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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/53 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 53. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 I n h a l t : Gedenkworte für die Opfer der Erdbeben- katastrophen in der Türkei und in Grie- chenland.......................................................... 4487 A Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, für die Aktuelle Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 13. September 1999 ......................................... 4607 C Tagesordnungspunkt 8: a) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Familienförderung (Drucksache 14/ 1513) .......................................................... 4487 C b) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortführung der ökologischen Steu- erreform (Drucksache 14/1524)................ 4487 D c) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften (Steuerbereinigungsgesetz 1999) (Drucksache 14/1514)...................... 4487 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Hildebrecht Braun (Augs- burg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Ordnungspolitisch vernünftige Steuer- gesetze verabschieden (Drucksache 14/ 1546) .......................................................... 4488 A Jörg-Otto Spiller SPD...................................... 4488 A Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ................. 4489 D Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P. .................... 4490 B Michael Glos CDU/CSU ................................. 4491 B Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 4495 B Ina Lenke F.D.P. ......................................... 4496 C Hans Michelbach CDU/CSU....................... 4497 A Dr. Barbara Höll PDS...................................... 4499 D Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 4500 A Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ..................... 4500 C Jörg-Otto Spiller SPD.................................. 4502 C Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 4504 D Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ................. 4506 D Joachim Poß SPD ............................................ 4508 B Peter Rauen CDU/CSU.................................... 4511 C Jürgen Trittin, Bundesminister BMU .............. 4513 C Eva-Maria Bulling-Schröter PDS ................ 4514 C Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 4515 C Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker SPD............. 4517 B Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 4518 D Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ........................................................... 4520 B Christina Schenk PDS.................................. 4521 A Ina Lenke F.D.P. ......................................... 4521 D II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 Ilse Falk CDU/CSU ......................................... 4523 A Christina Schenk PDS...................................... 4525 B Nicolette Kressl SPD ....................................... 4525 C Lydia Westrich SPD ........................................ 4526 A Carl-Ludwig Thiele F.D.P. ......................... 4527 A Hans Eichel, Bundesminister BMF.................. 4528 A Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ................. 4534 A Carl-Ludwig Thiele F.D.P. ............................. 4534 C Hans Eichel, Bundesminister BMF.................. 4535 B Friedrich Merz CDU/CSU ............................... 4536 A Dr. Barbara Hendricks SPD............................. 4540 D Friedrich Merz CDU/CSU ............................... 4541 B Gisela Frick F.D.P. ......................................... 4541 C Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 4543 D Tagesordnungspunkt 9: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Dr. Angela Merkel, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion CDU/CSU Aufbau Ost endlich wieder richtig ma- chen (Drucksache 14/1210) ....................... 4544 D b) Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Kurt-Dieter Grill, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion CDU/CSU Strompreise in Deutschland angleichen – neue Stromsteuern im Osten ausset- zen (Drucksache 14/1314) ......................... 4545 A c) Antrag der Fraktion PDS Fahrplan zur Angleichung der Lebens- verhältnisse und zur Herstellung von mehr Rechtssicherheit in Ostdeutsch- land – „Chefsache Ost“ (Drucksache 14/ 1277) .......................................................... 4545 A d) Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Die wirtschaftliche Stärkung der neuen Länder – Voraussetzung für die Gestal- tung der deutschen Einheit (Drucksache 14/1551) ..................................................... 4545 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Abgeordneten Cornelia Pieper, Dr. Karlheinz Guttma- cher, weiteren Abgeordneten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleuni- gungsgesetzes (Drucksache 14/1540)........ 4545 B Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Aufbau Ost muß weitergehen (Druck- sache 14/1542) ........................................... 4545 B Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Dr. Karlheinz Guttmacher, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion F.D.P. Verkehrsprojekte Deutsche Einheit müssen zügig realisiert werden (Druck- sache 14/1543) ........................................... 4545 C Sabine Kaspereit SPD...................................... 4545 C Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU...................... 4547 B Dr. Christa Luft PDS ....................................... 4549 C Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU...................... 4550 B Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 4551 A Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU...................... 4551 C Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 4552 B Cornelia Pieper F.D.P. ................................ 4554 B Jürgen Türk F.D.P. ......................................... 4555 D Dr. Christa Luft PDS ................................... 4556 C Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 4558 D Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU.................. 4559 B Dr. Mathias Schubert SPD............................... 4561 D Dr. Christa Luft PDS ................................... 4562 C Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD ............ 4562 D Cornelia Pieper F.D.P. ................................ 4564 A Andreas Trautvetter, Minister (Thüringen)...... 4565 B Siegfried Scheffler SPD............................... 4566 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 4568 B Manfred Kolbe CDU/CSU .......................... 4569 D Manfred Heise CDU/CSU ............................... 4570 B Rolf Schwanitz, Staatsminister BK ................. 4571 D Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/ CSU ................................................................. 4575 A Barbara Wittig SPD......................................... 4577 B Ulrich Klinkert CDU/CSU .......................... 4577 D Tagesordnungspunkt 16: Überweisung im vereinfachten Verfahren Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung insolvenzrecht- licher und kreditwesenrechtlicher Vor- schriften (Drucksache 14/1539) ................ 4579 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 III Zusatztagesordnungspunkt 7: Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren Antrag des Abgeordneten Lilo Friedrich, Ernst Bahr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Cem Özdemir, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Migrationsbericht (Drucksache 14/1550) 4579 C Tagesordnungspunkt 17: a) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Präsidentin des Bundesrechnungshofes Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1998 – Einzelplan 20 – (Drucksachen 14/498, 14/1256) ................. 4579 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen zu dem Antrag der Abgeord- neten Christine Ostrowski, Dr. Klaus Grehn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS Sofortige Bauunterbrechnung an der Bundesautobahn A 17 (Drucksachen 14/ 128, 14/1272) ............................................. 4580 A Christine Ostrowski PDS ................................. 4580 A c) Beschlußempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Sechsundvierzigste Verord- nung zur Änderung der Außenwirt- schaftsverordnung (Drucksachen 14/1068, 14/1187 Nr. 2.1, 14/1552)................................ 4581 A Zusatztagesordnungspunkt 9: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Finanzierung des Sparpaketes zu Lasten der Pflegeversi- cherung...................................................... 4581 A Dr. Heinrich Fink PDS..................................... 4581 B Hans Georg Wagner SPD ................................ 4582 A Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. ........................... 4583 A Andrea Fischer, Ministerin BMG .................... 4584 B Dr. Ilja Seifert PDS.......................................... 4585 D Eva-Maria Kors CDU/CSU ............................. 4586 C Walter Schöler SPD......................................... 4587 C Aribert Wolf CDU/CSU .................................. 4588 D Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 4590 A Karl-Josef Laumann CDU/CSU ...................... 4591 C Ulf Fink CDU/CSU ......................................... 4592 C Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft – Schlechtwettergeldge- setz (Drucksache 14/1516)......................... 4593 C Klaus Wiesehügel SPD.................................... 4593 D Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU...... 4596 B Klaus Wiesehügel SPD................................ 4597 B Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 4598 C Dirk Niebel F.D.P. .......................................... 4600 A Klaus Wiesehügel SPD................................ 4601 D Dr. Heidi Knake-Werner PDS ......................... 4602 B Dr. Michael Meister CDU/CSU....................... 4603 B Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA .......... 4605 C Tagesordnungspunkt 11: Bericht des Innenausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Dr. Guido Wester- welle, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Entwurf eines Zuwande- rungsbegrenzungsgesetzes (Drucksachen 14/48, 14/1541) .......................................... 4607 C Jörg van Essen F.D.P. ..................................... 4607 D Dr. Michael Bürsch SPD ................................. 4608 D Wolfgang Bosbach CDU/CSU ........................ 4609 C Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 4611 C Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN..................................................... 4612 C Ulla Jelpke PDS............................................... 4613 A Dirk Niebel F.D.P. ...................................... 4613 B Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Parl. Staatsse- kretärin BMI .................................................... 4614 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Gunnar Uldall, Bernd Protzner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU „Jahr-2000-Problem“ in der Informa- tionstechnik ernst nehmen (Drucksache 14/1334) ..................................................... 4615 C IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Birgit Hombur- ger, Ulrike Flach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Jahr 2000-Problem – Unterstützung zur Problemlösung (Drucksache 14/1544)...... 4615 C Jörg van Essen F.D.P. ..................................... 4615 D Rainer Brinkmann (Detmold) SPD.................. 4616 B Gunnar Uldall CDU/CSU ................................ 4617 B Jörg Tauss SPD............................................ 4618 B Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4620 B Angela Marquardt PDS.................................... 4621 D Dr. Axel Berg SPD .......................................... 4622 C Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi. 4623 D Tagesordnungspunkt 13: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der außer- gerichtlichen Streitbeilegung (Druck- sachen 14/980, 14/1306) ............................ 4625 B Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Dritten Ge- setzes zur Änderung des Betäubungs- mittelgesetzes (Drucksache 14/1515)........ 4625 C Hubertus Heil SPD........................................... 4625 D Hubert Hüppe CDU/CSU ................................ 4627 C Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4629 B Hubert Hüppe CDU/CSU ................................ 4631 A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. .. 4631 B Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN............................................................. 4631 D Ulla Jelpke PDS............................................... 4632 D Tagesordnungspunkt 15: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Maritta Böttcher, weiteren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Demokratisierung des Wahl- rechts (Drucksache 14/1126)..................... 4633 C b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Roland Claus, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (dreistufige Volks- gesetzgebung) (Drucksache 14/1129) ....... 4633 C Dr. Evelyn Kenzler PDS.................................. 4633 D Harald Friese SPD ........................................... 4633 C Erwin Marschewski CDU/CSU....................... 4635 D Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN............................................................. 4636 C Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ... 4637 A Rainer Funke F.D.P. ....................................... 4638 B Peter Enders SPD ............................................ 4638 D Norbert Röttgen CDU/CSU............................. 4640 B Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN..................................................... 4641 A Nächste Sitzung ............................................... 4641 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 4643 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der außerge- richtlichen Streitbeilegung (Tagesordnungs- punkt 13) Alfred Hartenbach SPD................................... 4643 C Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 4644 C Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 4645 B Rainer Funke F.D.P. ....................................... 4646 B Dr.Evelyn Kenzler PDS ................................... 4646 C Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin BMJ ................................................................. 4647 B Anlage 3 Zahl der ungeklärten sudetendeutschen Ver- treibungsopfer, Förderung der sudetendeut- schen Heimatortskartei der Caritas in Regens- burg MdlAnfr 23 – Drs 14/1528 – Hartmut Koschyk CDU/CSU SchrAntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI.. 4648 B Anlage 4 Amtliche Mitteilungen..................................... 4648 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 4487 (A) (C) (B) (D) 53. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 Beginn: 9.00 Uhr
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    Norbert Röttgen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 4643 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bindig, Rudolf SPD 9.9.99 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 9.9.99 * Diller, Karl SPD 9.9.99 Ehlert, Heidemarie PDS 9.9.99 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 9.9.99 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 9.9.99 Fritz, Erich G. CDU/CSU 9.9.99 Gebhard, Fred PDS 9.9.99 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 9.9.99 Gleike, Iris SPD 9.9.99 Götz, Peter CDU/CSU 9.9.99 Großmann, Achim SPD 9.9.99 Hovermann, Eike SPD 9.9.99 Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 9.9.99 Ibrügger, Lothar SPD 9.9.99 Jacoby, Peter CDU/CSU 9.9.99 Kopp, Gudrun F.D.P. 9.9.99 Leidinger, Robert SPD 9.9.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 9.9.99 Oswald, Eduard CDU/CSU 9.9.99 Rauber, Helmut CDU/CSU 9.9.99 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 9.9.99 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 9.9.99 Schüßler, Gerhard F.D.P. 9.9.99 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 9.9.99 Dr. Thalheim, Gerald SPD 9.9.99 Thönnes, Franz SPD 9.9.99 Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 9.9.99 Dr. Waigel, Theo CDU/CSU 9.9.99 Dr. Westerwelle, Guido F.D.P. 9.9.99 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 9.9.99 Wolff (Zielitz), Waltraud SPD 9.9.99 —————— * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der außer- gerichtlichen Streitbeilegung (Tagesordnungspunkt 13) Alfred Hartenbach (SPD): Wir verabschieden heute ein Gesetz, auf das die Justiz schon seit vielen Jahren wartet. Wir hätten dieses Gesetzes auch schon vor Jah- ren verabschieden können, wenn die damalige Bundes- regierung und die sie tragenden Fraktionen der Liberalen und der Union ausreichend Verständnis für die Nöte der Justiz gezeigt und nicht die wirtschaftlichen Interessen eines bestimmten Verbandes im Auge gehabt hätte. Aber das ist Schnee von gestern. Die Situation aber hat sich für die Zivilgerichtsbarkeit – für die Eingangsgerichte und hier in besonderem Maße für die Amtsgerichte – seitdem nicht geändert. Im Ge- genteil: Die Belastung ist nach wie vor hoch – zu hoch, um schnell und gleichwohl gründlich Recht zu sprechen. Wir wissen das und zollen den Richterinnen und Richtern für ihre auch unter diesen schwierigen Umständen immer wieder geleistete gute Arbeit unseren Respekt. Das gibt uns indes nicht das Recht, uns mit einem „Weiter so“ wie in den letzten 16 Jahren zufriedenzugeben. Eine Lösung der Probleme bietet die von unserer Ju- stizministerin auf den Weg gebrachte große Reform in Zivilsachen, die sowohl eine Stärkung der Eingangsin- stanz als auch eine Straffung der Rechtsmittel und der Rechtsmittelinstanzen vorsieht. Dies wird eine Reform aus einem Guß sein, die tatsächlich die dringend not- wendige Entlastung für unsere Eingangsgerichte bringen wird. Allerdings kann und soll man einzelne Entla- stungsmöglichkeiten schon vorziehen können, ohne das Gesamtpaket Justizreform in Frage zu stellen oder zu behindern. Wir haben deshalb die Vorstellungen der Länder aus der vergangenen Legislaturperiode zur Entlastung der Zivilgerichtsbarkeit in einem wesentlichen Punkt aufge- griffen, der schnelle Entlastung verspricht, der es den Ländern aber auch selbst überläßt, ob sie die von uns angebotene Entlastung wollen und in welcher Form sie diese Entlastung gestalten wollen: der obligatorischen außergerichtlichen Streitbeilegung. Wir, die wir aktiv in der Justiz gearbeitet haben oder noch arbeiten, wissen, daß jeder Rechtsstreit, der nicht zu den Gerichten gelangt, von Vorteil für die Parteien ist, einfach deshalb, weil er schneller abgeschlossen ist und für die Parteien für Rechtsklarheit sorgt. Wir er- muntern deshalb an dieser Stelle ganz ausdrücklich die Anwaltschaft, ihre Fähigkeiten, Kenntnisse und Über- zeugungskraft für eine frühe gütliche Streitbeilegung einzusetzen. Das allein wird aber nicht ausreichen. Der ständig steigende Geschäftsanteil in Zivilsachen, insbesondere 4644 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 (A) (C) (B) (D) der Vorgänge mit geringen Streitwerten, macht es not- wendig, Institutionen zu fördern, die bereits im Vorfeld Konflikte beilegen. Wir kennen ja solche Institutionen schon in branchengebundenen Schiedsstellen. Sie sind hilfreich, aber leider eben nur dann sinnvoll, wenn sie auch angerufen werden. Das ist meistens nicht der Fall, wenn die Einschaltung nicht obligatorisch ist. Dabei dient die frühe Verlagerung der Konfliktrege- lung von den Gerichten auf eine geeignete alternative Streitschlichtungsstelle nicht nur der Entlastung der Ju- stiz, sondern in besonderem Maße auch der Parteien. Durch einvernehmliche Lösungen der Probleme wird oft der Rechtsfrieden dauerhaft hergestellt. Das formlose Verfahren kann Tatsachen berücksichtigen, die der Ent- scheidung dienlich, juristisch jedoch – wie man so sagt – irrelevant sind. Entscheidend ist, daß bis zu einem be- stimmten Streitwert oder bei bestimmten Rechtsgütern dieses außergerichtliche Verfahren quasi als Filter vor der Anrufung der ordentlichen Gerichte zwingend vor- geschrieben ist. Dabei lassen wir den einzelnen Bundesländern – wie eingangs schon erwähnt – Freiheit und Gestaltungsspiel- raum. Sie können entscheiden, ob sie in eine außerge- richtliche, obligatorische Streitschlichtung zur Entla- stung ihrer Amtsgerichte überhaupt wollen; diese dann bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu 1 500 DM oder einem geringeren Streitwert, bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten, bei Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre insgesamt oder teil- weise übernehmen, und wir stellen ihnen frei, welche Institutionen und Personen sie mit der Wahrnehmung der außergerichtlichen Streitschlichtung betrauen wol- len. Kritiker dieser föderalen Lösung halte ich entgegen, daß derzeit anders als bei den Verfahren nach § 380 StPO eine bundeseinheitliche Regelung nicht opportun ist, da derzeit ein hinreichendes Netz von Gütestellen nicht in allen Ländern zur Verfügung steht. Wir sollen den Ländern auch den Freiraum lassen, selbst zu ent- scheiden, welche Stellen sie damit beauftragen wollen. Ich bin sehr sicher – nein ich weiß –, daß hier durchaus unterschiedliche Vorstellungen bestehen. Wir werden dann sehr bald sehen, welcher der möglichen Wege der effektivere ist – für den Bürger und die Justiz. Dann können wir auch überlegen, ob wir eine bundeseinheitli- che Regelung wollen oder nicht. Wir werden mit diesem sicher nicht umfangreichen, aber sehr wirkungsvollen Gesetz auch die Tür für die große Justizreform öffnen: Wir bieten die Lösung von Konflikten an, die bürokratiearm und bürgernah ist. Wir sind überzeugt, daß wir mit diesem Gesetz einen guten Beitrag leisten, daß Recht schnell und in guter Qualität von den Schlichtungsstellen gewährt wird. Wir wissen, daß dann an den Amtsgerichten auch mehr Zeit und Ressourcen für die anderen Streitverfahren vorhanden ist, daß insbesondere an den Amtsgerichten auch Kräfte frei werden für die Bewältigung anderer wichtiger Auf- gaben, wie etwa der Verbraucherinsolvenz, dem Betreu- ungsrecht, aber auch zur schnellen und nachhaltigen Verfolgung der ausufernden kleinen und mittleren Kri- minalität. So gesehen leisten wir mit diesem Gesetz auch einen Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung. Das sollte uns heute die einstimmige Annahme wert sein. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Ich komme mir ein wenig komisch vor, weil ich nun schon zum fünften oder sechsten Mal im Deutschen Bundestag zu diesem Thema spreche und wir eine wirkliche Re- form und Lösung der Schwierigkeiten vor langer Zeit schon hätten durchführen können, wenn die SPD- Fraktion nicht aus machtpolitischem Kalkül im Jahre 1998 grundsätzlich alles über den Bundesrat stoppte, was sie stoppen konnte, eine Blockade à la Lafontaine. Wir von der CDU/CSU haben – auch nach den ge- wonnenen Landtagswahlen des letzten Sonntags – uns vorgenommen, nicht destruktiv zu arbeiten oder nur vom Grundsatz her abzulehnen, sondern wollen, daß vernünftige Reformen durchgehen, und dürfen daran erinnern, daß unser Gesetzentwurf zur Vereinfachung des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit, den wir am 28. Januar 1999 in diesem Hohen Haus behandelt haben, wesent- lich mehr umfaßte, sehr viel vernünftiger war und der jetzige vorliegende Gesetzentwurf schlichtweg stümper- haft ist und nur Stückwerk bleibt. Dennoch wollen wir nicht gegen den Gesetzentwurf stimmen, weil praktisch Art. 1 des vorliegenden Geset- zes wörtlich mit Art. 2 unseres Gesetzentwurfes vom 8. Dezember 1998 übereinstimmt und auch Art. 2 im we- sentlichen mit unserem Art. 7 übereinstimmt. Wir sind für eine Schlichtungsmöglichkeit, die die Länder obligatorisch einführen können und die in vielen Fällen früheren oder derzeitigen Gepflogenheiten ent- spricht und bei der die Länder entscheiden können, ob sie eine solche Schlichtung einführen wollen und mit welchen Folgen. Weil wir wollen, daß die Länder eine starke Einflußmöglichkeit haben, lehnen wir auch nicht die neuen Änderungsvorschläge der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 23. Juni 1999 ab, son- dern begrüßen es, wenn die Landesjustizverwaltungen bzw. Landesregierungen mehr Möglichkeiten haben zu entscheiden. Wir hätten dies – ich wiederhole mich von früher – auch gewünscht bei der Frage der möglichen Veränderung der Registergerichte und möglichen Über- tragung des Handelsregisters auf die Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern oder einer gemeinsamen Einrichtung – dies wohl gemerkt, nicht obligatorisch, sondern nur in den Ländern, die dies als Versuch durchführen wollen. Hier hat aber die soziali- stische Ideologie gesiegt, die die Länder bevormunden will und die eventuell mögliche privatrechtliche Lösun- gen, die besser, schneller und effektiver sind, verhindern will. Wir bedauern diese Fortschrittsfeindlichkeit sehr; eine Chance wurde vertan. Richtigerweise ist die Möglichkeit, ein Vorverfahren obligatorisch vorzuschreiben, beschränkt auf vermö- gensrechtliche Streitigkeiten, die einen Gegenwert an Geld über 1 500 DM nicht übersteigt sowie auf Ansprü- che aus dem Nachbarrecht und Immissionsrecht ebenso wie auf zivilrechtliche Streitigkeiten über Ansprüche auf Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht über öffent- liche Medien begangen wurden. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 4645 (A) (C) (B) (D) Wir versprechen uns sehr viel von den Schlichtungs- stellen und können alle Landesregierungen nur ermun- tern, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und dabei die landesspezifischen Gepflogenheiten zu be- rücksichtigen, damit diese Gütestellen eine möglichst breite Akzeptanz finden. Nur dann wird eine deutliche Entlastung der Gerichte eintreten und – was für uns von der CDU/CSU am wichtigsten ist – der Rechtsfrieden schneller und dadurch effektiver zwischen Parteien her- gestellt werden, weil wir wissen, daß eine schnelle Ent- scheidung, selbst wenn sie nicht die letzte BGH- Rechtsprechung lupenrein berücksichtigt, besser ist, als ein jahrelang hingezogener Prozeß. Unabhängig davon fordern wir die Regierung und insbesondere die Justizministerin, Frau Herta Däubler- Gmelin, auf, Vorschläge, die auf unserem Gesetzentwurf von 1997/98 fußten, aufzunehmen und in die Tat umzu- setzen. Nur dies wird zu einer wirklich nachhaltigen Entlastung der Gerichte führen, die wiederum zur Be- schleunigung von Gerichtsverfahren führt. Wir warnen aber gleichzeitig die Regierung davor, nunmehr alles Bewährte an Gerichtsaufbau und Rechts- mittelverfahren über Bord zu werfen, weil wir meinen, daß eine maßvolle Reform, wie wir sie vorgeschlagen haben, ausreicht und unser Rechtsstaat nicht durch Aus- heblung von Rechtsmitteln Schaden erleiden darf. Dabei dürfen wir nicht vergessen, daß neben der staatlichen Richterschaft und der Staatsanwaltschaft ein wesentlicher Faktor unseres Rechtssystems und des Vertrauens in unseren Rechtsstaat von der Beteiligung der Rechtsanwälte abhängt, die ihrerseits als Katalysator bzw. Filter zwischen Ansprüchen der Kläger und der Abwehr der Beklagten ihre Aufgabe erblicken müssen. Wir von der CDU/CSU erwarten daher eine schnelle Umsetzung von vernünftigen Vorschlägen und sind je- derzeit zu Gesprächen mit den anderen Fraktionen bzw. der Regierung bereit. Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Ko- alitionsentwurf zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung stößt erfreulicherweise fraktionsüber- greifend auf breite Zustimmung. Seine Zielsetzung, vermehrt Zivilrechtsstreitigkeiten einer außergerichtlichen – einvernehmlichen – Kon- fliktlösung zuzuführen, verdient ja auch uneinge- schränkte Unterstützung. Dabei steht im übrigen der Ge- sichtspunkt der Justizentlastung nicht unbedingt im Vordergrund – das kann ich jedenfalls für meine Frakti- on behaupten. Wir wollen in erster Linie erreichen, daß alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, zu einer für die Beteiligten befriedigenden Beendigung eines Streites zu gelangen. Außerhalb des streng formalisierten Gerichts- verfahrens ist dies weitaus besser möglich als innerhalb eines solchen. Das fördert den Rechtsfrieden und letzt- lich auch das Vertrauen in den Rechtsstaat. Gelegentlich wird kritisch angemerkt, daß wir als Bundesgesetzgeber keine einheitlichen Vorgaben für das gesamte Bundesgebiet schaffen. Wir nennen lediglich bestimmte Fallgruppen, in denen wir eine außergericht- liche Streitbeilegung für erfolgversprechend halten. Das sind etwa Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Streitigkei- ten über Ehrverletzungen. Den Ländern wird die Mög- lichkeit eingeräumt, den vorherigen Einigungsversuch vor bestimmten Gütestellen – das können auch Ver- braucherberatungsstellen sein – als Zulässigkeitsvoraus- setzung für eine spätere Klage vorzuschreiben. Wir haben uns jedoch bewußt dagegen entschieden, den Ländern den Ablauf der Schlichtung zwingend vor- zuschreiben. Schließlich kann niemand heute sagen, welches der Königsweg bei der Gestaltung der außerge- richtlichen Streitbeilegung ist. Die Öffnungsklausel er- laubt den Ländern sowohl auf gewachsene Strukturen zurückzugreifen wie auch unterschiedliche Modelle aus- zutesten und so in einen Konkurrenzkampf um das beste Modell zu treten. Die unterschiedlichen Erfahrungen werden nach einer gewissen Zeit ausgewertet werden müssen; dann wird sich zeigen, ob der Gesetzgeber er- neut initiativ werden muß. Dieses Gesetz ist nur ein Einstieg in die Förderung der außergerichtlichen Streitschlichtung. Weitere Maß- nahmen werden folgen. Denn nur durch eine breit ange- legte Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung werden wir eine Verhaltensänderung erzielen können, die dann auch nachhaltig zu einer Justizentlastung füh- ren wird. Meine Damen und Herren aus der Opposition, Sie haben uns wiederholt vorgeworfen – und werfen es uns auch heute vor –, der Entwurf allein löse das Problem der Überlastung der Justiz nicht. Recht haben Sie. Nur, etwas anderes haben auch wir niemals behauptet. Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, daß die Ar- beiten an der im Koalitionsvertrag vereinbarten Justizre- form gegenwärtig auf Hochtouren laufen. Und ein sol- ches Mammutprojekt kann man nicht mal eben aus dem Boden stampfen. Vielmehr bedarf es hierzu einer umfas- senden Vorbereitung und Absprachen auch mit den Ländern. Und dennoch: Voraussichtlich schon im Okto- ber wird das Bundesjustizministerium einen ersten Refe- rentenentwurf vorlegen, auf dessen Eckdaten wir uns mit dem Koalitionspartner bereits verständigt haben. Für uns als grüne Bundestagsfraktion erscheint eine solche Reform insbesondere unter den Gesichtspunkten Rechtsschutz, Transparenz und Rechtsvereinheitlichung notwendig. Lassen Sie mich kurz skizzieren: Dort, wo die Überprüfbarkeit eines Urteils heute allen- falls durch das Bundesverfassungsgericht möglich ist, werden wir den Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger verbessern. Derzeit sind schließlich nur 60 Prozent aller zivilgerichtlichen Verfahren überhaupt berufungs- unfähig. Durch Senkung der Berufungssumme von 1 500 DM auf 1 200 DM werden mehr Verfahren als bis- her mit der Berufung überprüfbar. Darüber hinaus wollen wir die Berufung auch in Fällen mit geringem Streitwert bei grundsätzlicher Bedeutung zulassen sowie den Zu- gang zur Revision erweitern. Denn die Revision ist der- zeit nur gegen Urteile der Landgerichte zulässig, mit der Folge, daß rund 80 Prozent aller Verfahren der Überprüf- barkeit durch den BGH von vornherein entzogen sind. Die erste Instanz soll in ihrer Bedeutung gestärkt und der Streit möglichst schon dort abschließend entschieden werden. 4646 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 (A) (C) (B) (D) Natürlich sind wir uns darüber im klaren, daß es er- forderliche Reformschritte nicht immer zum Nulltarif geben kann. Daß die Länder mehr Geld für die Justiz zur Verfügung stellen werden, ist illusorisch. Wir meinen aber, daß sich die Stärkung der Eingangsinstanz durch- aus im Wege einer Umgestaltung der Zweiten Instanz in eine Fehlerkorrektur- und Kontrollinstanz finanzieren läßt. Denn bei einer wirklichen Stärkung der Eingangs- instanz bedarf es auch unter rechtsstaatlichen Aspekten keiner komplett neuen Tatsacheninstanz. Schließlich ga- rantiert eine Zweite Instanz strukturell keine „richtigere“ Tatsachenfeststellung als die erste. Wohl aber schafft sie Anreize, den ersten Prozeß als Versuchsballon zu star- ten. Mit der Umgestaltung der Berufungsinstanz in eine Fehlerkontroll- und -korrekturinstanz werden hingegen Richterstellen frei, die in einer gestärkten ersten Instanz eingesetzt werden können. Neben dem Ziel, das unübersichtliche und unsyste- matische Rechtsmittelrecht insgesamt transparenter zu gestalten, wollen wir im übrigen auch die Vereinheitli- chung der Rechtsprechung fördern. Wenn künftig für Berufungen in Zivilsachen einheitlich die Oberlandesge- richte zuständig sind, wird dies erfreulicherweise dazu führen, daß die Rechtsprechung über die Landgerichts- bezirke hinaus berechenbarer wird. Auch die Möglich- keit, in Fällen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zuzulassen, dient der Rechtsvereinheitlichung. Die Justizreform wird noch viel Anlaß für Beratun- gen und Diskussionen bieten. Zu dieser Justizreform ist der vorliegende Entwurf ein erster, vorweggenommener Baustein. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Er zeigt, daß wir auf gutem Wege sind. Rainer Funke (F.D.P.): Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß eine außergerichtliche Streitbeilegung sowohl aus gesellschafts- als auch aus rechtspolitischen Gründen besser und auch effizienter ist als langwieriges gerichtliches Streiten. Deswegen war auch schon in der 13. Legislaturperiode ein entsprechender Gesetzesan- trag, wie er heute beschlossen werden soll, eingebracht worden, ist dann jedoch wegen anderer Punkte im Ver- mittlungsausschuß gescheitert. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ist im Rechtsausschuß mit den Stimmen aller Fraktionen be- schlossen worden. Diese außergerichtliche Streitbeile- gung wird unsere Rechtsstreitkultur maßgeblich beein- flussen. Ob und inwieweit das sogenannte obligatorische Schlichtungsverfahren angenommen wird, wird erst die Zukunft zeigen. Sicherlich ist hierfür eine Aufklärungs- arbeit notwendig, denn das Schlichtungsverfahren ist dann nicht obligatorisch, wenn vom Antragsteller das Mahnverfahren betrieben wird. Die außergerichtliche Streitbeilegung muß sich also ihren Platz erkämpfen. Dabei ist es im Grundsatz zu be- grüßen, daß durch die Länderöffnungsklausel ein Wett- bewerb der verschiedenen Ländersysteme entsteht. Ich habe bereits im Rechtsausschuß ausgeführt, daß auf Dauer allerdings eine Anpassung der unterschiedlichen Länderausführungsgesetze erfolgen muß. Wir werden die nächsten ein bis zwei Jahre abwarten müssen, um sodann zu sehen, welches System angenommen wird. Jedenfalls darf es eine Rechtszersplitterung, die an Län- dergrenzen entsteht, auf Dauer nicht geben. In einem Punkt möchte ich noch etwas Wasser in den Wein gießen; wenn nämlich in der Begründung der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf davon gespro- chen wird, daß eine Kostenentlastung der öffentlichen Hand einträte. Eine Entlastung der öffentlichen Haushalte wird es durch Schlichtungsverfahren nur dann geben, wenn die Beteiligten den jeweiligen Schiedsspruch akzeptieren und nicht in das streitige Verfahren eintreten. Hier wer- den die jeweiligen Gütestellen die Aufgabe haben, durch weise und gerechte Schiedssprüche für eine Akzeptanz der Streitbeilegung zu sorgen. Es bleibt auch zu beobachten, wie die sonstigen außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren, wie der Anwaltsvergleich, aber auch die Schiedsgerichtsverfah- ren der §§ 1025 ff. ZPO positiv beeinflußt werden kön- nen. Dasselbe gilt für die zahlreichen Schiedsverfahren von Verbänden und Organisationen. Es bleibt zu hoffen, daß durch die heutige Verab- schiedung des Gesetzes schneller Recht gegeben wird, damit schneller der Rechtsfrieden wiederhergestellt wird – nach dem Motto: Wer schnell gibt, gibt doppelt. Dr. Evelyn Kenzler (PDS): Bei der ersten Lesung be- stand zwischen uns weitgehende Übereinstimmung dar- in, stärker als bisher „alternative Verfahren“ für eine bürgernahe, problemorientierte und zügige Streitbeile- gung anzubieten und hierdurch die Justiz spürbar zu entlasten. Wir werden dem Entwurf Ihrer Fraktionen, Herr Kol- lege Hartenbach und Herr Kollege Beck, zustimmen, da er in die richtige Richtung geht. Es bleibt aber abzu- warten, ob und wie die Länder die Öffnungsklausel tatsächlich nutzen werden. Die äußerst angespannte Finanzlage in den meisten Ländern und ausgedünnte Ju- stizhaushalte sind ein schlechter Nährboden für die Ein- richtung außergerichtlicher Schlichtungsstellen in den erforderlichen Größenordnungen und mit qualifizierter Besetzung. Die notwendigen Haushaltsmittel für um- fangreiche Investitionen, die für eine qualifizierte Kon- fliktberatung und -lösung unentbehrlich sind, werden gegenwärtig wohl kaum aufgebraucht werden können. Auch hier gilt leider wie fast überall: „Ohne Moos nichts los.“ Dieser wirklich wichtige Vorstoß wird deshalb in seiner praktischen Relevanz in nächster Zeit eher expe- rimentelle Bedeutung haben, als einen wirklichen Durchbruch bewirken. Gerade diesen brauchen wir je- doch dringend, um eine neue Kultur der Konfliktlösung bereits im vorgerichtlichem Stadium einzuleiten. Hinzu kommt die nach wie vor im Raum stehende These, Konfliktregulierung durch die bürokratisch an- onyme Justiz entspräche am ehesten dem Zeitge- schmack. Wenn das bereits bestehende Angebot an Schieds- und Schlichtungsstellen kaum angenommen wird, die quantitative Bedeutung justizalternativer Streitschlichtungen eher als gering einzuschätzen ist, dann liegt das nicht zuletzt an einer überholten Streit- kultur in unserem Lande. Außer- und vorgerichtliche Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 4647 (A) (C) (B) (D) Streitbeilegung sind zwar in den letzten Jahren in der Bundesrepublik auf dem Vormarsch. Aber eben eher auf Kongressen, in Fachvereinigungen, bei der Aus- und Weiterbildung sowie in Forschung und Literatur und weniger in der Rechtspraxis. Richten statt Schlichten ist in der bisherigen tradi- tionellen Form jedoch nicht mehr zeitgemäß. Aber Schlichten statt Richten läßt sich nur sehr bedingt durch obligatorische Verfahren erzwingen. Und hier bin ich bei einem weiteren Problem: Wir müssen wesentlich stärker vom Entscheiden zum freiwilligen Verhandeln kommen. Nicht der für das gerichtliche Verfahren ty- pische ,,Kampf um Recht haben und Recht bekommen“ – die Konfrontation – darf das Ziel sein, sondern ein „Streit um den Konsens“ muß außergerichtliche Verfah- ren vor allem bestimmen. Dafür ist eine Bewußtseinsveränderung, eine neue Streitkultur in der Gesellschaft vonnöten. Das kann selbstredend weder vom Gesetzgeber verordnet noch durch pure Rechtspropaganda erreicht werden, sondern die kompetente Besetzung der Schlichtungsstellen mit Schlichtern, die auch das Vertrauen der Parteien genie- ßen, die Art und Weise der Durchführung der Verfahren und für die beteiligten Parteien vertretbare Ergebnisse können dies bewirken. Deutlich gesagt: Die Vorteile einer außergerichtlichen Streitbeilegung müssen für die Bürger nachvollziehbar und erlebbar sein. Die Bereitschaft, sich zu einigen, sollte durch schnelle, unkomplizierte und kostengünstige Verfahren honoriert werden. Nur so wird es gelingen, tatsächlich die Justiz zu entlasten, stabile Konfliktlösun- gen zu erzielen und Rechtsfrieden herzustellen. Andern- falls landen wir auch an dieser Stelle in der Sackgasse einer pro forma zu durchlaufenden ineffizienten Zwangsinstanz auf dem Weg zum eigentlichen Ziel, dem gerichtlichen Verfahren. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin der Justiz: Ich begrüße außerordentlich, daß heute das Ge- setz zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeile- gung beschlossen werden kann. Es war ein langer Weg bis zum heutigen Tag. Eigent- lich, das zeigt die Unterstützung für das Gesetz aus allen Teilen des Hauses, hätte der Weg nicht so lang zu sein brauchen. Schon der letzte Bundestag hätte dieses Gesetz be- schließen können, wenn nicht die alte Bundestagsmehr- heit den Fehler begangen hätte, mit diesem richtigen und sinnvollen Schritt in letzter Minute ein falsches und für die Justiz geradezu schädliches Instrument verbinden zu wollen, die Möglichkeit der Übertragung der Handelsre- gister auf die Industrie- und Handelskammern. Wir freuen uns, daß jetzt endlich die Möglichkeit zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung be- schlossen wird. Die Bundesregierung betrachtet dieses Gesetz als er- ste Stufe der Justizreform, die zu mehr Bürgernähe, mehr Effizienz und mehr Transparenz in der deutschen Justiz führen soll, an die ja in den kommenden Jahren erhöhte Ansprüche gestellt werden: Der Ausbau eines einheitlichen europäischen Rechtsraums und die zuneh- mende Bedeutung der europäischen Gerichtsbarkeit wird auch für die Justiz in unserem Land Folgen haben. Das Bundesministerium der Justiz arbeitet mit Hoch- druck am nächsten Schritt der Justizreform, dem Ge- setzentwurf zur Reform der Rechtsmittel in der Zivilge- richtsbarkeit. Wir wollen weg von dem falschen Weg der Entla- stungs-, Beschleunigungs- und Vereinfachungsnovellen der letzten Jahre. Dieser Weg hat zweierlei gebracht: Eher mehr Schwierigkeiten für die Rechtsanwender und insgesamt weniger Rechtsschutz für immer weniger Bürgerinnen und Bürger. Es ist gut, daß die Justizreform mit dem Gesetz zur außergerichtlichen Streitbeilegung beginnen kann. Wir alle kennen die Fälle, in denen die außergericht- liche Beteiligung eines Streites das beste und schnellste Mittel ist, um Frieden zwischen den Parteien zu schaf- fen. Das sind beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkei- ten, Fälle von Beleidigungen und vermögensrechtliche Streitigkeiten, bei denen es um weniger als 1 500 DM geht und das Mahnverfahren nicht beschritten wird. Hier ist eine obligatorische Güteverhandlung vernünftig. Das neue Bundesgesetz ermächtigt die Länder, ein Güterverfahren vorzuschalten – das kann dann auch noch Kosten und Zeit sparen und die Justiz entlasten. Schon Abraham Lincoln sagte: „Ratet von Rechtsstrei- tigkeiten ab. Überredet Nachbarn, sich zu einigen, wann immer ihr es könnt. Weist sie darauf hin, daß der nomi- nelle Gewinner tatsächlich oft der Verlierer ist – er ver- liert Gebühren, Kosten und Zeit.“ Die außergerichtliche Streitbeilegung will nicht über- reden, sie will die Konfliktparteien in die Lage verset- zen, für ihre Streitigkeit selbst eine Lösung zu finden. Die neue Regelung gibt den Ländern auch die Mög- lichkeit, selbst die Auswahl zwischen verschiedenen Schlichtungsmodellen zu treffen. Damit nimmt der Bun- desgesetzgeber bewußt Rücksicht auf die in einzelnen Bundesländern bestehenden durchaus unterschiedlichen „Streitschlichtungstraditionen“. Es ist ja bekannt, daß gerade darüber in den letzten Jahren viel geschrieben und gestritten wurde – es gibt keinen Konsens über das beste Schlichtungsmodell. Viele Länder werden die Schiedsmänner und -frauen für die obligatorische Streitbeilegung vorsehen. Andere Länder wie Bayern und Baden-Württemberg, die nicht auf eine gewachsene Schiedsleutestruktur zurückgreifen können, werden Notare bzw. Anwälte einschalten. Die neue Regelung läßt dies alles zu. Das ist gut und wird zeigen, ob sich ein Modell als besonders vorteilhaft er- weist oder ob es zu einem nebeneinander von unter- schiedlichen Modellen kommt. Außerdem hat die neue Regelung den Vorteil, dort auf gut funktionierenden Strukturen aufzubauen, wo es sie gibt – ich nenne nur Nordrhein-Westfalen und Nie- dersachsen – und gleichzeitig Rücksicht auf die Länder zu nehmen, die – historisch bedingt – etwa noch kein 4648 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 (A) (C) (B) (D) ausgefeiltes Schiedsleutesystem haben und die nun über andere Modelle nachdenken, um den Gedanken der außer- gerichtlichen Streitschlichtung zu übernehmen. Ich bin gespannt, wie die unterschiedlichen Modelle in der Praxis funktionieren und ob die Bürgerinnen und Bürger sie akzeptieren als eine echte außergerichtliche Schlichtung. Lassen Sie mich nochmals wiederholen: Die Einfüh- rung der obligatorischen Streitbeilegung wird trotz der Kosten für die Schlichtungsstellen auch zu einer Entla- stung bei den Gerichten führen. Dies ist aber kein neuer Schritt in der eben kritisierten Kette der früheren Entla- stungsphilosophie. Vielmehr hilft diese in das Konzept einer umfassenden Justizreform eingebettete Möglich- keit dabei, den effizienten Einsatz der knappen Ressour- cen der Justiz dort zu konzentrieren, wo er notwendig ist. Deshalb freue ich mich, daß die Ausschußberatungen zu dem heute vorliegenden Gesetzentwurf mit Unter- stützung von allen Seiten beschlossen werden konnten. Ich bin sicher und hoffe sehr, daß wir – in gleicher Sachlichkeit – auch über den Gesetzentwurf zur Reform der Rechtsmittel in der Zivilgerichtsbarkeit diskutieren werden. Darauf freue ich mich bereits heute. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/ CSU) (Drucksache 14/1528, Frage 23): Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hin-sichtlich der Zahl der ungeklärten sudetendeutschen Vertrei-bungsopfer, und ist die Bundesregierung vor diesem Hinter-grund bereit, die sudetendeutsche Heimatortskartei der Caritas inRegensburg weiterhin ausreichend zu fördern? Die Zahl der ungeklärten sudetendeutschen Vertrei- bungsopfer beträgt nach den Unterlagen der Heimatorts- kartei für Sudetendeutsche des Kirchlichen Suchdienstes in Regensburg derzeit 225 136. Über den Verbleib die- ser Personen fehlt seit der Vertreibung jeder Hinweis. Dies bedeutet jedoch nicht, daß diese Personen aus- nahmslos vermißt sind, weil sich in den vergangenen Jahrzehnten viele Familienangehörige wiedergefunden haben, ohne daß die Heimatsortkartei hierüber Unter- richtet wurde. Konkret gesucht werden 61 640 Personen. Die über 3 Millionen Karteikarten der Heimatorts- kartei sind inzwischen digitalisiert, d. h. opto-elek- tronisch erfaßt worden. Bei der geplanten Reorganisa- tion des Kirchlichen Suchdienstes ist vorgesehen, die Heimatortskartei Regensburg zum 31. Dezember 2000 zu schließen. Die Verwaltung der Unterlagen über die Sudetendeutschen erfolgt in gleicher Weise wie bisher künftig durch die Heimatortskartei Passau. Dem Per- sonal der Heimatortskartei ist, sofern es nicht durch Rentenbezug, Altersteilzeit o.ä. ausscheidet, eine Be- schäftigung bei der Heimatortskartei Passau angeboten worden. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 741. Sitzung am 9. Juli 1999 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: – Neuntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. Dezember1995 über den Beitritt der Republik Österreich, derRepublik Finnland und des Königreichs Schweden zudem Übereinkommen über die Beseitigung der Dop-pelbesteuerung im Falle von Gewinnberechtigungenzwischen verbundenen Unternehmen – Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Januar 1995 zwi-schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Un-abhängigen Staat Papua-Neugiunea zur Vermeidungder Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuernvom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zur Änderung des Übereinkommens vom 4. Au-gust 1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwick-lungsbank – Zweites Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozi-algesetzbuch und anderer Gesetze (Zweites SGB III –Änderungsgesetz – 2. SGB III ÄndG) – Viertes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozial-gesetzbuch – 4. SGB XI-Änderungsgesetz (4. SGB XI-ÄndG) – Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Verfassungs-organen des Bundes – Überweisungsgesetz (ÜG) – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 5. September1998 zwischen der Regierung der BundesrepublikDeutschland, der Regierung des Königreichs Däne-mark und der Regierung der Republik Polen über dasMultinationale Korps Nordost – Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 26. März 1998zum Übereinkommen vom 18. August 1948 über dieRegelung der Schiffahrt auf der Donau (Belgrader Do-naukonvention) – Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1997 überwirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierungund Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Ge-meinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits undden Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits – Gesetz zu dem Abkommen vom 20. April 1998 zwi-schen der Bundesrepublik Deutschland und Japanüber Soziale Sicherheit – Gesetz zu dem Abkommen vom 2. Mai 1998 zwischender Bundesrepublik Deutschland und der RepublikUngarn über Soziale Sicherheit Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- geteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Forschung zur CO2-Minderung in den wichtigsten In-dustriestaaten einschließlich China Drucksachen 13/10703, 14/272 Nr. 163 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltgutachten 1998 des Rates von Sachverständigenfür Umweltfragen Umweltschutz: Erreichtes sichern – Neue Wege gehen – Drucksachen 13/10195, 14272 Nr. 160 –
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Christa Luft


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Herr Kollege Türk, Sie ha-
    ben uns soeben aufgefordert, Ihrem Antrag zuzustim-
    men. Darf ich Sie zu Ihrem Antragspunkt 14 fragen, ob
    Sie künftig einem PDS-Antrag auf Wiederauflegung
    einer kommunalen Investitionspauschale zustimmen
    würden? Wir stellen diesen Antrag seit Jahren. Zu Zei-
    ten der Regierungsmitgliedschaft der F.D.P. haben Sie
    das immer abgelehnt. Darf ich jetzt davon ausgehen, daß
    wir künftig mit Ihrem Ja dazu rechnen dürfen?

    Ich möchte noch zu zwei weiteren Punkten Fragen
    stellen. In Punkt 7 sagen Sie, durch Investivlohn-
    modelle solle insbesondere in Ostdeutschland die Ver-
    mögensbildung verbessert werden. Ich nehme an, daß
    Sie ganz gut wissen, welche Durchschnittslöhne im
    Osten vor allem im verarbeitenden Gewerbe verdient
    werden. Ich kann mir schlechterdings nicht vorstellen,
    wer davon noch etwas für Investivlohnmodelle ab-
    knapsen könnte.

    Bisher habe ich von der F.D.P. immer gehört, die
    Löhne im Osten seien zu hoch, weshalb sich Unterneh-
    mer im Osten zurückhielten, den Standort mieden oder
    sich dort nicht ansiedelten.


    (Cornelia Pieper [F.D.P.]: So ein Quatsch!)

    Jetzt beklagen Sie, daß die Löhne im Osten zwischen 60
    und 85 Prozent des westdeutschen Niveaus betragen,
    was bekanntlich ein Faktum ist. Ich frage Sie, was nun
    in Ihrer Argumentation gilt.



Rede von Jürgen Türk
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Die erste Frage war, ob wir
der Wiedereinführung einer Investitionspauschale zu-
stimmen würden. Natürlich; anderenfalls hätten wir das
ja nicht gefordert.


(Dr. Uwe-Jens Rössel [PDS]: Das haben Sie früher immer abgelehnt!)


Jürgen Türk






(A) (C)



(B) (D)


Was zweitens den Investivlohn angeht, so muß man
zumindest darüber sprechen, wobei natürlich beachtet
werden muß, ob sich die Arbeitnehmer so etwas leisten
können. Aber man sollte das im Gespräch halten und es
wenigstens prüfen.


(Dr. Ilja Seifert [PDS]: Wie sollen wir denn zustimmen, wenn man darüber erst reden muß? – Dr. Christa Luft [PDS]: Und was ist mit den Löhnen?)


– Daß die Löhne geringer sind, ist doch eine Tatsache.
Ich wüßte nicht, daß wir schon einmal etwas anderes
behauptet hätten.


(Dr. Christa Luft [PDS]: Beklagen Sie das?)

– Ja, das muß man beklagen, um Druck zu machen, daß
auch in dem Punkt eine Angleichung erfolgt.

Lassen Sie mich zu unserem Antrag betreffend die
Verkehrsprojekte „Deutsche Einheit“ zurückkommen.
Diese Projekte dürften nicht gestrichen, sondern müssen
zügig realisiert werden.

Nun möchte ich noch etwas zu den geforderten Dek-
kungsvorschlägen sagen. Daß der Havelausbau nicht im
vorgesehenen Umfange kommen muß, habe ich bereits
gesagt. Wir sehen im übrigen auch generell die Mög-
lichkeit, daß man Projekte, Objekte und Maßnahmen
daraufhin überprüft, ob sie im vorgesehenen Umfang
realisiert werden müssen. Aber das heißt dann noch lan-
ge nicht, daß Mittel für den Aufbau Ost gestrichen wer-
den, weil wir noch lange den Nachteilsausgleich brau-
chen. Die Schere zwischen Ost und West schließt sich ja
nicht, sondern sie öffnet sich wieder. Deswegen sagen
wir: Die Mittel müssen für sinnvolle andere Infrastruk-
turmaßnahmen eingesetzt werden. Die Streichung von
Mitteln für den Aufbau Ost ist also schlichtweg falsch
und kontraproduktiv.

Ein weiterer Deckungsvorschlag: Wir betreiben in
Ostdeutschland und in Westdeutschland – es ist also
nicht ein Ost-West-Gegensatz – Verschwendung in er-
heblicher Größenordnung. Die geniale Lösung ist über-
haupt, daß wir uns zusammensetzen – ich wiederhole
den Vorschlag von gestern – und uns an einem Spar-
pakt beteiligen, bei dem wir aufzeigen, wo in Deutsch-
land, und zwar in Ost- und Westdeutschland, Mittel ver-
schwendet werden. Brächten wir diese Verschwendung
weg, hätten wir genügend Geld, das der öffentlichen
Hand heute auf allen Ebenen fehlt. Man sollte auf jeden
Fall den Versuch machen.

Dafür gibt es ja auch eine Grundlage: Wir haben den
Bund der Steuerzahler und den Bundesrechnungshof.
Sie weisen in jedem Jahr 70 Milliarden DM an Ver-
schwendung aus. Ich frage mich, warum es den Bundes-
rechnungshof gibt, wenn wir nach seinen Feststellungen
gleich wieder zur Tagesordnung übergehen. Wir sollten
uns also zusammensetzen und fragen, wo wir auf diese
Art und Weise einsparen können.

Ebenso sinnvoll wäre es, besser zwischen Straßenbau
und Verlegung unterirdischer Vorsorgungsleitungen zu
koordinieren. Heute geht es ja immer noch nach dem
Prinzip „Straße auf, Straße zu“, was wahnsinnig viel

Geld kostet. Warum setzen wir hier nicht zum Beispiel
private Ingenieurbüros ein, die solche Baumaßnahmen
koordinieren? Sie könnten ordentlich Geld verdienen,
würden aber durch ihre Tätigkeit sehr viel mehr Geld
einsparen. Das sind keine Illusionen; wir brauchen es
nur einmal anzugehen.

Ich denke, daß der F.D.P.-Gesetzentwurf zur Verlän-
gerung und Erweiterung des Verkehrswegeplanungs-
beschleunigungsgesetzes auch ein Beitrag zur Verbes-
serung der ostdeutschen Infrastruktur sein kann. Das
Gesetz läuft ja bekanntlich am 31. Dezember 1999 aus.
Damit würden die Beschleunigungsmöglichkeiten in den
neuen Ländern wegfallen. Es geht aber gerade um
schnelle Planungen.

Es darf nicht sein, daß dieses Gesetz Ende 1999 weg-
fällt: Erstens gibt es im Osten trotz großer Leistungen
immer noch erhebliche Rückstände. Zweitens hat sich
das Gesetz bewährt, was man von jeder Seite erfahren
kann. Drittens sind ja bekanntlich die Planungsprozesse
auch im Westen viel zu lang und stellen daher Investiti-
onshemmnisse dar. Wir fordern daher in unserem An-
trag, daß die Geltungsdauer des Gesetzes um 10 Jahre
verlängert und der Geltungsbereich auf ganz Deutsch-
land auszudehnen ist. Vielleicht kann man bei dieser
Gelegenheit für diesen langen, schlecht auszusprechen-
den Namen des Gesetzes einen kürzeren Namen finden.

Abschließend will ich noch ein paar Fragen stellen,
die durch den Antrag der Regierungskoalition zum Auf-
bau Ost nur unzureichend beantwortet werden konnten.


(V o r s i t z : Vizepräsident Rudolf Seiters)

Erste Frage: Wann ändern Sie das Gesetz zur Rege-

lung der 630-Mark-Jobs

(Peter Dreßen [SPD]: Es bewährt sich gerade!)


und das Gesetz zur Scheinselbständigkeit? Ich kann
nicht verstehen, daß Sie zuerst dieses Gesetz machen
und dann eine Studie zur Überprüfung seiner Wirk-
samkeit in Auftrag geben. Genau dasselbe gilt für das
Gesetz zur Scheinselbständigkeit, mit dem sich eine
Kommission befaßt. Damit zäumen Sie das Pferd von
hinten auf und verunsichern die Menschen. Das ist
ganz eindeutig. Wer weiß denn noch, was da gehauen
und gestochen ist? Es müßte doch eigentlich umge-
kehrt ablaufen: erst eine Studie und dann ein vernünf-
tiges Gesetz.

Zweite Frage: Wann entlasten Sie endlich die kleinen
und mittleren Betriebe des Ostens? Haben Sie wirklich
vor, die zweite und dritte Stufe der „Ökosteuerreform“
durchzuführen, womit Sie die kapitalschwachen Betrie-
be – wenn auch in Stufen – weiter belasten?

Dritte Frage: Wollen Sie den kapitalschwachen ost-
deutschen Betrieben die Mehrwertsteuer erlassen,
wenn sie ihre Rechnungen noch nicht bezahlt bekom-
men haben? Wir haben schon die Umsatzgrenze von
100 000 DM auf 1 Million DM heraufgesetzt, weil der
vorherige Zustand für die Betriebe nicht auszuhalten
war.


(Zuruf von der SPD)


Jürgen Türk






(B)



(A) (C)



(D)


– Wenn wir in diesem Punkt übereinstimmen, ist das
okay. – Trotz der Erhöhung dieser Grenze von 100 000
DM auf eine Million DM müssen wir feststellen, daß
das Problem noch nicht gelöst ist. Die Grenze für den
Jahresumsatz müßte auf mindestens 5 Millionen DM
hochgesetzt werden. Diese Regelung wäre dann im Ge-
setz zur Zahlungsmoral zu berücksichtigen.

Vierte Frage: Wann erhöhen Sie das Wohngeld in
ganz Deutschland, und mit welchen Instrumenten wollen
Sie den großen und immer größer werdenden Leerstand
abbauen?


(Lachen bei Abgeordneten der SPD)

Fünfte Frage: Könnten Sie sich damit anfreunden,

daß das von der F.D.P. geforderte Bürgergeldsystem im
Osten getestet wird? Gerade im Osten wäre dieser Test
wegen der geringeren Entlohnung sinnvoll.


(Albert Schmidt [Hitzhofen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das ist hier doch keine Fragestunde!)


Sechste Frage: Wann beginnen Sie endlich, Herr
Schwanitz, mit der Entwicklung strukturschwacher Re-
gionen, insbesondere an der östlichen EU-Außengrenze?
Ganz konkret gefragt: Werden Sie mit einer Grenzland-
förderung beginnen?


(Zuruf von der SPD: Hatten Sie damit schon angefangen?)


Wir hatten eigentlich erwartet, daß während Ihrer EU-
Ratspräsidentschaft die entsprechenden Weichen gestellt
worden wären. Aber Ihre Politik dümpelt weiter vor sich
hin. In der Zwischenzeit entvölkern sich diese Regionen.


(Zuruf von der SPD: Bei strukturschwachen Regionen haben die Länder ja auch noch ein Wörtchen mitzureden!)


– Ja, das war eine Gelegenheit, zum Beispiel für Bran-
denburg, zur Zusammenarbeit. Aber genau dort düm-
pelte die Politik vor sich hin.

Siebente Frage: Wann wird in einer erneuten Vermö-
gensauseinandersetzung sichergestellt, daß die für die
Landwirtschaft nicht verwendbaren Wirtschaftsgüter
aus der Bilanz herausgenommen werden? Bis jetzt sind
sie immer noch in der Bilanz enthalten und belasten so
die kleinen und mittelständischen Betriebe. Es ist jetzt
nach 10 Jahren nicht nur eine Zwischenkontrolle, wie sie
das Moratorium vorgesehen hat, sondern eine Korrektur
falscher Bilanzwerte und damit eine Entschuldung vor-
zunehmen, um diesen kleinen und mittelständischen
Betrieben Entwicklungsmöglichkeiten zu geben und sie
nicht weiter zu hemmen.

Außerdem wollen wir – das sagte Frau Luft schon –
die kommunale Investitionspauschale, natürlich eine
zweckgebundene Pauschale, wieder haben, zum Bei-
spiel, um das Abwassersystem in Ordnung zu bringen.
Das ist ja überall in den neuen Bundesländern ein Pro-
blem. Wann wollen Sie und werden Sie diese Pauschale
auflegen? Es wäre jedenfalls ein Beitrag, um den Kom-
munen und der Bauwirtschaft zu helfen.

Letztlich stellt sich auch die Frage, Herr Staatsmi-
nister Schwanitz, ob schon ein Plan zur Vereinfachung
des Förderkonzeptes vorliegt. Wir hatten das ja einmal
in einer Fragestunde erörtert. Sie sagten, das kann man
in Stufen machen. Ich frage heute nach, ob wenigstens
die erste Stufe vorliegt und welche Schwerpunkte ge-
setzt wurden, falls sie vorliegt.

Es ist auch denkbar, daß über die vereinfachte Inve-
stitionsförderung hinaus vielleicht eine neue Strategie
vorgelegt wird. Wird sie vorgelegt, und wie wird sie
aussehen?

Schließlich will ich sagen: Den Aufbau Ost zur Chef-
sache zu erklären ist eine relativ einfache Sache, aber
ihn dann wirklich auch zu machen, das ist natürlich eine
andere, und genau das wollen wir hier erreichen. Wir
wollen Druck machen, damit es vielleicht doch zur
Chefsache wird, auf jeden Fall, daß der Aufbau Ost
nicht in Vergessenheit gerät. – Vielen Dank.


(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Seiters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort für die
    PDS-Fraktion hat der Kollege Dr. Gregor Gysi.


    (Joachim Hörster [CDU/CSU]: Kriegt er dafür auch Honorar?)