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    Plenarprotokoll 14/85 (neu) Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 85. Sitzung Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 I n h a l t : Eintritt des Abgeordneten Helmut Heiderich in den Deutschen Bundestag ........................... 7831 A Wahl des Abgeordneten Werner Schulz als stellvertretendes Mitglied in den Stiftungsrat der Stiftung zur Aufarbeitung der SED- Diktatur ........................................................... 7831 A Tagesordnungspunkt 10: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung – Berufsbildungsbericht 1999 – zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Ulrike Flach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung – Berufsbildungsbericht 1999 (Drucksachen 14/1056, 14/1225, 14/1934 (neu)) ....................................... 7831 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Abgeordneten Jürgen W. Möllemann, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: 9-Punkte- Konzept zur Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen (Drucksachen 14/335, 14/1294) ............... 7831 C Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF 7831 D Heinz Wiese (Ehingen) CDU/CSU ................. 7835 A Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ... 7837 A Cornelia Pieper F.D.P. .................................... 7839 A Maritta Böttcher PDS ...................................... 7840 D Willi Brase SPD .............................................. 7842 A Ilse Aigner CDU/CSU ................................. 7843 D Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU ...................... 7844 D Thomas Rachel CDU/CSU .......................... 7846 C Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Maria Eichhorn, Klaus Holetschek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Endbericht der Enquete-Kommission „So genannte Sekten und Psychogruppen“ (Drucksache 14/2361) ................................ 7848 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Fortführung der Beratungen zum Endbericht der Enque- te-Kommission „Sog. Sekten und Psy- chogruppen“ (Drucksache 14/2568) .......... 7848 C Klaus Holetschek CDU/CSU .......................... 7848 D Dr. Hans Peter Bartels SPD ............................. 7851 A Birgit Homburger F.D.P. ................................. 7852 C Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................ 7854 A II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 Ulla Jelpke PDS .............................................. 7855 C Renate Rennebach SPD .................................. 7856 B Ronald Pofalla CDU/CSU .............................. 7857 C Tagesordnungspunkt 12: Große Anfrage der Abgeordneten Ulrich Heinrich, Jürgen Koppelin, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion F.D.P.: Re- form der landwirtschaftlichen Sozial- versicherungsträger (Drucksachen 14/1557, 14/1759) .............. 7858 D Jürgen Koppelin F.D.P. ................................... 7859 A Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BML................................................................. 7860 C Jürgen Koppelin F.D.P. ............................... 7861 C Siegfried Hornung CDU/CSU ........................ 7862 B Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN .. 7863 D Kersten Naumann PDS ................................... 7865 B Christel Deichmann SPD ................................ 7866 A Albert Deß CDU/CSU .................................... 7867 A Waltraud Wolff (Zielitz) SPD ......................... 7868 D Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Hanna Wolf (München), Lilo Friedrich (Mettmann), weiteren Abgeordneten und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Marieluise Beck (Bremen), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ausländer- gesetzes (Drucksache 14/2368) ................. 7870 D Hanna Wolf (München) SPD .......................... 7871 A Ilse Falk CDU/CSU ........................................ 7872 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 7874 B Dr. Max Stadler F.D.P. ................................... 7876 A Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................ 7877 B Ulla Jelpke PDS .............................................. 7877 D Lilo Friedrich (Mettmann) SPD ...................... 7878 D Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU ....................... 7880 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Parl. Staats- sekretärin BMI ................................................. 7882 C Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Dr. Uwe-Jens Rössel, Heide- marie Ehlert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Einstieg in eine umfas- sende Reform der Finanzierung der Städte, Gemeinden und Landkreise (Re- form der Kommunalfinanzierung) (Drucksachen 14/1302, 14/2556) ............... 7883 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS ............................... 7884 A Bernd Scheelen SPD ....................................... 7885 A Dr. Ilja Seifert PDS ..................................... 7886 A Dr. Uwe-Jens Rössel PDS ........................... 7886 D Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU ................ 7888 A Dr. Uwe-Jens Rössel PDS ........................... 7889 B Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 7890 C Gerhard Schüßler F.D.P. ................................. 7891 C Zusatztagesordnungspunkt 12: Aktuelle Stunde betr. Die Ergebnisse des Russland-Besuches des deutschen Au- ßenministers Joseph Fischer am 20. Ja- nuar 2000 und die Haltung der Bundes- regierung zum Tschetschenienkrieg ....... 7892 B Wolfgang Gehrcke PDS .................................. 7892 B Kurt Palis SPD ................................................ 7893 C Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU ............ 7894 D Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 7895 D Ulrich Irmer F.D.P. ......................................... 7896 D Rudolf Bindig SPD ......................................... 7897 C Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) CDU/CSU .. 7898 B Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 7899 C Carsten Hübner PDS ....................................... 7900 B Joseph Fischer, Bundesminister AA ............... 7901 D Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU ............. 7904 A Gernot Erler SPD ............................................ 7905 A Nächste Sitzung ............................................... 7906 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 7907 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 III Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Strafverfahrens- rechts (84. Sitzung, Zusatztagsordnungs- punkt 10) Jörg van Essen F.D.P. .................................... 7908 B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Aktuellen Stunde: Die Ergebnisse des Russland-Besuchs des deutschen Außenministers Joseph Fischer am 20. Januar 2000 und die Haltung der Bun- desregierung zum Tschetschenienkrieg (Zu- satztagesordnungpunkt 12) Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD ................. 7909 D Anlage 4 Amtliche Mitteilungen .................................... 7910 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 7831 (B) (D) 85. Sitzung Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 Beginn: 9.00 Uhr
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    __________ *) Anlage 3 Gernot Erler Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 7907 (A) (B) (C) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 28.01.2000 * Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2000 Behrendt, Wolfgang SPD 28.01.2000 * Bernhardt, Otto CDU/CSU 28.01.2000 Bläss, Petra PDS 28.01.2000 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 28.01.2000 * Carstensen (Nordstrand), Peter H. CDU/CSU 28.01.2000 Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2000 Fischer (Homburg), Lothar SPD 28.01.2000 Fischer (Karlsruhe-Land), Axel CDU/CSU 28.01.2000 Fograscher, Gabriele SPD 28.01.2000 Formanski, Norbert SPD 28.01.2000 Frick, Gisela F.D.P. 28.01.2000 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 28.01.2000 Gebhardt, Fred PDS 28.01.2000 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Gerhardt, Wolfgang F.D.P. 28.01.2000 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2000 Gröhe, Hermann CDU/CSU 28.01.2000 Günther (Duisburg), Horst CDU/CSU 28.01.2000 Haack (Extertal), Karl-Hermann SPD 28.01.2000 Hanewinckel, Christel SPD 28.01.2000 Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 28.01.2000 Hofbauer, Klaus CDU/CSU 28.01.2000 Hollerith, Josef CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 28.01.2000 * Jaffke, Susanne CDU/CSU 28.01.2000 Jünger, Sabine PDS 28.01.2000 Kalb, Bartholomäus CDU/CSU 28.01.2000 Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 28.01.2000 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 28.01.2000 Lamers, Karl CDU/CSU 28.01.2000 Leidinger, Robert SPD 28.01.2000 Lietz, Ursula CDU/CSU 28.01.2000 Lippmann, Heidi PDS 28.01.2000 Dr. Lippold (Offenbach) Klaus W. CDU/CSU 28.01.2000 Lörcher, Christa SPD 28.01.2000 * Maaß (Wilhelmshaven), Erich CDU/CSU 28.01.2000 Mark, Lothar SPD 28.01.2000 Dr. Mayer (Siegertsbrunn) Martin CDU/CSU 28.01.2000 Michels, Meinolf CDU/CSU 28.01.2000 * Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 28.01.2000 Neuhäuser, Rosel PDS 28.01.2000 Neumann (Gotha), Gerhard SPD 28.01.2000 * Ostrowski, Christine PDS 28.01.2000 Poß, Joachim SPD 28.01.2000 Dr. Protzner, Bernd R. CDU/CSU 28.01.2000 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 28.01.2000 Rübenkönig, Gerhard SPD 28.01.2000 Rühe, Volker CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 28.01.2000 Schaich-Walch, Gudrun SPD 28.01.2000 Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 28.01.2000 Schlee, Dietmar CDU/CSU 28.01.2000 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 28.01.2000 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 28.01.2000 von Schmude, Michael CDU/CSU 28.01.2000 * Schur, Gustav-Adolf PDS 28.01.2000 Dr. Schwarz-Schilling, Christian CDU/CSU 28.01.2000 Siebert, Bernd CDU/CSU 28.01.2000 * 7908 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 (A) (B) (C) (D) Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Simm, Erika SPD 28.01.2000 Dr. Spielmann, Margrit SPD 28.01.2000 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Frhr. von Stetten, Wolfgang CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 28.01.2000 Veit, Rüdiger SPD 28.01.2000 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2000 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Wend, Rainer SPD 28.01.2000 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 28.01.2000 Wiefelspütz, Dieter SPD 28.01.2000 Willner, Gert CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 28.01.2000 * Wohlleben, Verena SPD 28.01.2000 Zapf, Uta SPD 28.01.2000 Zierer, Benno CDU/CSU 28.01.2000 * __________ * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Strafverfahrens- rechts (84. Sitzung, Zusatztagesordnungs- punkt 10) Jörg von Essen (F.D.P.): „Was lange währt, wird endlich gut“, so könnte man die heutige Beschlussfas- sung zum Strafverfahrensänderungsgesetz übertiteln. Zwar steht noch die Entscheidung des Bundesrates zum Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 aus, jedoch wird in weiten Teilen auch, wie die Abstimmung im Rechts- ausschuss gezeigt hat, mit Zustimmung der F.D.P end- lich eine verfassungsrechtliche Vorgabe umgesetzt, die uns im Rechtsausschuss lange und häufig beschäftigt hat. Aus Gründen, die ich Ihnen nachher noch im Einzel- nen darlegen werde, kann die F.D.P. dem Entwurf den- noch nicht zustimmen. Der Gesetzentwurf bewegt sich in dem sensiblen Dreieck zwischen effektiver Strafver- folgung, Schutz des Rechtes auf informationelle Selbst- bestimmung und dem Opferschutz. Die alte Koalition hat mit dem so genannten Frank- furter Flughafenkompromiss eine gute Vorarbeit geleis- tet. Auf diesem baut die heutige Regierung auf und fin- det deswegen auch in den Bereichen, in denen sie unsere Vorschläge übernimmt, unsere Unterstützung. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich anmerken, dass sich die bayerische Landesregierung, wenn sie nun sieht, welche Beschlussfassung heute durch die Mehr- heit gefasst worden ist, dringend fragen sollte, ob ihr Verhalten, das letztlich Mitte 1999 zum Scheitern des Strafverfahrensänderungsgesetzes geführt hat, vernünf- tig, sinnvoll und effektiv war. Es wäre besser gewesen, sie hätte den Spatzen in die Hand genommen, als sich nun möglicherweise mit der Taube auf dem Dach zu be- gnügen. Der Grund unserer Ablehnung ist, wie bereits ausge- führt, dass die Bundesregierung die ursprünglich verein- barte Linie, die zwischen Bund und Ländern, und zwar sowohl von CDU- als auch von SPD-geführten Ländern vereinbart worden war, nicht eingehalten worden ist. Die von Rot-Grün im Rechtsausschuss vorgelegten Änderungsanträge tragen deutlich grüne Handschrift. Es ist auch zu vermuten, dass es sich bei dem, was an Än- derungsanträgen bis heute zur Verabschiedung vorliegt, letztlich um ein Gegengeschäft zu Gesetzesvorhaben handelt, die entweder schon verabschiedet worden sind oder in Zukunft noch kommen werden. Jedenfalls ist es für mich nicht nachvollziehbar, wie sich die SPD auf diese Linie hat begeben können. Die Änderungsanträge haben die Gewichte im Be- reich des Strafverfahrensänderungsgesetzes erkennbar zum Nachteil einer effektiven Strafverfolgung und damit sehr häufig auch zum Nachteil der Opfer verschoben. Die in § 131 StPO des Entwurfes vorgesehene Allkom- petenz der Hilfsbeamten für die Veranlassung der Öf- fentlichkeitsfahndung zum Zwecke der Festnahme, die nun auf die Fälle beschränkt werden soll, in denen der Festgenommene entweicht oder sich sonst der Bewa- chung entzieht, ist hierfür ein Beispiel. Insbesondere der Ausschluss der Inanspruchnahme des Fernsehens in Eil- fällen durch die Polizei ist abzulehnen. Man stelle sich nur einmal den Fall vor, dass ein Sexualstraftäter flüch- tet. Mit jeder Minute, die verstreicht, ohne dass im Fern- sehen ein entsprechendes Bild von ihm veröffentlicht wird, besteht Gefahr, dass man seiner nicht habhaft wird, oder aber, dass man bei entsprechender Fernseh- ausstrahlung seiner hätte habhaft werden können. Wenn in diesen Fällen auch nur ein weiteres Sexualverbrechen durch diesen Täter begangen wird, dann möchte ich se- hen, wie die Verantwortlichen dann darauf hinweisen wollen, dass man ja erst einmal einen Staatsanwalt habe anrufen müssen, der diese Fernsehfahndung verlangt. Wir übersehen nicht, dass eine Fernsehfahndung ein er- heblicher Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist. Ich erinnere mich aber genau, dass die SPD immer wieder verlangt hat, dass den so genannten Hilfsbeamten, also der Polizei, mehr Kompe- tenzen und mehr Verantwortung übergeben werden soll- te. In diesem Punkte scheut man sich nun. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 7909 (A) (B) (C) (D) Schließlich sind mir keine Fälle bekannt, in denen ei- ne Fernsehfahndung bisher dazu geführt hat, dass es zu einer „Ächtung“ eines Verdächtigen oder Straftäters ge- kommen ist. Wir können und müssen hier den Verant- wortlichen mehr Vertrauen entgegenbringen. Eines darf ich aber auch von hier aus noch sagen: Wenn sich im Rahmen der Vorbereitung der Ausstrahlung die Mög- lichkeit ergibt, den Staatsanwalt einzubeziehen, so muss dies geschehen. Die beabsichtigte Beschränkung der Öffentlichkeits- fahndung nach Zeugen gemäß § 131 a StPO wird von uns ebenfalls abgelehnt. Mit § 131 a Abs. 4 werden die berechtigten Interessen der Zeugen hinreichend ge- schützt. Übrigens ist auch zu bedenken, dass die Nach- forschung nach einem Zeugen nicht nur im Hinblick auf belastende, sondern gerade auch durch die Staatsanwalt- schaft im Hinblick auf entlastende Momente erfolgen muss. Die Fahndung nach dem klassischem Hauptentlas- tungszeugen darf nach unserer Ansicht nicht so vorge- nommen werden, wie es nun der Änderungsvorschlag der Regierungskoalition vorsieht. Ähnlich verhält sich die Frage der Veröffentlichung von Lichtbildern zur Identitätsfeststellung von Zeugen. Bei dem in § 131 c StPO vorgesehenen richterlichen Bestätigungsverfahren prophezeie ich Ihnen schon heute eine erhebliche Mehrbelastung für die Gerichte. Im Üb- rigen ist dies einer der Gründe, die mich ahnen lassen, dass der Bundesrat von einer Anrufung des Vermitt- lungsausschusses nicht weit entfernt ist. Was die Versagung der Akteneinsicht nach § 147 der Strafprozessordnung anbetrifft, so frage ich mich, ob über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinaus noch eine verstärkte Akteneinsicht notwendig ist. In diesem Zusammenhang darf ich auch darauf hinwei- sen, dass viele Kollegen in letzter Zeit Briefe bekom- men, in denen sich Bürger darüber beschweren, dass Straftäter Einsicht in die Akten bekommen – ein im Üb- rigen der Verteidigung selbstverständlich zustehendes Recht –, in denen aber die Adressen der Zeugen aufge- führt sind. Sicher, das Akteneinsichtsrecht ist ein für ein rechtsstaatliches Strafverfahren unabdingbares Recht. Die Frage des Umfanges und die Frage des Zeitpunktes sind jedoch nach meiner Ansicht bisher durch Gesetz und Rechtsprechung in befriedigendem Maße gelöst. Einen weiteren Konflikt sehe ich bei der Regelung des § 163 f. Die Verpflichtung, die Anordnung der län- gerfristigen Observation innerhalb von 24 Stunden durch die Staatsanwaltschaft bestätigen zu lassen, hat auf den ersten Blick einiges für sich. Sie bedeutet im Er- gebnis, dass eine Observation eines Beschuldigten an mehr als zwei Tagen es notwendig macht, dass die Staatsanwaltschaft in das Verfahren mit einbezogen wird. Das betrifft aber letztlich fast jede Observation. Nicht umsonst hat der Bundesrat in seiner Stellung- nahme verlangt, dass eine Verlängerung der Anord- nungskompetenz auf sieben Tage erfolgen sollte. Per- sönlich halte ich diese Zeit für etwas zu lang, sie zeigt jedoch genau das Gefüge, in dem sich die Koalition mit ihren Vorstellungen einer 24-Stunden-Frist bewegt. Ich darf bei dieser Gelegenheit auch noch daran erinnern, dass die Zuständigkeitsverteilung des § 163 f StPO in ih- rer ursprünglichen Fassung das wesentliche Zugeständ- nis der Länder gegenüber der Bundesregierung war. Sie war der Ausgleich für andere Regelungen, die mit Mehrbelastungen der Justiz einhergehen. Auch hier pro- voziert die Regierungskoalition unnötig das Risiko einer Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Län- der. Schließlich möchte ich noch auf die Frage der Ge- währung von Akteneinsicht an Privatpersonen hinwei- sen. Trotz der nicht gerade kurzen Diskussion im Rechtsausschuss zu diesem Thema muss ich weiterhin festhalten, dass die Unterscheidung der beiden Begriffe rechtliches Interesse an der Gewährung der Einsicht ei- nerseits und berechtigtes Interesse an der Einsicht ande- rerseits äußerst diffizil ist. Besonders interessant ist die Tatsache, dass der Begriff des rechtlichen Interesses, wenn man einmal in den „Schönfelder“ schaut, zwar an 24 Stellen auftaucht , jedoch letztlich im Zivil- und Zi- vilprozessrecht angesiedelt ist. Der Begriff des berechtigten Interesses hingegen ist, wie ja auch die Beschlussempfehlung richtig erläutert, in der StPO in § 406 e vorhanden. Ich erachte es als ein hohes Risiko, auch gegenüber der Rechtsprechung, hier mit der Einführung eines neuen Begriffes in die StPO für alle am Strafverfahren Beteiligten Schwierigkeiten zu provozieren, ohne dass dazu Anlass besteht. Schließlich ist auch nicht davon auszugehen, dass der Begriff des berechtigten Interesses in § 115 Abs. 3 Strafvollzugsgesetz oder aber in § 80 des Jugendge- richtsgesetzes identisch ist mit der Regelung des § 406 e StPO. Abschließend darf ich daher festhalten, dass ich auf der einen Seite froh darüber bin, dass endlich eine ver- fassungsgerichtliche Vorgabe erfüllt wird, dass ich aber auf der anderen Seite aufgrund der vielen, letzlich zum Nachteil einer effektiven Strafverfolgung eingeführten Regelungen meiner Fraktion empfehlen musste, den Ge- setzentwurf abzulehnen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Aktuellen Stunde: Die Ergebnisse des Russ- land-Besuchs des deutschen Außenministers Joseph Fischer am 20. Januar 2000 und die Haltung der Bundesregierung zum Tschetsche- nienkrieg (Zusatztagesordnungspunkt 12) Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD): Niemand zweifelt an unserem festen Willen, die russische Regie- rung davon zu überzeugen: Der Krieg in Tschetschenien muss beendet werden. Hält Moskau fest an der militäri- schen Logik, wird es sich immer tiefer verstricken. Mili- tärisch kann der Konflikt nicht gelöst werden. Selbst wenn die 93 000 russischen Soldaten über die 11 000 tschetschenischen Rebellen siegen, Russland wäre dann 7910 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 (A) (B) (C) (D) in höchster Gefahr, das Vertrauen der tschetschenischen Bevölkerung vollends zu verlieren. Aus dieser Gefahr kann sich Russland nur selbst be- freien. Gerade wir, die wir mithelfen wollen, dass Russ- land eine neue Chance bekommt, gerade wir, die wir die strategische Partnerschaft zwischen der EU und Russ- land erarbeitet haben, müssen versuchen, dem amtieren- den Präsidenten Putin deutlich zu machen, was wir er- warten: Wir wollen, dass Russland seinen Platz in der Familie der europäischen Demokratien findet. Russland gefährdet diese Chance selbst, wenn es nicht loslässt von seiner Obsession, aus dem Süden des Kaukasus werde Russlands Integrität überrannt. Russland hat das Recht, sich gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität zu wehren. Daran zweifelt niemand. Unsere Kritik setzt allerdings an den Mitteln an, die Russland einsetzt in diesem Kampf. Das hat die OSZE festgehalten, das hat die Parlamentarische Ver- sammlung des Europarates gestern festgehalten und das schreiben die russischen Gesetze vor. Außenminister Joschka Fischer hat all dies dem amtierenden russischen Präsidenten deutlich gemacht. Naiv wäre es zu glauben, die Reise eines deutschen Außenministers würde den russischen Präsidenten zwingen, unmittelbar militärische Operationen fallen zu lassen. Aber beeindrucken wird es Moskau, wie klar und unmissverständlich die Außenwelt den Tschetschenienkrieg beurteilt. Jede Reise und je- des persönliche Gespräch kann dazu beitragen, die Selbstisolierung Russlands zu durchbrechen. Und in der Tat: erste, wenn auch erst zaghafte Zeichen der Koope- rationsbereitschaft sind zu erkennen: – Am 9. Januar schreibt Vladimir Putin an die EU: „Russland ist bereit, humanitäre Hilfe von internatio- nalen Organisationen anzunehmen, zum Beispiel von den VN, dem IRK und der EU“; – am 11. Januar entscheidet die zentrale russische Wahlkommission, dass eine Wahlkommission in Tschetschenien eingerichtet werden soll, zuständig für die Präsidentschaftswahlen und für die nachzuho- lenden Wahlen zur Staats-Duma; – „Russland“, schreibt Präsident Putin an BK Gerhard Schröder, „ist bereit, eine strategische Partnerschaft mit der EU zu entwickeln, und möchte, dass die EU die Probleme versteht, mit denen Russland es zu tun hat.“ Diese Zeichen sind zögerlich, gewiss. Sie reichen nicht aus. Und doch: Sie signalisieren etwas. Sie deuten hin auf die wachsende Erkenntnis, dass Russland uns braucht, wie wir Russland brauchen, wenn es eine fried- liche, gemeinsame Zukunft für Europa geben soll. Des- halb erwägt der russische Präsident, einer dauerhaften Präsenz des Europarates vor Ort zuzustimmen. Deshalb erwarten wir von ihm, dass er eine Mission der OSZE in der Region befürwortet. Boris Jelzin hatte im ersten Tschetschenienkrieg, prophetisch fast, beschrieben, was sich zwanghaft in diesem Krieg wiederholt: „In den jüngsten Ereignissen in Tschetschenien spiegelten sich alle Probleme des heu- tigen Russlands wider.“ Ja, alle Probleme des heutigen Russlands spiegeln sich wider in den Eruptionen der Gewalt in Grosny. Herr Außenminister, die SPD-Bundestagsfraktion dankt Ihnen dafür, dass Sie dem amtierenden Präsiden- ten immer wieder deutlich machen: Wir wollen Russ- land in Europa, ein Russland, das seine Konflikte mit zi- vilen Mitteln löst, damit alle Regionen Russlands in ei- nem Europa leben können in Frieden mit allen anderen Regionen unseres schwierigen Kontinents. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion der F.D.P. hat mit Schreiben vom 24. Januar 2000 ihren Antrag „Missbilligung des Verhal- tens des Bundesfinanzministers Oskar Lafontaine und Stopp der Steuergesetze und des 630-Mark- Gesetzes im Bundesrat“ – Drucksache 14/549 – zu- rückgezogen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1998 – Drucksachen 14/1130, 14/1187 Nr. 1.5 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unterzeichnung und Ratifizierung europäischer Ab- kommen und Konventionen durch die Bundesrepu- blik Deutschland – Drucksachen 14/740, 14/1012 Nr. 3 – Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1999 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 12 26 Titel 732 01 – Baumaßnahmen zur Unterbringung der Bundesregierung außerhalb des Parlamentsviertels in Berlin – in Höhe in 105 Mio. DM und bei Kapitel 12 26 Titel 526 45 – Planungskosten für Baumaß- nahmen außerhalb des Parlamentsviertels in Berlin – in Höhe von 15 Mio. DM – Drucksache 14/1809 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1999 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 13 Titel 656 26 – Beteiligung des Bundes in der knappschaft- lichen Rentenversicherung – – Drucksachen 14/2208, 14/2296 Nr. 2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1999 Überplanmäßige Ausgabe im Einzelplan 23; Kapitel 23 02 Titel 836 02 – Beteiligung der Bundesrepublik Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 7911 (A) (C) Deutschland an Einrichtungen der Weltbankgrup- pe – – Drucksachen 14/2216, 14/2296 Nr. 3 – Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-schätzung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Erster Bericht zur Umweltbildung – Drucksachen 13/8878, 14/272 Nr. 180 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuss Drucksache 14/2009 Nr. 1.2 Drucksache 14/2104 Nr. 2.1 Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Drucksache 14/2104 Nr. 2.24 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-heit Drucksache 14/1936 Nr. 1.22 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 14/1778 Nr. 1.2 Drucksache 14/1936 Nr. 1.11 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-schätzung Drucksache 14/2009 Nr. 2.4 Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
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    Rede von Anke Fuchs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Jetzt hat die Kolle-
    gin Schewe-Gerigk, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.


    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Kollegen! Auf dem langen Weg, Frauenrechte als Men-
    schenrechte zu achten, gehen wir heute einen großen
    Schritt voran. Wir wollen den § 19 des Ausländergeset-
    zes ändern, der in der Vergangenheit – Frau Falk, ich
    bin nicht Ihrer Meinung, dass die alte Regelung gereicht
    hat – unendliches Leid über Migrantinnen gebracht hat.


    (Beifall der Abg. Hanna Wolf [München] [SPD])


    Ausländische Frauen werden nicht länger vor der Alter-
    native stehen, entweder vier Jahre lang Misshandlungen
    durch ihren Ehemann ertragen oder Deutschland verlas-
    sen zu müssen. Endlich schützt der Staat die Opfer und
    nicht länger die Täter.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS)


    Seit nahezu zehn Jahren fordern die Grünen gemein-
    sam mit Initiativen diese Änderungen im Ausländer-
    recht, um die unmenschliche Abschiebepraxis endlich zu
    beenden. Den Gesetzentwurf der Grünen, den wir in der
    letzten Legislaturperiode vorgelegt haben und der ein
    sofortiges eigenständiges Aufenthaltsrecht vorsah, haben
    Sie vonseiten der CDU/CSU und F.D.P. damals abge-
    lehnt.

    Nach geltendem Recht haben ausländische Ehefrauen
    in den ersten vier Ehejahren in Deutschland kein eige-
    nes, sondern ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht. Die
    Folgen wurden von Frau Wolf schon genannt: Bei
    Scheidung oder Trennung während dieser Zeit werden
    die Frauen in ihr Heimatland ausgewiesen. Zudem
    ist § 19 in der Hand des Ehemannes zu einem Machtmit-
    tel geworden; denn wenn er seine Frau geprügelt oder
    vergewaltigt hat und sie deshalb ins Frauenhaus geflo-
    hen ist, brauchte er bisher lediglich zur Ausländerbehör-
    de zu gehen und die eheliche Lebensgemeinschaft für
    beendet zu erklären.

    Alles Weitere hat bisher der Staat für ihn erledigt. Er
    hat die Frau ausgewiesen, obwohl häufig Ausgrenzun-
    gen, Diskriminierungen, manchmal sogar lebensbe-
    drohende Handlungen im Heimatland zu ertragen waren.

    Doch damit nicht genug. Der Ehemann kann sich so-
    gar seiner Unterhaltsverpflichtung entziehen. Ich nenne
    dieses Täterschutz statt Opferschutz.

    Daneben – auch darauf wurde schon hingewiesen –
    ist der § 19 für Heiratshändler ein willkommenes In-
    strument, um besonders osteuropäische Frauen als Ware
    zu handeln. Ich sehe die Anzeigen, die folgendermaßen
    lauten: „100 Russinnen, lieb, anschmiegsam, fleißig,
    aber keine eigenen Ansprüche“. Mir liegen Unterlagen
    vor, wonach viele sogar sehr offensiv mit dem deutschen
    Recht werben. Sie sagen nämlich: Bei kostenlosem Um-
    tausch von ausländischen Ehefrauen hilft der Staat. Bei
    Nichtgefallen Ware zurück. Die männlichen Kunden
    können sich darauf verlassen, dass der Staat ihre Arbeit
    innerhalb der Vierjahresfrist erledigt.

    Diesen unerträglichen Zustand wollte eigentlich
    schon die alte Regierung beenden, hat es allerdings 1997
    auch mit dem Vermittlungsausschussergebnis nicht ge-
    schafft.


    (Dr. Max Stadler [F.D.P.]: Wer war denn da im Vermittlungsausschuss?)


    Sie hatten damals gesagt, zur Vermeidung einer au-
    ßergewöhnlichen Härte soll es ein sofortiges eigenstän-
    diges Aufenthaltsrecht geben. Die Erfahrung zeigt aber,
    dass diese außergewöhnliche Härte in den wenigsten
    Fällen angewandt wurde. Sie war im Gesetz nicht klar
    definiert. Das, was der Vermittlungsausschuss in seiner
    Begründung wollte, ist in vielen Bundesländern so nicht
    angewandt worden. Die Misshandlung durch den Ehe-
    mann hat in vielen Fällen kein Abschiebungshindernis
    dargestellt.

    Hinzu kommen musste vielmehr, dass beim Verlas-
    sen des Landes der Frau ungleich größere Schwierigkei-
    ten auferlegt worden wären als jeder anderen Auslände-

    Ilse Falk






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    rin oder jedem anderen Ausländer, die Deutschland ver-
    lassen.

    Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen haben bereits
    seit 1998 auf dem Erlasswege die Möglichkeit geschaf-
    fen, dass die Trennung vom Ehemann wegen psychi-
    scher und physischer Gewalt nicht zur Ausweisung
    führt.

    Ganz anders Bayern: Bayern errichtet die Hürden so
    hoch, dass das Gesetz faktisch überhaupt nicht greifen
    kann. Konkret heißt das: Um nicht ausgewiesen zu wer-
    den, muss die ausländische Ehefrau sich fast zu Tode
    quälen lassen. In Bayern muss ihr eine schwere Kör-
    perverletzung zugefügt werden, und Sie wissen, wie
    dies im Strafgesetz definiert ist. Schwere Körperverlet-
    zung bedeutet den Verlust eines lebenswichtigen Glie-
    des oder des Sehvermögens, die Betroffene müsste ge-
    lähmt oder geisteskrank sein.

    Diese Kriterien haben doch die vielen Frauen nicht
    erfüllen können. Das bedeutet, dass dieses Gesetz für sie
    faktisch keine Wirkung hatte.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Diese unmenschliche Handhabungen des Ausländer-
    gesetzes wollen wir jetzt beenden. Den Fall Tülay O. hat
    Kollegin Wolf hier schon dargestellt. Ich will das nicht
    wiederholen. Hier ist es so gewesen, dass das Verwal-
    tungsgericht Augsburg und auch der bayerische Petiti-
    onsausschuss gesagt haben, es liege hier keine außerge-
    wöhnliche Härte vor. Diese unzumutbaren Situationen
    haben jetzt ein Ende.

    Ich bin froh darüber, dass wir endlich eine bundes-
    einheitliche verbindliche Regelung schaffen können.
    Verfahren nach § 19 werden somit nicht länger ein Rou-
    lettespiel für die Betroffenen sein. Die auslän-dischen
    Ehefrauen müssen vor der Willkür des Ehe-mannes und
    auch der Behörden geschützt werden, wie dies seit Jah-
    ren von Migrantinnenverbänden gefordert wird.

    An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal ganz
    herzlich auch bei den Mitarbeiterinnen in den Frauen-
    häusern bedanken, die trotz der prekären rechtlichen Si-
    tuation immer Hilfe angeboten haben. Das war keine
    Selbstverständlichkeit, und sie waren manchmal sehr
    nahe am Rande des Gesetzes.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich in
    diesem Zusammenhang noch auf einen anderen Aspekt
    eingehen. Wir haben vor zwei Jahren eine Reform des
    Sexualstrafrechts umgesetzt, nämlich die Vergewalti-
    gung in der Ehe strafbar gemacht. Von dieser Reform
    hatten die ausländischen Frauen bisher überhaupt keinen
    Gebrauch machen können, denn hätten sie ihren Ehe-
    mann wegen der Vergewaltigung angezeigt und er wäre
    inhaftiert worden, hätten sie umgehend das Land verlas-
    sen müssen, zum einen wegen des Bezugs der Sozialhil-
    fe, zum anderen, weil die eheliche Lebensgemeinschaft

    aufgelöst gewesen wäre. Insofern haben wir hier einen
    direkten Zusammenhang zwischen dem Ausländerrecht
    und dem § 177.

    Die Würde des Menschen, das Recht auf körperliche
    Unversehrtheit, die Gleichheit vor dem Gesetz und das
    Selbstbestimmungsrecht sind grundrechtliche Werte, die
    nicht nur für Deutsche gelten, sondern auch für auslän-
    dische Männer und Frauen.

    Nun zum Gesetzentwurf. Er sieht vor, die für das ei-
    genständige Aufenthaltsrecht erforderliche Ehe-
    bestandspflicht von vier auf zwei Jahre zu reduzieren.
    Er benennt weiterhin Kriterien, nach denen Frauen im
    Falle einer besonderen Härte ein sofortiges eigenständi-
    ges Aufenthaltsrecht bekommen. Frau Falk, Sie haben
    gesagt, man müsse dies ins Gesetz schreiben. Es gibt
    Verwaltungsrichtlinien, in denen sehr genau geregelt ist,
    wie der entsprechende Einzelfall zu handhaben ist. Na-
    türlich müssen Richterinnen und Richter entscheiden, ob
    eine besondere Härte vorliegt. Es wird nicht ausreichen,
    dass die Frau sagt: Es ist eine besondere Härte für mich.
    – Natürlich wird das einem Prüfverfahren unterzogen.
    Ich kann Ihre Bedenken nicht teilen.

    Endlich wird auch das Kindeswohl berücksichtigt.
    Das ist eine wichtige Sache, die wir im Rahmen der
    UN-Kinderrechtskonvention unbedingt umsetzen müs-
    sen.

    Der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht nur für uns
    rot-grüne Parlamentarierinnen und Parlamentarier wich-
    tig, sondern auch ein großer Erfolg für unseren Rechts-
    staat.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)


    Wie groß die Erleichterung bei den betroffenen Frauen,
    bei den Anwaltsbüros und Beratungsstellen ist, zeigen
    zahlreiche Briefe und Telefonate, die ich in den letzten
    Wochen erhalten habe. Dieser Gesetzentwurf ist ein
    wichtiger Reformschritt. Das Ziel der Bündnisgrünen ist
    es, grundsätzlich ein vom Ehemann unabhängiges Auf-
    enthaltsrecht zu schaffen. Aber Reformen müssen behut-
    sam angegangen werden. Dies hat uns die Vergangen-
    heit gelehrt.

    Im Zusammenhang mit der Diskussion über men-
    schenwürdige Regelungen des § 19 des Ausländergeset-
    zes haben besonders Sie, meine Herren von der
    CDU/CSU, und auch Frau Falk in der letzten Zeit häufig
    Panik gemacht, indem Sie behauptet haben, die Zahl der
    Scheinehen steige. Diese Vermutung ist einfach ins
    Blaue hinein gesprochen und entbehrt jeglicher Daten-
    grundlage. Ich habe mich auf dieses Argument vorberei-
    tet: Ich habe mir Zahlenmaterial vom Statistischen Bun-
    desamt geben lassen und habe geprüft, ob binationale
    Ehen oder Ehen von Migrantinnen und Migranten häufi-
    ger geschieden werden als deutsche. Dem ist nicht so.
    Insofern können Ihre Bedenken beiseite geschoben wer-
    den. Es gibt also keinen guten sachlichen Grund, eine
    Reform des § 19 des Ausländergesetzes abzulehnen.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition
    und vor allem von der F.D.P., Sie wissen um die schwie-

    Irmingard Schewe-Gerigk






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    rige Situation von ausländischen Frauen. Wir haben in
    der Vergangenheit häufiger darüber diskutiert. Sie wis-
    sen auch, dass wir aufgrund der bestehenden Probleme
    neue Regelungen benötigen. Ich bitte Sie deshalb:
    Schließen Sie sich unserem Gesetzentwurf an, damit wir
    endlich gemeinsam diesen wichtigen frauenpolitischen
    Schritt in der Geschichte des Ausländerrechts tun kön-
    nen.

    Vielen Dank.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS)




Rede von Anke Fuchs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Jetzt hat das Wort
der Kollege Dr. Max Stadler, F.D.P.-Fraktion.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Max Stadler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine
    sehr geehrten Damen und Herren! Eine vernünftige Re-
    gelung des § 19 des Ausländergesetzes muss mehrere
    Kriterien erfüllen: Es muss das berechtigte individuelle
    Interesse auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach
    Aufhebung der Ehe berücksichtigt werden. Es muss eine
    humanitäre Lösung von schweren Einzelschicksalen
    möglich sein. Aber es müssen auch Vorkehrungen gegen
    Missbrauch getroffen werden. Diese Kriterien hat frei-
    lich die alte Fassung des § 19 des Ausländergesetzes in
    keiner Weise befriedigend erfüllt.


    (Beifall bei der F.D.P., der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Daher hat die damalige Ausländerbeauftragte Corne-
    lia Schmalz-Jacobsen bei der Änderung des Ausländer-
    gesetzes in der letzten Legislaturperiode auch die Initia-
    tive zur Neufassung des § 19 ergriffen. Leider geriet die
    Neuregelung in die Mühlsteine des Vermittlungsverfah-
    rens. Selten traf das Sprichwort – wenn ich das einmal
    so flapsig formulieren darf – „Viele Köche verderben
    den Brei“ genauer zu als bei der Neuregelung des § 19.
    Das, was im Vermittlungsausschuss vereinbart worden
    ist, verdiente in keiner Weise den Namen Reform. Es
    war schlicht und einfach eine Verschlimmbesserung.
    Daher ist es nicht verwunderlich, dass auch nach dieser
    so genannten Reform von 1997 der Ruf nach einem neu-
    en Tätigwerden des Gesetzgebers nicht verstummt ist.

    Anlässe zur Kritik gab immer wieder die Praxis in
    den Ausländerbehörden. Fälle wie der schon erwähnte
    Fall der Türkin Tülay Oguz, in dem das Ausländeramt
    der Stadt Kempten meinte, es läge, trotz fürchterlicher
    Misshandlungen, kein Härtefall vor, lösten bundesweit
    Kopfschütteln aus. Nachdem Frau Oguz aufgrund eines
    jahrelangen Rechtsstreits doch ein Aufenthaltsrecht er-
    halten hat, hat Ihre grüne Landtagskollegin aus Bayern,
    Elisabeth Köhler, nun festgestellt, dass man im Rahmen
    der bestehenden Gesetze durchaus politische Hand-
    lungsoptionen habe.

    Diese Feststellung könnte zu dem Schluss verleiten,
    dass eine Neuregelung des § 19 vielleicht doch nicht so
    dringlich ist. Ich schließe mich dem nicht an; denn eine
    Auswertung der Praxis ergibt zunächst einmal, dass eine
    völlig unterschiedliche Handhabung in den einzelnen

    Bundesländern existiert. Dies kann vom Bundesgesetz-
    geber auf längere Sicht nicht akzeptiert werden.


    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Entscheidend für eine engherzige oder großzügige
    Auslegung durch die Ausländerbehörden ist natürlich
    das Meinungsklima, das in den jeweiligen Bundeslän-
    dern durch die politische Führung geschaffen wird. Da-
    her ist es kein Zufall – Herr Uhl, ich muss das leider aus
    der mir vorliegenden Statistik so feststellen –, dass in
    Bayern Frauen kaum eine Chance auf Anerkennung als
    Härtefall im Sinne von § 19 des Ausländergesetzes ha-
    ben.

    Es liegt also in der politischen Verantwortung der
    CSU, wenn Ausländerbehörden den Sinn für nahe lie-
    gende, geradezu gebotene humanitäre Lösungen wie im
    Fall Oguz verloren haben. Wer seine politische Führung
    so wahrnimmt, der muss sich nicht wundern, dass die
    Diskussion über eine Neufassung des § 19 nie ver-
    stummt ist.


    (Beifall bei der F.D.P., der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Deswegen teilt die F.D.P.-Fraktion das Anliegen, die
    derzeit bestehenden Auslegungsprobleme zu beseitigen
    und für eine bundeseinheitliche Verwaltungspraxis den
    Grundstock zu legen.

    Gleichwohl, vor allem meine verehrten Kolleginnen
    und Kollegen von der Koalition, wird es in den Aus-
    schussberatungen notwendig sein, sich mit dem, was Sie
    uns hier vorgelegt haben, in sehr differenzierter Weise
    zu befassen; denn trotz mancher Verbesserungen setzt
    die Neuregelung zum Teil an der falschen Stelle an.

    Erstens. Die Vierjahresfrist für das eigenständige
    Aufenthaltsrecht soll in den Regelfällen auf zwei Jahre
    herabgesetzt werden. Für die F.D.P.-Fraktion muss ich
    Ihnen ganz ehrlich sagen, dass wir dem sehr skeptisch
    gegenüberstehen; denn man darf die Augen vor der
    Möglichkeit des Missbrauchs nicht völlig verschließen.


    (Beifall bei der F.D.P. sowie des Abg. Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU])


    Je weiter Sie die Regelfrist herabsetzen, umso größer ist
    die praktische Gefahr des Missbrauchs. Darüber muss
    man jedenfalls im Ausschuss noch einmal sehr gründlich
    diskutieren.

    Zweitens. Wir begrüßen aber, dass Sie durch Ihre
    Neuregelung versuchen, die bisherigen Auslegungs-
    schwierigkeiten bei der Härtefallklausel zu beseitigen.
    Ich halte es insbesondere für einen Fortschritt, dass nun
    eindeutig festgestellt wird, dass auch auf Umstände
    während der Dauer der Ehe in Deutschland bei der Beur-
    teilung zurückzugreifen ist. Dass es auf diese Umstände
    nicht entscheidend angekommen war, konnte niemand
    verstehen, etwa auch bei dem heute mehrfach zitierten
    Fall aus Kempten. In diesem Punkt haben Sie unsere
    Unterstützung. Über die Einzelheiten dessen, was Sie
    sehr detailliert vorgeschlagen haben, werden wir im
    Ausschuss reden.

    Irmingard Schewe-Gerigk






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    Dritter und letzter Punkt. Im damaligen Vermitt-
    lungsverfahren 1997 wurde als Verschärfung erst im
    Vermittlungsausschuss eingeführt, dass selbst eine Frau,
    bei der eine besondere oder außergewöhnliche Härte
    festgestellt wurde, wegen Sozialhilfebedürftigkeit aus-
    gewiesen werden kann. Auf den tatsächlichen Bezug
    von Sozialhilfe kommt es nach dieser Regelung übrigens
    überhaupt nicht an.

    Graf Lambsdorff hat in einer persönlichen Erklärung
    zur Abstimmung am 26. Juni 1997 diese Verschärfung
    wie folgt kommentiert – ich zitiere ihn wörtlich –:

    Ich bin kein Befürworter exzessiver Zuteilung von
    Sozialhilfe.

    – So kennen wir alle Graf Lambsdorff. –

    (Heiterkeit im ganzen Hause)


    Aber diese Regelung ist kleinlich und sie ist
    menschlich schäbig. Deshalb lehne ich sie ab.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Das, was Graf Lambsdorff ausgeführt hat, hilft auch
    noch heute.