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ID1405206000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/52 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 52. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 I n h a l t : Begrüßung der anläßlich der Frauendebatte eingeladenen Frauen auf der Tribüne............... 4371 A Verzicht der Abgeordneten Ingrid Matthäus- Maier auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag ........................................................ 4371 B Eintritt der Abgeordneten Ingrid Arndt- Brauer in den Deutschen Bundestag............... 4371 B Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Hermann Bachmaier, Dankward Buwitt, Bärbel Sothmann und Dieter Schloten ............................................... 4371 B Erweiterung der Tagesordnung........................ 4371 C Begrüßung der Präsidentin des Bundesrech- nungshofes, Frau Dr. Hedda von Wedel ....... 4457 C Tagesordnungspunkt 1: Vereinbarte Debatte Die Parlamentarierinnen in 50 Jahren Deutscher Bundestag................................ 4371 D Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 4372 A Ulla Schmidt (Aachen) SPD ............................ 4374 A Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU.......................... 4376 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. .. 4379 A Petra Bläss PDS ............................................... 4381 B Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin FSFJ ................................................................. 4383 D Bärbel Sothmann CDU/CSU ........................... 4386 A Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN......................................................... 4387 A Ina Lenke F.D.P............................................... 4389 A Dr. Heidi Knake-Werner PDS ......................... 4390 A Christel Hanewinckel SPD .............................. 4391 A Maria Eichhorn CDU/CSU.............................. 4392 B Irmingard Schewe-Gerigk ............................... 4393 B Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. ....................... 4394 B Christina Schenk PDS ..................................... 4395 B Dr. Angela Merkel CDU/CSU......................... 4396 A Inge Wettig-Danielmeier SPD......................... 4397 A Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 4398 A Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU .... 4399 A Hanna Wolf (München) SPD........................... 4399 C Claudia Nolte CDU/CSU................................. 4400 D Hildegard Wester SPD..................................... 4401 D Irmgard Karwatzki CDU/CSU......................... 4403 C Nina Hauer SPD .............................................. 4404 D Annette Widmann-Mauz CDU/CSU ............... 4405 D Tagesordnungspunkt 2: a) Antrag der Abgeordneten Christel Hum- me, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Marieluise Beck (Bre- men), Ekin Deligöz, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Neue Initiativen zur Frauenbeschäfti- gung (Drucksache 14/1195)....................... 4407 A II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 b) Antrag der Abgeordneten Petra Bläss, Maritta Böttcher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS Gleichstellung von Frauen und Män- nern im Erwerbsleben (Drucksache 14/1529) ..................................................... 4407 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Abgeordneten Maria Eichhorn, Hannelore Rönsch (Wiesbaden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU Bekämpfung der Frauenarbeitslosigkeit in Deutschland (Drucksache 14/1549)...... 4407 A Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin FSFJ ................................................................. 4407 B Renate Diemers CDU/CSU.............................. 4409 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 4411 B Ina Lenke F.D.P. .............................................. 4413 D Petra Bläss PDS ............................................... 4416 A Christel Humme SPD....................................... 4417 C Dorothea Störr-Ritter CDU/CSU..................... 4419 D Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BF ....... 4422 A Ina Lenke F.D.P. .......................................... 4423 D Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU............ 4424 B Renate Gradistanac SPD.................................. 4426 C Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksache 14/1528 vom 3. September 1999) .......................................................... 4427 C Abbruch von Sprachkursen für jugendliche Aussiedler und Ausländer wegen Teilnahme an Maßnahmen im Rahmen des Programms der Bundesregierung zum Abbau der Jugend- arbeitslosigkeit MdlAnfr 2 Dirk Niebel F.D.P. Antw PStSekr’in Dr. Edith Niehuis BMFSFJ.. 4427 D ZusFr Dirk Niebel F.D.P.................................. 4428 B Freiheitsbeschränkungen durch ein Verbot für Alkoholwerbung MdlAnfr 3 Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. Antw PStSekr’in Christa Nickels BMG........... 4428 C ZusFr Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. . 4429 A Einschränkung der Werbung für alkoholische Getränke MdlAnfr 4 Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. Antw PStSekr’in Christa Nickels BMG .......... 4429 C ZusFr Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. . 4429 D Aufhebung des Transportverbots für ab- gebrannte Brennelemente aus deutschen Kernkraftwerken MdlAnfr 5, 6 Dr. Paul Laufs CDU/CSU Antw PStSekr’in Gila Altmann BMU . 4431 B, 4432 A ZusFr Dr. Paul Laufs CDU/CSU ......... 4431 C, 4432 C Einführung einer Vermögensabgabe MdlAnfr 9 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks ......... 4433 B ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU ................ 4433 B ZusFr Josef Hollerith CDU/CSU..................... 4434 A ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. ........................ 4434 C ZusFr Dr. Barbara Höll PDS ........................... 4434 D Ausschluß lokaler Stromversorgungsunter- nehmen von der Beteiligung an der Aus- schreibung von Stromlosen im Bereich der Bundeswehr MdlAnfr 11 Werner Lensing CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMV.......... 4435 B ZusFr Werner Lensing CDU/CSU................... 4435 C ZusFr Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU........ 4436 B Reduzierung der im Jahresbericht der Wehr- beauftragten festgestellten Defizite im Be- reich der politischen Bildung MdlAnfr 12 Werner Lensing CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMV.......... 4436 C ZusFr Werner Lensing CDU/CSU................... 4437 A ZusFr Ursula Lietz CDU/CSU......................... 4437 B Einschränkungen zu Lasten der deutschen Minderheiten in Dänemark und Polen sowie der Sorben in Deutschland; Aufrechterhaltung des deutschen Generalkonsulats in Apenrade MdlAnfr 19, 20 Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA... 4437 C, 4438 C ZusFr Wolfgang Börnsen (Bönstrup) .. 4437 D, 4438 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 III Unterzeichnung des deutsch-tschechischen Abkommens über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden und der Grenzschutzbehör- den in den Grenzgebieten; Auswirkungen auf die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität MdlAnfr 21, 22 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI 4439 B, 4439 D ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU ..........4439 C, 4440 A Übertragung von Aufgaben und Personal des Bundesamtes für Zivilschutz auf das Bundes- verwaltungsamt MdlAnfr 24, 25 Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI ......... 4440 B ZusFr Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU........ 4440 C Nachfolgebehörden für die Übernahme der sonstigen Aufgaben des Bundesamtes für Zivilschutz; Wirtschaftlichkeit MdlAnfr 26, 27 Norbert Röttgen CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI ......... 4441 B, 4441 D ZusFr Norbert Röttgen CDU/CSU....... 4441 C, 4441 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Äußerungen von Bundesminister Hans Eichel, die künftige Förderung der neuen Bundes- länder mit deren Zustimmung zum „Sparpaket“ der Bundesregierung zu verbinden .................................................. 4442 A Gerhard Jüttemann PDS................................... 4442 B Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF .............. 4443 A Manfred Grund CDU/CSU .............................. 4444 B Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 4445 B Jürgen Türk F.D.P. .......................................... 4446 C Gunter Weißgerber SPD .................................. 4447 D Dietrich Austermann CDU/CSU...................... 4448 C Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 4449 D Dr. Barbara Höll PDS ...................................... 4450 A Manfred Hampel SPD...................................... 4452 B Manfred Kolbe CDU/CSU............................... 4453 A Simone Violka SPD......................................... 4454 A Susanne Jaffke CDU/CSU............................... 4455 A Rainer Fornahl SPD......................................... 4455 D Tagesordnungspunkt 4: Beratung der Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses – zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1997 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermö- gensrechnung des Bundes (Jahres- rechnung 1997) .................................... 4457 B – zu der Unterrichtung durch den Bun- desrechnungshof Bemerkungen des Bundesrech- nungshofes 1998 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrech- nung des Bundes 1997) (Drucksachen 13/10378, 14/29, 14/153 Nr. 1, 14/1257)........................................... 4457 B Josef Hollerith CDU/CSU ............................... 4457 C Uta Titze-Stecher SPD..................................... 4459 B Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 4462 A Jürgen Koppelin F.D.P .................................... 4463 B Dr. Uwe-Jens Rössel PDS ............................... 4464 C Tagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich, Michael Goldmann, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion F.D.P. CO2-Ausstoß im Gebäudebereich sen-ken (Drucksache 14/660)........................... 4465 C Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von den Abgeordneten Monika Brudlewsky, Georg Brunnhuber, und weiteren Abgeordneten der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines . . . Gesetzes zur Änderung des Arz- neimittelgesetzes, Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 14/139, 14/863) ....................................................... 4465 C Norbert Geis CDU/CSU .................................. 4465 D Ina Lenke F.D.P. ......................................... 4467 A Regina Schmidt-Zadel SPD............................. 4467 C IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 Ina Lenke F.D.P. ............................................. 4467 D Norbert Geis CDU/CSU .............................. 4468 C Norbert Geis CDU/CSU .................................. 4470 A Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4470 A Petra Bläss PDS ............................................... 4471 B Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner, Ursula Lötzer, weiteren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs eines . . . Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (§ 146) (Drucksachen 14/139, 14/863) ................... 4472 A Dr. Heidi Knake-Werner PDS ......................... 4472 B Nächste Sitzung ............................................... 4473 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten............ 4475 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zum Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich, Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher und der Fraktion F.D.P.: CO2-Ausstoß im Gebäude-bereich senken Hans-Michael Goldmann (F.D.P.) .................. 4475 B Norbert Formanski (SPD)................................ 4476 C Hansjürgen Doss (CDU/CSU) ......................... 4477 D Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ................................................ 4478 B Christine Ostrowski (PDS) .............................. 4479 B Dr. Michael Meister (CDU/CSU) .................... 4479 D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zum Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (§ 146) (Tagesord- nungspunkt 7) Ute Kumpf (SPD) ............................................. 4480 C Heinz Schemken (CDU/CSU) .......................... 4482 A Dr. Theo Duckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) ................................................................ 4483 B Dirk Niebel (F.D.P.) ........................................ 4483 D Anlage 4 Veränderung des § 2b EStG durch das Steuer- bereinigungsgesetz 1999 MdlAnfr 7, 8 – Drs 14/1528 – Leo Dautzenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hen- dricks BMF........................................................... 4484 B, C Anlage 5 Bevorzugung des produzierenden Gewerbes bei der Ökosteuer MdlAnfr 10 – Drs 14/1528 – Hans Michelbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF............................................................................ 4484 C Anlage 6 Auswirkungen der Kürzungen im Verteidi- gungshaushalt auf die Beschaffung des Transporthubschraubers NH-90 und eines ge- panzerten Transportpanzers; Erprobung und Einführung des Transportpanzers Fuchs KRK MdlAnfr 13, 14 – Drs 14/1528 – Werner Siemann CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg.. 4484 D, 4485 A Anlage 7 Aus- bzw. Neubau der B 474, insbesondere von Ortsumgehungen in Dülmen und Olfen MdlAnfr 15 – Drs 14/1528 – Ulrike Flach F.D.P. SchrAntw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW . 4485 B Anlage 8 Planfeststellung für den Ausbau der Rheintal- bahn zwischen Offenburg und Basel MdlAnfr 16, 17 – Drs 14/1528 – Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW . 4485 D, 4486 B Anlage 9 Sicherheitssituation der deutschen Minderheit in Kirgistan; Ausreiseerleichterungen MdlAnfr 18 – Drs 14/1528 – Hartmut Koschyk CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Ludger Volmer AA........ 4486 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 4371 (A) (C) (B) (D) 52. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 Beginn: 10.28 Uhr
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    Dr. Heidi Knake-Werner Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 4475 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Beucher, Friedhelm Julius SPD 8.9.99 Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 8.9.99 Ehlert, Heidemarie PDS 8.9.99 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 8.9.99 Gebhardt, Fred PDS 8.9.99 Gleicke, Iris SPD 8.9.99 Hovermann, Eike SPD 8.9.99 Ibrügger, Lothar SPD 8.9.99 Jacoby, Peter CDU/CSU 8.9.99 Leidinger, Robert SPD 8.9.99 Marhold, Tobias SPD 8.9.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 8.9.99 Oswald, Eduard CDU/CSU 8.9.99 Rauber, Helmut CDU/CSU 8.9.99 Ronsöhr, Heinrich- Wilhelm CDU/CSU 8.9.99 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 8.9.99 Dr. Schmidt (Halsbrücke), Joachim CDU/CSU 8.9.99 Thönnes, Franz SPD 8.9.99 Dr. Thomae, Dieter F.D.P. 8.9.99 Dr. Westerwelle, Guido F.D.P. 8.9.99 Wolff (Zielitz), Waltraud SPD 8.9.99 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zum Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich, Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher und der Fraktion F.D.P.: CO2-Ausstoß im Ge-bäudebereich senken Hans-Michael Goldmann (F.D.P.): CO2-Ausstoß imGebäudebereich senken, so lautet die Kernaussage, die Überschrift unseres Antrages, den ich ihnen jetzt kurz vorstellen möchte. Wir sind sicher alle darin einig, und wir unterstützen ja nachdrücklich das Ziel der Bundesregierung, den CO2-Ausstoß in Deutschland bis zum Jahr 2005 um 25Prozent zu senken. Ich glaube, wir alle begrüßen sehr nachdrücklich die bisher getroffenen Maßnahmen zur CO2-Minderung, insbesondere – und ich betone das –die freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie zur Verminderung ihres CO2-Ausstoßes. Wir sind erfreutüber die Entwicklung der Automobilindustrie, die große Anstrengungen unternimmt, um die Fahrzeugflotten so weiterzuentwickeln, daß eine Senkung des Kraftstoff- verbrauches – wiederum auf der Basis von Eigenver- antwortung und der eigenen Entscheidung des Kunden – zum Tragen kommt. Wir müssen aber auch feststellen, liebe Kolleginnen und Kollegen, daß unser gemeinsa- mes, unser ehrgeiziges Ziel, eine 25prozentige CO2-Minderung nur dann erreicht werden kann, wenn der Gebäudebereich und hier ganz besonders der Gebäude- bestand über das bisherige Maß hinausgehend in ein Ge- samtkonzept zur Senkung des CO2-Ausstoßes einbezo-gen wird. Dabei ist für uns Freie Demokraten der Wär- meenergieverbrauch von ganz zentraler Bedeutung. Wir alle wissen, daß die zum 1. Januar 1995 in Kraft getretene Wärmeschutzverordnung nicht mehr dem ent- spricht, was unter Ausnutzung der technischen Möglich- keiten zu erreichen wäre. An dieser Stelle kann man viele Wünsche äußern, wie Sie, Frau Eichstädt-Bohlig, das ja auch in der „GRE inform“ tun, wenn Sie sagen, Sie möchten gern 500 Millionen DM haben, um die Be- standsförderung voranzutreiben. Man kann auch den politischen Wunsch haben, daß die Bundesregierung selbst größte Anstrengungen in den Bereichen Verkehr und Bau unternimmt, denn schließlich ist ja auch sie dem bekannten CO2-Minderungsziel verpflichtet. Ja,hier wären zielgerichtete Strategien und ein konkreter Handlungsrahmen äußerst wünschenswert, damit sowohl der Verkehr wie auch der Gebäudebestand ihren Beitrag zur CO2-Minderung leisten können. Es ist der falsche Weg, wenn die Bundesregierung im Verkehrsbereich auf Stabilisierung des Verbrauchs setzt und die stufenweise Mineralölsteuererhöhung und die neue Stromsteuer zur Füllung der Rentenkasse benutzt. Und die Grünen? Sie wollen heute nichts mehr von der Abschaffung der Kfz-Steuer und der Umlegung des Volumens auf die Mineralölsteuer wissen, obwohl auch in diesem Bereich ein ausformulierter Gesetzentwurf der F.D.P.-Bundestagsfraktion dem Bundestag vorliegt. Es ist zu wenig, wenn sich die Aktivitäten der Bun- desregierung darauf reduzieren, die Wärmeschutzver- ordnung aus dem Jahr 1995 weiterzuentwickeln. Das ist zunächst mal sicherlich ein lobenswertes Ziel, es betrifft allerdings nur einen Teil des gesamten Handlungsspek- trums. Insofern ist es berechtigt, wenn ich Rotgrün vor- halte, sie betreiben Schmalspurökologie. Was ist nun das Ziel unseres Antrages? Die F.D.P. will mit dem Antrag drei Dinge erreichen. Zuerst soll durch die parlamentarische Initiative ver- hindert werden – und das ist mir wichtig –, daß sich die Bundesregierung in Sachen Energiesparverordnung mit sich selbst und dem Bundesrat beschäftigt und in diesem Bereich den Deutschen Bundestag außen vor läßt. Sie wissen, daß das formal möglich wäre. Auch die zum Teil schlechte Informationspolitik des BMVBW in Richtung der Opposition gibt Anlaß zu solchen Be- fürchtungen. Zweitens soll der Antrag dazu zwingen, die Frage der CO2-Einsparung im Gebäudebereich auf breiterer Basiszu debattieren, als es die Bundesregierung bisher tut. Die einzelnen Abgeordneten des Hauses werden zur Zeit seitens Institutionen und Verbänden mit einer Fülle 4476 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 (A) (C) (B) (D) technischer Details befaßt, die eine Vielzahl einzelner Interessenvertreter vorbringen, um wertvolle Anregun- gen zu geben, aber auch um die eigenen Marktchancen in Zukunft zu erweitern oder zumindest zu sichern. Das ist legitim und wird natürlich auch von uns Liberalen unterstützt. Denn hinter Maßnahmen, die von den Inter- essenvertretern vorgetragen werden, stehen natürlich auch die Chancen zur Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze. Wir wissen spätestens aus den Zahlen des Verbändeparlamentarierbriefes – Bundestagswahl 98 –, daß die Investitions- und Arbeitsplatzchancen, in Ver- bindung mit den ökologischen Chancen den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich zu senken, enorm sind. Die Zahlen – 500 000 Modernisierungsmaßnahmen pro Jahr schaffen auf Dauer 175 000 Arbeitsplätze neu –, sind beeindruckend und sollten uns mit hoher Bereitschaft an diese Aufgabenstellung – für mich parteigrenzenüber- greifend – herangehen lassen. Aber eine Energiespar- verordnung, die einzig eine Weiterentwicklung der Wärmeschutzverordnung aus dem Jahre 1995 – ich sage mal, die einfach ein bißchen technischer, ein bißchen fachlicher ist – kann den Anforderungen nicht gerecht werden. Es darf der Blick für das Ganze nicht verloren gehen, für die riesigen Chancen und die Verzahnungen, die sich in diesem Bereich ergeben. Dabei muß der Ge- danke der Eigenverantwortung gestärkt werden und der Ordnungsrahmen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleiben. Deshalb legt die F.D.P. – und das ist für mich der dritte Punkt – mit ihrem Antrag ihre Position für einen großen Handlungsrahmen zu CO2-Einsparungen im Ge-bäudebereich vor. Sie macht mit diesem Antrag einen konstruktiven Vorschlag. Den einseitigen und techni- schen Details verhafteten Schmalspurplänen der Bun- desregierung setzen wir Liberale die Einbeziehung der Einsparpotentiale im Gebäudebestand und den Abbau bürokratischer und juristischer Hemmnisse entgegen. Beim Mietrecht eröffnet sich die Chance der individu- ellen Verbrauchsabrechnung. Mit dem Wunsch nach Aufklärung und öffentlicher Information fordern wir ein breites Informationsangebot, das darauf abzielt, den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich zu senken. Sehr erfreulich ist – und ich will es hier noch mal betonen – daß Maßnahmen zur Senkung des CO2-Ausstoßes neben dem hochgradigen ökologischen Nut- zen einen hohen Beschäftigungseffekt haben. Sie sind für die Gesamtbereiche des mittelständischen Bau- und Ausbaugewerbes wie auch für die entsprechenden tech- nischen Branchen Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatz- schaffer. Die Bundesregierungen haben seit mehreren Jahren Vorbereitungen zur Novellierung der Wärmeschutzver- ordnung getroffen. Die Grunddaten bilden eine Basis, aufgrund der bereits in Kürze ein Maßnahmepaket zur Senkung des Energieverbrauchs im Gebäudebereich vorgelegt werden könnte. Wir Freien Demokraten er- warten, daß der Kern der Maßnahmen zur Energieein- sparung im Gebäudebereich zum 1. Januar 2000 in Kraft tritt. Aus ökonomischen und ökologischen Gründen ist konstruktive Eile geboten. Ich hoffe, daß wir zu einer schnellen Lösung kommen. Norbert Formanski (SPD): Zu Recht wird im Antrag der F.D.P. festgestellt, daß im Baubereich erhebliche CO2-Einsparpotentiale vorhanden sind. In Gesamt-deutschland werden bei der Heizung von Gebäuden – Raumwärme und Warmwasser – jährlich 270 Millionen Tonnen Kohlendioxid freigesetzt. Die Enquete-Kom- mission „Schutz der Erdatmosphäre“ bezifferte das Ein- sparpotential im Gebäudesektor auf mindestens 50 Pro- zent in besonderen Fällen auf bis zu 90 Prozent. Es ist erfreulich, daß auch die F.D.P. sich jetzt diesem Thema stellt. Denn bereits 1990 hatte die alte Bundesregierung be- schlossen, die Kohlendioxid-Emissionen in den alten Bundesländern um mindestens 25 Prozent und in den neuen Bundesländern um einen noch deutlich höheren Prozentsatz zu reduzieren. Seitdem wurde viel über Klimaschutzmaßnahmen geredet; getan wurde aber so gut wie nichts. Außer einer kümmerlichen Wärmeschutz-Verord- nung – Januar 1995 –, die weit hinter den Standards an- derer Länder zurückbleibt, haben Sie nicht Konkretes vorzuweisen. Die von Ihnen „insbesondere … begrüßte Selbstver- pflichtung“ – November 1996 – der deutschen Wirt- schaft zur Klimavorsorge ist und bleibt ein reiner Eti- kettenschwindel. Es wurden keine besonderen Anstren- gungen der Wirtschaft zur Erreichung des gesteckten Ziels einer 25prozentigen CO2-Reduktion unternommen,sondern nur Maßnahmen ergriffen, die aus Gründen des Wettbewerbs oder aus technischen Erwägungen ohnehin durchgeführt worden wären. Bei Nichteinhaltung der Zusagen durch die Unter- nehmen standen keine Bußgelder, Strafen oder Zwangs- maßnahmen zur Verfügung. Die Selbstbeschränkungs- erklärung wurde ohne sogenannten Rechtsfolgewillen abgegeben. So konnte das CO2-Minderungsziel nicht erreichtwerden. Es sind konkrete Maßnahmen in allen Ver- brauchssektoren notwendig, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Besonderes Augenmerk richten wir Sozialdemokraten dabei darauf, daß diese Maßnahmen auch einen positi- ven Effekt auf den Arbeitsmarkt haben. Dies ist insbe- sondere im Gebäudebereich der Fall. Schätzungen auf der Basis von Untersuchungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung haben er- geben, daß durch Verbesserungen von Wärmedämmung und Heizungstechnik, vor allem durch eine umfassende energetische Sanierung des Gebäudebestandes, bis zu 150 000 neue Arbeitsplätze entstehen können. Wir werden dafür sehr zügig die erforderlichen Rah- menbedingungen schaffen. Dies wird ein aufeinander abgestimmtes Bündel von Vorschriften, flankierenden Förderprogrammen sowie Informationskampagnen sein. Dabei ist in erster Linie die neue Energieeinsparver- ordnung zu nennen, mit der die Wärmeschutzverord- nung unter Einbeziehung der Heizungsanlagen-Verord- nung fortgeschrieben wird. Mit der Energieeinsparver- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 4477 (A) (C) (B) (D) ordnung wird das Niedrigenergiehaus mit einem Heiz- energiebedarf von sieben Litern Heizöl pro Quadratme- ter Wohnfläche und Jahr zum Standard im Neubaube- reich. Neubauten werden dann im Schnitt 30 Prozent weni- ger Heizenergie benötigen als heute. Einbau von moder- nen Brennwertgeräten einschließlich der Abgas- und Neutralisationsanlagen, Einbau von Anlagen zur Wär- mespeicherung und Wärmerückgewinnung für die Raumheizung und die Warmwasserbereitung, Einbau von Solaranlagen für Licht, Raumheizung und Warm- wasserbereitung, Einbau von brennstoffbetriebenen Wärmepumpen einschließlich Abgasanlagen, Maßnah- men zur Wärmedämmung und -isolierung – um nur einige Punkte zu nennen – sind heute technisch ausge- reift und sowohl im Neubaubereich als auch im Altbe- stand an der Schwelle zur Wirtschaftlichkeit. Auch die Anforderungen an Altbauten werden wir anheben. Dabei wird die Einführung von Energiekennzahlen dafür sor- gen, daß energetisch ungünstige Gebäude künftig schneller erkannt und verbessert werden können. Während im Neubaubereich heute schon die Normen der noch geltenden Wärmeschutzverordnung übertroffen werden, liegen die Dinge bei Altbauten im argen. Ob- wohl sie bei fast allen großen Modernisierungsobjekten inzwischen berücksichtigt werden müßte, spielt die Ver- ordnung kaum eine Rolle, da sie nicht überprüft und deshalb auch nicht eingehalten wird. Von der „Altbausanierung aus einem Guß“, bei der Handwerker aus verschiedenen Bereichen koordiniert an einem Strang ziehen, ist der Bausektor weit entfernt. Auch das Augenmerk der Architekten richtet sich immer noch auf den Neubau, denn damit stehen die Chancen auf die Titelseite der Architekturzeitschriften zu gelan- gen, weit besser als mit einer gelungenen energetischen Ertüchtigung eines Altbaus. Deshalb ist es notwendig, die neue Energiesparver- ordnung durch eine breit angelegte Informations- und Weiterbildungskampagne den Bauherren, Planern und Handwerkern nahe zu bringen. Dreh- und Angelpunkt ist das – fehlende – Know- how. Voraussetzung für eine ökologische Ausrichtung von Neubauten und die Sanierung von Altbauten ist da- her die Weiterbildung von Handwerkern und Architek- ten. Das erfolgreiche Beispiel des REN-Impuls- Programms – Rationelle Energienutzung – in Nordrhein- Westfalen, bei dem unter Beteiligung der Bauwirtschaft und zahlreicher Fachleute Weiterbildungsveranstaltun- gen mit hoher inhaltlicher und didaktischer Qualität er- stellt werden, sollte bundesweit Schule machen. Oft erstickt der modernisierungswillige Eigentümer in einer Flut von verschiedenen Veröffentlichungen und Broschüren und kann letztlich kaum entscheiden, welche Maßnahme die ökologisch sinnvollste wäre. Die Kennt- nisse über ökologisches Modernisieren sollten durch ei- ne flächendeckende und neutrale Beratung an die Ei- gentümer und Mieter weitergegeben werden. Ein Markenzeichen für bestimmte ökologische Stan- dards wäre eine weitere geeignete Entscheidungshilfe. Denn ohne Kennzeichnung der Produkte ist keine In- formation möglich. Die ökologischen Daten für einzelne Baustoffe, von der Zusammensetzung bis hin zu Infor- mationen über die Entsorgungsproblematik, müssen auf den Tisch. Was heute verbaut wird, finden unsere Kin- der und Kindeskinder im Bauschutt wieder. Daher ist der Gebäudepaß nicht nur für Neubauten, sondern auch für renovierte Altbauten notwendig. Durch einen speziellen Wärmepaß für Altbauten könnten sich die Mieter zudem besser über zu erwartende Heizkosten informieren. Durch finanzielle Anreize für die Bauherren werden wir die Bereitschaft, energierelevante Modernisierungs- maßnahmen durchzuführen, verstärken. Besonders hervorzuheben sind hier die zinsverbillig- ten Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Das Darlehensvolumen wurde bereits um 2,5 Milliarden DM – jetzt 7,5 Milliarden DM – aufgestockt, und die För- dertatbestände wurden in unserem Sinne erweitert. Mit diesen Mitteln schaffen wir die Anreize, tatsächlich in die Schonung der Umwelt zu investieren, und schaffen obendrein noch zusätzlich Arbeitsplätze. Eine Verschärfung des Mietrechts bei der Frage der Umlage von Investitionen auf die Miete – wie von Ihnen gefordert –, ist in diesem Zusammenhang übrigens nicht notwendig, da die bisherige Regelung sowohl die Mieter vor Luxus-Modernisierung schützt als auch den Ver- mietern Rechtssicherheit gewährleistet. Hansjürgen Doss (CDU/CSU): Gegen die Senkung des CO2-Ausstoßes, gegen die Senkung von Energiever-brauch kann schlechterdings niemand sein. Die Frage ist nur, wie und mit welchen Mitteln man dieses Ziel an- steuert. Grundsätzlich gibt es folgende Alternativen: Man kann staatlich regulieren. Man kann aber auch auf die Vernunft der Menschen setzen, die schon aus Kosten- gründen ein Eigeninteresse an geringerem Energiever- brauch haben. Zusätzlich kann man positive Anreize zu energiesparenden Investitionen setzen, etwa Zinsverbil- ligungsprogramme oder steuerliche Vorteile. In diesem Sinne bin ich auch einig mit den Kollegen von der F.D.P. und begrüße wie sie vor allem auch die freiwilligen Anstrengungen der Industrie zur Verminde- rung ihres CO2-Ausstoßes. Dasselbe gilt für die erhebli-chen Fortschritte bei der Entwicklung von Baustoffen. Das heißt verbesserte Wärmedämmung, geringerer Ener- gieverbrauch, niedriger CO2-Ausstoß. Zum Beispiel gibtes heute schon Ziegelsteine mit einem Lambda-Wert von 0,11 gegenüber üblichen Werten von zirka 0,16. Bei dem allgemein gestiegenen Umweltbewußtsein werden Hersteller nicht nur über den Preis, sondern auch über entsprechende günstige Wärmedämmwerte ihrer Produkte Wettbewerbsvorteile am Markt erzielen kön- nen. Daneben ist aber auch die Weiterentwicklung der al- ten Wärmeschutzverordnung erforderlich. Da sind wir uns letztlich alle einig, einschließlich der betroffenen Wirtschaftsverbände. 4478 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 (A) (C) (B) (D) Die Bundesregierung muß allerdings darauf achten, daß angesichts des bisher schon hohen Niveaus der Wärmedämmung im Gebäudebereich die zusätzlichen Anforderungen und damit auch die Kosten einer Ver- ordnung zu dem erzielten Effekt noch in einem ange- messenen Verhältnis stehen. Der jetzt gewählte Ansatz, Wärmeschutz- und Hei- zungsanlagen-Verordnung zusammenzufassen, ist dabei im Grunde der richtige Weg. Dieser integrierte Ansatz verbessert die Möglichkeit für eine optimale energeti- sche Planung und Ausführung von Gebäuden. Die Grundlagen für diese neue Energieeinspar-Verordnung wurden allerdings schon von der letzten Bundesregie- rung entwickelt. Nach wie vor gibt es aber einige kritische Punkte, die ich hier erneut ansprechen will. Es gibt unterschiedliche Auffassungen, auch in den betroffenen Branchen, ob das Bauteilverfahren oder das Energiebilanzverfahren die richtige Methode zum Nachweis der geforderten Wär- medämmung ist. Insbesondere die Ziegelindustrie steht dem Bauteilverfahren kritisch gegenüber. Entscheidend ist aus meiner Sicht, daß es ein verein- fachtes Nachweisverfahren geben muß, das auch ein vereinfachtes Bilanzverfahren sein kann. Möglichkeiten dazu gibt es. Einen weiteren kritischen Punkt sehe ich im Bereich der Nachrüstung bei bestehenden Gebäuden. Hier wer- den von den Hauseigentümern zum Teil erhebliche In- vestitionen verlangt. Das ist der Punkt, wo wir nicht al- lein mit dem Ordnungsrecht arbeiten sollten, sondern zumindest parallel dazu mit positiven finanziellen An- reizen. Hier müssen Zinsverbilligungsprogramme her oder steuerliche Anreize, um auch dem Durchschnitts- verdiener diese Investitionen zu erleichtern. Zweiter Kritikpunkt in diesem Zusammenhang ist die Frage der Kontrolle. Es führt zu nichts, Nachrüstungs- pflichten in eine Verordnung zu schreiben und die Frage der Überwachung völlig offen zu lassen. Nimmt man aber Überwachung ernst, müßten am Ende ganze Heer- scharen von Mitarbeitern aus den Bauämtern aus- schwärmen, um die Dämmung von obersten Geschoß- decken oder Decken zum unbeheizten Keller zu über- prüfen. Viel besser wären hier: keine Nachrüstungspflicht per Verordnung, statt dessen finanzielle Anreize zur Nach- rüstung, keine staatliche Kontrolle durch Baubeamte, vielmehr Bescheinigung durch private Sachverständige, etwa die „Geprüfte Gebäude-Energieberater im Hand- werk“, als Voraussetzung für Zinsverbilligung bzw. Steuervorteile. Eines steht in jedem Fall fest: Die Verordnung muß nach der Anhörung vom vergangenen Freitag überar- beitet und dann noch einmal mit den Verbänden abge- stimmt werden. Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir diskutieren heute über den Antrag der F.D.P.-Fraktion zur CO2-Minderung im Gebäudebe-stand. Lieber Herr Goldmann, lieber Herr Friedrich, Sie haben recht, wenn Sie feststellen, daß wir zusätzliche Anstrengungen brauchen, um das Ziel 25 Prozent weni- ger CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2005 zu erreichen. Ichteile auch Ihre Ansicht, daß ein Schlüsselbereich für eine schnelle CO2-Reduktion der Gebäudebereich ist, genau-er gesagt: im Bestand. Aber, liebe Kollegen von der F.D.P., wir sollten uns nichts in die Tasche lügen. Wir müßten diese Debatte nicht führen, wenn die bisherigen Instrumente – wie die freiwilligen Selbstverpflichtungen der Industrie oder der Autohersteller – so erfolgreich gewesen wären, wie Sie behaupten. Zwei wesentliche Gründe haben seit 1990 zur Reduktion der CO2-Emmissionen beigetragen: dieDeindustrialisierung in Ostdeutschland und die Verbreitung von Erdgas zur Wohnungsheizung. Die niedrigeren Flottenverbräuche in der Autoindustrie wur- den bisher fast vollständig durch die höhere Zahl an Neuzulassungen „aufgezehrt“. Und so richtig eine Libe- ralisierung des Strommarktes ist, der Preisrutsch birgt auch die Gefahr, daß die Anreize zum Energiesparen ge- ringer werden. Ich denke auch, wir können – in der Umweltpolitik insgesamt und in der Klimaschutzdebatte – freiwillige Selbstverpflichtungen nicht gegen das Ordnungsrecht und Förderprogramme nicht gegen die Ökosteuer aus- spielen. Es gibt inzwischen eine ganze Reihe großer wissenschaftlicher Untersuchungen zur CO2-Minderung,und alle gehen davon aus, daß ein Instrumentenmix notwendig ist. Selbstverpflichtungen sind richtig und begrüßenswert, aber um tatsächliche Erfolge beim Kli- maschutz zu erzielen, brauchen wir auch das Ordnungs- recht. Wir brauchen – lesen Sie das nach, verehrte Kol- leginnen und Kollegen von der Opposition – stetig und berechenbar steigende Energiesteuern, wir brauchen mehr Markttransparenz, und wir brauchen in gewissem Umfang Förderung vor allem für Gebäudeerneuerung, regenerative Energien und den öffentlichen Nahver- kehr. Die neue Bundesregierung hat seit ihrem Amtsantritt vor nicht einmal einem Jahr eine ganze Menge auf den Weg gebracht. Ich will hier nur das 100 000-Dächer- Programm für erneuerbare Energien, die Aufstockung des Wohnraummodernisierungsprogramms Ost und des CO2-Minderungsprogramms nennen. Wir haben den –für den Klimaschutz sehr wichtigen – Einstieg in die ökolgisch-soziale Steuerreform geschafft, auch wenn ich nicht verhehlen will, daß wir Grünen uns an diesem Punkt ein bißchen mehr Mut gewünscht hätten. Und in Kürze werden wir im Ausschuß gemeinsam den Entwurf der Energieeinsparverordnung disku- tieren, die nach dem Bundesrats- und dem EU-Noti- fizierungsverfahren so schnell wie möglich in Kraft treten soll. Mit der Einführung des Niedrig-Energiehaus- Standards im Neubau und Nachrüstpflichten für den Altbau, der Zusammenführung von baulichen und anla- gentechnischen Anforderungen sowie der Einbeziehung des Primärenergiebedarfs ist der vorliegende Entwurf ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 4479 (A) (C) (B) (D) Bei der weiteren Diskussion um dieses Thema ist meiner Fraktion zweierlei sehr wichtig: Erstens. Gerade für die CO2-Minderung ist die Einbe-ziehung des Primärenergieaufwands ein großer Schritt. Dies sollten wir nicht durch Ausnahmen, zum Beispiel für Strom, schmälern oder entwerten. Zweitens. Wir alle wissen, daß der Gebäudebestand der entscheidende Sektor für eine rasche Minderung der CO2-Emissionen ist, denn hier gibt es die größten,kurzfristig mobilisierbaren Einsparpotentiale. So wich- tig hier Nachrüstpflichten sind, sie werden unseres Er- achtens allein nicht ausreichen. Wir wollen deswegen Energieverbrauchszahlen für den Wohnungsbestand ein- führen und jedem Mieter oder Eigentümer zusammen mit der Heizkostenabrechnung zur Verfügung stellen. Wir müssen dahin kommen, daß in Wohnungsanzeigen und Verkaufsprospekten der Energieverbrauch genauso selbstverständlich ausgewiesen wird wie heute für Waschmaschinen oder Kühlschränke. Mit dieser Zertifi- zierungspflicht könnten wir ohne große Bürokratie „über den Markt“ neue Investitionsanreize schaffen. Umweltschutz ist hier auch ein Stück Verbraucher- schutz. Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche und eine ressortübergreifende Aufgabe. So wichtig der Gebäude- bereich ist, erst wenn es uns gelingt, auch die Emissio- nen im Verkehr, in der Landwirtschaft und bei der Ener- gieerzeugung zu senken, haben wir einen tatsächlichen Erfolg erreicht. Christine Ostrowski (PDS): Die Energieverordnung ist auf dem Weg, von daher scheint Ihr Antrag entbehr- lich. Aber Verordnungen lassen das Parlament außen vor, obwohl sie in ihren Wirkungen manche Gesetze durchaus übertreffen. Und während die Verbände hef- tigst über die Verordnung debattieren, herrschte hier oh- ne Ihren Antrag absolute Stille. Es ist unstrittig, daß das hohe Energieeinsparpotential im Gebäudebestand erschlossen werden muß – zügig, konsequent –, wenn das Klimaziel erreicht werden soll. Die Verordnung der Regierung geht weitere Schritte in diese Richtung, läßt aber auch Wünsche offen. Aller- dings beabsichtige ich jetzt keine Analyse, sondern be- nenne einen Konflikt, der öffentlich kaum thematisiert wird, auch in Ihrem Antrag nicht. Neulich erläuterte mir ein Beamter mit beeindrucken- der Kompetenz und großem Enthusiasmus die Maßnah- men, die an Gebäuden zur Energiesenkung notwendig sind. Ich fragte: Wissen Sie, daß die Kosten für diese Maßnahmen anteilig auf die Mieter umgelegt werden? Er, erstaunt: Ach so? Das ist Mietrecht, daß muß das Ju- stizministerium machen. – Aber Nachhaltigkeit, meine Damen und Herren, ist nur im Ganzen zu haben. Ökolo- gische und soziale Nachhaltigkeit sind zwei Seiten einer Medaille. Man muß also vorher mitdenken, ob die erwünschte Energieeinsparung einerseits und die Mieterhöhung an- dererseits am Ende zu einer realen Kostenersparnis beim Mieter führen, konstantes bzw. sinkendes Verbraucher- verhalten vorausgesetzt. Ansonsten wird zwar ein öko- logisches Problem gelöst, aber ein soziales hervorgeru- fen – wie bei der Ökosteuer. Ökologie rangiert vor dem Sozialen und in Wahrheit das Fiskalische vor dem Ökologischen. Solches Herangehen diskreditiert zudem die ökologische Idee: Warum sparen, wenn man dafür bestraft wird, wenn es sich im Wortsinn nicht lohnt? Ich weiß, wovon ich rede. Ich kann Ihnen als Dresdner Stadträtin leider viele Fälle nachweisen, bei denen nach durchgeführter Wärmedämmung bei sinkendem Privat- verbrauch die gelieferte Energiemenge anstieg und die Mieter am Ende eine zweifache Teuerung bezahlten: er- höhte Miete nach Modernisierung und höhere Energie- kosten. Noch ein gerade in Ostdeutschland deutlich zu beo- bachtendes Problem: Mit fortschreitender Sanierung der Gebäude sinkt die bei den Energieversorgern abge- nommene Energiemenge. Die Fixkosten der Versorger sinken jedoch nicht oder nicht im gleichen Verhältnis. Die Folge sind Einnahmeverluste der Unternehmen, die Reaktion: Erhöhung des spezifischen Preises pro Ener- gieeinheit zur Kompensation der Verluste. Die Ge- bäudesanierung führt zum Beispiel in Dresden mittel- fristig zu einem Einnahmeverlust des Stadtwerkes um 20 Prozent. Mit Neuanschlüssen ist der nicht auszu- gleichen, weitere Preissteigerungen sind bereits ange- dacht. Noch einmal: Ressourcen sind endlich. Zur Ver- brauchssenkung gibt es keine Alternative, die Politik muß alle ihre Möglichkeiten dazu nutzen. Aber ebenso unmißverständlich: Die Politik ist verpflichtet, über der Ökologie das Soziale nicht zu vergessen. Denn Nach- haltigkeit gibt es nur ganz – oder gar nicht. Dr. Michael Meister (CDU/CSU): Die Klimaschutz- politik der rotgrünen Bundesregierung kann als ein be- sonders anschauliches Beispiel in die Materialsammlung „Vor der Wahl – und nach der Wahl“ eingehen. Was ha- ben bis zum September letzten Jahres Kolleginnen und Kollegen der damaligen Opposition gegen die Klima- schutzpolitik Klaus Töpfers und Angela Merkels gemä- kelt! Die Klimaschutzziele insgesamt seien nicht ange- messen, um die globale Katastrophe zu verhindern. Deutschland müsse seiner Rolle als Industrienation ge- recht werden. Es ist bemerkenswert, daß die neue Bundesregierung nahtlos die Zielsetzungen der Klimaschutzpolitik der Union übernommen hat, jedenfalls werden keine weiter- gehenderen Forderungen gestellt. Das spricht sicher ge- gen die Kritiker von damals und nicht gegen die Inhalte der Klimaschutzpolitik. Aber man muß auch bedauernd feststellen, daß weiterführende Initiativen der Bundesre- gierung nicht zu verzeichnen sind, obwohl sie doch ge- rade in diesem Bereich auf dem Prüfstand der Glaub- würdigkeit steht. Hier sind die beiden betroffenen Fachminister ihrer Verantwortung nicht gerecht gewor- den. Der Umweltminister verstrickt sich lieber in seinem unter klimaschutzpolitischen Aspekten besonders unver- antwortlichen Ausstiegsszenarien zur Kernenergie. Der 4480 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 (A) (C) (B) (D) Bauminister hat es in seinem gesamten Ressort vermie- den, weiterführende Akzente zu setzen. Insofern ver- wundert es nicht, daß der Entwurf zur Energieeinspar- verordnung gerade einmal in der ersten Beratungsphase ist und deshalb zum 1. Januar 2000 nicht in Kraft treten kann. Der Bauminister konnte sich offenbar darauf ver- lassen, daß vom Umweltminister kein allzu großer Druck gemacht wird. Dies ist um so verständlicher, als bekanntlich der Ge- bäudebereich eines der wichtigsten Handlungsfelder ist, wenn es um Reduzierung des CO2-Ausstoßes geht. Ge-rade im Gebäudebereich gibt es nur rationelle Energie- verwendung und Investition in die Energieeffizienz als Möglichkeiten zur CO2-Einsparung. Deshalb begrüßenwir es, daß der Ansatz, in einer Energieeinsparverord- nung die isolierte Betrachtung von Gebäudehülle und Anlagentechnik zu einer energetischen Gesamtschau zu leisten, prinzipiell auch von dieser Regierung bestätigt wird. Die Union hat in ihrer Regierungsverantwortung die notwendigen ordnungspolitischen Maßnahmen wie die Anpassung der in diesem Zusammenhang wichtigen Standards an den Stand der Technik mit marktwirt- schaftlichen Instrumenten verknüpft, um Anreize für In- vestitionen in die CO2-Einsparung zu schaffen. Dies istim Gebäudebereich notwendig, da insbesondere im Be- stand wärmetechnische Sanierungen nur im Zusammen- hang mit ohnehin anstehenden Sanierungen wirtschaft- lich sinnvoll darstellbar sind. Die Bauminister der Union haben diesen Umstand mit Zinsverbilligungsprogram- men und dem Programm der KfW Rechnung getragen; auch der Ökobonus in der Eigenheimzulage zeigt in diese Richtung. Hier wurden nicht wie bei der Ökosteuer neue Abkassiermodelle eingeführt, sondern Umwelt- schutz, Baukonjunktur und Arbeitsplätze gefördert. Energiesparen im Wohnungsbau – dies ist heute bereits ein wichtiges Marketinginstrument für Wohnungsbauer. Dieser Aspekt soll mit der Energiesparverordnung ge- stärkt werden. Möglich wird dies nur sein, wenn die dort festge- setzten Anforderungen nicht nur in Expertengremien diskutiert und nachvollzogen werden können, sondern für Otto Normalhäuslebauer verstehbar werden. Der Energiepaß soll nicht ein weiteres bürokratisches Er- fordernis werden, sondern muß auf den ersten Blick und für jeden verständlich die energetische Qualität eines Gebäudes abbilden, wie dies bei Kraftfahrzeu- gen schon längst möglich und üblich ist. Über das künftige 7-Liter/Haus muß ebenso selbstverständlich diskutiert werden wie über das 3-Liter-Auto. Und nicht zuletzt erweist sich die Qualität einer neuen Energie- einsparverordnung auch darin, ob die festgelegten Anforderungen auch kontrolliert werden, ohne daß hierfür zusätzliche Amtsschimmel auf die Weide ge- schickt werden. Die unionsgeführte Bundesregierung hat gezeigt, daß diese Kombination von ordnungspoli- tischen Elementen und marktwirtschaftlichen Instru- menten sowie der engen Zusammenarbeit mit Wirt- schaft und Wissenschaft die Klimaschutzpolitik voran- gebracht hat. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zum Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (§ 146) (Tagesordnungspunkt 7) Ute Kumpf (SPD): Die „Chancengleichheit der Ta- rifvertragsparteien zu sichern“, das ist uns als SPD ein großes Anliegen, formuliert auch als Arbeitsauftrag im Koalitionsvertrag. Wir haben heute in zweiter Lesung über einen Ge- setzentwurf der PDS zur Änderung des § 146 SGB III – die alte Bezeichnung des Streikparagraphen § 116 geht mir besser über die Lippen – zu entscheiden. Ich kann schon an dieser Stelle für die SPD sagen, daß wir dem Entwurf der PDS nicht zustimmen werden; nicht weil wir die jetzige Fassung des § 146 SGB III und den damit verbundenen Zustand für richtig befinden und alles beim alten belassen wollen, so wie es F.D.P. und CDU/CSU sehen, sondern weil die PDS mit ihrem Antrag zu kurz springt. Es reicht schlicht nicht aus, alte Texte abzu- schreiben oder alte Anträge wieder aus der Schublade zu ziehen. Die Kolleginnen und Kollegen der PDS sind fleißig, viel Papier und viele, viele Einzelvorschläge zur Ände- rung des Arbeitsförderungsrechts werden eingebracht, oft von alten Gesetzestexten abgeschrieben. Die PDS meint, 16 Jahre Abbau von Arbeitnehmerrechten könn- ten mit diesen Einzelvorschlägen unschädlich gemacht werden – eine durchsichtige, populistische Strategie. Ei- nige Korrekturen, ein bißchen Rumwerkeln am Gesetz und das Schwören auf die Vergangenheit stellen noch keine neue Politik dar. Der heute in zweiter Lesung zu beratende Gesetzentwurf soll die Neutralität der Bun- desanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen wiederherstel- len. Diese Neutralität wurde ohne Not 1986 durch die alte Bundesregierung mit der Neufassung des § 116 AFG verletzt, trotz heftigen Widerstands, kontroverser Debatten, Millionen von Unterschriften in den Betrie- ben, Massendemonstrationen. Mit der damaligen Ände- rung des § 116 AFG schlug sich die Regierung Kohl – nebst Kollege Blüm – auf die Seite der Arbeitgeber. Mit der damaligen Änderung des § 116 AFG wurde die Chancengleichheit der Tarifvertragsparteien bei Arbeitskämpfen verletzt und damit auch die Tarifauto- nomie, eine der tragenden Säulen unserer sozialen De- mokratie. Die SPD hat sich mit allen Mitteln gewehrt. Gegen die Aushöhlung des Streikrechts zogen SPD- Bundestagsfraktion wie die SPD-regierten Bundesländer vor das Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungs- richter haben im Juli 1995 ein Gerade-noch-Urteil ge- sprochen. Wie in keinem anderen Urteil wird die ange- fochtene Rechtsnorm mit dem Etikett „gerade noch ver- fassungsgemäß“ versehen. Eine feststellbare „graduelle Gefährdung der Tarifautonomie“ kann schnell in eine strukturelle Gefährdung umschlagen. Die Richter ver- weisen darauf, daß strukturelle Ungleichgewichte zu La- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 4481 (A) (C) (B) (D) sten einer Tarifpartei verfassungsrechtlich nicht hinge- nommen werden können. Das Urteil enthält zwar keine ausdrückliche Auffor- derung an den Gesetzgeber, den § 116 AFG (§ 146 SGB III) zu korrigieren, wohl aber einen deutlichen Hinweis, dies zu tun. Und diesen höchstrichterlichen Rat nehmen wir ernst. Wir werden, wie im Koalitionsvertrag fest- gehalten, die Sicherung der Chancengleichheit von Ge- werkschaften und Arbeitgebern in Gesetze gießen, nicht isoliert, sondern eingebettet in ein Gesamtkonzept. Im ersten Schritt ging es uns darum, die gröbsten Verlet- zungen von Arbeitnehmerrechten, verursacht durch die Kohl-Ära, zu heilen: Wir haben den Kündigungsschutz wieder zum Schutz-Recht ausgestaltet, die Lohnfort- zahlung im Krankheitsfalle wieder gesichert, kleine Be- schäftigungsverhältnisse sozial abgesichert, den Wild- wuchs bei der Scheinselbständigkeit beschnitten, die wesentlichen Ungereimtheiten im Arbeitsförderungsge- setz – die Hinterlassenschaft von 16 Jahren CDU/CSU/F.D.P.-Politik – wurden im Vorschaltgesetz auf den Weg gebracht, das Verbesserungen für Arbeits- lose wie Arbeitnehmer bedeutet. Im Jahr 2000 wollen wir die grundlegende Reform der Arbeitsförderung und in diesem Zusammenhang auch die Novellierung des „Streikparagraphen“ angehen. Bei der Ausgestaltung der Tarifautonomie sind popu- listische Schnellschüsse wenig hilfreich. Es mag zur PR- Kampagne der PDS gehören, hilft aber den Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben herzlich wenig. Für rei- nen Populismus sind diese Rechtsgüter zu wichtig, und im Interesse der Kolleginnen und Kollegen in den Be- trieben, im Interesse von Gewerkschaften wie Arbeitge- bern, sollten sie nicht vor den parteipolitischen Karren gespannt werden. Der vorgelegte Entwurf der PDS, der im Wortlaut die Regelung vor 1986 beinhaltet, bietet nur eine Scheinlö- sung. Der PDS-Antrag will die Entscheidung der Frage, wer wann unter welchen Bedingungen Leistungen er- hält, im Gesetz offenlassen und wieder an die Selbst- verwaltung der Bundesanstalt für Arbeit delegieren. Aber gerade dieses dürfte nach dem Bundesverfas- sungsgerichtsurteil nicht mehr zu halten sein, weil es um Entscheidungen geht, die den Kernbereich der Grund- rechte Tarifautonomie und Eigentum betreffen. Daher kann der Gesetzgeber diese Entscheidungen nicht der Verwaltung überlassen. In der Praxis dürfte es illusorisch sein, zu erwarten, daß sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Selbst- verwaltung auf eine neue „Neutralitäts-Anordnung“ einigen. Der Vorschlag der PDS läuft darauf hinaus, daß die öffentliche Bank in der Selbstverwaltung der Bundesan- stalt für Arbeit den Ersatzgesetzgeber spielen müßte. Dieses kann nicht funktionieren. Vielleicht fehlt der PDS schlichtweg die Erfahrung von großen Streiks. Einfach einmal ein Blick zurück: Als die IG Metall 1984 um die 35-Stunden-Woche kämpfte, 57 000 Kolle- ginnen und Kollegen in den Tarifgebieten Nordwürt- temberg/Nordbaden und Hessen für diese Forderung streikten, sperrten die Arbeitgeber im Gegenzug 180 000 Beschäftigte heiß aus. Im Zuge dieser Aussperrung, be- dingt durch die engen Zulieferbeziehungen, den rollen- den Lagern auf der Straße, wurden mehr als 372 000 Be- schäftigte „kalt ausgesperrt“. Mangels Zulieferung schickten die Arbeitgeber die Beschäftigten nach Hause. 372 000 standen ohne Lohnzahlung vor verschlossenen Toren. Unterstellt, die Regelung des aktuell geltenden § 116 AFG/146 SGB III wäre damals in Kraft gewesen, hätte die Gewerkschaft in allen Tarifgebieten dieselbe Haupt- forderung erhoben, nämlich die nach der 35-Stunden- Woche, und die kalt ausgesperrten Arbeitnehmer hätten keine Gelder erhalten. Das hätte wiederum für die IG Metall zur Folge ge- habt, daß sie zusätzlich zu der halben Milliarde DM, die sie an die heiß Ausgesperrten zahlte, noch einmal die- selbe Summe an die kalt ausgesperrten Mitglieder hätte zahlen müssen, was ihr nicht möglich war. Der Arbeits- kampf hätte abgebrochen werden müssen. Das genau war das Ziel des sogenannten Franke- Erlasses vom 18. Mai 1984, der im Schnellverfahren von den Sozialgerichten korrigiert wurde. Wir müssen gesetzlich dafür sorgen, daß ein Arbeits- kampf nicht auf die Vernichtung des Gegners abstellt, sondern den gestörten Arbeitsfrieden wiederherzustellen hat. Die kalte Aussperrung verstößt gegen dieses Grundprinzip, da sie den sozialen Großkonflikt ermög- licht, auf diesen tendenziell sogar abzielt. Streikrechte zu knebeln, indem finanzielle Handschellen angelegt werden, ist ein demokratisch zweifelhafter Weg und eine Gefahr für die soziale Demokratie. Ich will hier Manfred Rommel zitieren, der anläßlich des 100. Ge- burtstages von Willi Bleicher es auf den Punkt brachte, indem er sagte: „Viele, vor allem aus meiner Partei, lieben den Streik nicht, aber manchmal ist er schlicht notwendig“. Wir müssen das Arbeitkampfrecht modernisieren, aber nicht nach dem Schnittmuter CDU und auch nicht nach der Häkelanleitung der PDS. Die Parität von Ge- werkschaften und Arbeitgebern muß gewahrt werden vor dem Hintergrund einer gewandelten betrieblichen und gesellschaftlichen Realität. Das Arbeitskampfrecht in Deutschland ist mal wieder ein typisch deutsches, eine „weiße Krähe“ im europäi- schen Vergleich. Man muß wirklich intensiv suchen, um in Europa ein Land zu finden, in dem das Streikrecht so stark einschränkenden Regularien unterworfen ist und zugleich die Aussperrung zugelassen oder jedenfalls praktiziert wird. Das gilt bereits für die heiße Aussper- rung. Die kalte Aussperrung als zusätzliches Arbeits- kampfmittel der Arbeitgeber stößt in unseren Nachbar- staaten auf völliges Unverständnis. Und es bedarf schon großer didaktischer Fähigkeiten, zu vermitteln, welche vielfältigen Wahlmöglichkeiten die Arbeitgeber als Reaktion auf Streik in der Bundesre- publik haben. 4482 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 (A) (C) (B) (D) Dabei sind wir ein äußerst wirtschaftsfriedliches Land. Während Spanien – ein Land mit hoher Investiti- onsquote – die Arbeitskampfstatistik anführt mit 523 verlorenen Arbeitstagen je 1 000 Beschäftigten im Zeit- raum von 1987 bis 1996, liegt dagegen Deutschland mit 14 Tagen an viertletzter Stelle. Und noch ein Hinweis, wichtig nicht nur für die F.D.P. Die jetzige Regelung ist mittelstandsfeindlich. Die Gewerkschaften haben bislang auf Grund der exi- stierenden Regelung ihren Kopf aus der Schlinge gezo- gen, indem sie kleinere und mittlere Unternehmen be- streikten oder notgedrungen auf Betriebe zielten, die Endprodukte herstellen und in möglichst geringem Um- fang mit anderen Betrieben verflochten sind (1994 Bay- ern, 1996 Niedersachsen). Die Neufassung des Streikparagraphen wirkt prak- tisch als Sondergesetz gegen mittelständische Unter- nehmen. Denn Großunternehmen sind nunmehr – abge- sehen von kurzfristigen Warnstreiks – unbestreikbar geworden. Das alles sind Argumente für eine Änderung des § 146 SGB III. Wir stehen für diese Änderungen, und werden diese nicht im Schnellschuß, sondern mit der entsprechenden, von so vielen Seiten hier im Hause ge- forderten handwerklichen Sorgfalt erarbeiten und im Jahr 2000 auf den gesetzgeberischen Weg bringen. Heinz Schemken (CDU/CSU): Die CDU-geführte Bundesregierung hat mit dem Arbeitsförderungsreform- gesetz im § 146 SGB III die alte Regelung des „Streik- paragraphen“ 116 AFG im wesentlichen übernommen. Danach ist die Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeits- kämpfen zur Neutralität verpflichtet. Durch die Gewäh- rung von Arbeitslosengeld darf daher nicht in die Ar- beitskämpfe eingegriffen werden. Gleiches gilt für den praktisch häufigeren Fall der Gewährung von Kurzarbeitergeld. Das Arbeitslosengeld ruht deshalb für Arbeitnehmer, die infolge eines Ar- beitskampfes arbeitslos werden, wenn sie selbst streiken oder ausgesperrt sind. Worum geht es eigentlich in Wirklichkeit? Es geht hier um die Substanz der Tarifautonomie: Die Zulassung von Arbeitskämpfen soll ein Verhandlungsgleichge- wicht herstellen. Deshalb verbietet es sich, daß der Staat in einen Arbeitskampf eingreift, indem er ihn durch Lei- stungen zugunsten einer einzigen Kampfpartei beein- flußt. Daraus ergibt sich, daß der Staat zur Nichteinmi- schung und Unparteilichkeit verpflichtet ist. Die jetzige Regelung gewährleistet das. Sie befindet sich auf dem Boden des Grundgesetzes, und da muß sie auch bleiben. Das Geld der Bundesanstalt für Arbeit ist in erster Linie für die Arbeitslosen da, nicht für die Arbeitsplatzbesit- zer. Deswegen erhalten auch jene Arbeitnehmer Unter- stützung, die infolge eines Arbeitskampfes keine Arbeit haben, aber weder selbst streiken noch vom Arbeits- kampf profitieren. Für diejenigen allerdings, die vom Arbeitskampfer- gebnis profitieren, kann das Arbeitsamt ebensowenig Unterstützung zahlen wie für die Streikenden selber. Deswegen geht der Streit im Kern nur um die Frage: Wann sind Arbeitnehmer streikbeteiligt? Die Antwort liegt auf der Hand: Streikbeteiligte sind neben den Strei- kenden selbst diejenigen, für die stellvertretend mitge- streikt wird, für die eine gleiche Hauptforderung erhoben wird und für die das Streikergebnis in deren Fachbereich übernommen werden soll. Damit wird die grundgesetzlich gebotene Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit vor Umgehung geschützt. Und vor allen Dingen folgt daraus, daß außerhalb des bestreikten Fachbereichs immer gezahlt wird, und zwar unabhängig davon, ob gleiche oder unter- schiedliche Forderungen gestellt werden. Was bedeutet das in der Praxis? Ich will das einmal an drei Beispielen klarmachen: Wenn Stahlkocher strei- ken, erhalten die Automobilarbeiter selbstverständlich Leistungen der Bundesanstalt, denn sie gehören einem anderen Fachbereich an. Wenn Zulieferbetriebe in der Metallverarbeitung streiken, erhalten beispielsweise Werftarbeiter ebenfalls Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit, denn auch sie gehören einem anderen Fachbe- reich an. Wenn beispielsweise Arbeitnehmer in der Zuk- kerindustrie streiken, dann wird in der Süßwarenindu- strie ebenfalls Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld bei Bedarf gezahlt. Was hat der neue § 116 AFG klargestellt? Er hat im Grunde nur das klargestellt, was in der alten Neutrali- tätsanordnung enthalten war, und er betrifft nur die mit- telbaren Folgen des Streiks. Klar ist: Außerhalb des Fachgebiets wird immer gezahlt. So war es, und so bleibt es. Die Behauptung der Gewerkschaft, das Streik- recht werde dezimiert, trifft einfach nicht zu, oder für die Folgen werde überhaupt nicht gezahlt. Innerhalb des Kampfgebietes ist im selben Fachbereich nie gezahlt worden. Wenn die Metaller in Nordbaden streiken, erhält im Kampfgebiet, im selben Tarifgebiet niemand Streikun- terstützung. Der einzige Streitfall ist: Außerhalb des räumlichen Kampfgebiets, aber im selben Fachgebiet. Hier handelt es sich um einen Stellvertreterstreik. Hier ist die Frage, ob ein Stellvertreterstreik durch die öffent- lichen Kassen, durch die Beitragskasse der Arbeits- losenversicherung gezahlt werden soll. Ich glaube, das will hier wohl niemand, denn das wäre die Unterstüt- zung einer Minimax-Streik-Taktik, die heute in ganz an- derer Weise möglich ist als früher. Gegenüber den Streikgewohnheiten vor 100 Jahren hat sich etwas geändert. In einer vernetzten Gesellschaft ohne Lagerhaltung brauchen Sie sich nur die strategi- schen Punkte auszusuchen. Wenn Sie diese bestreiken, legen Sie den Rest der Volkswirtschaft innerhalb weni- ger Tage lahm. Wollen Sie den Rest dann von der Bun- desanstalt für Arbeit bezahlen lassen? Das kann nie- mand, der wie ich für das Streikrecht der Gewerkschaf- ten eintritt, so wollen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat die Gültig- keit des § 116 AFG klargestellt. Seine grundsätzliche Bedeutung liegt darin, daß er die staatliche Verantwor- tung für die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sehr akzentuiert und damit die Tarifautonomie deutlich einer staatlichen Regelung unterstellt. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 4483 (A) (C) (B) (D) Nach wie vor gilt, daß die Tarifautonomie den staatli- chen Machtanspruch im Wirtschaftsleben zurücknimmt. Das Bundesverfassungsgericht hat darauf hingewie- sen, daß § 116 AFG die Neutralitätspflicht der Bundes- anstalt für Arbeit nicht verletzt. Wie bereits in den Ausschußberatungen festgestellt, sieht die CDU/CSU keinen Handlungsbedarf für eine Änderung des § 146 SGB III. Die geltende Regelung hat sich bewährt. Die Berufung im Gesetzentwurf auf das ILO-Abkommen ist überholt, da seit den fünfziger Jah- ren die Produktionsverflechtungen eine internationale Abhängigkeit der Betriebe untereinander geschaffen ha- ben, die eine nationale Sonderregelung ausschließt. Daß die PDS aus ihrem eigenen überkommenen Verständnis von einer Verfassung ausgeht, die unserer staatlichen und gesellschaftlichen Tradition nicht entspricht, insbe- sondere was die Ausgestaltung der Koalitionsfreiheit und der Wahrung der Tarifautonomie angeht, ist uns klar. Das Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz ist in erster Linie ein Freiheitsrecht. Dazu gehört auch die Wahl der Mittel, die die Koalition zur Errichtung ihres Zweckes für geeignet hält. Das Grundrecht schützt als koalitionsmäßige Betätigung auch Arbeitskampfmaß- nahmen, die auf den Abschluß von Tarifverträgen ge- richtet sind, jedenfalls soweit sie erforderlich sind, um eine funktionierende Tarifautonomie sicherzustellen. Insofern lehnen wir von der CDU/CSU den Gesetz- entwurf der PDS eindeutig ab. Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Chancengleichheit der Tarifvertragsparteien ist eine zentrale Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Tarifrechts in der Bundesrepublik. Und genau dieses wieder herzustellen hat sich die rotgrüne Koalition in den Koalitionsvereinbarungen vorgenommen. In Tarif- auseinandersetzungen muß ein gleichgewichtiges Kräf- teverhältnis zwischen den Tarifparteien hergestellt wer- den, dazu gehört auch die Neutralitätspflicht der Bun- desanstalt für Arbeit. Der § 146 SGB III ist hier überaus unzureichend und birgt in der Tat die Gefahr der kalten Aussperrung und der Verzerrung der Kräfteverhältnisse in den Tarifauseinandersetzungen. Wir brauchen eine Novelle, allerdings nicht im Schnellverfahren, sondern eingebettet in die umfassende Novelle des Arbeitsförde- rungsrechtes am 1. Januar 2001. Der § 146 SGB III ist verfassungsrechtlich höchst be- denklich und hat vom Bundesverfassungsrecht 1995 die gelbe Karte bekommen. Er schießt über das Ziel hinaus, wenn er Stellvertreterstreiks verhindern will. Er ist mit dem Etikett „gerade noch verfassungsgemäß“ versehen. Es geht um die Wahrung der Neutralitätspflicht der BA im Arbeitskampf. Die Geschichte zeigt, daß diese Neutralitätspflicht mit dem § 146 direkt in Frage gestellt wurde. Er war als politischer Streich gegen die Streikfä- higkeit der Gewerkschaften gedacht. Er wurde 1985 in direkter Reaktion auf den damals rechtswidrigen „Fran- ke-Erlaß“ (damaliger Präsident der BA) von 1984 ent- wickelt. Die Abschaffung des alten § 116 AFG war die direkte Reaktion auf die für die IG Metall erfolgreichen Streiks zur 35 Stunden-Woche. Aber, die Rückkehr zum AFG § 116 von 1969 – wie die PDS es vorschlägt – bietet nun überhaupt keine Lösung. Dies ist eine rein populistische Eintagsfliege – wie wir sie hier jede Ple- narsitzung wieder erleben. Die Rückkehr zum § 116 AFG funktioniert nicht, denn er war damals schon mit Rechtsunsicherheiten behaftet. Ärgerlicher und unseriös aber ist der Antrag der PDS, weil er keine Auseinandersetzung mit den sachlichen Problemen enthält, die mit der Neutralitätspflicht der BA verbunden sind. Der einzige magere Kern des Vorschla- ges der PDS ist die Rückkehr zum alten Zustand, in dem die Selbstverwaltung der BA wieder die Entscheidung über die Neutralität von Lohnersatzzahlungen treffen soll: Erstens dürfte dies rechtlich gar nicht mehr möglich sein, zweitens und wichtiger ist es, hier festzustellen, daß sich die PDS darum drückt, selbst Stellung zu be- ziehen und nicht die Problemlösung einfach zu delegie- ren – in diesem Fall an die Bundesanstalt für Arbeit. Es geht bei der Wahrung der Chancengleichheit und der Neutralitätspflicht um die wirklich schwierige Be- urteilung, wie in einer zunehmend vernetzten Wirtschaft die mittelbare Streikbetroffenheit oder auch die kalte Aussperrung zu definieren sind. Hier müssen Kriterien entwickelt werden, die auch zeitgemäß sind. Die Rechtslage von 1969, die die PDS herstellen will, hilft hier nicht weiter. Diese inhaltliche Auseinandersetzung muß geführt werden. Die rot-grüne Koalition wird die Chancengleichheit zwischen den Tarifparteien wiederherstellen, aber in einem ordentlichen Reformvorhaben mit einer ausführ- lichen Debatte und nicht in einem Schnellschuß. Dirk Niebel (F.D.P.): Mit diesem Gesetzentwurf sollte nach der Vorstellung der PDS eine „unvertretbare Einschränkung“ des Streikrechts zurückgenommen wer- den. Aus unserer Sicht der Dinge geht es hier aber nicht um eine Einschränkung des Streikrechts, sondern ein- deutig darum, den Gewerkschaften noch mehr Einfluß zu verschaffen. Damit würde die 1986 herbeigeführte und seitdem bestehende Chancengleichheit von Gewerk- schaften und Arbeitgebern in Tarifverhandlungen unter- graben. Die F.D.P. sieht für den § 146 keinen Handlungs- und Änderungsbedarf. Das Bundesverfassungsgericht hat be- stätigt, daß durch die bestehende Regelung die Neutra- lität der Bundesanstalt für Arbeit nicht verletzt wird. Nach der bestehenden Gesetzgebung ist gewährleistet, daß durch die Gewährung von Arbeitslosengeld nicht in Arbeitskämpfe eingegriffen wird. Erst die heutige Re- gelung stellt die Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit sicher. Es liegt in unser aller Interesse, das Gleichge- wicht zwischen den Tarifpartnern zu erhalten. Aber auch die finanziellen Auswirkungen einer Änderung wären nicht unerheblich. Die Bundesanstalt für Arbeit hätte mit deutlichen Mehrausgaben für Arbeitslosengeld zu rech- nen. In der Ausschußsitzung wurde der Antrag mit breiter Mehrheit abgelehnt. Die Novellierung war 1986 not- wendig geworden, damit die Gewerkschaften nicht mit 4484 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 (A) (C) (B) (D) wenigen und die Streikkasse schonenden Schwerpunkt- maßnahmen die Wirkung auf mittelbar betroffene Wirt- schaftsbereiche stärker ausfallen lassen als auf die un- mittelbar beteiligten im Tarifbezirk. Sinn der Sache war es, daß nicht die Allgemeinheit dafür zahlen muß, wenn Schwerpunktstreiks bei einem 100-Mann-Betrieb einen 10 000-Mann-Betrieb lahm legen. Dies ist der Verant- wortungsbereich der streikenden Gewerkschaft. Deshalb darf die BA nicht eine Seite finanzieren. Wir wollen auch in Zukunft dazu beitragen, den Arbeitsfrieden am Wirtschaftsstandort Deutschland zu sichern. Da der Gesetzentwurf nicht von den Sozialdemokra- ten eingebracht wurde, haben sie ihn abgelehnt. Sie ver- süßen diese vermeintlich bittere Pille aber mit dem scheinheiligen Versprechen, eine Änderung im Rahmen einer umfassenden Novellierung des Arbeitsförderungs- rechts anzugehen. Die PDS-Politik „Mit Riesenschritten rückwärts“, der sich die Regierungsparteien zwar nicht bei diesem An- trag anschließen, aber zumindest angekündigt haben, daß sie es halt später tun werden, können wir nicht gut- heißen. Im übrigen steht zu befürchten, daß das Bündnis für Arbeit durch derartige Änderungen zerstört wird. Damit, Herr Riester, wollten sie doch die Arbeitslosig- keit abbauen. Abgesehen davon, daß in dieser Richtung leider keine Fortschritte, sondern Verschlechterungen erzielt wurden, erinnere ich daran: Das ist das Ziel, an dem sich diese Regierung jederzeit messen lassen will. Ganz egal, welche Fraktion diesen Antrag einge- bracht hat, die F.D.P.-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf aus inhaltlichen Gründen ab, weil hier wieder einmal die Weichen in die falsche Richtung gestellt werden wür- den. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Leo Dautzenberg (CDU/CSU) (Drucksache 14/1528 Fragen 7 und 8): Trifft es zu, daß § 2b Einkommensteuergesetz (NegativeEinkünfte aus der Beteiligung an Verlustzuweisungsgesell-schaften und ähnlichen Modellen) durch das Steuerbereini-gungsgesetz 1999 verändert werden soll (vgl. Die Welt vom 20.August 1999)? Wenn ja, bezieht sich die Veränderung auf eine Streichungoder eine Modifizierung – in welcher Form – des § 2b Einkom-mensteuergesetz? Zu Frage 7: Im Entwurf des Steuerbereinigungsgesetzes 1999 (Bundesrat-Drucksache 475/99) ist eine Änderung des § 2b EStG nicht vorgesehen. Die Bundesregierung beab- sichtigt zur Zeit auch nicht, die Regelung, die erst mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 in das Einkommensteuergesetz aufgenommen worden ist, zu streichen oder zu ändern. Sollten die bevorstehenden Erörterungen der Regelung mit den Ländern zu Ände- rungsvorschlägen führen, werden diese geprüft und ggf. in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Zu Frage 8: Da die Bundesregierung derzeit keine Streichung oder Änderung des § 2b EStG plant, kann sie hierzu in- haltlich auch nicht Stellung nehmen. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Drucksache 14/1528 Frage 10): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß das produ-zierende Gewerbe im Rahmen der beabsichtigten Lenkungs-funktion der Ökosteuer in nicht sachgerechter Art und Weisebevorzugt wird, und wird die Bundesregierung darauf hinwir-ken, daß allen Wirtschaftsbranchen die gleiche Vergünstigunggewährt wird? Das Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerre- form ist am 1. April 1999 in Kraft getreten. Es wurde ein System entwickelt, das sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltung mit einem vertretbaren Auf- wand handhabbar ist und gleichzeitig der besonderen internationalen Wettbewerbssituation des Produzieren- den Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft Rechnung trägt. Der zurückliegende Zeitraum ist zu kurz, um aus der Praxis fundierte Erkenntnisse über Optimierungsmög- lichkeiten gewinnen zu können. Ob eine Modifikation der bestehenden Regelungen angestrebt werden sollte, wird auf der Basis der künfti- gen Erfahrungen beurteilt werden. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU) (Drucksache 14/1528 Fragen 13 und 14): Welche Auswirkungen haben die Kürzungen im Verteidi-gungshaushalt auf die Beschaffung des TransporthubschraubersNH-90 und auf das Beschaffungsvorhaben eines gepanzertenTransportpanzers mit einer unter Panzerschutz bedienbaren Waf-fe der Bundeswehr? Wie beurteilt die Bundesregierung die im Rahmen der Er-probung aufgetretenen Mängel beim Transportpanzer FuchsKRK, und wann kann mit einer Einführung in die Truppe ge-rechnet werden? Zu Frage 13: Die Kürzungen des Verteidigungshaushalts zwingen dazu, alle Rüstungsinvestitionen auf den Prüfstand zu stellen und neu zu priorisieren. Die Verbesserung der Lufttransportfähigkeit ist eine der vorrangigen Aufgaben der Streitkräfte. Der Trans- porthubschrauber NH-90, ein zentrales europäisches Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 4485 (A) (C) (B) (D) Kooperationsvorhaben mit Frankreich, Italien und den Niederlanden fällt in die Kategorie der konzeptionell hochpriorisierten Vorhaben, mit denen die Lücken in diesem Aufgabenfeld geschlossen werden sollen. In der Frage der Finanzierbarkeit werden wir im Zuge der parlamentarischen Beratung des Haushaltsentwurfs 2000 mehr Klarheit erhalten. Der Bundesminister der Verteidigung beabsichtigt, im NH 90-Programm möglichst rasch zu Ergebnissen mit Blick auf den Eintritt in die Beschaffung zu kom- men. Dieses Ziel konkretisiert sich in der Absicht, die internationalen Ressortvereinbarungen über die Produk- tion der beschaffungsreifen NH 90-Version, Leichter Transporthubschrauber, und die entsprechenden Verträ- ge mit der Industrie zügig unter Dach und Fach zu brin- gen. Darüber wird zur Zeit verhandelt. Wenn Sie gestatten, Herr Kollege, würde ich den zweiten Teil Ihrer Frage im Zusammenhang mit Ihrer zweiten Frage beantworten. Zu Frage 14: Das Beschaffungsvorhaben eines gepanzerten Trans- portpanzers mit einer unter Panzerschutz bedienbaren Waffe auf Basis der sogenannten KRK-Füchse wird durch die zuständigen Abteilungen des Hauses leider als technisch gescheitert betrachtet. Die in der Erprobung und im Truppenversuch festge- stellten Mängel der durch den Hersteller wiederholt nachgebesserten Prototypen sind insgesamt so gravie- rend, daß die Einführungsgenehmigung nicht erteilt werden kann. Die Bundesregierung will weitere Mittel in die Produktverbesserung nicht investieren. Es gilt aus meiner Sicht die Empfehlung, den Transportpanzer Fuchs KRK nicht zu beschaffen. Untersuchungen zu möglichen Alternativen werden zur Zeit durchgeführt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Frage der Abgeordneten Ulrike Flach (F.D.P.) (Drucksache 14/1528 Frage 15): Welche Planungen mit welchen Zeitvorgaben verfolgt dieBundesregierung hinsichtlich des Aus- bzw. Neubaus der B 474,insbesondere in Bezug auf den Bau von Ortsumgehungen inDülmen und Ölfen? Die Planungen für die B 474 richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Bedarfsplanes für die Bun- desfernstraßen. Dieser sieht derzeit folgende Maßnah- men im „Vordringlichen Bedarf“ vor: – Ortsumgehung Dülmen (Südabschnitt) (L 551 – südlich K 45) – Ortsumgehung Olfen (Südabschnitt) (B 58 – B 235) – nördlich Datteln (B 235) – Waltrop (L 609) – Waltrop (L 609) – AK Dortmund/Nordwest Im „Weiteren Bedarf“ ist der Nordabschnitt der Ortsumgehung Olfen von der Ortsumgehung Dülmen bis zum Südabschnitt der Ortsumgehung Olfen enthal- ten. Für die Ortsumgehung Dülmen ist das Planfeststel- lungsverfahren eingeleitet worden und der Erörterungs- termin soll noch in diesem Jahr stattfinden. Bei den an- deren Maßnahmen ist aufgrund des Planungsstandes derzeit eine Realisierung noch nicht absehbar. Gemäß der Koalitionsvereinbarung soll der Bundes- verkehrswegeplan zügig überarbeitet werden. Im Rah- men dieser Überarbeitung wird auch die Wirtschaftlich- keit der Maßnahmen an der B 474 geprüft, wobei auf der Basis modernisierter Bewertungsverfahren und aktuali- sierter Prognosen die Dringlichkeit und Finanzierbarkeit im einzelnen festgelegt werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Fragen des Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) (Drucksache 14/1528 Fragen 16 und 17): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aus-sage des Karlsruher Bahnsprechers in einem Interview mit derBadischen Zeitung vom 1. September 1999, nach der der Aus-bau der Rheintalbahn zwischen Offenburg und Basel derzeitkein Thema sei, und will die Bundesregierung von der Absichtabrücken, in diesem Jahr mit dem Planfeststellungsverfahren zubeginnen? Was hat ggf. den Sinneswandel der Bundesregierung herbei-geführt, nach dem Parlamentarischer Staatssekretär beim Bun-desminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, LotharIbrügger, im Januar 1999 schriftlich die Zusage gegeben hat,1999 für die gesamte Strecke Offenburg-Basel durchgängig dieerforderlichen Planrechtsverfahren einzuleiten? Zu Frage 16: Keine. Das Vorgehen zum Ausbau der Strecke Of- fenburg–Basel ist nicht gefährdet, sondern liegt wei- terhin im Zeitplan. Die Bundesregierung hat immer deutlich gemacht, daß für den Ausbau der Strecke Offenburg–Basel ein Stufenkonzept verfolgt wird. Nach Untersuchungen einer deutsch-schweizerischen Arbeits- gruppe aus Vertretern der Ministerien und Bahnen bei- der Länder sind zur Bewältigung des Aufkommens nachstehende, in einer Ressortvereinbarung mit der Schweiz berücksichtigte Maßnahmen notwendig: 1. Stufe: Erhöhung der Leistungsfähigkeit der vorhan- denen zweigleisigen Strecke (um rd. 30 Pro- zent) durch Einbau moderner Betriebs- Signaltechnik (CIR-ELKE) 2. Stufe: Erhöhung der Leistungsfähigkeit der vorhan- denen zweigleisigen Strecke durch ab- schnittsweisen viergleisigen Ausbau zur Be- seitigung kapazitiver Engpässe 3. Stufe: Durchgehender viergleisiger Ausbau zwi- schen Karlsruhe und Basel im Hinblick auf eine Vollauslastung der NEAT 4486 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 (A) (C) (B) (D) Abgesehen von der 1. Stufe (Inbetriebnahme CIR- ELKE Mai 1999; Investition: 250 Millionen DM) sind die weiteren Ausbauschritte nicht an einen festen Zeit- plan gebunden. Vielmehr soll das Abkommen mit der Schweiz die Handhabe dafür liefern, flexibel und wirt- schaftlich auf Änderungen des Verkehrsaufkommens reagieren zu können. Die Minister haben zu diesem Zweck einen Lenkungsausschuß eingesetzt, dessen Auf- gabe u.a. die Abstimmung der jeweils kapazitiv notwen- digen Maßnahmen ist. Nach derzeitigem Sachstand ist davon auszugehen, daß durch den Einbau von CIR-ELKE mittelfristig aus- reichende Kapazitäten geschaffen werden, so daß zu- sätzliche Ausbaumaßnahmen im Zeitraum des Fünfjah- resplanes für den Ausbau der Schienenwege des Bundes 1998–2002 nicht erforderlich sind. Für den Abschnitt „Schliengen–Eimeldingen (Katzenbergtunnel)“, womit als erstes ein Engpaß aufgehoben werden könnte, ist das Verfahren schon weit fortgeschritten. Die konkreten Termine zur Einleitung der noch offe- nen Planrechtsverfahren, auch dies hat die Bundesregie- rung immer deutlich gemacht, hängen von den zur Zeit noch laufenden Arbeiten zur Überprüfung des Bedarfs- planes Schiene gemäß § 4 Bundesschienenwegeausbau- gesetz („Spätestens nach Ablauf von jeweils fünf Jahren prüft das Bundesministerium für Verkehr, ob der Be- darfsplan der zwischenzeitlich eingetretenen Wirt- schafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen ist.“) und deren Abstimmungen mit den Strategievorstellungen der Deutschen Bahn AG ab. Mit Ergebnissen wird für Herbst gerechnet. Zu Frage 17: Die Bundesregierung hat keine Zusage gegeben, sondern in besagtem Schreiben den Sachstand mitge- teilt, daß die DB AG das Ziel verfolgt, im Jahr 1999 für die gesamte Strecke Offenburg–Basel durchgängig die erforderlichen Planrechtsverfahren eingeleitet zu haben. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck- sache 14/1528 Frage 18): Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheitssituationder deutschen Minderheit in der mittelasiatischen Republik Kir-gistan angesichts der militärischen Auseinandersetzung zwi-schen Regierungstruppen und moslemischen Rebellen, und istdie Bundesregierung zu einem vereinfachten Ausreiseverfahrenfür aussiedlungswillige Angehörige der deutschen Minderheitaus den Unruheregionen bereit? Von dem Einfall einer bewaffneten usbekischen Oppositionsgruppe aus Tadschikistan nach Kirgistan ist in erster Linie der Batgenbezirk betroffen. Durch den Batgenbezirk geht die kürzeste Verbindung Tadschiki- stan und Usbekistan über kirgisisches Gebiet. Die an diesen Bezirk angrenzenden Regionen Laylarskii und Kadamschai sowie Tschon-Alai können als potentiell unsicher eingestuft werden. In diesem Gebiet leben kaum Angehörige der deut- schen Minderheit. Eine unmittelbare Gefährdung ist we- gen der kirgisischen Sicherheitsmaßnahmen in den städ- tischen Zentren dieser Gebiete nach Ansicht der Bundes- regierung nicht gegeben. Der Bundesregierung sind bisher keine Fälle bekannt, in denen die Bitte um ein beschleunigtes und verein- fachtes Ausreiseverfahren wegen der Sicherheitslage in Kirgistan durch deutschstämmige Bürger an die Bot- schafter herangetragen worden ist. Eine generelle Ge- fährdung der deutschstämmigen Bevölkerung Kirgistans durch den Einfall der usbekischen Oppositionsgruppe im Süden des Landes, der ein vereinachtes Ausreisefahren für alle aussiedlungswilligen Angehörigen der deutschen Minderheit erforderlich machen könnte, ist zur Zeit nicht erkennbar. Für den Fall, daß eine Gefährdungslage für Angehö- rige der deutschen Minderheit bekannt wird, wird die Bundesregierung die Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen prüfen. Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 0228/3 82 08 40, Telefax: 0228/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Anke Fuchs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich erteile das Wort
    der Kollegin Renate Diemers.



Rede von Renate Diemers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin!
Meine Damen! Meine Herren! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Heute hier im Plenum reden zu dürfen ist für
mich etwas Besonderes; denn nach der Feierstunde „Die
Parlamentarierinnen in 50 Jahren Deutscher Bundestag“
und zugleich in der ersten Plenarsitzung im Reichstags-
gebäude zu sprechen ist nicht alltäglich. Sehr alltäglich ist
es mittlerweile allerdings geworden, von Anträgen der
rotgrünen Regierungskoalition immer wieder enttäuscht
zu werden. In Anbetracht des heutigen Rahmens der Son-
derveranstaltung und der Ergebnisse auf dem Gebiet der
Frauenförderung in den letzten Jahrzehnten ist es mehr als
peinlich, einen Antrag einzubringen, der im Jahr 1949
– zugegebenermaßen – Aufsehen erregt hätte.

Wir alle kennen den Bericht des Europäischen Parla-
ments über die besonderen Auswirkungen der Frauenar-
beitslosigkeit, auf dem Sie sich in Ihrem Antrag bezie-
hen. Er ist allgemein gehalten, um alle Mitgliedstaaten
unter einen Hut zu bringen. Aber warum werden Sie mit
Ihren Forderungen an die Bundesregierung nicht kon-
kreter? Wir sind doch über die ursprüngliche Debatte
der bloßen Festlegung der Ziele schon hinaus. Oder etwa
nicht?


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Was soll denn noch Ihre Forderung, die Gleichstel-

lung von Frau und Mann als Querschnittsaufgabe zu be-
trachten und – nachlesbar im Programm „Frau und Be-
ruf“ – eine interministerielle Arbeitsgruppe einzusetzen?
Die notwendigen Gesetze sind doch schon vorhanden.
Wir brauchen keine neuen Regelungen, sondern Impul-
se, daß die bestehenden Regelungen konsequent ange-
wendet werden, zum Beispiel das Gleichstellungsgesetz,
das Betriebsverfassungs- und das Bundespersonalver-
tretungsgesetz, das Arbeitsförderungsrecht mit den Ein-
gliederungshilfen nach Kinderbetreuungszeiten, das ar-
beitsrechtliche Gleichbehandlungsgesetz und viele ande-
re Regelungen.

Außerdem: Wenn es Ihnen mit der Gleichstellung
von Frauen in allen Politikfeldern ernst wäre – Frau
Rönsch hat schon heute morgen darauf hingewiesen –,
dann hätten Sie ohne weiteres Frau Schipanski Ihre
Stimme geben können; denn sie war eine erstklassige,
eine kompetente und eine hervorragend geeignete Kan-
didatin für das Bundespräsidentenamt.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Wir brauchen also keine neuen Gesetze auf geduldi-
gem Papier, sondern Zivilcourage bei uns selbst,


(Zustimmung bei der CDU/CSU)

einen Stimmungswechsel – Frau Ministerin, Sie haben
recht – und eine Einstellungsänderung in unserer Gesell-
schaft und in der Wirtschaft mit der Folge, daß sich die
Situation auf dem Arbeitsmarkt und in den von Ihnen
angesprochenen Politikfeldern auch für die Frauen bes-
sern wird.

Bundesministerin Dr. Christine Bergmann






(B)



(A) (C)



(D)


Wir sind uns einig: Die Arbeit und das berufliche
Engagement von Frauen, auch von Frauen mit Kin-
dern, muß von der Gesellschaft und besonders von den
Unternehmen stärker akzeptiert und im wahrsten Sinne
des Wortes besser honoriert werden. Das neue Frauen-
bild wird sich in unseren Köpfen um so leichter als Leit-
bild durchsetzen, je mehr Frauen verantwortungsbe-
wußtere Positionen einnehmen, das gleiche Gehalt wie
ihre männlichen Kollegen erhalten und – als Krönung
des Ganzen – auch noch die eventuell notwendige Kin-
derbetreuung organisiert bekommen.

Realistisch ist: Die Familien- und Erziehungsarbeit
wird zunächst weiterhin an den Frauen hängenbleiben,
auch wenn die Zahl der Väter, die den Erziehungsurlaub
in Anspruch nehmen und sich freiwillig engagieren,
steigen wird – vom täglichen Überlebenstraining der al-
leinerziehenden Frauen ganz zu schweigen. Sie fordern
mit Recht die Verbesserung der Vereinbarkeit von
Familie und Erwerbsarbeit. Dazu gehört unabdingbar
die Weiterentwicklung der Anerkennung von Kinderer-
ziehungszeiten bei der Rente. Aber auch diese Notwen-
digkeit lassen Sie in Ihrem Antrag dezent unter den
Tisch fallen.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist aus-
drücklich nicht das individuelle Problem erwerbstätiger
Frauen. Je eher die Männer, die Unternehmen und die
Gesellschaft insgesamt das erkennen, desto besser. Das
erreichen wir Frauen aber nicht, wenn wir die Doppel-
belastung immer wieder wie ein Schild negativ vor uns
hertragen. Ich zitiere noch einmal Frau Schipanski, die
auf die doppelte Freude, nämlich Kinder zu haben und
einen Beruf und eine Karriere erfolgreich zu meistern,
mehrfach hingewiesen hat.


(Zukunft von der SPD: Wie schön!)

Bei allen Schwierigkeiten, dies unter einen Hut zu be-
kommen, sollten wir diesen speziellen Aspekt nicht ganz
aus den Augen verlieren. Dieses Umdenken wäre ein
Schritt dahin, daß auch Väter den Erziehungsurlaub
attraktiver finden.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wichtig ist für Väter und Mütter, nach dem Erzie-

hungsurlaub wieder einen adäquaten Posten mit Auf-
stiegschancen, Weiterbildungsmöglichkeiten und ent-
sprechender Bezahlung zu haben. Das bedeutet zunächst
einmal, daß wir in Deutschland die Arbeitslosigkeit in
den Griff bekommen. Davon sind Sie mit Ihrer Politik
ein ganzes Stück weiter entfernt als wir vor Ihrer Regie-
rungsübernahme.


(Beifall bei der CDU/CSU – Widerspruch bei der SPD und der PDS)


Wir waren mit unseren Reformen nachweisbar auf dem
richtigen Weg. Auch Sie erkennen das heute.


(Beifall bei der CDU/CSU – Widerspruch bei der SPD)


Meine Kolleginnen von der SPD, Sie fordern zu
Recht den Ausbau von Angeboten für Kinderbetreu-
ungseinrichtungen. Aber meinen Sie ernsthaft, daß 30
DM mehr Kindergeld im Monat abzüglich der Belastun-

gen durch Ökosteuer usw. – ich will jetzt nicht alles auf-
führen – für eine Ganztags- oder Halbtagsbetreuung aus-
reichen?


(Ulla Schmidt [Aachen] [SPD]: Sie haben doch gar nichts getan!)


Ich will damit sagen: Sie fordern Maßnahmen und höh-
len das Ziel dieser Maßnahmen durch eine unsoziale
Steuerpolitik von vornherein aus.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. – Ulla Schmidt [Aachen] [SPD]: Sie müssen sich an Ihren eigenen Leistungen messen lassen! Sie haben Familien in die Armut geschickt! 20 Milliarden haben Sie den Familien vorenthalten!)


Positiv kann man die im Programm „Frau und Beruf“
angedeuteten Pläne bewerten, die frauenpolitischen We-
ge der alten Bundesregierung im Hinblick auf die Hoch-
schulförderung, die Förderung von Frauen in Führungs-
positionen und bei der Auszeichnung familienfreundli-
cher Betriebe und Existenzgründungen fortzusetzen.


(Ulla Schmidt [Aachen] [SPD]: Wo Sie Frauen in die Sackgasse führen! Wir wollen die Frauen fördern!)


Dies ist eine Bestätigung unserer Politik, und wir wer-
den Sie bei der Fortführung dieser Politik unterstützen.
Voraussetzung ist selbstverständlich, daß Sie das im
Hinblick auf Existenzgründungen gänzlich kontrapro-
duktive Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbständig-
keit zurücknehmen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Frauen als Existenzgründer brauchen eine gute Aus-

bildung, um auf einem hart umkämpften Markt bestehen
zu können. Dazu gehören heutzutage Kenntnisse der
neuen Technologien. Die Bedienung von Computern
und eine bestmögliche Ausnutzung der zum Teil sehr
speziell zugeschnittenen Software ist nahezu selbstver-
ständlich geworden. Die CDU/CSU fordert daher kon-
kret, daß Frauen und Mädchen sehr früh, schon in den
Schulen und vor der Berufswahl, über den Informations-
und Medienbereich beraten werden und die neuen Tech-
nologien der Informations- und Kommunikationswelt in
besonderen frauenspezifischen Weiterbildungen erler-
nen. Diesem Bereich gehört die Zukunft; dort liegt auch
die große Chance für Frauen. Dazu gehört auch die all-
gemeine Ausweitung der Telearbeit und insbesondere
der Teleheimarbeit. Mir ist im übrigen sehr unangenehm
aufgefallen, daß all diese Begriffe in Ihrem Antrag nicht
auftauchen.

Die Entwicklung der Teleheimarbeit besitzt eine
Schlüsselfunktion. Wir müssen für diese Arbeitsform
der Zukunft mehr werben und sie als Abgeordnete mutig
den Unternehmen vorleben. Die CDU/CSU hat einen
entsprechenden Antrag zu alternierenden Telearbeits-
plätzen eingebracht, der unseren eigenen, derzeit von
Umzugsschwierigkeiten geplagten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern zugute kommen kann. Dies wird vorbild-
haft auf viele Unternehmen wirken. Mit einer Zustim-
mung zu diesem Konzept können auch Sie von der Re-
gierungskoalition Farbe bekennen.

Renate Diemers






(A) (C)



(B) (D)


In unserem Antrag „Bekämpfung der Frauenarbeits-
losigkeit in Deutschland“ sind die notwendigen Initiati-
ven und Richtungswechsel aufgeführt, die in Ihrem An-
trag fehlen. Meine Kollegen gehen darauf noch ein. Mit
Ihrem Antrag werden unsere – ich darf sicher sagen,
gemeinsamen – Anliegen nicht erreicht. Daher können
wir ihm nicht zustimmen und bitten statt dessen um
Unterstützung unseres Antrages.


(Ulla Schmidt [Aachen] [SPD]: Wir wollen doch die Frauen voranbringen!)


Ich will noch kurz auf einen bestimmten Bereich des
Arbeitsmarktes hinweisen, der meistens zu kurz kommt:
die Freizeit- und Tourismusbranche. Diese Branche
ist aus verschiedenen Gründen für Frauen interessant.
Der Schaffung von Arbeitsplätzen in Eigenregie und
damit auch von modernen Ausbildungsplätzen in diesem
Bereich sollten wir mehr Beachtung schenken.

In ländlichen Räumen beweisen Frauen, daß sie
nicht nur ihren Beitrag zum Familieneinkommen lei-
sten, sondern gänzlich neue Wege gehen. Ich nenne nur
die Bauerncafés, die Selbstvermarktung oder auch die
Angebote „Ferien auf dem Bauernhof“. Es handelt sich
hierbei um kleine Unternehmen zur Sicherung des ei-
genen Lebensunterhaltes, die meistens von Frauen ge-
managt werden und den Effekt haben, daß weitere zu-
sätzliche Arbeitsplätze entstehen, gerade auch für
Frauen. Ich sage es noch einmal in aller Deutlichkeit:
Diesen Frauen legen Sie durch Ihre Politik große Stei-
ne in den Weg.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anke Fuchs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich erteile das Wort
    der Kollegin Irmingard Schewe-Gerigk.


    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Kolleginnen! Frau Diemers, ich habe ja viel Verständ-
    nis dafür, wenn Sie sagen, daß Ihnen der Antrag nicht
    weit genug geht und Sie die Bundesregierung auffor-
    dern, noch viel mehr zu tun. Auch ich habe vier Jahre
    lang für die Opposition gesprochen. Deshalb gehe ich
    davon aus, daß es sich dabei um einen bestimmten Re-
    flex handelt.

    Ich kann aber nicht verstehen, daß die CDU seit Mo-
    naten wie eine Monstranz vor sich herträgt, daß die
    Frauen der Regierungsfraktionen schuld daran seien, daß
    wir keine Bundespräsidentin hätten.


    (Zurufe von der CDU/CSU: Das ist doch so!)

    – Das ist nicht so.


    (Zuruf von der CDU/CSU: Natürlich!)

    Sie selbst haben gesagt, daß Sie dann, wenn Sie noch an
    der Regierung wären und die Mehrheit gehabt hätten,
    Frau Schipanski nicht vorgeschlagen hätten.


    (Ulla Schmidt [Aachen] [SPD]: Sondern den Herzog! – Gegenruf der Abg. Brigitte Baumeister [CDU/CSU]: Das ist nicht bewiesen!)


    Ich halte es für unglaublich und für ein Verheizen von
    Frauen, immer dann Frauen vorzuschlagen, wenn man
    weiß, daß ihre Kandidatur aussichtslos ist.


    (Ulla Schmidt [Aachen] [SPD]: Schon Annemarie Renger hätte die erste Präsidentin sein können, wenn die Sie gewählt hätten!)


    Bei diesem Verheizen von Frauen machen wir nicht mit.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Brigitte Baumeister [CDU/CSU]: Den Beweis müssen Sie erst noch antreten!)


    Jetzt zum Thema: Schon vor den Wahlen hat sich
    Rotgrün dazu bekannt, daß eines der wichtigsten Re-
    formprojekte der Aufbruch in der Frauenpolitik ist. Ich
    gestehe gerne ein, daß es auch mir manchmal zu lang-
    sam geht, aber die Häme der Opposition kann ich über-
    haupt nicht verstehen. Sie ist in dieser Weise nicht an-
    gebracht, weil Sie uns einen Riesenreformstau hinterlas-
    sen haben.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS)


    Sie waren es auch, die das Wort Reform zu einem
    Unwort gemacht haben. Menschen hatten doch Angst
    vor diesem Wort, weil Reform immer Schlechterstellung
    und Abbau von Leistungen bedeutete. Deshalb haben
    wir doch jetzt die Probleme, daß die Menschen, wenn
    wir etwas Neues wollen oder etwas reformieren wollen,
    Angst haben und sagen: Um Gottes willen, was kommt
    da auf mich zu; es kann nur alles schlechter werden.


    (Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Sie haben das doch alles vorher verteufelt!)


    Wir halten daran fest. Die Gleichstellung der Ge-
    schlechter ist für uns d a s Reformprojekt. Dieser Re-
    formwille wird durch das Programm „Frau und Beruf“
    deutlich – Frau Bergmann hat gerade darauf hinge-
    wiesen –, das im Juni im Kabinett beschlossen wurde.
    Rückenwind haben wir jetzt über das Europäische Par-
    lament bekommen. In der Entschließung, die Ihnen hier
    vorliegt, sind vielfache Maßnahmen zum Abbau der Be-
    nachteiligung vorgesehen, an denen wir uns auch orien-
    tieren. Das ist notwendig, weil die Lage auch hier bei
    uns in Deutschland desolat ist. Von Chancengleichheit –
    wir haben heute morgen viel darüber gesprochen – kann
    in der Bundesrepublik nach wie vor nicht die Rede sein.
    Frauen sind häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen,
    ganz besonders im Osten. Sie verdienen im Westen in
    der Regel ein Viertel weniger als die Männer, im Osten
    bekommen sie 90 Prozent der Löhne, die die Männer er-
    halten. Die Tendenz geht allerdings nach unten; die
    Ostlöhne der Frauen werden Stück für Stück auf das Ni-
    veau der Westlöhne der Frauen heruntergefahren. Und –
    wen wundert es? –:In den Chefetagen sitzen 3,5 Prozent
    Frauen. Die Kindererziehung bringt dann allerdings
    endgültig den Karriereknick, und Teilzeitarbeit beschert
    den Frauen die schlechten Plätze.


    (Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Wie im Parlament! Da sitzen zur Zeit auch nur zwei grüne Frauen!)


    Renate Diemers






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Im Erwerbssystem werden sie benachteiligt. Wie dann
    die entsprechende Rente aussieht, können Sie sich vor-
    stellen. Sie hatten als alte Bundesregierung den Frauen
    außer salbungsvollen Reden nicht viel zu bieten. Sie ha-
    ben sie aus dem Arbeitsmarkt herausgedrängt. Sie haben
    es nicht verhindert, daß die bezahlte Arbeit den Män-
    nern, die unbezahlte den Frauen gelassen wird.

    Die Erwerbsquote von Frauen stagniert bei uns seit
    Jahren. Bei den Frauen zwischen 15 und 65 Jahren liegt
    sie bei knapp über 60 Prozent, in den skandinavischen
    Staaten liegt sie bei über 90 Prozent. Ich denke, hier ha-
    ben wir viel Nachholbedarf. Die Erwerbslosigkeit der
    Frauen im Osten beträgt 22 Prozent mehr als im Westen,
    und das ist schon sehr viel weniger, als es noch vor zwei
    Jahren war, denn es gibt eine hohe Dunkelziffer. Die
    Frauen im Osten haben inzwischen, ähnlich wie die
    Frauen im Westen, resigniert und sagen: Wir melden uns
    gar nicht mehr erwerbslos, weil es für uns sowieso keine
    Chance gibt. Das heißt, diese Zahlen sind vielleicht
    doppelt so hoch. Es wird höchste Zeit, daß wir da etwas
    tun und daß wir dieses Demokratiedefizit endlich besei-
    tigen. Ich finde, es ist mehr als fehlende Demokratie,
    wenn der Hälfte der Gesellschaft die gleichberechtigte
    Teilhabe vorenthalten wird und wenn es für Frauen die
    berühmte gläserne Decke gibt, wenn der Weg nach oben
    abgeschnitten ist und sie einfach nicht mehr weiter-
    kommen.

    Dieses Demokratiedefizit ist vorprogrammiert. Sie
    haben von dem Gleichberechtigungsgesetz gesprochen,
    das 1994 für den öffentlichen Dienst für 1 Prozent aller
    erwerbstätigen Frauen ohne verbindliche Vorgaben er-
    lassen wurde. Da wundert es auch nicht besonders, daß
    dieses Gesetz wirkungslos war. Wir haben von der Mi-
    nisterin schon Zahlen gehört, wie es im öffentlichen
    Dienst der Bundesbehörden aussieht.

    Ich frage Sie: Wie ist es denn eigentlich zu rechtferti-
    gen, daß es bisher keinerlei gesetzliche Frauenförderung
    für die gesamte private Wirtschaft gibt? Wir haben 1994
    doch nicht rein zufällig die Grundgesetzänderung mit
    aufgenommen. Der Staat ist in der Pflicht, etwas zu tun.
    Wir haben jetzt 1999. Bisher wurde noch nichts unter-
    nommen. Ich denke, die Vergabe von öffentlichen Auf-
    trägen muß endlich an frauenfördernde Maßnahmen ge-
    bunden werden. Das ist der richtige Weg.

    Was ist so schwierig an dem Gedanken, daß Frauen-
    förderung auch für Unternehmen lukrativ ist? Es hapert
    bei Ihrem Gleichberechtigungsgesetz. Wir werden es
    ändern. Die Ministerin hat vorhin schon erwähnt, daß
    die ersten Entwürfe für den öffentlichen Dienst bereits
    vorliegen. Dieses von Ihnen vorgelegte Gesetz hatte
    keine Erfolge. Und wenn immer gesagt wird, die Frauen
    hätten noch so viel nachzuholen, muß ich sagen: Sie
    stellen 54 Prozent der Abiturienten, 52 Prozent der Stu-
    denten, und ihr Anteil im höheren Dienst der Bundesbe-
    hörden liegt bei mageren 9 Prozent. Bei den Abtei-
    lungsleitern ist es ungefähr 1 Prozent. Ich denke, daß wir
    hier Handlungsbedarf haben, darf von den Damen und
    Herren des gesamten Hauses nicht bestritten werden.

    Wen wundert es, daß Frauen häufig bei der Stellen-
    vergabe oder auch bei der Beförderung benachteiligt
    werden, wenn die Diskriminierung für die Arbeitgeber

    so preiswert ist, wie es jetzt der Fall ist? Wir haben im
    Bürgerlichen Gesetzbuch das Diskriminierungsverbot.
    Es ist nicht effektiv ausgestaltet. Der Europäische Ge-
    richtshof hat uns seit Jahren ermahnt und gesagt: Hier
    muß eine Änderung herbeigeführt werden; es darf nicht
    so billig sein, Frauen zu diskriminieren. Wir haben Vor-
    schläge gemacht, wie bei Diskriminierung zusätzliche
    Maßnahmen, Schadenersatzansprüche oder auch ein
    Einstellungsanspruch für die bestqualifizierte Person
    umgesetzt werden können. Wir brauchen diese wir-
    kungsvollen Maßnahmen; sonst wird man in 50 Jahren
    tatsächlich feststellen müssen: Wir sind kein Stück wei-
    tergekommen.

    An dieser Stelle werden wir mit unseren Reformen
    ansetzen. Wir werden ein Gesetz für die Privatwirt-
    schaft vorsehen. Dabei werden wir – das ist doch über-
    haupt keine Frage – natürlich auf die unterschiedlichen
    Betriebsgrößen der verschiedenen Einrichtungen Rück-
    sicht nehmen. Aber: Frauenförderung ist notwendig. Wir
    müssen die Situation der Frauen in den Betrieben stär-
    ken, auch durch verbindliche Gleichstellungspläne in
    großen Unternehmen – ob ab 50 oder ab 100 Beschäf-
    tigten, darüber müssen wir uns noch verständigen. Wenn
    eine Zuwiderhandlung ohne Sanktionen bleibt, dann
    wird sich kein Mensch daran halten. Sie wissen, wie es
    beim Gesetz für den öffentlichen Dienst in den Bundes-
    behörden war: Bis vor kurzem gab es noch zwei oder
    drei Ministerien, die noch überhaupt keine Gleichstel-
    lungspläne erstellt hatten. Die Vorgaben blieben ohne
    Folgen. Ob etwas getan wurde oder nicht, spielte keine
    Rolle.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundesregie-
    rung hat durch das JUMP-Programm inzwischen
    150 000 Stellen für junge Menschen geschaffen. Aber
    wir müssen der Wirtschaft weitere Anreize bieten, Aus-
    bildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Dafür gibt es
    viele Möglichkeiten, unter anderem das marktwirt-
    schaftliche Instrument, die Auftragsvergabe an die Aus-
    bildung von Lehrlingen zu koppeln. Aber es gibt auch
    andere Wege, um den jungen Menschen den Einstieg in
    das Erwerbsleben zu ermöglichen.

    Das deutsche Recht hinkt in vielem dem europäi-
    schen Recht hinterher. Hier haben wir noch eine Menge
    anzupassen. Dabei gibt es für uns gute Vorbilder, zum
    Beispiel die Schweiz, wo es hinsichtlich der Sanktionen
    das Recht einer Verbandsklage für Frauenverbände, für
    Gewerkschaften gibt. Der Kreativität sind also keine
    Grenzen gesetzt.

    Letztendlich müssen wir bei der Lohndiskriminie-
    rung ansetzen. Wir können nicht hinnehmen, daß die
    gut ausgebildeten Frauen 25 bis 30 Prozent weniger als
    die entsprechend qualifizierten Männer verdienen. Wir
    haben einen ersten Schritt gemacht, indem wir beschlos-
    sen haben, daß über die Lohndiskriminierung und deren
    Ursachen – das ist ja nicht gottgegeben – ein ausführli-
    cher Bericht erstellt wird. Nach diesem Bericht werden
    wir vorsehen müssen, Diskriminierungen auch für kol-
    lektive Arbeitsverträge zu verhindern.

    Aber es geht nicht nur um die gerechte Verteilung der
    Erwerbsarbeit zwischen Frauen und Männern, sondern
    auch um die Umverteilung von bezahlter und unbezahl-

    Irmingard Schewe-Gerigk






    (A) (C)



    (B) (D)


    ter Arbeit, das heißt die Aufteilung der Familienarbeit
    zwischen Müttern und Vätern. Da gibt es schon einige
    positive Beispiele. Wir wollen, daß den jungen Vätern,
    die bei der Geburt des Kindes häufig noch „mitatmen“,
    nicht so schnell die Luft ausgeht und sie ihrer Aufgabe
    gerecht werden können. Darum möchten wir Bündnis-
    grünen dem Programm „Frau und Beruf“ ein Programm
    „Mann und Familie“ zur Seite stellen. Ich denke, das
    ist der richtige Weg, um den vielen motivierten Männern
    – diese gibt es ja; sie können die guten Vorschläge nur
    nicht umsetzen – Hilfestellung zu leisten, damit sie das
    leben können, was sie leben möchten.

    Es gibt bisher kein Gesetz zur Vereinbarkeit von Fa-
    milie und Beruf, das die gleichberechtigte Erziehungsar-
    beit tatsächlich ermöglichen würde. Auch das haben wir
    vorgefunden: daß die alte Regierung Kindererziehung
    ausschließlich als Frauensache verstanden hat. Zwei
    Prozent der Väter nehmen Erziehungsurlaub. – An die-
    ser Stelle möchte ich einmal sagen: Wir müssen, wenn
    wir ein neues Gesetz erarbeiten, endlich von den alten
    Begriffen Abschied nehmen. Ich habe zweimal „Erzie-
    hungsurlaub“ genommen und kann Ihnen sagen: Das ist
    alles andere als Urlaub; es ist eine ziemlich anstrengen-
    de Angelegenheit. Ich schlage vor, wir nennen das ein-
    fach „Erziehungsarbeitsgesetz“.


    (Brigitte Baumeister [CDU/CSU]: Das ändert aber am Inhalt nichts!)


    Wir brauchen – auch die Ministerin hat dies ausge-
    führt – bessere Betreuungsmöglichkeiten. Sie haben
    mit Stolz darauf verwiesen, daß Sie den Rechtsanspruch
    auf einen Kindergartenplatz umgesetzt haben. Daß für
    Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren die Plätze ein-
    gerichtet wurden, hatte doch aber zur Folge, daß es
    überhaupt keine Chance mehr gab, Kinder unter drei und
    über sechs Jahren unterzubringen, weil diese Plätze ab-
    gebaut wurden. Kinderbetreuung, Ganztagsschulen – das
    wird eine wichtige Sache sein, damit Väter und Mütter
    der Erwerbstätigkeit nachgehen können.

    Heute nehmen etwa 400 000 Frauen jährlich Erzie-
    hungsurlaub. Sehen sie sich die Statistiken an: Nur jede
    zweite Frau kehrt wieder an ihren Arbeitsplatz zurück –
    und das nicht, weil sie gerne zu Hause bleiben möchte,
    sondern weil es keine familiengerechten Arbeitszeiten
    gibt, weil es keine Gesetze gibt, die dies unterstützen.
    Darum haben wir einen Rechtsanspruch auf Teilzeitar-
    beit während des Erziehungsurlaubs mit dem Rückkehr-
    recht auf Vollarbeitszeit vorgesehen.

    Ich glaube, das ist eine wirksame Maßnahme, durch
    die es auch den Vätern ermöglicht werden kann, wäh-
    rend des Erziehungsurlaubs ihre Familienarbeit mit einer
    Teilzeitbeschäftigung zu vereinbaren. Wir wollen, daß
    die Anzahl der Stunden, die jetzt während des Erzie-
    hungsurlaubs gearbeitet werden dürfen, von 19 auf 30
    Stunden erhöht werden kann; denn diejenigen, die Teil-
    zeitarbeit nachfragen, fragen nicht ungesicherte 19
    Stunden nach, sondern sie wollen zwischen 25 und 30
    Stunden arbeiten. Das würde dazu beitragen, daß das
    Geld innerhalb der Familie ausreicht; denn mit einem
    Einkommen aus 19 Stunden Erwerbstätigkeit plus
    600 DM Erziehungsgeld sind die Möglichkeiten sehr
    schnell versperrt.

    Wir haben ebenso vor, den Erziehungsurlaub in ein
    flexibles Zeitkonto umzuwandeln. Auch dazu hat es
    schon in der letzten Legislaturperiode eine Anhörung
    gegeben. Es spricht überhaupt nichts dagegen, nach den
    ersten zwei Jahren Erziehungsurlaub ein flexibles Jahr
    bis zum 8. Lebensjahr des Kindes einzurichten. Der star-
    re Erziehungsurlaub während der ersten drei Lebensjah-
    re müßte endlich der Vergangenheit angehören, er hat
    nämlich dafür gesorgt, daß viele Frauen nicht mehr zu-
    rückgekommen sind und Väter ihre Verantwortung nicht
    übernehmen konnten.

    Ich möchte zum Schluß einen Punkt ansprechen, den
    ich für zentral halte und über den wir diskutieren müs-
    sen. Das sind die Einkommensgrenzen beim Erzie-
    hungsgeld. Seit 1986 haben Sie die Einkommensgren-
    zen nicht erhöht, was zur Folge hatte, daß nur noch 40
    Prozent der Eltern das geschmälerte Erziehungsgeld be-
    kommen haben. Wir denken, es ist an der Zeit, das etwas
    zu erhöhen. Ich weiß, daß die finanzielle Situation
    schwierig ist, aber wir müssen sehen, wie wir die Fami-
    lien besser ausstatten können.

    Es ist schon ein Problem: Wenn das erste Kind in eine
    Familie hineingeboren wird, wird aus den zwei Einkom-
    men für vormals zwei Personen ein Einkommen für drei
    Personen. Wenn man dann die 600 DM Erziehungsgeld
    reduziert, wird die Situation für die Familien wirklich
    schwierig. Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt, über
    den wir in den nächsten Monaten diskutieren sollten; und
    wir müssen sehen, wie wir das finanzieren können.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine gerechte Ge-
    sellschaft – darüber haben wir heute morgen gesprochen
    – ist eine Gesellschaft, die die Rechte der Frauen und die
    Demokratie zwischen den Geschlechtern nicht hintan-
    stellt. Wir hatten heute morgen eine große Überein-
    stimmung. Wenn wir Ihnen jetzt unsere konkreten For-
    derungen vorstellen, hoffen wir, daß wir auch darin
    Übereinstimmung finden und gemeinsam für die Sache
    der Frauen ein Stück vorankommen.

    Vielen Dank.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)