
Haltung der Bundesregierung zum Tschetsche-
nienkrieg (Zusatztagesordnungspunkt 12)
Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD): Niemand
zweifelt an unserem festen Willen, die russische Regie-
rung davon zu überzeugen: Der Krieg in Tschetschenien
muss beendet werden. Hält Moskau fest an der militäri-
schen Logik, wird es sich immer tiefer verstricken. Mili-
tärisch kann der Konflikt nicht gelöst werden. Selbst
wenn die 93 000 russischen Soldaten über die 11 000
tschetschenischen Rebellen siegen, Russland wäre dann
7910 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000
(A)
(B)
(C)
(D)
in höchster Gefahr, das Vertrauen der tschetschenischen
Bevölkerung vollends zu verlieren.
Aus dieser Gefahr kann sich Russland nur selbst be-
freien. Gerade wir, die wir mithelfen wollen, dass Russ-
land eine neue Chance bekommt, gerade wir, die wir die
strategische Partnerschaft zwischen der EU und Russ-
land erarbeitet haben, müssen versuchen, dem amtieren-
den Präsidenten Putin deutlich zu machen, was wir er-
warten: Wir wollen, dass Russland seinen Platz in der
Familie der europäischen Demokratien findet. Russland
gefährdet diese Chance selbst, wenn es nicht loslässt von
seiner Obsession, aus dem Süden des Kaukasus werde
Russlands Integrität überrannt.
Russland hat das Recht, sich gegen Terrorismus und
organisierte Kriminalität zu wehren. Daran zweifelt
niemand. Unsere Kritik setzt allerdings an den Mitteln
an, die Russland einsetzt in diesem Kampf. Das hat die
OSZE festgehalten, das hat die Parlamentarische Ver-
sammlung des Europarates gestern festgehalten und das
schreiben die russischen Gesetze vor. Außenminister
Joschka Fischer hat all dies dem amtierenden russischen
Präsidenten deutlich gemacht. Naiv wäre es zu glauben,
die Reise eines deutschen Außenministers würde den
russischen Präsidenten zwingen, unmittelbar militärische
Operationen fallen zu lassen. Aber beeindrucken wird es
Moskau, wie klar und unmissverständlich die Außenwelt
den Tschetschenienkrieg beurteilt. Jede Reise und je-
des persönliche Gespräch kann dazu beitragen, die
Selbstisolierung Russlands zu durchbrechen. Und in der
Tat: erste, wenn auch erst zaghafte Zeichen der Koope-
rationsbereitschaft sind zu erkennen:
– Am 9. Januar schreibt Vladimir Putin an die EU:
„Russland ist bereit, humanitäre Hilfe von internatio-
nalen Organisationen anzunehmen, zum Beispiel von
den VN, dem IRK und der EU“;
– am 11. Januar entscheidet die zentrale russische
Wahlkommission, dass eine Wahlkommission in
Tschetschenien eingerichtet werden soll, zuständig
für die Präsidentschaftswahlen und für die nachzuho-
lenden Wahlen zur Staats-Duma;
– „Russland“, schreibt Präsident Putin an BK Gerhard
Schröder, „ist bereit, eine strategische Partnerschaft
mit der EU zu entwickeln, und möchte, dass die EU
die Probleme versteht, mit denen Russland es zu tun
hat.“
Diese Zeichen sind zögerlich, gewiss. Sie reichen
nicht aus. Und doch: Sie signalisieren etwas. Sie deuten
hin auf die wachsende Erkenntnis, dass Russland uns
braucht, wie wir Russland brauchen, wenn es eine fried-
liche, gemeinsame Zukunft für Europa geben soll. Des-
halb erwägt der russische Präsident, einer dauerhaften
Präsenz des Europarates vor Ort zuzustimmen. Deshalb
erwarten wir von ihm, dass er eine Mission der OSZE in
der Region befürwortet.
Boris Jelzin hatte im ersten Tschetschenienkrieg,
prophetisch fast, beschrieben, was sich zwanghaft in
diesem Krieg wiederholt: „In den jüngsten Ereignissen
in Tschetschenien spiegelten sich alle Probleme des heu-
tigen Russlands wider.“ Ja, alle Probleme des heutigen
Russlands spiegeln sich wider in den Eruptionen der
Gewalt in Grosny.
Herr Außenminister, die SPD-Bundestagsfraktion
dankt Ihnen dafür, dass Sie dem amtierenden Präsiden-
ten immer wieder deutlich machen: Wir wollen Russ-
land in Europa, ein Russland, das seine Konflikte mit zi-
vilen Mitteln löst, damit alle Regionen Russlands in ei-
nem Europa leben können in Frieden mit allen anderen
Regionen unseres schwierigen Kontinents.
Anlage 4
Amtliche Mitteilungen
Die Fraktion der F.D.P. hat mit Schreiben vom 24.
Januar 2000 ihren Antrag „Missbilligung des Verhal-
tens des Bundesfinanzministers Oskar Lafontaine
und Stopp der Steuergesetze und des 630-Mark-
Gesetzes im Bundesrat“ – Drucksache 14/549 – zu-
rückgezogen.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der
nachstehenden Vorlage absieht:
Auswärtiger Ausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des
Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni
1998
– Drucksachen 14/1130, 14/1187 Nr. 1.5 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über den Stand der
Unterzeichnung und Ratifizierung europäischer Ab-
kommen und Konventionen durch die Bundesrepu-
blik Deutschland
– Drucksachen 14/740, 14/1012 Nr. 3 –
Haushaltsausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 1999
Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 12 26 Titel
732 01 – Baumaßnahmen zur Unterbringung der
Bundesregierung außerhalb des Parlamentsviertels
in Berlin – in Höhe in 105 Mio. DM und bei Kapitel
12 26 Titel 526 45 – Planungskosten für Baumaß-
nahmen außerhalb des Parlamentsviertels in Berlin –
in Höhe von 15 Mio. DM
– Drucksache 14/1809 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 1999
Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 13 Titel
656 26 – Beteiligung des Bundes in der knappschaft-
lichen Rentenversicherung –
– Drucksachen 14/2208, 14/2296 Nr. 2 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 1999
Überplanmäßige Ausgabe im Einzelplan 23; Kapitel
23 02 Titel 836 02 – Beteiligung der Bundesrepublik
Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 7911
(A)
(C)
Deutschland an Einrichtungen der Weltbankgrup-
pe –
– Drucksachen 14/2216, 14/2296 Nr. 3 –
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-schätzung
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Erster Bericht zur Umweltbildung
– Drucksachen 13/8878, 14/272 Nr. 180 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
tung abgesehen hat:
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 14/2009 Nr. 1.2
Drucksache 14/2104 Nr. 2.1
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Drucksache 14/2104 Nr. 2.24
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-heit
Drucksache 14/1936 Nr. 1.22
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Drucksache 14/1778 Nr. 1.2
Drucksache 14/1936 Nr. 1.11
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-schätzung
Drucksache 14/2009 Nr. 2.4
Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44
20