Dr. Evelyn Kenzler
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999 4063
(A) (C)
(B) (D)
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
24.6.99
Balt, Monika PDS 24.6.99
Behrendt, Wolfgang SPD 24.6.99 *
Bindig, Rudolf SPD 24.6.99 *
Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 24.6.99
Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 24.6.99 *
Bulmahn, Edelgard SPD 24.6.99
Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
24.6.99
Friedrich (Altenburg),
Peter
SPD 24.6.99
Gebhardt, Fred PDS 24.6.99
Großmann, Achim SPD 24.6.99
Dr. Hornhues,
Karl-Heinz
CDU/CSU 24.6.99 *
Hornung, Siegfried CDU/CSU 24.6.99 *
Jäger, Renate SPD 24.6.99 *
Kanther, Manfred CDU/CSU 24.6.99
Kolbow, Walter SPD 24.6.99
Lensing, Werner CDU/CSU 24.6.99
Lörcher, Christa SPD 24.6.99 *
Dr. Lucyga, Christine SPD 24.6.99 *
Maaß (Wilhelmshaven),
Erich
CDU/CSU 24.6.99 *
Marquardt, Angela PDS 24.6.99
Müller (Berlin),
Manfred
PDS 24.6.99 *
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Neumann (Gotha),
Gerhard
SPD 24.6.99 *
Opel, Manfred SPD 24.6.99
Dr. Pick, Eckhart SPD 24.6.99
Reiche, Katherina CDU/CSU 24.6.99
Ronsöhr,
Heinrich-Wilhelm
CDU/CSU 24.6.99
Rübenkönig, Gerhard SPD 24.6.99
Schenk, Christina PDS 24.6.99
Schloten, Dieter SPD 24.6.99 *
von Schmude, Michael CDU/CSU 24.6.99 *
Schuhmann (Delitzsch),
Richard
SPD 24.6.99
Schulz (Leipzig),
Werner
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
24.6.99
Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 24.6.99
Dr. Staffelt, Ditmar SPD 24.6.99
Stübgen, Michael CDU/CSU 24.6.99
Dr. Thalheim, Gerald SPD 24.6.99
Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
24.6.99
Voßhoff, Andrea CDU/CSU 24.6.99
Weisheit, Matthias SPD 24.6.99
Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 24.6.99 *
Dr. Wolf, Winfried PDS 24.6.99
Zierer, Benno CDU/CSU 24.6.99 *
Dr. Zöpel, Christoph SPD 24.6.99
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-
lung des Europarates
Anlage 2
Liste der Abgeordneten, die an der Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums
gemäß § 4 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit
des Bundes teilgenommen haben
SPD
Brigitte Adler
Gerd Andres
Rainer Arnold
Hermann Bachmaier
Ernst Bahr
Doris Barnett
Dr. Hans Peter Bartels
Eckhardt Barthel (Berlin)
Klaus Barthel (Starnberg)
Ingrid Becker-Inglau
Dr. Axel Berg
Hans-Werner Bertl
Friedhelm Julius Beucher
Petra Bierwirth
Lothar Binding (Heidelberg)
Kurt Bodewig
Klaus Brandner
Anni Brandt-Elsweier
Willi Brase
Dr. Eberhard Brecht
Rainer Brinkmann (Detmold)
Bernhard Brinkmann
(Hildesheim)
Hans-Günter Bruckmann
Ursula Burchardt
Dr. Michael Bürsch
Hans Martin Bury
Hans Büttner (Ingolstadt)
Marion Caspers-Merk
Wolf-Michael Catenhusen
Dr. Peter Danckert
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Christel Deichmann
Karl Diller
Peter Dreßen
Rudolf Dreßler
Detlef Dzembritzki
Dieter Dzewas
Dr. Peter Eckardt
Sebastian Edathy
Ludwig Eich
Marga Elser
Peter Enders
4064 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999
(A) (C)
(B) (D)
Gernot Erler
Petra Ernstberger
Annette Faße
Lothar Fischer (Homburg)
Gabriele Fograscher
Iris Follak
Norbert Formanski
Rainer Fornahl
Hans Forster
Lilo Friedrich (Mettmann)
Harald Friese
Arne Fuhrmann
Monika Ganseforth
Konrad Gilges
Iris Gleicke
Günter Gloser
Uwe Göllner
Renate Gradistanac
Günter Graf (Friesoythe)
Angelika Graf (Rosenheim)
Dieter Grasedieck
Monika Griefahn
Wolfgang Grotthaus
Karl-Hermann Haack
(Extertal)
Hans-Joachim Hacker
Klaus Hagemann
Manfred Hampel
Christel Hanewinckel
Alfred Hartenbach
Anke Hartnagel
Klaus Hasenfratz
Nina Hauer
Hubertus Heil
Reinhold Hemker
Frank Hempel
Rolf Hempelmann
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog
Monika Heubaum
Uwe Hiksch
Reinhold Hiller (Lübeck)
Stephan Hilsberg
Gerd Höfer
Jelena Hoffmann (Chemnitz)
Walter Hoffmann
(Darmstadt)
Iris Hoffmann (Wismar)
Frank Hofmann (Volkach)
Ingrid Holzhüter
Eike Hovermann
Christel Humme
Lothar Ibrügger
Barbara Imhof
Brunhilde Irber
Gabriele Iwersen
Jann-Peter Janssen
Ilse Janz
Dr. Uwe Jens
Volker Jung (Düsseldorf)
Johannes Kahrs
Sabine Kaspereit
Susanne Kastner
Hans-Peter Kemper
Klaus Kirschner
Marianne Klappert
Siegrun Klemmer
Hans-Ulrich Klose
Fritz Rudolf Körper
Karin Kortmann
Anette Kramme
Nicolette Kressl
Volker Kröning
Angelika Krüger-Leißner
Horst Kubatschka
Ernst Küchler
Helga Kühn-Mengel
Ute Kumpf
Konrad Kunick
Werner Labsch
Christine Lambrecht
Brigitte Lange
Christian Lange (Backnang)
Detlev von Larcher
Christine Lehder
Waltraud Lehn
Robert Leidinger
Dr. Elke Leonhard
Eckhart Lewering
Götz-Peter Lohmann
(Neubrandenburg)
Erika Lotz
Dr. Christine Lucyga
Dieter Maaß (Herne)
Winfried Mante
Dirk Manzewski
Tobias Marhold
Lothar Mark
Ulrike Mascher
Christoph Matschie
Ingrid Matthäus-Maier
Heide Mattischeck
Markus Meckel
Ulrike Mehl
Ulrike Merten
Angelika Mertens
Dr. Jürgen Meyer (Ulm)
Ursula Mogg
Christoph Moosbauer
Michael Müller (Düsseldorf)
Jutta Müller (Völklingen)
Christian Müller (Zittau)
Franz Müntefering
Andrea Nahles
Volker Neumann (Bramsche)
Dr. Edith Niehuis
Dr. Rolf Niese
Dietmar Nietan
Günter Oesinghaus
Eckhard Ohl
Leyla Onur
Holger Ortel
Adolf Ostertag
Kurt Palis
Albrecht Papenroth
Dr. Willfried Penner
Dr. Martin Pfaff
Georg Pfannenstein
Johannes Pflug
Joachim Poß
Karin Rehbock-Zureich
Margot von Renesse
Renate Rennebach
Bernd Reuter
Dr. Edelbert Richter
Reinhold Robbe
Gudrun Roos
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Michael Roth (Heringen)
Birgit Roth (Speyer)
Marlene Rupprecht
Thomas Sauer
Dr. Hansjörg Schäfer
Gudrun Schaich-Walch
Rudolf Scharping
Bernd Scheelen
Dr. Hermann Scheer
Siegfried Scheffler
Horst Schild
Otto Schily
Horst Schmidbauer
(Nürnberg)
Ulla Schmidt (Aachen)
Silvia Schmidt (Eisleben)
Dagmar Schmidt (Meschede)
Wilhelm Schmidt (Salzgitter)
Regina Schmidt-Zadel
Heinz Schmitt (Berg)
Carsten Schneider
Dr. Emil Schnell
Walter Schöler
Olaf Scholz
Karsten Schönfeld
Fritz Schösser
Dr. Mathias Schubert
Brigitte Schulte (Hameln)
Volkmar Schultz (Köln)
Ilse Schumann
Ewald Schurer
Dr. R. Werner Schuster
Dietmar Schütz (Oldenburg)
Dr. Angelica Schwall-Düren
Ernst Schwanhold
Rolf Schwanitz
Bodo Seidenthal
Erika Simm
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
Dr. Cornelie Sonntag-
Wolgast
Wieland Sorge
Wolfgang Spanier
Dr. Margrit Spielmann
Jörg-Otto Spiller
Antje-Marie Steen
Ludwig Stiegler
Rolf Stöckel
Rita Streb-Hesse
Dr. Peter Struck
Joachim Stünker
Joachim Tappe
Jörg Tauss
Jella Teuchner
Wolfgang Thierse
Franz Thönnes
Uta Titze-Stecher
Adelheid Tröscher
Hans-Eberhard Urbaniak
Rüdiger Veit
Günter Verheugen
Simone Violka
Ute Vogt (Pforzheim)
Hans Georg Wagner
Hedi Wegener
Dr. Konstanze Wegner
Wolfgang Weiermann
Reinhard Weis (Stendal)
Gunter Weißgerber
Gert Weisskirchen
(Wiesloch)
Dr. Ernst Ulrich von
Weizsäcker
Jochen Welt
Dr. Rainer Wend
Hildegard Wester
Lydia Westrich
Inge Wettig-Danielmeier
Dr. Margrit Wetzel
Helmut Wieczorek
(Duisburg)
Jürgen Wieczorek (Böhlen)
Dr. Norbert Wieczorek
Heidemarie Wieczorek-Zeul
Dieter Wiefelspütz
Heino Wiese (Hannover)
Klaus Wiesehügel
Brigitte Wimmer (Karlsruhe)
Engelbert Wistuba
Barbara Wittig
Verena Wohlleben
Hanna Wolf (München)
Waltraud Wolff (Zielitz)
Uta Zapf
Peter Zumkley
CDU/CSU
Ilse Aigner
Peter Altmaier
Dietrich Austermann
Norbert Barthle
Dr. Wolf Bauer
Günter Baumann
Brigitte Baumeister
Meinrad Belle
Dr. Sabine Bergmann-Pohl
Otto Bernhardt
Hans-Dirk Bierling
Dr. Joseph-Theodor Blank
Renate Blank
Dr. Heribert Blens
Peter Bleser
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999 4065
(A) (C)
(B) (D)
Dr. Norbert Blüm
Sylvia Bonitz
Jochen Borchert
Wolfgang Börnsen
(Bönstrup)
Wolfgang Bosbach
Dr. Wolfgang Bötsch
Klaus Brähmig
Dr. Ralf Brauksiepe
Paul Breuer
Monika Brudlewsky
Hartmut Büttner
(Schönebeck)
Cajus Caesar
Manfred Carstens (Emstek)
Peter H. Carstensen
(Nordstrand)
Leo Dautzenberg
Wolfgang Dehnel
Hubert Deittert
Albert Deß
Renate Diemers
Thomas Dörflinger
Hansjürgen Doss
Marie-Luise Dött
Maria Eichhorn
Rainer Eppelmann
Ilse Falk
Dr. Hans Georg Faust
Ulf Fink
Ingrid Fischbach
Dirk Fischer (Hamburg)
Axel E. Fischer
(Karlsruhe-Land)
Herbert Frankenhauser
Dr. Gerhard Friedrich
(Erlangen)
Dr. Hans-Peter Friedrich
(Hof)
Erich G. Fritz
Jochen-Konrad Fromme
Hans-Joachim Fuchtel
Dr. Jürgen Gehb
Norbert Geis
Dr. Heiner Geißler
Georg Girisch
Michael Glos
Dr. Reinhard Göhner
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Kurt-Dieter Grill
Hermann Gröhe
Manfred Grund
Carl-Detlev Freiherr von
Hammerstein
Gottfried Haschke
(Großhennersdorf)
Gerda Hasselfeldt
Norbert Hauser (Bonn)
Hansgeorg Hauser
(Rednitzhembach)
Klaus-Jürgen Hedrich
Ursula Heinen
Manfred Heise
Siegfried Helias
Hans Jochen Henke
Ernst Hinsken
Peter Hintze
Klaus Hofbauer
Martin Hohmann
Klaus Holetschek
Josef Hollerith
Hubert Hüppe
Peter Jacoby
Susanne Jaffke
Georg Janovsky
Dr.-Ing. Rainer Jork
Dr. Harald Kahl
Bartholomäus Kalb
Steffen Kampeter
Dr.-Ing Dietmar Kansy
Irmgard Karwatzki
Volker Kauder
Eckart von Klaeden
Ulrich Klinkert
Dr. Helmut Kohl
Manfred Kolbe
Norbert Königshofen
Eva-Maria Kors
Hartmut Koschyk
Thomas Kossendey
Rudolf Kraus
Dr. Martina Krogmann
Dr.-Ing. Paul Krüger
Dr. Hermann Kues
Dr. Karl A. Lamers
(Heidelberg)
Karl Lamers
Dr. Norbert Lammert
Dr. Paul Laufs
Karl-Josef Laumann
Vera Lengsfeld
Peter Letzgus
Ursula Lietz
Walter Link (Diepholz)
Dr. Manfred Lischewski
Wolfgang Lohmann
(Lüdenscheid)
Julius Louven
Dr. Michael Luther
Erwin Marschewski
Dr. Martin Mayer
(Siegertsbrunn)
Wolfgang Meckelburg
Dr. Michael Meister
Dr. Angela Merkel
Friedrich Merz
Hans Michelbach
Meinolf Michels
Bernward Müller (Jena)
Elmar Müller (Kirchheim)
Dr. Gerd Müller
Bernd Neumann (Bremen)
Claudia Nolte
Günter Nooke
Franz Obermeier
Friedhelm Ost
Eduard Oswald
Norbert Otto (Erfurt)
Dr. Peter Paziorek
Anton Pfeifer
Dr. Friedbert Pflüger
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Ruprecht Polenz
Marlies Pretzlaff
Dr. Bernd Protzner
Dieter Pützhofen
Thomas Rachel
Dr. Peter Ramsauer
Helmut Rauber
Peter Rauen
Christa Reichard (Dresden)
Erika Reinhardt
Hans-Peter Repnik
Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Franz Romer
Hannelore Rönsch
(Wiesbaden)
Dr. Klaus Rose
Kurt J. Rossmanith
Adolf Roth (Gießen)
Dr. Christian Ruck
Volker Rühe
Dr. Jürgen Rüttgers
Anita Schäfer
Dr. Wolfgang Schäuble
Hartmut Schauerte
Heinz Schemken
Karl-Heinz Scherhag
Gerhard Scheu
Norbert Schindler
Dietmar Schlee
Bernd Schmidbauer
Christian Schmidt (Fürth)
Dr.-Ing. Joachim Schmidt
(Halsbrücke)
Andreas Schmidt (Mülheim)
Hans Peter Schmitz
(Baesweiler)
Birgit Schnieber-Jastram
Dr. Andreas Schockenhoff
Dr. Rupert Scholz
Reinhard Freiherr von
Schorlemer
Wolfgang Schulhoff
Clemens Schwalbe
Dr. Christian Schwarz-
Schilling
Wilhelm-Josef Sebastian
Horst Seehofer
Heinz Seiffert
Rudolf Seiters
Werner Siemann
Johannes Singhammer
Bärbel Sothmann
Margarete Späte
Carl-Dieter Spranger
Wolfgang Steiger
Erika Steinbach
Dr. Wolfgang Freiherr
von Stetten
Dorothea Störr-Ritter
Max Straubinger
Matthäus Strebl
Thomas Strobl
Dr. Rita Süssmuth
Edeltraut Töpfer
Dr. Hans-Peter Uhl
Gunnar Uldall
Arnold Vaatz
Angelika Volquartz
Dr. Theodor Waigel
Peter Weiß (Emmendingen)
Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Annette Widmann-Mauz
Heinz Wiese (Ehingen)
Hans-Otto Wilhelm (Mainz)
Klaus-Peter Willsch
Willy Wimmer (Neuss)
Matthias Wissmann
Werner Wittlich
Dagmar Wöhrl
Aribert Wolf
Elke Wülfing
Wolfgang Zeitlmann
Wolfgang Zöller
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Marieluise Beck (Bremen)
Volker Beck (Köln)
Angelika Beer
Matthias Berninger
Annelie Buntenbach
Ekin Deligöz
Dr. Thea Dückert
Franziska Eichstädt-Bohlig
Dr. Uschi Eid
Hans-Josef Fell
Andrea Fischer (Berlin)
Joseph Fischer (Frankfurt)
Katrin Göring-Eckardt
Rita Grießhaber
Winfried Hermann
Antje Hermenau
Kristin Heyne
Ulrike Höfken
Michaele Hustedt
Monika Knoche
Dr. Angelika Köster-Loßack
Steffi Lemke
Dr. Helmut Lippelt
Dr. Reinhard Loske
Oswald Metzger
Klaus Wolfgang Müller
(Kiel)
Kerstin Müller (Köln)
Winfried Nachtwei
Christa Nickels
4066 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999
(A) (C)
(B) (D)
Cem Özdemir
Simone Probst
Claudia Roth (Augsburg)
Christine Scheel
Irmingard Schewe-Gerigk
Rezzo Schlauch
Albert Schmidt (Hitzhofen)
Christian Simmert
Christian Sterzing
Hans-Christian Ströbele
Dr. Antje Vollmer
Dr. Ludger Volmer
Sylvia Voß
Helmut Wilhelm (Amberg)
Margareta Wolf (Frankfurt)
F.D.P.
Hildebrecht Braun
(Augsburg)
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Gisela Frick
Paul K. Friedhoff
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Dr. Wolfgang Gerhardt
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther
(Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Dr. Helmut Haussmann
Walter Hirche
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Ulrich Irmer
Dr. Klaus Kinkel
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Ina Lenke
Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger
Jürgen W. Möllemann
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto
(Frankfurt)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Dr. Günter Rexrodt
Dr. Edzard
Schmidt-Jortzig
Gerhard Schüßler
Dr. Irmgard Schwaetzer
Marita Sehn
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Max Stadler
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Dieter Thomae
Dr. Guido Westerwelle
PDS
Dr. Dietmar Bartsch
Petra Bläss
Maritta Böttcher
Eva-Maria
Bulling-Schröter
Roland Claus
Heidemarie Ehlert
Dr. Heinrich Fink
Wolfgang Gehrcke
Dr. Klaus Grehn
Dr. Gregor Gysi
Dr. Barbara Höll
Ulla Jelpke
Sabine Jünger
Gerhard Jüttemann
Dr. Evelyn Kenzler
Dr. Heidi Knake-Werner
Rolf Kutzmutz
Heidi Lippmann
Ursula Lötzer
Dr. Christa Luft
Kersten Naumann
Christine Ostrowski
Petra Pau
Dr. Uwe-Jens Rössel
Gustav-Adolf Schur
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Carsten Hübner (PDS) zur
Abstimmung über die Beschlußempfehlung des
Ausschusses für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung zu dem
Antrag der Fraktion SPD und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
UN-Sondergeneralversammlung – 5 Jahre nach
der Konferenz für Bevölkerung und Entwick-
lung in Kairo – Aktive Bevölkerungspolitik in
der Entwicklungszusammenarbeit
sowie zu dem
Antrag der Fraktion CDU/CSU
5 Jahre nach Kairo: Umsetzung der Beschlüsse
der Konferenz der Vereinten Nationen zu
Weltbevölkerung und Entwicklung 1994
(Tagesordnungspunkt 6c)
Ich lehne die Anträge ab. Sie enthalten zwar einige
im Detail für Frauen und damit die Bevölkerung der
Entwicklungsländer positive Maßnahmen, sind aber in
ein grundsätzlich falsches Konzept eingebettet, das in
seiner Gesamtheit fatale Folgen hat. Auch ist nicht zu
erwarten, daß die Folgekonferenz von Kairo ’94 jetzt
zur Umsetzung der Maßnahmen führt, die bereits 1994
beschlossen wurden. Statt dessen wird die zugrunde lie-
gende Idee unhinterfragt weitertransportiert, die Ursache
der Probleme liege in Bevölkerungszahlen und könne
durch Reduzierung von Kinderzahlen beseitigt werden.
Dem kann ich nicht zustimmen.
Ich lehne die Anträge zudem ab, weil diese Argu-
mentation nicht nur falsch ist, sondern auch noch zu
einer Verschiebung auf die Verantwortungsebene führt:
Nicht mehr die Industriestaaten, nicht mehr eine global
ungerechte Ressourcen- und Reichtumsverteilung sind
zumindest mitverantwortlich für Hunger, Elend und
Unterentwicklung, sondern die große Zahl der Men-
schen, die darunter leiden. Probleme wie Arbeitslosig-
keit, fehlende soziale Sicherungssysteme, Armut, Hun-
ger oder Flucht, Wasserknappheit oder Wohnungs-
mangel werden nur noch in diesem Sinne interpretiert
und damit die Suche nach Lösungen in eine falsche
Richtung gelenkt. Eine solche Sichtweise kann ich nur
ablehnen.
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (PDS) zur
Abstimmung über den Entschließungsantrag
der Fraktion CDU/CSU zum Entwurf eines
Vierten Gesetzes zur Änderung des Elften Bu-
ches Sozialgesetzbuch (Tagesordnungspunkt 8)
Dr. Ilja Seifert (PDS): Der allgemeine Aufsichts- und
Betreuungsbedarf bei altersdementen, geistig behinder-
ten und psychisch kranken Menschen bedarf dringend
einer Lösung. Übrigens gilt das auch für chronisch
Kranke, wie z.B. bei Asthma, Rheuma, Stoffwechsel-
krankheiten u.a.
Weil es mir um Sachpolitik geht, habe ich bei allen
vorhandenen Zweifeln und Kritiken dem CDU/CSU-
Entschließungsantrag zugestimmt.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999 4067
(A) (C)
(B) (D)
Dennoch weise ich darauf hin, daß der Grundsatz im
Entschließungsantrag letztlich wiederum vom Geld und
nicht von den Betroffenen ausgeht, sich die Positionen
von Vereinigungen und Verbänden, wie von der Lebens-
hilfe e.V., der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Be-
hinderte e.V., der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien
Wohlfahrtspflege e.V., des Deutschen Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes (DPWV) u. a., nicht genügend
wiederfinden, in die vorbereitende Gesetzesdiskussion
nicht explizit Vertreterinnen von Wohlfahrts- und Be-
hindertenverbänden sowie der Pflegedienste einbezogen
werden sollen.
Grundsätzlich brauchen wir einen anderen Pflegebe-
griff. Im Mittelpunkt müssen dabei aktivierende Anlei-
tung und Assistenz, pädagogisch-soziale Begleitung so-
wie Beaufsichtigung stehen. Anleitung und Beaufsichti-
gung sind bedarfsgerecht zu vergüten, um auch Fremd-
und Eigengefährdung der Betroffenen auszuschließen.
Anlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden
zum Antrag des Abgeordneten Wolfgang Börn-
sen (Bönstrup), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion CDU/CSU: Nationale Verkehrssicher-
heitskampagne – Sonderprogramm für junge
Autofahrerinnen und Autofahrer zur Verhin-
derung von alkohol- und drogenbedingten Ver-
kehrsunfälle (Tagesordnungspunkt 12)
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Es ge-
schah in der Nacht von Samstag auf Sonntag: Ein
19jähriger ist mit seiner Freundin vom Besuch einer
Diskothek auf dem Weg nach Hause. Er hat getrunken!
Er fährt zu schnell in eine Linkskurve, kommt vom
Grünstreifen ab. Das Fahrzeug knallt gegen einen Baum.
Mit Schneidbrennern werden die Verunglückten aus
dem Pkw befreit und mit schwersten Verletzungen ins
Schleswiger Martin-Luther-Krankenhaus gebracht. Die
Beifahrerin verstirbt wenig später. Die Unfallursachen
sind eindeutig: nicht angepaßte Geschwindigkeit und
Alkohol.
Jürgen F. gehört zur gefährdetsten Altersgruppe im
Straßenverkehr: Fast 2 000 junge Menschen im Alter
zwischen 18 und 24 Jahren sterben jährlich auf unseren
Straßen – dreimal mehr als ihr Anteil an der Gesamtbe-
völkerung. An diesen Verkehrstoten sind junge Männer
mit 78 Prozent, junge Frauen mit 22 Prozent beteiligt.
Jeder fünfte Verunglückte und fast jeder vierte Getötete
gehört zu den sieben Jahrgängen zwischen 18 und 24
Jahren. Unangepaßte Geschwindigkeit, kein Sicherheits-
abstand, Vorfahrtsfehler und immer wieder Alkoholein-
fluß sind die Hauptverursacher. Fast 50 Prozent verun-
glücken außerhalb, über 40 Prozent in geschlossenen
Ortschaften und auf den Autobahnen acht Prozent. Vor-
wiegend nachts und durchweg am Wochenende sind die
Unfälle.
Die größte Risikogruppe im Straßenverkehr sind die
jungen Fahrer. Imponiergehabe, Abenteuerlust, Suche
nach Anerkennung gehören zu den bestimmenden Moti-
ven ihres aggressiven Verkehrsverhaltens. Es ist eine
Minderheit unter den jungen Autofahrern, die besonders
auffällig fährt, deren Kern seit Jahren konstant bleibt
und die sich und andere im höchsten Maße gefährden;
deshalb ist eine nationale Verkehrssicherheitskampagne,
die sich dieser besonderen Zielgruppe annimmt, notwen-
dig. Nach wie vor ist aber der Unfalltod als Beifahrerin
bei den jungen Frauen die häufigste Todesursache –
trotz Abnahme der Zahl alkoholbedingter Unfälle. Das
ist eine traurige Tatsache.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat deshalb in ei-
nem Entschließungsantrag die Bundesregierung aufge-
fordert, eine nationale Verkehrssicherheitskampagne für
junge Autofahrerinnen und Autofahrer in Form eines
Sonderprogramms „Schutzengel“ aufzulegen und zu fi-
nanzieren. Die der dänischen „Schutzengel-Kampagne“
entliehene deutsche Aktion „Darauf fahr ich ab . . . Nur
nüchtern am Steuer“ zur Verminderung der Zahl von
Alkoholfahrten in der Altersgruppe der 18- bis 25jähri-
gen muß unbedingt im Sinne einer nachhaltigen Präven-
tion fortgesetzt werden!
Die Kampagne macht nach Ansicht von Fachleuten
nur Sinn, wenn sie kontinuierlich neu aufgelegt wird:
Neue junge Leute kommen in das Alter, und für sie gilt
der Ansatz wie für die Alten: Sie müssen überzeugt wer-
den, daß es nicht „cool“ ist zu trinken und anschließend
zu fahren. Dieser Gedanke muß auch nach Ansicht der
Experten aus Dänemark fest in den Köpfen insbesondere
der jungen Männer verankert werden. Ihr mehrjähriges
Projekt dort führte zur Halbierung der Zahl der Unfall-
toten in dieser Region. So muß es auch bei uns werden!
Doch obwohl die Bundesanstalt für Straßenwesen
(BAST) die 1997 mit der Untersuchung der mehrmona-
tigen Sicherheitsaktion beauftragt war, der Kampagne
einen deutlichen Erfolg bescheinigt hat – in der Aktions-
region Flensburg/Schleswig konnte die Zahl der alko-
holbedingten Verkehrsunfälle mit Personenschaden um
39,5 Prozent gesenkt werden – und obwohl die Bundes-
regierung sich von der Zielgruppenmaßnahme überzeugt
gezeigt hat, lehnt die Bundesregierung bisher eine aktive
Rolle des Bundes bei der Unterstützung dieser einmali-
gen Verkehrssicherheitsaktion in ganz Deutschland ab.
Statt dessen befürwortet sie lediglich eine Fortsetzung
unter der Regie der Länder und Kommunen – falls daran
Interesse besteht.
Das ist zu wenig! Eine derartige Verschiebung von
politischer wie finanzieller Verantwortung zu Lasten
aller Verkehrsteilnehmer in Deutschland ist nicht hin-
nehmbar. Wir brauchen jetzt eine neue Initiative, die die
Schutzengel-Aktion auf nationaler Ebene fortsetzt!
Nochmals: Das bisher bei den Jugendlichen erreichte
Umdenken kann nur gesichert werden, wenn kontinuier-
lich auf die Gefahren des Fahrens unter Alkoholeinfluß
und Drogen hingewiesen wird! Die Regel ist: 98 Prozent
aller Erwachsenen und 91 Prozent aller 14- bis 25jähri-
gen fahren ohne Alkohol. Hier geht es um die schwarzen
Schafe!
Im Jahr 1998 gab es erstmals einen deutlichen Rück-
gang bei der Zahl der Verkehrsunfalltoten in den Alters-
gruppen der 21- bis 24jährigen (minus elf Prozent).
4068 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999
(A) (C)
(B) (D)
Auch bei den 25- bis 34jährigen konnten minus 16 Pro-
zent verzeichnet werden. Als Gründe dafür werden ne-
ben der guten und gezielten vorbeugenden Aufklärungs-
arbeit vor allem die Kampagnen der großen Verkehrs-
sicherheitsorganisationen und der Polizei über die Ge-
fahren von Alkohol und Drogen beim Führen eines Kfz
genannt.
Wesentlich hat da auch die neue 0,5-Promille-
Regelung dazu beigetragen. Eine große Mehrheit im
Deutschen Bundestag hat ihr zugestimmt. Unterschiedli-
che Auffassungen gab es nicht bei der Grenzwertfestle-
gung, sondern bei der Ahndung. Kommt man ohne den
Denkzettel „Fahrverbot“ aus? Oder genügen Bußgeld
und Punkteeintrag beim KBA in Flensburg? Die bisheri-
gen Resultate sind ermutigend und bestätigen die, die an
Mitverantwortung appellieren. Die drastische Bestrafung
setzt bei 0,8 Promille an. Damit bleibt man bei einer
sachgerechten Zielorientierung. Denn neun von zehn
Alkoholunfällen finden jenseits der 0,8-Promille-Grenze
statt. Wer 0,0 Promille fordert, ist praxisfern und krimi-
nalsiert somit weitgehend gesetzestreue Bürger. Man
verstieße auch gegen das Verfassungsgebot der Verhält-
nismäßigkeit der Mittel. In den Ländern – besonders in
Ost- und Mitteleuropa –, wo man die 0,0 Promille prak-
tizierte, war die Anzahl der alkoholbedingten Verkehrs-
unfälle sogar höher als in den Staaten, die die 0,8-
Promille-Grenze haben.
Um insbesondere die Zahl der Trunkenheitsfahrten zu
senken und junge Frauen und Männer für diese Thema
zu sensibilisieren, hat die frühere Bundesregierung in
Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verkehrssicher-
heitsrat und mit Unterstützung der Deutschen Ver-
kehrswacht in drei Modellkreisen (Flensburg/Schleswig,
niederschlesischer Oberlausitzkreis und Stadtverband
Saarbrücken) die Verkehrssicherheitskampagne „Darauf
fahr ich ab . . . Nur nüchtern am Steuer“ ins Leben geru-
fen. Sie ist der sogenannten „Schutzengel-Kampagne“
angelehnt, mit der im dänischen Nordjütland die Zahl
der alkoholbedingten Verkehrsunfälle mit tödlichem
Ausgang binnen weniger Jahre nahezu halbiert werden
konnte. Insgesamt 65 000 junge Frauen und Männer der
gefährdeten Altersgruppe wurden im Dezember 1997 in
den drei Modellkreisen persönlich angeschrieben und
erhielten eine Informationsbroschüre mit Argumenta-
tionshilfen. Zudem wurden Alternativen aufgezeigt, um
alkoholisierte Fahrten zu vermeiden. Jede junge Frau er-
hielt außerdem eine Telefonkarte, mit der sie beispiels-
weise ein Taxi oder Bekannte anrufen konnte, um sie
abzuholen.
Nicht die sanfte Tour wurde in der Ansprache der
Zielgruppe praktiziert, sondern knallhart den jungen
Verkehrsteilnehmern vor Augen geführt: Im nächsten
Sarg könntest du liegen, die nächste Tote könnte deine
Freundin sein!
Die BAST bescheinigt der Kampagne einen deutli-
chen Erfolg: Während die Zahl alkoholbedingter Ver-
kehrsunfälle mit Personenschäden im Vergleichszeitraum
ein Jahr zuvor beispielsweise in Schleswig-Holstein
noch um 12,3 Prozent zugenommen hatte, konnte die
Zahl gleichartiger Unfälle in der Aktionsregion Flens-
burg/Schleswig um 39,5 Prozent verringert werden.
Änhlich gute Ergebnisse erzielten bislang auch die
beiden anderen Modellregionen im Saarland und im
Oberlausitzkreis. Insgesamt ist die Zahl der alkohol-
bedingten Unfälle in den Modellregionen, in denen
die Vekehrsaufklärungsaktion stattgefunden hat, um
27,5 Prozent gesunken. Man bestellte verstärkt von der
Disco aus ein Taxis, bildete Fahrgemeinschaften oder
ließ sich von der Familie oder Freunden abholen.
Die Pilotaktion ist nicht nur bei den Jugendlichen in
den Modellkreisen auf großes Interesse gestoßen und hat
bewirkt, daß das Thema „Alkohol und Fahren“ zum Ge-
sprächsstoff unter den Gleichaltrigen geworden ist und
viele das eigene Handeln überdenken. Dies zeigt sich
eindrucksvoll auch in der Reaktion von gesellschaftlich
relevanten Gruppen. So zählten zu den Förderern der
Kampagne neben den Vizemeistern im Bundesliga-
Handball, der SG Flensburg-Handewitt, sowie den Har-
risleer Handballerinnen aus der zweiten Bundesliga auch
die Schleswiger Rockformation „Illegal 2001“.
Ein noch bedeutenderes Ergebnis in den drei Modell-
kreisen allerdings ist, daß ein hoher Anteil der jungen
Frauen und Männer den Untersuchungen der BAST zu-
folge aktiv versucht hat, alkoholisierte Fahrer vom Fah-
ren abzuhalten. Zudem wurden stärker als bisher durch
Absprache mit Gleichaltrigen „alkoholfreie Heimfahr-
ten“ organisiert. Auch die Mediendarstellung der Kam-
pagne ist überdurchschnittlich gut wahrgenommen wor-
den. Die Plakate wurden verstanden und gleichzeitig als
„nicht belehrend“ akzeptiert. Anerkennung gebührt an
dieser Stelle auch der vorbildlichen Verkehrsbehörde in
Schleswig-Flensburg, der Polizei, dem ADAC, den
Organisationsträgern in Saarbrücken und in der Ober-
lausitz und der Verkehrswacht in den Modellkreisen für
eine gelungene, konzentrierte Kampagne.
Die bundesweite Ausweitung der Aktion unter Regie
des Bundes und der Länder wäre nicht nur ein wichtiger
Schritt für mehr Aufklärung über die Folgen alkoholbe-
dingten Fahrens, sondern auch für mehr Verkehrssicher-
heit; auch wenn ein solches Projekt teuer wäre.
Die bisherigen Erfolge geben berechtigten Anlaß zu
der zwingenden Forderung, die Verkehrssicherheitsakti-
on in den Modellregionen fortzusetzen, um weitere Er-
fahrungen zu sammeln, aber auch zu der Schlußfolge-
rung, sie unter der Regie des Bundes sowie in Abstim-
mung mit den Ländern und Kommunen in ganz
Deutschland als nationale Kampagne fortzuführen. Die-
ser Anspruch deckt sich außerdem mit den Haus-
haltsüberlegungen der neuen Bundesregierung zum Be-
reich der Verkehrssicherheit. Danach sollen eingesetzte
zusätzliche Haushaltsmittel „stärker für gefährdete Ziel-
gruppen und für Bundesmaßnahmen bereitgestellt wer-
den“, wie es in der Begründung heißt. Ich appelliere an
die Bundesregierung, so zu handeln, wie sie es ange-
kündigt hat.
Die Erhöhung der Fördersumme für die Verkehrs-
sicherheit durch die Bundesregierung verdient Anerken-
nung; das gilt auch für den besonderen Einsatz des DVR
bei den Pilotvorhaben. Eine erfolgreiche Verkehrs-
sicherheitsmaßnahme abzubrechen, weil Union und
F.D.P. sie begonnen haben, wäre kleinkariert und stieße
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999 4069
(A) (C)
(B) (D)
bei den Menschen unseres Landes auf Unverständnis.
Leider deuten die bisher hinhaltenden Antwortbriefe aus
dem Verkehrsministerium in diese Richtung. Man will
die Aufgabe auf die Länder abschieben. Das wäre eine
Flucht aus der Verantwortung!
Erinnern Sie sich: Die Altersgruppe der 18- bis
24jährigen ist die größte Risikogruppe unter den Ver-
kehrsteilnehmern! Es sind auch bei diesen jungen
Autofahrern besonders die „schwarzen Schafe“, um die
es geht. Der große Teil der jungen Generation fährt
verantwortungsbewußt; das gilt besonders für junge
Frauen.
Unterstützen sie die Initiative der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion; sorgen wir alle mit für eine weiter
verbesserte Vekehrssicherheit durch Mitverantwortung!
Hans-Günter Bruckmann (SPD): Jeder Beitrag zur
Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr wird
von uns begrüßt. Uns ist klar, daß bei steigender Mobi-
lität auch neue Herausforderungen in der Verkehrssi-
cherheit auf uns zukommen. Wir brauchen im Verkehr
Regeln die von allen akzeptiert und beachtet werden.
Entscheidend für deren Wirksamkeit ist die Einsicht in
die Vernunft. Deswegen ist das Ziel aller Maßnahmen
unserer Verkehrspolitik, diese Einsicht zu fördern. Im
Mittelpunkt stehen dabei positive Motivation, gezielte
Verkehrserziehung und -aufklärung und eine wirksame
Förderung von Fairness und Rücksichtnahme. Die Er-
folge dieser Politik sind unbestreitbar. Im Jahre 1998 er-
reichten wir einen historischen Tiefstand bei der Zahl
der Getöteten im Straßenverkehr. Diese sinkende Ten-
denz hat sich in den ersten Monaten des Jahres 1999
fortgesetzt. Dennoch kamen 7 772 Menschen im Stra-
ßenverkehr ums Leben. Zehntausende Menschen wur-
den schwer verletzt. Deshalb kann man natürlich mit
diesen Zahlen nicht zufrieden sein. Ich glaube, jedem
von uns ist klar, daß vor allem die schweren Unfälle und
deren Folgen gemindert werden müssen.
Daß der bisherige Rückgang an Verkehrstoten trotz
gestiegenem Verkehrsaufkommen möglich war, ist vie-
len Faktoren zu verdanken: technischen Neuerungen am
Auto, einer verbesserten Infrastruktur, dem medizini-
schen Fortschritt, der Verkehrserziehung und der Be-
wußtseinsänderung durch Aufklärung. Wir sind heraus-
gefordert, die Situation weiter zu verbessern. Die Bun-
desregierung arbeitet daher mit wissenschaftlicher Un-
terstützung und im Konsens mit den Verkehrssicher-
heitsheitsverbänden an einem neuen Straßenverkehrssi-
cherheitsprogramm 2000.
Franz Müntefering hat am 12. Mai 1999 die Eck-
punkte unserer nationalen Verkehrssicherheitspolitik
bekanntgegeben, die wir in dieser Legislaturperiode
Schritt für Schritt umsetzen werden. Dabei hat Unfall-
verhütung oberste Priorität. Zusammen mit den Ver-
kehrssicherheitsverbänden, den Fahrlehrerverbänden
und den Verkehrsclubs werden Maßnahmen entwickelt,
die in erster Linie auf Verhaltensänderungen der Ver-
kehrsteilnehmer und Verbesserungen in der aktiven und
passiven Sicherheit abzielen, wie zum Beispiel Verbes-
serung der Verkehrserziehung an Schulen, problembe-
wußte Ausbildung in Fahrschulen, Verbesserung der
Verkehrssicherheit für schwache Verkehrsteilnehmer,
technische Innovationen im Fahrzeugbau, im Verkehrs-
management und in der Telematik, und eine Öffentlich-
keitsarbeit, die über eine Bewußtseinsänderung zu einer
Verhaltensänderung im Straßenverkehr führt.
Wir haben weiterhin Gesetzesinitiativen zur Herab-
setzung der Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 Promille
eingeleitet. Galt es vor 20 Jahren noch als Kavaliersde-
likt, sich nach ein paar Glas Bier ans Steuer zu setzen, so
wird heute zunehmend das Verhalten von Personen, die
alkoholisiert fahren, nicht toleriert. Darauf zielt auch die
Kampagne „Darauf fahr ich ab“.
Analysiert man die Statistiken der letzten Jahre, so
stellt man fest, daß es in der Tat die in dieser Kampagne
angesprochene Zielgruppe ist, die einen überpropor-
tional hohen Anteil an tödlich verunglückten Auto-
fahrern ausmacht. Es handelt sich um junge Menschen
im Alter von 18 bis 25 Jahren, bei denen verschiedene
Faktoren zu einer erhöhten Beteiligung an Kfz-Unfällen
führen.
Eine entscheidende Ursache ist Alkoholkonsum bei
Diskotheken- und Kneipenbesuchen. Ein anderer Grund
für die in dieser Altersgruppe hohe Anzahl an Verletzten
und Getöteten ist die Tatsache, daß die Insassenzahl in
den Unfallfahrzeugen während der Heimfahrten nach
Disko- oder Kneipenbesuchen überdurchschnittlich hoch
ist. In Kombination mit dem Konsum von Alkohol führt
die Anwesenheit von Beifahrern – anders als bei sonst
allen anderen Altersgruppen – nicht zu einer Senkung,
sondern zu einer Erhöhung des Unfallrisikos.
Weil sich das Verhalten dieser jungen Menschen so
deutlich von dem der anderen Altersgruppen unterschei-
det, ist es richtig und wichtig, gerade für diese Zielgrup-
pe besondere, auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Projekte
fortzuführen. Insoweit stimmten wir mit den Zielen des
Antrages der CDU/CSU-Fraktion überein. Allerdings
sind wir der Auffassung, daß diese Programme sinnvol-
lerweise im Verbund mit Ländern, Kommunen und Ver-
bänden initiiert und finanziert werden sollten. Dabei soll
dem Bund durchaus die politische Moderatorenrolle zu-
fallen, indem er beispielsweise auf die Ergebnisse der
laufenden Pilotprojekte zurückgreift, um so positive Er-
fahrungen zu transportieren und Synergieeffekte zu
schaffen.
Bei der weiteren Ausgestaltung von Sicherheitspro-
grammen im Straßenverkehr sind die Länder, Kommu-
nen und Verbände, die durch ihre Nähe zum jeweiligen
Geschehen die größte Kompetenz besitzen, gleicherma-
ßen gefordert. Es wäre sinnlos, nach dem Gießkannen-
prinzip quasi „von oben herab“ Geldmittel und Pro-
gramme flächendeckend über das Land zu streuen, die
den spezifischen örtlichen und regionalen Situationen
der Länder nicht gerecht würden.
Die Situation in den alten Bundesländern ist eine an-
dere als die in den neuen. 40 Prozent aller registrierten
schweren nächtlichen Freizeitunfälle ereignen sich in
den neuen Bundesländern. Die von der CDU/CSU-
Fraktion geforderte nationale Sicherheitskampagne wür-
de diesen besonderen regionalen Gegebenheiten nur un-
zureichend gerecht.
4070 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999
(A) (C)
(B) (D)
Um es noch einmal klarzustellen: Wir halten jede
Initiative für sinnvoll, die dazu beiträgt, Menschen-
leben zu retten, und unterstützen den Grundgedanken
des Antrags. Wir sind aber der Meinung, daß die
Organisation und Abwicklung dieser Maßnahmen in
die Hand derjenigen gehört, die dies am besten leisten
können.
Wir teilen die Einschätzung der Bundesregierung,
daß die Fortsetzung dieser Kampagne unter der Regie
der Länder und Kommunen der richtige Weg ist. Der
föderative Weg hat sich bewährt. Länder und Kommu-
nen wissen besser, wie, wann, wo und mit welchem
Mittelansatz die Verbesserung der Straßenverkehrs-
sicherheit für die genannte Altersgruppe durchgeführt
werden kann und soll.
Für eine bundesweite Durchführung der Kampagne
würden bei dem aufwendigen Konzept der drei Modell-
regionen – bei Kosten von 11 bis 12 DM je angeschrie-
benem Teilnehmer und über 6,3 Millionen Menschen in
dieser Altersgruppe – Finanzmittel von zirka 70 Millio-
nen DM notwendig. Sie wissen natürlich genauso gut
wie wir, daß diese Summe derzeit nicht zur Verfügung
steht – nicht zur Verfügung stehen kann. Ich werde die
Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Fraktion des-
halb nicht befragen, warum denn dieser Antrag nicht
schon zu ihrer Regierungszeit gestellt wurde. Ich stelle
aber fest, daß unsere neue Bundesregierung gehandelt
und im Haushalt 1999 die Finanzmittel für Maßnahmen
zur Verbesserung der Verkehrssicherheit überproportio-
nal um 18 Prozent von 22 Millionen DM auf 26 Millio-
nen DM gesteigert hat.
Die Kampagne „Darauf fahr ich ab“ wird 1999 mit
einem Mittelansatz von 3 Millionen DM fortgeführt und
soll langfristig in 15 Landkreisen vom Bund angescho-
ben und in eigener Regie der Länder, Kommunen und
mit privater Beteiligung fortgeführt werden.
Den hier vorliegenden Antrag der CDU/CSU-
Fraktion werden wir ablehnen. Wir sind aber mit Ihnen
darin einer Meinung, daß das Ministerium für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen einen Ergebnisbericht über
die drei Modellvorhaben im zuständigen Ausschuß vor-
legen und die notwendigen Konsequenzen für Bund,
Land und Kommunen aufzeigen soll.
Wir wissen: Verkehrssicherheit ist Lebensqualität.
Albert Schmidt (Hitzhofen) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN): Verkehrssicherheit ist ohne Zweifel ein
wichtiges Thema, denn durch Unfälle auf unseren Stra-
ßen entsteht täglich großes menschliches Leid, und die
Verbesserung der Verkehrssicherheit lohnt jede An-
strengung. Der Antrag der Union, der heute in erster Le-
sung zur Debatte steht, verfolgt daher ein richtiges und
unterstützenswertes Ziel.
Die Problemanalyse des Antrags ist, auch wenn sie
nichts gravierend Neues enthält, sicher zutreffend: Auf-
klärung, so der Kern der Botschaft, hilft, Unfälle ver-
meiden – auch durch Sicherheitskampagnen und Son-
derprogramme gerade für junge Menschen, gerade zur
Verhinderung von alkoholbedingten Unfällen.
Das in Ihrem Antrag beschriebene Projekt dafür in
den drei genannten Modellgebieten wurde allerdings,
liebe Kolleginnen und Kollegen, von der früheren Bun-
desregierung nach immerhin 15 Regierungsjahren erst
im Dezember 1997 als lobenswerte Kampagne auf den
Weg gebracht, ein Dreivierteljahr vor Ihrer Abwahl.
Ehe ich den Antrag selbst bewerte, gestatten Sie mir
bitte Bemerkungen.
Erstens. Bei Unfällen vor allem junger Männer ist
fast immer Alkohol mit daraus folgender Selbstüber-
schätzung im Spiel. Wir Bündnisgrünen haben darauf
immer schon die verkehrspädagogisch richtigste und
eindeutigste Reaktion als Antwort verlangt: Die Null-
Promille-Regel. „Drink or drive“ – wer trinken möchte,
sollte anschließend nicht mehr Auto fahren. Eine 0,0-
Promille-Regel wäre die einfachste Lösung des Pro-
blems – ohne „Herantrinken“ an irgendeine immer mehr
oder weniger fragwürdige Grenze. Doch selbst der Vor-
schlag, die Promillegrenze von 0,8 wenigstens auf 0,5
abzusenken, hat ja in der vergangenen Wahlperiode un-
ter der CDU/CSU-geführten Regierung zu schier endlo-
sen Diskussionen und schließlich nur zu einem sehr
halbherzigen Kompromiß geführt: Promillegrenze 0,5
im Prinzip ja, aber richtig ernst wird es doch erst ab 0,8.
Die SPD-bündnisgrüne Regierungskoalition ist in ihrer
Koalitionsvereinbarung wenigstens einen Schritt konse-
quenter und wird demnächst für eine klare Grenze bei
0,5 Promille sorgen – mit voller Sanktionierung bei
Überschreitungen.
Zweitens. Unfälle junger Männer ereignen sich vor
allem in den Wochenendnächten von Freitag auf Sams-
tag und von Samstag auf Sonntag; es handelt sich um
die bekannten „Disko-Unfälle“. Oft sind nicht nur die
durch Alkohol, möglicherweise Drogen oder einfach
auch nur durch gute Stimmung enthemmten Fahrer be-
troffen, sondern gleich mehrere Mitfahrerinnen und Mit-
fahrer. Woran liegt das? Diskos und ähnliche Lokale
sind häufig nur mit dem Auto erreichbar – einfach des-
halb, weil es eine Busverbindung, die eine sichere Wei-
terfahrt zur nächsten Disko oder eine sichere Heimfahrt
bietet, nicht gibt. Um dieses Defizit ursächlich zu behe-
ben, braucht man bessere ÖPNV-Angebote, gerade im
ländlichen Raum. Bis heute gibt es leider nur inselhaft
gute Angebote von Nacht-, Mitternachts- und Diskobus-
sen, eventuell ergänzt von Anrufsammeltaxis, die nicht
nur weibliche Nachtschwärmerinnen sicher bis vor die
Haustür bringen. Nehmen wir das Beispiel Münsterland,
also ganz bewußt ein großes, weithin ländliches Gebiet,
wo angeblich das Angebot Diskobus nicht machbar oder
nicht finanzierbar ist. In Wahrheit existieren dort bereits
16 Nachtbuslinien, und jede zweite Gemeinde hat ein
Anrufsammeltaxi. Nachtschwärmer finden also ein fast
flächendeckendes ÖPNV-Angebot vor.
Die Finanzierung solcher Nachtbusse ist mit einiger
Kreativität kein Problem. Im Münsterland gilt etwa fol-
gende Faustformel: Ein Drittel der Kosten der Busse, die
in der wichtigsten Wochenendnacht, von Samstag auf
Sonntag, von 19 bis 3 Uhr alle zwei Stunden fahren, tra-
gen die Fahrgäste. Ein weiteres Drittel wird von Sponso-
ren wie Versicherungen aufgebracht. Denkbar sind in
dieser Rolle auch die Diskotheken selbst oder die Braue-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999 4071
(A) (C)
(B) (D)
reien –, und das letzte Drittel steuern die Kommunen
bei, die mit dem Nachtbus erschlossen werden. Diese
zahlen in der Regel nicht mehr als eine bis zwei DM pro
Einwohner und Jahr – ein Bagatellbetrag, der sich schon
dann „rechnet“, wenn nur alle fünf bis zehn Jahre ein
einziger schwerer Unfall vermieden wird. Die Nachtbus-
se, also die Fahrzeuge selbst, sind – weil ohne gutes, of-
fensives Marketing auch im öffentlichen Verkehr nichts
geht – die wichtigsten Marketinginstrumente und mit
den Symbolen des Nachtlebens phantasievoll lackiert.
Natürlich fahren sie auch tagsüber, machen also eigent-
lich ständig Werbung in eigener Sache und zeigen so
ganz klar: Ein gutes Angebot von Bus und Bahn ist ein
differenziertes Angebot für fast jeden Mobilitätswunsch.
Was ist die Quintessenz? Es kommt nicht allein auf
Aufklärung und auf freiwilligen Verzicht an. Mindestens
ebenso wichtig sind die Alternativen. Insofern ist nicht
immer der in Ihrem Antrag propagierte Ruf nach dem
Staat als Geldgeber zielführend. Im übrigen ist bei die-
sem Thema natürlich nicht nur der Bund, sondern es
sind auch die kommunale und die Landespolitik in der
Verantwortung.
In einer Pressekonferenz hat der Bundesminister für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen am 12. Mai dieses
Jahres umfangreiche Initiativen für mehr Verkehrssi-
cherheit vorgestellt und dabei zu Recht den Kreis der
kooperierenden Verantwortlichen deutlich erweitert.
Neben Bund, Bundesländern und Kommunen sollten
sich auch Diskos und Brauereien, Verkehrssicherheits-
und Fahrlehrerverbände, Auto- und Verkehrsclubs ge-
meinsam engagieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der jetzt von den
Unionsfraktionen vorgelegte Antrag gibt uns die Mög-
lichkeit, in den Ausschüssen über einen wichtigen
Aspekt der Verkehrssicherheit konstruktiv miteinander
zu beraten. Dort ist dann auch Raum und Zeit dafür,
mögliche Verbesserungen zu erörtern und zu beschließen.
Dr. Karlheinz Guttmacher (F.D.P.): Die Verkehrs-
sicherheit im Straßenverkehr war, ist und bleibt eine ge-
samtgesellschaftliche Aufgabe.
Die Verantwortlichen aus Verbänden und Politik ha-
ben durch unterschiedliche Sicherheitskonzepte die Ver-
kehrssicherheit stetig verbessert. Dennoch gibt es eine
Zielgruppe – die Verkehrsteilnehmer der Altersgruppe
zwischen 18 und 25 Jahren –, die an 22% aller Ver-
kehrsunfälle beteiligt ist und 23% aller Verkehrstoten
ergibt. Der Anteil der jungen Verkehrsteilnehmer an der
Gesamtbevölkerung beträgt aber lediglich 8%.
Diese hohe Unfallstatistik der Jugendlichen im Stra-
ßenverkehr hat mehrere Gründe. So können technische
Fehler an den zum großen Teil älteren, kostengünstige-
ren Fahrzeugen zu häufigen Unfällen führen. Aber auch
die subjektive Einstellung zu Alkohol, Drogen und Me-
dikamenten im Zusammenhang mit der eigenen Benut-
zung eines Kraftfahrzeugs begründet oftmals den Ver-
kehrsunfall.
Die Verkehrsteilnehmer der Zielgruppe zwischen
18 und 25 Jahren fahren 40% der Fahrzeuge, die älter als
neun Jahre sind. Alte Autos aber sind mängelanfällig.
Gefährlich wird es, wenn es Lenkung, Bremsen oder an-
dere für die Fahrzeugsicherheit wichtige Teile betrifft.
Um die Gefahr zu erkennen und zu bannen, hat die
deutsche Verkehrswacht mit freundlicher Unterstützung
der DEKRA Automobil AG und den deutschen Auto-
versicherern für junge Fahrer die Aktion „safety check“
auf die Beine gestellt.
„Safety check“ tourt seit Herbst 1998 durch
Deutschland. Die Teilnahme am „safety check“ ist ko-
stenfrei und völlig unverbindlich. Das heißt: Wer bei
safety check dabei ist, zeigt Verantwortung für sich, sei-
ne Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
Aber auch die gute und gezielte, vorbeugende Auf-
klärungsarbeit, vor allem die Kampagnen über die Ge-
fahren von Alkohol und Drogen beim Führen eines Kfz,
wie sie durch die frühere Bundesregierung in Zusam-
menarbeit mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat
mit Unterstützung der Deutschen Verkehrswacht durch
mehrere Modellprojekte durchgeführt wurden, zeigen,
wie die Unfallstatistik besonders bei schweren Ver-
kehrsunfällen signifikant verbessert werden konnte.
Ein weiteres, noch bedeutsames Ergebnis in den Pro-
jektkreisen konnte durch die Bundesanstalt für Straßen-
wesen in der Form angegeben werden, daß ein hoher
Anteil der jungen Frauen und Männer aktiv versucht ha-
ben, alkoholisierte Fahrer vom Fahren abzuhalten.
Ebenso wurden stärker als bisher durch Absprache mit
Gleichaltrigen „alkoholfreie Heimfahrten“ organisiert.
Dieses Sonderprogramm für junge Verkehrsteilneh-
mer, wie „Darauf fahr ich ab … Nur nüchtern am Steuer“,
sollte verlängert und bundesweit ausgedehnt werden.
Wir halten es für zwingend notwendig, daß die Bun-
desregierung bereits zum Ende dieses Jahres einen er-
sten Zwischenbericht vorlegt, der die Entwicklung der
zielgruppenorientierten, nationalen Verkehrssicherheits-
kampagne darlegt und weiteren Handlungsbedarf auf-
zeigt.
Eva-Maria Bulling-Schröter (PDS): Die Union hat
dieses Hohe Haus mit einem Antrag zu einer „Nationa-
len Verkehrssicherheitskampagne“ beglückt. Der Bun-
destag wolle beschließen: „Die Verbesserung der Ver-
kehrssicherheit ist eine andauernde gesamtgesellschafts-
politische Aufgabe.“ Wer wollte dem widersprechen?
Besonders die Gesamtgesellschaftspolitik gefällt uns
sehr.
Bei genauerer Betrachtung geht es aber in diesem
Antrag weniger um die gesamte Gesellschaft als um eine
bestimmte Bevölkerungsgruppe. Zu Recht verweisen die
Antragsteller – einschließlich der beiden Antragstelle-
rinnen – darauf, daß von allen Bevölkerungsgruppen eine
weit überproportional am Unfallgeschehen auf unseren
Straßen beteiligt ist: männliche Heranwachsende, die im
alkoholisierten Zustand mit überhöhter Geschwindigkeit
sich und andere gefährden.
Dezenterweise spricht die CDU/CSU nur von jungen
Leuten allgemein und schließt in der Risikogruppe somit
auch die jungen Frauen ein. So sehr wir es begrüßen,
wenn die Union die Gleichberechtigung der Geschlech-
4072 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999
(A) (C)
(B) (D)
ter für sich entdeckt, in diesem Falle hätte es gereicht,
bei den Herren der Schöpfung zu bleiben, denn protzen-
des Männlichkeitsgehabe spielt eine große Rolle bei den
jedes Wochenende zu beklagenden Autoverkehrsunfäl-
len.
Aber es sind ja nicht nur die Heranwachsenden, auch
Herren im gesetzteren Alter sind nicht ohne Fehl. So
entnehmen wir jüngst der Presse, daß der bayerische Ju-
stizminister Alfred Sauer bei einem Selbstversuch mit
0,3 Promille im Blut im Fahrsimulator ein – simuliertes –
Reh und ein anderes Auto anfuhr und sodann Fahrer-
flucht beging. Fahrerflucht in einem Fahrsimulator ist
immerhin eine beachtliche Leistung. Auch der für das
Verkehrswesen im Freistaat zuständige Staatsminister
Wiesheu hat bekanntlich einschlägige Erfahrungen mit
den Fahrten unter Alkohol.
Wenn die Kollegen Dr. Schäuble und Glos eine
„zielgruppenorientierte nationale Verkehrssicherheits-
kampagne“ wollen, läge es nahe, Mitglieder und Funk-
tionsträger der CSU ins Auge zu fassen. Dabei könnten
wir auch eine Menge Geld sparen. Statt der im Antrag
geforderten vier Millionen DM bräuchten wir nur für
140 000 CSU-Mitglieder je drei Mark Porto. Ob eine
solche Aktion einen ähnlichen großen Erfolg hätte wie
der Modellversuch in Schleswig, vermag ich freilich
nicht zu sagen.
Aber im Ernst: Staatsminister Sauer zog immerhin
die Konsequenz, schärfere Strafen für das Fahren unter
Alkohol zu fordern. Davon lesen wir in diesem Antrag
nichts. Auch nichts von einer Verbesserung des öffentli-
chen Verkehrsangebots im ländlichen Raum. Stattdessen
sollen Telefonkarten an junge Frauen verschickt werden,
mit denen sie ein Taxi bestellen können. Und wer be-
zahlt dann die Taxifahrt?
Meine jungen Damen und Herren von der Union,
warum sind Sie nicht konsequent und fordern mit uns
die Einführung der 0,0-Promille-Grenze im Straßenver-
kehr? Wenn schon ein gestandener bayerischer Staats-
minister nachweislich mit 0,3 Promille fahrunfähig ist,
was erwarten Sie dann von jungen Fahranfängern, denen
Sie gesetzlich 0,5 oder gar 0,8 Promille zubilligen?
Sie sehen „berechtigten Anlaß zu der zwingenden
Forderung“, die Verkehrssicherheitskampagne fortzu-
setzen. Wir dagegen sehen zwingenden Anlaß zu der be-
rechtigten Forderung nach 0,0 Promille im Straßenver-
kehr und lehnten Ihren Antrag ab.
Anlage 6
Zu Protokoll gegebene Reden
zum Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Bei-
legung des Westsaharakonflikts
(Tagesordnungspunkt 13)
Dr. Eberhard Brecht (SPD): Nicht zum erstenmal
erörtert der Deutsche Bundestag die notwendigen
Schritte zu einer dauerhaften Konfliktlösung in der
Westsahara. Wir alle hoffen, daß wir nicht dem Gesetz
der Serie unterworfen sind, sondern daß der von der
UNO betriebene Friedensprozeß endlich vorankommt.
Niemand vermag heute zu sagen, ob die nun erreichten
Vereinbarungen von beiden Konfliktparteien auch tat-
sächlich eingehalten werden und ob der neue Frie-
densplan der UNO ohne große Verzögerungen wirklich
umgesetzt werden kann.
Es lag nicht an den bisherigen Bemühungen der UNO
und einzelner engagierter Länder, daß der Friedens-
prozeß immer wieder ins Stocken geriet. Erst die Rück-
schläge bei den Vermittlungsbemühungen hatten die Re-
signation der internationalen Gemeinschaft hervorgeru-
fen und schließlich dazu geführt, daß die UN-Friedens-
mission MINURSO personell und materiell verklei-
nert wurde und daß man sogar über einen Abzug der
MINURSO-Kräfte nachdachte. Dies mußte und muß den
Konfliktparteien, dem Königreich Marokko und der
Polisario, deutlich gesagt werden: die internationale
Gemeinschaft ist nur in dem Maß bereit, sich personell
und materiell bei dem langen Weg in Richtung Frieden
zu engagieren, als eine solche Bereitschaft bei den Kon-
fliktparteien selbst auch erkennbar wird.
Mit dem vorliegenden fraktionsübergreifenden An-
trag bringt der Bundestag seine volle Unterstützung für
den Plan zur Beilegung des Konflikts zum Ausdruck, so
wie er vom Generalsekretär der Vereinten Nationen für
die Westsahara vorgeschlagen wurde. Das Ziel, ein frei-
es, gerechtes und unparteiisches Referendum durchzu-
führen, ist nach wie vor richtig, um der Selbstbestim-
mung der Bevölkerung der Westsahara Geltung zu ver-
schaffen. Damit unterstützen wir die Voten des Interna-
tionalen Gerichtshofs, der UNO, der Organisation der
Afrikanischen Einheit, OAU und der EU. Mit den Ver-
einten Nationen treten wir für eine gerechte und dauer-
hafte Lösung des Konfliktes in der Westsahara ein.
Der von Kofi Annan vorgelegte Zeitplan ist reali-
stisch: Identifizierung der Wahlberechtigten: Juni bis
November 1999, Behandlung der Einsprüche: Juni 1999
bis Februar 2000, Übergangsperiode: Februar 2000, Re-
ferendum: Juli 2000.
Allerdings hängt die Realisierung dieses Zeitplans
davon ab, ob das Identifizierungsprogramm strikt durch-
geführt wird, ohne daß sich die bekannten Verzögerun-
gen oder sogar Unterbrechungen wiederholen, und ob
etwa die Einspruchsverfahren zu einer zweiten Identifi-
zierungsphase führen werden.
Damit ist der entscheidende Punkt angesprochen:
Beide Konfliktparteien müssen sich strikt an die vorge-
gebenen Verfahren des Friedensplans halten. Andere
Fragen, wie die nach der staatlichen (Ko-) Existenz, dem
Umgang mit Minderheiten, einer denkbaren Autonomie
und ähnliches sind zu einem späteren Zeitpunkt zu be-
handeln. Jetzt geht es erst einmal darum, die Vorausset-
zungen für das Referendum zu schaffen und dieses dann
auch abzuhalten.
Die Flüchtlingsfrage ist ein entscheidendes Element
des Friedensplans. Es ist zu hoffen, daß die laufenden
Gespräche beider Parteien mit dem UNHCR rasch zu
einem Abkommen führen. Erst dann können Maßnah-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999 4073
(A) (C)
(B) (D)
men getroffen werden, die eine Rückkehr der Flüchtlin-
ge ermöglichen. Wer die Flüchtlingslager in der Sahara
kennt, weiß, daß die Lebensbedingungen dort extrem
schlecht sind.
Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat in ihrer Er-
klärung vom Montag dieser Woche auf die Bedeutung
vertrauensbildender Maßnahmen hingewiesen. Der
Deutsche Bundestag hatte schon in seinem letzten An-
trag darauf aufmerksam gemacht, daß die andauernde
Notlage der Kriegsgefangenen schnellstmöglich beendet
werden muß. Die wenigsten Bürger unseres Landes wis-
sen, daß fast 20 Jahre nach dem Kriegsende in der West-
sahara noch immer etliche Hundert marokkanische
Kriegsgefangene in der Wüste gefangengehalten wer-
den. Der Unterausschuß Vereinte Nationen hat hier zu
helfen versucht und die Öffentlichkeit mehrfach über
deren erbarmungswürdiges Schicksal unterrichtet, um
Druck auf die Konfliktparteien auszuüben. Eine ab-
schließende Lösung dieses humanitären Problems mah-
nen wir auch heute wieder an.
Dem Königreich Marokko muß von dieser Stelle aus
gesagt werden, daß es die eingetretenen Verzögerungen
im Friedensprozeß in erheblichem Maße zu verantwor-
ten hat. Es geht nicht an, daß auf der einen Seite hohe
Vertreter der marokkanischen Regierung gegenüber un-
serer Regierung erklären, Marokko stehe zum Referen-
dum und werde das Ergebnis anerkennen, andererseits
aber erkennbar versucht wird, das Verfahren zu verzö-
gern. Die Veröffentlichung der angeblich neuen Kritik
des spanischen Oberst Cuevas am Zensus von 1974
ist dafür eindrucksvolles Beispiel. Auch die Begleit-
umstände des jüngsten Besuchs des UNO-Generalsekre-
tärs Annan sind sicher kein ermutigendes Zeichen dafür,
daß sich Marokko in der Westsahara-Frage wirklich be-
wegt.
Vertreter der Polisario beklagten mir gegenüber das
geringe Engagement der Europäischen Union. Diese
Sicht ist nicht ganz falsch, da es einige Mitgliedsländer
gibt, die sich parteilich zugunsten von Marokko ver-
halten. Die EU sollte jedoch ein vitales Interesse an
Sicherheit und Stabilität in der Region haben. Sie kann
nicht tatenlos zusehen, wenn sich der Westsahara-
Konflikt erneut zuspitzt und der Maghreb weiter desta-
bilisiert wird.
Deutschland genießt nach wie vor einen guten Ruf in
der Region. Keine der Konfliktparteien muß eine einsei-
tige Parteinahme Deutschlands befürchten. Bei den Ge-
sprächen, die die Mitglieder des Unterausschusses VN
in Marokko und in der Westsahara vor einiger Zeit ge-
führt haben, haben sich die Polisario und das Königreich
für ein stärkeres deutsches Engagement beim Westsaha-
ra-Konflikt ausgesprochen. Das Angebot der Bundesre-
gierung – der alten wie der neuen – an die Vereinten
Nationen findet unsere Unterstützung, zur Verwirkli-
chung des Friedensplans bis zu 5 Militärbeobachter und
10 Polizisten zu entsenden. Dies setzt allerdings deutli-
che Fortschritte beim Identifizierungsprozeß der Wahl-
berechtigten voraus. Wir fordern das Königreich Ma-
rokko und die Frente Polisario daher auf, mit den Ver-
einten Nationen uneingeschränkt und konstruktiv zu-
sammenzuarbeiten.
Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU): Wir haben
in den vergangenen Jahren ja mehrfach hier über die
Beilegung des Westsaharakonflikts debattiert. Der Tenor
dieser Debatten war immer der gleiche und unter allen
Fraktionen des Hauses unstrittig: Wir haben den Frie-
densplan des UN-Sicherheitsrates für die Westsahara
vom 29. April 1991 begrüßt. Wir haben darauf hinge-
wiesen, daß dieser Friedensplan von beiden Kon-
fliktparteien, dem Königreich Marokko und der Frente
Polisario, akzeptiert wurde. Wir haben unserer Hoffnung
Ausdruck gegeben, daß der Friedensplan schnell umge-
setzt werde, daß die Konfliktparteien den Krieg beenden
und einen dauerhaften Frieden erreichen würden. Und
wir haben mit zunehmender Dauer unsere Enttäuschung
zum Ausdruck gebracht, daß nichts geschieht.
Die Polisario redete von Unabhängigkeit, die marok-
kanische Regierung von Gesprächen über eine Autono-
mieregelung, der Dialog trat auf der Stelle, das Referen-
dum, in dem die Saharaouis über ihre Zukunft abstim-
men sollten, fand wegen des Streits über die Stimmbe-
rechtigten nicht statt. Die UNO geriet zunehmend in ein
unerträgliches Dilemma. Sie stand vor der Wahl, ihre
Westsaharamission für gescheitert zu erklären und die
Blauhelme abzuziehen oder aber ihre Machtlosigkeit zu
akzeptieren und in der Westsahara zu bleiben, ohne et-
was zu tun. Beides wäre für die Glaubwürdigkeit der
UNO verheerend gewesen. Deshalb geht es in der West-
sahara nicht nur um das Schicksal der Saharaouis, um
den Frieden in der Region, sondern mit zunehmender
Dauer des Konfliktes mehr und mehr um die Autorität
der Vereinten Nationen und um ihre Fähigkeit, interna-
tionale Konflikte zu schlichten.
Deshalb war es wichtig, daß der neue Kompromiß-
vorschlag von UN-Generalsekretär Kofi Annan im De-
zember letzten Jahres wieder Bewegung in den Prozeß
gebracht hat. Wir begrüßen, daß nach der Polisario und
Algerien nun auch Marokko dem Verfahren zur Auf-
stellung der Wählerlisten zugestimmt hat und beide
Konfliktparteien sich auf Kriterien geeinigt haben, nach
denen die UNO in Streitfällen entscheiden wird. Wir
erwarten einmal mehr von allen Beteiligten, daß das Re-
ferendum jetzt zügig vorbereitet und durchgeführt wird.
Bei aller Erleichterung über die jetzt erzielte Eini-
gung wissen wir, daß erneute Verzögerungen und Un-
terbrechungen des vereinbarten Prozesses unweigerlich
zu einer neuen Eskalation des Konfliktes führen und
einen irreparablen Schaden für die Vereinten Nationen
verursachen würden. Deshalb muß die UNO stärker als
in den vergangenen Jahren auf die Konfliktparteien
Druck ausüben, die Vereinbarungen Punkt für Punkt
einzuhalten, den Streit über die Wählerlisten schnell
beizulegen, die Planung zur Rückführung der Flüchtlin-
ge umgehend wieder aufzunehmen und einen konkreten
Zeitplan mit überprüfbaren Teilzielen auf dem Weg zu
einem umfassenden Frieden zu erarbeiten. Nur so kön-
nen die Glaubwürdigkeit der Vereinten Nationen und ih-
re Handlungsfähigkeit zur Friedenssicherung gewahrt
werden.
Um den Westsaharakonflikt endgültig beizulegen,
müssen auch andere internationale Akteure im Rahmen
ihrer Zuständigkeit auf beide Konfliktparteien einwir-
4074 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999
(A) (C)
(B) (D)
ken, etwa die Europäische Union im Rahmen ihrer Mit-
telmeerpolitik. Das gleiche gilt selbstverständlich für
nationale Regierungen im Rahmen der bilateralen Be-
ziehungen, wie wir es in unserem Antrag ja gegenüber
der Bundesregierung zum Ausdruck bringen.
Die CDU/CSU unterstützt den vorgelegten Antrag
und hofft, daß wir heute unsere letzte Debatte über den
letzten Dekolonialisierungskonflikt in Afrika führen.
Ulrich Irmer (F.D.P.): Seit nunmehr über acht Jahren
bemüht sich die Staatengemeinschaft um eine Lösung
des Westsaharakonfliktes. Wer Bundestagsdebatten zu
diesem Thema in den letzten Jahren verfolgt hat, wird
feststellen, daß sich trotz der intensiven Bemühungen
der Vereinten Nationen, trotz wiederholter Verhand-
lungsmissionen und trotz der von beiden Seiten ständig
beteuerten grundsätzlichen Bereitschaft zu einer friedli-
chen Konfliktbeilegung bis heute kaum etwas bewegt
hat. Zwar haben beide Seiten inzwischen das UNHCR-
Statut unterschrieben. Ein Austausch der seit Jahren un-
ter menschenunwürdigen Bedingungen festgehaltenen
Kriegsgefangenen ist in nennenswertem Umfang jedoch
bislang noch nicht zustande gekommen. Zwar haben
sich beide Seiten grundsätzlich auf ein Referendum ver-
ständigt. Bei dem entscheidenden Problem der Identifi-
zierung der Wahlberechtigten gibt es jedoch trotz inten-
siver Vermittlungsbemühungen des früheren US-
Außenministers James Baker bis heute keine wesentli-
chen Fortschritte. Marokko insistiert nach wie vor auf
die Anerkennung von zirka 65 000 Angehörigen um-
strittener Volksstämme als Sahraouis. Die Folge ist eine
schon fast ritualisierte Verschiebung des Termins für das
Referendum sowie die Verlängerung des MINURSO-
Mandats. Nachdem der auf Dezember letzten Jahres
festgelegte Termin nicht eingehalten werden konnte, ist
er nunmehr auf Juli 2000 verschoben worden.
Dennoch gibt es zu dem von den Vereinten Nationen
eingeleiteten Friedensprozeß keine Alternative. Ein Ab-
zug der UNO-Mission würde die Parteien wieder sich
selbst überlassen – ohne Perspektive für eine friedliche
Einigung. Dies birgt die Gefahr eines Wiederauflebens
der Kämpfe. Eine Destabilisierung der gesamten Region
könnte die Folge sein. So hat zum Beispiel Mauretanien
erkennen lassen, daß es einen Abzug von MINURSO als
den Beginn einer realen Drohung empfinden würde,
nicht zuletzt wegen der zu erwartenden Flüchtlings-
ströme.
Die Staatengemeinschaft darf sich daher trotz aller
Rückschläge nicht aus den Bemühungen um eine politi-
sche Lösung des Westsaharakonfliktes zurückziehen.
Die F.D.P.-Bundestagsfraktion begrüßt nachdrücklich
die in dem Antrag zum Ausdruck kommende fortge-
setzte Unterstützung für die Bemühungen des UNO-
Generalsekretärs. Wir hoffen, daß seine jüngsten Bemü-
hungen, dem Friedensprozeß neue Impulse zu verleihen,
zum Erfolg führen. Der neu ernannte Sonderbeauftragte
des Generalsekretärs für Westsahara, Botschafter Eagle-
ton, sowie der neue Vorsitzende der Identifizierungs-
kommission, Vetere, haben unsere volle Unterstützung.
Wir erwarten von den Konfliktparteien, insbesondere
vom Königreich Marokko, daß sie die nunmehr erneut
verlängerte Frist nutzen, um die Hindernisse auf dem
Weg zum Referendum zu beseitigen. Dabei ist die Frage
des Kriegsgefangenenaustausches aus unserer Sicht
prioritär. Eine Lösung dieses gravierenden humanitären
Problems wäre eine vertrauensbildende Maßnahme, die
für den weiteren Friedensprozeß eine zentrale Signal-
wirkung haben könnte.
Carsten Hübner (PDS): Einmal mehr steht heute der
Westsahara-Konflikt auf der Tagesordnung. Seit der
letzten Behandlung des Themas in diesem Haus hat sich
nicht viel getan: Das Referendum ist erneut verschoben
worden; laut aktuellem Zeitplan soll es nun Mitte näch-
sten Jahrs stattfinden, ob dieser Zeitplan eingehalten
werden kann, steht angesichts der Tatsache, daß der UN-
Friedensplan seit 1991 seiner Umsetzung harrt, weiter in
den Sternen.
Daß der Dekolonisierungsprozeß der Westsahara
nach über zwanzig Jahren noch nicht abgeschlossen ist
und sich ins nächste Jahrtausend ziehen wird, ist dem of-
fensichtlichen Desinteresse der internationalen Gemein-
schaft an einer Regelung des Konflikts geschuldet. Nur
zu bereitwillig hat man Marokkos völkerrechtswidrige
Okkupation des Gebiets der Westsahara hingenommen
und großzügig darüber hinweggesehen, daß Marokko
trotz seiner Zustimmung zur Abhaltung eines Referen-
dums bislang keine Gelegenheit ausgelassen hat, den
Friedensplan der UN zu sabotieren. Die Position der
Bundesrepublik Deutschland war da wahrlich keine
Ausnahme. Nach außen hin betonte man die eigene
Neutralität und das Interesse an einer Regelung des
Konflikts. Allerdings wurden die besten Beziehungen,
die man mit Marokkos König Hassan pflegte, nie durch
einen Hinweis auf den ungelösten Westsahara-Konflikt
und die von Marokko betriebene Obstruktionspolitik ge-
genüber der UN getrübt.
Die in regelmäßigen Abständen vom Bundestag ver-
abschiedeten Resolutionen, mit denen der Friedenspro-
zeß mit einem nichtssagenden Appell an beide Seiten
unterstützt werden sollte, waren nicht mehr als Lippen-
bekenntnisse, da sie vornehmlich darauf abzielten, Ma-
rokko bloß nicht auf die Füße zu treten. Auch der jetzt
vorliegende Antrag besticht nicht gerade durch deutliche
Worte, jedoch ist der Halbsatz, daß die Bundesregierung
ihren Einfluß „insbesondere auf das Königreich Marok-
ko“ geltend machen sollte, eine positive Entwicklung,
die mehr als überfällig ist. Schließlich geht es darum,
den Friedensplan der UN vor dem endgültigen Scheitern
zu retten, und dies wird nur durch entsprechenden Druck
auf Marokko gelingen. Die PDS unterstützt die in dem
Antrag enthaltene Forderung und wird ihm zustimmen.
Wir sehen dabei darüber hinweg daß es wieder einmal
offensichtlich unmöglich war, die PDS in den interfrak-
tionellen Antrag zu integrieren.
Wir sollten uns noch einmal vor Augen halten, wor-
um es geht: Marokko hat 1975 das Gebiet der Westsaha-
ra besetzt, obwohl der Internationale Gerichtshof in Den
Haag festgestellt hatte, daß es keinerlei historischen An-
spruch Marokkos auf das Territorium gibt. Der größte
Teil der Bevölkerung der Westsahara wurde aus dem
Gebiet vertrieben. 170 000 Sahrauis leben bis heute in
Flüchtlingslagern in der algerischen Wüste. Die Demo-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999 4075
(A) (C)
(B) (D)
kratische Arabische Republik Sahara, die von der Frente
Polisario ausgerufen wurde, ist Mitglied der OAU
und wird von 70 Staaten anerkannt. Es gibt einen UN-
Friedensplan, der darauf abzielt, ein Referendum über
die Zukunft der Westsahara abzuhalten. Kurz und gut, es
geht darum, eine Minimalforderung durchzusetzen: nach
über zwanzig Jahren dem sahrauischen Volk zu seinem
Recht zu verhelfen, über die eigene Zukunft zu ent-
scheiden.
Dem Friedensplan der UN hat sogar Marokko zuge-
stimmt, wenn es auch gleichzeitig klar gemacht hat, daß
es ein anderes Ergebnis als eine Bestätigung der Marok-
kanität der Westsahara nicht hinnehmen würde. Von
dieser Position ist es seitdem nicht abgewichen. Es ist
erbärmlich, daß die internationale Gemeinschaft und
auch die Bundesregierung Deutschlands wenig Engage-
ment gezeigt hat, Marokko zu einer Aufgabe seiner Ma-
ximalforderung zu bewegen. Offensichtlich war es im-
mer wichtiger, die Beziehungen zu König Hassans Re-
gime zu stärken, als eine mögliche Änderung des Status
quo in Kauf zu nehmen. Schließlich profitierte man von
der Zusammenarbeit: Die Bundesregierung lieferte in
den letzten zwei Jahrzehnten Rüstungsgüter im Wert
von etwa einer Milliarde DM an Marokko. Daß Marok-
ko Krieg führte, war hier genauso unerheblich wie für
die Entscheidung, Marokkos Militär im Rahmen der
Ausstattungshilfe zu fördern. Im Vordergrund der Be-
ziehungen stand die Bemühung, Marokko als Bollwerk
gegen das Eindringen afrikanischer Flüchtlinge in die
Festung Europa auszubauen. Da schaute man über Krieg
und massive Menschenrechtsverletzungen gerne hinweg.
Es steht abzuwarten, wie die neue Regierung ihre Poli-
tik gegenüber Marokko gestalten wird. Sie ist angetre-
ten, um Menschenrechten mehr Geltung zu verschaffen
und um das Völkerrecht und die UN zu stärken. Bislang
hat sie mit ihrer Politik genau das Gegenteil erreicht. Im
Fall der Westsahara hätte sie eine Chance, ihren Einfluß
einzusetzen, um einer friedlichen Lösung eines langwäh-
renden Konflikts im Rahmen eines UN-Friedensplans
zum Durchbruch zu verhelfen. Sie sollte diese Chance
nutzen und ihre Worte durch deutliche Gesten unter-
mauern. Dazu gehört auch die sofortige Einstellung der
Ausstattungshilfe. Darüber hinaus erwarten wir, daß die
neue Regierung ihr Bekenntnis zu den Menschenrechten
umsetzt und in sämtlichen Gesprächen mit Marokko auf
bilateraler und multilateraler Ebene alle problematischen
Felder anspricht, sowohl in bezug auf die Westsahara
als auch in bezug auf alle weiteren Felder, in denen
Marokko die Menschenrechte verletzt.
Dr. Ludger Volmer, Staatsminister im Auswärtigen
Amt: Im Namen der Bundesregierung begrüße ich den
Entschließungsantrag, auf den sich die Fraktionen der
SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der
F.D.P. im deutschen Bundestag geeinigt haben. Die im
Antrag dargelegten Positionen werden von der Bundes-
regierung geteilt.
Ich möchte diese Gelegenheit zunächst nutzen, um
dem Generalsekretär der Vereinten Nationen Kofi
Annan und den Vertretern der Vereinten Nationen in der
Westsahara unsere Unterstützung und Anerkennung für
ihre schwierige Arbeit auszusprechen und ihnen Erfolg
für die Zukunft wünschen. Auf ihre Amtsführung wird
es jetzt wesentlich ankommen.
Die Westsaharaproblematik dauert nun schon über
zwanzig Jahre an, und eine endgültige Lösung wurde
immer wieder hinausgeschoben. 1991 haben die Bemü-
hungen der Vereinten Nationen und anderer dazu ge-
führt, daß ein Waffenstillstand zustande kam und somit
dem Blutvergießen Einhalt geboten werden konnte.
Nun mehren sich die Anzeichen dafür, daß der VN-
vermittelte Lösungsplan letztendlich wirksam umgesetzt
werden kann. Mit dem Beginn der Identifizierung der
sogenannten „umstrittenen Stämme“ Anfang Juli geht
der Lösungsplan in eine entscheidende Phase. Äußerun-
gen der Konfliktparteien und ihre grundsätzliche Zu-
stimmung zum VN-Friedensplan geben Anlaß zu Hoff-
nung, daß trotz der immer wieder auftretenden Schwie-
rigkeiten das Referendum, das endgültig über die Zu-
kunft der Westsahara entscheiden wird, noch im Jahr
2000 stattfinden kann.
Die Bundesregierung hat sich in enger Abstimmung
mit unseren Partnern in der EU stets um Fortschritte im
Lösungsprozeß bemüht und sich vor allem auch mit der
Bereitstellung von Polizeibeamten an der MINURSO-
Mission in der Vergangenheit konkret beteiligt. Aus
Haushaltsgründen werden wir aber bedauerlicherweise
jetzt nicht mehr in der Lage sein, erneut Militärbeob-
achter und Polizisten den Vereinten Nationen zur Verfü-
gung zu stellen. Ich bedauere dies sehr, hoffe aber, daß
es uns zumindest mittelfristig wieder möglich sein wird,
uns auch in diesem Bereich – wie bisher – zu engagieren.
Die Europäische Union hat sich in ihren Erklärungen
zur Westsahara vom 29. Dezember 1998 und zuletzt auf
unsere Initiative vom 21. Juni 1999 voll und ganz hinter
die Bemühungen der Vereinten Nationen gestellt. Das
MINURSO-Mandat wurde vom Sicherheitsrat der Ver-
einten Nationen mit Sicherheitsratsresolution 1 238 vom
14. Mai 1999 noch einmal bis zum 14. September 1999
verlängert. Die Bundesregierung hofft, daß Fortschritte
bei der Durchführung des Lösungsplans künftig weitere
Verlängerungen des MINURSO-Mandates durch den
Sicherheitsrat bis zu einem erfolgreichen Abschluß des
Verfahrens ermöglichen werden.
In ihrer Erklärung vom 21. Juni 1999 hat die Europäi-
sche Union noch einmal verdeutlicht, wo wir unsere Prio-
rität sehen: nämlich in der Durchführung eines freien,
gerechten und unparteiischen Referendums, mit dem das
Selbstbestimmungsrecht der Bevölkrung der Westsahara
verwirklicht werden soll. Diese Selbstbestimmung des
saharaouischen Volkes werden wir respektieren.
Wir begrüßen in diesem Zusammenhang die Einigung
zur weiteren Umsetzung des Lösungsplans der Verein-
ten Nationen. Wir hoffen, daß der Zeitplan, insbesonde-
re beim Berufungsverfahren der Wähleridentifizierung,
eingehalten wird.
Die Europäische Union hat beide Parteien zur umfas-
senden Zusammenarbeit bei der Identifizierung der
Wähler und im Berufungsverfahren zu dieser Wähler-
identifizierung aufgerufen. Nur rasche Erfolge auf die-
sen beiden Gebieten werden die für Juli 2000 in Aus-
sicht gestellte Volksabstimmung sichern.
4076 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999
(A) (C)
(B) (D)
Für die praktische Abwicklung der Folgen dieses
langanhaltendes Konflikts werden aber auch in Zukunft
große Anstrengungen der Vereinten Nationen und der
internationalen Gemeinschaft nötig sein. Dabei darf die
internationale Gemeinschaft nicht im Abseits stehen, um
so die Sicherheit und Stabilität in der Westsahara wäh-
rend der Übergangsperiode zu garantieren. Auch die
schwierige Aufgabe der Minenräumung muß energisch
angegangen werden.
Die Rückkehr der Flüchtlinge im Einklang mit den
Grundsätzen des Hochkommissars der Vereinten Natio-
nen für Flüchtlingsfragen ist ein entscheidendes Element
des Plans zur Beilegung des Konflikts. Die andauernden
diesbezüglichen Gespräche beider Parteien mit dem
UNHCR sind positiv zu bewerten. Wir hoffen, daß diese
Konsultationen es rasch ermöglichen, die für die Rück-
kehr der Flüchtlinge erforderlichen Maßnahmen im Ein-
klang mit den international akzeptierten Grundsätzen
des UNHCR zu treffen.
Ein ganz wichtiger Punkt ist für uns in diesem Zu-
sammenhang die Erleichterung der andauernden Notlage
der Kriegsgefangenen aus Marokko, besonders derjeni-
gen, die dringend einer ärztlichen Behandlung bedürfen.
Wir erwarten, daß alle betroffenen Parteien ihr Möglich-
stes tun werden, damit in naher Zukunft eine Lösung für
dieses humanitäre Problem gefunden wird, und bekräfti-
gen unsere volle Unterstützung für die vom Internatio-
nalen Komitee des Roten Kreuzes unternommenen Be-
mühungen.
Lassen Sie mich zum Abschluß noch einmal betonen,
daß es zum Lösungsplan der VN keine Alternative gibt
und wir deshalb uneingeschränkt die Bemühungen der
Vereinten Nationen unterstützen. Unser Bestreben muß
es sein, die Autorität der Vereinten Nationen und des
Generalsekretärs Kofi Annan weiter zu stärken und alle
unsere Schritte vorher sorgfältig mit den Vereinten Na-
tionen abzustimmen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und für Ihr
konstruktives Engagement in dieser schwierigen Frage.
Seien sie versichert, daß die Bundesregierung mit den
Partnern in der EU ihren Teil dazu beitragen wird, den
Friedensprozeß zu einem erfolgreichen Abschluß zu
bringen.
Anlage 7
Zu Protokoll gegebene Reden
zum Antrag der Abgeordneten Birgit Hombur-
ger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
F.D.P.: Erhöhung der Attraktivität des freiwil-
ligen Umweltaudits durch Deregulierung
(Tagesordnungspunkt 15)
Marion Caspers-Merk (SPD): Das vor rund vier Jah-
ren eingeführte Öko-Audit ist insgesamt positiv zu be-
werten und nach wie vor ein geeignetes Instrument für
eine integrierte Umweltpolitik. Auch wenn sich das
Umwelt-Audit-Gesetz in erster Linie an die Unterneh-
men in der produzierenden Industrie und des verarbei-
tenden Gewerbes richtete, ist das Verfahren jetzt aus-
drücklich auch für Handel und Dienstleistungsunter-
nehmen offen. Daß im Bereich Handel und Dienstlei-
stungsunternehmen noch Defizite sind, zeigt uns die
Statistik.
Bis Ende 1997 haben sich in der Bundesrepublik
1 900 Unternehmensstandorte im Rahmen des Öko-
Auditsystems registrieren lassen. Davon sind am stärk-
sten Unternehmen des Ernährungsgewerbes und der
chemischen Industrie mit jeweils 11,9% betroffen, ge-
folgt vom Stahl- und Leichtmetallbau mit 8,9%, dem
Maschinenbau mit 8,6%, der Kunststoffherstellung so-
wie der Automobilindustrie mit 6,1%. Aus diesen Berei-
chen kommen monatlich circa 40 Registrierungen hinzu.
Mit diesen Zahlen, meine Damen und Herren, hat
Deutschland allein mehr registrierte Standorte als alle
übrigen Länder zusammen. Damit nimmt die Bundesre-
publik mit 75% der Registrierungen in Europa eine Vor-
reiterrolle ein.
Das bundesdeutsche und europäische Öko-Audit
kann aber nur dann wirklich erfolgreich sein, wenn eu-
ropaweit einheitliche Kriterien und Maßstäbe geschaffen
werden und wenn das Instrument auch bei den europäi-
schen Nachbarn mehr Akzeptanz erhält. Dies soll nun
mit einem Verordnungsvorschlag des Rates geschehen.
Der Verordnungsvorschlag hat mehrere Ziele:
1. Die Verbesserung des Beitrages von EMAS zu einer
nachhaltigen Entwicklung;
2. Die Klärung der Beziehungen zwischen EMAS und
internationalen Normen im Bereich des Umwelt-
managements;
3. Die stärkere Einbeziehung der Arbeitnehmer;
4. Mehr Öffentlichkeitswirksamkeit;
5. Mehr Kohärenz bei der Umsetzung in den Mitglied-
staaten.
Dieser Vorschlag wurde bereits in der Umweltaus-
schußsitzung am 24. März und 21. April beraten und
eine Entschließung dazu mit Mehrheit beschlossen.
In der Beschlußempfehlung haben wir uns u. a. dafür
ausgesprochen, die Norm ISO 14 001 in das EMAS-
System zu integrieren, aber die hohen Ansprüche an
EMAS beizubehalten. Gleichzeitig wollen wir die Ak-
zeptanz von EMAS dadurch erhöhen, daß man ein Logo
einführt. Und, jetzt aufgepaßt bei der F.D.P, ich zitiere
aus der Entschließung: Wir haben ebenfalls eine Über-
prüfung gefordert, wie die „EMAS-Registrierung bei der
Anwendung und Kontrolle von Umweltgesetzen genutzt
werden kann. Die Nutzung von Daten bzw. Schlußfolge-
rungen aus der Zertifizierung ist erforderlich, um eine
Entbürokratisierung durch die Vermeidung von Doppe-
lungen hinsichtlich Protokoll-, Dokumentations- und
Mitteilungspflichten zu erreichen.“
Diesem Punkt, meine Damen und Herren, haben Sie
in Einzelabstimmung im Ausschuß zugestimmt. Warum
heute also Ihren Antrag diskutieren und an den Aus-
schuß überweisen, wo bereits vor Wochen alles zu die-
sem Bereich gesagt wurde?
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999 4077
(A) (C)
(B) (D)
Es ist verständlich, daß Sie sich mit einem Antrag
zum Umweltaudit und Deregulierung profilieren möch-
ten, aber in der Beschlußempfehlung sind Ihre Forde-
rungen teilweise enthalten, und teilweise sind sie auch
aus gutem Grund nicht aufgenommen worden.
Denn schauen wir uns Ihren Antrag doch einmal ge-
nau an. Mit dem Schlagwort „Deregulierungsinitiative“
werden von der F.D.P. weithin Forderungen an die Bun-
desregierung gerichtet, die eigentlich an die Länder zu
richten wären; die Anwendung und Umsetzung der
Umweltgesetze ist nun einmal Sache der Länder. Zu ei-
nigen Ihrer Forderungen eine kurze Bewertung:
Zur Doppelarbeit: In vielen Ländern werden vernünf-
tige Regelungen zur Vermeidung von Doppelarbeit der
zertifizierten Betriebe bei Protokoll-, Dokumentations-
und Mitteilungspflichten schon jetzt angewendet. Eine
Klarstellung hierzu ist im Ersten Buch des Umweltge-
setzbuches im Zusammenhang mit der integrierten Vor-
habengenehmigung vorgesehen.
Zu den Umweltbeauftragten: Zur Bestellung und den
Aufgaben der Umweltbeauftragten in den Betrieben
halten wir eine einheitliche und klare Regelung im Um-
weltgesetzbuch für sinnvoller, als für die verschiedenen
Gewässer-, Abfall- und Immissionsschutzbeauftragten in
zertifizierten Betrieben Sonderregelungen zu fordern.
Entbürokratisieren, meine Damen und Herren von der
F.D.P., das wollen Sie doch auch immer.
Ihre weitergehenden Forderungen bei Genehmi-
gungsverfahren, bei Kontrolle und Überwachung der
Betriebe sind mit den Regelungen und Erfahrungen mit
dem Öko-Audit nicht zu begründen und werden deshalb
von uns abgelehnt.
Was bleibt, meine Damen und Herren, ist ein Antrag,
der in der Sache keine neuen, praktikablen Vorschläge
für eine Erhöhung der Attraktivität des freiwilligen
Umweltaudits bringt. Schade, man hätte die Zeit besser
nutzen können.
Bernward Müller (Jena) (CDU/CSU): Der Bericht
der letzten Bundesregierung an den Deutschen Bundes-
tag über die Erfahrungen mit dem Vollzug des Um-
weltauditgesetzes zieht eine positive Bilanz. Über 1 700
Unternehmen in Deutschland, vom Kleinstbetrieb bis
hin zum Großkonzern, beteiligen sich am Öko-Audit.
Das sind rund drei Viertel aller in Europa registrierten
Standorte. Diese Beteiligung bricht nachweislich mit der
alten, immer wieder gepflegten ideologischen Vorstel-
lung, Wirtschaft sei nur profitorientiert und von daher
nicht freiwillig zum nachhaltig ökologischen Handeln
bereit. Im Gegenteil, die Unternehmen in Deutschland
suchen selbst nach Wegen, Umweltschutz über das ge-
setzlich geforderte Niveau hinaus zu realisieren.
Nach dem erfolgreichen Start des Öko-Audits in
Deutschland vor vier Jahren ist heute eine gewisse Er-
nüchterung festzustellen. Die Beteiligung am Öko-
Audit-System ist weit davon entfernt, eine Selbstver-
ständlichkeit zu sein. Auch bei den „Pionierunterneh-
men“ steht das Öko-Audit-Management auf dem Prüf-
stand. So haben sich zum Beispiel im September 1998
nur noch 34 Standorte neu registrieren lassen. Bezeich-
nend ist der Vergleich mit der internationalen Norm ISO
14001. In Deutschland stieg die Beteiligung am Öko-
Audit in der zweiten Jahreshälfte 1998 nur um rund 10
Prozent, die Beteiligung an ISO 14001 dagegen um rund
30 Prozent.
In den allermeisten Ländern der EU, Deutschland
ausgenommen, rangiert ISO 14001 schon jetzt an erster
Stelle.
Japan hat fast so viele ISO 14001 Registrierungen,
wie Öko-Audit-Beteiligungen in Deutschland erfaßt
sind. Dies ist schon deshalb bemerkenswert, da ISO
14001 erst viel später in Kraft trat.
Klar ist: ISO 14001 ist einfacher und billiger zu ha-
ben. Die Betriebe müssen sich nicht registrieren lassen,
brauchen keine öffentlich bestellten Gutachter und müs-
sen auch keine Umwelterklärung veröffentlichen. Es ist
daher nur verständlich zu fragen: Wo steckt der Nutzen
eines Unternehmens bei einer Beteiligung am Öko-
Audit? Ohne Zweifel, bei der ersten Teilnahme zeigen
sich erhebliche Vorteile: z.B. Kosteneinsparungen im
Energie- und Abfallbereich, Imageverbesserung, Erhö-
hung der Sicherheit im Unternehmen. Doch wenn das
System erst einmal installiert ist, läuft es quasi von al-
lein weiter.
Stellen wir die Frage einmal anders: Worüber bekla-
gen sich registrierte Unternehmen? Eine von DIHT und
BDI durchgeführte Umfrage belegt: Viele Teilnehmer
sind enttäuscht über das mangelnde Interesse der Öf-
fentlichkeit. Viele beteiligte Unternehmen bemängeln
vor allem das Ausbleiben staatlicher Deregulierungs-
maßnahmen im Ordnungsrecht.
Konkrekt: Die Entlastung registrierter Betriebe von
behördlicher Kontrolle und Überwachung ist nicht in
Sicht.
Vor diesem Hintergrund steht für mich zukünftig die
Beteiligung der Unternehmen an ISO 14001 außer Fra-
ge.
Die wirkliche Frage lautet: Verpflichten sich die Fir-
men zu ISO 14001, und nehmen sie hierüber hinaus
noch am Öko-Audit teil?
Wenn Öko-Audit die Oberklasse darstellt, wenn wir
die Beteiligung der Unternehmen am Öko-Audit wirk-
lich wollen, müssen entsprechende politische Weichen-
stellungen umgehend erfolgen.
Die Fraktion der CDU/CSU begrüßt daher alle Be-
strebungen, das Öko-Audit nutzerfreundlicher zu ge-
stalten. Ein Schritt hierzu ist die beabsichtigte Verbin-
dung von ISO 14001 und Öko-Audit dahin gehend, daß
die Norm ISO 14001 als Baustein, als Werkzeug für
Öko-Audit genutzt werden kann. Dies erspart den Un-
ternehmen Doppelarbeit bei gleichzeitiger Nutzung bei-
der Systeme.
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt auch alle Bestre-
bungen, das Öko-Audit in der Öffentlichkeit bekannter
zu machen. Die Möglichkeiten der Kommunikation mit
der Öffentlichkeit müssen verbessert werden. Die Ein-
führung eines Öko-Audit-Zeichens bietet die Chance
einer verbesserten öffentlichen Wahrnehmung. Die er-
4078 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999
(A) (C)
(B) (D)
weiterten Forderungen von SPD und Grünen, wie zum
Beispiel die Bereitstellung der Umwelterklärung in
Form von gedruckten Exemplaren nach Verlangen der
Bürger, lehnen wir hingegen ab.
Wir begrüßen ferner die Bestrebungen, – was immer
das im Konkreten heißt – registrierten Unternehmen
einen echten Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Das ist
aus meiner Sicht der wichtigste Punkt.
Dieser Wettbewerbsvorteil entsteht, kann entstehen,
wenn wir das Öko-Audit als Chance für mehr Umwelt-
schutz mit weniger Bürokratie verstehen.
Ich bin fest davon überzeugt, daß die freiwillige
Selbstverpflichtung den rechtskonformen Betrieb eines
Unternehmens eher sicherstellt als Kontroll- und Über-
wachungsmaßnahmen der Behörden.
Vor allem aber ist wichtig: Das Öko-Audit umfaßt
letztlich alle Mitarbeiter eines Unternehmens. Umwelt-
schutz ist in die Aufgaben eines jeden einzelnen inte-
griert und nicht nur die Aufgabe von Spezialisten.
Auditierten Unternehmen gebührt daher ein Vertrau-
ensvorschuß bei ihrer Behandlung durch die Behörden.
Dieser Vorteil hat sich indes bisher nicht eingestellt.
Ansatzpunkte gibt es jedoch genügend:
– Abbau von Doppelarbeit bei der Melde- und Be-
richtspflicht
– Verminderung der Aufgaben von Betriebsbeauftrag-
ten
– Rücknahme behördlicher Überwachung und Kon-
trollen zugunsten der Eigenüberwachung
– Vereinfachung bei Genehmigungsverfahren
– als Denkanstoß für Rotgrün: Wenn Sie schon die
deutschen Unternehmen mit Ihrer unsäglichen Öko-
Steuer „beglücken“, sollten Sie vielleicht einmal dar-
über nachdenken, gerade auditierte Betriebe zu be-
günstigen.
Alle Bestrebungen laufen ins Leere, wenn Unterneh-
men an Stelle von Erleichterungen und Anreizen weitere
Verschärfungen befürchten müssen. So sind bisher die
Teilnehmer am Öko-Audit verpflichtet, ihr Konzept
jährlich fortzuschreiben und alle drei Jahre von externen
Gutachtern überprüfen zu lassen. Nicht zuletzt wegen
der entstehenden Kosten sehen die Beteiligten die im
Rahmen der EMAS-Novellierung angestrebte jährliche
Validierung der Umwelterklärungen besonders negativ.
Dem Bundesumweltminister ist dieses Problem bekannt.
Eine klare Positionierung blieb bis heute aus – mit der
Folge: Unsicherheit, Unklarheit bei auditierten und au-
ditierungswilligen Unternehmen.
Wir brauchen aber nicht nur Anreize für diejenigen,
die ohnehin ISO 14001 und Öko-Audit umsetzen oder
umsetzen wollen. Wir brauchen auch Angebote für die-
jenigen Unternehmen, die bei guter Absicht das Geld für
einen Umweltgutachter und die Umwelterklärung nicht
zur Verfügung haben. Gerade in den neuen Bundeslän-
dern gibt es bestimmt eine große Anzahl davon. Auch
für diese Unternehmen muß die Beteiligung an Öko-
Audit ermöglicht werden.
Eine Möglichkeit sehe ich z.B. in der Befreiung die-
ser Unternehmen von Eintragungskosten, wie dies in
Frankreich, Belgien und Spanien der Fall ist.
Ich möchte schließen mit einem Appell an die neue
Bundesregierung: Handeln tut auch auf diesem Gebiet
dringend not. Die alte Regierung hatte die Weichen in
Richtung Erleichterungen zugunsten öko-auditierter Be-
triebe im Hinblick auf Genehmigungsverfahren und im
Bereich der Überwachung gestellt. Im Wahlkampf, wur-
de versprochen, nicht alles neu, aber vieles besser zu
machen.
Vom „Bessermachen“ ist heute nicht mehr die Rede.
Aber handeln Sie! Setzen Sie den vorgegebenen Weg
fort!
Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Das Umweltmanagementsystem „Öko-Audit“ hat sich in
der Zwischenzeit in Deutschland erfolgreich entwickelt.
Über 2000 registrierte Unternehmensstandorte beweisen,
daß Teile der Wirtschaft und Verwaltung inzwischen die
Notwendigkeit einer ökologischen Betriebsführung er-
kannt haben.
Dank der Erweiterungsverordnung vom letzten Jahr
– die hatten wir bereits 1994 bei den Beratungen zum
Umwelt-Auditgesetz gefordert – kommen neue Dienst-
leistungsbereiche hinzu: Erst im Februar hatte sich ein
großer deutscher Konzern als erste Versicherung regi-
strieren lassen. Das war die erste Versicherung in Euro-
pa! Aber diese absolute Spitzenstellung im europäischen
Vergleich tritt hinter der geringen Gesamtzahl der regi-
strierten Standorte in den europäischen Nachbarstaaten
zurück.
75 Prozent aller Registrierungen in Europa erfolgen
in Deutschland. Und dies ist nicht allein auf die Konkur-
renz durch die internationale ISO-Norm 14001 zurück-
zuführen – die ihre eigenen Akzeptanzprobleme hat –,
sondern auf fehlende Anreize.
Erst im Frühjahr hatte der Umweltausschuß einver-
nehmlich eine stärkere Kompatibilität zwischen dem
EG-Audit und der internationalen Norm gefordert – eine
Forderung, die der Umweltminister übrigens ebenso
gerne aufgegriffen hat wie die Europäische Kommission
wiederum den Vorschlag des Umweltministers.
Um das Profil von EMAS – wie das Öko-Audit
europäisch abgekürzt wird – zu schärfen, möchte die
Kommission die ISO-Norm in einem Anhang der
EG-Verordnung übernehmen, sozusagen als deren Bau-
stein.
Damit wäre aber auch schon die wichtigste Forderung
des vorliegenden Antrags erfüllt, denn eines muß klar
sein: Deregulierung taugt nicht für ein besseres Öko-
Audit. Die damit verbundene Verschlechterung der
Umweltstandards fällt früher oder später zum Schaden
auf das Öko-Audit zurück.
Entbürokratisierung statt Deregulierung – so läßt sich
unsere Politik auf eine kurze und prägnante Formel
bringen. Wo Doppelarbeit vermeidbar ist, da soll sie
vermieden werden.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999 4079
(A) (C)
(B) (D)
Wo Verfahren bürokratisch und ineffizient sind, sol-
len sie entbürokratisiert werden. Wenn aber ökologische
Standards abgebaut und staatliche Überwachung zu-
rückgefahren werden sollen, wie von der F.D.P. gemein-
sam mit der Wirtschaft gefordert wird, sagen wir nein,
nein zu Überwachungs- und Kontrolldefiziten, den Defi-
ziten nämlich, über die auch die Freidemokraten gerne
dann klagen, sobald wieder einmal ein Abfallskandal,
eine Gewässerverseuchung oder ein Produktionsstörfall
die Mediengemüter beschäftigt. Solche Skandale entste-
hen ja gerade aufgrund von Schlamperei und fehlender
unabhängiger Kontrolle.
Deshalb soll ein Unterhemen zwar gern die Kalibrie-
rung seiner Meßgeräte übernehmen, es soll auch gern
eigene Messungen und Auswertungen vornehmen kön-
nen, aber die Notwendigkeit einer staatlichen und damit
unabhängigen Aufsicht und Überprüfung kann dadurch
nicht ersetzt werden, schon gar nicht die Unabhängigkeit
und Erfahrung externer Sachverständiger. Gerade diese
aber möchte die F.D.P. bei der Begutachtung des lau-
fenden Betriebs und nun auch schon bei Genehmigungs-
verfahren von Anlagen gestrichen haben.
Der Deregulierungsvorschlag, die Informationspflich-
ten auditierter Unternehmen gegenüber den Behörden
abzubauen, wie etwa bei Abfallbilanzen oder Emissi-
onserklärungen, ist wenig einsichtig, denn solche Bilan-
zen und Erklärungen haben solche Unternehmen ohnhin
schon und können sie leicht übermitteln.
Sie, meine Damen und Herren von der F.D.P., beto-
nen zwar immer die freiwillige Selbstverantwortung der
Unternehmen, aber gerade Sie fordern nun eine Be-
schneidung der Aufgaben der Umweltbeauftragten in
registrierten Unternehmen. Damit aber wollen Sie ein
wesentliches Instrument innerbetrieblicher Arbeits- und
Umweltschutzvorsorge aushebeln – und daran können
wir wirklich kein Interesse haben.
Sie sehen also selbst, eine Deregulierung des Ord-
nungsrechts, die die Beteiligung der Öffentlichkeit
schwächt und Umweltstandards abbaut, taugt nicht zur
Erhöhung der Attraktivität des Öko-Audits.
Deregulierung gegen Auditierung ist ein äußerst
fragwürdiger Handel. Schließlich soll das Öko-Audit die
Einhaltung des geltenden Ordnungsrechts fördern. Die
Einhaltung selbst garantiert sie jedoch nicht. Das Öko-
Audit garantiert noch nicht einmal die Erfüllung eines
hohen ökologischen Standards, sondern lediglich die
Pflicht zur ständigen Verbesserung des betrieblichen
Umweltschutzes.
Attraktivität kommt vielmehr durch Bekanntheit zu-
stande: Die Umweltprüfung muß bekannter, sie muß so-
zusagen ein werbewirksames Qualitätssiegel für ökolo-
gisch geführte Unternehmen werden.
Intensive Werbe und Aufklärungskampagnen der Mi-
nisterien in Bund und Ländern, der Industrie- und Han-
delskammern und vor allem der Handwerkskammern
können dabei nur den Anfang bilden: „Ohne ausreichen-
de Bekanntheit und Akzeptanz in der Öffentlichkeit
kann das Öko-Audit daher auf Dauer keinen Bestand
haben“, wie auch der Vorsitzende des Umweltgutachter-
ausschusses zu Recht feststellt.
Fazit: Der F.D.P.-Antrag enthält zwar einige Anre-
gungen zur Verbesserung des Öko-Audits, die wir auch
im Rahmen der Erarbeitung des Umweltgesetzbuches
aufgreifen werden, im großen und ganzen jedoch halten
wir die Vorschläg zur Deregulierung für ökologisch
kontraproduktiv.
Wir sagen nein zur Absenkung ökologischer Stan-
dards, aber wir sagen ja zum Abbau von Bürokratie.
Birgit Homburger (F.D.P.): Mit dem Umwelt-Audit
haben wir in der letzten Legislaturperiode mit großem
Erfolg ein neues Instrument im Umweltschutz einge-
führt. Mit dem Umweltaudit-Gesetz haben wir den
Rahmen für mehr Eigenverantwortung durch ein frei-
williges, integriertes betriebliches Umweltmanagement
gesetzt und eine dynamische Entwicklung eingeleitet.
Mehr Betriebsstandorte als in allen anderen europäi-
schen Staaten zusammen haben sich in Deutschland dem
freiwilligen Umwelt-Audit unterzogen.
Mit dem Instrument des freiwilligen Umweltschutzes
wurde mehr erreicht, als es staatliche Behörden je hätten
erreichen können: In 89 Prozent der Fälle wurden Um-
weltverbesserungen verwirklicht. Etwa die Hälfte der
Betriebe hat dadurch auch deutliche Einspareffekte er-
reicht. Umweltschutz muß eben nicht immer teuer sein.
Der anfängliche Schwung wurde aber abgebremst.
Das hat zwei Gründe: Zum einen steht das Umwelt-
Audit in zunehmender Konkurrenz zu den Zertifizierun-
gen nach der ISO-Norm 14001. Letztere erfreut sich
aufgrund ihrer höheren Praktikabilität, ihrer geringeren
Umweltanforderungen und ihrer weltweiten Verbreitung
immer größerer Beliebtheit. Aus diesem Grunde sind ei-
ne Aufwertung des Umwelt-Audits und die Verstärkung
der Anreise zur Teilnahme erforderlich. Im einzelnen
sollte Doppelarbeit zwischen Umwelt-Audit und der
Zertifizierung nach der ISO-Norm 14001 vermieden
werden. Es sollte sichergestellt werden, daß mit dem
Erwerb des Umwelt-Audits auch eine Zertifizierung
nach der ISO-Norm 14001 erworben wird.
Zum anderen haben versprochene Entlastungen der
Unternehmen von bürokratischen Vorschriften an ande-
rer Stelle nicht stattgefunden. Es bedarf neuer Impulse,
um das Umwelt-Audit zu retten. Die F.D.P. sieht diese
Impulse vor allem in Entlastungs- und Deregulierungs-
maßnahmen. Die F.D.P. hat immer schon gefordert, die
Unternehmen, die durch Beteiligung am Umwelt-Audit
einen besonderen Überwachungs- und Berichtsaufwand
haben und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
nachweisen, zu entlasten. Deshalb fordern wir in unse-
rem Antrag von der Bundesregierung umfangreiche Er-
leichterungen bei Genehmigungsverfahren, Berichts-
pflichten, Nachweisverfahren und Überwachungen für
Unternehmen, die sich dem Umwelt-Audit unterziehen.
Nur so entstehen für das umweltpolitisch sinnvolle In-
strument des Umwelt-Audits neue Impulse.
Nach den bisher von Rotgrün vorgetragenen Vor-
stellungen ist zu befürchten, daß statt Erleichterungen
zusätzliche bürokratische Auflagen ins Haus stehen. Das
Instrument des Umwelt-Audits würde so kaputt ge-
macht. Ich fordere die Bundesregierung auf, das Instru-
4080 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999
(A) (C)
(B) (D)
ment des Umwelt-Audits durch Deregulierungsmaß-
nahmen zu fördern. Mehr Regelung heißt nämlich an
dieser Stelle weniger Umweltschutz.
Eva-Maria Bulling-Schröter (PDS): Aus guten
Gründen hat die PDS am 22. Juni 1999 gegen das Um-
welt-Auditgesetz gestimmt. Begründet hat dies damals
mein Kollege Bierstedt u.a. damit, daß die Umweltauf-
sicht im Sinne der Allgemeinheit nicht von privater
Seite wahrgenommen werden sollte. Wir plädierten da-
mals für eine Aufsicht durch das Bundesumweltamt.
Weiterhin kritisierten wir die mangelnde Beteiligung
der Öffentlichkeit, also ein Demokratiedefizit. Am 14.
März 1996 und am 27. Juni 1996 hielt ich hier eine Rede
gegen die sogenannten Beschleunigungsgesetze, die
Schutzrechte und die Beteiligungsrechte der Bürgerin-
nen und Bürger beschneiden. Wenn wir uns jetzt den
vorgelegten Antrag der F.D.P. ansehen, vermag jede und
jeder zu begreifen, wie recht die PDS damals hatte.
Ich frage mich, warum Sie nicht einen Antrag auf er-
satzlose Streichung des BImSchG stellen. Ihrer Meinung
nach sollte sich wohl die Daseinsvorsorge des Staates
auf die Herstellung optimaler Standortbedingungen für
die Industrie beschränken. Aber eines haben Sie ja dann
doch gemerkt: Ihr Antrag ist so hanebüchen, daß Sie so-
gar auf eine Begründung verzichtet haben.
Im Umweltausschuß hatten wir in Richtung Öko-
Audit und der Integration der ISO 14001 in das Eco
Management and Audit Scheme (EMAS) einen guten
Kompromiß erreicht. Dahinter fällt Ihr Vorschlag zu-
rück, und ebenso fällt er zurück hinter alles, was im
Rahmen des Einheitlichen Umweltgesetzbuches in
Richtung UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung – Stich-
wort Verbandsklage – diskutiert wird. Da wird eine gute
Richtung vorgegeben. Ihr Antrag ist leider völlig kon-
traproduktiv.
Ich kann für die PDS hier nur feststellen: Wir sind für
die Selbstverpflichtung der Industrie, allerdings ober-
halb der vom Ordnungsrecht festzulegenden Mindest-
standards. Wir sind für die Überprüfung der Einhaltung
dieser Standards und entsprechende positive bzw. nega-
tive Sanktionierung von Staats wegen, und wir sind für
eine möglichst weitgehende Öffentlichkeitsbeteiligung.
Hierfür werden wir im Rahmen der Novellierung des
Öko-Audits in Richtung EMAS II, die ja noch vor 2001
kommen soll, auch eintreten. Ihren Antrag können wir
hier nur ablehnen.
Anlage 8
Zu Protokoll gegebene Reden
zum Antrag der Abgeordneten Dr. Evelyn
Kenzler, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion PDS: Vererblichkeit von Bodenreform-
eigentum
(Tagesordnungspunkt 16)
Rainer Fornahl (SPD): Wir stehen zwar alle unter
dem gleichen Himmel, sehen aber sehr unterschiedliche
Horizonte. Dieser Spruch stammt zwar aus dem Munde
Adenauers, läßt sich aber trotzdem zur Charakterisie-
rung des hier anhängigen Antrages verwenden. Unter
dem Himmel der Rechtsordnung der Bundesrepublik
Deutschland seit dem 3. Oktober 1990 war eine Neuord-
nung der Eigentumsverhältnisse für die Vermögenswerte
in der ehemaligen DDR zu gestalten. Dazu gehörte auch
das Bodenreformland.
Eine Vorbemerkung: Schon in der ersten frei ge-
wählten Volkskammer der DDR hat die SPD ohne
Wenn und Aber den Bestand der Bodenreform
1945/1949 garantiert. In dieser Kontinuität steht heute
und in Zukunft die SPD. Wir werden an den Ergebnis-
sen der Bodenreform grundsätzlich nicht rühren lassen.
Diese Haltung steht in voller Übereinstimmung mit den
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes.
Kommen wir nun zur Ausgangsmetapher zurück und
zu den Horizonten: Die Bodenreform war aus der Sicht
der damaligen Entscheidungsträger mit der politisch-
ideologisch gewollten Enteignung landwirtschaftlicher
Flächen die Voraussetzung für die Entstehung bäuerli-
cher Landwirtschaft. Die hat es zwar am Ende der DDR
in keinster Weise mehr gegeben, weil die zweite poli-
tisch-ideologisch motivierte Enteignung in Zusammen-
hang mit der Bildung der Landwirtschaftlichen Produk-
tionsgenossenschaft eine andere land- und forstwirt-
schaftliche Struktur hinterlassen hat. Nichtsdestotrotz
finden wir heute, nach schmerzhaften Jahren eines drit-
ten Strukturwandels, eine leistungsfähige Landwirtschaft
in den neuen Ländern, die sich sehen lassen kann und
weniger staatliche Zuschüsse braucht als die Landwirt-
schaft der alten Länder. Dagegen werden keine noch so
großen Anzeigenkampagnen und Initiativen von Alt-
eigentümern – aus der Zeit vor der Bodenreform – je
etwas ausrichten.
Bodenreformland war in der ehemaligen DDR im ju-
ristischen Sinne nicht als Volleigentum eingestuft, son-
dern lediglich als „Arbeitseigentum“. Es unterlag damit
besonderen gesetzlichen Beschränkungen. Bodenre-
formgrundstücke wurden mit der Einschränkung zuge-
teilt, daß sie weder geteilt, ganz oder teilweise verkauft,
verpachtet oder verpfändet werden durften. Dies ergab
sich aus den jeweiligen Besitzwechselverordnungen
über Bodenreformwirtschaften aus den Jahren 1951,
1956, 1975 und 1988. Nach diesen Vorschriften hatten
die Räte der Kreise abschließend zu entscheiden, an wen
bei Abgabe des Bodenreformeigentums (auch im Erb-
fall) unter Beachtung der persönlichen Voraussetzungen
eine Neuvergabe erfolgte oder ob es in den staatlichen
Bodenfonds zurückgeführt wurde.
Mit dem noch von der Volkskammer erlassenen Ge-
setz vom 15. März 1990 (Modrow-Gesetz) wurden alle
Verfügungsbeschränkungen bei Bodenreformgrundstük-
ken aufgehoben. Das Gesetz vom 15. März 1990 ist je-
doch lückenhaft ausgestaltet worden, weil es keine erb-
rechtlichen Regelungen bzw. Übergangsvorschriften in
Erbrechtsfällen enthält. Diese Regelungslücke stellt sich
vor allem in den Fällen als besonders problematisch dar,
in denen zum Zeitpunkt des Stichtages 15. März 1990
eine nicht mehr lebende Person als Bodenreformberech-
tigte im Grundbuch eingetragen war, die bei Beachtung
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999 4081
(A) (C)
(B) (D)
der Bodenreformvorschriften im Grundbuch hätte ge-
löscht werden müssen.
Für diese Fälle hat der Gesetzgeber mit dem § 12
Abs. 2 EGBGB eine Lösung geschaffen, die sich an den
früheren Besitzwechselverordnungen (also an früherem
DDR-Recht) orientiert. Man nennt dies auch „Nach-
zeichnungslösung“. Berechtigte an dem Bodenreform-
land sind demnach in folgender Reihenfolge: erstens
diejenige Person, der das Grundstück oder der Grund-
stücksteil nach den Vorschriften über die Bodenreform
oder dem Besitzwechsel bei Grundstücken aus der Bo-
denreform förmlich zugewiesen oder übergeben worden
ist, auch wenn der Besitzwechsel nicht im Grundbuch
eingetragen worden ist, zweitens der Erbe des zuletzt im
Grundbuch aufgrund einer Entscheidung nach den Vor-
schriften über die Bodenreform oder über die Durchfüh-
rung des Besitzwechsels eingetragenen Eigentümers, der
zuteilungsfähig ist – zuteilungsfähig ist derjenige, der
bei Ablauf des 15. März 1990 in dem Gebiet der ehema-
ligen DDR in der Land-, Forst- oder Nahrungsgüterwirt-
schaft tätig war oder wer vor Ablauf des 15. März 1990
in dem Gebiet der ehemaligen DDR in der Land-, Forst-
oder Nahrungsgüterwirtschaft insgesamt 10 Jahre lang
tätig war und im Anschluß an diese Tätigkeit keiner an-
deren Erwerbstätigkeit nachgegangen ist und einer sol-
chen voraussichtlich auf Dauer nicht nachgehen wird –,
drittens der Fiskus des Landes, in dem das Grundstück
liegt.
Für diese „Nachzeichnungslösung“ hat sich der Ge-
setzgeber deshalb entschieden, weil anders eine gerechte
Behandlung aller Beteiligten nicht zu erreichen gewesen
wäre. Hätte der Gesetzgeber eine reine Erbschaftslösung
geschaffen, dann hätte er in großem Umfang Bürgern
Grundeigentum kostenlos übertragen, denen dies sach-
lich (nach den Vorschriften der ehemaligen DDR) nicht
zustand. Er hätte damit diese Gruppe von Bürgern ge-
genüber denjenigen bevorzugt, bei denen die Vorschrif-
ten über die Behandlung der Bodenreformgrundstücke
ordnungsgemäß angewendet worden waren.
Zusammenfassend ist aus meiner Sicht festzustellen:
Der im PDS-Antrag unterstellte Vorwurf der Enteignung
einerseits und der Bereicherung des Fiskus der Neuen
Länder andererseits geht ins Leere. Denn, die Feststel-
lung einer Berechtigung auf Eigentum erfolgt richtiger-
weise auf der Basis der Rechtslage der damaligen DDR.
Damit steht man übrigens im Einklang mit anderen Be-
reichen der Vermögensneuordnung für das ehemalige
Volkseigentum in der DDR.
Deshalb ist aus jetziger Sicht eine Initiative des Ge-
setzgebers im Sinne des Antragstellers nicht gegeben,
wie dies im übrigen auch das Bundesministerium der Ju-
stiz für die SPD-Fraktion festgestellt hat. Und auch der
Bundesgerichtshof hält in seinen Urteilen vom 17. De-
zember 1998 den Art. 233 §§ 11–16 EGBGB nach wie
vor für verfassungsgemäß, so daß diese Urteile auf die
weitere Abwicklung der Bodenreform keine Auswir-
kungen haben. Dieser Einsicht ist die Regierung Meck-
lenburg-Vorpommerns, der ja die PDS angehört, gefolgt
und verzichtet ausdrücklich auf eine Gesetzesinitiative.
Im Koalitionsvertrag steht zu lesen – ich zitierte aus Ka-
pitel IV, Punkt 73 –: „Die Landesregierung wird Hand-
lungsspielräume im EGBGB nutzen, um in Härtefällen
Erleichterungen zu gewähren. Dazu werden Einzelfall-
prüfungen durchgeführt.“
Meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion,
nehmen sie sich ein Beispiel an der partiell erkennbaren
Realitätsbezogenheit ihrer mecklenburg-vorpommer-
schen Parteigenossen, und verzichten Sie wegen der
vorgetragenen überzeugenden Argumente gegen eine
Gesetzesinitiative in Sachen Bodenreform-Reform auf
die Aufrechterhaltung ihres Antrages.
Dr. Michael Luther (CDU/CSU): Die PDS hat mit
ihrem Antrag zum Thema Vererblichkeit von Bodenre-
form-Eigentum einen interessanten juristischen Exkurs
vorgelegt, der mich sehr an die intensiven Auseinander-
setzungen in der letzten Legislaturperiode erinnert. Auch
damals wurde im Zuge der Erstellung des Wohnraum-
modernisierungssicherungsgesetzes auf Rechtsauffas-
sungen Bezug genommen, die von Frau Grün erdacht
worden sind. Das sind meist kluge Gedanken. Allein ich
kann den Schlußfolgerungen von Frau Grün nicht folgen
und komme bei meiner Betrachtung des Sachverhalts zu
demselben Ergebnis wie der BGH in seinen angespro-
chenen Urteilen vom 17. Dezember 1998 V/ZR 200/97
und V/ZR 341/97. Insoweit verweise ich auch auf die
Antworten der Bundesregierung – Drucksache 14/723 –
auf die Kleine Anfrage der PDS-Fraktion, die letztend-
lich die bislang getroffenen sachlichen Entscheidungen
aufgrund des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgeset-
zes bestätigen. Damit sehe ich keinen Handlungsbedarf
für den Deutschen Bundestag, etwas an den bestehenden
Regelungen zu ändern.
Trotzdem lassen Sie mich den Tagesordnungspunkt
heute zum Anlaß nehmen, einmal etwas zur Gesamtbe-
wertung der Angelegenheit zu sagen: Tatsache ist, daß
das Bodenreform-Eigentum im Zuge der Bodenreform
den damaligen ländlichen Betrieben und den Neubauern
als Arbeitseigentum übergeben worden ist, was nicht in
vollem Maße, sondern eingeschränkt vererbbar war. Die
Besitzwechselverordnung regelte, daß dann das Boden-
reform-Eigentum an den volkseigenen Bodenfonds zu-
rückfällt, wenn der Erbe nicht in der Landwirtschaft be-
schäftigt war. Mit dem Beschluß der letzten undemo-
kratisch ins Amt gekommenen Volkskammer wurden
dann im Frühjahr 1990 alle Eigentümer von Bodenre-
form-Eigentum zu Volleigentümern erklärt.
Diese Entscheidung, die auch auf Anregung des
Runden Tisches entstanden ist, war richtig. Allerdings
hat man sich damals über einige grundsätzliche Fragen
keine Gedanken gemacht. Wollte man eine andere Re-
gelung als die jetzt bestehende finden, so hätte man
einige Punkte aber berücksichtigen müssen. Tatsache
ist nämlich, daß in vielen Grundbüchern 1990 noch der
verstorbene ehemalige Eigentümer von Bodenreform-
Eigentum stand. Die Verwaltungspraxis der DDR hatte
es nicht für nötig erachtet, das Grundbuch zu pflegen
und Unrichtigkeiten zu bereinigen. Das machte in der
Regel auch keinen praktischen Sinn, da dieses Boden-
reform-Land ja ursprünglich, und zwar 1949, den Bau-
ern übertragen worden ist; später sind sie jedoch alle in
die LPG gezwungen worden. Mit dem LPG-Gesetz der
4082 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999
(A) (C)
(B) (D)
DDR war der Bodeneigentümer nicht mehr über sein
Grundstück verfügungsberechtigt, lediglich die LPG
konnte uneingeschränkt verfügen. Aus diesem Grund
machte es auch wenig praktischen Sinn, das Grund-
buch nachzuzeichnen, um den möglichen Erben in das
Grundbuch einzutragen, der doch nicht über seinen
Grund und Boden hätte verfügen können. Das hätte
diese Volkskammer wissen müssen, hat es aber geflis-
sentlich ignoriert.
Damit ergibt sich nun der Zustand, daß viele Bürger
meinten, daß sie Erben seien und damit Bodenreform-
Land nun als Volleigentum erben könnten. Die Vor-
stellung von Frau Grün, wenn ich sie richtig verstehe,
besteht nun lediglich darin, daß die jetzigen Erben
nicht vom Erbe ausgeschlossen sind. Die spannende
Frage ist aber, ob nun noch im nachhinein das DDR-
Recht – also die Besitzverordnung – anzuwenden wäre
oder nicht. Hätte der Gesetzgeber mit dem Zweiten
Vermögensrechtsänderungsgesetz nicht so gehandelt,
wie er gehandelt hat, und die Nachzeichnung gesetzlich
geregelt, hätte dies zu Verwerfungen geführt. Das Er-
gebnis wäre ansonsten: Wer im Grundbuch zu DDR-
Zeiten die Erbfolge hat nicht eintragen lassen, könnte
somit heute auf den ursprünglichen Erben verweisen
und würde jetzt zum Eigentümer. Derjenige, der aber
versucht hat, korrekt zu handeln, und sich als Erbe an-
gemeldet hat, wurde nicht im Grundbuch eingetragen,
wenn er nicht in der Landwirtschaft beschäftigt war,
weil zu DDR-Zeiten die Besitzwechselverordnung
Anwendung gefunden hätte. Dieses Land wäre an den
volkseigenen Bodenfonds zurückgefallen. Diejenigen
also, die sich ordnungsgemäß verhalten haben, würden
keinen Bezug zu dem Grundstück mehr haben, und
diejenigen, die sich ruhig verhalten haben, würden
heute zu Bodeneigentümern.
In diesem Sinne ist die Regelung des Zweiten Ver-
mögensrechtsänderungsgesetzes, die letztendlich durch
den BGH bestätigt worden ist, eine gerechte Lösung,
weil sie regelt, daß nur diejenigen tatsächlich heute
Volleigentümer sind, die im Sinne der Bodenreformre-
gelung und der Besitzwechselverordnung der DDR auch
noch 1990 Eigentümer des Arbeitseigentums waren. Bei
allen anderen, die nach der Besitzwechselverordnung
der DDR nicht als Erbe ins Grundbuch hätten eingetra-
gen werden können, weil sie nicht in der Landwirtschaft
gearbeitet haben, fallen die Grundstücke demzufolge
dem volkseigenen Bodenfonds und damit dem Rechts-
nachfolger, also dem Fiskus, zu.
Ich verstehe, daß viele Menschen damit nicht glück-
lich sind, weil sie 1990 der Meinung waren, daß sie nun
tatsächlich Volleigentümer von Land geworden sind.
Mich hat es persönlich immer geärgert, mit welcher
harten Konsequenz der Landesfiskus der fünf neuen
Bundesländer diesen Grundstücken nachgegangen ist.
Allerdings glaube ich, daß ein Rechnungshof nie etwas
anderes hätte verlangen können. In diesem Sinne haben
sich die Länder korrekt verhalten. Ich weiß auch, daß
man hier vielen Eigentümern entgegengekommen ist,
um allzu große Härten auszugleichen.
Würde der Gesetzgeber zu dem Ergebnis kommen,
hier eine andere gerechte Lösung finden zu wollen, was
bedeuten würde, auch die Altfälle aus DDR-Zeiten in
die Überlegung einzubinden, bin ich gern zu Gesprächen
bereit. Der Antrag, den die PDS gestellt hat, ist völlig
unzureichend und führt zu ungerechten Lösungen. Die
PDS würde dann willkürlich diejenigen belohnen, die
letztendlich schlicht durch Untätigkeit in der DDR den
vermeintlichen Erbzustand hergestellt haben. Richtiger-
weise müßte man dann eben aus Gerechtigkeitsgründen
natürlich auch all diejenigen Erbfälle in eine solche Re-
gelung einbeziehen, die von 1949 bis 1990 nach DDR-
Recht ordnungsgemäß behandelt worden sind. Ich mei-
ne, auch das wäre eine gerechte Lösung und auch eine
gute Lösung, weil das privates Eigentum schafft. Ich bin
gerne bereit, im Rahmen der Ausschußberatungen über
dieses Thema noch einmal nachzudenken, und bin auf
die fachliche Argumentation seitens der PDS sehr ge-
spannt. Wenn wir zu solch einer Lösung kommen soll-
ten, gebe ich natürlich auch zu bedenken, was das für
einen unheimlichen Verwaltungsaufwand mit sich
bringt. Auch die entstehenden Kosten sollten nicht außer
acht bleiben. Allerdings befürchte ich auch, daß eine
solche Lösung neue Verwerfungen mit sich bringen
würde.
Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist
nicht das erste Mal, daß wir uns hier mit dem Thema
Bodenreform und den Auswirkungen der Gesetzgebung,
die seit Anfang der 90er Jahre zu diesem schwierigen
Themenkomplex beschlossen wurde, auseinandersetzen
– und die Vermutung, daß dies auch nicht die letzte De-
batte sein wird, liegt nahe.
Neben dem parlamentarisch gesetzten Recht gibt es
inzwischen eine Fülle von Gerichtsurteilen bis hin zur
höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesge-
richtshofes und des Bundesverfassungsgerichts, die Klä-
rung in strittigen Fragen bezüglich der Bodenreform
herbeiführen sollten. Dabei gilt für die Koalitionsfrak-
tionen und die Bundesregierung zunächst der Grundsatz,
daß die Ergebnisse der Bodenreform Bestand haben.
Wenn man diesen Grundsatz vertritt – und ich gehe da-
von aus, daß auch die PDS noch dieser Überzeugung ist
– dann muß man doch einmal herunterbrechen, was dies
in der Praxis konkret bedeutet.
Auf der einen Seite haben wir den Anteil der Boden-
reformflächen, die in Volkseigentum überführt wurden
und jetzt von der Treuhandnachfolgegesellschaft ver-
waltet werden. Derzeit arbeitet die Bundesregierung an
einer Lösung für das im Dezember vergangenen Jahres
von der EU-Kommission kritisierte Verfahren der Pri-
vatisierung dieser Flächen nach dem Entschädigungs-
und Ausgleichsleistungsgesetz. Im Zentrum unserer
Bemühungen steht dabei, daß Nachteile für die vor Ort
wirtschaftenden Betriebe vermieden werden sollen. Hier
streben wir kurzfristig eine einvernehmliche Lösung mit
der EU-Kommission an.
Auf der anderen Seite aber – und das ist der Perso-
nenkreis, dem diese Debatte heute gilt – haben wir den
Anteil der Bodenreformflächen, der vor Einsetzen der
Kollektivierung in der DDR vorwiegend an Landlose
und Vertriebene aus den Ostgebieten verteilt wurde. Die
Neubauern wurden damit zwar zu Eigentümern an den
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999 4083
(A) (C)
(B) (D)
Bodenreformgrundstücken, aber ihr Eigentum war klar
an die landwirtschaftliche Tätigkeit gekoppelt. Später,
nach dem in vielen Fällen unfreiwilligen Einbringen der
Flächen in die LPGen, spielte die Eigentumsfrage eine
völlig andere Rolle als in den westdeutschen Ländern;
denn es gab keinerlei Möglichkeit, dieses formal zwar
bestehende Eigentum auch in der Weise zu realisieren,
daß eine freie Verfügbarkeit darüber bestanden hätte.
Diese Situation war den Betroffenen klar. So gab es bei
den Erben der Neubauern in der Regel auch keine Be-
strebungen, ihr Erbe formal sichern zu lassen, etwa
durch Eintragung im Grundbuch.
Das „Gesetz über die Rechte der Eigentümer aus der
Bodenreform“, das sogenannte Modrow-Gesetz, das die
Volkskammer der DDR am 6. März 1990 verabschie-
dete, hob sämtliche Verfügungsbeschränkungen über die
Bodenreformgrundstücke auf. Damit entfielen die Be-
sitzwechselvorschriften für Bodenreformgrundstücke,
die das Eigentumsrecht und damit die Vererbbarkeit
überlagert hatten. Offen blieb jedoch die Frage: Wer ist
Eigentümer eines Bodenreformgrundstückes? Genau das
ist der Punkt, den zu klären das Modrow-Gesetz ver-
säumt hatte und der mit dem Zweiten Vermögensrechts-
änderungsgesetz von 1992 geklärt worden ist. Es ging
dabei nicht nur darum, eine formale Regelungslücke zu
schließen, es ging vielmehr darum, eine Gleichbehand-
lung zu erreichen, zwischen denjenigen Neubauern-
Erben, die bereits zu DDR-Zeiten ihr Bodenreform-
grundstück verloren hatten, weil die zuständigen Behör-
den die Besitzwechselvorschriften konsequent ange-
wandt haben, und denjenigen Personen, bei denen die
Behörden auf Grund der praktischen Bedeutungslosig-
keit des Privateigentums an Grund und Boden eine kon-
sequente Löschung im Grundbuch vernachlässigt haben.
Es geht also um die Frage: Welche Lösung hat der bun-
desdeutsche Gesetzgeber, welche Lösung hat also dieses
Parlament gewählt, um ein inkonsistentes und willkürli-
ches Handeln der DDR-Behörden im nachhinein unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu korri-
gieren?
Unter diesen Vorzeichen war die „Nachzeichnungslö-
sung“, die die alte Bundesregierung damals traf, ein
gangbarer Weg. Kein Neubauern-Erbe sollte dadurch
benachteiligt sein, daß die DDR-Behörden die Besitz-
wechselvorschriften konsequent umgesetzt haben, bzw.
umgekehrt: Kein Neubauern-Erbe sollte dadurch einen
Vorteil gewinnen, daß die DDR-Behörden die Besitz-
wechselvorschriften nachlässig angewendet haben. Es
ging hier also darum, den durch die Willkür der DDR-
Behörden entstandenen Zustand nach dem Gleichbe-
handlungsgrundsatz aufzulösen. Dies war über die
Nachzeichnungslösung möglich, mit der das Kriterium
der Zuteilungsfähigkeit in das bundesdeutsche Recht
eingefügt wurde.
Diese Regelung ist zweimal vom Bundesverfas-
sungsgericht als verfassungskonform bestätigt worden.
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom
Juli 1998 das Kriterium der Zuteilungsfähigkeit sogar
noch einmal eingeschränkt. Wenn der Bundesgerichts-
hof in seinem Urteil vom Dezember 1998 nun feststellt,
daß die Vererbbarkeit von Bodenreformgrundstücken
nach den Vorschriften des BGB auch in der DDR formal
nie aufgehoben wurde, so mag dies formaljuristisch
stimmen – praktisch erlangte diese Vererbbarkeit aber
keinerlei Bedeutung, da sie dem sozialistischen Eigen-
tumsbegriff zuwiderlief und durch die Besitzwechsel-
verordnungen überlagert war. Der Bundesgerichtshof
stellt daher in der Konsequenz die geltende gesetzliche
Regelung auch nicht in Frage.
Bei der Bewertung der Tragweite der geltenden ge-
setzlichen Regelungen nach Art. 233, §§ 11 bis 16 Ein-
führungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch sollten
wir uns einmal die konkreten Zahlen vor Augen führen:
In Mecklenburg-Vorpommern befindet sich der größte
Anteil an Bodenreformflächen; es geht hier um 49 000
Grundstücke. Diese wurden in den vergangenen Jahren
konsequent überprüft mit folgendem Ergebnis: In
95 Prozent der Fälle waren die Eigentümer bzw. ihre
Erben die Berechtigten an dem Bodenreformgrundstück.
Das heißt, Ansprüche des Landes sind ausgeschlossen,
die Erben dürfen ihre Grundstücke behalten und als
Volleigentum im Sinne des Art. 14 Grundgesetz darüber
verfügen. Nur in 5 Prozent der Fälle ist das Land Bes-
serberechtigter im Sinne des § 12 Absatz 2 Nr. 2 Buch-
stabe c. Die infolgedessen mit einer Auflassungsforde-
rung des Landes konfrontierten Personen kritisieren die-
se Lösung verständlicherweise, aber sie hätten bei Fort-
dauer und konsequenter Anwendung der Besitzwechsel-
verordnung für Bodenreformgrundstücke das Eigentum
über diese nie erlangt.
Die Bundesländer haben die Möglichkeit, dieser
komplizierten Rechtslage durch eine weitgefaßte Härte-
fallregelung Rechnung zu tragen. Dabei werden wir sie
im Interesse der Betroffenen unterstützen.
Jürgen Türk (F.D.P.): Als Mitglied der F.D.P.-
Bundestagsfraktion, die Partei für privates Eigentum er-
greift, kann die Schlußfolgerung nur sein: Wenn Boden-
reformland vererbbar ist, gehört das Bodenreformland
auch in die Hände der Erben. Die Vererbbarkeit von
Bodenreformland spielte in der DDR soweit keine Rolle,
da die Bauern ihr Land sowieso in die LPGs einbringen
mußten und durch Zwangskollektivierung ihre Eigen-
tümerrechte nicht wahrnehmen konnten. So war den
Eigentümern von Bodenreformland verboten, ihr Land
an Erben aufzuteilen, zu verkaufen, zu verpachten, zu
verpfänden oder an Dritte, die keine Erben waren, zu
übertragen. War der Eigentümer zum Bewirtschaften
nicht mehr bereit oder nicht in der Lage, sollte das Land
in den staatlichen Bodenfonds zurückgeführt werden.
Nur wenn der Erbe in der LPG arbeitete, konnte er auch
das Bodenreformland erben.
Da Recht und Gesetz jedenfalls bei Eigentumsfragen
in der DDR nicht einmal das Papier wert war, auf dem
es geschrieben stand, kam es häufig gar nicht zur Rück-
überführung in den Bodenfonds und damit zur Neuver-
teilung. Aber auch das Vererben an Nachkommen, die in
der LPG arbeiteten, hatte keine Bedeutung.
Warum auch? Da das Bodenreformland faktisch der
vollständigen Nutzung der LPGs diente, war es auch
egal, ob der Eigentümer nun Schultze, Meier oder Mül-
ler heißt.
4084 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Juni 1999
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(B) (D)
Nun kommt aber das Kuriose. In den letzten Tagen der
Modrow-Regierung beschloß die noch nicht frei gewählte
Volkskammer, daß Bodenreformland nicht mehr den staat-
lichen Bodenfonds zuzuführen ist. Das heißt, auch Erben,
die keine Bauern waren, konnten Bodenreformland erben.
Nach der Einheit urteilte der Bundesgerichtshof,
BGH, nun zuerst, daß die Volkskammer gar nicht
wußte, welche eigentumsrechtlichen Konsequenzen
dieser Beschluß hatte. Darum sollte weiterhin Bodenre-
formland nicht vererbbar sein und in der Hand des
Staates bleiben.
Dann urteilte der BGH: Jawohl, Bodenreformland ist
vererbbar, aber es muß vom Fiskus nicht den Erben zu-
rückgegeben werden. Die Begründung des BGH dafür
ist so diffus, daß ich mir gerade als juristischer Laie er-
spare, diese zu bewerten.
Fazit bleibt: Bodenreform ist vererbbar, und darum
haben die Erben ein Anrecht auf das Land. Alles andere
wäre auch Unsinn. Der Gesetzgeber ist deshalb gefor-
dert, das Einführungsgesetz des BGB in der Form zu
ändern, daß die Erben von Bodenreformland auch zu ih-
rem Recht kommen.