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    Plenarprotokoll 14/76 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 76. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 1999 I n h a l t : Erweiterung der Tagesordnung ........................ 6925 A Absetzung der Tagesordnungspunkte 4 und 6a. 6926 A Tagesordnungspunkt 3: a) Vereinbarte Debatte zur Behinderten- politik.......................................................... 6926 A b) Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Die Integra- tion von Menschen mit Behinderun- gen ist eine dringliche politische und gesellschaftliche Aufgabe (Drucksache 14/2237) ...................................................... 6926 A c) Beschlußempfehlung des Petitionsaus- schusses: Sammelübersicht 94 zu Peti- tionen (Novellierung des Pflegeversiche- rungsgesetzes im Rahmen der vollstatio- nären Pflege) (Drucksache 14/1982) .......... 6926 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Claudia Nolte, Birgit Schnieber-Jastram, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion CDU/CSU: Alte Versprechen nicht erfüllt und neue Wege nicht gegangen – Bilanz der Be- hindertenpolitik (Drucksache 14/2234) .... 6926 B Walter Riester, Bundesminister BMA.............. 6926 C Dr. Ilja Seifert PDS....................................... 6927 B Claudia Nolte CDU/CSU.................................. 6929 B Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.......................................................... 6932 D Dr. Ilja Seifert PDS....................................... 6933 B Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. ....................... 6934 D Dr. Ilja Seifert PDS .......................................... 6936 C Karl-Hermann Haack (Extertal) SPD............... 6938 B Hubert Hüppe CDU/CSU............................. 6939 D Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU................ 6941 C Karl-Hermann Haack (Extertal) SPD............... 6942 A Karl-Josef Laumann CDU/CSU....................... 6942 C Dr. Ilja Seifert PDS ...................................... 6943 B Karl-Hermann Haack (Extertal) SPD............... 6944 D Karl-Josef Laumann CDU/CSU....................... 6945 B Andrea Fischer, Bundesministerin BMG......... 6946 A Detlef Parr F.D.P. ............................................ 6947 B Dr. Ilja Seifert PDS ...................................... 6947 C Regina Schmidt-Zadel SPD.............................. 6948 C Karl-Josef Laumann CDU/CSU................... 6949 D Matthäus Strebl CDU/CSU .............................. 6951 A Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ......................................................... 6952 D Silvia Schmidt (Eisleben) SPD ........................ 6953 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Friedrich (Erlangen), Angelika Volquartz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Eckpunkte für eine BAföG- Reform (Drucksache 14/2031) .................. 6955 D in Verbindung mit II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 1999 Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Abgeordneten Cornelia Pieper, Jürgen W. Möllemann, weiteren Abgeordneten und der Frak- tion F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Drucksache 14/2253) ................................. 6956 A Angelika Volquartz CDU/CSU ........................ 6956 A Brigitte Wimmer (Karlsruhe) SPD ................... 6958 A Angelika Volquartz CDU/CSU .................... 6958 D Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU . 6960 A Brigitte Wimmer (Karlsruhe) SPD ................... 6960 B Cornelia Pieper F.D.P. ..................................... 6960 C Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.......................................................... 6962 A Cornelia Pieper F.D.P ................................... 6963 B Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU.................... 6964 B Maritta Böttcher PDS ....................................... 6965 D Thomas Rachel CDU/CSU............................... 6966 D Maritta Böttcher PDS ................................... 6968 C Wolf-Michael Catenhusen, Parl. Staatssekre- tär BMBF .......................................................... 6969 A Cornelia Pieper F.D.P. ................................. 6970 A Angelika Volquartz CDU/CSU .................... 6971 C Tagesordnungspunkt 16: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Protokoll vom 29. November 1996 aufgrund von Artikel K.3 des Ver- trags über die Europäische Union betref- fend die Auslegung des Übereinkom- mens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemein- schaften durch den Gerichtshof der Euro- päischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung (EG-Finanzschutz- Auslegungsprotokollgesetz) (Drucksache 14/2120) ...................................................... 6973 A b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Gel- tungsdauer des Internationalen Kaffee- Übereinkommens von 1994 (Drucksache 14/2125) ...................................................... 6973 A c) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Ro- sel Neuhäuser, Petra Pau und der Fraktion PDS: Schaffung der gesetzlichen Vor- aussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für lange in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer (sog. Altfallregelung) (Drucksache 14/2066)................................. 6973 A d) Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1999 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 12 26 Titel 732 01 – Baumaßnahmen zur Unterbringung der Bundesregie- rung außerhalb des Parlamentsviertels in Berlin – in Höhe von 105 Mio. DM und bei Kapitel 12 26 Titel 526 45 – Planungskosten für Baumaßnahmen außerhalb des Parlamentsviertels in Berlin – in Höhe von 15 Mio. DM (Drucksache 14/1809)................................. 6973 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Zweiten Eigentumsfristengesetzes (Drucksache 14/2250) ...................................................... 6973 B b) Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Fortsetzung der Berichterstattung der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit (Drucksache 14/2238)................................. 6973 C Tagesordnungspunkt 17: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Sta- tistiken der Schiffahrt und des Güter- kraftverkehrs (Drucksachen 14/1829, 14/2251) ...................................................... 6973 D b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sonder- vermögens für das Jahr 2000 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 2000) (Drucksa- chen 14/1929, 14/2257) .............................. 6974 A Rolf Kutzmutz PDS (Erklärung nach § 31 GO) ................................................................... 6974 B c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Sechsten Gesetzes zur Än- derung des Gemeindefinanzreformge- setzes (Drucksachen 14/2095, 14/2252)..... 6975 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 1999 III d) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Ände- rungsantrag der Abgeordneten Monika Balt, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion PDS zu dem Antrag der Fraktionen SPD, CDU/ CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS: Weitergeltung von Ge- schäftsordnungsrecht (Drucksache 14/1, 14/3, 14/2008) ............................................. 6975 B e) Beschlußempfehlung des Haushaltsaus- schusses zu der Unterrichtung durch die
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    ————— *) Anlage 3 Berichtigung 75. Sitzung, Seite 6902 D, zweiter Absatz: Der vierte Satz ist wie folgt zu lesen: „Diese Politik, eingebettet in weltpolitische Verände- rungen, hat es möglich gemacht, daß die Bundeswehr einschließlich NVA von 680 000 auf 340 000 Mann reduziert wurde.“ Vizepräsidentin Petra Bläss Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 1999 7053 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 2.12.99 * Bauer, Wolf CDU/CSU 2.12.99 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2.12.99 Behrendt, Wolfgang SPD 2.12.99 * Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 2.12.99 * Bodewig, Kurt SPD 2.12.99 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 2.12.99 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 2.12.99 * Büttner (Schönebeck), Hartmut CDU/CSU 2.12.99 Bulling-Schröter, Eva-Maria PDS 2.12.99 Bulmahn, Edelgard SPD 2.12.99 Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2.12.99 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 2.12.99 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 2.12.99 Fritz, Erich G. 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Ich erkläre, daß mein Votum Nein lautete. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlußempfehlung: Novel- lierung des Eigenheimzulagengesetzes (Tages- ordnungspunkt 12) Dieter Grasedieck (SPD): Die Förderung von Eigen- heimen und Altbausanierungen sind wichtige Ziele so- zialdemokratischer Politik. Beide Ziele erreicht unsere 7054 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 1999 (A) (C) (B) (D) SPD/Grüne-Koalition durch kombinierte Förderwege des Bundes und der Länder. So fördert der Bund eine Familie mit 2 Kindern mit 64 000 DM bei einem Neubau und 44 000 DM bei einem Altbau direkt in den ersten 8 Jahren. Zusätzlich fördert unsere Koalitionsregierung Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen und Maß- nahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes in den neuen Bundesländern mit 520 Millionen DM und in den alten Bundesländern mit 80 Millionen DM. Weiterhin unterstützen wir die Eigentumsbildung durch unsere steuerlichen Entlastungen für den Kleinverdiener und den Mittelstand. Durch unsere Steuerreform entlasten wir einen Fami- lienvater mit zwei Kindern mit einem durchschnittlichen Einkommen um 3 000 DM. Das Nettoeinkommen eines Durchschnittshaushaltes ist in diesem Jahr auf 5 020 DM gestiegen. Ein Ergebnis unserer Politik. Klein- und mit- telständische Unternehmungen profitieren im Jahre 2001 von der Unternehmensteuerreform unserer Koalitions- regierung. Die Damen und Herren von der Opposition haben 16 Jahre über Unternehmensteuer und Steuer- reform gesprochen, wir realisieren. Für ihre Altersvorsorge sanieren viele Bürgerinnen und Bürger ihren Altbau oder kaufen eine Eigentums- wohnung. Die Ziele Altersvorsorge und Eigentumsför- derung werden durch unsere Maßnahmen erreicht. Durch Ihren PDS-Antrag wollen Sie die Sanierung der Altbauten beschleunigen. Sie wollen die älteren Woh- nungsbestände pflegen, um weniger neue Flächen zu verbrauchen. – Diese Forderung teilen wir! Dieses Pro- blem ist von den Ländern seit Jahren erkannt worden. So bietet seit 15 Jahren die Koalitionsregierung SPD/Grüne in NRW den Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche För- derwege für Altbauten an. Alleine in meinem Wahlkreis förderte die Stadt Bottrop von 1996 bis heute Altbauten mit 43 Millionen DM. An Emscher, Lippe und Rhein sind viele Eigentümer stolz auf ihr renoviertes Elternhaus. Aus Schandflecken sind Schmuckstücke geworden. Die Innenstädte von Bottrop, Moers, Herne oder Hattingen sind zum Teil flä- chendeckend mit den Landesförderungen renoviert wor- den. Hier treffen sich Alt und Jung auch am Sonntag zum Schaufensterbummel oder bei Innenstadtaktionen. Unsere Städte leben durch solche Maßnahmen. Die NRW-Landesregierung fördert Altbauwohnun- gen bis zu 1 100 DM pro qm. Für eine 91 qm große Wohnung erhält der Besitzer 100000 DM zinsfreies Darlehen. Mit dieser Summe können sanitäre Anlagen ebenso wie Rampen für Rollstuhlfahrer errichtet werden. Der Eigentümer, die Eigentümerin verbessert den Schallschutz ebenso wie die Elektroinstallation. Die Wärmedämmung kann erneuert und neue Öl- oder Gas- heizungen können eingebaut werden. Die Ergebnisse dieser guten Wohnungspolitik sind in den Städten NRW zu besichtigen. Besuchen Sie unsere Städte! Sie sind herzlich eingeladen. Ähnliches gibt es in anderen Ländern. Durch diese Maßnahmen fördern wir aber alle Alt- bauwohnungen. Der PDS-Antrag berücksichtigt nur die Altbauten bei Neuerwerb. Ein einheitliches Stadtbild erreichen Sie nicht durch diese punktuelle Förderung. Die Gefahr eines Flicken- teppichs – renovierte Altbauten und zerfallene Häuser – ist denkbar. Diese Gefahr verhindern wir durch unsere kombinierte Land-Bund-Förderung. In Ihrem Antrag fördern Sie Altbauten nur, wenn der Sanierungsaufwand den Verkehrswert übersteigt. Wie wollen Sie den Sanierungsaufwand bestimmen? Wer be- stimmt die möglichen maximalen Preise für die Hei- zung, für die Hausisolierung oder für das Bad? Jeder Architekt kann bei einem Altbau einen höheren Sanierungsaufwand berechnen. Viele alte Katen und alte Häuser können durch Ihren Antrag zu Luxuswohnungen saniert werden. Sie bereiten den Steuer- und Geldjong- leuren den Weg. Sie wissen ja, diese Jongleure sagen auch dann nicht die ganze Wahrheit, wenn es gar nicht nötig ist. Sie trainieren einfach ständig, Stunde für Stunde. Zusammenfassend sage ich: 1. Die Probleme des Antrages werden seit Jahren durch die kombinierten Förderwege des Bundes und der Länder verbessert. 2. Die Bürokratie wird durch diesen PDS-Antrag un- nötig erhöht. 3. Die Finanzämter und Finanzgerichte werden noch stärker belastet. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Dr. Michael Meister (CDU/CSU): Die Wohneigen- tumspolitik gehört zu den wichtigen politischen Berei- chen – auch über den Horizont der Baupolitik hinaus –, denen die Gefahr droht, unter die Räder eines ideolo- gisch einseitig ausgerichteten rotgrünen Politikentwurfs zu kommen. Denn seit dem Antritt der Regierung Schröder haben die Baupolitiker der Regierungskoali- tion, wenn nicht tatenlos, dann auf jeden Fall erfolglos zugesehen, wie das erfolgreiche Instrument der Eigen- heimzulage durchlöchert und damit insgesamt in Frage gestellt wird. In der Soll/Ist-Bilanz dieser Regierung müssen wir auch an dieser Stelle rote Zahlen schreiben, zum Schaden der potentiellen Bauherren, zum Schaden der Familien und ihren Kindern, zum Schaden der deut- schen Bauwirtschaft und zum Schaden unserer Volks- wirtschaft. Es ist nicht überraschend, daß Wohneigentumsförde- rung nicht zu den zentralen Positionen der Politik der Fraktion der PDS gehört. Allein die Verwendung der Be- zeichnung „Zwangsprivatisierung“ signalisiert das gebro- chene Verhältnis der SED-Nachfolger zum Eigentum. Der Vorschlag in Punkt 1, den Bestandserwerb zu verbes- sern, ist alles andere als seriös. Denn der Finanzierungs- vorschlag ist ja bereits für die Wohngeldnovelle verplant. Mehr als bemerkenswert ist allerdings, daß sich PDS und Regierungsfraktionen dabei treffen, die Einkommens- grenzen für die Eigenheimzulage zu senken. Dies wider- spricht vielen Aussagen der Baupolitiker vor der Bun- destagswahl, dies widerspricht auch den Vereinbarungen der Koalition für diese Wahlperiode, steht aber durchaus in der Tradition von baupolitischen Entscheidungen im ersten Jahr ihrer Regierung. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 1999 7055 (A) (C) (B) (D) Der Baubereich dient der Bundesregierung offenkun- dig in erster Linie als Steinbruch zur Erfüllung allge- meiner kurzfristiger haushaltspolitischer Zielvorgaben. Statt die vorhandenen und in der Praxis bewährten Instrumente sinnvoll weiterzuentwickeln und in eine schlüssige und zukunftsgerechte politische Gesamtstra- tegie zu stellen, werden – wie das Beispiel der Eigen- heimzulage zeigt – willkürliche Veränderungen vorge- nommen, die dieses Wohnbauförderungsinstrument zu einem immer stumpferen Schwert machen. Das hat mit der Streichung der Vorkostenpauschale im Steuergesetz 1999 angefangen, damit haben sie die Bauherren in der schwierigsten Phase der Finanzierung an der empfind- lichsten Stelle getroffen. Und sie haben – in bemer- kenswerter Übereinstimmung in der Sache mit der Frak- tion der PDS – im Haushaltssanierungsgesetz die Ein- kommensgrenzen der Eigenheimzulage reduziert und damit einen beachtlichen Teil an zulagenberechtigten Empfängern ausgeschlossen. Die Behauptung, damit würden Mitnahmeeffekte ausgeschlossen, paßt ins Bild dieser ziellosen Diskussion, die in dem Vorschlag gip- felt, die Eigenheimzulage von den Empfängern wieder zurückzufordern. Hier wird die Vorstellung öffentlich, hinter jedem Hausbauer verstecke sich ein grinsender Kapitalist und Spekulant, dem man ohne Probleme – wenn es sein muß auch über eine erhöhte Erbschaft- steuer – einen weiteren Teil seines vermeintlichen Reichtums wegnehmen kann. All dies ist im Grunde nur Zeugnis dafür, daß Sie den Sinn dieses Instruments der Wohneigentumsförderung nicht erkennen bzw. nicht ak- zeptieren wollen. Ich kann nur davon warnen, dem- nächst in den Reihen der Koalition auch noch eine De- batte über die Einschränkung der Förderung des Bauspa- rens loszutreten. Gerade in Ballungsräumen wird die von PDS und Regierungsfraktionen getragene Reduzierung der Ein- kommensgrenzen besondere Probleme für den Wohnei- gentumserwerb mit sich bringen. Denn tendenziell ste- hen dort höheren Einkommen auch deutlich höhere Kosten gegenüber. Eine Folge davon könnte eine zu- sätzliche Abwanderung in das Umfeld der Zentren sein. Dies bewirkt strukturelle Veränderungen in den Zentren, die Sie auch mit den höheren Belastungen der ländlichen Räume in der sogenannten Ökosteuer nicht aufwiegen können. Für den Großteil der Bauherren ist die Entscheidung für den Erwerb von Wohneigentum eine Entscheidung mit weitreichenden und über Jahrzehnte bestimmenden finanziellen Folgen. Hier ist vor allem Verläßlichkeit der Rahmenbedingungen und Vertrauen in die Politik gefor- dert. Insbesondere diese Tugenden kann man im Regie- rungshandeln kaum finden. Trotz allen materiellen Wohlstands liegt Deutschland im europäischen Vergleich der Wohneigentumsquote im hinteren Drittel. Nur etwa 40 Prozent aller Deutschen wohnen im Eigentum. Das Ziel der Unionsfraktion, die Wohneigentumsquote mittelfristig auf über 50 Prozent anzuheben, ist keinesfalls ein Selbstzweck. Dieses Ziel ist gesellschaftspolitisch wohl erwogen und begründet. Denn der Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums ist neben der gesetzlichen Rentenversicherung faktisch die zweite Säule der Altersvorsorge. Unter den Möglich- keiten außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung ist sie im übrigen auch das verläßlichste Instrument: Auch bei den ungünstigsten wirtschaftlichen Entwicklungen bleibt dem Eigenheimbesitzer auf jeden Fall der Miet- vorteil, den man mit durchschnittlich 700 DM/Monat sicher nicht zu hoch ansetzt. Würde man also die Politik zur Förderung des Wohn- eigentums in den Rahmen einer politischen Gesamtstra- tegie stellen, müßte man im Sinne der privaten Vorsorge für das Alter alles tun, um möglichst vielen diese Vor- sorge zu ermöglichen und tunlichst alles unterlassen, was diesem Ziel zuwiderläuft. Ihre praktische Politik steht auch in diesem Punkt in eklatantem Widerspruch zu Geist und Buchstaben des Koalitionsvertrags. Im Gegensatz hierzu hat die Union in der vergange- nen Wahlperiode mit der Umstellung des bisherigen § 10 e EStG auf die Eigenheimzulage diesem Ziel Rech- nung getragen. Der Erfolg dieser Umstellung war gera- dezu phänomenal. Denn die – vom jeweiligen Steuersatz unabhängige – Eigenheimzulage hat den Kreis mögli- cher Bauherren deutlich erweitert. Die Tatsache, daß von 1996 bis 1998 der Eigenheimbau im Bereich der alten Bundesländer um 40 Prozent und im Bereich der jungen Bundesländer gar um 50 Prozent gestiegen ist, unterstreicht dies in aller Deutlichkeit. Seit Einführung der Eigenheimzulage bis zum Mai 1999 gab es für den Neubauerwerb etwa 540 000 Förderfälle, für den Be- standserwerb etwa 700 000 Förderfälle und für die Kin- derkomponente 760 000 Förderfälle. Kann die Bilanz ei- ner Gesetzesnovelle beeindruckender sein? Daß diese politische Entscheidung maßgeblich von der Politik der stabilen D-Mark und den darauf folgen- den historisch niedrigen Zinsen flankiert war, sei nicht nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Die positive Entwicklung des Eigenheimbaus hatte ihre positive Entsprechung natürlich auch für die Bau- konjunktur. Und hier wird der volkswirtschaftliche Schaden deutlich, der durch die Verformung des Instru- ments der Eigenheimzulage ausgelöst wird. Ausgehend von den Zahlen der Bundesregierung ist ein Rückgang von etwa 25 000 Neubauten im Eigenheimbereich zu be- fürchten. Dies ist gleichbedeutend mit einem Verlust von Investitionen von rund 20 Milliarden DM und stellt weitere 50 000 Arbeitsplätze in Frage. Die Bundesregie- rung gibt einerseits öffentliche Mittel zur Sanierung eines Baukonzerns, andererseits trifft sie hier direkt und unmittelbar negativ wirkende Entscheidungen, die vor allem die mittelständischen Bauunternehmen treffen. Dies allein wirft doch ein bezeichnendes Schlaglicht auf die inkonsequente und inhaltlich völlig beliebige und nur auf den nächsten Tag ausgerichtete Politik. Am Ende werden sich auch die fiskalischen Ziele dieser Politik nicht erfüllen, weil der Rückgang von Investitio- nen Steuermindereinnahmen und der Verlust von Ar- beitsplätzen Mehrausgaben im Bereich der Sozialver- sicherung auslösen wird. Kommen Sie endlich aus Ihrem fiskalpolitischen Schmalspurdenken zu einer volkswirtschaftlichen Gesamtbetrachtung! Angesichts dieser baupolitischen Rückentwicklung nimmt es auch kein Wunder, daß von den immer wieder in Oppositionszeiten geforderten Segnungen im Bau- 7056 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 1999 (A) (C) (B) (D) bereich nichts in Gang gesetzt werden konnte. Die Hal- tung der Bundesregierung zu einer regionalen Differen- zierung der Eigenheimzulage kann man bestenfalls als indifferent und schleierhaft bezeichnen. Auch nach einem Jahr Regierungstätigkeit kann man nur darüber rätseln, wie die Bundesregierung diese Überlegungen der Koalition umzusetzen gedenkt. Ein Trauerspiel auf vergleichbarem Niveau bietet die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Förderung von Eigentums- anteilen von Genossenschaften. Auch hier hat es vor den Bundestagswahlen große Versprechungen gegeben. Und auch in dieser Frage steht die rotgrüne Baupolitik unter der Knute des Finanzministers und weiß sich nur mit leicht zu durchschauenden Ausflüchten über die Zeit zu retten. Die CDU hat die Förderung von Eigentum an Genossenschaften eingeführt, sie steht auch dafür, diese Möglichkeiten zukünftig auszubauen. Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir beraten heute zwei Forderungen der PDS, von denen wir eine, die Absenkung der Einkom- mensgrenzen bei der Wohneigentumsförderung, hier vor zwei Wochen schon beschlossen haben. Und auch ihre zweite Forderung, stark erneuerungsbedürftige Be- standsgebäude bei der Eigenheimförderung wie Neubau zu fördern, wird teilweise umgesetzt: Wenn eine abge- schlossene Wohnung neu entsteht und die Sanierungs- kosten den Wert der Altbausubstanz überschreiten, wird wie Neubau gefördert. Sie verweisen ja selbst auf das entsprechende Rundschreiben der Finanzverwaltung. Liebe Kollegin Ostrowski, ich gebe Ihnen in einem Punkt recht: Es ist gerade für die historischen Altstädte in Ostdeutschland außerordentlich wichtig, daß Kauf und Modernisierung innerstädtischer Altbauten nicht weniger gefördert werden als der Neubau am Stadtrand; sonst drohen die Innenstadtkerne vieler ostdeutscher Städte zu veröden. Denn die Förder- und Steuerpolitik der alten Bundesregierung war geradezu eine milliar- denschwere Einladung zur Auswanderung aus der In- nenstadt. Wir haben längst erhebliche Leerstände auch im modernisierten Bestand, der innerstädtische Einzel- handel hatte gegen die großen Einkaufszentren auf der grünen Wiese eigentlich nie eine faire Chance. In Ost- deutschland ist Eigentumsförderung in den Städten tat- sächlich sehr wichtig – wir brauchen dort kleinteiliges und verantwortliches Wohn- und Gewerbeeigentum, die Förderung eines Stadtbürgertums, das nicht nur wirt- schaftlich, sondern auch kulturell und vom Bürgerenga- gement die Städte stärkt. Wofür ich aber gar kein Verständnis habe, liebe Kol- legin Ostrowski, ist, daß Sie die Mehreinnahmen aus der Absenkung der Einkommensgrenzen nun zum dritten oder vierten Mal ausgeben wollen – erst für die Anhe- bung des Wohngelds in Ostdeutschland, dann für die ge- samtdeutsche Wohngeldreform und jetzt für die Anhe- bung der Bestandsförderung. Ich fürchte, demnächst wird die PDS einen Antrag zum Klonen von Dukaten- eseln einbringen. Das ist keine verantwortliche Politik, und wir werden Ihren Antrag deshalb ablehnen. Ich denke, wir alle sollten sehr ernsthaft diskutieren, wie wir trotz der angespannten Haushaltslage die Städte und ihre Bürger stärken können. Wir müssen dabei natürlich auch über die Eigen- heimzulage reden: Ich könnte mir vorstellen, daß eine Annäherung der Fördersätze für Neubau und Bestands- erneuerung oder auch eine Regionalisierung der Förder- sätze die Eigentumsbildung in Städten stärken könnte. Was aber nicht geht, ist die Ausweitung des doch sehr großzügigen Gesamtvolumens der Eigenheimzulage. Ich denke auch, daß differenzierte Ladenschlußzeiten zwischen Innenstadt und grüner Wiese, wie es der Deut- sche Städtetag vorgeschlagen hat, dem innerstädtischen Einzelhandel Auftrieb geben könnten. Auch bei der Reform des sozialen Wohnungsbaus müssen wir mit den Ländern darüber diskutieren, ob die Fördermittel nicht stärker in den Ballungsgebieten kon- zentriert werden müssen, um die Abwanderung zu stop- pen. Ich denke, daß alle Fraktionen des Hauses dieses Ziel unterstützen. Wir sollten deshalb sehr ernsthaft diskutie- ren, was wir gemeinsam tun können, um die Städte zu stärken. Horst Friedrich (Bayreuth) (F.D.P.): Die F.D.P.- Bundestagsfraktion lehnt die PDS-Vorlage als Anschlag gegen die Wohneigentumsbildung ab. Das Eigenheim- zulagengesetz ist als nicht einkommensbezogenes För- derinstrument ganz besonders geeignet, um Haushalte an der Schwelle zur Wohneigentumsbildung anzusprechen. Der Erfolg des Eigenheimzulagengesetzes in der bislang noch gültigen Fassung steht außer Frage. Die Wohnei- gentumsquote stieg nach den Angaben der Bundesregie- rung im früheren Bundesgebiet von gut 41 Prozent auf 43 Prozent seit der Vereinigung. In den neuen Bundes- ländern und Ostberlin war die Eigenheimzulage ein be- sonderer Erfolg; die Quote der selbstnutzenden Wohn- eigentümer ist von anfangs unter 20 auf inzwischen fast 32 Prozent gestiegen. Der PDS zuzustimmen würde bedeuten, daß der bis- herige, relativ zügige Anstieg der Wohneigentumsquote vor allem in den neuen Bundesländern zum Stillstand kommt. Die PDS-Pläne treffen außerdem den einzigen zur Zeit florierenden Bereich auf dem Bausektor. Im Eigenheimbau weist das Statistische Bundesamt Zu- wächse von rund 8 Prozent pro Jahr aus. Alle anderen Sektoren der Bauwirtschaft verzeichnen teilweise einen Rückgang um einen zweistelligen Prozentsatz. Es wäre deshalb aus der Sicht der F.D.P. für die Situation der Bauwirtschaft und deren Beschäftigte fatal, den PDS- Entwürfen zuzustimmen. Die F.D.P. hält ohnehin die Existenz von Einkom- mensgrenzen bei der Eigenheimzulage für zu bürokra- tisch und überflüssig. Bereits mit der derzeitigen Rege- lung können 95 Prozent aller Haushalte eine Eigenheim- zulage erhalten. Der bürokratische Aufwand für die regelmäßige Einkommensprüfung für alle Anspruchsbe- rechtigten, um die wenigen Fälle nicht Anspruchs- berechtigter auszugrenzen, ist unwirtschaftlich und zu hoch. Es wäre insgesamt billiger, die Eigenheimzulage grundsätzlich an alle Bürger zu zahlen und damit auch einen Beitrag zur Eigenverantwortung und Selbstvor- sorge für alle anzubieten. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 1999 7057 (A) (C) (B) (D) Die eigentliche politische Musik um die Eigenheim- zulage findet im zur Zeit laufenden Vermittlungsverfah- ren zum sogenannten Haushaltssanierungsgesetz statt. Nicht nur die PDS will die Eigenheimförderung verän- dern, auch Rotgrün will die Eigenheimförderung kürzen, um damit die vorgelegte Wohngeldnovelle teilweise gegenzufinanzieren. Hier wird sich die F.D.P. im Ver- mittlungsverfahren dafür einsetzen, daß dieser ressort- interne Verschiebebahnhof zu Lasten der Eigentumsför- derung nicht stattfindet. Auch die Kürzungsvorschläge der rotgrünen Koalition sind eigentumsfeindlich und kosten Arbeitsplätze auf dem Bau. Sie sind auch fiska- lisch unsinnig, da bei geschätzten 20 000 bis 25 000 aus- fallenden Baumaßnahmen pro Jahr Bund, Ländern und Gemeinden höhere Mehrwertsteuereinnahmen entgehen als Einsparungen bei der Eigenheimzulage entstehen. Und die Länder zahlen zusätzlich durch die absinkenden Grunderwerbsteuereinnahmen drauf. Vor Gericht, auf hoher See und im Vermittlungsausschuß ist man in Gottes Hand. Die F.D.P. ist jedoch zuversichtlich, daß die bewährte Eigenheimzulage trotz gegenläufiger Initiativen auf der linken Seite des Hauses erhalten blei- ben kann. Christine Ostrowski (PDS): Der erste Punkt hat sich mit dem Haushaltsanierungsgesetz erledigt. Die Förder- grenzen wurden exakt so gesenkt, wie wir beantragten. Obwohl Sie von der Koalition dieselbe Absicht hatten und diese schließlich auch verwirklichten, lehnten sie unsere Forderung einheitlich und geschlossen ab. Dafür gab es also keine sachlichen Gründe. Folglich war Ihre Ablehnung politisch motiviert: Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Ein PDS-Antrag muß per se abgelehnt werden, vor allem dann, wenn die PDS den Finger eher auf die Wunde legt als die Regierungsfraktionen. Ich kann da nur gelassen den Kopf schütteln. Sie kommen mir vor wie der Struwwelpeter, – mit dem Fuß auf- stampfen und standhaft rufen: Nein, meine Suppe eß ich nicht! Wenn Sie das nötig haben, immerzu. Ich kann gut damit leben, daß Sie letztlich unsere Anträge erfül- len. Schließlich spielen wir hier nicht Hundertmeter- sprint, wo es darauf ankommt, wer der Sieger ist. Es geht darum, was real an Veränderungen geschieht. Irrational ist auch, das Klagelied der rechten Seite des Hauses über den zusammenbrechenden Eigenheimbau. Die Fakten sind – Zuarbeit des Wissenschaftlichen Dienstes –: Von der Senkung der Fördergrenzen sind etwa 8 500 Fälle tatsächlich betroffen – in Anbetracht von 370 000 Förderfällen in 1998 eine marginale Größe. Auch der Ablehnung unseres zweiten Begrens lie- gen keine Sachgründe zugrunde. Wenn jemand ein he- runtergekommenes gebrauchtes Haus kauft, es saniert – quasi eine neue Wohnung herstellt – und der Sanie- rungsaufwand höher liegt als der Wert, zu dem er es er- worben hat, dann soll ihm dieselbe Förderung zuteil werden wie bei Neubau eines Hauses, also nicht 20 000, sondern 40 000 DM. Ihre Ablehnung ist deshalb aberwitzig, weil mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Februar 1998 – Bundessteuerblatt 1998, Teil I, Nr. 4 – die obersten Finanzbehörden der Länder bereits aufge- fordert sind, so zu verfahren. Und sie verfahren so. Wir wollen diesen außergesetzlichen Zustand schlicht und ergreifend lediglich in einen gesetzlichen wandeln. Wenn aber verwaltungsintern bereits so verfahren wird, wie wir es gesetzlich wollen, dann sind – das liegt in der Logik der Dinge – Ihre Ablehnungsgründe – höherer Verwaltungsaufwand und Gefahr der Luxussanierung – nichtig. Wären die Gründe relevant, müßten Sie – auch das liegt in der Logik der Dinge – das Schreiben des BMF außer Kraft setzen. Spannend ist, daß der Finanzausschuß in seiner Ab- lehnung keinerlei Bezug auf höhere Kosten nimmt. Das ist ungewöhnlich, läßt man ja keine Gelegenheit aus, der PDS unbezahlbare Forderungen vorzuwerfen. Aber auch das ist folgerichtig: Zusatzkosten können nicht anfallen, wenn verwaltungsintern schon so verfahren wird, wie wir es gesetzlich wünschen. Aber man kennt sich mittlerweile. Frau Eichstädt- Bohlig wird mir Unlogik vorwerfen. Sie wird sagen, ich hätte die aus der Senkung der Einkommensgrenzen ge- wonnene Summe zweimal verbraten: zuerst für das Wohngeld und jetzt für eben die Erhöhung der Be- standsförderung. Gerade das aber ist ein wunderbares Beispiel für Irra- tionalität der Politik. Als frischgebackene Abgeordnete habe ich im Herbst 1998 den Vorschlag der Erhöhung des Wohngeldes eingebracht. Mieterbund, SPD, Grüne, PDS – alle verkündeten, die Wohngeldreform sei aus der Sen- kung der Einkommensgrenzen bei der Eigenheimzulage zu finanzieren. Auch ich tappte zunächst in die Falle, übernahm ungeprüft diese Finanzierungsquelle – mein Fehler. Dann aber – und das ist der Unterschied – korri- gierte ich ihn, ließ vom Wissenschaftlichen Dienst nach- prüfen und nachrechnen. Was stellte sich zu meiner Ver- wunderung heraus? Die Senkung der Einkommensgren- zen reicht für eine Wohngeldreform hinten und vorne nicht. Mit anderen Worten: Weder Mieterbund, noch SPD, noch Grüne, noch PDS hatten vorher gerechnet; alle hatten dem anderen nachgequatscht, jahrelang. Und noch monatelang mußte ich mich etwa gegenüber Staatssekre- tär Großmann meiner Haut wehren, der bis zum Spar- paket – das die Zahlen offenlegte – treu und brav eine nicht funktionierende Gegenfinanzierung verkündete. Zuletzt: Wenn Sie es wirklich ernst meinen mit der Stärkung der Innenstädte, dem Stopp des Ausuferns der Städte, der Vermeidung von Umlandzersiedelung, dem Erhalt der Altbausubstanz, dem Wiedererstarken der Ur- banität, dann – auch das wäre logisch – müßten Sie un- serem Antrag zustimmen und die Beschlußempfehlung ablehnen. Aber Logik ist eines der Schwersten, vor al- lem in der Politik. Soll ich vorhersagen, wie Sie sich verhalten? Unlogisch natürlich.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Wer stimmt für den
    Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die
    Grünen auf Drucksache 14/2236 zur Entbindung von der
    Schweigepflicht gegenüber dem Untersuchungsaus-
    schuß? –


    (Walter Hirche [F.D.P.]: Das ist ein Rechtsstaatsverständnis!)


    Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? Der Antrag ist
    gegen die Stimmen von CDU/CSU, der F.D.P.-Fraktion,

    Vizepräsidentin Petra Bläss

    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 1999 6993


    (A) (C)



    (B) (D)


    der PDS-Fraktion und einigen Stimmen aus der SPD-
    Fraktion angenommen.


    (Widerspruch bei Abgeordneten der CDU/ CSU – Walter Hirche [F.D.P.]: Das ist jetzt die Mehrheit! Die Mehrheit ist jetzt anders!)


    – Enthaltungen? – Es gab einige Enthaltungen aus den
    Reihen der SPD-Fraktion.


    (Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Wo kommt dann die Mehrheit nur her?)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Sitzungsvor-
    stand ist sich über das Ergebnis der Abstimmung auch
    nach der Gegenprobe nicht einig. Wir kommen daher
    zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der
    SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache
    14/2236 zur Entbindung von der Schweigepflicht ge-
    genüber dem Untersuchungsausschuß durch Zählung der
    Stimmen. Ich bitte Sie, den Saal zu verlassen.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, recht
    schnell den Saal zu verlassen, damit die Abstimmung
    zügig erfolgen kann.

    Ich bitte die beiden Schriftführer, die Kollegen Schur
    und Schemken, ihre Plätze an den Türen einzunehmen.

    Haben alle Schriftführerinnen und Schriftführer ihren
    Platz an den Türen eingenommen? Könnte ich bitte ein
    Zeichen bekommen? – Das ist der Fall. Ich bitte, die Tü-
    ren zu schließen. Die Abstimmung ist eröffnet.



Rede von Dr. Rudolf Seiters
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Könnte ich einen
Hinweis von den Schriftführern bekommen? Ich möchte
in Kürze die Abstimmung schließen.


(Zuruf von der SPD: Es stehen noch Schlangen auf dem Flur!)


Ich gebe einen Hinweis an die Schriftführerinnen und
Schriftführer, da ich feststelle, daß Kolleginnen und
Kollegen vor der Tür stehen, aber den Saal nicht betre-
ten. Ich beabsichtige, in Kürze die Abstimmung zu
schließen, und bitte alle Kolleginnen und Kollegen, jetzt
sofort in den Plenarsaal zu kommen.


(Beifall – Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich schließe die Abstim-

mung. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer,
keinen Kollegen mehr in das Plenum kommen zu lassen
und die Türen zu schließen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Widerspruch bei der SPD)


Sollte ich feststellen, daß diese Anweisung nicht beach-
tet wird, werde ich die Sitzung unterbrechen. – Ich habe
die Abstimmung geschlossen. Ich bitte, die Türen zu
schließen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P. – Widerspruch bei der SPD – Anhaltende Unruhe)


Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen, damit wir in
den Beratungen fortfahren können.


(Zunehmende Unruhe)


Bevor ich das Ergebnis des Hammelsprungs bekannt-
gebe, will ich sagen: Es gibt in diesem Hause parla-
mentarische Regeln.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig! – Zurufe von der SPD: Genau! – Sehr wahr!)


Der amtierende Präsident muß darauf achten, daß Ab-
stimmungen nicht verkürzt werden. Er muß aber auch
darauf achten, daß sie nicht verzögert werden.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Die Hinweise, die ich bekommen habe,


(Zuruf von der SPD: Von wem?)

haben mich dazu veranlaßt, dreimal darauf hinzuweisen,


(Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


– ich bitte Sie, Ruhe zu bewahren –, daß ich beabsichti-
ge, in Kürze die Abstimmung zu schließen. Darauf habe
ich die Schriftführer hingewiesen.


(Zuruf von der CDU/CSU : Richtig!)

Ich gebe nunmehr das Ergebnis der Abstimmung be-

kannt: Mit Ja haben gestimmt 230 Kolleginnen und
Kollegen, mit Nein haben gestimmt 220, Enthaltun-
gen 2. Der Antrag ist daher angenommen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich rufe nunmehr den Tagesordnungspunkt 6 b auf:

Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU
Ein modernes Stiftungsrecht für das 21. Jahr-
hundert
– Drucksache 14/2029 –

(federführend Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Stunde vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. – Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, die der Debatte nicht folgen möchten, den Saal zu verlassen. Ich gebe nunmehr das Wort dem Kollegen Dr. Norbert Lammert für die CDU/CSU-Fraktion. Vizepräsidentin Petra Bläss 6994 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 1999 Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es hat in den letzten Jahren manche Anläufe zu einer gründlichen Modernisierung des deutschen Stiftungsrechts gegeben, die allesamt, aus welchen Gründen auch immer, auf der Hälfte der Strecke steckengeblieben sind. Die CDU/CSU-Fraktion bringt heute nach sehr sorgfältigen und intensiven Beratungen mit Sachverständigen innerhalb und außerhalb der Fraktion einen Antrag in das parlamentarische Beratungsverfahren ein, mit dem wir nicht nur unsere Absicht verdeutlichen, ein modernes Stiftungsrecht für das 21. Jahrhundert zu schaffen, sondern auch sehr konkrete Vorschläge und Hinweise für die Gesetzgebung geben. Ich möchte mich zu Beginn bei allen Kolleginnen und Kollegen in den verschiedenen Arbeitsgruppen der eigenen Fraktion für ihre Mitarbeit bedanken, insbesondere aber bei den Sachverständigen aus Stiftungen und Verbänden, von denen ich einige auf der Besuchertribüne begrüßen darf, die uns mit ihren Erfahrungen, Einschätzungen und Hinweisen in den vergangenen Monaten bei der Erarbeitung unseres Antrags sehr behilflich gewesen sind. Die öffentliche Debatte über Stiftungen und das Stiftungsrecht in Deutschland ist weithin durch die Einstellung geprägt, Stiftungen seien eine erfreuliche Einrichtung und ein sympathisches Zeugnis bürgerschaftlichen Engagements, deren rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen im allgemeinen bestens geregelt seien und für die es allenfalls noch einzelne Verbesserungen geben könnte. Dem entspricht im übrigen aufs trefflichste die regelmäßige Einlassung zu diesem Thema, die man mal von Innenoder Justizministern und mal von Finanzministern hört. Beide Seiten pflegen dabei auf einen sehr beschränkten Handlungsbedarf im deutschen Stiftungsrecht hinzuweisen, wobei sie diesen Handlungsbedarf immer im jeweils anderen Ressort vermuten. Tatsächlich brauchen wir einen grundsätzlich neuen Stellenwert für die Arbeit von Stiftungen in unserem Land als einer besonderen Form gesellschaftlichen Engagements. Wir benötigen insofern nicht weniger als einen Paradigmenwechsel in der Zuweisung von öffentlichen, jedenfalls gemeinwohlorientierten Aufgaben zwischen dem Staat auf der einen Seite und gesellschaftlichen Institutionen und Personen auf der anderen Seite. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


(Unruhe)


(B)


(A) (C)


(D)

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Ich möchte deswegen gleich zu Beginn darauf hin-
    weisen, daß der Kern des Antrages, den wir heute hier
    auf den Weg bringen wollen, ist, zu einer solchen Neu-
    orientierung beizutragen. Ich möchte das mit dem Hin-
    weis verbinden, daß zu einer solchen grundsätzlichen
    Neubestimmung des Stellenwertes von Stiftungen
    zwei Entwicklungen beitragen, die sich nach unserem
    Verständnis in einer sehr sinnvollen und wünschens-
    werten Weise miteinander verbinden lassen.

    Wir haben ganz offensichtlich einen objektiven Be-
    darf an der Übernahme öffentlicher, jedenfalls gesamt-
    gesellschaftlicher Aufgaben, die nicht mehr und schon
    gar nicht komplett als staatliche Aufgaben wahrgenom-
    men und erfüllt werden können. Trotz oder vielleicht ge-
    rade wegen einer Staatsquote, die nun seit Jahren relativ
    stabil um die 50 Prozent pendelt, ist der Staat mit der
    Wahrnehmung wichtiger gesamtgesellschaftlicher Auf-
    gaben zunehmend überfordert. Es besteht die objektive
    Notwendigkeit, darüber nachzudenken, wie diese Auf-
    gaben anders wahrgenommen werden können, wenn der
    Staat und die öffentlichen Körperschaften diese Aufga-
    ben nicht wahrnehmen können.

    Erfreulicherweise korrespondiert mit diesem objekti-
    ven Bedarf eine wachsende subjektive Bereitschaft vie-
    ler Bürgerinnen und Bürger, ihr eigenes erarbeitetes
    Einkommen und Vermögen für gemeinwohlorientierte
    Aktivitäten zur Verfügung zu stellen, wenn ihnen dieser
    Staat dafür nur angemessene und faire Rahmenbedin-
    gungen anbietet. Genau die zu schaffen muß das zentrale
    Anliegen des deutschen Gesetzgebers sein.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Deutschland braucht ein einfaches, ein übersichtli-

    ches, ein bürgerfreundliches Stiftungsrecht, das privates
    Engagement ermutigt und zugleich das Gemeinwohl
    fördert. Ein neuer Weg ist erforderlich, nicht weil die
    alten Wege ganz offenkundig nichts taugten, sondern
    weil sie nicht ausreichen. Ein neuer Weg ist erforderlich,
    der Veränderungen in Staat und Gesellschaft ermöglicht,
    die Vision der aktiven Bürgergesellschaft ernst nimmt
    und dem Stiftungswesen den Stellenwert gibt, der an die
    mehrere Jahrhunderte alte stolze Tradition privaten En-
    gagements für das Gemeinwohl anknüpft.

    Ich muß kaum erläutern, daß Stiftungen ein wichti-
    ger, wahrscheinlich nicht verzichtbarer Baustein für den
    Aufbau des dritten Sektors zwischen dem Staat und der
    Wirtschaft sind, der für Bürgerengagement, Ehrenamt-
    lichkeit und gesellschaftliche Mitwirkung steht. Der
    Bürger soll für das Gemeinwohl tun können, was er sel-
    ber tun und leisten will und was der Staat nicht leisten
    kann. Der einzelne sollte auch mehr Gestaltungsspiel-
    raum und mehr Verfügungsgewalt über sein eigenes,
    selbst erarbeitetes Einkommen und Vermögen haben. Je
    mehr das Gemeinwohl von der Gesellschaft autonom,
    über staatliche Verantwortung hinaus gefördert werden
    soll, desto wichtiger wird die Entwicklung einer nach-
    haltigen Stiftungskultur, für die dann allerdings substan-
    tiell geänderte Rahmenbedingungen erforderlich sind.

    Wir müssen uns alle gemeinsam dafür verantwortlich
    fühlen, daß Stiftungen im Bewußtsein der Bürger – und
    nicht nur einiger weniger Bürger, sondern möglichst
    vieler Bürger – als Möglichkeit zur Gestaltung des Ge-
    meinwohls jenseits von Staat und Markt verankert sind.
    Daher ist es besonders wichtig, daß Stiftungen eine ein-
    fach zu handhabende Rechtsform sind. Davon kann bei
    aller Sympathie für die gegenwärtige Situation ernsthaft
    keine Rede sein.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 1999 6995


    (A) (C)



    (B) (D)


    Das geltende deutsche Stiftungsrecht wird trotz beacht-
    licher Bemühungen der Landesgesetzgeber, die ich aus-
    drücklich würdigen möchte, durch eine Vielzahl unter-
    schiedlicher Rechtsnormen diesem Anspruch nicht ge-
    recht.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:Da stimme ich Ihnen zu!)


    Man muß in diesem Zusammenhang darauf verwei-
    sen dürfen, daß das deutsche Stiftungsprivatrecht ge-
    genwärtig auf nicht weniger als zehn bundesgesetzlichen
    Normen und 478 landesrechtlichen Vorschriften, Nor-
    men und Regelungen beruht. Dies spricht sehr dafür,
    daß wir uns darum bemühen, einen vernünftigen, über-
    schaubaren, nachvollziehbaren einheitlichen Rechtsrah-
    men zu schaffen, was nicht notwendigerweise bedeuten
    muß, daß überall und ganz konkret in jedem Bundesland
    präzise dieselbe Praxis und Struktur besteht. Aber für
    jeden, der dem Gedanken einer Stiftung aufgeschlossen
    ist, muß es eine nachvollziehbare und nicht an jeder
    Stelle anders geregelte rechtliche Konstruktion geben.

    Übrigens spricht für einen solchen einheitlichen
    Rechtsrahmen auch, daß wir auf diese Weise für das
    Stiftungsrecht eine ähnliche Klarheit gewinnen können,
    wie sie für das Vereinsrecht, das Genossenschaftsrecht
    und das Recht der Kapitalgesellschaften als schiere
    Selbstverständlichkeit gilt. Wenn die Stiftungen die Be-
    deutung haben sollen, die wir in Festvorträgen gerne
    immer wieder beschwören, dann müssen wir auch an
    dieser Stelle dafür sorgen, daß sie rechtlich ähnlich ge-
    stellt sind, wie es für andere für selbstverständlich
    gehalten wird.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Meine Damen und Herren, wir machen in unserem

    Antrag eine ganze Reihe sehr konkreter Vorschläge da-
    zu, wie sich sowohl der zivilrechtliche Rahmen für die
    Arbeit von Stiftungen verändern und verbessern läßt als
    auch die steuerlichen Rahmenbedingungen weiterent-
    wickelt werden können. Ich muß sie hier ganz gewiß
    nicht im einzelnen vortragen und will nur auf ganz we-
    nige Punkte aufmerksam machen.

    Wir wollen den Stiftungsbegriff bei Neugründungen
    – ich weise ausdrücklich darauf hin: bei Neugründun-
    gen – auf gemeinwohlorientierte Vorhaben begrenzen
    und damit schon in der Terminologie verdeutlichen, daß
    es viele gute Gründe gibt, diese Form gemeinnützigen
    gesellschaftlichen Engagements in einer besonderen
    Weise hervorzuheben.

    Wir wollen den Rechtsanspruch auf Stiftung, der in
    vielen Landesstiftungsgesetzen entweder gar nicht oder
    nur unbefriedigend geregelt ist, unmißverständlich klar-
    stellen. Wir wollen die Gründung von Stiftungen er-
    leichtern, durch Eintragung in ein Stiftungsregister ver-
    einfachen. Wir wollen mehr Flexibilität schaffen, was
    die Änderung von Stiftungszwecken zu Lebzeiten des
    Stifters und die Möglichkeit betrifft, auch Stiftungen auf
    Zeit einzurichten. Wir wollen – das ergibt sich zwangs-
    läufig parallel zu dem veränderten Stellenwert – auch
    die Rechenschaftspflichtigkeit von Stiftungen neu und
    möglichst einheitlich regeln. Denn je größer die Gestal-

    tungsspielräume sind, desto größer muß die Transparenz
    sein, die sich damit verbindet.

    Wir wollen selbstverständlich die verfassungsrecht-
    lich garantierte Autonomie der kirchlichen Stiftungen
    wahren, und wir wollen genauso ausdrücklich Bestands-
    schutz für alle existierenden Stiftungen sicherstellen –
    übrigens einschließlich des Begriffs Stiftung, den sie
    nach geltendem Recht völlig korrekt erworben haben.

    Insbesondere geht es uns darum, die sogenannten
    Bürger- und Gemeinschaftsstiftungen zu ermöglichen,
    zu ermutigen und zu erleichtern, weil gerade dies ein In-
    strument ist, mit dem man nicht nur signalisieren kann,
    daß die Gründung von Stiftungen kein Privileg ver-
    meintlich weniger wirtschaftlich und finanziell beson-
    ders leistungsfähiger Mitbürger ist, sondern auch signa-
    lisieren kann, daß sich durch gemeinsame Aktivitäten
    vieler Bürger manche bedeutenden Anliegen des Ge-
    meinwohls befördern lassen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Dies soll seinen Niederschlag im Rechtsrahmen, aber
    auch im Steuerrecht finden.

    Ich bin deswegen gerade den Kolleginnen und Kolle-
    gen aus den einschlägigen Finanz- und Haushaltsberei-
    chen dankbar, daß sie sich angesichts der ungewöhnlich
    delikaten Materie: „Wie geht man mit diesem Thema
    des Steuerrechts und damit verbundener Einnahmeaus-
    fälle um?“ in einer bemerkenswert konstruktiven und
    hilfreichen Weise an diesen Beratungen beteiligt haben.
    Dabei haben wir uns in unserem Antrag aus guten Grün-
    den und nach manchen Verirrungen – die ich gleich ein-
    räumen will – in unserem eigenen Beratungsgang ganz
    darauf beschränkt, steuerrechtlich nur zwei Fragen – aber
    die beiden wesentlichen Fragen – zu adressieren: Er-
    stens. Wie muß der Steuergesetzgeber mit Stiftungen
    umgehen, damit sie die ihnen zugedachte Aufgabe auch
    wirklich angemessen erfüllen können? Zweitens: Was
    ist die angemessene Behandlung, die Stifter bzw. Spen-
    der erfahren müssen? Jedenfalls müssen wir über ein
    Stiftungsrecht nicht sämtliche offenen Fragen des deut-
    schen Steuerrechts klären. Alle Versuche in der Vergan-
    genheit, das – nicht als Zielsetzung, aber als Nebenwir-
    kung – regeln zu wollen, haben mit in das Dickicht ge-
    führt, das einer Neuordnung des deutschen Stiftungs-
    rechts in den vergangenen Jahren offenkundig im Wege
    gestanden hat.

    Ich möchte Sie auf einen Vorschlag aufmerksam ma-
    chen, den wir Ihrer aufgeschlossenen Behandlung drin-
    gend anempfehlen möchten, nämlich den Gedanken, für
    die Organisation der Gründung und der Beaufsichtigung
    von Stiftungen auch die Möglichkeit der Selbstverwal-
    tung ins Auge zu fassen. Wenn dies für wichtige Berei-
    che der Wirtschaft möglich ist, dann sollte es erst recht
    für einen Bereich, in dem wir in besonderer Weise die
    Bürger selbst Ziele verfolgen lassen wollen, möglich
    sein, wenn es denn schon nicht – worauf wir ausdrück-
    lich verzichtet haben – obligatorisch so vorgeschrieben
    werden soll.

    Ich möchte auch auf die Initiative des Landes Baden-
    Württemberg hinweisen, das vor einigen Wochen einen

    Dr. Norbert Lammert

    6996 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 1999


    (B)



    (A) (C)



    (D)


    entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat einge-
    bracht hat, der mit vielen dort verankerten Vorschlägen
    sehr zu meiner optimistischen Einschätzung beiträgt,
    daß es jetzt gelingen könnte, in einem gemeinsamen
    Anlauf des Deutschen Bundestages unter Mitwirkung
    der Länder und des Bundesrates wirklich den großen
    Wurf eines neuen Stiftungsrechts zu realisieren, um den
    wir uns miteinander seit vielen Jahren bemühen.

    Stiftungen sind keine Ersatzkasse der öffentlichen
    Haushalte. Daran darf kein Zweifel sein.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Aber sie sind nicht nur eine willkommene, sondern eine
    zunehmend notwendige Ergänzung öffentlicher Haus-
    halte, was die Realisierung von Gemeinwohlinteressen
    angeht. Insofern gehen manche Einwände mancher
    Steuerabteilungen, mancher Ministerien an dem vorbei,
    was politisch zur Debatte steht. Wir, die Unionsfraktio-
    nen, haben keinen Zweifel daran, daß der Nutzen des
    gemeinwohlorientierten Einsatzes privater Einkommen
    und Vermögen allemal höher ist als die damit verbunde-
    nen Steuerausfälle.

    Nun wollten wir heute eigentlich neben unserem An-
    trag auch den vielfach angekündigten Gesetzentwurf der
    Koalitionsfraktionen lesen. Das ist ein Phantom, von
    dem ständig gesprochen wird, das aber noch niemand
    gesehen hat. Nun liegt mir jede Polemik oder Häme
    fern, weil ich sehr genau weiß, mit welchen Widerstän-
    den Sie da zu tun haben, und sehr vermute, daß es zum
    Teil genau die gleichen Leute sind, die in den vergange-
    nen Jahren auch unsere Bemühungen um die Realisie-
    rung eines ehrgeizigen Stiftungsrechts mit gutgemeinten
    Ratschlägen aufgehalten haben. Dieses Parlament sollte
    schon heute –


    (Glocke des Präsidenten)

    – ich bin sofort fertig, Herr Präsident – keinen Zweifel
    daran lassen, daß wir zwar auf die Beratung von Sach-
    verständigen in den Steuerabteilungen allergrößten Wert
    legen, daß aber die Steuerabteilung des Finanzministe-
    riums nicht der deutsche Gesetzgeber ist.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)


    Die Abwägung, was wir für den Paradigmenwechsel
    brauchen, über dessen Notwendigkeit ich hier gespro-
    chen habe, muß der Gesetzgeber treffen; sie kann nicht
    im Ministerium getroffen werden.

    Wir wollen jedenfalls unsere konstruktive Zusam-
    menarbeit für den noch abzuwartenden, aber hoffentlich
    bald vorliegenden Gesetzentwurf der Koalition aus-
    drücklich anbieten. Wir sind fest entschlossen, dazu bei-
    zutragen, daß wir als Regierung und Opposition gemein-
    sam die Neugestaltung des deutschen Stiftungsrechts
    – als vielleicht erstes relevantes Projekt in dieser Legis-
    laturperiode – in diesem Bundestag als ein Reformwerk
    verabschieden können, das den Ansprüchen gerecht
    wird, die ich vorhin habe vortragen dürfen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)