Plenarprotokoll 14/60
            Deutscher Bundestag
            Stenographischer Bericht
            60. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999
            I n h a l t :
            Erweiterung der Tagesordnung........................ 5325 A
            Zusatztagesordnungspunkt 1:
            Deutsche Beteiligung an dem internatio-
            nalen Streitkräfteverband in Osttimor
            (INTERFET) zur Wiederherstellung
            von Sicherheit und Frieden auf der
            Grundlage der Resolution 1264 (1999)
            des Sicherheitsrats der Vereinten Na-
            tionen vom 15. September 1999
            Drucksache (14/1719) ................................ 5325 B
            Tagesordnungspunkt 1:
            Befragung der Bundesregierung (Ant-
            wort der Bundesregierung auf die Große
            Anfrage der CDU/CSU-Fraktion „Lebens-
            situation von Seniorinnen und Senioren in
            der Bundesrepublik Deutschland“)
            Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin
            BMFSFJ........................................................... 5325 C
            Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU .... 5327 A
            Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin
            BMFSFJ........................................................... 5327 B
            Wolf-Michael Catenhusen, Parl. Staatssekre-
            tär BMBF......................................................... 5327 C
            Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU............ 5327 D
            Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin
            BMFSFJ........................................................... 5328 A
            Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA .......... 5328 A
            Walter Link (Diepholz) CDU/CSU.................. 5328 D
            Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA .......... 5328 D
            Maria Eichhorn CDU/CSU.............................. 5329 A
            Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin
            BMFSFJ........................................................... 5329 B
            Christa Nickels, Parl. Staatssekretärin BMG... 5329 D
            Maria Eichhorn CDU/CSU.............................. 5329 D
            Christa Nickels, Parl. Staatssekretärin BMG... 5330 A
            Wolfgang Dehnel CDU/CSU .......................... 5330 B
            Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA .......... 5330 C
            Monika Balt PDS............................................. 5331 A
            Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin
            BMFSFJ........................................................... 5331 A
            Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
            BMF................................................................. 5331 A
            Andreas Storm CDU/CSU............................... 5331 B
            Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA .......... 5331 C
            Erika Reinhardt CDU/CSU.............................. 5331 D
            Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin
            BMFSFJ........................................................... 5332 A
            Christa Nickels, Parl. Staatssekretärin BMG... 5332 A
            Tagesordnungspunkt 2:
            Fragestunde
            (Drucksachen 14/1705 vom 4. Oktober
            1999 und 14/1712 vom 5. Oktober 1999) .. 5332 D
            Äußerungen von Bundeskanzler Schröder in
            der ARD-Sendung „Sabine Christiansen“ zu
            Berechnungen der Bundesregierung betr. den
            Anstieg der Renten entsprechend der Netto-
            lohnentwicklung
            DringlAnfr 1, 2
            Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU
            Antw PStSekr Gerd Andres BMA................... 5333 A
            II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999
            ZusFr Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU..... 5333 D
            ZusFr Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/
            CSU ................................................................. 5334 B
            ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU......... 5334 C
            ZusFr Franz Romer CDU/CSU........................ 5335 A
            ZusFr Thomas Strobl CDU/CSU..................... 5335 B
            ZusFr Wolfgang Meckelburg CDU/CSU ........ 5335 D
            ZusFr Andreas Storm CDU/CSU..................... 5336 C
            ZusFr Julius Louven CDU/CSU ...................... 5337 A
            ZusFr Dirk Niebel F.D.P. ................................ 5337 B
            ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS ............................... 5337 D
            ZusFr Karl-Josef Laumann CDU/CSU............ 5338 B
            Einflußnahme auf die Türkei im Rahmen der
            militärischen Zusammenarbeit
            MdlAnfr 2
            Werner Siemann CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg ........ 5338 C
            ZusFr Werner Siemann CDU/CSU.................. 5338 D
            Bedeutung des Truppenbetreuungssenders für
            die in Bosnien eingesetzen Bundeswehrsol-
            daten; Ausdehnung auf das Kosovo
            MdlAnfr 3
            Werner Siemann CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg ........ 5339 B
            Einsparungen durch eine ambulante Behand-
            lung von Patienten mit Schilddrüsenüber-
            funktion mit Radiojod
            MdlAnfr 4, 5
            Dr. Erika Schuchardt CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Simone Probst BMU............ 5339 D
            ZusFr Dr. Erika Schuchardt CDU/CSU........... 5340 B
            Menschenrechtsverletzungen in Weißrussland
            MdlAnfr 6, 7
            Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P.
            Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA.............. 5341 A
            ZusFr Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
            F.D.P. .............................................................. 5341 D
            Verfahrensweise für die Beschaffung von
            Bürobedarf bei deutschen Botschaften
            MdlAnfr 8
            Sylvia Bonitz CDU/CSU
            Antw StMin Christoph Zöpel AA.................... 5342 A
            ZusFr Sylvia Bonitz CDU/CSU....................... 5342 B
            Bundesmittel 2000 für die Sanierung der Sta-
            dien in Leipzig und Berlin
            MdlAnfr 13, 14
            Georg Janovsky CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Dr. Cornelie Sonntag-
            Wolgast BMI ................................................... 5342 D
            ZusFr Georg Janovsky CDU/CSU................... 5343 A
            Einsatz von Dokumentenberatern in Côte
            d’Ivoire zur Verhinderung einer illegalen Ein-
            reise
            MdlAnfr 15
            Sylvia Bonitz CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Dr. Cornelie Sonntag-
            Wolgast BMI ................................................... 5343 C
            ZusFr Sylvia Bonitz CDU/CSU....................... 5343 D
            Schließung des Hauptzollamtes in Flensburg;
            Einsparungen
            MdlAnfr 25, 26
            Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 5344 B
            ZusFr Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/
            CSU ................................................................. 5345 B
            Förderung der Investitionsbereitschaft kleine-
            rer und mittlerer ostdeutscher Unternehmen
            durch eine günstigere Umsatzsteuerberech-
            nung
            MdlAnfr 27, 28
            Günter Baumann CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 5345 C
            ZusFr Günter Baumann CDU/CSU ................. 5346 A
            ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU ................ 5346 C
            Inbetriebnahme des neuen Grenzübergangs
            Guben/Gubin zur Republik Polen
            MdlAnfr 29, 30
            Winfried Mante SPD
            Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 5347 A
            ZusFr Winfried Mante SPD............................. 5347 B
            Unterstützung der vom Pfingsthochwasser
            1999 in Bayern Betroffenen
            MdlAnfr 31
            Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 5347 C
            ZusFr Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU........... 5348 A
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999 III
            Zustimmung des Landes Sachsen-Anhalt zum
            sog. Sparpaket
            MdlAnfr 33
            Vera Lengsfeld CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 5348 B
            Darstellung des Europarates im „Handbuch
            zur Europa-Politik“; Nichterwähnung von
            einzelnen Staaten
            MdlAnfr 44, 45
            Klaus Bühler (Bruchsal) CDU/CSU
            Antw StSekr Uwe-Karsten Heye BK............... 5349 A
            ZusFr Klaus Bühler (Bruchsal) CDU/CSU...... 5349 B
            Darstellung des Europarates im „Handbuch
            zur Europa-Politik“
            MdlAnfr 46
            Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU
            Antw StSekr Uwe-Karsten Heye BK............... 5349 A
            Zusatztagesordnungspunkt 2:
            Aktuelle Stunde betr. geringere Lei-
            stungsansprüche gesetzlich Kranken-
            versicherter gegenüber Sozialempfän-
            gern, Asylbewerbern und Strafgefange-
            nen bei unveränderter Realisierung der
            Gesundheitsreform
            Dr. Hermann Kues CDU/CSU......................... 5350 C
            Brigitte Lange SPD.......................................... 5351 C
            Detelef Parr F.D.P. .......................................... 5353 A
            Monika Knoche BÜNDNISSE 90/DIE GRÜ-
            NEN................................................................. 5354 A
            Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 5354 D
            Heinz Schemken CDU/CSU............................ 5355 C
            Regina Schmidt-Zadel SPD ............................. 5356 D
            Aribert Wolf CDU/CSU .................................. 5358 A
            Andrea Fischer, Bundesministerin BMG......... 5359 C
            Johannes Singhammer CDU/CSU ................... 5360 D
            Helga Kühn-Mengel SPD ................................ 5361 C
            Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/
            CSU ................................................................. 5362 D
            Gudrun Schaich-Walch SPD............................ 5363 D
            Nächste Sitzung ............................................... 5364 D
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten............ 5365 A
            Anlage 2
            Individuelle Vereinbarung von Rechten und
            Pflichten von Spätaussiedlern betr. deren
            sprachliche und berufliche Integration
            MdlAnfr 9 – Drs 14/1705 –
            Hartmut Koschyk CDU/CSU
            SchrAntw StMin Dr. Christoph Zöpel AA ...... 5365 B
            Anlage 3
            Mögliche Aufnahme des Rechtes auf die an-
            gestammte Heimat in die geplante Grund-
            rechtscharta der EU
            MdlAnfr 10 – Drs 14/1705 –
            Harmut Koschyk CDU/CSU
            SchrAntw PStSekr’in Dr. Cornelie Sonntag-
            Wolgast BMI ................................................... 5365 D
            Anlage 4
            Notwendigkeit der Änderung der Frist von
            8 Jahren für Ermessenseinbürgerungen im
            Staatsangehörigkeitsrecht
            MdlAnfr 11, 12 – Drs 14/1705 –
            Dr. Max Stadler F.D.P.
            SchrAntw PStSekr’in Dr. Cornelie Sonntag-
            Wolgast BMI ................................................... 5365 D
            Anlage 5
            Mögliche Besoldung des neuen Bundesmini-
            sters für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen,
            Reinhard Klimmt, nach Osttarif
            MdlAnfr 16 – Drs 14/1705 –
            Dr. Michael Luther CDU/CSU
            SchrAntw PStSekr’in Dr. Cornelie Sonntag-
            Wolgast BMI ................................................... 5366 B
            Anlage 6
            Vorlage des Zwischenberichts der Kommis-
            sion „Strafrechtliches Sanktionensystem“ und
            des Untersuchungsberichts des Max-Planck-
            Instituts Freiburg zur Vorbereitung einer
            Rechtsmittelreform für Strafverfahren
            MdlAnfr 17, 18 – Drs 14/1705 –
            Norbert Geis CDU/CSU
            SchrAntw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ....... 5366 B
            Anlage 7
            Verbesserung der Leistungen für SED-Opfer
            MdlAnfr 19 – Drs 14/1705 –
            Vera Lengsfeld CDU/CSU
            SchrAntw PStSekr Dr. Eckart Pick BMJ......... 5366 D
            IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999
            Anlage 8
            Automatische Halbierung der Freistellungs-
            aufträge gem. Zinsabschlaggesetz durch deut-
            sche Banken ohne Einwilligung der Bank-
            kunden
            MdlAnfr 20 – Drs 14/1705 –
            Benno Zierer CDU/CSU
            SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks
            BMF................................................................. 5367 A
            Anlage 9
            Erhöhung der Freibeträge bei der Besteuerung
            von Veräußerungsgewinnen bei Schiffsver-
            käufen durch Binnenschiffer; Änderung § 6
            EStG betr. Übertragungsmöglichkeit der stil-
            len Reserve für Binnenschiffer beim Erwerb
            neuer Schiffe
            MdlAnfr 21, 22 – Drs 14/1705 –
            Hans-Michael Goldmann F.D.P.
            SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks
            BMF................................................................. 5367 B
            Anlage 10
            Änderung der Besteuerung von Flugbenzin
            MdlAnfr 23 – Drs 14/1705 –
            Dirk Niebel F.D.P.
            SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks
            BMF................................................................. 5367 D
            Anlage 11
            Verhinderung der Aufnahme des Gaststätten-
            gewerbes in die Liste der arbeitsintensiven
            Dienstleistungen, für die künftig ermäßigte
            Mehrwertsteuersätze zulässig sein sollen,
            durch den Bundesfinanzminister auf der in-
            formellen Tagung des ECOFIN-Rates in Tur-
            ku im September 1999
            MdlAnfr 24 – Drs 14/1705 –
            Dagmar Wöhrl CDU/CSU
            SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks
            BMF................................................................. 5368 A
            Anlage 12
            Reduzierung der in den Transferleistungen
            des Bundes in die neuen Länder für Berlin
            enthaltenen Maßnahmen im Bundeshaushalt
            2000
            MdlAnfr 32 – Drs 14/1705 –
            Dr. Sabine Bergmann-Pohl CDU/CSU
            SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks
            BMF................................................................. 5368 B
            Anlage 13
            Weitere Einsparmöglichkeiten bei den För-
            derhilfen für die neuen Bundesländer
            MdlAnfr 34 – Drs 14/1705 –
            Dr. Michael Luther CDU/CSU
            SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks
            BMF................................................................. 5368 B
            Anlage 14
            Erfahrungen Großbritanniens mit der in natio-
            nales Recht umgesetzten sog. EU-Baustellen-
            verordnung, insbesondere hinsichtlich der
            Unfallzahlen
            MdlAnfr 35 – Drs 14/1705 –
            Ernst Hinsken CDU/CSU
            SchrAntw PStSekr Gerd Andres BMA............ 5368 C
            Anlage 15
            Auswirkungen der Neuregelung der gering-
            fügigen Beschäftigungsverhältnisse auf die
            Haushalte der Sozialversicherungen, insbe-
            sondere der gesetzlichen Krankenkassen
            MdlAnfr 36 – Drs 14/1705 –
            Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU
            SchrAntw PStSekr Gerd Andres BMA............ 5368 D
            Anlage 16
            Auswirkungen des Urteils des Bundesverfas-
            sungsgerichts vom April 1999 zu den Sonder-
            versorgungssystemen für Staats- und System-
            nahe auf den Bundeshaushalt 2000
            MdlAnfr 37 – Drs 14/1705 –
            Günter Nooke CDU/CSU
            SchrAntw PStSekr Gerd Andres BMA............ 5369 B
            Anlage 17
            Verzicht auf die Flugleiteranwesenheitspflicht
            auf kleineren Flugplätzen und Wegfall des
            Flight Informations Service (FIS)
            MdlAnfr 38 – Drs 14/1705 –
            Dirk Niebel F.D.P.
            SchrAntw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW 5369 D
            Anlage 18
            Strukturfördermittel der EU für den Ausbau der
            18 Verkehrsprojekte Deutsche Einheit; Auswir-
            kungen der Zurückstellung des Baus der ICE-
            Strecke Nürnberg–Erfurt–Halle/ Leipzig
            MdlAnfr 39, 40 – Drs 14/1705 –
            Manfred Grund CDU/CSU
            SchrAntw PStSekr Siegfried Scheffler
            BMBau ............................................................ 5370 A
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999 V
            Anlage 19
            Auswirkungen eines möglicherweise nicht
            erfolgenden Baus der Transrapidstrecke von
            Berlin nach Hamburg auf die wirtschaft-
            liche Entwicklung von Brandenburg und
            Mecklenburg-Vorpommern; Auswirkungen
            eines möglicherweise nicht erfolgenden
            Baus der A 20 durch Mecklenburg-Vorpom-
            mern auf die wirtschaftliche Entwicklung des
            Landes
            MdlAnfr 41, 42 – Drs 14/1705 –
            Andrea Voßhoff CDU/CSU
            SchrAntw PStSekr Siegfried Scheffler
            BMBau............................................................. 5370 C
            Anlage 20
            Fertigstellung der A 6 innerhalb der nächsten
            10 Jahre
            MdlAnfr 43 – Drs 14/1705 –
            Klaus Hofbauer CDU/CSU
            SchrAntw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW. 5371 A
            Anlage 21
            Höhe der im Haushalt 2000 für den Bau des
            Holocaust-Mahnmals und die zu gründende
            Stiftung veranschlagten Bundesmittel
            MdlAnfr 47 – Drs 14/1705 –
            Günter Nooke CDU/CSU
            SchrAntw StMin Dr. Michael Naumann BK... 5371 C
            Anlage 22
            Vereinbarkeit der Äußerungen über eine Ver-
            stetigung mit einer Reduzierung der Mittel für
            den Aufbau Ost
            MdlAnfr 48 – Drs 14/1705 –
            Dr. Sabine Bergmann-Pohl CDU/CSU
            SchrAntw StMin Rolf Schwanitz BK.............. 5371 D
            Anlage 23
            Effektivere Investitionsförderung im Osten
            MdlAnfr 49 – Drs 14/1705 –
            Ulrich Klinkert CDU/CSU
            SchrAntw StMin Rolf Schwanitz BK.............. 5372 A
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999 5325
            (A) (C)
            (B) (D)
            60. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999
            Beginn: 13.30 Uhr
        
        
        
        
          
          
        Gudrun Schaich-Walch
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999 5365
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlagen zum Stenographischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
        Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        6.10.99
        Behrendt, Wolfgang SPD 6.10.99*
        Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 6.10.99
        Böttcher, Maritta PDS 6.10.99
        Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 6.10.99
        Flach, Ulrike F.D.P. 6.10.99
        Frick, Gisela F.D.P. 6.10.99
        Friedrich (Altenburg),
        Peter
        SPD 6.10.99
        Gebhardt, Fred PDS 6.10.99
        Hauser (Rednitz-
        hembach), Hansgeorg
        CDU/CSU 6.10.99
        Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 6.10.99
        Herzog, Gustav SPD 6.10.99
        Höfer, Gerd SPD 6.10.99
        Hofmann (Volkach),
        Frank
        SPD 6.10.99
        Hovermann, Eike Maria
        Anna
        SPD 6.10.99
        Irmer, Ulrich F.D.P. 6.10.99
        Jacoby, Peter CDU/CSU 6.10.99
        Leidinger, Robert SPD 6.10.99
        Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 6.10.99
        Dr. Schmidt-Jortzig,
        Edzard
        F.D.P. 6.10.99
        Voß, Sylvia BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        6.10.99
        Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 6.10.99
        Dr. Westerwelle, Guido F.D.P. 6.10.99
        —————
        *) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
        sammlung des Europarates
        Anlage 2
        Antwort
        des Staatsministers Dr. Christoph Zöpel auf die Frage
        des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/1705 Frage 9):
        Wie beurteilt die Bundesregierung eine mögliche Aufnahmedes Rechtes auf die angestammte Heimat, wie es z.B. in der Ent-schließung der Menschenrechtskommission der Vereinten Na-tionen vom 28. April 1998 enthalten ist, in die geplante Grund-rechtscharta der Europäischen Union, und ist die Bundesregie-rung bereit, entsprechende Bemühungen zu unterstützen?
        Der Europäische Rat hat in Köln beschlossen, daß der
        Entwurf der Charta der Grundrechte der EU von einem
        Gremium ausgearbeitet werden soll, dem neben Beauf-
        tragten der Staats- und Regierungschefs und des Präsi-
        denten der Europäischen Kommission auch Mitglieder
        des Europäischen Parlaments und der nationalen Parla-
        mente angehören werden. Dieses Gremium soll auf der
        Sondertagung des Europäischen Rates in Tampere
        (15./16. Oktober 1999) eingesetzt werden.
        Gegenwärtig wird über die Zusammensetzung und
        das Verfahren des Gremiums verhandelt. Was den Inhalt
        der Grundrechtscharta betrifft, will die Bundesregierung
        den Arbeiten des Gremiums, an denen auch Vertreter
        des Deutschen Bundestages und des Bundesrates betei-
        ligt sein werden, nicht vorgreifen. Insoweit wird auch
        auf die Entschließung des Ausschusses für die Angele-
        genheiten der Europäischen Union des Deutschen Bun-
        destages vom 29. September 1999 hingewiesen, in der
        der Ausschuß unterstreicht, daß das zu beauftragende
        Gremium für die Ausarbeitung der Grundrechtscharta
        zuständig ist.
        Anlage 3
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
        auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk
        (CDU/CSU) (Drucksache 14/1705 Frage 10):
        Wie stellt sich die Bundesregierung die rechtliche und tat-sächliche Umsetzung ihrer Absicht vor, die Integration der Spät-aussiedler dadurch zu verbessern, „daß individuelle Eingliede-rungspläne mit den Spätaussiedlern verabredet werden“, wobei„in einer Vereinbarung Rechte und Pflichten bezüglich dersprachlichen und beruflichen Integration verbindlich fest-geschrieben werden“ sollen (Info-Dienst Deutsche AussiedlerNr. 103 vom September 1999)?
        Im Ausland gibt es Modelle, die vorsehen, daß mit
        Zuwanderern individuelle Pläne über ihre Eingliederung
        in Beruf und Gesellschaft vereinbart werden. Die Bun-
        desregierung prüft, ob die Anwendung dieser Modelle
        im Ausland erfolgreich verläuft und eine Übertragung
        auf die Integration der Spätaussiedler in Deutschland
        möglich ist.
        Anlage 4
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
        auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Max Stadler
        (F.D.P.) (Drucksache 14/1705 Fragen 11 und 12):
        Plant die Bundesregierung eine Änderung der vor kurzembeschlossenen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vor demHintergrund einer angekündigten Bundesrats-Initiative derBayerischen Staatsregierung und von Äußerungen des innen-politischen Sprechers der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN, Cem Özdemir, in der Haushaltsdebatte vom 15. Septem-ber 1999, wonach u.a. die Frist von 8 Jahren für Ermessens-einbürgerungen geändert werden soll (Plenarprotokoll 14/54S. 4760 f.)?
        Wenn ja, in welchen Punkten sieht die BundesregierungHandlungsbedarf für den Gesetzgeber?
        5366 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999
        (A) (C)
        (B) (D)
        Zu Frage 11:
        Nein. Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur
        Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli
        1999 wird gegenwärtig ein Entwurf für eine Allgemeine
        Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zum Staats-
        angehörigkeitsrecht ausgearbeitet, die zeitgerecht mit
        Inkrafttreten der wesentlichen Bestimmungen des Ge-
        setzes zum 1. Januar 2000 mit Zustimmung des Bundes-
        rates erlassen werden soll. Darin ist neben einer Vielzahl
        anderer Punkte u.a. zu regeln, welche Mindestaufent-
        haltsfrist für die Einbürgerung nach § 8 des Staatsange-
        hörigkeitsgesetzes (sog. Ermessenseinbürgerung) ver-
        langt wird. Zu berücksichtigen ist, daß das Gesetz zur
        Reform des Staatsangehörigkeitsrechts die Mindestauf-
        enthaltsfrist für die Einbürgerung nach § 85 des Auslän-
        dergesetzes (sog. Anspruchseinbürgerung) von 15 Jah-
        ren auf 8 Jahre gesenkt hat. Die im Bereich der Ermes-
        senseinbürgerung nach Nr. 3.2.1 der bisherigen Einbür-
        gerungsrichtlinien geltende Frist von 10 Jahren muß
        deshalb ebenfalls gesenkt werden.
        Zu Frage 12:
        Entfällt.
        Anlage 5
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
        auf die Frage des Abgeordneten Dr. Michael Luther
        (CDU/CSU) (Drucksache 14/1705 Frage 16):
        Wie begründet die Bundesregierung im einzelnen die imVergleich zu sonstigen öffentlichen Bediensteten bessere Be-handlung des neuen Bundesministers für Verkehr, Bau- undWohnungswesen, Reinhard Klimmt, bei seiner Besoldung nachWestniveau, obwohl ansonsten für Neueinstellungen der Bun-desregierung mit Dienstsitz in Ost-Berlin nach der 2. Besol-dungsübergangsverordnung ein Ostabschlag vorgenommenwird?
        Es handelt sich nicht um eine Neueinstellung. Be-
        kanntlich war im konkreten Fall eine Amtstätigkeit in
        den alten Ländern vorausgegangen. Von einer besseren
        Behandlung kann deshalb keine Rede sein. Im übrigen
        darf ich der Klarheit halber darauf hinweisen, daß die
        Besoldungs-Übergangsverordnung für Beamte, nicht
        aber für Minister gilt.
        Anlage 6
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Norbert Geis (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/1705 Fragen 17 und 18):
        Liegt der Bundesregierung ein Zwischenbericht der vomBundesministerium der Justiz im Januar 1998 eingesetztenKommission Strafrechtliches Sanktionensystem vor, und wennja, warum steht dieser Bericht noch nicht dem Parlament zurVerfügung?
        Liegt der Bundesregierung ein abschließender Untersu-chungsbericht des Max-Planck-Instituts in Freiburg zur Rechts-wirklichkeit und Effizienz des deutschen Rechtsmittelsystems
        im Strafverfahren unter Berücksichtigung des internationalenStandards vor, welcher vom Bundesministerium der Justiz zurVorbereitung einer Rechtsmittelreform für Strafverfahren inAuftrag gegeben wurde und welcher – wie mit Schreiben derBundesministerin der Justiz vom 16. April 1999 angekündigt –im Sommer des Jahres vorliegen wird, vor, und wenn ja, warumsteht dieser Bericht noch nicht dem Parlament zur Verfügung?
        Zu Frage 17:
        Die vom Bundesministerium der Justiz eingesetzte
        „Kommission zur Reform des strafrechtlichen Sanktio-
        nensystems“ hat auf den Wunsch von Frau Bundesmi-
        nisterin Prof. Dr. Däubler-Gmelin hin einen Zwischen-
        bericht über den vorläufigen Stand der internen Bera-
        tungen vorgelegt. Dieser Zwischenbericht dient aus-
        schließlich zur Vorabinformation des Bundesministe-
        riums der Justiz. Die Kommission und das Bundesmi-
        nisterium der Justiz sind übereingekommen, den Zwi-
        schenbericht vertraulich zu behandeln. Die Kommission
        hat sich ausdrücklich vorbehalten, ihre Ergebnisse in
        Abschließenden Beratungen insgesamt noch einmal
        einer kritischen Würdigung zu unterziehen. Sobald der
        Schlußbericht vorliegt, der für Anfang 2000 erwartet
        wird, wird dieser dem Deutschen Bundestag zur Verfü-
        gung gestellt werden.
        Zu Frage 18:
        Der Schlußbericht zu dem beim Max-Planck-Institut
        Freiburg in Auftrag gegebenen Gutachten zur „Rechts-
        wirklichkeit und Effizienz des deutschen Rechtsmittel-
        systems im Strafverfahren unter Berücksichtigung des
        internationalen Standards“ liegt dem Bundesministerium
        der Justiz seit Mitte August vor. Die 1 000 Seiten umfas-
        sende Studie, die der Prüfung und Vorbereitung einer
        Rechtsmittelreform im Strafverfahren dient, wird derzeit
        gründlich ausgewertet. Selbstverständlich ist – sollte der
        Wunsch bestehen – die Bundesjustizministerin gerne be-
        reit, das Gutachten und die Ergebnisse der Auswertung
        zu gegebener Zeit im Rechtsausschuß des Deutschen
        Bundestages vorzustellen.
        Anlage 7
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Frage
        der Abgeordneten Vera Lengsfeld (CDU/CSU) (Druck-
        sache 14/1705 Frage 19):
        Wann gedenkt die Bundesregierung, die vor der Bundes-tagswahl vom seinerzeitigen Ministerpräsidenten von Nieder-sachsen, Gerhard Schröder, bei zahlreichen Besuchen von SED-Opferverbänden gemachten Versprechungen (wie z. B. Verbes-serungen bei der Höhe der Kapitalentschädigung sowie bei denLeistungen für Hinterbliebene nach dem Strafrechtlichen Reha-bilitierungsgesetz, Leistungen für Verschleppte aus den Gebie-ten jenseits von Oder und Neiße oder Verbesserungen bei derAnerkennung haftbedingter Gesundheitsschäden für SED-Opfer)als Gesetzgebungsvorschläge in den Deutschen Bundestag ein-zubringen?
        Den entsprechenden Gesetzentwurf – konkret: den
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung reha-
        bilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politi-
        schen Verfolgung der ehemaligen DDR – hat die Bun-
        desregierung bereits beschlossen. Der Bundesrat hat sich
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999 5367
        (A) (C)
        (B) (D)
        damit am 24. September 1999 im ersten Durchgang be-
        faßt und die vorgesehenen Verbesserungen begrüßt.
        Mit diesem Gesetzgebungsvorschlag setzt die Bun-
        desregierung das Ergebnis der Gespräche mit den Ver-
        tretern der Spitzenverbände der in der SBZ/DDR poli-
        tisch Verfolgten um.
        Anlage 8
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
        Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/1705 Frage 20):
        Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die von deut-schen Banken derzeit geübte Verfahrensweise, den vom Kundender Bank erteilten Freistellungsauftrag automatisch – d. h. ohnevorherige Einholung der Einwilligung des Kunden – für die Zeitab 1. Januar 2000 zu halbieren, mit der Intention des Bundesge-setzgebers nicht vereinbar ist, wonach die Bestimmung der Höhedes bei der jeweiligen Bank freizustellenden Betrages, die dabeizu beachtende Einhaltung der Höchstbetragsgrenze und die An-gabe des Betrages gegenüber der Bank allein in die Initiativeund Verantwortung des Kunden und damit in seine Mündigkeitgestellt sind?
        Die Verfahrensweise der Kreditinstitute, Freistel-
        lungsaufträge, die vor dem 1. Januar 2000 unter Berück-
        sichtigung des alten Sparer-Freibetrages erteilt worden
        sind, ab dem Jahreswechsel nur noch zur Hälfte zu be-
        rücksichtigen, beruht auf einer gesetzlichen Vorgabe.
        Die Regelung in § 52 Abs. 55 EStG führt zur automati-
        schen Halbierung des Volumens alter Freistellungsauf-
        träge und verhindert bei Millionen von Sparern unnöti-
        gen Aufwand für die Neuerteilung solcher Aufträge.
        Die von Ihnen in der Fragestellung angedeutete Ent-
        mündigung der Bürger findet nicht statt. Vielmehr wird
        die Möglichkeit, alte Freistellungsaufträge zu ändern,
        durch die Neuregelung nicht eingeschränkt. Außerdem
        ist es schon jetzt möglich, Freistellungsaufträge unter
        Berücksichtigung des neuen Freibetragsvolumens mit
        Wirkung ab dem Jahr 2000 zu erteilen. Ein entsprechen-
        der neuer amtlicher Vordruck ist bereits am 5. Mai 1999
        im Bundessteuerblatt (Teil I S. 453) veröffentlicht wor-
        den und bei den Kreditinstituten erhältlich.
        Anlage 9
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
        Fragen des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann
        (F.D.P.) (Drucksache 14/1705 Fragen 21 und 22):
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit nach demVerlust des Kapitals für die Altersversorgung von Binnenschif-fern durch den Wegfall des halben Steuersatzes auf den Veräu-ßerungsgewinn von verkauften Schiffen die Freibeträge für dieBesteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Schiffsverkäufenvon Binnenschiffern auf 300 000 DM zu erhöhen, um auch inZukunft den Binnenschiffern die Möglichkeit der Schaffungeiner angemessenen Privatrente wieder zu ermöglichen?
        Beabsichtigt die Bundesregierung, die Schwierigkeiten derSchiffer beim Erwerb neuer Schiffe, die durch den Wegfall derÜbertragungsmöglichkeit der stillen Reserve bei der Änderungdes § 6b Einkommensteuergesetz (EStG) entstanden sind, miteiner erneuten Änderung des Gesetzes zu beheben?
        Zu Frage 21:
        Die Anhebung dieses Freibetrags nach § 16 Abs. 4
        EStG auf 300 000 DM für die Berufsgruppe der Binnen-
        schiffer kann nicht befürwortet werden. Ziel der Steuer-
        politik der Bundesregierung ist es, die steuerliche Be-
        messungsgrundlage durch den Abbau von steuerlichen
        Vergünstigungen zu verbreitern, wie dies zuletzt im
        Rahmen des im März 1999 verabschiedeten Steuerentla-
        stungsgesetzes 1999/2000/2002 geschehen ist. Dem
        steht die Einführung neuer Steuervergünstigungen für
        einzelne Berufsgruppen entgegen.
        Entsprechend dieser Zielsetzung sah der Entwurf des
        Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 ursprünglich
        als Maßnahme zur weiteren Verbreiterung der steuer-
        lichen Bemessungsgrundlage vor, den Freibetrag nach
        § 16 Abs. 4 EStG ganz zu streichen. Nicht zuletzt ange-
        sichts des Ersatzes des halben durchschnittlichen Steuer-
        satzes in § 34 EStG durch die sog. Fünftelungsmethode
        ist dieser Freibetrag jedoch im bisherigen Umfang von
        60 000 DM beibehalten worden.
        Zu Frage 22:
        Nein. Die Einschränkung der Vergünstigungen in
        § 6b EStG durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/
        2002 steht als Gegenfinanzierungsmaßnahme in unmit-
        telbarem Zusammenhang mit der durch dieses Gesetz er-
        folgten Steuersatzsenkung. Würde man die Vergünsti-
        gung teilweise wieder einführen, würde dies die Steuer-
        satzsenkung in Frage stellen.
        Anlage 10
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
        Frage des Abgeordneten Dirk Niebel (F.D.P.) (Druck-
        sache 14/1705 Frage 23):
        Plant die Bundesregierung Änderungen der Besteuerung vonFlugbenzin, oder sind der Bundesregierung entsprechende Pläneder Länder bekannt?
        Die Bundesregierung tritt – wie in der Koalitionsver-
        einbarung vorgesehen – für die Besteuerung des Flug-
        benzins im gewerblichen Flugverkehr ein. Die Steuer-
        freiheit ist gegenüber dem mit Mineralölsteuer belaste-
        ten Straßenverkehr und Schienenverkehr mit Diesello-
        komotiven und dem inzwischen mit Stromsteuer bela-
        steten elektrischen Schienenverkehr nicht mehr gerecht-
        fertigt. Einer Aufhebung der Befreiung stehen allerdings
        das bestehende Gemeinschaftsrecht und zahlreiche bila-
        terale Abkommen entgegen. Die Frage einer entspre-
        chenden Änderung des Gemeinschaftsrechts wird z.Zt.
        auf europäischer Ebene diskutiert.
        Pläne für eine Änderung der Besteuerung von Luftfahrt-
        betriebsstoffen durch die Länder bestehen nicht, da die Ge-
        setzgebungskompetenz ausschließlich beim Bund liegt.
        5368 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 11
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
        Frage der Abgeordneten Dagmar Wöhrl (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/1705 Frage 24):
        Warum hat der Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel,auf der informellen Tagung des Ecofin-Rates (Rat der Wirt-schafts- und Finanzminister) in Turku vom 10. bis 12. Septem-ber 1999 verhindert, daß in die Liste der arbeitsintensivenDienstleistungen, für die künftig ermäßigte Mehrwertsteuersätzezulässig sein sollen, das Gaststättengewerbe aufgenommenwird?
        Im Rahmen der informellen Tagung des Ecofin-Rates
        in Turku vom 10.–12. September 1999 haben sich die
        Minister auf eine Liste der Dienstleistungen verständigt,
        auf die versuchsweise ein ermäßigter MWSt-Satz auf
        arbeitsintensive Dienstleistungen eingeführt werden
        kann. Die Bundesregierung bezweifelt, daß mit der Ein-
        führung eines ermäßigten MWSt-Satzes auf arbeitsin-
        tensive Dienstleistungen die angestrebten Ziele (Schaf-
        fung von Arbeitsplätzen und Eindämmung der Schwarz-
        arbeit) erreicht werden können. Insgesamt handelt es
        sich bei der Maßnahme um ein Experiment. Deshalb
        muß der Anwendungsbereich möglichst eng gehalten
        werden. Aus diesem Grund hat sich der Bundesminister
        der Finanzen Hans Eichel neben Vertretern anderer EU-
        Mitgliedstaaten gegen die Aufnahme des Gaststättenge-
        werbes in die Liste ausgesprochen.
        Anlage 12
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
        Frage der Abgeordneten Dr. Sabine Bergmann-Pohl
        (CDU/CSU) (Drucksache 14/1705 Frage 32):
        Welche in der bisherigen, seit 1991 geführten Transferlisteder Leistungen des Bundes in die neuen Länder enthaltenenMaßnahmen zugunsten des Landes Berlin sollen im einzelnenim Bundeshaushalt 2000 gekürzt werden?
        Die Methodik der angesprochenen „Transferliste“ hat
        in der Vergangenheit wiederholt zu kontroversen Dis-
        kussionen darüber geführt, welche Leistungen des Bun-
        des in die neuen Länder tatsächlich als Fördermaßnahme
        für den Aufbau Ost anzusehen sind. Daher wird die an-
        gesprochene „Transferliste“ nicht mehr geführt und für
        das Haushaltsjahr 2000 auch nicht fortgeschrieben.
        Im übrigen ist der Bundeshaushalt nicht regionali-
        siert. Daher könnte die erbetene Darstellung der Maß-
        nahmen zugunsten des Landes Berlin auch nicht vorge-
        nommen werden, wenn die „Transferliste“ in bisheriger
        Form noch fortgeführt würde.
        Anlage 13
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Michael Luther
        (CDU/CSU) (Drucksache 14/1705 Frage 34):
        Hält die Bundesregierung weitere, über das Sparpaket desBundesministers der Finanzen, Hans Eichel, hinausgehende Ein-sparmöglichkeiten bei den Förderhilfen für die neuen Bundes-länder für möglich, falls die nach Presseberichten mit Billigungdes Fraktionsvorsitzenden Dr. Peter Struck hierzu eingesetzteArbeitsgruppe innerhalb der Fraktion der SPD solche Vorschlä-ge vorlegt?
        Über die im Zukunftsprogramm 2000 der Bundesre-
        gierung vorgesehenen Maßnahmen hinaus sind keine
        weitergehenden Einsparungen im Bereich der Förder-
        hilfen für die neuen Länder vorgesehen.
        Die Bundesregierung steht zu ihrer Verpflichtung ge-
        genüber den neuen Ländern. Der 2004 auslaufende Soli-
        darpakt wird entsprechend den dann gegebenen Not-
        wendigkeiten und mit einer weiteren Verbesserung der
        Zielgenauigkeit der Fördermaßnahmen erneuert werden.
        Anlage 14
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des
        Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache
        14/1705 Frage 35):
        Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß dieBaukosten in Großbritannien durch die Umsetzung der soge-nannten EU-Baustellenverordnung in nationales Recht zwar um8 bis 12 Prozent gestiegen, die Unfallzahlen aber nicht zurück-gegangen sind, und welche Folgerungen zieht sie ggf. darausfür die Umsetzung dieser Verordnung in der BundesrepublikDeutschland?
        Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß in Groß-
        britannien die Baukosten um 8 bis 12 % gestiegen sind
        und diese Preissteigerung auf die Umsetzung der EG-
        Richtlinie 92/57/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über
        die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Bau-
        stellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die
        Sicherheit und den Gesundheitsschutz zurückzuführen
        ist. Der Bundesregierung ist auch nicht der Verlauf der
        Unfallzahlen in der Baubranche in Großbritannien
        bekannt.
        In Deutschland sank nach Angaben der Bau-
        Berufsgenossenschaften die Zahl der meldepflichtigen
        Arbeitsunfälle von 275 083 im Jahre 1997 auf 252 283
        in 1998. Die Arbeitsunfallquote fiel im gleichen Zeit-
        raum von 102 auf 97 je 1 000 Vollarbeiter. Die Zahl der
        Arbeitsunfälle, die 1998 zu einer Rente führten, lag mit
        6 040 Fällen um 672 Fälle niedriger als 1997 und um
        1 688 Fälle niedriger als 1995. Für diese Rückgänge wa-
        ren vor allem wirksame Maßnahmen im Arbeitsschutz
        ausschlaggebend.
        Anlage 15
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des
        Abgeordneten Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/
        CSU) (Drucksache 14/1705 Frage 36):
        Welche Auswirkungen auf die Haushalte der Sozialversiche-rungen – vor allem der der Krankenkassen, die bei geringen zu-sätzlichen Beitragseinnahmen neue Ansprüche abzudecken ha-ben – hat die Änderung bei den 630-Mark-Beschäftigungsver-hältnissen vom 1. April 1999?
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999 5369
        (A) (C)
        (B) (D)
        Für die Krankenversicherung ist klarzustellen, daß
        durch das Gesetz zur Regelung geringfügiger Beschäfti-
        gungsverhältnisse keine neuen Leistungsansprüche ent-
        stehen, da nach diesem Gesetz keine eigenständige
        Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversi-
        cherung für geringfügig Beschäftigte ausgelöst wird. Die
        pauschale Beitragsabführung umfaßt auch den Perso-
        nenkreis der bisher beitragsfrei mitversicherten Famili-
        enangehörigen.
        In der gesetzlichen Rentenversicherung, in der auf-
        grund der Pauschalbeiträge durch ein geringfügiges Be-
        schäftigungsverhältnis neue Leistungsansprüche entste-
        hen können, oder bereits vorhandene Rentenansprüche
        gesteigert werden, lassen sich die künftig anfallenden
        Mehrausgaben noch nicht quantifizieren.
        Das Beitragsaufkommen wird für das Jahr 1999 unter
        Einschluß der geringfügig Nebenbeschäftigten auf ins-
        gesamt 1,9 Milliarden DM und auf 2,8 Milliarden DM
        im Jahr 2000 geschätzt.
        Nach den für die Monate April bis Juni – d. h. die er-
        sten drei Monate des neuen Melde- und Abrechnungs-
        verfahrens – bei den Trägern der Rentenversicherung
        registrierten Sollbeiträgen für ausschließlich geringfügig
        Beschäftigte würde dieses Zwischenergebnis hochge-
        rechnet auf das Jahresergebnis 1999 die ursprüngliche
        Schätzung der Beitragseinnahmen für diesen Personen-
        kreis um 300 bis 500 Millionen DM übertreffen.
        Anlage 16
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des
        Abgeordneten Günter Nooke (CDU/CSU) (Drucksache
        14/1705 Frage 37):
        Welche Auswirkungen hat das Urteil des Bundesverfas-sungsgerichtes vom April 1999 zu den Sonderversorgungssy-stemen für Staats- und Systemnahe auf den Bundeshaushalt2000, und sind die Nachzahlungen beim Zuschuß an die Ren-tenkassen etatisiert oder in anderer Form berücksichtigt?
        Gemäß § 15 des Gesetzes zur Überführung der An-
        sprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderver-
        sorgungssystemen des Beitrittsgebietes (AAÜG) werden
        der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte die
        Aufwendungen einschließlich der Verwaltungskosten
        erstattet, die ihr aufgrund der Überführung der in den
        Zusatz- und Sonderversorgungssystemen erworbenen
        Ansprüche entstehen. Diese Erstattungsregelung gilt
        auch für die Kosten, die sich aus den Entscheidungen
        des Bundesverfassungsgerichtes ergeben. Die Erstattun-
        gen sind für den Bereich der Zusatzversorgungssysteme
        im Einzelplan 11 (Bundesministerium für Arbeit und
        Sozialordnung) und für die Sonderversorgungssysteme
        im Einzelplan 33 (Versorgung), für den das Bundesmi-
        nisterium der Finanzen zuständig ist, veranschlagt.
        Die Auswirkungen der Urteile des Bundesverfas-
        sungsgerichtes zu den Zusatz- und Sonderversorgungs-
        systemen auf den Bundeshaushalt 2000 können jedoch
        derzeit nicht genau beziffert werden. Darüber hinaus ist
        nunmehr auch die jüngste Rechtsprechung des Bundes-
        sozialgerichts vom 3. und 4. August 1999 zu den o.g.
        Sachverhalten zu berücksichtigen. Die Urteile sind für
        die Bestimmung der Ausgabenwirkung und das anste-
        hende Gesetzgebungsverfahren von entscheidender Be-
        deutung. Die schriftlichen Urteilsgründe des Bundesso-
        zialgerichts liegen derzeit allerdings noch nicht vor, so
        daß die finanziellen Auswirkungen der Rechtsprechung
        des Bundesverfassungsgerichts noch nicht quantifizier-
        bar sind. Darüber hinaus sind die Ermittlungen der Bun-
        desversicherungsanstalt für Angestellte zu den von der
        Entscheidung betroffenen Personen noch nicht abge-
        schlossen. Schließlich ist auch noch nicht abschätzbar,
        wann die zur Umsetzung der Entscheidungen des Bun-
        desverfassungsgerichtes erforderlichen Rechtsänderungen
        in Kraft treten können (die Bundesregierung strebt eine
        Änderung des AAÜG im Laufe des nächsten Jahres an).
        Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialord-
        nung hält es daher insgesamt für sachgerecht, an dem
        derzeit für 2000 veranschlagten Haushaltsansatz von 3
        Milliarden DM im Bereich der Zusatzversorgung und
        von 3,2 Milliarden DM im Bereich der Sonderversor-
        gung festzuhalten. In den beiden Ansätzen ist insgesamt
        bereits ein Betrag enthalten, der voraussichtlich die Fol-
        gen aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes
        auffangen wird.
        Anlage 17
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Frage
        des Abgeordneten Dirk Niebel (F.D.P.) (Drucksache
        14/1705 Frage 38):
        Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zum Ver-zicht auf die Flugleiteranwesenheitspflicht auf kleineren Flug-plätzen und zum Wegfall des Flight Informations Service (FIS)?
        Nach § 31 Abs. 2 Nr. 4 Luftverkehrsgesetz erteilen
        die Länder im Auftrag des Bundes u.a. auch die Geneh-
        migungen von Flugplätzen, mit Ausnahme der Prüfung
        und Entscheidung, inwieweit durch die Anlegung und
        den Betrieb eines Flughafens, der dem allgemeinen Ver-
        kehr dienen soll, die öffentlichen Interessen des Bundes
        berührt werden (§ 6).
        Nach § 53 Abs. 3 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
        hat der Landeplatzhalter auf Verlangen der Genehmi-
        gungsbehörde eine oder mehrere Personen als Flugleiter
        zu bestellen. Die Thematik des Flugplatzbetriebes ohne
        Flugleiter wurde im Bund/Länder Fachausschuß Luft-
        fahrt mehrmals behandelt. Auf der 50. Tagung im März
        1998 wurde beschlossen:
        Das deutsche Luftrecht steht dem Flugplatzbetrieb
        ohne Flugleiter grundsätzlich nicht entgegen. Die Ent-
        scheidung über die Verpflichtung zur Anwesenheit eines
        Flugleiters fällt auf Grund des Ergebnisses des luft-
        rechtlichen Genehmigungsverfahrens für den Flugplatz.
        Wenn im luftrechtlichen Genehmigungsverfahren fest-
        gestellt wird, daß durch die Art des Verkehrs Flugplatz-
        betrieb ohne Flugleiter möglich ist und genehmigt wird,
        kann grundsätzlich Flugplatzbetrieb überhaupt oder zu
        bestimmten Zeiten ohne Anwesenheit eines Flugleiters
        durchgeführt werden.
        5370 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999
        (A) (C)
        (B) (D)
        Dies wird im Einzelfall auf Antrag des Flugplatzhal-
        ters durch die zuständige Luftfahrtbehörde entschieden.
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Siegfried Scheffler auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Manfred Grund (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/1705 Fragen 39 und 40):
        Ist die Kofinanzierung in Höhe von rund 4,9 Mrd. DM fürdas von der Bundesregierung am 26. Mai 1999 beschlosseneBundesprogramm Verkehrsinfrastruktur zum beschleunigtenAusbau von insgesamt 18 Verkehrsprojekten in den neuen Län-dern, in das für den Förderzeitraum 2000 bis 2006 zusätzlicheMittel in Höhe von 3 Mrd. DM aus dem Strukturfonds der Euro-päischen Union eingestellt werden sollen, durch die Bundesre-gierung zwischenzeitlich sichergestellt?
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen ihrerEntscheidung, die ICE-Strecke Nürnberg–Erfurt–Halle/Leipzigzurückzustellen, auf die Bundeshauptstadt im Hinblick darauf,daß dadurch gleichzeitig der Lückenschluß der ICE-StreckeMünchen–Berlin entfallen ist und es damit auch zukünftig keineschnelle Schienenverbindung von Berlin aus in Richtung Südengeben wird?
        Zu Frage 39:
        Nach Abschluß der Abstimmungen mit einzelnen
        neuen Bundesländern zur Projektliste und der Prüfung
        hinsichtlich der Kofinanzierungsmöglichkeiten in den
        kommenden Jahren durch den Bund kann die Kofinan-
        zierung einschließlich vorgesehener Finanzierungsbei-
        träge der Deutschen Bahn AG, privater Dritter bzw. der
        Länder als gesichert angesehen werden.
        Zu Frage 40:
        Mit der getroffenen Grundsatzentscheidung der Bun-
        desregierung zum Verkehrsprojekt Deutsche Einheit
        (VDE) Nr. 8.1 und Nr. 8.2 vom 7. Juli 1999 ist nicht die
        Aufgabe dieser Projekte beschlossen worden, sondern
        nur eine zeitliche Verschiebung. Die in Bau befindlichen
        Abschnitte beider Neubaustrecken werden fertiggestellt
        und an vorhandene Strecken in der Region angebunden.
        Das bedeutet, daß die ICE-Strecke Nürnberg–Erfurt–
        Leipzig/Halle zu einem späteren Zeitpunkt realisiert
        wird. Die Optionen für den Weiterbau bleiben gesichert.
        Zur Überbrückung und nicht als Ersatz werden die
        vorhandenen Strecken Nürnberg–Saalfeld–Leipzig und
        Erfurt–Leipzig/Halle für den Einsatz von Neigetechnik-
        fahrzeugen angepaßt. Mit dem Einsatz dieser Fahrzeuge
        (ICT) ist bereits laut Informationen der DB AG ab Fahr-
        planwechsel im Mai 2000 zu rechnen. Danach reduziert
        sich die Fahrzeit zwischen Nürnberg und Leipzig um ca.
        25 Minuten und zwischen Erfurt und Leipzig um ca.
        15 Minuten.
        Durch die Inbetriebnahme der Ausbaustrecke Berlin–
        Halle/Leipzig für eine Streckengeschwindigkeit von 200
        km/h vsl. im Jahre 2002 und dem Nord-Süd-Tunnel ein-
        schließlich des Lückenschlusses „Anhalter Bahn“ im
        Mai 2005 werden sich die Bedingungen für eine
        schnelle Schienenverbindung von Berlin aus in Richtung
        Süden weiter wesentlich verbessern.
        Anlage 19
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Siegfried Scheffler auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Andrea Voßhoff (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/1705 Fragen 41 und 42):
        Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung für diewirtschaftliche Entwicklung der Länder Brandenburg undMecklenburg-Vorpommern, wenn es zu einem Bau des Trans-rapid von Berlin nach Hamburg nicht kommt?
        Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung für diewirtschaftliche Entwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpom-mern, wenn es bei der Überprüfung des Bundesverkehrswege-plans zu dem Ergebnis kommt, daß ein Bau der A 20 durchMecklenburg-Vorpommern nicht erfolgen soll?
        Zu Frage 41:
        Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sind
        strukturschwache Bundesländer, die für ein nachhaltiges
        wirtschaftliches Wachstum auf eine Verbesserung der
        infrastrukturellen Erschließung besonders angewiesen
        sind. Jeder Verkehrsträger übernimmt dabei seine spe-
        zielle Funktion sowohl von der Raumerschließung her
        als auch von der Transportleistung.
        Der Transrapid erfüllt in diesem Miteinander der
        Verkehrsträger eine besondere Funktion für den schnel-
        len Personenverkehr.
        Für die Betriebsphase ist davon auszugehen, daß rund
        600 direkte und rund 900 indirekte Dauerarbeitsplätze in
        der Trassenregion entstehen. Von besonderer Bedeutung
        für Mecklenburg-Vorpommern sind dabei die in der Be-
        triebszentrale in Schwerin entstehenden hochwertigen
        Arbeitsplätze, gleiches gilt für Brandenburg mit qualifi-
        zierten Arbeitsplätzen in der Instandhaltungszentrale
        Perleberg.
        Wenn es zu dem Bau des Transrapid von Berlin nach
        Hamburg nicht kommt, könnten in den Regionen auch
        die in der Bauphase erwarteten temporären Arbeits-
        markteffekte nicht eintreten. Diese werden auf rund
        3 000 direkte Arbeitsplätze in der Trassenregion ge-
        schätzt. Hierzu kommen die induzierten Arbeitsmarktef-
        fekte beispielsweise durch die Arbeitsplätze in den Wer-
        ken der Teilsystemhersteller und die Arbeitskräfte für
        Montage und Inbetriebnahme dieser Teilsysteme in den
        Werken und vor Ort. Ein Anhaltspunkt für die Effekte in
        der Region ist der Streckenanteil bezogen auf die Ge-
        samtstrecke, der bei Mecklenburg-Vorpommern 28%
        und bei Brandenburg 46% beträgt.
        Ein Verzicht auf das Transrapid-Projekt hätte zur
        Konsequenz, daß die beschriebenen Effekte nicht ein-
        treten würden. Zu eventuellen kompensatorischen Maß-
        nahmen, die vergleichbare Effekte bewirken könnten,
        liegen mangels konkreter Grundlagen keine Erkenntnis-
        se vor.
        Zu Frage 42:
        Die Bundesregierung hält an der Priorität für den
        Aufbau Ost fest. Das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit
        Nr. 10, die A 20 Lübeck–Stettin, wird im Rahmen
        der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes nicht
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999 5371
        (A) (C)
        (B) (D)
        erneut überprüft. Notwendigkeit und Dringlichkeit
        des Projektes sind seitens der Bundesregierung unbe-
        stritten.
        Anlage 20
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Frage
        des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/1705 Frage 43):
        Kann die Bundesregierung bestätigen, daß aufgrund des vor-geschlagenen Straßenbauinvestitionsprogramms 1999 bis 2002und darüber hinaus die A 6 – wie in der Antwort vom 22. Januar1999 auf die schriftliche Frage 32 in Drucksache 14/337 durchdie Bundesregierung praktisch zugesagt – innerhalb der nächstenzehn Jahre fertiggestellt wird?
        Ausgehend von der Grenzöffnung 1989 hat der Deut-
        sche Bundestag mit dem Ziel einer zeitnahen Verbesse-
        rung der Verbindung in die Tschechische Republik in
        der Hauptverkehrslinie nach Westen den durchgehenden
        zweibahnigen Neubau des rd. 55 km östlichen Ab-
        schnittes von Amberg/Ost bis zur deutsch-tschechischen
        Grenze bei Waidhaus im Bedarfsplan für die Bundes-
        fernstraßen seit seiner Fortschreibung in 1993 durchge-
        hend dem „Vordringlichen Bedarf“ zugeordnet. Seither
        ist die Planung und die Bauvorbereitung mit großer In-
        tensität betrieben – und mit dem Bau des Grenzab-
        schnittes und der Ortsumgehung Waidhaus im Septem-
        ber 1995 begonnen worden.
        Die Ortsumgehung Waidhaus im Zuge der A 6 ein-
        schließlich des neuen Grenzübergangs zur Tschechi-
        schen Republik wurde nach zweijähriger Bauzeit am
        10. November 1997 unter Verkehr genommen; die an-
        schließende Umgehung Lohma ist im Bau. Eine Ver-
        kehrsfreigabe dieses Folgeabschnittes soll im November
        1999 erfolgen. Am 29. Juli 1998 wurden mit einem 1.
        feierlichen Spatenstich die Bauarbeiten an der Umge-
        hung Wernberg/Köblitz im Abschnitt AK Pfreimd–östl.
        Woppenhof begonnen.
        Bis Ende 1999 werden von den für den Lückenschluß
        A 6 Amberg/Ost–Waidhaus (Bundesgrenze) insgesamt
        benötigten rd. 770 Millionen DM rd. 105 Millionen DM
        verausgabt worden sein; für die Fertigstellung der lau-
        fenden Abschnitte werden in den nächsten Jahren weite-
        re rd. 185 Millionen DM erforderlich. Die noch zu be-
        ginnenden Abschnitte umfassen ein Volumen von zu-
        sätzlichen 480 Millionen DM, davon entfallen allein auf
        den Abschnitt Amberg–Pfreimd rd. 300 Millionen DM.
        Der Entwurf des Investitionsprogrammes des
        BMVBW für die Jahre 1999 bis 2002 enthält die Teilab-
        schnitte AK Pfreimd–Woppenhof und AS Lohma–Waid-
        haus – sie sind in Bau – mit Ausgabenansätzen in Höhe
        von 122,7 Millionen DM in der Liste 1, hochprioritäre
        Maßnahmen. Die Abschnitte AK Pfreimd–Woppenhof
        und Kaltenbaum–Lohma (Gesamtansatz zusätzlich 15,2
        Millionen DM) sind Bestandteil der Liste 2, prioritäre
        Maßnahmen.
        Aufgrund der erheblichen verkehrspolitischen und
        raumstrukturellen Bedeutung der A 6 verfolgt die Bun-
        desregierung das Ziel, die zur Europastraße 50 und dem
        neuen Paneuropäischen Korridor IV gehörende Auto-
        bahn Nürnberg–Prag auf deutscher Seite zwischen Am-
        berg-Ost und Waidhaus möglichst kontinuierlich weiter-
        zubauen.
        Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Konsolidie-
        rung des Bundeshaushaltes in den kommenden Jahren
        wird unter Berücksichtigung der sich abzeichnenden Fi-
        nanzierungsmöglichkeiten nach 2002 der 35 km lange
        Grenzabschnitt Pfreimd (A 93) – Waidhaus erst voraus-
        sichtlich nach 2010 durchgängig fertiggestellt sein.
        Eine Aussage zum Zeitpunkt der Verwirklichung des
        verkehrlich dringenden rd. 20 km langen und ca. 300
        Millionen DM teuren Lückenschlusses Amberg/Ost–
        Pfreimd ist derzeit nicht möglich.
        Anlage 21
        Antwort
        des Staatsministers Dr. Michael Naumann auf die Frage
        des Abgeordneten Günter Nooke (CDU/CSU) (Druck-
        sache 14/1705 Frage 47):
        Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die Ausgabenim Haushalt 2000 für den Bau des Holocaust-Mahnmals und fürdie zu gründende Stiftung, die als Bauherr vorgesehen ist?
        Baukosten für das Denkmal für die ermordeten Juden
        Europas werden im Haushaltsjahr 2000 noch nicht ent-
        stehen, weil die zu gründende Stiftung zunächst die end-
        gültige Konzeption des Mahnmals und des ergänzenden
        Ortes der Information festlegen muß. Erst anschließend
        können die Bauunterlagen und die Kostenschätzungen
        erstellt werden.
        Auch die Kosten der zu gründenden Stiftung können
        erst beziffert werden, wenn Einvernehmen über ihren
        Zuschnitt hergestellt ist. Die Bundesregierung geht da-
        von aus, daß die Kosten im Rahmen der bisherigen An-
        sätze für das Denkmal aufgefangen werden können.
        Anlage 22
        Antwort
        des Staatsministers Rolf Schwanitz auf die Frage der
        Abgeordneten Dr. Sabine Bergmann-Pohl (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/1705 Frage 48):
        Wie vereinbart die Bundesregierung ihre verschiedentlichenÄußerungen zur Verstetigung der Mittel für den Aufbau Ost mitder von Staatsminister Rolf Schwanitz zwischenzeitlich bestä-tigten Absenkung der Mittel für den Aufbau Ost um mindestens2,75 Milliarden DM?
        Mit den im Bundeshaushalt 2000 vorgesehenen Mit-
        teln für den Aufbau Ost werden rund 2,5 Milliarden DM
        mehr an Fördermitteln bereitgestellt als 1998, dem letz-
        ten Regierungsjahr der früheren Bundesregierung. Ge-
        genüber dem Bundeshaushalt 1999 wird der Förderrah-
        men in den zentralen Bereichen verstetigt. In keinem der
        für den Aufbau in den neuen Ländern bedeutsamen An-
        sätze sind Änderungen geplant, die zu einer materiellen
        Reduzierung der Förderintensität führen. Änderungen
        5372 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 1999
        (A) (C)
        (B) (D)
        bei einzelnen Ausgabenansätzen spiegeln im wesentli-
        chen die Anpassung an veränderte Bedarfsstrukturen
        wider. Damit wird der Aufgabe entsprochen, den För-
        derrahmen für den Aufbau Ost zielgerichteter und effi-
        zienter auszugestalten.
        Anlage 23
        Antwort
        des Staatsministers Rolf Schwanitz auf die Frage des
        Abgeordneten Ulrich Klinkert (CDU/CSU) (Drucksa-
        che 14/1705 Frage 49):
        Welche konkreten Einzelmaßnahmen sind verbunden mitden Äußerungen von Bundeskanzler Gerhard Schröder am 28.September 1999 anläßlich des Kabinettsausschusses Neue Län-der in Magdeburg, es werde eine effektivere Investitionsförde-rung im Osten geben?
        Die Bundesregierung beabsichtigt, die förderpoliti-
        schen Wirkungen des Investitionszulagengesetzes in
        Abstimmung mit der EU-Kommission ab dem 1. Januar
        2000 deutlich zu erhöhen. Künftig wird zwischen Erst-
        und Ersatzinvestitionen unterschieden.
        Vorgesehen ist, die Investitionszulage für Erstin-
        vestitionen ab dem Jahr 2000 um 25 v. H. zu er-
        höhen. Dies bedeutet, daß die Grundzulage von 10 auf
        12,5 v. H. und die erhöhte Zulage für kleine und mittlere
        Unternehmen von 20 auf 25 v. H. angehoben wird.
        Parallel dazu wird die Förderung von reinen Ersatz-
        investitionen eingeschränkt. Die Sätze betragen 5 v. H.
        in der Grundförderung und 10 v.H. bei kleinen und
        mittleren Unternehmen, wobei im Jahre 2002 ein weite-
        rer Degressionsschritt erfolgt. Ab dem Jahr 2004 muß
        auf Verlangen der EU-Kommission die Förderung von
        Ersatzinvestitionen, die von der Kommission als Be-
        triebsbeihilfe angesehen werden, ganz eingestellt wer-
        den.
        Programmatisch entspricht diese Neugestaltung der
        Fördersätze der Ankündigung der Bundesregierung, die
        Investitionsförderung effektiver und zielgenauer zu ma-
        chen und Mitnahmeeffekte, wie sie häufig bei der Förde-
        rung von reinen Ersatzinvestitionen vorkommen, deut-
        lich zu verringern. Die Förderung wird stärker auf Inve-
        stitionen, die den volkswirtschaftlichen Kapitalstock er-
        weitern, konzentriert.