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    1284. auf,: 1
    1285. ein-zutreten.Danke: 1
    1286. schön.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/77 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 77. Sitzung Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 I n h a l t : Ansprache zum 10. Jahrestag des ersten Zu- sammentritts des Zentralen Runden Tisches der DDR am 7. Dezember 1989 ....................... 7059 A Änderung einer Ausschußüberweisung ............ 7059 D Tagesordnungspunkt 13: a) Abgabe einer Regierungserklärung des Bundeskanzlers zum bevorstehenden Europäischen Rat in Helsinki am 10./11. Dezember 1999 .............................. 7059 A b) Bericht des Ausschusses für die Ange- legenheiten der Europäischen Union ge- mäß § 93a Abs. 4 der Geschäftsordnung zu der Unterrichtung durch die Bundes- regierung: Zusammensetzung und Ar- beitsverfahren des mit der Ausarbei- tung des Entwurfs einer EU-Charta der Grundrechte zu beauftragenden Gre- miums und einschlägige praktische Vor- kehrungen (Drucksachen 14/1579 Nr. 3.1, 14/1819) ...................................................... 7059 B c) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union zu der Unterrich- tung durch das Europäische Parlament: Entschließung des Europäischen Par- laments zur Ausarbeitung des Entwurfs für ein Wahlverfahren, das auf gemein- samen Grundsätzen für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parla- ments beruht (Drucksachen 14/74 Nr. 1.9, 14/685) ........................................................ 7060 A d) Beschlußempfehlung und Bericht des Aus- schusses für die Angelegenheiten der Eu- ropäischen Union zu dem Antrag der Frak- tion CDU/CSU: Festigung und Fortent- wicklung der Europäischen Union wäh- rend der deutschen Ratspräsidentschaft im 1. Halbjahr 1999 (Drucksachen 14/159, 14/845) ........................................................ 7060 B e) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Beschäftigungspolitischer Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland (April 1999) (Drucksache 14/1000) ...................... 7060 B f) Antrag der Abgeordneten Birgit Schnie- ber-Jastram, Wolfgang Meckelburg, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Umsetzung der Empfehlun- gen der Europäischen Kommission zur Beschäftigungspolitik durch die Bun- desregierung (Drucksache 14/1955) ......... 7060 C g) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union zu dem Entschlie- ßungsantrag der Fraktion CDU/CSU zur Abgabe einer Erklärung der Bundes- regierung zur aktuellen Lage im Ko- sovo nach dem Eingreifen der NATO und zu den Ergebnissen der Sonder- tagung des Europäischen Rates in Ber- lin (Drucksachen 14/675, 14/1288) ............ 7060 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Fraktion CDU/CSU: Regie- rungskonferenz 2000 und Osterweite- rung – Herausforderungen für die Eu- ropäische Union an der Schwelle zum neuen Millennium (Drucksache 14/2233) 7060 D in Verbindung mit II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Hildebrecht Braun (Augs- burg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Europäischer Rat in Helsinki: EU-Erweiterung voranbrin- gen, politische Union vertiefen (Druck- sache 14/2246) ............................................ 7060 D Gerhard Schröder, Bundeskanzler .................... 7061 A Dr. Edmund Stoiber, Ministerpräsident (Bayern) 7065 B Joachim Poß SPD ............................................ 7069 B Dr. Helmut Haussmann F.D.P. ....................... 7071 D Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN .................................................................. 7074 A Uwe Hiksch PDS ............................................. 7075 D Günter Gloser SPD .......................................... 7077 B Dr. Gerd Müller CDU/CSU......................... 7079 A Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU................. 7079 C Joachim Poß SPD ........................................ 7083 D Joseph Fischer, Bundesminister AA................. 7084 B Ernst Burgbacher F.D.P. ................................. 7088 C Markus Meckel SPD........................................ 7089 C Dr. Klaus Grehn PDS ...................................... 7091 C Michael Roth (Heringen) SPD......................... 7092 D Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU ..................... 7094 B Winfried Mante SPD ....................................... 7095 C Tagesordnungspunkt 14: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur strafver- fahrensrechtlichen Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs (Drucksachen 14/1928, 14/2258) ................................... 7098 A – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Norbert Geis, Ronald Pofalla, weiteren Abgeordneten und der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Fernmeldeanlagen (Drucksachen 14/1315, 14/2258)............ 7098 B b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Norbert Geis, Ronald Pofalla, weiteren Abgeordneten und der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Ent- wurfs eines … Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung – § 100a StPO (Drucksachen 14/162, 14/2192) .................. 7098 B c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Norbert Geis, Ronald Pofalla, weiteren Abgeordneten und der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Ent- wurfs eines dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafge- setzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Ein- führung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Drittes Kron- zeugen-Verlängerungs-Gesetz) (Druck- sachen 14/1107, 14/2259)........................... 7098 C Hedi Wegener SPD ......................................... 7098 D Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU .................... 7099 D Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ......................................................... 7101 A Jörg van Essen F.D.P....................................... 7102 B Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ..................................................... 7103 A Sabine Jünger PDS ........................................... 7104 A Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ...... 7104 C Norbert Geis CDU/CSU................................... 7106 A Alfred Hartenbach SPD................................... 7108 A Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Altersteilzeit (Drucksachen 14/1831, 14/2254) ...................................................... 7109 D Nächste Sitzung................................................ 7110 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten............ 7111 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Gerd Müller (CDU/CSU) zur Abstim- mung über den Entschließungsantrag zu der Regierungserklärung des Bundeskanzlers zum bevorstehenden Europäischen Rat in Helsinki am 10./11. Dezember 1999 (Tagesordnungs- punkt 13)........................................................... 7112 A Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Fortent- wicklung der Altersteilzeit (Tagesordnungs- punkt 15)........................................................... 7112 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 III Renate Rennebach SPD ................................... 7112 B Heinz Schemken CDU/CSU ............................. 7113 B Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................... 7114 A Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P........................ 7115 A Monika Balt PDS ............................................ 7115 D Wolfgang Meckelburg CDU/CSU ................... 7116 C Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA .......... 7118 A Anlage 4 Erklärung des Abgeordneten Paul K. Friedhoff (F.D.P.) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Feststel- lung des Bundeshaushaltsplans für das Haus- haltsjahr 2000 (Drucksachen 14/1400, 14/1680, 14/1901 bis 1924) (74. Sitzung, 26. November 1999, Tagesordnungspunkt II, Seite 6833).......... 7119 B Anlage 5 Amtliche Mitteilungen ..................................... 7119 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 7059 (A) (C) (B) (D) 77. Sitzung Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 7111 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 3.12.99 Behrendt, Wolfgang SPD 3.12.99 * Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 3.12.99 Bodewig, Kurt SPD 3.12.99 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 3.12.99 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 3.12.99 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 3.12.99 ** Büttner (Schönebeck), Hartmut CDU/CSU 3.12.99 Bulling-Schröter, Eva-Maria PDS 3.12.99 Catenhusen, Wolf-Michael SPD 3.12.99 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 3.12.99 Formanski, Norbert SPD 3.12.99 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 3.12.99 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 3.12.99 Fritz, Erich G. CDU/CSU 3.12.99 Fuchs (Köln), Anke SPD 3.12.99 Gebhardt, Fred PDS 3.12.99 Graf (Friesoythe), Günter SPD 3.12.99 Grill, Kurt-Dieter CDU/CSU 3.12.99 Gröhe, Hermann CDU/CSU 3.12.99 Großmann, Achim SPD 3.12.99 Günther (Plauen), Joachim F.D.P. 3.12.99 Frhr. von Hammerstein, Carl-Detlev CDU/CSU 3.12.99 Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 3.12.99 Hollerith, Josef CDU/CSU 3.12.99 Ibrügger, Lothar SPD 3.12.99 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 3.12.99 Kampeter, Steffen CDU/CSU 3.12.99 Kemper, Hans-Peter SPD 3.12.99 Dr. Kolb, Heinrich L. F.D.P. 3.12.99 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 3.12.99 Dr. Leonhard, Elke SPD 3.12.99 Leutheuser-Schnarren- berger, Sabine F.D.P. 3.12.99 Lintner, Eduard CDU/CSU 3.12.99 ** Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. CDU/CSU 3.12.99 Maaß (Wilhelmshaven), Erich CDU/CSU 3.12.99 ** Neuhäuser, Rosel PDS 3.12.99 Neumann (Gotha), Gerhard SPD 3.12.99 ** Ohl, Eckhard SPD 3.12.99 Pau, Petra PDS 3.12.99 Dr. Penner, Willfried SPD 3.12.99 Pofalla, Ronald CDU/CSU 3.12.99 Ronsöhr, Heinrich- Wilhelm CDU/CSU 3.12.99 Rühe, Volker CDU/CSU 3.12.99 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 3.12.99 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 3.12.99 Scharping, Rudolf SPD 3.12.99 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 3.12.99 ** von Schmude, Michael CDU/CSU 3.12.99 ** Schösser, Fritz SPD 3.12.99 Dr. Schwall-Düren, Angelica SPD 3.12.99 Siebert, Bernd CDU/CSU 3.12.99 ** Simm, Erika SPD 3.12.99 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 3.12.99 Störr-Ritter, Dorothea CDU/CSU 3.12.99 Stünker, Joachim SPD 3.12.99 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 3.12.99 Uldall, Gunnar CDU/CSU 3.12.99 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 3.12.99 Volquartz, Angelika CDU/CSU 3.12.99 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 3.12.99 Wieczorek (Duisburg), Helmut SPD 3.12.99 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 3.12.99 Wiesehügel, Klaus SPD 3.12.99 Willner, Gert CDU/CSU 3.12.99 Wöhrl, Dagmar CDU/CSU 3.12.99 Wolf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 3.12.99 Zierer, Benno CDU/CSU 3.12.99 ** ————— * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union 7112 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Gerd Müller (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entschließungsan- trag zu der Regierungserklärung des Bundes- kanzlers zum bevorstehenden Europäischen Rat in Helsinki am 10./11. Dezember 1999 (Tages- ordnungspunkt 13) Mein ablehnendes Stimmverhalten ist durch folgende Gründe bestimmt: Das weitere Voranschreiten des Europäischen Inte- grationsprozesses darf nicht an den Bürgern und Parla- menten vorbei erfolgen. Da sich der europäische Recht- setzungsprozeß immer mehr innenpolitisch höchst rele- vanten Kernfragen zuwendet, müssen die Mitwirkungs- rechte der nationalen Parlamente und des Deutschen Bundestages verstärkt werden. Den nationalen Parla- menten müssen bei grundlegenden Richtungsentschei- dungen im sekundärrechtlichen Rechtsetzungsprozeß Mitwirkungs- und Kontrollrechte zuerkannt werden. Die Erweiterung der Europäischen Union muß sich an den auf dem Europäischen Rat in Kopenhagen ver- einbarten politischen und wirtschaftlichen Kriterien aus- richten. Es muß sichergestellt sein, daß in den Politikbe- reichen, wo die Erweiterung nachhaltige wirtschaftliche und soziale Folgen hat, etwa in der Landwirtschaft, auf dem Arbeitsmarkt, im Dienstleistungssektor und bei den sozialen Sicherungssystemen, ausreichend bemessene Übergangsfristen auch im Sinne der Beitrittskandidaten vereinbart werden. Für die EU-Osterweiterung sollte auch der Weg einer differenzierten Integration geprüft werden. Die Vollmit- gliedschaft wird und kann nicht in jedem Fall das richti- ge Angebot einer Zusammenarbeit der Europäischen Union mit den Staaten Mittel- und Osteuropas sein. Überprüft werden sollte auch ein Konzept, das auf eine differenzierte Teilhabe der Mittel- und Osteuropäischen Staaten am Binnenmarkt ohne eine volle Mitgliedschaft in der EU hinausläuft. Die Osterweiterung ist auf der Basis der Beschlüsse zur Agenda 2000, zur Finanz- struktur, zur Reform der Agrarpolitik und zur Struktur- reform nicht umsetzbar. Gegenüber der Türkei muß es im Interesse der EU und Deutschlands liegen, eine verstärkte wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit zu forcieren. Notwendig ist dabei die Einlösung der Verpflichtungen aus den Finanzprotokollen und ein weiterer Ausbau der Wirt- schafts- und Handelsbeziehungen. Die Perspektive einer EU-Vollmitgliedschaft ist nicht realistisch. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Fort- entwicklung der Altersteilzeit (Tagesordnungs- punkt 15) Renate Rennebach (SPD): Ausgangspunkt für die Fortentwicklung der Altersteilzeit ist die gemeinsame Erkenntnis von Arbeitgebern, Gewerkschaften und der Bundesregierung, daß die Altersteilzeit ein sinnvolles Instrument zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist. Im „Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfä- higkeit“ wurde Einigung darüber erzielt, daß die beste- henden Regelungen den arbeitsmarktpolitischen Erfor- dernissen nicht genügen und die Altersteilzeit angepaßt werden muß. Die Grundidee der Altersteilzeit beruht darauf, älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand zu er- möglichen und die frei gewordenen Stellen neu zu be- setzen. An dieser Grundidee hält die Koalition fest. Aller- dings führen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wesentliche Verbesserungen ein, um die arbeitsmarkt- politischen Effekte zielgruppenorientiert zu erhöhen. Mit der Fortentwicklung der Altersteilzeitarbeit ver- bindet sich die Zielsetzung, daß die Altersteilzeit stär- ker in Anspruch genommen werden wird als bisher und die Wiederbesetzungsquote von zuletzt 1:7 nachhaltig verbessert werden kann. Dazu werden im wesentlichen zwei Neuregelungen eingeführt, durch die erstens der Personenkreis für den Zugang zur Altersteilzeitarbeit erweitert und zweitens das Verfahren für die Wieder- besetzung der frei gewordenen Stellen vereinfacht wird. Nach dem Gesetzentwurf der Koalition können auch Teilzeitbeschäftigte in Altersteilzeit gehen. Sie müssen wie bisher die Vollzeitbeschäftigten ihre Arbeitszeit halbieren und trotz geringerer Stundenzahl versiche- rungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung bleiben. Wir reagieren damit auf die Entwicklungen auf dem Ar- beitsmarkt und eröffnen den mittlerweile sechs Millio- nen überwiegend weiblichen Teilzeitbeschäftigten über- haupt die Möglichkeit, von den Regelungen der Al- tersteilzeit zu profitieren. Das ist längst überfällig, denn wir erreichen damit fast 20 Prozent der Beschäftigten in Deutschland, für die der Zugang zur Altersteilzeit und damit zum gleitenden Übergang in den Ruhestand ver- sperrt war. Wir kommen damit den Interessen der vor- wiegend teilzeitbeschäftigten Frauen nach und setzen gleichzeitig effektive Anreize dafür, daß Altersteilzeit- arbeit in höherem Maße genutzt wird als bisher. Mit dem zweiten Kernpunkt unseres Gesetzentwurfs beabsichtigen wir, die praktischen Probleme bei der Umsetzung der bestehenden Altersteilzeitregelung auf- zuheben. Wir sind uns mit den Sozialpartnern einig, daß es zwingend notwendig ist, die Voraussetzungen für die Wiederbesetzung der durch Altersteilzeit frei geworde- nen Stellen zu verbessern. Weil erst mit der Wiederbe- setzung die Förderung durch die Bundesanstalt für Ar- beit eintritt, können beschäftigungspolitische Impulse nur durch eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbe- dingungen gesetzt werden. Darum wird die Neubeset- zung nicht mehr an den zwingenden Nachweis einer konkreten Umsetzungskette gebunden sein. Die Diffe- renzierung zwischen kleinen und großen Betrieben soll besonders den kleinen und mittleren Unternehmen bei der Umsetzung helfen und dazu beitragen, den Umfang der Altersteilzeit zu erhöhen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 7113 (A) (C) (B) (D) Die Neuregelungen sehen außerdem die Berücksich- tigung von arbeitslosen Jugendlichen und Auszubilden- den bei der Besetzung der frei gewordenen Stellen vor. Damit schafft die Koalition die Voraussetzung dafür, daß Auszubildende zukünftig übernommen werden kön- nen und junge Arbeitslose neue Beschäftigungsmöglich- keiten erhalten. Gemeinsam mit dem Jugendsofortpro- gramm JUMP, das nach dem ersten erfolgreichen Jahr auch 2000 auf gleichem Niveau weitergeführt werden wird, eröffnet sich die Perspektive für Jugendliche, zu- künftig einen Platz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu er- halten. Die Koalition belegt mit der Fortentwicklung der Al- tersteilzeit, daß sie sich zielgenau an den strukturellen Ursachen der Arbeitslosigkeit orientiert und dafür die einzelnen Bausteine der aktiven Arbeitsmarktpolitik Schritt für Schritt zusammensetzt. Zusammen mit der er- reichten Wiedereinführung des Schlechtwettergeldes und den Verbesserungen in der Arbeitsförderung für ältere Arbeitnehmer haben wir die Instrumente in den ersten Schritten neu ausgerichtet und an die Bedingun- gen der Arbeitslosigkeit angepaßt. Um das Arbeitsförderungsrecht langfristig wirksamer zu gestalten, wird die Koalition in naher Zukunft eine grundlegende Reform der Arbeitsförderung vorlegen, mit der wir die Voraussetzung für eine Verzahnung der Arbeitsförderung mit der regionalen Strukturpolitik, für den Ausbau der Frauenförderung und für präventive Ar- beitsmarktpolitik schaffen. Die Verantwortlichkeit für die Arbeitslosigkeit kann letztlich jedoch nicht allein bei der Politik liegen. Ar- beitgeber, die Subventionen oder Fördermittel abschöp- fen und Privilegien in unserer Gesellschaft einfordern, müssen auch Verantwortung für mehr Beschäftigung in unserem Land übernehmen. Aber diese Verantwortung kann nicht so aussehen, daß ein Arbeitgeberpräsident alle vier Wochen weitere Verschlechterungen des Ar- beitsrechts oder wie gestern zu hören war, der Präsident des DIHT, Stihl, erneut die 40-Stunden-Woche einfor- dert. Diese Forderungen werden auch durch Wiederho- lungen nicht besser. Im Gegenteil: Neben den Verbesse- rungen der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wird auch darüber zu reden sein, die Arbeitszeit der Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland zu ver- kürzen, um dadurch Beschäftigung auf mehrere Schul- tern zu verteilen. Die Fortentwicklung der Altersteilzeit ist ein Projekt der Vernunft. Es wird von Arbeitgebern wie Gewerk- schaften gleichermaßen getragen und braucht nun die Zustimmung des Bundestages. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Oppositi- on, ich lade Sie sehr herzlich ein, den gesellschaftlichen Konsens in dieser Frage auch im Abstimmungsergebnis zum Ausdruck zu bringen und mit uns gemeinsam für das Gesetz zu stimmen. Vielen Dank. Heinz Schemken (CDU/CSU): Mit dem Gesetz schreibt Rotgrün eine Regelung fort, die in der Regie- rungszeit von Helmut Kohl eingeführt wurde. Es ist eine der wenigen Taten, die der Regierung Schröder im Jahr 1999 gelungen sind; es ist ja auch eine Nachfolgerege- lung. Daß nunmehr stärker die mittelständische Wirt- schaft, kleinere und mittlere Betriebe in ihren speziellen Problemen der Personalgestaltung berücksichtigt wer- den, ist die Folge dieser Fortschreibung. In Deutschland gab es im Jahr 1998 schon 5,9 Millio- nen Teilzeitbeschäftigte. Das waren 18,5 Prozent aller Arbeitnehmer. Mit anderen Worten: Etwa jeder fünfte abhängig Beschäftigte hat einen Teilzeitjob. Am weitesten verbreitet ist diese Form der Arbeits- gestaltung im Dienstleistungsbereich. So zum Beispiel bei der Post, wo rund ein Drittel der Mitarbeiter Teil- zeitkräfte sind. Diese Fortentwicklung der Altersteilzeit trägt zu einem Teil dem Rechnung, daß wir im Arbeitsmarkt mehr Flexibilität brauchen, um auf die Herausforderun- gen auf Mobilität und Technikabfolge am Arbeitsplatz, der Rationalisierung und der Teilzeitarbeit und ihrer Auswirkungen eine Antwort zu geben. Das Gesetz gibt keine abschließende Antwort auf die Langzeitarbeits- losigkeit, die gerade bei älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein folgenschweres Schicksal bedeutet. Es kann nur die gravierendsten Fälle des Übergangs in den verdienten früheren Ruhestand regeln. Es bleibt nun den Arbeitgebern und Arbeitnehmern überlassen, wie sie mit der Regelung bei Stützung durch die Arbeitslosenversicherung umgehen. Den jüngeren Arbeitslosen bleibt dabei die Hoffnung und Chance auf einen Arbeits- und Ausbildungsplatz. Es ist ein Weg, aber sicher nicht der einzige, den wir unter anderen gehen müssen, um den sozialen, wirt- schaftlichen und gesellschaftlichen Umbrüchen im Be- reich der Arbeitswelt und der demographischen Ent- wicklung Rechnung zu tragen. Bei allem bleibt allerdings die vorrangige Aufgabe, neue Arbeitsplätze zu schaffen, und hier hat die Regie- rung von Rotgrün nach einem Jahr keine sichtbaren Er- folge vorzuweisen. Dies schlägt erst recht so negativ in der Gesellschaft draußen durch, weil der Kanzler nicht nur im Wahlkampf, sondern auch darüber hinaus vorge- geben hat, daß er sich an der Zahl der Arbeitslosen in seiner Amtszeit messen lassen wird. Das Gegenteil ist der Fall, und es rächen sich nach und nach die vollmundigen Versprechungen nicht nur in dieser Frage. Immer mehr läßt erst recht das Angebot an Arbeitsplätzen nach, und die letzten Zahlen machen deutlich, wie eine falsche Wirtschafts-, Steuer- und Ar- beitsmarktpolitik die Arbeitslosen in eine fatale Lage führt. So werden wir auf diesem Hintergrund gerade gegen- über den mittelständischen Betrieben diese Möglichkeit einer flexiblen Handhabung weiter öffnen. Dies ist das Positive, das uns die Zustimmung erleichtert. Allerdings wird dieses Gesetz zwar zur Fortentwick- lung der Altersteilzeit dienen, aber der Bundesregierung nicht. Ihr Versagen auf der ganzen Linie in den Ele- 7114 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 (A) (C) (B) (D) mentarbereichen der Wirtschaftspolitik, der Steuerge- setzgebung und der Arbeitsmarktpolitik wiegt dies nicht auf. Es kann doch nicht sein, daß es bei ständigen An- kündigungen bleibt – und dies nach einem Jahr der Pan- nen und Fehleinschätzungen mit folgenschwerer Wir- kung für Handwerk, Handel, Wirtschaft und damit gera- de für die Arbeitslosen. Es war für die Bürgerinnen und Bürger draußen ein Jahr des politischen Stillstandes. Es wäre jetzt an der Zeit, nicht nur fortzuschreiben, sondern deutliche Signale für die Zukunft zu setzen und damit zumindest ein wenig Vertrauen zu schaffen; denn diejenigen, die uns Arbeitsplätze schaffen, sind Hand- werker, Einzelhändler und Dienstleister. Sie brauchen bessere Rahmenbedingungen und keine weiteren Mehr- belastungen. Sie brauchen die Spielräume, um den Wettbewerb zu bestehen. Erst dann haben wir wieder Erfolge am Ar- beitsmarkt, und darum geht es mir und meinen Kolle- ginnen und Kollegen in der CDU/CSU-Fraktion. Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Altersteilzeit stößt auf breite gesellschaftliche Ak- zeptanz. Das liegt vor allen Dingen an zwei Aspekten: erstens der Möglichkeit für ältere Arbeitnehmer, sich in den letzten Arbeitsjahren vor ihrem Ruhestand durch Arbeitszeitverkürzung Arbeitserleichterung zu verschaf- fen, ohne dabei gleichzeitig unvertretbar hohe Einkom- menseinbußen hinnehmen zu müssen. Das ist ein ausge- sprochen soziales Angebot an die Betroffenen. Zwei- tens. Gleichzeitig ist die Idee der Altersteilzeit verknüpft mit der Aufgabe, neue Beschäftigungsmöglichkeiten für nachrückende Arbeitskräfte zu eröffnen. Die Förderung durch die Bundesanstalt für Arbeit, wenn zukünftige Arbeitskräfte für Altersteilzeitbeschäftigte eingestellt werden, ist beschäftigungspolitisch deshalb gesamt- volkswirtschaftlich gesehen ausgesprochen positiv zu bewerten. Die zurückliegende Erfahrung in der Praxis der Altersteilzeit aber hat Mängel aufgewiesen, zu denen das „Bündnis für Arbeit“ Lösungsvorschläge unterbrei- tet hat, über die wir hier heute abstimmen. Zum einen soll die Möglichkeit für Altersteilzeit auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eröffnet wer- den, die zuvor schon in Teilzeit beschäftigt sind. Dies ist insbesondere unter frauenpolitischen Aspekten ausge- sprochen sinnvoll. Gerade auch die Lockerung der Wie- derbesetzungskette für kleinere und mittlere Betriebe er- folgt mit der Intention, daß dort die Möglichkeiten zur Anwendung der Altersteilzeit verbessert werden. Wie weit dieses tatsächlich in der Praxis erreicht werden wird, wird die Zukunft zeigen. Zusammengenommen würden beide Änderungsvorschläge dazu führen, daß die Praxis der Altersteilzeit in der Zukunft besser ange- nommen wird. Die Diskussion um die Altersteilzeit ist im „Bündnis für Arbeit“ aufgenommen worden, und sie ist noch nicht abgeschlossen. Hier ist die erste Etappe erreicht. Wie die öffentliche Debatte im Vorfeld der nächsten Sitzung des „Bündnisses für Arbeit“ im Dezember dieses Jahres zeigt, wird die weitere Unterstützung der Altersteilzeit durchaus als Alternative zum von den Gewerkschaften unterbreiteten Vorschlag zur Rente mit 60 gesehen. Für meine Fraktion kann ich an dieser Stelle sagen, daß wir Tariffondsmodelle zur Unterstützung von Altersteilzeit, von Teilzeit für alle Jahrgänge oder auch von Modellen des Job-sharings unter beschäftigungspo- litischen und unter sozialpolitischen Gesichtspunkten für weitaus fruchtbarer und sinnvoller halten als die Mo- delle zur Rente mit 60. Die verschiedenen Formen von Teilzeit – Teilzeit, Jobrotation, Job-sharing und die Entwicklung von Lebensarbeitszeitkonten – sind moderne Antworten einer Arbeitsmarktpolitik der Integration. Die Altersteilzeit ist ein Element einer solchen Poli- tik, jedenfalls dann, wenn sie nicht zur Blockbildung, sondern zur echten Altersteilzeit genutzt wird. Wir verändern hier die gültige Altersteilzeitregelung, aber ich denke, damit sind wir auf dem Weg der Weiter- entwicklung zur Regelung der Altersteilzeit noch nicht am Ende angelangt. Die Altersteilzeit kann auch in Zu- kunft flott gemacht werden für ein Modell für die befri- stete Förderung von Teilzeit in allen Altersgruppen. Die jetzt gültige Altersteilzeitregelung bietet prakti- sche Anknüpfungspunkte für eine Teilzeitförderung durch die Aufstockung des Arbeitsentgeltes auf 70 Pro- zent und der Rentenbeträge auf 90 Prozent. Für die Zukunft ist zu diskutieren, ob die Streichung der bestehenden Altersgrenze von 55 Jahren aus be- schäftigungspolitischer Perspektive nicht einen sinnvol- len Weg eröffnen würde. Die Altersteilzeit könnte für Beschäftigte mit ausreichender Vorbeschäftigungszeit in eine bis zu fünfjährige Lebensphasen-Teilzeit weiter- entwickelt werden. Die Ausgleichszahlungen sollten dann durch die Bundesanstalt für Arbeit den Arbeitge- bern erstattet werden, wenn für die Dauer der Teilzeit eine Wiederbesetzung durch einen Arbeitslosen oder Auszubildenden nachgewiesen werden kann. Wir stellen dies hier für eine zukünftige Debatte zur Diskussion, auch im „Bündnis für Arbeit“, mit einem befristeten Programm der Begünstigung von Lebenspha- senteilzeit, damit die Teilzeitbarrieren gerade in kleinen und mittleren Unternehmen durchbrochen werden kön- nen. Eine Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln wäre durch die obligatorische Wiederbesetzung mit einem hohen Refinanzierungsgrad verbunden und gerechtfer- tigt. Zugleich würde der Gedanke einer solidarischen Arbeitsumverteilung gestärkt, denn dieses geförderte 50- Prozent-Sabbatical betont die Integration von Erwerbs- losen und nicht die Ausgliederung von älteren Arbeit- nehmern. Der Präsident des Deutschen Industrie- und Han- delstages, Hans-Peter Stihl, fordert im Moment die Rückkehr zur 40-Stunden-Woche und behauptet, dies habe positive arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Effekte. Die vergangenen 20 Jahre in der Bundesrepu- blik Deutschland haben gezeigt, daß die schrittweise Verkürzung der Arbeitszeit ein ganz zentrales Element Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 7115 (A) (C) (B) (D) war, um die Arbeitslosigkeit nicht noch weiter in die Höhe schnellen zu lassen. Deshalb sind intelligente Modelle der Arbeitszeitver- kürzung und der Arbeitsumverteilung, wie sie etwa in dem Ansatz zur Altersteilzeit enthalten sind, die richti- gen Anknüpfungspunkte für die Fortentwicklung ar- beitsmarktpolitisch wirksamer Vorschläge im „Bündnis für Arbeit“. Dr. Irmgard Schwaetzer (F.D.P.): Die Änderungen im Altersteilzeitgesetz, die wir hier heute in zweiter und dritter Lesung beraten, sind ein gutes Beispiel dafür, daß Konsensrunden nicht immer das beste Forum sind, um sinnvolle Ergebnisse zu erarbeiten. Die Verhandler im sogenannten „Bündnis für Arbeit“ haben sich darauf verständigt, das Altersteilzeitgesetz zu erweitern. We- sentliche Änderungen sind, daß auch Teilzeitbeschäf- tigte einbezogen werden, daß auch die Übernahme von Auszubildenden die Voraussetzungen des Altersteilzeit- gesetzes erfüllt, und vor allem entfällt künftig der Nachweis einer unmittelbaren Nachbesetzungskette zwi- schen Altersteilzeiter und Wiederbesetzer. Es verwundert überhaupt nicht, daß die Bundesregie- rung diese Korrekturen im Altersteilzeitgesetz zu einem großen Erfolg hochstilisiert. Dieser Gesetzentwurf ist eines der ganz wenigen Ergebnisse, das sie aus der Ver- anstaltung „Bündnis für Arbeit“ überhaupt präsentieren kann. Kurz gesagt: Seit einem Jahr tagen die Spitzen von Regierung, Arbeitgeberverbänden und Gewerk- schaften mit dem großen Ziel, die Arbeitslosigkeit in Deutschland zu bekämpfen, und präsentieren nicht mehr als einen zweieinhalbseitigen Gesetzentwurf. Hiermit werden Sie die Arbeitslosigkeit nicht nachhaltig ein- dämmen. Vielmehr verfeinern Sie ein Instrument, mit dem die Großkonzerne in der Vergangenheit ihre Um- strukturierung zu Lasten von Beitrags- und Steuerzah- lern finanziert haben. Das ist nicht nur mager. Das ist geradezu ein Witz angesichts von vier Millionen Ar- beitslosen, die von diesem Bündnis echte Impulse für den Arbeitsmarkt erwarten und nicht nur Korrekturen auf Nebenkriegsschauplätzen. Das Bündnis ist nicht mehr und nicht weniger als eine pompöse Medienveranstaltung unseres Medienkanzlers, das bisher keinem einzigen Arbeitslosen einen Job ge- bracht hat. Die Meßlatte für den Erfolg dieser Regierung und dieses Kanzlers ist nach ihren eigenen Worten der Abbau der Arbeitslosigkeit. Nach einem Jahr Rotgrün stelle ich fest: Die strukturelle Arbeitslosigkeit hat unter Ihrer Führung zugenommen. Die Perspektiven sind dü- ster. Nicht ein einziger Impuls für den Arbeitsmarkt ist erkennbar, wenn wir von der demographischen Ent- wicklung einmal absehen. Aber hierfür kann nicht ein- mal die Regierung etwas. Im übrigen: Ob das Ganze so kostenneutral ist, wie Sie es in der Gesetzesbegründung behaupten, ist letztlich auch noch nicht ganz klar. Wenn nicht, haben Sie sich in Ihrer Konsensrunde auch noch in Form eines Vertrages zu Lasten Dritter auf Kosten des Beitrags- bzw. Steuer- zahlers geeinigt. Sowenig die Altersteilzeit dem Arbeitsmarkt insge- samt gebracht hat, sowenig werden die von Ihnen vor- genommenen Verschlimmbesserungen den Arbeitslosen bringen. Ich möchte daran erinnern, daß die Altersteil- zeit den Vorruhestand über die vorgezogene Altersrente ab 60 wegen Arbeitslosigkeit abgelöst hat. Schon diese Rente ab 60 wegen Arbeitslosigkeit ist von den Arbeit- gebern unter Duldung der Gewerkschaften ausschließ- lich dazu mißbraucht worden, die Strukturen in den Un- ternehmen zu verschlanken und sich zu reorganisieren – zu immensen Kosten, die auf den Beitrags- und Steuer- zahler abgewälzt wurden. Mit dem Altersteilzeitgesetz ist das nicht viel anders geworden. Auch diese ist vor allem von den Großunter- nehmen genutzt worden, um sich zu verschlanken. Die Einstellung neuer Arbeitskräfte stand dabei nie im Vor- dergrund. Mit der jetzt vorgenommenen Änderung ver- schlimmern Sie diesen Zustand. Die Handhabung des Altersteilzeitgesetzes ist eh kompliziert und fast nur von Großunternehmen mit eigener Personalabteilung hand- habbar. Dies dürfte erst recht bei Altersteilzeit für Teil- zeitkräfte gelten. Kleine und mittlere Unternehmen kön- nen gar nicht daran denken, so etwas bei sich einzufüh- ren. Des weiteren wird mit dem Gesetzentwurf auf die konsequente Wiederbesetzung eines über Altersteilzeit freigewordenen Arbeitsplatzes zwar nicht verzichtet, die Kriterien der Wiederbesetzung werden jedoch deutlich aufgeweicht. Ich prophezeie Ihnen, daß Sie Mitnahme- effekte im großen Stil damit lostreten. Ihr Bundeswirt- schaftsminister hat einmal gesagt, nach seinen persön- lichen Berufserfahrungen komme auf sieben wegen Alters freigesetzter Arbeitnehmer eine Neueinstellung. Ich weiß nicht, ob diese Größenordnung realistisch ist. Sicher ist nur, daß Sie mit dem vorliegenden Gesetzent- wurf zum Abbau der Arbeitslosigkeit mit Sicherheit we- nig bis nichts beitragen. Für die Liberalen sehe ich daher keinen Grund, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Monika Balt (PDS): Wir begrüßen es, wenn dreiein- halb Jahre nach Inkrafttreten des Altersteilzeitgesetzes seine arbeitsmarktpolitischen Wirkungen analysiert und Schlußfolgerungen in Form der uns heute vorliegenden Novelle gezogen werden. Es hat sich gezeigt, daß die Erwartungen der CDU/CSU-geführten Bundesregierung in eine spürbare Entlastung des Arbeitsmarktes und in die Schaffung neuer Arbeitsplätze nicht eingetreten sind. Deshalb un- terstützen wir das Bestreben der jetzigen Bundesregie- rung, Wege zu suchen, um das Altersteilzeitgesetz in der Praxis wirksamer greifen zu lassen. Die Einbeziehung von fortan auch Teilzeitbeschäftigten in die Altersteil- zeitregelungen entspricht den Forderungen der PDS nach selbstbestimmten und flexiblen Übergängen aus dem beruflichen in das nachberufliche Leben. Das be- trifft immerhin knapp 6 Millionen Teilzeitbeschäftigte oder – mit anderen Worten – jeden fünften in Deutsch- land abhängig Beschäftigten. Am stärksten könnte die Neuregelung im Dienstleistungsbereich greifen, so zum Beispiel bei der Post, wo rund ein Drittel der Mitarbeiter Teilzeitkräfte sind. Die Einbeziehung von Teilzeitar- 7116 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 (A) (C) (B) (D) beitnehmern wirkt sich besonders auf Frauen positiv aus. Sie ermöglicht es, Rentenansprüche zu erhöhen, und das ist allemal besser, als aus Arbeitslosigkeit in Rente zu gehen. Bei der Beschäftigtengruppe aus Teilzeit ist aber ein großes Problem nicht zu übersehen. Die Halbierung der bisherigen Teilzeitarbeit ginge bis zur Versicherungs- pflichtgrenze von 15 Wochenstunden Beschäftigung. Das daraus resultierende Nettoarbeitsentgelt ist bei ei- nem durchschnittlichen Monatsbrutto – Vollbeschäfti- gung und gesamtdeutsch – von 4 180 DM im Jahre 1998 doch arg wenig. Es könnten Einkommenssituationen entstehen, die äußerst prekär wären. Und da entsteht doch die Frage: Hat die Novellierung den gewünschten Effekt, oder verzichten Teilzeitkräfte genau aus diesem Grund auf Altersteilzeit? Aus unserer Sicht wäre es sinnvoller gewesen, die Regelungen so zu treffen, daß Altersteilzeit mindestens die Hälfte der regelmäßigen ta- riflichen Arbeitszeit betragen würde. Die Regelungen zur Altersteilzeit sollen tariflich oder über Betriebsvereinbarungen erfolgen. Das ist in Ord- nung, schafft die Novelle Erleichterungen für die Ge- staltung von Tarifverträgen, da sie einvernehmlich sein müssen. Aber völlig unverständlich ist für uns, daß das Entgelt bei Altersteilzeit um 20 Prozent, mindestens je- doch auf 70 Prozent des letzten Nettoentgeltes, aufge- stockt werden soll. Da viele Tarifverträge 85 Prozent vorsehen, wäre dieser Prozentsatz auch für die gesetzli- che Rahmenregelung sinnvoll. Außerdem wäre das ein größerer Ansatz zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit. Im übrigen wäre es angemessen, das Altersteilzeitbegeh- ren als individuellen Rechtsanspruch zu regeln, auch dann, wenn kein Tarifvertrag vorliegt. Wir begrüßen die geplanten Erleichterungen bei der Wiederbesetzung von Altersteilzeitstellen. Bislang mußte ja in Unternehmen bis zu 50 Beschäftigten grundsätzlich der freigemachte Arbeitsplatz wiederbesetzt werden; bei Unternehmen über 50 Beschäftigten war der Nachweis der Umsatzkette im Unternehmen zwingend erforder- lich, wenn man die Fördergelder des Arbeitsamtes er- halten wollte. Jetzt soll es ja so werden, daß in Unter- nehmen bis zu 50 Arbeitnehmern eine beliebige Stelle wiederbesetzt werden soll. In Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten soll die Regelung so greifen, daß För- derleistungen bereits dann gezahlt werden, wenn für ei- nen in Altersteilzeit gehenden Mitarbeiter ein anderer Mitarbeiter in seinen Aufgabenbereich nachrückt und der Wiederbesetzer ein Arbeitsloser oder ein Arbeit- nehmer ist, der nach der Ausbildung in demselben Funktionsbereich übernommen wird. Das entspricht durchaus den Bedürfnissen der Unternehmen nach fle- xibler innerbetrieblicher Gestaltung von Struktur- und Funktionsbereichen entsprechend dem technologischen Fortschritt. Sehr sinnvoll erscheint uns – angesichts der nach wie vor bestehenden Ausbildungsmisere –, daß eine Förde- rung auch dann erfolgt, wenn für einen in Altersteilzeit Gehenden ein Azubi eingestellt wird. Einmal abgesehen davon, daß in Großunternehmen und Konzernen – und nur diese können die Altersteilzeit in größerem Umfange realisieren – die Ausbildung in Größenordnungen durch das Arbeitsamt finanziert wird, sehen wir noch eine weitere Gefahr: Es gibt für die Auszubildenden keine Weiterbeschäftigungsgarantie, die man doch für minde- stens ein Jahr hätte gesetzlich regeln können, damit für die Betroffenen Ansprüche aus der Arbeitslosenver- sicherung erwachsen würden. Neben weiteren Unzulänglichkeiten des uns vorlie- genden Gesetzentwurfes, wie das Fehlen der Präferenz des „Blockmodells“, das fast 100 Prozent der Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer favorisieren und das man mit 1 oder 2 Prozent Erhöhung des Altersteilzeit- entgeltes durch die BfA hätte anreizen können, die feh- lende Harmonisierung von Altersteilzeitgesetz und Steu- errecht, die unzureichende Regelung der sozialen Siche- rung bei Arbeitsunfähigkeit, die fehlende Regelung zur Insolvenzsicherung, um bereits erworbene Ansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzlich ab- zusichern, und anderes, lassen Sie mich zum Schluß sa- gen: Wenngleich der Gesetzesentwurf nicht das Gelbe vom Ei ist, so weist er doch in die richtige Richtung. Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU): Nach einem Jahr Rotgrün in Deutschland steht die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nach wie vor als das zentrale Thema auf der Tagesordnung der Politik. Eine wesentliche Entla- stung hat es im ersten Jahr Rotgrün nicht gegeben. Ganz im Gegenteil: vergleicht man das letzte Jahr der Regie- rung Kohl mit dem ersten Jahr Schröder, dann sind die rotgrünen Ergebnisse negativ. Von Oktober 1997 bis Oktober 1998 ist die Arbeitslosigkeit unter Helmut Kohl um 400 000 zurückgegangen, von Oktober 1998 bis Oktober 1999 hat es Schröder auf lediglich 8 000 Ar- beitslose weniger gebracht. Das entspricht absolut nicht den Erwartungen, die Schröder als Kandidat im Wahl- kampf erweckt hat. Und auch die Aussichten für die kommenden Jahre sind nicht rosiger. Für die nächsten Jahre sind jährlich zwar ca. 200 000 Arbeitslose weniger prognostiziert. Aber dieser Rückgang der Arbeitslosigkeit geht ledig- lich auf die demographischen Entwicklungen zurück. Es scheiden jährlich 200 000 ältere Arbeitnehmer mehr aus dem Arbeitsleben aus, als junge Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt nachfolgen. Vor diesem Hintergrund sind alle gesetzlichen Maß- nahmen und Instrumente daraufhin zu überprüfen, wel- chen Beitrag sie zur Entlastung des Arbeitsmarktes und zum Aufbau neuer Arbeitsplätze leisten. Es ist bei jeder Maßnahme zu fragen: Ist dies ein wirksamer Baustein zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit? Das jetzt von der Regierungskoalition vorgelegte Ge- setz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit ist ein solcher Baustein. Zwar entstehen durch das Gesetz keine neuen Arbeitsplätze, es trägt aber zur Entlastung des Arbeits- marktes bei. Angesichts der nach wie vor hohen Arbeitslosigkeit stimmt die CDU/CSU-Fraktion dem Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit zu. Erstens. Blüms Modell der Altersteilzeit bleibt die Basis. Der Gesetzentwurf der jetzigen Regierungskoali- tion entwickelt fort, was die Regierung Kohl 1996 ein- geführt hat. Altersteilzeit hat zur Idee, das Ausscheiden Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 7117 (A) (C) (B) (D) aus dem Arbeitsleben für ältere Menschen gleitend zu gestalten und gleichzeitig den Eintritt junger Menschen in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Es ist ein Instru- ment, bei dem die Tarifparteien im Rahmen gesetzlicher Vorgaben diesen Prozeß organisieren und öffentlich ge- fördert werden. Schon 1998 ist die Altersteilzeit unter der Regierung Kohl erweitert und fortentwickelt wor- den. Zweitens. Die Altersteilzeit war und bleibt die Ant- wort die Politik auf die viel zu kostspieligen Frühver- rentungsvarianten der Vergangenheit. Die Frühverren- tungsmöglichkeiten waren als Ausnahme gedacht, An- fang der neunziger Jahre haben sie sich zu einem perso- nalpolitischen Instrument der Großbetriebe entwickelt. Ältere Arbeitnehmer sind auf Kosten der Beitragszahler, insbesondere des Mittelstandes, in die Frührente ge- schickt worden. 1991 gab es 54 000 Frührentner, 1995 waren es schon 300 000. Auf die Rentenkasse hatte die- ses Instrument milliardenschwere Auswirkungen. Wir haben damals die Frühverrentung gestoppt und das Mo- dell der Altersteilzeit an seine Stelle gesetzt. Drittens. Ebenso wie die grundlegende Entscheidung für das Modell der Altersteilzeit von 1996 ist auch die jetzt vorzunehmende Fortentwicklung zwischen den Ta- rifpartnern und der Politik im Bündnis für Arbeit vorbe- reitet worden. Damit sind die Regelungen des Gesetzes konsequent auf die Umsetzung in der Praxis orientiert. Viertens. Die Altersteilzeit ist die bessere Alternative zur derzeit diskutierten Rente mit 60. Diese ist nicht fi- nanzierbar, denn sie könnte eine Belastung von 60 bis 70 Milliarden DM umfassen. Allein für die Vorfinanzie- rung der Frührenten würden die Kosten für die Renten- versicherung rund 7 Milliarden DM betragen. Dage- gen liegen die Kosten für Altersteilzeit bei rund 290 Millionen DM (Haushaltsansatz für 1999). Fünftens. Die bisherigen Erfahrungen mit der Al- tersteilzeit sind positiv. Das Modell der Altersteilzeit wird von den Tarifparteien gut angenommen. Das bele- gen ca. 330 Tarifverträge, die mittlerweile den gleiten- den Ausstieg aus dem Arbeitsleben regeln. Dies belegen auch die Zahlen: rund 20 000 Arbeitnehmer in geför- derter Altersteilzeit, weitere rund 35 000 gestellte För- deranträge (Stichtag September 1999). Sechstens. Geförderte Altersteilzeit ist die Variante des vorzeitigen Renteneintritts eines älteren Arbeitneh- mers, bei der am meisten sichergestellt ist, daß dafür ein junger Mensch einen Arbeitsplatz bekommt. Sie kommt der 1:1-Regelung am nächsten. Siebtens. Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit wird dieses Instrument weiter flexibilisiert und mittelstandsfreundlicher gestaltet. So sollen z.B. künftig auch Teilzeitkräfte in Altersteilzeitarbeit wech- seln können. Bei der Wiederbesetzung freigewordener Stellen sollen insbesondere für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten Erleichterungen erfolgen, z.B. dadurch, daß die freigewordene Stelle nicht nur durch arbeitslose Arbeitnehmer, sondern auch durch Auszubildende nach Abschluß ihrer Ausbildung wiederbesetzt werden kann. Bei all den Argumenten, die für die Fortentwicklung der Altersteilzeit sprechen, muß uns klar sein: Dieses Instrument schafft keine neuen Arbeitsplätze. Es kann nicht als Ersatz für weiterhin notwendige Anstrengun- gen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze gelten. Lassen sie mich, trotz unserer Zustimmung, auch einige kritische Fragen ansprechen, die wir bei der wei- teren Umsetzung der Altersteilzeit im Blick behalten müssen. Erstens. Wir müssen die Kostenentwicklung genau beobachten. Zwar sind die Altersteilzeitmodelle über- haupt nicht vergleichbar mit der teuren Frühverrentung und der Rente mit 60, aber dennoch stiegen die Ausga- ben der Bundesanstalt für Arbeit an: von ca. 20 Millio- nen DM im Jahr 1997 auf 96 Millionen DM im Jahre 1998. Im Jahresverlauf 1999 betrugen sie bis Oktober bereits rund 165 Millionen. Zweitens. Altersteilzeit in Form des sogenannten Blockzeitmodells muß in den kommenden Jahren be- sonders kritisch begleitet werden. Das Blockzeitmodell stellt am ehesten eine Variante der Frühverrentung dar. Sie ist daher am weitesten von der Idee eines gleitenden Übergangs in die Rente entfernt. Hinzu kommt, daß das Modell in der Tendenz steigend ist. Hier gilt es, mittel- fristig den Aspekt des gleitenden Ausscheidens aus dem Arbeitsleben zu verstärken. Drittens. Insbesondere muß unser Augenmerk der öf- fentlich nicht geförderten Altersteilzeit gelten. Auch das BMA bestätigt die bisherige Beobachtung, daß das AtG vielfach genutzt wird, um auch ohne Wiederbesetzung und damit ohne Förderung durch die Bundesanstalt für Arbeit den Personalbestand in den Betrieben sozialver- träglich zu reduzieren. Das Prinzip 1 zu 1 – ein älterer Arbeitnehmer schei- det aus, ein Arbeitsloser steigt ein – wird in diesen Fäl- len umgangen. Viertens. Ob die jetzt geschaffenen Neuregelungen wirklich zu einer mittelstandsfreundlichen Gestaltung der Altersteilzeit führen, bleibt abzuwarten. Auf unsere Anregung hin ist beabsichtigt, im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung einen Bericht nach einem Jahr vor- zulegen. Fünftens. Langfristig müssen wir der demographi- schen Entwicklung Rechnung tragen. Die Daten sagen uns, daß wir zukünftig immer mehr ältere und immer weniger jüngere Arbeitnehmer haben werden. Je mehr berufserfahrene Ältere wir ausscheiden lassen, desto mehr Probleme werden wir zu einem gewissen Zeit- punkt bekommen, weil wir nicht mehr genügend Men- schen mit Erfahrung im Berufsleben haben. Deshalb kann es mittelfristig nicht darum gehen, immer mehr Brücken und immer breitere Wege in die Rente zu schaffen. Wir müssen vielmehr Konzepte entwickeln, wie wir ältere Arbeitnehmer stärker in den Arbeitspro- zeß einbinden können. Hierzu kann auch Altersteilzeit einen Beitrag leisten, wenn sie stärker zu einem Modell gleichzeitiger Teilzeitarbeit und Teilzeitrente ausgebaut wird. 7118 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 (A) (C) (B) (D) Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundesmi- nister für Arbeit: Heute ist ein erfreulicher Tag: für den Arbeitsmarkt und für die Sozialpolitik, für ältere und für jüngere Arbeitnehmer. Denn heute nehmen wir die letzte Hürde, um das Altersteilzeitgesetz zu reformieren. Da- bei freue ich mich ganz besonders darüber, daß die Neu- regelung von einer breiten Zustimmung im Deutschen Bundestag getragen wird. Der zuständige Ausschuß hat vorgestern mit überwältigender Mehrheit der Neurege- lung zugestimmt. Eine breite Zustimmung zeichnet sich ebenfalls im Bundesrat ab. Dort hat der Ausschuß für Arbeit und Sozialpolitik den Entwurf gestern im Vor- griff behandelt. Alle 16 Bundesländer haben sich dabei für diese Neuregelung ausgesprochen. Es ist ein positi- ves Zeichen, daß hier im Bundestag fast die gesamte Opposition mit uns gemeinsam den Weg freimachen will, damit mehr ältere Beschäftigte Altersteilzeit in An- spruch nehmen können und damit mehr jüngere Men- schen die Chance für einen neuen Arbeitsplatz bekom- men. Die erfreuliche breite Zustimmung hier im Parla- ment spiegelt auch den Konsens der relevanten gesell- schaftlichen Gruppen wieder, die sich im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit auf die Neuregelungen bei der Altersteilzeit geeinigt haben. Was wir hier heute parlamentarisch umsetzen, wird von den Bündnispartnern gemeinsam getragen. Das ist ein sehr erfreuliches Ergebnis unserer Bemühungen im Bündnis. Ich erinnere daran: Die Vertreter der Wirt- schaft haben im Bündnis verbindlich zugesagt, in die- sem Jahr für eine ausreichende Zahl von Lehrstellen zu sorgen. Ein ebenso wichtiger Erfolg des Bündnisses ist, daß sowohl Arbeitgeber als auch Gewerkschaften unser Sofortprogramm gegen Jugendarbeitslosigkeit unter- stützen. Diese Ergebnisse zeigen, daß unser Ansatz richtig ist, im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam mit Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften nach Lösungsan- sätzen im Kampf gegen die Massenarbeitslosigkeit zu suchen. Das Bündnis funktioniert und arbeitet erfolgreich. Wenn wir heute die Änderung des Altersteilzeitgesetzes verabschieden, dann ist das ein guter und sichtbarer Be- weis dafür – und sicher auch ein gutes Omen für die weitere Arbeit im Bündnis. Die im Bündnis verabrede- ten Verbesserungen zur Altersteilzeit hat die Bundesre- gierung schnell auf den Weg gebracht. Bereits am 1. September hatte das Kabinett die Eckpunkte beschlos- sen, durch die das Altersteilzeitgesetz flexibler, prakti- kabler und attraktiver werden kann. Am Ende der Neuregelung der Altersteilzeit steht ein großes Ziel: Künftig sollen mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch mehr Unternehmen Al- tersteilzeit nutzen können. Die Altersteilzeit ist bis heute in über 325 Tarifverträgen verankert. In ihren Geltungs- bereich fallen fast 13 Millionen Beschäftigte. Aber es gibt Hinweise auf Umsetzungsprobleme. Das neue Ge- setz verbessert und vereinfacht, gibt mehr Planungssi- cherheit und sorgt für weniger Verwaltungsaufwand. Wir erweitern den Kreis derer, die früher aus dem Er- werbsleben ausscheiden können, und schaffen gleich- zeitig einen zusätzlichen Anreiz, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzustellen. Damit haben wir die Vor- aussetzungen dafür geschaffen, daß die Altersteilzeit wirklich angenommen wird. Altersteilzeit hat die früher übliche Frühverrentungs- praxis zu Lasten der Sozialversicherung abgelöst. Ge- meinsames Ziel von Bundesregierung, Sozialpartnern und Parlament war es, einen gleitenden Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand zu ermöglichen und dies zu fördern, wenn die freigewordene Stelle mit einem Arbeitslosen wiederbesetzt wird. Dieser Gedanke war und ist richtig. Bei den Gesprä- chen im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbe- werbsfähigkeit ist jedoch eines deutlich geworden: Nach Ansicht der Praktiker verhindern bestehende rechtliche Regelungen, daß Altersteilzeit stärker in An- spruch genommen wird. Es galt also, die Altersteilzeit so weiterzuentwickeln, daß sie besser genutzt werden kann. Dabei bleibt die Voraussetzung zwingend, daß die sozialen Sicherungssysteme finanziell nicht über- fordert werden. Vor allem dürfen wir den eigentlichen Förderungszweck der Altersteilzeit nicht in Frage stel- len, nämlich die Öffnung von Beschäftigungsperspek- tiven für sonst arbeitslose Arbeitnehmer. Bundesregie- rung und Sozialpartner waren sich deshalb einig, daß eine Förderung durch die Bundesanstalt auch in Zu- kunft nur dann erfolgen soll, wenn die Altersteilzeit Beschäftigung schafft. Was ist neu? Mit der Änderung kommen wir den Forderungen von vielen Teilzeitbeschäftigten, insbeson- dere der Frauen, nach. Wir berücksichtigen damit die große Gruppe der Personen, die bisher keine Altersteil- zeit in Anspruch nehmen konnte. Der Wechsel in Al- tersteilzeit soll künftig auch Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmern möglich sein, die bereits teilzeitbeschäftigt sind. Sie sollen dazu – wie Vollzeitbeschäftigte – ihre bisherige Arbeitszeit halbieren. Auch nach der Vermin- derung ihrer Arbeitszeit müssen sie voll versicherungs- pflichtig, also nicht nur geringfügig beschäftigt, sein. Der zweite Punkt betrifft Erleichterungen bei der Wie- derbesetzung. Wiederbesetzung ist die wichtigste Vor- aussetzung für die Förderung durch das Arbeitsamt. Wenn für den ausscheidenden Beschäftigten ein Ar- beitsloser oder ein neu Ausgebildeter eingestellt wird, dann ist die Förderung unproblematisch. In der Praxis ist dies aber häufig nicht der Fall. Des- halb müssen umfangreiche Wiederbesetzungsketten nachgewiesen werden – mit einem erheblichem Auf- wand für die Betriebe. Künftig wird dieser Nachweis erleichtert. So soll künftig der Nachweis aller Glieder einer Kette nicht mehr zwingend erforderlich sein, die bei der Umsetzung zwischen den in Altersteilzeit gehen- den Mitarbeitern und den neu eingestellten Mitarbeitern eine Rolle spielen. Für kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 50 Arbeitnehmern gehen wir noch einen Schritt weiter, um Bürokratie abzubauen. Bei diesen Unternehmen ist in der Regel davon auszugehen, daß sie im Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines Mitar- beiters in Altersteilzeit einen Arbeitslosen als „Ersatz“ einstellen. Hier wird der Nachweis der Wiederbesetzung einfach unterstellt. Die Wiederbesetzung erfüllen Unter- nehmen mit bis zu 50 Beschäftigten auch durch die An- stellung eines Auszubildenden. Bisher war diese Rege- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 7119 (A) (C) (B) (D) lung auf Unternehmen mit bis zu 20 Arbeitnehmern be- schränkt. Last but not least vereinfacht der Gesetzentwurf die Verfahren, um Altersteilzeit zu beantragen und geneh- migen zu lassen. Das schafft Planungssicherheit bei der Anwendung des Rechts und vermeidet unnötigen Ver- waltungsaufwand. Der Gedanke der Altersteilzeit und die Neuregelung haben vor allem arbeitsmarktpolitische Aspekte. So ge- sehen profitieren davon im Ergebnis besonders jüngere Menschen, die einen Arbeitsplatz suchen. Aber auch äl- teren Beschäftigten bringt die Altersteilzeit einen großen Gewinn. Sie schafft nämlich die Voraussetzungen für mehr Lebensqualität, ein ganz anderer Aspekt, der in der Diskussion häufig vernachlässigt wird. Natürlich können wir heute nur schwer prognostizie- ren, wie häufig Altersteilzeit zukünftig in Anspruch ge- nommen wird. Das hängt sowohl vom Verhalten der Ta- rifparteien als auch der einzelnen Arbeitgeber und Ar- beitnehmer ab. Wir verbessern aber mit dem Gesetzent- wurf die Ausgangsbedingungen, damit Altersteilzeit breiter genutzt werden kann. Deshalb sind wir zuver- sichtlich, daß die Praxis das verbesserte Gesetz auch verstärkt nutzen wird. Die Voraussetzungen dafür wer- den heute geschaffen. Ich hoffe, daß der Gedanke der Altersteilzeit im Anschluß daran viele neue Freunde und Anhänger findet – bei den Tarifparteien, bei den Ver- antwortlichen in den Unternehmen und bei den Be- schäftigten. Jetzt kommt es darauf an, daß alle Verant- wortlichen Werbung machen für dieses Arbeitszeit- Modell. Anlage 4 Erklärung des Abgeordneten Paul K. Friedhoff (F.D.P.) zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2000 – Drucksachen 14/1400, 14/1680, 14/1901 bis 1924 – Tagesordnungspunkt II (74. Sitzung, 26. November 1999, Seite 6833) In der Abstimmungsliste ist mein Name unter den Ja- Stimmen aufgeführt. Ich erkläre, mein Votum lautet „nein“. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 745. Sitzung am 26. No- vember 1999 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: – Gesetz zur Sanierung des Bundeshaushalts (Haushaltssanie-rungsgesetz – HSanG) – Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform – Gesetz über die Änderung währungsrechtlicher Vorschrifteninfolge der Einführung des Euro-Bargeldes (Drittes Euro-Einführungsgesetz – Drittes EuroEG) – Gesetz über die Umwandlung der Deutschen Siedlungs- undLandesrentenbank in eine Aktiengesellschaft (DSL Bank-Umwandlungsgesetz – DSLBUmwG) – Gesetz zur Änderung insolvenzrechtlicher und kreditwesens-rechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Verleihung der Rechts- und Geschäftsfähigkeit andie Internationale Kommission zum Schutze des Rheins(KSRRechtsG) – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1998 zwi-schen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, derRegierung der Französischen Republik, der Regierung derItalienischen Republik und der Regierung des VereinigtenKönigreichs Großbritannien und Nordirland zur Gründungder Gemeinsamen Organisation für Rüstungskooperation (Or-ganisation Conjointe de Coopération en Matière d’Armement)OCCAR (OCCAR-Übereinkommen) – Gesetz zu dem Abkommen vom 5. November 1998 zwischender Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Re-gierung der Arabischen Republik Ägypten über ihre gegen-seitigen Seeschiffahrtsbeziehungen – Zweites Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zumGerichtsverfassungsgesetz Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Innenausschuß – Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für die Un-terlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deut-schen Demokratischen Republik Vierter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für dieUnterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligenDeutschen Demokratischen Republik – 1999 – Drucksachen 14/1300, 14/1577 Nr. 4 – Ausschuß für Kultur und Medien – Erster Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Zukunftder Medien in Wirtschaft und Gesellschaft – DeutschlandsWeg in die Informationsgesellschaft“ gemäß Beschluß desDeutschen Bundestages vom 7. Dezember 1995 zum Thema Meinungsfreiheit – Meinungsvielfalt – Wettbewerb Rundfunkbegriff und Regulierungsbedarf bei den Neu-en Medien – Drucksachen 13/3219, 13/6000, 14/272 Nr. 13 – – Schlußbericht der Enquete-Kommission „Zukunft derMedien in Wirtschaft und Gesellschaft – DeutschlandsWeg in die Informationsgesellschaft“ zum Thema Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft – Drucksachen 13/11004, 14/272 Nr. 181 – Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- geteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Be- ratung abgesehen hat. 7120 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 (A) (C) (B) (D) Ausschuß für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/671 Nr. 2.8Drucksache 14/671 Nr. 2.9Drucksache 14/671 Nr. 2.31Drucksache 14/1276 Nr. 2.24Drucksache 14/1617 Nr. 2.10Drucksache 14/1617 Nr. 2.17Drucksache 14/1617 Nr. 2.21Drucksache 14/1617 Nr. 2.26Drucksache 14/1617 Nr. 2.28Drucksache 14/1617 Nr. 2.34Drucksache 14/1617 Nr. 2.38Drucksache 14/1617 Nr. 2.40Drucksache 14/1617 Nr. 2.41Drucksache 14/1617 Nr. 2.48Drucksache 14/1617 Nr. 2.55Drucksache 14/1617 Nr. 2.56Drucksache 14/1778 Nr. 2.11Drucksache 14/1778 Nr. 2.14 Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich erteile das Wort
    Edmund Stoiber, Ministerpräsident des Freistaates
    Bayern.



Rede von: Unbekanntinfo_outline

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Her-
ren! Der Europäische Rat von Helsinki wird einen
wichtigen Meilenstein setzen. Aus der einst auf Westeu-
ropa beschränkten Gemeinschaft soll ja nun eine ge-
samteuropäische Union werden. Damit wird ein Prozeß
konsequent fortgesetzt, der auf deutscher Seite untrenn-
bar – daran möchte ich heute erinnern – mit der Union
und hier wiederum untrennbar mit den Namen Konrad
Adenauer und Helmut Kohl verbunden ist.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Dieses Werk gilt es zu bewahren.

Ich kann vielen der von Ihnen, Herr Bundeskanzler,
aufgezeigten Positionen zustimmen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Sie zeigten aber in besonderem Maße nur die schönen
Seiten. Von den Problemen, den Herausforderungen und
den Auswirkungen der Osterweiterung für Deutschland
habe ich wenig, um nicht zu sagen: nichts gehört.


(Michael Glos [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

Die Osterweiterung wird nur gelingen, wenn Sie die
Menschen in Deutschland mitnehmen, wenn die Men-
schen in Deutschland diese Erweiterung genauso akzep-
tieren wie die überwältigende Mehrheit in diesem Hohen
Hause.

Der europäische Gipfel wird kein gewöhnlicher Gip-
fel sein. Der frühere Vizepräsident der Europäischen
Kommission, Sir Leon Brittan, hat es sehr treffend for-
muliert: „Die Bedeutung der Osterweiterung ist nur ver-
gleichbar mit dem Abschluß der Römischen Verträge im
Jahre 1957.“ Wir sind uns alle einig – das möchte ich
nachdrücklich unterstreichen –, daß die Osterweiterung
der Europäischen Union politisch, wirtschaftlich, histo-
risch und kulturell notwendig ist. Sie bietet die Chance
zur langfristigen Garantie von Frieden, Freiheit und
Wohlstand in ganz Europa.

Der Kosovo-Konflikt hat die Notwendigkeit einer ge-
nerellen Stabilisierung von Mittel- und Osteuropa ver-
deutlicht. Der Wunsch nach einer Beschleunigung des
Erweiterungsprozesses ist daher verständlich und rich-
tig. Doch machen wir uns nichts vor: Nicht überall – das
wiederhole ich – stößt die Osterweiterung auf helle Be-
geisterung, auch nicht in Deutschland. Deshalb müssen
wir nicht über das „Ob“, sondern über das „Wie“ disku-
tieren. Wir müssen die Akzeptanz der Menschen dafür
gewinnen, und zwar nicht durch Werbesprüche, sondern
durch Aufklärung, Fakten, Konzepte und auch durch
leidenschaftliche Auseinandersetzungen.


(Beifall bei der CDU/CSU)

So wie wir hier über die Auswirkungen der Globali-

sierung diskutieren, so wie wir um Steuer-, um Sozialre-
formen und um Sparkonzepte ringen, so müssen wir of-
fen über die weitere Integration Europas leidenschaft-
lich diskutieren. Die Lösungen, die wir erarbeiten, die
Entscheidungen, die Sie diesen Monat in Helsinki tref-
fen werden, müssen nicht nur in den nächsten zehn Jah-
ren, sondern auch in den nächsten 20, 30 Jahren stim-
men. Es handelt sich in der Tat um eine enorme Wei-
chenstellung.

Durch den Beitritt von zwölf Staaten entsteht eine
andere Europäische Union: nahezu doppelt so viele Mit-
glieder, Vergrößerung der Fläche um die Hälfte, Anstieg
der Bevölkerung um ein Drittel, 20 und mehr Amtsspra-
chen, ein Pro-Kopf-Bruttosozialprodukt der beitretenden
Staaten, das teilweise unter 30 Prozent des EU-Durch-
schnittes liegt – wie im Fall von Bulgarien, Lettland und
Rumänien –, Erhöhung des landwirtschaftlichen Pro-
duktionspotentials um 50 Prozent. Von den Auswirkun-
gen werden auch wir Deutsche massiv betroffen sein.
Natürlich gewinnen wir auf der einen Seite neue Ab-
satzmärkte, aber auf der anderen Seite drohen finanzielle
Mehrbelastungen, ein verstärkter Druck auf unseren Ar-
beitsmarkt und Probleme für die Sicherheit an den
Außengrenzen.

Bundeskanzler Gerhard Schröder

7066 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999


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Die geplante Erweiterung um zwölf Staaten über-
steigt bei weitem die Dimension der früheren Süder-
weiterung um Griechenland, Portugal und Spanien. In
Spanien, das noch heute Leistungen aus dem Kohäsions-
fonds bezieht, lag zur Zeit seines EU-Beitritts, im Jahre
1986, das Pro-Kopf-Bruttosozialprodukt bei immerhin
67 Prozent des Durchschnitts der damaligen Zehner-EG.
Im vergleichbar großen Polen liegt es heute bei
39 Prozent, in Rumänien und Bulgarien bei 27 bzw.
23 Prozent.

Meine Damen, meine Herren, um es noch einmal zu
unterstreichen: Wir sind für die Entscheidung, den Kreis
der Beitrittskandidaten von sechs auf zwölf auszuweiten.
Aber die Erweiterung muß solide geplant und durchge-
führt werden. Ansonsten würden wir nicht den Osten
stabilisieren, was wir bewirken wollen, sondern Gefahr
laufen, durch ihn destabilisiert zu werden. Deswegen ist
dies eine ganz entscheidende Weichenstellung.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Ulrich Heinrich [F.D.P.])


Deshalb sind die Beitrittskriterien des Kopenhage-
ner Gipfels von 1993 von so entscheidender Bedeutung.
Um sich nicht in ein Abenteuer mit ungewissem Aus-
gang zu stürzen, haben damals alle EU-Mitglieder poli-
tische und wirtschaftliche Voraussetzungen für die EU-
Mitgliedschaft formuliert. Darunter besonders wichtig:
die Garantie – das haben Sie erwähnt – von Demokratie
und Rechtsstaat einschließlich Menschenrechte und
Minderheitenschutz. Aber es gibt noch andere Kriterien,
nämlich eine funktionsfähige Marktwirtschaft, die den
Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der
Union standzuhalten vermag, und die Fähigkeit, die aus
einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu
übernehmen.

Wenn nun Beitrittsverhandlungen auch mit Staaten
aufgenommen werden, die von der Erfüllung dieser
Kriterien noch weit entfernt sind, so darf das nicht dazu
führen, die Kopenhagener Beitrittskriterien „intelligent
zu interpretieren“, wie das Romano Prodi vor kurzem
ausgedrückt hat. Das heißt, die Kriterien, vor allem die
zweiten und dritten Kriterien, die wirtschaftlichen Krite-
rien, will man anscheinend innerhalb der Kommission
lockerer angehen. Das halte ich für außerordentlich ge-
fährlich. Hier erwarte ich auch ein klares Wort, daß das
mit Sicherheit nicht geht. Denn das würde letzten Endes
die europäische Integration nicht fördern, sondern sie
langfristig geradezu schwächen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Hans Büttner [Ingolstadt] [SPD]: Popanz!)


Ein Beitritt von Staaten, deren Volkswirtschaften für
den Konkurrenzkampf im Binnenmarkt noch nicht aus-
reichend gerüstet sind, hätte in der Tat dramatische
Schwierigkeiten für diese Staaten zur Folge, aber nicht
nur dort. Er könnte auch das großartige Einigungswerk
in einem Jahrzehnt gefährden. Gerade wir in Deutsch-
land wissen doch, was es bedeutet, wenn völlig unter-
schiedliche Wirtschaftssysteme vereinigt werden sollen.

Zweitens. Bei den Verhandlungen ist Sorgfalt wich-
tiger als Geschwindigkeit. Einen konkreten Beitrittster-

min lehnen auch wir ab. Schon bei den laufenden Bei-
trittsverhandlungen mit den Staaten der sogenannten er-
sten Welle drückt die Kommission zunehmend auf das
Tempo. Zwischen den Vorschlägen der Kommission an
den Rat für eine gemeinsame Verhandlungsposition und
den Verhandlungssitzungen mit den Beitrittskandidaten
liegt oft nicht einmal eine Woche. Da haben die Mit-
gliedstaaten im Rat kaum noch die Gelegenheit, die
Verhandlungsvorschläge der Kommission gründlich zu
prüfen und eigene Interessen einzubringen. Das machen
sie meines Erachtens mit, wenn ich mir die Verhandlun-
gen anschaue. Deswegen stimme ich auch Helmut
Schmidt zu, der vor wenigen Tagen, am 1. Dezember
1999, in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ einen
bemerkenswerten Leserbrief geschrieben hat. Er
schreibt:

Ich sehe mit einer gewissen Sorge, daß der Mi-
nisterrat der Europäischen Union und die Kommis-
sion in Brüssel ziemlich gleichzeitig mit einer gro-
ßen Zahl von beitrittswilligen Ländern verhandeln,
zugleich sehr optimistisch zeitliche Daten anvisie-
ren, ohne sich über die ökonomischen Anpassungs-
probleme ausreichend Klarheit verschafft zu haben.
Wer glaubt, daß nahezu eine Verdopplung der Zahl
der Mitgliedstaaten und eine institutionelle Reform
der Europäischen Union in wenigen Jahren bewäl-
tigt werden kann, der kann für alle Beteiligten
schwere Schäden anrichten.

(Michael Glos [CDU/CSU]: Recht hat er!)


Ich glaube, daß dies genau den Kern der Sorgen trifft,
die wir haben, um das Ganze zu einem großen Erfolg zu
bringen.

Mich konnten Sie lange Zeit als einen sogenannten
Europagegner darstellen, aber das können Sie jetzt nicht
mehr, weil man sich zunehmend bewußt wird, daß es
gewaltige Anforderungen erfordert, um diese Bewälti-
gung zu erreichen.

Meine Damen, meine Herren, „Zeitplan vor Krite-
rien“ lehnen wir ab. Jeder Beitrittskandidat bestimmt das
Tempo durch die Erfüllung der Kriterien für sich selbst.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Drittens. Wo nötig, brauchen wir Übergangsfristen

für die Beitrittskandidaten, aber auch für uns. Das Deut-
sche Institut für Wirtschaftsforschung schätzt, daß bis zu
1,2 Millionen Personen in der heutigen Europäischen
Union eine Arbeitsstelle suchen werden. Eine solche
Entwicklung wäre vor allem für unsere Grenzregionen
dramatisch, aber nicht nur für sie. Daher brauchen wir
angemessene Übergangsfristen. Das ist weder anstößig
noch neu. Ich weise darauf hin, daß 1986 beim Beitritt
von Spanien und Portugal immerhin eine siebenjährige
Übergangsfrist für die Arbeitnehmerfreizügigkeit ver-
einbart worden war.
Das war sicherlich noch eine geringere Problematik, als
wir sie heute haben. Deswegen glaube ich, daß die Bun-
desregierung auch dafür sorgen muß, daß in diesen
Punkten auch deutsche Interessen wirkungsvoll in die
Verhandlungen eingebracht werden.

Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber (Bayern)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 7067


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Beherzigen Sie auch das, was Ihnen Ihre neue euro-
papolitische Beraterin, Frau Wulf-Mathies, ins Stamm-
buch schreibt! Sie sagt:

Wir Deutsche treffen vielfach europapolitische Ent-
scheidungen, ohne das deutsche Interesse auch nur
definiert zu haben … Auch der neuen Regierung
fehlt es noch an einem Kompaß.

Wenn das Ihre Beraterin sagt, dann habe ich dem nichts
mehr hinzuzufügen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Aber nicht nur die Beitrittskandidaten sind gefordert.

Auch die Europäische Union selbst muß sich beitrittsfä-
hig machen. Für eine Erweiterung der Europäischen
Union auf bis zu 27 Staaten brauchen wir substantielle,
institutionelle und inhaltliche Reformen. Da kann man
sich nicht wegen angeblichen Zeitdrucks im wesentli-
chen auf einige institutionelle Fragen beschränken. Sie
haben auch heute wieder gesagt, man könne im Grunde
nur die drei wichtigsten, die „leftovers“, angehen. Le-
diglich eine neue Stimmengewichtung im Rat, eine Än-
derung der Größe der Kommission und verstärkt Mehr-
heitsentscheidungen werden nicht ausreichen, damit die
Europäische Union auch nach der Osterweiterung noch
funktioniert.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Wissen Sie, Sie können sich nicht darum herummo-

geln. Es ist in der Tat ein Problem, wenn man es auf die-
se drei wichtigen Dinge begrenzt und nicht weitergeht.
Das kommt mir so vor wie bei Mika Häkkinen, der bei
einem Rennen mit großer Schnelligkeit an die Boxen
herangefahren und dann auf drei Reifen gestartet ist.
Man hat ja gesehen, was aus ihm in diesem Rennen ge-
worden ist.


(Beifall bei der CDU/CSU – Bundeskanzler Gerhard Schröder: Der ist Weltmeister geworden! – Heiterkeit)


Auch die Kommission und das Europäische Parla-
ment treten dafür ein, den Auftrag der Regierungskon-
ferenz auszuweiten. Die von der Kommission befragten
„drei Weisen“ haben eine umfassendere Reform vorge-
schlagen, aber leider in die falsche Richtung. Sie wollen
das EG-Vertragssystem zweiteilen. Im ersten Teil sollen
die Grundsätze niedergelegt werden, im zweiten Teil die
einzelnen Politikbereiche. Dieser zweite Teil, der letzt-
lich die Einzelkompetenzen der Europäischen Union
enthält, soll in einem gemeinschaftsautonomen Verfah-
ren geändert werden können. Das heißt, allein die Ge-
meinschaftsorgane würden dann zum Beispiel mehrheit-
lich bestimmen, ob die Europäische Union gemein-
schaftsweite Steuern erheben darf. Ich glaube, daß das
viel zu wenig debattiert wird. Das wäre in der Tat die
Entmachtung der nationalen Parlamente. Das wäre die
Entmachtung des Deutschen Bundestages. Die Kompe-
tenzkompetenz läge dann bei der Europäischen Union.
Das wäre meines Erachtens ein Stück europäischer Staat
durch die Hintertür.


(Günter Gloser [SPD]: Das ist doch Horror!)


– Dann müssen Sie auch etwas dazu sagen, ob Sie
akzeptieren, daß künftig in wichtigen Bereichen nur
noch der Ministerrat und das Europäische Parlament
entscheiden. Dann müssen Sie etwas dazu sagen, ob Sie
akzeptieren, was Dehaene will,


(Joachim Poß [SPD]: Sie kennen doch das Grundgesetz! Art. 21 Abs. 3!)


nämlich daß es letzten Endes keine Ratifizierungspflicht
der nationalen Parlamente mehr gibt. Dann entledigen
Sie sich großer Aufgaben. Ich halte das in der Tat für ein
Problem.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Eine gewaltig vergrößerte Europäische Union und
eine gleichzeitig fortschreitende Vertiefung hin zu ei-
nem Bundesstaat Europa, das paßt für mich nicht zu-
sammen. Das ist – ich sage das ganz offen –, als ob zwei
Züge mit vollem Tempo aufeinander zurasen, aber leider
auf dem gleichen Gleis. In einer so enorm erweiterten
und so heterogenen Europäischen Union der 27 können
zwangsläufig nicht alle Aufgaben erledigt werden, wie
es in einer Europäischen Union der 6 oder 15 noch
denkbar war.

Die Osterweiterung wird die Europäische Union dazu
zwingen, sich auf die Aufgaben zu konzentrieren, die
nur von Europa erledigt werden können. Sie wird uns
dazu zwingen, das Subsidiaritätsprinzip endlich ernst
zu nehmen.


(Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Sehr richtig!)


Der Konflikt zwischen Vertiefung und Erweiterung
läßt sich nur dadurch lösen, daß sich Europa auf die we-
sentlichen Aufgaben beschränkt, für diese aber das not-
wendige Instrumentarium erhält. Das ist für mich der
entscheidende Punkt, Herr Bundeskanzler. Ich bedauere
es außerordentlich, daß in Helsinki nur über die drei in-
stitutionellen Fragen diskutiert und entschieden werden
soll. Denn neben einer Definition der europäischen Auf-
gaben und Interessen brauchen wir zuallererst eine klare
Beschreibung der europäischen Kompetenzen. Wenn
die Mitgliedsstaaten Mehrheitsentscheidungen akzeptie-
ren sollen, dann müssen sie wissen, worüber eigentlich
entschieden werden soll.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Karlheinz Guttmacher [F.D.P.])


Ich möchte einmal ein aktuelles Beispiel nennen:
Hätte sich jemand im Deutschen Bundestag bei der Zu-
stimmung zu den EG-Verträgen vorstellen können, daß
der Europäische Gerichtshof für Europa in Anspruch
nimmt, das nationale Thema „Frauen in der Bundes-
wehr“ allein unter dem Gesichtspunkt der Chancen-
gleichheit von Mann und Frau im Arbeitsleben zu
regeln? Wir würden in dieser Frage hier im Deutschen
Bundestag mit Sicherheit eine leidenschaftliche Debatte
führen. Ich bin mir nicht sicher, ob es dabei verfas-
sungsändernde Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat
gäbe. Aber wenn der Generalanwalt das so vertritt und
der Europäische Gerichtshof das letztlich so entscheidet,

Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber (Bayern)


7068 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999


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dann zeigt das, daß Kompetenzen auf Europa überge-
gangen sind – ohne daß man sich groß damit befaßt
hat –, die man so eigentlich nicht auf Europa übertragen
wollte. Denn dies zu entscheiden ist zunächst einmal
eine nationale Aufgabe, die nur vor dem Hintergrund der
Geschichte Deutschlands verständlich ist. Verfassungs-
bestimmungen sollten nicht so ohne weiteres über eine
Vertragsbestimmung auf europäischer Ebene, die sehr
weit ausgelegt wird, ausgehebelt werden. Das ist genau
der Punkt, um den es geht.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Herr Bundeskanzler, Sie loben das Ergebnis des Ber-

liner Gipfels

(Beifall des Abg. Günter Gloser [SPD] – Zuruf von der SPD: Mit Recht!)

und verschweigen, was heute schon allgemeine Meinung
ist: daß nachgebessert werden muß, was in Berlin bei
der Verabschiedung der Agenda 2000 versäumt worden
ist, nämlich die gemeinsame Agrarpolitik und die EG-
Strukturpolitik so zu reformieren, daß die Osterweite-
rung kein finanzielles Hasardspiel wird.

Sie vertreten hier mit großer Verve die Osterweite-
rung. Da sind wir nicht auseinander. Aber wie paßt das
zusammen mit dem, was damals in Berlin beschlossen
worden ist? Nach dem Beschluß von Berlin belaufen
sich die Gesamtausgaben für die Europäische Union der
15 im Zeitraum von 2000 bis 2006 auf 682 Milliarden
Euro. Für die Osterweiterung werden demgegenüber nur
68,5 Milliarden Euro angesetzt. Mit diesen Beträgen
können Sie das Ziel einer raschen Erweiterung um zwölf
Staaten sicherlich nicht oder nur unter größten Belastun-
gen erreichen. Es geht aber darum, die Belastungen zu
minimieren, damit das Ziel nicht zerbröselt wird. Das ist
die entscheidende Frage.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Sie haben hier gerade noch einmal angekündigt, in
Helsinki die Schaffung eines wirksamen europäischen
Arms in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik als
bedeutsame Aufgabe Europas in Angriff zu nehmen.


(Zuruf von der SPD: Das ist richtig!)

– Das ist richtig. – Aber dieses Ziel steht wiederum in
einem fundamentalen Kontrast zur Realität Ihrer Sicher-
heitspolitik. Sie tragen mit Ihren Milliardenkürzungen
bei den Investitionen der Bundeswehr natürlich die Ver-
antwortung dafür, daß der technologische Rückstand der
Bundeswehr gegenüber anderen NATO-Partnern, vor
allen Dingen den Vereinigten Staaten und Großbritan-
nien, in den nächsten Jahren immer größer wird. Sie
sprechen von neuen Strukturen für ein europäisches Kri-
senmanagement und einer europäischen Eingreiftruppe.
Aber mit Ihrer Sicherheitspolitik werden wir in
20 Jahren immer noch die Amerikaner brauchen, um
deutsche Soldaten aus den Krisenherden wieder heraus-
zuholen.

Es paßt nicht zusammen: hehre Worte in der französi-
schen Nationalversammlung, hehre Worte auf der euro-
päischen Ebene, hehre Worte auf dem Gipfel, aber hier

das Gegenteil zu tun, die technologische Ausrüstung der
Bundeswehr weiter ganz entscheidend zu schwächen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Zwischen Worten und Taten, zwischen dem, was man
sagt, und dem, was man tut, sollte immer eine Dek-
kungsgleichheit bestehen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. – Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich glaube, daß Sie im Grunde genommen ein biß-
chen verkennen, welche Probleme gerade für die natio-
nalen Parlamente entstehen. Ich glaube, daß Mehrheits-
entscheidungen in Europa – ich bleibe dabei –, die wir
brauchen, nur getroffen werden können, wenn man ge-
nau weiß, welche Kompetenz das Europäische Parla-
ment, welche Kompetenz die Europäische Kommission
und welche Kompetenz die nationalen Parlamente
haben.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Hier gibt es gegenwärtig eine sehr wuchernde Ent-

wicklung. Ich glaube, daß ernsthaft darüber debattiert
werden muß, ob es einen Sinn macht, daß im Prinzip
immer mehr Entscheidungen auf europäischer Ebene
getroffen werden, ohne daß man den Rahmen genau
festgelegt hat, die die Menschen im Grunde genommen
nicht nachvollziehen können.


(Günter Gloser [SPD]: Sie können es nicht nachvollziehen!)


Ich glaube, daß wir eine genaue Abgrenzung brau-
chen. Das ist für mich der entscheidende Punkt. Auch
Sie wollen ein Europa der Subsidiarität. Aber der Be-
griff der Subsidiarität wird in Europa natürlich unter-
schiedlich ausgelegt. Die Briten und die Franzosen ver-
stehen unter Subsidiarität etwas anderes als wir Deut-
schen. Deswegen können wir den Begriff der Subsidia-
rität letzten Endes nur konkretisieren, wenn wir in Euro-
pa über die „leftovers“ hinaus wirkliche Kompetenzab-
grenzungen erreichen und deutlich machen, welches
eine regionale, welches eine nationale und welches eine
europäische Aufgabe ist. Ich bin für Erweiterungen der
europäischen Kompetenz – ich glaube, darüber gibt es
hier keine Meinungsverschiedenheiten – in der Asyl-
politik, in der Sicherheitspolitik, in der Außenpolitik und
in der Verteidigungspolitik. Hier brauchen wir zwei-
felsohne ein Mehr an Europa. Aber in der Frage des
Katastrophenschutzes und der Fremdenverkehrspolitik
brauchen wir ein Weniger an Europa. Wir brauchen eine
vernünftige Abgrenzung und keinen Mischmasch. Dar-
um geht es.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. – Lothar Mark [SPD]: Nach Ihrer Rede können Sie nicht mehr meinen, was Sie wollen!)


Es geht um die Frage: Wie bauen wir dieses neue
Europa, das mit viel mehr Staaten eine wuchtige Ebene
sein soll, und zwar eine Ebene, die zusammenwächst
und unsere Interessen über Europa in der Welt deutlich

Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber (Bayern)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1999 7069


(A) (C)



(B) (D)


machen kann? Aber dieses Gebilde muß in sich eini-
germaßen homogen sein. Es muß klar sein, wer was ent-
scheidet. Dies habe ich sehr vermißt. Ich bedaure sehr,
daß Sie all das, was im Parlament und auch im Bundes-
rat von allen Ministerpräsidenten gefordert wird, näm-
lich eine deutliche Kompetenzabgrenzung zu erreichen,
überhaupt nicht angehen.

Ich weiß, daß die Europäische Kommission von einer
Kompetenzabgrenzung überhaupt nichts hält. Ich weiß,
daß die meisten Mitgliedstaaten von einer Kompetenz-
abgrenzung überhaupt nichts halten. Aber ich glaube,
daß eine solche notwendig ist, damit man weiß, was in
diesem Parlament Sache ist, was in diesem Parlament
entschieden wird und was im Europäischen Parlament
entschieden wird.


(Lothar Mark [SPD]: Weshalb haben Sie es nicht erreicht?)


Dieses Durcheinander ist eine schlechte Ausgangslage
für eine weitere Integration Europas. In diesem Sinne
bitte ich Sie und fordere Sie auf, in Helsinki dafür ein-
zutreten.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abge ordneten der F.D.P.)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich erteile dem Kol-
    legen Joachim Poß, SPD-Fraktion, das Wort.