Plenarprotokoll 14/40
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
40. Sitzung
Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999
I n h a l t :
Erweiterung der Tagesordnung........................ 3387 A
Zusatztagesordnungspunkt 7:
a) Beschlußempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Bundesregierung
Deutsche Beteiligung an der humani-
tären Hilfe im Zusammenhang mit dem
Kosovo-Konflikt
(Drucksachen 14/912, 14/982) ................... 3387 A
b) Beschlußempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Ent-
schließungsantrag der Fraktion PDS zu
der Abgabe einer Regierungserklärung
des Bundeskanzlers
Aktuelle Lage im Kosovo
(Drucksachen 14/755, 14/865) ................... 3387 B
Joseph Fischer, Bundesminister AA ................ 3387 C
Karl Lamers CDU/CSU................................... 3390 B
Rudolf Scharping, Bundesminister BMVg ...... 3392 B
Ulrich Irmer F.D.P. ......................................... 3395 B
Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 3397 C
Rudolf Bindig SPD .......................................... 3399 D
Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU.............. 3401 C
Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN................................................................. 3404 A
Paul Breuer CDU/CSU .................................... 3405 B
Volker Kröning SPD........................................ 3405 D
Dr. Eberhard Brecht SPD............................. 3406 D
Reinhold Robbe SPD....................................... 3407 C
Namentliche Abstimmung über die Be-
schlußempfehlung des Auswärtigen Aus-
schusses zu dem Antrag der Bundesregierung:
Deutsche Beteiligung an der humanitären
Hilfe im Zusammenhang mit dem Kosovo-
Konflikt (Drucksache 14/982) ......................... 3409 A
Ergebnis........................................................... 3409 B
Namentliche Abstimmung über den Ent-
schließungsantrag der Fraktion PDS zu dem
Antrag der Bundesregierung: Deutsche Betei-
ligung an der humanitären Hilfe im Zusam-
menhang mit dem Kosovo-Konflikt (Druck-
sache 14/997)................................................... 3409 B
Ergebnis........................................................... 3412 A
Zusatztagesordnungspunkt 5:
a) – Zweite und dritte Beratung des von den
Abgeordneten Dr. Peter Struck, Otto
Schily und weiteren Abgeordneten der
Fraktion SPD, den Abgeordneten Kerstin
Müller (Köln), Rezzo Schlauch und
weiteren Abgeordneten der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sowie den
Abgeordneten Dr. Wolfgang Gerhardt,
Dr. Guido Westerwelle und weiteren Ab-
geordneten der Fraktion F.D.P. einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
(Drucksache 14/533) ............................. 3415 A
– Zweite und dritte Beratung des von den
Abgeordneten Dr. Jürgen Rüttgers, Erwin
Marschewski, weiteren Abgeordneten und
der Fraktion CDU/CSU eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung
des Staatsangehörigkeitsrechts (Staats-
angehörigkeitsneuregelungsgesetz)
(Drucksachen 14/535, 14/867) .............. 3415 A
II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999
b) Beschlußempfehlung und Bericht des In-
nenausschusses
– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr.
Jürgen Rüttgers, Erwin Marschewski,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
CDU/CSU
Integration und Toleranz
– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr.
Jürgen Rüttgers, Erwin Marschewski,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
CDU/CSU
Modernes Ausländerrecht
(Drucksachen 14/534, 14/532, 14/867) ...... 3415 B
Otto Schily, Bundesminister BMI.................... 3415 C
Dr. Rupert Scholz CDU/CSU ...................... 3418 B
Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU........................ 3419 C
Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD............. 3420 C
Peter Altmaier CDU/CSU................................ 3422 C
Otto Schily, Bundesminister BMI.................... 3423 B
Rüdiger Veit SPD ............................................ 3424 A
Hans-Peter Repnik CDU/CSU......................... 3424 B
Otto Schily, Bundesminister BMI.................... 3424 D
Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.. 3425 B
Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU .................... 3426 C
Ilse Aigner CDU/CSU ................................. 3429 A
Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU ............ 3430 A
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. 3430 D
Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ... 3432 D
Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ......................... 3433 A
Erwin Marschewski CDU/CSU ................... 3434 A
Otto Schily SPD........................................... 3435 D
Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN............................................................. 3437 A
Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN............................................................. 3437 B
Norbert Röttgen CDU/CSU ............................. 3439 B
Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 3440 A
Ulla Jelpke PDS............................................... 3440 C
Dr. Michael Bürsch SPD ................................. 3442 B
Aribert Wolf CDU/CSU .............................. 3443 D
Otto Schily SPD............................................... 3446 B
Meinrad Belle CDU/CSU ................................ 3446 C
Dr. Max Stadler F.D.P. ................................... 3448 A
Meinrad Belle CDU/CSU ................................ 3448 C
Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN ........................................................ 3448 C
Johannes Singhammer CDU/CSU............... 3450 A
Dr. Evelyn Kenzler PDS.................................. 3451 A
Dr. Fritz Behrens, Minister (Nordrhein-
Westfalen)........................................................ 3452 A
Dr. Günther Beckstein, Staatsminster (Bayern). 3454 A
Sebastian Edathy SPD ................................. 3455 A
Joachim Stünker SPD ...................................... 3457 B
Erwin Marschewski CDU/CSU....................... 3459 A
Hans-Peter Kemper SPD ................................. 3460 A
Namentliche Abstimmung............................... 3461 D
Ergebnis........................................................... 3464 A
Tagesordnungspunkt III:
a) Beratung der Großen Anfrage der Abge-
ordneten Dr. Norbert Blüm, Klaus-Jürgen
Hedrich, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion CDU/CSU
Kampf gegen Kinderarbeit
(Drucksachen 14/662, 14/861) ................... 3462 B
b) Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.
Forderungen an das neue Überein-
kommen der Internationalen Arbeits-
organisation (IAO) zur Bekämpfung
der Kinderarbeit
(Drucksache 14/885 (neu))......................... 3462 B
Dr. Norbert Blüm CDU/CSU .......................... 3462 B
Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN................................................. 3466 B
Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA... 3467 C
Nächste Sitzung ............................................... 3468 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 3469 A
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Konrad Gilges, Brigitte Adler, Eckhardt Bar-
thel (Berlin), Dr. Axel Berg, Hans-Werner
Bertl, Lothar Binding (Heidelberg), Anni
Brandt-Elsweier, Dr. Peter Danckert, Marga
Elser, Hans Forster, Angelika Graf (Rosen-
heim), Monika Griefahn, Christel Hane-
winckel, Nina Hauer, Gustav Herzog, Ilse
Janz, Dr. Uwe Jens, Ulrich Kasparick, Karin
Kortmann, Horst Kubatschka, Helga Kühn-
Mengel, Ute Kumpf, Konrad Kunick, Detlev
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 III
von Larcher, Waltraud Lehn, Erika Lotz, Dr.
Christine Lucyga, Lothar Mark, Heide Matti-
scheck, Jutta Müller (Vöklingen), Michael
Müller (Düsseldorf), Andrea Nahles, Günter
Oesinghaus, Adolf Ostertag, Renate Renne-
bach, Bernd Reuter, Dr. Edelbert Richter,
René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann,
Marlene Rupprecht, Thomas Sauer, Dr.
Hansjörg Schäfer, Dr. Hermann Scheer, Horst
Schmidtbauer (Nürnberg), Dagmar Schmidt
(Meschede), Regina Schmidt-Zadel, Heinz
Schmitt (Berg), Gisela Schröter, Ewald Schu-
rer, Dr. R. Werner Schuster, Dr. Sigrid Skar-
pelis-Sperk, Antje-Marie Steen, Jella Teuch-
ner, Adelheid Tröscher, Rüdiger Veit, Ute
Vogt (Pforzheim), Hedi Wegener, Dr. Ernst
Ulrich von Weizsäcker, Klaus Wiesehügel,
Dr. Wolfgang Wodarg (alle SPD) und Hans-
Josef Fell, Winfried Hermann (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN)
Zur Abstimmung über den Antrag der
Bundesregierung „Deutsche Beteiligung an
der humanitären Hilfe im Zusammenhang
mit dem Kosovo-Konflikt“ (Zusatztagesord-
nungspunkt 7a)................................................. 3469 C
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Annelie Buntenbach, Monika Knoche, Steffi
Lemke, Irmingard Schewe-Gerigk, Christian
Simmert, Hans-Christian Ströbele und Sylvia
Voß (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur
Abstimmung über die Beschlußempfehlung
des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung
an der humanitären Hilfe im Zusammenhang
mit dem Kosovo-Konflikt (Zusatztagesord-
nungspunkt 7a)................................................. 3470 A
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Klaus Barthel (Starnberg), Christel Deich-
mann und Waltraud Wolff (Zielitz) zur Ab-
stimmung über die Beschlußempfehlung des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der
Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an
der humanitären Hilfe im Zusammenhang mit
dem Kosovo-Konflikt (Zusatztagesordnungs-
punkt 7a) .......................................................... 3470 C
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Günter Nooke (CDU/CSU), Dr. Karl A.
Lamers (Heidelberg) (CDU/CSU), Claudia
Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) sowie der Abgeordneten Harald Friese,
Renate Gradistanac, Uwe Hiksch, Christine
Lehder (alle SPD) zur Abstimmung über die
Beschlußempfehlung des Auswärtigen Aus-
schusses zu dem Antrag der Bundesregierung:
Deutsche Beteiligung an der humanitären
Hilfe im Zusammenhang mit dem Kosovo-
Konflikt (Zusatztagesordnungspunkt 7a)......... 3471 C
Anlage 6
Erklärungen nach § 31 GO der Abgeordneten
Günter Veit, Eckhardt Barthel (Berlin), Detlef
Dzembritzki, Reinhold Hemker, Ingrid Holz-
hüter, Barbara Imhof, Christa Lörcher, Bernd
Reuter, René Röspel, Birgit Roth (Speyer),
Claudia Roth (Augsburg), Michael Roth (He-
ringen), Rita Streb-Hesse, Adelheid Tröscher,
Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker, Klaus Wie-
sehügel (alle SPD), Winfried Hermann
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN),
der Abgeordneten Dr. Norbert Lammert,
Thomas Kossendey, der Abgeordneten Peter
Altmaier, Hermann Gröhe, Norbert Hauser
(Bonn), Eckardt von Klaeden, Norbert Kö-
nigshofen, Norbert Röttgen, Peter Weiß
(Emmendingen),
der Abgeordneten Dr. Heiner Geißler,
Dr. Christian Schwarz-Schilling, Dr. Rita
Süssmuth, der Abgeordneten Dr. Heribert
Blens, Dr. Norbert Blüm, Ilse Falk, Dirk
Fischer (Hamburg), Dr. Martina Krogmann,
Ruprecht Polens, Birgit Schnieber-Jastram,
Irmgard Karwatzki, Dieter Pützhofen, Dr.
Friedbert Pflüger, Heinz Schemken (alle
CDU/CSU), Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN),
sowie der Abgeordneten Carsten Hübner und
Ulla Jelpke (PDS)
zur Abstimmung über den Entwurf eines Ge-
setzes zur Reform des Staatsangehörigkeits-
rechts (Zusatztagesordnungspunkt 5a)............. 3473 A
Anlage 7
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Leyla Onur, Andrea Nahles, Thomas Sauer,
Mathias Weisheit, Hans-Werner Bertel,
Waltraud Wolff (Zielitz), Monika Griefahn,
Uta Kumpf, Christel Humme, Dr. Hansjörg
Schäfer, Silvia Schmidt (Eisleben), Detlev
von Larcher, Gabriele Iwersen, Dr. R. Werner
Schuster, Christoph Moosbauer, Ewald Schu-
rer, Lothar Mark, Uwe Hiksch, Ernst Küchler,
Dietmar Niethan, Ilse Schumann, Marga
Elser, Angelika Graf (Rosenheim), Uta Titze-
Stecher, Hans Büttner (Ingolstadt), Lothar
Binding (Heidelberg), Christine Lehder, Petra
Bierwirth, Horst Kubatschka, Karin Kort-
mann, Ludwig Eich, Christine Lambrecht, Dr.
Peter Eckardt, Rolf Stöckel, Christel Hane-
winckel, Dagmar Schmidt (Meschede), Uwe
Göllner, Konrad Gilges, Hans Forster, Jella
Teuchner, Horst Schmidtbauer (Nürnberg),
Erika Lotz (alle SPD), sowie Annelie Bun-
tenbach, Christian Sterzing, Angelika Beer,
IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999
Claudia Roth (Augsburg), Sylvia Voß, Win-
fried Hermann, Christian Simmert, Volker
Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Stef-
fi Lemke (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
zur Abstimmung über den Entwurf des Geset-
zes zur Reform des Staatsangehörigkeits-
rechts (Zusatztagesordnungspunkt 5a)............. 3477 A
Anlage 8
Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesord-
nungspunkt III
a) Große Anfrage: Kampf gegen Kinderar-
beit
b) Antrag: Forderungen an das neue Über-
einkommen der internationalen Arbeitsor-
ganisation (IAO) zur Bekämpfung der
Kinderarbeit
Klaus Haupt F.D.P. ........................................ 3478 A
Petra Ernstberger PDS.................................... 3478 D
Rose Neuhäuser PDS....................................... 3479 C
Anlage 9
Amtliche Mitteilungen..................................... 3480 A
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 3387
(A) (C)
(B) (D)
40. Sitzung
Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999
Beginn: 8.02 Uhr
––––––––*) Anlage 8
Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 3469
(A) (C)
(B) (D)
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
7.5.99
Behrendt, Wolfgang SPD 7.5.99*
Borchert, Jochen CDU/CSU 7.5.99
Böttcher, Maritta PDS 7.5.99
Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 7.5.99
Doss, Hansjürgen CDU/CSU 7.5.99
Friedrich (Altenburg),
Peter
SPD 7.5.99
Gehrcke, Wolfgang PDS 7.5.99
Dr. Grehn, Klaus PDS 7.5.99
Hampel, Manfred SPD 7.5.99
Hartnagel, Anke SPD 7.5.99
Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 7.5.99
Herzog, Gustav SPD 7.5.99
Jüttemann, Gerhard PDS 7.5.99
Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 7.5.99
Kolbow, Walter SPD 7.5.99
Labsch, Werner SPD 7.5.99
Müller (Düsseldorf),
Michael
SPD 7.5.99
Neumann (Bremen),
Bernd
CDU/CSU 7.5.99
Nolte, Claudia CDU/CSU 7.5.99
Ostrowski, Christine PDS 7.5.99
Raidel, Hans CDU/CSU 7.5.99
Dr. Rexrodt, Günther F.D.P. 7.5.99
Rühe, Volker CDU/CSU 7.5.99
Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 7.5.99
Schröder, Gerhard SPD 7.5.99
Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 7.5.99
Türk, Jürgen F.D.P. 7.5.99
Verheugen, Günther SPD 7.5.99
Willner, Gert CDU/CSU 7.5.99
Wissmann, Matthias CDU/CSU 7.5.99
Zierer, Benno CDU/CSU 7.5.99*
–––––––––––* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-lung des Europarates
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Konrad Gilges, Brigitte
Adler, Eckhardt Barthel (Berlin), Dr. Axel
Berg, Hans-Werner Bertl, Lothar Binding (Hei-
delberg), Anni Brandt-Elsweier, Dr. Peter
Danckert, Marga Elser, Hans Forster, Angelika
Graf (Rosenheim), Monika Griefahn, Christel
Hanewinckel, Nina Hauer, Gustav Herzog, Ilse
Janz, Dr. Uwe Jens, Ulrich Kasparick, Karin
Kortmann, Horst Kubatschka, Helga Kühn-
Mengel, Ute Kumpf, Konrad Kunick, Detlev
von Larcher, Waltraud Lehn, Erika Lotz, Dr.
Christine Lucyga, Lothar Mark, Heide Matti-
schek, Jutta Müller (Völklingen), Michael
Müller (Düsseldorf), Andrea Nahles, Günter
Oesinghaus, Adolf Ostertag, Renate Renne-
bach, Bernd Reuter, Dr. Edelbert Richter, René
Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Marlene
Rupprecht, Thomas Sauer, Dr. Hansjörg Schä-
fer, Dr. Hermann Scheer, Horst Schmidtbauer
(Nürnberg), Dagmar Schmidt (Meschede), Re-
gina Schmidt-Zadel, Heinz Schmitt (Berg), Gi-
sela Schröter, Ewald Schurer, Dr. R. Werner
Schuster, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Antje-
Marie Steen, Jella Teuchner, Adelheid Trö-
scher, Rüdiger Veit, Ute Vogt (Pforzheim), Hedi
Wegener, Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker,
Klaus Wiesehügel, Dr. Wolfgang Wodarg (alle
SPD) und Hans-Josef Fell, Winfried Hermann
(Bündnis 90/Die Grünen)
zur Abstimmung über den Antrag der Bundes-
regierung „Deutsche Beteiligung an der huma-
nitären Hilfe im Zusammenhang mit dem Ko-
sovo-Konflikt“ (Zusatztagesordnungspunkt 7a)
Wir stimmen dem Antrag der Bundesregierung zur
„Deutschen Beteiligung an der humanitären Hilfe im
Zusammenhang mit dem Kosovo-Konflikt“ zu. Unsere
Hoffnung ist, daß damit die Not der aus dem Kosovo
nach Albanien und Mazedonien geflohenen Menschen
gelindert werden kann. Sie sind unverschuldet in diese
katastrophale Situation geraten und benötigen dringend
weitere humanitäre Hilfe. Wir sehen zudem die dringen-
de Notwendigkeit, Albanien und Mazedonien zu helfen,
denn die Aufnahme Hunderttausender Flüchtlinge stellt
für beide Staaten eine erhebliche politische und wirt-
schaftliche Belastung dar.
Wir sehen die Notwendigkeit, daß in der konkreten Si-
tuation in Albanien und Mazedonien humanitäre Hilfe von
der Bundeswehr geleistet wird. Gleichwohl würden wir es
begrüßen, wenn zivile Hilfsorganisationen eine wichtigere
Rolle spielen könnten. Der grundsätzlich zu befürwortende
Zivilcharakter humanitärer Hilfseinsätze geht sonst verlo-
ren. Humanitäre Hilfe soll schließlich die Überreste zivil-
gesellschaftlicher Strukturen in Konfliktregionen schützen
oder deren Neuentstehung befördern.
3470 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999
(A) (C)
(B) (D)
Die Unterzeichner dieser Erklärung gehen unabhän-
gig davon, ob sie am 16. Oktober 1998 dem Antrag der
Bundesregierung zugestimmt oder ihn abgelehnt haben
oder ihn abgelehnt hätten, davon aus, daß sich der Ein-
satz der deutschen Soldaten auf humanitäre Hilfe für die
Flüchtlinge und Vertriebenen in Albanien und Mazedo-
nien, d.h. außerhalb des Staatsgebietes der Bundesrepu-
blik Jugoslawien, beschränkt.
Diejenigen von uns, die am 16. Oktober 1998 den
Antrag der Bundesregierung abgelehnt haben, bleiben
bei dieser Entscheidung und weisen nachdrücklich dar-
auf hin, daß unsere Zustimmung zum vorliegenden An-
trag keine nachträgliche Zustimmung zu dem damaligen
Beschluß darstellt.
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Annelie Buntenbach, Monika
Knoche, Steffi Lemke, Irmingard Schewe-
Gerigk, Christian Simmert, Hans-Christian
Ströbele und Sylvia Voß (alle BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) zur Abstimmung über die Be-
schlußempfehlung des Auswärtigen Ausschus-
ses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deut-
sche Beteiligung an der humanitären Hilfe im
Zusammenhang mit dem Kosovo-Konflikt (Zu-
satztagesordnungspunkt 7a)
Wir stimmen der Entsendung von bis zu 1 000 Bun-
deswehr-Soldaten zur Stationierung in Albanien zusätz-
lich zu dem bereits vom Bundestag beschlossenen Trup-
penkontingent von 6 000 Soldaten nicht zu. Wir sehen
mit großer Sorge die Zuspitzung der Lage der Men-
schen, die aus dem Kosovo brutal vertrieben werden und
die sich jetzt in Albanien, Mazedonien, Montenegro
oder noch im Kosovo selbst aufhalten. Die Versorgung
ist in vielen Flüchtlingslagern nicht hinreichend ge-
währleistet, humanitäre Hilfe innerhalb des Kosovo ist
derzeit nicht möglich.
Um diese untragbare humanitäre Situation zu verbes-
sern, müssen alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen
ergriffen werden. Gerade die Bundesrepublik Deutsch-
land, aber auch alle anderen Länder der Europäischen
Union und darüber hinaus, müssen deshalb verstärkt
Flüchtlinge aufnehmen. Dabei ist auch eine Erhöhung
der bisher zugesagten unzureichenden „Flüchtlings-
Kontingente“ erforderlich.
Auch die konkrete Hilfe vor Ort, vor allem durch
die Unterstützung der humanitären Organisationen bei
ihrer Arbeit in Albanien und Mazedonien, muß inten-
siviert werden. Dazu gehört auch das Organisieren
von dringend erforderlicher Flüchtlingshilfe auch in
der jugoslawischen Teilrepublik Montenegro. Ein
weiterer Schritt zur schnellen humanitären Hilfe ist
die Versorgung für die Binnenflüchtlinge im Kosovo
sowie der Zugang von humanitären Organisationen in
den Kosovo.
Um dies zu ermöglichen, ist die sofortige Einstellung
der Luftangriffe notwendig. Sie ist gleichzeitig Voraus-
setzung dafür, eine Unterstützung der humanitären
Hilfsaktion ggf. auch durch NATO-Einheiten durchzu-
führen. Nur ein Ausstieg aus der militärischen Eskalati-
on kann eine klare Trennung von humanitären und mi-
litärischen Aktionen sicherstellen.
Unter den jetzigen Bedingungen im Kosovo und vor
dem Hintergrund einer möglichen Eskalation in der Re-
gion (durch ein Übergreifen des Krieges auch auf Alba-
nien) und der Verwicklung in kriegerische Auseinander-
setzungen am Boden halten wir den Einsatz zusätzlicher
Bundeswehreinheiten für so lange nicht verantwortbar,
wie die NATO weiter bombadiert.
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Klaus Barthel (Starnberg),
Christel Deichmann und Waltraud Wolff (Zie-
litz) zur Abstimmung über die Beschlußemp-
fehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem
Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteili-
gung an der humanitären Hilfe im Zusammen-
hang mit dem Kosovo-Konflikt (Zusatztages-
ordnungspunkt 7a)
Humanitäre Hilfe in der Balkanregion ist unab-
weisbar erforderlich. Zuviel wurde bereits versäumt.
Wir schlagen daher vor, daß sich die Bundesregierung
dafür einsetzt, daß unter der Führung der OSZE ein
humanitärer Kommandobereich geschaffen wird. In
dessen Rahmen sollen die zivilen Hilfsorganisationen
die Hauptrolle spielen. Damit die zivilen Komponen-
ten humanitärer Hilfe gestärkt werden können, bedarf
es nachhaltiger Unterstützung dieser Organisationen.
Gleichzeitig muß der Auf- und Ausbau zivilgesell-
schaftlicher Strukturen in der Konfliktregion voran-
getrieben werden.
Wir sind der Auffassung, daß allen Eskalationsgefah-
ren vorgebeugt werden muß, daß alle Anstrengungen
unterstützt werden müssen, umgehend zu einem Ende
der militärischen Auseinandersetzungen, von Vertrei-
bung, Mord und Gewalt zu kommen, daß humanitäre
Hilfe rezivilisiert und dabei gleichzeitig dem Primat der
Politik klarer Geltung verschafft werden muß.
Wir fordern – gerade unter dem Vorzeichen der von
der NATO für sich beanspruchten moralischen und der
von niemandem bestrittenen militärischen Überlegenheit
– die sofortige Einstellung der NATO-Luftoperationen
bei paralleler Gewaltbeendigung aller Seiten im Kosovo
selbst, vor allem seitens der jugoslawischen Einheiten,
mit dem Ziel, zu einem Waffenstillstand und schließlich
zu einer dauerhaften Friedenslösung zu gelangen. Des-
halb begrüßen wir alle Anstrengungen, gerade auch der
Deutschen Bundesregierung, für eine diplomatische Lö-
sung und wollen diesen durch unser Abstimmungsver-
halten Nachdruck verleihen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 3471
(A) (C)
(B) (D)
Dem o.g. Antrag der Bundesregierung können wir
nicht zustimmen. Die Gründe dafür sind:
Erstens. Der vorliegende Antrag enthält keine Anga-
ben über die Art, die Zusammensetzung, die Ausrüstung
der humanitären Bundeswehrkräfte. Insbesondere zu-
sammen mit der vorgesehenen Nothilfe zugunsten aller
NATO-geführten Verbände im gesamten Stationie-
rungsgebiet, das nicht mehr definiert ist und in der Pra-
xis nicht abgrenzbar ist, beinhaltet dies das hohe Risiko,
daß die jetzt zu entsendenden Bundeswehreinheiten in
militärische Auseinandersetzungen hineingezogen wer-
den. Dies wäre auch aufgrund der NATO-Führung der
Einheiten von deutscher Seite nur schwer auszuschlie-
ßen. Insbesondere die vorgesehenen flankierenden Maß-
nahmen wie Einsatzunterstützung incl. Luft- und Ha-
fenumschlag sowie Luft-, Straßen- und Seetransport so-
wie Pionierunterstützung, Sicherung, Führung und Füh-
rungsunterstützung einschließlich multinationaler Haupt-
quartiere bergen die Gefahr einer Verwicklung der Bun-
deswehr in einen Bodenkrieg.
Wir lehnen zudem den vorgesehenen Einsatz von
Grundwehrdienstleistenden, auch wenn sie sich „für be-
sondere Auslandsverwendungen freiwillig verpflichtet“
haben, ab.
Zweitens. Die vorgesehene humanitäre Hilfe sieht
sich ausdrücklich im Zusammenhang mit den Beschlüs-
sen vom 16. Oktober 1998 und 25. Februar 1999, die
von der Bundesregierung als Grundlage der derzeit statt-
findenden militärischen Maßnahmen, insbesondere der
Luftangriffe auf Jugoslawien, gesehen werden.
Nach unserer Auffassung sind die derzeit von der
NATO seit dem 24. März 1999 stattfindenden Luftan-
griffe nicht mehr durch den Beschluß des Deutschen
Bundestages vom 16. Oktober 1998 gedeckt, der zur
„Abwendung einer humanitären Katastrophe“ „be-
grenzte und in Phasen durchzuführende Luftoperatio-
nen“ vorsah. Mittlerweile sind nach sechswöchigem
Dauerbombardement weder zeitliche Phasen noch (etwa
auf militärische Ziele bezogene qualitative oder quanti-
tative) Grenzen erkennbar. Während anfangs beispiels-
weise nur von militärischen Zielen die Rede war, erle-
ben wir jetzt kontinuierliche Angriffe auf Industrie- und
Sendeanlagen, Strom- und Wasserversorgung sowie
Verkehrsinfrastruktur, ganz abgesehen von den zivilen
Opfern und Schäden durch Fehler und Versehen, die
auch Nachbarländer nicht verschonen.
Nach unserer Auffassung ist die NATO vom formu-
lierten Ziel ihrer Luftoperationen – der Vermeidung ei-
ner humanitären Katastrophe – weiter entfernt denn je.
Die Bundesregierung dokumentiert dies durch jetzigen
Antrag selbst: Während am 16. Oktober laut Bundesre-
gierung 290 000 Menschen von Vertreibung und Flucht
betroffen waren, spricht die Bundesregierung nunmehr
von 900 000.
Nach unserer Auffassung besteht die Gefahr, daß die
Entsendung weiterer Bundeswehreinheiten in den Koso-
vo im ausdrücklichen Zusammenhang mit den bisheri-
gen Kampfmaßnahmen als Bestätigung der bisherigen
NATO-Strategie wahrgenommen wird. Demgegenüber
sehen wir ausreichend Anlaß zu deren Überprüfung.
Anlage 5
Erklärungen nach § 31 GO
der Abgeordneten Günter Nooke (CDU/CSU),
Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) (CDU/CSU),
Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) sowie der Abgeordneten Harald
Friese, Renate Gradistanac, Uwe Hiksch, Chri-
stine Lehder (alle SPD) zur Abstimmung über
die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Aus-
schusses zu dem Antrag der Bundesregierung:
Deutsche Beteiligung an der humanitären Hilfe
im Zusammenhang mit dem Kosovo-Konflikt
(Zusatztagesordnungspunkt 7a)
Günter Nooke (CDU/CSU): Inhalt des Beschlußtex-
tes und Begründung stimmen nur bedingt überein. We-
sentlich ist Punkt III des Begründungstextes. Insbeson-
dere der zweite Abschnitt von Punkt III eröffnet die Op-
tion des Einsatzes der deutschen Kräfte auf dem Territo-
rium der Bundesrepublik Jugoslawien mit UN-Mandat.
Eine Zustimmung von Jugoslawien und Milosevic ist
nicht Voraussetzung. Damit müssen nicht unmittelbar
Bodenkampfhandlungen verbunden sein, aber einer
Bundesregierung wird mit diesem Beschluß eine Ver-
handlungsoption mehr eröffnet, die trotz der garantierten
erneuten konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bun-
destages im nachhinein sinnvollerweise kaum wieder
eingeschränkt werden kann.
Selbst im Bewußtsein einer solchen Interpretationsmög-
lichkeit der Textvorlage der Bundesregierung habe ich zu-
gestimmt. Es bleibt aber völlig inakzeptabel, in einer so
existentiell wichtigen Frage des Einsatzes deutscher Sol-
daten außerhalb der NATO wesentliche Beschlußinhalte in
unklaren Begründungstexten zu verbergen.
Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) (CDU/CSU): Ich bin
der Überzeugung, daß wir auf keinen Fall einen Landkrieg
im Kosovo führen dürfen, das heißt, wir müssen alles tun,
durch klare Formulierungen deutlich zu machen, daß es ei-
nen Einsatz deutscher Kräfte als Bodenkampftruppen auch
in Zukunft nicht geben wird. Bislang galt: Ein Einsatz deut-
scher Kräfte auf dem Territorium der Bundesrepublik Ju-
goslawien kommt nur im Rahmen eines Friedensabkom-
mens in Betracht, das heißt: mit Zustimmung der jugosla-
wisch/serbischen Seite. Diese Position haben wir deshalb
bezogen, weil damit die Gefahr für die deutschen Soldaten
im Kosovo erheblich gemindert würde. Die Ausweitung
eines Einsatzes deutscher Soldaten im Rahmen eines UN-
Mandats kann nicht bedeuten, daß deutsche Soldaten im
Rahmen eines UN/NATO-Kontingents in militärische
Auseinandersetzungen auf dem Boden verwickelt werden.
Die Formulierung in Abschnitt III des Antrags der Bundes-
regierung muß in diesem Sinne interpretiert werden.
Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Die Unterstützung der Vertriebenen in den Re-
gionen hat zentrale Bedeutung. Es mangelt ihnen dort an
jeder Form von Infrastruktur, an Unterbringungsmög-
lichkeiten, an medizinischer Versorgung und Nah-
rungsmitteln. Der Einsatz der Bundeswehr zur Linde-
rung dieser Probleme ist begrüßenswert.
Dies reicht aber nicht aus.
3472 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999
(A) (C)
(B) (D)
Die NATO sagt, sie wolle die Flüchtlinge schützen.
Aus diesem Wort muß Tat werden. Es reicht nicht aus,
Flüchtlingslager in Albanien und in Mazedonien aufzu-
bauen. Die Garantenpflicht kann nicht mit Geld auf die-
se kleinen, bitterarmen Länder abgewälzt werden. Die
NATO-Länder müssen vorübergehend – so lange, bis
die friedliche Rückkehr, die als Kriegsziel deklariert ist,
wieder möglich ist – Flüchtlinge aufnehmen. Es ist
schäbig, diese Pflicht abzuwiegeln, indem man einen
Quotenstreit führt. Deutschland darf das Fehlverhalten
anderer EU-Länder nicht als Ausrede nehmen. Wer
Flüchtlinge schützen will, darf deren Aufnahme nicht zu
einem knapp abgezählten Gnadenakt werden lassen.
Deutschland tritt als Schutzmacht auf: Wer Schutz ver-
spricht, muß aber auch Schutz gewähren. Die Länder der
Region, Albanien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina,
aber auch Montenegro, sind völlig überfordert. Ein
Schutz vor Ort ist aus humanitären, aber auch politi-
schen Gründen nicht mehr zu gewährleisten.
Bis kurz vor dem Krieg hat Deutschland Flüchtlinge in
den Kosovo abgeschoben; noch jetzt werden Auswei-
sungsbescheide in den Kosovo ausgestellt. Das ist zy-
nisch, makaber und diskreditiert die behaupteten Kriegs-
ziele. Mit der Aufnahme von 10 000 Flüchtlingen kann es
kein Bewenden haben. Deutschland muß seine Grenzen
für die verfolgten und gequälten Menschen des Kosovo
öffnen und ihnen vorübergehend den Schutz und die Hilfe
bieten, die sie in der Heimatregion nicht finden.
In einem Krieg, der täglich 110 Millionen DM kostet,
kann man nicht ausgerechnet damit zu sparen anfangen,
wo es um den wahrhaften Schutz von Menschen geht.
Wenn wir uns bei der Aufnahme von Flüchtlingen nicht
anstrengen, wird das Argument, der Krieg solle Flücht-
linge schützen, unglaubwürdig. Eine großzügige Auf-
nahmepolitik sei die Unterstützung der Vertreibungspo-
litik von Milosevic, heißt es. Aber, wenn es um den
Schutz von Leib und Leben von Flüchtlingen geht, kann
ein solches Argument nicht zählen.
Die Flüchtlinge werden nicht durch die Aufnahme bei
uns vertrieben, sie sind bereits vertrieben worden. Sie
brauchen jetzt Zuflucht und Hilfe. Man kann nicht die
Menschenrechte schützen und die Menschen nicht. Im
übrigen ist das politische Ziel, den Kosovo für die Ko-
sovaren wieder bewohnbar zu machen: Also geht es um
einen vorübergehenden Schutz der Flüchtlinge in
Deutschland, um eine vorübergehende Aufnahme. Die-
ser Aufgabe muß sich Deutschland mit aller Kraft, mit
aller Anstrengung, mit aller Energie widmen.
Das bedeutet: Aufnahme der Flüchtlinge ohne Quo-
ten, Grenzöffnung. Das bedeutet: Den Soldaten, die aus
der Armee von Milosevic fliehen, müssen wir Asyl ge-
währen. Man kann nicht Milosevic auffordern, den
Krieg zu beenden, ja ihn mit Bomben dazu zwingen
wollen, und die Soldaten seiner Armee, die diese Forde-
rung erfüllen wollen, dann schutzlos eben diesem Milo-
sevic überlassen.
Harald Friese, Renate Gradistanac, Uwe Hiksch,
Christine Lehder (alle SPD): Wir sehen uns nicht in der
Lage, dem Antrag der Bundesregierung auf „Deutsche
Beteiligung in der humanitären Hilfe im Zusammenhang
mit dem KOSOVO-Konflikt“ zuzustimmen.
Wir erkennen an, daß die Bundesregierung und die
Kolleginnen und Kollegen, die diesem Antrag zustim-
men, damit humanitäre Ziele verfolgen wollen. Auch
wir sind nicht gegen humanitäre Hilfe, sondern sehen
diese als eine Gemeinschaftsaufgabe der europäischen
Staatengemeinschaft für dringend erforderlich an. Wir
halten aber den eingeschlagenen Weg, humanitäre Hilfe
durch den Einsatz von weiteren deutschen Soldaten in
Mazedonien und Albanien zu leisten, für falsch.
Die bisherigen Beschlüsse des Deutschen Bundesta-
ges1) hatten zum Ziel, den Frieden zu sichern und eine
ethnische Säuberung im Kosovo zu verhindern. Als Er-
gebnis ist aber festzustellen, daß diese Beschlüsse den
Frieden weder gesichert noch hergestellt haben. Statt des-
sen befinden sich die Truppen der NATO seit sieben Wo-
chen in einer kriegerischen Auseinandersetzung mit der
Republik Jugoslawien. Weder wurde eine ethnische Säu-
berung des Kosovo verhindert noch haben die Luftangrif-
fe zu greifbaren politischen Lösungsansätzen geführt.
Eine weitere Entsendung von Soldaten birgt trotz ih-
res humanitären Auftrages konkrete Gefahren für eine
weitere militärische Eskalation. Denn zur Erfüllung des
humanitären Auftrages gehören flankierende Maßnah-
men wie:
– Einsatzunterstützung incl. Luft- und Hafenumschlag
sowie Luft-, Straßen- und Seetransport sowie
– Pionierunterstützung,
– Sicherung,
– Führung und Führungsunterstützung einschließlich
multinationaler Hauptquartiere.
Hinzu kommt die nicht zu unterschätzende Gefahr,
daß bei einem Angriff jugoslawischer oder serbischer
Truppen auf ein Flüchtlingslager die NATO in einen
Bodenkrieg verwickelt werden könnte.
Dazu darf es nicht kommen! Die Ausweitung des
Mandats bezüglich des NATO-Einsatzes durch immer
neue Beschlüsse mit der Folge einer Eskalation des
Krieges darf so nicht fortgesetzt werden.
Es wäre deshalb humaner, wenn die europäische
Staatengemeinschaft nicht nur verbal, sondern durch
Taten ihre Zusagen für die Aufnahme von Flüchtlingen
erfüllen würde. Die Kosten dafür wären nicht höher als
die Kosten für die humanitäre Hilfe in Mazedonien und
Albanien.
Der gleichzeitige Einsatz von Soldaten im Krieg und
zu humanitärer Hilfe beweist die Perversion dieses
Krieges, der seine Rechtfertigung schon längst verloren
hat. Wir sind deshalb nicht mehr bereit, den eingeschla-
genen Weg weiter fortzusetzen.
––––––
1) Beschluß vom 16. 10. 1998: Begrenzte und in Phasen durchzufüh-rende Luftoperationen zur Abwendung einer humanitären Kata-strophe im KOSOVO-Konflikt; Beschluß vom 13. 11. 1998:Luftüberwachungsoperation über dem Kosovo; Beschluß vom 19.11. 1998: Operation zum Schutz und Herausziehen von OSZE-Beobachtern aus dem KOSOVO in Notfallsituationen; Beschlußvom 25. 2. 1999: Militärische Umsetzung eines Rambouillet-Abkommens für den KOSOVO (KFOR) sowie an NATO-Operationen im Rahmen der Notfalltruppe
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 3473
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 6
Erklärungen nach § 31
der Abgeordneten Günter Veit, Eckhardt
Barthel (Berlin), Detlef Dzembritzki, Reinhold
Hemker, Ingrid Holzhüter, Barbara Imhof,
Christa Lörcher, Bernd Reuter, René Röspel,
Brigit Roth (Speyer), Claudia Roth (Augsburg),
Michael Roth (Heringen), Rita Streb-Hesse,
Adelheid Tröscher, Dr. Ernst Ulrich von Weiz-
säcker, Klaus Wiesehügel (alle SPD), Winfried
Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN),
der Abgeordneten Dr. Norbert Lammert, Tho-
mas Kossendey,
der Abgeordneten Peter Altmaier, Hermann
Gröhe, Norbert Hauser (Bonn), Eckardt von
Klaeden, Norbert Königshofen, Norbert Rött-
gen, Peter Weiß (Emmendingen),
der Abgeordneten Dr. Heiner Geißler, Dr.
Christian Schwarz-Schilling, Dr. Rita Süss-
muth,
der Abgeordneten Dr. Heribert Blens, Dr. Nor-
bert Blüm, Ilse Falk, Dirk Fischer (Hamburg),
Dr. Martina Krogmann, Ruprecht Polens, Bir-
git Schnieber-Jastram, Irmgard Karwatzki,
Dieter Pützhofen, Dr. Friedbert Pflüger, Heinz
Schemken (alle CDU/CSU), Ekim Deligöz
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN),
der Abgeordneten Carsten Hübner und Ulla
Jelpke (PDS)
zur Abstimmung über den Entwurf eines Ge-
setzes zur Reform des Staatsangehörigkeits-
rechts (Zusatztagesordnungspunkt 5a)
Rüdiger Veit, Eckhardt Barthel (Berlin), Detlef
Dzembritzki, Reinhold Hemker, Winfried Hermann,
Ingrid Holzhüter, Barbara Imhof, Christa Lörcher,
Bernd Reuter, René Röspel, Birgit Roth (Speyer),
Claudia Roth (Augsburg), Michael Roth (Heringen),
Rita Streb-Hesse, Adelheid Tröscher, Dr. Ernst Ulrich
von Weizsäcker und Klaus Wiesehügel (alle SPD),
Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
1. Die Unterzeichnenden sind der Auffassung, daß der
Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeits-
rechts in vielen und wesentlichen Punkten inhaltlich
hinter dem zurückbleibt, was SPD und Bündnis 90/Die
Grünen im Wahlkampf versprochen und einvernehmlich
in den Koalitionsvereinbarungen festgelegt haben.
2. Der Gesetzentwurf ist der – unseres Erachtens nicht
notwendige und schon gar nicht gebotene – politische
Kompromiß zu d e m zentralen innenpolitischen Thema
der rotgrünen Bundestagsmehrheit, nachdem es der
CDU vornehmlich im hessischen Landtagswahlkampf
mit ihrer an ausländerfeindliche Stimmungen appellie-
rende Unterschriftenkampagne gelungen ist, Wählerin-
nen und Wähler für sich zu mobilisieren. Dabei ist der
Verlust der Regierungsmehrheit in Hessen und hier ins-
besondere der Stimmenverlust bei den Grünen keines-
wegs allein auf dieses Thema zurückzuführen, sondern
hat vielfältige Gründe.
3. Für die erste Ausländergeneration, die zum Teil über
Jahrzehnte hinweg geholfen hat, das Gesellschafts- und
Wirtschaftssystem der Bundesrepublik aufzubauen, ist
der vorliegende Gesetzentwurf ein völlig unzureichen-
des Angebot. Zwar ist zu begrüßen, daß die Frist für die
Anspruchseinbürgerung von fünfzehn auf acht Jahre
herabgesetzt wird. Die nur geringfügig erweiterte Zahl
der Ausnahmetatbestände für die Hinnahme doppelter
Staatsbürgerschaft wird jedoch im Ergebnis an der der-
zeitigen Rechtslage bzw. Verwaltungspraxis und der uns
gegenwärtig nicht zufriedenstellenden Integrationsmög-
lichkeit dieser Generation nur wenig ändern.
4. Bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts für die
hier in Deutschland geborenen Kinder ausländischer
Eltern ist die Durchbrechung des noch aus dem letzten
Jahrhundert überkommenen sogenannten Abstam-
mungsprinzips mehr als überfällig. Durch die jetzt aller-
dings mit dem Gesetzentwurf vorgenommene Beschrän-
kung auf die Altersgrenze des 23. Lebensjahres – soge-
nanntes Optionsmodell – wird für die Betroffenen und
für die Behörden ein erheblicher Aufwand verursacht
und der Integrationserfolg letztendlich doch wieder in
Frage gestellt, wenn anschließend mit den gleichen Be-
schränkungen wie bei den ausländischen Mitbürgerinnen
und Mitbürgern der ersten Generation Mehrstaatigkeit
nur in Ausnahmefällen hingenommen werden soll.
5. Gleichwohl sind die Unterzeichnenden der Auffas-
sung, im Ergebnis für diesen Gesetzentwurf – und nicht
etwa gemeinsam mit der Mehrheit der CDU/CSU-
Fraktionen dagegen stimmen zu können. So unzurei-
chend er auch ist, handelt es sich doch um einen ersten
Schritt in die richtige Richtung. Es bleibt Sache aller ge-
sellschaftlich relevanten Kräfte, aber auch jedes einzel-
nen von uns, daran zu arbeiten, daß möglichst noch in
dieser Legislaturperiode durch eine umfassende und die-
sen Namen wirklich verdienende Reform des Staatsan-
gehörigkeitsrechts das ursprünglich verfolgte Integrati-
onsziel erreicht wird.
Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU): Den vorliegen-
den Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörig-
keitsrechts lehne ich ab, obwohl ich seit Jahren für eine
Modernisierung eintrete, die insbesondere den in
Deutschland geborenen und hier aufwachsenden Kin-
dern ausländischer Eltern den Erwerb der deutschen
Staatsangehörigkeit erleichtert, gegebenenfalls durch ei-
ne Optionspflicht nach Erreichen der Volljährigkeit.
Ich bedaure, daß weder ein ernsthaftes Bemühen um
eine breite parlamentarische Zustimmung stattgefunden
hat noch der notwendige Zusammenhang von Staatsan-
gehörigkeit und Integration durch ein überzeugendes
Gesamtkonzept hergestellt worden ist.
Der jetzt zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf
wirft – nach Einschätzung fast aller in der Anhörung des
federführenden Ausschusses befragten Sachverständigen
– mehr Fragen auf, als er beantwortet.
Diesem Ergebnis kann ich nicht zustimmen.
3474 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999
(A) (C)
(B) (D)
Thomas Kossendey (CDU/CSU): Die Integration der
rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland lebenden aus-
ländischen Bürger ist unverzichtbar für die dauerhafte
Bewahrung des gesellschaftlichen Friedens. Bei der
Verwirklichung eines umfassenden Integrationskonzep-
tes kommt der Schaffung eines zeitgemäßen Staatsange-
hörigkeitsrechts eine wichtige Bedeutung zu.
Ich halte es für notwendig und richtig, daß die in un-
serem Land geborenen und hier aufwachsenen Kinder
ausländischer Eltern mit der Geburt die deutsche Staats-
angehörigkeit erhalten und sich nach dem Erreichen der
Volljährigkeit zwischen der deutschen Staatsangehörig-
keit und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden
müssen. Dieses Konzept fördert die Integration und ver-
hindert, daß es zu genereller doppelter Staatsangehörig-
keit kommt. Es hat in der Bevölkerung, bei wichtigen
gesellschaftlichen Gruppen und auch in der CDU Unter-
stützung gefunden.
Die zur Abstimmung stehenden Gesetzentwürfe auf
Drucksachen 14/533 und 14/744 verlassen zwar den
Weg der generellen doppelten Staatsbürgerschaft, sie
enthalten jedoch erhebliche verfassungsrechtliche, in-
haltliche und technische Mängel, die auch in der Sach-
verständigenanhörung vom 13. April vorgetragen wor-
den sind. Wegen dieser Mängel und dem vollständigen
Fehlen von Aussagen und Initiativen zur besseren Inte-
gration der bei uns lebenden Ausländerinnen und Aus-
länder können diese Entwürfe meine Zustimmung nicht
finden.
Ich bedaure, daß weder in der letzten noch in dieser
Legislaturperiode der Versuch unternommen wurde, ei-
ne fraktionsübergreifende parlamentarische Mehrheit für
ein umfassendes Integrationskonzept und ein zukunfts-
weisendes Staatsangehörigkeitsrecht zustande zu brin-
gen. Ich halte dies für einen schweren Fehler: Denn ein
breiter demokratischer Konsens ist von entscheidender
Bedeutung für die gesellschaftliche Akzeptanz der Inte-
gration und damit für ihr Gelingen im Alltag.
Die Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen
hat in der aktuellen Diskussion über die Reform des
Staatsangehörigkeitsrechtspartei- und koalitionstaktische
Erwägungen über das Anliegen der gesellschaftlichen
Konsensbildung gestellt. Dies gilt für das ursprüngliche
Vorhaben der generellen Hinnahme doppelter Staatsan-
gehörigkeit, die übereilte und unseriöse parlamentari-
sche Behandlung der jetzt vorliegenden Gesetzentwürfe
bis hin zu der mir unverständlichen Zurückweisung jeg-
licher Gesprächs- und Kompromißangebote der Union
und entsprechender Aufforderungen, zum Beispiel der
Kirchen, in den zurückliegenden Wochen. Dieses Ver-
halten macht mir eine Zustimmung zu den vorliegenden
Gesetzentwürfen unmöglich.
Da aber die vorgelegten Gesetzentwürfe mit dem
Optionsmodell einen Grundgedanken enthalten, den
auch ich für richtig halte, werde ich bei der heutigen Ab-
stimmung nicht gegen diese Gesetzentwürfe votieren,
sondern mich der Stimme enthalten und gleichzeitig den
Bundesrat auffordern, durch die Anrufung des Vermitt-
lungsausschusses die Möglichkeit zu eröffnen, doch
noch einen Kompromiß in dieser wichtigen gesell-
schaftspolitischen Frage herbeizuführen.
Peter Altmaier, Hermann Gröhe, Norbert Hauser
(Bonn), Eckart von Klaeden, Norbert Königshofen,
Norbert Röttgen und Peter Weiss (Emmendingen) (alle
CDU/CSU): Die Integration der rechtmäßig und dauer-
haft in Deutschland lebenden Ausländer ist unverzicht-
bar für die dauerhafte Bewahrung des gesellschaftlichen
Friedens. Bei der Verwirklichung eines umfassenden
Integrationskonzeptes kommt der Schaffung eines zeit-
gemäßen Staatsangehörigkeitsrechts eine zentrale Be-
deutung zu.
Wir halten es für notwendig und richtig, daß die in
unserem Land geborenen und hier aufwachsenden Kin-
der ausländischer Eltern mit der Geburt die deutsche
Staatsangehörigkeit erhalten und sich nach Erreichen der
Volljährigkeit zwischen der deutschen Staatsangehörig-
keit und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden
müssen. Dieses Konzept fördert die Integration und ver-
hindert, daß es zu genereller doppelter Staatsangehörig-
keit kommt. Es hat in der Bevölkerung, bei wichtigen
gesellschaftlichen Gruppen und auch in der CDU Unter-
stützung gefunden.
Die zur Abstimmung stehenden Gesetzentwürfe auf
Drucksachen 14/533 und 14/744 haben erhebliche in-
haltliche und technische Mängel, die auch in der
Sachverständigenanhörung vom 13. April vorgetragen
worden sind. Sie unterscheiden sich jedoch grundle-
gend vom ursprünglichen Vorhaben der Koalition und
entsprechen in ihren Grundzügen nunmehr den Vor-
stellungen, die wir für richtig halten. Eine Ablehnung
dieser Gesetzentwürfe kommt für uns daher nicht in
Betracht.
Wir bedauern, daß weder in der letzten noch in dieser
Legislaturperiode der Versuch unternommen wurde, ei-
ne fraktionsübergreifende parlamentarische Mehrheit für
ein umfassendes Integrationskonzept und ein zukunfts-
weisendes Staatsangehörigkeitsrecht zustande zu brin-
gen. Wir halten dies für einen schweren Fehler: Denn
ein breiter demokratischer Konsens ist von entscheiden-
der Bedeutung für die gesellschaftliche Akzeptanz der
Integration und damit für ihr Gelingen im Alltag.
Die Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen
hat in der aktuellen Diskussion über die Reform des
Staatsangehörigkeitsrechts partei- und koalitionstakti-
sche Erwägungen über das Anliegen der gesellschaft-
lichen Konsensbildung gestellt. Dies gilt für das ur-
sprüngliche Vorhaben der generellen Hinnahme dop-
pelter Staatsangehörigkeit, die übereilte und unseriöse
parlamentarische Behandlung der jetzt vorliegenden Ge-
setzentwürfe bis hin zu der uns unverständlichen Zu-
rückweisung jeglicher Gesprächs- und Kompromißan-
gebote der Union und entsprechender Aufforderungen
z.B. der Kirchen in den zurückliegenden Wochen. Die-
ses Verhalten macht uns eine Zustimmung zu den vor-
liegenden Gesetzentwürfen unmöglich.
Wir werden uns daher bei der heutigen Abstimmung
der Stimme enthalten. Wir fordern den Bundesrat auf,
durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses die
Möglichkeit zu eröffnen, doch noch einen Kompromiß
in dieser wichtigen gesellschaftspolitischen Frage her-
beizuführen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 3475
(A) (C)
(B) (D)
Dr. Heiner Geißler, Dr. Christian Schwarz-
Schilling, Dr. Rita Süssmuth (CDU/CSU): Die Integra-
tion der rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland leben-
den ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger ist
unverzichtbar für die Bewahrung des gesellschaftlichen
Friedens. Für ihre Integration ist ein zeitgemäßes Staats-
angehörigkeitsrecht von zentraler Bedeutung.
Wir halten es für notwendig und richtig, daß die in
unserem Land geborenen und hier aufwachsenden Kin-
der ausländischer Eltern mit der Geburt die deutsche
Staatsangehörigkeit erhalten. Es schadet der Integration,
wenn diese Kinder nach geltendem Recht im Kindes-
und Jugendalter gegenüber ihren deutschen Spiel- und
Schulkameraden rechtlich und dadurch auch sozial dis-
kriminiert werden und so – wie die Erfahrung beweist –
immer öfter das Opfer integrationsfeindlicher funda-
mentalistischer Kräfte werden.
Nach Erreichen der Volljährigkeit sollten diese Ju-
gendlichen sich jedoch in der Regel zwischen der deut-
schen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entschei-
den müssen, damit es nicht zu einer generellen doppel-
ten Staatsangehörigkeit kommt. Dieses Konzept hat in
der Bevölkerung, aber auch bei wichtigen gesellschaftli-
chen Gruppen, eine breite Mehrheit und auch in der
CDU Unterstützung gefunden.
Die zur Abstimmung stehenden Gesetzentwürfe auf
Drucksachen 14/533 und 14/844 unterscheiden sich
grundlegend vom ursprünglichen Vorhaben der Koaliti-
on und entsprechen in ihren Grundzügen nunmehr den
Vorstellungen, die wir für richtig halten. Eine Ableh-
nung dieser Gesetzentwürfe kommt für uns daher nicht
in Betracht.
Sie haben jedoch erhebliche inhaltliche und techni-
sche Mängel, die auch in der Sachverständigenanhörung
vom 13. April 1999 vorgetragen worden sind. Vor allem
beschränken sich die Vorlagen auf die Änderung des
Staatsangehörigkeitsrechts und beinhalten kein darüber
hinausgehendes umfassendes Integrationskonzept. Es
wäre besser gewesen, wenn diese Mängel im Gesetzge-
bungsverfahren ausgeräumt worden wären.
Wir werden uns deshalb bei der heutigen Abstim-
mung der Stimme enthalten. Wir fordern den Bundesrat
auf, durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses
die Möglichkeit zu eröffnen, doch noch über das Staats-
angehörigkeitsrecht hinaus zu einem übergreifenden In-
tegrationskonzept zu kommen.
Dr. Heribert Blens, Dr. Norbert Blüm, Ilse Falk,
Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Martina Krogmann, Ru-
precht Polenz, Birgit Schnieber-Jastram, Irmgard
Karwatzki, Dieter Pützhofen, Dr. Friedbert Pflüger,
Heinz Schemken (alle CDU/CSU): Die Integration der
rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland lebenden
Ausländer ist unerläßlich. Das gilt ganz besonders für
hier geborene Kinder seit langem in Deutschland leben-
der Ausländer.
Das Optionsmodell ist unseres Erachtens geeignet, die
Integration hier geborener ausländischer Kinder zu fördern,
indem es bei den Kindern das Gefühl des „Nicht-dazu-
Gehörens“ mindert. Gleichzeitig werden sie gezwungen,
sich nach der Volljährigkeit und mit dem Beginn des Wahl-
rechts für deutsche Parlamente zu entscheiden, ob sie sich
unwiderruflich und ausschließlich dem Staat der Bundesre-
publik Deutschland zuordnen. Auch dadurch wird die Inte-
gration derjenigen, die sich für die deutsche Staatsangehö-
rigkeit entscheiden, gefördert.
Trotz der grundsätzlichen Zustimmung zum Opti-
onsmodell stimmen wir dem Gesetzentwurf nicht zu,
weil das Gesetz eine Reihe offensichtlicher Mängel, ins-
besondere Ungenauigkeiten, enthält und bei der Zulas-
sung der doppelten Staatsangehörigkeit für Erwachsene
so wenig konkretisierte Ermessensspielräume eröffnet,
daß die praktischen Auswirkungen nicht kalkulierbar
und eine große Anzahl von Prozessen vorhersehbar sind.
Wir werden uns deshalb der Stimme enthalten.
Wir bedauern, daß die überstürzte Eile der Ausschuß-
beratungen und die Ablehnung von Gesprächen mit der
CDU/CSU-Fraktion über einen breit getragenen Kom-
promiß die Verbesserung des Gesetzentwurfs verhindert
haben, und würden es begrüßen, wenn der Vermitt-
lungsausschuß Gelegenheit erhielte, die notwendigen
Korrekturen vorzunehmen.
Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
„Deutschland ist kein Einwanderungsland“, lautete die
trotzige regierungsamtliche Parole bis zum Herbst 1998.
Und die Mehrheit in den Unionsparteien beharrt noch
immer darauf. Dabei ist die Zuwanderung eine schlichte
Tatsache: Menschen, die als „Gastabeiter“ und „Gast-
arbeiterinnen“ ins Land geholt wurden, leben bereits in
der dritten Generation in Deutschland. Die meisten
„nichtdeutschen“ Kinder sind hier geboren und, wie
auch ihre Eltern, schon lange zu Inländern und Inlände-
rinnen mit ausländischem Paß geworden. Sie sind längst
eine tragende Säule dieser Gesellschaft – in Schulen und
Kindergärten, am Arbeitsplatz, als Selbständige und
Verbraucher, als Nachbarn und Lebenspartner.
Dennoch: Migrantinnen und Migranten werden oft
nur sehr klischeehaft wahrgenommen, und das Selbst-
verständnis der Mehrheitsgesellschaft ist weitgehend
ungeklärt. Die Politik hat der deutschen Bevölkerung
mit einer diskriminierenden Ausländergesetzgebung und
mit einem rückschrittlichen Staatsangehörigkeitsrecht
jahrzehntelang suggeriert, es handele sich bei den Mi-
grantinnen und Migranten nur um vorübergehend hier
lebende „Gäste“. Dementsprechend halten es auch heute
viele in der deutschen Bevölkerung nicht für nötig, sich
mit den Migrantinnen und ihren Lebenswelten und ihren
Kulturen auseinanderzusetzen.
Die rassistische Gewalt und das Ausbleiben klarer
Worte seitens des damaligen Bundeskanzlers Helmut
Kohl nach den Anschlägen von Mölln und Solingen ha-
ben bei den Migrantinnen und Migranten das Gefühl
verstärkt, nicht als gleichwertiger Teil der Gesellschaft
anerkannt zu werden. Versäumt wurde im Zuge der
deutschen Einheit auch, die richtigen Signale zu setzen:
Wiedervereinigt wurden nur die deutschen Staaten, aber
es trafen zwei völlig unterschiedlich entwickelte Gesell-
schaften aufeinander. Und zur westdeutschen Gesell-
schaft gehörten nun einmal bereits über 30 Jahre Migra-
tion.
3476 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999
(A) (C)
(B) (D)
Unser Land ist in den letzten Jahrzehnten sehr viel
bunter, vielfältiger und weltläufiger geworden –
„ethnisch homogen“, wie viele Konservative wähnen,
war Deutschland ohnehin noch nie. Die Gegenüberstel-
lung einer abgeschotteten „deutschen Kultur“ und ein-
heitlichen „fremden“ Kulturen wird der Wirklichkeit an
der Schwelle zum 21. Jahrhundert nicht gerecht.
Der Gesetzgeber hat es in der Hand, den rechtlichen
Rahmen für eine gelungene Integration zu schaffen. Ein
zeitgemäßes Staatsbürgerschaftsrecht ist dafür eine
wichtige Voraussetzung. Eine erleichterte Einbürgerung,
das Geburtsrecht auf einen deutschen Paß für hier gebo-
rene Kinder sowie die Hinnahme von Mehrstaatigkeit
sind dabei wichtige Kriterien.
Die beiden ersten Punkte werden durch den jetzt vor-
gelegten Gruppenantrag zum Teil erfüllt, auch wenn der
Entscheidungszwang für einen Paß – sogenanntes Opti-
onsmodell – ein Wermutstropfen ist: Er wird zu einer
Belastung für junge Migrantinnen und Migranten, weil
er Konflikte innerhalb von Familien vorprogrammiert.
Zudem bedingt er eine umfangreiche Ausbürgerungs-
bürokratie.
Der Gruppenantrag – bei den jetzigen Mehrheitsver-
hältnissen im Bundesrat ein unumgänglicher Kompro-
miß – ist dennoch ein wesentlicher Fortschritt gegenüber
den zuvor gültigen Regelungen, zumal die Ausnahme-
tatbestände für die Hinnahme von Mehrstaatigkeit er-
heblich erweitert werden – zum Beispiel für Flüchtlinge.
Die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit war dage-
gen noch nicht möglich. Dabei könnten Bevorzugungen
und doppelte Rechte durch die international übliche
Unterscheidung zwischen aktiver und ruhender Staats-
bürgerschaft vermieden werden: Der aktive Paß, an den
alle Pflichten und das Wahlrecht gekoppelt sind, gilt
dort, wo der dauerhafte Lebensmittelpunkt ist. Der ru-
hende Paß hat nur eine zivilrechtliche Hilfsfunktion,
zum Beispiel beim Erbrecht und zur Umgehung von Vi-
sumspflichten.
Die Hinnahme von Mehrstaatigkeit beugt, nach
langjährigen internationalen Erfahrungen Konflikten in
den Migrantenfamilien vor und erleichtert die Hinwen-
dung zur neuen Heimat. Wir von Bündnis 90/Die Grü-
nen wollten den Menschen der ersten Generation bewußt
dieses Angebot machen, eine Brücke bauen, damit ihnen
der Weg zu uns erleichtert wird. Es stimmt: Nicht jeder
braucht diese Brücke, aber manche brauchen sie. Die
Menschen haben unterschiedliche Voraussetzungen im
gesellschaftlichen Zusammenleben, und diesen muß
man ohne ideologische Scheuklappen gerecht werden.
Das neue Staatsbürgerschaftsrecht geht insofern
kaum auf die Bedürfnisse der Menschen der ersten Ein-
wanderergeneration ein. Für diese sind nur wenige An-
gebote im Gesetz vorhanden – zu wenige; das können
und dürfen wir nicht verschweigen. Dabei trägt die ge-
nerelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit nachweisbar zum
inneren Frieden bei, weil die Überidentifikation mit
Konflikten im Herkunftsland spürbar abgemildert wird.
Wer sich durch ein liberales Recht willkommen und
nicht abgelehnt fühlt, verliert zwar nicht das Interesse an
Ereignissen im Herkunftsland. Aber der Fanatismus und
die Neigung zur gewalttätigen Konfliktverlagerung ins
Zuwanderungsland reduzieren sich in allen Generatio-
nen drastisch – dies wurde beispielsweise für die Mi-
grantinnen und Migranten in den Niederlanden nachge-
wiesen.
Ein liberales Ausländerrecht und ein zeitgemäßes
Staatsbürgerschaftsrecht ersetzen keine weiteren Inte-
grationsbemühungen, sind aber eine wichtige Voraus-
setzung dafür. Die jetzt zu beschließende Neuregelung
des Staatsbürgerschaftsrechts ist hierfür nur ein erster
Schritt – aber immerhin. Ich gehe diesen Schritt mit,
weil ich als bündnisgrüne Abgeordnete mit den Weg da-
für bereiten möchte, daß wir im 21. Jahrhundert in ei-
nem freiheitlichen, weltoffenen sowie ökologisch und
sozial verantwortlichen Klima leben können.
Carsten Hübner und Ulla Jelpke (PDS): 1. Bis zum
Schluß der Beratungen ist offen geblieben, ob die auf
Druck von CDU/CSU und F.D.P. extrem zurückge-
schraubte Reform die angestrebte Einbürgerung und ge-
sellschaftliche Gleichstellung für irgendeine Gruppe von
Migrantinnen und Migranten in dieses Land wirklich
erleichtert oder ob sie sie nicht möglicherweise für viele
sogar erschwert.
2. Wir befürchten – gerade auch vor dem Hinter-
grund der rassistischen Kampagne der Unionsparteien in
den letzten Monaten –, daß künftig die Sprachprüfungen
vor der Erteilung der deutschen Staatsbürgerschaft noch
restriktiver gehandhabt werden als jetzt und daß damit
der Erwerb der Staatsbürgerschaft allein schon auf die-
sem Wege erschwert statt erleichtert wird.
3. Der im Gesetz neu eingeforderte Schwur auf die
„freiheitlich-demokratische Grundordnung“ bedeutet
eine völlig neue Akzentuierung im Bereich des Staats-
bürgerschaftsrechts. Er ist ein Kotau vor der CDU/CSU-
Kampagne und den Stammtischen und wird von uns
strikt abgelehnt. Er bedeutet einen weiteren Ausbau von
Gesinnungsschnüffelei. Migrantinnen und Migranten
sind sowieso extremer staatlicher Kontrolle unterworfen.
Wir befürchten, daß die unsägliche Praxis der Regelan-
fragen beim Verfassungsschutz im Zusammenhang mit
den Berufsverboten nun bei der Einbürgerung von
Migrantinnen und Migranten wieder auflebt und der
Überwachungsstaat weiter auswuchert.
4. Die jetzige Reform erfolgt nicht im Dialog mit den
Organisationen der Migrantinnen und Migranten, son-
dern auf deren Rücken und auf deren Kosten. Wir be-
fürchten, daß gerade die ältere Generation der soge-
nannten Gastarbeiter, von der viele aus berechtigten
Gründen noch ihren alten Paß behalten wollten, durch
das Doppelpaß-Verbot am meisten getroffen und ent-
täuscht wird. Wir teilen die Sorgen, die Organisationen
der Migrantinnen und Migranten, Ausländerbeiräte und
andere in diese Richtung geäußert haben.
5. Die Regierung hat sich noch nicht einmal die Zeit
genommen, das Staatsbürgerschaftsgesetz sprachlich
vollständig zu überarbeiten. So ist in § 1 des künftigen
Staatsangehörigkeitsgesetzes weiter von Deutschen die
Rede, die „unmittelbare Reichsangehörigkeit“ besitzen,
und von Staatsgehörigkeit „in einem Bundesstaate“.
Reichsangehörigkeit von welchem Deutschen Reich? In
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 3477
(A) (C)
(B) (D)
welchen Grenzen? Und wieso „Bundesstaaten“? Das
Grundgesetz kennt nur Länder.
6. Im Ergebnis der jetzigen Reform bleibt das alte
preußisch-wilhelminische Blutsrecht in großen Teilen
weiter in Kraft. Wir halten fest: Das Deutsche Reich ist
1945 untergegangen. Das reaktionäre Blutsrecht muß
diesem Reich folgen. Es gehört vollständig abgeschafft
und ersetzt durch ein wirklich modernes, demokratisches
Staatsbürgerschaftsrecht nach dem Territorialprinzip.
Anlage 7
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Leyla Onur, Andrea Nahles,
Thomas Sauer, Matthias Weisheit, Hans-
Werner Bertl, Waltraud Wolff (Zielitz), Moni-
ka Griefahn, Ute Kumpf, Christel Humme, Dr.
Hansjörg Schäfer, Silvia Schmidt (Eisleben),
Detlev von Larcher, Gabriele Iwersen, Dr. R.
Werner Schuster, Christoph Moosbauer, Ewald
Schurer, Lothar Mark, Uwe Hiksch, Ernst
Küchler, Dietmar Nietan, Ilse Schumann, Mar-
ga Elser, Angelika Graf (Rosenheim), Uta Tit-
ze-Stecher, Hans Büttner (Ingolstadt) Lothar
Binding (Heidelberg), Christine Lehder, Petra
Bierwirth, Horst Kubatschka, Karin Kort-
mann, Ludwig Eich, Christine Lambrecht, Dr.
Peter Eckardt, Rolf Stöckel, Christel Hane-
winckel, Dagmar Schmidt (Meschede), Uwe
Göllner, Konrad Gilges, Hans Forster, Jella
Teuchner, Horst Schmidbauer (Nürnberg),
Erika Lotz (alle SPD),
sowie
Annelie Buntenbach, Christian Sterzing, Ange-
lika Beer, Claudia Roth (Augsburg), Sylvia
Voß, Winfried Hermann, Christian Simmert,
Volker Beck, Irmingard Schewe-Gerigk, Steffi
Lemke (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN),
zur Abstimmung über den Entwurf eines Ge-
setzes zur Reform des Staatsangehörigkeits-
rechts (Zusatztagesordnungspunkt 5a)
„Nicht der Abschluß, sondern der Einstieg in
die gesellschaftliche Auseinandersetzung“
Erstens. Die vorgelegte Neuregelung des Staatsange-
hörigkeitsrechts stellt einen historischen Einschnitt in
der deutschen Rechtsgeschichte dar. An der Schwelle
zum 21. Jahrhundert wird nach 86 Jahren das alte wil-
helminische Staatsbürgerschaftsrecht mit seiner völki-
schen Philosophie des deutschen Blutes durchbrochen.
An die Seite des alten Ius sanguinis tritt das in den mei-
sten Staaten der Europäischen Gemeinschaft und den
meisten demokratischen Staaten der Welt geltende Ius
soli. Künftig erwerben in Deutschland geborene Kinder
ausländischer Eltern bei ihrer Geburt die deutsche
Staatsangehörigkeit. Das ist ein Fortschritt für unser
Land und ein Schritt hin zu einem vereinten Europa.
Zweitens. Wir sehen die Probleme, die das im Ge-
setzentwurf vorgesehene Optionsmodell mit sich bringt.
Aus unserer Sicht wäre ein klares und vorbehaltloses
Angebot an die hier geborenen Kinder der Immigrantin-
nen und Immigranten, gleichwertige Rechte und Pflich-
ten als deutsche Staatsbürger zu erhalten, notwendig und
angemessen gewesen.
Wir bedauern auch, daß dieses Gesetz zwei Genera-
tionen von Immigrantinnen und Immigranten, die ein
unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft sind,
nicht durch ein großzügiges Einbürgerungsangebot unter
Hinnahme von Mehrstaatigkeit berücksichtigt. Sie sind
die Verlierer der Auseinandersetzung um diese Reform.
Drittens. Wir verstehen die Beschlußfassung dieses
Gesetzes nicht als einen Abschluß der Diskussion um
eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und eine
erleichterte Einbürgerung ausländischer Mitbürgerinnen
und Mitbürger. Sie ist für uns der Einstieg in eine gesell-
schaftliche Auseinandersetzung, an deren Ende eine um-
fassende Reform stehen muß, die den gesellschaftlichen
Entwicklungen Rechnung trägt. Wir rufen alle Kritike-
rinnen und Kritiker, denen der vorliegende Gesetzent-
wurf nicht weit genug geht, auf, mit uns gemeinsam in
diesem Sinne einen gesellschaftlichen Diskurs zu orga-
nisieren.
Viertens. Die Bedeutung des vorliegenden Gesetz-
entwurfes wird angesichts der Kampagne von CDU und
CSU um so größer. Nach der Initiierung jener unsägli-
chen Unterschriftenkampagne, bei der mit wissentlich
falschen Darstellungen an die Ängste und Vorurteile der
Menschen appelliert und bewußt an fremdenfeindliche
und rechtsradikale Stimmungen angeknüpft wurde, lau-
fen die Unionsparteien nach wie vor Sturm gegen die
bevorstehende Reform. In der Debatte im Bundestag wie
in den Anhörungen und Ausschüssen wurde deutlich,
daß es der Union nicht um eine sachliche Lösung, son-
dern um den Kampf gegen ideologische Windmühlen
geht. Die Union sieht ausländische Mitbürgerinnen und
Mitbürger in erster Linie als kriminelles Potential und
als Bedrohung des „westlichen Abendlandes“.
Alarmierend sind Positionen, die in Stellungnahmen
der von der CDU/CSU geladenen Sachverständigen in
der Anhörung zu hören waren. Wenn dort Professoren
über „ethnische Brückenköpfe“ in unserer Gesellschaft
fabulieren können, die durch „Zuwanderung, die kaum
gebremst werden kann“, stetig vergrößert werden und
Menschen beinhalten, die als Zuwanderer aus außereu-
ropäischen Drittstaaten „Gemeinschafts- und Sippen-
kulturen entstammen, die aus unserer individualisierten
politischen Kultur falsche oder gegenteilige Schlüsse
ziehen“ und so einen „latenten oder manifesten Bürger-
krieg“ provozieren (Prof. Dr. Josef Schmid, Lehrstuhl
für Bevölkerungswissenschaften, Universität Bamberg),
zeigt sich deutlich, wie sehr die Grenzen zwischen kon-
servativer Einstellung und rechtsextremen Positionen im
Umfeld der CDU/CSU verschwimmen. Die Union geht
nach rechts. Dem muß eine weltoffene, fortschrittliche
und auf europäische und internationale Integration aus-
gerichtete Position offensiv entgegen gestellt werden.
Fünftens. Wir werden dem von SPD, Bündnis 90/Die
Grünen und F.D.P. erarbeiteten Kompromißvorschlag
aus diesen Gründen unsere Zustimmung geben, obgleich
3478 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999
(A) (C)
(B) (D)
wir in den vergangenen Monaten für weitgehendere Lö-
sungen gestritten haben und auch in Zukunft streiten
werden.
Anlage 8
Zu Protokoll gegebene Reden
zu Tagesordnungspunkt III
a) Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Nor-
bert Blüm, Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Christi-
an Ruck, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion CDU/CSU
Kampf gegen Kinderarbeit
b) Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.
Forderungen an das neue Übereinkommen
der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO)
zur Bekämpfung der Kinderarbeit
Klaus Haupt (F.D.P.): Die F.D.P.-Fraktion unter-
stützt ohne Wenn und Aber den interfraktionellen An-
trag zur Bekämpfung der Kinderarbeit. Es ist gut, daß
der Deutsche Bundestag erneut deutlich macht, daß wir
über alle Parteigrenzen hinweg den Kampf für die
Rechte der Kinder in aller Welt unterstützen.
Der Weltmarsch gegen Kinderarbeit hat im vergan-
genen Jahr zu einer Sensibilisierung der Weltöffentlich-
keit für die Thematik geführt. Wenn 120 Millionen Kin-
der weltweit so viel arbeiten müssen, daß sie keine Ge-
legenheit haben, eine Schul- oder Berufsbildung zu er-
werben, bedeutet dies: 120 Millionen Menschen sind
generell von jeglichen Chancen ausgeschlossen, einen
eigenen Lebensentwurf zu verwirklichen.
Noch schlimmer wird es, wenn die Kinder zu Tätig-
keiten genötigt werden, die sie körperlich oder seelisch
für den Rest ihres Lebens schädigen. Wenn Kinder in
die Prostitution gedrängt, als Soldaten eingesetzt oder
anderweitig mißbraucht werden, wenn sie ihrer Gesund-
heit und ihrer Zukunft beraubt werden, dürfen wir nicht
tatenlos zusehen. Daher begrüßen wir das neue Überein-
kommen der IAO über das Verbot der schlimmsten
Formen der Kinderarbeit. Auch wenn dieser Entwurf
nicht auf allen Gebieten befriedigend ist: Er stellt eine
wichtige Ergänzung der bisherigen Völkerrechtslage dar
und eröffnet neue Möglichkeiten, wirksam gegen Kin-
derarbeit vorzugehen.
Der Entwurf dieses Abkommens muß freilich zwi-
schen möglichst weitgehenden Schutzbestimmungen für
Kinder einerseits, und einer möglichst breiten Akzeptanz
bei möglichst vielen Staaten andererseits vermitteln. Es
nützt nichts, wieder ein gutes Abkommen zu erarbeiten,
das schließlich aber nicht ratifiziert wird, weil es für
manche Staaten zunächst nicht erfüllbare Detailregelun-
gen enthält. Insofern bleibt im IAO-Entwurf leider
manch wünschenswerte Bestimmung auf der Strecke,
wie zum Beispiel, daß im Artikel 3 des Entwurfs Kin-
derarbeit, die von der Grundbildung ausschließt, nicht zu
den „schlimmsten Formen der Kinderarbeit“ gerechnet
wird; daß auch der zwangsweise Einsatz von Kindern
als Soldaten nicht in diese Kategorie fällt; daß die Ein-
beziehung der Nichtregierungsorganisationen bislang
nicht durchsetzbar war.
Deshalb ist es notwendig, Kompromißmöglichkeiten
auszuloten, wie sie im interfraktionellen Antrag aufge-
zeigt werden. Beispiel Problem Grundbildung: Eine Be-
rücksichtigung im Katalog der „schlimmsten Formen
der Kinderarbeit“ wird vielleicht ermöglicht durch die
vorgeschlagene Formulierung, wenn sie „Kinder von
tatsächlich bestehenden Möglichkeiten der Grundbil-
dung ausschließen“. Diese Formulierung kann die Rati-
fizierung des Abkommens für viele Länder einfacher
machen, weil sie den Begriff Grundbildung an die lan-
desspezifische Situation koppelt. Arme und ärmste Län-
der werden so nicht verpflichtet, ein flächendeckendes
Schulwesen aufzubauen, was für diese Länder unbe-
zahlbar wäre.
Oder Problem Nichtregierungsorganisationen: Viel-
leicht kann eine Art Vorschlagsrecht der nationalen Ar-
beitgeber- und Arbeitnehmerverbände bestehende Wi-
derstände gegen die Beteiligung der Nichtregierungsor-
ganisationen beseitigen. Die F.D.P. ist sehr dankbar für
den essentiellen Beitrag dieser Organisationen zum
Kampf gegen Kinderarbeit. Das Engagement und die Er-
fahrung beispielsweise von Brot für die Welt, Misereor
oder der Kindernothilfe darf nicht ungenutzt bleiben.
Die F.D.P. ist sich bewußt, daß Kinderarbeit ein Pro-
dukt, aber auch eine Ursache wirtschaftlicher Not ist.
Wenn wir Kinderarbeit wirksam bekämpfen wollen,
müssen wir dafür sorgen, daß ihre Familien genügend
Geld haben, um ohne die Arbeit ihrer Kinder überleben
zu können. Der Kampf gegen Kinderarbeit kann also nur
erfolgreich sein, wenn er eingebunden ist in den Kampf
gegen die Armut in der Welt. Nur wenn dieser Kampf
gelingt, kann auch die Menschenwürde der Kinder gesi-
chert werden, die durch Kinderarbeit bedroht sind.
Es ist gut, daß in einem Land, das die Menschenwür-
de an die Spitze seiner Verfassung gestellt hat, alle Par-
teien einig sind im Kampf gegen Kinderarbeit und damit
für die Menschenwürde der Kinder.
Petra Ernstberger (PDS): Nach Angaben der In-
ternationalen Arbeitsorganisation (IAO) arbeiten über
250 Millionen Kinder – etwa 140 Millionen Jungen
und 110 Millionen Mädchen – weltweit. Der Anteil
jener, die einer gefährlichen oder unwürdigen Akti-
vität nachgehen, wird auf 34% bis 68% geschätzt,
wobei die Streuung zwischen männlichen und weibli-
chen Kindern statistisch nicht signifikant ist. Diese
Kinder arbeiten im Bergbau, in Steinbrüchen, in der
Schiffahrt, im Baugewerbe, in der Metallurgie und im
Transportwesen. Diese Kinder haben keine Chance
auf eine Schul- oder Berufsausbildung. Vor allem
Kinder aus armen Bevölkerungskreisen sind betrof-
fen: Ausbeutung, Mißhandlung und Knechtschaft sind
in der Regel die Folge von wirtschaftlichem Elend.
Millionen von Kindern arbeiten als Sklaven, werden
zur Prostitution gezwungen oder als Kindersoldaten
mißbraucht. Geschundene Rücken, erblindete Augen,
gebrochene Seelen sind die Folgen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 3479
(A) (C)
(B) (D)
Die vielfältigen Bemühungen zur schrittweisen Ab-
schaffung unerträglicher Formen von Kinderarbeit fan-
den in dem am 17. Januar 1998 in Manila begonnenen
Marsch gegen Kinderarbeit einen ihrer Höhepunkte. An
diesem „Global March Against Child Labour“ haben
sich weltweit über 700 Organisationen in 97 Ländern
beteiligt, um gegen ausbeuterische Kinderarbeit zu Felde
zu ziehen. Kailash Satyarthi erhält am 11. Mai den Men-
schenrechtspreis der FES. Glückwunsch! Wie ich meine,
ist dies eine einzigartige Aktion der Solidarität, aber
auch des Kampfes, dem Krebsgeschwür Kinderarbeit
den Garaus zu machen.
Die weltweiten Trägerorganisationen des Marsches
gegen Kinderarbeit setzen sich vehement dafür ein, daß
das neue Übereinkommen der Internationalen Arbeitsor-
ganisation so gestaltet wird, daß es einen wirksamen
Beitrag zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Ausbeu-
tung von Kindern leisten kann. Diese Intentionen finden
unsere volle Unterstützung, spiegeln sie doch auch die
Absichten aller menschlich und moralisch denkenden
und handelnden Menschen wider. Diese Ziele sind auch
die unsrigen.
Am 28. Mai 1998 hat der Deutsche Bundestag diese
Postulate in seinem Beschluß „Forderungen an das neue
Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation
(IAO) zur Bekämpfung der Kinderarbeit“ aufgegriffen.
Dieser Beschluß erwies sich bei den Beratungen der
86. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz 1998
in Genf als sehr große Hilfe.
In der Zwischenzeit hat das Internationale Arbeitsamt
einen Entwurf für ein neues Übereinkommen zur Kin-
derarbeit vorgelegt. Dieser Entwurf ist sicher ein wichti-
ger Schritt in die richtige Richtung. Jedoch erscheint es
mir, daß bei der Erarbeitung des neuen IAO-
Übereinkommens weitere wichtige Inhalte Berücksich-
tigung und Aufnahme finden müssen. In erster Linie ist
hier an den zwangsweisen Einsatz von Kindern in be-
waffneten Konflikten zu denken. Kinder waren und sind
immer Leidtragende in Kriegen. Kindersoldaten lernen
kein normales Leben kennen. Jungen und Mädchen, die
der Hölle des Krieges und dem Teufelskreis der Gewalt
entkommen konnten, sind oftmals traumatisiert, werden
von Alpträumen, Ängsten, Depressionen und Apathie
gequält. In einer Studie, die UNICEF jüngst in der mo-
sambikanischen Hauptstadt Maputo vorlegte, heißt es:
„Sie werden zu Mördern gemacht und sind zugleich Op-
fer, zum Töten mißbraucht!“
Ich sage klar und deutlich: Kinderrechte sind Men-
schenrechte. Von daher muß die Problematik der Kinder
in bewaffneten Konflikten in die Bestimmungen über
die „schlimmsten Formen von Kinderarbeit“ einfließen.
Darüber hinaus muß bei der Erarbeitung eines Zusatz-
protokolls zur UN-Kinderrechtskonvention „Kinder in
bewaffneten Konflikten“ das Problem weiter themati-
siert und weiterverfolgt werden.
Eine weitere zentrale Forderung ist die Notwendig-
keit, daß überall dort, wo im neuen Abkommen oder der
Empfehlung von Nichtregierungsorganisationen die Re-
de ist, auch die Selbsthilfeorganisationen von Kindern
aufgeführt werden. Deutsche Initiativen, die für natio-
nale Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände eine Art
Vorschlagsrecht bezüglich der Partizipation von Nicht-
regierungsorganisationen vorsehen, müssen verstärkt in
die Verhandlungen einbezogen werden. Darüber hinaus
muß unterbunden werden, daß Maßnahmen, die auf die
Umsetzung des Verbots und die unverzügliche Beseiti-
gung schlimmster Folgen der Kinderarbeit zielen, zur
Kriminalisierung arbeitender Kinder und ihrer Selbstor-
ganisationen mißbraucht werden können.
Die ausbeuterische Kinderarbeit stellt eine tagtägliche
Herausforderung an unsere politische Moral, Verant-
wortlichkeit und Redlichkeit dar. Wir dürfen in unseren
Anstrengungen nicht müde werden, dieser Geißel der
unschuldigen Kinder den Nährboden zu entziehen. Denn
eines muß uns immer klar sein: Kinder, die man nicht
liebt, werden Erwachsene, die nicht lieben können!
Rosel Neuhäuser (PDS): Die Fraktion der PDS un-
terstützt alle Bemühungen, das weltweite Problem der
Ausbeutung von Kindern in allen ihren Formen zu be-
kämpfen. Ich halte es allerdings für zweifelhaft, ob der
heute in schöner Einmütigkeit vorgelegte Antrag in die-
se Bemühungen einzureihen ist. Sicher gehören interna-
tionale Vereinbarungen über Organisationen wie der
IAO zu den Möglichkeiten, Probleme zu fokussieren
und Lösungen anzuregen. Aber selbst wenn ich einräu-
me, daß die Wirkungsmöglichkeiten solcher internatio-
nalen Organisationen davon abhängen, daß mehrheitsfä-
hige Kompromisse gefunden werden – der vorliegende
Antrag ist an Harmlosigkeit kaum zu übertreffen.
Die Autoren des Antrags argumentieren, daß eine zu
verabschiedende Empfehlung möglichst wenig Ratifizie-
rungshindernisse enthalten darf. Wenn die internationale
Gemeinschaft, sei es nun über die UN-Kinderkonvention
oder über die hier angesprochene Empfehlung die ekla-
tante Verletzung von Kinderrechten durch Ausbeutung –
zumindest in ihren schlimmsten Formen – beseitigen
will, wird es immer Länder bzw. Regierungen geben, die
die eine oder andere Forderung nicht tragen, eben weil
sie substantielle Veränderungen erfordert. Der einzige
Weg, keinen Widerspruch zu erregen, besteht im Ver-
zicht auf jegliche Forderung und Verbindlichkeit – der
vorliegende Antrag nähert sich diesem „Idealfall“ be-
denklich.
Für mich ist es inakzeptabel, daß die Fraktionen noch
hinter den Forderungen zurückbleiben, die in diesem
Hause bereits entwicklungspolitischer Konsens waren –
Armutsbekämpfung, Entschuldung, sozialverträgliche
Strukturanpassungsprogramme, internationale Debatte
zu Umwelt- und Sozialstandards – nichts davon scheint
in diesem Antrag eine Rolle zu spielen. Besonders ab-
surd ist die Behandlung des Themas Grundbildung. Zu-
gang zu Bildung für Mädchen und Jungen wird unisono
und weltweit als ein wichtiges Instrument im Kampf ge-
gen Kinderarbeit bezeichnet. Die Empfehlung soll sich
ausschließlich auf den Zugang zu „tatsächlich bestehen-
den Möglichkeiten der Grundbildung“ beziehen, damit
kein ratifizierendes Land in die Verlegenheit kommt,
solche Möglichkeiten zu schaffen oder auszubauen, falls
sie noch nicht oder nur unzureichend vorhanden sind.
Das widerspricht allen selbst von der CDU/CSU-
geführten Regierung postulierten entwicklungspoliti-
3480 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999
(A) (C)
(B) (D)
schen Vorstellungen. Für mich ist abzusehen, daß der
vorliegende Antrag mit seinem ausgeprägten Harmonie-
bedürfnis nichts weiter bewirken wird als eine freundli-
che Geste. Veränderungen werden aus ihm nicht er-
wachsen.
Anzumerken bleibt nur, daß bundesdeutsche Wirt-
schafts-, Finanz- und Außenpolitik in vielen anderen
Fällen sehr viel weniger zaghaft agiert, wenn es um die
Durchsetzung handfester ökonomischer und strategi-
scher Interessen auch gegen den Willen der betroffenen
Regierungen geht.
Anlage 9
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 737. Sitzung am 30. April
1999 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu-
stimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
Grundgesetz nicht zu stellen:
– Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesaus-
bildungsförderungsgesetzes (20. BaföGÄndG)
– Gesetz zum Internationalen Privatrecht für
außervertragliche Schuldverhältnisse und für Sa-
chen
– Gesetz zur Änderung des DNA-Identitätsfest-
stellungsgesetzes
– Gesetz zur Änderung von Vorschriften über par-
lamentarische Gremien
– Gesetz über die allgemeine und die repräsentative
Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bun-
destag und bei der Wahl der Abgeordneten des
Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik
Deutschland
Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bun-
desrat folgende Entschließungen gefaßt:
Zum Gesetz zur Änderung von Vorschriften über parla-mentarische Gremien:
Der Bundesrat weist darauf hin, daß dem ParlamentarischenKontrollgremium des Bundes Kontrollbefugnisse nur für Tä-tigkeiten und Vorgänge in Bundesverantwortung zustehen.Nur insoweit können deshalb durch das Gesetz Unterrich-tungspflichten der Bundesregierung sowie Einsichts- und An-hörungsrechte des Parlamentarischen Kontrollgremiums be-gründet werden.
Begründung:
Die Zuständigkeit für die Nachrichtendienste ist trotz dernach dem Bundesverfassungsschutzgesetz vorgesehenen Zu-sammenarbeit und des Datenaustausches zwischen Bund undLändern getrennt. Auch eine notwendige parlamentarischeKontrolle der Verfassungsschutzbehörden muß dieser Aufga-benverteilung Rechnung tragen.
Zum Gesetz über die allgemeine und die repräsentativeWahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag undbei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parla-ments aus der Bundesrepublik Deutschland:
Der Bundesrat begrüßt den Gesetzesbeschluß des DeutschenBundestages über die allgemeine und repräsentative Wahlsta-tistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei derWahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus derBundesrepublik Deutschland vom 25. März 1999. Mit demGesetz werden wesentliche Forderungen der Länder erfüllt.
Der Bundesrat hatte in seinen Entschließungen vom 23. Sep-tember 1994 [BR-Drs. 841/94 (Beschluß)] und 10. Juli 1998[BR-Drs. 661/98 (Beschluß)] das öffentliche Interesse an denErgebnissen der repräsentativen Wahlstatistik betont.
Der Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages sieht – derbisherigen Praxis entsprechend – keine Verpflichtung zurEinbeziehung der Briefwähler in die repräsentative Wahlstati-stik vor. Angesichts wachsender Briefwahl-Quoten erscheintderen künftige Berücksichtigung zur Sicherung statistischnicht verzerrter Ergebnisse sinnvoll und geboten.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, mit dem Zieleiner Einbeziehung der Briefwahlstimmen in die repräsentati-ve Wahlstatistik zu prüfen, welche Verfahrensmodelle hierbeiden Schutz des Wahlgeheimnisses gewährleisten und auchpraktikabel sind. Der Bundesrat erwartet, daß die Bundesre-gierung alsbald nach der Europawahl 1999 tätig wird.
Der Bundesrat hat in seiner 737. Sitzung am 30. April
beschlossen, zu dem am 19. März 1999 zugeleiteten
Entwurf eines Gesetzes über die Berufe in der Alten-
pflege (Altenpflegegesetz – AltPflG) gemäß Artikel 76
Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes eine Verlängerung der
Frist zur Stellungnahme zu verlangen.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der
nachstehenden Vorlage absieht:
Finanzausschuß
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Jahresgutachten 1998/1999 des Sachverständigenrateszur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Ent-wicklung
– Drucksache 14/73 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Jahreswirtschaftsbericht 1999 der Bundesregierung„Neue Wege zu mehr Beschäftigung“
– Drucksache 14/334 –
Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über den Stand der Um-setzung ihres Maßnahmenprogramms zur Verbesse-rung der Schiffssicherheit und der Gefahrguttranspor-te auf See
– Drucksachen 13/10754, 14/272 Nr. 143 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-
Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Be-
ratung abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuß
Drucksache 14/74 Nr. 2.1Drucksache 14/272 Nr. 1Drucksache 14/671 Nr. 2.12
Finanzausschuß
Drucksache 14/272 Nr. 68Drucksache 14/309 Nr. 2.69Drucksache 14/431 Nr. 2.25
Ausschuß für Wirtschaft und Technologie
Drucksache 14/74 Nr. 2.90Drucksache 14/272 Nr. 84Drucksache 14/272 Nr. 85Drucksache 14/272 Nr. 86Drucksache 14/272 Nr. 87Drucksache 14/272 Nr. 90Drucksache 14/272 Nr. 92Drucksache 14/272 Nr. 94
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 3481
(A) (C)
(B) (D)
Drucksache 14/272 Nr. 97Drucksache 14/272 Nr. 98Drucksache 14/272 Nr. 99Drucksache 14/309 Nr. 1.8Drucksache 14/309 Nr. 1.9Drucksache 14/309 Nr. 2.8Drucksache 14/309 Nr. 2.10Drucksache 14/309 Nr. 2.11Drucksache 14/309 Nr. 2.16Drucksache 14/309 Nr. 2.22Drucksache 14/309 Nr. 2.26Drucksache 14/309 Nr. 2.28Drucksache 14/309 Nr. 2.30Drucksache 14/309 Nr. 2.31Drucksache 14/309 Nr. 2.32Drucksache 14/309 Nr. 2.35Drucksache 14/309 Nr. 2.36Drucksache 14/309 Nr. 2.37Drucksache 14/309 Nr. 2.44Drucksache 14/309 Nr. 2.46Drucksache 14/309 Nr. 2.53Drucksache 14/431 Nr. 1.11Drucksache 14/431 Nr. 1.12Drucksache 14/431 Nr. 1.13Drucksache 14/431 Nr. 1.14Drucksache 14/431 Nr. 1.15Drucksache 14/431 Nr. 1.16Drucksache 14/431 Nr. 1.17Drucksache 14/431 Nr. 1.20Drucksache 14/431 Nr. 2.6Drucksache 14/431 Nr. 2.7Drucksache 14/431 Nr. 2.11Drucksache 14/431 Nr. 2.12Drucksache 14/431 Nr. 2.13Drucksache 14/431 Nr. 2.14Drucksache 14/431 Nr. 2.16Drucksache 14/431 Nr. 2.17Drucksache 14/431 Nr. 2.20Drucksache 14/431 Nr. 2.24Drucksache 14/431 Nr. 2.27Drucksache 14/488 Nr. 2.25Drucksache 14/488 Nr. 2.32Drucksache 14/488 Nr. 2.33Drucksache 14/488 Nr. 2.43Drucksache 14/488 Nr. 2.46Drucksache 14/488 Nr. 2.51Drucksache 14/488 Nr. 2.56Drucksache 14/488 Nr. 2.60Drucksache 14/488 Nr. 2.61Drucksache 14/488 Nr. 2.63Drucksache 14/488 Nr. 2.65
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Drucksache 14/431 Nr. 2.2Drucksache 14/431 Nr. 2.3Drucksache 14/431 Nr. 2.8Drucksache 14/488 Nr. 2.9Drucksache 14/488 Nr. 2.24
Drucksache 14/488 Nr. 2.31Drucksache 14/488 Nr. 2.34
Ausschuß für Gesundheit
Drucksache 14/272 Nr. 122Drucksache 14/272 Nr. 134Drucksache 14/272 Nr. 140Drucksache 14/309 Nr. 2.71Drucksache 14/342 Nr. 2.54Drucksache 14/595 Nr. 2.4
Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Drucksache 14/74 Nr. 1.17Drucksache 14/272 Nr. 169Drucksache 14/309 Nr. 2.52Drucksache 14/342 Nr. 2.39Drucksache 14/431 Nr. 2.15Drucksache 14/431 Nr. 2.21Drucksache 14/488 Nr. 2.15Drucksache 14/488 Nr. 2.17Drucksache 14/488 Nr. 2.38Drucksache 14/488 Nr. 2.44Drucksache 14/488 Nr. 2.52Drucksache 14/488 Nr. 2.64Drucksache 14/671 Nr. 2.5Drucksache 14/671 Nr. 2.20Drucksache 14/671 Nr. 2.22Drucksache 14/671 Nr. 2.28
Ausschuß für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Drucksache 14/272 Nr. 174Drucksache 14/272 Nr. 175Drucksache 14/272 Nr. 177Drucksache 14/272 Nr. 178Drucksache 14/272 Nr. 179Drucksache 14/309 Nr. 1.6Drucksache 14/309 Nr. 1.7Drucksache 14/342 Nr. 2.16
Ausschuß für Bildung, Forschung und Technikfolgen-abschätzung
Drucksache 14/671 Nr. 1.9Drucksache 14/671 Nr. 2.14
Ausschuß für die Angelegenheiten der EuropäischenUnion
Drucksache 14/309 Nr. 1.16Drucksache 14/342 Nr. 1.10Drucksache 14/342 Nr. 1.11Drucksache 14/342 Nr. 1.12Drucksache 14/342 Nr. 1.13
Ausschuß für Kultur und Medien
Drucksache 14/272 Nr. 2.10Drucksache 14/272 Nr. 2.13Drucksache 14/272 Nr. 2.14
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