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    Plenarprotokoll 14/66 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 66. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 4. November 1999 I n h a l t : Eintritt des Abgeordneten Albrecht Feibel in den Deutschen Bundestag................................ 5829 A Bestimmung des Abgeordneten Gert Weiss- kirchen (Wiesloch) als stellvertretendes Mitglied im Gemeinsamen Ausschuß nach Art. 63 a des Grundgesetzes............................. 5829 B Entsendung des Abgeordneten Dr. Ditmar Staffelt als Mitglied im Verwaltungsrat der Deutschen Ausgleichsbank .............................. 5829 B Wahl des Abgeordneten Gustav-Adolf Schur zum Schriftführer............................................. 5829 B Erweiterung der Tagesordnung........................ 5829 C Tagesordnungspunkt 3: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetz- lichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreform 2000) (Drucksachen 14/1245, 14/1721, 14/1977) 5829 D Andrea Fischer, Bundesministerin BMG......... 5830 A Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU ................................................................. 5835 A Rudolf Dreßler SPD......................................... 5838 B Dr. Dieter Thomae F.D.P. ............................... 5843 C Dr. Ruth Fuchs SPD......................................... 5846 A Peter Dreßen SPD ........................................ 5846 B Dr. Ruth Fuchs SPD......................................... 5846 C Gudrun Schaich-Walch SPD............................ 5849 A Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU ................. 5851 C Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 5853 B Barbara Stamm, Staatsministerin (Bayern)...... 5855 B Detlef Parr F.D.P. ........................................... 5858 B Klaus Kirschner SPD....................................... 5860 B Dr. Martin Pfaff SPD....................................... 5860 C Dr. Dieter Thomae F.D.P. ........................... 5862 A Dr. Martin Pfaff SPD....................................... 5862 A Wolfgang Zöller CDU/CSU ............................ 5863 A Dr. Martin Pfaff SPD................................... 5863 B Wolfgang Zöller CDU/CSU ............................ 5863 C Andrea Fischer, Bundesministerin BMG......... 5864 D Walter Hirche F.D.P. ...................................... 5866 A Klaus Kirschner SPD....................................... 5866 B Wolfgang Zöller CDU/CSU ............................ 5866 D Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU........................ 5867 A Rudolf Dreßler SPD......................................... 5867 A Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU ................................................................. 5867 C Dr. Dieter Thomae F.D.P. ............................... 5867 D Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU........................ 5868 A Jörg van Essen F.D.P (zur GO) ....................... 5914 B Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD (zur GO) .. 5914 D Hans-Peter Repnik CDU/CSU (zur GO) ......... 5915 D Kristin Heyne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur GO)........................................................... 5917 B II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. November 1999 Roland Claus PDS (zur GO) ............................ 5918 B Hans-Peter Repnik CDU/CSU (zur GO) ......... 5919 C Namentliche Abstimmungen ............... 5920 A, 5920 B Ergebnisse............................................ 5921 D, 5924 C Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Abgeordneten Erwin Marschewski, Wolfgang Zeitlmann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister und zur Einrichtung einer Warndatei (Druck- sache 14/1662).................................................. 5868 B Erwin Marschewski CDU/CSU ....................... 5868 C Eckhardt Barthel (Berlin) SPD ........................ 5869 D Erwin Marschewski CDU/CSU ................... 5871 A Eckhardt Barthel (Berlin) SPD ........................ 5871 A Dr. Max Stadler F.D.P. ................................... 5871 C Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 5872 D Ulla Jelpke PDS............................................... 5874 C Otto Schily, Bundesminister BMI.................... 5875 C Erwin Marschewski CDU/CSU ....................... 5876 A Otto Schily, Bundesminister BMI.................... 5876 C Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU...................... 5876 D Dieter Wiefelspütz SPD............................... 5878 A Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU...................... 5878 B Rüdiger Veit SPD ............................................ 5879 A Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU...................... 5879 B Joachim Stünker SPD ...................................... 5879 C Tagesordnungspunkt 16: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Union zur Ände- rung der Bilanz- und der Konzernbilanz- richtlinie hinsichtlich ihres Anwendungs- bereichs (90/605/EWG), zur Verbesserung der Offenlegung von Jahresabschlüs- sen und zur Änderung anderer handels- rechtlicher Bestimmungen (Kapitalge- sellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz) (Drucksache 14/1806) ................................ 5881 A b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 25. Mai 1998 über Partnerschaft und Zusam- menarbeit zur Gründung einer Part- nerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitglied- staaten einerseits und der Republik Turkmenistan andererseits (Drucksache 14/1787 (neu))............................................ 5881 B c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 11. Dezember 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik El Sal- vador über die Förderung und den ge- genseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 14/1840) ................................ 5881 B d) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 28. August 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Turkmenistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 14/1842) ..................................................... 5881 C e) Erste Beratung des von der Bundesre- gie5881 Crung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. September 1996 zwischen der Re- gierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der mazedonischen Regierung über die Förderung und den gegenseiti- gen Schutz von Kapitalanlagen (Druck- sache 14/1843) ........................................... 5881 C f) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 21. März 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und der Republik Kroatien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 14/1844) ..................................................... 5881 C g) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Meliorations- anlagengesetzes (Drucksache 14/1832) .... 5881 D h) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung humanitärer Auslandsein- sätze (Drucksache 14/628)......................... 5881 D i) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungskostengeset- zes (Drucksache 14/639)............................ 5881 D j) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Apothekengesetzes (Drucksache 14/756) .................................. 5882 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. November 1999 III k) Beratung des Antrags der Abgeordneten Heidemarie Ehlert, Dr. Barbara Höll, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion PDS Bekämpfung der sinkenden Zahlungs- moral durch Änderung des Umsatz- steuerrechtes (Drucksache 14/1878) ................................ 5882 A l) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Christine Ostrowski, und der Fraktion PDS Überzählige Diesellokomotiven der DB AG nicht verschrotten, sondern weiter- verwenden (Drucksache 14/1930) ................................ 5882 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Weitere Überweisung im vereinfachten Ver- fahren a) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ände- rungsgesetzes zur Neuordnung des Be- rufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte (Drucksache 14/1958)....... 5882 A Tagesordnungspunkt 17: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung wäh- rungsrechtlicher Vorschriften infolge der Einführung des Euro-Bargeldes (Drittes Euro-Einführungsgesetz) (Drucksachen 14/1673, 14/1962) ...................................... 5882 B b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Umwandlung der Deutschen Siedlungs- und Landes- rentenbank in eine Aktiengesellschaft (DSL Bank-Umwandlungsgesetz) (Druck- sachen 14/1672, 14/1953)............................. 5882 C c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung insolvenz- rechtlicher und kreditwesenrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 14/1539, 14/1931, 14/1987) ...................................... 5882 D d) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Über- einkommen vom 9. September 1998 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Französi- schen Republik, der Regierung der Italie- nischen Republik und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritanniens und Nordirland zur Gründung der Ge- meinsamen Organisation für Rüstungs- kooperation (Organisation Conjointe de Cooperation en Matière d’Armement) OCCAR (OCCAR-Übereinkommen) (Drucksachen 14/1709,14/1943, 14/1945) . 5883 A e) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verleihung der Rechts- und Geschäftsfähigkeit an die Internationale Kommission zum Schut- ze des Rheins (Drucksachen 14/1017, 14/1823) ..................................................... 5883 B f) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 5. November 1998 zwi- schen der Regierung der Bundesrepu- blik Deutschland und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über ihre gegenseitigen Seeschiffahrtsbezie- hungen (Drucksachen 14/1090, 14/1845) . 5883 D g) Beschlußempfehlung des Haushaltsaus- schusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1999 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 02 Titel 683 06 – Zuweisung nach dem Gesetz über die Verbilligung von Gasöl durch Betriebe der Landwirt- schaft (Drucksachen 14/1345, 14/1577 Nr. 5, 14/1783)........................................... 5884 A h) Beschlußempfehlung des Haushaltsaus- schusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1999 Überplanmäßige Ausgabe im Einzel- plan 23 – Kapitel 23 02 Titel 836 03 – Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Kapital der Asiati- schen Entwicklungsbank, am Asiati- schen Entwicklungsfonds sowie am Sonderfonds für Technische Hilfe (Drucksachen 14/1431, 14/1616 Nr. 1.7, 14/1785) ..................................................... 5884 B i) bis l) Beschlußempfehlungen des Petitions- ausschusses Sammelübersichten 88, 89, 90, 91 zu Petitionen (Drucksachen 14/1862, 14/1863, 14/1864, 14/1865) ..................................................... 5884 B Tagesordnungspunkt 5: a) Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. OSZE-Gipfel in Istanbul – für eine Stärkung der Handlungsfähigkeit der OSZE (Drucksache 14/1959) ................................ 5884 D IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. November 1999 b) Antrag der Fraktion PDS Neue europäische Sicherheitsarchitektur (Drucksache 14/1771) ................................ 5884 D Uta Zapf SPD................................................... 5885 A Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU............. 5886 D Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 5888 B Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU............. 5888 B Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 5888 C Dr. Werner Hoyer F.D.P. ................................ 5890 A Wolfgang Gehrcke PDS................................... 5891 C Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD................. 5892 D Hans Raidel CDU/CSU ................................... 5894 B Dr. Ludger Volmer, Staatsminister AA ........... 5895 D Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU............. 5897 C Dr. Ludger Volmer, Staatsminister AA ........... 5898 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bun- desregierung zu den jüngsten Kritiken hinsichtlich der Wohnungsbauförde- rung des Bundes Christine Ostrowski PDS ................................. 5898 C Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBW.......................................................... 5899 D Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU ................. 5901 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 5902 C Horst Friedrich (Bayreuth) F.D.P. .................. 5903 C Gabriele Iwersen SPD...................................... 5904 D Gert Willner CDU/CSU................................... 5906 A Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 5907 A Dr. Uwe-Jens Rössel PDS................................ 5908 A Dieter Maaß (Herne) SPD................................ 5909 A Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU ..................... 5910 A Wolfgang Spanier SPD.................................... 5910 D Dr. Michael Meister CDU/CSU....................... 5912 A Angelika Mertens SPD .................................... 5913 A Tagesordnungspunkt 6: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Tech- nologie zu der Verordnung der Bundes- regierung Zustimmungsbedürftige Post-Universal- dienstleistungsverordnung (PUDLV) (Drucksachen 14/1696, 14/1775 Nr. 2.1, 14/1971) ..................................................... 5920 C Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi. 5920 D Elmar Müller (Kirchheim) CDU/CSU............. 5927 A Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 5929 B Rainer Funke F.D.P. ....................................... 5930 D Gerhard Jüttemann PDS .................................. 5931 C Klaus Barthel (Starnberg) SPD........................ 5932 B Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Klaus Brähmig, Hannelore Rönsch (Wiesbaden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU Sicherung der Volksfeste und des Schaustellergewerbes in der Bundes- republik Deutschland (Drucksache 14/1312) ................................ 5935 B Klaus Brähmig CDU/CSU............................... 5935 C Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi. 5937 A Ernst Burgbacher F.D.P. ................................. 5938 B Sylvia Voß BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ...... 5939 B Rosel Neuhäuser PDS...................................... 5940 C Jann-Peter Janssen SPD................................... 5941 C Ernst Hinsken CDU/CSU ................................ 5942 D Brunhilde Irber SPD .................................... 5944 D Ernst Hinsken CDU/CSU ................................ 5944 D Marianne Klappert SPD................................... 5945 A Ernst Hinsken CDU/CSU ............................ 5945 B Marianne Klappert SPD................................... 5945 C Klaus Brähmig CDU/CSU........................... 5946 B Marianne Klappert SPD................................... 5946 D Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur strafverfahrensrechtlichen Ver- ankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs (Drucksache 14/1928) ................................ 5947 A Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin BMJ ................................................................. 5947 B Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU..................... 5948 D Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 5949 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. November 1999 V Rainer Funke F.D.P. ....................................... 5951 B Sabine Jünger PDS........................................... 5952 A Hedi Wegener SPD.......................................... 5952 D Norbert Geis CDU/CSU .............................. 5954 B Hedi Wegener SPD.......................................... 5954 B Eckart von Klaeden CDU/CSU ....................... 5955 A Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN..................................................... 5956 A Eckart von Klaeden CDU/CSU ....................... 5956 B Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele, Gisela Frick, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Abschreibungs-Tabellen nicht ändern (Drucksache 14/1887) ................................ 5956 C Carl-Ludwig Thiele F.D.P. ............................. 5956 D Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF................................................................. 5958 A Carl-Ludwig Thiele F.D.P. ......................... 5958 D Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF................................................................. 5958 D Carl-Ludwig Thiele F.D.P. ......................... 5959 A Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF................................................................. 5959 B Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU ............ 5959 B Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF................................................................. 5959 B Leo Dautzenberg CDU/CSU............................ 5960 B Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 5962 A Carl-Ludwig Thiele F.D.P. ......................... 5962 D Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 5962 D Heidemarie Ehlert PDS.................................... 5963 C Fritz Schösser SPD .......................................... 5964 B Leo Dautzenberg CDU/CSU........................ 5965 B Fritz Schösser SPD .......................................... 5965 B Georg Girisch CDU/CSU ............................ 5965 C Fritz Schösser SPD .......................................... 5965 C Georg Girisch CDU/CSU ............................ 5965 D Fritz Schösser SPD .......................................... 5965 D Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Einbürgerungsverfahren human gestal- ten – Einbürgerungshindernisse beseiti- gen (Drucksache 14/1757) ......................... 5966 B Lilo Friedrich (Mettmann) SPD....................... 5966 C Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Sabine Jünger, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur abschließenden Regelung offener Vermögensfragen in bezug auf Wohn- grundstücke im Beitrittsgebiet (Wohn- grundstücksregelungsgesetz) (Druck- sache 14/1693) ........................................... 5968 B Christine Ostrowski PDS................................. 5968 C Nächste Sitzung ............................................... 5970 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 5971 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Silvia Voß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Ge- setzes zur Reform der gesetzlichen Kranken- versicherung ab dem Jahr 2000 – GKV- Gesundheitsreform 2000 (Tagesordnungs- punkt 3)............................................................ 5971 C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Lothar Binding (Heidelberg), Monika Heu- baum, Hans-Ulrich Klose und Lothar Mark (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 – GKV-Gesundheitsreform 2000 (Tagesord- nungspunkt 3) .................................................. 5972 A Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 – GKV-Gesundheitsreform 2000 (Tagesordnungspunkt 3) .................................. 5972 C Regina Schmidt-Zadel SPD ............................. 5972 D Dr. Hans Georg Faust CDU/CSU ................... 5974 A Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg) SPD. 5976 A Ulf Fink CDU/CSU.......................................... 5977 A VI Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. November 1999 Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Einbürgerungsverfahren human gestalten – Einbürgerungshindernisse beseiti- gen (Tagesordnungspunkt 10).......................... 5978 A Meinrad Belle CDU/CSU ................................ 5978 B Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN .... 5979 B Dr. Max Stadler F.D.P. ................................... 5980 A Ulla Jelpke PDS............................................... 5980 C Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur abschließen- den Regelung offener Vermögensfragen in bezug auf Wohngrundstücke im Beitrittsge- biet (Tagesordnungspunkt 11) ......................... 5981 A Hans-Joachim Hacker SPD............................. 5981 A Andrea Voßhoff CDU/CSU.............................. 5982 C Rainer Funke F.D.P. ....................................... 5984 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. November 1999 5829 (A) (C) (B) (D) 66. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 4. November 1999 Beginn: 9.00 Uhr
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    Vizepräsidentin Petra Bläss Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. November 1999 5971 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Bartsch, Dietmar PDS 4.11.99 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 4.11.99 Böttcher, Maritta PDS 4.11.99 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 4.11.99 ** Bury, Hans Martin SPD 4.11.99 Caesar, Cajus CDU/CSU 4.11.99 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 4.11.99 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 4.11.99 Gebhardt, Fred PDS 4.11.99 Goldmann, Hans-Michael F.D.P. 4.11.99 Haack (Extertal), Karl-Hermann SPD 4.11.99 Hartnagel, Anke SPD 4.11.99 Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 4.11.99 * Hovermann, Eike SPD 4.11.99 Dr. Kenzler, Evelyn PDS 4.11.99 Knoche, Monika BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 4.11.99 Kolbow, Walter SPD 4.11.99 Dr. Leonhard, Elke SPD 4.11.99 Ost, Friedhelm CDU/CSU 4.11.99 Dr. Paziorek, Peter SPD 4.11.99 Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 4.11.99 Schily, Otto SPD 4.11.99 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 4.11.99 Schreiner, Ottmar SPD 4.11.99 Schröder, Gerhard SPD 4.11.99 Schröter, Gisela SPD 4.11.99 Schüßler, Gerhard F.D.P. 4.11.99 Schwanhold, Ernst SPD 4.11.99 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 4.11.99 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 4.11.99 Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 4.11.99 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 4.11.99 Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. von Weizsäcker, Ernst Ulrich SPD 4.11.99 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 4.11.99 Zierer, Benno CDU/CSU 4.11.99 * ————— **) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates **) für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sylvia Voß (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetz- lichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 – GKV-Gesundheitsreform 2000 – (Tagesord- nungspunkt 3) Wir verabschieden heute ein Gesetz, das aus meiner persönlichen Sicht als Ärztin Regelungen enthält, die ich in ihrem Ansatz und/oder den Methoden ihrer Durchfüh- rung für falsch halte. Dazu zähle ich die deutliche Ab- schwächung der Naturheilverfahren und die sogenannte Qualitätssicherung, die meines Erachtens gerade in ihrer Methodik das außer acht läßt, was Kern jedes ärztlichen Handelns sein sollte: individuelle Therapie für jeden Patienten. Dazu zähle ich weiterhin die Regelungen der Krankenhausfinanzierung und des Globalbudgets und die deutliche Einflußstärkung der Kassen. Für mich geht der vorliegende Gesetzestext in man- chen strukturellen Fragen dagegen nicht weit genug. Es ist ein medizinischer Grundsatz, dem Übel an die Wur- zel zu gehen und nicht nur an Symptomen zu kurieren. Wir behandeln aber nur die Symptome, wenn wir nicht verhindern, daß Bund und Länder sich immer mehr aus ihrer Verantwortung für ein solidarisches Gesundheits- wesen zurückziehen und den gesamten Gesundheitsbe- reich zunehmend zu einem einzig monetär geprägten Feld werden lassen. Da in einem demokratischen Entscheidungsprozeß Minderheiten – in diesem Fall die Grünen – Mehrheiten – hier der SPD – unterliegen, finden sich nur wenige der wirklich wichtigen, von mir gewünschten Anliegen in diesem Gesetz entsprechend wieder. Da diese wenigen aber enormes Gewicht haben, wie beispielsweise die Prävention als Standard, die Unterstützung der Selbsthil- fegruppen, die Stärkung einzelner bisher benachteiligter Fachgebiete und ganz besonders die Entschuldung der Ostkrankenkassen, habe ich meine bisherige Meinung, diesem Gesetz nicht zustimmen zu wollen, revidiert. Es ist wichtig, diese Anliegen schnell umzusetzen. Daher stimme ich trotz meiner ablehnenden Haltung gegen die 5972 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. November 1999 (A) (C) (B) (D) im ersten Absatz genannten Punkte diesem Gesetz heute zu. Ich erwarte allerdings von Regierung und Koalition, daß die vorhandene fundierte Kritik Anlaß sein wird, noch in dieser Legislatur zu entsprechenden Änderungen des Gesetzes zu kommen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Lothar Binding (Heidelberg), Monika Heubaum, Hans-Ulrich Klose und Lothar Mark (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der ge- setzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 – GKV-Gesundheitsreform 2000 – (Tages- ordnungspunkt 3) Bei der Abstimmung werden wir uns der Stimme ent- halten. Wir erkennen grundsätzlich die Notwendigkeit einer Reform der Gesundheitspolitik an, können dem vorliegenden Gesetzentwurf jedoch nicht zustimmen, weil die angestrebten Ziele in der Gesundheitspolitik – auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Budgetierung / den Richtgrößen im Jahr 1999 – so nicht erreicht werden. Wir werden aber nicht gegen das Ge- setz stimmen, da wir nicht gegen die Koalition stimmen wollen. Als äußerst problematisch sehen wir die Einführung eines Globalbudgets an. Vor dem Hintergrund sowohl der medizinischen Fortschritte als auch angesichts der demographischen Entwicklung ist ein erhöhter Aufwand im Gesundheitswesen zukünftig unabdingbar. Ein Glo- balbudget liefe damit zwangsläufig auf eine Rationie- rung medizinischer Leistungen hinaus; das ist unserer Meinung nach ethisch nicht vertretbar. Die geplanten gesetzlichen Regelungen führen zwangsläufig zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand, insbesondere durch die deutlich erweiterten Regelungs- befugnisse der Krankenkassen, durch die erhebliche Ausweitung der Zuständigkeit des Medizinischen Dienstes und durch die Einführung direkter Patienten- betreuungsstellen neben den bereits bestehenden Schieds- stellen. Diese verwaltungskostentreibenden Maßnahmen finden im Rahmen des Globalbudgets statt. Vermehrte Verwaltungskosten gehen damit zwangsläufig zu Lasten der medizinisch-therapeutischen Versorgung. Das mit dem Vorschaltgesetz zum 1. Januar 1999 eingeführte Verordnungsbudget trägt in keiner Weise der Tatsache Rechnung, daß die Arzneimittelausgaben die Summe von höchst individuellen Einzelverordnun- gen und damit nicht vorhersehbar oder durch Gesetz normierbar sind. Die kollektive Haftung der Ärzte bei Überschreitung erscheint verfassungsrechtlich in höch- stem Maße bedenklich. Zudem ist der Qualitätsverlust der Behandlung – insbesondere durch Rationierung – auch weiterhin zu befürchten, wie dies die Praxis nach Einführung der Budgetierung / den Richtgrößen im Jahr 1999 bereits eindrucksvoll gezeigt hat. Grundsätzlich erkennen wir die Notwendigkeit ent- sprechender Leistungskontrollen an. Für rechtlich pro- blematisch halten wir in diesem Zusammenhang aller- dings, daß der Medizinische Dienst als Teil der Kran- kenkassen für die Qualitätsprüfung zuständig sein soll. Im Klartext bedeutet dies, daß sich der Geldgeber, die Krankenkassen, selbst kontrolliert. Aus unserer Sicht sollten Qualitäts- und Finanzmanagement zwingend voneinander getrennt werden. Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, daß die im System vorhandenen Finanzreser- ven überhaupt nicht freigesetzt werden können, wenn das Problem des Chipkartenmißbrauchs nicht angegan- gen wird. Aus den genannten Gründen können wir dem vorlie- genden Gesetzentwurf nicht zustimmen. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 – GKV-Gesundheitsreform 2000 – (Tagesordnungspunkt 3) Regina Schmidt-Zadel (SPD): Ich kann natürlich verstehen, daß Sie sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen, die fehlerhafte Beschlußvorlage für ein ordent- liches Spektakel zu nutzen. Wer inhaltlich nichts zu bieten hat, greift besonders gerne zu, wenn sich Ge- schäftsordnungsdebatten und Diskussionen über techni- sche Details des Gesetzgebungsverfahrens anbieten. Sie sollten folgende Dinge aber nicht vergessen: Erstens. Es gibt einen eindeutigen Beschluß der Ko- alitionsfraktionen, die besagten Änderungsanträge zu- rückzuziehen. Das können Sie im Ausschußprotokoll nachlesen; dazu stehen wir auch. Tun Sie jetzt also nicht so, als wollten wir Ihnen etwas unterjubeln. Zweitens. Der Gesetzentwurf an sich wird durch die Panne mit den Änderungsanträgen ja nicht plötzlich ein anderer. Die Inhalte sind nach wie vor dieselben, und über die Inhalte sollten wir hier auch debattieren. Die Bürgerinnen und Bürger wollen wissen, mit wel- chen Konzepten Regierung und Opposition die not- wendige Reform des Gesundheitswesens angehen. Das ist bei den Menschen von Interesse, nicht die Frage, wer wann in welcher Ausschußsitzung welche Anträge gestellt und zurückgezogen hat. Also lassen Sie uns zur Tagesordnung zurückkehren und eine Sachdebatte über die Inhalte des vorliegenden Gesetzentwurfs füh- ren. Die Regierungskoalition hat mit der heute zur Ver- abschiedung anstehenden Gesundheitsreform 2000 ein Reformwerk vorgelegt, das unser bewährtes System der gesetzlichen Krankenversicherung besser für die Her- ausforderungen der Zukunft wappnet. Die Gesundheits- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. November 1999 5973 (A) (C) (B) (D) versorgung der gesetzlich Versicherten, also für weit über 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger, soll damit auch in dem jetzt anbrechenden neuen Jahrhundert auf hohem Niveau garantiert und vor allem ihre Bezahlbar- keit gesichert werden. Hohe Versorgungsqualität und stabile Krankenversicherungsbeiträge sind die zentralen Punkte dieses Reformprojektes. Die notwendigen Maßnahmen zur Konsolidierung der Gesundheitsausgaben – auch das ist das Bemerkens- werte an dieser Reform – werden bei uns nicht zu Lasten der gesetzlich Versicherten gehen. Die notwendigen und längst überfälligen Veränderungen, um unser Gesund- heitssystem fit für die Zukunft zu machen, werden nicht den Patientinnen und Patienten durch erhöhte Zuzahlun- gen oder weitere Leistungsausgrenzungen zugemutet. Das war Ihr Rezept. Das unterscheidet diese Reform von den zahlreichen Reformversuchen, die unsere Vorgänger in den vergangenen 16 Jahren in diesem Haus verab- schiedet haben und die ja samt und sonders ohne große Wirkung verpufft sind. Die Hauptursache für die Wirkungslosigkeit beim Versuch, die Kosten innerhalb der gesetzlichen Kran- kenversicherung in den Griff zu bekommen, liegt in dem zweiten wesentlichen Unterschied zwischen unse- rer Reform und denen unserer Vorgänger begründet: Der vorliegende Gesetzentwurf stellt die Reform der stationären Versorgung in den Mittelpunkt. Denn wenn aus dem Scheitern der Reformbemühungen der Vor- gängerregierung eine Lehre zu ziehen ist, dann vor allem diese: Ohne die Einbeziehung der Krankenhäuser ist jede Gesundheitsreform sinnlos. Es gehört zu den großen Versäumnissen und Fehlern der Ära Blüm bis Seehofer, sich fahrlässig um die notwendigen struk- turellen Änderungen im Bereich der stationären Ver- sorgung herumgedrückt zu haben – trotz der Chancen, die der Konsens von Lahnstein geboten hat, der ja heute schon dauernd bemüht wurde. Hätten Sie seiner- zeit nicht alle Opfer den Versicherten – und dabei vor allem den Kranken – aufgebürdet, sondern auch die Leistungserbringer in die Pflicht genommen, dann wäre der Druck, der Ausgabenentwicklung auch bei der stationären Versorgung entgegensteuern zu müssen, heute längst nicht so groß. Sie haben damals keinen Mut und keine Konzepte gehabt. Heute haben Sie zwar den Mut zur Kritik, aber immer noch keine Konzepte, die Sie uns entgegenhalten könnten. Die Notwendigkeit, das Krankenhaus in den Mittel- punkt der Reformbemühungen zu stellen, ist unbestritten – übrigens auch bei Ihnen. Die gesetzliche Krankenver- sicherung muß ein Drittel ihrer Ausgaben für den statio- nären Bereich aufwenden. Allein von 1991 bis 1998 sind die Ausgaben der GKV für die Krankenhausbehandlung um 44 Prozent, von 59 Milliarden DM auf 85 Milliarden DM, gestiegen. Bezogen auf 1980 haben sich die Aus- gaben sogar verdreifacht. Die durchschnittliche Verweildauer in deutschen Krankenhäusern ist bei uns im Vergleich zu unseren eu- ropäischen Nachbarn außergewöhnlich hoch. 11,9 Tage verbringt der Versicherte im Durchschnitt in bundes- deutschen Klinikbetten, während es in den Niederlanden lediglich 9,9 und in Frankreich sogar nur 5,9 Tage sind. Wer die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversiche- rung stabil halten will, wer ein Ansteigen der Beiträge und eine Verteuerung der Lohnzusatzkosten vermeiden will, der kann einer solchen Entwicklung nicht tatenlos zusehen. Der Ansatzpunkt des vorliegenden Gesetzent- wurfs ist es daher den Krankenhäusern Anreize zu bie- ten, wirtschaftlicher als bislang zu arbeiten. Dazu dienen im wesentlichen drei Elemente: erstens die Budgetie- rung der Ausgaben im Rahmen des Globalbudgets, zweitens eine grundlegende Reform des Vergütungssy- stems mit stufenweiser Einführung der Monistik, drit- tens eine bessere Verzahnung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Die Erfahrung zeigt, daß Wirtschaftlichkeitsreserven nicht erschlossen werden können, daß Anreize zum Spa- ren nicht genutzt werden, Unsinniges und Überflüssiges nicht abgebaut wird, wenn der Gesetzgeber keinen kla- ren Kostenrahmen vorgibt. Die Krankenkassen verwal- ten die Gelder der gesetzlich Versicherten. Die Kran- kenhausversorgung im Rahmen der GKV kann sich im- mer nur danach richten, wieviel Geld im System GKV vorhanden ist. Mehr kann nicht ausgegeben werden. Die Lösung, die Beitragssätze anzuheben, um mehr Geld ins System zu pumpen, hat sich ebenso als Irrweg herausge- stellt wie eine weitere Belastung der Versicherten durch Anhebung der Zuzahlungen. Es wäre gesundheitspoli- tisch naiv zu glauben, eine Stabilisierung oder gar Redu- zierung der Ausgaben zu erreichen, ohne den Leistungs- erbringern klare Vorgaben zu machen. Insofern ist die Kritik der Union die sich ja im wesentlichen gegen die Budgetierung richtet, völlig unverständlich: Erstens kann ich mich an keine Reform von der rechten Seite dieses Hauses erinnern, die ohne Budget auskam. Zwei- tens ist doch die entscheidende Frage, wie ich eine Bud- getierung im einzelnen gestalte: mit dem bekannten, biederen Ansatz eines starren, sektoralen Budgets, wie wir ihn aus Ihrer Zeit kennen, oder eben als Globalbud- get, bei dem die starren Grenzen vor allem zwischen der ambulanten und stationären Versorgung endlich aufge- hoben sind und sich auch für Krankenhäuser zum Bei- spiel durch die Öffnung für die ambulante Versorgung ganz neue Perspektiven ergeben. Wir haben außerdem den BAT-Ausgleich der Jahre 1998 und 1999 noch in das Budget für 2000 genommen, um deutlich zu machen, daß die Reform zwar die Krankenhäuser in die Pflicht nimmt, aber nicht auf dem Rücken und zu Lasten der Beschäftigten. Die Gesundheitsreform 2000 bietet eine Fülle von neuen, innovativen Ansätzen – gerade im Bereich der stationären Versorgung. Sie bietet den Krankenhäusern eine Vielzahl von Möglichkeiten, wirtschaftliches Ar- beiten mit innovativen, pfiffigen Ideen zu verbinden. Häuser, die diese Reform als Chance begreifen, werden um ihre Zukunft nicht bangen müssen. Ich appelliere an die Opposition: Begreifen auch Sie diese Reform als Chance, unser bewährtes System der gesetzlichen Krankenversicherung weiterzuentwickeln, bezahlbar zu halten und auf die Zukunft auszurichten. Bislang haben Sie nur die Chance genutzt, notwendige Reformen zu blockieren, ohne den Bürgerinnen und Bürgern zu sagen, wie Sie sich die Reform des Gesund- 5974 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. November 1999 (A) (C) (B) (D) heitswesens eigentlich vorstellen. Außer ein paar alten Kamellen wie Zuzahlungserhöhungen und Leistungs- einschränkungen haben Sie sowohl in den Ausschuß- beratungen wie in der öffentlichen Debatte bislang aber auch gar nichts geboten. Kehren Sie zu einer sachlichen Zusammenarbeit zurück! Dr. Hans-Georg Faust (CDU/CSU): Die Patienten ahnen es, Ärzte und Schwestern in den Krankenhäusern, niedergelassene Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Physio- und Ergotherapeuten und alle anderen in Gruppe der so- genannten Leistungserbringer wissen es, und auch die Krankenkassen sprechen es zunehmend aus: Dieses Ge- setz verletzt die Interessen der Patienten, dieses Gesetz darf nicht kommen! Bis vor vier Wochen waren es noch vornehmlich die Inhalte des Gesetzes – Globalbudget mit der Drohung der Rationierung, Krankenhausplanung in der Hand der Krankenkassen, monistische Krankenhausfinanzierung ohne Geld zur Gegenfinanzierung, Positivliste mit Ein- schränkung der Therapiefreiheit und das neue Hausarzt- system –, die den Beteiligten Bauch- und Kopfschmer- zen und schlaflose Nächte bereiteten. Jetzt ist es auch noch die Hektik des Verfahrens, die uns Angst macht. Sie, Frau Ministerin, haben sich entgegen unseren Ratschlägen mit der Befristung des Solidaritätsstär- kungsgesetzes und dem unverantwortlichen Terminplan selbst, Ihr Ministerium und uns unter einen unverant- wortlichen Druck gesetzt, unter dem nichts Gutes zu- stande kommen kann. Und als wäre das noch nicht ge- nug, verstärken Sie den Druck durch die notfallmäßige Einbeziehung der Finanzprobleme der Krankenkassen in den neuen Ländern zusätzlich. Frau Ministerin, hinter den Zielen Ihrer jetzt in Scherben gehenden Gesetzgebung stehen wir auch. Hinter dem Ziel, eine qualitativ hochwertige, zweckmä- ßige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung inner- halb des solidarischen Krankenversicherungssystems zu sichern. Wir unterstützen auch das Ziel, einen effizien- ten Einsatz der Finanzmittel in der gesetzlichen Kran- kenversicherung zu gewährleisten. Entscheidender Feh- ler Ihres Gesetzes ist die Forderung nach einem weitge- hend starren Globalbudget. Wie soll vor dem Hinter- grund einer zunehmenden Zahl älterer Menschen, der steigenden Lebenserwartung unserer Bevölkerung, des gestiegenen Gesundheitsbewußtseins sowie als Hauptar- gument des exponentiell wachsenden medizinischen und medizinisch-technischen Fortschritts dieses Gesund- heitssystem allein aus Rationalisierungsreserven finan- ziert werden? Ihre Methode ist: Deckel drauf und Druck auf das Sy- stem geben; der ausgepreßte Extrakt bietet schon Sub- stanz genug, die unabweisbare Weiterentwicklung zu speisen. Und das sagen Sie, obwohl Sie schon mit dem Solidaritätsstärkungsgesetz die Kosten für die Kranken- kassen erhöht haben. Obwohl Berechnungen selbst der AOK ergeben, daß es mit der Umsetzung des Gesund- heitsreformgesetzes erst mal teurer wird und obwohl Einsparungen aus dem Bereich, den Sie als besonders saftig angesehen haben, nämlich dem Krankenhausbe- reich, erst ab dem Jahr 2003 zu erwarten sind. Hier ist Ihre Presse entscheidend fehlkonstruiert. Sie ist auch deshalb entscheidend fehlkonstruiert, weil unter dem Gesamtdeckel viele kleine Pressen in den einzelnen Sektoren unseres Gesundheitssystems wirken sollen: im Sektor der niedergelassenen Ärzte, im Sektor der Arzneimittel und im Sektor der Krankenhäu- ser. Und allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz, die Überlaufkanäle zwischen den einzelnen Töpfen sind nicht so ausgebildet, daß ein Austausch von Reserven stattfinden könnte. Um es gesetzestechnisch zu sagen, die Grenzen der sektoralen Budgets sind nicht durchläs- sig genug und da, wo neue Ansätze möglicherweise Ab- hilfe schaffen könnten, stehen wir erst an einem be- scheidenen Anfang. Nein, diese Mechanismen werden nicht funktionieren und bringen unser Gesundheits- system in eine gefährliche Situation! Auch die CDU/CSU bestreitet nicht, daß es Ratio- nalisierungsreserven in unserem Gesundheitssystem gibt und daß wettbewerbliche Anreize und intelligente Steuerungsmechanismen dazu führen können, diese Reserven zu mobilisieren. Betrachten wir zum Beispiel den Krankenhaussektor: Wichtige Eckpunkte waren die kommunale Verantwortung für die Sicherstellung einer flächendeckenden Krankenhausversorgung ver- bunden mit dem Anspruch auf Bürgernähe; weiterhin die Forderung nach einer zeitgemäßen medizinischen und pflegerischen Betreuung. Aus diesen Komponenten ergab sich die zweigeteilte finanzielle Verantwortung: die der Länder für die Finanzierung der Investitionen und die der Krankenkassen für den laufenden Kranken- hausbetrieb. Wenn das Gesetz Wirklichkeit wird, verändern sich die Rahmenbedingungen für die bundesdeutschen Kran- kenhäuser grundlegend: Erstens soll ein neues pauscha- lierendes Entgeltsystem dazu führen, daß unter einem landesweiten Gesamtbetrag für die Krankenhäuser ein- heitliche Preise für vergleichbare Diagnosen oder Ope- rationen und Eingriffe gezahlt werden. Auf den ersten Blick ein begrüßenswerter Schritt, stellt er doch die Vergleichbarkeit von Krankenhausleistungen her und erhöht damit die Transparenz. Die ersten Bedenken kommen bei einem Blick auf das Kleingedruckte: Das Budget, der Geldbetrag, mit dem Krankenhäuser gemäß ihrer jetzigen Struktur heute und in den nächsten drei Jahren rechnen können, wird danach schrittweise auf den Betrag aus dem neuen Entgeltsystem angeglichen – nach unten versteht sich, wenn das neu errechnete Bud- get niedriger liegt, nicht unbedingt nach oben, wenn das neue Budget höher liegt. Dann sind die neuen Beträge nämlich nur „Höchstpreise“. Und es zeigen sich einfache Ungerechtigkeiten und praktische Probleme, wie jeder weiß, der im Kranken- haus gearbeitet hat, zum Beispiel das Problem der soge- nannten Mindestbesetzung: Zur Besetzung einer Kran- kenhauspforte, häufig verbunden mit der Telefonzen- trale, sind rund um die Uhr fünf Mitarbeiter notwendig. Das ergibt sich aus Vertretungszeiten, Sonn- und Feier- tagsarbeit und Urlaub. Die Kosten dafür sind in einem 100-Betten-Krankenhaus im wesentlichen genau so hoch wie in einem 1 000-Betten-Krankenaus, auch wenn hier der Pförtner während seines Dienstes sicher mehr zu tun hat. Die anteiligen Kosten pro Fall oder pro Fall- pauschale sind aber in dem großen Krankenhaus nur ein Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. November 1999 5975 (A) (C) (B) (D) zehntel, so daß sich hier für das große Krankenhaus deutlich bessere Wettbewerbsbedingungen zeigen. Das gleiche gilt für den Operationsbereich, das Labor oder die Röntgenabteilung. Zweitens soll die Finanzierung der pauschalen För- dermittel, das sind Mittel beispielsweise zur Anschaf- fung eines EKG- oder Beatmungsgerätes, die bisher vom Land gezahlt werden, in Zukunft schrittweise in die Zuständigkeit der Krankenkassen übergehen. Ich betone ausdrücklich Zuständigkeit, denn eine Möglichkeit der Gegenfinanzierung ist für die Krankenkassen bei dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität nicht gegeben. Und um die sogenannte monistische Krankenhausfinanzie- rung – das heißt alles aus einer Hand – komplett zu ma- chen, sollen die Krankenkassen ab dem Jahr 2008 auch für die Finanzierung der bisher vom Land bezahlten Einzelinvestitionen zuständig sein. Das sind im wesent- lichen große Maßnahmen wie Neubauten oder Ersatz- bauten. Die Frage stellt sich also, wo die Mittel im Inve- stitionsbereich der Krankenhäuser in Zukunft herkom- men sollen. Die Antwort ist, wenn auch etwas verschlüsselt, im Gesetz: Die Krankenhäuser sollen aus ihren Rationali- sierungsreserven das Geld selbst erwirtschaften, sich wie Münchhausen selbst am Zopf aus dem Sumpf herauszie- hen. Das geht nicht ohne Schließen von Krankenhaus- abteilugen und ganzen Krankenhäusern. Ein Rechenbei- spiel des Verbandes der Angestelltenkrankenkassen aus Niedersachsen weist aus, daß bei einer immer noch sehr niedrigen Investitionsquote von 7,6 Prozent des gegen- wärtigen Budgetvolumens dann 10 Prozent der Kran- kenhausbetten abgebaut werden müßten. Bei einer öko- nomisch wünschenswerten Quote von 15 Prozent somit fast das Doppelte. Damit ginge ein entsprechender Ab- bau von Arbeitsplätzen im Krankenhaus einher, und das dürfen wir nicht zulassen. Kein Wunder also, daß den Verantwortlichen und den Mitarbeitern in den bundesdeutschen Krankenhäusen angst und bange wird angesichts dieses Gesetzesvorha- bens, das hier auf einen kalten Verdrängungswettbewerb setzt. Denn um auch die planungsrechtlichen Vorausset- zungen dafür zu schaffen, sollen die Kompetenzen der Länder ausgehöhlt werden. Sie wären in Zukunft dann nur noch für die Rahmenplanung in einer Region ver- antwortlich. Weil aber die Letztverantwortung dann doch bei den Ländern bleiben soll, wird auch den Krankenkassen angst und bange. Aufgrund der unzulänglichen, mehr- fach korrigierten Ausgestaltung des Gesetzes befürchten sie, mit der finanziellen Gesamtverantwortung belastet zu werden, aber ohne ausreichende Steuerungsmöglich- keiten ohnmächtig zusehen zu müssen, wie die Kosten- entwicklung landesweit den in ihrer Verantwortung ste- henden Gesamtbetrag übersteigt. Hier zeigen sich die Webfehler eines Gesetzes, das Budgetverantwortung und Budgetsteuerung nicht zusammenführt. Probleme bekommen die kleinen Krankenhäuser, die bisher gerade in den Flächenländern entscheidend an der Versorgung beteiligt waren. Das sind die typischen klei- nen Krankenhäuser in kommunaler oder kirchlicher Trägerschaft, die kleinen Krankenhäuser mit den Haupt- abteilungen Chirurgie und Innere, Gynäkologie und Ge- burtshilfe und einer HNO-Belegabteilung. Jeder hat sol- che Krankenhäuser in seinem Wahlkreis. Diesen Kran- kenhäusern droht das Aus, wenn sie ihre internen Strukturen, auch die Tarifstrukturen nicht grundlegend ändern und nicht in der Lage sind, sich in einer Region mit Schwerpunktbildung in einem größeren Verbund zu halten. Begünstigt werden durch diese Entwicklung die Pri- vatisierung von Krankenhäusern, was in einem gesunden Trägermix sicher nicht schädlich ist, die Entwicklung von Zentrenmedizin in Ballungsgebieten, die Entwick- lung von Fachkliniken und das insbesondere in Klinik- ketten. Ich sehe hier die Gefahr von Krankenhausver- sorgung weit ab vom Wohnort unserer Patienten, Rosi- nenpickerei und Patiententourismus. Wer das alles will, kann das mit den Gesetzen des Marktes und einer notwendigen Konkurrenz im Kran- kenhausbereich und im Gesundheitswesen allgemein begründen. Nur sind das ökonomische Ansätze, die das Wohl des Patienten außer acht lassen und die wie vieles andere einen Griff in eine Kiste darstellen, aus der auch amerikanische Kostendämpfungsökonomen ihre Instru- mente holen. Und wenn ich das Gesetz so betrachte, fallen mir viele Parallelen zu amerikanischen Gesund- heitssystemen auf. Der Hausarzt als Lotse, im amerika- nischen „managed-care“-System als „gatekeeper“, der den Patienten in nachgeordnete Versorgungssysteme einschleust, die Verpflichtung auf Leitlinien, die ne- ben einer medizinischen Hilfestellung in Amerika als „guidelines“ auch wirtschaftliche Gesichtspunkte be- inhalten, und der Einstieg in eine integrierte Versorgung, wo Kassen und Ärzte in direkte Vertragsbeziehungen treten und das bisherige System der Sicherstellung durch die kassenärztliche Vereinigung tendenziell im Sinne eines Einkaufsmodells verändert wird. Ich betrachte es als einen Treppenwitz der Medizin- geschichte, daß gerade eine SPD-geführte Bundes- regierung versucht, mit den Instrumenten eines gesund- heitsökonomischen Profitsystems wesensfremde Ele- mente einzuführen, ohne die Folgen auf unser soziales System abzuschätzen. Sicher sind wir dazu aufgeru- fen, die einzelnen Sektoren miteinander zu verzahnen, sicher muß es eine Diskussion um die Einnahmeseite in unserem Gesundheitssystem geben, sicher müssen wir auch noch mehr als bisher die Rationalisierungsreser- ven nutzen. Dennoch entbindet uns das alles nicht von der Pflicht, das bisherige bewährte System in seinen Grundgedanken zu bewahren und weiterzuent- wickeln. Der Ansatz in Ihrem Gesetz, Frau Ministerin, tut ge- nau das nicht. Das Globalbudget mit seinen katastro- phalen Auswirkungen, die sich wie klebriger Kleister in allen Spalten des Gesetzes finden lassen, führt zusam- men mit den ungeeigneten Instrumenten und den fal- schen Anreizsystemen zu einer Verschlechterung der Patientenversorgung und zu einer Demotivierung der Leistungserbringer. Vermeidung von Leistungen, Ratio- nierung und letztendlich eine Zweiklassenmedizin wer- den die Folgen sein. Es ist unsere Pflicht, dafür zu sor- gen, daß dieses Gesetz nicht kommt. 5976 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. November 1999 (A) (C) (B) (D) Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg) (SPD): Wir alle wissen, Abbau von Arbeitslosigkeit und Sicherung einer angemessenen Altersversorgung sind die Themen, denen die Bevölkerung eine überragende politische Be- deutung zumißt. Danach allerdings können bereits die Gewährleistung einer flächendeckenden, leistungsfähigen gesetzlichen Krankenversicherung oben anstehen. Das ist mögli- cherweise in West und Ost identisch. Wen kann es also verwundern, daß in den neuen Ländern die Sorge wächst, daß das Leistungsniveau der GKV in ihren Bun- desländern hinter dem Niveau der alten Bundesländer zurückbleibt? Tatsache ist, daß die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung je Versicherten im Osten deutlich unter den entsprechenden Aufwendungen in den alten Bundesländern liegen. Derartige Unterschiede nähren logischerweise Zweifel in bezug auf die Gewährung ei- nes gleichen Versorgungsniveaus. Zugleich kann nie- mand die Menschen in den neuen Bundesländern davon überzeugen, daß wachsende Ansprüche an das Gesund- heitssystem deshalb mit weniger Geld finanziert werden können, weil eine Grundlohnsumme von 1997 auf 1998 um rund 0,5 Prozent abgenommen hat, wenn zur glei- chen Zeit eine positive Grundlohnsumme im Westen zu einer Vergrößerung der finanziellen Spielräume in der GKV führt. Wer dies ändern will, muß etwas tun. Es kann und darf nicht gewartet werden, bis die ursprünglich festge- legte Zielmarke – 90prozentige Angleichung der Löhne und Gehälter – erreicht wird. In erster Linie muß den Menschen in den neuen Bundesländern in 10 Jahren nach der Wende die Gewißheit vermittelt werden, daß sämtliche auf dem Gebiet der gesetzlichen Krankenver- sicherung noch bestehenden Rechtsunterschiede im Ver- sicherten-, Beitrags-, Vertrags- und Leistungsrecht zu einem möglichst frühen Zeitpunkt beseitigt werden. Al- so keine billige Polemik, ob der Risikostrukturausgleich als ein Rechtsanspruch zu sehen sei oder als Almosen für die schwächeren Länder, vielmehr Beseitigung sämtlicher Rechtsunterschiede, was heißen soll: Rechts- angleichung! Meine persönliche Überzeugung ist: Nicht die schrittweise Einführung eines uneingeschränkten ge- samtdeutschen Risikostrukturausgleiches ist begrün- dungspflichtig, sondern vielmehr die Beibehaltung ge- trennter Rechtskreise Ost-West. Denn: Genauso wie der RSA als Ausgleich von Einkommensunterschieden zwi- schen München und dem Emsland Sinn macht, macht er Sinn zwischen West und Ost. Logischerweise wird der Abbau der Sozialmauer nicht zum Nulltarif zu haben sein. Natürlich kann ein vollständiger gesamtdeutscher RSA nur stufenweise verwirklicht werden, um Verwer- fungen zu Lasten der alten Bundesländer zu vermeiden. Dabei wird die Beseitigung der Unterschiede bei der Versicherungspflicht und der Beitragsbemessungsgrenze Menschen mit höheren Verdiensten zugunsten der Finanzkraft der Krankenkassen nicht unerheblich be- lasten. Das gleiche gilt für alle Versicherten, wenn die Unterschiede bei den Zuzahlungs- und Härtefallregelun- gen aufgehoben werden. Deswegen noch einmal in aller Deutlichkeit: Zum Nulltarif wird der Abbau der soge- nannten Sozialmauer nicht zu haben sein. Denn zu- sammen mit einer schrittweisen Herstellung eines voll- ständigen gesamtdeutschen RSA stellen die genannten Maßnahmen gleichwohl notwendige Bedingungen für die dauerhafte Gewährleistung eines in Ost und West gleichen Versorgungsniveaus dar. Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir ein paar Gedanken zur Problematik der einmaligen Entschul- dungsaktion der Ostkassen, insbesondere der AOK-Ost. An anderen Stellen wurde heute bereits mehrfach über die entstandenen Schulden gesprochen. Diese Schulden können nicht insgesamt dem AOK-System angelastet werden. Sie sind auch keineswegs – wie von interes- sierter Seite behauptet wird – etwa aufgrund unterlasse- ner Beitragsanhebungen oder anderer Formen eines „Mißmanagements selbstverschuldet“. Die AOKen in den betreffenden Bundesländern liegen und lagen mit ih- ren Beitragssätzen ohnehin an der ungeliebten Spitze der Beitragssätze aller Krankenkassen. Eine „frühzeitige“ Anhebung dieser Beitragssätze hätte demzufolge das Ziel der Vermeidung von Defiziten nicht realisiert, son- dern einen beschleunigten Verlust von Mitgliedern be- wirkt und damit die Existenzfähigkeit dieser Kassen nachhaltig in Frage gestellt. Übrigens: Die Ausgangssi- tuation der AOK in meinem Bundesland – Mecklen- burg-Vorpommern – ist denkbar schlecht gewesen. Gleich nach der Wende mußte unsere AOK einen Bei- tragssatz von 14,9 Prozent erheben. Zur Situationsschilderung ein paar unwiderlegbare Zahlen aus meinem Bundesland: Die AOK Mecklen- burg-Vorpommern hat 25 Prozent ihrer Mitglieder ver- loren. Zugleich ist der Anteil der Härtefälle von 26 Pro- zent auf 34 Prozent der Versicherten gestiegen. 80 Pro- zent aller Diabetiker nehmen die Leistungen der AOK in Anspruch. Insgesamt kann bzw. muß festgestellt wer- den: Die Mitglieder der AOK weisen eindeutig ein er- höhtes Morbiditätsrisiko auf. Wer in dieser Situation einen Solidarbeitrag verweigern will, muß wissen, daß die Schließung auch nur einer einzigen AOK in den neuen Bundesländern den Ersatzkassen weit höhere Kosten verursachen würde. Man könnte auch die Frage stellen: Was passiert, wenn nichts passiert? Das muß uns allen klar sein: An- hebung der Beitragssätze, Exodus der Mitglieder, die Aufsicht schließt die Kasse, hin zu den Ersatzkassen. Das AOK-System allein schafft es nicht. Wichtig und notwendig ist ein Blick nach vorn. Mit der angeführten Hilfeleistung allein ist es freilich nicht getan. Wer die Folgen von Wettbewerbsverzerrungen im Verhältnis der Kassen untereinander vermeiden will, muß bereit sein, die Ursachen zu beheben, die zu diesen Verwerfungen führen. Weder die Armut noch die Morbidität der Ver- sicherten dürfen das Konkurrenzverhalten der Kranken- kassen beeinflussen, wenn die gesetzliche Kranken- versicherung in Deutschland auch in Zukunft auf dem Prinzip der Solidarität fußen soll. Dies gilt im übri- gen für den Westen nicht weniger als für den Osten, nur daß die Folgen von erfolgreichen Risikoselektio- nen zur Zeit im Osten deutlicher als im Westen hervor- treten. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. November 1999 5977 (A) (C) (B) (D) Meine Bitte oder besser mein Appell – ich spreche alle Abgeordneten an, insbesondere die Mitglieder der Opposition aus den neuen Ländern –. Es muß uns gelin- gen, den Menschen in den neuen Bundesländern ein Si- gnal zu geben, eine Perspektive, daß wir ernsthafte und glaubwürdige Schritte unternehmen, noch bestehende Rechtsunterschiede auf dem so wichtigen Feld der Krankenversicherung und des Gesundheitswesens abzu- bauen – möglichst im breiten Konsens. Ulf Fink (CDU/CSU): Wenn diese Gesundheitsre- form scheitert – und sie wird scheitern –, bedeutet das kein Unglück für die Beitragssätze und die Qualität des deutschen Gesundheitswesens. Im Gegenteil. Mit Ausnahme der Hilfe für die notleidenden ostdeut- schen Krankenkassen besteht keinerlei unabweisbarer Gesetzgebungsbedarf. Trotzdem erweckt diese Bundes- regierung permanent den Eindruck als ob nur durch neue Gesetze und Verordnungen die Dinge geordnet werden könnten. Die Bundesregierung verwechselt das deutsche Ge- sundheitswesen mit dem in Großbritannien, wo alles vom Staat reguliert wird. Wir haben – Gott sei Dank – wichtige Teile den Vertragspartnern, also den Kranken- kassen und den Leistungserbringern, überantwortet. Die Vertragsbedingungen könnten besser sein, aber es gibt sie. Und um in diesem Zusammenhang mit einem weit verbreiteten Vorurteil aufzuräumen: Im § 70 SGB V steht: Die Krankenkassen und die Leistungserbringer haben eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse ent- sprechende Versorgung der Versicherten zu gewährlei- sten. So weit, so gut. Doch finden wir im SGB V auch etwas zum wichti- gen Punkt der Beitragssatzstabilität. Im § 71 heißt es nämlich: Die Krankenkassen und die Leistungserbringer haben in den Vereinbarungen über die Vergütung der Leistun- gen den Grundsatz der Beitragsstabilität zu beachten. Die Forderung nach Beitragssatzstabilität ist also kei- ne Erfindung dieser Bundesregierung. Sie steht bereits im Gesetz. Diese beiden Forderungen, nämlich medizinischer Fortschritt für alle und Beitragssatzstabilität, können miteinander konkurrieren. Es sind die Schiedsämter, die im Zweifelsfall diesen Konflikt zu lösen haben. Wenn man der Meinung ist, es müßte etwas Ergänzendes getan werden, dann müßte man hier ansetzen. Diesen Konflikt aber durch ein bürokratisches Mon- strum wie ein Globalbudget, und durch eine ergänzende Kommission für den medizinischen Fortschritt lösen zu wollen, sollte allerdings dahin befördert werden, wo sie hingehörten: In den Papierkorb. Wie kann es nach dem Scheitern der Gesundheitsre- form weitergehen? Die CDU hat unter meinem Vorsitz eine Kommission eingesetzt, die sich mit der Weiterentwicklung des Ge- sundheitswesens beschäftigt. Wir werden unsere Vor- schläge im Laufe des nächsten Jahres vorlegen. Hierbei lassen wir uns von folgenden Überlegungen leiten: Erstens. Es gibt kein Gesundheitswesen in der Welt, das darauf verzichten kann, daß sich der einzelne Ver- sicherte auch selber um seine Gesundheit kümmert. Eigenverantwortung muß deshalb gestärkt und nicht abgebaut werden. Härte- und Überforderungsklauseln können für eine notwendige soziale Abfederung sorgen. Zweitens. Kein Gesundheitswesen in der Welt kann mit begrenzten Mitteln unbegrenzte Leistungen verspre- chen. Der der gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde liegende Gedanke der Solidarität heißt, daß auf der einen Seite die Krankenversicherung für die Ri- siken aufkommen muß, die der einzelne nicht selber tra- gen kann. Auf der anderen Seite jedoch muß der einzel- ne aber für die Risiken, die er selbst tragen kann, auch selber aufkommen. Es gilt deshalb eine Neudefinition zu wagen, was künftig kollektiv finanziert und was privat finanziert werden muß. Drittens. Es muß geprüft werden, ob man dem einzel- nen Versicherten nicht mehr Wahlmöglichkeiten eröff- nen sollte, er ein knappes Leistungspaket zu einem ge- ringerem Beitrag oder ein größeres Leistungspaket, dann aber mit einem höheren Beitrag wünscht. Wir schreiben ja auch sonst niemandem vor, sich zum Beispiel einen BMW oder Mercedes zu kaufen, wenn er mit einem VW zufrieden ist. Viertens. Das Leistungspaket muß ausreichen, zweckmäßig und wirtschaftlich erbracht werden. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir nicht mehr staat- liche Regelungen und Vorgaben, sondern wir müssen die Rechte der Vertragspartner stärken. Ziel hierbei muß die Schaffung einer solidarischen Wettbewerbsordnung auf diesem Feld sein. Fünftens. Die Finanzierung des Krankenversiche- rungssystem erfolgt bisher über die Anbindung an den Lohn. Ich halte dies grundsätzlich für richtig. Mit der Lohnentwicklung allein werden wir aber den medizini- schen Fortschritt nicht finanzieren können. Wir müssen deshalb bereit sein, die Lohnanbindung zu modifizieren oder zumindest doch zu ergänzen. Das deutsche Gesundheitswesen zeichnet sich durch eine Mischung von Elementen aus Staat und Markt aus. Wir wollen nicht lediglich auf Markt setzen, denn die Gesundheit ist, da werden wir uns einig sein, ein beson- ders zu schützendes Gut. Das marktwirtschaftlich orientierte System der USA kann also mitnichten ein Vorbild sein, denn für große Teile der Bevölkerung dort gilt, daß man in den USA zwar alles werden kann, nur nicht krank. Die Entwick- lungen in den planwirtschaftlichen Systemen, in denen man ab einem bestimmten Alter wichtige medizinische 5978 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. November 1999 (A) (C) (B) (D) Hilfestellung nicht mehr bekommt, sind so offensicht- lich inhuman, daß ich hierauf nicht weiter eingehen möchte. Wir brauchen also eine ausgewogene Balance zwi- schen diesen Polen, um unser Gesundheitswesen weiter- entwickeln zu können. Der vorliegende Gesetzentwurf dieser Bundesregierung läßt diese Balance jedoch schmerzlich vermissen. Er ist ein falscher Schritt in Richtung auf mehr Reglementierung, mehr Planwirt- schaft und daher hin zur Zwei-Klassen-Medizin. Wir wollen das nicht. Wir wollen etwas anderes: Wir wollen weniger Reglementierung, mehr Eigen- verantwortung, mehr Wettbewerb. Wenn die Regierungskoalition ihre falsche Richtung nicht ändert, kann sie unsere Zustimmung nicht bekom- men. Für eine Gesundheitsreform in der von mir aufge- zeigten Richtung kann sie jederzeit auf uns rechnen. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Einbürgerungsver- fahren human gestalten – Einbürgerungshin- dernisse beseitigen (Tagesordnungspunkt 10) Meinrad Belle (CDU/CSU): „Einbürgerungsverfah- ren human gestalten“, das ist toll, das hört sich gut an. Das ist eine Zielvorgabe, die wir alle unterschreiben können. Schwieriger wird es, wenn es an die Ausge- staltung im einzelnen geht. Trotzdem, wir waren gar nicht gänzlich abgeneigt, als uns im Juli die Initiative der SPD-Kollegen, damals be- schränkt auf den Iran, bekannt wurde. Einfach deshalb, weil der Iran auch in unseren Augen einen Sonderfall darstellt. Skeptischer wurden wir, als wir dann erfahren konnte, daß der Antrag auch auf die verschiedensten Ein- zelfälle bei jugoslawischen Staatsangehörigen ausge- weitet werden sollte. Ablehnen mußten wir aber den Ent- schließungsantrag, als uns der Arbeitsentwurf der Ver- waltungsvorschriften und das bisherige Abstimmungs- verfahren zwischen Bund und Ländern bekannt wurde. Die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien und die F.D.P. haben das neue Staatsangehörigkeitsge- setz mit all seinen problematischen Teilregelungen ge- gen unseren entschiedenen und ausführlich begründeten Widerstand durchgesetzt. Der vorgelegte Arbeitsentwurf von Verwaltungsvorschriften zu den staatsangehörig- keitsrechtlichen Regelungen vertieft in einer Reihe von Punkten die bedenkliche Tendenz dieses Gesetzes und erweitert beispielsweise die Ausnahmetatbestände der Hinnahme von Mehrstaatlichkeit noch darüber hinaus. Das Ziel Ihres heutigen Entschließungsantrags ist durch Einführung der länderspezifischen Regelungen für Iran und Jugoslawien letztlich die vermehrte Hinnahme von Mehrstaatlichkeit. Mit schönen Erklärungen verbrämt, täuschen Sie die Öffentlichkeit. Dieses Spiel spielen wir nicht mit. 1. Selbstverständlich ist natürlich auch für uns, daß das Einbürgerungsverfahren human zu gestalten ist. Die Verwaltungsvorschriften dürfen keine unnötigen Er- schwernisse, Schikanen usw. enthalten. Die bürokrati- schen Erfordernisse sind auf das geringste Maß zu redu- zieren. Die Vorschriften müssen bürgerfreundlich ge- staltet sein. Aber die gesetzlichen Grundlagen müssen auf jeden Fall umgesetzt werden; sie können und dürfen aus unserer Sicht nicht durch Verwaltungsvorschriften aufgeweicht werden. 2. Es ist systemwidrig, ja grundsätzlich falsch, län- derspezifische Regelungen, die dazu noch auf eine mo- mentane Ausnahmesituation bezogen sind, in allgemei- nen Verwaltungsvorschriften aufzunehmen, Verwal- tungsvorschriften, auch deren Änderungen, bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Die notwendige Flexibi- lität ist nicht gegeben, denn es ist nicht möglich, derarti- ge Regelungswerke kurzfristig an aktuelle politische Entwicklungen, wie etwa den Kosovo-Konflikt, anzu- passen. Daher ist es sinnvoll – wie z.B. bisher bei der Absprache auf Bund-Länder-Ebene zur Einbürgerung jugoslawischer Staatsbürger – punktuelle Einzelabspra- chen zu treffen. Sie sind kurzfristig veränderbar. Dieses Verfahren trägt den Erfordernissen einer flexiblen Ver- fahrensweise in der Verwaltung in vollem Umfange Rechnung. 3. Betrachtet man den ursprünglichen Arbeitsentwurf der allgemeinen Verwaltungsvorschriften – der endgül- tige Kabinettsentwurf liegt uns ja noch nicht vor – so wird deutlich, daß Gesetzesbestimmungen abgeschwächt und unzulässig erweitert ausgelegt werden. Hier ist doch die Absicht förmlich zu greifen, die Zahl der Einbürge- rung unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit zu erweitern. – Die Ermessenseinbürgerung soll bereits nach 6 Jahren erfolgen, nachdem die Anspruchseinbürgerung min- destens 8 Jahre Aufenthalt in Deutschland erfordern. Die Unterbrechung dieses 8-jährigen Aufenthalts in Deutschland durch längeren Aufenthalt im Heimat- land soll unschädlich werden. – Die Möglichkeiten für die Hinnahme der Mehrstaat- lichkeit werden über den Gesetzestext hinaus ausge- dehnt. Mehrstaatlichkeit wird nicht nur geduldet, sondern z.B. durch eine weite Interpretation des Be- griffs „wirtschaftliche Nachteile“ geradezu gefördert. (Wenn der Heimatstaat die Veräußerung von Grund- besitz verlangt, auch wenn der Ausländer dafür den vollen Gegenwert erhält und transferieren kann.) Ein anerkannter Asylbewerber soll danach auch dann oh- ne Verzicht auf seine Staatsangehörigkeit Deutscher werden können, wenn der Asylgrund längst wegge- fallen ist. – Das Bekenntnis zur Verfassung wird zu einer Forma- lität herabgewürdigt. Eine Regelanfrage beim Verfas- sungsschutz ist nicht vorgesehen. Eine Prüfung, ob sich der Einbürgerungsbewerber verfassungsfeindlich betätigt hat, wird nicht verlangt. – Die Integrationsanforderungen werden beträchtlich eingeschränkt. Zum Nachweis deutscher Sprach- kenntnisse ist weder ein Zeugnis noch eine Prüfung vorgesehen; ausreichend soll sein, daß sich der Ein- bürgerungsbewerber „verständlich machen kann“. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. November 1999 5979 (A) (C) (B) (D) Mit solchen Zielsetzungen mißbrauchen Sie geradezu die Grundanforderungen an eine gesetzeskonforme Verwaltungsvorschrift. Verwaltungsvorschriften sollen unbestimmte Rechtsbegriffe erläutern, sollen Ermes- sensentscheidungen ausfüllen und eine bundesweit gleichmäßige Ausführung des Rechtes sicherstellen. Wir mußten zur Kenntnis nehmen, daß die bisherigen Bund/Länder-Gespräche, auch die Gespräche in der „offenen Arbeitsgruppe“ im Oktober, an denen unter anderem einzelne Städte und der Städtetag teilgenom- men haben, in keinem einzigen Punkt eine endgültige Festlegung und Einigung über Veränderungsvorschläge erbracht haben. Erwähnenswert ist, daß auf der Arbeits- ebene die Mehrheit aller Bundesländer und auch die Vertreter der Kommunen den Arbeitsentwurf für in hohem Maße verbesserungsbedürftig halten. In diesen Gesprächen hat sich das Bundesinnenministerium die Übernahme der Änderungsvorschläge jeweils vorbehal- ten bzw. von der Zustimmung der Leitung und sonstiger Entscheidungsträger abhängig gemacht. Zusammenfassend stelle ich fest: Sie gehen mit die- sem Arbeitsentwurf der Verwaltungsvorschriften und mit diesem Entschließungsantrag den falschen Weg. Wir lehnen daher den Entschließungsantrag heute ab. Abschließend appelliere ich an die Bundesregierung, ernsthaft die Einigung über die Verwaltungsvorschriften mit dem Bundesrat zu suchen. Auch aus unserer Sicht wäre es keineswegs wünschenswert, das neue Staats- angehörigkeitsrecht in den einzelnen Bundesländern nach unterschiedlichen Verwaltungsvorschriften zu voll- ziehen. Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes haben wir im Frühjahr einen entscheidenden Schritt getan. Wir ha- ben dem Ius Sanguinis endlich ein würdiges Staatsbe- gräbnis bereitet und unsere Gesetzgebung dem europäi- schen Standart angepaßt. Ab dem 1. Januar 2000 werden Kinder ausländischer Herkunft, die in Deutschland ge- boren werden, nicht mehr grundsätzlich und automatisch Ausländer im eigenen Land sein. Ich freue mich über diese Reform. Ich gebe das hier in aller Offenheit zu. Denn ich habe selbst erfahren, was es bedeutet, die Hür- den zur deutschen Staatsangehörigkeit zu überspringen. Ich weiß, welche Klippen es zu umschiffen gibt, um den Paß des Landes in Händen zu halten, zu dem man sich zugehörig und mit dem man sich verbunden fühlt. Das neue Staatsangehörigkeitsrecht löst viele Pro- bleme. Ein besonderes Problem löst es jedoch nicht be- friedigend. Eines, das mit dem Schlagwort Doppelpaß bekannt geworden ist. Unsere ursprüngliche Intention bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes war nicht – wie die Union in ihrer beispiellosen Kampagne behauptet hat – die Einführung der doppelten Staatsan- gehörigkeit. Nein, das war sie nicht. Wir wollten und wollen den Doppelpaß vielmehr für diejenigen ermögli- chen, denen es durch ihre Ursprungsländer unendlich schwer gemacht wird, die alte Staatsangehörigkeit ab- zulegen. Länder wie der Iran, die Türkei oder Jugosla- wien bauen große Hürden auf. Man kann nicht einfach zum Konsulat gehen und seinen Paß abgeben – und schon stellt die deutsche Behörde den deutschen Paß aus. Ich selbst habe über zwei Jahre auf die Ausbürge- rung gewartet. Ich will Ihnen einige Beispiele aus meiner Arbeit nennen. Es vergeht kein Tag, an dem nicht ein iranischer Staatsangehöriger an meine Tür klopft und um Hilfe bittet. Der Iran weigert sich standhaft, seine Bürgerinnen und Bürger aus der Staatsangehörigkeit zu entlassen. Egal, wie lange diese Menschen schon in Deutschland sind: 10 Jahre, 20 Jahre, 30 Jahre. Egal, ob sie Arbeiter, Ärztinnen oder Studenten sind. Und die deutschen Be- hörden? Sie bürgern so lange nicht ein, bis der An- tragsteller oder die Antragstellerin den Nachweis er- bringt, die ursprüngliche Staatsangehörigkeit verloren zu haben. Das heißt, sie können in der Regel bis zum St. Nimmerleinstag warten – als Menschen, die ihre Wur- zeln schon lange in unserem Land geschlagen haben und die ihren Beitrag zur Kultur und zum Wohlstand dieses Landes leisten. Und noch ein Aspekt darf nicht verges- sen werden: In vielen Fällen ist es eigentlich unzumut- bar, daß Menschen, die in ihrer Heimat mißhandelt, ge- foltert oder verfolgt wurden, wieder und wieder zu den Konsulaten oder Botschaften gehen müssen, um um Ausbürgerung zu bitten. Anderes Beispiel: Jugoslawien. Auch hier weigert sich der Staat, seine Bürgerinnen und Bürger zu entlas- sen – jedoch nicht aus ideologischen Gründen wie der Iran. Hier spielt schlichtweg der schnöde Mammon die Hauptrolle: Jugoslawien entläßt aus der Staatsbürger- schaft, wenn man nur genug Gebühren bezahlt, mit einem Wort: sich freikauft. Hier erlauben Sie mir eine Bemerkung zum Innense- nator dieser schönen Stadt Berlin. Herr Werthebach ver- sucht offensichtlich, den Kollegen Beckstein rechts zu überholen. Ich wundere mich, daß der sich das gefallen läßt. Aber sei’s drum: Daß diese Gebühren gegen das Finanzembargo der EU verstoßen, ist klar. Um aber die doppelte Staatsangehörigkeit – und damit also die Ein- bürgerung – von Jugoslawen, Serben oder Montenegri- nern zu verhindern, greift Herr Werthebach zu einem miesen Trick. Er schöpft nicht die Mittel des Rechts aus, sondern weist seine Behörden an, Menschen aus Restju- goslawien nicht mehr einzubürgen. So einfach ist das. Ich nenne eine solche Politik schlichtweg skandalös und unmenschlich. Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Gesetz (§ 87 AusländerG) festgelegt, daß bei unzu- mutbaren Bedingungen für die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit die Mehrstaatigkeit hingenommen werden kann. Dies sollte nun auch konsequent in die Verwaltungsvorschriften übernommen werden. Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, daß die Intention der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in den Verwaltungsvorschriften, die von Bund und Län- dern zur Zeit verhandelt werden, nicht verwässert wird. Die Bundesregierung kann dabei unseren Rückenwind gut brauchen. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu un- serem Antrag. Vielen Dank. 5980 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. November 1999 (A) (C) (B) (D) Dr. Max Stadler (F.D.P.).: Bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts haben wir aus guten Gründen am Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit fest- gehalten. Aber: keine Regel ohne Ausnahme! Schon nach dem alten Staatsangehörigkeitsrecht gab es einige Fallgestaltungen, bei denen eine doppelte Staatsangehö- rigkeit hingenommen wurde. Insbesondere war dies schon immer so, wenn es in Einzelfällen Bewerbern, die sich in der Bundesrepublik Deutschland einbürgern las- sen wollten, unzumutbar gewesen ist, ihre alte Staatsan- gehörigkeit aufzugeben. Im Gesetzgebungsverfahren war man sich quer über alle Fraktionen hinweg einig, daß vor allem Einbürge- rungsbewerber aus dem Iran große Probleme haben, die Voraussetzung der Aufgabe ihrer bisherigen Staatsange- hörigkeit zu erfüllen. Es war allgemeine Meinung, daß die Verwaltungsbehörden in diesen Fällen ausnahms- weise die doppelte Staatsangehörigkeit akzeptieren sollten. Auch die F.D.P. hat dies in ihren Stellungnah- men zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zum Ausdruck gebracht. Übrigens gibt es Analogprobleme auch in anderen Fällen, die bei der Reform des Staatsangehörigkeits- rechts nicht im Zentrum der Überlegungen standen. So haben Deutsche, die etwa als Geschäftsleute oder Wis- senschaftler in der Türkei tätig sind, große Schwierig- keiten, weil die deutsche – nicht die türkische! – Gesetz- gebung ihnen die doppelte Staatsbürgerschaft verwehrt. Diese Probleme treffen insbesondere auch Frauen. Da es rechtstechnisch kaum möglich war, Ausnahme- fälle, die sich auf ein bestimmtes Herkunftsland bezie- hen, im Gesetz festzulegen, bleibt zunächst nur der Ap- pell an die Verwaltungsbehörden, das Einbürgerungs- recht in der Praxis vernünftig zu vollziehen. Dies gilt, wie sich zwischenzeitlich gezeigt hat, auch in bezug auf Einbürgerungsbewerber aus der Bundesrepublik Jugo- slawien. Die F.D.P.-Bundestagsfraktion unterstützt da- her den Appell an die Verwaltungsbehörden, den die Regierungsfraktionen in dem vorliegenden Antrag for- muliert haben. Noch besser als ein Appell wäre freilich der Erlaß entsprechender Verwaltungsrichtlinien. Dem Verneh- men nach ist eine Einigung zwischen dem Bund und den Ländern hierüber jedoch nicht in Sicht. Im Gegenteil: Manche Bundesländer, wie etwa Bayern, versuchen auf dem Umweg über die Verwaltungsvorschriften den libe- ralen Geist des neuen Staatsangehörigkeitsrechts zu konterkarieren. Die F.D.P.-Fraktion nimmt daher die heutige Debatte zum Anlaß, diese Länder aufzufordern, in den Verwaltungsrichtlinien den Absichten des Ge- setzgebers voll zu entsprechen. Eine unterschiedliche Verwaltungspraxis in den verschiedenen Bundesländern kann aus naheliegenden Gründen niemand wollen. Die Länder müssen als Exekutive den Primat der Ge- setzgebung anerkennen. Wir wollen nicht die regelmä- ßige doppelte Staatsangehörigkeit gleichsam durch die Hintertüre, aber wir wollen die vernünftige und ange- messene Einzelfallentscheidung, bei der aus Zumutbar- keitserwägungen heraus als Ausnahme auch die Doppel- staatigkeit hingenommen wird. Ulla Jelpke (PDS): Es ist schon etwas eigenartig, wenn die beiden Regierungsparteien einen Antrag ein- bringen, in dem sie die von ihnen selbst gestellte Bun- desregierung um einen Gefallen bitten. Wie viele Anträ- ge sollen wir hier eigentlich noch behandeln, um Ihren eigenen Bundesinnenminister zu bändigen? Und wie oft wollen Sie Innenminister Schily noch bitten, ein von Ih- nen selbst erst in diesem Sommer verabschiedetes Ge- setz doch bitte großzügig auszulegen und anzuwenden? Sicher, da sind auch noch die Unionsparteien. Ganz offensichtlich sind nun auch die Verwaltungsrichtlinien zur Durchführung des demnächst in Kraft tretenden neu- en Staatsbürgerschaftsrechts umstritten. Die Unionspar- teien wollen ihre Kampagne gegen dieses Gesetz fort- setzen, indem sie nun auf dem Verwaltungsweg soviel wie nur irgend möglich zu blockieren versuchen. Und dem Bundesinnenminister – so verstehe ich jedenfalls ihren Antrag – ist offenbar mehr an einer Zusammen- arbeit mit CDU und CSU gelegen als an der mit den eigenen Regierungsparteien. Das ist schon eine bizarre Situation. Ich erinnere daran: Wir haben zu den hier angespro- chenen Problemen von Menschen aus dem Iran beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft bereits bei der Beratung Ihres Staatsangehörigkeitsgesetzes im Frühjahr eine Präzisierung des damaligen Gesetzentwurfes bean- tragt. Wir hatten beantragt, § 86 des Ausländergesetzes, der die Fälle von Hinnahme von Mehrstaatlichkeit re- gelt, so zu präzisieren, daß Menschen, die ohne eigenes Verschulden länger als ein Jahr auf die Entlassung aus ihrer alten Staatsbürgerschaft warten und bei denen sonst kein weiterer Grund gegen die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft besteht, diese dann notfalls eben auch ohne Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit erhalten. Damals haben Sie unseren Antrag abgelehnt. Ich finde, die Hinnahme von Mehrstaatlichkeit muß in Fällen wie den von Ihnen genannten Menschen eben- so wie bei den Menschen aus Jugoslawien eine Selbst- verständlichkeit sein. Ich finde es – das will ich hier auch sagen – einfach skandalös, wenn nun offenbar einzelne Landesregierungen darangehen, unter Hinweis auf das Finanz- und Wirtschaftsembargo der EU gegen Jugoslawien sämtliche Einbürgerungsanträge von Men- schen aus Jugoslawien zu blockieren. Sollen diese Menschen jetzt etwa dafür bestraft werden, daß sie aus Jugoslawien kommen? Wenn ihnen die deutsche Staats- bürgerschaft verweigert wird, weil sie zur Entlassung aus der jugoslawischen Staatsbürgerschaft Gebühren nach Belgrad zahlen müßten, diese Gebühren aber unter das EU-Wirtschaftsembargo fallen, ist das in meinen Augen rechtswidrig und inhuman. Das muß sofort auf- hören. Im übrigen will ich zum Schluß noch anmerken, daß die Probleme der Menschen im Zusammenhang mit dem weitgehenden Verbot der doppelten Staatsbürgerschaft nach allem, was ich höre, sehr viel größer sind als die hier von SPD und Grünen angesprochenen Fälle von Menschen aus dem Iran und aus Jugoslawien. Die heuti- ge Debatte wird also ganz sicher nicht die letzte sein, auf der wir über die Probleme bei der Umsetzung des neuen Staatsbürgerschaftsrechts sprechen müssen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. November 1999 5981 (A) (C) (B) (D) Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur abschließenden Regelung offener Vermögens- fragen in Bezug auf Wohngrundstücke im Bei- trittsgebiet (Tagesordnungspunkt 11) Hans-Joachim Hacker (SPD): Der vorliegende Ge- setzentwurf der PDS-Fraktion gehört zu mehreren par- lamentarischen Initiativen, die die PDS in den letzten Monaten auf den Weg gebracht hat und in denen sie Probleme in den neuen Ländern aufgreift. Es ist unver- kennbar, daß die im vorliegenden Gesetzentwurf ange- sprochenen Probleme zum Zeitpunkt der deutschen Ein- heit bestanden haben. Trotzdem muß bereits beim ersten Blick auf den Gesetzentwurf gesagt werden, daß die PDS-Fraktion keine Lösungen anbietet, die für die Be- troffenen mehr Rechtssicherheit bringen. Richtig ist die Kritik am Prinzip Rückgabe vor Ent- schädigung, das im Zuge der deutschen Einheit unter der konservativ-liberalen Koalition durchgesetzt wurde. Dieses Prinzip hat in seiner ideologischen Ausprägung zu Verunsicherungen bei Grundstücks- und Gebäude- nutzern in den neuen Ländern geführt. Es war zugleich eine riesige Investitionsblockade und hat die im Aufbau befindliche Verwaltung in den neuen Ländern massiv behindert. Wie bei anderen Gesetzentwürfen zu Problemen in den neuen Ländern setzt sich die PDS auch bei diesem Gesetzentwurf nicht mit den von ihrer Vorgängerpartei verschuldeten Ursachen auseinander. Die eigentümer- feindliche Politik in der DDR war es, die dem gesamt- deutschen Gesetzgeber einen Berg ungelöster Probleme hinterlassen hat. Diese konnten nicht im Wege einer populistischen Klientelpolitik gelöst werden, sondern nach den rechtsstaatlichen und verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Bundesrepublik Deutschland. Ich wie- derhole an dieser Stelle die Kritik an der Politik der früheren Bundesregierung und der sie tragenden Frak- tionen, daß die Handlungsspielräume im Interesse des Schutzes der redlichen Erwerber und Nutzer von Grundstücken und Gebäuden in den neuen Ländern nicht optimal und auch nicht zügig ausgeschöpft wur- den. Dieses bleibt ein dauerhafter Minuspunkt auf dem Konto der früheren Bundesregierung. Zur Wahrheit gehört aber auch, daß, obwohl die PDS die Kritik gegen das Prinzip Rückgabe vor Entschädi- gung ausspricht, sie dabei verschweigt, daß der erste Re- stitutionsfall unter der damaligen Verantwortung ihres Ehrenvorsitzenden Modrow geschaffen wurde. Es han- delt sich hierbei um die Rückgabe der 1972 in Volksei- gentum überführten Betriebe mit staatlicher Beteiligung. Dieses muß der PDS ins Stammbuch geschrieben wer- den: Unter politischer Verantwortung, für die sie einzu- stehen hat, sind Rechtssachverhalte geschaffen worden, die heute nicht in der Weise gelöst werden können, wie das aus den Gesetzentwürfen und Anträgen der PDS- Fraktion zu entnehmen ist. Wunsch und Realität liegen also weit auseinander. Und weiterhin benutzt die PDS- Fraktion die Vermögensfragen als Spalterthema, wenn sie behauptet, dieses wäre der reine Konflikt zwischen Westeigentümern und Ostnutzern. Tatsächlich gibt es eine Dominanz bei den Restitutionsansprüchen von Bürgern aus den alten Ländern. Richtig ist aber auch, daß eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern aus den neuen Ländern, die von Eigentumseingriffen während der DDR-Zeit betroffen waren, Rückgabeansprüche ge- stellt haben. Ich möchte nun auf einige im Gesetzentwurf enthal- tene Vorschläge eingehen: Der Gesetzentwurf der PDS enthält in Art. 1 Vorschläge zur Veränderung des Ver- mögensgesetzes. Es geht hierbei um eine Neuregelung des redlichen Erwerbs im § 4 Absatz 2 Vermögensge- setz. Wer die Historie der Auseinandersetzung über die- sen Tatbestand kennt, weiß, daß die SPD-Bundestags- fraktion und insbesondere die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt in den zurückliegenden Jahren bei jeder Gelegenheit eine Verbesserung des Rechtsschutzes der redlichen Erwerber eingefordert und konkrete Vorschlä- ge dazu vorgelegt haben. Der jetzige Wortlaut des § 4 Absatz 2 Vermögensgesetz ist das Ergebnis langwieriger und komplizierter Verhandlungen in den Gremien des Deutschen Bundestages und des Bundesrates sowie im Vermittlungsausschuß. Auch uns ging es immer darum, redliche Rechtsgeschäfte, die bis zum Tag der deutschen Einheit abgeschlossen worden sind, im Bestand zu schützen und damit den betroffenen Familien Rechts- schutz und soziale Sicherheit zu garantieren. Nicht zu leugnen ist, daß es nach dem Erlaß des so- genannten Modrow-Kauf-Gesetzes in Tausenden Fällen Anbahnungen im Grundstückserwerb gegeben hat. Die Rechtswirksamkeit dieser Handlungen mußte bei der Gesetzgebung jedoch an Kriterien gemessen werden, die einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten. Inso- fern ist die jetzige Regelung des § 4 Absatz 2 Vermö- gensgesetz der Versuch, die damaligen Verhältnisse in der DDR durch neues Recht zu gestalten und dabei auch die damaligen Lebensrealitäten zu berücksichtigen. Ich wiederhole mich, wenn ich sage, daß im Einigungsver- trag und in der Folgegesetzgebung ein weitergehender Rechtsschutz für die redlichen Erwerber und Nutzer in den neuen Ländern möglich gewesen wäre. CDU/CSU und F.D.P. haben das damals blockiert. Die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG, die sich auch auf Rückgabeansprüche nach dem Vermögensgesetz be- zieht, schließt es aus, heute noch einmal die Stunde Null zu proben. Dies ist jedoch die Absicht des Vorschlages im Art. 1 des PDS-Gesetzentwurfes, denn selbst Vor- verträge und Kaufvereinbarungen sollen als dem Ei- gentumserwerb gleichgestellt werden. Im Klartext be- deutet dies, daß nicht rechtswirksam zustande gekom- mene Grundstücks- und Gebäudekaufverträge nach nunmehr neun Jahren sanktioniert werden sollen. Ich frage die PDS, welche Antworten sie auf die sich daraus ergebenden Fragen gibt: Erstens: Wie wollen sie die auch nach mehreren Än- derungen des Vermögensgesetzes unangetasteten Rück- gaberechte von Alteigentümern behandeln? Zweitens: Wer soll die finanziellen Folgen tragen, wenn auf der einen Seite Alteigentümer in verfassungs- rechtlich fragwürdiger Weise aus Rückgaberechten ge- 5982 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. November 1999 (A) (C) (B) (D) drängt werden und zugleich das Immobiliengeschäft nach den damals geltenden Bedingungen – gemeint sind damit in erster Linie die damals geltenden staatliche ge- regelten Preise – nachträglich genehmigt werden soll? Drittens: Wie bewertet die PDS die Tatsache, daß auf der Grundlage des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes in Zehntausenden Fällen einvernehmliche Lösungen erzielt wurden? Sollen die Grundstücksnutzer, die diesen Weg richtigerweise gegangen sind, schlechter gestellt werden als jene, bei denen die Zusammenführung von Grund- stück und Gebäude noch nicht erfolgt ist? Mir scheint, die PDS hat sich über die Komplexität des Sachverhaltes nicht genügend Gedanken gemacht. Zu einem weiteren Regelungskomplex im Gesetz- entwurf der PDS: Bei den Vorschlägen zu den Überlas- sungsverträgen ist eine ähnliche Bewertung vorzuneh- men. Es war sicherlich ein Fehler, daß beim Abschluß des Einigungsvertrages die Überlassungsverträge nicht als besonderer Vertragstyp der Eigentumsrechte im Sin- ne des BGB erfaßt wurden. Aber wir müssen heute da- von ausgehen, daß im Schuldrechtsanpassungsgesetz ab- schließende Regelungen zu den Überlassungsverträgen über Erholungsgrundstücke und Wohngrundstücke ge- troffen wurden. Diese Regelungen aus dem Jahr 1994 haben die Rechtspositionen des Überlassungsvertragsin- habers wie auch des Eigentümers des Grundstückes bzw. Gebäudes klar geregelt. Die Folge ist, daß sich der Eigentümer auf den Eigentumsschutz des Art. 14 GG berechtigterweise berufen kann. Auch hier stellt sich die Frage, ob die PDS allen Ernstes, in offensichtlich ver- fassungswidriger Form, eine Neuregelung der Rechte bei Überlassungsverträgen herbeiführen will und zwei- tens: Welche Antworten gibt sie auf die zwingenden Folgen bezüglich der Entschädigungsansprüche? Die PDS verdrängt diese Fragen völlig, sie erweckt den Ein- druck, perfekte Lösungen anbieten zu können. Es sind aber keine hilfreichen und befriedigenden Lösungsvor- schläge, sondern dieses ist eine Politik des Populismus, weil den Betroffenen so nicht zu helfen ist und ihnen bei Umsetzung der PDS-Vorschläge Steine statt Brot gege- ben würden. Für die SPD bleibt es dabei: Wir streben – wie in den zurückliegenden Jahren – nach Lösungen, die die Rechte der redlichen Erwerber und Nutzer in den neuen Län- dern auf verfassungskonformer Grundlage sichern und verbessern. Dazu sind im Zusammenwirken zwischen Bundesregierung und den neuen Ländern Schritte ein- geleitet worden. Nach Vorlage eines bereits in Arbeit befindlichen Gutachtens und unter Würdigung von kurz- fristig zu erwartenden Urteilen des Bundesverfassungs- gerichtes zu vermögensrechtlichen Fragen werden sich die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen kon- kret mit der Abschlußgesetzgebung zu den vermögens- rechtlichen Fragen in den neuen Ländern befassen. Wir wissen, daß wir nicht losgelöst von der Gesetz- gebung der zurückliegenden neun Jahre agieren können. Für uns bleibt der gerechte Interessenausgleich zwischen den beteiligten Eigentümern und Nutzern wichtiges Ziel. Wir verfolgen nicht die eigentumsideologische Politik der früheren Bundesregierung und werden uns auch nicht für Populismus im Stile der PDS hergeben. Rechtsstaatlichkeit und Verfassungskonformität auf der einen Seite und Schutz der Rechte der redlichen Er- werber und Nutzer in den neuen Ländern auf der ande- ren Seite sind für uns kein Widerspruch. Darauf können sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen. Andrea Voßhoff (CDU/CSU): Mit dem vorliegenden Antrag will die PDS wieder einmal Kernelemente des Wiedervereinigungsrechtes umgestalten. Teilweise in einzelnen Punkten, teilweise in völliger Umkehrung der bisher geltenden Rechtslage sollen Berechtigungen und Verpflichtungen an Wohngrundstücken neu geregelt werden. Einleitend ist dabei die Rede davon, die aus dem Prinzip „Rückgabe vor Entschädigung“ resultieren- den Ungerechtigkeiten und Rechtsunsicherheiten für ehemalige Bürgerinnen und Bürger der DDR bestünden fort. Das vom gesamtdeutschen Gesetzgeber verfolgte Ziel, so heißt es weiter, die in der DDR entstandenen Eigentums- und Besitzverhältnisse an Wohngrund- stücken in die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu überführen, sei in großer Zahl auf Kosten von Ostdeutschen und zu Gunsten westdeutscher „Alteigentümer“ verwirklicht worden. Nahezu in jedem Ihrer Anträge zum Eigentumsrecht, meine Damen und Herren von der PDS, intonieren Sie ihre Forderungen mit dieser Gegenüberstellung. Im Jah- re 10 nach dem Mauerfall sollten Sie endlich damit auf- hören, Ost und West mit solchen Bemerkungen gegen- einander auszuspielen. Keiner wird ernsthaft dem Einigungsrecht, seinen vielen Korrekturen und Ergänzungen das Ziel abspre- chen wollen und können, um einen Interessenausgleich der jeweils Betroffenen, im vorliegenden Fall von Eigen- tümer und Nutzer, immer wieder bemüht gewesen zu sein. Meine Damen und Herren von der PDS, ich werde nicht müde werden, Ihnen immer wieder ins Stammbuch zu schreiben, daß die Angleichung der Lebensverhält- nisse in Ost und West mit all den auch immer noch be- stehenden Problemen keine Folgen der Wiedervereini- gung sind, sondern immer noch die Folgen einer 40jährigen Teilung. Ich würde es daher als wesentlich zielführender anse- hen, wenn Sie diese Ausgangsbasis endlich einmal auch zur Maxime Ihres Handelns machen würden. 40 Jahre Willkür und Unrecht auch in den Eigentumsfragen wie- dergutzumachen war und ist nicht nur ein kaum lösbares Unterfangen, es wird leider auch immer mit Schicksalen einhergehen, die wir mit rechtlichen Instrumentarien, aber auch mit finanzieller Entschädigung nicht werden ausgleichen können. Schwerpunkt des vorliegenden PDS-Antrages ist es nunmehr, die sog. Stichtagsregelung in § 4 Abs. 2 des Vermögensgesetzes (VermG) zu ändern. Nach gelten- dem Recht hat bekanntlich der Restitutionsanspruch Vorrang vor dem Erwerbsinteresse eines Käufers, wenn der Vertrag erst nach dem 18. Oktober 1989 abgeschlos- sen wurde. Mit dem Entwurf soll diese Rechtsfolge komplett umgedreht werden; selbst Vorverträge und handschriftliche Vereinbarungen, die auch nach DDR- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. November 1999 5983 (A) (C) (B) (D) Recht keine Verpflichtungen zur Übereignung begrün- deten, sollen jedenfalls dazu gut sein, den Restitutions- anspruch des früheren Eigentümers auszuschließen. Nach nunmehr neun Jahren Geltungsdauer des Ver- mögensgesetzes sind nahezu 90 % der Anträge auf Re- stitution beschieden worden. Einschließlich der umfangreichen Rechtsprechung dazu dürften viele Hauptstreitpunkte der offenen Ver- mögensfragen geklärt sein. Natürlich gibt es immer noch streitbefangene Fälle, natürlich gibt es auch einzelfallbe- zogene Folgewirkungen, die aus der subjektiven Sicht des Betroffenen ungerecht erscheinen, natürlich gibt es auch noch laufende Verfahren. Mit Ihrem Antrag, meine Damen und Herren der PDS, würden Sie jedoch ein seit fast 10 Jahren ange- wendetes Recht auch in den Folgen wieder in Frage stellen. Sie nehmen damit neue und immense Rechtsun- sicherheiten in Kauf. Insbesondere träfe dies auch für die von Ihnen geforderte Änderung des § 121 Sachen- rechtsbereinigungsgesetzes zu. Für die redlichen Käufer, die nach dem Stichtag sog. restitutionsbelastete Grundstücke oder Gebäude gekauft hatten, wurde in § 121 SachenRBerG eine Regelung zur Behebung von Härten gefunden, die selbst nach einer Restitution an den früheren Eigentümer eingreift. Diese Käufer haben, wenn der Vertrag vor der Gemeinsamen Erklärung zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 abgeschlossen wurde, einen gesetzlichen Anspruch zum Ankauf zum halben Bodenwert oder zur Bestellung eines zinsgünstigen Erbbaurechts erhalten. Diese Regelung soll – so der Antrag der PDS – wesent- lich zugunsten der Käufer und zum Nachteil der in ihre früheren Rechte wieder eingesetzten Eigentümer abge- ändert werden, indem alle bis zum 3. Oktober 1990 ab- geschlossenen Verträge solche Ansprüche begründen sollen. Schon hieraus wird ersichtlich, daß der Entwurf eine erhebliche Veränderung des geltenden Rechts zu Gun- sten der Käufer und zu Lasten der in ihre früheren Rechte wieder eingesetzten Eigentümer der Grundstücke enthalten würde. Die geltenden gesetzlichen Regelungen aus Art. 41 Einigungsvertrag mit VermG, dem Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetz und dem SachenR- BerG wären Makulatur. Das Wiedervereinigungsrecht würde in einem wesentlichen Punkt – ohne Rücksicht auf seine Grundlagen aus dem Einigungsvertrag, die durch die fast zehnjährige Anwendung des geltenden Rechts entstandenen Rechtsverhältnisse und das daraus entstandene Vertrauen – rückwirkend neu geschrieben werden. Diese weitgehende Änderung wird allein damit be- gründet, daß es ein Rätsel des früheren Gesetzgebers bleibe, warum gerade der Tag des Rücktritts Honecker als Stichtag gewählt wurde. Diese Argumentation der PDS ist nicht ehrlich. Noch in der mündlichen Ver- handlung vor dem BVerfG zur Stichtagsregelung am 13. Mai dieses Jahres ist nach meinen Informationen aus- führlich dargelegt worden, daß der frühe Stichtag in Nummer 13 der Gemeinsamen Erklärung auf eine Anre- gung der DDR-Delegation zurückgegangen sei. Man wollte einen frühen Stichtag, um Forderungen aus dem Kreis des früheren Runden Tisches entgegenzukommen. Der frühe Stichtag sei deshalb gefordert worden, weil viele Vertreter im Staatsapparat, in der NVA und im MfS den Rücktritt Honeckers als den Beginn des Sinken des Schiffes der alten Gesellschaftsordnung erkannt und von da an mit dem als anstößig empfundenen Erwerb von volkseigenem Vermögen zu extrem günstigen Kon- ditionen für private Zwecke begonnen hätten. Ob diese Erwägung auch die Stichtagsregelung, deren Wirkungen später zum Teil durch das 2. VermRÄndG und das SachenRBerG abgemildert wurden, zu tragen vermag, mag streitig sein und der Diskussionsstand in der juristischen Literatur zeigt es ja auch. Die Behaup- tung jedoch daß es keine Begründung für den Stichtag gegeben habe, ist jedoch schlicht unrichtig und wohl nur damit zu erklären, daß diese Begründung für die Wahl des Stichtages der antragstellenden Fraktion nicht ge- nehm sein dürfte. Des weiteren fordert die PDS die Einbeziehung der sog. Überlassungsverträge in die Sachenrechtsbereini- gung. Obwohl diese Verträge ausschließlich schuld- rechtlicher Natur waren und der Eigentumswechsel nicht Gegenstand der Vereinbarung waren, sind sie gleich- wohl unter bestimmten Voraussetzungen bereits in die Sachenrechtsbereinigung aufgenommen worden. Die Aufnahme erfolgte in den Fällen, in denen der Nutzer durch Bebauung des Grundstücks eine schüt- zenswerte verdinglichte Rechtsposition erworben hatte. Der Gesetzgeber hat also durchaus auch im Bereich der Überlassungsverträge eine differenzierte Bewertung dieser Verträge vorgenommen. Die PDS ignoriert diese notwendige Differenzierung. Sie will Ungleiches gleich behandeln. Aus zwei Gründen möchte ich unsere ablehnende Haltung zu dem Gesetzentwurf begründen. Erstens: Der Entwurf läßt das verfassungsrechtliche Umfeld vollkommen außer acht. Es ist zumindest zwei- felhaft, ob sich die Vorschläge der PDS noch im Rah- men des verfassungsrechtlich Zulässigen bewegen. So- wohl die Stichtagsregelung als auch die Ausgleichsre- gelung in § 121 SachenRBerG sind vor das Bundesver- fassungsgericht gebracht worden: z Die Stichtagsregelung durch einen Normenkon- trollantrag der Landesregierung Brandenburgs und durch Verfassungsbeschwerden der Käufer, deren Erwerb nach geltendem Recht gescheitert ist, z die Regelung in § 121 SachenRBerG durch Ver- fassungsbeschwerden von Alteigentümern, die im Ver- kaufszwang einen Eingriff in das auf Grund des Eini- gungsvertrags zurückgegebene Eigentum sehen. Diese Entscheidungen sollten abgewartet werden. Es wäre für alle Betroffenen verheerend, wenn der Ge- setzgeber jetzt wesentliche Änderungen träfe, die nach den anstehenden Entscheidungen aus Karlsruhe dann völlig außerhalb des verfassungsrechtlich Zulässigen lägen. 5984 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 66. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. November 1999 (A) (C) (B) (D) Zweitens: Der Entwurf ist schließlich auch inhaltlich unangemessen. Das geltende Recht ist Ergebnis eines langen Abwägungsprozesses in mehreren Gesetzge- bungsverfahren der 12. Legislaturperiode. Dieses basiert auf einer einfachen Erwägung. Bei den Erwerbsge- schäften mit staatlichen Stellen über enteignetes Grund- vermögen in der Endzeit der DDR, die mit dem Rück- tritt Honeckers begannen, wäre es nicht gerecht, den Alteigentümer, dem ja beim Entzug seines Eigentums Unrecht angetan wurde, allein auf die geringe, aus öf- fentlichen Mitteln zu finanzierende Entschädigung zu verweisen. Es wäre selbstverständlich aber auch nicht gerecht, den Nutzer vollkommen leer ausgehen zu las- sen, der vor der Gemeinsamen Erklärung, die die Ver- einbarung der Regierungen über die Rückgabe solchen Grundvermögens enthielt, einen dem Recht der DDR entsprechenden Vertrag mit einer staatlichen Stelle über ein solches Grundstück abgeschlossen hatte. Das Ergebnis war schließlich ein von einer breiten Mehrheit in Bundestag und Bundesrat getragener Kom- promiß, der dem Käufer einen gesetzlichen Anspruch auch gegenüber dem Alteigentümer an die Hand gab, nach den allgemeinen Konditionen des SachenRBerG den Ankauf oder die Bestellung eines Erbbaurechts ver- langen zu können. Die allgemeinen Maßstäbe aus der Bebauung fremder Grundstücke oder aus dem Erwerb nur von Gebäuden auf in Privateigentum stehenden Grundstücken gelten mithin auch in Restitutionsfällen. Käufer und Alteigentümer sollten weder besser noch schlechter gestellt werden als Nutzer und Grundstücks- eigentümer in vergleichbaren Konfliktfällen. Diese Re- gelung war vom Gedanken der Anerkennung und des Ausgleichs der Belange beider Seiten getragen. Gründe, hiervon abzuweichen, zeigt der Entwurf nicht auf, und dem Erhalt von Rechtssicherheit und Rechtsfrieden in einer der schwierigsten gesetzlichen Entscheidungen des Wiedervereinigungsrechts dient er auch nicht. Rainer Funke (F.D.P.): Der Entwurf eines Wohn- grundstücksregelungsgesetzes, der von der PDS vorge- legt wurde, kann von unserer Seite nicht unterstützt werden. Allzu pauschal sind die Vorwürfe der PDS, daß durch das Prinzip Rückgabe vor Entschädigung, Unge- rechtigkeiten und Rechtsunsicherheiten für die Bürge- rinnen und Bürger der ehemaligen DDR bestehen wür- den. Das Prinzip Rückgabe vor Entschädigung hängt nun einmal mit unseren bewährten Eigentumsbegriffen zusammen. Zu Unrecht entzogenes Eigentum von West- bürgern, aber genausogut von ostdeutschen Bürgern mußte zurückgegeben werden; dabei muß und wird es auch bleiben. Eine Neuregelung hinsichtlich der Mo- drow-Gesetze nach immerhin fast zehn Jahren, in der ja auch Ausschlußfristen gelten, kann schon wegen des in- zwischen eingetretenen Vertrauenstatbestandes nicht er- folgen. Insoweit lehnen wir eine Änderung des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen ab. Auch die Vorschläge hinsichtlich des Sachenrechtsbereinigungs- gesetzes, die von der PDS vorgesehen sind, sind derma- ßen an den Interessenslagen des Nutzers orientiert, daß hier eine erhebliche Entwertung des Eigentums des so- genannten Alteigentümers erfolgen wird, wenn man den Vorschlägen der PDS folgt. Natürlich verkennen wir nicht, daß es bei Nutzern be- rechtigt oder unberechtigt zu Verunsicherungen über ih- re eigene Zukunft gekommen ist. Dem haben die dama- lige Bundesregierung und der Bundestag durch ent- sprechende Novellierungen, insbesondere durch das Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz, entgegen- gewirkt. Dabei ist auch nicht zu verkennen, daß die in der damaligen DDR entstandenen Unrechtstatbestände bei der Entziehung des Eigentums und der Neuzuord- nung von Eigentums- und Besitzverhältnissen ungeheuer vielfältig gewesen sind. Wenn hier noch einzelne Tatbe- stände aufzuarbeiten sind und hier nachweisbar Hand- lungsbedarf besteht, wird sich meine Fraktion Ände- rungswünschen nicht verschließen, wobei auch zu be- rücksichtigen ist, daß zehn Jahre nach dem Fall der Mauer neue Vertrauenstatbestände entstanden sind. Wichtig scheint mir vor allem, daß offene Vermögens- fragen, soweit sie immer noch nicht von den Vermögens- ämtern entschieden sind, aufgelistet werden, damit auch dem Parlament deutlich gemacht wird, wo im einzelnen die Schwierigkeiten bei der Regelung offener Vermö- gensfragen bestehen. Wir erwarten daher, daß die Bundesregierung unver- züglich einen entsprechenden Bericht vorlegt. Dann sind wir gerne bereit, auf der Basis gesicherter Daten, an einer abschließenden Regelung der Vermögensfragen mitzuwirken.
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    Herr Kollege, ge-
    statten Sie eine weitere Zwischenfrage?



Rede von Fritz Schösser
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Ich habe viel Zeit.


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    Rede von Georg Girisch


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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege Schösser,
    ich bin deshalb ins Plenum gekommen, weil ich mich als
    neuer Bundestagsabgeordneter über die Abschreibungs-
    tabellen informiere; denn Ihr Kollege aus der Oberpfalz,
    Ludwig Stiegler, hat gerade bei uns in der nördlichen
    Oberpfalz viel Falsches verbreitet. Heute könnte er hier
    sein und sich über diese Dinge informieren.