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    Plenarprotokoll 14/67 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 67. Sitzung Berlin, Freitag, den 5. November 1999 I n h a l t : Bestimmung der Abgeordneten Kristin Heyne als stellvertretendes Mitglied des Vermittlungsausschusses ................................. 5985 A Tagesordnungspunkt 12: a) Abgabe einer Erklärung der Bundes- regierung zu den Ereignissen der „5. Vertragsstaatenkonferenz der Kli- marahmenkonvention in Bonn“ b) Antrag der Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Klaus W. Lippold (Offen- bach), weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU Vertragsstaatenkonferenz zur Klima- rahmenkonvetion in Bonn: Neue Im- pulse zur globalen Umwelt- und Ent- wicklungspolitik (Rio-Prozeß) (Drucksache 14/1853) ................................ 5985 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Klimaschutz durch ökologische Moder- nisierung und Verbesserung der inter- nationalen Zusammenarbeit (Drucksache 14/1956) ................................ 5985 B Jürgen Trittin, Bundesminister BMU............... 5985 D Dr. Angela Merkel CDU/CSU......................... 5990 C Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN .. 5993 C Dr. Angela Merkel CDU/CSU......................... 5994 A Michael Müller (Düsseldorf) SPD................... 5994 B Birgit Homburger F.D.P. ................................ 5996 C Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 5998 D Eva-Maria Bulling-Schröter PDS .................... 6003 A Monika Ganseforth SPD.................................. 6004 C Walter Hirche F.D.P. .................................. 6006 A Michael Müller (Düsseldorf) SPD............... 6006 B Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 6007 B Ulrich Kasparick SPD ..................................... 6009 D Ulrike Flach F.D.P. ......................................... 6011 C Annette Faße SPD ....................................... 6013 B Carsten Hübner PDS........................................ 6013 D Reinhold Hemker SPD .................................... 6015 A Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU.................... 6017 A Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN .. 6018 A Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU.................... 6020 B Dr. Christian Ruck CDU/CSU......................... 6020 D Dr. Margrit Wetzel SPD .................................. 6022 D Dr. Peter Paziorek CDU/CSU.......................... 6024 D Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, weiteren Abgeordneten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Entwurfs II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 eines Gesetzes zur Regelung der Rechts- verhältnisse eingetragener Lebenspartner- schaften (Eingetragene-Lebenspartner- schaften-Gesetz) (Drucksache 14/1259) ... 6026 D Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 6027 A Margot von Renesse SPD ................................ 6028 B Ina Lenke F.D.P. ......................................... 6030 A Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 6031 D Norbert Geis CDU/CSU .................................. 6032 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN..................................................... 6034 A Ina Lenke F.D.P. ......................................... 6034 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 6035 B Christina Schenk PDS...................................... 6037 A Eckart von Klaeden CDU/CSU ....................... 6038 A Dr. Guido Westerwelle F.D.P. .................... 6038 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN..................................................... 6038 C Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Zwei- ten Gesetzes zur Verbesserung rehabi- litierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (Drucksache 14/1805) .. 6039 B Rolf Schwanitz, Staatsminister BK.................. 6039 C Dr. Michael Luther CDU/CSU ........................ 6040 C Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 6042 C Rainer Funke F.D.P. ....................................... 6043 B Gerhard Jüttemann PDS................................... 6044 A Hans-Joachim Hacker SPD.............................. 6044 D Tagesordnungspunkt 15: a) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion PDS Keine Zurückweisung von Kosovo- Flüchtlingen an den Grenzen, die Er- teilung von Visa für Familienangehö- rige, sowie unbürokratische Ausstellung von Reisedokumenten und Aufnahme und Schutz von unbegleiteten Flücht- lings- und Waisenkindern (Drucksache 14/1182) ................................ 6046 B b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion PDS Anerkennung eines Asylanspruchs für jugoslawische Deserteure und Kriegs- dienstverweigerer (Drucksache 14/1183) ................................ 6046 B Ulla Jelpke PDS............................................... 6046 C Rüdiger Veit SPD ............................................ 6047 C Dietmar Schlee CDU/CSU .............................. 6049 A Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 6050 C Dr. Max Stadler F.D.P. ................................... 6051 C Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD ................ 6052 C Nächste Sitzung ............................................... 6052 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 6053 A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Kurt Bodewig (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 – GKV-Gesundheitsreform 2000 .... 6054 A Anlage 3 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur ab- schließenden Regelung offener Vermögens- fragen in bezug auf Wohnungsgrundstücke im Beitrittsgebiet – Tagesordnungspunkt 11 – Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ......................................................... 6054 A Anlage 4 Amtliche Mitteilungen..................................... 6055 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 5985 (A) (C) (B) (D) 67. Sitzung Berlin, Freitag, den 5. November 1999 Beginn: 9.00 Uhr
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    Dr. Max Stadler Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 6053 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bachmaier, Hermann SPD 5.11.99 Balt, Monika PDS 5.11.99 Dr. Bartsch, Dietmar PDS 5.11.99 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 5.11.99 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.11.99 Bernhardt, Otto CDU/CSU 5.11.99 Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 5.11.99 Böttcher, Maritta PDS 5.11.99 Brähmig, Klaus CDU/CSU 5.11.99 Bury, Hans Martin SPD 5.11.99 Caesar, Cajus CDU/CSU 5.11.99 Caspers-Merk, Marion SPD 5.11.99 Dr. Dückert, Thea BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.11.99 Eichhorn, Maria CDU/CSU 5.11.99 Eppelmann, Rainer CDU/CSU 5.11.99 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 5.11.99 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.11.99 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 5.11.99 Gebhardt, Fred PDS 5.11.99 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 5.11.99 Gleicke, Iris SPD 5.11.99 Glos, Michael CDU/CSU 5.11.99 Goldmann, Hans-Michael F.D.P. 5.11.99 Hartnagel, Anke SPD 5.11.99 Haschke (Großhenners- dorf), Gottfried CDU/CSU 5.11.99 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 5.11.99 Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 5.11.99 Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 5.11.99 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.11.99 Hofbauer, Klaus CDU/CSU 5.11.99 Hovermann, Eike SPD 5.11.99 Kanther, Manfred CDU/CSU 5.11.99 Dr. Kenzler, Evelyn PDS 5.11.99 Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Knoche, Monika BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.11.99 Kraus, Rudolf CDU/CSU 5.11.99 Dr. Leonhard, Elke SPD 5.11.99 Mascher, Ulrike SPD 5.11.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 5.11.99 Ohl, Eckhard SPD 5.11.99 Ost, Friedhelm CDU/CSU 5.11.99 Otto (Frankfurt), Hans-Joachim F.D.P. 5.11.99 Dr. Pick, Eckhart SPD 5.11.99 Pieper, Cornelia F.D.P. 5.11.99 Rauber, Helmut CDU/CSU 5.11.99 Reinhardt, Erika CDU/CSU 5.11.99 Rühe, Volker CDU/CSU 5.11.99 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 5.11.99 Scharping, Rudolf SPD 5.11.99 Schemken, Heinz CDU/CSU 5.11.99 Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 5.11.99 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 5.11.99 Schreiner, Ottmar SPD 5.11.99 Schröder, Gerhard SPD 5.11.99 Schröter, Gisela SPD 5.11.99 Schüßler, Gerhard F.D.P. 5.11.99 Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 5.11.99 Schwanhold, Ernst SPD 5.11.99 Dr. Solms, Hermann Otto F.D.P. 5.11.99 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 5.11.99 Dr. Frhr. von Stetten, Wolfgang CDU/CSU 5.11.99 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 5.11.99 Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.11.99 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 5.11.99 Dr. von Weizsäcker, Ernst Ulrich SPD 5.11.99 Wiesehügel, Klaus SPD 5.11.99 Willner, Gert CDU/CSU 5.11.99 Zierer, Benno CDU/CSU 5.11.99 *) ————— **) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates 6054 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Kurt Bodewig (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetz- lichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 – GKV-Gesundheitsreform 2000 – (66. Sitzung, Seite 5922 A) Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht aufge- führt. Ich erkläre hiermit, daß ich an der Abstimmung teilgenommen und mit Ja gestimmt habe. Anlage 3 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur abschließenden Regelung offener Vermögens- fragen in bezug auf Wohnungsgrundstücke im Beitrittsgebiet – Tagesordnungspunkt 11 – (66. Sitzung) Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die PDS-Fraktion § 4 Abs. 2 Satz 2 des Vermögensgesetzes ändern. Diese greift ein tatsächliches Problem auf, vor dem viele Bürgerinnen und Bürger in den Neuen Bun- desländern nach der Wende stehen. Sie müssen mit anse- hen und erleben, wie Grundstücke, auf denen sie ein Le- ben lang gelebt und zum Teil auch gearbeitet haben, für die sie große materielle Werte, Erfindergeist und Enga- gement über Jahrzehnte investiert hatten, nach der Wende an die Alteigentümer gegeben werden, nur weil ein wirk- samer Eigentumserwerb durch sie vor dem 3. Oktober 1990 nicht vollendet werden konnte. Häufig haben sie Kaufverträge, auch notarielle Verträge während der Exi- stenz der DDR abgeschlossen, der Eigentumserwerb wur- de aber nicht ins Grundbuch eingetragen, weil gar keine Grundbücher existierten oder nicht ordentlich geführt wurden oder weil es zur Eintragung wegen Arbeitsüberla- stung der Ämter vor dem 3. Oktober 1990 nicht mehr ge- kommen war. In DDR-Zeiten war es nicht so wichtig, daß die Formalien für den Erwerb eines Eigentums erfüllt wa- ren. Wohn- und Nutzungsberechtigung waren das Wich- tigere und wurden durch staatliche Akte oder andere Rechtsgeschäfte garantiert. Nach der Vereinigung kam nun der Alteigentümer und verlangte auf der Grundlage des Grundsatzes „Rückgabe vor Entschädigung“ sein Grundstück zurück. Die Nutzer mußten sich auf die Räu- mung des Grundstückes einstellen. Ich selbst habe als Rechtsanwalt direkte Erfahrungen mit solchen Situationen gemacht. Ich habe zwei Ostber- liner, die lange vor der Wende ein Haus auf dem Lande im Kreis Neuruppin übernommen und bewohnt haben, vertreten, die dort nach der Wende ein Kultur- und Ju- gendbegegnungshaus mit vielen anderen zusammen ein- gerichtet haben. Obwohl sie in DDR-Zeiten Haus und Grundstück redlich und ordnungsgemäß durch notariel- len Kaufvertrag erworben hatten, sollten sie sieben Jahre nach der Wende das von ihnen wieder aufgebaute Ge- bäude und instandgesetzte Gelände verlassen. Die Kul- turarbeit, der Wohn- und Arbeitsplatz waren dahin. Dies alles nur deshalb, weil ihre Eintragung ins Grundbuch erst einige Monate nach dem 3. Oktober 1990 vollzogen werden konnte. Ich habe für diese Bürgerinnen geklagt durch zwei Instanzen und das Bundesverfassungsgericht angerufen. Es konnte nicht richtig sein, daß nur wegen einer zu spät erfolgten Eintragung ins Grundbuch ihre gesamte Existenz und die kulturellen Möglichkeiten ei- ner ganzen Region verloren waren. Den Rechtsstreit mußte ich dann abbrechen, weil den Klägern der Prozeßstreß, die Kosten und die Unsicher- heit zuviel wurde. Nach dieser Erfahrung kann ich verstehen, wenn Bürgerinnen in den neuen Bundesländern daran zwei- feln, daß die Rechtsordnung, die sie in der Bundesrepu- blik bekommen haben, die ihre ist und ihre Rechte ga- rantiert. Der Antrag der PDS will hier Abhilfe schaffen. Das ist gut und richtig. Das Bundesverfassungsgericht ist mit zwei Normen- kontrollklagen des Landes Sachsen-Anhalt und Bran- denburg zu dieser Angelegenheit befaßt, weil Hundert- tausende in diesen Ländern von der ungerechten Rege- lung des §14 Abs. 2 Vermögensgesetz betroffen sind. Die Entscheidung soll noch in diesem Monat erfolgen. Die von der PDS vorgeschlagene Lösung ist aber problematisch. Sie berücksichtigt nicht, daß schon nach der heute geltenden gesetzlichen Regelung die Rück- übertragung an die Alteigentümer bei Wohngrundstük- ken dann ausgeschlossen ist, wenn vor der Entmachtung von Erich Honecker im Oktober 1989 ein Vertrag abge- schlossen wurde oder auch nur angebahnt worden ist. Auch die Bürgerinnen der neuen Bundesländer kön- nen schon heute das Grundstück behalten, die nach dem Modrow-Gesetz vom März 1990 Haus- und Grundstük- ke gekauft hatten. Voraussetzung ist allerdings, daß die Eintragung bis zum 3. Oktober 1990 im Grundbuch er- folgt ist. Diese Voraussetzung steht gar nicht im Gesetz, sie wurde von der Rechtssprechung dazu entwickelt. Das gilt es zu verändern. Es darf nicht darauf an- kommen, wann die Eintragung realisiert wurde. Ent- scheidend muß allein sein, daß der Eigentumserwerb redlich in die Wege geleitet und realisiert wurde. Eine Klarstellung im Gesetz würde schon viel helfen. Es be- darf nicht der weiten von der PDS nunmehr vorgeschla- genen Regelung. Die PDS übersieht nämlich vor allem, daß in den letzten 10 Jahren auf Grundlage der – wenn auch verfehlten – gesetzlichen Regelung Rechtsverhält- nisse geschaffen wurden, die Bestandschutz verdienen. Auch die Bürgerinnen und Bürger, die jetzt auf den Grundstücken und in den Häusern leben und inzwischen selbst viel investiert haben, verdienen eine gerechte Be- rücksichtigung ihrer Interessen und ihrer redlich erwor- benen Rechtsstellung. Eine Abwägung der Interessen der früheren Nutzer und Käufer und der wohlerworbenen Rechte neuer Nut- zer ist notwendig. Lassen Sie uns die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten und entlang dieser Entscheidung und unter Berücksichtigung der Begrün- dung eine vernünftige Regelung finden, die den Interes- sen aller Seiten gerecht wird. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 6055 (A) (C) (B) (D) Anlage 4 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Be- ratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 14/671 Nr. 1.7 Drucksache 14/1188 Nr. 1.3 Drucksache 14/1188 Nr. 2.2 Drucksache 14/1276 Nr. 2.6 Drucksache 14/1342 Nr. 1.1 Drucksache 14/1579 Nr. 1.2 Drucksache 14/1617 Nr. 2.51 Ausschuß für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/1016 Nr. 1.7 Drucksache 14/1016 Nr. 2.9 Drucksache 14/1016 Nr. 2.16 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/1276 Nr. 2.20 Ausschuß für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 14/272 Nr. 176 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeitund Entwicklung Drucksache 14/431 Nr. 2.28 Drucksache 14/671 Nr. 1.10 Drucksache 14/671 Nr. 2.25 Drucksache 14/1617 Nr. 2.8 Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- geteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Finanzausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung Gutachten der Unabhängigen Expertenkommissionzur Untersuchung der Problematik steigender Beiträgeder privat Krankenversicherten im Alter – Drucksachen 13/4945, 14/272 Nr. 68 – 6056 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 (A) (C) (B) (D) Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 0228/3 82 08 40, Telefax: 0228/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Guido Westerwelle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Kollegin Re-
    nesse, Ihre Ausführungen haben uns allen viel Freude
    bereitet, vor allen Dingen auch deshalb, weil wir uns auf
    diese Art und Weise an gewisse altsprachliche Schul-
    stunden erinnern konnten. Zu dieser Zeit am Freitag ist
    dies schon ein Wert an sich.

    Margot von Renesse






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Nun aber mit großem Ernst: Sie behaupten, es gebe
    Widersprüchlichkeiten in unserem Gesetzentwurf. Das
    muß man hinnehmen. Es ist immer das Schicksal desje-
    nigen, der etwas vorlegt. Wer etwas vorlegt, läuft Ge-
    fahr, daß dieses oder jenes kritisiert wird. Ich kann nur
    eines nicht verstehen: Sie haben vor ziemlich genau
    zwei Jahren eine ähnliche, wie ich finde, bemerkens-
    werte Rede im Deutschen Bundestag gehalten. Damals
    waren Sie noch Oppositionsabgeordnete. Damals wurde
    genau das gleiche diskutiert wie jetzt. Sie als ehemalige
    Familienrichterin haben seinerzeit genauso brillant über
    das Familienrecht und dessen Abgrenzung zum öffentli-
    chen Recht referiert wie heute. Sie wissen, daß ich Ihnen
    als Anwalt einigermaßen folgen kann. Aber Ihre Aus-
    führungen helfen uns – offengestanden – nicht weiter.
    Wir möchten jetzt einfach Taten sehen. Bisher gab es
    nur schöne Worte.


    (Beifall bei der F.D.P.)

    Wir, die F.D.P., hatten in der alten Koalition nie die

    Gelegenheit, solche Regelungen zu treffen, weil unser
    konservativer Koalitionspartner dies nicht zugelassen
    hätte. Dies mußten wir akzeptieren. Das ist in Ihrer Ko-
    alition bei anderen Fragen nicht wesentlich anders. Jetzt
    gibt es aber eine neue Mehrheit der Vernunft im Deut-
    schen Bundestag.


    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Da muß man ihm recht geben! Das ist korrekt!)


    Es gab ja nicht nur parteipolitische Auseinandersetzun-
    gen; vielmehr wurden auch gute Gespräche geführt.
    Wenn es eine solche Mehrheit der Vernunft gibt, dann
    müssen Sie irgendwann einmal etwas vorlegen. Die Tat-
    sache, daß wir einen Gesetzentwurf eingebracht haben
    und daß die vielen guten Gespräche, die wir geführt ha-
    ben, uns nicht mehr reichen, hängt damit zusammen, daß
    wir die Sorge haben, Sie könnte der Mut vor der eigenen
    Courage verlassen haben. Es wäre ein gutes Ergebnis
    dieser Debatte, wenn Sie anschließend mit Ihren Vor-
    stellungen überkämen.


    (Beifall bei der F.D.P.)




Rede von Dr. Rudolf Seiters
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich gebe das Wort
nunmehr dem Kollegen Norbert Geis für die CDU/CSU-
Fraktion.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Norbert Geis


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine
    sehr verehrten Damen und Herren! Herr Westerwelle,
    ich bin mit Ihnen der Auffassung, daß wir uns gegen alle
    Diskriminierungen von Homosexuellen mit aller Ent-
    schiedenheit wehren müssen. Aber das bedeutet doch
    nicht, daß ich zu rechtlichen und quasi rechtlichen In-
    stitutionen Zuflucht nehmen muß, um solche Diskrimi-
    nierungen abzuwehren. Das halten wir nicht für notwen-
    dig. Deswegen – das sage ich vorweg – wenden wir uns
    auch gegen Ihren Gesetzentwurf. Wir sind der Meinung,
    daß wir dadurch, daß wir den Vorrang von Ehe und
    Familie betonen und alles abwehren, was diesen Vor-
    rang beschädigen könnte, niemanden diskriminieren.

    Die Forderung nach Regelung außerehelicher Le-
    bensgemeinschaften, nichtehelicher Lebensgemein-

    schaften ist schon lange auf dem Tisch. Aber interessant
    ist, daß in der Diskussion bis 1988 nie jemand ernsthaft
    die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebens-
    gemeinschaften gefordert oder davon gesprochen hat. Es
    ging immer um heterosexuelle Lebensgemeinschaften,
    die gleichgestellt werden sollten. Das war noch auf dem
    Deutschen Juristentag 1988 erkennbar, der dieses Thema
    behandelte und kein Wort über gleichgeschlechtliche
    Lebensgemeinschaften verloren hat. Auch das Hearing
    der SPD aus dem gleichen Jahr hat kein Wort über
    gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften verloren.
    Es ging immer nur um die Diskussion heterosexueller
    Lebensgemeinschaften.


    (Zuruf von der PDS: Das ist elf Jahre her!)

    Erst 1988, als in Dänemark dieses bekannte Gesetz

    gekommen ist, und 1992, als 200 gleichgeschlechtliche
    Paare unbedingt ihre Registrierung haben wollten, kam
    dieses Thema nach vorne und hat auch – das kann ich
    schon sagen – eine lautstarke Lobby gefunden. Deswe-
    gen wird der Druck stärker. Wir werden – davon gehe
    ich aus, Herr Staatssekretär – in Kürze auch einen Ge-
    setzentwurf der SPD-Fraktion auf dem Tisch haben, und
    wir haben uns heute mit dem Entwurf der F.D.P.-
    Fraktion vom Juni dieses Jahres zu beschäftigen.

    Unsere Sorge ist, daß durch solche gesetzlichen Re-
    gelungen die eindeutige Vorrangstellung von Ehe und
    Familie beschädigt wird. Wir wissen natürlich, daß die
    Ehe nicht mehr so unangefochten ist, wie sie es einmal
    war. Wir kennen die Scheidungsziffern, und wir wissen
    auch, daß viele junge Paare erst einmal zusammenleben,
    gewissermaßen auf Probe. Aber es gibt kein Leben auf
    Probe, und es gibt auch keine Ehe auf Probe. Zum
    Schluß finden viele dann doch zusammen. Immerhin
    erleben 80 Prozent unserer Jugendlichen ihren 18. Ge-
    burtstag bei ihren verheirateten Eltern. Das zeigt, daß
    Ehe und Familie – und das wird von Ihnen auch nicht
    bestritten – immer noch eine ganz bedeutende Position
    innerhalb unserer gesellschaftlichen Wirklichkeit haben.

    Ehe und Familie sind im Grundgesetz ganz besonders
    hervorgehoben worden. Eine solche Hervorhebung, lie-
    be Frau von Renesse, in einer Verfassung hatten wir
    schon in der Weimarer Reichsverfassung. Hitler hat das
    dann wieder zurückgedrängt. Aber im Erlebnis der Hit-
    lerzeit und auch im Erlebnis der Bedrohung durch den
    Kommunismus haben dann die Väter und Mütter unserer
    Verfassung allergrößten Wert darauf gelegt, daß Ehe
    und Familie in einer solch ausgezeichneten Weise her-
    ausgestellt werden, in einer besonderen Weise geschützt
    werden.

    Das Verfassungsgericht hat uns auch gesagt, warum.
    Jetzt komme ich zu einem Widerspruch zu Ihnen. Ehe
    und Familie sieht das Verfassungsgericht als eine Ein-
    heit, soweit Ehe eben auf Kinder hin offen ist. Diese
    Hochschätzung geht so weit, daß Ehen auch dann unter
    diesem besonderen Schutz stehen, wenn sie kinderlos
    bleiben. Das wissen wir aus der verfassungsgerichtli-
    chen Rechtsprechung. Aber das Verfassungsgericht be-
    gründet die besondere Hervorhebung von Ehe und Fa-
    milie damit, daß in der Familie den Kindern das Leben
    geschenkt wird, daß sie erzogen werden und daß sie in
    der Familie an die Gesellschaft herangeführt werden.

    Dr. Guido Westerwelle






    (A) (C)



    (B) (D)


    Also Kindererziehung und das Schenken von Leben, das
    ist letztendlich der Grund – so das Verfassungsgericht in
    seinem Beschluß vom 3. Oktober 1993 –, weshalb Ehe
    und Familie diese Vorrangstellung haben.

    Deswegen, verehrte Frau von Renesse, kann es kei-
    nen Vergleich geben mit familiären oder ähnlichen Re-
    gelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften,
    schon gar nicht für gleichgeschlechtliche Lebensge-
    meinschaften.


    (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was heißt „schon gar nicht“?)


    Das ist – jedenfalls nach diesen Grundentscheidungen
    des Verfassungsgerichts – so nicht möglich und nach
    meiner Überzeugung so nicht denkbar.

    Nun wissen wir, daß diese besondere verfassungs-
    rechtliche Position hier angefochten wird. Wir sehen in
    Ihrer Gesetzesvorlage einen solchen Angriff. F.D.P. und
    SPD haben versucht, bei den Beratungen der Verfas-
    sungskommission eine verfassungsähnliche Stellung für
    gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften zu errei-
    chen. Das ist mißlungen, weil sich die CDU/CSU dage-
    gen gewandt hat. Nun soll aber über die Hintertür, durch
    einfachgesetzliche Regelungen, eine solche verfassungs-
    ähnliche Position doch noch erreicht werden. Dagegen
    wenden wir uns.

    Wir meinen, daß es nicht möglich ist, ehespezifische
    Regelungen, wie wir sie in unserem gesetzlichen Rah-
    men für Ehe und Familie finden, auf andere Lebensge-
    meinschaften zu übertragen, ohne daß dadurch die Ehe
    und die Familie Schaden erleiden.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum das denn?)


    – Weil die Angleichung natürlich eine Abwertung des
    Vorranges von Ehe und Familie ist! Wenn ich jemanden
    gleichberechtigt neben einen anderen stelle, dann ist dies
    eine Verletzung des Vorrangs, und der Vorrang ist nun
    einmal in der Verfassung festgeschrieben.


    (Zuruf von der SPD: Seltsam!)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ehespezifi-

    sche Regelungen sehen wir im Ehegattensplitting und in
    anderen öffentlich-rechtlichen Vergünstigungen, zum
    Beispiel bei den Regelungen zum Familienunterhalt.


    (Zuruf des Abg. Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    – Wenn Sie das nicht begreifen, Herr Ströbele, kann ich
    Ihnen nicht helfen. Vielleicht müssen Sie sich dann
    überlegen, ob Sie hier im Bundestag richtig sind.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist auch schwer zu begreifen!)


    Die Regelungen zum Unterhalt nach Scheidung, zum
    Zugewinn und zum Versorgungsausgleich sind ebenso
    ehespezifisch wie die Regelungen zum Erbrecht der
    Ehegatten. Das alles entspringt dem Halbteilungsgrund-
    satz, der davon ausgeht, daß die Erziehung der Kinder
    und die Führung des Haushalts auf der einen Seite und
    die Erwerbstätigkeit auf der anderen Seite gleichberech-

    tigt nebeneinander stehen. Nicht wegen des Unterhalts-
    anspruchs, sondern wegen des Halbteilungsgrundsatzes
    gibt es die ehe- und erbrechtlichen Regelungen.


    (Zuruf der Abg. Margot von Renesse [SPD])

    – Ich sehe es anders als Sie, verehrte Frau von Renesse.

    Daneben gibt es natürlich auch Regelungen, die der
    besonderen Beziehung zweier Menschen, dem besonde-
    ren Vertrauensverhältnis zwischen zwei Menschen
    entspringen. Solche Regelungen haben wir in unserer
    Rechtsordnung. Das sind allerdings Regelungen, die
    bislang nur Ehe und Familie vorbehalten waren, wie bei-
    spielsweise im Mietrecht, bei der Zeugnisverweigerung,
    in der ZPO und im Sozialrecht.

    Es ist natürlich durchaus überlegenswert, ob nicht
    solche Regelungen im Einzelfall auf Menschen Anwen-
    dung finden können, die ein Leben lang in einem beson-
    deren Vertrauensverhältnis miteinander leben. Das ist
    richtig. Wenn sie das im Einzelfall so entscheiden, mag
    das für den Einzelfall durchaus plausibel sein. In der
    Summe führt das aber dazu, daß Sie die eindeutige Vor-
    rangstellung von Ehe und Familie verletzen. Da beißt
    die Maus keinen Faden ab, das ist nun einmal so.

    Lassen Sie mich noch einen letzten Gedanken zur
    Frage des Regelungsbedürfnisses ausführen. Sie geben
    in Ihrem Gesetzentwurf an, daß 2,5 Millionen Menschen
    in Deutschland in gleichgeschlechtlichen Partnerschaf-
    ten leben. Das ist eine Schätzung. Sie müssen aber auch
    die Feststellung im Zweiten Bericht der Enquete-
    Kommission „Demographischer Wandel“ zur Kenntnis
    nehmen, in dem steht, daß dazu keine Angaben gemacht
    werden können.

    Ich möchte zu bedenken geben, daß sich nach meinen
    Informationen in Dänemark seit Einführung der Rege-
    lung zur Registrierung solcher Partnerschaften im Jahre
    1988 nur 2000 haben eintragen lassen. Wenn sich diese
    Zahl bestätigen lassen sollte, dann besteht in der Tat
    kein Regelungsbedarf.

    Im übrigen: Warum wollen wir etwas regeln, was im
    Grunde genommen in unserem gesetzlichen Rahmen
    schon geregelt ist? Wir haben die Möglichkeit der freien
    Vertragsgestaltung, und wir haben die übrigen gesetzli-
    chen Regelungen, die für alle gelten und allemal alle
    Probleme, die bislang aufgetreten sind, haben lösen
    können.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Vor allem im Steuerrecht!)


    Ich sehe keine Schwierigkeiten, das Problem zu lösen,
    daß jemand einen sterbenskranken Menschen im Kran-
    kenhaus besuchen kann. Das ist meist eine Frage, die in
    dem jeweiligen Krankenhaus vom Arzt zu entscheiden
    ist. Ich kann mir nicht vorstellen, daß dies unmöglich
    sein soll.


    (Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    – Nein, das ist in der jeweiligen Krankenhausordnung
    geregelt, die die Stadt oder der Kreistag erläßt. Damit
    haben wir gar nichts zu tun.

    Norbert Geis






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Ich kann mir aber gut vorstellen, daß solche Regelun-
    gen getroffen werden können, ohne daß wir deswegen
    die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu einem In-
    stitut erheben müßten.


    (Hanna Wolf [München] [SPD]: Unwürdig ist das! – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie ist das beim Steuerrecht?)