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    Plenarprotokoll 14/53 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 53. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 I n h a l t : Gedenkworte für die Opfer der Erdbeben- katastrophen in der Türkei und in Grie- chenland.......................................................... 4487 A Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, für die Aktuelle Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 13. September 1999 ......................................... 4607 C Tagesordnungspunkt 8: a) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Familienförderung (Drucksache 14/ 1513) .......................................................... 4487 C b) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortführung der ökologischen Steu- erreform (Drucksache 14/1524)................ 4487 D c) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften (Steuerbereinigungsgesetz 1999) (Drucksache 14/1514)...................... 4487 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Hildebrecht Braun (Augs- burg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Ordnungspolitisch vernünftige Steuer- gesetze verabschieden (Drucksache 14/ 1546) .......................................................... 4488 A Jörg-Otto Spiller SPD...................................... 4488 A Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ................. 4489 D Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P. .................... 4490 B Michael Glos CDU/CSU ................................. 4491 B Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 4495 B Ina Lenke F.D.P. ......................................... 4496 C Hans Michelbach CDU/CSU....................... 4497 A Dr. Barbara Höll PDS...................................... 4499 D Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 4500 A Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ..................... 4500 C Jörg-Otto Spiller SPD.................................. 4502 C Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 4504 D Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ................. 4506 D Joachim Poß SPD ............................................ 4508 B Peter Rauen CDU/CSU.................................... 4511 C Jürgen Trittin, Bundesminister BMU .............. 4513 C Eva-Maria Bulling-Schröter PDS ................ 4514 C Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 4515 C Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker SPD............. 4517 B Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 4518 D Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ........................................................... 4520 B Christina Schenk PDS.................................. 4521 A Ina Lenke F.D.P. ......................................... 4521 D II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 Ilse Falk CDU/CSU ......................................... 4523 A Christina Schenk PDS...................................... 4525 B Nicolette Kressl SPD ....................................... 4525 C Lydia Westrich SPD ........................................ 4526 A Carl-Ludwig Thiele F.D.P. ......................... 4527 A Hans Eichel, Bundesminister BMF.................. 4528 A Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ................. 4534 A Carl-Ludwig Thiele F.D.P. ............................. 4534 C Hans Eichel, Bundesminister BMF.................. 4535 B Friedrich Merz CDU/CSU ............................... 4536 A Dr. Barbara Hendricks SPD............................. 4540 D Friedrich Merz CDU/CSU ............................... 4541 B Gisela Frick F.D.P. ......................................... 4541 C Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 4543 D Tagesordnungspunkt 9: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Dr. Angela Merkel, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion CDU/CSU Aufbau Ost endlich wieder richtig ma- chen (Drucksache 14/1210) ....................... 4544 D b) Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Kurt-Dieter Grill, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion CDU/CSU Strompreise in Deutschland angleichen – neue Stromsteuern im Osten ausset- zen (Drucksache 14/1314) ......................... 4545 A c) Antrag der Fraktion PDS Fahrplan zur Angleichung der Lebens- verhältnisse und zur Herstellung von mehr Rechtssicherheit in Ostdeutsch- land – „Chefsache Ost“ (Drucksache 14/ 1277) .......................................................... 4545 A d) Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Die wirtschaftliche Stärkung der neuen Länder – Voraussetzung für die Gestal- tung der deutschen Einheit (Drucksache 14/1551) ..................................................... 4545 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Abgeordneten Cornelia Pieper, Dr. Karlheinz Guttma- cher, weiteren Abgeordneten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleuni- gungsgesetzes (Drucksache 14/1540)........ 4545 B Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Aufbau Ost muß weitergehen (Druck- sache 14/1542) ........................................... 4545 B Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Dr. Karlheinz Guttmacher, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion F.D.P. Verkehrsprojekte Deutsche Einheit müssen zügig realisiert werden (Druck- sache 14/1543) ........................................... 4545 C Sabine Kaspereit SPD...................................... 4545 C Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU...................... 4547 B Dr. Christa Luft PDS ....................................... 4549 C Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU...................... 4550 B Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 4551 A Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU...................... 4551 C Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 4552 B Cornelia Pieper F.D.P. ................................ 4554 B Jürgen Türk F.D.P. ......................................... 4555 D Dr. Christa Luft PDS ................................... 4556 C Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 4558 D Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU.................. 4559 B Dr. Mathias Schubert SPD............................... 4561 D Dr. Christa Luft PDS ................................... 4562 C Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD ............ 4562 D Cornelia Pieper F.D.P. ................................ 4564 A Andreas Trautvetter, Minister (Thüringen)...... 4565 B Siegfried Scheffler SPD............................... 4566 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 4568 B Manfred Kolbe CDU/CSU .......................... 4569 D Manfred Heise CDU/CSU ............................... 4570 B Rolf Schwanitz, Staatsminister BK ................. 4571 D Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/ CSU ................................................................. 4575 A Barbara Wittig SPD......................................... 4577 B Ulrich Klinkert CDU/CSU .......................... 4577 D Tagesordnungspunkt 16: Überweisung im vereinfachten Verfahren Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung insolvenzrecht- licher und kreditwesenrechtlicher Vor- schriften (Drucksache 14/1539) ................ 4579 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 III Zusatztagesordnungspunkt 7: Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren Antrag des Abgeordneten Lilo Friedrich, Ernst Bahr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Cem Özdemir, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Migrationsbericht (Drucksache 14/1550) 4579 C Tagesordnungspunkt 17: a) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Präsidentin des Bundesrechnungshofes Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1998 – Einzelplan 20 – (Drucksachen 14/498, 14/1256) ................. 4579 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen zu dem Antrag der Abgeord- neten Christine Ostrowski, Dr. Klaus Grehn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS Sofortige Bauunterbrechnung an der Bundesautobahn A 17 (Drucksachen 14/ 128, 14/1272) ............................................. 4580 A Christine Ostrowski PDS ................................. 4580 A c) Beschlußempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Sechsundvierzigste Verord- nung zur Änderung der Außenwirt- schaftsverordnung (Drucksachen 14/1068, 14/1187 Nr. 2.1, 14/1552)................................ 4581 A Zusatztagesordnungspunkt 9: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Finanzierung des Sparpaketes zu Lasten der Pflegeversi- cherung...................................................... 4581 A Dr. Heinrich Fink PDS..................................... 4581 B Hans Georg Wagner SPD ................................ 4582 A Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. ........................... 4583 A Andrea Fischer, Ministerin BMG .................... 4584 B Dr. Ilja Seifert PDS.......................................... 4585 D Eva-Maria Kors CDU/CSU ............................. 4586 C Walter Schöler SPD......................................... 4587 C Aribert Wolf CDU/CSU .................................. 4588 D Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 4590 A Karl-Josef Laumann CDU/CSU ...................... 4591 C Ulf Fink CDU/CSU ......................................... 4592 C Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft – Schlechtwettergeldge- setz (Drucksache 14/1516)......................... 4593 C Klaus Wiesehügel SPD.................................... 4593 D Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU...... 4596 B Klaus Wiesehügel SPD................................ 4597 B Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 4598 C Dirk Niebel F.D.P. .......................................... 4600 A Klaus Wiesehügel SPD................................ 4601 D Dr. Heidi Knake-Werner PDS ......................... 4602 B Dr. Michael Meister CDU/CSU....................... 4603 B Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA .......... 4605 C Tagesordnungspunkt 11: Bericht des Innenausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Dr. Guido Wester- welle, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Entwurf eines Zuwande- rungsbegrenzungsgesetzes (Drucksachen 14/48, 14/1541) .......................................... 4607 C Jörg van Essen F.D.P. ..................................... 4607 D Dr. Michael Bürsch SPD ................................. 4608 D Wolfgang Bosbach CDU/CSU ........................ 4609 C Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 4611 C Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN..................................................... 4612 C Ulla Jelpke PDS............................................... 4613 A Dirk Niebel F.D.P. ...................................... 4613 B Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Parl. Staatsse- kretärin BMI .................................................... 4614 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Gunnar Uldall, Bernd Protzner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU „Jahr-2000-Problem“ in der Informa- tionstechnik ernst nehmen (Drucksache 14/1334) ..................................................... 4615 C IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Birgit Hombur- ger, Ulrike Flach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Jahr 2000-Problem – Unterstützung zur Problemlösung (Drucksache 14/1544)...... 4615 C Jörg van Essen F.D.P. ..................................... 4615 D Rainer Brinkmann (Detmold) SPD.................. 4616 B Gunnar Uldall CDU/CSU ................................ 4617 B Jörg Tauss SPD............................................ 4618 B Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4620 B Angela Marquardt PDS.................................... 4621 D Dr. Axel Berg SPD .......................................... 4622 C Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi. 4623 D Tagesordnungspunkt 13: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der außer- gerichtlichen Streitbeilegung (Druck- sachen 14/980, 14/1306) ............................ 4625 B Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Dritten Ge- setzes zur Änderung des Betäubungs- mittelgesetzes (Drucksache 14/1515)........ 4625 C Hubertus Heil SPD........................................... 4625 D Hubert Hüppe CDU/CSU ................................ 4627 C Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4629 B Hubert Hüppe CDU/CSU ................................ 4631 A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. .. 4631 B Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN............................................................. 4631 D Ulla Jelpke PDS............................................... 4632 D Tagesordnungspunkt 15: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Maritta Böttcher, weiteren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Demokratisierung des Wahl- rechts (Drucksache 14/1126)..................... 4633 C b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Roland Claus, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (dreistufige Volks- gesetzgebung) (Drucksache 14/1129) ....... 4633 C Dr. Evelyn Kenzler PDS.................................. 4633 D Harald Friese SPD ........................................... 4633 C Erwin Marschewski CDU/CSU....................... 4635 D Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN............................................................. 4636 C Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ... 4637 A Rainer Funke F.D.P. ....................................... 4638 B Peter Enders SPD ............................................ 4638 D Norbert Röttgen CDU/CSU............................. 4640 B Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN..................................................... 4641 A Nächste Sitzung ............................................... 4641 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 4643 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der außerge- richtlichen Streitbeilegung (Tagesordnungs- punkt 13) Alfred Hartenbach SPD................................... 4643 C Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 4644 C Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 4645 B Rainer Funke F.D.P. ....................................... 4646 B Dr.Evelyn Kenzler PDS ................................... 4646 C Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin BMJ ................................................................. 4647 B Anlage 3 Zahl der ungeklärten sudetendeutschen Ver- treibungsopfer, Förderung der sudetendeut- schen Heimatortskartei der Caritas in Regens- burg MdlAnfr 23 – Drs 14/1528 – Hartmut Koschyk CDU/CSU SchrAntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI.. 4648 B Anlage 4 Amtliche Mitteilungen..................................... 4648 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 4487 (A) (C) (B) (D) 53. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 Beginn: 9.00 Uhr
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    Norbert Röttgen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 4643 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bindig, Rudolf SPD 9.9.99 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 9.9.99 * Diller, Karl SPD 9.9.99 Ehlert, Heidemarie PDS 9.9.99 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 9.9.99 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 9.9.99 Fritz, Erich G. CDU/CSU 9.9.99 Gebhard, Fred PDS 9.9.99 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 9.9.99 Gleike, Iris SPD 9.9.99 Götz, Peter CDU/CSU 9.9.99 Großmann, Achim SPD 9.9.99 Hovermann, Eike SPD 9.9.99 Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 9.9.99 Ibrügger, Lothar SPD 9.9.99 Jacoby, Peter CDU/CSU 9.9.99 Kopp, Gudrun F.D.P. 9.9.99 Leidinger, Robert SPD 9.9.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 9.9.99 Oswald, Eduard CDU/CSU 9.9.99 Rauber, Helmut CDU/CSU 9.9.99 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 9.9.99 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 9.9.99 Schüßler, Gerhard F.D.P. 9.9.99 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 9.9.99 Dr. Thalheim, Gerald SPD 9.9.99 Thönnes, Franz SPD 9.9.99 Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 9.9.99 Dr. Waigel, Theo CDU/CSU 9.9.99 Dr. Westerwelle, Guido F.D.P. 9.9.99 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 9.9.99 Wolff (Zielitz), Waltraud SPD 9.9.99 —————— * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der außer- gerichtlichen Streitbeilegung (Tagesordnungspunkt 13) Alfred Hartenbach (SPD): Wir verabschieden heute ein Gesetz, auf das die Justiz schon seit vielen Jahren wartet. Wir hätten dieses Gesetzes auch schon vor Jah- ren verabschieden können, wenn die damalige Bundes- regierung und die sie tragenden Fraktionen der Liberalen und der Union ausreichend Verständnis für die Nöte der Justiz gezeigt und nicht die wirtschaftlichen Interessen eines bestimmten Verbandes im Auge gehabt hätte. Aber das ist Schnee von gestern. Die Situation aber hat sich für die Zivilgerichtsbarkeit – für die Eingangsgerichte und hier in besonderem Maße für die Amtsgerichte – seitdem nicht geändert. Im Ge- genteil: Die Belastung ist nach wie vor hoch – zu hoch, um schnell und gleichwohl gründlich Recht zu sprechen. Wir wissen das und zollen den Richterinnen und Richtern für ihre auch unter diesen schwierigen Umständen immer wieder geleistete gute Arbeit unseren Respekt. Das gibt uns indes nicht das Recht, uns mit einem „Weiter so“ wie in den letzten 16 Jahren zufriedenzugeben. Eine Lösung der Probleme bietet die von unserer Ju- stizministerin auf den Weg gebrachte große Reform in Zivilsachen, die sowohl eine Stärkung der Eingangsin- stanz als auch eine Straffung der Rechtsmittel und der Rechtsmittelinstanzen vorsieht. Dies wird eine Reform aus einem Guß sein, die tatsächlich die dringend not- wendige Entlastung für unsere Eingangsgerichte bringen wird. Allerdings kann und soll man einzelne Entla- stungsmöglichkeiten schon vorziehen können, ohne das Gesamtpaket Justizreform in Frage zu stellen oder zu behindern. Wir haben deshalb die Vorstellungen der Länder aus der vergangenen Legislaturperiode zur Entlastung der Zivilgerichtsbarkeit in einem wesentlichen Punkt aufge- griffen, der schnelle Entlastung verspricht, der es den Ländern aber auch selbst überläßt, ob sie die von uns angebotene Entlastung wollen und in welcher Form sie diese Entlastung gestalten wollen: der obligatorischen außergerichtlichen Streitbeilegung. Wir, die wir aktiv in der Justiz gearbeitet haben oder noch arbeiten, wissen, daß jeder Rechtsstreit, der nicht zu den Gerichten gelangt, von Vorteil für die Parteien ist, einfach deshalb, weil er schneller abgeschlossen ist und für die Parteien für Rechtsklarheit sorgt. Wir er- muntern deshalb an dieser Stelle ganz ausdrücklich die Anwaltschaft, ihre Fähigkeiten, Kenntnisse und Über- zeugungskraft für eine frühe gütliche Streitbeilegung einzusetzen. Das allein wird aber nicht ausreichen. Der ständig steigende Geschäftsanteil in Zivilsachen, insbesondere 4644 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 (A) (C) (B) (D) der Vorgänge mit geringen Streitwerten, macht es not- wendig, Institutionen zu fördern, die bereits im Vorfeld Konflikte beilegen. Wir kennen ja solche Institutionen schon in branchengebundenen Schiedsstellen. Sie sind hilfreich, aber leider eben nur dann sinnvoll, wenn sie auch angerufen werden. Das ist meistens nicht der Fall, wenn die Einschaltung nicht obligatorisch ist. Dabei dient die frühe Verlagerung der Konfliktrege- lung von den Gerichten auf eine geeignete alternative Streitschlichtungsstelle nicht nur der Entlastung der Ju- stiz, sondern in besonderem Maße auch der Parteien. Durch einvernehmliche Lösungen der Probleme wird oft der Rechtsfrieden dauerhaft hergestellt. Das formlose Verfahren kann Tatsachen berücksichtigen, die der Ent- scheidung dienlich, juristisch jedoch – wie man so sagt – irrelevant sind. Entscheidend ist, daß bis zu einem be- stimmten Streitwert oder bei bestimmten Rechtsgütern dieses außergerichtliche Verfahren quasi als Filter vor der Anrufung der ordentlichen Gerichte zwingend vor- geschrieben ist. Dabei lassen wir den einzelnen Bundesländern – wie eingangs schon erwähnt – Freiheit und Gestaltungsspiel- raum. Sie können entscheiden, ob sie in eine außerge- richtliche, obligatorische Streitschlichtung zur Entla- stung ihrer Amtsgerichte überhaupt wollen; diese dann bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu 1 500 DM oder einem geringeren Streitwert, bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten, bei Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre insgesamt oder teil- weise übernehmen, und wir stellen ihnen frei, welche Institutionen und Personen sie mit der Wahrnehmung der außergerichtlichen Streitschlichtung betrauen wol- len. Kritiker dieser föderalen Lösung halte ich entgegen, daß derzeit anders als bei den Verfahren nach § 380 StPO eine bundeseinheitliche Regelung nicht opportun ist, da derzeit ein hinreichendes Netz von Gütestellen nicht in allen Ländern zur Verfügung steht. Wir sollen den Ländern auch den Freiraum lassen, selbst zu ent- scheiden, welche Stellen sie damit beauftragen wollen. Ich bin sehr sicher – nein ich weiß –, daß hier durchaus unterschiedliche Vorstellungen bestehen. Wir werden dann sehr bald sehen, welcher der möglichen Wege der effektivere ist – für den Bürger und die Justiz. Dann können wir auch überlegen, ob wir eine bundeseinheitli- che Regelung wollen oder nicht. Wir werden mit diesem sicher nicht umfangreichen, aber sehr wirkungsvollen Gesetz auch die Tür für die große Justizreform öffnen: Wir bieten die Lösung von Konflikten an, die bürokratiearm und bürgernah ist. Wir sind überzeugt, daß wir mit diesem Gesetz einen guten Beitrag leisten, daß Recht schnell und in guter Qualität von den Schlichtungsstellen gewährt wird. Wir wissen, daß dann an den Amtsgerichten auch mehr Zeit und Ressourcen für die anderen Streitverfahren vorhanden ist, daß insbesondere an den Amtsgerichten auch Kräfte frei werden für die Bewältigung anderer wichtiger Auf- gaben, wie etwa der Verbraucherinsolvenz, dem Betreu- ungsrecht, aber auch zur schnellen und nachhaltigen Verfolgung der ausufernden kleinen und mittleren Kri- minalität. So gesehen leisten wir mit diesem Gesetz auch einen Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung. Das sollte uns heute die einstimmige Annahme wert sein. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Ich komme mir ein wenig komisch vor, weil ich nun schon zum fünften oder sechsten Mal im Deutschen Bundestag zu diesem Thema spreche und wir eine wirkliche Re- form und Lösung der Schwierigkeiten vor langer Zeit schon hätten durchführen können, wenn die SPD- Fraktion nicht aus machtpolitischem Kalkül im Jahre 1998 grundsätzlich alles über den Bundesrat stoppte, was sie stoppen konnte, eine Blockade à la Lafontaine. Wir von der CDU/CSU haben – auch nach den ge- wonnenen Landtagswahlen des letzten Sonntags – uns vorgenommen, nicht destruktiv zu arbeiten oder nur vom Grundsatz her abzulehnen, sondern wollen, daß vernünftige Reformen durchgehen, und dürfen daran erinnern, daß unser Gesetzentwurf zur Vereinfachung des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit, den wir am 28. Januar 1999 in diesem Hohen Haus behandelt haben, wesent- lich mehr umfaßte, sehr viel vernünftiger war und der jetzige vorliegende Gesetzentwurf schlichtweg stümper- haft ist und nur Stückwerk bleibt. Dennoch wollen wir nicht gegen den Gesetzentwurf stimmen, weil praktisch Art. 1 des vorliegenden Geset- zes wörtlich mit Art. 2 unseres Gesetzentwurfes vom 8. Dezember 1998 übereinstimmt und auch Art. 2 im we- sentlichen mit unserem Art. 7 übereinstimmt. Wir sind für eine Schlichtungsmöglichkeit, die die Länder obligatorisch einführen können und die in vielen Fällen früheren oder derzeitigen Gepflogenheiten ent- spricht und bei der die Länder entscheiden können, ob sie eine solche Schlichtung einführen wollen und mit welchen Folgen. Weil wir wollen, daß die Länder eine starke Einflußmöglichkeit haben, lehnen wir auch nicht die neuen Änderungsvorschläge der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 23. Juni 1999 ab, son- dern begrüßen es, wenn die Landesjustizverwaltungen bzw. Landesregierungen mehr Möglichkeiten haben zu entscheiden. Wir hätten dies – ich wiederhole mich von früher – auch gewünscht bei der Frage der möglichen Veränderung der Registergerichte und möglichen Über- tragung des Handelsregisters auf die Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern oder einer gemeinsamen Einrichtung – dies wohl gemerkt, nicht obligatorisch, sondern nur in den Ländern, die dies als Versuch durchführen wollen. Hier hat aber die soziali- stische Ideologie gesiegt, die die Länder bevormunden will und die eventuell mögliche privatrechtliche Lösun- gen, die besser, schneller und effektiver sind, verhindern will. Wir bedauern diese Fortschrittsfeindlichkeit sehr; eine Chance wurde vertan. Richtigerweise ist die Möglichkeit, ein Vorverfahren obligatorisch vorzuschreiben, beschränkt auf vermö- gensrechtliche Streitigkeiten, die einen Gegenwert an Geld über 1 500 DM nicht übersteigt sowie auf Ansprü- che aus dem Nachbarrecht und Immissionsrecht ebenso wie auf zivilrechtliche Streitigkeiten über Ansprüche auf Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht über öffent- liche Medien begangen wurden. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 4645 (A) (C) (B) (D) Wir versprechen uns sehr viel von den Schlichtungs- stellen und können alle Landesregierungen nur ermun- tern, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und dabei die landesspezifischen Gepflogenheiten zu be- rücksichtigen, damit diese Gütestellen eine möglichst breite Akzeptanz finden. Nur dann wird eine deutliche Entlastung der Gerichte eintreten und – was für uns von der CDU/CSU am wichtigsten ist – der Rechtsfrieden schneller und dadurch effektiver zwischen Parteien her- gestellt werden, weil wir wissen, daß eine schnelle Ent- scheidung, selbst wenn sie nicht die letzte BGH- Rechtsprechung lupenrein berücksichtigt, besser ist, als ein jahrelang hingezogener Prozeß. Unabhängig davon fordern wir die Regierung und insbesondere die Justizministerin, Frau Herta Däubler- Gmelin, auf, Vorschläge, die auf unserem Gesetzentwurf von 1997/98 fußten, aufzunehmen und in die Tat umzu- setzen. Nur dies wird zu einer wirklich nachhaltigen Entlastung der Gerichte führen, die wiederum zur Be- schleunigung von Gerichtsverfahren führt. Wir warnen aber gleichzeitig die Regierung davor, nunmehr alles Bewährte an Gerichtsaufbau und Rechts- mittelverfahren über Bord zu werfen, weil wir meinen, daß eine maßvolle Reform, wie wir sie vorgeschlagen haben, ausreicht und unser Rechtsstaat nicht durch Aus- heblung von Rechtsmitteln Schaden erleiden darf. Dabei dürfen wir nicht vergessen, daß neben der staatlichen Richterschaft und der Staatsanwaltschaft ein wesentlicher Faktor unseres Rechtssystems und des Vertrauens in unseren Rechtsstaat von der Beteiligung der Rechtsanwälte abhängt, die ihrerseits als Katalysator bzw. Filter zwischen Ansprüchen der Kläger und der Abwehr der Beklagten ihre Aufgabe erblicken müssen. Wir von der CDU/CSU erwarten daher eine schnelle Umsetzung von vernünftigen Vorschlägen und sind je- derzeit zu Gesprächen mit den anderen Fraktionen bzw. der Regierung bereit. Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Ko- alitionsentwurf zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung stößt erfreulicherweise fraktionsüber- greifend auf breite Zustimmung. Seine Zielsetzung, vermehrt Zivilrechtsstreitigkeiten einer außergerichtlichen – einvernehmlichen – Kon- fliktlösung zuzuführen, verdient ja auch uneinge- schränkte Unterstützung. Dabei steht im übrigen der Ge- sichtspunkt der Justizentlastung nicht unbedingt im Vordergrund – das kann ich jedenfalls für meine Frakti- on behaupten. Wir wollen in erster Linie erreichen, daß alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, zu einer für die Beteiligten befriedigenden Beendigung eines Streites zu gelangen. Außerhalb des streng formalisierten Gerichts- verfahrens ist dies weitaus besser möglich als innerhalb eines solchen. Das fördert den Rechtsfrieden und letzt- lich auch das Vertrauen in den Rechtsstaat. Gelegentlich wird kritisch angemerkt, daß wir als Bundesgesetzgeber keine einheitlichen Vorgaben für das gesamte Bundesgebiet schaffen. Wir nennen lediglich bestimmte Fallgruppen, in denen wir eine außergericht- liche Streitbeilegung für erfolgversprechend halten. Das sind etwa Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Streitigkei- ten über Ehrverletzungen. Den Ländern wird die Mög- lichkeit eingeräumt, den vorherigen Einigungsversuch vor bestimmten Gütestellen – das können auch Ver- braucherberatungsstellen sein – als Zulässigkeitsvoraus- setzung für eine spätere Klage vorzuschreiben. Wir haben uns jedoch bewußt dagegen entschieden, den Ländern den Ablauf der Schlichtung zwingend vor- zuschreiben. Schließlich kann niemand heute sagen, welches der Königsweg bei der Gestaltung der außerge- richtlichen Streitbeilegung ist. Die Öffnungsklausel er- laubt den Ländern sowohl auf gewachsene Strukturen zurückzugreifen wie auch unterschiedliche Modelle aus- zutesten und so in einen Konkurrenzkampf um das beste Modell zu treten. Die unterschiedlichen Erfahrungen werden nach einer gewissen Zeit ausgewertet werden müssen; dann wird sich zeigen, ob der Gesetzgeber er- neut initiativ werden muß. Dieses Gesetz ist nur ein Einstieg in die Förderung der außergerichtlichen Streitschlichtung. Weitere Maß- nahmen werden folgen. Denn nur durch eine breit ange- legte Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung werden wir eine Verhaltensänderung erzielen können, die dann auch nachhaltig zu einer Justizentlastung füh- ren wird. Meine Damen und Herren aus der Opposition, Sie haben uns wiederholt vorgeworfen – und werfen es uns auch heute vor –, der Entwurf allein löse das Problem der Überlastung der Justiz nicht. Recht haben Sie. Nur, etwas anderes haben auch wir niemals behauptet. Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, daß die Ar- beiten an der im Koalitionsvertrag vereinbarten Justizre- form gegenwärtig auf Hochtouren laufen. Und ein sol- ches Mammutprojekt kann man nicht mal eben aus dem Boden stampfen. Vielmehr bedarf es hierzu einer umfas- senden Vorbereitung und Absprachen auch mit den Ländern. Und dennoch: Voraussichtlich schon im Okto- ber wird das Bundesjustizministerium einen ersten Refe- rentenentwurf vorlegen, auf dessen Eckdaten wir uns mit dem Koalitionspartner bereits verständigt haben. Für uns als grüne Bundestagsfraktion erscheint eine solche Reform insbesondere unter den Gesichtspunkten Rechtsschutz, Transparenz und Rechtsvereinheitlichung notwendig. Lassen Sie mich kurz skizzieren: Dort, wo die Überprüfbarkeit eines Urteils heute allen- falls durch das Bundesverfassungsgericht möglich ist, werden wir den Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger verbessern. Derzeit sind schließlich nur 60 Prozent aller zivilgerichtlichen Verfahren überhaupt berufungs- unfähig. Durch Senkung der Berufungssumme von 1 500 DM auf 1 200 DM werden mehr Verfahren als bis- her mit der Berufung überprüfbar. Darüber hinaus wollen wir die Berufung auch in Fällen mit geringem Streitwert bei grundsätzlicher Bedeutung zulassen sowie den Zu- gang zur Revision erweitern. Denn die Revision ist der- zeit nur gegen Urteile der Landgerichte zulässig, mit der Folge, daß rund 80 Prozent aller Verfahren der Überprüf- barkeit durch den BGH von vornherein entzogen sind. Die erste Instanz soll in ihrer Bedeutung gestärkt und der Streit möglichst schon dort abschließend entschieden werden. 4646 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 (A) (C) (B) (D) Natürlich sind wir uns darüber im klaren, daß es er- forderliche Reformschritte nicht immer zum Nulltarif geben kann. Daß die Länder mehr Geld für die Justiz zur Verfügung stellen werden, ist illusorisch. Wir meinen aber, daß sich die Stärkung der Eingangsinstanz durch- aus im Wege einer Umgestaltung der Zweiten Instanz in eine Fehlerkorrektur- und Kontrollinstanz finanzieren läßt. Denn bei einer wirklichen Stärkung der Eingangs- instanz bedarf es auch unter rechtsstaatlichen Aspekten keiner komplett neuen Tatsacheninstanz. Schließlich ga- rantiert eine Zweite Instanz strukturell keine „richtigere“ Tatsachenfeststellung als die erste. Wohl aber schafft sie Anreize, den ersten Prozeß als Versuchsballon zu star- ten. Mit der Umgestaltung der Berufungsinstanz in eine Fehlerkontroll- und -korrekturinstanz werden hingegen Richterstellen frei, die in einer gestärkten ersten Instanz eingesetzt werden können. Neben dem Ziel, das unübersichtliche und unsyste- matische Rechtsmittelrecht insgesamt transparenter zu gestalten, wollen wir im übrigen auch die Vereinheitli- chung der Rechtsprechung fördern. Wenn künftig für Berufungen in Zivilsachen einheitlich die Oberlandesge- richte zuständig sind, wird dies erfreulicherweise dazu führen, daß die Rechtsprechung über die Landgerichts- bezirke hinaus berechenbarer wird. Auch die Möglich- keit, in Fällen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zuzulassen, dient der Rechtsvereinheitlichung. Die Justizreform wird noch viel Anlaß für Beratun- gen und Diskussionen bieten. Zu dieser Justizreform ist der vorliegende Entwurf ein erster, vorweggenommener Baustein. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Er zeigt, daß wir auf gutem Wege sind. Rainer Funke (F.D.P.): Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß eine außergerichtliche Streitbeilegung sowohl aus gesellschafts- als auch aus rechtspolitischen Gründen besser und auch effizienter ist als langwieriges gerichtliches Streiten. Deswegen war auch schon in der 13. Legislaturperiode ein entsprechender Gesetzesan- trag, wie er heute beschlossen werden soll, eingebracht worden, ist dann jedoch wegen anderer Punkte im Ver- mittlungsausschuß gescheitert. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ist im Rechtsausschuß mit den Stimmen aller Fraktionen be- schlossen worden. Diese außergerichtliche Streitbeile- gung wird unsere Rechtsstreitkultur maßgeblich beein- flussen. Ob und inwieweit das sogenannte obligatorische Schlichtungsverfahren angenommen wird, wird erst die Zukunft zeigen. Sicherlich ist hierfür eine Aufklärungs- arbeit notwendig, denn das Schlichtungsverfahren ist dann nicht obligatorisch, wenn vom Antragsteller das Mahnverfahren betrieben wird. Die außergerichtliche Streitbeilegung muß sich also ihren Platz erkämpfen. Dabei ist es im Grundsatz zu be- grüßen, daß durch die Länderöffnungsklausel ein Wett- bewerb der verschiedenen Ländersysteme entsteht. Ich habe bereits im Rechtsausschuß ausgeführt, daß auf Dauer allerdings eine Anpassung der unterschiedlichen Länderausführungsgesetze erfolgen muß. Wir werden die nächsten ein bis zwei Jahre abwarten müssen, um sodann zu sehen, welches System angenommen wird. Jedenfalls darf es eine Rechtszersplitterung, die an Län- dergrenzen entsteht, auf Dauer nicht geben. In einem Punkt möchte ich noch etwas Wasser in den Wein gießen; wenn nämlich in der Begründung der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf davon gespro- chen wird, daß eine Kostenentlastung der öffentlichen Hand einträte. Eine Entlastung der öffentlichen Haushalte wird es durch Schlichtungsverfahren nur dann geben, wenn die Beteiligten den jeweiligen Schiedsspruch akzeptieren und nicht in das streitige Verfahren eintreten. Hier wer- den die jeweiligen Gütestellen die Aufgabe haben, durch weise und gerechte Schiedssprüche für eine Akzeptanz der Streitbeilegung zu sorgen. Es bleibt auch zu beobachten, wie die sonstigen außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren, wie der Anwaltsvergleich, aber auch die Schiedsgerichtsverfah- ren der §§ 1025 ff. ZPO positiv beeinflußt werden kön- nen. Dasselbe gilt für die zahlreichen Schiedsverfahren von Verbänden und Organisationen. Es bleibt zu hoffen, daß durch die heutige Verab- schiedung des Gesetzes schneller Recht gegeben wird, damit schneller der Rechtsfrieden wiederhergestellt wird – nach dem Motto: Wer schnell gibt, gibt doppelt. Dr. Evelyn Kenzler (PDS): Bei der ersten Lesung be- stand zwischen uns weitgehende Übereinstimmung dar- in, stärker als bisher „alternative Verfahren“ für eine bürgernahe, problemorientierte und zügige Streitbeile- gung anzubieten und hierdurch die Justiz spürbar zu entlasten. Wir werden dem Entwurf Ihrer Fraktionen, Herr Kol- lege Hartenbach und Herr Kollege Beck, zustimmen, da er in die richtige Richtung geht. Es bleibt aber abzu- warten, ob und wie die Länder die Öffnungsklausel tatsächlich nutzen werden. Die äußerst angespannte Finanzlage in den meisten Ländern und ausgedünnte Ju- stizhaushalte sind ein schlechter Nährboden für die Ein- richtung außergerichtlicher Schlichtungsstellen in den erforderlichen Größenordnungen und mit qualifizierter Besetzung. Die notwendigen Haushaltsmittel für um- fangreiche Investitionen, die für eine qualifizierte Kon- fliktberatung und -lösung unentbehrlich sind, werden gegenwärtig wohl kaum aufgebraucht werden können. Auch hier gilt leider wie fast überall: „Ohne Moos nichts los.“ Dieser wirklich wichtige Vorstoß wird deshalb in seiner praktischen Relevanz in nächster Zeit eher expe- rimentelle Bedeutung haben, als einen wirklichen Durchbruch bewirken. Gerade diesen brauchen wir je- doch dringend, um eine neue Kultur der Konfliktlösung bereits im vorgerichtlichem Stadium einzuleiten. Hinzu kommt die nach wie vor im Raum stehende These, Konfliktregulierung durch die bürokratisch an- onyme Justiz entspräche am ehesten dem Zeitge- schmack. Wenn das bereits bestehende Angebot an Schieds- und Schlichtungsstellen kaum angenommen wird, die quantitative Bedeutung justizalternativer Streitschlichtungen eher als gering einzuschätzen ist, dann liegt das nicht zuletzt an einer überholten Streit- kultur in unserem Lande. Außer- und vorgerichtliche Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 4647 (A) (C) (B) (D) Streitbeilegung sind zwar in den letzten Jahren in der Bundesrepublik auf dem Vormarsch. Aber eben eher auf Kongressen, in Fachvereinigungen, bei der Aus- und Weiterbildung sowie in Forschung und Literatur und weniger in der Rechtspraxis. Richten statt Schlichten ist in der bisherigen tradi- tionellen Form jedoch nicht mehr zeitgemäß. Aber Schlichten statt Richten läßt sich nur sehr bedingt durch obligatorische Verfahren erzwingen. Und hier bin ich bei einem weiteren Problem: Wir müssen wesentlich stärker vom Entscheiden zum freiwilligen Verhandeln kommen. Nicht der für das gerichtliche Verfahren ty- pische ,,Kampf um Recht haben und Recht bekommen“ – die Konfrontation – darf das Ziel sein, sondern ein „Streit um den Konsens“ muß außergerichtliche Verfah- ren vor allem bestimmen. Dafür ist eine Bewußtseinsveränderung, eine neue Streitkultur in der Gesellschaft vonnöten. Das kann selbstredend weder vom Gesetzgeber verordnet noch durch pure Rechtspropaganda erreicht werden, sondern die kompetente Besetzung der Schlichtungsstellen mit Schlichtern, die auch das Vertrauen der Parteien genie- ßen, die Art und Weise der Durchführung der Verfahren und für die beteiligten Parteien vertretbare Ergebnisse können dies bewirken. Deutlich gesagt: Die Vorteile einer außergerichtlichen Streitbeilegung müssen für die Bürger nachvollziehbar und erlebbar sein. Die Bereitschaft, sich zu einigen, sollte durch schnelle, unkomplizierte und kostengünstige Verfahren honoriert werden. Nur so wird es gelingen, tatsächlich die Justiz zu entlasten, stabile Konfliktlösun- gen zu erzielen und Rechtsfrieden herzustellen. Andern- falls landen wir auch an dieser Stelle in der Sackgasse einer pro forma zu durchlaufenden ineffizienten Zwangsinstanz auf dem Weg zum eigentlichen Ziel, dem gerichtlichen Verfahren. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin der Justiz: Ich begrüße außerordentlich, daß heute das Ge- setz zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeile- gung beschlossen werden kann. Es war ein langer Weg bis zum heutigen Tag. Eigent- lich, das zeigt die Unterstützung für das Gesetz aus allen Teilen des Hauses, hätte der Weg nicht so lang zu sein brauchen. Schon der letzte Bundestag hätte dieses Gesetz be- schließen können, wenn nicht die alte Bundestagsmehr- heit den Fehler begangen hätte, mit diesem richtigen und sinnvollen Schritt in letzter Minute ein falsches und für die Justiz geradezu schädliches Instrument verbinden zu wollen, die Möglichkeit der Übertragung der Handelsre- gister auf die Industrie- und Handelskammern. Wir freuen uns, daß jetzt endlich die Möglichkeit zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung be- schlossen wird. Die Bundesregierung betrachtet dieses Gesetz als er- ste Stufe der Justizreform, die zu mehr Bürgernähe, mehr Effizienz und mehr Transparenz in der deutschen Justiz führen soll, an die ja in den kommenden Jahren erhöhte Ansprüche gestellt werden: Der Ausbau eines einheitlichen europäischen Rechtsraums und die zuneh- mende Bedeutung der europäischen Gerichtsbarkeit wird auch für die Justiz in unserem Land Folgen haben. Das Bundesministerium der Justiz arbeitet mit Hoch- druck am nächsten Schritt der Justizreform, dem Ge- setzentwurf zur Reform der Rechtsmittel in der Zivilge- richtsbarkeit. Wir wollen weg von dem falschen Weg der Entla- stungs-, Beschleunigungs- und Vereinfachungsnovellen der letzten Jahre. Dieser Weg hat zweierlei gebracht: Eher mehr Schwierigkeiten für die Rechtsanwender und insgesamt weniger Rechtsschutz für immer weniger Bürgerinnen und Bürger. Es ist gut, daß die Justizreform mit dem Gesetz zur außergerichtlichen Streitbeilegung beginnen kann. Wir alle kennen die Fälle, in denen die außergericht- liche Beteiligung eines Streites das beste und schnellste Mittel ist, um Frieden zwischen den Parteien zu schaf- fen. Das sind beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkei- ten, Fälle von Beleidigungen und vermögensrechtliche Streitigkeiten, bei denen es um weniger als 1 500 DM geht und das Mahnverfahren nicht beschritten wird. Hier ist eine obligatorische Güteverhandlung vernünftig. Das neue Bundesgesetz ermächtigt die Länder, ein Güterverfahren vorzuschalten – das kann dann auch noch Kosten und Zeit sparen und die Justiz entlasten. Schon Abraham Lincoln sagte: „Ratet von Rechtsstrei- tigkeiten ab. Überredet Nachbarn, sich zu einigen, wann immer ihr es könnt. Weist sie darauf hin, daß der nomi- nelle Gewinner tatsächlich oft der Verlierer ist – er ver- liert Gebühren, Kosten und Zeit.“ Die außergerichtliche Streitbeilegung will nicht über- reden, sie will die Konfliktparteien in die Lage verset- zen, für ihre Streitigkeit selbst eine Lösung zu finden. Die neue Regelung gibt den Ländern auch die Mög- lichkeit, selbst die Auswahl zwischen verschiedenen Schlichtungsmodellen zu treffen. Damit nimmt der Bun- desgesetzgeber bewußt Rücksicht auf die in einzelnen Bundesländern bestehenden durchaus unterschiedlichen „Streitschlichtungstraditionen“. Es ist ja bekannt, daß gerade darüber in den letzten Jahren viel geschrieben und gestritten wurde – es gibt keinen Konsens über das beste Schlichtungsmodell. Viele Länder werden die Schiedsmänner und -frauen für die obligatorische Streitbeilegung vorsehen. Andere Länder wie Bayern und Baden-Württemberg, die nicht auf eine gewachsene Schiedsleutestruktur zurückgreifen können, werden Notare bzw. Anwälte einschalten. Die neue Regelung läßt dies alles zu. Das ist gut und wird zeigen, ob sich ein Modell als besonders vorteilhaft er- weist oder ob es zu einem nebeneinander von unter- schiedlichen Modellen kommt. Außerdem hat die neue Regelung den Vorteil, dort auf gut funktionierenden Strukturen aufzubauen, wo es sie gibt – ich nenne nur Nordrhein-Westfalen und Nie- dersachsen – und gleichzeitig Rücksicht auf die Länder zu nehmen, die – historisch bedingt – etwa noch kein 4648 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 (A) (C) (B) (D) ausgefeiltes Schiedsleutesystem haben und die nun über andere Modelle nachdenken, um den Gedanken der außer- gerichtlichen Streitschlichtung zu übernehmen. Ich bin gespannt, wie die unterschiedlichen Modelle in der Praxis funktionieren und ob die Bürgerinnen und Bürger sie akzeptieren als eine echte außergerichtliche Schlichtung. Lassen Sie mich nochmals wiederholen: Die Einfüh- rung der obligatorischen Streitbeilegung wird trotz der Kosten für die Schlichtungsstellen auch zu einer Entla- stung bei den Gerichten führen. Dies ist aber kein neuer Schritt in der eben kritisierten Kette der früheren Entla- stungsphilosophie. Vielmehr hilft diese in das Konzept einer umfassenden Justizreform eingebettete Möglich- keit dabei, den effizienten Einsatz der knappen Ressour- cen der Justiz dort zu konzentrieren, wo er notwendig ist. Deshalb freue ich mich, daß die Ausschußberatungen zu dem heute vorliegenden Gesetzentwurf mit Unter- stützung von allen Seiten beschlossen werden konnten. Ich bin sicher und hoffe sehr, daß wir – in gleicher Sachlichkeit – auch über den Gesetzentwurf zur Reform der Rechtsmittel in der Zivilgerichtsbarkeit diskutieren werden. Darauf freue ich mich bereits heute. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/ CSU) (Drucksache 14/1528, Frage 23): Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hin-sichtlich der Zahl der ungeklärten sudetendeutschen Vertrei-bungsopfer, und ist die Bundesregierung vor diesem Hinter-grund bereit, die sudetendeutsche Heimatortskartei der Caritas inRegensburg weiterhin ausreichend zu fördern? Die Zahl der ungeklärten sudetendeutschen Vertrei- bungsopfer beträgt nach den Unterlagen der Heimatorts- kartei für Sudetendeutsche des Kirchlichen Suchdienstes in Regensburg derzeit 225 136. Über den Verbleib die- ser Personen fehlt seit der Vertreibung jeder Hinweis. Dies bedeutet jedoch nicht, daß diese Personen aus- nahmslos vermißt sind, weil sich in den vergangenen Jahrzehnten viele Familienangehörige wiedergefunden haben, ohne daß die Heimatsortkartei hierüber Unter- richtet wurde. Konkret gesucht werden 61 640 Personen. Die über 3 Millionen Karteikarten der Heimatorts- kartei sind inzwischen digitalisiert, d. h. opto-elek- tronisch erfaßt worden. Bei der geplanten Reorganisa- tion des Kirchlichen Suchdienstes ist vorgesehen, die Heimatortskartei Regensburg zum 31. Dezember 2000 zu schließen. Die Verwaltung der Unterlagen über die Sudetendeutschen erfolgt in gleicher Weise wie bisher künftig durch die Heimatortskartei Passau. Dem Per- sonal der Heimatortskartei ist, sofern es nicht durch Rentenbezug, Altersteilzeit o.ä. ausscheidet, eine Be- schäftigung bei der Heimatortskartei Passau angeboten worden. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 741. Sitzung am 9. Juli 1999 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: – Neuntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. Dezember1995 über den Beitritt der Republik Österreich, derRepublik Finnland und des Königreichs Schweden zudem Übereinkommen über die Beseitigung der Dop-pelbesteuerung im Falle von Gewinnberechtigungenzwischen verbundenen Unternehmen – Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Januar 1995 zwi-schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Un-abhängigen Staat Papua-Neugiunea zur Vermeidungder Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuernvom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zur Änderung des Übereinkommens vom 4. Au-gust 1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwick-lungsbank – Zweites Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozi-algesetzbuch und anderer Gesetze (Zweites SGB III –Änderungsgesetz – 2. SGB III ÄndG) – Viertes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozial-gesetzbuch – 4. SGB XI-Änderungsgesetz (4. SGB XI-ÄndG) – Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Verfassungs-organen des Bundes – Überweisungsgesetz (ÜG) – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 5. September1998 zwischen der Regierung der BundesrepublikDeutschland, der Regierung des Königreichs Däne-mark und der Regierung der Republik Polen über dasMultinationale Korps Nordost – Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 26. März 1998zum Übereinkommen vom 18. August 1948 über dieRegelung der Schiffahrt auf der Donau (Belgrader Do-naukonvention) – Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1997 überwirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierungund Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Ge-meinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits undden Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits – Gesetz zu dem Abkommen vom 20. April 1998 zwi-schen der Bundesrepublik Deutschland und Japanüber Soziale Sicherheit – Gesetz zu dem Abkommen vom 2. Mai 1998 zwischender Bundesrepublik Deutschland und der RepublikUngarn über Soziale Sicherheit Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- geteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Forschung zur CO2-Minderung in den wichtigsten In-dustriestaaten einschließlich China Drucksachen 13/10703, 14/272 Nr. 163 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltgutachten 1998 des Rates von Sachverständigenfür Umweltfragen Umweltschutz: Erreichtes sichern – Neue Wege gehen – Drucksachen 13/10195, 14272 Nr. 160 –
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Friedrich Merz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Mei-
    ne sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundes-
    finanzminister, Sie haben zu Beginn Ihrer Rede kriti-
    siert, daß sich die Debatte des heutigen Vormittags zum
    Teil mit Themen beschäftigt, die nicht Gegenstand der
    eingebrachten Gesetzesentwürfe sind. Trotzdem haben
    Sie selber einen großen Teil Ihrer Redezeit darauf ver-
    wandt, um über andere Themen zu sprechen. Ich kriti-
    siere das nicht. Ich glaube, die erste Sitzungswoche des
    Deutschen Bundestages in Berlin ist eine gute Gelegen-
    heit, um auch über die Finanzpolitik im allgemeinen zu
    sprechen. Ich hätte es begrüßt, wenn Sie etwas früher
    das Wort ergriffen hätten; denn dann hätten wir wesent-
    lich früher mit derselben Aussprache beginnen können.

    Lassen Sie mich nun etwas zur Entwicklung der öf-
    fentlichen Finanzen seit 1990 sagen. Richtig ist, daß
    viele von uns die tatsächliche Herausforderung, die mit
    der Überwindung der deutschen Teilung verbunden
    war, unterschätzt haben. Aber es ist auch richtig, daß es
    im Jahr 1990, als Sie, Herr Eichel, noch Ministerpräsi-
    dent eines großen Bundeslandes waren –


    (Bundesminister Hans Eichel: Da war ich es noch nicht!)


    – oder gerade werden wollten –, eine Facette in den
    Verhandlungen über den Einigungsvertrag gab, die in
    der deutschen Öffentlichkeit fast vollständig vergessen
    worden ist. Auf sie möchte ich hinweisen. Die SPD-
    geführten Bundesländer haben im Jahr 1990, als der Ei-
    nigungsvertrag zur Ratifikation im Bundesrat anstand,
    verlangt, im Rahmen einer Protokollerklärung zum Rati-
    fikationsgesetz festzuhalten, daß der zu erwartende Pri-
    vatisierungserlös aus der Tätigkeit der Treuhandanstalt
    zur Hälfte zwischen Bund und Ländern aufgeteilt wird.


    (Bundesminister Hans Eichel: Darauf komme ich zurück!)


    Der damalige Verhandlungsführer der SPD-geführten
    Bundesländer ist ein Mann, der in der deutschen Öffent-
    lichkeit noch immer nicht vergessen ist: Es war Oskar
    Lafontaine, der damalige Ministerpräsident des Saarlan-
    des. Er selbst hat den zu erwartenden Erlös aus der Pri-
    vatisierungstätigkeit der Treuhandanstalt auf 500 Milli-
    arden bis 1 Billion DM beziffert. Wer damals eine so
    eklatante Fehleinschätzung abgegeben hat, der hat nicht
    das Recht, andere zu kritisieren, die auch die Herausfor-
    derung der deutschen Einheit unterschätzt haben.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich erinnere in diesem Zusammenhang noch an einen

    anderen Punkt. Als die Treuhandanstalt am 31. Dezem-
    ber 1994 ihre Tätigkeit eingestellt hat, stand nicht ein
    Privatisierungserlös, sondern – wenn ich es richtig in

    Erinnerung habe – ein Defizit in Höhe von 270 Milliar-
    den DM in den Büchern. Zu diesem Zeitpunkt redete
    allerdings niemand mehr vom Teilen zwischen Bund
    und Ländern.


    (Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Da war er Ministerpräsident! Da war er dabei!)


    – Damals waren Sie Ministerpräsident, Herr Eichel. – Es
    war völlig selbstverständlich, daß die bis zu diesem
    Zeitpunkt aufgelaufenen Defizite einschließlich der da-
    nach noch folgenden Altschulden der Kommunen aus
    der DDR vom Bund übernommen wurden. Ich sage Ih-
    nen deshalb an dieser Stelle in aller Nüchternheit und
    Klarheit: Wer damals die deutsche Einheit nicht wollte
    – die meisten SPD-Ministerpräsidenten wollten sie
    nicht –, der hat heute nicht das Recht, uns zu kritisieren,
    daß wir sie falsch gemacht hätten.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    In dem Jahr, als das von mir erwähnte Defizit der

    Treuhandanstalt offensichtlich wurde, hat es Verhand-
    lungen zwischen dem Bund und den Ländern über die
    Neuverteilung des Steueraufkommens gegeben. Auch
    zu diesem Zeitpunkt waren Sie, Herr Eichel, Minister-
    präsident. Damals haben sich die Ministerpräsidenten –
    ich gebe zu, es waren nicht nur die SPD-Minister-
    präsidenten –, nach dem Abschluß der Verhandlungen
    mit dem Bund landauf, landab gerühmt, daß sie den
    Bund über den Tisch gezogen und es fertiggebracht
    hätten, mehr als die Hälfte des Steueraufkommens, das
    der Gesamtstaat ausweist, für die Länder und die Kom-
    munen zu vereinnahmen. Zu Beginn der 90er Jahre flos-
    sen fast zwei Drittel aller Steuereinnahmen in den Bun-
    deshaushalt. Seit Mitte der 90er Jahre verfügt der Bund
    durch Ihr Mitwirken, Herr Eichel, nur noch über rund
    die Hälfte der Steuereinnahmen des Gesamtstaates.
    Wenn Sie das heute beklagen, dann beklagen Sie eine
    Entwicklung, die Sie selber als Ministerpräsident mitzu-
    verantworten haben.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Brandstifter als Feuerwehrmann!)


    Sie stehen jetzt mit Ihrem Haushalt von zwei Seiten
    unter erheblichem Druck. Ich will Ihnen jetzt sagen –
    wir werden die Diskussion fortsetzen, wenn der Bun-
    deshaushalt für das Jahr 2000 nächste Woche von Ihnen
    eingebracht wird –: Wir werden uns der konstruktiven
    Mitwirkung an der Konsolidierung der Staatsfinanzen
    nicht versagen. Wir werden nicht nach dem Vorbild Ih-
    res Amtsvorgängers Oskar Lafontaine Obstruktion und
    Blockade im Bundesrat praktizieren, und wir werden
    auch im Deutschen Bundestag als Opposition unseren
    Beitrag leisten. Ich füge gleichzeitig hinzu: Sie können
    von uns nicht erwarten, daß wir den grundlegend fal-
    schen Weichenstellungen der Steuer- und Finanzpolitik
    der Bundesregierung unsere Zustimmung geben.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich möchte ein Thema ganz konkret aufgreifen, das

    Sie angesprochen haben, nämlich die Steuerpolitik der
    letzten 16 Jahre. Herr Eichel, die Steuerpolitik der
    letzten Bundesregierung hat nicht bei der Neuordnung

    Bundesminister Hans Eichel






    (A) (C)



    (B) (D)


    des Kindergeldes zum 1. Januar 1996 begonnen; viel-
    mehr haben wir insbesondere in den 80er Jahren eine
    Steuerpolitik betrieben, die auch Vorbild für die Steuer-
    politik des nächsten Jahrhunderts in Deutschland sein
    könnte. Ich meine eine Steuerpolitik, die sich im we-
    sentlichen auf die Stärkung der Wachstums- und Inve-
    stitionskräfte der Volkswirtschaft der Bundesrepublik
    Deutschland konzentriert hatte.

    Ich erinnere daran, weil die alte Regierung in den
    80er Jahren in Deutschland eine Steuerreform auf den
    Weg gebracht hat – diese Steuerreform verbindet sich
    eng mit dem Namen des damaligen Finanzministers
    Gerhard Stoltenberg –, die Sie alle in der SPD nicht
    wollten. Am Ende dieser Steuerreform stand genau der
    Erfolg, den Sie heute für Ihre Politik beanspruchen,
    nämlich mehr Arbeitsplätze und eine niedrigere Staats-
    quote.

    In diesem Zusammenhang fällt auf, daß das Thema
    Staatsquote in den Reden des Bundesfinanzministers
    überhaupt keine Rolle spielt, obwohl der unmittelbare
    Nachbar des Bundesfinanzministers – er sitzt neben
    Ihnen, Herr Eichel – keinen Jahreswirtschaftsbericht –
    für den ist er nicht mehr zuständig –, aber einen Wirt-
    schaftsbericht für das Jahr 1999 herausgegeben hat, in
    dem das ehrgeizige Ziel formuliert ist, die Staatsquote in
    der Bundesrepublik Deutschland auf 40 Prozent abzu-
    senken.

    Herr Eichel, bei irgendeiner Gelegenheit hätte ich
    gern von Ihnen gewußt, ob Sie das Ziel Ihres Nachbarn,
    des Bundeswirtschaftsministers, teilen, die Staatsquote
    in Deutschland auf 40 Prozent abzusenken. Mit der
    Politik, die Sie gegenwärtig betreiben, werden Sie ge-
    genüber der Staatsquote des Jahres 1998 am Ende des
    Jahres 1999 vermutlich eine höhere Staatsquote erzielen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich erinnere an die Steuerpolitik der 80er Jahre, weil

    in dieser Zeit in drei Stufen – 1986, 1988 und 1990 –
    eine steuerliche Nettoentlastung in der Bundesrepublik
    Deutschland für Betriebe und für Familien in einer Grö-
    ßenordnung von gut 45 Milliarden DM realisiert worden
    ist. Auch damals gab es in den öffentlichen Haushalten
    Zwänge. Aber Gerhard Stoltenberg und die damalige
    Bundesregierung haben immer den richtigen Ansatz
    vertreten, daß eine auf die Stärkung der Investitions- und
    Wachstumskräfte in der Volkswirtschaft ausgerichtete
    Steuerpolitik innerhalb sehr kurzer Zeit auch wieder zu
    höheren Steuereinnahmen führen wird.

    Ich habe in den letzten Tagen die Zahlen nachgelesen,
    um sie Ihnen hier vorzutragen. Die mit der dritten Stufe
    der Steuerreform 1990 in Kraft getretene Nettoentla-
    stung hat bereits im ersten Jahr nach der dritten Stufe,
    nämlich im Jahr 1991, Steuermehreinnahmen von Bund,
    Ländern und Gemeinden in einer Größenordnung von
    115 Milliarden DM gegenüber dem Jahr vor Beginn die-
    ser dreistufigen Steuerreform gebracht.

    Das zeigt eines ganz deutlich: Wenn Sie eine wirt-
    schaftspolitisch ausgerichtete Steuerpolitik in der Bun-
    desrepublik Deutschland betreiben, dann können Sie da-
    durch nicht nur höheres Wachstum und mehr Arbeits-

    plätze schaffen, sondern auch einen erheblichen Teil an
    Mehreinnahmen für die öffentlichen Haushalte.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Sie sollten wenigstens den Versuch machen, Ihre

    Steuerpolitik, die Sie mit der am 1. April in Kraft getre-
    tenen ersten Stufe begonnen haben, auf diese wirklich
    entscheidende Zielrichtung abzustellen, nämlich auf die
    Stärkung der Wachstumskräfte in Deutschland. Bis
    zum heutigen Tag ist Ihnen aber nachweislich das Ge-
    genteil gelungen.

    Wir hatten im Jahr 1998 – das war das letzte dieser
    „schrecklichen“ Jahre, in der die CDU/CSU regiert hat –
    ein reales wirtschaftliches Wachstum von 2,8 Prozent.


    (Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Jetzt haben wir 0,8 Prozent! Wir haben die rote Laterne!)


    Im ersten Jahr Ihrer Regierungstätigkeit hat es im Ver-
    gleich zu allen europäischen Ländern – ich mache die-
    sen Vergleich bewußt, damit Sie nicht behaupten kön-
    nen, es handele sich um externe Schocks aus Asien,
    Rußland oder Südamerika – in der Bundesrepublik
    Deutschland den höchsten Wachstumseinbruch gegeben.
    Sie stehen am Ende dieses Jahres mit einem wirtschaft-
    lichen Wachstum von nur noch 1,5 bis 1,6 Prozent da.


    (Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: 0,8!)

    So sieht das erste Jahr der rotgrünen Bundesregierung
    aus, wo doch, wie wir gehört haben, in diesem Jahr nicht
    alles anders, aber vieles besser werden sollte. Nichts ist
    durch Ihre Steuerpolitik besser geworden. Der Kollege
    Thiele hatte eben völlig zu Recht darauf hingewiesen:
    Sie haben mit dieser Steuerpolitik Vertrauen in die auf
    Stetigkeit bedachte und langfristig angelegte Wirt-
    schaftspolitik der Bundesregierung zerstört.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Sie haben kritisiert, daß es uns in 16 Jahren nicht ge-

    lungen sei, den Spitzensteuersatz zu senken. Zu einer
    solchen Kritik gehört wirklich Mut. Sie haben doch zu
    denen gehört, die im Jahre 1997 eine grundlegende Re-
    form unseres Steuersystems im Bundesrat verhindert
    haben, durch die der Spitzensteuersatz in der Bundesre-
    publik Deutschland von 53 auf 39 Prozent abgesenkt
    werden sollte. Sie können sich doch heute nicht darüber
    beklagen, daß das nicht gelungen ist, wenn Sie selbst zu
    denen gehört haben, die dafür Verantwortung tragen,
    daß es verhindert wurde.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Das ist wahr! Eine Frechheit!)


    In diesem Zusammenhang will ich auch ganz freimü-
    tig zugeben: Natürlich gab es ein gewisses Gegenfinan-
    zierungsrisiko bei dieser Steuerreform, die wir 1996/97
    konzipiert haben. Wir haben aber immer gesagt, daß wir
    bereit gewesen wären, mit der Opposition im Deutschen
    Bundestag wie mit der Mehrheit im Bundesrat Ver-
    handlungen darüber zu führen, ob eine solche Steuerre-
    form, wenn die öffentlichen Haushalte es nicht herge-
    ben, nicht möglicherweise in Stufen verwirklicht werden

    Friedrich Merz






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    sollte. Wir haben immer gesagt, ein Satz von 39 Prozent
    muß nicht im ersten Schritt realisiert werden. Die Re-
    form ist aber nicht daran gescheitert, daß Sie gesagt
    hätten, 39 Prozent seien zu niedrig, 45 Prozent wären
    besser, sondern sie ist gescheitert, weil Sie, Herr Eichel,
    im Bundesrat eine parteipolitisch motivierte Strategie
    mitgetragen haben, die damals überhaupt keine Kom-
    promißfähigkeit mehr erkennen ließ.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Erlauben Sie mir, daß ich einige Anmerkungen zu

    dem Thema Ökosteuer mache. Es ist ja schon in den er-
    sten Runden hier etwas dazu gesagt worden. In diesem
    Zusammenhang haben Sie hier ein Wort gebraucht, das
    mich außerordentlich hellhörig gemacht hat. Dem Sinne
    nach haben Sie gesagt: Ordnungspolitik in diesem Zu-
    sammenhang hat immer etwas mit mehr Überwachung
    durch den Staat zu tun.


    (Joachim Poß [SPD]: Ordnungsrecht!)

    – Nein, er sprach von Ordnungspolitik, aber sei es drum;
    vielleicht hat er sich versprochen. Sprechen wir lieber
    über den Kern des Themas.

    Natürlich kann man die Frage diskutieren, ob es nicht
    richtig ist, in unserem Steuersystem den Anteil der indi-
    rekten Steuern zugunsten einer Absenkung der direkten
    Steuern zu erhöhen. Insbesondere vor dem Hintergrund
    der Liberalisierung der Energiemärkte, durch die Mono-
    polgewinne und tatsächliche Belastungen erheblich re-
    duziert werden, kann man die Frage stellen, ob es nicht
    richtig wäre, durch eine etwas höhere Besteuerung von
    Energie Probleme zu lösen, die wir im Steuer- und So-
    zialsystem der Bundesrepublik Deutschland insgesamt
    haben.


    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    – Das ist übrigens keine neue Erkenntnis, sondern diese
    Diskussion führen wir schon viel länger, als Sie hier sit-
    zen.


    (Albert Schmidt [Hitzhofen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Wo ist Ihr Antrag?)


    Gleichzeitig haben wir aber immer gesagt, daß die
    einseitige Anhebung von Ökosteuern und die Verwen-
    dung dieser Erträge zur Quersubventionierung der So-
    zialversicherungssysteme aus mehreren Gründen der fal-
    sche Weg ist. Ich will Ihnen einen entscheidenden
    Grund nennen: In den letzten Jahren haben wir uns über
    die sogenannten versicherungsfremden Leistungen
    gestritten. Die Leistungen der Rentenversicherung, die
    nicht durch Beiträge abgedeckt gewesen waren, hatten
    ein Volumen von etwa 90 Milliarden DM.

    Über eine Finanzierung der versicherungsfremden
    Leistungen aus dem allgemeinen Staatshaushalt sind wir
    längst hinaus. Die Finanzierung der Rentenversicherung
    durch Ökosteuern und allgemeine Steueraufkommen hat
    in diesem Jahr eine Höhe von 119 Milliarden DM er-
    reicht. Die zweite, dritte, vierte und fünfte Stufe der
    Ökosteuer, die Sie von den Koalitionsfraktionen uns
    heute in diesem Gesetz vorgelegt haben, werden dazu
    führen, daß wir nach der fünften Stufe 150 Milliarden

    DM auszahlen, die nicht mehr durch Beiträge, sondern
    durch allgemeine Steuern finanziert werden. Ein Staat,
    der auf diese Art und Weise mehr als ein Drittel der
    Rentenauszahlungsleistung nicht mehr durch Beiträge,
    sondern durch allgemeine Steueraufkommen finanziert,
    eröffnet sich damit – ich will es vorsichtig formulieren –
    einen wesentlich größeren Spielraum für Rentenanpas-
    sungen je nach tagespolitischer Opportunität. Ich könnte
    auch sagen: einen wesentlich größeren Spielraum für
    Manipulationen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Gewollt!)


    Vor diesem Hintergrund erscheinen Ihre Beschlüsse,
    die Rentenanpassung in den Jahren 2000 und 2001 nur
    noch entsprechend der Inflationsrate vorzunehmen, na-
    türlich in einem völlig anderen Licht. Sie befinden sich
    geistig schon auf dem Weg in die Staatsrente. Nur der-
    jenige, der eine Staatsrente will, kann nach Maßstäben
    der tagespolitischen Opportunität Rentenanpassungen
    vornehmen.

    Wir widersprechen nachhaltig dem Versuch, die Pro-
    bleme der Rentenversicherung dadurch zu lösen, daß Sie
    nur eine neue Finanzierungsquelle suchen. Das ist die
    entscheidende Kritik, die wir an diesem Konzept der so-
    genannten ökologisch-sozialen Steuerreform üben. Sie
    befinden sich mit dieser Steuerpolitik und dieser Sozial-
    politik auf einem grundlegend und, wenn Sie so wollen,
    ordnungspolitisch völlig falschen Weg.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Sie werden die Probleme der Rentenversicherung, die
    wir unbestritten haben, nicht dadurch lösen, daß Sie nur
    eine neue Finanzierungsquelle suchen.

    In diesem Zusammenhang spreche ich etwas an, was
    Sie in dem vorliegenden Gesetzentwurf konkret ändern
    wollen, nämlich die Bedingungen für die Lebensversi-
    cherung. Auch wir haben nie bestritten, daß man die
    einseitige Privilegierung dieser besonderen Form der
    Kapitalbildung durch das Einkommensteuerrecht über-
    prüfen muß. Wir haben damals eine Form diskutiert, die
    durchaus auch kritikwürdig war. Aber ich frage mich:
    Warum verschlechtern Sie die Bedingungen der Le-
    bensversicherung jetzt, zu einem Zeitpunkt, zu dem es
    eigentlich an der Zeit wäre, eine grundlegende Neuord-
    nung der Besteuerung der Alterseinkommen insgesamt
    vorzunehmen?


    (Klaus Wolfgang Müller [Kiel] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Da hat er recht!)


    Ich frage mich auch: Warum warten Sie nicht wenig-
    stens die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
    im Herbst über die Besteuerung der Alterseinkommen
    ab,


    (Klaus Wolfgang Müller [Kiel] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber wann kommt sie? – Hans-Peter Repnik [CDU/CSU]: Die müssen Kasse machen!)


    um danach eine in sich geschlossene, für alle Formen
    der betrieblichen, privaten und gesetzlichen Altersver-

    Friedrich Merz






    (A) (C)



    (B) (D)


    sorgung gültige Lösung vorzuschlagen? Mit dem, was
    Sie jetzt machen, Herr Eichel, belasten Sie insbesondere
    diejenigen, die die Versorgungslücke haben werden,
    weil Sie nämlich nicht jetzt zugreifen, sondern, bei einer
    durchschnittlichen Dauer einer Lebensversicherung von
    25 Jahren, erst im Jahr 2025 – in Kraft treten soll das ja
    ab dem 1. Januar 2000 –, also bei denen, die heute 20,
    30, 40 Jahre alt sind und im Jahr 2025 eine Versor-
    gungslücke in der gesetzlichen Rentenversicherung ha-
    ben werden. Bei denen schlagen Sie mit der Besteuerung
    der Lebensversicherung zu, wenn sie das Kapitalwahl-
    recht in Anspruch nehmen.

    Übrigens: Ich halte die Differenzierung, die Sie im
    Gesetz vornehmen, für grob willkürlich. Sie beschrän-
    ken damit die freie Verwendung des Kapitals aus einer
    Lebensversicherung in einer nicht sachgerechten und
    meines Erachtens auch verfassungsrechtlich höchst an-
    fechtbaren Weise.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der PDS)


    Ich will nur der Vollständigkeit halber darauf hinwei-
    sen, daß Sie mit dieser Form der Besteuerung der Le-
    bensversicherung in der Bundesrepublik Deutschland
    einen Markt zerstören, der sich erst seit dem 1. Januar
    1994 herausbilden konnte, nämlich im Zuge der Libera-
    lisierung und der Öffnung des europäischen Binnen-
    marktes. Die Besteuerung betrifft nämlich auch alle Le-
    bensversicherungen, die von nichtdeutschen Bewohnern
    bei deutschen Gesellschaften erworben werden, also von
    Ausländern, die außerhalb der Bundesrepublik
    Deutschland eine DM-Police erwerben. Die Besteuerung
    in Deutschland, die zwangsläufig all diejenigen erfaßt,
    die hier in Deutschland eine Lebensversicherung abge-
    schlossen haben, zerstört einen erheblichen Markt der
    Dienstleistungen, die in der Bundesrepublik Deutsch-
    land für ausländische Steuerbürger erbracht werden
    können, die in Deutschland, nachdem das, was Sie hier
    vorschlagen, Wirklichkeit geworden ist, keine Lebens-
    versicherung mehr erwerben werden.


    (Klaus Wolfgang Müller [Kiel] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt gute Alternativen!)


    Ich will in diesem Zusammenhang ein weiteres The-
    ma ansprechen, bei dem Sie mittlerweile Gefangene Ih-
    rer eigenen Wahlkampfrhetorik sind. Sie diskutieren seit
    der Sommerpause intensiv über die Wiedereinführung
    der Vermögensteuer, die Einführung einer Vermögens-
    abgabe und jetzt über die Erhöhung der Erbschaftsteu-
    er. Herr Eichel, nachdem nun gestern unwidersprochen
    die Nachrichten durch die Medien gingen, daß das Bun-
    desfinanzministerium plant, die Bewertungsgrundlagen
    für die Anwendung des Erbschaftsteuergesetzes zu än-
    dern, hätte ich von Ihnen an dieser Stelle eine Klarstel-
    lung erwartet, daß Sie solche Pläne nicht haben. Ich er-
    innere daran, daß wir in der letzten Legislaturperiode,
    Ende 1996, rückwirkend in Kraft getreten zum 1. Januar
    1996, schon einmal eine massive Anhebung der Erb-
    schaftsteuer beschlossen haben. Wir haben damals übri-
    gens, was die meisten von Ihnen offensichtlich nicht
    mehr wissen, den von uns geschätzten Privatanteil an

    der Vermögensteuer auf die Erbschaftsteuer übertragen
    und sie erheblich erhöht. Wir haben gleichzeitig auf
    Betreiben des Bundesrates sogar die Grunderwerbsteuer
    von 2 auf 3,5 Prozent erhöht und damit fast verdoppelt.

    Jetzt geht die Diskussion über die Erbschaftsteuer
    wieder los. Ich will Sie darauf hinweisen: Wir haben
    damals eine außergewöhnlich große Spreizung in der
    Bewertung des Betriebsvermögens und des Privatver-
    mögens vorgenommen. Wir haben das gemeinsam ge-
    tan, Bundestag und Bundesrat, weil wir uns von dem
    Gedanken haben leiten lassen, daß in Deutschland die
    Betriebsübergänge beim Erbgang von der Erbschaftsteu-
    er weitestgehend verschont bleiben sollen. Wenn Sie die
    Bewertungsgrundlagen für die Anwendung des Erb-
    schaftsteuergesetzes heute verschärfen, dann verschärfen
    Sie zwangsläufig die steuerliche Belastung all der Un-
    ternehmen, die sich in den nächsten Jahren und Jahr-
    zehnten im Erbübergang an die nächste Generation be-
    finden.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Sie kommen wegen dieses Sachzusammenhangs, den

    ich aufgezeigt habe, nicht umhin, eine höhere Steuerbe-
    lastung zu realisieren.


    (Klaus Wolfgang Müller [Kiel] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eine Frage der Freibeträge!)


    Die eigentümergeführten Unternehmen in Deutschland –
    insbesondere die des Mittelstandes – können eine höhere
    Erbschaftsteuerbelastung beim Übergang in die nächste
    Generation ohne Gefährdung ihrer Existenz nicht tragen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das sollten Sie wissen, Herr Eichel, wenn die Diskussi-
    on über die Erbschaftsteuer ihren Fortgang nimmt.

    Ich will Ihnen an dieser Stelle sagen, wo es in der
    Steuerpolitik eine Gerechtigkeitslücke gibt. Ich bin
    dankbar, daß Sie, Herr Bundeskanzler, wieder da sind.


    (Renate Jäger [SPD]: Er war die ganze Zeit da!)


    – Nein, er war eben nicht da; aber das ist ja auch in Ord-
    nung.


    (Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Herr Merz war die ganze Zeit da!)


    – Ich war die ganze Zeit da; andere waren es nicht. Aber
    das ist doch kein Thema!


    (Joachim Poß [SPD]: Der Bundeskanzler hat hinten gesessen!)


    – Ich habe gesagt: Ich freue mich, daß der Bundeskanz-
    ler wieder da ist. Teilt die SPD-Bundestagsfraktion diese
    Freude? – Danke schön.

    Ich will auf eine wirkliche Gerechtigkeitslücke hin-
    weisen, die in der Steuerpolitik in der Tat besteht: Die
    Besteuerung von Kapitalerträgen ist nach wie vor
    nicht gleichmäßig. – Herr Bundeskanzler, Sie nicken. Es
    war eines Ihrer großen Vorhaben für die deutsche Rats-
    präsidentschaft, während der ersten sechs Monate des

    Friedrich Merz






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Jahres 1999 eine entsprechende Richtlinie in der Euro-
    päischen Union durchzusetzen,


    (Bundesminster Hans Eichel: Das ist falsch!)

    die diese Gleichmäßigkeit der Besteuerung in Europa
    tatsächlich verwirklicht. Das war eines Ihrer großen
    Vorhaben.


    (Joachim Poß [SPD]: Wie viele Präsidentschaften hatten Sie denn vorher?)


    Nur, in der entscheidenden Phase, als dies in Brüssel
    möglich war – und zwar auf Grund von Vorarbeiten, die
    Theo Waigel geleistet hat –, ist der Bundesrepublik
    Deutschland der Finanzminister abhanden gekommen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Hans Michelbach [CDU/CSU]: Genauso war es! – Joachim Poß [SPD]: Herr Waigel hatte schon die Londoner City überredet, was?)


    Ich komme zum letzten Thema, den sogenannten
    Steuerschlupflöchern, die auch heute schon mehrfach
    zitiert worden sind. Richtig ist, daß unser außergewöhn-
    lich kompliziertes Steuerrecht eine ganze Reihe von Ge-
    staltungsmöglichkeiten eröffnet, die wir aber, als der
    Gesetzgeber sie verabschiedet und in Kraft gesetzt hat,
    fast alle gekannt haben. Es handelt sich also nicht um
    Steuerschlupflöcher, sondern es handelt sich in der Re-
    gel um Steuergestaltungsmöglichkeiten, die wir aus
    finanz-, steuer- oder wirtschaftspolitischen Begründun-
    gen für richtig gehalten haben.

    Sie haben jetzt eines dieser sogenannten Steuer-
    schlupflöcher geschlossen, indem Sie die sogenannte
    Mindestbesteuerung eingeführt und die eigentlich rich-
    tige und notwendige Verrechnungsmöglichkeit von
    positiven und negativen Einkünften bei den ver-
    schiedenen Einkunftsarten des Einkommensteuergeset-
    zes stark begrenzt haben. Das ist sehr kompliziert. Aber
    ich will Sie auf eine Konsequenz hinweisen: Durch die-
    se Mindestbesteuerung und durch die nicht mehr vor-
    handene Möglichkeit, entstandene Verluste bei der einen
    Einkunftsart mit Überschüssen der anderen Einkunftsart
    zu verrechnen, gefährden Sie in ihrer Existenz ganze
    Branchen, insbesondere diejenigen, deren Unternehmen
    in den ersten Monaten ihrer unternehmerischen Tätigkeit
    zwangsläufig hohe Anlaufverluste erwirtschaften.

    Ich nenne Ihnen eine Branche, die zu den in der Bun-
    desrepublik Deutschland sich wirklich gut entwickeln-
    den Branchen gehört und die gar nicht weit von diesem
    Ort ihr neues Zentrum gründet, nämlich die Filmwirt-
    schaft in Deutschland. Die produzierenden Unternehmen
    der Filmwirtschaft erwirtschaften in den ersten Monaten
    ihrer Tätigkeit typischerweise hohe Verluste, weil in den
    ersten Monaten der Tätigkeit eines solchen Produktions-
    unternehmens sämtliche Kosten anfallen. Sie versagen
    mit der fehlenden Möglichkeit der Verlustverrechnung
    mit anderen Einkunftsarten diesen Unternehmen jede
    Startchance. Sie werden in den nächsten Jahren erleben,
    daß in der Bundesrepublik Deutschland die Filmwirt-
    schaft kaum noch eine Chance hat, weil auf diese Art
    und Weise Verluste mit anderen Einkommen nicht mehr
    verrechnet werden können. Dieser Weg ist falsch, Herr

    Eichel, und er sollte im Zuge des Steuerentlastungsge-
    setzes korrigiert werden.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Lassen Sie mich zum Schluß deutlich machen, daß

    wir uns hier nicht um Details streiten. Manche steuer-
    politische Einzelfallregelung erweckt den Eindruck, als
    gehe es hier wirklich nur um Stellen hinter dem Komma.
    In Wahrheit geht es in der steuerpolitischen Auseinan-
    dersetzung zwischen Regierung und Opposition um die
    grundlegende Ausrichtung der Steuerpolitik in Deutsch-
    land.

    Wir widersprechen Ihnen mit Nachdruck, daß die
    Steuerpolitik, wenn sie nur ein höchstmögliches Maß an
    Verteilungsgerechtigkeit und ein höchstmögliches Maß
    an Binnenkaufkraft realisiert, zu den gewünschten Er-
    gebnissen auf dem Arbeitsmarkt führen kann. Die Bun-
    desrepublik Deutschland braucht eine Steuerpolitik, die
    sich ganz strikt darauf konzentriert, die internationale
    Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland
    zu verbessern und nicht zu verschlechtern, eine Steuer-
    politik, die sich strikt darauf konzentriert, die Investiti-
    ons- und Wachstumskraft dieser Volkswirtschaft zu
    stärken. In den ersten zehn Monaten einer real existie-
    renden rotgrünen Bundesregierung in Deutschland ist
    genau das Gegenteil von dem eingetreten.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)




Rede von Anke Fuchs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege, den-
ken Sie an die Redezeit?


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Friedrich Merz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Deswegen sage ich Ih-
    nen eine sehr konstruktive, sehr kritische, in der Sache
    aber harte Auseinandersetzung über den zukünftigen
    Weg der Steuerpolitik dieser Bundesregierung voraus.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Joachim Poß [SPD]: Wir zittern schon, Herr Merz! Wir haben schon ganz weiche Knie!)