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    Plenarprotokoll 14/77 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 77. Sitzung Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 I n h a l t : Ansprache zum 10. Jahrestag des ersten Zu- sammentritts des Zentralen Runden Tisches der DDR am 7. Dezember 1989 ....................... 7059 A Änderung einer Ausschußüberweisung ............ 7059 D Tagesordnungspunkt 13: a) Abgabe einer Regierungserklärung des Bundeskanzlers zum bevorstehenden Europäischen Rat in Helsinki am 10./11. Dezember 1999 .............................. 7059 A b) Bericht des Ausschusses für die Ange- legenheiten der Europäischen Union ge- mäß § 93a Abs. 4 der Geschäftsordnung zu der Unterrichtung durch die Bundes- regierung: Zusammensetzung und Ar- beitsverfahren des mit der Ausarbei- tung des Entwurfs einer EU-Charta der Grundrechte zu beauftragenden Gre- miums und einschlägige praktische Vor- kehrungen (Drucksachen 14/1579 Nr. 3.1, 14/1819) ...................................................... 7059 B c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union zu der Unterrich- tung durch das Europäische Parlament: Entschließung des Europäischen Par- laments zur Ausarbeitung des Entwurfs für ein Wahlverfahren, das auf gemein- samen Grundsätzen für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parla- ments beruht (Drucksachen 14/74 Nr. 1.9, 14/685) ........................................................ 7060 A d) Beschlußempfehlung und Bericht des Aus- schusses für die Angelegenheiten der Eu- ropäischen Union zu dem Antrag der Frak- tion CDU/CSU: Festigung und Fortent- wicklung der Europäischen Union wäh- rend der deutschen Ratspräsidentschaft im 1. Halbjahr 1999 (Drucksachen 14/159, 14/845) ........................................................ 7060 B e) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Beschäftigungspolitischer Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland (April 1999) (Drucksache 14/1000) ...................... 7060 B f) Antrag der Abgeordneten Birgit Schnie- ber-Jastram, Wolfgang Meckelburg, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Umsetzung der Empfehlun- gen der Europäischen Kommission zur Beschäftigungspolitik durch die Bun- desregierung (Drucksache 14/1955) ......... 7060 C g) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union zu dem Entschlie- ßungsantrag der Fraktion CDU/CSU zur Abgabe einer Erklärung der Bundes- regierung zur aktuellen Lage im Ko- sovo nach dem Eingreifen der NATO und zu den Ergebnissen der Sonder- tagung des Europäischen Rates in Ber- lin (Drucksachen 14/675, 14/1288) ............ 7060 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Fraktion CDU/CSU: Regie- rungskonferenz 2000 und Osterweite- rung – Herausforderungen für die Eu- ropäische Union an der Schwelle zum neuen Millennium (Drucksache 14/2233) 7060 D in Verbindung mit II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Hildebrecht Braun (Augs- burg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Europäischer Rat in Helsinki: EU-Erweiterung voranbrin- gen, politische Union vertiefen (Druck- sache 14/2246) ............................................ 7060 D Gerhard Schröder, Bundeskanzler .................... 7061 A Dr. Edmund Stoiber, Ministerpräsident (Bayern) 7065 B Joachim Poß SPD ............................................ 7069 B Dr. Helmut Haussmann F.D.P. ....................... 7071 D Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN .................................................................. 7074 A Uwe Hiksch PDS ............................................. 7075 D Günter Gloser SPD .......................................... 7077 B Dr. Gerd Müller CDU/CSU......................... 7079 A Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU................. 7079 C Joachim Poß SPD ........................................ 7083 D Joseph Fischer, Bundesminister AA................. 7084 B Ernst Burgbacher F.D.P. ................................. 7088 C Markus Meckel SPD........................................ 7089 C Dr. Klaus Grehn PDS ...................................... 7091 C Michael Roth (Heringen) SPD......................... 7092 D Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU ..................... 7094 B Winfried Mante SPD ....................................... 7095 C Tagesordnungspunkt 14: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur strafver- fahrensrechtlichen Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs (Drucksachen 14/1928, 14/2258) ................................... 7098 A – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Norbert Geis, Ronald Pofalla, weiteren Abgeordneten und der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Fernmeldeanlagen (Drucksachen 14/1315, 14/2258)............ 7098 B b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Norbert Geis, Ronald Pofalla, weiteren Abgeordneten und der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Ent- wurfs eines … Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung – § 100a StPO (Drucksachen 14/162, 14/2192) .................. 7098 B c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Norbert Geis, Ronald Pofalla, weiteren Abgeordneten und der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Ent- wurfs eines dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafge- setzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Ein- führung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Drittes Kron- zeugen-Verlängerungs-Gesetz) (Druck- sachen 14/1107, 14/2259)........................... 7098 C Hedi Wegener SPD ......................................... 7098 D Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU .................... 7099 D Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ......................................................... 7101 A Jörg van Essen F.D.P....................................... 7102 B Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ..................................................... 7103 A Sabine Jünger PDS ........................................... 7104 A Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ...... 7104 C Norbert Geis CDU/CSU................................... 7106 A Alfred Hartenbach SPD................................... 7108 A Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Altersteilzeit (Drucksachen 14/1831, 14/2254) ...................................................... 7109 D Nächste Sitzung................................................ 7110 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten............ 7111 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Gerd Müller (CDU/CSU) zur Abstim- mung über den Entschließungsantrag zu der Regierungserklärung des Bundeskanzlers zum bevorstehenden Europäischen Rat in Helsinki am 10./11. Dezember 1999 (Tagesordnungs- punkt 13)........................................................... 7112 A Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Fortent- wicklung der Altersteilzeit (Tagesordnungs- punkt 15)........................................................... 7112 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 III Renate Rennebach SPD ................................... 7112 B Heinz Schemken CDU/CSU ............................. 7113 B Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................... 7114 A Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P........................ 7115 A Monika Balt PDS ............................................ 7115 D Wolfgang Meckelburg CDU/CSU ................... 7116 C Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA .......... 7118 A Anlage 4 Erklärung des Abgeordneten Paul K. Friedhoff (F.D.P.) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Feststel- lung des Bundeshaushaltsplans für das Haus- haltsjahr 2000 (Drucksachen 14/1400, 14/1680, 14/1901 bis 1924) (74. Sitzung, 26. November 1999, Tagesordnungspunkt II, Seite 6833).......... 7119 B Anlage 5 Amtliche Mitteilungen ..................................... 7119 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 7059 (A) (C) (B) (D) 77. Sitzung Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 Beginn: 9.00 Uhr
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    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 7111 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 3.12.99 Behrendt, Wolfgang SPD 3.12.99 * Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 3.12.99 Bodewig, Kurt SPD 3.12.99 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 3.12.99 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 3.12.99 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 3.12.99 ** Büttner (Schönebeck), Hartmut CDU/CSU 3.12.99 Bulling-Schröter, Eva-Maria PDS 3.12.99 Catenhusen, Wolf-Michael SPD 3.12.99 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 3.12.99 Formanski, Norbert SPD 3.12.99 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 3.12.99 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 3.12.99 Fritz, Erich G. CDU/CSU 3.12.99 Fuchs (Köln), Anke SPD 3.12.99 Gebhardt, Fred PDS 3.12.99 Graf (Friesoythe), Günter SPD 3.12.99 Grill, Kurt-Dieter CDU/CSU 3.12.99 Gröhe, Hermann CDU/CSU 3.12.99 Großmann, Achim SPD 3.12.99 Günther (Plauen), Joachim F.D.P. 3.12.99 Frhr. von Hammerstein, Carl-Detlev CDU/CSU 3.12.99 Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 3.12.99 Hollerith, Josef CDU/CSU 3.12.99 Ibrügger, Lothar SPD 3.12.99 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 3.12.99 Kampeter, Steffen CDU/CSU 3.12.99 Kemper, Hans-Peter SPD 3.12.99 Dr. Kolb, Heinrich L. F.D.P. 3.12.99 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 3.12.99 Dr. Leonhard, Elke SPD 3.12.99 Leutheuser-Schnarren- berger, Sabine F.D.P. 3.12.99 Lintner, Eduard CDU/CSU 3.12.99 ** Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. CDU/CSU 3.12.99 Maaß (Wilhelmshaven), Erich CDU/CSU 3.12.99 ** Neuhäuser, Rosel PDS 3.12.99 Neumann (Gotha), Gerhard SPD 3.12.99 ** Ohl, Eckhard SPD 3.12.99 Pau, Petra PDS 3.12.99 Dr. Penner, Willfried SPD 3.12.99 Pofalla, Ronald CDU/CSU 3.12.99 Ronsöhr, Heinrich- Wilhelm CDU/CSU 3.12.99 Rühe, Volker CDU/CSU 3.12.99 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 3.12.99 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 3.12.99 Scharping, Rudolf SPD 3.12.99 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 3.12.99 ** von Schmude, Michael CDU/CSU 3.12.99 ** Schösser, Fritz SPD 3.12.99 Dr. Schwall-Düren, Angelica SPD 3.12.99 Siebert, Bernd CDU/CSU 3.12.99 ** Simm, Erika SPD 3.12.99 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 3.12.99 Störr-Ritter, Dorothea CDU/CSU 3.12.99 Stünker, Joachim SPD 3.12.99 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 3.12.99 Uldall, Gunnar CDU/CSU 3.12.99 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 3.12.99 Volquartz, Angelika CDU/CSU 3.12.99 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 3.12.99 Wieczorek (Duisburg), Helmut SPD 3.12.99 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 3.12.99 Wiesehügel, Klaus SPD 3.12.99 Willner, Gert CDU/CSU 3.12.99 Wöhrl, Dagmar CDU/CSU 3.12.99 Wolf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 3.12.99 Zierer, Benno CDU/CSU 3.12.99 ** ————— * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union 7112 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Gerd Müller (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entschließungsan- trag zu der Regierungserklärung des Bundes- kanzlers zum bevorstehenden Europäischen Rat in Helsinki am 10./11. Dezember 1999 (Tages- ordnungspunkt 13) Mein ablehnendes Stimmverhalten ist durch folgende Gründe bestimmt: Das weitere Voranschreiten des Europäischen Inte- grationsprozesses darf nicht an den Bürgern und Parla- menten vorbei erfolgen. Da sich der europäische Recht- setzungsprozeß immer mehr innenpolitisch höchst rele- vanten Kernfragen zuwendet, müssen die Mitwirkungs- rechte der nationalen Parlamente und des Deutschen Bundestages verstärkt werden. Den nationalen Parla- menten müssen bei grundlegenden Richtungsentschei- dungen im sekundärrechtlichen Rechtsetzungsprozeß Mitwirkungs- und Kontrollrechte zuerkannt werden. Die Erweiterung der Europäischen Union muß sich an den auf dem Europäischen Rat in Kopenhagen ver- einbarten politischen und wirtschaftlichen Kriterien aus- richten. Es muß sichergestellt sein, daß in den Politikbe- reichen, wo die Erweiterung nachhaltige wirtschaftliche und soziale Folgen hat, etwa in der Landwirtschaft, auf dem Arbeitsmarkt, im Dienstleistungssektor und bei den sozialen Sicherungssystemen, ausreichend bemessene Übergangsfristen auch im Sinne der Beitrittskandidaten vereinbart werden. Für die EU-Osterweiterung sollte auch der Weg einer differenzierten Integration geprüft werden. Die Vollmit- gliedschaft wird und kann nicht in jedem Fall das richti- ge Angebot einer Zusammenarbeit der Europäischen Union mit den Staaten Mittel- und Osteuropas sein. Überprüft werden sollte auch ein Konzept, das auf eine differenzierte Teilhabe der Mittel- und Osteuropäischen Staaten am Binnenmarkt ohne eine volle Mitgliedschaft in der EU hinausläuft. Die Osterweiterung ist auf der Basis der Beschlüsse zur Agenda 2000, zur Finanz- struktur, zur Reform der Agrarpolitik und zur Struktur- reform nicht umsetzbar. Gegenüber der Türkei muß es im Interesse der EU und Deutschlands liegen, eine verstärkte wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit zu forcieren. Notwendig ist dabei die Einlösung der Verpflichtungen aus den Finanzprotokollen und ein weiterer Ausbau der Wirt- schafts- und Handelsbeziehungen. Die Perspektive einer EU-Vollmitgliedschaft ist nicht realistisch. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Fort- entwicklung der Altersteilzeit (Tagesordnungs- punkt 15) Renate Rennebach (SPD): Ausgangspunkt für die Fortentwicklung der Altersteilzeit ist die gemeinsame Erkenntnis von Arbeitgebern, Gewerkschaften und der Bundesregierung, daß die Altersteilzeit ein sinnvolles Instrument zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist. Im „Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfä- higkeit“ wurde Einigung darüber erzielt, daß die beste- henden Regelungen den arbeitsmarktpolitischen Erfor- dernissen nicht genügen und die Altersteilzeit angepaßt werden muß. Die Grundidee der Altersteilzeit beruht darauf, älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand zu er- möglichen und die frei gewordenen Stellen neu zu be- setzen. An dieser Grundidee hält die Koalition fest. Aller- dings führen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wesentliche Verbesserungen ein, um die arbeitsmarkt- politischen Effekte zielgruppenorientiert zu erhöhen. Mit der Fortentwicklung der Altersteilzeitarbeit ver- bindet sich die Zielsetzung, daß die Altersteilzeit stär- ker in Anspruch genommen werden wird als bisher und die Wiederbesetzungsquote von zuletzt 1:7 nachhaltig verbessert werden kann. Dazu werden im wesentlichen zwei Neuregelungen eingeführt, durch die erstens der Personenkreis für den Zugang zur Altersteilzeitarbeit erweitert und zweitens das Verfahren für die Wieder- besetzung der frei gewordenen Stellen vereinfacht wird. Nach dem Gesetzentwurf der Koalition können auch Teilzeitbeschäftigte in Altersteilzeit gehen. Sie müssen wie bisher die Vollzeitbeschäftigten ihre Arbeitszeit halbieren und trotz geringerer Stundenzahl versiche- rungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung bleiben. Wir reagieren damit auf die Entwicklungen auf dem Ar- beitsmarkt und eröffnen den mittlerweile sechs Millio- nen überwiegend weiblichen Teilzeitbeschäftigten über- haupt die Möglichkeit, von den Regelungen der Al- tersteilzeit zu profitieren. Das ist längst überfällig, denn wir erreichen damit fast 20 Prozent der Beschäftigten in Deutschland, für die der Zugang zur Altersteilzeit und damit zum gleitenden Übergang in den Ruhestand ver- sperrt war. Wir kommen damit den Interessen der vor- wiegend teilzeitbeschäftigten Frauen nach und setzen gleichzeitig effektive Anreize dafür, daß Altersteilzeit- arbeit in höherem Maße genutzt wird als bisher. Mit dem zweiten Kernpunkt unseres Gesetzentwurfs beabsichtigen wir, die praktischen Probleme bei der Umsetzung der bestehenden Altersteilzeitregelung auf- zuheben. Wir sind uns mit den Sozialpartnern einig, daß es zwingend notwendig ist, die Voraussetzungen für die Wiederbesetzung der durch Altersteilzeit frei geworde- nen Stellen zu verbessern. Weil erst mit der Wiederbe- setzung die Förderung durch die Bundesanstalt für Ar- beit eintritt, können beschäftigungspolitische Impulse nur durch eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbe- dingungen gesetzt werden. Darum wird die Neubeset- zung nicht mehr an den zwingenden Nachweis einer konkreten Umsetzungskette gebunden sein. Die Diffe- renzierung zwischen kleinen und großen Betrieben soll besonders den kleinen und mittleren Unternehmen bei der Umsetzung helfen und dazu beitragen, den Umfang der Altersteilzeit zu erhöhen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 7113 (A) (C) (B) (D) Die Neuregelungen sehen außerdem die Berücksich- tigung von arbeitslosen Jugendlichen und Auszubilden- den bei der Besetzung der frei gewordenen Stellen vor. Damit schafft die Koalition die Voraussetzung dafür, daß Auszubildende zukünftig übernommen werden kön- nen und junge Arbeitslose neue Beschäftigungsmöglich- keiten erhalten. Gemeinsam mit dem Jugendsofortpro- gramm JUMP, das nach dem ersten erfolgreichen Jahr auch 2000 auf gleichem Niveau weitergeführt werden wird, eröffnet sich die Perspektive für Jugendliche, zu- künftig einen Platz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu er- halten. Die Koalition belegt mit der Fortentwicklung der Al- tersteilzeit, daß sie sich zielgenau an den strukturellen Ursachen der Arbeitslosigkeit orientiert und dafür die einzelnen Bausteine der aktiven Arbeitsmarktpolitik Schritt für Schritt zusammensetzt. Zusammen mit der er- reichten Wiedereinführung des Schlechtwettergeldes und den Verbesserungen in der Arbeitsförderung für ältere Arbeitnehmer haben wir die Instrumente in den ersten Schritten neu ausgerichtet und an die Bedingun- gen der Arbeitslosigkeit angepaßt. Um das Arbeitsförderungsrecht langfristig wirksamer zu gestalten, wird die Koalition in naher Zukunft eine grundlegende Reform der Arbeitsförderung vorlegen, mit der wir die Voraussetzung für eine Verzahnung der Arbeitsförderung mit der regionalen Strukturpolitik, für den Ausbau der Frauenförderung und für präventive Ar- beitsmarktpolitik schaffen. Die Verantwortlichkeit für die Arbeitslosigkeit kann letztlich jedoch nicht allein bei der Politik liegen. Ar- beitgeber, die Subventionen oder Fördermittel abschöp- fen und Privilegien in unserer Gesellschaft einfordern, müssen auch Verantwortung für mehr Beschäftigung in unserem Land übernehmen. Aber diese Verantwortung kann nicht so aussehen, daß ein Arbeitgeberpräsident alle vier Wochen weitere Verschlechterungen des Ar- beitsrechts oder wie gestern zu hören war, der Präsident des DIHT, Stihl, erneut die 40-Stunden-Woche einfor- dert. Diese Forderungen werden auch durch Wiederho- lungen nicht besser. Im Gegenteil: Neben den Verbesse- rungen der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wird auch darüber zu reden sein, die Arbeitszeit der Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland zu ver- kürzen, um dadurch Beschäftigung auf mehrere Schul- tern zu verteilen. Die Fortentwicklung der Altersteilzeit ist ein Projekt der Vernunft. Es wird von Arbeitgebern wie Gewerk- schaften gleichermaßen getragen und braucht nun die Zustimmung des Bundestages. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Oppositi- on, ich lade Sie sehr herzlich ein, den gesellschaftlichen Konsens in dieser Frage auch im Abstimmungsergebnis zum Ausdruck zu bringen und mit uns gemeinsam für das Gesetz zu stimmen. Vielen Dank. Heinz Schemken (CDU/CSU): Mit dem Gesetz schreibt Rotgrün eine Regelung fort, die in der Regie- rungszeit von Helmut Kohl eingeführt wurde. Es ist eine der wenigen Taten, die der Regierung Schröder im Jahr 1999 gelungen sind; es ist ja auch eine Nachfolgerege- lung. Daß nunmehr stärker die mittelständische Wirt- schaft, kleinere und mittlere Betriebe in ihren speziellen Problemen der Personalgestaltung berücksichtigt wer- den, ist die Folge dieser Fortschreibung. In Deutschland gab es im Jahr 1998 schon 5,9 Millio- nen Teilzeitbeschäftigte. Das waren 18,5 Prozent aller Arbeitnehmer. Mit anderen Worten: Etwa jeder fünfte abhängig Beschäftigte hat einen Teilzeitjob. Am weitesten verbreitet ist diese Form der Arbeits- gestaltung im Dienstleistungsbereich. So zum Beispiel bei der Post, wo rund ein Drittel der Mitarbeiter Teil- zeitkräfte sind. Diese Fortentwicklung der Altersteilzeit trägt zu einem Teil dem Rechnung, daß wir im Arbeitsmarkt mehr Flexibilität brauchen, um auf die Herausforderun- gen auf Mobilität und Technikabfolge am Arbeitsplatz, der Rationalisierung und der Teilzeitarbeit und ihrer Auswirkungen eine Antwort zu geben. Das Gesetz gibt keine abschließende Antwort auf die Langzeitarbeits- losigkeit, die gerade bei älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein folgenschweres Schicksal bedeutet. Es kann nur die gravierendsten Fälle des Übergangs in den verdienten früheren Ruhestand regeln. Es bleibt nun den Arbeitgebern und Arbeitnehmern überlassen, wie sie mit der Regelung bei Stützung durch die Arbeitslosenversicherung umgehen. Den jüngeren Arbeitslosen bleibt dabei die Hoffnung und Chance auf einen Arbeits- und Ausbildungsplatz. Es ist ein Weg, aber sicher nicht der einzige, den wir unter anderen gehen müssen, um den sozialen, wirt- schaftlichen und gesellschaftlichen Umbrüchen im Be- reich der Arbeitswelt und der demographischen Ent- wicklung Rechnung zu tragen. Bei allem bleibt allerdings die vorrangige Aufgabe, neue Arbeitsplätze zu schaffen, und hier hat die Regie- rung von Rotgrün nach einem Jahr keine sichtbaren Er- folge vorzuweisen. Dies schlägt erst recht so negativ in der Gesellschaft draußen durch, weil der Kanzler nicht nur im Wahlkampf, sondern auch darüber hinaus vorge- geben hat, daß er sich an der Zahl der Arbeitslosen in seiner Amtszeit messen lassen wird. Das Gegenteil ist der Fall, und es rächen sich nach und nach die vollmundigen Versprechungen nicht nur in dieser Frage. Immer mehr läßt erst recht das Angebot an Arbeitsplätzen nach, und die letzten Zahlen machen deutlich, wie eine falsche Wirtschafts-, Steuer- und Ar- beitsmarktpolitik die Arbeitslosen in eine fatale Lage führt. So werden wir auf diesem Hintergrund gerade gegen- über den mittelständischen Betrieben diese Möglichkeit einer flexiblen Handhabung weiter öffnen. Dies ist das Positive, das uns die Zustimmung erleichtert. Allerdings wird dieses Gesetz zwar zur Fortentwick- lung der Altersteilzeit dienen, aber der Bundesregierung nicht. Ihr Versagen auf der ganzen Linie in den Ele- 7114 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 (A) (C) (B) (D) mentarbereichen der Wirtschaftspolitik, der Steuerge- setzgebung und der Arbeitsmarktpolitik wiegt dies nicht auf. Es kann doch nicht sein, daß es bei ständigen An- kündigungen bleibt – und dies nach einem Jahr der Pan- nen und Fehleinschätzungen mit folgenschwerer Wir- kung für Handwerk, Handel, Wirtschaft und damit gera- de für die Arbeitslosen. Es war für die Bürgerinnen und Bürger draußen ein Jahr des politischen Stillstandes. Es wäre jetzt an der Zeit, nicht nur fortzuschreiben, sondern deutliche Signale für die Zukunft zu setzen und damit zumindest ein wenig Vertrauen zu schaffen; denn diejenigen, die uns Arbeitsplätze schaffen, sind Hand- werker, Einzelhändler und Dienstleister. Sie brauchen bessere Rahmenbedingungen und keine weiteren Mehr- belastungen. Sie brauchen die Spielräume, um den Wettbewerb zu bestehen. Erst dann haben wir wieder Erfolge am Ar- beitsmarkt, und darum geht es mir und meinen Kolle- ginnen und Kollegen in der CDU/CSU-Fraktion. Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Altersteilzeit stößt auf breite gesellschaftliche Ak- zeptanz. Das liegt vor allen Dingen an zwei Aspekten: erstens der Möglichkeit für ältere Arbeitnehmer, sich in den letzten Arbeitsjahren vor ihrem Ruhestand durch Arbeitszeitverkürzung Arbeitserleichterung zu verschaf- fen, ohne dabei gleichzeitig unvertretbar hohe Einkom- menseinbußen hinnehmen zu müssen. Das ist ein ausge- sprochen soziales Angebot an die Betroffenen. Zwei- tens. Gleichzeitig ist die Idee der Altersteilzeit verknüpft mit der Aufgabe, neue Beschäftigungsmöglichkeiten für nachrückende Arbeitskräfte zu eröffnen. Die Förderung durch die Bundesanstalt für Arbeit, wenn zukünftige Arbeitskräfte für Altersteilzeitbeschäftigte eingestellt werden, ist beschäftigungspolitisch deshalb gesamt- volkswirtschaftlich gesehen ausgesprochen positiv zu bewerten. Die zurückliegende Erfahrung in der Praxis der Altersteilzeit aber hat Mängel aufgewiesen, zu denen das „Bündnis für Arbeit“ Lösungsvorschläge unterbrei- tet hat, über die wir hier heute abstimmen. Zum einen soll die Möglichkeit für Altersteilzeit auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eröffnet wer- den, die zuvor schon in Teilzeit beschäftigt sind. Dies ist insbesondere unter frauenpolitischen Aspekten ausge- sprochen sinnvoll. Gerade auch die Lockerung der Wie- derbesetzungskette für kleinere und mittlere Betriebe er- folgt mit der Intention, daß dort die Möglichkeiten zur Anwendung der Altersteilzeit verbessert werden. Wie weit dieses tatsächlich in der Praxis erreicht werden wird, wird die Zukunft zeigen. Zusammengenommen würden beide Änderungsvorschläge dazu führen, daß die Praxis der Altersteilzeit in der Zukunft besser ange- nommen wird. Die Diskussion um die Altersteilzeit ist im „Bündnis für Arbeit“ aufgenommen worden, und sie ist noch nicht abgeschlossen. Hier ist die erste Etappe erreicht. Wie die öffentliche Debatte im Vorfeld der nächsten Sitzung des „Bündnisses für Arbeit“ im Dezember dieses Jahres zeigt, wird die weitere Unterstützung der Altersteilzeit durchaus als Alternative zum von den Gewerkschaften unterbreiteten Vorschlag zur Rente mit 60 gesehen. Für meine Fraktion kann ich an dieser Stelle sagen, daß wir Tariffondsmodelle zur Unterstützung von Altersteilzeit, von Teilzeit für alle Jahrgänge oder auch von Modellen des Job-sharings unter beschäftigungspo- litischen und unter sozialpolitischen Gesichtspunkten für weitaus fruchtbarer und sinnvoller halten als die Mo- delle zur Rente mit 60. Die verschiedenen Formen von Teilzeit – Teilzeit, Jobrotation, Job-sharing und die Entwicklung von Lebensarbeitszeitkonten – sind moderne Antworten einer Arbeitsmarktpolitik der Integration. Die Altersteilzeit ist ein Element einer solchen Poli- tik, jedenfalls dann, wenn sie nicht zur Blockbildung, sondern zur echten Altersteilzeit genutzt wird. Wir verändern hier die gültige Altersteilzeitregelung, aber ich denke, damit sind wir auf dem Weg der Weiter- entwicklung zur Regelung der Altersteilzeit noch nicht am Ende angelangt. Die Altersteilzeit kann auch in Zu- kunft flott gemacht werden für ein Modell für die befri- stete Förderung von Teilzeit in allen Altersgruppen. Die jetzt gültige Altersteilzeitregelung bietet prakti- sche Anknüpfungspunkte für eine Teilzeitförderung durch die Aufstockung des Arbeitsentgeltes auf 70 Pro- zent und der Rentenbeträge auf 90 Prozent. Für die Zukunft ist zu diskutieren, ob die Streichung der bestehenden Altersgrenze von 55 Jahren aus be- schäftigungspolitischer Perspektive nicht einen sinnvol- len Weg eröffnen würde. Die Altersteilzeit könnte für Beschäftigte mit ausreichender Vorbeschäftigungszeit in eine bis zu fünfjährige Lebensphasen-Teilzeit weiter- entwickelt werden. Die Ausgleichszahlungen sollten dann durch die Bundesanstalt für Arbeit den Arbeitge- bern erstattet werden, wenn für die Dauer der Teilzeit eine Wiederbesetzung durch einen Arbeitslosen oder Auszubildenden nachgewiesen werden kann. Wir stellen dies hier für eine zukünftige Debatte zur Diskussion, auch im „Bündnis für Arbeit“, mit einem befristeten Programm der Begünstigung von Lebenspha- senteilzeit, damit die Teilzeitbarrieren gerade in kleinen und mittleren Unternehmen durchbrochen werden kön- nen. Eine Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln wäre durch die obligatorische Wiederbesetzung mit einem hohen Refinanzierungsgrad verbunden und gerechtfer- tigt. Zugleich würde der Gedanke einer solidarischen Arbeitsumverteilung gestärkt, denn dieses geförderte 50- Prozent-Sabbatical betont die Integration von Erwerbs- losen und nicht die Ausgliederung von älteren Arbeit- nehmern. Der Präsident des Deutschen Industrie- und Han- delstages, Hans-Peter Stihl, fordert im Moment die Rückkehr zur 40-Stunden-Woche und behauptet, dies habe positive arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Effekte. Die vergangenen 20 Jahre in der Bundesrepu- blik Deutschland haben gezeigt, daß die schrittweise Verkürzung der Arbeitszeit ein ganz zentrales Element Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 7115 (A) (C) (B) (D) war, um die Arbeitslosigkeit nicht noch weiter in die Höhe schnellen zu lassen. Deshalb sind intelligente Modelle der Arbeitszeitver- kürzung und der Arbeitsumverteilung, wie sie etwa in dem Ansatz zur Altersteilzeit enthalten sind, die richti- gen Anknüpfungspunkte für die Fortentwicklung ar- beitsmarktpolitisch wirksamer Vorschläge im „Bündnis für Arbeit“. Dr. Irmgard Schwaetzer (F.D.P.): Die Änderungen im Altersteilzeitgesetz, die wir hier heute in zweiter und dritter Lesung beraten, sind ein gutes Beispiel dafür, daß Konsensrunden nicht immer das beste Forum sind, um sinnvolle Ergebnisse zu erarbeiten. Die Verhandler im sogenannten „Bündnis für Arbeit“ haben sich darauf verständigt, das Altersteilzeitgesetz zu erweitern. We- sentliche Änderungen sind, daß auch Teilzeitbeschäf- tigte einbezogen werden, daß auch die Übernahme von Auszubildenden die Voraussetzungen des Altersteilzeit- gesetzes erfüllt, und vor allem entfällt künftig der Nachweis einer unmittelbaren Nachbesetzungskette zwi- schen Altersteilzeiter und Wiederbesetzer. Es verwundert überhaupt nicht, daß die Bundesregie- rung diese Korrekturen im Altersteilzeitgesetz zu einem großen Erfolg hochstilisiert. Dieser Gesetzentwurf ist eines der ganz wenigen Ergebnisse, das sie aus der Ver- anstaltung „Bündnis für Arbeit“ überhaupt präsentieren kann. Kurz gesagt: Seit einem Jahr tagen die Spitzen von Regierung, Arbeitgeberverbänden und Gewerk- schaften mit dem großen Ziel, die Arbeitslosigkeit in Deutschland zu bekämpfen, und präsentieren nicht mehr als einen zweieinhalbseitigen Gesetzentwurf. Hiermit werden Sie die Arbeitslosigkeit nicht nachhaltig ein- dämmen. Vielmehr verfeinern Sie ein Instrument, mit dem die Großkonzerne in der Vergangenheit ihre Um- strukturierung zu Lasten von Beitrags- und Steuerzah- lern finanziert haben. Das ist nicht nur mager. Das ist geradezu ein Witz angesichts von vier Millionen Ar- beitslosen, die von diesem Bündnis echte Impulse für den Arbeitsmarkt erwarten und nicht nur Korrekturen auf Nebenkriegsschauplätzen. Das Bündnis ist nicht mehr und nicht weniger als eine pompöse Medienveranstaltung unseres Medienkanzlers, das bisher keinem einzigen Arbeitslosen einen Job ge- bracht hat. Die Meßlatte für den Erfolg dieser Regierung und dieses Kanzlers ist nach ihren eigenen Worten der Abbau der Arbeitslosigkeit. Nach einem Jahr Rotgrün stelle ich fest: Die strukturelle Arbeitslosigkeit hat unter Ihrer Führung zugenommen. Die Perspektiven sind dü- ster. Nicht ein einziger Impuls für den Arbeitsmarkt ist erkennbar, wenn wir von der demographischen Ent- wicklung einmal absehen. Aber hierfür kann nicht ein- mal die Regierung etwas. Im übrigen: Ob das Ganze so kostenneutral ist, wie Sie es in der Gesetzesbegründung behaupten, ist letztlich auch noch nicht ganz klar. Wenn nicht, haben Sie sich in Ihrer Konsensrunde auch noch in Form eines Vertrages zu Lasten Dritter auf Kosten des Beitrags- bzw. Steuer- zahlers geeinigt. Sowenig die Altersteilzeit dem Arbeitsmarkt insge- samt gebracht hat, sowenig werden die von Ihnen vor- genommenen Verschlimmbesserungen den Arbeitslosen bringen. Ich möchte daran erinnern, daß die Altersteil- zeit den Vorruhestand über die vorgezogene Altersrente ab 60 wegen Arbeitslosigkeit abgelöst hat. Schon diese Rente ab 60 wegen Arbeitslosigkeit ist von den Arbeit- gebern unter Duldung der Gewerkschaften ausschließ- lich dazu mißbraucht worden, die Strukturen in den Un- ternehmen zu verschlanken und sich zu reorganisieren – zu immensen Kosten, die auf den Beitrags- und Steuer- zahler abgewälzt wurden. Mit dem Altersteilzeitgesetz ist das nicht viel anders geworden. Auch diese ist vor allem von den Großunter- nehmen genutzt worden, um sich zu verschlanken. Die Einstellung neuer Arbeitskräfte stand dabei nie im Vor- dergrund. Mit der jetzt vorgenommenen Änderung ver- schlimmern Sie diesen Zustand. Die Handhabung des Altersteilzeitgesetzes ist eh kompliziert und fast nur von Großunternehmen mit eigener Personalabteilung hand- habbar. Dies dürfte erst recht bei Altersteilzeit für Teil- zeitkräfte gelten. Kleine und mittlere Unternehmen kön- nen gar nicht daran denken, so etwas bei sich einzufüh- ren. Des weiteren wird mit dem Gesetzentwurf auf die konsequente Wiederbesetzung eines über Altersteilzeit freigewordenen Arbeitsplatzes zwar nicht verzichtet, die Kriterien der Wiederbesetzung werden jedoch deutlich aufgeweicht. Ich prophezeie Ihnen, daß Sie Mitnahme- effekte im großen Stil damit lostreten. Ihr Bundeswirt- schaftsminister hat einmal gesagt, nach seinen persön- lichen Berufserfahrungen komme auf sieben wegen Alters freigesetzter Arbeitnehmer eine Neueinstellung. Ich weiß nicht, ob diese Größenordnung realistisch ist. Sicher ist nur, daß Sie mit dem vorliegenden Gesetzent- wurf zum Abbau der Arbeitslosigkeit mit Sicherheit we- nig bis nichts beitragen. Für die Liberalen sehe ich daher keinen Grund, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Monika Balt (PDS): Wir begrüßen es, wenn dreiein- halb Jahre nach Inkrafttreten des Altersteilzeitgesetzes seine arbeitsmarktpolitischen Wirkungen analysiert und Schlußfolgerungen in Form der uns heute vorliegenden Novelle gezogen werden. Es hat sich gezeigt, daß die Erwartungen der CDU/CSU-geführten Bundesregierung in eine spürbare Entlastung des Arbeitsmarktes und in die Schaffung neuer Arbeitsplätze nicht eingetreten sind. Deshalb un- terstützen wir das Bestreben der jetzigen Bundesregie- rung, Wege zu suchen, um das Altersteilzeitgesetz in der Praxis wirksamer greifen zu lassen. Die Einbeziehung von fortan auch Teilzeitbeschäftigten in die Altersteil- zeitregelungen entspricht den Forderungen der PDS nach selbstbestimmten und flexiblen Übergängen aus dem beruflichen in das nachberufliche Leben. Das be- trifft immerhin knapp 6 Millionen Teilzeitbeschäftigte oder – mit anderen Worten – jeden fünften in Deutsch- land abhängig Beschäftigten. Am stärksten könnte die Neuregelung im Dienstleistungsbereich greifen, so zum Beispiel bei der Post, wo rund ein Drittel der Mitarbeiter Teilzeitkräfte sind. Die Einbeziehung von Teilzeitar- 7116 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 (A) (C) (B) (D) beitnehmern wirkt sich besonders auf Frauen positiv aus. Sie ermöglicht es, Rentenansprüche zu erhöhen, und das ist allemal besser, als aus Arbeitslosigkeit in Rente zu gehen. Bei der Beschäftigtengruppe aus Teilzeit ist aber ein großes Problem nicht zu übersehen. Die Halbierung der bisherigen Teilzeitarbeit ginge bis zur Versicherungs- pflichtgrenze von 15 Wochenstunden Beschäftigung. Das daraus resultierende Nettoarbeitsentgelt ist bei ei- nem durchschnittlichen Monatsbrutto – Vollbeschäfti- gung und gesamtdeutsch – von 4 180 DM im Jahre 1998 doch arg wenig. Es könnten Einkommenssituationen entstehen, die äußerst prekär wären. Und da entsteht doch die Frage: Hat die Novellierung den gewünschten Effekt, oder verzichten Teilzeitkräfte genau aus diesem Grund auf Altersteilzeit? Aus unserer Sicht wäre es sinnvoller gewesen, die Regelungen so zu treffen, daß Altersteilzeit mindestens die Hälfte der regelmäßigen ta- riflichen Arbeitszeit betragen würde. Die Regelungen zur Altersteilzeit sollen tariflich oder über Betriebsvereinbarungen erfolgen. Das ist in Ord- nung, schafft die Novelle Erleichterungen für die Ge- staltung von Tarifverträgen, da sie einvernehmlich sein müssen. Aber völlig unverständlich ist für uns, daß das Entgelt bei Altersteilzeit um 20 Prozent, mindestens je- doch auf 70 Prozent des letzten Nettoentgeltes, aufge- stockt werden soll. Da viele Tarifverträge 85 Prozent vorsehen, wäre dieser Prozentsatz auch für die gesetzli- che Rahmenregelung sinnvoll. Außerdem wäre das ein größerer Ansatz zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit. Im übrigen wäre es angemessen, das Altersteilzeitbegeh- ren als individuellen Rechtsanspruch zu regeln, auch dann, wenn kein Tarifvertrag vorliegt. Wir begrüßen die geplanten Erleichterungen bei der Wiederbesetzung von Altersteilzeitstellen. Bislang mußte ja in Unternehmen bis zu 50 Beschäftigten grundsätzlich der freigemachte Arbeitsplatz wiederbesetzt werden; bei Unternehmen über 50 Beschäftigten war der Nachweis der Umsatzkette im Unternehmen zwingend erforder- lich, wenn man die Fördergelder des Arbeitsamtes er- halten wollte. Jetzt soll es ja so werden, daß in Unter- nehmen bis zu 50 Arbeitnehmern eine beliebige Stelle wiederbesetzt werden soll. In Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten soll die Regelung so greifen, daß För- derleistungen bereits dann gezahlt werden, wenn für ei- nen in Altersteilzeit gehenden Mitarbeiter ein anderer Mitarbeiter in seinen Aufgabenbereich nachrückt und der Wiederbesetzer ein Arbeitsloser oder ein Arbeit- nehmer ist, der nach der Ausbildung in demselben Funktionsbereich übernommen wird. Das entspricht durchaus den Bedürfnissen der Unternehmen nach fle- xibler innerbetrieblicher Gestaltung von Struktur- und Funktionsbereichen entsprechend dem technologischen Fortschritt. Sehr sinnvoll erscheint uns – angesichts der nach wie vor bestehenden Ausbildungsmisere –, daß eine Förde- rung auch dann erfolgt, wenn für einen in Altersteilzeit Gehenden ein Azubi eingestellt wird. Einmal abgesehen davon, daß in Großunternehmen und Konzernen – und nur diese können die Altersteilzeit in größerem Umfange realisieren – die Ausbildung in Größenordnungen durch das Arbeitsamt finanziert wird, sehen wir noch eine weitere Gefahr: Es gibt für die Auszubildenden keine Weiterbeschäftigungsgarantie, die man doch für minde- stens ein Jahr hätte gesetzlich regeln können, damit für die Betroffenen Ansprüche aus der Arbeitslosenver- sicherung erwachsen würden. Neben weiteren Unzulänglichkeiten des uns vorlie- genden Gesetzentwurfes, wie das Fehlen der Präferenz des „Blockmodells“, das fast 100 Prozent der Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer favorisieren und das man mit 1 oder 2 Prozent Erhöhung des Altersteilzeit- entgeltes durch die BfA hätte anreizen können, die feh- lende Harmonisierung von Altersteilzeitgesetz und Steu- errecht, die unzureichende Regelung der sozialen Siche- rung bei Arbeitsunfähigkeit, die fehlende Regelung zur Insolvenzsicherung, um bereits erworbene Ansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzlich ab- zusichern, und anderes, lassen Sie mich zum Schluß sa- gen: Wenngleich der Gesetzesentwurf nicht das Gelbe vom Ei ist, so weist er doch in die richtige Richtung. Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU): Nach einem Jahr Rotgrün in Deutschland steht die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nach wie vor als das zentrale Thema auf der Tagesordnung der Politik. Eine wesentliche Entla- stung hat es im ersten Jahr Rotgrün nicht gegeben. Ganz im Gegenteil: vergleicht man das letzte Jahr der Regie- rung Kohl mit dem ersten Jahr Schröder, dann sind die rotgrünen Ergebnisse negativ. Von Oktober 1997 bis Oktober 1998 ist die Arbeitslosigkeit unter Helmut Kohl um 400 000 zurückgegangen, von Oktober 1998 bis Oktober 1999 hat es Schröder auf lediglich 8 000 Ar- beitslose weniger gebracht. Das entspricht absolut nicht den Erwartungen, die Schröder als Kandidat im Wahl- kampf erweckt hat. Und auch die Aussichten für die kommenden Jahre sind nicht rosiger. Für die nächsten Jahre sind jährlich zwar ca. 200 000 Arbeitslose weniger prognostiziert. Aber dieser Rückgang der Arbeitslosigkeit geht ledig- lich auf die demographischen Entwicklungen zurück. Es scheiden jährlich 200 000 ältere Arbeitnehmer mehr aus dem Arbeitsleben aus, als junge Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt nachfolgen. Vor diesem Hintergrund sind alle gesetzlichen Maß- nahmen und Instrumente daraufhin zu überprüfen, wel- chen Beitrag sie zur Entlastung des Arbeitsmarktes und zum Aufbau neuer Arbeitsplätze leisten. Es ist bei jeder Maßnahme zu fragen: Ist dies ein wirksamer Baustein zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit? Das jetzt von der Regierungskoalition vorgelegte Ge- setz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit ist ein solcher Baustein. Zwar entstehen durch das Gesetz keine neuen Arbeitsplätze, es trägt aber zur Entlastung des Arbeits- marktes bei. Angesichts der nach wie vor hohen Arbeitslosigkeit stimmt die CDU/CSU-Fraktion dem Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit zu. Erstens. Blüms Modell der Altersteilzeit bleibt die Basis. Der Gesetzentwurf der jetzigen Regierungskoali- tion entwickelt fort, was die Regierung Kohl 1996 ein- geführt hat. Altersteilzeit hat zur Idee, das Ausscheiden Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 7117 (A) (C) (B) (D) aus dem Arbeitsleben für ältere Menschen gleitend zu gestalten und gleichzeitig den Eintritt junger Menschen in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Es ist ein Instru- ment, bei dem die Tarifparteien im Rahmen gesetzlicher Vorgaben diesen Prozeß organisieren und öffentlich ge- fördert werden. Schon 1998 ist die Altersteilzeit unter der Regierung Kohl erweitert und fortentwickelt wor- den. Zweitens. Die Altersteilzeit war und bleibt die Ant- wort die Politik auf die viel zu kostspieligen Frühver- rentungsvarianten der Vergangenheit. Die Frühverren- tungsmöglichkeiten waren als Ausnahme gedacht, An- fang der neunziger Jahre haben sie sich zu einem perso- nalpolitischen Instrument der Großbetriebe entwickelt. Ältere Arbeitnehmer sind auf Kosten der Beitragszahler, insbesondere des Mittelstandes, in die Frührente ge- schickt worden. 1991 gab es 54 000 Frührentner, 1995 waren es schon 300 000. Auf die Rentenkasse hatte die- ses Instrument milliardenschwere Auswirkungen. Wir haben damals die Frühverrentung gestoppt und das Mo- dell der Altersteilzeit an seine Stelle gesetzt. Drittens. Ebenso wie die grundlegende Entscheidung für das Modell der Altersteilzeit von 1996 ist auch die jetzt vorzunehmende Fortentwicklung zwischen den Ta- rifpartnern und der Politik im Bündnis für Arbeit vorbe- reitet worden. Damit sind die Regelungen des Gesetzes konsequent auf die Umsetzung in der Praxis orientiert. Viertens. Die Altersteilzeit ist die bessere Alternative zur derzeit diskutierten Rente mit 60. Diese ist nicht fi- nanzierbar, denn sie könnte eine Belastung von 60 bis 70 Milliarden DM umfassen. Allein für die Vorfinanzie- rung der Frührenten würden die Kosten für die Renten- versicherung rund 7 Milliarden DM betragen. Dage- gen liegen die Kosten für Altersteilzeit bei rund 290 Millionen DM (Haushaltsansatz für 1999). Fünftens. Die bisherigen Erfahrungen mit der Al- tersteilzeit sind positiv. Das Modell der Altersteilzeit wird von den Tarifparteien gut angenommen. Das bele- gen ca. 330 Tarifverträge, die mittlerweile den gleiten- den Ausstieg aus dem Arbeitsleben regeln. Dies belegen auch die Zahlen: rund 20 000 Arbeitnehmer in geför- derter Altersteilzeit, weitere rund 35 000 gestellte För- deranträge (Stichtag September 1999). Sechstens. Geförderte Altersteilzeit ist die Variante des vorzeitigen Renteneintritts eines älteren Arbeitneh- mers, bei der am meisten sichergestellt ist, daß dafür ein junger Mensch einen Arbeitsplatz bekommt. Sie kommt der 1:1-Regelung am nächsten. Siebtens. Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit wird dieses Instrument weiter flexibilisiert und mittelstandsfreundlicher gestaltet. So sollen z.B. künftig auch Teilzeitkräfte in Altersteilzeitarbeit wech- seln können. Bei der Wiederbesetzung freigewordener Stellen sollen insbesondere für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten Erleichterungen erfolgen, z.B. dadurch, daß die freigewordene Stelle nicht nur durch arbeitslose Arbeitnehmer, sondern auch durch Auszubildende nach Abschluß ihrer Ausbildung wiederbesetzt werden kann. Bei all den Argumenten, die für die Fortentwicklung der Altersteilzeit sprechen, muß uns klar sein: Dieses Instrument schafft keine neuen Arbeitsplätze. Es kann nicht als Ersatz für weiterhin notwendige Anstrengun- gen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze gelten. Lassen sie mich, trotz unserer Zustimmung, auch einige kritische Fragen ansprechen, die wir bei der wei- teren Umsetzung der Altersteilzeit im Blick behalten müssen. Erstens. Wir müssen die Kostenentwicklung genau beobachten. Zwar sind die Altersteilzeitmodelle über- haupt nicht vergleichbar mit der teuren Frühverrentung und der Rente mit 60, aber dennoch stiegen die Ausga- ben der Bundesanstalt für Arbeit an: von ca. 20 Millio- nen DM im Jahr 1997 auf 96 Millionen DM im Jahre 1998. Im Jahresverlauf 1999 betrugen sie bis Oktober bereits rund 165 Millionen. Zweitens. Altersteilzeit in Form des sogenannten Blockzeitmodells muß in den kommenden Jahren be- sonders kritisch begleitet werden. Das Blockzeitmodell stellt am ehesten eine Variante der Frühverrentung dar. Sie ist daher am weitesten von der Idee eines gleitenden Übergangs in die Rente entfernt. Hinzu kommt, daß das Modell in der Tendenz steigend ist. Hier gilt es, mittel- fristig den Aspekt des gleitenden Ausscheidens aus dem Arbeitsleben zu verstärken. Drittens. Insbesondere muß unser Augenmerk der öf- fentlich nicht geförderten Altersteilzeit gelten. Auch das BMA bestätigt die bisherige Beobachtung, daß das AtG vielfach genutzt wird, um auch ohne Wiederbesetzung und damit ohne Förderung durch die Bundesanstalt für Arbeit den Personalbestand in den Betrieben sozialver- träglich zu reduzieren. Das Prinzip 1 zu 1 – ein älterer Arbeitnehmer schei- det aus, ein Arbeitsloser steigt ein – wird in diesen Fäl- len umgangen. Viertens. Ob die jetzt geschaffenen Neuregelungen wirklich zu einer mittelstandsfreundlichen Gestaltung der Altersteilzeit führen, bleibt abzuwarten. Auf unsere Anregung hin ist beabsichtigt, im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung einen Bericht nach einem Jahr vor- zulegen. Fünftens. Langfristig müssen wir der demographi- schen Entwicklung Rechnung tragen. Die Daten sagen uns, daß wir zukünftig immer mehr ältere und immer weniger jüngere Arbeitnehmer haben werden. Je mehr berufserfahrene Ältere wir ausscheiden lassen, desto mehr Probleme werden wir zu einem gewissen Zeit- punkt bekommen, weil wir nicht mehr genügend Men- schen mit Erfahrung im Berufsleben haben. Deshalb kann es mittelfristig nicht darum gehen, immer mehr Brücken und immer breitere Wege in die Rente zu schaffen. Wir müssen vielmehr Konzepte entwickeln, wie wir ältere Arbeitnehmer stärker in den Arbeitspro- zeß einbinden können. Hierzu kann auch Altersteilzeit einen Beitrag leisten, wenn sie stärker zu einem Modell gleichzeitiger Teilzeitarbeit und Teilzeitrente ausgebaut wird. 7118 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 (A) (C) (B) (D) Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundesmi- nister für Arbeit: Heute ist ein erfreulicher Tag: für den Arbeitsmarkt und für die Sozialpolitik, für ältere und für jüngere Arbeitnehmer. Denn heute nehmen wir die letzte Hürde, um das Altersteilzeitgesetz zu reformieren. Da- bei freue ich mich ganz besonders darüber, daß die Neu- regelung von einer breiten Zustimmung im Deutschen Bundestag getragen wird. Der zuständige Ausschuß hat vorgestern mit überwältigender Mehrheit der Neurege- lung zugestimmt. Eine breite Zustimmung zeichnet sich ebenfalls im Bundesrat ab. Dort hat der Ausschuß für Arbeit und Sozialpolitik den Entwurf gestern im Vor- griff behandelt. Alle 16 Bundesländer haben sich dabei für diese Neuregelung ausgesprochen. Es ist ein positi- ves Zeichen, daß hier im Bundestag fast die gesamte Opposition mit uns gemeinsam den Weg freimachen will, damit mehr ältere Beschäftigte Altersteilzeit in An- spruch nehmen können und damit mehr jüngere Men- schen die Chance für einen neuen Arbeitsplatz bekom- men. Die erfreuliche breite Zustimmung hier im Parla- ment spiegelt auch den Konsens der relevanten gesell- schaftlichen Gruppen wieder, die sich im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit auf die Neuregelungen bei der Altersteilzeit geeinigt haben. Was wir hier heute parlamentarisch umsetzen, wird von den Bündnispartnern gemeinsam getragen. Das ist ein sehr erfreuliches Ergebnis unserer Bemühungen im Bündnis. Ich erinnere daran: Die Vertreter der Wirt- schaft haben im Bündnis verbindlich zugesagt, in die- sem Jahr für eine ausreichende Zahl von Lehrstellen zu sorgen. Ein ebenso wichtiger Erfolg des Bündnisses ist, daß sowohl Arbeitgeber als auch Gewerkschaften unser Sofortprogramm gegen Jugendarbeitslosigkeit unter- stützen. Diese Ergebnisse zeigen, daß unser Ansatz richtig ist, im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam mit Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften nach Lösungsan- sätzen im Kampf gegen die Massenarbeitslosigkeit zu suchen. Das Bündnis funktioniert und arbeitet erfolgreich. Wenn wir heute die Änderung des Altersteilzeitgesetzes verabschieden, dann ist das ein guter und sichtbarer Be- weis dafür – und sicher auch ein gutes Omen für die weitere Arbeit im Bündnis. Die im Bündnis verabrede- ten Verbesserungen zur Altersteilzeit hat die Bundesre- gierung schnell auf den Weg gebracht. Bereits am 1. September hatte das Kabinett die Eckpunkte beschlos- sen, durch die das Altersteilzeitgesetz flexibler, prakti- kabler und attraktiver werden kann. Am Ende der Neuregelung der Altersteilzeit steht ein großes Ziel: Künftig sollen mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch mehr Unternehmen Al- tersteilzeit nutzen können. Die Altersteilzeit ist bis heute in über 325 Tarifverträgen verankert. In ihren Geltungs- bereich fallen fast 13 Millionen Beschäftigte. Aber es gibt Hinweise auf Umsetzungsprobleme. Das neue Ge- setz verbessert und vereinfacht, gibt mehr Planungssi- cherheit und sorgt für weniger Verwaltungsaufwand. Wir erweitern den Kreis derer, die früher aus dem Er- werbsleben ausscheiden können, und schaffen gleich- zeitig einen zusätzlichen Anreiz, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzustellen. Damit haben wir die Vor- aussetzungen dafür geschaffen, daß die Altersteilzeit wirklich angenommen wird. Altersteilzeit hat die früher übliche Frühverrentungs- praxis zu Lasten der Sozialversicherung abgelöst. Ge- meinsames Ziel von Bundesregierung, Sozialpartnern und Parlament war es, einen gleitenden Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand zu ermöglichen und dies zu fördern, wenn die freigewordene Stelle mit einem Arbeitslosen wiederbesetzt wird. Dieser Gedanke war und ist richtig. Bei den Gesprä- chen im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbe- werbsfähigkeit ist jedoch eines deutlich geworden: Nach Ansicht der Praktiker verhindern bestehende rechtliche Regelungen, daß Altersteilzeit stärker in An- spruch genommen wird. Es galt also, die Altersteilzeit so weiterzuentwickeln, daß sie besser genutzt werden kann. Dabei bleibt die Voraussetzung zwingend, daß die sozialen Sicherungssysteme finanziell nicht über- fordert werden. Vor allem dürfen wir den eigentlichen Förderungszweck der Altersteilzeit nicht in Frage stel- len, nämlich die Öffnung von Beschäftigungsperspek- tiven für sonst arbeitslose Arbeitnehmer. Bundesregie- rung und Sozialpartner waren sich deshalb einig, daß eine Förderung durch die Bundesanstalt auch in Zu- kunft nur dann erfolgen soll, wenn die Altersteilzeit Beschäftigung schafft. Was ist neu? Mit der Änderung kommen wir den Forderungen von vielen Teilzeitbeschäftigten, insbeson- dere der Frauen, nach. Wir berücksichtigen damit die große Gruppe der Personen, die bisher keine Altersteil- zeit in Anspruch nehmen konnte. Der Wechsel in Al- tersteilzeit soll künftig auch Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmern möglich sein, die bereits teilzeitbeschäftigt sind. Sie sollen dazu – wie Vollzeitbeschäftigte – ihre bisherige Arbeitszeit halbieren. Auch nach der Vermin- derung ihrer Arbeitszeit müssen sie voll versicherungs- pflichtig, also nicht nur geringfügig beschäftigt, sein. Der zweite Punkt betrifft Erleichterungen bei der Wie- derbesetzung. Wiederbesetzung ist die wichtigste Vor- aussetzung für die Förderung durch das Arbeitsamt. Wenn für den ausscheidenden Beschäftigten ein Ar- beitsloser oder ein neu Ausgebildeter eingestellt wird, dann ist die Förderung unproblematisch. In der Praxis ist dies aber häufig nicht der Fall. Des- halb müssen umfangreiche Wiederbesetzungsketten nachgewiesen werden – mit einem erheblichem Auf- wand für die Betriebe. Künftig wird dieser Nachweis erleichtert. So soll künftig der Nachweis aller Glieder einer Kette nicht mehr zwingend erforderlich sein, die bei der Umsetzung zwischen den in Altersteilzeit gehen- den Mitarbeitern und den neu eingestellten Mitarbeitern eine Rolle spielen. Für kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 50 Arbeitnehmern gehen wir noch einen Schritt weiter, um Bürokratie abzubauen. Bei diesen Unternehmen ist in der Regel davon auszugehen, daß sie im Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines Mitar- beiters in Altersteilzeit einen Arbeitslosen als „Ersatz“ einstellen. Hier wird der Nachweis der Wiederbesetzung einfach unterstellt. Die Wiederbesetzung erfüllen Unter- nehmen mit bis zu 50 Beschäftigten auch durch die An- stellung eines Auszubildenden. Bisher war diese Rege- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 7119 (A) (C) (B) (D) lung auf Unternehmen mit bis zu 20 Arbeitnehmern be- schränkt. Last but not least vereinfacht der Gesetzentwurf die Verfahren, um Altersteilzeit zu beantragen und geneh- migen zu lassen. Das schafft Planungssicherheit bei der Anwendung des Rechts und vermeidet unnötigen Ver- waltungsaufwand. Der Gedanke der Altersteilzeit und die Neuregelung haben vor allem arbeitsmarktpolitische Aspekte. So ge- sehen profitieren davon im Ergebnis besonders jüngere Menschen, die einen Arbeitsplatz suchen. Aber auch äl- teren Beschäftigten bringt die Altersteilzeit einen großen Gewinn. Sie schafft nämlich die Voraussetzungen für mehr Lebensqualität, ein ganz anderer Aspekt, der in der Diskussion häufig vernachlässigt wird. Natürlich können wir heute nur schwer prognostizie- ren, wie häufig Altersteilzeit zukünftig in Anspruch ge- nommen wird. Das hängt sowohl vom Verhalten der Ta- rifparteien als auch der einzelnen Arbeitgeber und Ar- beitnehmer ab. Wir verbessern aber mit dem Gesetzent- wurf die Ausgangsbedingungen, damit Altersteilzeit breiter genutzt werden kann. Deshalb sind wir zuver- sichtlich, daß die Praxis das verbesserte Gesetz auch verstärkt nutzen wird. Die Voraussetzungen dafür wer- den heute geschaffen. Ich hoffe, daß der Gedanke der Altersteilzeit im Anschluß daran viele neue Freunde und Anhänger findet – bei den Tarifparteien, bei den Ver- antwortlichen in den Unternehmen und bei den Be- schäftigten. Jetzt kommt es darauf an, daß alle Verant- wortlichen Werbung machen für dieses Arbeitszeit- Modell. Anlage 4 Erklärung des Abgeordneten Paul K. Friedhoff (F.D.P.) zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2000 – Drucksachen 14/1400, 14/1680, 14/1901 bis 1924 – Tagesordnungspunkt II (74. Sitzung, 26. November 1999, Seite 6833) In der Abstimmungsliste ist mein Name unter den Ja- Stimmen aufgeführt. Ich erkläre, mein Votum lautet „nein“. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 745. Sitzung am 26. No- vember 1999 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: – Gesetz zur Sanierung des Bundeshaushalts (Haushaltssanie-rungsgesetz – HSanG) – Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform – Gesetz über die Änderung währungsrechtlicher Vorschrifteninfolge der Einführung des Euro-Bargeldes (Drittes Euro-Einführungsgesetz – Drittes EuroEG) – Gesetz über die Umwandlung der Deutschen Siedlungs- undLandesrentenbank in eine Aktiengesellschaft (DSL Bank-Umwandlungsgesetz – DSLBUmwG) – Gesetz zur Änderung insolvenzrechtlicher und kreditwesens-rechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Verleihung der Rechts- und Geschäftsfähigkeit andie Internationale Kommission zum Schutze des Rheins(KSRRechtsG) – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1998 zwi-schen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, derRegierung der Französischen Republik, der Regierung derItalienischen Republik und der Regierung des VereinigtenKönigreichs Großbritannien und Nordirland zur Gründungder Gemeinsamen Organisation für Rüstungskooperation (Or-ganisation Conjointe de Coopération en Matière d’Armement)OCCAR (OCCAR-Übereinkommen) – Gesetz zu dem Abkommen vom 5. November 1998 zwischender Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Re-gierung der Arabischen Republik Ägypten über ihre gegen-seitigen Seeschiffahrtsbeziehungen – Zweites Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zumGerichtsverfassungsgesetz Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Innenausschuß – Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für die Un-terlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deut-schen Demokratischen Republik Vierter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für dieUnterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligenDeutschen Demokratischen Republik – 1999 – Drucksachen 14/1300, 14/1577 Nr. 4 – Ausschuß für Kultur und Medien – Erster Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Zukunftder Medien in Wirtschaft und Gesellschaft – DeutschlandsWeg in die Informationsgesellschaft“ gemäß Beschluß desDeutschen Bundestages vom 7. Dezember 1995 zum Thema Meinungsfreiheit – Meinungsvielfalt – Wettbewerb Rundfunkbegriff und Regulierungsbedarf bei den Neu-en Medien – Drucksachen 13/3219, 13/6000, 14/272 Nr. 13 – – Schlußbericht der Enquete-Kommission „Zukunft derMedien in Wirtschaft und Gesellschaft – DeutschlandsWeg in die Informationsgesellschaft“ zum Thema Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft – Drucksachen 13/11004, 14/272 Nr. 181 – Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- geteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Be- ratung abgesehen hat. 7120 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 (A) (C) (B) (D) Ausschuß für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/671 Nr. 2.8Drucksache 14/671 Nr. 2.9Drucksache 14/671 Nr. 2.31Drucksache 14/1276 Nr. 2.24Drucksache 14/1617 Nr. 2.10Drucksache 14/1617 Nr. 2.17Drucksache 14/1617 Nr. 2.21Drucksache 14/1617 Nr. 2.26Drucksache 14/1617 Nr. 2.28Drucksache 14/1617 Nr. 2.34Drucksache 14/1617 Nr. 2.38Drucksache 14/1617 Nr. 2.40Drucksache 14/1617 Nr. 2.41Drucksache 14/1617 Nr. 2.48Drucksache 14/1617 Nr. 2.55Drucksache 14/1617 Nr. 2.56Drucksache 14/1778 Nr. 2.11Drucksache 14/1778 Nr. 2.14 Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Das Wort hat
    jetzt der Abgeordnete Wolfgang Götzer.



Rede von Dr. Wolfgang Götzer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Frau Präsiden-
tin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Gestat-
ten Sie mir, daß ich mich als Mitglied des Rechtsaus-
schusses hauptsächlich mit den juristischen Gesichts-
punkten des Täter-Opfer-Ausgleichs befasse.

Ich glaube, wir alle stimmen im Grundsatz darin
überein, daß der Täter-Opfer-Ausgleich, wenn er richtig
praktiziert wird, eine gute Sache ist. Deswegen hat ihn
die alte Koalition 1994 auch mit dem Verbrechensbe-
kämpfungsgesetz im Strafrecht verankert. Aber der Tä-
ter-Opfer-Ausgleich und seine Akzeptanz in der Rechts-
gemeinschaft steht und fällt mit der Wahrung der Opfer-
belange. Das heißt, die Interessen des Opfers müssen an
erster Stelle stehen.

Der Grundgedanke des Täter-Opfer-Ausgleichs ist es,
durch individuellen Ausgleich zwischen Täter und Opfer
Rechtsfrieden zu schaffen. Diesem Anspruch ist der bis-
herige Entwurf nicht gerecht geworden. Deswegen ha-

Hedi Wegener

7100 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999


(B)



(A) (C)



(D)


ben wir im Rechtsausschuß darüber sehr intensiv disku-
tiert.


(Zuruf des Abg. Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Es gab aus der Sicht der Union vor allem zwei Kritik-
punkte, Herr Kollege Ströbele. Zum einen haben wir
kritisiert, daß es gemäß dem bisherigen Entwurf nach
§ 155 a Satz 3 StPO möglich war, gegen den Willen des
Opfers einen Täter-Opfer-Ausgleich durchzuführen.

Ich weiß nun nicht, Frau Kollegin Wegener, wie ich
Ihre letzten Worte verstehen soll. Haben Sie die neue
Version des Entwurfs nicht gelesen, wollen Sie sich da-
mit nicht anfreunden oder wollen Sie dem Entwurf nicht
zustimmen? Es steht nicht mehr drin, ein Täter-Opfer-
Ausgleich „soll“ nicht gegen den Willen des Opfers
durchgeführt werden, sondern jetzt steht drin, er „darf“
nicht durchgeführt werden. So steht es in der Beschluß-
vorlage – wenn es denn drucktechnisch geklappt hat.


(Alfred Hartenbach [SPD]: Sie können es nachlesen!)


Wir haben in letzter Zeit ja schon anderes erlebt. Das
scheint ja fast schon zur Gewohnheit bei dieser Koalition
geworden zu sein.


(Alfred Hartenbach [SPD]: Sie haben es doch gelesen!)


Ich hoffe, daß jetzt drinsteht, daß er nicht gegen den
Willen durchgeführt werden darf. Frau Kollegin, Sie
müssen sich, wie gesagt, wenn Sie gegen diese Formu-
lierung sind, überlegen, ob Sie dem Entwurf in der jetzt
vorliegenden Fassung überhaupt zustimmen können.


(Hedi Wegener [SPD]: Ihre Belehrung brauche ich nicht!)


Der zweite Kritikpunkt aus der Sicht der Union war
der neu im § 153 a StPO aufgenommene Tatbestand, daß
das Bemühen des Täters um einen Täter-Opfer-
Ausgleich ausreichend sein solle.

Wir waren der Meinung, daß diese beiden Gesichts-
punkte eindeutig die Interessen des Täters in den Vor-
dergrund stellen und die Opferbelange vernachlässigen.
Deswegen haben wir entsprechende Änderungsanträge
während der Beratungen im Rechtsausschuß gestellt.

Übrigens befinden wir uns mit unserer Kritik in inter-
essanter Gesellschaft. Zum einen hat der Ausschuß für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Anregung an
den Rechtsausschuß gegeben – ich zitiere –:

Weiterhin ist aus Sicht des Ausschusses für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend klarzustellen, dass in
der Begründung die Interessen des Opfers beim
Täter-Opfer-Ausgleich im Vordergrund zu stehen
haben.

Der Ausschuß war wohl bei dieser Entschließung mit
den Stimmen aus der Regierungskoalition der Meinung,
daß das bisher nicht der Fall ist.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, die sind offene Türen bei uns eingerannt!)


– Ach ja, dann hätten Sie es ja gleich so formulieren
können. Wir freuen uns über jeden Fortschritt.


(Alfred Hartenbach [SPD]: Sie müssen so etwas bis zum Ende lesen und dürfen nicht vorher abbrechen!)


– Herr Kollege Hartenbach, Sie regen sich vielleicht
noch mehr auf, wenn ich jetzt auch noch den Zwischen-
bericht der Kommission zur Reform des strafrechtlichen
Sanktionensystems erwähne. Diese Kommission, die ja
nicht von uns, sondern vom BMJ eingesetzt wurde,
stimmt mit unseren Kritikpunkten überein,


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Wir sind keine besseren Juristen!)


indem sie die alte Fassung des § 155 a StPO ablehnte
und eine Änderung des § 153 a Abs. 1 Satz 5, wo es um
das Bemühen geht, verlangte. Die beiden von uns ange-
sprochenen Punkte werden also in dem Zwischenbericht
der vom BMJ eingesetzten regierungsnahen Kommission
aufgegriffen, und es wurde für eine Änderung in unse-
rem Sinne votiert.

Auf Grund unserer Kritik hat – das sage ich mit Freu-
de – offensichtlich ein Umdenken bei der SPD einge-
setzt. Wir haben die Hoffnung, daß das bei vernünftigen
Vorschlägen in Zukunft häufiger der Fall ist. Gerade in
der Weihnachtszeit sind wir ja alle voll der Hoffnung.
Ich hoffe, daß das nicht mit dem Ende der Weihnachts-
zeit wieder vorbei ist, sondern auch in Zukunft öfter der
Fall sein wird.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Dann kommt die Faschingszeit! Ich bin gespannt, was uns dann erwartet!)


Ich möchte hier vor allen Dingen auch dem Kollegen
Stünker dafür danken, daß er im Rechtsausschuß die
Änderung der Formulierung von „soll“ in „darf“ vorge-
schlagen hat. Im nunmehr vorliegenden Entwurf sind
entscheidende Verbesserungen enthalten. Nach der jetzt
zu beschließenden Regelung darf der Täter-Opfer-
Ausgleich nicht gegen den Willen des Opfers durch-
geführt werden. Ein bloßes Bemühen des Täters ohne
die Zustimmung des Opfers läuft ins Leere, weil die
Regelung in § 153 a StPO nicht in Betracht kommt,
wenn das Opfer dem Täter-Opfer-Ausgleich nicht zu-
stimmt.

Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und
Kollegen, da es uns gelungen ist, diese entscheidenden
Verbesserungen im Interesse des Opferschutzes durch-
zusetzen – darüber freut sich die CDU/CSU-Frak-
tion natürlich –, stimmen wir heute diesem Gesetzent-
wurf zu.


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Das Wort hat
    jetzt der Abgeordnete Christian Ströbele.


    (Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt wird es gefährlich! – Jörg van Essen [F.D.P.]: Womit haben wir das verdient?)


    Dr. Wolfgang Götzer

    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 7101


    (A) (C)



    (B) (D)



    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



    (Jörg van Essen [F.D.P.]: Sie meinen, es geschehen noch Wunder, Herr Kollege?)


    – Wir sammeln die guten Tage in diesem Jahrtausend.
    Ich denke, heute ist ein guter Tag für die Justizpolitik in
    diesem Lande. Wenn ich es richtig sehe, werden auch
    Sie gleich zustimmen.


    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Aber nur in dem Punkt! Das wissen Sie doch!)


    Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kolle-
    gen! Unter dem Täter-Opfer-Ausgleich, dem soge-
    nannten TOA, können sich nicht viele Leute etwas vor-
    stellen. Durch den Täter-Opfer-Ausgleich – das ist rich-
    tig und wichtig – können in Zukunft Strafprozesse ver-
    mieden oder verkürzt werden, können im voraus
    Schlichtungen herbeigeführt werden, nämlich dann,
    wenn sich der Täter bemüht – das steht nach wie vor im
    Gesetz, Herr Kollege –, sich mit dem Opfer zu einigen
    und die Tat sowie die Folgen der Tat wiedergutzuma-
    chen. Das Bemühen allein ist wesentlich, auch wenn es
    nicht immer zum Erfolg führen wird.

    Richtig ist, daß das niemals gegen den Willen des Op-
    fers geschehen soll. Ich halte das für völlig in Ordnung,
    weil zum Beispiel die Vorstellung, daß eine Frau, die
    von einem Mann verprügelt worden ist, gegen ihren
    Willen dazu gezwungen wird, sich mit dem Täter zu-
    sammenzusetzen, Händchen zu halten und zu sagen:
    „Wir sind uns wieder einig.“ grauenhaft ist. Das wollen
    wir nicht Wirklichkeit werden lassen, und aus diesem
    Grund haben wir dies im Gesetz klargestellt. Das Wort
    „soll“ bedeutet für den Richter und auch für den Staats-
    anwalt, daß eine Einigung in solchen Fällen überhaupt
    nicht in Betracht kommt. Es handelt sich also lediglich
    um eine Klarstellung der Intention der Koalitionsfraktio-
    nen, Herr Kollege Geis.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Jörg van Essen [F.D.P.]: Peinlich! – Norbert Geis [CDU/CSU]: Herr Ströbele, Sie können ruhig zugeben, daß Sie gescheiter geworden sind! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Späte Einsicht ist besser als gar keine!)


    Wir haben dies getan, weil wir dachten, daß diejenigen,
    die diesen Text lesen und keine Juristen sind, vielleicht
    Irrtümern unterliegen könnten.

    In Zukunft also wird der Staatsanwalt, wird der Rich-
    ter zu jeder Zeit des Verfahrens zu prüfen haben: Ist das
    ein Fall für einen Täter-Opfer-Ausgleich? Trifft dies zu,
    wird er die Initiative zu ergreifen haben. Das kann in
    Verfahren wegen Diebstahls, in Verfahren wegen Sach-
    beschädigung, etwa beim Sprayen an Hauswänden, in
    Verfahren wegen Körperverletzung, eigentlich bei allen
    Taten, die als Vergehen zu qualifizieren sind, geschehen.

    Wir erhoffen uns dadurch erstens eine verbesserte
    Situation für die Opfer. Für viele ist es wichtiger, daß der
    Täter erscheint und sagt: „Es tut mir leid!“ oder: „Ich
    habe eingesehen, das war nicht in Ordnung! Wie kann

    ich das wiedergutmachen?“ und den Schaden tatsächlich
    materiell oder ideell wiedergutmacht.

    Zweitens wäre es für den Täter besser: Er braucht
    keine Geldstrafe zu zahlen. Er ist nicht vorbestraft. Er
    muß unter Umständen nicht in das Gefängnis.

    Auch für die Gesellschaft wäre es besser; denn der
    Rechtsfrieden wird eher dadurch hergestellt, daß jemand
    einsieht, daß er etwas falsch gemacht hat, und sich be-
    müht, dies wiedergutzumachen, als daß er in das Ge-
    fängnis geht, dem Staat Kosten verursacht und mögli-
    cherweise die Konfrontation nach der Entlassung aus
    dem Gefängnis oder nach der Zahlung der Geldstrafe an-
    steht.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Es ist also insgesamt eine gute und wichtige Rege-

    lung. Diese wollen wir, ich glaube: unisono verabschie-
    den.

    Wir unterhalten uns heute aber auch über einige ande-
    re Gesetze. Richtig und gut ist der Kompromiß – wir ha-
    ben ihn nach langen Diskussionen gefunden – über die
    Fortgeltung des § 12 des Fernmeldeanlagengesetzes.
    Auch darunter kann sich keiner etwas vorstellen. Es
    handelt sich um die Befugnis des Richters, beim Fern-
    meldeamt zum Beispiel nachzufragen: Wer hat gestern
    abend diese Telefonnummer gewählt und eine Frau oder
    einen Mann beschimpft, beleidigt, oder in sexueller Wei-
    se übel belästigt?

    Diese Vorschrift gibt es schon lange; wir wollen sie
    auch grundsätzlich erhalten. Sie leidet aber unter erhebli-
    chen datenschutzrechtlichen Mängeln, weil nicht sicher-
    gestellt ist, daß von dieser Möglichkeit auch in den Fällen
    Gebrauch gemacht wird, in denen sich nachher heraus-
    stellt, daß nichts war oder daß der Falsche festgestellt
    wurde, weil jemand anderes das Telefon benutzt hat.

    Wir wollen deshalb die ersten datenschutzrechtlichen
    Verbesserungen in das Gesetz aufnehmen und haben nur
    unter dieser Voraussetzung einer Verlängerung dieser
    Vorschrift zugestimmt. In Zukunft ist es vor allem wich-
    tig, daß die von solchen Feststellungen durch das Ge-
    richt, durch einen Richter, Betroffenen nachträglich un-
    terrichtet werden und sich dagegen zur Wehr setzen
    können.

    Das ist aber nicht genug. Wir haben weiterhin eine
    nochmalige Befristung bis zum Jahre 2001 abgespro-
    chen. Dies bedeutet, daß die Koalitionsfraktionen – Sie
    sind aufgerufen, hier mitzumachen –, daß die Regierung
    bis zum Jahre 2001 – wir haben die Zusicherung, daß es
    möglichst bis zum Beginn des Jahres 2001 geschehen
    soll – eine weitere datenschutzrechtliche Regelung in das
    Gesetz aufnehmen wird und daß eine grundsätzliche Re-
    formierung erfolgt. Das ist wichtig und richtig. Denn wir
    wollen, daß zum Beispiel die Berufsgeheimnisträger,
    also Rechtsanwälte, Ärzte, Geistliche, Journalisten, in
    Zukunft einen Schutz haben, damit sie in ihrer Be-
    rufsausübung nicht behindert und belästigt werden, wenn
    die Telefonnummern festgestellt werden.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    7102 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999


    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Lassen Sie mich noch etwas zum dritten Gesetzent-
    wurf der Union sagen, der heute beraten werden soll und
    den wir ablehnen. Wir wollen, daß die Kronzeugen-
    regelung, die von Anfang an ein befristetes Sonderrecht
    gewesen ist, entstanden aus einem angeblichen Fahn-
    dungsnotstand 1989 in der Bundesrepublik Deutschland,
    zum Ende des Jahres 1999 ausläuft und ersatzlos weg-
    fällt. Diese Kronzeugenregelung war unserem Recht
    fremd. Sie hat den Zweck, zu dem sie erlassen worden
    ist, nie erreicht. Es gibt keinen einzigen Fall, in dem das
    erreicht wurde, was der Gesetzgeber 1989 erreichen
    wollte, nämlich Menschen aus dem Kern terroristischer
    Vereinigungen zu lösen, um dadurch für die Zukunft
    Straftaten zu verhindern oder Straftaten aufzuklären. Das
    Gesetz ist lediglich in Fällen angewandt worden, in de-
    nen auf andere Art und Weise eine Aufklärung möglich
    gewesen ist und wo sich die Leute aus anderen Gründen
    zur Aussage bereit erklärt haben. Deshalb ist die Vor-
    schrift nicht nur gefährlich – das war sie auch in der
    Vergangenheit –, sondern sie hat sich als überflüssig er-
    wiesen. Darum wollen wir sie nicht fortsetzen.

    Lassen Sie uns diesen guten Tag am Ende des Jahr-
    tausends damit schließen, indem wir den Täter-Opfer-
    Ausgleich beschließen, die Fortgeltung des FAG befri-
    stet beschließen und die Kronzeugenregelung endlich
    auslaufen lassen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)