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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 14053

  • date_rangeDatum: 9. September 1999

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/53 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 53. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 I n h a l t : Gedenkworte für die Opfer der Erdbeben- katastrophen in der Türkei und in Grie- chenland.......................................................... 4487 A Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, für die Aktuelle Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 13. September 1999 ......................................... 4607 C Tagesordnungspunkt 8: a) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Familienförderung (Drucksache 14/ 1513) .......................................................... 4487 C b) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortführung der ökologischen Steu- erreform (Drucksache 14/1524)................ 4487 D c) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften (Steuerbereinigungsgesetz 1999) (Drucksache 14/1514)...................... 4487 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Hildebrecht Braun (Augs- burg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Ordnungspolitisch vernünftige Steuer- gesetze verabschieden (Drucksache 14/ 1546) .......................................................... 4488 A Jörg-Otto Spiller SPD...................................... 4488 A Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ................. 4489 D Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P. .................... 4490 B Michael Glos CDU/CSU ................................. 4491 B Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 4495 B Ina Lenke F.D.P. ......................................... 4496 C Hans Michelbach CDU/CSU....................... 4497 A Dr. Barbara Höll PDS...................................... 4499 D Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 4500 A Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ..................... 4500 C Jörg-Otto Spiller SPD.................................. 4502 C Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 4504 D Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ................. 4506 D Joachim Poß SPD ............................................ 4508 B Peter Rauen CDU/CSU.................................... 4511 C Jürgen Trittin, Bundesminister BMU .............. 4513 C Eva-Maria Bulling-Schröter PDS ................ 4514 C Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 4515 C Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker SPD............. 4517 B Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 4518 D Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ........................................................... 4520 B Christina Schenk PDS.................................. 4521 A Ina Lenke F.D.P. ......................................... 4521 D II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 Ilse Falk CDU/CSU ......................................... 4523 A Christina Schenk PDS...................................... 4525 B Nicolette Kressl SPD ....................................... 4525 C Lydia Westrich SPD ........................................ 4526 A Carl-Ludwig Thiele F.D.P. ......................... 4527 A Hans Eichel, Bundesminister BMF.................. 4528 A Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ................. 4534 A Carl-Ludwig Thiele F.D.P. ............................. 4534 C Hans Eichel, Bundesminister BMF.................. 4535 B Friedrich Merz CDU/CSU ............................... 4536 A Dr. Barbara Hendricks SPD............................. 4540 D Friedrich Merz CDU/CSU ............................... 4541 B Gisela Frick F.D.P. ......................................... 4541 C Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 4543 D Tagesordnungspunkt 9: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Dr. Angela Merkel, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion CDU/CSU Aufbau Ost endlich wieder richtig ma- chen (Drucksache 14/1210) ....................... 4544 D b) Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Kurt-Dieter Grill, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion CDU/CSU Strompreise in Deutschland angleichen – neue Stromsteuern im Osten ausset- zen (Drucksache 14/1314) ......................... 4545 A c) Antrag der Fraktion PDS Fahrplan zur Angleichung der Lebens- verhältnisse und zur Herstellung von mehr Rechtssicherheit in Ostdeutsch- land – „Chefsache Ost“ (Drucksache 14/ 1277) .......................................................... 4545 A d) Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Die wirtschaftliche Stärkung der neuen Länder – Voraussetzung für die Gestal- tung der deutschen Einheit (Drucksache 14/1551) ..................................................... 4545 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Abgeordneten Cornelia Pieper, Dr. Karlheinz Guttma- cher, weiteren Abgeordneten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleuni- gungsgesetzes (Drucksache 14/1540)........ 4545 B Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Aufbau Ost muß weitergehen (Druck- sache 14/1542) ........................................... 4545 B Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Dr. Karlheinz Guttmacher, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion F.D.P. Verkehrsprojekte Deutsche Einheit müssen zügig realisiert werden (Druck- sache 14/1543) ........................................... 4545 C Sabine Kaspereit SPD...................................... 4545 C Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU...................... 4547 B Dr. Christa Luft PDS ....................................... 4549 C Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU...................... 4550 B Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 4551 A Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU...................... 4551 C Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 4552 B Cornelia Pieper F.D.P. ................................ 4554 B Jürgen Türk F.D.P. ......................................... 4555 D Dr. Christa Luft PDS ................................... 4556 C Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 4558 D Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU.................. 4559 B Dr. Mathias Schubert SPD............................... 4561 D Dr. Christa Luft PDS ................................... 4562 C Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD ............ 4562 D Cornelia Pieper F.D.P. ................................ 4564 A Andreas Trautvetter, Minister (Thüringen)...... 4565 B Siegfried Scheffler SPD............................... 4566 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 4568 B Manfred Kolbe CDU/CSU .......................... 4569 D Manfred Heise CDU/CSU ............................... 4570 B Rolf Schwanitz, Staatsminister BK ................. 4571 D Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/ CSU ................................................................. 4575 A Barbara Wittig SPD......................................... 4577 B Ulrich Klinkert CDU/CSU .......................... 4577 D Tagesordnungspunkt 16: Überweisung im vereinfachten Verfahren Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung insolvenzrecht- licher und kreditwesenrechtlicher Vor- schriften (Drucksache 14/1539) ................ 4579 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 III Zusatztagesordnungspunkt 7: Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren Antrag des Abgeordneten Lilo Friedrich, Ernst Bahr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Cem Özdemir, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Migrationsbericht (Drucksache 14/1550) 4579 C Tagesordnungspunkt 17: a) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Präsidentin des Bundesrechnungshofes Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1998 – Einzelplan 20 – (Drucksachen 14/498, 14/1256) ................. 4579 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen zu dem Antrag der Abgeord- neten Christine Ostrowski, Dr. Klaus Grehn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS Sofortige Bauunterbrechnung an der Bundesautobahn A 17 (Drucksachen 14/ 128, 14/1272) ............................................. 4580 A Christine Ostrowski PDS ................................. 4580 A c) Beschlußempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Sechsundvierzigste Verord- nung zur Änderung der Außenwirt- schaftsverordnung (Drucksachen 14/1068, 14/1187 Nr. 2.1, 14/1552)................................ 4581 A Zusatztagesordnungspunkt 9: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Finanzierung des Sparpaketes zu Lasten der Pflegeversi- cherung...................................................... 4581 A Dr. Heinrich Fink PDS..................................... 4581 B Hans Georg Wagner SPD ................................ 4582 A Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. ........................... 4583 A Andrea Fischer, Ministerin BMG .................... 4584 B Dr. Ilja Seifert PDS.......................................... 4585 D Eva-Maria Kors CDU/CSU ............................. 4586 C Walter Schöler SPD......................................... 4587 C Aribert Wolf CDU/CSU .................................. 4588 D Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 4590 A Karl-Josef Laumann CDU/CSU ...................... 4591 C Ulf Fink CDU/CSU ......................................... 4592 C Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft – Schlechtwettergeldge- setz (Drucksache 14/1516)......................... 4593 C Klaus Wiesehügel SPD.................................... 4593 D Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU...... 4596 B Klaus Wiesehügel SPD................................ 4597 B Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 4598 C Dirk Niebel F.D.P. .......................................... 4600 A Klaus Wiesehügel SPD................................ 4601 D Dr. Heidi Knake-Werner PDS ......................... 4602 B Dr. Michael Meister CDU/CSU....................... 4603 B Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA .......... 4605 C Tagesordnungspunkt 11: Bericht des Innenausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Dr. Guido Wester- welle, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Entwurf eines Zuwande- rungsbegrenzungsgesetzes (Drucksachen 14/48, 14/1541) .......................................... 4607 C Jörg van Essen F.D.P. ..................................... 4607 D Dr. Michael Bürsch SPD ................................. 4608 D Wolfgang Bosbach CDU/CSU ........................ 4609 C Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 4611 C Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN..................................................... 4612 C Ulla Jelpke PDS............................................... 4613 A Dirk Niebel F.D.P. ...................................... 4613 B Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Parl. Staatsse- kretärin BMI .................................................... 4614 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Gunnar Uldall, Bernd Protzner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU „Jahr-2000-Problem“ in der Informa- tionstechnik ernst nehmen (Drucksache 14/1334) ..................................................... 4615 C IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Birgit Hombur- ger, Ulrike Flach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Jahr 2000-Problem – Unterstützung zur Problemlösung (Drucksache 14/1544)...... 4615 C Jörg van Essen F.D.P. ..................................... 4615 D Rainer Brinkmann (Detmold) SPD.................. 4616 B Gunnar Uldall CDU/CSU ................................ 4617 B Jörg Tauss SPD............................................ 4618 B Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4620 B Angela Marquardt PDS.................................... 4621 D Dr. Axel Berg SPD .......................................... 4622 C Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi. 4623 D Tagesordnungspunkt 13: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der außer- gerichtlichen Streitbeilegung (Druck- sachen 14/980, 14/1306) ............................ 4625 B Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Dritten Ge- setzes zur Änderung des Betäubungs- mittelgesetzes (Drucksache 14/1515)........ 4625 C Hubertus Heil SPD........................................... 4625 D Hubert Hüppe CDU/CSU ................................ 4627 C Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4629 B Hubert Hüppe CDU/CSU ................................ 4631 A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. .. 4631 B Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN............................................................. 4631 D Ulla Jelpke PDS............................................... 4632 D Tagesordnungspunkt 15: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Maritta Böttcher, weiteren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Demokratisierung des Wahl- rechts (Drucksache 14/1126)..................... 4633 C b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Roland Claus, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (dreistufige Volks- gesetzgebung) (Drucksache 14/1129) ....... 4633 C Dr. Evelyn Kenzler PDS.................................. 4633 D Harald Friese SPD ........................................... 4633 C Erwin Marschewski CDU/CSU....................... 4635 D Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN............................................................. 4636 C Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ... 4637 A Rainer Funke F.D.P. ....................................... 4638 B Peter Enders SPD ............................................ 4638 D Norbert Röttgen CDU/CSU............................. 4640 B Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN..................................................... 4641 A Nächste Sitzung ............................................... 4641 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 4643 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der außerge- richtlichen Streitbeilegung (Tagesordnungs- punkt 13) Alfred Hartenbach SPD................................... 4643 C Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 4644 C Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 4645 B Rainer Funke F.D.P. ....................................... 4646 B Dr.Evelyn Kenzler PDS ................................... 4646 C Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin BMJ ................................................................. 4647 B Anlage 3 Zahl der ungeklärten sudetendeutschen Ver- treibungsopfer, Förderung der sudetendeut- schen Heimatortskartei der Caritas in Regens- burg MdlAnfr 23 – Drs 14/1528 – Hartmut Koschyk CDU/CSU SchrAntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI.. 4648 B Anlage 4 Amtliche Mitteilungen..................................... 4648 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 4487 (A) (C) (B) (D) 53. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 Beginn: 9.00 Uhr
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    Norbert Röttgen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 4643 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bindig, Rudolf SPD 9.9.99 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 9.9.99 * Diller, Karl SPD 9.9.99 Ehlert, Heidemarie PDS 9.9.99 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 9.9.99 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 9.9.99 Fritz, Erich G. CDU/CSU 9.9.99 Gebhard, Fred PDS 9.9.99 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 9.9.99 Gleike, Iris SPD 9.9.99 Götz, Peter CDU/CSU 9.9.99 Großmann, Achim SPD 9.9.99 Hovermann, Eike SPD 9.9.99 Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 9.9.99 Ibrügger, Lothar SPD 9.9.99 Jacoby, Peter CDU/CSU 9.9.99 Kopp, Gudrun F.D.P. 9.9.99 Leidinger, Robert SPD 9.9.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 9.9.99 Oswald, Eduard CDU/CSU 9.9.99 Rauber, Helmut CDU/CSU 9.9.99 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 9.9.99 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 9.9.99 Schüßler, Gerhard F.D.P. 9.9.99 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 9.9.99 Dr. Thalheim, Gerald SPD 9.9.99 Thönnes, Franz SPD 9.9.99 Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 9.9.99 Dr. Waigel, Theo CDU/CSU 9.9.99 Dr. Westerwelle, Guido F.D.P. 9.9.99 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 9.9.99 Wolff (Zielitz), Waltraud SPD 9.9.99 —————— * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der außer- gerichtlichen Streitbeilegung (Tagesordnungspunkt 13) Alfred Hartenbach (SPD): Wir verabschieden heute ein Gesetz, auf das die Justiz schon seit vielen Jahren wartet. Wir hätten dieses Gesetzes auch schon vor Jah- ren verabschieden können, wenn die damalige Bundes- regierung und die sie tragenden Fraktionen der Liberalen und der Union ausreichend Verständnis für die Nöte der Justiz gezeigt und nicht die wirtschaftlichen Interessen eines bestimmten Verbandes im Auge gehabt hätte. Aber das ist Schnee von gestern. Die Situation aber hat sich für die Zivilgerichtsbarkeit – für die Eingangsgerichte und hier in besonderem Maße für die Amtsgerichte – seitdem nicht geändert. Im Ge- genteil: Die Belastung ist nach wie vor hoch – zu hoch, um schnell und gleichwohl gründlich Recht zu sprechen. Wir wissen das und zollen den Richterinnen und Richtern für ihre auch unter diesen schwierigen Umständen immer wieder geleistete gute Arbeit unseren Respekt. Das gibt uns indes nicht das Recht, uns mit einem „Weiter so“ wie in den letzten 16 Jahren zufriedenzugeben. Eine Lösung der Probleme bietet die von unserer Ju- stizministerin auf den Weg gebrachte große Reform in Zivilsachen, die sowohl eine Stärkung der Eingangsin- stanz als auch eine Straffung der Rechtsmittel und der Rechtsmittelinstanzen vorsieht. Dies wird eine Reform aus einem Guß sein, die tatsächlich die dringend not- wendige Entlastung für unsere Eingangsgerichte bringen wird. Allerdings kann und soll man einzelne Entla- stungsmöglichkeiten schon vorziehen können, ohne das Gesamtpaket Justizreform in Frage zu stellen oder zu behindern. Wir haben deshalb die Vorstellungen der Länder aus der vergangenen Legislaturperiode zur Entlastung der Zivilgerichtsbarkeit in einem wesentlichen Punkt aufge- griffen, der schnelle Entlastung verspricht, der es den Ländern aber auch selbst überläßt, ob sie die von uns angebotene Entlastung wollen und in welcher Form sie diese Entlastung gestalten wollen: der obligatorischen außergerichtlichen Streitbeilegung. Wir, die wir aktiv in der Justiz gearbeitet haben oder noch arbeiten, wissen, daß jeder Rechtsstreit, der nicht zu den Gerichten gelangt, von Vorteil für die Parteien ist, einfach deshalb, weil er schneller abgeschlossen ist und für die Parteien für Rechtsklarheit sorgt. Wir er- muntern deshalb an dieser Stelle ganz ausdrücklich die Anwaltschaft, ihre Fähigkeiten, Kenntnisse und Über- zeugungskraft für eine frühe gütliche Streitbeilegung einzusetzen. Das allein wird aber nicht ausreichen. Der ständig steigende Geschäftsanteil in Zivilsachen, insbesondere 4644 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 (A) (C) (B) (D) der Vorgänge mit geringen Streitwerten, macht es not- wendig, Institutionen zu fördern, die bereits im Vorfeld Konflikte beilegen. Wir kennen ja solche Institutionen schon in branchengebundenen Schiedsstellen. Sie sind hilfreich, aber leider eben nur dann sinnvoll, wenn sie auch angerufen werden. Das ist meistens nicht der Fall, wenn die Einschaltung nicht obligatorisch ist. Dabei dient die frühe Verlagerung der Konfliktrege- lung von den Gerichten auf eine geeignete alternative Streitschlichtungsstelle nicht nur der Entlastung der Ju- stiz, sondern in besonderem Maße auch der Parteien. Durch einvernehmliche Lösungen der Probleme wird oft der Rechtsfrieden dauerhaft hergestellt. Das formlose Verfahren kann Tatsachen berücksichtigen, die der Ent- scheidung dienlich, juristisch jedoch – wie man so sagt – irrelevant sind. Entscheidend ist, daß bis zu einem be- stimmten Streitwert oder bei bestimmten Rechtsgütern dieses außergerichtliche Verfahren quasi als Filter vor der Anrufung der ordentlichen Gerichte zwingend vor- geschrieben ist. Dabei lassen wir den einzelnen Bundesländern – wie eingangs schon erwähnt – Freiheit und Gestaltungsspiel- raum. Sie können entscheiden, ob sie in eine außerge- richtliche, obligatorische Streitschlichtung zur Entla- stung ihrer Amtsgerichte überhaupt wollen; diese dann bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu 1 500 DM oder einem geringeren Streitwert, bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten, bei Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre insgesamt oder teil- weise übernehmen, und wir stellen ihnen frei, welche Institutionen und Personen sie mit der Wahrnehmung der außergerichtlichen Streitschlichtung betrauen wol- len. Kritiker dieser föderalen Lösung halte ich entgegen, daß derzeit anders als bei den Verfahren nach § 380 StPO eine bundeseinheitliche Regelung nicht opportun ist, da derzeit ein hinreichendes Netz von Gütestellen nicht in allen Ländern zur Verfügung steht. Wir sollen den Ländern auch den Freiraum lassen, selbst zu ent- scheiden, welche Stellen sie damit beauftragen wollen. Ich bin sehr sicher – nein ich weiß –, daß hier durchaus unterschiedliche Vorstellungen bestehen. Wir werden dann sehr bald sehen, welcher der möglichen Wege der effektivere ist – für den Bürger und die Justiz. Dann können wir auch überlegen, ob wir eine bundeseinheitli- che Regelung wollen oder nicht. Wir werden mit diesem sicher nicht umfangreichen, aber sehr wirkungsvollen Gesetz auch die Tür für die große Justizreform öffnen: Wir bieten die Lösung von Konflikten an, die bürokratiearm und bürgernah ist. Wir sind überzeugt, daß wir mit diesem Gesetz einen guten Beitrag leisten, daß Recht schnell und in guter Qualität von den Schlichtungsstellen gewährt wird. Wir wissen, daß dann an den Amtsgerichten auch mehr Zeit und Ressourcen für die anderen Streitverfahren vorhanden ist, daß insbesondere an den Amtsgerichten auch Kräfte frei werden für die Bewältigung anderer wichtiger Auf- gaben, wie etwa der Verbraucherinsolvenz, dem Betreu- ungsrecht, aber auch zur schnellen und nachhaltigen Verfolgung der ausufernden kleinen und mittleren Kri- minalität. So gesehen leisten wir mit diesem Gesetz auch einen Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung. Das sollte uns heute die einstimmige Annahme wert sein. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Ich komme mir ein wenig komisch vor, weil ich nun schon zum fünften oder sechsten Mal im Deutschen Bundestag zu diesem Thema spreche und wir eine wirkliche Re- form und Lösung der Schwierigkeiten vor langer Zeit schon hätten durchführen können, wenn die SPD- Fraktion nicht aus machtpolitischem Kalkül im Jahre 1998 grundsätzlich alles über den Bundesrat stoppte, was sie stoppen konnte, eine Blockade à la Lafontaine. Wir von der CDU/CSU haben – auch nach den ge- wonnenen Landtagswahlen des letzten Sonntags – uns vorgenommen, nicht destruktiv zu arbeiten oder nur vom Grundsatz her abzulehnen, sondern wollen, daß vernünftige Reformen durchgehen, und dürfen daran erinnern, daß unser Gesetzentwurf zur Vereinfachung des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit, den wir am 28. Januar 1999 in diesem Hohen Haus behandelt haben, wesent- lich mehr umfaßte, sehr viel vernünftiger war und der jetzige vorliegende Gesetzentwurf schlichtweg stümper- haft ist und nur Stückwerk bleibt. Dennoch wollen wir nicht gegen den Gesetzentwurf stimmen, weil praktisch Art. 1 des vorliegenden Geset- zes wörtlich mit Art. 2 unseres Gesetzentwurfes vom 8. Dezember 1998 übereinstimmt und auch Art. 2 im we- sentlichen mit unserem Art. 7 übereinstimmt. Wir sind für eine Schlichtungsmöglichkeit, die die Länder obligatorisch einführen können und die in vielen Fällen früheren oder derzeitigen Gepflogenheiten ent- spricht und bei der die Länder entscheiden können, ob sie eine solche Schlichtung einführen wollen und mit welchen Folgen. Weil wir wollen, daß die Länder eine starke Einflußmöglichkeit haben, lehnen wir auch nicht die neuen Änderungsvorschläge der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 23. Juni 1999 ab, son- dern begrüßen es, wenn die Landesjustizverwaltungen bzw. Landesregierungen mehr Möglichkeiten haben zu entscheiden. Wir hätten dies – ich wiederhole mich von früher – auch gewünscht bei der Frage der möglichen Veränderung der Registergerichte und möglichen Über- tragung des Handelsregisters auf die Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern oder einer gemeinsamen Einrichtung – dies wohl gemerkt, nicht obligatorisch, sondern nur in den Ländern, die dies als Versuch durchführen wollen. Hier hat aber die soziali- stische Ideologie gesiegt, die die Länder bevormunden will und die eventuell mögliche privatrechtliche Lösun- gen, die besser, schneller und effektiver sind, verhindern will. Wir bedauern diese Fortschrittsfeindlichkeit sehr; eine Chance wurde vertan. Richtigerweise ist die Möglichkeit, ein Vorverfahren obligatorisch vorzuschreiben, beschränkt auf vermö- gensrechtliche Streitigkeiten, die einen Gegenwert an Geld über 1 500 DM nicht übersteigt sowie auf Ansprü- che aus dem Nachbarrecht und Immissionsrecht ebenso wie auf zivilrechtliche Streitigkeiten über Ansprüche auf Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht über öffent- liche Medien begangen wurden. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 4645 (A) (C) (B) (D) Wir versprechen uns sehr viel von den Schlichtungs- stellen und können alle Landesregierungen nur ermun- tern, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und dabei die landesspezifischen Gepflogenheiten zu be- rücksichtigen, damit diese Gütestellen eine möglichst breite Akzeptanz finden. Nur dann wird eine deutliche Entlastung der Gerichte eintreten und – was für uns von der CDU/CSU am wichtigsten ist – der Rechtsfrieden schneller und dadurch effektiver zwischen Parteien her- gestellt werden, weil wir wissen, daß eine schnelle Ent- scheidung, selbst wenn sie nicht die letzte BGH- Rechtsprechung lupenrein berücksichtigt, besser ist, als ein jahrelang hingezogener Prozeß. Unabhängig davon fordern wir die Regierung und insbesondere die Justizministerin, Frau Herta Däubler- Gmelin, auf, Vorschläge, die auf unserem Gesetzentwurf von 1997/98 fußten, aufzunehmen und in die Tat umzu- setzen. Nur dies wird zu einer wirklich nachhaltigen Entlastung der Gerichte führen, die wiederum zur Be- schleunigung von Gerichtsverfahren führt. Wir warnen aber gleichzeitig die Regierung davor, nunmehr alles Bewährte an Gerichtsaufbau und Rechts- mittelverfahren über Bord zu werfen, weil wir meinen, daß eine maßvolle Reform, wie wir sie vorgeschlagen haben, ausreicht und unser Rechtsstaat nicht durch Aus- heblung von Rechtsmitteln Schaden erleiden darf. Dabei dürfen wir nicht vergessen, daß neben der staatlichen Richterschaft und der Staatsanwaltschaft ein wesentlicher Faktor unseres Rechtssystems und des Vertrauens in unseren Rechtsstaat von der Beteiligung der Rechtsanwälte abhängt, die ihrerseits als Katalysator bzw. Filter zwischen Ansprüchen der Kläger und der Abwehr der Beklagten ihre Aufgabe erblicken müssen. Wir von der CDU/CSU erwarten daher eine schnelle Umsetzung von vernünftigen Vorschlägen und sind je- derzeit zu Gesprächen mit den anderen Fraktionen bzw. der Regierung bereit. Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Ko- alitionsentwurf zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung stößt erfreulicherweise fraktionsüber- greifend auf breite Zustimmung. Seine Zielsetzung, vermehrt Zivilrechtsstreitigkeiten einer außergerichtlichen – einvernehmlichen – Kon- fliktlösung zuzuführen, verdient ja auch uneinge- schränkte Unterstützung. Dabei steht im übrigen der Ge- sichtspunkt der Justizentlastung nicht unbedingt im Vordergrund – das kann ich jedenfalls für meine Frakti- on behaupten. Wir wollen in erster Linie erreichen, daß alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, zu einer für die Beteiligten befriedigenden Beendigung eines Streites zu gelangen. Außerhalb des streng formalisierten Gerichts- verfahrens ist dies weitaus besser möglich als innerhalb eines solchen. Das fördert den Rechtsfrieden und letzt- lich auch das Vertrauen in den Rechtsstaat. Gelegentlich wird kritisch angemerkt, daß wir als Bundesgesetzgeber keine einheitlichen Vorgaben für das gesamte Bundesgebiet schaffen. Wir nennen lediglich bestimmte Fallgruppen, in denen wir eine außergericht- liche Streitbeilegung für erfolgversprechend halten. Das sind etwa Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Streitigkei- ten über Ehrverletzungen. Den Ländern wird die Mög- lichkeit eingeräumt, den vorherigen Einigungsversuch vor bestimmten Gütestellen – das können auch Ver- braucherberatungsstellen sein – als Zulässigkeitsvoraus- setzung für eine spätere Klage vorzuschreiben. Wir haben uns jedoch bewußt dagegen entschieden, den Ländern den Ablauf der Schlichtung zwingend vor- zuschreiben. Schließlich kann niemand heute sagen, welches der Königsweg bei der Gestaltung der außerge- richtlichen Streitbeilegung ist. Die Öffnungsklausel er- laubt den Ländern sowohl auf gewachsene Strukturen zurückzugreifen wie auch unterschiedliche Modelle aus- zutesten und so in einen Konkurrenzkampf um das beste Modell zu treten. Die unterschiedlichen Erfahrungen werden nach einer gewissen Zeit ausgewertet werden müssen; dann wird sich zeigen, ob der Gesetzgeber er- neut initiativ werden muß. Dieses Gesetz ist nur ein Einstieg in die Förderung der außergerichtlichen Streitschlichtung. Weitere Maß- nahmen werden folgen. Denn nur durch eine breit ange- legte Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung werden wir eine Verhaltensänderung erzielen können, die dann auch nachhaltig zu einer Justizentlastung füh- ren wird. Meine Damen und Herren aus der Opposition, Sie haben uns wiederholt vorgeworfen – und werfen es uns auch heute vor –, der Entwurf allein löse das Problem der Überlastung der Justiz nicht. Recht haben Sie. Nur, etwas anderes haben auch wir niemals behauptet. Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, daß die Ar- beiten an der im Koalitionsvertrag vereinbarten Justizre- form gegenwärtig auf Hochtouren laufen. Und ein sol- ches Mammutprojekt kann man nicht mal eben aus dem Boden stampfen. Vielmehr bedarf es hierzu einer umfas- senden Vorbereitung und Absprachen auch mit den Ländern. Und dennoch: Voraussichtlich schon im Okto- ber wird das Bundesjustizministerium einen ersten Refe- rentenentwurf vorlegen, auf dessen Eckdaten wir uns mit dem Koalitionspartner bereits verständigt haben. Für uns als grüne Bundestagsfraktion erscheint eine solche Reform insbesondere unter den Gesichtspunkten Rechtsschutz, Transparenz und Rechtsvereinheitlichung notwendig. Lassen Sie mich kurz skizzieren: Dort, wo die Überprüfbarkeit eines Urteils heute allen- falls durch das Bundesverfassungsgericht möglich ist, werden wir den Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger verbessern. Derzeit sind schließlich nur 60 Prozent aller zivilgerichtlichen Verfahren überhaupt berufungs- unfähig. Durch Senkung der Berufungssumme von 1 500 DM auf 1 200 DM werden mehr Verfahren als bis- her mit der Berufung überprüfbar. Darüber hinaus wollen wir die Berufung auch in Fällen mit geringem Streitwert bei grundsätzlicher Bedeutung zulassen sowie den Zu- gang zur Revision erweitern. Denn die Revision ist der- zeit nur gegen Urteile der Landgerichte zulässig, mit der Folge, daß rund 80 Prozent aller Verfahren der Überprüf- barkeit durch den BGH von vornherein entzogen sind. Die erste Instanz soll in ihrer Bedeutung gestärkt und der Streit möglichst schon dort abschließend entschieden werden. 4646 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 (A) (C) (B) (D) Natürlich sind wir uns darüber im klaren, daß es er- forderliche Reformschritte nicht immer zum Nulltarif geben kann. Daß die Länder mehr Geld für die Justiz zur Verfügung stellen werden, ist illusorisch. Wir meinen aber, daß sich die Stärkung der Eingangsinstanz durch- aus im Wege einer Umgestaltung der Zweiten Instanz in eine Fehlerkorrektur- und Kontrollinstanz finanzieren läßt. Denn bei einer wirklichen Stärkung der Eingangs- instanz bedarf es auch unter rechtsstaatlichen Aspekten keiner komplett neuen Tatsacheninstanz. Schließlich ga- rantiert eine Zweite Instanz strukturell keine „richtigere“ Tatsachenfeststellung als die erste. Wohl aber schafft sie Anreize, den ersten Prozeß als Versuchsballon zu star- ten. Mit der Umgestaltung der Berufungsinstanz in eine Fehlerkontroll- und -korrekturinstanz werden hingegen Richterstellen frei, die in einer gestärkten ersten Instanz eingesetzt werden können. Neben dem Ziel, das unübersichtliche und unsyste- matische Rechtsmittelrecht insgesamt transparenter zu gestalten, wollen wir im übrigen auch die Vereinheitli- chung der Rechtsprechung fördern. Wenn künftig für Berufungen in Zivilsachen einheitlich die Oberlandesge- richte zuständig sind, wird dies erfreulicherweise dazu führen, daß die Rechtsprechung über die Landgerichts- bezirke hinaus berechenbarer wird. Auch die Möglich- keit, in Fällen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zuzulassen, dient der Rechtsvereinheitlichung. Die Justizreform wird noch viel Anlaß für Beratun- gen und Diskussionen bieten. Zu dieser Justizreform ist der vorliegende Entwurf ein erster, vorweggenommener Baustein. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Er zeigt, daß wir auf gutem Wege sind. Rainer Funke (F.D.P.): Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß eine außergerichtliche Streitbeilegung sowohl aus gesellschafts- als auch aus rechtspolitischen Gründen besser und auch effizienter ist als langwieriges gerichtliches Streiten. Deswegen war auch schon in der 13. Legislaturperiode ein entsprechender Gesetzesan- trag, wie er heute beschlossen werden soll, eingebracht worden, ist dann jedoch wegen anderer Punkte im Ver- mittlungsausschuß gescheitert. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ist im Rechtsausschuß mit den Stimmen aller Fraktionen be- schlossen worden. Diese außergerichtliche Streitbeile- gung wird unsere Rechtsstreitkultur maßgeblich beein- flussen. Ob und inwieweit das sogenannte obligatorische Schlichtungsverfahren angenommen wird, wird erst die Zukunft zeigen. Sicherlich ist hierfür eine Aufklärungs- arbeit notwendig, denn das Schlichtungsverfahren ist dann nicht obligatorisch, wenn vom Antragsteller das Mahnverfahren betrieben wird. Die außergerichtliche Streitbeilegung muß sich also ihren Platz erkämpfen. Dabei ist es im Grundsatz zu be- grüßen, daß durch die Länderöffnungsklausel ein Wett- bewerb der verschiedenen Ländersysteme entsteht. Ich habe bereits im Rechtsausschuß ausgeführt, daß auf Dauer allerdings eine Anpassung der unterschiedlichen Länderausführungsgesetze erfolgen muß. Wir werden die nächsten ein bis zwei Jahre abwarten müssen, um sodann zu sehen, welches System angenommen wird. Jedenfalls darf es eine Rechtszersplitterung, die an Län- dergrenzen entsteht, auf Dauer nicht geben. In einem Punkt möchte ich noch etwas Wasser in den Wein gießen; wenn nämlich in der Begründung der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf davon gespro- chen wird, daß eine Kostenentlastung der öffentlichen Hand einträte. Eine Entlastung der öffentlichen Haushalte wird es durch Schlichtungsverfahren nur dann geben, wenn die Beteiligten den jeweiligen Schiedsspruch akzeptieren und nicht in das streitige Verfahren eintreten. Hier wer- den die jeweiligen Gütestellen die Aufgabe haben, durch weise und gerechte Schiedssprüche für eine Akzeptanz der Streitbeilegung zu sorgen. Es bleibt auch zu beobachten, wie die sonstigen außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren, wie der Anwaltsvergleich, aber auch die Schiedsgerichtsverfah- ren der §§ 1025 ff. ZPO positiv beeinflußt werden kön- nen. Dasselbe gilt für die zahlreichen Schiedsverfahren von Verbänden und Organisationen. Es bleibt zu hoffen, daß durch die heutige Verab- schiedung des Gesetzes schneller Recht gegeben wird, damit schneller der Rechtsfrieden wiederhergestellt wird – nach dem Motto: Wer schnell gibt, gibt doppelt. Dr. Evelyn Kenzler (PDS): Bei der ersten Lesung be- stand zwischen uns weitgehende Übereinstimmung dar- in, stärker als bisher „alternative Verfahren“ für eine bürgernahe, problemorientierte und zügige Streitbeile- gung anzubieten und hierdurch die Justiz spürbar zu entlasten. Wir werden dem Entwurf Ihrer Fraktionen, Herr Kol- lege Hartenbach und Herr Kollege Beck, zustimmen, da er in die richtige Richtung geht. Es bleibt aber abzu- warten, ob und wie die Länder die Öffnungsklausel tatsächlich nutzen werden. Die äußerst angespannte Finanzlage in den meisten Ländern und ausgedünnte Ju- stizhaushalte sind ein schlechter Nährboden für die Ein- richtung außergerichtlicher Schlichtungsstellen in den erforderlichen Größenordnungen und mit qualifizierter Besetzung. Die notwendigen Haushaltsmittel für um- fangreiche Investitionen, die für eine qualifizierte Kon- fliktberatung und -lösung unentbehrlich sind, werden gegenwärtig wohl kaum aufgebraucht werden können. Auch hier gilt leider wie fast überall: „Ohne Moos nichts los.“ Dieser wirklich wichtige Vorstoß wird deshalb in seiner praktischen Relevanz in nächster Zeit eher expe- rimentelle Bedeutung haben, als einen wirklichen Durchbruch bewirken. Gerade diesen brauchen wir je- doch dringend, um eine neue Kultur der Konfliktlösung bereits im vorgerichtlichem Stadium einzuleiten. Hinzu kommt die nach wie vor im Raum stehende These, Konfliktregulierung durch die bürokratisch an- onyme Justiz entspräche am ehesten dem Zeitge- schmack. Wenn das bereits bestehende Angebot an Schieds- und Schlichtungsstellen kaum angenommen wird, die quantitative Bedeutung justizalternativer Streitschlichtungen eher als gering einzuschätzen ist, dann liegt das nicht zuletzt an einer überholten Streit- kultur in unserem Lande. Außer- und vorgerichtliche Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 4647 (A) (C) (B) (D) Streitbeilegung sind zwar in den letzten Jahren in der Bundesrepublik auf dem Vormarsch. Aber eben eher auf Kongressen, in Fachvereinigungen, bei der Aus- und Weiterbildung sowie in Forschung und Literatur und weniger in der Rechtspraxis. Richten statt Schlichten ist in der bisherigen tradi- tionellen Form jedoch nicht mehr zeitgemäß. Aber Schlichten statt Richten läßt sich nur sehr bedingt durch obligatorische Verfahren erzwingen. Und hier bin ich bei einem weiteren Problem: Wir müssen wesentlich stärker vom Entscheiden zum freiwilligen Verhandeln kommen. Nicht der für das gerichtliche Verfahren ty- pische ,,Kampf um Recht haben und Recht bekommen“ – die Konfrontation – darf das Ziel sein, sondern ein „Streit um den Konsens“ muß außergerichtliche Verfah- ren vor allem bestimmen. Dafür ist eine Bewußtseinsveränderung, eine neue Streitkultur in der Gesellschaft vonnöten. Das kann selbstredend weder vom Gesetzgeber verordnet noch durch pure Rechtspropaganda erreicht werden, sondern die kompetente Besetzung der Schlichtungsstellen mit Schlichtern, die auch das Vertrauen der Parteien genie- ßen, die Art und Weise der Durchführung der Verfahren und für die beteiligten Parteien vertretbare Ergebnisse können dies bewirken. Deutlich gesagt: Die Vorteile einer außergerichtlichen Streitbeilegung müssen für die Bürger nachvollziehbar und erlebbar sein. Die Bereitschaft, sich zu einigen, sollte durch schnelle, unkomplizierte und kostengünstige Verfahren honoriert werden. Nur so wird es gelingen, tatsächlich die Justiz zu entlasten, stabile Konfliktlösun- gen zu erzielen und Rechtsfrieden herzustellen. Andern- falls landen wir auch an dieser Stelle in der Sackgasse einer pro forma zu durchlaufenden ineffizienten Zwangsinstanz auf dem Weg zum eigentlichen Ziel, dem gerichtlichen Verfahren. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin der Justiz: Ich begrüße außerordentlich, daß heute das Ge- setz zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeile- gung beschlossen werden kann. Es war ein langer Weg bis zum heutigen Tag. Eigent- lich, das zeigt die Unterstützung für das Gesetz aus allen Teilen des Hauses, hätte der Weg nicht so lang zu sein brauchen. Schon der letzte Bundestag hätte dieses Gesetz be- schließen können, wenn nicht die alte Bundestagsmehr- heit den Fehler begangen hätte, mit diesem richtigen und sinnvollen Schritt in letzter Minute ein falsches und für die Justiz geradezu schädliches Instrument verbinden zu wollen, die Möglichkeit der Übertragung der Handelsre- gister auf die Industrie- und Handelskammern. Wir freuen uns, daß jetzt endlich die Möglichkeit zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung be- schlossen wird. Die Bundesregierung betrachtet dieses Gesetz als er- ste Stufe der Justizreform, die zu mehr Bürgernähe, mehr Effizienz und mehr Transparenz in der deutschen Justiz führen soll, an die ja in den kommenden Jahren erhöhte Ansprüche gestellt werden: Der Ausbau eines einheitlichen europäischen Rechtsraums und die zuneh- mende Bedeutung der europäischen Gerichtsbarkeit wird auch für die Justiz in unserem Land Folgen haben. Das Bundesministerium der Justiz arbeitet mit Hoch- druck am nächsten Schritt der Justizreform, dem Ge- setzentwurf zur Reform der Rechtsmittel in der Zivilge- richtsbarkeit. Wir wollen weg von dem falschen Weg der Entla- stungs-, Beschleunigungs- und Vereinfachungsnovellen der letzten Jahre. Dieser Weg hat zweierlei gebracht: Eher mehr Schwierigkeiten für die Rechtsanwender und insgesamt weniger Rechtsschutz für immer weniger Bürgerinnen und Bürger. Es ist gut, daß die Justizreform mit dem Gesetz zur außergerichtlichen Streitbeilegung beginnen kann. Wir alle kennen die Fälle, in denen die außergericht- liche Beteiligung eines Streites das beste und schnellste Mittel ist, um Frieden zwischen den Parteien zu schaf- fen. Das sind beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkei- ten, Fälle von Beleidigungen und vermögensrechtliche Streitigkeiten, bei denen es um weniger als 1 500 DM geht und das Mahnverfahren nicht beschritten wird. Hier ist eine obligatorische Güteverhandlung vernünftig. Das neue Bundesgesetz ermächtigt die Länder, ein Güterverfahren vorzuschalten – das kann dann auch noch Kosten und Zeit sparen und die Justiz entlasten. Schon Abraham Lincoln sagte: „Ratet von Rechtsstrei- tigkeiten ab. Überredet Nachbarn, sich zu einigen, wann immer ihr es könnt. Weist sie darauf hin, daß der nomi- nelle Gewinner tatsächlich oft der Verlierer ist – er ver- liert Gebühren, Kosten und Zeit.“ Die außergerichtliche Streitbeilegung will nicht über- reden, sie will die Konfliktparteien in die Lage verset- zen, für ihre Streitigkeit selbst eine Lösung zu finden. Die neue Regelung gibt den Ländern auch die Mög- lichkeit, selbst die Auswahl zwischen verschiedenen Schlichtungsmodellen zu treffen. Damit nimmt der Bun- desgesetzgeber bewußt Rücksicht auf die in einzelnen Bundesländern bestehenden durchaus unterschiedlichen „Streitschlichtungstraditionen“. Es ist ja bekannt, daß gerade darüber in den letzten Jahren viel geschrieben und gestritten wurde – es gibt keinen Konsens über das beste Schlichtungsmodell. Viele Länder werden die Schiedsmänner und -frauen für die obligatorische Streitbeilegung vorsehen. Andere Länder wie Bayern und Baden-Württemberg, die nicht auf eine gewachsene Schiedsleutestruktur zurückgreifen können, werden Notare bzw. Anwälte einschalten. Die neue Regelung läßt dies alles zu. Das ist gut und wird zeigen, ob sich ein Modell als besonders vorteilhaft er- weist oder ob es zu einem nebeneinander von unter- schiedlichen Modellen kommt. Außerdem hat die neue Regelung den Vorteil, dort auf gut funktionierenden Strukturen aufzubauen, wo es sie gibt – ich nenne nur Nordrhein-Westfalen und Nie- dersachsen – und gleichzeitig Rücksicht auf die Länder zu nehmen, die – historisch bedingt – etwa noch kein 4648 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 (A) (C) (B) (D) ausgefeiltes Schiedsleutesystem haben und die nun über andere Modelle nachdenken, um den Gedanken der außer- gerichtlichen Streitschlichtung zu übernehmen. Ich bin gespannt, wie die unterschiedlichen Modelle in der Praxis funktionieren und ob die Bürgerinnen und Bürger sie akzeptieren als eine echte außergerichtliche Schlichtung. Lassen Sie mich nochmals wiederholen: Die Einfüh- rung der obligatorischen Streitbeilegung wird trotz der Kosten für die Schlichtungsstellen auch zu einer Entla- stung bei den Gerichten führen. Dies ist aber kein neuer Schritt in der eben kritisierten Kette der früheren Entla- stungsphilosophie. Vielmehr hilft diese in das Konzept einer umfassenden Justizreform eingebettete Möglich- keit dabei, den effizienten Einsatz der knappen Ressour- cen der Justiz dort zu konzentrieren, wo er notwendig ist. Deshalb freue ich mich, daß die Ausschußberatungen zu dem heute vorliegenden Gesetzentwurf mit Unter- stützung von allen Seiten beschlossen werden konnten. Ich bin sicher und hoffe sehr, daß wir – in gleicher Sachlichkeit – auch über den Gesetzentwurf zur Reform der Rechtsmittel in der Zivilgerichtsbarkeit diskutieren werden. Darauf freue ich mich bereits heute. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/ CSU) (Drucksache 14/1528, Frage 23): Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hin-sichtlich der Zahl der ungeklärten sudetendeutschen Vertrei-bungsopfer, und ist die Bundesregierung vor diesem Hinter-grund bereit, die sudetendeutsche Heimatortskartei der Caritas inRegensburg weiterhin ausreichend zu fördern? Die Zahl der ungeklärten sudetendeutschen Vertrei- bungsopfer beträgt nach den Unterlagen der Heimatorts- kartei für Sudetendeutsche des Kirchlichen Suchdienstes in Regensburg derzeit 225 136. Über den Verbleib die- ser Personen fehlt seit der Vertreibung jeder Hinweis. Dies bedeutet jedoch nicht, daß diese Personen aus- nahmslos vermißt sind, weil sich in den vergangenen Jahrzehnten viele Familienangehörige wiedergefunden haben, ohne daß die Heimatsortkartei hierüber Unter- richtet wurde. Konkret gesucht werden 61 640 Personen. Die über 3 Millionen Karteikarten der Heimatorts- kartei sind inzwischen digitalisiert, d. h. opto-elek- tronisch erfaßt worden. Bei der geplanten Reorganisa- tion des Kirchlichen Suchdienstes ist vorgesehen, die Heimatortskartei Regensburg zum 31. Dezember 2000 zu schließen. Die Verwaltung der Unterlagen über die Sudetendeutschen erfolgt in gleicher Weise wie bisher künftig durch die Heimatortskartei Passau. Dem Per- sonal der Heimatortskartei ist, sofern es nicht durch Rentenbezug, Altersteilzeit o.ä. ausscheidet, eine Be- schäftigung bei der Heimatortskartei Passau angeboten worden. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 741. Sitzung am 9. Juli 1999 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: – Neuntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. Dezember1995 über den Beitritt der Republik Österreich, derRepublik Finnland und des Königreichs Schweden zudem Übereinkommen über die Beseitigung der Dop-pelbesteuerung im Falle von Gewinnberechtigungenzwischen verbundenen Unternehmen – Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Januar 1995 zwi-schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Un-abhängigen Staat Papua-Neugiunea zur Vermeidungder Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuernvom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zur Änderung des Übereinkommens vom 4. Au-gust 1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwick-lungsbank – Zweites Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozi-algesetzbuch und anderer Gesetze (Zweites SGB III –Änderungsgesetz – 2. SGB III ÄndG) – Viertes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozial-gesetzbuch – 4. SGB XI-Änderungsgesetz (4. SGB XI-ÄndG) – Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Verfassungs-organen des Bundes – Überweisungsgesetz (ÜG) – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 5. September1998 zwischen der Regierung der BundesrepublikDeutschland, der Regierung des Königreichs Däne-mark und der Regierung der Republik Polen über dasMultinationale Korps Nordost – Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 26. März 1998zum Übereinkommen vom 18. August 1948 über dieRegelung der Schiffahrt auf der Donau (Belgrader Do-naukonvention) – Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1997 überwirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierungund Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Ge-meinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits undden Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits – Gesetz zu dem Abkommen vom 20. April 1998 zwi-schen der Bundesrepublik Deutschland und Japanüber Soziale Sicherheit – Gesetz zu dem Abkommen vom 2. Mai 1998 zwischender Bundesrepublik Deutschland und der RepublikUngarn über Soziale Sicherheit Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- geteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Forschung zur CO2-Minderung in den wichtigsten In-dustriestaaten einschließlich China Drucksachen 13/10703, 14/272 Nr. 163 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltgutachten 1998 des Rates von Sachverständigenfür Umweltfragen Umweltschutz: Erreichtes sichern – Neue Wege gehen – Drucksachen 13/10195, 14272 Nr. 160 –
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Axel Berg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Sehr verehrte Frau Präsiden-
    tin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein halbes Jahr
    vor dem Jahrtausendwechsel haben Sie von der Union
    Ihren Antrag mit dem Titel „Jahr-2000-Problem in der
    Informationstechnik ernst nehmen“ in den Bundestag
    eingebracht. Sie haben sich also entschieden, das Jahr-
    2000-Problem ernst zu nehmen. Es ist schön, daß die
    Union aus ihrem Dornröschenschlaf aufgewacht ist.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Das gilt natürlich auch für Sie, meine Damen und Her-
    ren von der F.D.P.-Fraktion. Sie haben letzten Dienstag
    Ihren Antrag „Jahr-2000-Problem – Unterstützung zur
    Problemlösung“ eingebracht. Ich bin froh, daß auch Sie
    sich entschieden haben, unsere neue Regierung bei der
    Bewältigung des Jahr-2000-Problems zu unterstützen.
    Immerhin bleiben Ihnen dafür noch gut 100 Tage Zeit.

    Ach, hätten Sie doch gemeinsam Ihre eigene alte
    Regierung schon vor drei, vor zwei oder wenigstens vor
    einem Jahr zum Jagen der Jahr-2000-Probleme getragen.
    Wenn Sie das geschafft hätten, dann wären wir mit der
    Überprüfung der Systeme in Deutschland wohl inzwi-
    schen fertig.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Sie haben das Problem Y2K, wie man es nennt, über
    Jahre hinweg in kaum nachvollziehbarer Weise ver-
    nachlässigt. Warnungen von SPD und Grünen – der
    Kollege Fell hat dies vorhin schon gesagt; auch die
    „Frankfurter Rundschau“ hat in ihrem heutigen Leitarti-
    kel darauf hingewiesen – wurden von Ihnen nach dem
    Prinzip Hoffnung ignoriert. So weit, so schlecht.

    Unser früherer Bundeskanzler dachte noch, die Da-
    tenautobahn habe vier Spuren und in der Mitte einen
    Grünstreifen. Dementsprechend wurde das Problem auf
    Referentenebene abgehandelt. Es sollte wohl wie so
    viele andere Probleme auch ausgesessen werden. Hierzu
    passen die Recherchen internationaler Consulting-
    Unternehmen, die Deutschland stets auf einem der hinte-
    ren Plätze im Ranking gesehen haben.

    Wenn die neue Bundesregierung nicht weit über den
    eigenen Bereich hinaus, also die Bundesverwaltung,
    gewaltig Gas gegeben hätte, dann müßten wir uns heute
    tatsächlich auf die Millenniumskrise einrichten.

    Angela Marquardt






    (A) (C)



    (B) (D)


    Staatssekretär Mosdorf hat sich ruck, zuck eingear-
    beitet und kann Ihnen nachher sicherlich ein ganzes
    Bündel erfolgreich durchgeführter Maßnahmen zur Be-
    seitigung der „millennium bugs“ aufzeigen. Mosdorf ist
    übrigens, Herr Uldall, der zentral Verantwortliche, den
    Sie sich so sehr gewünscht haben.

    Auch international ist seit dem Regierungswechsel
    einiges geschehen. Natürlich sind nicht alle Länder glei-
    chermaßen gut auf den Jahrtausendwechsel vorbereitet.
    Ich schlage daher zur Notfallversorgung die Bildung
    einer internationalen Y2K-Task-Force vor. Wir müssen
    einfach alles versuchen, um die Versäumnisse der Kohl-
    Regierung aufzuholen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Wie sieht es mit der Wirtschaft aus, und wie sieht es
    mit den Privatleuten aus? Ich denke, daß es grundsätz-
    lich nicht die Kernaufgabe einer Regierung ist, Ver-
    säumnisse von Herstellern eines Produkts auszubügeln.
    Wenn ein Bauteil in einem neuen Auto mißlungen ist,
    dann macht der Hersteller eine Rückrufaktion, nicht die
    Regierung. Wenn Computer- und Chiphersteller ihre
    Produkte mangelhaft konstruieren, um Geld und Spei-
    cherkapazität zu sparen, sollte das gleiche gelten. Hier
    scheint die Pflicht zum Risikomanagement nicht so
    großgeschrieben zu sein. Es ist Bundeskanzler Gerhard
    Schröder hoch anzurechnen, daß er gerade auf diesem
    Gebiet eben nicht wie in den USA ein Gesetz zur Haf-
    tungsbegrenzung wegen Y2K initiierte.

    Verursacher des Problems ist weder die alte noch die
    neue Regierung. Die Ursache liegt bei den Computer-
    und Chipherstellern, die bis vor wenigen Jahren Pro-
    dukte auf den Markt geworfen haben, die nicht millen-
    niumstauglich waren. Gleichwohl sieht die neue Bun-
    desregierung das Problem als übergreifende Herausfor-
    derung an und fungiert als eine Art Beschleuniger, auch
    wenn sie mit ihrem Informationsfeldzug nicht alle Arg-
    losen erreichen kann.

    Die Bundesregierung hat die Wirtschaft mit Y2K
    nicht alleine gelassen. Sie kann aber nicht für die Be-
    triebe, die das Problem – wie die alte Regierung auch –
    verschlafen haben, in Haftung genommen werden. Die
    Bundesregierung muß in den verbleibenden Monaten
    verstärkt auf die neuralgischen Punkte der Wirtschaft
    achten. Leider haben einige mittlere und kleine Betriebe
    ebenso wie einige Kommunen in der Bundesrepublik
    ihre Programme und ihre betrieblichen Anlagen nicht
    ausreichend auf das neue Jahrtausend vorbereitet und
    das Thema ebenfalls zu spät angepackt.

    Auch die notwendige Information der Bevölkerung
    zur Sensibilisierung und zur Eigenvorsorge wurde ernst-
    haft erst unter der neuen Bundesregierung begonnen.
    Wir können davon ausgehen, daß es auf Grund der ge-
    troffenen Maßnahmen und der Aufklärungsarbeit zu
    keiner Y2K-Hysterie in Deutschland kommen wird. Es
    ist nicht notwendig, wie die Amerikaner extra Lagerhäu-
    ser mit frisch gedrucktem Geld zu füllen, um die Wäh-
    rung vor einem Zusammenbruch zu schützen, wenn kurz
    vor Jahresende alle Sparer ihr Geld vom Sparkonto ab-
    heben wollen. Banken sind wie Versicherer und die mei-

    sten Großunternehmen bei uns gut vorbereitet, so daß
    wir hier keine Ausfälle befürchten müssen.

    Die Gefahr von panischem Verhalten oder von
    Angstkäufen läßt sich nicht und niemals ausschließen.
    Hier tut die Bundesrepublik gut daran, die vertrauens-
    bildenden Maßnahmen fortzusetzen. Gegen Panik in der
    Bevölkerung hilft nur eine umfassende, frühzeitige Auf-
    klärung. Das betonen Sie, geschätzte Kollegen von der
    CDU/CSU, in Ihrem Antrag. Die frühzeitige Aufklä-
    rung, von der Sie sprechen, haben Sie aber selbst ver-
    siebt. Aber machen Sie sich keine Sorgen. Die neue
    Bundesregierung ist dabei, die Informationsdefizite, die
    Sie zu verantworten haben, zu beseitigen und die Bevöl-
    kerung umfassend aufzuklären.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)


    Der zweite Fortschrittsbericht der Bundesregierung
    kommt im Oktober sowieso. Dazu braucht die Bundes-
    regierung Ihren Antrag also nicht. Mit diesem Bericht
    werden weitere noch bestehende Unklarheiten beseitigt.

    Wie wird es weitergehen? Die Spekulationen zum
    Jahr-2000-Problem variieren zwischen „null problemo“
    und wild ausgemalten Katastrophen. Ich persönlich nei-
    ge nicht zur apokalyptischen Weltsicht. Die internatio-
    nalen Consultings sehen uns inzwischen als recht gut
    vorbereitet an.

    Vielleicht sind wir schon morgen ein bißchen schlau-
    er; denn der heutige 9. September, der 9.9.1999, könnte
    einen kleinen Vorgeschmack auf den Jahrtausendwech-
    sel geben. Liest der Rechner das heutige Datum als
    9999, so kann er das als Befehl zur Beendigung des Pro-
    gramms deuten und abschalten.

    Ihr Antrag ist nicht schlecht, kommt aber viel zu spät.
    Ihr Antrag ist damit obsolet.

    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)




Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege Berg,
auch für Sie war das die erste Rede im Plenum des
Deutschen Bundestages. Im Namen aller Kolleginnen
und Kollegen beglückwünsche ich Sie dazu.


(Beifall)

Letzter Redner in dieser Debatte ist der Parlamentari-

sche Staatssekretär im Bundesministerium für Wirt-
schaft und Technologie, Siegmar Mosdorf.

S
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Siegmar Mosdorf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsi-
    dentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst muß
    man einmal sagen, daß viele die Sorge hatten, daß schon
    am 9. September 1999 Zusammenbrüche stattfinden.


    (Jörg Tauss [SPD]: Eine Menge haben geheiratet!)


    Dr. Axel Berg






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    – Auch ich wollte das gerade sagen. Wir sollten an die-
    sem Abend zunächst einmal allen gratulieren, die an
    dem heutigen Tag geheiratet haben.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Das wird sicher Glück bringen. Ich hoffe, daß Zusam-
    menbrüche vermieden werden. Aber das weiß man heute
    ja nie.

    Ein Zweites vorweg: 113 Tage sind es noch, lieber
    Kollege Uldall – der Countdown läuft –, bis zu diesem
    31. Dezember 1999. Ich möchte gleich zu Beginn mei-
    ner Ausführungen sagen, daß es in unser aller Interesse
    ist, wenn wir noch einmal an alle appellieren, das Pro-
    blem ernst zu nehmen und sich der Sache anzunehmen.
    Das gilt insbesondere für viele kleine mittelständische
    Unternehmen, die – das merke ich auch in der Praxis bei
    vielen Gesprächen – nicht täglich mit „embedded sy-
    stems“ zu tun haben und nicht immer wissen, was das
    Jahr-2000-Problem ist. Handwerksmeister haben andere
    Sorgen und auch die Aufgabe, andere Probleme zu lö-
    sen. Das muß man verstehen. Wir schätzen, daß sich
    noch 45 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen
    damit schwertun. Wir appellieren auch an die Städte und
    Gemeinden, dem Problem ernsthaft nachzugehen.

    Es ist aber schon richtig – ohne dies hier parteipoli-
    tisch zu wenden –, was die Kollegen Brinkmann, Berg
    und Fell hier festgestellt haben. Als wir Ende Oktober
    1998 vereidigt wurden und die Amtsgeschäfte über-
    nommen haben, haben wir innerhalb von fünf Wochen,
    also noch im alten Jahr, eine Bestandsaufnahme vorge-
    nommen. Vom Wirtschaftsministerium aus haben wir
    Anfang Dezember ein Spitzengespräch mit allen Bran-
    chen organisiert und dabei festgestellt, daß es noch eine
    Reihe von Lücken gibt. Internationale Consultings hat-
    ten festgestellt, daß die Bundesrepublik Deutschland
    Mitte und Ende letzten Jahres in bezug auf dieses Pro-
    blem noch im letzten Drittel der sogenannten OECD-
    Volkswirtschaften lag. Inzwischen liegen wir im vorde-
    ren Drittel. Das reicht natürlich noch nicht, wir müssen
    trotzdem Tempo machen. Wir haben aber eine ganze
    Menge gemacht. Wenn Sie sich in der Wirtschaft umhö-
    ren, stellen Sie auch fest, daß das so ist.

    Es ist aber auch klar, daß nach wie vor der alte Satz
    gilt: Wirtschaft findet in der Wirtschaft statt. Die Bun-
    desregierung ist nicht für jeden PC verantwortlich, son-
    dern dafür ist die Wirtschaft verantwortlich. Wir kön-
    nen der Wirtschaft nur raten, die Systeme umzustellen,
    und ein systematisches Monitoring organisieren. Das
    haben wir getan, indem wir alle Branchen eingeladen
    und gefragt haben, wie es in der Energiewirtschaft, in
    der Telekommunikation, beim Flugverkehr, bei den
    Banken und Versicherungen und in anderen großen
    Branchen aussieht. Das haben wir nicht nur einmal im
    Dezember letzten Jahres getan, sondern wir haben das
    jedes Vierteljahr wiederholt. So konnten wir feststellen,
    daß bis jetzt erhebliche Fortschritte erzielt wurden.

    Die Energiewirtschaft hat übrigens – ich weiß nicht,
    wer es vorhin angesprochen hat – schon Simulationen
    durchgeführt und uns zugesagt, daß die Sicherheit der
    Kernkraftwerke jetzt schon gewährleistet ist, die anderen

    Kraftwerke untersucht werden und uns bis zum 1. Okto-
    ber ein Schlußbericht vorgelegt wird. Auch die Banken
    und Versicherungen sind bei der Umstellung schon sehr
    weit vorangekommen. Das hat zum einen mit der Haf-
    tungsproblematik zu tun, aber auch damit, daß sie dieses
    Problem bei der Umstellung auf den Euro gleich mit er-
    ledigt haben. Deshalb ist diese Branche besonders weit.
    Man kann davon ausgehen, daß in der Telekommunika-
    tionsbranche viele mit neuen Systemen arbeiten; es ist
    heute gang und gäbe, daß man dies zum Anlaß nimmt,
    neue Systeme anzuschaffen, damit man sich nicht mit
    alten Systemen das Millennium-Problem einfängt. All
    das ist festzuhalten; klar ist aber auch, daß es insbeson-
    dere bei kleineren und mittleren Unternehmen noch De-
    fizite gibt.

    Das ist übrigens der Grund für eine andere Initiative,
    die die Bundesregierung gestartet hat und bundesweit
    mit sogenannten 24 Kompetenzcentern intensiv fort-
    setzen wird, nämlich die Vorbereitung des Mittelstan-
    des auf „electronic commerce“. Um den Mittelstand
    und das Handwerk auf das Millenniumproblem vor-
    zubereiten, führen wir spezielle Trainingsprogramme
    durch. Bei diesen Veranstaltungen zeigt sich, daß eine
    ganze Menge an Informationen vermittelt werden und
    auch Aufmerksamkeit erzielt werden kann, so daß sich
    auch der Mittelstand jetzt auf diese Fragen vorbereiten
    kann.

    In der Bundesregierung gibt es eine klare Zusammen-
    arbeit mit dem Bundesinnenministerium. Herr Tauss hat
    vorher schon auf das BSI und auf viele andere Institu-
    tionen hingewiesen, die hilfreich sind und das Projekt
    insgesamt unterstützen. Das Bundesinnenministerium
    kümmert sich intensiv darum. Wir machen das auch zu-
    sammen mit den anderen Bundesressorts und den nach-
    geordneten Behörden. Wir haben vor wenigen Tagen ein
    Spitzengespräch mit dem Landkreistag, dem Städtetag
    und dem Gemeindetag geführt und haben auch noch
    einmal darauf hingewiesen, welche Probleme es bei
    kleineren Gemeinden gibt.

    Aber eines ist völlig klar: Die Bundesregierung kann
    in dem Bereich, in dem sie nicht unmittelbare Verant-
    wortung trägt, nur Tempo machen und versuchen, ein
    Monitoring-Verfahren so einzuleiten, daß wir genau
    wissen, wie der Stand in der jeweiligen Branche ist. Die-
    ses Monitoring werden wir fortsetzen. Wir werden be-
    reits Anfang Oktober wieder mit den Branchen zusam-
    mensitzen und entsprechend nachfragen, wie der Stand
    der Dinge ist, so daß ich davon ausgehe, daß das Tempo
    deutlich erhöht werden kann und wir mit dem Problem
    einigermaßen fertig werden.

    Es ist schon so – wie es auch angeklungen ist –, daß
    die alte Bundesregierung mit dem Problem etwas locker
    umgegangen ist. Das wissen auch Sie, Herr Uldall. Das,
    was Sie heute kritisch angemerkt haben, nehme ich ger-
    ne auf. Aber Sie hätten natürlich ein bißchen früher an
    diesen Themen arbeiten können. Denn es ist sehr wohl
    wahr, was eben auch Herr Berg gesagt hat: Das Pro-
    blem, daß das Jahr 2000 kommt, war für jeden absehbar.
    Dafür muß er nicht besonders fortschrittlich sein. Der
    31. Dezember 1999 war für jeden sichtbar. Andere Re-
    gierungen haben da sehr viel Tempo gemacht.

    Parl. Staatssekretär Siegmar Mosdorf






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    Nun muß ich allerdings auch sagen – irgendeiner hat
    gesagt, wir sollten die USA als Vorbild nehmen –: Man
    sollte es auch nicht übertreiben. Vor wenigen Tagen ha-
    ben wir gehört, daß auch das Weiße Haus noch nicht
    Jahr-2000-fähig ist, obwohl Bill Clinton der Beauftragte
    ist. Man muß also genau hinschauen. Es gibt sehr viele
    Dinge, die man sich genau ansehen muß. Da gibt es
    schon noch Probleme, die man bewältigen muß. Man
    kann nicht nur Beauftragte benennen, sondern muß sich
    auch intensiv mit der Sache beschäftigen.

    Aber eines ist mir aufgefallen, als ich neulich wieder
    einmal in der Downing Street war: Da, wo Tony Blair auf
    dem Schreibtisch seinen PC stehen hat, hatte Helmut Kohl
    früher das Aquarium stehen. Es ist schon so: Das Bewußt-
    sein, daß es bei der Umstellung der Computer Probleme
    gibt, war nicht so ausgeprägt. Das wissen auch Sie.

    Wir kümmern uns jetzt sehr intensiv um die Lösung
    der Probleme. Wir kümmern uns sehr intensiv darum,
    daß das Land auf das Jahr 2000 vorbereitet ist. Im übri-
    gen möchte ich alle Kolleginnen und Kollegen herzlich
    einladen, den 31. Dezember mit mir zusammen im Kri-
    senstab zu verbringen, ganz nach der Devise: In Tokio
    beginnt das neue Jahr schon neun Stunden früher; wir
    wollen einmal sehen, was da los ist.


    (Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Gucken wir mal, was die machen!)


    Entsprechend werden wir dann auch die Lösung der
    Probleme angehen.

    Spaß beiseite: Wir machen Tempo. Wir müssen noch
    viel Aufklärungsarbeit leisten. Wir bitten Sie, daran mit-
    zuwirken. In diesem Sinne verstehe ich auch die Anträge
    der Fraktionen.

    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)