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    Plenarprotokoll 14/40 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 40. Sitzung Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 I n h a l t : Erweiterung der Tagesordnung........................ 3387 A Zusatztagesordnungspunkt 7: a) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung Deutsche Beteiligung an der humani- tären Hilfe im Zusammenhang mit dem Kosovo-Konflikt (Drucksachen 14/912, 14/982) ................... 3387 A b) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Ent- schließungsantrag der Fraktion PDS zu der Abgabe einer Regierungserklärung des Bundeskanzlers Aktuelle Lage im Kosovo (Drucksachen 14/755, 14/865) ................... 3387 B Joseph Fischer, Bundesminister AA ................ 3387 C Karl Lamers CDU/CSU................................... 3390 B Rudolf Scharping, Bundesminister BMVg ...... 3392 B Ulrich Irmer F.D.P. ......................................... 3395 B Dr. Gregor Gysi PDS....................................... 3397 C Rudolf Bindig SPD .......................................... 3399 D Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU.............. 3401 C Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN................................................................. 3404 A Paul Breuer CDU/CSU .................................... 3405 B Volker Kröning SPD........................................ 3405 D Dr. Eberhard Brecht SPD............................. 3406 D Reinhold Robbe SPD....................................... 3407 C Namentliche Abstimmung über die Be- schlußempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an der humanitären Hilfe im Zusammenhang mit dem Kosovo- Konflikt (Drucksache 14/982) ......................... 3409 A Ergebnis........................................................... 3409 B Namentliche Abstimmung über den Ent- schließungsantrag der Fraktion PDS zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Betei- ligung an der humanitären Hilfe im Zusam- menhang mit dem Kosovo-Konflikt (Druck- sache 14/997)................................................... 3409 B Ergebnis........................................................... 3412 A Zusatztagesordnungspunkt 5: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Peter Struck, Otto Schily und weiteren Abgeordneten der Fraktion SPD, den Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und weiteren Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sowie den Abgeordneten Dr. Wolfgang Gerhardt, Dr. Guido Westerwelle und weiteren Ab- geordneten der Fraktion F.D.P. einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts (Drucksache 14/533) ............................. 3415 A – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jürgen Rüttgers, Erwin Marschewski, weiteren Abgeordneten und der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts (Staats- angehörigkeitsneuregelungsgesetz) (Drucksachen 14/535, 14/867) .............. 3415 A II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 b) Beschlußempfehlung und Bericht des In- nenausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Jürgen Rüttgers, Erwin Marschewski, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU Integration und Toleranz – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Jürgen Rüttgers, Erwin Marschewski, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU Modernes Ausländerrecht (Drucksachen 14/534, 14/532, 14/867) ...... 3415 B Otto Schily, Bundesminister BMI.................... 3415 C Dr. Rupert Scholz CDU/CSU ...................... 3418 B Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU........................ 3419 C Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD............. 3420 C Peter Altmaier CDU/CSU................................ 3422 C Otto Schily, Bundesminister BMI.................... 3423 B Rüdiger Veit SPD ............................................ 3424 A Hans-Peter Repnik CDU/CSU......................... 3424 B Otto Schily, Bundesminister BMI.................... 3424 D Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.. 3425 B Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU .................... 3426 C Ilse Aigner CDU/CSU ................................. 3429 A Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU ............ 3430 A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. 3430 D Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ... 3432 D Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ......................... 3433 A Erwin Marschewski CDU/CSU ................... 3434 A Otto Schily SPD........................................... 3435 D Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN............................................................. 3437 A Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN............................................................. 3437 B Norbert Röttgen CDU/CSU ............................. 3439 B Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 3440 A Ulla Jelpke PDS............................................... 3440 C Dr. Michael Bürsch SPD ................................. 3442 B Aribert Wolf CDU/CSU .............................. 3443 D Otto Schily SPD............................................... 3446 B Meinrad Belle CDU/CSU ................................ 3446 C Dr. Max Stadler F.D.P. ................................... 3448 A Meinrad Belle CDU/CSU ................................ 3448 C Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 3448 C Johannes Singhammer CDU/CSU............... 3450 A Dr. Evelyn Kenzler PDS.................................. 3451 A Dr. Fritz Behrens, Minister (Nordrhein- Westfalen)........................................................ 3452 A Dr. Günther Beckstein, Staatsminster (Bayern). 3454 A Sebastian Edathy SPD ................................. 3455 A Joachim Stünker SPD ...................................... 3457 B Erwin Marschewski CDU/CSU....................... 3459 A Hans-Peter Kemper SPD ................................. 3460 A Namentliche Abstimmung............................... 3461 D Ergebnis........................................................... 3464 A Tagesordnungspunkt III: a) Beratung der Großen Anfrage der Abge- ordneten Dr. Norbert Blüm, Klaus-Jürgen Hedrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU Kampf gegen Kinderarbeit (Drucksachen 14/662, 14/861) ................... 3462 B b) Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. Forderungen an das neue Überein- kommen der Internationalen Arbeits- organisation (IAO) zur Bekämpfung der Kinderarbeit (Drucksache 14/885 (neu))......................... 3462 B Dr. Norbert Blüm CDU/CSU .......................... 3462 B Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN................................................. 3466 B Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA... 3467 C Nächste Sitzung ............................................... 3468 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 3469 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Konrad Gilges, Brigitte Adler, Eckhardt Bar- thel (Berlin), Dr. Axel Berg, Hans-Werner Bertl, Lothar Binding (Heidelberg), Anni Brandt-Elsweier, Dr. Peter Danckert, Marga Elser, Hans Forster, Angelika Graf (Rosen- heim), Monika Griefahn, Christel Hane- winckel, Nina Hauer, Gustav Herzog, Ilse Janz, Dr. Uwe Jens, Ulrich Kasparick, Karin Kortmann, Horst Kubatschka, Helga Kühn- Mengel, Ute Kumpf, Konrad Kunick, Detlev Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 III von Larcher, Waltraud Lehn, Erika Lotz, Dr. Christine Lucyga, Lothar Mark, Heide Matti- scheck, Jutta Müller (Vöklingen), Michael Müller (Düsseldorf), Andrea Nahles, Günter Oesinghaus, Adolf Ostertag, Renate Renne- bach, Bernd Reuter, Dr. Edelbert Richter, René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Marlene Rupprecht, Thomas Sauer, Dr. Hansjörg Schäfer, Dr. Hermann Scheer, Horst Schmidtbauer (Nürnberg), Dagmar Schmidt (Meschede), Regina Schmidt-Zadel, Heinz Schmitt (Berg), Gisela Schröter, Ewald Schu- rer, Dr. R. Werner Schuster, Dr. Sigrid Skar- pelis-Sperk, Antje-Marie Steen, Jella Teuch- ner, Adelheid Tröscher, Rüdiger Veit, Ute Vogt (Pforzheim), Hedi Wegener, Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker, Klaus Wiesehügel, Dr. Wolfgang Wodarg (alle SPD) und Hans- Josef Fell, Winfried Hermann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) Zur Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung „Deutsche Beteiligung an der humanitären Hilfe im Zusammenhang mit dem Kosovo-Konflikt“ (Zusatztagesord- nungspunkt 7a)................................................. 3469 C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Annelie Buntenbach, Monika Knoche, Steffi Lemke, Irmingard Schewe-Gerigk, Christian Simmert, Hans-Christian Ströbele und Sylvia Voß (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an der humanitären Hilfe im Zusammenhang mit dem Kosovo-Konflikt (Zusatztagesord- nungspunkt 7a)................................................. 3470 A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Barthel (Starnberg), Christel Deich- mann und Waltraud Wolff (Zielitz) zur Ab- stimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an der humanitären Hilfe im Zusammenhang mit dem Kosovo-Konflikt (Zusatztagesordnungs- punkt 7a) .......................................................... 3470 C Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Günter Nooke (CDU/CSU), Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) (CDU/CSU), Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) sowie der Abgeordneten Harald Friese, Renate Gradistanac, Uwe Hiksch, Christine Lehder (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an der humanitären Hilfe im Zusammenhang mit dem Kosovo- Konflikt (Zusatztagesordnungspunkt 7a)......... 3471 C Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO der Abgeordneten Günter Veit, Eckhardt Barthel (Berlin), Detlef Dzembritzki, Reinhold Hemker, Ingrid Holz- hüter, Barbara Imhof, Christa Lörcher, Bernd Reuter, René Röspel, Birgit Roth (Speyer), Claudia Roth (Augsburg), Michael Roth (He- ringen), Rita Streb-Hesse, Adelheid Tröscher, Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker, Klaus Wie- sehügel (alle SPD), Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), der Abgeordneten Dr. Norbert Lammert, Thomas Kossendey, der Abgeordneten Peter Altmaier, Hermann Gröhe, Norbert Hauser (Bonn), Eckardt von Klaeden, Norbert Kö- nigshofen, Norbert Röttgen, Peter Weiß (Emmendingen), der Abgeordneten Dr. Heiner Geißler, Dr. Christian Schwarz-Schilling, Dr. Rita Süssmuth, der Abgeordneten Dr. Heribert Blens, Dr. Norbert Blüm, Ilse Falk, Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Martina Krogmann, Ruprecht Polens, Birgit Schnieber-Jastram, Irmgard Karwatzki, Dieter Pützhofen, Dr. Friedbert Pflüger, Heinz Schemken (alle CDU/CSU), Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN), sowie der Abgeordneten Carsten Hübner und Ulla Jelpke (PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Ge- setzes zur Reform des Staatsangehörigkeits- rechts (Zusatztagesordnungspunkt 5a)............. 3473 A Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Leyla Onur, Andrea Nahles, Thomas Sauer, Mathias Weisheit, Hans-Werner Bertel, Waltraud Wolff (Zielitz), Monika Griefahn, Uta Kumpf, Christel Humme, Dr. Hansjörg Schäfer, Silvia Schmidt (Eisleben), Detlev von Larcher, Gabriele Iwersen, Dr. R. Werner Schuster, Christoph Moosbauer, Ewald Schu- rer, Lothar Mark, Uwe Hiksch, Ernst Küchler, Dietmar Niethan, Ilse Schumann, Marga Elser, Angelika Graf (Rosenheim), Uta Titze- Stecher, Hans Büttner (Ingolstadt), Lothar Binding (Heidelberg), Christine Lehder, Petra Bierwirth, Horst Kubatschka, Karin Kort- mann, Ludwig Eich, Christine Lambrecht, Dr. Peter Eckardt, Rolf Stöckel, Christel Hane- winckel, Dagmar Schmidt (Meschede), Uwe Göllner, Konrad Gilges, Hans Forster, Jella Teuchner, Horst Schmidtbauer (Nürnberg), Erika Lotz (alle SPD), sowie Annelie Bun- tenbach, Christian Sterzing, Angelika Beer, IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 Claudia Roth (Augsburg), Sylvia Voß, Win- fried Hermann, Christian Simmert, Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Stef- fi Lemke (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf des Geset- zes zur Reform des Staatsangehörigkeits- rechts (Zusatztagesordnungspunkt 5a)............. 3477 A Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesord- nungspunkt III a) Große Anfrage: Kampf gegen Kinderar- beit b) Antrag: Forderungen an das neue Über- einkommen der internationalen Arbeitsor- ganisation (IAO) zur Bekämpfung der Kinderarbeit Klaus Haupt F.D.P. ........................................ 3478 A Petra Ernstberger PDS.................................... 3478 D Rose Neuhäuser PDS....................................... 3479 C Anlage 9 Amtliche Mitteilungen..................................... 3480 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 3387 (A) (C) (B) (D) 40. Sitzung Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 Beginn: 8.02 Uhr
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    ––––––––*) Anlage 8 Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 3469 (A) (C) (B) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 7.5.99 Behrendt, Wolfgang SPD 7.5.99* Borchert, Jochen CDU/CSU 7.5.99 Böttcher, Maritta PDS 7.5.99 Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 7.5.99 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 7.5.99 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 7.5.99 Gehrcke, Wolfgang PDS 7.5.99 Dr. Grehn, Klaus PDS 7.5.99 Hampel, Manfred SPD 7.5.99 Hartnagel, Anke SPD 7.5.99 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 7.5.99 Herzog, Gustav SPD 7.5.99 Jüttemann, Gerhard PDS 7.5.99 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 7.5.99 Kolbow, Walter SPD 7.5.99 Labsch, Werner SPD 7.5.99 Müller (Düsseldorf), Michael SPD 7.5.99 Neumann (Bremen), Bernd CDU/CSU 7.5.99 Nolte, Claudia CDU/CSU 7.5.99 Ostrowski, Christine PDS 7.5.99 Raidel, Hans CDU/CSU 7.5.99 Dr. Rexrodt, Günther F.D.P. 7.5.99 Rühe, Volker CDU/CSU 7.5.99 Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 7.5.99 Schröder, Gerhard SPD 7.5.99 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 7.5.99 Türk, Jürgen F.D.P. 7.5.99 Verheugen, Günther SPD 7.5.99 Willner, Gert CDU/CSU 7.5.99 Wissmann, Matthias CDU/CSU 7.5.99 Zierer, Benno CDU/CSU 7.5.99* –––––––––––* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-lung des Europarates Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Konrad Gilges, Brigitte Adler, Eckhardt Barthel (Berlin), Dr. Axel Berg, Hans-Werner Bertl, Lothar Binding (Hei- delberg), Anni Brandt-Elsweier, Dr. Peter Danckert, Marga Elser, Hans Forster, Angelika Graf (Rosenheim), Monika Griefahn, Christel Hanewinckel, Nina Hauer, Gustav Herzog, Ilse Janz, Dr. Uwe Jens, Ulrich Kasparick, Karin Kortmann, Horst Kubatschka, Helga Kühn- Mengel, Ute Kumpf, Konrad Kunick, Detlev von Larcher, Waltraud Lehn, Erika Lotz, Dr. Christine Lucyga, Lothar Mark, Heide Matti- schek, Jutta Müller (Völklingen), Michael Müller (Düsseldorf), Andrea Nahles, Günter Oesinghaus, Adolf Ostertag, Renate Renne- bach, Bernd Reuter, Dr. Edelbert Richter, René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Marlene Rupprecht, Thomas Sauer, Dr. Hansjörg Schä- fer, Dr. Hermann Scheer, Horst Schmidtbauer (Nürnberg), Dagmar Schmidt (Meschede), Re- gina Schmidt-Zadel, Heinz Schmitt (Berg), Gi- sela Schröter, Ewald Schurer, Dr. R. Werner Schuster, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Antje- Marie Steen, Jella Teuchner, Adelheid Trö- scher, Rüdiger Veit, Ute Vogt (Pforzheim), Hedi Wegener, Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker, Klaus Wiesehügel, Dr. Wolfgang Wodarg (alle SPD) und Hans-Josef Fell, Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen) zur Abstimmung über den Antrag der Bundes- regierung „Deutsche Beteiligung an der huma- nitären Hilfe im Zusammenhang mit dem Ko- sovo-Konflikt“ (Zusatztagesordnungspunkt 7a) Wir stimmen dem Antrag der Bundesregierung zur „Deutschen Beteiligung an der humanitären Hilfe im Zusammenhang mit dem Kosovo-Konflikt“ zu. Unsere Hoffnung ist, daß damit die Not der aus dem Kosovo nach Albanien und Mazedonien geflohenen Menschen gelindert werden kann. Sie sind unverschuldet in diese katastrophale Situation geraten und benötigen dringend weitere humanitäre Hilfe. Wir sehen zudem die dringen- de Notwendigkeit, Albanien und Mazedonien zu helfen, denn die Aufnahme Hunderttausender Flüchtlinge stellt für beide Staaten eine erhebliche politische und wirt- schaftliche Belastung dar. Wir sehen die Notwendigkeit, daß in der konkreten Si- tuation in Albanien und Mazedonien humanitäre Hilfe von der Bundeswehr geleistet wird. Gleichwohl würden wir es begrüßen, wenn zivile Hilfsorganisationen eine wichtigere Rolle spielen könnten. Der grundsätzlich zu befürwortende Zivilcharakter humanitärer Hilfseinsätze geht sonst verlo- ren. Humanitäre Hilfe soll schließlich die Überreste zivil- gesellschaftlicher Strukturen in Konfliktregionen schützen oder deren Neuentstehung befördern. 3470 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 (A) (C) (B) (D) Die Unterzeichner dieser Erklärung gehen unabhän- gig davon, ob sie am 16. Oktober 1998 dem Antrag der Bundesregierung zugestimmt oder ihn abgelehnt haben oder ihn abgelehnt hätten, davon aus, daß sich der Ein- satz der deutschen Soldaten auf humanitäre Hilfe für die Flüchtlinge und Vertriebenen in Albanien und Mazedo- nien, d.h. außerhalb des Staatsgebietes der Bundesrepu- blik Jugoslawien, beschränkt. Diejenigen von uns, die am 16. Oktober 1998 den Antrag der Bundesregierung abgelehnt haben, bleiben bei dieser Entscheidung und weisen nachdrücklich dar- auf hin, daß unsere Zustimmung zum vorliegenden An- trag keine nachträgliche Zustimmung zu dem damaligen Beschluß darstellt. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Annelie Buntenbach, Monika Knoche, Steffi Lemke, Irmingard Schewe- Gerigk, Christian Simmert, Hans-Christian Ströbele und Sylvia Voß (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Be- schlußempfehlung des Auswärtigen Ausschus- ses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deut- sche Beteiligung an der humanitären Hilfe im Zusammenhang mit dem Kosovo-Konflikt (Zu- satztagesordnungspunkt 7a) Wir stimmen der Entsendung von bis zu 1 000 Bun- deswehr-Soldaten zur Stationierung in Albanien zusätz- lich zu dem bereits vom Bundestag beschlossenen Trup- penkontingent von 6 000 Soldaten nicht zu. Wir sehen mit großer Sorge die Zuspitzung der Lage der Men- schen, die aus dem Kosovo brutal vertrieben werden und die sich jetzt in Albanien, Mazedonien, Montenegro oder noch im Kosovo selbst aufhalten. Die Versorgung ist in vielen Flüchtlingslagern nicht hinreichend ge- währleistet, humanitäre Hilfe innerhalb des Kosovo ist derzeit nicht möglich. Um diese untragbare humanitäre Situation zu verbes- sern, müssen alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergriffen werden. Gerade die Bundesrepublik Deutsch- land, aber auch alle anderen Länder der Europäischen Union und darüber hinaus, müssen deshalb verstärkt Flüchtlinge aufnehmen. Dabei ist auch eine Erhöhung der bisher zugesagten unzureichenden „Flüchtlings- Kontingente“ erforderlich. Auch die konkrete Hilfe vor Ort, vor allem durch die Unterstützung der humanitären Organisationen bei ihrer Arbeit in Albanien und Mazedonien, muß inten- siviert werden. Dazu gehört auch das Organisieren von dringend erforderlicher Flüchtlingshilfe auch in der jugoslawischen Teilrepublik Montenegro. Ein weiterer Schritt zur schnellen humanitären Hilfe ist die Versorgung für die Binnenflüchtlinge im Kosovo sowie der Zugang von humanitären Organisationen in den Kosovo. Um dies zu ermöglichen, ist die sofortige Einstellung der Luftangriffe notwendig. Sie ist gleichzeitig Voraus- setzung dafür, eine Unterstützung der humanitären Hilfsaktion ggf. auch durch NATO-Einheiten durchzu- führen. Nur ein Ausstieg aus der militärischen Eskalati- on kann eine klare Trennung von humanitären und mi- litärischen Aktionen sicherstellen. Unter den jetzigen Bedingungen im Kosovo und vor dem Hintergrund einer möglichen Eskalation in der Re- gion (durch ein Übergreifen des Krieges auch auf Alba- nien) und der Verwicklung in kriegerische Auseinander- setzungen am Boden halten wir den Einsatz zusätzlicher Bundeswehreinheiten für so lange nicht verantwortbar, wie die NATO weiter bombadiert. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Barthel (Starnberg), Christel Deichmann und Waltraud Wolff (Zie- litz) zur Abstimmung über die Beschlußemp- fehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteili- gung an der humanitären Hilfe im Zusammen- hang mit dem Kosovo-Konflikt (Zusatztages- ordnungspunkt 7a) Humanitäre Hilfe in der Balkanregion ist unab- weisbar erforderlich. Zuviel wurde bereits versäumt. Wir schlagen daher vor, daß sich die Bundesregierung dafür einsetzt, daß unter der Führung der OSZE ein humanitärer Kommandobereich geschaffen wird. In dessen Rahmen sollen die zivilen Hilfsorganisationen die Hauptrolle spielen. Damit die zivilen Komponen- ten humanitärer Hilfe gestärkt werden können, bedarf es nachhaltiger Unterstützung dieser Organisationen. Gleichzeitig muß der Auf- und Ausbau zivilgesell- schaftlicher Strukturen in der Konfliktregion voran- getrieben werden. Wir sind der Auffassung, daß allen Eskalationsgefah- ren vorgebeugt werden muß, daß alle Anstrengungen unterstützt werden müssen, umgehend zu einem Ende der militärischen Auseinandersetzungen, von Vertrei- bung, Mord und Gewalt zu kommen, daß humanitäre Hilfe rezivilisiert und dabei gleichzeitig dem Primat der Politik klarer Geltung verschafft werden muß. Wir fordern – gerade unter dem Vorzeichen der von der NATO für sich beanspruchten moralischen und der von niemandem bestrittenen militärischen Überlegenheit – die sofortige Einstellung der NATO-Luftoperationen bei paralleler Gewaltbeendigung aller Seiten im Kosovo selbst, vor allem seitens der jugoslawischen Einheiten, mit dem Ziel, zu einem Waffenstillstand und schließlich zu einer dauerhaften Friedenslösung zu gelangen. Des- halb begrüßen wir alle Anstrengungen, gerade auch der Deutschen Bundesregierung, für eine diplomatische Lö- sung und wollen diesen durch unser Abstimmungsver- halten Nachdruck verleihen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 3471 (A) (C) (B) (D) Dem o.g. Antrag der Bundesregierung können wir nicht zustimmen. Die Gründe dafür sind: Erstens. Der vorliegende Antrag enthält keine Anga- ben über die Art, die Zusammensetzung, die Ausrüstung der humanitären Bundeswehrkräfte. Insbesondere zu- sammen mit der vorgesehenen Nothilfe zugunsten aller NATO-geführten Verbände im gesamten Stationie- rungsgebiet, das nicht mehr definiert ist und in der Pra- xis nicht abgrenzbar ist, beinhaltet dies das hohe Risiko, daß die jetzt zu entsendenden Bundeswehreinheiten in militärische Auseinandersetzungen hineingezogen wer- den. Dies wäre auch aufgrund der NATO-Führung der Einheiten von deutscher Seite nur schwer auszuschlie- ßen. Insbesondere die vorgesehenen flankierenden Maß- nahmen wie Einsatzunterstützung incl. Luft- und Ha- fenumschlag sowie Luft-, Straßen- und Seetransport so- wie Pionierunterstützung, Sicherung, Führung und Füh- rungsunterstützung einschließlich multinationaler Haupt- quartiere bergen die Gefahr einer Verwicklung der Bun- deswehr in einen Bodenkrieg. Wir lehnen zudem den vorgesehenen Einsatz von Grundwehrdienstleistenden, auch wenn sie sich „für be- sondere Auslandsverwendungen freiwillig verpflichtet“ haben, ab. Zweitens. Die vorgesehene humanitäre Hilfe sieht sich ausdrücklich im Zusammenhang mit den Beschlüs- sen vom 16. Oktober 1998 und 25. Februar 1999, die von der Bundesregierung als Grundlage der derzeit statt- findenden militärischen Maßnahmen, insbesondere der Luftangriffe auf Jugoslawien, gesehen werden. Nach unserer Auffassung sind die derzeit von der NATO seit dem 24. März 1999 stattfindenden Luftan- griffe nicht mehr durch den Beschluß des Deutschen Bundestages vom 16. Oktober 1998 gedeckt, der zur „Abwendung einer humanitären Katastrophe“ „be- grenzte und in Phasen durchzuführende Luftoperatio- nen“ vorsah. Mittlerweile sind nach sechswöchigem Dauerbombardement weder zeitliche Phasen noch (etwa auf militärische Ziele bezogene qualitative oder quanti- tative) Grenzen erkennbar. Während anfangs beispiels- weise nur von militärischen Zielen die Rede war, erle- ben wir jetzt kontinuierliche Angriffe auf Industrie- und Sendeanlagen, Strom- und Wasserversorgung sowie Verkehrsinfrastruktur, ganz abgesehen von den zivilen Opfern und Schäden durch Fehler und Versehen, die auch Nachbarländer nicht verschonen. Nach unserer Auffassung ist die NATO vom formu- lierten Ziel ihrer Luftoperationen – der Vermeidung ei- ner humanitären Katastrophe – weiter entfernt denn je. Die Bundesregierung dokumentiert dies durch jetzigen Antrag selbst: Während am 16. Oktober laut Bundesre- gierung 290 000 Menschen von Vertreibung und Flucht betroffen waren, spricht die Bundesregierung nunmehr von 900 000. Nach unserer Auffassung besteht die Gefahr, daß die Entsendung weiterer Bundeswehreinheiten in den Koso- vo im ausdrücklichen Zusammenhang mit den bisheri- gen Kampfmaßnahmen als Bestätigung der bisherigen NATO-Strategie wahrgenommen wird. Demgegenüber sehen wir ausreichend Anlaß zu deren Überprüfung. Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO der Abgeordneten Günter Nooke (CDU/CSU), Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) (CDU/CSU), Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie der Abgeordneten Harald Friese, Renate Gradistanac, Uwe Hiksch, Chri- stine Lehder (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an der humanitären Hilfe im Zusammenhang mit dem Kosovo-Konflikt (Zusatztagesordnungspunkt 7a) Günter Nooke (CDU/CSU): Inhalt des Beschlußtex- tes und Begründung stimmen nur bedingt überein. We- sentlich ist Punkt III des Begründungstextes. Insbeson- dere der zweite Abschnitt von Punkt III eröffnet die Op- tion des Einsatzes der deutschen Kräfte auf dem Territo- rium der Bundesrepublik Jugoslawien mit UN-Mandat. Eine Zustimmung von Jugoslawien und Milosevic ist nicht Voraussetzung. Damit müssen nicht unmittelbar Bodenkampfhandlungen verbunden sein, aber einer Bundesregierung wird mit diesem Beschluß eine Ver- handlungsoption mehr eröffnet, die trotz der garantierten erneuten konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bun- destages im nachhinein sinnvollerweise kaum wieder eingeschränkt werden kann. Selbst im Bewußtsein einer solchen Interpretationsmög- lichkeit der Textvorlage der Bundesregierung habe ich zu- gestimmt. Es bleibt aber völlig inakzeptabel, in einer so existentiell wichtigen Frage des Einsatzes deutscher Sol- daten außerhalb der NATO wesentliche Beschlußinhalte in unklaren Begründungstexten zu verbergen. Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) (CDU/CSU): Ich bin der Überzeugung, daß wir auf keinen Fall einen Landkrieg im Kosovo führen dürfen, das heißt, wir müssen alles tun, durch klare Formulierungen deutlich zu machen, daß es ei- nen Einsatz deutscher Kräfte als Bodenkampftruppen auch in Zukunft nicht geben wird. Bislang galt: Ein Einsatz deut- scher Kräfte auf dem Territorium der Bundesrepublik Ju- goslawien kommt nur im Rahmen eines Friedensabkom- mens in Betracht, das heißt: mit Zustimmung der jugosla- wisch/serbischen Seite. Diese Position haben wir deshalb bezogen, weil damit die Gefahr für die deutschen Soldaten im Kosovo erheblich gemindert würde. Die Ausweitung eines Einsatzes deutscher Soldaten im Rahmen eines UN- Mandats kann nicht bedeuten, daß deutsche Soldaten im Rahmen eines UN/NATO-Kontingents in militärische Auseinandersetzungen auf dem Boden verwickelt werden. Die Formulierung in Abschnitt III des Antrags der Bundes- regierung muß in diesem Sinne interpretiert werden. Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die Unterstützung der Vertriebenen in den Re- gionen hat zentrale Bedeutung. Es mangelt ihnen dort an jeder Form von Infrastruktur, an Unterbringungsmög- lichkeiten, an medizinischer Versorgung und Nah- rungsmitteln. Der Einsatz der Bundeswehr zur Linde- rung dieser Probleme ist begrüßenswert. Dies reicht aber nicht aus. 3472 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 (A) (C) (B) (D) Die NATO sagt, sie wolle die Flüchtlinge schützen. Aus diesem Wort muß Tat werden. Es reicht nicht aus, Flüchtlingslager in Albanien und in Mazedonien aufzu- bauen. Die Garantenpflicht kann nicht mit Geld auf die- se kleinen, bitterarmen Länder abgewälzt werden. Die NATO-Länder müssen vorübergehend – so lange, bis die friedliche Rückkehr, die als Kriegsziel deklariert ist, wieder möglich ist – Flüchtlinge aufnehmen. Es ist schäbig, diese Pflicht abzuwiegeln, indem man einen Quotenstreit führt. Deutschland darf das Fehlverhalten anderer EU-Länder nicht als Ausrede nehmen. Wer Flüchtlinge schützen will, darf deren Aufnahme nicht zu einem knapp abgezählten Gnadenakt werden lassen. Deutschland tritt als Schutzmacht auf: Wer Schutz ver- spricht, muß aber auch Schutz gewähren. Die Länder der Region, Albanien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, aber auch Montenegro, sind völlig überfordert. Ein Schutz vor Ort ist aus humanitären, aber auch politi- schen Gründen nicht mehr zu gewährleisten. Bis kurz vor dem Krieg hat Deutschland Flüchtlinge in den Kosovo abgeschoben; noch jetzt werden Auswei- sungsbescheide in den Kosovo ausgestellt. Das ist zy- nisch, makaber und diskreditiert die behaupteten Kriegs- ziele. Mit der Aufnahme von 10 000 Flüchtlingen kann es kein Bewenden haben. Deutschland muß seine Grenzen für die verfolgten und gequälten Menschen des Kosovo öffnen und ihnen vorübergehend den Schutz und die Hilfe bieten, die sie in der Heimatregion nicht finden. In einem Krieg, der täglich 110 Millionen DM kostet, kann man nicht ausgerechnet damit zu sparen anfangen, wo es um den wahrhaften Schutz von Menschen geht. Wenn wir uns bei der Aufnahme von Flüchtlingen nicht anstrengen, wird das Argument, der Krieg solle Flücht- linge schützen, unglaubwürdig. Eine großzügige Auf- nahmepolitik sei die Unterstützung der Vertreibungspo- litik von Milosevic, heißt es. Aber, wenn es um den Schutz von Leib und Leben von Flüchtlingen geht, kann ein solches Argument nicht zählen. Die Flüchtlinge werden nicht durch die Aufnahme bei uns vertrieben, sie sind bereits vertrieben worden. Sie brauchen jetzt Zuflucht und Hilfe. Man kann nicht die Menschenrechte schützen und die Menschen nicht. Im übrigen ist das politische Ziel, den Kosovo für die Ko- sovaren wieder bewohnbar zu machen: Also geht es um einen vorübergehenden Schutz der Flüchtlinge in Deutschland, um eine vorübergehende Aufnahme. Die- ser Aufgabe muß sich Deutschland mit aller Kraft, mit aller Anstrengung, mit aller Energie widmen. Das bedeutet: Aufnahme der Flüchtlinge ohne Quo- ten, Grenzöffnung. Das bedeutet: Den Soldaten, die aus der Armee von Milosevic fliehen, müssen wir Asyl ge- währen. Man kann nicht Milosevic auffordern, den Krieg zu beenden, ja ihn mit Bomben dazu zwingen wollen, und die Soldaten seiner Armee, die diese Forde- rung erfüllen wollen, dann schutzlos eben diesem Milo- sevic überlassen. Harald Friese, Renate Gradistanac, Uwe Hiksch, Christine Lehder (alle SPD): Wir sehen uns nicht in der Lage, dem Antrag der Bundesregierung auf „Deutsche Beteiligung in der humanitären Hilfe im Zusammenhang mit dem KOSOVO-Konflikt“ zuzustimmen. Wir erkennen an, daß die Bundesregierung und die Kolleginnen und Kollegen, die diesem Antrag zustim- men, damit humanitäre Ziele verfolgen wollen. Auch wir sind nicht gegen humanitäre Hilfe, sondern sehen diese als eine Gemeinschaftsaufgabe der europäischen Staatengemeinschaft für dringend erforderlich an. Wir halten aber den eingeschlagenen Weg, humanitäre Hilfe durch den Einsatz von weiteren deutschen Soldaten in Mazedonien und Albanien zu leisten, für falsch. Die bisherigen Beschlüsse des Deutschen Bundesta- ges1) hatten zum Ziel, den Frieden zu sichern und eine ethnische Säuberung im Kosovo zu verhindern. Als Er- gebnis ist aber festzustellen, daß diese Beschlüsse den Frieden weder gesichert noch hergestellt haben. Statt des- sen befinden sich die Truppen der NATO seit sieben Wo- chen in einer kriegerischen Auseinandersetzung mit der Republik Jugoslawien. Weder wurde eine ethnische Säu- berung des Kosovo verhindert noch haben die Luftangrif- fe zu greifbaren politischen Lösungsansätzen geführt. Eine weitere Entsendung von Soldaten birgt trotz ih- res humanitären Auftrages konkrete Gefahren für eine weitere militärische Eskalation. Denn zur Erfüllung des humanitären Auftrages gehören flankierende Maßnah- men wie: – Einsatzunterstützung incl. Luft- und Hafenumschlag sowie Luft-, Straßen- und Seetransport sowie – Pionierunterstützung, – Sicherung, – Führung und Führungsunterstützung einschließlich multinationaler Hauptquartiere. Hinzu kommt die nicht zu unterschätzende Gefahr, daß bei einem Angriff jugoslawischer oder serbischer Truppen auf ein Flüchtlingslager die NATO in einen Bodenkrieg verwickelt werden könnte. Dazu darf es nicht kommen! Die Ausweitung des Mandats bezüglich des NATO-Einsatzes durch immer neue Beschlüsse mit der Folge einer Eskalation des Krieges darf so nicht fortgesetzt werden. Es wäre deshalb humaner, wenn die europäische Staatengemeinschaft nicht nur verbal, sondern durch Taten ihre Zusagen für die Aufnahme von Flüchtlingen erfüllen würde. Die Kosten dafür wären nicht höher als die Kosten für die humanitäre Hilfe in Mazedonien und Albanien. Der gleichzeitige Einsatz von Soldaten im Krieg und zu humanitärer Hilfe beweist die Perversion dieses Krieges, der seine Rechtfertigung schon längst verloren hat. Wir sind deshalb nicht mehr bereit, den eingeschla- genen Weg weiter fortzusetzen. –––––– 1) Beschluß vom 16. 10. 1998: Begrenzte und in Phasen durchzufüh-rende Luftoperationen zur Abwendung einer humanitären Kata-strophe im KOSOVO-Konflikt; Beschluß vom 13. 11. 1998:Luftüberwachungsoperation über dem Kosovo; Beschluß vom 19.11. 1998: Operation zum Schutz und Herausziehen von OSZE-Beobachtern aus dem KOSOVO in Notfallsituationen; Beschlußvom 25. 2. 1999: Militärische Umsetzung eines Rambouillet-Abkommens für den KOSOVO (KFOR) sowie an NATO-Operationen im Rahmen der Notfalltruppe Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 3473 (A) (C) (B) (D) Anlage 6 Erklärungen nach § 31 der Abgeordneten Günter Veit, Eckhardt Barthel (Berlin), Detlef Dzembritzki, Reinhold Hemker, Ingrid Holzhüter, Barbara Imhof, Christa Lörcher, Bernd Reuter, René Röspel, Brigit Roth (Speyer), Claudia Roth (Augsburg), Michael Roth (Heringen), Rita Streb-Hesse, Adelheid Tröscher, Dr. Ernst Ulrich von Weiz- säcker, Klaus Wiesehügel (alle SPD), Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), der Abgeordneten Dr. Norbert Lammert, Tho- mas Kossendey, der Abgeordneten Peter Altmaier, Hermann Gröhe, Norbert Hauser (Bonn), Eckardt von Klaeden, Norbert Königshofen, Norbert Rött- gen, Peter Weiß (Emmendingen), der Abgeordneten Dr. Heiner Geißler, Dr. Christian Schwarz-Schilling, Dr. Rita Süss- muth, der Abgeordneten Dr. Heribert Blens, Dr. Nor- bert Blüm, Ilse Falk, Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Martina Krogmann, Ruprecht Polens, Bir- git Schnieber-Jastram, Irmgard Karwatzki, Dieter Pützhofen, Dr. Friedbert Pflüger, Heinz Schemken (alle CDU/CSU), Ekim Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), der Abgeordneten Carsten Hübner und Ulla Jelpke (PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Ge- setzes zur Reform des Staatsangehörigkeits- rechts (Zusatztagesordnungspunkt 5a) Rüdiger Veit, Eckhardt Barthel (Berlin), Detlef Dzembritzki, Reinhold Hemker, Winfried Hermann, Ingrid Holzhüter, Barbara Imhof, Christa Lörcher, Bernd Reuter, René Röspel, Birgit Roth (Speyer), Claudia Roth (Augsburg), Michael Roth (Heringen), Rita Streb-Hesse, Adelheid Tröscher, Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker und Klaus Wiesehügel (alle SPD), Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): 1. Die Unterzeichnenden sind der Auffassung, daß der Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeits- rechts in vielen und wesentlichen Punkten inhaltlich hinter dem zurückbleibt, was SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Wahlkampf versprochen und einvernehmlich in den Koalitionsvereinbarungen festgelegt haben. 2. Der Gesetzentwurf ist der – unseres Erachtens nicht notwendige und schon gar nicht gebotene – politische Kompromiß zu d e m zentralen innenpolitischen Thema der rotgrünen Bundestagsmehrheit, nachdem es der CDU vornehmlich im hessischen Landtagswahlkampf mit ihrer an ausländerfeindliche Stimmungen appellie- rende Unterschriftenkampagne gelungen ist, Wählerin- nen und Wähler für sich zu mobilisieren. Dabei ist der Verlust der Regierungsmehrheit in Hessen und hier ins- besondere der Stimmenverlust bei den Grünen keines- wegs allein auf dieses Thema zurückzuführen, sondern hat vielfältige Gründe. 3. Für die erste Ausländergeneration, die zum Teil über Jahrzehnte hinweg geholfen hat, das Gesellschafts- und Wirtschaftssystem der Bundesrepublik aufzubauen, ist der vorliegende Gesetzentwurf ein völlig unzureichen- des Angebot. Zwar ist zu begrüßen, daß die Frist für die Anspruchseinbürgerung von fünfzehn auf acht Jahre herabgesetzt wird. Die nur geringfügig erweiterte Zahl der Ausnahmetatbestände für die Hinnahme doppelter Staatsbürgerschaft wird jedoch im Ergebnis an der der- zeitigen Rechtslage bzw. Verwaltungspraxis und der uns gegenwärtig nicht zufriedenstellenden Integrationsmög- lichkeit dieser Generation nur wenig ändern. 4. Bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts für die hier in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern ist die Durchbrechung des noch aus dem letzten Jahrhundert überkommenen sogenannten Abstam- mungsprinzips mehr als überfällig. Durch die jetzt aller- dings mit dem Gesetzentwurf vorgenommene Beschrän- kung auf die Altersgrenze des 23. Lebensjahres – soge- nanntes Optionsmodell – wird für die Betroffenen und für die Behörden ein erheblicher Aufwand verursacht und der Integrationserfolg letztendlich doch wieder in Frage gestellt, wenn anschließend mit den gleichen Be- schränkungen wie bei den ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern der ersten Generation Mehrstaatigkeit nur in Ausnahmefällen hingenommen werden soll. 5. Gleichwohl sind die Unterzeichnenden der Auffas- sung, im Ergebnis für diesen Gesetzentwurf – und nicht etwa gemeinsam mit der Mehrheit der CDU/CSU- Fraktionen dagegen stimmen zu können. So unzurei- chend er auch ist, handelt es sich doch um einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Es bleibt Sache aller ge- sellschaftlich relevanten Kräfte, aber auch jedes einzel- nen von uns, daran zu arbeiten, daß möglichst noch in dieser Legislaturperiode durch eine umfassende und die- sen Namen wirklich verdienende Reform des Staatsan- gehörigkeitsrechts das ursprünglich verfolgte Integrati- onsziel erreicht wird. Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU): Den vorliegen- den Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörig- keitsrechts lehne ich ab, obwohl ich seit Jahren für eine Modernisierung eintrete, die insbesondere den in Deutschland geborenen und hier aufwachsenden Kin- dern ausländischer Eltern den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erleichtert, gegebenenfalls durch ei- ne Optionspflicht nach Erreichen der Volljährigkeit. Ich bedaure, daß weder ein ernsthaftes Bemühen um eine breite parlamentarische Zustimmung stattgefunden hat noch der notwendige Zusammenhang von Staatsan- gehörigkeit und Integration durch ein überzeugendes Gesamtkonzept hergestellt worden ist. Der jetzt zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf wirft – nach Einschätzung fast aller in der Anhörung des federführenden Ausschusses befragten Sachverständigen – mehr Fragen auf, als er beantwortet. Diesem Ergebnis kann ich nicht zustimmen. 3474 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 (A) (C) (B) (D) Thomas Kossendey (CDU/CSU): Die Integration der rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland lebenden aus- ländischen Bürger ist unverzichtbar für die dauerhafte Bewahrung des gesellschaftlichen Friedens. Bei der Verwirklichung eines umfassenden Integrationskonzep- tes kommt der Schaffung eines zeitgemäßen Staatsange- hörigkeitsrechts eine wichtige Bedeutung zu. Ich halte es für notwendig und richtig, daß die in un- serem Land geborenen und hier aufwachsenen Kinder ausländischer Eltern mit der Geburt die deutsche Staats- angehörigkeit erhalten und sich nach dem Erreichen der Volljährigkeit zwischen der deutschen Staatsangehörig- keit und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden müssen. Dieses Konzept fördert die Integration und ver- hindert, daß es zu genereller doppelter Staatsangehörig- keit kommt. Es hat in der Bevölkerung, bei wichtigen gesellschaftlichen Gruppen und auch in der CDU Unter- stützung gefunden. Die zur Abstimmung stehenden Gesetzentwürfe auf Drucksachen 14/533 und 14/744 verlassen zwar den Weg der generellen doppelten Staatsbürgerschaft, sie enthalten jedoch erhebliche verfassungsrechtliche, in- haltliche und technische Mängel, die auch in der Sach- verständigenanhörung vom 13. April vorgetragen wor- den sind. Wegen dieser Mängel und dem vollständigen Fehlen von Aussagen und Initiativen zur besseren Inte- gration der bei uns lebenden Ausländerinnen und Aus- länder können diese Entwürfe meine Zustimmung nicht finden. Ich bedaure, daß weder in der letzten noch in dieser Legislaturperiode der Versuch unternommen wurde, ei- ne fraktionsübergreifende parlamentarische Mehrheit für ein umfassendes Integrationskonzept und ein zukunfts- weisendes Staatsangehörigkeitsrecht zustande zu brin- gen. Ich halte dies für einen schweren Fehler: Denn ein breiter demokratischer Konsens ist von entscheidender Bedeutung für die gesellschaftliche Akzeptanz der Inte- gration und damit für ihr Gelingen im Alltag. Die Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat in der aktuellen Diskussion über die Reform des Staatsangehörigkeitsrechtspartei- und koalitionstaktische Erwägungen über das Anliegen der gesellschaftlichen Konsensbildung gestellt. Dies gilt für das ursprüngliche Vorhaben der generellen Hinnahme doppelter Staatsan- gehörigkeit, die übereilte und unseriöse parlamentari- sche Behandlung der jetzt vorliegenden Gesetzentwürfe bis hin zu der mir unverständlichen Zurückweisung jeg- licher Gesprächs- und Kompromißangebote der Union und entsprechender Aufforderungen, zum Beispiel der Kirchen, in den zurückliegenden Wochen. Dieses Ver- halten macht mir eine Zustimmung zu den vorliegenden Gesetzentwürfen unmöglich. Da aber die vorgelegten Gesetzentwürfe mit dem Optionsmodell einen Grundgedanken enthalten, den auch ich für richtig halte, werde ich bei der heutigen Ab- stimmung nicht gegen diese Gesetzentwürfe votieren, sondern mich der Stimme enthalten und gleichzeitig den Bundesrat auffordern, durch die Anrufung des Vermitt- lungsausschusses die Möglichkeit zu eröffnen, doch noch einen Kompromiß in dieser wichtigen gesell- schaftspolitischen Frage herbeizuführen. Peter Altmaier, Hermann Gröhe, Norbert Hauser (Bonn), Eckart von Klaeden, Norbert Königshofen, Norbert Röttgen und Peter Weiss (Emmendingen) (alle CDU/CSU): Die Integration der rechtmäßig und dauer- haft in Deutschland lebenden Ausländer ist unverzicht- bar für die dauerhafte Bewahrung des gesellschaftlichen Friedens. Bei der Verwirklichung eines umfassenden Integrationskonzeptes kommt der Schaffung eines zeit- gemäßen Staatsangehörigkeitsrechts eine zentrale Be- deutung zu. Wir halten es für notwendig und richtig, daß die in unserem Land geborenen und hier aufwachsenden Kin- der ausländischer Eltern mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten und sich nach Erreichen der Volljährigkeit zwischen der deutschen Staatsangehörig- keit und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden müssen. Dieses Konzept fördert die Integration und ver- hindert, daß es zu genereller doppelter Staatsangehörig- keit kommt. Es hat in der Bevölkerung, bei wichtigen gesellschaftlichen Gruppen und auch in der CDU Unter- stützung gefunden. Die zur Abstimmung stehenden Gesetzentwürfe auf Drucksachen 14/533 und 14/744 haben erhebliche in- haltliche und technische Mängel, die auch in der Sachverständigenanhörung vom 13. April vorgetragen worden sind. Sie unterscheiden sich jedoch grundle- gend vom ursprünglichen Vorhaben der Koalition und entsprechen in ihren Grundzügen nunmehr den Vor- stellungen, die wir für richtig halten. Eine Ablehnung dieser Gesetzentwürfe kommt für uns daher nicht in Betracht. Wir bedauern, daß weder in der letzten noch in dieser Legislaturperiode der Versuch unternommen wurde, ei- ne fraktionsübergreifende parlamentarische Mehrheit für ein umfassendes Integrationskonzept und ein zukunfts- weisendes Staatsangehörigkeitsrecht zustande zu brin- gen. Wir halten dies für einen schweren Fehler: Denn ein breiter demokratischer Konsens ist von entscheiden- der Bedeutung für die gesellschaftliche Akzeptanz der Integration und damit für ihr Gelingen im Alltag. Die Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat in der aktuellen Diskussion über die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts partei- und koalitionstakti- sche Erwägungen über das Anliegen der gesellschaft- lichen Konsensbildung gestellt. Dies gilt für das ur- sprüngliche Vorhaben der generellen Hinnahme dop- pelter Staatsangehörigkeit, die übereilte und unseriöse parlamentarische Behandlung der jetzt vorliegenden Ge- setzentwürfe bis hin zu der uns unverständlichen Zu- rückweisung jeglicher Gesprächs- und Kompromißan- gebote der Union und entsprechender Aufforderungen z.B. der Kirchen in den zurückliegenden Wochen. Die- ses Verhalten macht uns eine Zustimmung zu den vor- liegenden Gesetzentwürfen unmöglich. Wir werden uns daher bei der heutigen Abstimmung der Stimme enthalten. Wir fordern den Bundesrat auf, durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses die Möglichkeit zu eröffnen, doch noch einen Kompromiß in dieser wichtigen gesellschaftspolitischen Frage her- beizuführen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 3475 (A) (C) (B) (D) Dr. Heiner Geißler, Dr. Christian Schwarz- Schilling, Dr. Rita Süssmuth (CDU/CSU): Die Integra- tion der rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland leben- den ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger ist unverzichtbar für die Bewahrung des gesellschaftlichen Friedens. Für ihre Integration ist ein zeitgemäßes Staats- angehörigkeitsrecht von zentraler Bedeutung. Wir halten es für notwendig und richtig, daß die in unserem Land geborenen und hier aufwachsenden Kin- der ausländischer Eltern mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Es schadet der Integration, wenn diese Kinder nach geltendem Recht im Kindes- und Jugendalter gegenüber ihren deutschen Spiel- und Schulkameraden rechtlich und dadurch auch sozial dis- kriminiert werden und so – wie die Erfahrung beweist – immer öfter das Opfer integrationsfeindlicher funda- mentalistischer Kräfte werden. Nach Erreichen der Volljährigkeit sollten diese Ju- gendlichen sich jedoch in der Regel zwischen der deut- schen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entschei- den müssen, damit es nicht zu einer generellen doppel- ten Staatsangehörigkeit kommt. Dieses Konzept hat in der Bevölkerung, aber auch bei wichtigen gesellschaftli- chen Gruppen, eine breite Mehrheit und auch in der CDU Unterstützung gefunden. Die zur Abstimmung stehenden Gesetzentwürfe auf Drucksachen 14/533 und 14/844 unterscheiden sich grundlegend vom ursprünglichen Vorhaben der Koaliti- on und entsprechen in ihren Grundzügen nunmehr den Vorstellungen, die wir für richtig halten. Eine Ableh- nung dieser Gesetzentwürfe kommt für uns daher nicht in Betracht. Sie haben jedoch erhebliche inhaltliche und techni- sche Mängel, die auch in der Sachverständigenanhörung vom 13. April 1999 vorgetragen worden sind. Vor allem beschränken sich die Vorlagen auf die Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts und beinhalten kein darüber hinausgehendes umfassendes Integrationskonzept. Es wäre besser gewesen, wenn diese Mängel im Gesetzge- bungsverfahren ausgeräumt worden wären. Wir werden uns deshalb bei der heutigen Abstim- mung der Stimme enthalten. Wir fordern den Bundesrat auf, durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses die Möglichkeit zu eröffnen, doch noch über das Staats- angehörigkeitsrecht hinaus zu einem übergreifenden In- tegrationskonzept zu kommen. Dr. Heribert Blens, Dr. Norbert Blüm, Ilse Falk, Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Martina Krogmann, Ru- precht Polenz, Birgit Schnieber-Jastram, Irmgard Karwatzki, Dieter Pützhofen, Dr. Friedbert Pflüger, Heinz Schemken (alle CDU/CSU): Die Integration der rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer ist unerläßlich. Das gilt ganz besonders für hier geborene Kinder seit langem in Deutschland leben- der Ausländer. Das Optionsmodell ist unseres Erachtens geeignet, die Integration hier geborener ausländischer Kinder zu fördern, indem es bei den Kindern das Gefühl des „Nicht-dazu- Gehörens“ mindert. Gleichzeitig werden sie gezwungen, sich nach der Volljährigkeit und mit dem Beginn des Wahl- rechts für deutsche Parlamente zu entscheiden, ob sie sich unwiderruflich und ausschließlich dem Staat der Bundesre- publik Deutschland zuordnen. Auch dadurch wird die Inte- gration derjenigen, die sich für die deutsche Staatsangehö- rigkeit entscheiden, gefördert. Trotz der grundsätzlichen Zustimmung zum Opti- onsmodell stimmen wir dem Gesetzentwurf nicht zu, weil das Gesetz eine Reihe offensichtlicher Mängel, ins- besondere Ungenauigkeiten, enthält und bei der Zulas- sung der doppelten Staatsangehörigkeit für Erwachsene so wenig konkretisierte Ermessensspielräume eröffnet, daß die praktischen Auswirkungen nicht kalkulierbar und eine große Anzahl von Prozessen vorhersehbar sind. Wir werden uns deshalb der Stimme enthalten. Wir bedauern, daß die überstürzte Eile der Ausschuß- beratungen und die Ablehnung von Gesprächen mit der CDU/CSU-Fraktion über einen breit getragenen Kom- promiß die Verbesserung des Gesetzentwurfs verhindert haben, und würden es begrüßen, wenn der Vermitt- lungsausschuß Gelegenheit erhielte, die notwendigen Korrekturen vorzunehmen. Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Deutschland ist kein Einwanderungsland“, lautete die trotzige regierungsamtliche Parole bis zum Herbst 1998. Und die Mehrheit in den Unionsparteien beharrt noch immer darauf. Dabei ist die Zuwanderung eine schlichte Tatsache: Menschen, die als „Gastabeiter“ und „Gast- arbeiterinnen“ ins Land geholt wurden, leben bereits in der dritten Generation in Deutschland. Die meisten „nichtdeutschen“ Kinder sind hier geboren und, wie auch ihre Eltern, schon lange zu Inländern und Inlände- rinnen mit ausländischem Paß geworden. Sie sind längst eine tragende Säule dieser Gesellschaft – in Schulen und Kindergärten, am Arbeitsplatz, als Selbständige und Verbraucher, als Nachbarn und Lebenspartner. Dennoch: Migrantinnen und Migranten werden oft nur sehr klischeehaft wahrgenommen, und das Selbst- verständnis der Mehrheitsgesellschaft ist weitgehend ungeklärt. Die Politik hat der deutschen Bevölkerung mit einer diskriminierenden Ausländergesetzgebung und mit einem rückschrittlichen Staatsangehörigkeitsrecht jahrzehntelang suggeriert, es handele sich bei den Mi- grantinnen und Migranten nur um vorübergehend hier lebende „Gäste“. Dementsprechend halten es auch heute viele in der deutschen Bevölkerung nicht für nötig, sich mit den Migrantinnen und ihren Lebenswelten und ihren Kulturen auseinanderzusetzen. Die rassistische Gewalt und das Ausbleiben klarer Worte seitens des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl nach den Anschlägen von Mölln und Solingen ha- ben bei den Migrantinnen und Migranten das Gefühl verstärkt, nicht als gleichwertiger Teil der Gesellschaft anerkannt zu werden. Versäumt wurde im Zuge der deutschen Einheit auch, die richtigen Signale zu setzen: Wiedervereinigt wurden nur die deutschen Staaten, aber es trafen zwei völlig unterschiedlich entwickelte Gesell- schaften aufeinander. Und zur westdeutschen Gesell- schaft gehörten nun einmal bereits über 30 Jahre Migra- tion. 3476 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 (A) (C) (B) (D) Unser Land ist in den letzten Jahrzehnten sehr viel bunter, vielfältiger und weltläufiger geworden – „ethnisch homogen“, wie viele Konservative wähnen, war Deutschland ohnehin noch nie. Die Gegenüberstel- lung einer abgeschotteten „deutschen Kultur“ und ein- heitlichen „fremden“ Kulturen wird der Wirklichkeit an der Schwelle zum 21. Jahrhundert nicht gerecht. Der Gesetzgeber hat es in der Hand, den rechtlichen Rahmen für eine gelungene Integration zu schaffen. Ein zeitgemäßes Staatsbürgerschaftsrecht ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Eine erleichterte Einbürgerung, das Geburtsrecht auf einen deutschen Paß für hier gebo- rene Kinder sowie die Hinnahme von Mehrstaatigkeit sind dabei wichtige Kriterien. Die beiden ersten Punkte werden durch den jetzt vor- gelegten Gruppenantrag zum Teil erfüllt, auch wenn der Entscheidungszwang für einen Paß – sogenanntes Opti- onsmodell – ein Wermutstropfen ist: Er wird zu einer Belastung für junge Migrantinnen und Migranten, weil er Konflikte innerhalb von Familien vorprogrammiert. Zudem bedingt er eine umfangreiche Ausbürgerungs- bürokratie. Der Gruppenantrag – bei den jetzigen Mehrheitsver- hältnissen im Bundesrat ein unumgänglicher Kompro- miß – ist dennoch ein wesentlicher Fortschritt gegenüber den zuvor gültigen Regelungen, zumal die Ausnahme- tatbestände für die Hinnahme von Mehrstaatigkeit er- heblich erweitert werden – zum Beispiel für Flüchtlinge. Die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit war dage- gen noch nicht möglich. Dabei könnten Bevorzugungen und doppelte Rechte durch die international übliche Unterscheidung zwischen aktiver und ruhender Staats- bürgerschaft vermieden werden: Der aktive Paß, an den alle Pflichten und das Wahlrecht gekoppelt sind, gilt dort, wo der dauerhafte Lebensmittelpunkt ist. Der ru- hende Paß hat nur eine zivilrechtliche Hilfsfunktion, zum Beispiel beim Erbrecht und zur Umgehung von Vi- sumspflichten. Die Hinnahme von Mehrstaatigkeit beugt, nach langjährigen internationalen Erfahrungen Konflikten in den Migrantenfamilien vor und erleichtert die Hinwen- dung zur neuen Heimat. Wir von Bündnis 90/Die Grü- nen wollten den Menschen der ersten Generation bewußt dieses Angebot machen, eine Brücke bauen, damit ihnen der Weg zu uns erleichtert wird. Es stimmt: Nicht jeder braucht diese Brücke, aber manche brauchen sie. Die Menschen haben unterschiedliche Voraussetzungen im gesellschaftlichen Zusammenleben, und diesen muß man ohne ideologische Scheuklappen gerecht werden. Das neue Staatsbürgerschaftsrecht geht insofern kaum auf die Bedürfnisse der Menschen der ersten Ein- wanderergeneration ein. Für diese sind nur wenige An- gebote im Gesetz vorhanden – zu wenige; das können und dürfen wir nicht verschweigen. Dabei trägt die ge- nerelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit nachweisbar zum inneren Frieden bei, weil die Überidentifikation mit Konflikten im Herkunftsland spürbar abgemildert wird. Wer sich durch ein liberales Recht willkommen und nicht abgelehnt fühlt, verliert zwar nicht das Interesse an Ereignissen im Herkunftsland. Aber der Fanatismus und die Neigung zur gewalttätigen Konfliktverlagerung ins Zuwanderungsland reduzieren sich in allen Generatio- nen drastisch – dies wurde beispielsweise für die Mi- grantinnen und Migranten in den Niederlanden nachge- wiesen. Ein liberales Ausländerrecht und ein zeitgemäßes Staatsbürgerschaftsrecht ersetzen keine weiteren Inte- grationsbemühungen, sind aber eine wichtige Voraus- setzung dafür. Die jetzt zu beschließende Neuregelung des Staatsbürgerschaftsrechts ist hierfür nur ein erster Schritt – aber immerhin. Ich gehe diesen Schritt mit, weil ich als bündnisgrüne Abgeordnete mit den Weg da- für bereiten möchte, daß wir im 21. Jahrhundert in ei- nem freiheitlichen, weltoffenen sowie ökologisch und sozial verantwortlichen Klima leben können. Carsten Hübner und Ulla Jelpke (PDS): 1. Bis zum Schluß der Beratungen ist offen geblieben, ob die auf Druck von CDU/CSU und F.D.P. extrem zurückge- schraubte Reform die angestrebte Einbürgerung und ge- sellschaftliche Gleichstellung für irgendeine Gruppe von Migrantinnen und Migranten in dieses Land wirklich erleichtert oder ob sie sie nicht möglicherweise für viele sogar erschwert. 2. Wir befürchten – gerade auch vor dem Hinter- grund der rassistischen Kampagne der Unionsparteien in den letzten Monaten –, daß künftig die Sprachprüfungen vor der Erteilung der deutschen Staatsbürgerschaft noch restriktiver gehandhabt werden als jetzt und daß damit der Erwerb der Staatsbürgerschaft allein schon auf die- sem Wege erschwert statt erleichtert wird. 3. Der im Gesetz neu eingeforderte Schwur auf die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ bedeutet eine völlig neue Akzentuierung im Bereich des Staats- bürgerschaftsrechts. Er ist ein Kotau vor der CDU/CSU- Kampagne und den Stammtischen und wird von uns strikt abgelehnt. Er bedeutet einen weiteren Ausbau von Gesinnungsschnüffelei. Migrantinnen und Migranten sind sowieso extremer staatlicher Kontrolle unterworfen. Wir befürchten, daß die unsägliche Praxis der Regelan- fragen beim Verfassungsschutz im Zusammenhang mit den Berufsverboten nun bei der Einbürgerung von Migrantinnen und Migranten wieder auflebt und der Überwachungsstaat weiter auswuchert. 4. Die jetzige Reform erfolgt nicht im Dialog mit den Organisationen der Migrantinnen und Migranten, son- dern auf deren Rücken und auf deren Kosten. Wir be- fürchten, daß gerade die ältere Generation der soge- nannten Gastarbeiter, von der viele aus berechtigten Gründen noch ihren alten Paß behalten wollten, durch das Doppelpaß-Verbot am meisten getroffen und ent- täuscht wird. Wir teilen die Sorgen, die Organisationen der Migrantinnen und Migranten, Ausländerbeiräte und andere in diese Richtung geäußert haben. 5. Die Regierung hat sich noch nicht einmal die Zeit genommen, das Staatsbürgerschaftsgesetz sprachlich vollständig zu überarbeiten. So ist in § 1 des künftigen Staatsangehörigkeitsgesetzes weiter von Deutschen die Rede, die „unmittelbare Reichsangehörigkeit“ besitzen, und von Staatsgehörigkeit „in einem Bundesstaate“. Reichsangehörigkeit von welchem Deutschen Reich? In Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 3477 (A) (C) (B) (D) welchen Grenzen? Und wieso „Bundesstaaten“? Das Grundgesetz kennt nur Länder. 6. Im Ergebnis der jetzigen Reform bleibt das alte preußisch-wilhelminische Blutsrecht in großen Teilen weiter in Kraft. Wir halten fest: Das Deutsche Reich ist 1945 untergegangen. Das reaktionäre Blutsrecht muß diesem Reich folgen. Es gehört vollständig abgeschafft und ersetzt durch ein wirklich modernes, demokratisches Staatsbürgerschaftsrecht nach dem Territorialprinzip. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Leyla Onur, Andrea Nahles, Thomas Sauer, Matthias Weisheit, Hans- Werner Bertl, Waltraud Wolff (Zielitz), Moni- ka Griefahn, Ute Kumpf, Christel Humme, Dr. Hansjörg Schäfer, Silvia Schmidt (Eisleben), Detlev von Larcher, Gabriele Iwersen, Dr. R. Werner Schuster, Christoph Moosbauer, Ewald Schurer, Lothar Mark, Uwe Hiksch, Ernst Küchler, Dietmar Nietan, Ilse Schumann, Mar- ga Elser, Angelika Graf (Rosenheim), Uta Tit- ze-Stecher, Hans Büttner (Ingolstadt) Lothar Binding (Heidelberg), Christine Lehder, Petra Bierwirth, Horst Kubatschka, Karin Kort- mann, Ludwig Eich, Christine Lambrecht, Dr. Peter Eckardt, Rolf Stöckel, Christel Hane- winckel, Dagmar Schmidt (Meschede), Uwe Göllner, Konrad Gilges, Hans Forster, Jella Teuchner, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Erika Lotz (alle SPD), sowie Annelie Buntenbach, Christian Sterzing, Ange- lika Beer, Claudia Roth (Augsburg), Sylvia Voß, Winfried Hermann, Christian Simmert, Volker Beck, Irmingard Schewe-Gerigk, Steffi Lemke (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), zur Abstimmung über den Entwurf eines Ge- setzes zur Reform des Staatsangehörigkeits- rechts (Zusatztagesordnungspunkt 5a) „Nicht der Abschluß, sondern der Einstieg in die gesellschaftliche Auseinandersetzung“ Erstens. Die vorgelegte Neuregelung des Staatsange- hörigkeitsrechts stellt einen historischen Einschnitt in der deutschen Rechtsgeschichte dar. An der Schwelle zum 21. Jahrhundert wird nach 86 Jahren das alte wil- helminische Staatsbürgerschaftsrecht mit seiner völki- schen Philosophie des deutschen Blutes durchbrochen. An die Seite des alten Ius sanguinis tritt das in den mei- sten Staaten der Europäischen Gemeinschaft und den meisten demokratischen Staaten der Welt geltende Ius soli. Künftig erwerben in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern bei ihrer Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit. Das ist ein Fortschritt für unser Land und ein Schritt hin zu einem vereinten Europa. Zweitens. Wir sehen die Probleme, die das im Ge- setzentwurf vorgesehene Optionsmodell mit sich bringt. Aus unserer Sicht wäre ein klares und vorbehaltloses Angebot an die hier geborenen Kinder der Immigrantin- nen und Immigranten, gleichwertige Rechte und Pflich- ten als deutsche Staatsbürger zu erhalten, notwendig und angemessen gewesen. Wir bedauern auch, daß dieses Gesetz zwei Genera- tionen von Immigrantinnen und Immigranten, die ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft sind, nicht durch ein großzügiges Einbürgerungsangebot unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit berücksichtigt. Sie sind die Verlierer der Auseinandersetzung um diese Reform. Drittens. Wir verstehen die Beschlußfassung dieses Gesetzes nicht als einen Abschluß der Diskussion um eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und eine erleichterte Einbürgerung ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Sie ist für uns der Einstieg in eine gesell- schaftliche Auseinandersetzung, an deren Ende eine um- fassende Reform stehen muß, die den gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung trägt. Wir rufen alle Kritike- rinnen und Kritiker, denen der vorliegende Gesetzent- wurf nicht weit genug geht, auf, mit uns gemeinsam in diesem Sinne einen gesellschaftlichen Diskurs zu orga- nisieren. Viertens. Die Bedeutung des vorliegenden Gesetz- entwurfes wird angesichts der Kampagne von CDU und CSU um so größer. Nach der Initiierung jener unsägli- chen Unterschriftenkampagne, bei der mit wissentlich falschen Darstellungen an die Ängste und Vorurteile der Menschen appelliert und bewußt an fremdenfeindliche und rechtsradikale Stimmungen angeknüpft wurde, lau- fen die Unionsparteien nach wie vor Sturm gegen die bevorstehende Reform. In der Debatte im Bundestag wie in den Anhörungen und Ausschüssen wurde deutlich, daß es der Union nicht um eine sachliche Lösung, son- dern um den Kampf gegen ideologische Windmühlen geht. Die Union sieht ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger in erster Linie als kriminelles Potential und als Bedrohung des „westlichen Abendlandes“. Alarmierend sind Positionen, die in Stellungnahmen der von der CDU/CSU geladenen Sachverständigen in der Anhörung zu hören waren. Wenn dort Professoren über „ethnische Brückenköpfe“ in unserer Gesellschaft fabulieren können, die durch „Zuwanderung, die kaum gebremst werden kann“, stetig vergrößert werden und Menschen beinhalten, die als Zuwanderer aus außereu- ropäischen Drittstaaten „Gemeinschafts- und Sippen- kulturen entstammen, die aus unserer individualisierten politischen Kultur falsche oder gegenteilige Schlüsse ziehen“ und so einen „latenten oder manifesten Bürger- krieg“ provozieren (Prof. Dr. Josef Schmid, Lehrstuhl für Bevölkerungswissenschaften, Universität Bamberg), zeigt sich deutlich, wie sehr die Grenzen zwischen kon- servativer Einstellung und rechtsextremen Positionen im Umfeld der CDU/CSU verschwimmen. Die Union geht nach rechts. Dem muß eine weltoffene, fortschrittliche und auf europäische und internationale Integration aus- gerichtete Position offensiv entgegen gestellt werden. Fünftens. Wir werden dem von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. erarbeiteten Kompromißvorschlag aus diesen Gründen unsere Zustimmung geben, obgleich 3478 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 (A) (C) (B) (D) wir in den vergangenen Monaten für weitgehendere Lö- sungen gestritten haben und auch in Zukunft streiten werden. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt III a) Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Nor- bert Blüm, Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Christi- an Ruck, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion CDU/CSU Kampf gegen Kinderarbeit b) Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. Forderungen an das neue Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zur Bekämpfung der Kinderarbeit Klaus Haupt (F.D.P.): Die F.D.P.-Fraktion unter- stützt ohne Wenn und Aber den interfraktionellen An- trag zur Bekämpfung der Kinderarbeit. Es ist gut, daß der Deutsche Bundestag erneut deutlich macht, daß wir über alle Parteigrenzen hinweg den Kampf für die Rechte der Kinder in aller Welt unterstützen. Der Weltmarsch gegen Kinderarbeit hat im vergan- genen Jahr zu einer Sensibilisierung der Weltöffentlich- keit für die Thematik geführt. Wenn 120 Millionen Kin- der weltweit so viel arbeiten müssen, daß sie keine Ge- legenheit haben, eine Schul- oder Berufsbildung zu er- werben, bedeutet dies: 120 Millionen Menschen sind generell von jeglichen Chancen ausgeschlossen, einen eigenen Lebensentwurf zu verwirklichen. Noch schlimmer wird es, wenn die Kinder zu Tätig- keiten genötigt werden, die sie körperlich oder seelisch für den Rest ihres Lebens schädigen. Wenn Kinder in die Prostitution gedrängt, als Soldaten eingesetzt oder anderweitig mißbraucht werden, wenn sie ihrer Gesund- heit und ihrer Zukunft beraubt werden, dürfen wir nicht tatenlos zusehen. Daher begrüßen wir das neue Überein- kommen der IAO über das Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Auch wenn dieser Entwurf nicht auf allen Gebieten befriedigend ist: Er stellt eine wichtige Ergänzung der bisherigen Völkerrechtslage dar und eröffnet neue Möglichkeiten, wirksam gegen Kin- derarbeit vorzugehen. Der Entwurf dieses Abkommens muß freilich zwi- schen möglichst weitgehenden Schutzbestimmungen für Kinder einerseits, und einer möglichst breiten Akzeptanz bei möglichst vielen Staaten andererseits vermitteln. Es nützt nichts, wieder ein gutes Abkommen zu erarbeiten, das schließlich aber nicht ratifiziert wird, weil es für manche Staaten zunächst nicht erfüllbare Detailregelun- gen enthält. Insofern bleibt im IAO-Entwurf leider manch wünschenswerte Bestimmung auf der Strecke, wie zum Beispiel, daß im Artikel 3 des Entwurfs Kin- derarbeit, die von der Grundbildung ausschließt, nicht zu den „schlimmsten Formen der Kinderarbeit“ gerechnet wird; daß auch der zwangsweise Einsatz von Kindern als Soldaten nicht in diese Kategorie fällt; daß die Ein- beziehung der Nichtregierungsorganisationen bislang nicht durchsetzbar war. Deshalb ist es notwendig, Kompromißmöglichkeiten auszuloten, wie sie im interfraktionellen Antrag aufge- zeigt werden. Beispiel Problem Grundbildung: Eine Be- rücksichtigung im Katalog der „schlimmsten Formen der Kinderarbeit“ wird vielleicht ermöglicht durch die vorgeschlagene Formulierung, wenn sie „Kinder von tatsächlich bestehenden Möglichkeiten der Grundbil- dung ausschließen“. Diese Formulierung kann die Rati- fizierung des Abkommens für viele Länder einfacher machen, weil sie den Begriff Grundbildung an die lan- desspezifische Situation koppelt. Arme und ärmste Län- der werden so nicht verpflichtet, ein flächendeckendes Schulwesen aufzubauen, was für diese Länder unbe- zahlbar wäre. Oder Problem Nichtregierungsorganisationen: Viel- leicht kann eine Art Vorschlagsrecht der nationalen Ar- beitgeber- und Arbeitnehmerverbände bestehende Wi- derstände gegen die Beteiligung der Nichtregierungsor- ganisationen beseitigen. Die F.D.P. ist sehr dankbar für den essentiellen Beitrag dieser Organisationen zum Kampf gegen Kinderarbeit. Das Engagement und die Er- fahrung beispielsweise von Brot für die Welt, Misereor oder der Kindernothilfe darf nicht ungenutzt bleiben. Die F.D.P. ist sich bewußt, daß Kinderarbeit ein Pro- dukt, aber auch eine Ursache wirtschaftlicher Not ist. Wenn wir Kinderarbeit wirksam bekämpfen wollen, müssen wir dafür sorgen, daß ihre Familien genügend Geld haben, um ohne die Arbeit ihrer Kinder überleben zu können. Der Kampf gegen Kinderarbeit kann also nur erfolgreich sein, wenn er eingebunden ist in den Kampf gegen die Armut in der Welt. Nur wenn dieser Kampf gelingt, kann auch die Menschenwürde der Kinder gesi- chert werden, die durch Kinderarbeit bedroht sind. Es ist gut, daß in einem Land, das die Menschenwür- de an die Spitze seiner Verfassung gestellt hat, alle Par- teien einig sind im Kampf gegen Kinderarbeit und damit für die Menschenwürde der Kinder. Petra Ernstberger (PDS): Nach Angaben der In- ternationalen Arbeitsorganisation (IAO) arbeiten über 250 Millionen Kinder – etwa 140 Millionen Jungen und 110 Millionen Mädchen – weltweit. Der Anteil jener, die einer gefährlichen oder unwürdigen Akti- vität nachgehen, wird auf 34% bis 68% geschätzt, wobei die Streuung zwischen männlichen und weibli- chen Kindern statistisch nicht signifikant ist. Diese Kinder arbeiten im Bergbau, in Steinbrüchen, in der Schiffahrt, im Baugewerbe, in der Metallurgie und im Transportwesen. Diese Kinder haben keine Chance auf eine Schul- oder Berufsausbildung. Vor allem Kinder aus armen Bevölkerungskreisen sind betrof- fen: Ausbeutung, Mißhandlung und Knechtschaft sind in der Regel die Folge von wirtschaftlichem Elend. Millionen von Kindern arbeiten als Sklaven, werden zur Prostitution gezwungen oder als Kindersoldaten mißbraucht. Geschundene Rücken, erblindete Augen, gebrochene Seelen sind die Folgen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 3479 (A) (C) (B) (D) Die vielfältigen Bemühungen zur schrittweisen Ab- schaffung unerträglicher Formen von Kinderarbeit fan- den in dem am 17. Januar 1998 in Manila begonnenen Marsch gegen Kinderarbeit einen ihrer Höhepunkte. An diesem „Global March Against Child Labour“ haben sich weltweit über 700 Organisationen in 97 Ländern beteiligt, um gegen ausbeuterische Kinderarbeit zu Felde zu ziehen. Kailash Satyarthi erhält am 11. Mai den Men- schenrechtspreis der FES. Glückwunsch! Wie ich meine, ist dies eine einzigartige Aktion der Solidarität, aber auch des Kampfes, dem Krebsgeschwür Kinderarbeit den Garaus zu machen. Die weltweiten Trägerorganisationen des Marsches gegen Kinderarbeit setzen sich vehement dafür ein, daß das neue Übereinkommen der Internationalen Arbeitsor- ganisation so gestaltet wird, daß es einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Ausbeu- tung von Kindern leisten kann. Diese Intentionen finden unsere volle Unterstützung, spiegeln sie doch auch die Absichten aller menschlich und moralisch denkenden und handelnden Menschen wider. Diese Ziele sind auch die unsrigen. Am 28. Mai 1998 hat der Deutsche Bundestag diese Postulate in seinem Beschluß „Forderungen an das neue Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zur Bekämpfung der Kinderarbeit“ aufgegriffen. Dieser Beschluß erwies sich bei den Beratungen der 86. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz 1998 in Genf als sehr große Hilfe. In der Zwischenzeit hat das Internationale Arbeitsamt einen Entwurf für ein neues Übereinkommen zur Kin- derarbeit vorgelegt. Dieser Entwurf ist sicher ein wichti- ger Schritt in die richtige Richtung. Jedoch erscheint es mir, daß bei der Erarbeitung des neuen IAO- Übereinkommens weitere wichtige Inhalte Berücksich- tigung und Aufnahme finden müssen. In erster Linie ist hier an den zwangsweisen Einsatz von Kindern in be- waffneten Konflikten zu denken. Kinder waren und sind immer Leidtragende in Kriegen. Kindersoldaten lernen kein normales Leben kennen. Jungen und Mädchen, die der Hölle des Krieges und dem Teufelskreis der Gewalt entkommen konnten, sind oftmals traumatisiert, werden von Alpträumen, Ängsten, Depressionen und Apathie gequält. In einer Studie, die UNICEF jüngst in der mo- sambikanischen Hauptstadt Maputo vorlegte, heißt es: „Sie werden zu Mördern gemacht und sind zugleich Op- fer, zum Töten mißbraucht!“ Ich sage klar und deutlich: Kinderrechte sind Men- schenrechte. Von daher muß die Problematik der Kinder in bewaffneten Konflikten in die Bestimmungen über die „schlimmsten Formen von Kinderarbeit“ einfließen. Darüber hinaus muß bei der Erarbeitung eines Zusatz- protokolls zur UN-Kinderrechtskonvention „Kinder in bewaffneten Konflikten“ das Problem weiter themati- siert und weiterverfolgt werden. Eine weitere zentrale Forderung ist die Notwendig- keit, daß überall dort, wo im neuen Abkommen oder der Empfehlung von Nichtregierungsorganisationen die Re- de ist, auch die Selbsthilfeorganisationen von Kindern aufgeführt werden. Deutsche Initiativen, die für natio- nale Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände eine Art Vorschlagsrecht bezüglich der Partizipation von Nicht- regierungsorganisationen vorsehen, müssen verstärkt in die Verhandlungen einbezogen werden. Darüber hinaus muß unterbunden werden, daß Maßnahmen, die auf die Umsetzung des Verbots und die unverzügliche Beseiti- gung schlimmster Folgen der Kinderarbeit zielen, zur Kriminalisierung arbeitender Kinder und ihrer Selbstor- ganisationen mißbraucht werden können. Die ausbeuterische Kinderarbeit stellt eine tagtägliche Herausforderung an unsere politische Moral, Verant- wortlichkeit und Redlichkeit dar. Wir dürfen in unseren Anstrengungen nicht müde werden, dieser Geißel der unschuldigen Kinder den Nährboden zu entziehen. Denn eines muß uns immer klar sein: Kinder, die man nicht liebt, werden Erwachsene, die nicht lieben können! Rosel Neuhäuser (PDS): Die Fraktion der PDS un- terstützt alle Bemühungen, das weltweite Problem der Ausbeutung von Kindern in allen ihren Formen zu be- kämpfen. Ich halte es allerdings für zweifelhaft, ob der heute in schöner Einmütigkeit vorgelegte Antrag in die- se Bemühungen einzureihen ist. Sicher gehören interna- tionale Vereinbarungen über Organisationen wie der IAO zu den Möglichkeiten, Probleme zu fokussieren und Lösungen anzuregen. Aber selbst wenn ich einräu- me, daß die Wirkungsmöglichkeiten solcher internatio- nalen Organisationen davon abhängen, daß mehrheitsfä- hige Kompromisse gefunden werden – der vorliegende Antrag ist an Harmlosigkeit kaum zu übertreffen. Die Autoren des Antrags argumentieren, daß eine zu verabschiedende Empfehlung möglichst wenig Ratifizie- rungshindernisse enthalten darf. Wenn die internationale Gemeinschaft, sei es nun über die UN-Kinderkonvention oder über die hier angesprochene Empfehlung die ekla- tante Verletzung von Kinderrechten durch Ausbeutung – zumindest in ihren schlimmsten Formen – beseitigen will, wird es immer Länder bzw. Regierungen geben, die die eine oder andere Forderung nicht tragen, eben weil sie substantielle Veränderungen erfordert. Der einzige Weg, keinen Widerspruch zu erregen, besteht im Ver- zicht auf jegliche Forderung und Verbindlichkeit – der vorliegende Antrag nähert sich diesem „Idealfall“ be- denklich. Für mich ist es inakzeptabel, daß die Fraktionen noch hinter den Forderungen zurückbleiben, die in diesem Hause bereits entwicklungspolitischer Konsens waren – Armutsbekämpfung, Entschuldung, sozialverträgliche Strukturanpassungsprogramme, internationale Debatte zu Umwelt- und Sozialstandards – nichts davon scheint in diesem Antrag eine Rolle zu spielen. Besonders ab- surd ist die Behandlung des Themas Grundbildung. Zu- gang zu Bildung für Mädchen und Jungen wird unisono und weltweit als ein wichtiges Instrument im Kampf ge- gen Kinderarbeit bezeichnet. Die Empfehlung soll sich ausschließlich auf den Zugang zu „tatsächlich bestehen- den Möglichkeiten der Grundbildung“ beziehen, damit kein ratifizierendes Land in die Verlegenheit kommt, solche Möglichkeiten zu schaffen oder auszubauen, falls sie noch nicht oder nur unzureichend vorhanden sind. Das widerspricht allen selbst von der CDU/CSU- geführten Regierung postulierten entwicklungspoliti- 3480 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 (A) (C) (B) (D) schen Vorstellungen. Für mich ist abzusehen, daß der vorliegende Antrag mit seinem ausgeprägten Harmonie- bedürfnis nichts weiter bewirken wird als eine freundli- che Geste. Veränderungen werden aus ihm nicht er- wachsen. Anzumerken bleibt nur, daß bundesdeutsche Wirt- schafts-, Finanz- und Außenpolitik in vielen anderen Fällen sehr viel weniger zaghaft agiert, wenn es um die Durchsetzung handfester ökonomischer und strategi- scher Interessen auch gegen den Willen der betroffenen Regierungen geht. Anlage 9 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 737. Sitzung am 30. April 1999 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: – Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesaus- bildungsförderungsgesetzes (20. BaföGÄndG) – Gesetz zum Internationalen Privatrecht für außervertragliche Schuldverhältnisse und für Sa- chen – Gesetz zur Änderung des DNA-Identitätsfest- stellungsgesetzes – Gesetz zur Änderung von Vorschriften über par- lamentarische Gremien – Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bun- destag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bun- desrat folgende Entschließungen gefaßt: Zum Gesetz zur Änderung von Vorschriften über parla-mentarische Gremien: Der Bundesrat weist darauf hin, daß dem ParlamentarischenKontrollgremium des Bundes Kontrollbefugnisse nur für Tä-tigkeiten und Vorgänge in Bundesverantwortung zustehen.Nur insoweit können deshalb durch das Gesetz Unterrich-tungspflichten der Bundesregierung sowie Einsichts- und An-hörungsrechte des Parlamentarischen Kontrollgremiums be-gründet werden. Begründung: Die Zuständigkeit für die Nachrichtendienste ist trotz dernach dem Bundesverfassungsschutzgesetz vorgesehenen Zu-sammenarbeit und des Datenaustausches zwischen Bund undLändern getrennt. Auch eine notwendige parlamentarischeKontrolle der Verfassungsschutzbehörden muß dieser Aufga-benverteilung Rechnung tragen. Zum Gesetz über die allgemeine und die repräsentativeWahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag undbei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parla-ments aus der Bundesrepublik Deutschland: Der Bundesrat begrüßt den Gesetzesbeschluß des DeutschenBundestages über die allgemeine und repräsentative Wahlsta-tistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei derWahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus derBundesrepublik Deutschland vom 25. März 1999. Mit demGesetz werden wesentliche Forderungen der Länder erfüllt. Der Bundesrat hatte in seinen Entschließungen vom 23. Sep-tember 1994 [BR-Drs. 841/94 (Beschluß)] und 10. Juli 1998[BR-Drs. 661/98 (Beschluß)] das öffentliche Interesse an denErgebnissen der repräsentativen Wahlstatistik betont. Der Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages sieht – derbisherigen Praxis entsprechend – keine Verpflichtung zurEinbeziehung der Briefwähler in die repräsentative Wahlstati-stik vor. Angesichts wachsender Briefwahl-Quoten erscheintderen künftige Berücksichtigung zur Sicherung statistischnicht verzerrter Ergebnisse sinnvoll und geboten. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, mit dem Zieleiner Einbeziehung der Briefwahlstimmen in die repräsentati-ve Wahlstatistik zu prüfen, welche Verfahrensmodelle hierbeiden Schutz des Wahlgeheimnisses gewährleisten und auchpraktikabel sind. Der Bundesrat erwartet, daß die Bundesre-gierung alsbald nach der Europawahl 1999 tätig wird. Der Bundesrat hat in seiner 737. Sitzung am 30. April beschlossen, zu dem am 19. März 1999 zugeleiteten Entwurf eines Gesetzes über die Berufe in der Alten- pflege (Altenpflegegesetz – AltPflG) gemäß Artikel 76 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu verlangen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Finanzausschuß – Unterrichtung durch die Bundesregierung Jahresgutachten 1998/1999 des Sachverständigenrateszur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Ent-wicklung – Drucksache 14/73 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Jahreswirtschaftsbericht 1999 der Bundesregierung„Neue Wege zu mehr Beschäftigung“ – Drucksache 14/334 – Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand der Um-setzung ihres Maßnahmenprogramms zur Verbesse-rung der Schiffssicherheit und der Gefahrguttranspor-te auf See – Drucksachen 13/10754, 14/272 Nr. 143 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Be- ratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuß Drucksache 14/74 Nr. 2.1Drucksache 14/272 Nr. 1Drucksache 14/671 Nr. 2.12 Finanzausschuß Drucksache 14/272 Nr. 68Drucksache 14/309 Nr. 2.69Drucksache 14/431 Nr. 2.25 Ausschuß für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/74 Nr. 2.90Drucksache 14/272 Nr. 84Drucksache 14/272 Nr. 85Drucksache 14/272 Nr. 86Drucksache 14/272 Nr. 87Drucksache 14/272 Nr. 90Drucksache 14/272 Nr. 92Drucksache 14/272 Nr. 94 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Mai 1999 3481 (A) (C) (B) (D) Drucksache 14/272 Nr. 97Drucksache 14/272 Nr. 98Drucksache 14/272 Nr. 99Drucksache 14/309 Nr. 1.8Drucksache 14/309 Nr. 1.9Drucksache 14/309 Nr. 2.8Drucksache 14/309 Nr. 2.10Drucksache 14/309 Nr. 2.11Drucksache 14/309 Nr. 2.16Drucksache 14/309 Nr. 2.22Drucksache 14/309 Nr. 2.26Drucksache 14/309 Nr. 2.28Drucksache 14/309 Nr. 2.30Drucksache 14/309 Nr. 2.31Drucksache 14/309 Nr. 2.32Drucksache 14/309 Nr. 2.35Drucksache 14/309 Nr. 2.36Drucksache 14/309 Nr. 2.37Drucksache 14/309 Nr. 2.44Drucksache 14/309 Nr. 2.46Drucksache 14/309 Nr. 2.53Drucksache 14/431 Nr. 1.11Drucksache 14/431 Nr. 1.12Drucksache 14/431 Nr. 1.13Drucksache 14/431 Nr. 1.14Drucksache 14/431 Nr. 1.15Drucksache 14/431 Nr. 1.16Drucksache 14/431 Nr. 1.17Drucksache 14/431 Nr. 1.20Drucksache 14/431 Nr. 2.6Drucksache 14/431 Nr. 2.7Drucksache 14/431 Nr. 2.11Drucksache 14/431 Nr. 2.12Drucksache 14/431 Nr. 2.13Drucksache 14/431 Nr. 2.14Drucksache 14/431 Nr. 2.16Drucksache 14/431 Nr. 2.17Drucksache 14/431 Nr. 2.20Drucksache 14/431 Nr. 2.24Drucksache 14/431 Nr. 2.27Drucksache 14/488 Nr. 2.25Drucksache 14/488 Nr. 2.32Drucksache 14/488 Nr. 2.33Drucksache 14/488 Nr. 2.43Drucksache 14/488 Nr. 2.46Drucksache 14/488 Nr. 2.51Drucksache 14/488 Nr. 2.56Drucksache 14/488 Nr. 2.60Drucksache 14/488 Nr. 2.61Drucksache 14/488 Nr. 2.63Drucksache 14/488 Nr. 2.65 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 14/431 Nr. 2.2Drucksache 14/431 Nr. 2.3Drucksache 14/431 Nr. 2.8Drucksache 14/488 Nr. 2.9Drucksache 14/488 Nr. 2.24 Drucksache 14/488 Nr. 2.31Drucksache 14/488 Nr. 2.34 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 14/272 Nr. 122Drucksache 14/272 Nr. 134Drucksache 14/272 Nr. 140Drucksache 14/309 Nr. 2.71Drucksache 14/342 Nr. 2.54Drucksache 14/595 Nr. 2.4 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/74 Nr. 1.17Drucksache 14/272 Nr. 169Drucksache 14/309 Nr. 2.52Drucksache 14/342 Nr. 2.39Drucksache 14/431 Nr. 2.15Drucksache 14/431 Nr. 2.21Drucksache 14/488 Nr. 2.15Drucksache 14/488 Nr. 2.17Drucksache 14/488 Nr. 2.38Drucksache 14/488 Nr. 2.44Drucksache 14/488 Nr. 2.52Drucksache 14/488 Nr. 2.64Drucksache 14/671 Nr. 2.5Drucksache 14/671 Nr. 2.20Drucksache 14/671 Nr. 2.22Drucksache 14/671 Nr. 2.28 Ausschuß für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 14/272 Nr. 174Drucksache 14/272 Nr. 175Drucksache 14/272 Nr. 177Drucksache 14/272 Nr. 178Drucksache 14/272 Nr. 179Drucksache 14/309 Nr. 1.6Drucksache 14/309 Nr. 1.7Drucksache 14/342 Nr. 2.16 Ausschuß für Bildung, Forschung und Technikfolgen-abschätzung Drucksache 14/671 Nr. 1.9Drucksache 14/671 Nr. 2.14 Ausschuß für die Angelegenheiten der EuropäischenUnion Drucksache 14/309 Nr. 1.16Drucksache 14/342 Nr. 1.10Drucksache 14/342 Nr. 1.11Drucksache 14/342 Nr. 1.12Drucksache 14/342 Nr. 1.13 Ausschuß für Kultur und Medien Drucksache 14/272 Nr. 2.10Drucksache 14/272 Nr. 2.13Drucksache 14/272 Nr. 2.14 Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ulrich Irmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Vielen Dank, Herr Präsident!
    – Meine Damen und Herren! Die Freien Demokraten im
    Deutschen Bundestag werden dem Antrag der Bundes-
    regierung zustimmen, und zwar deshalb, weil wir die

    Unterstützung und Verstärkung des humanitären Einsat-
    zes angesichts des Elends der Vertriebenen für unerläß-
    lich halten.

    Der Bundesverteidigungsminister Scharping hat zu
    Beginn seiner Rede die Situation mit bewegenden Wor-
    ten geschildert. Ich möchte Ihnen, Herr Scharping, aus-
    drücklich sagen, daß ich es als wohltuend empfinde, daß
    Sie in Ihrer Funktion als der für den Einsatz der Bun-
    deswehr zuständige Minister hier ohne jedes Säbelras-
    seln, ohne aggressive Töne, sehr nachdenklich, sehr be-
    sonnen, sehr zurückhaltend, sehr abgewogen und damit
    der Situation angemessen Ihre Aufgabe erfüllen. Dafür
    möchte ich Ihnen danken.


    (Beifall bei der F.D.P., der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Im übrigen macht sich ja wohl jeder hier im Hause, der
    über Einsätze der Bundeswehr abstimmen muß, die
    Sache keineswegs leicht, sondern wir sind uns alle unse-
    rer Verantwortung bewußt.

    Erlauben Sie mir, daß ich jetzt einen Gesichtspunkt
    anspreche, der mir in letzter Zeit durch den Kopf gegan-
    gen ist. Sicher werden nicht alle meine Auffassung tei-
    len. Ich meine aber, daß sich ein Parlament, wenn es
    weiß, daß es für eine Wehrpflichtarmee Verantwortung
    trägt, um so mehr Mühe bei der Entscheidung über den
    Einsatz seiner Soldaten macht.


    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


    Wir hier im Deutschen Bundestag sind dadurch weit von
    der Gefahr entfernt, das Militär sozusagen als eine stän-
    dig präsente Einheit zu begreifen, die man auf Abruf
    dort einsetzen kann, wo es gerade notwendig ist. Auch
    wenn Wehrpflichtige natürlich nicht gegen ihren Willen
    bei diesen Aktionen eingesetzt werden, müssen wir uns
    bei der Entscheidung über diesen Einsatz doch um so
    mehr Skrupeln aussetzen, weil diese Armee aus der Ge-
    sellschaft und aus unserem Volk heraus kommt und in
    ständigem Austausch mit der Gesellschaft steht und weil
    sich die Bundeswehr gegenüber den Bürgern und der
    Gesellschaft ständig rechtfertigen muß – auch durch das,
    was sie in ihrem Inneren tut. Die Wehrpflichtigen, die in
    die Bundeswehr hineinkommen, repräsentieren nämlich
    dort die Gesellschaft, und umgekehrt kehren die wehr-
    pflichtigen Soldaten wieder in die Gesellschaft zurück
    und vermitteln dort das, was die Bundeswehr braucht
    und benötigt.

    Ich möchte bei dieser Gelegenheit allen Soldaten den
    Dank unserer Fraktion für den Einsatz, den sie leisten,
    aussprechen.


    (Beifall bei der F.D.P., der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Ich wünsche allen, die in diesem Einsatz sind, daß sie
    gesund und unversehrt zurückkehren. Ich möchte an die-
    ser Stelle auch die Familien dieser Bundeswehrangehö-
    rigen nicht vergessen, die täglich und stündlich um sie
    zittern, weil diese Einsätze – machen wir uns da nichts
    vor – in hohem Maße gefährlich sind.

    Bundesminister Rudolf Scharping






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Meine Damen und Herren, wir stimmen, wie gesagt,
    dem Antrag der Bundesregierung zu. Ich möchte jetzt –
    dabei muß ich etwas kritisch werden – doch noch einmal
    die Frage stellen, warum es ausgerechnet bei der Dis-
    kussion über diesen Antrag mehr Probleme als bei frü-
    heren Vorlagen der Bundesregierung, in denen es um
    Kampfeinsätze ging, gegeben hat. Hier handelt es sich ja
    um einen rein humanitären Einsatz.

    Der Antrag enthält drei Teile: Der erste Teil beinhal-
    tet die Verstärkung der Bundeswehr um bis zu 1000
    Soldaten für ihre Aufgabe, humanitäre Hilfe zu leisten.
    Der zweite Teil legitimiert – ebenfalls unter humanitären
    Aspekten – eine gegenüber dem ursprünglichen Be-
    schluß erweiterte Luftaufklärung durch die Drohnen.
    Der dritte Teil schließlich legitimiert die eigentlich
    selbstverständliche Nothilfe. Es handelt sich also um
    rein humanitäre Aufgaben.

    Was den Inhalt des Beschlusses betrifft, dürfte eigent-
    lich niemand Bedenken haben. Selbst wer prinzipiell
    gegen die Beteiligung der Bundeswehr an den militä-
    rischen Einsätzen in Jugoslawien und im Kosovo ist,
    müßte dem Antrag zustimmen können, weil es sich um
    eine rein humanitäre Angelegenheit handelt.

    Um so verwunderlicher ist, weshalb es im Vorfeld –
    ich räume ein: auch in meiner Fraktion – Irritationen und
    erhöhten Diskussionsbedarf gegeben hat. Ich muß der
    Bundesregierung in diesem Zusammenhang schon sa-
    gen, daß sie dem Parlament dieses Verfahren von oben
    herab zugemutet hat. Ich frage Sie: Warum haben wir
    diese Beschlußvorlage nicht bekommen, als wir in der
    Woche nach Ostern eine Sondersitzung zum Thema
    Kosovo hatten?


    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Zu diesem Zeitpunkt hatte die Bundesregierung die Eil-
    entscheidung schon längst getroffen.


    (Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Alles innerparteiliche Taktiererei!)


    Indem Sie zu den Drohnen – das ist jetzt Inhalt der Be-
    schlußvorlage – eine ausdrücklich so bezeichnete Eilent-
    scheidung getroffen haben, haben Sie ja eingeräumt, daß
    diese Entscheidung der Zustimmung des Deutschen
    Bundestages bedarf. Denn nach der Entscheidung des
    Bundesverfassungsgerichtes sind Sie zur Eilentschei-
    dung in Situationen, in denen der Bundestag eigentlich
    zustimmen müßte, das aber aus zeitlichen Gründen nicht
    geht, ermächtigt. Die Frage bleibt aber: Warum haben
    Sie uns diesen Antrag nicht in der Woche nach Ostern,
    als wir zu diesem Thema debattiert haben, vorgelegt?

    Eine weitere Frage. Als wir Anfang der Woche Ihre
    Vorlage zum erstenmal auf den Tisch bekommen haben,
    haben wir Sie gefragt: Warum schreiben Sie in das Ru-
    brum nicht das hinein, was in der Begründung steht?
    Wir haben Ihnen sogar eine goldene Brücke gebaut, in-
    dem wir Ihnen vorgeschlagen haben, in den Antrag auf-
    zunehmen: Der Deutsche Bundestag stimmt … der deut-
    schen Beteiligung an der humanitären Hilfe im Zusam-
    menhang mit dem Kosovo-Konflikt zu nach Maßgabe
    des Beschlusses der Bundesregierung vom Soundso-
    vielten. – In diesem Beschluß ist nämlich all das enthal-
    ten, was uns Anlaß zu Fragen gegeben hat.

    Hier ist der Verdacht aufgekommen, es solle durch
    die Hintertür der Einsatz von Bodentruppen ermög-
    licht werden.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Unsinn!)


    Wer die Diskussion bei uns im Land kennt, weiß ja, daß
    die Menschen Angst davor haben. Deshalb verstehe ich
    es einfach nicht, weshalb Sie das – in einer gewissen
    handwerklichen Schluderigkeit – nicht ausdrücklich in
    Ihrem Antrag geklärt haben, und daß Sie sich, als wir
    Sie darum gebeten haben, auf die Position zurückgezo-
    gen haben: Das haben wir schon immer so gemacht.


    (Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Wo kämen wir denn da hin?)


    Das sind die berühmten drei Grundsätze des deutschen
    Verwaltungshandelns: Erstens. Das haben wir noch nie
    so gemacht. Zweitens. Das haben wir schon immer so
    gemacht. Drittens. Da könnte ja jeder kommen.

    Sie haben gesagt, das haben wir schon immer so ge-
    macht. – Es stimmt aber nicht; denn in allen früheren
    Beschlüssen war im Rubrum ausdrücklich der Passus
    enthalten: nach Maßgabe des Beschlusses der Bundesre-
    gierung vom Soundsovielten. Damit hätten Sie alles be-
    rücksichtigt. Sie haben aber nach dem dritten Verwal-
    tungsgrundsatz „Da könnte ja jeder kommen“ gehandelt.
    Das ist eine Mißachtung der Opposition, die wir uns auf
    Dauer nicht gefallen lassen.


    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Ich appelliere also an Sie, das nächste Mal etwas mehr
    Umsicht walten zu lassen.

    In der Sache stimmen wir Ihnen, wie gesagt, zu. Ich
    räume auch ein, daß Sie, Herr Scharping und Herr
    Fischer, nicht nur in den Ausschüssen, sondern auch im
    Plenum in wünschenswerter Deutlichkeit gesagt haben,
    daß dies eine rein humanitäre Angelegenheit ohne Hin-
    tertür ist. Der Passus oben auf Seite 4 in Ihrem Antrag,
    der sich auf alle drei Teile Ihres Beschlusses bezieht, ist
    selbstverständlich ganz wichtig. Dort heißt es, daß ein
    darüber hinausgehender Einsatz nur im Rahmen eines
    UN-Mandates oder eines Friedensabkommens erfolgen
    darf und wird und daß dazu eine erneute Zustimmung
    des Deutschen Bundestages erforderlich wäre.

    Damit gehen wir eigentlich hinter das zurück, was
    wir im November und im Februar schon beschlossen
    haben. Denn mit dem Beschluß zur Extraction Force
    hatten wir bereits ein Eingreifen der Bundeswehr auf
    dem Territorium der Bundesrepublik Jugoslawien legi-
    timiert. Im Beschluß vom Februar hatten wir vereinbart,
    daß zur Absicherung eines Abkommens, eines Ram-
    bouillet-Abkommens, auch ein Bodeneinsatz zulässig
    sei.

    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum
    Schluß noch einige Bemerkungen zu dem Ergebnis der
    gestrigen Außenministerkonferenz der G 8 machen.
    Natürlich ist das nicht der große Durchbruch. Ich warne
    davor, dieses Ergebnis zu bejubeln; das tut auch nie-
    mand. Ich warne aber auch davor, das Ergebnis für so
    gering zu halten wie die „Neue Zürcher Zeitung“ heute

    Ulrich Irmer






    (A) (C)



    (B) (D)


    unter der Überschrift „Magere Ergebnisse“. Sicher ist
    das nichts Konkretes und sind mehr Fragen offen als be-
    antwortet. Das war aber angesichts der Situation nicht
    anders zu erwarten.

    Ich halte es für ganz wesentlich, daß durch dieses Er-
    gebnis, dem die Russen zugestimmt haben – das ist der
    entscheidende Punkt –, wieder der Weg zur Politik er-
    öffnet worden ist, und zwar stärker als je zuvor. Ich
    halte es auch für ganz entscheidend, daß in diesem Be-
    schluß den Vereinten Nationen wieder die Rolle zuer-
    kannt wird, die sie eigentlich haben müßten, die aber
    leider in der Vergangenheit in den Hintergrund getreten
    ist.

    Wir alle hier haben, wenn es um die Erörterung einer
    denkbaren politischen Lösung ging, immer zwei Dinge
    betont. Erstens: Die Vereinten Nationen müssen wieder
    in die Verantwortung genommen werden. Zweitens: Um
    dies zu erreichen, müssen die Russen mit an Bord.

    Herr Scharping, ich verstehe, daß Sie Ihre Kollegen
    hier rühmen und preisen.


    (Bundesminister Scharping: Das haben sie auch verdient!)


    Das ist auch in Ordnung. Wie aber der russische Pre-
    mierminister Primakow hier in Deutschland behandelt
    worden ist, als er von seiner Mission in Belgrad zur Be-
    richterstattung zu uns gekommen ist, war schon schand-
    bar. Das war keine Meisterleistung deutscher Diploma-
    tie.


    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der PDS)


    Wenn man schon sagt, die Russen mit ins Boot nehmen
    zu wollen, kann man den Premierminister nicht behan-
    deln wie einen dummen Jungen, der seine Hausaufga-
    ben schlecht erledigt hat. Das hätte ganz anders laufen
    müssen. Man hätte sagen müssen: Herr Primakow, das
    ist großartig! Wir bedanken uns bei Ihnen dafür, daß
    Sie sich eingesetzt haben und wie Sie sich eingesetzt
    haben. Wenn Ihr Ergebnis nicht unseren Erwartungen
    entspricht, dann liegt das nicht an Ihnen, sondern an
    Herrn Milosevic. Wir bitten und ermuntern Sie, auf
    diesem Wege weiterzumachen. – Gott sei Dank haben
    Sie aus diesem Fehler gelernt: Die Russen sind mit an
    Bord.

    Es bleibt natürlich die Frage: Wie sehen die Rege-
    lungen bezüglich der Sicherheitstruppe – hier heißt
    es wunderschön ausgedrückt „Sicherheitspräsenzen“,
    noch dazu also im Plural – aus? Ohne NATO wird und
    kann das gar nicht gehen. Ob die Russen ein NATO-
    Mandat akzeptieren, ist offen. Es gibt also Fragen über
    Fragen.

    Ich freue mich aber, daß es überhaupt zu einer Ver-
    einbarung unter Beteiligung der Russen gekommen ist,
    und ermuntere die Bundesregierung, sich weiter um eine
    friedliche Regelung zur Lösung des Konfliktes zu be-
    mühen.

    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)




Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat nun
der Kollege Gregor Gysi, PDS-Fraktion.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Da-
    men und Herren! Herr Bundesaußenminister, Ihr Appell
    an Makedonien, die Grenzen wieder zu öffnen, findet
    unsere volle Unterstützung; denn wir können nicht
    Flucht und Vertreibung verurteilen, gleichzeitig aber die
    Grenzen geschlossen halten, wenn die Vertriebenen und
    Flüchtlinge kommen.

    Auf der anderen Seite ist dies eine Art Hilferuf Ma-
    kedoniens nach mehr Hilfe durch die Staaten der NATO,
    aber auch der Europäischen Union insgesamt, weil Ma-
    kedonien mit dieser Situation überfordert wird. Insofern
    unterstützen wir auch Ihren Appell an die EU-Länder,
    endlich den Verpflichtungen zur Aufnahme von Vertrie-
    benen zu entsprechen.

    Wenn man sich die moralischen Begründungen gera-
    de von Tony Blair und Jacques Chirac hinsichtlich die-
    ses Krieges vor Augen hält und mit einbezieht, daß sie
    nicht bereit sind, Vertriebene aufzunehmen, dann wird
    das Ganze in besonderem Maße unglaubwürdig. Wenn
    das Schicksal der Kosovo-Albaner das eigentliche An-
    liegen des Krieges ist, dann ist doch nicht vermittelbar,
    weshalb sich die EU bei der Aufnahme von Vertriebe-
    nen und Flüchtlingen, bei der Hilfe für Makedonien
    und Albanien so schwertut. Das ist einfach nicht nach-
    vollziehbar.


    (Beifall bei der PDS)

    Wir dürfen aber natürlich nicht so tun, als ob dies in

    Deutschland völlig unproblematisch wäre. Ich erinnere
    daran, daß noch vor ein paar Tagen Baden-Württemberg
    und Bayern gesagt haben, daß sie nicht bereit sind, wei-
    tere Flüchtlinge und Vertriebene aufzunehmen. Das
    heißt: Im Militärischen ist offensichtlich schnell Einig-
    keit herzustellen. Wenn es aber um konkrete Hilfe für
    Flüchtlinge und Vertriebene geht, dann fehlt diese
    Einigkeit. Dazu paßt ja eben auch – dazu haben Sie,
    Herr Bundesaußenminister, hier nichts gesagt –, daß die
    Abschiebung von Kosovo-Albanern bis zum März 1999
    durch deutsche Verwaltungs- und Oberverwaltungsge-
    richte bestätigt wurde, die sich dabei regelmäßig auf die
    Auskünfte Ihres Ministeriums gestützt haben. Das steht
    im klaren Widerspruch zu dem, was als Begründung für
    den Krieg angegeben worden ist. Eigentlich müßte uns
    das veranlassen, noch einmal sehr grundsätzlich über die
    Asylpraxis in Deutschland nachzudenken.

    Ich sage im Namen der Fraktion der PDS, daß wir
    dem Antrag der Bundesregierung nicht zustimmen
    werden. Vielmehr sind wir dafür, die vorgesehenen
    Mittel den Hilfsorganisationen vor Ort zur Verfügung zu
    stellen,


    (Beifall bei der PDS)

    aber wir sind nicht dafür, weitere tausend Soldaten zu
    entsenden. Das hat zwei Gründe.

    Der erste Grund ist, daß schon jetzt ein Kontingent
    von 6 100 Soldaten durch diesen Bundestag beschlossen
    worden ist. Darunter sind 5 000 Soldaten, die für den

    Ulrich Irmer






    (B)



    (A) (C)



    (D)


    Fall einer Implementierung vorgesehen sind, die gar
    nicht bevorsteht. Es hat uns niemand die Frage beant-
    worten können, warum nicht aus diesem Kontingent die
    Soldaten für den Bau von Wasserleitungen und für ande-
    re humanitäre Hilfe in Albanien abgestellt werden kön-
    nen.

    Der zweite Grund hängt damit zusammen, daß man
    sich ja das Gesamtszenario ansehen muß. Die USA
    schicken immer mehr Waffen, nicht nur nach Albanien,
    sondern jetzt auch nach Ungarn; sie schicken immer
    mehr Soldaten. Man hört von Geheimplänen, die vor-
    sehen, im Juni mit Bodentruppen einzumarschieren. An-
    gesichts dessen können Sie von uns doch nicht erwarten,
    daß wir der Entsendung weiterer Soldaten zustimmen,
    da wir nicht wissen, inwiefern das zu einer Eskalation
    beiträgt.


    (Beifall bei der PDS)

    Ich will auch etwas zu der Erklärung der G 8 sagen.

    Sie, Herr Außenminister, haben besonders hervorgeho-
    ben, daß Rußland jetzt dabei ist. Ich weise zunächst
    einmal darauf hin: Rußland war schon in der Kontakt-
    gruppe dabei. Insofern ist das nichts Neues. Vielmehr
    muß ich hier feststellen: Nach Beginn des Krieges nah-
    men die Demütigungen Rußlands ihren Anfang, die wir
    immer kritisiert haben. Allerdings hat nicht die deutsche
    Regierung, sondern Präsident Clinton damit angefangen.
    Unmittelbar nach Beginn des Krieges – das wissen Sie
    ganz genau, Herr Außenminister – hat Jelzin ein G-8-
    Treffen auf höchster Ebene vorgeschlagen, damit man
    sofort über die Situation beraten kann. Damals hat
    Clinton erklärt, daß er überhaupt keinen Grund für ein
    solches Treffen sehe, und so fand es nicht statt. Dann
    kam die Demütigung von Primakow hinzu, die ja gerade
    vom Kollegen Irmer beschrieben wurde. Primakow kann
    ja froh sein, daß er nicht als fünfte Kolonne bezeichnet
    wurde. Das war die Situation in Deutschland; damals
    wollte man über diese Fragen eigentlich gar nicht reden.
    Wenn ich die heutige Situation mit der damaligen ver-
    gleiche, muß ich sagen: Es ist durchaus günstig, wenn
    jetzt die diplomatischen Bemühungen intensiviert
    werden.

    Ob es Ihnen, Herr Außenminister, nun paßt oder
    nicht: Die Erklärung der G 8 – ich komme auch gleich
    noch auf die Schwächen zu sprechen – weicht nicht so
    erheblich vom Friedensvorschlag der PDS ab. Es tut mir
    leid. Schauen Sie ihn sich an. Genau mit dem Ziel, mich
    für eine Präsenz von UNO-Truppen einzusetzen, bin ich
    nach Belgrad gefahren, um dort dahin gehend Wege zu
    eröffnen, daß man das akzeptiert. Dafür bin ich hier
    maßlos diffamiert und beschimpft worden.


    (Beifall bei der PDS)

    Wofür? – Für etwas, was Sie selbst jetzt unterschreiben.

    Nur, Sie interpretieren das in gewisser Weise falsch.
    Ich kann Texte ganz gut lesen. Da ist zum Beispiel vom
    Rückzug nicht d e r militärischen, polizeilichen und pa-
    ramilitärischen Kräfte die Rede, sondern vom Rückzug
    militärischer, polizeilicher und paramilitärischer Kräfte.
    Das würde auch einen Teilabzug einschließen.

    Dann sagen Sie, Rambouillet sei hier voll bestätigt
    worden, ich solle meine Kampagne einstellen. Hören Sie

    zu: Ich habe gegen den politischen Teil – daß heißt, so-
    weit es um die Autonomie und die Selbstverwaltung
    geht – nie eine Kampagne geführt. Genau das steht in
    der Erklärung, daß nämlich die substantielle Selbstver-
    waltung unter voller Berücksichtigung des Rambouillet-
    Abkommens gewährleistet werden soll. Was allerdings
    den militärischen Teil betrifft, so muß ich sagen: Es
    steht dort etwas völlig anderes als im Rambouillet-
    Abkommen. Dort steht nämlich, daß internationale zi-
    vile und Sicherheitspräsenzen in Übereinstimmung mit
    den Vereinten Nationen und nach Billigung durch den
    Sicherheitsrat zu stationieren sind. In unserem Frie-
    densplan hieß es, daß die friedliche und sichere Rück-
    kehr der Vertriebenen und Flüchtlinge auf eine vom
    Weltsicherheitsrat zu bestimmende Art und Weise zu
    gewährleisten ist. Das ist faktisch mit dem identisch, hat
    aber eben mit dem Rambouillet-Vertrag nichts zu tun, in
    dem von einer Besatzung durch die NATO die Rede
    war. Die UNO kam ja im militärischen Teil von Ram-
    bouillet überhaupt nicht vor.


    (Beifall bei der PDS – Gernot Erler [SPD]: Warum? Wer hat es verhindert?)


    – Es geht nicht um die Frage des Warum, sondern es
    geht darum, daß der Minister gesagt hat, es gebe eine
    Identität. Ich weise einfach auf die Unterschiede hin.
    Das Bemühen, die UNO einzuschalten, war damals
    äußerst gering, weil die NATO meinte, sich vom Si-
    cherheitsrat und von der UNO einfach abkoppeln zu
    können,


    (Gernot Erler [SPD]: Nein! Weil die Russen abgelehnt haben! Das war der Grund!)


    und man hat deshalb das Mittel der Politik aufgegeben.
    Das, was hier steht, hätte man auch ohne den Krieg er-
    reichen können.

    Ich komme jetzt auf die entscheidende Schwäche und
    auch auf die Widersprüche zu sprechen. Hier steht: „ter-
    ritoriale Unversehrtheit der Bundesrepublik Jugoslawi-
    en“. Clinton sprach aber am Mittwoch von „Besat-
    zungstruppen“ und meinte damit die jugoslawischen
    Truppen im Kosovo. Wenn es denn Besatzungstruppen
    wären, geht er davon aus, daß dieser Teil nicht mehr zu
    Jugoslawien gehört. Das heißt, hier muß erst einmal
    Klarheit geschaffen werden.

    Es ist auch nicht gut, wenn von Ungarn jetzt Forde-
    rungen in bezug auf die Vojvodina erhoben werden, weil
    dann sofort eine Antihaltung aus der Sorge heraus ent-
    steht, ganz Jugoslawien solle zerstückelt werden.

    Ein Punkt fehlt natürlich in der Erklärung der G 8 –
    es gibt noch andere Schwächen, auf die ich hier aber
    nicht eingehen will –: Wann hören Sie auf, die Bundes-
    republik Jugoslawien zu bombardieren?


    (Beifall bei der PDS)

    Das Ende des Krieges ist der einzige Punkt, der hier
    überhaupt nicht vorkommt.

    Das ist deshalb besonders bemerkenswert, weil Präsi-
    dent Clinton, also der Chef des ganzen Unternehmens,
    am Mittwoch hier in Deutschland – wo er ohne jede Be-
    grüßung von deutscher Seite eingereist ist, um auch

    Dr. Gregor Gysi






    (A) (C)



    (B) (D)


    einmal zu zeigen, wem die Stützpunkte hier gehören –
    gesagt hat, „erbarmungslos“ – das ist nun wörtlich, Herr
    Fischer – werde in Jugoslawien weiter gebombt. Jetzt
    frage ich Sie: Was bedeutet eigentlich im Zusammen-
    hang mit Krieg, im Zusammenhang mit Bomben das
    Wort „erbarmungslos“? Das heißt, ohne jedes Erbarmen
    wird weiter gebombt. Hätten Sie nicht wenigstens das
    Verwenden eines solchen Begriffes kritisieren können?
    Aber diesen Mut, Herr Bundesaußenminister, haben Sie
    nicht. Insofern könnten auch Sie einmal Ihre Ohren spit-
    zen.


    (Beifall bei der PDS)

    Sie weigern sich, zu bestimmten Fragen Stellung zu

    nehmen. Sie haben noch nie erklärt, warum zunehmend
    zivile Objekte in Jugoslawien bombardiert werden.
    Auch Herr Scharping hat noch nie erklärt, was der mili-
    tärische Zweck der Bombardierung von Düngemittelfa-
    briken, von Heizkraftwerken, von Wasserkraftwerken
    oder Elektrizitätskraftwerken ist, worin der Zweck be-
    steht, daß Häuser und Wohnungen nicht mehr beheizt
    werden können, nicht mehr mit Strom versorgt werden
    können.

    Sie kennen doch die Berichte: Es gibt ein schlimmes
    Leiden der Kosovo-Albaner, aber es gibt auch ein zu-
    nehmendes Leiden der serbischen Zivilbevölkerung.
    Darauf gehen Sie aber nie ein. Sie könnten wenigstens
    einmal zur Verhältnismäßigkeit im Rahmen dieses Krie-
    ges Stellung nehmen.


    (Beifall bei der PDS)

    Auch die Zahl der Versehen nimmt zu; das tun Sie

    immer so ab. Da wird ein aus Kosovo-Albanern beste-
    hender Flüchtlingstreck beschossen, da werden zwei
    Reisebusse beschossen. Dann werden versehentlich
    Wohngebiete beschossen. Aus Versehen werden Rake-
    ten nach Sofia oder an andere Orte Bulgariens geschickt.


    (Zuruf von der SPD: Haben Sie schon einmal überlegt, was im Kosovo passiert?)


    Ich sage Ihnen folgendes dazu: Wir leben hier in
    einer Gesellschaft, wo jede Bürgerin und jeder Bürger
    für die kleinste Fahrlässigkeit am Arbeitsplatz haftet.
    Wenn Sie hier eine Frist versäumen, verlieren Sie ganze
    Ansprüche. Die Bundesregierung geht aber mit den Ver-
    sehen um in dem Sinne: Einfach Pech gehabt; das ist
    nun einmal fehlgeleitet worden.

    Nein, man trägt auch für Fahrlässigkeit Verantwor-
    tung, das heißt auch für Versehen, die im Rahmen eines
    Krieges geschehen.


    (Beifall bei der PDS – Zuruf von der SPD: Das sagen Sie einmal Milosevic!)


    – Ja, das habe ich gemacht.

    (Weiterer Zuruf von der SPD)


    – Sie müssen sich doch nicht so aufregen, nur weil Sie
    so ein schlechtes Gewissen haben.


    (Beifall bei der PDS – Lachen bei der SPD)

    Bundesverteidigungsminister Scharping hat eben die

    entscheidenden Fortschritte genannt: Es gibt politische

    Bewegung, und es gibt Destabilisierung in Jugoslawien.
    Nur, Herr Bundesverteidigungsminister, das Kriegsziel
    war doch nicht, daß die russische Regierung sich bewegt
    oder daß es eine Destabilisierung in Jugoslawien gibt.
    Das Kriegsziel war – so haben Sie gesagt –, das Morden,
    das Töten, das Vertreiben der Kosovo-Albaner zu been-
    den.


    (Bundesminister Rudolf Scharping: Ja, aber dazu muß man doch in Belgrad etwas ändern, verehrter Herr! – Manfred Opel [SPD]: Glauben Sie eigentlich den Unsinn, den Sie hier verbreiten?)


    Mit Blick auf dieses Kriegsziel, Herr Bundesverteidi-
    gungsminister, denke ich an Ihre Schilderung und die
    des Bundesaußenministers, der zu Beginn dieser Debatte
    gesagt hat, daß die Leiden noch schlimmer geworden
    seien. Wenn man also nach sechs Wochen Krieg fest-
    stellt, daß sich hinsichtlich des eigentlichen Kriegszieles
    nichts verbessert, sondern nur alles verschlimmert hat,


    (Manfred Opel [SPD]: Aber das war doch Ihr Freund Milosevic!)


    dann ist das nicht nur völkerrechtswidrig, sondern offen-
    sichtlich auch ein falscher Weg. Milosevic nutzt das
    Bombardement für eine systematische Vertreibung.
    Deshalb war das immer der falsche Weg. Wir haben im
    Unterschied zu Ihnen keine Sekunde daran geglaubt, daß
    er durch Bomben von seinen Verbrechen zurückzuhalten
    ist.


    (Beifall bei der PDS)