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    Plenarprotokoll 14/53 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 53. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 I n h a l t : Gedenkworte für die Opfer der Erdbeben- katastrophen in der Türkei und in Grie- chenland.......................................................... 4487 A Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, für die Aktuelle Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 13. September 1999 ......................................... 4607 C Tagesordnungspunkt 8: a) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Familienförderung (Drucksache 14/ 1513) .......................................................... 4487 C b) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortführung der ökologischen Steu- erreform (Drucksache 14/1524)................ 4487 D c) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften (Steuerbereinigungsgesetz 1999) (Drucksache 14/1514)...................... 4487 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Hildebrecht Braun (Augs- burg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Ordnungspolitisch vernünftige Steuer- gesetze verabschieden (Drucksache 14/ 1546) .......................................................... 4488 A Jörg-Otto Spiller SPD...................................... 4488 A Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ................. 4489 D Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P. .................... 4490 B Michael Glos CDU/CSU ................................. 4491 B Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 4495 B Ina Lenke F.D.P. ......................................... 4496 C Hans Michelbach CDU/CSU....................... 4497 A Dr. Barbara Höll PDS...................................... 4499 D Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 4500 A Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ..................... 4500 C Jörg-Otto Spiller SPD.................................. 4502 C Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 4504 D Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ................. 4506 D Joachim Poß SPD ............................................ 4508 B Peter Rauen CDU/CSU.................................... 4511 C Jürgen Trittin, Bundesminister BMU .............. 4513 C Eva-Maria Bulling-Schröter PDS ................ 4514 C Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 4515 C Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker SPD............. 4517 B Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 4518 D Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ........................................................... 4520 B Christina Schenk PDS.................................. 4521 A Ina Lenke F.D.P. ......................................... 4521 D II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 Ilse Falk CDU/CSU ......................................... 4523 A Christina Schenk PDS...................................... 4525 B Nicolette Kressl SPD ....................................... 4525 C Lydia Westrich SPD ........................................ 4526 A Carl-Ludwig Thiele F.D.P. ......................... 4527 A Hans Eichel, Bundesminister BMF.................. 4528 A Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ................. 4534 A Carl-Ludwig Thiele F.D.P. ............................. 4534 C Hans Eichel, Bundesminister BMF.................. 4535 B Friedrich Merz CDU/CSU ............................... 4536 A Dr. Barbara Hendricks SPD............................. 4540 D Friedrich Merz CDU/CSU ............................... 4541 B Gisela Frick F.D.P. ......................................... 4541 C Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 4543 D Tagesordnungspunkt 9: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Dr. Angela Merkel, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion CDU/CSU Aufbau Ost endlich wieder richtig ma- chen (Drucksache 14/1210) ....................... 4544 D b) Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Kurt-Dieter Grill, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion CDU/CSU Strompreise in Deutschland angleichen – neue Stromsteuern im Osten ausset- zen (Drucksache 14/1314) ......................... 4545 A c) Antrag der Fraktion PDS Fahrplan zur Angleichung der Lebens- verhältnisse und zur Herstellung von mehr Rechtssicherheit in Ostdeutsch- land – „Chefsache Ost“ (Drucksache 14/ 1277) .......................................................... 4545 A d) Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Die wirtschaftliche Stärkung der neuen Länder – Voraussetzung für die Gestal- tung der deutschen Einheit (Drucksache 14/1551) ..................................................... 4545 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Abgeordneten Cornelia Pieper, Dr. Karlheinz Guttma- cher, weiteren Abgeordneten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleuni- gungsgesetzes (Drucksache 14/1540)........ 4545 B Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Aufbau Ost muß weitergehen (Druck- sache 14/1542) ........................................... 4545 B Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Dr. Karlheinz Guttmacher, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion F.D.P. Verkehrsprojekte Deutsche Einheit müssen zügig realisiert werden (Druck- sache 14/1543) ........................................... 4545 C Sabine Kaspereit SPD...................................... 4545 C Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU...................... 4547 B Dr. Christa Luft PDS ....................................... 4549 C Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU...................... 4550 B Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 4551 A Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU...................... 4551 C Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 4552 B Cornelia Pieper F.D.P. ................................ 4554 B Jürgen Türk F.D.P. ......................................... 4555 D Dr. Christa Luft PDS ................................... 4556 C Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 4558 D Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU.................. 4559 B Dr. Mathias Schubert SPD............................... 4561 D Dr. Christa Luft PDS ................................... 4562 C Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD ............ 4562 D Cornelia Pieper F.D.P. ................................ 4564 A Andreas Trautvetter, Minister (Thüringen)...... 4565 B Siegfried Scheffler SPD............................... 4566 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 4568 B Manfred Kolbe CDU/CSU .......................... 4569 D Manfred Heise CDU/CSU ............................... 4570 B Rolf Schwanitz, Staatsminister BK ................. 4571 D Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/ CSU ................................................................. 4575 A Barbara Wittig SPD......................................... 4577 B Ulrich Klinkert CDU/CSU .......................... 4577 D Tagesordnungspunkt 16: Überweisung im vereinfachten Verfahren Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung insolvenzrecht- licher und kreditwesenrechtlicher Vor- schriften (Drucksache 14/1539) ................ 4579 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 III Zusatztagesordnungspunkt 7: Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren Antrag des Abgeordneten Lilo Friedrich, Ernst Bahr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Cem Özdemir, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Migrationsbericht (Drucksache 14/1550) 4579 C Tagesordnungspunkt 17: a) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Präsidentin des Bundesrechnungshofes Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1998 – Einzelplan 20 – (Drucksachen 14/498, 14/1256) ................. 4579 D b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen zu dem Antrag der Abgeord- neten Christine Ostrowski, Dr. Klaus Grehn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS Sofortige Bauunterbrechnung an der Bundesautobahn A 17 (Drucksachen 14/ 128, 14/1272) ............................................. 4580 A Christine Ostrowski PDS ................................. 4580 A c) Beschlußempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Sechsundvierzigste Verord- nung zur Änderung der Außenwirt- schaftsverordnung (Drucksachen 14/1068, 14/1187 Nr. 2.1, 14/1552)................................ 4581 A Zusatztagesordnungspunkt 9: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Finanzierung des Sparpaketes zu Lasten der Pflegeversi- cherung...................................................... 4581 A Dr. Heinrich Fink PDS..................................... 4581 B Hans Georg Wagner SPD ................................ 4582 A Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. ........................... 4583 A Andrea Fischer, Ministerin BMG .................... 4584 B Dr. Ilja Seifert PDS.......................................... 4585 D Eva-Maria Kors CDU/CSU ............................. 4586 C Walter Schöler SPD......................................... 4587 C Aribert Wolf CDU/CSU .................................. 4588 D Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 4590 A Karl-Josef Laumann CDU/CSU ...................... 4591 C Ulf Fink CDU/CSU ......................................... 4592 C Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft – Schlechtwettergeldge- setz (Drucksache 14/1516)......................... 4593 C Klaus Wiesehügel SPD.................................... 4593 D Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU...... 4596 B Klaus Wiesehügel SPD................................ 4597 B Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 4598 C Dirk Niebel F.D.P. .......................................... 4600 A Klaus Wiesehügel SPD................................ 4601 D Dr. Heidi Knake-Werner PDS ......................... 4602 B Dr. Michael Meister CDU/CSU....................... 4603 B Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA .......... 4605 C Tagesordnungspunkt 11: Bericht des Innenausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Dr. Guido Wester- welle, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Entwurf eines Zuwande- rungsbegrenzungsgesetzes (Drucksachen 14/48, 14/1541) .......................................... 4607 C Jörg van Essen F.D.P. ..................................... 4607 D Dr. Michael Bürsch SPD ................................. 4608 D Wolfgang Bosbach CDU/CSU ........................ 4609 C Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 4611 C Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN..................................................... 4612 C Ulla Jelpke PDS............................................... 4613 A Dirk Niebel F.D.P. ...................................... 4613 B Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Parl. Staatsse- kretärin BMI .................................................... 4614 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Gunnar Uldall, Bernd Protzner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU „Jahr-2000-Problem“ in der Informa- tionstechnik ernst nehmen (Drucksache 14/1334) ..................................................... 4615 C IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Birgit Hombur- ger, Ulrike Flach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Jahr 2000-Problem – Unterstützung zur Problemlösung (Drucksache 14/1544)...... 4615 C Jörg van Essen F.D.P. ..................................... 4615 D Rainer Brinkmann (Detmold) SPD.................. 4616 B Gunnar Uldall CDU/CSU ................................ 4617 B Jörg Tauss SPD............................................ 4618 B Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4620 B Angela Marquardt PDS.................................... 4621 D Dr. Axel Berg SPD .......................................... 4622 C Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi. 4623 D Tagesordnungspunkt 13: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der außer- gerichtlichen Streitbeilegung (Druck- sachen 14/980, 14/1306) ............................ 4625 B Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Dritten Ge- setzes zur Änderung des Betäubungs- mittelgesetzes (Drucksache 14/1515)........ 4625 C Hubertus Heil SPD........................................... 4625 D Hubert Hüppe CDU/CSU ................................ 4627 C Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4629 B Hubert Hüppe CDU/CSU ................................ 4631 A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. .. 4631 B Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN............................................................. 4631 D Ulla Jelpke PDS............................................... 4632 D Tagesordnungspunkt 15: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Maritta Böttcher, weiteren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Demokratisierung des Wahl- rechts (Drucksache 14/1126)..................... 4633 C b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Roland Claus, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (dreistufige Volks- gesetzgebung) (Drucksache 14/1129) ....... 4633 C Dr. Evelyn Kenzler PDS.................................. 4633 D Harald Friese SPD ........................................... 4633 C Erwin Marschewski CDU/CSU....................... 4635 D Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN............................................................. 4636 C Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ... 4637 A Rainer Funke F.D.P. ....................................... 4638 B Peter Enders SPD ............................................ 4638 D Norbert Röttgen CDU/CSU............................. 4640 B Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN..................................................... 4641 A Nächste Sitzung ............................................... 4641 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 4643 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der außerge- richtlichen Streitbeilegung (Tagesordnungs- punkt 13) Alfred Hartenbach SPD................................... 4643 C Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 4644 C Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 4645 B Rainer Funke F.D.P. ....................................... 4646 B Dr.Evelyn Kenzler PDS ................................... 4646 C Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin BMJ ................................................................. 4647 B Anlage 3 Zahl der ungeklärten sudetendeutschen Ver- treibungsopfer, Förderung der sudetendeut- schen Heimatortskartei der Caritas in Regens- burg MdlAnfr 23 – Drs 14/1528 – Hartmut Koschyk CDU/CSU SchrAntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI.. 4648 B Anlage 4 Amtliche Mitteilungen..................................... 4648 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 4487 (A) (C) (B) (D) 53. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 Beginn: 9.00 Uhr
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    Norbert Röttgen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 4643 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bindig, Rudolf SPD 9.9.99 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 9.9.99 * Diller, Karl SPD 9.9.99 Ehlert, Heidemarie PDS 9.9.99 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 9.9.99 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 9.9.99 Fritz, Erich G. CDU/CSU 9.9.99 Gebhard, Fred PDS 9.9.99 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 9.9.99 Gleike, Iris SPD 9.9.99 Götz, Peter CDU/CSU 9.9.99 Großmann, Achim SPD 9.9.99 Hovermann, Eike SPD 9.9.99 Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 9.9.99 Ibrügger, Lothar SPD 9.9.99 Jacoby, Peter CDU/CSU 9.9.99 Kopp, Gudrun F.D.P. 9.9.99 Leidinger, Robert SPD 9.9.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 9.9.99 Oswald, Eduard CDU/CSU 9.9.99 Rauber, Helmut CDU/CSU 9.9.99 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 9.9.99 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 9.9.99 Schüßler, Gerhard F.D.P. 9.9.99 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 9.9.99 Dr. Thalheim, Gerald SPD 9.9.99 Thönnes, Franz SPD 9.9.99 Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 9.9.99 Dr. Waigel, Theo CDU/CSU 9.9.99 Dr. Westerwelle, Guido F.D.P. 9.9.99 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 9.9.99 Wolff (Zielitz), Waltraud SPD 9.9.99 —————— * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der außer- gerichtlichen Streitbeilegung (Tagesordnungspunkt 13) Alfred Hartenbach (SPD): Wir verabschieden heute ein Gesetz, auf das die Justiz schon seit vielen Jahren wartet. Wir hätten dieses Gesetzes auch schon vor Jah- ren verabschieden können, wenn die damalige Bundes- regierung und die sie tragenden Fraktionen der Liberalen und der Union ausreichend Verständnis für die Nöte der Justiz gezeigt und nicht die wirtschaftlichen Interessen eines bestimmten Verbandes im Auge gehabt hätte. Aber das ist Schnee von gestern. Die Situation aber hat sich für die Zivilgerichtsbarkeit – für die Eingangsgerichte und hier in besonderem Maße für die Amtsgerichte – seitdem nicht geändert. Im Ge- genteil: Die Belastung ist nach wie vor hoch – zu hoch, um schnell und gleichwohl gründlich Recht zu sprechen. Wir wissen das und zollen den Richterinnen und Richtern für ihre auch unter diesen schwierigen Umständen immer wieder geleistete gute Arbeit unseren Respekt. Das gibt uns indes nicht das Recht, uns mit einem „Weiter so“ wie in den letzten 16 Jahren zufriedenzugeben. Eine Lösung der Probleme bietet die von unserer Ju- stizministerin auf den Weg gebrachte große Reform in Zivilsachen, die sowohl eine Stärkung der Eingangsin- stanz als auch eine Straffung der Rechtsmittel und der Rechtsmittelinstanzen vorsieht. Dies wird eine Reform aus einem Guß sein, die tatsächlich die dringend not- wendige Entlastung für unsere Eingangsgerichte bringen wird. Allerdings kann und soll man einzelne Entla- stungsmöglichkeiten schon vorziehen können, ohne das Gesamtpaket Justizreform in Frage zu stellen oder zu behindern. Wir haben deshalb die Vorstellungen der Länder aus der vergangenen Legislaturperiode zur Entlastung der Zivilgerichtsbarkeit in einem wesentlichen Punkt aufge- griffen, der schnelle Entlastung verspricht, der es den Ländern aber auch selbst überläßt, ob sie die von uns angebotene Entlastung wollen und in welcher Form sie diese Entlastung gestalten wollen: der obligatorischen außergerichtlichen Streitbeilegung. Wir, die wir aktiv in der Justiz gearbeitet haben oder noch arbeiten, wissen, daß jeder Rechtsstreit, der nicht zu den Gerichten gelangt, von Vorteil für die Parteien ist, einfach deshalb, weil er schneller abgeschlossen ist und für die Parteien für Rechtsklarheit sorgt. Wir er- muntern deshalb an dieser Stelle ganz ausdrücklich die Anwaltschaft, ihre Fähigkeiten, Kenntnisse und Über- zeugungskraft für eine frühe gütliche Streitbeilegung einzusetzen. Das allein wird aber nicht ausreichen. Der ständig steigende Geschäftsanteil in Zivilsachen, insbesondere 4644 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 (A) (C) (B) (D) der Vorgänge mit geringen Streitwerten, macht es not- wendig, Institutionen zu fördern, die bereits im Vorfeld Konflikte beilegen. Wir kennen ja solche Institutionen schon in branchengebundenen Schiedsstellen. Sie sind hilfreich, aber leider eben nur dann sinnvoll, wenn sie auch angerufen werden. Das ist meistens nicht der Fall, wenn die Einschaltung nicht obligatorisch ist. Dabei dient die frühe Verlagerung der Konfliktrege- lung von den Gerichten auf eine geeignete alternative Streitschlichtungsstelle nicht nur der Entlastung der Ju- stiz, sondern in besonderem Maße auch der Parteien. Durch einvernehmliche Lösungen der Probleme wird oft der Rechtsfrieden dauerhaft hergestellt. Das formlose Verfahren kann Tatsachen berücksichtigen, die der Ent- scheidung dienlich, juristisch jedoch – wie man so sagt – irrelevant sind. Entscheidend ist, daß bis zu einem be- stimmten Streitwert oder bei bestimmten Rechtsgütern dieses außergerichtliche Verfahren quasi als Filter vor der Anrufung der ordentlichen Gerichte zwingend vor- geschrieben ist. Dabei lassen wir den einzelnen Bundesländern – wie eingangs schon erwähnt – Freiheit und Gestaltungsspiel- raum. Sie können entscheiden, ob sie in eine außerge- richtliche, obligatorische Streitschlichtung zur Entla- stung ihrer Amtsgerichte überhaupt wollen; diese dann bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu 1 500 DM oder einem geringeren Streitwert, bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten, bei Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre insgesamt oder teil- weise übernehmen, und wir stellen ihnen frei, welche Institutionen und Personen sie mit der Wahrnehmung der außergerichtlichen Streitschlichtung betrauen wol- len. Kritiker dieser föderalen Lösung halte ich entgegen, daß derzeit anders als bei den Verfahren nach § 380 StPO eine bundeseinheitliche Regelung nicht opportun ist, da derzeit ein hinreichendes Netz von Gütestellen nicht in allen Ländern zur Verfügung steht. Wir sollen den Ländern auch den Freiraum lassen, selbst zu ent- scheiden, welche Stellen sie damit beauftragen wollen. Ich bin sehr sicher – nein ich weiß –, daß hier durchaus unterschiedliche Vorstellungen bestehen. Wir werden dann sehr bald sehen, welcher der möglichen Wege der effektivere ist – für den Bürger und die Justiz. Dann können wir auch überlegen, ob wir eine bundeseinheitli- che Regelung wollen oder nicht. Wir werden mit diesem sicher nicht umfangreichen, aber sehr wirkungsvollen Gesetz auch die Tür für die große Justizreform öffnen: Wir bieten die Lösung von Konflikten an, die bürokratiearm und bürgernah ist. Wir sind überzeugt, daß wir mit diesem Gesetz einen guten Beitrag leisten, daß Recht schnell und in guter Qualität von den Schlichtungsstellen gewährt wird. Wir wissen, daß dann an den Amtsgerichten auch mehr Zeit und Ressourcen für die anderen Streitverfahren vorhanden ist, daß insbesondere an den Amtsgerichten auch Kräfte frei werden für die Bewältigung anderer wichtiger Auf- gaben, wie etwa der Verbraucherinsolvenz, dem Betreu- ungsrecht, aber auch zur schnellen und nachhaltigen Verfolgung der ausufernden kleinen und mittleren Kri- minalität. So gesehen leisten wir mit diesem Gesetz auch einen Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung. Das sollte uns heute die einstimmige Annahme wert sein. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Ich komme mir ein wenig komisch vor, weil ich nun schon zum fünften oder sechsten Mal im Deutschen Bundestag zu diesem Thema spreche und wir eine wirkliche Re- form und Lösung der Schwierigkeiten vor langer Zeit schon hätten durchführen können, wenn die SPD- Fraktion nicht aus machtpolitischem Kalkül im Jahre 1998 grundsätzlich alles über den Bundesrat stoppte, was sie stoppen konnte, eine Blockade à la Lafontaine. Wir von der CDU/CSU haben – auch nach den ge- wonnenen Landtagswahlen des letzten Sonntags – uns vorgenommen, nicht destruktiv zu arbeiten oder nur vom Grundsatz her abzulehnen, sondern wollen, daß vernünftige Reformen durchgehen, und dürfen daran erinnern, daß unser Gesetzentwurf zur Vereinfachung des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit, den wir am 28. Januar 1999 in diesem Hohen Haus behandelt haben, wesent- lich mehr umfaßte, sehr viel vernünftiger war und der jetzige vorliegende Gesetzentwurf schlichtweg stümper- haft ist und nur Stückwerk bleibt. Dennoch wollen wir nicht gegen den Gesetzentwurf stimmen, weil praktisch Art. 1 des vorliegenden Geset- zes wörtlich mit Art. 2 unseres Gesetzentwurfes vom 8. Dezember 1998 übereinstimmt und auch Art. 2 im we- sentlichen mit unserem Art. 7 übereinstimmt. Wir sind für eine Schlichtungsmöglichkeit, die die Länder obligatorisch einführen können und die in vielen Fällen früheren oder derzeitigen Gepflogenheiten ent- spricht und bei der die Länder entscheiden können, ob sie eine solche Schlichtung einführen wollen und mit welchen Folgen. Weil wir wollen, daß die Länder eine starke Einflußmöglichkeit haben, lehnen wir auch nicht die neuen Änderungsvorschläge der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 23. Juni 1999 ab, son- dern begrüßen es, wenn die Landesjustizverwaltungen bzw. Landesregierungen mehr Möglichkeiten haben zu entscheiden. Wir hätten dies – ich wiederhole mich von früher – auch gewünscht bei der Frage der möglichen Veränderung der Registergerichte und möglichen Über- tragung des Handelsregisters auf die Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern oder einer gemeinsamen Einrichtung – dies wohl gemerkt, nicht obligatorisch, sondern nur in den Ländern, die dies als Versuch durchführen wollen. Hier hat aber die soziali- stische Ideologie gesiegt, die die Länder bevormunden will und die eventuell mögliche privatrechtliche Lösun- gen, die besser, schneller und effektiver sind, verhindern will. Wir bedauern diese Fortschrittsfeindlichkeit sehr; eine Chance wurde vertan. Richtigerweise ist die Möglichkeit, ein Vorverfahren obligatorisch vorzuschreiben, beschränkt auf vermö- gensrechtliche Streitigkeiten, die einen Gegenwert an Geld über 1 500 DM nicht übersteigt sowie auf Ansprü- che aus dem Nachbarrecht und Immissionsrecht ebenso wie auf zivilrechtliche Streitigkeiten über Ansprüche auf Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht über öffent- liche Medien begangen wurden. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 4645 (A) (C) (B) (D) Wir versprechen uns sehr viel von den Schlichtungs- stellen und können alle Landesregierungen nur ermun- tern, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und dabei die landesspezifischen Gepflogenheiten zu be- rücksichtigen, damit diese Gütestellen eine möglichst breite Akzeptanz finden. Nur dann wird eine deutliche Entlastung der Gerichte eintreten und – was für uns von der CDU/CSU am wichtigsten ist – der Rechtsfrieden schneller und dadurch effektiver zwischen Parteien her- gestellt werden, weil wir wissen, daß eine schnelle Ent- scheidung, selbst wenn sie nicht die letzte BGH- Rechtsprechung lupenrein berücksichtigt, besser ist, als ein jahrelang hingezogener Prozeß. Unabhängig davon fordern wir die Regierung und insbesondere die Justizministerin, Frau Herta Däubler- Gmelin, auf, Vorschläge, die auf unserem Gesetzentwurf von 1997/98 fußten, aufzunehmen und in die Tat umzu- setzen. Nur dies wird zu einer wirklich nachhaltigen Entlastung der Gerichte führen, die wiederum zur Be- schleunigung von Gerichtsverfahren führt. Wir warnen aber gleichzeitig die Regierung davor, nunmehr alles Bewährte an Gerichtsaufbau und Rechts- mittelverfahren über Bord zu werfen, weil wir meinen, daß eine maßvolle Reform, wie wir sie vorgeschlagen haben, ausreicht und unser Rechtsstaat nicht durch Aus- heblung von Rechtsmitteln Schaden erleiden darf. Dabei dürfen wir nicht vergessen, daß neben der staatlichen Richterschaft und der Staatsanwaltschaft ein wesentlicher Faktor unseres Rechtssystems und des Vertrauens in unseren Rechtsstaat von der Beteiligung der Rechtsanwälte abhängt, die ihrerseits als Katalysator bzw. Filter zwischen Ansprüchen der Kläger und der Abwehr der Beklagten ihre Aufgabe erblicken müssen. Wir von der CDU/CSU erwarten daher eine schnelle Umsetzung von vernünftigen Vorschlägen und sind je- derzeit zu Gesprächen mit den anderen Fraktionen bzw. der Regierung bereit. Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Ko- alitionsentwurf zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung stößt erfreulicherweise fraktionsüber- greifend auf breite Zustimmung. Seine Zielsetzung, vermehrt Zivilrechtsstreitigkeiten einer außergerichtlichen – einvernehmlichen – Kon- fliktlösung zuzuführen, verdient ja auch uneinge- schränkte Unterstützung. Dabei steht im übrigen der Ge- sichtspunkt der Justizentlastung nicht unbedingt im Vordergrund – das kann ich jedenfalls für meine Frakti- on behaupten. Wir wollen in erster Linie erreichen, daß alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, zu einer für die Beteiligten befriedigenden Beendigung eines Streites zu gelangen. Außerhalb des streng formalisierten Gerichts- verfahrens ist dies weitaus besser möglich als innerhalb eines solchen. Das fördert den Rechtsfrieden und letzt- lich auch das Vertrauen in den Rechtsstaat. Gelegentlich wird kritisch angemerkt, daß wir als Bundesgesetzgeber keine einheitlichen Vorgaben für das gesamte Bundesgebiet schaffen. Wir nennen lediglich bestimmte Fallgruppen, in denen wir eine außergericht- liche Streitbeilegung für erfolgversprechend halten. Das sind etwa Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Streitigkei- ten über Ehrverletzungen. Den Ländern wird die Mög- lichkeit eingeräumt, den vorherigen Einigungsversuch vor bestimmten Gütestellen – das können auch Ver- braucherberatungsstellen sein – als Zulässigkeitsvoraus- setzung für eine spätere Klage vorzuschreiben. Wir haben uns jedoch bewußt dagegen entschieden, den Ländern den Ablauf der Schlichtung zwingend vor- zuschreiben. Schließlich kann niemand heute sagen, welches der Königsweg bei der Gestaltung der außerge- richtlichen Streitbeilegung ist. Die Öffnungsklausel er- laubt den Ländern sowohl auf gewachsene Strukturen zurückzugreifen wie auch unterschiedliche Modelle aus- zutesten und so in einen Konkurrenzkampf um das beste Modell zu treten. Die unterschiedlichen Erfahrungen werden nach einer gewissen Zeit ausgewertet werden müssen; dann wird sich zeigen, ob der Gesetzgeber er- neut initiativ werden muß. Dieses Gesetz ist nur ein Einstieg in die Förderung der außergerichtlichen Streitschlichtung. Weitere Maß- nahmen werden folgen. Denn nur durch eine breit ange- legte Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung werden wir eine Verhaltensänderung erzielen können, die dann auch nachhaltig zu einer Justizentlastung füh- ren wird. Meine Damen und Herren aus der Opposition, Sie haben uns wiederholt vorgeworfen – und werfen es uns auch heute vor –, der Entwurf allein löse das Problem der Überlastung der Justiz nicht. Recht haben Sie. Nur, etwas anderes haben auch wir niemals behauptet. Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, daß die Ar- beiten an der im Koalitionsvertrag vereinbarten Justizre- form gegenwärtig auf Hochtouren laufen. Und ein sol- ches Mammutprojekt kann man nicht mal eben aus dem Boden stampfen. Vielmehr bedarf es hierzu einer umfas- senden Vorbereitung und Absprachen auch mit den Ländern. Und dennoch: Voraussichtlich schon im Okto- ber wird das Bundesjustizministerium einen ersten Refe- rentenentwurf vorlegen, auf dessen Eckdaten wir uns mit dem Koalitionspartner bereits verständigt haben. Für uns als grüne Bundestagsfraktion erscheint eine solche Reform insbesondere unter den Gesichtspunkten Rechtsschutz, Transparenz und Rechtsvereinheitlichung notwendig. Lassen Sie mich kurz skizzieren: Dort, wo die Überprüfbarkeit eines Urteils heute allen- falls durch das Bundesverfassungsgericht möglich ist, werden wir den Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger verbessern. Derzeit sind schließlich nur 60 Prozent aller zivilgerichtlichen Verfahren überhaupt berufungs- unfähig. Durch Senkung der Berufungssumme von 1 500 DM auf 1 200 DM werden mehr Verfahren als bis- her mit der Berufung überprüfbar. Darüber hinaus wollen wir die Berufung auch in Fällen mit geringem Streitwert bei grundsätzlicher Bedeutung zulassen sowie den Zu- gang zur Revision erweitern. Denn die Revision ist der- zeit nur gegen Urteile der Landgerichte zulässig, mit der Folge, daß rund 80 Prozent aller Verfahren der Überprüf- barkeit durch den BGH von vornherein entzogen sind. Die erste Instanz soll in ihrer Bedeutung gestärkt und der Streit möglichst schon dort abschließend entschieden werden. 4646 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 (A) (C) (B) (D) Natürlich sind wir uns darüber im klaren, daß es er- forderliche Reformschritte nicht immer zum Nulltarif geben kann. Daß die Länder mehr Geld für die Justiz zur Verfügung stellen werden, ist illusorisch. Wir meinen aber, daß sich die Stärkung der Eingangsinstanz durch- aus im Wege einer Umgestaltung der Zweiten Instanz in eine Fehlerkorrektur- und Kontrollinstanz finanzieren läßt. Denn bei einer wirklichen Stärkung der Eingangs- instanz bedarf es auch unter rechtsstaatlichen Aspekten keiner komplett neuen Tatsacheninstanz. Schließlich ga- rantiert eine Zweite Instanz strukturell keine „richtigere“ Tatsachenfeststellung als die erste. Wohl aber schafft sie Anreize, den ersten Prozeß als Versuchsballon zu star- ten. Mit der Umgestaltung der Berufungsinstanz in eine Fehlerkontroll- und -korrekturinstanz werden hingegen Richterstellen frei, die in einer gestärkten ersten Instanz eingesetzt werden können. Neben dem Ziel, das unübersichtliche und unsyste- matische Rechtsmittelrecht insgesamt transparenter zu gestalten, wollen wir im übrigen auch die Vereinheitli- chung der Rechtsprechung fördern. Wenn künftig für Berufungen in Zivilsachen einheitlich die Oberlandesge- richte zuständig sind, wird dies erfreulicherweise dazu führen, daß die Rechtsprechung über die Landgerichts- bezirke hinaus berechenbarer wird. Auch die Möglich- keit, in Fällen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zuzulassen, dient der Rechtsvereinheitlichung. Die Justizreform wird noch viel Anlaß für Beratun- gen und Diskussionen bieten. Zu dieser Justizreform ist der vorliegende Entwurf ein erster, vorweggenommener Baustein. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Er zeigt, daß wir auf gutem Wege sind. Rainer Funke (F.D.P.): Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß eine außergerichtliche Streitbeilegung sowohl aus gesellschafts- als auch aus rechtspolitischen Gründen besser und auch effizienter ist als langwieriges gerichtliches Streiten. Deswegen war auch schon in der 13. Legislaturperiode ein entsprechender Gesetzesan- trag, wie er heute beschlossen werden soll, eingebracht worden, ist dann jedoch wegen anderer Punkte im Ver- mittlungsausschuß gescheitert. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ist im Rechtsausschuß mit den Stimmen aller Fraktionen be- schlossen worden. Diese außergerichtliche Streitbeile- gung wird unsere Rechtsstreitkultur maßgeblich beein- flussen. Ob und inwieweit das sogenannte obligatorische Schlichtungsverfahren angenommen wird, wird erst die Zukunft zeigen. Sicherlich ist hierfür eine Aufklärungs- arbeit notwendig, denn das Schlichtungsverfahren ist dann nicht obligatorisch, wenn vom Antragsteller das Mahnverfahren betrieben wird. Die außergerichtliche Streitbeilegung muß sich also ihren Platz erkämpfen. Dabei ist es im Grundsatz zu be- grüßen, daß durch die Länderöffnungsklausel ein Wett- bewerb der verschiedenen Ländersysteme entsteht. Ich habe bereits im Rechtsausschuß ausgeführt, daß auf Dauer allerdings eine Anpassung der unterschiedlichen Länderausführungsgesetze erfolgen muß. Wir werden die nächsten ein bis zwei Jahre abwarten müssen, um sodann zu sehen, welches System angenommen wird. Jedenfalls darf es eine Rechtszersplitterung, die an Län- dergrenzen entsteht, auf Dauer nicht geben. In einem Punkt möchte ich noch etwas Wasser in den Wein gießen; wenn nämlich in der Begründung der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf davon gespro- chen wird, daß eine Kostenentlastung der öffentlichen Hand einträte. Eine Entlastung der öffentlichen Haushalte wird es durch Schlichtungsverfahren nur dann geben, wenn die Beteiligten den jeweiligen Schiedsspruch akzeptieren und nicht in das streitige Verfahren eintreten. Hier wer- den die jeweiligen Gütestellen die Aufgabe haben, durch weise und gerechte Schiedssprüche für eine Akzeptanz der Streitbeilegung zu sorgen. Es bleibt auch zu beobachten, wie die sonstigen außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren, wie der Anwaltsvergleich, aber auch die Schiedsgerichtsverfah- ren der §§ 1025 ff. ZPO positiv beeinflußt werden kön- nen. Dasselbe gilt für die zahlreichen Schiedsverfahren von Verbänden und Organisationen. Es bleibt zu hoffen, daß durch die heutige Verab- schiedung des Gesetzes schneller Recht gegeben wird, damit schneller der Rechtsfrieden wiederhergestellt wird – nach dem Motto: Wer schnell gibt, gibt doppelt. Dr. Evelyn Kenzler (PDS): Bei der ersten Lesung be- stand zwischen uns weitgehende Übereinstimmung dar- in, stärker als bisher „alternative Verfahren“ für eine bürgernahe, problemorientierte und zügige Streitbeile- gung anzubieten und hierdurch die Justiz spürbar zu entlasten. Wir werden dem Entwurf Ihrer Fraktionen, Herr Kol- lege Hartenbach und Herr Kollege Beck, zustimmen, da er in die richtige Richtung geht. Es bleibt aber abzu- warten, ob und wie die Länder die Öffnungsklausel tatsächlich nutzen werden. Die äußerst angespannte Finanzlage in den meisten Ländern und ausgedünnte Ju- stizhaushalte sind ein schlechter Nährboden für die Ein- richtung außergerichtlicher Schlichtungsstellen in den erforderlichen Größenordnungen und mit qualifizierter Besetzung. Die notwendigen Haushaltsmittel für um- fangreiche Investitionen, die für eine qualifizierte Kon- fliktberatung und -lösung unentbehrlich sind, werden gegenwärtig wohl kaum aufgebraucht werden können. Auch hier gilt leider wie fast überall: „Ohne Moos nichts los.“ Dieser wirklich wichtige Vorstoß wird deshalb in seiner praktischen Relevanz in nächster Zeit eher expe- rimentelle Bedeutung haben, als einen wirklichen Durchbruch bewirken. Gerade diesen brauchen wir je- doch dringend, um eine neue Kultur der Konfliktlösung bereits im vorgerichtlichem Stadium einzuleiten. Hinzu kommt die nach wie vor im Raum stehende These, Konfliktregulierung durch die bürokratisch an- onyme Justiz entspräche am ehesten dem Zeitge- schmack. Wenn das bereits bestehende Angebot an Schieds- und Schlichtungsstellen kaum angenommen wird, die quantitative Bedeutung justizalternativer Streitschlichtungen eher als gering einzuschätzen ist, dann liegt das nicht zuletzt an einer überholten Streit- kultur in unserem Lande. Außer- und vorgerichtliche Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 4647 (A) (C) (B) (D) Streitbeilegung sind zwar in den letzten Jahren in der Bundesrepublik auf dem Vormarsch. Aber eben eher auf Kongressen, in Fachvereinigungen, bei der Aus- und Weiterbildung sowie in Forschung und Literatur und weniger in der Rechtspraxis. Richten statt Schlichten ist in der bisherigen tradi- tionellen Form jedoch nicht mehr zeitgemäß. Aber Schlichten statt Richten läßt sich nur sehr bedingt durch obligatorische Verfahren erzwingen. Und hier bin ich bei einem weiteren Problem: Wir müssen wesentlich stärker vom Entscheiden zum freiwilligen Verhandeln kommen. Nicht der für das gerichtliche Verfahren ty- pische ,,Kampf um Recht haben und Recht bekommen“ – die Konfrontation – darf das Ziel sein, sondern ein „Streit um den Konsens“ muß außergerichtliche Verfah- ren vor allem bestimmen. Dafür ist eine Bewußtseinsveränderung, eine neue Streitkultur in der Gesellschaft vonnöten. Das kann selbstredend weder vom Gesetzgeber verordnet noch durch pure Rechtspropaganda erreicht werden, sondern die kompetente Besetzung der Schlichtungsstellen mit Schlichtern, die auch das Vertrauen der Parteien genie- ßen, die Art und Weise der Durchführung der Verfahren und für die beteiligten Parteien vertretbare Ergebnisse können dies bewirken. Deutlich gesagt: Die Vorteile einer außergerichtlichen Streitbeilegung müssen für die Bürger nachvollziehbar und erlebbar sein. Die Bereitschaft, sich zu einigen, sollte durch schnelle, unkomplizierte und kostengünstige Verfahren honoriert werden. Nur so wird es gelingen, tatsächlich die Justiz zu entlasten, stabile Konfliktlösun- gen zu erzielen und Rechtsfrieden herzustellen. Andern- falls landen wir auch an dieser Stelle in der Sackgasse einer pro forma zu durchlaufenden ineffizienten Zwangsinstanz auf dem Weg zum eigentlichen Ziel, dem gerichtlichen Verfahren. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin der Justiz: Ich begrüße außerordentlich, daß heute das Ge- setz zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeile- gung beschlossen werden kann. Es war ein langer Weg bis zum heutigen Tag. Eigent- lich, das zeigt die Unterstützung für das Gesetz aus allen Teilen des Hauses, hätte der Weg nicht so lang zu sein brauchen. Schon der letzte Bundestag hätte dieses Gesetz be- schließen können, wenn nicht die alte Bundestagsmehr- heit den Fehler begangen hätte, mit diesem richtigen und sinnvollen Schritt in letzter Minute ein falsches und für die Justiz geradezu schädliches Instrument verbinden zu wollen, die Möglichkeit der Übertragung der Handelsre- gister auf die Industrie- und Handelskammern. Wir freuen uns, daß jetzt endlich die Möglichkeit zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung be- schlossen wird. Die Bundesregierung betrachtet dieses Gesetz als er- ste Stufe der Justizreform, die zu mehr Bürgernähe, mehr Effizienz und mehr Transparenz in der deutschen Justiz führen soll, an die ja in den kommenden Jahren erhöhte Ansprüche gestellt werden: Der Ausbau eines einheitlichen europäischen Rechtsraums und die zuneh- mende Bedeutung der europäischen Gerichtsbarkeit wird auch für die Justiz in unserem Land Folgen haben. Das Bundesministerium der Justiz arbeitet mit Hoch- druck am nächsten Schritt der Justizreform, dem Ge- setzentwurf zur Reform der Rechtsmittel in der Zivilge- richtsbarkeit. Wir wollen weg von dem falschen Weg der Entla- stungs-, Beschleunigungs- und Vereinfachungsnovellen der letzten Jahre. Dieser Weg hat zweierlei gebracht: Eher mehr Schwierigkeiten für die Rechtsanwender und insgesamt weniger Rechtsschutz für immer weniger Bürgerinnen und Bürger. Es ist gut, daß die Justizreform mit dem Gesetz zur außergerichtlichen Streitbeilegung beginnen kann. Wir alle kennen die Fälle, in denen die außergericht- liche Beteiligung eines Streites das beste und schnellste Mittel ist, um Frieden zwischen den Parteien zu schaf- fen. Das sind beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkei- ten, Fälle von Beleidigungen und vermögensrechtliche Streitigkeiten, bei denen es um weniger als 1 500 DM geht und das Mahnverfahren nicht beschritten wird. Hier ist eine obligatorische Güteverhandlung vernünftig. Das neue Bundesgesetz ermächtigt die Länder, ein Güterverfahren vorzuschalten – das kann dann auch noch Kosten und Zeit sparen und die Justiz entlasten. Schon Abraham Lincoln sagte: „Ratet von Rechtsstrei- tigkeiten ab. Überredet Nachbarn, sich zu einigen, wann immer ihr es könnt. Weist sie darauf hin, daß der nomi- nelle Gewinner tatsächlich oft der Verlierer ist – er ver- liert Gebühren, Kosten und Zeit.“ Die außergerichtliche Streitbeilegung will nicht über- reden, sie will die Konfliktparteien in die Lage verset- zen, für ihre Streitigkeit selbst eine Lösung zu finden. Die neue Regelung gibt den Ländern auch die Mög- lichkeit, selbst die Auswahl zwischen verschiedenen Schlichtungsmodellen zu treffen. Damit nimmt der Bun- desgesetzgeber bewußt Rücksicht auf die in einzelnen Bundesländern bestehenden durchaus unterschiedlichen „Streitschlichtungstraditionen“. Es ist ja bekannt, daß gerade darüber in den letzten Jahren viel geschrieben und gestritten wurde – es gibt keinen Konsens über das beste Schlichtungsmodell. Viele Länder werden die Schiedsmänner und -frauen für die obligatorische Streitbeilegung vorsehen. Andere Länder wie Bayern und Baden-Württemberg, die nicht auf eine gewachsene Schiedsleutestruktur zurückgreifen können, werden Notare bzw. Anwälte einschalten. Die neue Regelung läßt dies alles zu. Das ist gut und wird zeigen, ob sich ein Modell als besonders vorteilhaft er- weist oder ob es zu einem nebeneinander von unter- schiedlichen Modellen kommt. Außerdem hat die neue Regelung den Vorteil, dort auf gut funktionierenden Strukturen aufzubauen, wo es sie gibt – ich nenne nur Nordrhein-Westfalen und Nie- dersachsen – und gleichzeitig Rücksicht auf die Länder zu nehmen, die – historisch bedingt – etwa noch kein 4648 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 (A) (C) (B) (D) ausgefeiltes Schiedsleutesystem haben und die nun über andere Modelle nachdenken, um den Gedanken der außer- gerichtlichen Streitschlichtung zu übernehmen. Ich bin gespannt, wie die unterschiedlichen Modelle in der Praxis funktionieren und ob die Bürgerinnen und Bürger sie akzeptieren als eine echte außergerichtliche Schlichtung. Lassen Sie mich nochmals wiederholen: Die Einfüh- rung der obligatorischen Streitbeilegung wird trotz der Kosten für die Schlichtungsstellen auch zu einer Entla- stung bei den Gerichten führen. Dies ist aber kein neuer Schritt in der eben kritisierten Kette der früheren Entla- stungsphilosophie. Vielmehr hilft diese in das Konzept einer umfassenden Justizreform eingebettete Möglich- keit dabei, den effizienten Einsatz der knappen Ressour- cen der Justiz dort zu konzentrieren, wo er notwendig ist. Deshalb freue ich mich, daß die Ausschußberatungen zu dem heute vorliegenden Gesetzentwurf mit Unter- stützung von allen Seiten beschlossen werden konnten. Ich bin sicher und hoffe sehr, daß wir – in gleicher Sachlichkeit – auch über den Gesetzentwurf zur Reform der Rechtsmittel in der Zivilgerichtsbarkeit diskutieren werden. Darauf freue ich mich bereits heute. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/ CSU) (Drucksache 14/1528, Frage 23): Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hin-sichtlich der Zahl der ungeklärten sudetendeutschen Vertrei-bungsopfer, und ist die Bundesregierung vor diesem Hinter-grund bereit, die sudetendeutsche Heimatortskartei der Caritas inRegensburg weiterhin ausreichend zu fördern? Die Zahl der ungeklärten sudetendeutschen Vertrei- bungsopfer beträgt nach den Unterlagen der Heimatorts- kartei für Sudetendeutsche des Kirchlichen Suchdienstes in Regensburg derzeit 225 136. Über den Verbleib die- ser Personen fehlt seit der Vertreibung jeder Hinweis. Dies bedeutet jedoch nicht, daß diese Personen aus- nahmslos vermißt sind, weil sich in den vergangenen Jahrzehnten viele Familienangehörige wiedergefunden haben, ohne daß die Heimatsortkartei hierüber Unter- richtet wurde. Konkret gesucht werden 61 640 Personen. Die über 3 Millionen Karteikarten der Heimatorts- kartei sind inzwischen digitalisiert, d. h. opto-elek- tronisch erfaßt worden. Bei der geplanten Reorganisa- tion des Kirchlichen Suchdienstes ist vorgesehen, die Heimatortskartei Regensburg zum 31. Dezember 2000 zu schließen. Die Verwaltung der Unterlagen über die Sudetendeutschen erfolgt in gleicher Weise wie bisher künftig durch die Heimatortskartei Passau. Dem Per- sonal der Heimatortskartei ist, sofern es nicht durch Rentenbezug, Altersteilzeit o.ä. ausscheidet, eine Be- schäftigung bei der Heimatortskartei Passau angeboten worden. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 741. Sitzung am 9. Juli 1999 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: – Neuntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. Dezember1995 über den Beitritt der Republik Österreich, derRepublik Finnland und des Königreichs Schweden zudem Übereinkommen über die Beseitigung der Dop-pelbesteuerung im Falle von Gewinnberechtigungenzwischen verbundenen Unternehmen – Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Januar 1995 zwi-schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Un-abhängigen Staat Papua-Neugiunea zur Vermeidungder Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuernvom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zur Änderung des Übereinkommens vom 4. Au-gust 1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwick-lungsbank – Zweites Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozi-algesetzbuch und anderer Gesetze (Zweites SGB III –Änderungsgesetz – 2. SGB III ÄndG) – Viertes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozial-gesetzbuch – 4. SGB XI-Änderungsgesetz (4. SGB XI-ÄndG) – Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Verfassungs-organen des Bundes – Überweisungsgesetz (ÜG) – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 5. September1998 zwischen der Regierung der BundesrepublikDeutschland, der Regierung des Königreichs Däne-mark und der Regierung der Republik Polen über dasMultinationale Korps Nordost – Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 26. März 1998zum Übereinkommen vom 18. August 1948 über dieRegelung der Schiffahrt auf der Donau (Belgrader Do-naukonvention) – Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1997 überwirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierungund Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Ge-meinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits undden Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits – Gesetz zu dem Abkommen vom 20. April 1998 zwi-schen der Bundesrepublik Deutschland und Japanüber Soziale Sicherheit – Gesetz zu dem Abkommen vom 2. Mai 1998 zwischender Bundesrepublik Deutschland und der RepublikUngarn über Soziale Sicherheit Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- geteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Forschung zur CO2-Minderung in den wichtigsten In-dustriestaaten einschließlich China Drucksachen 13/10703, 14/272 Nr. 163 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltgutachten 1998 des Rates von Sachverständigenfür Umweltfragen Umweltschutz: Erreichtes sichern – Neue Wege gehen – Drucksachen 13/10195, 14272 Nr. 160 –
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr
    Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
    Heute war vielfach gar nicht von dem eigentlichen An-
    laß dieser Debatte die Rede, nämlich von den drei Steu-
    ergesetzentwürfen, die ins Parlament eingebracht wor-
    den sind. Ich habe nichts dagegen, daß Sie diese drei
    Gesetzentwürfe in einen Zusammenhang mit der Haus-
    haltspolitik und der Steuerpolitik dieser Regierung stel-
    len wollen. Darauf, Herr Solms, will ich Ihnen antwor-
    ten, daß dieser Zusammenhang selbstverständlich be-
    steht und daß die Gesetzentwürfe kein Flickwerk sind.
    Die fünf Elemente, aus denen die Wirtschafts- und
    Finanzpolitik der Bundesregierung besteht, lassen sich
    nämlich genau beschreiben:

    Erstens. Es gibt eine deutliche Steuersenkung für die
    Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen für die Fa-
    milien und für den Mittelstand, um die Kaufkraft im
    Lande zu stärken.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Hans Michelbach [CDU/ CSU]: Wo denn?)


    – Rufen Sie doch nicht dazwischen, und hören Sie ein-
    mal einen Moment zu!


    (Hans Michelbach [CDU/CSU]: Von welchem Mittelstand reden Sie denn?)


    Zweitens. Es geht um die Senkung der Lohnneben-
    kosten, um die Chancen zur Schaffung von mehr Ar-
    beitsplätzen und um die Wettbewerbsfähigkeit für Be-
    triebe, die mit Menschen statt mit Maschinen arbeiten,
    zu erhöhen.

    Drittens. Es geht um die Verteuerung des Ressour-
    cenverbrauches, die in unserer Wirtschaft für einen Mo-
    dernisierungsschub sorgen soll.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Viertens. Es geht um die Verbesserung der Chancen
    für Investitionen. Dazu gehört das Thema Unterneh-
    mensteuerreform, dem Sie sich, Herr Solms, ausführlich
    gewidmet haben, obwohl dazu noch kein Entwurf der
    Regierung auf dem Tisch liegt.

    Fünftens. Es geht um Haushaltskonsolidierung. Ich
    will nebenbei bemerken, daß dieser fünfte Punkt in der
    Regel in den Reden der Oppositionsmitglieder nicht nur
    völlig nachrangig, sondern überhaupt nicht behandelt
    wird. Das ist das fundamentale Problem Ihrer Regie-
    rungstätigkeit von 16 Jahren. An diesem Punkt muß ich
    ansetzen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Bitte wärmen Sie folgenden Punkt nicht immer wie-
    der auf: Ich habe nie die Kosten der Wiedervereinigung
    kritisiert – ich bekenne mich ausdrücklich dazu –, son-
    dern ich habe nur darauf hingewiesen, daß die Art, wie
    Sie die Wiedervereinigung finanziert haben, extrem un-
    solide war und daß uns die Folgen in Form der hohen
    Staatsverschuldung jetzt einholen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Hans Michelbach [CDU/CSU])


    – Darüber können wir gerne reden. Aber wir reden hier
    über die Situation des Bundes, die sehr viel problemati-
    scher ist.

    Von den Gesamtschulden in Höhe von 1,5 Billionen
    DM stammen Schulden in Höhe von 1,2 Billionen DM
    aus der Zeit, in der Sie die Regierungsverantwortung
    hatten. Diese Schulden sind nämlich im Zeitraum von
    1982 bis 1998 entstanden.

    Übrigens muß man auch mit der Mär von den niedri-
    gen Schulden in den 80er Jahren vorsichtig sein. Immer-
    hin haben Sie in dieser Zeit Schulden in Höhe von 300
    Milliarden DM angehäuft. Diesen Punkt muß man fest-
    halten.

    Heute ist der Bund in einer schlechteren finanziellen
    Verfassung als das Haushaltsnotlagenland Saarland. Nur
    noch das Haushaltsnotlagenland Bremen befindet sich in
    einer schlechteren finanziellen Verfassung als der Bun-
    deshaushalt. Das ist das Ergebnis Ihrer Regierungstätig-
    keit.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Hans Michelbach [CDU/CSU])


    – Ich bin völlig einverstanden. Wir haben im Bundesrat
    vieles gemeinsam gemacht. Sie können meine Rede vom
    25. September des vergangenen Jahres nachlesen, in der ich
    den Sachverhalt minutiös dargestellt habe. Es steht aber fest
    – über diesen Punkt brauchen wir gar nicht zu diskutieren –,
    daß nicht nur ich als hessischer Ministerpräsident, sondern
    daß alle 16 Ministerpräsidenten sich nicht in erster Linie als
    die Interessenwahrer des Bundes hinsichtlich seiner Fi-
    nanzsituation gefühlt haben. Das ist wahr.


    (Hans Michelbach [CDU/CSU]: Als Blockierer!)


    Das galt also sowohl für die Ministerpräsidenten Ihrer
    Couleur wie auch für die sozialdemokratischen Mini-
    sterpräsidenten.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Lydia Westrich






    (A) (C)



    (B) (D)


    Ich habe immer gesagt: Ich beklage mich nicht, daß
    ich jetzt für die Aufräumarbeiten infolge Ihrer Hinterlas-
    senschaft verantwortlich bin. Ich sage nur, daß die
    Hauptverantwortlichen, die 80 Prozent der Gesamt-
    schulden in Höhe von 1,5 Billionen DM zu verantworten
    haben, wenigstens einen kleinen Beitrag dazu leisten
    können, daß wir aus dieser Schuldenfalle herauskom-
    men. Man kann schon verlangen, daß sie uns nicht noch
    Knüppel zwischen die Beine werfen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Bei der Bewertung der Schulden hilft Ihnen auch
    nicht die trickreiche Aussage, der Finanzminister Eichel
    nehme das zurück, was der Finanzminister Lafontaine
    draufgetan habe.


    (Michael Glos [CDU/CSU]: Das stimmt doch!)


    – Auf diesen Punkt komme ich sofort zurück, Herr Glos.
    – An dieser Legende können Sie nur deswegen stricken,
    weil wir die Zahlen ein halbes Jahr nach Regierungsan-
    tritt auf den Tisch gelegt haben; ansonsten wäre Ihnen
    diese Ausrede verbaut.

    Sie müssen schon einräumen, daß die Schulden in
    Höhe von 1,5 Billionen DM nicht zwischen dem Sep-
    tember des vergangenen Jahres und dem 23. Juni dieses
    Jahres entstanden sind. Aber genau diese Schulden ver-
    ursachen jetzt die Zinskosten in Höhe von 82 Milliarden
    DM.


    (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es!)


    Ich sage übrigens einmal mit Blick auf die PDS: Es
    ist schon ein erstaunlicher Vorgang, daß jemand, der
    sich für links hält oder jedenfalls so tut als ob, die The-
    men Staatsverschuldung und Umverteilung von unten
    nach oben – das ist nämlich die schlimmste, die es über-
    haupt gibt – und ihre sozialpolitischen Probleme über-
    haupt nicht in den Blick nimmt, sondern wie viele die
    Augen fest zumacht und die Debatte erst dahinter an-
    fängt. Das ist ein schwerer Fehler.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Deswegen: Wer überhaupt eine soziale Politik in die-
    sem Land machen will, der muß an dieser Ursache an-
    setzen, so bitter das ist.

    Meine Damen und Herren, es muß auch noch einmal
    gesagt werden – und daran erinnere ich mich nun sehr
    gut –: Im Jahr 1990 haben wir eine Debatte über die
    Finanzierung der Kosten der Einheit geführt. Erstens
    haben Sie konsequent die Kosten geleugnet. Daran wer-
    den Sie sich erinnern. Zweitens haben Sie aber auch
    konsequent die damalige Bereitschaft im Volke, die La-
    sten zu tragen, weil wir sie gern getragen hätten, nicht
    genutzt


    (Lachen bei der CDU/CSU)

    und die Debatte darüber vermieden. Die SPD, die Ge-
    werkschaften und übrigens auch viele aus der Wirtschaft
    haben Ihnen damals vor der Bundestagswahl Steuerer-

    höhungen zur Finanzierung der Kosten der Einheit vor-
    geschlagen. Sie haben das alles in den Wind geschlagen.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Ich bin ganz sicher, daß das Wahlergebnis von 1990
    für Helmut Kohl nicht einen Deut anders ausgefallen
    wäre, wenn er den Mut gehabt hätte, damals vor der
    Bundestagswahl den Menschen zu sagen: Jawohl, zeit-
    lich befristet müssen wir jetzt für die Kosten der Einheit
    mehr Geld nehmen, weil wir es andernfalls in eine ganz
    ferne Zukunft verschieben, unsere Kinder das finanzie-
    ren lassen und im übrigen unseren Staat nach ein paar
    Jahren handlungsunfähig machen. Das ist genau die La-
    ge, in der wir uns heute befinden.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Das heißt, das fundamentale Versäumnis kurz vor der
    Wahl, die Solidarität der Menschen nicht eingefordert zu
    haben, als sie bereit waren, sie zu geben, und als die
    Opposition bereit war, Ihnen zuzustimmen, holt uns jetzt
    ein. Deswegen bitte ich schon sehr herzlich darum, daß
    sich alle, die sich zur Einheit und ihren Kosten beken-
    nen, jetzt wenigstens auch zur seriösen Finanzierung
    eben dieser Kosten bekennen.

    Nun etwas, Herr Glos, zu der Mär, daß ich jetzt das
    zurücknehmen müßte, was Herr Lafontaine draufgetan
    hätte. Sie wissen doch wie ich – das können Sie nun
    nachlesen, und das habe ich in der Bundesratsrede am
    25. September 1998 einzeln dargelegt –, daß der Haus-
    haltsentwurf für 1999, den Sie damals auf den Tisch
    gelegt haben, eine Fülle von Dingen, die eigentlich hin-
    eingehört hätten, überhaupt nicht beinhaltet hat. Er war
    ja in der offiziellen Darstellung schon ganz knapp unter
    der Grenze der Verfassungsmäßigkeit. Sie haben nicht
    einmal die Hilfen für die Haushaltsnotlagenländer
    Saarland und Bremen eingestellt. Da fehlten 3 Milliar-
    den DM. Die mußten natürlich hinein.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Sie haben so getan, als ob die Sowjetunion oder dann
    Rußland immer weiter die Schulden tilgen würde, die sie
    bei uns haben. Daß das nicht so ist und daß wir nun in
    Paris umschulden mußten und daß das jetzt zum Bei-
    spiel zu einer laufenden Belastung von knapp 3,5 Milli-
    arden DM im Haushalt führt, haben wir Ihnen damals
    vorausgesagt. Sie haben keinerlei Vorsorge im Haushalt
    getroffen. Das mußte aber in den Haushalt 1999 hinein.

    Zu den Postunterstützungskassen: Sie haben doch
    das ganze Dilemma, daß Sie eigentlich gar keinen verfas-
    sungsgemäßen Haushalt mehr vorlegen konnten – übri-
    gens seit 1996 nicht mehr –, immer nur durch Privatisie-
    rungserlöse verdeckt. Diese Mittel stehen erstens nicht
    mehr so zur Verfügung, zweitens waren sie dafür nie
    gedacht. Sie waren immer dafür gedacht, die Pensionen
    für die Beamten, die da übergegangen sind – es geht um
    6,5 Milliarden DM mit wachsender Tendenz –, langfristig
    abzudecken. Wenn wir aber die Privatisierungserlöse bei
    der Telekom in großen Tranchen nehmen und in den
    Haushalt stecken, dann kommt in etwas späterer Zukunft

    Bundesminister Hans Eichel






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    – und diese ist gar nicht lange hin – die volle Last der
    Pensionen für die Beamten auf den Bundeshaushalt zu.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Sehen Sie, meine Damen und Herren, so kann man
    Haushaltspolitik doch nicht betreiben.

    Abgesehen davon: Wir haben ja Gott sei Dank eine
    breite Privatisierung bei der Telekom erreicht, nicht nur
    Aktienoptionspläne für die Vorstände. Das meine ich
    nicht. Wir haben erreicht, daß dann doch bitte alle betei-
    ligt wurden. Dabei muß man auch wissen, wie der Bund,
    nach wie vor noch Hauptaktionär, mit der Privatisierung
    umgehen soll. Man kann überhaupt nicht mit so großen
    Tranchen an den Markt gehen, weil die Konsequenz
    dann der Kursverfall wäre. Im übrigen könnten wir von
    den Kleinaktionären bei der Telekom strafrechtlich zur
    Verantwortung gezogen werden, wenn wir uns so ver-
    hielten. Das geht alles überhaupt nicht.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Aber so ist das gelaufen. In diesem Fall ist ein großes
    Paket bei der KfW geparkt worden. Aber so etwas hat ja
    alles seine Grenzen; vor allen Dingen ist es dann in kür-
    zester Zeit aufgebraucht. Es waren übrigens 6,5 Milliar-
    den DM, die dort gefehlt haben.

    Auf den folgenden Punkt werde ich anschließend
    noch einmal zurückkommen, wenn wir über die Lohn-
    nebenkosten reden. Jetzt will ich nur folgendes sagen:
    Sie haben doch auch ein Viertel des Aufkommens aus
    der Mehrwertsteuer vergessen. Wir haben zusammen
    zum 1. April 1998 eine Mehrwertsteuererhöhung um 1
    Prozent beschlossen, damit der Rentenversicherungs-
    beitrag nicht über 21 Punkte steigt. Das war aber für das
    betreffende Jahr nur für ein dreiviertel Jahr veranschlagt.
    Jetzt, 1999, müssen wir das für das gesamte Jahr veran-
    schlagen. Auch das sind schon wieder 4 Milliarden DM.
    Wenn ich das alles zusammenrechne – ich habe das jetzt
    nicht mehr so genau im Kopf –, bewegen wir uns in
    einer Größenordnung zwischen 15 und 20 Milliarden –
    und dies bei 30 Milliarden, die dadurch zustande kom-
    men, daß Herr Waigel damals schlicht das nicht veran-
    schlagt hat, was veranschlagt werden mußte.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Joachim Poß [SPD]: Waigelsche Haushaltswahrheit und -klarheit!)


    Es kommt eine andere Sache hinzu – hierbei gebe ich
    Ihnen zu, das haben wir im Bundestagswahlkampf na-
    türlich weidlich ausgeschlachtet. Sie müssen das aber
    vertreten –: Sie haben vor der Bundestagswahl die Mit-
    tel für die aktive Arbeitsmarktpolitik – vorzugsweise
    für die ostdeutschen Länder – ordentlich heraufgesetzt,
    damit Sie noch schnell vor der Wahl eine schöne Stati-
    stik vorweisen konnten. Die Mittel mußten alle auch
    schnell, schnell ausgegeben werden. Im Haushalt 1999
    hatten Sie dann dafür überhaupt nichts mehr vorgesehen.
    So kann man auch mit den Arbeitslosen nicht umgehen,
    etwa nach dem Motto: Mal vor der Wahl schnell rein in
    den Job und hinterher wieder raus.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Das sind auch noch einmal 6,5 Milliarden DM. Wenn
    Sie, verehrter Herr Glos, wollen, daß wir über diese Fra-
    ge weiter reden, machen wir das.


    (Michael Glos [CDU/CSU]: Das machen wir!)

    Übrigens glaubt diese Legende, die Sie hier bilden wol-
    len, in der Bevölkerung sowieso keiner. Sie führen ja
    sozusagen lauter Bäume vor. Die Leute sehen aber trotz
    der vielen Bäume den Wald sehr genau. Sie sehen die
    1,5 Billionen DM Staatsverschuldung und sagen: Genau
    das ist es. Sie wissen genau: Es ist etwas faul im Staate –
    der Satz heißt eigentlich – Dänemark. Dieser Satz ist
    falsch, weil die Dänen eine viel bessere Finanzpolitik
    haben als wir. Der Satz muß lauten: Es ist etwas faul im
    Staate Deutschland. Das wissen die Leute.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Wir hatten ja auch den Sommer über genügend Streit in
    den eigenen Reihen. Es ist ja nicht einfach, so etwas
    klarzumachen und durchzuziehen. Aber glauben Sie,
    meine Damen und Herren von der Opposition, nicht, daß
    Sie aus dem Streit und der Verwirrung, die es da gab,
    langfristig einen Gewinn ziehen können.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Michael Glos [CDU/CSU]: Das müssen wir einmal abwarten!)


    – Ja, natürlich; dieser Herbst wird schwierig für uns.

    (Michael Glos [CDU/CSU]: Das Sommer theater dauert das ganze Jahr!)

    Ich sage Ihnen einmal, daß viele Menschen – wildfrem-
    de – mich jeden Tag ansprechen und sagen: Sie haben
    doch ganz recht; das geht doch wirklich nicht so weiter.
    Ziehen Sie das einmal durch! – Das sagen mir sehr viele
    Menschen, übrigens auch aus Ihrem Lager, und das geht
    quer durch die ganze Bevölkerung. Die Leute wollen
    endlich, daß ihnen reiner Wein eingeschenkt wird. Sie
    wissen es im Grunde schon; sie wollen, daß das einmal
    klargemacht wird.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Sie wollen vor allen Dingen auch, daß ein Ausweg auf-
    gezeigt wird. Sie sind ja auch bereit, etwas mitzutragen,
    wenn sie wissen, daß es ihren Kindern zugute kommt,
    und wenn sie wissen, daß alle nach ihrer Leistungsfä-
    higkeit mit dabei sind. Das ist ein völlig richtiger Satz,
    gegen den ich überhaupt nichts einzuwenden habe. Das
    kann man im einzelnen durchdeklinieren; das will ich
    aber heute nicht tun. Wir werden ja in der nächsten Wo-
    che die Debatte um den Haushalt führen.

    Ich will jetzt nur kurz auf die Steuerpolitik eingehen.
    Es sind dabei ja mehrere Elemente zu beachten. Einige
    haben sich noch einmal mit dem Steuerentlastungsgesetz
    beschäftigt. Es ist richtig: Ich habe das mitgetragen. Das
    ist völlig wahr. Ich will jetzt nicht über die Verwirrung
    im März reden; das war immer falsch. Aber wie dem
    auch sei: Das war damals der erste Baustein – das gehört
    alles zusammen –, nämlich eine starke Entlastung der
    Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen und der Fa-
    milien.

    Bundesminister Hans Eichel






    (A) (C)



    (B) (D)


    Sie müssen sich jetzt einmal die Steuerpolitik, die Sie
    in 16 Jahren gemacht haben, und die Steuerpolitik, die
    wir jetzt machen, ansehen. Eines gestehe ich Ihnen, Herr
    Thiele, zu: Den ersten großen Schritt haben wir zusam-
    men getan, als wir das steuerfreie Existenzminimum,
    den Grundfreibetrag, nach dem betreffenden Urteil des
    Bundesverfassungsgerichts und das Kindergeld ordent-
    lich angehoben haben. Ich finde es schon sehr schön,
    wenn Sie das heute auf Ihre Habenseite schreiben.


    (Joachim Poß [SPD]: Ja! Ja!)

    Lesen Sie doch bitte einmal nach, was damals im Vor-
    feld die F.D.P. – die ganz besonders –, aber auch die
    CDU/CSU zu diesem Thema gesagt haben. Das konnte
    nur deshalb umgesetzt werden, weil wir eine Mehrheit
    im Bundesrat hatten; ohne diese hätte man es nicht
    hinkriegen können.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Es war immer das Prinzip sozialdemokratischer Steuer-
    politik, das steuerfreie Existenzminimum möglichst
    hoch anzusetzen, also wenigstens – jetzt sage ich es
    einmal präzise, weil dort ein großes Mißverständnis liegt
    – auf der Höhe der Sozialhilfe. Wir wollten das als
    steuerfreies Existenzminimum definieren und es auch
    wirklich steuerfrei stellen; das war bis dahin nämlich
    nicht der Fall, und das war verfassungswidrig.

    Wir haben in der Tat die Vorstellung, daß jedes Kind
    – um es präzise zu sagen: das des Sozialhilfeempfängers
    und das des Millionärs – dem Staat das gleiche wert sein
    soll.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Es gibt viele, die sagen: Bei meinem Einkommen habe
    ich es gar nicht nötig, Kindergeld zu bekommen. Das
    wäre verfassungswidrig; Sie wissen das. Es kann aller-
    dings verteilungspolitisch geregelt werden. Es ist nur
    eine Frage der Höhe des Spitzensteuersatzes und der
    Möglichkeiten der Steuergestaltung. So können Sie von
    der Verteilung her genau das richtige Ergebnis erzielen.
    Insofern ist es richtig, den Weg eines einheitlichen
    Kindergeldes für alle zu gehen.

    Es ist aber Populismus, wenn jetzt gesagt wird, wir
    müßten dies gleichmachen. Die Ungerechtigkeit bezieht
    sich übrigens nicht auf die Bezieher der Sozialhilfe. Die
    Ungerechtigkeit bezieht sich auf die Bezieher kleiner
    Tarifeinkommen. Bei der Sozialhilfe handelt es sich um
    den einzigen Fall, wo wir nach dem Bedarfsdeckungs-
    prinzip ein kostendeckendes Kindergeld in Höhe von
    408 DM haben.


    (Beifall der Abg. Ulla Schmidt [Aachen] [SPD])


    Derjenige aber, der ein kleines Tarifeinkommen bezieht,
    guckt ins Röhrchen, und zwar nicht wegen des kleinen
    Tarifeinkommens – da ist das Lohnabstandsgebot zur
    Sozialhilfe gewahrt; das wird in der Öffentlichkeit im-
    mer falsch diskutiert –, sondern weil die Familienkom-
    ponenten in der Sozialhilfe andere sind. Das ist nicht in
    Ordnung. Deshalb müssen wir endlich dahin kommen,

    daß die Familienkomponente genauso hoch ist wie bei
    der Sozialhilfe. Das ist die Zielsetzung.

    [Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
    DIE GRÜNEN)

    Deswegen wird die Haushaltskonsolidierung immer
    völlig aus dem Blick gelassen. Sie reden nicht von der
    Staatsverschuldung, weil Sie dann nämlich konkret wer-
    den müßten, wenn es darum geht, was noch möglich ist
    und was nicht. Eine Erhöhung des Kindergeldes von
    jetzt 250 DM auf 410 DM kostet mehr als 30 Milliarden
    DM. Mir muß einmal jemand vorrechnen, wie dies fi-
    nanziert werden soll. Das kann mit keinem Rechen-
    schieber ermittelt werden.


    (Joachim Poß [SPD]: Bei der PDS geht das!)

    Wenn das Komma verschoben würde, dann wäre dies
    möglich. – Das ist die eine Seite.

    In Wirklichkeit war in der Gesellschaft die Situation
    entstanden, daß nur diejenigen, die den Steuern nicht
    ausweichen konnten – das sind die, die fast ihr gesamtes
    Geld zum Leben brauchen –, die volle Steuerlast getrof-
    fen hat. De facto ist die Steuerlast schwergewichtig in der
    Mitte der Gesellschaft, bei den Beziehern kleiner und
    mittlerer Einkommen, übrigens auch bei den kleinen Un-
    ternehmen, die nur in diesem Lande ihre Tätigkeit entfal-
    ten, abgeladen worden. Denn durch die vielen Steuerge-
    staltungsmöglichkeiten der Bezieher höherer Einkommen
    – ich rede nur von den legalen Möglichkeiten – könnten
    diese in großem Umfang am Finanzamt vorbeikommen.
    So ist zum Beispiel der Aufbau Ost über die Sonderab-
    schreibungen – Sie wissen, daß wir dies ursprünglich
    nicht wollten; wir wollten ein Zulagensystem – zu einem
    Vermögensbildungsprogramm West geworden. Das ist
    eines der Probleme, die wir vorgefunden haben. Dies
    hätte vernünftigerweise anders geregelt werden müssen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Meine Damen und Herren, ich muß der Wahrheit die
    Ehre geben: Dies hat begonnen mit dem, was wir zuvor
    gemeinsam verabschiedet haben. Herr Poß hat vorhin zu
    Recht gesagt, daß die veranlagte Einkommensteuer wie-
    derkommt. In diesem Frühjahr haben wir die Beendi-
    gung der Sonderabschreibungen „Aufbau Ost“ mit
    Wirkung zum 31. Dezember vergangenen Jahres ge-
    meinsam beschlossen und die Finanzierung auf ein Zu-
    lagensystem umgestellt. Im nächsten Frühjahr werden
    Sie sehen, was das, wogegen Sie wütend angerannt sind,
    obwohl es auch in Ihren Petersberger Beschlüssen ent-
    halten ist, hervorgerufen hat.


    (Hans Michelbach [CDU/CSU]: Bei niedrigeren Steuersätzen!)


    Beispiele: Teilwertabschreibung, das absolute Wertauf-
    holungsgebot, die Einschränkung der gegenseitigen Ver-
    rechnung von Gewinnen und Verlusten aus unterschied-
    lichen Einkunftsarten, das Abzinsungsgebot zum Bei-
    spiel für Rückstellungen bei den Energieversorgungs-
    unternehmen, die sie für die Entsorgung von Kernkraft-
    werken gebildet hatten.


    (Hans Michelbach [CDU/CSU]: Bei niedrigeren Steuersätzen!)


    Bundesminister Hans Eichel






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Allein das – und deswegen ist die Mär von der Mit-
    telstandsbelastung falsch – macht 16,7 Milliarden DM
    aus.

    Jetzt komme ich zu Ihren niedrigeren Steuersätzen.
    Ihr Problem war – das wissen Sie ganz genau; deswegen
    haben Sie Frau Nolte am Schluß auch nicht durchgehen
    lassen, daß sie die Wahrheit gesagt hat –: Ihre Steuerre-
    form bedeutete einen Einnahmeausfall von rund 40 Mil-
    liarden DM für alle öffentlichen Kassen. Hinzu kam
    noch 1 Prozentpunkt mehr an Mehrwertsteuer. Das war
    politisch nicht verantwortbar.

    [Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
    DIE GRÜNEN)

    Die Wahrheit ist, daß kein Ministerpräsident, auch kei-
    ner von der CDU, dies gewollt hat. Wir nehmen im
    Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes eine Entlastung
    von – und das fällt für alle öffentlichen Haushalte hart
    genug aus – mehr als 20 Milliarden DM vor. Aber eine
    Herabsetzung auf 40 Prozent wäre nicht möglich gewe-
    sen. Sie haben sich ja am Schluß nicht einmal zu ihrer
    Gegenfinanzierung bekannt, die ja in dem gesamten Pa-
    ket vorgesehen war.

    Nun komme ich zum zweiten Teil der Unterneh-
    mensteuerreform, über den Herr Solms ausschließlich
    gesprochen hat, obwohl der noch gar nicht vorliegt. Er
    hat über Empfehlungen der Kommission gesprochen, die
    – ganz zu Recht – drei Elemente der Besteuerung von
    Personengesellschaften vorsehen. Wir machen die ent-
    sprechenden Planspiele ja deshalb, weil wir bei dem
    einen Element, bei dem es in der Tat zu einer Belastung
    der kleinen und mittleren Unternehmen kommt, sagen:
    Genau das wollen wir nicht. Deswegen brauchen wir
    eine sorgfältige Gesetzgebung. Trotzdem bauen Sie im-
    mer einen solchen Popanz auf. Ich weiß nicht, ob Sie
    damit noch jemanden beeindrucken. Aber mit Wahrheit
    hat das jedenfalls gar nichts zu tun.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Wir müssen eine Unternehmensteuerrefom durchfüh-
    ren, um die Investitionen zu begünstigen; denn das ist
    wichtig. Auch das Realkapital bei uns muß erneuert
    werden. Das ist für die Schaffung von Arbeitsplätzen
    bedeutend.

    Nun müssen Sie sich entscheiden – denn sie wech-
    seln ständig die Prioritäten –, ob Sie jetzt, wenn wir
    eine ordentliche Senkung der Unternehmensteuersätze
    und eine Nettoentlastung vor allem der kleinen und
    mittleren Unternehmen vornehmen, auch noch eine
    Senkung des privaten Spitzensteuersatzes fordern, ob-
    wohl, wie Sie auch wissen – deswegen ist Ihre Argu-
    mentation in volkswirtschaftlicher Hinsicht, Herr
    Solms, nicht sehr überzeugend –, in allen Industrielän-
    dern zwischen dem im Unternehmen verbliebenen Ge-
    winn und dem privaten Spitzensteuersatz unterschieden
    wird.

    [Hans Michelbach [CDU/CSU]: Die haben
    doch eine andere Gesellschaftsstruktur! –
    Weitere Zurufe von der CDU/CSU und der
    F.D.P.)

    Wenn wir die Unternehmensteuerreform mit unseren
    Eckpunkten hinter uns haben und bei einer Belastung
    der Unternehmen von 38 Prozent und bei einem Spit-
    zensteuersatz von 48,5 Prozent liegen, kommt es zu
    einer Spreizung von 10 Prozentpunkten. Das ist im
    europäischen Umfeld so ziemlich die niedrigste Sprei-
    zung, die es gibt. Die benachbarte Niederlande haben
    eine Spreizung von 25 Prozentpunkten, und zwar bei 35
    auf der einen und 65 Prozent auf der anderen Seite. Die
    Niederländer reduzieren jetzt den Spitzensteuersatz auf
    52 Prozent. Es bleibt aber immer noch eine Spreizung
    von 17 Prozentpunkten übrig.

    Angesichts dessen müssen Sie sich fragen, ob Sie,
    wenn Sie eine europaweit konkurrenzfähige Unterneh-
    menbesteuerung durchführen wollen – das müssen wir –,
    gleichzeitig an die Senkung des Spitzensteuersatzes he-
    rangehen wollen und woher Sie das Geld dafür nehmen.
    Das mag alles schön sein. Aber in Wirklichkeit heißt
    das, daß Sie die Unternehmen nicht so sehr entlasten
    können, wie wir das eigentlich wollen.

    Beim Rückblick auf die 16 Jahre Ihrer Regierungs-
    politik ist festzustellen: Durch unser Steuerentlastungs-
    gesetz, das in diesem Jahr in Kraft getreten ist, wird in
    dieser Wahlperiode der Spitzensteuersatz um 4,5 Punkte
    gesenkt, und zwar von 53 auf 48,5 Prozent. Das ist be-
    reits Gesetz. Sie haben in Ihren 16 Regierungsjahren ge-
    rade einmal eine Senkung um 3 Prozentpunkte hinbe-
    kommen, und zwar von 56 auf 53 Prozent. Mehr nicht!
    Auch aus diesem Grunde sollten Sie mit Ihrer Polemik
    ein bißchen vorsichtig sein.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Was den unteren Rand, dem unsere Leidenschaft –
    auch aus vernünftigen ökonomischen Gründen – zuge-
    gebenermaßen mehr gehört, betrifft: Da haben Sie eine
    merkwürdige Politik gemacht. Es ging immer hin und
    her: einmal bis zu 3 Prozentpunkte runter und dann wie-
    der 3 Prozentpunkte rauf. Im Rahmen unserer Steuerre-
    form, die wir Anfang dieses Jahres beschlossen haben,
    geht der Eingangssteuersatz in einer Wahlperiode um 6
    Prozentpunkte zurück, und zwar von 25,9 auf 19,9 Pro-
    zent. Das hat es noch nie in Deutschland gegeben.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Herr Gysi hat natürlich recht, wenn er sagt, daß das
    allen zugute kommt. Aber es kommt vorrangig den
    Empfängern unterer Einkommen zugute – deswegen ist
    diese Reform ja so teuer –, und das wollen wir auch.
    Daher weise ich darauf hin: Wer darüber nachdenkt, wie
    wir das Problem des Transfereinkommens, also das des
    Übergangs von Nichtbeschäftigten zu Beschäftigten,
    besser lösen, der wird sich, wenn er denn kann, noch
    einmal mit dem Eingangssteuersatz beschäftigen müs-
    sen. Das wäre eine vernünftigere Idee als manch andere.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Zum vorliegenden Gesetzentwurf zur Familienför-
    derung: Es ist zu betonen, daß trotz einer solchen
    Haushaltslage sehr viel in sehr kurzer Zeit getan wird. In

    Bundesminister Hans Eichel






    (A) (C)



    (B) (D)


    der Koalitionsvereinbarung haben wir für diese Wahlpe-
    riode eine Erhöhung des Kindergeldes um 40 DM ver-
    sprochen. Wenn das, was wir hier vorgeschlagen haben,
    am 1. Januar 2000 im „Bundesgesetzblatt“ steht – ich
    vermute einmal, daß Sie nicht dagegen stimmen werden,


    (Joachim Poß [SPD]: Das wollen wir einmal abwarten!)


    obwohl Sie im vergangenen Jahr immer erklärt haben,
    daß eine Erhöhung des Kindergeldes nicht so wichtig
    sei; dazu könnte man einmal Reden aus dem vergange-
    nen Jahr heraussuchen; ich bin mir aber sicher, daß Sie
    nicht dagegen stimmen –, dann werden wir bereits nach
    einer Regierungstätigkeit von 14 bzw. 15 Monaten mehr
    getan haben, als wir am Beginn der Wahlperiode in
    Kenntnis der schwierigen Haushaltslage versprochen
    haben. Das sollte uns einmal jemand nachmachen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Klaus Wolfgang Müller [Kiel] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Übererfolg!)


    Zum Steuerbereinigungsgesetz sage ich nur: Ich ha-
    be mit großem Amüsement gehört, daß Sie, Herr Gysi,
    jetzt zum Befürworter der Steuerfreiheit der Erträge aus
    der Kapitallebensversicherung mutieren. Das werde ich
    den Versicherungen erzählen. Die werden Ihnen die Bu-
    de einrennen. Da können Sie noch Stimmen sammeln.

    Dieses Steuerschlupfloch wollen wir wirklich schlie-
    ßen. Ich weiß, Sie von der Opposition wollten es mit
    Eingriffen in die bestehenden Verträge schließen. Das
    haben wir uns nicht getraut. Das gebe ich offen zu. Das
    ist vielleicht auch nicht richtig. Aber wir wollen es
    schließen, weil es uns zuallererst darauf ankommt – das
    ist doch das Interesse der Gemeinschaft –, daß alle im
    Alter ein regelmäßiges gesichertes Einkommen haben,
    mit dem sie vernünftig auskommen können, das über der
    Sozialhilfe liegt und das ihren Lebensstandard einiger-
    maßen sichert. Das wollen wir steuerlich fördern.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Darüber hinaus kann von mir aus jeder machen, was er
    will. Aber Gegenstand besonderer Steuersubventionen
    muß das wirklich nicht sein.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Herr Gysi, ich bin sehr gespannt, ob die PDS das fordert.
    Wir sollten an anderer Stelle einmal darüber sprechen,
    was das eigentlich bedeutet.

    Ferner aber, meine Damen und Herren, gibt es eine
    Menge an Bereinigungen, die wir im Hinblick auf EU-
    Recht machen müssen. Es gibt auch einige Bereinigun-
    gen – das ist jedes Jahr so – im Zusammenhang mit dem
    Steuerentlastungsgesetz. Es ist wahr – und das sollten
    wir lernen –, daß der bloße Steuersatz, den man festlegt,
    das Geld nicht bringt, wenn sich das ganze Umfeld nicht
    entsprechend bewegt. Deswegen müssen wir selbstver-
    ständlich eine Steuerpolitik – künftig wird das übrigens
    auch bei den Abgabensystemen so sein – mit Blick auf
    unsere Nachbarn machen; denn wir sind nun einmal
    nicht mehr alleine. Der Hinweis, daß das so sein muß, ist

    richtig. Die europäische Einigung muß in diesem Punkt
    vorangehen. Sie wird in vielen anderen Feldern voran-
    gehen müssen. Wir müssen uns mit unserem Rechtssy-
    stem darauf einstellen.

    Zum letzten Punkt: Ökosteuer und der Lohnnebenko-
    sten. Ich sage es noch einmal in aller Ruhe: Ich hatte den
    Eindruck – Herr von Weizsäcker hat das sehr nachdrück-
    lich geschildert –, daß inzwischen zwei Dinge Gemeingut
    sind – unabhängig davon, ob man schon in der Lage war,
    das in Handeln umzusetzen: Zum einen ist es in der Zeit
    hoher Arbeitslosigkeit ein fundamentaler Fehler, die Ar-
    beit so teuer zu machen. Das bedeutet jetzt nicht, man
    muß Druck auf die Einkommen der Arbeitnehmer aus-
    üben. Es geht darum, daß wir zu hohe Lohnnebenkosten
    haben. Das hängt auch von den Tarifvertragsparteien
    – nicht nur vom Staat – ab. Wir müssen die Lohnneben-
    kosten senken, wenn wir Chancen für Arbeit schaffen
    wollen. Zum anderen ist es gut, wenn wir mit dem knap-
    pen Gut unserer natürlichen Ressourcen sparsamer umge-
    hen und wenn wir insbesondere entsprechende Preis-
    signale setzen. Denn das ist marktwirtschaftlich die ver-
    nünftigere oder jedenfalls die interessantere Lösung, als
    nur Ordnungspolitik zu betreiben. Denn Ordnungspolitik
    verlangt immer sogleich einen größeren Überwachungs-
    apparat. Diese beiden Punkte sind richtig und können
    überhaupt nicht bestritten werden.

    Meine Damen und Herren, wenn Sie uns nun vorwer-
    fen, daß wir vorsichtiger als Sie Anfang der neunziger
    Jahre – da waren es nämlich bei der Mineralölsteuer 50
    Pfennig in fünf Jahren –,


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    aber systematischer an das Problem herangehen, weil
    wir ein langfristiges Signal setzen und nicht einfach
    Haushaltslöcher stopfen wollen und weil wir gleichzei-
    tig das Geld für die Senkung der Rentenversicherungs-
    beiträge nutzen werden, während in Ihrer Zeit sowohl
    die Mineralölsteuer als auch die Lohnnebenkosten ge-
    stiegen sind, dann sind Sie schlechte Kritiker unseres
    Vorhabens.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Auch an dieser Stelle gilt eines wieder: Ganz plötz-
    lich – das betrifft Sie, Herr Solms – wechseln Sie die
    Prioritäten und sagen: Wenn ihr die Verbrauchsteuern
    erhöht, dann macht das, um die direkten Steuern zu sen-
    ken. Dabei haben Sie selbst die ganze Zeit davon gere-
    det, was für ein Problem die Lohnnebenkosten darstel-
    len. Sie kamen doch gar nicht ohne unsere Hilfe aus. Sie
    hätten das auch mit der Mineralölsteuer machen können.
    Sie haben aber über die Mehrwertsteuer verhindert, daß
    der Rentenversicherungsbeitrag gestiegen ist. Jetzt sagen
    Sie mir einmal, was daran im Prinzip anders als bei un-
    serem Konzept ist und wieso Sie jetzt plötzlich, nur weil
    wir das fortsetzen, die Prioritäten wechseln. Damals ha-
    ben Sie doch mit uns – das ging sogar auf Ihre Initiative
    zurück; wir hatten doch gar keine Veranlassung dazu –
    beschlossen, die Mehrwertsteuer zu erhöhen, um die
    Rentenversicherungsbeiträge nicht über 21 Prozent stei-
    gen zu lassen.

    Bundesminister Hans Eichel






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Ich fände es ganz in Ordnung, wenn wir auf der Basis
    unseres gemeinsamen Verhaltens – also auf Basis dessen,
    was jeder von uns in der Vergangenheit gemacht hat –
    miteinander diskutieren würden. Das würde manche De-
    batte – es ist schon witzig, welche Volten so geschlagen
    werden – ein ganzes Stück versachlichen und würde hier
    und dort vielleicht auch zu breiteren Mehrheiten führen,
    aber jedenfalls nicht dazu, daß wir den Leuten heute das
    Gegenteil von dem erzählen, was gestern noch galt.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. Rudolf Seiters
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Minister Eichel,
gestatten Sie noch eine Frage des Kollegen Solms? Ich
will vorweg darauf hinweisen, daß sich die Debatte we-
gen der Überschreitung der Redezeiten verlängert.
Gleich haben wir auch noch zwei Kurzinterventionen. –
Nun der Kollege Solms.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Minister,
    darf ich Ihnen in Erinnerung rufen, daß es ein Kompro-
    miß mit der Koalition war, einen demographischen
    Faktor in die Rentenversicherung einzubauen und einen
    Teil der versicherungsfremden Leistungen – das war
    unser Zugeständnis – über 1 Prozentpunkt mehr Mehr-
    wertsteuer mitzufinanzieren. Das war der Kompromiß.
    Das gehört zusammen.

    Seitdem hat aber selbst Ihr Arbeitsminister zugestan-
    den – insbesondere auch nach dem, was Sie jetzt bei der
    ersten Stufe der Ökosteuer gemacht haben –, daß die ver-
    sicherungsfremden Leistungen durch die Zuschüsse aus
    dem Haushalt voll abgedeckt sind. Einen zusätzlichen
    Anlaß oder eine Begründung dafür, weitere Zuschüsse in
    die Rentenversicherung zu leiten, gibt es nicht. Was jetzt
    zu tun ist, ist, die Rentenversicherung in ihrer Struktur zu
    reformieren, damit sie auf Dauer bestandsfähig wird, und
    die Steuerpolitik so zu reformieren, daß sie auch den An-
    sprüchen des Kapitalmarktes und insbesondere der wirt-
    schaftlichen Entwicklung des Arbeitsmarktes gerecht
    wird. Ich wollte Sie nur fragen, ob Sie sich nicht an diesen
    Kompromißzusammenhang erinnern.


    (Joachim Poß [SPD]: Das war eine knappe Frage!)