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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/67 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 67. Sitzung Berlin, Freitag, den 5. November 1999 I n h a l t : Bestimmung der Abgeordneten Kristin Heyne als stellvertretendes Mitglied des Vermittlungsausschusses ................................. 5985 A Tagesordnungspunkt 12: a) Abgabe einer Erklärung der Bundes- regierung zu den Ereignissen der „5. Vertragsstaatenkonferenz der Kli- marahmenkonvention in Bonn“ b) Antrag der Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Klaus W. Lippold (Offen- bach), weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU Vertragsstaatenkonferenz zur Klima- rahmenkonvetion in Bonn: Neue Im- pulse zur globalen Umwelt- und Ent- wicklungspolitik (Rio-Prozeß) (Drucksache 14/1853) ................................ 5985 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Klimaschutz durch ökologische Moder- nisierung und Verbesserung der inter- nationalen Zusammenarbeit (Drucksache 14/1956) ................................ 5985 B Jürgen Trittin, Bundesminister BMU............... 5985 D Dr. Angela Merkel CDU/CSU......................... 5990 C Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN .. 5993 C Dr. Angela Merkel CDU/CSU......................... 5994 A Michael Müller (Düsseldorf) SPD................... 5994 B Birgit Homburger F.D.P. ................................ 5996 C Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 5998 D Eva-Maria Bulling-Schröter PDS .................... 6003 A Monika Ganseforth SPD.................................. 6004 C Walter Hirche F.D.P. .................................. 6006 A Michael Müller (Düsseldorf) SPD............... 6006 B Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 6007 B Ulrich Kasparick SPD ..................................... 6009 D Ulrike Flach F.D.P. ......................................... 6011 C Annette Faße SPD ....................................... 6013 B Carsten Hübner PDS........................................ 6013 D Reinhold Hemker SPD .................................... 6015 A Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU.................... 6017 A Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN .. 6018 A Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU.................... 6020 B Dr. Christian Ruck CDU/CSU......................... 6020 D Dr. Margrit Wetzel SPD .................................. 6022 D Dr. Peter Paziorek CDU/CSU.......................... 6024 D Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, weiteren Abgeordneten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Entwurfs II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 eines Gesetzes zur Regelung der Rechts- verhältnisse eingetragener Lebenspartner- schaften (Eingetragene-Lebenspartner- schaften-Gesetz) (Drucksache 14/1259) ... 6026 D Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 6027 A Margot von Renesse SPD ................................ 6028 B Ina Lenke F.D.P. ......................................... 6030 A Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 6031 D Norbert Geis CDU/CSU .................................. 6032 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN..................................................... 6034 A Ina Lenke F.D.P. ......................................... 6034 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 6035 B Christina Schenk PDS...................................... 6037 A Eckart von Klaeden CDU/CSU ....................... 6038 A Dr. Guido Westerwelle F.D.P. .................... 6038 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN..................................................... 6038 C Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Zwei- ten Gesetzes zur Verbesserung rehabi- litierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (Drucksache 14/1805) .. 6039 B Rolf Schwanitz, Staatsminister BK.................. 6039 C Dr. Michael Luther CDU/CSU ........................ 6040 C Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 6042 C Rainer Funke F.D.P. ....................................... 6043 B Gerhard Jüttemann PDS................................... 6044 A Hans-Joachim Hacker SPD.............................. 6044 D Tagesordnungspunkt 15: a) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion PDS Keine Zurückweisung von Kosovo- Flüchtlingen an den Grenzen, die Er- teilung von Visa für Familienangehö- rige, sowie unbürokratische Ausstellung von Reisedokumenten und Aufnahme und Schutz von unbegleiteten Flücht- lings- und Waisenkindern (Drucksache 14/1182) ................................ 6046 B b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion PDS Anerkennung eines Asylanspruchs für jugoslawische Deserteure und Kriegs- dienstverweigerer (Drucksache 14/1183) ................................ 6046 B Ulla Jelpke PDS............................................... 6046 C Rüdiger Veit SPD ............................................ 6047 C Dietmar Schlee CDU/CSU .............................. 6049 A Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 6050 C Dr. Max Stadler F.D.P. ................................... 6051 C Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD ................ 6052 C Nächste Sitzung ............................................... 6052 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 6053 A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Kurt Bodewig (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 – GKV-Gesundheitsreform 2000 .... 6054 A Anlage 3 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur ab- schließenden Regelung offener Vermögens- fragen in bezug auf Wohnungsgrundstücke im Beitrittsgebiet – Tagesordnungspunkt 11 – Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ......................................................... 6054 A Anlage 4 Amtliche Mitteilungen..................................... 6055 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 5985 (A) (C) (B) (D) 67. Sitzung Berlin, Freitag, den 5. November 1999 Beginn: 9.00 Uhr
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    Dr. Max Stadler Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 6053 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bachmaier, Hermann SPD 5.11.99 Balt, Monika PDS 5.11.99 Dr. Bartsch, Dietmar PDS 5.11.99 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 5.11.99 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.11.99 Bernhardt, Otto CDU/CSU 5.11.99 Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 5.11.99 Böttcher, Maritta PDS 5.11.99 Brähmig, Klaus CDU/CSU 5.11.99 Bury, Hans Martin SPD 5.11.99 Caesar, Cajus CDU/CSU 5.11.99 Caspers-Merk, Marion SPD 5.11.99 Dr. Dückert, Thea BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.11.99 Eichhorn, Maria CDU/CSU 5.11.99 Eppelmann, Rainer CDU/CSU 5.11.99 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 5.11.99 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.11.99 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 5.11.99 Gebhardt, Fred PDS 5.11.99 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 5.11.99 Gleicke, Iris SPD 5.11.99 Glos, Michael CDU/CSU 5.11.99 Goldmann, Hans-Michael F.D.P. 5.11.99 Hartnagel, Anke SPD 5.11.99 Haschke (Großhenners- dorf), Gottfried CDU/CSU 5.11.99 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 5.11.99 Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 5.11.99 Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 5.11.99 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.11.99 Hofbauer, Klaus CDU/CSU 5.11.99 Hovermann, Eike SPD 5.11.99 Kanther, Manfred CDU/CSU 5.11.99 Dr. Kenzler, Evelyn PDS 5.11.99 Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Knoche, Monika BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.11.99 Kraus, Rudolf CDU/CSU 5.11.99 Dr. Leonhard, Elke SPD 5.11.99 Mascher, Ulrike SPD 5.11.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 5.11.99 Ohl, Eckhard SPD 5.11.99 Ost, Friedhelm CDU/CSU 5.11.99 Otto (Frankfurt), Hans-Joachim F.D.P. 5.11.99 Dr. Pick, Eckhart SPD 5.11.99 Pieper, Cornelia F.D.P. 5.11.99 Rauber, Helmut CDU/CSU 5.11.99 Reinhardt, Erika CDU/CSU 5.11.99 Rühe, Volker CDU/CSU 5.11.99 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 5.11.99 Scharping, Rudolf SPD 5.11.99 Schemken, Heinz CDU/CSU 5.11.99 Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 5.11.99 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 5.11.99 Schreiner, Ottmar SPD 5.11.99 Schröder, Gerhard SPD 5.11.99 Schröter, Gisela SPD 5.11.99 Schüßler, Gerhard F.D.P. 5.11.99 Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 5.11.99 Schwanhold, Ernst SPD 5.11.99 Dr. Solms, Hermann Otto F.D.P. 5.11.99 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 5.11.99 Dr. Frhr. von Stetten, Wolfgang CDU/CSU 5.11.99 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 5.11.99 Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.11.99 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 5.11.99 Dr. von Weizsäcker, Ernst Ulrich SPD 5.11.99 Wiesehügel, Klaus SPD 5.11.99 Willner, Gert CDU/CSU 5.11.99 Zierer, Benno CDU/CSU 5.11.99 *) ————— **) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates 6054 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Kurt Bodewig (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetz- lichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 – GKV-Gesundheitsreform 2000 – (66. Sitzung, Seite 5922 A) Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht aufge- führt. Ich erkläre hiermit, daß ich an der Abstimmung teilgenommen und mit Ja gestimmt habe. Anlage 3 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur abschließenden Regelung offener Vermögens- fragen in bezug auf Wohnungsgrundstücke im Beitrittsgebiet – Tagesordnungspunkt 11 – (66. Sitzung) Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die PDS-Fraktion § 4 Abs. 2 Satz 2 des Vermögensgesetzes ändern. Diese greift ein tatsächliches Problem auf, vor dem viele Bürgerinnen und Bürger in den Neuen Bun- desländern nach der Wende stehen. Sie müssen mit anse- hen und erleben, wie Grundstücke, auf denen sie ein Le- ben lang gelebt und zum Teil auch gearbeitet haben, für die sie große materielle Werte, Erfindergeist und Enga- gement über Jahrzehnte investiert hatten, nach der Wende an die Alteigentümer gegeben werden, nur weil ein wirk- samer Eigentumserwerb durch sie vor dem 3. Oktober 1990 nicht vollendet werden konnte. Häufig haben sie Kaufverträge, auch notarielle Verträge während der Exi- stenz der DDR abgeschlossen, der Eigentumserwerb wur- de aber nicht ins Grundbuch eingetragen, weil gar keine Grundbücher existierten oder nicht ordentlich geführt wurden oder weil es zur Eintragung wegen Arbeitsüberla- stung der Ämter vor dem 3. Oktober 1990 nicht mehr ge- kommen war. In DDR-Zeiten war es nicht so wichtig, daß die Formalien für den Erwerb eines Eigentums erfüllt wa- ren. Wohn- und Nutzungsberechtigung waren das Wich- tigere und wurden durch staatliche Akte oder andere Rechtsgeschäfte garantiert. Nach der Vereinigung kam nun der Alteigentümer und verlangte auf der Grundlage des Grundsatzes „Rückgabe vor Entschädigung“ sein Grundstück zurück. Die Nutzer mußten sich auf die Räu- mung des Grundstückes einstellen. Ich selbst habe als Rechtsanwalt direkte Erfahrungen mit solchen Situationen gemacht. Ich habe zwei Ostber- liner, die lange vor der Wende ein Haus auf dem Lande im Kreis Neuruppin übernommen und bewohnt haben, vertreten, die dort nach der Wende ein Kultur- und Ju- gendbegegnungshaus mit vielen anderen zusammen ein- gerichtet haben. Obwohl sie in DDR-Zeiten Haus und Grundstück redlich und ordnungsgemäß durch notariel- len Kaufvertrag erworben hatten, sollten sie sieben Jahre nach der Wende das von ihnen wieder aufgebaute Ge- bäude und instandgesetzte Gelände verlassen. Die Kul- turarbeit, der Wohn- und Arbeitsplatz waren dahin. Dies alles nur deshalb, weil ihre Eintragung ins Grundbuch erst einige Monate nach dem 3. Oktober 1990 vollzogen werden konnte. Ich habe für diese Bürgerinnen geklagt durch zwei Instanzen und das Bundesverfassungsgericht angerufen. Es konnte nicht richtig sein, daß nur wegen einer zu spät erfolgten Eintragung ins Grundbuch ihre gesamte Existenz und die kulturellen Möglichkeiten ei- ner ganzen Region verloren waren. Den Rechtsstreit mußte ich dann abbrechen, weil den Klägern der Prozeßstreß, die Kosten und die Unsicher- heit zuviel wurde. Nach dieser Erfahrung kann ich verstehen, wenn Bürgerinnen in den neuen Bundesländern daran zwei- feln, daß die Rechtsordnung, die sie in der Bundesrepu- blik bekommen haben, die ihre ist und ihre Rechte ga- rantiert. Der Antrag der PDS will hier Abhilfe schaffen. Das ist gut und richtig. Das Bundesverfassungsgericht ist mit zwei Normen- kontrollklagen des Landes Sachsen-Anhalt und Bran- denburg zu dieser Angelegenheit befaßt, weil Hundert- tausende in diesen Ländern von der ungerechten Rege- lung des §14 Abs. 2 Vermögensgesetz betroffen sind. Die Entscheidung soll noch in diesem Monat erfolgen. Die von der PDS vorgeschlagene Lösung ist aber problematisch. Sie berücksichtigt nicht, daß schon nach der heute geltenden gesetzlichen Regelung die Rück- übertragung an die Alteigentümer bei Wohngrundstük- ken dann ausgeschlossen ist, wenn vor der Entmachtung von Erich Honecker im Oktober 1989 ein Vertrag abge- schlossen wurde oder auch nur angebahnt worden ist. Auch die Bürgerinnen der neuen Bundesländer kön- nen schon heute das Grundstück behalten, die nach dem Modrow-Gesetz vom März 1990 Haus- und Grundstük- ke gekauft hatten. Voraussetzung ist allerdings, daß die Eintragung bis zum 3. Oktober 1990 im Grundbuch er- folgt ist. Diese Voraussetzung steht gar nicht im Gesetz, sie wurde von der Rechtssprechung dazu entwickelt. Das gilt es zu verändern. Es darf nicht darauf an- kommen, wann die Eintragung realisiert wurde. Ent- scheidend muß allein sein, daß der Eigentumserwerb redlich in die Wege geleitet und realisiert wurde. Eine Klarstellung im Gesetz würde schon viel helfen. Es be- darf nicht der weiten von der PDS nunmehr vorgeschla- genen Regelung. Die PDS übersieht nämlich vor allem, daß in den letzten 10 Jahren auf Grundlage der – wenn auch verfehlten – gesetzlichen Regelung Rechtsverhält- nisse geschaffen wurden, die Bestandschutz verdienen. Auch die Bürgerinnen und Bürger, die jetzt auf den Grundstücken und in den Häusern leben und inzwischen selbst viel investiert haben, verdienen eine gerechte Be- rücksichtigung ihrer Interessen und ihrer redlich erwor- benen Rechtsstellung. Eine Abwägung der Interessen der früheren Nutzer und Käufer und der wohlerworbenen Rechte neuer Nut- zer ist notwendig. Lassen Sie uns die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten und entlang dieser Entscheidung und unter Berücksichtigung der Begrün- dung eine vernünftige Regelung finden, die den Interes- sen aller Seiten gerecht wird. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 6055 (A) (C) (B) (D) Anlage 4 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Be- ratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 14/671 Nr. 1.7 Drucksache 14/1188 Nr. 1.3 Drucksache 14/1188 Nr. 2.2 Drucksache 14/1276 Nr. 2.6 Drucksache 14/1342 Nr. 1.1 Drucksache 14/1579 Nr. 1.2 Drucksache 14/1617 Nr. 2.51 Ausschuß für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/1016 Nr. 1.7 Drucksache 14/1016 Nr. 2.9 Drucksache 14/1016 Nr. 2.16 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/1276 Nr. 2.20 Ausschuß für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 14/272 Nr. 176 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeitund Entwicklung Drucksache 14/431 Nr. 2.28 Drucksache 14/671 Nr. 1.10 Drucksache 14/671 Nr. 2.25 Drucksache 14/1617 Nr. 2.8 Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- geteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Finanzausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung Gutachten der Unabhängigen Expertenkommissionzur Untersuchung der Problematik steigender Beiträgeder privat Krankenversicherten im Alter – Drucksachen 13/4945, 14/272 Nr. 68 – 6056 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 (A) (C) (B) (D) Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 0228/3 82 08 40, Telefax: 0228/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Margot von Renesse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Worauf Sie sich ver-
    lassen können! Darunter kommt es nicht in Frage. Denn
    es gilt der alte Rechtsgrundsatz: Gleiche Rechte gibt es
    nur für gleiche Pflichten.


    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)


    Das kann man in Art. 3 nachlesen.

    (Dr. Guido Westerwelle [F.D.P.]: Das ist ein Protokoll, das man sich abheften wird!)

    – Das können Sie gerne tun. – Drunter geht nichts.

    Damit komme ich zu dem Problem, das wir immer
    auszumachen haben: Warum Familienrecht überhaupt?
    Warum müssen wir aus allen möglichen Beziehungen,
    die auch Dreier-, Vierer- oder Fünferbeziehungen – wer
    auch immer mit wem auch immer – sein können, die
    Zweierbeziehung herausnehmen? Hier könnte ich mit
    Plato, ja selbst mit Paulus antworten. Das kommt auch
    gleich noch. Aber warten Sie bitte noch einen Augen-
    blick.


    (Dr. Guido Westerwelle [F.D.P.]: Da muß ich ein Wörterbuch holen!)


    Weil auch ich aus einem Hause komme und meine
    Kinderstube in einer Familie gestanden hat, wo man
    über Sexualität eigentlich nicht redete und lieber einen
    Bogen darum schlug, habe ich lange Zeit versucht, das
    Problem ohne Bezugnahme auf das sexuelle Potential zu
    behandeln. Ich habe festgestellt: Es geht nicht.

    Nun komme ich auf eine Formel des Bundesverfas-
    sungsgerichtes zu sprechen. Diese zitiere ich noch vor
    Paulus. Bei den nichtehelichen Beziehungen, die
    Karlsruhe genannt hat, handelt es sich um solche, die
    neben sich keine andere Beziehung dulden, die keine
    andere Beziehung zulassen, wie Karlsruhe sagt. Diese
    schöne, gewundene Formulierung, heißt im Sprachge-
    brauch normalerweise „Treue“. Es muß also eine
    Treueverpflichtung zwischen zweien geben, damit sie
    eine so ganzheitliche Beziehung überhaupt begründen
    können, wie sie zum Beispiel eine solche unverbrüchli-
    che Unterhaltsverpflichtung überhaupt nur trägt. Nor-
    malerweise ist keine vertragliche Beziehung in der Lage,
    dies zu leisten. Mit Recht nennen wir deswegen die Be-
    endigung von sonstigen Dauerschuldverhältnissen Kün-
    digung oder Beendigung, nur bei der Ehe spricht sogar
    das Gesetz in solchen Fällen vom Scheitern. Das hat ei-
    ne ganz andere Qualität.

    Ich denke, das Familienrecht, dessen Liebhaberin ich
    bin, muß drei Kriterien erfüllen. Erstens muß es identi-
    tätsprägend sein. Ich füge in Klammern hinzu: Namens-
    recht. Das machen Sie. Zweitens ist es ein Recht, das

    Verpflichtungen auslöst, die nicht unbedingt von Ge-
    genverpflichtungen abhängig sind, wie das Synallagma
    im Kaufvertrag: do ut des. Da wird vielmehr geleistet,
    weil der Bedarf besteht und nicht, weil eine Gegenlei-
    stung fließt. – „Sie bügelt mir die Hemden nicht mehr,
    und trotzdem muß ich Unterhalt leisten“. Ich kenne die-
    ses alte Problem.

    Die dritte wichtige Qualität besteht darin, daß eine
    familienrechtliche Beziehung prinzipiell lebenslang ist.
    Es gibt keine Beziehung im Familienrecht, die nicht
    prinzipiell lebenslang ist. Das gilt für die Ehe auch bei
    Scheidung. Daraus folgt auch, daß die Unterhaltsver-
    pflichtungen die Scheidung überleben – mit Recht. Das
    ist nur in einer ganzheitlichen Beziehung möglich, die
    der gute alte Paulus mit den Worten „Sie werden ein
    Fleisch“ umschrieb und die der gute alte Plato mit sei-
    nem berühmten Gleichnis von der Einheit von zweien
    kennzeichnete, die ein neidischer Gott zerschlug.


    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Paulus meinte Mann und Frau!)


    – Nein, Plato nicht. Vielmehr schilderte Plato die Situa-
    tion, daß ursprünglich die Menschen als Einheit von
    zweien geschaffen waren und eine neidische Gottheit sie
    zerschlug, weil sie ihnen ihre Gottähnlichkeit neidete.


    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Mann und Frau!)

    Daraus wurden dann jeweils zwei, manche ein Mann
    und eine Frau, die einander suchten, manche ein Mann
    und ein Mann, manche eine Frau und eine Frau.


    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Gehen Sie in die Genesis! Da können Sie es genau nachlesen!)


    – Ich redete gerade von Plato und seinem berühmten
    Gleichnis.


    (Dr. Guido Westerwelle [F.D.P.]: Können wir jetzt einmal in die 90er Jahre zurückkehren? – Heiterkeit – Gegenruf des Abg. HansChristian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber das ist interessant!)


    – Wissen Sie, es sind sehr, sehr alte Texte, und sie sind
    auf Grund ihres Alters und der Tatsache, daß sie überlie-
    fert wurden – ihnen ist die Ehre der Überlieferung zuteil
    geworden –, klassisch wahr. Sie kann man mit Recht zi-
    tieren, weil sie Dinge beim Namen nennen, die wahr-
    haftig sind.

    Jetzt kommen wir wieder in die Gegenwart zurück.
    Ich habe öfter Leute gehört, die gute Menschen und
    vielleicht auch konservativ sind.


    (Heiterkeit – Dr. Guido Westerwelle [F.D.P.]: Aber das ist kein zwingender Widerspruch!)


    Sie sagten: Laßt uns den Leuten mit dem Ausländer-
    recht, dem Erbrecht, dem Steuerrecht, dem Wohnungs-
    recht helfen. Das ist ja alles ganz furchtbar; also müssen
    wir ihnen helfen. Dazu soll alles geschehen. – Nur, im-
    mer dann, wenn irgendwelche punktuellen Veränderun-
    gen auf den betreffenden Gebieten erörtert wurden, ver-
    franste man sich in der Widersprüchlichkeit, die darin
    lag, daß man es Leuten, die einander nicht verpflichtet






    (A) (C)



    (B) (D)


    waren, dann für weniger gab als anderen, beispielsweise
    Ehegatten. Das heißt, es führt kein Weg daran vorbei:
    Wenn wir Menschen helfen wollen, die in einer solchen
    Lage wie in den Beispielen, die ich geschildert habe,
    sind, geht es nicht ohne gleiche Pflichten.

    Eines macht auch Konservativen zu schaffen: Sie alle
    wollen – jedenfalls alle, mit denen ich gesprochen habe
    –, daß, wer in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft
    lebt, auf keinen Fall gleichzeitig eine Ehe schließen soll.
    Wer eine Ehe geschlossen hat, die nicht aufgelöst ist,
    soll auf keinen Fall eine solche Partnerschaft schließen.
    Ich frage: Welche anderen Möglichkeiten gibt es dann,
    bitte schön, außer dem Familienrecht? Denn das gibt es
    nicht, daß jemand eine Ehe nicht schließen darf, der in
    einer Beziehung zu irgendeinem Dritten lebt, die nicht
    familienrechtlicher Natur ist. Das ist nicht möglich. Es
    muß kommensurabel und auf der gleichen Ebene sein.
    Wer will, daß das eine das andere ausschließt, muß ein-
    fach zulassen, daß der Standesbeamte vor der Mitwir-
    kung an einer beabsichtigten Eheschließung in irgendei-
    nem Register nachschaut, ob es da so etwas wie eine
    Partnerschaft gibt. Deshalb sehen Sie mit Recht eine
    Registrierung vor, und damit befinden Sie sich im Be-
    reich des öffentlichen Rechts. Also müssen Sie als Ge-
    setzgeber ein Menü beschreiben, das angeklickt werden
    muß, wenn man eine solche Partnerschaft schließt.

    Also wird in dem Gesetzentwurf, den wir machen,
    das Familienrecht in vollem Umfang zur Geltung ge-
    bracht. Ich nenne hier die Stichworte: identitätsstiftend,
    lebenslang. Es wird sich um ein Verantwortungsrecht
    handeln, das Verpflichtungen auslöst, die nicht von einer
    Gegenverpflichtung abhängig sind. Das ist ein schwerer
    Schritt. Es ist seit Ewigkeiten mein Kredo, daß man das
    Familienrecht – selbst wenn man die Mehrheit hat –
    nicht mit 51prozentigen Mehrheiten ändern sollte. Es ist
    gefährlich, so etwas zu tun; denn Familienrecht ist der
    Inbegriff von kulturell-ethischen Überzeugungen. Auch
    ich denke – wie Sie –, daß die Zeit soweit ist, daß es ge-
    nug Menschen in dieser Gesellschaft gibt, die fragen
    werden: Warum haben wir das nicht schon lange ge-
    macht? Aber es wird auch viele geben, die uns große
    Schwierigkeiten machen und die mit Art. 6 des Grund-
    gesetzes argumentieren werden. Ich muß sagen, das ist
    ein falsches Verständnis von Art. 6: als ob Art. 6 verletzt
    würde, wenn wir so etwas machten. Nein, Sie haben
    recht, Herr Westerwelle: Er wird nicht verletzt. Eine so-
    ziale Konkurrenz gibt es sowieso nicht. Wer eine solche
    Partnerschaft einzugehen bereit ist, ist mit Sicherheit
    nicht jemand, dem auch eine Ehe mit einem Partner des
    anderen Geschlechts offenstünde – so als ob man mor-
    gens früh überlegt: Heirate ich jetzt lieber einen Mann
    oder eine Frau?


    (Heiterkeit)

    So sind die Dinge nicht.


    (Dr. Guido Westerwelle [F.D.P.]: Meistens nicht!)


    Aber auch ein rechtliches Abstandsgebot – wie es
    immer behauptet wird – vermag ich nicht zu sehen. Da
    es schon keine Sozialkonkurrenz gibt, stellt sich die Fra-
    ge nicht, ob das in Art. 6 niedergelegte Leitbild eines für

    alle ist; für katholische Priester zum Beispiel kann es
    keines sein. Vielmehr ist das rechtliche Leitbild der Ehe
    ein Leitbild für diejenigen, die als Mann und Frau recht-
    lich zusammenleben wollen. In diesem Bereich ist die
    Ehe eine Monopolinhaberin, und zwar mit Recht. Aber
    für alle, die nicht heiraten wollen oder können, ist sie es
    nicht. Sie verfehlen kein Leitbild, indem sie nicht heira-
    ten.

    Zum Abstandsgebot: Ich hätte manchmal lieber im
    Recht durchgesetzt, daß die Ehe nicht zu einem rechtli-
    chen Nachteil wird. Das Bundesverfassungsgericht hat
    in seinem Urteil zu den Freibeträgen, die Sie uns hin-
    terlassen haben, darauf hingewiesen, daß Ehegatten bis
    heute schlechter behandelt werden, weil sie Ehegatten
    sind. Dies ist in der Tat ein Verstoß gegen Art. 6 des
    Grundgesetzes.


    (Ina Lenke [F.D.P.]: Jetzt behandeln Sie Alleinerziehende schlechter!)


    – Das ist nicht wahr, daß wir Alleinerziehende schlech-
    ter behandeln. Das ist dummes Zeug. Darauf kann ich
    mich im Augenblick nicht konzentrieren.

    Jedenfalls ist es verboten, Eheleute schlechter zu be-
    handeln, nur weil sie verheiratet sind. Dies gibt es trotz
    des Urteils des Bundesverfassungsgerichts noch immer
    massenhaft.

    Art. 6 des Grundgesetzes ist eine Vorschrift, die ich
    gerne befolge; denn ich halte sie für richtig. Der Staat
    und die Gesellschaft verdanken – ich habe es gerade
    dargestellt – dem Rechtsinstitut der unverbrüchlichen
    Verantwortungsübernahme – einer tritt für den anderen
    lebenslang ein; Eltern für Kinder; Kinder für Eltern;
    Ehepartner für Ehepartner – eine Riesenentlastung.
    Wenn es dieses Rechtsinstitut nicht gäbe, dann wäre die
    Pflegeversicherung schon heute bankrott. Auch die So-
    zialversicherung und die Sozialhilfe wären sofort am
    Ende, wenn es die Solidarität durch Verantwortungs-
    übernahme nicht gäbe. Darin sind wir uns wieder einig.
    Ich hoffe, wir können uns überhaupt einigen, wenn Sie
    Ihre Widersprüchlichkeiten in Ihrem Kopf und in Ihrem
    Entwurf bereinigen.

    Wir sind uns darin einig: Mehr Verantwortung unter
    den Menschen schadet Familie und Ehe nicht. Mehr
    Verantwortung ist ein Gewinn für uns alle.

    Danke sehr.

    (Anhaltender Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. Rudolf Seiters
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Zu einer Kurzinter-
vention gebe ich das Wort dem Kollegen Guido We-
sterwelle.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Guido Westerwelle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Kollegin Re-
    nesse, Ihre Ausführungen haben uns allen viel Freude
    bereitet, vor allen Dingen auch deshalb, weil wir uns auf
    diese Art und Weise an gewisse altsprachliche Schul-
    stunden erinnern konnten. Zu dieser Zeit am Freitag ist
    dies schon ein Wert an sich.

    Margot von Renesse






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Nun aber mit großem Ernst: Sie behaupten, es gebe
    Widersprüchlichkeiten in unserem Gesetzentwurf. Das
    muß man hinnehmen. Es ist immer das Schicksal desje-
    nigen, der etwas vorlegt. Wer etwas vorlegt, läuft Ge-
    fahr, daß dieses oder jenes kritisiert wird. Ich kann nur
    eines nicht verstehen: Sie haben vor ziemlich genau
    zwei Jahren eine ähnliche, wie ich finde, bemerkens-
    werte Rede im Deutschen Bundestag gehalten. Damals
    waren Sie noch Oppositionsabgeordnete. Damals wurde
    genau das gleiche diskutiert wie jetzt. Sie als ehemalige
    Familienrichterin haben seinerzeit genauso brillant über
    das Familienrecht und dessen Abgrenzung zum öffentli-
    chen Recht referiert wie heute. Sie wissen, daß ich Ihnen
    als Anwalt einigermaßen folgen kann. Aber Ihre Aus-
    führungen helfen uns – offengestanden – nicht weiter.
    Wir möchten jetzt einfach Taten sehen. Bisher gab es
    nur schöne Worte.


    (Beifall bei der F.D.P.)

    Wir, die F.D.P., hatten in der alten Koalition nie die

    Gelegenheit, solche Regelungen zu treffen, weil unser
    konservativer Koalitionspartner dies nicht zugelassen
    hätte. Dies mußten wir akzeptieren. Das ist in Ihrer Ko-
    alition bei anderen Fragen nicht wesentlich anders. Jetzt
    gibt es aber eine neue Mehrheit der Vernunft im Deut-
    schen Bundestag.


    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Da muß man ihm recht geben! Das ist korrekt!)


    Es gab ja nicht nur parteipolitische Auseinandersetzun-
    gen; vielmehr wurden auch gute Gespräche geführt.
    Wenn es eine solche Mehrheit der Vernunft gibt, dann
    müssen Sie irgendwann einmal etwas vorlegen. Die Tat-
    sache, daß wir einen Gesetzentwurf eingebracht haben
    und daß die vielen guten Gespräche, die wir geführt ha-
    ben, uns nicht mehr reichen, hängt damit zusammen, daß
    wir die Sorge haben, Sie könnte der Mut vor der eigenen
    Courage verlassen haben. Es wäre ein gutes Ergebnis
    dieser Debatte, wenn Sie anschließend mit Ihren Vor-
    stellungen überkämen.


    (Beifall bei der F.D.P.)