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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/76 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 76. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 1999 I n h a l t : Erweiterung der Tagesordnung ........................ 6925 A Absetzung der Tagesordnungspunkte 4 und 6a. 6926 A Tagesordnungspunkt 3: a) Vereinbarte Debatte zur Behinderten- politik.......................................................... 6926 A b) Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Die Integra- tion von Menschen mit Behinderun- gen ist eine dringliche politische und gesellschaftliche Aufgabe (Drucksache 14/2237) ...................................................... 6926 A c) Beschlußempfehlung des Petitionsaus- schusses: Sammelübersicht 94 zu Peti- tionen (Novellierung des Pflegeversiche- rungsgesetzes im Rahmen der vollstatio- nären Pflege) (Drucksache 14/1982) .......... 6926 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Claudia Nolte, Birgit Schnieber-Jastram, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion CDU/CSU: Alte Versprechen nicht erfüllt und neue Wege nicht gegangen – Bilanz der Be- hindertenpolitik (Drucksache 14/2234) .... 6926 B Walter Riester, Bundesminister BMA.............. 6926 C Dr. Ilja Seifert PDS....................................... 6927 B Claudia Nolte CDU/CSU.................................. 6929 B Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.......................................................... 6932 D Dr. Ilja Seifert PDS....................................... 6933 B Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. ....................... 6934 D Dr. Ilja Seifert PDS .......................................... 6936 C Karl-Hermann Haack (Extertal) SPD............... 6938 B Hubert Hüppe CDU/CSU............................. 6939 D Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU................ 6941 C Karl-Hermann Haack (Extertal) SPD............... 6942 A Karl-Josef Laumann CDU/CSU....................... 6942 C Dr. Ilja Seifert PDS ...................................... 6943 B Karl-Hermann Haack (Extertal) SPD............... 6944 D Karl-Josef Laumann CDU/CSU....................... 6945 B Andrea Fischer, Bundesministerin BMG......... 6946 A Detlef Parr F.D.P. ............................................ 6947 B Dr. Ilja Seifert PDS ...................................... 6947 C Regina Schmidt-Zadel SPD.............................. 6948 C Karl-Josef Laumann CDU/CSU................... 6949 D Matthäus Strebl CDU/CSU .............................. 6951 A Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ......................................................... 6952 D Silvia Schmidt (Eisleben) SPD ........................ 6953 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Friedrich (Erlangen), Angelika Volquartz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Eckpunkte für eine BAföG- Reform (Drucksache 14/2031) .................. 6955 D in Verbindung mit II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 1999 Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Abgeordneten Cornelia Pieper, Jürgen W. Möllemann, weiteren Abgeordneten und der Frak- tion F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Drucksache 14/2253) ................................. 6956 A Angelika Volquartz CDU/CSU ........................ 6956 A Brigitte Wimmer (Karlsruhe) SPD ................... 6958 A Angelika Volquartz CDU/CSU .................... 6958 D Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU . 6960 A Brigitte Wimmer (Karlsruhe) SPD ................... 6960 B Cornelia Pieper F.D.P. ..................................... 6960 C Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.......................................................... 6962 A Cornelia Pieper F.D.P ................................... 6963 B Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU.................... 6964 B Maritta Böttcher PDS ....................................... 6965 D Thomas Rachel CDU/CSU............................... 6966 D Maritta Böttcher PDS ................................... 6968 C Wolf-Michael Catenhusen, Parl. Staatssekre- tär BMBF .......................................................... 6969 A Cornelia Pieper F.D.P. ................................. 6970 A Angelika Volquartz CDU/CSU .................... 6971 C Tagesordnungspunkt 16: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Protokoll vom 29. November 1996 aufgrund von Artikel K.3 des Ver- trags über die Europäische Union betref- fend die Auslegung des Übereinkom- mens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemein- schaften durch den Gerichtshof der Euro- päischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung (EG-Finanzschutz- Auslegungsprotokollgesetz) (Drucksache 14/2120) ...................................................... 6973 A b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Gel- tungsdauer des Internationalen Kaffee- Übereinkommens von 1994 (Drucksache 14/2125) ...................................................... 6973 A c) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Ro- sel Neuhäuser, Petra Pau und der Fraktion PDS: Schaffung der gesetzlichen Vor- aussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für lange in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer (sog. Altfallregelung) (Drucksache 14/2066)................................. 6973 A d) Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1999 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 12 26 Titel 732 01 – Baumaßnahmen zur Unterbringung der Bundesregie- rung außerhalb des Parlamentsviertels in Berlin – in Höhe von 105 Mio. DM und bei Kapitel 12 26 Titel 526 45 – Planungskosten für Baumaßnahmen außerhalb des Parlamentsviertels in Berlin – in Höhe von 15 Mio. DM (Drucksache 14/1809)................................. 6973 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Zweiten Eigentumsfristengesetzes (Drucksache 14/2250) ...................................................... 6973 B b) Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Fortsetzung der Berichterstattung der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit (Drucksache 14/2238)................................. 6973 C Tagesordnungspunkt 17: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Sta- tistiken der Schiffahrt und des Güter- kraftverkehrs (Drucksachen 14/1829, 14/2251) ...................................................... 6973 D b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sonder- vermögens für das Jahr 2000 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 2000) (Drucksa- chen 14/1929, 14/2257) .............................. 6974 A Rolf Kutzmutz PDS (Erklärung nach § 31 GO) ................................................................... 6974 B c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Sechsten Gesetzes zur Än- derung des Gemeindefinanzreformge- setzes (Drucksachen 14/2095, 14/2252)..... 6975 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 1999 III d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Ände- rungsantrag der Abgeordneten Monika Balt, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion PDS zu dem Antrag der Fraktionen SPD, CDU/ CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS: Weitergeltung von Ge- schäftsordnungsrecht (Drucksache 14/1, 14/3, 14/2008) ............................................. 6975 B e) Beschlußempfehlung des Haushaltsaus- schusses zu der Unterrichtung durch die
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    ————— *) Anlage 3 Berichtigung 75. Sitzung, Seite 6902 D, zweiter Absatz: Der vierte Satz ist wie folgt zu lesen: „Diese Politik, eingebettet in weltpolitische Verände- rungen, hat es möglich gemacht, daß die Bundeswehr einschließlich NVA von 680 000 auf 340 000 Mann reduziert wurde.“ Vizepräsidentin Petra Bläss Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 1999 7053 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 2.12.99 * Bauer, Wolf CDU/CSU 2.12.99 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2.12.99 Behrendt, Wolfgang SPD 2.12.99 * Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 2.12.99 * Bodewig, Kurt SPD 2.12.99 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 2.12.99 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 2.12.99 * Büttner (Schönebeck), Hartmut CDU/CSU 2.12.99 Bulling-Schröter, Eva-Maria PDS 2.12.99 Bulmahn, Edelgard SPD 2.12.99 Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2.12.99 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 2.12.99 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 2.12.99 Fritz, Erich G. CDU/CSU 2.12.99 Fuchs (Köln), Anke SPD 2.12.99 Gebhardt, Fred PDS 2.12.99 Graf (Friesoythe), Günter SPD 2.12.99 Gröhe, Hermann CDU/CSU 2.12.99 Großmann, Achim SPD 2.12.99 Frhr, von Hammerstein, Carl-Detlev CDU/CSU 2.12.99 Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 2.12.99 Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 2.12.99 * Jäger, Renate SPD 2.12.99 * Jung (Düsseldorf), Volker SPD 2.12.99 Kemper, Hans-Peter SPD 2.12.99 Dr. Kolb, Heinrich L. F.D.P. 2.12.99 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 2.12.99 Dr. Leonhard, Elke SPD 2.12.99 Leutheuser-Schnarren- berger, Sabine F.D.P. 2.12.99 Lintner, Eduard CDU/CSU 2.12.99 * Lörcher, Christa SPD 2.12.99 * Lotz, Erika SPD 2.12.99 * Dr. Lucyga, Christine SPD 2.12.99 * Maaß (Wilhelmshaven), Erich CDU/CSU 2.12.99 * Neuhäuser, Rosel PDS 2.12.99 Neumann (Gotha), Gerhard SPD 2.12.99 * Ohl, Eckhard SPD 2.12.99 Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Pau, Petra PDS 2.12.99 Ronsöhr, Heinrich- Wilhelm CDU/CSU 2.12.99 Rühe, Volker CDU/CSU 2.12.99 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 2.12.99 Scharping, Rudolf SPD 2.12.99 Scheffler, Siegfried SPD 2.12.99 Schily, Otto SPD 2.12.99 Schloten, Dieter SPD 2.12.99 * Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 2.12.99 * von Schmude, Michael CDU/CSU 2.12.99 * Schröder, Gerhard SPD 2.12.99 Schulz (Leipzig), Werner BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2.12.99 Siebert, Bernd CDU/CSU 2.12.99 * Simm, Erika SPD 2.12.99 Störr-Ritter, Dorothea CDU/CSU 2.12.99 Ulldall, Gunnar CDU/CSU 2.12.99 Wagner, Hans Georg SPD 2.12.99 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 2.12.99 Wieczorek (Duisburg), Helmut SPD 2.12.99 Wolf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2.12.99 Zierer, Benno CDU/CSU 2.12.99 * ————— * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Verena Wohlleben (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Ände- rungsantrag der Fraktion F.D.P. zu Abschnitt I des Antrages: Einsetzung eines Untersuchungs- ausschusses – Drucksache 14/2247 (Tagesord- nungspunkt 5) Meine Name ist in der Abstimmungsliste nicht aufge- führt. Ich erkläre, daß mein Votum Nein lautete. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlußempfehlung: Novel- lierung des Eigenheimzulagengesetzes (Tages- ordnungspunkt 12) Dieter Grasedieck (SPD): Die Förderung von Eigen- heimen und Altbausanierungen sind wichtige Ziele so- zialdemokratischer Politik. Beide Ziele erreicht unsere 7054 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 1999 (A) (C) (B) (D) SPD/Grüne-Koalition durch kombinierte Förderwege des Bundes und der Länder. So fördert der Bund eine Familie mit 2 Kindern mit 64 000 DM bei einem Neubau und 44 000 DM bei einem Altbau direkt in den ersten 8 Jahren. Zusätzlich fördert unsere Koalitionsregierung Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen und Maß- nahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes in den neuen Bundesländern mit 520 Millionen DM und in den alten Bundesländern mit 80 Millionen DM. Weiterhin unterstützen wir die Eigentumsbildung durch unsere steuerlichen Entlastungen für den Kleinverdiener und den Mittelstand. Durch unsere Steuerreform entlasten wir einen Fami- lienvater mit zwei Kindern mit einem durchschnittlichen Einkommen um 3 000 DM. Das Nettoeinkommen eines Durchschnittshaushaltes ist in diesem Jahr auf 5 020 DM gestiegen. Ein Ergebnis unserer Politik. Klein- und mit- telständische Unternehmungen profitieren im Jahre 2001 von der Unternehmensteuerreform unserer Koalitions- regierung. Die Damen und Herren von der Opposition haben 16 Jahre über Unternehmensteuer und Steuer- reform gesprochen, wir realisieren. Für ihre Altersvorsorge sanieren viele Bürgerinnen und Bürger ihren Altbau oder kaufen eine Eigentums- wohnung. Die Ziele Altersvorsorge und Eigentumsför- derung werden durch unsere Maßnahmen erreicht. Durch Ihren PDS-Antrag wollen Sie die Sanierung der Altbauten beschleunigen. Sie wollen die älteren Woh- nungsbestände pflegen, um weniger neue Flächen zu verbrauchen. – Diese Forderung teilen wir! Dieses Pro- blem ist von den Ländern seit Jahren erkannt worden. So bietet seit 15 Jahren die Koalitionsregierung SPD/Grüne in NRW den Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche För- derwege für Altbauten an. Alleine in meinem Wahlkreis förderte die Stadt Bottrop von 1996 bis heute Altbauten mit 43 Millionen DM. An Emscher, Lippe und Rhein sind viele Eigentümer stolz auf ihr renoviertes Elternhaus. Aus Schandflecken sind Schmuckstücke geworden. Die Innenstädte von Bottrop, Moers, Herne oder Hattingen sind zum Teil flä- chendeckend mit den Landesförderungen renoviert wor- den. Hier treffen sich Alt und Jung auch am Sonntag zum Schaufensterbummel oder bei Innenstadtaktionen. Unsere Städte leben durch solche Maßnahmen. Die NRW-Landesregierung fördert Altbauwohnun- gen bis zu 1 100 DM pro qm. Für eine 91 qm große Wohnung erhält der Besitzer 100000 DM zinsfreies Darlehen. Mit dieser Summe können sanitäre Anlagen ebenso wie Rampen für Rollstuhlfahrer errichtet werden. Der Eigentümer, die Eigentümerin verbessert den Schallschutz ebenso wie die Elektroinstallation. Die Wärmedämmung kann erneuert und neue Öl- oder Gas- heizungen können eingebaut werden. Die Ergebnisse dieser guten Wohnungspolitik sind in den Städten NRW zu besichtigen. Besuchen Sie unsere Städte! Sie sind herzlich eingeladen. Ähnliches gibt es in anderen Ländern. Durch diese Maßnahmen fördern wir aber alle Alt- bauwohnungen. Der PDS-Antrag berücksichtigt nur die Altbauten bei Neuerwerb. Ein einheitliches Stadtbild erreichen Sie nicht durch diese punktuelle Förderung. Die Gefahr eines Flicken- teppichs – renovierte Altbauten und zerfallene Häuser – ist denkbar. Diese Gefahr verhindern wir durch unsere kombinierte Land-Bund-Förderung. In Ihrem Antrag fördern Sie Altbauten nur, wenn der Sanierungsaufwand den Verkehrswert übersteigt. Wie wollen Sie den Sanierungsaufwand bestimmen? Wer be- stimmt die möglichen maximalen Preise für die Hei- zung, für die Hausisolierung oder für das Bad? Jeder Architekt kann bei einem Altbau einen höheren Sanierungsaufwand berechnen. Viele alte Katen und alte Häuser können durch Ihren Antrag zu Luxuswohnungen saniert werden. Sie bereiten den Steuer- und Geldjong- leuren den Weg. Sie wissen ja, diese Jongleure sagen auch dann nicht die ganze Wahrheit, wenn es gar nicht nötig ist. Sie trainieren einfach ständig, Stunde für Stunde. Zusammenfassend sage ich: 1. Die Probleme des Antrages werden seit Jahren durch die kombinierten Förderwege des Bundes und der Länder verbessert. 2. Die Bürokratie wird durch diesen PDS-Antrag un- nötig erhöht. 3. Die Finanzämter und Finanzgerichte werden noch stärker belastet. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Dr. Michael Meister (CDU/CSU): Die Wohneigen- tumspolitik gehört zu den wichtigen politischen Berei- chen – auch über den Horizont der Baupolitik hinaus –, denen die Gefahr droht, unter die Räder eines ideolo- gisch einseitig ausgerichteten rotgrünen Politikentwurfs zu kommen. Denn seit dem Antritt der Regierung Schröder haben die Baupolitiker der Regierungskoali- tion, wenn nicht tatenlos, dann auf jeden Fall erfolglos zugesehen, wie das erfolgreiche Instrument der Eigen- heimzulage durchlöchert und damit insgesamt in Frage gestellt wird. In der Soll/Ist-Bilanz dieser Regierung müssen wir auch an dieser Stelle rote Zahlen schreiben, zum Schaden der potentiellen Bauherren, zum Schaden der Familien und ihren Kindern, zum Schaden der deut- schen Bauwirtschaft und zum Schaden unserer Volks- wirtschaft. Es ist nicht überraschend, daß Wohneigentumsförde- rung nicht zu den zentralen Positionen der Politik der Fraktion der PDS gehört. Allein die Verwendung der Be- zeichnung „Zwangsprivatisierung“ signalisiert das gebro- chene Verhältnis der SED-Nachfolger zum Eigentum. Der Vorschlag in Punkt 1, den Bestandserwerb zu verbes- sern, ist alles andere als seriös. Denn der Finanzierungs- vorschlag ist ja bereits für die Wohngeldnovelle verplant. Mehr als bemerkenswert ist allerdings, daß sich PDS und Regierungsfraktionen dabei treffen, die Einkommens- grenzen für die Eigenheimzulage zu senken. Dies wider- spricht vielen Aussagen der Baupolitiker vor der Bun- destagswahl, dies widerspricht auch den Vereinbarungen der Koalition für diese Wahlperiode, steht aber durchaus in der Tradition von baupolitischen Entscheidungen im ersten Jahr ihrer Regierung. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 1999 7055 (A) (C) (B) (D) Der Baubereich dient der Bundesregierung offenkun- dig in erster Linie als Steinbruch zur Erfüllung allge- meiner kurzfristiger haushaltspolitischer Zielvorgaben. Statt die vorhandenen und in der Praxis bewährten Instrumente sinnvoll weiterzuentwickeln und in eine schlüssige und zukunftsgerechte politische Gesamtstra- tegie zu stellen, werden – wie das Beispiel der Eigen- heimzulage zeigt – willkürliche Veränderungen vorge- nommen, die dieses Wohnbauförderungsinstrument zu einem immer stumpferen Schwert machen. Das hat mit der Streichung der Vorkostenpauschale im Steuergesetz 1999 angefangen, damit haben sie die Bauherren in der schwierigsten Phase der Finanzierung an der empfind- lichsten Stelle getroffen. Und sie haben – in bemer- kenswerter Übereinstimmung in der Sache mit der Frak- tion der PDS – im Haushaltssanierungsgesetz die Ein- kommensgrenzen der Eigenheimzulage reduziert und damit einen beachtlichen Teil an zulagenberechtigten Empfängern ausgeschlossen. Die Behauptung, damit würden Mitnahmeeffekte ausgeschlossen, paßt ins Bild dieser ziellosen Diskussion, die in dem Vorschlag gip- felt, die Eigenheimzulage von den Empfängern wieder zurückzufordern. Hier wird die Vorstellung öffentlich, hinter jedem Hausbauer verstecke sich ein grinsender Kapitalist und Spekulant, dem man ohne Probleme – wenn es sein muß auch über eine erhöhte Erbschaft- steuer – einen weiteren Teil seines vermeintlichen Reichtums wegnehmen kann. All dies ist im Grunde nur Zeugnis dafür, daß Sie den Sinn dieses Instruments der Wohneigentumsförderung nicht erkennen bzw. nicht ak- zeptieren wollen. Ich kann nur davon warnen, dem- nächst in den Reihen der Koalition auch noch eine De- batte über die Einschränkung der Förderung des Bauspa- rens loszutreten. Gerade in Ballungsräumen wird die von PDS und Regierungsfraktionen getragene Reduzierung der Ein- kommensgrenzen besondere Probleme für den Wohnei- gentumserwerb mit sich bringen. Denn tendenziell ste- hen dort höheren Einkommen auch deutlich höhere Kosten gegenüber. Eine Folge davon könnte eine zu- sätzliche Abwanderung in das Umfeld der Zentren sein. Dies bewirkt strukturelle Veränderungen in den Zentren, die Sie auch mit den höheren Belastungen der ländlichen Räume in der sogenannten Ökosteuer nicht aufwiegen können. Für den Großteil der Bauherren ist die Entscheidung für den Erwerb von Wohneigentum eine Entscheidung mit weitreichenden und über Jahrzehnte bestimmenden finanziellen Folgen. Hier ist vor allem Verläßlichkeit der Rahmenbedingungen und Vertrauen in die Politik gefor- dert. Insbesondere diese Tugenden kann man im Regie- rungshandeln kaum finden. Trotz allen materiellen Wohlstands liegt Deutschland im europäischen Vergleich der Wohneigentumsquote im hinteren Drittel. Nur etwa 40 Prozent aller Deutschen wohnen im Eigentum. Das Ziel der Unionsfraktion, die Wohneigentumsquote mittelfristig auf über 50 Prozent anzuheben, ist keinesfalls ein Selbstzweck. Dieses Ziel ist gesellschaftspolitisch wohl erwogen und begründet. Denn der Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums ist neben der gesetzlichen Rentenversicherung faktisch die zweite Säule der Altersvorsorge. Unter den Möglich- keiten außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung ist sie im übrigen auch das verläßlichste Instrument: Auch bei den ungünstigsten wirtschaftlichen Entwicklungen bleibt dem Eigenheimbesitzer auf jeden Fall der Miet- vorteil, den man mit durchschnittlich 700 DM/Monat sicher nicht zu hoch ansetzt. Würde man also die Politik zur Förderung des Wohn- eigentums in den Rahmen einer politischen Gesamtstra- tegie stellen, müßte man im Sinne der privaten Vorsorge für das Alter alles tun, um möglichst vielen diese Vor- sorge zu ermöglichen und tunlichst alles unterlassen, was diesem Ziel zuwiderläuft. Ihre praktische Politik steht auch in diesem Punkt in eklatantem Widerspruch zu Geist und Buchstaben des Koalitionsvertrags. Im Gegensatz hierzu hat die Union in der vergange- nen Wahlperiode mit der Umstellung des bisherigen § 10 e EStG auf die Eigenheimzulage diesem Ziel Rech- nung getragen. Der Erfolg dieser Umstellung war gera- dezu phänomenal. Denn die – vom jeweiligen Steuersatz unabhängige – Eigenheimzulage hat den Kreis mögli- cher Bauherren deutlich erweitert. Die Tatsache, daß von 1996 bis 1998 der Eigenheimbau im Bereich der alten Bundesländer um 40 Prozent und im Bereich der jungen Bundesländer gar um 50 Prozent gestiegen ist, unterstreicht dies in aller Deutlichkeit. Seit Einführung der Eigenheimzulage bis zum Mai 1999 gab es für den Neubauerwerb etwa 540 000 Förderfälle, für den Be- standserwerb etwa 700 000 Förderfälle und für die Kin- derkomponente 760 000 Förderfälle. Kann die Bilanz ei- ner Gesetzesnovelle beeindruckender sein? Daß diese politische Entscheidung maßgeblich von der Politik der stabilen D-Mark und den darauf folgen- den historisch niedrigen Zinsen flankiert war, sei nicht nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Die positive Entwicklung des Eigenheimbaus hatte ihre positive Entsprechung natürlich auch für die Bau- konjunktur. Und hier wird der volkswirtschaftliche Schaden deutlich, der durch die Verformung des Instru- ments der Eigenheimzulage ausgelöst wird. Ausgehend von den Zahlen der Bundesregierung ist ein Rückgang von etwa 25 000 Neubauten im Eigenheimbereich zu be- fürchten. Dies ist gleichbedeutend mit einem Verlust von Investitionen von rund 20 Milliarden DM und stellt weitere 50 000 Arbeitsplätze in Frage. Die Bundesregie- rung gibt einerseits öffentliche Mittel zur Sanierung eines Baukonzerns, andererseits trifft sie hier direkt und unmittelbar negativ wirkende Entscheidungen, die vor allem die mittelständischen Bauunternehmen treffen. Dies allein wirft doch ein bezeichnendes Schlaglicht auf die inkonsequente und inhaltlich völlig beliebige und nur auf den nächsten Tag ausgerichtete Politik. Am Ende werden sich auch die fiskalischen Ziele dieser Politik nicht erfüllen, weil der Rückgang von Investitio- nen Steuermindereinnahmen und der Verlust von Ar- beitsplätzen Mehrausgaben im Bereich der Sozialver- sicherung auslösen wird. Kommen Sie endlich aus Ihrem fiskalpolitischen Schmalspurdenken zu einer volkswirtschaftlichen Gesamtbetrachtung! Angesichts dieser baupolitischen Rückentwicklung nimmt es auch kein Wunder, daß von den immer wieder in Oppositionszeiten geforderten Segnungen im Bau- 7056 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 1999 (A) (C) (B) (D) bereich nichts in Gang gesetzt werden konnte. Die Hal- tung der Bundesregierung zu einer regionalen Differen- zierung der Eigenheimzulage kann man bestenfalls als indifferent und schleierhaft bezeichnen. Auch nach einem Jahr Regierungstätigkeit kann man nur darüber rätseln, wie die Bundesregierung diese Überlegungen der Koalition umzusetzen gedenkt. Ein Trauerspiel auf vergleichbarem Niveau bietet die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Förderung von Eigentums- anteilen von Genossenschaften. Auch hier hat es vor den Bundestagswahlen große Versprechungen gegeben. Und auch in dieser Frage steht die rotgrüne Baupolitik unter der Knute des Finanzministers und weiß sich nur mit leicht zu durchschauenden Ausflüchten über die Zeit zu retten. Die CDU hat die Förderung von Eigentum an Genossenschaften eingeführt, sie steht auch dafür, diese Möglichkeiten zukünftig auszubauen. Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir beraten heute zwei Forderungen der PDS, von denen wir eine, die Absenkung der Einkom- mensgrenzen bei der Wohneigentumsförderung, hier vor zwei Wochen schon beschlossen haben. Und auch ihre zweite Forderung, stark erneuerungsbedürftige Be- standsgebäude bei der Eigenheimförderung wie Neubau zu fördern, wird teilweise umgesetzt: Wenn eine abge- schlossene Wohnung neu entsteht und die Sanierungs- kosten den Wert der Altbausubstanz überschreiten, wird wie Neubau gefördert. Sie verweisen ja selbst auf das entsprechende Rundschreiben der Finanzverwaltung. Liebe Kollegin Ostrowski, ich gebe Ihnen in einem Punkt recht: Es ist gerade für die historischen Altstädte in Ostdeutschland außerordentlich wichtig, daß Kauf und Modernisierung innerstädtischer Altbauten nicht weniger gefördert werden als der Neubau am Stadtrand; sonst drohen die Innenstadtkerne vieler ostdeutscher Städte zu veröden. Denn die Förder- und Steuerpolitik der alten Bundesregierung war geradezu eine milliar- denschwere Einladung zur Auswanderung aus der In- nenstadt. Wir haben längst erhebliche Leerstände auch im modernisierten Bestand, der innerstädtische Einzel- handel hatte gegen die großen Einkaufszentren auf der grünen Wiese eigentlich nie eine faire Chance. In Ost- deutschland ist Eigentumsförderung in den Städten tat- sächlich sehr wichtig – wir brauchen dort kleinteiliges und verantwortliches Wohn- und Gewerbeeigentum, die Förderung eines Stadtbürgertums, das nicht nur wirt- schaftlich, sondern auch kulturell und vom Bürgerenga- gement die Städte stärkt. Wofür ich aber gar kein Verständnis habe, liebe Kol- legin Ostrowski, ist, daß Sie die Mehreinnahmen aus der Absenkung der Einkommensgrenzen nun zum dritten oder vierten Mal ausgeben wollen – erst für die Anhe- bung des Wohngelds in Ostdeutschland, dann für die ge- samtdeutsche Wohngeldreform und jetzt für die Anhe- bung der Bestandsförderung. Ich fürchte, demnächst wird die PDS einen Antrag zum Klonen von Dukaten- eseln einbringen. Das ist keine verantwortliche Politik, und wir werden Ihren Antrag deshalb ablehnen. Ich denke, wir alle sollten sehr ernsthaft diskutieren, wie wir trotz der angespannten Haushaltslage die Städte und ihre Bürger stärken können. Wir müssen dabei natürlich auch über die Eigen- heimzulage reden: Ich könnte mir vorstellen, daß eine Annäherung der Fördersätze für Neubau und Bestands- erneuerung oder auch eine Regionalisierung der Förder- sätze die Eigentumsbildung in Städten stärken könnte. Was aber nicht geht, ist die Ausweitung des doch sehr großzügigen Gesamtvolumens der Eigenheimzulage. Ich denke auch, daß differenzierte Ladenschlußzeiten zwischen Innenstadt und grüner Wiese, wie es der Deut- sche Städtetag vorgeschlagen hat, dem innerstädtischen Einzelhandel Auftrieb geben könnten. Auch bei der Reform des sozialen Wohnungsbaus müssen wir mit den Ländern darüber diskutieren, ob die Fördermittel nicht stärker in den Ballungsgebieten kon- zentriert werden müssen, um die Abwanderung zu stop- pen. Ich denke, daß alle Fraktionen des Hauses dieses Ziel unterstützen. Wir sollten deshalb sehr ernsthaft diskutie- ren, was wir gemeinsam tun können, um die Städte zu stärken. Horst Friedrich (Bayreuth) (F.D.P.): Die F.D.P.- Bundestagsfraktion lehnt die PDS-Vorlage als Anschlag gegen die Wohneigentumsbildung ab. Das Eigenheim- zulagengesetz ist als nicht einkommensbezogenes För- derinstrument ganz besonders geeignet, um Haushalte an der Schwelle zur Wohneigentumsbildung anzusprechen. Der Erfolg des Eigenheimzulagengesetzes in der bislang noch gültigen Fassung steht außer Frage. Die Wohnei- gentumsquote stieg nach den Angaben der Bundesregie- rung im früheren Bundesgebiet von gut 41 Prozent auf 43 Prozent seit der Vereinigung. In den neuen Bundes- ländern und Ostberlin war die Eigenheimzulage ein be- sonderer Erfolg; die Quote der selbstnutzenden Wohn- eigentümer ist von anfangs unter 20 auf inzwischen fast 32 Prozent gestiegen. Der PDS zuzustimmen würde bedeuten, daß der bis- herige, relativ zügige Anstieg der Wohneigentumsquote vor allem in den neuen Bundesländern zum Stillstand kommt. Die PDS-Pläne treffen außerdem den einzigen zur Zeit florierenden Bereich auf dem Bausektor. Im Eigenheimbau weist das Statistische Bundesamt Zu- wächse von rund 8 Prozent pro Jahr aus. Alle anderen Sektoren der Bauwirtschaft verzeichnen teilweise einen Rückgang um einen zweistelligen Prozentsatz. Es wäre deshalb aus der Sicht der F.D.P. für die Situation der Bauwirtschaft und deren Beschäftigte fatal, den PDS- Entwürfen zuzustimmen. Die F.D.P. hält ohnehin die Existenz von Einkom- mensgrenzen bei der Eigenheimzulage für zu bürokra- tisch und überflüssig. Bereits mit der derzeitigen Rege- lung können 95 Prozent aller Haushalte eine Eigenheim- zulage erhalten. Der bürokratische Aufwand für die regelmäßige Einkommensprüfung für alle Anspruchsbe- rechtigten, um die wenigen Fälle nicht Anspruchs- berechtigter auszugrenzen, ist unwirtschaftlich und zu hoch. Es wäre insgesamt billiger, die Eigenheimzulage grundsätzlich an alle Bürger zu zahlen und damit auch einen Beitrag zur Eigenverantwortung und Selbstvor- sorge für alle anzubieten. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 1999 7057 (A) (C) (B) (D) Die eigentliche politische Musik um die Eigenheim- zulage findet im zur Zeit laufenden Vermittlungsverfah- ren zum sogenannten Haushaltssanierungsgesetz statt. Nicht nur die PDS will die Eigenheimförderung verän- dern, auch Rotgrün will die Eigenheimförderung kürzen, um damit die vorgelegte Wohngeldnovelle teilweise gegenzufinanzieren. Hier wird sich die F.D.P. im Ver- mittlungsverfahren dafür einsetzen, daß dieser ressort- interne Verschiebebahnhof zu Lasten der Eigentumsför- derung nicht stattfindet. Auch die Kürzungsvorschläge der rotgrünen Koalition sind eigentumsfeindlich und kosten Arbeitsplätze auf dem Bau. Sie sind auch fiska- lisch unsinnig, da bei geschätzten 20 000 bis 25 000 aus- fallenden Baumaßnahmen pro Jahr Bund, Ländern und Gemeinden höhere Mehrwertsteuereinnahmen entgehen als Einsparungen bei der Eigenheimzulage entstehen. Und die Länder zahlen zusätzlich durch die absinkenden Grunderwerbsteuereinnahmen drauf. Vor Gericht, auf hoher See und im Vermittlungsausschuß ist man in Gottes Hand. Die F.D.P. ist jedoch zuversichtlich, daß die bewährte Eigenheimzulage trotz gegenläufiger Initiativen auf der linken Seite des Hauses erhalten blei- ben kann. Christine Ostrowski (PDS): Der erste Punkt hat sich mit dem Haushaltsanierungsgesetz erledigt. Die Förder- grenzen wurden exakt so gesenkt, wie wir beantragten. Obwohl Sie von der Koalition dieselbe Absicht hatten und diese schließlich auch verwirklichten, lehnten sie unsere Forderung einheitlich und geschlossen ab. Dafür gab es also keine sachlichen Gründe. Folglich war Ihre Ablehnung politisch motiviert: Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Ein PDS-Antrag muß per se abgelehnt werden, vor allem dann, wenn die PDS den Finger eher auf die Wunde legt als die Regierungsfraktionen. Ich kann da nur gelassen den Kopf schütteln. Sie kommen mir vor wie der Struwwelpeter, – mit dem Fuß auf- stampfen und standhaft rufen: Nein, meine Suppe eß ich nicht! Wenn Sie das nötig haben, immerzu. Ich kann gut damit leben, daß Sie letztlich unsere Anträge erfül- len. Schließlich spielen wir hier nicht Hundertmeter- sprint, wo es darauf ankommt, wer der Sieger ist. Es geht darum, was real an Veränderungen geschieht. Irrational ist auch, das Klagelied der rechten Seite des Hauses über den zusammenbrechenden Eigenheimbau. Die Fakten sind – Zuarbeit des Wissenschaftlichen Dienstes –: Von der Senkung der Fördergrenzen sind etwa 8 500 Fälle tatsächlich betroffen – in Anbetracht von 370 000 Förderfällen in 1998 eine marginale Größe. Auch der Ablehnung unseres zweiten Begrens lie- gen keine Sachgründe zugrunde. Wenn jemand ein he- runtergekommenes gebrauchtes Haus kauft, es saniert – quasi eine neue Wohnung herstellt – und der Sanie- rungsaufwand höher liegt als der Wert, zu dem er es er- worben hat, dann soll ihm dieselbe Förderung zuteil werden wie bei Neubau eines Hauses, also nicht 20 000, sondern 40 000 DM. Ihre Ablehnung ist deshalb aberwitzig, weil mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Februar 1998 – Bundessteuerblatt 1998, Teil I, Nr. 4 – die obersten Finanzbehörden der Länder bereits aufge- fordert sind, so zu verfahren. Und sie verfahren so. Wir wollen diesen außergesetzlichen Zustand schlicht und ergreifend lediglich in einen gesetzlichen wandeln. Wenn aber verwaltungsintern bereits so verfahren wird, wie wir es gesetzlich wollen, dann sind – das liegt in der Logik der Dinge – Ihre Ablehnungsgründe – höherer Verwaltungsaufwand und Gefahr der Luxussanierung – nichtig. Wären die Gründe relevant, müßten Sie – auch das liegt in der Logik der Dinge – das Schreiben des BMF außer Kraft setzen. Spannend ist, daß der Finanzausschuß in seiner Ab- lehnung keinerlei Bezug auf höhere Kosten nimmt. Das ist ungewöhnlich, läßt man ja keine Gelegenheit aus, der PDS unbezahlbare Forderungen vorzuwerfen. Aber auch das ist folgerichtig: Zusatzkosten können nicht anfallen, wenn verwaltungsintern schon so verfahren wird, wie wir es gesetzlich wünschen. Aber man kennt sich mittlerweile. Frau Eichstädt- Bohlig wird mir Unlogik vorwerfen. Sie wird sagen, ich hätte die aus der Senkung der Einkommensgrenzen ge- wonnene Summe zweimal verbraten: zuerst für das Wohngeld und jetzt für eben die Erhöhung der Be- standsförderung. Gerade das aber ist ein wunderbares Beispiel für Irra- tionalität der Politik. Als frischgebackene Abgeordnete habe ich im Herbst 1998 den Vorschlag der Erhöhung des Wohngeldes eingebracht. Mieterbund, SPD, Grüne, PDS – alle verkündeten, die Wohngeldreform sei aus der Sen- kung der Einkommensgrenzen bei der Eigenheimzulage zu finanzieren. Auch ich tappte zunächst in die Falle, übernahm ungeprüft diese Finanzierungsquelle – mein Fehler. Dann aber – und das ist der Unterschied – korri- gierte ich ihn, ließ vom Wissenschaftlichen Dienst nach- prüfen und nachrechnen. Was stellte sich zu meiner Ver- wunderung heraus? Die Senkung der Einkommensgren- zen reicht für eine Wohngeldreform hinten und vorne nicht. Mit anderen Worten: Weder Mieterbund, noch SPD, noch Grüne, noch PDS hatten vorher gerechnet; alle hatten dem anderen nachgequatscht, jahrelang. Und noch monatelang mußte ich mich etwa gegenüber Staatssekre- tär Großmann meiner Haut wehren, der bis zum Spar- paket – das die Zahlen offenlegte – treu und brav eine nicht funktionierende Gegenfinanzierung verkündete. Zuletzt: Wenn Sie es wirklich ernst meinen mit der Stärkung der Innenstädte, dem Stopp des Ausuferns der Städte, der Vermeidung von Umlandzersiedelung, dem Erhalt der Altbausubstanz, dem Wiedererstarken der Ur- banität, dann – auch das wäre logisch – müßten Sie un- serem Antrag zustimmen und die Beschlußempfehlung ablehnen. Aber Logik ist eines der Schwersten, vor al- lem in der Politik. Soll ich vorhersagen, wie Sie sich verhalten? Unlogisch natürlich.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Ich schließe
    damit die Aussprache.

    Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzent-
    wurfs auf Drucksache 14/1731 (neu) an die in der Ta-
    gesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen.
    Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht
    der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.

    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf.
    – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktio-

    nen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein-
    gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände-
    rung des Gesetzes zur Neuordnung des Be-
    rufsrechts der Rechtsanwälte und der Patent-
    anwälte
    – Drucksache 14/1958 –

    (Erste Beratung 66. Sitzung)


    – Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion
    der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Ge-
    setzes zur Änderung des Gesetzes zur Neu-
    ordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte
    und der Patentanwälte
    – Drucksache 14/1661 –

    (Erste Beratung 61. Sitzung)

    Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsaus-
    schusses

    (6. Ausschuß)

    – Drucksache 14/2213 –
    Berichterstattung:
    Abgeordnete Christine Lambrecht
    Manfred Kanther
    Rainer Funke

    Zu dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition liegt
    ein Entschließungsantrag der Fraktion der F.D.P. vor.

    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
    Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. Widerspruch
    dagegen höre ich nicht. Dann ist es auch so beschlossen.

    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst
    die Abgeordnete Christine Lambrecht.



Rede von Christine Lambrecht
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben
heute hier über einen Gesetzentwurf zu beschließen,
dessen maßgebliche praktische Folge ist, daß es ab dem

Heidemarie Ehlert

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 1999 7021


(A) (C)



(B) (D)


1. Januar 2000 für jeden Anwalt möglich sein wird, im
Anwaltsprozeß vor jedem Amts- und jedem Landgericht
im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufzutreten.
Dies kann dann unabhängig davon geschehen, in wel-
chem Landgerichtsbezirk er oder sie zugelassen ist.

Meine Damen und Herren, als Anwältin kann ich wie
sicherlich viele meiner Kolleginnen und Kollegen fest-
stellen, daß dies ein längst überfälliger Schritt ist. Ich
darf vielleicht einmal aus der Praxis berichten: Ich habe
eine Kanzlei in Viernheim. Ich bin am Landgericht
Darmstadt zugelassen. Das ist etwa 45 Kilometer ent-
fernt. Ich darf am Landgericht Darmstadt derzeit als
Anwältin auftreten, aber am Landgericht Mannheim, das
nur 7 Kilometer entfernt ist, ist mir das verwehrt, weil es
eben nicht in den entsprechenden Landgerichtsbezirk
fällt.

Sie sehen, das ist eine absurde Situation. Das empfin-
den nicht nur die Kolleginnen und Kollegen so, sondern
eben auch viele Mandantinnen und Mandanten. Es geht
darum, daß sich der Mandant einen Anwalt aussuchen
kann, zu dem er Vertrauen hat, und darum, daß er dann
auch sicher sein kann, daß er sich von diesem Anwalt in
einem Anwaltsprozeß bei dem entsprechenden Gericht
vertreten lassen kann und daß nicht erst ein zusätzlicher
Korrespondenzanwalt bzw. Unterbevollmächtigter be-
auftragt werden muß.

Derzeit besteht hinsichtlich der sogenannten Postula-
tionsfähigkeit eine in den alten und den neuen Bundes-
ländern unterschiedliche Rechtslage. In den alten Bun-
desländern einschließlich Gesamtberlins darf bis dato
ein Rechtsanwalt, wie schon beschrieben, nur vor dem-
jenigen Landgericht auftreten, in dessen Bezirk er oder
sie zugelassen ist. Eine solche Beschränkung der Zulas-
sung war in der DDR unbekannt, so daß dort jeder
Rechtsanwalt vor jedem Gericht postulationsfähig war.
Diese Regelung wurde nach der Wiedervereinigung für
das Gebiet der ehemaligen DDR befristet bis zum Ende
des Jahres 1994 beibehalten. Eine Ausnahme hiervon
bildet Gesamtberlin.

Der Deutsche Bundestag beschloß 1994, daß die un-
eingeschränkte Postulationsfähigkeit der Anwälte in den
alten Bundesländern zum 1. Januar 2000 und in den
neuen Bundesländern zum 1. Januar 2005 eingeführt
werden sollte. Der Grundgedanke dieser gespaltenen
Lösung war, die damals im Aufbau befindlichen
Rechtsanwaltskanzleien in den neuen Bundesländern
vor Konkurrenz aus den alten Bundesländern zu schüt-
zen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 1995 diese
Regelung für teilweise verfassungswidrig. Es wurde eine
Übergangsregelung eingeführt. Aus dieser Regelung ließ
sich aber nicht mit Sicherheit entnehmen, ob Anwälte
mit Sitz in den neuen Bundesländern ab dem 1. Januar
2000 auch vor Gerichten in den alten Bundesländern
auftreten dürfen. Das hätte natürlich die Folge, daß An-
wälte aus den neuen Bundesländern auch in den alten
auftreten dürften; umgekehrt wäre das aber nicht der
Fall gewesen. Diese Unklarheit galt es zu beseitigen, da
ansonsten keine klare Rechtslage besteht. Für Anwälte
wie Mandanten wäre unsicher, wo die Anwälte auftreten
dürften. Deswegen ist eine unverzügliche Klärung erfor-

derlich. Bereits jetzt gibt es ein entsprechendes Verfah-
ren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Wir haben uns im Rechtsausschuß zum Zwecke der
Klarstellung mit großer Einmütigkeit für die vorliegende
bundeseinheitliche Regelung entschieden. Jetzt liegt
eine befriedigende und Rechtssicherheit schaffende Re-
gelung vor. Wir brauchen heute, zehn Jahre nach der
Wiedervereinigung, nicht mehr nach Ost und West, nach
neuen und alten Bundesländern, zu unterscheiden.

Gerade am Beispiel Berlin kann man sehr schön se-
hen, daß Anwälte aus dem ehemaligen Ostteil keines-
wegs vor der Konkurrenz aus dem Westteil geschützt
werden müssen; vielmehr hat sich genau hier herausge-
stellt, daß dieser Konkurrenzschutz auf Grund der Quali-
fikation überhaupt nicht mehr erforderlich ist. Die An-
waltskanzleien haben sich der Konkurrenz gestellt und
ihr standgehalten.

Ich möchte noch kurz etwas zu dem Entschließungs-
antrag sagen. Die Forderung wurde laut, im Zusammen-
hang mit dieser Neuregelung nunmehr auch die Gebüh-
ren im Osten auf 100 Prozent anzuheben. Für meine
Fraktion kann ich sagen, daß es grundsätzlich anstre-
benswert ist, auch hier zu einer einheitlichen Regelung
zu kommen. Solange allerdings eine unterschiedliche
Einkommenssituation in den alten und in den neuen
Bundesländern gegeben ist, ist eine einheitliche Rege-
lung noch verfrüht; momentan wäre eine gesamtdeut-
sche 100prozentige Gebührenregelung noch nicht sach-
gerecht.

Wir sollten auch an die Mandantinnen und Mandan-
ten denken, die diese 100 Prozent der Gebühren zu zah-
len hätten. Das würde in den neuen Bundesländern zu
Problemen bei der Entscheidung über das Einreichen
einer Klage führen. Ich denke, eine solche Entscheidung
darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Darüber hinaus
würde es in dieser Frage momentan kein Einverständnis
mit den Ländern geben. Eine einheitliche Regelung hätte
ja auch zur Folge, daß Gerichtskosten und Prozeß-
kostenhilfe höher wären, was zu Lasten der Länderhaus-
halte ginge.

Grundsätzlich werden wir sicherlich zu einer einheit-
lichen Gebührenregelung kommen müssen.


(Rainer Funke [F.D.P.]: Wann denn?)

– Herr Funke, das wird sicherlich dann der Fall sein,
wenn sich die Einkommenssituation im Osten der im
Wegen angenähert hat. Für mich ist das eine der Grund-
voraussetzungen.

Wir haben heute einen großen Schritt in der tatsächli-
chen Umsetzung der deutschen Einheit getan. Es handelt
sich um einen großen rechtspolitischen Erfolg. Ich
möchte mich bei allen Kolleginnen und Kollegen im
Rechtsausschuß für die sehr sachliche und qualifizierte
Zusammenarbeit bedanken.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Rainer Funke [F.D.P.])


Christine Lambrecht

7022 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 1999


(B)



(A) (C)



(D)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Das Wort hat
    jetzt der Abgeordnete Dr. Manfred Kanther.