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    Plenarprotokoll 14/45 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 45. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. Juni 1999 I n h a l t : Präsident Wolfgang Thierse zum Volksauf- stand in der ehemaligen DDR am 17. Juni 1953 ................................................................. 3685 A Erweiterung der Tagesordnung........................ 3685 B Nachträgliche Ausschußüberweisung .............. 3685 D Absetzung von Punkten von der Tagesord- nung ................................................................. 3685 D Tagesordnungspunkt 4: Unterrichtung durch die Bundesregierung Agrarbericht 1999 .................................... 3686 A Agrar- und ernährungspolitischer Be- richt der Bundesregierung (Drucksachen 14/347, 14/348 [Materialband]) ................. 3686 A Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BML................................................................. 3686 B Meinolf Michels CDU/CSU........................ 3687 C Albert Deß CDU/CSU ..................................... 3688 B Waltraud Wolff (Zielitz) SPD.......................... 3690 B Ulrich Heinrich F.D.P. .................................... 3691 D Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 3693 D Ulrich Heinrich F.D.P. ............................... 3695 A Dr. Gerald Thalheim SPD................................ 3696 A Ulrich Heinrich F.D.P...................................... 3696 C Kersten Naumann PDS .................................... 3696 C Gustav Herzog SPD......................................... 3698 A Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU .. 3699 A Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ............................................................ 3700 D Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.... 3702 A Klaus Buß, Minister (Schleswig-Holstein) ...... 3703 C Norbert Schindler CDU/CSU...................... 3705 B Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU ........... 3706 A Ulrich Heinrich F.D.P. ............................... 3706 D Heino Wiese (Hannover) SPD......................... 3708 C Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Michael Luther, Dr. Angela Merkel, weiteren Abgeordneten und der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der beruf- lichen Rehabilitation der Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet (SED- Opfer-Rehabilitations-Verbesserungs- gesetz) (Drucksache 14/1001) ................... 3710 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Verbesserung der SED-Unrechtsberei- nigungsgesetze (Drucksache 14/1165) ................................ 3710 B Dr. Michael Luther CDU/CSU........................ 3710 C Hans-Joachim Hacker SPD.............................. 3712 B Rainer Funke F.D.P. ........................................ 3714 B Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 3715 B Gerhard Jüttemann PDS .................................. 3716 C Rolf Schwanitz, Staatsminister BK ................. 3717 C II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 45. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Juni 1999 Gerhard Jüttemann PDS................................... 3720 A Rolf Schwanitz, Staatsminister BK.................. 3720 B Günter Nooke CDU/CSU ................................ 3720 C Dr. Ilja Seifert PDS ..................................... 3723 A Tagesordnungspunkt 14: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Zusatzprotokoll vom 26. März 1998 zum Übereinkommen vom 18. Au- gust 1948 über die Regelung der Schiff- fahrt auf der Donau (Belgrader Donau- konvention) (Drucksache 14/1007)........... 3723 C b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zum Abkommen vom 20. April 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und Japan über Soziale Sicherheit (Drucksache 14/1018) ................................ 3723 D c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zum Abkommen vom 2. Mai 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und der Republik Ungarn über Soziale Sicherheit (Drucksache 14/1019) . 3723 D d) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 4. Mai 1998 zwischen der Regierung der Bun- desrepublik Deutschland und der Re- gierung der Republik Armenien über den Luftverkehr (Drucksache 14/1020) ... 3723 D e) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Protokoll vom 15. Juni 1998 zur Ergänzung des Luftverkehrsab- kommens vom 2. März 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (Drucksache 14/1021) ................................ 3724 A f) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Protokoll vom 12. November 1997 zur Ergänzung des Abkommens vom 2. November 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neu- seeland über den Luftverkehr (Druck- sache 14/1022) ........................................... 3724 A g) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 10. März 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Süd- afrika über den Luftverkehr (Drucksa- che 14/1023)............................................... 3724 A h) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 29. Mai 1998 zwischen der Regierung der Bun- desrepublik Deutschland und der Re- gierung der Mongolei über den Flug- linienverkehr (Drucksache 14/1024) ........ 3724 B i) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 23. April 1998 zwischen der Regierung der Bun- desrepublik Deutschland und der Re- gierung der Tschechischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache 14/1025) ..................................................... 3724 B j) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 3. Dezem- ber 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus über den Luftverkehr (Drucksache 14/1026) ..................................................... 3724 B k) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zu dem Übereinkommen vom 5. September 1998 zwischen der Regie- rung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung des Königreichs Däne- mark und der Regierung der Republik Polen über das Multinationale Korps Nordost (Drucksache 14/1103) ................. 3724 C l) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Kraftfahrzeug- steuergesetzes (Drucksache 14/864) ......... 3724 C m) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (... Zuständigkeitslok- kerungsgesetz) (Drucksache 14/640)........ 3724 C n) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines ... Strafrechts- änderungsgesetzes – Graffiti-Bekämp- fungsgesetz – (Drucksache 14/872)........... 3724 D o) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Ver- fassungsorganen des Bundes (Druck- sache 14/1147) ........................................... 3724 D q) Antrag der Abgeordneten Sabine Leut- heusser-Schnarrenberger, Dr. Helmut Haussmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Haltung der Bundesregierung zu den Menschenrechtsverletzungen in der Volksrepublik China (Drucksache 14/661) . 3725 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 45. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Juni 1999 III r) Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Andrea Voßhoff und der Fraktion CDU/CSU Entschädigungspflicht nach dem Ver- mögensgesetz bei Einziehung von be- weglichen Sachen regeln (Drucksache 14/1003) ..................................................... 3725 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1999 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1999) (Drucksache 14/1088) ................................ 3725 B b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Neun- ten Gesetzes zur Änderung des Arznei- mittelgesetzes (Drucksache 14/1161)........ 3725 B Tagesordnungspunkt 15: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 17. Januar 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Unabhängigen Staat Papua- Neuguinea zur Vermeidung der Dop- pelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 14/486) ............... 3725 C b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 8. Dezember 1997 über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemein- schaft und ihren Mitgliedstaaten einer- seits und den Vereinigten Mexikani- schen Staaten andererseits (Drucksachen 14/684, 14/1167) ........................................ 3725 C Ursula Lötzer PDS (Erklärung nach § 31 GO) ............................................................ 3727 A c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. Dezember 1995 über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen ver- bundenen Unternehmen (Drucksachen 14/748, 14/984) .......................................... 3725 D d) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung des Übereinkommens vom 4. Au- gust 1963 zur Errichtung der Afrikani- schen Entwicklungsbank (Drucksache 14/907) ....................................................... 3726 A e) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Techno- logie zu dem Antrag der Abgeordneten Hans Martin Bury, Ernst Schwanhold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Werner Schulz (Leipzig), Margareta Wolf (Frank- furt) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Förderung der Luftfahrttechnologie (Drucksachen 14/395, 14/686) ................... 3726 A f) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen zu dem Antrag der Abgeord- neten Christine Ostrowski, Dr. Ilja Seifert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS Fortführung des Wohnraum-Moderni- sierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zum Jahr 2000 (Drucksachen 14/126, 14/652) ................... 3726 B Christine Ostrowski PDS (Erklärung nach § 31 GO) .................................................... 3728 A g) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen zu dem Antrag der Abgeord- neten Christine Ostrowski, Dr. Ilja Seifert, Dr. Winfried Wolf und der Fraktion der PDS Verbesserte Förderung der Woh- nungsmodernisierung im Altbaube- stand und bei Wohnhochhäusern nach dem Investitionszulagengesetz 1999 (Drucksachen 14/127, 14/767) ................... 3726 B h) Beschlußempfehlung des Rechtsausschus- ses Übersicht 1 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Druck- sache 14/842) ............................................. 3726 C i) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu der Unterrich- tung durch den Bundesrechnungshof Bericht des Bundesrechnungshofes ge- mäß § 99 BHO über die Aufgaben- IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 45. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Juni 1999 wahrnehmung in ausgewählten Ser- vicebereichen der Bundesverwaltung (Drucksachen 14/220, 14/305 Nr. 1.2, 14/846) ....................................................... 3726 C j) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Rechnungslegung über das Sonderver- mögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsat- zes“ für das Wirtschaftsjahr 1997 (Drucksachen 14/258, 14/847) ................... 3726 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Situation der Flüchtlinge nach Beendigung der Kampfhandlungen im Kosovo................. 3729 A Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN......................................................... 3729 A Ursula Lietz CDU/CSU ................................... 3730 A Walter Kolbow, Parl. Staatssekretär BMVg .... 3731 B Ulrich Irmer F.D.P. .......................................... 3732 D Dr. Eberhard Brecht SPD................................. 3733 D Wolfgang Gehrcke PDS................................... 3734 D Ulrike Merten SPD .......................................... 3735 D Dr. Christian Schwarz-Schilling CDU/CSU.... 3737 A Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 3738 B Dietmar Schlee CDU/CSU .............................. 3739 C Günter Verheugen, Staatsminister AA............. 3740 C Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU...................... 3742 A Angelika Graf (Rosenheim) SPD..................... 3742 D Otto Schily, Bundesminister BMI.................... 3743 C Eckhardt Barthel (Berlin) SPD ........................ 3745 A Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Birgit Schnie- ber-Jastram, Dr. Maria Böhmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU 630-DM-Gesetz und Neuregelung der Scheinselbständigkeit zurücknehmen (Drucksache 14/1005) ................................ 3746 A Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU ............... 3746 B Leyla Onur SPD............................................... 3747 B Dankward Buwitt CDU/CSU ...................... 3748 D Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P......................... 3749 D Wolfgang Meckelburg CDU/CSU .............. 3751 A Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 3752 B Dr. Heidi Knake-Werner PDS ......................... 3754 C Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU........................ 3755 D Peter Dreßen SPD............................................ 3757 B Johannes Singhammer CDU/CSU .............. 3757 D Klaus Riegert CDU/CSU................................. 3759 B Franz Thönnes SPD .................................... 3759 D Jürgen Koppelin F.D.P................................ 3760 D Dr. Ruth Fuchs PDS.................................... 3761 A Franz Thönnes SPD......................................... 3761 C Jürgen Koppelin F.D.P. ................................... 3762 B Klaus Riegert CDU/CSU................................. 3762 C Thomas Dörflinger CDU/CSU ........................ 3762 D Tagesordnungspunkt 9: Große Anfrage der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Klaus Haupt, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion F.D.P. Wettbewerbsbedingungen für die deut- sche Tourismuswirtschaft im Euro- Land (Drucksachen 14/591, 14/1079) ....... 3763 D Ernst Burgbacher F.D.P. ................................. 3764 A Jürgen Koppelin F.D.P................................ 3764 C Eckhard Ohl SPD............................................. 3765 C Klaus Brähmig CDU/CSU............................... 3767 B Rosel Neuhäuser PDS...................................... 3768 D Ernst Burgbacher F.D.P. ............................ 3769 A Sylvia Voß BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ...... 3770 A Anita Schäfer CDU/CSU................................. 3771 A Renate Gradistanac SPD.................................. 3773 A Ernst Hinsken CDU/CSU ................................ 3774 B Brunhilde Irber SPD.................................... 3775 D Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi. 3776 B Dr. Ilja Seifert PDS ..................................... 3777 A Ernst Hinsken CDU/CSU ................................ 3778 B Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi. 3778 D Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Fraktion CDU/CSU „Wort halten“ – Umsetzung der Bonn/Berlin-Beschlüsse (Drucksache 14/1004) ................................ 3779 A Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU.................. 3779 A Achim Großmann SPD.................................... 3780 B Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 3782 C Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 3783 C Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ................... 3784 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 45. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Juni 1999 V Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU .................. 3785 A Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 3785 B Petra Pau PDS.................................................. 3785 C Siegfried Helias CDU/CSU ............................. 3786 C Friedhelm Julius Beucher SPD ........................ 3787 C Norbert Röttgen CDU/CSU ............................. 3789 B Ingrid Matthäus-Maier SPD............................. 3790 B Norbert Röttgen CDU/CSU ............................. 3790 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – zu dem Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Keine weitere Unterstützung der Atomkraftwerke Khmelnitski 2 und Rovno 4 in der Ukraine – zu dem Antrag der Abgeordneten Kurt- Dieter Grill, Dr. Klaus W. Lippold (Of- fenbach), weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU Festhalten an den Zusagen zum Bau von sichereren Ersatzreaktoren in der Ukraine – zu dem Antrag der Abgeordneten An- gela Marquardt, Eva-Maria Bulling- Schröter, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion PDS Investitionen der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung in Khmelnitski 2 und Rovno 4 (Drucksachen 14/795, 14/819, 14/708, 14/1143) ..................................................... 3790 D Horst Kubatschka SPD .................................... 3791 A Dr. Werner Müller, Bundesminister BMWi .... 3791 D Kurt-Dieter Grill CDU/CSU............................ 3793 D Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 3795 A Ulrike Flach F.D.P. ......................................... 3797 B Eva-Maria Bulling-Schröter PDS .................... 3798 B Dagmar Wöhrl CDU/CSU ............................... 3799 B Monika Griefahn SPD ..................................... 3800 B Bernward Müller (Jena) CDU/CSU................. 3801 C Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU............................. 3802 C Namentliche Abstimmung ............................... 3803 D Tagesordnungspunkt 11: a) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Unabhängigkeit der Richter und Gerichte (Drucksache 14/979) ....................................................... 3806 B b) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksache 14/597) .................. 3806 B c) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung (Drucksache 14/980) ....... 3806 B d) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (Drucksache 14/870) ....................................................... 3806 C Jochen Dieckmann, Minister (Nordrhein- Westfalen)........................................................ 3806 C Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Norbert Geis, Ronald Pofalla, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zum verbesserten Schutz der Bun- deswehr vor Verunglimpfung (Drucksa- che 14/985) ................................................ 3807 C Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU..................... 3807 D Alfred Hartenbach SPD ................................... 3809 B Jörg van Essen F.D.P. ...................................... 3810 C Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 3811 B Dr. Evelyn Kenzler PDS.................................. 3812 B Gerd Höfer SPD .............................................. 3813 A Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion PDS Einführung einer Steuer auf speku- lative Devisenumsätze (Tobin-Steuer) (Drucksache 14/840) .................................. 3814 B Zusatztagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Hans-Peter Repnik, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion CDU/CSU VI Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 45. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Juni 1999 Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung anläßlich der Hochwasserkatastrophe Pfingsten 1999 in Süddeutschland (Drucksache 14/1144) ................................ 3814 B b) Antrag der Abgeordneten Birgit Hombur- ger, Hildebrecht Braun (Augsburg), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung anläßlich der Hochwasserkatastrophe in Süddeutschland (Drucksache 14/1152) 3814 C Hans-Peter Repnik CDU/CSU......................... 3814 D Ludwig Stiegler SPD ....................................... 3815 D Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU................. 3816 C Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU....... 3817 A Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU................. 3817 C Kurt J. Rossmanith CDU/CSU.................... 3817 D Birgit Homburger F.D.P. ................................. 3818 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 3819 B Eva-Maria Bulling-Schröter PDS .................... 3820 C Horst Kubatschka SPD .................................... 3821 B Birgit Homburger F.D.P.............................. 3822 A Ilse Aigner CDU/CSU................................. 3822 B Hans-Peter Repnik CDU/CSU .................... 3822 D Karl Diller SPD ........................................... 3823 D Ilse Aigner CDU/CSU................................. 3824 B Birgit Homburger F.D.P. ................................. 3825 B Dr. Gerd Müller CDU/CSU ............................. 3825 C Klaus Brähmig CDU/CSU .......................... 3825 D Nächste Sitzung ............................................... 3827 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten............ 3829 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Carsten Hübner (PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkom- men vom 8. Dezember 1997 über wirtschaft- liche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäi- schen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaa- ten einerseits und den Vereinigten Mexikani- schen Staaten andererseits (Tagesordungs- punkt 15 b)....................................................... 3829 D Anlage 3 Erklärung der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1997 über wirtschaftliche Partner- schaft, politische Koordinierung und Zusam- menarbeit zwischen der Europäischen Gemein- schaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten ande- rerseits (Tagesordnungspunkt 15 b) ...................... 3830 C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zum a – Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Unabhängigkeit der Richter und Gerichte b – Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Präsidialverfassung der Gerichte c – Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung d – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfas- sungsgesetz (Tagesordnungspunkt 11) Alfred Hartenbach SPD................................... 3831 A Volker Kauder CDU/CSU................................ 3832 A Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ......................................................... 3833 C Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ.... 3834 B Rainer Funke F.D.P. ....................................... 3835 B Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 3836 A Dr. Evelyn Kenzler PDS .................................. 3837 A Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu dem Antrag der Fraktion PDS: Einführung einer Steuer auf spekulative Devisenumsätze (Tobin- Steuer) (Tagesordnungspunkt 13) Detlev von Larcher SPD.................................. 3837 D Otto Bernhardt CDU/CSU............................... 3838 D Klaus Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 3840 C Gisela Frick F.D.P. ........................................ 3841 D Dr. Barbara Höll PDS..................................... 3842 D Lydia Westrich SPD......................................... 3843 C Anlage 6 Amtliche Mitteilungen..................................... 3844 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 45. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Juni 1999 3685 (A) (C) (B) (D) 45. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. Juni 1999 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 45. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Juni 1999 3829 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 17.6.99* Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.6.99 Balt, Monika PDS 17.6.99 Behrendt, Wolfgang SPD 17.6.99* Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 17.6.99* Bonitz, Sylvia CDU/CSU 17.6.99 Borchert, Jochen CDU/CSU 17.6.99 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 17.6.99* Bulmahn, Edelgard SPD 17.6.99 Buwitt, Dankward CDU/CSU 17.6.99* Dr. Däubler-Gmelin, Herta SPD 17.6.99 Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.6.99 Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.6.99 Fischer (Hamburg), Dirk CDU/CSU 17.6.99 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 17.6.99 Gebhardt, Fred PDS 17.6.99 Geis, Norbert CDU/CSU 17.6.99 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 17.6.99 Glos, Michael CDU/CSU 17.6.99 Gröhe, Hermann CDU/CSU 17.6.99 Hanewinckel, Christel SPD 17.6.99 Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 17.6.99* Hornung, Siegfried CDU/CSU 17.6.99* Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 17.6.99 Jäger, Renate SPD 17.6.99* Kampeter, Steffen CDU/CSU 17.6.99 Kolbow, Walter SPD 17.6.99 Lensing, Werner CDU/CSU 17.6.99 Lintner, Eduard CDU/CSU 17.6.99* Lippmann, Heidi PDS 17.6.99 Dr. Lucyga, Christine SPD 17.6.99* Maaß (Wilhelmshaven), Erich CDU/CSU 17.6.99* Michels, Meinolf CDU/CSU 17.6.99* Müller (Berlin), Manfred PDS 17.6.99* Müntefering, Franz SPD 17.6.99 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Neumann (Bremen), Bernd CDU/CSU 17.6.99 Neumann (Gotha), Gerhard SPD 17.6.99* Nickels, Christa BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.6.99 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 17.6.99 Pflug, Johannes SPD 17.6.99 Reiche, Katherina CDU/CSU 17.6.99 Schenk, Christina PDS 17.6.99 Schloten, Dieter SPD 17.6.99* Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 17.6.99 Schmidbauer (Nürnberg), Horst SPD 17.6.99 von Schmude, Michael CDU/CSU 17.6.99* Schröder, Gerhard SPD 17.6.99 Schütz (Oldenburg), Dietmar SPD 17.6.99* Schuhmann (Delitzsch), Richard SPD 17.6.99 Schulz (Leipzig), Werner BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.6.99 Siebert, Bernd CDU/CSU 17.6.99* Dr. Sonntag-Wolgast, Cornelie SPD 17.6.99 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 17.6.99 Willner, Gert CDU/CSU 17.6.99 Zierer, Benno CDU/CSU 17.6.99* –––––––––––* für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Carsten Hübner (PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Ge- setzes zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1997 über wirtschaftliche Partnerschaft, politi- sche Koordinierung und Zusammenarbeit zwi- schen der Europäischen Gemeinschaft und ih- ren Mitgliedstaaten einerseits und den Verei- nigten Mexikanischen Staaten andererseits (Tagesordnungspunkt 15b) Ich werde dem vorliegenden Gesetzentwurf, bei dem es um nicht mehr und nicht weniger geht als um das Glo- balabkommen für den Freihandel zwischen EU und Mexi- ko, nicht zustimmen. Und natürlich nicht, weil ich ein Geg- ner bilateraler Wirtschaftsabkommen an sich wäre. Aber ich bin ein Gegner von Abkommen, die eine ungerechte 3830 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 45. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Juni 1999 (A) (C) (B) (D) Weltwirtschaftsordnung zementieren und weiter ausbauen sollen. Denn die vorgesehene völlige Liberalisierung von Handel und Dienstleistungen zwischen offenkundig un- gleich entwickelten Wirtschaften und Gesellschaften zu gleichen Austauschkonditionen, ist gerade aus entwick- lungspolitischer Sicht nicht zu akzeptieren. Wir können doch nicht unser Eintreten für gerechtere Nord-Süd-Beziehungen dadurch zu reiner Rhetorik ver- stümmeln, daß wir eilends das insgesamt äußerst kritik- würdige Vorhaben mit kurzen, wenn auch gutgemeinten Klauseln versehen. Daran haperte es nämlich auch in der Vergangenheit nicht. Woran es statt dessen fehlte, waren konzeptionelle Konsistenz und vor allem ein wirkungsvolles Monito- ring der Praxis solcher Abkommen. Aber wieder einmal mehr wird deutlich, daß dies offenbar gar nicht gewollt ist. Und wir stehen in dieser Hinsicht mit unserer Ein- schätzung durchaus nicht alleine da. Zahlreiche Nicht- regierungsorganisationen hierzulande und in Mexiko ebenso wie breite zivilgesellschaftliche Kräfte dort, u.a. Gewerkschaften, wehren sich verzweifelt gegen dieses Abkommen. Und die Gründe dafür brauche ich hier nicht noch mal anzuführen. Wir haben das in den Aus- schüssen erörtert. Auch kann ich Ihnen etwa die Lektüre eines am 7. Juni in der „Frankfurter Rundschau“ erschienenen Artikels unter der Überschrift „Wo die Tortillas heiß sind“ nur wärmstens empfehlen, der sich mit den Ar- beitsbedingungen und dem massiven Druck auf die Ge- werkschaften in Mexiko ausführlich befaßt. Aber was ist eigentlich das Interesse der EU und damit auch Deutschlands in dieser Frage? Doch allein die Tatsa- che, daß sich die EU und die Bundesrepublik durch das NAFTA-Abkommen zwischen Mexiko und den USA be- nachteiligt fühlen und nun versuchen, im Dienste ihrer Konzerne dieses Manko aus der Welt zu schaffen, indem man auch ein für die soziale Situation in Mexiko ähnlich verheerendes Abkommen abschließt. Darum geht es. Die Fragen einer gerechten Weltwirtschaftsordnung oder der Menschenrechte sind dabei doch nichts als lästige Ran- daspekte. Das Durchpeitschen der Ratifizierung des vorlie- genden Abkommens in den nationalen Parlamenten weist darauf eindrucksvoll hin. Und das, obwohl die Details, also die Handelsklauseln und damit die Wirtschaftsverhandlun- gen zwischen der EU und Mexiko, noch längst nicht abge- schlossen sind, owohl sie doch den Kern des Abkommens und damit auch unsere Entscheidung begründen müßten. Nur eines steht für mich jetzt schon fest und ist ein wesentliches Motiv meiner Ablehnung: Mit dem Ab- kommen kommen die verheerenden Klauseln des MAI durch die Hintertür wieder rein. Was auf der OECD- Ebene verhindert werden konnte, wird nun auf diese Weise zur bitteren Realität. Eine bittere Realität gerade für Entwicklungs- und Menschenrechtspolitiker, weil uns zukünftig die Möglichkeit zur politischen Gestal- tung auch ökonomischer Prozesse zum Wohle der Men- schen dort noch mehr abhanden kommt. Eine bittere Realität aber vor allem für viele viele Menschen in Me- xiko. Und das wissen Sie auch! Denn internationale Standards in bezug auf Arbeitnehmerrechte und Men- schenrechte schlechthin sowie ihre Überwachung blei- ben als erstes auf der Strecke, weil sie gar nicht ver- ankert sind bzw. nur als eine für alle Verträge obligato- rische Absichtsbekundung zu Demokratie und Men- schenrechten enthalten sind. Die PDS hat sich in den Ausschüssen dafür einge- setzt, daß zumindest diese Absichtserklärungen als mi- nimale Verbesserungen aufgenommen werden, bzw. die in dieser Hinsicht von der Koalition vorgeschlagenen Erweiterungen. Aber ich kann es natürlich nicht unterstützen, daß sie zum Feigenblatt werden für ein vom Wesen her falsches Vertragswerk, das wieder nur auf Kosten unzähliger Ar- beitsplätze gehen wird – in Mexiko wie hier in der EU. Ein Vertragswerk, das die Menschen bezahlen mit ihrer Würde, mit Entwickungschancen und sozialer Sicherheit und an dem die transnationalen Konzerne Unmengen verdienen werden. Denn allein die Erweiterung ihrer Marktchancen sind mit diesem Abkommen ins Zentrum jeglichen politischen Handelns gesetzt worden. Dem kann und dem will ich nicht zustimmen. Ich hoffe sehr, daß sich zumindest die Fachkollegen der an- deren Fraktionen ähnlich verhalten. Anlage 3 Erklärung der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Ge- setzes zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1997 über wirtschaftliche Partnerschaft, politi- sche Koordinierung und Zusammenarbeit zwi- schen der Europäischen Gemeinschaft und ih- ren Mitgliedstaaten einerseits und den Verei- nigten Mexikanischen Staaten andererseits (Tagesordnungspunkt 15b) Versehentlich stimmte die PDS-Fraktion zu der auf- gerufenen Beschlußempfehlung mit Nein. Hiermit er- kläre ich, daß die PDS-Fraktion der Beschlußempfeh- lung ausdrücklich zustimmt. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zum a – Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Unabhängigkeit der Richter und Gerichte b – Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Präsidialverfassung der Gerichte c – Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung d – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfas- sungsgesetz (Tagesordnungspunkt 11) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 45. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Juni 1999 3831 (A) (C) (B) (D) Alfred Hartenbach (SPD): Wir beraten heute über vier Gesetzesvorlagen, die eigentlich mehr Aufmerk- samkeit verdient hätten, als in einer Art Gemischtwa- renladen miteinander vermengt zu werden; eine Recht- fertigung für die verbundene Debatte besteht indes nur in der Überschrift: Justiz. Mit der Änderung des Einführungsgesetzes zum Ge- richtsverfassungsgesetz vollziehen wir ein weiteres Stück der Deutschen Einheit. In Berlin werden künftig die Wahlen der Schöffen von einem gemeinsamen Amtsgericht durchgeführt. Das ist angesichts der Neu- ordnung der Verwaltungsbezirke dort nötig und richtig. In zwei weiteren Gesetzen wollen wir von der Koali- tion und der Bundesrat die richterliche Selbstverwaltung reformieren und stärken. Ich werde mich dabei auf unse- ren Entwurf konzentrieren, auch weil er zusätzlich die Unabhängigkeit der Richter und Gerichte stärkt. Nach unserem Verständnis von einer demokratischen Justiz kann es nicht angehen, daß im 50. Jahr des Grundgesetzes innerhalb der Selbstverwaltungsgremien der Gerichte einzelnen Richtern besondere Privilegien zustehen. Nach den bisherigen Vorschriften haben die gewählten Vorsitzenden Richter zusammen mit den Ge- richtspräsidenten stets die Mehrheit im Präsidium, ob- wohl ihre Zahl nicht einmal ein Viertel der Richter des Gerichts ausmacht. Dieses Zweiklassensystem entspricht nicht der von unserer Verfassung geforderten Gleich- wertigkeit der Richterämter. Dazu gehört auch, daß künftig innerhalb der Spruchkörper die Stimme des Vor- sitzenden nicht mehr privilegiert, sondern den anderen gleichgestellt ist. Wir wollen erreichen, daß die Richte- rinnen und Richter in das Präsidium gewählt werden, die von der Mehrheit des Kollegiums gewollt sind. Wir schaffen dadurch mehr Transparenz, die zusätzlich ge- fördert wird durch eine begrenzte Öffentlichkeit der Prä- sidiumssitzungen. Wir tragen mit unserer Reform auch der mit der weitgehenden Übertragung der Zivilprozesse auf den Einzelrichter geänderten Lage Rechnung und bereiten der großen Justizreform, die eine Stärkung der Eingangsgerichte und der Einzelrichter vorsieht, den Weg. Wir sind aber auch überzeugt, das Selbstverständ- nis und die Motivation der Richterinnen und Richter zu stärken. Wenden wir uns nun Gesetz Nummer drei zu: der außergerichtlichen Streitschlichtung. Heute morgen wurden wir ja schon mehrfach durch unser allzeit waches Medium Fernsehen auf dieses Thema einge- stimmt. Mir hat danach mein Frühstück richtig gut ge- schmeckt, als ich sehen konnte, wie gut sich zwei Schiedsmänner, die ja als eine von mehreren möglichen Schlichtungsstellen in Betracht kommen, dargestellt haben. Worum geht es denn bei diesem „Gesetz zur Förde- rung der außergerichtlichen Streitschlichtung“? Trotz verschiedener Entlastungsversuche durch mehrere Ge- setze hat sich der Geschäftsanfall in der Ziviljustiz wei- ter erhöht. Mehrfache Streitwerterhöhungen und Ver- schärfungen des Zugangs zu den Rechtsmittelgerichten haben keine Entlastung gebracht, sondern eher eine Justizverdrossenheit der Parteien gefördert. Wir werden mit diesem Gesetz die Amtsgerichte in Bagatellstreitig- keiten entlasten. Darin sind wir uns ja in allen Fraktio- nen einig. Wir hätten diese Entlastung schon in der ver- gangenen Legislaturperiode erreichen können, aber wir wissen, daß dies an Taschenspielertricks der vormaligen Koalition gescheitert ist. Nun wollen wir uns aber nicht über verschüttete Milch unterhalten, wir wollen nach vorn blicken. Wir wollen, daß in allen Verfahren mit einem Streit- wert bis zu 1 500 DM, allen Nachbarschaftsklagen und bei allen Streitigkeiten über Ansprüche wegen Ehrver- letzungen zunächst ein Einigungsversuch vor einer die- ser Schlichtungsstellen unternommen wird. Ausgenom- men davon sind die Verfahren, die über das Mahnver- fahren ihren Anfang nehmen, und einige andere Streitig- keiten, wie etwa aus dem Familienrecht oder Urkunds- prozesse. Die Schlichtungsstellen – oder wie wir es im Gesetz nennen: die Gütestellen – sollen nun nicht Recht sprechen und einen Rechtsstreit mit einem Urteil been- den. Das sollen und dürfen sie nicht; die Entscheidungen durch Urteile bleiben den Richtern vorbehalten. Sie sol- len, so wie es im Gesetz steht, versuchen, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Ich verkenne nicht, daß auch bei Nachbarrechtsstreitigkeiten und Bagatellklagen komplizierte juristische Sachverhalte vorkommen. Aber, ich wiederhole es noch einmal, die Gütestellen sollen ja gerade nicht komplizierte Sachverhalte entscheiden, sie sollen ja auf eine einvernehmliche Lösung hinwirken. Dazu bedarf es keiner juristischen Vorbildung. Wir brauchen hierfür insbesondere Menschen, die mit Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen und einer guten Portion gesunden Menschenverstandes die zerstrittenen Parteien wieder auf einen gemeinsamen Weg führen. Das wird insbesondere im Nachbarrecht die wichtigste Aufgabe sein. Nun glauben einige, die Vorschaltungen der Güte- stellen würde keine Entlastung bringen, weil Bagatell- streitigkeiten ohnehin im Mahnverfahren erledigt wür- den. Die Zahlen bei den Gerichten widerlegen diese Be- hauptung indes. Wir sind überzeugt, daß die Gütestellen eine Vielzahl der an sie herangetragenen Streitigkeiten durch Vergleich erledigen werden und damit zu einer deutlichen Entlastung der Eingangsgerichte, der Amts- gerichte, beitragen. Wir als Gesetzgeber wollen es dabei den einzelnen Bundesländern überlassen, ob sie die Gütestellen ein- richten und welche Personen dort als Schlichter tätig werden. Dies können ausgebildete Juristen ebenso sein wie örtlich anerkannte Persönlichkeiten, also die Schiedspersonen, Schiedsämter, Schiedsstellen oder auch neue, von den Ländern zu schaffende Stellen. Da sind die Rechtsanwälte natürlich ebenso angesprochen wie möglicherweise pensionierte Richter. Wichtig ist, daß diese Personen willens und in der Lage sind, auf eine gütliche Beilegung des Streites hinzuwirken. Erfolgt eine gütliche Regelung nicht, erteilt die Güte- stelle eine entsprechende Bescheinigung, die mit der Klage vorgelegt werden muß. Gelingt allerdings die Einigung, kann aus diesem Vergleich die Zwangsvoll- streckung betrieben werden. 3832 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 45. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Juni 1999 (A) (C) (B) (D) Die Sorge, die Vorschaltung einer Gütestelle verzö- gere den Prozeß, ist unbegründet. Die Gütestellen kön- nen unbürokratisch und damit sehr rasch einen Termin anberaumen. Zum anderen setzt das Gesetz schon eine sehr kurze Frist: Ist nach Ablauf von drei Monaten das Güteverfahren nicht durchgeführt, erhält der Kläger gleichwohl die Bescheinigung, daß er die Einigung ver- sucht habe. Die kurze Zeitspanne kann deshalb nicht als Argument der Verzögerung gelten. In der Mehrzahl der Streitigkeiten, die erst gar nicht zu den Gerichten gelan- gen, werden dafür aber beide Parteien alsbald in ihrem Vergleich Rechtssicherheit haben. Wir sind überzeugt, daß sich die Öffnungsklausel in der Praxis bewähren wird. Wir wünschen uns mutige Bundesländer, die die ihnen eingeräumten Möglichkei- ten, ihre Amtsgerichte zu entlasten, nun auch bald in die Tat umsetzen. Volker Kauder (CDU/CSU): Der Bundesrat und die Regierungskoalition haben Gesetzentwürfe eingebracht, mit denen die Präsidialverfassung der ordentlichen Ge- richte geändert und angebliche Privilegien einzelner Richter abgebaut werden sollen. Drei wesentliche Ände- rungsvorschläge beinhalten diese Gesetzentwürfe: Das in § 21a Gerichtsverfassungsgesetz festgelegte Quorum für Vorsitzende Richter im Präsidium soll abgeschafft werden. Die Verteilung der Geschäfte in einem mit meh- reren Richtern besetzten Spruchkörper soll nicht mehr vom Vorsitzenden Richter allein, sondern durch Mehr- heitsentscheidung mit Stichentscheid des Präsidiums bei Stimmengleichheit erfolgen. Die immer wieder disku- tierte Richteröffentlichkeit der Sitzungen des Präsidiums soll nun gesetzlich eingeführt werden. Diese Änderungsvorschläge sind nichts Neues. Es könnte allenfalls neue Argumente im Für und Wider geben. Die Gesetzentwürfe sprechen von in den letzten 25 Jahren eingetretenen Rechtsentwicklungen und ver- änderten Anforderungsprofilen, denen sich die Justiz stellen müsse und die Strukturveränderungen zur Steige- rung der Effizienz der Justiz und der Eigenverantwort- lichkeit der Richter notwendig machten. Da die Gesetz- entwürfe diese Aussagen ohne jede weitere Erläuterung lassen, stehen sie eher als behauptende Aussage da, die eine Begründung verlangt, denn als Begründung selbst. Diesen Charakter trägt noch deutlicher die weitere Behauptung in den Gesetzentwürfen, daß eine Effizienz- steigerung der Justiz gerade dadurch erreicht werden könne, indem die Stellung des einzelnen Richters im zentralen Organ richterlicher Selbstverwaltung den ge- stiegenen Anforderungen angepaßt wird. Auch wenn man den einen oder anderen Gedanken- gang der Regierungskoalition oder des Bundesrates nachvollziehen kann, fällt es doch schwer zu glauben, daß durch den vorgelegten Gesetzentwurf tatsächlich Binnenreserven zum Zweck der Gerichtsentlastung akti- viert werden können. Der Geschäftsanfall verändert sich durch dieses Gesetz nicht. Also bleibt doch nur die Vermutung, daß Regierungskoalition und Mehrheit des Bundesrates unterstellen, daß die bisherigen Strukturen zu einer weniger effektiven oder gar schlechten Aufga- benerfüllung geführt haben. Dazu werden aber keine konkreten Positionen benannt, und so wird es im Ge- setzentwurf auch nicht formuliert. Entweder traut sich die Regierungskoalition nicht, dieses so klar zu formu- lieren oder – was ich für eher wahrscheinlich halte – sie hat für eine solche Einschätzung überhaupt keinen rea- len Anhalt. So kommen mir diese Begründungen eher wie ein Alibi vor, um die wahren Gründe für diesen Ge- setzentwurf zu verbergen. Die vorliegenden Gesetzentwürfe nehmen Diskussio- nen der 70er Jahre wieder auf, die von der Gleichwer- tigkeit aller Richterämter geprägt waren. So drängt sich der Eindruck auf, daß eher ideologische Vorstellungen diesen Gesetzentwurf tragen, denn sachlich zwingende Notwendigkeiten. Das alte sozialdemokratische Ziel der sogenannten Demokratisierung der Gerichte, der vollen Gleichwertigkeit aller Richter an einem Gericht, wird mit den vorliegenden Gesetzentwürfen neu aufgegriffen. In der Vergangenheit sind entsprechende Vorstöße ge- scheitert. Deshalb hat die SPD nun versucht, das alte Anliegen mit einem verführerisch klingenden Titel zu versehen und neu zu verpacken. Ganz deutlich wird dies in der Zielsetzung, angeblich überkommene Privilegien abzubauen. Daß dieser Abbau angeblicher Privilegien eine Effizienzsteigerung der Justiz nach sich ziehe, er- schließt sich schlüssig in keinster Weise aus den Gesetz- entwürfen und dürfte in der Praxis auch durch kein be- kanntes Meßverfahren nachweisbar sein. Da die Gesetzentwürfe also nicht offen die Gleich- wertigkeit aller Richterämter als Zielsetzung ausweisen, werden auch die in diesem Zusammenhang dringend notwendigen Fragen nach Führung und Sachkompetenz durch Gremien in der Justizverwaltung nicht angespro- chen. Das Präsidium eines ordentlichen Gerichtes ist kein rechtspolitisches Parlament. Das Präsidium ist im we- sentlichen ein geschäftsleitendes Verwaltungsorgan. Und da gibt es sehr wohl Gründe, die dafür sprechen, Erfahrung und Sachverstand der Vorsitzenden Richter einer Spruchkammer besonders einzubeziehen. Dies ist eine Sachfrage, die man unterschiedlich behandeln kann, die aber den Vorwurf einer Privilegierung von Vorsit- zenden Richtern überhaupt nicht verdient. Ich meine, daß mehr für die bisherige Praxis spricht. Vergleichbar sehe ich dies auch bei der Entschei- dungskompetenz Vorsitzender Richter bei der Ge- schäftsverteilung in mit mehreren Richtern besetzten Spruchkörpern. Ich weiß, daß die in diesem Gesetzent- wurf vorgesehene Mehrheitsentscheidung inhaltlich be- reits mit dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Ver- einfachung des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit in das Ge- setzgebungsverfahren eingeführt wurde. Wir haben diese Regelung in dem ansonsten von uns ursprünglich mitgetragenen Gesetzentwurf immer abgelehnt. Auch bei diesem Thema setzt sich der Gesetzentwurf der Re- gierungskoalition mit den Fragen von Führung und Ver- antwortung überhaupt nicht auseinander. Hier von De- mokratisierung zu sprechen ist deshalb wenig überzeu- gend, weil gerade auch Demokratie der Führung bedarf. Ist denn die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers mit dem Recht, Minister zu berufen und zu entlassen, Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 45. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Juni 1999 3833 (A) (C) (B) (D) undemokratisch? Da dies nicht der Fall ist, kann es doch bei der Frage von Führung und Verantwortung im Ge- richt nur darum gehen, inwieweit richterliche Unabhän- gigkeit und das richterliche Selbstverständnis Führung begrenzen. Eine solche begrenzende Notwendigkeit sehe ich bei der Festlegung der Geschäftsverteilung in einem Spruchkörper nicht notwendigerweise. Der Mangel der Gesetzentwürfe liegt aber darin, daß sie sich mit dieser Frage überhaupt nicht auseinanderset- zen. Ferner wird verkannt, daß die Vorsitzenden Richter bereits jetzt und nach den Vorstellungen der Landes- justizverwaltungen künftig zunehmend leitende Auf- gaben übernehmen sollen. Die Beschneidung der Stel- lung der Vorsitzenden Richter ist deshalb sachlich nicht geboten. Die Vorschläge sind kontraproduktiv und können so gedeutet werden, daß auf mittlere Sicht, zusammen mit den Überlegungen zur Justizreform, die Vorsitzenden Richter, zumindest an den Landgerichten, weiter ent- machtet und gänzlich durch Einzelrichter ersetzt werden sollen. Letztlich stellt sich auch die Frage, warum ein Vorsitzender Richter noch in einer höheren Besoldungs- stufe stehen soll als ein einfacher Richter, wenn ihm klassische Führungsaufgaben entzogen werden. Daß im Präsidium künftig die einfachen Richter die Mehrheit stellen werden und daß über den Geschäftsverteilungs- plan die Vorsitzenden Richter – entsprechend einer weit verbreiteten Fehlvorstellung – zusätzlich mit Arbeit ein- gedeckt werden sollen, wird sich langfristig schädlich auf die Stellung der Vorsitzenden Richter und damit auch auf die Personalentwicklung innerhalb der Justiz auswirken. Da es auch innerhalb der Arbeitsgruppe Recht der SPD-Fraktion kritische Stimmen zu dem Ge- setzentwurf gibt, ist eine Sachverständigenanhörung, bei der auch die betroffenen Vorsitzenden Richter zu Wort kommen sollten, unverzichtbar. Dies bestärkt mich im Eindruck, daß es hier wirklich um eine politisch ideolo- gische und weniger um eine sachlich gebotene Frage geht. Etwas anders verhält es sich mit dem dritten Rege- lungskomplex: der Richteröffentlichkeit der Sitzungen des Präsidiums. Hier gab es Rechtsunsicherheit, die dann zu einer Entscheidung des Dienstgerichts des Bun- des 1995 geführt hat, die die Entscheidung eines Präsi- diums, richteröffentlich zu tagen, zum Kernbereich richterlicher Tätigkeit erklärt hat. Damit ist eine inhalt- liche Kontrolle der Dienstaufsicht über die Frage der Richteröffentlichkeit nicht mehr möglich. Das Präsidium kann also jetzt in einer Geschäftsordnung festlegen, ob richteröffentlich getagt wird oder nicht. Wenn ich den Gesetzentwurf richtig interpretiere, wird aber genau diese Rechtslage formuliert, wenn es im Gesetzestext heißt, daß das Präsidium beschließen kann, daß die Richter des Gerichts bei den Beratungen und Abstim- mungen des Präsidiums zugegen sein können. Ich kann nicht erkennen, wo hier eine neue Rechtslage formuliert wird. Zur Sache selbst wäre aber erneut auf das Bundes- dienstgericht zu verweisen, daß in der Entscheidungsbe- gründung klar zum Ausdruck bringt, daß nach seiner Auffassung mehr gegen die Richteröffentlichkeit spricht als dafür. Obwohl Bundesrat und Regierungskoalition durchaus die auch vom Bundesdienstgericht angesprochenen Pro- bleme erkennen, wird in der Begründung nur völlig un- zureichend darauf hingewiesen, und zwar mit der Be- merkung, daß in angemessener, sachlicher und schonen- der Weise auf persönliche Eigenschaften der betroffenen Richter einzugehen ist, wenn dies im Laufe der Beratun- gen notwendig wird. Diese Anforderung der zurückhal- tenden, abwägenden, nicht auch nur im Ansatz negativ qualifizierenden Äußerung dürfte eine sachgerechte, die Entscheidung fördernde Diskussion kaum erleichtern. Diese beiden vorliegenden Gesetzentwürfe hinterlassen den Eindruck, daß es also weniger um sachliche Not- wendigkeiten denn um politische Zielsetzungen geht. Da die sachlichen Notwendigkeiten nicht zwingend gegeben sind, lehnen wir diese Gesetzentwürfe auch ab. Ich äußere die Hoffnung, daß die weiteren Reformvor- haben in der Justizpolitik dieser Bundesregierung weni- ger von Ideologie als von sachlichen Zielsetzungen ge- prägt sind. Dies wünsche ich mir vor allem als Abge- ordneter eines Flächenlandes beim Reformvorhaben der Eingangsgerichte. Alle sachlichen Argumente sprechen für die Erhaltung der amtsgerichtlichen Strukturen. Ich hoffe, daß wir uns darauf verständigen können. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Ich komme zunächst zu Tagesordnungspunkt 11a und b. Ziel beider Entwürfe ist die Reform der Präsidialver- fassung und die Stärkung der richterlichen Selbstver- antwortung. Überkommene Strukturen in der Gerichts- verfassung sollen abgeschafft und die Justizstrukturen demokratisiert werden. Die Stellung der einzelnen Richter wird gestärkt und der Gleichwertigkeit aller Richterämter Ausdruck verliehen. Der Bundesratsent- wurf wird diesem Ziel nicht in gleicher Weise gerecht wie der Koalitionsentwurf, der „mutiger“ vorgeht. So soll im Gegensatz zum bisherigen Recht nicht mehr der Vorsitzende allein die Geschäftsverteilung in- nerhalb der Kammer festlegen, sondern der Spruchkör- per (§ 21g). Soweit auf Grund Stimmengleichheit keine Entscheidung herbeigeführt werden kann, soll das Präsi- dium entscheiden. Im Gegensatz dazu soll nach dem Bundesratsentwurf die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag geben. Das nach bisherigem Recht geltende Vorsitzenden- quorum im Präsidium – das heißt die Vorgabe, daß die- ses mindestens zur Hälfte mit Vorsitzenden Richtern be- setzt sein muß – wird abgeschafft. Es wird zudem festgelegt, daß Präsidiumssitzungen in Zukunft grundsätzlich für die Richter des Gerichts öf- fentlich sind. Kommen jedoch Personalangelegenheiten zur Sprache, besteht die Möglichkeit, die Öffentlichkeit auszuschließen (§ 21e Abs. 8). Zwar bleibt es bei der Regelung, wonach die Wahl zum Präsidium grundsätzlich nach dem Mehrheitswahl- recht erfolgt (§ 21b Abs. 3). Hierdurch werden „klei- nere“ Organisationen, wie zum Beispiel die „Neue Richtervereinigung“, benachteiligt. Es soll aber den 3834 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 45. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Juni 1999 (A) (C) (B) (D) Ländern ermöglicht werden, auch andere Wahlverfahren festzulegen, was im Bundesratsentwurf nicht vorgesehen ist. Nun meine Stellungnahme zu Tagesordnungspunkt 11c. Ziel dieses Entwurfes ist es, vermehrt Zivilrechts- streitigkeiten einer außergerichtlichen – einvernehmli- chen – Streitlösung zuzuführen. Wir wollen erreichen, daß alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, zu einer für die Beteiligten befriedigenden Beendigung eines Streites zu gelangen. Dies ist außerhalb des streng for- malisierten Gerichtsverfahrens weitaus besser zu reali- sieren als innerhalb eines solchen. Hiermit ist dem Rechtsfrieden und letztlich auch dem Vertrauen in den Rechtsstaat gedient. Den Ländern soll durch eine Öffnungsklausel ermög- licht werden, in bestimmten Fällen dem zivilrechtlichen Verfahren ein obligatorisches Schlichtungsverfahren vor einer von den Landesjustizverwaltungen eingerichteten oder anerkannten Gütestelle vorzuschalten. Dieser Eini- gungsversuch soll Zulässigkeitsvoraussetzung für eine spätere Klage sein. In Betracht kommt das Schlichtungsverfahren für vermögensrechtliche Streitigkeiten vor den Amtsge- richten mit einem Streitwert unter 1 500 DM, bestimmte Nachbarrechtsstreitigkeiten, Ansprüche wegen Ehrver- letzungen unter Privaten. Es soll aber ausreichen, wenn die Parteien einver- nehmlich einen Einigungsversuch vor einer sonstigen Gütestelle, die Streitschlichtung betreibt – was auch Verbraucherberatungsstellen sein können – unternom- men haben. Für Rechtsanwälte wird ein Gebührentatbestand ge- schaffen; die Gebühr wird aber in einem etwaigen spä- teren Prozeß angerechnet. Insolvente Parteien erhalten – wie im „normalen“ Gerichtsverfahren – Anspruch auf Beratungshilfe. Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär bei der Bundes- ministerin der Justiz: Eine starke, eine unabhängige, eine effizient arbeitende Justiz ist einer der wesentlichen Pfeiler unseres demokratischen Rechtsstaats. Die Bundesregierung hat sich deshalb dem rechtspolitischen Ziel verschrieben, der Justiz mit grundlegenden Verfahrensvereinfachungen und anderen flankierenden Maßnahmen den Rücken zu stärken. Deshalb begrüßen wir natürlich die heute zur Be- ratung anstehenden Gesetzentwürfe. Das gilt zunächst für die Gesetzesinitiative der Ko- alitionsfraktionen zur Stärkung der Unabhängigkeit der Richter und Gerichte und den in dieselbe Richtung zie- lenden Gesetzentwurf des Bundesrates zur Reform der Präsidialverfassung der Gerichte. Beiden Entwürfen liegt die zutreffende Erkenntnis zugrunde, daß sich die gesetzlichen Regelungen zur richterlichen Selbstver- waltung zum Teil als unzulänglich erwiesen haben. Angesichts des veränderten Anforderungsprofils der Justiz – vor allem im Hinblick auf die stärker gewordene Stellung des Einzelrichters – ist die überkommene Prä- sidialverfassung, die seit mehr als einem Vierteljahrhun- dert unverändert besteht, nicht mehr zeitgemäß. Ent- sprechende Strukturveränderungen sind daher geboten, die zur Steigerung der Effizienz der Justiz und der Ei- genverantwortlichkeit der Richter beitragen. So ist zum Beispiel heute in der Tat nicht mehr einzu- sehen, warum die Präsidien zur Hälfte mit Vorsitzenden Richtern besetzt sein müssen, die auf diese Weise zu- sammen mit dem Vorsitzenden, der geborenes Präsidi- umsmitglied ist, immer die Mehrheit bilden. Dieses Pa- ritätsprinzip – das sogenannte Vorsitzenden-Quorum – führt zu einer Überrepräsentierung der Vorsitzenden im Präsidium, die demokratischen Grundsätzen zuwider- läuft. Denn die Vorsitzenden machen zahlenmäßig häu- fig nur ein Drittel bis ein Viertel der an einem Gericht tätigen Richter aus – manchmal sogar noch weniger. Die Neuregelung sieht also zu Recht die ersatzlose Beseiti- gung des Vorsitzenden-Quorums vor. Nicht mehr zeitgemäß erscheint auch die Regelung, wonach der Vorsitzende die Geschäftsverteilung inner- halb der einzelnen Spruchkörper allein bestimmt. Dies widerspricht dem modernen Verständnis einer prinzipi- ellen Gleichwertigkeit der Richterämter, das vor allem durch die Stärkung des Einzelrichters zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die in den Entwürfen vorgesehene interne Geschäftsverteilung durch Beschluß der dem Spruchkörper angehörenden Berufsrichter trägt dem Prinzip der Gleichwertigkeit der Richterämter wesent- lich besser Rechnung. Wie die gesetzliche Regelung im einzelnen auszugestalten ist – wie z.B. bei Stimmen- gleichheit zu verfahren ist –, darüber wird im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu reden sein. Dasselbe gilt – um einen weiteren und für mich zu- gleich letzten Punkt der beiden Gesetzentwürfe heraus- zugreifen – für die geplante Einführung der Richter- öffentlichkeit der Präsidiumssitzungen. Dies entspricht einem vielfach geäußerten Bedürfnis innerhalb der Richterschaft. Außerdem wird dies – wie man hört – an einigen Gerichten ohne Rücksicht auf die entgegenste- hende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits heute praktiziert. Die beiden Entwürfe unterscheiden sich zwar gering- fügig in der Frage, ob die Öffentlichkeit fakultativ oder regelmäßig zugelassen werden soll. Aber auch hier wird die Diskussion im weiteren Verlauf des Gesetzgebungs- verfahrens ergeben, welchem der beiden Konzepte der Vorzug zu geben ist. Ich komme zum zweiten Thema: Die Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung ist ein wesentliches Ziel der Rechtspolitik der Bundesregierung. Die außer- gerichtliche Streitbeilegung kann nicht nur einen Beitrag leisten zu der dringend gebotenen Entlastung der Zivil- justiz. Sie kann vielmehr auch in dafür geeigneten Be- reichen eher und besser Rechtsfrieden zwischen den streitenden Parteien schaffen. Ich denke hier insbesondere an Nachbarschaftsstrei- tigkeiten. Die Parteien müssen in diesen Fällen auch weiterhin miteinander auskommen. Ihnen ist mit außer- gerichtlicher Streitschlichtung häufig viel besser gedient als mit einem Streit vor Gericht und einem anschließen- den Urteil. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 45. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Juni 1999 3835 (A) (C) (B) (D) Bei anderen Streitigkeiten sind Gerichtsverfahren schon im Hinblick auf das Verhältnis von Aufwand und Bedeutung der Sache wenig geeignet. Die Gerichts- und Anwaltskosten einschließlich etwaiger Auslagen für Zeugen und Sachverständige können in solchen Fällen leicht die Höhe der im Streit stehenden Forderung über- steigen. Solche Konflikte können durch außergerichtli- che Streitbeilegung rascher und kostengünstiger berei- nigt werden. Ich halte es deshalb für wichtig, Institutio- nen, die im Vorfeld der Gerichte Konflikte beilegen, zu fördern. Die mit dem vorliegenden Entwurf vorgeschlagene Öffnungsklausel zugunsten der Bundesländer bietet aus- reichend Flexibilität, um alternative Wege zur außerge- richtlichen Streitbeilegung zu gehen. Da sich fast alle Länder in diesem Bereich experimentierfreudig zeigen, verspreche ich mir viel von der Umsetzung dieser Re- gelung. Die jetzt vorgeschlagene Regelung war auch Be- standteil der Bundesrats-Initiative der vergangenen Le- gislaturperiode, des Gesetzentwurfs zur Vereinfachung des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die CDU/CSU- Fraktion hat allerdings diesen Entwurf in der laufenden Legislaturperiode nahezu unverändert wieder einge- bracht. Die Bundesregierung teilt den Gesamtansatz die- ses Entwurfs nicht. Mit ihm soll die „Flickschusterei“ in der Justizpolitik durch Rechtspflegevereinfachungs-, Beschleunigungs- und Entlastungsgesetze fortgesetzt werden. Die Bundesregierung setzt im Gegensatz dazu auf eine grundlegende Reform des Rechtsmittelrechts in Zivilsachen noch in dieser Legislaturperiode. Dies ändert indessen nichts daran, daß ein wichtiger Ansatz, der mit dem heute zu beratenden Entwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf- gegriffen wird, schon jetzt zügig verabschiedet werden kann, um eine möglichst rasche Entlastung der Zivilge- richte zu erreichen. Angesichts der Vorgeschichte dieses Vorschlages bin ich mir sicher, daß wir großes Einver- nehmen erzielen werden. Zum dritten Thema: Auch dem Entwurf des Bundes- rates für ein Gesetz zur Änderung des Einführungsgeset- zes zum Gerichtsverfassungsgesetz stimmt die Bundes- regierung zu. Mit der beantragten Änderung soll dem Land Berlin wegen der dortigen Bezirksreform die Möglichkeit eingeräumt werden, die Schöffenwahl bei einem Gericht zu konzentrieren und damit zu vereinfa- chen. Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat ein klares Konzept für ihre Rechtspolitik in dieser Le- gislaturperiode. Wie ein roter Faden ziehen sich durch dieses Konzept Maßnahmen zur Stärkung der Judikative – ihre Stellung, ihrer Selbstverantwortlichkeit, ihrer Lei- stungsfähigkeit. Die heute beratenen Entwürfe passen wie Mosaiksteine in dieses Konzept. Ich bitte darum, sie positiv aufzunehmen. Rainer Funke (F.D.P.): Uns begegnet heute mit dem Gesetzentwurf zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung ein alter Bekannter, denn dieses Gesetz hat schon die frühere Bundesregierung eingebracht. Sie war mit diesem Gesetzentwurf zugegebenermaßen aus anderen Gründen im Vermittlungsausschuß gescheitert. Inhaltlich kann ich daher diesem Gesetz über die außer- gerichtliche Streitbeilegung durchaus zustimmen. Die F.D.P. hat stets der außergerichtlichen Streitbei- legung eine große und wichtige Rolle zugedacht. Aus diesem Grunde haben wir in der letzten Legislaturperi- ode auch die §§ 1025ff. ZPO reformiert und das Schiedsgerichtswesen dadurch auch international geför- dert. Je mehr außergerichtliche Streitbeilegung und außer- gerichtliche Streitentscheidungen möglich sind, desto schneller und häufig effektiver wird der Rechtsfrieden hergestellt, als es Gerichte mit ihrer hoheitlichen Funk- tion leisten können. Der Spruch „Schlichten ist besser als richten“ hat viel Wahres für sich. Die außergerichtliche Streitbeilegung hat ja in einigen Bundesländern großen Erfolg gehabt. Schiedsmänner und Schiedsfrauen, aber auch die Mitarbeiter der öffent- lichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle in Hamburg haben wesentlich zur Entlastung der Gerichte und zur Herstellung des Rechtsfriedens beigetragen. Der Ansatz des Gesetzes, durch eine Länderöffnungsklausel diese bewährten Institutionen, die von Land zu Land ja unter- schiedlich ausgestaltet sind, zu nutzen, erscheint mir nach wie vor richtig. Im Rechtsausschuß werden wir aber darüber zu be- raten haben, ob die Länder nicht doch in einem be- stimmten Rahmen und nicht in völlig unterschiedlicher Weise diese außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen ausgestalten sollen. Insbesondere in der Nähe von Län- dergrenzen wird es der Bevölkerung schwer verständlich zu machen sein, daß zum Beispiel in Hamburg- Schnelsen, also am nördlichsten Ende von Hamburg, Regelungen gelten, und 300 Meter von meinem Wohn- sitz entfernt, in Schleswig-Holstein, andere Vorausset- zungen bestehen. Auf jeden Fall wird es zusätzlichen Personalbedarf im Bereich der Schiedsmänner und Schiedsfrauen ge- ben. Ich glaube, daß als Schlichter vor allem Rechts- anwältinnen und Rechtsanwälte in Frage kommen, in- soweit könnte auf die Vorbildfunktion des Entwurfs eines Landesausführungsgesetzes in Baden-Würt- temberg hingewiesen werden. Die Bundesjustizministerin hat bereits mehrfach den großen Entwurf einer Justizreform angekündigt. Dabei soll insbesondere der bisherige Instanzenweg in Frage gestellt werden. Insoweit könnte der außergerichtlichen Streitbeilegung vor Inanspruchnahme der Eingangs- gerichte eine große Bedeutung zukommen. Wir sollten daher auch in der Beratung in den Ausschüssen mit überdenken, ob die außergerichtliche Streitbeilegung nicht gemeinsam mit den Vorschlägen zur Justizreform behandelt werden sollte. Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Unabhän- gigkeit der Richter und der Gerichte begegnet uns wie- der ein alter Bekannter, nämlich das alte sozialdemokra- tische Ziel der sogenannten Demokratisierung der Ge- richte. 3836 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 45. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Juni 1999 (A) (C) (B) (D) Aber die Idee der Gleichwertigkeit aller Richterämter, die ja hinter diesem Gesetzesantrag steht, verkennt, daß unter- schiedliche Verantwortlichkeiten und unterschiedliche Be- fugnisse letztlich auch mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten der betroffenen Richter einhergehen müssen. Wenn man bedenkt, daß den Vorsitzenden Richtern künftig noch zunehmend einige Aufgaben übertragen werden sollen, be- steht zumindest kein sachliches Gebot für die Beschneidung der Position der Vorsitzenden Richter. Aber auch bei diesem Gesetzentwurf sieht die F.D.P. einen Zusammenhang zu den Überlegungen der Justizreform. Eine tragende Überlegung bei der Justizreform ist ja nun einmal die noch weitere Zu- rückführung der Kammerentscheidung. Aus diesem Grunde plädiere ich sehr dafür, diesen Gesetzentwurf zur Stärkung der Unabhängigkeit der Richter und Gerichte erst dann zu beraten, wenn die Vorstellungen der Justizministerin zur Ju- stizreform im Bundestag beraten werden. Der Gesetzentwurf des Bundesrates zur Reform der Präsidialverfassung der Gerichte sieht eine sogenannte Richteröffentlichkeit vor und soll eine größere Transpa- renz der Entscheidungen ermöglichen. Ich habe Zweifel, ob dieses Ziel mit diesem Mittel erreicht wird. Ich prophezeie, daß die Verstärkung der Richter- öffentlichkeit letztlich dazu führt, daß die Entscheidun- gen noch viel stärker als bisher in den von uns allen im- mer wieder kritisierten Runden vorbereitet und letztlich auch gefällt werden. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Eigentlich ist es eine Zumutung, über den vorliegenden Ge- setzentwurf im Bundestag zu diskutieren, nachdem wir be- reits im letzten Jahr die Frage der Entlastung der Gerichte im Bundestag verabschiedet hatten, durch Uneinsichtigkeit der damaligen Opposition, der SPD und der Grünen, ein Inkrafttreten verhindert wurde und wir bereits am 28. Janu- ar dieses Jahres den Gesetzentwurf so vorstellten, der ur- sprünglich auch Ihre Zustimmung gefunden hat, mit Aus- nahme der eigentlich vernünftigen Versuchsregelung, das Handelsregister den Industrie- und Handelskammern zu übertragen. Dies haben wir, weil wir die Mehrheiten ken- nen, gestrichen, und trotzdem haben Sie uns vergeblich im Januar diskutieren lassen mit der mehr als faulen Ausrede – und ich darf Sie zitieren, lieber Kollege Hartenbach –: „Wenn wir etwas tun, dann muß es eine Reform sein, die aus einem Guß ist. Ich bin froh, daß Herr Pick darüber nachher noch sprechen wird. Da kann ich mir weitere Aus- führungen ersparen.“ Ich darf weiter zitieren: Herrn Staatssekretär Dr. Pick auf eine Intervention von Herrn Geis: Wissen Sie, Herr Geis, wir haben … die Chance – auch im Konsens mit den Bundesländern –, tat- sächlich in eine echte Reform einzusteigen. Des- wegen werden wir in allen Schritten, die dieser Re- form nicht zuwiderlaufen, sondern sie befördern und ihr entsprechen, zustimmen. Später fährt er fort: Meine Damen und Herren, in der Koalitionsver- einbarung ist festgelegt, daß wir eine umfassende Justizreform mit den Aspekten der Dreistufigkeit, von der ich bereits sprach, der Aufwertung der einheitlichen Eingangsgerichte, der Reform der Gerichte und Instanzen und der Vereinfachung und Angleichung der Verfahrensordnungen durchset- zen werden. Dies waren alles Ankündigungen, um unseren ver- nünftigen Gesetzentwurf zu Fall zu bringen, nun muten Sie uns diesen mickrigen Gesetzentwurf zur Förderung der außerordentlichen Streitbeilegung – sozusagen als Vorgesetz – zu und alle anderen großen Reformvorha- ben bleiben, mindestens vorläufig, auf der Strecke. Sie haben es zu verantworten, daß die Gerichte nicht schon längst durch außergerichtliche Verfahren entlastet wurden, daß immer noch mindestens bei den Eingangs- gerichten übermäßiger Arbeitsanfall für Richter und Mitarbeiter der Gerichte besteht und die rechtsuchenden und letztlich auch streitenden Bürger mit hohen Kosten belastet werden. Wir waren Ihnen im Januar weit entgegengekommen und haben es als Arroganz der Macht empfunden, daß sie unseren – ich darf wiederholen – vom Bundestag verabschiedeten, von Ihnen mit Ausnahme der Register- änderung akzeptierten Entwurf abgelehnt haben. Wir haben überhaupt kein Verständnis dafür, daß wir nun den Ländern und auch den Gerichten sowie den Rechtsuchenden Brotkrümel vorwerfen sollen. Es ist schon erstaunlich, lieber Kollege Hartenbach, Sie verkündeten am 28. Januar 1999 – ich zitiere –: Wir werden in den nächsten Tagen einen Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren einbringen, der den Ländern das gibt, was sie dringend brauchen, nämlich den Einstieg in die außergerichtliche Streitschlichtung und haben für dieses Kleinstgesetz nicht Tage, sondern fast fünf Monate gebraucht. Eine tolle Leistung! Wenn ich daran denke, was alles noch zu erledigen ist und von Ihnen angekündigt wurde, wird das wohl diese Legisla- turperiode nichts mehr werden. Was wir wollen, ist die letztes Jahr im Bundestag be- schlossene Verabschiedung einer echten Justizreform – und das schnell, ohne ideologische Scheuklappen. Diese ideo- logische Scheuklappen haben das Justizministerium und die Rechtsexperten in der SPD-Fraktion wohl gehabt, und es hat ihnen die Sicht, zum Beispiel bei dem 630-Mark- Gesetz und dem Gesetz über die Scheinselbständigkeit ge- trübt. Denn sonst hätten solche schlampigen, Recht und Ordnung mit Füßen tretende und vermutlich verfassungs- widrige Gesetze nicht das Justizministerium passieren kön- nen. Unsere Warnungen bei den Beratungen im Rechtsaus- schuß wurden höhnisch zurückgewiesen. Ein Teil der Wahlschlappen am letzten Sonntag – und es ist ja nicht nur die Europawahl gewesen, sondern auch eine große Reihe von Kommunalwahlen – ist auf diese schlampige und arro- gante Behandlung zurückzuführen. Verehrter Herr Hartenbach, in der Vergangenheit hatten wir einen guten Ton und waren stolz darauf, daß wir im Gegensatz zu anderen Ausschüssen ordentlich und fair mit- einander umgingen. Das hat sich in den letzten Monaten leider geändert, und ich bin der Meinung: Das muß wieder- hergestellt werden. Der insbesondere auch beim Staatsbür- gerrecht mehrfach geäußerte Satz ,,Ihr könnt machen, was ihr wollt, wir haben die Mehrheit“ wurde von uns so in 16 Jahren nicht gebraucht. Wir haben mit Ihnen als Opposition auch dann Gesetze besprochen, wenn wir wußten, daß Sie Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 45. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Juni 1999 3837 (A) (C) (B) (D) sie aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnen. Sie sollten zu dieser fairen und fruchtbaren Zusammenarbeit zurück- kehren und uns als Opposition rechtzeitig in die Gesetzes- vorhaben mit einbeziehen, sonst können Sie nicht damit rechnen, daß Sie unsere Unterstützung finden. Insbesonde- re darf es nicht wieder vorkommen, wie mehrfach gesche- hen, daß im Schweinsgalopp morgens Gesetze eingebracht werden, die noch am gleichen Tag im Rechtsausschuß be- handelt und abgeschlossen werden müssen. Der Rechtsausschuß war eine solide Plattform recht- lichen Wirkens – und das muß er wieder werden. Wir schlagen daher vor, daß wir den am 28. Januar von uns im Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf zusammen mit ihrem heutigen Gesetzentwurf im Rechtsausschuß behandeln und vernünftige, den Gerichten wirklich hel- fende Ergebnisse zustande bringen. Wir sind dazu bereit, aber nur dann, wenn wir gleichberechtigt und ernsthaft mitarbeiten können. Dr. Evelyn Kenzler (PDS): Die Justiz ist bekannter- maßen reformbedürftig. Mit Blick auf das zur Debatte stehende GVG von 1871 kann man nur vermerken: „Die Justiz der Gegenwart ist eine Justiz der Vergangenheit“. Von daher begrüße ich jede Initiative, die hierarchische Strukturen in der Gerichtsverfassung beseitigt und die Unabhängigkeit der Richter im Interesse einer Demo- kratisierung der Justiz stärkt. Das gilt auch für jeden Ge- setzentwurf, der die Bürgerfreundlichkeit, Transparenz und die Friedensfunktion von Recht und Justiz bewahrt und fördert. Die PDS hat deshalb in der vergangenen Wahlperiode den „Entwurf eines Gesetzes zur Demo- kratisierung und Vereinfachung des Gerichtsverfas- sungsgesetzes“ vorgelegt. Es besteht insofern Einigkeit darüber, daß die über- kommenen Strukturen des GVG in einer demokratischen Reform der Gerichtsverfassung beseitigt werden müssen. Die Stärkung der richterlichen Selbstverwaltung und die Beseitigung von ungerechtfertigten Privilegien innerhalb der Richterschaft gehen deshalb in die richtige Richtung. An dem Gesetzentwurf ist jedoch nicht der Regelungsvor- schlag, sondern die Aussparung wichtiger Regelungserfor- dernisse zu kritisieren. Von einem Entwurf der Koalitions- parteien zur Stärkung der Unabhängigkeit der Richter darf man eigentlich mehr erwarten als „nur“ die Änderung der Präsidialverfassung. Ich halte die Reform der geltenden Präsidialverfassung nicht für die einzige oder vordringlich- ste rechtspolitische Maßnahme hierbei. Die Reform der so- genannten Richterkarriere wie auch der Besoldung ist ebenso wichtig. Der Gesetzentwurf zur Förderung der außergerichtli- chen Streitbeilegung geht zwar in die richtig Richtung. Er ist aber nur ein vorsichtiges Schrittchen dahin. Zunächst: Ich unterstützte das rechtspolitische Bemü- hen, den Weg für alternative und vor allem frühzeitige Möglichkeiten der Konfliktbehandlung durch eine Expe- rimentierklausel für die Länder zu öffnen. Dies tue ich allerdings nicht vorrangig, um angesichts der sinkenden Finanzkraft der öffentlichen Haushalte lediglich die Zahl der Gerichtstverfahren zu senken. Der Filter „alternative Verfahren“ muß – ohne die Kostenseite zu ignorieren – in erster Linie einer bürgerfreundlichen, zugleich aber auch qualifizierten Konfliktlösung dienen. Nur so ist auf diesem Wege eine effektive Herstellung des Rechtsfrie- dens möglich. Das Schlichtungsverfahren darf auf kei- nen Fall zu einer uneffektiven Zwangsinstanz verkom- men, die auf dem Weg zum gerichtlichen Verfahren pro forma durchlaufen werden muß, weil die notwendige juristische Sachkenntnis und damit auch Akzeptanz bei den Rechtssuchenden fehlt. Ich halte es auch für wichtig, daß die Initiativen zur au- ßergerichtlichen Konfliktlösung möglichst früh ansetzen. Ganz im Sinne von Radbruch, der „Rechtshygiene“ vor „Rechtschirurgie“ plazierte, geht es doch zunächst um die Vermeidung der Eskalation von Konflikten, das heißt um ein breites Angebot zur rechtlichen Beratung und Aufklä- rung. Die Einrichtung von sogenannten Bürgerinforma- tions- und -beratungsstellen wäre hierfür sehr dienlich. Grundsätzlich ist eine möglichst breite Palette von Verfah- rensformen für Streitschlichtungen wünschenswert. Dabei denke ich sowohl an evaluative Verfahren, bei denen es vor allem um eine neutrale und sachverständige Bewertung geht, z. B. bei Streitigkeiten über die Höhe von Sachschä- den nach Verkehrsunfällen oder bei den so häufig vor- kommenden Pauschalreisemängeln. Ich denke aber auch an Kombinationen von evaluativen und konfliktregelnden Verfahren wie sie z. B. im privaten Baurecht, dem Archi- tekten- und Arzthaftungsrecht von Interesse sind, wo es um eine sachverständige Feststellung und bzw. oder eine Eini- gung geht. Und auch außerhalb der streitigen Gerichtsbarkeit könnten z. B. unproblematische Ehescheidungen behan- delt werden. In einer Reihe von Staaten ist dies heute selbstverständlich. Hier wäre eine wirkliche Erleichte- rung für die Bürger und eine Entlastung der Justiz zu er- zielen. Doch dies hat die Regierung offenbar nicht im Blick. Bedenken möchte ich auch hinsichtlich der Begren- zung bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten auf Ge- genstandswerte bis 1 500,– DM anmelden. Allein der Streitwert scheint mir kein geeignetes Kriterium. Auch oder gerade manch wirtschaftlich bedeutsame Streitig- keit kann für ein Schlichtungsverfahren besonders ge- eignet sein. Und warum soll nicht den Gerichten die Möglichkeit gegeben werden, Fälle, die für eine außer- gerichtliche Schlichtung geeignet sind, mit Einverständ- nis der Parteien an eine entsprechendes Schlichtungs- stelle zu verweisen. Es bleiben bei den vorliegenden Entwürfen viele Fra- gen und Wünsche offene, die im Interesse der Rechtssu- chenden noch gelöst werden müssen. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu dem Antrag der Fraktion PDS: Einführung einer Steuer auf spekulative Devisenumsätze (Tobin-Steuer) (Tagesordnungspunkt 13) Detlev von Larcher (SPD): Vor gut einem Jahr haben wir hier schon einmal Anträge zur sogenannten Tobin- Steuer auf Devisentransaktionen beraten. Damals habe ich darauf hingewiesen, daß der Dollar 1995 einen Tief- 3838 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 45. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Juni 1999 (A) (C) (B) (D) stand von 1,35 DM erreicht hatte und seitdem 35 Pro- zent – auf 1,82 DM – an Wert gewonnen hatte. Heute steht der Dollar nur 3 Prozent höher – von einer drama- tischen Schwäche des Euro kann ich daher nichts erken- nen. Dennoch haben die letzten Jahre gezeigt, daß die Entwicklung der Wechselkurse der realwirtschaftlichen Entwicklung nur bedingt folgt und deshalb Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit es nicht zu einer weite- ren Entkoppelung mit all ihren negativen Auswirkungen kommt. Nur noch 1 bis 2 Prozent der Umsätze auf den internationalen Devisenmärkten entfallen auf die Ab- wicklung des internationalen Handels. Mit anderen Worten: Die Realwirtschaft steht auf den Devisenmärk- ten einer hundertfachen Übermacht der Spekulation, der Absicherungsgeschäfte und des Geldhandels gegenüber. Ginge es dabei nur um einen Casino-Kapitalismus, dann müßte uns dieses Thema nicht weiter beschäftigen. Aber Spekulation ist mehr als ein Glücksspiel unter Finanz- marktakteuren, Spekulation ist mehr als der Kampf zwi- schen Reichen und Superreichen um ein möglichst gro- ßes Stück von einem Kuchen. Immer deutlicher werden die negativen Rückwirkun- gen der Devisenspekulation auf die realwirtschaftlichen Prozesse. Diejenigen, die angesichts der Krise in Süd- ostasien nur geringe Wachstumseinbußen – von etwa 0,2 Prozent – für Europa vorhergesagt haben, haben sich leider geirrt. Sie haben sich auch geirrt bei der Beurtei- lung der Frage, wann die Krisenregion wieder in eine Aufschwungphase eintritt. Wir sehen heute, daß die Zer- störungskraft der Devisenspekulation die Entwicklung der gesamten Weltwirtschaft empfindlich stören kann. Die Devisenspekulation beeinträchtigt die realwirt- schaftliche Entwicklung auf mehreren Ebenen: Im Außenhandel können Preise nicht mehr sicher kalkuliert werden. Die Absicherung gegen Kursrisiken führt zu zusätzlichen Kosten, z.B. für Optionen, und be- hindert damit den Welthandel. Die Verteidigung der Wechselkurse gegen spekula- tive Attacken durch die Notenbanken durch kurzfristige Interventionen und durch geldpolitische Maßnahmen verursacht erhebliche volkswirtschaftliche Kosten. Die Stillegung von Produktionskapazitäten in Län- dern mit überbewerteter Währung vollzieht sich in der Regel schneller als umgekehrt der Produktionsanstieg bei Unterbewertung. Das Auf und Ab der Währungen führt damit zu einer Vernichtung produktiver Ressour- cen. Nicht zuletzt führen die Unsicherheiten an den Devi- senmärkten auch zu einer nachteiligen Disziplinierung der Wirtschafts-, Finanz-, Geld- und Lohnpolitik. Immer mehr Länder beteiligen sich an einem überzogenen und schädlichen realwirtschaftlichen Abwertungswettlauf, um die Gefahr spekulativer Währungsabwertungen mit all ihren destabilisierenden Folgen zu verringern. Letztlich handelt es sich bei allen genannten Wegen der Beeinträchtigung der Realwirtschaft auch um eine Umverteilung von Einkommen aus dem produktiven realwirtschaftlichen Sektor in den Bereich der Finanz- märkte. Und genau hier liegt das zentrale Problem. Inve- stitionen in Sachkapital haben im Zuge der Deregulie- rung der internationalen Finanzmärkte gegenüber kurz- fristigen Geldanlagemöglichkeiten immer mehr an At- traktivität verloren. Das ist auch ein Grund für die nach wie vor zu geringen Sachinvestitionen und damit ein entscheidender Faktor für die nach wie vor zu hohe Ar- beitslosigkeit. Deshalb gibt es gute Gründe, über Instrumente nach- zudenken, die die Spekulation eindämmen und eine Glättung der Kursschwankungen am Devisenmarkt be- wirken können. Der Vorschlag einer Tobin-Steuer, also einer Steuer auf Devisenumsätze, kann dazu durchaus beitragen. Die große Anzahl der Transaktionen, die auf die Mitnahme geringster Zinsdifferenzen und Kursge- winne gerichtet ist, könnte damit uninteressant werden. Das heißt allerdings nicht, daß damit jeglicher Devisen- spekulation der Boden entzogen würde. Großangelegte Attacken auf einzelne Währungen, wie etwa 1992 auf die italienische Lira und das Pfund Sterling mit der Fol- ge des Ausstiegs aus dem Europäischen Währungs- system, hätten sich für ihren Initiator trotz einer Tobin- Steuer gelohnt. Deshalb ist die Tobin-Steuer allein mit der Vermei- dung von spekulationsbedingten Finanzkrisen überfor- dert. Eine Besteuerung von Devisentransaktionen wäre eher das I-Tüpfelchen auf einer umfassenderen Reform des Weltfinanzsystems. Eine solche Reform muß ver- bindliche Standards etwa für die Eigenkapitalausstattung von Finanzinstitutionen festlegen und mehr Transparenz und damit bessere Kontrollmöglichkeiten schaffen. Da- mit können das Risiko von Finanzkrisen und die Mög- lichkeit, daraus spekulativ Profit zu ziehen, von vorn- herein verringert werden. Die Bundesregierung hat im Rahmen der G 7 Initiativen hierfür ergriffen. Sie hat sich auch – was mir besonders wichtig ist – für ein Krisenmanagement eingesetzt, das auch den Pri- vatsektor einbezieht. Es kann ja nicht sein, daß private Investoren hohe Gewinne für von vornherein riskante Geschäfte erzielen und im Krisenfall aus öffentlichen Geldern bedient werden. In ihrem Bericht an den Kölner Gipfel werden die G 7-Finanzminister hierzu ausführlich Stellung nehmen. Die deutsche EU-Präsidentschaft geht in zwei Wochen zu Ende. Sie, Kolleginnen und Kollegen von der PDS, mögen bedauern, daß die Bundesregierung die Tobin- Steuer in den letzten Monaten nicht so forciert hat, wie Sie dies in ihrem Antrag fordern. Aber diese Forderung ist auf einen Show-Effekt gerichtet, nicht auf eine sinnvolle Stra- tegie. Die sinnvolle Strategie der Bundesregierung, die die volle Unterstützung der SPD-Fraktion findet, besteht darin, zunächst den Ursachen von Finanzkrisen vorzubeugen, in- dem die Transparenz und Funktionsfähigkeit der Finanz- märkte verbessert werden. Das schließt nicht aus, daß auch die vorgeschlagene Einführung einer Tobin-Steuer ein sinnvolles Instrument sein kann. Sie kann dies aber nur dann sein, wenn wir einen möglichst lückenlosen weltwei- ten Konsens darüber erzielen. Mit Schnellschüssen, wie in dem vorliegenden Antrag gefordert, werden wir dies nicht erreichen. Otto Bernhardt (CDU/CSU): In dem vorliegenden An- trag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, im Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 45. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Juni 1999 3839 (A) (C) (B) (D) Rahmen ihrer Präsidentschaft innerhalb der EU das Thema einer Devisen-Umsatzsteuer kurzfristig auf die Tagesord- nung des Ecofin-Rates zu setzen und eine Regierungskon- ferenz anzuregen, die einen Vertrag zur Einführung einer international einheitlichen Devisen-Umsatzsteuer erarbei- ten soll. Schließlich wird in dem PDS-Antrag die Bundes- regierung aufgefordert, sich für eine bestimmte Ausgestal- tung dieses Vertrages einzusetzen. Die Idee einer Devisen-Umsatzsteuer wurde erstma- lig im Jahre 1972 von dem amerikanischen Wirtschafts- wissenschaftler und Nobelpreisträger James Tobin in die Diskussion gebracht. Er forderte eine einheitliche inter- nationale Steuer auf alle Transaktionen, die einen sofor- tigen Devisenaustausch zur Folge haben (sogenannte Kassa-Geschäfte). Ziel dieser Steuer sollte es sein, den Handel mit Währungen zu verteuern, um so die Speku- lation abzuschrecken. Der Erfinder dieser nach ihm be- nannte Steuer begründete seine Idee mit der Aussage: „Das internationale Finanzsystem braucht etwas Sand im Getriebe.“ Es gibt heute keinen ernst zu nehmenden Fachmann aus der Wirtschaftswissenschaft oder der wirtschaftli- chen Praxis, der für die Tobin-Steuer eintritt. Auch der Erfinder selber hat sich inzwischen weitgehend davon distanziert. Unter Politikern hat diese Steuer aber einige Popularität erlangt. Immer, wenn es zu großen Schwan- kungen auf den Finanzmärkten kommt, gibt es Forde- rungen, der Spekulation durch eine gezielte Steuer zu begegnen. Populär sind solche Forderungen sicher. Ich will im folgenden aufzeigen, warum die Tobin- Steuer kein geeigneter Weg ist, um die Devisenspekula- tion zu beschränken, geschweige denn zu verhindern. Das internationale Finanzsystem gewinnt durch die Glo- balisierung ständig weiter an Größe und Komplexität. Unbe- stritten ist, daß die Zahl der Devisengeschäfte in letzter Zeit zugenommen hat. Ausschlaggebend für die starke Expansion des Umsatzvolumens an den internationalen Finanzmärkten waren und sind die Internationalisierung von Unternehmun- gen, die Integration von Ländern, die bisher keinen Zugang zu den internationalen Finanzmärkten hatten, die weltweite Liberalisierung nationaler Finanzmärkte, die Erleichterung des Marktzutritts sowie Fortschritte in der Informationstech- nologie. Dadurch sind aber auch umgekehrt die Abhängig- keiten zwischen den Märkten und den Marktteilnehmern ge- stiegen: eine Störung in einem Land oder in einer Region wirkt sich schneller auf die gesamte Weltwirtschaft aus, als dies früher der Fall war. Beispiele dafür sind die Krisen in Asien, Mexiko und Lateinamerika. In dieser Interdependenz zwischen den Märkten liegt bekanntlich der wesentliche Unterschied zu den Gütermärkten. Auf der einen Seite darf nicht vergessen werden: Grundsätzlich sind Devisentransaktionen nicht schäd- lich, sondern nützlich. Sie fallen im Rahmen völlig nor- maler Handelsgeschäfte an. Sie erlauben es Unterneh- men, sich gegen Risiken, insbesondere Wechselkursrisi- ken, abzusichern, und sie ermöglichen es durch das Ausnutzen von Arbitrage, Differenzen in den nationalen Finanzmärkten zum Beispiel bei den Zinsen zu glätten. Bereits in der letzten Legislaturperiode hat sich der Bundestag auf Grund von Anträgen der Grünen und der PDS mit der Einführung der sogenannte Tobin-Steuer beschäftigt. Bereits damals, Anfang 1998, wurden beide Initiativen insbesondere mit der Begründung, daß dies lediglich an den Symptomen und nicht an den Ursachen währungspolitischer Fehlentwicklungen wie verfehlte Zinspolitik, verfehlte Stabilitätspolitik und überzogene Verschuldungspolitik in den jeweiligen Ländern ansetzt, von der damaligen Regierungskoalition, das heißt von den Unionsparteien und der F.D.P., aber auch von den Sozialdemokraten abgelehnt. Eine Steuer auf Devisen-Transaktionen kann aus ei- ner falschen Politik keine richtige machen. Die Asien- Krise hätte durch eine solche Steuer nicht verhindert werden können. Ursache dieser Krise war nicht die Währungsspekulation, sondern die falsche Wirtschafts- politik in den Krisenstaaten. Übrigens: Das, was wir zur Zeit an den Devisen- märkten, bezogen auf den Euro erleben, hat auch nichts mit Spekulation, sondern mit falscher Wirtschafts- und Finanzpolitik zu tun, und zwar nicht zuletzt in der Bun- desrepublik Deutschland. Während Deutschland als stärkster Staat innerhalb der EU über einen langen Zeit- raum ein Stabilitäts- und Wachstumshort für die gesamte EU war, wird Deutschland zunehmend ein schwaches Glied in der EU-Kette. Der Hinweis, daß wir mit Italien im Wirtschaftswachstum inzwischen auf dem letzten Platz innerhalb der EU liegen, unterstreicht dies. Dies meint auch die weltweit angesehene Finanzzeitschrift „The Economist“ in ihrer Ausgabe vom 5. Juni 1999. Ich zitiere: „Die bedeutendste Wirtschaft im Euro-Raum ist auf einem schlechten Weg, und ihre Krankheiten sind ein Hauptgrund für die Schwäche des Euro.“ Doch zurück zur Tobin-Steuer. Die Fähigkeit dieser Steuer, Devisenspekulationen einzuschränken, ist nach Einschätzung der wirtschaftswissenschaftlichen For- schung sehr begrenzt. Bei niedrigem Steuersatz werden nur Spekulationen auf kleinere Abweichungen des ent- sprechenden Wechselkurses verringert, diese stellen al- lerdings keine Stabilitätsprobleme dar. Die Tobin-Steuer verliert ihre Durchschlagskraft, wenn deutliche Kursän- derungen erfolgen, da dann die Spekulation profitabel bleibt. Gravierende Wechselkurs- und Zinsänderungen sind schon bei geringeren Umsätzen möglich, die durch eine Tobin-Steuer nicht verhindert werden können. Der Wirkungsmechanismus dieser Steuer wird häufig falsch eingeschätzt. Gegen hohe kurzfristige Spekula- tionswellen ist die Tobin-Steuer wirkungslos. Sie würde aber die längerfristigen, durch Warenhandel begründe- ten Devisentransaktionen, die sie eigentlich schützen möchte, über Gebühr verteuern und unter Umständen verhindern. Sie beeinträchtigt somit das Wirtschafts- wachstum des Landes. Sie wirkt also letztendlich kon- traproduktiv und steht der beabsichtigten Wirkung, nämlich den geschädigten Ländern finanziell zu helfen, entgegen. Hinzu kommen drei weitere sehr kritische Punkte: Erstens. Unterscheidung zwischen nützlichen und schädlichen Devisenumsätzen ist nicht möglich. Was immer man auch unter spekulativen Devisenumsätzen oder schädlichen Devisenspekulationen verstehen mag, 3840 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 45. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Juni 1999 (A) (C) (B) (D) sie sind nicht von „nichtspekulativen“ oder „nützlichen Devisentransaktionen“ oder Devisenumsätzen zu unter- scheiden. Jeder, der sich intensiver mit dieser Problema- tik beschäftigt hat, wird mir Recht geben, daß es keine objektiven Kriterien für eine Trennung von nichtspeku- lativen Devisenumsätzen gibt. Zweitens. Alle müßten mitmachen. Im PDS-Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, die sogenannten G-7-Staaten, Singapur, die Schweiz, China/Honkong, Australien und weitere interessierte Staaten, womit of- fensichtlich auch alle übrigen EU-Länder gemeint sind, zu der gewünschten Regierungskonferenz einzuladen. Mit dieser Teilnehmergruppe würden etwa 98 Prozent der durchschnittlichen täglichen Devisenumsätze – so- weit sie von der Bank für internationalen Zahlungsver- kehr erfaßt werden – einbezogen sein. Nichts spricht dafür, daß auch nur einige der ge- nannten Staaten einer solchen Steuer zustimmen wür- den, geschweige denn die Mehrheit oder gar alle. Aber selbst dann würde die Gefahr bestehen, daß sogenannte Steueroasen entstehen, zu denen der Devisenhandel ab- wandern würde. Das Nachsehen hätten die Staaten, die eine solche Steuer einführen würden. Der Tatbestand, daß es völlig unrealistisch ist, weltweit eine solche Steu- er einzuführen, hat den Erfinder der Steuer, Herrn To- bin, bewogen, seine eigene Idee letztlich als nicht durch- setzbar zu bezeichnen. Drittens. Eine Tobin-Steuer würde zu einer erhebli- chen neuen Bürokratie im nationalen und internationalen Bereich führen. Ein großer Teil der möglicherweise zu erwartenden Einnahmen würde durch den Erhebungs- aufwand verbraucht. Im übrigen kann die Tendenz für die Zukunft nicht sein, immer neue Steuern zu entwickeln, sondern eher die Frage zu stellen, auf welche Steuern man zukünftig verzichten kann. Noch ein Wort zum Aufkommen und zur Verwen- dung der beantragten Steuer. Als Aufgaben werden ins- besondere die Förderung von Entwicklungsmaßnahmen, die Finanzierung von Umweltmaßnahmen, die Ent- schuldung von Entwicklungsländern und die Schaffung eines Stabilitätsfonds für mögliche Währungskrisen ge- nannt. Im März 1995 im Rahmen des Weltsozialgipfels in Kopenhagen wurden im Zusammenhang mit der Tobin- Steuer weltweite Steuereinnahmen in einer Größenord- nung von 500 Milliarden US-Dollar genannt bei An- nahme eines Steuersatzes von 1 Prozent. Diese Zahlen entbehren jedoch jeder Grundlage. Der vorliegende An- trag geht von einem Steuersatz von 0,25 Prozent aus. Bezogen auf die in Kopenhagen genannten Zahlen wür- de es somit um Bruttoeinnahmen von über 100 Milliar- den US-Dollar gehen. In Wirklichkeit dürften keine nennenswerten Steuereinnahmen zu erwarten sein. Ich verweise auf meine bisherigen Ausführungen: Ein gro- ßer Teil des Devisenhandels würde in Steueroasen ab- wandern. Ich komme zum Schluß und fasse einige wesentliche Argumente noch einmal zusammen: Das internationale Finanzsystem gewinnt durch die Globalisierung ständig an Bedeutung und die Devisengeschäfte haben in letzter Zeit überproportional zugenommen. Eine Relation mag dies verdeutlichen. In den letzten Jahren haben sich die Devisenumsätze fast doppelt so stark erhöht wie das Wachstum des Welthandels. Währungskrisen können einen verheerenden Einfluß auf die wirtschaftliche Ent- wicklung einzelner Staaten, ganzer Regionen, ja der ge- samten Weltwirtschaft haben. Die Tobin-Steuer ist aber kein geeigneter Beitrag, um diese Probleme zu verrin- gern oder gar zu beseitigen. Was wir brauchen, ist eine bessere Zusammenarbeit des internationalen Währungs- fonds mit der Bank für internationalen Zahlungsaus- gleich und der Weltbank, insbesondere aber eine Stabi- litätspolitik in den starken Volkswirtschaften. Hier liegt unsere gemeinsame Aufgabe auch im Deutschen Bun- destag. Wir sollten unsere Kraft nicht in Instrumente wie die Tobin-Steuer investieren, die keine Chance haben, weltweit eingeführt zu werden, sondern in eine solide Wirtschafts- und Finanzpolitik für die Bundesrepublik Deutschland. Damit stärken wir die Europäische Union und leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Weltwirtschaft. Klaus Müller (Kiel) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Im Bundestags-Wahlprogramm sprechen sich BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN für eine ökologisch-solidarische Weltwirtschaftsordnung aus. In der Analyse dessen, was entfesselte Kapitalmärkte und Finanzmärkte für die Weltwirtschaft bedeuten, stimme ich durchaus mit eini- gen Passagen Ihres Antrages überein, sehr geehrte Frau Dr. Höll. Voraussetzungen für eine Weltwirtschaft, die der nachhaltigen Entwicklung nicht entgegensteht, ist ein funktionierendes und stabiles internationales Geldsy- stem. Die internationalen Finanzmärkte entwickeln sich zu einem globalen und wirtschaftlichen Risiko. Über 1 Billion US-Dollar werden täglich in Devisengeschäften umgesetzt. Dem stehen nur in ca. 2 Prozent der Fälle reale Geschäfte mit Gütern und Dienstleistungen entgegen. Die spekulativen Operationen an den internationalen Finanzmärkten treten immer mehr an die Stelle mögli- cher Investitionen. Es entstehen Risiken, denen keine ausreichenden Sicherheiten gegenüberstehen. Die real- wirtschaftliche Entwicklung wird dabei beeinträchtigt. In den 15 Jahren von 1979 bis 1994 ist der Umsatz an den Devisenmärkten um etwa das 80fache gestiegen. Im gleichen Zeitraum hat sich der Welthandel um das Zweieinhalbfache erhöht. Vor allem die Kurzfristanla- gen sind dramatisch angestiegen. 80 Prozent der Finanz- geschäfte haben eine Laufzeit von weniger als sieben Tagen. Die Hälfte davon wiederum hat eine Laufzeit von max. 48 Stunden. Hier herrschen überwiegend spe- kulative und kurzfristige Motive. An den Aktien-, Ren- ten- und Devisenmärkten werden Währungen gehandelt wie „Bananen“. Die Beschränkung des kurzfristigen Kapitalverkehrs könnte gerade schwächere Währungen schützen. Die Krise in Ostasien, die sich bis nach Lateinameri- ka ausbreitet, hat auf schonungslose Weise die Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 45. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Juni 1999 3841 (A) (C) (B) (D) Schwachstellen des internationalen Finanzsystems of- fengelegt. So purzelten nicht nur Aktien- und Devisen- kurse. Auch die unumstößlichen Prediger marktwirt- schaftlicher Glaubenssätze sind ins Wanken geraten. Sogar Herr Tietmeyer äußerte Verständnis für Schwel- lenländer, die unter dramatischen Umständen den Kapi- talverkehr zu bremsen versuchten. Nur wenn es auf in- ternationaler und nationaler Ebene zu durchgreifenden Veränderungen kommt, kann das Risiko künftiger Fi- nanzkrisen eingedämmt werden. Eines der wichtigsten Voraussetzungen für funktionie- rende Märkte ist eine solide Informationsgrundlage. Der IWF selbst hat die Krise nicht rechtzeitig erkannt, ge- schweige denn verhindert. Deshalb müssen zusätzliche In- formationssysteme auf internationaler Ebene eingezogen werden. Zu prüfen ist, auf welcher Ebene und durch welche Organisationseinheiten umfassende Informationen über das Weltfinanzsystem besser und verbindlicher bereitgestellt werden können. Das „Forum für Finanzstabilität“, das vor wenigen Wochen von den G-7-Staaten auf dem Petersberg beschlossen wurde, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Herr Tietmeyer, Initiator dieses Beschlusses, spricht sich dafür aus, daß bekannt wird, „wie verschuldet eigentlich die Länder sind, wie verschuldet die großen Firmen sind, wie engagiert die Banken sind“. Auf alle Fälle ist ein früh- zeitigeres Einbeziehen von Schwellen- und Entwicklungs- ländern sinnvoll. Auch führende Rating-Agenturen haben sich in der asiatischen Finanzkrise gründlich blamiert. Sie haben asiatische Schuldtitel zur Anlage empfohlen, als die pre- käre Situation sich bereits offen abzeichnete. Kurzfristig mußten sie die Anlagen auf das Niveau von hochspeku- lativen „Junk-Bonds“ herabstufen. Auch Bündnis 90/Die Grünen hat in der letzten Le- gislaturperiode die Einführung einer Tobin-Steuer ge- fordert. Viele werden sich sicher daran erinnern, denn die abschließende Beratung des Antrages liegt gerade mal ein Jahr zurück. Parallel zu unserem Antrag wurde auch ein entsprechender Antrag der PDS beraten. Es ist der gleiche, der uns heute vorliegt. Schon vor einem Jahr konnten wir aber Ihren Vorschlag nicht unterstützen. Ich möchte diese Haltung hier noch einmal verdeutlichen. Scheinbar hat mein Fraktionskollege und unser damali- ger Redner, der heutige Staatsminister im Auswärtigen Amt, Ludger Vollmer, Sie vor einem Jahr nicht über- zeugen können. Grundsätzlich unterstützen wir den Gedanken einer Tobin-Steuer. Durch eine Devisensteuer kurzfristige Ge- schäfte so zu versteuern, daß sich Kurzfristspekulationen nicht mehr lohnen, halten wir immer noch für einen gu- ten und auch notwendigen Ansatz. Damit diese Steuer aber Ihren Sinn nicht verfehlt, muß sie, und das ist für uns eine wichtige Bedingung, zum verbindlichen Mit- gliedskriterium des IWF gemacht werden. Sie beschränken aber ihre Forderungen nur auf „Staaten, die den Vertrag ratifizieren“. Ich nehme an, daß Sie damit die Durchsetzbarkeit der Steuer erhöhen wollen. Das finde ich ein edles Anliegen, denn hieran wird die Umsetzung einer Tobin-Steuer am ehesten scheitern: dem supranationalen Konsens. Allerdings wird dieser Schuß nach hinten los gehen. Die Tobin-Steuer verfehlt ihren Zweck, wenn sie nicht flächendeckend – zumindest in den IWF-Mitgliedstaaten – durchgesetzt wird. Gerade in Ihrer Problembeschrei- bung streichen Sie doch die hohe Reagibilität im Fi- nanzsektor heraus. Gleichzeitig wollen Sie auf der ande- ren Seite Eingriffsmöglichkeiten des IWF stärken, um auf diese Weise regionale Umgehung zu unterbinden. An dieser Stelle überschätzen Sie meines Erachtens die Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten des IWF erheb- lich. Die Befugnis, in nationale Zuständigkeiten einzu- greifen, greifen nicht so weit, wie Sie sich das vorstel- len. Ein weiterer kritischer Punkt findet sich unter der Unterschrift „Ausnahmen“. Sie wollen nicht nur regio- nale, sondern auch andere Ausnahmeregelungen: „Die Besteuerung soll den internationalen Austausch von Gütern- und Dienstleistungen nicht beeinträchtigen“. Auch hier verstehe ich Ihre inhaltliche Motivation, die Realwirtschaft nicht zu beeinträchtigen. Aber was heißt diese nebulöse Forderung? Wollen Sie Güter und Dienstleistungen jetzt ausnehmen oder nicht? Und wenn ja – was sich aus dem Aufbau Ihres Antrages ergeben würde –, wie wollen Sie da Unterscheidungen treffen? Eine Abgrenzung scheint kaum durchsetzbar. So öffnen Sie doch nur neuer Umgehung einer solchen Steuer Tür und Tor. Der dritte Grund, Ihren Antrag nicht zu unterstützen, ist die Form: Sie wollen, daß die Bundesregierung das Thema kurzfristig auf die Tagesordnung des Ecofin- Rates setzen möge und sich für Ihren Vorschlag einset- zen möge. Die nächste Sitzung des Ecofin-Rates findet am 12. Juli statt. Es ist völlig illusorisch, daß bis dahin auf den verschiedenen EU-Ebenen und auf Bot- schafter-Ebene diese Initiative angemessen vorbereitet werden kann. Zudem ist Ihr Vorschlag leider als Grundlage für in- ternationale Verhandlungen nicht zu gebrauchen. Ihr Antrag liest sich vielmehr wie das Ergebnis einer sol- chen Verhandlung: Dort eine Ausnahme, hier eine wei- che Formulierung, und am deutlichsten wird dies an der Aufteilung des Steueraufkommens: Das klingt nicht nach politischem Konzept, sondern nach dem Ergebnis zäher Verhandlungen: Das Bruttosteueraufkommen ab- züglich der Erhebungs- und Kontrollkosten, die sich nach Sockel und Anteil bemessen ergeben, das Netto- einkommen, das nach den verschiedensten Quoten an die Mitgliedsländer, drei verschiedene Fonds und – da- mit nicht genug – auf die entstehenden Kosten bei den internationalen Ergebnissen aufgeteilt wird. Wir halten insgesamt das Projekt Tobin-Steuer aber für sinnvoll, wenn auch die Einführung einen langen Atem brauchen wird. Eine solche Steuer sollte aber nicht als Ersatz für umfassende Reformen der Institutionen gesehen werden. Gisela Frick (F.D.P.): Die PDS wiederholt auch in dieser Legislaturperiode ihren Antrag der 13. Legisla- turperiode auf Einführung einer Steuer auf spekulative Devisenumsätze (Tobin-Steuer). Es wird Sie sicher nicht verwundern, daß ich für die F.D.P.-Fraktion, genau wie 3842 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 45. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Juni 1999 (A) (C) (B) (D) in der letzten Legislaturperiode, diesen Antrag der PDS ablehne. Die Gründe für die Einführung der sogenannten Tobin-Steuer sind nicht überzeugend. Ganz im Gegen- teil, es gibt aus Sicht der F.D.P. nur Gründe, die gegen eine Einführung dieser Steuer sprechen. Zunächst einmal würde es sich bei Einführung der Tobin-Steuer um die Einführung einer gänzlich neuen Steuer handeln. Die Einführung einer neuen Steuer ist aber das Letzte, was wir im Augenblick brauchen kön- nen. Das Gebot der Stunde lautet: „Wir müssen die Steuerbelastung senken und das Steuerrecht vereinfa- chen.“ Das heißt aber nicht nur: „Weg mit steuerlichen Vergünstigungen und Sondertatbeständen“, sondern auch „weg mit vielen Steuerarten und besonders weg mit den Bagatellsteuern“. Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode – als wir noch Regierungsverantwor- tung trugen – damit schon recht erfolgreich begonnen: Wegfall der Vermögensteuer, Abschaffung der Gewer- bekapitalsteuer sowie Absenkung des Solidaritätszu- schlages. Die Liberalen halten auch nach wie vor die Abschaffung der Gewerbeertragsteuer und des Solidari- tätszuschlages für die richtige Lösung. Eine neue Steuer ist deshalb mit uns nicht zu machen. Im übrigen ist vor dem Hintergrund der Globalisie- rung der Finanzmärkte mit einer nationalen Steuer nichts zu erreichen. Die PDS sagt in der Begründung ihres Antrages ausdrücklich: „Nach einer langen Periode der monetaristischen Deregulierung muß einer Politik mit ökonomischer und sozialer Prägung global Geltung ver- schafft werden. Gerade die globale Einführung einer Steuer auf spekulative Devisenumsätze wird aber nicht gelingen. Eine weltweite Einführung dieser Steuer ist deshalb absolut unrealistisch. Wir bauen internationale Handelsschranken ab und liberalisieren die Weltmärkte. Wir haben zu Beginn dieses Jahres die Währungsunion für Europa verwirklicht. Internationales Kapital sucht sich seinen Weg. Es fließt dorthin, wo die günstigsten Rahmenbedingungen herrschen. Weiterhin ist zu bedenken, daß die wachsenden Finanzmärkte auch große Bedeutung für den Arbeits- markt haben. Da die Arbeitsplatzproblematik für die Politik absolute Priorität besitzen muß, ist dieses Argu- ment besonders durchschlagend. Von den rund 750 000 Beschäftigten im deutschen Sparkassen- und Bankge- werbe sind rund 23 800 in Derivategeschäft einschließ- lich Devisenhandel tätig. Daneben sind nach Schätzun- gen noch ca. 60 Prozent (also rund 14 100) zusätzlich mit Zuarbeiten, wie beispielsweise mathematische Dienstleistungen, Produktentwicklung, Länder- und Konkurrenzbeobachtung u. ä. im Bankenbereich selbst beschäftigt. Zusammen ergibt das 37 900 Beschäftigte, also schon mehr als 5 Prozent der Gesamtbeschäftigten im deutschen Sparkassen- und Bankgewerbe. Dieser Be- schäftigungskreis wächst sehr schnell und bietet deshalb zukunftssichere Arbeitsplätze. Die Entwicklung dieser Bankgeschäfte ist eng ver- knüpft mit der Entwicklung von Soft- und Hardware für die speziell erforderliche Informationstechnologie (IT) sowie für die Mathematisierung des Bankgeschäftes. Dieser Tätigkeitsbereich ist aber nur zum Teil in den Banken selbst organisiert. Zu einem überwiegenden Teil außerhalb der Banken, oft in „Garagenunternehmen der Turnschuhgeneration“ und in Universitätsnähe. Die Zahl derer, die in diesen „Bastelunternehmen“ oder auch in den großen IT-Firmen für die speziellen Bankbelange arbeiten, ist nicht abzuschätzen. Die Zahl dürfte aber recht eindrucksvoll sein. Ursache vieler Finanz- bzw. Bankkrisen waren und sind: eine verfehlte nationale Wirtschaftspolitik und eine schwache Bankenaufsicht. Deshalb ist der richtige Weg, Fehlentwicklungen im Devisengeschäft möglichst zu verhindern, eine starke und gut funktionierende Banken- aufsicht. Den von den internationalen Bankenaufsichts- behörden (Basler Ausschuß) entwickelten „Grundsätzen für eine wirksame Bankenaufsicht“ haben die Zentral- bankpräsidenten der Zehnergruppe auf der letzten Welt- bank-/Internationalen Währungsfonds-Tagung zuge- stimmt. Diese Grundsätze verbindlich weltweit einzu- setzen und schnell einzuhalten, stellt den richtigen Weg dar. Vor allem müssen sie in den vielen Staaten mit Finanz- und Bankproblemen Praxis werden. Weltbank- wie IWF-Hilfen müssen von der Einhaltung dieser Grundsätze abhängig gemacht werden. Wir haben in der letzten Legislaturperiode mit dem 3. Finanzmarktförde- rungsgesetz bereits einen wichtigen Schritt in die rich- tige Richtung getan und hoffen, daß in dieser Legis- laturperiode das 4. Finanzmarktförderungsgesetz – wie in einer Entschließung des Finanzausschusses in der letzten Legislaturperiode bereits festgelegt – folgen wird. Vernünftiger Anlegerschutz und eine funktionie- rende Marktaufsicht sind die besten Mittel, um Störun- gen im Devisengeschäft weitestgehend zu verhindern. Die PDS sollte sich besser an den Erfinder dieser Steuer, James Tobin, den amerikanischen Wirtschafts- Nobelpreisträger von 1981, halten, der später von sei- nem eigenen Vorschlag abgerückt ist und nach eigenen Angaben einen Stein ins Wasser geworfen und damit viele Wellen verursacht hat. Tobin selbst hoffte, daß das Wasser sehr tief ist, so daß niemand diesen Stein mehr findet. Die F.D.P. schließt sich dieser reiferen Erkennt- nis von Tobin gerne an und lehnt deshalb den Antrag der PDS entschieden ab. Dr. Barbara Höll (PDS): Gerhard Schröder und Tony Blair legten in der vergangenen Woche ein The- senpapier vor, mit dem sie keinen geringeren Anspruch hatten, als Europas Sozialdemokraten „den Weg nach vorne“ zu weisen. Darin heißt es u.a., daß die „EU auch weiterhin als entschiedene Kraft für die Liberalisierung des Welthandels eintreten soll“ und daß die Kapital- märkte „flexibel“ sein sollen. Wer sich also von diesem strategischen Papier einen Hinweis auf einen Politik- wechsel gegenüber der Kohl-Regierung erhoffte, sieht sich enttäuscht. Was hier präsentiert wird, ist alter Wein in alten Schläuchen und wird auch davon nicht besser, daß es fast inflationär mit der Beschwörungsformel „Modernisierung der Gesellschaft“ belegt wird. Wohin diese Politik der immer stärkeren Deregulie- rung und Liberalisierung u. a. der internationalen Finanzmärkte in den letzten Jahren geführt hat, wurde in asiatischen Schwellenländern, aber auch in Südamerika in erschreckender Weise deutlich: Seit Ausbruch der Asienkrise 1997 leiden, laut dem thailändischen UN- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 45. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Juni 1999 3843 (A) (C) (B) (D) Botschafter, mehrere Länder an „dramatischen und schwerwiegenden sozialen Problemen“. Arbeitslosigkeit und Armut haben rapide zugenommen. Die Zahl der Armen in Indonesien hat sich zwischen 1991 und 1998 von 11 auf 40 Prozent fast vervierfacht, in Thailand stieg die Armut von 11 auf 15 Prozent. Gleichzeitig er- höhte sich die Arbeitslosenrate in Indonesien von 4,7 auf 21 Prozent, in Malaysia von 2,7 auf 6,4 Prozent oder in Südkorea von 2,6 auf 7,7 Prozent. Diese traurigen Daten sind in einem aktuellen Report nachzulesen, der von der UN-Wirtschafts- und Sozialkommission für Asien und den Pazifik veröffentlicht wurde. Selbst die privaten Bankinstitute haben inzwischen internationale Finanzkrisen mit all ihren Auswirkungen als Problem erkannt: Ihnen wird sicher bekannt sein, Herr Schröder, daß im Vorfeld des Kölner G-7-Gipfels führende Vertreter von Banken über Reformen der glo- balen Finanzmärkte mit dem Ziel ihrer Stabilisierung diskutiert haben. Um so verwunderlicher ist es, daß die für viele Men- schen in den betroffenen Staaten grausamen Erfahrun- gen und – wenn schon das nicht – die Sorge der Bankin- stitute Herrn Schröder und Herrn Blair auf ihrem „Weg nach vorne“ nicht beirren, sondern sie im Gegenteil ge- betsmühlenartig an der Liberalisierungslitanei der Kon- servativen festhalten. Sie selbst, Herr Schröder, haben doch gestern auf die Notwendigkeit hingewiesen, Stabi- lität im internationalen Finanzsystem zu erreichen. Doch die Menschen erwarten auch auf diesem Gebiet nicht nur Worte, Herr Schröder, sondern zumindest einen konkreten Vorschlag, so z.B. die Erhebung einer Devi- senumsatzsteuer. Die PDS hat diese Idee des Nobelpreisträgers Tobin aufgegriffen und einen konkreten Vorschlag entwickelt. Alle Devisentransaktionen, die sofort wirksam werden (also Kassageschäfte, Devisentermin- und Optionsge- schäfte sowie Währungsswaps), sollen mit einem Steu- ersatz von 0,25 Prozent belegt werden. Mit diesem Steu- ersatz kann ein Großteil kurzfristiger Spekulationsge- schäfte, die wesentliche Ursache für Finanzkrisen sind, eingedämmt werden, da sie gegenüber langfristigen Anlagen unattraktiv werden. 300 bis 500 Milliarden DM Dollar Einnahmen könnten bei einem Prozentsatz von 0,25 erzielt werden. Geld, das UNO-Projekten oder eben dem Aufbau in Kosovo und Jugoslawien zur Verfügung gestellt werden könnte. Verehrte Kolleginnen und Kol- legen, obwohl dieser Vorschlag inzwischen 30 Jahre alt ist, hat er doch an Aktualität nicht verloren, dies hat Pro- fessor Tobin in einem Interview mit der Zeitung „Le Monde“ im November vergangenen Jahres selbst noch einmal bekräftigt. Diese Idee der Devisenumsatzsteuer wurde übrigens bis vor kurzem auch seitens der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert. Beide Fraktionen reichten in der 13. Legislaturperiode, nach der PDS, Anträge ein, die die damalige Bundesregierung aufforderten, in die Richtung der Erhebung einer Devisenumsatzsteuer tätig zu werden. Trotzdem hat die rotgrüne Regierung, ob- wohl Sie es jetzt in der Hand hat, ihre Ratspräsident- schaft in der EU nicht dazu genutzt, dieses Thema mit den anderen europäischen Staaten zu diskutieren und auf die Agenda zu setzen. Auch auf der Tagesordnung des Weltwirtschaftsgipfels ist die Behandlung dieses The- mas bisher nicht zu finden. Diese Verhinderungspolitik, der sich nun scheinbar auch die rotgrüne Koalition bedient, beweist einmal mehr: Die Einführung einer Devisenumsatzsteuer nach Tobins Vorbild scheitert nicht an der Realität, sondern am politischen Willen. Meine Damen und Herren von der Regierung, zeigen Sie, daß Sie Ihre eigenen Wil- lensbekundungen von einem Politikwechsel ernst neh- men, bringen Sie das Thema der Tobin-Steuer nach ka- nadischem Vorbild auf die Tagesordnung des Gipfels, sammeln Sie politische Kräfte, um diese Idee endlich in die Realität umsetzen zu können! Lydia Westrich (SPD): Die Debatte heute zur Tobin- Steuer ist gewissermaßen eine Wiederholung der De- batte gestern über den Wirtschaftsgipfel in Köln. Die PDS hat ihren alten Antrag vom Vorjahr wieder hervorgeholt, wie sie es in vielen anderen Fällen, z.B. Schlechtwettergeld, auch getan hat. Sie beweist dadurch ihr statisches Denken, ihr Behar- ren in alten Strukturen, weil sie Veränderungen rund- herum nicht wahrzunehmen scheint. Das heißt, es geht Ihnen, liebe Kolleginnen und Kol- legen von der PDS, mehr um die Populistik als um die Lösungen konkreter Probleme. Dabei ist die Globalisierung ein derart atemberauben- der Prozeß, dem wir nicht ausweichen können und den wir gemeinsam bestehen sollten. Dazu brauchen wir In- strumente und Wege, die sich diesem Tempo anpassen können, und nicht die alte Mottenkiste. Wir haben zwar gestern schon ausführlich über die Weltwirtschaft und vor allem über das internationale Finanzwesen diskutiert. Alles muß nicht wiederholt werden. Aber man muß sich die Schnelligkeit der welt- weiten Entwicklungen immer wieder vor Augen führen um die notwendige internationale Zusammenarbeit ver- bessern zu können. Noch vor kurzem sprachen wir von asiatischen Ti- gern, wir staunten über Japans Erfolge – auch hier im Bundestag wurden sie uns als Beispiel vorgehalten. Das Wunder in Asien ist zum Debakel geworden, statt Dy- namik Domino-Effekt. Vor kurzem sagten wir, Rußland sei zu groß, um Konkurs zu machen. Heute sagen wir, Rußland ist zu groß, um seine Wirtschaft zu retten. Auf einmal sind viele, viele Millionen Menschen weltweit ärmer gewor- den als je zuvor durch diese weltweiten Finanzkrisen, und das alles in einem rasenden Tempo, von Thailand, Indonesien über Lateinamerika bis Mexiko. Natürlich wirken sich die internationalen Finanzkri- sen auch in unserer eigenen Wirtschaftsentwicklung aus. Das heißt, keiner kann sich absichern und schon gar nicht durch Einführung einer neuen Steuer, die, wie der Erfinder James Tobin selbst sagt, allenfalls ein wenig Sand ins Getriebe der internationalen Finanzmärkte streuen kann. 3844 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 45. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Juni 1999 (A) (C) (B) (D) Diese kleine Bremse wirkt natürlich auch nur, wenn die wichtigsten Mitgliedstaaten des internationalen Währungsfonds gleichzeitig handeln. Glauben Sie das? Nicht mal James Tobin glaubt daran, und Sie selbst ha- ben der Sicherung der Steuer gegen Umgehung in Ihrem Antrag breiten Raum gewidmet. Als hätten wir nicht schon genug leidvolle Erfahrungen gesammelt, wie schwierig es ist, Steueroasen auszutrocknen und Steuer- flucht zu verhindern! Und Sie machen da ein neues Faß auf, statt daran mitzuarbeiten, endlich gemeinsame und verbindliche Regelungen gegen Steuer und Sozialdum- ping zu erreichen. Wir Sozialdemokraten sind froh, daß sich unsere Re- gierung der Stärkung der Architektur des internationalen Finanzsystems annimmt, und wir Sozialdemokraten be- greifen die Stärkung des internationalen Finanzsystems und die Vermeidung von Finanzkrisen als andauernde Aufgabe. Sie ist mit dem Wirtschaftsgipfel in Köln kei- neswegs abgeschlossen. Reformen in diesem Bereich werden immer notwendig sein bei diesem atemberau- benden Prozeß der Globalisierung. Natürlich ist das viel mühsamer als eine neue Steuer einzuführen und Geld zu verteilen. Und noch mühsamer ist es, in der Steuerpolitik zu mehr internationaler Zu- sammenarbeit zu kommen. Andere Länder, nicht Deutschland, haben schon auf den Wirtschaftsgipfeln 1996 in Lyon und 1997 in Den- ver vor einer schädlichen Konkurrenz der Staaten im Steuerwesen gewarnt, die das Risiko einer Verzerrung von Handel und Investitionen berge und die nationalen Steuergrundlagen aushöhle. Schädlicher Steuerwettbewerb untergräbt die Ge- rechtigkeit des Steuersystems und auch seine Neutralität. Der Bundesfinanzminister hat zusammen mit den Finanzministern und Notenbankchefs der G-7-Länder in Vorbereitung des Weltwirtschaftsgipfels jetzt ausdrück- lich die Arbeit der OECD gegen schädlichen Steuer- wettbewerb begrüßt. Dazu noch die Bemühungen der OECD, Steueroasen und Steuerausweichmöglichkeiten überhaupt zu identifizieren. Mit der Tobin-Steuer wird die OECD ziemlich über- fordert, fürchte ich. Sie wissen doch, wie das funktioniert. Unternehmen nutzen die gute Infrastruktur ihres Landes, versteuern aber ihre Gewinne mittels Gestaltung von Verrech- nungspreisen oder durch Nutzung von speziellen Steu- ervergünstigungen in anderen Ländern mit geringen Steuern. Private Haushalte genießen die Daseinsvorsor- ge der öffentlichen Hand und die Absicherung des Sozi- alstaates, schaffen aber ihr Geld in Steueroasen. Kurzfristig mag es sich für gewisse Länder tatsäch- lich lohnen, Unternehmen oder Haushalte mit speziellen, auf ausländische Unternehmen und Haushalt zuge- schnittene Steuervergünstigungen anzulocken. Aber mittel- und langfristig schadet dies allen Ländern, auch denen, die sich an einem solchen schädlichen Steuer- wettlauf mit Steuervergünstigungen aktiv beteiligen. Nur, diese Erkenntnis ist noch lange nicht überall ver- breitet und Sie können sich ausrechnen, daß bei Einfüh- rung einer Devisenumsatzsteuer gerade Länder, die jede Mark Steuereinnahmen nötig brauchten, der Versuchung nicht widerstehen können, durch Nichtteilnahme Fi- nanzkapital, die dazugehörigen Dienstleistungen, hoch- qualifizierte Arbeitnehmer oder einkommens- und ver- mögensstarke Privathaushalte aus anderen Ländern an- zuziehen. Dann haben Sie zwar eine Beruhigungspille Devisenumsatzsteuer, die eigentlichen Probleme der in- ternationalen Finanzmärkte sind aber nicht gelöst. Sie könnten damit sogar verschärft werden. Von einer ef- fektiven Kontrolle brauchen wir gar nicht zu reden. Wir sehen ja, wie die vorhandenen Kontrollmechanismen funktionieren oder besser gesagt nicht funktionieren, siehe Singapur u.a. Die Kompliziertheit Ihres Antrags zeigt deutlich: Zur Transparenz der internationalen Finanzmärkte trägt die- se Steuer nicht bei. Wenn ich lese, was der IWF als von Ihnen gewünschter Verwalter der Tobin-Steuer zu ma- chen hätte, könnte er sich sonstige Aufgaben abschmin- ken. Eine Steuer, die sich durch Verwaltung und Kon- trolle selbst auffrißt, ist sinnlos und schon gar kein In- strument im heutigen Globalisierungsprozeß. Die SPD-Fraktion unterstützt vielmehr die Bemühun- gen der Bundesregierung, einen geeigneten internatio- nalen Ordnungsrahmen zur Beseitigung der Schwach- stellen im Finanzsystem einzurichten. Wir sind zuver- sichtlich, daß wir nach dem Wirtschaftsgipfel in Köln ein Stück weiter sind. Der Bundeskanzler hat gestern in seiner Rede deut- lich gemacht, daß es nicht um die nackten Zahlen geht, wenn Länder durch Währungsspekulationen in die Krise geraten. Es geht um die Schicksale Tausender Men- schen, die ihrer Lebensgrundlagen beraubt werden. Umso wichtiger ist der Aufbau und die Sicherung eines krisenfreien Weltfinanzsystems mit hoher Trans- parenz und wirksamer Aufsicht. Dazu gibt es keine Patentrezepte. Es muß Neues gemacht werden, Neues durchdacht werden auf internationaler Basis. Es ist schwierig und braucht Mut. Rezepte der 50er Jahre sind dabei nicht mehr anwendbar. Die SPD-Fraktion wird die Bundesregierung auf die- sem mühsamen Weg unterstützen. Wir Sozialdemokra- ten unterstützen weiter alle Bemühungen, schädliche wettbewerbsverzerrende Steuerkonkurrenz mit immer neuen Steueroasen und Steuerausweichmöglichkeiten langsam aber sicher auszumerzen. Wir werden nicht mit Einführung einer neuen kom- plizierten und ineffektiven Steuer dazu beitragen, die Möglichkeiten, auf Steueroasen auszuweichen, noch zu vergrößern. Anlage 6 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 738. Sitzung am 21. Mai 1999 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 45. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Juni 1999 3845 (A) (C) (B) (D) – Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfe- gesetzes – Drittes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsge- setzes und Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanz- reformgesetzes – Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushalts- plans für das Haushaltsjahr 1999 (Haushaltsgesetz 1999) – Gesetz zur Eingliederung der Schulden von Sonder- vermögen in die Bundesschuld – Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts Der Bundesrat hat in seiner 739. Sitzung am 11. Juni 1999 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen gemäß Artikel 84 Abs. 1 Grundgesetz zuzustimmen: – Gesetz zu dem Notenwechsel vom 29. April 1998 über die Rechtsstellung der dänischen, griechischen, italienischen, luxemburgischen, norwegischen, portu- giesischen, spanischen und türkischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland – Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Oktober 1997 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tunesischen Republik über die Seeschiffahrt
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Horst Kubatschka


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Nachdem es eine Bun-
    desstraße ist, wird sie selbstverständlich vom Bund in-
    standgesetzt. Darüber braucht doch nicht geredet zu
    werden.



Rede von Ilse Aigner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Darf ich noch eine kon-
krete Nachfrage stellen?


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ja, bitte
    schön.