Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege Geis,
Ihr letzter Punkt war noch ganz schön lang.
Jetzt erteile ich der Kollegin Herta Däubler-Gmelin
zu einer Kurzintervention das Wort.
Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin der
Justiz: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich
nur deswegen gemeldet, weil der verehrte Kollege Geis
mich in zwei Punkten, die auch mir ganz besonders
wichtig sind, angesprochen hat.
Ich bedanke mich zunächst einmal dafür, daß Sie klarge-
stellt haben, worum es Ihnen eigentlich in der Presseer-
klärung bei der Umsetzung der GmbH & Co-Richtlinie
geht.
Wenn es Ihnen um den Schutz des Mittelstands und nur
um Personengesellschaften geht, dann glaube ich in der
Tat, daß das auf einem Mißverständnis beruht. Dann
werden wir zusammenkommen, weil die Publizitäts-
pflicht ja nur für solche Personengesellschaften besteht,
deren persönlich haftende Gesellschafter Kapitalgesell-
schaften sind. Das heißt, in diesem Punkt müssen wir
nachbessern. Hier hat der EuGH die Bundesrepublik
verurteilt. Das ist das, was wir tun. Möglicherweise
kommen wir da zusammen.
Der zweite Punkt betrifft die Spätabtreibungen. Ich bin
wirklich der Meinung, wir werden uns damit in der
kommenden Zeit sehr sorgfältig befassen müssen. Ich
bin deswegen dankbar für das, was Sie gesagt haben.
Warum? Es handelt sich hierbei nicht alleine um die
schrecklichen Erscheinungen, von denen wir lesen, son-
dern es sind auch besonders tragische Fälle. Wir dürfen
bitte nicht vergessen: Das hat alles mit der Diskussion
um die Frage, die uns möglicherweise trennt und die
sich auf Schwangerschaftsabbrüche bezieht, nichts zu
tun, sondern es handelt sich hierbei immer um Frauen,
um Mütter, um Eltern, die sich bewußt für das Kind ent-
schieden hatten und die dann auf der Basis von präna-
taler Diagnostik erfahren haben, daß mit einer schweren
Behinderung oder Krankheit des Kindes zu rechnen ist.
Jetzt ist die Frage, wie wir hier vorgehen. Ich habe Ih-
ren Worten entnommen – und ich bin dankbar für diese
Aussage –, daß wir eine eugenische Indikation nicht ein-
führen. Ich muß Ihnen sagen: Ich mache da auch nicht
mit. Wir führen auch keine embryopathische Indikation
ein. Es ist aber fraglich, ob wir die medizinische Indika-
tion einschränken können. Ich fürchte, daß das gar nicht
gehen wird, weder zeitlich noch begrifflich.
Weil diese Probleme so groß sind, habe ich mich da-
zu entschlossen – dazu möchte ich Sie auch herzlich
einladen –, eine Expertenkommission einzusetzen, die
uns sagt, was man wirklich tun kann, um das eine, näm-
lich diese schrecklichen Spätabtreibungen, nicht mehr
geschehen zu lassen, aber auf der anderen Seite auf die
Frauen, die sich auf ihr Kind gefreut haben, aber jetzt
eben ein ernsthaft an Leben und Gesundheit beeinträch-
tigtes Kind erwarten, nicht zu viel Druck auszuüben.
Das habe ich gesagt. Das ist eine ganz schwierige Situa-
tion, und ich danke Ihnen, wenn Sie da mitmachen.
Das, Frau Präsidentin, wollte ich noch sagen.
Danke schön.