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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 14053

  • date_rangeDatum: 9. September 1999

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    Plenarprotokoll 14/53 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 53. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 I n h a l t : Gedenkworte für die Opfer der Erdbeben- katastrophen in der Türkei und in Grie- chenland.......................................................... 4487 A Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, für die Aktuelle Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 13. September 1999 ......................................... 4607 C Tagesordnungspunkt 8: a) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Familienförderung (Drucksache 14/ 1513) .......................................................... 4487 C b) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortführung der ökologischen Steu- erreform (Drucksache 14/1524)................ 4487 D c) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften (Steuerbereinigungsgesetz 1999) (Drucksache 14/1514)...................... 4487 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Hildebrecht Braun (Augs- burg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Ordnungspolitisch vernünftige Steuer- gesetze verabschieden (Drucksache 14/ 1546) .......................................................... 4488 A Jörg-Otto Spiller SPD...................................... 4488 A Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ................. 4489 D Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P. .................... 4490 B Michael Glos CDU/CSU ................................. 4491 B Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 4495 B Ina Lenke F.D.P. ......................................... 4496 C Hans Michelbach CDU/CSU....................... 4497 A Dr. Barbara Höll PDS...................................... 4499 D Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 4500 A Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ..................... 4500 C Jörg-Otto Spiller SPD.................................. 4502 C Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 4504 D Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ................. 4506 D Joachim Poß SPD ............................................ 4508 B Peter Rauen CDU/CSU.................................... 4511 C Jürgen Trittin, Bundesminister BMU .............. 4513 C Eva-Maria Bulling-Schröter PDS ................ 4514 C Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 4515 C Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker SPD............. 4517 B Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 4518 D Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ........................................................... 4520 B Christina Schenk PDS.................................. 4521 A Ina Lenke F.D.P. ......................................... 4521 D II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 Ilse Falk CDU/CSU ......................................... 4523 A Christina Schenk PDS...................................... 4525 B Nicolette Kressl SPD ....................................... 4525 C Lydia Westrich SPD ........................................ 4526 A Carl-Ludwig Thiele F.D.P. ......................... 4527 A Hans Eichel, Bundesminister BMF.................. 4528 A Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ................. 4534 A Carl-Ludwig Thiele F.D.P. ............................. 4534 C Hans Eichel, Bundesminister BMF.................. 4535 B Friedrich Merz CDU/CSU ............................... 4536 A Dr. Barbara Hendricks SPD............................. 4540 D Friedrich Merz CDU/CSU ............................... 4541 B Gisela Frick F.D.P. ......................................... 4541 C Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 4543 D Tagesordnungspunkt 9: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Dr. Angela Merkel, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion CDU/CSU Aufbau Ost endlich wieder richtig ma- chen (Drucksache 14/1210) ....................... 4544 D b) Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Kurt-Dieter Grill, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion CDU/CSU Strompreise in Deutschland angleichen – neue Stromsteuern im Osten ausset- zen (Drucksache 14/1314) ......................... 4545 A c) Antrag der Fraktion PDS Fahrplan zur Angleichung der Lebens- verhältnisse und zur Herstellung von mehr Rechtssicherheit in Ostdeutsch- land – „Chefsache Ost“ (Drucksache 14/ 1277) .......................................................... 4545 A d) Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Die wirtschaftliche Stärkung der neuen Länder – Voraussetzung für die Gestal- tung der deutschen Einheit (Drucksache 14/1551) ..................................................... 4545 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Abgeordneten Cornelia Pieper, Dr. Karlheinz Guttma- cher, weiteren Abgeordneten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleuni- gungsgesetzes (Drucksache 14/1540)........ 4545 B Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Aufbau Ost muß weitergehen (Druck- sache 14/1542) ........................................... 4545 B Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Dr. Karlheinz Guttmacher, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion F.D.P. Verkehrsprojekte Deutsche Einheit müssen zügig realisiert werden (Druck- sache 14/1543) ........................................... 4545 C Sabine Kaspereit SPD...................................... 4545 C Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU...................... 4547 B Dr. Christa Luft PDS ....................................... 4549 C Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU...................... 4550 B Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 4551 A Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU...................... 4551 C Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 4552 B Cornelia Pieper F.D.P. ................................ 4554 B Jürgen Türk F.D.P. ......................................... 4555 D Dr. Christa Luft PDS ................................... 4556 C Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 4558 D Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU.................. 4559 B Dr. Mathias Schubert SPD............................... 4561 D Dr. Christa Luft PDS ................................... 4562 C Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD ............ 4562 D Cornelia Pieper F.D.P. ................................ 4564 A Andreas Trautvetter, Minister (Thüringen)...... 4565 B Siegfried Scheffler SPD............................... 4566 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 4568 B Manfred Kolbe CDU/CSU .......................... 4569 D Manfred Heise CDU/CSU ............................... 4570 B Rolf Schwanitz, Staatsminister BK ................. 4571 D Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/ CSU ................................................................. 4575 A Barbara Wittig SPD......................................... 4577 B Ulrich Klinkert CDU/CSU .......................... 4577 D Tagesordnungspunkt 16: Überweisung im vereinfachten Verfahren Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung insolvenzrecht- licher und kreditwesenrechtlicher Vor- schriften (Drucksache 14/1539) ................ 4579 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 III Zusatztagesordnungspunkt 7: Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren Antrag des Abgeordneten Lilo Friedrich, Ernst Bahr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Cem Özdemir, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Migrationsbericht (Drucksache 14/1550) 4579 C Tagesordnungspunkt 17: a) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Präsidentin des Bundesrechnungshofes Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1998 – Einzelplan 20 – (Drucksachen 14/498, 14/1256) ................. 4579 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen zu dem Antrag der Abgeord- neten Christine Ostrowski, Dr. Klaus Grehn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS Sofortige Bauunterbrechnung an der Bundesautobahn A 17 (Drucksachen 14/ 128, 14/1272) ............................................. 4580 A Christine Ostrowski PDS ................................. 4580 A c) Beschlußempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Sechsundvierzigste Verord- nung zur Änderung der Außenwirt- schaftsverordnung (Drucksachen 14/1068, 14/1187 Nr. 2.1, 14/1552)................................ 4581 A Zusatztagesordnungspunkt 9: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Finanzierung des Sparpaketes zu Lasten der Pflegeversi- cherung...................................................... 4581 A Dr. Heinrich Fink PDS..................................... 4581 B Hans Georg Wagner SPD ................................ 4582 A Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. ........................... 4583 A Andrea Fischer, Ministerin BMG .................... 4584 B Dr. Ilja Seifert PDS.......................................... 4585 D Eva-Maria Kors CDU/CSU ............................. 4586 C Walter Schöler SPD......................................... 4587 C Aribert Wolf CDU/CSU .................................. 4588 D Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 4590 A Karl-Josef Laumann CDU/CSU ...................... 4591 C Ulf Fink CDU/CSU ......................................... 4592 C Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft – Schlechtwettergeldge- setz (Drucksache 14/1516)......................... 4593 C Klaus Wiesehügel SPD.................................... 4593 D Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU...... 4596 B Klaus Wiesehügel SPD................................ 4597 B Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 4598 C Dirk Niebel F.D.P. .......................................... 4600 A Klaus Wiesehügel SPD................................ 4601 D Dr. Heidi Knake-Werner PDS ......................... 4602 B Dr. Michael Meister CDU/CSU....................... 4603 B Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA .......... 4605 C Tagesordnungspunkt 11: Bericht des Innenausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Dr. Guido Wester- welle, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Entwurf eines Zuwande- rungsbegrenzungsgesetzes (Drucksachen 14/48, 14/1541) .......................................... 4607 C Jörg van Essen F.D.P. ..................................... 4607 D Dr. Michael Bürsch SPD ................................. 4608 D Wolfgang Bosbach CDU/CSU ........................ 4609 C Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 4611 C Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN..................................................... 4612 C Ulla Jelpke PDS............................................... 4613 A Dirk Niebel F.D.P. ...................................... 4613 B Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Parl. Staatsse- kretärin BMI .................................................... 4614 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Gunnar Uldall, Bernd Protzner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU „Jahr-2000-Problem“ in der Informa- tionstechnik ernst nehmen (Drucksache 14/1334) ..................................................... 4615 C IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Birgit Hombur- ger, Ulrike Flach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Jahr 2000-Problem – Unterstützung zur Problemlösung (Drucksache 14/1544)...... 4615 C Jörg van Essen F.D.P. ..................................... 4615 D Rainer Brinkmann (Detmold) SPD.................. 4616 B Gunnar Uldall CDU/CSU ................................ 4617 B Jörg Tauss SPD............................................ 4618 B Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4620 B Angela Marquardt PDS.................................... 4621 D Dr. Axel Berg SPD .......................................... 4622 C Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi. 4623 D Tagesordnungspunkt 13: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der außer- gerichtlichen Streitbeilegung (Druck- sachen 14/980, 14/1306) ............................ 4625 B Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Dritten Ge- setzes zur Änderung des Betäubungs- mittelgesetzes (Drucksache 14/1515)........ 4625 C Hubertus Heil SPD........................................... 4625 D Hubert Hüppe CDU/CSU ................................ 4627 C Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4629 B Hubert Hüppe CDU/CSU ................................ 4631 A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. .. 4631 B Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN............................................................. 4631 D Ulla Jelpke PDS............................................... 4632 D Tagesordnungspunkt 15: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Maritta Böttcher, weiteren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Demokratisierung des Wahl- rechts (Drucksache 14/1126)..................... 4633 C b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Roland Claus, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (dreistufige Volks- gesetzgebung) (Drucksache 14/1129) ....... 4633 C Dr. Evelyn Kenzler PDS.................................. 4633 D Harald Friese SPD ........................................... 4633 C Erwin Marschewski CDU/CSU....................... 4635 D Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN............................................................. 4636 C Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ... 4637 A Rainer Funke F.D.P. ....................................... 4638 B Peter Enders SPD ............................................ 4638 D Norbert Röttgen CDU/CSU............................. 4640 B Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN..................................................... 4641 A Nächste Sitzung ............................................... 4641 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 4643 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der außerge- richtlichen Streitbeilegung (Tagesordnungs- punkt 13) Alfred Hartenbach SPD................................... 4643 C Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 4644 C Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 4645 B Rainer Funke F.D.P. ....................................... 4646 B Dr.Evelyn Kenzler PDS ................................... 4646 C Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin BMJ ................................................................. 4647 B Anlage 3 Zahl der ungeklärten sudetendeutschen Ver- treibungsopfer, Förderung der sudetendeut- schen Heimatortskartei der Caritas in Regens- burg MdlAnfr 23 – Drs 14/1528 – Hartmut Koschyk CDU/CSU SchrAntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI.. 4648 B Anlage 4 Amtliche Mitteilungen..................................... 4648 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 4487 (A) (C) (B) (D) 53. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 Beginn: 9.00 Uhr
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    Norbert Röttgen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 4643 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bindig, Rudolf SPD 9.9.99 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 9.9.99 * Diller, Karl SPD 9.9.99 Ehlert, Heidemarie PDS 9.9.99 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 9.9.99 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 9.9.99 Fritz, Erich G. CDU/CSU 9.9.99 Gebhard, Fred PDS 9.9.99 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 9.9.99 Gleike, Iris SPD 9.9.99 Götz, Peter CDU/CSU 9.9.99 Großmann, Achim SPD 9.9.99 Hovermann, Eike SPD 9.9.99 Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 9.9.99 Ibrügger, Lothar SPD 9.9.99 Jacoby, Peter CDU/CSU 9.9.99 Kopp, Gudrun F.D.P. 9.9.99 Leidinger, Robert SPD 9.9.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 9.9.99 Oswald, Eduard CDU/CSU 9.9.99 Rauber, Helmut CDU/CSU 9.9.99 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 9.9.99 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 9.9.99 Schüßler, Gerhard F.D.P. 9.9.99 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 9.9.99 Dr. Thalheim, Gerald SPD 9.9.99 Thönnes, Franz SPD 9.9.99 Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 9.9.99 Dr. Waigel, Theo CDU/CSU 9.9.99 Dr. Westerwelle, Guido F.D.P. 9.9.99 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 9.9.99 Wolff (Zielitz), Waltraud SPD 9.9.99 —————— * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der außer- gerichtlichen Streitbeilegung (Tagesordnungspunkt 13) Alfred Hartenbach (SPD): Wir verabschieden heute ein Gesetz, auf das die Justiz schon seit vielen Jahren wartet. Wir hätten dieses Gesetzes auch schon vor Jah- ren verabschieden können, wenn die damalige Bundes- regierung und die sie tragenden Fraktionen der Liberalen und der Union ausreichend Verständnis für die Nöte der Justiz gezeigt und nicht die wirtschaftlichen Interessen eines bestimmten Verbandes im Auge gehabt hätte. Aber das ist Schnee von gestern. Die Situation aber hat sich für die Zivilgerichtsbarkeit – für die Eingangsgerichte und hier in besonderem Maße für die Amtsgerichte – seitdem nicht geändert. Im Ge- genteil: Die Belastung ist nach wie vor hoch – zu hoch, um schnell und gleichwohl gründlich Recht zu sprechen. Wir wissen das und zollen den Richterinnen und Richtern für ihre auch unter diesen schwierigen Umständen immer wieder geleistete gute Arbeit unseren Respekt. Das gibt uns indes nicht das Recht, uns mit einem „Weiter so“ wie in den letzten 16 Jahren zufriedenzugeben. Eine Lösung der Probleme bietet die von unserer Ju- stizministerin auf den Weg gebrachte große Reform in Zivilsachen, die sowohl eine Stärkung der Eingangsin- stanz als auch eine Straffung der Rechtsmittel und der Rechtsmittelinstanzen vorsieht. Dies wird eine Reform aus einem Guß sein, die tatsächlich die dringend not- wendige Entlastung für unsere Eingangsgerichte bringen wird. Allerdings kann und soll man einzelne Entla- stungsmöglichkeiten schon vorziehen können, ohne das Gesamtpaket Justizreform in Frage zu stellen oder zu behindern. Wir haben deshalb die Vorstellungen der Länder aus der vergangenen Legislaturperiode zur Entlastung der Zivilgerichtsbarkeit in einem wesentlichen Punkt aufge- griffen, der schnelle Entlastung verspricht, der es den Ländern aber auch selbst überläßt, ob sie die von uns angebotene Entlastung wollen und in welcher Form sie diese Entlastung gestalten wollen: der obligatorischen außergerichtlichen Streitbeilegung. Wir, die wir aktiv in der Justiz gearbeitet haben oder noch arbeiten, wissen, daß jeder Rechtsstreit, der nicht zu den Gerichten gelangt, von Vorteil für die Parteien ist, einfach deshalb, weil er schneller abgeschlossen ist und für die Parteien für Rechtsklarheit sorgt. Wir er- muntern deshalb an dieser Stelle ganz ausdrücklich die Anwaltschaft, ihre Fähigkeiten, Kenntnisse und Über- zeugungskraft für eine frühe gütliche Streitbeilegung einzusetzen. Das allein wird aber nicht ausreichen. Der ständig steigende Geschäftsanteil in Zivilsachen, insbesondere 4644 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 (A) (C) (B) (D) der Vorgänge mit geringen Streitwerten, macht es not- wendig, Institutionen zu fördern, die bereits im Vorfeld Konflikte beilegen. Wir kennen ja solche Institutionen schon in branchengebundenen Schiedsstellen. Sie sind hilfreich, aber leider eben nur dann sinnvoll, wenn sie auch angerufen werden. Das ist meistens nicht der Fall, wenn die Einschaltung nicht obligatorisch ist. Dabei dient die frühe Verlagerung der Konfliktrege- lung von den Gerichten auf eine geeignete alternative Streitschlichtungsstelle nicht nur der Entlastung der Ju- stiz, sondern in besonderem Maße auch der Parteien. Durch einvernehmliche Lösungen der Probleme wird oft der Rechtsfrieden dauerhaft hergestellt. Das formlose Verfahren kann Tatsachen berücksichtigen, die der Ent- scheidung dienlich, juristisch jedoch – wie man so sagt – irrelevant sind. Entscheidend ist, daß bis zu einem be- stimmten Streitwert oder bei bestimmten Rechtsgütern dieses außergerichtliche Verfahren quasi als Filter vor der Anrufung der ordentlichen Gerichte zwingend vor- geschrieben ist. Dabei lassen wir den einzelnen Bundesländern – wie eingangs schon erwähnt – Freiheit und Gestaltungsspiel- raum. Sie können entscheiden, ob sie in eine außerge- richtliche, obligatorische Streitschlichtung zur Entla- stung ihrer Amtsgerichte überhaupt wollen; diese dann bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu 1 500 DM oder einem geringeren Streitwert, bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten, bei Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre insgesamt oder teil- weise übernehmen, und wir stellen ihnen frei, welche Institutionen und Personen sie mit der Wahrnehmung der außergerichtlichen Streitschlichtung betrauen wol- len. Kritiker dieser föderalen Lösung halte ich entgegen, daß derzeit anders als bei den Verfahren nach § 380 StPO eine bundeseinheitliche Regelung nicht opportun ist, da derzeit ein hinreichendes Netz von Gütestellen nicht in allen Ländern zur Verfügung steht. Wir sollen den Ländern auch den Freiraum lassen, selbst zu ent- scheiden, welche Stellen sie damit beauftragen wollen. Ich bin sehr sicher – nein ich weiß –, daß hier durchaus unterschiedliche Vorstellungen bestehen. Wir werden dann sehr bald sehen, welcher der möglichen Wege der effektivere ist – für den Bürger und die Justiz. Dann können wir auch überlegen, ob wir eine bundeseinheitli- che Regelung wollen oder nicht. Wir werden mit diesem sicher nicht umfangreichen, aber sehr wirkungsvollen Gesetz auch die Tür für die große Justizreform öffnen: Wir bieten die Lösung von Konflikten an, die bürokratiearm und bürgernah ist. Wir sind überzeugt, daß wir mit diesem Gesetz einen guten Beitrag leisten, daß Recht schnell und in guter Qualität von den Schlichtungsstellen gewährt wird. Wir wissen, daß dann an den Amtsgerichten auch mehr Zeit und Ressourcen für die anderen Streitverfahren vorhanden ist, daß insbesondere an den Amtsgerichten auch Kräfte frei werden für die Bewältigung anderer wichtiger Auf- gaben, wie etwa der Verbraucherinsolvenz, dem Betreu- ungsrecht, aber auch zur schnellen und nachhaltigen Verfolgung der ausufernden kleinen und mittleren Kri- minalität. So gesehen leisten wir mit diesem Gesetz auch einen Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung. Das sollte uns heute die einstimmige Annahme wert sein. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Ich komme mir ein wenig komisch vor, weil ich nun schon zum fünften oder sechsten Mal im Deutschen Bundestag zu diesem Thema spreche und wir eine wirkliche Re- form und Lösung der Schwierigkeiten vor langer Zeit schon hätten durchführen können, wenn die SPD- Fraktion nicht aus machtpolitischem Kalkül im Jahre 1998 grundsätzlich alles über den Bundesrat stoppte, was sie stoppen konnte, eine Blockade à la Lafontaine. Wir von der CDU/CSU haben – auch nach den ge- wonnenen Landtagswahlen des letzten Sonntags – uns vorgenommen, nicht destruktiv zu arbeiten oder nur vom Grundsatz her abzulehnen, sondern wollen, daß vernünftige Reformen durchgehen, und dürfen daran erinnern, daß unser Gesetzentwurf zur Vereinfachung des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit, den wir am 28. Januar 1999 in diesem Hohen Haus behandelt haben, wesent- lich mehr umfaßte, sehr viel vernünftiger war und der jetzige vorliegende Gesetzentwurf schlichtweg stümper- haft ist und nur Stückwerk bleibt. Dennoch wollen wir nicht gegen den Gesetzentwurf stimmen, weil praktisch Art. 1 des vorliegenden Geset- zes wörtlich mit Art. 2 unseres Gesetzentwurfes vom 8. Dezember 1998 übereinstimmt und auch Art. 2 im we- sentlichen mit unserem Art. 7 übereinstimmt. Wir sind für eine Schlichtungsmöglichkeit, die die Länder obligatorisch einführen können und die in vielen Fällen früheren oder derzeitigen Gepflogenheiten ent- spricht und bei der die Länder entscheiden können, ob sie eine solche Schlichtung einführen wollen und mit welchen Folgen. Weil wir wollen, daß die Länder eine starke Einflußmöglichkeit haben, lehnen wir auch nicht die neuen Änderungsvorschläge der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 23. Juni 1999 ab, son- dern begrüßen es, wenn die Landesjustizverwaltungen bzw. Landesregierungen mehr Möglichkeiten haben zu entscheiden. Wir hätten dies – ich wiederhole mich von früher – auch gewünscht bei der Frage der möglichen Veränderung der Registergerichte und möglichen Über- tragung des Handelsregisters auf die Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern oder einer gemeinsamen Einrichtung – dies wohl gemerkt, nicht obligatorisch, sondern nur in den Ländern, die dies als Versuch durchführen wollen. Hier hat aber die soziali- stische Ideologie gesiegt, die die Länder bevormunden will und die eventuell mögliche privatrechtliche Lösun- gen, die besser, schneller und effektiver sind, verhindern will. Wir bedauern diese Fortschrittsfeindlichkeit sehr; eine Chance wurde vertan. Richtigerweise ist die Möglichkeit, ein Vorverfahren obligatorisch vorzuschreiben, beschränkt auf vermö- gensrechtliche Streitigkeiten, die einen Gegenwert an Geld über 1 500 DM nicht übersteigt sowie auf Ansprü- che aus dem Nachbarrecht und Immissionsrecht ebenso wie auf zivilrechtliche Streitigkeiten über Ansprüche auf Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht über öffent- liche Medien begangen wurden. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 4645 (A) (C) (B) (D) Wir versprechen uns sehr viel von den Schlichtungs- stellen und können alle Landesregierungen nur ermun- tern, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und dabei die landesspezifischen Gepflogenheiten zu be- rücksichtigen, damit diese Gütestellen eine möglichst breite Akzeptanz finden. Nur dann wird eine deutliche Entlastung der Gerichte eintreten und – was für uns von der CDU/CSU am wichtigsten ist – der Rechtsfrieden schneller und dadurch effektiver zwischen Parteien her- gestellt werden, weil wir wissen, daß eine schnelle Ent- scheidung, selbst wenn sie nicht die letzte BGH- Rechtsprechung lupenrein berücksichtigt, besser ist, als ein jahrelang hingezogener Prozeß. Unabhängig davon fordern wir die Regierung und insbesondere die Justizministerin, Frau Herta Däubler- Gmelin, auf, Vorschläge, die auf unserem Gesetzentwurf von 1997/98 fußten, aufzunehmen und in die Tat umzu- setzen. Nur dies wird zu einer wirklich nachhaltigen Entlastung der Gerichte führen, die wiederum zur Be- schleunigung von Gerichtsverfahren führt. Wir warnen aber gleichzeitig die Regierung davor, nunmehr alles Bewährte an Gerichtsaufbau und Rechts- mittelverfahren über Bord zu werfen, weil wir meinen, daß eine maßvolle Reform, wie wir sie vorgeschlagen haben, ausreicht und unser Rechtsstaat nicht durch Aus- heblung von Rechtsmitteln Schaden erleiden darf. Dabei dürfen wir nicht vergessen, daß neben der staatlichen Richterschaft und der Staatsanwaltschaft ein wesentlicher Faktor unseres Rechtssystems und des Vertrauens in unseren Rechtsstaat von der Beteiligung der Rechtsanwälte abhängt, die ihrerseits als Katalysator bzw. Filter zwischen Ansprüchen der Kläger und der Abwehr der Beklagten ihre Aufgabe erblicken müssen. Wir von der CDU/CSU erwarten daher eine schnelle Umsetzung von vernünftigen Vorschlägen und sind je- derzeit zu Gesprächen mit den anderen Fraktionen bzw. der Regierung bereit. Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Ko- alitionsentwurf zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung stößt erfreulicherweise fraktionsüber- greifend auf breite Zustimmung. Seine Zielsetzung, vermehrt Zivilrechtsstreitigkeiten einer außergerichtlichen – einvernehmlichen – Kon- fliktlösung zuzuführen, verdient ja auch uneinge- schränkte Unterstützung. Dabei steht im übrigen der Ge- sichtspunkt der Justizentlastung nicht unbedingt im Vordergrund – das kann ich jedenfalls für meine Frakti- on behaupten. Wir wollen in erster Linie erreichen, daß alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, zu einer für die Beteiligten befriedigenden Beendigung eines Streites zu gelangen. Außerhalb des streng formalisierten Gerichts- verfahrens ist dies weitaus besser möglich als innerhalb eines solchen. Das fördert den Rechtsfrieden und letzt- lich auch das Vertrauen in den Rechtsstaat. Gelegentlich wird kritisch angemerkt, daß wir als Bundesgesetzgeber keine einheitlichen Vorgaben für das gesamte Bundesgebiet schaffen. Wir nennen lediglich bestimmte Fallgruppen, in denen wir eine außergericht- liche Streitbeilegung für erfolgversprechend halten. Das sind etwa Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Streitigkei- ten über Ehrverletzungen. Den Ländern wird die Mög- lichkeit eingeräumt, den vorherigen Einigungsversuch vor bestimmten Gütestellen – das können auch Ver- braucherberatungsstellen sein – als Zulässigkeitsvoraus- setzung für eine spätere Klage vorzuschreiben. Wir haben uns jedoch bewußt dagegen entschieden, den Ländern den Ablauf der Schlichtung zwingend vor- zuschreiben. Schließlich kann niemand heute sagen, welches der Königsweg bei der Gestaltung der außerge- richtlichen Streitbeilegung ist. Die Öffnungsklausel er- laubt den Ländern sowohl auf gewachsene Strukturen zurückzugreifen wie auch unterschiedliche Modelle aus- zutesten und so in einen Konkurrenzkampf um das beste Modell zu treten. Die unterschiedlichen Erfahrungen werden nach einer gewissen Zeit ausgewertet werden müssen; dann wird sich zeigen, ob der Gesetzgeber er- neut initiativ werden muß. Dieses Gesetz ist nur ein Einstieg in die Förderung der außergerichtlichen Streitschlichtung. Weitere Maß- nahmen werden folgen. Denn nur durch eine breit ange- legte Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung werden wir eine Verhaltensänderung erzielen können, die dann auch nachhaltig zu einer Justizentlastung füh- ren wird. Meine Damen und Herren aus der Opposition, Sie haben uns wiederholt vorgeworfen – und werfen es uns auch heute vor –, der Entwurf allein löse das Problem der Überlastung der Justiz nicht. Recht haben Sie. Nur, etwas anderes haben auch wir niemals behauptet. Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, daß die Ar- beiten an der im Koalitionsvertrag vereinbarten Justizre- form gegenwärtig auf Hochtouren laufen. Und ein sol- ches Mammutprojekt kann man nicht mal eben aus dem Boden stampfen. Vielmehr bedarf es hierzu einer umfas- senden Vorbereitung und Absprachen auch mit den Ländern. Und dennoch: Voraussichtlich schon im Okto- ber wird das Bundesjustizministerium einen ersten Refe- rentenentwurf vorlegen, auf dessen Eckdaten wir uns mit dem Koalitionspartner bereits verständigt haben. Für uns als grüne Bundestagsfraktion erscheint eine solche Reform insbesondere unter den Gesichtspunkten Rechtsschutz, Transparenz und Rechtsvereinheitlichung notwendig. Lassen Sie mich kurz skizzieren: Dort, wo die Überprüfbarkeit eines Urteils heute allen- falls durch das Bundesverfassungsgericht möglich ist, werden wir den Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger verbessern. Derzeit sind schließlich nur 60 Prozent aller zivilgerichtlichen Verfahren überhaupt berufungs- unfähig. Durch Senkung der Berufungssumme von 1 500 DM auf 1 200 DM werden mehr Verfahren als bis- her mit der Berufung überprüfbar. Darüber hinaus wollen wir die Berufung auch in Fällen mit geringem Streitwert bei grundsätzlicher Bedeutung zulassen sowie den Zu- gang zur Revision erweitern. Denn die Revision ist der- zeit nur gegen Urteile der Landgerichte zulässig, mit der Folge, daß rund 80 Prozent aller Verfahren der Überprüf- barkeit durch den BGH von vornherein entzogen sind. Die erste Instanz soll in ihrer Bedeutung gestärkt und der Streit möglichst schon dort abschließend entschieden werden. 4646 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 (A) (C) (B) (D) Natürlich sind wir uns darüber im klaren, daß es er- forderliche Reformschritte nicht immer zum Nulltarif geben kann. Daß die Länder mehr Geld für die Justiz zur Verfügung stellen werden, ist illusorisch. Wir meinen aber, daß sich die Stärkung der Eingangsinstanz durch- aus im Wege einer Umgestaltung der Zweiten Instanz in eine Fehlerkorrektur- und Kontrollinstanz finanzieren läßt. Denn bei einer wirklichen Stärkung der Eingangs- instanz bedarf es auch unter rechtsstaatlichen Aspekten keiner komplett neuen Tatsacheninstanz. Schließlich ga- rantiert eine Zweite Instanz strukturell keine „richtigere“ Tatsachenfeststellung als die erste. Wohl aber schafft sie Anreize, den ersten Prozeß als Versuchsballon zu star- ten. Mit der Umgestaltung der Berufungsinstanz in eine Fehlerkontroll- und -korrekturinstanz werden hingegen Richterstellen frei, die in einer gestärkten ersten Instanz eingesetzt werden können. Neben dem Ziel, das unübersichtliche und unsyste- matische Rechtsmittelrecht insgesamt transparenter zu gestalten, wollen wir im übrigen auch die Vereinheitli- chung der Rechtsprechung fördern. Wenn künftig für Berufungen in Zivilsachen einheitlich die Oberlandesge- richte zuständig sind, wird dies erfreulicherweise dazu führen, daß die Rechtsprechung über die Landgerichts- bezirke hinaus berechenbarer wird. Auch die Möglich- keit, in Fällen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zuzulassen, dient der Rechtsvereinheitlichung. Die Justizreform wird noch viel Anlaß für Beratun- gen und Diskussionen bieten. Zu dieser Justizreform ist der vorliegende Entwurf ein erster, vorweggenommener Baustein. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Er zeigt, daß wir auf gutem Wege sind. Rainer Funke (F.D.P.): Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß eine außergerichtliche Streitbeilegung sowohl aus gesellschafts- als auch aus rechtspolitischen Gründen besser und auch effizienter ist als langwieriges gerichtliches Streiten. Deswegen war auch schon in der 13. Legislaturperiode ein entsprechender Gesetzesan- trag, wie er heute beschlossen werden soll, eingebracht worden, ist dann jedoch wegen anderer Punkte im Ver- mittlungsausschuß gescheitert. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ist im Rechtsausschuß mit den Stimmen aller Fraktionen be- schlossen worden. Diese außergerichtliche Streitbeile- gung wird unsere Rechtsstreitkultur maßgeblich beein- flussen. Ob und inwieweit das sogenannte obligatorische Schlichtungsverfahren angenommen wird, wird erst die Zukunft zeigen. Sicherlich ist hierfür eine Aufklärungs- arbeit notwendig, denn das Schlichtungsverfahren ist dann nicht obligatorisch, wenn vom Antragsteller das Mahnverfahren betrieben wird. Die außergerichtliche Streitbeilegung muß sich also ihren Platz erkämpfen. Dabei ist es im Grundsatz zu be- grüßen, daß durch die Länderöffnungsklausel ein Wett- bewerb der verschiedenen Ländersysteme entsteht. Ich habe bereits im Rechtsausschuß ausgeführt, daß auf Dauer allerdings eine Anpassung der unterschiedlichen Länderausführungsgesetze erfolgen muß. Wir werden die nächsten ein bis zwei Jahre abwarten müssen, um sodann zu sehen, welches System angenommen wird. Jedenfalls darf es eine Rechtszersplitterung, die an Län- dergrenzen entsteht, auf Dauer nicht geben. In einem Punkt möchte ich noch etwas Wasser in den Wein gießen; wenn nämlich in der Begründung der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf davon gespro- chen wird, daß eine Kostenentlastung der öffentlichen Hand einträte. Eine Entlastung der öffentlichen Haushalte wird es durch Schlichtungsverfahren nur dann geben, wenn die Beteiligten den jeweiligen Schiedsspruch akzeptieren und nicht in das streitige Verfahren eintreten. Hier wer- den die jeweiligen Gütestellen die Aufgabe haben, durch weise und gerechte Schiedssprüche für eine Akzeptanz der Streitbeilegung zu sorgen. Es bleibt auch zu beobachten, wie die sonstigen außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren, wie der Anwaltsvergleich, aber auch die Schiedsgerichtsverfah- ren der §§ 1025 ff. ZPO positiv beeinflußt werden kön- nen. Dasselbe gilt für die zahlreichen Schiedsverfahren von Verbänden und Organisationen. Es bleibt zu hoffen, daß durch die heutige Verab- schiedung des Gesetzes schneller Recht gegeben wird, damit schneller der Rechtsfrieden wiederhergestellt wird – nach dem Motto: Wer schnell gibt, gibt doppelt. Dr. Evelyn Kenzler (PDS): Bei der ersten Lesung be- stand zwischen uns weitgehende Übereinstimmung dar- in, stärker als bisher „alternative Verfahren“ für eine bürgernahe, problemorientierte und zügige Streitbeile- gung anzubieten und hierdurch die Justiz spürbar zu entlasten. Wir werden dem Entwurf Ihrer Fraktionen, Herr Kol- lege Hartenbach und Herr Kollege Beck, zustimmen, da er in die richtige Richtung geht. Es bleibt aber abzu- warten, ob und wie die Länder die Öffnungsklausel tatsächlich nutzen werden. Die äußerst angespannte Finanzlage in den meisten Ländern und ausgedünnte Ju- stizhaushalte sind ein schlechter Nährboden für die Ein- richtung außergerichtlicher Schlichtungsstellen in den erforderlichen Größenordnungen und mit qualifizierter Besetzung. Die notwendigen Haushaltsmittel für um- fangreiche Investitionen, die für eine qualifizierte Kon- fliktberatung und -lösung unentbehrlich sind, werden gegenwärtig wohl kaum aufgebraucht werden können. Auch hier gilt leider wie fast überall: „Ohne Moos nichts los.“ Dieser wirklich wichtige Vorstoß wird deshalb in seiner praktischen Relevanz in nächster Zeit eher expe- rimentelle Bedeutung haben, als einen wirklichen Durchbruch bewirken. Gerade diesen brauchen wir je- doch dringend, um eine neue Kultur der Konfliktlösung bereits im vorgerichtlichem Stadium einzuleiten. Hinzu kommt die nach wie vor im Raum stehende These, Konfliktregulierung durch die bürokratisch an- onyme Justiz entspräche am ehesten dem Zeitge- schmack. Wenn das bereits bestehende Angebot an Schieds- und Schlichtungsstellen kaum angenommen wird, die quantitative Bedeutung justizalternativer Streitschlichtungen eher als gering einzuschätzen ist, dann liegt das nicht zuletzt an einer überholten Streit- kultur in unserem Lande. Außer- und vorgerichtliche Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 4647 (A) (C) (B) (D) Streitbeilegung sind zwar in den letzten Jahren in der Bundesrepublik auf dem Vormarsch. Aber eben eher auf Kongressen, in Fachvereinigungen, bei der Aus- und Weiterbildung sowie in Forschung und Literatur und weniger in der Rechtspraxis. Richten statt Schlichten ist in der bisherigen tradi- tionellen Form jedoch nicht mehr zeitgemäß. Aber Schlichten statt Richten läßt sich nur sehr bedingt durch obligatorische Verfahren erzwingen. Und hier bin ich bei einem weiteren Problem: Wir müssen wesentlich stärker vom Entscheiden zum freiwilligen Verhandeln kommen. Nicht der für das gerichtliche Verfahren ty- pische ,,Kampf um Recht haben und Recht bekommen“ – die Konfrontation – darf das Ziel sein, sondern ein „Streit um den Konsens“ muß außergerichtliche Verfah- ren vor allem bestimmen. Dafür ist eine Bewußtseinsveränderung, eine neue Streitkultur in der Gesellschaft vonnöten. Das kann selbstredend weder vom Gesetzgeber verordnet noch durch pure Rechtspropaganda erreicht werden, sondern die kompetente Besetzung der Schlichtungsstellen mit Schlichtern, die auch das Vertrauen der Parteien genie- ßen, die Art und Weise der Durchführung der Verfahren und für die beteiligten Parteien vertretbare Ergebnisse können dies bewirken. Deutlich gesagt: Die Vorteile einer außergerichtlichen Streitbeilegung müssen für die Bürger nachvollziehbar und erlebbar sein. Die Bereitschaft, sich zu einigen, sollte durch schnelle, unkomplizierte und kostengünstige Verfahren honoriert werden. Nur so wird es gelingen, tatsächlich die Justiz zu entlasten, stabile Konfliktlösun- gen zu erzielen und Rechtsfrieden herzustellen. Andern- falls landen wir auch an dieser Stelle in der Sackgasse einer pro forma zu durchlaufenden ineffizienten Zwangsinstanz auf dem Weg zum eigentlichen Ziel, dem gerichtlichen Verfahren. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin der Justiz: Ich begrüße außerordentlich, daß heute das Ge- setz zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeile- gung beschlossen werden kann. Es war ein langer Weg bis zum heutigen Tag. Eigent- lich, das zeigt die Unterstützung für das Gesetz aus allen Teilen des Hauses, hätte der Weg nicht so lang zu sein brauchen. Schon der letzte Bundestag hätte dieses Gesetz be- schließen können, wenn nicht die alte Bundestagsmehr- heit den Fehler begangen hätte, mit diesem richtigen und sinnvollen Schritt in letzter Minute ein falsches und für die Justiz geradezu schädliches Instrument verbinden zu wollen, die Möglichkeit der Übertragung der Handelsre- gister auf die Industrie- und Handelskammern. Wir freuen uns, daß jetzt endlich die Möglichkeit zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung be- schlossen wird. Die Bundesregierung betrachtet dieses Gesetz als er- ste Stufe der Justizreform, die zu mehr Bürgernähe, mehr Effizienz und mehr Transparenz in der deutschen Justiz führen soll, an die ja in den kommenden Jahren erhöhte Ansprüche gestellt werden: Der Ausbau eines einheitlichen europäischen Rechtsraums und die zuneh- mende Bedeutung der europäischen Gerichtsbarkeit wird auch für die Justiz in unserem Land Folgen haben. Das Bundesministerium der Justiz arbeitet mit Hoch- druck am nächsten Schritt der Justizreform, dem Ge- setzentwurf zur Reform der Rechtsmittel in der Zivilge- richtsbarkeit. Wir wollen weg von dem falschen Weg der Entla- stungs-, Beschleunigungs- und Vereinfachungsnovellen der letzten Jahre. Dieser Weg hat zweierlei gebracht: Eher mehr Schwierigkeiten für die Rechtsanwender und insgesamt weniger Rechtsschutz für immer weniger Bürgerinnen und Bürger. Es ist gut, daß die Justizreform mit dem Gesetz zur außergerichtlichen Streitbeilegung beginnen kann. Wir alle kennen die Fälle, in denen die außergericht- liche Beteiligung eines Streites das beste und schnellste Mittel ist, um Frieden zwischen den Parteien zu schaf- fen. Das sind beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkei- ten, Fälle von Beleidigungen und vermögensrechtliche Streitigkeiten, bei denen es um weniger als 1 500 DM geht und das Mahnverfahren nicht beschritten wird. Hier ist eine obligatorische Güteverhandlung vernünftig. Das neue Bundesgesetz ermächtigt die Länder, ein Güterverfahren vorzuschalten – das kann dann auch noch Kosten und Zeit sparen und die Justiz entlasten. Schon Abraham Lincoln sagte: „Ratet von Rechtsstrei- tigkeiten ab. Überredet Nachbarn, sich zu einigen, wann immer ihr es könnt. Weist sie darauf hin, daß der nomi- nelle Gewinner tatsächlich oft der Verlierer ist – er ver- liert Gebühren, Kosten und Zeit.“ Die außergerichtliche Streitbeilegung will nicht über- reden, sie will die Konfliktparteien in die Lage verset- zen, für ihre Streitigkeit selbst eine Lösung zu finden. Die neue Regelung gibt den Ländern auch die Mög- lichkeit, selbst die Auswahl zwischen verschiedenen Schlichtungsmodellen zu treffen. Damit nimmt der Bun- desgesetzgeber bewußt Rücksicht auf die in einzelnen Bundesländern bestehenden durchaus unterschiedlichen „Streitschlichtungstraditionen“. Es ist ja bekannt, daß gerade darüber in den letzten Jahren viel geschrieben und gestritten wurde – es gibt keinen Konsens über das beste Schlichtungsmodell. Viele Länder werden die Schiedsmänner und -frauen für die obligatorische Streitbeilegung vorsehen. Andere Länder wie Bayern und Baden-Württemberg, die nicht auf eine gewachsene Schiedsleutestruktur zurückgreifen können, werden Notare bzw. Anwälte einschalten. Die neue Regelung läßt dies alles zu. Das ist gut und wird zeigen, ob sich ein Modell als besonders vorteilhaft er- weist oder ob es zu einem nebeneinander von unter- schiedlichen Modellen kommt. Außerdem hat die neue Regelung den Vorteil, dort auf gut funktionierenden Strukturen aufzubauen, wo es sie gibt – ich nenne nur Nordrhein-Westfalen und Nie- dersachsen – und gleichzeitig Rücksicht auf die Länder zu nehmen, die – historisch bedingt – etwa noch kein 4648 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 (A) (C) (B) (D) ausgefeiltes Schiedsleutesystem haben und die nun über andere Modelle nachdenken, um den Gedanken der außer- gerichtlichen Streitschlichtung zu übernehmen. Ich bin gespannt, wie die unterschiedlichen Modelle in der Praxis funktionieren und ob die Bürgerinnen und Bürger sie akzeptieren als eine echte außergerichtliche Schlichtung. Lassen Sie mich nochmals wiederholen: Die Einfüh- rung der obligatorischen Streitbeilegung wird trotz der Kosten für die Schlichtungsstellen auch zu einer Entla- stung bei den Gerichten führen. Dies ist aber kein neuer Schritt in der eben kritisierten Kette der früheren Entla- stungsphilosophie. Vielmehr hilft diese in das Konzept einer umfassenden Justizreform eingebettete Möglich- keit dabei, den effizienten Einsatz der knappen Ressour- cen der Justiz dort zu konzentrieren, wo er notwendig ist. Deshalb freue ich mich, daß die Ausschußberatungen zu dem heute vorliegenden Gesetzentwurf mit Unter- stützung von allen Seiten beschlossen werden konnten. Ich bin sicher und hoffe sehr, daß wir – in gleicher Sachlichkeit – auch über den Gesetzentwurf zur Reform der Rechtsmittel in der Zivilgerichtsbarkeit diskutieren werden. Darauf freue ich mich bereits heute. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/ CSU) (Drucksache 14/1528, Frage 23): Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hin-sichtlich der Zahl der ungeklärten sudetendeutschen Vertrei-bungsopfer, und ist die Bundesregierung vor diesem Hinter-grund bereit, die sudetendeutsche Heimatortskartei der Caritas inRegensburg weiterhin ausreichend zu fördern? Die Zahl der ungeklärten sudetendeutschen Vertrei- bungsopfer beträgt nach den Unterlagen der Heimatorts- kartei für Sudetendeutsche des Kirchlichen Suchdienstes in Regensburg derzeit 225 136. Über den Verbleib die- ser Personen fehlt seit der Vertreibung jeder Hinweis. Dies bedeutet jedoch nicht, daß diese Personen aus- nahmslos vermißt sind, weil sich in den vergangenen Jahrzehnten viele Familienangehörige wiedergefunden haben, ohne daß die Heimatsortkartei hierüber Unter- richtet wurde. Konkret gesucht werden 61 640 Personen. Die über 3 Millionen Karteikarten der Heimatorts- kartei sind inzwischen digitalisiert, d. h. opto-elek- tronisch erfaßt worden. Bei der geplanten Reorganisa- tion des Kirchlichen Suchdienstes ist vorgesehen, die Heimatortskartei Regensburg zum 31. Dezember 2000 zu schließen. Die Verwaltung der Unterlagen über die Sudetendeutschen erfolgt in gleicher Weise wie bisher künftig durch die Heimatortskartei Passau. Dem Per- sonal der Heimatortskartei ist, sofern es nicht durch Rentenbezug, Altersteilzeit o.ä. ausscheidet, eine Be- schäftigung bei der Heimatortskartei Passau angeboten worden. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 741. Sitzung am 9. Juli 1999 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: – Neuntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. Dezember1995 über den Beitritt der Republik Österreich, derRepublik Finnland und des Königreichs Schweden zudem Übereinkommen über die Beseitigung der Dop-pelbesteuerung im Falle von Gewinnberechtigungenzwischen verbundenen Unternehmen – Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Januar 1995 zwi-schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Un-abhängigen Staat Papua-Neugiunea zur Vermeidungder Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuernvom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zur Änderung des Übereinkommens vom 4. Au-gust 1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwick-lungsbank – Zweites Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozi-algesetzbuch und anderer Gesetze (Zweites SGB III –Änderungsgesetz – 2. SGB III ÄndG) – Viertes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozial-gesetzbuch – 4. SGB XI-Änderungsgesetz (4. SGB XI-ÄndG) – Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Verfassungs-organen des Bundes – Überweisungsgesetz (ÜG) – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 5. September1998 zwischen der Regierung der BundesrepublikDeutschland, der Regierung des Königreichs Däne-mark und der Regierung der Republik Polen über dasMultinationale Korps Nordost – Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 26. März 1998zum Übereinkommen vom 18. August 1948 über dieRegelung der Schiffahrt auf der Donau (Belgrader Do-naukonvention) – Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1997 überwirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierungund Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Ge-meinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits undden Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits – Gesetz zu dem Abkommen vom 20. April 1998 zwi-schen der Bundesrepublik Deutschland und Japanüber Soziale Sicherheit – Gesetz zu dem Abkommen vom 2. Mai 1998 zwischender Bundesrepublik Deutschland und der RepublikUngarn über Soziale Sicherheit Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- geteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Forschung zur CO2-Minderung in den wichtigsten In-dustriestaaten einschließlich China Drucksachen 13/10703, 14/272 Nr. 163 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltgutachten 1998 des Rates von Sachverständigenfür Umweltfragen Umweltschutz: Erreichtes sichern – Neue Wege gehen – Drucksachen 13/10195, 14272 Nr. 160 –
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hubert Hüppe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Mei-
    ne Damen und Herren! Bald ein Jahr ist nun die rotgrüne
    Bundesregierung im Amt. Seitdem werden uns in der
    Drogenpolitik immer wieder neue Wege versprochen;
    auch der Kollege Heil hat eben solche Versprechen ge-
    macht. Dabei wurde und wird stets argumentiert, daß die
    unionsgeführte Regierung mit ihrer Drogenpolitik ge-
    scheitert sei. Das ist eine Behauptung, die ich nicht tei-
    len kann und die eigentlich auch Frau Nickels nicht tei-
    len kann; denn sie schrieb im März dieses Jahres in ih-
    rem Drogenbericht, daß Deutschland nach Finnland die
    günstigsten Zahlen aufweist, was Heroinkonsum angeht.
    Wir sind also in Europa die zweitbesten derer, bei denen
    man die Zahlen vergleichen kann. Dann kann die Dro-
    genpolitik der Vorgängerregierung nicht so schlecht ge-
    wesen sein. Wenn man sich angesichts dessen aber Län-
    der, die wesentlich schlechtere Zahlen aufweisen, zum
    Vorbild für neue Projekte nimmt, verwundert mich dies.


    (Hubertus Heil [SPD]: Man kann nur den Zahlen glauben, die man selbst gefälscht hat!)


    – Nein, diese Zahlen stammen ja aus Ihrem Ministerium,
    und ich glaube nicht, Herr Kollege Heil, daß Sie Ihrer
    Staatssekretärin in dieser Frage nicht trauen.

    Zieht man heute nach fast einem Jahr eine drogenpo-
    litische Bilanz, muß sie leider sehr mager ausfallen. Bis-
    her rühmt sich die Regierung damit, daß die Position der
    Drogenbeauftragten nun zum Gesundheitsministerium
    und nicht mehr wie bisher zum Innenministerium ge-
    hört. Das ist übrigens eine Maßnahme, die ich immer be-
    fürwortet habe.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Aber ich muß auf der anderen Seite sagen, daß dies eher
    ein symbolischer Akt ist, der weder der Prävention noch
    dem Junkie auf der Straße hilft.

    Die erste konkrete Maßnahme, die wir erleben durf-
    ten, war, daß man sich aus der Aktion „Keine Macht den
    Drogen“ zurückgezogen hat, um Geld zu sparen.


    (Hubertus Heil [SPD]: Gott sei Dank! – Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr gute Maßnahme!)


    Darüber hinaus ist Ende Juli eine neue Broschüre mit
    über 70 Seiten erschienen, die neben einem Interview

    Hubertus Heil






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    mit Frau Nickels, dem bereits vorher bekannten Drogen-
    und Suchtbericht 1998, einigen leeren Seiten für Notizen
    und einigen Allgemeinplätzen nichts Neues enthält.

    Heute liegt uns nun der erste Gesetzentwurf der rot-
    grünen Bundesregierung zur Drogenpolitik vor, mit dem
    das Betäubungsmittelgesetz geändert werden soll. Die-
    ses Änderungsgesetz soll einerseits die rechtliche Absi-
    cherung von sogenannten Drogenkonsumräumen und
    andererseits die Verbesserung der Substitutionspraxis
    bewirken.

    Meine Damen und Herren, ich begrüße an dieser
    Stelle ausdrücklich, daß die Bundesregierung offen-
    sichtlich den Willen hat, die Substitutionspraxis mehr
    in den Griff zu bekommen. Die dramatische Zunahme
    der Todesfälle im Zusammenhang mit Methadon – man
    muß sagen, daß die Zunahme der Gesamtzahl der Dro-
    gentoten im letzten Jahr fast ausschließlich auf diese
    Todesfälle zurückzuführen ist –,


    (Hubertus Heil [SPD]: Das ist unrichtig!)

    der offensichtlich immer größer werdende Schwarz-
    markt in diesem Bereich und vor allem die fehlende
    psychosoziale Begleitung der Patienten machen die
    Notwendigkeit neuer Regelungen deutlich.

    Daher sind wir bereit, die Einführung der Pflicht zur
    Meldung von Methadonpatienten zu unterstützen und
    somit Mehrfachverschreibungen zu verhindern. Dies gilt
    natürlich auch für Maßnahmen, die dazu führen, daß
    Substitutionsmittel nur noch von dafür besonders quali-
    fizierten Ärzten verschrieben werden.

    Ich gebe zu, daß die Vorgängerregierung in diesem
    Bereich Fehler gemacht hat; auch das gehört zur Ehr-
    lichkeit. Wenn man wirklich die Menschen im Blick hat,
    muß man solche Fehlentwicklungen analysieren und
    Änderungen auch dann zustimmen, wenn sie von einer
    anderen Regierung vorgenommen werden.


    (Hubertus Heil [SPD]: Hochanständig!)

    Schwieriger wird es beim Thema Legalisierung von

    sogenannten Drogenkonsumräumen. Ziel dieser Räu-
    me soll laut der oben erwähnten Drogenbroschüre sein,
    Kontakte zu Abhängigen zu bekommen, um damit Wege
    zu einer Therapie und einem drogenfreien Leben zu er-
    öffnen. Ich bezweifle überhaupt nicht, daß die An-
    tragsteller dieses Ziel haben, nur hat es mit der Realität
    wenig zu tun. Wer sich die bereits existierenden Räume
    – ich habe dies getan – zum Beispiel in Frankfurt und
    anderswo anschaut, der weiß, wie hektisch es dort zu-
    geht. Diese Hektik wird noch dadurch erhöht, daß der
    Aufenthalt in Fixerstuben häufig zeitlich begrenzt ist.

    Eine Beratung der Abhängigen ist schon deswegen
    fast unmöglich, weil vor dem Druck – das ist ganz na-
    türlich – die Gier nach der Droge im Vordergrund steht
    und weil nach dem Druck unter dem Einfluß der Droge
    kaum mehr Ansprechbarkeit besteht. Nicht zuletzt des-
    wegen wird in Frankfurt ja auch kaum mehr der Aus-
    stieg aus der Sucht als Ziel der Fixerstuben genannt.
    Vielmehr wird das ordnungspolitische Interesse, näm-
    lich die Junkies von den Geschäften wegzuhalten, in den
    Vordergrund gestellt. Dagegen ist erst einmal nichts ein-

    zuwenden. Aber zur Ehrlichkeit gehört, daß man damit
    auch zugibt, daß dies wenig mit Gesundheitspolitik zu
    tun hat.

    Da ich gerade bei dem Punkt Ehrlichkeit bin, kann
    ich Frau Nickels nicht die Kritik ersparen, daß sie Dro-
    gentotenzahlen willkürlich für ihre Argumentation be-
    nutzt. Diese Zahlen sind gerade auch vom Kollegen Heil
    erwähnt worden. Sie sagt in einer Pressemitteilung vom
    28. Juli 1999, daß aus der Erfahrung etwa der Stadt
    Frankfurt bekannt ist, daß erst die Substitution und die
    Einrichtung der Drogenkonsumräume die hohe Zahl der
    Drogentoten zu Beginn der 90er Jahre drastisch gesenkt
    hätten.

    Für Frankfurt wird die Zahl der Drogentoten für 1991
    mit 183 – diese Zahl wurde ja schon genannt – und für
    1995 mit 44 angegeben. Tatsache ist aber, daß bereits
    bis 1994 die Zahl auf 43 Todesfälle gesunken ist. Die er-
    ste Fixerstube ist aber erst im November 1994 einge-
    richtet worden. Wahr ist auch, daß der drastische Rück-
    gang der Zahl der Todesfälle vom Jahr 1992 auf das Jahr
    1993 zu verzeichnen war. Dieser Rückgang von 124 auf
    63 Fälle kam zeitgleich mit den sogenannten Rückbil-
    dungsmaßnahmen der offenen Drogenszene im Novem-
    ber 1992. Das heißt: Nicht die Fixerräume haben den
    Rückgang der Todeszahlen verursacht, sondern vor al-
    lem die repressive Vertreibungspolitik in Frankfurt.

    Wahr ist darüber hinaus auch, daß die Zahlen in
    Frankfurt im letzten Jahr wieder gestiegen sind. Auch in
    Hannover hat sich die Zahl der Todesfälle nach Ein-
    richtung der Fixerstuben um ein Drittel erhöht. Ich be-
    haupte nicht, daß diese Entwicklung etwas mit diesen
    Einrichtungen zu tun hat. Aber das Gegenteil zu be-
    haupten, wie es in dieser Broschüre und gerade auch von
    Ihnen, Herr Heil, getan worden ist, halte ich für unseri-
    ös.

    Sieht man sich nun konkret den Gesetzentwurf an,
    der angeblich Rechtsklarheit schaffen soll, so stellt man
    sehr schnell fest, daß eher das Gegenteil erreicht wird.
    Die Bundesregierung will sich nicht nur aus der Finan-
    zierung der Fixerstuben heraushalten – es sollen alleine
    die Länder und Kommunen zahlen –, sondern sie schafft
    mit ihren vagen Formulierungen eher Rechtschaos. Es
    wird noch nicht einmal definiert, welche Drogen zu-
    künftig in diesen Räumen genommen werden dürfen.
    Alles ist möglich: von Cannabis bis Crack.

    Die Landesregierungen sollen zukünftig entscheiden,
    wer was und unter welchen Umständen konsumieren
    darf. Zwar werden sogenannte Mindeststandards auf-
    gelistet, diese sind aber so dehnbar, daß selbst studenti-
    sche Hilfskräfte nach einer Einweisung und zweiwöchi-
    ger Grundausbildung mit einem Telefonanschluß die
    Voraussetzungen erfüllen könnten, wenn die Länder
    keine höheren Anforderungen stellen.

    Nach diesen Standards bleibt es jedem Land von
    Hamburg bis Nordrhein-Westfalen selbst überlassen, ob
    zum Beispiel ein Methadonpatient oder ein Minderjähri-
    ger Zutritt hat. Es kann also sein, daß ein 17jähriger in
    Hamburg Zugang hat, in Niedersachsen jedoch nicht,
    oder daß ein 20jähriger in Niedersachsen Heroin und
    Kokain als Cocktail spritzen kann, in Hamburg aber le-

    Hubert Hüppe






    (A) (C)



    (B) (D)


    diglich Heroin. Das würde einen drogenpolitischen Flik-
    kenteppich schaffen. Dies verwundert um so mehr, weil
    die Bundesregierung ja bundeseinheitliche Regelungen
    zum Beispiel bezüglich des Besitzes einer geringen
    Menge Cannabis schaffen möchte. Aber hier schafft
    man genau das Gegenteil. Bei der allgemeinen Kassen-
    lage läßt sich leicht voraussagen, daß die Gemeinsam-
    keit der bundesdeutschen Fixerstuben das minimale Be-
    gleit- und Beratungsprogramm sein wird.

    Auch die Forderung des Gesetzentwurfes nach Do-
    kumentation und Evaluation ist in keiner Weise ausge-
    führt. Eine reine Besucherstatistik würde diesem Krite-
    rium bereits genügen.

    Alles in allem entsteht bei mir der Eindruck, daß es
    nur darum geht, die Szene zu überdachen, ganz nach
    dem Motto „aus den Augen, aus dem Sinn“. Das ist
    meiner Meinung nach eher die Verabschiedung von
    einem drogenpolitischen Gesamtkonsens, den Sie ja ge-
    rade noch eingefordert haben.

    Es bleibt die Frage, wie und zu welchen Lasten dem-
    nächst diese Räume finanziert werden. Ich erinnere in
    diesem Zusammenhang an das spektakuläre Urteil von
    Halle, durch das im Juli eine drogensüchtige Frau von
    einer Haftstrafe verschont blieb mit der Begründung der
    Richterin, daß im Süden Sachsen-Anhalts in Gefängnis-
    sen wegen Geldmangels keine Betreuung von Drogen-
    kranken mehr erfolgen kann.

    Wieso sollen unter hohem finanziellem Aufwand Fixer-
    stuben eingerichtet werden, um angeblich anders nicht
    erreichbare Süchtige zu erreichen, wenn gleichzeitig
    rund um die Uhr erreichbaren Häftlingen die Betreuung
    gestrichen wird?


    (Zuruf des Abg. Hubertus Heil [SPD])

    – Nein, nein, es gibt Hunderte und Aberhunderte Men-
    schen, die in Gefängnissen sind, nicht weil sie wegen
    Drogenbesitzes dort hineingekommen sind, sondern weil
    sie Beschaffungskriminalität verübt haben. Ich denke, es
    wäre sehr gut, sie dann, wenn sie erreichbar sind, zu-
    mindest zu beraten, wenn man auf der anderen Seite
    Hunderttausende von Mark für solche Räume ausgeben
    will.

    Meine Damen und Herren, statt auf Drogenakzeptanz
    setzen wir weiter auf differenzierte Hilfe. Wir wollen
    Wege aus der Sucht ausbauen, die vom niedrigschwelli-
    gen Bereich bis zur qualifizierten Therapie und An-
    schlußrehabilitation reichen. Statt suchterhaltender
    Maßnahmen setzen wir auf Heilung, auch wenn dies
    schwieriger, teurer und nicht so medienwirksam ist. Wir
    streben ein klares Ziel an. Wir wollen niemanden aufge-
    ben. Das ist wirklich humane Drogenpolitik.


    (Beifall bei der CDU/CSU)




Rede von: Unbekanntinfo_outline
Frau Kollegin Chri-
sta Nickels, Sie haben das Wort für die Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Christa Nickels


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Damen und Her-

    ren! Herr Hüppe, ich traue meinen Ohren nicht. Ich bin
    schon in der vierten Legislaturperiode hier in diesem
    Parlament, und ich habe noch nie eine Rede von Ihnen
    zum Bereich Drogen- und Suchtpolitik gehört, die der-
    maßen moderat war.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Ich finde, das ist ein großer Erfolg, ich glaube auch von
    zehn, elf Monaten neuer Bundesregierung. Das freut
    mich sehr, und ich denke, daran kann man bei allem,
    was Sie einem da sonst noch unterjubeln wollen, an-
    knüpfen. Wir haben an anderer Stelle, zum Beispiel im
    Ausschuß, Gelegenheit, das einmal geradezurücken. Ich
    habe jetzt nur sechs Minuten Redezeit.

    Hier geht es nicht darum, die gesamte Palette der
    Drogen- und Suchtpolitik zu betrachten, und es geht
    auch nicht um einen Rechenschaftsbericht über zehn
    Monate Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung,
    den ich gern hier im Parlament an dieser Stelle geben
    würde, sondern es geht um einen einzigen Bereich.

    Seit Jahren besteht ein dringender Handlungsbedarf
    für die Gruppe von schwer beeinträchtigten Opiatab-
    hängigen, die von den verschiedenen Therapie- und Hil-
    feangeboten und von niedrigschwelligen Hilfeangeboten
    nicht erreicht werden. Diese Menschen leben in einem
    Teufelskreis von Abhängigkeit, Beschaffungskriminali-
    tät und sozialer und gesundheitlicher Verelendung. So
    ist gerade diese Gruppe von den Begleiterkrankungen,
    wie zum Beispiel Hepatitis und HIV, schwer betroffen.

    Das Anliegen der Schadensminimierung wird da-
    durch noch dringlicher, daß die offizielle Zahl der Dro-
    gentoten in diesem Jahr vom 1. Januar 1999 bis zum 31.
    Juli 1999 auf 963 Fälle angestiegen ist. Im Vergleichs-
    zeitraum des Vorjahres wurden 879 Fälle bekannt, und
    das war auch schon ein Anstieg. Die Zahl steht für un-
    sägliches Leid und fordert uns auf, für diesen betroffe-
    nen Kreis die Prävention, die Hilfe, aber auch die Scha-
    densminimierung stärker als bisher in den Vordergrund
    zu rücken.

    Herr Hüppe, hier redet keiner davon, daß dieser Ge-
    setzentwurf und diese Maßnahme der Überlebenshilfe
    der Königsweg seien, sondern es handelt sich hier ganz
    einfach um einen bisher in der Drogenhilfe fehlenden,
    aber wichtigen Baustein, für den wir mit dem nunmehr
    vorliegenden Dritten Gesetz zur Änderung des Betäu-
    bungsmittelgesetzes die rechtlichen Voraussetzungen
    schaffen.

    Aus Erfahrungen etwa der Stadt Frankfurt – das wur-
    de hier auch schon gesagt – ist bekannt, daß erst mit Hil-
    fe der Stubstitution und der Einrichtung von Drogen-
    konsumräumen – hier ist der Gesamtkontext zu sehen,
    Herr Hüppe – in den 90er Jahren eine deutliche Reduzie-
    rung der Zahl der Drogentoten zu erreichen ist.


    (Hubert Hüppe [CDU/CSU]: Ich habe doch gerade bewiesen, daß das nicht so ist!)


    Die Auswirkungen sind so überzeugend, daß die bislang
    vertretene These, die auch Sie bis Anfang dieses Jahres
    immer noch öffentlich verkündet haben, dieser schwer
    betroffenen Gruppe könne erst dann geholfen werden,

    Hubert Hüppe






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    wenn sie ganz am Boden liege, unterlassener Hilfe-
    leistung gleichkommt. Diesen Menschen müssen wir
    helfen, auch mit diesem noch fehlenden Baustein, und
    dürfen ihr Schicksal nicht erst dann beklagen, wenn sie
    in der Drogentotenstatistik auftauchen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Ich halte deshalb die rechtliche Absicherung der Dro-
    genkonsumräume für eine unerläßliche Aufgabe, um die
    Gesundheitsgefahren bis hin zu Todesrisiken für diese
    Gruppe intravenös Drogenabhängiger zu verringern. Die-
    se Gefahr erhöht sich aktuell durch den gestiegenen
    Mischkonsum. Das ist eine neu auftretende Problematik,
    die uns vor neue und sehr große Herausforderungen stellt.

    Außerdem muß endlich Schluß damit sein, Herr Hüp-
    pe, daß die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dro-
    genhilfeeinrichtungen mit einem Bein im Gefängnis ste-
    hen, wenn sie Überlebenshilfe leisten.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der F.D.P. und der PDS)


    In diesem hochsensiblen Bereich wurde bei der Erar-
    beitung des Gesetzentwurfes ein intensiver Dialog mit
    den Fachverbänden, allen Bundesländern und Städten
    geführt. Deren Bedenken und Vorschläge wurden auf-
    genommen. Darum enthält der Gesetzentwurf zehn
    Mindestvoraussetzungen. Darum sind die notwendigen
    gesundheitlichen Voraussetzungen in den Gesetzentwurf
    geschrieben worden. Er ist aber etwas unkonkreter ge-
    worden, weil die Bundesländer, teilweise auch CDU-
    geführte Bundesländer, einen ausreichenden Spielraum
    haben wollten. Wir haben die Bedenken und Vorschläge
    aufgegriffen, weil uns daran gelegen ist, diesen Gesetz-
    entwurf in einem möglichst breiten Konsens durchzu-
    bringen. Wir haben diesen grundsoliden Gesetzentwurf
    also gründlich vorbereitet.

    Zu den zehn Mindestanforderungen gehören unter
    anderem die zweckdienliche sachliche Ausstattung, die
    Gewährleistung medizinischer Notfallversorgung, Be-
    ratung zur Risikominderung, Vermittlung von weiter-
    führenden Beratungs- und Therapieangeboten – alle Ex-
    perten in Konsumräumen sagen, daß die Gelegenheit
    von Betroffenen genutzt wird und Weitervermittlung
    immer schon möglich war –, die Vorhaltung qualifi-
    zierten Personals


    (Hubert Hüppe [CDU/CSU]: Was ist denn qualifiziert?)


    und verbindliche Formen der Zusammenarbeit mit der
    Polizei und den Behörden.

    Die Befürchtung, daß Einsteiger durch Drogenkon-
    sumräume zu regelmäßigem Konsum verführt werden
    könnten, ist durch die Erfahrung klar widerlegt. Einstei-
    ger oder Nichtkonsumenten lassen sich in Drogenkon-
    sumräumen schon heute nicht blicken. Denn dort zeigt
    sich in aller Deutlichkeit das Elend der zur offenen Sze-
    ne gehörenden opiatabhängigen Menschen. Das geht
    einem an die Nieren; das hält ein gesunder Mensch sehr
    schwer aus. Der Gesetzentwurf legt darüber hinaus fest,
    daß Erst- und Gelegenheitskonsumenten nachprüfbar
    keinen Zugang zu Drogenkonsumräumen haben dürfen.

    Die Zusammenarbeit von Polizei, kommunalen Be-
    hörden und den Vereinen der Drogen- und Aidshilfe hat
    bereits bei den bestehenden Drogenkonsumräumen zu
    mehr öffentlicher Sicherheit in den betroffenen Städten
    für Anwohner und Betroffene geführt. Der vorliegende
    Gesetzentwurf fördert diese Partnerschaft, weil verbind-
    liche Mindestvoraussetzungen festgeschrieben werden.
    In den Regelungen der Landesregierungen kann dies
    konkretisiert werden.

    Der Gesetzentwurf stellt klar, daß der von einer Lan-
    desregierung genehmigte Betrieb eines Drogenkonsum-
    raums und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten
    des Personals keine Straftaten sind. Das steht voll im
    Einklang mit dem internationalen Suchtstoffrecht, was
    hier unter anderem von Frau Ministerin Stamm in Frage
    gestellt wurde. Dieses Suchtstoffrecht räumt den Staaten
    ausdrücklich ein, daß ihre nationalen Drogengesetze
    beim unbefugten Besitz für den persönlichen Verbrauch
    an Stelle der Bestrafung unter anderem Maßnahmen zur
    Behandlung, Aufklärung und Erziehung vorsehen kön-
    nen.

    Besonders möchte ich noch darauf hinweisen, daß der
    Gesetzentwurf keine Grundlage für einen Anspruch auf
    Eröffnung eines Drogenkonsumraums darstellt. Über die
    örtlich sinnvolle Eröffnung müssen vielmehr die Lan-
    desregierungen entscheiden. Der Gesetzentwurf enthält
    die hierfür notwendigen Rahmenvorschriften, die eine
    einheitliche und mit dem internationalen Suchtstoffrecht
    kompatible Gestaltung von Drogenkonsumräumen in
    Deutschland gewährleisten sollen.

    Die Befürchtung der Stadt München, daß die dort im
    Aufbau befindlichen Drogenkonsumräume nicht zustan-
    de kommen könnten, werden von mir geteilt. Es ist aber
    Sache der bayerischen Staatsregierung, entsprechende
    Schritte einzuleiten. Der Bund kann und will hier nicht
    in die Länderkompetenzen eingreifen. Es ist jedoch zu
    hoffen, daß sich auch dort die ausgewogenen gesund-
    heitspolitischen und humanitären Gründe für eine solche
    Hilfeeinrichtung durchsetzen.

    Herr Hüppe, was die von Ihnen angesprochenen
    Maßnahmen zur Qualifizierung und zur Sicherung der
    Methadonsubstitution angeht, so handelt es sich um
    die Umsetzung eines einstimmig gefaßten Bundesratsbe-
    schlusses von 1997. Wenn Sie immer noch mit spitzer
    Zunge, wenn auch gegenüber Ihren früheren Äußerun-
    gen deutlich abgeschwächt, sagen, das sei nötig, frage
    ich mich, warum die alte Bundesregierung das nicht
    umgesetzt hat. Wir tun das jetzt, weil es eine sinnvolle
    Hilfemöglichkeit, die jetzt schon seit zehn Jahren in
    Deutschland sehr viel Gutes geleistet hat, die Methadon-
    substitution, weiter zu qualifizieren gilt. Wir setzen das
    in diesem Gesetzentwurf um. Das ist aber beileibe nicht
    die einzige Maßnahme in diesem Bereich. Ich glaube,
    Sie haben wirklich Bedarf, einmal bei mir einen Kaffee
    zu trinken, damit ich Ihnen genau erläutern kann, was
    wir alles außer Gesetzesnovellen machen, die erst nach
    gründlicher Erarbeitung eingebracht werden.

    Danke schön.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS)


    Christa Nickels






    (A) (C)



    (B) (D)