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    Plenarprotokoll 14/60 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 60. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999 I n h a l t : Erweiterung der Tagesordnung........................ 5325 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Deutsche Beteiligung an dem internatio- nalen Streitkräfteverband in Osttimor (INTERFET) zur Wiederherstellung von Sicherheit und Frieden auf der Grundlage der Resolution 1264 (1999) des Sicherheitsrats der Vereinten Na- tionen vom 15. September 1999 Drucksache (14/1719) ................................ 5325 B Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Ant- wort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion „Lebens- situation von Seniorinnen und Senioren in der Bundesrepublik Deutschland“) Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ........................................................... 5325 C Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU .... 5327 A Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ........................................................... 5327 B Wolf-Michael Catenhusen, Parl. Staatssekre- tär BMBF......................................................... 5327 C Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU............ 5327 D Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ........................................................... 5328 A Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA .......... 5328 A Walter Link (Diepholz) CDU/CSU.................. 5328 D Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA .......... 5328 D Maria Eichhorn CDU/CSU.............................. 5329 A Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ........................................................... 5329 B Christa Nickels, Parl. Staatssekretärin BMG... 5329 D Maria Eichhorn CDU/CSU.............................. 5329 D Christa Nickels, Parl. Staatssekretärin BMG... 5330 A Wolfgang Dehnel CDU/CSU .......................... 5330 B Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA .......... 5330 C Monika Balt PDS............................................. 5331 A Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ........................................................... 5331 A Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF................................................................. 5331 A Andreas Storm CDU/CSU............................... 5331 B Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA .......... 5331 C Erika Reinhardt CDU/CSU.............................. 5331 D Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ........................................................... 5332 A Christa Nickels, Parl. Staatssekretärin BMG... 5332 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 14/1705 vom 4. Oktober 1999 und 14/1712 vom 5. Oktober 1999) .. 5332 D Äußerungen von Bundeskanzler Schröder in der ARD-Sendung „Sabine Christiansen“ zu Berechnungen der Bundesregierung betr. den Anstieg der Renten entsprechend der Netto- lohnentwicklung DringlAnfr 1, 2 Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMA................... 5333 A II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999 ZusFr Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU..... 5333 D ZusFr Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/ CSU ................................................................. 5334 B ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU......... 5334 C ZusFr Franz Romer CDU/CSU........................ 5335 A ZusFr Thomas Strobl CDU/CSU..................... 5335 B ZusFr Wolfgang Meckelburg CDU/CSU ........ 5335 D ZusFr Andreas Storm CDU/CSU..................... 5336 C ZusFr Julius Louven CDU/CSU ...................... 5337 A ZusFr Dirk Niebel F.D.P. ................................ 5337 B ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS ............................... 5337 D ZusFr Karl-Josef Laumann CDU/CSU............ 5338 B Einflußnahme auf die Türkei im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit MdlAnfr 2 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg ........ 5338 C ZusFr Werner Siemann CDU/CSU.................. 5338 D Bedeutung des Truppenbetreuungssenders für die in Bosnien eingesetzen Bundeswehrsol- daten; Ausdehnung auf das Kosovo MdlAnfr 3 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg ........ 5339 B Einsparungen durch eine ambulante Behand- lung von Patienten mit Schilddrüsenüber- funktion mit Radiojod MdlAnfr 4, 5 Dr. Erika Schuchardt CDU/CSU Antw PStSekr’in Simone Probst BMU............ 5339 D ZusFr Dr. Erika Schuchardt CDU/CSU........... 5340 B Menschenrechtsverletzungen in Weißrussland MdlAnfr 6, 7 Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA.............. 5341 A ZusFr Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. .............................................................. 5341 D Verfahrensweise für die Beschaffung von Bürobedarf bei deutschen Botschaften MdlAnfr 8 Sylvia Bonitz CDU/CSU Antw StMin Christoph Zöpel AA.................... 5342 A ZusFr Sylvia Bonitz CDU/CSU....................... 5342 B Bundesmittel 2000 für die Sanierung der Sta- dien in Leipzig und Berlin MdlAnfr 13, 14 Georg Janovsky CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Cornelie Sonntag- Wolgast BMI ................................................... 5342 D ZusFr Georg Janovsky CDU/CSU................... 5343 A Einsatz von Dokumentenberatern in Côte d’Ivoire zur Verhinderung einer illegalen Ein- reise MdlAnfr 15 Sylvia Bonitz CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Cornelie Sonntag- Wolgast BMI ................................................... 5343 C ZusFr Sylvia Bonitz CDU/CSU....................... 5343 D Schließung des Hauptzollamtes in Flensburg; Einsparungen MdlAnfr 25, 26 Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 5344 B ZusFr Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/ CSU ................................................................. 5345 B Förderung der Investitionsbereitschaft kleine- rer und mittlerer ostdeutscher Unternehmen durch eine günstigere Umsatzsteuerberech- nung MdlAnfr 27, 28 Günter Baumann CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 5345 C ZusFr Günter Baumann CDU/CSU ................. 5346 A ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU ................ 5346 C Inbetriebnahme des neuen Grenzübergangs Guben/Gubin zur Republik Polen MdlAnfr 29, 30 Winfried Mante SPD Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 5347 A ZusFr Winfried Mante SPD............................. 5347 B Unterstützung der vom Pfingsthochwasser 1999 in Bayern Betroffenen MdlAnfr 31 Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 5347 C ZusFr Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU........... 5348 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999 III Zustimmung des Landes Sachsen-Anhalt zum sog. Sparpaket MdlAnfr 33 Vera Lengsfeld CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 5348 B Darstellung des Europarates im „Handbuch zur Europa-Politik“; Nichterwähnung von einzelnen Staaten MdlAnfr 44, 45 Klaus Bühler (Bruchsal) CDU/CSU Antw StSekr Uwe-Karsten Heye BK............... 5349 A ZusFr Klaus Bühler (Bruchsal) CDU/CSU...... 5349 B Darstellung des Europarates im „Handbuch zur Europa-Politik“ MdlAnfr 46 Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU Antw StSekr Uwe-Karsten Heye BK............... 5349 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. geringere Lei- stungsansprüche gesetzlich Kranken- versicherter gegenüber Sozialempfän- gern, Asylbewerbern und Strafgefange- nen bei unveränderter Realisierung der Gesundheitsreform Dr. Hermann Kues CDU/CSU......................... 5350 C Brigitte Lange SPD.......................................... 5351 C Detelef Parr F.D.P. .......................................... 5353 A Monika Knoche BÜNDNISSE 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 5354 A Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 5354 D Heinz Schemken CDU/CSU............................ 5355 C Regina Schmidt-Zadel SPD ............................. 5356 D Aribert Wolf CDU/CSU .................................. 5358 A Andrea Fischer, Bundesministerin BMG......... 5359 C Johannes Singhammer CDU/CSU ................... 5360 D Helga Kühn-Mengel SPD ................................ 5361 C Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/ CSU ................................................................. 5362 D Gudrun Schaich-Walch SPD............................ 5363 D Nächste Sitzung ............................................... 5364 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten............ 5365 A Anlage 2 Individuelle Vereinbarung von Rechten und Pflichten von Spätaussiedlern betr. deren sprachliche und berufliche Integration MdlAnfr 9 – Drs 14/1705 – Hartmut Koschyk CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Christoph Zöpel AA ...... 5365 B Anlage 3 Mögliche Aufnahme des Rechtes auf die an- gestammte Heimat in die geplante Grund- rechtscharta der EU MdlAnfr 10 – Drs 14/1705 – Harmut Koschyk CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Dr. Cornelie Sonntag- Wolgast BMI ................................................... 5365 D Anlage 4 Notwendigkeit der Änderung der Frist von 8 Jahren für Ermessenseinbürgerungen im Staatsangehörigkeitsrecht MdlAnfr 11, 12 – Drs 14/1705 – Dr. Max Stadler F.D.P. SchrAntw PStSekr’in Dr. Cornelie Sonntag- Wolgast BMI ................................................... 5365 D Anlage 5 Mögliche Besoldung des neuen Bundesmini- sters für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Reinhard Klimmt, nach Osttarif MdlAnfr 16 – Drs 14/1705 – Dr. Michael Luther CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Dr. Cornelie Sonntag- Wolgast BMI ................................................... 5366 B Anlage 6 Vorlage des Zwischenberichts der Kommis- sion „Strafrechtliches Sanktionensystem“ und des Untersuchungsberichts des Max-Planck- Instituts Freiburg zur Vorbereitung einer Rechtsmittelreform für Strafverfahren MdlAnfr 17, 18 – Drs 14/1705 – Norbert Geis CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ....... 5366 B Anlage 7 Verbesserung der Leistungen für SED-Opfer MdlAnfr 19 – Drs 14/1705 – Vera Lengsfeld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Eckart Pick BMJ......... 5366 D IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999 Anlage 8 Automatische Halbierung der Freistellungs- aufträge gem. Zinsabschlaggesetz durch deut- sche Banken ohne Einwilligung der Bank- kunden MdlAnfr 20 – Drs 14/1705 – Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF................................................................. 5367 A Anlage 9 Erhöhung der Freibeträge bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Schiffsver- käufen durch Binnenschiffer; Änderung § 6 EStG betr. Übertragungsmöglichkeit der stil- len Reserve für Binnenschiffer beim Erwerb neuer Schiffe MdlAnfr 21, 22 – Drs 14/1705 – Hans-Michael Goldmann F.D.P. SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF................................................................. 5367 B Anlage 10 Änderung der Besteuerung von Flugbenzin MdlAnfr 23 – Drs 14/1705 – Dirk Niebel F.D.P. SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF................................................................. 5367 D Anlage 11 Verhinderung der Aufnahme des Gaststätten- gewerbes in die Liste der arbeitsintensiven Dienstleistungen, für die künftig ermäßigte Mehrwertsteuersätze zulässig sein sollen, durch den Bundesfinanzminister auf der in- formellen Tagung des ECOFIN-Rates in Tur- ku im September 1999 MdlAnfr 24 – Drs 14/1705 – Dagmar Wöhrl CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF................................................................. 5368 A Anlage 12 Reduzierung der in den Transferleistungen des Bundes in die neuen Länder für Berlin enthaltenen Maßnahmen im Bundeshaushalt 2000 MdlAnfr 32 – Drs 14/1705 – Dr. Sabine Bergmann-Pohl CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF................................................................. 5368 B Anlage 13 Weitere Einsparmöglichkeiten bei den För- derhilfen für die neuen Bundesländer MdlAnfr 34 – Drs 14/1705 – Dr. Michael Luther CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF................................................................. 5368 B Anlage 14 Erfahrungen Großbritanniens mit der in natio- nales Recht umgesetzten sog. EU-Baustellen- verordnung, insbesondere hinsichtlich der Unfallzahlen MdlAnfr 35 – Drs 14/1705 – Ernst Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gerd Andres BMA............ 5368 C Anlage 15 Auswirkungen der Neuregelung der gering- fügigen Beschäftigungsverhältnisse auf die Haushalte der Sozialversicherungen, insbe- sondere der gesetzlichen Krankenkassen MdlAnfr 36 – Drs 14/1705 – Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gerd Andres BMA............ 5368 D Anlage 16 Auswirkungen des Urteils des Bundesverfas- sungsgerichts vom April 1999 zu den Sonder- versorgungssystemen für Staats- und System- nahe auf den Bundeshaushalt 2000 MdlAnfr 37 – Drs 14/1705 – Günter Nooke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gerd Andres BMA............ 5369 B Anlage 17 Verzicht auf die Flugleiteranwesenheitspflicht auf kleineren Flugplätzen und Wegfall des Flight Informations Service (FIS) MdlAnfr 38 – Drs 14/1705 – Dirk Niebel F.D.P. SchrAntw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW 5369 D Anlage 18 Strukturfördermittel der EU für den Ausbau der 18 Verkehrsprojekte Deutsche Einheit; Auswir- kungen der Zurückstellung des Baus der ICE- Strecke Nürnberg–Erfurt–Halle/ Leipzig MdlAnfr 39, 40 – Drs 14/1705 – Manfred Grund CDU/CSU SchrAntw PStSekr Siegfried Scheffler BMBau ............................................................ 5370 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999 V Anlage 19 Auswirkungen eines möglicherweise nicht erfolgenden Baus der Transrapidstrecke von Berlin nach Hamburg auf die wirtschaft- liche Entwicklung von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern; Auswirkungen eines möglicherweise nicht erfolgenden Baus der A 20 durch Mecklenburg-Vorpom- mern auf die wirtschaftliche Entwicklung des Landes MdlAnfr 41, 42 – Drs 14/1705 – Andrea Voßhoff CDU/CSU SchrAntw PStSekr Siegfried Scheffler BMBau............................................................. 5370 C Anlage 20 Fertigstellung der A 6 innerhalb der nächsten 10 Jahre MdlAnfr 43 – Drs 14/1705 – Klaus Hofbauer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW. 5371 A Anlage 21 Höhe der im Haushalt 2000 für den Bau des Holocaust-Mahnmals und die zu gründende Stiftung veranschlagten Bundesmittel MdlAnfr 47 – Drs 14/1705 – Günter Nooke CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Michael Naumann BK... 5371 C Anlage 22 Vereinbarkeit der Äußerungen über eine Ver- stetigung mit einer Reduzierung der Mittel für den Aufbau Ost MdlAnfr 48 – Drs 14/1705 – Dr. Sabine Bergmann-Pohl CDU/CSU SchrAntw StMin Rolf Schwanitz BK.............. 5371 D Anlage 23 Effektivere Investitionsförderung im Osten MdlAnfr 49 – Drs 14/1705 – Ulrich Klinkert CDU/CSU SchrAntw StMin Rolf Schwanitz BK.............. 5372 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999 5325 (A) (C) (B) (D) 60. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999 Beginn: 13.30 Uhr
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    Gudrun Schaich-Walch Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999 5365 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 6.10.99 Behrendt, Wolfgang SPD 6.10.99* Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 6.10.99 Böttcher, Maritta PDS 6.10.99 Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 6.10.99 Flach, Ulrike F.D.P. 6.10.99 Frick, Gisela F.D.P. 6.10.99 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 6.10.99 Gebhardt, Fred PDS 6.10.99 Hauser (Rednitz- hembach), Hansgeorg CDU/CSU 6.10.99 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 6.10.99 Herzog, Gustav SPD 6.10.99 Höfer, Gerd SPD 6.10.99 Hofmann (Volkach), Frank SPD 6.10.99 Hovermann, Eike Maria Anna SPD 6.10.99 Irmer, Ulrich F.D.P. 6.10.99 Jacoby, Peter CDU/CSU 6.10.99 Leidinger, Robert SPD 6.10.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 6.10.99 Dr. Schmidt-Jortzig, Edzard F.D.P. 6.10.99 Voß, Sylvia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 6.10.99 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 6.10.99 Dr. Westerwelle, Guido F.D.P. 6.10.99 ————— *) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Staatsministers Dr. Christoph Zöpel auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Drucksache 14/1705 Frage 9): Wie beurteilt die Bundesregierung eine mögliche Aufnahmedes Rechtes auf die angestammte Heimat, wie es z.B. in der Ent-schließung der Menschenrechtskommission der Vereinten Na-tionen vom 28. April 1998 enthalten ist, in die geplante Grund-rechtscharta der Europäischen Union, und ist die Bundesregie-rung bereit, entsprechende Bemühungen zu unterstützen? Der Europäische Rat hat in Köln beschlossen, daß der Entwurf der Charta der Grundrechte der EU von einem Gremium ausgearbeitet werden soll, dem neben Beauf- tragten der Staats- und Regierungschefs und des Präsi- denten der Europäischen Kommission auch Mitglieder des Europäischen Parlaments und der nationalen Parla- mente angehören werden. Dieses Gremium soll auf der Sondertagung des Europäischen Rates in Tampere (15./16. Oktober 1999) eingesetzt werden. Gegenwärtig wird über die Zusammensetzung und das Verfahren des Gremiums verhandelt. Was den Inhalt der Grundrechtscharta betrifft, will die Bundesregierung den Arbeiten des Gremiums, an denen auch Vertreter des Deutschen Bundestages und des Bundesrates betei- ligt sein werden, nicht vorgreifen. Insoweit wird auch auf die Entschließung des Ausschusses für die Angele- genheiten der Europäischen Union des Deutschen Bun- destages vom 29. September 1999 hingewiesen, in der der Ausschuß unterstreicht, daß das zu beauftragende Gremium für die Ausarbeitung der Grundrechtscharta zuständig ist. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Drucksache 14/1705 Frage 10): Wie stellt sich die Bundesregierung die rechtliche und tat-sächliche Umsetzung ihrer Absicht vor, die Integration der Spät-aussiedler dadurch zu verbessern, „daß individuelle Eingliede-rungspläne mit den Spätaussiedlern verabredet werden“, wobei„in einer Vereinbarung Rechte und Pflichten bezüglich dersprachlichen und beruflichen Integration verbindlich fest-geschrieben werden“ sollen (Info-Dienst Deutsche AussiedlerNr. 103 vom September 1999)? Im Ausland gibt es Modelle, die vorsehen, daß mit Zuwanderern individuelle Pläne über ihre Eingliederung in Beruf und Gesellschaft vereinbart werden. Die Bun- desregierung prüft, ob die Anwendung dieser Modelle im Ausland erfolgreich verläuft und eine Übertragung auf die Integration der Spätaussiedler in Deutschland möglich ist. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Max Stadler (F.D.P.) (Drucksache 14/1705 Fragen 11 und 12): Plant die Bundesregierung eine Änderung der vor kurzembeschlossenen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vor demHintergrund einer angekündigten Bundesrats-Initiative derBayerischen Staatsregierung und von Äußerungen des innen-politischen Sprechers der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN, Cem Özdemir, in der Haushaltsdebatte vom 15. Septem-ber 1999, wonach u.a. die Frist von 8 Jahren für Ermessens-einbürgerungen geändert werden soll (Plenarprotokoll 14/54S. 4760 f.)? Wenn ja, in welchen Punkten sieht die BundesregierungHandlungsbedarf für den Gesetzgeber? 5366 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999 (A) (C) (B) (D) Zu Frage 11: Nein. Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 wird gegenwärtig ein Entwurf für eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zum Staats- angehörigkeitsrecht ausgearbeitet, die zeitgerecht mit Inkrafttreten der wesentlichen Bestimmungen des Ge- setzes zum 1. Januar 2000 mit Zustimmung des Bundes- rates erlassen werden soll. Darin ist neben einer Vielzahl anderer Punkte u.a. zu regeln, welche Mindestaufent- haltsfrist für die Einbürgerung nach § 8 des Staatsange- hörigkeitsgesetzes (sog. Ermessenseinbürgerung) ver- langt wird. Zu berücksichtigen ist, daß das Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts die Mindestauf- enthaltsfrist für die Einbürgerung nach § 85 des Auslän- dergesetzes (sog. Anspruchseinbürgerung) von 15 Jah- ren auf 8 Jahre gesenkt hat. Die im Bereich der Ermes- senseinbürgerung nach Nr. 3.2.1 der bisherigen Einbür- gerungsrichtlinien geltende Frist von 10 Jahren muß deshalb ebenfalls gesenkt werden. Zu Frage 12: Entfällt. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast auf die Frage des Abgeordneten Dr. Michael Luther (CDU/CSU) (Drucksache 14/1705 Frage 16): Wie begründet die Bundesregierung im einzelnen die imVergleich zu sonstigen öffentlichen Bediensteten bessere Be-handlung des neuen Bundesministers für Verkehr, Bau- undWohnungswesen, Reinhard Klimmt, bei seiner Besoldung nachWestniveau, obwohl ansonsten für Neueinstellungen der Bun-desregierung mit Dienstsitz in Ost-Berlin nach der 2. Besol-dungsübergangsverordnung ein Ostabschlag vorgenommenwird? Es handelt sich nicht um eine Neueinstellung. Be- kanntlich war im konkreten Fall eine Amtstätigkeit in den alten Ländern vorausgegangen. Von einer besseren Behandlung kann deshalb keine Rede sein. Im übrigen darf ich der Klarheit halber darauf hinweisen, daß die Besoldungs-Übergangsverordnung für Beamte, nicht aber für Minister gilt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fra- gen des Abgeordneten Norbert Geis (CDU/CSU) (Drucksache 14/1705 Fragen 17 und 18): Liegt der Bundesregierung ein Zwischenbericht der vomBundesministerium der Justiz im Januar 1998 eingesetztenKommission Strafrechtliches Sanktionensystem vor, und wennja, warum steht dieser Bericht noch nicht dem Parlament zurVerfügung? Liegt der Bundesregierung ein abschließender Untersu-chungsbericht des Max-Planck-Instituts in Freiburg zur Rechts-wirklichkeit und Effizienz des deutschen Rechtsmittelsystems im Strafverfahren unter Berücksichtigung des internationalenStandards vor, welcher vom Bundesministerium der Justiz zurVorbereitung einer Rechtsmittelreform für Strafverfahren inAuftrag gegeben wurde und welcher – wie mit Schreiben derBundesministerin der Justiz vom 16. April 1999 angekündigt –im Sommer des Jahres vorliegen wird, vor, und wenn ja, warumsteht dieser Bericht noch nicht dem Parlament zur Verfügung? Zu Frage 17: Die vom Bundesministerium der Justiz eingesetzte „Kommission zur Reform des strafrechtlichen Sanktio- nensystems“ hat auf den Wunsch von Frau Bundesmi- nisterin Prof. Dr. Däubler-Gmelin hin einen Zwischen- bericht über den vorläufigen Stand der internen Bera- tungen vorgelegt. Dieser Zwischenbericht dient aus- schließlich zur Vorabinformation des Bundesministe- riums der Justiz. Die Kommission und das Bundesmi- nisterium der Justiz sind übereingekommen, den Zwi- schenbericht vertraulich zu behandeln. Die Kommission hat sich ausdrücklich vorbehalten, ihre Ergebnisse in Abschließenden Beratungen insgesamt noch einmal einer kritischen Würdigung zu unterziehen. Sobald der Schlußbericht vorliegt, der für Anfang 2000 erwartet wird, wird dieser dem Deutschen Bundestag zur Verfü- gung gestellt werden. Zu Frage 18: Der Schlußbericht zu dem beim Max-Planck-Institut Freiburg in Auftrag gegebenen Gutachten zur „Rechts- wirklichkeit und Effizienz des deutschen Rechtsmittel- systems im Strafverfahren unter Berücksichtigung des internationalen Standards“ liegt dem Bundesministerium der Justiz seit Mitte August vor. Die 1 000 Seiten umfas- sende Studie, die der Prüfung und Vorbereitung einer Rechtsmittelreform im Strafverfahren dient, wird derzeit gründlich ausgewertet. Selbstverständlich ist – sollte der Wunsch bestehen – die Bundesjustizministerin gerne be- reit, das Gutachten und die Ergebnisse der Auswertung zu gegebener Zeit im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages vorzustellen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Frage der Abgeordneten Vera Lengsfeld (CDU/CSU) (Druck- sache 14/1705 Frage 19): Wann gedenkt die Bundesregierung, die vor der Bundes-tagswahl vom seinerzeitigen Ministerpräsidenten von Nieder-sachsen, Gerhard Schröder, bei zahlreichen Besuchen von SED-Opferverbänden gemachten Versprechungen (wie z. B. Verbes-serungen bei der Höhe der Kapitalentschädigung sowie bei denLeistungen für Hinterbliebene nach dem Strafrechtlichen Reha-bilitierungsgesetz, Leistungen für Verschleppte aus den Gebie-ten jenseits von Oder und Neiße oder Verbesserungen bei derAnerkennung haftbedingter Gesundheitsschäden für SED-Opfer)als Gesetzgebungsvorschläge in den Deutschen Bundestag ein-zubringen? Den entsprechenden Gesetzentwurf – konkret: den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung reha- bilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politi- schen Verfolgung der ehemaligen DDR – hat die Bun- desregierung bereits beschlossen. Der Bundesrat hat sich Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999 5367 (A) (C) (B) (D) damit am 24. September 1999 im ersten Durchgang be- faßt und die vorgesehenen Verbesserungen begrüßt. Mit diesem Gesetzgebungsvorschlag setzt die Bun- desregierung das Ergebnis der Gespräche mit den Ver- tretern der Spitzenverbände der in der SBZ/DDR poli- tisch Verfolgten um. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 14/1705 Frage 20): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die von deut-schen Banken derzeit geübte Verfahrensweise, den vom Kundender Bank erteilten Freistellungsauftrag automatisch – d. h. ohnevorherige Einholung der Einwilligung des Kunden – für die Zeitab 1. Januar 2000 zu halbieren, mit der Intention des Bundesge-setzgebers nicht vereinbar ist, wonach die Bestimmung der Höhedes bei der jeweiligen Bank freizustellenden Betrages, die dabeizu beachtende Einhaltung der Höchstbetragsgrenze und die An-gabe des Betrages gegenüber der Bank allein in die Initiativeund Verantwortung des Kunden und damit in seine Mündigkeitgestellt sind? Die Verfahrensweise der Kreditinstitute, Freistel- lungsaufträge, die vor dem 1. Januar 2000 unter Berück- sichtigung des alten Sparer-Freibetrages erteilt worden sind, ab dem Jahreswechsel nur noch zur Hälfte zu be- rücksichtigen, beruht auf einer gesetzlichen Vorgabe. Die Regelung in § 52 Abs. 55 EStG führt zur automati- schen Halbierung des Volumens alter Freistellungsauf- träge und verhindert bei Millionen von Sparern unnöti- gen Aufwand für die Neuerteilung solcher Aufträge. Die von Ihnen in der Fragestellung angedeutete Ent- mündigung der Bürger findet nicht statt. Vielmehr wird die Möglichkeit, alte Freistellungsaufträge zu ändern, durch die Neuregelung nicht eingeschränkt. Außerdem ist es schon jetzt möglich, Freistellungsaufträge unter Berücksichtigung des neuen Freibetragsvolumens mit Wirkung ab dem Jahr 2000 zu erteilen. Ein entsprechen- der neuer amtlicher Vordruck ist bereits am 5. Mai 1999 im Bundessteuerblatt (Teil I S. 453) veröffentlicht wor- den und bei den Kreditinstituten erhältlich. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann (F.D.P.) (Drucksache 14/1705 Fragen 21 und 22): Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit nach demVerlust des Kapitals für die Altersversorgung von Binnenschif-fern durch den Wegfall des halben Steuersatzes auf den Veräu-ßerungsgewinn von verkauften Schiffen die Freibeträge für dieBesteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Schiffsverkäufenvon Binnenschiffern auf 300 000 DM zu erhöhen, um auch inZukunft den Binnenschiffern die Möglichkeit der Schaffungeiner angemessenen Privatrente wieder zu ermöglichen? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Schwierigkeiten derSchiffer beim Erwerb neuer Schiffe, die durch den Wegfall derÜbertragungsmöglichkeit der stillen Reserve bei der Änderungdes § 6b Einkommensteuergesetz (EStG) entstanden sind, miteiner erneuten Änderung des Gesetzes zu beheben? Zu Frage 21: Die Anhebung dieses Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG auf 300 000 DM für die Berufsgruppe der Binnen- schiffer kann nicht befürwortet werden. Ziel der Steuer- politik der Bundesregierung ist es, die steuerliche Be- messungsgrundlage durch den Abbau von steuerlichen Vergünstigungen zu verbreitern, wie dies zuletzt im Rahmen des im März 1999 verabschiedeten Steuerentla- stungsgesetzes 1999/2000/2002 geschehen ist. Dem steht die Einführung neuer Steuervergünstigungen für einzelne Berufsgruppen entgegen. Entsprechend dieser Zielsetzung sah der Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 ursprünglich als Maßnahme zur weiteren Verbreiterung der steuer- lichen Bemessungsgrundlage vor, den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG ganz zu streichen. Nicht zuletzt ange- sichts des Ersatzes des halben durchschnittlichen Steuer- satzes in § 34 EStG durch die sog. Fünftelungsmethode ist dieser Freibetrag jedoch im bisherigen Umfang von 60 000 DM beibehalten worden. Zu Frage 22: Nein. Die Einschränkung der Vergünstigungen in § 6b EStG durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/ 2002 steht als Gegenfinanzierungsmaßnahme in unmit- telbarem Zusammenhang mit der durch dieses Gesetz er- folgten Steuersatzsenkung. Würde man die Vergünsti- gung teilweise wieder einführen, würde dies die Steuer- satzsenkung in Frage stellen. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Dirk Niebel (F.D.P.) (Druck- sache 14/1705 Frage 23): Plant die Bundesregierung Änderungen der Besteuerung vonFlugbenzin, oder sind der Bundesregierung entsprechende Pläneder Länder bekannt? Die Bundesregierung tritt – wie in der Koalitionsver- einbarung vorgesehen – für die Besteuerung des Flug- benzins im gewerblichen Flugverkehr ein. Die Steuer- freiheit ist gegenüber dem mit Mineralölsteuer belaste- ten Straßenverkehr und Schienenverkehr mit Diesello- komotiven und dem inzwischen mit Stromsteuer bela- steten elektrischen Schienenverkehr nicht mehr gerecht- fertigt. Einer Aufhebung der Befreiung stehen allerdings das bestehende Gemeinschaftsrecht und zahlreiche bila- terale Abkommen entgegen. Die Frage einer entspre- chenden Änderung des Gemeinschaftsrechts wird z.Zt. auf europäischer Ebene diskutiert. Pläne für eine Änderung der Besteuerung von Luftfahrt- betriebsstoffen durch die Länder bestehen nicht, da die Ge- setzgebungskompetenz ausschließlich beim Bund liegt. 5368 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999 (A) (C) (B) (D) Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage der Abgeordneten Dagmar Wöhrl (CDU/CSU) (Drucksache 14/1705 Frage 24): Warum hat der Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel,auf der informellen Tagung des Ecofin-Rates (Rat der Wirt-schafts- und Finanzminister) in Turku vom 10. bis 12. Septem-ber 1999 verhindert, daß in die Liste der arbeitsintensivenDienstleistungen, für die künftig ermäßigte Mehrwertsteuersätzezulässig sein sollen, das Gaststättengewerbe aufgenommenwird? Im Rahmen der informellen Tagung des Ecofin-Rates in Turku vom 10.–12. September 1999 haben sich die Minister auf eine Liste der Dienstleistungen verständigt, auf die versuchsweise ein ermäßigter MWSt-Satz auf arbeitsintensive Dienstleistungen eingeführt werden kann. Die Bundesregierung bezweifelt, daß mit der Ein- führung eines ermäßigten MWSt-Satzes auf arbeitsin- tensive Dienstleistungen die angestrebten Ziele (Schaf- fung von Arbeitsplätzen und Eindämmung der Schwarz- arbeit) erreicht werden können. Insgesamt handelt es sich bei der Maßnahme um ein Experiment. Deshalb muß der Anwendungsbereich möglichst eng gehalten werden. Aus diesem Grund hat sich der Bundesminister der Finanzen Hans Eichel neben Vertretern anderer EU- Mitgliedstaaten gegen die Aufnahme des Gaststättenge- werbes in die Liste ausgesprochen. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage der Abgeordneten Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU/CSU) (Drucksache 14/1705 Frage 32): Welche in der bisherigen, seit 1991 geführten Transferlisteder Leistungen des Bundes in die neuen Länder enthaltenenMaßnahmen zugunsten des Landes Berlin sollen im einzelnenim Bundeshaushalt 2000 gekürzt werden? Die Methodik der angesprochenen „Transferliste“ hat in der Vergangenheit wiederholt zu kontroversen Dis- kussionen darüber geführt, welche Leistungen des Bun- des in die neuen Länder tatsächlich als Fördermaßnahme für den Aufbau Ost anzusehen sind. Daher wird die an- gesprochene „Transferliste“ nicht mehr geführt und für das Haushaltsjahr 2000 auch nicht fortgeschrieben. Im übrigen ist der Bundeshaushalt nicht regionali- siert. Daher könnte die erbetene Darstellung der Maß- nahmen zugunsten des Landes Berlin auch nicht vorge- nommen werden, wenn die „Transferliste“ in bisheriger Form noch fortgeführt würde. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Dr. Michael Luther (CDU/CSU) (Drucksache 14/1705 Frage 34): Hält die Bundesregierung weitere, über das Sparpaket desBundesministers der Finanzen, Hans Eichel, hinausgehende Ein-sparmöglichkeiten bei den Förderhilfen für die neuen Bundes-länder für möglich, falls die nach Presseberichten mit Billigungdes Fraktionsvorsitzenden Dr. Peter Struck hierzu eingesetzteArbeitsgruppe innerhalb der Fraktion der SPD solche Vorschlä-ge vorlegt? Über die im Zukunftsprogramm 2000 der Bundesre- gierung vorgesehenen Maßnahmen hinaus sind keine weitergehenden Einsparungen im Bereich der Förder- hilfen für die neuen Länder vorgesehen. Die Bundesregierung steht zu ihrer Verpflichtung ge- genüber den neuen Ländern. Der 2004 auslaufende Soli- darpakt wird entsprechend den dann gegebenen Not- wendigkeiten und mit einer weiteren Verbesserung der Zielgenauigkeit der Fördermaßnahmen erneuert werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 14/1705 Frage 35): Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß dieBaukosten in Großbritannien durch die Umsetzung der soge-nannten EU-Baustellenverordnung in nationales Recht zwar um8 bis 12 Prozent gestiegen, die Unfallzahlen aber nicht zurück-gegangen sind, und welche Folgerungen zieht sie ggf. darausfür die Umsetzung dieser Verordnung in der BundesrepublikDeutschland? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß in Groß- britannien die Baukosten um 8 bis 12 % gestiegen sind und diese Preissteigerung auf die Umsetzung der EG- Richtlinie 92/57/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Bau- stellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zurückzuführen ist. Der Bundesregierung ist auch nicht der Verlauf der Unfallzahlen in der Baubranche in Großbritannien bekannt. In Deutschland sank nach Angaben der Bau- Berufsgenossenschaften die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle von 275 083 im Jahre 1997 auf 252 283 in 1998. Die Arbeitsunfallquote fiel im gleichen Zeit- raum von 102 auf 97 je 1 000 Vollarbeiter. Die Zahl der Arbeitsunfälle, die 1998 zu einer Rente führten, lag mit 6 040 Fällen um 672 Fälle niedriger als 1997 und um 1 688 Fälle niedriger als 1995. Für diese Rückgänge wa- ren vor allem wirksame Maßnahmen im Arbeitsschutz ausschlaggebend. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des Abgeordneten Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/ CSU) (Drucksache 14/1705 Frage 36): Welche Auswirkungen auf die Haushalte der Sozialversiche-rungen – vor allem der der Krankenkassen, die bei geringen zu-sätzlichen Beitragseinnahmen neue Ansprüche abzudecken ha-ben – hat die Änderung bei den 630-Mark-Beschäftigungsver-hältnissen vom 1. April 1999? Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999 5369 (A) (C) (B) (D) Für die Krankenversicherung ist klarzustellen, daß durch das Gesetz zur Regelung geringfügiger Beschäfti- gungsverhältnisse keine neuen Leistungsansprüche ent- stehen, da nach diesem Gesetz keine eigenständige Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversi- cherung für geringfügig Beschäftigte ausgelöst wird. Die pauschale Beitragsabführung umfaßt auch den Perso- nenkreis der bisher beitragsfrei mitversicherten Famili- enangehörigen. In der gesetzlichen Rentenversicherung, in der auf- grund der Pauschalbeiträge durch ein geringfügiges Be- schäftigungsverhältnis neue Leistungsansprüche entste- hen können, oder bereits vorhandene Rentenansprüche gesteigert werden, lassen sich die künftig anfallenden Mehrausgaben noch nicht quantifizieren. Das Beitragsaufkommen wird für das Jahr 1999 unter Einschluß der geringfügig Nebenbeschäftigten auf ins- gesamt 1,9 Milliarden DM und auf 2,8 Milliarden DM im Jahr 2000 geschätzt. Nach den für die Monate April bis Juni – d. h. die er- sten drei Monate des neuen Melde- und Abrechnungs- verfahrens – bei den Trägern der Rentenversicherung registrierten Sollbeiträgen für ausschließlich geringfügig Beschäftigte würde dieses Zwischenergebnis hochge- rechnet auf das Jahresergebnis 1999 die ursprüngliche Schätzung der Beitragseinnahmen für diesen Personen- kreis um 300 bis 500 Millionen DM übertreffen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des Abgeordneten Günter Nooke (CDU/CSU) (Drucksache 14/1705 Frage 37): Welche Auswirkungen hat das Urteil des Bundesverfas-sungsgerichtes vom April 1999 zu den Sonderversorgungssy-stemen für Staats- und Systemnahe auf den Bundeshaushalt2000, und sind die Nachzahlungen beim Zuschuß an die Ren-tenkassen etatisiert oder in anderer Form berücksichtigt? Gemäß § 15 des Gesetzes zur Überführung der An- sprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderver- sorgungssystemen des Beitrittsgebietes (AAÜG) werden der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte die Aufwendungen einschließlich der Verwaltungskosten erstattet, die ihr aufgrund der Überführung der in den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen erworbenen Ansprüche entstehen. Diese Erstattungsregelung gilt auch für die Kosten, die sich aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes ergeben. Die Erstattun- gen sind für den Bereich der Zusatzversorgungssysteme im Einzelplan 11 (Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung) und für die Sonderversorgungssysteme im Einzelplan 33 (Versorgung), für den das Bundesmi- nisterium der Finanzen zuständig ist, veranschlagt. Die Auswirkungen der Urteile des Bundesverfas- sungsgerichtes zu den Zusatz- und Sonderversorgungs- systemen auf den Bundeshaushalt 2000 können jedoch derzeit nicht genau beziffert werden. Darüber hinaus ist nunmehr auch die jüngste Rechtsprechung des Bundes- sozialgerichts vom 3. und 4. August 1999 zu den o.g. Sachverhalten zu berücksichtigen. Die Urteile sind für die Bestimmung der Ausgabenwirkung und das anste- hende Gesetzgebungsverfahren von entscheidender Be- deutung. Die schriftlichen Urteilsgründe des Bundesso- zialgerichts liegen derzeit allerdings noch nicht vor, so daß die finanziellen Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht quantifizier- bar sind. Darüber hinaus sind die Ermittlungen der Bun- desversicherungsanstalt für Angestellte zu den von der Entscheidung betroffenen Personen noch nicht abge- schlossen. Schließlich ist auch noch nicht abschätzbar, wann die zur Umsetzung der Entscheidungen des Bun- desverfassungsgerichtes erforderlichen Rechtsänderungen in Kraft treten können (die Bundesregierung strebt eine Änderung des AAÜG im Laufe des nächsten Jahres an). Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialord- nung hält es daher insgesamt für sachgerecht, an dem derzeit für 2000 veranschlagten Haushaltsansatz von 3 Milliarden DM im Bereich der Zusatzversorgung und von 3,2 Milliarden DM im Bereich der Sonderversor- gung festzuhalten. In den beiden Ansätzen ist insgesamt bereits ein Betrag enthalten, der voraussichtlich die Fol- gen aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes auffangen wird. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Frage des Abgeordneten Dirk Niebel (F.D.P.) (Drucksache 14/1705 Frage 38): Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zum Ver-zicht auf die Flugleiteranwesenheitspflicht auf kleineren Flug-plätzen und zum Wegfall des Flight Informations Service (FIS)? Nach § 31 Abs. 2 Nr. 4 Luftverkehrsgesetz erteilen die Länder im Auftrag des Bundes u.a. auch die Geneh- migungen von Flugplätzen, mit Ausnahme der Prüfung und Entscheidung, inwieweit durch die Anlegung und den Betrieb eines Flughafens, der dem allgemeinen Ver- kehr dienen soll, die öffentlichen Interessen des Bundes berührt werden (§ 6). Nach § 53 Abs. 3 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung hat der Landeplatzhalter auf Verlangen der Genehmi- gungsbehörde eine oder mehrere Personen als Flugleiter zu bestellen. Die Thematik des Flugplatzbetriebes ohne Flugleiter wurde im Bund/Länder Fachausschuß Luft- fahrt mehrmals behandelt. Auf der 50. Tagung im März 1998 wurde beschlossen: Das deutsche Luftrecht steht dem Flugplatzbetrieb ohne Flugleiter grundsätzlich nicht entgegen. Die Ent- scheidung über die Verpflichtung zur Anwesenheit eines Flugleiters fällt auf Grund des Ergebnisses des luft- rechtlichen Genehmigungsverfahrens für den Flugplatz. Wenn im luftrechtlichen Genehmigungsverfahren fest- gestellt wird, daß durch die Art des Verkehrs Flugplatz- betrieb ohne Flugleiter möglich ist und genehmigt wird, kann grundsätzlich Flugplatzbetrieb überhaupt oder zu bestimmten Zeiten ohne Anwesenheit eines Flugleiters durchgeführt werden. 5370 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999 (A) (C) (B) (D) Dies wird im Einzelfall auf Antrag des Flugplatzhal- ters durch die zuständige Luftfahrtbehörde entschieden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegfried Scheffler auf die Fra- gen des Abgeordneten Manfred Grund (CDU/CSU) (Drucksache 14/1705 Fragen 39 und 40): Ist die Kofinanzierung in Höhe von rund 4,9 Mrd. DM fürdas von der Bundesregierung am 26. Mai 1999 beschlosseneBundesprogramm Verkehrsinfrastruktur zum beschleunigtenAusbau von insgesamt 18 Verkehrsprojekten in den neuen Län-dern, in das für den Förderzeitraum 2000 bis 2006 zusätzlicheMittel in Höhe von 3 Mrd. DM aus dem Strukturfonds der Euro-päischen Union eingestellt werden sollen, durch die Bundesre-gierung zwischenzeitlich sichergestellt? Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen ihrerEntscheidung, die ICE-Strecke Nürnberg–Erfurt–Halle/Leipzigzurückzustellen, auf die Bundeshauptstadt im Hinblick darauf,daß dadurch gleichzeitig der Lückenschluß der ICE-StreckeMünchen–Berlin entfallen ist und es damit auch zukünftig keineschnelle Schienenverbindung von Berlin aus in Richtung Südengeben wird? Zu Frage 39: Nach Abschluß der Abstimmungen mit einzelnen neuen Bundesländern zur Projektliste und der Prüfung hinsichtlich der Kofinanzierungsmöglichkeiten in den kommenden Jahren durch den Bund kann die Kofinan- zierung einschließlich vorgesehener Finanzierungsbei- träge der Deutschen Bahn AG, privater Dritter bzw. der Länder als gesichert angesehen werden. Zu Frage 40: Mit der getroffenen Grundsatzentscheidung der Bun- desregierung zum Verkehrsprojekt Deutsche Einheit (VDE) Nr. 8.1 und Nr. 8.2 vom 7. Juli 1999 ist nicht die Aufgabe dieser Projekte beschlossen worden, sondern nur eine zeitliche Verschiebung. Die in Bau befindlichen Abschnitte beider Neubaustrecken werden fertiggestellt und an vorhandene Strecken in der Region angebunden. Das bedeutet, daß die ICE-Strecke Nürnberg–Erfurt– Leipzig/Halle zu einem späteren Zeitpunkt realisiert wird. Die Optionen für den Weiterbau bleiben gesichert. Zur Überbrückung und nicht als Ersatz werden die vorhandenen Strecken Nürnberg–Saalfeld–Leipzig und Erfurt–Leipzig/Halle für den Einsatz von Neigetechnik- fahrzeugen angepaßt. Mit dem Einsatz dieser Fahrzeuge (ICT) ist bereits laut Informationen der DB AG ab Fahr- planwechsel im Mai 2000 zu rechnen. Danach reduziert sich die Fahrzeit zwischen Nürnberg und Leipzig um ca. 25 Minuten und zwischen Erfurt und Leipzig um ca. 15 Minuten. Durch die Inbetriebnahme der Ausbaustrecke Berlin– Halle/Leipzig für eine Streckengeschwindigkeit von 200 km/h vsl. im Jahre 2002 und dem Nord-Süd-Tunnel ein- schließlich des Lückenschlusses „Anhalter Bahn“ im Mai 2005 werden sich die Bedingungen für eine schnelle Schienenverbindung von Berlin aus in Richtung Süden weiter wesentlich verbessern. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegfried Scheffler auf die Fra- gen der Abgeordneten Andrea Voßhoff (CDU/CSU) (Drucksache 14/1705 Fragen 41 und 42): Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung für diewirtschaftliche Entwicklung der Länder Brandenburg undMecklenburg-Vorpommern, wenn es zu einem Bau des Trans-rapid von Berlin nach Hamburg nicht kommt? Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung für diewirtschaftliche Entwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpom-mern, wenn es bei der Überprüfung des Bundesverkehrswege-plans zu dem Ergebnis kommt, daß ein Bau der A 20 durchMecklenburg-Vorpommern nicht erfolgen soll? Zu Frage 41: Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sind strukturschwache Bundesländer, die für ein nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum auf eine Verbesserung der infrastrukturellen Erschließung besonders angewiesen sind. Jeder Verkehrsträger übernimmt dabei seine spe- zielle Funktion sowohl von der Raumerschließung her als auch von der Transportleistung. Der Transrapid erfüllt in diesem Miteinander der Verkehrsträger eine besondere Funktion für den schnel- len Personenverkehr. Für die Betriebsphase ist davon auszugehen, daß rund 600 direkte und rund 900 indirekte Dauerarbeitsplätze in der Trassenregion entstehen. Von besonderer Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern sind dabei die in der Be- triebszentrale in Schwerin entstehenden hochwertigen Arbeitsplätze, gleiches gilt für Brandenburg mit qualifi- zierten Arbeitsplätzen in der Instandhaltungszentrale Perleberg. Wenn es zu dem Bau des Transrapid von Berlin nach Hamburg nicht kommt, könnten in den Regionen auch die in der Bauphase erwarteten temporären Arbeits- markteffekte nicht eintreten. Diese werden auf rund 3 000 direkte Arbeitsplätze in der Trassenregion ge- schätzt. Hierzu kommen die induzierten Arbeitsmarktef- fekte beispielsweise durch die Arbeitsplätze in den Wer- ken der Teilsystemhersteller und die Arbeitskräfte für Montage und Inbetriebnahme dieser Teilsysteme in den Werken und vor Ort. Ein Anhaltspunkt für die Effekte in der Region ist der Streckenanteil bezogen auf die Ge- samtstrecke, der bei Mecklenburg-Vorpommern 28% und bei Brandenburg 46% beträgt. Ein Verzicht auf das Transrapid-Projekt hätte zur Konsequenz, daß die beschriebenen Effekte nicht ein- treten würden. Zu eventuellen kompensatorischen Maß- nahmen, die vergleichbare Effekte bewirken könnten, liegen mangels konkreter Grundlagen keine Erkenntnis- se vor. Zu Frage 42: Die Bundesregierung hält an der Priorität für den Aufbau Ost fest. Das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 10, die A 20 Lübeck–Stettin, wird im Rahmen der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes nicht Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999 5371 (A) (C) (B) (D) erneut überprüft. Notwendigkeit und Dringlichkeit des Projektes sind seitens der Bundesregierung unbe- stritten. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Drucksache 14/1705 Frage 43): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß aufgrund des vor-geschlagenen Straßenbauinvestitionsprogramms 1999 bis 2002und darüber hinaus die A 6 – wie in der Antwort vom 22. Januar1999 auf die schriftliche Frage 32 in Drucksache 14/337 durchdie Bundesregierung praktisch zugesagt – innerhalb der nächstenzehn Jahre fertiggestellt wird? Ausgehend von der Grenzöffnung 1989 hat der Deut- sche Bundestag mit dem Ziel einer zeitnahen Verbesse- rung der Verbindung in die Tschechische Republik in der Hauptverkehrslinie nach Westen den durchgehenden zweibahnigen Neubau des rd. 55 km östlichen Ab- schnittes von Amberg/Ost bis zur deutsch-tschechischen Grenze bei Waidhaus im Bedarfsplan für die Bundes- fernstraßen seit seiner Fortschreibung in 1993 durchge- hend dem „Vordringlichen Bedarf“ zugeordnet. Seither ist die Planung und die Bauvorbereitung mit großer In- tensität betrieben – und mit dem Bau des Grenzab- schnittes und der Ortsumgehung Waidhaus im Septem- ber 1995 begonnen worden. Die Ortsumgehung Waidhaus im Zuge der A 6 ein- schließlich des neuen Grenzübergangs zur Tschechi- schen Republik wurde nach zweijähriger Bauzeit am 10. November 1997 unter Verkehr genommen; die an- schließende Umgehung Lohma ist im Bau. Eine Ver- kehrsfreigabe dieses Folgeabschnittes soll im November 1999 erfolgen. Am 29. Juli 1998 wurden mit einem 1. feierlichen Spatenstich die Bauarbeiten an der Umge- hung Wernberg/Köblitz im Abschnitt AK Pfreimd–östl. Woppenhof begonnen. Bis Ende 1999 werden von den für den Lückenschluß A 6 Amberg/Ost–Waidhaus (Bundesgrenze) insgesamt benötigten rd. 770 Millionen DM rd. 105 Millionen DM verausgabt worden sein; für die Fertigstellung der lau- fenden Abschnitte werden in den nächsten Jahren weite- re rd. 185 Millionen DM erforderlich. Die noch zu be- ginnenden Abschnitte umfassen ein Volumen von zu- sätzlichen 480 Millionen DM, davon entfallen allein auf den Abschnitt Amberg–Pfreimd rd. 300 Millionen DM. Der Entwurf des Investitionsprogrammes des BMVBW für die Jahre 1999 bis 2002 enthält die Teilab- schnitte AK Pfreimd–Woppenhof und AS Lohma–Waid- haus – sie sind in Bau – mit Ausgabenansätzen in Höhe von 122,7 Millionen DM in der Liste 1, hochprioritäre Maßnahmen. Die Abschnitte AK Pfreimd–Woppenhof und Kaltenbaum–Lohma (Gesamtansatz zusätzlich 15,2 Millionen DM) sind Bestandteil der Liste 2, prioritäre Maßnahmen. Aufgrund der erheblichen verkehrspolitischen und raumstrukturellen Bedeutung der A 6 verfolgt die Bun- desregierung das Ziel, die zur Europastraße 50 und dem neuen Paneuropäischen Korridor IV gehörende Auto- bahn Nürnberg–Prag auf deutscher Seite zwischen Am- berg-Ost und Waidhaus möglichst kontinuierlich weiter- zubauen. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Konsolidie- rung des Bundeshaushaltes in den kommenden Jahren wird unter Berücksichtigung der sich abzeichnenden Fi- nanzierungsmöglichkeiten nach 2002 der 35 km lange Grenzabschnitt Pfreimd (A 93) – Waidhaus erst voraus- sichtlich nach 2010 durchgängig fertiggestellt sein. Eine Aussage zum Zeitpunkt der Verwirklichung des verkehrlich dringenden rd. 20 km langen und ca. 300 Millionen DM teuren Lückenschlusses Amberg/Ost– Pfreimd ist derzeit nicht möglich. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Dr. Michael Naumann auf die Frage des Abgeordneten Günter Nooke (CDU/CSU) (Druck- sache 14/1705 Frage 47): Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die Ausgabenim Haushalt 2000 für den Bau des Holocaust-Mahnmals und fürdie zu gründende Stiftung, die als Bauherr vorgesehen ist? Baukosten für das Denkmal für die ermordeten Juden Europas werden im Haushaltsjahr 2000 noch nicht ent- stehen, weil die zu gründende Stiftung zunächst die end- gültige Konzeption des Mahnmals und des ergänzenden Ortes der Information festlegen muß. Erst anschließend können die Bauunterlagen und die Kostenschätzungen erstellt werden. Auch die Kosten der zu gründenden Stiftung können erst beziffert werden, wenn Einvernehmen über ihren Zuschnitt hergestellt ist. Die Bundesregierung geht da- von aus, daß die Kosten im Rahmen der bisherigen An- sätze für das Denkmal aufgefangen werden können. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Rolf Schwanitz auf die Frage der Abgeordneten Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU/CSU) (Drucksache 14/1705 Frage 48): Wie vereinbart die Bundesregierung ihre verschiedentlichenÄußerungen zur Verstetigung der Mittel für den Aufbau Ost mitder von Staatsminister Rolf Schwanitz zwischenzeitlich bestä-tigten Absenkung der Mittel für den Aufbau Ost um mindestens2,75 Milliarden DM? Mit den im Bundeshaushalt 2000 vorgesehenen Mit- teln für den Aufbau Ost werden rund 2,5 Milliarden DM mehr an Fördermitteln bereitgestellt als 1998, dem letz- ten Regierungsjahr der früheren Bundesregierung. Ge- genüber dem Bundeshaushalt 1999 wird der Förderrah- men in den zentralen Bereichen verstetigt. In keinem der für den Aufbau in den neuen Ländern bedeutsamen An- sätze sind Änderungen geplant, die zu einer materiellen Reduzierung der Förderintensität führen. Änderungen 5372 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999 (A) (C) (B) (D) bei einzelnen Ausgabenansätzen spiegeln im wesentli- chen die Anpassung an veränderte Bedarfsstrukturen wider. Damit wird der Aufgabe entsprochen, den För- derrahmen für den Aufbau Ost zielgerichteter und effi- zienter auszugestalten. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Rolf Schwanitz auf die Frage des Abgeordneten Ulrich Klinkert (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/1705 Frage 49): Welche konkreten Einzelmaßnahmen sind verbunden mitden Äußerungen von Bundeskanzler Gerhard Schröder am 28.September 1999 anläßlich des Kabinettsausschusses Neue Län-der in Magdeburg, es werde eine effektivere Investitionsförde-rung im Osten geben? Die Bundesregierung beabsichtigt, die förderpoliti- schen Wirkungen des Investitionszulagengesetzes in Abstimmung mit der EU-Kommission ab dem 1. Januar 2000 deutlich zu erhöhen. Künftig wird zwischen Erst- und Ersatzinvestitionen unterschieden. Vorgesehen ist, die Investitionszulage für Erstin- vestitionen ab dem Jahr 2000 um 25 v. H. zu er- höhen. Dies bedeutet, daß die Grundzulage von 10 auf 12,5 v. H. und die erhöhte Zulage für kleine und mittlere Unternehmen von 20 auf 25 v. H. angehoben wird. Parallel dazu wird die Förderung von reinen Ersatz- investitionen eingeschränkt. Die Sätze betragen 5 v. H. in der Grundförderung und 10 v.H. bei kleinen und mittleren Unternehmen, wobei im Jahre 2002 ein weite- rer Degressionsschritt erfolgt. Ab dem Jahr 2004 muß auf Verlangen der EU-Kommission die Förderung von Ersatzinvestitionen, die von der Kommission als Be- triebsbeihilfe angesehen werden, ganz eingestellt wer- den. Programmatisch entspricht diese Neugestaltung der Fördersätze der Ankündigung der Bundesregierung, die Investitionsförderung effektiver und zielgenauer zu ma- chen und Mitnahmeeffekte, wie sie häufig bei der Förde- rung von reinen Ersatzinvestitionen vorkommen, deut- lich zu verringern. Die Förderung wird stärker auf Inve- stitionen, die den volkswirtschaftlichen Kapitalstock er- weitern, konzentriert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Christoph Zöpel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zuatzfrage.



Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Wie kommt es dann, daß
von deutschen Botschaften im Ausland Abgeordneten
gegenüber teilweise eine andere Auskunft gegeben
wird? Insbesondere EDV-Gerätschaften können dem-
nach nicht immer angeschlossen werden, weil solche
Kleinigkeiten wie Druckerkabel von den Botschaften
eben nicht beschafft werden dürfen, so daß den wich-
tigen Aufgaben – zum Beispiel der Visaerteilung und
auch der vorausgehenden Visaprüfung, die ja dazu bei-

trägt, daß illegale Einreisen nach Deutschland vermie-
den werden können – teilweise nicht mit den nötigen
Arbeitsmitteln nachgegangen werden kann.

C
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Sylvia Bonitz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Kollegin, da ich den Realitätsbezug Ihrer
    Frage – aus blanker Lebenserfahrung, daß so etwas vor-
    kommen kann – überhaupt nicht in Abrede stellen kann,
    meine ich, es macht sehr großen Sinn, wenn Sie auf dem
    von Ihnen für geeignet gehaltenen Wege die Bundesre-
    gierung, speziell das Auswärtige Amt, zu einem kon-
    kreten Fall befragen. Ein solch konkreter Fall kann dann
    vom Auswärtigen Amt geprüft werden. Dann läßt sich
    entweder feststellen, ob das zu Recht so geschieht, oder
    es läßt sich feststellen, ob Abhilfe geschaffen werden
    kann. Vor allem in letzterem Falle wäre eine solche
    Frage von Ihnen, Frau Kollegin, im Interesse der Bun-
    desrepublik ausgesprochen nützlich.