Plenarprotokoll 14/46
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
46. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1999
I n h a l t :
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung (Ent-
wurf eines Gesetzes zur Reform der ge-
setzlichen Krankenversicherung ab dem
Jahr 2000; Aufstellung des Haushaltsplans
2000) .......................................................... 3847 A
Andrea Fischer, Bundesministerin BMG......... 3847 B
Dr. Ilja Seifert PDS.......................................... 3848 A
Andrea Fischer, Bundesministerin BMG......... 3848 B
Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN................................................. 3849 A
Andrea Fischer, Bundesministerin BMG......... 3849 B
Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/
CSU ................................................................. 3849 C
Andrea Fischer, Bundesministerin BMG......... 3849 D
Regina Schmidt-Zadel SPD ............................. 3850 A
Andrea Fischer, Bundesministerin BMG......... 3850 A
Hubertus Heil SPD........................................... 3850 C
Andrea Fischer, Bundesministerin BMG......... 3850 C
Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN......................................................... 3851 A
Andrea Fischer, Bundesministerin BMG......... 3851 B
Dr. R. Werner Schuster SPD............................ 3851 B
Andrea Fischer, Bundesministerin BMG......... 3851 C
Dr. Martin Pfaff SPD....................................... 3851 D
Andrea Fischer, Bundesministerin BMG......... 3851 D
Klaus Holetschek CDU/CSU........................... 3852 A
Andrea Fischer, Bundesministerin BMG......... 3852 B
Thomas Dörflinger CDU/CSU ........................ 3852 C
Andrea Fischer, Bundesministerin BMG......... 3852 C
Jürgen Koppelin F.D.P. ................................... 3852 D
Andrea Fischer, Bundesministerin BMG......... 3853 A
Hans Michelbach CDU/CSU........................... 3853 B
Hans Eichel, Bundesminister BMF ................. 3853 C
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
(Drucksachen 14/1189, 14/1201 vom
18. Juni 1999) ............................................ 3854 A
Pressemeldungen über Äußerungen des Bun-
deskanzlers gegenüber dem Bundesminister
des Auswärtigen betr. Bundesminister Trittin;
Äußerung des Bundeskanzlers in der ZDF-
Sendung „Berlin direkt“ zu koalitionsinternen
Diskussionen
DringlAnfr 1, 2
Jürgen Koppelin F.D.P.
Antw StSekr Dr. Frank-Walter Steinmeier BK 3854 A,
3854 C,
ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. ............. 3854 A, 3854 D
Beendigung der Einlagerungen im Endlager
Morsleben
MdlAnfr 1
Dr. Paul Laufs CDU/CSU
Antw PStSekr’in Simone Probst BMU............ 3855 B
ZusFr Dr. Paul Laufs CDU/CSU ..................... 3855 C
II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1999
Ansiedlungsprojekte der Weltbank für 62 000
Han-Chinesen und andere nicht-tibetische
Volksgruppen im Nordosten von Tibet; Ge-
fährdung der Autonomie der dort ansässigen
Tibeter
MdlAnfr 2, 3
Ulrich Irmer F.D.P.
Antw PStSekr’in Dr. Uschi Eid BMZ.............. 3856 A,
3856 B,
ZusFr Ulrich Irmer F.D.P. .....................3856 A, 3856 C
Auswirkungen der Mittelkürzungen auf die
Arbeit der Deutschen Welle
MdlAnfr 7
Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P.
Antw StMin Dr. Michael Naumann BK .......... 3857 B
ZusFr Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. .. 3857 D
ZusFr Dr. Norbert Lammert CDU/CSU .......... 3858 D
Joachim Hörster CDU/CSU (zur GO) ............. 3859 A
Susanne Kastner SPD (zur GO)....................... 3859 B
Hausbau von Bodo Hombach 1986; Kosten
und Effektivzinsen
MdlAnfr 8, 9
Norbert Geis CDU/CSU
Antw StSekr Dr. Frank-Walter Steinmeier BK 3860 A,
3860 C,
ZusFr Norbert Geis CDU/CSU...............3860 B, 3860 D
Joachim Hörster CDU/CSU (zur GO) ............. 3860 D
Susanne Kastner SPD (zur GO)....................... 3861 A
Zusätzliche Amtsbezüge des BMin Bodo
Hombach als Minister für Wirtschaft, Mittel-
stand, Technologie und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen für Oktober 1998; Auf-
wandsentschädigungen und Übergangsgelder
aufgrund seines Landtagsmandats
MdlAnfr 10, 11
Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU
Antw StSekr Dr. Frank-Walter Steinmeier BK 3861 D,
3862 B,
ZusFr Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU...... 3852 A
Zeitpunkt der Beendigung der Immunität und
des Mandats als nordrhein-westfälischer
Landtagsabgeordneter von BMin Bodo Hom-
bach
MdlAnfr 12
Ronald Pofalla CDU/CSU
Antw StSekr Dr. Frank-Walter Steinmeier BK 3862 D
ZusFr Ronald Pofalla CDU/CSU..................... 3862 D
Vereinbarungen in der Hausbauangelegenheit
von BMin Bodo Hombach mit der VEBA
bzw. dem Bauleiter; Einbindung Hombachs in
den Kostenrahmen
MdlAnfr 13, 14
Eckart von Klaeden CDU/CSU
Antw StSekr Dr. Frank-Walter Steinmeier BK . 3863 C,
3864 A,
ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU 3863 D, 3864 B
Vergünstigungen für Bodo Hombach in der
Hausbauangelegenheit; VEBA-Leistungen
MdlAnfr 15, 16
Dr. Ralf Brauksiepe CDU/CSU
Antw StSekr Dr. Frank-Walter Steinmeier BK 3864 D,
3865 C,
ZusFr Dr. Ralf Brauksiepe CDU/CSU 3864 D, 3865 D
ZusFr Roland Pofalla CDU/CSU..................... 3865 B
Kosten für Sicherheitsmaßnahmen am Haus
von Bodo Hombach
MdlAnfr 17, 18
Volker Kauder CDU/CSU
Antw StSekr Dr. Frank-Walter Steinmeier BK 3866 A,
3866 C,
ZusFr Volker Kauder CDU/CSU............3866 B, 3866 D
Eignung von Bodo Hombach als Chef des
Bundeskanzleramtes
MdlAnfr 19
Andrea Voßhoff CDU/CSU
Antw StSekr Dr. Frank-Walter Steinmeier BK 3867 B
ZusFr Andrea Voßhoff CDU/CSU .................. 3867 C
Widersprüche in den Aussagen von BMin
Bodo Hombach zur VEBA-Hausbau-Affäre
MdlAnfr 20
Andrea Voßhoff CDU/CSU
Antw StSekr Dr. Frank-Walter Steinmeier BK 3867 D
ZusFr Andrea Voßhoff CDU/CSU .................. 3867 D
Bemühungen um Rücktritt des jugoslawi-
schen Präsidenten Milosevic
MdlAnfr 23, 24
Werner Siemann CDU/CSU
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA 3868 B, 3868 C
ZusFr Werner Siemann CDU/CSU.................. 3868 C
Jahr-2000-Problem in der öffentlichen Ver-
waltung
MdlAnfr 27
Norbert Barthle CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Cornelie Sonntag-
Wolgast BMI ................................................... 3868 D
ZusFr Norbert Barthle CDU/CSU ................... 3869 B
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1999 III
Beantwortung der Schriftlichen Fragen von
Abgeordneten durch die Bundesregierung per
E-Mail
MdlAnfr 28
Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn)
CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Cornelie Sonntag-
Wolgast BMI ................................................... 3869 C
ZusFr Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn)
CDU/CSU........................................................ 3869 C
Finanzierung der Anhebung des Kinderfrei-
betrages durch Kürzung des Erziehungsgeldes
MdlAnfr 30
Matthäus Strebl CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 3870 B
Streichung der steuerlichen Absetzbarkeit der
Bewirtungsspesen
MdlAnfr 32
Thomas Strobl CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 3870 C
Statistik über die Zahl der sozialversiche-
rungspflichtig Beschäftigten und der Er-
werbstätigen 1999
MdlAnfr 45
Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU
Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA .......... 3870 D
Zukunft der Standortbekleidungskammern der
Bundeswehr, insbesondere in Kirchham; Ver-
stoß gegen §§ 72 und 78 BPersVG bei einer
Auflösung
MdlAnfr 49, 50
Dr. Klaus Rose CDU/CSU
Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg ........ 3871 B,
3871 D
ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU ...........3871 C, 3872 A
Programm zur Finanzierung des kommunalen
Straßenbaus in den neuen Bundesländern
MdlAnfr 55
Wolfgang Dehnel CDU/CSU
Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMBau...... 3872 D
ZusFr Wolfgang Dehnel CDU/CSU ................ 3872 D
Bereitstellung weiterer Mittel für transeuro-
päische Verkehrsnetze durch die EU
MdlAnfr 58
Bernward Müller CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Siegfried Scheffler
BMBau............................................................. 3873 D
ZusFr Bernward Müller CDU/CSU................. 3873 D
ZusFr Manfred Grund CDU/CSU.................... 3874 A
Maximaler Förderbetrag der EU für grenz-
überschreitende, transeuropäische Verkehrs-
netze
MdlAnfr 60
Vera Lengsfeld CDU/CSU
Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMBau...... 3874 C
Fördermittel der EU für die Realisierung
der Hochgeschwindigkeitsschienenverbin-
dung Verona – München – Erfurt – Hal-
le/Leipzig – Berlin – Malmö auf deutschem
Boden (VDE Nr. 8); Mischfinanzierung
MdlAnfr 61, 62
Manfred Grund CDU/CSU
Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMBau...... 3874 D
ZusFr Manfred Grund CDU/CSU.................... 3875 B
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde betr. Haltung der
Bundesregierung zur Zukunft der so-
zialen Sicherungssysteme......................... 3875 D
Karl-Josef Laumann CDU/CSU ...................... 3875 D
Angelika Krüger-Leißner SPD ........................ 3876 D
Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. ....................... 3878 B
Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN................................................................. 3879 C
Dr. Heidi Knake-Werner PDS ......................... 3880 D
Kurt Bodewig SPD .......................................... 3881 D
Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU ............... 3883 B
Gudrun Schaich-Walch SPD ........................... 3884 C
Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN ........................................................ 3885 C
Matthäus Strebl CDU/CSU.............................. 3886 C
Andrea Fischer, Bundesministerium BMG...... 3887 B
Andreas Storm CDU/CSU............................... 3888 D
Franz Thönnes SPD......................................... 3890 A
Dr. Hermann Kues CDU/CSU......................... 3891 B
Walter Riester, Bundesminister BMA............. 3892 B
Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU ................. 3893 D
Dr. Barbara Höll PDS...................................... 3894 D
Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. ...................... 3895 D
Adolf Ostertag SPD......................................... 3897 A
Nächste Sitzung ............................................... 3898 C
Berichtigung .................................................... 3898 B
IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1999
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten............ 3899 A
Anlage 2
Reaktion von Schuldnern auf Mahnungen
MdlAnfr 4 – Drs 14/1189 –
Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
SchrAntw PStS Dr. Eckhart Pick BMJ ............ 3899 C
Anlage 3
Qualifizierung der Vertreibungen der Deut-
schen nach Ende des Zweiten Weltkrieges als
Völkermord; Erwerb von Immobilien in der
Tschechischen Republik durch EU-Bürger
nach einem EU-Beitritt Tschechiens
MdlAnfr 21, 22 – Drs 14/1189 –
Hartmut Koschyk CDU/CSU
SchrAntw StMin Dr. Ludger Volmer AA........ 3899 D
Anlage 4
Immunität und Ausnahmen von der nationa-
len Besteuerung bei Europol und anderen in-
ternationalen Einrichtungen; Umsetzung des
Entschließungsantrags auf Drs. 13/10202
MdlAnfr 25 – Drs 14/1189 –
Dr. Max Stadler F.D.P.
SchrAntw StMin Dr. Ludger Volmer AA........ 3900 A
Anlage 5
Mittel im Bundeshaushalt 2000 für politische
Stiftungen
MdlAnfr 26 – Drs 14/1189 –
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr’in Dr. Cornelie Sonntag-
Wolgast BMI ................................................... 3900 B
Anlage 6
Arbeitsmarktpolitische Folgen des Wegfalls
der Duty-free-Regelung nach dem EU-Bericht
MdlAnfr 29 – Drs 14/1189 –
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks
BMF................................................................. 3900 C
Anlage 7
Versteuerung der Erträge aus Lebensversiche-
rungen
MdlAnfr 31 – Drs 14/1189 –
Thomas Strobl CDU/CSU
SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks
BMF................................................................. 3900 D
Anlage 8
Kindergeldanpassung zur Erzielung einer
Nettolohnquotenerhöhung von 2,5 Prozent im
Jahre 2000
MdlAnfr 33 – Drs 14/1189 –
Dietrich Austermann CDU/CSU
SchrAntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks
BMF................................................................. 3901 A
Anlage 9
Existenzgefährdung der Paßbildfotografen
durch das neue Projekt DIGANT
MdlAnfr 34 – Drs 14/1189 –
Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWI.. 3901 A
Anlage 10
Änderung der Richtlinie über die Förderung
von Unternehmensberatung für kleine und
mittlere Unternehmen hinsichtlich einer
Gleichstellung der Mitarbeiter von Technolo-
gie- und Gründerzentren
MdlAnfr 35, 36 – Drs 14/1189 –
Klaus Hofbauer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWI.. 3901 C
Anlage 11
Öffentliche Mittel für Sägewerksbetriebe in
den neuen Ländern; Wettbewerbsverzerrung
zu Ungunsten der alten Bundesländer
MdlAnfr 39, 40 – Drs 14/1189 –
Friedrich Merz CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWI.. 3902 A
Anlage 12
Jahr-2000-Problem in der öffentlichen Ver-
waltung und Privatwirtschaft
MdlAnfr 41 – Drs 14/1189 –
Norbert Barthle CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Siegmar Mosdorf BMI...... 3903 A
Anlage 13
Anpassung der Renten- und Beamtenbezüge
in Höhe der Inflationsrate; Anlageformen für
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1999 V
das Zwangssparen zur privaten Altersvor-
sorge
MdlAnfr 42, 43 – Drs 14/1189 –
Johannes Singhammer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA... 3903 C
Anlage 14
Auswirkungen der Kindergelderhöhungen ab
1. Januar 1999 (30 DM) und ab 1. Januar
2000 (20 DM) auf die Netto-Lohn-Quote
MdlAnfr 44 – Drs 14/1189 –
Dietrich Austermann CDU/CSU
SchrAntw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA... 3904 A
Anlage 15
Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitslose
künftig nur noch in Höhe von Arbeitslosen-
geld bzw. -hilfe
MdlAnfr 46 – Drs 14/1189 –
Matthäus Strebl CDU/CSU
SchrAntw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA... 3904 C
Anlage 16
Hinweisschilder auf touristische Gebiete an
Autobahnen
MdlAnfr 53, 54 – Drs 14/1189 –
Ernst Burgbacher F.D.P.
SchrAntw PStSekr Lothar Ibrügger BMVBW 3905 A
Anlage 17
EU-Fördermittel für das Verkehrsprojekt
Deutsche Einheit Nr. 8, insbesondere die
Teilstrecke Nürnberg – Erfurt
MdlAnfr 56 – Drs 14/1189 –
Manfred Heise CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Siegfried Scheffler
BMVBW ......................................................... 3905 C
Anlage 18
Aufstockung der Mittel für den Ausbau der
transeuropäischen Verkehrsnetze
MdlAnfr 57 – Drs 14/1189 –
Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Siegfried Scheffler
BMVBW ......................................................... 3905 C
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1999 3847
(A) (C)
(B) (D)
46. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1999
Beginn: 13.00 Uhr
Berichtigung
Die im Stenographischen Bericht der 45. Sitzung auf
Seite 3830 C als Anlage 3 abgedruckte Erklärung der
Abgeordneten Dr. Barbara Höll (PDS) bezieht sich nicht
– wie durch Fußnote auf Seite 3727 C bzw. D ausgewie-
sen – auf das Abstimmungsverhalten der PDS bei der
Abstimmung über den Gesetzentwurf zu dem Abkom-
men über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koor-
dinierung und Zusammenarbeit zwischen der EU und
Mexiko, sondern auf das im nächsten Absatz wiederge-
gebene Abstimmungsverhalten der PDS zu der unter Zif-
fer 2 der Beschlußempfehlung des Ausschusses für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit – Drucksache 14/1167 – zur
Annahme empfohlenen Entschließung.
Adolf Ostertag
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1999 3899
(A) (C)
(B) (D)
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Adam, Ulrich CDU/CSU 23.6.99 *
Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23.6.99
Behrendt, Wolfgang SPD 23.6.99 *
Bindig, Rudolf SPD 23.6.99 *
Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 23.6.99
Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 23.6.99 *
Buwitt, Dankward CDU/CSU 23.6.99 *
Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23.6.99
Friedrich (Altenburg),
Peter
SPD 23.6.99
Gebhardt, Fred PDS 23.6.99
Dr. Hornhues,
Karl-Heinz
CDU/CSU 23.6.99 *
Hornung, Siegfried CDU/CSU 23.6.99 *
Jäger, Renate SPD 23.6.99 *
Kanther, Manfred CDU/CSU 23.6.99
Dr. Kolb, Heinrich L. F.D.P. 23.6.99 *
Kolbow, Walter SPD 23.6.99
Dr. Küster, Uwe SPD 23.6.99
Lensing, Werner CDU/CSU 23.6.99
Lörcher, Christa SPD 23.6.99 *
Dr. Lucyga, Christine SPD 23.6.99 *
Maaß (Wilhelmshaven),
Erich
CDU/CSU 23.6.99 *
Müller (Berlin),
Manfred
PDS 23.6.99 *
Neumann (Gotha),
Gerhard
SPD 23.6.99 *
Reiche, Katherina CDU/CSU 23.6.99
Rübenkönig, Gerhard SPD 23.6.99
Schloten, Dieter SPD 23.6.99 *
von Schmude, Michael CDU/CSU 23.6.99 *
Schuhmann (Delitzsch),
Richard
SPD 23.6.99
Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 23.6.99
Verheugen, Günter SPD 23.6.99
Weisheit, Matthias SPD 23.6.99
Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 23.6.99 *
Zierer, Benno CDU/CSU 23.6.99 *
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-
lung des Europarates
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Frage
des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 14/1189, Frage 4):
In wie vielen Fällen (Prozentsätze) leistet nach Kenntnis derBundesregierung der Schuldner auf eine Mahnung des Gläu-bigers hin, und in wie vielen Fällen kommt der Schuldner gemäߧ 284 Abs. 1 BGB in Verzug, weil er auf eine Mahnung hinnicht bezahlt?
Jedes Jahr werden in Deutschland ca. 8 Millionen
Mahnbescheide beantragt, von denen 75% zu Voll-
streckungsbescheiden erwachsen. Die Bundesregierung
geht davon aus, daß der jeweilige Gläubiger in diesen
Fällen erfolglos versucht hat, den Schuldner durch eine
Mahnung an die Begleichung der Forderung zu erinnern.
Der Gläubiger könnte einen Mahnbescheid nach gelten-
der Rechtslage zwar auch beantragen, ohne den Schuld-
ner zuvor durch Mahnung in Verzug gesetzt zu haben.
Er wird dies aber nicht tun, weil er das Risiko läuft, daß
der Schuldner dann sofort anerkennt und der Gläubiger
alle Kosten alleine tragen muß. Die Bundesregierung
hält deshalb den zahlungsfördenden Effekt einer Mah-
nung für ausgesprochen gering.
Anlage 3
Antwort
des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Frage des
Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/1189, Fragen 21 und 22):
Ist die Bundesregierung bereit, die Vertreibungen der Deut-schen am Ende oder nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges alsVölkermord zu qualifizieren, und wie begründet die Bundesregie-rung ihre Auffassung vor allem vor dem Hintergrund der Tatsa-che, daß der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 30. April 1999(Az.: 3 StR 215/98) in den Vertreibungen, Mißhandlungen undvorsätzlichen Tötungshandlungen, die in Bosnien-Herzegowinaim Jahre 1992 im Rahmen sogenannter ethnischer Säuberungenan bosnischen Muslimen begangen wurden, den Tatbestand desVölkermordes erfüllt sieht?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darübervor, daß der tschechische Finanzminister Ivo Svoboda mit einerRegierungsvorlage verhindern will, daß Ausländer aus Staatender Europäischen Union nach einem Beitritt der TschechischenRepublik zur Europäischen Union Immobilien in der Tschechi-schen Republik erwerben können, und erwägt die Bundesregie-rung gegebenenfalls insoweit diplomatische Schritte gegenüberder Tschechischen Republik vor dem Hintergrund der bislangstets betonten Notwendigkeit, daß nach einem Beitritt zur Euro-päischen Union der gemeinsame rechtliche Besitzstand auch beiden neuen Mitgliedern Geltung erlangen müsse?
Zu Frage 21:
Die Bundesregierung hat immer die Auffassung ver-
treten, daß die Vertreibung der Deutschen nach dem
Zweiten Weltkrieg völkerrechtswidrig war. Aus Sicht
der Bundesregierung kann offenbleiben, ob diese Ver-
treibung als Völkermord zu qualifizieren ist, da eine
völkerrechtlich verbindliche Definition des Völkermords
erst durch die Konvention über die Verhütung und Be-
3900 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1999
(A) (C)
(B) (D)
strafung des Völkermords vom 9. Dezember 1948
(Art. 2), also erst nach dem Zeitraum, auf den sich Ihre
Frage bezieht, erreicht wurde.
Zu Frage 22:
Der Bundesregierung ist bekannt, daß der tschechi-
sche Finanzminister eine solche Vorlage im Kabinett
eingebracht hat. Sie wurde dort diskutiert, jedoch nicht
angenommen und an das Finanzministerium zurückver-
wiesen. Das Vorhaben Finanzminister Svobodas stieß in
der tschechischen Öffentlichkeit auf Kritik.
Die Tschechische Republik ist verpflichtet, mit dem
Beitritt zur Europäischen Union den Acquis zu über-
nehmen. Dieser verbietet die Diskriminierung von Bür-
gern anderer Mitgliedstaaten auch in Fragen des Grund-
stückserwerbs.
Anlage 4
Antwort
des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Max Stadler (F.D.P.) (Drucksache
14/1189, Frage 25):
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, umdem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU undF.D.P. zum Europol-Immunitätenprotokollgesetz (Drucksache13/10202), angenommen vom Plenum des Deutschen Bundes-tages am 27. März 1998 zu entsprechen, in dem es wörtlichheißt: „Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierungauf, die Frage der Gewährung von Immunitäten sowie von Aus-nahmen von der nationalen Besteuerung nicht nur bei Europol,sondern auch bei anderen internationalen Einrichtungen zu über-prüfen. Bei europäischen Einrichtungen ist Immunität nur nochzu gewähren, soweit dies angesichts der fortschreitenden Inte-gration der Mitgliedstaaten in der EU zwingend erforderlich ist?“
Nach seinem Artikel 17 wird das Europol-Immuni-
tätenprotokoll innerhalb von zwei Jahren nach seinem
Inkrafttreten sowie vor jeder Änderung oder Ergänzung
der Aufgaben nach Artikel 3 des Europol-Übereinkom-
mens evaluiert. Da Europol erst nach Inkrafttreten des
Immunitätenprotokolls voraussichtlich am 1. Juli 1999
seine volle Tätigkeit aufnehmen wird, ist gegenwärtig
eine Änderung seiner Befugnisse nicht absehbar. Die
Bundesregierung wird die Frage der Gewährung von Im-
munitäten rechtzeitig vor einer solchen Änderung nicht
nur bei Europol, sondern auch bei anderen EU-Institu-
tionen und unter Berücksichtigung nicht-abdingbarer
völkerrechtlicher Verpflichtungen bei den internationa-
len Einrichtungen überprüfen.
Anlage 5
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Börnsen
(Bönstrup) (CDU/CSU) (Drucksache 14/1189, Frage 26):
Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung den politischenStiftungen zu, die durch ihre Arbeiten über alle Parteigrenzenhinweg das Verständnis und die Akzeptanz unserer Demokratie,insbesondere im innerdeutschen Vereinigungsprozeß, nachhaltigzu verbessern helfen, und welche Folgerungen zieht sie darausfür die Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Bundeshaushalt2000?
Die Bundesregierung mißt der Arbeit der politischen
Stiftungen eine unverändert hohe Bedeutung für die
politische Bildung zu. Sie ist bemüht, in den kommen-
den Jahren unter den schwierigen Bedingungen einer
durchgreifenden Haushaltskonsolidierung in angemes-
senem Umfang Mittel zur Verfügung zu stellen.
Anlage 6
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Frage des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
(CDU/CSU) (Drucksache 14/1189, Frage 29):
Wie beurteilt die Bundesregierung den EU-Bericht zu denarbeitsmarktpolitischen Folgen des Wegfalls der Duty-free-Regelung vom 17. Februar 1999, der zum Ergebnis kommt, daßnur dann „per Saldo mit neuen Arbeitsplätzen“ in den struktur-schwachen norddeutschen Regionen, in denen der Duty-free-Handel bislang fast 10 000 Arbeitsplätze gesichert hat, zu rech-nen ist, wenn die zu erwartenden Steuermehreinnahmen „zurSenkung der indirekten Steuern insgesamt verwendet“ werden,und falls die Bundesregierung dieser Analyse zustimmt, aufwelche Art und Weise wird sie diese EU-Empfehlung in das na-tionale Verbrauchsteuersystem umsetzen?
Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung der
Kommission, bei Verwendung der Mehreinnahmen nach
Wegfall der Tax-Free-Regelung zur Senkung der indi-
rekten Steuern insgesamt könnte per Saldo mit neuen
Arbeitsplätzen gerechnet werden. Im übrigen ist dies nur
ein Teilaspekt in dem Kommissionsbericht über die Be-
schäftigungsauswirkungen der Abschaffung des abga-
benfreien Warenverkehrs vom 17. Februar 1999. Nach
Auffassung der Bundesregierung obliegt die Schaffung
neuer Arbeitsplätze bzw. von Ersatzarbeitsplätzen in den
betroffenen Wirtschaftsregionen in erster Linie der be-
troffenen Wirtschaft selbst, die bekanntlich viele Jahre
Zeit hatte, sich auf die veränderte steuerliche Situation
einzustellen. Dieser Prozeß kann durch gezielte Förder-
maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur
Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und der
EU-Strukturpolitik begleitet werden. Zu diesem Ergeb-
nis kommt letztlich auch die Kommission.
Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Frage des Abgeordneten Thomas Strobl (CDU/CSU)
(Drucksache 14/1189, Frage 31):
Plant die Bundesregierung im Rahmen ihres Sparprogrammsfür den Haushalt 2000, die Erträge aus Lebensversicherungen,die nicht der Altersvorsorge dienen, mit 25 Prozent zu ver-steuern, und welche Versicherungsformen dienen in diesem Zu-sammenhang nach Meinung der Bundesregierung der Altersver-sorgung?
Die Bundesregierung hat wiederholt bekräftigt, daß
sie zur Finanzierung der Staatsausgaben keine Steuerer-
höhungen will. Das bedeutet jedoch auch, daß die durch
die Reformmaßnahmen bewirkten Entlastungen ange-
sichts der angespannten Haushaltssituation solide finan-
ziert werden müssen. Alles gehört auf den Prüfstand.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1999 3901
(A) (C)
(B) (D)
Die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen der
Haushaltskonsolidierung die Erträge aus Kapitallebens-
versicherungen und Rentenversicherungen mit Kapital-
wahlrecht normal zu besteuern. Sie sieht darin auch
einen Beitrag zur Steuergerechtigkeit und zu mehr
Steuervereinfachung.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf
die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann
(CDU/CSU) (Drucksache 14/1189, Frage 33):
Um wieviel müßte das Kindergeld im Jahre 2000 erhöhtwerden, um eine Erhöhung der Netto-Lohn-Quote um 2,5 Punktezu erreichen?
Nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes wird
das Kindergeld seit der Einführung des Europäischen
Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen,
das in der Bundesrepublik aufgrund einer EG-Verord-
nung ab dem 1. Januar 1999 anzuwenden ist, statistisch
als Transferzahlung verbucht. Eine Erhöhung des Kin-
dergeldes wirkt sich daher nicht auf die Nettolöhne aus.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Frage
des Abgeordneten Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/
CSU) (Drucksache 14/1189, Frage 34):
Welche Auswirkungen wird es auf die Arbeitsplätze und ins-gesamt die mittelständischen Existenzen im Bereich der etwa6 000 Paßbildfotografen in Deutschland haben, wenn – wie alsProjekt DIGANT von der Bundesdruckerei auf der CeBit test-weise vorgestellt – die Paßfotos künftig auf der Meldebehördeaufgenommen und in ein elektronisches Formular eingescanntwerden sollen?
Die Annahme, daß Paßfotos künftig auf der Melde-
behörde aufgenommen werden sollen, ist falsch.
Aufgrund der Notwendigkeit von Kostenreduzierun-
gen in den Kommunen wurde vom Deutschen Städtetag
im Jahr 1996 eine Studie zur Ablaufoptimierung bei der
Erstellung von Personalausweisen initiiert. Als Optimie-
rungsansatz wurde eine erweiterte EDV-Unterstützung
bei der Beantragung von Bundespersonalausweisen mit
Erfassung und Digitalisierung von Photo und Unter-
schrift aufgezeigt.
Die Bundesdruckerei GmbH entwickelt derzeit unter
dem Namen „DIGANT“ (Digitaler Antrag) ein digitales
Antragsverfahren für Reisepässe und Personalausweise.
Das Konzept sieht vor, daß bei der Antragstellung in der
Behörde das Lichtbild und die Unterschrift mit einem
Scanner digital erfaßt und die Antragdatensätze über
Datenleitungen an die Bundesdruckerei GmbH übertra-
gen werden.
Auf der CEBIT 1999 hat die Bundesdruckerei GmbH
das Projekt vorgestellt. Lediglich als Zukunftsvision
wurde neben einem Scanner-basierten DIGANT-
Arbeitsplatz eine Technologiestudie mit einem Digitali-
siertablett für Unterschriften und einer digitalen Kamera
präsentiert. DIGANT-Komponenten, die den Einsatz
einer digitalen Kamera in der Meldebehörde unterstüt-
zen, wird die Bundesdruckerei GmbH nicht unterstützen
und eine Entwicklung solcher Komponenten ist auch
nicht geplant.
Das Softwaremodul DIGANT, das derzeit im Pilot-
betrieb erprobt und vom nächsten Jahr an von der Bun-
desdruckerei vertrieben wird, erfordert auch in Zukunft,
daß der Antragsteller Paßbilder vorlegt, die zusammen
mit der Unterschrift auf einem Vordruck aufgebracht
und eingescannt werden. Insofern ergeben sich durch
das Produkt DIGANT keine Änderungen für die Paß-
bildfotografen in Deutschland.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra-
gen des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU)
(Drucksache 14/1189, Frage 35 und 36):
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Richtlinie über dieFörderung von Unternehmensberatung für kleine und mittlereUnternehmen insoweit zu ändern, daß Mitarbeiter von Techno-logie- und Gründerzentren den Beratern von Beratungsunter-nehmen gleichgestellt werden in bezug auf die Bezuschussungvon Beratungen?
Wird die Bundesregierung die Ziffer 4.I der Richtlinie überdie Förderung von Unternehmensberatungen für kleine undmittlere Unternehmen vom 26. Juni 1997 streichen, wonach nurBeratungen von selbständigen Beratern oder Beratungsunterneh-men gefördert werden können, deren überwiegender Geschäfts-zweck auf entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet ist?
Die Förderung von Beratungen und die eng damit
verknüpfte Bezuschussung von Schulungsveranstaltun-
gen für Unternehmen und Existenzgründer leisten einen
wichtigen Beitrag zur Sicherung des Wirtschaftsstand-
ortes Deutschland.
1998 wurden 14 200 Beratungen und 4 000 Informa-
tions- und Schulungsveranstaltungen mit 52 800 Teilneh-
mern in Höhe von rund 42 Millionen DM bezuschußt.
Das Programm gründet sich auf eine hohe Akzeptanz
in der Wirtschaft. Laut einer Umfrage des Bundesamtes
für Wirtschaft wurden 82% der geplanten Gründungs-
vorhaben realisiert. Bei Hochrechnungen auf 3 000 ge-
förderte Gründungsberatungen jährlich bedeutet dies die
Schaffung bzw. Sicherung von 11 000 Arbeitsplätzen im
Jahr. Diese große Akzeptanz ist unter anderem auch auf
klare und eindeutige Richtlinien zurückzuführen.
Nach diesen Richtlinien sind nur Beratungen förder-
bar, die von selbständigen Beratern oder Beratungsun-
ternehmen durchgeführt werden, deren überwiegender
Geschäftszweck in der entgeltlichen Unternehmensbe-
ratung liegt (Nr. 4.1). Dafür sind förderungspolitische
Überlegungen (Qualität der Beratungen) und wettbe-
werbspolitische Gründe (leistungsfähiger Beratermarkt)
maßgebend. Demgegenüber ist der hauptsächliche Ge-
schäftszweck der Gründerzentren die Vermietung von
Geschäftsräumen, die Bereitstellung von Infrastruktur
sowie die Schaffung von Netzwerken.
3902 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1999
(A) (C)
(B) (D)
Beratungen durch die Mitarbeiter der Technologie-
und Gründerzentren sind daher nach den Richtlinien
nicht förderbar. Eine Änderung ist nicht beabsichtigt.
Natürlich können Beratungen von Beratern oder
Beratungsunternehmen, die in einem Technologie- und
Gründerzentrum ansässig sind, gefördert werden. Von
dieser Möglichkeit wird regelmäßig Gebrauch ge-
macht.
Angesichts dessen dürfte einer optimalen und kosten-
günstigen Beratung der Existenzgründer in den Grün-
derzentren nichts im Wege stehen.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra-
gen des Abgeordneten Friedrich Merz (CDU/CSU)
(Drucksache 14/1189, Fragen 39 und 40):
In welcher Höhe und von wem (Bund, Länder, Gemeindenund Europäische Union) erhalten Sägewerksbetriebe in den neu-en Ländern Zulagen, Zuschüsse, Beihilfen oder sonstige öffent-liche Mittel?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der mitöffentlichen Mitteln errichteten zusätzlichen Sägewerkskapa-zitäten in den neuen Ländern auf bestehende Kapazitäten in denalten Bundesländern, und welche Betriebe sind nach Kenntnisder Bundesregierung von dem Wettbewerb durch subventio-nierte Großbetriebe besonders betroffen?
Zu Frage 39:
Wie andere Unternehmen des Verarbeitenden Ge-
werbes kommen auch Sägewerksbetriebe in den neuen
Bundesländern für eine Förderung im Rahmen der
Förderprogramme für die neuen Bundesländer in Be-
tracht.
Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA)
kann ein Investitionsvorhaben mit GA-Mitteln gefördert
werden, wenn dadurch die Wettbewerbs- und Anpas-
sungsfähigkeit der Wirtschaft in der Region gestärkt und
neue Arbeitsplätze geschaffen bzw. vorhandene Ar-
beitsplätze gesichert werden.
Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen können die
förderfähigen Investitionskosten durch einen Investi-
tionszuschuß aus GA-Mitteln und sonstige Fördermittel
um folgende Sätze verbilligt werden (Höchstsätze):
– A-Fördergebiete (strukturschwächere Regionen Ost-
deutschlands):
Betriebsstätten von kleinen und
mittleren Unternehmen: 50 %
Sonstige Betriebsstätten: 35 %.
– B-Fördergebiete (strukturstärkere Regionen der neuen
Länder und Berlin):
Betriebsstätten von kleinen und
mittleren Unternehmen: 43 %
Sonstige Betriebsstätten: 28 %.
Es handelt sich dabei jeweils um (zu versteuernde)
Brutto-Fördersätze.
Seit September 1998 ist hinsichtlich der Förderfähig-
keit von Investitionen in Sägewerken der EU-Gemein-
schaftsrahmen betreffend staatliche Investitionsbeihilfen
für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaft-
licher Erzeugnisse zu beachten. Investitionen in Säge-
werken, die der EU-Definition eines kleinen oder mittle-
ren Unternehmens entsprechen, sind danach weiterhin in
jedem Fall förderfähig. Noch nicht endgültig geklärt ist
hingegen die Frage, ob auch Investitionen in solchen
Sägewerken gefördert werden können, die nach ihren
Umsatz-, Bilanz- und Beschäftigtenzahlen nicht mehr zu
den kleinen und mittleren Unternehmen gehören. Diese
Frage wird derzeit zwischen der Europäischen Kommis-
sion und der Bundesregierung anläßlich eines konkreten
Einzelfalls erörtert.
Nach dem Grundgesetz sind die Länder für die regio-
nale Wirtschaftsförderung zuständig. Der Bund beteiligt
sich an der Finanzierung und an der Rahmenplanung,
d. h. z. B. an der Festlegung der Fördervoraussetzungen.
Die Durchführung der Gemeinschaftsaufgabe, also z. B.
die Auswahl der Förderprojekte sowie die Bewilligung
des Mitteleinsatzes, ist nach dem Grundgesetz aus-
schließlich Zuständigkeit des jeweiligen Landes.
Zur Finanzierung der GA-Förderung tragen auch
Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwick-
lung bei.
Als steuerliche Hilfe steht den Unternehmen die In-
vestitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz in
Höhe von 10 % bzw. 20 % für kleine und mittlere Un-
ternehmen zur Verfügung.
Weiterhin fördert der Bund Investitionen über seine
Förderinstitute DtA und KfW mit zinsgünstigen Darle-
hen oder Beteiligungskapital aus dem Beteiligungsfonds
Ost und dem Konsolidierungs- und Wachstumsfonds
Ost sowie durch die Gewährung von Bürgschaften.
Die neuen Bundesländer fördern neben den GA-
Leistungen mit zinsgünstigen Darlehen, kleineren Bürg-
schaften (Höchstbetrag 1 Million DM) und durch Kapi-
talbeteiligungen.
Eine Förderung aus der Kombination von EU-, Bun-
des- und Landesmitteln unterliegt in jedem Fall den o. a.
von der EU vorgeschriebenen Förderhöchstsätzen.
Zu Frage 40:
Wir wissen, daß sich die Sägewerksbranche in
Deutschland gegenwärtig in einer schwierigen Situation
befindet. Der Wettbewerb hat sich für die deutsche Sä-
geindustrie deutlich verschärft. Dies geht vor allem auf
die kräftig ausgeweiteten Kapazitäten in Europa zurück.
Daneben spielt auch die Entwicklung der Baukonjunktur
und damit die Nachfrage eine erhebliche Rolle. Es läßt
sich nicht feststellen, wie groß der Einfluß der Förde-
rung von Sägewerkskapazitäten in den neuen Ländern
auf die Wettbewerbsposition von Sägewerken in den al-
ten Bundesländern ist, zumal die Rohstoffbeschaffung
und die bedienten Marktsegmente zum Teil unter-
schiedlich sind.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1999 3903
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die
Frage des Abgeordneten Norbert Barthle (CDU/CSU)
(Drucksache 14/1189, Frage 41):
Hat die Bundesregierung ihre Möglichkeiten ausgeschöpft,in der deutschen Öffentlichkeit, bei Unternehmen und privatenComputernutzern durch das sog. „Jahr-2000-Problem“ auf diemöglichen Gefahren und Probleme hinzuweisen, und wie schätztsie den Erfolg ihrer Bemühungen ein?*)
Die Bundesregierung hat zahlreiche Aktivitäten
durchgeführt, um die von dem Jahr-2000-Problem be-
troffenen Unternehmen und Verbraucher zu sensibilisie-
ren, zu informieren und auf entsprechende Initiativen
und Beratungsangebote von Wirtschaftsverbänden, Län-
dern und Kammern aufmerksam zu machen.
Seit Jahresbeginn hat die Bundesregierung auch ihre
Öffentlichkeitsarbeit intensiviert, um die Bedeutung die-
ser Thematik zu unterstreichen und gleichzeitig folgende
Ziele zu erreichen:
– Information der Öffentlichkeit und der Verantwort-
lichen in Unternehmen und öffentlichen Stellen („Das
Jahr-2000-Problem ist Chefsache!“).
– Sensibilisierung immer noch nicht ausreichend pro-
blembewußter Bereiche in Deutschland, insbesondere
KMU und kleinere Gemeinden.
– Hinweise, Beratungshilfen für die betroffenen An-
wender.
– Vertrauensbildung der Öffentlichkeit über den tat-
sächlichen Vorbereitungsstand in Deutschland.
Die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung zum
Jahr-2000-Problem besteht im wesentlichen aus folgen-
den Elementen:
– Das Beratungs- und Informationsangebot des BMWi
zur Jahr-2000-Thematik via Internet (www.info-jahr-
2000.de) und Faxabruf (01 90/660 900) sowie durch
ein in hoher Auflage (>200 000 Stück) verbreitetes
Faltblatt „Datum 2000!“
– Einrichtung einer Infoline (01 80-595 2000) für Un-
ternehmen und Bürger.
– Gemeinsame Informationskampagne des BMWi und
BMI. Eine bundesweite Anzeigenserie in der Presse
zum Thema „Jahr-2000“ ist seit Mai d. J. geschaltet.
– Beauftragung der vom BMWi geförderten „Kompe-
tenzzentren für den elektronischen Geschäftsverkehr“
zur Durchführung spezieller Beratungsangebote für
KMU im Zusammenhang mit dem Jahr-2000-
Problem.
– Die Berichte der Bundesregierung zum „Jahr-2000-
Problem“ vom Juli 1998 und April 1999, die jeweils
einen Aktuellen Überblick über den Stand der Vorbe-
reitungen in Wirtschaft und Verwaltung geben.
– Durchführung von zwei öffentlichkeitswirksamen
„Jahr-2000“-Fachkonferenzen des BMWi am 28. Juni
und im November d. J.
*) siehe hierzu auch Frage 27
Die intensive Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregie-
rung hat zu einer deutlichen Erhöhung des Bekannt-
heitsgrades des „Jahr-2000-Problems“ in der Öffentlich-
keit geführt. Dies weisen u. a. Studien mit Vergleichs-
daten über den Vorbereitungsstand wichtiger Industrie-
nationen aus, (z. B. des Beratungsunternehmens „Gart-
ner Group“ und der Gemeinschaftsaktion der internatio-
nalen Banken – Initiative „Global 2000“). Darüber hin-
aus verfügt die Bundesregierung aufgrund ihrer engen
Zusammenarbeit mit Vertretern aus bedeutenden Infra-
strukturbereichen und Wirtschaftsverbänden über In-
formationen, die belegen, daß die Jahr-2000-Projekte in
der Mehrzahl der Unternehmen in Deutschland kurz vor
dem Abschluß stehen und die Unternehmen bereits be-
gonnen haben, an Konzepten zur Vorsorge-/und Notfall-
planung zu arbeiten.
Anlage 13
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen
des Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/CSU)
(Drucksache 14/1189, Fragen 42 und 43):
Wie stellen sich nach Ansicht der Bundesregierung die Aus-wirkungen einer Anpassung der Renten- und Beamtenbezüge inHöhe der Inflationsrate für die nächsten beiden Jahre für dieRentner und Beamten, insbesondere für eine Durchschnittsrenteund ein durchschnittliches Beamtengehalt dar, und plant dieBundesregierung im Rahmen ihres Sparprogramms eine An-passung der Renten und Beamtenpensionen nur in Höhe der In-flationsrate?
In welche Anlageformen sollen nach Ansicht der Bun-desregierung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zukünftigzwangsweise Lohnbestandteile abführen, und wie beurteilt dieBundesregierung auch allgemein die Auswirkungen von Ein-kommenseinbußen durch Zwangssparen auf die zukünftigen Ta-rifverhandlungen?
Zu Frage 42:
Die Bruttostandardrente nach 45 Versicherungsjahren
mit Durchschnittsentgelt in Höhe von 2 173 DM im Jahr
1999 würde im Jahr 2000 entsprechend der voraussicht-
lichen Inflationsrate des Jahres 1999 um 0,7% auf 2 188
DM und im Jahr 2001 entsprechend einer für das Jahr
2000 unterstellten Inflationsrate von 1,6% auf 2 223 DM
erhöht. Für die Beamtenpensionen würde sich ein An-
stieg in Höhe der Inflationsrate daher ebenfalls auf 0,7%
bzw. 1,6% belaufen.
Die Bundesregierung legt ein umfassendes Konzept
zur Modernisierung der Alterssicherung vor. Dieses
neue Altersvorsorgepaket soll nicht eine Fortsetzung der
kurzatmigen, Vertrauen zerstörenden Reparaturpolitik
der früheren Bundesregierung sein, sondern die Interes-
sen künftiger Generationen berücksichtigen, den Bei-
tragssatz stabilisieren auf einem durch die Einspeisung
der Mittel aus der Ökosteuerreform abgesenkten Niveau,
anders als von der alten Regierung vorgesehen ein ver-
tretbares Verhältnis von Renten und Einkünften der Ak-
tiven gewährleisten, das Versorgungsniveau über einen
Kapitalstock der zusätzlichen Eigenvorsorge langfristig
anheben, soziale Gerechtigkeit wahren und neues Ver-
trauen in die Zukunftsfestigkeit der Rentenversicherung
und unseres gesamten Alterssicherungssystems schaffen.
3904 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1999
(A) (C)
(B) (D)
Um diese Ziele zu erreichen ist eine solidarische An-
strengung der ganzen Gesellschaft nötig. Innerhalb die-
ses Konzepts ist für die Rentenanpassungen in den Jah-
ren 2000 und 2001 vorgesehen, daß die Renten jeweils
in Höhe der Preissteigerungsrate des Vorjahres angepaßt
werden. Trotz Abkoppelung von der Entwicklung der
Nettolöhne bleibt damit die Kaufkraft der Rentner – an-
ders als bei dem von der alten Regierung vorgesehenen
sogenannten demographischen Faktor – gesichert.
Wie heute vom Bundeskabinett beschlossen, soll sich
als Konsolidierungsbeitrag der Beamten die Gehaltsstei-
gerung in den nächsten zwei Jahren – entsprechend der
Regelung bei Rentnern und anderen Empfängern öffent-
licher Leistungen – am Prinzip der Reallohnsicherung
orientieren. Diese Regelung gilt auch für Pensionäre des
öffentlichen Dienstes.
Zu Frage 43:
Es ist Ziel der Bundesregierung, die ergänzende Al-
tersvorsorge zu fördern und bei der Durchführung
grundsätzlich Wahlfreiheit für die Anlage im Rahmen
der Formen der betrieblichen Altersversorgung oder der
privaten Vermögensbildung einzuräumen. Über Einzel-
heiten hierzu wird im Rahmen des Gesamtkonzpts einer
Modernisierung der Alterssicherung entschieden.
Anlage 14
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Frage
des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU)
(Drucksache 14/1189, Frage 44):
Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen des hö-heren Kindergeldes ab 1. Januar 1999 (30 DM) und eines vor-aussichtlich darüber hinaus um 20 DM erhöhten Kindergeldesab 1. Januar 2000 auf die Netto-Lohn-Quote ein?
Die Erhöhung des Kindergeldes ab 1. Januar 1999
sowie mögliche weitere Veränderungen des Kindergel-
des haben auf die Nettolohnquote keinen Einfluß.
Mit Beginn des Jahres 1999 wurde die Kindergeld-
auszahlungs-Verordnung vom 10. November 1995 auf-
gehoben, so daß ab 1999 wieder das Kindergeld nicht
mehr in Form einer Steuervergütung gewährt wird und
sich daher auch nicht mehr unmittelbar erhöhend auf
die von den Arbeitgebern ausgezahlten Nettolöhne und
-gehälter auswirkt. Alle Anspruchsberechtigten be-
kommen das Kindergeld von den Familienkassen. Es ist
damit eindeutig eine soziale Leistung.
Nach der gesamten Ausgestaltung dieser staatlichen
Leistung – angefangen von den Regelungen für die An-
spruchsberechtigung über die festen Kopfbeträge bis hin
zu den Vorschriften über Aufrechnung und Pfändbarkeit
des Kindergeldes – handelt es sich damit nach den Vor-
schriften des Europäischen Systems Volkswirtschaft-
licher Gesamtrechnung von 1995 – das auch für die
Bundesrepublik Deutschland gültig ist – um eine Sozial-
leistung, die keinen Einfluß auf die Nettolohnentwick-
lung hat.
Anlage 15
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die
Frage des Abgeordneten Matthäus Strebl (CDU/CSU)
(Drucksache 14/1189 Frage 46):
Wie stellen sich nach Ansicht der Bundesregierung die Aus-wirkungen eines Sozialversicherungsbeitrages für Arbeitslosenur noch in Höhe des Arbeitslosengeldes und der Ar-beitslosenhilfe auf die zukünftigen Rentenbezüge bei einemeinjährigen Arbeitslosengeld- bzw. Arbeitslosenhilfebezug füreinen Arbeitslosen mit vorherigem Verdienst in Höhe desDurchschnitts aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigtendar, und plant die Bundesregierung im Rahmen des Spar-programms, für Arbeitslose Sozialversicherungsbeiträge nurnoch in Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. der Arbeitslosenhilfeabführen zu lassen?
Das Bundeskabinett hat heute folgendes beschlossen:
Im Rahmen des Zukunftsprogramms 2000 sollen Sozi-
alversicherungsbeiträge der Bezieher von Arbeitslosen-
hilfe für die Rentenversicherung und die Pflegeversiche-
rung auf der Grundlage des Zahlbetrages der Arbeits-
losenhilfe entrichtet werden.
Soweit Sie die Auswirkungen einer Berechnung der
Beiträge zur Rentenversicherung auf der Grundlage des
Zahlbetrages der Arbeitslosenhilfe ansprechen, ist fol-
gendes von Bedeutung:
Die Beiträge der Bezieher von ungekürzter Arbeitslo-
senhilfe werden nach geltendem Recht von 80 Prozent
des der jeweiligen Entgeltersatzleistung zugrunde-
liegenden Arbeitsentgelts berechnet. Hieraus ergibt sich
für einen Arbeitslosen mit vorherigem Verdienst in
Höhe des Durchschnitts aller sozialversicherungspflich-
tig Beschäftigten bei einem Jahr Bezug der Entgelt-
ersatzleistung eine monatliche Rentensteigerung von
38,63 DM/West (Wert: 1. Juli 1999).
Besonderheiten gelten, wenn die Arbeitslosenhilfe
wegen der Berücksichtigung von Einkommen in gerin-
gerer Höhe bewilligt wird. Dann wird die Bemessungs-
grundlage für die Höhe des Beitrages in dem selben
Verhältnis herabgesetzt. Die monatliche Rentensteige-
rung ist in einem solchen Fall ebenfalls entsprechend
niedriger anzusetzen.
Eine Umstellung der Beitragsbemessungsgrundlage
auf den Zahlbetrag der Arbeitslosenhilfe wirkt sich hin-
sichtlich der Rentenhöhe nicht einheitlich aus. Der
Zahlbetrag der Entgeltersatzleistung ist u.a. von der zu
berücksichtigenden Lohnsteuerklasse und der Zahl der
Kinder abhängig, so daß ein gleich hohes Bruttoarbeits-
entgelt zu einer unterschiedlich hohen Entgeltersatzlei-
stung führen kann.
Bei einem verheirateten Bezieher von Arbeitslosen-
hilfe mit einem Kind, auf dessen Lohnsteuerkarte die
Lohnsteuerklasse III eingetragen ist, würde die monat-
liche Rente bei den o. a. Annahmen um 19,54 DM/West
(Wert: 1. Juli 1999) steigen.
Diese Aussage erfolgt unter Status-Quo-Bedingungen
und erlaubt keine generelle Bewertung. Da in die Ren-
tenversicherung eine bedarfsorientierte soziale Grund-
sicherung künftig eingefügt werden wird, können die
beschriebenen Sachverhalte kompensiert werden.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1999 3905
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Lothar Ibrügger auf die Fragen
des Abgeordneten Ernst Burgbacher (F.D.P.) (Druck-
sache 14/1189, Fragen 53 und 54):
Welche Möglichkeiten gibt es, an Autobahnen auf touristi-sche Gebiete, z. B. Täler, oder touristische Sehenswürdigkeitenhinzuweisen?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, an Autobahn-ausfahrten Ortsnamen durch entsprechende Landschaftsbezeich-nungen, z. B. Waldkirch (Elztal), zu ergänzen?
Zu Frage 53:
Touristische Hinweise können durch braun-weiße
Unterrichtungstafeln über Landschaften und Sehens-
würdigkeiten entlang der Autobahnen erfolgen. Näheres
zum Anwendungsbereich, zur Gestaltung, Ausführung
und Aufstellung sind in den „Vorläufigen Richtlinien für
touristische Hinweise an Straßen“ – RtH 1988 – festge-
legt, die im Einvernehmen mit den für die Straßenver-
kehrs-Ordnung und Verkehrspolizei zuständigen Lan-
desbehörden vom Bundesministerium für Verkehr be-
kanntgegeben wurden. Der Antrag zur Aufstellung von
touristischen Hinweisschildern ist an die zuständige
Straßenverkehrsbehörde des Landes zu richten; das ist
in der Regel das für Verkehr zuständige Landesministe-
rium.
Zu Frage 54:
Aus grundsätzlichen Erwägungen ist dies nicht mög-
lich. Die Ziel- und Namensauswahl für die wegweisende
Beschilderung erfolgt ausschließlich nach verkehrlichen
Erfordernissen und ist alleine diesem Zweck entspre-
chend festzulegen. Die Anzahl der aufzunehmenden An-
gaben ist dabei aus informations- und beschilderungs-
technischen Gründen auf das unbedingt notwendige
Maß zu beschränken.
Deshalb wurde festgelegt, daß Ergänzungen mit
amtlichen Namenszusätzen nach Flüssen, Bergen
oder Landschaften in den Zielangaben entfallen, so-
weit sie nicht zur Vermeidung von Verwechslungen
(z. B. bei Namensgleichheit) erforderlich sind. Ebenso
entfallen vorangestellte Namensbestandteile, wie Stadt,
Kreisstadt, Landeshauptstadt. Diese Regelungen sind
in den „Richtlinien für die wegweisende Beschil-
derung auf Autobahnen (RWBA)“ enthalten, die im
Einvernehmen mit den für die Straßenverkehrs-Ord-
nung und Verkehrspolizei zuständigen Landesbehör-
den vom Bundesministerium für Verkehr eingeführt
sind.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegfried Scheffler auf die Fra-
ge des Abgeordneten Manfred Heise (CDU/CSU)
(Drucksache 14/1189, Frage 56):
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die europäischenFördermittel, die bislang für den Bau des VerkehrsprojektesDeutsche Einheit Nr. 8 speziell für die Teilstrecke Nürnberg–Er-furt, eingesetzt worden sind, und welche Summe wird die Bun-desregierung für die kommenden Jahre bei der EuropäischenUnion beantragen?
Für das VDE-Projekt Nr. 8 wurden zwischen 1995
und 1999 durch die EG-Kommission aus der Haushalts-
linie „Transeuropäische Netze“ insgesamt 91,1 Millio-
nen Euro als Investitionszuschüsse bewilligt. Davon ent-
fallen 15,5 Millionen Euro auf das VDE-Teilprojekt
Nr. 8.1 Nürnberg–Erfurt. Aussagen über Möglichkeiten
zur Beantragung weiterer Zuschüsse für das VDE-Pro-
jekt Nr. 8 können gegenwärtig nicht getroffen werden.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegfried Scheffler auf die
Frage des Abgeordneten Norbert Otto (Erfurt) (Druck-
sache 14/1189 Frage 57):
Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung des Euro-päischen Rates zur Notwendigkeit der Aufstockung von Mittelnfür den Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze sowie dieAufforderung an die Mitgliedstaaten zur Benennung weiterer prio-ritärer Projekte vor dem Hintergrund der von ihr selbst veranlaßtenÜberprüfung des Ausbaus eines deutschen Teilstücks der trans-europäischen Strecke Verona–Malmö (Verkehrsprojekt DeutscheEinheit Nr. 8), für den das Baurecht für bereits planfestgestellteTrassenabschnitte in Thüringen im ersten Quartal 2000 verfällt?
Der Orientierungsrahmen für den Aufbau des trans-
europäischen Verkehrsnetzes – wie in den vom Europäi-
schen Parlament und dem Rat 1996 verabschiedeten
Leitlinien ausgewiesen – erfordert nach damaligen
Schätzungen der EG-Kommission Investitionen von
rd. 800 Milliarden Euro, die zum größten Teil von den
Mitgliedstaaten aufzubringen sind. Um dabei künftig die
Anstrengungen der Mitgliedstaaten besser unterstützen
zu können und um das europäische Satellitennaviga-
tionsvorhaben „GALILEO“ anschieben zu können, ha-
ben sich Rat und Europäisches Parlament auf die Erhö-
hung der TEN-Mittel auf insgesamt 4,6 Milliarden Euro
verständigt. Die Aufstockung der EU-Mittel 2000 bis
2006 für die Haushaltslinie „Transeuropäische Netze“
gegenüber dem Zeitraum 1995 bis 1999 steht nicht im
Zusammenhang mit dem VDE-Projekt Nr. 8.
3906 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Juni 1999
(A) (C)
(B) (D)
Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn
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