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ID1406706900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/67 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 67. Sitzung Berlin, Freitag, den 5. November 1999 I n h a l t : Bestimmung der Abgeordneten Kristin Heyne als stellvertretendes Mitglied des Vermittlungsausschusses ................................. 5985 A Tagesordnungspunkt 12: a) Abgabe einer Erklärung der Bundes- regierung zu den Ereignissen der „5. Vertragsstaatenkonferenz der Kli- marahmenkonvention in Bonn“ b) Antrag der Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Klaus W. Lippold (Offen- bach), weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU Vertragsstaatenkonferenz zur Klima- rahmenkonvetion in Bonn: Neue Im- pulse zur globalen Umwelt- und Ent- wicklungspolitik (Rio-Prozeß) (Drucksache 14/1853) ................................ 5985 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Klimaschutz durch ökologische Moder- nisierung und Verbesserung der inter- nationalen Zusammenarbeit (Drucksache 14/1956) ................................ 5985 B Jürgen Trittin, Bundesminister BMU............... 5985 D Dr. Angela Merkel CDU/CSU......................... 5990 C Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN .. 5993 C Dr. Angela Merkel CDU/CSU......................... 5994 A Michael Müller (Düsseldorf) SPD................... 5994 B Birgit Homburger F.D.P. ................................ 5996 C Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 5998 D Eva-Maria Bulling-Schröter PDS .................... 6003 A Monika Ganseforth SPD.................................. 6004 C Walter Hirche F.D.P. .................................. 6006 A Michael Müller (Düsseldorf) SPD............... 6006 B Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 6007 B Ulrich Kasparick SPD ..................................... 6009 D Ulrike Flach F.D.P. ......................................... 6011 C Annette Faße SPD ....................................... 6013 B Carsten Hübner PDS........................................ 6013 D Reinhold Hemker SPD .................................... 6015 A Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU.................... 6017 A Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN .. 6018 A Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU.................... 6020 B Dr. Christian Ruck CDU/CSU......................... 6020 D Dr. Margrit Wetzel SPD .................................. 6022 D Dr. Peter Paziorek CDU/CSU.......................... 6024 D Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, weiteren Abgeordneten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Entwurfs II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 eines Gesetzes zur Regelung der Rechts- verhältnisse eingetragener Lebenspartner- schaften (Eingetragene-Lebenspartner- schaften-Gesetz) (Drucksache 14/1259) ... 6026 D Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 6027 A Margot von Renesse SPD ................................ 6028 B Ina Lenke F.D.P. ......................................... 6030 A Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 6031 D Norbert Geis CDU/CSU .................................. 6032 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN..................................................... 6034 A Ina Lenke F.D.P. ......................................... 6034 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 6035 B Christina Schenk PDS...................................... 6037 A Eckart von Klaeden CDU/CSU ....................... 6038 A Dr. Guido Westerwelle F.D.P. .................... 6038 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN..................................................... 6038 C Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Zwei- ten Gesetzes zur Verbesserung rehabi- litierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (Drucksache 14/1805) .. 6039 B Rolf Schwanitz, Staatsminister BK.................. 6039 C Dr. Michael Luther CDU/CSU ........................ 6040 C Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 6042 C Rainer Funke F.D.P. ....................................... 6043 B Gerhard Jüttemann PDS................................... 6044 A Hans-Joachim Hacker SPD.............................. 6044 D Tagesordnungspunkt 15: a) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion PDS Keine Zurückweisung von Kosovo- Flüchtlingen an den Grenzen, die Er- teilung von Visa für Familienangehö- rige, sowie unbürokratische Ausstellung von Reisedokumenten und Aufnahme und Schutz von unbegleiteten Flücht- lings- und Waisenkindern (Drucksache 14/1182) ................................ 6046 B b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion PDS Anerkennung eines Asylanspruchs für jugoslawische Deserteure und Kriegs- dienstverweigerer (Drucksache 14/1183) ................................ 6046 B Ulla Jelpke PDS............................................... 6046 C Rüdiger Veit SPD ............................................ 6047 C Dietmar Schlee CDU/CSU .............................. 6049 A Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 6050 C Dr. Max Stadler F.D.P. ................................... 6051 C Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD ................ 6052 C Nächste Sitzung ............................................... 6052 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 6053 A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Kurt Bodewig (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 – GKV-Gesundheitsreform 2000 .... 6054 A Anlage 3 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur ab- schließenden Regelung offener Vermögens- fragen in bezug auf Wohnungsgrundstücke im Beitrittsgebiet – Tagesordnungspunkt 11 – Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ......................................................... 6054 A Anlage 4 Amtliche Mitteilungen..................................... 6055 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 5985 (A) (C) (B) (D) 67. Sitzung Berlin, Freitag, den 5. November 1999 Beginn: 9.00 Uhr
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    Dr. Max Stadler Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 6053 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bachmaier, Hermann SPD 5.11.99 Balt, Monika PDS 5.11.99 Dr. Bartsch, Dietmar PDS 5.11.99 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 5.11.99 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.11.99 Bernhardt, Otto CDU/CSU 5.11.99 Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 5.11.99 Böttcher, Maritta PDS 5.11.99 Brähmig, Klaus CDU/CSU 5.11.99 Bury, Hans Martin SPD 5.11.99 Caesar, Cajus CDU/CSU 5.11.99 Caspers-Merk, Marion SPD 5.11.99 Dr. Dückert, Thea BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.11.99 Eichhorn, Maria CDU/CSU 5.11.99 Eppelmann, Rainer CDU/CSU 5.11.99 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 5.11.99 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.11.99 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 5.11.99 Gebhardt, Fred PDS 5.11.99 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 5.11.99 Gleicke, Iris SPD 5.11.99 Glos, Michael CDU/CSU 5.11.99 Goldmann, Hans-Michael F.D.P. 5.11.99 Hartnagel, Anke SPD 5.11.99 Haschke (Großhenners- dorf), Gottfried CDU/CSU 5.11.99 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 5.11.99 Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 5.11.99 Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 5.11.99 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.11.99 Hofbauer, Klaus CDU/CSU 5.11.99 Hovermann, Eike SPD 5.11.99 Kanther, Manfred CDU/CSU 5.11.99 Dr. Kenzler, Evelyn PDS 5.11.99 Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Knoche, Monika BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.11.99 Kraus, Rudolf CDU/CSU 5.11.99 Dr. Leonhard, Elke SPD 5.11.99 Mascher, Ulrike SPD 5.11.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 5.11.99 Ohl, Eckhard SPD 5.11.99 Ost, Friedhelm CDU/CSU 5.11.99 Otto (Frankfurt), Hans-Joachim F.D.P. 5.11.99 Dr. Pick, Eckhart SPD 5.11.99 Pieper, Cornelia F.D.P. 5.11.99 Rauber, Helmut CDU/CSU 5.11.99 Reinhardt, Erika CDU/CSU 5.11.99 Rühe, Volker CDU/CSU 5.11.99 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 5.11.99 Scharping, Rudolf SPD 5.11.99 Schemken, Heinz CDU/CSU 5.11.99 Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 5.11.99 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 5.11.99 Schreiner, Ottmar SPD 5.11.99 Schröder, Gerhard SPD 5.11.99 Schröter, Gisela SPD 5.11.99 Schüßler, Gerhard F.D.P. 5.11.99 Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 5.11.99 Schwanhold, Ernst SPD 5.11.99 Dr. Solms, Hermann Otto F.D.P. 5.11.99 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 5.11.99 Dr. Frhr. von Stetten, Wolfgang CDU/CSU 5.11.99 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 5.11.99 Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5.11.99 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 5.11.99 Dr. von Weizsäcker, Ernst Ulrich SPD 5.11.99 Wiesehügel, Klaus SPD 5.11.99 Willner, Gert CDU/CSU 5.11.99 Zierer, Benno CDU/CSU 5.11.99 *) ————— **) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates 6054 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Kurt Bodewig (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetz- lichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 – GKV-Gesundheitsreform 2000 – (66. Sitzung, Seite 5922 A) Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht aufge- führt. Ich erkläre hiermit, daß ich an der Abstimmung teilgenommen und mit Ja gestimmt habe. Anlage 3 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur abschließenden Regelung offener Vermögens- fragen in bezug auf Wohnungsgrundstücke im Beitrittsgebiet – Tagesordnungspunkt 11 – (66. Sitzung) Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die PDS-Fraktion § 4 Abs. 2 Satz 2 des Vermögensgesetzes ändern. Diese greift ein tatsächliches Problem auf, vor dem viele Bürgerinnen und Bürger in den Neuen Bun- desländern nach der Wende stehen. Sie müssen mit anse- hen und erleben, wie Grundstücke, auf denen sie ein Le- ben lang gelebt und zum Teil auch gearbeitet haben, für die sie große materielle Werte, Erfindergeist und Enga- gement über Jahrzehnte investiert hatten, nach der Wende an die Alteigentümer gegeben werden, nur weil ein wirk- samer Eigentumserwerb durch sie vor dem 3. Oktober 1990 nicht vollendet werden konnte. Häufig haben sie Kaufverträge, auch notarielle Verträge während der Exi- stenz der DDR abgeschlossen, der Eigentumserwerb wur- de aber nicht ins Grundbuch eingetragen, weil gar keine Grundbücher existierten oder nicht ordentlich geführt wurden oder weil es zur Eintragung wegen Arbeitsüberla- stung der Ämter vor dem 3. Oktober 1990 nicht mehr ge- kommen war. In DDR-Zeiten war es nicht so wichtig, daß die Formalien für den Erwerb eines Eigentums erfüllt wa- ren. Wohn- und Nutzungsberechtigung waren das Wich- tigere und wurden durch staatliche Akte oder andere Rechtsgeschäfte garantiert. Nach der Vereinigung kam nun der Alteigentümer und verlangte auf der Grundlage des Grundsatzes „Rückgabe vor Entschädigung“ sein Grundstück zurück. Die Nutzer mußten sich auf die Räu- mung des Grundstückes einstellen. Ich selbst habe als Rechtsanwalt direkte Erfahrungen mit solchen Situationen gemacht. Ich habe zwei Ostber- liner, die lange vor der Wende ein Haus auf dem Lande im Kreis Neuruppin übernommen und bewohnt haben, vertreten, die dort nach der Wende ein Kultur- und Ju- gendbegegnungshaus mit vielen anderen zusammen ein- gerichtet haben. Obwohl sie in DDR-Zeiten Haus und Grundstück redlich und ordnungsgemäß durch notariel- len Kaufvertrag erworben hatten, sollten sie sieben Jahre nach der Wende das von ihnen wieder aufgebaute Ge- bäude und instandgesetzte Gelände verlassen. Die Kul- turarbeit, der Wohn- und Arbeitsplatz waren dahin. Dies alles nur deshalb, weil ihre Eintragung ins Grundbuch erst einige Monate nach dem 3. Oktober 1990 vollzogen werden konnte. Ich habe für diese Bürgerinnen geklagt durch zwei Instanzen und das Bundesverfassungsgericht angerufen. Es konnte nicht richtig sein, daß nur wegen einer zu spät erfolgten Eintragung ins Grundbuch ihre gesamte Existenz und die kulturellen Möglichkeiten ei- ner ganzen Region verloren waren. Den Rechtsstreit mußte ich dann abbrechen, weil den Klägern der Prozeßstreß, die Kosten und die Unsicher- heit zuviel wurde. Nach dieser Erfahrung kann ich verstehen, wenn Bürgerinnen in den neuen Bundesländern daran zwei- feln, daß die Rechtsordnung, die sie in der Bundesrepu- blik bekommen haben, die ihre ist und ihre Rechte ga- rantiert. Der Antrag der PDS will hier Abhilfe schaffen. Das ist gut und richtig. Das Bundesverfassungsgericht ist mit zwei Normen- kontrollklagen des Landes Sachsen-Anhalt und Bran- denburg zu dieser Angelegenheit befaßt, weil Hundert- tausende in diesen Ländern von der ungerechten Rege- lung des §14 Abs. 2 Vermögensgesetz betroffen sind. Die Entscheidung soll noch in diesem Monat erfolgen. Die von der PDS vorgeschlagene Lösung ist aber problematisch. Sie berücksichtigt nicht, daß schon nach der heute geltenden gesetzlichen Regelung die Rück- übertragung an die Alteigentümer bei Wohngrundstük- ken dann ausgeschlossen ist, wenn vor der Entmachtung von Erich Honecker im Oktober 1989 ein Vertrag abge- schlossen wurde oder auch nur angebahnt worden ist. Auch die Bürgerinnen der neuen Bundesländer kön- nen schon heute das Grundstück behalten, die nach dem Modrow-Gesetz vom März 1990 Haus- und Grundstük- ke gekauft hatten. Voraussetzung ist allerdings, daß die Eintragung bis zum 3. Oktober 1990 im Grundbuch er- folgt ist. Diese Voraussetzung steht gar nicht im Gesetz, sie wurde von der Rechtssprechung dazu entwickelt. Das gilt es zu verändern. Es darf nicht darauf an- kommen, wann die Eintragung realisiert wurde. Ent- scheidend muß allein sein, daß der Eigentumserwerb redlich in die Wege geleitet und realisiert wurde. Eine Klarstellung im Gesetz würde schon viel helfen. Es be- darf nicht der weiten von der PDS nunmehr vorgeschla- genen Regelung. Die PDS übersieht nämlich vor allem, daß in den letzten 10 Jahren auf Grundlage der – wenn auch verfehlten – gesetzlichen Regelung Rechtsverhält- nisse geschaffen wurden, die Bestandschutz verdienen. Auch die Bürgerinnen und Bürger, die jetzt auf den Grundstücken und in den Häusern leben und inzwischen selbst viel investiert haben, verdienen eine gerechte Be- rücksichtigung ihrer Interessen und ihrer redlich erwor- benen Rechtsstellung. Eine Abwägung der Interessen der früheren Nutzer und Käufer und der wohlerworbenen Rechte neuer Nut- zer ist notwendig. Lassen Sie uns die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten und entlang dieser Entscheidung und unter Berücksichtigung der Begrün- dung eine vernünftige Regelung finden, die den Interes- sen aller Seiten gerecht wird. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 6055 (A) (C) (B) (D) Anlage 4 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Be- ratung abgesehen hat. Innenausschuß Drucksache 14/671 Nr. 1.7 Drucksache 14/1188 Nr. 1.3 Drucksache 14/1188 Nr. 2.2 Drucksache 14/1276 Nr. 2.6 Drucksache 14/1342 Nr. 1.1 Drucksache 14/1579 Nr. 1.2 Drucksache 14/1617 Nr. 2.51 Ausschuß für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/1016 Nr. 1.7 Drucksache 14/1016 Nr. 2.9 Drucksache 14/1016 Nr. 2.16 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/1276 Nr. 2.20 Ausschuß für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 14/272 Nr. 176 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeitund Entwicklung Drucksache 14/431 Nr. 2.28 Drucksache 14/671 Nr. 1.10 Drucksache 14/671 Nr. 2.25 Drucksache 14/1617 Nr. 2.8 Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- geteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Finanzausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung Gutachten der Unabhängigen Expertenkommissionzur Untersuchung der Problematik steigender Beiträgeder privat Krankenversicherten im Alter – Drucksachen 13/4945, 14/272 Nr. 68 – 6056 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. November 1999 (A) (C) (B) (D) Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 0228/3 82 08 40, Telefax: 0228/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Margot von Renesse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin!
    Meine Damen und Herren! Lieber Herr Westerwelle!
    Die Tatsache, daß die Ministerin nicht hier sitzt, mag
    nicht in erster Linie mit der Bedeutung des Themas zu
    tun haben, sondern mit der Bedeutung Ihres Entwurfs.
    Ihr Entwurf entspricht vielleicht nicht dem, was wir un-
    serer Verpflichtung nach denen, die von uns Gerechtig-
    keit erwarten, vorzulegen haben. Ich denke, es ist rich-
    tig, daß der beamtete Staatssekretär anwesend ist; denn
    wir sind uns in der Regierungskoalition über die Ziele
    einig; es geht nur noch um das Wie, nicht um das Ob.

    Ich verspreche Ihnen: Ich werde nach so vielen Reden
    an diesem Pult zu diesem Thema nichts mehr sagen, es
    sei denn in der ersten Lesung eines Regierungsentwurfs,
    und diese wird sehr bald sein.

    Zur Sache. Ihr Entwurf ist mir aus einem sehr wichti-
    gen Grund nicht unsympathisch: Sie machen etwas, was
    unverzichtbar ist – aber es ist ein Problem, daß genau
    Konservative, gerade Wertkonservative besonders stört –:
    Sie machen den Schritt ins Familienrecht. Das ist im
    Prinzip richtig. Ihren Schritt aber kann man so beschrei-
    ben: Sie heben den Fuß, deuten die Richtung an und
    bleiben mitten in diesem Schritt stecken. Sie machen al-
    so nicht etwa zwei Schritte vor und einen zurück, son-
    dern machen den Schritt, den Sie machen müßten, nicht
    ganz. Das will ich Ihnen an drei Beispielen deutlich ma-
    chen.

    Zum ersten ergibt sich aus Ihrem Text eine Wider-
    sprüchlichkeit. Sie berufen sich zur Begründung dessen,
    was Sie als Institut schaffen wollen, auf die berühmte
    Formel des Bundesverfassungsgerichts, nämlich auf die
    auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft. Gleichzeitig
    machen Sie bei den Konsequenzen dieses Instituts an
    vielen Stellen deutlich, daß es sich gerade nicht um eine
    dauerhafte Verantwortungsübernahme handelt. Das gilt
    insbesondere für das Unterhaltsrecht. Vor allem da, wo
    es keine Liebe mehr gibt nach der Trennung, beschrän-
    ken Sie den Unterhaltsanspruch der Lebenspartner ge-
    geneinander auf das, was man im Nachehe- und
    Nachtrennungsrecht den „positiven Billigkeitsanspruch“
    nennt.

    So positiv die Formulierung „positiver Billigkeitsan-
    spruch“ klingt, so problematisch ist die Wirklichkeit da-
    hinter. Dieser Fall ist nämlich die absolute Ausnahme.
    Es gibt eben keine wirklich verläßliche Verantwor-
    tungsübernahme für Krankheit, für Alter und für das
    Problem, daß man keine Arbeit findet, selbst wenn man
    eine aufnehmen sollte oder müßte. Auch im Eherecht ist
    der Unterhaltsanspruch nach der Trennung oder Schei-
    dung eine Ausnahme, aber mit weiß Gott viel mehr Be-
    gründungen von Verantwortung für das, was innerhalb
    der Gemeinsamkeit auf Stapel gelegt ist, als in Ihrem
    Gesetzentwurf. Im Grunde ist es bei Ihnen ein Institut,
    das Familienrecht heißt, aber nach dem Prinzip verfährt:
    Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Offensichtlich trauen Sie Homosexuellen die Bereit-
    schaft zur Übernahme von Verantwortung nicht zu.
    Der Kern für alle Diskriminierungen ist eigentlich ge-
    nau das: daß man die Beziehungen zwischen zwei Män-
    nern oder zwei Frauen nicht für verläßlich, nicht für be-
    lastbar hält. Ich als nicht Betroffene glaube, daß man
    den homosexuellen Menschen diese Übernahme von
    Verantwortung nicht mit guten Gründen verweigern
    kann.

    Dieses Thema bestimmt sicherlich nicht das Wohl
    und Wehe der Bundesrepublik Deutschland. Ich will
    Ihnen aber sagen, warum man sich auf diesem Gebiet
    engagiert, auch wenn man nicht betroffen ist. Für mich
    gibt es immer wieder eine Notwendigkeit, diese Frage

    Dr. Guido Westerwelle






    (A) (C)



    (B) (D)


    zu beantworten. Wenn der Staat selber Unrecht tut, dann
    ist dieses Thema für alle, die Gerechtigkeit lieben, ein
    Stein im Schuh, ein Schmerz, der einen nicht losläßt,
    weil einem immer wieder Fälle wie die von Ihnen ge-
    schilderten begegnen, wo Menschen einen gleichge-
    schlechtlichen Partner pflegen und im Ergebnis nicht
    einmal die Totensorge haben; vielmehr können diese
    Menschen von einer Familie von Begräbnis und Trauer-
    feier ausgeschlossen werden. Das Problem besteht darin,
    daß Partner, die einander wichtig sind und die zueinan-
    der gehören wollen, selbst dann, wenn sie Unterhalts-
    verpflichtungen übernehmen wollen und können, nicht
    die Möglichkeit haben, einen Nicht-EU-Ausländer bei
    sich zu haben. Diese Menschen verzweifeln und verlie-
    ren ihren Lebenssinn.

    Ich sage in aller Solidarität: Es ist das Problem von
    Eltern homosexueller Kinder, die nichts, aber auch gar
    nichts verschuldet haben – auch deren Kinder haben
    nichts verschuldet – und die erleben müssen, daß ihre
    Kinder auf ein Außenseiterdasein programmiert sind. Es
    ist eine Angelegenheit, die mich auch als solidarisch
    fühlende Mutter zutiefst mitnimmt und für die ich – ein-
    fach um der Gerechtigkeit willen – etwas zu tun wün-
    sche.


    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)


    Ein weiteres Beispiel, das deutlich macht, daß Sie auf
    halbem Wege – sozusagen mitten im Schritt – stecken-
    bleiben, ist das Problem mit dem Erbrecht. Sie wollen
    homosexuellen Lebenspartnern mit Ihrem rumpfhaften,
    verstümmelten Modell von Partnerschaft, die eben keine
    lebenslange Unterhaltsverpflichtung enthält, ein gesetz-
    liches Erbrecht wie Ehegatten geben. Dabei haben Sie
    weiß Gott nicht gründlich genug nachgedacht. Worauf
    beruht denn das Ehegattenerbrecht? Es beruht auf der
    Unterhaltsverpflichtung, und dasselbe gilt für die ge-
    setzliche Steuerbegünstigung für Ehegatten.


    (V o r s i t z : Vizepräsident Rudolf Seiters)

    Der erbende Ehegatte erbt nicht wie jemand, der von

    einem Onkel aus Amerika erbt. Er gewinnt doch nichts,
    was er nicht schon vorher als Lebensgrundlage hatte.
    Dem trägt das gesetzliche Erbrecht, dem trägt auch das
    Steuerrecht, Herr Geis, Rechnung. Das gesetzliche
    Erbrecht ist kein Privileg, sondern die Anerkennung von
    Normalität.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Darum steht das Erbrecht nur jemandem zu, der sich
    seinem Partner so unverbrüchlich verantwortlich weiß,
    daß diese unverbrüchliche Verantwortung auch über den
    Tod hinaus wirkt.

    Ihr „Rumpfunterhaltsrecht“ kann solch weitreichende
    Folgen nicht haben. Wir müßten geradezu fragen, war-
    um Heterosexuelle, die ebenfalls so eine Verpflichtung
    eingehen, von so etwas ausgeschlossen sind. Heterose-
    xuelle bekommen solche „Privilegien“ – ich habe gerade
    gesagt, daß es keine Privilegien sind, sondern der Re-
    spekt vor etwas, was rechtlich existiert – nicht. Auch

    Heterosexuelle müßten so etwas „für billiger als Ehe-
    gatten“ bekommen können.

    Ehegatten müssen sich einander über Kopf und Kra-
    gen verpflichten. Nur wenn sie das tun, bekommen sie
    zum Beispiel solche Steuervorteile. Das müssen die ho-
    mosexuellen Partner nach Ihrem Gesetzentwurf nicht.
    Sie bekommen es billiger. Bei aller Liebe zur Gerech-
    tigkeit: Homosexuelle sind nicht besser als Heterosexu-
    elle und verdienen keine bessere Behandlung. Soweit
    geht bei mir die Liebe jedenfalls nicht.


    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)


    Entsprechendes gilt im Ausländerrecht. Worauf be-
    ruht denn das Ausländerzuzugsrecht? Ist es die Verbeu-
    gung vor der Liebe? Danach fragt bei der Eheschließung
    keiner. Kein Standesbeamter fragt: Liebt ihr euch?
    Vielmehr ist es die Verbeugung vor der Unterhalts-
    pflicht. Der deutsche Staat, der den ausländischen Ehe-
    gatten ins Land läßt, weiß, daß er ein vorrangig ver-
    pflichtetes Portemonnaie vorfindet, das sich öffnen muß,
    wenn der Ausländer zum Sozialproblem wird. Bei Ihnen
    nicht. Ja, du liebe Güte! Warum ist dies nicht Heterose-
    xuellen für ein bißchen weniger Verpflichtung, als es
    gleich Eheleute haben müssen, auch geöffnet? Und was
    Ehegattenverpflichtung und insbesondere Unterhaltsver-
    pflichtung ist, davon weiß ich ein Lied zu singen. Ich
    habe die armen Kerls und die armen Damen vor mir ge-
    sehen, die in solchen Situationen standen. Da kann ich
    nur sagen: Mit Recht würde ich vor jedem Standesamt –
    auch eines Tages bei Lebenspartnern, wenn das Institut
    so ist, wie es sein muß – eine rote Warnlampe anbrin-
    gen.

    Es gibt ein schönes Zitat, das ich einmal angeführt
    habe, als ein Mann meinte, er müsse seiner Frau nichts
    zahlen; das wäre doch eine Gemeinheit. Es stammt von
    Puschkin, und zwar aus dem Märchen vom Zaren Sal-
    tan, und lautet:

    Seufzt der Schwan tief auf und spricht:
    Eine Gattin kann man nicht
    von der Hand wie'n Handschuh streifen
    und nach einer andern greifen.
    Drum erwäg es erst vernünftig,
    daß du nichts bereuest künftig.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Ich denke, dies gilt eines Tages auch für ein korrektes
    familienrechtliches Institut von Lebenspartnern.



Rede von Dr. Rudolf Seiters
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Kollegin, ge-
statten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Ina Lenke?


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Margot von Renesse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Jetzt habe ich gerade
    so ein schönes Gedicht aufgesagt! Wollen Sie dazu fra-
    gen? – Bitte sehr.