Plenarprotokoll 14/61
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
61. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 7. Oktober 1999
I n h a l t :
Eintritt des Abgeordneten Horst Günther
(Duisburg) in den Deutschen Bundestag ......... 5373 A
Eintritt des Abgeordneten Uwe Hiksch in die
Fraktion PDS ................................................... 5373 A
Erweiterung und Abwicklung der Tagesord-
nung ................................................................. 5373 B
Begrüßung des Präsidenten der Nationalver-
sammlung des Königreichs Kambodscha,
S. K. H. Norodom Ranariddh, und seine
Delegation ........................................................... 5428 A
Tagesordnungspunkt 3:
Eidesleistung des Bundesministers für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ...... 5373 C
Präsident Wolfgang Thierse............................. 5373 D
Reinhard Klimmt, Bundesminister BMVBW.. 5373 D
Tagesordnungspunkt 4:
Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.
Die Rolle der Interparlamentarischen
Union (IPU) im Zeitalter der Globali-
sierung (Drucksache 14/1567)................... 5374 A
Dieter Schloten SPD ........................................ 5374 B
Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU.......................... 5376 D
Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN................................................. 5377 D
Ulrich Irmer F.D.P. .......................................... 5379 B
Petra Bläss PDS ............................................... 5380 B
Dr. Christoph Zöpel, Staatsminister AA.......... 5381 A
Hans Raidel CDU/CSU ................................... 5381 D
Tagesordnungspunkt 5:
a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs
eines Gesetzes zur Neuregelung der
Förderung der ganzjährigen Beschäfti-
gung in der Bauwirtschaft (Drucksachen
14/1516, 14/1669, 14/1711, 14/1713) ........ 5383 A
b) Beschlußempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung
zu dem Antrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Neuregelung zum Schlechtwettergeld
noch in dieser Winterperiode
(Drucksachen 14/1215, 14/1711) ............... 5383 B
Konrad Gilges SPD ......................................... 5383 B
Heinz Schemken CDU/CSU............................ 5384 C
Peter Dreßen SPD........................................ 5384 D
Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN................................................................. 5386 C
Wolfgang Meckelburg CDU/CSU............... 5387 C
Dirk Niebel F.D.P. .......................................... 5388 B
Petra Pau PDS.................................................. 5389 D
Renate Rennebach SPD ................................... 5390 D
Dirk Niebel F.D.P. ...................................... 5391 C
Wolfgang Meckelburg CDU/CSU............... 5392 D
Dr. Michael Meister CDU/CSU....................... 5393 C
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA .......... 5395 D
Heinz Schemken CDU/CSU............................ 5397 C
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA .......... 5397 D
II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Oktober 1999
Tagesordnungspunkt 6:
a) Erste Beratung des von den Abgeordneten
Norbert Geis, Ronald Pofalla, weiteren
Abgeordneten und der Fraktion CDU/
CSU eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zur Änderung des Gesetzes über
Fernmeldeanlagen (Drucksache 14/1315) 5398 C
b) Erste Beratung des von den Abgeordneten
Norbert Geis, Ronald Pofalla, weiteren
Abgeordneten und der Fraktion CDU/
CSU eingebrachten Entwurfs eines dritten
Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur
Änderung des Strafgesetzbuches, der
Strafprozeßordnung und des Versamm-
lungsgesetzes und zur Einführung einer
Kronzeugenregelung bei terroristischen
Straftaten (Drittes Kronzeugen-Verlän-
gerungs-Gesetz) (Drucksache 14/1107).... 5398 C
c) Erste Beratung des vom Bundesrat einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Strafgesetzbuches (§§ 43,
44, 51, 54, 59, 59a StGB) und der
Strafprozeßordnung (§§ 153, 267
StPO) – Gesetz zur Verbesserung des
strafrechtlichen Sanktionensystems –
(Drucksache 14/761) .................................. 5398 D
d) Erste Beratung des vom Bundesrat ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung des Strafgesetzbuches
(§§ 40a, 51, 79), des Einführungsgeset-
zes zum Strafgesetzbuch (Artikel 293)
und der Strafprozeßordnung (§§ 407,
459k) – Gesetz zur Einführung der ge-
meinnützigen Arbeit als strafrechtliche
Sanktion – (Drucksache 14/762) ............... 5398 D
e) Erste Beratung des vom Bundesrat ein-
gebrachten Entwurfs eines ... Strafrecht-
sänderungsgesetzes – Sexueller Miß-
brauch von Kindern – (Drucksache
14/1125) ..................................................... 5399 A
f) Erste Beratung des vom Bundesrat einge-
brachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur
Änderung des Strafgesetzbuches und
anderer Gesetze – Widerruf der Straf-
und Strafrestaussetzung – (... StrÄndG)
(Drucksache 14/1467) ................................ 5399 A
g) Erste Beratung des vom Bundesrat ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Strafvollzugsgesetzes
(Drucksache 14/1519) ................................ 5399 A
h) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Ge-
setzes zur Änderung und Ergänzung
des Strafverfahrensrechts – Strafver-
fahrensänderungsgesetz 1999 (Druck-
sache 14/1484) ........................................... 5399 A
Dr. Rupert Scholz CDU/CSU.......................... 5399 B
Alfred Hartenbach SPD ................................... 5400 C
Jörg van Essen F.D.P. ..................................... 5401 D
Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN ........................................................ 5403 C
Dr. Evelyn Kenzler PDS.................................. 5406 A
Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD.......................... 5407 B
Dr. Manfred Weiß, Staatsminister (Bayern) .... 5409 B
Anni Brandt-Elsweier SPD.............................. 5410 D
Volker Kauder CDU/CSU ............................... 5411 D
Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD...................... 5412 A
Erika Simm SPD.............................................. 5413 A
Eckart von Klaeden CDU/CSU ....................... 5414 A
Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin
BMJ ................................................................. 5415 B
Norbert Geis CDU/CSU .................................. 5417 D
Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN..................................................... 5418 A
Tagesordnungspunkt 11:
Überweisungen im vereinfachten Verfahren
a) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zur Reform der gesetzlichen Kranken-
versicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-
Gesundheitsreform 2000) (Drucksache
14/1721) ..................................................... 5419 C
b) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zur Sanierung des Bundeshaushalts
(Haushaltssanierungsgesetz) (Drucksa-
chen 14/1636, 14/1680) ............................. 5419 D
c) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zur Bereinigung von steuerlichen
Vorschriften (Steuerbereinigungsgesetz
1999) (Drucksachen 14/1655, 14/1720)..... 5419 D
d) Erste Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zu dem Übereinkommen vom
9. September 1998 zwischen der Regie-
rung der Bundesrepublik Deutschland, der
Regierung der Französischen Republik,
der Regierung der Italienischen Republik
und der Regierung des Vereinigten König-
reichs Großbritanniens und Nordirland
zur Gründung der Gemeinsamen Organi-
sation für Rüstungskooperation (Organi-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Oktober 1999 III
sation Conjointe de Coopérration en Ma-
tière d’Armement) OCCAR (OCCAR-
Übereinkommen) (Drucksache 14/1709) . 5419 D
e) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes über die Änderung währungsrecht-
licher Vorschriften infolge der Einführung
des Euro-Bargeldes (Drittes Euro-Ein-
führungsgesetz) (Drucksache 14/1673) .... 5420 A
f) Erste Beratung des von den Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung des Gesetzes zur Ent-
lastung des Bundesfinanzhofs (Druck-
sache 14/1666) ........................................... 5420 A
g) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zu dem Protokoll zur Änderung des
Übereinkommens vom 23. Juli 1990
über die Beseitigung der Doppelbe-
steuerung im Falle von Gewinnberich-
tigungen zwischen verbundenen Unter-
nehmen (Drucksache 14/1653).................. 5420 B
h) Erste Beratung des von der Fraktion der
CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des Gesetzes
zur Neuordnung des Berufsrechts der
Rechtsanwälte und der Patentanwälte
(Drucksache 14/1661) ................................ 5420 B
i) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes über die Umwandlung der Deut-
schen Siedlungs- und Landesrenten-
bank in eine Aktiengesellschaft (DSL
Bank-Umwandlungsgesetz) (Drucksache
14/1672) ..................................................... 5420 B
j) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke,
Petra Pau, Dr. Ruth Fuchs und der Frak-
tion PDS
Entkriminalisierung des Gebrauchs bis-
lang illegaler Rauschmittel, Legalisie-
rung von Cannabisprodukten, kontrol-
lierte Abgabe sogenannter harter Dro-
gen (Drucksache 14/1695) ......................... 5420 C
Tagesordnungspunkt 12:
Abschließende Beratungen ohne Aussprache
a) Zweite und dritte Beratung des vom
Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines
Dreiundreißigsten Gesetzes zur Än-
derung des Lastenausgleichsgesetzes
(Drucksachen 14/866, 14/1729) ................. 5420 D
b–f) Beschlußempfehlungen des Petitionsaus-
schusses
Sammelübersichten 79, 80, 81, 82 und 83
zu Petitionen
(Drucksachen 14/1684, 14/1685, 14/1686,
14/1687 und 14/1688) ................................ 5421 A
Zusatztagesordnungspunkt 3:
Beschlußempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Bundesregierung
Deutsche Beteiligung an dem inter-
nationalen Streitkräfteverband in Ost-
timor (Interfet) zur Wiederherstellung
von Sicherheit und Frieden auf der
Grundlage der Resolution 1264 (1999)
des Sicherheitsrats der Vereinten Na-
tionen vom 15. September 1999 (Druck-
sachen 14/1719, 14/1754) .......................... 5421 C
Joseph Fischer, Bundesminister AA................ 5421 D
Karl Lamers CDU/CSU................................... 5423 A
Volker Neumann (Bramsche) SPD.................. 5424 B
Walter Hirche F.D.P. ...................................... 5426 C
Carsten Hübner PDS........................................ 5428 B
Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN ........................................................ 5430 A
Carsten Hübner PDS........................................ 5430 B
Rudolf Scharping, Bundesminister BMVg...... 5430 B
Carsten Hübner PDS.................................... 5430 C
Paul Breuer CDU/CSU.................................... 5433 B
Werner Hoyer F.D.P. ...................................... 5434 B
Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD ................ 5434 C
Rudolf Scharping, Bundesminister BMVg...... 5434 D
Walter Hirche F.D.P. ...................................... 5435 B
Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN................................................................. 5435 B
Dr. Wolfgang Bötsch CDU/CSU..................... 5436 C
Zusatztagesordnungspunkt 4:
Vereinbarte Debatte
Auswirkungen und Konsequenzen des
Unfalls in der Atomanlage in Tokaimura,
Japan ......................................................... 5438 A
Jürgen Trittin, Bundesminister BMU .............. 5438 B
Dr. Paul Laufs CDU/CSU................................ 5439 C
Horst Kubatschka SPD .................................... 5440 D
IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Oktober 1999
Brigit Homburger F.D.P. ................................ 5442 C
Eva-Maria Bulling-Schröter PDS .................... 5444 A
Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN................................................................. 5445 A
Birgit Homburger F.D.P. ................................ 5446 A
Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN................................................................. 5446 C
Ulrich Klinkert CDU/CSU............................... 5446 D
Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN ............................................. 5447 C
Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN..................................................... 5448 A
Dr. Hermann Scheer SPD ................................ 5448 B
Kurt-Dieter Grill CDU/CSU............................ 5450 B
Jürgen Trittin, Bundesminister BMU............... 5451 C
Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN......................................................... 5452 A
Ulrike Mehl SPD ............................................. 5452 D
Dr. Paul Laufs CDU/CSU................................ 5453 A
Zusatztagesordnungspunkt 5:
Aktuelle Stunde betr. Haltung der
Bundesregierung zu aktuellen Steuer-
vorschlägen; insbesondere unter den
Gesichtspunkten sozialer Ausgewogen-
heit, Haushaltssolidität und Verfas-
sungsmäßigkeit ......................................... 5453 C
Joachim Poß SPD ............................................ 5453 D
Gerda Hasselfeldt CDU/CSU .......................... 5455 A
Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN................................................................. 5456 B
Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ..................... 5457 C
Dr. Barbara Höll PDS ...................................... 5458 D
Dr. Kurt Faltlhauser, Staatsminister (Bayern).. 5460 A
Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD.............. 5462 B
Dietrich Austermann CDU/CSU...................... 5463 C
Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN................................................. 5465 A
Horst Schild SPD............................................. 5466 B
Elke Wülfing CDU/CSU.................................. 5467 B
Hans Eichel, Bundesminister BMF.................. 5468 C
Friedrich Merz CDU/CSU ............................... 5471 B
Detlev von Larcher SPD .................................. 5472 C
Tagesordnungspunkt 8:
Erste Beratung des von den Abgeordneten
Jörg van Essen, Rainer Funke, weiteren
Abgeordneten und der Fraktion F.D.P.
eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
Sicherung der Pressefreiheit (Druck-
sache 14/1602) ........................................... 5473 C
Jörg van Essen F.D.P. ..................................... 5473 D
Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD.......................... 5474 D
Ronald Pofalla CDU/CSU ............................... 5476 B
Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN ........................................................ 5478 B
Jürgen Koppelin F.D.P. .............................. 5478 C
Angela Marquardt PDS ................................... 5479 D
Tagesordnungspunkt 7:
Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes über die Anpassung von
Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund
und Ländern 1999 (Bundesbesoldungs-
und -versorgungsanpassungsgesetz 1999)
(Drucksachen 14/1088, 14/1727, 14/1730) 5480 C
Tagesordnungspunkt 9:
Bericht des Ausschusses für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung ge-
mäß § 56a der Geschäftsordnung
Technikfolgenabschätzung
hier: „Entwicklung und Folgen des Tou-
rismus“
Bericht zum Abschluß der Phase II
(Drucksache 14/1100) ................................ 5481 A
Brigit Roth (Speyer) SPD ................................ 5481 B
Klaus Brähmig CDU/CSU............................... 5482 D
Birgit Roth (Speyer) SPD ............................ 5484 C
Sylvia Voß BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ...... 5485 B
Ernst Burgbacher F.D.P. ................................. 5487 B
Rosel Neuhäuser PDS...................................... 5488 C
Annette Faße SPD ........................................... 5489 C
Klaus Brähmig CDU/CSU........................... 5490 A
Edeltraut Töpfer CDU/CSU ............................ 5491 D
Anita Schäfer CDU/CSU................................. 5492 D
Tagesordnungspunkt 10:
Erste Beratung des von den Abgeordneten
Eva-Maria Bulling-Schröter, Monika Balt,
weiteren Abgeordneten und der Fraktion
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Oktober 1999 V
PDS eingebrachten Entwurf eines Geset-
zes zur Änderung des Atomgesetzes
(Drucksache 14/841) .................................. 5494 A
Eva-Maria Bulling-Schröter PDS .................... 5494 B
Horst Kubatschka SPD .................................... 5495 A
Dr. Paul Laufs CDU/CSU................................ 5497 B
Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN................................................................. 5498 D
Nächste Sitzung ............................................... 5500 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten............ 5501 A
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Rudolf Bindig (SPD) zur Abstimmung über
die Beschlußempfehlung des Auswärtigen
Ausschusses: Deutsche Beteiligung an dem
internationalen Streitkräfteverband in Ost-
timor (Interfet) zur Wiederherstellung von
Sicherheit und Frieden auf der Grundlage der
Resolution 1264 (1999) des Sicherheitsrats
der Vereinten Nationen vom 15. September
1999 (Zusatztagesordnungspunkt 3) ................ 5501 C
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Dr. Karl A. Lamers (CDU/CSU) zur Abstim-
mung über die Beschlußempfehlung des
Auswärtigen Ausschusses: Deutsche Beteili-
gung an dem internationalen Streitkräftever-
band in Osttimor (Interfet) zur Wiederher-
stellung von Sicherheit und Frieden auf der
Grundlage der Resolution 1264 (1999) des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom
15. September 1999 (Zusatztagesordnungs-
punkt 3)............................................................ 5502 A
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Christian Simmert, Hans-Christian Strö-
bele, Claudia Roth (Augsburg), Irmingard
Schewe-Gerigk und Sylvia Voß (alle
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstim-
mung über die Beschlußempfehlung des
Auswärtigen Ausschusses: Deutsche Beteili-
gung an dem internationalen Streitkräftever-
band in Osttimor (Interfet) zur Wiederher-
stellung von Sicherheit und Frieden auf der
Grundlage der Resolution 1264 (1999) des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom
15. September 1999 (Zusatztagesordnungs-
punkt 3)............................................................ 5502 B
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Dr. Friedbert Pflüger, Dr. Michael Meister,
Marlies Pretzlaff, Peter Götz, Bernd Schmid-
bauer, Ingrid Fischbach, Bärbel Sothmann,
Günter Baumann, Dorothea Störr-Ritter, Ilse
Falk, Klaus-Jürgen Hedrich, Renate Diemers,
Werner Lensing, Thomas Dörflinger, Marie-
Luise Dött, Bernward Müller (Jena), Dr.
Helmut Kohl, Franz Obermeier, Elmar Müller
(Kirchheim), Albert Deß, Dr. Peter Paziorek,
Dr. Peter Ramsauer, Dr.-Ing. Dietmar Kansy,
Erich G. Fritz, Matthäus Strebl und Leo
Dautzenberg (alle CDU/CSU) zur Abstim-
mung über die Beschlußempfehlung des
Auswärtigen Ausschusses: Deutsche Beteili-
gung an dem internationalen Streitkräftever-
band in Osttimor (Interfet) zur Wiederher-
stellung von Sicherheit und Frieden auf der
Grundlage der Resolution 1264 (1999) des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom
15. September 1999 (Zusatztagesordnungs-
punkt 3)............................................................ 5502 D
Anlage 6
Zu Protokoll gegebene Reden zum Ent-
wurf eines Gesetzes über die Anpassung von
Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund
und Ländern 1999 (Tagesordnungspunkt 7)
Hans-Peter Kemper SPD ................................. 5503 B
Meinrad Belle CDU/CSU ................................ 5504 B
Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.... 5505 D
Rainer Funke F.D.P. ....................................... 5507 B
Heidemarie Ehlert PDS ................................... 5508 A
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI 5508 D
Anlage 7
Zu Protokoll gegebene Rede zum Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung des Atomgeset-
zes (Tagesordnungspunkt 10)
Birgit Homburger F.D.P. ............................... 5510 A
Anlage 8
Amtliche Mitteilung ........................................ 5510 D
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Oktober 1999 5373
(A) (C)
(B) (D)
61. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 7. Oktober 1999
Beginn: 9.00 Uhr
––––––––––––*) Anlage 7
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Oktober 1999 5501
(A) (C)
(B) (D)
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
7.10.99
Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
7.10.99
Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 7.10.99
Böttcher, Maritta PDS 7.10.99
Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 7.10.99
Buntenbach, Annelie BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
7.10.99
Flach, Ulrike F.D.P. 7.10.99
Frick, Gisela F.D.P. 7.10.99
Friedhoff, Paul K. F.D.P. 7.10.99
Friedrich (Augsburg),
Peter
SPD 7.10.99
Gebhardt, Fred PDS 7.10.99
Girisch, Georg CDU/CSU 7.10.99
Großmann, Achim SPD 7.10.99
Hauser (Rednitzhembach),
Hansgeorg
CDU/CSU 7.10.99
Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 7.10.99
Herzog, Gustav SPD 7.10.99
Höfer, Gerd SPD 7.10.99
Hovermann, Eike Maria
Anna
SPD 7.10.99
Jacoby, Peter CDU/CSU 7.10.99
Dr. Kolb, Heinrich
Leonhard
F.D.P. 7.10.99
Lamers, Karl CDU/CSU 7.10.99
Leidinger, Robert SPD 7.10.99
Lippmann, Heidi PDS 7.10.99
Dr. Lippold (Offenbach),
Klaus W.
CDU/CSU 7.10.99
Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 7.10.99
Schmidt (Fürth),
Christian
CDU/CSU 7.10.99
Dr. Schmidt-Jortzig,
Edzard
F.D.P. 7.10.99
Schmitz (Baesweiler),
Hans Peter
CDU/CSU 7.10.99
Schörder, Gerhard SPD 7.10.99
Seehofer, Horst CDU/CSU 7.10.99
Dr. Stadler, Max F.D.P. 7.10.99
Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 7.10.99
Wiefelspütz, Dieter SPD 7.10.99
Willner, Gert CDU/CSU 7.10.99
Wissmann, Matthias CDU/CSU 7.10.99
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Rudolf Bindig (SPD)
zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung
des Auswärtigen Ausschusses: Deutsche Beteili-
gung an dem internationalen Streitkräftever-
band in Osttimor (Interfet) zur Wiederherstel-
lung von Sicherheit und Frieden auf der
Grundlage der Resolution 1264 (1999) des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom
15. September 1999
(Zusatztagesordnungspunkt 3)
Die Ereignisse in Osttimor haben den Einsatz der in-
ternationalen Gemeinschaft (UN) erforderlich gemacht.
In der UN sind dafür die rechtlichen Voraussetzungen
geschaffen worden. Auch Deutschland sollte dazu einen
geeigneten Beitrag erbringen.
Für Osttimor wurde und wird bereits humanitäre Hil-
fe aus dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministeri-
um für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung geleistet in einer Gesamthöhe von ca. 6,4 Millionen
DM für Nahrungsmittel, Medikamente, Kranken-
hausausstattung und zur Trinkwasserversorgung. Erkun-
digungen vor Ort haben ergeben, daß die Wiederher-
stellung der Wasserversorgung, Gewährleistung me-
diznischer Grundversorgung sowie effizientes Lagerma-
nagement gegenwärtig die drängendsten Aufgaben sind.
Mit dem vorliegenden Antrag soll der Deutsche Bun-
destag jetzt dem Einsatz bewaffneter deutscher Streit-
kräfte zur Beteiligung Deutschland an dem internatio-
nalen Streitkräfteverband in Osttimor (Interfet) zustim-
men. Es geht um Kräfte für medizinische Evakuierung
(Medevac) mit erforderlichen Führungs-, Führungsun-
terstützungs-, Einsatzunterstützungs- sowie erforderli-
chenfalls Sicherheitskräfte und um die Beteiligung an
internationalen Hauptquartieren und die Verbindung zu
internationalen Organisationen.
Unter humanitären Gesichtspunkten vertrete ich die
Auffassung, daß der Einsatz eines militärischen Verban-
des aus Deutschland zu diesem Zweck nicht bedarfsge-
recht und damit nicht erforderlich ist. Der medizinische
Bedarf liegt bei der Versorgung der Bevölkerung in Ost-
timor auf dem Lande und in den Flüchtlingslagern und
nicht bei einem potentiellen Lufttransport von Dili nach
Darwin. In Australien stehen zudem genügend kommer-
ziell einsetzbare Kapazitäten für Luftkrankentransporte
zur Verfügung. Militär solle im humanitären Bereich nur
subsidiär eingesetzt werden, wenn die entsprechende Ver-
sorgungsleistung nicht durch zivile Institutionen – und
noch dazu billiger – erledigt werden kann.
Der Einsatz läßt sich daher aus humanitären Notwen-
digkeiten nicht begründen. Mit den einzusetzenden Gel-
dern von monatlich ca. 5 Millionen DM könnte andere
dringendere humanitäre Leistungen in Osttimor erbracht
werden. Ein personeller Einsatzbedarf könnte eher beim
Aufbau eines inneren Ordnungswesens und beim Auf-
bau einer Zivilverwaltung liegen.
5502 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Oktober 1999
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Dr. Karl A. Lamers (CDU/
CSU)
zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung
des Auswärtigen Ausschusses: Deutsche Beteili-
gung an dem internationalen Streitkräftever-
band in Osttimor (Interfet) zur Wiederherstel-
lung von Sicherheit und Frieden auf der
Grundlage der Resolution 1264 (1999) des Si-
cherheitsrats der Vereinten Nationen vom 15.
September 1999 (Zusatztagesordnungspunkt 3)
1. In Osttimor wurde unter Aufsicht der UN eine
Volksabstimmung abgehalten mit dem Ergebnis, daß die
Mehrheit der Wähler der Unabhängigkeit Osttimors von
Indonesien zustimmte. Die daraufhin ausgebrochenen
bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen kosteten
bisher ca. 7 000 Menschen das Leben; ca. 400 000 Men-
schen wurden vertrieben, befinden sich auf der Flucht
oder wurden obdachlos. Diese humanitäre Katastrophe
erfordert eine Reaktion der Weltgemeinschaft zur Wie-
derherstellung der Ordnung, der Rechte der Einwohner
und der Menschenrechte.
2. Ich bekenne mich zu den internationalen Ver-
pflichtungen, die Deutschland durch den Beitritt zu den
kollektiven Sicherheitssystemen der UN, der NATO, der
WEU und der OSZE übernommen hat.
3. Im Falle Osttimors muß allerdings auch berück-
sichtigt werden, daß die Völker der ostasiatischen Regi-
on Mitverantwortung für die Krisenbewältigung in die-
sem Raum tragen. Die International Force East Timor
(Interfet) sollte deshalb vor allem aus Truppenkontin-
genten von Staaten dieser Region zusammengesetzt
werden. Erst wenn sich herausstellen sollte, daß der
Bürgerkrieg mit den in der Region vorhandenen Mitteln
und Kräften nicht gelöst werden kann, ist Europa und
somit auch Deutschland gefordert.
4. Vor dem Hintergrund eines erheblich zurückgefah-
renen Verteidigungshaushalts sollte die Bundesregie-
rung sich Zurückhaltung hinsichtlich weiterer interna-
tionaler Verpflichtungen auferlegen. Der Bundeswehr-
Einsatz in Bosnien-Herzegowina und Kosovo bindet
schon erhebliche Personal-, Material- und Haushaltsres-
sourcen.
5. Aus diesen Gründen kann ich dem von der Bundes-
regierung beantragten Bundeswehr-Einsatz nicht zu-
stimmen. Ich enthalte mich unter Hinweis auf den von
meiner Fraktion vorgelegten Entschließungsantrag.
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Christian Simmert, Hans-
Christian Ströbele, Claudia Roth (Augsburg),
Irmingard Schewe-Gerigk und Sylvia Ingeborg
Voß (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung
des Auswärtigen Ausschusses: Deutsche Beteili-
gung an dem internationalen Streitkräftever-
band in Osttimor (Interfet) zur Wiederherstel-
lung von Sicherheit und Frieden auf der
Grundlage der Resolution 1264 (1999) des Si-
cherheitsrats der Vereinten Nationen vom 15.
September 1999 (Zusatztagesordnungspunkt 3)
Teile der Begründung des Beschlusses des Deutschen
Bundestages vom 7. Oktober 1999 zum Einsatz von Sa-
nitätspersonal der Bundeswehr könnten so verstanden
werden, daß damit der Einsatz der Bundeswehr im
Bombenkrieg gegen Serbien nachträglich gerechtfertigt
sind. Solche Rechtfertigungsversuche lehnen wir ab.
Kampfeinsätze kommen für Sanitätseinheiten schon gar
nicht in Betracht. Wir halten Einsätze von Bundeswehr-
einheiten selbst dann, wenn es sich um medizinisches
Personal handelt, grundsätzlich für höchst problema-
tisch. Sie dürfen nicht zur Normalität werden. Militär
und Soldaten könnten damit in Deutschland legitimiert
werden und unverzichtbar erscheinen.
Wir lehnen dennoch den Einsatz von Bundeswehr-
Sanitätseinheiten im Rahmen der UN-Mission in der jet-
zigen Situation in Osttimor nicht ab. Wir sehen diesen
Einsatz grundsätzlich als gerechtfertigt an, weil ein ein-
deutiges UN-Mandat und die Zustimmung der Kon-
fliktparteien vorliegt. Nach Auskunft der Bundesregie-
rung werden für die UN-Mission in Osttimor Ärzte, Sa-
nitätspersonal und ein besonderes Lazarett benötigt. Zi-
vile Hilfsorganisationen können diese Hilfe kurzfristig
nicht leisten.
Der Einsatz der Bundeswehr-Militäreinheit muß die
Ausnahme bleiben. Wir werden uns in der rotgrünen
Koalition weiter dafür einsetzen, daß zivile Organisatio-
nen in die Lage versetzt werden, in Zukunft schnell und
wirksam auch die medizinische Hilfe zu leisten, wie sie
jetzt wieder benötigt wird und bisher so nur von Bun-
deswehreinheiten erbracht werden kann.
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Friedrich Pflüger, Dr.
Michael Meister, Marlies Pretzlaff, Peter Götz,
Bernd Schmidbauer, Ingrid Fischbach, Bärbel
Sothmann, Günter Baumann, Dorothea Störr-
Ritter, Ilse Falk, Klaus-Jürgen Hedrich, Renate
Diemers, Werner Lensing, Thomas Dörflinger,
Marie-Luise Dött, Bernward Müller (Jena), Dr.
Helmut Kohl, Franz Obermeier, Elmar Müller
(Kirchheim), Albert Deß, Dr. Peter Paziorek,
Dr. Peter Ramsauer, Dr.-Ing. Dietmar Kansy,
Erich G. Fritz, Matthäus Strebl und Leo Daut-
zenberg (alle CDU/CSU)
zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung
des Auswärtigen Ausschusses: Deutsche Beteili-
gung an dem internationalen Streitkräftever-
band in Osttimor (Interfet) zur Wiederherstel-
lung von Sicherheit und Frieden auf der
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Oktober 1999 5503
(A) (C)
(B) (D)
Grundlage der Resolution 1264 (1999) des Si-
cherheitsrats der Vereinten Nationen vom 15.
September 1999 (Zusatztagesordnungspunkt 3)
Internationale Solidarität, Stärkung der Vereinten
Nationen, humanitäres Engagement und die Wahrung
der Menschenrechte sind wesentliche Ziele deutscher
Außenpolitik. Deshalb kann sich unser Land bei der Hil-
fe für Osttimor nicht entziehen. Unsere traditionell guten
Beziehungen zu Indonesien und die wachsende Bedeu-
tung Asiens in der Weltpolitik erfordern ebenfalls unser
Engagement in der Region.
Der von der Bundesregierung geplante Einsatz von
Sanitätern der Bundeswehr in Osttimor ist allerdings äu-
ßerst problematisch. Es gibt dort ausreichende medizini-
sche Versorgung, so daß der im Jahr 60 Millionen DM
kostende Einsatz schwerlich aus humanitären Gründen
erforderlich sein kann.
Vor allem vor dem Hintergrund der massiven Strei-
chungen, die die Bundesregierung im Verteidigungs-
haushalt, bei der Entwicklungshilfe und in den Beiträgen
für die UNO vorsieht, kann ein solches Engagement
kaum begründet werden. Wir können angesichts der
Kürzungspläne der Bundesregierung schon unseren
Aufgaben in Europa – etwa im Zusammenhang mit dem
Aufbau einer europäischen Verteidigungsidentität oder
in Bosnien und im Kosovo – kaum noch nachkommen,
eine Schwerpunktsetzung nahe. Wir können nicht alle
Probleme auf der Welt durch Entsenden von Soldaten
lösen. Moral in der Außenpolitik ist wichtig, aber sie
darf sich nicht verzetteln.
Da in der Fraktion der CDU/CSU ausreichend und in
fairer Weise die Gelegenheit zu einer Sachdebatte be-
stand in der jedes Mitglied die Möglichkeit der Mei-
nungsäußerung hatte, habe ich mich entschlossen, mich
in der Abstimmung im Plenum dem Mehrheitsvolumen
meiner Fraktion anzuschließen. Ich tue das im Bewußt-
sein der Tatsache, daß es auch gute Gründe für ein En-
gagement in Osttimor gibt und im Wissen um den Ent-
schließungsantrag der CDU/CSU, der für zusätzliche
Aufgaben der Bundeswehr zusätzliche Mittel fordert.
Anlage 6
Zu Protokoll gegebene Reden
zum
Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von
Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und
Ländern 1999 (Tagesordnungspunkt 7)
Hans-Peter Kemper (SPD): Mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf der Bundesregierung werden die Dienst-
und Versorgungsbezüge der Beamten, Richter, Soldaten
und Versorgungsempfänger in Bund, Ländern und Ge-
meinden angepaßt – auf der Basis des Tarifergebnisses
für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öf-
fentlichen Dienstes vom 27. Februar 1999.
Damit erhalten die öffentlichen Bediensteten Lohn-
und Gehaltszuwächse wie seit Jahren nicht mehr. Sie
haben das auch verdient. Der öffentliche Dienst, ein-
schließlich der Beamten, leistet gute Arbeit. Wir brau-
chen eine motivierte und leistungsbereite Beamten-
schaft. Es hat sich insbesondere in der Vereinigungspha-
se der beiden deutschen Staat gezeigt, wie wichtig ein
intakter öffentlicher Dienst als Grundvoraussetzung für
ein vernünftiges Funktionieren des Staates ist.
Die Besoldungsanpassung erfolgt allerdings mit eini-
gen Abweichungen im Beamtenbereich:
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Anpassung
der Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 2,9 Prozent
vor. Damit ist sie um 0,2 Prozent niedriger als die An-
passung im Tarifbereich. Dieser Differenzbetrag wird
erstmalig dem Sondervermögen Versorgungsrücklage
des Bundes und der Länder zugeführt. Das haben wir in
der letzten Legislaturperiode beschlossen. Damit leisten
Beamte einen Beitrag zu ihrer eigenen Altersversorgung,
wie bereits bei früherer Gelegenheit auch in ganz erheb-
lichem Umfang.
Abweichend vom Tarifergebnis wird die Bezügeer-
höhung für die Beamten, Richter, Soldaten und Versor-
gungsempfänger um zwei Monate zeitlich verschoben.
Aus dem gleichen Grunde wird die Besoldungserhöhung
für die Empfänger von Bezügen aus der Besoldungs-
gruppe B und den vergleichbaren C-Gruppen bis Januar
2000 ausgesetzt.
Solche Verschiebungen hat es auch schon früher ge-
geben, allerdings im Regelfall immer um Haushaltslö-
cher zu stopfen. In diesem Fall erfolgt die Verschiebung,
um die Kosten der Entscheidung des Bundesverfas-
sungsgerichtes zur Alimentation kinderreicher Beamten-
familien aufzufangen. Die Umsetzung der Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts zum Familienzuschlag
für das dritte und jedes weitere Beamtenkind im Rah-
men der diesjährigen Anpassungsrunde ist eine Beson-
derheit. Deshalb möchte ich noch einmal kurz darauf
eingehen.
Zunächst einmal ist festzuhalten, daß es sich um eine
Entscheidung handelt, die eine Unterlassung der vorigen
Bundesregierung betrifft. Sie haben vom Bundesverfas-
sungsgericht in kürzester Zeit zwei kräftige Ohrfeigen
bekommen, was die Ausstattung von kinderreichen Fa-
milien mit Finanzmitteln anbelangt. Weil Sie frühere
Hinweise des Verfassungsgerichtes, aber auch von Fa-
milienverbänden in den Wind geschlagen haben und
untätig geblieben sind, müssen wir auch hier Fehler aus-
bügeln, die uns die alte Bundesregierung als kostspieli-
ges Erbe hinterlassen hat.
Da wir der Meinung sind, daß bei der Finanzierung
solcher Aufgaben starke Schultern mehr tragen können
und sollen, halten wir die Regelung bei den B- und ver-
gleichbaren Gruppen für vertretbar.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts hat weit-
reichende Folgen:
Es hat entschieden, daß es betroffenen Besoldungs-
empfängern nicht zuzumuten ist, für den Unterhalt des
dritten und jedes weiteren Kindes auf die familienneu-
tralen Bezügebestandteile zurückzugreifen. Für verfas-
sungskonform werden kinderbezogene Bezügebestand-
teile angesehen, die 15 Prozent über dem sozialhilfe-
5504 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Oktober 1999
(A) (C)
(B) (D)
rechtlichen Gesamtbedarf eines Kindes liegen. Das ko-
stet Geld.
Sie haben uns neben den ungelösten Problemen im
Familien- und vielen anderen Bereichen auch einen ka-
tastrophalen Schuldenberg hinterlassen. Sie haben mit
1,5 Billionen DM Schulden die Planungsgrundlagen zer-
stört und eine verwüstete Finanzlandschaft hinterlassen.
Deshalb gab es für uns keine andere Alternative als die
Finanzierung aus dem System heraus. Daher mußten wir
die Anpassung der Dienst- und Versorgungbezüge ge-
genüber dem Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst
um zwei Monate verschieben und die Bezügeanpassung
für die höheren Besoldungsgruppen aussetzen. Eine an-
dere verantwortbare Gegenfinanzierung sehen wir nicht.
Die vom Verfassungsgericht vorgegebene nachträgli-
che Verbesserung der kinderbezogenen Anteile im Fa-
milienzuschlag erhalten nur diejenigen Bezügeempfän-
ger, die ihre Ansprüche auf höhere Besoldung durch
Einlegen eines Widerspruchs oder Erhebung einer Klage
geltend gemacht haben.
Die CDU/CSU-Fraktion hat beantragt, in die rück-
wirkende Erhöhung der kinderbezogenen Anteile im
Familienzuschlag alle Besoldungsempfänger einzube-
ziehen. Das wäre uns natürlich auch am liebsten. Aber,
meine Damen und Herren von der CDU/CSU, Sie wis-
sen nur zu genau, daß eine solche Regelung mit Kosten
von mehreren Milliarden DM für Bund und Länder nicht
finanzierbar wäre. Ganz abgesehen davon, daß Sie kei-
nen Hinweis zur Gegenfinanzierung geben, ist es zudem
im höchsten Maße unglaubwürdig, wenn ausgerechnet
die, die während ihrer Regierungsverantwortung den
kinderreichen Familien massenhaft und widerrechtlich
das ihnen zustehende Geld vorenthalten haben, nunmehr
von der Oppositionsbank aus völlig unbezahlbare Forde-
rungen stellen.
Im übrigen fordert das Bundesverfassungsgericht eine
generelle rückwirkende Regelung auch gar nicht. Es
geht vielmehr davon aus, daß die Alimentation von Be-
amten der Sache nach die Befriedigung eines gegenwär-
tigen Bedarfs aus zur Verfügung stehenden Haushalts-
mitteln ist. Insofern wird in dem Urteil eine allgemeine
gesetzliche Regelung erst ab dem 1. Januar 2000 gefor-
dert.
Die von uns geplante Verbesserung der Kinderanteile
im Familienzuschlag erfordert keine Mehraufwendun-
gen für die öffentlichen Haushalte, weil die Mehrkosten
zum einen durch die zweimonatige Verschiebung der
Besoldungs- und Versorgungsanpassung und zum ande-
ren durch die Aussetzung der Anpassung für die Emp-
fänger der B-Gruppen- und vergleichbarer Gehälter ge-
genfinanziert sind.
Ich hätte mir auch eine andere Lösung gewünscht,
und keinen von uns erfüllt die jetzt gefundene Regelung
mit heller Freude. Wir sehen jedoch keinen anderen se-
riösen Weg, die Dauerversäumnisse der Regierung Kohl
im Familienbereich, bei dem Finanzchaos, das Sie uns
gleichzeitig hinterlassen haben, zu beseitigen.
Meinrad Belle (CDU/CSU): Glaubwürdigkeit, Ver-
läßlichkeit und Berechenbarkeit sind die wichtigsten
Voraussetzungen einer guten Politik. Das war der Rat-
schlag eines alten, erfahrenen und angesehenen Bürger-
meisters, als ich vor über 30 Jahren in die Politik einge-
stiegen bin. Diese Grundsätze haben Sie – von der Re-
gierungskoalition – in Ihrer Beamtenpolitik verlassen
und damit Ansehen und Vertrauen in der Beamtenschaft
und bei den Versorgungsempfängern verspielt. Ich will
dies gerne im einzelnen begründen.
1. Der Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsan-
passungsgesetzes 1999 bringt
a) Einmalzahlungen in Höhe von 300,– DM für die
Monate März bis Mai 1999 für alle Empfänger von
Dienst- und Versorgungsbezügen der Besoldungs-
gruppen A1 bis A16 und entsprechenden C- und R-
Besoldungen,
b) Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezü-
ge um 2,9 Prozent, wobei die Erhöhung um 0,2 Prozent
Punkte niedriger ausfällt, weil der Unterschiedsbetrag
erstmals dem Sondervermögen „Versorgungsrücklage“
zugeführt wird,
c) eine verzögerte Anpassung erst zum 1. Juni 1999
und damit zwei Monate später als im Tarifbereich,
d) Erhöhung des Familienzuschlags für dritte und
weitere Kinder entsprechend der Vorgabe des Bundes-
verfassungsgerichts mit der Sonderregelung für 1999,
die durch den Änderungsantrag auch für 2000 festge-
schrieben wird, mit einer Erhöhung um je 200 DM mo-
natlich brutto,
e) Hinausschiebung der Besoldungserhöhung im ent-
sprechenden B- und C-Bereich bis 1.1. 2000.
2. Auch wenn formell heute nicht auf der Tagesord-
nung, ist das Haushaltssanierungsgesetz hier und jetzt
mit anzusprechen, gestern im Innenausschuß abschlie-
ßend beraten. In seinem Art. 32 sieht es vor, daß die
Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2000 und
2001 nur im Rahmen des Inflationsausgleichs angeho-
ben werden sollen.
Mit dieser Politik verletzt die Regierungskoalition
gröblich ihre Fürsorgepflicht gegenüber den Bedienste-
ten und Versorgungsempfängern. Es gibt hiefür keine
sachliche oder fachliche Begründung – das ist Sparen in
den Kassen Dritter –, man kann diese Politik nur als
Umgang mit den Mitarbeitern „nach Gutsherrenart“ be-
zeichnen.
Ich will Ihnen dies gerne erläutern. Zur Fortentwick-
lung des Beamtenrechts im Sinne der Leistungssteige-
rung und der Leistungsanreize haben wir in der letzten
Legislaturperiode das Dienstrechtsreformgesetz be-
schlossen, dem Sie nach verschiedenen Änderungen
auch im Vermittlungsausschuß zugestimmt haben. Die-
ses Dienstrechtsreformgesetz bringt, bezogen auf das
Jahr 2008, Einsparungen für Bund, Länder und Gemein-
den in Höhe von 22,8 Milliarden DM. Ab 2008 werden
sich dann jährlich 3,8 Milliarden DM Einsparungen er-
geben. Daneben sind seit 1991 bis heute weitere Einspa-
rungen im Beamtenbereich realisiert worden, die sich
auf über 10 Milliarden DM belaufen, zum Beispiel
durch Verschiebung der Anpassung der Gehälter von
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Oktober 1999 5505
(A) (C)
(B) (D)
1991 bis 1997 – Einsparvolumen 4,4 Milliarden DM –
oder durch Einfrieren des Weihnachtsgeldes auf 93 Pro-
zent – Einsparvolumen von 1994 bis 1997 allein 2,2
Milliarden DM.
Zur Schulterung der Versorgungslasten in Bund,
Länder und Gemeinden haben wir gegen Ende der letz-
ten Legislaturperiode das Versorgungsreformgesetz be-
schlossen, und zwar in Gleichklang mit der von uns
gleichzeitig verabschiedeten Rentenreform. Dieses Ver-
sorgungsreformgesetz kürzt kurzfristig durch struktu-
relle Einzelmaßnahmen die Versorgungsausgaben um
jährlich 5 Milliarden DM und hält damit die Versor-
gungsquote auch beim heutigen Stand von 1,2 Prozent
(Versorgungsquote ist das Verhältnis der Versorgungs-
lasten zum voraussichtlichen Bruttoinlandsprodukt).
Außerdem wurde zusätzlich durch die Einführung der
Versorgungsrücklage erreicht, daß der Versorgungsberg
des Jahres 2020 mit ca. 1,65 Prozent Versorgungsquote
untertunnelt wird. Insbesondere bringt aber die Versor-
gungslücke, parallel zur von uns vorgesehenen Ent-
wicklung in der Rentenversicherung, eine dauerhafte
Reduzierung der Bezüge der aktiven Beamten wie der
Versorgungsempfänger um 3 Prozent.
Bei der Verabschiedung dieser Reformgesetze waren
wir uns auch mit den Fachleuten Ihrer heutigen Regie-
rungskoalition einig, daß für Sonderopfer der Beamten
im Hinblick auf diese Einsparungsmaßnahmen kein
Raum mehr gegeben sei – auch keine Verschiebung der
Besoldungsanpassungen.
Nachdem Sie, Herr Staatssekretär Körper, gestern im
Innenausschuß so vehement und mit entsprechendem
Pathos erklärten: „Wir haben gehalten, was wir verspro-
chen haben“, habe ich in den letztjährigen Sitzungspro-
tokollen geblättert. Zur Auffrischung Ihres Langzeitge-
dächtnisses will ich Ihnen vorhalten, was ich da gefun-
den habe. In Ihrer Rede vor dem Deutschen Bundestag
am 16. Januar 1998 formulierten Sie, Herr Staatssekretär
Körper, – damals noch als Vorsitzender der Arbeits-
gruppe Innen der SPD-Fraktion – völlig zu Recht wie
folgt: „Die Tarifergebnisse im Öffentlichen Dienst müs-
sen künftig wieder inhalts- und zeitgleich auf den Be-
amtenbereich übertragen werden.“
An anderer Stelle fahren Sie fort: „Tatsächlich hat der
Öffentliche Dienst seit Amtsantritt der Regierung Kohl
einen ganz erheblichen Sparbeitrag geleistet. Vieles ha-
ben die Beamtinnen und Beamten in den letzten drei
Jahren hinnehmen müssen. Es ist Zeit sich ernsthaft dar-
über Gedanken zu machen, wie es um die Motivation
der mit immer neuen Sparvorschlägen konfrontierten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestellt ist und wie ein
leistungsfähiger Öffentlicher Dienst erhalten werden
kann.“ Ich kann nur sagen – Sie hatten völlig recht. Aber
leider scheint dies heute offenbar alles vergessen zu
sein.
Nach der Regierungsübernahme ist dies alles Schnee
vom letzten Jahr. Nach Ihrer Regierungsübernahme
hatten Sie unsere Rentenreform mit dem demographi-
schen Faktor zurückgenommen; die Versorgungsreform
blieb unverändert – bis auf das Hinausschieben des Ver-
sorgungsabschlages. Insbesondere die dauerhafte Kür-
zung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge in Höhe
von 3 Prozent blieb bestehen. Angesichts dieser Tatsa-
che ist die Begründung für die Anpassung der Dienst-
und Versorgungsbezüge in Höhe der Inflationsrate als
Beitrag, „an der solidarischen Kraftanstrengung der ge-
samten Gesellschaft, um den Staat wieder auf eine siche-
re Basis zu stellen“, ein Schlag ins Gesicht jedes Beam-
ten und Versorgungsempfängers. Im Gegensatz zu allen
Bevölkerungsgruppen werden Beamte und Versor-
gungsempfänger durch Kürzungen der Dienst- und Ver-
sorgungsbezüge über die Versorgungsrücklage um 3
Prozent und der zusätzlichen Reduzierung der Anpas-
sung auf die Inflationsrate doppelt belastet – mit insge-
samt 6 Prozent. Sie machen heute gerade das Gegenteil
dessen, was Sie in der letzten Legislaturperiode verspro-
chen haben. So ist das mit der Glaubwürdigkeit Ihrer
Politik bestellt. Es sei nur noch am Rande vermerkt, daß
Sie mit dieser Politik auch alle Motivations- und Lei-
stungsanreize zerstören, die wir gemeinsam mit dem
Dienstrechts-Reformgesetz eingeführt haben.
Ich kann heute nur abschließend an Sie appellieren,
überdenken Sie ernsthaft diese allen Grundsätzen wider-
sprechende Politik und kehren Sie zu einer gemeinsa-
men, gerechten und verläßlichen Besoldungs- und Ver-
sorgungspolitik zurück. Vergessen Sie dabei – nachdem
Bundesregierung und Bundestag von Bonn nun nach
Berlin umgezogen sind – auch nicht die notwendige Be-
soldungsangleichung in Ost und West.
Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der
hier vorgelegte Gesetzentwurf über die Anpassung von
Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern
1999 wird von meiner Fraktion unterstützt.
Die Erhöhung der Beamtenbezüge um 2,9 Prozent
bedeutet angesichts von 4 Millionen Arbeitslosen wahr-
lich keine soziale Härte. Bei aller Kritik an einigen
Punkten dieses Gesetzes bin ich froh, daß die Debatte
insgesamt doch sachlich und fair geführt wurde.
Es ist notwendig, die Erhöhung der Bezüge um
0,2 Prozent abzusenken, um die längst gesetzlich festge-
schriebenen Ausführungen an die Versorgungsrücklagen
finanzieren zu können. Maßvoll und angemessen ist es
auch, die Beamtinnen und Beamten um diesen Anteil an
ihrer Altersversorgung zu bitten. Die Belastungen von
Bund und Ländern infolge der nicht durch Rücklagen
gedeckten Kosten für die Versorgung der Beamtinnen
und Beamten sind eine höchst problematische Hypothek
für die Zukunft. Wir müssen hier gegensteuern. Das
kann nicht ohne eine finanzielle Eigenbeteiligung der
Betroffenen selbst gehen. Diese Einsicht hat sich wohl
mittlerweile fast überall durchgesetzt.
Ich will aber noch bemerken, daß sich die Höhe der
Versorgung bei Beamten auch nach dieser Regelung und
nach einer Reduzierung der Versorgungsbezüge – um
3 Prozent – immer noch höher liegt als bei Arbeitern
und Angestellten, um deren Renten gegenwärtig so hef-
tig gestritten wird.
Es sei auch daran erinnert, daß Angestellte im öffent-
lichen Dienst durch tarifvertraglich vereinbarte Beteili-
gung an ihrer Zusatzversicherung zur Altersversorgung
5506 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Oktober 1999
(A) (C)
(B) (D)
seit dem 1. Januar dieses Jahres Reallohneinbußen von
1,25 Prozent zu verkraften haben. Von daher kann von
einem unerträglichen Sonderopfer oder ähnlichem für
Beamte ehrlicherweise nicht die Rede sein.
Unumgänglich ist schließlich auch die Verschiebung
der Besoldungsanpassung um zwei Monate. Die so ein-
gesparten 760 Millionen DM sind dringend nötig, um
die Mehrkosten infolge der Umsetzung des Bundesver-
fassungsurteils vom 24. November 1998 sicherzustellen.
Die Neuregelung des besoldungsgesetzlichen Familien-
zuschlags muß gegenfinanziert werden. Das geht nur in-
nerhalb des Haushaltstitels selbst. die Finanzlage ist der-
art angespannt, daß hier keine andere Wahl blieb.
Wir müssen handeln und geradebügeln, was die Vor-
gängerregierung, gegen die diese erfolgreiche Klage ge-
richtet war, unterlassen hat. Wir laufen mit Besen und
Kehrblech durch die Republik, um die Scherben der Re-
gierung Kohl aufzulesen. Diese Aufgabe ist undankbar.
Sie muß aber getan werden, damit wieder finanzielle
Spielräume da sind – gerade für soziale Zwecke. Wir
wollen noch mehr tun insbesondere auch für Familien
mit Kindern. Unsere Sparpolitik ist sozial, weil sie die
bröckelnden fiskalischen Fundamente des Sozialstaats
erneuert und für die Zukunft bestandsfest macht. Es ist
hingegen nicht sozial, Geld, das man nicht hat, auszuge-
ben und die nachfolgenden Generationen für die Zinsen
zahlen zu lassen.
Ich kann mir nur verwundert die Augen reiben, daß
die CDU/CSU verlangt, die rückwirkende Nachzahlung
des Familienzuschlags allen Betroffenen und nicht nur
den Klägern zukommen zu lassen. Sie wissen doch
selbst, daß dies in die Milliarden geht: 3 Milliarden DM.
In ihrer Regierungszeit provozieren Sie die Entschei-
dung des Verfassungsgerichts, um uns dann Ihre Suppe
auslöffeln zu lassen. Sie verhalten sich ähnlich populi-
stisch wie die PDS in anderen Bereichen. Sie hantieren
mit ungedeckten Schecks. Dabei wissen Sie genau, daß
das Gericht die nachträgliche Verbesserung der kinder-
bezogenen Anteile im Familienzuschlag für dritte und
weitere Kinder gerade nicht angeordnet hat. Dabei geht
der Bundestag mit diesem hier zur Beschlußfassung an-
stehenden Gesetz – und das wissen Sie genau – mit der
Gewährung eines pauschalierten monatlichen Erhö-
hungsbetrages von 200 DM für jedes dritte und weitere
Kind für alle Bezügeempfänger für das Jahr 1999 weit
über das hinaus, was das Bundesverfassungsgericht
verlangt hat.
Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen
sind davon überzeugt, daß ein enger Zusammenhang
zwischen der generellen steuerlichen Entlastung von
Familien und dem besoldungsrechtlichen Regelungsbe-
darf besteht. Diese „große Lösung“ einer umfassenden
Neugestaltung des kinderbezogenen Anteils im Famili-
enzuschlag kann aber erst nach der Neuregelung des all-
gemeinen Familienleistungsausgleichs bewerkstelligt
werden.
Besonders wichtig und sozial gerecht ist es nach mei-
ner festen Überzeugung, daß Empfänger von Amtsbezü-
gen wie Minister, Parlamentarische Staatssekretäre so-
wie Besoldungs- und Versorgungsempfänger der hohen
Besoldungsgruppen auch ihr noch etwas volleres
Scherflein beitragen. Die Erhöhung der Gehälter und
Versorgungsbezüge für die Besolderungsgruppen B so-
wie der Gehälter und Versorgungsbezüge aus den Be-
soldungsgruppen B und R 3 bis R 10 und C 4 sollen
schließlich nicht ausfallen. Sie werden nur bis zum
1. Januar 2000 geschoben.
Was nun die angesprochenen Minister, Parlamentari-
schen Staatssekretäre und auch die sogenannten politi-
schen Beamten angeht, so müssen natürlich weitere Re-
gelungen kommen, um in Jahren und Jahrzehnten ge-
wachsene Fehlentwicklungen zu korrigieren. Das kann
nicht hier erfolgen, sondern insbesondere durch eine Re-
form des Abgeordnetengesetzes und der Beamtengeset-
ze. Bündnis 90/Die Grünen haben hier in der vergange-
nen Legislaturperiode einen eigenen Gesetzentwurf vor-
gelegt, der nach wie vor unsere Position widerspiegelt.
Wir können der Öffentlichkeit nicht länger groteske
Überversorgung zumuten.
Wir können auch nicht länger hinnehmen, daß politi-
sche Beamte, die in den einstweiligen Ruhestand ver-
setzt wurden, trotz häufig nur sehr kurzer Amtszeit –
dies garantieren die geltenden beamtenrechtlichen Re-
gelungen – lebenslange Versorgungsansprüche erwer-
ben. Unverhältnismäßig ist insbesondere die überlange
Zeitdauer von fünf Jahren, in denen 75 vom Hundert der
Versorgungsbezüge gewährt werden. Die bisher fünfjäh-
rige Übergangsfrist, in der 75 vom Hundert der Dienst-
bezüge unter Anrechnung der ruhegehaltsfähigen Zula-
gen von den öffentlichen Arbeitgebern im Bund und in
den Ländern gezahlt werden, soll deutlich verkürzt wer-
den.
Die Kriterien für eine erneute Berufung der in den
einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten könnten
durchaus im Rahmen einer Änderung des § 39 Bundes-
beamtengesetz in der Weise verändert werden, daß auch
eine Beschäftigung bei einem anderen Dienstherrn
möglich sein muß. Wir können es gegenüber den ge-
werblichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht
länger vertreten, daß ihnen strenge Zumutbarkeitskrite-
rien für die Aufnahme einer neuen Beschäftigung auf-
erlegt werden, während der gefeuerte politische Beamte
im Vollbesitz seiner ungebrochenen Leistungskraft mit
Hund durch den Grunewald joggt.
Ich glaube nicht, daß ein Universitätsprofessor oder
der Präsident eines Landgerichts mit bis zu 40 Richter-
planstellen darben muß, weil er sich bis zur Jahrtau-
sendwende gedulden muß. Ich darauf hinweisen, daß wir
Abgeordneten uns selbst eine wesentlich längere Durst-
strecke verordnet haben. Es ist bedauerlich, daß die Öf-
fentlichkeit diesen Verzicht bisher kaum zur Kenntnis
genommen hat.
Die Koalition verfolgt konsequent die Linie, daß Le-
ben mit Kindern finanziell zu entlasten. Das muß ange-
sichts der Haushaltslage eben auch durch eine Art Um-
lage sichergestellt werden. Beamtinnen und Beamten –
auch die der höheren Stufen – bekommen den erhöhten
Familienzuschlag von 200 DM für jedes dritte und jedes
weitere zu berücksichtigende Kind auch für das Jahr
1999. Dafür müssen die anderen Kolleginnen und
Kollegen ein gewisses Opfer bringen. Anders geht es
nicht.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Oktober 1999 5507
(A) (C)
(B) (D)
Ich bin weit davon entfernt, gegen diese Beamten und
Richter der hohen Besoldungsstufen eine Neidkampagne
zu starten. Das wäre unredlich und unseriös. Wir alle
wissen als Abgeordnete doch zu gut, wie wichtig die
Arbeit dieser Menschen für Staat und Gesellschaft ist.
Pflichtbewußtsein und Loyalität mögen hin und wieder
von einigen belächelt werden. Wie dringend wir aber –
gerade auch in unserer Funktion als Abgeordnete – auf
zuverlässige und qualifizierte Beamte angewiesen sind,
erleben wir jeden Tag, wenn wir die entsprechende Zu-
arbeit und Unterstützung wie selbstverständlich in An-
spruch nehmen. Daß dies nicht immer selbstverständlich
sein muß, zeigt ein Blick in andere Länder, aber auch in
die wachsende Korruptionsproblematik hier bei uns.
Nichts wäre fataler, als in dieser dringenden Bitte um
einen Solidarbeitrag zugunsten kinderreicher Beamter
den Ausdruck von Geringschätzung oder gar Mißach-
tung zu sehen.
Was ich hier im Zusammenhang mit den hohen Be-
amten gesagt habe, meine ich auch ausdrücklich gegen-
über den Angehörigen der unteren und mittleren Besol-
dungsstufen. Ich kann verstehen, daß die Betroffenen
über diese Neuregelung nicht gerade begeistert sind. Das
ist menschlich nur zu verständlich. Ich bitte Sie aber
herzlich um Verständnis für die finanzielle Notlage der
öffentlichen Kassen.
Rainer Funke (F.D.P.): Die F.D.P.-Fraktion will in
Besoldungsfragen keine Sonderbehandlung der Beam-
ten, also keine Bevorzugung gegenüber dem Tarifbe-
reich, aber auch keine Sonderopfer der Beamten. An
diesem Maßstab gemessen, müssen sich die Bundesre-
gierung und die neue Koalition zu Recht vom Vorsit-
zenden des Deutschen Beamtenbundes, Erhard Geyer,
sagen lassen, daß die gegenwärtige Entwicklung in der
Beamtenpolitik auf das schärfste mißbilligt werden muß.
Dabei darf man nicht nur das heute zu beratende
Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz
1999 ins Auge fassen. Vielmehr ist es die gesamte Art
und Weise, wie diese Regierung mit den Beamten um-
geht, die Unverständnis und Empörung bei den Betrof-
fenen auslöst.
Noch ehe die Einkommensrunde 1999 abgeschlossen
worden ist, hat die Bundesregierung erklärt, daß sich die
Anpassung der Beamtenbesoldung für die Jahre 2000
und 2001 nur noch an der Inflationsrate orientieren wird.
Die Absicht ist offenkundig: Mit diesem Vorgehen soll
die nächste Tarifrunde präjudiziert werden. Wären Sie
noch in der Opposition, würden Sie dies als nicht hin-
nehmbaren Eingriff in die Tarifautonomie brandmarken.
Ihre entsprechende Kritik an den Gesetzesänderungen
der alten Koalition zur Einschränkung der Entgeltfort-
zahlung im Krankheitsfalle ist uns noch in frischer Erin-
nerung. Einen Mißbrauch des Beamtenrechts zur Durch-
setzung von entsprechenden Regelungen auch für Tari-
farbeitnehmer haben sie uns damals vorgeworfen. Das
wirft die Frage auf: Wo sind denn heute die Verteidiger
der Tarifautonomie, insbesondere in den Reihen der so-
zialdemokratischen Bundestagsfraktion, wenn die rot-
grüne Bundesregierung die Beamten als „Eisbrecher“
für die nächste Tarifrunde benutzt?
Und noch eine Anmerkung zu den geplanten beiden
Nullrunden: In die Versorgungsrücklage sollen dennoch
0,2 Prozentpunkte per annum abgeführt werden. Wenn
also vom bloßen Inflationsausgleich auch noch 0,2 Pro-
zentpunkte einbehalten werden, hat Rotgrün nichts ande-
res vor als eine echte Besoldungskürzung. Das Ein-
kommen der Beamten wird also nicht lediglich eingefro-
ren, sondern sogar abnehmen. So sieht die Politik der
sozialen Gerechtigkeit der neuen Regierung aus.
Aber auch die heute zu behandelnde Besoldungsre-
gelung ist mangelhaft. Das, was eigentlich anzustreben
wäre, nämlich eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme
des Tarifergebnisses für Arbeiter und Angestellte, ist
nicht geschehen. Nun wäre eine maßvolle zeitliche Ver-
schiebung der Besoldungsanpassung für Beamte und
Richter an sich – unter den gegebenen finanziellen Um-
ständen der öffentlichen Hände – noch vertretbar. Es
gibt aber keinerlei logische Rechtfertigung dafür, die
Besoldungsanpassung für einen Teil der Beamtenschaft
noch weiter hinauszuschieben, nämlich bis zum
1. Januar 2000. Der Verweis auf frühere analoge Vor-
gänge ändert nichts an dieser Feststellung. Schließlich
sind Sie als neue Regierungskoalition mit dem Anspruch
angetreten, vieles besser zu machen. Bei der Beamten-
besoldung haben Sie diese Versprechungen jedenfalls
nicht eingehalten.
Dies müssen Sie sich nicht nur von der Opposition im
Deutschen Bundestag vorhalten lassen, sondern auch
von einer so bedeutsamen, Ihnen nahestehenden Organi-
sation wie dem Deutschen Gewerkschaftsbund. Es ist
interessant, daß gerade der DGB Ihr Verhalten bei der
Verzögerung der Besoldungsanpassung für die höheren
Beamten und Richter heftig kritisiert hat. Mit Schreiben
vom 10. August 1999 an den Vorsitzenden des Innen-
ausschusses wirft der DGB-Bundesvorstand der Bundes-
regierung vor, daß eine Beteiligung der Spitzenorgani-
sationen zu diesem Sachverhalt nicht erfolgt sei. Wört-
lich heißt es in dem Schreiben:
Ein derartiges Übergehen der Beteiligungsrechte
der Spitzenorganisationen ist bisher ohne Beispiel.
Die Beteiligungsrechte der Gewerkschaften würden da-
mit zur Farce. Ich finde, das ist ein vernichtendes Urteil,
das der DGB über die Bundesregierung abgibt.
Wir schließen uns auch der Kritik an, die hinsichtlich
der Regelungen zur Alimentierung kinderreicher Beam-
tenfamilien geübt wird. Hier setzen Sie zwar eine Vorga-
be des Bundesverfassungsgerichts um. Daß Sie jedoch
den Kreis der Begünstigten auf diejenigen beschränken,
die Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben hatten, ist
nur formaljuristisch in Ordnung. Viele andere Beschwer-
deführer haben im Vertrauen auf eine Nachbesserung
durch den Gesetzgeber darauf verzichtet, den Rechtsweg
weiter zu beschreiten, und werden nun von Ihnen bestraft,
indem sie bei den Nachzahlungen leer ausgehen.
Schließlich findet sich im Gesetzentwurf keinerlei
Perspektive für eine Angleichung der Beamtenbesol-
dung in den neuen Bundesländern.
Insgesamt ist Ihre Beamtenpolitik und der vorliegen-
de Gesetzentwurf für die F.D.P. nicht akzeptabel.
5508 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Oktober 1999
(A) (C)
(B) (D)
Heidemarie Ehlert (PDS): Wir beraten wieder ein-
mal mehr über einen Gesetzentwurf der Bundesregie-
rung, der im Feuer der Kritik steht, die diesmal aller-
dings nicht von der Wirtschaft kommt, sondern von den
Gewerkschaften und den Beamtenvertretungen – und
das zu Recht.
Obwohl die Einkommensrunde 1999 nicht einmal ab-
geschlossen ist, werden bereits Anpassungsmaßnahmen
der Jahre 2000 und 2001 initiiert. Unabhängig davon,
daß nach § 14 BbesG Besoldung und Versorgung der
allgemeinen Entwicklung folgen sollen und nicht umge-
kehrt, wenden wir uns gegen alle Versuche, Einfluß auf
bevorstehende Tarifverhandlungen zu nehmen oder eine
unzureichende Rentenentwicklung mit zu stützen. Denn
diese Entscheidung ist ohne die tariflichen Partner ge-
troffen worden.
Die ohnehin geringen Möglichkeiten der Interessen-
vertretung, die das Bundesbeamtengesetz eröffnet, sind
nicht respektiert worden. Und mit Blick auf das Haus-
haltsanierungsgesetz, Artikel 32 – Anpassung der
Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2000 und
2001 –, sollen sich wohl die Betroffenen bereits an eine
Farce gewöhnen. Die Bundesregierung hebelt mit dem
Haushaltssanierungsgesetz das Tarifrecht aus und
schreibt auf „kaltem Wege Lohnleitlinien fest“, wie der
DGB zu Recht feststellt.
Ein derartiges Übergehen der Beteiligungsrechte der
Spitzenorganisationen ist bisher ohne Beispiel.
Herr Körper hat im Januar 1998 für seine Fraktion
gefordert, die Tarifergebnisse im öffentlichen Dienst
künftig wieder inhalts- und zeitgleich auf den Beamten-
bereich zu übertragen.
Die Verschiebung der Besoldungsanpassung um zwei
Monate gegenüber dem Tarifabschluß für alle Beamten,
um die aktuellen Folgekosten des Bundesverfassungs-
urteils zur Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien
zu finanzieren, bringt zwar 760 Millionen DM Einspa-
rung im Haushalt, steht aber dieser Forderung völlig
entgegen. Und durch diese Anpassung an dieses Urteil
konnte bereits sehr viel mehr Geld eingespart werden,
als wirklich gebraucht wurde. Somit werden die Beam-
ten noch einmal für das Fehlverhalten der Regierung be-
straft.
Keinen Handlungsbedarf sieht die Regierung dagegen
bei den Bezügen der Anwärter und Referendare. Auch
die Kürzung der Anwärterbezüge als Folge des Versor-
gungsreformgesetzes wird nicht zurückgenommen, ob-
wohl sie noch im vergangenen Jahr vom jetzigen Staats-
sekretär im Innenministerium Fritz Rudolf Körper ab-
gelehnt wurde.
Alle in diesem Jahr eingestellten Anwärterinnen und
Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare er-
halten drastisch schlechtere Bezüge als ihre Mitstreite-
rinnen und Mitstreiter, die 1998 bzw. zuvor eingestellt
wurden. Gerade die Schicht der Beamtinnen und Beam-
ten auf Widerruf hat nun massive Einbußen bei den Be-
zügen. Angeblich sollen damit mehr Ausbildungsplätze
geschaffen werden. Wir hätten nichts dagegen, wenn der
öffentliche Dienst sich Ausbildungsplätze leistet. Aller-
dings sollten die Auszubildenden nach Abschluß der
Ausbildung auch in den öffentlichen Dienst übernom-
men werden. Allein durch den Abbau der Überstunden
im öffentlichen Dienst könnten hier zum Beispiel den
jungen Menschen Perspektiven eröffnet werden. Aber
soziale Gerechtigkeit wird hier wohl so verstanden, daß
die Schwachen wieder solidarisch sein sollen.
Auch die Ost-West-Tarifangleichung im öffentlichen
Dienst ist erneut auf die lange Bank geschoben. Die
Übergangsregelungen für die neuen Länder sind um drei
Jahre verlängert worden. Mit Recht weisen der Deut-
scher Richterbund und der Deutsche Beamtenbund dar-
auf hin, daß es nicht einmal eine mittelfristige Perspek-
tive für den schrittweisen Abbau der unterschiedlichen
Besoldung gibt. Damit wird die sachlich in keiner Weise
zu rechtfertigende Ungleichbehandlung auch neun Jahre
nach der Wiedervereinigung festgeschrieben.
Nach wie vor erhalten die ostdeutschen Beamten nur
86,5 Prozent der in den alten Bundesländer gewährten
Bezüge und nicht, wie Herr Schily meint, 95 Prozent
und dürfen dafür auch noch länger arbeiten. Und es ist
eben nicht nur eine Sache der Länder und Kommunen,
wie Herr Schily meint, die Gehaltsanpassung im öffent-
lichen Dienst durchzusetzen. Die finanzielle Ausstattung
dieser Körperschaften wird ja gegenwärtig gerade durch
das Sparpaket weiter eingeschränkt.
Diese Art von Anpassung von Dienst- und Versor-
gungsbezügen in Bund und Ländern können wir nicht
mittragen. Mit den vorliegenden Kürzungsvorschlägen
kommen wir keinen Schritt weiter. Ein einheitliches
Dienstrecht im öffentlichen Dienst muß endlich geschaf-
fen werden, aber offensichtlich ist sich der Bundesin-
nenminister Schily als oberster Dienstherr seiner Für-
sorgepflicht gegenüber den Beamten und Beamtinnen
nicht bewußt.
Fritz Rudolf Körper, Parl Staatssekretär beim Bun-
desminister des Innern: Mit dem vorliegenden Gesetz-
entwurf werden die Dienst- und Versorgungsbezüge der
Beamten, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger
in Bund, Ländern und Gemeinden angepaßt. Ausgehend
vom Tarifergebnis für die Arbeitnehmer des öffentlichen
Dienstes vom 27. Februar 1999 und im Hinblick auf die
Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und
finanziellen Verhältnisse sieht der Gesetzentwurf der
Bundesregierung eine Anpassung der Besoldungs- und
Versorgungsbezüge um 2,9 Prozent ab 1. Juni vor. Der
Erhöhungssatz des Bundes und der Länder orientiert
sich an der Anpassung im Arbeitnehmerbereich, ist je-
doch erstmals um 0,2 Prozent vermindert. Dieser Unter-
schiedsbetrag wird den Sondervermögen „Versorgungs-
rücklage des Bundes und der Länder“ zurückgeführt.
Hierbei handelt es sich um eine Umsetzung aus dem
Versorgungsreformgesetz vom 29. Juni 1998, das erst-
malig die Bildung von Versorgungsrücklagen bei Bund
und Ländern vorschreibt. Durch die damit vorgenom-
mene dauerhafte Absenkung des Besoldungs- und Ver-
sorgungsniveaus gegenüber dem Tarifbereich beteiligen
sich die Beamten, Richter, Soldaten und Versorgungs-
empfänger an der Finanzierung künftiger Versorgungs-
ausgaben.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Oktober 1999 5509
(A) (C)
(B) (D)
Insgesamt kann sich die von der Bundesregierung
vorgeschlagene Bezügeanhebung um 2,9 Prozent – ge-
rade auch im Verhältnis zur gewerblichen Wirtschaft –
durchaus sehen lassen. Sie ist angesichts der Gesam-
tentwicklung und der schwierigen Verhältnisse aller öf-
fentlichen Haushalte als solide und in jeder Hinsicht be-
friedigend anzusehen. Gemessen an der Preissteige-
rungsrate des laufenden Jahres, ergibt sich für die Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes
ein deutlicher realer Einkommenszuwachs. Der öffentli-
che Dienst hält damit Anschluß an die allgemeine Ent-
wicklung. Das beweißt, daß die Bundesregierung ihre
Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des öffentlichen Dienstes ernst nimmt. Für die Bundes-
regierung ist die Besoldungs- und Versorgungsanpas-
sung 1999 nicht nur die Erfüllung einer gesetzlichen
Verpflichtung, sondern ein wichtiges politisches Anlie-
gen.
Verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Besol-
dungspolitik hat aber auch auf die Situation der öffentli-
chen Haushalte zu achten. Solide Staatsfinanzen sind
unverzichtbare Grundlage für neue Arbeitsplätze, für
eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und für
soziale Stabilität. Deshalb wird es vorrangiges Ziel der
nächsten Jahre sein, durch einen strikten Sparkurs auch
im öffentlichen Dienst die Staatsfinanzen wieder in
Ordnung zu bringen und die finanzpolitischen Voraus-
setzungen zur Sicherung von Arbeit und Wohlstand zu
schaffen. In den nächsten Jahren wird an einer grundle-
genden Konsolidierung kein Weg vorbeiführen. Gerade
vor diesem Hintergrund ist die diesjährige lineare Anhe-
bung von 2,9 Prozent zum 1. Juni besonders wichtig und
sollte auch von den Beamtinnen und Beamten nicht so
schnell vergessen werden. Dies gilt in gleicher Weise für
die Verbände.
Abweichend vom Tarifergebnis wird die Bezügeer-
höhung für die Beamten, Richter, Soldaten und Versor-
gungsempfänger gegenüber dem Tarifbereich um zwei
Monate zeitlich verschoben. Mit der zeitlichen Ver-
schiebung der Bezügeanpassung werden die Mittel ein-
gespart, die nach den Vorgaben der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998
notwendig sind, um zu einer besseren Alimentierung
von Beamtinnen und Beamten mit drei oder mehr Kin-
dern zu entsprechen. Im Hinblick auf die Neugestaltung
des Familienleistungsausgleichs sind die Regelungen auf
die Jahre 1999 und 2000 befristet. Lassen Sie mich hier-
zu zwei Dinge festhalten:
Erstens. Es handelt sich um eine Entscheidung, die
auf das jahrelange Unterlassen der vorigen Regierung
zurückzuführen ist. Dies müssen wir nun aufarbeiten.
Zweitens. Das Bundesverfassungsgericht hat uns in
der Sache keinen Spielraum gelassen, sondern die Be-
träge sehr genau definiert. Das Bundesverfassungsge-
richt hat es jedoch dem Gesetzgeber ausdrücklich freige-
stellt, das von der Verfassung vorgegebene Ziel durch
eine entsprechende Bemessung der Bruttobezüge, durch
Kindergelderhöhung, durch steuerliche Regelungen oder
durch eine Verbindung dieser Möglichkeiten zu errei-
chen. Insoweit muß die allgemeine Neuregelung des
Familienleistungsausgleichs für die besoldungsgesetzli-
che Regelung abgewartet werden; sie ist insoweit vor-
rangig.
Durch die derzeitige Verbesserung des kinderbezoge-
nen Familienzuschlags entstehen für die öffentlichen
Haushalte keine Mehraufwendungen. Die Mittel werden
unmittelbar von den Beamten im eigenen Bezahlungssy-
stem aufgebracht, zum einen durch die zweimonatige
Verschiebung der Linearanpassung und zum anderen
durch die Aussetzung der Bezügeanpassung für die
Empfänger der Gehälter der B-Gruppen und vergleich-
barer Gehälter. Auch auf diese Gegenfinanzierung im
System hat das Bundesverfassungsgericht hingewiesen
und als eine Möglichkeit anerkannt.
Die Bezügeerhöhung für die Empfänger der Besol-
dungsordnung B und vergleichbarer Besoldungsgruppen
ist um 7 Monate – auf den 1. Januar 2000 – verschoben.
Mit dieser Verschiebung wird ein wichtiges Zeichen ge-
setzt, daß wir besondere Sparanstrengungen nur dort
einfordern, wo sie für den einzelnen in ihren wirtschaft-
lichen Auswirkungen erträglich sind. Denn Ausgewo-
genheit und Gerechtigkeit bei Belastungen und Verbes-
serungen sind oberstes Gebot unserer Dienstrechtspoli-
tik. Die vorgenommene Verschiebung der Anpassung
für die Führungskräfte steht auch in unmittelbarem Zu-
sammenhang mit dem von der Bundesregierung be-
schlossenen „Zukunftsprogramm 2000“. Mit diesem Ge-
samtkonzept zur Sicherung von Arbeit, Wachstum und
sozialer Stabilität werden die finanz- und wirtschafts-
politischen Voraussetzungen geschaffen für eine grund-
legende Konsolidierung des Bundeshaushalts, verbun-
den mit strukturellen Reformen und grundlegenden po-
litischen Weichenstellungen. Dazu trägt auch die Ver-
schiebung der Besoldungs- und Versorgungsanpassung
im B-Bereich bei, mit der im Jahre 1999 in allen öffent-
lichen Haushalten mehr als 100 Millionen eingespart
werden. Es entspricht meinem Verständnis von einem
besonderen Dienst- und Treueverhältnis, daß in einer
schwierigen Finanzsituation des Staates die hohen Be-
amten einen angemessenen Beitrag leisten. Es kommt
hinzu, daß es sich nur um eine überschaubare Verschie-
bung der Besoldungserhöhung handelt, die nicht dauer-
haft in das Besoldungsgefüge eingreift. Mit der Ver-
schiebung zum Jahresende sind eine dauerhafte Ab-
koppelung und ein negativer Struktureingriff, der sich
über die Jahre weiter fortschreiben würde, verhindert
worden.
Für die Monate März bis Mai 1999 wird allen Emp-
fängern von Dienst- und Versorgungsbezügen in auf-
steigenden Gehältern – wie im Tarifbereich – eine ein-
malige Zahlung in Höhe von 300 DM gewährt.
Der Entwurf enthält außerdem Verlängerungen der
zum Jahresende auslaufenden besoldungs- und versor-
gungsrechtlichen Ermächtigungen für Übergangsrege-
lungen in den neuen Ländern. Mit diesen Verlängerun-
gen wird sichergestellt, daß auch künftig die Bezüge
entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen und
finanziellen Entwicklung angepaßt werden können und
der Gleichklang bei der Bezügeentwicklung beibehal-
ten werden kann. Eine Festlegung über Tempo und
Umfang der künftigen Anpassung ist damit aber nicht
verbunden.
5510 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Oktober 1999
(A) (C)
(B) (D)
Insgesamt bleibt festzustellen, daß die Bundesregie-
rung ein ausgewogenes und vertretbares Gesamtpaket
vorgelegt hat, das sowohl dem Anspruch der Beamtin-
nen und Beamten auf wirtschaftliche Teilhabe gerecht
wird, wie es auch die Interessen der Dienstherren be-
rücksichtigt. Dies beweist auch die Länderhaltung im er-
sten Durchgang im Bundesrat. Die Länder haben gegen
den Gesetzentwurf der Bundesregierung keine Einwen-
dungen erhoben und unterstützen damit die Dien-
strechtspolitik dieser Bundesregierung.
Anlage 7
Zu Protokoll gegebene Rede
zum
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Atomgesetzes
(Tagesordnungspunkt 10)
Birgit Homburger (F.D.P.): Der vorgelegte Gesetz-
entwurf bietet inhaltlich nichts Neues. Wer die
Atomausstiegsdebatte seit Bildung der rotgrünen Koali-
tion und die bisher erfolglos gebliebenen Anläufe des
Ministers Trittin zur alsbaldigen Abschaltung der deut-
schen Atomkraftwerke verfolgt hat, kennt die hier vor-
geschlagenen Änderungen des Atomgesetzes bereits
auswendig.
Die Regierungskoalition hat in den ersten zwölf Mo-
naten ihres Bestehens die Erfahrung machen müssen,
daß populistische Parteitagsbeschlüsse der Verfas-
sungswirklichkeit in unserem Lande nicht immer stand-
halten und ihre Umsetzung daher im gewünschten Hau-
Ruck-Verfahren nicht klappt.
Der Förderzweck des geltenden Gesetzes soll in ein
Gebot der schnellstmöglichen Abschaltung aller Anla-
gen umgeändert werden. So locker geht das aber nicht.
Ich habe Verständnis für die Eigentümer und Betreiber
der Atomanlagen, die auf ihre grundgesetzlich garan-
tierten Eigentumsrechte und bestandskräftige Be-
triebserlaubnisse hinweisen.
Die Unfallgefahren beim Betrieb atomarer Anlagen
werden nach wie vor sehr unterschiedlich bewertet. Der
Unfall in Tokaimura vom vergangenen Donnerstag hat
wieder Wasser auf die Mühlen der Kernkraftgegner ge-
liefert. Einen fachlichen Beitrag zur Anlagensicherheit
in Deutschland vermag er nicht zu liefern, weil in keiner
deutschen Anlage mit derartig hochangereichertem Uran
umgegangen wird.
Die Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen aus
deutschen Kraftwerken wollen sie mit Wirkung vom
1. Januar 2000 verbieten. Dabei spielt für sie keine Rol-
le, daß mehrjährige Lieferverträge zwischen deutschen
Kraftwerksbetreibern und französischen und englischen
Wiederaufarbeitungsanlagen bestehen, die durch Regie-
rungsabkommen flankiert sind. Natürlich kann man hau
ruck auch aus solchen Verträgen aussteigen, wenn man
die vereinbarten Zahlungen trotzdem leistet. Die Zeche
zahlt sowieso immer der Bürger, sei es in seiner Eigen-
schaft als Stromkunde oder als Steuerzahler.
Schließlich bekämpfen Sie auch die im geltenden
Atomgesetz geregelte Möglichkeit der Übertragung von
Aufgaben der Entsorger und Verwahrung nuklearer Ab-
fälle auf privatrechtlich verfaßte Betreibergesellschaften.
Dabei vergessen Sie vielleicht, daß solche Gesellschaf-
ten strenger staatlicher Aufsicht und Kontrolle unterlie-
gen und daß solche Kontrolle effektiver sein kann, als
wenn eine staatliche Stelle eine andere staatliche Stelle
kontrolliert.
Ihrem Gesetzentwurf und seiner Begründung fehlt
auch ein Hinweis auf die Art der Ersatzkapazitäten, die
nach Abschaltung der Kernkraftwerke die Versor-
gungslücke schließen sollen. Auf die eingegangenen
Verpflichtungen zur Verminderung der Kohlendioxid-
Emissionen in Deutschland und Europa sei in diesem
Zusammenhang noch einmal besonders hingewiesen.
Fazit: Eine vernünftige Langfriststrategie ist eben
nicht durch eine kurzfristige Hau-Ruck-Strategie ersetz-
bar. Die F.D.P.-Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf ab.
Anlage 8
Amtliche Mitteilung
Die Fraktion der F.D.P. hat mit Schreiben vom
30. September 1999 ihren Gesetzentwurf zur Förderung
der Integration von Kindern dauerhaft in Deutschland
lebender Ausländer (Integrationsförderungsgesetz)
– Drucksache 14/296 – zurückgezogen.
Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn
53003 Bonn, Telefon: 0228/3 82 08 40, Telefax: 0228/3 82 08 44
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