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    Plenarprotokoll 14/85 (neu) Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 85. Sitzung Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 I n h a l t : Eintritt des Abgeordneten Helmut Heiderich in den Deutschen Bundestag ........................... 7831 A Wahl des Abgeordneten Werner Schulz als stellvertretendes Mitglied in den Stiftungsrat der Stiftung zur Aufarbeitung der SED- Diktatur ........................................................... 7831 A Tagesordnungspunkt 10: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung – Berufsbildungsbericht 1999 – zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Ulrike Flach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung – Berufsbildungsbericht 1999 (Drucksachen 14/1056, 14/1225, 14/1934 (neu)) ....................................... 7831 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Abgeordneten Jürgen W. Möllemann, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: 9-Punkte- Konzept zur Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen (Drucksachen 14/335, 14/1294) ............... 7831 C Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF 7831 D Heinz Wiese (Ehingen) CDU/CSU ................. 7835 A Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ... 7837 A Cornelia Pieper F.D.P. .................................... 7839 A Maritta Böttcher PDS ...................................... 7840 D Willi Brase SPD .............................................. 7842 A Ilse Aigner CDU/CSU ................................. 7843 D Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU ...................... 7844 D Thomas Rachel CDU/CSU .......................... 7846 C Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Maria Eichhorn, Klaus Holetschek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Endbericht der Enquete-Kommission „So genannte Sekten und Psychogruppen“ (Drucksache 14/2361) ................................ 7848 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Fortführung der Beratungen zum Endbericht der Enque- te-Kommission „Sog. Sekten und Psy- chogruppen“ (Drucksache 14/2568) .......... 7848 C Klaus Holetschek CDU/CSU .......................... 7848 D Dr. Hans Peter Bartels SPD ............................. 7851 A Birgit Homburger F.D.P. ................................. 7852 C Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................ 7854 A II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 Ulla Jelpke PDS .............................................. 7855 C Renate Rennebach SPD .................................. 7856 B Ronald Pofalla CDU/CSU .............................. 7857 C Tagesordnungspunkt 12: Große Anfrage der Abgeordneten Ulrich Heinrich, Jürgen Koppelin, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion F.D.P.: Re- form der landwirtschaftlichen Sozial- versicherungsträger (Drucksachen 14/1557, 14/1759) .............. 7858 D Jürgen Koppelin F.D.P. ................................... 7859 A Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BML................................................................. 7860 C Jürgen Koppelin F.D.P. ............................... 7861 C Siegfried Hornung CDU/CSU ........................ 7862 B Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN .. 7863 D Kersten Naumann PDS ................................... 7865 B Christel Deichmann SPD ................................ 7866 A Albert Deß CDU/CSU .................................... 7867 A Waltraud Wolff (Zielitz) SPD ......................... 7868 D Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Hanna Wolf (München), Lilo Friedrich (Mettmann), weiteren Abgeordneten und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Marieluise Beck (Bremen), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ausländer- gesetzes (Drucksache 14/2368) ................. 7870 D Hanna Wolf (München) SPD .......................... 7871 A Ilse Falk CDU/CSU ........................................ 7872 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 7874 B Dr. Max Stadler F.D.P. ................................... 7876 A Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................ 7877 B Ulla Jelpke PDS .............................................. 7877 D Lilo Friedrich (Mettmann) SPD ...................... 7878 D Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU ....................... 7880 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Parl. Staats- sekretärin BMI ................................................. 7882 C Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Dr. Uwe-Jens Rössel, Heide- marie Ehlert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Einstieg in eine umfas- sende Reform der Finanzierung der Städte, Gemeinden und Landkreise (Re- form der Kommunalfinanzierung) (Drucksachen 14/1302, 14/2556) ............... 7883 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS ............................... 7884 A Bernd Scheelen SPD ....................................... 7885 A Dr. Ilja Seifert PDS ..................................... 7886 A Dr. Uwe-Jens Rössel PDS ........................... 7886 D Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU ................ 7888 A Dr. Uwe-Jens Rössel PDS ........................... 7889 B Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 7890 C Gerhard Schüßler F.D.P. ................................. 7891 C Zusatztagesordnungspunkt 12: Aktuelle Stunde betr. Die Ergebnisse des Russland-Besuches des deutschen Au- ßenministers Joseph Fischer am 20. Ja- nuar 2000 und die Haltung der Bundes- regierung zum Tschetschenienkrieg ....... 7892 B Wolfgang Gehrcke PDS .................................. 7892 B Kurt Palis SPD ................................................ 7893 C Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU ............ 7894 D Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 7895 D Ulrich Irmer F.D.P. ......................................... 7896 D Rudolf Bindig SPD ......................................... 7897 C Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) CDU/CSU .. 7898 B Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 7899 C Carsten Hübner PDS ....................................... 7900 B Joseph Fischer, Bundesminister AA ............... 7901 D Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU ............. 7904 A Gernot Erler SPD ............................................ 7905 A Nächste Sitzung ............................................... 7906 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 7907 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 III Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Strafverfahrens- rechts (84. Sitzung, Zusatztagsordnungs- punkt 10) Jörg van Essen F.D.P. .................................... 7908 B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Aktuellen Stunde: Die Ergebnisse des Russland-Besuchs des deutschen Außenministers Joseph Fischer am 20. Januar 2000 und die Haltung der Bun- desregierung zum Tschetschenienkrieg (Zu- satztagesordnungpunkt 12) Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD ................. 7909 D Anlage 4 Amtliche Mitteilungen .................................... 7910 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 7831 (B) (D) 85. Sitzung Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 Beginn: 9.00 Uhr
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    __________ *) Anlage 3 Gernot Erler Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 7907 (A) (B) (C) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 28.01.2000 * Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2000 Behrendt, Wolfgang SPD 28.01.2000 * Bernhardt, Otto CDU/CSU 28.01.2000 Bläss, Petra PDS 28.01.2000 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 28.01.2000 * Carstensen (Nordstrand), Peter H. CDU/CSU 28.01.2000 Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2000 Fischer (Homburg), Lothar SPD 28.01.2000 Fischer (Karlsruhe-Land), Axel CDU/CSU 28.01.2000 Fograscher, Gabriele SPD 28.01.2000 Formanski, Norbert SPD 28.01.2000 Frick, Gisela F.D.P. 28.01.2000 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 28.01.2000 Gebhardt, Fred PDS 28.01.2000 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Gerhardt, Wolfgang F.D.P. 28.01.2000 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2000 Gröhe, Hermann CDU/CSU 28.01.2000 Günther (Duisburg), Horst CDU/CSU 28.01.2000 Haack (Extertal), Karl-Hermann SPD 28.01.2000 Hanewinckel, Christel SPD 28.01.2000 Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 28.01.2000 Hofbauer, Klaus CDU/CSU 28.01.2000 Hollerith, Josef CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 28.01.2000 * Jaffke, Susanne CDU/CSU 28.01.2000 Jünger, Sabine PDS 28.01.2000 Kalb, Bartholomäus CDU/CSU 28.01.2000 Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 28.01.2000 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 28.01.2000 Lamers, Karl CDU/CSU 28.01.2000 Leidinger, Robert SPD 28.01.2000 Lietz, Ursula CDU/CSU 28.01.2000 Lippmann, Heidi PDS 28.01.2000 Dr. Lippold (Offenbach) Klaus W. CDU/CSU 28.01.2000 Lörcher, Christa SPD 28.01.2000 * Maaß (Wilhelmshaven), Erich CDU/CSU 28.01.2000 Mark, Lothar SPD 28.01.2000 Dr. Mayer (Siegertsbrunn) Martin CDU/CSU 28.01.2000 Michels, Meinolf CDU/CSU 28.01.2000 * Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 28.01.2000 Neuhäuser, Rosel PDS 28.01.2000 Neumann (Gotha), Gerhard SPD 28.01.2000 * Ostrowski, Christine PDS 28.01.2000 Poß, Joachim SPD 28.01.2000 Dr. Protzner, Bernd R. CDU/CSU 28.01.2000 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 28.01.2000 Rübenkönig, Gerhard SPD 28.01.2000 Rühe, Volker CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 28.01.2000 Schaich-Walch, Gudrun SPD 28.01.2000 Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 28.01.2000 Schlee, Dietmar CDU/CSU 28.01.2000 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 28.01.2000 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 28.01.2000 von Schmude, Michael CDU/CSU 28.01.2000 * Schur, Gustav-Adolf PDS 28.01.2000 Dr. Schwarz-Schilling, Christian CDU/CSU 28.01.2000 Siebert, Bernd CDU/CSU 28.01.2000 * 7908 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 (A) (B) (C) (D) Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Simm, Erika SPD 28.01.2000 Dr. Spielmann, Margrit SPD 28.01.2000 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Frhr. von Stetten, Wolfgang CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 28.01.2000 Veit, Rüdiger SPD 28.01.2000 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2000 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Wend, Rainer SPD 28.01.2000 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 28.01.2000 Wiefelspütz, Dieter SPD 28.01.2000 Willner, Gert CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 28.01.2000 * Wohlleben, Verena SPD 28.01.2000 Zapf, Uta SPD 28.01.2000 Zierer, Benno CDU/CSU 28.01.2000 * __________ * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Strafverfahrens- rechts (84. Sitzung, Zusatztagesordnungs- punkt 10) Jörg von Essen (F.D.P.): „Was lange währt, wird endlich gut“, so könnte man die heutige Beschlussfas- sung zum Strafverfahrensänderungsgesetz übertiteln. Zwar steht noch die Entscheidung des Bundesrates zum Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 aus, jedoch wird in weiten Teilen auch, wie die Abstimmung im Rechts- ausschuss gezeigt hat, mit Zustimmung der F.D.P end- lich eine verfassungsrechtliche Vorgabe umgesetzt, die uns im Rechtsausschuss lange und häufig beschäftigt hat. Aus Gründen, die ich Ihnen nachher noch im Einzel- nen darlegen werde, kann die F.D.P. dem Entwurf den- noch nicht zustimmen. Der Gesetzentwurf bewegt sich in dem sensiblen Dreieck zwischen effektiver Strafver- folgung, Schutz des Rechtes auf informationelle Selbst- bestimmung und dem Opferschutz. Die alte Koalition hat mit dem so genannten Frank- furter Flughafenkompromiss eine gute Vorarbeit geleis- tet. Auf diesem baut die heutige Regierung auf und fin- det deswegen auch in den Bereichen, in denen sie unsere Vorschläge übernimmt, unsere Unterstützung. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich anmerken, dass sich die bayerische Landesregierung, wenn sie nun sieht, welche Beschlussfassung heute durch die Mehr- heit gefasst worden ist, dringend fragen sollte, ob ihr Verhalten, das letztlich Mitte 1999 zum Scheitern des Strafverfahrensänderungsgesetzes geführt hat, vernünf- tig, sinnvoll und effektiv war. Es wäre besser gewesen, sie hätte den Spatzen in die Hand genommen, als sich nun möglicherweise mit der Taube auf dem Dach zu be- gnügen. Der Grund unserer Ablehnung ist, wie bereits ausge- führt, dass die Bundesregierung die ursprünglich verein- barte Linie, die zwischen Bund und Ländern, und zwar sowohl von CDU- als auch von SPD-geführten Ländern vereinbart worden war, nicht eingehalten worden ist. Die von Rot-Grün im Rechtsausschuss vorgelegten Änderungsanträge tragen deutlich grüne Handschrift. Es ist auch zu vermuten, dass es sich bei dem, was an Än- derungsanträgen bis heute zur Verabschiedung vorliegt, letztlich um ein Gegengeschäft zu Gesetzesvorhaben handelt, die entweder schon verabschiedet worden sind oder in Zukunft noch kommen werden. Jedenfalls ist es für mich nicht nachvollziehbar, wie sich die SPD auf diese Linie hat begeben können. Die Änderungsanträge haben die Gewichte im Be- reich des Strafverfahrensänderungsgesetzes erkennbar zum Nachteil einer effektiven Strafverfolgung und damit sehr häufig auch zum Nachteil der Opfer verschoben. Die in § 131 StPO des Entwurfes vorgesehene Allkom- petenz der Hilfsbeamten für die Veranlassung der Öf- fentlichkeitsfahndung zum Zwecke der Festnahme, die nun auf die Fälle beschränkt werden soll, in denen der Festgenommene entweicht oder sich sonst der Bewa- chung entzieht, ist hierfür ein Beispiel. Insbesondere der Ausschluss der Inanspruchnahme des Fernsehens in Eil- fällen durch die Polizei ist abzulehnen. Man stelle sich nur einmal den Fall vor, dass ein Sexualstraftäter flüch- tet. Mit jeder Minute, die verstreicht, ohne dass im Fern- sehen ein entsprechendes Bild von ihm veröffentlicht wird, besteht Gefahr, dass man seiner nicht habhaft wird, oder aber, dass man bei entsprechender Fernseh- ausstrahlung seiner hätte habhaft werden können. Wenn in diesen Fällen auch nur ein weiteres Sexualverbrechen durch diesen Täter begangen wird, dann möchte ich se- hen, wie die Verantwortlichen dann darauf hinweisen wollen, dass man ja erst einmal einen Staatsanwalt habe anrufen müssen, der diese Fernsehfahndung verlangt. Wir übersehen nicht, dass eine Fernsehfahndung ein er- heblicher Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist. Ich erinnere mich aber genau, dass die SPD immer wieder verlangt hat, dass den so genannten Hilfsbeamten, also der Polizei, mehr Kompe- tenzen und mehr Verantwortung übergeben werden soll- te. In diesem Punkte scheut man sich nun. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 7909 (A) (B) (C) (D) Schließlich sind mir keine Fälle bekannt, in denen ei- ne Fernsehfahndung bisher dazu geführt hat, dass es zu einer „Ächtung“ eines Verdächtigen oder Straftäters ge- kommen ist. Wir können und müssen hier den Verant- wortlichen mehr Vertrauen entgegenbringen. Eines darf ich aber auch von hier aus noch sagen: Wenn sich im Rahmen der Vorbereitung der Ausstrahlung die Mög- lichkeit ergibt, den Staatsanwalt einzubeziehen, so muss dies geschehen. Die beabsichtigte Beschränkung der Öffentlichkeits- fahndung nach Zeugen gemäß § 131 a StPO wird von uns ebenfalls abgelehnt. Mit § 131 a Abs. 4 werden die berechtigten Interessen der Zeugen hinreichend ge- schützt. Übrigens ist auch zu bedenken, dass die Nach- forschung nach einem Zeugen nicht nur im Hinblick auf belastende, sondern gerade auch durch die Staatsanwalt- schaft im Hinblick auf entlastende Momente erfolgen muss. Die Fahndung nach dem klassischem Hauptentlas- tungszeugen darf nach unserer Ansicht nicht so vorge- nommen werden, wie es nun der Änderungsvorschlag der Regierungskoalition vorsieht. Ähnlich verhält sich die Frage der Veröffentlichung von Lichtbildern zur Identitätsfeststellung von Zeugen. Bei dem in § 131 c StPO vorgesehenen richterlichen Bestätigungsverfahren prophezeie ich Ihnen schon heute eine erhebliche Mehrbelastung für die Gerichte. Im Üb- rigen ist dies einer der Gründe, die mich ahnen lassen, dass der Bundesrat von einer Anrufung des Vermitt- lungsausschusses nicht weit entfernt ist. Was die Versagung der Akteneinsicht nach § 147 der Strafprozessordnung anbetrifft, so frage ich mich, ob über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinaus noch eine verstärkte Akteneinsicht notwendig ist. In diesem Zusammenhang darf ich auch darauf hinwei- sen, dass viele Kollegen in letzter Zeit Briefe bekom- men, in denen sich Bürger darüber beschweren, dass Straftäter Einsicht in die Akten bekommen – ein im Üb- rigen der Verteidigung selbstverständlich zustehendes Recht –, in denen aber die Adressen der Zeugen aufge- führt sind. Sicher, das Akteneinsichtsrecht ist ein für ein rechtsstaatliches Strafverfahren unabdingbares Recht. Die Frage des Umfanges und die Frage des Zeitpunktes sind jedoch nach meiner Ansicht bisher durch Gesetz und Rechtsprechung in befriedigendem Maße gelöst. Einen weiteren Konflikt sehe ich bei der Regelung des § 163 f. Die Verpflichtung, die Anordnung der län- gerfristigen Observation innerhalb von 24 Stunden durch die Staatsanwaltschaft bestätigen zu lassen, hat auf den ersten Blick einiges für sich. Sie bedeutet im Er- gebnis, dass eine Observation eines Beschuldigten an mehr als zwei Tagen es notwendig macht, dass die Staatsanwaltschaft in das Verfahren mit einbezogen wird. Das betrifft aber letztlich fast jede Observation. Nicht umsonst hat der Bundesrat in seiner Stellung- nahme verlangt, dass eine Verlängerung der Anord- nungskompetenz auf sieben Tage erfolgen sollte. Per- sönlich halte ich diese Zeit für etwas zu lang, sie zeigt jedoch genau das Gefüge, in dem sich die Koalition mit ihren Vorstellungen einer 24-Stunden-Frist bewegt. Ich darf bei dieser Gelegenheit auch noch daran erinnern, dass die Zuständigkeitsverteilung des § 163 f StPO in ih- rer ursprünglichen Fassung das wesentliche Zugeständ- nis der Länder gegenüber der Bundesregierung war. Sie war der Ausgleich für andere Regelungen, die mit Mehrbelastungen der Justiz einhergehen. Auch hier pro- voziert die Regierungskoalition unnötig das Risiko einer Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Län- der. Schließlich möchte ich noch auf die Frage der Ge- währung von Akteneinsicht an Privatpersonen hinwei- sen. Trotz der nicht gerade kurzen Diskussion im Rechtsausschuss zu diesem Thema muss ich weiterhin festhalten, dass die Unterscheidung der beiden Begriffe rechtliches Interesse an der Gewährung der Einsicht ei- nerseits und berechtigtes Interesse an der Einsicht ande- rerseits äußerst diffizil ist. Besonders interessant ist die Tatsache, dass der Begriff des rechtlichen Interesses, wenn man einmal in den „Schönfelder“ schaut, zwar an 24 Stellen auftaucht , jedoch letztlich im Zivil- und Zi- vilprozessrecht angesiedelt ist. Der Begriff des berechtigten Interesses hingegen ist, wie ja auch die Beschlussempfehlung richtig erläutert, in der StPO in § 406 e vorhanden. Ich erachte es als ein hohes Risiko, auch gegenüber der Rechtsprechung, hier mit der Einführung eines neuen Begriffes in die StPO für alle am Strafverfahren Beteiligten Schwierigkeiten zu provozieren, ohne dass dazu Anlass besteht. Schließlich ist auch nicht davon auszugehen, dass der Begriff des berechtigten Interesses in § 115 Abs. 3 Strafvollzugsgesetz oder aber in § 80 des Jugendge- richtsgesetzes identisch ist mit der Regelung des § 406 e StPO. Abschließend darf ich daher festhalten, dass ich auf der einen Seite froh darüber bin, dass endlich eine ver- fassungsgerichtliche Vorgabe erfüllt wird, dass ich aber auf der anderen Seite aufgrund der vielen, letzlich zum Nachteil einer effektiven Strafverfolgung eingeführten Regelungen meiner Fraktion empfehlen musste, den Ge- setzentwurf abzulehnen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Aktuellen Stunde: Die Ergebnisse des Russ- land-Besuchs des deutschen Außenministers Joseph Fischer am 20. Januar 2000 und die Haltung der Bundesregierung zum Tschetsche- nienkrieg (Zusatztagesordnungspunkt 12) Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD): Niemand zweifelt an unserem festen Willen, die russische Regie- rung davon zu überzeugen: Der Krieg in Tschetschenien muss beendet werden. Hält Moskau fest an der militäri- schen Logik, wird es sich immer tiefer verstricken. Mili- tärisch kann der Konflikt nicht gelöst werden. Selbst wenn die 93 000 russischen Soldaten über die 11 000 tschetschenischen Rebellen siegen, Russland wäre dann 7910 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 (A) (B) (C) (D) in höchster Gefahr, das Vertrauen der tschetschenischen Bevölkerung vollends zu verlieren. Aus dieser Gefahr kann sich Russland nur selbst be- freien. Gerade wir, die wir mithelfen wollen, dass Russ- land eine neue Chance bekommt, gerade wir, die wir die strategische Partnerschaft zwischen der EU und Russ- land erarbeitet haben, müssen versuchen, dem amtieren- den Präsidenten Putin deutlich zu machen, was wir er- warten: Wir wollen, dass Russland seinen Platz in der Familie der europäischen Demokratien findet. Russland gefährdet diese Chance selbst, wenn es nicht loslässt von seiner Obsession, aus dem Süden des Kaukasus werde Russlands Integrität überrannt. Russland hat das Recht, sich gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität zu wehren. Daran zweifelt niemand. Unsere Kritik setzt allerdings an den Mitteln an, die Russland einsetzt in diesem Kampf. Das hat die OSZE festgehalten, das hat die Parlamentarische Ver- sammlung des Europarates gestern festgehalten und das schreiben die russischen Gesetze vor. Außenminister Joschka Fischer hat all dies dem amtierenden russischen Präsidenten deutlich gemacht. Naiv wäre es zu glauben, die Reise eines deutschen Außenministers würde den russischen Präsidenten zwingen, unmittelbar militärische Operationen fallen zu lassen. Aber beeindrucken wird es Moskau, wie klar und unmissverständlich die Außenwelt den Tschetschenienkrieg beurteilt. Jede Reise und je- des persönliche Gespräch kann dazu beitragen, die Selbstisolierung Russlands zu durchbrechen. Und in der Tat: erste, wenn auch erst zaghafte Zeichen der Koope- rationsbereitschaft sind zu erkennen: – Am 9. Januar schreibt Vladimir Putin an die EU: „Russland ist bereit, humanitäre Hilfe von internatio- nalen Organisationen anzunehmen, zum Beispiel von den VN, dem IRK und der EU“; – am 11. Januar entscheidet die zentrale russische Wahlkommission, dass eine Wahlkommission in Tschetschenien eingerichtet werden soll, zuständig für die Präsidentschaftswahlen und für die nachzuho- lenden Wahlen zur Staats-Duma; – „Russland“, schreibt Präsident Putin an BK Gerhard Schröder, „ist bereit, eine strategische Partnerschaft mit der EU zu entwickeln, und möchte, dass die EU die Probleme versteht, mit denen Russland es zu tun hat.“ Diese Zeichen sind zögerlich, gewiss. Sie reichen nicht aus. Und doch: Sie signalisieren etwas. Sie deuten hin auf die wachsende Erkenntnis, dass Russland uns braucht, wie wir Russland brauchen, wenn es eine fried- liche, gemeinsame Zukunft für Europa geben soll. Des- halb erwägt der russische Präsident, einer dauerhaften Präsenz des Europarates vor Ort zuzustimmen. Deshalb erwarten wir von ihm, dass er eine Mission der OSZE in der Region befürwortet. Boris Jelzin hatte im ersten Tschetschenienkrieg, prophetisch fast, beschrieben, was sich zwanghaft in diesem Krieg wiederholt: „In den jüngsten Ereignissen in Tschetschenien spiegelten sich alle Probleme des heu- tigen Russlands wider.“ Ja, alle Probleme des heutigen Russlands spiegeln sich wider in den Eruptionen der Gewalt in Grosny. Herr Außenminister, die SPD-Bundestagsfraktion dankt Ihnen dafür, dass Sie dem amtierenden Präsiden- ten immer wieder deutlich machen: Wir wollen Russ- land in Europa, ein Russland, das seine Konflikte mit zi- vilen Mitteln löst, damit alle Regionen Russlands in ei- nem Europa leben können in Frieden mit allen anderen Regionen unseres schwierigen Kontinents. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion der F.D.P. hat mit Schreiben vom 24. Januar 2000 ihren Antrag „Missbilligung des Verhal- tens des Bundesfinanzministers Oskar Lafontaine und Stopp der Steuergesetze und des 630-Mark- Gesetzes im Bundesrat“ – Drucksache 14/549 – zu- rückgezogen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1998 – Drucksachen 14/1130, 14/1187 Nr. 1.5 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unterzeichnung und Ratifizierung europäischer Ab- kommen und Konventionen durch die Bundesrepu- blik Deutschland – Drucksachen 14/740, 14/1012 Nr. 3 – Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1999 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 12 26 Titel 732 01 – Baumaßnahmen zur Unterbringung der Bundesregierung außerhalb des Parlamentsviertels in Berlin – in Höhe in 105 Mio. DM und bei Kapitel 12 26 Titel 526 45 – Planungskosten für Baumaß- nahmen außerhalb des Parlamentsviertels in Berlin – in Höhe von 15 Mio. DM – Drucksache 14/1809 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1999 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 13 Titel 656 26 – Beteiligung des Bundes in der knappschaft- lichen Rentenversicherung – – Drucksachen 14/2208, 14/2296 Nr. 2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1999 Überplanmäßige Ausgabe im Einzelplan 23; Kapitel 23 02 Titel 836 02 – Beteiligung der Bundesrepublik Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 7911 (A) (C) Deutschland an Einrichtungen der Weltbankgrup- pe – – Drucksachen 14/2216, 14/2296 Nr. 3 – Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-schätzung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Erster Bericht zur Umweltbildung – Drucksachen 13/8878, 14/272 Nr. 180 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuss Drucksache 14/2009 Nr. 1.2 Drucksache 14/2104 Nr. 2.1 Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Drucksache 14/2104 Nr. 2.24 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-heit Drucksache 14/1936 Nr. 1.22 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 14/1778 Nr. 1.2 Drucksache 14/1936 Nr. 1.11 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-schätzung Drucksache 14/2009 Nr. 2.4 Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
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    Rede von Dr. Hans-Peter Bartels


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Sehr
    geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Holetschek,
    mit Ihrem Antrag weisen Sie auf ein Politikdefizit hin,
    das es tatsächlich gibt. Aber dieses Defizit gibt es nicht
    erst ab dem Zeitpunkt, seitdem die neue Bundesregie-
    rung im Amt ist. Dieses Defizit besteht vielmehr, weil in
    den Jahren vor Amtsantritt der jetzigen Bundesregie-
    rung, in den zwar nicht 16, aber zehn Jahren, seitdem
    über dieses Thema diskutiert wird, der größte Bremser
    auf diesem Gebiet der Sektenpolitik nicht die sozial-
    demokratische Fraktion, sondern die christlich-liberale
    Bundesregierung gewesen ist.


    (Beifall bei der SPD)

    Ich habe damals als Sektenbeauftragter der schles-

    wig-holsteinischen Landesregierung meine Erfahrungen
    mit dieser Politik des hinhaltenden Desinteresses ge-
    macht. Die Länder hätten sich zum Beispiel eine offen-
    sive, aktive Aufklärungs- und Informationspolitik sei-
    tens des Bundes gewünscht. Kapazitäten – auch fachlich
    hervorragend qualifizierte – sind dafür im Bundesver-
    waltungsamt vorhanden. Der Bund hat daraus wenig, zu
    wenig gemacht. Deshalb ist es richtig, darüber nachzu-
    denken, wie man das ändern kann. Das tun wir.

    Nebenbei bemerkt: Die Bestellung eines Bundesbe-
    auftragten für Sekten – Besoldungsgruppe B 6 – durch
    die damalige Ministerin Nolte war wirklich ein schlech-
    ter Witz. Vielleicht ist es noch nicht einmal jedem be-
    kannt geworden, dass es eine solche Institution für eini-
    ge Monate gab. Jetzt gibt es sie nicht mehr. Öffentlich
    ist dieser Bundesbeauftragte meines Wissens niemals in
    Erscheinung getreten.

    Desinteresse der alten Regierung bestand auch bei
    folgendem Thema – Sie haben es angesprochen, wenn
    auch mit einem anderen Zungenschlag –: Alle Länder
    hatten sich 1997 auf den Entwurf eines Gesetzes zur Re-
    gelung des Verbraucherschutzes auf dem Markt der ge-
    werblichen Lebensbewältigungshilfe geeinigt. Er wur-
    de einstimmig im Bundesrat beschlossen, und zwar von
    Schleswig-Holstein und Hamburg bis Sachsen und Bay-
    ern. Die alte Bundesregierung aber war skeptisch. Dies
    ist in der Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem
    Gesetzentwurf nachzulesen. Im Bundestag, wo Sie, wo
    damals CDU/CSU und F.D.P., die Mehrheit hatten, zog
    sich die Sache so lange hin, bis die Legislaturperiode
    abgelaufen und der Gesetzentwurf der Diskontinuität
    anheim gefallen war.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Hört! Hört!)


    Jetzt machen Sie dicke Backen und fordern genau dieses
    Gesetz. Herzlichen Glückwunsch!


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    In der Sache aber sind wir, so glaube ich, nicht so
    weit auseinander. Das haben sowohl die diversen Be-
    schlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz zum Thema
    Scientology-Organisation gezeigt als auch der Ab-
    schlussbericht der Enquete-Kommission.

    Wir müssen und werden jetzt überlegen, welche
    Handlungsempfehlungen wir wie umsetzen können. So
    steht es in unserem Antrag. Die kabarettreife Verlesung
    dieses Antrags sei Ihnen gestattet; aber natürlich werden
    wir gemeinsam darüber beraten und vermutlich auch in
    dem übereinstimmen, was wir dann tun werden. Im Üb-
    rigen glaube ich nicht, dass all das, was Sie in Ihrem An-
    trag geschrieben haben, in Ihrer eigenen Fraktion mehr-
    heitsfähig wäre.


    (Beifall der Abg. Renate Rennebach [SPD] – Maria Eichhorn [CDU/CSU]: Warum vermuten Sie das?)


    – Diskutieren Sie dann einmal mit Ihren Rechtspoliti-
    kern die Frage, ob sich juristische Personen – nicht na-
    türliche, sondern juristische Personen; so steht es bei Ih-
    nen – strafbar machen können sollen. So etwas schreibt
    sich leicht in solche Anträge hinein. Es wäre vielleicht
    im Zusammenhang mit ganz anderen Fragestellungen
    ein interessantes Thema; mein Thema ist es aber nicht.

    Ich möchte Ihnen sagen, welche meine Prioritäten
    sind, wenn wir an die Umsetzung herangehen:

    Erstens. Mir ist die Stärkung der Information und
    Aufklärung wichtig. Dabei könnte das Sektenreferat im
    Bundesverwaltungsamt eine wichtige Rolle überneh-
    men. Aufklärung, gemeinsam von Bund, Ländern und
    freien Trägern geleistet, ist das A und O in einer freien
    pluralistischen Gesellschaft.

    Zweitens brauchen wir endlich das Verbraucher-
    schutzgesetz für den Sekten-, Esoterik- und grauen Psy-
    chomarkt.

    Lassen Sie mich einige Bemerkungen zum Gegen-
    standsbereich unserer Diskussion machen. Sie haben es
    richtigerweise auf den Bereich Esoterik erweitert, in
    dem es auch Phänome gibt, die wir regeln müssen. Zu-
    nächst möchte ich aber auf den Sektenbegriff eingehen.

    Was sind eigentlich Sekten? Auf dem Endbericht der
    Enquete-Kommission findet man das Wort gar nicht
    mehr. Keine Gruppe nennt sich selbst so; die Gruppen
    nennen sich Zentrum, Bewegung, Kirche, Bund, Orden,
    Verein – was immer sie wollen. „Sekte“ ist ein Begriff,
    der von außen an bestimmte Gruppen herangetragen
    wird. Besser gesagt, es werden zwei Sektenbegriffe
    verwendet, die in der Vergangenheit auch für Verwir-
    rung gesorgt haben. Vielleicht kann ich ein bisschen zur
    Klarheit beitragen.

    Der eine, der klassische Sektenbegriff ist der theolo-
    gische. Er bezeichnet eine Abspaltung von der christli-
    chen Kirche, eine häretische Gemeinschaft, die auf eige-
    nen Offenbarungs- und Wahrheitsquellen beruht, also
    neben der Bibel und der christlichen Überlieferung ein

    Klaus Holetschek






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    eigenes Buch – beispielsweise das Buch Mormon – oder
    einen eigenen Propheten hat. Solche Gruppen sind zum
    Beispiel die Quäker, die in unserem Sinne überhaupt
    nicht problematisch sind; einer von ihnen ist der Frie-
    densnobelpreisträger von 1949. Darum geht es uns nicht,
    wenn wir von Sekten sprechen.

    Wir verwenden den neueren kulturellen, umgangs-
    sprachlichen Sektenbegriff, unter dem im Übrigen jeder
    das versteht, was auch wir darunter verstehen. Das ist
    aber nicht die christliche, kirchliche Definition. Dieser
    kulturelle Sektenbegriff bezieht sich auf die konfronta-
    tive Stellung der Gruppe im Verhältnis zur Gesellschaft.
    Aus dieser Perspektive sind Merkmale einer Sekte die
    Tatsachen, dass die Gruppe sich von ihrer Umgebung
    abkapselt, dass die Mitglieder der Gruppe von ihrem so-
    zialen Umfeld isoliert werden und dass das Heilsver-
    sprechen der Gruppe mit einem Absolutheitsanspruch
    verbunden wird. Nicht das Heilsversprechen ist das
    Problem – das beinhalten jeder Glaube und auch manche
    Ideologie –, sondern der Absolutheitsanspruch. Elitebe-
    wusstsein, Machtanspruch, Gruppendruck, Bewusst-
    seinskontrolle, Verschwörungsdenken, Verfolgungs-
    wahn, Psychoterror gegen Abtrünnige und Kritiker sind
    weitere Merkmale einer Sekte, wie wir sie verstehen.
    Das hat nicht mit Religion und Weltanschauung zu tun,
    sondern damit, wie eine Gruppe von Menschen sich ge-
    genüber ihren Mitgliedern und gegenüber anderen ver-
    hält.

    Man sollte also nicht versuchen, im Sinne von
    Sprachpolitik einen neuen Sektenbegriff zu etablieren.
    Das bringt wenig. Wenn also auf dem Abschlussbericht
    der Enquete-Kommission „Neue religiöse und ideologi-
    sche Gemeinschaften und Psychogruppen“ steht, dann
    ist das, mit Verlaub, Tüdelkram.


    (Beifall bei der SPD)

    Die Motive, sich in solchen Gruppen zu organisie-

    ren – ich meine jetzt die Motive, die die Menschen
    selbst haben und die die Gruppen offiziell nennen –,
    sind auch nicht allein religiös. Es ist ein Bündel von Mo-
    tiven, in dem einzelne klar abgegrenzte Motive vorzu-
    finden sind. Es gibt therapeutische Motive. Das hat mit
    Religion nichts zu tun. Ich denke etwa an den Bruno-
    Gröning-Freundeskreis, eine Heilungsbewegung, an
    VPM oder an Metharia, eine UFO-Sekte, die heilt. Dann
    gibt es politische Motive; hier sind die EAP und die
    Scientology-Organisation zu nennen. Letztere ist aus
    meiner Sicht eine politisch und nicht religiös motivierte
    Organisation. Sie ist auch nicht wirtschaftlich motiviert;
    das Geld dient der Machtausweitung. Es gibt aber auch
    wirtschaftliche und religiöse Gründe.

    Ein Beispiel dafür mag die Maharishi-Bewegung
    des Gurus Maharishi Mahesh Yogi sein, die alle
    vier Bereiche abdeckt: die Maharishi-Ayurveda-Ge-
    sundheitszentren für den Bereich Therapie, die Naturge-
    setz-Partei für den Bereich Politik, die Samhita GmbH
    und die TM-Center fürs Ökonomische und der Guru
    Maharishi selbst für das Religiöse. Es ist also ein Bündel
    von Motiven. Die Religion kann eines sein. Unser Sek-
    tenbegriff bezieht sich nicht auf das Religiöse.

    Nicht von allen Sekten gehen konkret Gefahren aus.
    In Deutschland können von etwa 40 bis 50 Gruppen Ge-
    fahren ausgehen, von denen Länder und Bund wissen
    und vor denen Sie warnen oder warnen können.

    Was für Gefahren können von diesen Gruppen aus-
    gehen? Es müssen Gefahren für Grundrechtsgüter
    sein, wenn der Staat das Recht haben soll zu warnen.
    Diese Grundrechtsgüter sind Leben und Gesundheit,
    physisch und psysisch, das Eigentum, Ehe und Familie,
    um einige zu nennen. Wenn diese gefährdet sind, dann
    darf und dann muss der Staat handeln im Sinne von
    warnen, also nicht in dem Sinne, die Gefahr durch Ver-
    bot auszuschließen, sondern im Sinne von warnen.
    Wenn es um Straftaten geht, muss er mit all dem ein-
    schreiten, was ihm zur Verfügung steht.

    Es geht also nicht darum, ob eine Ideologie seltsam
    ist oder ob eine Religion sonderbar ist, sondern es geht
    darum, den Einzelnen stark zu machen gegen radikal
    vereinnahmende Kollektive. Es geht also – das ist die
    Hauptaufgabe des Staates in diesem Bereich – um Auf-
    klärung und Verbraucherschutz. Lassen Sie uns daran
    gemeinsam arbeiten!

    Schönen Dank.

    (Beifall bei der SPD)




Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich erteile der Kolle-
gin Birgit Homburger, F.D.P.–Fraktion, das Wort.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Birgit Homburger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Liebe
    Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zur Diskussion
    der vorliegenden Anträge komme, möchte ich noch ein
    paar grundsätzliche Bemerkungen machen zu den Er-
    gebnissen der Enquete-Kommission, weil ich es für
    wichtig halte, nochmals festzuhalten, dass wir strikt un-
    terscheiden müssen zwischen neuen religiösen und welt-
    anschaulichen Gruppierungen und dem Psycho- und
    Esoterikmarkt. Das ist hier schon gesagt worden, aber
    das wurde in der Arbeit – nicht von uns, sondern von
    außerhalb – oft in einen Topf geschmissen und hat das
    eine oder andere auch schwierig gemacht. Insofern, den-
    ke ich, sollte man das noch einmal festhalten.

    In einer zunehmend säkularisierten Welt ist es auch
    so, dass die Vielzahl dieser Gruppierungen und die im-
    mer größer werdende Vielfalt dieser religiösen und
    weltanschaulichen Gemeinschaften schwer überschaubar
    ist. Trotzdem hat die Enquete-Kommission festgestellt,
    zu Recht, wie ich finde, dass sie keine grundsätzliche
    Gefahr für Staat und Gesellschaft in Deutschland sind.

    Vielmehr muss unsere Gesellschaft daran arbeiten –
    und das ist für uns eines der wesentlichen Ergebnisse –,
    sich mit dieser religiösen Vielfalt zu arrangieren, Tole-
    ranz und gegenseitigen Respekt im Zusammenleben zu
    lernen und zu praktizieren. So ist die Enquete-
    Kommission auch zu dem Ergebnis gekommen, dass die
    vorhandenen gesetzlichen Vorschriften in aller Regel
    ausreichend sind, um vorkommende Konflikte im sozia-
    len Nahbereich zu regeln.

    Dr. Hans Peter Bartels






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    Deswegen will ich noch einmal festhalten, dass wir
    Liberalen uns letztlich auch durchgesetzt haben mit der
    Haltung, dass unsere Verfassung bezüglich der Art. 4
    und 140 des Grundgesetzes, die die Religionsfreiheit
    gewährleisten, aber auch die Stellung der Kirchen in un-
    serem Staat beschreiben, weder ergänzt noch geändert
    werden sollen. Das halte ich für eine wichtige Feststel-
    lung.


    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen,
    all den Kolleginnen und Kollegen, die in der letzten Le-
    gislaturperiode als Mitglieder in dieser Enquete-
    Kommission gearbeitet haben, ganz herzlich zu danken.
    Ganz besonders danken möchte ich im Namen meiner
    Fraktion auch noch einmal dem Kollegen Roland
    Kohn, der für uns mitgearbeitet hat und leider nicht
    mehr dem Deutschen Bundestag angehört,


    (Beifall bei Abgeordneten der F.D.P., der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    weshalb ich heute für unsere Fraktion zu diesem Thema
    spreche.

    Die Unterscheidung, von der ich gerade gesprochen
    habe, hat auch deswegen Bedeutung – das ist die zweite
    grundsätzliche Bemerkung, die ich machen will, weil sie
    mir persönlich auch wichtig ist –, weil es meines Erach-
    tens Organisationen gibt, die Religionsfreiheit für sich in
    Anspruch nehmen, diese aber nicht für sich in Anspruch
    nehmen können.

    Dazu gehört aus meiner Sicht auch die Scientology-
    Organisation, bei der es sich nicht um eine religiöse
    Vereinigung handelt. Im Gegenteil, es gibt in diesem
    Fall Hinweise auf politisch bestimmte ziel- und zweck-
    gerichtete Verhaltensweisen, die mit der freiheitlich-
    demokratischen Grundordnung in keiner Weise verein-
    bar sind. Deshalb ist aus unserer Sicht eine Beobachtung
    durch den Verfassungsschutz weiterhin gerechtfertigt
    und erforderlich.

    Aber nun zu den vorliegenden Anträgen. Da möchte
    ich anfangen mit dem Antrag der Koalition, den ich vor
    dem Hintergrund der Aktivitäten der SPD in der letzten
    Legislaturperiode mit großer Verwunderung zur Kennt-
    nis genommen habe. Der Kollege von der CDU/CSU hat
    das gerade ähnlich ausgedrückt.

    Solange Sie, meine Damen und Herren von der SPD,
    noch in der Opposition waren, haben Sie Aktivitäten an-
    gemahnt und vehement Maßnahmen gefordert. Das ging
    so weit, dass Sie ein Sondervotum abgegeben haben, in
    dem Sie die Prüfung einer Änderung des Grundgesetzes
    im Hinblick auf den Status von Religionsgemeinschaf-
    ten vorgeschlagen haben. Seit Sie nun an der Regierung
    sind, hört und sieht man von alledem nichts mehr. Vor
    diesem Hintergrund nimmt sich Ihr gerade einmal zwei
    nichts sagende Absätze umfassender Antrag doch ausge-
    sprochen mickrig aus.


    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)


    Sie haben die Umsetzung der gesetzgeberischen
    Empfehlung der Enquete-Kommission schlichtweg ver-
    schlafen. Ihr Antrag, der die Feststellung enthält, dass
    aufgeworfene Fragen weiter zu beraten und gesetzgebe-
    rische Empfehlungen des Berichtes sowie andere Maß-
    nahmen zu prüfen seien, klingt diesbezüglich ziemlich
    unwillig und ratlos.

    Zu Ihrem Vorwurf, wir hätten in der letzen Legisla-
    turperiode den Bundesratsentwurf nicht mehr auf die
    Tagesordnung gesetzt und er sei damit der Diskontinui-
    tät anheim gefallen, sage ich Ihnen Folgendes: Ich habe
    mich kundig gemacht und in der Geschäftsordnung
    nachgelesen. In einer bestimmten Frist nach Druckle-
    gung eines Entwurfes gibt es ein Aufsetzungsrecht. Sie
    hätten also die Beratung im Plenum durchsetzen können,
    wenn Sie gewollt hätten.


    (Widerspruch des Abg. Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD] – Walter Hirche [F.D.P.]: Sie wollten nicht!)


    Ich sage noch einmal: Nicht die alte Regierung oder
    die alte Koalition haben gebremst. Der Endbericht der
    Enquete-Kommission wurde nämlich erst am Ende der
    Legislaturperiode, im Juni 1998, beraten. Erst danach
    konnten die Empfehlungen umgesetzt und die gesetzge-
    berischen Maßnahmen eingeleitet werden. Sie sind seit
    anderthalb Jahren dafür zuständig. Dies müssen Sie sich
    anhören, auch wenn es Ihnen nicht passt.


    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Ich möchte noch abschließend die Bemerkung ma-

    chen, dass wir vonseiten der F.D.P. zwei Punkte für we-
    sentlich halten. Der erste wesentliche Punkt ist die Ein-
    richtung einer Stiftung, die unabhängig und staatsfern
    organisiert werden soll und deren Zweck die Informati-
    on und die Beratung über die Organisationen auf dem
    Psycho- und Esoterikmarkt sein soll. Der zweite we-
    sentliche Punkt ist das Gesetz über Verträge auf dem
    Gebiet der gewerblichen Lebensbewältigungshilfe, das
    nicht regulieren soll, sondern das Rahmenbedingungen
    zur Transparenz auf dem Markt im Sinne des Verbrau-
    cherschutzes setzen soll.

    Ich möchte in diesem Zusammenhang einen Vor-
    schlag machen. Die Enquete-Kommission hat die Bun-
    desregierung aufgefordert, nach zwei Jahren einen ersten
    Bericht vorzulegen. Wir erwarten diesen Bericht im
    Sommer, weil wir davon ausgehen, dass sich die Regie-
    rung an die Aufforderung der Enquete-Kommission hält.
    Wir schlagen deshalb vor, direkt nach der Sommerpause
    fraktionsübergreifend – ich kann nämlich nicht erken-
    nen, wo wir inhaltlich noch weit auseinander liegen,
    nachdem wir in der Enquete-Kommission darüber ge-
    sprochen haben – Initiativen auf der Basis des Berichtes
    der Bundesregierung zu ergreifen.

    Vielen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)