Dr. Evelyn Kenzler
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999 4063
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlagen zum Stenographischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
        Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        24.6.99
        Balt, Monika PDS 24.6.99
        Behrendt, Wolfgang SPD 24.6.99 *
        Bindig, Rudolf SPD 24.6.99 *
        Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 24.6.99
        Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 24.6.99 *
        Bulmahn, Edelgard SPD 24.6.99
        Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        24.6.99
        Friedrich (Altenburg),
        Peter
        SPD 24.6.99
        Gebhardt, Fred PDS 24.6.99
        Großmann, Achim SPD 24.6.99
        Dr. Hornhues,
        Karl-Heinz
        CDU/CSU 24.6.99 *
        Hornung, Siegfried CDU/CSU 24.6.99 *
        Jäger, Renate SPD 24.6.99 *
        Kanther, Manfred CDU/CSU 24.6.99
        Kolbow, Walter SPD 24.6.99
        Lensing, Werner CDU/CSU 24.6.99
        Lörcher, Christa SPD 24.6.99 *
        Dr. Lucyga, Christine SPD 24.6.99 *
        Maaß (Wilhelmshaven),
        Erich
        CDU/CSU 24.6.99 *
        Marquardt, Angela PDS 24.6.99
        Müller (Berlin),
        Manfred
        PDS 24.6.99 *
        Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
        Neumann (Gotha),
        Gerhard
        SPD 24.6.99 *
        Opel, Manfred SPD 24.6.99
        Dr. Pick, Eckhart SPD 24.6.99
        Reiche, Katherina CDU/CSU 24.6.99
        Ronsöhr,
        Heinrich-Wilhelm
        CDU/CSU 24.6.99
        Rübenkönig, Gerhard SPD 24.6.99
        Schenk, Christina PDS 24.6.99
        Schloten, Dieter SPD 24.6.99 *
        von Schmude, Michael CDU/CSU 24.6.99 *
        Schuhmann (Delitzsch),
        Richard
        SPD 24.6.99
        Schulz (Leipzig),
        Werner
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        24.6.99
        Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 24.6.99
        Dr. Staffelt, Ditmar SPD 24.6.99
        Stübgen, Michael CDU/CSU 24.6.99
        Dr. Thalheim, Gerald SPD 24.6.99
        Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        24.6.99
        Voßhoff, Andrea CDU/CSU 24.6.99
        Weisheit, Matthias SPD 24.6.99
        Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 24.6.99 *
        Dr. Wolf, Winfried PDS 24.6.99
        Zierer, Benno CDU/CSU 24.6.99 *
        Dr. Zöpel, Christoph SPD 24.6.99
        * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-
        lung des Europarates
        Anlage 2
        Liste der Abgeordneten, die an der Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums
        gemäß § 4 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit
        des Bundes teilgenommen haben
        SPD
        Brigitte Adler
        Gerd Andres
        Rainer Arnold
        Hermann Bachmaier
        Ernst Bahr
        Doris Barnett
        Dr. Hans Peter Bartels
        Eckhardt Barthel (Berlin)
        Klaus Barthel (Starnberg)
        Ingrid Becker-Inglau
        Dr. Axel Berg
        Hans-Werner Bertl
        Friedhelm Julius Beucher
        Petra Bierwirth
        Lothar Binding (Heidelberg)
        Kurt Bodewig
        Klaus Brandner
        Anni Brandt-Elsweier
        Willi Brase
        Dr. Eberhard Brecht
        Rainer Brinkmann (Detmold)
        Bernhard Brinkmann
        (Hildesheim)
        Hans-Günter Bruckmann
        Ursula Burchardt
        Dr. Michael Bürsch
        Hans Martin Bury
        Hans Büttner (Ingolstadt)
        Marion Caspers-Merk
        Wolf-Michael Catenhusen
        Dr. Peter Danckert
        Dr. Herta Däubler-Gmelin
        Christel Deichmann
        Karl Diller
        Peter Dreßen
        Rudolf Dreßler
        Detlef Dzembritzki
        Dieter Dzewas
        Dr. Peter Eckardt
        Sebastian Edathy
        Ludwig Eich
        Marga Elser
        Peter Enders
        4064 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999
        (A) (C)
        (B) (D)
        Gernot Erler
        Petra Ernstberger
        Annette Faße
        Lothar Fischer (Homburg)
        Gabriele Fograscher
        Iris Follak
        Norbert Formanski
        Rainer Fornahl
        Hans Forster
        Lilo Friedrich (Mettmann)
        Harald Friese
        Arne Fuhrmann
        Monika Ganseforth
        Konrad Gilges
        Iris Gleicke
        Günter Gloser
        Uwe Göllner
        Renate Gradistanac
        Günter Graf (Friesoythe)
        Angelika Graf (Rosenheim)
        Dieter Grasedieck
        Monika Griefahn
        Wolfgang Grotthaus
        Karl-Hermann Haack
        (Extertal)
        Hans-Joachim Hacker
        Klaus Hagemann
        Manfred Hampel
        Christel Hanewinckel
        Alfred Hartenbach
        Anke Hartnagel
        Klaus Hasenfratz
        Nina Hauer
        Hubertus Heil
        Reinhold Hemker
        Frank Hempel
        Rolf Hempelmann
        Dr. Barbara Hendricks
        Gustav Herzog
        Monika Heubaum
        Uwe Hiksch
        Reinhold Hiller (Lübeck)
        Stephan Hilsberg
        Gerd Höfer
        Jelena Hoffmann (Chemnitz)
        Walter Hoffmann
        (Darmstadt)
        Iris Hoffmann (Wismar)
        Frank Hofmann (Volkach)
        Ingrid Holzhüter
        Eike Hovermann
        Christel Humme
        Lothar Ibrügger
        Barbara Imhof
        Brunhilde Irber
        Gabriele Iwersen
        Jann-Peter Janssen
        Ilse Janz
        Dr. Uwe Jens
        Volker Jung (Düsseldorf)
        Johannes Kahrs
        Sabine Kaspereit
        Susanne Kastner
        Hans-Peter Kemper
        Klaus Kirschner
        Marianne Klappert
        Siegrun Klemmer
        Hans-Ulrich Klose
        Fritz Rudolf Körper
        Karin Kortmann
        Anette Kramme
        Nicolette Kressl
        Volker Kröning
        Angelika Krüger-Leißner
        Horst Kubatschka
        Ernst Küchler
        Helga Kühn-Mengel
        Ute Kumpf
        Konrad Kunick
        Werner Labsch
        Christine Lambrecht
        Brigitte Lange
        Christian Lange (Backnang)
        Detlev von Larcher
        Christine Lehder
        Waltraud Lehn
        Robert Leidinger
        Dr. Elke Leonhard
        Eckhart Lewering
        Götz-Peter Lohmann
        (Neubrandenburg)
        Erika Lotz
        Dr. Christine Lucyga
        Dieter Maaß (Herne)
        Winfried Mante
        Dirk Manzewski
        Tobias Marhold
        Lothar Mark
        Ulrike Mascher
        Christoph Matschie
        Ingrid Matthäus-Maier
        Heide Mattischeck
        Markus Meckel
        Ulrike Mehl
        Ulrike Merten
        Angelika Mertens
        Dr. Jürgen Meyer (Ulm)
        Ursula Mogg
        Christoph Moosbauer
        Michael Müller (Düsseldorf)
        Jutta Müller (Völklingen)
        Christian Müller (Zittau)
        Franz Müntefering
        Andrea Nahles
        Volker Neumann (Bramsche)
        Dr. Edith Niehuis
        Dr. Rolf Niese
        Dietmar Nietan
        Günter Oesinghaus
        Eckhard Ohl
        Leyla Onur
        Holger Ortel
        Adolf Ostertag
        Kurt Palis
        Albrecht Papenroth
        Dr. Willfried Penner
        Dr. Martin Pfaff
        Georg Pfannenstein
        Johannes Pflug
        Joachim Poß
        Karin Rehbock-Zureich
        Margot von Renesse
        Renate Rennebach
        Bernd Reuter
        Dr. Edelbert Richter
        Reinhold Robbe
        Gudrun Roos
        René Röspel
        Dr. Ernst Dieter Rossmann
        Michael Roth (Heringen)
        Birgit Roth (Speyer)
        Marlene Rupprecht
        Thomas Sauer
        Dr. Hansjörg Schäfer
        Gudrun Schaich-Walch
        Rudolf Scharping
        Bernd Scheelen
        Dr. Hermann Scheer
        Siegfried Scheffler
        Horst Schild
        Otto Schily
        Horst Schmidbauer
        (Nürnberg)
        Ulla Schmidt (Aachen)
        Silvia Schmidt (Eisleben)
        Dagmar Schmidt (Meschede)
        Wilhelm Schmidt (Salzgitter)
        Regina Schmidt-Zadel
        Heinz Schmitt (Berg)
        Carsten Schneider
        Dr. Emil Schnell
        Walter Schöler
        Olaf Scholz
        Karsten Schönfeld
        Fritz Schösser
        Dr. Mathias Schubert
        Brigitte Schulte (Hameln)
        Volkmar Schultz (Köln)
        Ilse Schumann
        Ewald Schurer
        Dr. R. Werner Schuster
        Dietmar Schütz (Oldenburg)
        Dr. Angelica Schwall-Düren
        Ernst Schwanhold
        Rolf Schwanitz
        Bodo Seidenthal
        Erika Simm
        Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
        Dr. Cornelie Sonntag-
        Wolgast
        Wieland Sorge
        Wolfgang Spanier
        Dr. Margrit Spielmann
        Jörg-Otto Spiller
        Antje-Marie Steen
        Ludwig Stiegler
        Rolf Stöckel
        Rita Streb-Hesse
        Dr. Peter Struck
        Joachim Stünker
        Joachim Tappe
        Jörg Tauss
        Jella Teuchner
        Wolfgang Thierse
        Franz Thönnes
        Uta Titze-Stecher
        Adelheid Tröscher
        Hans-Eberhard Urbaniak
        Rüdiger Veit
        Günter Verheugen
        Simone Violka
        Ute Vogt (Pforzheim)
        Hans Georg Wagner
        Hedi Wegener
        Dr. Konstanze Wegner
        Wolfgang Weiermann
        Reinhard Weis (Stendal)
        Gunter Weißgerber
        Gert Weisskirchen
        (Wiesloch)
        Dr. Ernst Ulrich von
        Weizsäcker
        Jochen Welt
        Dr. Rainer Wend
        Hildegard Wester
        Lydia Westrich
        Inge Wettig-Danielmeier
        Dr. Margrit Wetzel
        Helmut Wieczorek
        (Duisburg)
        Jürgen Wieczorek (Böhlen)
        Dr. Norbert Wieczorek
        Heidemarie Wieczorek-Zeul
        Dieter Wiefelspütz
        Heino Wiese (Hannover)
        Klaus Wiesehügel
        Brigitte Wimmer (Karlsruhe)
        Engelbert Wistuba
        Barbara Wittig
        Verena Wohlleben
        Hanna Wolf (München)
        Waltraud Wolff (Zielitz)
        Uta Zapf
        Peter Zumkley
        CDU/CSU
        Ilse Aigner
        Peter Altmaier
        Dietrich Austermann
        Norbert Barthle
        Dr. Wolf Bauer
        Günter Baumann
        Brigitte Baumeister
        Meinrad Belle
        Dr. Sabine Bergmann-Pohl
        Otto Bernhardt
        Hans-Dirk Bierling
        Dr. Joseph-Theodor Blank
        Renate Blank
        Dr. Heribert Blens
        Peter Bleser
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999 4065
        (A) (C)
        (B) (D)
        Dr. Norbert Blüm
        Sylvia Bonitz
        Jochen Borchert
        Wolfgang Börnsen
        (Bönstrup)
        Wolfgang Bosbach
        Dr. Wolfgang Bötsch
        Klaus Brähmig
        Dr. Ralf Brauksiepe
        Paul Breuer
        Monika Brudlewsky
        Hartmut Büttner
        (Schönebeck)
        Cajus Caesar
        Manfred Carstens (Emstek)
        Peter H. Carstensen
        (Nordstrand)
        Leo Dautzenberg
        Wolfgang Dehnel
        Hubert Deittert
        Albert Deß
        Renate Diemers
        Thomas Dörflinger
        Hansjürgen Doss
        Marie-Luise Dött
        Maria Eichhorn
        Rainer Eppelmann
        Ilse Falk
        Dr. Hans Georg Faust
        Ulf Fink
        Ingrid Fischbach
        Dirk Fischer (Hamburg)
        Axel E. Fischer
        (Karlsruhe-Land)
        Herbert Frankenhauser
        Dr. Gerhard Friedrich
        (Erlangen)
        Dr. Hans-Peter Friedrich
        (Hof)
        Erich G. Fritz
        Jochen-Konrad Fromme
        Hans-Joachim Fuchtel
        Dr. Jürgen Gehb
        Norbert Geis
        Dr. Heiner Geißler
        Georg Girisch
        Michael Glos
        Dr. Reinhard Göhner
        Peter Götz
        Dr. Wolfgang Götzer
        Kurt-Dieter Grill
        Hermann Gröhe
        Manfred Grund
        Carl-Detlev Freiherr von
        Hammerstein
        Gottfried Haschke
        (Großhennersdorf)
        Gerda Hasselfeldt
        Norbert Hauser (Bonn)
        Hansgeorg Hauser
        (Rednitzhembach)
        Klaus-Jürgen Hedrich
        Ursula Heinen
        Manfred Heise
        Siegfried Helias
        Hans Jochen Henke
        Ernst Hinsken
        Peter Hintze
        Klaus Hofbauer
        Martin Hohmann
        Klaus Holetschek
        Josef Hollerith
        Hubert Hüppe
        Peter Jacoby
        Susanne Jaffke
        Georg Janovsky
        Dr.-Ing. Rainer Jork
        Dr. Harald Kahl
        Bartholomäus Kalb
        Steffen Kampeter
        Dr.-Ing Dietmar Kansy
        Irmgard Karwatzki
        Volker Kauder
        Eckart von Klaeden
        Ulrich Klinkert
        Dr. Helmut Kohl
        Manfred Kolbe
        Norbert Königshofen
        Eva-Maria Kors
        Hartmut Koschyk
        Thomas Kossendey
        Rudolf Kraus
        Dr. Martina Krogmann
        Dr.-Ing. Paul Krüger
        Dr. Hermann Kues
        Dr. Karl A. Lamers
        (Heidelberg)
        Karl Lamers
        Dr. Norbert Lammert
        Dr. Paul Laufs
        Karl-Josef Laumann
        Vera Lengsfeld
        Peter Letzgus
        Ursula Lietz
        Walter Link (Diepholz)
        Dr. Manfred Lischewski
        Wolfgang Lohmann
        (Lüdenscheid)
        Julius Louven
        Dr. Michael Luther
        Erwin Marschewski
        Dr. Martin Mayer
        (Siegertsbrunn)
        Wolfgang Meckelburg
        Dr. Michael Meister
        Dr. Angela Merkel
        Friedrich Merz
        Hans Michelbach
        Meinolf Michels
        Bernward Müller (Jena)
        Elmar Müller (Kirchheim)
        Dr. Gerd Müller
        Bernd Neumann (Bremen)
        Claudia Nolte
        Günter Nooke
        Franz Obermeier
        Friedhelm Ost
        Eduard Oswald
        Norbert Otto (Erfurt)
        Dr. Peter Paziorek
        Anton Pfeifer
        Dr. Friedbert Pflüger
        Beatrix Philipp
        Ronald Pofalla
        Ruprecht Polenz
        Marlies Pretzlaff
        Dr. Bernd Protzner
        Dieter Pützhofen
        Thomas Rachel
        Dr. Peter Ramsauer
        Helmut Rauber
        Peter Rauen
        Christa Reichard (Dresden)
        Erika Reinhardt
        Hans-Peter Repnik
        Klaus Riegert
        Dr. Heinz Riesenhuber
        Franz Romer
        Hannelore Rönsch
        (Wiesbaden)
        Dr. Klaus Rose
        Kurt J. Rossmanith
        Adolf Roth (Gießen)
        Dr. Christian Ruck
        Volker Rühe
        Dr. Jürgen Rüttgers
        Anita Schäfer
        Dr. Wolfgang Schäuble
        Hartmut Schauerte
        Heinz Schemken
        Karl-Heinz Scherhag
        Gerhard Scheu
        Norbert Schindler
        Dietmar Schlee
        Bernd Schmidbauer
        Christian Schmidt (Fürth)
        Dr.-Ing. Joachim Schmidt
        (Halsbrücke)
        Andreas Schmidt (Mülheim)
        Hans Peter Schmitz
        (Baesweiler)
        Birgit Schnieber-Jastram
        Dr. Andreas Schockenhoff
        Dr. Rupert Scholz
        Reinhard Freiherr von
        Schorlemer
        Wolfgang Schulhoff
        Clemens Schwalbe
        Dr. Christian Schwarz-
        Schilling
        Wilhelm-Josef Sebastian
        Horst Seehofer
        Heinz Seiffert
        Rudolf Seiters
        Werner Siemann
        Johannes Singhammer
        Bärbel Sothmann
        Margarete Späte
        Carl-Dieter Spranger
        Wolfgang Steiger
        Erika Steinbach
        Dr. Wolfgang Freiherr
        von Stetten
        Dorothea Störr-Ritter
        Max Straubinger
        Matthäus Strebl
        Thomas Strobl
        Dr. Rita Süssmuth
        Edeltraut Töpfer
        Dr. Hans-Peter Uhl
        Gunnar Uldall
        Arnold Vaatz
        Angelika Volquartz
        Dr. Theodor Waigel
        Peter Weiß (Emmendingen)
        Gerald Weiß (Groß-Gerau)
        Annette Widmann-Mauz
        Heinz Wiese (Ehingen)
        Hans-Otto Wilhelm (Mainz)
        Klaus-Peter Willsch
        Willy Wimmer (Neuss)
        Matthias Wissmann
        Werner Wittlich
        Dagmar Wöhrl
        Aribert Wolf
        Elke Wülfing
        Wolfgang Zeitlmann
        Wolfgang Zöller
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        Marieluise Beck (Bremen)
        Volker Beck (Köln)
        Angelika Beer
        Matthias Berninger
        Annelie Buntenbach
        Ekin Deligöz
        Dr. Thea Dückert
        Franziska Eichstädt-Bohlig
        Dr. Uschi Eid
        Hans-Josef Fell
        Andrea Fischer (Berlin)
        Joseph Fischer (Frankfurt)
        Katrin Göring-Eckardt
        Rita Grießhaber
        Winfried Hermann
        Antje Hermenau
        Kristin Heyne
        Ulrike Höfken
        Michaele Hustedt
        Monika Knoche
        Dr. Angelika Köster-Loßack
        Steffi Lemke
        Dr. Helmut Lippelt
        Dr. Reinhard Loske
        Oswald Metzger
        Klaus Wolfgang Müller
        (Kiel)
        Kerstin Müller (Köln)
        Winfried Nachtwei
        Christa Nickels
        4066 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999
        (A) (C)
        (B) (D)
        Cem Özdemir
        Simone Probst
        Claudia Roth (Augsburg)
        Christine Scheel
        Irmingard Schewe-Gerigk
        Rezzo Schlauch
        Albert Schmidt (Hitzhofen)
        Christian Simmert
        Christian Sterzing
        Hans-Christian Ströbele
        Dr. Antje Vollmer
        Dr. Ludger Volmer
        Sylvia Voß
        Helmut Wilhelm (Amberg)
        Margareta Wolf (Frankfurt)
        F.D.P.
        Hildebrecht Braun
        (Augsburg)
        Ernst Burgbacher
        Jörg van Essen
        Ulrike Flach
        Gisela Frick
        Paul K. Friedhoff
        Horst Friedrich (Bayreuth)
        Rainer Funke
        Dr. Wolfgang Gerhardt
        Hans-Michael Goldmann
        Joachim Günther
        (Plauen)
        Dr. Karlheinz Guttmacher
        Klaus Haupt
        Dr. Helmut Haussmann
        Walter Hirche
        Birgit Homburger
        Dr. Werner Hoyer
        Ulrich Irmer
        Dr. Klaus Kinkel
        Dr. Heinrich L. Kolb
        Gudrun Kopp
        Jürgen Koppelin
        Ina Lenke
        Sabine Leutheusser-
        Schnarrenberger
        Jürgen W. Möllemann
        Dirk Niebel
        Günther Friedrich Nolting
        Hans-Joachim Otto
        (Frankfurt)
        Detlef Parr
        Cornelia Pieper
        Dr. Günter Rexrodt
        Dr. Edzard
        Schmidt-Jortzig
        Gerhard Schüßler
        Dr. Irmgard Schwaetzer
        Marita Sehn
        Dr. Hermann Otto Solms
        Dr. Max Stadler
        Carl-Ludwig Thiele
        Dr. Dieter Thomae
        Dr. Guido Westerwelle
        PDS
        Dr. Dietmar Bartsch
        Petra Bläss
        Maritta Böttcher
        Eva-Maria
        Bulling-Schröter
        Roland Claus
        Heidemarie Ehlert
        Dr. Heinrich Fink
        Wolfgang Gehrcke
        Dr. Klaus Grehn
        Dr. Gregor Gysi
        Dr. Barbara Höll
        Ulla Jelpke
        Sabine Jünger
        Gerhard Jüttemann
        Dr. Evelyn Kenzler
        Dr. Heidi Knake-Werner
        Rolf Kutzmutz
        Heidi Lippmann
        Ursula Lötzer
        Dr. Christa Luft
        Kersten Naumann
        Christine Ostrowski
        Petra Pau
        Dr. Uwe-Jens Rössel
        Gustav-Adolf Schur
        Anlage 3
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Carsten Hübner (PDS) zur
        Abstimmung über die Beschlußempfehlung des
        Ausschusses für wirtschaftliche Zusammen-
        arbeit und Entwicklung zu dem
        Antrag der Fraktion SPD und der Fraktion
        BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
        UN-Sondergeneralversammlung – 5 Jahre nach
        der Konferenz für Bevölkerung und Entwick-
        lung in Kairo – Aktive Bevölkerungspolitik in
        der Entwicklungszusammenarbeit
        sowie zu dem
        Antrag der Fraktion CDU/CSU
        5 Jahre nach Kairo: Umsetzung der Beschlüsse
        der Konferenz der Vereinten Nationen zu
        Weltbevölkerung und Entwicklung 1994
        (Tagesordnungspunkt 6c)
        Ich lehne die Anträge ab. Sie enthalten zwar einige
        im Detail für Frauen und damit die Bevölkerung der
        Entwicklungsländer positive Maßnahmen, sind aber in
        ein grundsätzlich falsches Konzept eingebettet, das in
        seiner Gesamtheit fatale Folgen hat. Auch ist nicht zu
        erwarten, daß die Folgekonferenz von Kairo ’94 jetzt
        zur Umsetzung der Maßnahmen führt, die bereits 1994
        beschlossen wurden. Statt dessen wird die zugrunde lie-
        gende Idee unhinterfragt weitertransportiert, die Ursache
        der Probleme liege in Bevölkerungszahlen und könne
        durch Reduzierung von Kinderzahlen beseitigt werden.
        Dem kann ich nicht zustimmen.
        Ich lehne die Anträge zudem ab, weil diese Argu-
        mentation nicht nur falsch ist, sondern auch noch zu
        einer Verschiebung auf die Verantwortungsebene führt:
        Nicht mehr die Industriestaaten, nicht mehr eine global
        ungerechte Ressourcen- und Reichtumsverteilung sind
        zumindest mitverantwortlich für Hunger, Elend und
        Unterentwicklung, sondern die große Zahl der Men-
        schen, die darunter leiden. Probleme wie Arbeitslosig-
        keit, fehlende soziale Sicherungssysteme, Armut, Hun-
        ger oder Flucht, Wasserknappheit oder Wohnungs-
        mangel werden nur noch in diesem Sinne interpretiert
        und damit die Suche nach Lösungen in eine falsche
        Richtung gelenkt. Eine solche Sichtweise kann ich nur
        ablehnen.
        Anlage 4
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (PDS) zur
        Abstimmung über den Entschließungsantrag
        der Fraktion CDU/CSU zum Entwurf eines
        Vierten Gesetzes zur Änderung des Elften Bu-
        ches Sozialgesetzbuch (Tagesordnungspunkt 8)
        Dr. Ilja Seifert (PDS): Der allgemeine Aufsichts- und
        Betreuungsbedarf bei altersdementen, geistig behinder-
        ten und psychisch kranken Menschen bedarf dringend
        einer Lösung. Übrigens gilt das auch für chronisch
        Kranke, wie z.B. bei Asthma, Rheuma, Stoffwechsel-
        krankheiten u.a.
        Weil es mir um Sachpolitik geht, habe ich bei allen
        vorhandenen Zweifeln und Kritiken dem CDU/CSU-
        Entschließungsantrag zugestimmt.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999 4067
        (A) (C)
        (B) (D)
        Dennoch weise ich darauf hin, daß der Grundsatz im
        Entschließungsantrag letztlich wiederum vom Geld und
        nicht von den Betroffenen ausgeht, sich die Positionen
        von Vereinigungen und Verbänden, wie von der Lebens-
        hilfe e.V., der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Be-
        hinderte e.V., der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien
        Wohlfahrtspflege e.V., des Deutschen Paritätischen
        Wohlfahrtsverbandes (DPWV) u. a., nicht genügend
        wiederfinden, in die vorbereitende Gesetzesdiskussion
        nicht explizit Vertreterinnen von Wohlfahrts- und Be-
        hindertenverbänden sowie der Pflegedienste einbezogen
        werden sollen.
        Grundsätzlich brauchen wir einen anderen Pflegebe-
        griff. Im Mittelpunkt müssen dabei aktivierende Anlei-
        tung und Assistenz, pädagogisch-soziale Begleitung so-
        wie Beaufsichtigung stehen. Anleitung und Beaufsichti-
        gung sind bedarfsgerecht zu vergüten, um auch Fremd-
        und Eigengefährdung der Betroffenen auszuschließen.
        Anlage 5
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zum Antrag des Abgeordneten Wolfgang Börn-
        sen (Bönstrup), weiterer Abgeordneter und der
        Fraktion CDU/CSU: Nationale Verkehrssicher-
        heitskampagne – Sonderprogramm für junge
        Autofahrerinnen und Autofahrer zur Verhin-
        derung von alkohol- und drogenbedingten Ver-
        kehrsunfälle (Tagesordnungspunkt 12)
        Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Es ge-
        schah in der Nacht von Samstag auf Sonntag: Ein
        19jähriger ist mit seiner Freundin vom Besuch einer
        Diskothek auf dem Weg nach Hause. Er hat getrunken!
        Er fährt zu schnell in eine Linkskurve, kommt vom
        Grünstreifen ab. Das Fahrzeug knallt gegen einen Baum.
        Mit Schneidbrennern werden die Verunglückten aus
        dem Pkw befreit und mit schwersten Verletzungen ins
        Schleswiger Martin-Luther-Krankenhaus gebracht. Die
        Beifahrerin verstirbt wenig später. Die Unfallursachen
        sind eindeutig: nicht angepaßte Geschwindigkeit und
        Alkohol.
        Jürgen F. gehört zur gefährdetsten Altersgruppe im
        Straßenverkehr: Fast 2 000 junge Menschen im Alter
        zwischen 18 und 24 Jahren sterben jährlich auf unseren
        Straßen – dreimal mehr als ihr Anteil an der Gesamtbe-
        völkerung. An diesen Verkehrstoten sind junge Männer
        mit 78 Prozent, junge Frauen mit 22 Prozent beteiligt.
        Jeder fünfte Verunglückte und fast jeder vierte Getötete
        gehört zu den sieben Jahrgängen zwischen 18 und 24
        Jahren. Unangepaßte Geschwindigkeit, kein Sicherheits-
        abstand, Vorfahrtsfehler und immer wieder Alkoholein-
        fluß sind die Hauptverursacher. Fast 50 Prozent verun-
        glücken außerhalb, über 40 Prozent in geschlossenen
        Ortschaften und auf den Autobahnen acht Prozent. Vor-
        wiegend nachts und durchweg am Wochenende sind die
        Unfälle.
        Die größte Risikogruppe im Straßenverkehr sind die
        jungen Fahrer. Imponiergehabe, Abenteuerlust, Suche
        nach Anerkennung gehören zu den bestimmenden Moti-
        ven ihres aggressiven Verkehrsverhaltens. Es ist eine
        Minderheit unter den jungen Autofahrern, die besonders
        auffällig fährt, deren Kern seit Jahren konstant bleibt
        und die sich und andere im höchsten Maße gefährden;
        deshalb ist eine nationale Verkehrssicherheitskampagne,
        die sich dieser besonderen Zielgruppe annimmt, notwen-
        dig. Nach wie vor ist aber der Unfalltod als Beifahrerin
        bei den jungen Frauen die häufigste Todesursache –
        trotz Abnahme der Zahl alkoholbedingter Unfälle. Das
        ist eine traurige Tatsache.
        Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat deshalb in ei-
        nem Entschließungsantrag die Bundesregierung aufge-
        fordert, eine nationale Verkehrssicherheitskampagne für
        junge Autofahrerinnen und Autofahrer in Form eines
        Sonderprogramms „Schutzengel“ aufzulegen und zu fi-
        nanzieren. Die der dänischen „Schutzengel-Kampagne“
        entliehene deutsche Aktion „Darauf fahr ich ab . . . Nur
        nüchtern am Steuer“ zur Verminderung der Zahl von
        Alkoholfahrten in der Altersgruppe der 18- bis 25jähri-
        gen muß unbedingt im Sinne einer nachhaltigen Präven-
        tion fortgesetzt werden!
        Die Kampagne macht nach Ansicht von Fachleuten
        nur Sinn, wenn sie kontinuierlich neu aufgelegt wird:
        Neue junge Leute kommen in das Alter, und für sie gilt
        der Ansatz wie für die Alten: Sie müssen überzeugt wer-
        den, daß es nicht „cool“ ist zu trinken und anschließend
        zu fahren. Dieser Gedanke muß auch nach Ansicht der
        Experten aus Dänemark fest in den Köpfen insbesondere
        der jungen Männer verankert werden. Ihr mehrjähriges
        Projekt dort führte zur Halbierung der Zahl der Unfall-
        toten in dieser Region. So muß es auch bei uns werden!
        Doch obwohl die Bundesanstalt für Straßenwesen
        (BAST) die 1997 mit der Untersuchung der mehrmona-
        tigen Sicherheitsaktion beauftragt war, der Kampagne
        einen deutlichen Erfolg bescheinigt hat – in der Aktions-
        region Flensburg/Schleswig konnte die Zahl der alko-
        holbedingten Verkehrsunfälle mit Personenschaden um
        39,5 Prozent gesenkt werden – und obwohl die Bundes-
        regierung sich von der Zielgruppenmaßnahme überzeugt
        gezeigt hat, lehnt die Bundesregierung bisher eine aktive
        Rolle des Bundes bei der Unterstützung dieser einmali-
        gen Verkehrssicherheitsaktion in ganz Deutschland ab.
        Statt dessen befürwortet sie lediglich eine Fortsetzung
        unter der Regie der Länder und Kommunen – falls daran
        Interesse besteht.
        Das ist zu wenig! Eine derartige Verschiebung von
        politischer wie finanzieller Verantwortung zu Lasten
        aller Verkehrsteilnehmer in Deutschland ist nicht hin-
        nehmbar. Wir brauchen jetzt eine neue Initiative, die die
        Schutzengel-Aktion auf nationaler Ebene fortsetzt!
        Nochmals: Das bisher bei den Jugendlichen erreichte
        Umdenken kann nur gesichert werden, wenn kontinuier-
        lich auf die Gefahren des Fahrens unter Alkoholeinfluß
        und Drogen hingewiesen wird! Die Regel ist: 98 Prozent
        aller Erwachsenen und 91 Prozent aller 14- bis 25jähri-
        gen fahren ohne Alkohol. Hier geht es um die schwarzen
        Schafe!
        Im Jahr 1998 gab es erstmals einen deutlichen Rück-
        gang bei der Zahl der Verkehrsunfalltoten in den Alters-
        gruppen der 21- bis 24jährigen (minus elf Prozent).
        4068 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999
        (A) (C)
        (B) (D)
        Auch bei den 25- bis 34jährigen konnten minus 16 Pro-
        zent verzeichnet werden. Als Gründe dafür werden ne-
        ben der guten und gezielten vorbeugenden Aufklärungs-
        arbeit vor allem die Kampagnen der großen Verkehrs-
        sicherheitsorganisationen und der Polizei über die Ge-
        fahren von Alkohol und Drogen beim Führen eines Kfz
        genannt.
        Wesentlich hat da auch die neue 0,5-Promille-
        Regelung dazu beigetragen. Eine große Mehrheit im
        Deutschen Bundestag hat ihr zugestimmt. Unterschiedli-
        che Auffassungen gab es nicht bei der Grenzwertfestle-
        gung, sondern bei der Ahndung. Kommt man ohne den
        Denkzettel „Fahrverbot“ aus? Oder genügen Bußgeld
        und Punkteeintrag beim KBA in Flensburg? Die bisheri-
        gen Resultate sind ermutigend und bestätigen die, die an
        Mitverantwortung appellieren. Die drastische Bestrafung
        setzt bei 0,8 Promille an. Damit bleibt man bei einer
        sachgerechten Zielorientierung. Denn neun von zehn
        Alkoholunfällen finden jenseits der 0,8-Promille-Grenze
        statt. Wer 0,0 Promille fordert, ist praxisfern und krimi-
        nalsiert somit weitgehend gesetzestreue Bürger. Man
        verstieße auch gegen das Verfassungsgebot der Verhält-
        nismäßigkeit der Mittel. In den Ländern – besonders in
        Ost- und Mitteleuropa –, wo man die 0,0 Promille prak-
        tizierte, war die Anzahl der alkoholbedingten Verkehrs-
        unfälle sogar höher als in den Staaten, die die 0,8-
        Promille-Grenze haben.
        Um insbesondere die Zahl der Trunkenheitsfahrten zu
        senken und junge Frauen und Männer für diese Thema
        zu sensibilisieren, hat die frühere Bundesregierung in
        Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verkehrssicher-
        heitsrat und mit Unterstützung der Deutschen Ver-
        kehrswacht in drei Modellkreisen (Flensburg/Schleswig,
        niederschlesischer Oberlausitzkreis und Stadtverband
        Saarbrücken) die Verkehrssicherheitskampagne „Darauf
        fahr ich ab . . . Nur nüchtern am Steuer“ ins Leben geru-
        fen. Sie ist der sogenannten „Schutzengel-Kampagne“
        angelehnt, mit der im dänischen Nordjütland die Zahl
        der alkoholbedingten Verkehrsunfälle mit tödlichem
        Ausgang binnen weniger Jahre nahezu halbiert werden
        konnte. Insgesamt 65 000 junge Frauen und Männer der
        gefährdeten Altersgruppe wurden im Dezember 1997 in
        den drei Modellkreisen persönlich angeschrieben und
        erhielten eine Informationsbroschüre mit Argumenta-
        tionshilfen. Zudem wurden Alternativen aufgezeigt, um
        alkoholisierte Fahrten zu vermeiden. Jede junge Frau er-
        hielt außerdem eine Telefonkarte, mit der sie beispiels-
        weise ein Taxi oder Bekannte anrufen konnte, um sie
        abzuholen.
        Nicht die sanfte Tour wurde in der Ansprache der
        Zielgruppe praktiziert, sondern knallhart den jungen
        Verkehrsteilnehmern vor Augen geführt: Im nächsten
        Sarg könntest du liegen, die nächste Tote könnte deine
        Freundin sein!
        Die BAST bescheinigt der Kampagne einen deutli-
        chen Erfolg: Während die Zahl alkoholbedingter Ver-
        kehrsunfälle mit Personenschäden im Vergleichszeitraum
        ein Jahr zuvor beispielsweise in Schleswig-Holstein
        noch um 12,3 Prozent zugenommen hatte, konnte die
        Zahl gleichartiger Unfälle in der Aktionsregion Flens-
        burg/Schleswig um 39,5 Prozent verringert werden.
        Änhlich gute Ergebnisse erzielten bislang auch die
        beiden anderen Modellregionen im Saarland und im
        Oberlausitzkreis. Insgesamt ist die Zahl der alkohol-
        bedingten Unfälle in den Modellregionen, in denen
        die Vekehrsaufklärungsaktion stattgefunden hat, um
        27,5 Prozent gesunken. Man bestellte verstärkt von der
        Disco aus ein Taxis, bildete Fahrgemeinschaften oder
        ließ sich von der Familie oder Freunden abholen.
        Die Pilotaktion ist nicht nur bei den Jugendlichen in
        den Modellkreisen auf großes Interesse gestoßen und hat
        bewirkt, daß das Thema „Alkohol und Fahren“ zum Ge-
        sprächsstoff unter den Gleichaltrigen geworden ist und
        viele das eigene Handeln überdenken. Dies zeigt sich
        eindrucksvoll auch in der Reaktion von gesellschaftlich
        relevanten Gruppen. So zählten zu den Förderern der
        Kampagne neben den Vizemeistern im Bundesliga-
        Handball, der SG Flensburg-Handewitt, sowie den Har-
        risleer Handballerinnen aus der zweiten Bundesliga auch
        die Schleswiger Rockformation „Illegal 2001“.
        Ein noch bedeutenderes Ergebnis in den drei Modell-
        kreisen allerdings ist, daß ein hoher Anteil der jungen
        Frauen und Männer den Untersuchungen der BAST zu-
        folge aktiv versucht hat, alkoholisierte Fahrer vom Fah-
        ren abzuhalten. Zudem wurden stärker als bisher durch
        Absprache mit Gleichaltrigen „alkoholfreie Heimfahr-
        ten“ organisiert. Auch die Mediendarstellung der Kam-
        pagne ist überdurchschnittlich gut wahrgenommen wor-
        den. Die Plakate wurden verstanden und gleichzeitig als
        „nicht belehrend“ akzeptiert. Anerkennung gebührt an
        dieser Stelle auch der vorbildlichen Verkehrsbehörde in
        Schleswig-Flensburg, der Polizei, dem ADAC, den
        Organisationsträgern in Saarbrücken und in der Ober-
        lausitz und der Verkehrswacht in den Modellkreisen für
        eine gelungene, konzentrierte Kampagne.
        Die bundesweite Ausweitung der Aktion unter Regie
        des Bundes und der Länder wäre nicht nur ein wichtiger
        Schritt für mehr Aufklärung über die Folgen alkoholbe-
        dingten Fahrens, sondern auch für mehr Verkehrssicher-
        heit; auch wenn ein solches Projekt teuer wäre.
        Die bisherigen Erfolge geben berechtigten Anlaß zu
        der zwingenden Forderung, die Verkehrssicherheitsakti-
        on in den Modellregionen fortzusetzen, um weitere Er-
        fahrungen zu sammeln, aber auch zu der Schlußfolge-
        rung, sie unter der Regie des Bundes sowie in Abstim-
        mung mit den Ländern und Kommunen in ganz
        Deutschland als nationale Kampagne fortzuführen. Die-
        ser Anspruch deckt sich außerdem mit den Haus-
        haltsüberlegungen der neuen Bundesregierung zum Be-
        reich der Verkehrssicherheit. Danach sollen eingesetzte
        zusätzliche Haushaltsmittel „stärker für gefährdete Ziel-
        gruppen und für Bundesmaßnahmen bereitgestellt wer-
        den“, wie es in der Begründung heißt. Ich appelliere an
        die Bundesregierung, so zu handeln, wie sie es ange-
        kündigt hat.
        Die Erhöhung der Fördersumme für die Verkehrs-
        sicherheit durch die Bundesregierung verdient Anerken-
        nung; das gilt auch für den besonderen Einsatz des DVR
        bei den Pilotvorhaben. Eine erfolgreiche Verkehrs-
        sicherheitsmaßnahme abzubrechen, weil Union und
        F.D.P. sie begonnen haben, wäre kleinkariert und stieße
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999 4069
        (A) (C)
        (B) (D)
        bei den Menschen unseres Landes auf Unverständnis.
        Leider deuten die bisher hinhaltenden Antwortbriefe aus
        dem Verkehrsministerium in diese Richtung. Man will
        die Aufgabe auf die Länder abschieben. Das wäre eine
        Flucht aus der Verantwortung!
        Erinnern Sie sich: Die Altersgruppe der 18- bis
        24jährigen ist die größte Risikogruppe unter den Ver-
        kehrsteilnehmern! Es sind auch bei diesen jungen
        Autofahrern besonders die „schwarzen Schafe“, um die
        es geht. Der große Teil der jungen Generation fährt
        verantwortungsbewußt; das gilt besonders für junge
        Frauen.
        Unterstützen sie die Initiative der CDU/CSU-
        Bundestagsfraktion; sorgen wir alle mit für eine weiter
        verbesserte Vekehrssicherheit durch Mitverantwortung!
        Hans-Günter Bruckmann (SPD): Jeder Beitrag zur
        Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr wird
        von uns begrüßt. Uns ist klar, daß bei steigender Mobi-
        lität auch neue Herausforderungen in der Verkehrssi-
        cherheit auf uns zukommen. Wir brauchen im Verkehr
        Regeln die von allen akzeptiert und beachtet werden.
        Entscheidend für deren Wirksamkeit ist die Einsicht in
        die Vernunft. Deswegen ist das Ziel aller Maßnahmen
        unserer Verkehrspolitik, diese Einsicht zu fördern. Im
        Mittelpunkt stehen dabei positive Motivation, gezielte
        Verkehrserziehung und -aufklärung und eine wirksame
        Förderung von Fairness und Rücksichtnahme. Die Er-
        folge dieser Politik sind unbestreitbar. Im Jahre 1998 er-
        reichten wir einen historischen Tiefstand bei der Zahl
        der Getöteten im Straßenverkehr. Diese sinkende Ten-
        denz hat sich in den ersten Monaten des Jahres 1999
        fortgesetzt. Dennoch kamen 7 772 Menschen im Stra-
        ßenverkehr ums Leben. Zehntausende Menschen wur-
        den schwer verletzt. Deshalb kann man natürlich mit
        diesen Zahlen nicht zufrieden sein. Ich glaube, jedem
        von uns ist klar, daß vor allem die schweren Unfälle und
        deren Folgen gemindert werden müssen.
        Daß der bisherige Rückgang an Verkehrstoten trotz
        gestiegenem Verkehrsaufkommen möglich war, ist vie-
        len Faktoren zu verdanken: technischen Neuerungen am
        Auto, einer verbesserten Infrastruktur, dem medizini-
        schen Fortschritt, der Verkehrserziehung und der Be-
        wußtseinsänderung durch Aufklärung. Wir sind heraus-
        gefordert, die Situation weiter zu verbessern. Die Bun-
        desregierung arbeitet daher mit wissenschaftlicher Un-
        terstützung und im Konsens mit den Verkehrssicher-
        heitsheitsverbänden an einem neuen Straßenverkehrssi-
        cherheitsprogramm 2000.
        Franz Müntefering hat am 12. Mai 1999 die Eck-
        punkte unserer nationalen Verkehrssicherheitspolitik
        bekanntgegeben, die wir in dieser Legislaturperiode
        Schritt für Schritt umsetzen werden. Dabei hat Unfall-
        verhütung oberste Priorität. Zusammen mit den Ver-
        kehrssicherheitsverbänden, den Fahrlehrerverbänden
        und den Verkehrsclubs werden Maßnahmen entwickelt,
        die in erster Linie auf Verhaltensänderungen der Ver-
        kehrsteilnehmer und Verbesserungen in der aktiven und
        passiven Sicherheit abzielen, wie zum Beispiel Verbes-
        serung der Verkehrserziehung an Schulen, problembe-
        wußte Ausbildung in Fahrschulen, Verbesserung der
        Verkehrssicherheit für schwache Verkehrsteilnehmer,
        technische Innovationen im Fahrzeugbau, im Verkehrs-
        management und in der Telematik, und eine Öffentlich-
        keitsarbeit, die über eine Bewußtseinsänderung zu einer
        Verhaltensänderung im Straßenverkehr führt.
        Wir haben weiterhin Gesetzesinitiativen zur Herab-
        setzung der Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 Promille
        eingeleitet. Galt es vor 20 Jahren noch als Kavaliersde-
        likt, sich nach ein paar Glas Bier ans Steuer zu setzen, so
        wird heute zunehmend das Verhalten von Personen, die
        alkoholisiert fahren, nicht toleriert. Darauf zielt auch die
        Kampagne „Darauf fahr ich ab“.
        Analysiert man die Statistiken der letzten Jahre, so
        stellt man fest, daß es in der Tat die in dieser Kampagne
        angesprochene Zielgruppe ist, die einen überpropor-
        tional hohen Anteil an tödlich verunglückten Auto-
        fahrern ausmacht. Es handelt sich um junge Menschen
        im Alter von 18 bis 25 Jahren, bei denen verschiedene
        Faktoren zu einer erhöhten Beteiligung an Kfz-Unfällen
        führen.
        Eine entscheidende Ursache ist Alkoholkonsum bei
        Diskotheken- und Kneipenbesuchen. Ein anderer Grund
        für die in dieser Altersgruppe hohe Anzahl an Verletzten
        und Getöteten ist die Tatsache, daß die Insassenzahl in
        den Unfallfahrzeugen während der Heimfahrten nach
        Disko- oder Kneipenbesuchen überdurchschnittlich hoch
        ist. In Kombination mit dem Konsum von Alkohol führt
        die Anwesenheit von Beifahrern – anders als bei sonst
        allen anderen Altersgruppen – nicht zu einer Senkung,
        sondern zu einer Erhöhung des Unfallrisikos.
        Weil sich das Verhalten dieser jungen Menschen so
        deutlich von dem der anderen Altersgruppen unterschei-
        det, ist es richtig und wichtig, gerade für diese Zielgrup-
        pe besondere, auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Projekte
        fortzuführen. Insoweit stimmten wir mit den Zielen des
        Antrages der CDU/CSU-Fraktion überein. Allerdings
        sind wir der Auffassung, daß diese Programme sinnvol-
        lerweise im Verbund mit Ländern, Kommunen und Ver-
        bänden initiiert und finanziert werden sollten. Dabei soll
        dem Bund durchaus die politische Moderatorenrolle zu-
        fallen, indem er beispielsweise auf die Ergebnisse der
        laufenden Pilotprojekte zurückgreift, um so positive Er-
        fahrungen zu transportieren und Synergieeffekte zu
        schaffen.
        Bei der weiteren Ausgestaltung von Sicherheitspro-
        grammen im Straßenverkehr sind die Länder, Kommu-
        nen und Verbände, die durch ihre Nähe zum jeweiligen
        Geschehen die größte Kompetenz besitzen, gleicherma-
        ßen gefordert. Es wäre sinnlos, nach dem Gießkannen-
        prinzip quasi „von oben herab“ Geldmittel und Pro-
        gramme flächendeckend über das Land zu streuen, die
        den spezifischen örtlichen und regionalen Situationen
        der Länder nicht gerecht würden.
        Die Situation in den alten Bundesländern ist eine an-
        dere als die in den neuen. 40 Prozent aller registrierten
        schweren nächtlichen Freizeitunfälle ereignen sich in
        den neuen Bundesländern. Die von der CDU/CSU-
        Fraktion geforderte nationale Sicherheitskampagne wür-
        de diesen besonderen regionalen Gegebenheiten nur un-
        zureichend gerecht.
        4070 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999
        (A) (C)
        (B) (D)
        Um es noch einmal klarzustellen: Wir halten jede
        Initiative für sinnvoll, die dazu beiträgt, Menschen-
        leben zu retten, und unterstützen den Grundgedanken
        des Antrags. Wir sind aber der Meinung, daß die
        Organisation und Abwicklung dieser Maßnahmen in
        die Hand derjenigen gehört, die dies am besten leisten
        können.
        Wir teilen die Einschätzung der Bundesregierung,
        daß die Fortsetzung dieser Kampagne unter der Regie
        der Länder und Kommunen der richtige Weg ist. Der
        föderative Weg hat sich bewährt. Länder und Kommu-
        nen wissen besser, wie, wann, wo und mit welchem
        Mittelansatz die Verbesserung der Straßenverkehrs-
        sicherheit für die genannte Altersgruppe durchgeführt
        werden kann und soll.
        Für eine bundesweite Durchführung der Kampagne
        würden bei dem aufwendigen Konzept der drei Modell-
        regionen – bei Kosten von 11 bis 12 DM je angeschrie-
        benem Teilnehmer und über 6,3 Millionen Menschen in
        dieser Altersgruppe – Finanzmittel von zirka 70 Millio-
        nen DM notwendig. Sie wissen natürlich genauso gut
        wie wir, daß diese Summe derzeit nicht zur Verfügung
        steht – nicht zur Verfügung stehen kann. Ich werde die
        Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Fraktion des-
        halb nicht befragen, warum denn dieser Antrag nicht
        schon zu ihrer Regierungszeit gestellt wurde. Ich stelle
        aber fest, daß unsere neue Bundesregierung gehandelt
        und im Haushalt 1999 die Finanzmittel für Maßnahmen
        zur Verbesserung der Verkehrssicherheit überproportio-
        nal um 18 Prozent von 22 Millionen DM auf 26 Millio-
        nen DM gesteigert hat.
        Die Kampagne „Darauf fahr ich ab“ wird 1999 mit
        einem Mittelansatz von 3 Millionen DM fortgeführt und
        soll langfristig in 15 Landkreisen vom Bund angescho-
        ben und in eigener Regie der Länder, Kommunen und
        mit privater Beteiligung fortgeführt werden.
        Den hier vorliegenden Antrag der CDU/CSU-
        Fraktion werden wir ablehnen. Wir sind aber mit Ihnen
        darin einer Meinung, daß das Ministerium für Verkehr,
        Bau- und Wohnungswesen einen Ergebnisbericht über
        die drei Modellvorhaben im zuständigen Ausschuß vor-
        legen und die notwendigen Konsequenzen für Bund,
        Land und Kommunen aufzeigen soll.
        Wir wissen: Verkehrssicherheit ist Lebensqualität.
        Albert Schmidt (Hitzhofen) (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN): Verkehrssicherheit ist ohne Zweifel ein
        wichtiges Thema, denn durch Unfälle auf unseren Stra-
        ßen entsteht täglich großes menschliches Leid, und die
        Verbesserung der Verkehrssicherheit lohnt jede An-
        strengung. Der Antrag der Union, der heute in erster Le-
        sung zur Debatte steht, verfolgt daher ein richtiges und
        unterstützenswertes Ziel.
        Die Problemanalyse des Antrags ist, auch wenn sie
        nichts gravierend Neues enthält, sicher zutreffend: Auf-
        klärung, so der Kern der Botschaft, hilft, Unfälle ver-
        meiden – auch durch Sicherheitskampagnen und Son-
        derprogramme gerade für junge Menschen, gerade zur
        Verhinderung von alkoholbedingten Unfällen.
        Das in Ihrem Antrag beschriebene Projekt dafür in
        den drei genannten Modellgebieten wurde allerdings,
        liebe Kolleginnen und Kollegen, von der früheren Bun-
        desregierung nach immerhin 15 Regierungsjahren erst
        im Dezember 1997 als lobenswerte Kampagne auf den
        Weg gebracht, ein Dreivierteljahr vor Ihrer Abwahl.
        Ehe ich den Antrag selbst bewerte, gestatten Sie mir
        bitte Bemerkungen.
        Erstens. Bei Unfällen vor allem junger Männer ist
        fast immer Alkohol mit daraus folgender Selbstüber-
        schätzung im Spiel. Wir Bündnisgrünen haben darauf
        immer schon die verkehrspädagogisch richtigste und
        eindeutigste Reaktion als Antwort verlangt: Die Null-
        Promille-Regel. „Drink or drive“ – wer trinken möchte,
        sollte anschließend nicht mehr Auto fahren. Eine 0,0-
        Promille-Regel wäre die einfachste Lösung des Pro-
        blems – ohne „Herantrinken“ an irgendeine immer mehr
        oder weniger fragwürdige Grenze. Doch selbst der Vor-
        schlag, die Promillegrenze von 0,8 wenigstens auf 0,5
        abzusenken, hat ja in der vergangenen Wahlperiode un-
        ter der CDU/CSU-geführten Regierung zu schier endlo-
        sen Diskussionen und schließlich nur zu einem sehr
        halbherzigen Kompromiß geführt: Promillegrenze 0,5
        im Prinzip ja, aber richtig ernst wird es doch erst ab 0,8.
        Die SPD-bündnisgrüne Regierungskoalition ist in ihrer
        Koalitionsvereinbarung wenigstens einen Schritt konse-
        quenter und wird demnächst für eine klare Grenze bei
        0,5 Promille sorgen – mit voller Sanktionierung bei
        Überschreitungen.
        Zweitens. Unfälle junger Männer ereignen sich vor
        allem in den Wochenendnächten von Freitag auf Sams-
        tag und von Samstag auf Sonntag; es handelt sich um
        die bekannten „Disko-Unfälle“. Oft sind nicht nur die
        durch Alkohol, möglicherweise Drogen oder einfach
        auch nur durch gute Stimmung enthemmten Fahrer be-
        troffen, sondern gleich mehrere Mitfahrerinnen und Mit-
        fahrer. Woran liegt das? Diskos und ähnliche Lokale
        sind häufig nur mit dem Auto erreichbar – einfach des-
        halb, weil es eine Busverbindung, die eine sichere Wei-
        terfahrt zur nächsten Disko oder eine sichere Heimfahrt
        bietet, nicht gibt. Um dieses Defizit ursächlich zu behe-
        ben, braucht man bessere ÖPNV-Angebote, gerade im
        ländlichen Raum. Bis heute gibt es leider nur inselhaft
        gute Angebote von Nacht-, Mitternachts- und Diskobus-
        sen, eventuell ergänzt von Anrufsammeltaxis, die nicht
        nur weibliche Nachtschwärmerinnen sicher bis vor die
        Haustür bringen. Nehmen wir das Beispiel Münsterland,
        also ganz bewußt ein großes, weithin ländliches Gebiet,
        wo angeblich das Angebot Diskobus nicht machbar oder
        nicht finanzierbar ist. In Wahrheit existieren dort bereits
        16 Nachtbuslinien, und jede zweite Gemeinde hat ein
        Anrufsammeltaxi. Nachtschwärmer finden also ein fast
        flächendeckendes ÖPNV-Angebot vor.
        Die Finanzierung solcher Nachtbusse ist mit einiger
        Kreativität kein Problem. Im Münsterland gilt etwa fol-
        gende Faustformel: Ein Drittel der Kosten der Busse, die
        in der wichtigsten Wochenendnacht, von Samstag auf
        Sonntag, von 19 bis 3 Uhr alle zwei Stunden fahren, tra-
        gen die Fahrgäste. Ein weiteres Drittel wird von Sponso-
        ren wie Versicherungen aufgebracht. Denkbar sind in
        dieser Rolle auch die Diskotheken selbst oder die Braue-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999 4071
        (A) (C)
        (B) (D)
        reien –, und das letzte Drittel steuern die Kommunen
        bei, die mit dem Nachtbus erschlossen werden. Diese
        zahlen in der Regel nicht mehr als eine bis zwei DM pro
        Einwohner und Jahr – ein Bagatellbetrag, der sich schon
        dann „rechnet“, wenn nur alle fünf bis zehn Jahre ein
        einziger schwerer Unfall vermieden wird. Die Nachtbus-
        se, also die Fahrzeuge selbst, sind – weil ohne gutes, of-
        fensives Marketing auch im öffentlichen Verkehr nichts
        geht – die wichtigsten Marketinginstrumente und mit
        den Symbolen des Nachtlebens phantasievoll lackiert.
        Natürlich fahren sie auch tagsüber, machen also eigent-
        lich ständig Werbung in eigener Sache und zeigen so
        ganz klar: Ein gutes Angebot von Bus und Bahn ist ein
        differenziertes Angebot für fast jeden Mobilitätswunsch.
        Was ist die Quintessenz? Es kommt nicht allein auf
        Aufklärung und auf freiwilligen Verzicht an. Mindestens
        ebenso wichtig sind die Alternativen. Insofern ist nicht
        immer der in Ihrem Antrag propagierte Ruf nach dem
        Staat als Geldgeber zielführend. Im übrigen ist bei die-
        sem Thema natürlich nicht nur der Bund, sondern es
        sind auch die kommunale und die Landespolitik in der
        Verantwortung.
        In einer Pressekonferenz hat der Bundesminister für
        Verkehr, Bau- und Wohnungswesen am 12. Mai dieses
        Jahres umfangreiche Initiativen für mehr Verkehrssi-
        cherheit vorgestellt und dabei zu Recht den Kreis der
        kooperierenden Verantwortlichen deutlich erweitert.
        Neben Bund, Bundesländern und Kommunen sollten
        sich auch Diskos und Brauereien, Verkehrssicherheits-
        und Fahrlehrerverbände, Auto- und Verkehrsclubs ge-
        meinsam engagieren.
        Liebe Kolleginnen und Kollegen, der jetzt von den
        Unionsfraktionen vorgelegte Antrag gibt uns die Mög-
        lichkeit, in den Ausschüssen über einen wichtigen
        Aspekt der Verkehrssicherheit konstruktiv miteinander
        zu beraten. Dort ist dann auch Raum und Zeit dafür,
        mögliche Verbesserungen zu erörtern und zu beschließen.
        Dr. Karlheinz Guttmacher (F.D.P.): Die Verkehrs-
        sicherheit im Straßenverkehr war, ist und bleibt eine ge-
        samtgesellschaftliche Aufgabe.
        Die Verantwortlichen aus Verbänden und Politik ha-
        ben durch unterschiedliche Sicherheitskonzepte die Ver-
        kehrssicherheit stetig verbessert. Dennoch gibt es eine
        Zielgruppe – die Verkehrsteilnehmer der Altersgruppe
        zwischen 18 und 25 Jahren –, die an 22% aller Ver-
        kehrsunfälle beteiligt ist und 23% aller Verkehrstoten
        ergibt. Der Anteil der jungen Verkehrsteilnehmer an der
        Gesamtbevölkerung beträgt aber lediglich 8%.
        Diese hohe Unfallstatistik der Jugendlichen im Stra-
        ßenverkehr hat mehrere Gründe. So können technische
        Fehler an den zum großen Teil älteren, kostengünstige-
        ren Fahrzeugen zu häufigen Unfällen führen. Aber auch
        die subjektive Einstellung zu Alkohol, Drogen und Me-
        dikamenten im Zusammenhang mit der eigenen Benut-
        zung eines Kraftfahrzeugs begründet oftmals den Ver-
        kehrsunfall.
        Die Verkehrsteilnehmer der Zielgruppe zwischen
        18 und 25 Jahren fahren 40% der Fahrzeuge, die älter als
        neun Jahre sind. Alte Autos aber sind mängelanfällig.
        Gefährlich wird es, wenn es Lenkung, Bremsen oder an-
        dere für die Fahrzeugsicherheit wichtige Teile betrifft.
        Um die Gefahr zu erkennen und zu bannen, hat die
        deutsche Verkehrswacht mit freundlicher Unterstützung
        der DEKRA Automobil AG und den deutschen Auto-
        versicherern für junge Fahrer die Aktion „safety check“
        auf die Beine gestellt.
        „Safety check“ tourt seit Herbst 1998 durch
        Deutschland. Die Teilnahme am „safety check“ ist ko-
        stenfrei und völlig unverbindlich. Das heißt: Wer bei
        safety check dabei ist, zeigt Verantwortung für sich, sei-
        ne Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
        Aber auch die gute und gezielte, vorbeugende Auf-
        klärungsarbeit, vor allem die Kampagnen über die Ge-
        fahren von Alkohol und Drogen beim Führen eines Kfz,
        wie sie durch die frühere Bundesregierung in Zusam-
        menarbeit mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat
        mit Unterstützung der Deutschen Verkehrswacht durch
        mehrere Modellprojekte durchgeführt wurden, zeigen,
        wie die Unfallstatistik besonders bei schweren Ver-
        kehrsunfällen signifikant verbessert werden konnte.
        Ein weiteres, noch bedeutsames Ergebnis in den Pro-
        jektkreisen konnte durch die Bundesanstalt für Straßen-
        wesen in der Form angegeben werden, daß ein hoher
        Anteil der jungen Frauen und Männer aktiv versucht ha-
        ben, alkoholisierte Fahrer vom Fahren abzuhalten.
        Ebenso wurden stärker als bisher durch Absprache mit
        Gleichaltrigen „alkoholfreie Heimfahrten“ organisiert.
        Dieses Sonderprogramm für junge Verkehrsteilneh-
        mer, wie „Darauf fahr ich ab … Nur nüchtern am Steuer“,
        sollte verlängert und bundesweit ausgedehnt werden.
        Wir halten es für zwingend notwendig, daß die Bun-
        desregierung bereits zum Ende dieses Jahres einen er-
        sten Zwischenbericht vorlegt, der die Entwicklung der
        zielgruppenorientierten, nationalen Verkehrssicherheits-
        kampagne darlegt und weiteren Handlungsbedarf auf-
        zeigt.
        Eva-Maria Bulling-Schröter (PDS): Die Union hat
        dieses Hohe Haus mit einem Antrag zu einer „Nationa-
        len Verkehrssicherheitskampagne“ beglückt. Der Bun-
        destag wolle beschließen: „Die Verbesserung der Ver-
        kehrssicherheit ist eine andauernde gesamtgesellschafts-
        politische Aufgabe.“ Wer wollte dem widersprechen?
        Besonders die Gesamtgesellschaftspolitik gefällt uns
        sehr.
        Bei genauerer Betrachtung geht es aber in diesem
        Antrag weniger um die gesamte Gesellschaft als um eine
        bestimmte Bevölkerungsgruppe. Zu Recht verweisen die
        Antragsteller – einschließlich der beiden Antragstelle-
        rinnen – darauf, daß von allen Bevölkerungsgruppen eine
        weit überproportional am Unfallgeschehen auf unseren
        Straßen beteiligt ist: männliche Heranwachsende, die im
        alkoholisierten Zustand mit überhöhter Geschwindigkeit
        sich und andere gefährden.
        Dezenterweise spricht die CDU/CSU nur von jungen
        Leuten allgemein und schließt in der Risikogruppe somit
        auch die jungen Frauen ein. So sehr wir es begrüßen,
        wenn die Union die Gleichberechtigung der Geschlech-
        4072 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999
        (A) (C)
        (B) (D)
        ter für sich entdeckt, in diesem Falle hätte es gereicht,
        bei den Herren der Schöpfung zu bleiben, denn protzen-
        des Männlichkeitsgehabe spielt eine große Rolle bei den
        jedes Wochenende zu beklagenden Autoverkehrsunfäl-
        len.
        Aber es sind ja nicht nur die Heranwachsenden, auch
        Herren im gesetzteren Alter sind nicht ohne Fehl. So
        entnehmen wir jüngst der Presse, daß der bayerische Ju-
        stizminister Alfred Sauer bei einem Selbstversuch mit
        0,3 Promille im Blut im Fahrsimulator ein – simuliertes –
        Reh und ein anderes Auto anfuhr und sodann Fahrer-
        flucht beging. Fahrerflucht in einem Fahrsimulator ist
        immerhin eine beachtliche Leistung. Auch der für das
        Verkehrswesen im Freistaat zuständige Staatsminister
        Wiesheu hat bekanntlich einschlägige Erfahrungen mit
        den Fahrten unter Alkohol.
        Wenn die Kollegen Dr. Schäuble und Glos eine
        „zielgruppenorientierte nationale Verkehrssicherheits-
        kampagne“ wollen, läge es nahe, Mitglieder und Funk-
        tionsträger der CSU ins Auge zu fassen. Dabei könnten
        wir auch eine Menge Geld sparen. Statt der im Antrag
        geforderten vier Millionen DM bräuchten wir nur für
        140 000 CSU-Mitglieder je drei Mark Porto. Ob eine
        solche Aktion einen ähnlichen großen Erfolg hätte wie
        der Modellversuch in Schleswig, vermag ich freilich
        nicht zu sagen.
        Aber im Ernst: Staatsminister Sauer zog immerhin
        die Konsequenz, schärfere Strafen für das Fahren unter
        Alkohol zu fordern. Davon lesen wir in diesem Antrag
        nichts. Auch nichts von einer Verbesserung des öffentli-
        chen Verkehrsangebots im ländlichen Raum. Stattdessen
        sollen Telefonkarten an junge Frauen verschickt werden,
        mit denen sie ein Taxi bestellen können. Und wer be-
        zahlt dann die Taxifahrt?
        Meine jungen Damen und Herren von der Union,
        warum sind Sie nicht konsequent und fordern mit uns
        die Einführung der 0,0-Promille-Grenze im Straßenver-
        kehr? Wenn schon ein gestandener bayerischer Staats-
        minister nachweislich mit 0,3 Promille fahrunfähig ist,
        was erwarten Sie dann von jungen Fahranfängern, denen
        Sie gesetzlich 0,5 oder gar 0,8 Promille zubilligen?
        Sie sehen „berechtigten Anlaß zu der zwingenden
        Forderung“, die Verkehrssicherheitskampagne fortzu-
        setzen. Wir dagegen sehen zwingenden Anlaß zu der be-
        rechtigten Forderung nach 0,0 Promille im Straßenver-
        kehr und lehnten Ihren Antrag ab.
        Anlage 6
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zum Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
        BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Bei-
        legung des Westsaharakonflikts
        (Tagesordnungspunkt 13)
        Dr. Eberhard Brecht (SPD): Nicht zum erstenmal
        erörtert der Deutsche Bundestag die notwendigen
        Schritte zu einer dauerhaften Konfliktlösung in der
        Westsahara. Wir alle hoffen, daß wir nicht dem Gesetz
        der Serie unterworfen sind, sondern daß der von der
        UNO betriebene Friedensprozeß endlich vorankommt.
        Niemand vermag heute zu sagen, ob die nun erreichten
        Vereinbarungen von beiden Konfliktparteien auch tat-
        sächlich eingehalten werden und ob der neue Frie-
        densplan der UNO ohne große Verzögerungen wirklich
        umgesetzt werden kann.
        Es lag nicht an den bisherigen Bemühungen der UNO
        und einzelner engagierter Länder, daß der Friedens-
        prozeß immer wieder ins Stocken geriet. Erst die Rück-
        schläge bei den Vermittlungsbemühungen hatten die Re-
        signation der internationalen Gemeinschaft hervorgeru-
        fen und schließlich dazu geführt, daß die UN-Friedens-
        mission MINURSO personell und materiell verklei-
        nert wurde und daß man sogar über einen Abzug der
        MINURSO-Kräfte nachdachte. Dies mußte und muß den
        Konfliktparteien, dem Königreich Marokko und der
        Polisario, deutlich gesagt werden: die internationale
        Gemeinschaft ist nur in dem Maß bereit, sich personell
        und materiell bei dem langen Weg in Richtung Frieden
        zu engagieren, als eine solche Bereitschaft bei den Kon-
        fliktparteien selbst auch erkennbar wird.
        Mit dem vorliegenden fraktionsübergreifenden An-
        trag bringt der Bundestag seine volle Unterstützung für
        den Plan zur Beilegung des Konflikts zum Ausdruck, so
        wie er vom Generalsekretär der Vereinten Nationen für
        die Westsahara vorgeschlagen wurde. Das Ziel, ein frei-
        es, gerechtes und unparteiisches Referendum durchzu-
        führen, ist nach wie vor richtig, um der Selbstbestim-
        mung der Bevölkerung der Westsahara Geltung zu ver-
        schaffen. Damit unterstützen wir die Voten des Interna-
        tionalen Gerichtshofs, der UNO, der Organisation der
        Afrikanischen Einheit, OAU und der EU. Mit den Ver-
        einten Nationen treten wir für eine gerechte und dauer-
        hafte Lösung des Konfliktes in der Westsahara ein.
        Der von Kofi Annan vorgelegte Zeitplan ist reali-
        stisch: Identifizierung der Wahlberechtigten: Juni bis
        November 1999, Behandlung der Einsprüche: Juni 1999
        bis Februar 2000, Übergangsperiode: Februar 2000, Re-
        ferendum: Juli 2000.
        Allerdings hängt die Realisierung dieses Zeitplans
        davon ab, ob das Identifizierungsprogramm strikt durch-
        geführt wird, ohne daß sich die bekannten Verzögerun-
        gen oder sogar Unterbrechungen wiederholen, und ob
        etwa die Einspruchsverfahren zu einer zweiten Identifi-
        zierungsphase führen werden.
        Damit ist der entscheidende Punkt angesprochen:
        Beide Konfliktparteien müssen sich strikt an die vorge-
        gebenen Verfahren des Friedensplans halten. Andere
        Fragen, wie die nach der staatlichen (Ko-) Existenz, dem
        Umgang mit Minderheiten, einer denkbaren Autonomie
        und ähnliches sind zu einem späteren Zeitpunkt zu be-
        handeln. Jetzt geht es erst einmal darum, die Vorausset-
        zungen für das Referendum zu schaffen und dieses dann
        auch abzuhalten.
        Die Flüchtlingsfrage ist ein entscheidendes Element
        des Friedensplans. Es ist zu hoffen, daß die laufenden
        Gespräche beider Parteien mit dem UNHCR rasch zu
        einem Abkommen führen. Erst dann können Maßnah-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999 4073
        (A) (C)
        (B) (D)
        men getroffen werden, die eine Rückkehr der Flüchtlin-
        ge ermöglichen. Wer die Flüchtlingslager in der Sahara
        kennt, weiß, daß die Lebensbedingungen dort extrem
        schlecht sind.
        Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat in ihrer Er-
        klärung vom Montag dieser Woche auf die Bedeutung
        vertrauensbildender Maßnahmen hingewiesen. Der
        Deutsche Bundestag hatte schon in seinem letzten An-
        trag darauf aufmerksam gemacht, daß die andauernde
        Notlage der Kriegsgefangenen schnellstmöglich beendet
        werden muß. Die wenigsten Bürger unseres Landes wis-
        sen, daß fast 20 Jahre nach dem Kriegsende in der West-
        sahara noch immer etliche Hundert marokkanische
        Kriegsgefangene in der Wüste gefangengehalten wer-
        den. Der Unterausschuß Vereinte Nationen hat hier zu
        helfen versucht und die Öffentlichkeit mehrfach über
        deren erbarmungswürdiges Schicksal unterrichtet, um
        Druck auf die Konfliktparteien auszuüben. Eine ab-
        schließende Lösung dieses humanitären Problems mah-
        nen wir auch heute wieder an.
        Dem Königreich Marokko muß von dieser Stelle aus
        gesagt werden, daß es die eingetretenen Verzögerungen
        im Friedensprozeß in erheblichem Maße zu verantwor-
        ten hat. Es geht nicht an, daß auf der einen Seite hohe
        Vertreter der marokkanischen Regierung gegenüber un-
        serer Regierung erklären, Marokko stehe zum Referen-
        dum und werde das Ergebnis anerkennen, andererseits
        aber erkennbar versucht wird, das Verfahren zu verzö-
        gern. Die Veröffentlichung der angeblich neuen Kritik
        des spanischen Oberst Cuevas am Zensus von 1974
        ist dafür eindrucksvolles Beispiel. Auch die Begleit-
        umstände des jüngsten Besuchs des UNO-Generalsekre-
        tärs Annan sind sicher kein ermutigendes Zeichen dafür,
        daß sich Marokko in der Westsahara-Frage wirklich be-
        wegt.
        Vertreter der Polisario beklagten mir gegenüber das
        geringe Engagement der Europäischen Union. Diese
        Sicht ist nicht ganz falsch, da es einige Mitgliedsländer
        gibt, die sich parteilich zugunsten von Marokko ver-
        halten. Die EU sollte jedoch ein vitales Interesse an
        Sicherheit und Stabilität in der Region haben. Sie kann
        nicht tatenlos zusehen, wenn sich der Westsahara-
        Konflikt erneut zuspitzt und der Maghreb weiter desta-
        bilisiert wird.
        Deutschland genießt nach wie vor einen guten Ruf in
        der Region. Keine der Konfliktparteien muß eine einsei-
        tige Parteinahme Deutschlands befürchten. Bei den Ge-
        sprächen, die die Mitglieder des Unterausschusses VN
        in Marokko und in der Westsahara vor einiger Zeit ge-
        führt haben, haben sich die Polisario und das Königreich
        für ein stärkeres deutsches Engagement beim Westsaha-
        ra-Konflikt ausgesprochen. Das Angebot der Bundesre-
        gierung – der alten wie der neuen – an die Vereinten
        Nationen findet unsere Unterstützung, zur Verwirkli-
        chung des Friedensplans bis zu 5 Militärbeobachter und
        10 Polizisten zu entsenden. Dies setzt allerdings deutli-
        che Fortschritte beim Identifizierungsprozeß der Wahl-
        berechtigten voraus. Wir fordern das Königreich Ma-
        rokko und die Frente Polisario daher auf, mit den Ver-
        einten Nationen uneingeschränkt und konstruktiv zu-
        sammenzuarbeiten.
        Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU): Wir haben
        in den vergangenen Jahren ja mehrfach hier über die
        Beilegung des Westsaharakonflikts debattiert. Der Tenor
        dieser Debatten war immer der gleiche und unter allen
        Fraktionen des Hauses unstrittig: Wir haben den Frie-
        densplan des UN-Sicherheitsrates für die Westsahara
        vom 29. April 1991 begrüßt. Wir haben darauf hinge-
        wiesen, daß dieser Friedensplan von beiden Kon-
        fliktparteien, dem Königreich Marokko und der Frente
        Polisario, akzeptiert wurde. Wir haben unserer Hoffnung
        Ausdruck gegeben, daß der Friedensplan schnell umge-
        setzt werde, daß die Konfliktparteien den Krieg beenden
        und einen dauerhaften Frieden erreichen würden. Und
        wir haben mit zunehmender Dauer unsere Enttäuschung
        zum Ausdruck gebracht, daß nichts geschieht.
        Die Polisario redete von Unabhängigkeit, die marok-
        kanische Regierung von Gesprächen über eine Autono-
        mieregelung, der Dialog trat auf der Stelle, das Referen-
        dum, in dem die Saharaouis über ihre Zukunft abstim-
        men sollten, fand wegen des Streits über die Stimmbe-
        rechtigten nicht statt. Die UNO geriet zunehmend in ein
        unerträgliches Dilemma. Sie stand vor der Wahl, ihre
        Westsaharamission für gescheitert zu erklären und die
        Blauhelme abzuziehen oder aber ihre Machtlosigkeit zu
        akzeptieren und in der Westsahara zu bleiben, ohne et-
        was zu tun. Beides wäre für die Glaubwürdigkeit der
        UNO verheerend gewesen. Deshalb geht es in der West-
        sahara nicht nur um das Schicksal der Saharaouis, um
        den Frieden in der Region, sondern mit zunehmender
        Dauer des Konfliktes mehr und mehr um die Autorität
        der Vereinten Nationen und um ihre Fähigkeit, interna-
        tionale Konflikte zu schlichten.
        Deshalb war es wichtig, daß der neue Kompromiß-
        vorschlag von UN-Generalsekretär Kofi Annan im De-
        zember letzten Jahres wieder Bewegung in den Prozeß
        gebracht hat. Wir begrüßen, daß nach der Polisario und
        Algerien nun auch Marokko dem Verfahren zur Auf-
        stellung der Wählerlisten zugestimmt hat und beide
        Konfliktparteien sich auf Kriterien geeinigt haben, nach
        denen die UNO in Streitfällen entscheiden wird. Wir
        erwarten einmal mehr von allen Beteiligten, daß das Re-
        ferendum jetzt zügig vorbereitet und durchgeführt wird.
        Bei aller Erleichterung über die jetzt erzielte Eini-
        gung wissen wir, daß erneute Verzögerungen und Un-
        terbrechungen des vereinbarten Prozesses unweigerlich
        zu einer neuen Eskalation des Konfliktes führen und
        einen irreparablen Schaden für die Vereinten Nationen
        verursachen würden. Deshalb muß die UNO stärker als
        in den vergangenen Jahren auf die Konfliktparteien
        Druck ausüben, die Vereinbarungen Punkt für Punkt
        einzuhalten, den Streit über die Wählerlisten schnell
        beizulegen, die Planung zur Rückführung der Flüchtlin-
        ge umgehend wieder aufzunehmen und einen konkreten
        Zeitplan mit überprüfbaren Teilzielen auf dem Weg zu
        einem umfassenden Frieden zu erarbeiten. Nur so kön-
        nen die Glaubwürdigkeit der Vereinten Nationen und ih-
        re Handlungsfähigkeit zur Friedenssicherung gewahrt
        werden.
        Um den Westsaharakonflikt endgültig beizulegen,
        müssen auch andere internationale Akteure im Rahmen
        ihrer Zuständigkeit auf beide Konfliktparteien einwir-
        4074 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999
        (A) (C)
        (B) (D)
        ken, etwa die Europäische Union im Rahmen ihrer Mit-
        telmeerpolitik. Das gleiche gilt selbstverständlich für
        nationale Regierungen im Rahmen der bilateralen Be-
        ziehungen, wie wir es in unserem Antrag ja gegenüber
        der Bundesregierung zum Ausdruck bringen.
        Die CDU/CSU unterstützt den vorgelegten Antrag
        und hofft, daß wir heute unsere letzte Debatte über den
        letzten Dekolonialisierungskonflikt in Afrika führen.
        Ulrich Irmer (F.D.P.): Seit nunmehr über acht Jahren
        bemüht sich die Staatengemeinschaft um eine Lösung
        des Westsaharakonfliktes. Wer Bundestagsdebatten zu
        diesem Thema in den letzten Jahren verfolgt hat, wird
        feststellen, daß sich trotz der intensiven Bemühungen
        der Vereinten Nationen, trotz wiederholter Verhand-
        lungsmissionen und trotz der von beiden Seiten ständig
        beteuerten grundsätzlichen Bereitschaft zu einer friedli-
        chen Konfliktbeilegung bis heute kaum etwas bewegt
        hat. Zwar haben beide Seiten inzwischen das UNHCR-
        Statut unterschrieben. Ein Austausch der seit Jahren un-
        ter menschenunwürdigen Bedingungen festgehaltenen
        Kriegsgefangenen ist in nennenswertem Umfang jedoch
        bislang noch nicht zustande gekommen. Zwar haben
        sich beide Seiten grundsätzlich auf ein Referendum ver-
        ständigt. Bei dem entscheidenden Problem der Identifi-
        zierung der Wahlberechtigten gibt es jedoch trotz inten-
        siver Vermittlungsbemühungen des früheren US-
        Außenministers James Baker bis heute keine wesentli-
        chen Fortschritte. Marokko insistiert nach wie vor auf
        die Anerkennung von zirka 65 000 Angehörigen um-
        strittener Volksstämme als Sahraouis. Die Folge ist eine
        schon fast ritualisierte Verschiebung des Termins für das
        Referendum sowie die Verlängerung des MINURSO-
        Mandats. Nachdem der auf Dezember letzten Jahres
        festgelegte Termin nicht eingehalten werden konnte, ist
        er nunmehr auf Juli 2000 verschoben worden.
        Dennoch gibt es zu dem von den Vereinten Nationen
        eingeleiteten Friedensprozeß keine Alternative. Ein Ab-
        zug der UNO-Mission würde die Parteien wieder sich
        selbst überlassen – ohne Perspektive für eine friedliche
        Einigung. Dies birgt die Gefahr eines Wiederauflebens
        der Kämpfe. Eine Destabilisierung der gesamten Region
        könnte die Folge sein. So hat zum Beispiel Mauretanien
        erkennen lassen, daß es einen Abzug von MINURSO als
        den Beginn einer realen Drohung empfinden würde,
        nicht zuletzt wegen der zu erwartenden Flüchtlings-
        ströme.
        Die Staatengemeinschaft darf sich daher trotz aller
        Rückschläge nicht aus den Bemühungen um eine politi-
        sche Lösung des Westsaharakonfliktes zurückziehen.
        Die F.D.P.-Bundestagsfraktion begrüßt nachdrücklich
        die in dem Antrag zum Ausdruck kommende fortge-
        setzte Unterstützung für die Bemühungen des UNO-
        Generalsekretärs. Wir hoffen, daß seine jüngsten Bemü-
        hungen, dem Friedensprozeß neue Impulse zu verleihen,
        zum Erfolg führen. Der neu ernannte Sonderbeauftragte
        des Generalsekretärs für Westsahara, Botschafter Eagle-
        ton, sowie der neue Vorsitzende der Identifizierungs-
        kommission, Vetere, haben unsere volle Unterstützung.
        Wir erwarten von den Konfliktparteien, insbesondere
        vom Königreich Marokko, daß sie die nunmehr erneut
        verlängerte Frist nutzen, um die Hindernisse auf dem
        Weg zum Referendum zu beseitigen. Dabei ist die Frage
        des Kriegsgefangenenaustausches aus unserer Sicht
        prioritär. Eine Lösung dieses gravierenden humanitären
        Problems wäre eine vertrauensbildende Maßnahme, die
        für den weiteren Friedensprozeß eine zentrale Signal-
        wirkung haben könnte.
        Carsten Hübner (PDS): Einmal mehr steht heute der
        Westsahara-Konflikt auf der Tagesordnung. Seit der
        letzten Behandlung des Themas in diesem Haus hat sich
        nicht viel getan: Das Referendum ist erneut verschoben
        worden; laut aktuellem Zeitplan soll es nun Mitte näch-
        sten Jahrs stattfinden, ob dieser Zeitplan eingehalten
        werden kann, steht angesichts der Tatsache, daß der UN-
        Friedensplan seit 1991 seiner Umsetzung harrt, weiter in
        den Sternen.
        Daß der Dekolonisierungsprozeß der Westsahara
        nach über zwanzig Jahren noch nicht abgeschlossen ist
        und sich ins nächste Jahrtausend ziehen wird, ist dem of-
        fensichtlichen Desinteresse der internationalen Gemein-
        schaft an einer Regelung des Konflikts geschuldet. Nur
        zu bereitwillig hat man Marokkos völkerrechtswidrige
        Okkupation des Gebiets der Westsahara hingenommen
        und großzügig darüber hinweggesehen, daß Marokko
        trotz seiner Zustimmung zur Abhaltung eines Referen-
        dums bislang keine Gelegenheit ausgelassen hat, den
        Friedensplan der UN zu sabotieren. Die Position der
        Bundesrepublik Deutschland war da wahrlich keine
        Ausnahme. Nach außen hin betonte man die eigene
        Neutralität und das Interesse an einer Regelung des
        Konflikts. Allerdings wurden die besten Beziehungen,
        die man mit Marokkos König Hassan pflegte, nie durch
        einen Hinweis auf den ungelösten Westsahara-Konflikt
        und die von Marokko betriebene Obstruktionspolitik ge-
        genüber der UN getrübt.
        Die in regelmäßigen Abständen vom Bundestag ver-
        abschiedeten Resolutionen, mit denen der Friedenspro-
        zeß mit einem nichtssagenden Appell an beide Seiten
        unterstützt werden sollte, waren nicht mehr als Lippen-
        bekenntnisse, da sie vornehmlich darauf abzielten, Ma-
        rokko bloß nicht auf die Füße zu treten. Auch der jetzt
        vorliegende Antrag besticht nicht gerade durch deutliche
        Worte, jedoch ist der Halbsatz, daß die Bundesregierung
        ihren Einfluß „insbesondere auf das Königreich Marok-
        ko“ geltend machen sollte, eine positive Entwicklung,
        die mehr als überfällig ist. Schließlich geht es darum,
        den Friedensplan der UN vor dem endgültigen Scheitern
        zu retten, und dies wird nur durch entsprechenden Druck
        auf Marokko gelingen. Die PDS unterstützt die in dem
        Antrag enthaltene Forderung und wird ihm zustimmen.
        Wir sehen dabei darüber hinweg daß es wieder einmal
        offensichtlich unmöglich war, die PDS in den interfrak-
        tionellen Antrag zu integrieren.
        Wir sollten uns noch einmal vor Augen halten, wor-
        um es geht: Marokko hat 1975 das Gebiet der Westsaha-
        ra besetzt, obwohl der Internationale Gerichtshof in Den
        Haag festgestellt hatte, daß es keinerlei historischen An-
        spruch Marokkos auf das Territorium gibt. Der größte
        Teil der Bevölkerung der Westsahara wurde aus dem
        Gebiet vertrieben. 170 000 Sahrauis leben bis heute in
        Flüchtlingslagern in der algerischen Wüste. Die Demo-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999 4075
        (A) (C)
        (B) (D)
        kratische Arabische Republik Sahara, die von der Frente
        Polisario ausgerufen wurde, ist Mitglied der OAU
        und wird von 70 Staaten anerkannt. Es gibt einen UN-
        Friedensplan, der darauf abzielt, ein Referendum über
        die Zukunft der Westsahara abzuhalten. Kurz und gut, es
        geht darum, eine Minimalforderung durchzusetzen: nach
        über zwanzig Jahren dem sahrauischen Volk zu seinem
        Recht zu verhelfen, über die eigene Zukunft zu ent-
        scheiden.
        Dem Friedensplan der UN hat sogar Marokko zuge-
        stimmt, wenn es auch gleichzeitig klar gemacht hat, daß
        es ein anderes Ergebnis als eine Bestätigung der Marok-
        kanität der Westsahara nicht hinnehmen würde. Von
        dieser Position ist es seitdem nicht abgewichen. Es ist
        erbärmlich, daß die internationale Gemeinschaft und
        auch die Bundesregierung Deutschlands wenig Engage-
        ment gezeigt hat, Marokko zu einer Aufgabe seiner Ma-
        ximalforderung zu bewegen. Offensichtlich war es im-
        mer wichtiger, die Beziehungen zu König Hassans Re-
        gime zu stärken, als eine mögliche Änderung des Status
        quo in Kauf zu nehmen. Schließlich profitierte man von
        der Zusammenarbeit: Die Bundesregierung lieferte in
        den letzten zwei Jahrzehnten Rüstungsgüter im Wert
        von etwa einer Milliarde DM an Marokko. Daß Marok-
        ko Krieg führte, war hier genauso unerheblich wie für
        die Entscheidung, Marokkos Militär im Rahmen der
        Ausstattungshilfe zu fördern. Im Vordergrund der Be-
        ziehungen stand die Bemühung, Marokko als Bollwerk
        gegen das Eindringen afrikanischer Flüchtlinge in die
        Festung Europa auszubauen. Da schaute man über Krieg
        und massive Menschenrechtsverletzungen gerne hinweg.
        Es steht abzuwarten, wie die neue Regierung ihre Poli-
        tik gegenüber Marokko gestalten wird. Sie ist angetre-
        ten, um Menschenrechten mehr Geltung zu verschaffen
        und um das Völkerrecht und die UN zu stärken. Bislang
        hat sie mit ihrer Politik genau das Gegenteil erreicht. Im
        Fall der Westsahara hätte sie eine Chance, ihren Einfluß
        einzusetzen, um einer friedlichen Lösung eines langwäh-
        renden Konflikts im Rahmen eines UN-Friedensplans
        zum Durchbruch zu verhelfen. Sie sollte diese Chance
        nutzen und ihre Worte durch deutliche Gesten unter-
        mauern. Dazu gehört auch die sofortige Einstellung der
        Ausstattungshilfe. Darüber hinaus erwarten wir, daß die
        neue Regierung ihr Bekenntnis zu den Menschenrechten
        umsetzt und in sämtlichen Gesprächen mit Marokko auf
        bilateraler und multilateraler Ebene alle problematischen
        Felder anspricht, sowohl in bezug auf die Westsahara
        als auch in bezug auf alle weiteren Felder, in denen
        Marokko die Menschenrechte verletzt.
        Dr. Ludger Volmer, Staatsminister im Auswärtigen
        Amt: Im Namen der Bundesregierung begrüße ich den
        Entschließungsantrag, auf den sich die Fraktionen der
        SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der
        F.D.P. im deutschen Bundestag geeinigt haben. Die im
        Antrag dargelegten Positionen werden von der Bundes-
        regierung geteilt.
        Ich möchte diese Gelegenheit zunächst nutzen, um
        dem Generalsekretär der Vereinten Nationen Kofi
        Annan und den Vertretern der Vereinten Nationen in der
        Westsahara unsere Unterstützung und Anerkennung für
        ihre schwierige Arbeit auszusprechen und ihnen Erfolg
        für die Zukunft wünschen. Auf ihre Amtsführung wird
        es jetzt wesentlich ankommen.
        Die Westsaharaproblematik dauert nun schon über
        zwanzig Jahre an, und eine endgültige Lösung wurde
        immer wieder hinausgeschoben. 1991 haben die Bemü-
        hungen der Vereinten Nationen und anderer dazu ge-
        führt, daß ein Waffenstillstand zustande kam und somit
        dem Blutvergießen Einhalt geboten werden konnte.
        Nun mehren sich die Anzeichen dafür, daß der VN-
        vermittelte Lösungsplan letztendlich wirksam umgesetzt
        werden kann. Mit dem Beginn der Identifizierung der
        sogenannten „umstrittenen Stämme“ Anfang Juli geht
        der Lösungsplan in eine entscheidende Phase. Äußerun-
        gen der Konfliktparteien und ihre grundsätzliche Zu-
        stimmung zum VN-Friedensplan geben Anlaß zu Hoff-
        nung, daß trotz der immer wieder auftretenden Schwie-
        rigkeiten das Referendum, das endgültig über die Zu-
        kunft der Westsahara entscheiden wird, noch im Jahr
        2000 stattfinden kann.
        Die Bundesregierung hat sich in enger Abstimmung
        mit unseren Partnern in der EU stets um Fortschritte im
        Lösungsprozeß bemüht und sich vor allem auch mit der
        Bereitstellung von Polizeibeamten an der MINURSO-
        Mission in der Vergangenheit konkret beteiligt. Aus
        Haushaltsgründen werden wir aber bedauerlicherweise
        jetzt nicht mehr in der Lage sein, erneut Militärbeob-
        achter und Polizisten den Vereinten Nationen zur Verfü-
        gung zu stellen. Ich bedauere dies sehr, hoffe aber, daß
        es uns zumindest mittelfristig wieder möglich sein wird,
        uns auch in diesem Bereich – wie bisher – zu engagieren.
        Die Europäische Union hat sich in ihren Erklärungen
        zur Westsahara vom 29. Dezember 1998 und zuletzt auf
        unsere Initiative vom 21. Juni 1999 voll und ganz hinter
        die Bemühungen der Vereinten Nationen gestellt. Das
        MINURSO-Mandat wurde vom Sicherheitsrat der Ver-
        einten Nationen mit Sicherheitsratsresolution 1 238 vom
        14. Mai 1999 noch einmal bis zum 14. September 1999
        verlängert. Die Bundesregierung hofft, daß Fortschritte
        bei der Durchführung des Lösungsplans künftig weitere
        Verlängerungen des MINURSO-Mandates durch den
        Sicherheitsrat bis zu einem erfolgreichen Abschluß des
        Verfahrens ermöglichen werden.
        In ihrer Erklärung vom 21. Juni 1999 hat die Europäi-
        sche Union noch einmal verdeutlicht, wo wir unsere Prio-
        rität sehen: nämlich in der Durchführung eines freien,
        gerechten und unparteiischen Referendums, mit dem das
        Selbstbestimmungsrecht der Bevölkrung der Westsahara
        verwirklicht werden soll. Diese Selbstbestimmung des
        saharaouischen Volkes werden wir respektieren.
        Wir begrüßen in diesem Zusammenhang die Einigung
        zur weiteren Umsetzung des Lösungsplans der Verein-
        ten Nationen. Wir hoffen, daß der Zeitplan, insbesonde-
        re beim Berufungsverfahren der Wähleridentifizierung,
        eingehalten wird.
        Die Europäische Union hat beide Parteien zur umfas-
        senden Zusammenarbeit bei der Identifizierung der
        Wähler und im Berufungsverfahren zu dieser Wähler-
        identifizierung aufgerufen. Nur rasche Erfolge auf die-
        sen beiden Gebieten werden die für Juli 2000 in Aus-
        sicht gestellte Volksabstimmung sichern.
        4076 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999
        (A) (C)
        (B) (D)
        Für die praktische Abwicklung der Folgen dieses
        langanhaltendes Konflikts werden aber auch in Zukunft
        große Anstrengungen der Vereinten Nationen und der
        internationalen Gemeinschaft nötig sein. Dabei darf die
        internationale Gemeinschaft nicht im Abseits stehen, um
        so die Sicherheit und Stabilität in der Westsahara wäh-
        rend der Übergangsperiode zu garantieren. Auch die
        schwierige Aufgabe der Minenräumung muß energisch
        angegangen werden.
        Die Rückkehr der Flüchtlinge im Einklang mit den
        Grundsätzen des Hochkommissars der Vereinten Natio-
        nen für Flüchtlingsfragen ist ein entscheidendes Element
        des Plans zur Beilegung des Konflikts. Die andauernden
        diesbezüglichen Gespräche beider Parteien mit dem
        UNHCR sind positiv zu bewerten. Wir hoffen, daß diese
        Konsultationen es rasch ermöglichen, die für die Rück-
        kehr der Flüchtlinge erforderlichen Maßnahmen im Ein-
        klang mit den international akzeptierten Grundsätzen
        des UNHCR zu treffen.
        Ein ganz wichtiger Punkt ist für uns in diesem Zu-
        sammenhang die Erleichterung der andauernden Notlage
        der Kriegsgefangenen aus Marokko, besonders derjeni-
        gen, die dringend einer ärztlichen Behandlung bedürfen.
        Wir erwarten, daß alle betroffenen Parteien ihr Möglich-
        stes tun werden, damit in naher Zukunft eine Lösung für
        dieses humanitäre Problem gefunden wird, und bekräfti-
        gen unsere volle Unterstützung für die vom Internatio-
        nalen Komitee des Roten Kreuzes unternommenen Be-
        mühungen.
        Lassen Sie mich zum Abschluß noch einmal betonen,
        daß es zum Lösungsplan der VN keine Alternative gibt
        und wir deshalb uneingeschränkt die Bemühungen der
        Vereinten Nationen unterstützen. Unser Bestreben muß
        es sein, die Autorität der Vereinten Nationen und des
        Generalsekretärs Kofi Annan weiter zu stärken und alle
        unsere Schritte vorher sorgfältig mit den Vereinten Na-
        tionen abzustimmen.
        Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und für Ihr
        konstruktives Engagement in dieser schwierigen Frage.
        Seien sie versichert, daß die Bundesregierung mit den
        Partnern in der EU ihren Teil dazu beitragen wird, den
        Friedensprozeß zu einem erfolgreichen Abschluß zu
        bringen.
        Anlage 7
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zum Antrag der Abgeordneten Birgit Hombur-
        ger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
        F.D.P.: Erhöhung der Attraktivität des freiwil-
        ligen Umweltaudits durch Deregulierung
        (Tagesordnungspunkt 15)
        Marion Caspers-Merk (SPD): Das vor rund vier Jah-
        ren eingeführte Öko-Audit ist insgesamt positiv zu be-
        werten und nach wie vor ein geeignetes Instrument für
        eine integrierte Umweltpolitik. Auch wenn sich das
        Umwelt-Audit-Gesetz in erster Linie an die Unterneh-
        men in der produzierenden Industrie und des verarbei-
        tenden Gewerbes richtete, ist das Verfahren jetzt aus-
        drücklich auch für Handel und Dienstleistungsunter-
        nehmen offen. Daß im Bereich Handel und Dienstlei-
        stungsunternehmen noch Defizite sind, zeigt uns die
        Statistik.
        Bis Ende 1997 haben sich in der Bundesrepublik
        1 900 Unternehmensstandorte im Rahmen des Öko-
        Auditsystems registrieren lassen. Davon sind am stärk-
        sten Unternehmen des Ernährungsgewerbes und der
        chemischen Industrie mit jeweils 11,9% betroffen, ge-
        folgt vom Stahl- und Leichtmetallbau mit 8,9%, dem
        Maschinenbau mit 8,6%, der Kunststoffherstellung so-
        wie der Automobilindustrie mit 6,1%. Aus diesen Berei-
        chen kommen monatlich circa 40 Registrierungen hinzu.
        Mit diesen Zahlen, meine Damen und Herren, hat
        Deutschland allein mehr registrierte Standorte als alle
        übrigen Länder zusammen. Damit nimmt die Bundesre-
        publik mit 75% der Registrierungen in Europa eine Vor-
        reiterrolle ein.
        Das bundesdeutsche und europäische Öko-Audit
        kann aber nur dann wirklich erfolgreich sein, wenn eu-
        ropaweit einheitliche Kriterien und Maßstäbe geschaffen
        werden und wenn das Instrument auch bei den europäi-
        schen Nachbarn mehr Akzeptanz erhält. Dies soll nun
        mit einem Verordnungsvorschlag des Rates geschehen.
        Der Verordnungsvorschlag hat mehrere Ziele:
        1. Die Verbesserung des Beitrages von EMAS zu einer
        nachhaltigen Entwicklung;
        2. Die Klärung der Beziehungen zwischen EMAS und
        internationalen Normen im Bereich des Umwelt-
        managements;
        3. Die stärkere Einbeziehung der Arbeitnehmer;
        4. Mehr Öffentlichkeitswirksamkeit;
        5. Mehr Kohärenz bei der Umsetzung in den Mitglied-
        staaten.
        Dieser Vorschlag wurde bereits in der Umweltaus-
        schußsitzung am 24. März und 21. April beraten und
        eine Entschließung dazu mit Mehrheit beschlossen.
        In der Beschlußempfehlung haben wir uns u. a. dafür
        ausgesprochen, die Norm ISO 14 001 in das EMAS-
        System zu integrieren, aber die hohen Ansprüche an
        EMAS beizubehalten. Gleichzeitig wollen wir die Ak-
        zeptanz von EMAS dadurch erhöhen, daß man ein Logo
        einführt. Und, jetzt aufgepaßt bei der F.D.P, ich zitiere
        aus der Entschließung: Wir haben ebenfalls eine Über-
        prüfung gefordert, wie die „EMAS-Registrierung bei der
        Anwendung und Kontrolle von Umweltgesetzen genutzt
        werden kann. Die Nutzung von Daten bzw. Schlußfolge-
        rungen aus der Zertifizierung ist erforderlich, um eine
        Entbürokratisierung durch die Vermeidung von Doppe-
        lungen hinsichtlich Protokoll-, Dokumentations- und
        Mitteilungspflichten zu erreichen.“
        Diesem Punkt, meine Damen und Herren, haben Sie
        in Einzelabstimmung im Ausschuß zugestimmt. Warum
        heute also Ihren Antrag diskutieren und an den Aus-
        schuß überweisen, wo bereits vor Wochen alles zu die-
        sem Bereich gesagt wurde?
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999 4077
        (A) (C)
        (B) (D)
        Es ist verständlich, daß Sie sich mit einem Antrag
        zum Umweltaudit und Deregulierung profilieren möch-
        ten, aber in der Beschlußempfehlung sind Ihre Forde-
        rungen teilweise enthalten, und teilweise sind sie auch
        aus gutem Grund nicht aufgenommen worden.
        Denn schauen wir uns Ihren Antrag doch einmal ge-
        nau an. Mit dem Schlagwort „Deregulierungsinitiative“
        werden von der F.D.P. weithin Forderungen an die Bun-
        desregierung gerichtet, die eigentlich an die Länder zu
        richten wären; die Anwendung und Umsetzung der
        Umweltgesetze ist nun einmal Sache der Länder. Zu ei-
        nigen Ihrer Forderungen eine kurze Bewertung:
        Zur Doppelarbeit: In vielen Ländern werden vernünf-
        tige Regelungen zur Vermeidung von Doppelarbeit der
        zertifizierten Betriebe bei Protokoll-, Dokumentations-
        und Mitteilungspflichten schon jetzt angewendet. Eine
        Klarstellung hierzu ist im Ersten Buch des Umweltge-
        setzbuches im Zusammenhang mit der integrierten Vor-
        habengenehmigung vorgesehen.
        Zu den Umweltbeauftragten: Zur Bestellung und den
        Aufgaben der Umweltbeauftragten in den Betrieben
        halten wir eine einheitliche und klare Regelung im Um-
        weltgesetzbuch für sinnvoller, als für die verschiedenen
        Gewässer-, Abfall- und Immissionsschutzbeauftragten in
        zertifizierten Betrieben Sonderregelungen zu fordern.
        Entbürokratisieren, meine Damen und Herren von der
        F.D.P., das wollen Sie doch auch immer.
        Ihre weitergehenden Forderungen bei Genehmi-
        gungsverfahren, bei Kontrolle und Überwachung der
        Betriebe sind mit den Regelungen und Erfahrungen mit
        dem Öko-Audit nicht zu begründen und werden deshalb
        von uns abgelehnt.
        Was bleibt, meine Damen und Herren, ist ein Antrag,
        der in der Sache keine neuen, praktikablen Vorschläge
        für eine Erhöhung der Attraktivität des freiwilligen
        Umweltaudits bringt. Schade, man hätte die Zeit besser
        nutzen können.
        Bernward Müller (Jena) (CDU/CSU): Der Bericht
        der letzten Bundesregierung an den Deutschen Bundes-
        tag über die Erfahrungen mit dem Vollzug des Um-
        weltauditgesetzes zieht eine positive Bilanz. Über 1 700
        Unternehmen in Deutschland, vom Kleinstbetrieb bis
        hin zum Großkonzern, beteiligen sich am Öko-Audit.
        Das sind rund drei Viertel aller in Europa registrierten
        Standorte. Diese Beteiligung bricht nachweislich mit der
        alten, immer wieder gepflegten ideologischen Vorstel-
        lung, Wirtschaft sei nur profitorientiert und von daher
        nicht freiwillig zum nachhaltig ökologischen Handeln
        bereit. Im Gegenteil, die Unternehmen in Deutschland
        suchen selbst nach Wegen, Umweltschutz über das ge-
        setzlich geforderte Niveau hinaus zu realisieren.
        Nach dem erfolgreichen Start des Öko-Audits in
        Deutschland vor vier Jahren ist heute eine gewisse Er-
        nüchterung festzustellen. Die Beteiligung am Öko-
        Audit-System ist weit davon entfernt, eine Selbstver-
        ständlichkeit zu sein. Auch bei den „Pionierunterneh-
        men“ steht das Öko-Audit-Management auf dem Prüf-
        stand. So haben sich zum Beispiel im September 1998
        nur noch 34 Standorte neu registrieren lassen. Bezeich-
        nend ist der Vergleich mit der internationalen Norm ISO
        14001. In Deutschland stieg die Beteiligung am Öko-
        Audit in der zweiten Jahreshälfte 1998 nur um rund 10
        Prozent, die Beteiligung an ISO 14001 dagegen um rund
        30 Prozent.
        In den allermeisten Ländern der EU, Deutschland
        ausgenommen, rangiert ISO 14001 schon jetzt an erster
        Stelle.
        Japan hat fast so viele ISO 14001 Registrierungen,
        wie Öko-Audit-Beteiligungen in Deutschland erfaßt
        sind. Dies ist schon deshalb bemerkenswert, da ISO
        14001 erst viel später in Kraft trat.
        Klar ist: ISO 14001 ist einfacher und billiger zu ha-
        ben. Die Betriebe müssen sich nicht registrieren lassen,
        brauchen keine öffentlich bestellten Gutachter und müs-
        sen auch keine Umwelterklärung veröffentlichen. Es ist
        daher nur verständlich zu fragen: Wo steckt der Nutzen
        eines Unternehmens bei einer Beteiligung am Öko-
        Audit? Ohne Zweifel, bei der ersten Teilnahme zeigen
        sich erhebliche Vorteile: z.B. Kosteneinsparungen im
        Energie- und Abfallbereich, Imageverbesserung, Erhö-
        hung der Sicherheit im Unternehmen. Doch wenn das
        System erst einmal installiert ist, läuft es quasi von al-
        lein weiter.
        Stellen wir die Frage einmal anders: Worüber bekla-
        gen sich registrierte Unternehmen? Eine von DIHT und
        BDI durchgeführte Umfrage belegt: Viele Teilnehmer
        sind enttäuscht über das mangelnde Interesse der Öf-
        fentlichkeit. Viele beteiligte Unternehmen bemängeln
        vor allem das Ausbleiben staatlicher Deregulierungs-
        maßnahmen im Ordnungsrecht.
        Konkrekt: Die Entlastung registrierter Betriebe von
        behördlicher Kontrolle und Überwachung ist nicht in
        Sicht.
        Vor diesem Hintergrund steht für mich zukünftig die
        Beteiligung der Unternehmen an ISO 14001 außer Fra-
        ge.
        Die wirkliche Frage lautet: Verpflichten sich die Fir-
        men zu ISO 14001, und nehmen sie hierüber hinaus
        noch am Öko-Audit teil?
        Wenn Öko-Audit die Oberklasse darstellt, wenn wir
        die Beteiligung der Unternehmen am Öko-Audit wirk-
        lich wollen, müssen entsprechende politische Weichen-
        stellungen umgehend erfolgen.
        Die Fraktion der CDU/CSU begrüßt daher alle Be-
        strebungen, das Öko-Audit nutzerfreundlicher zu ge-
        stalten. Ein Schritt hierzu ist die beabsichtigte Verbin-
        dung von ISO 14001 und Öko-Audit dahin gehend, daß
        die Norm ISO 14001 als Baustein, als Werkzeug für
        Öko-Audit genutzt werden kann. Dies erspart den Un-
        ternehmen Doppelarbeit bei gleichzeitiger Nutzung bei-
        der Systeme.
        Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt auch alle Bestre-
        bungen, das Öko-Audit in der Öffentlichkeit bekannter
        zu machen. Die Möglichkeiten der Kommunikation mit
        der Öffentlichkeit müssen verbessert werden. Die Ein-
        führung eines Öko-Audit-Zeichens bietet die Chance
        einer verbesserten öffentlichen Wahrnehmung. Die er-
        4078 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999
        (A) (C)
        (B) (D)
        weiterten Forderungen von SPD und Grünen, wie zum
        Beispiel die Bereitstellung der Umwelterklärung in
        Form von gedruckten Exemplaren nach Verlangen der
        Bürger, lehnen wir hingegen ab.
        Wir begrüßen ferner die Bestrebungen, – was immer
        das im Konkreten heißt – registrierten Unternehmen
        einen echten Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Das ist
        aus meiner Sicht der wichtigste Punkt.
        Dieser Wettbewerbsvorteil entsteht, kann entstehen,
        wenn wir das Öko-Audit als Chance für mehr Umwelt-
        schutz mit weniger Bürokratie verstehen.
        Ich bin fest davon überzeugt, daß die freiwillige
        Selbstverpflichtung den rechtskonformen Betrieb eines
        Unternehmens eher sicherstellt als Kontroll- und Über-
        wachungsmaßnahmen der Behörden.
        Vor allem aber ist wichtig: Das Öko-Audit umfaßt
        letztlich alle Mitarbeiter eines Unternehmens. Umwelt-
        schutz ist in die Aufgaben eines jeden einzelnen inte-
        griert und nicht nur die Aufgabe von Spezialisten.
        Auditierten Unternehmen gebührt daher ein Vertrau-
        ensvorschuß bei ihrer Behandlung durch die Behörden.
        Dieser Vorteil hat sich indes bisher nicht eingestellt.
        Ansatzpunkte gibt es jedoch genügend:
        – Abbau von Doppelarbeit bei der Melde- und Be-
        richtspflicht
        – Verminderung der Aufgaben von Betriebsbeauftrag-
        ten
        – Rücknahme behördlicher Überwachung und Kon-
        trollen zugunsten der Eigenüberwachung
        – Vereinfachung bei Genehmigungsverfahren
        – als Denkanstoß für Rotgrün: Wenn Sie schon die
        deutschen Unternehmen mit Ihrer unsäglichen Öko-
        Steuer „beglücken“, sollten Sie vielleicht einmal dar-
        über nachdenken, gerade auditierte Betriebe zu be-
        günstigen.
        Alle Bestrebungen laufen ins Leere, wenn Unterneh-
        men an Stelle von Erleichterungen und Anreizen weitere
        Verschärfungen befürchten müssen. So sind bisher die
        Teilnehmer am Öko-Audit verpflichtet, ihr Konzept
        jährlich fortzuschreiben und alle drei Jahre von externen
        Gutachtern überprüfen zu lassen. Nicht zuletzt wegen
        der entstehenden Kosten sehen die Beteiligten die im
        Rahmen der EMAS-Novellierung angestrebte jährliche
        Validierung der Umwelterklärungen besonders negativ.
        Dem Bundesumweltminister ist dieses Problem bekannt.
        Eine klare Positionierung blieb bis heute aus – mit der
        Folge: Unsicherheit, Unklarheit bei auditierten und au-
        ditierungswilligen Unternehmen.
        Wir brauchen aber nicht nur Anreize für diejenigen,
        die ohnehin ISO 14001 und Öko-Audit umsetzen oder
        umsetzen wollen. Wir brauchen auch Angebote für die-
        jenigen Unternehmen, die bei guter Absicht das Geld für
        einen Umweltgutachter und die Umwelterklärung nicht
        zur Verfügung haben. Gerade in den neuen Bundeslän-
        dern gibt es bestimmt eine große Anzahl davon. Auch
        für diese Unternehmen muß die Beteiligung an Öko-
        Audit ermöglicht werden.
        Eine Möglichkeit sehe ich z.B. in der Befreiung die-
        ser Unternehmen von Eintragungskosten, wie dies in
        Frankreich, Belgien und Spanien der Fall ist.
        Ich möchte schließen mit einem Appell an die neue
        Bundesregierung: Handeln tut auch auf diesem Gebiet
        dringend not. Die alte Regierung hatte die Weichen in
        Richtung Erleichterungen zugunsten öko-auditierter Be-
        triebe im Hinblick auf Genehmigungsverfahren und im
        Bereich der Überwachung gestellt. Im Wahlkampf, wur-
        de versprochen, nicht alles neu, aber vieles besser zu
        machen.
        Vom „Bessermachen“ ist heute nicht mehr die Rede.
        Aber handeln Sie! Setzen Sie den vorgegebenen Weg
        fort!
        Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        Das Umweltmanagementsystem „Öko-Audit“ hat sich in
        der Zwischenzeit in Deutschland erfolgreich entwickelt.
        Über 2000 registrierte Unternehmensstandorte beweisen,
        daß Teile der Wirtschaft und Verwaltung inzwischen die
        Notwendigkeit einer ökologischen Betriebsführung er-
        kannt haben.
        Dank der Erweiterungsverordnung vom letzten Jahr
        – die hatten wir bereits 1994 bei den Beratungen zum
        Umwelt-Auditgesetz gefordert – kommen neue Dienst-
        leistungsbereiche hinzu: Erst im Februar hatte sich ein
        großer deutscher Konzern als erste Versicherung regi-
        strieren lassen. Das war die erste Versicherung in Euro-
        pa! Aber diese absolute Spitzenstellung im europäischen
        Vergleich tritt hinter der geringen Gesamtzahl der regi-
        strierten Standorte in den europäischen Nachbarstaaten
        zurück.
        75 Prozent aller Registrierungen in Europa erfolgen
        in Deutschland. Und dies ist nicht allein auf die Konkur-
        renz durch die internationale ISO-Norm 14001 zurück-
        zuführen – die ihre eigenen Akzeptanzprobleme hat –,
        sondern auf fehlende Anreize.
        Erst im Frühjahr hatte der Umweltausschuß einver-
        nehmlich eine stärkere Kompatibilität zwischen dem
        EG-Audit und der internationalen Norm gefordert – eine
        Forderung, die der Umweltminister übrigens ebenso
        gerne aufgegriffen hat wie die Europäische Kommission
        wiederum den Vorschlag des Umweltministers.
        Um das Profil von EMAS – wie das Öko-Audit
        europäisch abgekürzt wird – zu schärfen, möchte die
        Kommission die ISO-Norm in einem Anhang der
        EG-Verordnung übernehmen, sozusagen als deren Bau-
        stein.
        Damit wäre aber auch schon die wichtigste Forderung
        des vorliegenden Antrags erfüllt, denn eines muß klar
        sein: Deregulierung taugt nicht für ein besseres Öko-
        Audit. Die damit verbundene Verschlechterung der
        Umweltstandards fällt früher oder später zum Schaden
        auf das Öko-Audit zurück.
        Entbürokratisierung statt Deregulierung – so läßt sich
        unsere Politik auf eine kurze und prägnante Formel
        bringen. Wo Doppelarbeit vermeidbar ist, da soll sie
        vermieden werden.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999 4079
        (A) (C)
        (B) (D)
        Wo Verfahren bürokratisch und ineffizient sind, sol-
        len sie entbürokratisiert werden. Wenn aber ökologische
        Standards abgebaut und staatliche Überwachung zu-
        rückgefahren werden sollen, wie von der F.D.P. gemein-
        sam mit der Wirtschaft gefordert wird, sagen wir nein,
        nein zu Überwachungs- und Kontrolldefiziten, den Defi-
        ziten nämlich, über die auch die Freidemokraten gerne
        dann klagen, sobald wieder einmal ein Abfallskandal,
        eine Gewässerverseuchung oder ein Produktionsstörfall
        die Mediengemüter beschäftigt. Solche Skandale entste-
        hen ja gerade aufgrund von Schlamperei und fehlender
        unabhängiger Kontrolle.
        Deshalb soll ein Unterhemen zwar gern die Kalibrie-
        rung seiner Meßgeräte übernehmen, es soll auch gern
        eigene Messungen und Auswertungen vornehmen kön-
        nen, aber die Notwendigkeit einer staatlichen und damit
        unabhängigen Aufsicht und Überprüfung kann dadurch
        nicht ersetzt werden, schon gar nicht die Unabhängigkeit
        und Erfahrung externer Sachverständiger. Gerade diese
        aber möchte die F.D.P. bei der Begutachtung des lau-
        fenden Betriebs und nun auch schon bei Genehmigungs-
        verfahren von Anlagen gestrichen haben.
        Der Deregulierungsvorschlag, die Informationspflich-
        ten auditierter Unternehmen gegenüber den Behörden
        abzubauen, wie etwa bei Abfallbilanzen oder Emissi-
        onserklärungen, ist wenig einsichtig, denn solche Bilan-
        zen und Erklärungen haben solche Unternehmen ohnhin
        schon und können sie leicht übermitteln.
        Sie, meine Damen und Herren von der F.D.P., beto-
        nen zwar immer die freiwillige Selbstverantwortung der
        Unternehmen, aber gerade Sie fordern nun eine Be-
        schneidung der Aufgaben der Umweltbeauftragten in
        registrierten Unternehmen. Damit aber wollen Sie ein
        wesentliches Instrument innerbetrieblicher Arbeits- und
        Umweltschutzvorsorge aushebeln – und daran können
        wir wirklich kein Interesse haben.
        Sie sehen also selbst, eine Deregulierung des Ord-
        nungsrechts, die die Beteiligung der Öffentlichkeit
        schwächt und Umweltstandards abbaut, taugt nicht zur
        Erhöhung der Attraktivität des Öko-Audits.
        Deregulierung gegen Auditierung ist ein äußerst
        fragwürdiger Handel. Schließlich soll das Öko-Audit die
        Einhaltung des geltenden Ordnungsrechts fördern. Die
        Einhaltung selbst garantiert sie jedoch nicht. Das Öko-
        Audit garantiert noch nicht einmal die Erfüllung eines
        hohen ökologischen Standards, sondern lediglich die
        Pflicht zur ständigen Verbesserung des betrieblichen
        Umweltschutzes.
        Attraktivität kommt vielmehr durch Bekanntheit zu-
        stande: Die Umweltprüfung muß bekannter, sie muß so-
        zusagen ein werbewirksames Qualitätssiegel für ökolo-
        gisch geführte Unternehmen werden.
        Intensive Werbe und Aufklärungskampagnen der Mi-
        nisterien in Bund und Ländern, der Industrie- und Han-
        delskammern und vor allem der Handwerkskammern
        können dabei nur den Anfang bilden: „Ohne ausreichen-
        de Bekanntheit und Akzeptanz in der Öffentlichkeit
        kann das Öko-Audit daher auf Dauer keinen Bestand
        haben“, wie auch der Vorsitzende des Umweltgutachter-
        ausschusses zu Recht feststellt.
        Fazit: Der F.D.P.-Antrag enthält zwar einige Anre-
        gungen zur Verbesserung des Öko-Audits, die wir auch
        im Rahmen der Erarbeitung des Umweltgesetzbuches
        aufgreifen werden, im großen und ganzen jedoch halten
        wir die Vorschläg zur Deregulierung für ökologisch
        kontraproduktiv.
        Wir sagen nein zur Absenkung ökologischer Stan-
        dards, aber wir sagen ja zum Abbau von Bürokratie.
        Birgit Homburger (F.D.P.): Mit dem Umwelt-Audit
        haben wir in der letzten Legislaturperiode mit großem
        Erfolg ein neues Instrument im Umweltschutz einge-
        führt. Mit dem Umweltaudit-Gesetz haben wir den
        Rahmen für mehr Eigenverantwortung durch ein frei-
        williges, integriertes betriebliches Umweltmanagement
        gesetzt und eine dynamische Entwicklung eingeleitet.
        Mehr Betriebsstandorte als in allen anderen europäi-
        schen Staaten zusammen haben sich in Deutschland dem
        freiwilligen Umwelt-Audit unterzogen.
        Mit dem Instrument des freiwilligen Umweltschutzes
        wurde mehr erreicht, als es staatliche Behörden je hätten
        erreichen können: In 89 Prozent der Fälle wurden Um-
        weltverbesserungen verwirklicht. Etwa die Hälfte der
        Betriebe hat dadurch auch deutliche Einspareffekte er-
        reicht. Umweltschutz muß eben nicht immer teuer sein.
        Der anfängliche Schwung wurde aber abgebremst.
        Das hat zwei Gründe: Zum einen steht das Umwelt-
        Audit in zunehmender Konkurrenz zu den Zertifizierun-
        gen nach der ISO-Norm 14001. Letztere erfreut sich
        aufgrund ihrer höheren Praktikabilität, ihrer geringeren
        Umweltanforderungen und ihrer weltweiten Verbreitung
        immer größerer Beliebtheit. Aus diesem Grunde sind ei-
        ne Aufwertung des Umwelt-Audits und die Verstärkung
        der Anreise zur Teilnahme erforderlich. Im einzelnen
        sollte Doppelarbeit zwischen Umwelt-Audit und der
        Zertifizierung nach der ISO-Norm 14001 vermieden
        werden. Es sollte sichergestellt werden, daß mit dem
        Erwerb des Umwelt-Audits auch eine Zertifizierung
        nach der ISO-Norm 14001 erworben wird.
        Zum anderen haben versprochene Entlastungen der
        Unternehmen von bürokratischen Vorschriften an ande-
        rer Stelle nicht stattgefunden. Es bedarf neuer Impulse,
        um das Umwelt-Audit zu retten. Die F.D.P. sieht diese
        Impulse vor allem in Entlastungs- und Deregulierungs-
        maßnahmen. Die F.D.P. hat immer schon gefordert, die
        Unternehmen, die durch Beteiligung am Umwelt-Audit
        einen besonderen Überwachungs- und Berichtsaufwand
        haben und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
        nachweisen, zu entlasten. Deshalb fordern wir in unse-
        rem Antrag von der Bundesregierung umfangreiche Er-
        leichterungen bei Genehmigungsverfahren, Berichts-
        pflichten, Nachweisverfahren und Überwachungen für
        Unternehmen, die sich dem Umwelt-Audit unterziehen.
        Nur so entstehen für das umweltpolitisch sinnvolle In-
        strument des Umwelt-Audits neue Impulse.
        Nach den bisher von Rotgrün vorgetragenen Vor-
        stellungen ist zu befürchten, daß statt Erleichterungen
        zusätzliche bürokratische Auflagen ins Haus stehen. Das
        Instrument des Umwelt-Audits würde so kaputt ge-
        macht. Ich fordere die Bundesregierung auf, das Instru-
        4080 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999
        (A) (C)
        (B) (D)
        ment des Umwelt-Audits durch Deregulierungsmaß-
        nahmen zu fördern. Mehr Regelung heißt nämlich an
        dieser Stelle weniger Umweltschutz.
        Eva-Maria Bulling-Schröter (PDS): Aus guten
        Gründen hat die PDS am 22. Juni 1999 gegen das Um-
        welt-Auditgesetz gestimmt. Begründet hat dies damals
        mein Kollege Bierstedt u.a. damit, daß die Umweltauf-
        sicht im Sinne der Allgemeinheit nicht von privater
        Seite wahrgenommen werden sollte. Wir plädierten da-
        mals für eine Aufsicht durch das Bundesumweltamt.
        Weiterhin kritisierten wir die mangelnde Beteiligung
        der Öffentlichkeit, also ein Demokratiedefizit. Am 14.
        März 1996 und am 27. Juni 1996 hielt ich hier eine Rede
        gegen die sogenannten Beschleunigungsgesetze, die
        Schutzrechte und die Beteiligungsrechte der Bürgerin-
        nen und Bürger beschneiden. Wenn wir uns jetzt den
        vorgelegten Antrag der F.D.P. ansehen, vermag jede und
        jeder zu begreifen, wie recht die PDS damals hatte.
        Ich frage mich, warum Sie nicht einen Antrag auf er-
        satzlose Streichung des BImSchG stellen. Ihrer Meinung
        nach sollte sich wohl die Daseinsvorsorge des Staates
        auf die Herstellung optimaler Standortbedingungen für
        die Industrie beschränken. Aber eines haben Sie ja dann
        doch gemerkt: Ihr Antrag ist so hanebüchen, daß Sie so-
        gar auf eine Begründung verzichtet haben.
        Im Umweltausschuß hatten wir in Richtung Öko-
        Audit und der Integration der ISO 14001 in das Eco
        Management and Audit Scheme (EMAS) einen guten
        Kompromiß erreicht. Dahinter fällt Ihr Vorschlag zu-
        rück, und ebenso fällt er zurück hinter alles, was im
        Rahmen des Einheitlichen Umweltgesetzbuches in
        Richtung UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung – Stich-
        wort Verbandsklage – diskutiert wird. Da wird eine gute
        Richtung vorgegeben. Ihr Antrag ist leider völlig kon-
        traproduktiv.
        Ich kann für die PDS hier nur feststellen: Wir sind für
        die Selbstverpflichtung der Industrie, allerdings ober-
        halb der vom Ordnungsrecht festzulegenden Mindest-
        standards. Wir sind für die Überprüfung der Einhaltung
        dieser Standards und entsprechende positive bzw. nega-
        tive Sanktionierung von Staats wegen, und wir sind für
        eine möglichst weitgehende Öffentlichkeitsbeteiligung.
        Hierfür werden wir im Rahmen der Novellierung des
        Öko-Audits in Richtung EMAS II, die ja noch vor 2001
        kommen soll, auch eintreten. Ihren Antrag können wir
        hier nur ablehnen.
        Anlage 8
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zum Antrag der Abgeordneten Dr. Evelyn
        Kenzler, weiterer Abgeordneter und der Frak-
        tion PDS: Vererblichkeit von Bodenreform-
        eigentum
        (Tagesordnungspunkt 16)
        Rainer Fornahl (SPD): Wir stehen zwar alle unter
        dem gleichen Himmel, sehen aber sehr unterschiedliche
        Horizonte. Dieser Spruch stammt zwar aus dem Munde
        Adenauers, läßt sich aber trotzdem zur Charakterisie-
        rung des hier anhängigen Antrages verwenden. Unter
        dem Himmel der Rechtsordnung der Bundesrepublik
        Deutschland seit dem 3. Oktober 1990 war eine Neuord-
        nung der Eigentumsverhältnisse für die Vermögenswerte
        in der ehemaligen DDR zu gestalten. Dazu gehörte auch
        das Bodenreformland.
        Eine Vorbemerkung: Schon in der ersten frei ge-
        wählten Volkskammer der DDR hat die SPD ohne
        Wenn und Aber den Bestand der Bodenreform
        1945/1949 garantiert. In dieser Kontinuität steht heute
        und in Zukunft die SPD. Wir werden an den Ergebnis-
        sen der Bodenreform grundsätzlich nicht rühren lassen.
        Diese Haltung steht in voller Übereinstimmung mit den
        Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes.
        Kommen wir nun zur Ausgangsmetapher zurück und
        zu den Horizonten: Die Bodenreform war aus der Sicht
        der damaligen Entscheidungsträger mit der politisch-
        ideologisch gewollten Enteignung landwirtschaftlicher
        Flächen die Voraussetzung für die Entstehung bäuerli-
        cher Landwirtschaft. Die hat es zwar am Ende der DDR
        in keinster Weise mehr gegeben, weil die zweite poli-
        tisch-ideologisch motivierte Enteignung in Zusammen-
        hang mit der Bildung der Landwirtschaftlichen Produk-
        tionsgenossenschaft eine andere land- und forstwirt-
        schaftliche Struktur hinterlassen hat. Nichtsdestotrotz
        finden wir heute, nach schmerzhaften Jahren eines drit-
        ten Strukturwandels, eine leistungsfähige Landwirtschaft
        in den neuen Ländern, die sich sehen lassen kann und
        weniger staatliche Zuschüsse braucht als die Landwirt-
        schaft der alten Länder. Dagegen werden keine noch so
        großen Anzeigenkampagnen und Initiativen von Alt-
        eigentümern – aus der Zeit vor der Bodenreform – je
        etwas ausrichten.
        Bodenreformland war in der ehemaligen DDR im ju-
        ristischen Sinne nicht als Volleigentum eingestuft, son-
        dern lediglich als „Arbeitseigentum“. Es unterlag damit
        besonderen gesetzlichen Beschränkungen. Bodenre-
        formgrundstücke wurden mit der Einschränkung zuge-
        teilt, daß sie weder geteilt, ganz oder teilweise verkauft,
        verpachtet oder verpfändet werden durften. Dies ergab
        sich aus den jeweiligen Besitzwechselverordnungen
        über Bodenreformwirtschaften aus den Jahren 1951,
        1956, 1975 und 1988. Nach diesen Vorschriften hatten
        die Räte der Kreise abschließend zu entscheiden, an wen
        bei Abgabe des Bodenreformeigentums (auch im Erb-
        fall) unter Beachtung der persönlichen Voraussetzungen
        eine Neuvergabe erfolgte oder ob es in den staatlichen
        Bodenfonds zurückgeführt wurde.
        Mit dem noch von der Volkskammer erlassenen Ge-
        setz vom 15. März 1990 (Modrow-Gesetz) wurden alle
        Verfügungsbeschränkungen bei Bodenreformgrundstük-
        ken aufgehoben. Das Gesetz vom 15. März 1990 ist je-
        doch lückenhaft ausgestaltet worden, weil es keine erb-
        rechtlichen Regelungen bzw. Übergangsvorschriften in
        Erbrechtsfällen enthält. Diese Regelungslücke stellt sich
        vor allem in den Fällen als besonders problematisch dar,
        in denen zum Zeitpunkt des Stichtages 15. März 1990
        eine nicht mehr lebende Person als Bodenreformberech-
        tigte im Grundbuch eingetragen war, die bei Beachtung
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999 4081
        (A) (C)
        (B) (D)
        der Bodenreformvorschriften im Grundbuch hätte ge-
        löscht werden müssen.
        Für diese Fälle hat der Gesetzgeber mit dem § 12
        Abs. 2 EGBGB eine Lösung geschaffen, die sich an den
        früheren Besitzwechselverordnungen (also an früherem
        DDR-Recht) orientiert. Man nennt dies auch „Nach-
        zeichnungslösung“. Berechtigte an dem Bodenreform-
        land sind demnach in folgender Reihenfolge: erstens
        diejenige Person, der das Grundstück oder der Grund-
        stücksteil nach den Vorschriften über die Bodenreform
        oder dem Besitzwechsel bei Grundstücken aus der Bo-
        denreform förmlich zugewiesen oder übergeben worden
        ist, auch wenn der Besitzwechsel nicht im Grundbuch
        eingetragen worden ist, zweitens der Erbe des zuletzt im
        Grundbuch aufgrund einer Entscheidung nach den Vor-
        schriften über die Bodenreform oder über die Durchfüh-
        rung des Besitzwechsels eingetragenen Eigentümers, der
        zuteilungsfähig ist – zuteilungsfähig ist derjenige, der
        bei Ablauf des 15. März 1990 in dem Gebiet der ehema-
        ligen DDR in der Land-, Forst- oder Nahrungsgüterwirt-
        schaft tätig war oder wer vor Ablauf des 15. März 1990
        in dem Gebiet der ehemaligen DDR in der Land-, Forst-
        oder Nahrungsgüterwirtschaft insgesamt 10 Jahre lang
        tätig war und im Anschluß an diese Tätigkeit keiner an-
        deren Erwerbstätigkeit nachgegangen ist und einer sol-
        chen voraussichtlich auf Dauer nicht nachgehen wird –,
        drittens der Fiskus des Landes, in dem das Grundstück
        liegt.
        Für diese „Nachzeichnungslösung“ hat sich der Ge-
        setzgeber deshalb entschieden, weil anders eine gerechte
        Behandlung aller Beteiligten nicht zu erreichen gewesen
        wäre. Hätte der Gesetzgeber eine reine Erbschaftslösung
        geschaffen, dann hätte er in großem Umfang Bürgern
        Grundeigentum kostenlos übertragen, denen dies sach-
        lich (nach den Vorschriften der ehemaligen DDR) nicht
        zustand. Er hätte damit diese Gruppe von Bürgern ge-
        genüber denjenigen bevorzugt, bei denen die Vorschrif-
        ten über die Behandlung der Bodenreformgrundstücke
        ordnungsgemäß angewendet worden waren.
        Zusammenfassend ist aus meiner Sicht festzustellen:
        Der im PDS-Antrag unterstellte Vorwurf der Enteignung
        einerseits und der Bereicherung des Fiskus der Neuen
        Länder andererseits geht ins Leere. Denn, die Feststel-
        lung einer Berechtigung auf Eigentum erfolgt richtiger-
        weise auf der Basis der Rechtslage der damaligen DDR.
        Damit steht man übrigens im Einklang mit anderen Be-
        reichen der Vermögensneuordnung für das ehemalige
        Volkseigentum in der DDR.
        Deshalb ist aus jetziger Sicht eine Initiative des Ge-
        setzgebers im Sinne des Antragstellers nicht gegeben,
        wie dies im übrigen auch das Bundesministerium der Ju-
        stiz für die SPD-Fraktion festgestellt hat. Und auch der
        Bundesgerichtshof hält in seinen Urteilen vom 17. De-
        zember 1998 den Art. 233 §§ 11–16 EGBGB nach wie
        vor für verfassungsgemäß, so daß diese Urteile auf die
        weitere Abwicklung der Bodenreform keine Auswir-
        kungen haben. Dieser Einsicht ist die Regierung Meck-
        lenburg-Vorpommerns, der ja die PDS angehört, gefolgt
        und verzichtet ausdrücklich auf eine Gesetzesinitiative.
        Im Koalitionsvertrag steht zu lesen – ich zitierte aus Ka-
        pitel IV, Punkt 73 –: „Die Landesregierung wird Hand-
        lungsspielräume im EGBGB nutzen, um in Härtefällen
        Erleichterungen zu gewähren. Dazu werden Einzelfall-
        prüfungen durchgeführt.“
        Meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion,
        nehmen sie sich ein Beispiel an der partiell erkennbaren
        Realitätsbezogenheit ihrer mecklenburg-vorpommer-
        schen Parteigenossen, und verzichten Sie wegen der
        vorgetragenen überzeugenden Argumente gegen eine
        Gesetzesinitiative in Sachen Bodenreform-Reform auf
        die Aufrechterhaltung ihres Antrages.
        Dr. Michael Luther (CDU/CSU): Die PDS hat mit
        ihrem Antrag zum Thema Vererblichkeit von Bodenre-
        form-Eigentum einen interessanten juristischen Exkurs
        vorgelegt, der mich sehr an die intensiven Auseinander-
        setzungen in der letzten Legislaturperiode erinnert. Auch
        damals wurde im Zuge der Erstellung des Wohnraum-
        modernisierungssicherungsgesetzes auf Rechtsauffas-
        sungen Bezug genommen, die von Frau Grün erdacht
        worden sind. Das sind meist kluge Gedanken. Allein ich
        kann den Schlußfolgerungen von Frau Grün nicht folgen
        und komme bei meiner Betrachtung des Sachverhalts zu
        demselben Ergebnis wie der BGH in seinen angespro-
        chenen Urteilen vom 17. Dezember 1998 V/ZR 200/97
        und V/ZR 341/97. Insoweit verweise ich auch auf die
        Antworten der Bundesregierung – Drucksache 14/723 –
        auf die Kleine Anfrage der PDS-Fraktion, die letztend-
        lich die bislang getroffenen sachlichen Entscheidungen
        aufgrund des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgeset-
        zes bestätigen. Damit sehe ich keinen Handlungsbedarf
        für den Deutschen Bundestag, etwas an den bestehenden
        Regelungen zu ändern.
        Trotzdem lassen Sie mich den Tagesordnungspunkt
        heute zum Anlaß nehmen, einmal etwas zur Gesamtbe-
        wertung der Angelegenheit zu sagen: Tatsache ist, daß
        das Bodenreform-Eigentum im Zuge der Bodenreform
        den damaligen ländlichen Betrieben und den Neubauern
        als Arbeitseigentum übergeben worden ist, was nicht in
        vollem Maße, sondern eingeschränkt vererbbar war. Die
        Besitzwechselverordnung regelte, daß dann das Boden-
        reform-Eigentum an den volkseigenen Bodenfonds zu-
        rückfällt, wenn der Erbe nicht in der Landwirtschaft be-
        schäftigt war. Mit dem Beschluß der letzten undemo-
        kratisch ins Amt gekommenen Volkskammer wurden
        dann im Frühjahr 1990 alle Eigentümer von Bodenre-
        form-Eigentum zu Volleigentümern erklärt.
        Diese Entscheidung, die auch auf Anregung des
        Runden Tisches entstanden ist, war richtig. Allerdings
        hat man sich damals über einige grundsätzliche Fragen
        keine Gedanken gemacht. Wollte man eine andere Re-
        gelung als die jetzt bestehende finden, so hätte man
        einige Punkte aber berücksichtigen müssen. Tatsache
        ist nämlich, daß in vielen Grundbüchern 1990 noch der
        verstorbene ehemalige Eigentümer von Bodenreform-
        Eigentum stand. Die Verwaltungspraxis der DDR hatte
        es nicht für nötig erachtet, das Grundbuch zu pflegen
        und Unrichtigkeiten zu bereinigen. Das machte in der
        Regel auch keinen praktischen Sinn, da dieses Boden-
        reform-Land ja ursprünglich, und zwar 1949, den Bau-
        ern übertragen worden ist; später sind sie jedoch alle in
        die LPG gezwungen worden. Mit dem LPG-Gesetz der
        4082 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999
        (A) (C)
        (B) (D)
        DDR war der Bodeneigentümer nicht mehr über sein
        Grundstück verfügungsberechtigt, lediglich die LPG
        konnte uneingeschränkt verfügen. Aus diesem Grund
        machte es auch wenig praktischen Sinn, das Grund-
        buch nachzuzeichnen, um den möglichen Erben in das
        Grundbuch einzutragen, der doch nicht über seinen
        Grund und Boden hätte verfügen können. Das hätte
        diese Volkskammer wissen müssen, hat es aber geflis-
        sentlich ignoriert.
        Damit ergibt sich nun der Zustand, daß viele Bürger
        meinten, daß sie Erben seien und damit Bodenreform-
        Land nun als Volleigentum erben könnten. Die Vor-
        stellung von Frau Grün, wenn ich sie richtig verstehe,
        besteht nun lediglich darin, daß die jetzigen Erben
        nicht vom Erbe ausgeschlossen sind. Die spannende
        Frage ist aber, ob nun noch im nachhinein das DDR-
        Recht – also die Besitzverordnung – anzuwenden wäre
        oder nicht. Hätte der Gesetzgeber mit dem Zweiten
        Vermögensrechtsänderungsgesetz nicht so gehandelt,
        wie er gehandelt hat, und die Nachzeichnung gesetzlich
        geregelt, hätte dies zu Verwerfungen geführt. Das Er-
        gebnis wäre ansonsten: Wer im Grundbuch zu DDR-
        Zeiten die Erbfolge hat nicht eintragen lassen, könnte
        somit heute auf den ursprünglichen Erben verweisen
        und würde jetzt zum Eigentümer. Derjenige, der aber
        versucht hat, korrekt zu handeln, und sich als Erbe an-
        gemeldet hat, wurde nicht im Grundbuch eingetragen,
        wenn er nicht in der Landwirtschaft beschäftigt war,
        weil zu DDR-Zeiten die Besitzwechselverordnung
        Anwendung gefunden hätte. Dieses Land wäre an den
        volkseigenen Bodenfonds zurückgefallen. Diejenigen
        also, die sich ordnungsgemäß verhalten haben, würden
        keinen Bezug zu dem Grundstück mehr haben, und
        diejenigen, die sich ruhig verhalten haben, würden
        heute zu Bodeneigentümern.
        In diesem Sinne ist die Regelung des Zweiten Ver-
        mögensrechtsänderungsgesetzes, die letztendlich durch
        den BGH bestätigt worden ist, eine gerechte Lösung,
        weil sie regelt, daß nur diejenigen tatsächlich heute
        Volleigentümer sind, die im Sinne der Bodenreformre-
        gelung und der Besitzwechselverordnung der DDR auch
        noch 1990 Eigentümer des Arbeitseigentums waren. Bei
        allen anderen, die nach der Besitzwechselverordnung
        der DDR nicht als Erbe ins Grundbuch hätten eingetra-
        gen werden können, weil sie nicht in der Landwirtschaft
        gearbeitet haben, fallen die Grundstücke demzufolge
        dem volkseigenen Bodenfonds und damit dem Rechts-
        nachfolger, also dem Fiskus, zu.
        Ich verstehe, daß viele Menschen damit nicht glück-
        lich sind, weil sie 1990 der Meinung waren, daß sie nun
        tatsächlich Volleigentümer von Land geworden sind.
        Mich hat es persönlich immer geärgert, mit welcher
        harten Konsequenz der Landesfiskus der fünf neuen
        Bundesländer diesen Grundstücken nachgegangen ist.
        Allerdings glaube ich, daß ein Rechnungshof nie etwas
        anderes hätte verlangen können. In diesem Sinne haben
        sich die Länder korrekt verhalten. Ich weiß auch, daß
        man hier vielen Eigentümern entgegengekommen ist,
        um allzu große Härten auszugleichen.
        Würde der Gesetzgeber zu dem Ergebnis kommen,
        hier eine andere gerechte Lösung finden zu wollen, was
        bedeuten würde, auch die Altfälle aus DDR-Zeiten in
        die Überlegung einzubinden, bin ich gern zu Gesprächen
        bereit. Der Antrag, den die PDS gestellt hat, ist völlig
        unzureichend und führt zu ungerechten Lösungen. Die
        PDS würde dann willkürlich diejenigen belohnen, die
        letztendlich schlicht durch Untätigkeit in der DDR den
        vermeintlichen Erbzustand hergestellt haben. Richtiger-
        weise müßte man dann eben aus Gerechtigkeitsgründen
        natürlich auch all diejenigen Erbfälle in eine solche Re-
        gelung einbeziehen, die von 1949 bis 1990 nach DDR-
        Recht ordnungsgemäß behandelt worden sind. Ich mei-
        ne, auch das wäre eine gerechte Lösung und auch eine
        gute Lösung, weil das privates Eigentum schafft. Ich bin
        gerne bereit, im Rahmen der Ausschußberatungen über
        dieses Thema noch einmal nachzudenken, und bin auf
        die fachliche Argumentation seitens der PDS sehr ge-
        spannt. Wenn wir zu solch einer Lösung kommen soll-
        ten, gebe ich natürlich auch zu bedenken, was das für
        einen unheimlichen Verwaltungsaufwand mit sich
        bringt. Auch die entstehenden Kosten sollten nicht außer
        acht bleiben. Allerdings befürchte ich auch, daß eine
        solche Lösung neue Verwerfungen mit sich bringen
        würde.
        Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist
        nicht das erste Mal, daß wir uns hier mit dem Thema
        Bodenreform und den Auswirkungen der Gesetzgebung,
        die seit Anfang der 90er Jahre zu diesem schwierigen
        Themenkomplex beschlossen wurde, auseinandersetzen
        – und die Vermutung, daß dies auch nicht die letzte De-
        batte sein wird, liegt nahe.
        Neben dem parlamentarisch gesetzten Recht gibt es
        inzwischen eine Fülle von Gerichtsurteilen bis hin zur
        höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesge-
        richtshofes und des Bundesverfassungsgerichts, die Klä-
        rung in strittigen Fragen bezüglich der Bodenreform
        herbeiführen sollten. Dabei gilt für die Koalitionsfrak-
        tionen und die Bundesregierung zunächst der Grundsatz,
        daß die Ergebnisse der Bodenreform Bestand haben.
        Wenn man diesen Grundsatz vertritt – und ich gehe da-
        von aus, daß auch die PDS noch dieser Überzeugung ist
        – dann muß man doch einmal herunterbrechen, was dies
        in der Praxis konkret bedeutet.
        Auf der einen Seite haben wir den Anteil der Boden-
        reformflächen, die in Volkseigentum überführt wurden
        und jetzt von der Treuhandnachfolgegesellschaft ver-
        waltet werden. Derzeit arbeitet die Bundesregierung an
        einer Lösung für das im Dezember vergangenen Jahres
        von der EU-Kommission kritisierte Verfahren der Pri-
        vatisierung dieser Flächen nach dem Entschädigungs-
        und Ausgleichsleistungsgesetz. Im Zentrum unserer
        Bemühungen steht dabei, daß Nachteile für die vor Ort
        wirtschaftenden Betriebe vermieden werden sollen. Hier
        streben wir kurzfristig eine einvernehmliche Lösung mit
        der EU-Kommission an.
        Auf der anderen Seite aber – und das ist der Perso-
        nenkreis, dem diese Debatte heute gilt – haben wir den
        Anteil der Bodenreformflächen, der vor Einsetzen der
        Kollektivierung in der DDR vorwiegend an Landlose
        und Vertriebene aus den Ostgebieten verteilt wurde. Die
        Neubauern wurden damit zwar zu Eigentümern an den
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999 4083
        (A) (C)
        (B) (D)
        Bodenreformgrundstücken, aber ihr Eigentum war klar
        an die landwirtschaftliche Tätigkeit gekoppelt. Später,
        nach dem in vielen Fällen unfreiwilligen Einbringen der
        Flächen in die LPGen, spielte die Eigentumsfrage eine
        völlig andere Rolle als in den westdeutschen Ländern;
        denn es gab keinerlei Möglichkeit, dieses formal zwar
        bestehende Eigentum auch in der Weise zu realisieren,
        daß eine freie Verfügbarkeit darüber bestanden hätte.
        Diese Situation war den Betroffenen klar. So gab es bei
        den Erben der Neubauern in der Regel auch keine Be-
        strebungen, ihr Erbe formal sichern zu lassen, etwa
        durch Eintragung im Grundbuch.
        Das „Gesetz über die Rechte der Eigentümer aus der
        Bodenreform“, das sogenannte Modrow-Gesetz, das die
        Volkskammer der DDR am 6. März 1990 verabschie-
        dete, hob sämtliche Verfügungsbeschränkungen über die
        Bodenreformgrundstücke auf. Damit entfielen die Be-
        sitzwechselvorschriften für Bodenreformgrundstücke,
        die das Eigentumsrecht und damit die Vererbbarkeit
        überlagert hatten. Offen blieb jedoch die Frage: Wer ist
        Eigentümer eines Bodenreformgrundstückes? Genau das
        ist der Punkt, den zu klären das Modrow-Gesetz ver-
        säumt hatte und der mit dem Zweiten Vermögensrechts-
        änderungsgesetz von 1992 geklärt worden ist. Es ging
        dabei nicht nur darum, eine formale Regelungslücke zu
        schließen, es ging vielmehr darum, eine Gleichbehand-
        lung zu erreichen, zwischen denjenigen Neubauern-
        Erben, die bereits zu DDR-Zeiten ihr Bodenreform-
        grundstück verloren hatten, weil die zuständigen Behör-
        den die Besitzwechselvorschriften konsequent ange-
        wandt haben, und denjenigen Personen, bei denen die
        Behörden auf Grund der praktischen Bedeutungslosig-
        keit des Privateigentums an Grund und Boden eine kon-
        sequente Löschung im Grundbuch vernachlässigt haben.
        Es geht also um die Frage: Welche Lösung hat der bun-
        desdeutsche Gesetzgeber, welche Lösung hat also dieses
        Parlament gewählt, um ein inkonsistentes und willkürli-
        ches Handeln der DDR-Behörden im nachhinein unter
        Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu korri-
        gieren?
        Unter diesen Vorzeichen war die „Nachzeichnungslö-
        sung“, die die alte Bundesregierung damals traf, ein
        gangbarer Weg. Kein Neubauern-Erbe sollte dadurch
        benachteiligt sein, daß die DDR-Behörden die Besitz-
        wechselvorschriften konsequent umgesetzt haben, bzw.
        umgekehrt: Kein Neubauern-Erbe sollte dadurch einen
        Vorteil gewinnen, daß die DDR-Behörden die Besitz-
        wechselvorschriften nachlässig angewendet haben. Es
        ging hier also darum, den durch die Willkür der DDR-
        Behörden entstandenen Zustand nach dem Gleichbe-
        handlungsgrundsatz aufzulösen. Dies war über die
        Nachzeichnungslösung möglich, mit der das Kriterium
        der Zuteilungsfähigkeit in das bundesdeutsche Recht
        eingefügt wurde.
        Diese Regelung ist zweimal vom Bundesverfas-
        sungsgericht als verfassungskonform bestätigt worden.
        Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom
        Juli 1998 das Kriterium der Zuteilungsfähigkeit sogar
        noch einmal eingeschränkt. Wenn der Bundesgerichts-
        hof in seinem Urteil vom Dezember 1998 nun feststellt,
        daß die Vererbbarkeit von Bodenreformgrundstücken
        nach den Vorschriften des BGB auch in der DDR formal
        nie aufgehoben wurde, so mag dies formaljuristisch
        stimmen – praktisch erlangte diese Vererbbarkeit aber
        keinerlei Bedeutung, da sie dem sozialistischen Eigen-
        tumsbegriff zuwiderlief und durch die Besitzwechsel-
        verordnungen überlagert war. Der Bundesgerichtshof
        stellt daher in der Konsequenz die geltende gesetzliche
        Regelung auch nicht in Frage.
        Bei der Bewertung der Tragweite der geltenden ge-
        setzlichen Regelungen nach Art. 233, §§ 11 bis 16 Ein-
        führungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch sollten
        wir uns einmal die konkreten Zahlen vor Augen führen:
        In Mecklenburg-Vorpommern befindet sich der größte
        Anteil an Bodenreformflächen; es geht hier um 49 000
        Grundstücke. Diese wurden in den vergangenen Jahren
        konsequent überprüft mit folgendem Ergebnis: In
        95 Prozent der Fälle waren die Eigentümer bzw. ihre
        Erben die Berechtigten an dem Bodenreformgrundstück.
        Das heißt, Ansprüche des Landes sind ausgeschlossen,
        die Erben dürfen ihre Grundstücke behalten und als
        Volleigentum im Sinne des Art. 14 Grundgesetz darüber
        verfügen. Nur in 5 Prozent der Fälle ist das Land Bes-
        serberechtigter im Sinne des § 12 Absatz 2 Nr. 2 Buch-
        stabe c. Die infolgedessen mit einer Auflassungsforde-
        rung des Landes konfrontierten Personen kritisieren die-
        se Lösung verständlicherweise, aber sie hätten bei Fort-
        dauer und konsequenter Anwendung der Besitzwechsel-
        verordnung für Bodenreformgrundstücke das Eigentum
        über diese nie erlangt.
        Die Bundesländer haben die Möglichkeit, dieser
        komplizierten Rechtslage durch eine weitgefaßte Härte-
        fallregelung Rechnung zu tragen. Dabei werden wir sie
        im Interesse der Betroffenen unterstützen.
        Jürgen Türk (F.D.P.): Als Mitglied der F.D.P.-
        Bundestagsfraktion, die Partei für privates Eigentum er-
        greift, kann die Schlußfolgerung nur sein: Wenn Boden-
        reformland vererbbar ist, gehört das Bodenreformland
        auch in die Hände der Erben. Die Vererbbarkeit von
        Bodenreformland spielte in der DDR soweit keine Rolle,
        da die Bauern ihr Land sowieso in die LPGs einbringen
        mußten und durch Zwangskollektivierung ihre Eigen-
        tümerrechte nicht wahrnehmen konnten. So war den
        Eigentümern von Bodenreformland verboten, ihr Land
        an Erben aufzuteilen, zu verkaufen, zu verpachten, zu
        verpfänden oder an Dritte, die keine Erben waren, zu
        übertragen. War der Eigentümer zum Bewirtschaften
        nicht mehr bereit oder nicht in der Lage, sollte das Land
        in den staatlichen Bodenfonds zurückgeführt werden.
        Nur wenn der Erbe in der LPG arbeitete, konnte er auch
        das Bodenreformland erben.
        Da Recht und Gesetz jedenfalls bei Eigentumsfragen
        in der DDR nicht einmal das Papier wert war, auf dem
        es geschrieben stand, kam es häufig gar nicht zur Rück-
        überführung in den Bodenfonds und damit zur Neuver-
        teilung. Aber auch das Vererben an Nachkommen, die in
        der LPG arbeiteten, hatte keine Bedeutung.
        Warum auch? Da das Bodenreformland faktisch der
        vollständigen Nutzung der LPGs diente, war es auch
        egal, ob der Eigentümer nun Schultze, Meier oder Mül-
        ler heißt.
        4084 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999
        (A) (C)
        (B) (D)
        Nun kommt aber das Kuriose. In den letzten Tagen der
        Modrow-Regierung beschloß die noch nicht frei gewählte
        Volkskammer, daß Bodenreformland nicht mehr den staat-
        lichen Bodenfonds zuzuführen ist. Das heißt, auch Erben,
        die keine Bauern waren, konnten Bodenreformland erben.
        Nach der Einheit urteilte der Bundesgerichtshof,
        BGH, nun zuerst, daß die Volkskammer gar nicht
        wußte, welche eigentumsrechtlichen Konsequenzen
        dieser Beschluß hatte. Darum sollte weiterhin Bodenre-
        formland nicht vererbbar sein und in der Hand des
        Staates bleiben.
        Dann urteilte der BGH: Jawohl, Bodenreformland ist
        vererbbar, aber es muß vom Fiskus nicht den Erben zu-
        rückgegeben werden. Die Begründung des BGH dafür
        ist so diffus, daß ich mir gerade als juristischer Laie er-
        spare, diese zu bewerten.
        Fazit bleibt: Bodenreform ist vererbbar, und darum
        haben die Erben ein Anrecht auf das Land. Alles andere
        wäre auch Unsinn. Der Gesetzgeber ist deshalb gefor-
        dert, das Einführungsgesetz des BGB in der Form zu
        ändern, daß die Erben von Bodenreformland auch zu ih-
        rem Recht kommen.