Plenarprotokoll 14/60
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
60. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999
I n h a l t :
Erweiterung der Tagesordnung........................ 5325 A
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Deutsche Beteiligung an dem internatio-
nalen Streitkräfteverband in Osttimor
(INTERFET) zur Wiederherstellung
von Sicherheit und Frieden auf der
Grundlage der Resolution 1264 (1999)
des Sicherheitsrats der Vereinten Na-
tionen vom 15. September 1999
Drucksache (14/1719) ................................ 5325 B
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung (Ant-
wort der Bundesregierung auf die Große
Anfrage der CDU/CSU-Fraktion „Lebens-
situation von Seniorinnen und Senioren in
der Bundesrepublik Deutschland“)
Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin
BMFSFJ........................................................... 5325 C
Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU .... 5327 A
Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin
BMFSFJ........................................................... 5327 B
Wolf-Michael Catenhusen, Parl. Staatssekre-
tär BMBF......................................................... 5327 C
Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU............ 5327 D
Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin
BMFSFJ........................................................... 5328 A
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA .......... 5328 A
Walter Link (Diepholz) CDU/CSU.................. 5328 D
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA .......... 5328 D
Maria Eichhorn CDU/CSU.............................. 5329 A
Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin
BMFSFJ........................................................... 5329 B
Christa Nickels, Parl. Staatssekretärin BMG... 5329 D
Maria Eichhorn CDU/CSU.............................. 5329 D
Christa Nickels, Parl. Staatssekretärin BMG... 5330 A
Wolfgang Dehnel CDU/CSU .......................... 5330 B
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA .......... 5330 C
Monika Balt PDS............................................. 5331 A
Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin
BMFSFJ........................................................... 5331 A
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF................................................................. 5331 A
Andreas Storm CDU/CSU............................... 5331 B
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA .......... 5331 C
Erika Reinhardt CDU/CSU.............................. 5331 D
Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin
BMFSFJ........................................................... 5332 A
Christa Nickels, Parl. Staatssekretärin BMG... 5332 A
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
(Drucksachen 14/1705 vom 4. Oktober
1999 und 14/1712 vom 5. Oktober 1999) .. 5332 D
Äußerungen von Bundeskanzler Schröder in
der ARD-Sendung „Sabine Christiansen“ zu
Berechnungen der Bundesregierung betr. den
Anstieg der Renten entsprechend der Netto-
lohnentwicklung
DringlAnfr 1, 2
Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU
Antw PStSekr Gerd Andres BMA................... 5333 A
II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999
ZusFr Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU..... 5333 D
ZusFr Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/
CSU ................................................................. 5334 B
ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU......... 5334 C
ZusFr Franz Romer CDU/CSU........................ 5335 A
ZusFr Thomas Strobl CDU/CSU..................... 5335 B
ZusFr Wolfgang Meckelburg CDU/CSU ........ 5335 D
ZusFr Andreas Storm CDU/CSU..................... 5336 C
ZusFr Julius Louven CDU/CSU ...................... 5337 A
ZusFr Dirk Niebel F.D.P. ................................ 5337 B
ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS ............................... 5337 D
ZusFr Karl-Josef Laumann CDU/CSU............ 5338 B
Einflußnahme auf die Türkei im Rahmen der
militärischen Zusammenarbeit
MdlAnfr 2
Werner Siemann CDU/CSU
Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg ........ 5338 C
ZusFr Werner Siemann CDU/CSU.................. 5338 D
Bedeutung des Truppenbetreuungssenders für
die in Bosnien eingesetzen Bundeswehrsol-
daten; Ausdehnung auf das Kosovo
MdlAnfr 3
Werner Siemann CDU/CSU
Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg ........ 5339 B
Einsparungen durch eine ambulante Behand-
lung von Patienten mit Schilddrüsenüber-
funktion mit Radiojod
MdlAnfr 4, 5
Dr. Erika Schuchardt CDU/CSU
Antw PStSekr’in Simone Probst BMU............ 5339 D
ZusFr Dr. Erika Schuchardt CDU/CSU........... 5340 B
Menschenrechtsverletzungen in Weißrussland
MdlAnfr 6, 7
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P.
Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA.............. 5341 A
ZusFr Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
F.D.P. .............................................................. 5341 D
Verfahrensweise für die Beschaffung von
Bürobedarf bei deutschen Botschaften
MdlAnfr 8
Sylvia Bonitz CDU/CSU
Antw StMin Christoph Zöpel AA.................... 5342 A
ZusFr Sylvia Bonitz CDU/CSU....................... 5342 B
Bundesmittel 2000 für die Sanierung der Sta-
dien in Leipzig und Berlin
MdlAnfr 13, 14
Georg Janovsky CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Cornelie Sonntag-
Wolgast BMI ................................................... 5342 D
ZusFr Georg Janovsky CDU/CSU................... 5343 A
Einsatz von Dokumentenberatern in Côte
d’Ivoire zur Verhinderung einer illegalen Ein-
reise
MdlAnfr 15
Sylvia Bonitz CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Cornelie Sonntag-
Wolgast BMI ................................................... 5343 C
ZusFr Sylvia Bonitz CDU/CSU....................... 5343 D
Schließung des Hauptzollamtes in Flensburg;
Einsparungen
MdlAnfr 25, 26
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 5344 B
ZusFr Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/
CSU ................................................................. 5345 B
Förderung der Investitionsbereitschaft kleine-
rer und mittlerer ostdeutscher Unternehmen
durch eine günstigere Umsatzsteuerberech-
nung
MdlAnfr 27, 28
Günter Baumann CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 5345 C
ZusFr Günter Baumann CDU/CSU ................. 5346 A
ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU ................ 5346 C
Inbetriebnahme des neuen Grenzübergangs
Guben/Gubin zur Republik Polen
MdlAnfr 29, 30
Winfried Mante SPD
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 5347 A
ZusFr Winfried Mante SPD............................. 5347 B
Unterstützung der vom Pfingsthochwasser
1999 in Bayern Betroffenen
MdlAnfr 31
Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 5347 C
ZusFr Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU........... 5348 A
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999 III
Zustimmung des Landes Sachsen-Anhalt zum
sog. Sparpaket
MdlAnfr 33
Vera Lengsfeld CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 5348 B
Darstellung des Europarates im „Handbuch
zur Europa-Politik“; Nichterwähnung von
einzelnen Staaten
MdlAnfr 44, 45
Klaus Bühler (Bruchsal) CDU/CSU
Antw StSekr Uwe-Karsten Heye BK............... 5349 A
ZusFr Klaus Bühler (Bruchsal) CDU/CSU...... 5349 B
Darstellung des Europarates im „Handbuch
zur Europa-Politik“
MdlAnfr 46
Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU
Antw StSekr Uwe-Karsten Heye BK............... 5349 A
Zusatztagesordnungspunkt 2:
Aktuelle Stunde betr. geringere Lei-
stungsansprüche gesetzlich Kranken-
versicherter gegenüber Sozialempfän-
gern, Asylbewerbern und Strafgefange-
nen bei unveränderter Realisierung der
Gesundheitsreform
Dr. Hermann Kues CDU/CSU......................... 5350 C
Brigitte Lange SPD.......................................... 5351 C
Detelef Parr F.D.P. .......................................... 5353 A
Monika Knoche BÜNDNISSE 90/DIE GRÜ-
NEN................................................................. 5354 A
Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 5354 D
Heinz Schemken CDU/CSU............................ 5355 C
Regina Schmidt-Zadel SPD ............................. 5356 D
Aribert Wolf CDU/CSU .................................. 5358 A
Andrea Fischer, Bundesministerin BMG......... 5359 C
Johannes Singhammer CDU/CSU ................... 5360 D
Helga Kühn-Mengel SPD ................................ 5361 C
Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/
CSU ................................................................. 5362 D
Gudrun Schaich-Walch SPD............................ 5363 D
Nächste Sitzung ............................................... 5364 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten............ 5365 A
Anlage 2
Individuelle Vereinbarung von Rechten und
Pflichten von Spätaussiedlern betr. deren
sprachliche und berufliche Integration
MdlAnfr 9 – Drs 14/1705 –
Hartmut Koschyk CDU/CSU
SchrAntw StMin Dr. Christoph Zöpel AA ...... 5365 B
Anlage 3
Mögliche Aufnahme des Rechtes auf die an-
gestammte Heimat in die geplante Grund-
rechtscharta der EU
MdlAnfr 10 – Drs 14/1705 –
Harmut Koschyk CDU/CSU
SchrAntw PStSekr’in Dr. Cornelie Sonntag-
Wolgast BMI ................................................... 5365 D
Anlage 4
Notwendigkeit der Änderung der Frist von
8 Jahren für Ermessenseinbürgerungen im
Staatsangehörigkeitsrecht
MdlAnfr 11, 12 – Drs 14/1705 –
Dr. Max Stadler F.D.P.
SchrAntw PStSekr’in Dr. Cornelie Sonntag-
Wolgast BMI ................................................... 5365 D
Anlage 5
Mögliche Besoldung des neuen Bundesmini-
sters für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen,
Reinhard Klimmt, nach Osttarif
MdlAnfr 16 – Drs 14/1705 –
Dr. Michael Luther CDU/CSU
SchrAntw PStSekr’in Dr. Cornelie Sonntag-
Wolgast BMI ................................................... 5366 B
Anlage 6
Vorlage des Zwischenberichts der Kommis-
sion „Strafrechtliches Sanktionensystem“ und
des Untersuchungsberichts des Max-Planck-
Instituts Freiburg zur Vorbereitung einer
Rechtsmittelreform für Strafverfahren
MdlAnfr 17, 18 – Drs 14/1705 –
Norbert Geis CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ....... 5366 B
Anlage 7
Verbesserung der Leistungen für SED-Opfer
MdlAnfr 19 – Drs 14/1705 –
Vera Lengsfeld CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Eckart Pick BMJ......... 5366 D
IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999
Anlage 8
Automatische Halbierung der Freistellungs-
aufträge gem. Zinsabschlaggesetz durch deut-
sche Banken ohne Einwilligung der Bank-
kunden
MdlAnfr 20 – Drs 14/1705 –
Benno Zierer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks
BMF................................................................. 5367 A
Anlage 9
Erhöhung der Freibeträge bei der Besteuerung
von Veräußerungsgewinnen bei Schiffsver-
käufen durch Binnenschiffer; Änderung § 6
EStG betr. Übertragungsmöglichkeit der stil-
len Reserve für Binnenschiffer beim Erwerb
neuer Schiffe
MdlAnfr 21, 22 – Drs 14/1705 –
Hans-Michael Goldmann F.D.P.
SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks
BMF................................................................. 5367 B
Anlage 10
Änderung der Besteuerung von Flugbenzin
MdlAnfr 23 – Drs 14/1705 –
Dirk Niebel F.D.P.
SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks
BMF................................................................. 5367 D
Anlage 11
Verhinderung der Aufnahme des Gaststätten-
gewerbes in die Liste der arbeitsintensiven
Dienstleistungen, für die künftig ermäßigte
Mehrwertsteuersätze zulässig sein sollen,
durch den Bundesfinanzminister auf der in-
formellen Tagung des ECOFIN-Rates in Tur-
ku im September 1999
MdlAnfr 24 – Drs 14/1705 –
Dagmar Wöhrl CDU/CSU
SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks
BMF................................................................. 5368 A
Anlage 12
Reduzierung der in den Transferleistungen
des Bundes in die neuen Länder für Berlin
enthaltenen Maßnahmen im Bundeshaushalt
2000
MdlAnfr 32 – Drs 14/1705 –
Dr. Sabine Bergmann-Pohl CDU/CSU
SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks
BMF................................................................. 5368 B
Anlage 13
Weitere Einsparmöglichkeiten bei den För-
derhilfen für die neuen Bundesländer
MdlAnfr 34 – Drs 14/1705 –
Dr. Michael Luther CDU/CSU
SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks
BMF................................................................. 5368 B
Anlage 14
Erfahrungen Großbritanniens mit der in natio-
nales Recht umgesetzten sog. EU-Baustellen-
verordnung, insbesondere hinsichtlich der
Unfallzahlen
MdlAnfr 35 – Drs 14/1705 –
Ernst Hinsken CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Gerd Andres BMA............ 5368 C
Anlage 15
Auswirkungen der Neuregelung der gering-
fügigen Beschäftigungsverhältnisse auf die
Haushalte der Sozialversicherungen, insbe-
sondere der gesetzlichen Krankenkassen
MdlAnfr 36 – Drs 14/1705 –
Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Gerd Andres BMA............ 5368 D
Anlage 16
Auswirkungen des Urteils des Bundesverfas-
sungsgerichts vom April 1999 zu den Sonder-
versorgungssystemen für Staats- und System-
nahe auf den Bundeshaushalt 2000
MdlAnfr 37 – Drs 14/1705 –
Günter Nooke CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Gerd Andres BMA............ 5369 B
Anlage 17
Verzicht auf die Flugleiteranwesenheitspflicht
auf kleineren Flugplätzen und Wegfall des
Flight Informations Service (FIS)
MdlAnfr 38 – Drs 14/1705 –
Dirk Niebel F.D.P.
SchrAntw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW 5369 D
Anlage 18
Strukturfördermittel der EU für den Ausbau der
18 Verkehrsprojekte Deutsche Einheit; Auswir-
kungen der Zurückstellung des Baus der ICE-
Strecke Nürnberg–Erfurt–Halle/ Leipzig
MdlAnfr 39, 40 – Drs 14/1705 –
Manfred Grund CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Siegfried Scheffler
BMBau ............................................................ 5370 A
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999 V
Anlage 19
Auswirkungen eines möglicherweise nicht
erfolgenden Baus der Transrapidstrecke von
Berlin nach Hamburg auf die wirtschaft-
liche Entwicklung von Brandenburg und
Mecklenburg-Vorpommern; Auswirkungen
eines möglicherweise nicht erfolgenden
Baus der A 20 durch Mecklenburg-Vorpom-
mern auf die wirtschaftliche Entwicklung des
Landes
MdlAnfr 41, 42 – Drs 14/1705 –
Andrea Voßhoff CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Siegfried Scheffler
BMBau............................................................. 5370 C
Anlage 20
Fertigstellung der A 6 innerhalb der nächsten
10 Jahre
MdlAnfr 43 – Drs 14/1705 –
Klaus Hofbauer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW. 5371 A
Anlage 21
Höhe der im Haushalt 2000 für den Bau des
Holocaust-Mahnmals und die zu gründende
Stiftung veranschlagten Bundesmittel
MdlAnfr 47 – Drs 14/1705 –
Günter Nooke CDU/CSU
SchrAntw StMin Dr. Michael Naumann BK... 5371 C
Anlage 22
Vereinbarkeit der Äußerungen über eine Ver-
stetigung mit einer Reduzierung der Mittel für
den Aufbau Ost
MdlAnfr 48 – Drs 14/1705 –
Dr. Sabine Bergmann-Pohl CDU/CSU
SchrAntw StMin Rolf Schwanitz BK.............. 5371 D
Anlage 23
Effektivere Investitionsförderung im Osten
MdlAnfr 49 – Drs 14/1705 –
Ulrich Klinkert CDU/CSU
SchrAntw StMin Rolf Schwanitz BK.............. 5372 A
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999 5325
(A) (C)
(B) (D)
60. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999
Beginn: 13.30 Uhr
Gudrun Schaich-Walch
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999 5365
(A) (C)
(B) (D)
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
6.10.99
Behrendt, Wolfgang SPD 6.10.99*
Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 6.10.99
Böttcher, Maritta PDS 6.10.99
Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 6.10.99
Flach, Ulrike F.D.P. 6.10.99
Frick, Gisela F.D.P. 6.10.99
Friedrich (Altenburg),
Peter
SPD 6.10.99
Gebhardt, Fred PDS 6.10.99
Hauser (Rednitz-
hembach), Hansgeorg
CDU/CSU 6.10.99
Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 6.10.99
Herzog, Gustav SPD 6.10.99
Höfer, Gerd SPD 6.10.99
Hofmann (Volkach),
Frank
SPD 6.10.99
Hovermann, Eike Maria
Anna
SPD 6.10.99
Irmer, Ulrich F.D.P. 6.10.99
Jacoby, Peter CDU/CSU 6.10.99
Leidinger, Robert SPD 6.10.99
Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 6.10.99
Dr. Schmidt-Jortzig,
Edzard
F.D.P. 6.10.99
Voß, Sylvia BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
6.10.99
Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 6.10.99
Dr. Westerwelle, Guido F.D.P. 6.10.99
—————
*) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
Anlage 2
Antwort
des Staatsministers Dr. Christoph Zöpel auf die Frage
des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
(Drucksache 14/1705 Frage 9):
Wie beurteilt die Bundesregierung eine mögliche Aufnahmedes Rechtes auf die angestammte Heimat, wie es z.B. in der Ent-schließung der Menschenrechtskommission der Vereinten Na-tionen vom 28. April 1998 enthalten ist, in die geplante Grund-rechtscharta der Europäischen Union, und ist die Bundesregie-rung bereit, entsprechende Bemühungen zu unterstützen?
Der Europäische Rat hat in Köln beschlossen, daß der
Entwurf der Charta der Grundrechte der EU von einem
Gremium ausgearbeitet werden soll, dem neben Beauf-
tragten der Staats- und Regierungschefs und des Präsi-
denten der Europäischen Kommission auch Mitglieder
des Europäischen Parlaments und der nationalen Parla-
mente angehören werden. Dieses Gremium soll auf der
Sondertagung des Europäischen Rates in Tampere
(15./16. Oktober 1999) eingesetzt werden.
Gegenwärtig wird über die Zusammensetzung und
das Verfahren des Gremiums verhandelt. Was den Inhalt
der Grundrechtscharta betrifft, will die Bundesregierung
den Arbeiten des Gremiums, an denen auch Vertreter
des Deutschen Bundestages und des Bundesrates betei-
ligt sein werden, nicht vorgreifen. Insoweit wird auch
auf die Entschließung des Ausschusses für die Angele-
genheiten der Europäischen Union des Deutschen Bun-
destages vom 29. September 1999 hingewiesen, in der
der Ausschuß unterstreicht, daß das zu beauftragende
Gremium für die Ausarbeitung der Grundrechtscharta
zuständig ist.
Anlage 3
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk
(CDU/CSU) (Drucksache 14/1705 Frage 10):
Wie stellt sich die Bundesregierung die rechtliche und tat-sächliche Umsetzung ihrer Absicht vor, die Integration der Spät-aussiedler dadurch zu verbessern, „daß individuelle Eingliede-rungspläne mit den Spätaussiedlern verabredet werden“, wobei„in einer Vereinbarung Rechte und Pflichten bezüglich dersprachlichen und beruflichen Integration verbindlich fest-geschrieben werden“ sollen (Info-Dienst Deutsche AussiedlerNr. 103 vom September 1999)?
Im Ausland gibt es Modelle, die vorsehen, daß mit
Zuwanderern individuelle Pläne über ihre Eingliederung
in Beruf und Gesellschaft vereinbart werden. Die Bun-
desregierung prüft, ob die Anwendung dieser Modelle
im Ausland erfolgreich verläuft und eine Übertragung
auf die Integration der Spätaussiedler in Deutschland
möglich ist.
Anlage 4
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Max Stadler
(F.D.P.) (Drucksache 14/1705 Fragen 11 und 12):
Plant die Bundesregierung eine Änderung der vor kurzembeschlossenen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vor demHintergrund einer angekündigten Bundesrats-Initiative derBayerischen Staatsregierung und von Äußerungen des innen-politischen Sprechers der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN, Cem Özdemir, in der Haushaltsdebatte vom 15. Septem-ber 1999, wonach u.a. die Frist von 8 Jahren für Ermessens-einbürgerungen geändert werden soll (Plenarprotokoll 14/54S. 4760 f.)?
Wenn ja, in welchen Punkten sieht die BundesregierungHandlungsbedarf für den Gesetzgeber?
5366 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999
(A) (C)
(B) (D)
Zu Frage 11:
Nein. Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur
Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli
1999 wird gegenwärtig ein Entwurf für eine Allgemeine
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zum Staats-
angehörigkeitsrecht ausgearbeitet, die zeitgerecht mit
Inkrafttreten der wesentlichen Bestimmungen des Ge-
setzes zum 1. Januar 2000 mit Zustimmung des Bundes-
rates erlassen werden soll. Darin ist neben einer Vielzahl
anderer Punkte u.a. zu regeln, welche Mindestaufent-
haltsfrist für die Einbürgerung nach § 8 des Staatsange-
hörigkeitsgesetzes (sog. Ermessenseinbürgerung) ver-
langt wird. Zu berücksichtigen ist, daß das Gesetz zur
Reform des Staatsangehörigkeitsrechts die Mindestauf-
enthaltsfrist für die Einbürgerung nach § 85 des Auslän-
dergesetzes (sog. Anspruchseinbürgerung) von 15 Jah-
ren auf 8 Jahre gesenkt hat. Die im Bereich der Ermes-
senseinbürgerung nach Nr. 3.2.1 der bisherigen Einbür-
gerungsrichtlinien geltende Frist von 10 Jahren muß
deshalb ebenfalls gesenkt werden.
Zu Frage 12:
Entfällt.
Anlage 5
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
auf die Frage des Abgeordneten Dr. Michael Luther
(CDU/CSU) (Drucksache 14/1705 Frage 16):
Wie begründet die Bundesregierung im einzelnen die imVergleich zu sonstigen öffentlichen Bediensteten bessere Be-handlung des neuen Bundesministers für Verkehr, Bau- undWohnungswesen, Reinhard Klimmt, bei seiner Besoldung nachWestniveau, obwohl ansonsten für Neueinstellungen der Bun-desregierung mit Dienstsitz in Ost-Berlin nach der 2. Besol-dungsübergangsverordnung ein Ostabschlag vorgenommenwird?
Es handelt sich nicht um eine Neueinstellung. Be-
kanntlich war im konkreten Fall eine Amtstätigkeit in
den alten Ländern vorausgegangen. Von einer besseren
Behandlung kann deshalb keine Rede sein. Im übrigen
darf ich der Klarheit halber darauf hinweisen, daß die
Besoldungs-Übergangsverordnung für Beamte, nicht
aber für Minister gilt.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fra-
gen des Abgeordneten Norbert Geis (CDU/CSU)
(Drucksache 14/1705 Fragen 17 und 18):
Liegt der Bundesregierung ein Zwischenbericht der vomBundesministerium der Justiz im Januar 1998 eingesetztenKommission Strafrechtliches Sanktionensystem vor, und wennja, warum steht dieser Bericht noch nicht dem Parlament zurVerfügung?
Liegt der Bundesregierung ein abschließender Untersu-chungsbericht des Max-Planck-Instituts in Freiburg zur Rechts-wirklichkeit und Effizienz des deutschen Rechtsmittelsystems
im Strafverfahren unter Berücksichtigung des internationalenStandards vor, welcher vom Bundesministerium der Justiz zurVorbereitung einer Rechtsmittelreform für Strafverfahren inAuftrag gegeben wurde und welcher – wie mit Schreiben derBundesministerin der Justiz vom 16. April 1999 angekündigt –im Sommer des Jahres vorliegen wird, vor, und wenn ja, warumsteht dieser Bericht noch nicht dem Parlament zur Verfügung?
Zu Frage 17:
Die vom Bundesministerium der Justiz eingesetzte
„Kommission zur Reform des strafrechtlichen Sanktio-
nensystems“ hat auf den Wunsch von Frau Bundesmi-
nisterin Prof. Dr. Däubler-Gmelin hin einen Zwischen-
bericht über den vorläufigen Stand der internen Bera-
tungen vorgelegt. Dieser Zwischenbericht dient aus-
schließlich zur Vorabinformation des Bundesministe-
riums der Justiz. Die Kommission und das Bundesmi-
nisterium der Justiz sind übereingekommen, den Zwi-
schenbericht vertraulich zu behandeln. Die Kommission
hat sich ausdrücklich vorbehalten, ihre Ergebnisse in
Abschließenden Beratungen insgesamt noch einmal
einer kritischen Würdigung zu unterziehen. Sobald der
Schlußbericht vorliegt, der für Anfang 2000 erwartet
wird, wird dieser dem Deutschen Bundestag zur Verfü-
gung gestellt werden.
Zu Frage 18:
Der Schlußbericht zu dem beim Max-Planck-Institut
Freiburg in Auftrag gegebenen Gutachten zur „Rechts-
wirklichkeit und Effizienz des deutschen Rechtsmittel-
systems im Strafverfahren unter Berücksichtigung des
internationalen Standards“ liegt dem Bundesministerium
der Justiz seit Mitte August vor. Die 1 000 Seiten umfas-
sende Studie, die der Prüfung und Vorbereitung einer
Rechtsmittelreform im Strafverfahren dient, wird derzeit
gründlich ausgewertet. Selbstverständlich ist – sollte der
Wunsch bestehen – die Bundesjustizministerin gerne be-
reit, das Gutachten und die Ergebnisse der Auswertung
zu gegebener Zeit im Rechtsausschuß des Deutschen
Bundestages vorzustellen.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Frage
der Abgeordneten Vera Lengsfeld (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/1705 Frage 19):
Wann gedenkt die Bundesregierung, die vor der Bundes-tagswahl vom seinerzeitigen Ministerpräsidenten von Nieder-sachsen, Gerhard Schröder, bei zahlreichen Besuchen von SED-Opferverbänden gemachten Versprechungen (wie z. B. Verbes-serungen bei der Höhe der Kapitalentschädigung sowie bei denLeistungen für Hinterbliebene nach dem Strafrechtlichen Reha-bilitierungsgesetz, Leistungen für Verschleppte aus den Gebie-ten jenseits von Oder und Neiße oder Verbesserungen bei derAnerkennung haftbedingter Gesundheitsschäden für SED-Opfer)als Gesetzgebungsvorschläge in den Deutschen Bundestag ein-zubringen?
Den entsprechenden Gesetzentwurf – konkret: den
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung reha-
bilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politi-
schen Verfolgung der ehemaligen DDR – hat die Bun-
desregierung bereits beschlossen. Der Bundesrat hat sich
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999 5367
(A) (C)
(B) (D)
damit am 24. September 1999 im ersten Durchgang be-
faßt und die vorgesehenen Verbesserungen begrüßt.
Mit diesem Gesetzgebungsvorschlag setzt die Bun-
desregierung das Ergebnis der Gespräche mit den Ver-
tretern der Spitzenverbände der in der SBZ/DDR poli-
tisch Verfolgten um.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU)
(Drucksache 14/1705 Frage 20):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die von deut-schen Banken derzeit geübte Verfahrensweise, den vom Kundender Bank erteilten Freistellungsauftrag automatisch – d. h. ohnevorherige Einholung der Einwilligung des Kunden – für die Zeitab 1. Januar 2000 zu halbieren, mit der Intention des Bundesge-setzgebers nicht vereinbar ist, wonach die Bestimmung der Höhedes bei der jeweiligen Bank freizustellenden Betrages, die dabeizu beachtende Einhaltung der Höchstbetragsgrenze und die An-gabe des Betrages gegenüber der Bank allein in die Initiativeund Verantwortung des Kunden und damit in seine Mündigkeitgestellt sind?
Die Verfahrensweise der Kreditinstitute, Freistel-
lungsaufträge, die vor dem 1. Januar 2000 unter Berück-
sichtigung des alten Sparer-Freibetrages erteilt worden
sind, ab dem Jahreswechsel nur noch zur Hälfte zu be-
rücksichtigen, beruht auf einer gesetzlichen Vorgabe.
Die Regelung in § 52 Abs. 55 EStG führt zur automati-
schen Halbierung des Volumens alter Freistellungsauf-
träge und verhindert bei Millionen von Sparern unnöti-
gen Aufwand für die Neuerteilung solcher Aufträge.
Die von Ihnen in der Fragestellung angedeutete Ent-
mündigung der Bürger findet nicht statt. Vielmehr wird
die Möglichkeit, alte Freistellungsaufträge zu ändern,
durch die Neuregelung nicht eingeschränkt. Außerdem
ist es schon jetzt möglich, Freistellungsaufträge unter
Berücksichtigung des neuen Freibetragsvolumens mit
Wirkung ab dem Jahr 2000 zu erteilen. Ein entsprechen-
der neuer amtlicher Vordruck ist bereits am 5. Mai 1999
im Bundessteuerblatt (Teil I S. 453) veröffentlicht wor-
den und bei den Kreditinstituten erhältlich.
Anlage 9
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Fragen des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann
(F.D.P.) (Drucksache 14/1705 Fragen 21 und 22):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit nach demVerlust des Kapitals für die Altersversorgung von Binnenschif-fern durch den Wegfall des halben Steuersatzes auf den Veräu-ßerungsgewinn von verkauften Schiffen die Freibeträge für dieBesteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Schiffsverkäufenvon Binnenschiffern auf 300 000 DM zu erhöhen, um auch inZukunft den Binnenschiffern die Möglichkeit der Schaffungeiner angemessenen Privatrente wieder zu ermöglichen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Schwierigkeiten derSchiffer beim Erwerb neuer Schiffe, die durch den Wegfall derÜbertragungsmöglichkeit der stillen Reserve bei der Änderungdes § 6b Einkommensteuergesetz (EStG) entstanden sind, miteiner erneuten Änderung des Gesetzes zu beheben?
Zu Frage 21:
Die Anhebung dieses Freibetrags nach § 16 Abs. 4
EStG auf 300 000 DM für die Berufsgruppe der Binnen-
schiffer kann nicht befürwortet werden. Ziel der Steuer-
politik der Bundesregierung ist es, die steuerliche Be-
messungsgrundlage durch den Abbau von steuerlichen
Vergünstigungen zu verbreitern, wie dies zuletzt im
Rahmen des im März 1999 verabschiedeten Steuerentla-
stungsgesetzes 1999/2000/2002 geschehen ist. Dem
steht die Einführung neuer Steuervergünstigungen für
einzelne Berufsgruppen entgegen.
Entsprechend dieser Zielsetzung sah der Entwurf des
Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 ursprünglich
als Maßnahme zur weiteren Verbreiterung der steuer-
lichen Bemessungsgrundlage vor, den Freibetrag nach
§ 16 Abs. 4 EStG ganz zu streichen. Nicht zuletzt ange-
sichts des Ersatzes des halben durchschnittlichen Steuer-
satzes in § 34 EStG durch die sog. Fünftelungsmethode
ist dieser Freibetrag jedoch im bisherigen Umfang von
60 000 DM beibehalten worden.
Zu Frage 22:
Nein. Die Einschränkung der Vergünstigungen in
§ 6b EStG durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/
2002 steht als Gegenfinanzierungsmaßnahme in unmit-
telbarem Zusammenhang mit der durch dieses Gesetz er-
folgten Steuersatzsenkung. Würde man die Vergünsti-
gung teilweise wieder einführen, würde dies die Steuer-
satzsenkung in Frage stellen.
Anlage 10
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Frage des Abgeordneten Dirk Niebel (F.D.P.) (Druck-
sache 14/1705 Frage 23):
Plant die Bundesregierung Änderungen der Besteuerung vonFlugbenzin, oder sind der Bundesregierung entsprechende Pläneder Länder bekannt?
Die Bundesregierung tritt – wie in der Koalitionsver-
einbarung vorgesehen – für die Besteuerung des Flug-
benzins im gewerblichen Flugverkehr ein. Die Steuer-
freiheit ist gegenüber dem mit Mineralölsteuer belaste-
ten Straßenverkehr und Schienenverkehr mit Diesello-
komotiven und dem inzwischen mit Stromsteuer bela-
steten elektrischen Schienenverkehr nicht mehr gerecht-
fertigt. Einer Aufhebung der Befreiung stehen allerdings
das bestehende Gemeinschaftsrecht und zahlreiche bila-
terale Abkommen entgegen. Die Frage einer entspre-
chenden Änderung des Gemeinschaftsrechts wird z.Zt.
auf europäischer Ebene diskutiert.
Pläne für eine Änderung der Besteuerung von Luftfahrt-
betriebsstoffen durch die Länder bestehen nicht, da die Ge-
setzgebungskompetenz ausschließlich beim Bund liegt.
5368 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 11
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Frage der Abgeordneten Dagmar Wöhrl (CDU/CSU)
(Drucksache 14/1705 Frage 24):
Warum hat der Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel,auf der informellen Tagung des Ecofin-Rates (Rat der Wirt-schafts- und Finanzminister) in Turku vom 10. bis 12. Septem-ber 1999 verhindert, daß in die Liste der arbeitsintensivenDienstleistungen, für die künftig ermäßigte Mehrwertsteuersätzezulässig sein sollen, das Gaststättengewerbe aufgenommenwird?
Im Rahmen der informellen Tagung des Ecofin-Rates
in Turku vom 10.–12. September 1999 haben sich die
Minister auf eine Liste der Dienstleistungen verständigt,
auf die versuchsweise ein ermäßigter MWSt-Satz auf
arbeitsintensive Dienstleistungen eingeführt werden
kann. Die Bundesregierung bezweifelt, daß mit der Ein-
führung eines ermäßigten MWSt-Satzes auf arbeitsin-
tensive Dienstleistungen die angestrebten Ziele (Schaf-
fung von Arbeitsplätzen und Eindämmung der Schwarz-
arbeit) erreicht werden können. Insgesamt handelt es
sich bei der Maßnahme um ein Experiment. Deshalb
muß der Anwendungsbereich möglichst eng gehalten
werden. Aus diesem Grund hat sich der Bundesminister
der Finanzen Hans Eichel neben Vertretern anderer EU-
Mitgliedstaaten gegen die Aufnahme des Gaststättenge-
werbes in die Liste ausgesprochen.
Anlage 12
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Frage der Abgeordneten Dr. Sabine Bergmann-Pohl
(CDU/CSU) (Drucksache 14/1705 Frage 32):
Welche in der bisherigen, seit 1991 geführten Transferlisteder Leistungen des Bundes in die neuen Länder enthaltenenMaßnahmen zugunsten des Landes Berlin sollen im einzelnenim Bundeshaushalt 2000 gekürzt werden?
Die Methodik der angesprochenen „Transferliste“ hat
in der Vergangenheit wiederholt zu kontroversen Dis-
kussionen darüber geführt, welche Leistungen des Bun-
des in die neuen Länder tatsächlich als Fördermaßnahme
für den Aufbau Ost anzusehen sind. Daher wird die an-
gesprochene „Transferliste“ nicht mehr geführt und für
das Haushaltsjahr 2000 auch nicht fortgeschrieben.
Im übrigen ist der Bundeshaushalt nicht regionali-
siert. Daher könnte die erbetene Darstellung der Maß-
nahmen zugunsten des Landes Berlin auch nicht vorge-
nommen werden, wenn die „Transferliste“ in bisheriger
Form noch fortgeführt würde.
Anlage 13
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Michael Luther
(CDU/CSU) (Drucksache 14/1705 Frage 34):
Hält die Bundesregierung weitere, über das Sparpaket desBundesministers der Finanzen, Hans Eichel, hinausgehende Ein-sparmöglichkeiten bei den Förderhilfen für die neuen Bundes-länder für möglich, falls die nach Presseberichten mit Billigungdes Fraktionsvorsitzenden Dr. Peter Struck hierzu eingesetzteArbeitsgruppe innerhalb der Fraktion der SPD solche Vorschlä-ge vorlegt?
Über die im Zukunftsprogramm 2000 der Bundesre-
gierung vorgesehenen Maßnahmen hinaus sind keine
weitergehenden Einsparungen im Bereich der Förder-
hilfen für die neuen Länder vorgesehen.
Die Bundesregierung steht zu ihrer Verpflichtung ge-
genüber den neuen Ländern. Der 2004 auslaufende Soli-
darpakt wird entsprechend den dann gegebenen Not-
wendigkeiten und mit einer weiteren Verbesserung der
Zielgenauigkeit der Fördermaßnahmen erneuert werden.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des
Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache
14/1705 Frage 35):
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß dieBaukosten in Großbritannien durch die Umsetzung der soge-nannten EU-Baustellenverordnung in nationales Recht zwar um8 bis 12 Prozent gestiegen, die Unfallzahlen aber nicht zurück-gegangen sind, und welche Folgerungen zieht sie ggf. darausfür die Umsetzung dieser Verordnung in der BundesrepublikDeutschland?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß in Groß-
britannien die Baukosten um 8 bis 12 % gestiegen sind
und diese Preissteigerung auf die Umsetzung der EG-
Richtlinie 92/57/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über
die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Bau-
stellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die
Sicherheit und den Gesundheitsschutz zurückzuführen
ist. Der Bundesregierung ist auch nicht der Verlauf der
Unfallzahlen in der Baubranche in Großbritannien
bekannt.
In Deutschland sank nach Angaben der Bau-
Berufsgenossenschaften die Zahl der meldepflichtigen
Arbeitsunfälle von 275 083 im Jahre 1997 auf 252 283
in 1998. Die Arbeitsunfallquote fiel im gleichen Zeit-
raum von 102 auf 97 je 1 000 Vollarbeiter. Die Zahl der
Arbeitsunfälle, die 1998 zu einer Rente führten, lag mit
6 040 Fällen um 672 Fälle niedriger als 1997 und um
1 688 Fälle niedriger als 1995. Für diese Rückgänge wa-
ren vor allem wirksame Maßnahmen im Arbeitsschutz
ausschlaggebend.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des
Abgeordneten Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/
CSU) (Drucksache 14/1705 Frage 36):
Welche Auswirkungen auf die Haushalte der Sozialversiche-rungen – vor allem der der Krankenkassen, die bei geringen zu-sätzlichen Beitragseinnahmen neue Ansprüche abzudecken ha-ben – hat die Änderung bei den 630-Mark-Beschäftigungsver-hältnissen vom 1. April 1999?
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999 5369
(A) (C)
(B) (D)
Für die Krankenversicherung ist klarzustellen, daß
durch das Gesetz zur Regelung geringfügiger Beschäfti-
gungsverhältnisse keine neuen Leistungsansprüche ent-
stehen, da nach diesem Gesetz keine eigenständige
Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversi-
cherung für geringfügig Beschäftigte ausgelöst wird. Die
pauschale Beitragsabführung umfaßt auch den Perso-
nenkreis der bisher beitragsfrei mitversicherten Famili-
enangehörigen.
In der gesetzlichen Rentenversicherung, in der auf-
grund der Pauschalbeiträge durch ein geringfügiges Be-
schäftigungsverhältnis neue Leistungsansprüche entste-
hen können, oder bereits vorhandene Rentenansprüche
gesteigert werden, lassen sich die künftig anfallenden
Mehrausgaben noch nicht quantifizieren.
Das Beitragsaufkommen wird für das Jahr 1999 unter
Einschluß der geringfügig Nebenbeschäftigten auf ins-
gesamt 1,9 Milliarden DM und auf 2,8 Milliarden DM
im Jahr 2000 geschätzt.
Nach den für die Monate April bis Juni – d. h. die er-
sten drei Monate des neuen Melde- und Abrechnungs-
verfahrens – bei den Trägern der Rentenversicherung
registrierten Sollbeiträgen für ausschließlich geringfügig
Beschäftigte würde dieses Zwischenergebnis hochge-
rechnet auf das Jahresergebnis 1999 die ursprüngliche
Schätzung der Beitragseinnahmen für diesen Personen-
kreis um 300 bis 500 Millionen DM übertreffen.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des
Abgeordneten Günter Nooke (CDU/CSU) (Drucksache
14/1705 Frage 37):
Welche Auswirkungen hat das Urteil des Bundesverfas-sungsgerichtes vom April 1999 zu den Sonderversorgungssy-stemen für Staats- und Systemnahe auf den Bundeshaushalt2000, und sind die Nachzahlungen beim Zuschuß an die Ren-tenkassen etatisiert oder in anderer Form berücksichtigt?
Gemäß § 15 des Gesetzes zur Überführung der An-
sprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderver-
sorgungssystemen des Beitrittsgebietes (AAÜG) werden
der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte die
Aufwendungen einschließlich der Verwaltungskosten
erstattet, die ihr aufgrund der Überführung der in den
Zusatz- und Sonderversorgungssystemen erworbenen
Ansprüche entstehen. Diese Erstattungsregelung gilt
auch für die Kosten, die sich aus den Entscheidungen
des Bundesverfassungsgerichtes ergeben. Die Erstattun-
gen sind für den Bereich der Zusatzversorgungssysteme
im Einzelplan 11 (Bundesministerium für Arbeit und
Sozialordnung) und für die Sonderversorgungssysteme
im Einzelplan 33 (Versorgung), für den das Bundesmi-
nisterium der Finanzen zuständig ist, veranschlagt.
Die Auswirkungen der Urteile des Bundesverfas-
sungsgerichtes zu den Zusatz- und Sonderversorgungs-
systemen auf den Bundeshaushalt 2000 können jedoch
derzeit nicht genau beziffert werden. Darüber hinaus ist
nunmehr auch die jüngste Rechtsprechung des Bundes-
sozialgerichts vom 3. und 4. August 1999 zu den o.g.
Sachverhalten zu berücksichtigen. Die Urteile sind für
die Bestimmung der Ausgabenwirkung und das anste-
hende Gesetzgebungsverfahren von entscheidender Be-
deutung. Die schriftlichen Urteilsgründe des Bundesso-
zialgerichts liegen derzeit allerdings noch nicht vor, so
daß die finanziellen Auswirkungen der Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts noch nicht quantifizier-
bar sind. Darüber hinaus sind die Ermittlungen der Bun-
desversicherungsanstalt für Angestellte zu den von der
Entscheidung betroffenen Personen noch nicht abge-
schlossen. Schließlich ist auch noch nicht abschätzbar,
wann die zur Umsetzung der Entscheidungen des Bun-
desverfassungsgerichtes erforderlichen Rechtsänderungen
in Kraft treten können (die Bundesregierung strebt eine
Änderung des AAÜG im Laufe des nächsten Jahres an).
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialord-
nung hält es daher insgesamt für sachgerecht, an dem
derzeit für 2000 veranschlagten Haushaltsansatz von 3
Milliarden DM im Bereich der Zusatzversorgung und
von 3,2 Milliarden DM im Bereich der Sonderversor-
gung festzuhalten. In den beiden Ansätzen ist insgesamt
bereits ein Betrag enthalten, der voraussichtlich die Fol-
gen aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes
auffangen wird.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Frage
des Abgeordneten Dirk Niebel (F.D.P.) (Drucksache
14/1705 Frage 38):
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zum Ver-zicht auf die Flugleiteranwesenheitspflicht auf kleineren Flug-plätzen und zum Wegfall des Flight Informations Service (FIS)?
Nach § 31 Abs. 2 Nr. 4 Luftverkehrsgesetz erteilen
die Länder im Auftrag des Bundes u.a. auch die Geneh-
migungen von Flugplätzen, mit Ausnahme der Prüfung
und Entscheidung, inwieweit durch die Anlegung und
den Betrieb eines Flughafens, der dem allgemeinen Ver-
kehr dienen soll, die öffentlichen Interessen des Bundes
berührt werden (§ 6).
Nach § 53 Abs. 3 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
hat der Landeplatzhalter auf Verlangen der Genehmi-
gungsbehörde eine oder mehrere Personen als Flugleiter
zu bestellen. Die Thematik des Flugplatzbetriebes ohne
Flugleiter wurde im Bund/Länder Fachausschuß Luft-
fahrt mehrmals behandelt. Auf der 50. Tagung im März
1998 wurde beschlossen:
Das deutsche Luftrecht steht dem Flugplatzbetrieb
ohne Flugleiter grundsätzlich nicht entgegen. Die Ent-
scheidung über die Verpflichtung zur Anwesenheit eines
Flugleiters fällt auf Grund des Ergebnisses des luft-
rechtlichen Genehmigungsverfahrens für den Flugplatz.
Wenn im luftrechtlichen Genehmigungsverfahren fest-
gestellt wird, daß durch die Art des Verkehrs Flugplatz-
betrieb ohne Flugleiter möglich ist und genehmigt wird,
kann grundsätzlich Flugplatzbetrieb überhaupt oder zu
bestimmten Zeiten ohne Anwesenheit eines Flugleiters
durchgeführt werden.
5370 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999
(A) (C)
(B) (D)
Dies wird im Einzelfall auf Antrag des Flugplatzhal-
ters durch die zuständige Luftfahrtbehörde entschieden.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegfried Scheffler auf die Fra-
gen des Abgeordneten Manfred Grund (CDU/CSU)
(Drucksache 14/1705 Fragen 39 und 40):
Ist die Kofinanzierung in Höhe von rund 4,9 Mrd. DM fürdas von der Bundesregierung am 26. Mai 1999 beschlosseneBundesprogramm Verkehrsinfrastruktur zum beschleunigtenAusbau von insgesamt 18 Verkehrsprojekten in den neuen Län-dern, in das für den Förderzeitraum 2000 bis 2006 zusätzlicheMittel in Höhe von 3 Mrd. DM aus dem Strukturfonds der Euro-päischen Union eingestellt werden sollen, durch die Bundesre-gierung zwischenzeitlich sichergestellt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen ihrerEntscheidung, die ICE-Strecke Nürnberg–Erfurt–Halle/Leipzigzurückzustellen, auf die Bundeshauptstadt im Hinblick darauf,daß dadurch gleichzeitig der Lückenschluß der ICE-StreckeMünchen–Berlin entfallen ist und es damit auch zukünftig keineschnelle Schienenverbindung von Berlin aus in Richtung Südengeben wird?
Zu Frage 39:
Nach Abschluß der Abstimmungen mit einzelnen
neuen Bundesländern zur Projektliste und der Prüfung
hinsichtlich der Kofinanzierungsmöglichkeiten in den
kommenden Jahren durch den Bund kann die Kofinan-
zierung einschließlich vorgesehener Finanzierungsbei-
träge der Deutschen Bahn AG, privater Dritter bzw. der
Länder als gesichert angesehen werden.
Zu Frage 40:
Mit der getroffenen Grundsatzentscheidung der Bun-
desregierung zum Verkehrsprojekt Deutsche Einheit
(VDE) Nr. 8.1 und Nr. 8.2 vom 7. Juli 1999 ist nicht die
Aufgabe dieser Projekte beschlossen worden, sondern
nur eine zeitliche Verschiebung. Die in Bau befindlichen
Abschnitte beider Neubaustrecken werden fertiggestellt
und an vorhandene Strecken in der Region angebunden.
Das bedeutet, daß die ICE-Strecke Nürnberg–Erfurt–
Leipzig/Halle zu einem späteren Zeitpunkt realisiert
wird. Die Optionen für den Weiterbau bleiben gesichert.
Zur Überbrückung und nicht als Ersatz werden die
vorhandenen Strecken Nürnberg–Saalfeld–Leipzig und
Erfurt–Leipzig/Halle für den Einsatz von Neigetechnik-
fahrzeugen angepaßt. Mit dem Einsatz dieser Fahrzeuge
(ICT) ist bereits laut Informationen der DB AG ab Fahr-
planwechsel im Mai 2000 zu rechnen. Danach reduziert
sich die Fahrzeit zwischen Nürnberg und Leipzig um ca.
25 Minuten und zwischen Erfurt und Leipzig um ca.
15 Minuten.
Durch die Inbetriebnahme der Ausbaustrecke Berlin–
Halle/Leipzig für eine Streckengeschwindigkeit von 200
km/h vsl. im Jahre 2002 und dem Nord-Süd-Tunnel ein-
schließlich des Lückenschlusses „Anhalter Bahn“ im
Mai 2005 werden sich die Bedingungen für eine
schnelle Schienenverbindung von Berlin aus in Richtung
Süden weiter wesentlich verbessern.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegfried Scheffler auf die Fra-
gen der Abgeordneten Andrea Voßhoff (CDU/CSU)
(Drucksache 14/1705 Fragen 41 und 42):
Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung für diewirtschaftliche Entwicklung der Länder Brandenburg undMecklenburg-Vorpommern, wenn es zu einem Bau des Trans-rapid von Berlin nach Hamburg nicht kommt?
Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung für diewirtschaftliche Entwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpom-mern, wenn es bei der Überprüfung des Bundesverkehrswege-plans zu dem Ergebnis kommt, daß ein Bau der A 20 durchMecklenburg-Vorpommern nicht erfolgen soll?
Zu Frage 41:
Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sind
strukturschwache Bundesländer, die für ein nachhaltiges
wirtschaftliches Wachstum auf eine Verbesserung der
infrastrukturellen Erschließung besonders angewiesen
sind. Jeder Verkehrsträger übernimmt dabei seine spe-
zielle Funktion sowohl von der Raumerschließung her
als auch von der Transportleistung.
Der Transrapid erfüllt in diesem Miteinander der
Verkehrsträger eine besondere Funktion für den schnel-
len Personenverkehr.
Für die Betriebsphase ist davon auszugehen, daß rund
600 direkte und rund 900 indirekte Dauerarbeitsplätze in
der Trassenregion entstehen. Von besonderer Bedeutung
für Mecklenburg-Vorpommern sind dabei die in der Be-
triebszentrale in Schwerin entstehenden hochwertigen
Arbeitsplätze, gleiches gilt für Brandenburg mit qualifi-
zierten Arbeitsplätzen in der Instandhaltungszentrale
Perleberg.
Wenn es zu dem Bau des Transrapid von Berlin nach
Hamburg nicht kommt, könnten in den Regionen auch
die in der Bauphase erwarteten temporären Arbeits-
markteffekte nicht eintreten. Diese werden auf rund
3 000 direkte Arbeitsplätze in der Trassenregion ge-
schätzt. Hierzu kommen die induzierten Arbeitsmarktef-
fekte beispielsweise durch die Arbeitsplätze in den Wer-
ken der Teilsystemhersteller und die Arbeitskräfte für
Montage und Inbetriebnahme dieser Teilsysteme in den
Werken und vor Ort. Ein Anhaltspunkt für die Effekte in
der Region ist der Streckenanteil bezogen auf die Ge-
samtstrecke, der bei Mecklenburg-Vorpommern 28%
und bei Brandenburg 46% beträgt.
Ein Verzicht auf das Transrapid-Projekt hätte zur
Konsequenz, daß die beschriebenen Effekte nicht ein-
treten würden. Zu eventuellen kompensatorischen Maß-
nahmen, die vergleichbare Effekte bewirken könnten,
liegen mangels konkreter Grundlagen keine Erkenntnis-
se vor.
Zu Frage 42:
Die Bundesregierung hält an der Priorität für den
Aufbau Ost fest. Das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit
Nr. 10, die A 20 Lübeck–Stettin, wird im Rahmen
der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes nicht
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999 5371
(A) (C)
(B) (D)
erneut überprüft. Notwendigkeit und Dringlichkeit
des Projektes sind seitens der Bundesregierung unbe-
stritten.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU)
(Drucksache 14/1705 Frage 43):
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß aufgrund des vor-geschlagenen Straßenbauinvestitionsprogramms 1999 bis 2002und darüber hinaus die A 6 – wie in der Antwort vom 22. Januar1999 auf die schriftliche Frage 32 in Drucksache 14/337 durchdie Bundesregierung praktisch zugesagt – innerhalb der nächstenzehn Jahre fertiggestellt wird?
Ausgehend von der Grenzöffnung 1989 hat der Deut-
sche Bundestag mit dem Ziel einer zeitnahen Verbesse-
rung der Verbindung in die Tschechische Republik in
der Hauptverkehrslinie nach Westen den durchgehenden
zweibahnigen Neubau des rd. 55 km östlichen Ab-
schnittes von Amberg/Ost bis zur deutsch-tschechischen
Grenze bei Waidhaus im Bedarfsplan für die Bundes-
fernstraßen seit seiner Fortschreibung in 1993 durchge-
hend dem „Vordringlichen Bedarf“ zugeordnet. Seither
ist die Planung und die Bauvorbereitung mit großer In-
tensität betrieben – und mit dem Bau des Grenzab-
schnittes und der Ortsumgehung Waidhaus im Septem-
ber 1995 begonnen worden.
Die Ortsumgehung Waidhaus im Zuge der A 6 ein-
schließlich des neuen Grenzübergangs zur Tschechi-
schen Republik wurde nach zweijähriger Bauzeit am
10. November 1997 unter Verkehr genommen; die an-
schließende Umgehung Lohma ist im Bau. Eine Ver-
kehrsfreigabe dieses Folgeabschnittes soll im November
1999 erfolgen. Am 29. Juli 1998 wurden mit einem 1.
feierlichen Spatenstich die Bauarbeiten an der Umge-
hung Wernberg/Köblitz im Abschnitt AK Pfreimd–östl.
Woppenhof begonnen.
Bis Ende 1999 werden von den für den Lückenschluß
A 6 Amberg/Ost–Waidhaus (Bundesgrenze) insgesamt
benötigten rd. 770 Millionen DM rd. 105 Millionen DM
verausgabt worden sein; für die Fertigstellung der lau-
fenden Abschnitte werden in den nächsten Jahren weite-
re rd. 185 Millionen DM erforderlich. Die noch zu be-
ginnenden Abschnitte umfassen ein Volumen von zu-
sätzlichen 480 Millionen DM, davon entfallen allein auf
den Abschnitt Amberg–Pfreimd rd. 300 Millionen DM.
Der Entwurf des Investitionsprogrammes des
BMVBW für die Jahre 1999 bis 2002 enthält die Teilab-
schnitte AK Pfreimd–Woppenhof und AS Lohma–Waid-
haus – sie sind in Bau – mit Ausgabenansätzen in Höhe
von 122,7 Millionen DM in der Liste 1, hochprioritäre
Maßnahmen. Die Abschnitte AK Pfreimd–Woppenhof
und Kaltenbaum–Lohma (Gesamtansatz zusätzlich 15,2
Millionen DM) sind Bestandteil der Liste 2, prioritäre
Maßnahmen.
Aufgrund der erheblichen verkehrspolitischen und
raumstrukturellen Bedeutung der A 6 verfolgt die Bun-
desregierung das Ziel, die zur Europastraße 50 und dem
neuen Paneuropäischen Korridor IV gehörende Auto-
bahn Nürnberg–Prag auf deutscher Seite zwischen Am-
berg-Ost und Waidhaus möglichst kontinuierlich weiter-
zubauen.
Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Konsolidie-
rung des Bundeshaushaltes in den kommenden Jahren
wird unter Berücksichtigung der sich abzeichnenden Fi-
nanzierungsmöglichkeiten nach 2002 der 35 km lange
Grenzabschnitt Pfreimd (A 93) – Waidhaus erst voraus-
sichtlich nach 2010 durchgängig fertiggestellt sein.
Eine Aussage zum Zeitpunkt der Verwirklichung des
verkehrlich dringenden rd. 20 km langen und ca. 300
Millionen DM teuren Lückenschlusses Amberg/Ost–
Pfreimd ist derzeit nicht möglich.
Anlage 21
Antwort
des Staatsministers Dr. Michael Naumann auf die Frage
des Abgeordneten Günter Nooke (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/1705 Frage 47):
Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die Ausgabenim Haushalt 2000 für den Bau des Holocaust-Mahnmals und fürdie zu gründende Stiftung, die als Bauherr vorgesehen ist?
Baukosten für das Denkmal für die ermordeten Juden
Europas werden im Haushaltsjahr 2000 noch nicht ent-
stehen, weil die zu gründende Stiftung zunächst die end-
gültige Konzeption des Mahnmals und des ergänzenden
Ortes der Information festlegen muß. Erst anschließend
können die Bauunterlagen und die Kostenschätzungen
erstellt werden.
Auch die Kosten der zu gründenden Stiftung können
erst beziffert werden, wenn Einvernehmen über ihren
Zuschnitt hergestellt ist. Die Bundesregierung geht da-
von aus, daß die Kosten im Rahmen der bisherigen An-
sätze für das Denkmal aufgefangen werden können.
Anlage 22
Antwort
des Staatsministers Rolf Schwanitz auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU/CSU)
(Drucksache 14/1705 Frage 48):
Wie vereinbart die Bundesregierung ihre verschiedentlichenÄußerungen zur Verstetigung der Mittel für den Aufbau Ost mitder von Staatsminister Rolf Schwanitz zwischenzeitlich bestä-tigten Absenkung der Mittel für den Aufbau Ost um mindestens2,75 Milliarden DM?
Mit den im Bundeshaushalt 2000 vorgesehenen Mit-
teln für den Aufbau Ost werden rund 2,5 Milliarden DM
mehr an Fördermitteln bereitgestellt als 1998, dem letz-
ten Regierungsjahr der früheren Bundesregierung. Ge-
genüber dem Bundeshaushalt 1999 wird der Förderrah-
men in den zentralen Bereichen verstetigt. In keinem der
für den Aufbau in den neuen Ländern bedeutsamen An-
sätze sind Änderungen geplant, die zu einer materiellen
Reduzierung der Förderintensität führen. Änderungen
5372 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999
(A) (C)
(B) (D)
bei einzelnen Ausgabenansätzen spiegeln im wesentli-
chen die Anpassung an veränderte Bedarfsstrukturen
wider. Damit wird der Aufgabe entsprochen, den För-
derrahmen für den Aufbau Ost zielgerichteter und effi-
zienter auszugestalten.
Anlage 23
Antwort
des Staatsministers Rolf Schwanitz auf die Frage des
Abgeordneten Ulrich Klinkert (CDU/CSU) (Drucksa-
che 14/1705 Frage 49):
Welche konkreten Einzelmaßnahmen sind verbunden mitden Äußerungen von Bundeskanzler Gerhard Schröder am 28.September 1999 anläßlich des Kabinettsausschusses Neue Län-der in Magdeburg, es werde eine effektivere Investitionsförde-rung im Osten geben?
Die Bundesregierung beabsichtigt, die förderpoliti-
schen Wirkungen des Investitionszulagengesetzes in
Abstimmung mit der EU-Kommission ab dem 1. Januar
2000 deutlich zu erhöhen. Künftig wird zwischen Erst-
und Ersatzinvestitionen unterschieden.
Vorgesehen ist, die Investitionszulage für Erstin-
vestitionen ab dem Jahr 2000 um 25 v. H. zu er-
höhen. Dies bedeutet, daß die Grundzulage von 10 auf
12,5 v. H. und die erhöhte Zulage für kleine und mittlere
Unternehmen von 20 auf 25 v. H. angehoben wird.
Parallel dazu wird die Förderung von reinen Ersatz-
investitionen eingeschränkt. Die Sätze betragen 5 v. H.
in der Grundförderung und 10 v.H. bei kleinen und
mittleren Unternehmen, wobei im Jahre 2002 ein weite-
rer Degressionsschritt erfolgt. Ab dem Jahr 2004 muß
auf Verlangen der EU-Kommission die Förderung von
Ersatzinvestitionen, die von der Kommission als Be-
triebsbeihilfe angesehen werden, ganz eingestellt wer-
den.
Programmatisch entspricht diese Neugestaltung der
Fördersätze der Ankündigung der Bundesregierung, die
Investitionsförderung effektiver und zielgenauer zu ma-
chen und Mitnahmeeffekte, wie sie häufig bei der Förde-
rung von reinen Ersatzinvestitionen vorkommen, deut-
lich zu verringern. Die Förderung wird stärker auf Inve-
stitionen, die den volkswirtschaftlichen Kapitalstock er-
weitern, konzentriert.