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    Plenarprotokoll 14/67 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 67. Sitzung Berlin, Freitag, den 5. November 1999 I n h a l t : Bestimmung der Abgeordneten Kristin Heyne als stellvertretendes Mitglied des Vermittlungsausschusses ................................. 5985 A Tagesordnungspunkt 12: a) Abgabe einer Erklärung der Bundes- regierung zu den Ereignissen der „5. Vertragsstaatenkonferenz der Kli- marahmenkonvention in Bonn“ b) Antrag der Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Klaus W. Lippold (Offen- bach), weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU Vertragsstaatenkonferenz zur Klima- rahmenkonvetion in Bonn: Neue Im- pulse zur globalen Umwelt- und Ent- wicklungspolitik (Rio-Prozeß) (Drucksache 14/1853) ................................ 5985 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Klimaschutz durch ökologische Moder- nisierung und Verbesserung der inter- nationalen Zusammenarbeit (Drucksache 14/1956) ................................ 5985 B Jürgen Trittin, Bundesminister BMU............... 5985 D Dr. Angela Merkel CDU/CSU......................... 5990 C Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN .. 5993 C Dr. Angela Merkel CDU/CSU......................... 5994 A Michael Müller (Düsseldorf) SPD................... 5994 B Birgit Homburger F.D.P. ................................ 5996 C Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 5998 D Eva-Maria Bulling-Schröter PDS .................... 6003 A Monika Ganseforth SPD.................................. 6004 C Walter Hirche F.D.P. .................................. 6006 A Michael Müller (Düsseldorf) SPD............... 6006 B Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 6007 B Ulrich Kasparick SPD ..................................... 6009 D Ulrike Flach F.D.P. ......................................... 6011 C Annette Faße SPD ....................................... 6013 B Carsten Hübner PDS........................................ 6013 D Reinhold Hemker SPD .................................... 6015 A Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU.................... 6017 A Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN .. 6018 A Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU.................... 6020 B Dr. Christian Ruck CDU/CSU......................... 6020 D Dr. Margrit Wetzel SPD .................................. 6022 D Dr. Peter Paziorek CDU/CSU.......................... 6024 D Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, weiteren Abgeordneten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Entwurfs II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 eines Gesetzes zur Regelung der Rechts- verhältnisse eingetragener Lebenspartner- schaften (Eingetragene-Lebenspartner- schaften-Gesetz) (Drucksache 14/1259) ... 6026 D Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 6027 A Margot von Renesse SPD ................................ 6028 B Ina Lenke F.D.P. ......................................... 6030 A Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 6031 D Norbert Geis CDU/CSU .................................. 6032 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN..................................................... 6034 A Ina Lenke F.D.P. ......................................... 6034 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 6035 B Christina Schenk PDS...................................... 6037 A Eckart von Klaeden CDU/CSU ....................... 6038 A Dr. Guido Westerwelle F.D.P. .................... 6038 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN..................................................... 6038 C Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Zwei- ten Gesetzes zur Verbesserung rehabi- litierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (Drucksache 14/1805) .. 6039 B Rolf Schwanitz, Staatsminister BK.................. 6039 C Dr. Michael Luther CDU/CSU ........................ 6040 C Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 6042 C Rainer Funke F.D.P. ....................................... 6043 B Gerhard Jüttemann PDS................................... 6044 A Hans-Joachim Hacker SPD.............................. 6044 D Tagesordnungspunkt 15: a) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion PDS Keine Zurückweisung von Kosovo- Flüchtlingen an den Grenzen, die Er- teilung von Visa für Familienangehö- rige, sowie unbürokratische Ausstellung von Reisedokumenten und Aufnahme und Schutz von unbegleiteten Flücht- lings- und Waisenkindern (Drucksache 14/1182) ................................ 6046 B b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion PDS Anerkennung eines Asylanspruchs für jugoslawische Deserteure und Kriegs- dienstverweigerer (Drucksache 14/1183) ................................ 6046 B Ulla Jelpke PDS............................................... 6046 C Rüdiger Veit SPD ............................................ 6047 C Dietmar Schlee CDU/CSU .............................. 6049 A Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 6050 C Dr. Max Stadler F.D.P. ................................... 6051 C Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD ................ 6052 C Nächste Sitzung ............................................... 6052 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 6053 A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Kurt Bodewig (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 – GKV-Gesundheitsreform 2000 .... 6054 A Anlage 3 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur ab- schließenden Regelung offener Vermögens- fragen in bezug auf Wohnungsgrundstücke im Beitrittsgebiet – Tagesordnungspunkt 11 – Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ......................................................... 6054 A Anlage 4 Amtliche Mitteilungen..................................... 6055 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 5985 (A) (C) (B) (D) 67. Sitzung Berlin, Freitag, den 5. November 1999 Beginn: 9.00 Uhr
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    Dr. Max Stadler Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 6053 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bachmaier, Hermann SPD 5.11.99 Balt, Monika PDS 5.11.99 Dr. Bartsch, Dietmar PDS 5.11.99 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 5.11.99 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.11.99 Bernhardt, Otto CDU/CSU 5.11.99 Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 5.11.99 Böttcher, Maritta PDS 5.11.99 Brähmig, Klaus CDU/CSU 5.11.99 Bury, Hans Martin SPD 5.11.99 Caesar, Cajus CDU/CSU 5.11.99 Caspers-Merk, Marion SPD 5.11.99 Dr. Dückert, Thea BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.11.99 Eichhorn, Maria CDU/CSU 5.11.99 Eppelmann, Rainer CDU/CSU 5.11.99 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 5.11.99 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.11.99 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 5.11.99 Gebhardt, Fred PDS 5.11.99 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 5.11.99 Gleicke, Iris SPD 5.11.99 Glos, Michael CDU/CSU 5.11.99 Goldmann, Hans-Michael F.D.P. 5.11.99 Hartnagel, Anke SPD 5.11.99 Haschke (Großhenners- dorf), Gottfried CDU/CSU 5.11.99 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 5.11.99 Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 5.11.99 Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 5.11.99 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.11.99 Hofbauer, Klaus CDU/CSU 5.11.99 Hovermann, Eike SPD 5.11.99 Kanther, Manfred CDU/CSU 5.11.99 Dr. Kenzler, Evelyn PDS 5.11.99 Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Knoche, Monika BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.11.99 Kraus, Rudolf CDU/CSU 5.11.99 Dr. Leonhard, Elke SPD 5.11.99 Mascher, Ulrike SPD 5.11.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 5.11.99 Ohl, Eckhard SPD 5.11.99 Ost, Friedhelm CDU/CSU 5.11.99 Otto (Frankfurt), Hans-Joachim F.D.P. 5.11.99 Dr. Pick, Eckhart SPD 5.11.99 Pieper, Cornelia F.D.P. 5.11.99 Rauber, Helmut CDU/CSU 5.11.99 Reinhardt, Erika CDU/CSU 5.11.99 Rühe, Volker CDU/CSU 5.11.99 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 5.11.99 Scharping, Rudolf SPD 5.11.99 Schemken, Heinz CDU/CSU 5.11.99 Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 5.11.99 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 5.11.99 Schreiner, Ottmar SPD 5.11.99 Schröder, Gerhard SPD 5.11.99 Schröter, Gisela SPD 5.11.99 Schüßler, Gerhard F.D.P. 5.11.99 Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 5.11.99 Schwanhold, Ernst SPD 5.11.99 Dr. Solms, Hermann Otto F.D.P. 5.11.99 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 5.11.99 Dr. Frhr. von Stetten, Wolfgang CDU/CSU 5.11.99 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 5.11.99 Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.11.99 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 5.11.99 Dr. von Weizsäcker, Ernst Ulrich SPD 5.11.99 Wiesehügel, Klaus SPD 5.11.99 Willner, Gert CDU/CSU 5.11.99 Zierer, Benno CDU/CSU 5.11.99 *) ————— **) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates 6054 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Kurt Bodewig (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetz- lichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 – GKV-Gesundheitsreform 2000 – (66. Sitzung, Seite 5922 A) Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht aufge- führt. Ich erkläre hiermit, daß ich an der Abstimmung teilgenommen und mit Ja gestimmt habe. Anlage 3 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur abschließenden Regelung offener Vermögens- fragen in bezug auf Wohnungsgrundstücke im Beitrittsgebiet – Tagesordnungspunkt 11 – (66. Sitzung) Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die PDS-Fraktion § 4 Abs. 2 Satz 2 des Vermögensgesetzes ändern. Diese greift ein tatsächliches Problem auf, vor dem viele Bürgerinnen und Bürger in den Neuen Bun- desländern nach der Wende stehen. Sie müssen mit anse- hen und erleben, wie Grundstücke, auf denen sie ein Le- ben lang gelebt und zum Teil auch gearbeitet haben, für die sie große materielle Werte, Erfindergeist und Enga- gement über Jahrzehnte investiert hatten, nach der Wende an die Alteigentümer gegeben werden, nur weil ein wirk- samer Eigentumserwerb durch sie vor dem 3. Oktober 1990 nicht vollendet werden konnte. Häufig haben sie Kaufverträge, auch notarielle Verträge während der Exi- stenz der DDR abgeschlossen, der Eigentumserwerb wur- de aber nicht ins Grundbuch eingetragen, weil gar keine Grundbücher existierten oder nicht ordentlich geführt wurden oder weil es zur Eintragung wegen Arbeitsüberla- stung der Ämter vor dem 3. Oktober 1990 nicht mehr ge- kommen war. In DDR-Zeiten war es nicht so wichtig, daß die Formalien für den Erwerb eines Eigentums erfüllt wa- ren. Wohn- und Nutzungsberechtigung waren das Wich- tigere und wurden durch staatliche Akte oder andere Rechtsgeschäfte garantiert. Nach der Vereinigung kam nun der Alteigentümer und verlangte auf der Grundlage des Grundsatzes „Rückgabe vor Entschädigung“ sein Grundstück zurück. Die Nutzer mußten sich auf die Räu- mung des Grundstückes einstellen. Ich selbst habe als Rechtsanwalt direkte Erfahrungen mit solchen Situationen gemacht. Ich habe zwei Ostber- liner, die lange vor der Wende ein Haus auf dem Lande im Kreis Neuruppin übernommen und bewohnt haben, vertreten, die dort nach der Wende ein Kultur- und Ju- gendbegegnungshaus mit vielen anderen zusammen ein- gerichtet haben. Obwohl sie in DDR-Zeiten Haus und Grundstück redlich und ordnungsgemäß durch notariel- len Kaufvertrag erworben hatten, sollten sie sieben Jahre nach der Wende das von ihnen wieder aufgebaute Ge- bäude und instandgesetzte Gelände verlassen. Die Kul- turarbeit, der Wohn- und Arbeitsplatz waren dahin. Dies alles nur deshalb, weil ihre Eintragung ins Grundbuch erst einige Monate nach dem 3. Oktober 1990 vollzogen werden konnte. Ich habe für diese Bürgerinnen geklagt durch zwei Instanzen und das Bundesverfassungsgericht angerufen. Es konnte nicht richtig sein, daß nur wegen einer zu spät erfolgten Eintragung ins Grundbuch ihre gesamte Existenz und die kulturellen Möglichkeiten ei- ner ganzen Region verloren waren. Den Rechtsstreit mußte ich dann abbrechen, weil den Klägern der Prozeßstreß, die Kosten und die Unsicher- heit zuviel wurde. Nach dieser Erfahrung kann ich verstehen, wenn Bürgerinnen in den neuen Bundesländern daran zwei- feln, daß die Rechtsordnung, die sie in der Bundesrepu- blik bekommen haben, die ihre ist und ihre Rechte ga- rantiert. Der Antrag der PDS will hier Abhilfe schaffen. Das ist gut und richtig. Das Bundesverfassungsgericht ist mit zwei Normen- kontrollklagen des Landes Sachsen-Anhalt und Bran- denburg zu dieser Angelegenheit befaßt, weil Hundert- tausende in diesen Ländern von der ungerechten Rege- lung des §14 Abs. 2 Vermögensgesetz betroffen sind. Die Entscheidung soll noch in diesem Monat erfolgen. Die von der PDS vorgeschlagene Lösung ist aber problematisch. Sie berücksichtigt nicht, daß schon nach der heute geltenden gesetzlichen Regelung die Rück- übertragung an die Alteigentümer bei Wohngrundstük- ken dann ausgeschlossen ist, wenn vor der Entmachtung von Erich Honecker im Oktober 1989 ein Vertrag abge- schlossen wurde oder auch nur angebahnt worden ist. Auch die Bürgerinnen der neuen Bundesländer kön- nen schon heute das Grundstück behalten, die nach dem Modrow-Gesetz vom März 1990 Haus- und Grundstük- ke gekauft hatten. Voraussetzung ist allerdings, daß die Eintragung bis zum 3. Oktober 1990 im Grundbuch er- folgt ist. Diese Voraussetzung steht gar nicht im Gesetz, sie wurde von der Rechtssprechung dazu entwickelt. Das gilt es zu verändern. Es darf nicht darauf an- kommen, wann die Eintragung realisiert wurde. Ent- scheidend muß allein sein, daß der Eigentumserwerb redlich in die Wege geleitet und realisiert wurde. Eine Klarstellung im Gesetz würde schon viel helfen. Es be- darf nicht der weiten von der PDS nunmehr vorgeschla- genen Regelung. Die PDS übersieht nämlich vor allem, daß in den letzten 10 Jahren auf Grundlage der – wenn auch verfehlten – gesetzlichen Regelung Rechtsverhält- nisse geschaffen wurden, die Bestandschutz verdienen. Auch die Bürgerinnen und Bürger, die jetzt auf den Grundstücken und in den Häusern leben und inzwischen selbst viel investiert haben, verdienen eine gerechte Be- rücksichtigung ihrer Interessen und ihrer redlich erwor- benen Rechtsstellung. Eine Abwägung der Interessen der früheren Nutzer und Käufer und der wohlerworbenen Rechte neuer Nut- zer ist notwendig. Lassen Sie uns die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten und entlang dieser Entscheidung und unter Berücksichtigung der Begrün- dung eine vernünftige Regelung finden, die den Interes- sen aller Seiten gerecht wird. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 6055 (A) (C) (B) (D) Anlage 4 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Be- ratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 14/671 Nr. 1.7 Drucksache 14/1188 Nr. 1.3 Drucksache 14/1188 Nr. 2.2 Drucksache 14/1276 Nr. 2.6 Drucksache 14/1342 Nr. 1.1 Drucksache 14/1579 Nr. 1.2 Drucksache 14/1617 Nr. 2.51 Ausschuß für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/1016 Nr. 1.7 Drucksache 14/1016 Nr. 2.9 Drucksache 14/1016 Nr. 2.16 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/1276 Nr. 2.20 Ausschuß für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 14/272 Nr. 176 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeitund Entwicklung Drucksache 14/431 Nr. 2.28 Drucksache 14/671 Nr. 1.10 Drucksache 14/671 Nr. 2.25 Drucksache 14/1617 Nr. 2.8 Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- geteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Finanzausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung Gutachten der Unabhängigen Expertenkommissionzur Untersuchung der Problematik steigender Beiträgeder privat Krankenversicherten im Alter – Drucksachen 13/4945, 14/272 Nr. 68 – 6056 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 (A) (C) (B) (D) Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 0228/3 82 08 40, Telefax: 0228/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Volker Beck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Geis, in
    welcher Welt leben Sie? Ich muß mich über Ihre Reali-
    tätswahrnehmung wirklich wundern. Allerdings muß
    man sich angesichts Ihrer Rede auch Sorgen um die
    Konservativen machen.


    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Diese Sorge brauchen Sie sich nicht zu machen!)


    Denn wenn Konservative Ehe und Familie nur noch
    durch die Diskriminierung anderer Lebensformen be-
    gründen können, dann scheint in der Gesellschaft in der
    Tat eine Wertekrise vorhanden zu sein. Denn hier be-
    steht eine Krise in der zweiten großen Volkspartei.

    Ehe und Familie machen ihren Sinn, weil sie Verant-
    wortung und das Einstehen bei Problemen organisieren,
    weil innerhalb der Familie – übrigens ehelich oder

    nichtehelich – der Generationenvertrag vorgeprägt wird,
    die Solidarität zwischen den Generationen organisiert
    und sehr wichtige Sozialisationsaufgaben wahrgenom-
    men werden, die der Staat nicht organisieren könnte.

    Deshalb besteht der Sinn des Schutzes von Ehe und
    Familie in der Verfassung nicht darin, daß man andere
    Lebensgemeinschaften bzw. andere Lebensformen
    benachteiligen, ignorieren oder diskriminieren müßte,
    wie Sie das vorgetragen haben. Ich wünschte mir, Sie
    hätten ein positiveres Verständnis von Ehe und Familie,
    so wie das bei der Koalition der Fall ist.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Sie versuchen sich immer hinter der entsprechenden
    Entscheidung von Karlsruhe zu verstecken. Ich finde,
    man sollte sagen, was man für richtig und was man für
    falsch hält und sich nicht hinter Verfassungsgerichtsent-
    scheidungen verstecken, insbesondere dann, wenn sie
    einen ganz anderen Tenor haben. Karlsruhe hat 1993 im
    Hinblick auf die Aktion „Standesamt“ des Lesben- und
    Schwulenverbandes entschieden, daß der Gesetzgeber
    die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare nicht öffnen
    muß. Es wurde aber gleichzeitig gesagt, der Gesetzgeber
    sei gehalten, die Benachteiligung der privaten Lebens-
    führung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften dort zu
    beseitigen, wo er sie vorfinde, und sich dafür einen Weg
    auszudenken.

    Wir befinden uns jetzt in der Diskussion darüber,
    welcher der richtige Weg ist. Karlsruhe hat uns in seiner
    Entscheidung keinen Weg verbaut. Deshalb ist es nicht
    richtig, sich hinter dieser Entscheidung zu verstecken.
    Vielmehr muß man politisch formulieren, was man für
    richtig, für sachgerecht und politisch für wünschenswert
    hält.

    Meine Damen und Herren, die rechtliche Gleichstel-
    lung von Lesben und Schwulen ist eine Frage der Ge-
    rechtigkeit. Ich bin für jeden konstruktiven Beitrag
    dankbar. So freut es mich, daß neuerdings in der CDU
    darüber diskutiert wird, wie man sich aus wertkonserva-
    tiver Sicht zu Verantwortungsgemeinschaften von Ho-
    mosexuellen verhalten soll. Das finde ich sehr interes-
    sant und spannend. Ich lade diejenigen Kollegen, die
    daran Interesse haben, ausdrücklich dazu ein, an der Re-
    formdiskussion der Koalition produktiv teilzunehmen.

    Bei der CSU – das wurde uns gerade vorgeführt –
    scheint diese Diskussion offensichtlich noch nicht ange-
    kommen zu sein. Die steht eben nicht mitten im Leben,
    sondern am Rand, rechts.

    Im Entwurf der F.D.P. gibt es Vorschläge, über die es
    sich zu diskutieren lohnt. Er enthält wichtige Punkte wie
    den Güterstand der Zugewinngemeinschaft, das Nach-
    zugsrecht für den ausländischen Lebenspartner und Re-
    gelungen zum Erbschaftssteuerrecht. Es ist in der Tat
    absolut unverzichtbar, homosexuellen Paaren, die auf
    Dauer füreinander einstehen wollen, diese Rechte end-
    lich zu übertragen. Das ist ein Gebot der Gerechtigkeit
    und Fairneß.

    Leider spart der F.D.P.-Entwurf aber wichtige
    Rechtsfolgen aus. Er will Homosexuellen ausdrücklich

    Norbert Geis






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    nur ausgewählte Normen zubilligen. Von Gleichberech-
    tigung ist nirgendwo die Rede. Es fehlen so entschei-
    dende Dinge wie die Hinterbliebenenversorgung oder
    das Sorgerecht für Kinder, das insbesondere in der Part-
    nerschaft von vielen lesbischen Paaren sehr wichtig ist,
    weil es da Kinder gibt. Unverständlich ist auch, warum
    das Standesamt für sie weiterhin Sperrbezirk sein soll.
    Homosexuelle sollen nur zum Notar dürfen; dieser
    schickt dann den entsprechenden Schriftsatz an das Amt.
    Aber eine Lebenspartnerschaft ist doch nicht die Eintra-
    gung eines Vereins.


    (Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Das macht man aber auch nicht beim Notar!)


    Vielen Menschen geht es auch darum, in einer öffentli-
    chen Zeremonie vor Freunden und Verwandten zu be-
    kunden: Wir gehören zusammen. Schwule und Lesben
    zahlen Steuern wie andere auch. Warum soll ihnen die
    Zeremonie im Rathaus verweigert werden?


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und die Kutsche!)


    Ebenfalls fragwürdig ist, daß die F.D.P. die gegen-
    seitigen Unterhaltspflichten stark einschränken will.
    Hier scheint mir der familienrechtliche Ansatz verun-
    glückt. Frau von Renesse hat das ausgeführt. Das führt,
    wie ich glaube, auch zu verfassungsrechtlichen Proble-
    men, weil wir nichtehelichen Lebensgemeinschaften
    nicht etwas billiger geben können als ehelichen. Wer
    gleiche Rechte will, muß auch gleiche Pflichten über-
    nehmen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Umgekehrt gilt der Satz aber auch: Wer gleiche Pflich-
    ten übernimmt, muß fairerweise auch die gleichen
    Rechte bekommen. Auch da darf es keine Abstriche ge-
    ben.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Die von der F.D.P. hier vorgelegten Vorschläge zum
    Unterhaltsrecht mögen auf den ersten Blick locker, flok-
    kig, libertär und pseudomodern wirken. Was heißt das
    aber wirklich? Das heißt, Sie trauen homosexuellen Paa-
    ren nicht zu, ein Leben in gleicher Verbindlichkeit zu
    führen wie heterosexuelle Eheleute. Das sagen Sie ja
    auch in der Begründung Ihres Gesetzentwurfes ganz
    freizügig. Es geht Ihnen darum, vielleicht selbst nicht
    gewollte statusmäßige Verdichtungen der Beziehungen
    von Homosexuellen zu vermeiden. Wir fragen die Ehe-
    leute auch nicht, ob sie diese statusmäßige Verdichtung
    wollen oder nicht. Sie müssen sich einfach entscheiden:
    Entweder gehen sie zum Standesamt, oder sie lassen es
    bleiben. So viel Mündigkeit kann man den homosexu-
    ellen Paaren durchaus zutrauen. Die Heterosexuellen
    haben ja auch begriffen, daß der Satz Gültigkeit hat:
    Drum prüfe, wer sich ewig bindet.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Trotz einiger guter Ansätze zeigt der Entwurf, wie

    man es nicht machen sollte. Es zeigt sich auch, daß
    dann, wenn Rechte und Pflichten herausgepickt werden,

    schnell der Eindruck von Willkür entsteht. Wir wollen
    weder Rosinenpickerei noch eine Regelung zweiter
    Klasse, weder Privilegien noch mindere Rechte.

    Deshalb hatten SPD wie Grüne schon in der letzten
    Wahlperiode die skandinavische Methode empfohlen.
    Dort hatte man die Rechte und Pflichten von Eheleuten
    über Generalverweisungen im Paket auf die eingetrage-
    ne Partnerschaft übertragen. Diese Methode hat sich
    glänzend bewährt, weil sie einfach, transparent und ge-
    recht ist. Der F.D.P.-Entwurf bleibt deutlich hinter die-
    sem Modell zurück. Dennoch, ich sage es noch einmal,
    wollen wir den Gesetzentwurf trotz aller Mängel gerne
    ernsthaft im Ausschuß prüfen und auch in die Reform-
    diskussion mit einbeziehen.

    Sie, meine Damen und Herren von der F.D.P., kriti-
    sieren, daß Rotgrün in Sachen Lebenspartnerschaften
    noch nichts geliefert hat.


    (Ina Lenke [F.D.P.]: Genau, Herr Beck!)

    – Hören Sie mir doch erst einmal zu. – Ich bestätige Ih-
    nen hiermit, daß Sie den Finger dabei in der Tat in eine
    offene Wunde legen. SPD und Grüne haben beide vor
    der Wahl die volle Gleichberechtigung homosexueller
    Partnerschaften versprochen. Die Koalition steht bei den
    Schwulen und Lesben im Wort. Die Ungeduld draußen
    ist groß. Ich kann das gut verstehen.

    Auch ich bin absolut unzufrieden, daß wir noch kei-
    nen gemeinsamen Entwurf präsentieren können, der an
    die Vorschläge von SPD und Grünen aus der letzten
    Wahlperiode anknüpft. Ich bin unzufrieden darüber, daß
    durch einige Äußerungen aus der Umgebung des Ju-
    stizministeriums der Eindruck entstanden ist, die Koali-
    tion würde Abstriche beim Projekt der Gleichbehand-
    lung machen. Ich sage ausdrücklich: Bündnis 90/Die
    Grünen stehen weiter zu dem Ziel der Gleichstellung.
    Wenn es um die Verwirklichung von Gleichberechti-
    gung geht – das richten Sie bitte der Justizministerin
    aus, Herr Staatssekretär –, dann stehen wir mit aller
    Kraft und mit allem Nachdruck auf seiten des Ministeri-
    ums.

    Nicht einverstanden sind wir dann, wenn Schwule
    und Lesben, wie zum Beispiel im F.D.P.-Entwurf, wie-
    der nur am Katzentisch plaziert werden. Das ist nämlich
    eine Fortsetzung von Diskriminierung auf einem ande-
    ren Niveau. Dafür will ich nicht zur Verfügung stehen.
    Gleiche Pflichten und gleiche Rechte sollten der Grund-
    satz der Reform sein.

    Ein letzter Aspekt. Wenn die Lebenspartnerschaft
    dem Menschen wirklich etwas bringen soll, dann gehö-
    ren dazu eine Reihe von Rechtsnormen, die nach unserer
    Verfassung im Bundesrat zustimmungspflichtig sind.
    Meine Damen und Herren von der F.D.P., wenn Sie für
    die Rechte der Schwulen und Lesben etwas Sinnvolles
    tun wollen, dann kämpfen Sie mit uns gemeinsam dafür,
    daß die neuen Stimmenverhältnisse im Bundesrat nicht
    zur Blockade führen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Engagieren Sie sich dafür, daß die Länder Hessen und
    Baden-Württemberg, in denen Sie ja mitregieren, die

    Volker Beck (Köln)







    (A) (C)



    (B) (D)


    eingetragene Partnerschaft nicht zum Scheitern bringen,
    sondern daß diese Länder diesem Gesetz zustimmen! Es
    reicht nämlich nicht aus, hier im Bundestag aktiv zu
    sein. Die Glaubwürdigkeit der F.D.P. wird sich daran
    zeigen, wie sie in den Ländern agiert.

    Für Bündnis 90/Die Grünen ist glasklar: Wir wollen
    die volle Gleichberechtigung, eine eingetragene Partner-
    schaft mit allen Rechten und Pflichten. Das nimmt nie-
    mandem etwas weg; es schafft vielmehr Gerechtigkeit
    für Menschen, die mit voller Verbindlichkeit füreinander
    einstehen wollen. Solche Verantwortungsgemeinschaf-
    ten verdienen unsere Unterstützung. Denn: Liebe ver-
    dient Respekt.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)




Rede von Dr. Rudolf Seiters
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Für die Fraktion der
PDS spricht nunmehr die Kollegin Christina Schenk.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Christina Schenk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Herr Präsident! Meine
    Damen und Herren! Ich habe sehr viel Verständnis da-
    für, daß die F.D.P. ihren Gesetzentwurf zur Diskussion
    stellen will, noch bevor der seit langem angekündigte
    Entwurf der Regierungskoalition im Parlament vorgelegt
    wird. Die Koalititionsvereinbarung – Sie sehen das si-
    cher genauso – hat große Hoffnungen geweckt, die bis-
    lang – das muß man leider konstatieren – auf schmerz-
    hafte Weise enttäuscht wurden. Es handelt sich um eine
    auch für mich nicht mehr nachvollziehbare Hinhaltetak-
    tik der Bundesregierung.

    Jedoch – das sage ich nun deutlich an die Adresse der
    F.D.P. – macht ein solches Vorpreschen nur dann einen
    Sinn, wenn damit tatsächlich Druck auf die Bundesre-
    gierung ausgeübt wird und sie in einen Zugzwang gerät,
    indem Maßstäbe gesetzt werden. Leider wird mit Ihrem
    Gesetzentwurf genau das Gegenteil erreicht. Der F.D.P.-
    Entwurf hängt die Meßlatte tief; er bleibt weit hinter
    dem zurück, was die Öffentlichkeit inzwischen zu ak-
    zeptieren bereit ist. So wird politischer Handlungsspiel-
    raum ganz eindeutig verschenkt. Sollte der Entwurf so
    bleiben, wie er ist, dann ist dem Anliegen – ich will es
    so hart ausdrücken –, die rechtliche Diskriminierung von
    lesbischen und schwulen Paaren zumindest abzumildern,
    Schaden zugefügt worden.

    Generell finde ich es problematisch, wenn ein geson-
    dertes Rechtsinstitut für homosexuelle Paare geschaffen
    wird. Es ist nicht einzusehen, warum nicht auch hetero-
    sexuell lebenden Menschen eine solche Möglichkeit
    unterhalb der Ehe angeboten werden soll. Dieser Weg ist
    ja in Frankreich mit dem Zivilpakt beschritten worden.
    Das heißt natürlich in der Konsequenz, daß man die Ehe
    ohne Wenn und Aber für Homosexuelle öffnen müßte.
    Das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1993 hat
    dem nicht widersprochen und hat diesen Weg nicht ver-
    sperrt.

    Sonderrechte für Homosexuelle, um das noch einmal
    klar zu sagen, schreiben Diskriminierungen fest und
    benachteiligen Heterosexuelle in der Wahlfreiheit einer
    ihrer Beziehung adäquaten Rechtsform. Die Problemlö-

    sung würde darin bestehe, alle Lebensformen rechtlich
    gleich zu behandeln. Die PDS arbeitet an einem entspre-
    chenden Antrag, der demnächst vorgelegt werden wird.

    Eine weitere Bemerkung zur F.D.P. – Wenn Sie
    schon nicht den Mut haben, die Öffnung der Ehe für
    Lesben und Schwule vorzuschlagen, hätte ich wenig-
    stens einen Generalverweis auf die bestehenden Rege-
    lungen für die Ehe erwartet, dem Sie ja – ich halte das
    zwar nicht für gut, aber es wäre eine Möglichkeit gewe-
    sen – Ausnahmebestimmungen hätten beifügen können.
    Statt dessen legen Sie hier ein Flickwerk von Einzelre-
    gelungen vor. Es passiert nun, was bei einem solchen
    Vorgehen immer zu erwarten ist: Es tun sich Lücken
    auf, und zwar sehr gravierende.

    Es gibt diverse Mängel im Detail. Es fehlen Regelun-
    gen im Sozial-, Renten- und Steuerrecht. Auch das
    Ausländerrecht ist meines Erachtens nicht befriedigend
    geregelt worden. Aber der Hauptkritikpunkt, den ich
    hier anführen will, ist, daß jegliche Regelungen für das
    Zusammenleben mit Kindern fehlen.

    In nicht wenigen Haushalten mit gleichgeschlecht-
    lichen Paaren leben Kinder. Das muß durch die Gesetz-
    gebung endlich zur Kenntnis genommen werden, ins-
    besondere in Ostdeutschland, wo es zu DDR-Zeiten für
    Frauen auch ohne Mann kein besonders großes und
    schwerwiegendes Problem war, Kinder großzuziehen.
    Es gibt Schätzungen, daß etwa 50 Prozent der lesbischen
    Frauen in Ostdeutschland Kinder haben. Diese wach-
    sen zu einem großen Teil in lesbischen Beziehungen
    auf.

    Das heißt, Herr Geis, es gibt auch homosexuelle Fa-
    milien. Zumindest, wenn man auf den Familienbegriff
    im CDU-Antrag an den kleinen Parteitag abstellt, müß-
    ten Sie dem eigentlich folgen.

    Wir müssen hier also eine Regelung finden, die das
    Sorgerecht in lesbischen und schwulen Beziehungen
    regelt. Es muß eine Adoption des in der Beziehung le-
    benden Kindes durch den Nichtsorgeberechtigten mög-
    lich sein. Es muß Regelungen zur Mitelternschaft geben.
    Es muß auch die Möglichkeit der gemeinsamen Adop-
    tion geben. Das ist übrigens eine Nagelprobe dafür, ob
    die Diskriminierung von Lesben und Schwulen fortge-
    setzt oder beendet wird.


    (Beifall bei der PDS)

    Auch Umgangsrecht und Kindesunterhalt nach der
    Trennung sind Fragen, die geregelt werden müssen.

    Insgesamt muß ich leider feststellen: Der Entwurf ist
    völlig unzureichend. Er könnte – das finde ich das
    Schlimmste dabei – für die Bundesregierung ein Frei-
    brief sein, sich auf eine Minimalvariante zu beschrän-
    ken.

    Ich möchte Sie dringend bitten und dazu auffordern,
    in den Ausschußberatungen hierzu Nachbesserungen
    vorzunehmen.

    Danke schön.

    (Beifall bei der PDS)


    Volker Beck (Köln)







    (B)



    (A) (C)



    (D)