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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/52 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 52. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 I n h a l t : Begrüßung der anläßlich der Frauendebatte eingeladenen Frauen auf der Tribüne............... 4371 A Verzicht der Abgeordneten Ingrid Matthäus- Maier auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag ........................................................ 4371 B Eintritt der Abgeordneten Ingrid Arndt- Brauer in den Deutschen Bundestag............... 4371 B Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Hermann Bachmaier, Dankward Buwitt, Bärbel Sothmann und Dieter Schloten ............................................... 4371 B Erweiterung der Tagesordnung........................ 4371 C Begrüßung der Präsidentin des Bundesrech- nungshofes, Frau Dr. Hedda von Wedel ....... 4457 C Tagesordnungspunkt 1: Vereinbarte Debatte Die Parlamentarierinnen in 50 Jahren Deutscher Bundestag................................ 4371 D Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 4372 A Ulla Schmidt (Aachen) SPD ............................ 4374 A Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU.......................... 4376 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. .. 4379 A Petra Bläss PDS ............................................... 4381 B Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin FSFJ ................................................................. 4383 D Bärbel Sothmann CDU/CSU ........................... 4386 A Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN......................................................... 4387 A Ina Lenke F.D.P............................................... 4389 A Dr. Heidi Knake-Werner PDS ......................... 4390 A Christel Hanewinckel SPD .............................. 4391 A Maria Eichhorn CDU/CSU.............................. 4392 B Irmingard Schewe-Gerigk ............................... 4393 B Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. ....................... 4394 B Christina Schenk PDS ..................................... 4395 B Dr. Angela Merkel CDU/CSU......................... 4396 A Inge Wettig-Danielmeier SPD......................... 4397 A Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 4398 A Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU .... 4399 A Hanna Wolf (München) SPD........................... 4399 C Claudia Nolte CDU/CSU................................. 4400 D Hildegard Wester SPD..................................... 4401 D Irmgard Karwatzki CDU/CSU......................... 4403 C Nina Hauer SPD .............................................. 4404 D Annette Widmann-Mauz CDU/CSU ............... 4405 D Tagesordnungspunkt 2: a) Antrag der Abgeordneten Christel Hum- me, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Marieluise Beck (Bre- men), Ekin Deligöz, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Neue Initiativen zur Frauenbeschäfti- gung (Drucksache 14/1195)....................... 4407 A II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 b) Antrag der Abgeordneten Petra Bläss, Maritta Böttcher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS Gleichstellung von Frauen und Män- nern im Erwerbsleben (Drucksache 14/1529) ..................................................... 4407 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Abgeordneten Maria Eichhorn, Hannelore Rönsch (Wiesbaden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU Bekämpfung der Frauenarbeitslosigkeit in Deutschland (Drucksache 14/1549)...... 4407 A Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin FSFJ ................................................................. 4407 B Renate Diemers CDU/CSU.............................. 4409 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 4411 B Ina Lenke F.D.P. .............................................. 4413 D Petra Bläss PDS ............................................... 4416 A Christel Humme SPD....................................... 4417 C Dorothea Störr-Ritter CDU/CSU..................... 4419 D Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BF ....... 4422 A Ina Lenke F.D.P. .......................................... 4423 D Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU............ 4424 B Renate Gradistanac SPD.................................. 4426 C Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksache 14/1528 vom 3. September 1999) .......................................................... 4427 C Abbruch von Sprachkursen für jugendliche Aussiedler und Ausländer wegen Teilnahme an Maßnahmen im Rahmen des Programms der Bundesregierung zum Abbau der Jugend- arbeitslosigkeit MdlAnfr 2 Dirk Niebel F.D.P. Antw PStSekr’in Dr. Edith Niehuis BMFSFJ.. 4427 D ZusFr Dirk Niebel F.D.P.................................. 4428 B Freiheitsbeschränkungen durch ein Verbot für Alkoholwerbung MdlAnfr 3 Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. Antw PStSekr’in Christa Nickels BMG........... 4428 C ZusFr Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. . 4429 A Einschränkung der Werbung für alkoholische Getränke MdlAnfr 4 Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. Antw PStSekr’in Christa Nickels BMG .......... 4429 C ZusFr Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. . 4429 D Aufhebung des Transportverbots für ab- gebrannte Brennelemente aus deutschen Kernkraftwerken MdlAnfr 5, 6 Dr. Paul Laufs CDU/CSU Antw PStSekr’in Gila Altmann BMU . 4431 B, 4432 A ZusFr Dr. Paul Laufs CDU/CSU ......... 4431 C, 4432 C Einführung einer Vermögensabgabe MdlAnfr 9 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks ......... 4433 B ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU ................ 4433 B ZusFr Josef Hollerith CDU/CSU..................... 4434 A ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. ........................ 4434 C ZusFr Dr. Barbara Höll PDS ........................... 4434 D Ausschluß lokaler Stromversorgungsunter- nehmen von der Beteiligung an der Aus- schreibung von Stromlosen im Bereich der Bundeswehr MdlAnfr 11 Werner Lensing CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMV.......... 4435 B ZusFr Werner Lensing CDU/CSU................... 4435 C ZusFr Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU........ 4436 B Reduzierung der im Jahresbericht der Wehr- beauftragten festgestellten Defizite im Be- reich der politischen Bildung MdlAnfr 12 Werner Lensing CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMV.......... 4436 C ZusFr Werner Lensing CDU/CSU................... 4437 A ZusFr Ursula Lietz CDU/CSU......................... 4437 B Einschränkungen zu Lasten der deutschen Minderheiten in Dänemark und Polen sowie der Sorben in Deutschland; Aufrechterhaltung des deutschen Generalkonsulats in Apenrade MdlAnfr 19, 20 Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA... 4437 C, 4438 C ZusFr Wolfgang Börnsen (Bönstrup) .. 4437 D, 4438 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 III Unterzeichnung des deutsch-tschechischen Abkommens über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden und der Grenzschutzbehör- den in den Grenzgebieten; Auswirkungen auf die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität MdlAnfr 21, 22 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI 4439 B, 4439 D ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU ..........4439 C, 4440 A Übertragung von Aufgaben und Personal des Bundesamtes für Zivilschutz auf das Bundes- verwaltungsamt MdlAnfr 24, 25 Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI ......... 4440 B ZusFr Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU........ 4440 C Nachfolgebehörden für die Übernahme der sonstigen Aufgaben des Bundesamtes für Zivilschutz; Wirtschaftlichkeit MdlAnfr 26, 27 Norbert Röttgen CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI ......... 4441 B, 4441 D ZusFr Norbert Röttgen CDU/CSU....... 4441 C, 4441 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Äußerungen von Bundesminister Hans Eichel, die künftige Förderung der neuen Bundes- länder mit deren Zustimmung zum „Sparpaket“ der Bundesregierung zu verbinden .................................................. 4442 A Gerhard Jüttemann PDS................................... 4442 B Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF .............. 4443 A Manfred Grund CDU/CSU .............................. 4444 B Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 4445 B Jürgen Türk F.D.P. .......................................... 4446 C Gunter Weißgerber SPD .................................. 4447 D Dietrich Austermann CDU/CSU...................... 4448 C Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 4449 D Dr. Barbara Höll PDS ...................................... 4450 A Manfred Hampel SPD...................................... 4452 B Manfred Kolbe CDU/CSU............................... 4453 A Simone Violka SPD......................................... 4454 A Susanne Jaffke CDU/CSU............................... 4455 A Rainer Fornahl SPD......................................... 4455 D Tagesordnungspunkt 4: Beratung der Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses – zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1997 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermö- gensrechnung des Bundes (Jahres- rechnung 1997) .................................... 4457 B – zu der Unterrichtung durch den Bun- desrechnungshof Bemerkungen des Bundesrech- nungshofes 1998 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrech- nung des Bundes 1997) (Drucksachen 13/10378, 14/29, 14/153 Nr. 1, 14/1257)........................................... 4457 B Josef Hollerith CDU/CSU ............................... 4457 C Uta Titze-Stecher SPD..................................... 4459 B Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 4462 A Jürgen Koppelin F.D.P .................................... 4463 B Dr. Uwe-Jens Rössel PDS ............................... 4464 C Tagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich, Michael Goldmann, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion F.D.P. CO2-Ausstoß im Gebäudebereich sen-ken (Drucksache 14/660)........................... 4465 C Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von den Abgeordneten Monika Brudlewsky, Georg Brunnhuber, und weiteren Abgeordneten der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines . . . Gesetzes zur Änderung des Arz- neimittelgesetzes, Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 14/139, 14/863) ....................................................... 4465 C Norbert Geis CDU/CSU .................................. 4465 D Ina Lenke F.D.P. ......................................... 4467 A Regina Schmidt-Zadel SPD............................. 4467 C IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 Ina Lenke F.D.P. ............................................. 4467 D Norbert Geis CDU/CSU .............................. 4468 C Norbert Geis CDU/CSU .................................. 4470 A Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 4470 A Petra Bläss PDS ............................................... 4471 B Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner, Ursula Lötzer, weiteren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs eines . . . Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (§ 146) (Drucksachen 14/139, 14/863) ................... 4472 A Dr. Heidi Knake-Werner PDS ......................... 4472 B Nächste Sitzung ............................................... 4473 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten............ 4475 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zum Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich, Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher und der Fraktion F.D.P.: CO2-Ausstoß im Gebäude-bereich senken Hans-Michael Goldmann (F.D.P.) .................. 4475 B Norbert Formanski (SPD)................................ 4476 C Hansjürgen Doss (CDU/CSU) ......................... 4477 D Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ................................................ 4478 B Christine Ostrowski (PDS) .............................. 4479 B Dr. Michael Meister (CDU/CSU) .................... 4479 D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zum Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (§ 146) (Tagesord- nungspunkt 7) Ute Kumpf (SPD) ............................................. 4480 C Heinz Schemken (CDU/CSU) .......................... 4482 A Dr. Theo Duckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) ................................................................ 4483 B Dirk Niebel (F.D.P.) ........................................ 4483 D Anlage 4 Veränderung des § 2b EStG durch das Steuer- bereinigungsgesetz 1999 MdlAnfr 7, 8 – Drs 14/1528 – Leo Dautzenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hen- dricks BMF........................................................... 4484 B, C Anlage 5 Bevorzugung des produzierenden Gewerbes bei der Ökosteuer MdlAnfr 10 – Drs 14/1528 – Hans Michelbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF............................................................................ 4484 C Anlage 6 Auswirkungen der Kürzungen im Verteidi- gungshaushalt auf die Beschaffung des Transporthubschraubers NH-90 und eines ge- panzerten Transportpanzers; Erprobung und Einführung des Transportpanzers Fuchs KRK MdlAnfr 13, 14 – Drs 14/1528 – Werner Siemann CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg.. 4484 D, 4485 A Anlage 7 Aus- bzw. Neubau der B 474, insbesondere von Ortsumgehungen in Dülmen und Olfen MdlAnfr 15 – Drs 14/1528 – Ulrike Flach F.D.P. SchrAntw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW . 4485 B Anlage 8 Planfeststellung für den Ausbau der Rheintal- bahn zwischen Offenburg und Basel MdlAnfr 16, 17 – Drs 14/1528 – Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW . 4485 D, 4486 B Anlage 9 Sicherheitssituation der deutschen Minderheit in Kirgistan; Ausreiseerleichterungen MdlAnfr 18 – Drs 14/1528 – Hartmut Koschyk CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Ludger Volmer AA........ 4486 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 4371 (A) (C) (B) (D) 52. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 Beginn: 10.28 Uhr
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    Dr. Heidi Knake-Werner Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 4475 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Beucher, Friedhelm Julius SPD 8.9.99 Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 8.9.99 Ehlert, Heidemarie PDS 8.9.99 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 8.9.99 Gebhardt, Fred PDS 8.9.99 Gleicke, Iris SPD 8.9.99 Hovermann, Eike SPD 8.9.99 Ibrügger, Lothar SPD 8.9.99 Jacoby, Peter CDU/CSU 8.9.99 Leidinger, Robert SPD 8.9.99 Marhold, Tobias SPD 8.9.99 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 8.9.99 Oswald, Eduard CDU/CSU 8.9.99 Rauber, Helmut CDU/CSU 8.9.99 Ronsöhr, Heinrich- Wilhelm CDU/CSU 8.9.99 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 8.9.99 Dr. Schmidt (Halsbrücke), Joachim CDU/CSU 8.9.99 Thönnes, Franz SPD 8.9.99 Dr. Thomae, Dieter F.D.P. 8.9.99 Dr. Westerwelle, Guido F.D.P. 8.9.99 Wolff (Zielitz), Waltraud SPD 8.9.99 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zum Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich, Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher und der Fraktion F.D.P.: CO2-Ausstoß im Ge-bäudebereich senken Hans-Michael Goldmann (F.D.P.): CO2-Ausstoß imGebäudebereich senken, so lautet die Kernaussage, die Überschrift unseres Antrages, den ich ihnen jetzt kurz vorstellen möchte. Wir sind sicher alle darin einig, und wir unterstützen ja nachdrücklich das Ziel der Bundesregierung, den CO2-Ausstoß in Deutschland bis zum Jahr 2005 um 25Prozent zu senken. Ich glaube, wir alle begrüßen sehr nachdrücklich die bisher getroffenen Maßnahmen zur CO2-Minderung, insbesondere – und ich betone das –die freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie zur Verminderung ihres CO2-Ausstoßes. Wir sind erfreutüber die Entwicklung der Automobilindustrie, die große Anstrengungen unternimmt, um die Fahrzeugflotten so weiterzuentwickeln, daß eine Senkung des Kraftstoff- verbrauches – wiederum auf der Basis von Eigenver- antwortung und der eigenen Entscheidung des Kunden – zum Tragen kommt. Wir müssen aber auch feststellen, liebe Kolleginnen und Kollegen, daß unser gemeinsa- mes, unser ehrgeiziges Ziel, eine 25prozentige CO2-Minderung nur dann erreicht werden kann, wenn der Gebäudebereich und hier ganz besonders der Gebäude- bestand über das bisherige Maß hinausgehend in ein Ge- samtkonzept zur Senkung des CO2-Ausstoßes einbezo-gen wird. Dabei ist für uns Freie Demokraten der Wär- meenergieverbrauch von ganz zentraler Bedeutung. Wir alle wissen, daß die zum 1. Januar 1995 in Kraft getretene Wärmeschutzverordnung nicht mehr dem ent- spricht, was unter Ausnutzung der technischen Möglich- keiten zu erreichen wäre. An dieser Stelle kann man viele Wünsche äußern, wie Sie, Frau Eichstädt-Bohlig, das ja auch in der „GRE inform“ tun, wenn Sie sagen, Sie möchten gern 500 Millionen DM haben, um die Be- standsförderung voranzutreiben. Man kann auch den politischen Wunsch haben, daß die Bundesregierung selbst größte Anstrengungen in den Bereichen Verkehr und Bau unternimmt, denn schließlich ist ja auch sie dem bekannten CO2-Minderungsziel verpflichtet. Ja,hier wären zielgerichtete Strategien und ein konkreter Handlungsrahmen äußerst wünschenswert, damit sowohl der Verkehr wie auch der Gebäudebestand ihren Beitrag zur CO2-Minderung leisten können. Es ist der falsche Weg, wenn die Bundesregierung im Verkehrsbereich auf Stabilisierung des Verbrauchs setzt und die stufenweise Mineralölsteuererhöhung und die neue Stromsteuer zur Füllung der Rentenkasse benutzt. Und die Grünen? Sie wollen heute nichts mehr von der Abschaffung der Kfz-Steuer und der Umlegung des Volumens auf die Mineralölsteuer wissen, obwohl auch in diesem Bereich ein ausformulierter Gesetzentwurf der F.D.P.-Bundestagsfraktion dem Bundestag vorliegt. Es ist zu wenig, wenn sich die Aktivitäten der Bun- desregierung darauf reduzieren, die Wärmeschutzver- ordnung aus dem Jahr 1995 weiterzuentwickeln. Das ist zunächst mal sicherlich ein lobenswertes Ziel, es betrifft allerdings nur einen Teil des gesamten Handlungsspek- trums. Insofern ist es berechtigt, wenn ich Rotgrün vor- halte, sie betreiben Schmalspurökologie. Was ist nun das Ziel unseres Antrages? Die F.D.P. will mit dem Antrag drei Dinge erreichen. Zuerst soll durch die parlamentarische Initiative ver- hindert werden – und das ist mir wichtig –, daß sich die Bundesregierung in Sachen Energiesparverordnung mit sich selbst und dem Bundesrat beschäftigt und in diesem Bereich den Deutschen Bundestag außen vor läßt. Sie wissen, daß das formal möglich wäre. Auch die zum Teil schlechte Informationspolitik des BMVBW in Richtung der Opposition gibt Anlaß zu solchen Be- fürchtungen. Zweitens soll der Antrag dazu zwingen, die Frage der CO2-Einsparung im Gebäudebereich auf breiterer Basiszu debattieren, als es die Bundesregierung bisher tut. Die einzelnen Abgeordneten des Hauses werden zur Zeit seitens Institutionen und Verbänden mit einer Fülle 4476 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 (A) (C) (B) (D) technischer Details befaßt, die eine Vielzahl einzelner Interessenvertreter vorbringen, um wertvolle Anregun- gen zu geben, aber auch um die eigenen Marktchancen in Zukunft zu erweitern oder zumindest zu sichern. Das ist legitim und wird natürlich auch von uns Liberalen unterstützt. Denn hinter Maßnahmen, die von den Inter- essenvertretern vorgetragen werden, stehen natürlich auch die Chancen zur Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze. Wir wissen spätestens aus den Zahlen des Verbändeparlamentarierbriefes – Bundestagswahl 98 –, daß die Investitions- und Arbeitsplatzchancen, in Ver- bindung mit den ökologischen Chancen den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich zu senken, enorm sind. Die Zahlen – 500 000 Modernisierungsmaßnahmen pro Jahr schaffen auf Dauer 175 000 Arbeitsplätze neu –, sind beeindruckend und sollten uns mit hoher Bereitschaft an diese Aufgabenstellung – für mich parteigrenzenüber- greifend – herangehen lassen. Aber eine Energiespar- verordnung, die einzig eine Weiterentwicklung der Wärmeschutzverordnung aus dem Jahre 1995 – ich sage mal, die einfach ein bißchen technischer, ein bißchen fachlicher ist – kann den Anforderungen nicht gerecht werden. Es darf der Blick für das Ganze nicht verloren gehen, für die riesigen Chancen und die Verzahnungen, die sich in diesem Bereich ergeben. Dabei muß der Ge- danke der Eigenverantwortung gestärkt werden und der Ordnungsrahmen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleiben. Deshalb legt die F.D.P. – und das ist für mich der dritte Punkt – mit ihrem Antrag ihre Position für einen großen Handlungsrahmen zu CO2-Einsparungen im Ge-bäudebereich vor. Sie macht mit diesem Antrag einen konstruktiven Vorschlag. Den einseitigen und techni- schen Details verhafteten Schmalspurplänen der Bun- desregierung setzen wir Liberale die Einbeziehung der Einsparpotentiale im Gebäudebestand und den Abbau bürokratischer und juristischer Hemmnisse entgegen. Beim Mietrecht eröffnet sich die Chance der individu- ellen Verbrauchsabrechnung. Mit dem Wunsch nach Aufklärung und öffentlicher Information fordern wir ein breites Informationsangebot, das darauf abzielt, den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich zu senken. Sehr erfreulich ist – und ich will es hier noch mal betonen – daß Maßnahmen zur Senkung des CO2-Ausstoßes neben dem hochgradigen ökologischen Nut- zen einen hohen Beschäftigungseffekt haben. Sie sind für die Gesamtbereiche des mittelständischen Bau- und Ausbaugewerbes wie auch für die entsprechenden tech- nischen Branchen Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatz- schaffer. Die Bundesregierungen haben seit mehreren Jahren Vorbereitungen zur Novellierung der Wärmeschutzver- ordnung getroffen. Die Grunddaten bilden eine Basis, aufgrund der bereits in Kürze ein Maßnahmepaket zur Senkung des Energieverbrauchs im Gebäudebereich vorgelegt werden könnte. Wir Freien Demokraten er- warten, daß der Kern der Maßnahmen zur Energieein- sparung im Gebäudebereich zum 1. Januar 2000 in Kraft tritt. Aus ökonomischen und ökologischen Gründen ist konstruktive Eile geboten. Ich hoffe, daß wir zu einer schnellen Lösung kommen. Norbert Formanski (SPD): Zu Recht wird im Antrag der F.D.P. festgestellt, daß im Baubereich erhebliche CO2-Einsparpotentiale vorhanden sind. In Gesamt-deutschland werden bei der Heizung von Gebäuden – Raumwärme und Warmwasser – jährlich 270 Millionen Tonnen Kohlendioxid freigesetzt. Die Enquete-Kom- mission „Schutz der Erdatmosphäre“ bezifferte das Ein- sparpotential im Gebäudesektor auf mindestens 50 Pro- zent in besonderen Fällen auf bis zu 90 Prozent. Es ist erfreulich, daß auch die F.D.P. sich jetzt diesem Thema stellt. Denn bereits 1990 hatte die alte Bundesregierung be- schlossen, die Kohlendioxid-Emissionen in den alten Bundesländern um mindestens 25 Prozent und in den neuen Bundesländern um einen noch deutlich höheren Prozentsatz zu reduzieren. Seitdem wurde viel über Klimaschutzmaßnahmen geredet; getan wurde aber so gut wie nichts. Außer einer kümmerlichen Wärmeschutz-Verord- nung – Januar 1995 –, die weit hinter den Standards an- derer Länder zurückbleibt, haben Sie nicht Konkretes vorzuweisen. Die von Ihnen „insbesondere … begrüßte Selbstver- pflichtung“ – November 1996 – der deutschen Wirt- schaft zur Klimavorsorge ist und bleibt ein reiner Eti- kettenschwindel. Es wurden keine besonderen Anstren- gungen der Wirtschaft zur Erreichung des gesteckten Ziels einer 25prozentigen CO2-Reduktion unternommen,sondern nur Maßnahmen ergriffen, die aus Gründen des Wettbewerbs oder aus technischen Erwägungen ohnehin durchgeführt worden wären. Bei Nichteinhaltung der Zusagen durch die Unter- nehmen standen keine Bußgelder, Strafen oder Zwangs- maßnahmen zur Verfügung. Die Selbstbeschränkungs- erklärung wurde ohne sogenannten Rechtsfolgewillen abgegeben. So konnte das CO2-Minderungsziel nicht erreichtwerden. Es sind konkrete Maßnahmen in allen Ver- brauchssektoren notwendig, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Besonderes Augenmerk richten wir Sozialdemokraten dabei darauf, daß diese Maßnahmen auch einen positi- ven Effekt auf den Arbeitsmarkt haben. Dies ist insbe- sondere im Gebäudebereich der Fall. Schätzungen auf der Basis von Untersuchungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung haben er- geben, daß durch Verbesserungen von Wärmedämmung und Heizungstechnik, vor allem durch eine umfassende energetische Sanierung des Gebäudebestandes, bis zu 150 000 neue Arbeitsplätze entstehen können. Wir werden dafür sehr zügig die erforderlichen Rah- menbedingungen schaffen. Dies wird ein aufeinander abgestimmtes Bündel von Vorschriften, flankierenden Förderprogrammen sowie Informationskampagnen sein. Dabei ist in erster Linie die neue Energieeinsparver- ordnung zu nennen, mit der die Wärmeschutzverord- nung unter Einbeziehung der Heizungsanlagen-Verord- nung fortgeschrieben wird. Mit der Energieeinsparver- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 4477 (A) (C) (B) (D) ordnung wird das Niedrigenergiehaus mit einem Heiz- energiebedarf von sieben Litern Heizöl pro Quadratme- ter Wohnfläche und Jahr zum Standard im Neubaube- reich. Neubauten werden dann im Schnitt 30 Prozent weni- ger Heizenergie benötigen als heute. Einbau von moder- nen Brennwertgeräten einschließlich der Abgas- und Neutralisationsanlagen, Einbau von Anlagen zur Wär- mespeicherung und Wärmerückgewinnung für die Raumheizung und die Warmwasserbereitung, Einbau von Solaranlagen für Licht, Raumheizung und Warm- wasserbereitung, Einbau von brennstoffbetriebenen Wärmepumpen einschließlich Abgasanlagen, Maßnah- men zur Wärmedämmung und -isolierung – um nur einige Punkte zu nennen – sind heute technisch ausge- reift und sowohl im Neubaubereich als auch im Altbe- stand an der Schwelle zur Wirtschaftlichkeit. Auch die Anforderungen an Altbauten werden wir anheben. Dabei wird die Einführung von Energiekennzahlen dafür sor- gen, daß energetisch ungünstige Gebäude künftig schneller erkannt und verbessert werden können. Während im Neubaubereich heute schon die Normen der noch geltenden Wärmeschutzverordnung übertroffen werden, liegen die Dinge bei Altbauten im argen. Ob- wohl sie bei fast allen großen Modernisierungsobjekten inzwischen berücksichtigt werden müßte, spielt die Ver- ordnung kaum eine Rolle, da sie nicht überprüft und deshalb auch nicht eingehalten wird. Von der „Altbausanierung aus einem Guß“, bei der Handwerker aus verschiedenen Bereichen koordiniert an einem Strang ziehen, ist der Bausektor weit entfernt. Auch das Augenmerk der Architekten richtet sich immer noch auf den Neubau, denn damit stehen die Chancen auf die Titelseite der Architekturzeitschriften zu gelan- gen, weit besser als mit einer gelungenen energetischen Ertüchtigung eines Altbaus. Deshalb ist es notwendig, die neue Energiesparver- ordnung durch eine breit angelegte Informations- und Weiterbildungskampagne den Bauherren, Planern und Handwerkern nahe zu bringen. Dreh- und Angelpunkt ist das – fehlende – Know- how. Voraussetzung für eine ökologische Ausrichtung von Neubauten und die Sanierung von Altbauten ist da- her die Weiterbildung von Handwerkern und Architek- ten. Das erfolgreiche Beispiel des REN-Impuls- Programms – Rationelle Energienutzung – in Nordrhein- Westfalen, bei dem unter Beteiligung der Bauwirtschaft und zahlreicher Fachleute Weiterbildungsveranstaltun- gen mit hoher inhaltlicher und didaktischer Qualität er- stellt werden, sollte bundesweit Schule machen. Oft erstickt der modernisierungswillige Eigentümer in einer Flut von verschiedenen Veröffentlichungen und Broschüren und kann letztlich kaum entscheiden, welche Maßnahme die ökologisch sinnvollste wäre. Die Kennt- nisse über ökologisches Modernisieren sollten durch ei- ne flächendeckende und neutrale Beratung an die Ei- gentümer und Mieter weitergegeben werden. Ein Markenzeichen für bestimmte ökologische Stan- dards wäre eine weitere geeignete Entscheidungshilfe. Denn ohne Kennzeichnung der Produkte ist keine In- formation möglich. Die ökologischen Daten für einzelne Baustoffe, von der Zusammensetzung bis hin zu Infor- mationen über die Entsorgungsproblematik, müssen auf den Tisch. Was heute verbaut wird, finden unsere Kin- der und Kindeskinder im Bauschutt wieder. Daher ist der Gebäudepaß nicht nur für Neubauten, sondern auch für renovierte Altbauten notwendig. Durch einen speziellen Wärmepaß für Altbauten könnten sich die Mieter zudem besser über zu erwartende Heizkosten informieren. Durch finanzielle Anreize für die Bauherren werden wir die Bereitschaft, energierelevante Modernisierungs- maßnahmen durchzuführen, verstärken. Besonders hervorzuheben sind hier die zinsverbillig- ten Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Das Darlehensvolumen wurde bereits um 2,5 Milliarden DM – jetzt 7,5 Milliarden DM – aufgestockt, und die För- dertatbestände wurden in unserem Sinne erweitert. Mit diesen Mitteln schaffen wir die Anreize, tatsächlich in die Schonung der Umwelt zu investieren, und schaffen obendrein noch zusätzlich Arbeitsplätze. Eine Verschärfung des Mietrechts bei der Frage der Umlage von Investitionen auf die Miete – wie von Ihnen gefordert –, ist in diesem Zusammenhang übrigens nicht notwendig, da die bisherige Regelung sowohl die Mieter vor Luxus-Modernisierung schützt als auch den Ver- mietern Rechtssicherheit gewährleistet. Hansjürgen Doss (CDU/CSU): Gegen die Senkung des CO2-Ausstoßes, gegen die Senkung von Energiever-brauch kann schlechterdings niemand sein. Die Frage ist nur, wie und mit welchen Mitteln man dieses Ziel an- steuert. Grundsätzlich gibt es folgende Alternativen: Man kann staatlich regulieren. Man kann aber auch auf die Vernunft der Menschen setzen, die schon aus Kosten- gründen ein Eigeninteresse an geringerem Energiever- brauch haben. Zusätzlich kann man positive Anreize zu energiesparenden Investitionen setzen, etwa Zinsverbil- ligungsprogramme oder steuerliche Vorteile. In diesem Sinne bin ich auch einig mit den Kollegen von der F.D.P. und begrüße wie sie vor allem auch die freiwilligen Anstrengungen der Industrie zur Verminde- rung ihres CO2-Ausstoßes. Dasselbe gilt für die erhebli-chen Fortschritte bei der Entwicklung von Baustoffen. Das heißt verbesserte Wärmedämmung, geringerer Ener- gieverbrauch, niedriger CO2-Ausstoß. Zum Beispiel gibtes heute schon Ziegelsteine mit einem Lambda-Wert von 0,11 gegenüber üblichen Werten von zirka 0,16. Bei dem allgemein gestiegenen Umweltbewußtsein werden Hersteller nicht nur über den Preis, sondern auch über entsprechende günstige Wärmedämmwerte ihrer Produkte Wettbewerbsvorteile am Markt erzielen kön- nen. Daneben ist aber auch die Weiterentwicklung der al- ten Wärmeschutzverordnung erforderlich. Da sind wir uns letztlich alle einig, einschließlich der betroffenen Wirtschaftsverbände. 4478 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 (A) (C) (B) (D) Die Bundesregierung muß allerdings darauf achten, daß angesichts des bisher schon hohen Niveaus der Wärmedämmung im Gebäudebereich die zusätzlichen Anforderungen und damit auch die Kosten einer Ver- ordnung zu dem erzielten Effekt noch in einem ange- messenen Verhältnis stehen. Der jetzt gewählte Ansatz, Wärmeschutz- und Hei- zungsanlagen-Verordnung zusammenzufassen, ist dabei im Grunde der richtige Weg. Dieser integrierte Ansatz verbessert die Möglichkeit für eine optimale energeti- sche Planung und Ausführung von Gebäuden. Die Grundlagen für diese neue Energieeinspar-Verordnung wurden allerdings schon von der letzten Bundesregie- rung entwickelt. Nach wie vor gibt es aber einige kritische Punkte, die ich hier erneut ansprechen will. Es gibt unterschiedliche Auffassungen, auch in den betroffenen Branchen, ob das Bauteilverfahren oder das Energiebilanzverfahren die richtige Methode zum Nachweis der geforderten Wär- medämmung ist. Insbesondere die Ziegelindustrie steht dem Bauteilverfahren kritisch gegenüber. Entscheidend ist aus meiner Sicht, daß es ein verein- fachtes Nachweisverfahren geben muß, das auch ein vereinfachtes Bilanzverfahren sein kann. Möglichkeiten dazu gibt es. Einen weiteren kritischen Punkt sehe ich im Bereich der Nachrüstung bei bestehenden Gebäuden. Hier wer- den von den Hauseigentümern zum Teil erhebliche In- vestitionen verlangt. Das ist der Punkt, wo wir nicht al- lein mit dem Ordnungsrecht arbeiten sollten, sondern zumindest parallel dazu mit positiven finanziellen An- reizen. Hier müssen Zinsverbilligungsprogramme her oder steuerliche Anreize, um auch dem Durchschnitts- verdiener diese Investitionen zu erleichtern. Zweiter Kritikpunkt in diesem Zusammenhang ist die Frage der Kontrolle. Es führt zu nichts, Nachrüstungs- pflichten in eine Verordnung zu schreiben und die Frage der Überwachung völlig offen zu lassen. Nimmt man aber Überwachung ernst, müßten am Ende ganze Heer- scharen von Mitarbeitern aus den Bauämtern aus- schwärmen, um die Dämmung von obersten Geschoß- decken oder Decken zum unbeheizten Keller zu über- prüfen. Viel besser wären hier: keine Nachrüstungspflicht per Verordnung, statt dessen finanzielle Anreize zur Nach- rüstung, keine staatliche Kontrolle durch Baubeamte, vielmehr Bescheinigung durch private Sachverständige, etwa die „Geprüfte Gebäude-Energieberater im Hand- werk“, als Voraussetzung für Zinsverbilligung bzw. Steuervorteile. Eines steht in jedem Fall fest: Die Verordnung muß nach der Anhörung vom vergangenen Freitag überar- beitet und dann noch einmal mit den Verbänden abge- stimmt werden. Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir diskutieren heute über den Antrag der F.D.P.-Fraktion zur CO2-Minderung im Gebäudebe-stand. Lieber Herr Goldmann, lieber Herr Friedrich, Sie haben recht, wenn Sie feststellen, daß wir zusätzliche Anstrengungen brauchen, um das Ziel 25 Prozent weni- ger CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2005 zu erreichen. Ichteile auch Ihre Ansicht, daß ein Schlüsselbereich für eine schnelle CO2-Reduktion der Gebäudebereich ist, genau-er gesagt: im Bestand. Aber, liebe Kollegen von der F.D.P., wir sollten uns nichts in die Tasche lügen. Wir müßten diese Debatte nicht führen, wenn die bisherigen Instrumente – wie die freiwilligen Selbstverpflichtungen der Industrie oder der Autohersteller – so erfolgreich gewesen wären, wie Sie behaupten. Zwei wesentliche Gründe haben seit 1990 zur Reduktion der CO2-Emmissionen beigetragen: dieDeindustrialisierung in Ostdeutschland und die Verbreitung von Erdgas zur Wohnungsheizung. Die niedrigeren Flottenverbräuche in der Autoindustrie wur- den bisher fast vollständig durch die höhere Zahl an Neuzulassungen „aufgezehrt“. Und so richtig eine Libe- ralisierung des Strommarktes ist, der Preisrutsch birgt auch die Gefahr, daß die Anreize zum Energiesparen ge- ringer werden. Ich denke auch, wir können – in der Umweltpolitik insgesamt und in der Klimaschutzdebatte – freiwillige Selbstverpflichtungen nicht gegen das Ordnungsrecht und Förderprogramme nicht gegen die Ökosteuer aus- spielen. Es gibt inzwischen eine ganze Reihe großer wissenschaftlicher Untersuchungen zur CO2-Minderung,und alle gehen davon aus, daß ein Instrumentenmix notwendig ist. Selbstverpflichtungen sind richtig und begrüßenswert, aber um tatsächliche Erfolge beim Kli- maschutz zu erzielen, brauchen wir auch das Ordnungs- recht. Wir brauchen – lesen Sie das nach, verehrte Kol- leginnen und Kollegen von der Opposition – stetig und berechenbar steigende Energiesteuern, wir brauchen mehr Markttransparenz, und wir brauchen in gewissem Umfang Förderung vor allem für Gebäudeerneuerung, regenerative Energien und den öffentlichen Nahver- kehr. Die neue Bundesregierung hat seit ihrem Amtsantritt vor nicht einmal einem Jahr eine ganze Menge auf den Weg gebracht. Ich will hier nur das 100 000-Dächer- Programm für erneuerbare Energien, die Aufstockung des Wohnraummodernisierungsprogramms Ost und des CO2-Minderungsprogramms nennen. Wir haben den –für den Klimaschutz sehr wichtigen – Einstieg in die ökolgisch-soziale Steuerreform geschafft, auch wenn ich nicht verhehlen will, daß wir Grünen uns an diesem Punkt ein bißchen mehr Mut gewünscht hätten. Und in Kürze werden wir im Ausschuß gemeinsam den Entwurf der Energieeinsparverordnung disku- tieren, die nach dem Bundesrats- und dem EU-Noti- fizierungsverfahren so schnell wie möglich in Kraft treten soll. Mit der Einführung des Niedrig-Energiehaus- Standards im Neubau und Nachrüstpflichten für den Altbau, der Zusammenführung von baulichen und anla- gentechnischen Anforderungen sowie der Einbeziehung des Primärenergiebedarfs ist der vorliegende Entwurf ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 4479 (A) (C) (B) (D) Bei der weiteren Diskussion um dieses Thema ist meiner Fraktion zweierlei sehr wichtig: Erstens. Gerade für die CO2-Minderung ist die Einbe-ziehung des Primärenergieaufwands ein großer Schritt. Dies sollten wir nicht durch Ausnahmen, zum Beispiel für Strom, schmälern oder entwerten. Zweitens. Wir alle wissen, daß der Gebäudebestand der entscheidende Sektor für eine rasche Minderung der CO2-Emissionen ist, denn hier gibt es die größten,kurzfristig mobilisierbaren Einsparpotentiale. So wich- tig hier Nachrüstpflichten sind, sie werden unseres Er- achtens allein nicht ausreichen. Wir wollen deswegen Energieverbrauchszahlen für den Wohnungsbestand ein- führen und jedem Mieter oder Eigentümer zusammen mit der Heizkostenabrechnung zur Verfügung stellen. Wir müssen dahin kommen, daß in Wohnungsanzeigen und Verkaufsprospekten der Energieverbrauch genauso selbstverständlich ausgewiesen wird wie heute für Waschmaschinen oder Kühlschränke. Mit dieser Zertifi- zierungspflicht könnten wir ohne große Bürokratie „über den Markt“ neue Investitionsanreize schaffen. Umweltschutz ist hier auch ein Stück Verbraucher- schutz. Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche und eine ressortübergreifende Aufgabe. So wichtig der Gebäude- bereich ist, erst wenn es uns gelingt, auch die Emissio- nen im Verkehr, in der Landwirtschaft und bei der Ener- gieerzeugung zu senken, haben wir einen tatsächlichen Erfolg erreicht. Christine Ostrowski (PDS): Die Energieverordnung ist auf dem Weg, von daher scheint Ihr Antrag entbehr- lich. Aber Verordnungen lassen das Parlament außen vor, obwohl sie in ihren Wirkungen manche Gesetze durchaus übertreffen. Und während die Verbände hef- tigst über die Verordnung debattieren, herrschte hier oh- ne Ihren Antrag absolute Stille. Es ist unstrittig, daß das hohe Energieeinsparpotential im Gebäudebestand erschlossen werden muß – zügig, konsequent –, wenn das Klimaziel erreicht werden soll. Die Verordnung der Regierung geht weitere Schritte in diese Richtung, läßt aber auch Wünsche offen. Aller- dings beabsichtige ich jetzt keine Analyse, sondern be- nenne einen Konflikt, der öffentlich kaum thematisiert wird, auch in Ihrem Antrag nicht. Neulich erläuterte mir ein Beamter mit beeindrucken- der Kompetenz und großem Enthusiasmus die Maßnah- men, die an Gebäuden zur Energiesenkung notwendig sind. Ich fragte: Wissen Sie, daß die Kosten für diese Maßnahmen anteilig auf die Mieter umgelegt werden? Er, erstaunt: Ach so? Das ist Mietrecht, daß muß das Ju- stizministerium machen. – Aber Nachhaltigkeit, meine Damen und Herren, ist nur im Ganzen zu haben. Ökolo- gische und soziale Nachhaltigkeit sind zwei Seiten einer Medaille. Man muß also vorher mitdenken, ob die erwünschte Energieeinsparung einerseits und die Mieterhöhung an- dererseits am Ende zu einer realen Kostenersparnis beim Mieter führen, konstantes bzw. sinkendes Verbraucher- verhalten vorausgesetzt. Ansonsten wird zwar ein öko- logisches Problem gelöst, aber ein soziales hervorgeru- fen – wie bei der Ökosteuer. Ökologie rangiert vor dem Sozialen und in Wahrheit das Fiskalische vor dem Ökologischen. Solches Herangehen diskreditiert zudem die ökologische Idee: Warum sparen, wenn man dafür bestraft wird, wenn es sich im Wortsinn nicht lohnt? Ich weiß, wovon ich rede. Ich kann Ihnen als Dresdner Stadträtin leider viele Fälle nachweisen, bei denen nach durchgeführter Wärmedämmung bei sinkendem Privat- verbrauch die gelieferte Energiemenge anstieg und die Mieter am Ende eine zweifache Teuerung bezahlten: er- höhte Miete nach Modernisierung und höhere Energie- kosten. Noch ein gerade in Ostdeutschland deutlich zu beo- bachtendes Problem: Mit fortschreitender Sanierung der Gebäude sinkt die bei den Energieversorgern abge- nommene Energiemenge. Die Fixkosten der Versorger sinken jedoch nicht oder nicht im gleichen Verhältnis. Die Folge sind Einnahmeverluste der Unternehmen, die Reaktion: Erhöhung des spezifischen Preises pro Ener- gieeinheit zur Kompensation der Verluste. Die Ge- bäudesanierung führt zum Beispiel in Dresden mittel- fristig zu einem Einnahmeverlust des Stadtwerkes um 20 Prozent. Mit Neuanschlüssen ist der nicht auszu- gleichen, weitere Preissteigerungen sind bereits ange- dacht. Noch einmal: Ressourcen sind endlich. Zur Ver- brauchssenkung gibt es keine Alternative, die Politik muß alle ihre Möglichkeiten dazu nutzen. Aber ebenso unmißverständlich: Die Politik ist verpflichtet, über der Ökologie das Soziale nicht zu vergessen. Denn Nach- haltigkeit gibt es nur ganz – oder gar nicht. Dr. Michael Meister (CDU/CSU): Die Klimaschutz- politik der rotgrünen Bundesregierung kann als ein be- sonders anschauliches Beispiel in die Materialsammlung „Vor der Wahl – und nach der Wahl“ eingehen. Was ha- ben bis zum September letzten Jahres Kolleginnen und Kollegen der damaligen Opposition gegen die Klima- schutzpolitik Klaus Töpfers und Angela Merkels gemä- kelt! Die Klimaschutzziele insgesamt seien nicht ange- messen, um die globale Katastrophe zu verhindern. Deutschland müsse seiner Rolle als Industrienation ge- recht werden. Es ist bemerkenswert, daß die neue Bundesregierung nahtlos die Zielsetzungen der Klimaschutzpolitik der Union übernommen hat, jedenfalls werden keine weiter- gehenderen Forderungen gestellt. Das spricht sicher ge- gen die Kritiker von damals und nicht gegen die Inhalte der Klimaschutzpolitik. Aber man muß auch bedauernd feststellen, daß weiterführende Initiativen der Bundesre- gierung nicht zu verzeichnen sind, obwohl sie doch ge- rade in diesem Bereich auf dem Prüfstand der Glaub- würdigkeit steht. Hier sind die beiden betroffenen Fachminister ihrer Verantwortung nicht gerecht gewor- den. Der Umweltminister verstrickt sich lieber in seinem unter klimaschutzpolitischen Aspekten besonders unver- antwortlichen Ausstiegsszenarien zur Kernenergie. Der 4480 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 (A) (C) (B) (D) Bauminister hat es in seinem gesamten Ressort vermie- den, weiterführende Akzente zu setzen. Insofern ver- wundert es nicht, daß der Entwurf zur Energieeinspar- verordnung gerade einmal in der ersten Beratungsphase ist und deshalb zum 1. Januar 2000 nicht in Kraft treten kann. Der Bauminister konnte sich offenbar darauf ver- lassen, daß vom Umweltminister kein allzu großer Druck gemacht wird. Dies ist um so verständlicher, als bekanntlich der Ge- bäudebereich eines der wichtigsten Handlungsfelder ist, wenn es um Reduzierung des CO2-Ausstoßes geht. Ge-rade im Gebäudebereich gibt es nur rationelle Energie- verwendung und Investition in die Energieeffizienz als Möglichkeiten zur CO2-Einsparung. Deshalb begrüßenwir es, daß der Ansatz, in einer Energieeinsparverord- nung die isolierte Betrachtung von Gebäudehülle und Anlagentechnik zu einer energetischen Gesamtschau zu leisten, prinzipiell auch von dieser Regierung bestätigt wird. Die Union hat in ihrer Regierungsverantwortung die notwendigen ordnungspolitischen Maßnahmen wie die Anpassung der in diesem Zusammenhang wichtigen Standards an den Stand der Technik mit marktwirt- schaftlichen Instrumenten verknüpft, um Anreize für In- vestitionen in die CO2-Einsparung zu schaffen. Dies istim Gebäudebereich notwendig, da insbesondere im Be- stand wärmetechnische Sanierungen nur im Zusammen- hang mit ohnehin anstehenden Sanierungen wirtschaft- lich sinnvoll darstellbar sind. Die Bauminister der Union haben diesen Umstand mit Zinsverbilligungsprogram- men und dem Programm der KfW Rechnung getragen; auch der Ökobonus in der Eigenheimzulage zeigt in diese Richtung. Hier wurden nicht wie bei der Ökosteuer neue Abkassiermodelle eingeführt, sondern Umwelt- schutz, Baukonjunktur und Arbeitsplätze gefördert. Energiesparen im Wohnungsbau – dies ist heute bereits ein wichtiges Marketinginstrument für Wohnungsbauer. Dieser Aspekt soll mit der Energiesparverordnung ge- stärkt werden. Möglich wird dies nur sein, wenn die dort festge- setzten Anforderungen nicht nur in Expertengremien diskutiert und nachvollzogen werden können, sondern für Otto Normalhäuslebauer verstehbar werden. Der Energiepaß soll nicht ein weiteres bürokratisches Er- fordernis werden, sondern muß auf den ersten Blick und für jeden verständlich die energetische Qualität eines Gebäudes abbilden, wie dies bei Kraftfahrzeu- gen schon längst möglich und üblich ist. Über das künftige 7-Liter/Haus muß ebenso selbstverständlich diskutiert werden wie über das 3-Liter-Auto. Und nicht zuletzt erweist sich die Qualität einer neuen Energie- einsparverordnung auch darin, ob die festgelegten Anforderungen auch kontrolliert werden, ohne daß hierfür zusätzliche Amtsschimmel auf die Weide ge- schickt werden. Die unionsgeführte Bundesregierung hat gezeigt, daß diese Kombination von ordnungspoli- tischen Elementen und marktwirtschaftlichen Instru- menten sowie der engen Zusammenarbeit mit Wirt- schaft und Wissenschaft die Klimaschutzpolitik voran- gebracht hat. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zum Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (§ 146) (Tagesordnungspunkt 7) Ute Kumpf (SPD): Die „Chancengleichheit der Ta- rifvertragsparteien zu sichern“, das ist uns als SPD ein großes Anliegen, formuliert auch als Arbeitsauftrag im Koalitionsvertrag. Wir haben heute in zweiter Lesung über einen Ge- setzentwurf der PDS zur Änderung des § 146 SGB III – die alte Bezeichnung des Streikparagraphen § 116 geht mir besser über die Lippen – zu entscheiden. Ich kann schon an dieser Stelle für die SPD sagen, daß wir dem Entwurf der PDS nicht zustimmen werden; nicht weil wir die jetzige Fassung des § 146 SGB III und den damit verbundenen Zustand für richtig befinden und alles beim alten belassen wollen, so wie es F.D.P. und CDU/CSU sehen, sondern weil die PDS mit ihrem Antrag zu kurz springt. Es reicht schlicht nicht aus, alte Texte abzu- schreiben oder alte Anträge wieder aus der Schublade zu ziehen. Die Kolleginnen und Kollegen der PDS sind fleißig, viel Papier und viele, viele Einzelvorschläge zur Ände- rung des Arbeitsförderungsrechts werden eingebracht, oft von alten Gesetzestexten abgeschrieben. Die PDS meint, 16 Jahre Abbau von Arbeitnehmerrechten könn- ten mit diesen Einzelvorschlägen unschädlich gemacht werden – eine durchsichtige, populistische Strategie. Ei- nige Korrekturen, ein bißchen Rumwerkeln am Gesetz und das Schwören auf die Vergangenheit stellen noch keine neue Politik dar. Der heute in zweiter Lesung zu beratende Gesetzentwurf soll die Neutralität der Bun- desanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen wiederherstel- len. Diese Neutralität wurde ohne Not 1986 durch die alte Bundesregierung mit der Neufassung des § 116 AFG verletzt, trotz heftigen Widerstands, kontroverser Debatten, Millionen von Unterschriften in den Betrie- ben, Massendemonstrationen. Mit der damaligen Ände- rung des § 116 AFG schlug sich die Regierung Kohl – nebst Kollege Blüm – auf die Seite der Arbeitgeber. Mit der damaligen Änderung des § 116 AFG wurde die Chancengleichheit der Tarifvertragsparteien bei Arbeitskämpfen verletzt und damit auch die Tarifauto- nomie, eine der tragenden Säulen unserer sozialen De- mokratie. Die SPD hat sich mit allen Mitteln gewehrt. Gegen die Aushöhlung des Streikrechts zogen SPD- Bundestagsfraktion wie die SPD-regierten Bundesländer vor das Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungs- richter haben im Juli 1995 ein Gerade-noch-Urteil ge- sprochen. Wie in keinem anderen Urteil wird die ange- fochtene Rechtsnorm mit dem Etikett „gerade noch ver- fassungsgemäß“ versehen. Eine feststellbare „graduelle Gefährdung der Tarifautonomie“ kann schnell in eine strukturelle Gefährdung umschlagen. Die Richter ver- weisen darauf, daß strukturelle Ungleichgewichte zu La- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 4481 (A) (C) (B) (D) sten einer Tarifpartei verfassungsrechtlich nicht hinge- nommen werden können. Das Urteil enthält zwar keine ausdrückliche Auffor- derung an den Gesetzgeber, den § 116 AFG (§ 146 SGB III) zu korrigieren, wohl aber einen deutlichen Hinweis, dies zu tun. Und diesen höchstrichterlichen Rat nehmen wir ernst. Wir werden, wie im Koalitionsvertrag fest- gehalten, die Sicherung der Chancengleichheit von Ge- werkschaften und Arbeitgebern in Gesetze gießen, nicht isoliert, sondern eingebettet in ein Gesamtkonzept. Im ersten Schritt ging es uns darum, die gröbsten Verlet- zungen von Arbeitnehmerrechten, verursacht durch die Kohl-Ära, zu heilen: Wir haben den Kündigungsschutz wieder zum Schutz-Recht ausgestaltet, die Lohnfort- zahlung im Krankheitsfalle wieder gesichert, kleine Be- schäftigungsverhältnisse sozial abgesichert, den Wild- wuchs bei der Scheinselbständigkeit beschnitten, die wesentlichen Ungereimtheiten im Arbeitsförderungsge- setz – die Hinterlassenschaft von 16 Jahren CDU/CSU/F.D.P.-Politik – wurden im Vorschaltgesetz auf den Weg gebracht, das Verbesserungen für Arbeits- lose wie Arbeitnehmer bedeutet. Im Jahr 2000 wollen wir die grundlegende Reform der Arbeitsförderung und in diesem Zusammenhang auch die Novellierung des „Streikparagraphen“ angehen. Bei der Ausgestaltung der Tarifautonomie sind popu- listische Schnellschüsse wenig hilfreich. Es mag zur PR- Kampagne der PDS gehören, hilft aber den Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben herzlich wenig. Für rei- nen Populismus sind diese Rechtsgüter zu wichtig, und im Interesse der Kolleginnen und Kollegen in den Be- trieben, im Interesse von Gewerkschaften wie Arbeitge- bern, sollten sie nicht vor den parteipolitischen Karren gespannt werden. Der vorgelegte Entwurf der PDS, der im Wortlaut die Regelung vor 1986 beinhaltet, bietet nur eine Scheinlö- sung. Der PDS-Antrag will die Entscheidung der Frage, wer wann unter welchen Bedingungen Leistungen er- hält, im Gesetz offenlassen und wieder an die Selbst- verwaltung der Bundesanstalt für Arbeit delegieren. Aber gerade dieses dürfte nach dem Bundesverfas- sungsgerichtsurteil nicht mehr zu halten sein, weil es um Entscheidungen geht, die den Kernbereich der Grund- rechte Tarifautonomie und Eigentum betreffen. Daher kann der Gesetzgeber diese Entscheidungen nicht der Verwaltung überlassen. In der Praxis dürfte es illusorisch sein, zu erwarten, daß sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Selbst- verwaltung auf eine neue „Neutralitäts-Anordnung“ einigen. Der Vorschlag der PDS läuft darauf hinaus, daß die öffentliche Bank in der Selbstverwaltung der Bundesan- stalt für Arbeit den Ersatzgesetzgeber spielen müßte. Dieses kann nicht funktionieren. Vielleicht fehlt der PDS schlichtweg die Erfahrung von großen Streiks. Einfach einmal ein Blick zurück: Als die IG Metall 1984 um die 35-Stunden-Woche kämpfte, 57 000 Kolle- ginnen und Kollegen in den Tarifgebieten Nordwürt- temberg/Nordbaden und Hessen für diese Forderung streikten, sperrten die Arbeitgeber im Gegenzug 180 000 Beschäftigte heiß aus. Im Zuge dieser Aussperrung, be- dingt durch die engen Zulieferbeziehungen, den rollen- den Lagern auf der Straße, wurden mehr als 372 000 Be- schäftigte „kalt ausgesperrt“. Mangels Zulieferung schickten die Arbeitgeber die Beschäftigten nach Hause. 372 000 standen ohne Lohnzahlung vor verschlossenen Toren. Unterstellt, die Regelung des aktuell geltenden § 116 AFG/146 SGB III wäre damals in Kraft gewesen, hätte die Gewerkschaft in allen Tarifgebieten dieselbe Haupt- forderung erhoben, nämlich die nach der 35-Stunden- Woche, und die kalt ausgesperrten Arbeitnehmer hätten keine Gelder erhalten. Das hätte wiederum für die IG Metall zur Folge ge- habt, daß sie zusätzlich zu der halben Milliarde DM, die sie an die heiß Ausgesperrten zahlte, noch einmal die- selbe Summe an die kalt ausgesperrten Mitglieder hätte zahlen müssen, was ihr nicht möglich war. Der Arbeits- kampf hätte abgebrochen werden müssen. Das genau war das Ziel des sogenannten Franke- Erlasses vom 18. Mai 1984, der im Schnellverfahren von den Sozialgerichten korrigiert wurde. Wir müssen gesetzlich dafür sorgen, daß ein Arbeits- kampf nicht auf die Vernichtung des Gegners abstellt, sondern den gestörten Arbeitsfrieden wiederherzustellen hat. Die kalte Aussperrung verstößt gegen dieses Grundprinzip, da sie den sozialen Großkonflikt ermög- licht, auf diesen tendenziell sogar abzielt. Streikrechte zu knebeln, indem finanzielle Handschellen angelegt werden, ist ein demokratisch zweifelhafter Weg und eine Gefahr für die soziale Demokratie. Ich will hier Manfred Rommel zitieren, der anläßlich des 100. Ge- burtstages von Willi Bleicher es auf den Punkt brachte, indem er sagte: „Viele, vor allem aus meiner Partei, lieben den Streik nicht, aber manchmal ist er schlicht notwendig“. Wir müssen das Arbeitkampfrecht modernisieren, aber nicht nach dem Schnittmuter CDU und auch nicht nach der Häkelanleitung der PDS. Die Parität von Ge- werkschaften und Arbeitgebern muß gewahrt werden vor dem Hintergrund einer gewandelten betrieblichen und gesellschaftlichen Realität. Das Arbeitskampfrecht in Deutschland ist mal wieder ein typisch deutsches, eine „weiße Krähe“ im europäi- schen Vergleich. Man muß wirklich intensiv suchen, um in Europa ein Land zu finden, in dem das Streikrecht so stark einschränkenden Regularien unterworfen ist und zugleich die Aussperrung zugelassen oder jedenfalls praktiziert wird. Das gilt bereits für die heiße Aussper- rung. Die kalte Aussperrung als zusätzliches Arbeits- kampfmittel der Arbeitgeber stößt in unseren Nachbar- staaten auf völliges Unverständnis. Und es bedarf schon großer didaktischer Fähigkeiten, zu vermitteln, welche vielfältigen Wahlmöglichkeiten die Arbeitgeber als Reaktion auf Streik in der Bundesre- publik haben. 4482 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 (A) (C) (B) (D) Dabei sind wir ein äußerst wirtschaftsfriedliches Land. Während Spanien – ein Land mit hoher Investiti- onsquote – die Arbeitskampfstatistik anführt mit 523 verlorenen Arbeitstagen je 1 000 Beschäftigten im Zeit- raum von 1987 bis 1996, liegt dagegen Deutschland mit 14 Tagen an viertletzter Stelle. Und noch ein Hinweis, wichtig nicht nur für die F.D.P. Die jetzige Regelung ist mittelstandsfeindlich. Die Gewerkschaften haben bislang auf Grund der exi- stierenden Regelung ihren Kopf aus der Schlinge gezo- gen, indem sie kleinere und mittlere Unternehmen be- streikten oder notgedrungen auf Betriebe zielten, die Endprodukte herstellen und in möglichst geringem Um- fang mit anderen Betrieben verflochten sind (1994 Bay- ern, 1996 Niedersachsen). Die Neufassung des Streikparagraphen wirkt prak- tisch als Sondergesetz gegen mittelständische Unter- nehmen. Denn Großunternehmen sind nunmehr – abge- sehen von kurzfristigen Warnstreiks – unbestreikbar geworden. Das alles sind Argumente für eine Änderung des § 146 SGB III. Wir stehen für diese Änderungen, und werden diese nicht im Schnellschuß, sondern mit der entsprechenden, von so vielen Seiten hier im Hause ge- forderten handwerklichen Sorgfalt erarbeiten und im Jahr 2000 auf den gesetzgeberischen Weg bringen. Heinz Schemken (CDU/CSU): Die CDU-geführte Bundesregierung hat mit dem Arbeitsförderungsreform- gesetz im § 146 SGB III die alte Regelung des „Streik- paragraphen“ 116 AFG im wesentlichen übernommen. Danach ist die Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeits- kämpfen zur Neutralität verpflichtet. Durch die Gewäh- rung von Arbeitslosengeld darf daher nicht in die Ar- beitskämpfe eingegriffen werden. Gleiches gilt für den praktisch häufigeren Fall der Gewährung von Kurzarbeitergeld. Das Arbeitslosengeld ruht deshalb für Arbeitnehmer, die infolge eines Ar- beitskampfes arbeitslos werden, wenn sie selbst streiken oder ausgesperrt sind. Worum geht es eigentlich in Wirklichkeit? Es geht hier um die Substanz der Tarifautonomie: Die Zulassung von Arbeitskämpfen soll ein Verhandlungsgleichge- wicht herstellen. Deshalb verbietet es sich, daß der Staat in einen Arbeitskampf eingreift, indem er ihn durch Lei- stungen zugunsten einer einzigen Kampfpartei beein- flußt. Daraus ergibt sich, daß der Staat zur Nichteinmi- schung und Unparteilichkeit verpflichtet ist. Die jetzige Regelung gewährleistet das. Sie befindet sich auf dem Boden des Grundgesetzes, und da muß sie auch bleiben. Das Geld der Bundesanstalt für Arbeit ist in erster Linie für die Arbeitslosen da, nicht für die Arbeitsplatzbesit- zer. Deswegen erhalten auch jene Arbeitnehmer Unter- stützung, die infolge eines Arbeitskampfes keine Arbeit haben, aber weder selbst streiken noch vom Arbeits- kampf profitieren. Für diejenigen allerdings, die vom Arbeitskampfer- gebnis profitieren, kann das Arbeitsamt ebensowenig Unterstützung zahlen wie für die Streikenden selber. Deswegen geht der Streit im Kern nur um die Frage: Wann sind Arbeitnehmer streikbeteiligt? Die Antwort liegt auf der Hand: Streikbeteiligte sind neben den Strei- kenden selbst diejenigen, für die stellvertretend mitge- streikt wird, für die eine gleiche Hauptforderung erhoben wird und für die das Streikergebnis in deren Fachbereich übernommen werden soll. Damit wird die grundgesetzlich gebotene Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit vor Umgehung geschützt. Und vor allen Dingen folgt daraus, daß außerhalb des bestreikten Fachbereichs immer gezahlt wird, und zwar unabhängig davon, ob gleiche oder unter- schiedliche Forderungen gestellt werden. Was bedeutet das in der Praxis? Ich will das einmal an drei Beispielen klarmachen: Wenn Stahlkocher strei- ken, erhalten die Automobilarbeiter selbstverständlich Leistungen der Bundesanstalt, denn sie gehören einem anderen Fachbereich an. Wenn Zulieferbetriebe in der Metallverarbeitung streiken, erhalten beispielsweise Werftarbeiter ebenfalls Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit, denn auch sie gehören einem anderen Fachbe- reich an. Wenn beispielsweise Arbeitnehmer in der Zuk- kerindustrie streiken, dann wird in der Süßwarenindu- strie ebenfalls Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld bei Bedarf gezahlt. Was hat der neue § 116 AFG klargestellt? Er hat im Grunde nur das klargestellt, was in der alten Neutrali- tätsanordnung enthalten war, und er betrifft nur die mit- telbaren Folgen des Streiks. Klar ist: Außerhalb des Fachgebiets wird immer gezahlt. So war es, und so bleibt es. Die Behauptung der Gewerkschaft, das Streik- recht werde dezimiert, trifft einfach nicht zu, oder für die Folgen werde überhaupt nicht gezahlt. Innerhalb des Kampfgebietes ist im selben Fachbereich nie gezahlt worden. Wenn die Metaller in Nordbaden streiken, erhält im Kampfgebiet, im selben Tarifgebiet niemand Streikun- terstützung. Der einzige Streitfall ist: Außerhalb des räumlichen Kampfgebiets, aber im selben Fachgebiet. Hier handelt es sich um einen Stellvertreterstreik. Hier ist die Frage, ob ein Stellvertreterstreik durch die öffent- lichen Kassen, durch die Beitragskasse der Arbeits- losenversicherung gezahlt werden soll. Ich glaube, das will hier wohl niemand, denn das wäre die Unterstüt- zung einer Minimax-Streik-Taktik, die heute in ganz an- derer Weise möglich ist als früher. Gegenüber den Streikgewohnheiten vor 100 Jahren hat sich etwas geändert. In einer vernetzten Gesellschaft ohne Lagerhaltung brauchen Sie sich nur die strategi- schen Punkte auszusuchen. Wenn Sie diese bestreiken, legen Sie den Rest der Volkswirtschaft innerhalb weni- ger Tage lahm. Wollen Sie den Rest dann von der Bun- desanstalt für Arbeit bezahlen lassen? Das kann nie- mand, der wie ich für das Streikrecht der Gewerkschaf- ten eintritt, so wollen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat die Gültig- keit des § 116 AFG klargestellt. Seine grundsätzliche Bedeutung liegt darin, daß er die staatliche Verantwor- tung für die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sehr akzentuiert und damit die Tarifautonomie deutlich einer staatlichen Regelung unterstellt. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 4483 (A) (C) (B) (D) Nach wie vor gilt, daß die Tarifautonomie den staatli- chen Machtanspruch im Wirtschaftsleben zurücknimmt. Das Bundesverfassungsgericht hat darauf hingewie- sen, daß § 116 AFG die Neutralitätspflicht der Bundes- anstalt für Arbeit nicht verletzt. Wie bereits in den Ausschußberatungen festgestellt, sieht die CDU/CSU keinen Handlungsbedarf für eine Änderung des § 146 SGB III. Die geltende Regelung hat sich bewährt. Die Berufung im Gesetzentwurf auf das ILO-Abkommen ist überholt, da seit den fünfziger Jah- ren die Produktionsverflechtungen eine internationale Abhängigkeit der Betriebe untereinander geschaffen ha- ben, die eine nationale Sonderregelung ausschließt. Daß die PDS aus ihrem eigenen überkommenen Verständnis von einer Verfassung ausgeht, die unserer staatlichen und gesellschaftlichen Tradition nicht entspricht, insbe- sondere was die Ausgestaltung der Koalitionsfreiheit und der Wahrung der Tarifautonomie angeht, ist uns klar. Das Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz ist in erster Linie ein Freiheitsrecht. Dazu gehört auch die Wahl der Mittel, die die Koalition zur Errichtung ihres Zweckes für geeignet hält. Das Grundrecht schützt als koalitionsmäßige Betätigung auch Arbeitskampfmaß- nahmen, die auf den Abschluß von Tarifverträgen ge- richtet sind, jedenfalls soweit sie erforderlich sind, um eine funktionierende Tarifautonomie sicherzustellen. Insofern lehnen wir von der CDU/CSU den Gesetz- entwurf der PDS eindeutig ab. Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Chancengleichheit der Tarifvertragsparteien ist eine zentrale Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Tarifrechts in der Bundesrepublik. Und genau dieses wieder herzustellen hat sich die rotgrüne Koalition in den Koalitionsvereinbarungen vorgenommen. In Tarif- auseinandersetzungen muß ein gleichgewichtiges Kräf- teverhältnis zwischen den Tarifparteien hergestellt wer- den, dazu gehört auch die Neutralitätspflicht der Bun- desanstalt für Arbeit. Der § 146 SGB III ist hier überaus unzureichend und birgt in der Tat die Gefahr der kalten Aussperrung und der Verzerrung der Kräfteverhältnisse in den Tarifauseinandersetzungen. Wir brauchen eine Novelle, allerdings nicht im Schnellverfahren, sondern eingebettet in die umfassende Novelle des Arbeitsförde- rungsrechtes am 1. Januar 2001. Der § 146 SGB III ist verfassungsrechtlich höchst be- denklich und hat vom Bundesverfassungsrecht 1995 die gelbe Karte bekommen. Er schießt über das Ziel hinaus, wenn er Stellvertreterstreiks verhindern will. Er ist mit dem Etikett „gerade noch verfassungsgemäß“ versehen. Es geht um die Wahrung der Neutralitätspflicht der BA im Arbeitskampf. Die Geschichte zeigt, daß diese Neutralitätspflicht mit dem § 146 direkt in Frage gestellt wurde. Er war als politischer Streich gegen die Streikfä- higkeit der Gewerkschaften gedacht. Er wurde 1985 in direkter Reaktion auf den damals rechtswidrigen „Fran- ke-Erlaß“ (damaliger Präsident der BA) von 1984 ent- wickelt. Die Abschaffung des alten § 116 AFG war die direkte Reaktion auf die für die IG Metall erfolgreichen Streiks zur 35 Stunden-Woche. Aber, die Rückkehr zum AFG § 116 von 1969 – wie die PDS es vorschlägt – bietet nun überhaupt keine Lösung. Dies ist eine rein populistische Eintagsfliege – wie wir sie hier jede Ple- narsitzung wieder erleben. Die Rückkehr zum § 116 AFG funktioniert nicht, denn er war damals schon mit Rechtsunsicherheiten behaftet. Ärgerlicher und unseriös aber ist der Antrag der PDS, weil er keine Auseinandersetzung mit den sachlichen Problemen enthält, die mit der Neutralitätspflicht der BA verbunden sind. Der einzige magere Kern des Vorschla- ges der PDS ist die Rückkehr zum alten Zustand, in dem die Selbstverwaltung der BA wieder die Entscheidung über die Neutralität von Lohnersatzzahlungen treffen soll: Erstens dürfte dies rechtlich gar nicht mehr möglich sein, zweitens und wichtiger ist es, hier festzustellen, daß sich die PDS darum drückt, selbst Stellung zu be- ziehen und nicht die Problemlösung einfach zu delegie- ren – in diesem Fall an die Bundesanstalt für Arbeit. Es geht bei der Wahrung der Chancengleichheit und der Neutralitätspflicht um die wirklich schwierige Be- urteilung, wie in einer zunehmend vernetzten Wirtschaft die mittelbare Streikbetroffenheit oder auch die kalte Aussperrung zu definieren sind. Hier müssen Kriterien entwickelt werden, die auch zeitgemäß sind. Die Rechtslage von 1969, die die PDS herstellen will, hilft hier nicht weiter. Diese inhaltliche Auseinandersetzung muß geführt werden. Die rot-grüne Koalition wird die Chancengleichheit zwischen den Tarifparteien wiederherstellen, aber in einem ordentlichen Reformvorhaben mit einer ausführ- lichen Debatte und nicht in einem Schnellschuß. Dirk Niebel (F.D.P.): Mit diesem Gesetzentwurf sollte nach der Vorstellung der PDS eine „unvertretbare Einschränkung“ des Streikrechts zurückgenommen wer- den. Aus unserer Sicht der Dinge geht es hier aber nicht um eine Einschränkung des Streikrechts, sondern ein- deutig darum, den Gewerkschaften noch mehr Einfluß zu verschaffen. Damit würde die 1986 herbeigeführte und seitdem bestehende Chancengleichheit von Gewerk- schaften und Arbeitgebern in Tarifverhandlungen unter- graben. Die F.D.P. sieht für den § 146 keinen Handlungs- und Änderungsbedarf. Das Bundesverfassungsgericht hat be- stätigt, daß durch die bestehende Regelung die Neutra- lität der Bundesanstalt für Arbeit nicht verletzt wird. Nach der bestehenden Gesetzgebung ist gewährleistet, daß durch die Gewährung von Arbeitslosengeld nicht in Arbeitskämpfe eingegriffen wird. Erst die heutige Re- gelung stellt die Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit sicher. Es liegt in unser aller Interesse, das Gleichge- wicht zwischen den Tarifpartnern zu erhalten. Aber auch die finanziellen Auswirkungen einer Änderung wären nicht unerheblich. Die Bundesanstalt für Arbeit hätte mit deutlichen Mehrausgaben für Arbeitslosengeld zu rech- nen. In der Ausschußsitzung wurde der Antrag mit breiter Mehrheit abgelehnt. Die Novellierung war 1986 not- wendig geworden, damit die Gewerkschaften nicht mit 4484 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 (A) (C) (B) (D) wenigen und die Streikkasse schonenden Schwerpunkt- maßnahmen die Wirkung auf mittelbar betroffene Wirt- schaftsbereiche stärker ausfallen lassen als auf die un- mittelbar beteiligten im Tarifbezirk. Sinn der Sache war es, daß nicht die Allgemeinheit dafür zahlen muß, wenn Schwerpunktstreiks bei einem 100-Mann-Betrieb einen 10 000-Mann-Betrieb lahm legen. Dies ist der Verant- wortungsbereich der streikenden Gewerkschaft. Deshalb darf die BA nicht eine Seite finanzieren. Wir wollen auch in Zukunft dazu beitragen, den Arbeitsfrieden am Wirtschaftsstandort Deutschland zu sichern. Da der Gesetzentwurf nicht von den Sozialdemokra- ten eingebracht wurde, haben sie ihn abgelehnt. Sie ver- süßen diese vermeintlich bittere Pille aber mit dem scheinheiligen Versprechen, eine Änderung im Rahmen einer umfassenden Novellierung des Arbeitsförderungs- rechts anzugehen. Die PDS-Politik „Mit Riesenschritten rückwärts“, der sich die Regierungsparteien zwar nicht bei diesem An- trag anschließen, aber zumindest angekündigt haben, daß sie es halt später tun werden, können wir nicht gut- heißen. Im übrigen steht zu befürchten, daß das Bündnis für Arbeit durch derartige Änderungen zerstört wird. Damit, Herr Riester, wollten sie doch die Arbeitslosig- keit abbauen. Abgesehen davon, daß in dieser Richtung leider keine Fortschritte, sondern Verschlechterungen erzielt wurden, erinnere ich daran: Das ist das Ziel, an dem sich diese Regierung jederzeit messen lassen will. Ganz egal, welche Fraktion diesen Antrag einge- bracht hat, die F.D.P.-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf aus inhaltlichen Gründen ab, weil hier wieder einmal die Weichen in die falsche Richtung gestellt werden wür- den. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Leo Dautzenberg (CDU/CSU) (Drucksache 14/1528 Fragen 7 und 8): Trifft es zu, daß § 2b Einkommensteuergesetz (NegativeEinkünfte aus der Beteiligung an Verlustzuweisungsgesell-schaften und ähnlichen Modellen) durch das Steuerbereini-gungsgesetz 1999 verändert werden soll (vgl. Die Welt vom 20.August 1999)? Wenn ja, bezieht sich die Veränderung auf eine Streichungoder eine Modifizierung – in welcher Form – des § 2b Einkom-mensteuergesetz? Zu Frage 7: Im Entwurf des Steuerbereinigungsgesetzes 1999 (Bundesrat-Drucksache 475/99) ist eine Änderung des § 2b EStG nicht vorgesehen. Die Bundesregierung beab- sichtigt zur Zeit auch nicht, die Regelung, die erst mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 in das Einkommensteuergesetz aufgenommen worden ist, zu streichen oder zu ändern. Sollten die bevorstehenden Erörterungen der Regelung mit den Ländern zu Ände- rungsvorschlägen führen, werden diese geprüft und ggf. in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Zu Frage 8: Da die Bundesregierung derzeit keine Streichung oder Änderung des § 2b EStG plant, kann sie hierzu in- haltlich auch nicht Stellung nehmen. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Drucksache 14/1528 Frage 10): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß das produ-zierende Gewerbe im Rahmen der beabsichtigten Lenkungs-funktion der Ökosteuer in nicht sachgerechter Art und Weisebevorzugt wird, und wird die Bundesregierung darauf hinwir-ken, daß allen Wirtschaftsbranchen die gleiche Vergünstigunggewährt wird? Das Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerre- form ist am 1. April 1999 in Kraft getreten. Es wurde ein System entwickelt, das sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltung mit einem vertretbaren Auf- wand handhabbar ist und gleichzeitig der besonderen internationalen Wettbewerbssituation des Produzieren- den Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft Rechnung trägt. Der zurückliegende Zeitraum ist zu kurz, um aus der Praxis fundierte Erkenntnisse über Optimierungsmög- lichkeiten gewinnen zu können. Ob eine Modifikation der bestehenden Regelungen angestrebt werden sollte, wird auf der Basis der künfti- gen Erfahrungen beurteilt werden. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU) (Drucksache 14/1528 Fragen 13 und 14): Welche Auswirkungen haben die Kürzungen im Verteidi-gungshaushalt auf die Beschaffung des TransporthubschraubersNH-90 und auf das Beschaffungsvorhaben eines gepanzertenTransportpanzers mit einer unter Panzerschutz bedienbaren Waf-fe der Bundeswehr? Wie beurteilt die Bundesregierung die im Rahmen der Er-probung aufgetretenen Mängel beim Transportpanzer FuchsKRK, und wann kann mit einer Einführung in die Truppe ge-rechnet werden? Zu Frage 13: Die Kürzungen des Verteidigungshaushalts zwingen dazu, alle Rüstungsinvestitionen auf den Prüfstand zu stellen und neu zu priorisieren. Die Verbesserung der Lufttransportfähigkeit ist eine der vorrangigen Aufgaben der Streitkräfte. Der Trans- porthubschrauber NH-90, ein zentrales europäisches Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 4485 (A) (C) (B) (D) Kooperationsvorhaben mit Frankreich, Italien und den Niederlanden fällt in die Kategorie der konzeptionell hochpriorisierten Vorhaben, mit denen die Lücken in diesem Aufgabenfeld geschlossen werden sollen. In der Frage der Finanzierbarkeit werden wir im Zuge der parlamentarischen Beratung des Haushaltsentwurfs 2000 mehr Klarheit erhalten. Der Bundesminister der Verteidigung beabsichtigt, im NH 90-Programm möglichst rasch zu Ergebnissen mit Blick auf den Eintritt in die Beschaffung zu kom- men. Dieses Ziel konkretisiert sich in der Absicht, die internationalen Ressortvereinbarungen über die Produk- tion der beschaffungsreifen NH 90-Version, Leichter Transporthubschrauber, und die entsprechenden Verträ- ge mit der Industrie zügig unter Dach und Fach zu brin- gen. Darüber wird zur Zeit verhandelt. Wenn Sie gestatten, Herr Kollege, würde ich den zweiten Teil Ihrer Frage im Zusammenhang mit Ihrer zweiten Frage beantworten. Zu Frage 14: Das Beschaffungsvorhaben eines gepanzerten Trans- portpanzers mit einer unter Panzerschutz bedienbaren Waffe auf Basis der sogenannten KRK-Füchse wird durch die zuständigen Abteilungen des Hauses leider als technisch gescheitert betrachtet. Die in der Erprobung und im Truppenversuch festge- stellten Mängel der durch den Hersteller wiederholt nachgebesserten Prototypen sind insgesamt so gravie- rend, daß die Einführungsgenehmigung nicht erteilt werden kann. Die Bundesregierung will weitere Mittel in die Produktverbesserung nicht investieren. Es gilt aus meiner Sicht die Empfehlung, den Transportpanzer Fuchs KRK nicht zu beschaffen. Untersuchungen zu möglichen Alternativen werden zur Zeit durchgeführt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Frage der Abgeordneten Ulrike Flach (F.D.P.) (Drucksache 14/1528 Frage 15): Welche Planungen mit welchen Zeitvorgaben verfolgt dieBundesregierung hinsichtlich des Aus- bzw. Neubaus der B 474,insbesondere in Bezug auf den Bau von Ortsumgehungen inDülmen und Ölfen? Die Planungen für die B 474 richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Bedarfsplanes für die Bun- desfernstraßen. Dieser sieht derzeit folgende Maßnah- men im „Vordringlichen Bedarf“ vor: – Ortsumgehung Dülmen (Südabschnitt) (L 551 – südlich K 45) – Ortsumgehung Olfen (Südabschnitt) (B 58 – B 235) – nördlich Datteln (B 235) – Waltrop (L 609) – Waltrop (L 609) – AK Dortmund/Nordwest Im „Weiteren Bedarf“ ist der Nordabschnitt der Ortsumgehung Olfen von der Ortsumgehung Dülmen bis zum Südabschnitt der Ortsumgehung Olfen enthal- ten. Für die Ortsumgehung Dülmen ist das Planfeststel- lungsverfahren eingeleitet worden und der Erörterungs- termin soll noch in diesem Jahr stattfinden. Bei den an- deren Maßnahmen ist aufgrund des Planungsstandes derzeit eine Realisierung noch nicht absehbar. Gemäß der Koalitionsvereinbarung soll der Bundes- verkehrswegeplan zügig überarbeitet werden. Im Rah- men dieser Überarbeitung wird auch die Wirtschaftlich- keit der Maßnahmen an der B 474 geprüft, wobei auf der Basis modernisierter Bewertungsverfahren und aktuali- sierter Prognosen die Dringlichkeit und Finanzierbarkeit im einzelnen festgelegt werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Fragen des Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) (Drucksache 14/1528 Fragen 16 und 17): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aus-sage des Karlsruher Bahnsprechers in einem Interview mit derBadischen Zeitung vom 1. September 1999, nach der der Aus-bau der Rheintalbahn zwischen Offenburg und Basel derzeitkein Thema sei, und will die Bundesregierung von der Absichtabrücken, in diesem Jahr mit dem Planfeststellungsverfahren zubeginnen? Was hat ggf. den Sinneswandel der Bundesregierung herbei-geführt, nach dem Parlamentarischer Staatssekretär beim Bun-desminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, LotharIbrügger, im Januar 1999 schriftlich die Zusage gegeben hat,1999 für die gesamte Strecke Offenburg-Basel durchgängig dieerforderlichen Planrechtsverfahren einzuleiten? Zu Frage 16: Keine. Das Vorgehen zum Ausbau der Strecke Of- fenburg–Basel ist nicht gefährdet, sondern liegt wei- terhin im Zeitplan. Die Bundesregierung hat immer deutlich gemacht, daß für den Ausbau der Strecke Offenburg–Basel ein Stufenkonzept verfolgt wird. Nach Untersuchungen einer deutsch-schweizerischen Arbeits- gruppe aus Vertretern der Ministerien und Bahnen bei- der Länder sind zur Bewältigung des Aufkommens nachstehende, in einer Ressortvereinbarung mit der Schweiz berücksichtigte Maßnahmen notwendig: 1. Stufe: Erhöhung der Leistungsfähigkeit der vorhan- denen zweigleisigen Strecke (um rd. 30 Pro- zent) durch Einbau moderner Betriebs- Signaltechnik (CIR-ELKE) 2. Stufe: Erhöhung der Leistungsfähigkeit der vorhan- denen zweigleisigen Strecke durch ab- schnittsweisen viergleisigen Ausbau zur Be- seitigung kapazitiver Engpässe 3. Stufe: Durchgehender viergleisiger Ausbau zwi- schen Karlsruhe und Basel im Hinblick auf eine Vollauslastung der NEAT 4486 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1999 (A) (C) (B) (D) Abgesehen von der 1. Stufe (Inbetriebnahme CIR- ELKE Mai 1999; Investition: 250 Millionen DM) sind die weiteren Ausbauschritte nicht an einen festen Zeit- plan gebunden. Vielmehr soll das Abkommen mit der Schweiz die Handhabe dafür liefern, flexibel und wirt- schaftlich auf Änderungen des Verkehrsaufkommens reagieren zu können. Die Minister haben zu diesem Zweck einen Lenkungsausschuß eingesetzt, dessen Auf- gabe u.a. die Abstimmung der jeweils kapazitiv notwen- digen Maßnahmen ist. Nach derzeitigem Sachstand ist davon auszugehen, daß durch den Einbau von CIR-ELKE mittelfristig aus- reichende Kapazitäten geschaffen werden, so daß zu- sätzliche Ausbaumaßnahmen im Zeitraum des Fünfjah- resplanes für den Ausbau der Schienenwege des Bundes 1998–2002 nicht erforderlich sind. Für den Abschnitt „Schliengen–Eimeldingen (Katzenbergtunnel)“, womit als erstes ein Engpaß aufgehoben werden könnte, ist das Verfahren schon weit fortgeschritten. Die konkreten Termine zur Einleitung der noch offe- nen Planrechtsverfahren, auch dies hat die Bundesregie- rung immer deutlich gemacht, hängen von den zur Zeit noch laufenden Arbeiten zur Überprüfung des Bedarfs- planes Schiene gemäß § 4 Bundesschienenwegeausbau- gesetz („Spätestens nach Ablauf von jeweils fünf Jahren prüft das Bundesministerium für Verkehr, ob der Be- darfsplan der zwischenzeitlich eingetretenen Wirt- schafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen ist.“) und deren Abstimmungen mit den Strategievorstellungen der Deutschen Bahn AG ab. Mit Ergebnissen wird für Herbst gerechnet. Zu Frage 17: Die Bundesregierung hat keine Zusage gegeben, sondern in besagtem Schreiben den Sachstand mitge- teilt, daß die DB AG das Ziel verfolgt, im Jahr 1999 für die gesamte Strecke Offenburg–Basel durchgängig die erforderlichen Planrechtsverfahren eingeleitet zu haben. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck- sache 14/1528 Frage 18): Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheitssituationder deutschen Minderheit in der mittelasiatischen Republik Kir-gistan angesichts der militärischen Auseinandersetzung zwi-schen Regierungstruppen und moslemischen Rebellen, und istdie Bundesregierung zu einem vereinfachten Ausreiseverfahrenfür aussiedlungswillige Angehörige der deutschen Minderheitaus den Unruheregionen bereit? Von dem Einfall einer bewaffneten usbekischen Oppositionsgruppe aus Tadschikistan nach Kirgistan ist in erster Linie der Batgenbezirk betroffen. Durch den Batgenbezirk geht die kürzeste Verbindung Tadschiki- stan und Usbekistan über kirgisisches Gebiet. Die an diesen Bezirk angrenzenden Regionen Laylarskii und Kadamschai sowie Tschon-Alai können als potentiell unsicher eingestuft werden. In diesem Gebiet leben kaum Angehörige der deut- schen Minderheit. Eine unmittelbare Gefährdung ist we- gen der kirgisischen Sicherheitsmaßnahmen in den städ- tischen Zentren dieser Gebiete nach Ansicht der Bundes- regierung nicht gegeben. Der Bundesregierung sind bisher keine Fälle bekannt, in denen die Bitte um ein beschleunigtes und verein- fachtes Ausreiseverfahren wegen der Sicherheitslage in Kirgistan durch deutschstämmige Bürger an die Bot- schafter herangetragen worden ist. Eine generelle Ge- fährdung der deutschstämmigen Bevölkerung Kirgistans durch den Einfall der usbekischen Oppositionsgruppe im Süden des Landes, der ein vereinachtes Ausreisefahren für alle aussiedlungswilligen Angehörigen der deutschen Minderheit erforderlich machen könnte, ist zur Zeit nicht erkennbar. Für den Fall, daß eine Gefährdungslage für Angehö- rige der deutschen Minderheit bekannt wird, wird die Bundesregierung die Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen prüfen. Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 0228/3 82 08 40, Telefax: 0228/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Anke Fuchs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Liebe Kolleginnen und
    Kollegen, ich möchte darauf hinweisen, daß auch hier –
    wie im alten Bundestag in Bonn – ein Signallämpchen
    blinkt, wenn die Redezeit abgelaufen ist. Ich bitte Sie,
    das zu beachten.


    (Heiterkeit)

    Das Wort hat nun die Kollegin Sabine Leutheusser-

    Schnarrenberger.

    Dr. Rita Süssmuth






    (A) (C)



    (B) (D)




Rede von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr ge-
ehrte Gäste, sehr geehrte Damen und Herren auf der
Besuchertribüne! Wie meine Vorrednerinnen als Mit-
initiatorinnen dieser heutigen Sonderveranstaltung freue
ich mich, daß Ihre Anwesenheit auf den Tribünen uns
die Möglichkeit gibt, sehr viel breiter und vielschichti-
ger das nach außen zu transportieren, was wir zur
Frauenpolitik und zu dem zu sagen haben, was Frauen
bewirken können. Denn wir befinden uns zweifellos an
einem Zeitpunkt, der markiert ist durch den Umzug von
Bonn nach Berlin – 50 Jahre nach der Konstituierung
des Deutschen Bundestages –, der eine Zäsur im Parla-
mentarismus sein wird. Wir bekommen nicht eine neue
Republik. Wir werden aber hoffentlich mit noch sehr
viel mehr Elan, Engagement und so mutig wie die Par-
lamentarierinnen in den ersten 50 Jahren Forderungen
und berechtigte Ansprüche von Frauen hier in diesem
Parlament artikulieren. Ich glaube, gerade wenn man
liest, was Frauen in den ersten 50 Jahren, in einem ganz
anderen gesellschaftlichen Umfeld, gefordert haben, wie
sie aufgetreten sind, wie sie sich in einer Minderheiten-
rolle ganz anderer Art als wir heute hier im Bundestag
durchsetzen mußten, wie sie in Wettbewerb um Positio-
nen und wichtige Funktionen getreten sind, erkennt man,
daß das etwas ist, das uns noch heute Vorbild sein kann.


(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P., der SPD, der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der PDS)


Dem sollten wir – ohne Rücksicht darauf, was das alles
nach sich ziehen kann – nacheifern.

Der Topos Frauen und Politik ist – das zeigt die
heutige Debatte – nach wie vor ein Politikum. Frauen in
der Politik werden nach wie vor als bemerkenswerte Er-
scheinung rezipiert. Ihre relative Unterrepräsentanz wird
von manchen als Resultat freier weiblicher Willensbil-
dung, von anderen, zumal von Frauen, zu Recht als ein
Ergebnis einer hinsichtlich der Partizipationschancen
von Frauen verzerrten und deshalb veränderungsbedürf-
tigen gesellschaftlichen Wirklichkeit angesehen. So
nimmt es auch nicht wunder, daß sich das Nachdenken
über das Wirken weiblicher Parlamentarier weniger auf
ihre Leistung bei der Lösung allgemeiner, geschlechts-
neutraler politischer Probleme bezieht – wir haben heute
morgen noch einmal die Beweise dafür wahrnehmen
können, daß sie bei der Lösung solcher Probleme viel
gebracht haben –, sondern sehr viel mehr auf ihren Bei-
trag zur Änderung der zuungunsten der Frauen verzerr-
ten gesellschaftlichen Realität.

Aus diesem frauenpolitischen Blickwinkel kann man
das Wirken unserer Parlamentarierinnen gewiß als Ge-
schichte vieler kleiner, aber auch großer Erfolge nacher-
zählen. Nicht nur, daß – wie schon mehrfach betont –
der Anteil der Parlamentarierinnen von 6,8 Prozent im
Jahre 1949 auf jetzt über 30 Prozent gestiegen ist.
Schriebe man diesen etwa in der achten Legislaturperi-
ode – 1976 bis 1980 – einsetzenden steilen Trend linear
fort, so würden wir in der 21. Wahlperiode, also zirka im
Jahr 2030, einen Anteil weiblicher Bundestagsabgeord-
neter haben, der dem Frauenanteil in der Bevölkerung
entspräche. Das ist noch ein langer Weg. Aber ganz so

schlecht ist das, was in den ersten 50 Jahren auf diesem
Gebiet geleistet wurde, nun auch nicht.

Es sind erhebliche Verbesserungen in der Rechts-
stellung der Frau erzielt und versteckt oder offen dis-
kriminierende Vorschriften aus unserem Rechtssystem
entfernt worden, was ohne die ständig gewachsene
weibliche Repräsentanz im Bundestag nicht – oder zu-
mindest nicht derart durchschlagend – geschehen wäre.
Ich muß hier nicht die Bilanz aufmachen: Familienrecht,
ein verschärftes Recht beim sexuellem Mißbrauch, die
Reform des § 218 in über 30 Jahren, eine verbesserte
Rahmensituation für die Erwerbstätigkeit von Frauen
und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mehr
Ausbildung und mehr Möglichkeiten der Kinderbetreu-
ung. Vieles ist verbessert worden.

Nicht, daß frauenpolitisch nun nichts mehr zu tun
bliebe. Dennoch befinden wir uns in einem Zustand, der
Frauenpolitikerinnen schon eine gehörige Portion von
Scharfsinn abverlangt, um die bestehenden Lücken und
Unzulänglichkeiten in unserem Recht aufzuspüren, die –
gewollt oder nicht gewollt – den Frauen und ihren Mit-
wirkungs- und Entfaltungsmöglichkeiten zum Nachteil
gereichen. Das heißt, wir haben heute eine Situation, in
der die rechtliche Gleichberechtigung doch in weiten
Teilen in unserer Gesellschaft durchgesetzt worden ist,
und das ist eine erfreuliche Bilanz frauenpolitischer Er-
folge der letzten 50 Jahre.

Können wir nun diese Konsequenz mit Genugtuung
und Zufriedenheit quittieren? Ich bin der Meinung, so
uneingeschränkt nicht, denn sie steht in einem deutli-
chen, ja geradezu in einem krassen Gegensatz zur Situa-
tion der Frau in unserer zivilgesellschaftlichen Wirk-
lichkeit. Nüchtern müssen wir feststellen, daß sich trotz
der gestiegenen Anzahl von Parlamentarierinnen an der
faktischen Benachteiligung von Frauen in vielen gesell-
schaftlichen Bereichen kaum etwas, vielleicht nur Akzi-
dentielles geändert hat. Nach wie vor ist der gesell-
schaftliche Einfluß, den Frauen kraft ihrer gesellschaftli-
chen Position ausüben, marginal. An den Schaltstellen
von Macht und Einfluß, Wirtschaft und Wissenschaft,
aber genauso in Parteien und Verbänden wie in Behör-
den sind Frauen in den entscheidenden Führungsetagen
hoffnungslos unterrepräsentiert.

Nach wie vor sind es Frauen, denen Unabhängigkeit
stiftende Erwerbstätigkeit durch die ihnen auferlegten
Pflichten in Familie, Haushalt und bei der Kindererzie-
hung unmöglich gemacht oder bis zur Unzumutbarkeit
erschwert wird. Nach wie vor sind es die Frauen, die
von ökonomischen Krisen, von Arbeitslosigkeit über-
proportional betroffen werden, und nach wie vor sind es
die Frauen, auf die der zynische Begriff der Reservear-
mee nicht ganz zu Unrecht angewendet werden kann.

Es ist also nicht von der Hand zu weisen, daß sich
hier ein Dilemma der Frauenpolitik andeutet, als sie sich
eben als machtlos erweist, wenn es über die Verbesse-
rung der Rechtsstellung von Frauen hinaus um die reale
Veränderung traditioneller zivilgesellschaftlicher Struk-
turen und Verhältnisse zugunsten von Frauen geht.

Müssen wir vielleicht damit rechnen, daß trotz aller
Erfolge auf der politischen Ebene faktische Änderungen






(B)



(A) (C)



(D)


zugunsten von Frauen an der Widerständigkeit tradierter
Verhaltensmuster und Rollenerwartungen und den dar-
aus resultierenden gesellschaftlichen Machtstrukturen
scheitern? Geraten wir in ein Dilemma, dem die zukünf-
tige Frauenpolitik entweder durch einen kompensatori-
schen Aktionismus oder durch eine die freiheitlich-
rechtsstaatliche Grundnormen und Prinzipien mißach-
tende Radikalisierung ihrer Forderungen entgehen kön-
nen will? Beides wäre schlecht, auf lange Sicht schlecht
für unser gemeinsames Anliegen.

Nicht alles, was vorgeblich und anscheinend den
Frauen zugute kommt, ist auch geeignet, diesem Ziel zu
dienen. Manches dürfte sich geradezu gegenteilig aus-
wirken, und hier sei beispielhaft nur die im politischen
Raum angestellte Überlegung genannt, ein sogenanntes
Erziehungsgehalt für nichtberufstätige Mütter einzufüh-
ren. Wem es wirklich – aus welchen Gründen auch im-
mer – um die Stärkung und den Erhalt der Familie, ge-
rade auch der kinderreichen Familie, geht, der wird nach
frauenpolitischen Lösungen suchen müssen, die den ge-
rechtfertigten Anspruch der Frauen auf Unabhängigkeit
und volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, wozu
nun gerade die Erwerbstätigkeit gehört, mit einbeziehen,
und der wird nicht Wege beschreiten, die das eher er-
schweren oder versuchen unmöglich zu machen.


(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P., der SPD, der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der PDS)


Versuche, durch Anreizsysteme Frauen auf ihre tra-
dierte Rolle als Hausfrau und Mutter zu fixieren, werden
scheitern und an Unabhängigkeit und Teilhabe interes-
sierte Frauen unwiderruflich in ihrem Drang bremsen,
Kinderreichtum zu bescheren.

Ebenso falsch wäre es allerdings, wenn sich die Frau-
enpolitik angesichts ihrer noch nicht ausreichenden
Durchschlagskraft radikalisierte und den Staat zum
Oberaufseher, zum Wächter oder Polizisten privater Le-
bensgestaltungen machte. So verständlich die Enttäu-
schung über die anscheinend unerschütterliche Rigidität
überkommener zwischengeschlechtlicher Zustände und
Verhältnisse sein mag – die zukünftige Frauenpolitik
wäre schlecht beraten, würde sie unter der Flagge der
Gleichberechtigung in die Freiheits- und Selbstbestim-
mungsrechte der Bürgerinnen und Bürger, also der
Frauen und ihrer Lebenspartner, eingreifen. Die jüngst
geäußerte Idee, einen durchsetzbaren Anspruch auf Mit-
arbeit des Lebenspartners im Haushalt zu gewähren,
geht in diese Richtung. Auch das kann nicht der richtige
Ansatz einer zukünftigen Frauenpolitik sein.


(Beifall bei der F.D.P.)

Natürlich kommen wir auch künftig nicht ohne Frau-

enförderpolitik aus. Dabei setze ich auf Chancen, die
uns auch Europa bieten wird. Denn in anderen europäi-
schen Ländern – schauen wir gerade einmal in die skan-
dinavischen – gibt es einen ganz anderen Grad des
Selbstverständnisses und des Selbstbewußtseins, was die
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen gesell-
schaftlichen Bereichen angeht. Als Beispiel sei hier das
selbstverständliche, kostengünstige Netz von Betreu-
ungseinrichtungen – ich beziehe mich noch einmal auf

die skandinavischen Länder – genannt. Von daher ist
Europa auch für die Frage einer besseren Durchsetzung
der Gleichberechtigung von Frauen für mich eine Rie-
senchance. Wir müssen die Integration Europas nutzen,
um in einer Charta der Grundrechte, in einer europäi-
schen Verfassung Frauen die Grundlage dafür zu geben,
daß sie auch unter Ausnutzung des Wettbewerbes der
europäischen Gesellschaften mehr für sich erreichen, als
es bisher der Fall war. Die Anregungen und Vorschläge,
die das Europäische Parlament macht, sind, denke ich,
sehr wohl geeignet, daß wir sehr fruchtvoll und sehr er-
folgreich in der Zukunft wirken können.

Wir brauchen neben einer Politik für Frauen aber
auch eine Politik der Frauen.


(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)


Das heißt, daß Frauen sehr viel stärker, als sie es bisher
erfolgreich etwa beim § 218, bei Art. 3 Abs. 2 des Grund-
gesetzes oder in der Frage der Vergewaltigung in der Ehe
getan haben, interfraktionell Meinungen bilden und das
auch auf Themenbereiche ausdehnen können, die nicht
auf den ersten Blick frauenrelevant sind. Dann können sie
versuchen, mit sehr viel mehr Druck und Einfluß den
Prozeß der Meinungsbildung voranzubringen.

Wenn wir uns manche Beratung der letzten Jahre an-
schauen und uns überlegen, was vielleicht anders ent-
schieden worden wäre, wenn Frauen die Mehrheit im
Bundestag gehabt hätten, dann werden wir einsehen, daß
sehr viel früher eine steuerliche Freistellung des Exi-
stenzminimums erreicht worden wäre, daß sehr viel frü-
her gerade die von meiner Kollegin und finanzpoliti-
schen Expertin Gisela Frick ausgearbeiteten Vorschläge
zur Weiterentwicklung des Ehegattensplittings hin zu
einer Ergänzung um eine Familienkomponente in die
Gesetze Eingang gefunden hätten. Darauf hätten sich die
Frauen in der Mehrheit mit Sicherheit verständigt.


(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P., der SPD und der CDU/CSU)


Auch die Verpflichtung des Staates zur Bereitstellung
einer ausreichenden Zahl von Kindergartenplätzen wäre
früher gekommen. Wahrscheinlich hätten wir die Ge-
genfinanzierung für kostenintensive sozialpolitische
Maßnahmen bei manchen gigantischen Projekten aus
anderen Bereichen gemeinsam gefunden. Die Bekämp-
fung des internationalen Frauenhandels wäre durch
einen sehr viel umfangreicheren Einsatz von Zeugen-
schutzprogrammen für die zur Prostitution gezwungenen
Frauen und durch einen flexibleren Umgang mit auslän-
derrechtlichen Bestimmungen mit Sicherheit früher ver-
bessert worden. Es gäbe mehr Selbständigkeit von Frau-
en, weil es nicht die unberechtigten Vorbehalte gegen-
über der Fähigkeit von Frauen gäbe, eine eigene wirt-
schaftliche Existenz zu gründen und dafür auch Unter-
stützung zu bekommen. Denn alle Untersuchungen zei-
gen: Frauen sind auf alle Fälle die pünktlichen und frist-
gerechten Rückzahler bei Darlehen, die sie im Rahmen
dieser Programme erhalten haben.


(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der SPD)


Sabine Leutheusser-Schnarrenberger






(A) (C)



(B) (D)


Wir hätten darüber hinaus schon längst den freiwilli-
gen Dienst von Frauen in der Bundeswehr ermöglicht.
Wir hätten stärker nichtstaatliche politische Verfolgung
als Asylgrund anerkannt, weil das gerade Frauen betrifft,
die in Gesellschaften, in denen Menschenrechte und
Frauenrechte nicht beachtet werden, diskriminiert wer-
den und deren Menschenwürde im Kern verletzt wird.
Ferner hätten wir vielleicht die Selbstmandatierung der
NATO zur Intervention in Krisengebieten und auch die
vorgesehenen Änderungen in der NATO-Strategie kriti-
scher bewertet und hätten gefragt: Welche Konsequenz
hat eine Entscheidung, die man in einer schwierigen
Situation trifft, für die nächsten Jahre? Wenn wir uns
mit Ost-Timor beschäftigen, dann, glaube ich, merken
wir, wie in diesem Fall die Debatte anders geführt wird
als früher.


(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der PDS)


Mit dieser Liste nur beiläufig zustande gekommener
subjektiver Einschätzungen möchte ich zum Ausdruck
bringen, daß gerade politikrelevante, frauenspezifische
Haltungen und Wertungen vielschichtig sind und sich
nicht, wie es heute gern getan wird, auf das reichlich
verfängliche Stereotyp einer besonderen sogenannten
sozialen Kompetenz festlegen lassen.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anke Fuchs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Kollegin, den-
    ken Sie bitte an die Redezeit.