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    Plenarprotokoll 14/49 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 49. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 I n h a l t : Nachruf auf das ehemalige Mitglied des Deutschen Bundestages Dr. Hans Stercken ... 4149 A Absetzung der Zusatzpunkte 1 und 2 von der Tagesordnung .........................................4220 B, 4263 A Zur Geschäftsordnung Roland Claus PDS ........................................... 4149 D Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD.................. 4150 C Abwicklung der Tagesordnung........................ 4151 A Erweiterung der Tagesordnung........................ 4151 B Nachträgliche Ausschußüberweisung .............. 4151 B Tagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenver- sicherung ab dem Jahr 2000 (GKV- Gesundheitsreform 2000) (Drucksache 14/1245) ..................................................... 4151 B Andrea Fischer, Bundesministerin BMG......... 4151 C Dr. Hermann Kues CDU/CSU......................... 4157 B Rudolf Dreßler SPD......................................... 4160 A Dr. Dieter Thomae F.D.P. ............................... 4165 D Klaus Kirschner SPD .................................. 4166 D Dr. Ruth Fuchs PDS......................................... 4169 A Gudrun Schaich-Walch SPD............................ 4172 A Dr. Sabine Bergmann-Pohl CDU/CSU............ 4175 C Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 4178 B Detlef Parr F.D.P. ........................................... 4180 C Dr. R. Werner Schuster SPD ........................... 4181 C Dr. Friedhelm Repnik, Minister (Baden-Würt- temberg)........................................................... 4183 A Klaus Kirschner SPD .................................. 4184 B Dr. Martin Pfaff SPD....................................... 4186 D Dr. Friedhelm Repnik, Minister (Baden-Würt- temberg)........................................................... 4187 B Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD ............... 4187 D Dr. Dieter Thomae F.D.P. .......................... 4188 C Wolfgang Zöller CDU/CSU ............................ 4190 D Dr. Dieter Thomae F.D.P. .......................... 4193 A Dr. Wolf Bauer CDU/CSU.............................. 4193 C Dr. Martin Pfaff SPD....................................... 4195 C Wolfgang Zöller CDU/CSU ............................ 4195 D Tagesordnungspunkt 3: Wahl eines Mitglieds des Parlamenta- rischen Kontrollgremiums gemäß § 4 des Gesetzes über die Parlamenta- rische Kontrolle nachrichtendienstli- cher Tätigkeit des Bundes (Drucksache 14/1299) ..................................................... 4195 D Ergebnis der Wahl ........................................... 4201 A Tagesordnungspunkt 2: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 1999 (Drucksache 14/1056) ..................................................... 4196 B II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 b) Antrag der Abgeordneten Birgit Schnie- ber-Jastram, Dr. Maria Böhmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU Ausbildung, Qualifizierung und Ar- beit für junge Menschen (Drucksache 14/1011) ..................................................... 4196 C c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Maritta Böttcher, Rosel Neuhäuser, Rolf Kutzmutz und Frak- tion PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur solidarischen Ausbildungs- finanzierung (Ausbildungsfinanzierungs- gesetz) (Drucksachen 14/14, 14/583) .......... 4196 C Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . 4196 D Ernst Hinsken CDU/CSU............................ 4198 A Ina Lenke F.D.P. ........................................ 4200 A Klaus Hofbauer CDU/CSU.............................. 4201 B Maritta Böttcher PDS.................................. 4201 D Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 4203 A Cornelia Pieper F.D.P. ..................................... 4204 C Maritta Böttcher PDS....................................... 4205 D Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 4207 B Ernst Küchler SPD........................................... 4207 C Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU....................... 4209 D Maritta Böttcher PDS....................................... 4211 B Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU....................... 4211 C Christian Simmert BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 4212 A Klaus Haupt F.D.P. .................................... 4213 A Heinz Wiese (Ehingen) CDU/CSU.................. 4214 C Willi Brase SPD............................................... 4216 A Dr. Klaus Grehn PDS .................................. 4216 D Wolfgang Meckelburg CDU/CSU................... 4217 D Namentliche Abstimmung ............................... 4220 A Ergebnis ........................................................... 4222 D Tagesordnungspunkt 13: Überweisung im vereinfachten Ver- fahren Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Rahmenabkommen vom 28. Oktober 1996 über den Handel und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Re- publik Korea andererseits (Drucksache 14/1200) ..................................................... 4220 A Tagesordnungspunkt 14: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zu- satzprotokoll vom 26. März 1998 zum Übereinkommen vom 18. August 1948 über die Regelung der Schiffahrt auf der Donau (Belgrader Donaukonvention) (Drucksachen 14/1007, 14/1273) ............... 4220 B b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 20. April 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan über Soziale Sicherheit (Druck- sachen 14/1018, 14/1291) .......................... 4220 C c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 2. Mai 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn über Soziale Sicher- heit (Drucksachen 14/1019, 14/1289)........ 4220 D d) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 5. September 1998 zwischen der Regierung der Bun- desrepublik Deutschland, der Regie- rung des Königreichs Dänemark und der Regierung der Republik Polen über das Multinationale Korps Nordost (Drucksachen 14/1103, 14/1303) ............... 4221 A e) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Überweisungsgesetzes (Drucksa- chen 14/745, 14/1067, 14/1301) ................ 4221 B f) Zweite und dritte Beratung des vom Bun- desrat eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Änderung des Einführungs- gesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (Drucksachen 14/870, 14/1293) ................. 4221 B g) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Christine Ostrowski, Ger- hard Jüttemann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (Drucksachen 14/461, 14/1304) ................. 4221 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 III h) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundes- regierung Elfter Bericht der Bundesregierung über die Art, den Umfang und den Er- folg der von ihr oder den Länderregie- rungen vorgenommenen Beanstandun- gen betreffend die Anwendung des Arti- kels 141 (früher 119) EG-Vertrag über gleiches Entgelt für Männer und Frauen – Berichtszeitraum 1995 bis 1997 – (Drucksachen 14/227, 14/305 Nr. 1.3, 14/1290) ..................................................... 4221 D i – o) Beschlußempfehlungen des Petitions- ausschusses Sammelübersichten 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58 zu Petitionen (Drucksachen 14/1248, 14/1249, 14/1250, 14/1251, 14/1252, 14/1253, 14/1254) ........ 4222 A Tagesordnungspunkt 4: Fragestunde (Drucksachen 14/1270, 14/1298 vom 25. Juni 1999 und 29. Juni 1999) ............... 4225 A Berechnungen des Verbandes der Rentenver- sicherungsträger zum Nettorentenniveau bei Umsetzung der Sparpläne der Bundesregie- rung unter Berücksichtigung der revidierten Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und bei Nettostellung des Kindergeldes; fehlende Hinweise des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung auf das daraus folgende niedrigere Rentenniveau DringlAnfr 1, 2 Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMA ................... 4225 A ZusFr Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU..... 4232 C, 4236 D, ZusFr Andreas Storm CDU/CSU............4225 C, 4237 B ZusFr Manfred Grund CDU/CSU.................... 4225 D ZusFr Peter Dreßen SPD.........................4226 A, 4237 B ZusFr Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. ............ 4226 C ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU......... 4227 A, 4240 A, ZusFr Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU . 4227 B ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD ...................... 4227 D ZusFr Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU....... 4228 A ZusFr Dirk Niebel F.D.P. .......................4228 C, 4237 D ZusFr Thomas Strobl CDU/CSU..................... 4228 D ZusFr Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU........ 4229 A ZusFr Dr. Klaus Grehn PDS...................4229 C, 4239 C ZusFr Horst Seehofer CDU/CSU .................... 4230 A ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU 4230 D, 4238 D, ZusFr Wolfgang Meckelburg CDU/CSU ........ 4231 C ZusFr Ulrich Heinrich F.D.P. ......................... 4232 A ZusFr Karl-Josef Laumann CDU/CSU............ 4232 D ZusFr Rudolf Kraus CDU/CSU....................... 4233 A ZusFr Adolf Ostertag SPD............................... 4233 C ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS ............................... 4234 A ZusFr Dr. Norbert Blüm CDU/CSU................ 4234 D ZusFr Georg Girisch CDU/CSU...................... 4235 D ZusFr Doris Barnett SPD....................... 4236 A, 4239 B ZusFr Christine Ostrowski PDS ...................... 4238 B ZusFr Erika Reinhardt CDU/CSU ................... 4239 D ZusFr Hans-Dirk Bierling CDU/CSU.............. 4240 B Veröffentlichung der Ergebnisse der revi- dierten Nettolohnstatistik; Absinken des Net- torentenniveaus durch die geplanten Spar- maßnahmen der Bundesregierung im Ver- gleich zum Basisjahr 1998 DringlAnfr 3, 4 Andreas Storm CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMA................... 4240 D ZusFr Andreas Storm CDU/CSU .................... 4240 D ZusFr Thomas Strobl CDU/CSU..................... 4241 B ZusFr Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. ............ 4243 A ZusFr Dr. Klaus Grehn PDS............................ 4243 B Joachim Hörster CDU/CSU (zur GO) ............. 4243 C Verhandlungen zum sog. Bonn-Vertrag MdlAnfr 3 Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU Antw StMin Dr. Michael Naumann BK .......... 4243 D ZusFr Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU........ 4244 A Betanken von Traktoren mit Heizöl in der EU; Kraftstoffpreise im Vergleich; Wettbe- werbsnachteile für landwirtschaftliche Betrie- be durch die neuen Regelungen (Streichung der Gasöl-Beihilfe, Erhöhung der Mineral- ölsteuer) in Deutschland MdlAnfr 10, 11 Ulrich Heinrich F.D.P. Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BML....... 4244 C ZusFr Ulrich Heinrich F.D.P. ......................... 4244 D IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 ZusFr Heidemarie Ehlert PDS ......................... 4245 D ZusFr Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/ CSU ................................................................. 4246 A Auswirkungen einer Erhöhung der Patentge- bühren, insbesondere auf die ostdeutsche In- dustrieforschung MdlAnfr 14 Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ .............. 4246 C ZusFr Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU ............ 4246 D ZusFr Margot von Renesse SPD...................... 4247 B Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde betr. Entwicklung des Nettorentenniveaus (Drucksache 14/1298) ..................................................... 4247 C Andreas Storm CDU/CSU ............................... 4247 C Walter Riester, Bundesminister BMA ............. 4248 D Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. ....................... 4250 A Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 4251 A Monika Balt PDS............................................. 4252 A Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU ............... 4252 D Erika Lotz SPD ................................................ 4253 D Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 4254 D Johannes Singhammer CDU/CSU ................... 4256 A Kurt Bodewig SPD .......................................... 4258 B Manfred Grund CDU/CSU .............................. 4258 C Ute Kumpf SPD............................................... 4260 A Wolfgang Meckelburg CDU/CSU................... 4261 A Ulrike Mascher SPD ........................................ 4262 A Tagesordnungspunkt 5: – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion F.D.P. einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes parlamentari- scher Beratungen (Drucksache 14/183) .... 4263 A – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Sabine Jünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Bannmei- lenregelung (Drucksache 14/516)................. 4263 B – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Verfassungsorganen des Bundes (Drucksachen 14/1147, 14/1292) ................ 4263 B Eckhardt Barthel (Berlin) SPD ........................ 4263 C Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 4265 B Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 4267 B Jörg van Essen F.D.P. ..................................... 4268 A Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ............................................ 4268 C Roland Claus PDS ........................................... 4269 B Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ............................................ 4269 D Erika Simm SPD.............................................. 4270 C Tagesordnungspunkt 6: a) Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Neuregelung zum Schlechtwettergeld noch in dieser Winterperiode (Druck- sache 14/1215) ........................................... 4272 B b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner, Dr. Ruth Fuchs und der Fraktion PDS ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedereinführung des Schlechtwetter- geldes (Drucksachen 14/39, 14/1230)........ 4272 C Klaus Wiesehügel SPD.................................... 4272 D Heinz Schemken CDU/CSU............................ 4275 B Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 4277 A Dirk Niebel F.D.P. .......................................... 4278 A Dr. Heidi Knake-Werner PDS ......................... 4278 D Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erzie- hung (Drucksache 14/1247) ...................... 4280 A Margot von Renesse SPD ................................ 4280 A Ingrid Fischbach CDU/CSU............................ 4281 B Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ... 4282 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 V Rainer Funke F.D.P. ....................................... 4283 D Rosel Neuhäuser PDS...................................... 4284 B Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ ..... 4285 A Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Dr. Paul Laufs, Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU Reaktor-Sicherheitskommission mit un- abhängigen, fachlich hoch qualifizierten Experten besetzen (Drucksache 14/1010) 4286 A Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Erarbeitung einer internationalen Boden- schutzkonvention (Drucksache 14/983)........ 4286 A Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (Drucksache 14/1246) ................................ 4286 C Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von den Abgeordneten Manfred Grund, Dr. Michael Luther, weiteren Abgeordneten und der Frak- tion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes (Drucksache 14/1009) ................................ 4286 C Nächste Sitzung ............................................... 4286 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten............ 4287 A Anlage 2 Liste der Abgeordneten, die an der Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kon- trollgremiums gemäß § 4 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichten- dienstlicher Tätigkeit des Bundes teilgenom- men haben........................................................ 4287 B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Andrea Nahles, Karin Kortmann, Christine Lambrecht, Christoph Moosbauer, Dietmar Nietan, René Röspel, Michael Roth (Herin- gen), Thomas Sauer, Simone Violka und To- bias Marholz (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur solida- rischen Ausbildungsfinanzierung (Tagesord- nungspunkt 2 c) ............................................... 4290 A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christine Ostrowski zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (Tages- ordnungspunkt 14 g) ........................................ 4290 B Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zum Antrag des Abgeordneten Dr. Paul Laufs, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion CDU/CSU: Reak- tor-Sicherheitskommission mit unabhängigen, fachlich hoch qualifizierten Experten besetzen (Tagesordnungspunkt 7) Dr. Axel Berg SPD........................................... 4291 A Dr. Paul Laufs CDU/CSU ............................... 4292 A Birgit Homburger F.D.P. ............................... 4293 A Eva-Maria Bulling-Schröter PDS.................... 4293 D Jürgen Trittin, Bundesminister BMU............... 4294 B Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zum Antrag des Abgeordneten Dr. Paul Laufs und weite- rer Abgeordneter der Fraktion CDU/CSU: Er- arbeitung einer internationalen Bodenschutz- konvention (Tagesordnungspunkt 8) Jürgen Wieczorek (Böhlen) SPD ..................... 4295 B Christa Reichard (Dresden) CDU/CSU .......... 4296 C Sylvia Voß BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......... 4298 B Ulrike Flach F.D.P. ........................................ 4299 A Kersten Naumann PDS .................................... 4299 D Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (Tagesordnungspunkt 10) Dirk Manzewski SPD....................................... 4300 C Andrea Voßhoff CDU/CSU.............................. 4302 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 4304 A Jürgen Türk F.D.P. ......................................... 4304 C Rolf Kutmutz PDS ............................................ 4305 A VI Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zum Ent- wurf eines Gesetzes zur Änderung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes (Tagesord- nungspunkt 11) Manfred Grund CDU/CSU .............................. 4306 A Günter Graf (Friesoythe) SPD......................... 4308 A Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 4308 D Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. .................. 4309 B Ulla Jelpke PDS............................................... 4309 D Anlage 9 Aufnahme von Restriktionen für in- und aus- ländische Lkws in die neue Sommersmog- Verordnung MdlAnfr 1 – Drs 14/1270 – Klaus Hofbauer CDU/CSU SchrAntw Bundesminister Jürgen Trittin BMU ................................................................ 4310 C Anlage 10 Uneinigkeit über die Verwertungsquote bei Autos ab 2015 MdlAnfr 2 – Drs 14/1270 – Birgit Homburger F.D.P. SchrAntw Bundesminister Jürgen Trittin BMU ................................................................ 4310 D Anlage 11 Kosten der humanitären Soforthilfe sowie der mittelfristigen Wiederaufbauhilfe im Kosovo; deutscher Anteil; Berücksichtigung deutscher Firmen bei Aufträgen MdlAnfr 4, 5 – Drs 14/1270 – Joachim Günther (Plauen) F.D.P. SchrAntw StMin Günter Verheugen AA......... 4310 D Anlage 12 Bemühungen der PDS um rechtsextreme Wähler und die Zusammenarbeit von PDS- Verbänden und -Mitgliedern mit rechtsextre- men Organisationen MdlAnfr 6 – Drs 14/1270 – Hartmut Koschyk CDU/CSU SchrAntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI .. 4311 B Anlage 13 Auflösung der Bundeszentrale für politische Bildung MdlAnfr 7 – Drs 14/1270 – Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI .. 4311 D Anlage 14 Vorlage des Berichts über die Auswirkungen der Härteklausel des Stromeinspeisungsge- setzes; Abnahme von Strom aus erneuerbarer Energie durch norddeutsche Energieversor- gungsunternehmen MdlAnfr 8, 9 – Drs 14/1270 – Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi .. 4312 A Anlage 15 Finanzielle Schwierigkeiten der „Bürger für Bürger-Stiftung“; Übertragung des Stiftungs- kapitals auf die „Aktion Gemeinsinn“ MdlAnfr 12 – Drs 14/1270 – Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. SchrAntw PStSekr’in Dr. Edith Niehuis BMFSFJ........................................................... 4312 B Anlage 16 Bio- und genmedizinische Forschung zur Er- zeugung von Zellgewebe zu therapeutischen Zwecken; Alternativen MdlAnfr 13 – Drs 14/1270 – Kersten Naumann PDS SchrAntw PStSekr’in Christa Nickels BMG ... 4312 C Anlage 17 Auswirkungen einer Erhöhung der Patent- gebühren, insbesondere auf die ostdeutsche Industrieforschung MdlAnfr 15 – Drs 14/1270 – Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ....... 4313 A Anlage 18 Äußerung der Justizministerin betr. Beobach- tung der kath. Schwangerschaftskonfliktbera- tungsstellen MdlAnfr 16 – Drs 14/1270 – Ina Lenke F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ....... 4313 B Anlage 19 Klonierung von Embryonen bzw. embryo- nalen Stammzellen; gesetzliche Regelung MdlAnfr 17, 18 – Drs 14/1270 – Dr. Ilja Seifert PDS SchrAntw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ....... 4313 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 VII Anlage 20 Defektorientierte Sichtweise in der Biomedi- zin; Ersetzung des Begriffs „Person“ durch „Mensch“ MdlAnfr 19, 20 – Drs 14/1270 – Rolf Kutzmutz PDS SchrAntw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ ....... 4314 B Anlage 21 Novellierung des Embryonenschutzgesetzes, insbesondere hinsichtlich eines Verbots der Klonierung mittels Kerntransplantation MdlAnfr 21, 22 – Drs 14/1270 – Eva Maria Bulling-Schröter PDS SchrAntw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ ....... 4314 D Anlage 22 Öffentlichkeitsarbeit zum Menschenrechts- übereinkommen zur Biomedizin; Sterilisie- rung ohne Einverständnis Betroffener MdlAnfr 23, 24 – Drs 14/1270 – Maritta Böttcher PDS SchrAntw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ ....... 4315 A Anlage 23 Ausnahmeregelungen beim Duty-free-Ver- kauf; Verlängerung der Fristenregelung über den 1. Juli 1999 hinaus MdlAnfr 25, 26 – Drs 14/1270 – Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF................................................................. 4316 B Anlage 24 Verwendung der Entschädigungsleistungen für NS-Opfer in den kommunistischen Staa- ten, z. B. Polen MdlAnfr 27 – Drs 14/1270 – Hartmut Koschyk CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF................................................................. 4316 D Anlage 25 Kooperationsmodell für die Logistik bzw. In- standsetzung des Eurofighters MdlAnfr 28 – Drs 14/1270 – Günther Friedrich Nolting F.D.P. SchrAntw PStSekr Walter Kolbow BMVg...... 4317 B Anlage 26 Auswirkungen der geplanten Reduzierung der Zivildienstzeit und der Stellenkürzungen auf die Wehrgerechtigkeit und die Kriegsdienst- verweigerungen MdlAnfr 29, 30 – Drs 14/1270 – Werner Siemann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Walter Kolbow BMVg...... 4317 D Anlage 27 Bundesmittel für die Bahnhofsneubauten im Zusammenhang mit dem Projekt „Stutt- gart 21“ vor dem Jahr 2003 MdlAnfr 31, 32 – Drs 14/1270 – Dr. Winfried Wolf PDS SchrAntw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW 4318 A Anlage 28 Lärmschutzanlagen an alten Autobahnstrek- ken, z. B. an der A 3 im Abschnitt Donau- brücke bei Passau MdlAnfr 33, 34 – Drs 14/1270 – Dr. Klaus Rose CDU/CSU SchrAntw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW 4318 B Anlage 29 Ausbau der Donau im Hinblick auf das bis zum Jahr 2015 zu erwartende Transportauf- kommen MdlAnfr 35, 36 – Drs 14/1270 – Ernst Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW 4318 D Anlage 30 Verkauf von 113 000 Eisenbahnerwohnun- gen; Ablehnung eines Alternativkonzepts MdlAnfr 37 – Drs 14/1270 – Christine Ostrowski PDS SchrAntw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW 4319 B Anlage 31 Verkauf von 113 000 Eisenbahner-Wohnungen MdlAnfr 38 – Drs 14/1270 – Carsten Hübner PDS SchrAntw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW 4319 C VIII Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 Anlage 32 Finanzierung des Wohngelds bei Einsparungen durch den Bund MdlAnfr 39 – Drs 14/1270 – Heidemarie Ehlert PDS SchrAntw PStSekr Achim Großmann BMVBW 4319 D Anlage 33 Verschiebung der Wohngeldnovellierung um 1 Jahr MdlAnfr 40 – Drs 14/1270 – Christina Schenk PDS SchrAntw PStSekr Achim Großmann BMVBW 4320 A Anlage 34 Erhöhung des Tabellenwohngelds West MdlAnfr 41 – Drs 14/1270 – Gerhard Jüttemann PDS SchrAntw PStSekr Achim Großmann BMVBW 4320 A Anlage 35 Ansteigen der pauschalierten Wohngeldaus- gaben für Sozialhilfebezieher MdlAnfr 42 – Drs 14/1270 – Christine Ostrowski PDS SchrAntw PStSekr Achim Großmann BMVBW 4320 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4149 (A) (C) (B) (D) 49. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 Beginn: 9.00 Uhr
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    –––––– *) Zu Protokoll gegebene Reden siehe Anlage 7**) Zu Protokoll gegebene Reden siehe Anlage 8 Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4287 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.6.99 Bleser, Peter CDU/CSU 30.6.99 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.6.99 Frick, Gisela F.D.P. 30.6.99 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 30.6.99 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 30.6.99 Gebhardt, Fred PDS 30.6.99 Hovermann, Eike SPD 30.6.99 Hübner, Carsten PDS 30.6.99 Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Koschyk, Hartmut CDU/CSU 30.6.99 Lensing, Werner CDU/CSU 30.6.99 Müller (Jena), Bernward CDU/CSU 30.6.99 Ost, Friedhelm CDU/CSU 30.6.99 Reiche, Katherina CDU/CSU 30.6.99 Rönsch (Wiesbaden), Hannelore CDU/CSU 30.6.99 Rübenkönig, Gerhard SPD 30.6.99 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 30.6.99 Schöler, Walter SPD 30.6.99 Schröder, Gerhard SPD 30.6.99 Schuhmann (Delitzsch), Richard SPD 30.6.99 Sothmann, Bärbel CDU/CSU 30.6.99 Uldall, Gunnar CSU/CSU 30.6.99 Wolf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.6.99 Anlage 2 Liste der Abgeordneten, die an der Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß § 4 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes teilgenommen haben SPD Brigitte Adler Gerd Andres Rainer Arnold Hermann Bachmaier Ernst Bahr Doris Barnett Dr. Hans Peter Bartels Eckhardt Barthel (Berlin) Klaus Barthel (Starnberg) Ingrid Becker-Inglau Wolfgang, Behrendt Dr. Axel Berg Hans-Werner Bertl Friedhelm Julius Beucher Petra Bierwirth Rudolf Binding Lothar Binding (Heidelberg) Kurt Bodewig Klaus Brandner Anni Brandt-Elsweier Willi Brase Dr. Eberhard Brecht Rainer Brinkmann (Detmold) Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Hans-Günter Bruckmann Ursula Burchardt Dr. Michael Bürsch Edelgard Bulmahn Hans Martin Bury Hans Büttner (Ingolstadt) Marion Caspers-Merk Wolf-Michael Catenhusen Dr. Peter Danckert Dr. Herta Däubler-Gmelin Christel Deichmann Karl Diller Peter Dreßen Rudolf Dreßler Detlef Dzembritzki Dieter Dzewas Dr. Peter Eckardt Sebastian Edathy Ludwig Eich Marga Elser Peter Enders Gernot Erler Petra Ernstberger Annette Faße Lothar Fischer (Homburg) Gabriele Fograscher Iris Follak Norbert Formanski Rainer Fornahl Hans Forster Dagmar Freitag Peter Friedrich (Altenburg) Lilo Friedrich (Mettmann) Harald Friese Anke Fuchs (Köln) Arne Fuhrmann Monika Ganseforth Konrad Gilges Iris Gleicke Günter Gloser Uwe Göllner Renate Gradistanac Günter Graf (Friesoythe) Angelika Graf (Rosenheim) Dieter Grasedieck Monika Griefahn Achim Großmann Wolfgang Grotthaus Karl-Hermann Haack (Extertal) Hans-Joachim Hacker Klaus Hagemann Manfred Hampel Christel Hanewinckel Alfred Hartenbach Anke Hartnagel Klaus Hasenfratz Nina Hauer Hubertus Heil Reinhold Hemker Frank Hempel Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Monika Heubaum Uwe Hiksch Reinhold Hiller (Lübeck) Stephan Hilsberg Gerd Höfer Jelena Hoffmann (Chemnitz) Walter Hoffmann (Darmstadt) Iris Hoffmann (Wismar) Frank Hofmann (Volkach) Ingrid Holzhüter Christel Humme Lothar Ibrügger Barbara Imhof Brunhilde Irber Gabriele Iwersen Renate Jäger Jann-Peter Janssen Ilse Janz Dr. Uwe Jens Volker Jung (Düsseldorf) Johannes Kahrs Ulrich Kasparick Sabine Kaspereit Susanne Kastner Hans-Peter Kemper Klaus Kirschner Marianne Klappert Siegrun Klemmer 4288 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 (A) (C) (B) (D) Hans-Ulrich Klose Fritz Rudolf Körper Walter Kolbow Karin Kortmann Anette Kramme Nicolette Kressl Volker Kröning Angelika Krüger-Leißner Horst Kubatschka Ernst Küchler Helga Kühn-Mengel Dr. Uwe Küster Ute Kumpf Konrad Kunick Werner Labsch Christine Lambrecht Brigitte Lange Christian Lange (Backnang) Detlev von Larcher Christine Lehder Waltraud Lehn Robert Leidinger Klaus Lennartz Dr. Elke Leonhard Eckhart Lewering Christa Lörcher Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg) Erika Lotz Dr. Christine Lucyga Dieter Maaß (Herne) Winfried Mante Dirk Manzewski Tobias Marhold Lothar Mark Ulrike Mascher Christoph Matschie Ingrid Matthäus-Maier Heide Mattischeck Markus Meckel Ulrike Mehl Ulrike Merten Angelika Mertens Dr. Jürgen Meyer (Ulm) Ursula Mogg Christoph Moosbauer Siegmar Moosdorf Michael Müller (Düsseldorf) Jutta Müller (Völklingen) Christian Müller (Zittau) Franz Müntefering Andrea Nahles Volker Neumann (Bramsche) Gerhard Neumann (Gotha) Dr. Edith Niehuis Dr. Rolf Niese Dietmar Nietan Günter Oesinghaus Leyla Onur Manfred Opel Holger Ortel Adolf Ostertag Kurt Palis Albrecht Papenroth Dr. Willfried Penner Prof. Dr. Martin Pfaff Georg Pfannenstein Johannes Pflug Dr. Eckhart Pick Joachim Poß Karin Rehbock-Zureich Margot von Renesse Renate Rennebach Bernd Reuter Dr. Edelbert Richter Reinhold Robbe Gudrun Roos René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Birgit Roth (Speyer) Marlene Rupprecht Thomas Sauer Dr. Hansjörg Schäfer Gudrun Schaich-Walch Rudolf Scharping Bernd Scheelen Dr. Hermann Scheer Siegfried Scheffler Horst Schild Otto Schily Dieter Schloten Horst Schmidbauer (Nürnberg) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Dagmar Schmidt (Meschede) Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Regina Schmidt-Zadel Heinz Schmitt (Berg) Carsten Schneider Dr. Emil Schnell Karsten Schönfeld Fritz Schösser Olaf Scholz Ottmar Schreiner Gerhard Schröder Gisela Schröter Dr. Mathias Schubert Brigitte Schulte (Hameln) Reinhard Schulz (Everswinkel) Volkmar Schultz (Köln) Ilse Schumann Ewald Schurer Dr. R. Werner Schuster Dietmar Schütz (Oldenburg) Dr. Angelica Schwall-Düren Ernst Schwanhold Rolf Schwanitz Bodo Seidenthal Erika Simm Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk Dr. Cornelie Sonntag- Wolgast Wieland Sorge Wolfgang Spanier Dr. Margrit Spielmann Jörg-Otto Spiller Dr. Ditmar Staffelt Antje-Marie Steen Ludwig Stiegler Rolf Stöckel Rita Streb-Hesse Dr. Peter Struck Joachim Stünker Joachim Tappe Jörg Tauss Jella Teuchner Dr. Gerald Thalheim Wolfgang Thierse Franz Thönnes Uta Titze-Stecher Adelheid Tröscher Hans-Eberhard Urbaniak Rüdiger Veit Günter Verheugen Simone Violka Ute Vogt (Pforzheim) Hans Georg Wagner Hedi Wegener Dr. Konstanze Wegner Wolfgang Weiermann Reinhard Weis (Stendal) Matthias Weisheit Gunter Weißgerber Gert Weisskirchen (Wiesloch) Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker Hans Joachim Welt Dr. Rainer Wend Hildegard Wester Lydia Westrich Inge Wettig-Danielmeier Dr. Margrit Wetzel Helmut Wieczorek (Duisburg) Jürgen Wieczorek (Böhlen) Dr. Norbert Wieczorek Heidemarie Wieczorek-Zeul Dieter Wiefelspütz Heino Wiese (Hannover) Klaus Wiesehügel Brigitte Wimmer (Karlsruhe) Engelbert Wistuba Barbara Wittig Dr. Wolfgang Wodarg Verena Wohlleben Hanna Wolf (München) Waltraud Wolff (Zielitz) Heidemarie Wright Uta Zapf Dr. Christoph Zöpel Peter Zumkley CDU/CSU Ulrich Adam Ilse Aigner Peter Altmaier Norbert Barthle Dr. Wolf Bauer Günter Baumann Brigitte Baumeister Meinrad Belle Dr. Sabine Bergmann-Pohl Otto Bernhardt Hans-Dirk Bierling Dr. Joseph-Theodor Blank Renate Blank Dr. Heribert Blens Dr. Norbert Blüm Jochen Borchert Wolfgang Bosbach Dr. Wolfgang Bötsch Klaus Brähmig Dr. Ralf Brauksiepe Paul Breuer Georg Brunnhuber Klaus Bühler (Bruchsal) Hartmut Büttner (Schönebeck) Dankwart Buwitt Cajus Caesar Manfred Carstens (Emstek) Peter H. Carstensen (Nordstrand) Leo Dautzenberg Wolfgang Dehnel Albert Deß Renate Diemers Thomas Dörflinger Hansjürgen Doss Marie-Luise Dött Maria Eichhorn Rainer Eppelmann Ilse Falk Dr. Hans Georg Faust Ulf Fink Ingrid Fischbach Axel E. Fischer (Karlsruhe- Land) Herbert Frankenhauser Dr. Gerhard Friedrich (Erlangen) Erich G. Fritz Hans-Joachim Fuchtel Dr. Jürgen Gehb Norbert Geis Dr. Heiner Geißler Georg Girisch Dr. Reinhard Göhner Peter Götz Hermann Gröhe Manfred Grund Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein Gottfried Haschke (Großhennersdorf) Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) Ursula Heinen Manfred Heise Siegfried Helias Hans Jochen Henke Ernst Hinsken Peter Hintze Joachim Hörster Klaus Hofbauer Klaus Holetschek Joseph Hollerith Dr. Karl-Heinz Hornhues Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4289 (A) (C) (B) (D) Hubert Hüppe Susanne Jaffke Georg Janovsky Dr.-Ing. Rainer Jork Dr. Harald Kahl Steffen Kampeter Dr. Dietmar Kansy Irmgard Karwatzki Volker Kauder Eckart von Klaeden Ulrich Klinkert Dr. Helmut Kohl Manfred Kolbe Norbert Königshofen Eva-Maria Kors Thomas Kossendey Rudolf Kraus Dr. Martina Krogmann Dr. Paul Krüger Dr. Hermann Kues Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Karl Lamers Dr. Paul Laufs Karl-Josef Laumann Peter Letzgus Ursula Lietz Walter Link (Diepholz) Eduard Lintner Dr. Klaus Lippold (Offenbach) Dr. Manfred Lischewski Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) Erich Maaß (Wilhelmshaven) Erwin Marschewski Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) Wolfgang Meckelburg Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Hans Michelbach Meinolf Michels Bernward Müller (Jena) Elmar Müller (Kirchheim) Dr. Gerd Müller Bernd Neumann (Bremen) Claudia Nolte Günter Nooke Franz Obermeier Eduard Oswald Norbert Otto (Erfurt) Dr. Peter Paziorek Anton Pfeifer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Ruprecht Polenz Dr. Bernd Protzner Dieter Pützhofen Hans Raidel Dr. Peter Ramsauer Helmut Rauber Peter Rauen Christa Reichard (Dresden) Erika Reinhardt Hans-Peter Repnik Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Franz Romer Röttgen Norbert Heinrich-Wilhelm Ronsöhr Dr. Klaus Rose Kurt Rossmanith Adolf Roth (Gießen) Dr. Christian Ruck Volker Rühe Anita Schäfer Dr. Wolfgang Schäuble Hartmut Schauerte Heinz Schemken Karl-Heinz Scherhag Gerhard Scheu Dietmar Schlee Andreas Schmidt (Mühlheim) Christian Schmidt (Fürth) Andreas Schmidt (Mülheim) Birgit Schnieber-Jastram Dr. Andreas Schockenhoff Prof. Dr. Rupert Scholz Reinhard Freiherr von Schorlemer Diethard W. Schütze (Berlin) Wolfgang Schulhoff Clemens Schwalbe Dr. Christian Schwarz- Schilling Wilhelm-Josef Sebastian Heinz Seiffert Rudolf Seiters Bernd Siebert Werner Siemann Johannes Singhammer Wolfgang Steiger Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten Dorothea Störr-Ritter Andreas Storm Max Straubinger Matthäus Strebl Thomas Strobl Michael Stübgen Prof. Dr. Rita Süssmuth Dr. Susanne Tiemann Edeltraut Töpfer Arnold Vaatz Andrea Voßhoff Peter Weiß (Emmendingen) Gerald Weiß (Groß-Gerau) Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Hans-Otto Wilhelm (Mainz) Klaus-Peter Willsch Willy Wimmer (Neuss) Matthias Wissmann Werner Wittlich Dagmar Wöhrl Aribert Wolf Elke Wülfing Wolfgang Zeitlmann Wolfgang Zöller BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Angelika Beer Matthias Berninger Annelie Buntenbach Ekin Deligöz Dr. Thea Dückert Franziska Eichstädt-Bohlig Dr. Uschi Eid Hans-Josef Fell Andrea Fischer (Berlin) Katrin Göring-Eckardt Rita Grießhaber Winfried Hermann Antje Hermenau Kristin Heyne Ulrike Höfken Michaele Hustedt Monika Knoche Dr. Angelika Köster-Loßack Steffi Lemke Dr. Helmut Lippelt Dr. Reinhard Loske Oswald Metzger Klaus Wolfgang Müller (Kiel) Kerstin Müller (Köln) Winfried Nachtwei Christa Nickels Cem Özdemir Simone Probst Claudia Roth (Augsburg) Christine Scheel Irmingard Schewe-Gerigk Rezzo Schlauch Albert Schmidt (Hitzhofen) Werner Schulz (Leipzig) Christian Simmert Christian Sterzing Hans-Christian Ströbele Jürgen Trittin Dr. Antje Vollmer Dr. Ludger Volmer Sylvia Voß Helmut Wilhelm (Amberg) Margareta Wolf (Frankfurt) F.D.P. Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Jörg van Essen Ulrike Flach Gisela Frick Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Joachim Günther (Plauen) Dr. Karlheinz Guttmacher Klaus Haupt Dr. Helmut Haussmann Ulrich Heinrich Walter Hirche Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Ulrich Irmer Dr. Klaus Kinkel Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Ina Lenke Sabine Leutheusser- Schnarrenberger Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Cornelia Pieper Dr. Günter Rexrodt Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Gerhard Schüßler Dr. Irmgard Schwaetzer Marita Sehn Dr. Max Stadler Carl-Ludwig Thiele Dr. Dieter Thomae Jürgen Türk Dr. Guido Westerwelle PDS Dr. Dietmar Bartsch Petra Bläss Maritta Böttcher Eva-Maria Bulling-Schröter Roland Claus Heidemarie Ehlert Dr. Heinrich Fink Dr. Ruth Voß Wolfgang Gehrcke- Reymann Dr. Klaus Grehn Dr. Gregor Gysi Dr. Barbara Höll Ulla Jelpke Sabine Jünger Gerhard Jüttemann Dr. Evelyn Kenzler Dr. Heidi Knake-Werner Rolf Kutzmutz Ursula Lötzer Prof. Dr. Christa Luft Angela Marquart Manfred Müller (Berlin) Kersten Naumann Ursel Neuhäuser Christine Ostrowski Petra Pau Christine Schenk Gustav-Adolf Schur Dr. Ilja Seifert 4290 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 (A) (C) (B) (D) Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Andrea Nahles, Karin Kortmann, Christine Lambrecht, Christoph Moosbauer, Dietmar Nietan, René Röspel, Michael Roth (Heringen), Thomas Sauer, Simone Violka und Tobias Marholz (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Ge- setzes zur solidarischen Ausbildungsfinanzie- rung (Tagesordnungspunkt 2c) Wir stimmen dem vorliegenden Gesetzentwurf der PDS „Ausbildungsfinanzierungsgesetz“ (Drucksache 14/14) nicht zu. Gleichwohl wollen wir unsere Entschlossenheit zum Ausdruck bringen, im kommenden Ausbildungsjahr ein auswahlfähiges Angebot für alle Jugendlichen bereitzu- stellen. Wir beziehen uns dabei ausdrücklich auf die gute Vorleistung der SPD-Bundestagsfraktion in der 13. Le- gislaturperiode. Darüber hinaus unterstützen wir die intensiven Bemühungen der Bundesregierung, im Rah- men des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wett- bewerbsfähigkeit das gesteckte Ziel konkret umzu- setzen. Nicht zuletzt hat das außerordentlich erfolgreiche Sofortprogramm zur Bekämpfung der Jugendarbeits- losigkeit die Situation für über 140 000 junge Menschen bereits heute entscheidend verbessert. Wir betonen jedoch, daß die Ergebnisse dieser Be- mühungen am Ende des laufenden Ausbildungsjahres geprüft und am Ziel orientiert ausgewertet werden müs- sen. Sollte das Ziel, allen Jugendlichen einen Ausbil- dungsplatz anbieten zu können, nicht erreicht werden, verweisen wir auf die in der Koalitionsvereinbarung zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und Bündnis 90/Die Grünen vereinbarten Option. Hier heißt es: „Die neue Bundesregierung wird im Lichte der Ergebnisse des Bündnisses ihre Festlegungen über mög- liche politische und gesetzgeberische Maßnahmen hinsichtlich einer qualifizierten Ausbildung für alle Jugendlichen treffen.“ Die SPD-Bundestagsfraktion hat in der 13. Legisla- turperiode einen exzellenten Gesetzentwurf zur Ausbil- dungsfinanzierung vorgelegt. Wir beabsichtigen für den Fall einer Nichterreichung des gesteckten Ausbildungs- zieles eine gesetzgeberische Initiative auf der Basis die- ses Gesetzentwurfes in ihrer Fraktion auf den Weg zu bringen. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Ge- setzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (Tagesordnungspunkt 14g) In unserem Gesetzentwurf geht es um die Aufhebung der zeitlichen Befristung gültiger Mietspiegel in den neuen Ländern bis zum 30. Juni 1999. Genau heute läuft die Frist ab, bis zu der in den neuen Ländern bei der Erarbeitung von Mietspiegeln auch die Mieten ehemals mietpreisgebundener Wohnungen be- rücksichtigt werden konnten. Die Einbeziehung dieser Mieten – das liegt in der Natur der Dinge – wirkte sich in gewissem Umfang mietpreisdämpfend aus. Aber ab morgen ist damit Schluß; neue Mietspiegel dürfen nur auf nicht preisgebundene Mieten zurückgreifen. Das wirkt tendenziell mietpreiserhöhend. Wir wollen, daß diese Frist aufgehoben wird, damit geltende Mietspiegel weiter gelten, damit die Mieterhö- hungen der letzten beiden Jahre nicht in die ortsübliche Vergleichsmiete eingehen. Nun behauptete zum Beispiel meine verehrte SPD- Kollegin Lucyga das Gegenteil, nämlich, daß seit der Einführung des Vergleichsmietensystems in den neuen Ländern von Mieterhöhungen kaum Gebrauch gemacht worden sei – ein nicht ganz sachgerechtes Argument, das sie bedauerlicherweise in den Ausschußberatungen pausenlos wiederholte. Um meiner Kollegin Peinlich- keiten zu ersparen, stelle ich die Sachlage richtig. Das Gesetz erlaubt zwei Arten von Mieterhöhungen. Einmal nach § 2 Miethöhegesetz um 30 Prozent im Zeit- raum von drei Jahren. Diese Möglichkeit ist wirklich kaum in Anspruch genommen worden, da haben Sie, liebe Kollegen der SPD, vollkommen recht. Aber die zweite Möglichkeit haben Sie unterschlagen, die Miet- erhöhung nach Modernisierung nach § 3 des Gesetzes. Immerhin, 11 Prozent der Modernisierungskosten kön- nen auf die Jahresmiete umgeschlagen werden. Und die wurden umgeschlagen. Nicht nur hie und da, sondern in breitem Umfang, von Rostock bis Suhl; denn es wurde und wird modernisiert, überall. Dadurch, speziell da- durch verteuerte sich die Altmiete mit einem Schlag spürbar. Um bis zu 5 DM pro Quadratmeter in Bal- lungszentren. Kein Wunder, ging (und geht) es doch zu- nehmend um die Modernisierung eines Wohnungsbe- standes in schlechter werdendem Zustand. Ihr Hauptargument gegen unser Ansinnen – die Mie- ten hätten sich kaum erhöht – ist schlicht falsch. Die Mieten sind gestiegen und wir wollen, daß diese Erhö- hungen nicht in neue Mietspiegel eingehen. In Anbe- tracht der nach wie vor bestehenden Einkommensunter- schiede Ost/West bei gleichzeitiger Gleichheit der Preise für die Lebenshaltung, in Anbetracht höherer Wohn- nebenkosten, in Anbetracht der zusätzlichen Teuerungen durch die Ökosteuer, in Anbetracht aller Fakten – Kalt- miete plus alle Positionen, die zusammengenommen die Kosten für das Wohnen überhaupt ausmachen und vor allem in Anbetracht Ihrer neuesten Spar-Ekzesse bei den Renten, der Arbeitslosenhilfe und dem pauschalierten Wohngeld (letzteres ist eine solche Unverschämtheit, daß einem die Worte fehlen), ist die Fortgeltung der bisher geltenden Mietspiegel eh bloß ein Tropfen auf den heißen Stein. Aber wenigstens zu diesem Tröpfchen – wenn Ihnen alles andere schon egal ist – sollten Sie bereit sein. Im Übrigen entstehen der öffentlichen Hand keinerlei finanzielle Belastungen, im Gegenteil, bei den betroffe- nen Kommunen mit ihrer im Osten in aller Regel ange- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4291 (A) (C) (B) (D) spannten Haushaltssituation würde eingespart, sinnvoll – Sie sehen, auch so was gibt es. Ich spreche auch deshalb für den Gesetzentwurf, weil die positive Erfahrung bei einer beabsichtigten generel- len Überarbeitung des Mietrechts deshalb auch gesamt- deutsch geprüft und übernommen werden sollte. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zum Antrag des Abgeordneten Dr. Paul Laufs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/ CSU: Reaktor-Sicherheitskommission mit un- abhängigen, fachlich hoch qualifizierten Exper- ten besetzen (Tagesordnungspunkt 7) Dr. Axel Berg (SPD): Die Forderung von Herrn Dr. Laufs ist begeisternd: eine Reaktor-Sicherheitskom- mission mit unabhängigen Experten. Das ist doch was! Herr Dr. Laufs, Sie kommen damit leider zehn Jahre zu spät. Sie richten Ihre Forderung an die falsche Adresse. Ich sehe durchaus Gemeinsamkeiten bei uns: Sie finden es gut, wenn es eine Reaktor-Sicherheitskommission überhaupt gibt. Das finden wir auch gut. Sie begrüßen auch die geplante Einrichtung entsprechender Fach- gremien durch die Landesregierungen Bayerns und Baden-Württembergs. Kein Problem. Die sind zwar nicht zuständig. Zuständig ist nun mal der Bund. Aber je mehr Experten über die Gefahren der Atomkraft nach- denken, um so besser. Leider verstecken Sie zwischen den Zeilen den Geist des ewigen Kernkraftbefürworters. Sie wollen, daß der Bundestag die Bundesregierung auffordert, die Kom- mission „… ausschließlich mit Personen zu besetzen, die höchstens fachlichen Sachverstand besitzen und geeignet sind, eine völlig neutrale … Beratung zu gewährleisten.“ Mein erster Gedanke bei der Lektüre Ihres Antrags war: Natürlich, das will ich auch. Beim weiteren Nachdenken geriet ich aber ins Stok- ken und konnte schließlich nur noch den Kopf schütteln: Sie geben lediglich den Text der Satzung mit Ihren Worten wieder. Ihr einziger Kritikpunkt scheint zu sein: Es gibt zu viele Atomskeptiker in der Reaktor-Sicher- heitskommission. Genau deshalb stellen Sie Ihre Forde- rung nach Neubesetzung auf. Ist es denn Aufgabe des Bundestages, dem Bundes- minister seine Berater vorzuschreiben? Minister Trittin ist verantwortlich. Minister Trittin hält seinen Kopf hin. Also ist es auch Sache von Minister Trittin, von wem er sich beraten läßt. Der Umweltminister macht auf mich nicht den Eindruck, daß er sich von Teilen der RSK fremdbestimmen und fernsteuern läßt. Es ist auch nicht die Aufgabe der Kommission, anstelle des zuständigen Ministers zu entscheiden. Dann bräuchte man keinen Minister mehr. Sie sollen ihn auch nicht umstimmen. Die RSK ist ja auch keine Umstimmungskommission, sondern eine Beratungskommission, die Ratschläge an den Minister aus naturwissenschaftlicher und techni- scher Sicht gibt. Es ist auch nicht die Aufgabe der Kommission, an- stelle des zuständigen Ministers Recht zu setzen. Nicht einmal rechtliche Bewertungen darf sie abgeben. Das wäre ja noch schöner: Die RSK ist ja überhaupt nicht demokratisch legitimiert. Sie ist ja auch keine Rechtset- zungskommission, sondern eine Beratungskommission. Der Minister soll sich beraten lassen. Nicht mehr und nicht weniger. Und die Beratung soll ausgewogen sein. Das heißt, daß „… die gesamte Bandbreite der … ver- tretbaren Anschauungen repräsentiert ist“. So steht es in der Satzung der Reaktor-Sicherheitskommission. Die gesamte Bandbreite wäre nicht repräsentiert, wenn in der Kommission nur Kernkraftgegner sitzen würden. Trittin ist nicht in die Falle gelaufen. Er umgibt sich nicht – so wie bei unseren früheren Umweltmi- nistern nicht unüblich – mit Leuten, die eigentlich ge- nauso denken wie der Minister selbst, nur dieses wissen- schaftlich fundierter ausdrücken. Nein. Minister Trittin läßt sich von Leuten beraten, die seine grundsätzliche Angst vor den – auch von CDU nicht bestrittenen – Risiken der Kernenergie teilen, und von solchen, die die Gefahren eher kleinreden. Das erwarte ich. Das hat der Umweltminister auch gemacht. Dafür danke ich ihm. Weil es einfach korrekt war. Herr Dr. Laufs, Sie behaupten: „Die … RSK setzt sich mindestens zur Hälfte aus Mitgliedern zusammen, die die Kernenergie grundsätzlich ablehnen. Ihr fach- liches Renommee ist in Frage zu stellen. Die … ideolo- giefreie Beratung … ist nicht mehr sichergestellt.“ Da- mit unterstellen Sie, daß derjenige, der Kernenergie grundsätzlich ablehnt, kein fachliches Renommee habe und nicht ideologiefrei beraten könne. Andersherum formuliert: Sie sagen, nur wer grundsätzlich für Kern- kraft ist, kann fachliches Renommee haben und ideolo- giefrei sein. Das ist subtil. Das ist ein Totschlagargu- ment, weil es pauschal gegen die komplette Kommission gerichtet ist. Konkret greifen Sie ja kein Kommissions- mitglied an. Das ist wohl auch falsch. Nach meinen Informationen gibt es in der neubesetzten RSK nur zwei bekennende Kritiker. Ideologisch ist doch derjenige, der sich mit unkriti- schen Jasagern umgibt und nicht derjenige, der gerade darauf achtet, daß sein Beratergremium nicht einseitig besetzt ist, sondern pluralistisch. Minister Trittin hat sich entschieden. Für Befür- worter und Gegner als Berater. Wie er auch immer in den einzelnen Fragen, die sich in der Zukunft stellen werden, denken mag, eines ist sicher: Es wird nicht nur Zustimmung von seiten seiner Berater geben, sondern auch negative Kritik. Das ist löblich. Weil es gerade nicht ideologisch, also gerade nicht weltanschaulich begründet ist, sondern pragmatisch. Das ist beruhigend. Beruhigend für den Minister selbst, weil er Pro und Contra kennt, bevor er sich eine abschließende Mei- nung bildet. Beruhigend ist es auch für mich als Parlamentarier, weil ich davon ausgehen kann, daß mein zuständiger Minister Pro und Contra zumindest kennt und sich damit auseinandergesetzt hat. 4292 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 (A) (C) (B) (D) Von einem Demokaten erwarte ich nicht, daß er stän- dig seine Meinung wechselt. Von einem Demokraten erwarte ich aber, daß er sich verschiedene, ja sogar ent- gegengesetzte Meinungen anhört. Dafür hat der Minister mit Benennung einer Kommission, in der diametral gegensätzliche Überzeugungen aufeinanderprallen, die denkbar besten Voraussetzungen geschaffen. Das ist praktisch angewandte Demokratie. Herr Dr. Laufs, ich schlage Ihnen vor: Stellen Sie Ihren Antrag um! Beantragen Sie doch gleich die Ände- rung der Satzung der Reaktor-Sicherheitskommission. Ihr Ziel müßten Sie dann so formulieren, daß aus- schließlich bekennende Befürworter in die Kommission dürfen. Ihre Begründung sollte etwa den Tenor haben: Nur wer Atomreaktoren befürwortet, soll über die Ge- fährlichkeit von Reaktoren Rat geben dürfen. Wer Atomreaktoren allerdings skeptisch gegenübersteht, muß nach Ihrer Ansicht ideologisch sein. Und vor Ideologie muß das Parlament den Umweltminister schützen. Ein solcher Antrag von Ihnen fände in diesem Hohen Hause – hoffentlich und dem Himmel sei Dank – auch keine Mehrheit er wäre aber zumindest ein Beitrag zu mehr Ehrlichkeit. Dr. Paul Laufs (CDU/CSU): Kurz vor Weihnachten des vergangenen Jahres hat der für Reaktorsicherheit verantwortliche Bundesminister Trittin ohne jede vorhe- rige Erörterung – weder mit der interessierten Öffent- lichkeit noch mit den betroffenen Mitgliedern – die Re- aktor-Sicherheitskommission aufgelöst. Diese hand- streichartige Zerschlagung einer seit 40 Jahren außeror- dentlich erfolgreich tätigen, international hoch angese- henen, unabhängigen Kommission ist im In- und Aus- land mit Empörung und gänzlichem Unverständnis regi- striert worden. Trittins Sprecher rechtfertigt das Gesche- hen mit den Worten: „Die Zeiten, in denen unabweisba- re Risiken der Atomenergienutzung durch einseitige Be- ratung verschleiert werden konnten, sind vorbei. Wir brauchen keine wissenschaftlich verbrämte Atompropa- ganda.“ Diese Äußerung zeigt in erschreckender und peinlicher Weise Trittins völlige Unkenntnis der bishe- rigen Arbeit und der bedeutenden Leistungen der RSK. Es ist eine unerhörte Frechheit, den früheren 26 RSK- Mitgliedern verantwortungslosen, ja geradezu kriminel- len Atom-Lobbyismus zu unterstellen. Diese Wissen- schaftler und Ingenieure sind schon von Berufs wegen kritisch. Sie haben ausnahmslos ihre sicherheitsrelevan- ten Erkenntnisse auch gegen wirtschaftliche Hersteller- und Betreiberinteressen durchgesetzt. Das Kernkraft- werk Philippsburg I beispielsweise wurde aufgrund von RSK-Vorgaben mit hohen Kosten radikal umgebaut, noch bevor es ans Netz gehen konnte. Immer wurden auch lange Reaktorstillstände hingenommen, wenn dies der RSK für Sicherheitsanalysen oder Nachrüstungen er- forderlich erschien. Deutschland hat ein dichtes Netz von Regelungen und Sicherheitsvorschriften für Kernkraftwerke geschaf- fen und ein im internationalen Vergleich hervorragendes Sicherheitsniveau – vor allem auch durch systematische Nachrüstungen – erreicht. Dies ist ganz wesentlich auch ein Verdienst der früheren RSK. Die Zahl der melde- pflichtigen Ereignisse in deutschen Kernkraftwerken ist in den vergangenen zehn Jahren auf die Hälfte zurück- gegangen. Darunter ist der Anteil der sicherheitsrele- vanten Vorfälle auch im internationalen Vergleich sehr gering. Die Häufigkeit der Reaktorschnellabschaltungen ging um 80 Prozent zurück. Die nach Hause geschickte RSK hat großen Anteil daran, daß die Kernenergienutzung in Deutschland nach menschlichem Ermessen sicher beherrschbar und ver- antwortbar ist. Vielleicht ist dies der Grund für die un- glaublich rüde Weise, mit der der ausstiegsorientierte Bundesumweltminister dieses Gremium behandelt hat. Übrigens wurde ein besorgter Brief der betroffenen Wis- senschaftler an Bundeskanzler Schröder nie beantwortet. Die hohe Kompetenz und ständige Handlungsfähig- keit der aufgelösten RSK war darin begründet, daß ge- mäß der früheren Satzung die ganze Breite des Fachwis- sens von der Boden- und Felsmechanik bis zur nuklea- ren Entsorgungstechnik durch die qualifiziertesten Ver- treter der einschlägigen Disziplinen sowie durch Exper- ten für die Gesamtschau präsent war. Diese solide Brei- tenwirkung der RSK wurde durch Neufassung der Sat- zung ebenfalls zerschlagen. Als Beweggrund für das Vorgehen Trittins wird das Argument bemüht, die RSK müsse die Pluralität der Grundeinstellungen zur Kernenergienutzung unter den Sachverständigen widerspiegeln. In die auf 14 Mitglie- der verkleinerte RSK wurden nur zwei der 26 abgesetz- ten RSK-Mitglieder wieder bestellt. Inzwischen wurde eine Reihe von Personen berufen, von denen man ver- geblich einschlägige Beiträge in wissenschaftlich- technischen Fachzeitschriften sucht. Ein Teil dieser Mit- glieder war nach meiner Kenntnis ihrer beruflichen Tä- tigkeiten selbst nie in Wissenschaft oder kerntechnischer Industrie tätig. Diese Mitglieder haben weder unmittel- bare eigene Erfahrungen auf dem Gebiet der Kerntech- nik, noch verfügen sie über das notwendige fachliche Renommee. Es liegen nur Aufsätze in Öko-Mitteilungen und anderen Blättern aus dem grünen Umfeld vor, in denen sie bemerkenswert polemisch gegen die Kern- energienutzung argumentieren, unqualifizierte Behaup- tungen aufstellen oder auf pauschale, lapidare Feststel- lungen abheben, die im differenzierten Einzelfall nicht brauchbar sind. Es ist überhaupt nicht anmaßend, solche Befunde hervorzuheben. Ich empfehle jedem, die inkri- minierten Äußerungen mit Arbeiten in den seriösen wis- senschaftlichen Zeitschriften und Dokumentationen zu vergleichen. Jeder kann unschwer den Unterschied zwi- schen wissenschaftlich verbrämten Polemiken und ernsthafter, konstruktiver und hochqualifizierter Wissen- schaft und Technik sehen. Die Neubesetzung der RSK ist nicht durchgängig, aber überwiegend kritikwürdig. Es bleibt festzustellen: Der Trittinische Ansatz ist abwegig und von Grund auf verfehlt. Die von ihm gewünschte Pluralität bedeutet in Wahrheit die Politisierung einer Kommission, deren ei- gentliche Aufgabe streng wissenschaftlich-technisch ist, nämlich den Stand von Wissenschaft und Technik bei der Schadensvorsorge zu konkretisieren. Dazu müssen die für die Sachentscheidungen am besten qualifizierten Sachverständigen als Berater und Gutachter berufen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4293 (A) (C) (B) (D) werden. Solange in Deutschland Kernkraftwerke betrie- ben werden, müssen die wissenschaftlich-technischen Sicherheitsfragen bestmöglich geklärt werden. Dies ist gänzlich unabhängig von energiepolitischen Auffassun- gen und Präferenzen der Sachverständigen. „Wenn wir Beratungsgremien mit willfährigen Leu- ten besetzen, können wir es gleich bleiben lassen“, hat der baden-württembergische Ministerpräsident Erwin Teufel mit Blick auf die ausstiegsorientierte rotgrüne Energiepolitik gesagt. Namhafte Wissenschaftler haben das Vorgehen Trittins mit Nachdruck mißbilligt und sprechen dem neuen Gremium die Kompetenz ab, die erfolgreiche Arbeit der früheren RSK fortzuführen. Die Landesregierungen von Baden-Württemberg, Bayern und Hessen sind deshalb übereingekommen, eine süd- deutsche Sicherheitskommission für Reaktortechnik ein- zurichten, deren nationale und internationale Mitglieder in den kommenden Tagen berufen werden. Wir begrü- ßen sehr, daß damit für die verlorengegangene frühere RSK ein neuer Ansprechpartner für Politik und Wirt- schaft auftritt, den exzellenter Sachverstand und hohe wissenschaftliche Autorität auszeichnet. Wie wenig es Trittin um die Förderung der Reaktorsicherheit geht, er- kennt man auch daran, daß er dem international hochre- nommierten früheren RSK-Vorsitzenden und Geschäfts- führer der Gesellschaft für Reaktorsicherheit untersagen will, in der süddeutschen Kommission mitzuwirken. Seit Rotgrün regiert, ist die Energiepolitik Gegen- stand irrationaler, ideologischer Glaubenssätze gewor- den. Es ist ein destruktiver und dekadenter Geist einge- zogen. Damit sind im Bereich der Reaktorsicherheit neue Gefahren entstanden. Nicht mehr das höchstmögli- che Sicherheitsniveau ist Ziel der Politik, sondern der Ausstieg und die Vernichtung eines sauberen, die Um- welt kaum belastenden Energieträgers, der in Deutsch- land ein Drittel des Stroms liefert. Es ist traurig, daß auch die Partei, die aus der Traditi- on der Arbeiterbewegung kommt, sich über das Exi- stenzinteresse von Zehntausenden von qualifizierten Arbeitnehmern hinwegsetzt und aus dem technischen Fortschritt aussteigen will. Wir fordern die Betreiber und die Ingenieure und Techniker im Umfeld deutscher Kernkraftwerke auf, unberührt von den Trittinschen Umtrieben alles zu tun, um den Sicherheitsstandard ihrer Kraftwerke hochzu- halten und weiterzuentwickeln. Was wir derzeit erleben, ist der Bruch mit einer großartigen Tradition deutscher Wissenschaft und Technik, eine Schande für Deutsch- land. Birgit Homburger (F.D.P.): Vorab möchte ich sagen, daß der Antrag der CDU/CSU berechtigt ist. Aber ich finde, er greift zu kurz. Das Problem besteht nämlich nicht nur in der Besetzung der Reaktor-Sicherheits- kommission und im übrigen auch der Strahlenschutz- kommission, sondern vor allem auch in den strukturellen Änderungen, die Minister Trittin vorgenommen hat. So wurde die bisherige gemeinsame Satzung der Reaktor- Sicherheitskommission und der Strahlenschutzkommis- sion vom 29. Januar 1990 durch zwei neue Satzungen vom 22. Dezember 1998 ersetzt. Daher hatte die F.D.P. im März die Kleine Anfrage „Satzungsänderung bei der Strahlenschutzkommission und bei der Reaktor-Sicherheitskommission und Neube- setzungen, auch beim Bundesamt für Strahlenschutz“ gestellt. Mit der Satzungsänderung entfällt nämlich für beide Kommissionen zukünftig die Veröffentlichungs- pflicht für ihre Empfehlungen. Die Frage der F.D.P., wie die Bundesregierung die umfassende und unabhängige Information der Öffentlichkeit zukünftig gewährleisten will, wurde von ihr bisher nicht beantwortet. Besonders bedenklich stimmt mich die Streichung der Veröffentli- chungspflicht vor dem Hintergrund, daß Bundesum- weltminister Trittin an anderer Stelle bewiesen hat, daß er durchaus bereit ist, Wissenschaftszensur zu betreiben. Hat er doch der Wissenschaft einen Maulkorb verpaßt, indem er wissenschaftliche Veröffentlichungen des Bundesamtes für Strahlenschutz aus dem Internet strei- chen ließ. Die Besetzung von Kommissionen unter fachfremden Auswahlkriterien ist leider bei der rotgrünen Regierung kein Einzelfall. Ich weise nur darauf hin, daß Bun- desumweltminister Trittin einen Fachfremden, Diplom- Ingenieur für Architektur und Städtebau, zum Präsiden- ten des Bundesamtes für Strahlenschutz ernannt hat. Die bisherigen Kommissionen waren in Zusammensetzung und Befugnissen Gremien unabhängiger wissenschaftli- cher Kompetenz und international anerkannte Garanten für die Sicherstellung größtmöglicher Sicherheit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Die Bundesregie- rung sollte bedenken, daß die Kommissionen ebensowe- nig wie das Bundesamt für Strahlenschutz Instrumente des Ausstiegs sind. Wenn solch wichtige Gremien zu ideologischen Zwecken mißbraucht werden, läuft die Bundesregierung Gefahr, die Sicherheit zu gefährden. Eva-Maria Bulling-Schröter (PDS): Wir sind ja in diesem Hohen Hause einiges gewöhnt – aber ich glaube, der vorliegende Antrag der CDU/CSU ist als Akt der Selbstentlarvung einzigartig. Was hier vorliegt, ist also die Auffassung der Union zur Wissenschaftsfreiheit, immerhin durch Artikel 5 Grundgesetz geschützt, und zur Problembewältigung durch den demokratisch ver- faßten Diskurs. Kurz gesagt, sieht diese so aus: Bist du meiner Meinung, bist du ein sachlich argumentierender, die Chancen und Risiken abwägender, fachlich höchst qualifizierter Politikberater, der seinen wissenschaft- lichen Sachverstand uneigennützig und ohne politisches Präjudiz in die Debatte einbringt. Bist du nicht meiner Meinung, so bist du ein Ideologe mit mangelnder oder noch besser ohne jegliche fachliche Kompetenz. Ich muß schon sagen: Feine Demokraten sind Sie, meine Damen und Herren von der Union, und den poli- tischen Pluralismus haben Sie nachgerade mit Löffeln gefressen. Aber der Umgang mit Atomkritikern und Atomkritikerinnen hat ja Tradition: Ich erinnere nur an den Fall des kritischen Atomwissenschaftlers Klaus Traube, den Sie zum Staatsfeind abgestempelt haben und durch den Verfassungsschutz drangsalieren ließen. Doch Ihr eigentliches Manko ist: Sie vermengen den politischen mit dem wissenschaftlichen Diskurs: Es ist eine Tatsache, daß die rotgrüne Regierung den Wähler- 4294 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 (A) (C) (B) (D) auftrag hat, die Nutzung der Atomkraft zu beenden. Auch wenn ich langsam skeptisch bin, ob die Regierung das auch tun wird: Das ist die politische Frage. Daß man sich nun zum Erreichen dieses Zieles auch wissen- schaftlichen Sachverstandes bedient, ist nur recht und billig, und mit dem Wechsel der politischen Zielstellung ändern sich auch die Fragen an die Wissenschaft. Aber, und hier ist die Trennungslinie: Die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Beratung sind doch nicht von der politischen Meinung oder den politischen Mehrheiten abhängig, sondern müssen nachvollziehbar und der Überprüfung zugänglich sein. Wer hindert Sie eigentlich, die Arbeit der Reaktor- sicherheitskommission fachlich zu bewerten oder von Ihren Experten bewerten zu lassen, wie das die Atom- kraftgegner und Atomkraftgegnerinnen auch jahrelang betrieben haben? Jahrelang haben wir wissenschaftli- chen Sachverstand – ich nenne nur das Ökoinstitut in Darmstadt und Freiburg – mobilisiert und die RSK kriti- siert, aber wir haben sie wissenschaftlich kritisiert. Aber Sie brauchen keine Ergebnisse – Ihnen reicht die Gesin- nung. Welch’ ein Licht das im nachhinein auf die Arbeit in der RSK der letzten 16 Jahre oder auf die von Ihnen begrüßten, neu eingerichteten Länderkommissionen in Bayern und Baden-Württemberg wirft, überlasse ich Ihrem Vorstellungsvermögen. Ich kann nur sagen: Es gibt Anträge, die besser nie gestellt worden wären. Jürgen Trittin, Bundesminister für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit: Die Sicherheit von Atomanlagen gehört zu den wichtigsten Themen über- haupt. Unfälle in Atomanlagen können zu Katastrophen mit Tausenden von Todesopfern führen, die ganze Landstriche unbewohnbar machen und Krankheit und Behinderung für viele Menschen über Generationen hinweg bedeuten. Das ist jedem, der es wissen will, seit langem bekannt. Und Tschernobyl müßte es auch denen bewiesen haben, die es nicht wissen wollten, die immer wieder versichert haben, Atomanlagen in aller Welt sind sicher. Weil Atomanlagen eben nicht sicher, sondern hoch- gefährlich sind, müssen wir, solange sie denn noch lau- fen, alle erdenklichen Anstrengungen zur Abwendung von Unfällen unternehmen. Uns etwas anderes zu unter- stellen ist völlig absurd! Diese Bundesregierung ist an einer fundierten wissenschaftlichen Beratung in allen Fragen der Reaktorsicherheit außerordentlich interes- siert. Wir legen dabei – entsprechend der Bedeutung des Themas – selbstverständlich Wert auf eine hohe Effizienz. Darum haben wir die Arbeit der Reaktor-Sicher- heitskommission insgesamt gestrafft, zum Beispiel die Zahl der Mitglieder und die Zahl der Ausschüsse verrin- gert und der Kommission eine zeitgemäßere Satzung gegeben. Dabei haben wir zum Beispiel die Arbeits- teilung klarer als bisher beschrieben. Die RSK erarbeitet eine wissenschaftliche und technische Analyse des Sachverhalts. Die Verantwortung für die rechtliche Risi- kobewertung tragen dagegen ausschließlich die Auf- sichtsbehörden. Damit ist gewährleistet, daß die Ergeb- nisse der RSK sich der öffentlichen wissenschaftlichen Diskussion stellen können und mit ihren Begründungen für die Aufsichtsbehörden der Länder nachvollziehbar sein werden. Diese Reform zur Verbesserung der Kom- missionsarbeit war längst überfällig. Inzwischen haben auch die Länder Bayern und Baden Württemberg die Berufung eigener Sicherheitskommis- sionen angekündigt. Wir begrüßen das. Denn solange Atomkraftwerke betrieben werden, sind alle Initiativen zu begrüßen, die darauf gerichtet sind, damit verbundene Risiken zu verringern. Daß einzelne Bundesländer sich in Fragen der Reaktorsicherheit von Sachverständigen beraten lassen, war auch bisher schon üblich, etwa in Hessen und Niedersachsen. Wenn jetzt auch Bayern und Baden-Württemberg einen solchen Beratungsbedarf se- hen, dann ist dagegen überhaupt nichts einzuwenden, im Gegenteil. Wir werden den wissenschaftlichen Diskurs in diesen Fragen auch weiter fördern, auch den Diskurs der Kommission. Das ändert nichts an der verfassungsrechtlichen Zu- ständigkeit des Bundesumweltministeriums. Ich muß und werde meine Verantwortung für einen bundesweit einheitlichen Vollzug des Atomgesetzes wahrnehmen. Die einzig maßgebliche Beratungsinstanz für diese Auf- gabe ist die unabhängige Reaktor-Sicherheitskommis- sion des Bundesumweltministers. Wir mußten bei der Neubildung der Reaktor-Sicherheitskommission das dort vertretene wissenschaftliche Spektrum erweitern. Wir fanden einen Sachstand vor, den etwa der „Tagesspie- gel“ vom 8. Mai 1999 wie folgt beschrieb: „Die RSK, von Satzung wegen ein unabhängiges Beratergremium der Regierung war seit ihrer Gründung ein Bollwerk der Atomindustrie“. Möglicherweise stehen hinter dieser Beurteilung Erfahrungen, wie etwa die ersten Stellung- nahmen der damaligen RSK zu Tschernobyl, die eine geradezu unglaubliche Verharmlosung darstellten, oder die fehlerhafte Einschätzung der rissebehafteten Leitun- gen in AKWs wie Brunsbüttel und Würgassen, ein Pro- blem, das später sogar zur Abschaltung von Würgassen führte. Aber auch jenseits solcher Beispiele ist es doch gar nicht zu bestreiten: Von Pluralität der wissenschaftli- chen Auffassungen konnte in der alten Reaktor- Sicherheitskommission keine Rede sein. Selbst die „FAZ“ von heute formuliert: „Es gibt allerdings zu den- ken, daß erst unter der rot-grünen Bundesregierung auch Kritiker der Atomenergie Eingang zu Beratungsgremien der Bundesregierung fanden.“ Das gibt nicht nur „zu denken“: Dieser Zustand der organisierten wissen- schaftlichen Einseitigkeit war mit dem Beratungsauftrag unvereinbar und darum unerträglich! Die neue Zusammensetzung der RSK und ihrer Aus- schüsse stellt sicher, daß die gesamte Bandbreite der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik vertret- baren Anschauungen repräsentiert ist. Unter den Mit- gliedern befinden sich auch Vertreter der Betreiber von Atomanlagen und von industrienahen Institutionen so- wie Sachverständigenorganisationen. Der Vorwuf der CDU/CSU, „die erforderlich fachlich fundierte ideolo- giefreie Beratung durch die RSK sei nicht mehr sicher- gestellt“, ist völlig absurd und abwegig. Jetzt und erst jetzt sind in der RSK die in der Fachwelt vertretenen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4295 (A) (C) (B) (D) unterschiedlichen Auffassungen ausgewogen repräsen- tiert. Die CDU/CSU spitzt in dem Antrag ihre Kritik an dieser pluralistischen Besetzung der RSK in einer Form zu, die ich ausdrücklich zurückweisen möchte. Ich zitie- re: „Die ... RSK setzt sich nunmehr mindestens zur Hälfte aus Mitgliedern zusammen, die die Kernenergie- nutzung grundsätzlich ablehnen. Ihr fachliches Renom- mee ist in Frage zu stellen.“ Da hört der Spaß auf! Das fachliche Renommee jedes Wissenschaftlers in Frage zu stellen, der die Atomenergie grundsätzlich ablehnt, das ist nicht nur ideologisch borniert, das ist gegenüber die- sen Wissenschaftlern ganz einfach ehrenrührig. Sie ver- suchen nicht einmal, irgendeinen Beleg für mangelnde wissenschaftliche Qualifikation bei den Mitgliedern der Kommission zu finden. Da würden Sie auch nicht viel Glück haben. Für Sie ist die Welt ganz einfach: Wer ge- gen die Atomenergie ist, der kann kein guter Wissen- schaftler sein. Was für eine unglaubliche Mißachtung wissenschaftlicher Leistung! Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion „fordert die Bun- desregierung auf, die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) ausschließlich mit Personen zu besetzen, die höchsten fachlichen Sachverstand besitzen und geeignet sind, eine völlig neutrale und den fachlichen Anforde- rungen gerecht werdende Beratung der Bundesregierung zu gewährleisten“. Genau das haben wir bei der Neube- rufung der Kommission getan. Wir erwarten von dem in der Kommission und ihren Ausschüssen versammelten hochqualifizierten Sachver- stand eine ausgezeichnete wissenschaftliche Unterstüt- zung, und wir weisen jede Diffamierung dieser Wissen- schaftler zurück. Denn ich sage es abschließend noch einmal: Die Sicherheit von Atomkraftwerken ist eine Überlebensfrage – und kein Tummelplatz für ideolo- gisch bornierte und persönlich herabsetzende Parteide- batten. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zum Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach und der Fraktion F.D.P.: Erarbeitung einer in- ternationalen Bodenschutzkonvention (Tagesordnungspunkt 8) Jürgen Wieczorek (Böhlen) (SPD): In der Tat ge- winnt der Bodenschutz sowohl auf nationalem als auch auf europäischem und internationalem Gebiet zuneh- mend an Bedeutung. Er ist dem Klimaschutz und der Erhaltung der Vielfalt der Arten nahezu gleichzusetzen. Intakte Böden stellen eine der wichtigsten Lebens- grundlagen für alle Lebensformen dar. Böden haben darüber hinaus, entsprechend ihrer Beschaffenheit, wie- derum Einfluß auf Klima, Wind und Wetter. Der Boden ist einer Vielzahl von Einflüssen ausge- setzt, die ihn negativ verändern, schädigen und sogar zerstören können. Ein Teil dieser Einflüsse entsteht aus Vorgängen und Elementen der Natur, wie Wasser, Wind, Feuer, Austrocknung usw. Allerdings werden auch diese Vorgänge schon weitgehend negativ durch den Menschen beeinflußt. Dazu kommen die direkt durch den Menschen ausge- führten Schädigungen wie Versiegelungen, Verdichtun- gen, Brandrodungen, Überdüngungen, Verunreinigun- gen aller Art, die neben der direkten Bodenschädigung oft zunächst als Vorstufe das Mikroklima des Bodens zerstören. Richtig ist auch, daß dem durch die genannten Ein- flüsse raschen Voranschreiten der Bodendegradation ungleich langwierigere Bodenbildungsprozesse gegen- überstehen, die zudem in ihrer Entwicklung den glei- chen Gefahren ausgesetzt sind, wodurch Rückschläge den Prozeß zusätzlich verlängern oder gar verhindern können. Um den fortschreitenden Verlust an intakten Böden einzudämmen und letztendlich aufzuhalten und damit nachhaltig zur Sicherung der Lebensgrundlagen beizu- tragen, ist es notwendig, alle Möglichkeiten zum Schutz des Bodens und zur Rückgewinnung zerstörter Böden zu nutzen und auszubauen. Damit komme ich nunmehr zu der Frage, ob der vor- liegende Antrag, welcher die Bundesregierung dazu auf- fordern soll, Maßnahmen einzuleiten und zu fördern, die letztendlich zur Erarbeitung einer internationalen Bodenschutzkonvention führen und darüber hinaus Strukturen zur Zielumsetzung schaffen sollen, dem not- wendigen Bodenschutz wirklich gerecht wird. Des weiteren stellt sich die Frage, ob die Forderung gegenwärtig realistisch ist und ob eine solche Konven- tion in greifbarer Zeit wenigstens teilweise umsetzbar wäre. Die Antwort ist klar: Eine solche Konvention kann langfristig gesehen, gründlich und umfassend ausgear- beitet, durchaus Sinn machen und zum Schutz der Böden beitragen. Gegenwärtig aber halten wir die Erar- beitung einer internationalen Bodenkonvention nicht für das geeignete und vorrangige Mittel, die anstehenden Probleme auf dem Gebiet des Bodenschutzes zu lösen. Zudem läßt die Forderung im Antragstext, das Bon- ner Sekretariat der Wüstenkonvention zur strukturellen Unterstützung entsprechend auszustatten, die Vermu- tung zu, daß lokale Interessen bei der Entstehung des Antrages möglicherweise keine untergeordnete Rolle gespielt haben. Wenn man allerdings wirklich die Erar- beitung der Konvention für sinnvoll hält, sollte man sei- ne Regierung nicht von vornherein auf einen Standort für das unterstützende Büro festnageln und damit eine flexible Verhandlungsführung erschweren. Wir wissen, daß viele Jahre von der Erstellung des Textentwurfes bis hin zur Verabschiedung einer solchen internationalen Konvention vergehen würden, von der Umsetzung ganz zu schweigen. Bevor wir eine neue internationale Konvention für den Bodenschutz oder Gewässerschutz anregen bzw. die Bundesregierung auffordern, in der Generalversamm- lung der Vereinten Nationen auf die Entwicklung eines Übereinkommens zum nachhaltigen Umgang mit Böden 4296 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 (A) (C) (B) (D) hinzuwirken, wie es die F.D.P. fordert, sollten wir die bestehenden internationalen Übereinkommen durch konkretes Handeln national und international umzuset- zen versuchen. Die Klimakonvention, die Konvention über biologi- sche Vielfalt, die Wüstenkonvention, die Weltboden- charta sowie die Walderklärung und die Agenda 21 müssen durch internationale und nationale Strategien und Programme für eine nachhaltige Entwicklung um- gesetzt werden. Dies würde den Schutz der Böden als natürliche Lebensgrundlage weitergehend und schneller sicherstellen als ein jahrelanger Prozeß, der für die Erar- beitung einer zusätzlichen Bodenschutzkonvention in Gang gesetzt werden müßte. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von internatio- nalen und EU-Richtlinien, die direkt oder indirekt den Bodenschutz berühren und deren Inhalte durchgesetzt werden müssen. Wenn in Folge von Klimaveränderungen fruchtbare Böden austrocknen und von Winden verweht werden oder durch extreme Niederschläge weggeschwemmt werden, ist ein umfassender Bodenschutz schwer mög- lich. Wenn durch rigoroses Abholzen der Wälder oder durch Luftschadstoffe und Bodenversauerung die Wäl- der in bestimmten Regionen verschwinden, bodenbe- deckende Pflanzen vielleicht fehlen und im Boden le- bende Tiere und Mikroorganismen absterben, ist ein Bodenschutz kaum noch realisierbar. Nur wenn wir die Umweltschutzanforderungen insge- samt in die anderen Politikbereiche integrieren, ist auch der Schutz der Böden zu erreichen. Es ist schon jetzt Teil der Politik der Bundesregierung und des Arbeitsprogramms der CSD-Kommission der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, den Schutz des Bodens und das nachhaltige Management von Land- und Bodenressourcen sicherzustellen. Die Erarbeitung einer Strategie für ein internationales Bodenschutzprogramm sollte von UNEP, CSD, FAO, EU und Bundesregierung mit Nachdruck vorangetrieben werden. Gleichzeitig müssen wir uns aber vor allem um die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Böden in Deutschland und im Rahmen der Europäischen Union bemühen und somit Zeichen setzen. Die Bundesregierung nimmt den Schutz der Böden als natürliche Lebensgrundlage sehr ernst und wird alle nötigen und diesem Ziel dienlichen Maßnahmen unter- stützen und mit ihren Möglichkeiten forcieren. Dazu be- darf es nicht erst der besonderen Aufforderung durch die F.D.P.-Fraktion. Die Forderung nach einer internationalen Boden- schutzkonvention muß zum gegenwärtigen Zeitpunkt als Ausweichen vor den konkreten Problemen bewertet und als nicht zielführend betrachtet werden. Mit dieser For- derung werden die Realitäten ignoriert und lediglich der Anschein erweckt, daß durch ein weiteres internationa- les Übereinkommen mehr Fortschritt auf diesem Gebiet zu erreichen wäre. Statt dessen brauchen wir konkrete Bodenschutzpro- gramme sowohl national als auch in Europa und auf internationaler Ebene im Rahmen der Institutionen der Vereinten Nationen, die letztendlich die schon bestehen- den Vereinbarungstexte mit Leben erfüllen. Notwendig ist die zügige Umsetzung der Wüstenkon- vention und der anderen Rio-Konventionen sowie eine nationale Strategie für eine nachhaltige umweltverträgli- che Entwicklung zur überfälligen Umsetzung der Agen- da 21. Der Antrag der F.D.P. ist deshalb einfach zu kurz ge- griffen. Vorsorgender Bodenschutz muß auch in Deutschland viel ernster genommen werden. Das Bodenschutzgesetz und die Verordnung zu Bodenschutz und Altlasten sind dabei wichtige, aber nur erste Schritte, denen weitere folgen müssen und deren Einhaltung gesichert werden muß. Deshalb stehen wir dem Antrag skeptisch gegenüber und plädieren zunächst für eine Überweisung an den Umweltausschuß. Christa Reichard (Dresden) (CDU/CSU): Es geht um den Boden. Eine feste Bodenhaftung ist allen guten Politikern zu eigen – also lassen Sie uns etwas für den Boden tun. Darüber nachzudenken ist schon deshalb gut und richtig, weil der Schutz des Bodens viel zu sehr am Rande der öffentlichen Aufmerksamkeit steht. Aus die- sem Grunde hat wohl auch die F.D.P.-Fraktion dem Deutschen Bundestag einen Antrag mit dem Auftrag für eine internationale Bodenschutzkonvention auf den Tisch gelegt. Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung für globale Umweltveränderungen hat bereits in seinem Jahresgutachten von 1994 die Weiterentwicklung der Desertifikationskonvention zu einer globalen Boden- schutzkonvention empfohlen. Diesen Vorschlag hat dann auch die Evangelische Akademie Tutzing aufgegriffen und 1998 einen vier- sprachigen Entwurf für ein Übereinkommen zum nach- haltigen Umgang mit Böden vorgelegt. Die Dringlichkeit eines global abgestimmten Han- delns zum Schutz des Bodens belegt auch das folgende Zitat von Frau Merkel, der Bundesumweltministerin, die sich noch glaubwürdig für die Umwelt eingesetzt hat: Der Mangel an Bodenressourcen für die Erzeugung von Nahrungsmitteln und nachwachsenden Roh- stoffen durch weiteres Bevölkerungswachstum und zunehmende Bodenzerstörung kann die Lebensver- hältnisse auf der Erde schneller nachteilig beeinflus- sen als der durch die Zivilisation verursachte Treib- hauseffekt. Ein Gegensteuern ist nur durch weitsich- tige politische Entscheidungen und durch Verhal- tensänderungen der Bevölkerung auch in den ent- wickelten Ländern möglich. Daher gehören die Be- kämpfung der Bodenzerstörung und die Erhaltung der Bodenressourcen in den kommenden Jahrzehnten zu Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4297 (A) (C) (B) (D) den herausragenden Aufgaben einer Politik zur För- derung einer nachhaltigen Entwicklung und zum Schutz der Umwelt. Dem kann ich uneingeschränkt zustimmen. Wie aber sieht die internationale Bodensituation aus? Fast 15 Prozent der Böden weltweit weisen deutliche Degradationserscheinungen auf, die anthropogen verur- sacht sind. Angeführt wird die Liste schädlicher Boden- veränderungen von der Erosion der Böden durch Wind und Wasser, hervorgerufen durch Entwaldung, Über- weidung und unsachgemäße Landwirtschaft. Betroffen davon sind insgesamt 1,6 Milliarden Hektar. Es folgen chemische Bodenveränderungen wie Nähr- stoffverluste, Versalzung, Kontamination, Versauerung – auf insgesamt 240 Millionen Hektar – und die physi- kalische Bodendegradation, also Erosion durch Wind/Wasser auf 83 Millionen Hektar. Trotz der Einheitlichkeit dieser Schadensbestände kann es für den Bodenschutz auf Grund der Vielfältig- keit des Mediums keine weltweit einheitliche Boden- politik geben. Dies hat der Wissenschaftliche Beirat für globale Umweltveränderungen in seinem Syndromkonzept ein- drucksvoll dargestellt. Internationale Bodenschutzpolitik bedeutet in ver- schiedenen Wirkungszusammenhängen etwas ganz Ver- schiedenes und muß ganz unterschiedlich angegangen werden. Die Bandbreite der globalen Bodenkrise ist al- lerdings noch immer nicht primär im Blickfeld der in- ternationalen Umweltpolitik. Erste Ansätze für eine Be- achtung internationaler Aspekte des Bodenschutzes fin- den wir in Kapitel 12 der AGENDA 21 von Rio zur Wü- stenbekämpfung. Dazu wurde dann im Oktober 1994 die Wüstenkonvention verabschiedet, die entsprechende Programmpunkte von Rio umsetzt. Während zum Schutz von Klima und Biodiversität globale Konventionen ausgehandelt worden sind, um- faßt das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre- und Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbeson- dere in Afrika, nur einen Ausschnitt der weltweiten Bo- dendegradation, da es sich im wesentlichen auf Trok- kengebiete bezieht. Weitere internationale Vereinbarungen, die auch Auswirkungen auf den Bodenschutz haben, sind die Waldgrundsatzerklärung und das Protokoll der Alpen- konvention zum Bodenschutz. In Deutschland wurde der Bodenschutz 1971 erstmals neben Luft und Wasser als umweltpolitische Aufgabe genannt. 1985 standen im Bodenschutzkonzept der damaligen Regierung die Zielsetzungen Verringerung der Stoffein- träge und Minderung des Landesverbrauchs im Mittel- punkt. Doch ein Bundesbodenschutzgesetz konnte erst am 1. März dieses Jahres in Kraft treten – umgesetzt werden kann es leider noch nicht, weil die Bodenschutzverord- nung immer noch nicht fertig ist. Deshalb meine ich: Bevor wir der Bundesregierung nun den Auftrag zum globalen Handeln im Bodenschutz erteilen, sollte sie besser erst einmal die Hausaufgaben in Deutschland erledigen. Und dann sollten wir mög- licherweise auch erst einmal beobachten, wie das Bun- desbodenschutzgesetz in der praktischen Umsetzung wirksam wird, bevor wir in die Offensive für eine glo- bale Konvention gehen. In den europäischen Ländern und in der EU sind in- zwischen viele Aktivitäten durchgeführt worden, die di- rekt oder indirekt dem Bodenschutz zugute kommen. So hat die Europäische Union bereits zahlreiche Richtlinien mit Auswirkungen auch auf den Boden erlassen, bei- spielsweise die Nitrat- oder die Klärschlammrichtlinie. Eine spezielle Bodenschutzrichtlinie existiert aber noch nicht und ist auch nicht geplant. Dies liegt daran, daß die Faktoren, die den Boden nachteilig beeinflussen können, sehr unterschiedlich sind und jeweils spezielle Regelun- gen erfordern, möglichst mit dem Ziel, die jeweilige Bodenbelastung bereits an ihrer Quelle zu beseitigen. Spezielle nationale Bodenschutzgesetze gibt es aber nur wenige. Im Dezember letzten Jahres haben sich in Bonn Ver- treter aus 22 europäischen Umweltministerien zu einem Workshop zum Thema Bodenschutz getroffen. Eines der wichtigsten Ziele war der Informationsaustausch zum Thema Bodenschutz und Diskussion der zukünftigen Aufgaben einer europäischen Bodenschutzpolitik. Dabei wurde von den Staaten das Europäische Bo- denschutz-Forum gegründet. Das Forum ist Ausdruck des Willens der europäischen Staaten, die Anstrengun- gen zum Schutz und zur Erhaltung von Böden zu ver- bessern. Die Teilnehmer stimmten darin überein, daß die Bodenschutzpolitik im Sinne einer nachhaltigen Ent- wicklung gestärkt und angepaßt werden muß und Maß- nahmen zur Verbesserung des Vollzuges der bestehen- den Gesetzgebung auf dem Gebiet des Bodenschutzes und zur Förderung nachhaltiger Flächennutzung und zweckmäßiger Bodenbewirtschaftung einschließen muß. Sie empfahlen daher gemeinsame Maßnahmen auf internationaler, gemeinschaftlicher und nationaler Ebene zum Schutz der Böden, zur Sanierung von Schäden und zur Entlastung der Böden. Grundsätzlich wurde festgestellt, daß die Boden- schutzpolitik so entwickelt werden solle, daß sie mit den anderen Bereichen der Umweltschutz- und Ressourcen- politik zusammenpaßt und diese ergänzt. Dabei solle dieser Prozeß für die davon betroffenen Kreise transpa- rent und zugänglich sein. Weiterhin wurde festgestellt, daß es eine Reihe spezi- fischer Handlungsgrundsätze und -ziele der Bodenbe- wirtschaftung in verschiedenen Ländern gibt, die sich an den konkreten Belastungen, Risiken und Aufgaben der Böden in diesen Ländern orientieren. Dieser Anfang einer europäischen Bodenschutzpolitik soll noch Ende dieses Jahres mit einer Sitzung des Fo- 4298 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 (A) (C) (B) (D) rums fortgesetzt werden. Dann wird unter anderem die zu erarbeitende gemeinsame Grundsatzlage – Einschät- zung der europäischen Bodenschutzpolitik – Thema des Forums sein. Außerdem möchte ich noch auf einige erste Reaktio- nen auf den Antrag der F.D.P. und das Anliegen einer internationalen Bodenschutzkonvention hinweisen, de- nen wir im Verlauf der Beratungen Beachtung schenken werden. So meinte der Chef der UN-Umweltbehörde Klaus Töpfer, daß aus seiner Sicht die Umsetzung der vorhan- denen Konventionen und die Abstimmung zwischen den einzelnen Rio-Konventionen Priorität habe. Einwände und Vorbehalte gibt es auch von seiten der Entwick- lungsländer Afrikas, die die Wüstenkonvention als ihre Konvention ansehen und fürchten, daß bei einer Erwei- terung der Entwicklungsaspekt und damit eine Möglich- keit zur Einforderung finanzieller Unterstützung aus dem Norden in den Hintergrund rücken könnte. Aber auch bei den Industrieländern sind Widerstände zu erwarten, weil schon die Aushandlung einer auf Trockengebiete begrenzten Konvention schwierig durch- setzbar war. Ich meine, internationale Initiativen sollten sich auf globaler Ebene auf Grundprinzipien beschrän- ken wie beispielsweise das Prinzip der Nachhaltigkeit der Agenda 21. Den im Antrag der F.D.P. aufgeführten Feststellun- gen kann die CDU/CSU-Fraktion zustimmen, die daraus resultierenden Schlußfolgerungen werden wir im Laufe der Beratungen allerdings noch gründlich prüfen, um dem wichtigen Anliegen nicht durch ein möglicherweise zu forsches Vorgehen Schaden zuzufügen. Es wäre mein Wunsch, das Vorgehen in der weiteren Entwicklung des internationalen Bodenschutzes mit einer möglichst breiten parlamentarischen Mehrheit unterstützen zu können und den vorliegenden Antrag im Verlauf der parlamentarischen Behandlung dementspre- chend weiterzuentwickeln. Sylvia Voß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Daß im- merhin schon 31 von 43 Abgeordneten der F.D.P. den Bodenschutz als Grundlage des Lebens von Menschen, Tieren und Pflanzen ernst nehmen wollen und die zu- nehmende Bodendegradation als dringendes Problem wahrnehmen, möchte ich ausdrücklich anerkennen. Schade nur, daß auch diese Erkenntnis sie wieder erst in der Opposition ereilt hat. Und man kann ja inzwischen vom Gesetz der Serie sprechen, daß die F.D.P. jetzt hektisch all jene Anträge einbringt, zu deren Umsetzung sie jahrelang Zeit hatte. Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der F.D.P. heute fordern, die Bundes- regierung möge das öffentliche Bewußtsein für die Bedeutung und die weltweite Gefährdung der Böden schärfen, so werte ich das – bei milder Beurteilung – als spezifisch freidemokratische Form der Selbstkritik. Und wenn Sie fordern, die Bundesregierung möge die Böden als Lebensgrundlage ernst nehmen, dann wollen Sie mit dieser Forderung die Bundesregierung sicherlich noch einmal darauf hinweisen, daß sie die christlich-liberale Praxis der vergangenen 16 Jahre nicht fortführen möge. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sei Ihnen verspro- chen. Der Bodenschutz gehört für uns Grüne schon seit je- her auch auf die internationale Agenda der Umweltpoli- tik. Er ist nicht nur eine Zukunftsinvestition für kom- mende Generationen, sondern essentiell für das Leben und muß daher eine vergleichbare internationale Be- deutung erlangen, wie dies beim Klimaschutz schon der Fall ist. Dieser Auffassung waren wir allerdings schon, als Sie, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen der F.D.P., den Bodenschutz nur insofern gelten ließen, als Altlastensanierung kostengünstiger würde und Investi- tionshemmnisse abgebaut würden. Wer Böden jedoch nur vordergründig als Wirtschaftsgut ansieht und alle darüber hinausgehenden Betrachtungen als wirtschafts- feindlich abtut – was ein sehr kurzsichtiges Verständnis von Wirtschaftlichkeit ist –, ist verunfähigt, den natür- lichen Funktionen des Bodens als unvermehrbarer Lebensgrundlage politisch gerecht zu werden. Die Bo- denschutzpolitik der vorangegangenen Bundesregierun- gen war auch danach. Die rotgrüne Bundesregierung kann in den erst weni- gen Monaten ihrer Amtszeit auf wichtige Fortschritte in der Bodenschutzpolitik verweisen. So wird mit der Ver- abschiedung des Bonner Memorandums („The Bonn Memorandum on Soil Protection Policies in Europe“) sowie mit dem im Dezember 1998 ins Leben gerufenen „Europäischen Bodenforum“ (ESF) – nach Verabschie- dung des nationalen Bodenschutzgesetzes, das allerdings auch noch manche Verbesserung vertragen würde – prioritär die Bodenschutzpolitik auf Gemeinschaftsebene der Europäischen Union weiter vorangebracht. Auch wenn ich die Intention der F.D.P. – mit gebote- ner Vorsicht – anerkenne, muß ich doch, bezogen auf den vorliegenden Antrag, feststellen, daß er europäische und internationale Vereinbarungen unberücksichtigt läßt. Der Kollege Wieczorek hat hierzu das Notwendige gesagt. Wir sind gut beraten, die bestehenden Konven- tionen, Programme, Strategien etc. erst einmal besser und intensiver zu nutzen. Denn sie weisen fast alle Be- ziehungen zum Bodenschutz auf (Wüsten-C, RAMSAR- C, BIODIV-C, KLIMA-C). Eine internationale, völker- rechtlich verbindliche Konvention zu erarbeiten ist nicht unproblematisch. Denn der Boden gehört zum Kernbe- stand der Souveränität eines Staates. Von einem wissen- schaftlichen und politischen Grundkonsens zu einer in- ternationalen Bodenschutzkonvention ist man noch weit entfernt. Hierzu sollten und werden wir im Ausschuß si- cher vertieft diskutieren können, auch über den sogenannten Tutzinger Vorschlag von Kümmerer, Schneider und Held sowie über die Überlegungen des Vorsitzenden des Bodenschutzbeirates beim BMU, Hans Willi Thoenes. Es ist unseres Erachtens daher noch viel Vorarbeit zu leisten. Realistische Erfolgsaussichten für eine interna- tionale Bodenschutzkonvention bestehen derzeit nicht. Es macht aber wenig Sinn, Hoffnungen zu wecken, die in einem absehbaren Zeitraum nicht erfüllbar sind. Vor weiteren Festlegungen sollten wir zumindest das Ergeb- nis der 8. Sitzung der CSD im Jahre 2000 abwarten, welche „Integrated Planning and Management of Land Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4299 (A) (C) (B) (D) Ressources“ als Themenschwerpunkt behandeln wird, und wir sollten die Ergebnisse des Europäischen Boden- forums auswerten. Weiterhin sollten wir konsequent – ich erwähnte es eingangs – die Bodenschutzpolitik der EU vorantreiben. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der freidemokratischen Opposition, sind nunmehr im Wort, uns dabei zu unterstützen. Im übrigen und abschließend: Ihre bisherige Politik widerspricht Ihrem heutigen Antrag nur allzuoft diame- tral. Würden Sie Ihren Antrag ernst nehmen, dann wür- den Sie sich für eine konsequent ökologisch produzie- rende Landwirtschaft einsetzen. Sie wären an unserer Seite – gegen das Verbauen, Abbaggern und Zubetonie- ren unserer Landschaften. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie müßten Ihr Credo eines ungehemmten Marktliberalismus aufgeben. Dieser führt letztlich – Tausende Beispiele belegen das – zur ungehemmten Ausbeutung allen Lebens, also auch der Böden. Ich will Ihren Antrag ernst nehmen, wir werden ihn angemessen in den Ausschüssen diskutieren. Aber: Bitte nehmen auch Sie ihn ernst. Nutzen Sie die Chance der Opposi- tion, und korrigieren Sie Ihre bisherige, ökologischen Erfordernissen entgegenstehende Politik! Ulrike Flach (F.D.P.): Der Schutz der Ressource „Boden“ gewinnt international immer mehr an Bedeu- tung. Ein Großteil der Ernährung des Menschen beruht auf der Fruchtbarkeit der Böden. Auf nationaler und auf europäischer Ebene sind zahlreiche gesetzliche Rege- lungen zu Schutz des Bodens erlassen worden, – das Bundes-Bodenschutzgesetz bei uns ist seit diesem Frühjahr in Kraft getreten – international blieb es aber bislang meistens bei Absichtserklärungen. Dies mag daran liegen, daß die Schädigung der Böden durch Ero- sion, durch Versalzung, Versauerung, Schadstoffeintrag, Verdichtung, Versiegelung, Ausgrabung und andere menschliche Einwirkungen etwas sehr Unspektakuläres ist. Vor allem aber ist sie nicht unmittelbar sichtbar und wird dadurch aus dem Problembewußtein verdrängt. Zwar gab es bereits 1972 eine Europäische Boden- Charta des Europarates, oder 1981 eine Welt-Boden- Charta der FAO, aber diese hatten und haben keinen verbindlichen Charakter. Wir brauchen weltweit ver- bindliche Standards. Dazu ist eine UN-Konvention das angemessene Instrument. In der Agenda 21 der UN-Konferenz in Rio 1992 wurde insbesondere der Bodenschutz in Wüstengebieten behandelt und entsprechend 1996 eine UN-Konvention mit rechtsverbindlichen Pflichten zur Bekämpfung der Bodendegration in ariden, semiariden und trockenen subhumiden Zonen erarbeitet, die sogenannte „Wüsten- konvention“, deren Sekretariat ihren Sitz in Bonn hat. Der Schutz des Bodens auf internationaler Ebene sollte jedoch nicht nur für eine Bodenreform, sondern generell gelten. Der Verbrauch an Boden, die Versiege- lung, die intensive Nutzung nehmen aufgrund der wach- senden Weltbevölkerung immer mehr zu. Es kann auf Dauer nicht angehen, daß in einer globalisierten Welt die Ressource Boden in einem Land so intensiv ge- schützt wird, daß die Ausweisung von Ausgleichsflä- chen und die hohen Sanierungsauflagen große Auswir- kungen auf die wirtschaftliche Tätigkeit haben, während in einem anderen Land die Ressource Boden kostenlos und unbegrenzt und damit auch ungeschützt zur Verfü- gung steht. Nationale Umweltstandards wirken zwar wie Salbe auf unser ökologisches Gewissen, sie haben aber den unangenehmen Nebeneffekt, daß sie potentielle Umweltsünder einschließlich der damit verbundenen Arbeitsplätze aus Deutschland verdrängen. Ohne inter- national vergleichbare Umweltschutzstandards ist weder Ökologie noch Ökonomie gedient. Im April 1997 entstand in der Tutzinger Akademie der sogenannte Tutzinger Vorschlag für eine internatio- nal verbindliche Bodenkonvention, der in der Wissen- schaft große Anerkennung fand. Maßgeblich daran be- teiligt war der derzeitige Vorsitzende des Beirates für Bodenschutz der Bundesregierung, Prof. Hans Willi Thoenes. Die F.D.P. greift diesen Vorschlag auf, um einen nachhaltigen Umgang mit allen Arten von Böden zur Erhaltung der Bodenfunktionen zu erreichen. Staatssekretärin Probst schrieb in einem Beitrag der vom BMU herausgegebenen Zeitschrift Umwelt (3/99): „Ziel der Bundesregierung ist es, zukünftig den Vorsor- gegedanken im Bodenschutzbereich weiter zu verstär- ken, um eine nachhaltige Entwicklung und ökologische Modernisierung in Deutschland und auf supra- und in- ternationaler Ebene einzuleiten“. Nun, heute haben Sie die Gelegenheit mit der Zustimmung zu unserem Antrag diesem Ziel etwas näherzukommen. Ich weiß sehr wohl, daß von einem Antrag auf nationaler Ebene bis zur Ver- abschiedung einer UN-Konvention ein langer Weg ist, aber es ist ein lohnender Weg für eine nachhaltige Bo- denschutzpolitik. Neben dem umweltpolitischen Ziel könnte dabei auch etwas Gutes für Bonn herauskommen. Wo, wenn nicht bei uns, wo bereits das Sekretariat der Wüstenkonven- tion ansässig ist, wäre der richtige Platz, um entspre- chende UNO-Behörden anzusiedeln.. Nach unserer Vor- stellung würde die Wüstenkonvention Bestandteil der Bodenkonvention und somit auch das Bonner Sekre- tariat. Gerade Minister Trittin hat in den letzten Monaten der Stadt Bonn übel mitgespielt mit seinem Versuch, gegen den Bonn-Berlin-Vertrag zu verstoßen und mehr Mitarbeiter des Umweltministeriums nach Berlin zu verlagern, als vertraglich vereinbart. Die Bonner erwar- ten, daß die Politik dabei behilflich ist, die Idee eines Nord-Süd-Zentrums, einer Stadt mit Sitz internationaler Behörden und Forschungseinrichtungen mit Leben zu erfüllen. Tun Sie etwas für die Qualität unserer Böden, tun Sie etwas Gutes für Bonn. Stimmen Sie für unseren Antrag. Kersten Naumann (PDS): Ganz offensichtlich be- müht sich die F.D.P. mit dem vorliegenden Antrag, das Feld zu besetzen, das von den Grünen Schritt für Schritt aufgegeben wird. Auch die PDS kann sich der Forde- rung nach einer „internationalen Bodenschutzkonventi- on“ vorbehaltlos anschließen. Jedoch werden die Ziele einer solchen Konvention mit dem vorliegenden Antrag nicht erreicht. In dem Antrag heißt es: „Ziel eines inter- 4300 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 (A) (C) (B) (D) nationalen Übereinkommens wäre der nachhaltige Um- gang mit allen Arten von Böden …“. Um dieses Ziel zu verwirklichen, müßte man jedoch erst einmal die Ursa- chen für die Bodenzerstörung aufdecken. Die F.D.P. sieht dafür nur „menschliche Eingriffe“. Kein Wort fin- det sich zu den gesellschaftlichen Ursachen, kein Wort zum weltweiten Raubbau an der Natur, an den Wäldern und Regenwäldern, kein Wort zur Bodenzerstörung durch Monokultur, kein Wort natürlich auch zu den Ge- fahren, die von der Gentechnologie für die Bodennut- zung ausgehen. Denn damit würde die F.D.P. ja eines ih- rer Lieblingsthemen verlieren. Nach Aussagen der UNEP (Umweltprogramm der Vereinten Nationen) weisen weltweit zirka 20 Mio. km2 Bodenfläche durch Menschen verursachte Schäden auf. Weltweiter Bodenschutz ist ohne Bändigung des Profit- prinzips nicht zu haben. Ein großer Schritt dabei wäre die Rückgabe des Bodens durch die internationalen Fruchtkonzerne und die Großgrundbesitzer an die landarmen Bauern in den Entwicklungsländern. Das wä- re nicht nur ein Beitrag zur Verbesserung des Boden- schutzes, sondern auch zur wirksamen Bekämpfung des Hungers auf der Welt. Mit dem eigentlichen Hintergrund der F.D.P.- Forderung, daß im Rahmen der Bodenschutzkonvention eine organisatorische und personelle Struktur bereitge- stellt wird, will die F.D.P. eine Aufstockung des in Bonn befindlichen Sekretariats erreichen. Meine Damen und Herren von der F.D.P., der Idealismus wächst offen- sichtlich mit der Entfernung vom Problem. Denkbar wä- re dagegen doch vielmehr eine Struktureinheit zur Un- terstützung der Konvention dort, wo die Probleme des Bodenschutzes am größten sind, nämlich in einem der Entwicklungsländer. Und wieso setzt sich die F.D.P. nicht stärker für den Bodenschutz in der Bundesrepublik und in Europa ein, zum Beispiel zur Stärkung der nach- haltigen Siedlungsentwicklung, zur Unterschutzstellung großer Teile der Landschaft – zum Beispiel in Biosphä- renparks –, gegen Bodenversauerung und Waldsterben oder gegen großflächige Stoffeinträge aus Emissionen. Allein in Deutschland stieg die Inanspruchnahme von Flächen für Siedlung und Verkehr in den letzten Jahren auf etwa 120 ha pro Tag; das sind mehr als 100 Fußball- plätze täglich. Außerdem steht die neue Bundesregierung noch im- mer im Wort, das Bundesbodenschutzgesetz vom Febru- ar 1998 zu novellieren, um die gröbsten Schnitzer zu be- seitigen und zum Beispiel militärische Flächen und die Verkehrswege in den Anwendungsbereich dieses Geset- zes aufzunehmen. Wir hatten dies in der Debatte zum Bodenschutzgesetz auch entsprechend kritisiert und einen eigenen Antrag eingebracht. Ich darf den Kern der Kritik hier wiederho- len: Das Bodenschutzgesetz muß aufgrund des Vorsorge- gedankens das höherwertige Recht darstellen, das heißt, es darf nicht durch bodenrelevante Regelungen in anderen Gesetzen und Verordnungen (WaldG, GentechG, KrW-/ AbfallG, Düngemittel- und PflanzenschutzVO etc.) in seinem Schutzauftrag eingeschränkt werden. Deshalb schließen wir uns der Umweltbewegung an: Global denken, lokal handeln! Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (Tagesordnungspunkt 10) Dirk Manzewski (SPD): Die Zeiträume, innerhalb derer fällige Forderungen beglichen werden, werden immer länger. Gerade kleinere und mittlere Betriebe kommen hierdurch jedoch oft in erhebliche Bedrängnis, weil sie nicht über eine hinreichende Kapitaldecke ver- fügen und größer werdende Außenstände immer schwe- rer finanziell überbrücken können. Besondere Probleme ergeben sich dabei in der Bau- wirtschaft, da hier fällige Zahlungen häufig unter Beru- fung auf angebliche Mängel zurückgehalten werden, die dann erst in einer umfangreichen Beweisaufnahme auf- geklärt werden müssen. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll dem Problem abgeholfen und eine beschleunigte Erfüllung fälliger Zahlungen erreicht werden. Dies soll durch ein effektives Maßnahmebündel umgesetzt werden, wobei der Gesetzesentwurf im wesentlichen auf die bereits be- stehenden Regelungen und Verfahren des BGB und der ZPO zurückgreift. Eines der Ziele muß dabei sein, die Verzögerung von Zahlungen wirtschaftlich unattraktiv zu machen. Bislang erhält der Gläubiger beim Verzug des Schuldners mit der Erfüllung einer Geldforderung ent- sprechend dem gesetzlichen Zinssatz ohne nähere Dar- legung 4 Prozent Zinsen per annum. Das ehemals einmal hierin liegende Drohpotential hat seine Wirkung jedoch längst verloren. Der Schaden des Gläubigers liegt im Verzugsfall in der Regel deutlich höher. Die Geltend- machung eines weitergehenden Zinsschadens ist zwar erlaubt, dessen Darlegung und Beweis in der Praxis aber häufig schwierig. So wirkt die bisherige Regelung heute vielfach als eine Einladung, statt des teuren Bankkredits lieber den billigeren „Gläubigerkredit“ in Anspruch zu nehmen. Dies ist nicht länger hinnehmbar. Im Gesetz muß daher deutlich werden, daß der Zah- lungsverzug für den Schuldner einschneidende Folgen hat. Deshalb sollte der reguläre Verzugszins von 4 Pro- zent auf mindestens 5 Prozent Punkte über den Basis- zinssatz angehoben werden. Vor allem gilt es in diesem Zusammenhang aber, die Rechtsstellung des Unternehmers zu verbessern. Dieser ist nach dem geltenden Werksvertragsrechts des BGB in einer unbefriedigenden Position, weil er das Werk voll- ständig herzustellen hat und der Besteller vor vollständi- ger Herstellung die Vergütung nicht zu zahlen hat. Es muß daher eine beschleunigte Zahlung der tatsächlich verdienten Vergütung erreicht werden. Eines der insoweit zu lösenden Probleme liegt dabei in der Vorleistungspflicht der Unternehmer. Nach § 631 BGB ist der Unternehmer des BGB-Werkvertrags – wenn nicht die VOB oder eine Individualregelung ver- einbart worden ist – in vollem Umfang vorleistungs- pflichtig. Diese uneingeschränkte Vorleistungspflicht ist unter den heutigen finanziellen Rahmenbedingungen je- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4301 (A) (C) (B) (D) doch oft nicht mehr zumutbar. Vor allem kleine und mittlere Betriebe sind in der Regel nicht in der Lage, teure Materialien und abgeschlossene Teile des Werkes über längere Zeit hinweg vorzufinanzieren. Der Besteller von Werkleistungen sollte daher verpflichtet werden, für abgeschlossene Teile seiner Leistung und insbesondere für das vom Unternehmer beschaffte teure Material Abschlagszahlungen bzw. Vorschüsse zu zahlen. Zudem stellt sich die Frage, ob jeglicher Mangel zum Anlaß genommen werden darf, gleich den Eintritt der Fälligkeit der Vergütung insgesamt zu verhindern. Gemäß § 641 BGB wird die Vergütung erst mit der Abnahme des Werkes fällig. Abnahmefähigkeit ist jedoch nicht mit völliger Mängelfreiheit des Werks gleichzusetzen. Abnahmefähig ist ein Werk auch dann, wenn es kleinere, unbedeutende Mängel aufweist – auch wenn diese im Rahmen der Nacherfüllung beseitigt wer- den müssen. Dies soll klargestellt werden. Die Abnahme erbrachter Werkleistungen sollte der Besteller daher nicht mehr verweigern können, wenn nur noch geringfügige oder die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigende Mängel vorliegen. Ein erheblicher Regelungsbedarf besteht insoweit im übrigen gerade im Bereich der Bauträger- oder Generalübernehmerverträge. So ist in der Praxis immer wieder zu beobachten, daß der Bauträger bzw. Gene- ralübernehmer nach Herstellung einzelner Gewerke die entsprechende Rate vom Hauptauftraggeber einfordert und auch erhält, jedoch nicht an den Subunternehmer weiterleitet, der das Werk letztendlich hergestellt hat. Ihm gegenüber macht er Mängel geltend. Da dieses Verhalten widersprüchlich ist, da er sich diese eigentlich vorher selbst hätte entgegenhalten las- sen müssen und vom Hauptauftraggeber keine Raten hätte einfordern dürfen, soll nunmehr mit der bei ihm für das angefallene Werk eingegangenen Rate auch die Vergütung des Subunternehmers umgehend fällig wer- den. Dies wollen wir durch die Neuschaffung des § 641 Abs. 3 BGB verdeutlichen. Wenn es uns wirklich gelingen soll, die beschleunigte Zahlung fälliger Forderungen zu fördern, dann geht dieses nicht ohne eine Möglichkeit zu schaffen, fällige Ansprüche – wenn sie denn streitig sind – auch zügiger gerichtlich geltend zu machen. Wurde bislang die Abnahme wegen tatsächlich oder vorgeblicher Mängel verweigert, mußte der Unterneh- mer den Klageweg beschreiten. Dies war in der Regel mit der Einholung eines oder mehrerer Sachverständi- gengutachten und längerer Prozeßdauer verbunden. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen wäre aber die Möglichkeit einer schnellen vorläufigen Titulie- rung wichtig. Soweit das Zivilprozeßrecht hierfür vor allem den Urkundsprozeß anbietet, konnte der Unter- nehmer selbst bei schriftlich abgeschlossenem Vertrag hierauf nicht zurückgreifen, da die erforderliche Be- gründetheit des Abnahmeanspruchs nach geltendem Recht nicht durch eine Urkunde, sondern nur durch ein Sachverständigengutachten bewiesen werden kann. Die Verwendung eines vorgerichtlich eingeholten Privatgut- achtens ist im Urkundsprozeß jedoch nicht zulässig. Hier gilt es anzusetzen. Dem Unternehmer sollte die Möglichkeit eröffnet werden, die Vergütung für er- brachte mangelfreie Werkleistungen auch ohne eine Ab- nahmeprozedur fällig zu stellen. Die Vergütung für Werkleistungen sollte auch fällig werden, wenn dem Unternehmer unter Vorlage eines schriftlichen Vertrages von einer unabhängigen Stelle bescheinigt wird, daß er die versprochene Werkleistung oder in sich abgeschlos- sene Teile hiervon mangelfrei erbracht oder nach ihrer Überprüfung etwa vorhandene Mängel beseitigt hat. Dieses Verfahren kann man dem Unternehmer aber nur eröffnen, wenn sein Anspruch zuvor ernsthaft und effektiv auf seine wirkliche Berechtigung überprüft wird. Denn nicht jeder Unternehmer arbeitet mangelfrei und nicht jeder Einwand des Bestellers ist von vorn- herein nur eine Schutzbehauptung. Diesem Zweck soll die vorgerichtliche sogenannte Fertigstellungsbescheini- gung dienen, die inhaltlich die Prüfungstiefe eines ge- richtlichen Sachverständigengutachtens haben soll, ohne formell ein solches Gutachten zu sein. Hierzu wendet sich der Unternehmer an eine Indu- strie- und Handelskammer, eine Handwerkskammer oder eine vergleichbare öffentlich-rechtliche Körper- schaft. Der von dieser sodann ausgewählte öffentlich be- stellte und vereidigte Gutachter hat in unparteiischer und unabhängiger Erledigung ein Gutachten über die ver- meintlich bestehenden Mängel zu erstellen. Diese Verfahrensweise bietet für beide Parteien er- hebliche Vorteile, insbesondere, weil die Parteien bereits vor einer gerichtlichen Streitigkeit den Wert des Werks einschätzen können. Liegen Mängel vor, kann der Un- ternehmer entweder alle Mängel beseitigen und sich dies neu bescheinigen lassen oder aber die Beseitigung der Mängel unter Bescheinigung des Gutachters über den Aufwand der Mängelbeseitigung zurückstellen. Im letz- teren Fall wird die Vergütung zwar auch fällig, der Un- ternehmer muß aber für mindestens das Dreifache der Mängelbeseitigungskosten Sicherheit leisten. Der Besteller weiß demgegenüber ganz genau, auf welche berechtigten Einwände er sich beschränken muß bzw. in welcher Höhe er den Werklohn zurückbehalten kann. Ich gehe davon aus, daß dies bereits zu einer erhebli- chen Entlastung der Gerichte führen wird, da für die Parteien das Prozeßrisiko kalkulierbar wird. In den Fällen, in denen der Besteller gleichwohl nicht zahlt, kann der Unternehmer nunmehr durch Vorlage der Fertigstellungsbescheinigung, die jetzt prozessual eine Urkunde ist, und des schriftlichen Vertrages den Ur- kundsprozeß beschreiten. Für den Unternehmer hat dies den Vorteil in diesem beschleunigten Verfahren eine zunächst vorläufige Titu- lierung zu erhalten. Der Besteller ist nicht schlechterge- stellt, da er seine Rechte im Nachverfahren suchen kann. Er wird sich jedoch reichlich überlegen, ob und welche Einwendungen er hierbei geltend macht. Genau hier- durch werden aber mutwillige Einwendungen verhin- 4302 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 (A) (C) (B) (D) dert. Der Anreiz, sinnlose Einwendungen geltend zu machen, ist spätestens durch das Vorbehaltsurteil verlo- rengegangen. Zuletzt möchte ich noch auf Regelungsbedarf beim § 648a BGB hinweisen. Dieser Paragraph bestimmt, daß der Unternehmer vom Besteller zu seiner Absicherung gegen deren Konkurs die Stellung einer Bürgschaft be- anspruchen kann. Lehnt der Besteller dies ab, so darf der Unternehmer den Vertrag kündigen und Schadensersatz verlangen. Dies ist das einzige Mittel, den Besteller zu der Bürgschaft zu bewegen. Die Darlegung des Scha- dens ist jedoch schwierig. Bei der Bauhandwerkersiche- rungsbürgschaft, § 648a BGB, sollte für den Fall des Rücktritts wegen Verweigerung der Bürgschaft daher eine Schadensersatzpauschale von 5 Prozent der Auf- tragssumme vorgesehen werden. Bei allem ist jedoch die Ausgewogenheit der Rechte von Auftragnehmer und Auftraggeber im Auge zu be- halten. Auch dem tragen wir Rechnung, wenn im Sep- tember in Berlin eine öffentliche Anhörung zur aufge- worfenen Problematik durchgeführt wird. Die Intention des Gesetzentwurfs wird von allen Parteien geteilt. Es liegen mehrere Gesetzesentwürfe vor. In Einzelheiten besteht vor allem Übereinstimmung mit dem Gesetzesentwurf der CDU/CSU. Vielleicht wird es uns nach dieser Anhörung deshalb sogar gelin- gen, uns auf einen Gesetzesentwurf zu verständigen. Ich würde es jedenfalls begrüßen, wenn es uns gemeinsam gelingt, in der Sache selbst voranzukommen, und freue mich schon auf die anstehende fachliche Diskussion hierüber. Andrea Voßhoff (CDU/CSU): Zur vorgerückten Stunde am vorletzten Bonner Plenartag steht wieder einmal das Thema der „Beschleunigung fälliger Zahlun- gen“, besser auch bekannt unter dem Stichwort „Zah- lungsmoral“, auf der Tagesordnung dieses Hohen Hau- ses, ein Thema, das sowohl Befürworter einer Gesetzes- initiative wie auch Gegner aus den unterschiedlichsten Gründen kennt. Auch wenn wir – laut „Spiegel“ vom vergangenen Montag – aus SPD-Reihen in den vergangenen Tagen im Zusammenhang mit den Sparvorschlägen des Bun- desfinanzministers den wohl ungehörigsten und unzu- treffendsten Kommentar des Jahres lesen mußten, daß es nämlich in den neuen Ländern finanzpolitisch künftig keinen „Jammer-Bonus“ mehr geben dürfe, hoffe ich gleichwohl nach wie vor, daß das Thema „Zahlungsmo- ral“ nicht auch irgendwann in eine vergleichbar üble Schublade einer zweifelhaften Besonderheit der neuen Länder geschoben wird. Ebensowenig, wie diese Bemerkung über den Um- fang bisheriger und künftiger Leistungen an die neuen Länder in die politische Landschaft paßt, wäre es ange- bracht, anzunehmen, das Thema „Zahlungsmoral“ sei dann vielleicht auch nur eine Spezifika Ost. Die schleppende Zahlungsmoral ist, wie Umfragen in den Betrieben ergeben haben, ein bundesweites Pro- blem, sie wirkt nur in den ostdeutschen Betrieben oft- mals wie eine wirtschaftliche „Lungenentzündung“, während sie in den alten Ländern in Betrieben vielleicht nur erst zu einem „Schnupfen“ führt. Nachdem die CDU/CSU-Fraktion auf Initiative ihrer Mitglieder aus den neuen Ländern in dieser Frage be- reits einen umfangreichen Gesetzentwurf zur Verbesse- rung der Durchsetzung von Forderungen der Bauhand- werker eingebracht hat, hat nun die rotgrüne Regie- rungskoalition heute dazu ihre rechtspolitsche Wunder- tüte geöffnet. Der Begriff „Wundertüte“ muß schon er- laubt sein, denn in Anbetracht der Renten- und Sparvor- schläge müssen wir uns ja wirklich fragen, was uns die Regierungskoalition an Überraschungen so zu bieten hat. Nun, was will die rotgrüne Regierungskoalition mit dem vorliegenden Entwurf auf den parlamentarischen Weg bringen? Sie legt einen Katalog von Ergänzungen und Änderungen des bestehenden Werkvertragsrechtes vor. Dieser Katalog enthält durchaus diskussionswürdi- ge Vorschläge, ich kann mich aber des Eindrucks nicht erwehren, daß einige Vorschläge davon inhaltlich dek- kungsgleich mit unseren sind: Während es zum Beispiel in unserem Entwurf zur Frage der Abnahmeverweige- rung der Unternehmerleistung heißt: „Die Abnahme kann künftig nur noch wegen wesentlicher Mängel ver- weigert werden“, liest man im SPD-Entwurf: „Wegen geringfügiger Mängel kann die Abnahme nicht verwei- gert werden“. Es regt sich der Verdacht, daß in dieser Frage nur aus Prinzip eine andere Formulierung gewählt wurde – getreu der Devise: abgeschrieben und anders verpackt. Nur, während bei unserer Formulierung der Begriff des wesentlichen Mangels in Anlehnung an § 12 VOB hinreichend durch die Rechtsprechung definiert und damit in der Anwendung praktikabel ist, werden wir bei der Formulierung im Regierungsentwurf erst durch Gerichtsentscheidungen den Begriff des „geringfügigen Mangels“ näher ausloten lassen müssen. Die damit zwangsläufig verbundene Rechtsunsicherheit ist vorpro- grammiert. Auch freut es mich, daß Sie grundsätzlich unsere Auffassung teilen, in Ergänzung des § 648 a BGB dem Unternehmer einen fünfprozentigen Schadensersatz zu- zubilligen, wenn der Besteller nicht bereit ist, eine Bankbürgschaft beizubringen. Zudem stelle ich fest, daß auch Sie die Notwendigkeit sehen, den Verzugszins an- zuheben. Der Grundkonsens ist in dieser Frage also auch gegeben. Während Sie jedoch die Anhebung des Zinses von 4 Prozent auf 5 Prozent über dem Basiszinssatz für alle Fälle des Verzugs im BGB fordern, sieht unser Ge- setzesentwurf 8 Prozent über dem Basiszinssatz aus- schließlich für die Fälle des Bauvertrages vor. Für beide Positionen lassen sich sicher gute Argu- mente finden, auch im Hinblick auf die Umsetzung einer künftigen Richtlinie der EU. Mit unserem Vorschlag haben wir jedoch das Ziel verfolgt, den Verzugszins so anzuheben, daß er den Refinanzierungskosten entspricht. Schließlich ist der Verzug die Inanspruchnahme eines unberechtigten „Kredits“. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß gerade im Baubereich das Problem der Inanspruchnahme des sog. „Justizkredites“ in besonde- rem Maße feststellbar ist, haben wir eine ausschließlich Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4303 (A) (C) (B) (D) für diesen Bereich deutliche Zinsanhebung vorgeschla- gen, von der zudem auch die Verbraucher ausgenommen sind. Bei allem Engagement, das uns treibt, etwas zur Ver- besserung der Zahlungsmoral zu tun, der Verbraucher- schutz kann und darf nicht ausgeschlossen werden, denn es gilt, den privaten Häuslebauer nicht übermäßig mit verschärfenden Regelungen zu belasten, die ihren Ur- sprung in der besonderen Problematik der gewerblichen Bauwirtschaft, also zwischen gewerblichen Vertrags- parteien haben. Wir werden in der Anhörung des Rechtsausschusses dazu im September auch die Vertre- ter des Verbraucherschutzes hören, inwieweit die von Ihnen heute vorgelegten Vorschläge von der Erhöhung des Verzugszinses bis zur Abschlagszahlung als ausge- wogen anzusehen sind. Zu Ihren weiteren Vorschlägen, insbesondere der Einführung von Abschlagszahlungen oder der Fertig- stellungsbescheinigung lassen Sie mich zunächst eine grundsätzliche Anmerkung machen. Während wir uns mit unserem Gesetzentwurf auf eine Verbesserung der Durchsetzung der Bauhandwerkerforderungen konzen- triert haben und gesonderte Regelungen für den Bauver- trag dem Werkvertragsrecht als gesonderten Abschnitt angliedern wollen, werden Ihre Vorschläge in das beste- hende weitreichende Werkvertragsrecht eingegliedert. Dies führt zu der theoretischen Anwendbarkeit Ihrer Neuregelungen auf alle bestehenden Werkverträge, also auch den Beförderungsvertrag, den Gebäudereinigungs- vertrag bis hin zum Bestattungsvertrag. Ich gehe davon aus, daß dies von Ihnen auch so gewollt ist. Dies führt dann aber auch zu der Konsequenz, daß das Instrument der Abschlagszahlung auch auf alle anderen Fälle des Werkvertragsrechts anwendbar ist. Damit wird dann aber der dem Werkvertrag zugrundeliegende Gedanke der Gesamtabnahme vor Zahlung des Werklohns in allen Fällen aufgehoben. Natürlich hat das Instrument der Abschlagszahlung zur Beschleunigung der Zahlung durchaus Charme, nicht umsonst ist es in der VOB/B umfassend geregelt. Gleichwohl ist die Frage zu stellen, wie dann die erfor- derlichen weiteren Regelungen, die zwingend mit der Abschlagszahlung verbunden sind, in den von Ihnen vorgelegten Gesetzesentwurf eingebunden werden sollen. Ausgehend von dem Rechtsgedanken, daß erst bei vollständiger Leistungserbringung die Abnahme zu erfolgen hat und das BGB-Werkvertragsrecht die Er- stellung einer Rechnung als zwingende Fälligkeitsvor- aussetzung gar nicht vorsieht, wirft Ihr Vorschlag aber die Frage auf, was denn bei Abschlagszahlungen mit der Schlußrechnung sein soll. Die Folgen der Ab- schlagszahlung sind im § 16 VOB/B für den Bauver- trag klar und umfassend geregelt, in Ihrem Vorschlag fehlt aber jede Folgeregelung zur Frage der Schluß- rechnung. Rechtsunsicherheiten sind auch hier vorpro- grammiert. Im übrigen stellt sich die Frage, ob die Abschlags- zahlungen für alle Fälle des Werkvertragsrechts geboten sind, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Verbraucherinteressen und der sich aus der Abschlag- zahlung ergebenden Risikolage. Insgesamt führen die Inhalte des vorliegenden Geset- zesentwurfes zu einer Aufblähung des Werkvertrags- rechts und zwar mit ausschließlich bauvertraglichen Spezifika. Dadurch bedingt kommen Elemente in das Werkvertragsrecht hinein, deren Wirkungsgrad allein für den Baubereich in Teilen zwar diskutabel ist, in anderen Fällen des Werkvertrages zu erheblicher Rechtsun- sicherheit führen. Zur Vermeidung von Mißverständnissen: Natürlich bin auch ich der Auffassung, daß das Werkvertragsrecht den Bedürfnissen des Bauvertrages nicht gerecht wird. Ich weiß auch, daß dem entgegengehalten wird, gerade der hohe Abstraktionsgrad des Werkvertragsrechts lasse der Rechtsprechung genügend Raum zu sachgerechten Entscheidungen. Es bleibt aber die Feststellung, daß Rechtsmaterien, wie zum Beispiel das Werkvertrags- recht in besonderem Maße von wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen betroffen sind und daher immer Gegenstand kritischer Überlegungen sein müs- sen. Es stellt sich dann jedoch die Frage, ob die besonde- ren Bedürfnisse des Bauvertragsrechts – und die haben Sie bei Ihren Vorschlägen ja in erster Linie im Auge ge- habt – in das Werkvertragsrecht integriert werden sollen oder es nicht rechtstechnisch sinnvoller ist, besondere Regelungen für den Bauvertrag, so wie wir es vorschla- gen, als gesonderte Regelungen in einem gesonderten Abschnitt dem Werkvertragsrecht anzugliedern. Not- wendige Verbesserungen können dann spezifischer und zielführender ausgestaltet werden, so wie wir es mit unserem Gesetzentwurf vorgeschlagen haben. Mit der in dem vorgelegten Gesetzesentwurf weiter vorgeschlagenen Fertigstellungsbescheinigung wollen Sie zudem ein Verfahren einführen, das vordergründig praktikabel erscheint, gleichwohl in der Praxis den Handwerker zwingt, auf eigene Kosten einen Sachver- ständigen zu beauftragen, der die ordnungsgemäße Lei- stung bestätigt. Die Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens rückt damit in weite Ferne, den Gerichten wird die Möglichkeit genommen, schon sehr früh auf eine gütliche Lösung hinzuwirken. Im übrigen bleibt unklar, welche Folgen es haben wird, wenn der Besteller zum geladenen Sachverständi- gentermin nicht erscheint oder welche rechtlichen Fol- gen eintreten, wenn der Besteller die Ladung des Sach- verständigen nicht erhalten hat. Damit sind weitere Rechtsunsicherheiten vorprogrammiert, und es ist dem Ziel der Beschleunigung von Zahlungen nicht gedient. Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, daß Ihre geplanten Gesetzesänderungen wohl nicht zwingendes, sondern dispositives Recht sein sollen. Dies hätte zur Folge, daß es dem wirtschafltich stärkeren Vertrags- partner jederzeit möglich ist, den Handwerker zu ab- weichenden, für ihn ungünstigen Klauseln zu zwingen. Ich denke, damit ist insbesondere den Klein- und mit- telständischen Betrieben nicht gedient. Ihr Gesetzes- vorschlag weist vordergründig praktikable Ansätze auf, läßt aber in vielen Punkten eine ausgewogene Interes- senlage zwischen Verbraucher und Handwerker ver- missen und würde auch die Rechtssystematik des 4304 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 (A) (C) (B) (D) Werkvertrages nachhaltig beeinträchtigen, dadurch er- hebliche Rechtsunsicherheiten zur Folge haben, die dem Ziel der Beschleunigung von Zahlungen nicht ge- recht wird. Im Gegenzug dazu ist der Gesetzesentwurf der CDU/CSU-Fraktion ein abgerundetes Paket an Maßnahmen, das die spezifischen Probleme der schlechten Zahlungsmoral im Bereich der Bauwirt- schaft deutlich verbessern wird. Ich wünsche uns in den kommenden Sitzungswochen eine konstruktive Diskussion in der Hoffnung, geeignete Maßnahmen zur besseren Durchsetzung von Zahlungs- außenständen zu erreichen. Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Bauhandwerk in Deutschland – insbesondere in den neuen Bundesländern – ist notleidend. Die Zeiträume, innerhalb derer fällige Forderungen beglichen werden, werden immer länger. Kleine und mittlere Betriebe ge- raten in Schwierigkeiten, weil sie ihre Außenstände kaum noch finanziell überbrücken können. Von den Auftraggebern werden Rechnungen oft unter Berufung auf angebliche Mängel nicht bezahlt, die dann in einer umfangreichen Beweisaufnahme vor Gericht aufgeklärt werden müssen. Ein solcher „Justizkredit“ verzögert den Zahlungseingang deutlich stärker als das in anderen Branchen der Fall ist. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wollen die Re- gierungsfraktionen diesem Mißstand jetzt wirksam ent- gegensteuern. Der Entwurf bemüht sich um einen fairen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen der Bauwirtschaft und dem Ver- braucherschutz. Bündnis 90/Die Grünen haben beson- deren Wert darauf gelegt, daß das Problem der sinken- den Zahlungsmoral nicht auf dem Rücken des kleinen „Häuslebauers“ ausgetragen wird. Denn vorangegange- ne Anhörungen haben ja gezeigt: Die säumigen Schuld- ner sind in erster Linie Kommunen, der Bund oder große private Auftraggeber – und eben nicht der „kleine“ Bür- ger. Wir haben das Werkvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch in einigen wesentlichen Punkten verbessert: So soll der fällig gewordene Lohn eines Werkunterneh- mers vom Besteller nicht mehr in voller Höhe wegen ge- ringfügigen oder bloß vorgeschobenen Mangels zurück- behalten werden können. Andererseits darf es natürlich auch nicht sein, daß der Besteller eines Werkes künftig mangelhafte Arbeiten bezahlen muß. Diese Interessen- kollision haben wir vernünftig berücksichtigt: Liegen Bauschäden vor, so kann der Auftraggeber mindestens das Dreifache der Rechnungskosten zurückbehalten, die zur Mängelbeseitigung erforderlich sind. Weiter sieht der Entwurf vor, daß der Handwerks- unternehmer mehr als bisher in der Lage sein soll, für bereits erbrachte Leistungen Abschlagszahlungen zu verlangen. Und: Im Wege einer Erhöhung des regulären Verzugszinses von 4 auf 5 Prozentpunkte über dem Ba- siszinssatz machen wir deutlich, daß der Zahlungsverzug für den säumigen Schuldner einschneidende Folgen ha- ben kann. Meine Damen und Herren von der Unionsfraktion: Um dem notleidenden Handwerk zu helfen, brauchen wir nicht – wie Sie dies vorgeschlagen haben – ein neu- artiges Konstrukt in der Zivilprozeßordnung. Ihre Idee von einer „richterlichen Vorabentscheidung“ ist ja sogar schon bei denen, die sie anwenden sollten – der Richter- schaft – auf Ablehnung gestoßen – zu Recht, wie ich meine: Eine Art Schnellprozeß wäre nicht nur rechts- staatlich bedenklich, er belastet zudem die Justiz. Wir hoffen stattdessen, daß die Sachkunde eines unabhängi- gen Gutachters so manchen langwierigen Prozeß über Werkmängel vermeiden hilft. Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, um die Insolvenzen in der Baubranche zu stoppen. Aber genau- so wie wir jetzt versuchen, den Unternehmen zu ihrem Recht zu verhelfen, genauso werden wir prüfen müssen, welche Schritte zur Verbesserung des Verbraucher- schutzes in unserem Land erforderlich sind. Ich bin des- halb sehr gespannt, zu welchen Ergebnissen insoweit die geplante Anhörung zu diesem Gesetz kommen wird. Jürgen Türk (F.D.P.): Ich freue mich, daß durch F.D.P.-Initiative jetzt auch die Koalition einen Gesetz- entwurf zur Wiederherstellung der Zahlungsmoral auf den Tisch gelegt hat, wenn auch die Debattenzeit, 22.15 Uhr, dem Thema nicht den nötigen Stellenwert beimißt, denn es geht weiterhin vor allem um kleine und mittlere Existenzen. Ich gehe davon aus, daß sowohl der Gesetzentwurf der Koalition als auch der F.D.P.-Antrag und die Anträ- ge der anderen Fraktionen in der vom Rechtsausschuß und dem Ausschuß für Angelegenheiten der neuen Bun- desländer beschlossenen Sachverständigenanhörung am 15. September 1999 beraten werden. In dieser Anhörung kann es nicht mehr darum gehen, ob Maßnahmen ein- geleitet werden, sondern welche praxiswirksamen Schritte schnellstens umgesetzt werden. Deshalb ist ab- zusichern, daß vor allem auch Praktiker und Betroffene zu Wort kommen. Nun zum Koalitionsentwurf: Der reguläre Verzugs- zins von derzeit 4 Prozent soll künftig auf mindestens 5 Prozentpunkte über den Basiszinssatz angehoben wer- den. Natürlich ist das nicht ausreichend, wenn man künftig verhindern will, daß zahlungsunwillige Schuld- ner sich weiterhin einen „Justizkredit“ verschaffen, denn zur Zeit liegt der Basiszinssatz bei ca. 2 Prozent plus 5 Prozent sind 7 Prozent. Damit bleibt eine Spanne von ca. 5 Prozent zum eigentlichen Schaden des Gläubigers. Wenn also der Anreiz zu einem zusätzlichen Kredit des Schuldners entfallen soll, dann muß man konsequent die Lücke bis zum marktüblichen Kontokorentzins schlie- ßen, zur Zeit etwa bei 12 Prozent. Im übrigen bleibt der Koalitionsvorschlag hinter dem der EU-Kommission mit plus 8 Prozent ein ganzes Stück zurück. Daß der Besteller von Werkleistungen für abge- schlossene Teilleistungen und Material Abschlagszah- lungen zahlen soll, geht in die richtige Richtung. Das gilt auch dafür, daß die Abnahme erbrachter Werkleistungen nicht mehr wegen geringfügiger Mängel verweigert werden kann. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4305 (A) (C) (B) (D) Daß eine unabhängige Stelle bescheinigen soll, daß die Leistung mängelfrei erbracht worden ist, muß sorg- fältig überprüft werden. Auf keinen Fall darf sie weitere und noch mehr Gerichtsbürokratie verursachen. Wir als Freie Demokraten meinen, daß man in erster Linie sichern muß, daß der Besteller seine Zahlungsfä- higkeit nachweisen muß. Hier ist überlegenswert, daß ein vorhandenes Instrument, das Bauhandwerkersiche- rungsgesetz, nicht mehr nur als Kann-, sondern als Muß- Bestimmung eingesetzt wird. Warum sollte der Hand- werker nicht durch Grundbucheintragung abgesichert werden können? Im übrigen stellt sich die Frage, warum nur bei Werkleistungen Maßnahmen gegen eine vertragswidrige Zahlungspraxis eingeleitet werden sollen. Das ist auch bei Dienstleistungen erforderlich, denn zum Beispiel ha- ben auch Ingenieurbüros Schwierigkeiten, ihre Rech- nungen bezahlt zu bekommen. Ich hoffe im Interesse besonders unserer kleinen und mittleren Arbeitgeber auf eine baldige Lösung des Pro- blems. Rolf Kutzmutz (PDS): Was lange währt, wird endlich vielleicht etwas besser. Mit dem kurzfristig vorgelegten Gesetzentwurf der Koalition mündet schließlich eine schon jahrelange Auseinandersetzung zwischen Bundes- und Länderjustizministerien in ein überwiegend brauch- bares Zwischenergebnis. Das ist auch bitter nötig. Zur wirtschafts-, arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Bedeutung der Bekämpfung von Zahlungsunmoral habe ich mich bereits in der ersten Debatte zu diesem Thema im April ausführlich geäußert. Seitdem hat sich die Situation eher noch verschärft. Mit jedem Monat länge- rer Untätigkeit des Gesetzgebers gerieten weitere tau- sende Existenzen in Gefahr. Die jetzige Vorlage der Re- gierungsseite sollte deshalb schnellstmöglich beraten und umgesetzt werden. Das gilt insbesondere für die deutliche Erhöhung und Flexibilisierung des gesetzlichen Verzugszinses im BGB. Das war bekanntlich auch eine der Hauptforde- rungen des Antrages, den die PDS im April vorgelegt hat. Unverständlich bleibt dabei nur, warum nicht auch die entsprechende Passage des HGB angepaßt werden soll. Grundsätzlich begrüßen wir auch, daß die Koalition das allgemeine Werkvertragsrecht novellieren und nicht – wie von CDU/CSU verlangt – ein gesondertes Bau- vertragsrecht in das BGB einführen will. Denn Baulei- stungen sind zweifellos das Wichtigste, aber keineswegs das einzige Problemfeld. Überwiegend zu begrüßen sind auch die einzelnen Vorschläge. Das gilt insbesondere für die Neuregelung von Abschlagszahlungen in § 632 und zur Abnahmepflicht in 640. Mit dem Vorschlag zu Zahlungspflichten von Bau- trägergesellschaften und Generalunternehmern gegen- über ihren Handwerkern in § 641 Abs. 3 kann viel- leicht endlich den Betrügereien auf diesem Gebiet ein Riegel vorgeschoben werden. Andererseits zeigt dieser Punkt, daß Koalition und Justizministerin vielleicht doch nicht so vorschnell das Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen zu den Akten legen sollten, wie sie es in der Begründung ihres Entwurfes tun. Schließlich nützt die Neuregelung einem Subunternehmer nur dann etwas, wenn er überhaupt die Chance erhält, von Zah- lungseingängen für die von ihm erbrachte Leistung zu erfahren. Grundsätzlich gehen für uns auch die Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheitsleistungen nach § 648a in die richtige Richtung. Unverständlich bleibt aber bisher, warum auch künftig gegenüber natürlichen Personen keine Sicherheit verlangbar sein darf. Den größten Diskussionsbedarf bei den eingebrachten Vorschlägen gibt es zweifellos noch zum Umgang mit Mängelrügen, vor allem zum mit § 641a gewählten Konstrukt des vom Unternehmer bestellten und zu be- zahlenden, aber unparteiisch agierenden Gutachters. Da- zu kommt der Arbeitsaufwand, über den noch nichts ge- sagt ist, und die angemessenen Fristen, die wichtig für den Erfolg sind. Insbesondere dazu sollte die vom Rechtsausschuß für Anfang September anberaumte Anhörung genutzt werden. Die PDS schlägt vor, dort den jetzt vorliegen- den Regierungsentwurf zur Basis der Diskussion zu machen und ihn mit Vorschlägen des CDU/CSU- Entwurfes zu vergleichen. Die Ergebnisse der Anhö- rung sollten umgehend in zügige Ausschußberatungen einfließen, damit möglichst noch Ende September ein erstes Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen das Plenum passieren kann. Denn auf diesem gesetzge- berischen Handlungsfeld ist Zeit nicht nur buchstäblich Geld, sondern auch Schicksal für viel zu viele Men- schen. Ebenso klar ist schon jetzt, daß wir keineswegs bei diesem Gesetz stehen bleiben dürfen, wenn wir Zah- lungsunmoral effektiv bekämpfen wollen. Ich verweise nur auf die dringend erforderliche grundlegende Reform des Mahnverfahrens, Beschleunigung von Zwangsvoll- streckungen und wirksame Beiträge staatlicher sowie öf- fentlich-rechtlicher Institutionen zur Verbesserung von Zahlungsmoral und Liquidität von Auftragnehmern. Da- zu liegen nicht nur konkrete Vorschläge der PDS und teilweise auch der F.D.P. auf dem Tisch. Ich erinnere daran, daß Kollegin Kaspereit im April an dieser Stelle sieben Eckpunkte eines künftigen Regierungsentwurfes vorgestellt hat. In der heute zu debattierenden Vorlage finde ich nur fünf davon ansatzweise wieder. Auf alle Fälle sind „Verzug durch Rechnung“ und Vorschläge zum Stichwort Factoring vom April-Versprechen noch offen. Wir von der PDS werden dafür sorgen, daß Sie von der Koalition nach diesem ersten Wurf ihre Hände nicht selbstzufrieden in den Schoß legen. Wir sollten aller- dings diesen ersten Schritt auch nicht unnötig zerreden, zumindest jene Maßnahmen nicht, die zu wichtig und zu wenig umstritten sind, als sie noch weiter auf die lange Bank zu schieben. Es ist ein wichtiger Gesetzentwurf – auch wenn uns klar sein sollte, daß damit die Probleme von Zahlungsschwierigkeiten von Unternehmen noch längst nicht aus der Welt sind. 4306 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 (A) (C) (B) (D) Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 11) Manfred Grund (CDU/CSU): Bevor wir heute über die von uns eingebrachte Änderung des Vertriebenen- zuwendungsgesetzes debattieren, lassen Sie mich einen kurzen Blick zurückwerfen: Als 1994 das Vertriebenen- zuwendungsgesetz im Rahmen des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes, EALG, vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, bestand über die Not- wendigkeit und Zielsetzung dieses Teils des Gesetzes- werkes hier im Hohen Hause großes Einvernehmen. Gemeinsam ging es uns darum, ein längst überfälliges Zeichen für die durch den Zweiten Weltkrieg und seine Folgen besonders betroffenen Vertriebenen der Erleb- nisgeneration in den neuen Bundesländern zu setzen. Dabei war klar, daß es mehr als vier Jahrzehnte nach dem Vertreibungsgeschehen letztlich um nichts anderes als um ein symbolisches Zeichen in Anerkennung ihres schweren Vertreibungsschicksals gehen konnte. Ein sol- ches erschien uns allen um so wichtiger, als die Heimat- vertriebenen in den neuen Bundesländern in besonderem Maße an den Folgen ihres Schicksals zu tragen hatten – waren sie doch nicht nur wie ihre Leidensgenossen in den alten Bundesländern ihrer Heimat und ihres Hab und Guts beraubt worden, sondern darüber hinaus noch direkt von der einen in die andere Diktatur geraten. Ich glaube heute feststellen zu können, daß das Ge- setz bei der ganz überwiegenden Mehrheit der Betroffe- nen mit Wohlwollen und Erleichterung aufgenommen worden ist und entsprechenden Zuspruch erfahren hat. Maßgeblich dazu beigetragen hat gewiß die Tatsache, daß der Bundestag sich darauf verständigen konnte, die Einmalzuwendung von 4 000 Mark bar auszuzahlen und nicht als Schuldverschreibung, wie es anfangs die Kon- zeption der damaligen Bundesregierung noch vorgese- hen hatte. Bis zum Ablauf der Antragsfrist am 30. September 1995 sind über 1,3 Millionen Anträge auf Gewährung der Pauschalzuwendung gestellt worden. Das sind weit mehr, als im Gesetzgebungsverfahren zunächst ange- nommen. Bis Ende vergangenen Jahres waren mit mehr als 1,1 Millionen über 80 Prozent der Antragsverfahren abgeschlossen worden. Erfreulich dabei ist, daß in rund 95 Prozent aller Fälle die Einmalzahlung bewilligt und in der Zwischenzeit an die Betroffenen ausgezahlt wor- den ist. Wenn es trotz dieses insgesamt recht positiven Be- fundes zu erheblichem Unmut und tiefer Enttäuschung bei einem Teil der Betroffenen gekommen ist, liegt dies im wesentlichen in zwei Ursachen begründet: Da ist zum einen die in einigen Bundesländern mitunter recht schleppend verlaufende Antragsbearbeitung zu nennen. Ende vergangenen Jahres betrug die Erledigungsquote rund 83 Prozent für alle neun Bundesländer zusammen. Bezogen auf die einzelnen Bundesländer sieht das Bild sehr unterschiedlich aus: In Berlin lag der Anteil der er- ledigten Anträge bei 95,8 Prozent, in Thüringen bei 94,5 Prozent; in Mecklenburg-Vorpommern betrug er hingegen lediglich 68,6 Prozent. – Für nachhaltigen Unmut im Zusammenhang mit diesem Gesetz sorgten aber die zahlreichen Ablehnungsfälle. Vielfach konnten und können die von den zuständigen Behörden hierfür gegebenen Begründungen von den Betroffenen ange- sichts ihres persönlichen Lebensschicksals nicht nach- vollzogen werden. Solche Reaktionen lassen sich nicht einfach mit Hin- weis auf die insgesamt hohe Zahl an ergangenen Bewil- ligungsbescheiden beiseite tun. Auch wenn die Ableh- nungsquote mit etwa 5 Prozent vergleichsweise gering ausfällt, darf man nicht übersehen, daß sich hinter jedem einzelnen Ablehnungsfall – und bis Ende 1998 waren es über 51 000; insgesamt dürfen wir von etwa 70 000 aus- gehen – ein ganz individuelles Vertreibungsschicksal verbirgt, daß keine Anerkennung und Würdigung er- fährt. Darunter sind nicht wenige Menschen, die das Vertreibungstrauma bis heute nicht überwunden haben und deshalb besonders verbittert sind, wenn sie erfahren, daß ihnen die erhoffte Einmalzuwendung versagt blei- ben soll. Die überwiegende Zahl der Ablehnungen knüpfen unmittelbar an die im Gesetz normierten Ausschlußtat- bestände an. Dabei geht es um: das Erfordernis des un- unterbrochenen Aufenthaltes in der ehemaligen SBZ/DDR nach der Vertreibung bis zum 3. Oktober 1990, den zum Ausschluß der Anspruchsberechtigung führenden rechtsbeständigen Besitz von Bodenreform- land sowie das Versäumen der Antragsfrist bis zum 30. September 1995. Schon recht früh hatte es Anstöße aus Reihen der CDU/CSU gegeben, gemeinsam mit der damaligen Bundesregierung auf untergesetzlicher Ebene auf eine einheitliche Verwaltungspraxis hinzuwirken. Ich erinne- re insbesondere an das Schreiben der ehemaligen Parla- mentarischen Staatssekretärin beim Bundesfinanzmi- nister, Frau Kollegin Irmgard Karwatzki, von vor etwas mehr als einem Jahr, mit dem der Versuch unternommen wurde, durch eine erläuternde Interpretation vorhande- ner Auslegungsspielräume einen einheitlichen Verwal- tungsvollzug zu erleichtern. Allerdings waren diese Be- mühungen nur bedingt erfolgreich. Hinsichtlich der „Bodenreformland-Fälle“ hatte sich bei den Behörden in aller Regel durchaus die Auffassung durchgesetzt, daß Bodenreformflächen von geringer Größe und einem Wert von weniger als 4 000 Mark den Erhalt der einma- ligen Zuwendung nicht ausschließen. Ständige Probleme bereitete hingegen die Handhabung des vom Gesetz ge- forderten ununterbrochenen Wohnsitzes in der ehemali- gen DDR vor dem 3. Oktober 1990. Insoweit ist es trotz des besagten Schreibens von Frau Karwatzki und auch einiger über diese Frage ergangener Gerichtsurteile immer wieder zu Ablehnungen gekom- men, die von den Betroffenen als dauerhaft ungerechte und unverständliche Mißachtung und Abqualifizierung ihres Vertreibungsschicksals empfunden wurden. Nicht wenige haben sich regelrecht persönlich verletzt gefühlt. Die zum Teil regional unterschiedliche Handhabung ty- pischer Problemfälle durch die jeweils zuständigen Be- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4307 (A) (C) (B) (D) hörden und die daraus folgenden Ungereimtheiten bei der Entscheidung über die Gewährung der Einmalzu- wendung haben diesen Eindruck noch verstärkt. Ich denke zum Beispiel an die nicht wenigen Fälle, in denen Vertriebene aus der Kriegsgefangenschaft in den Westen entlassen wurden, dort aber aus unterschiedli- chen Gründen nicht ihren ständigen Lebensmittelpunkt fanden, sondern erst geraume Zeit später in der DDR, etwa weil sie dort Eltern oder andere Verwandte wie- dergefunden oder eine Familie gegründet haben. In an- deren Fällen sind zeitweilige Aufenthalte im Westen zu Ausbildungszwecken oder wegen Betreuung und Pflege naher Familienangehöriger oder zur kurzfristigen Be- schäftigung zwecks finanzieller Unterstützung der im Beitrittsgebiet zurückgelassenen Angehörigen von den Behörden auf Grund fehlender gesetzlicher Differenzie- rungsmöglichkeiten als Ausschlußgründe gewertet wor- den. Derartige Fälle machen deutlich, daß die bisherige Gesetzesfassung mit ihrem stringenten Ausschlußtatbe- stand nicht selten zu Ergebnissen führt, die mit dem Ge- danken der materiellen Gerechtigkeit schwerlich in Ein- klang zu bringen sind. Zwar ist das Gesetz seinerzeit bewußt so ausgestaltet worden, daß es den bearbeiten- den Behörden eine möglichst einfache und klar abgrenz- bare Handhabung ermöglicht. Ich bin aber der Auffas- sung, daß wir gerade diesen Menschen, die noch aus eigenem Erleben wissen, was Vertreibung bedeutet, eine Regelung schuldig sind, die auch ein größtmögliches Maß an Einzelfallgerechtigkeit verspricht. Die CDU/CSU schlägt deshalb vor, auf das Erforder- nis der ununterbrochenen Wohnsitznahme zu verzichten. Eine nicht unmittelbar der Vertreibung folgende Wohn- sitznahme in der ehemaligen SBZ/DDR oder vorüberge- hende Unterbrechungen des Aufenthalts in der ehemali- gen DDR sollen dem Anspruch auf Vertriebenenzuwen- dung nicht mehr entgegenstehen. Wir glauben, allein durch eine gesetzliche Regelung zu einer befriedenden und hinreichend gerechten Lösung gelangen zu können. Es kann nicht im Sinne unserer damaligen Absicht sein und muß von den Betroffenen als eine inakzeptable Ungerechtigkeit empfunden wer- den, wollte man diesen Vertriebenen, die sie ja aner- kanntermaßen sind, auf Dauer jede moralische Anerken- nung ihres Vertriebenenschicksals versagen. Der Hin- weis auf eine womöglich verwaltungstechnisch einfach handhabbare, Einzelbewertungen jedoch weitgehend außer acht lassende Gesetzesanwendung kann hier nicht verfangen. Auch nach einer solchen Gesetzesänderung wird es allerdings stets Fälle geben, in denen die Gewährung der Vertriebenenzuwendung zwingend zu versagen wäre: Da gibt es beispielsweise den kürzlich an mich herange- tragenen Fall einer Heimatvertriebenen, die nach der Maueröffnung Anfang 1990 die DDR verlassen hat, um sich im Wesen einer gesundheitlichen Behandlung zu unterziehen, nach zwei Jahren dann aber wieder in das Beitrittsgebiet an ihren früheren Wohnort zurückgekehrt ist. Wie soll diese Frau, die über vier Jahrzehnte in der DDR gelebt und diese nur wenige Monate vor dem Ver- einigungsdatum vorübergehend verlassen hatte, Ver- ständnis dafür finden, daß sie von der Vertriebenenzu- wendung ausgeschlossen bleiben soll? Wir wollen deshalb über eine Härteregelung ein In- strument schaffen, daß es ermöglicht, sich flexibel und einzelfallbezogen derartigen Grenz- und Härtefällen an- zunehmen. In unserem Gesetzentwurf ist vorgesehen, einen Härtefonds einzurichten, aus denen Vertriebene, deren Antrag auf Einmalzuwendung abgelehnt wurde, in Fällen außergewöhnlicher Härte eine Leistung ohne Rechtsanspruch erhalten können. Diesem Personenkreis, der staatlicherseits bislang keinerlei Abgeltung erlittener materieller und immaterieller Vertreibungsverluste er- fahren hat, wird auf diese Weise eine Perspektive eröff- net, nachträglich im Wege der Einzelfallentscheidung doch noch zu einer Würdigung des von ihnen durchleb- ten Vertreibungsgeschehens zu gelangen. Man sollte in diesem Zusammenhang auch nicht die befreiende Wir- kung unterschätzen, die für viele Betroffene schon darin liegen könnte, noch einmal ihre ganz persönliche Le- bensgeschichte mit all ihren Eigenheiten ohne Druck auf fest umrissene, aus Sicht der Betroffenen „kalte“ Geset- zeskriterien vortragen zu können. Der Härtefonds sollte nach unseren Vorstellungen über eine bestehende Stiftung abgewickelt werden. Da- für böte sich, ohne daß dies im Gesetzentwurf bereits abschließend festgelegt wäre, insbesondere die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge an. Über die Einzel- heiten wird bei den weiteren Ausschußberatungen noch zu reden sein. Schließlich sieht der Gesetzentwurf noch eine Ver- längerung der am 30. September 1995 abgelaufenen Antragsfrist vor. Dies erschien uns deshalb sinnvoll, weil sich in zahlreichen Fällen die Ausschlußfrist in der Praxis angesichts des zumeist hohen Alters des Berech- tigtenkreises und den individuellen Besonderheiten als nicht sachgerecht erwiesen hat. Häufiger Versäumnis- grund war schlicht Unkenntnis der Rechtslage, mitunter auch auf Grund falscher Beratung durch Behörden. Viele waren aber auch wegen schwerer gesundheitlicher Probleme oder Krankheit und Tod des Ehepartners oder infolge sonstiger familiärer Gründe nicht in der Lage, die erforderlichen Unterlagen fristgerecht beizubringen. Durch Verlängerung der Antragsfrist – wir haben in den Gesetzentwurf zunächst eine Verlängerung bis Ende des Jahres geschrieben; je nach Verlauf des Gesetzge- bungsverfahrens würde diese noch anzupassen sein – wird den Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt, doch noch einen Erfolg versprechenden Antrag auf Gewäh- rung einer einmaligen Zuwendung zu stellen. Wir setzen mit diesem Gesetzentwurf ein Zeichen – ein Zeichen des Bekenntnisses zu Menschen, die viel in ihrem Leben durchgemacht haben, und die auf Grund besonderer, von ihnen nicht zu vertretender Umstände bislang keine staatliche Anerkennung für erlittenes Ver- treibungsunrecht erfahren haben, weder im Vergleich zu den Vertriebenen in den alten noch im Vergleich zu de- nen aus den neuen Bundesländern. Zeit heilt viele Wunden. Doch bleiben Narben zu- rück. Lassen wir es nicht zu, daß diesen Menschen noch 4308 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 (A) (C) (B) (D) eine weitere Wunde hinzugefügt wird, die auf Grund des hohen Alters der Betroffenen nicht mehr vernarben kann – die des ohnmächtigen Gefühls, stets auf der falschen Seite gestanden und nur Vertriebene „zweiter Klasse“ zu sein. Wenn gefragt wird, warum wir jetzt noch einen solchen Gesetzentwurf vorlegen, sage ich: Es ist nie zu spät, Gutes noch zu verbessern. Das Vertriebenenzuwendungsgesetz ist zu 95 Prozent eine Erfolgsgeschichte gewesen. Die Vertriebenen in den neuen Bundesländern sollten es uns wert sein, diese nunmehr zu Ende zu schreiben. Günter Graf (Friesoythe) (SPD): Am 20. Mai 1994 hatte der Deutsche Bundestag das Vertriebenenzuwen- dungsgesetz beschlossen. Diesem Gesetz zufolge wurde den Vertriebenen, die vor dem 3. Oktober 1990 ihren ständigen Wohnsitz in der ehemaligen DDR genommen hatten und ihn dort bis zu diesem Zeitpunkt ohne Unter- brechung innegehabt haben, eine einmalige Zuwendung in der Höhe von 4 000 DM gewährt. Die Antragsfrist für die Gewährung der einmaligen Zuwendung war der 30. September 1995. Dabei handelte es sich um eine ab- solute Ausschlußfrist. Mit dem nunmehr heute in erster Lesung zur Debatte stehenden Entwurf eines 1. Gesetzes zur Änderung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes greift die Oppositions- fraktion CDU/CSU Vorschläge aus dem Bereich des Bundes der Vertriebenen auf, die sie noch in eigener Regierungsverantwortung abgelehnt hat. Ihr Ziel ist es dabei, weitere Gruppen von Vertriebenen in die Berech- tigung nach dem Vertriebenenzuwendungsgesetz mit einzubeziehen. Konkret bedeutet dieses: Sie wollen er- stens in § 1 des Vertriebenenzuwendungsgesetzes klar- stellen, daß die Gewährung und Annahme der einmali- gen Zuwendung kein Verzicht der Vertriebenen auf die Geltendmachung auf Ansprüche auf Rückgabe des von ihnen zurückgelassenen Vermögens bedeutet, zweitens, daß in § 2 des Vertriebenenzuwendungsgesetzes auf das Erfordernis des ununterbrochenen Aufenthaltes im Bei- trittsgebiet verzichtet werden soll und, drittens, daß in § 4 des Vertriebenenzuwendungsgesetzes die Antrags- frist bis zum 31. Dezember 1999 verlängert werden soll. Darüber hinaus fordern Sie die Schaffung eines Härte- fonds mit einem Vermögen von 100 Millionen DM für sonstige Fälle außergewöhnlicher Härte. In einer ersten Stellungnahme – wir werden den Ge- setzentwurf im Fachausschuß im Detail beraten – möchte ich auf konzeptionelle und finanzielle Bedenken aufmerksam machen. Die Änderung des Gesetzes und die Errichtung eines Härtefonds würden beim Entschädigungsfonds, für des- sen Verbindlichkeiten der Bund haftet, einen geschätz- ten Finanzbedarf von insgesamt zirka 400 bis 500 Mil- lionen DM für die kommenden zwei bis drei Jahre nach sich ziehen und somit gegebenenfalls einen entspre- chend erhöhten Zuschußbedarf durch den Bund. Die in Ihrer Kostenprognose geschätzten 220 Millio- nen DM an zusätzlichen Ausgaben dürften zu niedrig gegriffen sein, zumal selbst von Ihnen eingeräumt wird, daß die genaue Zahl der durch die Gesetzesinitiative zu- sätzlich Berechtigten sich nicht ermitteln läßt. Darüber hinaus – auch darauf sollte in aller Deutlich- keit schon heute hingewiesen werden –, müßten die mit der Durchführung dieses Gesetzes betrauten neuen Bun- desländer bei einer Umsetzung der Initiative zusätzliche Verwaltungskapazitäten für die Abarbeitung neuer und das Wiederaufgreifen alter Anträge einsetzen bzw. reak- tivieren. Nicht unerwähnt lassen möchte ich an dieser Stelle, daß eine Öffnung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes im Sinne Ihrer Gesetzesinitiative neue Unklarheiten und Abgrenzungsschwierigkeiten schaffen würde und mit dem Konzept der abschließenden Regelung der Kriegs- folgen- und Lastenausgleichsgesetzgebung in Konflikt steht, mit der Folge einer erheblichen Präzedenzgefahr. Anmerken möchte ich noch, daß das Bundesministe- rium der Finanzen zum Vertriebenenzuwendungsgesetz Erfahrungsberichte der neuen Bundesländer angefordert hatte. Diesen Erfahrungsberichten zufolge wurde die Notwendigkeit einer Änderung des Vertriebenenzuwen- dungsgesetzes grundsätzlich nicht gesehen. In die glei- che Richtung zielt auch ein Schreiben der damaligen Parlamentarischen Staatssekretärin, der Kollegin Irmgard Karwatzki, vom 4. Mai 1998. Insoweit über- rascht es schon, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein solcher Gesetzentwurf, der ein „neues Faß“ aufmacht, in den Deutschen Bundestag eingebracht wird. Bei aller unterschiedlicher Bewertung dieser Gesetzes- initiative meine Bitte: Lassen Sie uns in den bevorste- henden Beratungen des Fachausschusses die Dinge in aller Ruhe und Sachlichkeit besprechen! Sachlichkeit scheint mir zwingend geboten, damit die Menschen tat- sächlich die Gelegenheit haben, die Dinge, die wir hier beraten, auch zu verstehen. Wenn uns dieses gemeinsam nicht gelingt, werden wir alle die Quittung dafür be- kommen. Vielleicht die einen nicht ganz so hart wie die anderen. Die extrem niedrige Wahlbeteiligung bei der Europawahl, das Abwenden der Menschen in unserem Lande von der Politik, sollten wir alle als ein deutliches Zeichen verstehen. Annelie Buntenbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es um vier Punkte. In den Nummern zwei und drei geht es darum, die Anspruchsvoraussetzungen und die Ausschlußfrist des Vertriebenenzuwendungsgesetzes zu verändern und somit einem weiteren Personenkreis die Zuwendung von 4 000 DM zugänglich zu machen. Punkt vier fordert eine Härtefallregelung für diejenigen, die auch nach der neuen Ausschlußfrist ausgeschlossen bleiben. Insoweit halten wir den Gesetzentwurf für ein ernsthaftes Anlie- gen, das in den Ausschüssen im Detail beraten werden muß. Wenig hilfreich dabei ist allerdings, wenn Sie dieses Anliegen mit neuerlichen ideologischen Vorstößen ver- binden. Das betrifft den ersten Punkt des Entwurfs, der darauf abzielt, die Vermögensrückforderungen der Ver- triebenenlobby staatlich zu legitimieren oder, wie Sie es nennen, offenzuhalten. Das ist eine Einführung von An- sprüchen durch die Hintertür, und das werden wir nicht zulassen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4309 (A) (C) (B) (D) Die lautstarke Vertretung privater, aus der Vertrei- bung herrührender Ansprüche an die Nachbarstaaten im Osten ist nicht nur aus historischen Gründen absurd; sie ist vor allem schädlich für die gegenseitigen Beziehun- gen. Die Argumente sind hier mehrfach ausgetauscht worden. Sie versuchen die Vertreibung aus ihrem histo- rischen Kontext zu lösen. Es ist ihnen bisher nicht ge- lungen, das für die Öffentlichkeit nachvollziehbar zu tun, und ich hoffe, es wird ihnen auch zukünftig nicht gelingen. Die Bundesrepublik Deutschland kann diese Forderungen nicht übernehmen oder vertreten. Sie wird auch nicht, wie Sie es jahrelang gemacht haben, die Rückforderungen im Interesse Ihres Klientels offenhal- ten. Die neue Bundesregierung hat in Prag und War- schau dankenswert deutlich gemacht, daß dies nicht ihre Politik ist. Jenseits dieser Frage ist der Zeitpunkt schon etwas verwunderlich, zu dem Sie diesen Gesetzentwurf ein- bringen. Die bisherige Frist für die Zuwendungen endete 1995. Damals hatte für den Bund der Vertriebenen Herr Wittmann unter anderem eine Verlängerung der Fristen eingefordert. Ich weiß nicht, warum die alte Bundesre- gierung es abgelehnt hat, darauf einzugehen. Herr Wittmann rückte später ja selbst als Abgeordneter in die Regierungsfraktion nach, ohne aber den Gesetzentwurf ins Parlament einzubringen, den Sie heute erst auf den Tisch legen. Offensichtlich war damals schon abzu- sehen, daß nicht alle Verriebenen aus den fünf neuen Ländern innerhalb der Ausschlußfrist die Zuwendung von 4 000 DM beantragt hatten. Jetzt präsentieren Sie uns einmal mehr die Rechnung für Ihre Versäumnisse aus den letzten Jahren und der Fehlfinanzierung der deutschen Einheit. Der jetzige Zeitpunkt für Ihr Anliegen ist angesichts der komplizierten Haushaltssituation sicher nicht der günstigste, und der Haushaltsausschuß wird bei den Be- ratungen ein Wort mitzureden haben. Wir nehmen den Teil Ihres Gesetzentwurfes, der mit der sozialen Situati- on der Vertriebenen in den fünf neuen Ländern zu tun hat, sehr ernst und werden prüfen, ob wir in den Aus- schußberatungen zu einer Lösung finden können. Die ideologischen Ambitionen, nämlich die Unterstützung für Eigentumsrückforderungen eines radikalen Teils der Vertriebenen, das Offenhalten der Eigentumsfragen – das kann ich Ihnen jetzt schon sagen – lehnen wir ohne Wenn und Aber ab. Dr. Karlheinz Guttmacher (F.D.P.): Fünf Jahre nach der Wiedervereinigung wurde das Vertriebenenzuwen- dungsgesetz verabschiedet. Nach dem Vertriebenenzu- wendungsgesetz wird den Vertriebenen, die nach dem Verlassen des Vertreibungsgebietes ihren ständigen Wohnsitz in der ehemaligen DDR hatten und keiner- lei Hilfen nach den Maßgaben der Kriegsfolgengesetze erhalten haben, in Anerkennung ihres Vertreibungs- schicksals eine einmalige Zuwendung von 4 000 DM gewährt. Im Vertriebenenzuwendungsgesetz wurden An- spruchsvoraussetzungen festgelegt, wie der ständige Wohnsitz in der früheren DDR vom Zeitpunkt der Ver- treibung bis zum Tag der Deutschen Wiedervereinigung und die Einhaltung der Antragsfrist bis zum 30. Septem- ber 1995. In der Verwaltungspraxis hat sich aber ge- zeigt, daß die festgelegte Antragsfrist bis zum 30. Sep- tember 1995, bei der es sich um eine Ausschlußfrist handelt, in vielen Fällen besonders wegen des hohen Alters des berechtigten Personenkreises nicht eingehal- ten werden konnte. Wir halten es für geboten, die Antragsfrist im § 4 Abs. 1, Satz 1 auf den 31. Dezember 1999 zu verlän- gern. Die Erweiterung des Kreises der anspruchsberech- tigten Vertriebenen um diejenigen, die die ehema- lige DDR zwischen dem 9. November 1998 und dem 3. Oktober 1999 verlassen haben, rechtfertigt sich dar- aus, daß mit dem Fall der Mauer am 9. November 1989 das grundgesetzlich verbürgte Recht auf Freizügigkeit von allen Deutschen in Anspruch genommen werden konnte. Sehr viele frühere DDR-Bürger, besonders im Grenz- bereich, nutzten ab November 1989 die Chance, sich in den benachbarten alten Bundesländern eine Arbeitsstelle zu suchen. Es ist nicht gerechtfertigt, diesen Personen- kreis aus der Förderung der Vertriebenenzuwendung herauszunehmen, wie es sich nach mehrjähriger Anwen- dung des Gesetzes anzeigt. Ebenso sollte bei der Novellierung des Vertriebenen- zuwendungsgesetzes die Streichung der Worte „ohne Unterbrechung“ im Zusammenhang mit dem ständigen Wohnsitz in der ehemaligen DDR wegen der Zielset- zung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes gestrichen werden. Nach mehrjähriger Anwendung des Gesetzes zeigt sich, daß Vertriebene, die vorübergehend in West- deutschland ihren Aufenthalt hatten, Leistungen nach den Kriegsfolgengesetzen nicht erhielten und den über- wiegenden Teil ihres Lebens in der ehemaligen DDR verbrachten, ebenfalls nach der Gleichbehandlung zu den Anspruchsberechtigten gehören müssen. Dem Antrag der CDU/CSU stimmen wir auch in der Frage zu, daß ein Härtefonds im Rahmen einer beste- henden Stiftung eingerichtet wird und den Betroffenen, die auch noch nach dieser Gesetzesnovellierung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes von einer einmaligen Zuwendung ausgeschlossen bleiben, die Möglichkeit des Erhalts einer Leistung ohne Rechtsanspruch eingeräumt wird. Ulla Jelpke (PDS): Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein weiteres Beispiel dafür, wie die Unionsfraktion berechtigte soziale und moralische Anliegen von ver- triebenen Menschen mit einer revanchistischen, jede gute Nachbarschaft nach Osteuropa absichtlich stören- den Außen- und Machtpolitik zu verbinden sucht. Selbstverständlich ist es angemessen, eine Antrags- frist zu verlängern, wenn der Verwaltungsvollzug zeigt, daß durch eine zu kurze Antragsfrist in dem bisherigen Gesetz unbillige Härten entstehen. Selbstverständlich ist es auch angebracht, eine Härte- fallregelung zu überlegen und auf den Weg zu bringen, wenn sich herausstellt, daß die Anspruchsvoraussetzung des ununterbrochenen Wohnsitzes im Gebiet der frühe- 4310 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 (A) (C) (B) (D) ren DDR einen größeren Personenkreis unbillig aus dem Kreis der Berechtigten für die einmalige Zuwendung in Höhe von 4 000 DM ausschließt. Würde Ihr Gesetzentwurf nur diese beiden Punkte umfassen, könnte die CDU/CSU auf die Unterstützung ihres Gesetzentwurfs durch die PDS-Fraktion rechnen – immerhin ein seltener Vorgang, und ich weiß nicht, ob diese Zustimmung von unserer Seite bei ihnen Freude oder Entsetzen auslösen würde. Ich würde mir wünschen – das will ich an dieser Stelle schon sagen –, daß die Opfer deutscher Verbre- chen, soweit sie überhaupt noch leben, z. B. die immer noch nicht entschädigten NS-Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen, irgendwann von der deutschen Politik eine auch nur annähernd gleiche Aufmerksam- keit und Sensibilität beim Umgang mit ihrer Not und ihren Problemen erfahren, wie sie die deutschen Ver- triebenen schon in der Vergangenheit immer wieder er- fahren haben. Was wir allerdings strikt ablehnen – und deshalb leh- nen wir auch den gesamten Gesetzentwurf von Ihnen entschieden ab –, ist die darin beantragte gesetz- liche Klarstellung, „daß die Gewährung und Annahme der einmaligen Zuwendung keinen Verzicht der Vertrie- benen auf die Geltendmachung von Ansprüchen auf Rückgabe des von ihnen zurückgelassenen Vermögens bedeutet“. Sie selbst, meine Damen und Herren von der Union, haben es während ihrer eigenen Regierungszeit nicht gewagt, eine solche explizite Forderung in ihr damaliges Gesetz hineinzuschreiben. Jetzt versuchen sie, durch solche verantwortungslosen Formulierungen bis weit in offen revanchistische und rechtsradikale Kreise in die- sem Land wieder üble großdeutsche Stimmungen und Hetze zu betreiben. Sie wußten damals und wissen auch heute genau, daß eine solche auf Revanche und Rückgabe deutschen Eigentums zielende Formulierung völlig zu Recht auf ent- schiedenen Protest bei unseren tschechischen und polni- schen Nachbarn und bei allen anderen Menschen und Re- gierungen in Osteuropa stoßen wird. Sie wissen genau, daß eine solche Formulierung ein klarer Verstoß gegen jede Politik der guten Nachbarschaft nach Osteuro- pa ist, daß sie damit alte und offenbar nur zu berech- tigte Ängste bei unseren Nachbarn in der Tschechischen Republik, in Polen und den anderen Ländern wieder wecken, daß sie damit völlig falsche Hoffnungen und Forderungen bei den Vertriebenen und ihren Ver- bandsfunktionären schüren und daß sie damit Wasser auf die Propagandamühlen deutscher Rechtsradikaler leiten. Die PDS hat sich immer entschieden gegen jede Politik ausgesprochen, die deutsche Rückgabeansprüche gegen irgendeinen unserer osteuropäischen Nachbar- staaten auch nur duldet, geschweige denn, sie schürt. Wir werden deshalb auch dem hier vorliegenden Ge- setzentwurf der CDU/CSU in dieser Fassung auf keinen Fall zustimmen. Anlage 9 Antwort des Bundesministers Jürgen Trittin auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/1270 Frage 1): Plant die Bundesregierung mit der neugefaßten Sommer-smogverordnung Restriktionen für alle am Straßenverkehr teil-nehmenden Lastkraftwagen oder sind diese nur für in Deutsch-land zugelassene Lkw zu erwarten? Das geltende Ozongesetz hat sich in der Praxis nicht bewährt. Vor allem die hohe Zahl von Ausnahmerege- lungen hat bei der Auslösung von Fahrverboten im August 1998 dazu geführt, daß die Anzahl der nicht- schadstoffarmen Fahrzeuge im Straßenverkehr und da- mit die Emissionen von Ozon-Vorläufersubstanzen nicht merklich reduziert werden konnten. Die Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien sieht deshalb eine Novellierung der Regelung zur Be- kämpfung von Sommersmog vor. Über die Grundzüge dieser Neuregelung wird derzeit diskutiert. Detaillierte Fragen, etwa nach der Einbeziehung von Lkw in mög- liche Maßnahmen, kann ich deshalb bislang noch nicht beantworten. Anlage 10 Antwort des Bundesministers Jürgen Trittin auf die Frage der Abgeordneten Birgit Homburger (F.D.P.) (Drucksache 14/1270 Frage 2): Stimmt es, daß beim Umweltministerrat vom 24./25. Juni1999 – wie der Presse erneut zu entnehmen war – nicht nur diekostenlose Rücknahme der Altfahrzeuge durch die Hersteller ab2003 umstritten war, sondern auch die geplante Verwertungs-quote von 95 Gewichtsprozent eines Autos ab 2015 sowie dasVerbot von Schwermetallen in Fahrzeugen, vor dem Hinter-grund, daß die Parlamentarische Staatssekretärin Simone Probstam 23. Juni 1999 im Ausschuß für Umwelt, Naturschutz undReaktorsicherheit noch erklärt hat, daß „nur“ die kostenloseRücknahme der Altautos beim EU-Umweltministerrat umstrittensei? Anlaß dafür, daß sich der Umweltministerrat vom 24./25. Juni nicht auf einen Gemeinsamen Standpunkt einigen konnte, war lediglich die Frage der kostenlosen Rücknahme bereits im Verkehr befindlicher Autos durch die Hersteller. Darüber hinaus erfolgte keine Aussprache in der Sache. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Günter Verheugen auf die Fragen des Abgeordneten Joachim Günther (Plauen) (F.D.P.) (Drucksache 14/1270 Fragen 4 und 5): Welcher finanzielle Gesamtaufwand wird nach gegenwärti-gem Kenntnisstand für die humanitäre Soforthilfe sowie für diemittelfristige Wiederaufbauhilfe im Kosovo veranschlagt, und inwelchem Umfang ist eine deutsche Beteiligung hieran sowohlbilateral als auch im multilateralen Rahmen beabsichtigt, wennman dabei eine faire Lastenteilung der Gebergemeinschaft alsGrundlage nimmt? Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4311 (A) (C) (B) (D) In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung sicher-zustellen, daß deutsche Firmen bei der Vergabe von Aufträ-gen, insbesondere durch die geplante EU-Wiederaufbauagenturund durch die internationalen Finanzinstitutionen InternationalerWährungsfonds und Weltbank, in einem deutschen Anteil anden Wiederaufbaumitteln entsprechenden Umfang berücksich-tigt werden? Zu Frage 4: UNHCR schätzt derzeit den Bedarf an humanitärer Soforthilfe auf bis zu 10 Millionen $ pro Woche. Die Bundesregierung hat bislang 110 Millionen DM veraus- gabt und weitere 300 Millionen DM bereitgestellt. Hu- manitäre Hilfsprojekte werden über deutsche Nichtregie- rungs- und Regierungsorganisationen (GTZ, THW) so- wie UNHCR und IKRK implementiert. Vorliegende Schätzung (EU-Kommission) zum Wie- deraufbaubedarf in Höhe von ca. 3 Milliarden $ ist na- turgemäß noch vage und bedarf der Konkretisierung. Ein Expertenteam befindet sich im Auftrag der EU- Kommission zur Schadenserhebung vor Ort. Erste Ergeb- nisse sind für die 2. Hälfte August zu erwarten. Im Auf- trag des BMZ ist eine GTZ-Kurzmission in den Kosovo gereist. Die Höhe der bilateralen Wiederauf- baumittel für Kosovo wird auf der Grundlage der laufen- den Schadenserhebungen festgelegt werden. Multila- terale Hilfen werden nach bestehenden Schlüsseln auf- geteilt. Die Bundesregierung geht von einer fairen Lasten- teilung innerhalb der internationalen Gemeinschaft aus. Zu Frage 5: Die Bundesregierung nutzt das gesamte ihr zur Ver- fügung stehende Instrumentarium, um die deutsche Wirtschaft am Wiederaufbau Kosovo zu beteiligen. Ins- besondere hat sie – Koordinierungsbüros in Bonn und Prizren/Pristina eingerichtet, – einen zivilen Koordinator und – erstes deutsches Personal in die entsprechenden inter- nationalen Organisationen entsandt, – den Arbeitskreis Südosteuropa der deutschen Wirt- schaft reaktiviert. Ferner wird auf Anregung der Bundesregierung die EU-Kommission eine Informationsveranstaltung in DIHT durchführen. Die Bundesregierung prüft derzeit Möglichkeiten, wie sprachliche Barrieren bei internationalen Ausschrei- bungen überwunden werden können, damit deutsche Unternehmen rechtzeitig und ausschreibungsgerecht an- bieten können. Ob und ggfls. wie IWF und Weltbank sich im Kosovo finanziell engagieren können, ist ungeklärt. Die BR Ju- goslawien ist kein Mitglied, Kosovo selbst kann keine Mitgliedschaft erhalten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Drucksache 14/1270 Frage 6): Liegen der Bundesregierung verfassungsschutzrelevante Er-kenntnisse über Bemühungen der PDS um rechtsextreme Wählerund über eine Zusammenarbeit von PDS-Verbänden und-Mitgliedern mit rechtsextremen Organisationen und Einzel-personen vor allem in den neuen Ländern vor, und wie bewertetdie Bundesregierung ggf. diese Tatsachen im Hinblick auf dasVerhältnis der PDS zur freiheitlichen demokratischen Grund-ordnung? Nach einer Äußerung des Vorsitzenden der PDS- Fraktion im Deutschen Bundestag, Gregor Gysi, in der „Berliner Zeitung“ vom 11. Juni 1999 sieht die PDS „die historische Aufgabe, den sozialen Protest dieser Menschen (Anmerkung: gemeint sind rechtsextreme Wähler) in einen linksdemokratischen Prozeß zu len- ken“. Ziel müsse sein, den Menschen zu verdeutlichen, „daß nicht Ausländer ihr Problem sind, sondern die Un- terschiede zwischen oben und unten in der Gesell- schaft“. Gysi betonte laut „Berliner Zeitung“ weiter, daß die PDS in Ostdeutschland die Rolle, Rechtsextreme in das demokratische Spektrum zu integrieren, bereits aus- fülle. Im „PDS-Pressedienst“ Nr. 24 vom 18. Juni 1999 wurde dazu nach kritischen Reaktionen in der Partei und in der Öffentlichkeit klargestellt: „Rechtsextremistisch eingestellte Wählerinnen und Wähler waren und sind keine Zielgruppe der PDS und können es gar nicht sein. Gregor Gysi habe in Wirklichkeit“ … so heißt es im vorgenannten PDS-Pressedienst weiter „in dem Ge- spräch mit dem Journalisten der „Berliner Zeitung“ dar- auf hingewiesen, daß es Wählerinnen und Wähler rechtsextremer Parteien gibt, die nicht rassistisch einge- stellt sind, sondern auf diese Art und Weise ihren sozia- len Protest ausdrücken.“ Diesen Ausführungen widerspricht eine Erklärung des Mitglieds des PDS-Parteivorstandes und Leiters des Wahlbüros, André Brie, in der Wochenzeitung „Jungle World“ vom 24. März 1999, wonach „bis weit in die PDS-Wählerschaft hinein Momente eines echten Na- tionalismus, von law and order-Positionen, von Intole- ranz und Xenophobie“ meßbar vorhanden sind. Über 50% der PDS-Wähler hätten bei einer Wahlkampf- umfrage der PDS die Republikaner-Losung Deutsche Arbeitsplätze nur für Deutsche sehr gut oder gut gefun- den. Ein ambivalenter Beitrag in den letzten neun Jahren habe darin bestanden, daß „wir das durchaus wesentlich größere rechte Potential in Ostdeutschland zum Teil in- tegriert haben“. Informationen über eine „parteioffizielle“ Zu- sammenarbeit von Verbänden bzw. Mitgliedern der PDS mit rechtsextremistischen Organisationen liegen nicht vor. 4312 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 (A) (C) (B) (D) Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Norbert Hauser (Bonn) (CDU/CSU) (Drucksache 14/1270 Frage 7): Kann die Bundesregierung die Meldung des Magazins „DerSpiegel“ vom 21. Juni 1999 bestätigen, daß zur Zeit eine Prü-fung stattfindet, die Arbeit der Bundeszentrale für politischeBildung zu beenden und die Einrichtung aufzulösen? Die Meldung des Magazins „Der Spiegel“ vom 21. Juni 1999, wonach der Bundeszentrale für politische Bildung „das Aus drohe“, entbehrt jeder Grundlage. Die Bundeszentrale für politische Bildung wird – wie andere Behörden auch – im Rahmen der Modernisierung der Bundesverwaltung einer eingehenden Organisati- onsuntersuchung unterzogen, die – je nach Ausgang der Untersuchung – strukturelle Reformen erfordern kann. Eine Auflösung der Bundeszentrale kommt nicht in Be- tracht. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Frage des Abgeordneten Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) (Drucksache 14/1270 Fragen 8 und 9): Wann wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-nologie dem Deutschen Bundestag nach § 4 Abs. 4 StrEG für1999 über die Auswirkungen der Härteklausel des Stromeinspei-sungsgesetzes berichten? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die tatsächliche Ent-wicklung des Ausbaus der erneuerbaren Energien voraussicht-lich dazu führen wird, daß schon mit Wirkung vom 1. Januar2000 im Bereich einiger – vor allem norddeutscher – Energie-versorgungsunternehmen die Abnahmeverpflichtung und Ver-gütungsregelung des Stromeinspeisungsgesetzes entfallen, wennnicht rechtzeitig im Jahre 1999 eine andere Ausgleichsregelunggefunden wird? Zu Frage 8: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Techno- logie hat mit den Arbeiten zum Erfahrungsbereicht be- gonnen und erste Gespräche mit den Verbänden der be- teiligten Wirtschaftskreise geführt. Der Bericht soll auch im weiteren Verlauf im engen Kontakt mit allen Betei- ligten erarbeitet werden. Es ist vorgesehen, den Bericht spätestens bis Ende 1999 dem Deutschen Bundestag vorzulegen. Zu Frage 9: Die Bundesregierung geht nicht davon aus, daß der sogenannte zweite 5%-Deckel in Norddeutschland be- reits in diesem Jahr erreicht wird. Sie hat aber die PreussenElektra AG als das hauptbetroffene Unterneh- men schriftlich um ihre Einschätzung zu dieser Frage gebeten. Die PreussenElektra AG sieht sich noch nicht in der Lage, diese Frage abschließend zu beantworten. Sie geht davon aus, daß ihr dies voraussichtlich bis Ende August dieses Jahres möglich sein wird. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Edith Niehuis auf die Fra- ge des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (Drucksache 14/1270 Frage 12): Ist es richtig, daß sich die mit Mitteln aus dem Bundeshaus-halt ins Leben gerufene „Bürger für Bürger-Stiftung“ in finan-ziellen Schwierigkeiten befindet, und beabsichtigt die Bundes-regierung, das Stiftungskapital der „Bürger für Bürger-Stiftung“auf die „Aktion Gemeinsinn“ zu übertragen? Die Stiftung „Bürger für Bürger“ ist eine rechtlich selbständige, rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die allein durch ihre satzungsmäßigen Organe vertreten wird. Auf Antrag der Stiftung fördert der Bund im Wege einer auf die Jahre 1998 und 1999 befristeten Anschub- finanzierung die Einrichtung und den Betrieb des von ihre errichteten „Deutschen Forums für freiwilliges En- gagement und Ehrenamt“. Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen ist die Stiftung gegenwärtig darum bemüht, nach Auslaufen der Anschubfinanzierung Mittel zur Fortführung ihrer Ar- beit zu erlangen. Erkenntnisse darüber, daß die Stiftung um eine Übertragung des Stiftungskapitals auf die „Ak- tion Gemeinsinn“ bemüht sei, liegen nicht vor. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Frage der Abgeordneten Kersten Naumann (PDS) (Drucksa- che 14/1270 Frage 13): Welche Auffassung hat die Bundesregierung zum Sinn undZweck der bio- und genmedizinischen Forschung zur Erzeugungvon Zellgewebe zu therapeutischen Zwecken, und welche Mög-lichkeiten gibt es, Gewebe ähnlicher Qualität ohne die Benut-zung menschlicher Zellen durch andere Verfahren herzustellen? Die zur Zeit vielversprechendste Methode zur Erzeu- gung von solchen Zellen und Gewebe zu therapeuti- schen Zwecken ist die Klonierung menschlicher Gewebe und damit die Verwendung pluripotenter Stammzellen. Pluripotente Stammzellen sind unbegrenzt vermeh- rungsfähig und können sich theoretisch in jeden der rund 210 Zelltypen des menschlichen Körpers entwickeln. Diese Eigenschaften versprechen eine Reihe von wis- senschaftlichen und medizinischen Neuerungen, z. B. bei der Behandlung von Krebs, der Parkinsonschen Krankheit, der Alzheimerschen Krankheit oder des Diabetes, die Züchtung von menschlichem Geweben und Organen im Labor, die Durchführung von Medi- kamententests an menschlichen Zellen anstelle von Tie- ren und die Entwicklung neuartiger Medikamente durch ein verbessertes Verständnis der Spezialisierung von Zellen. In Deutschland verbietet das Embryonenschutzgesetz jegliche fremdnützige Forschung an und mit Embryo- nen. Damit ist in Deutschland die Entnahme von pluri- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4313 (A) (C) (B) (D) potenten Zellen aus einem Embryo verboten. Die Ge- winnung von embryonalen Stammzellen aus Blastozy- sten erfolgt zu anderen Zwecken als zur Erhaltung des Embryos. Sie ist demgemäß nicht mit dem Embryonen- schutzgesetz vereinbar. Dies gilt selbst für den Fall, daß der Embryo durch die Entnahme einiger Zellen in seiner Entwicklung nicht geschädigt wurde. Der Zellkerntransfer in entkernte Eizellen mit dem Ziel der Erzeugung von pluripotenten Stammzellen mit dem Erbgut des Zellempfängers ist ebenfalls verboten, da mit Hilfe derselben Technik totipotente Zellen ent- stehen können, aus denen Menschen geklont werden könnten. Allerdings ergeben sich darüber hinaus noch eine Vielzahl gesundheits- und gesellschaftspolitischer Fra- gen, die noch gelöst werden müssen. Daher hat die Bun- desregierung bereits in ihrer Koalitionsvereinbarung festgelegt, daß sie „die Erforschung der sozialen, ethi- schen und rechtlichen Folgen der Anwendung moderner biologischer und gentechnischer Verfahren am Men- schen, insbesondere bei der Erforschung des menschli- chen Genoms, zu einem Schwerpunkt machen“. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhard Pick auf die Frage des Abgeordneten Dr.-Ing. Rainer Jork (CDU/CSU) (Drucksache 14/1270 Frage 15): Welche Maßnahmen sieht das Bundesministerium der Justizmit den ihm unterstellten Patentämtern vor, um die zu erwar-tenden negativen Auswirkungen höherer Patentgebühren für diesich erst entwickelnde ostdeutsche Industrieforschung zu kom-pensieren? Negative Auswirkungen höherer Patentgebühren sind nicht zu erwarten, da die Gebühren trotz der Erhöhung niedrig bleiben werden. Die vorgesehene Verbesserung der Ausstattung des Deutschen Patent- und Markenam- tes insbesondere mit zusätzlichen Prüferstellen wird auch der ostdeutschen Industrieforschung zugute kom- men. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Frage der Abgeordneten Ina Lenke (F.D.P.) (Drucksache 14/1270 Frage 16): Wie soll die von der Bundesministerin der Justiz, Dr. HertaDäubler-Gmelin, durch dpa-Meldung vom 23. Juni 1999 an-gekündigte „genaue Beobachtung“ der katholischen Schwanger-schaftskonfliktberatungsstellen konkret ausgestaltet werden? Die Beratung muß den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 219 StGB i. V. m. dem Schwangerschaftskon- fliktgesetz (SchKG) entsprechen. Nach § 219 Abs. 2 Satz 1 StGB hat die Beratung durch eine (nach § 9 SchKG) anerkannte Schwanger- schaftskonfliktberatungsstelle zu erfolgen. Die Beschei- nigung über die Beratung muß nach § 219 Abs. 2 Satz 2 StBG i. V. m. § 7 Abs. 1 SchKG neben dem Namen der Schwangeren und dem Datum des letzten Beratungs- gesprächs die Aussage enthalten, daß eine Beratung nach den §§ 5 und 6 SchKG stattgefunden hat. Nach § 5 Abs. 1 SchKG ist die Beratung ergebnisoffen zu führen, geht von der Verantwortung der Frau aus und dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Um die Einhaltung dieser Anforderungen überprüfen zu können, sind die Beratungsstellen nach § 10 SchKG verpflichtet, die ihrer Beratungstätigkeit zugrundelie- genden Maßstäbe und die dabei gesammelten Erfahrun- gen jährlich in einem schriftlichen Bericht niederzu- legen. Als Grundlage für diesen Bericht hat die bera- tende Person über jedes Beratungsgespräch eine Auf- zeichnung zu fertigen. Diese darf keine Rückschlüsse auf die Identität der Schwangeren und der zum Bera- tungsgespräch hinzugezogenen weiteren Personen er- möglichen. Sie hält den wesentlichen Inhalt der Bera- tung und angebotene Hilfsmaßnahmen fest. Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, deren Beratung Voraussetzung für einen straffreien Schwan- gerschaftsabbruch nach § 218 a Abs. 1 StGB ist, bedür- fen der Anerkennung durch die zuständige Landesbe- hörde nach § 9 SchKG. Sie dürfen nur anerkannt wer- den, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen nach § 5 Absatz 1 SchKG erfüllen. Die zuständige Behörde hat mindestens im Abstand von drei Jahren zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung nach § 9 SchKG noch vorliegen. Sie kann sich zu diesem Zweck die jährlichen Berichte vorlegen lassen und Einsicht in die über jedes Bera- tungsgespräch anzufertigenden Aufzeichnungen neh- men. Liegt eine der Voraussetzungen des § 9 SchKG nicht mehr vor, ist die Anerkennung zu widerrufen. Es wird Aufgabe der Länder sein, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die staatliche Anerkennung der Kon- fliktberatungsstellen auch zukünftig die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (PDS) (Drucksache 14/1270 Fragen 17 und 18): Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Klonierungvon Embryonen bzw. embryonalen Stammzellen, wie sie in denUSA laut Presseberichten seit dem vergangenen Jahr vor-genommen werden, und welchen wirkungsvollen Schutz gegensolche Vorhaben betrachtet sie in gesetzgeberischer Hinsicht alserforderlich? In welcher Weise will die Bundesregierung wirkungsvollverhindern, daß unter dem Vorwand der Standortsicherung undWeltmarktkonkurrenz bzw. der „Freiheit der Forschung“ aufdem Gebiet der ethisch bedenklichen Gentechnologien entspre-chende Kapazitäten errichtet und entwickelt werden? 4314 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 (A) (C) (B) (D) Zu Frage 17: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß jede Form der Klonierung menschlichen Lebens nach dem Grundgesetz unzulässig ist. Auf der Grundlage des Be- richts der früheren Bundesregierung vom 26. Juni 1998 an den Deutschen Bundestag (BT-Drs. 13/11263) wird zusätzlicher gesetzgeberischer Handlungsbedarf durch- aus gesehen. Die rasante Entwicklung auf dem Gebiet der Fortpflanzungsmedizin und der Humangenetik macht – vor dem Hintergrund der beim Klonen von Tie- ren angewandten Techniken – eine Überprüfung der ein- schlägigen Vorschriften notwendig. Die gesetzgeberi- sche Lösung sollte im größeren Zusammenhang eines Fortpflanzungsmedizingesetzes gefunden werden. Hier- zu sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 18: Die Bundesregierung beobachtet die sich rasant ent- wickelnden naturwissenschaftlichen und medizinischen Schritte im nationalen und internationalen Bereich sehr sorgfältig. Sie weist in Erörterungen mit allen Beteiligten und Betroffenen immer wieder auf die zur Wahrung der Menschenwürde und Grundrechte erforderlichen Maß- nahmen im nationalen und internationalen Bereich hin. Für diejenigen Staaten, die das Menschenrechtsüber- einkommen zur Biomedizin vom 4. April 1997 sowie das Zusatzprotokoll dazu über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen vom 12. Januar 1998 (Klonprotokoll) unterzeichnet und innerstaatlich in Kraft gesetzt haben, gilt folgendes: Das Klonprotokoll verbietet jede Intervention durch Verfahren der Embryoteilung oder des Kerntransfers, die darauf gerichetet ist, ein menschliches Lebewesen zu erzeugen, das mit einem anderen lebenden oder toten menschlichen Lebewesen genetisch identisch ist. Das Klonprotokoll baut auf den Bestimmungen der Biome- dizin-Konvention auf. Einschlägig ist hier vor allem Ar- tikel 18 der Biomedizin-Konvention, dessen Absatz 2 die Erzeugung menschlicher Embryonen zu Forschungs- zwecken verbietet. Nach Absatz 1 hat die nationale Rechtsordnung darüber hinaus einen „angemessenen Schutz“ des Embryos zu gewährleisten, sofern sie For- schung an Embryonen in vitro zuläßt. Nach Auffassung der Bundesregierung werden durch diese Regelung For- schungsvorhaben, die zur Tötung von Embryonen füh- ren, ausgeschlossen. National hat sich das Embryonenschutzgesetz bisher als wirksame Schranke erwiesen, die den Mißbrauch von Embryonen in Deutschland verhindert hat. Bei sei- ner Überprüfung und Fortentwicklung wird sich die Bundesregierung von dem Ziel leiten lassen, solchen Mißbrauch auch für die Zukunft auszuschließen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen des Abgeordneten Rolf Kutzmutz (PDS) (Drucksache 14/1270 Fragen 19 und 20): Wie steht die Bundesregierung angesichts der kürzlich in denUSA vollzogenen Klonierung menschlicher Zellen zur soge-nannten, „defektorientierten Sichtweise“ in der Biomedizin, dieden Wert des Menschen am Vorhandensein oder Fehlen be-stimmter Eigenschaften mißt? Wie steht die Bundesregierung angesichts der kürzlich in denUSA vollzogenen Klonierung menschlicher Zellen zu der Forde-rung, in allen einschlägigen Bestimmungen den Begriff der„Person“ durch den Begriff des „Menschen“ zu ersetzen, umdamit sicherzustellen, daß alle Menschen dieselben Schutzrechtegenießen? Zu Frage 19: Die Bundesregierung erteilt einer sogenannten „de- fektorientierten Sichtweise“ in der Biomedizin eine kla- re Absage. „Defektorientiert“ ist, im Zusammenhang mit Menschen gebraucht, ein Unwort. Im nationalen Bereich ergibt sich das schon aus unserem Grundgesetz aus Ar- tikel 1 GG ebenso wie aus dem in Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 ausdrücklich verankerten Diskriminierungsver- bot: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benach- teiligt werden.“ Im internationalen Bereich heißt es z.B. in der Dekla- ration der Uncesco-Generalversammlung vom 11. No- vember 1997 über das menschliche Genorm und die Menschenrechte in Artikel 2: „Jeder Mensch hat das Recht auf Achtung seiner Würde und Rechte, unabhän- gig von seinen genetischen Eigenschaften.“ Zu Frage 20: Das Embryonenschutzgesetz – als deutsche verbind- liche Regelung spricht bereits von „Menschen“, „menschlichen Embryonen“ sowie von „menschlichen Ei- und Samenzellen“. In internationalen Übereinkommen werden die Be- griffe „Mensch“, „Person“ und „jeder“ nebeneinander gebraucht. Es ist bisher nicht gelungen, international ak- zeptierte exakte Definitionen dieser Begriffe festzule- gen. Dies wird in absehbarer Zeit auch schwer erreich- bar sind. Die Bundesregierung wird sich daher in jedem einzelnen Bereich dafür einsetzen, daß menschlichen Leben von Beginn an umfassend geschützt und seine Würde gewahrt wird. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter (PDS) (Drucksache 14/1270 Fragen 21 und 22): Erarbeitet die Bundesregierung einen Vorschlag zur Re-formierung des Embryonenschutzgesetzes, u.a. mit dem Ziel, einrechtlich sicheres Verbot der Klonierung mittels Kerntrans-plantation zu etablieren, und wann wird sie ihren Vorschlag zurDiskussion stellen bzw. die Ziele ihres Reformvorschlages er-läutern? Erwägt die Bundesregierung – über ein rechtliches Verbotder Klonierung mittels Kerntransplantation hinaus – weitere Än-derungen des Embryonenschutzgesetzes im Hinblick auf dierechtliche Zulässigkeit der Keimbahninterventionen und Prä-implantationsdiagnostik, wie es die kolportierte Äußerung derBundesministerin der Justiz, sie könne sich „unter gewis-sen Umständen eine Lockerung des strengen deutschenEmbryonenschutzgesetzes vorstellen“ (Wirtschaftswoche 52/98S. 136), nahelegt? Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4315 (A) (C) (B) (D) Zu Frage 21: Die dargestellte Problematik des Klonierens mittels Kerntransplantation ist der Bundesregierung bewußt. Ich verweise auf die soeben gegebene Antwort zu Frage 17 des Abgeordneten Dr. Seifert. Die Bundesregierung prüft derzeit noch, in welchem Umfang hier Änderungs- bedarf besteht. Zu Frage 22: Die Präimplantationsdiagnostik ist eine Technik, bei der einen in vitro gezeugten Embryo nach den ersten Zellteilungen eine oder mehrere Zellen entnommen und auf genetische Defekte untersucht werden. Das Embryo- nenschutzgesetz verbietet dies, soweit die Präimplanta- tionsdiagnostik an totipotenten Zellen vorgenommen wird, als Klonierungsfall und als mißbräuchliche Ver- wendung menschlicher Embroynen zu nicht ihrer Er- haltung dienenden Zwecken (§ 2 Embryonenschutzge- setz). Die sogenannte „Keimbahntherapie“ erscheint man- gels medizinischer Beherrschbarkeit gegenwärtig als Heilungsmaßnahme unverantwortbar und darüber hinaus ethisch problematisch. Angesichts der rasanten wissen- schaftlichen Entwicklung wird die Bundesregierung je- doch diese Problematik intensiv beobachten. Im Hin- blick hierauf erfolgte auch die zitierte Äußerung. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen der Abgeordneten Maritta Böttcher (PDS) (Drucksache 14/1270 Fragen 23 und 24): Was unternimmt die Bundesregierung, um die Diskussionüber das „Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin desEuroparates zum Schutz der menschlichen Würde bei biomedi-zinischen Eingriffen und Forschungen“ in die Öffentlichkeit zubringen, und mit welchen Mitteln will sie das tun? Kann die Bundesregierung es nach der derzeitigen gesetz-lichen Regelung ausschließen, daß die sogenannte freiwilligeSterilisation nicht vom sogenannten beamteten Arzt, einem je-weiligen Anstaltsleiter, einer vertrauten Betreuungsperson odereiner sogenannten unabhängigen Instanz auf Antrag gegen denpotentiellen Willen betroffener Menschen durchgesetzt werdenkann oder ihren Belangen und Interessen nicht gerecht wird odergar entgegensteht, und sieht sie insoweit Handlungsbedarf? Zu Frage 23: Der Meinungsbildungsprozeß innerhalb der Bundes- regierung zur Haltung gegenüber der Biomedizin- Konvention ist noch nicht abgeschlossen. Gerade die neue Bundesregierung nimmt die in der bisherigen par- lamentarischen und öffentlichen Diskussion vorge- brachten Bedenken sehr ernst. Wegweiser wird nicht zuletzt der Inhalt der Koalitionsvereinbarung sein, wo es unter anderem heißt: „Der Schutz der verfassungsmäßi- gen Grundrechte und der Würde des Menschen im Rahmen von medizinisch-ethischen Fragen muß auch bei der Bioethik-Konvention beachtet werden.“ Die Bundesregierung wird bei den weiteren Beratun- gen in den Gremien des Europarates alles ihr Mögliche unternehmen, um den Bedenken Rechnung zu tragen und eine Verstärkung der Schutzvorschriften in den Zu- satzprotokollen zu der Biomedizin-Konvention zu errei- chen. Entscheidend für das weitere Vorgehen ist selbstver- ständlich auch die Haltung des Parlaments. Wie Sie wis- sen, hat der 14. Deutsche Bundestag die Diskussion noch nicht wieder aufgenommen. Zu Frage 24: Die Regelungen über die Sterilisation beruhen auf dem am 1. Januar 1992 in Kraft getretenen Betreuungs- recht. Sie sind im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eingehend beraten worden. Im wesentlichen gelten folgende Grundsätze: a) Die Sterilisation Minderjähriger ist untersagt (§ 1631c BGB). b) Die Sterilisation einwilligungsfähiger Volljähriger ist nicht besonders geregelt; eine freiwillige Sterilisation ist – Einwilligungsfähigkeit vorausgesetzt – insoweit zulässig. c) Die Sterilisation nicht einwilligungsfähiger Volljähri- ger ist nur zulässig, wenn die – aufgrund der Einwil- ligungsfähigkeit nicht mögliche – eigene Einwilli- gung des/der Volljährigen durch die Einwilligung ei- nes Betreuers ersetzt wird. Die Einwilligung eines einwilligungsunfähigen Voll- jährigen kann nur in einem besonderen Verfahren und unter besonderen Voraussetzungen ersetzt werden: a) Für die Entscheidung über die Einwilligung in eine Sterilisation ist dem einwilligungsunfähigen Voll- jährigen stets ein besonderer Betreuer zu bestellen (§ 1899 Abs. 2 BGB), um mögliche Interessenkon- flikte zu vermeiden, in die ein auch für andere Auf- gaben bestellter Betreuer geraten könnte. Die Ein- willigung dieses besonderen Betreuers in die Sterili- sation ist nur mit Genehmigung des Vormund- schaftsgerichts zulässig (§ 1905 Abs. 2 BGB). Für das Genehmigungsverfahren ist dem Betroffenen ein Verfahrenspfleger zu bestellen (§ 67 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 FGG). Die Genehmigung darf erst erteilt wer- den, nachdem Gutachten von Sachverständigen ein- geholt sind, die sich nicht nur auf medizinische Ge- sichtspunkte beschränken, sondern sich auch zu psy- chologischen, sozialen, sonderpädagogischen und se- xualpädagogischen Aspekten äußern (§ 69d Abs. 3 Satz 3 FGG). b) Die Voraussetzungen, unter denen der besondere Be- treuer eine Einwilligung in die Sterilisation erteilen und das Vormundschaftsgericht diese Einwilligung genehmigen kann, sind im Gesetz detailliert aufge- führt (§ 1905 Abs. 1 BGB): – Voraussetzung ist, daß der Betroffene aufgrund mangelnder Einsichts- und Steuerungsfähigkeit die Art, Bedeutung und Tragweite des Eingriffs nicht erfassen kann oder seinen Willen entspre- chend bestimmen kann, also einwilligungsunfä- 4316 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 (A) (C) (B) (D) hig ist. Es muß zu erwarten sein, daß der Betreute auch dauernd einwilligungsunfähig bleiben wird; damit soll vermieden werden, daß während der Zeit einer nur vorübergehenden Einwilligungsun- fähigkeit möglicherweise endgültige Eingriffe vorgenommen werden. – Die Sterilisation darf nicht dem Willen des Be- treuten widersprechen. Maßgebend ist hier – an- ders als bei der Frage der Einwilligungsunfähig- keit – der „natürliche“ Wille; es genügt, daß der Betroffene irgendwie zu erkennen gibt, daß er die Sterilisation nicht will. – Es muß die Gefahr einer Schwangerschaft beste- hen. Die abstrakte Möglichkeit einer Schwanger- schaft genügt nicht; vielmehr muß eine konkrete Gefahr vorliegen. – Schließlich muß durch die Schwangerschaft die Gefahr einer erheblichen Notlage für den Betrof- fenen bestehen. Eine Notlage liegt vor, wenn eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schweren Beeinträchtigung der körperlichen oder seelischen Gesundheit der Schwangeren zu er- warten ist, die auf nicht zumutbare Weise abge- wendet werden kann. – Schließlich darf der Betreuer nicht in die Sterili- sation einwilligen, wenn eine Schwangerschaft durch andere zumutbare Mittel verhindert werden kann. Dabei wird davon ausgegangen, daß teil- weise auch einwilligungsunfähige Betreute in der Lage sein könnten, eine Schwangerschaft durch die üblichen chemischen und mechanischen Mit- tel der Empfängnisverhütung zuverlässig zu ver- hindern. Über die praktischen Auswirkungen der aufgezeigten Regelung hat die Bundesregierung dem Deutschen Bun- destag zum 1. Januar 1996 berichtet (BT-Drucksache 13/3822). Neuere Erkenntnisse, die eine andere Ein- schätzung rechtfertigen könnten, liegen der Bundesre- gierung nicht vor. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bön- strup) (CDU/CSU) (Drucksache 14/1270, Fragen 25 und 26): Sind die Aussagen des schleswig-holsteinischen Wirt-schaftsministers Horst Bülck korrekt, wonach „die völlig ver-worrene rechtliche Situation nach dem Aus für den Duty-free-Handel“ diverse Ausnahmeregelungen von der allgemeinen EU-Bestimmung beispielsweise für „Freizeit-Skipper“ ermöglicht,und wenn ja, für welche Personen- und Unternehmensgruppenwerden nach dem morgigen Auslaufen des innergemeinschaft-lichen Duty-free-Handels derartige Ausnahmeregelungen gel-ten? Teilt die Bundesregierung die Auffassung des schleswig-holsteinischen Wirtschaftsministers Horst Bülck, der aufgrundder ungeklärten Nachfolgeregelung für den innergemeinschaft- lichen Duty-free-Handel eine Verlängerung der bestehendenRegelung über den 1. Juli 1999 hinaus fordert, bis es zu einerangemessenen Klärung aller strittigen Fragen auf nationaler wieeuropäischer Ebene gekommen ist, und wenn ja, auf welche Artund Weise wird die Bundesregierung eine derartige Verlänge-rungsfrist in die Praxis umsetzen? Zu Frage 25: Die Auffassung, es gäbe im Zusammenhang mit dem Wegfall der Tax-Free-Regelung Ausnahmeregelungen, ist unzutreffend. Bei der vom schleswig-holsteinischen Wirtschaftsminister angesprochenen Steuerbefreiung für Waren, die an Bord von Schiffen, einschließlich Sport- booten, von Besatzungsmitgliedern oder Reisenden un- mittelbar verbraucht bzw. verzehrt werden, handelt es sich um nationale Regelungen. Sie sind mangels EU- Harmonisierung der Bordbevorratung weiterhin mit dem EU-Recht vereinbar. Diese nationalen Regelungen ha- ben nichts mit der am 1. Juli 1999 wegfallenden Tax- Free-Regelung zu tun, die ausschließlich Bordverkäufe betrifft, d. h. Waren, die von Reisenden anläßlich inner- gemeinschaftlicher Reisen von Bord eines Schiffes oder Flugzeugs mitgenommen werden. Zu Frage 26: Die Auffassung des schleswig-holsteinischen Wirt- schaftsministers, die Nachfolgeregelung für den inner- gemeinschaftlichen Tax-Free-Handel sei ungeklärt, wird nicht geteilt. Spezielle Rechtsvorschriften für den Bord- verkauf von verbrauchsteuerpflichtigen Waren auf Schiffen und in Flugzeugen an Reisende ab 1. Juli 1999 sind nicht erforderlich. Die Kommission hat die Ausle- gungsregeln für Anwendung des geltenden Gemein- schaftsrechts auf Bordverkäufe verbrauchsteuerpflichti- ger Waren nach Wegfall der Tax-Free-Regelung am 10. April 1999 in Form einer Mitteilung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Regeln sind mit dem Verbrauchsteuerausschuß, der die Kom- mission nach Artikel 24 der Verbrauchsteuersystem- richtlinie bei Verfahrensfragen unterstützt, abgestimmt worden. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Drucksache 14/1270 Frage 27): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darübervor, wie mit den Entschädigungsleistungen der BundesrepublikDeutschland zur Wiedergutmachung an Opfer nationalsoziali-stischer Gewaltmaßnahmen in den ehemals kommunistischenStaaten, zum Beispiel mit den im Jahre 1972 zur Auszahlung andie seinerzeitige Volksrepublik Polen gelangten 103 Mio. DMzum Zwecke der Individualentschädigung von polnischen Op-fern, pseudomedizinischer Versuche in nationalsozialistischenKonzentrationslagern, tatsächlich verfahren wurde? Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung ist der im Rahmen des deutsch-polnischen Abkommens vom 16. November 1972 vereinbarte Globalbetrag von 100 Millionen DM (zuzüglich 3 Millionen DM für Verwaltungskosten) durch eine von der polnischen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4317 (A) (C) (B) (D) Regierung hierfür eigens in Warschau errichtete Ver- waltungsstelle unter Einschaltung einer Sachver- ständigenkommission an die polnischen Opfer von pseudo-medizinischen Menschenversuchen verteilt wor- den. Die von der Kommission seinerzeit zuerkannten indi- viduellen Entschädigungsleistungen beliefen sich nach damaligen Informationen der Deutschen Botschaft War- schau auf durchschnittlich rund 300 000 Zloty (seiner- zeit umgerechnet etwa 30 000 DM). Hiervon konnten 25% in DM oder anderen Devisen, der Rest von 75% in Zloty festgesetzt werden. Die Verteilung und Auszahlung der zuerkannten in- dividuellen Entschädigungsbeträge erstreckten sich von Mitte 1973 bis Ende 1975. In den Jahren 1991 bis 1993 wurden in Warschau, Moskau, Minsk und Kiew Stiftungen zum Ausgleich NS-verfolgungsbedingter Schäden gegründet und mit insgesamt 1,5 Milliarden DM ausgestattet. Die deut- schen Auslandsvertretungen beobachten jedoch die Ar- beit der Stiftungen kritisch und führen regelmäßige Ge- spräche mit den Vorsitzenden. Aufgrund dieser Erfah- rungen kann die Bundesregierung grundsätzlich fest- stellen, daß die Stiftungen wirksame Hilfe für NS-Opfer geleistet haben. Die Stiftung „Deutsch-Polnische Aussöhnung“ hat die ihr zur Verfügung gestellten 500 Millionen DM an etwa 533 000 Personen, überwiegend Zwangsarbeiter, verteilt, die jeweils Einmalzahlungen in Höhe von bis zu 1 000 DM erhalten haben. Von dem den Stiftungen „Verständigung und Aus- söhnung“ in Rußland, Weißrußland und der Ukraine gewährten Betrag von 1 Milliarde DM sind bis Ende des ersten Quartals 1999 insgesamt 875 Millionen DM überwiegend an Zwangsarbeiter ausgezahlt wor- den. Die Einzelbeträge liegen hier zwischen 600 und 1 300 DM. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Frage des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (F.D.P.) (Drucksache 14/1270, Frage 28): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bezüglich desKooperationsmodells für die Logistik bzw. Instandsetzung desEurofighter eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der betroffenenGruppen (Bundesministerium der Verteidigung, Industrie, ÖTV,Bundeswehrverband, Hauptpersonalrat) gebildet werden sollte,um die Rechte und Mitwirkung der Betroffenen zu gewähr-leisten? Mit der Erarbeitung von kooperativen Modellen folgt die Bundeswehr einem Auftrag der Leitung, die künfti- ge Aufteilung logistischer Leistungen zwischen Bun- deswehr und Industrie so zu optimieren, daß sowohl der operative Bedarf der Streitkräfte gewährleistet als auch die aus sicherheitspolitischen Gründen notwendi- gen wehrtechnischen Mindeskapazitäten erhalten blei- ben. Das Kooperationsmodell EUROFIGHTER hat in diesem Zusammenhang Pilotcharakter für die Streit- kräfte. Die dafür erforderlichen Grundlagenarbeiten werden in gemeinsamen, seit Februar 1998 bestehenden Arbeitsgruppen zwischen Bundeswehr und Industrie geleistet. Besonders bei Projekten dieser weitreichenden Be- deutung ist eine intensive Information und Erörterung von/mit den Betroffenen, um deren Interessen und Rechte bei der Umsetzung zu berücksichtigen und da- mit die Akzeptanz in der Anwendung zu erreichen, zwingend. Die Information des betroffenen Personals und die Wahrung ihrer Interessen und Rechte sind selbstverständlich auch ein Anliegen des BMVg. Dies ist im übrigen gesetzlich mit dem Bundespersonal- vertretungsgesetz und dem Soldatenbeteiligungsgesetz geregelt. Dementsprechend sind bzw. werden die betroffenen Verbände/Einheiten über die anstehenden Maßnah- men/Konsequenzen im Zusammenhang der Einführung EUROFIGHTER rechtzeitig informiert; die Personal- vertretungen sind bzw. werden wie vorgesehen einge- bunden. Insofern wird vor diesem Hintergrund die Auffassung nicht geteilt, eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung BMVg, Industrie, ÖTV, DBwV, HPR, über die beste- henden Mitwirkungsgremien hinaus, einrichten zu müs- sen, um die Rechte und die Mitwirkung der Betroffenen zu gewährleisten. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU) (Drucksache 14/1270 Fragen 29 und 30): Welche Auswirkungen hat die geplante Reduzierung derZivildienstzeit, und welche Auswirkungen haben die beabsich-tigten Stellenkürzungen um mehr als ein Fünftel aller Zivil-dienststellen auf den Grundwehrdienst? Wie werden sich nach Einschätzung der Bundesregierungdiese Veränderungen auf die Wehrgerechtigkeit und die Anzahlder Kriegsdienstverweigerungen auswirken? Zu Frage 29: Ob und in welchem Umfang es zu einer Reduzierung der Zivildienstzeit und Stellenkürzungen im Bereich des Zivildienstes kommt, wird im Rahmen fachlicher Abstimmungen zwischen den beteiligten Ressorts fest- gelegt werden. Eine Reduzierung der Dauer des Zivil- dienstes und eine Kürzung der Zivildienststellen hätte grundsätzlich keine unmittelbaren Auswirkungen auf den gegenwärtig 10 Monate dauernden Grundwehr- dienst. 4318 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 (A) (C) (B) (D) Zu Frage 30: Die Verwirklichung von Wehrgerechtigkeit hängt maßgeblich davon ab, daß möglichst alle tauglich gemu- sterten und verfügbaren wehrpflichtigen jungen Männer entweder zum Wehrdienst oder Zivildienst herangezo- gen werden. Eine Reduzierung der Zivildienstzeit auf 11 Monate und die damit verbundene Reduzierung der Jahresdurchschnittszahl der Zivildienstleistenden wür- den nichts an der Absicht der Bundesregierung ändern, auch künftig alle anerkannten Kriegsdienstverweigerer zum Zivildienst heranzuziehen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Winfried Wolf (PDS) (Drucksa- che 14/1270 Fragen 31 und 32): Treffen Presseberichte (Stuttgarter Nachrichten vom 5. Juni1999) zu, daß die Bundesregierung für Neubauten im Zusam-menhang mit dem Projekt „Stuttgart 21“, einschließlich derNeubaustrecke Stuttgart–Ulm, vor dem Jahr 2003 keine Gelderbereitstellen will? Macht die Bundesregierung sich die in der Presse zitiertenÄußerungen des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Woh-nungswesen, Franz Müntefering, zu eigen, daß Bundesmittelnur für Neubaustrecken wie Stuttgart–Ulm und nicht für diegeplanten Bahnhofsneubauten und Streckenverlegungen in Stutt-gart fließen, und was wird aus diesen Mitteln im Falle einesScheiterns der geplanten Grundstücksverkäufe in Stuttgart? Zu Frage 31: Nach dem inzwischen nicht mehr aktuellen Fünfjah- resplan Schiene 1998–2002 waren im Zeitraum bis zum Jahr 2002 209 Millionen DM vorgesehen, im Zeitraum nach 2002 677 Millionen DM. In welcher Höhe Mittel für das Vorhaben „Stuttgart 21“ im Zeitraum bis zum Jahr 2002 zur Verfügung stehen werden, wird in einigen Wochen nach Vorliegen des Investitionsprogramms 1999–2002 feststehen. Zu Frage 32: „Stuttgart 21“ ist kein Vorhaben des Bedarfsplans Schiene, sondern wird von der DB AG, dem Land Baden-Württemberg, der Landeshauptstadt Stuttgart und weiteren Beteiligten geplant. Der Bund hat sich in der Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 1995 bereit erklärt, einen Beitrag zu leisten, der dem Anteil der Neu- baustrecke Stuttgart–Ulm im Abschnitt Stuttgart– Wendlingen entspricht, der durch „Stuttgart 21“ ersetzt würde. Ein Zusammenhang zwischen dieser Neubau- strecke und Grundstücksverkäufen im Bereich des Stuttgarter Hauptbahnhofs besteht nicht. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) (Druck- sache 14/1270 Fragen 33 und 34): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, nicht nur beineuen Bundesautobahnen Lärmschutzwände zu errichten, son-dern in begründeten Fällen auch früher gebaute Strecken zu be-rücksichtigen, und welche Kriterien hat sie für solche Fälle? Liegen der Bundesregierung zur Lärmschutzsituation an derBAB 3, z.B. im Abschnitt Donaubrücke bei Passau, neue Lärm-messungen vor, die diese Kriterien erfüllen? Zu Frage 33: Seit dem Jahr 1974 müssen aufgrund des damals be- schlossenen Bundes-Immissionsschutzgesetzes bei Bau und wesentlicher Änderung von Straßen Maßnahmen ergriffen werden, um schädliche Einwirkungen des Stra- ßenverkehrslärms zu verhindern. Neben dieser gesetzlich vorgeschriebenen sog. Lärm- vorsorge führt die Bundesregierung seit über 20 Jahren die Lärmsanierung als freiwillige Leistung im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten durch. Maßnahmen der Lärmsanierung können an bestehenden Autobahnen durchgeführt werden, wenn sie vor dem Inkrafttreten des BlmSchG dem Verkehr übergeben wurden und wenn die Sanierungsgrenzwerte an den Immissionsorten über- schritten sind. Zu Frage 34: Über den Lärmschutz wird nicht anhand von Meßer- gebnissen entschieden; vielmehr werden die Lärmim- missionen berechnet. Lärmmessungen liegen nicht vor, wohl aber eine neue Verkehrszählung vom 14. April 1999. Danach beträgt die Verkehrsbelastung im Abschnitt Passau/Nord-Passau/Mitte rd. 22 150 Kfz/24 h mit einem Lkw-Anteil (nachts) von 64 %. Die danach errechneten Immissionswerte überschreiten für einige betroffene An- wesen mit 62 dB(A) den Nachtgrenzwert der Lärmsanie- rung von 60 dB(A); die Tageswerte hingegen liegen mit maximal 66 dB(A) deutlich unter dem Grenzwert der Lärmsanierung von 70 dB(A). Insoweit kommen aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht in Betracht. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Druck- sache 14/1270 Fragen 35 und 36): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus demvon der Bayerischen Staatsregierung in Auftrag gegebenen IFO-Gutachten, wonach bis zum Prognosehorizont 2015 für die Bin-nenschiffahrt ein Transportaufkommen von 11,27 MillionenTonnen zu erwarten ist? Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß nach der EU-Erweiterung zu den MOE-Staaten der Verkehr sowohl auf derSchiene zwischen Regensburg und Passau als auch beim glei-chen Streckenabschnitt auf der A3 in den nächsten Jahren zu-sammenbrechen wird, weil das hohe Gütertransportaufkommennicht mehr bewältigt werden kann, und wie beurteilt sie dieFeststellung im IFO-Gutachten, daß für den Zeithorizont desJahres 2015 bei einer durchgehend leistungsfähig ausgebautenDonau ein Transportvolumen von ca. 14,7 Millionen Tonnen alsrealistisch anzusehen ist? Zu Frage 35: Das von der Bayerischen Staatsregierung in Auftrag gegebene IFO-Gutachten wurde bisher noch nicht von Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4319 (A) (C) (B) (D) dem federführenden Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie in den Informa- tions- und Abstimmungsprozeß mit dem Bund einge- bracht. Ein gemeinsam vom Österreichischen Verkehrsmi- nisterium, dem Bayerischen Staatsministerium für Wirt- schaft, Verkehr und Technologie sowie dem BMVBW bei Planco Consulting, Essen, und der ARGE Regionale Verkehrsplanung und Transportwirtschaft, Wien, in Auftrag gegebenes Gutachten, das kurz vor dem Ab- schluß steht, weist für die Donaustrecke zwischen Straubing und Vilshofen ein Verkehrsaufkommen im Jahre 2015 von rund 10,5 Millionen t auf. Diesem Teil- gutachten liegt zunächst die Annahme zugrunde, daß ein weiterer Donauausbau nicht stattfindet. Die Differenz der Prognosewerte in Höhe von rund 0,77 Millionen t ist unerheblich, da die Bewertungser- gebnisse bezüglich der Verkehrsprognose ohnehin einer Sensitivitätsuntersuchung unterworfen werden. Ausgehend von dem Verkehrsaufkommen zwischen Straubing und Vilshofen von rund 5,5 Millionen t im Jahre 1998, lassen diese Prognosewerte eine erhebliche Steigerung des Verkehrsaufkommens auf der Donau er- warten und belegen zu Recht die hohe Attraktivität die- ser Wasserstraße. Zu Frage 36: Nein. Durch den zusätzlichen Verkehr nach Öffnung der Gren- zen nach Osten wird die Leistungsfähigkeit der BAB A 3 Regensburg–Passau (vierstreifig, 60 000 Kfz/24 h) bei heutigen Belastungen zwischen rund 20 000 und 40 000 Kfz/24 h auch in Zukunft nicht überschritten, allenfalls im direkten Bereich von Regensburg, bei dem die gel- tende Bedarfsplanprognose 2010 eine Belastung von 63 000 Kfz/24 h ausweist. Auch der Schienenverkehr ist in den nächsten Jahren in dieser Relation noch aufnahmefähig. Zum Transport- volumen auf der Donau bis zum Prognosehorizont 2015 verweise ich auf die Antwort zur Frage 35. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Frage der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS) (Druck- sache 14/1270 Frage 37): Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, daß Politikerim vorigen Jahr den Verkauf von 113 000 Eisenbahnerwohnun-gen aus ihren Reihen als „nicht sozial verträglich“ entschiedenabgelehnt wurde, nun aber trotz anhaltender Proteste die Woh-nungen veräußert werden sollen, und weshalb wird ein Alter-nativkonzept, das einen Großteil der Wohnungen als betrieblicheSozialeinrichtung erhielte, abgelehnt? Maßgebliche Grundlage für die Entscheidung der Bundesregierung, die Eisenbahn-Wohnungsgesellschaf- ten zu privatisieren, ist die entsprechende Aussage im Koalitionsvertrag vom 20. Oktober 1998: Dieser sieht insoweit ausdrücklich vor, bei der Privatisierung bun- deseigener Wohnungsbestände sozialverträgliche Wege zu gehen, wie Kaufangebote an Kommunen und Län- der, Genossenschaftsgründungen, Mieterprivatisierung zur Vermögensbildung und Altersvorsorge oder Erhalt einzelner Gesellschaften bei größerer Wirtschaftlichkeit. In den Verhandlungen mit dem Bieterkonsortium konnte eine vorbildliche soziale Absicherung der Mieter und Mitarbeiter der Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften er- reicht werden. Insbesondere wurde sichergestellt, daß die Existenz der betrieblichen Sozialeinrichtung für die Eisenbahner auch in Zukunft dauerhaft festgeschrieben ist. Die SPD-Fraktion hat daraufhin diesem Konzept in ihrer Sitzung am 23. März 1999 mit großer Mehrheit zugestimmt. Die mit dem Alternativ-Konzept möglichen Einnahmen von rund 3 Milliarden DM decken nicht den Haushaltsbedarf des Bundeseisenbahnvermögens. Das Konzept geht davon aus, daß die an das Bundeseisen- bahnvermögen auszuschüttenden 3 Milliarden DM voll- ständig auf dem Kreditwege finanziert werden. Für diese Kredite muß letztendlich der Bund bürgen. Sollte die Refinanzierung der Kredite insbesondere durch Mieter- privatisierung nicht schnell und umfassend genug vor- angehen, wäre die Liquidität der Eisenbahn-Wohnungs- gesellschaften gefährdet und der Bund müßte letztlich die finanziellen Risiken tragen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Frage des Abgeordneten Carsten Hübner (PDS) (Drucksache 14/1270, Frage 38): Wie ist das Festhalten der Bundesregierung am Verkauf von113 000 Eisenbahnerwohnungen mit der Aussage der Bundes-regierung aus dem Zukunftsprogramm 2000 „Privatisierung –Kein Weg zur Konsolidierung“ zu vereinbaren? Auf die Beantwortung der Frage-Nr. 37 wird Bezug genommen. Das „Zukunftsprogramm 2000“ – Stand 21. Juni 1999 – enthält gegenüber dem Koalitionsvertrag keine abweichenden Bewertungen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage der Abgeordneten Heidemarie Ehlert (PDS) (Drucksa- che 14/1270, Frage 39): Wer soll die Kosten von rd. 2,5 Mrd. DM für Wohngeldübernehmen, die der Bund in seinem Haushalt einsparen will? Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit dem Entwurf des Haushaltsplans 2000 zu einer Wohngeld- novelle im Rahmen der Reform des sozialen Wohnens 4320 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 (A) (C) (B) (D) beschlossen, daß gleichzeitig mit einer spürbaren Ver- besserung des Wohngeldes (Tabellenwohngeld) die Wohngeldzahlung für Sozialhilfeempfänger (pauscha- liertes Wohngeld) auf die Länder und ihre Kommunen verlagert wird (2000: ca. 2,3 Milliarden DM). Die Ge- meinden werden durch andere Maßnahmen des Zukunfts- programms entlastet, z.B. durch den Abbau von Steuer- subventionen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage der Abgeordneten Christina Schenk (PDS) (Drucksa- che 14/1270, Frage 40): Welche Gründe liegen vor, die Wohngeldnovelle, derenEntwurf vor der Sommerpause 1999 und deren Wirksamwerdenzum 1. Januar 2000 zugesagt war, nunmehr auf den 1. Januar2001, also um ein ganzes Jahr, zu verschieben? Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit dem Entwurf des Haushaltsplans 2000 beschlossen, daß im Hinblick auf die vordringlich notwendige Haushaltssa- nierung die mit einer Wohngeldnovelle vorgesehenen spürbaren Verbesserungen zum 1. Januar 2001 wirksam werden sollen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage des Abgeordneten Gerhard Jüttemann (PDS) (Druck- sache 14/1270, Frage 41): Ist damit zu rechnen, daß das Tabellenwohngeld West erhöhtsowie treffsicherer und familienfreundlicher gemacht wird, wäh-rend das Tabellenwohngeld Ost vom Grundsatz auf dem bishe-rigen Niveau bleibt? Die Einzelheiten der im Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf des Haus- haltsplans 2000 und dem „Zukunftsprogramm 2000“ vorgesehenen Wohngeldnovelle werden gegenwärtig in- nerhalb der Bundesregierung beraten. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS) (Druck- sache 14/1270, Frage 42): Was sind nach Meinung der Bundesregierung die Ursachendafür, daß die pauschalierten Wohngeldausgaben für Sozial-hilfebezieher überdurchschnittlich gestiegen sind, und hat dieBundesregierung bei ihren Überlegungen zur Neuregelung derVerantwortung für das pauschalierte Wohngeld diese steigendeTendenz entsprechend berücksichtigt? Die Ursache für den starken Anstieg des durch- schnittlichen pauschalierten Wohngelds liegt im we- sentlichen darin, daß es keine Höchstbeträge für die berücksichtigungsfähige Miete wie beim Tabellen- wohngeld gibt (vgl. Wohngeld- und Mietenbericht der Bundesregierung 1997, BT Drs. 13/10384, Rand- Nr. 103). Die Berücksichtigung dieses Umstandes wird innerhalb der Bundesregierung im Zusammen- hang mit den Einzelheiten der Wohngeldnovelle bera- ten. Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Anke Fuchs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Damit ist die Aktu-
    elle Stunde beendet.

    Die Aktuelle Stunde zur Situation im Kosovo entfällt.

    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:
    – Zweite und dritte Beratung des von den Abge-

    ordneten Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Edzard
    Schmidt-Jortzig, Jörg van Essen, weiteren Ab-
    geordneten und der Fraktion der F.D.P. einge-
    brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neu-
    regelung des Schutzes parlamentarischer
    Beratungen
    – Drucksache 14/183 –

    (Erste Beratung 35. Sitzung)


    – Zweite und dritte Beratung des von den Abge-
    ordneten Dr. Evelyn Kenzler, Sabine Jünger,
    Petra Pau, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion
    der PDS eingebrachten Entwurfs eines Geset-
    zes zur Aufhebung der Bannmeilenregelung
    – Drucksache 14/516 –

    (Erste Beratung 35. Sitzung)


    – Zweite und dritte Beratung des von den Frak-
    tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
    Neuregelung des Schutzes von Verfassungs-
    organen des Bundes
    – Drucksache 14/1147 –

    (Erste Beratung 45. Sitzung)


    Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschus-
    ses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäfts-
    ordnung

    (1. Ausschuß)

    – Drucksache 14/1292 –
    Berichterstattung:
    Abgeordnete Roland Claus
    Jörg van Essen
    Steffi Lemke
    Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
    Dieter Wiefelspütz

    Zum Koalitionsentwurf liegen drei Änderungsanträge
    der CDU/CSU vor.

    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
    Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen, wobei die
    Fraktionen von F.D.P. und PDS jeweils fünf Minuten
    erhalten sollen. Sind Sie damit einverstanden? – Dann
    ist es so beschlossen.

    Ich eröffne die Aussprache. Als erstem erteile ich
    dem Kollegen Eckhardt Barthel, SPD-Fraktion, das
    Wort.


    (Unruhe)

    – Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sind herzlich
    eingeladen, im Saal zu bleiben, weil auch der jetzt auf-
    gerufene Tagesordnungspunkt interessant ist. Aber wenn
    Sie schon die Debatte nicht verfolgen wollen, dann bitte
    ich Sie, die Gespräche nicht im Saal weiterzuführen.

    Bitte, Herr Kollege!



Rede von Eckhardt Barthel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin!
Meine Damen und Herren! Mit dem Umzug des Deut-
schen Bundestages und des Bundesrates nach Berlin
stellt sich auch die Frage nach der sogenannten Bann-
meile neu. Ich gebe zu, es gibt sicher wichtigere Fragen;
aber auch diese muß von uns beantwortet werden.

Brauchen wir eine Bannmeile und, wenn ja, in wel-
cher Form, oder reichen die Bestimmungen des Ver-
sammlungsgesetzes aus, um die obersten Verfassungs-
organe zu schützen?


(Zuruf von der PDS: Ja!)

Von den 17 deutschen Parlamenten haben elf eine
Bannmeile, sechs haben keine. Die Erfahrungen der
Parlamente in der Bundesrepublik Deutschland sowie in
anderen Ländern – ich denke etwa an Frankreich –
haben gezeigt, daß sich sowohl der Verzicht auf eine
Bannmeile als auch die Existenz einer Bannmeile je-
weils bewährt haben. Die Diskussion um ein derartiges
Gesetz spiegelt genau dies wider.


(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Die haben auch ganz andere Polizeigesetze!)


– Ich weiß nicht, ob Frankreich ein solches Gesetz hat,
aber ich lasse mich von Ihnen gern belehren.


(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Die Franzosen nehmen sogar das Militär zu Hilfe!)


Einige wollen gar keine Bannmeile haben, andere
verlangen eine sehr wehrhafte Regulierung. Es geht in
der Tat um eine Güterabwägung: einmal des Schutzes
des hohen Gutes der Versammlungsfreiheit und zum
anderen des ungehinderten Zuganges zum Parlament
und der Arbeitsfähigkeit des Parlamentes. Letzteres
bedeutet die Arbeitsfähigkeit aller Parlamentarier, wes-
halb wir eigentlich eine Regelung finden sollten, die
einen Konsens in diesem Hause ermöglicht. Wir meinen,
daß mit unserer Vorlage dieser Konsens eigentlich mög-
lich ist.

Ulrike Mascher






(B)



(A) (C)



(D)


Meine Damen und Herren, unser Gesetzentwurf trägt
beiden Interessen und Zielen, dem der Versammlungs-
freiheit und dem der Arbeitsfähigkeit, Rechnung. Wenn
wir es auf einen Nenner bringen, so haben wir uns an
der Maxime orientiert: So viel Regulierung wie nötig, so
wenig Einschränkungen wie möglich. Mit der Beschrän-
kung auf das Notwendige genügt unser Entwurf auch
der Rechtsprechung der Bundesverfassungsgerichts und
des OVG Münster, wonach die Versammlungsfreiheit
nicht beliebig relativiert werden darf. Ein wie auch im-
mer genanntes Bannmeilengesetz muß den Wesensge-
halt des Art. 8 des Grundgesetzes respektieren. Wir se-
hen dies in unserem Gesetzentwurf verwirklicht.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Im übrigen haben wir mit diesem Entwurf das Rad
nicht neu erfunden. Natürlich lag uns bei der Erarbei-
tung unseres Entwurfs auch der F.D.P.-Entwurf aus der
vorigen Legislaturperiode vor. Die Differenzen zwi-
schen Ihrem Entwurf und unserem Entwurf sind so ge-
ring, daß Sie eigentlich frohen Herzens unserem Ent-
wurf zustimmen sollten.


(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ich komme nun zu den

wichtigsten Punkten unseres Entwurfes und beginne mit
etwas, was sicherlich wieder eine fröhliche Diskussion
auslösen wird. Gleichwohl halten wir es für notwendig,
die Frage des Begriffes zu erörtern. Wir halten den Be-
griff der Bannmeile, unter dem heute eine Verbannung
der Bevölkerung verstanden wird, für nicht mehr zeit-
gemäß und für vordemokratisch. Wir wollen nicht die
Bevölkerung verbannen, sondern einen befriedeten Be-
reich für die Arbeit des Parlaments schaffen,


(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Nichts anderes wollen wir!)


was übrigens nicht heißt, daß die anderen Bereiche un-
friedlich sein könnten. Dieses Ziel sollte sich auch im
Namen ausdrücken. Deshalb sprechen wir von befriede-
ten Bezirken.

Meine Damen und Herren, bei dem Platz der Repu-
blik, dem Platz vor dem Reichstag, geht es nicht um
einen noch so schönen Rathausplatz, sondern um einen
historischen Ort. Ich bitte Sie, auch daran zu denken.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Auf diesem Platz haben sich Hunderttausende zu Frei-
heitskundgebungen und anderen Anlässen versammelt.
Das muß auch zukünftig möglich sein. Ich frage mich
allerdings, ob wir weiterhin Hunderttausende auf die
Beine bekommen, ohne daß es zu einer Love Parade
ausartet.

Gerade angesichts der Bedeutung dieses Platzes be-
sonders für die Berliner Bevölkerung, an die man viel-
leicht auch einmal denken sollte, darf kein Eindruck ent-
stehen, der auch nur annähernd etwas mit Verbannen zu
tun haben könnte. Dies wäre fatal.

Meine Damen und Herren, ich habe mich gewundert,
als Herr Hörster bei der ersten Lesung die polemische
Frage gestellt hat: Warum muß denn unbedingt inner-
halb der Bannmeile demonstriert werden? Ich meine,
diese Frage ist entlarvend, und sie drückt auch eine
totale Unkenntnis der Geschichte dieses Platzes der Re-
publik aus.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Meine Damen und Herren, wir haben eine enge Be-
grenzung des befriedeten Bezirkes vorgenommen, und
zwar einerseits, weil wir so wenig Einschränkung wie
möglich wollen, andererseits aber auch aus polizeitech-
nischen Erwägungen heraus. Ich freue mich übrigens,
daß die Berliner Polizei dies richtig findet und auch un-
terstützt. Im übrigen glaube ich, daß hinsichtlich der Be-
grenzung dieses Raumes eigentlich kein Dissens vor-
handen ist, obwohl es einige gab, die das Bundeskanz-
leramt, den Pariser Platz usw. mit einbeziehen wollten.
Dies ist aber zum Glück vom Tisch.

Meine Damen und Herren, so wenig Einschränkung
wie möglich bedeutet allerdings auch, daß sich diese
Einschränkung nur auf die Gewährleistung der Parla-
mentsarbeit beziehen darf. Deshalb wollen wir, daß das
Versammlungsverbot faktisch nur dann ausgesprochen
werden kann, wenn auch Parlamentsarbeit stattfindet.
Mit anderen Worten: Wenn keine Sitzung des Parla-
ments oder seiner Gremien stattfindet, wird unser Gesetz
Versammlungen nicht verhindern.

Ein dritter Punkt, meine Damen und Herren. In Zu-
kunft soll die Verletzung des befriedeten Bereiches nicht
mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit be-
handelt werden.


(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Das ist das Schlimmste daran!)


– Das ist nicht das Schlimmste. Ich glaube, das ist das
Wesentlichste an diesem Gesetz.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Meine Damen und Herren, man kann es Abrüstung
nennen. Man kann auch sagen: Laßt es uns tiefer hän-
gen. Das ist aber nicht der einzige Grund. Ich glaube
vielmehr auch – wiederum kann ich mich, was mich
sehr erfreut, auf die Polizei berufen –, daß durch den
Verzicht auf das Legalitätsprinzip und die Statuierung
des Opportunitätsprinzips für die Polizei sehr viel flexi-
blere Möglichkeiten bestehen, was zu einer Deeskalation
beitragen kann und hoffentlich auch beitragen wird.


(Zuruf von der F.D.P.: Sehr richtig!)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschlie-

ßend sagen: Im Vorfeld dieses Gesetzes hat es viele Dis-
kussionen und, wie ich gehört habe, auch eine kleine An-
hörung gegeben. Viele Befragungen wurden durchge-
führt. Wir hatten den Eindruck – dies ist kaum zu wider-
legen –, daß unser Entwurf auf große Zustimmung stößt.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Eckhardt Barthel (Berlin)







(A) (C)



(B) (D)


Er ist faktisch eine Brücke zwischen den beiden Polen,
die ich anfangs genannt habe. Ich würde mich freuen,
meine Damen und Herren von der Opposition, wenn Sie
mit über diese Brücke gehen würden.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anke Fuchs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Bar-
    thel, das war Ihre erste Rede im Deutschen Bundestag.
    Ich gratuliere Ihnen im Namen des ganzen Hauses.


    (Beifall – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt nicht! – Eckhardt Barthel [Berlin] [SPD]: Ich bedanke mich, aber es war meine dritte! – Heiterkeit)


    – Aber sie war sehr gut. Herzlichen Glückwunsch!

    (Heiterkeit und Beifall)


    Nun erteile ich dem Kollegen Dr. von Stetten,
    CDU/CSU-Fraktion, das Wort. – Es ist ganz bestimmt
    nicht Ihre erste Rede, Herr Kollege.


    (Heiterkeit)