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    Plenarprotokoll 14/82 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 82. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses zu der Unter- richtung durch die Wehrbeauftragte: Jah- resbericht 1998 (Drucksachen 14/500, 14/1807) ..................................................... 7595 B Claire Marienfeld, Wehrbeauftragte des Deut- schen Bundestages ...................................... .... 7595 B Uwe Göllner SPD ........................................... 7597 A Werner Siemann CDU/CSU ........................... 7598 D Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 7600 D Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. ............ 7602 A Dr. Winfried Wolf PDS .................................. 7604 A Ilse Schumann SPD ........................................ 7605 D Anita Schäfer CDU/CSU ................................ 7607 C Georg Pfannenstein SPD ................................ 7608 D Kurt J. Rossmanith CDU/CSU ....................... 7610 B Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7612 A Rudolf Scharping, Bundesminister BMVg ..... 7613 B Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. ........ 7614 D Tagesordnungspunkt 15: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wolfgang Gerhardt, Jörg van Essen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Regelung des Rechts der Unter- suchungsausschüsse des Deutschen Bun- destages (Untersuchungsausschussge- setz) (Drucksache 14/2363) ...................... 7617 A b) Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Gerhardt, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Änderung der Anlagen 1 und 3 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache 14/2365) ..... .... 7617 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Rechts der Untersuchungs- ausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz) (Druck- sache 14/2518) ........................................... 7617 B Dr. Max Stadler F.D.P. ................................... 7617 B Hermann Bachmaier SPD ............................... 7618 D Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU ......... 7621 B Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 7623 A Dr. Evelyn Kenzler PDS ................................. 7624 D Dirk Manzewski SPD ..................................... 7625 D Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu der Unter- richtung durch die Bundesregierung: Be- richt zur technologischen Leistungsfä- higkeit Deutschlands 1998 und Stel- lungnahme der Bundesregierung (Drucksachen 14/438, 14/829 Nr. 1, 14/1349) .................................................... 7627 B Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 82. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 II Erich Maaß (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) ... 7627 B Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF 7629 C Ulrike Flach F.D.P. ......................................... 7632 A Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 7633 C Rolf Kutzmutz PDS ........................................ 7635 C Bodo Seidenthal SPD ..................................... 7636 C Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/CSU ....................................................... 7638 D Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Christa Luft, weiteren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (Altschulden- hilfe-Aufhebungsgesetz) (Drucksachen 14/568, 14/2317) ....................................... 7640 D Christine Ostrowski PDS ................................ 7641 A Dr. Peter Danckert SPD .................................. 7642 A Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU ................ 7643 A Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................ 7644 D Christine Ostrowski PDS ............................. 7645 B Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. ................... 7646 B Dr. Christine Lucyga SPD .............................. 7647 A Nächste Sitzung .............................................. 7647 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 7648 A Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Förderung der Friedens- und Konfliktforschung; – Gründung einer Stiftung zur Friedens- und Konfliktforschung, – Vor- bereitung auf neue Herausforderungen an Deutschlands Sicherheitspolitik – Stärkung der Friedens- und Konfliktforschung als Teil der politikberatenden Forschung (81. Sitzung – Tagesordnungspunkt 11; Zusatztagesord- nungspunkte 8 und 9 Jürgen W. Möllemann F.D.P. ......................... 7649 A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen .................................... 7649 C Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 82. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 7595 (A) (B) (C) (D) 82. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    7648 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 82. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 (A) (B) (C) (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.01.2000 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 21.01.2000 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21.01.2000 Carstensen (Nordstrand) Peter H. CDU/CSU 21.01.2000 Catenhusen, Wolf-Michael SPD 21.01.2000 Dr. Dückert, Thea BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21.01.2000 Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.01.2000 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.01.2000 Follak, Iris SPD 21.01.2000 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 21.01.2000 Gebhardt, Fred PDS 21.01.2000 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.01.2000 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 21.01.2000 Haack (Extertal), Karl-Hermann SPD 21.01.2000 Hoffmann (Wismar), Iris SPD 21.01.2000 Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 21.01.2000 Janssen, Jann-Peter SPD 21.01.2000 Kanther, Manfred CDU/CSU 21.01.2000 Lambrecht, Christine SPD 21.01.2000 Leidinger, Robert SPD 21.01.2000 Lippmann, Heidi PDS 21.01.2000 Lötzer, Ursula PDS 21.01.2000 Lohmann (Neubranden- burg), Götz-Peter SPD 21.01.2000 Mark, Lothar SPD 21.01.2000 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 21.01.2000 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Nolte, Claudia CDU/CSU 21.01.2000 Pieper, Cornelia F.D.P. 21.01.2000 Poß, Joachim SPD 21.01.2000 Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 21.01.2000 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 21.01.2000 Schaich-Walch, Gudrun SPD 21.01.2000 Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 21.01.2000 Schily, Otto SPD 21.01.2000 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 21.01.2000 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 21.01.2000 Schmidt (Salzgitter), Wilhelm SPD 21.01.2000 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 21.01.2000 Schwanitz, Rolf SPD 21.01.2000 Dr. Schwarz-Schilling, Christian CDU/CSU 21.01.2000 Sehn, Marita F.D.P. 21.01.2000 Simm, Erika SPD 21.01.2000 Dr. Spielmann, Margrit SPD 21.01.2000 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 21.01.2000 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 21.01.2000 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 21.01.2000 Vogt (Pforzheim), Ute SPD 21.01.2000 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21.01.2000 Wieczorek (Duisburg) Helmut SPD 21.01.2000 Willner, Gert CDU/CSU 21.01.2000 Wimmer (Karlsruhe), Brigitte SPD 21.01.2000 Wolf, Aribert CDU/CSU 21.01.2000 Wolf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.01.2000 Zapf, Uta SPD 21.01.2000 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 82. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 7649 (A) (B) (C) (D) Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Förderung der Friedens- und Konfliktforschung; – Gründung einer Stiftung zur Friedens- und Konfliktforschung, – Vorbe- reitung auf neue Herausforderungen an Deutschlands Sicherheitspolitik – Stärkung der Friedens- und Konfliktforschung als Teil der politikberatenden Forschung (81. Sitzung – Ta- gesordnungspunkt 11; Zusatztagesordnungs- punkte 8 und 9) Jürgen W. Möllemann (F.D.P.): Dem Anliegen der Friedens- und Konfliktforschung kann aus liberaler Sicht nicht widersprochen werden. Schon mit Blick auf die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Verbesserung des internationalen Krisenmanagements und der Ent- wicklung einer Art Frühwarnsystem, basierend auf Indi- katoren aus dem Friedens- und Konfliktforschungsbe- reich, kommt diesem Bereich große Bedeutung zu. Insofern ist die Feststellung im Antrag der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen, in der auf die Reduzie- rung der Fördermittel durch die vorherige Regierungs- koalition aus CDU/CSU und F.D.P. Bezug genommen wird, eine Geschmacklosigkeit. Für die Friedens- und Konflikforschung wurden in der vergangenen Legislaturperiode über die Deutsche Forschungsgemeinschaft projektbezogene Mittel zur Verfügung gestellt. Richtig aber ist, dass es an qualifi- zierten Anträgen für den Abruf dieser Forschungsmittel fehlte. Wertvolle Forschungsarbeit wurde bislang auch durch das Bundesinstitut für Ostwissenschaftliche Studi- en geleistet. Die Mittel hierfür stammen aus dem Haus- halt des Auswärtigen Amtes. Doch man staune: Gerade diese Mittel wurden durch die rot-grüne Regierung mas- siv gekürzt. Ich stelle mir aber auch die Frage, welchen Erkennt- nisgewinn eine neue Stiftung für Friedens- und Kon- fliktforschung bringen soll? In der Bundesrepublik Deutschland bestehen bereits mehrere Stiftungen, die sich dieses Themas angenommen haben. So seien die Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung und die Stiftung Wissenschaft und Politik Ebenhausen an dieser Stelle genannt. Mit der Thematik befassen sich unter anderem auch das Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik der Universität Hamburg und das Sozialwissenschaftliche Institut der Bundeswehr. Es sei die Frage gestattet, weshalb im Zuge der Um- setzung „schlanker Staatsstrukturen“ eine Verwaltungs- aufblähung im BMBF durch eine Stiftung notwendig wird. Hier steht offensichtlich wieder ein Versorgungs- denken für Genossen und Parteifreunde im Vordergrund. Auch inhaltlich sehe ich große Defizite. So verstehe ich nicht, warum man nur die Ergebnisse der Friedens- und Konfliktforschung für zivile Friedensmissionen so- wie für den zivilen Friedensdienst nutzbar machen will. Die friedensstiftenden und friedenserhaltenden Maß- nahmen der Bundeswehr werden durch diese Eingren- zung diffamiert. Die Bundeswehr wird ihrem Verfas- sungsauftrag entsprechend auch künftig bei der Bewälti- gung von positiven und negativen Krisensituationen eine große Rolle spielen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 746. Sitzung am 17. De- zember 1999 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: – Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushalts- plans für das Haushaltsjahr 2000 (Haushaltsgesetz 2000) – Gesetz zur Änderung des Düngemittelgesetzes – Gesetz über die Verarbeitung und Nutzung der zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 820/97 des Rates erhobenen Daten und zur Ände- rung des Rindfleischetikettierungsgesetzes (Ver- ordnung (EG Nr. 820/97 – Durchführungsgesetz) – Gesetz zur Änderung des Meliorationsanlagenge- setzes (MeAnlÄndG) – Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit – Sechstes Gesetz zur Änderung des Gemeindefi- nanzreformgesetzes – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuord- nung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte – Zweites Gesetz zur Verbesserung rehabilitie- rungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der poli- tischen Verfolgung in der ehemaligen DDR – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs – Gesetz zur strafverfahrensrechtlichen Veranke- rung des Täter-Opfer-Ausgleichs und zur Ände- rung des Gesetzes über Fernmeldeanlagen – Zweites Eigentumsfristengesetz (2. EFG) – Gesetz zur Neuordnung der Statistiken der Schiff- fahrt und des Güterkraftverkehrs – Zehntes Gesetz zur Änderung des Außenwirt- schaftsgesetzes – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2000 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2000) – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 97/74/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zur Ausdehnung der Richtlinie 94/45/EG über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung ei- nes Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operie- renden Unternehmen und Unternehmensgruppen 7650 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 82. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 (A) (B) (C) (D) auf das Vereinigte Königreich (EBR-Anpassungs- gesetz) – Gesetz zu dem Protokoll zur Änderung des Über- einkommens vom 23. Juli 1990 über die Beseiti- gung der Doppelbesteuerung im Falle von Ge- winnberichtigungen zwischen verbundenen Un- ternehmen – Gesetz zu dem Abkommen vom 18. Mai 1999 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Kuwait zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom- men und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen – Gesetz zu dem Europa-Mittelmeer-Abkommen vom 24. November 1997 zur Gründung einer As- soziation zwischen den Europäischen Gemein- schaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien ande- rerseits – Gesetz zu der Vereinbarung vom 19. Mai 1998 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über das Verwaltungsverfahren bei der Anmeldung neuer Stoffe – Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Dezember 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus über den Luftverkehr – Gesetz zu dem Abkommen vom 23. April 1998 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechi- schen Republik über den Luftverkehr – Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Mai 1998 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Mongolei über den Fluglinienverkehr – Gesetz zu dem Abkommen vom 10. März 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika über den Luftverkehr – Gesetz zu dem Protokoll vom 12. November 1997 zur Ergänzung des Abkommens vom 2. November 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland über den Luftverkehr – Gesetz zu dem Protokoll vom 15. Juni 1998 zur Ergänzung des Luftverkehrsabkommens vom 2. März 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und den Vereinigten Arabischen Emiraten – Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Mai 1998 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung der Republik Armenien über den Luftverkehr – Gesetz zu den Änderungen vom 24. April 1998 des Übereinkommens vom 3. September 1976 über die Internationale Organisation für mobile Satelliten- kommunikation (Inmarsat-Übereinkommen) – Gesetz zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz vom Kapitalanlagen – Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 22. Septem- ber 1998 zu dem Übereinkommen vom 5. April 1973 (Verifikationsabkommen) zwischen den Nichtkernwaffenstaaten der Europäischen Atom- gemeinschaft, der Europäischen Atomgemein- schaft und der Internationalen Atomenergie- Organisation in Ausführung von Artikel III Ab- sätze 1 und 4 des Vertrages über die Nichtverbrei- tung von Kernwaffen – Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 5. April 1973 zwischen den Nichtkernwaffenstaa- ten der Europäischen Atomgemeinschaft, der Eu- ropäischen Atomgemeinschaft und der Internatio- nalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von Artikel III Abs. 1 und 4 des Vertrages vom 1. Juli 1968 über die Nichtverbreitung von Kern- waffen (Verifikationsabkommen) sowie zu dem Zusatzprotokoll zu diesem Übereinkommen vom 22. September 1998 (Ausführungsgesetz zum Veri- fikationsabkommen und zum Zusatzprotokoll – VerifZusAusfG) – Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes und anderer Gesetze – Drittes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (Drittes SGB III-Änderungsge- setz – 3. SGB III-ÄndG) – Gesetz zur Familienförderung – Gesetz zur Bereinigung von steuerlichen Vor- schriften (Steuerbereinigungsgesetz 1999 – StBereinG 1999) – Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenver- sicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) – Gesetz zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung – Gesetz zur Stärkung der Unabhängigkeit der Richter und Gerichte – Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit Der Bundesrat hat in seiner 746. Sitzung am 17. De- zember 1999 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 12. November 1999 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung angenommen: Der Bundesrat bedauert, dass das Gesetz zur Förde- rung der Selbstständigkeit Zuständigkeiten landes- unmittelbarer Sozialversicherungsträger für Schein- selbstständige und arbeitnehmerähnliche Selbständige der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zu- weist. Dies ist eine sachlich nicht gebotene Abwei- chung von der bisherigen Zuständigkeitsverteilung bei der Durchführung des Sozialversicherungsrechts Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 82. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 7651 (A) (B) (C) (D) auf die Sozialversicherungsträger der Länder und des Bundes. Der Bundesrat fordert den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, von weiteren Aufgaben- verlagerungen auf die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte abzusehen. Er erwartet, dass im Rahmen einer Organisationsstrukturreform der gesetzlichen Rentenversicherung eine sachgerechte und faire Auf- gabenverteilung zwischen den Rentenversicherungs- trägern der Länder und des Bundes vorgenommen wird. Bis dahin darf der Status quo nicht verändert werden. – Gesetz zur Änderung des Verkehrswegeplanungs- beschleunigungsgesetzes Der Bundesrat hat in seiner 746. Sitzung am 17. De- zember 1999 beschlossen, dem vom Deutschen Bun- destag am 16. Dezember 1999 verabschiedeten Ge- setz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zu- zustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: Die Bundesregierung wird gebeten, in ihrem nach Maßgabe des Bundestagsbeschlusses vom 28. Oktober 1999 ein Jahr vor Auslaufen des verlän- gerten Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgeset- zes zu erstellenden Erfahrungsbericht auch darzule- gen, ob aus ihrer Sicht eine weitere Verlängerung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes not- wendig erscheint. Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bun- desrat die als Anlage beigefügte Entschließung ange- nommen bzw. gefasst. Der Bundesrat hat in seiner 746. Sitzung am 17. De- zember 1999 beschlossen, dem vom Deutschen Bun- destag am 16. Dezember 1999 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 74 a Abs. 2 und 4 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen. – Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versor- gungsbezüge Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstat- tung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Unterrichtung durch die Bundesregierung Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbes- serung der Agrarstruktur und des Küstenschut- zes“ für den Zeitraum 1998 bis 2001 – Drucksachen 13/10143, 14/272 Nr. 101 – Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bilanz der Maßnahmen zum Umzug der Bundes- regierung nach Berlin und der Ausgleichsleistun- gen für die Region Bonn – Drucksachen 14/1601, 14/1775 Nr. 1.1 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Be- ratung abgesehen hat. Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/1579 Nr. 1.1Drucksache 14/1579 Nr. 1.4Drucksache 14/1579 Nr. 1.5Drucksache 14/1579 Nr. 1.7Drucksache 14/1579 Nr. 2.4Drucksache 14/1579 Nr. 2.8Drucksache 14/1579 Nr. 2.11Drucksache 14/1579 Nr. 2.12Drucksache 14/1617 Nr. 2.13Drucksache 14/1617 Nr. 2.27Drucksache 14/1617 Nr. 2.37Drucksache 14/1617 Nr. 2.44Drucksache 14/1617 Nr. 2.54 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaftund Forsten Drucksache 14/1936 Nr. 1.19Drucksache 14/1936 Nr. 1.27Drucksache 14/2104 Nr. 2.3Drucksache 14/2104 Nr. 2.4Drucksache 14/2104 Nr. 2.5Drucksache 14/2104 Nr. 2.7Drucksache 14/2104 Nr. 2.11Drucksache 14/2104 Nr. 2.12Drucksache 14/2104 Nr. 2.14Drucksache 14/2104 Nr. 2.15Drucksache 14/2104 Nr. 2.17Drucksache 14/2104 Nr. 2.18Drucksache 14/2104 Nr. 2.21 Ausschuss für Bildung, Forschungund Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/2009 Nr. 2.8 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeitund Entwicklung Drucksache 14/488 Nr. 2.20Drucksache 14/1276 Nr. 2.25Drucksache 14/1617 Nr. 2.31 Ausschuss für Tourismus Drucksache 14/309 Nr. 2.21 Ausschuss für die Angelegenheitender Europäischen Union Drucksache 14/1617 Nr. 2.19Drucksache 14/1617 Nr. 2.35 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 14/272 Nr. 2.11Drucksache 14/1188 Nr. 2.12Drucksache 14/1579 Nr. 2.6 Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr.-Ing. Dietmar Kansy


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsi-
    dentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau
    Kollegin Ostrowski, Ihre Schlussbemerkung war sehr
    schön. In Wirklichkeit aber haben Sie seitens der PDS
    Ihren Gesetzentwurf nicht ernst genommen, sonst hätten
    Sie nicht drei Monate später einen Änderungsantrag ein-
    gebracht, der statt dieser Luftnummer wenigstens im Be-
    reich des Diskutierbaren gewesen ist. Stattdessen disku-
    tieren wir heute diesen lächerlichen Entwurf.

    Dieser Entwurf schlägt vor – das wurde gerade ge-
    sagt –, die Existenz von Altschulden ex tunc abzuschaf-
    fen, damit das Altschuldenhilfe-Gesetz quasi aufzu-
    heben und von Unternehmen bereits getätigte Zahlungen
    zurückzuerstatten. Die Kosten, die die PDS fälschli-
    cherweise mit 1,2 Milliarden DM beziffert, sind auch
    eine solche Luftnummer. Was verschwiegen wird – von
    Ihnen sowieso –, ist, dass rund 30 Milliarden DM an
    Schulden bereits vorab gestrichen wurden, dass die Kre-
    ditwirtschaft aber noch immer auf rund 25 Milliarden
    DM Schulden sitzen bliebe, die von der Wohnungswirt-
    schaft bereits anerkannt wurden, und auf den darauf zu
    zahlenden Zinsen.

    Dennoch bin ich sehr dankbar, dass wir – wenn auch
    am Freitagmittag – über das Thema „Altschulden“
    sprechen; denn dieses Thema hat tatsächlich allerhöch-
    ste Priorität. Warum? Der Deutsche Bundestag hat 1996
    das Altschuldenhilfe-Gesetz geändert und hat – daran
    werden Sie sich alle erinnern – die so genannte Abfla-
    chung der Erlösabführungsstaffel vorgenommen, was
    die Fortsetzung der Mieterprivatisierung ermöglicht hat.
    Diese ist zugegebenermaßen in einem wesentlich gerin-
    geren Umfang bei dem tatsächlichen Mieter angekom-
    men als bei dem Zwischenerwerber. Die Wohnungswirt-

    schaft wurde aber um die Hälfte ihrer Altschulden entla-
    stet, die Eigentumsquote wurde sichtbar gesteigert, von
    den 340 000 Wohnungen, die privatisiert werden sollten,
    waren bereits 1998 mehr als zwei Drittel veräußert.

    In den letzten Jahren hat sich dramatisch etwas ge-
    ändert; die positive Bilanz darf uns – bei allen Schwä-
    chen – den Blick dafür nicht verstellen: Die zögerliche
    Wirtschaftsentwicklung, erhebliche Neubautätigkeit und
    ein spürbarer Bevölkerungsrückgang haben dazu ge-
    führt, dass manche Wohnungsunternehmen, und zwar
    insbesondere in strukturschwachen Regionen, einen er-
    heblichen Wohnungsleerstand zu verzeichnen haben;
    er ist eben zu Recht angesprochen worden. Ich möchte
    die Zahlen nicht wiederholen; sie sind zwar unter-
    schiedlich, liegen aber in derselben Dimension. In der-
    selben Dimension liegen ebenfalls die Mietverluste, die
    den Unternehmen durch diese Situation entstehen. Viele
    der Unternehmen haben deswegen, völlig anders als vor
    sechs Jahren absehbar, große Schwierigkeiten, auf der
    einen Seite ihre Altschulden zu bedienen ohne auf der
    anderen Seite auf dringend notwendige Investitions- und
    Modernisierungsmaßnahmen zu verzichten.

    Die Hauptstoßrichtung muss sein, nicht die alten
    Grundsatzdebatten zu führen, sondern den Unternehmen
    mit einem hohen strukturellen Leerstand sowie mit be-
    sonderen Belastungen, zum Beispiel aus negativen Re-
    stitutionsfällen, dadurch zu helfen – da brauchen wir uns
    nichts vorzumachen –, dass ihnen eine weitere Teilentla-
    stung von den Altschulden gewährt wird. Sonst funktio-
    niert das nicht.

    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat im Übrigen
    im letzten Jahr einen Antrag im Deutschen Bundestag
    eingebracht, der eine schnelle Novellierung des Alt-
    schuldenhilfe-Gesetzes fordert. Ich darf kurz einmal
    daran erinnern, was die Eckpunkte sind: Vorziehen des
    Schlusstermins für die Erfüllung der Privatisierungsauf-
    lage auf den 31. Dezember 2000, Einführung einer Frei-
    kaufsregelung für Unternehmen, die ihre Privatisie-
    rungsverpflichtung in von ihnen zu vertretender Art und
    Weise zum Stichtag am 31. Dezember 2000 nicht erfüllt
    haben, und – jetzt komme ich wieder darauf zurück –
    weitere Teilentlastung für Wohnungsunternehmen mit
    großen, strukturell bedingten Problemen.

    Wie viele unserer Kollegen, die sich insbesondere der
    Wohnungspolitik nicht nur in Ost-, sondern auch in
    Westdeutschland verpflichtet fühlen, habe ich in den
    letzten Monaten in vielen Wohnungsbaugesellschaften
    und -genossenschaften in den neuen Ländern mit den
    Betroffenen vor Ort gesprochen. Das ist – bei allem Re-
    spekt vor den Verbänden – manchmal eindrucksvoller,
    als „nur“ mit den Verbänden zu sprechen. Man erkennt
    die Situation vor Ort, spürt den massiven Druck und er-
    kennt die Notwendigkeit, eineinviertel Jahre nach der
    Ankündigung durch die Koalitionsfraktionen schnell et-
    was zu machen.

    Nehmen wir zum Beispiel die Dessauer Wohnungs-
    gesellschaft. Sie besitzt rund 16 000 Wohnungen. Da-
    von sind 2 500 restitutionsbehaftet. Noch vor wenigen
    Jahren ist man davon ausgegangen, dass mehr als
    90 Prozent der Restitutionsfälle positiv, also zugunsten

    Dr. Peter Danckert






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    des früheren Eigentümers, entschieden werden und die
    Wohnung im Normalfall auch zurückgenommen wird.
    Dies hat sich innerhalb weniger Jahre völlig verändert.
    Zwar werden „Sahnestücke“ nach wie vor privat zu-
    rückgenommen, aber ein ganz großer Teil der Wohnun-
    gen verbleibt plötzlich bei den Wohnungsgesellschaften.
    Wenn wie in Dessau nur noch 3 Prozent der Restituti-
    onsfälle positiv entschieden werden, dann kommen da-
    durch automatisch neue Millionenforderungen auf die
    Gesellschaft zu, obwohl sie in den vergangenen Jahren
    bereits Millionen gesetzestreu abgeführt hat.


    (Christine Ostrowski [PDS]: Das war doch schon in Ihrer Regierungszeit so! Das ist doch nicht neu! – Franziska Eichstädt-Bohlig [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie einmal darüber nachgedacht, dass das ein Ergebnis Ihrer Politik ist?)


    Die Ungewissheit – deswegen gibt es die Diskussion
    um das Vorziehen des Gesetzes – erfordert noch zusätz-
    liche Rückstellungen. Wenn die Unternehmen diese
    nicht vornehmen, dann fordert spätestens der Wirt-
    schaftsprüfer solche Rückstellungen von ihnen ein. Die-
    se Situation führt im Fall Dessau dazu, dass das beab-
    sichtigte Investitionsvolumen von rund 40 Millionen
    DM für dieses Jahr auf 20 Millionen DM sinkt. Der Rest
    der Mittel wird für die Rückstellungen oder für Nega-
    tivrestitutionen benötigt.

    Ich möchte darauf hinweisen, dass wir schon in der
    letzten Legislaturperiode Hilfsstrategien diskutiert und
    über den Lenkungsausschuss bzw. die Kreditanstalt für
    Wiederaufbau teilweise realisiert haben, allerdings – wie
    jeder weiß – unterhalb der gesetzlichen Ebene. In der
    letzten Legislaturperiode gab es eine weitestgehend
    einmütige Empfehlung des Fachausschusses, des dama-
    ligen Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und
    Städtebau.

    Es ist zu begrüßen, Herr Staatssekretär Großmann,
    dass auch die neue Bundesregierung eine flexible Vor-
    gehensweise unterstützt hat und im März 1999 Be-
    schlüsse über weitere Erleichterungen für Wohnungs-
    unternehmen im Lenkungsausschuss herbeigeführt hat.
    Dennoch erscheint nunmehr eine schnelle Weiterent-
    wicklung des Altschuldenhilfe-Gesetzes unumgänglich.
    Seit mehr als einem Jahr wird diskutiert, versprochen
    und werden Lösungen zwischen Bund und Ländern ge-
    sucht. Es gibt Koalitionsankündigungen und Regie-
    rungserklärungen zu diesem Thema. Ich bin dankbar,
    dass die Bundesregierung offensichtlich jetzt bereit ist –
    auch wenn es fast eineinhalb Jahre gedauert hat – zu
    handeln. Es ist auch allerhöchste Zeit.

    Eine wesentliche Verbesserung der Planungs- und
    Rechtssicherheit für die Unternehmen – auf den ersten
    Punkt unseres Antrags hatte ich schon verwiesen – kann
    durch ein Vorziehen des derzeit durch das AHG auf den
    31. Dezember 2003 festgelegten Schlusstermins er-
    reicht werden. Die Wohnungsunternehmen – auch hier
    stimme ich Ihnen, Herr Kollege Danckert, zu – benöti-
    gen schnellstmöglich entweder die Bestätigung der Er-
    füllung ihrer Privatisierungspflicht oder die Anerken-
    nung des Nicht-Vertreten-Müssens. Dies wird zugege-

    benermaßen noch manche Detaildiskussion erfordern.
    Als jemand, der viele Jahre wohnungsbaupolitischer
    Sprecher einer Regierungsfraktion war, weiß ich, dass
    das Herzblut der Wohnungs- und Baupolitiker und des
    Bauministers nicht in jedem Fall ausreicht, um das des
    Finanzministers und der Haushaltspolitiker in diesem
    Hause in Wallung zu versetzen.


    (Angelika Mertens [SPD]: Wir sind doch ziemlich erfolgreich! )


    – Ich würde mich freuen, wenn es so wäre, Frau Kolle-
    gin.


    (Angelika Mertens [SPD]: Sie können sich nicht beschweren! Wir haben schon vieles von dem umgesetzt, was Sie gefordert haben!)


    – Ich möchte Ihren Zwischenruf als Zwischenfrage
    werten, Frau Präsidentin. Wir können darüber gerne dis-
    kutieren. Wenn Sie das Wohngeld meinen, muss ich Sie
    darauf hinweisen, dass Sie nicht ohne die Zustimmung
    des Bundesrats und des Vermittlungsausschusses ge-
    schafft hätten. Sonst hätten Sie zwar 1,4 Milliarden DM
    mehr Wohngeld kassiert. Aber zwischendurch hätten Sie
    bei den Gemeinden 2,5 Milliarden DM abkassiert.

    Die Wohnungsunternehmen benötigen also schnellst-
    möglich entweder die Bestätigung oder die Anerken-
    nung des Nicht-Vertreten-Müssens. Wir sind der Auf-
    fassung, dass auch Unternehmen, die ihre Privatisie-
    rungspflicht nicht erfüllt haben, der Hilfe bedürfen.

    Ihnen sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, sich
    durch eine Zahlung an den Erblastentilgungsfonds in der
    Höhe der gesetzlich geregelten Erlösabführung bei Er-
    füllung der Privatisierungsauflage von der Privatisie-
    rungsverpflichtung freizukaufen, um der Rückzahlung
    des gewährten Teilentlastungsbetrages zu entgehen.

    Ich wiederhole: Es muss insbesondere Unternehmen
    in Gebieten mit hohem strukturellem Leerstand sowie
    besonderen Belastungen durch negative Restitutionsfälle
    schnell und wirksam dadurch geholfen werden, dass ih-
    nen eine weitere Teilentlastung für die Altschulden ge-
    währt wird. Dies ist die im Antrag der CDU/CSU-
    Bundestagsfraktion formulierte Position. Sie ist seriös
    und machbar – im Gegensatz zu der finanzpolitisch
    nicht zu verantwortenden Forderung der PDS nach Zie-
    hung eines Schlussstrichs unter das Altschuldenhilfe-
    Gesetz.

    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)




Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat
jetzt die Abgeordnete Franziska Eichstädt-Bohlig.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kollegen! Liebe Kollegin Ostrowski, ich halte es für
verwirrend, dass Sie am 17. März 1999 einen Gesetz-
entwurf eingebracht haben, um dann am 9. Juni 1999,
also noch nicht einmal ein Vierteljahr später, einen Än-
derungsantrag zum Altschuldenhilfe-Gesetz vorzulegen.

Dr.-Ing. Dietmar Kansy






(A)



(B)



(C)



(D)


Ich erwarte von Ihnen schon, dass Sie Ihre eigenen An-
träge so ernst nehmen, dass sich letztlich nicht heraus-
stellt, dass es Schaufensteranträge sind, die nur für die
öffentliche Meinung und für Ihre Wähler gedacht sind.
Anträge sollten hier ernsthaft erörtert werden.

Alle meine Vorredner haben schon mehr oder weni-
ger deutlich dargestellt und wir haben es bereits im Aus-
schuss diskutiert: Der Gesetzentwurf ist in dieser Form
einfach nicht diskutabel und nicht verhandelbar, zum ei-
nen weil er eine im Jahre 2000 wirklich nicht mehr
machbare Rückabwicklung erfordert und zum anderen
weil wir das ganze Kreditvolumen, das dahinter steckt,
nicht aufbringen können. Von daher tut es mir Leid.

Dies zu sagen ist mir deswegen besonders wichtig,
weil ich die Politik, die Sie so gerne pflegen, nämlich
Teilen der Bevölkerung im Osten immer wieder das Ge-
fühl zu geben, man könnte sie vor den Realitäten, die
sich in den letzten zehn Jahren entwickelt haben, ab-
schirmen, für politisch äußerst fragwürdig halte. Ich
werbe bei Ihnen ernsthaft dafür, das nicht weiter zum
politischen Prinzip zu erheben. Sie und Ihre Wähler
sollten sich mit den Realitäten auseinander setzen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Gestatten Sie
    eine Zwischenfrage der Kollegin Ostrowski?


    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    zu Ende bringen. Danach würde ich sie gerne beantwor-
    ten.

    Wir selbst haben uns Anfang und Mitte der 90er-
    Jahre sehr wohl mit Vehemenz gegen das Altschulden-
    hilfe-Gesetz engagiert. Dazu stehe ich. Aber bereits in
    der letzten Legislaturperiode waren wir in einer Situa-
    tion, in der eine Rückabwicklung nicht mehr möglich
    war. Das gilt heute umso mehr.

    Bitte schön.