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ID1408127700

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 14081

  • date_rangeDatum: 20. Januar 2000

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    Plenarprotokoll 14/81 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 81. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 20. Januar 2000 I n h a l t : Nachträgliche Glückwünsche zum Geburts- tag der Kollegen Eckhardt Barthel (Berlin), Albrecht Papenroth und Franz Müntefering ..................................... 7421 A Verzicht der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg) auf die Mitgliedschaft in der Par- lamentarischen Versammlung des Europarates .......................................................................... 7421 B Wahl des Abgeordneten Christian Sterzing als ordentliches und des Abgeordneten Dr. Helmut Lippelt als stellvertretendes Mit- glied in die Parlamentarische Versammlung des Europarates ................................... ............ 7421 B Erweiterung der Tagesordnung ....................... 7421 B Absetzung des Tagesordnungpunktes 8 ... ....... 7422 A Geänderte bzw. nachträgliche Ausschuss- überweisungen: Antrag der Abgeordneten Carsten Hübner, Heidi Lippmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Einstellung des Bundeswehreinsatzes in Osttimor (Drucksache 14/2264) ............................... 7422 A Antrag der Abgeordneten Günther Friedrich Nolting, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Deutsche Beteiligung an INTERFET beenden (Drucksache 14/2378) .................................................... 7422 B Antrag der Abgeordneten Walter Hirche, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Zukunftsfähige Energiepolitik für den Standort Deutschland (Drucksache 14/2364) ......... 7422 B Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht zur Härteklausel nach § 4 Abs. 4 des Stromeinspeisungsgesetzes (Druck- sache 14/2371) ........................................... 7422 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Vereinbarte Debatte zu aktuellen Prob- lemen bei der Parteienfinanzierungs- praxis.. ....................................................... 7422 C Dr. Peter Struck SPD.................................... ... 7422 C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU................. 7429 C Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN . ............................................................... 7430 A Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P. ...................... . 7431 D Dr. Gregor Gysi PDS ...................................... 7433 C Vera Lengsfeld CDU/CSU........................... ... 7435 A Dr. Gregor Gysi PDS ...................................... 7435 C Ludwig Stiegler SPD ...................................... 7436 A Jürgen Koppelin F.D.P. .............. ................ 7436 D Tagesordnungspunkt 3: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Abschlussbe- richt der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt - Ziele und Rahmenbedingungen einer nachhaltig zu- kunftsverträglichen Entwicklung“: Kon- zept Nachhaltigkeit Vom Leitbild zur Umsetzung (Drucksachen 13/11200, 14/1470) ..................................................... 7437 D II Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 81. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Januar 2000 Marion Caspers-Merk SPD ............................ 7437 D Christa Reichard (Dresden) CDU/CSU ......... 7439 D Winfried Hermann BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN .............. .................................................. 7440 D Birgit Homburger F.D.P.................................. 7443 A Eva Bulling-Schröter PDS................ .............. 7446 A Michael Müller (Düsseldorf) SPD............... ... 7447 D Dr. Paul Laufs CDU/CSU ............................ .. 7449 C Jürgen Trittin, Bundesminister BMU.............. 7451 A Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU ................................................................. 7453 B Ursula Burchardt SPD .................................... 7454 B Georg Girisch CDU/CSU................................ 7456 C Reinhold Hemker SPD.................................... 7457 D Erich G. Fritz CDU/CSU............................. ... 7459 D Tagesordnungspunkt 4: a) Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Mar- tin Mayer (Siegertsbrunn), Ilse Aigner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Zur Nutzung und Anwen- dung der neuen Medien in Deutschland - Chancen in der Informationsgesell- schaft (Drucksachen 14/1031, 14/1866) .................................................................... 7461 D b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen und Entwicklungen bei den neuen Informations- und Kommu- nikationsdiensten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes (Drucksache 14/1191)... ............................. 7462 A c) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Aktionsprogramm der Bundesregie- rung; Innovation und Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts (Drucksache 14/1776) ........ 7462 A d) Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Wolfgang Gerhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Offene Medienordnung für Deutschland verwirklichen (Drucksache 14/2362) ..................................................... 7462 B e) Antrag der Abgeordneten Ursula Bur- chardt, Jörg Tauss, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeord- neten Hans-Josef Fell, Matthias Berninger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Strategie für eine Nachhaltige Informationstech- nik (Drucksache 14/2390) ......................... 7462 B Dr. Werner Müller, Bundesminister BMWI.... 7462 C Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU.................................................................. 7464 C Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................. 7464 B Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU.................................................................. 7469 D Jörg Tauss SPD .................................... .......... 7470 A Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. .......... . 7470 B Siegmar Mosdorf SPD................................. 7471 B Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. ........... 7471 C Angela Marquardt PDS.............................. ..... 7472 A Wolf-Michael Catenhusen, Parl. Staatssekre- tär BMBF.. ....................................................... 7474 A Bernd Neumann (Bremen) CDU/CSU........ .... 7476 C Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. ........ 7478 A Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ............... ................................................. 7479 D Jörg Tauss SPD.... ........................................... 7481 C Dr. Günter Rexrodt F.D.P. .............................. 7483 A Jörg Tauss SPD......................................... ...... 7483 B Walter Hirche F.D.P. .................................. .... 7484 D Jörg Tauss SPD................................... ........ 7485 A Dr. Ilja Seifert PDS............................... ...... 7485 D Hubertus Heil SPD ......................................... 7486 C Elmar Müller (Kirchheim) CDU/CSU ........... 7488 C Jörg Tauss SPD .......................................... 7489 B Monika Griefahn SPD .................................... 7491 B Zusatztagesordnungspunkt 3: Überweisung im vereinfachten Verfah- ren Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksache 14/2498) 7492 D Tagesordnungspunkt 18: Abschließende Beratungen ohne Aus- sprache Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion PDS: Sofortiger unbe- fristeter Abschiebestopp für Flüchtlinge Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 81. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Januar 2000 III in die Türkei (Drucksachen 14/331, 14/2391) ..................................................... 7493 A Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des vom Bun- desrat eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Vereinfachung und Beschleuni- gung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens (Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz) (Drucksachen 14/626, 14/2490) ............... . 7493 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bun- desregierung zur Änderung des Bun- desausbildungsförderungsgesetzes ......... 7493 B Jürgen W. Möllemann F.D.P. ......................... 7493 C Edelgard Bulmahn SPD ................................. 7494 C Angelika Volquartz CDU/CSU ...................... 7497 A Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 7498 A Maritta Böttcher PDS ..................................... 7499 C Dr. Ernst Dieter Rossmann SPD .................... 7500 D Cornelia Pieper F.D.P. ................................... 7502 A Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 7503 C Thomas Rachel CDU/CSU ............................ 7504 C Dr. Peter Eckardt SPD ................................... 7505 C Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU ................ 7506 D Walter Hoffmann (Darmstadt) SPD ............... 7508 A Ilse Aigner CDU/CSU ................................... 7509 C Stephan Hilsberg SPD ................................... 7510 C Tagesordnungspunkt 5: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie zu dem Antrag der Abgeordneten Hans Martin Bury, Ernst Schwanhold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Werner Schulz (Leip- zig), Margareta Wolf (Frankfurt) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Initiative gegen die Auswirkungen der asiatischen Finanzkrise und des interna- tionalen Subventionswettlaufs auf die deutsche und europäische Werftindust- rie (Drucksachen 14/540, 14/1233)............ 7512 A b) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zum Rah- menabkommen vom 28. Oktober 1996 über den Handel und die Zusammenar- beit zwischen der Europäischen Ge- meinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (Drucksachen 14/1200, 14/2064) ..................................................... 7512 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie ) zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Gunnar Uldall, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Initiative gegen die Auswirkungen der asiatischen Finanz- krise und des internationalen Subventi- onswettlaufs auf die deutsche und euro- päische Werftindustrie (Drucksachen 14/400, 14/2538) ........................................ 7512 B Dr. Margrit Wetzel SPD ................................. 7512 B Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU ..... 7514 B Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7516 A Jürgen Koppelin F.D.P. .................................. 7517 C Rolf Kutzmutz PDS ........................................ 7519 A Siegmar Mosdorf, Parl.Staatssekretär BMWi 7520 B Dietrich Austermann CDU/CSU .................... 7521 D Thomas Sauer SPD ........................................ 7523 D Tagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Kurt-Dieter Grill, Gunnar Uldall, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion CDU/CSU: Deutsch- land muss weiterhin in der Reaktorsi- cherheitsentwicklung eine führende Rolle einnehmen – Zusagen an Frank- reich müssen eingehalten werden (Drucksache 14/1212) ................................ 7525 C Dr. Paul Laufs CDU/CSU .............................. 7525 C Horst Kubatschka SPD ................................... 7527 B Birgit Homburger F.D.P. ................................ 7529 B Peter Dreßen SPD ...................................... 7530 C Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 7531 B IV Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 81. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Januar 2000 Eva Bulling-Schröter PDS ............................. 7533 B Franz Obermeier CDU/CSU .......................... 7534 C Rainer Brinkmann (Detmold) SPD ................ 7536 B Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten René Röspel, Heino Wiese, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Ulrike Höfken, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Biosicher-heits- Protokoll erfolgreich abschließen (Drucksache 14/2520) ............................... 7538 A Tagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-schusses für Familie, Senioren, Frau- en und Jugend zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zweiter Bericht der Bundesregierung über den Anteil von Frauen in wesentlichen Gremien im Einflussbereich des Bundes (Drucksa- chen 13/10761, 14/272 Nr. 113, 14/1610).. 7538 B Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Georg Brunnhu- ber, Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Transrapid-Projekt zügig realisieren (Drucksache 14/2359) ............ 7538 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Eva Bulling-Schröter, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion PDS: Gesetz- liche Verpflichtung zum Bau der Trans- rapid-Strecke Berlin–Hamburg aufhe- ben (Drucksache 14/2524) ........................ 7538 D Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU .............. 7538 D Angelika Mertens SPD .................................. 7540 D Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU .......... 7541 B Horst Friedrich (Bayreuth) F.D.P. ............. 7542 A Hans-Michael Goldmann F.D.P. .................... 7542 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................ 7543 D Hans-Michael Goldmann F.D.P. ................ 7544 C Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU ........... 7545 C Dr. Winfried Wolf PDS .................................. 7547 B Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU ..... 7548 A Reinhard Klimmt, Bundesminister BMVBW 7549 D Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU ............... 7551 C Tagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Abgeordneten Ursula Burchardt, Mo- nika Griefahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Angelika Beer, Matthias Berninger, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Förderung der Friedens- und Konfliktforschung (Drucksachen 14/1963, 14/2419) ............... 7553 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Ursula Bur- chardt, Monika Griefahn, Heinz Schmitt (Berg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Angelika Beer, Matthias Berninger, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gründung einer Stiftung zur Friedens- und Kon- fliktforschung (Drucksache 14/2519) ....... 7553 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Werner Lensing, Eckart von Klaeden, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion CDU/CSU: Vorberei- tung auf neue Herausforderungen an Deutschlands Sicherheitspolitik - Stär- kung der Friedens- und Konfliktfor- schung als Teil der politikberatenden Forschung (Drucksache 14/2521) ............ 7553 B Heinz Schmitt (Berg) SPD ............................. 7553 C Eckart von Klaeden CDU/CSU ...................... 7554 D Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 7556 C Dr. Heinrich Fink PDS ................................... 7558 A Wolf-Michael Catenhusen, Parl. Staatssekre- tär BMBF ......................................................... 7559 A Werner Lensing CDU/CSU ............................ 7561 A Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 81. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Januar 2000 V Tagesordnungspunkt 16: Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Gerda Hasselfeldt, Klaus Brähmig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Harmonisierung der gastgewerblichen Mehrwertsteuersätze in der Europäischen Union (Drucksa- chen 14/294, 14/1899) ............................... 7563 A Ernst Hinsken CDU/CSU .............................. 7563 B Horst Schild SPD ........................................... 7564 C Ernst Hinsken CDU/CSU .......................... 7565 B Ernst Burgbacher F.D.P. ................................ 7566 B Klaus Brähmig CDU/CSU ......................... 7566 C Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 7566 D Birgit Roth (Speyer) SPD .......................... 7567 C Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 7568 A Ernst Hinsken CDU/CSU .......................... 7568 C Klaus Brähmig CDU/CSU ......................... 7569 C Heidemarie Ehlert PDS .................................. 7550 A Thomas Dörflinger CDU/CSU ...................... 7570 D Brunhilde Irber SPD ...................................... 7572 A Tagesordnungspunkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion PDS: Ermäßigter Mehrwertsteuer- satz für arbeitsintensive Leistungen (Drucksachen 14/64, 14/1333) .................. 7574 A Dr. Barbara Höll PDS .................................... 7574 B Dieter Grasedieck SPD .................................. 7575 C Nächste Sitzung .............................................. 7576 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ...... 7577 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Einbürgerungsverfahren human gestalten – Biosicherheits-Protokoll erfolg- reich abschließen (Zusatztagesordnungs- punkt 6) Heino Wiese (Hannover) SPD ........................ 7577 C Peter Bleser CDU/CSU .................................. 7578 D Cajus Caesar CDU/CSU ................................ 7580 C Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN .. 7581 C Ulrike Flach F.D.P. ....................................... 7582 A Kersten Naumann PDS ................................... 7579 C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Zweiter Bericht der Bundesregierung über den Anteil von Frauen in wesentlichen Gremien im Einflussbereich des Bundes ( Tagesord- nungspunkt 9) Renate Gradistanac SPD ................................ 7582 D Anke Eymer (Lübeck) CDU/CSU .................... 7583 D Renate Diemers CDU/CSU ............................. 7585 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....................................................... 7587 A Ina Lenke F.D.P. ............................................. 7587 D Petra Bläss PDS .............................................. 7588 A Dr. Edith Niehuis,. Parl. Staatssekretärin BMFSFJ .......................................................... 7588 C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Ermäßigter Mehrwertsteuerstatz für arbeitsin- tensive Leistungen (Tagesordnungspunkt 12) Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU ............... 7590 A Klaus-Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................. 7592 A Gisela Frick F.D.P. ......................................... 7592 D Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 81. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Januar 2000 7421 (A) (B) (C) (D) 81. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 20. Januar 2000 Beginn: 9.00 Uhr
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    ______ 1) Anlage 4 Dieter Grasedieck Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 81. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Januar 2000 7577 (A) (B) (C) (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 20.01.2000 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.01.2000 Behrendt, Wolfgang SPD 20.01.2000 * Bindig, Rudolf SPD 20.01.2000 * Follak, Iris SPD 20.01.2000 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 20.01.2000 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.01.2000 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 20.01.2000 Hirche, Walter F.D.P. 20.01.2000 Hoffmann (Chemnitz), Jelena SPD 20.01.2000 Hoffmann (Wismar), Iris SPD 20.01.2000 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.01.2000 Kanther, Manfred CDU/CSU 20.01.2000 Leidinger, Robert SPD 20.01.2000 Lippmann, Heidi PDS 20.01.2000 Nolte, Claudia CDU/CSU 20.01.2000 Rühe, Volker CDU/CSU 20.01.2000 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 20.01.2000 Schaich-Walch, Gudrun SPD 20.01.2000 Schily, Otto SPD 20.01.2000 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 20.01.2000 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 20.01.2000 Schwanitz, Rolf SPD 20.01.2000 Dr. Schwarz-Schilling, Christian CDU/CSU 20.01.2000 Simm, Erika SPD 20.01.2000 Dr. Spielmann, Margrit SPD 20.01.2000 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 20.01.2000 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.01.2000 Willner, Gert CDU/CSU 20.01.2000 Wimmer (Karlsruhe), Brigitte SPD 20.01.2000 Zapf, Uta SPD 20.01.2000 __________ *) für die Teilnahme an Sitzungen der Parla- mentarischen Versammlung des Europara- tes Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Einbürgerungsver- fahren human gestalten – Biosicherheits- Protokoll erfolgreich abschließen (Zusatztages- ordnungspunkt 6) Heino Wiese (Hannover) (SPD): Seit heute finden im Rahmen einer Sondervertragsstaatenkonferenz zum Ü- bereinkommen über die biologische Vilefalt die Ver- handlungen zum Biosicherheitsprotokoll statt. Mit unse- rem Antrag „Biosicherheits-Protokoll erfolgreich ab- schließen“ wollen wir die Bundesregierung in der Ver- handlungsrunde in Montreal unterstützen. Eine Einigung wird schwer werden, ist aber von größter Wichtigkeit : Nur mit einem erfolgreichen Abschluss des Biosi- cherheits-Protokolls können Umwelt und Verbraucher umfassend vor den Risiken des internationalen Handelns mit gentechnisch veränderten Organismen geschützt werden. Die Schwierigkeiten bei den Verhandlungen ergeben sich aus dem Aufeinanderprallen der Handelsinteressen einerseits und der Sorge um Schutz von Umwelt und Gesundheit andererseits. Dies hat sich in den vorausge- gangenen Gesprächen gezeigt, und deshalb möchte ich kurz auf die Vorgeschichte des Protokolls eingehen: Das Protokoll über die biologische Sicherheit soll den grenz- überschreitenden Verkehr mit gentechnisch veränderten Organismen in Hinblick auf den Schutz der biologischen Vielfalt und unter Beachtung der Gesundheitsaspekte regeln. Wegen seiner völkerrechtlichen Verbindlichkeit hat das Protokoll – wenn es zustande kommt – eine Vor- rangstellung gegenüber der Welthandelsorganisation WTO und erlaubt es der EU, ihre eigenen Gesetze, zum Beispiel die verbindliche Kennzeichnung von Nah- rungsmitteln aus gentechnisch veränderten Organismen, im Falle einer WTO-Klage der USA wirkungsvoll zu verteidigen. Gerade deshalb gibt es hier Widerstand der USA und der gesamten Miami-Gruppe (Kanada, Austra- lien, Argentinien, Uruguay, Chile). Denn diese Gruppe 7578 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 81. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Januar 2000 sah in den bisherigen Verhandlungen dieses Regelwerk einig unter dem Aspekt erwarteter Handelshemmnisse. Hauptstreitpunkte bei den zweieinhalbjährigen und zuletzt im Februar 99 in Cartagena gescheiterten Ver- handlungen waren: DerAnwendungsbereich des Proto- kolls, die Regelungen bezüglich landwirtschaftlicher Massangüter, die Verankerung des Vorsorgeprinzips, die Berücksichtigung sozioökonomischer Aspekte, die Re- gelung von Kennzeichnungs- und Haftungsfragen sowie die Notwendigkeit der Zustimmung der Empfängerlän- der zum Import. Die Position der EU, Agrarrohstoffe, die für den un- mittelbaren Verzehr oder die Verarbeitung gedacht sind, in den Geltungsbereich des Protokolls aufzunehmen, ist inzwischen weiter untermauert worden: Der Umweltmi- nisterrat hat im vergangenen Dezember Schlussfolge- rungen für die EU-Verhandlungführung beschlossen, die eine Einbeziehung dieser Agrarrohstoffe in den Gel- tungsbereich des Protokolls vorsehen. Um hierfür eine Begründung zu geben, möchte ich folgendes Beispiel anführen: Die großen Agrarexporteure wollen ein Bio- Safety-Protokoll, in dem nur der Handel mit Saatgut, nicht aber der Handel mit gentechnisch veränderten Rohstoffen geregelt wird. Das würde bedeuten, eine Tü- te Saatgut könnte kontrolliert werden, ein Frachter mit gentechnisch verändertem Futtermais aber nicht. Ein und dasselbe Maiskorn wäre, nur abhängig von seiner Deklaration als Samen oder Futtermittel, vom Bio- Safety-Protokoll einbezogen oder ausgeschlossen. Mais- körner, die als Futtermittel oder als Lebensmittel einge- führt werden, könnten unabsichtlich oder beabsichtigt in den Boden geraten, heranwachsen und schließlich mani- puliertes Erbgut verbreiten. Innerhalb der EU verbieten wir den Import nicht zugelassener gentechnisch verän- derten Sorten unabhängig davon, ob es sich um Saaatgut oder Futtermittel handelt. Sollten Futtermittel nicht in das Bio-Safety-Protokoll aufgenommen werden, könnte die entsprechende EU-Freisetzungsrichtlinie bei der WTO als Handelshemmnis angezeigt werden. Ursprünglich sollten die Verhandlungen im Februar 1999 abgeschlossen werden. Leider wurde aber der EU Kompromissvorschlag, der auch von den Entwicklungs- ländern mitgetragen wurde, von der Miami-Gruppe ab- gelehnt. Die Konferenz war gescheitert und wurde ver- tagt. Nach Beratungen im Juli letzten Jahres und einem informellen Treffen der Vertragsstaaten im September 99 sind die Verhandlungen heute wieder aufgenommen worden. Ich kann nur wiederholen, wie wichtig dieses Biosi- cherheitsprotokoll ist: Ein erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen ist die Voraussetzung dafür, sichere und klara Rahmenbdingungen für den internationalen Handel mit gentechnisch veränderten Organismen zu schaffen. Dies liegt gleichermaßen im Interesse der Verbraucher, der Produzenten, des Handels und des Schutzes der Umwelt! Eine Einigung wird auch in der neuen Verhandlungs- runde sehr schwierig werden, insbesondere vor dem Hintergrund der von den USA unterstützten Initiativen in anderen internationalen Organisationen und Foren, zum Beispiel G 8-Gipfel, OECD, Codex Alimentarius, Transatlantischer Dialog, sowie des gescheitereten WTO-Ministertreffens in Seattle. Bei diesem Treffen hatten die USA die Einrichtung einer Biotechnologie-Arbeitsgruppe im Rahmen des Ag- rarteils der WTO-Verhandlungen gefordert. Dagegen war die bisherige Linie der EU, über Gentechnik nur im Rahmen des Zusatzprotokolls zur UN-Konvention zum Schutz der biologischen Vielfalt zu diskutieren. Wir brauchen dieses Protokoll! Ein Scheitern der Verhand- lungen hätte erhebliche Auswirkungen auf die weiteren Beratungen im Rahmen der Konvention über andere Fragen und vermutlich auch über die anstehenden Fra- gen in anderen internationalen Gremien. Wir dürfen nicht zulassen, das mit einem Scheitern einer Verlagerung des Themas Gentechnik von der UNO-Ebene auf die WTO-Ebene Vorschub geleistet wird! Das würde bedeuten, dass nur noch die Maxime des freien Handels gelten würde. Außerdem gäben wir damit das Instrument aus der Hand, mit dem wir ohne für die umwelt- und gesundheitlsrelevanten Aspekte hö- here Bedeutung einfordern können. Dies wollen wir uns – auch im Hinblick auf das ohnehin angeschlagene Ver- trauen der Verbraucher in den Markt – nicht leisten! Ge- rade gentechnisch veränderte Lebensmittel sind in der öffentlichen Debatte weiter stark umstritten! Sollen sol- che Produkte eine Chance auf dem Markt haben, muss der Verbraucher auf das höchstmögliche Schutzniveau vertrauen können. Die EUZ hat sich in den bisherigen Verhandlungen um eine vermittelnde Rolle zwischen den Entwicklungs- ländern und der am Export gentechnisch veränderter Produkte interessierten Miami-Gruppe bemüht. Ich bin sicher, dass wir uns einig darüber sind, dass wir diese Bemühungen auch weiterhin begrüßen und unterstützen. Wir brauchen einen Abschluss, und wir wollen ein höchstmögliches Schutzniveau. Mit unseren Forderun- gen nach Verankerung des Vorsorgeprinzips, Monito- ring, Tranzparenz, umfassender Gültigkeit des Ab- kommens und Kontrolle seiner Umsetzung soll die Verhandlungsposition der Bundesregierung und der EU, Umwelt und Verbraucher durch präventive Kontrollen – unabhängig von den technischen Möglichkeiten und den wirtschaftlichen Abhängigkeiten der einzelnen Vertrags- staaten – umfassend vor möglichen Risiken des interna- tionalen Handels mit gentechnisch veränderten Orga- nismen zu schützen, bestätigt werden. Ich bitte Sie deshalb alle, meine Damen und Herren, im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher: Unterstützen Sie die Bundesregierung in diesen schwie- rigen Verhandlungen, indem Sie unseren Antrag unter- stützen! Peter Beser (CDU/CSU): Ich möchte die am 24. Ja- nuar in Montreal beginnenden Verhandelungen um ein Biosafety-Protokoll aus Sicht der Verbraucher und der Landwirtschaft betrachten. Bei dieser Konferenz wird insbesondere um die Gentechnologie gestritten. Die Gentechnologie bietet große Zukunftschancen. Deutschland darf sich als High-Tech-Land diesen Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 81. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Januar 2000 7579 (A) (B) (C) (D) Möglichkeiten nicht verschließen. Der mit der Gen- Technik verbundene technologische Fortschritt geht da- bei weit über die reine Nahrungsmittelproduktion hin- aus. Eine Verteufelung der Gentechnik, welche uns in die- ser Zukunftstechnologie um Jahre zurückwerfen würde, wäre ein schwerer Fehler. Insbesondere im medizini- schen Bereich der so genannten „roten Gentechnik“ sind die wissenschaftlichen Erfolge weitgehend anerkannt und nicht mehr wegzudenken. Ein Einsatz dieser Züch- tungsmethoden in der Nahrungsmittelproduktion, der so genannten „grünen Gentechnik“, ist jedoch besonders bei den europäischen Verbrauchern umstritten. Aus diesem Grund ist eine umfassende Information der Menschen notwendig. Jeder Verbraucher sollte prob- lemlos Produkte mit gentechnisch veränderten Inhalts- stoffen anhand einer entsprechenden Kennzeichnung er- kennen können. Deshalb plädiere auch ich für eine klare Kennzeichnungspflicht. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen sollten aber den Bürgerinnen und Bürgern selbst überlassen bleiben. Einen verdeckten Zwang zum Konsum durch heimliche Vermischungen insbesondere bei Massen- schüttgütern wie bei Soja- oder Mais-Importen lehnen wir ab. Die Entwicklung auf den Märkten wird zeigen, ob die Verbraucher Produkte mit gentechnisch veränder- ten Inhaltsstoffen akzeptieren oder nicht. Ein zusätzli- cher Bürokratismus ist nicht erforderlich. Ein Biosafety- Protokoll bietet dafür im Grundsatz eine gute Grundla- ge. Meine Damen und Herren, es geht hier auch um mas- sive wirtschaftliche Interessen. Auf 40 Millionen Hektar wurden 1999 weltweit gentechisch veränderte Pflanzen angebaut. In den USA sind bereits 50 Prozent der ange- bauten Sojabohnen gentechnisch verändert. In Argenti- nien sind es sogar 90 Prozent. Die entsprechenden Pro- dukte sind in Europa jedoch wenig willkommen. Auch bei den Verbrauchern in den USA hat ein Umdenkungs- prozess begonnen. In Brasilien wurde aufgrund eines Gerichtsurteils sogar damit begonnen, alle Anbaufelder mit gentechnisch veränderte Soja zu zerstören. Weltweit nimmt die Akzeptanz ab. Amerkanische Bauern, die gentechnikfreie Soja anbieten, erhalten dafür bereits Aufpreise. Diese Beispiele zeigen, dass im Grunde zurzeit noch keine wirtschaftliche Notwendigkeit besteht, die Gen- technik in großem Stil bei der Nahrungsmittelproduktion einzusetzen. Insbesondere entspricht dies nicht den Wünschen aller Verbraucher, da andere nicht gentech- nisch veränderte Produkte mehr als ausreichend zu Bil- ligstpreisen angeboten werden. Auf der anderen Seite sind die pflanzenbaulichen, auch für die Umwelt nützlichen Fortschritte von großer Bedeutung. Diese zu nutzen wird aber nur möglich wer- den, wenn offen aufgeklärt wird und der Verbraucher eine Wahlmöglichkeit behält. Vor diesem Hintergrund ist der Antrag von SPD und Grünen zu bewerten. Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag zu diesem Thema ist dagegen ein weiterer Beleg für das schwierige Verhältnis zwischen den Bundestagsfraktio- nen von SPD und Grünen und der Bundesregierung. An- sonsten müssten Sie die eigene Regierung nicht in den Punkten 5 bis 7 zu mehr Informationen auffordern. Dies soll jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir in einigen Punkten mit Ihnen übereinstimmen: Wir sind für eine klare Kennzeichnungspflicht auch für Mas- senschüttgüter wie Soja oder Mais, da ansonsten die Verbraucher getäuscht werden könnten. Wir sind für die Einbeziehung des Biosafety-Protokolls insbesondere in die WTO-Verhandlungen. Nur so sind die Ziele beider Verhandlungsrunden miteinander zu vereinbaren. Die Forderung nach dem Aufbau einer neuen, intern- tionalen Kontrollinstanz, die über die Einhaltung des Biosafety-Protokolls wachen soll, lehnen wir dagegen strikt ab. Damit würde ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand entstehen, den wir für nicht gerechtfertigt hal- ten. Die restriktive Haltung der EU-Länder in dieser Frage zeigt ja bereits Wirkung in den Agrarexportlän- dern, auch ohne staatliche Einflussnahme. Meine Damen und Herren, der vorbeugende Verbrau- cherscutz und der Schutz der biologischen Vielfalt sind grundsätzliche Anliegen der CDU/CSU-Fraktion. Der vorliegende Antrag von SPD und Grünen ist jedoch vollkommen unausgegoren und würde zu einem nicht notwendigen Bürokratismus führen. Aus diesem Grund lehnen wir, die CDU/CSU-Fraktion, den Antrag ab. Cajus Julius Caesar (CDU/CSU): Bevor wir heute über den grenzüberschreitenden Verkehr mit veränder- ten Organismen reden, will ich zu Beginn noch einmal herausstellen, wie wichtig die Bio- und Gentechnik für die weitere Entwicklung ist. Sie müssen mir recht geben, dass es gerade die CDU/CSU war – hier nenne ich nur beispielhaft die Namen Töpfer, Merkel, Rüttgers und auch Seehofer – die auf diesem Gebiet viel zu einer po- sitiven Entwicklung beigetragen hat. Leider ist es Ihnen bisher nicht gelungen, das bisher Erreichte weiterzuent- wickeln. Sie, weite Teilen der SPD und insbesondere der Grünen, haben ein schnelleres und besseres Vorankom- men, auch im Bereich internationaler Vereinbarungen, verhindert. Dieses finden wir außerordentlich bedauer- lich. Die Bio- und Gentechnik ist eine der wichtigsten Zu- kunftsentwicklungen. Sie eröffnet zahlreiche Chancen, das Leben menschenwürdiger zu gestalten, aber insbe- sondere auch Ansätze im Bereich Gesundheit, Ernäh- rung und Umweltschutz. Wer diese Technik pauschal ablehnt, verweigert sich der Verpflichtung, Krankheiten zu lindern, Hunger zu bekämpfen und Umweltzerstö- rungen entgegenzuwirken. Weltweit leiden rund 800 Mio. Menschen an Mangelernährung und jedes Jahr sterben fast 7 Mio. Kinder den Hungertod. Hier kann die Biotechnologie wesentlich helfen. Diese Chance gilt es zu nutzen. Natürlich ist es richtig, den grenzüberschreitenden Verkehr mit gentechnisch veränderten Organismen an- gemessen zu regeln. Wir fordern die Bundesregierung 7580 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 81. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Januar 2000 auf, sich dafür einzusetzen, klare Rahmenbedingungen im internationalen Handel zu schaffen. Wir, die CDU/CSU bedauern es außerordentlich, dass sie mal wieder einen Antrag im letzten Moment ohne gründliche Vorbereitung, hier im Plenum auf den Tisch gelegt haben. Sie, meine Damen und Herrn von SPD und Grünen, haben diesem so wichtigen Thema nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt. Dies ist weder im Sinne von Erzeugern und Verbrauchern, noch dient es dem Erhalt und der Pflege unserer Umwelt – von den wirtschaftlichen Auswirkungen auf Produzenten und Handel sowie der Schaffung von Arbeitsplätzen ganz abgesehen. Wir hätten uns gewünscht, dass eine vorbereitend Be- ratung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, wie auch im Umweltausschuss, möglich gewe- sen wäre. Mit dieser Vorgehensweise haben Sie wieder einmal bewiesen, dass Sie offensichtlich auf die Mitarbeit ande- rer keinen Wert legen. Wir lehnen Ihren Antrag ab, er ist unausgegoren und oberflächlich. Die von Ihnen in diesem Bereich gefor- derte lückenlose Rückverfolgbarkeit für die betreffenden Produkte erscheint mir schwierig, wenn nicht gar fast unmöglich. Wollen Sie etwa jedem einzelnen Apfel hin- terherlaufen, um seine Herkunft und seine Zusammen- setzung herauszufinden? Dies lässt sich wohl kaum rea- lisieren. Vor allem darf eins nicht geschehen – diese Be- fürchtungen sind aufgrund von Äußerungen Ihrerseits aus der Vergangenheit ja durchaus angebracht ja durch- aus angebracht – dass durch die Einführung nicht durch- führbarer Kontrollstandards der Anwendung der Bio- technologie das Wasser abgegraben wird. In diesem Zu- sammenhang erinnere ich an Beratungen zu diesem Thema im Oktober des vergangenen Jahres, als Redner von SPD und Grünen große Vorbehalte gegen die An- wendung der Biotechnologie dargelegt haben. Wir, die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages, for- dern, genauso wie unsere Freunde aus der EVP- Fraktion, eine vernünftige Einigung über das Biosi- cherheits-Protokoll. Wir lehnen Ihren Antrag, weil zu erwarten steht, dass Sie das Biosicherheits-Protokoll dazu missbrauchen werden, die Biotechnologie in Deutschland langfristig zu behindern und gar ganz einzuschränken. Dies ist nicht der richtige Weg. Es muss aus unserer Sicht das Bestreben der Bundesregierung sein, praktikable Lösun- gen vorzuschlagen, anstatt Ihre technologiefeindliche Ideologie in vermeintlich sinnvollen Anträgen zu verste- cken. Wir sehen in der Biotechnologie enorme Möglichkei- ten im Bereich der Heilung von Krankheiten, also im medizinischen Bereich, der sogenannten „roten Gen- technik“, aber auch große Chancen im Bereich des Um- weltschutzes, etwa beim Einsatz von Mikroorganismen zum Abbau von Schadstoffen, weniger Einsatz von chemischen Mitteln und anderes mehr. Wir sollten die vielfältigen Möglichkeiten, die die Biotechnologie der Menschheit eröffnet, nutzen. Chancen und Risiken sind abzuwägen. Dies muss mit der notwendigen Sensibilität, aber ideologiefrei geschehen. Jeder Verbraucher sollte gentechnisch veränderte Produkte anhand einer Kenn- zeichnung problemlos erkennen können. Wir, die CDU/CSU wollen sichere, klare und unbü- rokratische Rahmenbedingungen für den grenzüber- schreitenden Handel. Wir fordern daher die Bundesre- gierung auf, sich in diesem Sinne für einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über das Biosicherheits- Protokoll einzusetzen. Vielen Dank Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zur- zeit laufen die Verhandlungen zu einem Biosicherheits- Protokoll, das Ende Januar in Montreal verabschiedet werden soll. Es handelt sich dabei um die Fortsetzung der Verhandlungen, die im Februar vergangenen Jahres in Cartagena, Kolumbien, wegen des Widerstandes der Hauptexportländer um die USA abgebrochen worden waren. Das Biosicherheits-Protokoll soll den grenzüber- schreitenden Verkehr mit gentechnisch veränderten Or- ganismen regeln. Wir begrüßen die Wiederaufnahme dieser Verhandlungen und den hier vorliegenden Antrag dazu ausdrücklich. Zwar ist innerhalb der EU der Verkehr mit gentech- nisch veränderten Organismen geregelt. Jedoch ist das Protokoll aus globaler Sicht ein wichtiger Schritt zum Schutz der Umwelt, zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie ein Beitrag für die Weiterent- wicklung der WTO-Verhandlungen. Gesundheitsschutz und Umweltschutz sind im Zeitalter der Globalisierung nicht mehr teilbar. Die Globalisierung bringt in verstärk- tem Maße auch den grenzüberschreitenden Verkehr von gentechnisch veränderten Organismen mit sich. Deshalb sind auch globale Regelungen zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit von Mensch und Tier notwendig, selbst auf die Gefahr hin, dass lediglich Mindeststandards zu erreichen sind, die möglicherweise hinter unseren europäischen und nationalen Regelungen zurückbleiben. Für viele Staaten wäre dies noch ein gro- ßer Fortschritt. Grundlage der Verhandlungen muss aber das europäi- sche Recht sein. Maßstab für uns ist deshalb die soge- nannte Freisetzungsrichtlinie – RL 90/220/EWG –, die das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Or- ganismen regelt. Mit dieser Richtlinie wird – wie dies auch mit dem Biosicherheits-Protokoll geschehen soll – das Vorsorgeprinzip konkretisiert, um einen angemesse- nen Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt zu gewährleisten. Dies gilt grundsätzlich auch für den Verkehr mit Massenagrargütern – zum Bei- spiel einer Schiffsladung Mais, gewonnen aus gentech- nisch veränderten Maispflanzen –, die den Hauptanwen- dungsbereich eines Biosicherheits-Protokolls darstellen dürfen. Andere Staaten, insbesondere die Hauptexportländer von solchen Gütern wie die USA, Kananda oder Argen- tinien lehnen bisher die Einbeziehung solcher Güter in den Rahmen des Protokolls ab oder wollen für diese Gü- Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 81. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Januar 2000 7581 (A) (B) (C) (D) ter ein schwächeres Kontroll- und Informationsverfahren als für andere gentechnisch veränderte Organismen. Auch über andere Punkte bestehen noch Meinungsunter- schiede: zum Beispiel über die Frage der Stellung des Vorsorgeprinzips im Protokoll, über Kennzeichnungs- vorschriften, über die Frage des Verhältnisses zu ande- ren Vorschriften wie der WTO oder die Einbeziehung von Produkten, die aus gentechnisch veränderten Orga- nismen hergestellt wurden. Für die Sicherheit im internationalen Handel ist es wichtig, durch präventive Kontrollen Umwelt und Verbraucher – unabhängig von den technischen Mög- lichkeiten und wirtschaftlichen Abhängigkeiten der ein- zelnen Vertragsstaaten – umfassend vor möglichen Risi- ken zu schützen. Unverzichtbare Eckpunkte sind für uns: der Schutz von Verbrauchern und Umwelt durch die Verankerung des Vorsorgeprinzips; die Transparenz für Behörden, Handel und Verbraucher durch klare Re- gelungen der Vorab-Benachrichtigung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit; die dauerhafte Sicherheit der Anwender und Verbraucher durch ein umfassendes Monitoring. Ein erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen zum Biosicherheits-Protokoll ist die Voraussetzung, sichere und klare Rahmenbedingungen für den internationalen Handel mit gentechnisch veränderten Organismen zu schaffen. Dies liegt gleichermaßen im Interesse der Ver- braucher, der Produzenten, des Handels und des Schut- zes der Umwelt. Insbesondere nach den – vorläufig – gescheiterten WTO-Verhandlungen kommt einer Einigung in Montre- al eine herausragende Bedeutung zu. Vor dem Hinter- grund der intensiv geführten öffentlichen Debatte um gentechnisch veränderte Lebensmittel muss das Biosi- cherheits-Protokoll als Chance und notwendige Voraus- setzung für weitere, von Fragen der biologischen Si- cherheit unbelastete Handelsvereinbarungen im Rahmen der WTO begriffen werden. Auch in den Hauptexport- ländern ist die Debatte um Chancen und Risiken – gera- de auch der ökonomischen Risiken – der Anwendung der Gentechnik in der Landwirtschaft im vollen Gange. Ein wichtiger Punkt ist die Erhaltung der Gleichwer- tigkeit der Regelungen des Protokolls mit anderen Rege- lungen, insbesondere Handelsvorschriften. Eine Unter- ordnung der Protokollvorschriften unter WTO- Regelungen würde der Sache nicht gerecht. Dem Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt muss aus unserer Sicht stets der Vorrang vor Handelsge- sichtspunkten eingeräumt werden. Die Europäische Union hat eine einheitliche Linie ge- funden und diese in einer Ratsentschließung niederge- legt. Dabei wird eine vermittelnde Position eingenom- men, um das Protokoll vor einem nochmaligem Schei- tern zu bewahren. Man sollte sich keinen Illusionen hingeben. Wie der Abbruch der Verhandlungen in Cartagena gezeigt hat, werden die Verhandlungen jetzt kein Selbstläufer, auch wenn andere Staaten ebenfalls Kompromissbereitschaft signalisiert haben. Aus diesem Grunde ist eine breite politische Unter- stützung der Verhandlungsposition der Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag ein wichtiges und rich- tiges Signal nach Montreal. Ulrike Flach (F.D.P.): Wenn es um Fragen der grü- nen Gen- und Biotechnologie geht, stehen sich in diesem Haus immer zwei Gruppen gegenüber. Die einen, die darin eine Zukunftstechnologie mit großem Potenzial für die Armutsbekämpfung, Ernährungssicherung und Pro- duktinnovation sehen – ich nenne sie die Realos. Und die anderen, die stets die Risiken für Verbraucher und Umwelt betonen – nennen wir sie einmal die Fundis. Der vorliegende Antrag kommt ganz offensichtlich aus der Fundi-Fraktion. Wir alle sind uns einig, dass der Schutz der Verbrau- cher und die Sicherstellung fairer Handelsbedingungen Voraussetzungen für den Abschluss eines Protokolls in Montreal sind. Verlässliche Handelsbedingungen sind für eine globalisierte Wirtschaft unverzichtbar. Die Si- cherung der biologischen Vielfalt ist ein wichtiges Ziel, dem wir uns alle anschließen können. Aber was Sie in ihrem Antrag fordern, bedeutet eine Knebelung des Handelns mit gentechnisch veränderten Organismen. Sie fordern eine lückenlose Rückverfolg- barkeit (zum Beispiel) bei Saatgut; Sie fordern eine Aufnahme der Produkte aus gentechnisch verändertem Saatgut in die Regelungen des Biosafety-Protokolls, die zur Verarbeitung als Lebensmittel, Futtermittel oder Zu- satzstoffe bestimmt sind. Dabei wissen Sie, dass Sie e- norme Probleme in der Nachweisbarkeit solcher Pro- duktlinien bekommen und damit hohe zusätzliche Kos- ten verursachen. In einem Massengutfrachter die verschiedenen Saat- gutfraktionen zu trennen, ist nur mit großem aufwand machbar. Mit Ihren Vorschlägen wird der Kapitän eines Handelsschiffes zum Kommandanten eines schwim- menden Hochsicherheitstraktes. Und deshalb habe ich die Vermutung, dass auch hier – wie bei der Diskussion über die WTO-Verhandlungen in Seattle – etwas anderes eine Rolle spielt: „Festung Europa“ ist das Stichwort. So wie die Entwicklungslän- der nicht ohne Berechtigung in Seattle vermutet haben, dass das Drängen auf internationale Umwelt- und Sozi- alstandards durch Projektionismus motiviert war, so liegt hier die Vermutung nahe, die EU wolle sich gegen gentechnisch verändertes Saatgut aus den USA abschot- ten. Wir wollen aber keine Festung Europa, sondern wir wollen vor allem die Chanchen der Gen- und Biotechno- logie nutzen. Wenn ich mir Ihre bisherigen Anträge zur Gen- und Biotechnologie ansehe, so laufen sie stets auf mehr Kon- trolle, mehr Bürokratie, mehr Kosten und mehr Ein- schränkungen hinaus. Auch heute begrüßen Sie in ihrem Antrag, dass die für die Branche völlig inakzeptablen Regelungen der Richtlinie 90/220 zur Grundlage von Montreal gemacht werden sollen. Wir halten dies für wenig hilfreich; denn es bedeutet ein De-facto- Moratium für Freisetzungen. 7582 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 81. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Januar 2000 Ich weiß, dass ich Gen-Fundis wie Herrn Röspel nicht überzeugen kann. Für die Realos unter Ihnen je- doch zwei kleine Anmerkungen: Vor kurzem berichtete AGRA-Europe über eine neue Studie des Wissenschaft- lers Richard Flavell für das International Food Policy Research Institute. Er kommt zu dem Ergebnis, dass bei der Beurteilung der Chancen und Risiken der Gentech- nik ein strategischer „Langzeit-Blick“ nötig ist. Das Po- tenzial der Gentechnologie, zum Beispiel Pflanzen mit größerer Widerstandsfähigkeit gegen Trockenheit und hohe Salzgehalte, gegen giftige Schwermetalle, Schäd- linge und Krankheiten zu züchten, sei enorm. Ethisch sei es nicht zu verantworten, diese Technologien nicht wei- terzuentwickeln. Und erst am 13. Januar erhielten wir wieder einen Beweis für das Potenzial dieser Technologien. Forscher der Universität Freiburg und des Instituts für Technik in Zürich gelang es, Gene in die Erbmasse von Reis einzu- schleusen, die während des Kornwachstums für die Syn- these von Beta-Carotin sorgen. Beta Carotin – das heißt Vitamin A. Und Vitamin A-Mangel ist in vielen Län- dern Asiens für Blindheit und schwere Wachstumsschä- den bei Kindern verantwortlich. Der neue Reis muss noch weiterentwickelt werden. Er soll aber später Bau- ern in Entwicklungsländern ohne Hindernisse zur Ver- fügung gestellt werden. Wir alle wünschen uns einen erfolgreichen Start der Konferenz Montreal. Die Forderungen in Ihrem Antrag sind eher eine Hypothek als eine Unterstützung. Man könnte auch sagen: Fundis gehören in den Fundus. Wir lehnen den Antrag deshalb ab. Kersten Naumann (PDS): Wir alle wollen gesund und sicher essen, die Umwelt erhalten und mit den Ent- wicklungsländern fair handeln – sie aber auch fair be- handeln. Das Bio-Safety-Abkommen zum Abschluss zu bringen beinhaltet dies als Chance, um mindestens den jetzigen Bestand der biologischen Vielfalt rechtlich, in- stitutionell und finanziell abzusichern und den Schutz der menschlichen Gesundheit festzuschreiben. Dazu be- darf es – so bekennen SPD und Grüne richtig – erhebli- cher Anstrengungen gerade auf internationaler Ebene. Leider stehen die Chancen auf eine Einigung der so- genannten „Miami-Gruppe“, insbesondere die USA, ihre Zustimmung zu einem Bio-Safety-Protokoll“ geben, es sei denn, dies Protokoll enthält de facto keine klaren Regelungen zum Umgang mit gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln oder aber es lässt sich mittels WTO unterlaufen. Ich bin auch keineswegs optimistisch, was die Ver- handlungsrolle der EU und der Bundesregierung angeht. Ein wachsweicher Kompromiss in Montreal bringt nichts, außer dass er vielleicht die Position der EU in Welthandelsfragen gegenüber den USA stärkt. Das kann aber nicht unser Ziel sein. Es muss ein strenges Protokoll über biologische Si- cherheit verabschiedet werden, das weder durch die WTO noch durch andere Verhandlungen zur Disposition gestellt wird. Es ist jedoch zu befürchten, dass mit dem ambivalenten Verhalten der Bundesregierung das Proto- koll zu einem Instrument zur Durchsetzung der Handels- interessen der Industriestaaten wird, anstatt den Gefah- ren und Risiken der Gentechnik vorzubeugen. Damit handelt sich nach alter Manier bei Konfliktlö- sungen: Hierarchien bilden, Verhandlungsmodelle mit etwas Makulatur anbieten und schließlich das Aussitz- model anwenden. Deshalb wird meine Fraktion dem vorliegenden An- trag nicht zustimmen und sich der Stimme enthalten. Zu einem wirkungsvollen „Bio-Safety-Protokoll“ gibt es derzeit keine sinnvolle Alternative, wenn ich auch nicht verhehlen will, dass mir strenge Kennzeichnungs- vorschriften, die Sicherung der Rückverfolgbarkeit, In- formationspflichten und Haftungsregelungen für den Handel mit Gentechnik-Organismen und ihren Produk- ten im Hinblick auf das immer wieder eingeforderte Vorsorgeprinzip nicht ausreichen. Wohlverstandene Vorsorge hieße, gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel gar nicht erst für den Handel zuzulassen! Die Vermarktung solcher Produkte ist und bleibt ein groß angelegter Feldversuch, mit nicht absehbaren Ge- fahren. Ein Monitoring, wie es auch im vorliegenden Antrag wieder gefordert wird, ist ein Eingeständnis der man- gelnden Vorsorge. Es ist aber gleichzeitig der Versuch, der ablehnenden Haltung der Konsumenten zu begegnen und zugleich den Entwicklungen der Gentechnik- Industrie die Aussicht auf eine hohe Rendite zu sichern. Unverzichtbar ist aber aus unserer Sicht ebenso – und das zum Beispiel fehlt mir in Ihrem Antrag – die hieb- und stichfeste Einbeziehung sozio-ökonomischer Krite- rien in die Risikoanalyse und von Haftungs- und Ent- schädigungsregelungen in das Protokoll. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Zweiter Bericht der Bundesregierung über den Anteil von Frauen in wesentlichen Gremien im Einflussbereich des Bundes (Tagesordnungspunkt 9) Renate Gradistanac (SPD): Ich freue mich sehr, dass wir in der ersten Woche des neuen Jahres 2000 über das Thema Frauenpolitik debattieren. Die Gleichstellung von Frauen und Männern und die gleichberechtigte Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen und kulturel- len Leben ist eine lohnende Aufgabe für unsere Gesell- schaft, der wir uns mit großer Freude und Kraft widmen. Dazu gehört, dass es zur Selbstverständlichkeit wird, dass Frauen ihrem Anteil in der Bevölkerung entspre- chend in allen Entscheidungs- und Beratungsgremien mitwirken: im Gemeinderat, in Landesparlamenten, in Vereinen, in Sachverständigenkommissionen und in Handwerkskammern. Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 81. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Januar 2000 7583 (A) (B) (C) (D) Nur so lässt sich verhindern, dass, wie unlängst ge- schehen, meine Kollegin und ich mit „Meine sehr ver- ehrten Herren aus dem Bundestag und Landtag“ begrüßt werden. Auf meinen Einwand hin, es gäbe auch Frauen im Bundestag und Landtag, wurde mir keck erwidert: „Frauen sind mit gemeint.“ Oder das Zitat des Tages vom 17. Januar 2000 aus der „Berliner Morgenpost“: Da war zu lesen: "Eine Frau wie ein Mann" – so der schleswig-holsteinische CDU- Landesgeschäftsführer auf einer Wahlkampfveranstal- tung zur Begrüßung von CDU-Generalsekretärin Angela Merkel. Kann es sein, dass es sich immer noch nicht überall herumgesprochen hat, dass es intelligente, kompetente, hoch qualifizierte, belastbare Frauen gibt, für die der Maßstab nicht der Mann ist, an dem sie sich messen las- sen wollen? Frauen wollen gleichberechtigt und gleich- gestellt leben und arbeiten. Durch Gesetze, wie das Bundesgremienbesetzungsgesetz, wollen wir strukturelle Diskriminierung und Benachteiligung von Frauen ab- bauen. Das war und ist auch nötig. So wies der erste Be- richt der Bundesregierung 1991 über den Anteil von Frauen in wesentlichen Gremien im Einflussbereich des Bundes für rund 500 Gremien einen Frauenanteil von 7,2 Prozent aus. Damals war in über der Hälfte der Gremien keine einzige Frau tätig. Um diesen untragbaren Zustand zu verbessern, verab- schiedete der Gesetzgeber 1994 im Rahmen des zweiten Gleichberechtigungsgesetzes das Bundesgremienbeset- zungsgesetz. Seither soll die Bundesregierung in jeder Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag einen Be- richt über den Anteil von Frauen in den wesentlichen Gremien im Bereich des Bundes sowie über die Entsen- dung von Frauen durch den Bund in wesentliche Gre- mien außerhalb des Bereichs des Bundes vorzulegen. Im zweiten Bericht, den die alte Bundesregierung im Mai 1998 vorgelegt hat, ist ein Anstieg des Frauenan- teils von 7,2 Prozent auf 12,2 Prozent ausgewiesen. Statt der Hälfte (53,2 Prozent) sind jetzt fast ein Drittel (28,7 Prozent) der Gremien ohne Frauen. In weniger als 5 Prozent haben Frauen die Hälfte der Sitze inne. Dies ist ein völlig unbefriedigendes Ergebnis und ent- spricht in keine Weise dem Art. 3 Abs. 2 unseres Grundgesetzes. Wie heißt es da so schön: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tat- sächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung be- stehender Nachteile hin.“ In unserem Ausschuss waren wir uns alle einig, dass man mit dem erreichten Frauen- anteil nicht zufrieden sein kann und weitere Anstren- gungen nötig sind, um die Teilhabe und Einflussmög- lichkeiten von Frauen zu gewährleisten. Wir schlagen der Bundesregierung vier Verbesse- rungspunkte vor und rechnen mit Ihrer Zustimmung: Erstens. Die Bundesregierung möge Anstrengungen zur konsequenten Durchsetzung des Gesetzes, insbeson- dere bei der Besetzung von eigenen Gremiensitzen des Bundes, unternehmen. Zweitens. Wir fordern die Bundesregierung auf, auch bei den Ländern und gesellschaftlichen Gruppen darauf hinzuwirken, dass Frauen in größerer Anzahl an der Ar- beit in Beratungs- und Entscheidungsgremien beteiligt werden, drittens. dafür Sorge zu tragen, dass die Berufung von Gremien und die Wiederberufung bzw. Nachbesetzung ihrer Mitglieder in die Bundesministerien frühzeitig vorbereitet wird sowie Datenbanken über qualifizierte weibliche Sachverständige angelegt werden. Viertens wollen wir, dass ein Entwurf zur Novellie- rung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes vorgelegt wird, um die Wirksamkeit des Gesetzes zu verbessern. Ich könnte mir folgende Veränderungen vorstellen: begriffliche Klarstellungen im Gremienbegriff, keine Doppelbenennung, wenn für einen Sitz eine Person des unterrepräsentierten Geschlechts vorgeschlagen wird, eine gesteigerte Pflicht der berufenden Stelle, verstärkt auf Benennungsvorschläge hinzuwirken, die die erhebli- che Unterrepräsentanz eines Geschlechts beseitigen, wenn diese einen bestimmten Anteil unterschreitet – vorstellbar wären hier zum Beispiel 30 Prozent –, sowie ein Zurückweisen des Besetzungsvorschlags durch die berufende Stelle bei nicht ausreichender Begründung des Vorschlags. Herausstellen möchte ich hier nochmals ganz beson- ders die Datenbank. So könnten wir der Ausrede, man hätte keine geeignete kompetente Frau finden können, eine Fülle von Gegenbeweisen gegenüberstellen. Unsere Gesellschaft kann auf das geistige Potenzial und auf die Kreativität von Frauen nicht verzichten, wenn unser Land die Herausforderungen der Zukunft bestehen will. Aller guten Dinge sind drei: Erst unser Programm „Frau und Beruf“, dann das Aktionsprogramm „Be- kämpfung von Gewalt gegen Frauen“, und nun unser Einsatz für mehr Frauen in Entscheidungspositionen. „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.“ Mit diesem Kästnerwort werbe ich um Ihre Unterstützung für intel- ligente frauenpolitische Ziele. Anke Eymer (CDU/CSU): „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ (Art. 3, Abs. 2 GG). Beispiele: Stiftungsrat der Stiftung Wissenschaft und Politik: bei 19 Mitgliedern keine Frau, Völkerrechtswissenschaftlicher Beirat des Auswärti- gen Amts: bei 7 Mitgliedern keine Frau, Vereinte Nationen – politischer Beirat des Auswärti- gen Amts: bei 8 Mitgliedern keine Frau, Vorstand der Alexander von Humboldt-Stiftung des Auswärtigen Amts: bei 9 Mitgliedern keine Frau, 7584 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 81. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Januar 2000 Beschlussrat: von 22 Mitgliedern 0 Frauen, Wahlkreiskommission: von 7 Mitgliedern keine Frau, Kuratorium der Fachhochschule des Bundes,: von 16 Mitgliedern keine Frau, Wissenschaftlicher Beirat des Bundesinsituts für ost- deutsche Kultur und Geschichte: von 5 Mitgliedern keine Frau, Kuratorium der Schulen für Verfassungsschutz: von 19 Mitgliedern eine Frau, Wissenschaftlicher Beirat der Bundeszentrale für po- litische Bildung: von 12 Mitgliedern zwei Frauen, Direktorium des Bundesinstituts für Sportwissen- schaft: von 4 Mitgliedern keine Frau, Verwaltungsrat der Bundesanstalt für vereinigungs- bedingte Sonderaufgaben: von 21 Mitgliedern keine Frau, Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft: von 33 Mitgliedern keine Frau, Kuratorium bei der Bundesanstalt für Geowissen- schaften und Rohstoffe: von 17 Mitgliedern keine Frau, Vorstand des Rationalisierungs-Kuratoriums der Deutschen Wirtschaft: von 18 Mitgliedern keine Frau, Sachverständigenausschuss für die Auswertung der Ergebnisse der Viehzählung beim Bundeslandwirt- schaftsminister: von 11 Mitgliedern keine Frau, Vorstandsrat des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle: von 20 Mitgliedern keine Frau, Verwaltungsausschuss des Instituts für Weltwirt- schaft Kiel: von 10 Mitgliedern keine Frau, Interministerieller Ausschuss für Ausfuhrbürgschaf- ten und – garantien zur Erörterung allgemeiner Fra- gen: von 27 Mitgliedern keine Frau, Sozialbeirat: von 23 Mitgliedern eine Frau, Beirat für die Rehabilitation der Behinderten: von 38 Mitgliedern zwei Frauen, Deutscher Dampfkesselausschuss: von 23 Mitgliedern 0 Frauen, Deutscher Druckbehälterausschuss: von 27 Mitgliedern 0 Frauen, Ausschuss für Gashochdruckleistungen: von 19 Mitgliedern 0 Frauen, Bundeswahlausschuss: von 13 Mitgliedern eine Frau, Beirat für die Bundesakademie für Sicherheitspolitik: von 20 Mitgliedern keine Frau, Wissenschaftlicher Beirat für das Sanitäts- und Ge- sundheitswesen: von 45 Mitgliedern zwei Frauen – für die Frauen im- merhin eine 100 % ige Steigerung, 1990 gab es in diesem Gremium nur eine Frau -, Arbeitskreis Wehrdienst und Berufswelt: von 29 Mitgliedern zwei Frauen, eine davon ist die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Kontaktkommission des Bundesministeriums der Verteidigung zur Kultusministerkonferenz (KMK): von 20 Mitgliedern keine Frau, Beirat für den Zivildienst: von 18 Mitgliedern eine Frau, Zulassung- und Nachzulassungskommissionen für den humanmedizinischen und veterinärmedizinischen Bereich: von 170 Mitgliedern 18 Frauen, Nationaler AIDS-Beirat: von 33 Mitgliedern 7 Frauen – könnte auch besser sein -, Europäische Drogenbeobachtungstelle in Lissabon: von 19 Mitgliedern zwei Frauen, Seeverkehrsbeirat: von 26 Mitgliedern keine Frau, Seeämter, Bundesoberseeamt – zu den Aufgaben ge- hört die Untersuchung von Seeunfällen -: von 425 Mitgliedern eine Frau, Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH: von 10 Mitgliedern keine Frau, Kerntechnischer Ausschuss: von 50 Mitgliedern keine Frau, Reaktor-Sicherheitskommission: von 75 Mitgliedern keine Frau, Beirat zur Themenauswahl für die Sonderwertzeichen ohne Zuschlag der Bundesrepublik Deutschland, kurz: „Programmbeirat“: von 10 Mitgliedern eine Frau, Kuratorium der Stiftung Deutsches Krebsforschungs- zentrum, Heidelberg: von 18 Mitgliedern drei Frauen. Ich habe Ihnen einige mehr oder weniger wichtige Gremien genannt und die Beteiligung von Frauen daran, um zu zeigen, dass die Forderung des Art. 3 Grundge- setz noch bei weitem nicht erfüllt ist. Von daher ist der „Zweite Bericht der Bundesregierung über den Anteil von Frauen in wesentlichen Gremien im Einflussbereich des Bundes“ vom 20. Mai 1998 eine Darstellung, die diese schlechte Beteiligung von Frauen belegt. Meine Kritik und die Kritik der Kolleginnen geht da- hin, dass auf dem Wege zur Gleichberechtigung von Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 81. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Januar 2000 7585 (A) (B) (C) (D) Mann und Frau noch zu wenig erreicht worden ist. Dies gilt genauso, wenn man auf die Bundesländer schaut. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang das Land Nordrhein-Westfalen nennen, das ein eigenständiges Frauenministerium abgeschafft hat. Und ich kritisiere auch meine Parteifarbe, die solches nach Regierungs- wechsel in Schleswig-Holstein vorhat. Die Situation in den Kommissionen ist sicherlich durch die vielen Frauenbeauftragten eine bessere ge- worden; lassen Sie mich hier einmal von CDU-Seite den vielen ehrenamtlichen und auch hauptberuflichen Frau- enbeauftragten für ihre Arbeit danken. Sie wissen, dass das aus CDU-Mund nicht so einfach gesprochen ist. Bei dem vorgelegten zweiten Bericht sieht man statis- tisch durchaus einigen Fortschritt. Auch eine Schnecke kann sich fortbewegen. Wir brauchen aber eine intensive Bündelung aller Kräfte von Regierung und Opposition und aus den gesellschaftlichen Bereichen, um zumindest dem Anspruch des Grundgesetzes gerecht zu werden. Bei unserer Konferenz der Parlamentarischen Ausschüs- se für die Gleichstellung von Männern und Frauen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Euro- päischen Parlaments vom November 1999 in Madrid wird es überdeutlich: Die Beteiligung von Männern und Frauen an Entscheidungsprozessen ist ein demokrati- scher Grundsatz. Daher stellt die Unterrepräsentierung von Frauen in Führungspositionen die Legitimität aller demokratischen Systeme in Frage. Die Mitwirkung von Frauen in Beratungs- und Ent- scheidungsgremien ist die Voraussetzung, um die Ge- sellschaft entscheidend mit gestalten zu können. Solange Frauen diese Einflussmöglichkeit in geringer Zahl, nicht in allen gesellschaftlich relevanten Bereichen und nicht ausreichend in Schlüsselpositionen wahrnehmen kön- nen, ist ihre gleichberechtigte Teilhabe am politischen Leben nicht verwirklicht. Die Betonung liegt dabei auf Entscheidungspositionen, denn diese sind für Frauen bisher immer noch am schwersten und selten zu errei- chen. Aber gerade dort kann es sich eine moderne Nati- on im internationalen Wettbewerb nicht leisten, eine qualifizierte Frau zu übersehen. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich am Anfang meiner kurzen Ausfüh- rungen einige Besetzungen von Gremien beschrieben habe, möchte ich trotzdem nicht für Entmutigung sor- gen, sondern einige positive Beispiele nennen. Positive Beispiele: aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Beirat zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frau und Mann: von 14 Mitgliedern 11 Frauen – vorbildlich! Arbeitsgruppe Frauenhandel: von 14 Mitliedern 7 Frauen, Nationaler Beirat für das EU-Programm „Jugend für Europa“: von 16 Mitgliedern 8 Frauen, Stiftungsrat der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“: von 9 Mitgliedern 6 Frauen, Kuratoium der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“: von 30 Mitgliedern 21 Frauen, Bundesprüfstelle: von 85 Mitgliedern 37 Frauen, Kuratorium des Deutsch-Französischen Jugendwerks: von 30 Mitgliedern 15 Frauen, Deutsch-Polnischer Jugendrat: von 24 Mitgliedern 10 Frauen, Auswahlausschuss für Filmförderung beim BMI: von 59 Mitgliedern 30 Frauen, Stiftungsrat der Kulturstiftung der Länder : von 18 Mitgliedern 8 Frauen, Beratender Ausschuss des Verbraucherschutzes: von 18 Mitgliedern 9 Frauen, Beirat bei der Künstlersozialkasse: von 24 Mitgliedern 7 Frauen. Mein Aufruf geht dahin, gemeinsam den Umschwung herbeizuführen. Renate Diemers (CDU/CSU): Eine berühmte Rede begann einmal mit den Worten: Ich hatte einen Traum. Ich könnte heute beginnen mit: Ich hatte einmal einen Albtraum. Vor mehreren Jahrzehnten, als ich begann, Politik für Frauen zu beobachten und selbst zu gestalten, hatte ich den Albtraum, dass wir im Jahre 2000 immer noch Frauenförderpläne benötigen. Dieser Albtraum war für die meisten Frauen damals unvorstellbar und un- denkbar. Aber wie sieht die Wirklichkeit heute aus? Ich bin es manchmal wirklich überdrüssig – ich spreche für viele Kolleginnen, sicherlich auch fraktionsübergreifend –, dass wir darüber immer noch debattieren müssen. Der Bevölkerungsanteil der Frauen beträgt 52 Prozent und alle geringeren Zahlen, die die Beteiligung von Frauen in Gremien oder Entscheidungsprozessen betref- fen, sind schlichtweg nicht akzeptabel. Eigentlich ist es vollkommen zweitrangig, ob in 27 Prozent, in 17 oder in 7 Prozent oder in noch weniger Gremien keine Frauen vertreten sind. Das Verhältnis stimmt einfach nicht. Und wenn der Bund in seinem Einflussbereich trotz der vie- len wegweisenden Gesetze der alten Bundesregierung schon nicht grundsätzliche, nachhaltige Veränderungen erreicht, warum denn sollten wir das in den anderen Be- reichen wie der Wirtschaft oder der Forschung erwar- ten? Die Schritte, in denen wir uns nach vorne bewegen, sind zu kurz. Sie sind zu kurz, weil wir Frauen behindert werden und weil wir selbst oftmals die falsche Gangart wählen. Männer fordern zum Beispiel gute Positionen und gute Bezahlung, weil sie sich selbst als so wertvoll einschätzen, Frauen fordern viel weniger, weil sie sich erst bewähren wollen. Sehr ehrenhaft, aber leider die falsche Strategie. 7586 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 81. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Januar 2000 Ich kenne viele Frauen, die sich in so genannten Männerdomänen bewegen, sei es in technischen Berei- chen oder in klassisch konservativen Unternehmen wie zum Beispiel Banken. Diese Frauen leisten aufrund ihrer Ausbildung, ihrer Begabung und hinsichtlich ihres Ein- satzes nicht weniger – oftmals sogar mehr – als ihre männlichen Kollegen und sie nehmen auch zunehmend Positionen ein, die früher für Frauen prinzipiell gesprerrt waren. Sie erreichen Positionen bis – sagen wir einmal – unterhalb des Vorstandes. In den Vorstand der Bank selbst gelangen sie meistens nicht. Diese Frauen haben einiges erreicht, auch unter persönlichem Verzicht, denn selbst bei großer Hilfe lassen sich Kinder und 50-, 60- oder 70 Stunden Wochen kaum vereinbaren. Und nahezu regelmäßig erfahre ich, dass diese Frauen fas- sungslos sind, wenn sie in eine hausinterne Tarifgrup- pierung sehen können. Sie erhalten meistens nur 80 Pro- zent der normalen Einkommenstarife. Mehr ist nicht drin. Wir müssen also leider feststellen, dass auch in Be- reichen, in denen der Bund teilweise Einfluss hat, wie zum Beispiel etwa den öffentlichen Banken, nicht unbe- dingt eine besondere Frauenförderung in der allgemei- nen Personalstruktur existiert. Wenn ich von größeren Schritten spreche, meine ich zweierlei Erstens: Die Männer müssen sich mehr bewegen, ins- besondere die, die über die Stellenbesetzungen entschei- den. Ich gebe zu, dass bei verkrusteten Strukturen im öf- fentlichen Dienst, in Ministerien oder in deren Einfluss- bereich Änderungen sich nur schwer durchsetzen lassen; Änderungen auch im Bewusstsein. Und zweitens: Auch die Frauen müssen sich mehr bewegen. Es gibt etliche Förderpläne und Quotenrege- lungen, gesetzliche Grundlagen und Initiativen. Und dennoch warten viele Frauen darauf, dass man auf sie zukommt und höflich bittet, in entscheidende Positionen zu kommen. Sie warten, dass männliche Vorgesetzte in den Ruhestand gehen oder dass sie eventuell irgendwann eine Krankheits- oder Urlaubsvertretung übernehmen können. Frauen sollten strategisch anders vorgehen. Es ist einfach nicht damit getan, für Frauen gleichbe- rechtigte Chancen zu fordern. Wir müssen an den ge- samten Rahmenbedingungen arbeiten, die Rahmenbe- dingungen weiter verbessern, die die CDU/CSU wäh- rend ihrer Regierungsverantwortung auf den Weg ge- bracht hatte, zum Beispiel die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, den Wiedereinstieg in den Beruf, auch in hö- here Positionen. In der Auswertung des Berichtes liegt ein Schwer- punkt darin, in wie vielen Gremien die Frauen vertreten sind und in wie vielen überhaupt keine Frauen vertreten sind. Ich möchte einen anderen Aspekt einbringen. In die- ser sehr umfangreichen Aufstellung gibt es nur zehn Gremien, in denen die Frauen die Mehrheit haben. Und wenn Sie sich diese Gremien ansehen, dann sind es oft- mals die klassischen Bereiche wie die Bundesstiftung Mutter und Kind, der Verbraucherbeirat, der Verbrau- cherausschuss oder der Beirat zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frau und Mann. Und viele Männer und Frauen halten das für einen Erfolg. BMI: Auswahlverfahren für Filmförderung beim BMI; von 59 Mitgliedern sind 30 Frauen Ankaufkommission des Bundes; von 9 Mitglie- dern sind 5 Frauen BMWi :Verbraucherbeirat 18/10 BML: Verbraucherausschuss beim BML: 16/10 BMFSJ: Beirat zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frau und Mann 14/11 Arbeitsgruppe Frauen- handel mit diversen Arbeitsgruppen Unabhängige Sachverständigenkommission zur Erstellung des Kinder- und Jugendberichtes 7/4 Stiftungsrat der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ 9/6 Kuratorium Bundesstiftung Mutter und Kind 30/21 BMV: Kongress der Weltorganisation für Meteo- rologie 1/1 Sehr geehrte Männer; stellen Sie sich vor: Sie schal- ten den Fernseher an und sehen viele Frauen in Sitzun- gen, Pressekonferenzen oder Ähnliches. Können Sie mit diesem Bild Treffen wie G7/G8, Europa-Gipfel, interna- tionale Friedensverhandlungen oder auch Kabinettssit- zungen verbinden? Derzeit wohl noch nicht. Aber wenn der Anteil von Frauen auch an diesen höchsten Ent- scheidungsträgern gewachsen ist, wenn sich das öffent- liche Bewusstsein dahin gehend ändert, dass es als selbstverständlich angesehen wird, dann brauchen wir das Bundesgremienbesetzungsgesetz nicht mehr. Die CDU/CSU hatte im Familienausschuss bereits im letzten Sommer einen sinnvollen Verbesserungsvor- schlag für das Bundesgremienbesetzungsgesetz ge- macht, und zwar hinsichtlich der Doppelbenennungen. Zwar wurde dieser konkrete Vorschlag als solcher im Prinzip von allen befürwortet, aber trotzdem haben ihn die SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN damals ab- gelehnt, weil sie statt einzelner Verbesserungen eine ge- nerelle Gesamtüberarbeitung anstrebten. Daher die Fra- ge: Wo bleibt denn diese Überarbeitung, wo bleibt die Novelle? Wenn Sie unsere Vorschläge ablehnen und dann entgegen Ihrer Forderung im Sommer 1999 nach Ihrer Regierungsübernahme selbst nichts vorlegen, ist das nicht im Interesse der Frauen. Neue Instrumente wie das Gender-Mainstreaming werden von Ihnen, meine lieben Kolleginnen von der Koalition, sehr oft genannt, aber leider nur sehr wenig bisher erläutert und mit Leben gefüllt. Ich habe dies ge- rade gestern im Familienausschuss kritisiert Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 81. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Januar 2000 7587 (A) (B) (C) (D) Daher sage ich es noch einmal in aller Deutlichkeit: Einleuchtende Konzepte sind gefordert, aber ebenso wichtig ist die ständige Aufforderung an die Frauen, die bereits bestehenden Gesetze für sich zu beanspruchen. Nicht nur im Bereich des Bundes, sondern auch auf europäischer Ebene müssen wir uns für mehr Chancen- gleichheit für Frauen einsetzen. Der Ausschuss für die Rechte der Frauen im Europa-Parlament hatte anlässlich der Einsetzung der neuen EU-Kommission an alle de- signierten Kommissare entsprechende Fragen zur Gleichstellung gerichtet. Ein Drittel der Kommissare hat diese Fragen ganz einfach ignoriert und nicht beantwor- tet. Auch hier müssen sie als Verantwortliche in der Bundesregierung entsprechend Einfluss nehmen. Irmgard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Der Zweite Gremienbericht, den wir heute disku- tieren, ist wahrlich kein Ruhmesblatt für eine demokrati- sche Gesellschaft. Er dokumentiert weitestgehenden Ausschluss von Frauen in den Bundesgremien. Gerade mal bei 12 Prozent liegt der Frauenanteil im Durch- schnitt. Die Damen und Herren von der CDU/CSU und F.D.P. haben es über die langen Jahre ihrer Regierungs- zeit nicht zuwege gebracht, der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in den ihnen anvertrauten Gremien auch nur annähernd ein akzeptables Verhältnis zu schaf- fen. Dieses Missverhältnis wird auch nicht durch die mi- nimale Erhöhung des Frauenanteils zwischen dem ersten Gremienbericht 1991 und dem zweiten Gremienbericht 1998 wettgemacht. Selbst nach In-Kraft-Treten des Bundesgremienbesetzungsgesetzes im Jahre 1994 war nur eine geringe Verbesserung der Situation festzustel- len. Das Gesetz war also nicht mehr als eine Tigerin ohne Zähne und hat es nicht vermocht, dem gesteckten Ziel gerecht zu werden. Zum Zeitpunkt des ersten Gremienberichtes – im Jah- re 1991 – war noch die Hälfte aller Gremien frauenfrei, sieben Jahre später sind es trotz gesetzlicher Vorgaben immer noch 30 Prozent. Das heißt, jedes dritte Gremium ist auch heute noch ein reines Männergremium. Lediglich 25 der insgesamt 500 Bundesgremien ver- dienen das Prädikat „geschlechtergerecht“. Sie sind pari- tätisch besetzt. Dieses völlig unbefriedigende Ergebnis wird dem Auftrag des Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht gerecht. Solange Frauen ihre Einflussmöglichkei- ten in Beratungs- und Entscheidungsgremien nicht an- gemessen wahrnehmen können, ist ihre verfassungsmä- ßig garantierte Gleichberechtigung im politischen, ge- sellschaftlichen wie kulturellen Leben nicht verwirk- licht. Die rotgrüne Kolalition hat es sich deshalb zur Auf- gabe gemacht, dem Bundesgremienbesetzungsgesetz – welch ein Ungetüm von Name – den nötigen Biss zu verleihen. Auch Länder und Verbände sollen zukünftig dringlicher aufgefordert werden, Frauen zu benennen. Unser Ziel ist es, dass Frauen zu gleichen Teilen in Bundesgremien vertreten sind. Das verstehen wir unter Geschlechterdemokratie. Die Änderung des Gremienbe- setzungsgesetzes ist dazu eine notwendige Vorausset- zung. Unklarheiten bei den Vorschlagsverfahren müssen beseitigt und die Vielzahl der zahlreichen Ausnahmetat- bestände muss verringert werden. Denkbar ist auch die Zurückweisung eines Besetzungsvorschlags bei nicht ausreichender Begründung. Zu diskutieren ist auch da- rüber, ob nicht eine Doppelbenennung entfallen kann, wenn die Unterrepräsentanz eines Geschlechtes eklatant ist, das heißt, wenn weniger als 30 Prozent eines Ge- schlechtes in einem Gremium vertreten sind. Die vor- schlagsberechtigte Stelle könnte dann nur eine Frau für den einzigen zu vergebenden Gremiensitz benennen. Daneben ist es notwendig, dass die Gleichstellungsbe- auftragten in die Gremienbesetzungsverfahren einbezo- gen werden. Mithilfe von ständig aktualisierten Daten- banken würde endlich dem Argument Abhilfe geschaf- fen, es gebe keine qualifizierten Frauen. Wenn wir auf unserem Weg zu einer Gesellschaft der Geschlechtergerechtigkeit weiterkommen wollen, müs- sen wir da beginnen, wo wir selbst die Entscheidung treffen können. Neben der Änderung auf der gesetzgeberischen Ebe- ne müssen aber auch weitere Maßnahmen zur Förderung des gleichberechtigten Zugangs von Frauen und Män- nern am politischen Leben erfolgen, wie sie auch die Konferenz der EU-Gleichstellungsausschüsse in Madrid im letzten Jahr gefordert hat. Kreativität ist angesagt. Wie das ausehen kann, zeigt uns unser Nachbarland Frankreich. Dort erhalten Parteien, die ihre Wahllisten nicht paritätisch mit Frauen Männern besetzt haben, we- niger Zuwendung aus der Staatskasse für die Parteienfi- nanzierung. Die Beteiligung von Frauen und Männern an Ent- scheidungsprozessen ist ein demokratischer Grundsatz. Daher stellt die Unterrepräsentanz von Frauen die Legi- timität aller demokratischen Systeme in Frage. Dies dür- fen wir nicht länger zulassen. Anlage 3_5 Ina Lenke (F.D.P.) : Die F.D.P.-Bundestagsfraktion stimmt der Beschlussempfehlung zu, Anstrengungen zur Durchsetzung des Gesetzes besonders bei der Besetzung von eigenen Gremiensitzen des Bundes zu unterneh- men.Allerdings ist das meines Erachtens auch ohne ein Gesetz möglich. Auch wir sind einverstanden, positiv zu unterstützen, dass Frauen mehr in Beratungs- und Ent- scheidungsgremien weiterleiten und die Frauenraten in Auswahl- und Prüfungskommissionen sich deutlich er- höhen. Die Wirksamkeit dieses Gesetzes ist allerdings nicht besonders stark, wenn wir uns die Steigerungszahlen an- sehen. Der Anstieg von 1990 bis 1997 von 7,2 % auf 12,2 % Gremien im Einflussbereich des Bundes ist un- zureichend. Ich bin der Ansicht, dass die dargestellten positiven Entwicklungen auch ohne gesetzliche Rege- lungen stattgefunden hätte. Ein Erfolg des Gesetzes basiert jedoch in der Offen- legung der Zusammensetzung der Beiräte und Sachver- ständigenkommissionen, der gremien der Organe von Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und Aufsichts- 7588 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 81. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Januar 2000 gremien in Gesellschaften und anderen Institutionen so- wie Gremien im internationalen Bereich. Die Tranzparenz der Verteilung von Sitzen auf Män- ner und Frauen läßt vieles vergleichbarer machen und hoffentlich ein positives Konkurrenzverhalten entstehen. In der Verantwortung stehen die, die über die Besetzung ihres Gremiums entscheiden, aber auch die Frauen, die sich für diese Tätigkeiten entscheiden könnten, aber den Schritt nicht tun. Im Anschluss habe ich die Parlamentarische Staats- sekretärin Dr. Niehuis gebeten, mir Auskunft zu geben, welche Gründe in den Fällen der Bundesregierung ge- nannt werden, wenn bei unzureichender weiblichen Be- setzung, trotzdem ein Mann bestimmt wurde. Denn trotz zahlreicher anstehender Nachbesetzungsmöglichkeiten hat sich in vielen Gremien der Frauenanteil nicht we- sentlich erhöht. In den Ausschussberatungen habe ich die PStJ aufgefordert, die schriftlichen Stellungnahmen zu prüfen, ob die Begründungen stichhaltig sind. Eine Antwort dazu habe ich nicht erhalten. Wer sich mit dem Bereich intensiv auseinandersetzt, wird auch gute Beispiele finden, zum Beispiel den Ver- waltungsrat der Deutschen Ausgleichsbank. Aus 23 Mitgliedern besteht das Gremium. Von 1990 – keine Frau – bis 1997 – stieg der Anteil auf 5 Frauen. Im Auswahl-Ausschuss für Filmförderung stieg der Anteil im untersuchten Zeitraum von 15 auf 30 bei einer Ge- samtzahl von 59. Meine Damen und Herren, der Bericht soll in einigen Jahren wieder vorgelegt werden. Lassen Sie uns hoffen und mittun, dass die Frauen, die Verantwortung in Gre- mien im Einflussbereich des Bundes tragen wollen, auch diese Arbeit künftig leisten. Petra Bläss (PDS): In puncto gleichberechtigte Teil- habe von Frauen in den Gremien des Bundes kommen wir nur im Schneckentempo voran. Nur gut jedes zehnte Mitglied in Vorständen, Beirä- ten, Kommissionen, in Ausschüssen, Verwaltungs- und Aufsichtsräten, in die der Bund Mitglieder beruft oder entsendet, ist eine Frau. Und an vielen Tischen sitzt noch immer keine Einzige. Dies gilt insbesondere auch für die Gremien, die für die neuen Bundesländer wichtig sind wie für die Kreditanstalt für Wiederaufbau, den Beirat für Fördermaßnahmen in den Bundesländern beim Finanzministerium und den Verwaltungsrat der Bundesanstalt für die vereinigungsbedingten Sonderauf- gaben. Eine einseitig auf die männliche Sicht orientierte Po- litik und Politikberatung bringt für Frauen Nachteile. Wer wollte das heute noch ernstlich bestreiten? Dennoch schleicht der Bund weit hinter den Lebensentwürfen und Anforderungen von Frauen hinterher. Eine derart gerin- ge Beteiligung von Frauen kennen wir sonst nur aus den Manageretagen in der Privatwirtschaft und bei der Pro- fessorenschaft an den Universitäten. Dass der Bund selbst seine Hausaufgaben so schlecht macht, ist peinlich. Für das miserable Ergebnis, das uns heute beschäftigt, trägt die im Herst 1998 abgewählte schwarz-gelbe Regierungskoalition die Hauptverantwor- tung. Aber ich finde es müßig, über das Schneckentem- po der alten Bundesregierung bei der Frauenpolitik zu diskutieren. Ich möchte viel lieber von der jetzigen Re- gierung erfahren, durch welche Maßnahmen sie die Si- tuation verbessern will. Welche weiteren Fördermaß- nahmen plant die Bundesregierung, um den Anteil von Frauen in den Gremien, auf die der Bund Einfluss hat, auf 50 Prozent zu erhöhen. Das Gesetz fordert die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen. Was soll „gleichberechtigt“ ande- res heißen, als dass Männer und Frauen jeweils zur Hälf- te vertreten sein müssen? In welchen Zeitraum möchten Sie dieses Ziel erreicht haben? Wir sind auch für eine Novellierung des Gesetzes. Aber wir wollen, dass dort verbindliche Quoten festgelegt werden. Und wir erwarten unbedingt, dass bis zu einer Novel- lierung überall dort, wo weniger Frauen als Männer ver- treten sind, bei Neubesetzungen ausschließlich Frauen zum Zuge kommen. Um tatsächlich Chancengleichheit für Frauen zu er- reichen, brauchen wir auch ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft. Auch diese Diskussion werden wir hier demnächst wieder führen müssen. Wir fordern, dass der Bund mit gutem Beispiel vo- rangeht und beweist, dass die hohen Männerquoten, die wir heute in einflussreichen Gremien und auf wichtigen Posten haben, durchaus zu verändern sind. Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Ju- gend: Heute debattieren wir den 2. Bericht der Bundes- regierung über den Anteil von Frauen in wesentlichen Gremien im Einflussbereich des Bundes. Viel zu lange war die Politik oder präziser die jeweilige Bundesregie- rung desinteressiert an der Frage, wie viele Frauen oder Männer in den Gremien, die im Zusammenhang mit der Bundespolitik stehen, vertreten sind. Lassen Sie uns auf den Kern dessen gehen, worüber wir in dieser Debatte reden; wir reden im Grunde über die Qualität unserer Demokratie. Eine Demokratie kann nur dann für sich in Anspruch nehmen, eine gute Demo- kratie zu sein, wenn Frauen und Männer gleichermaßen teilhaben. Darum ist es zum einen wesentlich, wie viele Frauen in den Parlamenten vertreten sind, zum anderen aber auch, wie viele Frauen über Gremien in die Vorbe- reitungen politischer Entscheidungen einbezogen sind. Wenn wir also über die Zusammensetzung der Gremien reden, seien es Beiräte, Ausschüsse, Kommissionen, Verwaltungsräte usw., dann reden wir über die Qualität der Politikberatung in der Republik. Und wie es in der Politikberatung hinsichtlich der Frauenrepräsentanz aus- sieht, darüber gibt uns der vorliegende Bericht Aus- kunft. Es ist gut, dass die Bundesregierung in jeder Legisla- turperiode solch einen Bericht vorlegen muss. Der jetzt vorliegende Bericht ist eine statistische Bestandsauf- nahme des Jahres 1997. Er fällt somit noch in die Zu- ständigkeit der vorherigen Bundesregierung, also der Kohl-Regierung. Die Zahlen sind mehr als erschütternd. Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 81. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Januar 2000 7589 (A) (B) (C) (D) 355 Gremien wurden untersucht. Der durchschnittliche Frauenanteil betrug 12,2 Prozent. In 28,7 Prozent der Gremien gibt es gar keine weiblichen Mitglieder, abso- lut trifft dieses für 102 Gremien zu. Das ist keine zu- frieden stellende Bilanz. Innerhalb von sieben Jahren nach der ersten Be- standsaufnahme aus dem Jahr 1990, die einen Frauenan- teil von 7,2 Prozent aufzeigte, ist ein Zuwachs von 5 Prozentpunkten auf sehr niedrigem Niveau keine Er- folgsbilanz. Ein 12,2-prozentiger Frauenanteil ist hin- sichtlich der Qualität von Politikberatung aus der ge- schlechtsspezifischen Sicht nahezu ohne Wert. Wir wis- sen, das erst von einem bestimmten Frauenanteil an eine Marke erreicht ist, ab der eine fachliche Einflussnahme auf ein Gremium möglich ist. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sehen diese Marke bei 30 Prozent, wo- von im Übrigen auch der Bericht der EU-Kommission zur „Chancengleichheit für Frauen und Männer in der EU“ vom März 1999 ausgeht. 12,2-prozentiger Frauen- anteil bedeutet darum, dass faktisch aufgrund dieses ge- ringen weiblichen Mitgliederanteils noch keine effektive Einflussnahme auf die Politikberatung möglich ist. Nun ist ja innerhalb des Zeitraums zwischen dem 1. Bericht, 1990, und dem 2. Bericht, 1997, hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Besetzung der Gremien eine Veränderung eingetreten. 1994 trat das Zweite Gleichberechtigungsgesetz in Kraft, das in Art. 11 ein Bundesgremienbesetzungsgesetz enthält. Ich kann mich noch sehr gut an die öffentliche und auch parlamentarische Debatte über dieses Zweite Gleichbe- rechtigungsgesetz erinnern. Es war damals die überwie- gende Meinung – im Übrigen auch von den Sachver- ständigen in der öffentlichen Anhörung des damaligen Ausschusses für Frauen und Jugend –, dass dieses Zwei- te Gleichberechtigungsgesetz zahn- und bisslos bleiben wird. Der hier vorliegende 2. Gremienbericht zeigt, dass die damalige Kritik berechtigt war. Dennoch bestand die Kohl-Regierung mit den sie tra- genden Fraktionen darauf, dieses von vornherein als nicht sehr wirkungsvoll eingeschätzte Zweite Gleichbe- rechtigungsgesetz zu verabschieden. Dies ist noch heute bedauerlich, weil wir auch auf- grund dessen jetzt Jahre verloren haben, die Politikbera- tung demokratischer und aus Frauensicht effektiver zu machen. Dass die Gleichstellungspolitik der Kohl-Regierung so halbherzig war, mag auch daran liegen, dass bis heute die Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. eine erhebli- che Unterrepräsentanz von Frauen aufweisen und unter der 30-Prozent-Marke bleiben – der Frauenanteil bei der CDU/CSU liegt bei 18,4 Prozent, bei der F.D.P. bei 20,9 Prozent. Bei allen Unzulänglichkeiten, die bei unserer Vor- gängerregierung zu finden sind, bleibt allerdings auch festzustellen, dass die Steigerung des Frauenanteils in Gremien keine leichte politische Aufgabe ist. So ein mangelhaftes Ergebnis, wie wir es heute debattieren, ist auch ein Indiz dafür, dass in unserer Gesellschaft, im Beruf und im Privatleben, die Gleichstellung von Frau und Mann noch nicht durchgesetzt ist. Wie die Gremien besetzt werden, darüber entscheidet die Bundesregie- rung, aber vorschlagsberechtigt sind Stellen, insbesonde- re Verbände, aus der Gesellschaft, Wirtschaft, Wissen- schaft usw. In deren jeweiligen Leitungsbereichen sind Männer ebenfalls erheblich überrepräsentiert. Sie neigen dazu, sich selbst per Amt vorzuschlagen oder eben ü- berwiegend Männer vorzuschlagen, weil das „old boy´s network“ eben immer noch gut funktioniert. Mir scheint, vielen vorschlagsberechtigten Stellen ist nicht ausreichend bewusst, dass die Vorschriften des Bundesgremienbesetzungsgesetzes auch für sie Geltung haben, was dazu führt, dass der Ehrgeiz, Frauen vorzu- schlagen, nicht ausgeprägt genug ist. Auf der anderen Seite können die wenigen Frauen, die es in den vor- schlagsberechtigten Bereichen mit Zugang zur jeweili- gen Leitung dennoch gibt, aus zeitlichen Gründen nicht alle Gremiensitze besetzen, die mit einer Frau besetzt werden müssten. Aus dieser Situation folgt zweierlei: Erstens ermahne ich alle vorschlagsberechtigten Stellen, ihrer gleichstel- lungspolitischen Verantwortung gerecht zu werden. Auch das Bundesgremienbesetzungsgesetz ist ein Ge- setz, das es zu befolgen gilt. Für manche vorschlagsbe- rechtigte Stelle mag es hilfreich sein, sich zu vergewis- sern, dass vorschlagsberechtigt zu sein kein konstitutives Recht ist, sonder die Vorschlagsberechtigung aufgrund einer politischen Entscheidung auf Zeit verliehen wird; das heißt, auch genommen werden kann. Zweitens bedarf die Durchsetzung des Bundesgre- mienbesetzungsgesetzes sehr stark des Engagements der Personen, insbesondere im Bereich des Bundes, die an den Auswahlverfahren beteiligt sind und die Entschei- dungen vorbereiten. Auch hier kann man sicherlich mehr tun. Um diese Motivation der Personen im Bereich des Bundes zu fördern, liegt es nahe, die Gleichstel- lungsbeauftragte obligatorisch einzubeziehen, eine Re- gelung, die das gültige Gesetz bisher nicht vorsieht, die wir aber gedenken einzuführen. Sie kann der vor- schlagsberechtigten Stelle, die vorgibt, keine Frau vor- schlagen zu können, Hilfestellung bei der Erfüllung der Verpflichtung zur Doppelbenennung leisten. Die Bundesregierung bemüht sich von Anfang an im verstärkten Maße, bei der Besetzung frei werdender Gremiensitze Frauen zu berufen. So ergab eine interne Kurzauswertung von 118 Fällen der Neubesetzung Mitte 1999 einen Frauenanteil von 26 Prozent. Schließlich werden wir das Bundesgremienbesetzunggesetz verbes- sern und wirksame Änderungen zur verbesserten Teil- habe von Frauen in Gremien einbringen, wozu eben auch die schon genannte Beteilung der Gleichstellungs- beauftragten gehört. Das geltende Bundesgremienbesetzungsgesetz lädt vorschlagsberechtigte Stellen durch übermäßige Formu- lierungen von Ausnahmeregelungen geradezu ein, sich davor zu drücken, eine Frau vorzuschlagen, und unter- gräbt auf diese Weise das Prinzip der Doppelbenennung. Hier bedarf es einer Klarstellung im Gesetz. Ich glaube auch, dass das Prinzip der Doppelbenennungen, also immer einen Frauen- und einen Männervorschlag zu 7590 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 81. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Januar 2000 fordern, nicht zu einem durchgängigen Prinzip werden darf, wie es das geltende Gesetz vorsieht. Wenn eine vorschlagsberechtigte Stelle auf die Unter- repräsentanz von Frauen aufmerksam gemacht wird, dann muss darauf hingewirkt werden, dass ein Personal- vorschlag kommt, der die erhebliche Unterrepräsentanz beseitigt. Als Maßstab für die erhebliche Unterrepräsen- tanz könnte die als kritische Masse bezeichnete 30- Prozent-Marke dienen. Wenn die vorschlagsberechtigte Stelle sich nicht in der Lage sieht, einen Personalvor- schlag zu machen, der die erhebliche Unterrepräsentanz beseitigt, sollte geprüft werden, ob es möglich ist, diesen Sitz unbesetzt zu lassen, wenn nicht zwingende andere rechtliche Gründe dagegenstehen. Wir werden im Rahmen der notwendigen Reform des Zweiten Gleichberechtigungsgesetzes dem Deutschen Bundestag ein verbessertes Bundesgremienbesetzungs- gesetz vorlegen. Wie ich der Beschlussempfehlung des zuständigen Bundestagsausschusses entnehme, sehen auch die jetzigen Oppositionsfraktionen eine Notwen- digkeit, das geltende Gesetz zu ändern. Insofern hoffe ich, dass es uns gelingen wird, diese für die Qualität un- serer Demokratie fundamentalen Fragen einhellig im Deutschen Bundestag zu entscheiden. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Leistungen (Tagesordnungs- punkt 12) Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU): Die Union spricht sich gegen den Entschliessungsantrag aus, weil er nicht praktikabel ist. Es gibt erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten, wel- che Dienstleistungen konkret davon erfasst werden soll- ten und welche nicht. Schon die Verwendung der unbe- stimmten Rechtsbegriffe in der Richtlinie und dem An- trag macht dies deutlich: Es soll die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen – insbesondere auf Reparaturarbeiten des Handwerks – ermöglicht werden. Die zu begünstigenden Leistungen werden wie folgt näher eingegrenzt: Reparaturarbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen, einschließlich Fahrräder, aber ausgenommen andere Beförderungsmittel; Reno- vierungsarbeiten- und Reparaturarbeiten im Wohnungs- bau, außer Neubau; Freizeitparks, Reinigungs- und Wä- schereidienstleistungen, Pflegeleistung in der Wohnung, das heißt Pflege von Kindern, alten Leuten oder Behin- derten. Was sind „kleine Reparaturdienstleistungen ein- schließlich Ausbesserung und Änderung“? Ausbesse- rung und Änderung können es nicht sein, sonst hätten sie nicht durch den Wortlaut der Richtlinie ausdrücklich einbezogen werden müssen. Annähen eines Knopfes am Hemd wird sicher als Kleinreparatur einzustufen sein. Wenn aber Dreiangel gestopft werden muss, ist das dann noch eine Kleinreparatur oder eine Großreparatur? Be- zieht sich „klein“ und „groß“ auf den absoluten Wert der Arbeit oder steht es in einer Relation zum Gesamtpreis der entsprechenden Textile? Arbeiten in Privatwohnungen werden begünstigt sein. Wer kann das kontrollieren? Wo liegt die Abgrenzung bei Mischnutzung? Bei den Materialien sollen solche von der Steuervergünstigung ausgeschlossen sein, die einen bedeutenden Teil des Wertes der Dienstleistung ausmachen. Was heißt „bedeutender Teil des Wertes“? Was heißt zum Beispiel bei häuslichen Pflegediensten die Betreuung von Kindern sowie älteren, kranken und behinderten Personen? Wer will die Abgrenzung vor- nehmen? Ich erinnere hier an die unsäglichen Beispiele in der Vergangenheit, als wir unterschiedliche Umsatzsteuer- sätze für Groß- und Einzelhandel im Rahmen der Brut- toallphasenumsatzsteuer hatten. Es war nicht kontrol- lierbar, ob ein Einzelhändler bei einem Großhändler kaufte oder ein Endverbraucher. Ich erinnere auch an die vielfältigen Abgrenzungsprobleme zwischen privaten und betrieblichen Kosten bzw. Leistungen. Die Grauzone zur Schwarzarbeit würde erweitert, Quellen für Streitigkeiten eröffnet, aber nicht verbessert. Das würde eher die Tendenz zur Schwarzarbeit auswei- ten, weil man die Ausrede der Kleinreparaturen hätte. Hier würde ein neues Fass für Missbrauchsmöglich- keiten eröffnet. Nur durch intensivste Kontrollen könnte man dies begrenzen, aber nicht ausschließen. Das würde zwar Arbeitsplätze bei der Kontrolle und Bürokratie schaffen. Das kann aber nicht das Ziel sein. Dass ein solches Programm wenig Wirkung entfalten kann, macht der Bericht des Finanzministeriums vom 29. Dezember 1999 auf Ausschussdrucksache 14/212 deutlich. Hier wird aufgezeigt, welche Einzelanträge in den Mitgliedsstaaten gestellt worden. Aus den geringen Haushaltsauswirkungen kann und muss geschlossen werden, dass nur wenig als Volumen hinter den Einzel- anträgen steht. Damit ist eine Beschäftigungswirksam- keit nicht mehr gegeben. Als Ziel wird angegeben, durch die verlängerte Le- bensdauer von Produkten bis zum Jahre 2050 die primä- re Energie um 50 Prozent und den Verbrauch der Roh- stoffe für die stoffliche Nutzung um 80 Prozent bis 90 Prozent herabzusenken. Dies würde aber nur funktionie- ren, wenn die Reparaturleistungen durch einen ermäßig- ten Mehrwertsteuersatz so stark begünstigt würden, dass eine Reparatur während der verlängerten Nutzung wirt- schaftlicher wäre als der Neukauf. Das ist schon ange- sichts des relativ geringen Wertes der in Rede stehenden Güter nicht zu erwaren. Dies macht deutlich, welche Klimm- und Winkelzüge mit diesem Antrag verbunden sind. Es gibt überhaupt kein Anzeichen dafür, dass hier nennenswerte Umwelt- effekte erzielt werden können. Gerade Modeartikel wie Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 81. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Januar 2000 7591 (A) (B) (C) (D) Schuhe erfüllen dieses nicht, weil sie modischen Strö- mungen unterliegen und dadurch ihre Nutzungsdauer in der Regel auch in Zukunft nicht ausgeschöpft werden wird Ob niedrigere Mehrwertsteuersätze tatsächlich zu niedrigeren Verbraucherpreisen führen oder zu vermehr- ten Gewinnen genutzt werden, lässt sich überhaupt nicht abschätzen. Fallen beispielsweise bei einer Schuhrepara- tur im Gegenwert von 30 DM 4,80 DM Mehrwertsteuer an, dann würde ein halbierter Mehrwertsteuersatz einen Einspareffekt von 2,40 DM ausmachen. Das ist kein An- reiz. Ich glaube, durch eine solche Maßnahme entsteht kein bisschen Mehrarbeit. Es geht auch kein Anreiz da- von aus, Schuhe einmal mehr reparieren zu lassen, statt neue zu kaufen. Von den 6,1 Millionen Beschäftigten im deutschen Handwerk wurde 1994 ein durchschnittlicher Umsatz von 131 600 DM erwirtschaftet. Wenn der volle Auf- wand dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz, zum Beispiel der Hälfte, unterliegen würde, bedeutete das eine Ein- sparung von rund 10 500 DM. eine Verbilligung dieser Leistungen um 8 Prozent schlägt nicht so stark zu Bu- che, dass zusätzliche Arbeiten geleistet werden. Allein diese Größenordnung macht deutlich, dass dadurch praktisch keine zusätzliche Arbeit entstehen kann. Des- wegen ist dies ein ungeeigneter Weg zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Schwarzarbeit kann auf diesem Wege nicht bekämpft werden. Das hohe Schwarzarbeitsvolumen beruht auf der großen Preisdifferenz zwischen legaler und illegaler Beschäftigung. Der halbe Mehrwertsteuersatz reicht nicht aus, um diese Differenz so nennenswert zu ver- kleinern, dass es zu einer wesentlichen Einschränkung der Schwarzarbeit kommen würde. Die SPD hat insbesondere mit Blick auf die geplanten steuerpolitischen Maßnahmen den Vorschlag abgelehnt. Sie war der Auffassung, dass einerseits die Steuerausfäl- le nicht verkraftet werden können, weil sie Milliardenbeträge ausmachen würden, weil es nur sektorale Lösungen seien, die abgelehnt würden. Man wolle globale Lösungen. Dabei hat sie insbesondere auf die Erhöhung des steuerfreien Existenzminimums und die mittelstandsbezogenen Entlastungen hingewiesen. All diese Maßnahmen seien ermäßigten Mehrwertsteuersätzen für arbeitsintensive Dienstlei- stungen vorzuziehen. Die Grünen haben zusätzlich darauf hingewiesen, dass die Senkung der Lohnnebenkosten im Rahmen der ökologischen Steuerreform der erfolgversprechendere Weg zur Schaffung von Arbeitsplätzen gegenüber dem reduzierten Mehrwertsteuersatz sei. Dabei ist zu fragen, was aus diesem Vorhaben ge- worden ist. Mittelstandsbezogene Entlastungen stellen sich so dar, dass im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes der Mittelstand um 30 Milliarden DM belastet wurde und dieses im Rahmen der Unternehmenssteuerreform nicht einmal nach den Zahlen der Regierung zurückgegeben wird. Der Entlasutnseffekt für gesamte Wirtschaft be- trägt 8 Millionen DM. Es ist also immer noch weniger, als genommen wurde. Dabei kommt die Masse der Ent- lastungen nur der Großindustrie zugute, sodass für den arbeitsplatzträchtigen Mittelstand nur ein Verlust zu verzeichnen ist. Die Ökosteuer hat nicht dazu geführt, dass die Lohn- nebenkosten sinken. Sie hat lediglich dazu geführt, dass eine Umfinanzierung erfolgt. Also wird an dem Übel nichts beseitigt, es wird lediglich an den Folgen etwas kaschiert. Für den Bürger ist dabei nichts herausge- kommen. Das haben wir gestern ausführlich diskutiert. Dass alle Ihre Maßnahmen zur Belebung des Ar- beitsmarktes nichts genutzt haben, macht die Zahl der Sozialversicherungspflichtbeschäftigten deutlich. Zwar wird sie nicht mehr, wie in der Vergangenheit, regelmä- ßig gemessen, aber die veröffentlichten Zahlen weisen einen Rückgang aus. Wenn Ihre Steuerpolitik so gut ge- wesen wäre, hätte diese Zahl steigen müssen. Dass die Zahl der Arbeitslosen optisch gesunken ist, ändert nichts daran, dass nicht mehr Beschäftigung ent- standen ist. Dies hat andere Ursachen. Sie liegen in der geographischen Entwicklung: Wenn mehr Menschen aus dem Arbeitsprozess ausscheiden, als auf den Arbeits- markt drängen, dann sinkt die Zahl der arbeitslos Ge- meldeten, ohne dass sich an den wirtschaftlichen Ver- hältnissen etwas geändert hat. Genau dieser Prozess fin- det in Deutschland statt. Die „Schröder-Uhr“ der „Wirt- schaftswoche“ macht dies mit 2000 Erwerbstätigen we- niger deutlich. Ich finde es in diesem Zusammenhang übrigens be- merkenswert, dass die Bundesregierung, die ausweislich der Regierungserklärung und aller politischen Hand- lungsmaßstab gemacht hat, diesen wichtigen Indikator nicht mehr feststellen lässt. Dabei liegt es in ihrer Hand, denn es ist Aufgabe des Bundesarbeitsministeriums und nicht der Bundesanstalt für Arbeit, diese Zahl zu ermit- teln. In der Vergangenheit wurde sie regelmäßig veröf- fentlicht. Wenn dies nun nicht mehr ist, kann daraus nur ein einziger Schluss gezogen werden: Sie haben keine guten Werte und würden mit der Veröffentlichung dieser Zahl Ihre eigene Fehlleistung dokumentieren. Um dieses nicht tun zu müssen, wird diese wichtige Messlatte Ihres Handelns einfach abgeschafft. Das kommt mir vor wie das kleine Kind, das sich die Augen zuhält, in der Hoff- nung, dass die Mutter es nicht sieht. Glauben Sie nicht, dass die Bevölkerung darauf hineinfällt. Ihr Versagen in diesem Punkte wird sich auch so he- rumsprechen. Im Übrigen habe ich schon lange nieman- den mehr davon reden hören, wie viele Arbeitsplätze durch die Politik der Regierung geschaffen wurden. Das haben Sie aber selbst zum Handlungsmaßstab gemacht und deshalb müssen Sie es auch ganz konkret belegen. Weil Sie gemerkt haben, dass Ihre Politik nicht wei- terführt, übernehmen Sie immer stärker die Position der Union. Das kritisiere ich nicht. Denn was ich für richtig halte, ist richtig und bleibt richtig, und zwar ohne Rück- sicht darauf, wer letztendlich die formelle Vorlage ein- bringt. Die Urheberschaft der Union bleibt sowieso er- halten. Der Weg, durch Senkung der Staatsquote und der 7592 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 81. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Januar 2000 Steuern die Bedingungen für das Wirtschaften zu ver- bessern und mehr Geld in die Taschen der Bürger zu lassen, damit sie dieses in den Wirtschaftskreislauf zu- rückgeben, ist richtig. So ist beispielsweise richtig, was wir über die Körperschaften im Rahmen der Unterneh- menssteuereform vorgeschlagen haben. Es ist ja ganz schön, dass Sie zu der neuen Erkenntnis kommen, doch Sie kommen viel zu spät dazu. Das Gan- ze hätten wir in der vorherigen Wahlperiode haben kön- nen, als der Deutsche Bundestag zweimal mit Kanzler- mehrheit ein entsprechendes Konzept beschlossen hat. Sie haben das, was Sie heute selber teilweise einbringen, seinerzeit im Bundesrat blockiert. Damit tragen Sie die Verantwortung dafür, dass die wirklich wirksamen Maßnahmen immer noch nicht ins Werk gesetzt worden sind und mit vierjähriger Verzögerung überhaupt erst in Kraft treten können. Sie tragen die Verantwortung für die Arbeitslosen, die dadurch schon längst hätten in Lohn und Brot stehen können. Ihre Politik bewirkt bis- weilen das Gegenteil. Die Ökosteuer führt zum massi- ven Arbeitsplatzabbau, beispielsweise Transportgewer- be. Aus der Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bleibt es deshalb bei der Beschlussempfehlung des Fi- nanzausschusses vom 30. Juni 1999 , Drucksache 14/1333; Ablehnung. Die Ziele werden alle nicht er- reicht. Nun kommen wir zu SPD. Es ist gut, dass wir uns im Ergebnis einig sind und diesen Antrag gemeinsam ab- lehnen wollen. Allerdings ist in diesem Zusammenhang Ihre Begründung aus der Sitzung des Finanzausschusses recht interessant. Sie haben den Mund reichlich voll ge- nommen und darauf verwiesen, dass Ihre „Reformen“ viel wirksamer für den Arbeitsmarkt sein würden. Klaus Wolfgang Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die Debatte über den ermäßigten Mehrwertsteu- ersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen haben wir schon mehrmals geführt. Die Argumente sind inzwi- schen hinlänglich bekannt: Zunächst bestehen natürlich Bedenken hinsichtlich der Durchführbarkeit; das ist an vielen anschaulichen Beispielen ausgeführt worden. Darüber hinaus frage ich mich, welche Branche man denn hätte begünstigen sollen. Der Katalog, den die EU vorgelegt hat, war ziemlich groß. Eine gerechte Ent- scheidung hätte es hier kaum geben können. Von bünd- nisgrüner Seite hätte man sich vielleicht für die Schuh- macher und Fahrradreparaturwerkstätten entschieden, weil sie die Fortbewegung ohne Auto fördern, aber Spaß beiseite! Auch kennt man das Beharrungsvermögen von sol- chen Steuervergünstigungen. Selbst für den Fall, dass es keine Beschäftigungseffekte gäbe, wäre es nur unter großen Schwierigkeiten möglich, diese Vergünstigungen zurückzunehmen. Schmerzhaftes Lehrgeld mussten wir im Zuge des Steuerentlastungsgesetzes zahlen. Viel gewichtiger erscheinen mir aber übergeordnete Einwände zu sein: Sowohl der Antrag der PDS als auch der Antrag der CDU/CSU zum gastgewerblichen Mehr- wertsteuersatz weisen meiner Meinung nach in die fal- sche Richtung. Sonderregelungen bei der Mehrwertsteu- er bedeuten Steuerpolitik nach dem Muster „klein – klein“. Die rot-grüne Steuerpolitik hat ebenso wie Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Beschäftigungs- politik im Blick. Wir haben uns aber nun auf einen wirk- lich großen Wurf in der Steuerpolitik geeinigt; nur so kommen wir aus der jahrelangen Talsohle im Arbeits- markt heraus. Arbeitsintensive Betriebe werden im Zuge der Ökosteuer durch die Senkung der Rentenbeiträge deutlich entlastet. Realistische Modellrechnungen gehen davon aus, dass im dritten Jahr der Ökosteuer, also im nächsten Jahr, auf Grund der Preisverschiebung circa 100 000 neue Arbeitsplätze entstehen werden. Vom Ge- danken her ist dies ein sehr viel fundamentalerer Ansatz als der, den Sie vorschlagen. Sie wissen auch von dem massiven Steuerentlas- tungsprogramm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD: Gerade die deutliche Steuersatzsenkung im Ein- gangsbereich von 25,9 Prozent auf 15 Prozent und die deutliche Anhebung des steuerfreien Existenzminimums im Jahre 2005 werden zu dem führen, was Sie mit Ihren beiden Einzelregelungen erreichen wollen. Die Beschäf- tigungsbedingungen werden erheblich verbessert. Gera- de für kleine und mittlere Einkommen – dies ist gerade beim Gastgewerbe von Bedeutung – entsteht damit eine längst überfällige Entlastung. Auch das von Ihnen er- wähnte Ziel, der Schwarzarbeit den Kampf anzusagen, wird man auf diese Weise sehr viel besser erreichen. Zudem werden die kleinen Handwerksbetriebe, die nach Meinung der PDS von der Maßnahme hätten profi- tieren sollen, trefflich durch die Unternehmensteuerre- form entlastet. Auch wenn es von Seiten der Union ger- ne bestritten wird, hat die Reform eine deutliche Mit- telstandskomponente: Zum einen besteht für Personen- gesellschaften, die sich wie Kapitalgesellschaften be- steuern lassen wollen, ein Optionsrecht. Wenn ein Un- ternehmer, zum Beispiel ein Schuhmacher, dieses Wahl- recht nicht für günstig hält, dann kann er pauschaliert die Gewerbesteuer auf seine Einkommensteuerschuld anrechnen. Und wenn das Unternehmen dafür zu klein ist – Gewerbesteuer zahlt man erst, wenn der Gewinn die 48 000 DM im Jahr überschreitet –, dann kommt es zu einer deutlichen Entlastung durch die Senkung der Einkommensteuertarife. Die Zahlen sprechen an dieser Stelle für sich: Um 17,1 Milliarde DM sollen die mittel- ständischen Unternehmen bis 2005 entlastet werden, die privaten Haushalte sogar um 54,3 Milliarden DM. Ich kann mir nun vorstellen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der PDS, dass Sie dieser Steuerentlas- tung vorwerfen, sie sei nicht zielgenau und viel zu teuer. Nehmen wir einmal an, Ihr Vorschlag hätte durchschla- genden Erfolg, dann müsste die logische Schlussfolge- rung eigentlich sein, die Regelung auf alle arbeitsinten- siven Dienstleistungen auszuweiten. Im BMF beziffert man die zu erwartenden Mindereinnahmen auf rund 38 Milliarden DM. Kein Pappenstiel, möchte ich meinen. Wenn man tatsächlich ein solch deutliches Entlastungs- paket schnürt, sollte es eine systematische Änderung beinhalten. Das Herumdrehen am Mehrwertsteuersatz entspricht dieser Anforderung leider nicht. Allerdings weiß ich nicht, ob Sie sich der Petition an- schließen, die wir auch im Finanzausschuss zur Kennt- nis bekamen. Die Finanzausfälle könnten dann vermie- Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 81. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Januar 2000 7593 (A) (C) den werden, wenn der Mehrwertsteuersatz auf industriell gefertigte Massenprodukte auf 25 Prozent angehoben werden würde. Vielleicht ist das eine Idee für Ihre nächst Initiative, denn mit der Mehrwertsteuer haben Sie es ja. Gisela Frick (F.D.P.): Auch nach der Entscheidung aus Brüssel, für bestimmte arbeitsintensive Dienstleis- tungen den ermäßigten Steuersatz zuzulassen, spricht sich die F.D.P. gegen neue Sondertatbestände aus. Die Gründe dafür sind im Wesentlichen alle bekannt: 1. Es ist zu bezweifeln, dass ein ermäßigter Mehrwerts- teuersatz auf arbeitsintensive Dienstleistungen tat- sächlich zu neuen Arbeitsplätzen und einer Reduzie- rung der Schattenwirtschaft führt. Die Umsatzsteuer ist nur ein Preisbestandteil unter vielen. Es kann von staatlicher Seite nicht beeinflusst werden, ob der Un- ternehmer den steuerlichen Vorteil an seine Kunden weitergibt. Ein effektiveres Instrument zur Schaffung von mehr Arbeitsplätzen ist neben der Senkung ho- hen Lohnnebenkosten eine drastische Reduzierung der Steuerbelastung. 2. Selbst bei Umsetzung der von Brüssel eingeräumten Ausnahmen bleibt es bei Abgrenzungsschwierigkei- ten. So müssten zum Beispiel Reparaturen an alten Wohngebäuden umfassend definiert werden. En er- heblicher Verwaltungsmehraufwand für die betroffe- nen Handwerker und auch für die Finanzverwaltung ist absehbar. 3. Seit langem eine umfassende Steuerreform gefordert, die das Steuerrecht grundlegend vereinfacht. Neue Ausnahmetatbestände widersprechen dem in eklatan- ter Weise. Zudem gilt auch für die Umsatzsteuer, dass eine schmale Bemessungsgrundlage und viele Aus- nahmen den Steuersatz zwangsläufig hoch halten. Die Ausnahmen aus Brüssel werden von vornherein als Versuch bezeichnet. Die F.D.P. ist der Auffassung, dass von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht werden sollte. Wir verfolgen unser Ziel weiter: Im Rahmen einer wirklichen Steuerreform muss die Steuerbelastung gesenkt und das Steuerrecht grundle- gend vereinfacht werden. Reinhard Klimmt, Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heidemarie Ehlert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Sehr geehrte Frau Präsi-
    dentin! Meine Damen und Herren! Zusätzlich zu den
    Zahlen, die Frau Scheel genannt hat, gab es gestern in
    der „Berliner Morgenpost“ unter der Überschrift „Hitpa-
    rade der Berliner Hotellerie“ eine Veröffentlichung über
    die Umsätze der Top Ten der Berliner Hotels für 1999.
    Trotz der noch immer geringen Bettenauslastung im
    Vergleich zu 1991 – da lag sie noch bei 60 Prozent; jetzt
    beträgt sie 47 Prozent – sind die Umsätze nicht nur bei
    den großen Hotels, sondern auch bei den kleineren ge-
    stiegen – und das bei einem Mehrwertsteuersatz von
    16 Prozent. Sicher, Berlin boomt und ist deshalb nicht
    unbedingt vergleichbar mit anderen Gegenden. Auf je-
    den Fall aber schrecken die sehr hohen Übernachtungs-
    preise weder die Touristen noch die Geschäftsreisenden
    davon ab, in Berlin zu nächtigen.

    Ausgangspunkt des Antrages der CDU/CSU-Fraktion
    ist die Wettbewerbssituation des Hotel- und Gaststätten-
    gewerbes in Deutschland im Zuge der Globalisierung.
    Das deutsche Gastgewerbe sei insbesondere im Ver-
    gleich zu den anderen EU-Mitgliedstaaten durch die
    Anwendung des vollen Umsatzsteuersatzes gravierend
    benachteiligt.

    Nun weiß ich aber aus eigener Erfahrung, dass die
    Preise in unseren Nachbarländern, die Sie in dem Antrag
    anführen, zum Beispiel die in Österreich, kaum unter
    den Preisen der Bundesrepublik liegen. Meist sind die
    Übernachtungskosten sogar höher.

    Deutschland ist ein weitgehend preiswertes, aber kein
    billiges Reiseland. Es ist jedoch ein Reiseland voll land-
    schaftlicher Schönheiten und kultureller Schätze und,
    wie die Zahlen belegen, eine Reise wert. Entgegen aller
    Unkenrufe gibt es generell einen Aufwärtstrend im Ho-
    telgewerbe. Der soeben schon einmal zitierte Präsident
    des deutschen Tourismusverbandes sagte, dass die Gäs-
    tezahlen seit den letzten fünf Jahren kontinuierlich stei-
    gen und dass es bei den Übernachtungszahlen in nahezu

    alle Bundesländern ein Plus gibt, allein in den ersten
    zehn Monaten des vergangenen Jahres ein Plus von
    4,4 Prozent. Thüringen konnte dank Goethe sogar einen
    Zuwachs von 12,1 Prozent verzeichnen. Die Umsatz-
    steuer ist zwar ein Faktor, der preisbestimmend wirkt,
    aber nur in den wenigsten Fällen ausschlaggebend ist für
    die Entscheidung, wo jemand Urlaub macht.

    Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch Proble-
    me; das will ich nicht verheimlichen.

    In meiner Heimatstadt ist die Zahl der Übernachtungen
    von 1993 bis 1999 um 100 000 gesunken. Parallel dazu
    aber stieg die Zahl der angebotenen Betten auf das Drei-
    fache. Das heißt: Es wurde am Bedarf vorbeigebaut, um
    Fördermittel abzufassen. Die Goldgräberzeiten sind vor-
    über, und jetzt rufen Sie nach einer Senkung der Mehr-
    wertsteuersätze im Interesse der Lobbyisten.

    Sicher, es ist notwendig, im Rahmen der EU über ei-
    ne weitere Harmonisierung der Steuern nachzudenken.
    Die Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes
    im Beherbergungsgewerbe wäre aber schon längst mög-
    lich gewesen. Oder haben Sie die 6. EU-Richtlinie des
    Anhangs nicht gelesen? Meine Damen und Herren von
    der CDU, Sie haben Ihre Chancen vertan. Sie hätten sie
    nutzen können.


    (Zuruf von der SPD: So ist es!)


    Selbstverständlich könnten wir einer Erhöhung des
    Freibetrages für freiwillige Trinkgelder – das haben Sie
    noch in Ihren Antrag aufgenommen – zustimmen. Plötz-
    lich aber schwenken Sie um: Das Gastgewerbe soll be-
    vorteilt werden und zwischen den Berufen sollen Unter-
    schiede gemacht werden. Erklären Sie mir doch bitte
    einmal den Unterschied zwischen einer Kellnerin und ei-
    ner Friseuse! Wenn die Letztere nicht qualifiziert ist,
    dann möchte ich einmal manche Köpfe in diesem Raum
    sehen. Wenn, dann müsste diese Frage durchgängig neu
    geregelt werden. Wir aber plädieren für eine Anhebung
    der bisherigen Niedriglöhne in diesem Dienstleistungs-
    bereich, also für gesicherte Einkünfte der Beschäftigten
    statt steuerfreie Trinkgeldgeschenke.


    (Beifall bei der PDS)




Rede von: Unbekanntinfo_outline
Es spricht jetzt der
Kollege Thomas Dörflinger, CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Thomas Dörflinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin!
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolle-
    ginnen und Kollegen! Ich will die Arbeitslosigkeit deut-
    lich senken; daran will ich mich messen lassen. Mit die-
    sem einen von vielen mehr oder weniger denkwürdigen
    Sätzen hat sich Bundeskanzler Schröder vernehmen las-
    sen. Das aber, was bis heute in Sachen Bekämpfung
    der Arbeitslosigkeit festzustellen ist, verdanken wir
    einzig und allein der Tatsache, dass mehr Personen aus
    dem Erwerbsleben ausgeschieden sind als neue hin-
    zukommen. Das ist also Resultat der Bevölkerungsent-
    wicklung, nicht Resultat der Politik der Bundesregie-
    rung.

    Christine Scheel






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    In den Leitlinien der Europäischen Kommission zur
    Beschäftigungspolitik steht – diese haben wir gestern im
    Ausschuss beraten –, dass der Anteil des Dienstleis-
    tungssektors am Arbeitsmarkt in Deutschland im Ver-
    gleich zur EU und erst recht im Vergleich zu den USA
    unterentwickelt ist.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das war auch schon während Ihrer Regierungszeit so!)


    Genau diese Tatsache hat die Unionsfraktion zum An-
    lass genommen, einen Schritt in die richtige Richtung
    vorzuschlagen,


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Reichlich spät!)


    nämlich eine Harmonisierung der gastgewerblichen
    Mehrwertsteuersätze in der EU und in der Übergangszeit
    einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz in Höhe von
    7 Prozent.

    Worum geht es? Betrachten wir einmal die Situation
    beispielsweise in Baden-Württemberg mit der speziellen
    Grenzsituation. Für deutsche Beherbergungsbetriebe be-
    trägt die Mehrwertsteuer 16 Prozent, im benachbarten
    Österreich 10 Prozent, in Frankreich 5,5 Prozent und in
    der Schweiz sogar nur 3 Prozent.


    (Zuruf von der SPD: Wie sieht es in den Ländern mit der Lohnsteuer aus?)


    Dazu muss man wissen, dass die Schweiz den Mehr-
    wertsteuersatz im Beherbergungsgewerbe aus Gründen
    des Wettbewerbs, vor allem aber aus Gründen des Ar-
    beitsmarktes von 6,5 auf 3 Prozent gesenkt hat.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Richtet man den Blick auf die Europäische Union,
    dann wird das Ausmaß der Wettbewerbsverzerrung
    für deutsche Unternehmen erst richtig deutlich. Für
    Gaststättenumsätze gelten in acht von 15 EU-Staaten
    ermäßigte Steuersätze, für Umsätze aus Beherbergung
    ist dies ebenfalls in acht von 15 EU-Staaten so. Deutsch-
    land aber gehört weder im einen noch im anderen Fall
    dazu.

    Ich habe von einem Schritt in die richtige Richtung
    gesprochen, den wir unternehmen wollen. Freilich müs-
    sen dem weitere folgen. Nachdem die Bundesregierung
    aber schon viele Schritte unternommen hat, die aller-
    dings alle in die falsche Richtung liefen, wären wir
    schon zufrieden, wenn es wenigstens diesen einen
    Schritt gäbe.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


    Was aber hat die Bundesregierung getan?


    (Ernst Burgbacher [F.D.P.]: Nichts!)


    Sie hat den Vorsteuerabzug für Geschäftsreisende ab-
    geschafft. Wen trifft das? Das trifft die Betriebe im Tou-
    rismus und in der Gastronomie.


    (Klaus Brähmig [CDU/CSU]: Das ist ein Skandal!)


    Sie haben die 630-Mark-Jobs weitgehend abgeschafft.


    (Widerspruch bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Albert Schmidt [Hitzhofen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 4,7 Millionen gibt es da!)


    Wen trifft das? Die Betriebe im Tourismus und in der
    Gastronomie. Sie haben eine Ökosteuer eingeführt, die
    jährlich auch noch erhöht wird. Wen trifft das? Die Be-
    triebe im Tourismus, die Betriebe in der Gastronomie.
    Und dann kommen Sie, insbesondere auch von der Re-
    gierungsbank,


    (Wilhelm Schmidt nur drei CDU-Leute da! Die sind aber so verbissen, das ist unglaublich!)


    in Festtagslaune zu den großen touristischen Kongressen
    und sprechen von den schönen Geschenken der Touris-
    musförderung. Ich kann davon nichts erkennen, denn
    Ihnen fehlt ein schlüssiges Konzept.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


    Ich zitiere aus der Rede des Bundeswirtschaftsminis-
    ters Werner Müller zur Eröffnung der ITB am 6. März
    des vergangenen Jahres hier in Berlin:


    (Albert Schmidt [Hitzhofen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das haben wir schon gehört!)


    Auf europäischer Ebene sind für die deutsche Tou-
    ristikbranche die zum Teil gewaltigen Unterschiede
    bei den Mehrwertsteuersätzen der Mitgliedstaaten
    ein großes Handicap.

    – Stimmt das oder stimmt es nicht? – Es stimmt. Müller
    fährt fort:

    Diesen speziellen tourismuswirtschaftlichen Aspekt
    habe ich besonders im Auge, denn er ist ein hand-
    fester Wettbewerbsnachteil für das deutsche Ge-
    schäft.

    Zwei Tage vorher, in der Tourismusdebatte am
    4. März, hatten Sie, Frau Staatssekretärin, sich ähnlich
    geäußert. Sie haben das festgestellt, das ist lobenswert;
    danach gehandelt haben Sie aber nicht. Sie haben etwas
    ganz anderes getan. Der Wirtschaftsminister hatte etwas
    im Auge, aber offensichtlich hatte er in den Verhand-
    lungen mit dem Bundesfinanzminister eine aufs Auge
    bekommen, denn sonst würde er die Situation heute
    noch genauso sehen wie damals.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Widerspruch bei der SPD)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, ob Sie dieses spe-
    zielle Thema nehmen, ob Sie das „Bündnis für Arbeit“
    nehmen – Sie können beinahe jeden politischen Bereich
    herausgreifen –: Schlussendlich folgt immer einer
    großmündigen Ankündigung das große Nichts. Das ist
    Ihre Politik nach Art der Teletubbies: Wenn das Licht
    angeht, wenn die Sonne aufgeht, dann ist „winke, win-
    ke“. Wenn es dann an die Inhalte geht, dann kommt nur
    noch „oh, oh“.

    Thomas Dörflinger






    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Wilhelm Schmidt Sie eigentlich, dass Sie hier an der richtigen Stelle sind? Ich finde das lächerlich, was Sie machen!)


    – Herr Schmidt, Sie sollten sich nicht so aufregen. – So
    eine Politik hat keine Substanz, so eine Politik zielt nur
    auf Showeffekte. Deswegen kommen wir damit in
    Deutschland auch nicht weiter.

    Schönen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Wilhelm Schmidt lächerliche Rede habe ich hier lange nicht gehört!)