Rede:
ID1408204100

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 8
    1. Jetzt: 1
    2. hat: 1
    3. der: 1
    4. KollegeDirk: 1
    5. Manzewski,: 1
    6. SPD-Fraktion,: 1
    7. das: 1
    8. Wort.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/82 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 82. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses zu der Unter- richtung durch die Wehrbeauftragte: Jah- resbericht 1998 (Drucksachen 14/500, 14/1807) ..................................................... 7595 B Claire Marienfeld, Wehrbeauftragte des Deut- schen Bundestages ...................................... .... 7595 B Uwe Göllner SPD ........................................... 7597 A Werner Siemann CDU/CSU ........................... 7598 D Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 7600 D Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. ............ 7602 A Dr. Winfried Wolf PDS .................................. 7604 A Ilse Schumann SPD ........................................ 7605 D Anita Schäfer CDU/CSU ................................ 7607 C Georg Pfannenstein SPD ................................ 7608 D Kurt J. Rossmanith CDU/CSU ....................... 7610 B Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7612 A Rudolf Scharping, Bundesminister BMVg ..... 7613 B Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. ........ 7614 D Tagesordnungspunkt 15: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wolfgang Gerhardt, Jörg van Essen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Regelung des Rechts der Unter- suchungsausschüsse des Deutschen Bun- destages (Untersuchungsausschussge- setz) (Drucksache 14/2363) ...................... 7617 A b) Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Gerhardt, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Änderung der Anlagen 1 und 3 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache 14/2365) ..... .... 7617 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Rechts der Untersuchungs- ausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz) (Druck- sache 14/2518) ........................................... 7617 B Dr. Max Stadler F.D.P. ................................... 7617 B Hermann Bachmaier SPD ............................... 7618 D Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU ......... 7621 B Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 7623 A Dr. Evelyn Kenzler PDS ................................. 7624 D Dirk Manzewski SPD ..................................... 7625 D Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu der Unter- richtung durch die Bundesregierung: Be- richt zur technologischen Leistungsfä- higkeit Deutschlands 1998 und Stel- lungnahme der Bundesregierung (Drucksachen 14/438, 14/829 Nr. 1, 14/1349) .................................................... 7627 B Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 82. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 II Erich Maaß (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) ... 7627 B Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF 7629 C Ulrike Flach F.D.P. ......................................... 7632 A Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 7633 C Rolf Kutzmutz PDS ........................................ 7635 C Bodo Seidenthal SPD ..................................... 7636 C Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/CSU ....................................................... 7638 D Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Christa Luft, weiteren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (Altschulden- hilfe-Aufhebungsgesetz) (Drucksachen 14/568, 14/2317) ....................................... 7640 D Christine Ostrowski PDS ................................ 7641 A Dr. Peter Danckert SPD .................................. 7642 A Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU ................ 7643 A Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................ 7644 D Christine Ostrowski PDS ............................. 7645 B Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. ................... 7646 B Dr. Christine Lucyga SPD .............................. 7647 A Nächste Sitzung .............................................. 7647 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 7648 A Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Förderung der Friedens- und Konfliktforschung; – Gründung einer Stiftung zur Friedens- und Konfliktforschung, – Vor- bereitung auf neue Herausforderungen an Deutschlands Sicherheitspolitik – Stärkung der Friedens- und Konfliktforschung als Teil der politikberatenden Forschung (81. Sitzung – Tagesordnungspunkt 11; Zusatztagesord- nungspunkte 8 und 9 Jürgen W. Möllemann F.D.P. ......................... 7649 A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen .................................... 7649 C Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 82. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 7595 (A) (B) (C) (D) 82. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    7648 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 82. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 (A) (B) (C) (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.01.2000 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 21.01.2000 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21.01.2000 Carstensen (Nordstrand) Peter H. CDU/CSU 21.01.2000 Catenhusen, Wolf-Michael SPD 21.01.2000 Dr. Dückert, Thea BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21.01.2000 Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.01.2000 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.01.2000 Follak, Iris SPD 21.01.2000 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 21.01.2000 Gebhardt, Fred PDS 21.01.2000 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.01.2000 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 21.01.2000 Haack (Extertal), Karl-Hermann SPD 21.01.2000 Hoffmann (Wismar), Iris SPD 21.01.2000 Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 21.01.2000 Janssen, Jann-Peter SPD 21.01.2000 Kanther, Manfred CDU/CSU 21.01.2000 Lambrecht, Christine SPD 21.01.2000 Leidinger, Robert SPD 21.01.2000 Lippmann, Heidi PDS 21.01.2000 Lötzer, Ursula PDS 21.01.2000 Lohmann (Neubranden- burg), Götz-Peter SPD 21.01.2000 Mark, Lothar SPD 21.01.2000 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 21.01.2000 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Nolte, Claudia CDU/CSU 21.01.2000 Pieper, Cornelia F.D.P. 21.01.2000 Poß, Joachim SPD 21.01.2000 Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 21.01.2000 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 21.01.2000 Schaich-Walch, Gudrun SPD 21.01.2000 Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 21.01.2000 Schily, Otto SPD 21.01.2000 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 21.01.2000 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 21.01.2000 Schmidt (Salzgitter), Wilhelm SPD 21.01.2000 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 21.01.2000 Schwanitz, Rolf SPD 21.01.2000 Dr. Schwarz-Schilling, Christian CDU/CSU 21.01.2000 Sehn, Marita F.D.P. 21.01.2000 Simm, Erika SPD 21.01.2000 Dr. Spielmann, Margrit SPD 21.01.2000 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 21.01.2000 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 21.01.2000 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 21.01.2000 Vogt (Pforzheim), Ute SPD 21.01.2000 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21.01.2000 Wieczorek (Duisburg) Helmut SPD 21.01.2000 Willner, Gert CDU/CSU 21.01.2000 Wimmer (Karlsruhe), Brigitte SPD 21.01.2000 Wolf, Aribert CDU/CSU 21.01.2000 Wolf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.01.2000 Zapf, Uta SPD 21.01.2000 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 82. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 7649 (A) (B) (C) (D) Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Förderung der Friedens- und Konfliktforschung; – Gründung einer Stiftung zur Friedens- und Konfliktforschung, – Vorbe- reitung auf neue Herausforderungen an Deutschlands Sicherheitspolitik – Stärkung der Friedens- und Konfliktforschung als Teil der politikberatenden Forschung (81. Sitzung – Ta- gesordnungspunkt 11; Zusatztagesordnungs- punkte 8 und 9) Jürgen W. Möllemann (F.D.P.): Dem Anliegen der Friedens- und Konfliktforschung kann aus liberaler Sicht nicht widersprochen werden. Schon mit Blick auf die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Verbesserung des internationalen Krisenmanagements und der Ent- wicklung einer Art Frühwarnsystem, basierend auf Indi- katoren aus dem Friedens- und Konfliktforschungsbe- reich, kommt diesem Bereich große Bedeutung zu. Insofern ist die Feststellung im Antrag der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen, in der auf die Reduzie- rung der Fördermittel durch die vorherige Regierungs- koalition aus CDU/CSU und F.D.P. Bezug genommen wird, eine Geschmacklosigkeit. Für die Friedens- und Konflikforschung wurden in der vergangenen Legislaturperiode über die Deutsche Forschungsgemeinschaft projektbezogene Mittel zur Verfügung gestellt. Richtig aber ist, dass es an qualifi- zierten Anträgen für den Abruf dieser Forschungsmittel fehlte. Wertvolle Forschungsarbeit wurde bislang auch durch das Bundesinstitut für Ostwissenschaftliche Studi- en geleistet. Die Mittel hierfür stammen aus dem Haus- halt des Auswärtigen Amtes. Doch man staune: Gerade diese Mittel wurden durch die rot-grüne Regierung mas- siv gekürzt. Ich stelle mir aber auch die Frage, welchen Erkennt- nisgewinn eine neue Stiftung für Friedens- und Kon- fliktforschung bringen soll? In der Bundesrepublik Deutschland bestehen bereits mehrere Stiftungen, die sich dieses Themas angenommen haben. So seien die Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung und die Stiftung Wissenschaft und Politik Ebenhausen an dieser Stelle genannt. Mit der Thematik befassen sich unter anderem auch das Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik der Universität Hamburg und das Sozialwissenschaftliche Institut der Bundeswehr. Es sei die Frage gestattet, weshalb im Zuge der Um- setzung „schlanker Staatsstrukturen“ eine Verwaltungs- aufblähung im BMBF durch eine Stiftung notwendig wird. Hier steht offensichtlich wieder ein Versorgungs- denken für Genossen und Parteifreunde im Vordergrund. Auch inhaltlich sehe ich große Defizite. So verstehe ich nicht, warum man nur die Ergebnisse der Friedens- und Konfliktforschung für zivile Friedensmissionen so- wie für den zivilen Friedensdienst nutzbar machen will. Die friedensstiftenden und friedenserhaltenden Maß- nahmen der Bundeswehr werden durch diese Eingren- zung diffamiert. Die Bundeswehr wird ihrem Verfas- sungsauftrag entsprechend auch künftig bei der Bewälti- gung von positiven und negativen Krisensituationen eine große Rolle spielen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 746. Sitzung am 17. De- zember 1999 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: – Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushalts- plans für das Haushaltsjahr 2000 (Haushaltsgesetz 2000) – Gesetz zur Änderung des Düngemittelgesetzes – Gesetz über die Verarbeitung und Nutzung der zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 820/97 des Rates erhobenen Daten und zur Ände- rung des Rindfleischetikettierungsgesetzes (Ver- ordnung (EG Nr. 820/97 – Durchführungsgesetz) – Gesetz zur Änderung des Meliorationsanlagenge- setzes (MeAnlÄndG) – Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit – Sechstes Gesetz zur Änderung des Gemeindefi- nanzreformgesetzes – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuord- nung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte – Zweites Gesetz zur Verbesserung rehabilitie- rungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der poli- tischen Verfolgung in der ehemaligen DDR – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs – Gesetz zur strafverfahrensrechtlichen Veranke- rung des Täter-Opfer-Ausgleichs und zur Ände- rung des Gesetzes über Fernmeldeanlagen – Zweites Eigentumsfristengesetz (2. EFG) – Gesetz zur Neuordnung der Statistiken der Schiff- fahrt und des Güterkraftverkehrs – Zehntes Gesetz zur Änderung des Außenwirt- schaftsgesetzes – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2000 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2000) – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 97/74/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zur Ausdehnung der Richtlinie 94/45/EG über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung ei- nes Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operie- renden Unternehmen und Unternehmensgruppen 7650 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 82. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 (A) (B) (C) (D) auf das Vereinigte Königreich (EBR-Anpassungs- gesetz) – Gesetz zu dem Protokoll zur Änderung des Über- einkommens vom 23. Juli 1990 über die Beseiti- gung der Doppelbesteuerung im Falle von Ge- winnberichtigungen zwischen verbundenen Un- ternehmen – Gesetz zu dem Abkommen vom 18. Mai 1999 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Kuwait zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom- men und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen – Gesetz zu dem Europa-Mittelmeer-Abkommen vom 24. November 1997 zur Gründung einer As- soziation zwischen den Europäischen Gemein- schaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien ande- rerseits – Gesetz zu der Vereinbarung vom 19. Mai 1998 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über das Verwaltungsverfahren bei der Anmeldung neuer Stoffe – Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Dezember 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus über den Luftverkehr – Gesetz zu dem Abkommen vom 23. April 1998 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechi- schen Republik über den Luftverkehr – Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Mai 1998 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Mongolei über den Fluglinienverkehr – Gesetz zu dem Abkommen vom 10. März 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika über den Luftverkehr – Gesetz zu dem Protokoll vom 12. November 1997 zur Ergänzung des Abkommens vom 2. November 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland über den Luftverkehr – Gesetz zu dem Protokoll vom 15. Juni 1998 zur Ergänzung des Luftverkehrsabkommens vom 2. März 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und den Vereinigten Arabischen Emiraten – Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Mai 1998 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung der Republik Armenien über den Luftverkehr – Gesetz zu den Änderungen vom 24. April 1998 des Übereinkommens vom 3. September 1976 über die Internationale Organisation für mobile Satelliten- kommunikation (Inmarsat-Übereinkommen) – Gesetz zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz vom Kapitalanlagen – Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 22. Septem- ber 1998 zu dem Übereinkommen vom 5. April 1973 (Verifikationsabkommen) zwischen den Nichtkernwaffenstaaten der Europäischen Atom- gemeinschaft, der Europäischen Atomgemein- schaft und der Internationalen Atomenergie- Organisation in Ausführung von Artikel III Ab- sätze 1 und 4 des Vertrages über die Nichtverbrei- tung von Kernwaffen – Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 5. April 1973 zwischen den Nichtkernwaffenstaa- ten der Europäischen Atomgemeinschaft, der Eu- ropäischen Atomgemeinschaft und der Internatio- nalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von Artikel III Abs. 1 und 4 des Vertrages vom 1. Juli 1968 über die Nichtverbreitung von Kern- waffen (Verifikationsabkommen) sowie zu dem Zusatzprotokoll zu diesem Übereinkommen vom 22. September 1998 (Ausführungsgesetz zum Veri- fikationsabkommen und zum Zusatzprotokoll – VerifZusAusfG) – Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes und anderer Gesetze – Drittes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (Drittes SGB III-Änderungsge- setz – 3. SGB III-ÄndG) – Gesetz zur Familienförderung – Gesetz zur Bereinigung von steuerlichen Vor- schriften (Steuerbereinigungsgesetz 1999 – StBereinG 1999) – Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenver- sicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) – Gesetz zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung – Gesetz zur Stärkung der Unabhängigkeit der Richter und Gerichte – Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit Der Bundesrat hat in seiner 746. Sitzung am 17. De- zember 1999 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 12. November 1999 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung angenommen: Der Bundesrat bedauert, dass das Gesetz zur Förde- rung der Selbstständigkeit Zuständigkeiten landes- unmittelbarer Sozialversicherungsträger für Schein- selbstständige und arbeitnehmerähnliche Selbständige der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zu- weist. Dies ist eine sachlich nicht gebotene Abwei- chung von der bisherigen Zuständigkeitsverteilung bei der Durchführung des Sozialversicherungsrechts Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 82. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 7651 (A) (B) (C) (D) auf die Sozialversicherungsträger der Länder und des Bundes. Der Bundesrat fordert den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, von weiteren Aufgaben- verlagerungen auf die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte abzusehen. Er erwartet, dass im Rahmen einer Organisationsstrukturreform der gesetzlichen Rentenversicherung eine sachgerechte und faire Auf- gabenverteilung zwischen den Rentenversicherungs- trägern der Länder und des Bundes vorgenommen wird. Bis dahin darf der Status quo nicht verändert werden. – Gesetz zur Änderung des Verkehrswegeplanungs- beschleunigungsgesetzes Der Bundesrat hat in seiner 746. Sitzung am 17. De- zember 1999 beschlossen, dem vom Deutschen Bun- destag am 16. Dezember 1999 verabschiedeten Ge- setz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zu- zustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: Die Bundesregierung wird gebeten, in ihrem nach Maßgabe des Bundestagsbeschlusses vom 28. Oktober 1999 ein Jahr vor Auslaufen des verlän- gerten Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgeset- zes zu erstellenden Erfahrungsbericht auch darzule- gen, ob aus ihrer Sicht eine weitere Verlängerung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes not- wendig erscheint. Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bun- desrat die als Anlage beigefügte Entschließung ange- nommen bzw. gefasst. Der Bundesrat hat in seiner 746. Sitzung am 17. De- zember 1999 beschlossen, dem vom Deutschen Bun- destag am 16. Dezember 1999 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 74 a Abs. 2 und 4 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen. – Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versor- gungsbezüge Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstat- tung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Unterrichtung durch die Bundesregierung Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbes- serung der Agrarstruktur und des Küstenschut- zes“ für den Zeitraum 1998 bis 2001 – Drucksachen 13/10143, 14/272 Nr. 101 – Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bilanz der Maßnahmen zum Umzug der Bundes- regierung nach Berlin und der Ausgleichsleistun- gen für die Region Bonn – Drucksachen 14/1601, 14/1775 Nr. 1.1 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Be- ratung abgesehen hat. Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/1579 Nr. 1.1Drucksache 14/1579 Nr. 1.4Drucksache 14/1579 Nr. 1.5Drucksache 14/1579 Nr. 1.7Drucksache 14/1579 Nr. 2.4Drucksache 14/1579 Nr. 2.8Drucksache 14/1579 Nr. 2.11Drucksache 14/1579 Nr. 2.12Drucksache 14/1617 Nr. 2.13Drucksache 14/1617 Nr. 2.27Drucksache 14/1617 Nr. 2.37Drucksache 14/1617 Nr. 2.44Drucksache 14/1617 Nr. 2.54 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaftund Forsten Drucksache 14/1936 Nr. 1.19Drucksache 14/1936 Nr. 1.27Drucksache 14/2104 Nr. 2.3Drucksache 14/2104 Nr. 2.4Drucksache 14/2104 Nr. 2.5Drucksache 14/2104 Nr. 2.7Drucksache 14/2104 Nr. 2.11Drucksache 14/2104 Nr. 2.12Drucksache 14/2104 Nr. 2.14Drucksache 14/2104 Nr. 2.15Drucksache 14/2104 Nr. 2.17Drucksache 14/2104 Nr. 2.18Drucksache 14/2104 Nr. 2.21 Ausschuss für Bildung, Forschungund Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/2009 Nr. 2.8 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeitund Entwicklung Drucksache 14/488 Nr. 2.20Drucksache 14/1276 Nr. 2.25Drucksache 14/1617 Nr. 2.31 Ausschuss für Tourismus Drucksache 14/309 Nr. 2.21 Ausschuss für die Angelegenheitender Europäischen Union Drucksache 14/1617 Nr. 2.19Drucksache 14/1617 Nr. 2.35 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 14/272 Nr. 2.11Drucksache 14/1188 Nr. 2.12Drucksache 14/1579 Nr. 2.6 Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Evelyn Kenzler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Frau Präsidentin! Liebe
    Kolleginnen und Kollegen! Der Spendenskandal der
    CDU wird nicht die letzte Affäre sein, die die Einset-
    zung eines solchen Arbeitsgremiums wie des Untersu-
    chungsausschusses notwendig macht. Eine fundierte

    Hans-Christian Ströbele






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    Rechtsgrundlage für die Tätigkeit solcher Ausschüsse
    auf Bundesebene ist deshalb längst überfällig.

    Es ist einfach schlimm, dass es der Bundestag nach so
    vielen Jahren immer noch nicht fertig gebracht hat, ein
    Ausführungsgesetz zu Art. 44 GG zu beschließen. Der
    wievielte Anlauf ist das eigentlich? Wenn ich mich nicht
    verzählt habe, ist es bereits der siebte. Deshalb blieb uns
    auch für diesen Untersuchungsausschuss nichts weiter
    übrig, als auf die so genannten IPA-Regeln aus dem
    Jahre 1969 zurückzugreifen. Aus diesem Grunde bin ich
    sehr für die Verabschiedung eines solchen Gesetzes.

    Zweifel überfallen mich jedoch angesichts des Zeit-
    punktes. Genau in dem Augenblick, in dem der Partei-
    spendenausschuss nach 30 Jahre alten Verfahrensregeln
    ohne Gesetzeskraft seine Arbeit aufnimmt, liegen Ent-
    würfe der Koalitionsparteien und der F.D.P. auf dem
    Tisch.


    (Zuruf von der SPD: Nicht so misstrauisch sein!)


    – Gute Vorsicht ist manchmal angebracht. – Wäre es
    nicht besser, nach Beendigung der Arbeit des derzeiti-
    gen Spendenausschusses gewissermaßen in Anwendung
    der gemachten Erfahrungen ein solches Gesetz zu for-
    mulieren? Denn eines scheint mir schon jetzt klar zu
    sein. So wie sich die Spendenaffäre der CDU von Tag
    zu Tag, ja von Stunde zu Stunde zuspitzt und immer er-
    schreckendere, ja tragische Ausmaße annimmt, wird der
    Ausschuss einer Reihe neuer verfahrensrechtlicher Er-
    kenntnisse bringen.
    Wichtig ist, dass Untersuchungsausschüsse kleine ar-
    beitsfähige Gremien bleiben, in denen der Minder-
    heitenschutz einen besonderen Stellenwert hat.

    Das Minderheitenquorum von einem Viertel wurde
    bekanntlich eingeführt, um den Oppositionsparteien
    auch gegen die parlamentarische Mehrheit die Einset-
    zung eines Ausschusses und dann die Erhebung von
    Beweisen zu ermöglichen. Auch die beiden vorliegen-
    den Entwürfe enthalten wiederum diese Minderheitenre-
    gel. Beweise sind danach dann zu erheben, wenn sie von
    einem Viertel der Mitglieder des Untersuchungsaus-
    schusses beantragt sind, es sei denn, sie sind unzulässig
    oder unerreichbar.

    Ich halte diese Regelung jedoch für problematisch.
    Sie bedeutet, dass kleinere Parteien, das heißt: neben der
    PDS auch die F.D.P. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
    mit weniger als einem Viertel der Ausschussmitglieder
    grundsätzlich auf das Wohlwollen größerer Parteien an-
    gewiesen sind, die ihren Anträgen beitreten müssen.
    Hierdurch entstehen parteipolitische Abhängigkeiten.
    Daran ändert auch nichts, dass solche Anträge danach
    im Ausschuss zur Abstimmung gestellt werden. Auch
    hier ist dann nicht zu erwarten, dass sich noch die not-
    wendige Stimmenmehrheit findet.

    Meine ersten Erfahrungen in der gestrigen Arbeitssit-
    zung sind leider ein schlagender Beweis dafür. Alle Be-
    weisanträge meiner Fraktion wurden durch die Bank ab-
    gelehnt, nachdem sich, für mich leider erwartungsge-
    mäß, keine andere Partei bereit gefunden hat, zumindest
    einigen unserer Anträge beizutreten. Darunter waren

    auch Anträge, die mit den gleich danach angenommenen
    Anträgen der Koalitionsfraktionen inhaltlich überein-
    stimmen.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann brauchen wir ja die PDSAnträge nicht!)


    Das ist mit Sachargumenten nicht mehr zu erklären und
    bedeutet im Ergebnis, dass ich zwar für meine Fraktion
    Anträge stellen kann, diese jedoch von vornherein keine
    Realisierungschance haben, einfach weil sie das Etikett
    „PDS“ tragen. Eine Sachprüfung findet gar nicht erst
    statt.

    Damit wird meine Fraktion insoweit von einem ei-
    genständigen Beitrag zum Untersuchungsauftrag ausge-
    schlossen. Davor schützt uns auch das Minderheitenquo-
    rum nicht. Nebenbei gesagt, das kann auch jederzeit an-
    dere kleine Parteien treffen. Niemand sollte sich hier zu
    sicher sein. Hiergegen kann auch nicht das Argument
    des parlamentarischen Parteienproporzes ins Feld ge-
    führt werden. Gerade wegen der besonderen Funktion
    von Untersuchungsausschüssen wurde dieser Proporz-
    grundsatz bewusst auf diesen Fall nicht angewandt und
    die Minderheitenregelung eingeführt.

    Um eine parteipolitische Instrumentalisierung zu ver-
    hindern und eine nur an sachlichen Gesichtspunkten
    ausgerichtete Aufklärungsarbeit zu ermöglichen, sollte
    der Schritt meines Erachtens konsequent bis zum Ende
    getan werden. Parteiendiskriminierung hilft nicht, die
    Ausschussarbeit voranzubringen. Ich plädiere deshalb
    bei der Beschlussfassung über die Beweiserhebung für
    den Wegfall der Ein-Viertel-Regelung. Stattdessen soll-
    ten Beweise dann erhoben werden, wenn sie von einer
    Fraktion beantragt werden und nicht unzulässig oder un-
    erreichbar sind. Ich werde mich für eine entsprechende
    parlamentarische Initiative in meiner Fraktion einsetzen.

    Danke schön.

    (Beifall bei der PDS)




Rede von Anke Fuchs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Jetzt hat der Kollege
Dirk Manzewski, SPD-Fraktion, das Wort.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dirk Manzewski


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Sehr geehrte Frau Präsi-
    dentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen
    und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung über
    zwei Gesetzentwürfe, die ein gemeinsames Ziel haben,
    und zwar eine Regelung des Rechts der Untersuchungs-
    ausschüsse des Deutschen Bundestages. Parlamentari-
    sche Untersuchungsausschüsse haben in den letzten Jah-
    ren leider Konjunktur. Untersuchungsausschüsse wie
    zum Beispiel derjenige zur Flick-Spendenaffäre haben
    die politische Landschaft dabei nachhaltig geprägt. Tat-
    sächlich verändert haben sie diese, wie die jüngste Ver-
    gangenheit und der aktuelle Untersuchungsausschuss
    zeigen, offenbar aber nicht immer.

    Der aktuelle Untersuchungsausschuss zeigt aber auch,
    wie wichtig Untersuchungsausschüsse gerade als wir-
    kungsvollste Möglichkeit der demokratischen Kontrolle
    des Parlaments für dessen zentrale Aufgabe sind. Unab-

    Dr. Evelyn Kenzler






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    hängig von Regierung, Behörden und Gerichten kann
    das Parlament hierdurch selbstständig mit hoheitlichen
    Mitteln eine Angelegenheit prüfen, die es in Erfüllung
    seines demokratischen Auftrags für aufklärungsbedürf-
    tig hält. Aufklärung mit Augenmaß, Seriosität und auch
    ein wenig Respekt sind dabei gefragt, denn, wie kürzlich
    eine Berliner Zeitung zutreffend schrieb:

    Nur ein demokratisches System hat die Kraft, seine
    Schwächen und Verfehlungen aufzuklären und die
    zur Verantwortung zu ziehen, die gegen die demo-
    kratischen Grundsätze verstoßen haben.

    Dieses Recht, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird
    derzeit allein auf der Grundlage von Art. 44 GG in Ver-
    bindung mit der Strafprozessordnung sowie der Ge-
    schäftsordnung des Deutschen Bundestages und dessen
    besonderen Geschäftsordnungsvorschriften wahrge-
    nommen. Einige meinen nun, dass deshalb kein Unter-
    suchungsausschussgesetz notwendig sei. Ich – ich glau-
    be, ich spreche damit für die Mehrheit hier im Haus –
    sehe das jedoch völlig anders.

    So eindeutig nämlich die bestehenden Regelungsin-
    halte und Zwecke auf den ersten Blick erscheinen, so
    zahlreich sind auch die Probleme, die hierdurch in der
    Praxis entstehen. Der Grund liegt einfach darin, dass
    Art. 44 GG das parlamentarische Untersuchungsrecht
    nur in groben Zügen regelt und sich gegenüber den Ein-
    zelheiten der Einsetzung und des Verfahrens der Unter-
    suchungsausschüsse sehr zurückhält.
    Hinzu kommt, dass Art. 44 Abs. 2 des Grundgesetzes
    offen lässt, welche Strafprozessregelungen mit welchem
    Inhalt im Untersuchungsverfahren sinngemäß gelten
    sollen.

    Problematisch ist auch, dass sich parlamentarische
    und strafprozessuale Untersuchungen so grundlegend
    unterscheiden, dass nicht deutlich ist, was unter einer
    sinngemäßen Anwendung, wie es in Art. 44 Abs. 2 des
    Grundgesetzes zur Strafprozessordnung heißt, genau zu
    verstehen ist.


    (Beifall bei der SPD)

    Zudem haben zum Beispiel die besonderen Geschäfts-
    ordnungsvorschriften keine verbindliche Wirkung, son-
    dern müssen für jedes Untersuchungsverfahren erst ge-
    sondert beschlossen werden.

    Das zeigt, dass in diesem Zusammenhang eine große
    Rechtsunsicherheit herrscht, die es abzubauen gilt. Die
    Anzahl der offenen Probleme hat sich in den vergange-
    nen Jahren dabei eher vergrößert als verkleinert. Durch
    die Fülle juristischer Fragestellungen und den zuneh-
    menden Rückgriff auf die Rechtsprechung zu Untersu-
    chungsverfahren wird nicht nur die Arbeitskraft jedes
    Ausschusses in erheblichem Umfang gebunden. Insbe-
    sondere die Ausweitung der Untersuchungen auf nicht-
    staatliche Bereiche und die zunehmende Einbindung
    privater Unternehmer oder Bürger führt immer wieder
    zu neuen Problemstellungen und wirft immer wieder die
    Frage auf, wo eigentlich die Grenzen der parla-
    mentarischen Untersuchungsausschüsse liegen. Gerade
    wenn es um die Rechte und Pflichten von parla-

    mentsexternen Dritten geht, geht es eigentlich weniger
    um politische, sondern mehr um rechtliche Fragen. Die-
    se haben aber im Streitfall die Gerichte zu entscheiden,
    was Untersuchungsverfahren durchaus blockieren kann.

    Mehrfach ist deshalb in der Vergangenheit versucht
    worden, das Recht der Untersuchungsausschüsse
    durch ein eigenes Gesetz zu regeln. – Die Kollegen ha-
    ben das im Grunde genommen alle schon angesprochen.
    – Entsprechende Ansätze in den vergangenen Legisla-
    turperioden blieben leider erfolglos.

    Die Schwierigkeiten sind vor allem darin zu sehen,
    dass ein Untersuchungsverfahren zu viele Interessen be-
    rührt, die einander oft diametral entgegenstehen. Hinzu
    kommt der Interessenstreit über die Kompetenzen der
    Untersuchungsausschüsse und die Ausgestaltung des
    Verfahrens. Da gerade in Untersuchungsausschüssen das
    Spannungsverhältnis zwischen der die Regierung tra-
    genden Parlamentsmehrheit und der Opposition, die als
    Minderheit einen Untersuchungsausschuss beantragen
    kann, besonders deutlich zum Ausdruck kommt, sind
    Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten des Unter-
    suchungsausschusses, seiner Mitglieder und Organe un-
    ausweichlich.

    Auch wenn die Minderheitenrechte in der Vergan-
    genheit durch die Rechtsprechung gesichert gewesen
    sind, kann es einfach nicht sein, dass die Ausgestaltung
    eines verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechts des
    Parlaments hiervon in der jetzigen Form abhängig ist.
    Nicht unbedenklich ist zudem die Rechtsunsicherheit,
    die in vielen Bereichen bei unterschiedlichen Auffas-
    sungen von Rechtsprechung und Literatur entstehen
    kann.

    Dem kann eigentlich nur durch eine gesetzliche Re-
    gelung abgeholfen werden. Insoweit begrüße ich die In-
    tention beider Gesetzentwürfe, Herr Stadler. Mit dem
    Gesetzentwurf der Regierungskoalition wollen wir die
    Untersuchungsausschussverfahren des Deutschen Bun-
    destages auf eine rechtsstaatlich sichere Basis stellen
    und – das ist wichtig – die Effizienz des parla-
    mentarischen Untersuchungsrechts stärken. Gleiches be-
    absichtigt der Entwurf der F.D.P. Die Grundlage hierfür
    sollen jeweils die von der Rechtsprechung entwickelten
    Grundsätze sowie die sich bereits bewährten praktizier-
    ten Regelungen der besonderen Geschäftsordnungsvor-
    schriften, die sich bereits bewährt haben, bilden. Das ist
    nur sachgerecht und folgerichtig.

    Ziel ist es, die allgemein anerkannten Begrenzungen
    des Untersuchungsrechts des Bundestages in einem Ge-
    setzentwurf festzuschreiben. Ferner sollen die Grundre-
    geln der Zusammensetzung, des Vorsitzes, der Ein-
    berufung und der Beschlussfähigkeit des Untersu-
    chungsausschusses bestimmt werden. Die Rechte der
    Minderheiten beabsichtigen wir nach Maßgabe des
    Bundesverfassungsgerichts zu schützen. Auskunfts-
    pflichtigen Personen werden wir den rechtsstaatlich ge-
    botenen Schutz sichern. Geheimschutz und Amts-
    verschwiegenheit werden ebenso geregelt wie die Zu-
    ständigkeit der Gerichte für die Verhängung etwaiger
    Zwangsmittel. Der Kollege Ströbele hat das zutreffend
    angesprochen.

    Dirk Manzewski






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    Beide Gesetzentwürfe haben sich im Wesentlichen
    hieran orientiert. Inwieweit dem einen oder anderen Ge-
    setzentwurf nun hinsichtlich Einzelheiten der Vorzug zu
    geben ist, werden die fachlichen Diskussionen in der
    nächsten Zeit zeigen. Ich freue mich jedenfalls, dass of-
    fenbar ein längst überfälliger Schritt in die richtige
    Richtung getan worden ist und in Kürze ein Gesetz die
    Arbeit von Untersuchungsausschüssen wesentlich er-
    leichtern wird.

    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)