––––––
*) Zu Protokoll gegebene Reden siehe Anlage 7**) Zu Protokoll gegebene Reden siehe Anlage 8
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4287
(A) (C)
(B) (D)
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
30.6.99
Bleser, Peter CDU/CSU 30.6.99
Fischer (Frankfurt),
Joseph
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
30.6.99
Frick, Gisela F.D.P. 30.6.99
Friedhoff, Paul K. F.D.P. 30.6.99
Friedrich (Altenburg),
Peter
SPD 30.6.99
Gebhardt, Fred PDS 30.6.99
Hovermann,
Eike
SPD 30.6.99
Hübner, Carsten PDS 30.6.99
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Koschyk, Hartmut CDU/CSU 30.6.99
Lensing, Werner CDU/CSU 30.6.99
Müller (Jena), Bernward CDU/CSU 30.6.99
Ost, Friedhelm CDU/CSU 30.6.99
Reiche, Katherina CDU/CSU 30.6.99
Rönsch (Wiesbaden),
Hannelore
CDU/CSU 30.6.99
Rübenkönig, Gerhard SPD 30.6.99
Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 30.6.99
Schöler, Walter SPD 30.6.99
Schröder, Gerhard SPD 30.6.99
Schuhmann (Delitzsch),
Richard
SPD 30.6.99
Sothmann, Bärbel CDU/CSU 30.6.99
Uldall, Gunnar CSU/CSU 30.6.99
Wolf (Frankfurt),
Margareta
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
30.6.99
Anlage 2
Liste der Abgeordneten, die an der Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums
gemäß § 4 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit
des Bundes teilgenommen haben
SPD
Brigitte Adler
Gerd Andres
Rainer Arnold
Hermann Bachmaier
Ernst Bahr
Doris Barnett
Dr. Hans Peter Bartels
Eckhardt Barthel (Berlin)
Klaus Barthel (Starnberg)
Ingrid Becker-Inglau
Wolfgang, Behrendt
Dr. Axel Berg
Hans-Werner Bertl
Friedhelm Julius Beucher
Petra Bierwirth
Rudolf Binding
Lothar Binding (Heidelberg)
Kurt Bodewig
Klaus Brandner
Anni Brandt-Elsweier
Willi Brase
Dr. Eberhard Brecht
Rainer Brinkmann (Detmold)
Bernhard Brinkmann
(Hildesheim)
Hans-Günter Bruckmann
Ursula Burchardt
Dr. Michael Bürsch
Edelgard Bulmahn
Hans Martin Bury
Hans Büttner (Ingolstadt)
Marion Caspers-Merk
Wolf-Michael Catenhusen
Dr. Peter Danckert
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Christel Deichmann
Karl Diller
Peter Dreßen
Rudolf Dreßler
Detlef Dzembritzki
Dieter Dzewas
Dr. Peter Eckardt
Sebastian Edathy
Ludwig Eich
Marga Elser
Peter Enders
Gernot Erler
Petra Ernstberger
Annette Faße
Lothar Fischer (Homburg)
Gabriele Fograscher
Iris Follak
Norbert Formanski
Rainer Fornahl
Hans Forster
Dagmar Freitag
Peter Friedrich (Altenburg)
Lilo Friedrich (Mettmann)
Harald Friese
Anke Fuchs (Köln)
Arne Fuhrmann
Monika Ganseforth
Konrad Gilges
Iris Gleicke
Günter Gloser
Uwe Göllner
Renate Gradistanac
Günter Graf (Friesoythe)
Angelika Graf (Rosenheim)
Dieter Grasedieck
Monika Griefahn
Achim Großmann
Wolfgang Grotthaus
Karl-Hermann Haack
(Extertal)
Hans-Joachim Hacker
Klaus Hagemann
Manfred Hampel
Christel Hanewinckel
Alfred Hartenbach
Anke Hartnagel
Klaus Hasenfratz
Nina Hauer
Hubertus Heil
Reinhold Hemker
Frank Hempel
Rolf Hempelmann
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog
Monika Heubaum
Uwe Hiksch
Reinhold Hiller
(Lübeck)
Stephan Hilsberg
Gerd Höfer
Jelena Hoffmann
(Chemnitz)
Walter Hoffmann
(Darmstadt)
Iris Hoffmann (Wismar)
Frank Hofmann (Volkach)
Ingrid Holzhüter
Christel Humme
Lothar Ibrügger
Barbara Imhof
Brunhilde Irber
Gabriele Iwersen
Renate Jäger
Jann-Peter Janssen
Ilse Janz
Dr. Uwe Jens
Volker Jung (Düsseldorf)
Johannes Kahrs
Ulrich Kasparick
Sabine Kaspereit
Susanne Kastner
Hans-Peter Kemper
Klaus Kirschner
Marianne Klappert
Siegrun Klemmer
4288 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999
(A) (C)
(B) (D)
Hans-Ulrich Klose
Fritz Rudolf Körper
Walter Kolbow
Karin Kortmann
Anette Kramme
Nicolette Kressl
Volker Kröning
Angelika Krüger-Leißner
Horst Kubatschka
Ernst Küchler
Helga Kühn-Mengel
Dr. Uwe Küster
Ute Kumpf
Konrad Kunick
Werner Labsch
Christine Lambrecht
Brigitte Lange
Christian Lange (Backnang)
Detlev von Larcher
Christine Lehder
Waltraud Lehn
Robert Leidinger
Klaus Lennartz
Dr. Elke Leonhard
Eckhart Lewering
Christa Lörcher
Götz-Peter Lohmann
(Neubrandenburg)
Erika Lotz
Dr. Christine Lucyga
Dieter Maaß (Herne)
Winfried Mante
Dirk Manzewski
Tobias Marhold
Lothar Mark
Ulrike Mascher
Christoph Matschie
Ingrid Matthäus-Maier
Heide Mattischeck
Markus Meckel
Ulrike Mehl
Ulrike Merten
Angelika Mertens
Dr. Jürgen Meyer (Ulm)
Ursula Mogg
Christoph Moosbauer
Siegmar Moosdorf
Michael Müller (Düsseldorf)
Jutta Müller (Völklingen)
Christian Müller (Zittau)
Franz Müntefering
Andrea Nahles
Volker Neumann (Bramsche)
Gerhard Neumann (Gotha)
Dr. Edith Niehuis
Dr. Rolf Niese
Dietmar Nietan
Günter Oesinghaus
Leyla Onur
Manfred Opel
Holger Ortel
Adolf Ostertag
Kurt Palis
Albrecht Papenroth
Dr. Willfried Penner
Prof. Dr. Martin Pfaff
Georg Pfannenstein
Johannes Pflug
Dr. Eckhart Pick
Joachim Poß
Karin Rehbock-Zureich
Margot von Renesse
Renate Rennebach
Bernd Reuter
Dr. Edelbert Richter
Reinhold Robbe
Gudrun Roos
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Michael Roth (Heringen)
Birgit Roth (Speyer)
Marlene Rupprecht
Thomas Sauer
Dr. Hansjörg Schäfer
Gudrun Schaich-Walch
Rudolf Scharping
Bernd Scheelen
Dr. Hermann Scheer
Siegfried Scheffler
Horst Schild
Otto Schily
Dieter Schloten
Horst Schmidbauer
(Nürnberg)
Ulla Schmidt (Aachen)
Silvia Schmidt (Eisleben)
Dagmar Schmidt (Meschede)
Wilhelm Schmidt (Salzgitter)
Regina Schmidt-Zadel
Heinz Schmitt (Berg)
Carsten Schneider
Dr. Emil Schnell
Karsten Schönfeld
Fritz Schösser
Olaf Scholz
Ottmar Schreiner
Gerhard Schröder
Gisela Schröter
Dr. Mathias Schubert
Brigitte Schulte (Hameln)
Reinhard Schulz
(Everswinkel)
Volkmar Schultz (Köln)
Ilse Schumann
Ewald Schurer
Dr. R. Werner Schuster
Dietmar Schütz (Oldenburg)
Dr. Angelica Schwall-Düren
Ernst Schwanhold
Rolf Schwanitz
Bodo Seidenthal
Erika Simm
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
Dr. Cornelie Sonntag-
Wolgast
Wieland Sorge
Wolfgang Spanier
Dr. Margrit Spielmann
Jörg-Otto Spiller
Dr. Ditmar Staffelt
Antje-Marie Steen
Ludwig Stiegler
Rolf Stöckel
Rita Streb-Hesse
Dr. Peter Struck
Joachim Stünker
Joachim Tappe
Jörg Tauss
Jella Teuchner
Dr. Gerald Thalheim
Wolfgang Thierse
Franz Thönnes
Uta Titze-Stecher
Adelheid Tröscher
Hans-Eberhard Urbaniak
Rüdiger Veit
Günter Verheugen
Simone Violka
Ute Vogt (Pforzheim)
Hans Georg Wagner
Hedi Wegener
Dr. Konstanze Wegner
Wolfgang Weiermann
Reinhard Weis (Stendal)
Matthias Weisheit
Gunter Weißgerber
Gert Weisskirchen
(Wiesloch)
Dr. Ernst Ulrich von
Weizsäcker
Hans Joachim Welt
Dr. Rainer Wend
Hildegard Wester
Lydia Westrich
Inge Wettig-Danielmeier
Dr. Margrit Wetzel
Helmut Wieczorek
(Duisburg)
Jürgen Wieczorek (Böhlen)
Dr. Norbert Wieczorek
Heidemarie Wieczorek-Zeul
Dieter Wiefelspütz
Heino Wiese (Hannover)
Klaus Wiesehügel
Brigitte Wimmer
(Karlsruhe)
Engelbert Wistuba
Barbara Wittig
Dr. Wolfgang Wodarg
Verena Wohlleben
Hanna Wolf (München)
Waltraud Wolff (Zielitz)
Heidemarie Wright
Uta Zapf
Dr. Christoph Zöpel
Peter Zumkley
CDU/CSU
Ulrich Adam
Ilse Aigner
Peter Altmaier
Norbert Barthle
Dr. Wolf Bauer
Günter Baumann
Brigitte Baumeister
Meinrad Belle
Dr. Sabine Bergmann-Pohl
Otto Bernhardt
Hans-Dirk Bierling
Dr. Joseph-Theodor Blank
Renate Blank
Dr. Heribert Blens
Dr. Norbert Blüm
Jochen Borchert
Wolfgang Bosbach
Dr. Wolfgang Bötsch
Klaus Brähmig
Dr. Ralf Brauksiepe
Paul Breuer
Georg Brunnhuber
Klaus Bühler (Bruchsal)
Hartmut Büttner
(Schönebeck)
Dankwart Buwitt
Cajus Caesar
Manfred Carstens (Emstek)
Peter H. Carstensen
(Nordstrand)
Leo Dautzenberg
Wolfgang Dehnel
Albert Deß
Renate Diemers
Thomas Dörflinger
Hansjürgen Doss
Marie-Luise Dött
Maria Eichhorn
Rainer Eppelmann
Ilse Falk
Dr. Hans Georg Faust
Ulf Fink
Ingrid Fischbach
Axel E. Fischer (Karlsruhe-
Land)
Herbert Frankenhauser
Dr. Gerhard Friedrich
(Erlangen)
Erich G. Fritz
Hans-Joachim Fuchtel
Dr. Jürgen Gehb
Norbert Geis
Dr. Heiner Geißler
Georg Girisch
Dr. Reinhard Göhner
Peter Götz
Hermann Gröhe
Manfred Grund
Carl-Detlev Freiherr von
Hammerstein
Gottfried Haschke
(Großhennersdorf)
Hansgeorg Hauser
(Rednitzhembach)
Ursula Heinen
Manfred Heise
Siegfried Helias
Hans Jochen Henke
Ernst Hinsken
Peter Hintze
Joachim Hörster
Klaus Hofbauer
Klaus Holetschek
Joseph Hollerith
Dr. Karl-Heinz Hornhues
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4289
(A) (C)
(B) (D)
Hubert Hüppe
Susanne Jaffke
Georg Janovsky
Dr.-Ing. Rainer Jork
Dr. Harald Kahl
Steffen Kampeter
Dr. Dietmar Kansy
Irmgard Karwatzki
Volker Kauder
Eckart von Klaeden
Ulrich Klinkert
Dr. Helmut Kohl
Manfred Kolbe
Norbert Königshofen
Eva-Maria Kors
Thomas Kossendey
Rudolf Kraus
Dr. Martina Krogmann
Dr. Paul Krüger
Dr. Hermann Kues
Dr. Karl A. Lamers
(Heidelberg)
Karl Lamers
Dr. Paul Laufs
Karl-Josef Laumann
Peter Letzgus
Ursula Lietz
Walter Link (Diepholz)
Eduard Lintner
Dr. Klaus Lippold
(Offenbach)
Dr. Manfred Lischewski
Wolfgang Lohmann
(Lüdenscheid)
Erich Maaß (Wilhelmshaven)
Erwin Marschewski
Dr. Martin Mayer
(Siegertsbrunn)
Wolfgang Meckelburg
Dr. Michael Meister
Dr. Angela Merkel
Hans Michelbach
Meinolf Michels
Bernward Müller (Jena)
Elmar Müller (Kirchheim)
Dr. Gerd Müller
Bernd Neumann (Bremen)
Claudia Nolte
Günter Nooke
Franz Obermeier
Eduard Oswald
Norbert Otto (Erfurt)
Dr. Peter Paziorek
Anton Pfeifer
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Ruprecht Polenz
Dr. Bernd Protzner
Dieter Pützhofen
Hans Raidel
Dr. Peter Ramsauer
Helmut Rauber
Peter Rauen
Christa Reichard (Dresden)
Erika Reinhardt
Hans-Peter Repnik
Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Franz Romer
Röttgen Norbert
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr
Dr. Klaus Rose
Kurt Rossmanith
Adolf Roth (Gießen)
Dr. Christian Ruck
Volker Rühe
Anita Schäfer
Dr. Wolfgang Schäuble
Hartmut Schauerte
Heinz Schemken
Karl-Heinz Scherhag
Gerhard Scheu
Dietmar Schlee
Andreas Schmidt
(Mühlheim)
Christian Schmidt (Fürth)
Andreas Schmidt
(Mülheim)
Birgit Schnieber-Jastram
Dr. Andreas Schockenhoff
Prof. Dr. Rupert Scholz
Reinhard Freiherr von
Schorlemer
Diethard W. Schütze
(Berlin)
Wolfgang Schulhoff
Clemens Schwalbe
Dr. Christian Schwarz-
Schilling
Wilhelm-Josef Sebastian
Heinz Seiffert
Rudolf Seiters
Bernd Siebert
Werner Siemann
Johannes Singhammer
Wolfgang Steiger
Dr. Wolfgang Freiherr
von Stetten
Dorothea Störr-Ritter
Andreas Storm
Max Straubinger
Matthäus Strebl
Thomas Strobl
Michael Stübgen
Prof. Dr. Rita Süssmuth
Dr. Susanne Tiemann
Edeltraut Töpfer
Arnold Vaatz
Andrea Voßhoff
Peter Weiß (Emmendingen)
Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Annette Widmann-Mauz
Heinz Wiese (Ehingen)
Hans-Otto Wilhelm
(Mainz)
Klaus-Peter Willsch
Willy Wimmer (Neuss)
Matthias Wissmann
Werner Wittlich
Dagmar Wöhrl
Aribert Wolf
Elke Wülfing
Wolfgang Zeitlmann
Wolfgang Zöller
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Marieluise Beck (Bremen)
Volker Beck (Köln)
Angelika Beer
Matthias Berninger
Annelie Buntenbach
Ekin Deligöz
Dr. Thea Dückert
Franziska Eichstädt-Bohlig
Dr. Uschi Eid
Hans-Josef Fell
Andrea Fischer (Berlin)
Katrin Göring-Eckardt
Rita Grießhaber
Winfried Hermann
Antje Hermenau
Kristin Heyne
Ulrike Höfken
Michaele Hustedt
Monika Knoche
Dr. Angelika Köster-Loßack
Steffi Lemke
Dr. Helmut Lippelt
Dr. Reinhard Loske
Oswald Metzger
Klaus Wolfgang Müller
(Kiel)
Kerstin Müller (Köln)
Winfried Nachtwei
Christa Nickels
Cem Özdemir
Simone Probst
Claudia Roth (Augsburg)
Christine Scheel
Irmingard Schewe-Gerigk
Rezzo Schlauch
Albert Schmidt (Hitzhofen)
Werner Schulz (Leipzig)
Christian Simmert
Christian Sterzing
Hans-Christian Ströbele
Jürgen Trittin
Dr. Antje Vollmer
Dr. Ludger Volmer
Sylvia Voß
Helmut Wilhelm (Amberg)
Margareta Wolf
(Frankfurt)
F.D.P.
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Gisela Frick
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Dr. Wolfgang Gerhardt
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther
(Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Dr. Helmut Haussmann
Ulrich Heinrich
Walter Hirche
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Ulrich Irmer
Dr. Klaus Kinkel
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Ina Lenke
Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto
(Frankfurt)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Dr. Günter Rexrodt
Dr. Edzard
Schmidt-Jortzig
Gerhard Schüßler
Dr. Irmgard Schwaetzer
Marita Sehn
Dr. Max Stadler
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Dieter Thomae
Jürgen Türk
Dr. Guido Westerwelle
PDS
Dr. Dietmar Bartsch
Petra Bläss
Maritta Böttcher
Eva-Maria
Bulling-Schröter
Roland Claus
Heidemarie Ehlert
Dr. Heinrich Fink
Dr. Ruth Voß
Wolfgang Gehrcke-
Reymann
Dr. Klaus Grehn
Dr. Gregor Gysi
Dr. Barbara Höll
Ulla Jelpke
Sabine Jünger
Gerhard Jüttemann
Dr. Evelyn Kenzler
Dr. Heidi Knake-Werner
Rolf Kutzmutz
Ursula Lötzer
Prof. Dr. Christa Luft
Angela Marquart
Manfred Müller (Berlin)
Kersten Naumann
Ursel Neuhäuser
Christine Ostrowski
Petra Pau
Christine Schenk
Gustav-Adolf Schur
Dr. Ilja Seifert
4290 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Andrea Nahles, Karin
Kortmann, Christine Lambrecht, Christoph
Moosbauer, Dietmar Nietan, René Röspel,
Michael Roth (Heringen), Thomas Sauer,
Simone Violka und Tobias Marholz (alle SPD)
zur Abstimmung über den Entwurf eines Ge-
setzes zur solidarischen Ausbildungsfinanzie-
rung (Tagesordnungspunkt 2c)
Wir stimmen dem vorliegenden Gesetzentwurf der
PDS „Ausbildungsfinanzierungsgesetz“ (Drucksache
14/14) nicht zu.
Gleichwohl wollen wir unsere Entschlossenheit zum
Ausdruck bringen, im kommenden Ausbildungsjahr ein
auswahlfähiges Angebot für alle Jugendlichen bereitzu-
stellen.
Wir beziehen uns dabei ausdrücklich auf die gute
Vorleistung der SPD-Bundestagsfraktion in der 13. Le-
gislaturperiode. Darüber hinaus unterstützen wir die
intensiven Bemühungen der Bundesregierung, im Rah-
men des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wett-
bewerbsfähigkeit das gesteckte Ziel konkret umzu-
setzen. Nicht zuletzt hat das außerordentlich erfolgreiche
Sofortprogramm zur Bekämpfung der Jugendarbeits-
losigkeit die Situation für über 140 000 junge Menschen
bereits heute entscheidend verbessert.
Wir betonen jedoch, daß die Ergebnisse dieser Be-
mühungen am Ende des laufenden Ausbildungsjahres
geprüft und am Ziel orientiert ausgewertet werden müs-
sen. Sollte das Ziel, allen Jugendlichen einen Ausbil-
dungsplatz anbieten zu können, nicht erreicht werden,
verweisen wir auf die in der Koalitionsvereinbarung
zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands
und Bündnis 90/Die Grünen vereinbarten Option. Hier
heißt es: „Die neue Bundesregierung wird im Lichte der
Ergebnisse des Bündnisses ihre Festlegungen über mög-
liche politische und gesetzgeberische Maßnahmen
hinsichtlich einer qualifizierten Ausbildung für alle
Jugendlichen treffen.“
Die SPD-Bundestagsfraktion hat in der 13. Legisla-
turperiode einen exzellenten Gesetzentwurf zur Ausbil-
dungsfinanzierung vorgelegt. Wir beabsichtigen für den
Fall einer Nichterreichung des gesteckten Ausbildungs-
zieles eine gesetzgeberische Initiative auf der Basis die-
ses Gesetzentwurfes in ihrer Fraktion auf den Weg zu
bringen.
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS)
zur Abstimmung über den Entwurf eines Ge-
setzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung
der Miethöhe (Tagesordnungspunkt 14g)
In unserem Gesetzentwurf geht es um die Aufhebung
der zeitlichen Befristung gültiger Mietspiegel in den
neuen Ländern bis zum 30. Juni 1999.
Genau heute läuft die Frist ab, bis zu der in den neuen
Ländern bei der Erarbeitung von Mietspiegeln auch die
Mieten ehemals mietpreisgebundener Wohnungen be-
rücksichtigt werden konnten. Die Einbeziehung dieser
Mieten – das liegt in der Natur der Dinge – wirkte sich
in gewissem Umfang mietpreisdämpfend aus. Aber ab
morgen ist damit Schluß; neue Mietspiegel dürfen nur
auf nicht preisgebundene Mieten zurückgreifen. Das
wirkt tendenziell mietpreiserhöhend.
Wir wollen, daß diese Frist aufgehoben wird, damit
geltende Mietspiegel weiter gelten, damit die Mieterhö-
hungen der letzten beiden Jahre nicht in die ortsübliche
Vergleichsmiete eingehen.
Nun behauptete zum Beispiel meine verehrte SPD-
Kollegin Lucyga das Gegenteil, nämlich, daß seit der
Einführung des Vergleichsmietensystems in den neuen
Ländern von Mieterhöhungen kaum Gebrauch gemacht
worden sei – ein nicht ganz sachgerechtes Argument,
das sie bedauerlicherweise in den Ausschußberatungen
pausenlos wiederholte. Um meiner Kollegin Peinlich-
keiten zu ersparen, stelle ich die Sachlage richtig.
Das Gesetz erlaubt zwei Arten von Mieterhöhungen.
Einmal nach § 2 Miethöhegesetz um 30 Prozent im Zeit-
raum von drei Jahren. Diese Möglichkeit ist wirklich
kaum in Anspruch genommen worden, da haben Sie,
liebe Kollegen der SPD, vollkommen recht. Aber die
zweite Möglichkeit haben Sie unterschlagen, die Miet-
erhöhung nach Modernisierung nach § 3 des Gesetzes.
Immerhin, 11 Prozent der Modernisierungskosten kön-
nen auf die Jahresmiete umgeschlagen werden. Und die
wurden umgeschlagen. Nicht nur hie und da, sondern in
breitem Umfang, von Rostock bis Suhl; denn es wurde
und wird modernisiert, überall. Dadurch, speziell da-
durch verteuerte sich die Altmiete mit einem Schlag
spürbar. Um bis zu 5 DM pro Quadratmeter in Bal-
lungszentren. Kein Wunder, ging (und geht) es doch zu-
nehmend um die Modernisierung eines Wohnungsbe-
standes in schlechter werdendem Zustand.
Ihr Hauptargument gegen unser Ansinnen – die Mie-
ten hätten sich kaum erhöht – ist schlicht falsch. Die
Mieten sind gestiegen und wir wollen, daß diese Erhö-
hungen nicht in neue Mietspiegel eingehen. In Anbe-
tracht der nach wie vor bestehenden Einkommensunter-
schiede Ost/West bei gleichzeitiger Gleichheit der Preise
für die Lebenshaltung, in Anbetracht höherer Wohn-
nebenkosten, in Anbetracht der zusätzlichen Teuerungen
durch die Ökosteuer, in Anbetracht aller Fakten – Kalt-
miete plus alle Positionen, die zusammengenommen die
Kosten für das Wohnen überhaupt ausmachen und vor
allem in Anbetracht Ihrer neuesten Spar-Ekzesse bei den
Renten, der Arbeitslosenhilfe und dem pauschalierten
Wohngeld (letzteres ist eine solche Unverschämtheit,
daß einem die Worte fehlen), ist die Fortgeltung der
bisher geltenden Mietspiegel eh bloß ein Tropfen auf
den heißen Stein. Aber wenigstens zu diesem Tröpfchen
– wenn Ihnen alles andere schon egal ist – sollten Sie
bereit sein.
Im Übrigen entstehen der öffentlichen Hand keinerlei
finanzielle Belastungen, im Gegenteil, bei den betroffe-
nen Kommunen mit ihrer im Osten in aller Regel ange-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4291
(A) (C)
(B) (D)
spannten Haushaltssituation würde eingespart, sinnvoll –
Sie sehen, auch so was gibt es.
Ich spreche auch deshalb für den Gesetzentwurf, weil
die positive Erfahrung bei einer beabsichtigten generel-
len Überarbeitung des Mietrechts deshalb auch gesamt-
deutsch geprüft und übernommen werden sollte.
Anlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden
zum Antrag des Abgeordneten Dr. Paul Laufs,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/
CSU: Reaktor-Sicherheitskommission mit un-
abhängigen, fachlich hoch qualifizierten Exper-
ten besetzen (Tagesordnungspunkt 7)
Dr. Axel Berg (SPD): Die Forderung von Herrn Dr.
Laufs ist begeisternd: eine Reaktor-Sicherheitskom-
mission mit unabhängigen Experten. Das ist doch was!
Herr Dr. Laufs, Sie kommen damit leider zehn Jahre zu
spät. Sie richten Ihre Forderung an die falsche Adresse.
Ich sehe durchaus Gemeinsamkeiten bei uns: Sie finden
es gut, wenn es eine Reaktor-Sicherheitskommission
überhaupt gibt. Das finden wir auch gut. Sie begrüßen
auch die geplante Einrichtung entsprechender Fach-
gremien durch die Landesregierungen Bayerns und
Baden-Württembergs. Kein Problem. Die sind zwar
nicht zuständig. Zuständig ist nun mal der Bund. Aber je
mehr Experten über die Gefahren der Atomkraft nach-
denken, um so besser.
Leider verstecken Sie zwischen den Zeilen den Geist
des ewigen Kernkraftbefürworters. Sie wollen, daß der
Bundestag die Bundesregierung auffordert, die Kom-
mission „… ausschließlich mit Personen zu besetzen,
die höchstens fachlichen Sachverstand besitzen und
geeignet sind, eine völlig neutrale … Beratung zu
gewährleisten.“ Mein erster Gedanke bei der Lektüre
Ihres Antrags war: Natürlich, das will ich auch.
Beim weiteren Nachdenken geriet ich aber ins Stok-
ken und konnte schließlich nur noch den Kopf schütteln:
Sie geben lediglich den Text der Satzung mit Ihren
Worten wieder. Ihr einziger Kritikpunkt scheint zu sein:
Es gibt zu viele Atomskeptiker in der Reaktor-Sicher-
heitskommission. Genau deshalb stellen Sie Ihre Forde-
rung nach Neubesetzung auf.
Ist es denn Aufgabe des Bundestages, dem Bundes-
minister seine Berater vorzuschreiben? Minister Trittin
ist verantwortlich. Minister Trittin hält seinen Kopf hin.
Also ist es auch Sache von Minister Trittin, von wem er
sich beraten läßt. Der Umweltminister macht auf mich
nicht den Eindruck, daß er sich von Teilen der RSK
fremdbestimmen und fernsteuern läßt. Es ist auch nicht
die Aufgabe der Kommission, anstelle des zuständigen
Ministers zu entscheiden. Dann bräuchte man keinen
Minister mehr. Sie sollen ihn auch nicht umstimmen.
Die RSK ist ja auch keine Umstimmungskommission,
sondern eine Beratungskommission, die Ratschläge an
den Minister aus naturwissenschaftlicher und techni-
scher Sicht gibt.
Es ist auch nicht die Aufgabe der Kommission, an-
stelle des zuständigen Ministers Recht zu setzen. Nicht
einmal rechtliche Bewertungen darf sie abgeben. Das
wäre ja noch schöner: Die RSK ist ja überhaupt nicht
demokratisch legitimiert. Sie ist ja auch keine Rechtset-
zungskommission, sondern eine Beratungskommission.
Der Minister soll sich beraten lassen. Nicht mehr und
nicht weniger. Und die Beratung soll ausgewogen sein.
Das heißt, daß „… die gesamte Bandbreite der … ver-
tretbaren Anschauungen repräsentiert ist“. So steht es in
der Satzung der Reaktor-Sicherheitskommission.
Die gesamte Bandbreite wäre nicht repräsentiert,
wenn in der Kommission nur Kernkraftgegner sitzen
würden. Trittin ist nicht in die Falle gelaufen. Er umgibt
sich nicht – so wie bei unseren früheren Umweltmi-
nistern nicht unüblich – mit Leuten, die eigentlich ge-
nauso denken wie der Minister selbst, nur dieses wissen-
schaftlich fundierter ausdrücken. Nein. Minister Trittin
läßt sich von Leuten beraten, die seine grundsätzliche
Angst vor den – auch von CDU nicht bestrittenen –
Risiken der Kernenergie teilen, und von solchen, die die
Gefahren eher kleinreden. Das erwarte ich. Das hat der
Umweltminister auch gemacht. Dafür danke ich ihm.
Weil es einfach korrekt war.
Herr Dr. Laufs, Sie behaupten: „Die … RSK setzt
sich mindestens zur Hälfte aus Mitgliedern zusammen,
die die Kernenergie grundsätzlich ablehnen. Ihr fach-
liches Renommee ist in Frage zu stellen. Die … ideolo-
giefreie Beratung … ist nicht mehr sichergestellt.“ Da-
mit unterstellen Sie, daß derjenige, der Kernenergie
grundsätzlich ablehnt, kein fachliches Renommee habe
und nicht ideologiefrei beraten könne. Andersherum
formuliert: Sie sagen, nur wer grundsätzlich für Kern-
kraft ist, kann fachliches Renommee haben und ideolo-
giefrei sein. Das ist subtil. Das ist ein Totschlagargu-
ment, weil es pauschal gegen die komplette Kommission
gerichtet ist. Konkret greifen Sie ja kein Kommissions-
mitglied an. Das ist wohl auch falsch. Nach meinen
Informationen gibt es in der neubesetzten RSK nur zwei
bekennende Kritiker.
Ideologisch ist doch derjenige, der sich mit unkriti-
schen Jasagern umgibt und nicht derjenige, der gerade
darauf achtet, daß sein Beratergremium nicht einseitig
besetzt ist, sondern pluralistisch.
Minister Trittin hat sich entschieden. Für Befür-
worter und Gegner als Berater. Wie er auch immer in
den einzelnen Fragen, die sich in der Zukunft stellen
werden, denken mag, eines ist sicher: Es wird nicht nur
Zustimmung von seiten seiner Berater geben, sondern
auch negative Kritik. Das ist löblich. Weil es gerade
nicht ideologisch, also gerade nicht weltanschaulich
begründet ist, sondern pragmatisch. Das ist beruhigend.
Beruhigend für den Minister selbst, weil er Pro und
Contra kennt, bevor er sich eine abschließende Mei-
nung bildet.
Beruhigend ist es auch für mich als Parlamentarier,
weil ich davon ausgehen kann, daß mein zuständiger
Minister Pro und Contra zumindest kennt und sich damit
auseinandergesetzt hat.
4292 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999
(A) (C)
(B) (D)
Von einem Demokaten erwarte ich nicht, daß er stän-
dig seine Meinung wechselt. Von einem Demokraten
erwarte ich aber, daß er sich verschiedene, ja sogar ent-
gegengesetzte Meinungen anhört. Dafür hat der Minister
mit Benennung einer Kommission, in der diametral
gegensätzliche Überzeugungen aufeinanderprallen, die
denkbar besten Voraussetzungen geschaffen. Das ist
praktisch angewandte Demokratie.
Herr Dr. Laufs, ich schlage Ihnen vor: Stellen Sie
Ihren Antrag um! Beantragen Sie doch gleich die Ände-
rung der Satzung der Reaktor-Sicherheitskommission.
Ihr Ziel müßten Sie dann so formulieren, daß aus-
schließlich bekennende Befürworter in die Kommission
dürfen. Ihre Begründung sollte etwa den Tenor haben:
Nur wer Atomreaktoren befürwortet, soll über die Ge-
fährlichkeit von Reaktoren Rat geben dürfen. Wer
Atomreaktoren allerdings skeptisch gegenübersteht, muß
nach Ihrer Ansicht ideologisch sein. Und vor Ideologie
muß das Parlament den Umweltminister schützen.
Ein solcher Antrag von Ihnen fände in diesem Hohen
Hause – hoffentlich und dem Himmel sei Dank – auch
keine Mehrheit er wäre aber zumindest ein Beitrag zu
mehr Ehrlichkeit.
Dr. Paul Laufs (CDU/CSU): Kurz vor Weihnachten
des vergangenen Jahres hat der für Reaktorsicherheit
verantwortliche Bundesminister Trittin ohne jede vorhe-
rige Erörterung – weder mit der interessierten Öffent-
lichkeit noch mit den betroffenen Mitgliedern – die Re-
aktor-Sicherheitskommission aufgelöst. Diese hand-
streichartige Zerschlagung einer seit 40 Jahren außeror-
dentlich erfolgreich tätigen, international hoch angese-
henen, unabhängigen Kommission ist im In- und Aus-
land mit Empörung und gänzlichem Unverständnis regi-
striert worden. Trittins Sprecher rechtfertigt das Gesche-
hen mit den Worten: „Die Zeiten, in denen unabweisba-
re Risiken der Atomenergienutzung durch einseitige Be-
ratung verschleiert werden konnten, sind vorbei. Wir
brauchen keine wissenschaftlich verbrämte Atompropa-
ganda.“ Diese Äußerung zeigt in erschreckender und
peinlicher Weise Trittins völlige Unkenntnis der bishe-
rigen Arbeit und der bedeutenden Leistungen der RSK.
Es ist eine unerhörte Frechheit, den früheren 26 RSK-
Mitgliedern verantwortungslosen, ja geradezu kriminel-
len Atom-Lobbyismus zu unterstellen. Diese Wissen-
schaftler und Ingenieure sind schon von Berufs wegen
kritisch. Sie haben ausnahmslos ihre sicherheitsrelevan-
ten Erkenntnisse auch gegen wirtschaftliche Hersteller-
und Betreiberinteressen durchgesetzt. Das Kernkraft-
werk Philippsburg I beispielsweise wurde aufgrund von
RSK-Vorgaben mit hohen Kosten radikal umgebaut,
noch bevor es ans Netz gehen konnte. Immer wurden
auch lange Reaktorstillstände hingenommen, wenn dies
der RSK für Sicherheitsanalysen oder Nachrüstungen er-
forderlich erschien.
Deutschland hat ein dichtes Netz von Regelungen
und Sicherheitsvorschriften für Kernkraftwerke geschaf-
fen und ein im internationalen Vergleich hervorragendes
Sicherheitsniveau – vor allem auch durch systematische
Nachrüstungen – erreicht. Dies ist ganz wesentlich auch
ein Verdienst der früheren RSK. Die Zahl der melde-
pflichtigen Ereignisse in deutschen Kernkraftwerken ist
in den vergangenen zehn Jahren auf die Hälfte zurück-
gegangen. Darunter ist der Anteil der sicherheitsrele-
vanten Vorfälle auch im internationalen Vergleich sehr
gering. Die Häufigkeit der Reaktorschnellabschaltungen
ging um 80 Prozent zurück.
Die nach Hause geschickte RSK hat großen Anteil
daran, daß die Kernenergienutzung in Deutschland nach
menschlichem Ermessen sicher beherrschbar und ver-
antwortbar ist. Vielleicht ist dies der Grund für die un-
glaublich rüde Weise, mit der der ausstiegsorientierte
Bundesumweltminister dieses Gremium behandelt hat.
Übrigens wurde ein besorgter Brief der betroffenen Wis-
senschaftler an Bundeskanzler Schröder nie beantwortet.
Die hohe Kompetenz und ständige Handlungsfähig-
keit der aufgelösten RSK war darin begründet, daß ge-
mäß der früheren Satzung die ganze Breite des Fachwis-
sens von der Boden- und Felsmechanik bis zur nuklea-
ren Entsorgungstechnik durch die qualifiziertesten Ver-
treter der einschlägigen Disziplinen sowie durch Exper-
ten für die Gesamtschau präsent war. Diese solide Brei-
tenwirkung der RSK wurde durch Neufassung der Sat-
zung ebenfalls zerschlagen.
Als Beweggrund für das Vorgehen Trittins wird das
Argument bemüht, die RSK müsse die Pluralität der
Grundeinstellungen zur Kernenergienutzung unter den
Sachverständigen widerspiegeln. In die auf 14 Mitglie-
der verkleinerte RSK wurden nur zwei der 26 abgesetz-
ten RSK-Mitglieder wieder bestellt. Inzwischen wurde
eine Reihe von Personen berufen, von denen man ver-
geblich einschlägige Beiträge in wissenschaftlich-
technischen Fachzeitschriften sucht. Ein Teil dieser Mit-
glieder war nach meiner Kenntnis ihrer beruflichen Tä-
tigkeiten selbst nie in Wissenschaft oder kerntechnischer
Industrie tätig. Diese Mitglieder haben weder unmittel-
bare eigene Erfahrungen auf dem Gebiet der Kerntech-
nik, noch verfügen sie über das notwendige fachliche
Renommee. Es liegen nur Aufsätze in Öko-Mitteilungen
und anderen Blättern aus dem grünen Umfeld vor, in
denen sie bemerkenswert polemisch gegen die Kern-
energienutzung argumentieren, unqualifizierte Behaup-
tungen aufstellen oder auf pauschale, lapidare Feststel-
lungen abheben, die im differenzierten Einzelfall nicht
brauchbar sind. Es ist überhaupt nicht anmaßend, solche
Befunde hervorzuheben. Ich empfehle jedem, die inkri-
minierten Äußerungen mit Arbeiten in den seriösen wis-
senschaftlichen Zeitschriften und Dokumentationen zu
vergleichen. Jeder kann unschwer den Unterschied zwi-
schen wissenschaftlich verbrämten Polemiken und
ernsthafter, konstruktiver und hochqualifizierter Wissen-
schaft und Technik sehen.
Die Neubesetzung der RSK ist nicht durchgängig,
aber überwiegend kritikwürdig. Es bleibt festzustellen:
Der Trittinische Ansatz ist abwegig und von Grund auf
verfehlt. Die von ihm gewünschte Pluralität bedeutet in
Wahrheit die Politisierung einer Kommission, deren ei-
gentliche Aufgabe streng wissenschaftlich-technisch ist,
nämlich den Stand von Wissenschaft und Technik bei
der Schadensvorsorge zu konkretisieren. Dazu müssen
die für die Sachentscheidungen am besten qualifizierten
Sachverständigen als Berater und Gutachter berufen
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4293
(A) (C)
(B) (D)
werden. Solange in Deutschland Kernkraftwerke betrie-
ben werden, müssen die wissenschaftlich-technischen
Sicherheitsfragen bestmöglich geklärt werden. Dies ist
gänzlich unabhängig von energiepolitischen Auffassun-
gen und Präferenzen der Sachverständigen.
„Wenn wir Beratungsgremien mit willfährigen Leu-
ten besetzen, können wir es gleich bleiben lassen“, hat
der baden-württembergische Ministerpräsident Erwin
Teufel mit Blick auf die ausstiegsorientierte rotgrüne
Energiepolitik gesagt. Namhafte Wissenschaftler haben
das Vorgehen Trittins mit Nachdruck mißbilligt und
sprechen dem neuen Gremium die Kompetenz ab, die
erfolgreiche Arbeit der früheren RSK fortzuführen. Die
Landesregierungen von Baden-Württemberg, Bayern
und Hessen sind deshalb übereingekommen, eine süd-
deutsche Sicherheitskommission für Reaktortechnik ein-
zurichten, deren nationale und internationale Mitglieder
in den kommenden Tagen berufen werden. Wir begrü-
ßen sehr, daß damit für die verlorengegangene frühere
RSK ein neuer Ansprechpartner für Politik und Wirt-
schaft auftritt, den exzellenter Sachverstand und hohe
wissenschaftliche Autorität auszeichnet. Wie wenig es
Trittin um die Förderung der Reaktorsicherheit geht, er-
kennt man auch daran, daß er dem international hochre-
nommierten früheren RSK-Vorsitzenden und Geschäfts-
führer der Gesellschaft für Reaktorsicherheit untersagen
will, in der süddeutschen Kommission mitzuwirken.
Seit Rotgrün regiert, ist die Energiepolitik Gegen-
stand irrationaler, ideologischer Glaubenssätze gewor-
den. Es ist ein destruktiver und dekadenter Geist einge-
zogen. Damit sind im Bereich der Reaktorsicherheit
neue Gefahren entstanden. Nicht mehr das höchstmögli-
che Sicherheitsniveau ist Ziel der Politik, sondern der
Ausstieg und die Vernichtung eines sauberen, die Um-
welt kaum belastenden Energieträgers, der in Deutsch-
land ein Drittel des Stroms liefert.
Es ist traurig, daß auch die Partei, die aus der Traditi-
on der Arbeiterbewegung kommt, sich über das Exi-
stenzinteresse von Zehntausenden von qualifizierten
Arbeitnehmern hinwegsetzt und aus dem technischen
Fortschritt aussteigen will.
Wir fordern die Betreiber und die Ingenieure und
Techniker im Umfeld deutscher Kernkraftwerke auf,
unberührt von den Trittinschen Umtrieben alles zu tun,
um den Sicherheitsstandard ihrer Kraftwerke hochzu-
halten und weiterzuentwickeln. Was wir derzeit erleben,
ist der Bruch mit einer großartigen Tradition deutscher
Wissenschaft und Technik, eine Schande für Deutsch-
land.
Birgit Homburger (F.D.P.): Vorab möchte ich sagen,
daß der Antrag der CDU/CSU berechtigt ist. Aber ich
finde, er greift zu kurz. Das Problem besteht nämlich
nicht nur in der Besetzung der Reaktor-Sicherheits-
kommission und im übrigen auch der Strahlenschutz-
kommission, sondern vor allem auch in den strukturellen
Änderungen, die Minister Trittin vorgenommen hat. So
wurde die bisherige gemeinsame Satzung der Reaktor-
Sicherheitskommission und der Strahlenschutzkommis-
sion vom 29. Januar 1990 durch zwei neue Satzungen
vom 22. Dezember 1998 ersetzt.
Daher hatte die F.D.P. im März die Kleine Anfrage
„Satzungsänderung bei der Strahlenschutzkommission
und bei der Reaktor-Sicherheitskommission und Neube-
setzungen, auch beim Bundesamt für Strahlenschutz“
gestellt. Mit der Satzungsänderung entfällt nämlich für
beide Kommissionen zukünftig die Veröffentlichungs-
pflicht für ihre Empfehlungen. Die Frage der F.D.P., wie
die Bundesregierung die umfassende und unabhängige
Information der Öffentlichkeit zukünftig gewährleisten
will, wurde von ihr bisher nicht beantwortet. Besonders
bedenklich stimmt mich die Streichung der Veröffentli-
chungspflicht vor dem Hintergrund, daß Bundesum-
weltminister Trittin an anderer Stelle bewiesen hat, daß
er durchaus bereit ist, Wissenschaftszensur zu betreiben.
Hat er doch der Wissenschaft einen Maulkorb verpaßt,
indem er wissenschaftliche Veröffentlichungen des
Bundesamtes für Strahlenschutz aus dem Internet strei-
chen ließ.
Die Besetzung von Kommissionen unter fachfremden
Auswahlkriterien ist leider bei der rotgrünen Regierung
kein Einzelfall. Ich weise nur darauf hin, daß Bun-
desumweltminister Trittin einen Fachfremden, Diplom-
Ingenieur für Architektur und Städtebau, zum Präsiden-
ten des Bundesamtes für Strahlenschutz ernannt hat. Die
bisherigen Kommissionen waren in Zusammensetzung
und Befugnissen Gremien unabhängiger wissenschaftli-
cher Kompetenz und international anerkannte Garanten
für die Sicherstellung größtmöglicher Sicherheit bei der
friedlichen Nutzung der Kernenergie. Die Bundesregie-
rung sollte bedenken, daß die Kommissionen ebensowe-
nig wie das Bundesamt für Strahlenschutz Instrumente
des Ausstiegs sind. Wenn solch wichtige Gremien zu
ideologischen Zwecken mißbraucht werden, läuft die
Bundesregierung Gefahr, die Sicherheit zu gefährden.
Eva-Maria Bulling-Schröter (PDS): Wir sind ja in
diesem Hohen Hause einiges gewöhnt – aber ich glaube,
der vorliegende Antrag der CDU/CSU ist als Akt der
Selbstentlarvung einzigartig. Was hier vorliegt, ist also
die Auffassung der Union zur Wissenschaftsfreiheit,
immerhin durch Artikel 5 Grundgesetz geschützt, und
zur Problembewältigung durch den demokratisch ver-
faßten Diskurs. Kurz gesagt, sieht diese so aus: Bist du
meiner Meinung, bist du ein sachlich argumentierender,
die Chancen und Risiken abwägender, fachlich höchst
qualifizierter Politikberater, der seinen wissenschaft-
lichen Sachverstand uneigennützig und ohne politisches
Präjudiz in die Debatte einbringt. Bist du nicht meiner
Meinung, so bist du ein Ideologe mit mangelnder oder
noch besser ohne jegliche fachliche Kompetenz.
Ich muß schon sagen: Feine Demokraten sind Sie,
meine Damen und Herren von der Union, und den poli-
tischen Pluralismus haben Sie nachgerade mit Löffeln
gefressen. Aber der Umgang mit Atomkritikern und
Atomkritikerinnen hat ja Tradition: Ich erinnere nur an
den Fall des kritischen Atomwissenschaftlers Klaus
Traube, den Sie zum Staatsfeind abgestempelt haben
und durch den Verfassungsschutz drangsalieren ließen.
Doch Ihr eigentliches Manko ist: Sie vermengen den
politischen mit dem wissenschaftlichen Diskurs: Es ist
eine Tatsache, daß die rotgrüne Regierung den Wähler-
4294 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999
(A) (C)
(B) (D)
auftrag hat, die Nutzung der Atomkraft zu beenden.
Auch wenn ich langsam skeptisch bin, ob die Regierung
das auch tun wird: Das ist die politische Frage. Daß man
sich nun zum Erreichen dieses Zieles auch wissen-
schaftlichen Sachverstandes bedient, ist nur recht und
billig, und mit dem Wechsel der politischen Zielstellung
ändern sich auch die Fragen an die Wissenschaft. Aber,
und hier ist die Trennungslinie: Die Ergebnisse einer
wissenschaftlichen Beratung sind doch nicht von der
politischen Meinung oder den politischen Mehrheiten
abhängig, sondern müssen nachvollziehbar und der
Überprüfung zugänglich sein.
Wer hindert Sie eigentlich, die Arbeit der Reaktor-
sicherheitskommission fachlich zu bewerten oder von
Ihren Experten bewerten zu lassen, wie das die Atom-
kraftgegner und Atomkraftgegnerinnen auch jahrelang
betrieben haben? Jahrelang haben wir wissenschaftli-
chen Sachverstand – ich nenne nur das Ökoinstitut in
Darmstadt und Freiburg – mobilisiert und die RSK kriti-
siert, aber wir haben sie wissenschaftlich kritisiert. Aber
Sie brauchen keine Ergebnisse – Ihnen reicht die Gesin-
nung. Welch’ ein Licht das im nachhinein auf die Arbeit
in der RSK der letzten 16 Jahre oder auf die von Ihnen
begrüßten, neu eingerichteten Länderkommissionen in
Bayern und Baden-Württemberg wirft, überlasse ich
Ihrem Vorstellungsvermögen.
Ich kann nur sagen: Es gibt Anträge, die besser nie
gestellt worden wären.
Jürgen Trittin, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit: Die Sicherheit von
Atomanlagen gehört zu den wichtigsten Themen über-
haupt. Unfälle in Atomanlagen können zu Katastrophen
mit Tausenden von Todesopfern führen, die ganze
Landstriche unbewohnbar machen und Krankheit und
Behinderung für viele Menschen über Generationen
hinweg bedeuten. Das ist jedem, der es wissen will, seit
langem bekannt. Und Tschernobyl müßte es auch denen
bewiesen haben, die es nicht wissen wollten, die immer
wieder versichert haben, Atomanlagen in aller Welt sind
sicher.
Weil Atomanlagen eben nicht sicher, sondern hoch-
gefährlich sind, müssen wir, solange sie denn noch lau-
fen, alle erdenklichen Anstrengungen zur Abwendung
von Unfällen unternehmen. Uns etwas anderes zu unter-
stellen ist völlig absurd! Diese Bundesregierung ist an
einer fundierten wissenschaftlichen Beratung in allen
Fragen der Reaktorsicherheit außerordentlich interes-
siert. Wir legen dabei – entsprechend der Bedeutung des
Themas – selbstverständlich Wert auf eine hohe Effizienz.
Darum haben wir die Arbeit der Reaktor-Sicher-
heitskommission insgesamt gestrafft, zum Beispiel die
Zahl der Mitglieder und die Zahl der Ausschüsse verrin-
gert und der Kommission eine zeitgemäßere Satzung
gegeben. Dabei haben wir zum Beispiel die Arbeits-
teilung klarer als bisher beschrieben. Die RSK erarbeitet
eine wissenschaftliche und technische Analyse des
Sachverhalts. Die Verantwortung für die rechtliche Risi-
kobewertung tragen dagegen ausschließlich die Auf-
sichtsbehörden. Damit ist gewährleistet, daß die Ergeb-
nisse der RSK sich der öffentlichen wissenschaftlichen
Diskussion stellen können und mit ihren Begründungen
für die Aufsichtsbehörden der Länder nachvollziehbar
sein werden. Diese Reform zur Verbesserung der Kom-
missionsarbeit war längst überfällig.
Inzwischen haben auch die Länder Bayern und Baden
Württemberg die Berufung eigener Sicherheitskommis-
sionen angekündigt. Wir begrüßen das. Denn solange
Atomkraftwerke betrieben werden, sind alle Initiativen
zu begrüßen, die darauf gerichtet sind, damit verbundene
Risiken zu verringern. Daß einzelne Bundesländer sich
in Fragen der Reaktorsicherheit von Sachverständigen
beraten lassen, war auch bisher schon üblich, etwa in
Hessen und Niedersachsen. Wenn jetzt auch Bayern und
Baden-Württemberg einen solchen Beratungsbedarf se-
hen, dann ist dagegen überhaupt nichts einzuwenden, im
Gegenteil. Wir werden den wissenschaftlichen Diskurs
in diesen Fragen auch weiter fördern, auch den Diskurs
der Kommission.
Das ändert nichts an der verfassungsrechtlichen Zu-
ständigkeit des Bundesumweltministeriums. Ich muß
und werde meine Verantwortung für einen bundesweit
einheitlichen Vollzug des Atomgesetzes wahrnehmen.
Die einzig maßgebliche Beratungsinstanz für diese Auf-
gabe ist die unabhängige Reaktor-Sicherheitskommis-
sion des Bundesumweltministers. Wir mußten bei der
Neubildung der Reaktor-Sicherheitskommission das dort
vertretene wissenschaftliche Spektrum erweitern. Wir
fanden einen Sachstand vor, den etwa der „Tagesspie-
gel“ vom 8. Mai 1999 wie folgt beschrieb: „Die RSK,
von Satzung wegen ein unabhängiges Beratergremium
der Regierung war seit ihrer Gründung ein Bollwerk der
Atomindustrie“. Möglicherweise stehen hinter dieser
Beurteilung Erfahrungen, wie etwa die ersten Stellung-
nahmen der damaligen RSK zu Tschernobyl, die eine
geradezu unglaubliche Verharmlosung darstellten, oder
die fehlerhafte Einschätzung der rissebehafteten Leitun-
gen in AKWs wie Brunsbüttel und Würgassen, ein Pro-
blem, das später sogar zur Abschaltung von Würgassen
führte.
Aber auch jenseits solcher Beispiele ist es doch gar
nicht zu bestreiten: Von Pluralität der wissenschaftli-
chen Auffassungen konnte in der alten Reaktor-
Sicherheitskommission keine Rede sein. Selbst die
„FAZ“ von heute formuliert: „Es gibt allerdings zu den-
ken, daß erst unter der rot-grünen Bundesregierung auch
Kritiker der Atomenergie Eingang zu Beratungsgremien
der Bundesregierung fanden.“ Das gibt nicht nur „zu
denken“: Dieser Zustand der organisierten wissen-
schaftlichen Einseitigkeit war mit dem Beratungsauftrag
unvereinbar und darum unerträglich!
Die neue Zusammensetzung der RSK und ihrer Aus-
schüsse stellt sicher, daß die gesamte Bandbreite der
nach dem Stand von Wissenschaft und Technik vertret-
baren Anschauungen repräsentiert ist. Unter den Mit-
gliedern befinden sich auch Vertreter der Betreiber von
Atomanlagen und von industrienahen Institutionen so-
wie Sachverständigenorganisationen. Der Vorwuf der
CDU/CSU, „die erforderlich fachlich fundierte ideolo-
giefreie Beratung durch die RSK sei nicht mehr sicher-
gestellt“, ist völlig absurd und abwegig. Jetzt und erst
jetzt sind in der RSK die in der Fachwelt vertretenen
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4295
(A) (C)
(B) (D)
unterschiedlichen Auffassungen ausgewogen repräsen-
tiert. Die CDU/CSU spitzt in dem Antrag ihre Kritik an
dieser pluralistischen Besetzung der RSK in einer Form
zu, die ich ausdrücklich zurückweisen möchte. Ich zitie-
re: „Die ... RSK setzt sich nunmehr mindestens zur
Hälfte aus Mitgliedern zusammen, die die Kernenergie-
nutzung grundsätzlich ablehnen. Ihr fachliches Renom-
mee ist in Frage zu stellen.“ Da hört der Spaß auf! Das
fachliche Renommee jedes Wissenschaftlers in Frage zu
stellen, der die Atomenergie grundsätzlich ablehnt, das
ist nicht nur ideologisch borniert, das ist gegenüber die-
sen Wissenschaftlern ganz einfach ehrenrührig. Sie ver-
suchen nicht einmal, irgendeinen Beleg für mangelnde
wissenschaftliche Qualifikation bei den Mitgliedern der
Kommission zu finden. Da würden Sie auch nicht viel
Glück haben. Für Sie ist die Welt ganz einfach: Wer ge-
gen die Atomenergie ist, der kann kein guter Wissen-
schaftler sein. Was für eine unglaubliche Mißachtung
wissenschaftlicher Leistung!
Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion „fordert die Bun-
desregierung auf, die Reaktor-Sicherheitskommission
(RSK) ausschließlich mit Personen zu besetzen, die
höchsten fachlichen Sachverstand besitzen und geeignet
sind, eine völlig neutrale und den fachlichen Anforde-
rungen gerecht werdende Beratung der Bundesregierung
zu gewährleisten“. Genau das haben wir bei der Neube-
rufung der Kommission getan.
Wir erwarten von dem in der Kommission und ihren
Ausschüssen versammelten hochqualifizierten Sachver-
stand eine ausgezeichnete wissenschaftliche Unterstüt-
zung, und wir weisen jede Diffamierung dieser Wissen-
schaftler zurück. Denn ich sage es abschließend noch
einmal: Die Sicherheit von Atomkraftwerken ist eine
Überlebensfrage – und kein Tummelplatz für ideolo-
gisch bornierte und persönlich herabsetzende Parteide-
batten.
Anlage 6
Zu Protokoll gegebene Reden
zum Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach
und der Fraktion F.D.P.: Erarbeitung einer in-
ternationalen Bodenschutzkonvention
(Tagesordnungspunkt 8)
Jürgen Wieczorek (Böhlen) (SPD): In der Tat ge-
winnt der Bodenschutz sowohl auf nationalem als auch
auf europäischem und internationalem Gebiet zuneh-
mend an Bedeutung. Er ist dem Klimaschutz und der
Erhaltung der Vielfalt der Arten nahezu gleichzusetzen.
Intakte Böden stellen eine der wichtigsten Lebens-
grundlagen für alle Lebensformen dar. Böden haben
darüber hinaus, entsprechend ihrer Beschaffenheit, wie-
derum Einfluß auf Klima, Wind und Wetter.
Der Boden ist einer Vielzahl von Einflüssen ausge-
setzt, die ihn negativ verändern, schädigen und sogar
zerstören können. Ein Teil dieser Einflüsse entsteht aus
Vorgängen und Elementen der Natur, wie Wasser,
Wind, Feuer, Austrocknung usw. Allerdings werden
auch diese Vorgänge schon weitgehend negativ durch
den Menschen beeinflußt.
Dazu kommen die direkt durch den Menschen ausge-
führten Schädigungen wie Versiegelungen, Verdichtun-
gen, Brandrodungen, Überdüngungen, Verunreinigun-
gen aller Art, die neben der direkten Bodenschädigung
oft zunächst als Vorstufe das Mikroklima des Bodens
zerstören.
Richtig ist auch, daß dem durch die genannten Ein-
flüsse raschen Voranschreiten der Bodendegradation
ungleich langwierigere Bodenbildungsprozesse gegen-
überstehen, die zudem in ihrer Entwicklung den glei-
chen Gefahren ausgesetzt sind, wodurch Rückschläge
den Prozeß zusätzlich verlängern oder gar verhindern
können.
Um den fortschreitenden Verlust an intakten Böden
einzudämmen und letztendlich aufzuhalten und damit
nachhaltig zur Sicherung der Lebensgrundlagen beizu-
tragen, ist es notwendig, alle Möglichkeiten zum Schutz
des Bodens und zur Rückgewinnung zerstörter Böden zu
nutzen und auszubauen.
Damit komme ich nunmehr zu der Frage, ob der vor-
liegende Antrag, welcher die Bundesregierung dazu auf-
fordern soll, Maßnahmen einzuleiten und zu fördern,
die letztendlich zur Erarbeitung einer internationalen
Bodenschutzkonvention führen und darüber hinaus
Strukturen zur Zielumsetzung schaffen sollen, dem not-
wendigen Bodenschutz wirklich gerecht wird.
Des weiteren stellt sich die Frage, ob die Forderung
gegenwärtig realistisch ist und ob eine solche Konven-
tion in greifbarer Zeit wenigstens teilweise umsetzbar
wäre.
Die Antwort ist klar: Eine solche Konvention kann
langfristig gesehen, gründlich und umfassend ausgear-
beitet, durchaus Sinn machen und zum Schutz der
Böden beitragen. Gegenwärtig aber halten wir die Erar-
beitung einer internationalen Bodenkonvention nicht für
das geeignete und vorrangige Mittel, die anstehenden
Probleme auf dem Gebiet des Bodenschutzes zu lösen.
Zudem läßt die Forderung im Antragstext, das Bon-
ner Sekretariat der Wüstenkonvention zur strukturellen
Unterstützung entsprechend auszustatten, die Vermu-
tung zu, daß lokale Interessen bei der Entstehung des
Antrages möglicherweise keine untergeordnete Rolle
gespielt haben. Wenn man allerdings wirklich die Erar-
beitung der Konvention für sinnvoll hält, sollte man sei-
ne Regierung nicht von vornherein auf einen Standort
für das unterstützende Büro festnageln und damit eine
flexible Verhandlungsführung erschweren.
Wir wissen, daß viele Jahre von der Erstellung des
Textentwurfes bis hin zur Verabschiedung einer solchen
internationalen Konvention vergehen würden, von der
Umsetzung ganz zu schweigen.
Bevor wir eine neue internationale Konvention für
den Bodenschutz oder Gewässerschutz anregen bzw. die
Bundesregierung auffordern, in der Generalversamm-
lung der Vereinten Nationen auf die Entwicklung eines
Übereinkommens zum nachhaltigen Umgang mit Böden
4296 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999
(A) (C)
(B) (D)
hinzuwirken, wie es die F.D.P. fordert, sollten wir die
bestehenden internationalen Übereinkommen durch
konkretes Handeln national und international umzuset-
zen versuchen.
Die Klimakonvention, die Konvention über biologi-
sche Vielfalt, die Wüstenkonvention, die Weltboden-
charta sowie die Walderklärung und die Agenda 21
müssen durch internationale und nationale Strategien
und Programme für eine nachhaltige Entwicklung um-
gesetzt werden. Dies würde den Schutz der Böden als
natürliche Lebensgrundlage weitergehend und schneller
sicherstellen als ein jahrelanger Prozeß, der für die Erar-
beitung einer zusätzlichen Bodenschutzkonvention in
Gang gesetzt werden müßte.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von internatio-
nalen und EU-Richtlinien, die direkt oder indirekt den
Bodenschutz berühren und deren Inhalte durchgesetzt
werden müssen.
Wenn in Folge von Klimaveränderungen fruchtbare
Böden austrocknen und von Winden verweht werden
oder durch extreme Niederschläge weggeschwemmt
werden, ist ein umfassender Bodenschutz schwer mög-
lich.
Wenn durch rigoroses Abholzen der Wälder oder
durch Luftschadstoffe und Bodenversauerung die Wäl-
der in bestimmten Regionen verschwinden, bodenbe-
deckende Pflanzen vielleicht fehlen und im Boden le-
bende Tiere und Mikroorganismen absterben, ist ein
Bodenschutz kaum noch realisierbar.
Nur wenn wir die Umweltschutzanforderungen insge-
samt in die anderen Politikbereiche integrieren, ist auch
der Schutz der Böden zu erreichen.
Es ist schon jetzt Teil der Politik der Bundesregierung
und des Arbeitsprogramms der CSD-Kommission der
Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, den
Schutz des Bodens und das nachhaltige Management
von Land- und Bodenressourcen sicherzustellen.
Die Erarbeitung einer Strategie für ein internationales
Bodenschutzprogramm sollte von UNEP, CSD, FAO,
EU und Bundesregierung mit Nachdruck vorangetrieben
werden. Gleichzeitig müssen wir uns aber vor allem um
die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Böden in
Deutschland und im Rahmen der Europäischen Union
bemühen und somit Zeichen setzen.
Die Bundesregierung nimmt den Schutz der Böden
als natürliche Lebensgrundlage sehr ernst und wird alle
nötigen und diesem Ziel dienlichen Maßnahmen unter-
stützen und mit ihren Möglichkeiten forcieren. Dazu be-
darf es nicht erst der besonderen Aufforderung durch die
F.D.P.-Fraktion.
Die Forderung nach einer internationalen Boden-
schutzkonvention muß zum gegenwärtigen Zeitpunkt als
Ausweichen vor den konkreten Problemen bewertet und
als nicht zielführend betrachtet werden. Mit dieser For-
derung werden die Realitäten ignoriert und lediglich der
Anschein erweckt, daß durch ein weiteres internationa-
les Übereinkommen mehr Fortschritt auf diesem Gebiet
zu erreichen wäre.
Statt dessen brauchen wir konkrete Bodenschutzpro-
gramme sowohl national als auch in Europa und auf
internationaler Ebene im Rahmen der Institutionen der
Vereinten Nationen, die letztendlich die schon bestehen-
den Vereinbarungstexte mit Leben erfüllen.
Notwendig ist die zügige Umsetzung der Wüstenkon-
vention und der anderen Rio-Konventionen sowie eine
nationale Strategie für eine nachhaltige umweltverträgli-
che Entwicklung zur überfälligen Umsetzung der Agen-
da 21.
Der Antrag der F.D.P. ist deshalb einfach zu kurz ge-
griffen.
Vorsorgender Bodenschutz muß auch in Deutschland
viel ernster genommen werden. Das Bodenschutzgesetz
und die Verordnung zu Bodenschutz und Altlasten sind
dabei wichtige, aber nur erste Schritte, denen weitere
folgen müssen und deren Einhaltung gesichert werden
muß.
Deshalb stehen wir dem Antrag skeptisch gegenüber
und plädieren zunächst für eine Überweisung an den
Umweltausschuß.
Christa Reichard (Dresden) (CDU/CSU): Es geht um
den Boden. Eine feste Bodenhaftung ist allen guten
Politikern zu eigen – also lassen Sie uns etwas für den
Boden tun.
Darüber nachzudenken ist schon deshalb gut und
richtig, weil der Schutz des Bodens viel zu sehr am
Rande der öffentlichen Aufmerksamkeit steht. Aus die-
sem Grunde hat wohl auch die F.D.P.-Fraktion dem
Deutschen Bundestag einen Antrag mit dem Auftrag für
eine internationale Bodenschutzkonvention auf den
Tisch gelegt.
Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung
für globale Umweltveränderungen hat bereits in seinem
Jahresgutachten von 1994 die Weiterentwicklung der
Desertifikationskonvention zu einer globalen Boden-
schutzkonvention empfohlen.
Diesen Vorschlag hat dann auch die Evangelische
Akademie Tutzing aufgegriffen und 1998 einen vier-
sprachigen Entwurf für ein Übereinkommen zum nach-
haltigen Umgang mit Böden vorgelegt.
Die Dringlichkeit eines global abgestimmten Han-
delns zum Schutz des Bodens belegt auch das folgende
Zitat von Frau Merkel, der Bundesumweltministerin, die
sich noch glaubwürdig für die Umwelt eingesetzt hat:
Der Mangel an Bodenressourcen für die Erzeugung
von Nahrungsmitteln und nachwachsenden Roh-
stoffen durch weiteres Bevölkerungswachstum und
zunehmende Bodenzerstörung kann die Lebensver-
hältnisse auf der Erde schneller nachteilig beeinflus-
sen als der durch die Zivilisation verursachte Treib-
hauseffekt. Ein Gegensteuern ist nur durch weitsich-
tige politische Entscheidungen und durch Verhal-
tensänderungen der Bevölkerung auch in den ent-
wickelten Ländern möglich. Daher gehören die Be-
kämpfung der Bodenzerstörung und die Erhaltung der
Bodenressourcen in den kommenden Jahrzehnten zu
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4297
(A) (C)
(B) (D)
den herausragenden Aufgaben einer Politik zur För-
derung einer nachhaltigen Entwicklung und zum
Schutz der Umwelt.
Dem kann ich uneingeschränkt zustimmen.
Wie aber sieht die internationale Bodensituation aus?
Fast 15 Prozent der Böden weltweit weisen deutliche
Degradationserscheinungen auf, die anthropogen verur-
sacht sind. Angeführt wird die Liste schädlicher Boden-
veränderungen von der Erosion der Böden durch Wind
und Wasser, hervorgerufen durch Entwaldung, Über-
weidung und unsachgemäße Landwirtschaft. Betroffen
davon sind insgesamt 1,6 Milliarden Hektar.
Es folgen chemische Bodenveränderungen wie Nähr-
stoffverluste, Versalzung, Kontamination, Versauerung
– auf insgesamt 240 Millionen Hektar – und die physi-
kalische Bodendegradation, also Erosion durch
Wind/Wasser auf 83 Millionen Hektar.
Trotz der Einheitlichkeit dieser Schadensbestände
kann es für den Bodenschutz auf Grund der Vielfältig-
keit des Mediums keine weltweit einheitliche Boden-
politik geben.
Dies hat der Wissenschaftliche Beirat für globale
Umweltveränderungen in seinem Syndromkonzept ein-
drucksvoll dargestellt.
Internationale Bodenschutzpolitik bedeutet in ver-
schiedenen Wirkungszusammenhängen etwas ganz Ver-
schiedenes und muß ganz unterschiedlich angegangen
werden. Die Bandbreite der globalen Bodenkrise ist al-
lerdings noch immer nicht primär im Blickfeld der in-
ternationalen Umweltpolitik. Erste Ansätze für eine Be-
achtung internationaler Aspekte des Bodenschutzes fin-
den wir in Kapitel 12 der AGENDA 21 von Rio zur Wü-
stenbekämpfung. Dazu wurde dann im Oktober 1994 die
Wüstenkonvention verabschiedet, die entsprechende
Programmpunkte von Rio umsetzt.
Während zum Schutz von Klima und Biodiversität
globale Konventionen ausgehandelt worden sind, um-
faßt das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur
Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre- und
Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbeson-
dere in Afrika, nur einen Ausschnitt der weltweiten Bo-
dendegradation, da es sich im wesentlichen auf Trok-
kengebiete bezieht.
Weitere internationale Vereinbarungen, die auch
Auswirkungen auf den Bodenschutz haben, sind die
Waldgrundsatzerklärung und das Protokoll der Alpen-
konvention zum Bodenschutz.
In Deutschland wurde der Bodenschutz 1971 erstmals
neben Luft und Wasser als umweltpolitische Aufgabe
genannt.
1985 standen im Bodenschutzkonzept der damaligen
Regierung die Zielsetzungen Verringerung der Stoffein-
träge und Minderung des Landesverbrauchs im Mittel-
punkt.
Doch ein Bundesbodenschutzgesetz konnte erst am
1. März dieses Jahres in Kraft treten – umgesetzt werden
kann es leider noch nicht, weil die Bodenschutzverord-
nung immer noch nicht fertig ist.
Deshalb meine ich: Bevor wir der Bundesregierung
nun den Auftrag zum globalen Handeln im Bodenschutz
erteilen, sollte sie besser erst einmal die Hausaufgaben
in Deutschland erledigen. Und dann sollten wir mög-
licherweise auch erst einmal beobachten, wie das Bun-
desbodenschutzgesetz in der praktischen Umsetzung
wirksam wird, bevor wir in die Offensive für eine glo-
bale Konvention gehen.
In den europäischen Ländern und in der EU sind in-
zwischen viele Aktivitäten durchgeführt worden, die di-
rekt oder indirekt dem Bodenschutz zugute kommen. So
hat die Europäische Union bereits zahlreiche Richtlinien
mit Auswirkungen auch auf den Boden erlassen, bei-
spielsweise die Nitrat- oder die Klärschlammrichtlinie.
Eine spezielle Bodenschutzrichtlinie existiert aber noch
nicht und ist auch nicht geplant. Dies liegt daran, daß die
Faktoren, die den Boden nachteilig beeinflussen können,
sehr unterschiedlich sind und jeweils spezielle Regelun-
gen erfordern, möglichst mit dem Ziel, die jeweilige
Bodenbelastung bereits an ihrer Quelle zu beseitigen.
Spezielle nationale Bodenschutzgesetze gibt es aber
nur wenige.
Im Dezember letzten Jahres haben sich in Bonn Ver-
treter aus 22 europäischen Umweltministerien zu einem
Workshop zum Thema Bodenschutz getroffen. Eines der
wichtigsten Ziele war der Informationsaustausch zum
Thema Bodenschutz und Diskussion der zukünftigen
Aufgaben einer europäischen Bodenschutzpolitik.
Dabei wurde von den Staaten das Europäische Bo-
denschutz-Forum gegründet. Das Forum ist Ausdruck
des Willens der europäischen Staaten, die Anstrengun-
gen zum Schutz und zur Erhaltung von Böden zu ver-
bessern. Die Teilnehmer stimmten darin überein, daß die
Bodenschutzpolitik im Sinne einer nachhaltigen Ent-
wicklung gestärkt und angepaßt werden muß und Maß-
nahmen zur Verbesserung des Vollzuges der bestehen-
den Gesetzgebung auf dem Gebiet des Bodenschutzes
und zur Förderung nachhaltiger Flächennutzung und
zweckmäßiger Bodenbewirtschaftung einschließen muß.
Sie empfahlen daher gemeinsame Maßnahmen auf
internationaler, gemeinschaftlicher und nationaler Ebene
zum Schutz der Böden, zur Sanierung von Schäden und
zur Entlastung der Böden.
Grundsätzlich wurde festgestellt, daß die Boden-
schutzpolitik so entwickelt werden solle, daß sie mit den
anderen Bereichen der Umweltschutz- und Ressourcen-
politik zusammenpaßt und diese ergänzt. Dabei solle
dieser Prozeß für die davon betroffenen Kreise transpa-
rent und zugänglich sein.
Weiterhin wurde festgestellt, daß es eine Reihe spezi-
fischer Handlungsgrundsätze und -ziele der Bodenbe-
wirtschaftung in verschiedenen Ländern gibt, die sich an
den konkreten Belastungen, Risiken und Aufgaben der
Böden in diesen Ländern orientieren.
Dieser Anfang einer europäischen Bodenschutzpolitik
soll noch Ende dieses Jahres mit einer Sitzung des Fo-
4298 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999
(A) (C)
(B) (D)
rums fortgesetzt werden. Dann wird unter anderem die
zu erarbeitende gemeinsame Grundsatzlage – Einschät-
zung der europäischen Bodenschutzpolitik – Thema des
Forums sein.
Außerdem möchte ich noch auf einige erste Reaktio-
nen auf den Antrag der F.D.P. und das Anliegen einer
internationalen Bodenschutzkonvention hinweisen, de-
nen wir im Verlauf der Beratungen Beachtung schenken
werden.
So meinte der Chef der UN-Umweltbehörde Klaus
Töpfer, daß aus seiner Sicht die Umsetzung der vorhan-
denen Konventionen und die Abstimmung zwischen den
einzelnen Rio-Konventionen Priorität habe. Einwände
und Vorbehalte gibt es auch von seiten der Entwick-
lungsländer Afrikas, die die Wüstenkonvention als ihre
Konvention ansehen und fürchten, daß bei einer Erwei-
terung der Entwicklungsaspekt und damit eine Möglich-
keit zur Einforderung finanzieller Unterstützung aus
dem Norden in den Hintergrund rücken könnte.
Aber auch bei den Industrieländern sind Widerstände
zu erwarten, weil schon die Aushandlung einer auf
Trockengebiete begrenzten Konvention schwierig durch-
setzbar war. Ich meine, internationale Initiativen sollten
sich auf globaler Ebene auf Grundprinzipien beschrän-
ken wie beispielsweise das Prinzip der Nachhaltigkeit
der Agenda 21.
Den im Antrag der F.D.P. aufgeführten Feststellun-
gen kann die CDU/CSU-Fraktion zustimmen, die daraus
resultierenden Schlußfolgerungen werden wir im Laufe
der Beratungen allerdings noch gründlich prüfen, um
dem wichtigen Anliegen nicht durch ein möglicherweise
zu forsches Vorgehen Schaden zuzufügen.
Es wäre mein Wunsch, das Vorgehen in der weiteren
Entwicklung des internationalen Bodenschutzes mit
einer möglichst breiten parlamentarischen Mehrheit
unterstützen zu können und den vorliegenden Antrag im
Verlauf der parlamentarischen Behandlung dementspre-
chend weiterzuentwickeln.
Sylvia Voß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Daß im-
merhin schon 31 von 43 Abgeordneten der F.D.P. den
Bodenschutz als Grundlage des Lebens von Menschen,
Tieren und Pflanzen ernst nehmen wollen und die zu-
nehmende Bodendegradation als dringendes Problem
wahrnehmen, möchte ich ausdrücklich anerkennen.
Schade nur, daß auch diese Erkenntnis sie wieder erst in
der Opposition ereilt hat. Und man kann ja inzwischen
vom Gesetz der Serie sprechen, daß die F.D.P. jetzt
hektisch all jene Anträge einbringt, zu deren Umsetzung
sie jahrelang Zeit hatte. Wenn Sie, liebe Kolleginnen
und Kollegen von der F.D.P. heute fordern, die Bundes-
regierung möge das öffentliche Bewußtsein für die
Bedeutung und die weltweite Gefährdung der Böden
schärfen, so werte ich das – bei milder Beurteilung – als
spezifisch freidemokratische Form der Selbstkritik. Und
wenn Sie fordern, die Bundesregierung möge die Böden
als Lebensgrundlage ernst nehmen, dann wollen Sie mit
dieser Forderung die Bundesregierung sicherlich noch
einmal darauf hinweisen, daß sie die christlich-liberale
Praxis der vergangenen 16 Jahre nicht fortführen möge.
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sei Ihnen verspro-
chen.
Der Bodenschutz gehört für uns Grüne schon seit je-
her auch auf die internationale Agenda der Umweltpoli-
tik. Er ist nicht nur eine Zukunftsinvestition für kom-
mende Generationen, sondern essentiell für das Leben
und muß daher eine vergleichbare internationale Be-
deutung erlangen, wie dies beim Klimaschutz schon der
Fall ist. Dieser Auffassung waren wir allerdings schon,
als Sie, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen der
F.D.P., den Bodenschutz nur insofern gelten ließen, als
Altlastensanierung kostengünstiger würde und Investi-
tionshemmnisse abgebaut würden. Wer Böden jedoch
nur vordergründig als Wirtschaftsgut ansieht und alle
darüber hinausgehenden Betrachtungen als wirtschafts-
feindlich abtut – was ein sehr kurzsichtiges Verständnis
von Wirtschaftlichkeit ist –, ist verunfähigt, den natür-
lichen Funktionen des Bodens als unvermehrbarer
Lebensgrundlage politisch gerecht zu werden. Die Bo-
denschutzpolitik der vorangegangenen Bundesregierun-
gen war auch danach.
Die rotgrüne Bundesregierung kann in den erst weni-
gen Monaten ihrer Amtszeit auf wichtige Fortschritte in
der Bodenschutzpolitik verweisen. So wird mit der Ver-
abschiedung des Bonner Memorandums („The Bonn
Memorandum on Soil Protection Policies in Europe“)
sowie mit dem im Dezember 1998 ins Leben gerufenen
„Europäischen Bodenforum“ (ESF) – nach Verabschie-
dung des nationalen Bodenschutzgesetzes, das allerdings
auch noch manche Verbesserung vertragen würde –
prioritär die Bodenschutzpolitik auf Gemeinschaftsebene
der Europäischen Union weiter vorangebracht.
Auch wenn ich die Intention der F.D.P. – mit gebote-
ner Vorsicht – anerkenne, muß ich doch, bezogen auf
den vorliegenden Antrag, feststellen, daß er europäische
und internationale Vereinbarungen unberücksichtigt
läßt. Der Kollege Wieczorek hat hierzu das Notwendige
gesagt. Wir sind gut beraten, die bestehenden Konven-
tionen, Programme, Strategien etc. erst einmal besser
und intensiver zu nutzen. Denn sie weisen fast alle Be-
ziehungen zum Bodenschutz auf (Wüsten-C, RAMSAR-
C, BIODIV-C, KLIMA-C). Eine internationale, völker-
rechtlich verbindliche Konvention zu erarbeiten ist nicht
unproblematisch. Denn der Boden gehört zum Kernbe-
stand der Souveränität eines Staates. Von einem wissen-
schaftlichen und politischen Grundkonsens zu einer in-
ternationalen Bodenschutzkonvention ist man noch weit
entfernt. Hierzu sollten und werden wir im Ausschuß si-
cher vertieft diskutieren können, auch über
den sogenannten Tutzinger Vorschlag von Kümmerer,
Schneider und Held sowie über die Überlegungen des
Vorsitzenden des Bodenschutzbeirates beim BMU, Hans
Willi Thoenes.
Es ist unseres Erachtens daher noch viel Vorarbeit zu
leisten. Realistische Erfolgsaussichten für eine interna-
tionale Bodenschutzkonvention bestehen derzeit nicht.
Es macht aber wenig Sinn, Hoffnungen zu wecken, die
in einem absehbaren Zeitraum nicht erfüllbar sind. Vor
weiteren Festlegungen sollten wir zumindest das Ergeb-
nis der 8. Sitzung der CSD im Jahre 2000 abwarten,
welche „Integrated Planning and Management of Land
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4299
(A) (C)
(B) (D)
Ressources“ als Themenschwerpunkt behandeln wird,
und wir sollten die Ergebnisse des Europäischen Boden-
forums auswerten. Weiterhin sollten wir konsequent
– ich erwähnte es eingangs – die Bodenschutzpolitik der
EU vorantreiben. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen
aus der freidemokratischen Opposition, sind nunmehr im
Wort, uns dabei zu unterstützen.
Im übrigen und abschließend: Ihre bisherige Politik
widerspricht Ihrem heutigen Antrag nur allzuoft diame-
tral. Würden Sie Ihren Antrag ernst nehmen, dann wür-
den Sie sich für eine konsequent ökologisch produzie-
rende Landwirtschaft einsetzen. Sie wären an unserer
Seite – gegen das Verbauen, Abbaggern und Zubetonie-
ren unserer Landschaften. Und, liebe Kolleginnen und
Kollegen, Sie müßten Ihr Credo eines ungehemmten
Marktliberalismus aufgeben. Dieser führt letztlich
– Tausende Beispiele belegen das – zur ungehemmten
Ausbeutung allen Lebens, also auch der Böden. Ich will
Ihren Antrag ernst nehmen, wir werden ihn angemessen
in den Ausschüssen diskutieren. Aber: Bitte nehmen
auch Sie ihn ernst. Nutzen Sie die Chance der Opposi-
tion, und korrigieren Sie Ihre bisherige, ökologischen
Erfordernissen entgegenstehende Politik!
Ulrike Flach (F.D.P.): Der Schutz der Ressource
„Boden“ gewinnt international immer mehr an Bedeu-
tung. Ein Großteil der Ernährung des Menschen beruht
auf der Fruchtbarkeit der Böden. Auf nationaler und auf
europäischer Ebene sind zahlreiche gesetzliche Rege-
lungen zu Schutz des Bodens erlassen worden, – das
Bundes-Bodenschutzgesetz bei uns ist seit diesem
Frühjahr in Kraft getreten – international blieb es aber
bislang meistens bei Absichtserklärungen. Dies mag
daran liegen, daß die Schädigung der Böden durch Ero-
sion, durch Versalzung, Versauerung, Schadstoffeintrag,
Verdichtung, Versiegelung, Ausgrabung und andere
menschliche Einwirkungen etwas sehr Unspektakuläres
ist. Vor allem aber ist sie nicht unmittelbar sichtbar und
wird dadurch aus dem Problembewußtein verdrängt.
Zwar gab es bereits 1972 eine Europäische Boden-
Charta des Europarates, oder 1981 eine Welt-Boden-
Charta der FAO, aber diese hatten und haben keinen
verbindlichen Charakter. Wir brauchen weltweit ver-
bindliche Standards. Dazu ist eine UN-Konvention das
angemessene Instrument.
In der Agenda 21 der UN-Konferenz in Rio 1992
wurde insbesondere der Bodenschutz in Wüstengebieten
behandelt und entsprechend 1996 eine UN-Konvention
mit rechtsverbindlichen Pflichten zur Bekämpfung der
Bodendegration in ariden, semiariden und trockenen
subhumiden Zonen erarbeitet, die sogenannte „Wüsten-
konvention“, deren Sekretariat ihren Sitz in Bonn hat.
Der Schutz des Bodens auf internationaler Ebene
sollte jedoch nicht nur für eine Bodenreform, sondern
generell gelten. Der Verbrauch an Boden, die Versiege-
lung, die intensive Nutzung nehmen aufgrund der wach-
senden Weltbevölkerung immer mehr zu. Es kann auf
Dauer nicht angehen, daß in einer globalisierten Welt
die Ressource Boden in einem Land so intensiv ge-
schützt wird, daß die Ausweisung von Ausgleichsflä-
chen und die hohen Sanierungsauflagen große Auswir-
kungen auf die wirtschaftliche Tätigkeit haben, während
in einem anderen Land die Ressource Boden kostenlos
und unbegrenzt und damit auch ungeschützt zur Verfü-
gung steht. Nationale Umweltstandards wirken zwar wie
Salbe auf unser ökologisches Gewissen, sie haben aber
den unangenehmen Nebeneffekt, daß sie potentielle
Umweltsünder einschließlich der damit verbundenen
Arbeitsplätze aus Deutschland verdrängen. Ohne inter-
national vergleichbare Umweltschutzstandards ist weder
Ökologie noch Ökonomie gedient.
Im April 1997 entstand in der Tutzinger Akademie
der sogenannte Tutzinger Vorschlag für eine internatio-
nal verbindliche Bodenkonvention, der in der Wissen-
schaft große Anerkennung fand. Maßgeblich daran be-
teiligt war der derzeitige Vorsitzende des Beirates für
Bodenschutz der Bundesregierung, Prof. Hans Willi
Thoenes. Die F.D.P. greift diesen Vorschlag auf, um
einen nachhaltigen Umgang mit allen Arten von Böden
zur Erhaltung der Bodenfunktionen zu erreichen.
Staatssekretärin Probst schrieb in einem Beitrag der
vom BMU herausgegebenen Zeitschrift Umwelt (3/99):
„Ziel der Bundesregierung ist es, zukünftig den Vorsor-
gegedanken im Bodenschutzbereich weiter zu verstär-
ken, um eine nachhaltige Entwicklung und ökologische
Modernisierung in Deutschland und auf supra- und in-
ternationaler Ebene einzuleiten“. Nun, heute haben Sie
die Gelegenheit mit der Zustimmung zu unserem Antrag
diesem Ziel etwas näherzukommen. Ich weiß sehr wohl,
daß von einem Antrag auf nationaler Ebene bis zur Ver-
abschiedung einer UN-Konvention ein langer Weg ist,
aber es ist ein lohnender Weg für eine nachhaltige Bo-
denschutzpolitik.
Neben dem umweltpolitischen Ziel könnte dabei auch
etwas Gutes für Bonn herauskommen. Wo, wenn nicht
bei uns, wo bereits das Sekretariat der Wüstenkonven-
tion ansässig ist, wäre der richtige Platz, um entspre-
chende UNO-Behörden anzusiedeln.. Nach unserer Vor-
stellung würde die Wüstenkonvention Bestandteil der
Bodenkonvention und somit auch das Bonner Sekre-
tariat.
Gerade Minister Trittin hat in den letzten Monaten
der Stadt Bonn übel mitgespielt mit seinem Versuch,
gegen den Bonn-Berlin-Vertrag zu verstoßen und mehr
Mitarbeiter des Umweltministeriums nach Berlin zu
verlagern, als vertraglich vereinbart. Die Bonner erwar-
ten, daß die Politik dabei behilflich ist, die Idee eines
Nord-Süd-Zentrums, einer Stadt mit Sitz internationaler
Behörden und Forschungseinrichtungen mit Leben zu
erfüllen.
Tun Sie etwas für die Qualität unserer Böden, tun Sie
etwas Gutes für Bonn. Stimmen Sie für unseren Antrag.
Kersten Naumann (PDS): Ganz offensichtlich be-
müht sich die F.D.P. mit dem vorliegenden Antrag, das
Feld zu besetzen, das von den Grünen Schritt für Schritt
aufgegeben wird. Auch die PDS kann sich der Forde-
rung nach einer „internationalen Bodenschutzkonventi-
on“ vorbehaltlos anschließen. Jedoch werden die Ziele
einer solchen Konvention mit dem vorliegenden Antrag
nicht erreicht. In dem Antrag heißt es: „Ziel eines inter-
4300 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999
(A) (C)
(B) (D)
nationalen Übereinkommens wäre der nachhaltige Um-
gang mit allen Arten von Böden …“. Um dieses Ziel zu
verwirklichen, müßte man jedoch erst einmal die Ursa-
chen für die Bodenzerstörung aufdecken. Die F.D.P.
sieht dafür nur „menschliche Eingriffe“. Kein Wort fin-
det sich zu den gesellschaftlichen Ursachen, kein Wort
zum weltweiten Raubbau an der Natur, an den Wäldern
und Regenwäldern, kein Wort zur Bodenzerstörung
durch Monokultur, kein Wort natürlich auch zu den Ge-
fahren, die von der Gentechnologie für die Bodennut-
zung ausgehen. Denn damit würde die F.D.P. ja eines ih-
rer Lieblingsthemen verlieren.
Nach Aussagen der UNEP (Umweltprogramm der
Vereinten Nationen) weisen weltweit zirka 20 Mio. km2
Bodenfläche durch Menschen verursachte Schäden auf.
Weltweiter Bodenschutz ist ohne Bändigung des Profit-
prinzips nicht zu haben. Ein großer Schritt dabei wäre
die Rückgabe des Bodens durch die internationalen
Fruchtkonzerne und die Großgrundbesitzer an die
landarmen Bauern in den Entwicklungsländern. Das wä-
re nicht nur ein Beitrag zur Verbesserung des Boden-
schutzes, sondern auch zur wirksamen Bekämpfung des
Hungers auf der Welt.
Mit dem eigentlichen Hintergrund der F.D.P.-
Forderung, daß im Rahmen der Bodenschutzkonvention
eine organisatorische und personelle Struktur bereitge-
stellt wird, will die F.D.P. eine Aufstockung des in Bonn
befindlichen Sekretariats erreichen. Meine Damen und
Herren von der F.D.P., der Idealismus wächst offen-
sichtlich mit der Entfernung vom Problem. Denkbar wä-
re dagegen doch vielmehr eine Struktureinheit zur Un-
terstützung der Konvention dort, wo die Probleme des
Bodenschutzes am größten sind, nämlich in einem der
Entwicklungsländer. Und wieso setzt sich die F.D.P.
nicht stärker für den Bodenschutz in der Bundesrepublik
und in Europa ein, zum Beispiel zur Stärkung der nach-
haltigen Siedlungsentwicklung, zur Unterschutzstellung
großer Teile der Landschaft – zum Beispiel in Biosphä-
renparks –, gegen Bodenversauerung und Waldsterben
oder gegen großflächige Stoffeinträge aus Emissionen.
Allein in Deutschland stieg die Inanspruchnahme von
Flächen für Siedlung und Verkehr in den letzten Jahren
auf etwa 120 ha pro Tag; das sind mehr als 100 Fußball-
plätze täglich.
Außerdem steht die neue Bundesregierung noch im-
mer im Wort, das Bundesbodenschutzgesetz vom Febru-
ar 1998 zu novellieren, um die gröbsten Schnitzer zu be-
seitigen und zum Beispiel militärische Flächen und die
Verkehrswege in den Anwendungsbereich dieses Geset-
zes aufzunehmen.
Wir hatten dies in der Debatte zum Bodenschutzgesetz
auch entsprechend kritisiert und einen eigenen Antrag
eingebracht. Ich darf den Kern der Kritik hier wiederho-
len: Das Bodenschutzgesetz muß aufgrund des Vorsorge-
gedankens das höherwertige Recht darstellen, das heißt,
es darf nicht durch bodenrelevante Regelungen in anderen
Gesetzen und Verordnungen (WaldG, GentechG, KrW-/
AbfallG, Düngemittel- und PflanzenschutzVO etc.) in
seinem Schutzauftrag eingeschränkt werden.
Deshalb schließen wir uns der Umweltbewegung an:
Global denken, lokal handeln!
Anlage 7
Zu Protokoll gegebene Reden
zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung
fälliger Zahlungen (Tagesordnungspunkt 10)
Dirk Manzewski (SPD): Die Zeiträume, innerhalb
derer fällige Forderungen beglichen werden, werden
immer länger. Gerade kleinere und mittlere Betriebe
kommen hierdurch jedoch oft in erhebliche Bedrängnis,
weil sie nicht über eine hinreichende Kapitaldecke ver-
fügen und größer werdende Außenstände immer schwe-
rer finanziell überbrücken können.
Besondere Probleme ergeben sich dabei in der Bau-
wirtschaft, da hier fällige Zahlungen häufig unter Beru-
fung auf angebliche Mängel zurückgehalten werden, die
dann erst in einer umfangreichen Beweisaufnahme auf-
geklärt werden müssen.
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll dem
Problem abgeholfen und eine beschleunigte Erfüllung
fälliger Zahlungen erreicht werden. Dies soll durch ein
effektives Maßnahmebündel umgesetzt werden, wobei
der Gesetzesentwurf im wesentlichen auf die bereits be-
stehenden Regelungen und Verfahren des BGB und der
ZPO zurückgreift. Eines der Ziele muß dabei sein, die
Verzögerung von Zahlungen wirtschaftlich unattraktiv
zu machen.
Bislang erhält der Gläubiger beim Verzug des
Schuldners mit der Erfüllung einer Geldforderung ent-
sprechend dem gesetzlichen Zinssatz ohne nähere Dar-
legung 4 Prozent Zinsen per annum. Das ehemals einmal
hierin liegende Drohpotential hat seine Wirkung jedoch
längst verloren. Der Schaden des Gläubigers liegt im
Verzugsfall in der Regel deutlich höher. Die Geltend-
machung eines weitergehenden Zinsschadens ist zwar
erlaubt, dessen Darlegung und Beweis in der Praxis aber
häufig schwierig. So wirkt die bisherige Regelung heute
vielfach als eine Einladung, statt des teuren Bankkredits
lieber den billigeren „Gläubigerkredit“ in Anspruch zu
nehmen. Dies ist nicht länger hinnehmbar.
Im Gesetz muß daher deutlich werden, daß der Zah-
lungsverzug für den Schuldner einschneidende Folgen
hat. Deshalb sollte der reguläre Verzugszins von 4 Pro-
zent auf mindestens 5 Prozent Punkte über den Basis-
zinssatz angehoben werden.
Vor allem gilt es in diesem Zusammenhang aber, die
Rechtsstellung des Unternehmers zu verbessern. Dieser
ist nach dem geltenden Werksvertragsrechts des BGB in
einer unbefriedigenden Position, weil er das Werk voll-
ständig herzustellen hat und der Besteller vor vollständi-
ger Herstellung die Vergütung nicht zu zahlen hat. Es
muß daher eine beschleunigte Zahlung der tatsächlich
verdienten Vergütung erreicht werden.
Eines der insoweit zu lösenden Probleme liegt dabei
in der Vorleistungspflicht der Unternehmer. Nach § 631
BGB ist der Unternehmer des BGB-Werkvertrags
– wenn nicht die VOB oder eine Individualregelung ver-
einbart worden ist – in vollem Umfang vorleistungs-
pflichtig. Diese uneingeschränkte Vorleistungspflicht ist
unter den heutigen finanziellen Rahmenbedingungen je-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4301
(A) (C)
(B) (D)
doch oft nicht mehr zumutbar. Vor allem kleine und
mittlere Betriebe sind in der Regel nicht in der Lage,
teure Materialien und abgeschlossene Teile des Werkes
über längere Zeit hinweg vorzufinanzieren.
Der Besteller von Werkleistungen sollte daher
verpflichtet werden, für abgeschlossene Teile seiner
Leistung und insbesondere für das vom Unternehmer
beschaffte teure Material Abschlagszahlungen bzw.
Vorschüsse zu zahlen.
Zudem stellt sich die Frage, ob jeglicher Mangel zum
Anlaß genommen werden darf, gleich den Eintritt der
Fälligkeit der Vergütung insgesamt zu verhindern.
Gemäß § 641 BGB wird die Vergütung erst mit der
Abnahme des Werkes fällig. Abnahmefähigkeit ist
jedoch nicht mit völliger Mängelfreiheit des Werks
gleichzusetzen. Abnahmefähig ist ein Werk auch dann,
wenn es kleinere, unbedeutende Mängel aufweist – auch
wenn diese im Rahmen der Nacherfüllung beseitigt wer-
den müssen. Dies soll klargestellt werden.
Die Abnahme erbrachter Werkleistungen sollte der
Besteller daher nicht mehr verweigern können, wenn nur
noch geringfügige oder die Gebrauchstauglichkeit nicht
beeinträchtigende Mängel vorliegen.
Ein erheblicher Regelungsbedarf besteht insoweit im
übrigen gerade im Bereich der Bauträger- oder
Generalübernehmerverträge. So ist in der Praxis immer
wieder zu beobachten, daß der Bauträger bzw. Gene-
ralübernehmer nach Herstellung einzelner Gewerke die
entsprechende Rate vom Hauptauftraggeber einfordert
und auch erhält, jedoch nicht an den Subunternehmer
weiterleitet, der das Werk letztendlich hergestellt hat.
Ihm gegenüber macht er Mängel geltend.
Da dieses Verhalten widersprüchlich ist, da er sich
diese eigentlich vorher selbst hätte entgegenhalten las-
sen müssen und vom Hauptauftraggeber keine Raten
hätte einfordern dürfen, soll nunmehr mit der bei ihm für
das angefallene Werk eingegangenen Rate auch die
Vergütung des Subunternehmers umgehend fällig wer-
den. Dies wollen wir durch die Neuschaffung des § 641
Abs. 3 BGB verdeutlichen.
Wenn es uns wirklich gelingen soll, die beschleunigte
Zahlung fälliger Forderungen zu fördern, dann geht
dieses nicht ohne eine Möglichkeit zu schaffen, fällige
Ansprüche – wenn sie denn streitig sind – auch zügiger
gerichtlich geltend zu machen.
Wurde bislang die Abnahme wegen tatsächlich oder
vorgeblicher Mängel verweigert, mußte der Unterneh-
mer den Klageweg beschreiten. Dies war in der Regel
mit der Einholung eines oder mehrerer Sachverständi-
gengutachten und längerer Prozeßdauer verbunden.
Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen wäre
aber die Möglichkeit einer schnellen vorläufigen Titulie-
rung wichtig. Soweit das Zivilprozeßrecht hierfür vor
allem den Urkundsprozeß anbietet, konnte der Unter-
nehmer selbst bei schriftlich abgeschlossenem Vertrag
hierauf nicht zurückgreifen, da die erforderliche Be-
gründetheit des Abnahmeanspruchs nach geltendem
Recht nicht durch eine Urkunde, sondern nur durch ein
Sachverständigengutachten bewiesen werden kann. Die
Verwendung eines vorgerichtlich eingeholten Privatgut-
achtens ist im Urkundsprozeß jedoch nicht zulässig.
Hier gilt es anzusetzen. Dem Unternehmer sollte die
Möglichkeit eröffnet werden, die Vergütung für er-
brachte mangelfreie Werkleistungen auch ohne eine Ab-
nahmeprozedur fällig zu stellen. Die Vergütung für
Werkleistungen sollte auch fällig werden, wenn dem
Unternehmer unter Vorlage eines schriftlichen Vertrages
von einer unabhängigen Stelle bescheinigt wird, daß er
die versprochene Werkleistung oder in sich abgeschlos-
sene Teile hiervon mangelfrei erbracht oder nach ihrer
Überprüfung etwa vorhandene Mängel beseitigt hat.
Dieses Verfahren kann man dem Unternehmer aber
nur eröffnen, wenn sein Anspruch zuvor ernsthaft und
effektiv auf seine wirkliche Berechtigung überprüft
wird. Denn nicht jeder Unternehmer arbeitet mangelfrei
und nicht jeder Einwand des Bestellers ist von vorn-
herein nur eine Schutzbehauptung. Diesem Zweck soll
die vorgerichtliche sogenannte Fertigstellungsbescheini-
gung dienen, die inhaltlich die Prüfungstiefe eines ge-
richtlichen Sachverständigengutachtens haben soll, ohne
formell ein solches Gutachten zu sein.
Hierzu wendet sich der Unternehmer an eine Indu-
strie- und Handelskammer, eine Handwerkskammer
oder eine vergleichbare öffentlich-rechtliche Körper-
schaft. Der von dieser sodann ausgewählte öffentlich be-
stellte und vereidigte Gutachter hat in unparteiischer und
unabhängiger Erledigung ein Gutachten über die ver-
meintlich bestehenden Mängel zu erstellen.
Diese Verfahrensweise bietet für beide Parteien er-
hebliche Vorteile, insbesondere, weil die Parteien bereits
vor einer gerichtlichen Streitigkeit den Wert des Werks
einschätzen können. Liegen Mängel vor, kann der Un-
ternehmer entweder alle Mängel beseitigen und sich dies
neu bescheinigen lassen oder aber die Beseitigung der
Mängel unter Bescheinigung des Gutachters über den
Aufwand der Mängelbeseitigung zurückstellen. Im letz-
teren Fall wird die Vergütung zwar auch fällig, der Un-
ternehmer muß aber für mindestens das Dreifache der
Mängelbeseitigungskosten Sicherheit leisten.
Der Besteller weiß demgegenüber ganz genau, auf
welche berechtigten Einwände er sich beschränken muß
bzw. in welcher Höhe er den Werklohn zurückbehalten
kann.
Ich gehe davon aus, daß dies bereits zu einer erhebli-
chen Entlastung der Gerichte führen wird, da für die
Parteien das Prozeßrisiko kalkulierbar wird.
In den Fällen, in denen der Besteller gleichwohl nicht
zahlt, kann der Unternehmer nunmehr durch Vorlage der
Fertigstellungsbescheinigung, die jetzt prozessual eine
Urkunde ist, und des schriftlichen Vertrages den Ur-
kundsprozeß beschreiten.
Für den Unternehmer hat dies den Vorteil in diesem
beschleunigten Verfahren eine zunächst vorläufige Titu-
lierung zu erhalten. Der Besteller ist nicht schlechterge-
stellt, da er seine Rechte im Nachverfahren suchen kann.
Er wird sich jedoch reichlich überlegen, ob und welche
Einwendungen er hierbei geltend macht. Genau hier-
durch werden aber mutwillige Einwendungen verhin-
4302 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999
(A) (C)
(B) (D)
dert. Der Anreiz, sinnlose Einwendungen geltend zu
machen, ist spätestens durch das Vorbehaltsurteil verlo-
rengegangen.
Zuletzt möchte ich noch auf Regelungsbedarf beim
§ 648a BGB hinweisen. Dieser Paragraph bestimmt, daß
der Unternehmer vom Besteller zu seiner Absicherung
gegen deren Konkurs die Stellung einer Bürgschaft be-
anspruchen kann. Lehnt der Besteller dies ab, so darf der
Unternehmer den Vertrag kündigen und Schadensersatz
verlangen. Dies ist das einzige Mittel, den Besteller zu
der Bürgschaft zu bewegen. Die Darlegung des Scha-
dens ist jedoch schwierig. Bei der Bauhandwerkersiche-
rungsbürgschaft, § 648a BGB, sollte für den Fall des
Rücktritts wegen Verweigerung der Bürgschaft daher
eine Schadensersatzpauschale von 5 Prozent der Auf-
tragssumme vorgesehen werden.
Bei allem ist jedoch die Ausgewogenheit der Rechte
von Auftragnehmer und Auftraggeber im Auge zu be-
halten. Auch dem tragen wir Rechnung, wenn im Sep-
tember in Berlin eine öffentliche Anhörung zur aufge-
worfenen Problematik durchgeführt wird.
Die Intention des Gesetzentwurfs wird von allen
Parteien geteilt. Es liegen mehrere Gesetzesentwürfe
vor. In Einzelheiten besteht vor allem Übereinstimmung
mit dem Gesetzesentwurf der CDU/CSU. Vielleicht
wird es uns nach dieser Anhörung deshalb sogar gelin-
gen, uns auf einen Gesetzesentwurf zu verständigen. Ich
würde es jedenfalls begrüßen, wenn es uns gemeinsam
gelingt, in der Sache selbst voranzukommen, und freue
mich schon auf die anstehende fachliche Diskussion
hierüber.
Andrea Voßhoff (CDU/CSU): Zur vorgerückten
Stunde am vorletzten Bonner Plenartag steht wieder
einmal das Thema der „Beschleunigung fälliger Zahlun-
gen“, besser auch bekannt unter dem Stichwort „Zah-
lungsmoral“, auf der Tagesordnung dieses Hohen Hau-
ses, ein Thema, das sowohl Befürworter einer Gesetzes-
initiative wie auch Gegner aus den unterschiedlichsten
Gründen kennt.
Auch wenn wir – laut „Spiegel“ vom vergangenen
Montag – aus SPD-Reihen in den vergangenen Tagen
im Zusammenhang mit den Sparvorschlägen des Bun-
desfinanzministers den wohl ungehörigsten und unzu-
treffendsten Kommentar des Jahres lesen mußten, daß es
nämlich in den neuen Ländern finanzpolitisch künftig
keinen „Jammer-Bonus“ mehr geben dürfe, hoffe ich
gleichwohl nach wie vor, daß das Thema „Zahlungsmo-
ral“ nicht auch irgendwann in eine vergleichbar üble
Schublade einer zweifelhaften Besonderheit der neuen
Länder geschoben wird.
Ebensowenig, wie diese Bemerkung über den Um-
fang bisheriger und künftiger Leistungen an die neuen
Länder in die politische Landschaft paßt, wäre es ange-
bracht, anzunehmen, das Thema „Zahlungsmoral“ sei
dann vielleicht auch nur eine Spezifika Ost.
Die schleppende Zahlungsmoral ist, wie Umfragen in
den Betrieben ergeben haben, ein bundesweites Pro-
blem, sie wirkt nur in den ostdeutschen Betrieben oft-
mals wie eine wirtschaftliche „Lungenentzündung“,
während sie in den alten Ländern in Betrieben vielleicht
nur erst zu einem „Schnupfen“ führt.
Nachdem die CDU/CSU-Fraktion auf Initiative ihrer
Mitglieder aus den neuen Ländern in dieser Frage be-
reits einen umfangreichen Gesetzentwurf zur Verbesse-
rung der Durchsetzung von Forderungen der Bauhand-
werker eingebracht hat, hat nun die rotgrüne Regie-
rungskoalition heute dazu ihre rechtspolitsche Wunder-
tüte geöffnet. Der Begriff „Wundertüte“ muß schon er-
laubt sein, denn in Anbetracht der Renten- und Sparvor-
schläge müssen wir uns ja wirklich fragen, was uns die
Regierungskoalition an Überraschungen so zu bieten
hat.
Nun, was will die rotgrüne Regierungskoalition mit
dem vorliegenden Entwurf auf den parlamentarischen
Weg bringen? Sie legt einen Katalog von Ergänzungen
und Änderungen des bestehenden Werkvertragsrechtes
vor. Dieser Katalog enthält durchaus diskussionswürdi-
ge Vorschläge, ich kann mich aber des Eindrucks nicht
erwehren, daß einige Vorschläge davon inhaltlich dek-
kungsgleich mit unseren sind: Während es zum Beispiel
in unserem Entwurf zur Frage der Abnahmeverweige-
rung der Unternehmerleistung heißt: „Die Abnahme
kann künftig nur noch wegen wesentlicher Mängel ver-
weigert werden“, liest man im SPD-Entwurf: „Wegen
geringfügiger Mängel kann die Abnahme nicht verwei-
gert werden“. Es regt sich der Verdacht, daß in dieser
Frage nur aus Prinzip eine andere Formulierung gewählt
wurde – getreu der Devise: abgeschrieben und anders
verpackt. Nur, während bei unserer Formulierung der
Begriff des wesentlichen Mangels in Anlehnung an § 12
VOB hinreichend durch die Rechtsprechung definiert
und damit in der Anwendung praktikabel ist, werden wir
bei der Formulierung im Regierungsentwurf erst durch
Gerichtsentscheidungen den Begriff des „geringfügigen
Mangels“ näher ausloten lassen müssen. Die damit
zwangsläufig verbundene Rechtsunsicherheit ist vorpro-
grammiert.
Auch freut es mich, daß Sie grundsätzlich unsere
Auffassung teilen, in Ergänzung des § 648 a BGB dem
Unternehmer einen fünfprozentigen Schadensersatz zu-
zubilligen, wenn der Besteller nicht bereit ist, eine
Bankbürgschaft beizubringen. Zudem stelle ich fest, daß
auch Sie die Notwendigkeit sehen, den Verzugszins an-
zuheben. Der Grundkonsens ist in dieser Frage also auch
gegeben. Während Sie jedoch die Anhebung des Zinses
von 4 Prozent auf 5 Prozent über dem Basiszinssatz für
alle Fälle des Verzugs im BGB fordern, sieht unser Ge-
setzesentwurf 8 Prozent über dem Basiszinssatz aus-
schließlich für die Fälle des Bauvertrages vor.
Für beide Positionen lassen sich sicher gute Argu-
mente finden, auch im Hinblick auf die Umsetzung einer
künftigen Richtlinie der EU. Mit unserem Vorschlag
haben wir jedoch das Ziel verfolgt, den Verzugszins so
anzuheben, daß er den Refinanzierungskosten entspricht.
Schließlich ist der Verzug die Inanspruchnahme eines
unberechtigten „Kredits“. Unter Berücksichtigung der
Tatsache, daß gerade im Baubereich das Problem der
Inanspruchnahme des sog. „Justizkredites“ in besonde-
rem Maße feststellbar ist, haben wir eine ausschließlich
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4303
(A) (C)
(B) (D)
für diesen Bereich deutliche Zinsanhebung vorgeschla-
gen, von der zudem auch die Verbraucher ausgenommen
sind.
Bei allem Engagement, das uns treibt, etwas zur Ver-
besserung der Zahlungsmoral zu tun, der Verbraucher-
schutz kann und darf nicht ausgeschlossen werden, denn
es gilt, den privaten Häuslebauer nicht übermäßig mit
verschärfenden Regelungen zu belasten, die ihren Ur-
sprung in der besonderen Problematik der gewerblichen
Bauwirtschaft, also zwischen gewerblichen Vertrags-
parteien haben. Wir werden in der Anhörung des
Rechtsausschusses dazu im September auch die Vertre-
ter des Verbraucherschutzes hören, inwieweit die von
Ihnen heute vorgelegten Vorschläge von der Erhöhung
des Verzugszinses bis zur Abschlagszahlung als ausge-
wogen anzusehen sind.
Zu Ihren weiteren Vorschlägen, insbesondere der
Einführung von Abschlagszahlungen oder der Fertig-
stellungsbescheinigung lassen Sie mich zunächst eine
grundsätzliche Anmerkung machen. Während wir uns
mit unserem Gesetzentwurf auf eine Verbesserung der
Durchsetzung der Bauhandwerkerforderungen konzen-
triert haben und gesonderte Regelungen für den Bauver-
trag dem Werkvertragsrecht als gesonderten Abschnitt
angliedern wollen, werden Ihre Vorschläge in das beste-
hende weitreichende Werkvertragsrecht eingegliedert.
Dies führt zu der theoretischen Anwendbarkeit Ihrer
Neuregelungen auf alle bestehenden Werkverträge, also
auch den Beförderungsvertrag, den Gebäudereinigungs-
vertrag bis hin zum Bestattungsvertrag. Ich gehe davon
aus, daß dies von Ihnen auch so gewollt ist. Dies führt
dann aber auch zu der Konsequenz, daß das Instrument
der Abschlagszahlung auch auf alle anderen Fälle des
Werkvertragsrechts anwendbar ist. Damit wird dann
aber der dem Werkvertrag zugrundeliegende Gedanke
der Gesamtabnahme vor Zahlung des Werklohns in allen
Fällen aufgehoben.
Natürlich hat das Instrument der Abschlagszahlung
zur Beschleunigung der Zahlung durchaus Charme,
nicht umsonst ist es in der VOB/B umfassend geregelt.
Gleichwohl ist die Frage zu stellen, wie dann die erfor-
derlichen weiteren Regelungen, die zwingend mit der
Abschlagszahlung verbunden sind, in den von Ihnen
vorgelegten Gesetzesentwurf eingebunden werden
sollen. Ausgehend von dem Rechtsgedanken, daß erst
bei vollständiger Leistungserbringung die Abnahme zu
erfolgen hat und das BGB-Werkvertragsrecht die Er-
stellung einer Rechnung als zwingende Fälligkeitsvor-
aussetzung gar nicht vorsieht, wirft Ihr Vorschlag aber
die Frage auf, was denn bei Abschlagszahlungen mit
der Schlußrechnung sein soll. Die Folgen der Ab-
schlagszahlung sind im § 16 VOB/B für den Bauver-
trag klar und umfassend geregelt, in Ihrem Vorschlag
fehlt aber jede Folgeregelung zur Frage der Schluß-
rechnung. Rechtsunsicherheiten sind auch hier vorpro-
grammiert.
Im übrigen stellt sich die Frage, ob die Abschlags-
zahlungen für alle Fälle des Werkvertragsrechts geboten
sind, insbesondere auch unter Berücksichtigung der
Verbraucherinteressen und der sich aus der Abschlag-
zahlung ergebenden Risikolage.
Insgesamt führen die Inhalte des vorliegenden Geset-
zesentwurfes zu einer Aufblähung des Werkvertrags-
rechts und zwar mit ausschließlich bauvertraglichen
Spezifika. Dadurch bedingt kommen Elemente in das
Werkvertragsrecht hinein, deren Wirkungsgrad allein für
den Baubereich in Teilen zwar diskutabel ist, in anderen
Fällen des Werkvertrages zu erheblicher Rechtsun-
sicherheit führen.
Zur Vermeidung von Mißverständnissen: Natürlich
bin auch ich der Auffassung, daß das Werkvertragsrecht
den Bedürfnissen des Bauvertrages nicht gerecht wird.
Ich weiß auch, daß dem entgegengehalten wird, gerade
der hohe Abstraktionsgrad des Werkvertragsrechts lasse
der Rechtsprechung genügend Raum zu sachgerechten
Entscheidungen. Es bleibt aber die Feststellung, daß
Rechtsmaterien, wie zum Beispiel das Werkvertrags-
recht in besonderem Maße von wirtschaftlichen und
technischen Entwicklungen betroffen sind und daher
immer Gegenstand kritischer Überlegungen sein müs-
sen.
Es stellt sich dann jedoch die Frage, ob die besonde-
ren Bedürfnisse des Bauvertragsrechts – und die haben
Sie bei Ihren Vorschlägen ja in erster Linie im Auge ge-
habt – in das Werkvertragsrecht integriert werden sollen
oder es nicht rechtstechnisch sinnvoller ist, besondere
Regelungen für den Bauvertrag, so wie wir es vorschla-
gen, als gesonderte Regelungen in einem gesonderten
Abschnitt dem Werkvertragsrecht anzugliedern. Not-
wendige Verbesserungen können dann spezifischer und
zielführender ausgestaltet werden, so wie wir es mit
unserem Gesetzentwurf vorgeschlagen haben.
Mit der in dem vorgelegten Gesetzesentwurf weiter
vorgeschlagenen Fertigstellungsbescheinigung wollen
Sie zudem ein Verfahren einführen, das vordergründig
praktikabel erscheint, gleichwohl in der Praxis den
Handwerker zwingt, auf eigene Kosten einen Sachver-
ständigen zu beauftragen, der die ordnungsgemäße Lei-
stung bestätigt. Die Möglichkeit eines beschleunigten
Verfahrens rückt damit in weite Ferne, den Gerichten
wird die Möglichkeit genommen, schon sehr früh auf
eine gütliche Lösung hinzuwirken.
Im übrigen bleibt unklar, welche Folgen es haben
wird, wenn der Besteller zum geladenen Sachverständi-
gentermin nicht erscheint oder welche rechtlichen Fol-
gen eintreten, wenn der Besteller die Ladung des Sach-
verständigen nicht erhalten hat. Damit sind weitere
Rechtsunsicherheiten vorprogrammiert, und es ist dem
Ziel der Beschleunigung von Zahlungen nicht gedient.
Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, daß Ihre
geplanten Gesetzesänderungen wohl nicht zwingendes,
sondern dispositives Recht sein sollen. Dies hätte zur
Folge, daß es dem wirtschafltich stärkeren Vertrags-
partner jederzeit möglich ist, den Handwerker zu ab-
weichenden, für ihn ungünstigen Klauseln zu zwingen.
Ich denke, damit ist insbesondere den Klein- und mit-
telständischen Betrieben nicht gedient. Ihr Gesetzes-
vorschlag weist vordergründig praktikable Ansätze auf,
läßt aber in vielen Punkten eine ausgewogene Interes-
senlage zwischen Verbraucher und Handwerker ver-
missen und würde auch die Rechtssystematik des
4304 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999
(A) (C)
(B) (D)
Werkvertrages nachhaltig beeinträchtigen, dadurch er-
hebliche Rechtsunsicherheiten zur Folge haben, die
dem Ziel der Beschleunigung von Zahlungen nicht ge-
recht wird. Im Gegenzug dazu ist der Gesetzesentwurf
der CDU/CSU-Fraktion ein abgerundetes Paket an
Maßnahmen, das die spezifischen Probleme der
schlechten Zahlungsmoral im Bereich der Bauwirt-
schaft deutlich verbessern wird.
Ich wünsche uns in den kommenden Sitzungswochen
eine konstruktive Diskussion in der Hoffnung, geeignete
Maßnahmen zur besseren Durchsetzung von Zahlungs-
außenständen zu erreichen.
Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das
Bauhandwerk in Deutschland – insbesondere in den
neuen Bundesländern – ist notleidend. Die Zeiträume,
innerhalb derer fällige Forderungen beglichen werden,
werden immer länger. Kleine und mittlere Betriebe ge-
raten in Schwierigkeiten, weil sie ihre Außenstände
kaum noch finanziell überbrücken können. Von den
Auftraggebern werden Rechnungen oft unter Berufung
auf angebliche Mängel nicht bezahlt, die dann in einer
umfangreichen Beweisaufnahme vor Gericht aufgeklärt
werden müssen. Ein solcher „Justizkredit“ verzögert den
Zahlungseingang deutlich stärker als das in anderen
Branchen der Fall ist.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wollen die Re-
gierungsfraktionen diesem Mißstand jetzt wirksam ent-
gegensteuern.
Der Entwurf bemüht sich um einen fairen Ausgleich
zwischen den berechtigten Interessen der kleinen und
mittleren Unternehmen der Bauwirtschaft und dem Ver-
braucherschutz. Bündnis 90/Die Grünen haben beson-
deren Wert darauf gelegt, daß das Problem der sinken-
den Zahlungsmoral nicht auf dem Rücken des kleinen
„Häuslebauers“ ausgetragen wird. Denn vorangegange-
ne Anhörungen haben ja gezeigt: Die säumigen Schuld-
ner sind in erster Linie Kommunen, der Bund oder große
private Auftraggeber – und eben nicht der „kleine“ Bür-
ger.
Wir haben das Werkvertragsrecht im Bürgerlichen
Gesetzbuch in einigen wesentlichen Punkten verbessert:
So soll der fällig gewordene Lohn eines Werkunterneh-
mers vom Besteller nicht mehr in voller Höhe wegen ge-
ringfügigen oder bloß vorgeschobenen Mangels zurück-
behalten werden können. Andererseits darf es natürlich
auch nicht sein, daß der Besteller eines Werkes künftig
mangelhafte Arbeiten bezahlen muß. Diese Interessen-
kollision haben wir vernünftig berücksichtigt: Liegen
Bauschäden vor, so kann der Auftraggeber mindestens
das Dreifache der Rechnungskosten zurückbehalten, die
zur Mängelbeseitigung erforderlich sind.
Weiter sieht der Entwurf vor, daß der Handwerks-
unternehmer mehr als bisher in der Lage sein soll, für
bereits erbrachte Leistungen Abschlagszahlungen zu
verlangen. Und: Im Wege einer Erhöhung des regulären
Verzugszinses von 4 auf 5 Prozentpunkte über dem Ba-
siszinssatz machen wir deutlich, daß der Zahlungsverzug
für den säumigen Schuldner einschneidende Folgen ha-
ben kann.
Meine Damen und Herren von der Unionsfraktion:
Um dem notleidenden Handwerk zu helfen, brauchen
wir nicht – wie Sie dies vorgeschlagen haben – ein neu-
artiges Konstrukt in der Zivilprozeßordnung. Ihre Idee
von einer „richterlichen Vorabentscheidung“ ist ja sogar
schon bei denen, die sie anwenden sollten – der Richter-
schaft – auf Ablehnung gestoßen – zu Recht, wie ich
meine: Eine Art Schnellprozeß wäre nicht nur rechts-
staatlich bedenklich, er belastet zudem die Justiz. Wir
hoffen stattdessen, daß die Sachkunde eines unabhängi-
gen Gutachters so manchen langwierigen Prozeß über
Werkmängel vermeiden hilft.
Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, um die
Insolvenzen in der Baubranche zu stoppen. Aber genau-
so wie wir jetzt versuchen, den Unternehmen zu ihrem
Recht zu verhelfen, genauso werden wir prüfen müssen,
welche Schritte zur Verbesserung des Verbraucher-
schutzes in unserem Land erforderlich sind. Ich bin des-
halb sehr gespannt, zu welchen Ergebnissen insoweit die
geplante Anhörung zu diesem Gesetz kommen wird.
Jürgen Türk (F.D.P.): Ich freue mich, daß durch
F.D.P.-Initiative jetzt auch die Koalition einen Gesetz-
entwurf zur Wiederherstellung der Zahlungsmoral auf
den Tisch gelegt hat, wenn auch die Debattenzeit, 22.15
Uhr, dem Thema nicht den nötigen Stellenwert beimißt,
denn es geht weiterhin vor allem um kleine und mittlere
Existenzen.
Ich gehe davon aus, daß sowohl der Gesetzentwurf
der Koalition als auch der F.D.P.-Antrag und die Anträ-
ge der anderen Fraktionen in der vom Rechtsausschuß
und dem Ausschuß für Angelegenheiten der neuen Bun-
desländer beschlossenen Sachverständigenanhörung am
15. September 1999 beraten werden. In dieser Anhörung
kann es nicht mehr darum gehen, ob Maßnahmen ein-
geleitet werden, sondern welche praxiswirksamen
Schritte schnellstens umgesetzt werden. Deshalb ist ab-
zusichern, daß vor allem auch Praktiker und Betroffene
zu Wort kommen.
Nun zum Koalitionsentwurf: Der reguläre Verzugs-
zins von derzeit 4 Prozent soll künftig auf mindestens
5 Prozentpunkte über den Basiszinssatz angehoben wer-
den. Natürlich ist das nicht ausreichend, wenn man
künftig verhindern will, daß zahlungsunwillige Schuld-
ner sich weiterhin einen „Justizkredit“ verschaffen, denn
zur Zeit liegt der Basiszinssatz bei ca. 2 Prozent plus
5 Prozent sind 7 Prozent. Damit bleibt eine Spanne von
ca. 5 Prozent zum eigentlichen Schaden des Gläubigers.
Wenn also der Anreiz zu einem zusätzlichen Kredit des
Schuldners entfallen soll, dann muß man konsequent die
Lücke bis zum marktüblichen Kontokorentzins schlie-
ßen, zur Zeit etwa bei 12 Prozent. Im übrigen bleibt der
Koalitionsvorschlag hinter dem der EU-Kommission mit
plus 8 Prozent ein ganzes Stück zurück.
Daß der Besteller von Werkleistungen für abge-
schlossene Teilleistungen und Material Abschlagszah-
lungen zahlen soll, geht in die richtige Richtung.
Das gilt auch dafür, daß die Abnahme erbrachter
Werkleistungen nicht mehr wegen geringfügiger Mängel
verweigert werden kann.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4305
(A) (C)
(B) (D)
Daß eine unabhängige Stelle bescheinigen soll, daß
die Leistung mängelfrei erbracht worden ist, muß sorg-
fältig überprüft werden. Auf keinen Fall darf sie weitere
und noch mehr Gerichtsbürokratie verursachen.
Wir als Freie Demokraten meinen, daß man in erster
Linie sichern muß, daß der Besteller seine Zahlungsfä-
higkeit nachweisen muß. Hier ist überlegenswert, daß
ein vorhandenes Instrument, das Bauhandwerkersiche-
rungsgesetz, nicht mehr nur als Kann-, sondern als Muß-
Bestimmung eingesetzt wird. Warum sollte der Hand-
werker nicht durch Grundbucheintragung abgesichert
werden können?
Im übrigen stellt sich die Frage, warum nur bei
Werkleistungen Maßnahmen gegen eine vertragswidrige
Zahlungspraxis eingeleitet werden sollen. Das ist auch
bei Dienstleistungen erforderlich, denn zum Beispiel ha-
ben auch Ingenieurbüros Schwierigkeiten, ihre Rech-
nungen bezahlt zu bekommen.
Ich hoffe im Interesse besonders unserer kleinen und
mittleren Arbeitgeber auf eine baldige Lösung des Pro-
blems.
Rolf Kutzmutz (PDS): Was lange währt, wird endlich
vielleicht etwas besser. Mit dem kurzfristig vorgelegten
Gesetzentwurf der Koalition mündet schließlich eine
schon jahrelange Auseinandersetzung zwischen Bundes-
und Länderjustizministerien in ein überwiegend brauch-
bares Zwischenergebnis. Das ist auch bitter nötig.
Zur wirtschafts-, arbeitsmarkt- und sozialpolitischen
Bedeutung der Bekämpfung von Zahlungsunmoral habe
ich mich bereits in der ersten Debatte zu diesem Thema
im April ausführlich geäußert. Seitdem hat sich die
Situation eher noch verschärft. Mit jedem Monat länge-
rer Untätigkeit des Gesetzgebers gerieten weitere tau-
sende Existenzen in Gefahr. Die jetzige Vorlage der Re-
gierungsseite sollte deshalb schnellstmöglich beraten
und umgesetzt werden.
Das gilt insbesondere für die deutliche Erhöhung und
Flexibilisierung des gesetzlichen Verzugszinses im
BGB. Das war bekanntlich auch eine der Hauptforde-
rungen des Antrages, den die PDS im April vorgelegt
hat. Unverständlich bleibt dabei nur, warum nicht auch
die entsprechende Passage des HGB angepaßt werden
soll. Grundsätzlich begrüßen wir auch, daß die Koalition
das allgemeine Werkvertragsrecht novellieren und nicht
– wie von CDU/CSU verlangt – ein gesondertes Bau-
vertragsrecht in das BGB einführen will. Denn Baulei-
stungen sind zweifellos das Wichtigste, aber keineswegs
das einzige Problemfeld. Überwiegend zu begrüßen sind
auch die einzelnen Vorschläge. Das gilt insbesondere für
die Neuregelung von Abschlagszahlungen in § 632 und
zur Abnahmepflicht in 640.
Mit dem Vorschlag zu Zahlungspflichten von Bau-
trägergesellschaften und Generalunternehmern gegen-
über ihren Handwerkern in § 641 Abs. 3 kann viel-
leicht endlich den Betrügereien auf diesem Gebiet ein
Riegel vorgeschoben werden. Andererseits zeigt dieser
Punkt, daß Koalition und Justizministerin vielleicht
doch nicht so vorschnell das Gesetz zur Sicherung von
Bauforderungen zu den Akten legen sollten, wie sie es
in der Begründung ihres Entwurfes tun. Schließlich
nützt die Neuregelung einem Subunternehmer nur dann
etwas, wenn er überhaupt die Chance erhält, von Zah-
lungseingängen für die von ihm erbrachte Leistung zu
erfahren.
Grundsätzlich gehen für uns auch die Vorschläge zur
Verbesserung der Sicherheitsleistungen nach § 648a in
die richtige Richtung. Unverständlich bleibt aber bisher,
warum auch künftig gegenüber natürlichen Personen
keine Sicherheit verlangbar sein darf.
Den größten Diskussionsbedarf bei den eingebrachten
Vorschlägen gibt es zweifellos noch zum Umgang mit
Mängelrügen, vor allem zum mit § 641a gewählten
Konstrukt des vom Unternehmer bestellten und zu be-
zahlenden, aber unparteiisch agierenden Gutachters. Da-
zu kommt der Arbeitsaufwand, über den noch nichts ge-
sagt ist, und die angemessenen Fristen, die wichtig für
den Erfolg sind.
Insbesondere dazu sollte die vom Rechtsausschuß
für Anfang September anberaumte Anhörung genutzt
werden. Die PDS schlägt vor, dort den jetzt vorliegen-
den Regierungsentwurf zur Basis der Diskussion zu
machen und ihn mit Vorschlägen des CDU/CSU-
Entwurfes zu vergleichen. Die Ergebnisse der Anhö-
rung sollten umgehend in zügige Ausschußberatungen
einfließen, damit möglichst noch Ende September ein
erstes Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen
das Plenum passieren kann. Denn auf diesem gesetzge-
berischen Handlungsfeld ist Zeit nicht nur buchstäblich
Geld, sondern auch Schicksal für viel zu viele Men-
schen.
Ebenso klar ist schon jetzt, daß wir keineswegs bei
diesem Gesetz stehen bleiben dürfen, wenn wir Zah-
lungsunmoral effektiv bekämpfen wollen. Ich verweise
nur auf die dringend erforderliche grundlegende Reform
des Mahnverfahrens, Beschleunigung von Zwangsvoll-
streckungen und wirksame Beiträge staatlicher sowie öf-
fentlich-rechtlicher Institutionen zur Verbesserung von
Zahlungsmoral und Liquidität von Auftragnehmern. Da-
zu liegen nicht nur konkrete Vorschläge der PDS und
teilweise auch der F.D.P. auf dem Tisch. Ich erinnere
daran, daß Kollegin Kaspereit im April an dieser Stelle
sieben Eckpunkte eines künftigen Regierungsentwurfes
vorgestellt hat. In der heute zu debattierenden Vorlage
finde ich nur fünf davon ansatzweise wieder. Auf alle
Fälle sind „Verzug durch Rechnung“ und Vorschläge
zum Stichwort Factoring vom April-Versprechen noch
offen.
Wir von der PDS werden dafür sorgen, daß Sie von
der Koalition nach diesem ersten Wurf ihre Hände nicht
selbstzufrieden in den Schoß legen. Wir sollten aller-
dings diesen ersten Schritt auch nicht unnötig zerreden,
zumindest jene Maßnahmen nicht, die zu wichtig und zu
wenig umstritten sind, als sie noch weiter auf die lange
Bank zu schieben. Es ist ein wichtiger Gesetzentwurf –
auch wenn uns klar sein sollte, daß damit die Probleme
von Zahlungsschwierigkeiten von Unternehmen noch
längst nicht aus der Welt sind.
4306 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 8
Zu Protokoll gegebene Reden
zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Vertriebenenzuwendungsgesetzes
(Tagesordnungspunkt 11)
Manfred Grund (CDU/CSU): Bevor wir heute über
die von uns eingebrachte Änderung des Vertriebenen-
zuwendungsgesetzes debattieren, lassen Sie mich einen
kurzen Blick zurückwerfen: Als 1994 das Vertriebenen-
zuwendungsgesetz im Rahmen des Entschädigungs- und
Ausgleichsleistungsgesetzes, EALG, vom Deutschen
Bundestag verabschiedet wurde, bestand über die Not-
wendigkeit und Zielsetzung dieses Teils des Gesetzes-
werkes hier im Hohen Hause großes Einvernehmen.
Gemeinsam ging es uns darum, ein längst überfälliges
Zeichen für die durch den Zweiten Weltkrieg und seine
Folgen besonders betroffenen Vertriebenen der Erleb-
nisgeneration in den neuen Bundesländern zu setzen.
Dabei war klar, daß es mehr als vier Jahrzehnte nach
dem Vertreibungsgeschehen letztlich um nichts anderes
als um ein symbolisches Zeichen in Anerkennung ihres
schweren Vertreibungsschicksals gehen konnte. Ein sol-
ches erschien uns allen um so wichtiger, als die Heimat-
vertriebenen in den neuen Bundesländern in besonderem
Maße an den Folgen ihres Schicksals zu tragen hatten –
waren sie doch nicht nur wie ihre Leidensgenossen in
den alten Bundesländern ihrer Heimat und ihres Hab
und Guts beraubt worden, sondern darüber hinaus noch
direkt von der einen in die andere Diktatur geraten.
Ich glaube heute feststellen zu können, daß das Ge-
setz bei der ganz überwiegenden Mehrheit der Betroffe-
nen mit Wohlwollen und Erleichterung aufgenommen
worden ist und entsprechenden Zuspruch erfahren hat.
Maßgeblich dazu beigetragen hat gewiß die Tatsache,
daß der Bundestag sich darauf verständigen konnte, die
Einmalzuwendung von 4 000 Mark bar auszuzahlen und
nicht als Schuldverschreibung, wie es anfangs die Kon-
zeption der damaligen Bundesregierung noch vorgese-
hen hatte.
Bis zum Ablauf der Antragsfrist am 30. September
1995 sind über 1,3 Millionen Anträge auf Gewährung
der Pauschalzuwendung gestellt worden. Das sind weit
mehr, als im Gesetzgebungsverfahren zunächst ange-
nommen. Bis Ende vergangenen Jahres waren mit mehr
als 1,1 Millionen über 80 Prozent der Antragsverfahren
abgeschlossen worden. Erfreulich dabei ist, daß in rund
95 Prozent aller Fälle die Einmalzahlung bewilligt und
in der Zwischenzeit an die Betroffenen ausgezahlt wor-
den ist.
Wenn es trotz dieses insgesamt recht positiven Be-
fundes zu erheblichem Unmut und tiefer Enttäuschung
bei einem Teil der Betroffenen gekommen ist, liegt dies
im wesentlichen in zwei Ursachen begründet: Da ist
zum einen die in einigen Bundesländern mitunter recht
schleppend verlaufende Antragsbearbeitung zu nennen.
Ende vergangenen Jahres betrug die Erledigungsquote
rund 83 Prozent für alle neun Bundesländer zusammen.
Bezogen auf die einzelnen Bundesländer sieht das Bild
sehr unterschiedlich aus: In Berlin lag der Anteil der er-
ledigten Anträge bei 95,8 Prozent, in Thüringen bei
94,5 Prozent; in Mecklenburg-Vorpommern betrug er
hingegen lediglich 68,6 Prozent. – Für nachhaltigen
Unmut im Zusammenhang mit diesem Gesetz sorgten
aber die zahlreichen Ablehnungsfälle. Vielfach konnten
und können die von den zuständigen Behörden hierfür
gegebenen Begründungen von den Betroffenen ange-
sichts ihres persönlichen Lebensschicksals nicht nach-
vollzogen werden.
Solche Reaktionen lassen sich nicht einfach mit Hin-
weis auf die insgesamt hohe Zahl an ergangenen Bewil-
ligungsbescheiden beiseite tun. Auch wenn die Ableh-
nungsquote mit etwa 5 Prozent vergleichsweise gering
ausfällt, darf man nicht übersehen, daß sich hinter jedem
einzelnen Ablehnungsfall – und bis Ende 1998 waren es
über 51 000; insgesamt dürfen wir von etwa 70 000 aus-
gehen – ein ganz individuelles Vertreibungsschicksal
verbirgt, daß keine Anerkennung und Würdigung er-
fährt. Darunter sind nicht wenige Menschen, die das
Vertreibungstrauma bis heute nicht überwunden haben
und deshalb besonders verbittert sind, wenn sie erfahren,
daß ihnen die erhoffte Einmalzuwendung versagt blei-
ben soll.
Die überwiegende Zahl der Ablehnungen knüpfen
unmittelbar an die im Gesetz normierten Ausschlußtat-
bestände an. Dabei geht es um: das Erfordernis des un-
unterbrochenen Aufenthaltes in der ehemaligen
SBZ/DDR nach der Vertreibung bis zum 3. Oktober
1990, den zum Ausschluß der Anspruchsberechtigung
führenden rechtsbeständigen Besitz von Bodenreform-
land sowie das Versäumen der Antragsfrist bis zum
30. September 1995.
Schon recht früh hatte es Anstöße aus Reihen der
CDU/CSU gegeben, gemeinsam mit der damaligen
Bundesregierung auf untergesetzlicher Ebene auf eine
einheitliche Verwaltungspraxis hinzuwirken. Ich erinne-
re insbesondere an das Schreiben der ehemaligen Parla-
mentarischen Staatssekretärin beim Bundesfinanzmi-
nister, Frau Kollegin Irmgard Karwatzki, von vor etwas
mehr als einem Jahr, mit dem der Versuch unternommen
wurde, durch eine erläuternde Interpretation vorhande-
ner Auslegungsspielräume einen einheitlichen Verwal-
tungsvollzug zu erleichtern. Allerdings waren diese Be-
mühungen nur bedingt erfolgreich. Hinsichtlich der
„Bodenreformland-Fälle“ hatte sich bei den Behörden in
aller Regel durchaus die Auffassung durchgesetzt, daß
Bodenreformflächen von geringer Größe und einem
Wert von weniger als 4 000 Mark den Erhalt der einma-
ligen Zuwendung nicht ausschließen. Ständige Probleme
bereitete hingegen die Handhabung des vom Gesetz ge-
forderten ununterbrochenen Wohnsitzes in der ehemali-
gen DDR vor dem 3. Oktober 1990.
Insoweit ist es trotz des besagten Schreibens von Frau
Karwatzki und auch einiger über diese Frage ergangener
Gerichtsurteile immer wieder zu Ablehnungen gekom-
men, die von den Betroffenen als dauerhaft ungerechte
und unverständliche Mißachtung und Abqualifizierung
ihres Vertreibungsschicksals empfunden wurden. Nicht
wenige haben sich regelrecht persönlich verletzt gefühlt.
Die zum Teil regional unterschiedliche Handhabung ty-
pischer Problemfälle durch die jeweils zuständigen Be-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4307
(A) (C)
(B) (D)
hörden und die daraus folgenden Ungereimtheiten bei
der Entscheidung über die Gewährung der Einmalzu-
wendung haben diesen Eindruck noch verstärkt.
Ich denke zum Beispiel an die nicht wenigen Fälle, in
denen Vertriebene aus der Kriegsgefangenschaft in den
Westen entlassen wurden, dort aber aus unterschiedli-
chen Gründen nicht ihren ständigen Lebensmittelpunkt
fanden, sondern erst geraume Zeit später in der DDR,
etwa weil sie dort Eltern oder andere Verwandte wie-
dergefunden oder eine Familie gegründet haben. In an-
deren Fällen sind zeitweilige Aufenthalte im Westen zu
Ausbildungszwecken oder wegen Betreuung und Pflege
naher Familienangehöriger oder zur kurzfristigen Be-
schäftigung zwecks finanzieller Unterstützung der im
Beitrittsgebiet zurückgelassenen Angehörigen von den
Behörden auf Grund fehlender gesetzlicher Differenzie-
rungsmöglichkeiten als Ausschlußgründe gewertet wor-
den.
Derartige Fälle machen deutlich, daß die bisherige
Gesetzesfassung mit ihrem stringenten Ausschlußtatbe-
stand nicht selten zu Ergebnissen führt, die mit dem Ge-
danken der materiellen Gerechtigkeit schwerlich in Ein-
klang zu bringen sind. Zwar ist das Gesetz seinerzeit
bewußt so ausgestaltet worden, daß es den bearbeiten-
den Behörden eine möglichst einfache und klar abgrenz-
bare Handhabung ermöglicht. Ich bin aber der Auffas-
sung, daß wir gerade diesen Menschen, die noch aus
eigenem Erleben wissen, was Vertreibung bedeutet, eine
Regelung schuldig sind, die auch ein größtmögliches
Maß an Einzelfallgerechtigkeit verspricht.
Die CDU/CSU schlägt deshalb vor, auf das Erforder-
nis der ununterbrochenen Wohnsitznahme zu verzichten.
Eine nicht unmittelbar der Vertreibung folgende Wohn-
sitznahme in der ehemaligen SBZ/DDR oder vorüberge-
hende Unterbrechungen des Aufenthalts in der ehemali-
gen DDR sollen dem Anspruch auf Vertriebenenzuwen-
dung nicht mehr entgegenstehen.
Wir glauben, allein durch eine gesetzliche Regelung
zu einer befriedenden und hinreichend gerechten Lösung
gelangen zu können. Es kann nicht im Sinne unserer
damaligen Absicht sein und muß von den Betroffenen
als eine inakzeptable Ungerechtigkeit empfunden wer-
den, wollte man diesen Vertriebenen, die sie ja aner-
kanntermaßen sind, auf Dauer jede moralische Anerken-
nung ihres Vertriebenenschicksals versagen. Der Hin-
weis auf eine womöglich verwaltungstechnisch einfach
handhabbare, Einzelbewertungen jedoch weitgehend
außer acht lassende Gesetzesanwendung kann hier nicht
verfangen.
Auch nach einer solchen Gesetzesänderung wird es
allerdings stets Fälle geben, in denen die Gewährung der
Vertriebenenzuwendung zwingend zu versagen wäre:
Da gibt es beispielsweise den kürzlich an mich herange-
tragenen Fall einer Heimatvertriebenen, die nach der
Maueröffnung Anfang 1990 die DDR verlassen hat, um
sich im Wesen einer gesundheitlichen Behandlung zu
unterziehen, nach zwei Jahren dann aber wieder in das
Beitrittsgebiet an ihren früheren Wohnort zurückgekehrt
ist. Wie soll diese Frau, die über vier Jahrzehnte in der
DDR gelebt und diese nur wenige Monate vor dem Ver-
einigungsdatum vorübergehend verlassen hatte, Ver-
ständnis dafür finden, daß sie von der Vertriebenenzu-
wendung ausgeschlossen bleiben soll?
Wir wollen deshalb über eine Härteregelung ein In-
strument schaffen, daß es ermöglicht, sich flexibel und
einzelfallbezogen derartigen Grenz- und Härtefällen an-
zunehmen. In unserem Gesetzentwurf ist vorgesehen,
einen Härtefonds einzurichten, aus denen Vertriebene,
deren Antrag auf Einmalzuwendung abgelehnt wurde, in
Fällen außergewöhnlicher Härte eine Leistung ohne
Rechtsanspruch erhalten können. Diesem Personenkreis,
der staatlicherseits bislang keinerlei Abgeltung erlittener
materieller und immaterieller Vertreibungsverluste er-
fahren hat, wird auf diese Weise eine Perspektive eröff-
net, nachträglich im Wege der Einzelfallentscheidung
doch noch zu einer Würdigung des von ihnen durchleb-
ten Vertreibungsgeschehens zu gelangen. Man sollte in
diesem Zusammenhang auch nicht die befreiende Wir-
kung unterschätzen, die für viele Betroffene schon darin
liegen könnte, noch einmal ihre ganz persönliche Le-
bensgeschichte mit all ihren Eigenheiten ohne Druck auf
fest umrissene, aus Sicht der Betroffenen „kalte“ Geset-
zeskriterien vortragen zu können.
Der Härtefonds sollte nach unseren Vorstellungen
über eine bestehende Stiftung abgewickelt werden. Da-
für böte sich, ohne daß dies im Gesetzentwurf bereits
abschließend festgelegt wäre, insbesondere die Stiftung
für ehemalige politische Häftlinge an. Über die Einzel-
heiten wird bei den weiteren Ausschußberatungen noch
zu reden sein.
Schließlich sieht der Gesetzentwurf noch eine Ver-
längerung der am 30. September 1995 abgelaufenen
Antragsfrist vor. Dies erschien uns deshalb sinnvoll,
weil sich in zahlreichen Fällen die Ausschlußfrist in der
Praxis angesichts des zumeist hohen Alters des Berech-
tigtenkreises und den individuellen Besonderheiten als
nicht sachgerecht erwiesen hat. Häufiger Versäumnis-
grund war schlicht Unkenntnis der Rechtslage, mitunter
auch auf Grund falscher Beratung durch Behörden.
Viele waren aber auch wegen schwerer gesundheitlicher
Probleme oder Krankheit und Tod des Ehepartners oder
infolge sonstiger familiärer Gründe nicht in der Lage,
die erforderlichen Unterlagen fristgerecht beizubringen.
Durch Verlängerung der Antragsfrist – wir haben in
den Gesetzentwurf zunächst eine Verlängerung bis Ende
des Jahres geschrieben; je nach Verlauf des Gesetzge-
bungsverfahrens würde diese noch anzupassen sein –
wird den Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt, doch
noch einen Erfolg versprechenden Antrag auf Gewäh-
rung einer einmaligen Zuwendung zu stellen.
Wir setzen mit diesem Gesetzentwurf ein Zeichen –
ein Zeichen des Bekenntnisses zu Menschen, die viel in
ihrem Leben durchgemacht haben, und die auf Grund
besonderer, von ihnen nicht zu vertretender Umstände
bislang keine staatliche Anerkennung für erlittenes Ver-
treibungsunrecht erfahren haben, weder im Vergleich zu
den Vertriebenen in den alten noch im Vergleich zu de-
nen aus den neuen Bundesländern.
Zeit heilt viele Wunden. Doch bleiben Narben zu-
rück. Lassen wir es nicht zu, daß diesen Menschen noch
4308 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999
(A) (C)
(B) (D)
eine weitere Wunde hinzugefügt wird, die auf Grund des
hohen Alters der Betroffenen nicht mehr vernarben kann
– die des ohnmächtigen Gefühls, stets auf der falschen
Seite gestanden und nur Vertriebene „zweiter Klasse“ zu
sein. Wenn gefragt wird, warum wir jetzt noch einen
solchen Gesetzentwurf vorlegen, sage ich: Es ist nie zu
spät, Gutes noch zu verbessern.
Das Vertriebenenzuwendungsgesetz ist zu 95 Prozent
eine Erfolgsgeschichte gewesen. Die Vertriebenen in
den neuen Bundesländern sollten es uns wert sein, diese
nunmehr zu Ende zu schreiben.
Günter Graf (Friesoythe) (SPD): Am 20. Mai 1994
hatte der Deutsche Bundestag das Vertriebenenzuwen-
dungsgesetz beschlossen. Diesem Gesetz zufolge wurde
den Vertriebenen, die vor dem 3. Oktober 1990 ihren
ständigen Wohnsitz in der ehemaligen DDR genommen
hatten und ihn dort bis zu diesem Zeitpunkt ohne Unter-
brechung innegehabt haben, eine einmalige Zuwendung
in der Höhe von 4 000 DM gewährt. Die Antragsfrist für
die Gewährung der einmaligen Zuwendung war der
30. September 1995. Dabei handelte es sich um eine ab-
solute Ausschlußfrist.
Mit dem nunmehr heute in erster Lesung zur Debatte
stehenden Entwurf eines 1. Gesetzes zur Änderung des
Vertriebenenzuwendungsgesetzes greift die Oppositions-
fraktion CDU/CSU Vorschläge aus dem Bereich des
Bundes der Vertriebenen auf, die sie noch in eigener
Regierungsverantwortung abgelehnt hat. Ihr Ziel ist es
dabei, weitere Gruppen von Vertriebenen in die Berech-
tigung nach dem Vertriebenenzuwendungsgesetz mit
einzubeziehen. Konkret bedeutet dieses: Sie wollen er-
stens in § 1 des Vertriebenenzuwendungsgesetzes klar-
stellen, daß die Gewährung und Annahme der einmali-
gen Zuwendung kein Verzicht der Vertriebenen auf die
Geltendmachung auf Ansprüche auf Rückgabe des von
ihnen zurückgelassenen Vermögens bedeutet, zweitens,
daß in § 2 des Vertriebenenzuwendungsgesetzes auf das
Erfordernis des ununterbrochenen Aufenthaltes im Bei-
trittsgebiet verzichtet werden soll und, drittens, daß in
§ 4 des Vertriebenenzuwendungsgesetzes die Antrags-
frist bis zum 31. Dezember 1999 verlängert werden soll.
Darüber hinaus fordern Sie die Schaffung eines Härte-
fonds mit einem Vermögen von 100 Millionen DM für
sonstige Fälle außergewöhnlicher Härte.
In einer ersten Stellungnahme – wir werden den Ge-
setzentwurf im Fachausschuß im Detail beraten –
möchte ich auf konzeptionelle und finanzielle Bedenken
aufmerksam machen.
Die Änderung des Gesetzes und die Errichtung eines
Härtefonds würden beim Entschädigungsfonds, für des-
sen Verbindlichkeiten der Bund haftet, einen geschätz-
ten Finanzbedarf von insgesamt zirka 400 bis 500 Mil-
lionen DM für die kommenden zwei bis drei Jahre nach
sich ziehen und somit gegebenenfalls einen entspre-
chend erhöhten Zuschußbedarf durch den Bund.
Die in Ihrer Kostenprognose geschätzten 220 Millio-
nen DM an zusätzlichen Ausgaben dürften zu niedrig
gegriffen sein, zumal selbst von Ihnen eingeräumt wird,
daß die genaue Zahl der durch die Gesetzesinitiative zu-
sätzlich Berechtigten sich nicht ermitteln läßt.
Darüber hinaus – auch darauf sollte in aller Deutlich-
keit schon heute hingewiesen werden –, müßten die mit
der Durchführung dieses Gesetzes betrauten neuen Bun-
desländer bei einer Umsetzung der Initiative zusätzliche
Verwaltungskapazitäten für die Abarbeitung neuer und
das Wiederaufgreifen alter Anträge einsetzen bzw. reak-
tivieren.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich an dieser Stelle,
daß eine Öffnung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes
im Sinne Ihrer Gesetzesinitiative neue Unklarheiten und
Abgrenzungsschwierigkeiten schaffen würde und mit
dem Konzept der abschließenden Regelung der Kriegs-
folgen- und Lastenausgleichsgesetzgebung in Konflikt
steht, mit der Folge einer erheblichen Präzedenzgefahr.
Anmerken möchte ich noch, daß das Bundesministe-
rium der Finanzen zum Vertriebenenzuwendungsgesetz
Erfahrungsberichte der neuen Bundesländer angefordert
hatte. Diesen Erfahrungsberichten zufolge wurde die
Notwendigkeit einer Änderung des Vertriebenenzuwen-
dungsgesetzes grundsätzlich nicht gesehen. In die glei-
che Richtung zielt auch ein Schreiben der damaligen
Parlamentarischen Staatssekretärin, der Kollegin
Irmgard Karwatzki, vom 4. Mai 1998. Insoweit über-
rascht es schon, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein
solcher Gesetzentwurf, der ein „neues Faß“ aufmacht, in
den Deutschen Bundestag eingebracht wird.
Bei aller unterschiedlicher Bewertung dieser Gesetzes-
initiative meine Bitte: Lassen Sie uns in den bevorste-
henden Beratungen des Fachausschusses die Dinge in
aller Ruhe und Sachlichkeit besprechen! Sachlichkeit
scheint mir zwingend geboten, damit die Menschen tat-
sächlich die Gelegenheit haben, die Dinge, die wir hier
beraten, auch zu verstehen. Wenn uns dieses gemeinsam
nicht gelingt, werden wir alle die Quittung dafür be-
kommen. Vielleicht die einen nicht ganz so hart wie die
anderen. Die extrem niedrige Wahlbeteiligung bei der
Europawahl, das Abwenden der Menschen in unserem
Lande von der Politik, sollten wir alle als ein deutliches
Zeichen verstehen.
Annelie Buntenbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es um vier
Punkte. In den Nummern zwei und drei geht es darum,
die Anspruchsvoraussetzungen und die Ausschlußfrist
des Vertriebenenzuwendungsgesetzes zu verändern und
somit einem weiteren Personenkreis die Zuwendung von
4 000 DM zugänglich zu machen. Punkt vier fordert
eine Härtefallregelung für diejenigen, die auch nach der
neuen Ausschlußfrist ausgeschlossen bleiben. Insoweit
halten wir den Gesetzentwurf für ein ernsthaftes Anlie-
gen, das in den Ausschüssen im Detail beraten werden
muß.
Wenig hilfreich dabei ist allerdings, wenn Sie dieses
Anliegen mit neuerlichen ideologischen Vorstößen ver-
binden. Das betrifft den ersten Punkt des Entwurfs, der
darauf abzielt, die Vermögensrückforderungen der Ver-
triebenenlobby staatlich zu legitimieren oder, wie Sie es
nennen, offenzuhalten. Das ist eine Einführung von An-
sprüchen durch die Hintertür, und das werden wir nicht
zulassen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4309
(A) (C)
(B) (D)
Die lautstarke Vertretung privater, aus der Vertrei-
bung herrührender Ansprüche an die Nachbarstaaten im
Osten ist nicht nur aus historischen Gründen absurd; sie
ist vor allem schädlich für die gegenseitigen Beziehun-
gen. Die Argumente sind hier mehrfach ausgetauscht
worden. Sie versuchen die Vertreibung aus ihrem histo-
rischen Kontext zu lösen. Es ist ihnen bisher nicht ge-
lungen, das für die Öffentlichkeit nachvollziehbar zu
tun, und ich hoffe, es wird ihnen auch zukünftig nicht
gelingen. Die Bundesrepublik Deutschland kann diese
Forderungen nicht übernehmen oder vertreten. Sie wird
auch nicht, wie Sie es jahrelang gemacht haben, die
Rückforderungen im Interesse Ihres Klientels offenhal-
ten. Die neue Bundesregierung hat in Prag und War-
schau dankenswert deutlich gemacht, daß dies nicht ihre
Politik ist.
Jenseits dieser Frage ist der Zeitpunkt schon etwas
verwunderlich, zu dem Sie diesen Gesetzentwurf ein-
bringen. Die bisherige Frist für die Zuwendungen endete
1995. Damals hatte für den Bund der Vertriebenen Herr
Wittmann unter anderem eine Verlängerung der Fristen
eingefordert. Ich weiß nicht, warum die alte Bundesre-
gierung es abgelehnt hat, darauf einzugehen. Herr
Wittmann rückte später ja selbst als Abgeordneter in die
Regierungsfraktion nach, ohne aber den Gesetzentwurf
ins Parlament einzubringen, den Sie heute erst auf den
Tisch legen. Offensichtlich war damals schon abzu-
sehen, daß nicht alle Verriebenen aus den fünf neuen
Ländern innerhalb der Ausschlußfrist die Zuwendung
von 4 000 DM beantragt hatten. Jetzt präsentieren Sie
uns einmal mehr die Rechnung für Ihre Versäumnisse aus
den letzten Jahren und der Fehlfinanzierung der deutschen
Einheit.
Der jetzige Zeitpunkt für Ihr Anliegen ist angesichts
der komplizierten Haushaltssituation sicher nicht der
günstigste, und der Haushaltsausschuß wird bei den Be-
ratungen ein Wort mitzureden haben. Wir nehmen den
Teil Ihres Gesetzentwurfes, der mit der sozialen Situati-
on der Vertriebenen in den fünf neuen Ländern zu tun
hat, sehr ernst und werden prüfen, ob wir in den Aus-
schußberatungen zu einer Lösung finden können. Die
ideologischen Ambitionen, nämlich die Unterstützung
für Eigentumsrückforderungen eines radikalen Teils der
Vertriebenen, das Offenhalten der Eigentumsfragen
– das kann ich Ihnen jetzt schon sagen – lehnen wir ohne
Wenn und Aber ab.
Dr. Karlheinz Guttmacher (F.D.P.): Fünf Jahre nach
der Wiedervereinigung wurde das Vertriebenenzuwen-
dungsgesetz verabschiedet. Nach dem Vertriebenenzu-
wendungsgesetz wird den Vertriebenen, die nach dem
Verlassen des Vertreibungsgebietes ihren ständigen
Wohnsitz in der ehemaligen DDR hatten und keiner-
lei Hilfen nach den Maßgaben der Kriegsfolgengesetze
erhalten haben, in Anerkennung ihres Vertreibungs-
schicksals eine einmalige Zuwendung von 4 000 DM
gewährt.
Im Vertriebenenzuwendungsgesetz wurden An-
spruchsvoraussetzungen festgelegt, wie der ständige
Wohnsitz in der früheren DDR vom Zeitpunkt der Ver-
treibung bis zum Tag der Deutschen Wiedervereinigung
und die Einhaltung der Antragsfrist bis zum 30. Septem-
ber 1995. In der Verwaltungspraxis hat sich aber ge-
zeigt, daß die festgelegte Antragsfrist bis zum 30. Sep-
tember 1995, bei der es sich um eine Ausschlußfrist
handelt, in vielen Fällen besonders wegen des hohen
Alters des berechtigten Personenkreises nicht eingehal-
ten werden konnte.
Wir halten es für geboten, die Antragsfrist im § 4
Abs. 1, Satz 1 auf den 31. Dezember 1999 zu verlän-
gern.
Die Erweiterung des Kreises der anspruchsberech-
tigten Vertriebenen um diejenigen, die die ehema-
lige DDR zwischen dem 9. November 1998 und dem
3. Oktober 1999 verlassen haben, rechtfertigt sich dar-
aus, daß mit dem Fall der Mauer am 9. November 1989
das grundgesetzlich verbürgte Recht auf Freizügigkeit
von allen Deutschen in Anspruch genommen werden
konnte.
Sehr viele frühere DDR-Bürger, besonders im Grenz-
bereich, nutzten ab November 1989 die Chance, sich in
den benachbarten alten Bundesländern eine Arbeitsstelle
zu suchen. Es ist nicht gerechtfertigt, diesen Personen-
kreis aus der Förderung der Vertriebenenzuwendung
herauszunehmen, wie es sich nach mehrjähriger Anwen-
dung des Gesetzes anzeigt.
Ebenso sollte bei der Novellierung des Vertriebenen-
zuwendungsgesetzes die Streichung der Worte „ohne
Unterbrechung“ im Zusammenhang mit dem ständigen
Wohnsitz in der ehemaligen DDR wegen der Zielset-
zung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes gestrichen
werden. Nach mehrjähriger Anwendung des Gesetzes
zeigt sich, daß Vertriebene, die vorübergehend in West-
deutschland ihren Aufenthalt hatten, Leistungen nach
den Kriegsfolgengesetzen nicht erhielten und den über-
wiegenden Teil ihres Lebens in der ehemaligen DDR
verbrachten, ebenfalls nach der Gleichbehandlung zu
den Anspruchsberechtigten gehören müssen.
Dem Antrag der CDU/CSU stimmen wir auch in der
Frage zu, daß ein Härtefonds im Rahmen einer beste-
henden Stiftung eingerichtet wird und den Betroffenen,
die auch noch nach dieser Gesetzesnovellierung des
Vertriebenenzuwendungsgesetzes von einer einmaligen
Zuwendung ausgeschlossen bleiben, die Möglichkeit des
Erhalts einer Leistung ohne Rechtsanspruch eingeräumt
wird.
Ulla Jelpke (PDS): Der vorliegende Gesetzentwurf
ist ein weiteres Beispiel dafür, wie die Unionsfraktion
berechtigte soziale und moralische Anliegen von ver-
triebenen Menschen mit einer revanchistischen, jede
gute Nachbarschaft nach Osteuropa absichtlich stören-
den Außen- und Machtpolitik zu verbinden sucht.
Selbstverständlich ist es angemessen, eine Antrags-
frist zu verlängern, wenn der Verwaltungsvollzug zeigt,
daß durch eine zu kurze Antragsfrist in dem bisherigen
Gesetz unbillige Härten entstehen.
Selbstverständlich ist es auch angebracht, eine Härte-
fallregelung zu überlegen und auf den Weg zu bringen,
wenn sich herausstellt, daß die Anspruchsvoraussetzung
des ununterbrochenen Wohnsitzes im Gebiet der frühe-
4310 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999
(A) (C)
(B) (D)
ren DDR einen größeren Personenkreis unbillig aus dem
Kreis der Berechtigten für die einmalige Zuwendung in
Höhe von 4 000 DM ausschließt.
Würde Ihr Gesetzentwurf nur diese beiden Punkte
umfassen, könnte die CDU/CSU auf die Unterstützung
ihres Gesetzentwurfs durch die PDS-Fraktion rechnen
– immerhin ein seltener Vorgang, und ich weiß nicht, ob
diese Zustimmung von unserer Seite bei ihnen Freude
oder Entsetzen auslösen würde.
Ich würde mir wünschen – das will ich an dieser
Stelle schon sagen –, daß die Opfer deutscher Verbre-
chen, soweit sie überhaupt noch leben, z. B. die immer
noch nicht entschädigten NS-Zwangsarbeiter und
Zwangsarbeiterinnen, irgendwann von der deutschen
Politik eine auch nur annähernd gleiche Aufmerksam-
keit und Sensibilität beim Umgang mit ihrer Not und
ihren Problemen erfahren, wie sie die deutschen Ver-
triebenen schon in der Vergangenheit immer wieder er-
fahren haben.
Was wir allerdings strikt ablehnen – und deshalb leh-
nen wir auch den gesamten Gesetzentwurf von
Ihnen entschieden ab –, ist die darin beantragte gesetz-
liche Klarstellung, „daß die Gewährung und Annahme
der einmaligen Zuwendung keinen Verzicht der Vertrie-
benen auf die Geltendmachung von Ansprüchen auf
Rückgabe des von ihnen zurückgelassenen Vermögens
bedeutet“.
Sie selbst, meine Damen und Herren von der Union,
haben es während ihrer eigenen Regierungszeit nicht
gewagt, eine solche explizite Forderung in ihr damaliges
Gesetz hineinzuschreiben. Jetzt versuchen sie, durch
solche verantwortungslosen Formulierungen bis weit in
offen revanchistische und rechtsradikale Kreise in die-
sem Land wieder üble großdeutsche Stimmungen und
Hetze zu betreiben.
Sie wußten damals und wissen auch heute genau, daß
eine solche auf Revanche und Rückgabe deutschen
Eigentums zielende Formulierung völlig zu Recht auf ent-
schiedenen Protest bei unseren tschechischen und polni-
schen Nachbarn und bei allen anderen Menschen und Re-
gierungen in Osteuropa stoßen wird. Sie wissen genau,
daß eine solche Formulierung ein klarer Verstoß gegen
jede Politik der guten Nachbarschaft nach Osteuro-
pa ist, daß sie damit alte und offenbar nur zu berech-
tigte Ängste bei unseren Nachbarn in der Tschechischen
Republik, in Polen und den anderen Ländern wieder
wecken, daß sie damit völlig falsche Hoffnungen und
Forderungen bei den Vertriebenen und ihren Ver-
bandsfunktionären schüren und daß sie damit Wasser
auf die Propagandamühlen deutscher Rechtsradikaler
leiten.
Die PDS hat sich immer entschieden gegen jede
Politik ausgesprochen, die deutsche Rückgabeansprüche
gegen irgendeinen unserer osteuropäischen Nachbar-
staaten auch nur duldet, geschweige denn, sie schürt.
Wir werden deshalb auch dem hier vorliegenden Ge-
setzentwurf der CDU/CSU in dieser Fassung auf keinen
Fall zustimmen.
Anlage 9
Antwort
des Bundesministers Jürgen Trittin auf die Frage des
Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Drucksa-
che 14/1270 Frage 1):
Plant die Bundesregierung mit der neugefaßten Sommer-smogverordnung Restriktionen für alle am Straßenverkehr teil-nehmenden Lastkraftwagen oder sind diese nur für in Deutsch-land zugelassene Lkw zu erwarten?
Das geltende Ozongesetz hat sich in der Praxis nicht
bewährt. Vor allem die hohe Zahl von Ausnahmerege-
lungen hat bei der Auslösung von Fahrverboten im
August 1998 dazu geführt, daß die Anzahl der nicht-
schadstoffarmen Fahrzeuge im Straßenverkehr und da-
mit die Emissionen von Ozon-Vorläufersubstanzen nicht
merklich reduziert werden konnten.
Die Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien
sieht deshalb eine Novellierung der Regelung zur Be-
kämpfung von Sommersmog vor. Über die Grundzüge
dieser Neuregelung wird derzeit diskutiert. Detaillierte
Fragen, etwa nach der Einbeziehung von Lkw in mög-
liche Maßnahmen, kann ich deshalb bislang noch nicht
beantworten.
Anlage 10
Antwort
des Bundesministers Jürgen Trittin auf die Frage der
Abgeordneten Birgit Homburger (F.D.P.) (Drucksache
14/1270 Frage 2):
Stimmt es, daß beim Umweltministerrat vom 24./25. Juni1999 – wie der Presse erneut zu entnehmen war – nicht nur diekostenlose Rücknahme der Altfahrzeuge durch die Hersteller ab2003 umstritten war, sondern auch die geplante Verwertungs-quote von 95 Gewichtsprozent eines Autos ab 2015 sowie dasVerbot von Schwermetallen in Fahrzeugen, vor dem Hinter-grund, daß die Parlamentarische Staatssekretärin Simone Probstam 23. Juni 1999 im Ausschuß für Umwelt, Naturschutz undReaktorsicherheit noch erklärt hat, daß „nur“ die kostenloseRücknahme der Altautos beim EU-Umweltministerrat umstrittensei?
Anlaß dafür, daß sich der Umweltministerrat vom
24./25. Juni nicht auf einen Gemeinsamen Standpunkt
einigen konnte, war lediglich die Frage der kostenlosen
Rücknahme bereits im Verkehr befindlicher Autos durch
die Hersteller. Darüber hinaus erfolgte keine Aussprache
in der Sache.
Anlage 11
Antwort
des Staatsministers Günter Verheugen auf die Fragen
des Abgeordneten Joachim Günther (Plauen) (F.D.P.)
(Drucksache 14/1270 Fragen 4 und 5):
Welcher finanzielle Gesamtaufwand wird nach gegenwärti-gem Kenntnisstand für die humanitäre Soforthilfe sowie für diemittelfristige Wiederaufbauhilfe im Kosovo veranschlagt, und inwelchem Umfang ist eine deutsche Beteiligung hieran sowohlbilateral als auch im multilateralen Rahmen beabsichtigt, wennman dabei eine faire Lastenteilung der Gebergemeinschaft alsGrundlage nimmt?
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4311
(A) (C)
(B) (D)
In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung sicher-zustellen, daß deutsche Firmen bei der Vergabe von Aufträ-gen, insbesondere durch die geplante EU-Wiederaufbauagenturund durch die internationalen Finanzinstitutionen InternationalerWährungsfonds und Weltbank, in einem deutschen Anteil anden Wiederaufbaumitteln entsprechenden Umfang berücksich-tigt werden?
Zu Frage 4:
UNHCR schätzt derzeit den Bedarf an humanitärer
Soforthilfe auf bis zu 10 Millionen $ pro Woche. Die
Bundesregierung hat bislang 110 Millionen DM veraus-
gabt und weitere 300 Millionen DM bereitgestellt. Hu-
manitäre Hilfsprojekte werden über deutsche Nichtregie-
rungs- und Regierungsorganisationen (GTZ, THW) so-
wie UNHCR und IKRK implementiert.
Vorliegende Schätzung (EU-Kommission) zum Wie-
deraufbaubedarf in Höhe von ca. 3 Milliarden $ ist na-
turgemäß noch vage und bedarf der Konkretisierung.
Ein Expertenteam befindet sich im Auftrag der EU-
Kommission zur Schadenserhebung vor Ort. Erste Ergeb-
nisse sind für die 2. Hälfte August zu erwarten. Im Auf-
trag des BMZ ist eine GTZ-Kurzmission in den
Kosovo gereist. Die Höhe der bilateralen Wiederauf-
baumittel für Kosovo wird auf der Grundlage der laufen-
den Schadenserhebungen festgelegt werden. Multila-
terale Hilfen werden nach bestehenden Schlüsseln auf-
geteilt.
Die Bundesregierung geht von einer fairen Lasten-
teilung innerhalb der internationalen Gemeinschaft aus.
Zu Frage 5:
Die Bundesregierung nutzt das gesamte ihr zur Ver-
fügung stehende Instrumentarium, um die deutsche
Wirtschaft am Wiederaufbau Kosovo zu beteiligen. Ins-
besondere hat sie
– Koordinierungsbüros in Bonn und Prizren/Pristina
eingerichtet,
– einen zivilen Koordinator und
– erstes deutsches Personal in die entsprechenden inter-
nationalen Organisationen entsandt,
– den Arbeitskreis Südosteuropa der deutschen Wirt-
schaft reaktiviert.
Ferner wird auf Anregung der Bundesregierung
die EU-Kommission eine Informationsveranstaltung in
DIHT durchführen.
Die Bundesregierung prüft derzeit Möglichkeiten,
wie sprachliche Barrieren bei internationalen Ausschrei-
bungen überwunden werden können, damit deutsche
Unternehmen rechtzeitig und ausschreibungsgerecht an-
bieten können.
Ob und ggfls. wie IWF und Weltbank sich im Kosovo
finanziell engagieren können, ist ungeklärt. Die BR Ju-
goslawien ist kein Mitglied, Kosovo selbst kann keine
Mitgliedschaft erhalten.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
(Drucksache 14/1270 Frage 6):
Liegen der Bundesregierung verfassungsschutzrelevante Er-kenntnisse über Bemühungen der PDS um rechtsextreme Wählerund über eine Zusammenarbeit von PDS-Verbänden und-Mitgliedern mit rechtsextremen Organisationen und Einzel-personen vor allem in den neuen Ländern vor, und wie bewertetdie Bundesregierung ggf. diese Tatsachen im Hinblick auf dasVerhältnis der PDS zur freiheitlichen demokratischen Grund-ordnung?
Nach einer Äußerung des Vorsitzenden der PDS-
Fraktion im Deutschen Bundestag, Gregor Gysi, in der
„Berliner Zeitung“ vom 11. Juni 1999 sieht die PDS
„die historische Aufgabe, den sozialen Protest dieser
Menschen (Anmerkung: gemeint sind rechtsextreme
Wähler) in einen linksdemokratischen Prozeß zu len-
ken“. Ziel müsse sein, den Menschen zu verdeutlichen,
„daß nicht Ausländer ihr Problem sind, sondern die Un-
terschiede zwischen oben und unten in der Gesell-
schaft“. Gysi betonte laut „Berliner Zeitung“ weiter, daß
die PDS in Ostdeutschland die Rolle, Rechtsextreme in
das demokratische Spektrum zu integrieren, bereits aus-
fülle.
Im „PDS-Pressedienst“ Nr. 24 vom 18. Juni 1999
wurde dazu nach kritischen Reaktionen in der Partei und
in der Öffentlichkeit klargestellt: „Rechtsextremistisch
eingestellte Wählerinnen und Wähler waren und sind
keine Zielgruppe der PDS und können es gar nicht sein.
Gregor Gysi habe in Wirklichkeit“ … so heißt es im
vorgenannten PDS-Pressedienst weiter „in dem Ge-
spräch mit dem Journalisten der „Berliner Zeitung“ dar-
auf hingewiesen, daß es Wählerinnen und Wähler
rechtsextremer Parteien gibt, die nicht rassistisch einge-
stellt sind, sondern auf diese Art und Weise ihren sozia-
len Protest ausdrücken.“
Diesen Ausführungen widerspricht eine Erklärung
des Mitglieds des PDS-Parteivorstandes und Leiters des
Wahlbüros, André Brie, in der Wochenzeitung „Jungle
World“ vom 24. März 1999, wonach „bis weit in die
PDS-Wählerschaft hinein Momente eines echten Na-
tionalismus, von law and order-Positionen, von Intole-
ranz und Xenophobie“ meßbar vorhanden sind. Über
50% der PDS-Wähler hätten bei einer Wahlkampf-
umfrage der PDS die Republikaner-Losung Deutsche
Arbeitsplätze nur für Deutsche sehr gut oder gut gefun-
den. Ein ambivalenter Beitrag in den letzten neun Jahren
habe darin bestanden, daß „wir das durchaus wesentlich
größere rechte Potential in Ostdeutschland zum Teil in-
tegriert haben“.
Informationen über eine „parteioffizielle“ Zu-
sammenarbeit von Verbänden bzw. Mitgliedern der PDS
mit rechtsextremistischen Organisationen liegen nicht
vor.
4312 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
Frage des Abgeordneten Norbert Hauser (Bonn)
(CDU/CSU) (Drucksache 14/1270 Frage 7):
Kann die Bundesregierung die Meldung des Magazins „DerSpiegel“ vom 21. Juni 1999 bestätigen, daß zur Zeit eine Prü-fung stattfindet, die Arbeit der Bundeszentrale für politischeBildung zu beenden und die Einrichtung aufzulösen?
Die Meldung des Magazins „Der Spiegel“ vom
21. Juni 1999, wonach der Bundeszentrale für politische
Bildung „das Aus drohe“, entbehrt jeder Grundlage.
Die Bundeszentrale für politische Bildung wird – wie
andere Behörden auch – im Rahmen der Modernisierung
der Bundesverwaltung einer eingehenden Organisati-
onsuntersuchung unterzogen, die – je nach Ausgang der
Untersuchung – strukturelle Reformen erfordern kann.
Eine Auflösung der Bundeszentrale kommt nicht in Be-
tracht.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU)
(Drucksache 14/1270 Fragen 8 und 9):
Wann wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-nologie dem Deutschen Bundestag nach § 4 Abs. 4 StrEG für1999 über die Auswirkungen der Härteklausel des Stromeinspei-sungsgesetzes berichten?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die tatsächliche Ent-wicklung des Ausbaus der erneuerbaren Energien voraussicht-lich dazu führen wird, daß schon mit Wirkung vom 1. Januar2000 im Bereich einiger – vor allem norddeutscher – Energie-versorgungsunternehmen die Abnahmeverpflichtung und Ver-gütungsregelung des Stromeinspeisungsgesetzes entfallen, wennnicht rechtzeitig im Jahre 1999 eine andere Ausgleichsregelunggefunden wird?
Zu Frage 8:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Techno-
logie hat mit den Arbeiten zum Erfahrungsbereicht be-
gonnen und erste Gespräche mit den Verbänden der be-
teiligten Wirtschaftskreise geführt. Der Bericht soll auch
im weiteren Verlauf im engen Kontakt mit allen Betei-
ligten erarbeitet werden. Es ist vorgesehen, den Bericht
spätestens bis Ende 1999 dem Deutschen Bundestag
vorzulegen.
Zu Frage 9:
Die Bundesregierung geht nicht davon aus, daß der
sogenannte zweite 5%-Deckel in Norddeutschland be-
reits in diesem Jahr erreicht wird. Sie hat aber die
PreussenElektra AG als das hauptbetroffene Unterneh-
men schriftlich um ihre Einschätzung zu dieser Frage
gebeten. Die PreussenElektra AG sieht sich noch nicht
in der Lage, diese Frage abschließend zu beantworten.
Sie geht davon aus, daß ihr dies voraussichtlich bis Ende
August dieses Jahres möglich sein wird.
Anlage 15
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Edith Niehuis auf die Fra-
ge des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
(Drucksache 14/1270 Frage 12):
Ist es richtig, daß sich die mit Mitteln aus dem Bundeshaus-halt ins Leben gerufene „Bürger für Bürger-Stiftung“ in finan-ziellen Schwierigkeiten befindet, und beabsichtigt die Bundes-regierung, das Stiftungskapital der „Bürger für Bürger-Stiftung“auf die „Aktion Gemeinsinn“ zu übertragen?
Die Stiftung „Bürger für Bürger“ ist eine rechtlich
selbständige, rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen
Rechts, die allein durch ihre satzungsmäßigen Organe
vertreten wird.
Auf Antrag der Stiftung fördert der Bund im Wege
einer auf die Jahre 1998 und 1999 befristeten Anschub-
finanzierung die Einrichtung und den Betrieb des von
ihre errichteten „Deutschen Forums für freiwilliges En-
gagement und Ehrenamt“.
Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen ist die
Stiftung gegenwärtig darum bemüht, nach Auslaufen der
Anschubfinanzierung Mittel zur Fortführung ihrer Ar-
beit zu erlangen. Erkenntnisse darüber, daß die Stiftung
um eine Übertragung des Stiftungskapitals auf die „Ak-
tion Gemeinsinn“ bemüht sei, liegen nicht vor.
Anlage 16
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Frage
der Abgeordneten Kersten Naumann (PDS) (Drucksa-
che 14/1270 Frage 13):
Welche Auffassung hat die Bundesregierung zum Sinn undZweck der bio- und genmedizinischen Forschung zur Erzeugungvon Zellgewebe zu therapeutischen Zwecken, und welche Mög-lichkeiten gibt es, Gewebe ähnlicher Qualität ohne die Benut-zung menschlicher Zellen durch andere Verfahren herzustellen?
Die zur Zeit vielversprechendste Methode zur Erzeu-
gung von solchen Zellen und Gewebe zu therapeuti-
schen Zwecken ist die Klonierung menschlicher Gewebe
und damit die Verwendung pluripotenter Stammzellen.
Pluripotente Stammzellen sind unbegrenzt vermeh-
rungsfähig und können sich theoretisch in jeden der rund
210 Zelltypen des menschlichen Körpers entwickeln.
Diese Eigenschaften versprechen eine Reihe von wis-
senschaftlichen und medizinischen Neuerungen, z. B.
bei der Behandlung von Krebs, der Parkinsonschen
Krankheit, der Alzheimerschen Krankheit oder des
Diabetes, die Züchtung von menschlichem Geweben
und Organen im Labor, die Durchführung von Medi-
kamententests an menschlichen Zellen anstelle von Tie-
ren und die Entwicklung neuartiger Medikamente durch
ein verbessertes Verständnis der Spezialisierung von
Zellen.
In Deutschland verbietet das Embryonenschutzgesetz
jegliche fremdnützige Forschung an und mit Embryo-
nen. Damit ist in Deutschland die Entnahme von pluri-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4313
(A) (C)
(B) (D)
potenten Zellen aus einem Embryo verboten. Die Ge-
winnung von embryonalen Stammzellen aus Blastozy-
sten erfolgt zu anderen Zwecken als zur Erhaltung des
Embryos. Sie ist demgemäß nicht mit dem Embryonen-
schutzgesetz vereinbar. Dies gilt selbst für den Fall, daß
der Embryo durch die Entnahme einiger Zellen in seiner
Entwicklung nicht geschädigt wurde.
Der Zellkerntransfer in entkernte Eizellen mit dem
Ziel der Erzeugung von pluripotenten Stammzellen mit
dem Erbgut des Zellempfängers ist ebenfalls verboten,
da mit Hilfe derselben Technik totipotente Zellen ent-
stehen können, aus denen Menschen geklont werden
könnten.
Allerdings ergeben sich darüber hinaus noch eine
Vielzahl gesundheits- und gesellschaftspolitischer Fra-
gen, die noch gelöst werden müssen. Daher hat die Bun-
desregierung bereits in ihrer Koalitionsvereinbarung
festgelegt, daß sie „die Erforschung der sozialen, ethi-
schen und rechtlichen Folgen der Anwendung moderner
biologischer und gentechnischer Verfahren am Men-
schen, insbesondere bei der Erforschung des menschli-
chen Genoms, zu einem Schwerpunkt machen“.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhard Pick auf die Frage
des Abgeordneten Dr.-Ing. Rainer Jork (CDU/CSU)
(Drucksache 14/1270 Frage 15):
Welche Maßnahmen sieht das Bundesministerium der Justizmit den ihm unterstellten Patentämtern vor, um die zu erwar-tenden negativen Auswirkungen höherer Patentgebühren für diesich erst entwickelnde ostdeutsche Industrieforschung zu kom-pensieren?
Negative Auswirkungen höherer Patentgebühren sind
nicht zu erwarten, da die Gebühren trotz der Erhöhung
niedrig bleiben werden. Die vorgesehene Verbesserung
der Ausstattung des Deutschen Patent- und Markenam-
tes insbesondere mit zusätzlichen Prüferstellen wird
auch der ostdeutschen Industrieforschung zugute kom-
men.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Frage
der Abgeordneten Ina Lenke (F.D.P.) (Drucksache
14/1270 Frage 16):
Wie soll die von der Bundesministerin der Justiz, Dr. HertaDäubler-Gmelin, durch dpa-Meldung vom 23. Juni 1999 an-gekündigte „genaue Beobachtung“ der katholischen Schwanger-schaftskonfliktberatungsstellen konkret ausgestaltet werden?
Die Beratung muß den gesetzlichen Anforderungen
gemäß § 219 StGB i. V. m. dem Schwangerschaftskon-
fliktgesetz (SchKG) entsprechen.
Nach § 219 Abs. 2 Satz 1 StGB hat die Beratung
durch eine (nach § 9 SchKG) anerkannte Schwanger-
schaftskonfliktberatungsstelle zu erfolgen. Die Beschei-
nigung über die Beratung muß nach § 219 Abs. 2 Satz 2
StBG i. V. m. § 7 Abs. 1 SchKG neben dem Namen der
Schwangeren und dem Datum des letzten Beratungs-
gesprächs die Aussage enthalten, daß eine Beratung
nach den §§ 5 und 6 SchKG stattgefunden hat. Nach § 5
Abs. 1 SchKG ist die Beratung ergebnisoffen zu führen,
geht von der Verantwortung der Frau aus und dient dem
Schutz des ungeborenen Lebens.
Um die Einhaltung dieser Anforderungen überprüfen
zu können, sind die Beratungsstellen nach § 10 SchKG
verpflichtet, die ihrer Beratungstätigkeit zugrundelie-
genden Maßstäbe und die dabei gesammelten Erfahrun-
gen jährlich in einem schriftlichen Bericht niederzu-
legen. Als Grundlage für diesen Bericht hat die bera-
tende Person über jedes Beratungsgespräch eine Auf-
zeichnung zu fertigen. Diese darf keine Rückschlüsse
auf die Identität der Schwangeren und der zum Bera-
tungsgespräch hinzugezogenen weiteren Personen er-
möglichen. Sie hält den wesentlichen Inhalt der Bera-
tung und angebotene Hilfsmaßnahmen fest.
Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, deren
Beratung Voraussetzung für einen straffreien Schwan-
gerschaftsabbruch nach § 218 a Abs. 1 StGB ist, bedür-
fen der Anerkennung durch die zuständige Landesbe-
hörde nach § 9 SchKG. Sie dürfen nur anerkannt wer-
den, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen nach § 5
Absatz 1 SchKG erfüllen.
Die zuständige Behörde hat mindestens im Abstand
von drei Jahren zu überprüfen, ob die Voraussetzungen
für die Anerkennung nach § 9 SchKG noch vorliegen.
Sie kann sich zu diesem Zweck die jährlichen Berichte
vorlegen lassen und Einsicht in die über jedes Bera-
tungsgespräch anzufertigenden Aufzeichnungen neh-
men.
Liegt eine der Voraussetzungen des § 9 SchKG nicht
mehr vor, ist die Anerkennung zu widerrufen.
Es wird Aufgabe der Länder sein, im Rahmen ihrer
Zuständigkeit für die staatliche Anerkennung der Kon-
fliktberatungsstellen auch zukünftig die Einhaltung der
gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (PDS) (Drucksache
14/1270 Fragen 17 und 18):
Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Klonierungvon Embryonen bzw. embryonalen Stammzellen, wie sie in denUSA laut Presseberichten seit dem vergangenen Jahr vor-genommen werden, und welchen wirkungsvollen Schutz gegensolche Vorhaben betrachtet sie in gesetzgeberischer Hinsicht alserforderlich?
In welcher Weise will die Bundesregierung wirkungsvollverhindern, daß unter dem Vorwand der Standortsicherung undWeltmarktkonkurrenz bzw. der „Freiheit der Forschung“ aufdem Gebiet der ethisch bedenklichen Gentechnologien entspre-chende Kapazitäten errichtet und entwickelt werden?
4314 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999
(A) (C)
(B) (D)
Zu Frage 17:
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß jede
Form der Klonierung menschlichen Lebens nach dem
Grundgesetz unzulässig ist. Auf der Grundlage des Be-
richts der früheren Bundesregierung vom 26. Juni 1998
an den Deutschen Bundestag (BT-Drs. 13/11263) wird
zusätzlicher gesetzgeberischer Handlungsbedarf durch-
aus gesehen. Die rasante Entwicklung auf dem Gebiet
der Fortpflanzungsmedizin und der Humangenetik
macht – vor dem Hintergrund der beim Klonen von Tie-
ren angewandten Techniken – eine Überprüfung der ein-
schlägigen Vorschriften notwendig. Die gesetzgeberi-
sche Lösung sollte im größeren Zusammenhang eines
Fortpflanzungsmedizingesetzes gefunden werden. Hier-
zu sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen.
Zu Frage 18:
Die Bundesregierung beobachtet die sich rasant ent-
wickelnden naturwissenschaftlichen und medizinischen
Schritte im nationalen und internationalen Bereich sehr
sorgfältig. Sie weist in Erörterungen mit allen Beteiligten
und Betroffenen immer wieder auf die zur Wahrung der
Menschenwürde und Grundrechte erforderlichen Maß-
nahmen im nationalen und internationalen Bereich hin.
Für diejenigen Staaten, die das Menschenrechtsüber-
einkommen zur Biomedizin vom 4. April 1997 sowie
das Zusatzprotokoll dazu über das Verbot des Klonens
von menschlichen Lebewesen vom 12. Januar 1998
(Klonprotokoll) unterzeichnet und innerstaatlich in Kraft
gesetzt haben, gilt folgendes:
Das Klonprotokoll verbietet jede Intervention durch
Verfahren der Embryoteilung oder des Kerntransfers,
die darauf gerichetet ist, ein menschliches Lebewesen zu
erzeugen, das mit einem anderen lebenden oder toten
menschlichen Lebewesen genetisch identisch ist. Das
Klonprotokoll baut auf den Bestimmungen der Biome-
dizin-Konvention auf. Einschlägig ist hier vor allem Ar-
tikel 18 der Biomedizin-Konvention, dessen Absatz 2
die Erzeugung menschlicher Embryonen zu Forschungs-
zwecken verbietet. Nach Absatz 1 hat die nationale
Rechtsordnung darüber hinaus einen „angemessenen
Schutz“ des Embryos zu gewährleisten, sofern sie For-
schung an Embryonen in vitro zuläßt. Nach Auffassung
der Bundesregierung werden durch diese Regelung For-
schungsvorhaben, die zur Tötung von Embryonen füh-
ren, ausgeschlossen.
National hat sich das Embryonenschutzgesetz bisher
als wirksame Schranke erwiesen, die den Mißbrauch
von Embryonen in Deutschland verhindert hat. Bei sei-
ner Überprüfung und Fortentwicklung wird sich die
Bundesregierung von dem Ziel leiten lassen, solchen
Mißbrauch auch für die Zukunft auszuschließen.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen
des Abgeordneten Rolf Kutzmutz (PDS) (Drucksache
14/1270 Fragen 19 und 20):
Wie steht die Bundesregierung angesichts der kürzlich in denUSA vollzogenen Klonierung menschlicher Zellen zur soge-nannten, „defektorientierten Sichtweise“ in der Biomedizin, dieden Wert des Menschen am Vorhandensein oder Fehlen be-stimmter Eigenschaften mißt?
Wie steht die Bundesregierung angesichts der kürzlich in denUSA vollzogenen Klonierung menschlicher Zellen zu der Forde-rung, in allen einschlägigen Bestimmungen den Begriff der„Person“ durch den Begriff des „Menschen“ zu ersetzen, umdamit sicherzustellen, daß alle Menschen dieselben Schutzrechtegenießen?
Zu Frage 19:
Die Bundesregierung erteilt einer sogenannten „de-
fektorientierten Sichtweise“ in der Biomedizin eine kla-
re Absage. „Defektorientiert“ ist, im Zusammenhang mit
Menschen gebraucht, ein Unwort. Im nationalen Bereich
ergibt sich das schon aus unserem Grundgesetz aus Ar-
tikel 1 GG ebenso wie aus dem in Artikel 3 Absatz 3
Satz 2 ausdrücklich verankerten Diskriminierungsver-
bot: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benach-
teiligt werden.“
Im internationalen Bereich heißt es z.B. in der Dekla-
ration der Uncesco-Generalversammlung vom 11. No-
vember 1997 über das menschliche Genorm und die
Menschenrechte in Artikel 2: „Jeder Mensch hat das
Recht auf Achtung seiner Würde und Rechte, unabhän-
gig von seinen genetischen Eigenschaften.“
Zu Frage 20:
Das Embryonenschutzgesetz – als deutsche verbind-
liche Regelung spricht bereits von „Menschen“,
„menschlichen Embryonen“ sowie von „menschlichen
Ei- und Samenzellen“.
In internationalen Übereinkommen werden die Be-
griffe „Mensch“, „Person“ und „jeder“ nebeneinander
gebraucht. Es ist bisher nicht gelungen, international ak-
zeptierte exakte Definitionen dieser Begriffe festzule-
gen. Dies wird in absehbarer Zeit auch schwer erreich-
bar sind. Die Bundesregierung wird sich daher in jedem
einzelnen Bereich dafür einsetzen, daß menschlichen
Leben von Beginn an umfassend geschützt und seine
Würde gewahrt wird.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen
der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter (PDS)
(Drucksache 14/1270 Fragen 21 und 22):
Erarbeitet die Bundesregierung einen Vorschlag zur Re-formierung des Embryonenschutzgesetzes, u.a. mit dem Ziel, einrechtlich sicheres Verbot der Klonierung mittels Kerntrans-plantation zu etablieren, und wann wird sie ihren Vorschlag zurDiskussion stellen bzw. die Ziele ihres Reformvorschlages er-läutern?
Erwägt die Bundesregierung – über ein rechtliches Verbotder Klonierung mittels Kerntransplantation hinaus – weitere Än-derungen des Embryonenschutzgesetzes im Hinblick auf dierechtliche Zulässigkeit der Keimbahninterventionen und Prä-implantationsdiagnostik, wie es die kolportierte Äußerung derBundesministerin der Justiz, sie könne sich „unter gewis-sen Umständen eine Lockerung des strengen deutschenEmbryonenschutzgesetzes vorstellen“ (Wirtschaftswoche 52/98S. 136), nahelegt?
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4315
(A) (C)
(B) (D)
Zu Frage 21:
Die dargestellte Problematik des Klonierens mittels
Kerntransplantation ist der Bundesregierung bewußt. Ich
verweise auf die soeben gegebene Antwort zu Frage 17
des Abgeordneten Dr. Seifert. Die Bundesregierung
prüft derzeit noch, in welchem Umfang hier Änderungs-
bedarf besteht.
Zu Frage 22:
Die Präimplantationsdiagnostik ist eine Technik, bei
der einen in vitro gezeugten Embryo nach den ersten
Zellteilungen eine oder mehrere Zellen entnommen und
auf genetische Defekte untersucht werden. Das Embryo-
nenschutzgesetz verbietet dies, soweit die Präimplanta-
tionsdiagnostik an totipotenten Zellen vorgenommen
wird, als Klonierungsfall und als mißbräuchliche Ver-
wendung menschlicher Embroynen zu nicht ihrer Er-
haltung dienenden Zwecken (§ 2 Embryonenschutzge-
setz).
Die sogenannte „Keimbahntherapie“ erscheint man-
gels medizinischer Beherrschbarkeit gegenwärtig als
Heilungsmaßnahme unverantwortbar und darüber hinaus
ethisch problematisch. Angesichts der rasanten wissen-
schaftlichen Entwicklung wird die Bundesregierung je-
doch diese Problematik intensiv beobachten. Im Hin-
blick hierauf erfolgte auch die zitierte Äußerung.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen
der Abgeordneten Maritta Böttcher (PDS) (Drucksache
14/1270 Fragen 23 und 24):
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Diskussionüber das „Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin desEuroparates zum Schutz der menschlichen Würde bei biomedi-zinischen Eingriffen und Forschungen“ in die Öffentlichkeit zubringen, und mit welchen Mitteln will sie das tun?
Kann die Bundesregierung es nach der derzeitigen gesetz-lichen Regelung ausschließen, daß die sogenannte freiwilligeSterilisation nicht vom sogenannten beamteten Arzt, einem je-weiligen Anstaltsleiter, einer vertrauten Betreuungsperson odereiner sogenannten unabhängigen Instanz auf Antrag gegen denpotentiellen Willen betroffener Menschen durchgesetzt werdenkann oder ihren Belangen und Interessen nicht gerecht wird odergar entgegensteht, und sieht sie insoweit Handlungsbedarf?
Zu Frage 23:
Der Meinungsbildungsprozeß innerhalb der Bundes-
regierung zur Haltung gegenüber der Biomedizin-
Konvention ist noch nicht abgeschlossen. Gerade die
neue Bundesregierung nimmt die in der bisherigen par-
lamentarischen und öffentlichen Diskussion vorge-
brachten Bedenken sehr ernst. Wegweiser wird nicht
zuletzt der Inhalt der Koalitionsvereinbarung sein, wo es
unter anderem heißt: „Der Schutz der verfassungsmäßi-
gen Grundrechte und der Würde des Menschen im
Rahmen von medizinisch-ethischen Fragen muß auch
bei der Bioethik-Konvention beachtet werden.“
Die Bundesregierung wird bei den weiteren Beratun-
gen in den Gremien des Europarates alles ihr Mögliche
unternehmen, um den Bedenken Rechnung zu tragen
und eine Verstärkung der Schutzvorschriften in den Zu-
satzprotokollen zu der Biomedizin-Konvention zu errei-
chen.
Entscheidend für das weitere Vorgehen ist selbstver-
ständlich auch die Haltung des Parlaments. Wie Sie wis-
sen, hat der 14. Deutsche Bundestag die Diskussion
noch nicht wieder aufgenommen.
Zu Frage 24:
Die Regelungen über die Sterilisation beruhen auf
dem am 1. Januar 1992 in Kraft getretenen Betreuungs-
recht. Sie sind im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens
eingehend beraten worden.
Im wesentlichen gelten folgende Grundsätze:
a) Die Sterilisation Minderjähriger ist untersagt
(§ 1631c BGB).
b) Die Sterilisation einwilligungsfähiger Volljähriger ist
nicht besonders geregelt; eine freiwillige Sterilisation
ist – Einwilligungsfähigkeit vorausgesetzt – insoweit
zulässig.
c) Die Sterilisation nicht einwilligungsfähiger Volljähri-
ger ist nur zulässig, wenn die – aufgrund der Einwil-
ligungsfähigkeit nicht mögliche – eigene Einwilli-
gung des/der Volljährigen durch die Einwilligung ei-
nes Betreuers ersetzt wird.
Die Einwilligung eines einwilligungsunfähigen Voll-
jährigen kann nur in einem besonderen Verfahren und
unter besonderen Voraussetzungen ersetzt werden:
a) Für die Entscheidung über die Einwilligung in eine
Sterilisation ist dem einwilligungsunfähigen Voll-
jährigen stets ein besonderer Betreuer zu bestellen
(§ 1899 Abs. 2 BGB), um mögliche Interessenkon-
flikte zu vermeiden, in die ein auch für andere Auf-
gaben bestellter Betreuer geraten könnte. Die Ein-
willigung dieses besonderen Betreuers in die Sterili-
sation ist nur mit Genehmigung des Vormund-
schaftsgerichts zulässig (§ 1905 Abs. 2 BGB). Für
das Genehmigungsverfahren ist dem Betroffenen ein
Verfahrenspfleger zu bestellen (§ 67 Abs. 1 Satz 2
Nr. 3 FGG). Die Genehmigung darf erst erteilt wer-
den, nachdem Gutachten von Sachverständigen ein-
geholt sind, die sich nicht nur auf medizinische Ge-
sichtspunkte beschränken, sondern sich auch zu psy-
chologischen, sozialen, sonderpädagogischen und se-
xualpädagogischen Aspekten äußern (§ 69d Abs. 3
Satz 3 FGG).
b) Die Voraussetzungen, unter denen der besondere Be-
treuer eine Einwilligung in die Sterilisation erteilen
und das Vormundschaftsgericht diese Einwilligung
genehmigen kann, sind im Gesetz detailliert aufge-
führt (§ 1905 Abs. 1 BGB):
– Voraussetzung ist, daß der Betroffene aufgrund
mangelnder Einsichts- und Steuerungsfähigkeit
die Art, Bedeutung und Tragweite des Eingriffs
nicht erfassen kann oder seinen Willen entspre-
chend bestimmen kann, also einwilligungsunfä-
4316 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999
(A) (C)
(B) (D)
hig ist. Es muß zu erwarten sein, daß der Betreute
auch dauernd einwilligungsunfähig bleiben wird;
damit soll vermieden werden, daß während der
Zeit einer nur vorübergehenden Einwilligungsun-
fähigkeit möglicherweise endgültige Eingriffe
vorgenommen werden.
– Die Sterilisation darf nicht dem Willen des Be-
treuten widersprechen. Maßgebend ist hier – an-
ders als bei der Frage der Einwilligungsunfähig-
keit – der „natürliche“ Wille; es genügt, daß der
Betroffene irgendwie zu erkennen gibt, daß er die
Sterilisation nicht will.
– Es muß die Gefahr einer Schwangerschaft beste-
hen. Die abstrakte Möglichkeit einer Schwanger-
schaft genügt nicht; vielmehr muß eine konkrete
Gefahr vorliegen.
– Schließlich muß durch die Schwangerschaft die
Gefahr einer erheblichen Notlage für den Betrof-
fenen bestehen. Eine Notlage liegt vor, wenn eine
Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer
schweren Beeinträchtigung der körperlichen oder
seelischen Gesundheit der Schwangeren zu er-
warten ist, die auf nicht zumutbare Weise abge-
wendet werden kann.
– Schließlich darf der Betreuer nicht in die Sterili-
sation einwilligen, wenn eine Schwangerschaft
durch andere zumutbare Mittel verhindert werden
kann. Dabei wird davon ausgegangen, daß teil-
weise auch einwilligungsunfähige Betreute in der
Lage sein könnten, eine Schwangerschaft durch
die üblichen chemischen und mechanischen Mit-
tel der Empfängnisverhütung zuverlässig zu ver-
hindern.
Über die praktischen Auswirkungen der aufgezeigten
Regelung hat die Bundesregierung dem Deutschen Bun-
destag zum 1. Januar 1996 berichtet (BT-Drucksache
13/3822). Neuere Erkenntnisse, die eine andere Ein-
schätzung rechtfertigen könnten, liegen der Bundesre-
gierung nicht vor.
Anlage 23
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Fragen des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bön-
strup) (CDU/CSU) (Drucksache 14/1270, Fragen 25 und
26):
Sind die Aussagen des schleswig-holsteinischen Wirt-schaftsministers Horst Bülck korrekt, wonach „die völlig ver-worrene rechtliche Situation nach dem Aus für den Duty-free-Handel“ diverse Ausnahmeregelungen von der allgemeinen EU-Bestimmung beispielsweise für „Freizeit-Skipper“ ermöglicht,und wenn ja, für welche Personen- und Unternehmensgruppenwerden nach dem morgigen Auslaufen des innergemeinschaft-lichen Duty-free-Handels derartige Ausnahmeregelungen gel-ten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des schleswig-holsteinischen Wirtschaftsministers Horst Bülck, der aufgrundder ungeklärten Nachfolgeregelung für den innergemeinschaft-
lichen Duty-free-Handel eine Verlängerung der bestehendenRegelung über den 1. Juli 1999 hinaus fordert, bis es zu einerangemessenen Klärung aller strittigen Fragen auf nationaler wieeuropäischer Ebene gekommen ist, und wenn ja, auf welche Artund Weise wird die Bundesregierung eine derartige Verlänge-rungsfrist in die Praxis umsetzen?
Zu Frage 25:
Die Auffassung, es gäbe im Zusammenhang mit dem
Wegfall der Tax-Free-Regelung Ausnahmeregelungen,
ist unzutreffend. Bei der vom schleswig-holsteinischen
Wirtschaftsminister angesprochenen Steuerbefreiung für
Waren, die an Bord von Schiffen, einschließlich Sport-
booten, von Besatzungsmitgliedern oder Reisenden un-
mittelbar verbraucht bzw. verzehrt werden, handelt es
sich um nationale Regelungen. Sie sind mangels EU-
Harmonisierung der Bordbevorratung weiterhin mit dem
EU-Recht vereinbar. Diese nationalen Regelungen ha-
ben nichts mit der am 1. Juli 1999 wegfallenden Tax-
Free-Regelung zu tun, die ausschließlich Bordverkäufe
betrifft, d. h. Waren, die von Reisenden anläßlich inner-
gemeinschaftlicher Reisen von Bord eines Schiffes oder
Flugzeugs mitgenommen werden.
Zu Frage 26:
Die Auffassung des schleswig-holsteinischen Wirt-
schaftsministers, die Nachfolgeregelung für den inner-
gemeinschaftlichen Tax-Free-Handel sei ungeklärt, wird
nicht geteilt. Spezielle Rechtsvorschriften für den Bord-
verkauf von verbrauchsteuerpflichtigen Waren auf
Schiffen und in Flugzeugen an Reisende ab 1. Juli 1999
sind nicht erforderlich. Die Kommission hat die Ausle-
gungsregeln für Anwendung des geltenden Gemein-
schaftsrechts auf Bordverkäufe verbrauchsteuerpflichti-
ger Waren nach Wegfall der Tax-Free-Regelung am
10. April 1999 in Form einer Mitteilung im Amtsblatt
der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Regeln
sind mit dem Verbrauchsteuerausschuß, der die Kom-
mission nach Artikel 24 der Verbrauchsteuersystem-
richtlinie bei Verfahrensfragen unterstützt, abgestimmt
worden.
Anlage 24
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk
(CDU/CSU) (Drucksache 14/1270 Frage 27):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darübervor, wie mit den Entschädigungsleistungen der BundesrepublikDeutschland zur Wiedergutmachung an Opfer nationalsoziali-stischer Gewaltmaßnahmen in den ehemals kommunistischenStaaten, zum Beispiel mit den im Jahre 1972 zur Auszahlung andie seinerzeitige Volksrepublik Polen gelangten 103 Mio. DMzum Zwecke der Individualentschädigung von polnischen Op-fern, pseudomedizinischer Versuche in nationalsozialistischenKonzentrationslagern, tatsächlich verfahren wurde?
Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung ist
der im Rahmen des deutsch-polnischen Abkommens
vom 16. November 1972 vereinbarte Globalbetrag von
100 Millionen DM (zuzüglich 3 Millionen DM für
Verwaltungskosten) durch eine von der polnischen
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4317
(A) (C)
(B) (D)
Regierung hierfür eigens in Warschau errichtete Ver-
waltungsstelle unter Einschaltung einer Sachver-
ständigenkommission an die polnischen Opfer von
pseudo-medizinischen Menschenversuchen verteilt wor-
den.
Die von der Kommission seinerzeit zuerkannten indi-
viduellen Entschädigungsleistungen beliefen sich nach
damaligen Informationen der Deutschen Botschaft War-
schau auf durchschnittlich rund 300 000 Zloty (seiner-
zeit umgerechnet etwa 30 000 DM). Hiervon konnten
25% in DM oder anderen Devisen, der Rest von 75% in
Zloty festgesetzt werden.
Die Verteilung und Auszahlung der zuerkannten in-
dividuellen Entschädigungsbeträge erstreckten sich von
Mitte 1973 bis Ende 1975.
In den Jahren 1991 bis 1993 wurden in Warschau,
Moskau, Minsk und Kiew Stiftungen zum Ausgleich
NS-verfolgungsbedingter Schäden gegründet und mit
insgesamt 1,5 Milliarden DM ausgestattet. Die deut-
schen Auslandsvertretungen beobachten jedoch die Ar-
beit der Stiftungen kritisch und führen regelmäßige Ge-
spräche mit den Vorsitzenden. Aufgrund dieser Erfah-
rungen kann die Bundesregierung grundsätzlich fest-
stellen, daß die Stiftungen wirksame Hilfe für NS-Opfer
geleistet haben.
Die Stiftung „Deutsch-Polnische Aussöhnung“ hat
die ihr zur Verfügung gestellten 500 Millionen DM an
etwa 533 000 Personen, überwiegend Zwangsarbeiter,
verteilt, die jeweils Einmalzahlungen in Höhe von bis zu
1 000 DM erhalten haben.
Von dem den Stiftungen „Verständigung und Aus-
söhnung“ in Rußland, Weißrußland und der Ukraine
gewährten Betrag von 1 Milliarde DM sind bis Ende
des ersten Quartals 1999 insgesamt 875 Millionen
DM überwiegend an Zwangsarbeiter ausgezahlt wor-
den. Die Einzelbeträge liegen hier zwischen 600 und
1 300 DM.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Frage
des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (F.D.P.)
(Drucksache 14/1270, Frage 28):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bezüglich desKooperationsmodells für die Logistik bzw. Instandsetzung desEurofighter eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der betroffenenGruppen (Bundesministerium der Verteidigung, Industrie, ÖTV,Bundeswehrverband, Hauptpersonalrat) gebildet werden sollte,um die Rechte und Mitwirkung der Betroffenen zu gewähr-leisten?
Mit der Erarbeitung von kooperativen Modellen folgt
die Bundeswehr einem Auftrag der Leitung, die künfti-
ge Aufteilung logistischer Leistungen zwischen Bun-
deswehr und Industrie so zu optimieren, daß sowohl
der operative Bedarf der Streitkräfte gewährleistet als
auch die aus sicherheitspolitischen Gründen notwendi-
gen wehrtechnischen Mindeskapazitäten erhalten blei-
ben.
Das Kooperationsmodell EUROFIGHTER hat in
diesem Zusammenhang Pilotcharakter für die Streit-
kräfte. Die dafür erforderlichen Grundlagenarbeiten
werden in gemeinsamen, seit Februar 1998 bestehenden
Arbeitsgruppen zwischen Bundeswehr und Industrie
geleistet.
Besonders bei Projekten dieser weitreichenden Be-
deutung ist eine intensive Information und Erörterung
von/mit den Betroffenen, um deren Interessen und
Rechte bei der Umsetzung zu berücksichtigen und da-
mit die Akzeptanz in der Anwendung zu erreichen,
zwingend. Die Information des betroffenen Personals
und die Wahrung ihrer Interessen und Rechte sind
selbstverständlich auch ein Anliegen des BMVg. Dies
ist im übrigen gesetzlich mit dem Bundespersonal-
vertretungsgesetz und dem Soldatenbeteiligungsgesetz
geregelt.
Dementsprechend sind bzw. werden die betroffenen
Verbände/Einheiten über die anstehenden Maßnah-
men/Konsequenzen im Zusammenhang der Einführung
EUROFIGHTER rechtzeitig informiert; die Personal-
vertretungen sind bzw. werden wie vorgesehen einge-
bunden.
Insofern wird vor diesem Hintergrund die Auffassung
nicht geteilt, eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung
BMVg, Industrie, ÖTV, DBwV, HPR, über die beste-
henden Mitwirkungsgremien hinaus, einrichten zu müs-
sen, um die Rechte und die Mitwirkung der Betroffenen
zu gewährleisten.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen
des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU)
(Drucksache 14/1270 Fragen 29 und 30):
Welche Auswirkungen hat die geplante Reduzierung derZivildienstzeit, und welche Auswirkungen haben die beabsich-tigten Stellenkürzungen um mehr als ein Fünftel aller Zivil-dienststellen auf den Grundwehrdienst?
Wie werden sich nach Einschätzung der Bundesregierungdiese Veränderungen auf die Wehrgerechtigkeit und die Anzahlder Kriegsdienstverweigerungen auswirken?
Zu Frage 29:
Ob und in welchem Umfang es zu einer Reduzierung
der Zivildienstzeit und Stellenkürzungen im Bereich des
Zivildienstes kommt, wird im Rahmen fachlicher
Abstimmungen zwischen den beteiligten Ressorts fest-
gelegt werden. Eine Reduzierung der Dauer des Zivil-
dienstes und eine Kürzung der Zivildienststellen hätte
grundsätzlich keine unmittelbaren Auswirkungen auf
den gegenwärtig 10 Monate dauernden Grundwehr-
dienst.
4318 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999
(A) (C)
(B) (D)
Zu Frage 30:
Die Verwirklichung von Wehrgerechtigkeit hängt
maßgeblich davon ab, daß möglichst alle tauglich gemu-
sterten und verfügbaren wehrpflichtigen jungen Männer
entweder zum Wehrdienst oder Zivildienst herangezo-
gen werden. Eine Reduzierung der Zivildienstzeit auf
11 Monate und die damit verbundene Reduzierung der
Jahresdurchschnittszahl der Zivildienstleistenden wür-
den nichts an der Absicht der Bundesregierung ändern,
auch künftig alle anerkannten Kriegsdienstverweigerer
zum Zivildienst heranzuziehen.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Winfried Wolf (PDS) (Drucksa-
che 14/1270 Fragen 31 und 32):
Treffen Presseberichte (Stuttgarter Nachrichten vom 5. Juni1999) zu, daß die Bundesregierung für Neubauten im Zusam-menhang mit dem Projekt „Stuttgart 21“, einschließlich derNeubaustrecke Stuttgart–Ulm, vor dem Jahr 2003 keine Gelderbereitstellen will?
Macht die Bundesregierung sich die in der Presse zitiertenÄußerungen des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Woh-nungswesen, Franz Müntefering, zu eigen, daß Bundesmittelnur für Neubaustrecken wie Stuttgart–Ulm und nicht für diegeplanten Bahnhofsneubauten und Streckenverlegungen in Stutt-gart fließen, und was wird aus diesen Mitteln im Falle einesScheiterns der geplanten Grundstücksverkäufe in Stuttgart?
Zu Frage 31:
Nach dem inzwischen nicht mehr aktuellen Fünfjah-
resplan Schiene 1998–2002 waren im Zeitraum bis zum
Jahr 2002 209 Millionen DM vorgesehen, im Zeitraum
nach 2002 677 Millionen DM. In welcher Höhe Mittel
für das Vorhaben „Stuttgart 21“ im Zeitraum bis zum
Jahr 2002 zur Verfügung stehen werden, wird in einigen
Wochen nach Vorliegen des Investitionsprogramms
1999–2002 feststehen.
Zu Frage 32:
„Stuttgart 21“ ist kein Vorhaben des Bedarfsplans
Schiene, sondern wird von der DB AG, dem Land
Baden-Württemberg, der Landeshauptstadt Stuttgart und
weiteren Beteiligten geplant. Der Bund hat sich in der
Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 1995 bereit erklärt,
einen Beitrag zu leisten, der dem Anteil der Neu-
baustrecke Stuttgart–Ulm im Abschnitt Stuttgart–
Wendlingen entspricht, der durch „Stuttgart 21“ ersetzt
würde. Ein Zusammenhang zwischen dieser Neubau-
strecke und Grundstücksverkäufen im Bereich des
Stuttgarter Hauptbahnhofs besteht nicht.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/1270 Fragen 33 und 34):
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, nicht nur beineuen Bundesautobahnen Lärmschutzwände zu errichten, son-dern in begründeten Fällen auch früher gebaute Strecken zu be-rücksichtigen, und welche Kriterien hat sie für solche Fälle?
Liegen der Bundesregierung zur Lärmschutzsituation an derBAB 3, z.B. im Abschnitt Donaubrücke bei Passau, neue Lärm-messungen vor, die diese Kriterien erfüllen?
Zu Frage 33:
Seit dem Jahr 1974 müssen aufgrund des damals be-
schlossenen Bundes-Immissionsschutzgesetzes bei Bau
und wesentlicher Änderung von Straßen Maßnahmen
ergriffen werden, um schädliche Einwirkungen des Stra-
ßenverkehrslärms zu verhindern.
Neben dieser gesetzlich vorgeschriebenen sog. Lärm-
vorsorge führt die Bundesregierung seit über 20 Jahren
die Lärmsanierung als freiwillige Leistung im Rahmen
ihrer finanziellen Möglichkeiten durch. Maßnahmen der
Lärmsanierung können an bestehenden Autobahnen
durchgeführt werden, wenn sie vor dem Inkrafttreten des
BlmSchG dem Verkehr übergeben wurden und wenn die
Sanierungsgrenzwerte an den Immissionsorten über-
schritten sind.
Zu Frage 34:
Über den Lärmschutz wird nicht anhand von Meßer-
gebnissen entschieden; vielmehr werden die Lärmim-
missionen berechnet. Lärmmessungen liegen nicht vor,
wohl aber eine neue Verkehrszählung vom 14. April
1999. Danach beträgt die Verkehrsbelastung im Abschnitt
Passau/Nord-Passau/Mitte rd. 22 150 Kfz/24 h mit einem
Lkw-Anteil (nachts) von 64 %. Die danach errechneten
Immissionswerte überschreiten für einige betroffene An-
wesen mit 62 dB(A) den Nachtgrenzwert der Lärmsanie-
rung von 60 dB(A); die Tageswerte hingegen liegen mit
maximal 66 dB(A) deutlich unter dem Grenzwert der
Lärmsanierung von 70 dB(A). Insoweit kommen aktive
Lärmschutzmaßnahmen nicht in Betracht.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Fragen
des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/1270 Fragen 35 und 36):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus demvon der Bayerischen Staatsregierung in Auftrag gegebenen IFO-Gutachten, wonach bis zum Prognosehorizont 2015 für die Bin-nenschiffahrt ein Transportaufkommen von 11,27 MillionenTonnen zu erwarten ist?
Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß nach der EU-Erweiterung zu den MOE-Staaten der Verkehr sowohl auf derSchiene zwischen Regensburg und Passau als auch beim glei-chen Streckenabschnitt auf der A3 in den nächsten Jahren zu-sammenbrechen wird, weil das hohe Gütertransportaufkommennicht mehr bewältigt werden kann, und wie beurteilt sie dieFeststellung im IFO-Gutachten, daß für den Zeithorizont desJahres 2015 bei einer durchgehend leistungsfähig ausgebautenDonau ein Transportvolumen von ca. 14,7 Millionen Tonnen alsrealistisch anzusehen ist?
Zu Frage 35:
Das von der Bayerischen Staatsregierung in Auftrag
gegebene IFO-Gutachten wurde bisher noch nicht von
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999 4319
(A) (C)
(B) (D)
dem federführenden Bayerischen Staatsministerium für
Wirtschaft, Verkehr und Technologie in den Informa-
tions- und Abstimmungsprozeß mit dem Bund einge-
bracht.
Ein gemeinsam vom Österreichischen Verkehrsmi-
nisterium, dem Bayerischen Staatsministerium für Wirt-
schaft, Verkehr und Technologie sowie dem BMVBW
bei Planco Consulting, Essen, und der ARGE Regionale
Verkehrsplanung und Transportwirtschaft, Wien, in
Auftrag gegebenes Gutachten, das kurz vor dem Ab-
schluß steht, weist für die Donaustrecke zwischen
Straubing und Vilshofen ein Verkehrsaufkommen im
Jahre 2015 von rund 10,5 Millionen t auf. Diesem Teil-
gutachten liegt zunächst die Annahme zugrunde, daß ein
weiterer Donauausbau nicht stattfindet.
Die Differenz der Prognosewerte in Höhe von rund
0,77 Millionen t ist unerheblich, da die Bewertungser-
gebnisse bezüglich der Verkehrsprognose ohnehin einer
Sensitivitätsuntersuchung unterworfen werden.
Ausgehend von dem Verkehrsaufkommen zwischen
Straubing und Vilshofen von rund 5,5 Millionen t im
Jahre 1998, lassen diese Prognosewerte eine erhebliche
Steigerung des Verkehrsaufkommens auf der Donau er-
warten und belegen zu Recht die hohe Attraktivität die-
ser Wasserstraße.
Zu Frage 36:
Nein.
Durch den zusätzlichen Verkehr nach Öffnung der Gren-
zen nach Osten wird die Leistungsfähigkeit der BAB A 3
Regensburg–Passau (vierstreifig, 60 000 Kfz/24 h) bei
heutigen Belastungen zwischen rund 20 000 und 40 000
Kfz/24 h auch in Zukunft nicht überschritten, allenfalls
im direkten Bereich von Regensburg, bei dem die gel-
tende Bedarfsplanprognose 2010 eine Belastung von
63 000 Kfz/24 h ausweist.
Auch der Schienenverkehr ist in den nächsten Jahren
in dieser Relation noch aufnahmefähig. Zum Transport-
volumen auf der Donau bis zum Prognosehorizont 2015
verweise ich auf die Antwort zur Frage 35.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Frage
der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS) (Druck-
sache 14/1270 Frage 37):
Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, daß Politikerim vorigen Jahr den Verkauf von 113 000 Eisenbahnerwohnun-gen aus ihren Reihen als „nicht sozial verträglich“ entschiedenabgelehnt wurde, nun aber trotz anhaltender Proteste die Woh-nungen veräußert werden sollen, und weshalb wird ein Alter-nativkonzept, das einen Großteil der Wohnungen als betrieblicheSozialeinrichtung erhielte, abgelehnt?
Maßgebliche Grundlage für die Entscheidung der
Bundesregierung, die Eisenbahn-Wohnungsgesellschaf-
ten zu privatisieren, ist die entsprechende Aussage im
Koalitionsvertrag vom 20. Oktober 1998: Dieser sieht
insoweit ausdrücklich vor, bei der Privatisierung bun-
deseigener Wohnungsbestände sozialverträgliche Wege
zu gehen, wie Kaufangebote an Kommunen und Län-
der, Genossenschaftsgründungen, Mieterprivatisierung
zur Vermögensbildung und Altersvorsorge oder Erhalt
einzelner Gesellschaften bei größerer Wirtschaftlichkeit.
In den Verhandlungen mit dem Bieterkonsortium konnte
eine vorbildliche soziale Absicherung der Mieter und
Mitarbeiter der Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften er-
reicht werden. Insbesondere wurde sichergestellt, daß
die Existenz der betrieblichen Sozialeinrichtung für die
Eisenbahner auch in Zukunft dauerhaft festgeschrieben
ist.
Die SPD-Fraktion hat daraufhin diesem Konzept in
ihrer Sitzung am 23. März 1999 mit großer Mehrheit
zugestimmt. Die mit dem Alternativ-Konzept möglichen
Einnahmen von rund 3 Milliarden DM decken nicht den
Haushaltsbedarf des Bundeseisenbahnvermögens. Das
Konzept geht davon aus, daß die an das Bundeseisen-
bahnvermögen auszuschüttenden 3 Milliarden DM voll-
ständig auf dem Kreditwege finanziert werden. Für diese
Kredite muß letztendlich der Bund bürgen. Sollte die
Refinanzierung der Kredite insbesondere durch Mieter-
privatisierung nicht schnell und umfassend genug vor-
angehen, wäre die Liquidität der Eisenbahn-Wohnungs-
gesellschaften gefährdet und der Bund müßte letztlich
die finanziellen Risiken tragen.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Frage
des Abgeordneten Carsten Hübner (PDS) (Drucksache
14/1270, Frage 38):
Wie ist das Festhalten der Bundesregierung am Verkauf von113 000 Eisenbahnerwohnungen mit der Aussage der Bundes-regierung aus dem Zukunftsprogramm 2000 „Privatisierung –Kein Weg zur Konsolidierung“ zu vereinbaren?
Auf die Beantwortung der Frage-Nr. 37 wird Bezug
genommen. Das „Zukunftsprogramm 2000“ – Stand
21. Juni 1999 – enthält gegenüber dem Koalitionsvertrag
keine abweichenden Bewertungen.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
der Abgeordneten Heidemarie Ehlert (PDS) (Drucksa-
che 14/1270, Frage 39):
Wer soll die Kosten von rd. 2,5 Mrd. DM für Wohngeldübernehmen, die der Bund in seinem Haushalt einsparen will?
Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit dem
Entwurf des Haushaltsplans 2000 zu einer Wohngeld-
novelle im Rahmen der Reform des sozialen Wohnens
4320 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Juni 1999
(A) (C)
(B) (D)
beschlossen, daß gleichzeitig mit einer spürbaren Ver-
besserung des Wohngeldes (Tabellenwohngeld) die
Wohngeldzahlung für Sozialhilfeempfänger (pauscha-
liertes Wohngeld) auf die Länder und ihre Kommunen
verlagert wird (2000: ca. 2,3 Milliarden DM). Die Ge-
meinden werden durch andere Maßnahmen des Zukunfts-
programms entlastet, z.B. durch den Abbau von Steuer-
subventionen.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
der Abgeordneten Christina Schenk (PDS) (Drucksa-
che 14/1270, Frage 40):
Welche Gründe liegen vor, die Wohngeldnovelle, derenEntwurf vor der Sommerpause 1999 und deren Wirksamwerdenzum 1. Januar 2000 zugesagt war, nunmehr auf den 1. Januar2001, also um ein ganzes Jahr, zu verschieben?
Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit dem
Entwurf des Haushaltsplans 2000 beschlossen, daß im
Hinblick auf die vordringlich notwendige Haushaltssa-
nierung die mit einer Wohngeldnovelle vorgesehenen
spürbaren Verbesserungen zum 1. Januar 2001 wirksam
werden sollen.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
des Abgeordneten Gerhard Jüttemann (PDS) (Druck-
sache 14/1270, Frage 41):
Ist damit zu rechnen, daß das Tabellenwohngeld West erhöhtsowie treffsicherer und familienfreundlicher gemacht wird, wäh-rend das Tabellenwohngeld Ost vom Grundsatz auf dem bishe-rigen Niveau bleibt?
Die Einzelheiten der im Zusammenhang mit dem von
der Bundesregierung beschlossenen Entwurf des Haus-
haltsplans 2000 und dem „Zukunftsprogramm 2000“
vorgesehenen Wohngeldnovelle werden gegenwärtig in-
nerhalb der Bundesregierung beraten.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS) (Druck-
sache 14/1270, Frage 42):
Was sind nach Meinung der Bundesregierung die Ursachendafür, daß die pauschalierten Wohngeldausgaben für Sozial-hilfebezieher überdurchschnittlich gestiegen sind, und hat dieBundesregierung bei ihren Überlegungen zur Neuregelung derVerantwortung für das pauschalierte Wohngeld diese steigendeTendenz entsprechend berücksichtigt?
Die Ursache für den starken Anstieg des durch-
schnittlichen pauschalierten Wohngelds liegt im we-
sentlichen darin, daß es keine Höchstbeträge für die
berücksichtigungsfähige Miete wie beim Tabellen-
wohngeld gibt (vgl. Wohngeld- und Mietenbericht
der Bundesregierung 1997, BT Drs. 13/10384, Rand-
Nr. 103). Die Berücksichtigung dieses Umstandes
wird innerhalb der Bundesregierung im Zusammen-
hang mit den Einzelheiten der Wohngeldnovelle bera-
ten.
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