Plenarprotokoll 14/53
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
53. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999
I n h a l t :
Gedenkworte für die Opfer der Erdbeben-
katastrophen in der Türkei und in Grie-
chenland.......................................................... 4487 A
Abweichung von den Richtlinien für die
Fragestunde, für die Aktuelle Stunde sowie
der Vereinbarung über die Befragung der
Bundesregierung in der Sitzungswoche ab
13. September 1999 ......................................... 4607 C
Tagesordnungspunkt 8:
a) Erste Beratung des von den Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Familienförderung (Drucksache 14/
1513) .......................................................... 4487 C
b) Erste Beratung des von den Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Fortführung der ökologischen Steu-
erreform (Drucksache 14/1524)................ 4487 D
c) Erste Beratung des von den Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Bereinigung von steuerlichen
Vorschriften (Steuerbereinigungsgesetz
1999) (Drucksache 14/1514)...................... 4487 D
Zusatztagesordnungspunkt 3:
Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann
Otto Solms, Hildebrecht Braun (Augs-
burg), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion F.D.P.
Ordnungspolitisch vernünftige Steuer-
gesetze verabschieden (Drucksache 14/
1546) .......................................................... 4488 A
Jörg-Otto Spiller SPD...................................... 4488 A
Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ................. 4489 D
Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P. .................... 4490 B
Michael Glos CDU/CSU ................................. 4491 B
Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN................................................. 4495 B
Ina Lenke F.D.P. ......................................... 4496 C
Hans Michelbach CDU/CSU....................... 4497 A
Dr. Barbara Höll PDS...................................... 4499 D
Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN................................................. 4500 A
Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ..................... 4500 C
Jörg-Otto Spiller SPD.................................. 4502 C
Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 4504 D
Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ................. 4506 D
Joachim Poß SPD ............................................ 4508 B
Peter Rauen CDU/CSU.................................... 4511 C
Jürgen Trittin, Bundesminister BMU .............. 4513 C
Eva-Maria Bulling-Schröter PDS ................ 4514 C
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 4515 C
Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker SPD............. 4517 B
Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN................................................................. 4518 D
Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin
BMFSFJ........................................................... 4520 B
Christina Schenk PDS.................................. 4521 A
Ina Lenke F.D.P. ......................................... 4521 D
II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999
Ilse Falk CDU/CSU ......................................... 4523 A
Christina Schenk PDS...................................... 4525 B
Nicolette Kressl SPD ....................................... 4525 C
Lydia Westrich SPD ........................................ 4526 A
Carl-Ludwig Thiele F.D.P. ......................... 4527 A
Hans Eichel, Bundesminister BMF.................. 4528 A
Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. ................. 4534 A
Carl-Ludwig Thiele F.D.P. ............................. 4534 C
Hans Eichel, Bundesminister BMF.................. 4535 B
Friedrich Merz CDU/CSU ............................... 4536 A
Dr. Barbara Hendricks SPD............................. 4540 D
Friedrich Merz CDU/CSU ............................... 4541 B
Gisela Frick F.D.P. ......................................... 4541 C
Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 4543 D
Tagesordnungspunkt 9:
a) Antrag der Abgeordneten Dr. Michael
Luther, Dr. Angela Merkel, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion CDU/CSU
Aufbau Ost endlich wieder richtig ma-
chen (Drucksache 14/1210) ....................... 4544 D
b) Antrag der Abgeordneten Dr. Michael
Luther, Kurt-Dieter Grill, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion CDU/CSU
Strompreise in Deutschland angleichen
– neue Stromsteuern im Osten ausset-
zen (Drucksache 14/1314) ......................... 4545 A
c) Antrag der Fraktion PDS
Fahrplan zur Angleichung der Lebens-
verhältnisse und zur Herstellung von
mehr Rechtssicherheit in Ostdeutsch-
land – „Chefsache Ost“ (Drucksache 14/
1277) .......................................................... 4545 A
d) Antrag der Fraktionen SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN
Die wirtschaftliche Stärkung der neuen
Länder – Voraussetzung für die Gestal-
tung der deutschen Einheit (Drucksache
14/1551) ..................................................... 4545 A
Zusatztagesordnungspunkt 4:
Erste Beratung des von den Abgeordneten
Cornelia Pieper, Dr. Karlheinz Guttma-
cher, weiteren Abgeordneten und der
Fraktion F.D.P. eingebrachten Entwurfs
eines Zweiten Gesetzes zur Änderung
des Verkehrswegeplanungsbeschleuni-
gungsgesetzes (Drucksache 14/1540)........ 4545 B
Zusatztagesordnungspunkt 5:
Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk,
Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion F.D.P.
Aufbau Ost muß weitergehen (Druck-
sache 14/1542) ........................................... 4545 B
Zusatztagesordnungspunkt 6:
Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper,
Dr. Karlheinz Guttmacher, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion F.D.P.
Verkehrsprojekte Deutsche Einheit
müssen zügig realisiert werden (Druck-
sache 14/1543) ........................................... 4545 C
Sabine Kaspereit SPD...................................... 4545 C
Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU...................... 4547 B
Dr. Christa Luft PDS ....................................... 4549 C
Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU...................... 4550 B
Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN................................................................. 4551 A
Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU...................... 4551 C
Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN ........................................................ 4552 B
Cornelia Pieper F.D.P. ................................ 4554 B
Jürgen Türk F.D.P. ......................................... 4555 D
Dr. Christa Luft PDS ................................... 4556 C
Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 4558 D
Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU.................. 4559 B
Dr. Mathias Schubert SPD............................... 4561 D
Dr. Christa Luft PDS ................................... 4562 C
Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD ............ 4562 D
Cornelia Pieper F.D.P. ................................ 4564 A
Andreas Trautvetter, Minister (Thüringen)...... 4565 B
Siegfried Scheffler SPD............................... 4566 B
Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN................................................. 4568 B
Manfred Kolbe CDU/CSU .......................... 4569 D
Manfred Heise CDU/CSU ............................... 4570 B
Rolf Schwanitz, Staatsminister BK ................. 4571 D
Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/
CSU ................................................................. 4575 A
Barbara Wittig SPD......................................... 4577 B
Ulrich Klinkert CDU/CSU .......................... 4577 D
Tagesordnungspunkt 16:
Überweisung im vereinfachten Verfahren
Erste Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung insolvenzrecht-
licher und kreditwesenrechtlicher Vor-
schriften (Drucksache 14/1539) ................ 4579 C
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 III
Zusatztagesordnungspunkt 7:
Weitere Überweisung im vereinfachten
Verfahren
Antrag des Abgeordneten Lilo Friedrich,
Ernst Bahr, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion SPD sowie der Abgeordneten
Cem Özdemir, Marieluise Beck (Bremen),
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Migrationsbericht (Drucksache 14/1550) 4579 C
Tagesordnungspunkt 17:
a) Beschlußempfehlung und Bericht des
Haushaltsausschusses zu dem Antrag der
Präsidentin des Bundesrechnungshofes
Rechnung des Bundesrechnungshofes
für das Haushaltsjahr 1998
– Einzelplan 20 –
(Drucksachen 14/498, 14/1256) ................. 4579 D
b) Beschlußempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen zu dem Antrag der Abgeord-
neten Christine Ostrowski, Dr. Klaus
Grehn, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion PDS
Sofortige Bauunterbrechnung an der
Bundesautobahn A 17 (Drucksachen 14/
128, 14/1272) ............................................. 4580 A
Christine Ostrowski PDS ................................. 4580 A
c) Beschlußempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Wirtschaft und Technologie zu
der Verordnung der Bundesregierung
Aufhebbare Sechsundvierzigste Verord-
nung zur Änderung der Außenwirt-
schaftsverordnung (Drucksachen 14/1068,
14/1187 Nr. 2.1, 14/1552)................................ 4581 A
Zusatztagesordnungspunkt 9:
Aktuelle Stunde betr. Haltung der
Bundesregierung zur Finanzierung des
Sparpaketes zu Lasten der Pflegeversi-
cherung...................................................... 4581 A
Dr. Heinrich Fink PDS..................................... 4581 B
Hans Georg Wagner SPD ................................ 4582 A
Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. ........................... 4583 A
Andrea Fischer, Ministerin BMG .................... 4584 B
Dr. Ilja Seifert PDS.......................................... 4585 D
Eva-Maria Kors CDU/CSU ............................. 4586 C
Walter Schöler SPD......................................... 4587 C
Aribert Wolf CDU/CSU .................................. 4588 D
Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN................................................................. 4590 A
Karl-Josef Laumann CDU/CSU ...................... 4591 C
Ulf Fink CDU/CSU ......................................... 4592 C
Tagesordnungspunkt 10:
Erste Beratung des von den Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Neuregelung der Förderung der
ganzjährigen Beschäftigung in der
Bauwirtschaft – Schlechtwettergeldge-
setz (Drucksache 14/1516)......................... 4593 C
Klaus Wiesehügel SPD.................................... 4593 D
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU...... 4596 B
Klaus Wiesehügel SPD................................ 4597 B
Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN................................................................. 4598 C
Dirk Niebel F.D.P. .......................................... 4600 A
Klaus Wiesehügel SPD................................ 4601 D
Dr. Heidi Knake-Werner PDS ......................... 4602 B
Dr. Michael Meister CDU/CSU....................... 4603 B
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA .......... 4605 C
Tagesordnungspunkt 11:
Bericht des Innenausschusses gemäß § 62
Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von
den Abgeordneten Dr. Guido Wester-
welle, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, weite-
ren Abgeordneten und der Fraktion F.D.P.
eingebrachten Entwurf eines Zuwande-
rungsbegrenzungsgesetzes (Drucksachen
14/48, 14/1541) .......................................... 4607 C
Jörg van Essen F.D.P. ..................................... 4607 D
Dr. Michael Bürsch SPD ................................. 4608 D
Wolfgang Bosbach CDU/CSU ........................ 4609 C
Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN ........................................................ 4611 C
Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN..................................................... 4612 C
Ulla Jelpke PDS............................................... 4613 A
Dirk Niebel F.D.P. ...................................... 4613 B
Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Parl. Staatsse-
kretärin BMI .................................................... 4614 B
Tagesordnungspunkt 12:
Antrag der Abgeordneten Gunnar Uldall,
Bernd Protzner, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU
„Jahr-2000-Problem“ in der Informa-
tionstechnik ernst nehmen (Drucksache
14/1334) ..................................................... 4615 C
IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999
Zusatztagesordnungspunkt 8:
Antrag der Abgeordneten Birgit Hombur-
ger, Ulrike Flach, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion F.D.P.
Jahr 2000-Problem – Unterstützung zur
Problemlösung (Drucksache 14/1544)...... 4615 C
Jörg van Essen F.D.P. ..................................... 4615 D
Rainer Brinkmann (Detmold) SPD.................. 4616 B
Gunnar Uldall CDU/CSU ................................ 4617 B
Jörg Tauss SPD............................................ 4618 B
Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4620 B
Angela Marquardt PDS.................................... 4621 D
Dr. Axel Berg SPD .......................................... 4622 C
Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi. 4623 D
Tagesordnungspunkt 13:
Zweite und dritte Beratung des von den
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Förderung der außer-
gerichtlichen Streitbeilegung (Druck-
sachen 14/980, 14/1306) ............................ 4625 B
Tagesordnungspunkt 14:
Erste Beratung des von den Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurfs eines Dritten Ge-
setzes zur Änderung des Betäubungs-
mittelgesetzes (Drucksache 14/1515)........ 4625 C
Hubertus Heil SPD........................................... 4625 D
Hubert Hüppe CDU/CSU ................................ 4627 C
Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4629 B
Hubert Hüppe CDU/CSU ................................ 4631 A
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. .. 4631 B
Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN............................................................. 4631 D
Ulla Jelpke PDS............................................... 4632 D
Tagesordnungspunkt 15:
a) Erste Beratung des von den Abgeordneten
Dr. Evelyn Kenzler, Maritta Böttcher,
weiteren Abgeordneten und der Fraktion
PDS eingebrachten Entwurfs eines Ge-
setzes zur Demokratisierung des Wahl-
rechts (Drucksache 14/1126)..................... 4633 C
b) Erste Beratung des von den Abgeordneten
Dr. Evelyn Kenzler, Roland Claus, weite-
ren Abgeordneten und der Fraktion PDS
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
über Volksinitiative, Volksbegehren
und Volksentscheid (dreistufige Volks-
gesetzgebung) (Drucksache 14/1129) ....... 4633 C
Dr. Evelyn Kenzler PDS.................................. 4633 D
Harald Friese SPD ........................................... 4633 C
Erwin Marschewski CDU/CSU....................... 4635 D
Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN............................................................. 4636 C
Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ... 4637 A
Rainer Funke F.D.P. ....................................... 4638 B
Peter Enders SPD ............................................ 4638 D
Norbert Röttgen CDU/CSU............................. 4640 B
Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN..................................................... 4641 A
Nächste Sitzung ............................................... 4641 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 4643 A
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden zum Entwurf
eines Gesetzes zur Förderung der außerge-
richtlichen Streitbeilegung (Tagesordnungs-
punkt 13)
Alfred Hartenbach SPD................................... 4643 C
Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 4644 C
Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN ................................................................. 4645 B
Rainer Funke F.D.P. ....................................... 4646 B
Dr.Evelyn Kenzler PDS ................................... 4646 C
Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin
BMJ ................................................................. 4647 B
Anlage 3
Zahl der ungeklärten sudetendeutschen Ver-
treibungsopfer, Förderung der sudetendeut-
schen Heimatortskartei der Caritas in Regens-
burg
MdlAnfr 23 – Drs 14/1528 –
Hartmut Koschyk CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI.. 4648 B
Anlage 4
Amtliche Mitteilungen..................................... 4648 C
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 4487
(A) (C)
(B) (D)
53. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999
Beginn: 9.00 Uhr
Norbert Röttgen
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 4643
(A) (C)
(B) (D)
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Bindig, Rudolf SPD 9.9.99
Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 9.9.99 *
Diller, Karl SPD 9.9.99
Ehlert, Heidemarie PDS 9.9.99
Fischbach, Ingrid CDU/CSU 9.9.99
Fischer (Frankfurt),
Joseph
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
9.9.99
Fritz, Erich G. CDU/CSU 9.9.99
Gebhard, Fred PDS 9.9.99
Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 9.9.99
Gleike, Iris SPD 9.9.99
Götz, Peter CDU/CSU 9.9.99
Großmann, Achim SPD 9.9.99
Hovermann, Eike SPD 9.9.99
Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 9.9.99
Ibrügger, Lothar SPD 9.9.99
Jacoby, Peter CDU/CSU 9.9.99
Kopp, Gudrun F.D.P. 9.9.99
Leidinger, Robert SPD 9.9.99
Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 9.9.99
Oswald, Eduard CDU/CSU 9.9.99
Rauber, Helmut CDU/CSU 9.9.99
Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 9.9.99
Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 9.9.99
Schüßler, Gerhard F.D.P. 9.9.99
Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 9.9.99
Dr. Thalheim, Gerald SPD 9.9.99
Thönnes, Franz SPD 9.9.99
Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 9.9.99
Dr. Waigel, Theo CDU/CSU 9.9.99
Dr. Westerwelle, Guido F.D.P. 9.9.99
Wieczorek-Zeul,
Heidemarie
SPD 9.9.99
Wolff (Zielitz), Waltraud SPD 9.9.99
——————
* für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden
zum
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der außer-
gerichtlichen Streitbeilegung
(Tagesordnungspunkt 13)
Alfred Hartenbach (SPD): Wir verabschieden heute
ein Gesetz, auf das die Justiz schon seit vielen Jahren
wartet. Wir hätten dieses Gesetzes auch schon vor Jah-
ren verabschieden können, wenn die damalige Bundes-
regierung und die sie tragenden Fraktionen der Liberalen
und der Union ausreichend Verständnis für die Nöte der
Justiz gezeigt und nicht die wirtschaftlichen Interessen
eines bestimmten Verbandes im Auge gehabt hätte.
Aber das ist Schnee von gestern.
Die Situation aber hat sich für die Zivilgerichtsbarkeit
– für die Eingangsgerichte und hier in besonderem Maße
für die Amtsgerichte – seitdem nicht geändert. Im Ge-
genteil: Die Belastung ist nach wie vor hoch – zu hoch,
um schnell und gleichwohl gründlich Recht zu sprechen.
Wir wissen das und zollen den Richterinnen und Richtern
für ihre auch unter diesen schwierigen Umständen immer
wieder geleistete gute Arbeit unseren Respekt. Das gibt
uns indes nicht das Recht, uns mit einem „Weiter so“ wie
in den letzten 16 Jahren zufriedenzugeben.
Eine Lösung der Probleme bietet die von unserer Ju-
stizministerin auf den Weg gebrachte große Reform in
Zivilsachen, die sowohl eine Stärkung der Eingangsin-
stanz als auch eine Straffung der Rechtsmittel und der
Rechtsmittelinstanzen vorsieht. Dies wird eine Reform
aus einem Guß sein, die tatsächlich die dringend not-
wendige Entlastung für unsere Eingangsgerichte bringen
wird. Allerdings kann und soll man einzelne Entla-
stungsmöglichkeiten schon vorziehen können, ohne das
Gesamtpaket Justizreform in Frage zu stellen oder zu
behindern.
Wir haben deshalb die Vorstellungen der Länder aus
der vergangenen Legislaturperiode zur Entlastung der
Zivilgerichtsbarkeit in einem wesentlichen Punkt aufge-
griffen, der schnelle Entlastung verspricht, der es den
Ländern aber auch selbst überläßt, ob sie die von uns
angebotene Entlastung wollen und in welcher Form sie
diese Entlastung gestalten wollen: der obligatorischen
außergerichtlichen Streitbeilegung.
Wir, die wir aktiv in der Justiz gearbeitet haben oder
noch arbeiten, wissen, daß jeder Rechtsstreit, der nicht
zu den Gerichten gelangt, von Vorteil für die Parteien
ist, einfach deshalb, weil er schneller abgeschlossen ist
und für die Parteien für Rechtsklarheit sorgt. Wir er-
muntern deshalb an dieser Stelle ganz ausdrücklich die
Anwaltschaft, ihre Fähigkeiten, Kenntnisse und Über-
zeugungskraft für eine frühe gütliche Streitbeilegung
einzusetzen.
Das allein wird aber nicht ausreichen. Der ständig
steigende Geschäftsanteil in Zivilsachen, insbesondere
4644 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999
(A) (C)
(B) (D)
der Vorgänge mit geringen Streitwerten, macht es not-
wendig, Institutionen zu fördern, die bereits im Vorfeld
Konflikte beilegen. Wir kennen ja solche Institutionen
schon in branchengebundenen Schiedsstellen. Sie sind
hilfreich, aber leider eben nur dann sinnvoll, wenn sie
auch angerufen werden. Das ist meistens nicht der Fall,
wenn die Einschaltung nicht obligatorisch ist.
Dabei dient die frühe Verlagerung der Konfliktrege-
lung von den Gerichten auf eine geeignete alternative
Streitschlichtungsstelle nicht nur der Entlastung der Ju-
stiz, sondern in besonderem Maße auch der Parteien.
Durch einvernehmliche Lösungen der Probleme wird oft
der Rechtsfrieden dauerhaft hergestellt. Das formlose
Verfahren kann Tatsachen berücksichtigen, die der Ent-
scheidung dienlich, juristisch jedoch – wie man so sagt –
irrelevant sind. Entscheidend ist, daß bis zu einem be-
stimmten Streitwert oder bei bestimmten Rechtsgütern
dieses außergerichtliche Verfahren quasi als Filter vor
der Anrufung der ordentlichen Gerichte zwingend vor-
geschrieben ist.
Dabei lassen wir den einzelnen Bundesländern – wie
eingangs schon erwähnt – Freiheit und Gestaltungsspiel-
raum. Sie können entscheiden, ob sie in eine außerge-
richtliche, obligatorische Streitschlichtung zur Entla-
stung ihrer Amtsgerichte überhaupt wollen; diese dann
bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu 1 500 DM
oder einem geringeren Streitwert, bei nachbarrechtlichen
Streitigkeiten, bei Streitigkeiten über Ansprüche wegen
Verletzung der persönlichen Ehre insgesamt oder teil-
weise übernehmen, und wir stellen ihnen frei, welche
Institutionen und Personen sie mit der Wahrnehmung
der außergerichtlichen Streitschlichtung betrauen wol-
len.
Kritiker dieser föderalen Lösung halte ich entgegen,
daß derzeit anders als bei den Verfahren nach § 380
StPO eine bundeseinheitliche Regelung nicht opportun
ist, da derzeit ein hinreichendes Netz von Gütestellen
nicht in allen Ländern zur Verfügung steht. Wir sollen
den Ländern auch den Freiraum lassen, selbst zu ent-
scheiden, welche Stellen sie damit beauftragen wollen.
Ich bin sehr sicher – nein ich weiß –, daß hier durchaus
unterschiedliche Vorstellungen bestehen. Wir werden
dann sehr bald sehen, welcher der möglichen Wege der
effektivere ist – für den Bürger und die Justiz. Dann
können wir auch überlegen, ob wir eine bundeseinheitli-
che Regelung wollen oder nicht.
Wir werden mit diesem sicher nicht umfangreichen,
aber sehr wirkungsvollen Gesetz auch die Tür für die
große Justizreform öffnen: Wir bieten die Lösung von
Konflikten an, die bürokratiearm und bürgernah ist. Wir
sind überzeugt, daß wir mit diesem Gesetz einen guten
Beitrag leisten, daß Recht schnell und in guter Qualität
von den Schlichtungsstellen gewährt wird. Wir wissen,
daß dann an den Amtsgerichten auch mehr Zeit und
Ressourcen für die anderen Streitverfahren vorhanden
ist, daß insbesondere an den Amtsgerichten auch Kräfte
frei werden für die Bewältigung anderer wichtiger Auf-
gaben, wie etwa der Verbraucherinsolvenz, dem Betreu-
ungsrecht, aber auch zur schnellen und nachhaltigen
Verfolgung der ausufernden kleinen und mittleren Kri-
minalität. So gesehen leisten wir mit diesem Gesetz auch
einen Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung. Das sollte
uns heute die einstimmige Annahme wert sein.
Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Ich
komme mir ein wenig komisch vor, weil ich nun schon
zum fünften oder sechsten Mal im Deutschen Bundestag
zu diesem Thema spreche und wir eine wirkliche Re-
form und Lösung der Schwierigkeiten vor langer Zeit
schon hätten durchführen können, wenn die SPD-
Fraktion nicht aus machtpolitischem Kalkül im Jahre
1998 grundsätzlich alles über den Bundesrat stoppte,
was sie stoppen konnte, eine Blockade à la Lafontaine.
Wir von der CDU/CSU haben – auch nach den ge-
wonnenen Landtagswahlen des letzten Sonntags – uns
vorgenommen, nicht destruktiv zu arbeiten oder nur
vom Grundsatz her abzulehnen, sondern wollen, daß
vernünftige Reformen durchgehen, und dürfen daran
erinnern, daß unser Gesetzentwurf zur Vereinfachung
des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Verfahrens
der freiwilligen Gerichtsbarkeit, den wir am 28. Januar
1999 in diesem Hohen Haus behandelt haben, wesent-
lich mehr umfaßte, sehr viel vernünftiger war und der
jetzige vorliegende Gesetzentwurf schlichtweg stümper-
haft ist und nur Stückwerk bleibt.
Dennoch wollen wir nicht gegen den Gesetzentwurf
stimmen, weil praktisch Art. 1 des vorliegenden Geset-
zes wörtlich mit Art. 2 unseres Gesetzentwurfes vom 8.
Dezember 1998 übereinstimmt und auch Art. 2 im we-
sentlichen mit unserem Art. 7 übereinstimmt.
Wir sind für eine Schlichtungsmöglichkeit, die die
Länder obligatorisch einführen können und die in vielen
Fällen früheren oder derzeitigen Gepflogenheiten ent-
spricht und bei der die Länder entscheiden können, ob
sie eine solche Schlichtung einführen wollen und mit
welchen Folgen. Weil wir wollen, daß die Länder eine
starke Einflußmöglichkeit haben, lehnen wir auch nicht
die neuen Änderungsvorschläge der Fraktionen der SPD
und Bündnis 90/Die Grünen vom 23. Juni 1999 ab, son-
dern begrüßen es, wenn die Landesjustizverwaltungen
bzw. Landesregierungen mehr Möglichkeiten haben zu
entscheiden. Wir hätten dies – ich wiederhole mich von
früher – auch gewünscht bei der Frage der möglichen
Veränderung der Registergerichte und möglichen Über-
tragung des Handelsregisters auf die Industrie- und
Handelskammern bzw. Handwerkskammern oder einer
gemeinsamen Einrichtung – dies wohl gemerkt, nicht
obligatorisch, sondern nur in den Ländern, die dies als
Versuch durchführen wollen. Hier hat aber die soziali-
stische Ideologie gesiegt, die die Länder bevormunden
will und die eventuell mögliche privatrechtliche Lösun-
gen, die besser, schneller und effektiver sind, verhindern
will. Wir bedauern diese Fortschrittsfeindlichkeit sehr;
eine Chance wurde vertan.
Richtigerweise ist die Möglichkeit, ein Vorverfahren
obligatorisch vorzuschreiben, beschränkt auf vermö-
gensrechtliche Streitigkeiten, die einen Gegenwert an
Geld über 1 500 DM nicht übersteigt sowie auf Ansprü-
che aus dem Nachbarrecht und Immissionsrecht ebenso
wie auf zivilrechtliche Streitigkeiten über Ansprüche auf
Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht über öffent-
liche Medien begangen wurden.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 4645
(A) (C)
(B) (D)
Wir versprechen uns sehr viel von den Schlichtungs-
stellen und können alle Landesregierungen nur ermun-
tern, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und
dabei die landesspezifischen Gepflogenheiten zu be-
rücksichtigen, damit diese Gütestellen eine möglichst
breite Akzeptanz finden. Nur dann wird eine deutliche
Entlastung der Gerichte eintreten und – was für uns von
der CDU/CSU am wichtigsten ist – der Rechtsfrieden
schneller und dadurch effektiver zwischen Parteien her-
gestellt werden, weil wir wissen, daß eine schnelle Ent-
scheidung, selbst wenn sie nicht die letzte BGH-
Rechtsprechung lupenrein berücksichtigt, besser ist, als
ein jahrelang hingezogener Prozeß.
Unabhängig davon fordern wir die Regierung und
insbesondere die Justizministerin, Frau Herta Däubler-
Gmelin, auf, Vorschläge, die auf unserem Gesetzentwurf
von 1997/98 fußten, aufzunehmen und in die Tat umzu-
setzen. Nur dies wird zu einer wirklich nachhaltigen
Entlastung der Gerichte führen, die wiederum zur Be-
schleunigung von Gerichtsverfahren führt.
Wir warnen aber gleichzeitig die Regierung davor,
nunmehr alles Bewährte an Gerichtsaufbau und Rechts-
mittelverfahren über Bord zu werfen, weil wir meinen,
daß eine maßvolle Reform, wie wir sie vorgeschlagen
haben, ausreicht und unser Rechtsstaat nicht durch Aus-
heblung von Rechtsmitteln Schaden erleiden darf.
Dabei dürfen wir nicht vergessen, daß neben der
staatlichen Richterschaft und der Staatsanwaltschaft ein
wesentlicher Faktor unseres Rechtssystems und des
Vertrauens in unseren Rechtsstaat von der Beteiligung
der Rechtsanwälte abhängt, die ihrerseits als Katalysator
bzw. Filter zwischen Ansprüchen der Kläger und der
Abwehr der Beklagten ihre Aufgabe erblicken müssen.
Wir von der CDU/CSU erwarten daher eine schnelle
Umsetzung von vernünftigen Vorschlägen und sind je-
derzeit zu Gesprächen mit den anderen Fraktionen bzw.
der Regierung bereit.
Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Ko-
alitionsentwurf zur Förderung der außergerichtlichen
Streitbeilegung stößt erfreulicherweise fraktionsüber-
greifend auf breite Zustimmung.
Seine Zielsetzung, vermehrt Zivilrechtsstreitigkeiten
einer außergerichtlichen – einvernehmlichen – Kon-
fliktlösung zuzuführen, verdient ja auch uneinge-
schränkte Unterstützung. Dabei steht im übrigen der Ge-
sichtspunkt der Justizentlastung nicht unbedingt im
Vordergrund – das kann ich jedenfalls für meine Frakti-
on behaupten. Wir wollen in erster Linie erreichen, daß
alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, zu einer für die
Beteiligten befriedigenden Beendigung eines Streites zu
gelangen. Außerhalb des streng formalisierten Gerichts-
verfahrens ist dies weitaus besser möglich als innerhalb
eines solchen. Das fördert den Rechtsfrieden und letzt-
lich auch das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Gelegentlich wird kritisch angemerkt, daß wir als
Bundesgesetzgeber keine einheitlichen Vorgaben für das
gesamte Bundesgebiet schaffen. Wir nennen lediglich
bestimmte Fallgruppen, in denen wir eine außergericht-
liche Streitbeilegung für erfolgversprechend halten. Das
sind etwa Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Streitigkei-
ten über Ehrverletzungen. Den Ländern wird die Mög-
lichkeit eingeräumt, den vorherigen Einigungsversuch
vor bestimmten Gütestellen – das können auch Ver-
braucherberatungsstellen sein – als Zulässigkeitsvoraus-
setzung für eine spätere Klage vorzuschreiben.
Wir haben uns jedoch bewußt dagegen entschieden,
den Ländern den Ablauf der Schlichtung zwingend vor-
zuschreiben. Schließlich kann niemand heute sagen,
welches der Königsweg bei der Gestaltung der außerge-
richtlichen Streitbeilegung ist. Die Öffnungsklausel er-
laubt den Ländern sowohl auf gewachsene Strukturen
zurückzugreifen wie auch unterschiedliche Modelle aus-
zutesten und so in einen Konkurrenzkampf um das beste
Modell zu treten. Die unterschiedlichen Erfahrungen
werden nach einer gewissen Zeit ausgewertet werden
müssen; dann wird sich zeigen, ob der Gesetzgeber er-
neut initiativ werden muß.
Dieses Gesetz ist nur ein Einstieg in die Förderung
der außergerichtlichen Streitschlichtung. Weitere Maß-
nahmen werden folgen. Denn nur durch eine breit ange-
legte Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung
werden wir eine Verhaltensänderung erzielen können,
die dann auch nachhaltig zu einer Justizentlastung füh-
ren wird.
Meine Damen und Herren aus der Opposition, Sie
haben uns wiederholt vorgeworfen – und werfen es uns
auch heute vor –, der Entwurf allein löse das Problem
der Überlastung der Justiz nicht. Recht haben Sie. Nur,
etwas anderes haben auch wir niemals behauptet. Ich
möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, daß die Ar-
beiten an der im Koalitionsvertrag vereinbarten Justizre-
form gegenwärtig auf Hochtouren laufen. Und ein sol-
ches Mammutprojekt kann man nicht mal eben aus dem
Boden stampfen. Vielmehr bedarf es hierzu einer umfas-
senden Vorbereitung und Absprachen auch mit den
Ländern. Und dennoch: Voraussichtlich schon im Okto-
ber wird das Bundesjustizministerium einen ersten Refe-
rentenentwurf vorlegen, auf dessen Eckdaten wir uns
mit dem Koalitionspartner bereits verständigt haben.
Für uns als grüne Bundestagsfraktion erscheint eine
solche Reform insbesondere unter den Gesichtspunkten
Rechtsschutz, Transparenz und Rechtsvereinheitlichung
notwendig. Lassen Sie mich kurz skizzieren:
Dort, wo die Überprüfbarkeit eines Urteils heute allen-
falls durch das Bundesverfassungsgericht möglich ist,
werden wir den Rechtsschutz für die Bürgerinnen und
Bürger verbessern. Derzeit sind schließlich nur 60 Prozent
aller zivilgerichtlichen Verfahren überhaupt berufungs-
unfähig. Durch Senkung der Berufungssumme von
1 500 DM auf 1 200 DM werden mehr Verfahren als bis-
her mit der Berufung überprüfbar. Darüber hinaus wollen
wir die Berufung auch in Fällen mit geringem Streitwert
bei grundsätzlicher Bedeutung zulassen sowie den Zu-
gang zur Revision erweitern. Denn die Revision ist der-
zeit nur gegen Urteile der Landgerichte zulässig, mit der
Folge, daß rund 80 Prozent aller Verfahren der Überprüf-
barkeit durch den BGH von vornherein entzogen sind.
Die erste Instanz soll in ihrer Bedeutung gestärkt und
der Streit möglichst schon dort abschließend entschieden
werden.
4646 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999
(A) (C)
(B) (D)
Natürlich sind wir uns darüber im klaren, daß es er-
forderliche Reformschritte nicht immer zum Nulltarif
geben kann. Daß die Länder mehr Geld für die Justiz zur
Verfügung stellen werden, ist illusorisch. Wir meinen
aber, daß sich die Stärkung der Eingangsinstanz durch-
aus im Wege einer Umgestaltung der Zweiten Instanz in
eine Fehlerkorrektur- und Kontrollinstanz finanzieren
läßt. Denn bei einer wirklichen Stärkung der Eingangs-
instanz bedarf es auch unter rechtsstaatlichen Aspekten
keiner komplett neuen Tatsacheninstanz. Schließlich ga-
rantiert eine Zweite Instanz strukturell keine „richtigere“
Tatsachenfeststellung als die erste. Wohl aber schafft sie
Anreize, den ersten Prozeß als Versuchsballon zu star-
ten. Mit der Umgestaltung der Berufungsinstanz in eine
Fehlerkontroll- und -korrekturinstanz werden hingegen
Richterstellen frei, die in einer gestärkten ersten Instanz
eingesetzt werden können.
Neben dem Ziel, das unübersichtliche und unsyste-
matische Rechtsmittelrecht insgesamt transparenter zu
gestalten, wollen wir im übrigen auch die Vereinheitli-
chung der Rechtsprechung fördern. Wenn künftig für
Berufungen in Zivilsachen einheitlich die Oberlandesge-
richte zuständig sind, wird dies erfreulicherweise dazu
führen, daß die Rechtsprechung über die Landgerichts-
bezirke hinaus berechenbarer wird. Auch die Möglich-
keit, in Fällen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung
zuzulassen, dient der Rechtsvereinheitlichung.
Die Justizreform wird noch viel Anlaß für Beratun-
gen und Diskussionen bieten. Zu dieser Justizreform ist
der vorliegende Entwurf ein erster, vorweggenommener
Baustein. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Er zeigt,
daß wir auf gutem Wege sind.
Rainer Funke (F.D.P.): Es kann keinem Zweifel
unterliegen, daß eine außergerichtliche Streitbeilegung
sowohl aus gesellschafts- als auch aus rechtspolitischen
Gründen besser und auch effizienter ist als langwieriges
gerichtliches Streiten. Deswegen war auch schon in der
13. Legislaturperiode ein entsprechender Gesetzesan-
trag, wie er heute beschlossen werden soll, eingebracht
worden, ist dann jedoch wegen anderer Punkte im Ver-
mittlungsausschuß gescheitert.
Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ist im
Rechtsausschuß mit den Stimmen aller Fraktionen be-
schlossen worden. Diese außergerichtliche Streitbeile-
gung wird unsere Rechtsstreitkultur maßgeblich beein-
flussen. Ob und inwieweit das sogenannte obligatorische
Schlichtungsverfahren angenommen wird, wird erst die
Zukunft zeigen. Sicherlich ist hierfür eine Aufklärungs-
arbeit notwendig, denn das Schlichtungsverfahren ist
dann nicht obligatorisch, wenn vom Antragsteller das
Mahnverfahren betrieben wird.
Die außergerichtliche Streitbeilegung muß sich also
ihren Platz erkämpfen. Dabei ist es im Grundsatz zu be-
grüßen, daß durch die Länderöffnungsklausel ein Wett-
bewerb der verschiedenen Ländersysteme entsteht. Ich
habe bereits im Rechtsausschuß ausgeführt, daß auf
Dauer allerdings eine Anpassung der unterschiedlichen
Länderausführungsgesetze erfolgen muß. Wir werden
die nächsten ein bis zwei Jahre abwarten müssen, um
sodann zu sehen, welches System angenommen wird.
Jedenfalls darf es eine Rechtszersplitterung, die an Län-
dergrenzen entsteht, auf Dauer nicht geben.
In einem Punkt möchte ich noch etwas Wasser in den
Wein gießen; wenn nämlich in der Begründung der
Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf davon gespro-
chen wird, daß eine Kostenentlastung der öffentlichen
Hand einträte.
Eine Entlastung der öffentlichen Haushalte wird es
durch Schlichtungsverfahren nur dann geben, wenn die
Beteiligten den jeweiligen Schiedsspruch akzeptieren
und nicht in das streitige Verfahren eintreten. Hier wer-
den die jeweiligen Gütestellen die Aufgabe haben, durch
weise und gerechte Schiedssprüche für eine Akzeptanz
der Streitbeilegung zu sorgen.
Es bleibt auch zu beobachten, wie die sonstigen
außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren, wie der
Anwaltsvergleich, aber auch die Schiedsgerichtsverfah-
ren der §§ 1025 ff. ZPO positiv beeinflußt werden kön-
nen. Dasselbe gilt für die zahlreichen Schiedsverfahren
von Verbänden und Organisationen.
Es bleibt zu hoffen, daß durch die heutige Verab-
schiedung des Gesetzes schneller Recht gegeben wird,
damit schneller der Rechtsfrieden wiederhergestellt wird
– nach dem Motto: Wer schnell gibt, gibt doppelt.
Dr. Evelyn Kenzler (PDS): Bei der ersten Lesung be-
stand zwischen uns weitgehende Übereinstimmung dar-
in, stärker als bisher „alternative Verfahren“ für eine
bürgernahe, problemorientierte und zügige Streitbeile-
gung anzubieten und hierdurch die Justiz spürbar zu
entlasten.
Wir werden dem Entwurf Ihrer Fraktionen, Herr Kol-
lege Hartenbach und Herr Kollege Beck, zustimmen, da
er in die richtige Richtung geht. Es bleibt aber abzu-
warten, ob und wie die Länder die Öffnungsklausel
tatsächlich nutzen werden. Die äußerst angespannte
Finanzlage in den meisten Ländern und ausgedünnte Ju-
stizhaushalte sind ein schlechter Nährboden für die Ein-
richtung außergerichtlicher Schlichtungsstellen in den
erforderlichen Größenordnungen und mit qualifizierter
Besetzung. Die notwendigen Haushaltsmittel für um-
fangreiche Investitionen, die für eine qualifizierte Kon-
fliktberatung und -lösung unentbehrlich sind, werden
gegenwärtig wohl kaum aufgebraucht werden können.
Auch hier gilt leider wie fast überall: „Ohne Moos nichts
los.“ Dieser wirklich wichtige Vorstoß wird deshalb in
seiner praktischen Relevanz in nächster Zeit eher expe-
rimentelle Bedeutung haben, als einen wirklichen
Durchbruch bewirken. Gerade diesen brauchen wir je-
doch dringend, um eine neue Kultur der Konfliktlösung
bereits im vorgerichtlichem Stadium einzuleiten.
Hinzu kommt die nach wie vor im Raum stehende
These, Konfliktregulierung durch die bürokratisch an-
onyme Justiz entspräche am ehesten dem Zeitge-
schmack. Wenn das bereits bestehende Angebot an
Schieds- und Schlichtungsstellen kaum angenommen
wird, die quantitative Bedeutung justizalternativer
Streitschlichtungen eher als gering einzuschätzen ist,
dann liegt das nicht zuletzt an einer überholten Streit-
kultur in unserem Lande. Außer- und vorgerichtliche
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999 4647
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(B) (D)
Streitbeilegung sind zwar in den letzten Jahren in der
Bundesrepublik auf dem Vormarsch. Aber eben eher auf
Kongressen, in Fachvereinigungen, bei der Aus- und
Weiterbildung sowie in Forschung und Literatur und
weniger in der Rechtspraxis.
Richten statt Schlichten ist in der bisherigen tradi-
tionellen Form jedoch nicht mehr zeitgemäß. Aber
Schlichten statt Richten läßt sich nur sehr bedingt durch
obligatorische Verfahren erzwingen. Und hier bin ich
bei einem weiteren Problem: Wir müssen wesentlich
stärker vom Entscheiden zum freiwilligen Verhandeln
kommen. Nicht der für das gerichtliche Verfahren ty-
pische ,,Kampf um Recht haben und Recht bekommen“
– die Konfrontation – darf das Ziel sein, sondern ein
„Streit um den Konsens“ muß außergerichtliche Verfah-
ren vor allem bestimmen.
Dafür ist eine Bewußtseinsveränderung, eine neue
Streitkultur in der Gesellschaft vonnöten. Das kann
selbstredend weder vom Gesetzgeber verordnet noch
durch pure Rechtspropaganda erreicht werden, sondern
die kompetente Besetzung der Schlichtungsstellen mit
Schlichtern, die auch das Vertrauen der Parteien genie-
ßen, die Art und Weise der Durchführung der Verfahren
und für die beteiligten Parteien vertretbare Ergebnisse
können dies bewirken.
Deutlich gesagt: Die Vorteile einer außergerichtlichen
Streitbeilegung müssen für die Bürger nachvollziehbar
und erlebbar sein. Die Bereitschaft, sich zu einigen,
sollte durch schnelle, unkomplizierte und kostengünstige
Verfahren honoriert werden. Nur so wird es gelingen,
tatsächlich die Justiz zu entlasten, stabile Konfliktlösun-
gen zu erzielen und Rechtsfrieden herzustellen. Andern-
falls landen wir auch an dieser Stelle in der Sackgasse
einer pro forma zu durchlaufenden ineffizienten
Zwangsinstanz auf dem Weg zum eigentlichen Ziel,
dem gerichtlichen Verfahren.
Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin der
Justiz: Ich begrüße außerordentlich, daß heute das Ge-
setz zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeile-
gung beschlossen werden kann.
Es war ein langer Weg bis zum heutigen Tag. Eigent-
lich, das zeigt die Unterstützung für das Gesetz aus allen
Teilen des Hauses, hätte der Weg nicht so lang zu sein
brauchen.
Schon der letzte Bundestag hätte dieses Gesetz be-
schließen können, wenn nicht die alte Bundestagsmehr-
heit den Fehler begangen hätte, mit diesem richtigen und
sinnvollen Schritt in letzter Minute ein falsches und für
die Justiz geradezu schädliches Instrument verbinden zu
wollen, die Möglichkeit der Übertragung der Handelsre-
gister auf die Industrie- und Handelskammern.
Wir freuen uns, daß jetzt endlich die Möglichkeit zur
obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung be-
schlossen wird.
Die Bundesregierung betrachtet dieses Gesetz als er-
ste Stufe der Justizreform, die zu mehr Bürgernähe,
mehr Effizienz und mehr Transparenz in der deutschen
Justiz führen soll, an die ja in den kommenden Jahren
erhöhte Ansprüche gestellt werden: Der Ausbau eines
einheitlichen europäischen Rechtsraums und die zuneh-
mende Bedeutung der europäischen Gerichtsbarkeit wird
auch für die Justiz in unserem Land Folgen haben.
Das Bundesministerium der Justiz arbeitet mit Hoch-
druck am nächsten Schritt der Justizreform, dem Ge-
setzentwurf zur Reform der Rechtsmittel in der Zivilge-
richtsbarkeit.
Wir wollen weg von dem falschen Weg der Entla-
stungs-, Beschleunigungs- und Vereinfachungsnovellen
der letzten Jahre. Dieser Weg hat zweierlei gebracht:
Eher mehr Schwierigkeiten für die Rechtsanwender und
insgesamt weniger Rechtsschutz für immer weniger
Bürgerinnen und Bürger.
Es ist gut, daß die Justizreform mit dem Gesetz zur
außergerichtlichen Streitbeilegung beginnen kann.
Wir alle kennen die Fälle, in denen die außergericht-
liche Beteiligung eines Streites das beste und schnellste
Mittel ist, um Frieden zwischen den Parteien zu schaf-
fen. Das sind beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkei-
ten, Fälle von Beleidigungen und vermögensrechtliche
Streitigkeiten, bei denen es um weniger als 1 500 DM
geht und das Mahnverfahren nicht beschritten wird. Hier
ist eine obligatorische Güteverhandlung vernünftig.
Das neue Bundesgesetz ermächtigt die Länder, ein
Güterverfahren vorzuschalten – das kann dann auch
noch Kosten und Zeit sparen und die Justiz entlasten.
Schon Abraham Lincoln sagte: „Ratet von Rechtsstrei-
tigkeiten ab. Überredet Nachbarn, sich zu einigen, wann
immer ihr es könnt. Weist sie darauf hin, daß der nomi-
nelle Gewinner tatsächlich oft der Verlierer ist – er ver-
liert Gebühren, Kosten und Zeit.“
Die außergerichtliche Streitbeilegung will nicht über-
reden, sie will die Konfliktparteien in die Lage verset-
zen, für ihre Streitigkeit selbst eine Lösung zu finden.
Die neue Regelung gibt den Ländern auch die Mög-
lichkeit, selbst die Auswahl zwischen verschiedenen
Schlichtungsmodellen zu treffen. Damit nimmt der Bun-
desgesetzgeber bewußt Rücksicht auf die in einzelnen
Bundesländern bestehenden durchaus unterschiedlichen
„Streitschlichtungstraditionen“.
Es ist ja bekannt, daß gerade darüber in den letzten
Jahren viel geschrieben und gestritten wurde – es gibt
keinen Konsens über das beste Schlichtungsmodell.
Viele Länder werden die Schiedsmänner und -frauen
für die obligatorische Streitbeilegung vorsehen. Andere
Länder wie Bayern und Baden-Württemberg, die nicht
auf eine gewachsene Schiedsleutestruktur zurückgreifen
können, werden Notare bzw. Anwälte einschalten. Die
neue Regelung läßt dies alles zu. Das ist gut und wird
zeigen, ob sich ein Modell als besonders vorteilhaft er-
weist oder ob es zu einem nebeneinander von unter-
schiedlichen Modellen kommt.
Außerdem hat die neue Regelung den Vorteil, dort
auf gut funktionierenden Strukturen aufzubauen, wo es
sie gibt – ich nenne nur Nordrhein-Westfalen und Nie-
dersachsen – und gleichzeitig Rücksicht auf die Länder
zu nehmen, die – historisch bedingt – etwa noch kein
4648 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 53. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 9. September 1999
(A) (C)
(B) (D)
ausgefeiltes Schiedsleutesystem haben und die nun über
andere Modelle nachdenken, um den Gedanken der außer-
gerichtlichen Streitschlichtung zu übernehmen.
Ich bin gespannt, wie die unterschiedlichen Modelle
in der Praxis funktionieren und ob die Bürgerinnen und
Bürger sie akzeptieren als eine echte außergerichtliche
Schlichtung.
Lassen Sie mich nochmals wiederholen: Die Einfüh-
rung der obligatorischen Streitbeilegung wird trotz der
Kosten für die Schlichtungsstellen auch zu einer Entla-
stung bei den Gerichten führen. Dies ist aber kein neuer
Schritt in der eben kritisierten Kette der früheren Entla-
stungsphilosophie. Vielmehr hilft diese in das Konzept
einer umfassenden Justizreform eingebettete Möglich-
keit dabei, den effizienten Einsatz der knappen Ressour-
cen der Justiz dort zu konzentrieren, wo er notwendig
ist.
Deshalb freue ich mich, daß die Ausschußberatungen
zu dem heute vorliegenden Gesetzentwurf mit Unter-
stützung von allen Seiten beschlossen werden konnten.
Ich bin sicher und hoffe sehr, daß wir – in gleicher
Sachlichkeit – auch über den Gesetzentwurf zur Reform
der Rechtsmittel in der Zivilgerichtsbarkeit diskutieren
werden. Darauf freue ich mich bereits heute.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/
CSU) (Drucksache 14/1528, Frage 23):
Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hin-sichtlich der Zahl der ungeklärten sudetendeutschen Vertrei-bungsopfer, und ist die Bundesregierung vor diesem Hinter-grund bereit, die sudetendeutsche Heimatortskartei der Caritas inRegensburg weiterhin ausreichend zu fördern?
Die Zahl der ungeklärten sudetendeutschen Vertrei-
bungsopfer beträgt nach den Unterlagen der Heimatorts-
kartei für Sudetendeutsche des Kirchlichen Suchdienstes
in Regensburg derzeit 225 136. Über den Verbleib die-
ser Personen fehlt seit der Vertreibung jeder Hinweis.
Dies bedeutet jedoch nicht, daß diese Personen aus-
nahmslos vermißt sind, weil sich in den vergangenen
Jahrzehnten viele Familienangehörige wiedergefunden
haben, ohne daß die Heimatsortkartei hierüber Unter-
richtet wurde. Konkret gesucht werden 61 640 Personen.
Die über 3 Millionen Karteikarten der Heimatorts-
kartei sind inzwischen digitalisiert, d. h. opto-elek-
tronisch erfaßt worden. Bei der geplanten Reorganisa-
tion des Kirchlichen Suchdienstes ist vorgesehen, die
Heimatortskartei Regensburg zum 31. Dezember 2000
zu schließen. Die Verwaltung der Unterlagen über die
Sudetendeutschen erfolgt in gleicher Weise wie bisher
künftig durch die Heimatortskartei Passau. Dem Per-
sonal der Heimatortskartei ist, sofern es nicht durch
Rentenbezug, Altersteilzeit o.ä. ausscheidet, eine Be-
schäftigung bei der Heimatortskartei Passau angeboten
worden.
Anlage 4
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 741. Sitzung am 9. Juli
1999 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu-
stimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
Grundgesetz nicht zu stellen:
– Neuntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
– Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. Dezember1995 über den Beitritt der Republik Österreich, derRepublik Finnland und des Königreichs Schweden zudem Übereinkommen über die Beseitigung der Dop-pelbesteuerung im Falle von Gewinnberechtigungenzwischen verbundenen Unternehmen
– Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Januar 1995 zwi-schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Un-abhängigen Staat Papua-Neugiunea zur Vermeidungder Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuernvom Einkommen und vom Vermögen
– Gesetz zur Änderung des Übereinkommens vom 4. Au-gust 1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwick-lungsbank
– Zweites Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozi-algesetzbuch und anderer Gesetze (Zweites SGB III –Änderungsgesetz – 2. SGB III ÄndG)
– Viertes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozial-gesetzbuch – 4. SGB XI-Änderungsgesetz (4. SGB XI-ÄndG)
– Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Verfassungs-organen des Bundes
– Überweisungsgesetz (ÜG)
– Gesetz zu dem Übereinkommen vom 5. September1998 zwischen der Regierung der BundesrepublikDeutschland, der Regierung des Königreichs Däne-mark und der Regierung der Republik Polen über dasMultinationale Korps Nordost
– Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 26. März 1998zum Übereinkommen vom 18. August 1948 über dieRegelung der Schiffahrt auf der Donau (Belgrader Do-naukonvention)
– Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1997 überwirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierungund Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Ge-meinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits undden Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits
– Gesetz zu dem Abkommen vom 20. April 1998 zwi-schen der Bundesrepublik Deutschland und Japanüber Soziale Sicherheit
– Gesetz zu dem Abkommen vom 2. Mai 1998 zwischender Bundesrepublik Deutschland und der RepublikUngarn über Soziale Sicherheit
Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit-
geteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der
Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
nachstehenden Vorlagen absieht:
Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Forschung zur CO2-Minderung in den wichtigsten In-dustriestaaten einschließlich China
Drucksachen 13/10703, 14/272 Nr. 163 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Umweltgutachten 1998 des Rates von Sachverständigenfür Umweltfragen
Umweltschutz: Erreichtes sichern – Neue Wege gehen
– Drucksachen 13/10195, 14272 Nr. 160 –