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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/40 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 40. Sitzung Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 I n h a l t : Erweiterung der Tagesordnung........................ 3387 A Zusatztagesordnungspunkt 7: a) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung Deutsche Beteiligung an der humani- tären Hilfe im Zusammenhang mit dem Kosovo-Konflikt (Drucksachen 14/912, 14/982) ................... 3387 A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Ent- schließungsantrag der Fraktion PDS zu der Abgabe einer Regierungserklärung des Bundeskanzlers Aktuelle Lage im Kosovo (Drucksachen 14/755, 14/865) ................... 3387 B Joseph Fischer, Bundesminister AA ................ 3387 C Karl Lamers CDU/CSU................................... 3390 B Rudolf Scharping, Bundesminister BMVg ...... 3392 B Ulrich Irmer F.D.P. ......................................... 3395 B Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 3397 C Rudolf Bindig SPD .......................................... 3399 D Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU.............. 3401 C Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 3404 A Paul Breuer CDU/CSU .................................... 3405 B Volker Kröning SPD........................................ 3405 D Dr. Eberhard Brecht SPD............................. 3406 D Reinhold Robbe SPD....................................... 3407 C Namentliche Abstimmung über die Be- schlußempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an der humanitären Hilfe im Zusammenhang mit dem Kosovo- Konflikt (Drucksache 14/982) ......................... 3409 A Ergebnis........................................................... 3409 B Namentliche Abstimmung über den Ent- schließungsantrag der Fraktion PDS zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Betei- ligung an der humanitären Hilfe im Zusam- menhang mit dem Kosovo-Konflikt (Druck- sache 14/997)................................................... 3409 B Ergebnis........................................................... 3412 A Zusatztagesordnungspunkt 5: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Peter Struck, Otto Schily und weiteren Abgeordneten der Fraktion SPD, den Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und weiteren Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sowie den Abgeordneten Dr. Wolfgang Gerhardt, Dr. Guido Westerwelle und weiteren Ab- geordneten der Fraktion F.D.P. einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts (Drucksache 14/533) ............................. 3415 A – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jürgen Rüttgers, Erwin Marschewski, weiteren Abgeordneten und der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts (Staats- angehörigkeitsneuregelungsgesetz) (Drucksachen 14/535, 14/867) .............. 3415 A II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 b) Beschlußempfehlung und Bericht des In- nenausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Jürgen Rüttgers, Erwin Marschewski, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU Integration und Toleranz – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Jürgen Rüttgers, Erwin Marschewski, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU Modernes Ausländerrecht (Drucksachen 14/534, 14/532, 14/867) ...... 3415 B Otto Schily, Bundesminister BMI.................... 3415 C Dr. Rupert Scholz CDU/CSU ...................... 3418 B Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU........................ 3419 C Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD............. 3420 C Peter Altmaier CDU/CSU................................ 3422 C Otto Schily, Bundesminister BMI.................... 3423 B Rüdiger Veit SPD ............................................ 3424 A Hans-Peter Repnik CDU/CSU......................... 3424 B Otto Schily, Bundesminister BMI.................... 3424 D Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.. 3425 B Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU .................... 3426 C Ilse Aigner CDU/CSU ................................. 3429 A Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU ............ 3430 A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. 3430 D Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ... 3432 D Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ......................... 3433 A Erwin Marschewski CDU/CSU ................... 3434 A Otto Schily SPD........................................... 3435 D Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN............................................................. 3437 A Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN............................................................. 3437 B Norbert Röttgen CDU/CSU ............................. 3439 B Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 3440 A Ulla Jelpke PDS............................................... 3440 C Dr. Michael Bürsch SPD ................................. 3442 B Aribert Wolf CDU/CSU .............................. 3443 D Otto Schily SPD............................................... 3446 B Meinrad Belle CDU/CSU ................................ 3446 C Dr. Max Stadler F.D.P. ................................... 3448 A Meinrad Belle CDU/CSU ................................ 3448 C Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 3448 C Johannes Singhammer CDU/CSU............... 3450 A Dr. Evelyn Kenzler PDS.................................. 3451 A Dr. Fritz Behrens, Minister (Nordrhein- Westfalen)........................................................ 3452 A Dr. Günther Beckstein, Staatsminster (Bayern). 3454 A Sebastian Edathy SPD ................................. 3455 A Joachim Stünker SPD ...................................... 3457 B Erwin Marschewski CDU/CSU....................... 3459 A Hans-Peter Kemper SPD ................................. 3460 A Namentliche Abstimmung............................... 3461 D Ergebnis........................................................... 3464 A Tagesordnungspunkt III: a) Beratung der Großen Anfrage der Abge- ordneten Dr. Norbert Blüm, Klaus-Jürgen Hedrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU Kampf gegen Kinderarbeit (Drucksachen 14/662, 14/861) ................... 3462 B b) Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. Forderungen an das neue Überein- kommen der Internationalen Arbeits- organisation (IAO) zur Bekämpfung der Kinderarbeit (Drucksache 14/885 (neu))......................... 3462 B Dr. Norbert Blüm CDU/CSU .......................... 3462 B Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 3466 B Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA... 3467 C Nächste Sitzung ............................................... 3468 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 3469 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Konrad Gilges, Brigitte Adler, Eckhardt Bar- thel (Berlin), Dr. Axel Berg, Hans-Werner Bertl, Lothar Binding (Heidelberg), Anni Brandt-Elsweier, Dr. Peter Danckert, Marga Elser, Hans Forster, Angelika Graf (Rosen- heim), Monika Griefahn, Christel Hane- winckel, Nina Hauer, Gustav Herzog, Ilse Janz, Dr. Uwe Jens, Ulrich Kasparick, Karin Kortmann, Horst Kubatschka, Helga Kühn- Mengel, Ute Kumpf, Konrad Kunick, Detlev Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 III von Larcher, Waltraud Lehn, Erika Lotz, Dr. Christine Lucyga, Lothar Mark, Heide Matti- scheck, Jutta Müller (Vöklingen), Michael Müller (Düsseldorf), Andrea Nahles, Günter Oesinghaus, Adolf Ostertag, Renate Renne- bach, Bernd Reuter, Dr. Edelbert Richter, René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Marlene Rupprecht, Thomas Sauer, Dr. Hansjörg Schäfer, Dr. Hermann Scheer, Horst Schmidtbauer (Nürnberg), Dagmar Schmidt (Meschede), Regina Schmidt-Zadel, Heinz Schmitt (Berg), Gisela Schröter, Ewald Schu- rer, Dr. R. Werner Schuster, Dr. Sigrid Skar- pelis-Sperk, Antje-Marie Steen, Jella Teuch- ner, Adelheid Tröscher, Rüdiger Veit, Ute Vogt (Pforzheim), Hedi Wegener, Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker, Klaus Wiesehügel, Dr. Wolfgang Wodarg (alle SPD) und Hans- Josef Fell, Winfried Hermann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) Zur Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung „Deutsche Beteiligung an der humanitären Hilfe im Zusammenhang mit dem Kosovo-Konflikt“ (Zusatztagesord- nungspunkt 7a)................................................. 3469 C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Annelie Buntenbach, Monika Knoche, Steffi Lemke, Irmingard Schewe-Gerigk, Christian Simmert, Hans-Christian Ströbele und Sylvia Voß (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an der humanitären Hilfe im Zusammenhang mit dem Kosovo-Konflikt (Zusatztagesord- nungspunkt 7a)................................................. 3470 A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Barthel (Starnberg), Christel Deich- mann und Waltraud Wolff (Zielitz) zur Ab- stimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an der humanitären Hilfe im Zusammenhang mit dem Kosovo-Konflikt (Zusatztagesordnungs- punkt 7a) .......................................................... 3470 C Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Günter Nooke (CDU/CSU), Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) (CDU/CSU), Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) sowie der Abgeordneten Harald Friese, Renate Gradistanac, Uwe Hiksch, Christine Lehder (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an der humanitären Hilfe im Zusammenhang mit dem Kosovo- Konflikt (Zusatztagesordnungspunkt 7a)......... 3471 C Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO der Abgeordneten Günter Veit, Eckhardt Barthel (Berlin), Detlef Dzembritzki, Reinhold Hemker, Ingrid Holz- hüter, Barbara Imhof, Christa Lörcher, Bernd Reuter, René Röspel, Birgit Roth (Speyer), Claudia Roth (Augsburg), Michael Roth (He- ringen), Rita Streb-Hesse, Adelheid Tröscher, Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker, Klaus Wie- sehügel (alle SPD), Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), der Abgeordneten Dr. Norbert Lammert, Thomas Kossendey, der Abgeordneten Peter Altmaier, Hermann Gröhe, Norbert Hauser (Bonn), Eckardt von Klaeden, Norbert Kö- nigshofen, Norbert Röttgen, Peter Weiß (Emmendingen), der Abgeordneten Dr. Heiner Geißler, Dr. Christian Schwarz-Schilling, Dr. Rita Süssmuth, der Abgeordneten Dr. Heribert Blens, Dr. Norbert Blüm, Ilse Falk, Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Martina Krogmann, Ruprecht Polens, Birgit Schnieber-Jastram, Irmgard Karwatzki, Dieter Pützhofen, Dr. Friedbert Pflüger, Heinz Schemken (alle CDU/CSU), Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN), sowie der Abgeordneten Carsten Hübner und Ulla Jelpke (PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Ge- setzes zur Reform des Staatsangehörigkeits- rechts (Zusatztagesordnungspunkt 5a)............. 3473 A Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Leyla Onur, Andrea Nahles, Thomas Sauer, Mathias Weisheit, Hans-Werner Bertel, Waltraud Wolff (Zielitz), Monika Griefahn, Uta Kumpf, Christel Humme, Dr. Hansjörg Schäfer, Silvia Schmidt (Eisleben), Detlev von Larcher, Gabriele Iwersen, Dr. R. Werner Schuster, Christoph Moosbauer, Ewald Schu- rer, Lothar Mark, Uwe Hiksch, Ernst Küchler, Dietmar Niethan, Ilse Schumann, Marga Elser, Angelika Graf (Rosenheim), Uta Titze- Stecher, Hans Büttner (Ingolstadt), Lothar Binding (Heidelberg), Christine Lehder, Petra Bierwirth, Horst Kubatschka, Karin Kort- mann, Ludwig Eich, Christine Lambrecht, Dr. Peter Eckardt, Rolf Stöckel, Christel Hane- winckel, Dagmar Schmidt (Meschede), Uwe Göllner, Konrad Gilges, Hans Forster, Jella Teuchner, Horst Schmidtbauer (Nürnberg), Erika Lotz (alle SPD), sowie Annelie Bun- tenbach, Christian Sterzing, Angelika Beer, IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 Claudia Roth (Augsburg), Sylvia Voß, Win- fried Hermann, Christian Simmert, Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Stef- fi Lemke (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf des Geset- zes zur Reform des Staatsangehörigkeits- rechts (Zusatztagesordnungspunkt 5a)............. 3477 A Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesord- nungspunkt III a) Große Anfrage: Kampf gegen Kinderar- beit b) Antrag: Forderungen an das neue Über- einkommen der internationalen Arbeitsor- ganisation (IAO) zur Bekämpfung der Kinderarbeit Klaus Haupt F.D.P. ........................................ 3478 A Petra Ernstberger PDS.................................... 3478 D Rose Neuhäuser PDS....................................... 3479 C Anlage 9 Amtliche Mitteilungen..................................... 3480 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 3387 (A) (C) (B) (D) 40. Sitzung Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 Beginn: 8.02 Uhr
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    ––––––––*) Anlage 8 Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 3469 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 7.5.99 Behrendt, Wolfgang SPD 7.5.99* Borchert, Jochen CDU/CSU 7.5.99 Böttcher, Maritta PDS 7.5.99 Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 7.5.99 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 7.5.99 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 7.5.99 Gehrcke, Wolfgang PDS 7.5.99 Dr. Grehn, Klaus PDS 7.5.99 Hampel, Manfred SPD 7.5.99 Hartnagel, Anke SPD 7.5.99 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 7.5.99 Herzog, Gustav SPD 7.5.99 Jüttemann, Gerhard PDS 7.5.99 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 7.5.99 Kolbow, Walter SPD 7.5.99 Labsch, Werner SPD 7.5.99 Müller (Düsseldorf), Michael SPD 7.5.99 Neumann (Bremen), Bernd CDU/CSU 7.5.99 Nolte, Claudia CDU/CSU 7.5.99 Ostrowski, Christine PDS 7.5.99 Raidel, Hans CDU/CSU 7.5.99 Dr. Rexrodt, Günther F.D.P. 7.5.99 Rühe, Volker CDU/CSU 7.5.99 Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 7.5.99 Schröder, Gerhard SPD 7.5.99 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 7.5.99 Türk, Jürgen F.D.P. 7.5.99 Verheugen, Günther SPD 7.5.99 Willner, Gert CDU/CSU 7.5.99 Wissmann, Matthias CDU/CSU 7.5.99 Zierer, Benno CDU/CSU 7.5.99* –––––––––––* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-lung des Europarates Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Konrad Gilges, Brigitte Adler, Eckhardt Barthel (Berlin), Dr. Axel Berg, Hans-Werner Bertl, Lothar Binding (Hei- delberg), Anni Brandt-Elsweier, Dr. Peter Danckert, Marga Elser, Hans Forster, Angelika Graf (Rosenheim), Monika Griefahn, Christel Hanewinckel, Nina Hauer, Gustav Herzog, Ilse Janz, Dr. Uwe Jens, Ulrich Kasparick, Karin Kortmann, Horst Kubatschka, Helga Kühn- Mengel, Ute Kumpf, Konrad Kunick, Detlev von Larcher, Waltraud Lehn, Erika Lotz, Dr. Christine Lucyga, Lothar Mark, Heide Matti- schek, Jutta Müller (Völklingen), Michael Müller (Düsseldorf), Andrea Nahles, Günter Oesinghaus, Adolf Ostertag, Renate Renne- bach, Bernd Reuter, Dr. Edelbert Richter, René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Marlene Rupprecht, Thomas Sauer, Dr. Hansjörg Schä- fer, Dr. Hermann Scheer, Horst Schmidtbauer (Nürnberg), Dagmar Schmidt (Meschede), Re- gina Schmidt-Zadel, Heinz Schmitt (Berg), Gi- sela Schröter, Ewald Schurer, Dr. R. Werner Schuster, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Antje- Marie Steen, Jella Teuchner, Adelheid Trö- scher, Rüdiger Veit, Ute Vogt (Pforzheim), Hedi Wegener, Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker, Klaus Wiesehügel, Dr. Wolfgang Wodarg (alle SPD) und Hans-Josef Fell, Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen) zur Abstimmung über den Antrag der Bundes- regierung „Deutsche Beteiligung an der huma- nitären Hilfe im Zusammenhang mit dem Ko- sovo-Konflikt“ (Zusatztagesordnungspunkt 7a) Wir stimmen dem Antrag der Bundesregierung zur „Deutschen Beteiligung an der humanitären Hilfe im Zusammenhang mit dem Kosovo-Konflikt“ zu. Unsere Hoffnung ist, daß damit die Not der aus dem Kosovo nach Albanien und Mazedonien geflohenen Menschen gelindert werden kann. Sie sind unverschuldet in diese katastrophale Situation geraten und benötigen dringend weitere humanitäre Hilfe. Wir sehen zudem die dringen- de Notwendigkeit, Albanien und Mazedonien zu helfen, denn die Aufnahme Hunderttausender Flüchtlinge stellt für beide Staaten eine erhebliche politische und wirt- schaftliche Belastung dar. Wir sehen die Notwendigkeit, daß in der konkreten Si- tuation in Albanien und Mazedonien humanitäre Hilfe von der Bundeswehr geleistet wird. Gleichwohl würden wir es begrüßen, wenn zivile Hilfsorganisationen eine wichtigere Rolle spielen könnten. Der grundsätzlich zu befürwortende Zivilcharakter humanitärer Hilfseinsätze geht sonst verlo- ren. Humanitäre Hilfe soll schließlich die Überreste zivil- gesellschaftlicher Strukturen in Konfliktregionen schützen oder deren Neuentstehung befördern. 3470 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 (A) (C) (B) (D) Die Unterzeichner dieser Erklärung gehen unabhän- gig davon, ob sie am 16. Oktober 1998 dem Antrag der Bundesregierung zugestimmt oder ihn abgelehnt haben oder ihn abgelehnt hätten, davon aus, daß sich der Ein- satz der deutschen Soldaten auf humanitäre Hilfe für die Flüchtlinge und Vertriebenen in Albanien und Mazedo- nien, d.h. außerhalb des Staatsgebietes der Bundesrepu- blik Jugoslawien, beschränkt. Diejenigen von uns, die am 16. Oktober 1998 den Antrag der Bundesregierung abgelehnt haben, bleiben bei dieser Entscheidung und weisen nachdrücklich dar- auf hin, daß unsere Zustimmung zum vorliegenden An- trag keine nachträgliche Zustimmung zu dem damaligen Beschluß darstellt. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Annelie Buntenbach, Monika Knoche, Steffi Lemke, Irmingard Schewe- Gerigk, Christian Simmert, Hans-Christian Ströbele und Sylvia Voß (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Be- schlußempfehlung des Auswärtigen Ausschus- ses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deut- sche Beteiligung an der humanitären Hilfe im Zusammenhang mit dem Kosovo-Konflikt (Zu- satztagesordnungspunkt 7a) Wir stimmen der Entsendung von bis zu 1 000 Bun- deswehr-Soldaten zur Stationierung in Albanien zusätz- lich zu dem bereits vom Bundestag beschlossenen Trup- penkontingent von 6 000 Soldaten nicht zu. Wir sehen mit großer Sorge die Zuspitzung der Lage der Men- schen, die aus dem Kosovo brutal vertrieben werden und die sich jetzt in Albanien, Mazedonien, Montenegro oder noch im Kosovo selbst aufhalten. Die Versorgung ist in vielen Flüchtlingslagern nicht hinreichend ge- währleistet, humanitäre Hilfe innerhalb des Kosovo ist derzeit nicht möglich. Um diese untragbare humanitäre Situation zu verbes- sern, müssen alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergriffen werden. Gerade die Bundesrepublik Deutsch- land, aber auch alle anderen Länder der Europäischen Union und darüber hinaus, müssen deshalb verstärkt Flüchtlinge aufnehmen. Dabei ist auch eine Erhöhung der bisher zugesagten unzureichenden „Flüchtlings- Kontingente“ erforderlich. Auch die konkrete Hilfe vor Ort, vor allem durch die Unterstützung der humanitären Organisationen bei ihrer Arbeit in Albanien und Mazedonien, muß inten- siviert werden. Dazu gehört auch das Organisieren von dringend erforderlicher Flüchtlingshilfe auch in der jugoslawischen Teilrepublik Montenegro. Ein weiterer Schritt zur schnellen humanitären Hilfe ist die Versorgung für die Binnenflüchtlinge im Kosovo sowie der Zugang von humanitären Organisationen in den Kosovo. Um dies zu ermöglichen, ist die sofortige Einstellung der Luftangriffe notwendig. Sie ist gleichzeitig Voraus- setzung dafür, eine Unterstützung der humanitären Hilfsaktion ggf. auch durch NATO-Einheiten durchzu- führen. Nur ein Ausstieg aus der militärischen Eskalati- on kann eine klare Trennung von humanitären und mi- litärischen Aktionen sicherstellen. Unter den jetzigen Bedingungen im Kosovo und vor dem Hintergrund einer möglichen Eskalation in der Re- gion (durch ein Übergreifen des Krieges auch auf Alba- nien) und der Verwicklung in kriegerische Auseinander- setzungen am Boden halten wir den Einsatz zusätzlicher Bundeswehreinheiten für so lange nicht verantwortbar, wie die NATO weiter bombadiert. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Barthel (Starnberg), Christel Deichmann und Waltraud Wolff (Zie- litz) zur Abstimmung über die Beschlußemp- fehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteili- gung an der humanitären Hilfe im Zusammen- hang mit dem Kosovo-Konflikt (Zusatztages- ordnungspunkt 7a) Humanitäre Hilfe in der Balkanregion ist unab- weisbar erforderlich. Zuviel wurde bereits versäumt. Wir schlagen daher vor, daß sich die Bundesregierung dafür einsetzt, daß unter der Führung der OSZE ein humanitärer Kommandobereich geschaffen wird. In dessen Rahmen sollen die zivilen Hilfsorganisationen die Hauptrolle spielen. Damit die zivilen Komponen- ten humanitärer Hilfe gestärkt werden können, bedarf es nachhaltiger Unterstützung dieser Organisationen. Gleichzeitig muß der Auf- und Ausbau zivilgesell- schaftlicher Strukturen in der Konfliktregion voran- getrieben werden. Wir sind der Auffassung, daß allen Eskalationsgefah- ren vorgebeugt werden muß, daß alle Anstrengungen unterstützt werden müssen, umgehend zu einem Ende der militärischen Auseinandersetzungen, von Vertrei- bung, Mord und Gewalt zu kommen, daß humanitäre Hilfe rezivilisiert und dabei gleichzeitig dem Primat der Politik klarer Geltung verschafft werden muß. Wir fordern – gerade unter dem Vorzeichen der von der NATO für sich beanspruchten moralischen und der von niemandem bestrittenen militärischen Überlegenheit – die sofortige Einstellung der NATO-Luftoperationen bei paralleler Gewaltbeendigung aller Seiten im Kosovo selbst, vor allem seitens der jugoslawischen Einheiten, mit dem Ziel, zu einem Waffenstillstand und schließlich zu einer dauerhaften Friedenslösung zu gelangen. Des- halb begrüßen wir alle Anstrengungen, gerade auch der Deutschen Bundesregierung, für eine diplomatische Lö- sung und wollen diesen durch unser Abstimmungsver- halten Nachdruck verleihen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 3471 (A) (C) (B) (D) Dem o.g. Antrag der Bundesregierung können wir nicht zustimmen. Die Gründe dafür sind: Erstens. Der vorliegende Antrag enthält keine Anga- ben über die Art, die Zusammensetzung, die Ausrüstung der humanitären Bundeswehrkräfte. Insbesondere zu- sammen mit der vorgesehenen Nothilfe zugunsten aller NATO-geführten Verbände im gesamten Stationie- rungsgebiet, das nicht mehr definiert ist und in der Pra- xis nicht abgrenzbar ist, beinhaltet dies das hohe Risiko, daß die jetzt zu entsendenden Bundeswehreinheiten in militärische Auseinandersetzungen hineingezogen wer- den. Dies wäre auch aufgrund der NATO-Führung der Einheiten von deutscher Seite nur schwer auszuschlie- ßen. Insbesondere die vorgesehenen flankierenden Maß- nahmen wie Einsatzunterstützung incl. Luft- und Ha- fenumschlag sowie Luft-, Straßen- und Seetransport so- wie Pionierunterstützung, Sicherung, Führung und Füh- rungsunterstützung einschließlich multinationaler Haupt- quartiere bergen die Gefahr einer Verwicklung der Bun- deswehr in einen Bodenkrieg. Wir lehnen zudem den vorgesehenen Einsatz von Grundwehrdienstleistenden, auch wenn sie sich „für be- sondere Auslandsverwendungen freiwillig verpflichtet“ haben, ab. Zweitens. Die vorgesehene humanitäre Hilfe sieht sich ausdrücklich im Zusammenhang mit den Beschlüs- sen vom 16. Oktober 1998 und 25. Februar 1999, die von der Bundesregierung als Grundlage der derzeit statt- findenden militärischen Maßnahmen, insbesondere der Luftangriffe auf Jugoslawien, gesehen werden. Nach unserer Auffassung sind die derzeit von der NATO seit dem 24. März 1999 stattfindenden Luftan- griffe nicht mehr durch den Beschluß des Deutschen Bundestages vom 16. Oktober 1998 gedeckt, der zur „Abwendung einer humanitären Katastrophe“ „be- grenzte und in Phasen durchzuführende Luftoperatio- nen“ vorsah. Mittlerweile sind nach sechswöchigem Dauerbombardement weder zeitliche Phasen noch (etwa auf militärische Ziele bezogene qualitative oder quanti- tative) Grenzen erkennbar. Während anfangs beispiels- weise nur von militärischen Zielen die Rede war, erle- ben wir jetzt kontinuierliche Angriffe auf Industrie- und Sendeanlagen, Strom- und Wasserversorgung sowie Verkehrsinfrastruktur, ganz abgesehen von den zivilen Opfern und Schäden durch Fehler und Versehen, die auch Nachbarländer nicht verschonen. Nach unserer Auffassung ist die NATO vom formu- lierten Ziel ihrer Luftoperationen – der Vermeidung ei- ner humanitären Katastrophe – weiter entfernt denn je. Die Bundesregierung dokumentiert dies durch jetzigen Antrag selbst: Während am 16. Oktober laut Bundesre- gierung 290 000 Menschen von Vertreibung und Flucht betroffen waren, spricht die Bundesregierung nunmehr von 900 000. Nach unserer Auffassung besteht die Gefahr, daß die Entsendung weiterer Bundeswehreinheiten in den Koso- vo im ausdrücklichen Zusammenhang mit den bisheri- gen Kampfmaßnahmen als Bestätigung der bisherigen NATO-Strategie wahrgenommen wird. Demgegenüber sehen wir ausreichend Anlaß zu deren Überprüfung. Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO der Abgeordneten Günter Nooke (CDU/CSU), Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) (CDU/CSU), Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie der Abgeordneten Harald Friese, Renate Gradistanac, Uwe Hiksch, Chri- stine Lehder (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an der humanitären Hilfe im Zusammenhang mit dem Kosovo-Konflikt (Zusatztagesordnungspunkt 7a) Günter Nooke (CDU/CSU): Inhalt des Beschlußtex- tes und Begründung stimmen nur bedingt überein. We- sentlich ist Punkt III des Begründungstextes. Insbeson- dere der zweite Abschnitt von Punkt III eröffnet die Op- tion des Einsatzes der deutschen Kräfte auf dem Territo- rium der Bundesrepublik Jugoslawien mit UN-Mandat. Eine Zustimmung von Jugoslawien und Milosevic ist nicht Voraussetzung. Damit müssen nicht unmittelbar Bodenkampfhandlungen verbunden sein, aber einer Bundesregierung wird mit diesem Beschluß eine Ver- handlungsoption mehr eröffnet, die trotz der garantierten erneuten konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bun- destages im nachhinein sinnvollerweise kaum wieder eingeschränkt werden kann. Selbst im Bewußtsein einer solchen Interpretationsmög- lichkeit der Textvorlage der Bundesregierung habe ich zu- gestimmt. Es bleibt aber völlig inakzeptabel, in einer so existentiell wichtigen Frage des Einsatzes deutscher Sol- daten außerhalb der NATO wesentliche Beschlußinhalte in unklaren Begründungstexten zu verbergen. Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) (CDU/CSU): Ich bin der Überzeugung, daß wir auf keinen Fall einen Landkrieg im Kosovo führen dürfen, das heißt, wir müssen alles tun, durch klare Formulierungen deutlich zu machen, daß es ei- nen Einsatz deutscher Kräfte als Bodenkampftruppen auch in Zukunft nicht geben wird. Bislang galt: Ein Einsatz deut- scher Kräfte auf dem Territorium der Bundesrepublik Ju- goslawien kommt nur im Rahmen eines Friedensabkom- mens in Betracht, das heißt: mit Zustimmung der jugosla- wisch/serbischen Seite. Diese Position haben wir deshalb bezogen, weil damit die Gefahr für die deutschen Soldaten im Kosovo erheblich gemindert würde. Die Ausweitung eines Einsatzes deutscher Soldaten im Rahmen eines UN- Mandats kann nicht bedeuten, daß deutsche Soldaten im Rahmen eines UN/NATO-Kontingents in militärische Auseinandersetzungen auf dem Boden verwickelt werden. Die Formulierung in Abschnitt III des Antrags der Bundes- regierung muß in diesem Sinne interpretiert werden. Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die Unterstützung der Vertriebenen in den Re- gionen hat zentrale Bedeutung. Es mangelt ihnen dort an jeder Form von Infrastruktur, an Unterbringungsmög- lichkeiten, an medizinischer Versorgung und Nah- rungsmitteln. Der Einsatz der Bundeswehr zur Linde- rung dieser Probleme ist begrüßenswert. Dies reicht aber nicht aus. 3472 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 (A) (C) (B) (D) Die NATO sagt, sie wolle die Flüchtlinge schützen. Aus diesem Wort muß Tat werden. Es reicht nicht aus, Flüchtlingslager in Albanien und in Mazedonien aufzu- bauen. Die Garantenpflicht kann nicht mit Geld auf die- se kleinen, bitterarmen Länder abgewälzt werden. Die NATO-Länder müssen vorübergehend – so lange, bis die friedliche Rückkehr, die als Kriegsziel deklariert ist, wieder möglich ist – Flüchtlinge aufnehmen. Es ist schäbig, diese Pflicht abzuwiegeln, indem man einen Quotenstreit führt. Deutschland darf das Fehlverhalten anderer EU-Länder nicht als Ausrede nehmen. Wer Flüchtlinge schützen will, darf deren Aufnahme nicht zu einem knapp abgezählten Gnadenakt werden lassen. Deutschland tritt als Schutzmacht auf: Wer Schutz ver- spricht, muß aber auch Schutz gewähren. Die Länder der Region, Albanien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, aber auch Montenegro, sind völlig überfordert. Ein Schutz vor Ort ist aus humanitären, aber auch politi- schen Gründen nicht mehr zu gewährleisten. Bis kurz vor dem Krieg hat Deutschland Flüchtlinge in den Kosovo abgeschoben; noch jetzt werden Auswei- sungsbescheide in den Kosovo ausgestellt. Das ist zy- nisch, makaber und diskreditiert die behaupteten Kriegs- ziele. Mit der Aufnahme von 10 000 Flüchtlingen kann es kein Bewenden haben. Deutschland muß seine Grenzen für die verfolgten und gequälten Menschen des Kosovo öffnen und ihnen vorübergehend den Schutz und die Hilfe bieten, die sie in der Heimatregion nicht finden. In einem Krieg, der täglich 110 Millionen DM kostet, kann man nicht ausgerechnet damit zu sparen anfangen, wo es um den wahrhaften Schutz von Menschen geht. Wenn wir uns bei der Aufnahme von Flüchtlingen nicht anstrengen, wird das Argument, der Krieg solle Flücht- linge schützen, unglaubwürdig. Eine großzügige Auf- nahmepolitik sei die Unterstützung der Vertreibungspo- litik von Milosevic, heißt es. Aber, wenn es um den Schutz von Leib und Leben von Flüchtlingen geht, kann ein solches Argument nicht zählen. Die Flüchtlinge werden nicht durch die Aufnahme bei uns vertrieben, sie sind bereits vertrieben worden. Sie brauchen jetzt Zuflucht und Hilfe. Man kann nicht die Menschenrechte schützen und die Menschen nicht. Im übrigen ist das politische Ziel, den Kosovo für die Ko- sovaren wieder bewohnbar zu machen: Also geht es um einen vorübergehenden Schutz der Flüchtlinge in Deutschland, um eine vorübergehende Aufnahme. Die- ser Aufgabe muß sich Deutschland mit aller Kraft, mit aller Anstrengung, mit aller Energie widmen. Das bedeutet: Aufnahme der Flüchtlinge ohne Quo- ten, Grenzöffnung. Das bedeutet: Den Soldaten, die aus der Armee von Milosevic fliehen, müssen wir Asyl ge- währen. Man kann nicht Milosevic auffordern, den Krieg zu beenden, ja ihn mit Bomben dazu zwingen wollen, und die Soldaten seiner Armee, die diese Forde- rung erfüllen wollen, dann schutzlos eben diesem Milo- sevic überlassen. Harald Friese, Renate Gradistanac, Uwe Hiksch, Christine Lehder (alle SPD): Wir sehen uns nicht in der Lage, dem Antrag der Bundesregierung auf „Deutsche Beteiligung in der humanitären Hilfe im Zusammenhang mit dem KOSOVO-Konflikt“ zuzustimmen. Wir erkennen an, daß die Bundesregierung und die Kolleginnen und Kollegen, die diesem Antrag zustim- men, damit humanitäre Ziele verfolgen wollen. Auch wir sind nicht gegen humanitäre Hilfe, sondern sehen diese als eine Gemeinschaftsaufgabe der europäischen Staatengemeinschaft für dringend erforderlich an. Wir halten aber den eingeschlagenen Weg, humanitäre Hilfe durch den Einsatz von weiteren deutschen Soldaten in Mazedonien und Albanien zu leisten, für falsch. Die bisherigen Beschlüsse des Deutschen Bundesta- ges1) hatten zum Ziel, den Frieden zu sichern und eine ethnische Säuberung im Kosovo zu verhindern. Als Er- gebnis ist aber festzustellen, daß diese Beschlüsse den Frieden weder gesichert noch hergestellt haben. Statt des- sen befinden sich die Truppen der NATO seit sieben Wo- chen in einer kriegerischen Auseinandersetzung mit der Republik Jugoslawien. Weder wurde eine ethnische Säu- berung des Kosovo verhindert noch haben die Luftangrif- fe zu greifbaren politischen Lösungsansätzen geführt. Eine weitere Entsendung von Soldaten birgt trotz ih- res humanitären Auftrages konkrete Gefahren für eine weitere militärische Eskalation. Denn zur Erfüllung des humanitären Auftrages gehören flankierende Maßnah- men wie: – Einsatzunterstützung incl. Luft- und Hafenumschlag sowie Luft-, Straßen- und Seetransport sowie – Pionierunterstützung, – Sicherung, – Führung und Führungsunterstützung einschließlich multinationaler Hauptquartiere. Hinzu kommt die nicht zu unterschätzende Gefahr, daß bei einem Angriff jugoslawischer oder serbischer Truppen auf ein Flüchtlingslager die NATO in einen Bodenkrieg verwickelt werden könnte. Dazu darf es nicht kommen! Die Ausweitung des Mandats bezüglich des NATO-Einsatzes durch immer neue Beschlüsse mit der Folge einer Eskalation des Krieges darf so nicht fortgesetzt werden. Es wäre deshalb humaner, wenn die europäische Staatengemeinschaft nicht nur verbal, sondern durch Taten ihre Zusagen für die Aufnahme von Flüchtlingen erfüllen würde. Die Kosten dafür wären nicht höher als die Kosten für die humanitäre Hilfe in Mazedonien und Albanien. Der gleichzeitige Einsatz von Soldaten im Krieg und zu humanitärer Hilfe beweist die Perversion dieses Krieges, der seine Rechtfertigung schon längst verloren hat. Wir sind deshalb nicht mehr bereit, den eingeschla- genen Weg weiter fortzusetzen. –––––– 1) Beschluß vom 16. 10. 1998: Begrenzte und in Phasen durchzufüh-rende Luftoperationen zur Abwendung einer humanitären Kata-strophe im KOSOVO-Konflikt; Beschluß vom 13. 11. 1998:Luftüberwachungsoperation über dem Kosovo; Beschluß vom 19.11. 1998: Operation zum Schutz und Herausziehen von OSZE-Beobachtern aus dem KOSOVO in Notfallsituationen; Beschlußvom 25. 2. 1999: Militärische Umsetzung eines Rambouillet-Abkommens für den KOSOVO (KFOR) sowie an NATO-Operationen im Rahmen der Notfalltruppe Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 3473 (A) (C) (B) (D) Anlage 6 Erklärungen nach § 31 der Abgeordneten Günter Veit, Eckhardt Barthel (Berlin), Detlef Dzembritzki, Reinhold Hemker, Ingrid Holzhüter, Barbara Imhof, Christa Lörcher, Bernd Reuter, René Röspel, Brigit Roth (Speyer), Claudia Roth (Augsburg), Michael Roth (Heringen), Rita Streb-Hesse, Adelheid Tröscher, Dr. Ernst Ulrich von Weiz- säcker, Klaus Wiesehügel (alle SPD), Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), der Abgeordneten Dr. Norbert Lammert, Tho- mas Kossendey, der Abgeordneten Peter Altmaier, Hermann Gröhe, Norbert Hauser (Bonn), Eckardt von Klaeden, Norbert Königshofen, Norbert Rött- gen, Peter Weiß (Emmendingen), der Abgeordneten Dr. Heiner Geißler, Dr. Christian Schwarz-Schilling, Dr. Rita Süss- muth, der Abgeordneten Dr. Heribert Blens, Dr. Nor- bert Blüm, Ilse Falk, Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Martina Krogmann, Ruprecht Polens, Bir- git Schnieber-Jastram, Irmgard Karwatzki, Dieter Pützhofen, Dr. Friedbert Pflüger, Heinz Schemken (alle CDU/CSU), Ekim Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), der Abgeordneten Carsten Hübner und Ulla Jelpke (PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Ge- setzes zur Reform des Staatsangehörigkeits- rechts (Zusatztagesordnungspunkt 5a) Rüdiger Veit, Eckhardt Barthel (Berlin), Detlef Dzembritzki, Reinhold Hemker, Winfried Hermann, Ingrid Holzhüter, Barbara Imhof, Christa Lörcher, Bernd Reuter, René Röspel, Birgit Roth (Speyer), Claudia Roth (Augsburg), Michael Roth (Heringen), Rita Streb-Hesse, Adelheid Tröscher, Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker und Klaus Wiesehügel (alle SPD), Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): 1. Die Unterzeichnenden sind der Auffassung, daß der Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeits- rechts in vielen und wesentlichen Punkten inhaltlich hinter dem zurückbleibt, was SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Wahlkampf versprochen und einvernehmlich in den Koalitionsvereinbarungen festgelegt haben. 2. Der Gesetzentwurf ist der – unseres Erachtens nicht notwendige und schon gar nicht gebotene – politische Kompromiß zu d e m zentralen innenpolitischen Thema der rotgrünen Bundestagsmehrheit, nachdem es der CDU vornehmlich im hessischen Landtagswahlkampf mit ihrer an ausländerfeindliche Stimmungen appellie- rende Unterschriftenkampagne gelungen ist, Wählerin- nen und Wähler für sich zu mobilisieren. Dabei ist der Verlust der Regierungsmehrheit in Hessen und hier ins- besondere der Stimmenverlust bei den Grünen keines- wegs allein auf dieses Thema zurückzuführen, sondern hat vielfältige Gründe. 3. Für die erste Ausländergeneration, die zum Teil über Jahrzehnte hinweg geholfen hat, das Gesellschafts- und Wirtschaftssystem der Bundesrepublik aufzubauen, ist der vorliegende Gesetzentwurf ein völlig unzureichen- des Angebot. Zwar ist zu begrüßen, daß die Frist für die Anspruchseinbürgerung von fünfzehn auf acht Jahre herabgesetzt wird. Die nur geringfügig erweiterte Zahl der Ausnahmetatbestände für die Hinnahme doppelter Staatsbürgerschaft wird jedoch im Ergebnis an der der- zeitigen Rechtslage bzw. Verwaltungspraxis und der uns gegenwärtig nicht zufriedenstellenden Integrationsmög- lichkeit dieser Generation nur wenig ändern. 4. Bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts für die hier in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern ist die Durchbrechung des noch aus dem letzten Jahrhundert überkommenen sogenannten Abstam- mungsprinzips mehr als überfällig. Durch die jetzt aller- dings mit dem Gesetzentwurf vorgenommene Beschrän- kung auf die Altersgrenze des 23. Lebensjahres – soge- nanntes Optionsmodell – wird für die Betroffenen und für die Behörden ein erheblicher Aufwand verursacht und der Integrationserfolg letztendlich doch wieder in Frage gestellt, wenn anschließend mit den gleichen Be- schränkungen wie bei den ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern der ersten Generation Mehrstaatigkeit nur in Ausnahmefällen hingenommen werden soll. 5. Gleichwohl sind die Unterzeichnenden der Auffas- sung, im Ergebnis für diesen Gesetzentwurf – und nicht etwa gemeinsam mit der Mehrheit der CDU/CSU- Fraktionen dagegen stimmen zu können. So unzurei- chend er auch ist, handelt es sich doch um einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Es bleibt Sache aller ge- sellschaftlich relevanten Kräfte, aber auch jedes einzel- nen von uns, daran zu arbeiten, daß möglichst noch in dieser Legislaturperiode durch eine umfassende und die- sen Namen wirklich verdienende Reform des Staatsan- gehörigkeitsrechts das ursprünglich verfolgte Integrati- onsziel erreicht wird. Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU): Den vorliegen- den Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörig- keitsrechts lehne ich ab, obwohl ich seit Jahren für eine Modernisierung eintrete, die insbesondere den in Deutschland geborenen und hier aufwachsenden Kin- dern ausländischer Eltern den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erleichtert, gegebenenfalls durch ei- ne Optionspflicht nach Erreichen der Volljährigkeit. Ich bedaure, daß weder ein ernsthaftes Bemühen um eine breite parlamentarische Zustimmung stattgefunden hat noch der notwendige Zusammenhang von Staatsan- gehörigkeit und Integration durch ein überzeugendes Gesamtkonzept hergestellt worden ist. Der jetzt zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf wirft – nach Einschätzung fast aller in der Anhörung des federführenden Ausschusses befragten Sachverständigen – mehr Fragen auf, als er beantwortet. Diesem Ergebnis kann ich nicht zustimmen. 3474 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 (A) (C) (B) (D) Thomas Kossendey (CDU/CSU): Die Integration der rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland lebenden aus- ländischen Bürger ist unverzichtbar für die dauerhafte Bewahrung des gesellschaftlichen Friedens. Bei der Verwirklichung eines umfassenden Integrationskonzep- tes kommt der Schaffung eines zeitgemäßen Staatsange- hörigkeitsrechts eine wichtige Bedeutung zu. Ich halte es für notwendig und richtig, daß die in un- serem Land geborenen und hier aufwachsenen Kinder ausländischer Eltern mit der Geburt die deutsche Staats- angehörigkeit erhalten und sich nach dem Erreichen der Volljährigkeit zwischen der deutschen Staatsangehörig- keit und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden müssen. Dieses Konzept fördert die Integration und ver- hindert, daß es zu genereller doppelter Staatsangehörig- keit kommt. Es hat in der Bevölkerung, bei wichtigen gesellschaftlichen Gruppen und auch in der CDU Unter- stützung gefunden. Die zur Abstimmung stehenden Gesetzentwürfe auf Drucksachen 14/533 und 14/744 verlassen zwar den Weg der generellen doppelten Staatsbürgerschaft, sie enthalten jedoch erhebliche verfassungsrechtliche, in- haltliche und technische Mängel, die auch in der Sach- verständigenanhörung vom 13. April vorgetragen wor- den sind. Wegen dieser Mängel und dem vollständigen Fehlen von Aussagen und Initiativen zur besseren Inte- gration der bei uns lebenden Ausländerinnen und Aus- länder können diese Entwürfe meine Zustimmung nicht finden. Ich bedaure, daß weder in der letzten noch in dieser Legislaturperiode der Versuch unternommen wurde, ei- ne fraktionsübergreifende parlamentarische Mehrheit für ein umfassendes Integrationskonzept und ein zukunfts- weisendes Staatsangehörigkeitsrecht zustande zu brin- gen. Ich halte dies für einen schweren Fehler: Denn ein breiter demokratischer Konsens ist von entscheidender Bedeutung für die gesellschaftliche Akzeptanz der Inte- gration und damit für ihr Gelingen im Alltag. Die Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat in der aktuellen Diskussion über die Reform des Staatsangehörigkeitsrechtspartei- und koalitionstaktische Erwägungen über das Anliegen der gesellschaftlichen Konsensbildung gestellt. Dies gilt für das ursprüngliche Vorhaben der generellen Hinnahme doppelter Staatsan- gehörigkeit, die übereilte und unseriöse parlamentari- sche Behandlung der jetzt vorliegenden Gesetzentwürfe bis hin zu der mir unverständlichen Zurückweisung jeg- licher Gesprächs- und Kompromißangebote der Union und entsprechender Aufforderungen, zum Beispiel der Kirchen, in den zurückliegenden Wochen. Dieses Ver- halten macht mir eine Zustimmung zu den vorliegenden Gesetzentwürfen unmöglich. Da aber die vorgelegten Gesetzentwürfe mit dem Optionsmodell einen Grundgedanken enthalten, den auch ich für richtig halte, werde ich bei der heutigen Ab- stimmung nicht gegen diese Gesetzentwürfe votieren, sondern mich der Stimme enthalten und gleichzeitig den Bundesrat auffordern, durch die Anrufung des Vermitt- lungsausschusses die Möglichkeit zu eröffnen, doch noch einen Kompromiß in dieser wichtigen gesell- schaftspolitischen Frage herbeizuführen. Peter Altmaier, Hermann Gröhe, Norbert Hauser (Bonn), Eckart von Klaeden, Norbert Königshofen, Norbert Röttgen und Peter Weiss (Emmendingen) (alle CDU/CSU): Die Integration der rechtmäßig und dauer- haft in Deutschland lebenden Ausländer ist unverzicht- bar für die dauerhafte Bewahrung des gesellschaftlichen Friedens. Bei der Verwirklichung eines umfassenden Integrationskonzeptes kommt der Schaffung eines zeit- gemäßen Staatsangehörigkeitsrechts eine zentrale Be- deutung zu. Wir halten es für notwendig und richtig, daß die in unserem Land geborenen und hier aufwachsenden Kin- der ausländischer Eltern mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten und sich nach Erreichen der Volljährigkeit zwischen der deutschen Staatsangehörig- keit und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden müssen. Dieses Konzept fördert die Integration und ver- hindert, daß es zu genereller doppelter Staatsangehörig- keit kommt. Es hat in der Bevölkerung, bei wichtigen gesellschaftlichen Gruppen und auch in der CDU Unter- stützung gefunden. Die zur Abstimmung stehenden Gesetzentwürfe auf Drucksachen 14/533 und 14/744 haben erhebliche in- haltliche und technische Mängel, die auch in der Sachverständigenanhörung vom 13. April vorgetragen worden sind. Sie unterscheiden sich jedoch grundle- gend vom ursprünglichen Vorhaben der Koalition und entsprechen in ihren Grundzügen nunmehr den Vor- stellungen, die wir für richtig halten. Eine Ablehnung dieser Gesetzentwürfe kommt für uns daher nicht in Betracht. Wir bedauern, daß weder in der letzten noch in dieser Legislaturperiode der Versuch unternommen wurde, ei- ne fraktionsübergreifende parlamentarische Mehrheit für ein umfassendes Integrationskonzept und ein zukunfts- weisendes Staatsangehörigkeitsrecht zustande zu brin- gen. Wir halten dies für einen schweren Fehler: Denn ein breiter demokratischer Konsens ist von entscheiden- der Bedeutung für die gesellschaftliche Akzeptanz der Integration und damit für ihr Gelingen im Alltag. Die Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat in der aktuellen Diskussion über die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts partei- und koalitionstakti- sche Erwägungen über das Anliegen der gesellschaft- lichen Konsensbildung gestellt. Dies gilt für das ur- sprüngliche Vorhaben der generellen Hinnahme dop- pelter Staatsangehörigkeit, die übereilte und unseriöse parlamentarische Behandlung der jetzt vorliegenden Ge- setzentwürfe bis hin zu der uns unverständlichen Zu- rückweisung jeglicher Gesprächs- und Kompromißan- gebote der Union und entsprechender Aufforderungen z.B. der Kirchen in den zurückliegenden Wochen. Die- ses Verhalten macht uns eine Zustimmung zu den vor- liegenden Gesetzentwürfen unmöglich. Wir werden uns daher bei der heutigen Abstimmung der Stimme enthalten. Wir fordern den Bundesrat auf, durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses die Möglichkeit zu eröffnen, doch noch einen Kompromiß in dieser wichtigen gesellschaftspolitischen Frage her- beizuführen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 3475 (A) (C) (B) (D) Dr. Heiner Geißler, Dr. Christian Schwarz- Schilling, Dr. Rita Süssmuth (CDU/CSU): Die Integra- tion der rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland leben- den ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger ist unverzichtbar für die Bewahrung des gesellschaftlichen Friedens. Für ihre Integration ist ein zeitgemäßes Staats- angehörigkeitsrecht von zentraler Bedeutung. Wir halten es für notwendig und richtig, daß die in unserem Land geborenen und hier aufwachsenden Kin- der ausländischer Eltern mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Es schadet der Integration, wenn diese Kinder nach geltendem Recht im Kindes- und Jugendalter gegenüber ihren deutschen Spiel- und Schulkameraden rechtlich und dadurch auch sozial dis- kriminiert werden und so – wie die Erfahrung beweist – immer öfter das Opfer integrationsfeindlicher funda- mentalistischer Kräfte werden. Nach Erreichen der Volljährigkeit sollten diese Ju- gendlichen sich jedoch in der Regel zwischen der deut- schen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entschei- den müssen, damit es nicht zu einer generellen doppel- ten Staatsangehörigkeit kommt. Dieses Konzept hat in der Bevölkerung, aber auch bei wichtigen gesellschaftli- chen Gruppen, eine breite Mehrheit und auch in der CDU Unterstützung gefunden. Die zur Abstimmung stehenden Gesetzentwürfe auf Drucksachen 14/533 und 14/844 unterscheiden sich grundlegend vom ursprünglichen Vorhaben der Koaliti- on und entsprechen in ihren Grundzügen nunmehr den Vorstellungen, die wir für richtig halten. Eine Ableh- nung dieser Gesetzentwürfe kommt für uns daher nicht in Betracht. Sie haben jedoch erhebliche inhaltliche und techni- sche Mängel, die auch in der Sachverständigenanhörung vom 13. April 1999 vorgetragen worden sind. Vor allem beschränken sich die Vorlagen auf die Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts und beinhalten kein darüber hinausgehendes umfassendes Integrationskonzept. Es wäre besser gewesen, wenn diese Mängel im Gesetzge- bungsverfahren ausgeräumt worden wären. Wir werden uns deshalb bei der heutigen Abstim- mung der Stimme enthalten. Wir fordern den Bundesrat auf, durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses die Möglichkeit zu eröffnen, doch noch über das Staats- angehörigkeitsrecht hinaus zu einem übergreifenden In- tegrationskonzept zu kommen. Dr. Heribert Blens, Dr. Norbert Blüm, Ilse Falk, Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Martina Krogmann, Ru- precht Polenz, Birgit Schnieber-Jastram, Irmgard Karwatzki, Dieter Pützhofen, Dr. Friedbert Pflüger, Heinz Schemken (alle CDU/CSU): Die Integration der rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer ist unerläßlich. Das gilt ganz besonders für hier geborene Kinder seit langem in Deutschland leben- der Ausländer. Das Optionsmodell ist unseres Erachtens geeignet, die Integration hier geborener ausländischer Kinder zu fördern, indem es bei den Kindern das Gefühl des „Nicht-dazu- Gehörens“ mindert. Gleichzeitig werden sie gezwungen, sich nach der Volljährigkeit und mit dem Beginn des Wahl- rechts für deutsche Parlamente zu entscheiden, ob sie sich unwiderruflich und ausschließlich dem Staat der Bundesre- publik Deutschland zuordnen. Auch dadurch wird die Inte- gration derjenigen, die sich für die deutsche Staatsangehö- rigkeit entscheiden, gefördert. Trotz der grundsätzlichen Zustimmung zum Opti- onsmodell stimmen wir dem Gesetzentwurf nicht zu, weil das Gesetz eine Reihe offensichtlicher Mängel, ins- besondere Ungenauigkeiten, enthält und bei der Zulas- sung der doppelten Staatsangehörigkeit für Erwachsene so wenig konkretisierte Ermessensspielräume eröffnet, daß die praktischen Auswirkungen nicht kalkulierbar und eine große Anzahl von Prozessen vorhersehbar sind. Wir werden uns deshalb der Stimme enthalten. Wir bedauern, daß die überstürzte Eile der Ausschuß- beratungen und die Ablehnung von Gesprächen mit der CDU/CSU-Fraktion über einen breit getragenen Kom- promiß die Verbesserung des Gesetzentwurfs verhindert haben, und würden es begrüßen, wenn der Vermitt- lungsausschuß Gelegenheit erhielte, die notwendigen Korrekturen vorzunehmen. Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Deutschland ist kein Einwanderungsland“, lautete die trotzige regierungsamtliche Parole bis zum Herbst 1998. Und die Mehrheit in den Unionsparteien beharrt noch immer darauf. Dabei ist die Zuwanderung eine schlichte Tatsache: Menschen, die als „Gastabeiter“ und „Gast- arbeiterinnen“ ins Land geholt wurden, leben bereits in der dritten Generation in Deutschland. Die meisten „nichtdeutschen“ Kinder sind hier geboren und, wie auch ihre Eltern, schon lange zu Inländern und Inlände- rinnen mit ausländischem Paß geworden. Sie sind längst eine tragende Säule dieser Gesellschaft – in Schulen und Kindergärten, am Arbeitsplatz, als Selbständige und Verbraucher, als Nachbarn und Lebenspartner. Dennoch: Migrantinnen und Migranten werden oft nur sehr klischeehaft wahrgenommen, und das Selbst- verständnis der Mehrheitsgesellschaft ist weitgehend ungeklärt. Die Politik hat der deutschen Bevölkerung mit einer diskriminierenden Ausländergesetzgebung und mit einem rückschrittlichen Staatsangehörigkeitsrecht jahrzehntelang suggeriert, es handele sich bei den Mi- grantinnen und Migranten nur um vorübergehend hier lebende „Gäste“. Dementsprechend halten es auch heute viele in der deutschen Bevölkerung nicht für nötig, sich mit den Migrantinnen und ihren Lebenswelten und ihren Kulturen auseinanderzusetzen. Die rassistische Gewalt und das Ausbleiben klarer Worte seitens des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl nach den Anschlägen von Mölln und Solingen ha- ben bei den Migrantinnen und Migranten das Gefühl verstärkt, nicht als gleichwertiger Teil der Gesellschaft anerkannt zu werden. Versäumt wurde im Zuge der deutschen Einheit auch, die richtigen Signale zu setzen: Wiedervereinigt wurden nur die deutschen Staaten, aber es trafen zwei völlig unterschiedlich entwickelte Gesell- schaften aufeinander. Und zur westdeutschen Gesell- schaft gehörten nun einmal bereits über 30 Jahre Migra- tion. 3476 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 (A) (C) (B) (D) Unser Land ist in den letzten Jahrzehnten sehr viel bunter, vielfältiger und weltläufiger geworden – „ethnisch homogen“, wie viele Konservative wähnen, war Deutschland ohnehin noch nie. Die Gegenüberstel- lung einer abgeschotteten „deutschen Kultur“ und ein- heitlichen „fremden“ Kulturen wird der Wirklichkeit an der Schwelle zum 21. Jahrhundert nicht gerecht. Der Gesetzgeber hat es in der Hand, den rechtlichen Rahmen für eine gelungene Integration zu schaffen. Ein zeitgemäßes Staatsbürgerschaftsrecht ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Eine erleichterte Einbürgerung, das Geburtsrecht auf einen deutschen Paß für hier gebo- rene Kinder sowie die Hinnahme von Mehrstaatigkeit sind dabei wichtige Kriterien. Die beiden ersten Punkte werden durch den jetzt vor- gelegten Gruppenantrag zum Teil erfüllt, auch wenn der Entscheidungszwang für einen Paß – sogenanntes Opti- onsmodell – ein Wermutstropfen ist: Er wird zu einer Belastung für junge Migrantinnen und Migranten, weil er Konflikte innerhalb von Familien vorprogrammiert. Zudem bedingt er eine umfangreiche Ausbürgerungs- bürokratie. Der Gruppenantrag – bei den jetzigen Mehrheitsver- hältnissen im Bundesrat ein unumgänglicher Kompro- miß – ist dennoch ein wesentlicher Fortschritt gegenüber den zuvor gültigen Regelungen, zumal die Ausnahme- tatbestände für die Hinnahme von Mehrstaatigkeit er- heblich erweitert werden – zum Beispiel für Flüchtlinge. Die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit war dage- gen noch nicht möglich. Dabei könnten Bevorzugungen und doppelte Rechte durch die international übliche Unterscheidung zwischen aktiver und ruhender Staats- bürgerschaft vermieden werden: Der aktive Paß, an den alle Pflichten und das Wahlrecht gekoppelt sind, gilt dort, wo der dauerhafte Lebensmittelpunkt ist. Der ru- hende Paß hat nur eine zivilrechtliche Hilfsfunktion, zum Beispiel beim Erbrecht und zur Umgehung von Vi- sumspflichten. Die Hinnahme von Mehrstaatigkeit beugt, nach langjährigen internationalen Erfahrungen Konflikten in den Migrantenfamilien vor und erleichtert die Hinwen- dung zur neuen Heimat. Wir von Bündnis 90/Die Grü- nen wollten den Menschen der ersten Generation bewußt dieses Angebot machen, eine Brücke bauen, damit ihnen der Weg zu uns erleichtert wird. Es stimmt: Nicht jeder braucht diese Brücke, aber manche brauchen sie. Die Menschen haben unterschiedliche Voraussetzungen im gesellschaftlichen Zusammenleben, und diesen muß man ohne ideologische Scheuklappen gerecht werden. Das neue Staatsbürgerschaftsrecht geht insofern kaum auf die Bedürfnisse der Menschen der ersten Ein- wanderergeneration ein. Für diese sind nur wenige An- gebote im Gesetz vorhanden – zu wenige; das können und dürfen wir nicht verschweigen. Dabei trägt die ge- nerelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit nachweisbar zum inneren Frieden bei, weil die Überidentifikation mit Konflikten im Herkunftsland spürbar abgemildert wird. Wer sich durch ein liberales Recht willkommen und nicht abgelehnt fühlt, verliert zwar nicht das Interesse an Ereignissen im Herkunftsland. Aber der Fanatismus und die Neigung zur gewalttätigen Konfliktverlagerung ins Zuwanderungsland reduzieren sich in allen Generatio- nen drastisch – dies wurde beispielsweise für die Mi- grantinnen und Migranten in den Niederlanden nachge- wiesen. Ein liberales Ausländerrecht und ein zeitgemäßes Staatsbürgerschaftsrecht ersetzen keine weiteren Inte- grationsbemühungen, sind aber eine wichtige Voraus- setzung dafür. Die jetzt zu beschließende Neuregelung des Staatsbürgerschaftsrechts ist hierfür nur ein erster Schritt – aber immerhin. Ich gehe diesen Schritt mit, weil ich als bündnisgrüne Abgeordnete mit den Weg da- für bereiten möchte, daß wir im 21. Jahrhundert in ei- nem freiheitlichen, weltoffenen sowie ökologisch und sozial verantwortlichen Klima leben können. Carsten Hübner und Ulla Jelpke (PDS): 1. Bis zum Schluß der Beratungen ist offen geblieben, ob die auf Druck von CDU/CSU und F.D.P. extrem zurückge- schraubte Reform die angestrebte Einbürgerung und ge- sellschaftliche Gleichstellung für irgendeine Gruppe von Migrantinnen und Migranten in dieses Land wirklich erleichtert oder ob sie sie nicht möglicherweise für viele sogar erschwert. 2. Wir befürchten – gerade auch vor dem Hinter- grund der rassistischen Kampagne der Unionsparteien in den letzten Monaten –, daß künftig die Sprachprüfungen vor der Erteilung der deutschen Staatsbürgerschaft noch restriktiver gehandhabt werden als jetzt und daß damit der Erwerb der Staatsbürgerschaft allein schon auf die- sem Wege erschwert statt erleichtert wird. 3. Der im Gesetz neu eingeforderte Schwur auf die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ bedeutet eine völlig neue Akzentuierung im Bereich des Staats- bürgerschaftsrechts. Er ist ein Kotau vor der CDU/CSU- Kampagne und den Stammtischen und wird von uns strikt abgelehnt. Er bedeutet einen weiteren Ausbau von Gesinnungsschnüffelei. Migrantinnen und Migranten sind sowieso extremer staatlicher Kontrolle unterworfen. Wir befürchten, daß die unsägliche Praxis der Regelan- fragen beim Verfassungsschutz im Zusammenhang mit den Berufsverboten nun bei der Einbürgerung von Migrantinnen und Migranten wieder auflebt und der Überwachungsstaat weiter auswuchert. 4. Die jetzige Reform erfolgt nicht im Dialog mit den Organisationen der Migrantinnen und Migranten, son- dern auf deren Rücken und auf deren Kosten. Wir be- fürchten, daß gerade die ältere Generation der soge- nannten Gastarbeiter, von der viele aus berechtigten Gründen noch ihren alten Paß behalten wollten, durch das Doppelpaß-Verbot am meisten getroffen und ent- täuscht wird. Wir teilen die Sorgen, die Organisationen der Migrantinnen und Migranten, Ausländerbeiräte und andere in diese Richtung geäußert haben. 5. Die Regierung hat sich noch nicht einmal die Zeit genommen, das Staatsbürgerschaftsgesetz sprachlich vollständig zu überarbeiten. So ist in § 1 des künftigen Staatsangehörigkeitsgesetzes weiter von Deutschen die Rede, die „unmittelbare Reichsangehörigkeit“ besitzen, und von Staatsgehörigkeit „in einem Bundesstaate“. Reichsangehörigkeit von welchem Deutschen Reich? In Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 3477 (A) (C) (B) (D) welchen Grenzen? Und wieso „Bundesstaaten“? Das Grundgesetz kennt nur Länder. 6. Im Ergebnis der jetzigen Reform bleibt das alte preußisch-wilhelminische Blutsrecht in großen Teilen weiter in Kraft. Wir halten fest: Das Deutsche Reich ist 1945 untergegangen. Das reaktionäre Blutsrecht muß diesem Reich folgen. Es gehört vollständig abgeschafft und ersetzt durch ein wirklich modernes, demokratisches Staatsbürgerschaftsrecht nach dem Territorialprinzip. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Leyla Onur, Andrea Nahles, Thomas Sauer, Matthias Weisheit, Hans- Werner Bertl, Waltraud Wolff (Zielitz), Moni- ka Griefahn, Ute Kumpf, Christel Humme, Dr. Hansjörg Schäfer, Silvia Schmidt (Eisleben), Detlev von Larcher, Gabriele Iwersen, Dr. R. Werner Schuster, Christoph Moosbauer, Ewald Schurer, Lothar Mark, Uwe Hiksch, Ernst Küchler, Dietmar Nietan, Ilse Schumann, Mar- ga Elser, Angelika Graf (Rosenheim), Uta Tit- ze-Stecher, Hans Büttner (Ingolstadt) Lothar Binding (Heidelberg), Christine Lehder, Petra Bierwirth, Horst Kubatschka, Karin Kort- mann, Ludwig Eich, Christine Lambrecht, Dr. Peter Eckardt, Rolf Stöckel, Christel Hane- winckel, Dagmar Schmidt (Meschede), Uwe Göllner, Konrad Gilges, Hans Forster, Jella Teuchner, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Erika Lotz (alle SPD), sowie Annelie Buntenbach, Christian Sterzing, Ange- lika Beer, Claudia Roth (Augsburg), Sylvia Voß, Winfried Hermann, Christian Simmert, Volker Beck, Irmingard Schewe-Gerigk, Steffi Lemke (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), zur Abstimmung über den Entwurf eines Ge- setzes zur Reform des Staatsangehörigkeits- rechts (Zusatztagesordnungspunkt 5a) „Nicht der Abschluß, sondern der Einstieg in die gesellschaftliche Auseinandersetzung“ Erstens. Die vorgelegte Neuregelung des Staatsange- hörigkeitsrechts stellt einen historischen Einschnitt in der deutschen Rechtsgeschichte dar. An der Schwelle zum 21. Jahrhundert wird nach 86 Jahren das alte wil- helminische Staatsbürgerschaftsrecht mit seiner völki- schen Philosophie des deutschen Blutes durchbrochen. An die Seite des alten Ius sanguinis tritt das in den mei- sten Staaten der Europäischen Gemeinschaft und den meisten demokratischen Staaten der Welt geltende Ius soli. Künftig erwerben in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern bei ihrer Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit. Das ist ein Fortschritt für unser Land und ein Schritt hin zu einem vereinten Europa. Zweitens. Wir sehen die Probleme, die das im Ge- setzentwurf vorgesehene Optionsmodell mit sich bringt. Aus unserer Sicht wäre ein klares und vorbehaltloses Angebot an die hier geborenen Kinder der Immigrantin- nen und Immigranten, gleichwertige Rechte und Pflich- ten als deutsche Staatsbürger zu erhalten, notwendig und angemessen gewesen. Wir bedauern auch, daß dieses Gesetz zwei Genera- tionen von Immigrantinnen und Immigranten, die ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft sind, nicht durch ein großzügiges Einbürgerungsangebot unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit berücksichtigt. Sie sind die Verlierer der Auseinandersetzung um diese Reform. Drittens. Wir verstehen die Beschlußfassung dieses Gesetzes nicht als einen Abschluß der Diskussion um eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und eine erleichterte Einbürgerung ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Sie ist für uns der Einstieg in eine gesell- schaftliche Auseinandersetzung, an deren Ende eine um- fassende Reform stehen muß, die den gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung trägt. Wir rufen alle Kritike- rinnen und Kritiker, denen der vorliegende Gesetzent- wurf nicht weit genug geht, auf, mit uns gemeinsam in diesem Sinne einen gesellschaftlichen Diskurs zu orga- nisieren. Viertens. Die Bedeutung des vorliegenden Gesetz- entwurfes wird angesichts der Kampagne von CDU und CSU um so größer. Nach der Initiierung jener unsägli- chen Unterschriftenkampagne, bei der mit wissentlich falschen Darstellungen an die Ängste und Vorurteile der Menschen appelliert und bewußt an fremdenfeindliche und rechtsradikale Stimmungen angeknüpft wurde, lau- fen die Unionsparteien nach wie vor Sturm gegen die bevorstehende Reform. In der Debatte im Bundestag wie in den Anhörungen und Ausschüssen wurde deutlich, daß es der Union nicht um eine sachliche Lösung, son- dern um den Kampf gegen ideologische Windmühlen geht. Die Union sieht ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger in erster Linie als kriminelles Potential und als Bedrohung des „westlichen Abendlandes“. Alarmierend sind Positionen, die in Stellungnahmen der von der CDU/CSU geladenen Sachverständigen in der Anhörung zu hören waren. Wenn dort Professoren über „ethnische Brückenköpfe“ in unserer Gesellschaft fabulieren können, die durch „Zuwanderung, die kaum gebremst werden kann“, stetig vergrößert werden und Menschen beinhalten, die als Zuwanderer aus außereu- ropäischen Drittstaaten „Gemeinschafts- und Sippen- kulturen entstammen, die aus unserer individualisierten politischen Kultur falsche oder gegenteilige Schlüsse ziehen“ und so einen „latenten oder manifesten Bürger- krieg“ provozieren (Prof. Dr. Josef Schmid, Lehrstuhl für Bevölkerungswissenschaften, Universität Bamberg), zeigt sich deutlich, wie sehr die Grenzen zwischen kon- servativer Einstellung und rechtsextremen Positionen im Umfeld der CDU/CSU verschwimmen. Die Union geht nach rechts. Dem muß eine weltoffene, fortschrittliche und auf europäische und internationale Integration aus- gerichtete Position offensiv entgegen gestellt werden. Fünftens. Wir werden dem von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. erarbeiteten Kompromißvorschlag aus diesen Gründen unsere Zustimmung geben, obgleich 3478 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 (A) (C) (B) (D) wir in den vergangenen Monaten für weitgehendere Lö- sungen gestritten haben und auch in Zukunft streiten werden. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt III a) Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Nor- bert Blüm, Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Christi- an Ruck, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion CDU/CSU Kampf gegen Kinderarbeit b) Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. Forderungen an das neue Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zur Bekämpfung der Kinderarbeit Klaus Haupt (F.D.P.): Die F.D.P.-Fraktion unter- stützt ohne Wenn und Aber den interfraktionellen An- trag zur Bekämpfung der Kinderarbeit. Es ist gut, daß der Deutsche Bundestag erneut deutlich macht, daß wir über alle Parteigrenzen hinweg den Kampf für die Rechte der Kinder in aller Welt unterstützen. Der Weltmarsch gegen Kinderarbeit hat im vergan- genen Jahr zu einer Sensibilisierung der Weltöffentlich- keit für die Thematik geführt. Wenn 120 Millionen Kin- der weltweit so viel arbeiten müssen, daß sie keine Ge- legenheit haben, eine Schul- oder Berufsbildung zu er- werben, bedeutet dies: 120 Millionen Menschen sind generell von jeglichen Chancen ausgeschlossen, einen eigenen Lebensentwurf zu verwirklichen. Noch schlimmer wird es, wenn die Kinder zu Tätig- keiten genötigt werden, die sie körperlich oder seelisch für den Rest ihres Lebens schädigen. Wenn Kinder in die Prostitution gedrängt, als Soldaten eingesetzt oder anderweitig mißbraucht werden, wenn sie ihrer Gesund- heit und ihrer Zukunft beraubt werden, dürfen wir nicht tatenlos zusehen. Daher begrüßen wir das neue Überein- kommen der IAO über das Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Auch wenn dieser Entwurf nicht auf allen Gebieten befriedigend ist: Er stellt eine wichtige Ergänzung der bisherigen Völkerrechtslage dar und eröffnet neue Möglichkeiten, wirksam gegen Kin- derarbeit vorzugehen. Der Entwurf dieses Abkommens muß freilich zwi- schen möglichst weitgehenden Schutzbestimmungen für Kinder einerseits, und einer möglichst breiten Akzeptanz bei möglichst vielen Staaten andererseits vermitteln. Es nützt nichts, wieder ein gutes Abkommen zu erarbeiten, das schließlich aber nicht ratifiziert wird, weil es für manche Staaten zunächst nicht erfüllbare Detailregelun- gen enthält. Insofern bleibt im IAO-Entwurf leider manch wünschenswerte Bestimmung auf der Strecke, wie zum Beispiel, daß im Artikel 3 des Entwurfs Kin- derarbeit, die von der Grundbildung ausschließt, nicht zu den „schlimmsten Formen der Kinderarbeit“ gerechnet wird; daß auch der zwangsweise Einsatz von Kindern als Soldaten nicht in diese Kategorie fällt; daß die Ein- beziehung der Nichtregierungsorganisationen bislang nicht durchsetzbar war. Deshalb ist es notwendig, Kompromißmöglichkeiten auszuloten, wie sie im interfraktionellen Antrag aufge- zeigt werden. Beispiel Problem Grundbildung: Eine Be- rücksichtigung im Katalog der „schlimmsten Formen der Kinderarbeit“ wird vielleicht ermöglicht durch die vorgeschlagene Formulierung, wenn sie „Kinder von tatsächlich bestehenden Möglichkeiten der Grundbil- dung ausschließen“. Diese Formulierung kann die Rati- fizierung des Abkommens für viele Länder einfacher machen, weil sie den Begriff Grundbildung an die lan- desspezifische Situation koppelt. Arme und ärmste Län- der werden so nicht verpflichtet, ein flächendeckendes Schulwesen aufzubauen, was für diese Länder unbe- zahlbar wäre. Oder Problem Nichtregierungsorganisationen: Viel- leicht kann eine Art Vorschlagsrecht der nationalen Ar- beitgeber- und Arbeitnehmerverbände bestehende Wi- derstände gegen die Beteiligung der Nichtregierungsor- ganisationen beseitigen. Die F.D.P. ist sehr dankbar für den essentiellen Beitrag dieser Organisationen zum Kampf gegen Kinderarbeit. Das Engagement und die Er- fahrung beispielsweise von Brot für die Welt, Misereor oder der Kindernothilfe darf nicht ungenutzt bleiben. Die F.D.P. ist sich bewußt, daß Kinderarbeit ein Pro- dukt, aber auch eine Ursache wirtschaftlicher Not ist. Wenn wir Kinderarbeit wirksam bekämpfen wollen, müssen wir dafür sorgen, daß ihre Familien genügend Geld haben, um ohne die Arbeit ihrer Kinder überleben zu können. Der Kampf gegen Kinderarbeit kann also nur erfolgreich sein, wenn er eingebunden ist in den Kampf gegen die Armut in der Welt. Nur wenn dieser Kampf gelingt, kann auch die Menschenwürde der Kinder gesi- chert werden, die durch Kinderarbeit bedroht sind. Es ist gut, daß in einem Land, das die Menschenwür- de an die Spitze seiner Verfassung gestellt hat, alle Par- teien einig sind im Kampf gegen Kinderarbeit und damit für die Menschenwürde der Kinder. Petra Ernstberger (PDS): Nach Angaben der In- ternationalen Arbeitsorganisation (IAO) arbeiten über 250 Millionen Kinder – etwa 140 Millionen Jungen und 110 Millionen Mädchen – weltweit. Der Anteil jener, die einer gefährlichen oder unwürdigen Akti- vität nachgehen, wird auf 34% bis 68% geschätzt, wobei die Streuung zwischen männlichen und weibli- chen Kindern statistisch nicht signifikant ist. Diese Kinder arbeiten im Bergbau, in Steinbrüchen, in der Schiffahrt, im Baugewerbe, in der Metallurgie und im Transportwesen. Diese Kinder haben keine Chance auf eine Schul- oder Berufsausbildung. Vor allem Kinder aus armen Bevölkerungskreisen sind betrof- fen: Ausbeutung, Mißhandlung und Knechtschaft sind in der Regel die Folge von wirtschaftlichem Elend. Millionen von Kindern arbeiten als Sklaven, werden zur Prostitution gezwungen oder als Kindersoldaten mißbraucht. Geschundene Rücken, erblindete Augen, gebrochene Seelen sind die Folgen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 3479 (A) (C) (B) (D) Die vielfältigen Bemühungen zur schrittweisen Ab- schaffung unerträglicher Formen von Kinderarbeit fan- den in dem am 17. Januar 1998 in Manila begonnenen Marsch gegen Kinderarbeit einen ihrer Höhepunkte. An diesem „Global March Against Child Labour“ haben sich weltweit über 700 Organisationen in 97 Ländern beteiligt, um gegen ausbeuterische Kinderarbeit zu Felde zu ziehen. Kailash Satyarthi erhält am 11. Mai den Men- schenrechtspreis der FES. Glückwunsch! Wie ich meine, ist dies eine einzigartige Aktion der Solidarität, aber auch des Kampfes, dem Krebsgeschwür Kinderarbeit den Garaus zu machen. Die weltweiten Trägerorganisationen des Marsches gegen Kinderarbeit setzen sich vehement dafür ein, daß das neue Übereinkommen der Internationalen Arbeitsor- ganisation so gestaltet wird, daß es einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Ausbeu- tung von Kindern leisten kann. Diese Intentionen finden unsere volle Unterstützung, spiegeln sie doch auch die Absichten aller menschlich und moralisch denkenden und handelnden Menschen wider. Diese Ziele sind auch die unsrigen. Am 28. Mai 1998 hat der Deutsche Bundestag diese Postulate in seinem Beschluß „Forderungen an das neue Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zur Bekämpfung der Kinderarbeit“ aufgegriffen. Dieser Beschluß erwies sich bei den Beratungen der 86. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz 1998 in Genf als sehr große Hilfe. In der Zwischenzeit hat das Internationale Arbeitsamt einen Entwurf für ein neues Übereinkommen zur Kin- derarbeit vorgelegt. Dieser Entwurf ist sicher ein wichti- ger Schritt in die richtige Richtung. Jedoch erscheint es mir, daß bei der Erarbeitung des neuen IAO- Übereinkommens weitere wichtige Inhalte Berücksich- tigung und Aufnahme finden müssen. In erster Linie ist hier an den zwangsweisen Einsatz von Kindern in be- waffneten Konflikten zu denken. Kinder waren und sind immer Leidtragende in Kriegen. Kindersoldaten lernen kein normales Leben kennen. Jungen und Mädchen, die der Hölle des Krieges und dem Teufelskreis der Gewalt entkommen konnten, sind oftmals traumatisiert, werden von Alpträumen, Ängsten, Depressionen und Apathie gequält. In einer Studie, die UNICEF jüngst in der mo- sambikanischen Hauptstadt Maputo vorlegte, heißt es: „Sie werden zu Mördern gemacht und sind zugleich Op- fer, zum Töten mißbraucht!“ Ich sage klar und deutlich: Kinderrechte sind Men- schenrechte. Von daher muß die Problematik der Kinder in bewaffneten Konflikten in die Bestimmungen über die „schlimmsten Formen von Kinderarbeit“ einfließen. Darüber hinaus muß bei der Erarbeitung eines Zusatz- protokolls zur UN-Kinderrechtskonvention „Kinder in bewaffneten Konflikten“ das Problem weiter themati- siert und weiterverfolgt werden. Eine weitere zentrale Forderung ist die Notwendig- keit, daß überall dort, wo im neuen Abkommen oder der Empfehlung von Nichtregierungsorganisationen die Re- de ist, auch die Selbsthilfeorganisationen von Kindern aufgeführt werden. Deutsche Initiativen, die für natio- nale Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände eine Art Vorschlagsrecht bezüglich der Partizipation von Nicht- regierungsorganisationen vorsehen, müssen verstärkt in die Verhandlungen einbezogen werden. Darüber hinaus muß unterbunden werden, daß Maßnahmen, die auf die Umsetzung des Verbots und die unverzügliche Beseiti- gung schlimmster Folgen der Kinderarbeit zielen, zur Kriminalisierung arbeitender Kinder und ihrer Selbstor- ganisationen mißbraucht werden können. Die ausbeuterische Kinderarbeit stellt eine tagtägliche Herausforderung an unsere politische Moral, Verant- wortlichkeit und Redlichkeit dar. Wir dürfen in unseren Anstrengungen nicht müde werden, dieser Geißel der unschuldigen Kinder den Nährboden zu entziehen. Denn eines muß uns immer klar sein: Kinder, die man nicht liebt, werden Erwachsene, die nicht lieben können! Rosel Neuhäuser (PDS): Die Fraktion der PDS un- terstützt alle Bemühungen, das weltweite Problem der Ausbeutung von Kindern in allen ihren Formen zu be- kämpfen. Ich halte es allerdings für zweifelhaft, ob der heute in schöner Einmütigkeit vorgelegte Antrag in die- se Bemühungen einzureihen ist. Sicher gehören interna- tionale Vereinbarungen über Organisationen wie der IAO zu den Möglichkeiten, Probleme zu fokussieren und Lösungen anzuregen. Aber selbst wenn ich einräu- me, daß die Wirkungsmöglichkeiten solcher internatio- nalen Organisationen davon abhängen, daß mehrheitsfä- hige Kompromisse gefunden werden – der vorliegende Antrag ist an Harmlosigkeit kaum zu übertreffen. Die Autoren des Antrags argumentieren, daß eine zu verabschiedende Empfehlung möglichst wenig Ratifizie- rungshindernisse enthalten darf. Wenn die internationale Gemeinschaft, sei es nun über die UN-Kinderkonvention oder über die hier angesprochene Empfehlung die ekla- tante Verletzung von Kinderrechten durch Ausbeutung – zumindest in ihren schlimmsten Formen – beseitigen will, wird es immer Länder bzw. Regierungen geben, die die eine oder andere Forderung nicht tragen, eben weil sie substantielle Veränderungen erfordert. Der einzige Weg, keinen Widerspruch zu erregen, besteht im Ver- zicht auf jegliche Forderung und Verbindlichkeit – der vorliegende Antrag nähert sich diesem „Idealfall“ be- denklich. Für mich ist es inakzeptabel, daß die Fraktionen noch hinter den Forderungen zurückbleiben, die in diesem Hause bereits entwicklungspolitischer Konsens waren – Armutsbekämpfung, Entschuldung, sozialverträgliche Strukturanpassungsprogramme, internationale Debatte zu Umwelt- und Sozialstandards – nichts davon scheint in diesem Antrag eine Rolle zu spielen. Besonders ab- surd ist die Behandlung des Themas Grundbildung. Zu- gang zu Bildung für Mädchen und Jungen wird unisono und weltweit als ein wichtiges Instrument im Kampf ge- gen Kinderarbeit bezeichnet. Die Empfehlung soll sich ausschließlich auf den Zugang zu „tatsächlich bestehen- den Möglichkeiten der Grundbildung“ beziehen, damit kein ratifizierendes Land in die Verlegenheit kommt, solche Möglichkeiten zu schaffen oder auszubauen, falls sie noch nicht oder nur unzureichend vorhanden sind. Das widerspricht allen selbst von der CDU/CSU- geführten Regierung postulierten entwicklungspoliti- 3480 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 (A) (C) (B) (D) schen Vorstellungen. Für mich ist abzusehen, daß der vorliegende Antrag mit seinem ausgeprägten Harmonie- bedürfnis nichts weiter bewirken wird als eine freundli- che Geste. Veränderungen werden aus ihm nicht er- wachsen. Anzumerken bleibt nur, daß bundesdeutsche Wirt- schafts-, Finanz- und Außenpolitik in vielen anderen Fällen sehr viel weniger zaghaft agiert, wenn es um die Durchsetzung handfester ökonomischer und strategi- scher Interessen auch gegen den Willen der betroffenen Regierungen geht. Anlage 9 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 737. Sitzung am 30. April 1999 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: – Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesaus- bildungsförderungsgesetzes (20. BaföGÄndG) – Gesetz zum Internationalen Privatrecht für außervertragliche Schuldverhältnisse und für Sa- chen – Gesetz zur Änderung des DNA-Identitätsfest- stellungsgesetzes – Gesetz zur Änderung von Vorschriften über par- lamentarische Gremien – Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bun- destag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bun- desrat folgende Entschließungen gefaßt: Zum Gesetz zur Änderung von Vorschriften über parla-mentarische Gremien: Der Bundesrat weist darauf hin, daß dem ParlamentarischenKontrollgremium des Bundes Kontrollbefugnisse nur für Tä-tigkeiten und Vorgänge in Bundesverantwortung zustehen.Nur insoweit können deshalb durch das Gesetz Unterrich-tungspflichten der Bundesregierung sowie Einsichts- und An-hörungsrechte des Parlamentarischen Kontrollgremiums be-gründet werden. Begründung: Die Zuständigkeit für die Nachrichtendienste ist trotz dernach dem Bundesverfassungsschutzgesetz vorgesehenen Zu-sammenarbeit und des Datenaustausches zwischen Bund undLändern getrennt. Auch eine notwendige parlamentarischeKontrolle der Verfassungsschutzbehörden muß dieser Aufga-benverteilung Rechnung tragen. Zum Gesetz über die allgemeine und die repräsentativeWahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag undbei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parla-ments aus der Bundesrepublik Deutschland: Der Bundesrat begrüßt den Gesetzesbeschluß des DeutschenBundestages über die allgemeine und repräsentative Wahlsta-tistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei derWahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus derBundesrepublik Deutschland vom 25. März 1999. Mit demGesetz werden wesentliche Forderungen der Länder erfüllt. Der Bundesrat hatte in seinen Entschließungen vom 23. Sep-tember 1994 [BR-Drs. 841/94 (Beschluß)] und 10. Juli 1998[BR-Drs. 661/98 (Beschluß)] das öffentliche Interesse an denErgebnissen der repräsentativen Wahlstatistik betont. Der Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages sieht – derbisherigen Praxis entsprechend – keine Verpflichtung zurEinbeziehung der Briefwähler in die repräsentative Wahlstati-stik vor. Angesichts wachsender Briefwahl-Quoten erscheintderen künftige Berücksichtigung zur Sicherung statistischnicht verzerrter Ergebnisse sinnvoll und geboten. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, mit dem Zieleiner Einbeziehung der Briefwahlstimmen in die repräsentati-ve Wahlstatistik zu prüfen, welche Verfahrensmodelle hierbeiden Schutz des Wahlgeheimnisses gewährleisten und auchpraktikabel sind. Der Bundesrat erwartet, daß die Bundesre-gierung alsbald nach der Europawahl 1999 tätig wird. Der Bundesrat hat in seiner 737. Sitzung am 30. April beschlossen, zu dem am 19. März 1999 zugeleiteten Entwurf eines Gesetzes über die Berufe in der Alten- pflege (Altenpflegegesetz – AltPflG) gemäß Artikel 76 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu verlangen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Finanzausschuß – Unterrichtung durch die Bundesregierung Jahresgutachten 1998/1999 des Sachverständigenrateszur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Ent-wicklung – Drucksache 14/73 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Jahreswirtschaftsbericht 1999 der Bundesregierung„Neue Wege zu mehr Beschäftigung“ – Drucksache 14/334 – Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand der Um-setzung ihres Maßnahmenprogramms zur Verbesse-rung der Schiffssicherheit und der Gefahrguttranspor-te auf See – Drucksachen 13/10754, 14/272 Nr. 143 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Be- ratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuß Drucksache 14/74 Nr. 2.1Drucksache 14/272 Nr. 1Drucksache 14/671 Nr. 2.12 Finanzausschuß Drucksache 14/272 Nr. 68Drucksache 14/309 Nr. 2.69Drucksache 14/431 Nr. 2.25 Ausschuß für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/74 Nr. 2.90Drucksache 14/272 Nr. 84Drucksache 14/272 Nr. 85Drucksache 14/272 Nr. 86Drucksache 14/272 Nr. 87Drucksache 14/272 Nr. 90Drucksache 14/272 Nr. 92Drucksache 14/272 Nr. 94 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 3481 (A) (C) (B) (D) Drucksache 14/272 Nr. 97Drucksache 14/272 Nr. 98Drucksache 14/272 Nr. 99Drucksache 14/309 Nr. 1.8Drucksache 14/309 Nr. 1.9Drucksache 14/309 Nr. 2.8Drucksache 14/309 Nr. 2.10Drucksache 14/309 Nr. 2.11Drucksache 14/309 Nr. 2.16Drucksache 14/309 Nr. 2.22Drucksache 14/309 Nr. 2.26Drucksache 14/309 Nr. 2.28Drucksache 14/309 Nr. 2.30Drucksache 14/309 Nr. 2.31Drucksache 14/309 Nr. 2.32Drucksache 14/309 Nr. 2.35Drucksache 14/309 Nr. 2.36Drucksache 14/309 Nr. 2.37Drucksache 14/309 Nr. 2.44Drucksache 14/309 Nr. 2.46Drucksache 14/309 Nr. 2.53Drucksache 14/431 Nr. 1.11Drucksache 14/431 Nr. 1.12Drucksache 14/431 Nr. 1.13Drucksache 14/431 Nr. 1.14Drucksache 14/431 Nr. 1.15Drucksache 14/431 Nr. 1.16Drucksache 14/431 Nr. 1.17Drucksache 14/431 Nr. 1.20Drucksache 14/431 Nr. 2.6Drucksache 14/431 Nr. 2.7Drucksache 14/431 Nr. 2.11Drucksache 14/431 Nr. 2.12Drucksache 14/431 Nr. 2.13Drucksache 14/431 Nr. 2.14Drucksache 14/431 Nr. 2.16Drucksache 14/431 Nr. 2.17Drucksache 14/431 Nr. 2.20Drucksache 14/431 Nr. 2.24Drucksache 14/431 Nr. 2.27Drucksache 14/488 Nr. 2.25Drucksache 14/488 Nr. 2.32Drucksache 14/488 Nr. 2.33Drucksache 14/488 Nr. 2.43Drucksache 14/488 Nr. 2.46Drucksache 14/488 Nr. 2.51Drucksache 14/488 Nr. 2.56Drucksache 14/488 Nr. 2.60Drucksache 14/488 Nr. 2.61Drucksache 14/488 Nr. 2.63Drucksache 14/488 Nr. 2.65 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 14/431 Nr. 2.2Drucksache 14/431 Nr. 2.3Drucksache 14/431 Nr. 2.8Drucksache 14/488 Nr. 2.9Drucksache 14/488 Nr. 2.24 Drucksache 14/488 Nr. 2.31Drucksache 14/488 Nr. 2.34 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 14/272 Nr. 122Drucksache 14/272 Nr. 134Drucksache 14/272 Nr. 140Drucksache 14/309 Nr. 2.71Drucksache 14/342 Nr. 2.54Drucksache 14/595 Nr. 2.4 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/74 Nr. 1.17Drucksache 14/272 Nr. 169Drucksache 14/309 Nr. 2.52Drucksache 14/342 Nr. 2.39Drucksache 14/431 Nr. 2.15Drucksache 14/431 Nr. 2.21Drucksache 14/488 Nr. 2.15Drucksache 14/488 Nr. 2.17Drucksache 14/488 Nr. 2.38Drucksache 14/488 Nr. 2.44Drucksache 14/488 Nr. 2.52Drucksache 14/488 Nr. 2.64Drucksache 14/671 Nr. 2.5Drucksache 14/671 Nr. 2.20Drucksache 14/671 Nr. 2.22Drucksache 14/671 Nr. 2.28 Ausschuß für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 14/272 Nr. 174Drucksache 14/272 Nr. 175Drucksache 14/272 Nr. 177Drucksache 14/272 Nr. 178Drucksache 14/272 Nr. 179Drucksache 14/309 Nr. 1.6Drucksache 14/309 Nr. 1.7Drucksache 14/342 Nr. 2.16 Ausschuß für Bildung, Forschung und Technikfolgen-abschätzung Drucksache 14/671 Nr. 1.9Drucksache 14/671 Nr. 2.14 Ausschuß für die Angelegenheiten der EuropäischenUnion Drucksache 14/309 Nr. 1.16Drucksache 14/342 Nr. 1.10Drucksache 14/342 Nr. 1.11Drucksache 14/342 Nr. 1.12Drucksache 14/342 Nr. 1.13 Ausschuß für Kultur und Medien Drucksache 14/272 Nr. 2.10Drucksache 14/272 Nr. 2.13Drucksache 14/272 Nr. 2.14 Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Evelyn Kenzler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Herr Präsident! Liebe
    Kolleginnen und Kollegen! Nach der Anhörung im In-
    nenausschuß sollen alle verfassungsrechtlichen und an-
    deren Bedenken – so jedenfalls die Auffassung der Re-
    gierungskoalition – ausgeräumt sein. Nach meiner Auf-
    fassung ist der vorliegende Entwurf trotz einiger Ver-
    besserungen nicht nur aus politischen, sondern auch aus
    rechtlichen und insbesondere aus verfassungsrechtlichen
    Gründen unbefriedigend und zum Teil bedenklich.

    Zum einen sehe ich auch nach der Aufnahme einer
    Altersgrenze von 21 Jahren in das Gesetz für die Bean-
    tragung einer sogenannten Beibehaltungsgenehmigung
    verfassungsrechtliche Probleme bei der Einführung des
    Optionsmodells.

    Mit Geburt erhalten zwar die Kinder der bei uns le-
    benden ausländischen Eltern nach den Voraussetzungen
    des § 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes neben der aus-
    ländischen die deutsche Staatsangehörigkeit. Mit Eintritt
    der Volljährigkeit können sie also alle staatsbürgerlichen
    Rechte und Pflichten ohne Einschränkungen wahrneh-
    men. Dieser Status erlischt jedoch spätestens mit Voll-
    endung des 23. Lebensjahres, falls der Betreffende seine
    ausländische Staatsangehörigkeit nicht aufgeben will.
    Das ist meines Erachtens mit dem verfassungsrechtli-
    chen Grundsatz der Einheitlichkeit und Unbeschränk-
    barkeit der deutschen Staatsangehörigkeit nicht zu ver-
    einbaren. Der Wegfall staatsbürgerlicher Grundrechte
    und Pflichten mit Erreichen einer bestimmten Alters-
    grenze per Gesetz hebelt diesen Grundsatz für den be-
    troffenen Personenkreis aus. Das ist bedenklich.

    Hinzu kommt, daß die betroffenen jungen Menschen
    in erhebliche rechtliche Konfliktsituationen geraten
    können. Stellen Sie sich einmal vor, daß junge Deutsche,
    die unter das Optionsmodell fallen, auf Grund ihres pas-
    siven Wahlrechts mit 20 Jahren in den Bundestag ge-
    wählt werden. Mit 23 Jahren erlischt jedoch die deutsche
    Staatsangehörigkeit, weil sie bzw. er die ausländische
    Staatsangehörigkeit nicht aufgegeben hat oder ein An-
    trag auf Erteilung der Beibehaltungsgenehmigung
    rechtskräftig abgewiesen wurde. Es ist absurd, daß in

    diesem Fall wegen des Wegfalls der Voraussetzungen
    für die Wählbarkeit das Mandat erlischt.


    (Beifall bei Abgeordneten der PDS)

    Ähnlich verhält es sich mit der Wahrnehmung des Zu-
    gangs zu einem öffentlichen Amt oder mit einem bereits
    begonnenen Wehrdienst.

    Zum anderen besteht nach meiner Auffassung nach
    wie vor zumindest Bedenken in Hinsicht auf Art. 16
    Abs. 1 GG. Mir ist bewußt, daß es erhebliche Ausle-
    gungsprobleme auf Grund der in sich widersprüchlichen
    Regelungen zum Entzug und zum Verlust gibt. Das vor-
    geschlagene Optionsmodell bringt hierzu jedoch keine
    Klarstellung, sondern wird die seit Jahren anhaltenden
    Diskussionen weiter entfachen. Das Problem ist näm-
    lich, daß das Grundgesetz völlig zu Recht eine Entzie-
    hung der Staatsangehörigkeit negatorisch ausschließt.
    Im nächsten Satz läßt es allerdings den Verlust der
    Staatsangehörigkeit mit bestimmten Einschränkungen
    zu. Diese Gründe laufen im Kern auf eine antragsbe-
    dingte Selbstausbürgerung, das heißt, auf eine willentli-
    che und damit selbst beeinflußbare Entscheidung hinaus.

    Hieraus ergibt sich ein Widerspruch zum Text des
    Grundgesetzes selbst. In Art. 16 Abs. 1 Satz 1 wird der
    Entzug kategorisch verboten. In Satz 2 wird der Entzug
    dem Grunde nach zugelassen, indem ein Verlust der
    Staatsangehörigkeit gegen den Willen des Betroffenen,
    wenn auch mit Einschränkungen, möglich ist.

    Sicher kann man die vorgeschlagene Optionslösung
    nicht mit einem Entzug der Staatsangehörigkeit im Sin-
    ne einer Zwangsausbürgerung gleichsetzen. Das Erlö-
    schen nach einem bestimmten Zeitablauf ist aber zumin-
    dest für die Betroffenen, die beide Staatsangehörigkeiten
    behalten wollen und deshalb keine Erklärung abgeben,
    eine von ihrem Willen faktisch unabhängige und somit
    unbeeinflußbare Wegnahme der Staatsangehörigkeit.
    Das Gesetz versetzt sie damit in eine nicht gewollte
    Zwangssituation, in der ihnen eine Entweder-oder-
    Entscheidung abverlangt wird und in der das Erlöschen
    der deutschen Staatsangehörigkeit bei Nichttreffen die-
    ser Entscheidung auch gegen ihren Willen und für sie
    damit unvermeidbar erfolgt. Daran ändert auch die vor-
    genannte Beibehaltungsgenehmigung nichts.

    Wir wissen, daß der seit Anfang der 80er Jahre an-
    haltende Streit um eine dringend notwendige Reform auf
    diesem Gebiet immer auch eine verfassungsrechtliche
    Auseinandersetzung war. Die nicht eindeutige Verfas-
    sungslage und die seit Jahren schwelende Diskussion
    macht es deshalb dem Gesetzgeber auch nicht einfach.
    Um so notwendiger wäre es jedoch gewesen, ausgehend
    von einer Grundgesetzänderung zur Einführung des Ius
    soli und zur Abschaffung der unsäglichen Bestimmung
    über die „deutsche Volkszugehörigkeit“ in Art. 116 GG
    eine wirkliche Neuregelung zur doppelten Staatsbürger-
    schaft zu entwickeln.

    Die Mehrheit meiner Fraktion, ich eingeschlossen,
    wird sich deshalb wegen der politischen Kritik und der
    rechtlichen Bedenken in der Schlußabstimmung enthal-
    ten. Um die wenigen Verbesserungen und die behutsame
    Öffnung jedoch nicht zu blockieren, werden unsere

    Marieluise Beck (Bremen)







    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern, wenn auch mit
    einigen Bauchschmerzen, ihre Zustimmung im Bundes-
    rat geben.

    Danke schön.

    (Beifall bei der PDS)




Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich er-
teile das Wort dem Minister für Inneres des Landes
Nordrhein-Westfalen, Dr. Fritz Behrens.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()


    Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete
    des Deutschen Bundestages! So viel Zeit muß sein, um
    zu sagen, daß es für mich eine große Freude und Ehre
    ist, wenn mir heute erstmals in diesem Hause das Wort
    erteilt wird.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Als Gast will ich damit rücksichtsvoll umgehen, auf Ihre
    zeitlichen Bedrängnisse Rücksicht nehmen und manches
    von dem weglassen, was ich sagen wollte. Ich will auch
    auf manche Entgegnung auf Bemerkungen meiner Vor-
    redner verzichten – es wäre an sich notwendig gewesen,
    darauf einzugehen – und schnell zum Kern meiner Aus-
    führungen kommen.

    In Übereinstimmung mit anderen SPD-geführten
    Landesregierungen spreche ich mich namens der nord-
    rhein-westfälischen Landesregierung nachdrücklich da-
    für aus, das Gesetz zur Reform des Staatsangehörig-
    keitsrechtes heute zu verabschieden.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Diese Reform ist überfällig. Das steht nach den jahre-, ja
    fast jahrzehntelangen Diskussionen über Modelle wohl
    außer Frage. Wie lange sollten wir angesichts dieser
    Tatsache noch miteinander streiten und auf einen ersten
    wirksamen Schritt warten? Wir können uns Stillstand in
    dieser wichtigen Frage der Innenpolitik nicht leisten.

    Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang doch et-
    was zu dem integrationspolitischen Konzept, auf das
    Herr Rüttgers so stolz ist, sagen: Konzepte und Papiere
    gibt es in allen Parteien in großer Zahl und auf allen
    Ebenen des politischen Handelns. An die CDU/CSU ist
    die Frage zu richten, warum erst jetzt ein solches Papier
    vorgelegt wird, warum 16 Jahre lang nichts passiert ist.
    Es gab viele wohlfeile Worte, aber wo blieben die Taten
    in den letzten 16 Jahren?


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Sicher ist mit der jetzt vorgelegten Lösung die not-
    wendige Gesamtreform unseres Staatsangehörigkeits-
    rechtes nicht abgeschlossen. Wichtige Bausteine sind
    aber entscheidungsreif und ihre Umsetzung so vordring-
    lich, daß weitere Verzögerungen nicht zu vertreten sind.

    Auch ich verhehle nicht mein Bedauern, daß wichtige
    Positionen, die die alten Entwürfe meiner Partei, aber

    auch der Partei von Frau Schmalz-Jacobsen auszeich-
    neten, nicht gehalten werden konnten. Es überwiegt aber
    bei mir die Genugtuung, daß bei einer so bedeutsamen
    Frage wie der Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes,
    die nichts weniger als polarisierende Stimmungsmache
    vertragen könnte, ein tragfähiger Kompromiß erreicht
    werden konnte, der eine breite Mehrheit hier im Bun-
    destag und auch im Bundesrat findet und, davon bin ich
    überzeugt, auch in unserer Bevölkerung finden wird.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Ich weiß, daß der großen Mehrheit der CDU/CSU
    und der von dieser Partei getragenen Landesregierungen
    die ganze Richtung des Reformkonzeptes nicht paßt.
    Das versuchen Sie doch mit Argumenten zur Sache zu
    verschleiern. Ich nehme konkrete Einwände gegen
    Änderungsvorschläge und Reformansätze sehr ernst.
    Aber die bisher von Ihnen vorgetragenen konkreten
    Einwände haben mich letztlich nicht überzeugt. Gerade
    auch nach den Änderungen, die der Gesetzentwurf im
    Zuge der Sachverständigenanhörung, die im Innenaus-
    schuß des Bundestages stattfand, in den Ausschußbera-
    tungen im Bundestag und Bundesrat schließlich erfahren
    hat, wird das Optionsmodell einer verfassungsrecht-
    lichen Überprüfung standhalten; davon bin ich über-
    zeugt.

    Wir fordern in diesen Tagen alle, meine Damen und
    Herren, nicht zuletzt angesichts der Situation der
    Flüchtlinge auf dem Balkan, die Solidarität der europäi-
    schen Staaten ein. Auch ich tue es in der Frage der Auf-
    nahme weiterer Flüchtlinge; aber darüber reden wir hier
    nicht. Wir erwarten, daß sie sich wie wir verhalten.
    Auch wir könnten, wie ich meine, ab und zu diesen
    Blick über die Grenzen vertragen. So frage ich die
    CDU/CSU, ob nicht auch im Zusammenhang mit unse-
    rem heutigen Thema ein Blick über die Grenzen zu un-
    seren Nachbarn in Europa sinnvoll wäre, weil das zu an-
    deren politischen Einsichten und Erkenntnissen führen
    könnte.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Diese Welt, meine Damen und Herren, wird nicht al-

    leine am deutschen Wesen genesen, sondern wir müssen
    auch bereit sein, von anderen und ihren Erfahrungen zu
    lernen. Ich halte es zumindest für eine Fehleinschätzung
    – eher noch für eine Verdrehung von Tatsachen oder gar
    für reine Agitation –, wenn behauptet wird, das Gesetz
    führe zu einer nahezu schrankenlosen Hinnahme von
    Mehrstaatigkeit. Ich will noch einmal aus meiner Sicht
    deutlich unterstreichen, daß die neue Regelung nicht auf
    die Hinnahme von Mehrstaatigkeit abzielt. Sie nimmt
    Mehrstaatigkeit vielmehr nur hin, weil dem Einbürge-
    rungsbewerber ansonsten unzumutbare Belastungen ent-
    stehen würden.

    Bei sachgerechter Betrachtung werden sich die Aus-
    wirkungen der vorgesehenen Erweiterung der Zahl der
    Ausnahmetatbestände des § 87 des Ausländergesetzes,
    die eine Hinnahme von Mehrstaatigkeit rechtfertigen, in
    Grenzen halten. Auch die Freistellung politisch Ver-
    folgter von Entlassungsbemühungen aus ihrer ursprüng-
    lichen Staatsangehörigkeit halte ich für richtig. Diesen

    Dr. Evelyn Kenzler






    (A) (C)



    (B) (D)


    Menschen werden heute Bemühungen und Nachweise
    abverlangt, die – gemessen an den für Verwaltungsver-
    fahren in Deutschland maßgeblichen Rechtsvorstellun-
    gen und im übrigen auch aus politischen Gründen –
    kaum zu vertreten sind.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Die zur Zeit notwendige individuelle Prüfung belastet
    auch die Einbürgerungsbehörden – da Sie immer von
    Belastungen sprechen, muß auch auf die Belastungen
    durch das geltende Recht hingewiesen werden – in un-
    verhältnismäßiger Weise, zumal in nahezu all diesen
    Fällen die Mehrstaatigkeit schließlich hingenommen
    werden muß und schon heute hingenommen wird.

    Fortgeschrittenes Alter eines Einbürgerungsbewer-
    bers allein wird auch künftig nicht die Hinnahme von
    Mehrstaatigkeit rechtfertigen.

    Es ist auch nicht ersichtlich, daß die Ausnahmen vom
    Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit für
    Ausländerkinder, die hier seit 1990 geboren wurden
    oder künftig in Deutschland geboren werden, ein wirkli-
    ches Problem mit sich bringen. Das Reformgesetz geht
    vielmehr – auch das ist sein integrationspolitisches
    Ziel – von der Erwartung aus, daß die weit überwiegen-
    de Mehrheit der in Deutschland geborenen und hier her-
    anwachsenden jungen Ausländerinnen und Ausländer
    für die deutsche Staatsangehörigkeit optieren, sobald sie
    volljährig geworden sind.

    Ich halte es für ganz wichtig – vielleicht sogar für den
    Kern dieses Gesetzes –, daß gerade die jungen ausländi-
    schen Mitbürgerinnen und Mitbürger hiermit erstmals
    eine wirkliche Chance zur Integration, daß sie ein Ange-
    bot bekommen. Denn rechtliche Gleichstellung gehört
    unverzichtbar dazu. Alles andere bleibt Lippenbekennt-
    nis.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Die eindeutigen Vorgaben im Gesetz zur Hinnahme
    von Mehrstaatigkeit verbieten es, hier etwa von Mogel-
    packungen zu sprechen oder andere Begriffe, die ich
    heute wieder gehört habe, zu verwenden. Man kann ja
    unterschiedlicher Auffassung sein. Bei der Diskussion
    über grundsätzliche Verfassungsfragen sollte man aber
    zumindest Polemik vermeiden. Das sage ich ganz nüch-
    tern und unaufgeregt. Ich appelliere an alle, zu einer
    sachgerechten Diskussion zumindest nach der bevorste-
    henden Verabschiedung des Gesetzes zurückzukehren.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Durch das Reformgesetz werden – das ist unzweifel-

    haft – zusätzliche Aufgaben auf unsere Behörden in den
    Ländern und Kommunen zukommen. Das will ich in
    keiner Weise bestreiten. Ein Blick in die Ausländerstati-
    stik zeigt aber, daß die Verkürzung des erforderlichen
    Inlandsaufenthaltes bei Anspruchseinbürgerungen den
    Kreis der potentiell für eine Einbürgerung in Betracht
    kommenden Personen um allenfalls 20 Prozent vergrö-
    ßern wird.

    Der zusätzliche Aufwand für Standesämter und Aus-
    länderbehörden im Zusammenhang mit der Feststellung

    des Ius-soli-Erwerbs ist gering. Dies ist vor allem des-
    halb der Fall, weil nach dem Ergebnis der Ausschußbe-
    ratungen der Standesbeamte nicht mehr zu klären haben
    wird, ob das hier geborene Ausländerkind außer der
    deutschen Staatsangehörigkeit noch weitere Staatsange-
    hörigkeiten besitzt. Diese Frage soll ja erst im Options-
    verfahren geprüft werden.

    Der vorübergehend zu erwartende zusätzliche Ver-
    waltungsaufwand wird durch den Wegfall der individu-
    ellen Einbürgerung der Spätaussiedler mit Sicherheit
    kompensiert werden. Im Zusammenhang mit der Dis-
    kussion um die Belastungen unserer Behörden und Ein-
    richtungen muß auch dies ganz deutlich gesagt werden.


    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Guido Westerwelle [F.D.P.])


    Niemand will allerdings ernsthaft bestreiten, daß im
    Rahmen der künftigen Optionsverfahren erhebliche zu-
    sätzliche Belastungen auf die Einbürgerungsbehörden
    zukommen werden. Das ist dann der zu zahlende Preis,
    der mit der Konsenslösung und mit dem Optionsmodell
    verbunden ist. Immerhin ist für die kommunalen Ein-
    bürgerungsbehörden erreicht worden, daß sie bei den
    Einbürgerungsverfahren erstmals ihre Kosten erstattet
    bekommen. Auch das muß ein Kommunalminister in
    diesem Parlament einmal feststellen dürfen.


    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Guido Westerwelle [F.D.P.])


    Ich bitte Sie also, meine Damen und Herren, diesem
    Gesetz heute Ihre Zustimmung zu geben. Dieser erste
    wichtige Schritt bedarf natürlich – da gibt es keinen
    Zweifel – später der Vervollständigung hin zu einer
    Gesamtreform, die notwendige Harmonisierungen mit
    dem Ausländergesetz und auch mit anderen Regelungen
    enthalten muß. Sie bedarf natürlich ebenfalls – auch da
    gibt es überhaupt keinen Zweifel – der Ergänzung um
    integrationspolitische Konzepte, Maßnahmen und Pa-
    kete auf allen politischen Ebenen. Es kann doch daran
    überhaupt kein Zweifel bestehen, daß die Bemühungen
    auf allen Ebenen – angefangen von den Kommunen über
    die Länder bis zum Bund – in den letzten Jahren durch-
    aus Vorzeigenswertes zustande gebracht haben. Ich
    könnte lange darüber sprechen, will dies aber aus Grün-
    den der Zeitökonomie nicht tun.

    Meine Damen und Herren, machen Sie heute diesen
    ersten wichtigen Schritt! Setzen Sie ein Zeichen für alle
    Menschen in unserem Land, daß es uns Deutschen mit
    dem Integrationsangebot an unsere ausländischen Mit-
    bürger ernst ist. Ich bin davon überzeugt: Dieses Ange-
    bot wird mittel-, langfristig und auf Dauer zum inneren
    Frieden in unserem Land beitragen.

    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der F.D.P.)